18 — Ein Fall aus Nigeria — bekommen. Haben wir diese dann endlich frei, so dürfen wir sie immer noch nicht verkaufen, wir müssen erst bei dem Niederländischen Übersee-Trust anfragen, ob sie mit un serem Käufer einverstanden ist; vor allem beim Kakao wird aber augenblicklich kein einziger Käufer für gut be funden." Alle diese Maßnahmen und die gesamte Unterwerfung der Neutralen unter die englische Wirtschaftsgewalt hat England nur dadurch verwirklichen können, daß es durch feine Macht zur See einen Druck auf jene kleineren neu tralen Länder üben konnte. Unter offener oder versteckter Androhung der Sperrung von Nahrungsmittel- und Roh stoffzufuhren wurden die neutralen Länder, soweit sie nicht wie die Vereinigten Staaten von Amerika von vornherein englandfreundliche Veranlagung zeigten, in den Kampf gegen den deutschen Handel gezwungen. Es ist ohne weiteres klar, daß diese Verhältnisse, für deren Wirkung auf das deutsche Erwerbsleben im Aus lande nach dem Kriege noch manches jetzt aus Furcht vor unseren Feinden unterdrückte Zeugnis hinzukommen wird/) einen weittragenden Schatten auf unsere zukünftige *) Unter der Überschrift „Englische Räuberei in Nigeria" brachte die Kölnische Zeitung (erste Morgen-Ausgabe) vom 10. August 1916 folgende Mitteilung: „Wie bekannt, hat die englische Regierung in Nigeria den zwangsweisen Verkauf sämtlichen deutschen und öster reichischen Privateigentums in dieser britischen Kolonie angeordnet. Das Hamburger Fremdenblatt veröffentlicht jetzt den Wortlaut der diesen Raub aussprechenden Bekanntmachung in Lagos: Verkauf von freiem Grundbesitz und Pachtgütern, Kunden- listen (good-will) und Schutzmarken von Firmen feindlicher Län der in Nigeria: Auf Anordnung des Obergerichts wird die Re gelung des Verkaufs jeden freien Grundbesitzes und Pachtgntes von Firmen feindlicher Länder in Nigeria vorgenommen mit Einschluh von Ländereien, Häusern, Werkstätten, Läden, Waren häusern, Lagerhäusern, Werften, Landungsplätzen und allen an-