20 — Die „Freiheit der Meere' hing ausgesetzt sein würden ? Wie denkt man sich das Ge deihen weltwirtschaftlicher Beziehungen unter dem Be stehen einer fremden Seeherrschlaft, welche im Augenblicke des Krieges nicht nur den Seeverkehr völlig unterbindet, sondern auch darüber hinaus in neutralen Ländern, welche an die Weltmeere grenzen, durch seine Seegewalt deutsche Arbeit und deutschles Kapital vergewaltigen kann? Viele bei uns und auch vielleicht in einzelnen neutralen Ländern träumen davon, daß nach Abschluß dieses Krieges eine neue Zeit der Meeresfreiheit anbrechen werde, ein neues Völkerrecht, welches im Falle eines Krieges dem nicht- kriegerischen Handel die völlige Bewegungsfreiheit auf dem Meere sichere. Man hat besonders zu Anfang des Krieges Zukunft die wirtschaftlichen Beziehungen zu England überhaupt einzu schränken. Anschließend an einen Aufsah in der „Kreuz-Ztg." schreibt die „Germania" sAbend-Ausgabej vom 28.7.16: „Das Privateigen tum des Gegners ist bekanntlich im Kriege unverlehlich, auch wenn man Gewalt darüber hat oder im Laufe des Krieges erhält, und auf diese von allen Völkern seit langem anerkannten Grundsätze hat auch die deutsche Geschäftswelt gebaut, als sie seit Jahren in steigendem Maße in London und anderen wichtigen Plätzen Englands Niederlassungen begründete, die bei Kriegsausbruch bedeutende natio nale Werte für uns darstellten. Sie waren der britischen Vernich tungswut gegen alles Deutsche willkommene Gegen st ände der Verfolgung. Was auf dem Gebiete an Übergriffen englischer Behörden und Beauftragten dersel ben im Laufe der beiden Kriegsjahre geleistet worden ist, wird bei uns ja nur bruchstückweise be kannt, erst nach dem Kriege werden wir den Schaden ganz zu über sehen und, so Gott will, Ersatz dafür zu fordern imstande sein. Der neuste widerrechtliche Eingriff ist soeben bekannt geworden, da auf Ver anlassung der englischen Aufsichtsbehörden die Wertpapiere, die bei den drei Filialen deutscher Banken in London im Depot lagen, an eine englische behördliche Stelle, den Public Trustee, übergeführt worden sind. Den deutschen Bankfilialen ist damit die Verfügung über diese Depots und jede Möglichkeit einer Einwirkung auf deren ferneres Schicksal entzogen worden. Der Zweck ist offenbar zu nächst, wie die „Frkft. Ztg." mit Recht sagt, die Zwangsliquidation