30 — Britische Absatzgebiete und deutsche Kolonien — ordentliche Beeinträchtigung unsere Ausfuhr, unsere See schiffahrt und unser Außenhandel aus einer handelspoliti schen Verschlechterung der Beziehungen zu Eroß-Vritannien und seinen Kolonien erfahren würde. Eine solche Ver schlechterung läßt sich aber nur dann vermeiden, wenn wir in der Lage sind, sowohl von dem britischen Mutterlande wie auch von seinen Kolonien Handelsverträge zu erwir ken, welche mit dem System der Vorzugszölle aufräumen und überhaupt jede neue Beeinträchtigung des deutschen Wettbewerbes ausschließen?) Aber auch dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Groß-Britannien selbst sich als besiegt erklären muß und seine Kolonien, anstatt ihnen Be lohnungen für die geleistete Hilfe zu gewähren, dazu ver anlaßt, ihrerseits die Konseguenzen aus der Niederlage des Mutterlandes zu ziehen. Man erhebe nicht den Einwand, daß der Besitz eines vergrößerten deutschen Kolonialreiches unsere Ausfuhr für den Ausfall entschädigen kann, der unter Umständen durch einen britischen Zollverein unserer Industrie entstehen würde. Die Bedeutung des britischen Weltreiches für unsere Industrie ist, wie die obigen Zahlen zeigen, viel zu groß, als daß eine Erweiterung unseres Kolonialbesitzes, so iiberaus wünschenswert diese auch er- Z Hierher würde auch eine Beseitigung solcher englischer Maß nahmen gehören, welche, wie präferentielle Ausfuhrzölle auf koloniale Produkte, einen besonderen Schutz für die heimische englische In dustrie bedeuten. So hat England während des Krieges einen Zoll auf die Ausfuhr der westafrikanischen Palmkerne gelegt, welcher bei der Verarbeitung der Palmkerne im Mutterlande zurück vergütet wird. Hierdurch soll die englische Weiterverarbeitung einen besonderen Schutz vor der ausländischen genießen. Es ist selbst verständlich, daß eine derartige Maßnahme diejenigen Zweige un serer weiterverarbeitenden Industrie, welche an dem Bezüge dieses Rohstoffes interessiert sind, vor allen Dingen die Seifen- und Mar garine-Industrie, auf das schwer st e schädigen müßte, wenn sie im Frieden beibehalten würde.