32 — Britische Schiffahrtspolitik Auch in der Schiffahrtspolitik kann uns ein nicht voll ständig besiegtes England nach dem Kriege auf das Schwerste schädigen, ohne daß damit unbedingt ein offi zieller Wirtschaftskrieg gegen uns von England geführt werden müßte. Es ist schon mehrfach in England während des Krieges ausgesprochen worden, daß nach dem Kriege die Schiffahrtspolitik Englands wieder stärker in diejeni gen Bahnen zurückgeführt werden müsse, welche an die alte Zeit der englischen Navigationsakte erinnere, also an den Grundsatz, durch alle möglichen Maßnahmen die auslän dische Schiffahrt gegenüber der englischen zu beeinträchti gen. Auch hier sind die englischen Kolonien dem Mutter lande in Friedenszeiten vorangeeilt. Es handelt sich um dieselben Bestrebungen, wie in den Versuchen zur Gründung eines britischen Zollvereins. So wird nach dem australischen Schiffahrtsgesetz vom 24. De zember 1912 die Schiffahrt zwischen den australischen Han delsstädten nicht nur mit allerhand tief einschneidenden Betriebsvorschriften belastet, sondern vor allem von frem den Regierungen subventionierten Dampfern überhaupt untersagt, während für britische Postschiffe eine zeitweilige Ausnahme vorgesehen ist. Diese Maßnahmen aber, welche auf den Entschluß, unsere Reichspostdampferlinie nach Australien aufzugeben, stark mitgewirkt haben, sind nicht auf dieses Gebiet des britischen Weltreiches beschränkt ge blieben. Auch Kanada hat ähnliche Bestimmungen ge- liegen ja doch auch alle in den Tropen und Subtropen und können Absatz- und Bezugsgebiete der gemäßigten Zone nicht ersetzen. Sie können uns auch die Erze und anderen Mineralstoffe, die wir brau chen, nur zum Teil liefern. Mit den Kolonien allein kommen wir nicht aus. Darum müssen wir auch zu fremden Ländern wirtschaft liche Beziehungen haben, also Weltwirtschaft im weite ren Sinne treiben."