— Schutz vor anti-deutschen Schiffahrtsmaßnahmen — ZZ troffen. „Australien und Kanada", so schreibt Professor Hermann Schumacher in seiner sehr beachtenswerten han delspolitischen Untersuchung für den Verein für Sozialpoli tik, „sind es auch vor allem gewesen, welche auf den Reichs- konferenzen von 1902,1907 und 1911 einstimmige Vefchlllsse zugunsten von Maßregeln „to proinote imperial trade in British vessels“ durchzusetzen wußten. Der Krieg wird diese imperialistischen Vestrebungen im britischen Reich nicht schwächen, sondern stärken. Damit müssen wir vor allem in der Seeschiffahrt bei einer Neuregelung unserer Handelspolitik rechnen. Wir müssen uns die Hände frei machen und frei halten, um, wenn es nötig wird, mit den dargelegten Maßregeln der Schiffahrtspolitik gewalt samen oder tückischen Angriffen mit aller Wucht und Schärfe b egegneu zu können. Ge rade hier, wo wir besonders verwundbar sind, darf die handelspolitische Rüstung keine Lücke aufweisen." Es kann sich aber bei der Förderung unserer weltwirt schaftlichen Beziehungen nach dem Kriege nicht nur darum handeln, gewisse Maßnahmen einer antideutschen Handels und Schiffahrtspolitik Groß-Britanniens zu vereiteln. Es muß vielmehr noch außerdem erstrebt werden, die britische Machtsphäre in der Weltwirtschaft als solche so zu begren zen, wie es dem Interesse unserer ausblühenden Volkswirt schaft entspricht. Diese weltwirtschaftliche Machtsphäre Groß-Britanniens kommt in den verschiedensten Machtfak- toron zum Ausdruck, welche sich Groß-Britannien auf Grund seiner jahrhundertalten Machtstellung zur See an geeignet und in ein britisches Monopol verwandelt hat. Mit Recht verweist Dr. Pudor in der Kreuzzeitung vom 21. 7. 16 auf die Folgen dieser Seediktatur für den deut schen Handel und die deutsche Schiffahrt in Friedenszeiten. L e v Y, Die englisch« Gefahr. 3