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        <title>Die englische Gefahr für die weltwirtschaftliche Zukunft des Deutschen Reiches</title>
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            <forname>Hermann</forname>
            <surname>Levy</surname>
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      <div>— Notwendigkeit weltwirtschaftlicher Kontinuität — 15 
daß uns die Tore zu der Weltwirtschaft während des Krie 
ges nicht verriegelt werden. 
Aber nicht nur von diesem kriegerischen Gesichtspunkt 
aus betrachtet müssen unsere Beziehungen zur Weltwirt 
schaft nach dem Kriege auf eine sichere Basis gestellt wer 
den. Auch das Interesse unserer friedlichen Wirtschaft er 
heischt eine solche Garantie. Wie in der inneren Volks 
wirtschaft das Recht die wesentliche Grundlage des wirt 
schaftlichen Handelns und der wirtschaftlichen Voraussicht 
ist, wie ein Wirtschaftsstaat nicht anders denkbar ist wie 
auf der Grundlage des Rechtsstaates, so können auch die 
Beziehungen einer Volkswirtschaft zur Weltwirtschaft nur 
dann Bestand haben, wenn die rechtliche Sicherheit für die 
ununterbrochene Fortdauer dieser Beziehungen gewähr 
leistet wird. 
Heute untersteht überhaupt der Handelsverkehr zur 
See, soweit er in die von England beherrschten Gewässer 
fällt, keinem Völkerrecht mehr. Es ist hier nicht der Platz, 
alle jene Willkürmaßnahmen wieder aufzuzählen, mit 
denen sich England über die fundamentalen Grundsätze 
nicht nur bestehender völkerrechtlicher Abmachungen, son 
dern auch über den Sinn, der allen jenen Abmachungen 
zu Grunde lag, hinweggesetzt hat. Während man noch 
in einem parlamentarischen englischen Blaubuche vor etwa 
10 Jahren, unter der Voraussetzung, daß England einmal 
voir den verschiedensten Ländern gleichzeitig angegriffen 
werden könnte, von Rechtsgelehrten, Politikern und den 
verschiedensten hervorragenden Persönlichkeiten die allge 
meine Meinung ausgesprochen findet^), daß die Nahrungs 
mittelzufuhr für die Zivilbevölkerung unbedingt in einem 
tz Vgl. Levy, Die neue Kontinentalsperre. Berlin 1915 (Sprin 
ger) S. 7—8.</div>
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