<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Bewirtschaftung von Korn, Mehl und Brot im Deutschen Reiche, ihre Entstehung und ihre Grundzüge</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Otto</forname>
            <surname>Wiedfeldt</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1041309473</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        1

EIGENTUM
DES
INSTITUTS
FÜR
WELTWIRTSCHAFT
KIEL

BIBLIOTHEK
        <pb n="2" />
        I
        <pb n="3" />
        Verträge  zur  Kriegswirtschaft
herausgegeben  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Reichsernährungsamts
Heft  50/53.
Die  Bewirtschaftung
von  Korn.  Mehl  und  Brot
im  Deutschen  Reiche.
ihre  Entstehung  und  ihre
Grundzüge.

Von

Dr.  Otto  Miedfeldt.

/  üriQ  x
//vf  .fJt/'A
f  &amp;lt;o
'  o  Ufr vcr£ '‘ u  L
4%kb  Äh

V  5 U:  a

Berlin  1919.

Verlag  der  Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
Reimar  hobbing  (Sonder-Konto)
        <pb n="4" />
        Inhalt  von  tzeft  50/53:
Vorwort  S.  1.
Erster  Teil.  Der  Aushungerungsplan  und  die  Brolversorauua
des  deutschen  Volkes  im  »Frieden  S.  2.
I.  Die  beiden  Ziele  des  britischen  Aushungern  ngkplanesS.2
II.  Kornerzeugung  und  Brotversorgung  im  Deutschen
Reiche  S.  3.  1.  Brotkornerzcugung  und  Volkszunahme  S.  3.
2.  Entstehung  der  Großmühlen  und  ihre  Wirkung  auf  Landwirtschaft,
Müllerei,  Korn-  und  Mehlverkehr  S.  5.  3.  Herausbildung  des
Kornhandels  S.  8.
III.  Günstige  Gestaltung  der  deutschen  Korn  Versorgung  vor
dem  Kriege  S.  IO.  1.  Verbindung  zwischen  deutschem  und  ausländischem ­
  Kornmarkte  S.  IO.  2.  Günstige  Brotversorgung  bei
freiem  Verkehr  S.  11.
Zweiter  Teil.  Tie  deutsche  Abwehr  bis  zur  Bewirtschaftung  S.  14.
I.  Vorratspolitik  S.  14.  1.  Sicherung  der  inländischen  Kornvorräte ­
  S.  14.  2.  Vermehrung  der  Korn-  und  Brotmenge  S.  17.
3.  Unzureichendes  Ergebnis  trotz  Verschärfung  der  Vorschriften  S.  20.
II.  Preispolitik  S.  22.  1.  Preisentwicklung  und  der  Ruf  nach
Höchstpreisen  S.  22.  2.  Höchstpreispolitik  S.  25.  3.  Grundzüge
der  Kornhöchstpreise  S.  28.  4.  Verschärfung  der  Vorschriften  und
Lähmung  des  Kornverkehrs  S.  31.
III.  Versuche  zur  Kornbewirtschaftung  S.  34.  1.  Zentralstelle
zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung  S.  34.  2.  Aufgabe  und
Gründung  der  Kricgs-Getreidegesellschaft  S.  36.  3.  Ihr  Aufbau
und  Geschäftsplan  S.  38.  4.  Der  Mißerfolg  und  seine  Ursachen  S.43.
IV.  Staatliche  Bewirtschaftung  S.  44.  1.  Versagen  der  bisher
befolgten  Kornpoiitik  S.  44.  2.  Das  neue  Ziel  staatlicher  Brotfürsorge ­
  S.  48.
Dritter  Teil.  Die  Grundzüge  der  Korn-,  Mehl-  uud  Brotbewirtschaftung ­
  S.  56.
I.  Naturgegebene  Bedingungen  S.  56.  1.  Anlage  der  Bewirtschaftung ­
  auf  Dauer  und  Durchgreifen  S.  56.  2.  Möglichkeit,
jedem  Deutschen  seine  Brotmenge  zuzuteilen  S.  58.  3.  Rücksicht
auf  die  Eigenschaften  von  Korn,  Mehl  und  Brot  sowie  auf  die
deutschen  Wirtlchaftsverhältnisse  S.  64.  4.  Lösung  durch  Regelung
der  Orts-  und  Formänderung  des  Korns  S.  69.
II.  Grundsätze  der  Bewirtschaftung  S.  71.  1.  Bewirtschaftung
durch  wirkliche  Verfügung  über  Korn  und  Mehl  S.  71.  2.  Sorge
für  das  Getreide  bis  zur  Verkehrsfähigkeit  des  Korns  S.  76.
3.  Bewegung  des  Korns  S.  83.  4.  Verwahrung  und  Vermahlung
des  Korns  S.  90.  5.  Vertrieb  des  Mehls  an  Heer,  Bäcker  und
mehlverarbeitende  Betriebe  S.  100.  6.  Versorgung  von  Heer  und
Volk  mit  Brot  sowie  anderen  Mehlerzeugnissen  S.  110.  7.  Selbstversorgung ­
  und  Selbstwirtschaft  S.  122.  8.  Förderung  des
Getreidebaues  S.  130.
III.  Träger  der  Bewirtschaftung  S.  141.  1.  Die  Träger  der
zentralen  und  der  örtlichen  Verwaltungs-  und  Geschäftsaufgaben
S.  141.  2.  Einbau  eines  besonderen  zentralen  Trägers  sowie  Umbau
der  zentralen  Träger  S.  149.  3.  Verschiebung  der  Aufgaben
zwischen  Verwaltungs-  und  Geschäftsstellen  sowie  zwischen  zentralen
und  örtlichen  Stellen  S.  161.  4.  Zusammenwirken  der  verschiedenen
Träger  S.  168.
(Fortsetzung  auf  der  3.  Umschlagseite.)
        <pb n="5" />
        Heft  50/Ö3.

1

Die  Bewirtschaftung  von  Rorn,
Mehl  un-  örot  im  Deutschen  Reiche,
ihre  Entstehung  un-  ihre  Grun-züge.
Von  Dr.  Otto  Wie-fel-t.

Vorwort.
Auf  Wunsch  des  Kriegsernährungsamtes  habe  ich  diese  Arbeit
über  „die  deutsche  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  während
des  Krieges"  geschrieben,  den  ersten  Teil  im  Herbst  1916,  den  zweiten
im  Frühling  1917,  den  dritten  und  vierten  im  Herbst  1917  und  im
Sommer  1918.  Auf  Drängen  des  Kriegsernährungsamtes  soll  die
Arbeit  jetzt  ohne  den  zugehörigen  vierten  Abschnitt  des  dritten  Teiles
veröffentlicht  werden,  der  von  den  Mitteln  der  Bewirtschaftung  handelt,
  aber  wegen  mangelnder  Muße  nicht  abgeschlossen  werden  konnte.
Infolge  der  langen  Pansen  zwischen  dem  Niederschreiben  der
einzelnen  Teile  sind  sie  im  Ton  verschieden,  im  Zusammenhang  etwas
lose  und  mit  manchen  Wiederholungen  belastet.  Diese  Unebenheiten ­
  durch  eine  Umarbeit  auszugleichen  fehlt  es  mir  an  freier
Zeit;  doch  hoffe  ich,  daß  der  innere  Zusammenhang  durchsichtig  und
straff  geknüpft  ist.
Die  Arbeit  bezieht  sich  auf  die  Zeit  von
K  r  i  e  g  s  a  n  s  a  n  g  bis  zum  Frühjahr  1916.  Damals  bin
ich  aus  der  Leitung  der  Reichsgetreidestelle  ausgeschieden  und  habe
seither  an  den  Aufgaben  der  deutschen  Brotversorgung  nicht  mehr
mitgearbeitet,  bin  also  über  die  inzwischen  getroffenen  Änderungen
nicht  genau  unterrichtet.
Wenn  ich  aus  diese  Arbeit  einen  Teil  meiner  Muße  in  den
Kriegsjahren  gewendet  habe,  so  dachte  ich  nicht  die  Geschichte  unserer
Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  zu  erzählen,  sondern  ich  wollte
die  leitenden  Grundgedanken  ihrer  Entstehung  und  die  vielfältigen
Einzelüberlegungen  bei  ihrer  Verwirklichung  Herausstellen  und  beleuchten. ­
  Letzten  Endes  sind  auch  in  Wirtschaft  und  Verwaltung  die
Gedanken  führend  und  entscheidend.
Kiew,  den  16.  September  1918.
-  W  i  e  d  s  e  l  d  t.
        <pb n="6" />
        Der  Aushungerungsplan  und  die  Brotversorgung
des  deutschen  Volkes  im  Frieden.
I.  Die  beiden  Ziele  des  britischen  Aushungerungsplanes.
Die  britischen  Staatsleiter  haben  als  Mittel  für  die  Niederwerfung
Deutschlands  neben  der  Bekämpfung  der  Wehrmacht  von  vornherein
die  Aushungerung  des  ganzen  deutschen  Volkes  durch  A  b  s  ch  n  e  i  -
düng  der  Lebensmittelzufuhr  ins  Auge  gefaßt.  Beim
Waffenkampfe  ließen  sie  zunächst  den  Franzosen  und  Russen  sowie  den
anderen  Hilfsvölkern  den  Vortritt  und  setzten  ihre  Landsleute  erst  spät
und  nur  in  Küstennähe  ein.  DieLeitung  des  Hungerkrieges  übernahmen
dchchyarourabls  Asntlemgn  selbst,  zumal  sie  in  der  Anwendung  dieses
M'ifte^s  gegen  Selbständigkeitsbestrebungen  in  Irland  und  Indien
äüsgiebige  Erfahrung  gesammelt  hatten.  Daß  dieser  Plan  gegen  das
Deutsche  Reich  zum  Ziele  führen  würde,  hatten  sie  sich  aus  der  deutschen ­
  Statistik  errechnet,  wonach  zur  Deckung  des  deutschen  Gesamtverbrauchs ­
  an  Brotkorn  jährlich  ein  Zehntel  aus  dem  Auslande  eingeführt ­
  werden  mußte.  In  Wirklichkeit  war  die  Lage
e  r  n  st  e  r.  Die  Erntemengen  waren  in  der  deutschen  Statistik,  wie
von  Sachkennern  schon  vorher  vermutet  wurde  und  sich  während ­
  des  Krieges  herausgestellt  hat,  um  ein  Zehntel  bis  ein
Siebentel  zu  hoch  geschätzt,  so  daß,  obschon  sich  die  hierauf ­
  gegründeten  Verbrauchsrechnungen  ebenfalls  entsprechend
ermäßigten,  die  Abhängigkeit  der  deutschen  Broternährung  vom
Auslande  tatsächlich  größer  war.  Ungünstiger  mußte  sich  ferner
die  Brotversorgung  des  deutschen  Volkes  dadurch  gestalten,  daß  bei
der  Knappheit  an  Reis  und  Hülsenfrüchten  als  Ersatzmittel  Gries,
Teigwaren  und  Brot  stärker  einzutreten  hatten.  Endlich  mußte  die
deutsche  Brotfrucht,  die  schon  im  Frieden  zu  einem  Sechstel  in  die
Viehmägen  wanderte,  im  Kriege  bei  dem  Mangel  an  ausländischen
Kraftfuttermitteln  in  noch  größerem  Umfange  als  Viehfutter  beansprucht ­
  werden.
In  England  hatte  die  heimische  Brotversorgung  während
eines  künftigen  Krieges  nach  laugen  Erörterungen  bereits  1905  zu
        <pb n="7" />
        -  Z  -
einem  entsprechenden  Parlamentsbcrichte  Anlaß  gegeben  und  nur
deshalb  nicht  zu  der  geforderten  Ansammlung  großer  Kornläger  geführt, ­
  weil  man  sich  als  Meereskönigin  auf  zureichende  Zufuhr  auch
während  eines  Krieges  glaubte  verlassen  zu  können.  In  Rußland
wurden,  wohl  nicht  nur  aus  den  bekanntgegebenen  Gründen  landwirtschaftlichen ­
  Lombardkredits,  während  der  letzten  Friedensjahre
mit  Hilfe  der  Reichsbank  vierzig  große  Lagerhäuser  errichtet,  die
während  des  Krieges  großenteils  niedergebrannt  sind  —  vielleicht
rechtzeitig,  weil  die  Kornvorräte  für  die  Lagerscheine  mangelten.  In
Frankreich  war,  um  den  Hunger  im  Kriegsfalle  zu  vermeiden,
die  Ansammlung  sichtbarer  Korn-  und  Mehlvorräte  in  der  Presse  gefordert ­
  und  zu  Paris  im  Frühjahr  1914  als  Anfang  100  000  Tonnen
eingelagert  worden.  Im  Deutschen  Reiche,  wo  man,  allzu
sorglos,  weder  Krieg  plante  noch  sich  eines  derartigen  Anschlags  versah, ­
  hatten  nur  vereinzelte  Warner  auf  die  bedrohliche  Lage  öffentlich
hingewiesen.  Statistiker  halten  die  Schaffung  erheblicher  Kornläger
gefordert.  Einige  politische  Führer  der  Landwirtschaft  hatten  sich  für
diesen  Plan  eingesetzt,  der  schon  beim  Antrag  Kanitz  1894  mitgespielt
hatte.  Rach  dieser  Richtung  hatte  die  Rcichsleitung  kurz  vor  Kriegsausbruch ­
  Verhandlungen  mit  großen  Mühlen  über  Haltung  größerer
Vorräte  eingeleitet.  Am  20.  Mai  1914  war  endlich  der  Bundesrat
durch  Gesetz  ermächtigt  worden,  statistische  Aufnahmen  der  Vorräte
von  Getreide  und  Müllerei-Erzeugnissen  anzuordnen.  Er  hatte  sofort
eine  erste  Aufnahme  für  den  1.  Juli  1914  angeordnet,  um  so  einen
Überblick  über  die  vorhandenen  Vorräte  und  damit  eine  Unterlage  fürweitere
  Schritte  zu  erhalten.  Im  Gegensatz  zu  den  feindlichen  Staaten ­
  hatte  das  allzu  friedfertige  Deutsche  Reich  für  seine  Brotversorgung
im  Kriegsfälle  nichts  vorbereitet.  Aber  die  britischen  Väter  des  Aushungerungskrieges ­
  rechneten  für  sein  Gelingen  gar  nicht  allein  unmittelbar ­
  aus  den  Hunger  infolge  unzureichender  Vorräte  und  der
Unsicherheit,  die  reifende  Ernte  im  Kriege  einzubringen.  Sie  bauten
ebenso  darauf,  schon  durch  die  Verknappung  das  empfindliche
Zusammenspiel  der  zahlreichen  Kräfte  gründlich  31t  stören,  das  im
Frieden  die  deutsche  Broternährung  glatt  bewerkstelligte,  das  aber,
einmal  aus  dem  Takt  gebracht,  leicht  versagen  konnte  und  daun  nicht
wieder  einzurenken  war.
II.  Kornerzeugung  und  Brotversorgung  im  Teutschen  Reiche.
I.  Brotkor  nerze  ugung  und  D  0  l  k  s  z  u  n  a  h  m  e.  Seit
Mitte  der  1870  er  Jahre  wurde  im  Deutscheu  Reiche  mehr  Brotkoru
verbraucht  als  erzeugt.  Ursache  war  die  starke  Volkszunahme  bei
kaum  vermehrter  Anbaufläche.  Durch  verbesserte  Wirtschaft  ist  es  bei
I*
        <pb n="8" />
        4  —

mäßig  gestiegenen  Kornpreisen  der  deutschen  Landwirtschaft  gelungen,
dem  im  allgemeinen  kargen  deutschen  Boden  steigende  Getreideernten
abzugewinnen.  Die  Getreide-Erzeugung  blieb  hinter  dem  Brotbedürfnis ­
  der  schnell  wachsenden  Volksmenge  nicht  zu  stark  zurück,  ja  drückte
den  Einfuhrbedarf  im  letzten  Jahrzehnt  um  ein  Drittel  herab.  Für  die
letzten  Friedensjahre  ist  die  deutsche  B  r  o  t  f  r  u  ch  t  e  r  n  t  e  auf
dreizehn  bis  vierzehn  oder  nach  Abzug  des  Saatgutes  auf  zwölf  Millionen ­
  Tonnen,  und  zwar  rund  neun  Millionen  Tonnen  Roggen  und
drei  Millionen  Tonnen  Weizen  anzusetzen.  Außerdem  benötigte  die
deutsche  Volkswirtschaft  noch  anderthalb  Millionen  Tonnen  ausländischen ­
  Brotkorns,  so  daß  von  neun  Deutschen  acht  von  heimischen  und
einer  von  fremdländischem  Korn  lebten.
Auch  beim  Getreidebau  ist  die  deutsche  Landwirtschaft
nichts  Einheitliches,  Gleichmäßiges.  Die  Verschiedenartigkeit  der
Böden,  die  im  Deutschen  Reiche  größer  ist  als  in  anderen  Ländern,
bedingt  nicht  nur  verschieden  große  Erträge,  sondern  scheidet  auch  den
hauptsächlich  Roggen  bauenden  Osten  von  den  mittel-  und  süddeutschen
Weizengebieten.  Die  Witterungsunterschiede  lassen  den  Getreidebau
in  Küstennähe  wie  im  Gebirge  hinter  der  Viehhaltung  zurücktreten
und  fordern  die  Verwendung  verschiedenartiger  Getreidesorten.  Die
Betriebsgröße  bedingt  weitere  Unterschiede.  Der  Kleinbetrieb,  der
meistens  nur  einen  Nebenerwerb  bildet,  allein  mit  Familienkräften
arbeitet  und  viel  Vieh  hält,  erzeugte  nur  oder  nicht  einmal  den  Brotbedarf ­
  des  eigenen  Hauses.  Bauern-  und  Gutswirtschaften  gaben
Kornüberschüsse  ab,  besonders  die  Gutswirtschaften,  weil  sie  verhältnismäßig ­
  weniger  Arbeitskräfte  benötigten  und  bei  dem  Rückgänge
des  Jnstwesens  viel  fremdländische  Leute  beschäftigten,  die  sie  nur  einen
Teil  des  Jahres  ernähren.  Der  kleine  Wirt  verfütterte  viel  Brotfrucht,
Hiermit  handelte  er  den  ernährungsphysiologischen  Berechnungen  zum
Trotz  wirtschaftlich  richtig.  Denn  andernfalls  mußte  er  seine  wenigen
überschüssigen  Zentner  zur  Kreisstadt  fahren  und  von  dort  Futtermittel ­
  zurückschaffen,  wobei  er  der  geringen  Mengen  halber  für  sein
Korn  verhältnismäßig  weniger  erlöste,  für  die  Futtermittel  aber  mehr
zahlte.  Auch  der  mittlere  und  große  Landwirtverfütterte  nicht
nur  das  sonst  nicht  verwendbare  Hinterkorn,  sondern  alles  feucht  eingebrachte ­
  oder  mangelhafte  und  daher  nur  mit  empfindlichen  Preisabschlägen ­
  verkäufliche  Getreide.  Der  so  verfütterte  minderwertige  Ernteteil ­
  wurde  auf  zwei  Millionen  Tonnen  geschätzt,  schwankte  aber  in  den
einzelnen  Jahren  nach  dem  Ernteausfall  und  den  Preisen  für  Korn
wie  für  Futtermittel.  Obschon  infolge  dieser  Auslese  nur  der  gute  Teil
der  deutschen  Ernte  zur  menschlichen  Ernährung  verwendet  wurde,
waren  wir  in  Roggen,  den  wir  vorübergehend  bereits  in  den  1850  er
        <pb n="9" />
        o

Jahren  einführen  mußten,  durch  die  Steigerung  der  Ernteerträge  seit
1908  sogar  wieder  Ausfuhrland  mit  etwa  einer  halben  Million  Tonnen
geworden.  Dagegen  benötigten  wir  für  unser  wachsendes  Volk
steigender  Mengen  ausländischen  Weizens,  wovon  wir  in  den  letzten
Jahren  etwa  zwei  Millionen  Tonnen  jährlich  einführten.
Hatte  so  die  deutsche  Landwirtschaft  zwar  die  Broternährung  des
deutschen  Volkes  verhältnismäßig  unabhängig  vom  Auslande  gestaltet,
so  war  durch  diese  Entwicklung  die  deutsche  Volkswirtschaft  und  Landwirtschaft ­
  im  ganzen  a  b  h  ä  n  g  i  g  e  r  v  o  m  A  u  s  l  a  n  d  e  geworden.
Der  Getreidebau  war  auf  Kosten  des  heimischen  Flachs-  und  Rapsbaues ­
  wie  der  Schafzucht  ausgedehnt  worden,  wodurch  wir  für  unsere
Kleidung  und  unseren  Ölbedarf  stärker  auf  die  Leistungen  fremdländischer, ­
  meistens  englisch  beherrschter  Volkswirtschaften  angewiesen
waren.  Unser  starker  Viehstand  wurde  großenteils  ernährt  mit  russischer ­
  Futtergerste  und  mit  Erzeugnissen  der  Ölfrüchte  aus  meistens
angelsächsischen  Ländern.  Von  dem  Viehstapel  hing  aber  die  Mistmenge ­
  und  weiter  wieder  in  hohem  Grade  die  große  Ergiebigkeit  unserer
  Acker  an  Getreide  ab.  In  den  letzten  Friedensjahren  waren
ferner  mehr  als  eine  halbe  Million  fremdländischer  Arbeiter  in  der
deutschen  Landwirtschaft,  namentlich  in  den  östlichen  Landesteilen  und
den  größeren  Wirtschaften,  also  in  Gebieten  und  Betrieben  mit  Kornüberschuß, ­
  tätig.  Von  beiden  Richtungen  aus  drohten  durch  Krieg  und
wirtschaftliche  Absperrung  schwere  Gefahren  für  den  deutschen  Getreidebau ­
  und  die  deutsche  Broternährung.  Und  wenn  es  im  europäischen ­
  Reiche  der  Mitte  in  den  letzten  Jahrzehnten  üblich  war,  mit
billigem  Ziffernfeuerwerk  unsere  schnelle  Wirtschaftsentwicklung  zu
beleuchten,  dabei  aber  solche  gefährlichen  Seiten  im  Dunkel  zu  belassen, ­
  so  wußten  die  Briten,  von  dieser  Ruhmredigkeit  unangeuehm
berührt,  ganz  genau,  in  welchem  Maße  unsere  Volkswirtschaft  von
ihnen  abhing,  und  setzten  danach  ihre  VernichtungsPläne  an.
2.  E  n  i  st  e  h  u  n  g  der  Groß  mühlen  und  ihre  Wirkung ­
  auf  Landwirtschaft,  Müllerei,  Korn-  und
Mehlverkehr.  Der  benötigte  fremde  Weizen,  der  hochwertig,
haltbar  und  leicht  zu  befördern  ist,  konnte  durch  Dampfschiff  und  Eisenbahn ­
  aus  große  Entfernungen  hin  in  Massen  verfrachtet  und  aus  bcu
jungbesiedelten  Ländern  der  westlichen  Erdhälfte  sowie  aus  Südrußland
herangeschafft  werden.  An  den  Einfalltoren,  in  Altona,  Hamburg,
Duisburg,  Mannheim,  entstanden  die  ersten,  g  roßen  Handelsmühlen,
  wie  später  für  die  von  den  Einfuhrscheinen  begünstigte
Roggenmehlausfuhr  große  Roggenmühlen  im  Osten  errichtet  wurden.
Diese  Kunstmühlen,  wie  sie  sich  wegen  ihrer  besonderen,  für  Weizen
-
        <pb n="10" />
        6

Müllerei  erforderten  Technik  zuerst  nannten,  haben  mit  Hilfe  der
Zollvergütung  in:  Veredelungsverkehr  eine  Mehlausfuhr  von  einer
Drittel-Million  Tonnen  aufgebaut.
Die  deutsche  Volkszunahme  verteilte  sich  nicht  gleichmäßig  über  das
Reichsgebiet,  sondern  häufte  sich  in  Großstädten  und  in  verstädterten
Jndustriebezirken,  die  sich  großenteils  unweit  der  Reichsgrenzen  bildeten. ­
  Hier  war  die  Bevölkerung  nicht  mehr  von  den  benachbarten
Landwirten  mit  Brotkorn  zu  versorgen,  sondern  mußte  mit  Hilfe
der  Eisenbahnen  und  Binnenwasserstraßen  teils  mit  ausländischem
Korn,  teils  mit  inländischein  aus  dem  Überschuß  der  dünner  bevölkerten ­
  landwirtschaftlichen  Gebiete  ernährt  werden.  Nach  diesen
Z  u  s  ch  u  ß  g  e  b  i  e  t  e  n  mußte,  der  geographischen  Lage  entsprechend,
deutsches  Brotkorn  zur  Hauptsache  von  Ost  nach  West  verfrachtet
werden,  was  die  deutschen  Eisenbahnverwaltungen  durch  besondere ­
  Ausnahmetarife,  wie  den  Ostbahntaris,  erleichterten.
In  entgegengesetzter  Richtung  von  West  nach  Ost  strömte  großenteils
der  eingeführte  Weizen  und  auch  Roggen  sowie  das  daraus  erniahlene
  Mehl.  Dabei  erleichterten  es  die  Einfuhrscheine,  den  bedürftigen ­
  Westen  mittels  des  ostdeutschen  Überschusses  zu  versorgen,
indem  teils  unmittelbar  vom  Osten  zu  Schiss  ausgeführter  Roggen  im
Westen  wieder  einging,  hauptsächlich  aber  mittelbar  statt  des.  über  die
östliche  Grenze  ausgeführten  deutschen  Kornes  fremdes  Brotkorn  in
den  Westen  eingebracht  wurde.
Die  Bewohner  dieser  Industriegebiete  hatten  sich  infolge  steigenden ­
  Wohlstandes  und  wegen  der  verringerten  körperlichen  Bewegung
im  Freien  immer  mehr  dem  leichter  verdaulichen  Weizenbrot  zugewendet. ­
  Für  den  großen,  gleichmäßigen  Mehlbcdarf  in  diesen  Bezirken ­
  eutwickeltcn  sich  daher  einzelne  Mühlen  zu  großen  Handelsmühlen, ­
  die  den  benötigten  Weizen,  später  auch  Roggen  an  sich
zogen,  ständig  große  Läger  in  Brotfrucht  und  Mehl,  wie  die
Mühlen  an  den  Einfuhrplätzen,  hielten,  das  Mehl  in  verschiedenen
Arten  herstellten  und  es  teils  unmittelbar  an  Bäcker  lieferten,  teils
durch  Mehl-Groß-  und  -Kleinhandel  oder  auch  Kleinmüller  vertrieben. ­
  Die  abfallende  Kleie  stießen  sie  meistens  in  benachbarte ­
  Bezirke  ab,  wo  sich,  wie  in  Westfalen,  Hannover,  der  Altmark
und  Schleswig-Holstein,  eine  starke  Schweinehaltung  entwickelte.  Beschränkten ­
  sich  die  Großmühlen  beim  Mehl  vertrieb  zunächst  auf
ihre  Umgebung,  so  gingen  sie  bald  darüber  hinaus  und  suchten
namentlich  mit  besonderen  Mehlarten  ihren  Absatz  über  das  ganze
Reich.  Durch  diese  bestimmten  Mehlmarken,  die  teilweise  auch  in  die
Zeichenrolle  eingetragen  waren,  sicherten  sie  ihrem  Abnehmer  die
gleiche  Mehlart  zu,  so  daß  er  weder  Ware  noch  Probe  zu
        <pb n="11" />
        \

7

sehen  brauchte  und  doch  von  der  Brauchbarkeit  des  Mehles  für  seine
Zwecke  aus  Erfahrung  überzeugt  war.  Aus'diesem  Grunde  wie  aus
Mangel  an  Raum  und  Mitteln  hielten  die  Bäcker,  auch  wenn  sie
nicht  von  Mühlen  oder  Mehlhäudlern  finanziell  abhängig  waren,
nur  geringe  Mehlläger  und  kauften  ihren  Bedarf  in  Abschlüssen  für
mehrere  Monate  mit  wochenweiscm  Abruf.  Fast  nur  Brotfabriken
verfügten  über  erheblichere  Mehlvorräte.  Vielerorts  war  das
Bäckereigewerbe  übermäßig  besetzt  und  arbeitete  daher  bei
kleinen  Umschlägen  mit  hohen  Aufschlägen.  Jeder  der  zahlreichen
Bäckermeister  versorgte  einen  bestimmten  Kundenkreis  mit  Brot,
auch  wenn  er  selbst  nur  Semmel  und  Kuchen  buk  und  das  Landbrot
von  größeren  Betrieben  bezog,  die  übrigens  ihr  Brot  auch  durch
Grünkrämer  vertrieben.
Diese  Verschiebungen  wirkten  auf  die  landwirtschaftlichen ­
  Gebiete  zurück.  Die  steigende  Nachfrage  regte
den  Getreidebau  zu  erheblicher  Vermehrung  an.  Aber  dadurch  gerieten ­
  die  Bezirke,  die  in  sich  ihren  eigenen  Kornverkehr  mit  selbständigen ­
  Preisen  gehabt  hatten,  für  den  Kornverkauf  wirtschaftlich
unter  den  Einfluß  der  Verbrauchsgebiete.  Die  Vorliebe  für  Weizenbrot ­
  oder  doch  für  Brot,  das  aus  Roggen-  und  Weizenmehl  gemischt
war,  ergriff  die  kleinen  Städte  und  drang  fortschreitend  auf  das  Land,
wo  sie  in  weiten  Gebieten  des  Südens  und  Westens  herrschend  wurde.
Dieser  Verschiebung  im  Verbrauch  konnte  der  deutsche  Getreidebau  nicht
folgen.  Daher  führte  die  deutsche  Volkswirtschaft  gleichzeitig  Roggen
aus  und  steigend  Weizen  ein.  Nur  in  wenigen  Gebieten  reichte  der
heimische  Weizen  für  den  Bedarf  aus.  In  allen  übrigen  kauften  die
Bäcker  und  die  selbstbackenden  Landwirte  Weizenmehl  vom  Größmüller
  oder  Mehlhändler,  der  oft  Kleinmüller  war  und  sein  crmahlenes
  Roggenmehl  mit  dem  bezogenen  Weizenmehl  in  der  geforderten ­
  Art  mischte.  Auch  ihr  Roggenmehl  besorgten  sich  die
Bäcker  in  vielen  Laudesteilen  vom  Händler  oder  Großmüller,  der
ihrem  Kreditbedürfnis  sich  anpaßte.  Früher  ließ  der  Landwirt
seinen  Mehlbedarf  aus  dem  besten  eigenen  Korn  in  der  Ortsmühle ­
  gegen  Malter  ermahlen  und  verkaufte  sein  übriges  Korn
auf  dem  Markte.  Jetzt  gingen  vielerorts  auch  Landwirte  dazu  über,
ihr  gesamtes  Korn  mit  Ausnahme  des  zum  Schroten  bestimmten
zu  verkaufen  und  Mehl  zu  kaufen  oder  in  einzelnen  Gebieten,  wo
Mühle  und  Bäckerei  vereinigt  .waren,  Korn  gegen  Brot  zu
tauschen.  Überhaupt  ging  die  Hausbäckerei,  die  auch  in  kleinen
Städten  bis  auf  die  Weihnachtskuchen  schon  länger  aufgehört  hatte,
in  manchen  deutschen  Gebieten  sogar  auf  dem  Lande,  wo  die  weiblichen ­
  Arbeitskräfte  knapp  wurden,  zunächst  für  Weizenbrot  und
        <pb n="12" />
        8

Kuchen  und  dann  für  Roggenbrot  zurück.  Der  Bäcker  zog  auf
das  Dorf.
Der  große  gleichmäßige  Mehlbedarf  der  dichtbevölkerten  Bezirke ­
  hatte  die  Großmühlen  entstehen  lassen,  da  er  von  den  kleinen  und
mittleren  Mühlen,  die  meistens  gegen  Barlohn  oder  Metzen  gemahlen ­
  hatten,  nicht  befriedigt  werden  konnte.  Sie  arbeiteten  teurer
als  die  technisch  und  kaufmännisch  überlegenen  Großmühlen,  verloren
dadurch  wie  infolge  der  Verbrauchsänderung  ständig  an  Aufträgen ­
  und  riesen  dann  in  ihrer  Not  nach  staatlicher  Hilfe  durch
Mühlenumsatzsteuer  oder  Mahlgutbeschränkung.  Da  ihnen  nicht  zu
helfen  war,  gingen  sie  zunächst  in  den  Zuschuß-  und  dann  in  den
Überschußgebieten  großenteils  ein  oder  wurden  zu  Nebenbetrieben
oder  verlegten  sich  aufs  Kornschroten,  ein  Ausweg,  der  .ihnen
von  den  eigenen  Schrotmühlen  der  größeren  Landwirte  teilweise
wieder  versperrt  wurde.  Umgekehrt  bezogen  die  Mühlen  in  mittleren ­
  und  kleinen  Städten  ihren  Korubedarf  immer  häufiger  vom
Kornhändler  und  zogen  diesen  bequemen  Weg,  der  ihnen  das  lästige
Lagerhalten  ersparte,  dem  unmittelbaren  Kaufe  vom  Landwirt  auf
dem  Wochenmarkte  vor.  Diese  Umbildungen  zeitigten  für  die
Landwirte  das  ausfällige  Ergebnis,  daß  trotz  Einfuhrbedarf  und  Zollschutz ­
  ihr  Korn,  zumal  wenn  es  sich  aus  kleinen  verschiedenartigen
Posten  zusammensetzte,  mitunter  sogar  in  Zuschußgebieten  schwer
verkäuflich  wurde.  Verkaufte  der  Landwirt  seine  Ernte  auf  dem
Halm  oder  war  er  sonst  finanziell  vom  Händler  abhängig,  so  fehlte
ihm  die  Konkurrenz  der  Kornkäufer,  und  sein  Erlös  war  entsprechend
niedriger.  Aber  auch  ohne  solche  Abhängigkeit  waren  mancherorts
kleine  und  mittlere  Landwirte  auf  den  einzigen  Händler  am  Bahnhof
angewiesen,  der  durch  Abnahmeverweigerung  die  Preise  drückte.  Wo
diese  Schwierigkeiten  und  namentlich  der  Preisdruck  besonders  groß
wurden,  suchten  sich  die  Landwirte  in  Überschußgebieten  durch  genossenschaftliche ­
  Kornhäuser  mit  und  ohne  Staatshilfe  und  in  Bedarfsgebieten ­
  durch  Müllerei-  und  Bäckereigenossenschaften  zu  helfen.
3.  Herausbildung  des  Kornhandels.  Je  weniger
Getreidebau  und  Brotverbrauch  im  einzelnen  Bezirke  noch  zusammensielen, ­
  desto  mehr  Zwischenglieder  mußten  sich  einschieben,  um
Verkehr  und  Versorgung  sicherzustellen.  Nur  noch  vereinzelt
wurde  Brotkorn  nach  altem  Herkommen  auf  dem  Kornboden
oder  dem  Markte  unmittelbar  nach  Besichtigung  vom  Landwirt
an  den  Müller  verkauft,  die  beide  in  langjährigen  persönlichen
Beziehungen  zueinander  standen.  Häufiger  vollzog  sich  noch  der  Absatz ­
  durch  den  selbständigen  Kornhändler  in  der  Kleinstadt^ ­
  der  oft  zugleich  als  Kreditgeber  seiner  Geschäftsfreunde  tätig
        <pb n="13" />
        9

war.  Da  die  Landwirte  nicht  das  ganze  Jahr  hindurch  gleichmäßig
Korn  an  den  Markt  bringen  können,  Mehl  und  Brot  aber  täglich  in
etwa  gleichen  Mengen  verzehrt  wird,  so  glich  der  Kornhändler  dieses
zeitliche  Auseinanderfallcn  von  Angebot  nnd  Nachfrage  durch  Aufsammeln ­
  und  Abstoßen  seiner  Läger  aus.
Neben  diesem  alten  Kornverkehr,  der  sich  in  selbstgenügsamen ­
  Bezirken  noch  zum  Teil  erhalten  hatte,  waren  zunächst
für  die  Einfuhr  Großhändler  aufgekommen.  Das  Aufkäufen
des  Korns  in  fremden  Ländern  und  seine  Einfuhr  nach
Deutschland  betrieben  nur  einige  wenige  Firmen,  die  über  erhebliche ­
  Geldmittel  oder  entsprechende  Bankverbindungen  für  die  nötige
Kreditgewährung,  über  einen  großen  Stab  von  Angestellten  und  über
zahlreiche  Verbindungen  an  den  wichtigsten  Plätzen  der  Ausfuhrländer ­
  wie  der  Heimat  verfügten.  Tie  meisten  „Kornimporteure"
kauften  nur  schwimmende  Ware  cif  deutschen  Hafens  und  vertrieben
sic  dann  im  Jnlande.
Lag  der  Einfuhrhandel  in  wenigen  Händen,  so  war  für  das
Verschieben  der  sehr  viel  größeren  Kornmengen  zwischen  den  verschiedenen ­
  Gebieten  des  Deutschen  Reichs  eine  breite  Schicht  von
großen  P  r  o  v  i  n  z  h  ä  n  d  l  e  r  n  tätig,  die  sich  neben  den  eigenen
Speichern  der  Lagerräume  von  Städten  oder  von  Lagergesellschaften
bedienten.  Neben  ihnen  standen  als  Konkurrenten  ihre  wichtigsten ­
  Abnehmer,  die  G  r  o  ß  m  ü  h  l  e  n  ,  die  durch  Kommissionäre
selbst  ihr  Mahlgut  einkauften.  Unter  diesen  Provinzhändlern  oder
Mühlen-Kommissionären  war  endlich  ein  dichtmaschiges  Netz  von
teils  selbständigen  Kleinhändlern,  teils  Unterkommissionären
und  Agenten,  über  das  ganze  Land  gespannt,  die  in  den  Erzeugungsbezirken ­
  ansässig  waren,  größtenteils  zugleich  mit  Düngemittelu,
Futtermitteln  und  Kohlen  handelten,  vielfach  als  Kreditgeber  eingriffen
  und  an  den  Bahnhöfen  zahlreiche  Lagerschuppen  hielten,
um  das  Korn  kleinerer  Landwirte  verlade-  und  verkaufsfähig  zu
machen.  Sie  hatten  den  Kauf  nach  Probe  eingeführt,  der  zu  Mängelrüge ­
  und  Minderung  zu  ungunsten  der  Landwirte  Gelegenheit
bot,  wenn  die  Lieferung  nicht  gleichmäßig  ausfiel  oder  feuchter  als
die  in  der  Brusttasche  getrocknete  Probe.  Gegen  diese  Händler  und
teilweise  auch  gegen  die  Provinzhändler  hatten  die  Landwirte  zur
Wahrung  ihres  Einflusses  auf  die  Preisbildung  sich  durch  die  erwähnten ­
  Genossenschaften  zur  Wehr  gesetzt  und  in  einzelnen
Gebieten  eine  wirksame  Konkurrenz  geschaffen.
Berlin  hatte  im  deutschen  Kornhandel  die  überragende  Stellung;
seine  Preisangaben  warc-n  weithin,  besonders  in  den  östlichen  Überschußgebieten, ­
  maßgebend.  Immerhin  besaßen  Plätze  wie  Königs
        <pb n="14" />
        10

berg,  Stettin,  Breslau,  Dresden,  Magdeburg,  Essen,  Duisburg, ­
  Mannheim,  München,  Straßburg  oder  Stuttgart  für
ihre  Gebiete  eine  gewisse  wirtschaftliche  Selbständigkeit  bei  der
Kornversorgung  wie  bei  den  Kornpreisen.  Wenig  berührt  von
diesen  wirtschaftlichen  Änderungen  versorgte  sich  das  Heer
nach  dem  überkommenen  Verfahren  durch  jedes  Proviantamt
aus  seinem  Bezirk.  Die  Korn  verarbeitenden  Gewerbe  bezogen ­
  ihren  Bedarf  wie  die  Griesmühlen  von  den  Einführern  ausländischen ­
  Hartweizens,  oder  kauften  wie  die  Brauer  den  Weizen
durch  eigene  Agenten,  oder  verarbeiteten  wie  viele  Brenner  ihr
eigenes  Korn  oder  bedienten  sich  wie  die  Kornkaffeefabriken  -des
Handels.  Der  Spekulationshandel  in  Brotkorn  endlich  hatte  wohl
für  die  Preisbildung,  nicht  aber  für  die  tatsächliche  Versorgung  unmittelbare ­
  Bedeutung.
III.  Günstige  Gestaltung  der  deutschen  Kornversorgung
vor  dem  Kriege.
1.  Verbindung  zwischen  deutschem  und  ausländischem ­
  Kornmarkte.  Hinter  dem  großen  Binnenverkehr ­
  mit  deutschem  Korn  und  Mehl  blieb  die  Einfuhr  in  der
Menge  weit  zurück.  Sie  ergänzte  den  heimischen  Kornertrag  in  gewöhnlichen ­
  Zeiten  wie  besonders  in  Jahren  ungünstiger  deutscher
Ernte,  indem  der  Einfuhrhandel  bald  von  diesem,  bald  von  jenem
Lande  mit  reichlicher  Ernte  Brotfrucht,  großenteils  auf  englischen
Schiffen,  heranschaffte.  Er  paßte  ferner  durch  Abstoßen  des  Roggenftiberschusses
  und  Heranziehen  des  benötigten  Weizens  die  deutschen  Getreide-Erträgnisse ­
  dem  heimischen  Brotbedarf  an.  Er  regelte  darüber
hinaus  durch  die  Verbindung  zwischen  ausländischem  und  heimischem
Markte  den  Kornzu-  und  -abfluß  im  Laufe  desselben  Jahres.  Dabei ­
  wirkten  die  Einfuhrscheine  in  der  Richtung,  daß  minder  gutes
oder  feuchtes  Korn  ausgeführt  und  hochwertiges,  trocknes  eingeführt
wurde.
Der  Landwirt  ist  in  der  Kornlieferung  von  seiner  Wirtschaft
abhängig.  Ihre  verschiedenen  Arbeiten  sind  zweckmäßig  ineinandergreifend ­
  über  das  ganze  Jahr  verteilt,  so  daß  er  nicht',  ohne  seinen
Betrieb  zu  stören  und  Schaden  zu  erleiden,  plötzlich  dreschen  und
liefern  kann,  während  er  vernünftigerweise  Felder  pflügen  oder
Kartoffeln  -pflanzen  müßte.  Dem  wirkt  in  gewissen  Grenzen  sein
Geldbedarf  z.  B.  für  den  Michaeliszins  entgegen,  sowie  der  Wunsch,
nach  Möglichkeit  für  seine  Verkäufe  die  Zeiten  höherer  Preise  auszunutzen. ­
  Daher  kommt  von  der  deutschen  Ernte  ein  großer
Teil  nach  dem  Einernten,  ein  anderer  Teil  gegen  Ende.Dezember
        <pb n="15" />
        11

#

und  der  Rest  endlich  im  Frühjahr  an  den  Markt.  Infolge
unseres  ungünstigen  Klimas  ist  die  deutsche  Brotfrucht  uicht  so  lagerfest ­
  wie  das  aus  sonnigeren  Ländern  eingeführte  Korn  und  bedarf
sorgsamerer  und  kostspieligerer  Behandlung.  Aus  diesem  Grunde,
wie  zur  Ausgleichung  der  stoßweisen  deutschen  Kornlieferung  pflegten
Händler  und  Großmühlen  deutsches  Korn  selten  lange  aus  Lager
zu  halten.  Sie  stießen  es  in  Zeiten  reichlicherer  Marktbeschickung  in
das  Ausland  ab  und  führten  in  knapperen  Zeiten  reichlicher  fremdländisches ­
  Korn  ein,  was  die  Einfuhrscheine  erleichterten.  Daher
aßen  wir  im  Juni,  Juli  und  August  großenteils  russischen  Roggen,
während  wir  im  September  bis  Dezember  deutschen  Roggen  oder
Mehl  an  die  nordischen  Länder  abgaben,  dafür  aber  von  Mai  bis
Jahresschluß  von  argentinischem  und  russischem  Weizen  lebten.
2.  G  ü  n  st  i  g  e  B  r  o  t  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g  bei  f  r  e  i  e  m  B  e  r  -  '
k  e  h  r.  Durch  dieses  Hin-  und  Herfließen  beeinflußte  der  ausländische
Markt  den  deutschen  K  o  r  n  P  r  e  i  s,  der  durch  die  Kornzölle  zugunsten
der  Landwirte  auf  höhere  Stufe  übersetzt  wurde.  Im  letzten  Jahrzehnt
standen  die  deutschen  Preise  für  Roggen,  bei  dem  wir  mehr  ausals
  einführten  und  außer  uns  nur  Holland  und  die  nordischen  Reiche
Käufer  waren,  bei  Berücksichtigung  der  Beförderungskosten  um  etwa
vier  Fünftel  des  Zollsatzes  über  den  Odessaer  Preisen;  bei  Weizen,
wo  neben  uns  zahlreiche  Käufer  am  Markte  sind,  um  etwas  mehr
als  den  Zollsatz  zuzüglich  Beförderungskosten  über  den  Preisen  der
Ausfuhrländer.  Die  deutschen  Kornpreise  folgten  den  allgemeinen
Preisbewegungen  und  schwankten  in  den  einzelnen  Jahren  um  den
Durchschnitt,  bei  Roggen  mit  einem  Achtel,  bei  Weizen  mit  einem
Fünftel  Spannung.  Bei  freier  Verkchrswirtschaft,  die  durch  den  Zoll
uicht  erheblich  gestört  wurde,  waren  sonach  die  Kornpreise  im  Teutschen ­
  Reiche  mehr  ausgeglichen,  als  es  einst  der  alte  Fritz  durch  sein
staatliches  Magazinsystem  mit  einem  Drittel  Preisspannung  anstrebte.
Innerhalb  des  Reichs  stiegen  die  Preise  im  allgemeinen  von  Osten
nach  Westen  und  standen  in  den  Zuschußgebieten  höher  als  in  den  Übcrschußbezirken;
  sonst  hätten  weder  diese  absetzen  noch  jene  sich  versorgen
können.  Aber  die  Preisunterschiede  waren  zwischen  einem  Überschußund
  einem  Bedarfsgebiete,  die  wirtschaftlich  auseinander  angewiesen
waren,  mitunter  niedriger  als  die  Beförderungskosten,  weil  ein
anderer  Überschußkreis  mit  besonders  guter  Ernte  eintrat.  Oder  die
Preise  gingen  in  zwei  Überschußgebieten  mit  demselben  Absatzgebiete
je  nach  dem  Ernteausfall  auseinander.  Unter  dem  allgemeinen,
wesentlich  von  Weltmarkt  und  Kornzoll  bedingten  Preisstande  hatten
so  die  einzelnen  Gebiete  eine  gewisse  s  e  l  b  st  ä  n  d  i  g  e  Preis-
        <pb n="16" />
        12

gestaltung,  und  zwar  die  Überschuß-  mehr  als  die  Bedarssgebietc.
Mer  die  Selbständigkeit  wurde  in  engen  Grenzen  gehalten  durch  die
scharfe  Konkurrenz  der  Händler  untereinander,  wie  mit  den  Mühlen
und  landwirtschaftlichen  Genossenschaften,  und  des  ausländischen  mit
dem  inländischen  Korn.
Noch  mehr  ausgeglichen  waren  die  Mehlpreise  im
Reichsgebiet.  Sie  gingen  in:  Durchschnitt  der  letzten  zehn
Jahre  bei  Roggenmehl  bis  acht,  bei  Weizenmehl  nur  bis  sechs
vom  Hundert  auseinander.  Daß  die  Preise  in  den  einzelnen  Jahren
bei  Roggenmehl  bis  zu  einem  Siebentel  und  bei  Weizenmehl  bis
zu  einem  Sechstel  vom  Durchschnitt  abwichen,  hängt  mit  den  Bewegungen ­
  der  Kleiepreise  zusammen;  denn  die  Preise  dieser  beiden
Mühlenerzeugnisse  stehen  in  natürlicher  Wechselwirkung.  Aber  auch
davon  abgesehen  traten  jene  Jahresschwankungen  der  Mehlpreise  au
Bedeutung  für  die  Mehlverbraucher  gegen  die  Tatsache  weit
zurück,  daß  die  Spannung  zwischen  Roggen  und  Roggenbrotmehl
wie  zwischen  Weizen  und  üblichem  Weizenbrotmehl  stets  gering  war.
Das  Korn  reiste  vom  Landwirt  zum  Müller,  auch  wo  der  Handel  die
Beförderung  übernahm,  infolge  der  zweckmäßigen  Handelsgestaltung
und  der  Konkurrenz  der  Mühlen  als  Käufer,  auf  kurzem  Wege
ohne  verteuernde  Umwege  und  Aufenthalte.  Durch  die  Konkurrenz  der
Großmühlen  untereinander  über  das  Reich  hin  und  der  Großmühlcn
mit  den  Mittel-  und  Kleinmühlen  in  deren  Absatzgebieten  wurde  der
M  a  h  l  l  o  h  n  so  niedrig  gehalten,  daß  viele  Großmühlen  nur
durch  die  teuren  Auszugsmehle  oder  durch  Herabdrückung  der  Mahlverluste ­
  mittels  technischer  Verbesserungen  Überschüsse  erzielten,  daß
aber  die  Mittel-  und  Kleinmühlen  mit  Verlust  arbeiteten  und  stark
zurückgingen.  Versuche  von  Großmühlen,  durch  Kartelle  die  Brotmehlpreise ­
  höher  zu  halten,  sind  nur  im  südwestdeutschen  Bezirke  in
beschränktem  Maße  gelungen.  Im  ganzen  gehörten  vor  dem  Kriege
weder  Müllerei  noch  Kornhandel,  vom  Einfuhrhandel  abgesehen,
zu  den  besonders  einträglichen  Gewerben.,  Das  Brotmehl  war  im
Deutschen  Reiche  billig.
Trotz  der  vielen  landwirtschaftlich  und  gewerblich  gemischten
Gebiete,  die  das  Deutsche  Reich  auszeichnen,  bestand  der  altererbte
Gegensatz  zwischen  Stadt  und  Land  fort,  der  sich  in  Anschauungen, ­
  Lebensführung  und  politischen  Auffassungen  ausprägt  und
durch  die  verschiedenartige  Entwickelung  zwischen  Landwirtschaft  und
städtischem  Gewerbe  noch  verstärkt  hat.  Mit  dieser  naturgegebenen
Gegensätzlichkeit,  die  besonders  Eugen  Dühring  im  Gegensatz  zu
Smith's  verwischender  Auffassung  als  unvermeidlich  klargestellt  hat,
verknüpft  sich  der  wirtschaftliche  Widerstreit  zwischen  ländlichem  Nah-*
  ,
        <pb n="17" />
        13

rungserzeuger  und  städtischem  Verbraucher,  der  nicht  durch  willkürlich
veränderliche  Absichten,  sondern  durch  die  gegebene  feste  Jnteressenlage
  geschaffen  wird.  Trotzdem  sind  wirtschaftlich  Stadt  und  Land,
Gewerbe  und  Landwirtschaft  aufeinander  angewiesen  und  müssen
einander  zu  wechselseitigem  Vorteil  ergänzen  und  fördern,  indem
die  Sonderinteressen  sich  freiwillig  oder  unter  Druck  auf  ein  gerechtes
Maß  einschränken  und  das  Auseinanderstrebende  durch  Brücken  in  Verbindung ­
  gebracht  wird.  Tatsächlich  hatte  auch  der  wirtschaftliche
Gegensatz,  der  unter  der  gebräuchlichen  Harmoniefärbung  der  Öffentlichkeit ­
  kaum  erkennbar  war,  durch  das  vielverflochtene  Kräftespiel
im  Kornverkehr  praktisch  eine  Ausgleichung  gefunden,  die  beide  Teile
und  das  Gesamtwohl  befriedigte.  Nur  gelegentlich  von  Kornzöllen,
Einfuhrscheinen,  Staffeltarifen  trat  der  Zwiespalt  zutage.
Im  ganzen  vollzog  sich  die  Brot  v.e  r  sorg  u  n  g  im  Deutschen
Reiche  so  sicher,  daß  wir  von-Hungersnöten  oder  wirklichen  Kornteuerungen
  nur  aus  Zeitungsberichten,  über  Rußland  und  Indien
Lder  aus  überkommenen  Erzählungen  vom  Hungerfahre  1847  vernahmen, ­
  und  zugleich  so  reibungslos,  daß  die  Öffentlichkeit  jene
wirtschaftspolitischen  Streitfragen  oder  die  Kämpfe  zwischen  Groß-  und
Kleinmühlen  wie  zwischen  ländlichen  Genossenschaften  und  Händlern
nur  als  Jnteressenstreitigkeiten  auffaßte,  aber  kaum  an  die  im  Hintergründe ­
  liegende  große  Versorgungsausgabe  dachte.  Der  Ausfall  der
deutschen  Kornernte  war  eine  Angelegenheit  landwirtschaftlicher  Rentabilität, ­
  die  kaum  den  Brotpreis  beeinflußte.  Daß  Kung-fu-tse,  den
Millionen  gelber  Menschen  als  größten  Weisen  verehren,  die  Politik
als  die  Kunst  bezeichnet,  das  Volk  nicht  hungern  zu  lassen,  erschien
den  Städtern,  die  allmorgendlich  ihr  Weißbrot  vor  ihrer  Tür  fanden,
wie  eine  lächerliche  Zopfigkeit  oder  galt  ihnen  nur  im  entlegenen  Sinne
ausreichender  Einkommensbeschaffung.  Von  den  Schwierigkeiten,
das  wachsende  deutsche  Volk  regelmäßig  mit  Brot  zu  versorgen,  hatte
die  deutsche  Offenlichkeit  ebensowenig  eine  zutreffende  Vorstellung
wie  von  dem  hierzu  nötigen  ungestörten  Zusammenwirken  zahlreicher ­
  Kräfte.  Sie  schätzte  daher  auch  im  Kriege  die  Wirkung  einseitiger ­
  Eingriffe  wie  die  Durchführbarkeit  anderer  Versorgungsart
allzuleicht  ein.
Das  alte  Verfahren,  wonach  die  wenigen  Bevölkerungsanhäufungen ­
  der  Städte  vom  Kornüberschuß  der  benachbarten  Landwirte  versorgt ­
  wurden,  war  gegen  äußere  Erschütterungen  sehr  widerstandsfähig, ­
  zumal  selbst  die  Schädigung  einer  Versorgungszelle  die  für
sich  lebende  Nachbarzelle  kaum  berührte.  In  früheren  Kriegen  war
daher  nur  die  Versorgung  des  Heeres,  aber  nicht  die  Broternährung
des  Volkes  eine  besondere  Aufgabe,  und  zwar  eine  militärische,  die
        <pb n="18" />
        14  -

dementsprechend  bereits  von  Clausewitz  im  Zusammenhange  mit  den
übrigen  militärischen  Kriegsaufgaben  behandelt  war.  Die  Brotversorgung ­
  eines  68-Millionen-Volkes  mit  starken
Bevölkerungsverdichtungen  und  weiten  dünn  besiedelten  Flächen  erforderte ­
  das  im  einzelnen  schwer  übersehbare  Zusammenwirken  zahlreicher ­
  Gegenkräfte  zu  ungehindertem  Zu-  und  Abfließen  großer  Kornund
  Mehlmengen  zwischen  den  verschiedenen  Gebieten  des  Reiches  wie
zwischen  Inland  und  Ausland.  Die  Sicherheit  regelmäßiger  Brotversorgung ­
  lag  nicht  mehr  in  der  selbständigen  Kornwirtschaft  fast
aller  Gebiete  und  in  den  Lägern  der  Händler  und  Mühlen.  Sie
beruhte  auf  der  Möglichkeit,  jederzeit  aus  den  Überschußgebieten  in
die  Zuschußgebiete  und  letzten  Endes  aus  dem  Auslande  Brotkorn
heranzuschaffen.  Sie  war  daher  im  Kriege  sehr  viel  leichter  zu
stören  und,  wie  die  englischen  Hungerstrategen  hofften,  schon  durch
Absperrung  der  Auslandsverbindung  und  durch  die  Kriegserschwerung
des  großen  inneren  Korn-  und  Mehlverkehrs  leicht  zum  Stocken  zu
bringen.  Trat  eine  Stockung  ein,  so  mußte  schon  vor  einem  wirklichen ­
  Brotmangel  der  Hunger  das  deutsche  Volk  britenzahm  machen.

Zweiter  Teil.
Die  deutsche  Abwehr  bis  zur  Bewirtschaftung.
I.  Vorratspolitik.
1.  Sicherung  der  inländischen  K  o  r  n  v  o  r  r  ä  t  c.
Sofort  mit  Kriegsausbruch  haben  die  Briten  die  S  e  e  z  u  f  ii  h  r
von  Brotkorn  in  das  Deutsche  Reich  unterbunden.  Die  neutralen ­
  Nachbarländer  konnten  so  gut  wie  kein  Korn  an  Deutschland
abgeben,  während  die  Neutralität  der  weizenreichen  Vereinigten
Staaten  unseren  Feinden  Geld,  Waffen  und  Lebensmittel,  den  deutschen ­
  Kindern  einiges  Spielzeug  sandte.  So  war  die  Kornzufuhr  seit
^Kriegsbeginn  abgeschnitten,  während  die  Briten  die  Einfuhr  anderer
Lebensmittel  erst  im  Verlaufe  des  Krieges  abschnürten  und  die
Schlinge,  besonders^  seit  sie  im  Herbst  1915  ihre  Erfolglosigkeit  beim
Brotkorn  erkannt  hatten,  durch  Druck  auf  die  neutralen  Staaten
immer  schärfer  anzogen.  Das  im  englischen  Unterhause  verkündete
Ziel  to  handle  Oernran^  during  the  war,  that  she  would  not
be  able  to  raise  her  head  (Deutschland  während  des  Krieges
so  anzufassen,  daß  es  nicht  sein  Haupt  hochheben  könnte),  schwächte
Mr.  Runciman,  der  Leiter  des  Handelsamtes,  durch  die  Presse
nachträglich  in  to  raise  her  helinet  (seinen  Helm  hochheben)  ab.
        <pb n="19" />
        Tatsächlich  ist  aber  der  Hungerkrieg  von  Anbeginn  nicht  gegen  die
Helme  der  Feldgrauen,  sondern  gegen  die  Köpfe  des  ganzen  deutschen
Volkes  geführt  worden.  Gegen  diesen  zunächst  beim  Brotkorn
sorgsam  und  zäh  durchgeführten  Plan  ist  die  deutsche  Abwehr  nur
schrittweise  aufgebaut  worden.  Stören  ist  leichter  als  in  Ordnung
halten.
Die  Sicherung  der  im  Inlande  befindlichen  KMn-  und  Mehlvorräte ­
  war  der  erste  Schritt.  Die  Ausfuhr  von  Brotkorn
und  Mehl,  die  im  Wirtschaftsjahre  1913/14  ungewöhnlich  groß  gewesen ­
  war,  wurde  durch  Kaiserliche  Verordnung  unter  Zustimmung
des  Bundesrats  am  31.  Juli  1914  verboten  und  nur  begrenzte  Mengen ­
  zur  Ausfuhr  freigegeben,  zunächst  nach  der  Schwei;  und  fernerhin
im  Austauschwege.  Welche  Mengen  durch  dieses  Verbot  im  Jnlande
  festgehalten  worden  sind,  ist  schwer  zu  schätzen.  Der  größte
Teil  der  am  1.  Juli  ermittelten  Vorräte  lag  auf  den  Lägern  der
Großmühlen  und  Großhändler.  Doch  wäre  hiervon  kaum  viel  ins
Ausland  geflossen,  da  der  Krieg  gerade  kurz  vor  der  Jahreszeit  ausbrach, ­
  wo  wir  die  größten  Mengen  einzuführen  pflegten  und  bevor
wir  von  der  reifenden  Ernte  des  Jahres  1914  irgend  etwas  ausführen
konnten.
Diese  Ernte  galt  es  nun  zu  bergen,  was,  trotz  des  Mangels
an  ländlichen  Arbeitskräften  infolge  des  Aufmarsches,  durch  Ausbau
der  Arbeitsnachweise  und  durch  freudige  Mitarbeit  zahlreicher  freiwilliger ­
  und  bezahlter  Hilfskräfte  bei  günstigem  Wetter  vollauf  gelang. ­
  Bei  den  folgenden  Ernten  und  Bestellungsarbeiten  während
des  Krieges  haben  außer  den  zurückgehaltenen  Wanderarbeitern  aus
feindlichen  Ländern  die  großen,  ständig  wachsenden  Gefangenenheere
zur  Verfügung  gestanden  und  die  Gefahr  des  Verhungerns  wegen
Unmöglichkeit  der  Getreide-Erzeugung  gebannt.  Ohne  Tannenberg
keine  Arbeitskräfte,  kein  Korn,  kein  Widerstand  gegen  den  britischen
Hungerkrieg!  Gleichzeitig  wurde  für  den  Schutz  von  Feimen,
Scheuern  und  Mühlen  vor  Brandstiftung  nach  Möglichkeit  gesorgt;
tatsächlich  sind  die  Brandzerstörungen  in  den  beiden  ersten  Kriegsjahren ­
  geringer  gewesen  als  im  Frieden.
Die  Großmühlen  im  Westen  hatten  für  den  Aufmarsch  und
die  Versorgung  der  mangelhaft  ausgestatteten  Festungen  große
Vorräte  abgeben  müssen.  Tie  westdeutschen  Bevölkerungsmassen,
die  großenteils  von  eingeführtem  Brotkorn  lebten,  mußten  nun  aus
den  östlichen  Überschußgebieten  ernährt  werden.  Zur  Erleichterung
der  Zufuhr  führten  die  Eisenbahnverwaltungen  bei  Verfrachtungen
über  400  Kilometer  niedrigere  N  o  t  st  a  n  d  s  t  a  r  i  f  e  für  Roggen
und  Weizen  sowie  für  Roggen-  und  Weizenmehl  ein.  Diese  Staffel-
        <pb n="20" />
        -  16

laufe  haben  der  Preissteigerung  in  den  Verbrauchsgebieten  entgegengewirkt, ­
  gleichzeitig  aber  die  Korn-  und  Mehlpreise  im  Innern
Deutschlands  in  ihrem  Verhältnis  untereinander  stark  verändert.
Das  Jahr  1914  hatte  eine  gute  Mittelernte  mit  trockenem  Korn  gebracht. ­
  Ihr  Ertrag  wurde  durch  die  russischen  Verwüstungen  in  Ostpreußen ­
  und  die  französische  Besetzung  von  geringen  elsässischen  Gebieten ­
  geschmälert.  Der  Brotbedarf  war  durch  die  Abreise  der  sonst  in
Deutschland  lebenden  Ausländer  vermindert,  dagegen  durch  die
reichlichere  Versorgung  der  Feldgrauen  gegenüber  der  Bevölkerung
stark  gestiegen  und  nahm  ständig  mit  dem  stets  wachsenden  Heere
von  Kriegsgefangenen  aus  allen  Weltteilen  zu.  Die  Lücke  klaffte
so  noch  weiter,  als  sie  die  britischen  Staatsleiter  errechnet  hatten.
Wollte  man  Bedarf  und  Deckung  zusammenbringen,  so  galt  es,  das
Korn  für  die  Menschenernährung  zurückzuhalten,  die  übrigen  Ansprüche ­
  aber  abzuweisen,  auch  wenn  sie  sich  mit  Grund  daraus  berufen ­
  konnten,  daß  sie  das  beanspruchte  Korn  zu  Milch,  Fleisch
oder  Fett  umgewandelt  wieder  zur  Nahrung  bereitstellten.  In  dieser
Richtung  wirkte  die  am  15.  Oktober  1914  beschlossene  Herabsetzung
des  Durchschnittsbrandes  der  größeren  Brennereien  aus  60
statt  bisher  etwa  96  vom  Hundert,  die  übrigens  in  Verkennung  der
künftigen  Wirtschaftslage  die  Herstellung  vermeintlich  übergroßer
Branntweinmengen  verhindern  sollte;  hierdurch  wurden  etwa  50  000
Tonnen  Roggen  für  die  menschliche  Ernährung  freigemacht.
Klarer  stellte  sich  der  Gegensatz  zwischen  Menschen-  und  Tierernährung ­
  oder  richtiger  zwischen  unmittelbar  und  mittelbarer  menschlicher ­
  Ernährung  bei  der  K  o  r  n  v  e  r  s  ü  t  t  e  r  u  n  g  heraus.  Die  Zufuhr ­
  der  russischen  Futtergerste  und  Kleie  sowie  der  ölhaltigen  Futtermittel ­
  von  Ubersee  war  abgeschnitten.  Diese  Einfuhrmengen  waren
die  Grundlage  für  einen  großen  Teil  der  deutschen  Viehhaltung,  so
daß  trotz  recht  erheblicher  Vorräte  nach  wenigen  Monden  empfindlicher
Mangel  vorauszusehen  war.  Dann  bestand  Gefahr,  daß  besonders
in  den  schweinereichen  Gebieten  erheblich  größere  Kornmengen  als
im  Frieden  in  die  Viehtröge  geschüttet  würden.  Ihr  suchte  man
durch  AAfklärung  der  Landwirte  zu  begegnen.  Die  landwirtschaftliche
Fachpresse  und  Wanderredner  in  landwirtschaftlichen  Vereinen  gaben
Möglichkeiten  an,  wie  man  das  Vieh  trotz  des  Mangels  an  üblichen
Futtermitteln,  ohne  das  Brotkorn  anzugreifen,  durchhalten  könne.
„Wer  Brotkorn  verfüttert,  versündigt  sich  am  Vaterlande"  riesen
die  Kreisblätter  täglich  in  alle  ländlichen  Wirtschaften  von  der  Memel
bis  zur  Jll.  Aber  die  jungen  Bauern  und  Betriebsleiter,  die  allein
die  nötige  Umstellung  der  Wirtschaftsbetriebe  hätten  durchführen
können,  standen  im  Felde.  Daher  blieben  auch  trotz  der  täglichen
        <pb n="21" />
        17

Aufrufe  an  das  Ehrgefühl  allzuviele  Sünder  und  Sünderinnen.
Um  ihnen  das  Gewissen  zu  schärfen,  verbot  nach  Verhandlungen  im
Reichsamr  des  Innern  der  Bundesrat  am  28.  Oktober  1914,  mahlfähigen ­
  Roggen  und  Weizen  sowie  backfähiges  Roggen-  und  Weizenmehl ­
  zu  verfüttern?  Die  hierdurch  erzwungene  Einschränkung  des
Viehstandes  mußte  sich  freilich  nach  einiger  Zeit  in  Milch-,  Fleischund
  besonders  in  Fettknappheit  umsetzen.  Auch  lief  das  Verbot  stracks
der  üblichen  Wirtschaftsführung  der  kleinen  Wirte  zuwider  und
griff  bei  strenger  Durchführung  in  alle  landwirtschaftlichen  Betriebe ­
  tief  ein,  war  dabei  leicht  zu  umgehen.  Dessenungeachtet
erhoffte  man  von  dem  moralischen  Druck  eines  solchen  Verbots  in
diesen  Zeiten  hochgespannten  Nationalgefühls  eine  gewisse  Wirkung,
gab  aber  jener  bedenklichen  Folgen  halber  den  Landeszentralbehörden
dte  Befugnis,  unter  besonderen  Verhältnissen  Ausnahmen  von
denr  Verbote  zu  gewähren.  Die  zwei  Millionen  Tonnen,  die  im
Frieden  verfüttert  wurden,  enthielten  eine  stille  Rücklage  der  deutschen
Kornwirtschaft.  Gelang  es  durch  dieses  Verbot  auch  nur  zwei
Dritteile,  also  das  mahlfähige  Korn  nach  Abzug  des  Hinterkorns,
für  die  menschliche  Ernährung  verfügbar  zu  machen,  so  konnte  die
Abschneidung  der  Korneinfuhr  keinen  unmittelbaren  Brotmangel
bewirken.
2.  V  e  r  m  e  h  r  u  n  g  der  Korn-  und  Brot  m  enge.
Daß  sich  die  Kornversütterung  größtenteils  verhindern  ließ,  war
unwahrscheinlich.  Daher  faßte  die  deutsche  Wirtschaftspolitik  von
Kriegsansang  an  das  Zierats  Auge,  die  Brotnahrung  zu  mehren.
Zur  Erleichterung  der  Zufuhr  aus  dem  Auslande  hob  der  Bundesrat
'  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  August  1914  am  gleichen  Tage  die  Einfuhrzölle ­
  für  Brotkorn  und  Müllerei-Erzeugnisse  bis  aus  weiteres  auf.
Unter  Benutzung  der  Einkaufs-Abteilung  der  Hamburg-Amerika-Lime
  rief  das  Reichsamt  des  Innern  die  später  Zentral-Eiukaussgesellschaft
  benannte  Einrichtung  ins  Leben.  Beide  Schritte  haben
beim  Brotkorn  der  britischen  Abschnürungspolitik  gegenüber  nur
geringen  Erfolg  gehabt.  In  den  ersten  Kriegsmonaten  sind
aus  neutralen  Ländern  und  aus  den  Autwerpener  Lägern  einige
10  000  Tonnen  Brotfrucht  nach  Deutschland  eingeführt  worden.
Beträchtlicher  war  die  Einfuhr  aus  den  besetzten  russischen  Gebieten,
die  zunächst  von  drei  besonderen  Gesellschaften  in  Posen,  Danzig  und
Königsberg  bewerkstelligt  wurde.  Im  Jahre  1916  brachte  dann  die
gut  aufgezogene  Einfuhr  aus  Rumänien  etwa  150  000  Tonnen  Korn.
Weiter  suchte  man  die  Anbaufläche  n  durch  Urbarmachen
von  Hoch-  und  Niederungsmoorcn  zu  vergrößern.  Schon  wenige  Wochen ­
  nach  Kriegsbeginn  standen  in  den  zahlreichen  Kriegsgefangenen
2

Heft  60/53.
        <pb n="22" />
        —  18  —
hierfür  nicht  zu  teure  Arbeitskräfte  genug  zur  Verfügung,  deren  Abgabe, ­
  Unterbringung,  Bewachung  und  Entlohnung  im  einzelnen  geregelt ­
  wurde.  Die  steigenden  Preise  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse
ließen  auch  verhältnismäßig  große  Aufwendungen  einträglich  erscheinen. ­
  Um  genossenschaftliche  Urbarmachung  zu  erleichtern,  schuf  der
Bundesrat  am  28.  Oktober  1914  die  Möglichkeit,  für  landwirtschaftliche ­
  Genossenschaften  zum  Zwecke  der  Bodenverbesserung  die  privatrechtlichen ­
  Verhältnisse  durch  Landesgesetz  zu  regeln.  •  In  Nord-,
Mittel-  und  Süddeutschland  wurden  Moorflächen  in  Arbeit  genommen. ­
  Freilich  konnte  diese  Erweiterung  der  Nahrungsgrundlage
Ergebnisse  erst  auf  längere  Sicht  versprechen.
—Gegenwärtige  Erleichterung  und  Schonung  der  Kornvorräte  erhoffte ­
  man  durch  eifriges  Bemühen  den.  allzureichlichen  Backwaren- ­
  u  nd  besonders  Kuchenv  e  r  b  r  a  u  ch  einzudämmen. ­
  Das  deutsche  Volk  lebte,  nach  Überwindung  der  ersten
Angstwochen  mit  ihren  überstürzten  Käufen,  im  Vertrauen  auf  die
militärisch  günstige  Lage  größtenteils,  als  ob  weder  Krieg  noch  gar
Hungerkrieg  geführt  würde.  Kuchen  wurde  mehr  als  im  Frieden
verzehrt,  Schulkinder  und  Erwachsene  warfen  achtlos  Brotschnitten
weg,  in  den  Gastwirtschaften  standen  gefüllte  Brotkörbe.  auf  den
Tischen.  Gegen  diese  Verschwendung  wurde  eine  umfassende  Aufklärung ­
  begonnen  und  durch  Schule  und  Kirche,  durch  öffentliche
Versammlungen  und  Wanderredner,  durch  Tages-  und  Fachpresse,
durch  Flugblätter  und  Anschläge  zum  sparsamen  Verbrauch  des  täglichen ­
  Brotes  gemahnt.  Verwaltungsbehörden  und  Generalkommandos ­
  suchten  die  notwendige  Umstellung  der  Lebensgewohnheiten
mit  durchgreifenderen  Mitteln  zu  fördern  und  verboten  z.  B.  die
unentgeltliche  Brotzugabe,  die  in  norddeutschen  Gastwirtschaftcu  bislang ­
  üblich  war.
Diese  ganzen  Bestrebungen  verfolgte  die  englische  Presse
mit  frohem  Spott  als  erkennbare  Wirkungen  des  Hungerkrieges. ­
  Ernster  nahm  sie  die  deutschen  Bemühungen,  das  Backmehl
durch  st  ä  r  k  e  r  e  A  u.s  Mahlung  des  Brotkornes  um  etwa  ein
Zehntel  zu  vermehren.  Am  28.  Oktober  1914  schrieb  der  Bundesrat
vor,  daß  bei  der  Ausmahlung  von  Weizen  mindestens  75,  bei  Roggen
mindestens  72  vom  Hundert  Mehl  gezogen  werden  müßten.  Für  alle
Mühlen,  die  hierzu  technisch  nicht  imstande  sein  sollten,  war  den  Landeszentralbehörden ­
  eine  Ausnahmebefugnis  eingeräumt.  Ebenso
mußte  ihnen  gestattet  werden,  bei  der  Weizenvermahlung  und
später  auch  bei  der  Roggenvermahlung  das  Abziehen  eines
Auszugsmehls  zuzulassen.  Denn  die  Ernährungsgewohnheiten  eines.
        <pb n="23" />
        —  19  —
Volkes  lasten  sich  nicht  durch  Gesetz  von  einem  Tage  zum  andern
umschalten.
Ein  ausgiebigeres  Mittel,  fehlende  Einsuhrmengen  zu  ersetzen,
bot  die  Kartoffel.  Etwa  ein  Zehntel  der  großen  deutschen  Kartoffelernte ­
  ging  im  Frieden  durch  Fäulnis  verloren.  Um  diese  Menge
einzuschränken  und  um  die  Kartoffelüberschüsse  des  einen  Erntejahres
auf  das  nächste  Jahr  übertragen  zu  können,  wurden  seit  Kriegsbeginn ­
  mit  finanzieller  Unterstützung  der  deutschen  Bundesregierungen
unter  technischer  Führung  der  Spiritus-Zentrale  die  Kartoffeltrocknereien
  vermehrt,  so  daß  schon  im  Herbst  1914  etwa  700
Betriebe  bereitstanden.  In  diesen  Trocknereien  und  in  den  Kartoffelstärkefabriken ­
  konnten  insgesamt  etwa  eine  halbe  Million  Tonnen ­
  Kartoffel-Erzeugnisse  hergestellt  werden.  Nach  Versuchen,  die  auf
Betreiben  der  Reichsleitung  im  Kaiserlichen  Gesundheilsamte  sofort ­
  nach  Kriegsbeginn  aufgenommen  waren,  ergab  sich,  daß
Schwarzbrot  aus  neun  Teilen  Roggenmehl  und  einem  Teile  Kartoffel ­
  fast  den  gleichen  Nährwert  hat  wie  reines  Roggenbrot  und  gut
bekömmlich  ist.  Versuche  in  Bäckereien,  die  mit  Hilfe  der  Innungen
angestellt  waren,  hatten  erwiesen,  daß  die  Bäckereien  ohne  weiteres  solch
Brot  backen  konnten;  wurden  doch  in  manchen  Gegenden  Deutschlands
herkömmlich  dem  Mehl  zum  Brotbacken  Kartoffeln  zugesetzt.
Nach  Verhandlungen  im  Reichsamte  des  Innern  schrieb  daher  der
Bundesrat  am  28.  Oktober  1914  vor,  daß  dem  Schwarzbrot  mindestens
fünf  Hundertteile  Kartoffel-Erzeugnisse  oder  eine  entsprechende  Menge
F  r  i  s  ch  k  a  r  t  o  f  f  e  l  n  zugesetzt  werden  müßten.  Dabei  wurde
den  Bäckern  gestattet,  noch  mehr  Kartoffeln  zuzusetzen,  wenn  sie  derartiges ­
  Kriegsbrot  durch  ein  ausgedrucktes  K  kennzeichneten.  Die  entsprechende ­
  Vorschrift,  beim  Weizenbrotbacken  zehn  Hundertteile  Roggenmehl ­
  zuzusetzen,  hatte  für  die  Verlängerung  der  Vorräte  keine  Bedeutung. ­
  Sie  sollte  die  Weißbrot  essende  west-  und  süddeutsche  Bevölkerung ­
  allmählich  an  das  schwärzere  nahrhafte  Brot  gewöhnen,
was  langsam,  dann  aber  über  Erwarten  gelungen  ist.  Auf  die
Einzelheiten  dieser  Backverordnung  und  der  zahlreichen  einschlägigen ­
  Vorschriften,  die  zur  Broternährung  des  Heeres  und  der
Gefangenen  erlassen  sind,  soll  nach  dem  Plane  dieser  Arbeit  nicht  eingegangen ­
  werden.  Diese  Wendung  der  deutschen  Brotpolitik  zur
Kartoffel  überraschte  die  Briten,  die  doch  aus  ihrem  Byron  hätten
wissen  sollen,  daß  schon  vor  hundert  Jahren,  „dreack  das  deen  macke
(inckikkerent)  krem  xotatoes"  Brot  (geschmacklos)  ans  Kartoffeln
gemacht  worden  ist.  Sie  hielten  sich  über  die  Geschnmcklosigkeit
und  geringe  Nährkraft  des  L-Brotes  auf,  das  angeblich  die  Deutschen
aus  Hunger  hinunterwürgten.  Nur  Lloyd  George  erkannte  sofort
2*
        <pb n="24" />
        die  Tragweite  dieses  Mttels  und  hielt  damals  seine  Rede  über  den
deutschen  potato-bieack-spirlt,  den  Kartoffelbrotgeist,  der  den  englischen ­
  Zielen  gefährlicher  sei  als  selbst  der  deutsche  Militarismus.
5.  Unzureichendes  Ergebnis  trotz  Verschärfung ­
  der  Vorschr  ifTe  n.  .  In  Teutschland  zeigte  sich  bald,  daß
von  Vorschrift  zur.  Durckfübruna  ein  weiter.  Weg  ist,  zumal  -
wenn  die  Vorschriften  festgewurzelte  Lebens-  und  Wirtschaftsgewohnheiten ­
  eines  Volkes  ändern  wollen.  Die  Mahnung  zum  Brotsparen
fand  taube  Ohren.  Zur  Weihnacht  1914  wurden  in  Stadt  und  Land
Kuchenberge  verzehrt,  denn  1e  superflu,  spottet  Voltaire,  chose  tres
siecessaire,  der  Überfluß  ist  eine  sehr  notwendige  Sache.  Das
Kriegsbrot,  gegen  dessen  geringen  Kartoffelzusatz  bei  guter
Zubereitung  wenig  einzuwenden  war,  stieß  bei  Verbrauchern
wie  bei  Bäckern  auf  Widerstand.  Korn  wurde  verschrotet
oder  sonst  mahlunsähig  genmcht  und  dann  verfüttert.  Brauereien
«Ud  Haudereien  gaben  ihren  Pferden  Brot,  das  sie  altbacken  vom
Bäcker  kauften.  Ganze  Kornzüge  sollen  angeblich  nach  den  viehreichsten ­
  Gebieten  zum  Verschroten  und  Verfüttern  gegangen  sein.
Alle  fetthaltigen  Futtermittel  waren  sehr  knapp  geworden  und  ihre
Preise  dem  Futterwerte  nach  über  die  inzwischen  gesetzlich  gebundenen ­
  Kornpreise  gestiegen.  Die  wirtschaftliche  Ordnung  war  verkehrt, ­
  und  Brotkorn  war  das  billigste  Futtermittel,  das  zudem  am
leichtesten  zu  erhallen  war.  Gegen  diese  zweifache  Macht  der  Kriegsverhältnisse ­
  und  der  Friedensgewohnheiten  konnten  sich  die  neuen
Anforderungen  der  Kriegszeit  und  ihr  gesetzlicher  Niederschlag  nur
schwer  durchsetzen.  Nur  die  leicht  nachprüfbaren  und  erzwingbaren
Vorschriften,  wie  die  Einschränkung  der  Kornbrennereien  und  das
schärfere  Ausmahlen  des  Kornes  wurden  eingehalten.  Aber  hiermit
allein  war  der  Fehlbetrag  der  deutschen  Brotrechnung  nicht  zu  decken.
Da  er  indessen  rechnerisch  auf  den  eingeschlagenen  Wegen  der
Vorratsstreckung  zu  begleichen  war,  verfolgte  der  Bundesrat  diese  Wege
weiter  und  suchte  durch  V  e  r  s  ch  ä  rJ  u  n  g  a  l  l  e  r  V  o  r  s  ch  r  i  f  t  e  n
am  5.  Januar  1915  zum  Ziele  zu  kommen.  Das  Verfüttern  ugsverbot
  dehnte  er  auf  das  gequetschte  oder  sonst  zerkleinerte  Brotkorn, ­
  aüf  Korn-  und  Mehlmischungen  und  auf  Brot  aus.  Ferner  verbot ­
  er  ausdrücklich,  Mehl  oder  Korn  zu  Viehfutter  zu  verarbeiten.
Die  Befugnis  der  Landeszentralbehörden,  bei  dringendem  wirtschaftlichen ­
  Bedürfnis  für  landwirtschaftliche  Viehhalter  Ausnahmen  zuzulassen, ­
  blieb  bestehen,  wurde  aber  durch  die  gegenteilige  Befugnis
ergänzt,  jedes  Schroten  und  jede  Verwendung  von  mahlfähigem
Brotkorn  oder  von  Mehl  zn  anderen  als  Nahrungszwecken  zu  ver-
        <pb n="25" />
        21

bieten.  Hiervon  haben  einzelne  Bundesstaaten,  z.  B.  Preußen,  Ge»
brauch  gemacht  und  dadurch  mittelbar  die  Kornbrennerei,  die  des
Schrotens  bedarf,  stillgelegt.  Ter  Satz,  bis  zu  dem  beim  Aus»
iwahlen  Mehl  gezogen  werden  mußte,  wurde  am  5.  Januar  1915
für  Roggen  auf  82  und  für  Weizen  auf  80  vom  Hundert  hinausgesetzt
und  den  Mühlen  wie  den  Händlern  auferlegt,  Weizenmehl  nur  mit
LogMUiiehl  im  Verhältnis  wie..?,  r  3  gernIM  abzugeben.  Nur  für
kleinere  Mühlen,  die  bei  so  hoher  Ausmahlung  kein  gutes  Mehl  erzielten, ­
  konnten  die  Landeszentralbehörden  Ausnahmen  zulassen,  wie
sie  seit  der  Verordnung  vom  19.  Dezember  1914  auch  gestatten  konnten, ­
  Auszugsmehle  bis  zu  zehn  vom  Hundert  zu  ziehen.  Die  Kartoffelmenge, ­
  die  beim  Brotbacken  mindestens  verwendet  werden
mußte,  wurde  am  5.  Januar  1915  stark  erhöht  und  dieser  Vorschrift
auch  die  Hausbäckerci  unterworfen.  Gleichzeitig  ergingen  weitere
B  a  ck  v  o  r  s  ch  r  i  f  t  e  n  ,  die  den  Genuß  von  Weißbrot,  Kuchen  und
frischem  Brot  einschränken  und  die  Verwendung  von  Brotmehl  zu
Streumehl  unterbinden  sollten.
Um  die  Durchführung  aller  dieser  Vorschriften  zu  erzwingen,
wurde  jetzt  für  alle  drei  Gebiete  weitgehende  Überwachung
angeordnet.  Polizeibeamte  und  Sachverständige  erhielten  das  Recht,
in  alle  beteiligten  Betriebs-,  Geschäfts-  und  Lagerräume  bei  Landwirten, ­
  Müllern,  Bäckern  und  Händlern  zu  jeder  Tages-  wie
Nachtzeit  einzudringen,  nachzuprüfen,  Bücher  einzusehen  und  Proben ­
  zu  entnehmen.  Tie  Betriebsinhaber  wurden  bei  hohen
Strafen  zu  geschäftlichen  Auskünften  verpflichtet.  Gleichzeitig  veranlaßte ­
  das  Reichsamt  des  Innern  durch  die  bundesstaatlichen  Justizministerien ­
  die  Staatsanwaltschaften,  bei  Übertretung  dieser  Vorschriften ­
  empfindliche  Strafen  zu  beantragen,  und  ersuchte  die  Gerichtsbehörden, ­
  solche  Strafsachen  möglichst  zu  beschleunigen.  Nicht
als  ob  man  geglaubt  hätte,  durch  reichliches  Strafen  eine  Umstellung
der  Lebens-  und  Wirtschaftsgewohnheiten  erzwingen  zu  können.  Richtiges ­
  Handeln  ist  hauptsächlich  Sache  des  Gewissens  und  der  Überzeugung. ­
  An  Aufrüttelung  des  Gewissens  und  Einstellung  der  Überzeugung ­
  auf  die  Kriegsnotwendigkeiten  war  aber  durch  wochenlange
Aufklärung  das  Mögliche  geleistet.  Jetzt  galt  es,  darüber  hinaus  den
Zögernden  und  Schwankenden  den  Ernft  ^der  neuen  Anforderungen
durch  Strafzwang  sinnfällig  zu  machen  und  durch  schnelle  Aburteilung ­
  die  Strafe  unmittelbar  dem  Verstoße  folgen  zu  lassen.
Tatsächlich  prasselte  auch  in  den  nächsten  Wochen  ein  dichter
Strafhagel  auf  die  städtische  und  besonders  auf  die  ländliche  Bevölke»
rung  wegen  solcher  Übertretungen  nieder  und  brachte  chnen  den  Ernst
der  Zeit  schmerzlich  zum  Bewußtsein.  Die  strengen  Vorschriften
        <pb n="26" />
        schrillten  in  die  behagliche  Stimmung  der  Bevölkerung  hinein  und  bewirkten, ­
  im  Verein  mit  der  Aufklärung  über  die  Kriegsnotwendigkeiten ­
  und  unterstützt  durch  die  Strafen,  nach  und  nach  im  Verläufe
einiger  Monate  eine  Änderung  der  Lebenssitten.  Die  Weißbrötchen
verschwanden  vom  Frühstückstisch,  die  Brotkörbe  von  den  Wirtstafeln. ­
  Das  Brot  erhielt  dunklere  Farbe.  Kriegsbrot  zu  essen  wurde
Anstandspflicht.  Aber  es  ging  gar  l  a  n  g  s  a  m  voran  auf  diesem  unangenehmen ­
  Wege  zur  Sparung  von  Brot.  Der  Deutsche  des  20.  Jahrhunderts ­
  schätzte  das  überflüssige  sehr  hoch  und  beschied  sich  nur  widerwillig ­
  mit  dem  Unentbehrlichen.  Vor  allem  blieb  das  Vieh  ein  Mitzehrcr
  am  Brotkorn.  Gerade  die  übergroße  Zahl  der  Strafen  ließ  vermuten, ­
  daß  die  Vorschriften,  die  den  Gewohnheiten  der  Bevölkerung
quer  gingen,  noch  immer  als  unnötige  Belästigungen  aufgefaßt  und
in  großem  Umfange  leichtherzig  übertreten  wurden.  Dabei  griffen  sie
bereits  weit  in  die  Gewerbefreiheit  wie  in  die  Freiheit  der  Lebensführung ­
  des  einzelnen  ein  und  streiften  hart  an  die  Grenzen,  die
mit  der  freien  Verkehrswirtschaft  unter  besonderen  Umständen  noch
verträglich  sein  können.  Wollte  man  sich  auf  ihrem  Boden  halten,
so  führten  diese  Wege  nicht  weiter.
II.  Preispolitik.
1.  Preisentwicklung  und  der  Ruf  nach  Höchstpreisen.
  Die  Preisgestaltung  verursachte  bereits  in  den  Tagen  vor
und  nach  Kriegsausbruch  Sorge.  Die  plötzliche  Steigerung  de  r
M  e  h  l  p  r  e  i  s  e  erschien  besonders  bedenklich,  weil  man  große  Arbeitslosigkeit ­
  im  Gefolge  des  Krieges  befürchtete,  die  dadurch  beeinträchtigte ­
  Kaufkraft  der  Massen  aber  nach  Möglichkeit  geschont  werden
mußte.  Die  großen  Ankäufe  zur  Versorgung  der  Festungen  und  des
Heeres  sowie  manche  Angstkäufe  großer  Städte,  von  denen  sich
einige  übernahmen  und  nachher  um  Abnahme  zuviel  erworbener
Mengen  bitten  mußten,  boten  den  Mühlen  die  Möglichkeit  erheblicher
Gewinne.  Teilweise  haben  sie  diese  auch  so  weidlich  ausgenutzt,  daß
sie  noch  im  zweiten  Kriegsjahre  von  den  damals  und  in  den  folgenden ­
  Wochen  gemachten  stillen  Rücklagen  zehren  und  erhebliche  Gewinne ­
  verteilen  konnten.  Diese  plötzlichen  Ankäufe,  das  Abreißen
der  Auslandsversorgung,  die  Unsicherheit  sowie  die  Unübersichtlichkeit ­
  der  Lage  und  die  während  des  Aufmarsches  notwendige  Abschließung ­
  der  Bedarfsbezirke  von  den  benötigten  Zufuhren  lähmten
die  regelmäßige  Mehlversorgung  der  Kleinhändler  und  Bäcker.  Da
sich  die  Familien  gleichzeitig  mit  Mehl,  Teigwaren  und  anderer:  Mehlerzeugnissen
  für  Wochen  zu  versorgen  anfingen,  wurde  die  Nachfrage
großer  und  dringlicher  äls  der  zeitweilige  Bedarf,  auf  den  das  Ver ­
        <pb n="27" />
        sorgungsverfahren  eingerichtet  war.  Die  Preise  schnellten  im
großstädtischen  Kleinhandel  empor  und  bewirkten  bei  der  dadurch
besorgter  gewordenen  Bevölkerung  keine  Einschränkung  im  Kaufen,
sondern  gesteigertes  Anstürmen  auf  die  schnell  geleerten  Lebensmittelläden ­
  und  folgemäßig  weitere  Preiserhöhungen.  Jedes  Zurückhalten ­
  von  Lebensmitteln  bot  unter  diesen  Umständen  eine  sichere
Gewinnaussicht,  die  sicherlich  nicht  alle  Kleinhändler  ungenutzt
ließen.
Da  diese  Entwicklung  nach  Erfahrungen  früherer  Kriege  vorauszusehen ­
  war,  so  hatte  bereits  das  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  g  e  s  e  tz  vom  4.Augüst
1914  den  Landeszentralbehörden  und  den  von  ihnen  bestimmten  Behörden ­
  die  Befugnis  gegeben,  entgegen  dem  Titel  V  der  Gewerbeordnung ­
  Höchstpreise  für  Gegenstände  des  täglichen  Bedarfs  festzusetzen.
Überschreiten  der  Höchstpreise  war  mit  Strafen  bedroht.  Um  das
Z  u  r  ü  ck  h  a  l  t  e  n  höchstpreisbelegter  Waren  zu  hindern  und  zurückgehaltene ­
  in  den  Berkehr  zu  bringen,  holte  das  Gesetz  aus  dem
Zeughaus  des  Allg.  Preußischen  Landrechts  die  Waffe,  zurückgehaltene ­
  Vorräte  von  Amts  wegen  auf  Rechnung  und  Kosten  der  Besitzer ­
  zu  den  Höchstpreisen  verkaufen  zu  lassen.  Solche  Kleinhandelshöchstpreise ­
  sind  damals  zum  Schutze  der  Verbraucher  gegen
die  preissteigernde  Wirkung  ihrer  Angstkäufe  an  zahlreichen  Orten  mit
Erfolg  festgesetzt  worden.  In  einzelnen  Zuschußgebieten  haben  kommandierende ­
  Generäle  und  auch  höhere  Verwaltungsbehörden  über
jene  gesetzliche  Befugnis  hinaus  Höchstpreise  auch  jür  den  Großhandel ­
  mit  Korn  und  Mehl  festgesetzt,  zur  Freude  der  Offentkeit,
  die  wirtschaftliche  Zusammenhänge  mit  der  moralischen  Elle
maß  und  an  die  Verwirklichung  des  jüstum  pretium,  des  gerechten
Preises,  durch  Gesetze  mit  der  Inbrunst  eines  Säulenheiligen  glaubte.
Als  uach  Beeudiguug  des  Aufmarsches  die  Beförderungsmöglichkeiten ­
  wieder  ausreichend  zur  Verfügung  standen  und  so  die  wirtschaftliche ­
  Vereinzelung  der  Landesteile  aufhörte,  wurden  diese  G  rohst ­
  a  n  d  e  l  s  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  unhaltbar  und  wieder  aufgehoben,
manchmal  erst  unter  dem  Druck  der  Landeszentralbehörden.  Die
Kornpreise  gingen  angemessen  herunter.  Für  Backwaren  blieben  vielfach ­
  Kleinhandelspreise  bestehen.  Nur  die  Mehlpreise  hielten  die  einmal ­
  erreichte  Höhe  oder  gaben  nur  wenig  nach.  Der  vielgestaltige
Organismus  der  deutschen  Brotversorgung  hatte  sich  den  britischen
Erwartungen  zum  Trotz  bei  der  plötzlichen  und  starken  Kriegserschütterung ­
  im  ganzen  leistungsfähig  und  geschmeidig  erwiesen.
Infolge  des  Mangels  an  Arbeitskräften  und  Gespannen,  wie
infolge  des  vorgehenden  Bedürfnisses  der  Feldbestellung  verzägerte
sich  im  Herbst  der  Ausdrusch.  Es  kam  wenig  Brotkorn  an.den  Markt.
        <pb n="28" />
        Die  Preise  fingen  im  September  an  zu  st  e  i  g  e  n.  Sofort  entstand
die  Furcht  vor  Stockungen  in  der  regelmäßigen  Versorgung.  Die  greifbaren ­
  Vorräte  wurden  knapp  und  von  den  Aufkäufern  der  Großhändler ­
  und  besonders  der  Großmühlen,  die  in  dem  heimischen  Mahlgut ­
  Ersatz  für  das  fehlende  ausländische  suchten  und  den  Mittelmühlen ­
  hierbei  zuvorzukommen  trachteten,  zu  hohen  Preisen  weggerissen; ­
  konnten  sie  sich  doch  an  hohen  Mehlpreisen  schadlos  halten.
Auch  wurde  die  Lage  von  rücksichtslosen  Geldmachern  arg  ausgenutzt,
die  schamlos  ihr  Süppchen  am  allgemeinen  Kriegsbrände  kochten.
Die  Landwirte  gaben,  wie  jeder  Verkäufer,  lieber  zu  hohen  als  zu
niedrigen  Preisen  ab,  wären  aber  bei  ihrer  großen  Zahl  und  ihrer
Vereinzelung  kaum  in  der  Lage  gewesen,  das  Brotkorn  allgemein
zurückzuhalten  und  hohe  Preise  einer  vorsichtigen  Nachfrage  gegenüber ­
  herauszuholen.  Auch  war  ein  Teil  ihrer  Ernte  durch  Vorverkauf ­
  auf  dem  Halm  noch  zu  niedrigen  Preisen  in  die  Hände  des
Handels  übergegangen.  Bereits  am  11.  August  1914  hatten  die
Führer  der  Landwirte  aus  agrarpolitischen  Besorgnissen  erklärt,  die
deutsche  Landwirtschaft  könne  das  deutsche  Heer  und  Volk  im  Kriege
mit  Brotkorn  zu  angemessenen  Preisen  versorgen,  und  als  Mittel  hierzu ­
  die  Festsetzung  von  195  M.  als  Höchstpreis  für  die  Tonne  Roggen ­
  und  220  M.  für  die  Tonne  Weizen  auf  der  Grundlage  des  Berliner
Marktpreises  vorgeschlagen.  Da  die  Mehlpreise  seit  Anfang  September ­
  weiter  stiegen,  begannen  nun  die  städtischen  Bäcker,  die  für
ihre  Backware  durch  örtliche  Festsetzungen  im  Preise  gebunden  waren,
den  Müllern  die  Schuld  für  die  steigenden  Mehlpreise  zuzuschieben
und  nach  Höchstpreisen  für  Mehl  zu  rufen.  Die  Müller  gaben  diesen
Ruf  weiter  nach  Höchstpreisen  für  Brotkorn,  da  sie  den  Händlern
und  Landwirten  zu  hohe  Preise  zahlen  müßten.  Noch  stärker  riefen
die  Verbraucher,  die  sich  bei  dem  knappen  Angebot  Erzeugern  und
Händlern  gegenüber  in  schwacher  Lage  fühlten  und  weitere  unerträgliche ­
  Preissteigerungen  befürchteten.  Sie  waren  mit  Fug  über  bekanntgewordene ­
  Fälle  von  Preiswucher  erregt,  erblickten  in  der  zeitlichen ­
  Folge  der  zweiten  Preissteigerung  nach  der  Aufhebung  der
Großhandelspreise  einen  ursächlichen  Zusammenhang  und  suchten
daher  gegen  die  hohen  Handelspreise  in  staatlichen  Höchstpreisen
Schutz.  Selbst  Händler,  Mühlenverbände,  Stadtverwaltungen,  Landwirtschafts- ­
  und  Handelskammern  forderten  staatliche  Preisfestsetzung.
So  hallte  der  Ruf  nach  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  n  durch  das  ganze  Reich
und  rückte  die  Kornfrage,  die  bis  dahin  als  Vorratsangelegenheit  behandelt ­
  war,  fast  ausschließlich  unter  den  Gesichtswinkel  der  Preishöhe. ­
  Die  verschiedenen  an  der  Brotversorgung  beteiligten  Gruppen
gerieten  bedenklich  in  offene  Gegensätzlichkeit.  Die  Abschneidung  der
        <pb n="29" />
        25

Korneinfuhr  drohte  nach  dem  englischen  Plan  noch  bei  zureichenden
Borräten  die  Versorgung  zu  verwirren.
2.  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  p  o  l  i  t  i  k.  Ließ  man  die  Sonderwünsche
der  verschiedenen  beteiligten  Gruppen  beiseite,  so  standen  in  jener  Bewegung ­
  die  grundsätzliche  Forderung  an  den  Staat,  der
Preissteigerung  nicht  untätig  zuzusehen,  sondern  einzugreifen,  und  der
Vorschlag  eines  bestimmten  Eingriffsmittels  nebeneinander.  Es  war
richtig,  daß  die  Ausgabe  beträchtlicher  Papiorgeldmengen  und  der  große
unproduktive  Güterverbrauch  in  den  abgelaufenen  Kriegsmonaten  in
allen  Ländern  die  Preise  hatten  steigern  müssen,  und  daß  im  besonderen ­
  Falle  für  die  Ernährung  des  deutschen  Volkes  infolge  des
englischen  Hungerkrieges  bei  größerem  Verbrauch  geringere  Kornvorräte ­
  als  im  Frieden  verfügbar  waren,  deren  Preis  außerdem
die  schärfere  Konkurrenz  zwischen  Vieh  und  Mensch  um  diese  Vorräte ­
  unverhältnismäßig  in  die  Höhe  treiben  mußte.  Aber  Erkenntnis ­
  befriedigt  Wohl  Köpfe,  doch  nicht  Mägen.  Ebensowenig  konnte  der
aus  der  britischen  Volkswirtschaftslehre  bezogene  Trost  verfangen,  daß
steigende  Preise  bei  freier  Verkehrswirtschaft  die  Nachfrage  einschränken ­
  oder  das  Angebot  vergrößern  und  sich  die  Lage  so  nach
gewisser  Zeit  von  selbst  einrenkt.  Furcht  vor  Hunger  kann  nicht
warten  und  würde  hier  vergeblich  gewartet  haben,  da  die  Freiheit
des  Verkehrs  von  der  volkswirtschaftlichen  Praxis  der  Briten  unterbunden ­
  war.  Tie  Weisheit  von  der  Gasse,  daß  teuere  Ware  nicht
„alle"  wird  oder,  deutlicher  ausgedrückt,  daß  die  Preise  den  Verbrauch ­
  regeln,  war  richtig.  Aber  diese  Wirkung  tritt  dadurch  ein,
daß,  je  höher  der  Preis  einer  Ware  steigt,  desto  mehr  Volksschichten
ihren  Verbrauch  hieran  einschränken  oder  einstellen  müssen,  während
die  reicheren  Volksangehörigen  ihren  Verbrauch  beibehaltet  und  damit ­
  noch  die  Preissteigerung  unterstützen.  Denn  verbrauchen
kann  nur,  wer  die  Ware  bezahlen  kann.  Solche  Verteilung,
welche  die  teuere  Ware  dem  Ärmeren  aus  der  wirtschaftlichen
Armweite  entschwinden  läßt,  ist,  von  sozialen  Rücksichten  abgesehen, ­
  bei  den  meisten  Waren  wirtschaftlich  auch  erträglich  und  daher ­
  ein  zureichender  Grund  für  staatliches  Nichthandeln.  Aber
die  Sache  liegt  anders  bei  Waren,  die  wie  Brot,  Kartoffeln.
Fleisch  oder  Fett  für  die  gegenwärtige  deutsche  Ernährung  in
bestimmten  Mengen  unentbehrlich  sind  und  nach  Lage  der  Verhältnisse ­
  durch  andere  Waren  zu  erschwinglichen  Preisen  nur  in  bemessenen ­
  Grenzen  ersetzt  werden  konnten.  Beim  Brot  und  Mehl,  mit
denen  wir  es  hier  allein  zu  tun  haben,  schränkt  bei  steigenden  Preisen ­
  die  Bevölkerung  nicht  ihren  Bedarf  ein,  sondern  befriedigt  ihn
        <pb n="30" />
        trotzdem  auf  Kosten  anderer  Bedürfnisse.  Ist  das  nicht  mehr  möglich, ­
  so  hat  sie  bei  allen  Störungen  der  Brotversorgung  eigenmächtig
zugegriffen  und  die  Bäckerläden  gestürmt.  Das  ist  nun  zwar  auch
eine  durch  hohe  Preise  veranlaßte  Verteilung,  aber  von  übertägigem
Erfolge.  Nicht  ohne  Grund  haben  daher  städtische  und  später  staatliche ­
  Behörden  durch  die  Jahrhunderte  hin  viel  Mühe  darauf  gewendet, ­
  dem  Verbraucher  die  Möglichkeit  billigen  Brotbezuges  zu
schaffen,  und  hierzu  besondere  Einrichtungen  und  Preisvorschriften
getroffen,  deren  schwacher  Widerhall  noch  aus  der  deutschen  Gewerbeordnung ­
  uns  entgegenklingt.
Kann  so  der  Brot-  und  Mehlverbrauch,  der  ein  Drittel  des
gesamten  deutschen  Nahrungsbedarfs  deckt,  aller  wirtschaftlicher:
Wahrscheinlichkeit  nach  durch  Preisbewegung  nicht  wesentlich  eingeschränkt ­
  werden,  so  müssen  bei  steigenden  Brotpreisen  die  E  i  n  k  o  m  -
in  e  n  der  breiten  minderbemittelten  Schichten  sich  erhöhen,
wenn  anders  ihre  Lebenshaltung  gesichert  und  damit  Gesundheit  und
Leistungsfähigkeit  des  Einzelnen  wie  des  Volkes  vor  ernsthaftem
Schaden  gewahrt  bleiben  soll.  Diese  Erhöhung  konnten  die  städtischen ­
  Arbeiterschaften  nötigenfalls  durch  Lohnbewegungen  erreichen.
Sie  auf  diesen  Weg  zu  weisen,  den  die  englische  Volkswirtschaft
trotz  ihrer  Verbindung  mit  dem  Weltmärkte  nicht  ohne  erhebliche
Schwierigkeiten  eingeschlagen  hat,  schien  im  Deutschen  Reiche  bedenklich. ­
  Die  Störungen,  die  mit  Lohnkämpfen  verbunden  sind,
hätten  die  durch  den  Krieg  erschütterte  Volkswirtschaft  schwer  getroffen ­
  und  mußten  mit  Rücksicht  auf  die  militärisch  geforderte  ununterbrochene ­
  Herstellung  von  Schießbedarf  und  zahlreichem  Heeresgerät ­
  unbedingt  vermieden  werden.  Für  die  mittleren  selbständigen ­
  Schichten  in  den  Städten,  wie  für  Angestellte  und  Beamte,
war  diesex  ungangbare  Ausweg  überhaupt  uicht  gegeben.  Da  man  die
Bevölkerung  aber  Hungerpreisen  nicht  preisgeben  konnte,  so  war  staatliches ­
  Eingreifen  nicht  zu  umgehen.
Freilich  gab  es  eine  Eingrisfsmöglichkeit,  die  das  Versorgungsspiel ­
  nahezu  unberührt  gelassen  hätte:  die  Ausgleichung  der
erforderlichen  Einkommenssteigerung  durch  den  Staat,  indem ­
  er,  wie  demKriegersrauen,  so  allen  Minderbemittelten  Zuschüsse
zahlte.  Die  Befürworter  jener  Politik,  daß  der  Staat  in  die  wirtschaftliche ­
  Gestaltung  nicht  eingreifen  solle,  forderten  füglich  die  Beschreitung ­
  dieses  Weges.  Hätte  man  so  alle  Volksgenossen  kaufkräftig
zum  ausreichenden  Broterwerb  gemacht,  so  hätte  man  damit  die  beabsichtigte ­
  preisbewirkte  Einschränkung  im  Brotverbrauch  größerer
Schichten  wieder,  beseitigt.  Dann  aber  wäre  die  in  Aller  Armweite ­
  gerückte,-.also  künstlich  verbsiligte  Ware  doch  „alle"  yd  er  rich-
        <pb n="31" />
        27

tiger  knapp  geworden  und  erneut  int  Preise  gestiegen.  Wiederum
hätte  man  durch  Erhöhung  der  Staatszuschüsse  die  Kaufkraft  aus
den  Pegelstand  der  Brotpreise  heben  müssen.  Brotpreis  und  Staatszuschuß ­
  hätten  einander  wechselweise  ständig  in  die  Höhe  geschraubt.
Aber  auch  hiervon  abgesehen  schien  dieser  Weg  ungangbar,  weil  er
sich  in  einen  finanziellen  Abgrund  zu  verlieren  drohte.
Für  das  entgegengesetzte  Verfahren,  das  ganze  freie  Versorgungsspiel ­
  durch  ein  st  a  a  t  l  i  ch  geleitetes,  bis  ins  einzelne  geregeltes
Verfahren  zu  ersetzen,  war  damals  weder  im  deutschen  Volke  das
zum  Gelingen  erforderliche  Verständnis  der  Notwendigkeit  vorauszusetzen, ­
  noch  waren  überhaupt  die  Durchführungswege  aufgehellt.
Zwar  wiesen  schon  im  Frühherbst  1914  ein  Führer  des  Bundes
der  Landwirte,  ein  ostdeutscher  Kornhändler  und  ein  westdeutscher
Großmüller,  sowie  vereinzelte  Beamte  auf  eine  staatliche  Gesamtregelung
  des  Korn-  und  Mehlvcrkehrs  als  unumgänglich  hin.
Aber  schon  der  spöttische  Hinweis,  daß  zur  Unterbringung  der
hierfür  erforderlichen  Arbeitskräfte  ein  ganzes  Warenhaus  benötigt ­
  werde,  reichte  aus,  um  jenes  Fähnlein  als  abenteuerliche
Köpfe  abzutun,  zumal  sie  untereinander  in  den  Zielen  auseinandergiygen
  und  damals  noch  keinen  zum  Ziele  führendeu  Weg  anzugeben
vermochten.  Tie  Zeit  war  hierfür  noch  nicht  gekommen,  und  sie
kommt  deswegen  nicht  früher,  weil  einzelne  ihre  Uhr  vorstellen.
Jedenfalls  wurden  damals  von  den  maßgebenden  Stellen  beide
Möglichkeiten  abgelehnt,  nicht  nur  aus  Mchgiebigkeit  gegenüber  der
einhelligen  öffentlichen  Meinung,  sondern  aus  bestimmter  Überlegung.
Eine  gute  Mittelernte  war  günstig  eingebracht.  Die  Vorratserhebung ­
  hatte  für  den  1.  Juli  1914  im  Reiche  2,5  Millionen  Tonnen
Brotkorn  und  1,6  Millionen  Tonnen  Mehl  erwiesen.  Hierauf  gestützt
ging  die  h  e  r  r  s  ch  e  n  d  e  A  u  f  f  a  s  s  u  n  g  dahin,  daß  zur  Deckung  des
Brotbedarfs  bis  zur  nächsten  Ernte  Brotkorn,  bei  leidlicher  Wirkung
des  Verfütterungsverbotes  und  unter  Heranziehung  der  Streckungsmittel, ­
  ausreichend  vorhanden  sei.  Die  Preissteigerung  erschien  so
als  eine  wirtschaftlich  nicht  gerechtfertigte  Treiberei,  die  durch  rechtliche
Bindungen  hintanzuhalten  sei.  Staatliche  Preisbeschränkung  verlangten ­
  auch  die  militärischen  Wünsche  bei  der  Zentralstelle  zur
Beschaffung  der  Heeresverpflegung,  wo  nach  dieser  Richtung  während
des  Krieges  einige  Erfahrungen  gesammelt  waren.  Zudem  war  solche
Preisbindung  gegebenenfalls  eine  brauchbare  Stufe  auf  dem  Wege  zu
weiteren  Zielen.  Freilich,  wem  Kohle  fehlt,  der  wird  int  Winter  frieren, ­
  auch  wenn  er  sein  Zimmerthermometer  aus  16  Grad  Celsius  feststellt. ­
  So  richtig  die  volkstümliche  Vorstellung  ist,  daß  es  für  einen
Ort.zu  einer  bestimmten.  Zeit  einen  gerechten  Preis  gibt,  sü  -urtwühr-
        <pb n="32" />
        28

scheinlich  ist  es,  ihn  durch  staatliche  Festsetzung  zu  treffen,  die  stets
nur  einzelne  Umstände  berücksichtigen  kann.  Mit  größerer  Sicherheit ­
  fördert  ihn  das  freie  Widerspiel  der  beteiligten  Kräfte  zutage.  Endlich ­
  blieben  die  Zweifel  bestehen,  ob  staatliche  Zwangspreise  im  freien
Verkehr  haltbar  und  wirtschaftlich  wirksam  seien,  oder  ob  sie  durch
Festlegung  der  Triebfeder  das  wirtschaftliche  Uhrwerk  zum  Stocken
bringen  und  zu  rascherem  Verzehr  der  Vorräte  führen  würden.
Immerhin  hofften  die  leitenden  Stellen  dieser  Bedenken  durch
vorsichtige  Gestaltung  der  Vorschriften  Herr  zu  werden  und  durch
gleichzeitigen  Erlaß  des  Verfütterungsverbotes  und  der  Verordnung ­
  zur  Mehlstreckung  die  Nachfrage  einzuschränken  und  damit
das  preistreibende  Drängen  nach  Korn  zu  mäßigen.  So  wurde
nach  langen  Verhandlungen  mit  Sachverständigen  im  preußischen
Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  die  e  r  st  e  Höchstpreisverordnnng
  entworfen.  Sie  wurde  von  den  verbündeten  Regierungen ­
  am  28.  Oktober  1914  beschlossen,  nachdem  am  selben  Tage
durch  Änderung  des  Höchstpreisgesetzes  der  Bundesrat  sich  die  Befugnis ­
  verschafft  hatte,  für  den  Großhandel  selbst  Höchstpreise  festzusetzen,
und  gleichzeitig  situ -  die  Enteignung  zurückgehaltener  Waren  ergänzende ­
  Vorschriften  erlassen  hatte.

3.  G  r  u  n  d  z  ü  g  e  der  K  o  r  n  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e.  Die  erste
Schwierigkeit  bot  die  Frage:  an  welcher  Stelle  konnte  in  das  vielgestaltige ­
  Getriebe  dnrch  Preisfestsetzung  an:  ehesten  eingegriffen
werden,  ohne  daß  dadurch  die  Versorgung  ins  Stocken  gebracht,
dabei  aber  das  Ziel  niedriger  Brotpreise  mit  einiger  Sicherheit
erreicht  wurde.  Hielt  man  sich  an  den  Müller  und  legte  die
Mehlpreise  für  ein  bestimmtes  Ausmahlverhältnis  fest  und
zwar,  den  allgemeinen  Wünschen  entsprechend,  unterhalb  der  damaligen ­
  Preise,  so  bestand  die  Gefahr,  daß  die  Mühlen  sich  das  erforderliche ­
  Mahlgut  nicht  würden  beschaffen  können.  Die  Festsetzung
von  Höchstpreisen  beim  Landwirt  bot  wiederum  keine  Gewähr  dagegen, ­
  daß  nicht  Händler  das  billig  erworbene  Korn  mit  hohen  Aufschlägen ­
  weiterverkauften.  Letzten  Endes  hatten  Großmüller  und
Großhändler  in  ihren:  Drängen  nach  Ware  durch  immer  höhere  Angebote ­
  die  Kornpreise  getrieben.  Legte  man  also  dieGroßhandelspr-eisefürKorn
  fest,  so  hoffte  man  diese  Hauptquelle  der  Preissteigerung ­
  verstopfen  zu  können.  Auch  schien  der  Eingriff  an  dieser
Stelle  des  Getriebes  am  ungefährlichsten,  weil  schon  im  Frieden  die
Großhandelspreise  der  Hauptplätze  und  im  gewissen  Sinne  sogar  der
Weltplätze  für  die  Preisbildung  in  Korn  vielfach  maßgebend  gewesen
waren  und  von  ihnen  herunter  sich  durch  Absetzung  der  Fracht-  und
        <pb n="33" />
        29

sonstigen  Kosten  die  örtlichen  Preise  eingestellt  und  die  Berteilung
ausreichend  geregelt  hatte.
Daß  Höchstpreise  für  beide  Brotkornarten  festgelegt  werden
mußten,  verstand  sich  bei  ihrer  gegenseitigen  Vertretbarkeit  von  selbst.
Bei  der  P  r  e  i  s  h  ö  h  e  lag  es  eigenartig.  Die  Führer  der  Landwirte
hatten  sich  auf  Preise  festgelegt,  die  erheblich  unter  den  tatsächlichen
Preisen  lagen.  Verbraucher,  Bäcker,  Müller  verlangten  niedrige
Kornpreise.  Dasselbe  forderten  sozialpolitische  Erwägungen  mit
Rücksicht  auf  die  Kaufkraft  der  Massen.  Umgekehrt  heischten  wirtschaftliche ­
  Überlegungen  höhere  Preise.  Die  festzusetzenden  Höchstpreise ­
  mußten  der  Verschiebung  im  Verhältnis  zwischen  dem  knapper
gewordenen  Vorrat  und  dem  gestiegenen  Verbrauch  für  die  Zeit  bis
zur  nächsten  Ernte  einigermaßen  entsprechen  und  konnten  daher  nicht
niedrig  ausfallen.  Nur  höhere  Preise  vermochten  aus  dem  Auslande
Korn  nach  Deutschland  anzusaugen.  Endlich  bedurften  die  Landwirte ­
  einer  ausreichenden  Entschädigung  für  die  Erschwernisse  der
Bestellungsarbeiten  und  für  den  Minderertrag,  den  voraussichtlich  die
nächste  Ernte  zeitigen  mußte.  So  wurden  die  Preise  zwar  unser  den
letzten  Tagespreisen,  aber  doch  für  Roggen  um  50  M.  für  die  Tonne
höher,  als  der  durchschnittliche  Preis  im  letzten  Jahrzehnt  betrug,  auf
220  M.  für  Berlin,  und  für  Weizen  wieder  um  40  M.  höher,  also  auf
260  M.  für  Berlin,  festgesetzt.  Ter  hohe  Weizenpreis  sollte  noch  auf
eine  besondere  Einschränkung  des  Weizenverbrauchs  hinwirken.  Tie
Preise  sollten  für  Handelsware  mittlerer  Art  und  Güte  gelten,  also
bei  Roggen  für  ein  Hektolitergcwicht  von  70  und  bei  Weizen  von
75  Kilogramm.  Für  schwerere  Ware  durfte  entsprechend  den  Friedensgewohnheiten ­
  ein  Zuschlag  berechnet  werden,  der  auf  1,50  M.
auf  die  Tonne  für  jedes  Kilogramm  Mehrgewicht  bestimmt  wurde.
Dadurch  sollte  den  wichtigsten  Güteunterschieden  wenigstens  in  etwas
Rechnung  getragen  werden,  wennschon  andere  Vorzüge,  wie  beim
Weizen  der  größere  Klebergehalt,  die  Härte  oder  die  Haltbarkeit,
auch  so  unberücksichtigt  bleiben  mußten.
Setzte  man  Preisgrenzen  für  Brotkorn  fest,  so  konnte  die  Kleie
nicht  ungebunden  bleiben.  Man  wollte  den  Landwirten  für  Abgabe
ihres  Brotkornes  zu  bestimmtem  Preise  eine  gewisse  Gegenleistung
in  entsprechendem  K  l  e  i  e  p  r  e  i  se  bieten,  zumal  durch  die  gesteigerte
Ausmahlung  die  abfallende  Kleiemenge  wesentlich  eingeschränkt  wurde
und  daher  sonst  eine  Steigerung  des  Kleiepreises  zu  erwarten  war.  Er
wurde  entsprechend  den  Friedensverhältnissen  auf  die  Hälfte  bis
zwei  Drittel  des  Roggenpreises,  also  auf  13  M.  für  den  Doppelzentner,
  aber  einheitlich  für  das  ganze  Reich,  festgelegt.  Da  die  Kleie
in  vielen  Fällen  unmittelbar  vom  Müller  an  den  Landwirt  geht,
        <pb n="34" />
        konnte  ein  Höchstpreis  nur  für  den  Hersteller  festgesetzt  werden.  Hierdurch ­
  sollte  zugleich  das  Brotkorn  wirtschaftlich  gegen  Verfütterung  geschützt ­
  werden.  In  dieser  Absicht  wurden  auch  die  G  e  r  st  e  -  und
später  dieHafer  hoch  st  preise  niedriger  als  die  Roggenpreise
festgesetzt.  Die  Landwirte  verwenden  von  vertretbaren  Ernteerträgnissen
mit  Recht  das  billigste  als  Viehfutter.  Durch  Verbot,  Brotkorn  zu
verfüttern,  ist  gegen  dieses  wirtschaftliche  Verfahren  allein  nicht  anzukommen, ­
  wenn  höhere  Hafer-  und  Gerstepreise  wirtschaftlich  entgegengesetzt ­
  wirken  und  Ersatzfuttermittel  kaum  beschaffbar  sind.  Denn
der  Versuch,  wirtschaftliche  Verknüpfungen  durch  Verordnungen  auf
den  Kopf  zu  stellen,  wird  aus  die  Dauer  immer  zu  einem  Mißerfolge ­
  des  Gesetzgebers  führen.  Aber  diese  wirtschaftlichen  Zusammenhänge ­
  können  hier  nur  gestreift  werden.
Der  Krieg  hattedie  Kornversorgung,  wie  sie  sich  im  Frieden
abspielte,  verändert.  Westdeutschland  mußte,  statt  mit  ausländischem
Brotkorn  vom  Westen  her,  jetzt  mit  heimischem  Korn  von  Ost-  und
Mitteldeutschland  aus  versorgt  werden.  Die  Staffeltarife  hatten  die
überragende  Bedeutung  Berlins  als  geographischer  und  in  gewissem
Umfang  auch  tatsächlicher  Mittelpunkt  des  deutschen  Kornhandels
weiter  beeinträchtigt.  Die  Festsetzung  eines  Höchstpreises  für
Berlin  konnte  daher  nicht  ausreichen.  Denn  man  konnte  schlechterdings
nicht  erwarten,  daß  nach  ihm  sich  die  Preise  an  den  übrigen  Orten
jetzt  von  selbst  einstellen  würden.  Daher  mußten  verschiedene
H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  festgesetzt  werden  für  die  Überschußgebiete,  wo  man
ihrer  nötigenfalls  als  Enteignungspreise  bedurfte,  und  für  die  Bedarfsgebiete ­
  als  Grundlage  für  die  Gestaltung  der  Mehl-  und  Brotpreise.
'  Diese  geographisch  abzugrenzenden  Höchstpreise  mußten  in  solchen
Höhenverhältnissen  zueinander  stehen,  daß  der  Handel  einen  Anreiz
dazu  behielt,  Korn  von  jenen  nach  diesen  Gebieten  zu  verschieben.
Hierbei  gerieten  sie  aber  mit  den  Staffeltarifen  in  Widerspruch,  weil
für  nicht  wenige  Gebiete  der  eigene  Höchstpreis  nicht  mit  dem  Höchstpreise ­
  des  in  Anspruch  zu  nehmenden  Überschußgebietes  zuzüglich  der
Bahnfracht  zusammenstimmen  konnte,  ganz  abgesehen  davon,  daß  für
manche  Gebiete  noch  die  Wasserfracht  hineinspielte.  Nach  umständlichen
Berechnungen  wurden  Höchstpreise  für  32  Hauptmarktorte
festgesetzt,  die  im  Frieden  in  der  Preisbildung  sowie  für  das  Herausziehen ­
  und  Weiterschasfen  des  Kornes  aus  ihrem  Gebiete  oder  für
das  Heranschaffen  des  Brotkorns  aus  anderen  Gebieten  eine  gewisse
wirtschaftliche  Selbständigkeit  gehabt  hatten.  Entsprechend  der  durch
den  Krieg  bedingten  Bewegung  des  Kornstromes  fielen  ihre  Preise
nach  Osten  zu  dem  Berliner  Preise  gegenüber  bis  zu  11  M.  und
stiegen  nach  Westen  bis  zu  17  M.  Für  alle  übrigen  Orte  sollten  sich
        <pb n="35" />
        die  Preise  nach  dem  Verhältnis  der  Entfernungen  zu  den  beiden
nächsten  der  32  Hauptorte  berechnen.
Das  Korn  mußte  bis  zur  kommenden  Ernte  möglichst  gleichmäßig ­
  auf  den  Markt  fließen  und  vor  früherem  Versiegen  gesichert
werden.  Daher  wurde  durch  h  alb  monatlicheZu  sch  läge  von
1,50  M.  für  die  Tonne  Korn,  die  am  1.  Januar  1915  einsetzten,,  ein
Anreiz  geschaffen,  Korn  zu  lagern.  Ter  beste  Lagerhalter  ist,  wer  an
guter  Verwahrung  durch  eigenen  Vorteil  Interesse  hat,  geeignete
Lagerräume  besitzt  und  mit  der  Eigenart  der  Ware  vertraut  ist.  Das
waren  die  Großmühlen,  die  Händler  und  besonders  die  Landwirte,
die  Korn  am  besten  im  Stroh  aufbewahren.  Der  Zuschlag,  der
neben  der  Entschädigung  für  Lagern,  Schwund,  Zinsen  und  sonstigen
Kosten  noch  einen  Gewinn  einschloß,  war  zwar  gleichmäßig,  aber
für  Landwirte  reichlich  bemessen,  um  gerade  sie  zu  längerem
Lagern  zu  veranlassen.  In  dieser  Beziehung  setzte  sich  also  die  Vorratspolitik ­
  auch  in  der  Höchstpreisverordnung  durch,  und  zwar  mit
solchem  Erfolge,  daß  noch  in  den  letzten  Wochen  vor  Beginn  der
neuen  Ernte  mehrere  hunderttausend  Tonnen  Brotkorn  an  den  Markt
gekommen  sind.
M  e  h  l  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  wurden  trotz  Drängens  landwirtschaftlicher ­
  Kreise  aus  technischen  Bedenken  nicht  festgesetzt.  Nach  Festlegung
der  Korn-  und  Kleiepreise  mußte  die  Bestimmung  von  Mehlpreisen
im  wesentlichen  auf  eine  Begrenzung  des  Mahllohnes  hinauslaufen.
Er  hätte  aber,  da  er  möglichst  niedrig  gehalten  werden  sollte,  für
Groß-,  für  Mittel-  und  für  Kleinmühlen  ihrer  verschiedenen  Betriebskosten ­
  wegen  verschieden  bemessen  werden  müssen.  Dadurch
hätten  sich  für  die  gleiche  Ware  Mehl  verschiedene  Höchstpreise  je
nach  dem  Hersteller  ergeben,  was  zu  Mißständen  führen  mußte.  Diese
beabsichtigte  Lücke,  die  bei  Bindung  der  Kornpreise  wenigstens  mittelbar ­
  einen  freien  Mehlmarkt  verstattete,  war  vom  Standpunkt
des  Höchstpreisshstems  aus  freilich  ein  Fehler,  aber  für  den  Zweifel,
ob  sich  unter  Höchstpreisen  die  Brotversorguug  glatt  vollziehen  würde,
eine  Hoffnungspforte,  durch  die  sich  Bezirke,  die  etwa  nicht  genug
Korn  erhalten  würden,  jedenfalls  das  wichtigere  Mehl  verschaffen
konnten.
4.  Verschärfung  der  Vorschriften  und  Lähmung ­
  des  K  o  r  n  v  c  r  k  e  h  r  s.  Tie  befürchtete  Stockung
ist  nicht  eingetreten,  weil  sich  das  künstliche  Netz  der  32  preisbelegten ­
  Orte  als  leidlich  zutreffend  erwies,  wenn  sich  auch  einzelne
Schnittstellen,  wie  Spremberg,  Plötzlich  zu  wichtigen  Kornhandelsplätzen ­
  emporreckten,  hauptsächlich  aber,  weil  sich  jene  Pforte  zu
einem  breiten  Tor  erweiterte,  das  ein  immer  größerer  Teil  des
        <pb n="36" />
        32

Kornverkehrs  benutzte.  Zunächst  forderten  die  Landwirte  die  amtlichen
  Großhandelshöchstpreise  schon  für  sich  und  erhielten  sie  auch
bei  dem  allgemeinen  Drängen  nach  Korn;  denn  die  Vorräte
waren  bei  dem  langsamen  Ausdrusch  knapp.  Dadurch  war  an  sich
jeder  Kornverkehr  unmöglich  gemacht.  Die  Großmühlen  zahlten  indessen, ­
  um  möglichst  viel  Mahlgut  zu  erhalten  und  beschäftigt  zu
sein,  bereitwillig  den  Großhandelspreis  am  Verladeort  und  übernahmen ­
  die  Fracht  bis  zu  ihren  Mühlen  selbst.  Für  diese  Mehrkosten ­
  konnten  sie  sich  am  Mehlpreise  erholen.  Die  Händler  zahlten
die  gleichen  Preise  und  berechneten  den  abnehmenden  Mühlen  neben
der  Fracht  noch  beträchtliche  Kommissions-  und  sonstige  Gebühren,
sowie  hohe  Kosten  für  Säcke.  So  ergaben  sich  gekünstelte  Geschäfte,  in
denen  z.  B.  Roggen  im  Dezember  für  Junilieferung,  also  mit  achtzehn ­
  Mark  Zuschlag,  gekauft  und  außer  den  Kommissions-,  Sackleihe- ­
  und  sonstigen  Gebühren  noch  eine  besondere  Beschleunigungspränne
  von  zehn  Mark  dafür  gezahlt  wurde,  daß  die  Lieferung  schon
vorzeitig  im  Dezember  ausgeführt  wurde,  womit  dann  möglicherweise ­
  noch  ein  Gegengeschäft  in  Kaffee  oder  Seife  verkuppelt  wurde.
Ebenso  wurden  die  Gewichtsunterschiede  zu  zahlreichen  Umgehungen
benutzt,  indem  Verkäufer  und  Käufer  beim  Abschluß  ohn  Feststellung ­
  'darüber  einig  wurden,  daß  das  fragliche  Korn  einige  Kilogramm ­
  Mehrgewicht  aus  das  Hektoliter  habe  und  daher  entsprechend
höher  zu  bewerten  sei.  Daneben  fehlte  es  selbstverständlich  auch
nicht  an  unmittelbaren  V  e  r  st  ö  ß  e  n  gegen  die  H  ö  ch  st  Preisvorschriften. ­
  Wer  sich  an  diesem  Treiben  nicht  beteiligte,  war
wirtschaftlich  im  Nachteil.  War  er  Landwirt,  so  erlöste  er  für  sein
Korn  ohne  Grund  weniger  als  sein  bedenkenfreierer  Nachbar;  war  er
Müller  oder  Händler,  so  lag  sein  Geschäft  still.
So  fluteten  die  wirtschaftlichen  Wellen  über  die  gesetzlichen  Deiche
hinweg.  Die  Öffentlichkeit  aber  rief  empört  nach  den  Deichmannschaften ­
  und  forderte  bessere  Schutzbauten.  Daher  wurden  unter  dem  19.
Dezember  1914  die  beiden  Fehlgriffe-  der  ersten  Verordnung,  die  Festsetzung ­
  eines  Höchstpreises  beim  Großhandel,  also  in  der  Mitte  des
Verkehrsweges,  und  die  Rücksicht  auf  die  Warenbeschaffenheit,  also
die  Bemessung  verschiedener  Höchstpreisstufen,  beseitigt.  Die  Großhandelshöchstpreise ­
  wurden  zu  E  r  z  e  u  g  e  r  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  n  oder
genauer  zu  Höchstpreisen  erklärt,  die  für  die  Verladestation  des  Verkäufers ­
  galten,  wo  im  allgemeinen  die  Ware  vom  Käufer  übernommen
wurde.  Das  bedeutete  eine,  freilich  durch  die  Entwicklung  vorausgenommene ­
  Preiserhöhung  zugunsten  der  Landwirte.  Gleichzeitig  wurde
Saatkorn  überhaupt  vom  Höchstpreise  ausgenommen.  Setzte  man  so
die  Höchstpreise  für  den  Erzeuger  fest,  so  mußte  nach  den  gemachten
        <pb n="37" />
        Heft  50/53.

33  —

Erfahrungen  für  alle  Kommissions-  und  Vermittelungsgebühren,
Auslagen  und  Aufwendungen  aller  Art,  die  im  Verkehr  zwischen  dem
Verladeorte  und  der  Mühle  als  letztem  Kornabnehmer  entstanden,
ein  festbegrenzter  Spielraum  gesetzt  werden,  der  willkürliche  Gewinnaufschläge ­
  der  Händler  verhinderte  und  doch  allen  erforderlichen
Zwischenhänden  ausreichenden  Anreiz  zur  Betätigung  bot.  Die  Verordnung ­
  bemaß  diese  Spannung  auf  vier  Mark  für  die  Tonne  und
regelte  so  den  Anfang  durch  Erzeugerpreis  und  das  Ende  des  ganzen
Kornverkehrs  durch  Erzeugerpreis  zuzüglich  vier  Mark.  Zudem
wurden  Sackmiete  und  Sackpreise  festgelegt.
Zu  diesen  Festsetzungen  hatten  besonders  auch  die  Erfahrungen
mit  den  Kleiehöch  st  Preisen  geführt,  wo  trotz  der  festgesetzten
Herstellerhöchstpreise  von  13  Mark  für  den  Doppelzentner  die  Kleie
erst  mit  erheblichen  Aufschlägen  belastet  an  den  Verbraucher  gelangte,
der  bei  dem  Kleiemangel  und  dem  hohen  Preise  anderer  Kraftfuttermittel
  die  abverlangten  Preise  zahlen  mußte.  Ta  ein  Teil  der
deutschen  Landwirte  die  benötigte  Kleie  unter  keinen  Umständen  erhalten ­
  konnte,  ließen  sich  hier  einheitlich  für  das  Reich  neben  dem
Herstellerpreise  ein  Großhandelspreis  von  15  Mark  und  ein  Kleinhandelspreis ­
  von  15.50  Mark  für  den  Doppelzentner  festsetzen,  wobei
der  Großhandelspreis  die  Verfrachtung  bis  zu  300  Kilometer,  also
in  dem  üblichen  Versorgungsgebiete  der  Großmühlen  zuließ.  Damit
wurde  am  19.  Dezember  1914  zum  erstenmal  in  der  Kriegswirtschaft
ein  Höchstpreis  nach  den  verschiedenen  Verkehrsstusen  g  e  st  a  f  f  e  l  t.
Jedenfalls  wurde  so  den  Landwirten,  die  überhaupt  Kleie  erhielten,
diese  zu  einem  angemessenen  Preise  zugeführt.  Gleichzeitig  wurde
festgelegt,  was  als  Kleie  anzusehen  war,  und  am  selben  Tage  ihre
Vermischung  mit  anderen  Gegenständen  verboten.
In  der  Erkenntnis,  daß  es  im  wirtschaftlichen  Leben  Mächtigeres
gibt  als  Gesetzesvorschriften  und  Strafandrohungen,  war  der  Bundesrat ­
  bei  diesen  Gesetzesänderungen  im  wesentlichen  den  Wegen  gefolgt, ­
  die  der  freie  Verkehr  neben  oder  gegen  das  Gesetz  bereits
eingeschlagen  hatte,  und  war  nur  den  ärgsten  Übertreibungen  entgegengetreten. ­
  Daher  spielte  sich  der  Kornverkehr  in  den  nächsten
Wochen  innerhalb  der  vorgezeichneten  Kanäle  ab.  Aber  die  Kanäle
wurden  immer  leerer.  Höchstpreis  wurde  freilich  Regelpreis;  aber
die  Spannung  zwischen  den  östlichen  und  westlichen  Preisen  entsprach ­
  zur  Not  der  Verschiedenheit  der  landwirtschaftlichen  Erzeugungskosten. ­
  Im  einzelnen  ergaben  sich  jedoch  wunderliche  Abweichungen ­
  durch  die  nach  srachttarifarischen  Erwägungen  aufgestellten ­
  Grenzen.  Dies  hinderte  indessen  nicht,  daß  in  selbstgenügsamen ­
  und  in  Überschußbezirken  die  Versorgung  gut  vonstatten  ging.
        <pb n="38" />
        34

Auch  nach  den  Zuschußgebieten  floß  zunächst  genug  Korn.  Auch
die  Kornmengen,  die  der  Handel  zu  bewegen  vermochte,  wurden
täglich  geringer.  Die  Kornpreise  waren  erfolgreich  geregelt,  nur
schade,  der  Kornverkehr  war  lahmgelegt.  8toeÜ8  are  being  held  up,
jubelten  die  englischen  Zeitungen,  die  Vorräte  werden  aufgestaut,
und  rechneten  den  bevorstehenden  Zusammenbruch  der  deutschen
Brotversorgung  ihren  Lesern  vor.  Noch  waren  die  Mühlen  mit
Korn  versehen,  aber  nur  für  Wochen.  Was  dann  werden  sollte,
war  eine  offene  Frage,  die  immer  bedrohlicher  Antwort  heischte,  je
mehr  der  Kornzustrom  nach  den  Mühlen  hinter  dem  Mehlabfluß
zurückblieb.
III.  Versuche  zur  Kornbewirtschaftung.
1.  Z  e  n  t  r  a  l  st  e  l  l  e  zur  Beschaffung  der  H'.eres-Verpflegung.
  Unmittelbar  nach  Kriegsausbruch  hatten  Schwierigkeiten ­
  bei  der  Beschaffung  des  großen  Heere  s  b  edarfs  den
ersten  organisatorischen  Eingriff  in  das  Gebiet  der  Kornversorgung
gefordert.  Freilich  waren  alle  vier  Arten,  die  Clausewitz  für  den
Krieg  'bei  der  Heeresverpflegung  unterscheidet,  ins  Spiel  gebracht,
durch  deü.Wirt  oder  die  Gemeinde,  durch  Beitreibung  der  Truppe,
durch  regelmäßige  Ausschreibungen  in  Feindesland  und  durch  Unterhalt ­
  aus  Magazinen,  jetzt  Proviantämtern  in  der  Heimat.  Aber  wenn
Clausewitz  auf  die  Verpflegung  aus  Feindesland  unter  dem
Einfluß  der  hierauf  beruhenden  napoleonischen  Kriegsführung
das  Schwergewicht  legte,  so  können  die  großen  Heere  dieses
Massenkrieges  nur  aus  der  Heimat  versorgt  werden.  Die  Vorräte ­
  der  Proviantämter  waren  schnell  erschöpft.  Ihre  Bestände ­
  in  zugewiesenen  Bezirken  nach  altem  Verfahren  aufzufüllen,
erwies  sich  gegenüber  dem  gewaltigen,  schnellste  Befriedigung  heischenden ­
  Heeresbedarfe  unzulänglich.  Um  die  angeforderten  Mengen
aufzutreiben,  hielten  sich  daher  die  Proviantämter  nicht  an  ihre  im
Frieden  bestimmen  Bezirke,  sondern  griffen  auf  andere  Kaufgebiete
  über.  Diese  wilde  Konkurrenz  ihrer  Aufkäufer,  die  sich  die
Ware  gegenseitig  aus  der  Hand  rissen,  trieb  die  Preise  jäh  in  die
Höhe,  ohne  daß  der  Bedarf  gedeckt  werden  konnte.
Nach  dem  Kriegsleistungsgesetz  von  1873  sollte  der  Heeresbedarf
an  Korn,  Vieh  usw.,  soweit  er  nicht  auf  andere  Weise  sicherzustellen
war,  durch  Bildung  geographischer  Lieferungsverbände  und  durch  Umlegung ­
  der  Lieferungsmenge  auf  sie  durch  den  Bundesrat  aufgebracht
werden.  Dabei  sollte  für  Korn  der  Preis  vergütet  werden,  der  am
Hauptmarktorte  des  betreffenden  Lieferungsverbandes  gezahlt  wurde.
Was  unter  den  einfachen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  vor  vierzig
        <pb n="39" />
        35

3*

Jahren  richtig  war,  paßte  nicht  niehr  für  die  verwickelten  Berhältnisse
des  Jahres  1914.  Daher  wurde  für  diese  Aufgabe  bereits  am
11.  August  1914  im  Reichsamt  des  Innern  nach  Beratung  mit
Sachverständigen  die  behördliche  „Z  e  n  t  r  a  l  st  e  l  l  e  zur  Beschaffung ­
  der  Heeresverpflegung"  mit  einem  Reichskommissar ­
  errichtet;  Bayern  und  Württemberg  beteiligten  sich
nicht.  Tic  Heeresverwaltung  bestimmte  allein  die  ihrerseits  benötigten ­
  Mengen  an  Korn-  uni)  Mehlarten  und  behielt  den  entscheidenden ­
  Einfluß  -auf  die  anzulegenden  Preise/  Die  Beschaffung ­
  lag  der  Zentralstelle  selbständig  ob.  Dementsprechend  wurde
die  Zentralstelle  ausgebaut.  Die  Heeresverwaltung  war  in  ihr
neben  dem  Reichskommissar  durch  einen  besonderen  Bciauftragten
  vertreten.  Mit  der  geschäftlichen  Leitung  wurde  der  zweite
Vorsitzende  des  Deutschen  Landwirtschaftsrates  betraut  und  damit
der  Landwirtschaft  als  Kornlieferer  maßgebender  Einfluß  klug  und
gerecht  eingeräumt.  Unter  ihm  waren  als  Mitarbeiter  hervorragende
kaufmännische  Kräfte  ehrenamtlich  tätig.
Diese  Zentralstelle  sollte  den  Kornbedarf  des  Heeres  freihändig
für  die  Heeresverwaltung  erwerben.  Sie  gab  daher  zunächst  monatlich ­
  und  dann  halbmonatlich  Preise  für  Roggen,  Weizen  und  Haferauf,
  bis  zu  denen  sie  für  die  Heeresverwaltung  Käufe  zu  vermitteln
beabsichtigte.  Da  man  von  Landliesernngen  absah,  konnte  man  sich
für  die  Preiszahlung  auch  nicht  an  die  Notierungen  der  Hauptmarktorte ­
  oder  die  von  den  Landesbehörden  bestimmten  Normalmarktorte
halten,  die  außerdem  viel  zu  zahlreich  waren  und  großenteils  jede
Preisbedeutung  verloren  hatten.  Am  24.  August  1914  hob  der  Bundesrat ­
  daher  jene  Vorschrift  des  Kriegsleistungsgesetzes  ans  und  übertrug
den  Landesbehörden  die  Bestimmung  von  Haupt  markt  orte  n.
Cie  wählten  hierzu  Plätze  mit  einigermaßen  selbständigem  Kornverkehr. ­
  Für  diese  neuen  Hauptmarktorte  setzte  die  Zentralstelle  ihre
Preisangebote  mit  entsprechender  Abstufung  gegenüber  den  Berliner-Preisen
  fest.  Zu  diesen  Preisen  sollten  mit  Hilfe  der  amtlichen
landwirtschaftlichen  Vertretungen  durch  den  Handel  und  die  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  die  jeweils  für  das  Heer  benötigten
Mengen  ausgebracht  und  den  Proviantämtern  zugeführt  werden.
Dafür  hatten  diese  zunächst  von  eigenen  Käufen  abzusehen.
Der  angeforderte  Bedarf  konnte  anfangs  gut,  aber  sehr
bald  nur  zu  ständig  steigenden  Preisen  zusammengebracht  werden, ­
  so  daß  die  Zentralstelle  den  Roggenpreis  bereits  Anfang
September  aus  255  Mark  und  Mitte  Oktober  auf  285  Mark  für
Westdeutschland  setzen  mußte.  Trotzdem  mußte  zur  vollen  Deckung
        <pb n="40" />
        36

der  Heeresforderungen  den  Proviantämtern  gestattet  werden,  selbständig ­
  und  ohne  Bindung  an  die  Preise  der  Zentralstelle  zu  kaufen,
weil  Mühlen  und  Händler  bei  ihren  Käufen  für  die  Zivilbevölkerung
höhere  Preise  anlegten.  Auch  als  später  diese  im  Preise  nicht  gebundene ­
  Konkurrenz  durch  Höchstpreise  und  dann  durch  Verschärfung
der  Vorschriften  ihrer  Preisüberlegenheit  entkleidet  war,  konnte  nur
durch  besonderes  Entgegenkommen  der  Militärverwaltung  bei  der
Sackbeschaffung  und  bei  Berechnung  der  Militärverfrachtung  sowie
durch  weitherzige  Auslegung  der  Höchstpreisvorschristen  der  He-eresbedarf
  zur  Not  gedeckt  werden.  Dies  gelang  im  Dezember  und
Januar  immer  unvollkommener.  Auch  die  Verleihung  der  Befugnis ­
  an  die  Zentralstelle,  Getreide  in  Beschlag  zu  nehmen,  brachte
keine  Besserung.  Ebensowenig  half  die  allgemeine  Ermächtigung
der  Proviantämter  zu  eigenen  Ankäufen  sowie  selbst  zu  militärischen
Requisitionen.  Alle  ins  Spiel  gesetzten  Mittel  hatten  versagt,  und
sorgenvoll  sah  die  Zentralstelle  den  Heeresaufträgen  für  den  Februar
1915  entgegen.
2.  Aufgabe,  Gründung  und  Geschäftsplan  de  r
K  r  i  e  g  s  -  G  e  t  re  id  e  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t.  Die  bibelfesten  Engländer ­
  hofften  in  ihrem  Kampfe  gegen  das  „nioderne  Babylon" ­
  auf  die  von  ihren  Kanzeln  verkündete  Hülfe  der  vierapokalyptischen
  Reiter.  Dieser  fromme  Glaube  wurde  auch  nicht
erschüttert,  als  sie  in  den  ersten  Kriegsmonaten  nur  den  jagenden
Rotfuchs  des  Kriegers  und  den  flüchtigen  Rappen  des  Preistreibers
in  Deutschland  wahrnahmen.  Der  langsame  Klepper  des  Hungers
mußte  sicherlich  spätestens  in  den  Sommermonaten  1915  durch  die
deutschen  Lande  traben,  so  daß  die  Deutschen,  wie  der  französische
Physiologe  Richet  genau  berechnete,  spätestens  im  Mai  1915  aus
Hunger  würden  um  Frieden  bitten  müssen.  In  der  Tat  deckte  zwar
die  deutsche  Ernte  mit  den  übernommenen  Vorräten  und  unter
Heranziehung  der  Streckungsmittel  den  Brotbedarf  bis  zur  nächsten
Ernte,  aber  nur  bei  sparsamem  Verbrauche  und  beim  Unterlassen
der  Kornverfütterung.  Die  Erfüllung  dieser  Bedingungen  war,
ungeachtet  aller  Vorschriften  und  Mahnungen,  nicht  zu  erwarten.
Dann  blieb  aber  in  den  letzten  Wochen  vor  der  neuen  Ernte  eine
Lücke.  Um  sie.  zu  schließen,  griff  das  preußische  Finanzministerium
im  Herbst  191^  entschlossen  aus  die  V  o  r  r  a  t  s  g  e  d  a  n  k  e  n  in  der
Kornwirtschaft  des  großen  Preußenkönigs  zurück  und  setzte,  seinen  besten
Amtsüberlieferungen  aus  den  Tagen  der  Motz  und  Maaßen  getreu,  den
großen  Schwierigkeiten  der  Zeit  gegenüber  die  Mittel  des  preußischen
Staats  ein,  um  durch  preußisches  Handeln  deutsche  Ziele  zu  erreichen.
        <pb n="41" />
        Aus  sein  Betreiben  wurde  am  25.  November  1914  nach  langen
Vorbereitungen  zum  „Erwerb  und  zur  Lagerung  inländischen  Roggens ­
  zwecks  Veräußerung  nach  Mitte  Mai  1915"  die  Kriegs-G
  e  t  r  e  i  d  e  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  1  als  gemeinnützige  Gesellschaft  mit  beschränkter ­
  Haftung  vom  preußischen  Staate  mit  21  Millionen  Mark,
46  Großstädten  mit  20  Millionen  Mark  und  13  großindustriellen
Betrieben  oder  Vereinigungen  mit  9  Millionen  Mark  Stammkapital
gegründet.  Später  sind  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,
Hessen,  Mecklenburg-Schwerin,  Braunschweig,  Hamburg  und  Elsaß-Lothringen
  als  Gesellschafter  eingetreten  und  haben  insgesamt
4,2  Millionen  Mark  des  preußischen  Anteils  übernommen.  Im
Aufsichtsrat  hatte  Preußen  fünf  Mitgliederstellen,  von  denen  es  eine
später  an  Bayern  abtrat.  Die  Großstädte  entsandten  fünf  Mitglieder
und  vier  Stellvertreter  und  das  Großgewerbe  drei  Mitglieder  und  zwei
Stellvertreter.  Die  Gefahr  des  Mangels  bedrohte  besonders  die  Bevölkerung ­
  der  Großstädte  und  industriellen  Bezirke.  Folgerichtig
brachten  aus  Anregung  des  Finanzministers  auch  Großstädte  und
Großindustrie  die  Geldmittel  mit  aus,  um  die  benötigten  Nahrungsmittel ­
  aufzuspeichern.  Für  die  Wahl  des  Aufsichtsratsvorsitzenden
war  die  Bestätigung,  für  die  Anstellung  der  Geschäftsführer  die
Einwilligung  des  preußischen  Finanzministers  vorgesehen.  Das  Reich
erklärte  sich  bereit,  den  Verlust  zu  decken,  der  sich  bei  Auflösung
der  Gesellschaft  herausstellen  sollte,  während  diese  sich  verpflichtete,
einen  nach  Zahlung  von  fünf  Prozent  Dividende  verbleibenden
Gewinn  an  das  Reich  für  die  Versorgung  der  Kriegshinterbliebenen
abzuführen.  Tie  Gesellschaft  sollte  in  den  Monaten  Dezember  bis
Februar  2 l h  bis  3  Millionen  Tonnen  inländischen  Roggen  aufkaufen, ­
  lagern  und  von  Mitte  Mai  an  verkaufen.  Dieses  Ziel  wollte
sie  unter  Aufrechterhaltung  des  deutschen  Wirtschaftslebens  erreichen
und  daher  bei  der  Beschaffung  wie  bei  der  Verwertung  der
Rogqenvorräte  auf  dem  Boden  der  freien  Verkehrswirtschaft
bleiben.
Die  Kriegs-Getreidegesellschaft  war  nicht  die  erste  Kriegsgcscllschaft,
  aber  sie  wurde  die  größte  und  bekanntest,  und  war  so
zuerst  den  meisten  Angriffen  ausgesetzt.  Die  Kriegsgesellschaften,  die
für  einzelne  Kriegsrohstoffe  schon  vor  ihr  bestanden,  hatten  mit  verhältnismäßig ­
  wenigen  Käufern,  Verkäufern  sowie  Verarbeitern  und
mit  lagerfesten  Rohstoffen,  wie  Metalle,  zu  tun,  die  sie  zudem
nicht  selbst  zu  erwerben  und  zu  behandeln,  sondern  nur  in  ihrem
Laufe  zu  regeln  brauchten.  Die  Kriegs-Getreidegesellschast  sollte
zwei  bis  drei  Millionen  Tonnen  Roggen  von  überaus  zahlreichen
Erzeugern  oder  Händlern  erwerben  und  dann  monatelang  auf  eigene
        <pb n="42" />
        38

Rechnung  und  Gefahr  lagern.  Zur  Lösung  dieser  großen  neuen
Aufgabe  gelang  es  dem  Aussichtsrate,  zu  Geschäftsführern  zwei  hervorragende, ­
  erfahrene  Geschäftsleute  zu  gewinnen.  Sie  entwarfen  einen
einfach  aussehenden  G  e  s  ch  ä  f  t  s  p  l  a  n.  Die  Gesellschaft  kaufte  danach ­
  durch  Händler  das  benötigte  Korn  auf,  lagerte  es  an  geeigneten
Stellen,  verpfändete  es  ihren  Geldgebern,  verkaufte  es  nach  einigen
Monaten  mit  Mahlauflage  an  die  Mühlen,  die  ihrerseits  das  Mehl
verkauften.  Aber  die  Durchführung  war  sehr  viel  schwieriger.
3.  A  u  f  b  a  u  und  G  e  s  ch  ä  f  t  s  p  l  a  n.  Die  meisten  Schwierigkeiten ­
  und  die  größte  Verantwortung  barg  die  Hauptaufgabe
der  Gesellschaft  in  sich,  mehrere  Millionen  -Tonnen  Korn  einige
Monate  zu  lagern.  Brotkorn  ist  bei  langer  Lagerung  der
Gefahr  des  Verderbens  ausgesetzt  und  muß  hiergegen  dadurch
geschützt  werden,  daß  es  in  geeigneten  Räumen  gelagert  und  von
Zeit  zu  Zeit  sachgemäß  bearbeitet  wird.  Bei  deutscher  Brotfrucht ­
  mit  ihrer  größeren  Feuchtigkeit  ist  jene  Gefahr  größer
und  daher  ein  Schutz  nötiger.  Herkömmlicherweise  lagerte  es  die
längste  Zeit  beim  Landwirt,  meistens  im  Stroh,  und  nur  kurze  Zeit  bei
anderen  Verwahrern.  Wo  konnten  die  großen  Mengen,  die  ihrem
landwirtschaftlichen  Aufbewahrer  jetzt  entzogen  werden  sollten,  gut
gelagert  werden?  Wie  konnte  man  von  der  Berliner  Zentrale  aus
die  zahlreichen  Lagerräume  im  ganzen  Reiche  ausfindig  machen,
mieten,  anfüllen,  überwachen?  Welch  Heer  von  Fachleuten  war
hierzu  erforderlich!  Auf  diesem  Wege  war  die  Aufgabe  also  nicht
lösbar.
Die  meisten  Erfahrungen  in:  Kornlagern  besaßen  die  Mühlen,
die  teilweise  auch  besondere  Lagerräume  und  Bearbeitungsmöglichkeiten
  hatten.  So  griff  man  nach  ihnen  als  Lagerhalter.
Sie  sollten  ihre  eigenen  Räume  zur  Verfügung  stellen,  erforderlichenfalls ­
  auf  eigene  Gefahr  fremde  Speicher  hinzumieten,  das  Korn
der  Kriegs-Getreidegesellschaft  in  lombardfähiger  Weife  lagern,  bestimmte ­
  Empfangsscheine  hierüber  ausstellen,  es  versichern,  bearbeiten ­
  und  die.  volle  Gefahr  für  Beschädigung,  Veruntreuung  oder
Zerstörung  tragen.  Hierzu  waren  die  Müller  zunächst  wenig  geneigt. ­
  Nach  längeren  Verhandlungen  erklärten  sich  indessen  genug
Mühlen  bereit,  weil  sie  bei  der  beginnenden  Kornknappheit  besorgt ­
  waren,  sonst  kein  Mahlgut  zu  erhalten  und  damit  keine  Mahlmöglichkeit
  in  den  kommenden  Monaten  zu  haben.  Als  Gegenleistung ­
  verpflichtete  sich  die  Kriegs-Getreidegesellschaft,  ihr  bei  einer
Mühle  lagerndes  Korn  dieser  Mühle  zur  Vermahlung  zu  verkaufen,
selbstverständlich  zum  Höchstpreise.  Die  Mühle  konnte  das  Mehl
bMehig  verkaufen.  Um  unangemessen  hohen  Mehlpreisen  entgegen ­
        <pb n="43" />
        39

treten  zu  können,  behielt  sich  die  Gesellschaft  das  Recht  vor,  von
der  Mühle  jederzeit  die  käufliche  Überlassung  des  Mehles  zu  verlangen. ­
  Hierfür  wurde  im  voraus  ein  Mehlpreis  vorgesehen,  der
neben  der  Vergütung  drei  vom  Hundert  für  Schwund  einen  auskömmlichen ­
  Mahllohn  von  zwanzig  Mark  und  eine  Lagerungsentschädigung ­
  von  fünf  Mark  für  die  Tonne  Korn  zugrunde  legte.
Ferner  verpflichtete  sich  die  Gesellschaft,  die  Mühlen  schadlos  zu  halten
bei  Verlusten,  die  durch  Aufhebung  der  Kornhöchstpreise,  Einsilhr
ausländischen  Korns  nach  Friedensschluß  oder  durch  Festsetzungen  von
niedrigen  Mehlhöchstpreisen  entstehen  würden.  Die  Mühlen  hatten
bei  der  Einlagerung  die  PrüfungsPflicht  nebst  Ausübung  der  Mängelrüge ­
  zu  übernehmen.  Das  Korn  konnte  zur  Vermahlung  ohne  Versenden, ­
  Verwiegen,  Prüfen  in  der  Form  der  Einigung  in  das
Eigentum  der  Mühlen  übergehen.
Geringere  Schwierigkeiten  bot  die  Beschaff  u  n  g  d  e  r  M  i  t  -
t  e  l  zum  Kornankauf  und  zur  Deckung  der  Geschäftskosten.  Um  zwei
Millionen  Tonnen  Roggen  zu  kaufen,  brauchte  die  Gesellschaft  eiwa
400  bis  500  Millionen  Mark.  Von  ihrem  Stammkapital  war  nur  ein
Viertel  bar  eingezahlt.  Sie  mußte  also  mit  Kredit  arbeiten.  Zwei
Drittel  der  jeweils  benötigten  Summe  wollte  sie  sich  durch  Verpfändung ­
  der  erworbenen  Roggenmengen  und  lombardmäßige  Einlagerung
bei  den  Mühlen  von  der  Darlehnskasse  in  Berlin  verschaffen,  die  ihr
Kredit  in  Höhe  von  zwei  Dritteln  des  Einkaufspreises  gewährte.
Das  letzte  Drittel  erhielt  die  Gesellschaft  als  Wechselkredit  von
der  Preußischen  Zentral-Genossenschaftskasse  zugesagt,  die  sich  dieser
neuen  Aufgabe  entgegenkommend  annahm.  Freilich  mußten  ihr
zur  bankmäßigen  Sicherheit  die  verpfändeten  Kornmengen  nachverpfändet ­
  werden,  während  ihr  außerdem  Preußen  für  50  und
das  Reich  für  weitere  30  Millionen  Mark  Bürgschaft  leisteten.  Tie
Darlehnskasse  bestellte  für  jedes  Lager  der  Gesellschaft  einen  Pfandhalter, ­
  der  von  einer  Behörde  durch  Handschlag  an  Eidesstatt  verpflichtet ­
  wurde  und  die  eingelagerten  Mengen  für  die  Darlehnskasse ­
  in  Pfandbesitz  nahm.  Indessen  konnten  diese  Kredite  erst  nach
Einlagerung  und  Erfüllung  der  nötigen  Formvorschriften  ausgenützt
werden.  Für  die  Zeit  zwischen  dem  Einkauf  und  der  lombardsichereu
Lagerung  des  Getreides  bedurfte  die  Gesellschaft  eines  weiteren
Kredites,  der  ihr  ebenfalls  von  der  Preußischen  Zentral-Genossenschaftskasse ­
  in  Höhe  von  80  Millionen  Mark  als  freier  Wechselkredit ­
  unter  Bürgschaft  des  Preußischen  Staats  und  später  auch  des
Deutschen  Reichs  eingeräumt  wurde.
Die  Gesellschaft  mußte  mit  erheblichen  Geschäftskosten
rechnen  für  Zinsen,  Geschäftsführung,  Gehälter,  Miete,  Ankaufskosten,
        <pb n="44" />
        Frachten,  Sackleihgebühren  usw.  Soweit  sie  an  die  Heeresberwaltung
Getreide  lieferte,  erhielt  sie  für  jede  Tonne  eine  Mark  als  Pauschbetrag. ­
  Einen  Teil  der  Kosten  konnte  sie  decken  aus  dem  Unterschiede
in  den  Höchstpreisen  zwischen  östlichem  Abladeorte  und  westlicher  Empfangsmühle, ­
  einen  anderen  aus  dem  halbmonatlichen  Aufschlage  zu
den  Höchstpreisen,  der  ihr  während  der  Lagerung  zuwuchs.  Den  Rest
legte  sie  den  Mühlen  auf,  die  ihr  für  jeden  Doppelzentner  Mehl  eine
Mark  zu  zahlen  hatten,  aber  diesen  Betrag  in  den  Mehlpreisen  auf  die
Verbraucher  überwälzen  durften.
Erheblich  leichter  erschien  der  Ausbau  des  Einkaufsges
  ch  ä  f  t  e  s  ,  wofür  man  den  gesamten  deutschen  Kornhandel  einzuspannen ­
  beabsichtigte.  Die  Kriegs-Getreidegesellschaft  bestellte  zwar  für
jeden  überschußkreis  einen  Kommissionär.  Sie  stellte  es  aber  jedem
Kornhändler  frei,  als  ihr  Kommissionär  oder  als  Untervertreter  eines
ihrer  Kommissionäre  sich  für  sie  zu  betätigen.  Das  führte  zu  keinem
Erfolge.  Zunächst  waren  Mühlen  und  Händler  in  der  Lage,  trotz
der  Höchstpreise  höhere  Preise  als  die  Gesellschaft  anzulegen.  Auch
als  diese  Überlegenheit  durch  die  Verordnung  vom  19.  Dezember
1914  beseitigt  war,  hielten  die  kleinen  Händler,  Kommissionäre  und
Agenten  die  Pflege  der  alten  Beziehungen  zu  den  Großhändlern
und  Mühlen  für  ersprießlicher  als  eine  Betätigung  für  das  nach
ihrer  Ansicht  kurzlebige  Gebilde  der  Kriegs-Getreidegesellschaft,  und
wollten  deretwegen  ihre  alten  Verbindungen  nicht  stören,  die  sie
nach  Kriegsende  wieder  benötigten.
Die  Gesellschaft,  die  überhaupt  kein  Korn  erhielt,  erblickte  aber
die  Ursache  irrigerweise  in  ungerechtfertigtem  Zurückhalten  der  Landwirte ­
  und  betrieb  daher  die  gesetzliche  Verleihung  von  Z  w  a  n  g  s  befug ­
  n  i  s  s  e  n.  Am  17.  Dezember  1914  gab  der  Bundesrat  durch  Änderung ­
  des  Höchstpreisgesetzes  ihr  und  der  Zentralstelle  zur  Beschaffung
der  Heeresverpflegung  die  Möglichkeit,  aus  besonderen  Antrag  mit
Hülfe  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  bestimmte  Kornmengen
zwangsweise  in  Anspruch  zu  nehmen.  Die  Behörde  oder  auch  eine
von  der  Landeszentralbehörde  ermächtigte  Person  sollte  dem  Kornbesitzer ­
  eine  Aufforderung  zustellen,  worin  der  Antragsteller  und
die  Übernahmebedingungen  für  die  bestimmten  Mengen  bezeichnet
waren.  Dadurch  wurde  das  Korn  verstrickt  und  der  freien  Verfügung ­
  des  Besitzers  entzogen,  der  aber  zur  Verwahrung  verpflichtet
blieb.  Einigten  sich  der  Besitzer  und  der  Antragsteller  im  weiteren
Verlaufe  über  den  Preis  nicht,  so  sollte  die  Behörde  die  Übertragung ­
  des  Eigentums  an  den  Vorräten  auf  einen  Dritten  nach
dessen  Antrag  anordnen,  wofür  das  Verfahren  im  einzelnen  geregelt
war.  Endlich  wurde  noch  die  Möglichkeit  eröffnet,  auf  diese  Art  auch
        <pb n="45" />
        41

Korn  im  Stroh  zu  verstricken  und  den  Ausdrusch  des  Getreides  zu  erzwingen. ­
  Trotz  dieser  weitgehenden  Vorrechte,  die  sich  schon  nicht
mehr  in  den  Rahmen  des  freien  Kornverkehrs  einfügten,  vermochte ­
  indessen  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  nicht  Korn  zu  erhalten. ­
  Viele  Landwirte  standen  nun  erst  recht  jedem  Käufer  mißtrauisch ­
  gegenüber,  der  für  diese  großstädtische,  landwirtschaftsfeindliche ­
  Gesellschaft  von  ihnen  Korn  erwerben  wollte.  Auch  wollten
die  Landwirte  aus  Futtermangel  ihr  Korn  nur  abgeben,  wenn  ihnen
im  Gegengeschäft  die  entsprechende  Kleie  in  kurzer  Frist  zurückverkauft
wurde.  Das  konnten  wohl  die  Großmühlen,  nicht  aber  die  Gesellschaft ­
  leisten,  die  den  Roggen  bis  Ende  Mai  lagern  sollte.  Sie
ging  daher  auf  diesem  Wege  weiter  und  ließ  sich  für  Preußen  das
Beschlagnahmerecht  allgemein  verleihen,  um  so  den  Erwerb
zu  erzwingen.
Als  sie  nun  das  Land  mit  Tausenden  ihrer  grünen  Beschlagnahmebriefe ­
  überschwemmte,  brach  ein  unerwartet  starker
Unwille  los.  Infolge  der  Zensur  durfte  nicht  erörtert  werden,  wie
gefährdet  .die  deutsche  Brotversorgung  war  und  in  welcher  Weise
die  Gesellschaft  dieser  Gefahr  begegnen  sollte.  Sie  galt  in  den
Augen  vieler  Landwirte  und  zahlreicher  Kleinhändler  als  eine
Wucher-  und  Judengesettschaft,  die  jetzt  den  Landwirten  billig  den
Roggen  abnahm,  den  Verdienst  der  Kornhändler  schmälerte  und  vor
der  Ernte  den  Roggen  zu  Riesenpreisen  mit  großem  Gewinn  verkaufen ­
  wollte.  Die  Vertreter  der  Gesellschaft  wurden  daher  von
den  Landwirten  übel  empfangen,  besonders  dort,  wo  diese  ihr  Brotkorn ­
  bisher  durch  ihre  Genossenschaften  zu  verkaufen  pflegten.
Wandten  sich  nun  die  Vertreter  der  Kriegs-Getreidegescllschaft  an  die
unteren  Verwaltungsbehörden,  so  fanden  sie  meistens  wenig  Entgegenkommen. ­
  Die  Landräte  verspürten  begreiflicherweise  wenig
Neigung,  plötzlich  zugunsten  wenig  angesehener,  ja  mißliebiger
„Kornjuden"  und  letzten  Endes  zugunsten  einer  Berliner  Großhandelsgesellschaft ­
  mit  Monopolbefugnissen  gegen  ihre  Kreiseingesessenen ­
  tätig  zu  werden.  Um  sie  vertraulich  über  die  Lage  der
deutschen  Browersorgung  sowie  über  das  Wesen  der  Kriegs-Getreidegesellschaft
  aufzuklären  und  so  ihre  Unterstützung  zu  sichern,  wurden
von  Kommissaren  der  preußischen  Ministerien  die  einzelnen  Uberschußprovinzen ­
  bereist  und  mit  den  Leitern  der  oberen  und  unteren
Verwaltungsbehörden  Besprechungen  abgehalten.  Diese  Aufklärungen
hatten  die  Landräte  in  besonderen  Versammlungen  an  Ortsvorsteher,
Landwirte  und  Händler  ihres  Kreises  weiterzugeben.  Als  auch  dies
nicht  half,  ordneten  plötzlich  ohne  Vorwissen  der  Reichsleitung  am
12.  Januar  1915  die  preußischen  Minister  auf  Betreiben  der  Kriegs-
        <pb n="46" />
        42

Getreidegesellschaft  an,  daß  die  Landräte  drei  Fünftel  der  in  ihrem
Kreise  für  Anfang  Dezember  angegebenen  Brotkornmengen  mit  Hilfe
der  Ortsvorsteher  auf  die  Dörfer  und  Güter  umlegen  und  die
Landwirte  zum  Verkaufe  an  die  Kommissionäre  der  Gesellschaft  veranlassen, ­
  sowie  hierbei  nötigenfalls  durch  Enteignung  mitwirken
sollten.  Dementsprechend  wurde  am  21.  Januar  1915,  um  die
Kriegs-Getreidegesellschaft  auf  ihren  Wunsch  von  der  verhaßten  und
lästigen  Antragstellung  bei  Kornenteignungen  zu  befreien,  die  Eigentumsübertragung ­
  an  Dritte  auch  ohne  Antrag  zugelassen.
Inzwischen  hatte  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  erkannt,  daß
das  vielgestaltige  Kräftespiel,  das  die  großen  deutschen  Kornmengen
im  Innern  vom  Erzeuger  zum  Verbraucher  verschob,  nicht  durch
Verordnung  nach  einem  anderen  Ziele  hin  umgebogen  werden  konnte.
Auch  hatte  sich  ergeben,  daß  bei  der  Bestellung  der  Kommissionäre
durch  eine  Zentralstelle,  die  sich  auf  Meldungen  oder  unverbindliche
Empfehlungen  stützte,  Fehlgriffe  unterlaufen  waren;  die  Beschlagnahmebefugnis ­
  war  oft  in  Hände  Ungeeigneter  gelangt,  die  mitunter ­
  nur  danach  trachteten,  dem  Kommissionär  des  Nachbarkreises
durch  Zuvorkommen  mit  Beschlagnahmebriefen  das  Geschäft  abzuschneiden, ­
  aber  sich  wenig  darum  mühten,  im  eigenen  Bezirke  Korn
aufzukaufen.  Die  Gesellschaft  brach  daher  Mitte  Januar  1915
mit  diesem  Einkaufsverfahren  und  bestellte  für  jeden  Kreis,  der  nach
statistischen  Berechnungen  Kornüberschüsse  hatte,  zwei  m  ö  g  l  i  ch  st
kapitalkräftige  Kommissionäre,  wenn  angängig  einen
Händler  und  eine  landwirtschaftliche  Genossenschaft.  Beide  wurden  berechtigt, ­
  Unterkommissionäre  zu  beschäftigen,  mit  denen  aber  die  Gesellschaft ­
  nur  mittelbar  durch  ihre  Kommissionäre  verkehrte.  Wollte  man
durch  diese  Bestellung  landwirtschaftlicher  Genossenschaften  das  Zutrauen ­
  der  Landwirte  gewinnen,  so  hoffte  man  das  Mißtrauen  der
Verwaltungsbehörden  dadurch  wegzuräumen,  daß  man  die  Kommissionäre
  eines  Kreises  ausschließlich  nach  den  Vorschlägen  des
Landrats  benannte.  Dieser  erhielt  dadurch  zugleich  eine  gewisse  Aufsichtsmöglichkeit ­
  über  ihre  Tätigkeit  in  seinem  Kreise.  Auch  wurde
so  erreicht,  daß  nur  angesehene  Händler  und  Genossenschaftsleiter  zu
Kommissionären  bestellt  wurden,  denen  erforderlichenfalls  ihr  Landrat ­
  seine  Hand  lieh.  Um  die  Hülse  der  Ortsbehörden  zu  gewinnen,
sollten  die  Ortsvorstcher  für  ihre  Mitwirkung  beim  Korneinkauf
von  dem  Kommissionär  eine  bestimmte  Vergütung  aus  dessen  Vier-Mark-Vergütung
  erhalten.
In  diesen  äußerlich  erfolglosen  Wochen  hatten  die  Geschäftsführer ­
  der  Kriegs-Getreidegesellschaft  den  Rahmen  für  die  Durchführung ­
  ihrer  Aufgabe,  die  inzwischen  auf  Weizen  ausgedehnt  war,
        <pb n="47" />
        43

bis  ins  einzelne  aufgezogen.  Sie  hatten  Bertragsmuster  und  Geschäftsformulare ­
  über  den  Ankauf  von  Brotkorn,  seine  Beförderung
und  Lombardierung  ausgearbeitet.  Sie  hatten  für  den  inneren  Betrieb ­
  außer  der  Erledigung  der  Lagerungsgeschäfte  und  des  Finanzgebahrens
  den  genauen  Gang  der  Geschäftsabwicklung  und  der  Nachprüfung ­
  wie  die  Art  der  Buchhaltung  entworfen.  Sie  hatten  bis  Ende
Januar  1915  mit  Mühe  182  Personen  für  den  inneren  Betrieb  angeworben ­
  und  teilweise  angelernt.  Bei  dem  großen  Umfange  der  Geschäfte ­
  und  der  geringen  Zahl  brauchbarer  Kräfte  konnte  die  Sicherheit
und  Schnelligkeit  der  Geschäftserledigung,  wie  es  in  Betrieben  von
erheblichem  Umfange  meistens  geschieht,  nur  in  möglichster  Mechanisierung ­
  des  Betriebes,  also  in  fest  geregeltem,  durch  Einzelfälle
unabänderlichen  Geschäftsgang  nach  bestimmten  Schematen  gefunden
werden.  In  wochenlangcr  Arbeit  war  so  für  den  Eingang  des
Korns  und  den  Beginn  der  Geschäftstätigkeit  alles  vorbereitet.  Die
Läger  standen  offen,  der  Kredit  lag  bereit,  der  Geschäftsgang  war
fertig  aufgezogen  —  nur  das  Korn  blieb  aus.
4.  Der  Mißerfolg  u  n  b  seine  U  r  fache  n.  Die  entscheidende ­
  Ursache  des  Mißerfolgs  lag  darin,  daß  die  Kriegs-Gctreidegescllschaft
  ans  den  stets  vorhandenen  Gegensatz  zwischen  städtischem
Verbraucher  und  landwirtschaftlichem  Erzeuger  in  ihren  Plänen  keine
Rücksicht  genommen  hatte.  Sie  war  nach  ihrem  Ziele,  nach  der  Kapitalaufbringung ­
  und  der  Zusammensetzung  von  Geschäftsführung  und
Aufsichtsrat  eine  V  e  r  b  r  a  u  ch  e  r  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t.  Daran  änderte
es  auch  nichts,  daß  in  ihrem  Auffichtsrate  mit  dreizehn  Mitgliedern
und  sechs  Stellvertretern  die  Großindustrie  eine  ihrer  Stellen  einem
landwirtschaftlichen  Führer  abgetreten  hatte.  Der  Kornverkehr,
der  sich  in  jahrzehntelanger  Entwicklung  ausgestaltet  und  dabei  jene
Gegensätzlichkeit  so  gut  überbrückt  hatte,  daß  sie  von  der  öffentlichen ­
  Meinung  und  auch  von  der  Leitung  der  Gesellschaft  übersehen
wurde,  sollte  nun  von  ihr  plötzlich  siir  ihre  Ziele  anders  geregelt  werden. ­
  Je  mehr  alte  Brücken  aber  hierbei  abgebrochen  wurden,  desto  unvermittelter ­
  und  schärfer  traten  sich  der  Getreide  erzeugende  Landwirt ­
  und  die  Korn  kaufende  Gesellschaft  als  Vertreter  der  Verbrauchergegenüber.
  War  sie  im  Lande  zuerst  gleichgültig,  so  wurde  sie  mißliebig, ­
  als  sie  Zwangsvorrechte  erhielt,  und  geradezu  verhaßt,  sobald
sie  mit  Beschlagnahmebriefen  vorging.  Die  Folge  war,  daß  die
Gesellschaft  für  Kriegsgetreide  einen  ergebnislosen  Getreidekrieg  mit
den  Landwirten  führte.
Die  zweite  Ursache  des  Mißerfolges  lag  in  der  Verquickung
privater  Geschäftstätigkeit  mit  behördlichen:
Verfahren.  Die  Gesellschaft  war  eine  handelsrechtliche
        <pb n="48" />
        44

Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,  die  nach  ihren  Satzungen, ­
  wie  jeder  Händler,  Roggen  kaufen  wollte.  Als  sie
damit  nicht  vorankam,  suchte  sie,  von  der  Überzeugung  durchdrungen, ­
  daß  sie  Politisch  und  vaterländisch  notwendige  Ziele
verfolge,  die  Staatsbehörden  vor  ihren  Wagen  zu  spannen.  Sie
überschüttete  die  Landräte  mit  zahlreichen  Geschäftsvordrucken
und  heischte  durch  Rundschreiben  oder  Einzelbriefe,  mitunter  in  fehlgreifendem ­
  Tone,  ihre  Unterstützung  beim  Kornkauf.  Kornhandel
war  zwar  angesehener  als  Pferdehandel,  aber  immerhin  ein  Geschäft, ­
  mit  dem  sich  auch  solche  Kreisverwaltungen,  die  Kleinbahnen
oder  ähnliche  gemeinwirtschaftliche  Unternehmungen  betrieben,  nie
befaßt  hatten.  Sie  waren  mit  Kornhändlern  mitunter  in  gegensätzliche ­
  Berührung  gekommen,  wenn  sie  die  Gründung  landwirtschaftlicher ­
  Genossenschaften  gefördert  hatten.  Nun  gingen  aber  als
Beauftragte  der  Kriegs-Getreidegesellschaft  Leute,  die  man  sich  bisher
ferngehalten  hatte,  auf  den  Landratsämtern  ein  und  aus  und  forderten ­
  namens  der  Gesellschaft  bald  hier,  bald  dort  das  Eingreifen  der
Behörde  gegen  einen  Landwirt,  der  ihr  sein  Korn  nicht  verkaufen
wollte.  Als  nun  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  versuchte,  ihr  Schifflein, ­
  das  durch  die  einseitige  Steuerung  für  die  Verbraucher  gegen
die  Landwirte  auf  den  Sand  geraten  war,  dadurch  flott  zu  machen,
daß  sie  durch  unmittelbare  Anschreiben  oder  durch  ministeriellen
Druck  die  unteren  Verwaltungsbehörden  zum  Schiffsziehen  anstellte,
lehnten  sie  diese  Zumutung  mehr  oder  minder  höflich  ab,  und  suchten
nach  altbewährtem  Grundsätze  ihre  Kreisangehörigen  gegen  Ansinnen
von  außen  zu  schützen.  Auch  als  später  beide  Fehlgriffe  behoben
waren,  hat  die  Reichs-Getreidestelle  noch  lange  Zeit  hindurch  unter
ihren  Folgen  zu  leiden  gehabt.
Zunächst  aber  fuhr  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  in  der  eingeschlagenen ­
  Richtung  fort  und  strebte  durch  stärkeren  Druck  aus  die
unteren  Behörden  und  durch  Verschärfung  des  ZwangI
gegenüber  den  Landwirten  Korn  zu  erhalten.  Sie  betrieb  eine  Anordnung, ­
  wonach  für  sie  im  ganzen  Reiche  60  vom  Hundert  des  gesamten
vorhandenen  Kornes  mit  Beschlag  belegt  werden  sollten,  so  daß  sie  von
der  mißlichen  Stellung  der  Einzelanträge  auf  Beschlagnahme  entbunden ­
  wurde.  Diese  Wendung  mußte  den  hergebrachten  Kornverkehr ­
  durch  eine  behördlich-geschäftliche  Zwangsregelung  ersetzen.
Daß  man  hiermit  zum  Ziele  gelangte,  war  nach  den  bisher  gemachten
Erfahrungen  wenig  wahrscheinlich.
IV.  Staatliche  Bewirtschaftung.
1.  Versagen  der  bisher  befolgten  Kornpolitik
undVorhedingungeneinerdurchgreifendenAnde-
        <pb n="49" />
        45

r  u  n  g.  Von  vier  Seiten  aus  hatte  die  deutsche  Regierung  in  schrittweisem ­
  Vorgehen  sich  bemüht,  die  Broternährung  des  deutschen
Heeres  und  Volkes  zu  sichern.  Im  einzelnen  waren  Wohl  Erfolge
erzielt,  im  ganzen  war  das  Ziel  nach  fünf  Kriegsmonaten  nicht  erreicht. ­
  Die  vielfältigen  Bemühungen,  die  Kornvorräte  zu  mehren
und  zu  strecken  und  sie  ausschließlich  der  menschlichen  Broternährung
zuzuführen,  hatten  trotz  Zwang  und  Strafen  keine  entscheidende
Wirkung  erzielt.  Die  Einfuhr  von  wenigen  Tausend  Tonnen  war
-unbedeutend.  Bei  dem  Mangel  an  Futtermitteln  und^em  großen
Viehbestände  hatte  sich  nicht  verhindern  lassen,  daß  namentlich  kleine
Landwirte  Brotkorn  als  das  billigste  und  allein  erreichbare  Futtermittel ­
  ihrem  Vieh  zuwendeten.  Die  deutsche  Volkswirtschaft  hatte
sich  vermöge  ihrer  Gesundheit  und  Anpassungsfähigkeit  sowie  der
Stärke  des  inneren  Marktes  im  Kriege  überraschend  gut  gehalten.
Diese  Entwicklung  hatte  breiten  Schichten  höheres  Einkommen  und
damit  die  Möglichkeit  zu  einer  Ausweitung  ihres  Verbrauchs  gebracht, ­
  die  sich  in  vermehrtem  Genusse  von  Kuchen  und  Weizenbrot
äußerte  und  hierbei  weder  durch  Aufklärung  noch  durch  Vorschriften
wirksam  einzudämmen  war.  Rechnerisch  waren  durch  die  Einschränkungen ­
  monatlich  etwa  150  000  Tonnen  Brotkorn,  darunter
rund  60  000  Tonnen  durch  Streckungsmittel,  also  in  drei  Monaten
fast  eine  halbe  Million  Tonnen  dem  Friedensverbrauche  gegenüber
erspart  worden.  Das  war  immerhin  ein  Ergebnis,  nur  blieb  es
gegenüber  der  Ausgabe  unzulänglich.  Die  aus  dem  Zeughause  des
Polizeistaats  hervorgesuchte  Waffe  der  Preisbindung  hatte  sich  den
wirtschaftlichen  Verhältnissen  gegenüber  stumpf  gezeigt.  Zuerst  suchte
sich  der  Handel  neben  und  gegen  die  lockeren  Preisvorschriften  seine
Wege.  Als  dann  die  gesetzlichen  Knoten  schärfer  angezogen  wurden,
war  zwar  die  Preistreiberei  in  Korn  unterbunden,  aber  durch
diese  Bindung  des  Handels  auch  der  Kornverkehr  ein-,  ja  abgeschnürt.
Die  Mehlpreise  stiegen  allgemein  beträchtlich,  so  daß  die  Preispolitik
ihr  Ziel  zu  verfehlen  drohte.  Die  Mehlversorgung  vieler  Zuschußgebiete ­
  war  in  Frage  gestellt.  Aus  einzelnen  Städten  kamen  Klagen
über  Mehlmangel.  Der  Heeresbedarf  war  zwar  noch  für  einige
Zeit  gedeckt,  aber  weitere  Anschaffungen  waren  trotz  der  besonderen
Zentralstelle  zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung  schwer  zu  erzielen. ­
  Tie  Kriegs-Getreidegesellschaft  war  bislang  trotz  Vorrechten
und  trotz  Einspannung  der  Behörden  ohne  Korn  und  konnte,  auch
wenn  sie  die  geplanten  2 1 /*  Millionen  Tonnen  Korn  erwarb,  die
Broternährung  nicht  sichern.  Wenn  sie  wirklich  durch  Beschlagnahme
von  60  v.  H.  aller  Kornvorräte  den  Brotbedarf  von  Mitte  Mai  ab
für  drei  Monate  hätte  sichern  können,  mußten  Volk  und  Heer  für
        <pb n="50" />
        46

Die  vorhergehenden  viertehalb  Monate  sich  mit  40  v.  H.  begnügen,
an  denen  noch  das  Vieh  mitzehrte.  Das  mußte  bei  den  gebundenen
Preisen  zu  unerträglicher  Knappheit  und  zu  Mißständen  führen,
von  denen  die  vorübergehenden  Stockungen  im  Februar  1915  uns
nachher  ein  Pröbchen  haben  kosten  lassen.  Wir  hätten  dann  zwar
von  Mitte  Mai  bis  Mitte  August  Korn  gehabt,  wären  aber  zur
Freude  der  Briten  schon  vorher  im  April  verhungert,  oder  hätten  die
Vorräte  bereits  dann  angezehrt  und  daher  später  vor  einer  Lücke
gestanden.  Und  wie  sollte  das  Mehl  abgegeben  werden,  von  den
Mühlen  unmittelbar  oder  durch  den  Handel,  an  jeden  Bäcker  nach
seinem  Wunsche  oder  nach  welchem  Maße?  Lauter  Fragen  ohne  Antworten. ­

Die  sorglose  Stimmung  des  deutschen  Volkes  war  durch  die
einschneidenden  Vorschriften  und  die  zahlreichen  Strafen  stutzig  geworden. ­
  Die  Mehlknappheit  in  manchen  Städten,  die  Lähmung  des
Kornverkehrs  durch  die  Höchstpreise,  die  Mißstimmung  auf  dem
Lande  gegen  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  hatte  in  immer  wachsenden ­
  Kreisen  die  Überzeugung  erweckt,  daß  auf  den  eingeschlagenen
Wegen  nicht  weiter  zu  kommen  sei.  Die  Möglichkeit,  von  den  Briten
ausgehungert  zu  werden  und  so  trotz  aller  Heereserfolge  den  Krieg
zu  verlieren,  war  vielen  aufgegangen.  Um  dieses  Schwerste  zu  vermeiden ­
  und  Bestand  und  Zukunft  von  Reich  und  Volkswirtschaft  zu
sichern,  waren  sie  bereit,  große  Erschwernisse  in  der  Ernährung ­
  auf  sich  zu  nehmen.  Gar  mancher,  der  vor  drei  Monden  das
schüchterne  Eingreifen  des  Staates  als  überflüssig  belächelt  oder  bekämpft ­
  hatte,  blickte  jetzt  hilfeheischend  nach  diesem  großen  Bruder.
Ein  wesentliches  Verdienst  an  diesem  Umschwung  in  der
öffentlichen  Auffassung  hatte  die  Tagespresse.  Soweit
es  die  Zensur  zuließ,  betonte  sie  unermüdlich  die  Größe
und  Nähe  der  drohenden  Gefahr,  wies  aus  die  Unzulänglichkeit ­
  der  bisherigen  Eingriffe  hin  und  forderte  von  den
Reichs-  und  Staatsbehörden,  sich  endlich  zu  befreienden  großen
Schritten  aufzuraffen.  Wohin  diese  getan  werden  sollten,  wurde
lewer  nicht  gesagt.  Darin  lag  aber  gerade  die  Schwierigkeit;  an
Willen  zu  helfen  hatte  es  den  Regierungen  seit  Kriegsanfang  wahrlich ­
  nicht  gefehlt.  Auch  in  Versammlungen  wurde  die  deutsche  Kornversorgung ­
  erörtert  und  z.  B.  am  24.  Januar  1915  auf  einer  großen
Tagung  im  Zirkus  Busch  zu  Berlin  durch  den  Kriegsausschuß  für
Konsumenten-Jnteressen  eine  zweckmäßige  Regelung  des  Korn-  und
Brotverkauss  gefordert,  wobei  sich  die  Redner  freilich  über  das  Ziel
wie  über  die  Mittel  ausschwiegen.
        <pb n="51" />
        47

Die  Wissenschaft,  die  aus  dem  technischen  und  besonders
auf  dem  chemischen  Gebiete  mit  kühnen  Schritten  nach  neuen
Zielen  unbegangene  Wege  führte,  hielt  sich  in  wirtschaftlichen
Dtngen  zurück.  Allzulange  hatte  sie  ihre  Mühe  darauf  gewendet,
rückwärts  schauend  die  Wege  des  Geschehenen  aufzuhellen,  und  sich  entwöhnt, ­
  das  Licht  vorwärts  auf  die  dunkelverhüllten  Pfade  zu  werfen,
auf  denen  das  künftige  Geschehen  schreiten  solle.  Im  Bereiche  der
Volksernährung  vergnügte  sie  sich  mit  statistischen  Zusammenstellungen
und  mühsamen  Nachweisungen,  daß  z.  B.  genug  Eiweiß-  und  Wärmeeinheiten ­
  in  Deutschland  vorhanden  seien,  um  durch  Verschiebung  der
Nahrungsmittel  untereinander  das  Volk  zu  ernähren.  Aber  dieser
Nachweis  half  wenig,  solange  der  Hinweis  fehlte,  wie  aus  dem  Gesamtvorrat ­
  jedem  Einzelnen  die  benötigte  Menge  zugeführt  werden
könnte,  ganz  abgesehen  davon,  daß  die  Mägen  heute  nach  Brot  und
Fleisch,  aber  nicht  nach  Kalorien  und  Kohlehydraten  verlangen.  Um
die  Vorräte  zu  strecken,  wurde  ein  Verbot,  Korn  zu  brennen  und
Weizen  in  Stärke  zu  verarbeiten,  gefordert.  Sehr  eingehend  wurden
die  Höchstpreise  und  ihre  Mängel  erörtert,  aber  keine  Forderungen
daraus  abgeleitet.  Nur  wenige  Schriftsteller  forderten  ihre  Beseitigung ­
  und  eine  Verteilung  der  Vorräte  mittels  teurer  Preise.
Fügen  wir  endlich  hinzu,  daß  einzelne  Volkswirte  eine  wesentliche
Verringerung  des  Viehstandes  verlangten,  um  durch  Ersparung  der
Futtermengen  mehr  Nahrungsmittel  für  die  Menschen  verfügbar  zu
halten,  so  haben  wir  den  kärglichen  Ertrag  des  wissenschaftlichen
Feldes  beisammen.  Darunter  war  weder  ein  neues  Ziel  noch  auch
nur  ein  neuer  Vorschlag.  Tenn  auch  die  letzte  Forderung  fuhr  nur
weiter  auf  dem  bisher  schon  betretenen  Pfade,  die  Kornverfütterung
zu  mindern.
Ernsthafter  befaßten  sich  p  r  a  k  t  i  s  ch  e  G  e  s  ch  ä  f  1  s  l  e  u  t  e  mit
der  Lösung  der  Schwierigkeiten  und  schlugen  beispielsweise  eine  Bewirtschaftung ­
  des  Kornes  nach  dem  Vorbilde  der  Spiritus-Zentrale
vor.  Sie  übersahen  dabei  den  großen  Unterschied  zwischen  Spiritus
und  Korn.  Spiritus  wurde  unter  Steuerkontrolle  von  wenigen  zusammengeschlossenen ­
  Brennern  an  die  Zentrale  geliefert  und  von  ihr
nach  bestimmten  Richtungen  vertrieben,  unbekümmert  darum,  ob
auch  wirklich  männigein  den  sehr  entbehrlichen  Spiritus  zum  Begießen ­
  seiner  Kehle  oder  den  weniger  entbehrlichen  zum  Begießen
seiner  Lampe  oder  Maschine  erhielt.  Korn  mußte  von  sehr  vielen
Bauern  durch  zahlreiche  Müller  in  Mehl  umgewandelt  werden,  die
sich  zu  einer  Vertriebsgemeinschaft  gar  nicht  zusammenfassen  ließen.
Und  wie  wurden  die  Bäcker  mit  Mehl  beliefert?  Was  konnte  es
helfen,  den  ersten  Wegteil,  den  Kornverkehr  zu  leiten,  wenn  die  fol ­
        <pb n="52" />
        48

genden  der  Willkür  überlassen  blieben?  Die  besten  Vorschläge  entsprangen ­
  aus  einer  gemeinschaftlichen  Besprechung  zwischen  Führern
der  Landwirte  und  der  Arbeiter  in  Frankfurt  a.  M.  vom  Januar
1915.  Die  hier  geforderte  Rationierung  half  aber  auch  nicht  weiter,
solange  dieser  Worthülse  der  greifbare  Kern  fehlte.  Sollte  angeordnet ­
  werden,  daß  jedermann  täglich  nur  eine  bestimmte  Menge
Brot  essen  durfte,  oder  daß  die  Bäcker  nur  eine  bestimmte  Mehlmenge
  wöchentlich  verbacken  durften?  Wer  ordnete  es  an,  auf  welcher
Unterlage  berechnete  er  die  zulässigen  Mengen,  wie  beobachtete  er
die  Einhaltung?  Wie  wurde  gesichert,  daß  ein  jeder  die  zulässige
Brotmenge  täglich  bekommen  konnte?
2.  Das  neue  Ziel  staatlicher  Brots  ürsorge.  Die
Reichsleitung  fühlte  die  Schwere  der  Verantwortung.  Ihre  fein  ausgestaltete ­
  Vorrats-  und  Preispolitik  einschließlich  der  privilegierten
Kornhandelsgesellschaft  konnten  nicht  die  benötigten  Kornmengen
beschaffen  und  daher  auch  den  drohenden  Hunger  nicht  fernhalten.
Wie  nahe  diese  Gefahr  war,  das  wurde  blitzartig  durch  die  am  15.  Januar ­
  1915  festgestellten  Zahlen  der  D  e  z  e  m  b  e  r  -  S  t  a  t  i  st  i  k  beleuchtet. ­
  Danach  waren  am  1.  Dezember  1914  in  Privathand,  im
Gewahrsam  von  Bahn-,  Zollbehörden  usw.  insgesamt  fast  vier  Millionen ­
  Tonnen  Roggen,  beinahe  zwei  Millionen  Tonnen  Weizen  und  je
eine  halbe  Million  Tonnen  Roggenmehl  und  Weizenmehl,  zusammen
also  unter  Umrechnung  von  Mehl  in  Korn  und  Hinzurechnung  entsprechender ­
  Vorräte  aus  dem  Menggetreide  rund  achtehalb  Millionen
Tonnen  Brotkorn.  Da  nach  der  Mühlen-Statistik  dem  Friedensmehlverbrauche ­
  entsprechend  im  Dezember  und  Januar  noch  mindestens
drittehalb  Millionen  Tonnen  verzehrt  sein  mußten,  so  war  der  Bestand ­
  für  den  1.  Februar  1915  nur  aus  fünf  Millionen  Tonnen  zu
schätzen.  Diese  Menge  mußte  mindestens  sieben  Monate,  bis  zum
Ausdreschen  und  Ausmahlen  der  neuen  Ernte,  hinreichen,  deckte  aber
bei  den  bislang  eingeschlagenen  Verfahren  den  Bedarf  nur  für  vier
Monate.  Das  britische  Hungergespenst  stand  schon  vor  der  Tür.
Aber  an  dem  grünen  Tisch  im  Reichsamt  des  Innern  saßen
bereits  zwei  arge  Gäste,  der  Zweifel  oft  der  Wichtigkeit  des  ganzen
Vorgehens  und  die  S  o  r  g  e  für  die  Zukunft.  Wäre  es  selbst  gelungen,
bisher  verschwiegene  Vorräte  herauszuziehen  und  jenen  Fehlbetrag
auf  ein  erträgliches  Maß  zu  mindern,  so  blieb  die  große  Frage,  ob
die  Kriegs-Getreidegesellschaft  wirklich  genügend  Vorräte  in  ihre
Hand  bekommen  würde.  Und  dahinter  reckte  sich  die  andere  größere
Frage  auf,  ob  und  wie  mit  diesen  Kornvorräten  der  Brotbedarf  des
Einzelnen  genügend  zu  decken  war.  Zwischen  Korn  und  Brot  liegt
        <pb n="53" />
        49

ein  weiter  Raum,  den  verzweigte  gewerbliche  und  händlerische
Tätigkeit  überbrückt.  Der  kornbesitzende,  selbstbackende  Landwirt ­
  würde  sich  stets  Brot  genug  backen.  Würde  aber  der  Großstädter ­
  bei  seinem  Bäcker  stets  Brot  kaufen  können?
Was  konnten  aber  alle  Bemühungen  im  Grunde  helfen,
wenn  ein  Zehntel  oder  auch  nur  ein  Zwanzigstel  unserer  Volksgenossen ­
  nicht  ihr  Brot  sicher  erhielt?  Das  Ziel  der  bisher
verfolgten  Kornpolitik  war  zu  niedrig  gesteckt.  Man  hatte  den  allgemeinen ­
  Kornverkehr  beeinflußt  in  der  Erwartung,  daß  die  anschließenden ­
  Teile  des  Mehl-  und  Brotverkehrs  sich  bis  zum  einzelnen ­
  Brotesser  hin  von  selbst  richtig  einstellen  würden.  Daß  hierfür
keine  Gewähr  bestand,  ja  daß  diese  Erwartung  fehlschlagen  mußte,
fiel  schwer  auf  die  Gewissen.  Schwerer  noch  lastete  die  Sorge  für
die  Zukunft.  Ohne  ausreichendes  Brot  für  die  nächsten  Monde
und  für  die  weiter  folgende  Kriegszeit  war  ungeachtet  aller  militärischen ­
  Taten  und  trotz  der  gewaltigen  Kraftanspannung  unseres
Volkes  der  Krieg  damals  verloren.  Mit  Bajonetten  kann  man
Bataillen  gewinnen,  urteilte  der  alte  Fritz,  aber  über  den  Erfolg  des
Krieges  entscheidet  die  Ökonomie.  Tie  Briten  hatten  aber,
wie  immer  erkennbarer  wurde,  den  Aushungerungsplan  gut
vorbereitet  und  führten  ihn  zielsicher  und  unbeschwert  von  edlen
menschlichen  Regungen  durch.  Hiergegen  galt  es,  uns  wirtschaftlich ­
  zu  wappnen.  Was  unserer  wartete,  wenn  diese  Abwehr  nicht
gelang,  wenn  wir  aus  unzureichender  Brotversorgung  den  Widerstand ­
  aufgeben  mußten,  war  bei  den  weitgesteckten  Plänen  der  britischen, ­
  französischen  und  russischen  Verschworenen  unzweifelhaft.
Mußten  wir  auf  ihre  Bedingungen  eingehen,  so  galt  für  die  Zukunft ­
  des  Deutschen  Reiches  wie  des  deutschen  Volkes  die  Hölleninschrift ­
  des  großen  Florentiners:  laßt  jede  Hoffnung  fahren.
Aus  der  dunklen  Not  jener  Wochen  trieb  die  bange  Sorge  für
Leben  und  Zukunft  des  deutschen  Volkes  ein  neues,  höheres  Ziel  als
die  Kornpolitik  empor:  durch  den  Staat  dafür  zu  sorgen,  daß  Tag  für
Tag  gleiche  Teile  Brot  für  68  Millionen  Menschen  in  Stadt  und  Land,
in  Nord  und  Süd  bereit  sind,  und  daß  jeder  einzelne  Deutsche ­
  in  Volkund  Heer  ,  ob  armode  r  reich,  ob  altoder
jung,  seinen  gebührenden  Teil  zu  erschwinglichem ­
  Preise  erhält.  Freilich  was  damals  Wagnis
war,  ist  heute  Selbstverständlichkeit  geworden.  Daß  solche  umfassenden ­
  Staatsfürsorgen  in  diesem  Wirtschaftskriege  notwendig
sind,  ist  nach  mehrjähriger  Kriegswirtschaft  nahezu  einhellige  Auffassung ­
  im  deutschen  Volke.  Beim  Brotkorn  ist  seinerzeit  zum
ersten  Male  dies  Ziel  grundsätzlich  aufgestellt  worden.  In  der  Roh-4


Heft  50/53.
        <pb n="54" />
        50

stoffwirtschaft  des  Krieges,  die  wegen  ihrer  Leistungen  wie  ihres
grundsätzlichen  Vorgehens  halber  kaum  hoch  genug  geschätzt  werden
kann,  waren  damals  schon  die  ersten  Erfolg  versprechenden  Maßnahmen ­
  ergriffen.  Aber  sie  beschränkten  sich  auf  die  Sparstofse
und  ließen  damals  z.  B.  Eisen  und  Stahl,  die  industriellen  Hauptmittel, ­
  unbehelligt.  Die  Kornwirtschaft  hatte  sich  mit  dem  Hauptnahrungsmittel, ­
  dem  Brot,  zu  befassen.  Hier  sollte  dem  Einzelnen
von  Staatswegen  sein  Brot  täglich  zu  billigem  Preise  zugeführt ­
  werden,  um  es  in  seiner  wirtschaftlichen  Armweite
zu  halten  und  die  Volkswirtschaft  vor  Erschütterungen  durch  schnell
steigende  Brotpreise  zu  bewahren.  Dort  nahm  man  besonders  anfänglich ­
  keine  Rücksicht  auf  die  Preisgestaltung  der  Erzeugnisse,  sowohl ­
  für  den  allgemeinen  Bedarf  wie  für  den  Heeresverbrauch,  der
aus  der  großen  im  Kriege  weit  geöffneten  Reichstasche  bestritten
wurde.  Dort  handelte  es  sich  um  einzelne  oder  viele  Betriebe  bestimmter ­
  Gewerbe,  wo  jenes  Eingreifen  unmittelbar  durch  den
Kriegsbedarf  geboten  war  und  ohne  Rücksicht  darauf  durchgesetzt  werden ­
  mußte,  ob  und  wie  daneben  die  zweifellos  zurückstehenden  Bedürfnisse ­
  der  Bevölkerung  befriedigt  werden  konnten.  Hier  sollte
bei  der  ganzen  Brotversorgung,  an  der  mehrere  Millionen  Betriebe
als  Landwirte,  Müller  oder  Bäcker  und  jeder  Einzelne  in  Heer  und
Volk  unmittelbar  als  Brotesser  beteiligt  war,  ein  Weg  beschritten
werden,  der  von  der  herkömmlichen  freien  Verkehrswirtschaft  zur
staatlichen  Brotversorgung  eines  68-Millionen-Volkes  führte.
In  einer  Beziehung  stand  aber  die  Rohstoffwirtschaft  der  Korn-,
Mehl-  und  Brotwirtschaft  gleich.  Hier  wie  dort  hatten  die  Urheber
der  Pläne  kein  eigentliches  Vorbild,  sondern  steckten  sich  neue
Ziele.  Daß  man  in  belagerten  Städten  vorhandene  Mehlvorräte ­
  an  die  einzelnen  Bewohner  in  zugemessenen  Mengen ­
  verteilt  hatte,  war  freilich  bekannt.  Aber  ein  großes
Volk  und  ein  ganzes  Reich  sind  keine  belagerte  Festung,  so
beliebt  dies  Bild  nachträglich  auch  bei  Leuten  geworden  ist,  die,  wie
gute  Tanten  innerhalb  ihrer•  Familie,  überall  belanglose  Ähnlichkeiten ­
  entdecken  oder  richtiger  -erfinden.  Die  Eigenart  der  Aufgabe ­
  lag  gerade  in  der  umfassenden  Größe  sowie  der  unübersehbaren ­
  Dauer  dieser  Wirtschaft  und  in  dem  Mangel  an  verteilbaren
Vorräten,  die  vielmehr  immer  erst  -erzeugt,  verarbeitet  und  dem
Verbraucher  zugeführt  werden  mußten.  Es  galt  nicht  nur  die  gegenwärtige ­
  Not  zu  stillen,  sondern  dauernd  für  einen  unübersehbar  langen
Krieg  aus  der  jährlichen  Kornernte  den  jährlichen  Brotbedarf  jedes
Einzelnen  im  Deutschen  Reich  zu  decken.
        <pb n="55" />
        51

4*

War  dieses  Ziel  überhaupt  richtig  ge  st  eilt?  Das  ließ  sich
zunächst  nicht  beweisen.  Der  Eine  spottete  über  phantastische  Jrrlichthascherei;
  der  Andere  hegte  bedeutsame  wirtschaftliche,  soziale  und  sittliche ­
  Bedenken;  der  Dritte  schreckte  vor  der  Größe  der  Aufgabe  und
leitete  daraus  den  Zusammenbruch  der  Wirtschaft  und  den  Verlust  des
Krieges  her;  der  Vierte  riet  klüglich,  erst  die  gegenwärtige  Not  zu
heben  und  dann  an  die  Zukunft  zu  deuken;  der  Fünfte  wandte  scharfsinnig ­
  ein,  daß  man  die  kriegsbelastete  Volkswirtschaft  nicht  mit  unsicheren ­
  Versuchen  heimsuchen  dürfe,  und  selbst  die  Leitung  der  Kriegs-Getreidegesellschaft,
  die  noch  an  schnellen  Kriegsschluß  glaubte,
erklärt  das  Ziel  auf  Grund  ihrer  trüben  Erfahrungen  für  verstiegen
und  hirnverbrannt.  Ihnen  allen  konnte  nur  die  Frage  entgegengestellt ­
  werden:  „Was  wißt  ihr  in  dieser  Not  Besseres  zu  nennen?"
Der  Frage  wurde  keine  Antwort.
Verstummt  waren  in  dieser  schweren  Zeit  nahezu  alle,  die  von
dem  f  r  e  i  e  n  G  e  h  e  n  l  a  s  s  e  n  der  Wirtschaft  bei  der  Volksernährung
die  Lösung  der  Schwierigkeiten  erwartet  halten,  als  ob  wirklich  noch
eine  freie  Verkehrswirtschaft  mit  ungehinderter  Konkurrenz  und  den
daraus  folgenden  Entwicklungen  bestände.  Und  doch  war  es  kein  an  sich
unmögliches  Ziel,  jeden  für  sich  selbst  sorgen  zu  lassen.  Hierfür
ließ  sich  der  Mißerfolg  der  kriegswirtschaftlichen  Eingriffe  anführen.
Hierfür  wirkte  die  langjährige  Friedensgewohnheit  nach  dem  geistigen
Trägheitsgesetz.  Aber  wenn  der  Staat  den  bequemen  Weg  nach  diesem
Ziele  ging,  so  hätte  freilich  die  Landbevölkerung  Korn  genug  gehabt
oder  hätte  doch,  soweit  für  kleine  Betriebe  die  eigene  Erzeugung  nicht
ausreichte,  ebenso  wie  die  kleinstädtische  Bevölkerung  aus  ihren  nahen
Beziehungen  zu  getreidebauenden  Landwirten  Brotfrucht  genug  erhalten. ­
  Aber  wie  stand  es  dann  um  die  Bewohner  der  Großstädte
und  der  dichtbevölkerten  Bezirke?  Für  dieses  Drittel  des  deutschen
Volkes  blieb  überhaupt  nicht  genug  Korn  verfügbar,  solange  nicht
der  Verbrauch  der  beiden  anderen  Drittel  eingeschränkt  wurde.  Diese
Einschränkung  war  von  schrankenlos  steigenden  Preisen  -nicht  zu  erwarten. ­
  Nur  wer  wirtschaftliche  Tinge  allein  durch  die  Geldbrille  zu
sehen  sich  gewöhnt  hatte,  konnte  übersehen,  daß  bei  großer  Knappheit
lebensnötiger  Waren  andere  Umstände  oft  entscheidender  sind  als
Preishöhe  und  Zahlungsfähigkeit.  Dem  Bauer  steht  der  eigene
Hausstand  stets,  sein  hungerndes  Vieh  oft  näher  als  ihm  unbekannte ­
  Verbrauchermassen  in  der  fernen  Großstadt,  deren  Not  er
nicht  kennt.  Konnte  man  ernsthaft  glauben,  daß  ihn  die  Möglichkeit,
einige  Mark  am  Korn  mehr  zu  erlösen,  bewegen  würde,  sich  oder  sein
Vieh  empfindlich  zu  beschränken?  Konnte  man  hoffen,  daß  der
winkende  Mehrerlös,  dessen  er  jetzt  nicht  bedurfte,  sich  stärker  er-
        <pb n="56" />
        52

weisen  würde  als  die  Aufklärung  über  die  Not  großstädtischer  Brotversorgung ­
  und  der  Aufruf  an  seine  vaterländische  Gesinnung  und  sein
Ehrgefühl,  wenn  nicht  diese  Wendung  gleichzeitig  durch  eingreifende
staatliche  Maßregeln  fühlbar  unterstützt  wurde?  Aber  selbst  wenn
der  Landwirt  der  höheren  Preise  halber  mehr  Brotkorn  ablieferte,  so
waren,  da.Korn  für  den  Verzehr  erst  vermahlen  und  dann  verbacken
werden  muß,  die  besonderen  Beziehungen  des  Müllers  zum  Landwirt,
des  Bäckers  zum  Müller  und  des  Kunden  zum  Bäcker  sowie  die  kettenartige ­
  Verknüpfung  dieser  Beziehungen  darüber  entscheidend,  wer  aus
diesem  Korn  Brot  erhielt.  Dabei  mußte  dann  wieder  die  verschiedene ­
  Geschicklichkeit,  Ware  zu  erwerben,  oder  die  Möglichkeit,
reichlich  Zeit  zum  Einkauf  aufwenden  zu  können,  und  ähnliches  oft
mehr  ins  Gewicht  fallen,  als  die  gefüllte  Geldtasche.  Auch  war  dann
bei  Mehl  und  Brot,  wie  es  später  bei  anderen  Waren  eingetreten
ist,  ein  Tauschverkehr  zu  erwarten,  bei  dem  der  Kohlenhändler  oder
Metzger  vom  Bäcker  stets  genügend  Brot  gegen  Kohlen  oder  Fleisch
erhalten  haben  würden,  aber  nicht  der  großstädtische  Arbeiter,  der
keine  Verbrauchsware,  sondern  nur  seine  Arbeitskraft  oder  deren
Lohnwert  in  Tausch  geben  kann.  Dieses  Ziel  des  Nichts  an  Staatseingrisf
  hätte  also  auch  bei  kräftigerer  Verfechtung  nicht  das  andere
Ziel  des  Alles  durch  Staatsfürsorge  ausstechen  können.
Die  wirtschaftlich-sozialen  Verhältnisse  und  das  menschliche
Wirken  bilden  eine  Einheit.  Ist  die  vernünftige  Gestaltung  jener
gestört,  so  muß  in  diesem  ein  Ausgleich  durch  besondere  Bindungen
geschaffen  werden.  Darin  liegt  die  Rechtfertigung  für  Schutzzölle  wie
für  Arbeiterschutz.  Gegen  Versorgungsstörungen  vom  Ausmaß  der  britischen ­
  Hungersperre  mußten  entsprechend  eingreifende  Schutzmittel ­
  ins  Spiel  gesetzt  werden.  Von  den  beiden  wissenschaftlich  namhaften ­
  Volkswirten,  denen  Gelegenheit  zu  staatsleitender  Tätigkeit  geboten ­
  war,  hat  Colbert  die  Politik  verfolgt,  daß  bei  Kornknappheit
nichts  nötiger  sei  als  durch  Staatseingriff  Händler,  Bäcker  und  sonstige
Geschäftstreibende  zu  hindern,  aus  dem  Elend  des  Volkes  ungebührliche
Gewinne  zu  ziehen,  während  Turgot  grundsätzlich  die  Dinge  treiben
ließ  und  auch  bei  Kornmangel  und  argen  Mißständen  nicht  in
den  freien  Kornverkehr  eingriff.  Dieser  scheiterte  mit  seiner
Ministerschaft  wie  mit  seiner  Politik  in  wenigen  Jahren,  jener  gehört ­
  zu  den  erfolgreichsten  Staatsleitern  und  hat  in  seiner  Wirtschaftspolitik ­
  viel  Nachfolge  gefunden.
Freilich  in  jenen  Januartagen  wurden  solche  geschichtlichen
Überlegungen  nicht  angestellt.  Sie  waren  später  nützliche  Mittel,  um
zu  dem  neuen  Ziele  staatlicher  Brotfürsorge  Gegner  zu  bekehren,
denen  es  nicht  aus  sich  selbst  einleuchtete.  Aus  geschichtlicher  Ent-
        <pb n="57" />
        53

Wicklung  ließ  sich  die  Aufgabe  weder  stellen  nach  läsen.  Zuerst  Munden ­
  in  den  anfangs  nebelhaften  allgemeinen  Vorstellungen  die  letzten
Bögen  der  Brücke  erkennbar,  die  sich  nach  dem  neuen  Ziele  spannen
sollte:  die  wöchentliche  Zuteilung  der  g  l  e  i  ck  e  n.  R  r  o  t  -
menge  an  jeden  Deutschen  mit  Hilfe.von  Markenkarten.  Hieran
knüpfte  sich,  was  heute  beim  Rückschauen  wie  ein  Pfeilerzierrat  anmutet, ­
  die  Anregung  des  preußischen  Handelsministeriums,  für
ersparte  Abschnitte  eine  besondere  Vergütung  zu  zahlen,  um  dadurch ­
  den  Anreiz  zur  Brotersparnis  einzufügen.  Im  Reichsamt ­
  des  Innern,  als  der  Zentralstelle  der  deutschen  Wirtschaftspolitik, ­
  wurde  dann  dieses  Ziel  weiter  geklärt  und  rückwärtsschreitend
zu  der  Brotzuteilung  die  M  e  h  l  z  u  w  e  i  s  u  n  g  ,  die  Ordnung
der  Vermahlung  und  die  Leitung  des  Kornverkehrs ­
  vom  Landwirt  an  als  weitere  Brückenbögen  aufgestellt.
Für  ihren  Aufbau  in  der  handfesten  Wirklichkeit  der  Dinge,  Einrichtungen ­
  und  Menschen  wurden  von  vielversuchender  Phantasie
manche  Pläne  entworfen,  die  bei  sorgsamer  Prüfung  wieder  verworfen ­
  wurden.  Denn  wohin  Phantasie,  ohne  durch  den  Verstand
gezügelt  zu  werden,  trotz  bester  Absicht  führen  kann,  hat  Cervantes  für
immer  an  den  Geschicken  des  sinnreichen  irrenden  Ritters  gezeigt.
Beider-nüchternem  Durchprüfung  wurde  klar,  daß  die  bisher ­
  verfolgten  Ziele,  die.Vorräte  zu  schonen  und  zu  strecken,  die  Preise
niedrig  zu  halten,  das  Heer  zu  versorgen  und  reichliche  Vorräte  aufzuspeichern, ­
  ohne  weiteres  von  dem  neuen  Ziele  mit  umschlossen  wurden ­
  und  daß  die  dafür  bisher  getroffenen  Einrichtungen ­
  für  den  Neubau  verwendbar  waren.  So  wurde  schließlich ­
  ein  einfacher  Aufbau  gefunden,  der  alle  Teilbauten  der  bisherigen ­
  Kornpolitik  als  Pfeilerslücke  verwendete  und  sich  den  deutschen ­
  Wirtschafts-  und  Verwaltungs-Verhältnissen  so  anpaßte,  daß
man  mit  Wahrscheinlichkeit  auf  ihm  zum  Ziele  kommen  konnte.  Mitte
Januar  1915  wurden  dann  binnen  wenigen  Tagen  die  Grundzüge
einer  behördlich-kaufmännischen  Bewirtschaftung  von  Korn,  Mehl
und  Brot  vom  Reichsamt  des  Innern  mit  Unterstützung  des  Reichsjustizamtes ­
  und  des  preußischen  Justizministeriums  im  einzelnen
entworfen  und  im  Einvernehmen  mit  den  beteiligten  Reichs-  und
preußischen  Ressorts  unter  dem  Druck  des  Reichskanzlers  festgestellt,
der  sich  persönlich  dafür  einsetzte.  Sie  wurden  am  21.  Januar  1915  von
den  telegraphisch  nach  Berlin  geladenen  Ministern  sämtlicher  Bundesstaaten ­
  im  Reichsamt  des  Innern  beraten  und  trotz  des  Widerspruches ­
  der  Kriegs-Getreidcgesellschaft  gebilligt.  Am  25.  Januar
erließ  der  Bundesrat  die  V  e  r  o  rd  v  u  n  g  üb£.r  Jtc  lung  des
        <pb n="58" />
        54

V  e  r  k  ehrs  mit  Brotgetreide  und  Mehl.  Die  Neuordnung ­
  trat  am  1.  Februar  1915  in  Kraft.
Die  feierlichen  Ansprachen,  mit  denen  bundesstaatliche  Ministerien ­
  das  Wagnis  dieser  Verordnung  bei  der  Verkündung  begleiteten, ­
  verzichteten  auf  jede  Begründung  und  wiesen  nur  schlicht  auf  die
staatliche  und  nationale  Lebensnotwendigkeit  hin.  Aus  der
Not  war  die  Korn-,  Mehl-  und  Brotwirtschaft  geboren,  und  für
alles  Notgeborene  hat  unser  Volk,  das  nicht  ohne  Grund  in  seinem
Volksepos  der  niblungen  not  besingt,  stets  unmittelbare  Auffassung ­
  gehabt.  So  wurde  diese  Zwangswirtschaft  wie  eine  Erlösung ­
  aus  schwerer  Not  begrüßt  und  in  ihrer  Tragweite  sofort  gebilligt. ­
  „Der  Hebel  am  Schaltbrett  der  deutschen  Kornwirtschaft  ist
plötzlich  umgeschaltet,"  schrieb  ein  landwirtschaftlicher  Führer  in
Süddeutschland.  „Die  zwangsläufige  Regelung  wird  uns  vor
dem  Hunger  retten,"  antwortete  ein  norddeutscher  Arbeiterführer.
Die  Fachpresse  und  besonders  die  Tageszeitungen  waren  unermüdlich ­
  in  Aufsätzen  und  kleinen  Hinweisen  bemüht,  über  die  Notwendigkeit ­
  dieser  Zwangsordnung  wie  über  die  Einzelheiten  ihrer
Ausführung  aufzuklären.  Wochenlang  erhielt  das  Reichsamt
des  Innern  für  diese  Tat  Dankbriefe  aus  allen  Landesteilen
und  allen  Schichten  unseres  Volkes.  Bedenken  wurden  kaum
geäußert.  Klagen  in  den  ersten  Monden  nicht  erhoben.  Die
Landwirte  ergaben  sich  willig  darein,  daß  ihnen  die  Verfügung ­
  über  ihre  Brotfruchternte  genommen,  die  Möglichkeit  zur
Verfütterung  abgeschnitten  und  ihr  eigener  Brotverbrauch  auf  ein
Höchstmaß  herabgesetzt  wurde;  sogar  die  Kriegs-Getreidegesellschaft
mit  ihren  Kommissionären  wurde  ihnen  in  der  Not  erträglich.  Die
städtischen  Brotesser  waren  mit  der  kleinen,  aber  regelmäßig  zugeteilten ­
  Brotmenge  zufrieden  und  gewöhnten  sich  schnell  an  die  Brotkarte. ­
  Müller  und  Bäcker  sahen  ein,  daß  sie  in  ihrer  Tätigkeit  stark
beengt  und  ständig  überwacht  werden  müßten.  Selbst  Händler,
Brenner  und  alle  anderen  Korn  oder  Mehl  verarbeitenden  Industriellen ­
  fügten  sich  ohne  Murren  der  Notwendigkeit,  zeitweilig  in  ihrem
Betriebe  völlig  lahm  zu  liegen.
Die  umfassende  Zwangswirtschaft  setzte  sich  ohne
Schwierigkeit  durch;  jedermann  fühlte  ihre  Notwendigkeit  und  war
bereit,  zum  Wöhle  der  Gesamtheit  einiges  Weh  auf  sich  zu  nehmen.
Wohl  sahen  freilich  die  meisten  in  dieser  Regelung  nur  etwas  Vorübergehendes ­
  und  hofften,  daß  sie  bald  und  jedenfalls  mit  dem  bevorstehenden ­
  Frieden  wieder  verschwinden  würde.  Die  Leitung  der
Kriegs-Getreidegesellschaft  stellte  ihre  Bedenken  nach  längeren  Verhandlungen ­
  zurück,  erklärte  sich  zur  Mitarbeit  bereit  und  nahm  sie
        <pb n="59" />
        55

I

unter  ihrer  festen  Leitung  tatkräftig  auf.  Die  Verwaltungsbehörden
gingen  mit  Eifer  an  die  Arbeit,  schufen  in  Stadt  und  Land  besondere
Einrichtungen,  die  mit  zahlreichen  freiwilligen,  ehrenamtlich  tätigen
Kräften  die  Verordnung  in  die  Wirklichkeit  umsetzten  und  zunächst
schnell  die  nötigen  Schritte  siir  die  Ubergangswochen  taten.  Berlin
ging  voran  und  gab  bereits  am  25.  Februar  die  ersten  Brotkarten
aus.  Eine  arbeitsfreudige,  gehobene  Stimmung  durchdrang  das
Land.  Die  lähmende  Sorge  war  gewichen  und  hatte  der  Zukunftshoffnung ­
  Platz  gemacht,  die  durch  eifrige  gemeinsame  Arbeit  zur
Wirklichkeit  zu  gestalten  war.  Die  Übergangsschwierigkeiten  wurden
leicht  überwunden,  denn  jeder  war  bereit,  durch  Mittun  oder  durch
Ertragen  von  Einschränkungen  zu  helfen,  daß  der  englische  Anschlag
scheiterte.
Die  britische  Presse  brachte  sofort  nach  Erlaß  der  Verordnung ­
  eingehende  Berichte  über  dieses  eloquent  testimony  of  the  pinch
becoming  gradually  more  severe,  über  den  sprechenden  Beweis  des
schrittweise  härter  werdenden  Kneifens.  Das  war  nicht  unrichtig.  Die
britische  Hungerzange  hatte  die  zwangsläufige  Brotfürsorge  entbunden, ­
  aber  mit  ihr  Mittel  und  Kräfte  ins  Leben  gebracht,  welche
die  Aushungerung  vereiteln  sollten.  Das  verkannten  die  haßverblendeten ­
  Briten.  In  den  nächsten  Wochen  erfreuten  ihre  Tageszeitungen ­
  und  wirtschaftlichen  Fachblätter  die  Leser  mit  dem  Abdruck ­
  der  Brotkarte  und  mit  menschenfreundlichen  Berechnungen,  wie
gering  die  in  Deutschland  verfügbare  Brotmenge  sei,  so  daß  das  deutsche ­
  Volk  nur  noch  kurze  Zeit  sein  Leben  würde  fristen  können.  Die
staatliche  Regelung  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotwirtschaft  erschien  ihnen
als  official  mismanagement;  sicher  und  schnell  müsse  diese  „amtliche
Mißwirtschaft"  zum  Zusammenbruch  führen.  Dessen  Vorboten  erblickten ­
  sie  bereits  in  den  eifrig  verzeichneten  Ubergangsschwierigkeiten, ­
  die  in  den  nächsten  Wochen  bald  in  dieser  bald  in  jener  deutschen ­
  Stadt  auftraten.  Durch  Kornmangel  oder  durch  Festfahren
der  Brotversorgung  galt  ihnen  so  die  Aushungerung  gerade  in  dem
Augenblick  als  gewonnen,  wo  sie  beim  Brot  bereits  vereitelt  war.
        <pb n="60" />
        \

56

Dritter  Teil.
Grundzüge
der  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung.
I.  Naturgegebene  Bedingungen.
1.  Anlage  der  Bewirtschaftung  auf  Dauer
und  Durchgreifen.  Mit  dem  Abschiedsgruß  „Aus  Wiedersehen ­
  zu  Weihnachten"  waren  unsere  Feldgrauen  im  August
1914  ins  Feld  gezogen.  Nach  den  Erfahrungen  der  letzten ­
  Kriege  und  mit  Rücksicht  auf  die  ungeheuren  Opfer
eines  Weltkrieges  teilten  die  deutsche  Regierung  wie  leitende
militärische  Stellen  diese  Volksauffassung,  daß  der  Krieg  nicht  lange
währen  könne.  Daher  war  auch  beim  Brotkorn  alles,  was  bisher  geschehen, ­
  auf  die  beiden  Ziele  eingestellt  worden:  die  Brotversorgung
des  deutschen  Volkes  für  die  kurze  Kriegszeit  oder  höchstens  für  das
laufende  Wirtschaftsjahr  zu  sichern  und  die  deutsche  Volkswirtschaft
in  ihrer  Kraft  und  Vielseitigkeit  nröglichst  unversehrt  durch  den
Krieg  zu  bringen.  Nachdem  er  nun  fast  ein  halbes  Jahr  gedauert
und  dabei  an  Umfang  wie  an  Stärke  ständig  zugenommen  hatte,
ja  das  Eintreten  neuer  Feinde  und  größerer  Kriegsmittel  wahrscheinlich ­
  war,  setzte  sich  die  bittere  Erkenntnis  durch,  daß  bei  der
englischen  Zähigkeit  mit  jahrelanger  Kriegsdauer  gerechnet  werden
müßte.  War  dies  der  Fall,  so  mußten  die  Kriegseinrichtungen  ebenfalls ­
  aus  lange  Dauer  eingestellt  werden.  Für  das  neue  Ziel
staatlicher  Brotfürsorge  mußten  daher  neben  den  bisher  getroffenen
Maßnahmen  zur  Behebung  einzelner  Mißstände  so  weittragende
und  dauerbare  Mittel  ins  Spiel  gebracht  werden,  daß  dauernd  der
deutsche  Brotbedarf  aus  der  eigenen  Kornernte  zu  befriedigen  war.
Ein  jahrelanger  Weltkrieg,  der  das  deutsche  Volk  in  seinem  Aufbau ­
  nach  Geschlecht  und  Alter  änderte,  der  die  politischen,  sozialen
und  rechtlichen  Anschauungen  und  Formen  wandelte,  mußte  auch  im
deutschen  Wirtschaftsleben  gründliche  Änderungen  bewirken.  Einfuhr- ­
  und  Ausfuhrhandel  nebst  Reederei  lagen  still.  Mangel  an
Rohstoffen,  Absatzgelegenheiten  oder  Arbeitskräften  zwang  die  Betriebe ­
  zur  Einstellung  oder  zur  Umstellung  auf  andere  Arbeitszweige.
        <pb n="61" />
        57

Erhebliche  Teile  der  mittleren  Volksschichten,  die  bisher  in  erster
Reihe  die  deutsche  Kultur  getragen  hatten,  wurden  im  Mahlstrom  des
Krieges  zerrieben.  Reichtümer  sammelten  sich  in  neuen  Händen  und
mußten  eine  Besitzverschiebung  von  nachhaltiger  Bedeutung  bewirken.
So  erhielt  das  liebliche  Zukunftsbild  der  deutschen  Wirtschaft,  die
am  Friedensmorgen,  nach  der  bösen  Kriegsunterbrechung,  die  Arbeit
des  letzten  Friedensabends  wieder  aufnahm  und  mit  zarter  Hand  die
heruntergefallenen  Maschen  wieder  aus  die  Häkchen  legte,  unheilbare ­
  Risse,  während  gleichzeitig  das'  aufsteigende  Gespenst  des
drohenden  Wirtschaftskrieges  nach  dem  Frieden  seinen  Schatten  vorauswarf. ­
  Die  Absicht,  die^  deutsche  Volkswirtschaft  nach  Umfang
und  Aufbau  möglichst  unversehrt  durch  den  Krieg  durchzubringen,  war
nicht  mehr  haltbar.  Jedenfalls  mutzte  sie  hinter  der  Forderung  zurücktreten,
  unsere  Wirtschaft  möglichst  leistungsfähig  für  den  langen  Krieg
und  seine  wirtschaftlichen  Erfordernisse  zu  machen  und  hierzu  auch
scharfe  Eingriffe  nicht  zu  scheuen.  Um  an  der  herkömmlichen
Art  der  deutschen  Brotversorgung  nicht  zu  ändern,  hatten  die  verbündeten ­
  Regierungen  sich  im  wesentlichen  auf  polizeiliche  Matznahmen  und
auf  die  Einfügung  einer  privatwirtschaftlichen  Handelsgesellschaft  in
das  Wirtschaftsleben  beschränkt,  das  sich  binnen  kurzem  wieder  frei  abspielen ­
  würde.  Jetzt  galt  es,  das  vorhandene  Tatsächliche  von  dem
für  das  neue  Ziel  Notwendigen  zu  scheiden  und  mit  starker  Hand  durch
das  Wirtschaftsgetriebe  neue  Wege  zu  bahnen,  auf  denen  das  Brotkorn ­
  sicher  vom  Landwirt  über  Händler,  Müller  und  Bäcker  zwangsläusig
  als  Brot  zu  68  Millionen  Essern  wanderte.
Diese  nach  Ziel  und  Mitteln  neue  Auffassung  von  einer  wirklichen ­
  Kriegswirtschaft,  die  wenig  bemerkt  und  wenig  bekämpft  sich
im  Kriegsministerium  bereits  bei  der  Bewirtschaftung  der
Rohstoffe  durchgesetzt  hatte,  trat  unabhängig  hiervon  für  andere
Wirtschaftsgebiete  zuerst  bei  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung
zutage.  Auf  diesem  Felde  wurden  daher  in  der  Öffentlichkeit,  durch
Presse  und  Versammlungen,  durch  Eingaben  und  Verhandlungen  von
Körperschaften  und  besonders  in  scharfen  Fehden  im  Reichstage  wie  in
den  bundesstaatlichen  Landtagen  die  Grundzüge  der  Kriegswirtschaft ­
  durchgekämpft,  obschon  es  im  Tageslärm  oft
scheinen  konnte,  als  würde  nur  um  technische  Einzelheiten,  wie
Mühlenbeschäftigung,  Kornbeschlagnahme,  Beteiligung  des  Handels,
Übermaß  von  Angestellten,  Höhe  der  Kornpreise,  der  Mahllöhne  und
Mehlpreise  gestritten.  Diese  Kämpfe  füllten  besonders  die  Zeit
von  der  ersten  Bundesratsverordnung  über  die  Regelung  des.
Verkehrs  mit  Brotgetreide  und  Mehl  vom  25.  Januar  1915  bis  zur
zweiten  Bnndesratsverordnung  über  den  Verkehr  mit  Brotgetreide
        <pb n="62" />
        und  Mehl  aus  dem  Erntejahre  1915  vom  25.  Juni  1915  aus.  Jene
erste  Verordnung  sollte  den-Korn-,  Mehl-  und  Brotverkehr'binnen
wenigen  Tagen  nach  dem  neuen  Ziele  umstellen.  Erreichbar  war
dies  nur,  wenn  die  vorhandenen  Vorschriften  und  Einrichtungen  soweit ­
  als  irgend  angängig  benutzt,  nach  dem  neuen  Ziele  umgebogen ­
  und  zum  organischen  Zusammenwirken  mit  neuen  Kräften
und  Mitteln  zusammengefügt  wurden.  Gesetzestechnisch  gelang  das
gut.  Daher  hat  diese  Verordnung  im  Unterschied  zu  anderen  Kriegsgesetzen ­
  bis  zu  ihrem  Ablaufe  weder  einer  Änderung  noch  einer  Ergänzung ­
  bedurft,  außer  einer  kleinen,  am  6.  Februar  1915,  auf  Drängen
des  Auswärtigen  Amtes  und  des  preußischen  Handelsministeriums
vorgenommenen  Änderung,  die'  aus  den  Vereinigten  Staaten  große
Mehlzufuhren  erhofften.  Die  ^zweite  Verordnung,  die  sich  mit
der  Ernte  1915  befaßte,  brachte  dann  die  grundsätzliche  Bereinigung,
die  der  Widerstände  halber  und  aus  Zeitmangel  zunächst  unterblieben
war,  beseitigte  die  weitschichtigen  Übergaugsvorschrifleu  bis  auf  ein
geringes  Maß,  stellte  Mängel  ab,  die  sich  inzwischen  herausgestellt
hatten,  baute  einzelne  Teile  mehr  aus,  hatte  aber  an  den  Pfeilern
und  Bögen  des  ganzen  Baues  nichts  Grundsätzliches  zu  ändern.  Auch
die  dritte  Bundesratsverordnung  über  den  Verkehr  mit  Brotgetreide
und  Mehl  aus  dem  Erntejahre  1916  vom  29.  Juni  1916  hielt  nicht
nur  an  den  alten  Grundsätzen,  sondern  auch  am  Aufbau  der  Verordnung ­
  und  bis  aus  unbedeutende  Einzelheiten,  sogar  am  Wortlaut
fest.  Sachlich  gehören  daher  diese  drei  Bundesratsverordnungen  zusammen, ­
  deren  beide  letzten  den  Stoff  in  sieben  Abschnitten  meistern:
Beschlagnahme,  Reichsgetreidestelle,  Bewirtschaftung  des  Brotgetreides,
Ausmahlung  und  Mehlverkehr,  Verbrauchsregelung,  Ausführungsvorschriften, ­
  Übergangs-  und  Schlußvorschriften.  Für  unsere  Aufgabe
sind  daher  diese  Verordnungen  mit  den  zugehörigen  Nebengesetzen
über  Höchstpreise,  Vorverkäufe,  Korn-  und  Mehleinfuhr,  Getreideund
  Kornverfütterung,  Saatkorn,  Grünkern,  Kleie,  Backwaren,  Kuchen
und  manches  andere  eine  sachliche  Einheit.
2.  Möglichkeit,  jeden:  Deutschen  seine  Brotmenge ­
  zuzuteilen.  Das  Ziel,  durch  staatliche  Fürsorge  jedem
einzelnen  der  68  Millionen  Menschen  in  Heer  und  Volk  sein  tägliches ­
  Brot  zuzuführen,  schien  im  Januar  1915  nur  erreichbar,  weil
es  allein  für  Brot  gestellt  war.  Zwar  wurde  bei  Kartoffeln  und  Fleisch
schon  manches  erwogen  und  vorbereitet,  doch  dachte  hierbei  noch  niemand ­
  an  die  Möglichkeit  ähnlicher  Zuweisungen  für  den  einzelnen  Verbraucher. ­
  Für  alle  übrigen  Nahrungsmittel  rechnete  man  aber  damals ­
  mit  keinerlei  Bindung  und  hoffte  daher,  falls  bei  der  Brotversorgung
  irgendwie  örtliche  Stockungen  eintreten  sollten,  auf  Aus ­
        <pb n="63" />
        59

gleichung  durch  den  freien  Verkehr  der  anderen  Nahrungsmittel.
Freilich  ist  diese  Aushülfe  nach  den  zweijährigen  Erfahrungen  nicht
nötig  gewesen,  sondern  es  ist  im  Gegenteil,  nachdem  leider  der  Verkehr
nahezu  aller  Nahrungsmittel  gebunden  ist,  beim  Auftreten  von  Ernährungsschwierigkeiten ­
  die  Ernährungslast  häufig  zu  sehr  auf  die
starken  Pfeiler  der  Brotkornwirtschaft  gelegt  worden.  Noch  stehen  wir
aber  bei  dem  aus  warmen  Herzen  entsprungenen  Bauauftrage  für
die  Brotfürsorge.  Für  die  Ausführung.galt  es  zunächst  mit  kühlem
Kopfe  tragfähigen  Baugrund  zu  finden;  denn  die  Menschen  sind,  wie
der  erfahrene  Artabanos  seinem  Neffen  Xerxes  einschärfte,  von  den
Umständen,  nicht-aber  die  U  m  st  ä  n  d  e  von  den  Menschen  abhängig.
Wenn  die  Reichsleitung  nicht  ihre  Pläne  in  den  fest  gegebenen
Rahmen  einpaßte,  so  mußte  sie  das  Schicksal  des  unbelehrbaren
Perserkönigs  gewärtigen,  der  trotz  großer  Kräfte  und  jahrelanger
Vorbereitungen  mit  seinem  Plane,  Griechenland  zu  unterwerfen,
kläglich  scheiterte,  weil  er  die  Natur  des  griechischen  Landes  und
Meeres  sowie  des  Volkes  nicht  in  seine  Rechnung  eingestellt  hatte.
Was  dem  Ostasiaten  der  Reis,  was  dem  Mexikaner  der  Mais
oder  dem  Nordafrikaner  die  Dattel,  ist  das  Brot  dem  Deutschen,  der
nach  ihm  seine  Hauptmahlzeiten  benennt.  In  der  Tat  sind  auch  Reis-,
Mais-  und  Kornmehl  nach  ihrem  Gehalt  an  Eiweiß  und  Kohlehydraten ­
  wie  nach  ihrer  Wärmewirkung  gut  geeignet,  das  Rückgrat
auskömmlicher  Volksnahrung  zu  bilden  und  unter  Hinzunahme  von
Fett  zureichende  Ernährung  zu  sichern.  Aber  so  unentbehrlich  dem
Deutschen  seine  tägliche  Brotmenge  ist,  so  lebt  er  nicht  vom
Brot  allein.  Seine  übrigen  Nahrungsmittel  liefern  ihm  außer
den  im  Brot  geringen  Fettmengen  noch  Salze,  an  denen  übrigens
auch  unser  Brot  nicht  arm  ist.  Sie  ergänzen  ferner  die  Brotnahrung
und  können  sie  in  beträchtlichem  Umfange  ersetzen,  nämlich  Kartoffeln ­
  und  Zucker  an  Kohlehydraten,  Milch,  Fleisch  und  Fisch  an  Eiweiß. ­
  Die  Nahrungsphhsiologen  konnten  daher  keine
Brot-  oder  Mehl  menge  nennen,  deren  im  Durchschnitt  ein
Deutscher  täglich  mindestens  zur  Erhaltung  seiner  Leistungsfähigkeit
benötigt,  sondern  gaben  als  Antwort  nur  den  durchschnittlichen  Nahrungsbedarf ­
  an  jenen  Grundstoffen  an,  wobei  sie  nach  ihren  verschiedenen ­
  Ernährungsanschauungen  beträchtlich  auseinandergingen,
z.  B.  bei  Eiweiß  von  40  bis  100  und  mehr  Gramm.
Dem  einzelnen  Erwachsenen  kann  in  einem  Krankenhause  seine
Nahrung  täglich  mit  75  Gramm  Eiweiß,  60  Gramm  Fett  und
450  Gramm  Kohlehydraten  zugemessen  werden.  In  Gedanken  läßt
sich  auch  der  gesamte  Nahrungsbedarf  des  deutschen  Volkes  in  Wärmeeinheiten, ­
  sowie  Eiweiß,  Fett  und  Kohlehydraten  beziffern  und  durch.
        <pb n="64" />
        60

beliebige  Verschiebung  der  Nahrungsmittel  befriedigen,  wobei  der
Übereifer  sich  zu  der  Behauptung  versteigen  konnte,  Brotessen  sei  entbehrlich. ­
  In  der  handfesten  Wirklichkeit  verlangt  aber  der  Magen  nach
dem  gewohnten  Brot,  Kartoffeln,  Fleisch  und  Fett.  Daher  machte  sich
die  Reichsleitung  im  Januar  1915  ernste  Sorge,  ob  die  Zuweisung
einer  gleichen  Brotmenge  für  jeden  Einwohner  des  Reiches  ernährungstechnisch ­
  überhaupt  richtig  und  möglich  sei,  und  bemühte  sich  um
verläßliche  Unterlagen,  wie  hoch  diese  Menge  mindestens  sein
müßte.  Damals,  wo  die  Wirtschaft  mit  Ersatzstoffen  noch  in  den
Windeln  lag,  hätte  mau  eine  Umkehrung  der  Ernährung,  wie  wir
sie  im  Winter  1916/17  bei  Kartoffeln  und  Wruken  zwischen  Vieh  und
Mensch  erlebt  haben,  für  unerträglich  gehalten.
Durch  den  Genuß  von  Brot  und  Mehl  einschließlich  Gries  und
Teigwaren  deckt  der  Deutsche  seinen  Eiweißbedarf  zu  einem  Drittel,
seinen  Bedarf  au  Kohlehydraten  etwa  zur  Hälfte  und  insgesamt  die
benötigten  Wärmeeinheiten  fast  zu  einem  Drittel.  Demnach  ninlmt
ein  Erwachsener,  der  die  vorhin  genannten  Sätze  der  Hygieniker
einhält,  täglich  23  Gramm  Eiweiß,  225  Gramm  Kohlehydrate  sowie
zusammen  950  Wärmeeinheiten  im  Mehl  oder  Brot  zu  sich.  Hierzu
bedarf  er  einer  Tagesmenge  von  290  bis  320,  also  im
Durchschnitt  rund  310  Gramm  Mehl  oder  420  Gramm  Brot.  Da
diese  Sätze  für  einen  arbeitenden  Mann  von  70  Kilogramm  Körpergewicht ­
  gelten,  so  ergibt  sich,  bei  Einrechnung  von  Frauen,  Kindern
und  Greisen,  auf  ein  mittleres  Körpergewicht  von  45  Kilogramm  eine
Durchschnittsmenge  von  200  Gramm  Mehl  oder  270  Gramm  Brot
täglich.  Rechnet  man  für  Gries,  Teigwaren,  Zwieback  u.  a.  auf
den  Kopf  täglich  20  Gramm  Mehl,  so  ergibt  sich  eine  Tagesbrotmenge ­
  von  243  Gramm.
Ein  deutscher  Soldat  erhält  im  Frieden  täglich  750  Gramm
Brot,  aber  ihm  führt  fast  ausschließlich  Brot  Kohlehydrate  zu;
auch  übersteigt  diese  Menge  sogar  den  Bedarf  eines  kräftigen,
sich  täglich  ausarbeitenden  jungen  Mannes  so  sehr,  daß  er  stets
Kommißbrot  abgibt.  Immerhin  veranlaßte  dieser  große  Unterschied
zwischen  der  militärisch  gewährten  und  der  hygienisch  errechneten
Brotmenge  die  Reichsleitung,  bei  Volkswirten  und  Statistikern  den
üblichen  Brotverbrauch  im  Deutschen  Reiche  zu
erkunden.  Dabei  schieden  von  vornherein  alle  Angaben  aus,  die  sich
ohne  weiteres  auf  die  Statistik  der  Ernteerträge  stellten  und  daher  auf
Stelzen  von  500  Gramm  täglich  oder  mehr  einhertrabten.  Nach  der
Mühlenstatistik  des  Reiches,  die  von  Sachkennern  als  die  verläßlichste
Unterlage  angesehen  wurde,  ergab  sich  ein  täglicher  Mehlverbrauch  von
316  Gramm  auf  den  Kops,  was  mit  dem  Mehlverbrauch  in  Eng-
        <pb n="65" />
        61

land  und  den  Vereinigten  Staaten  etwa  übereinstimmt.  In  dieser
Zahl  ist  aber  der  Mehlverbrauch  an  Gries,  Teigwaren,  Keks,  sowie
an  Stärke,  Puder,  Kleister  und  für  industrielle  Zwecke,  wie  Glashütten, ­
  Gerbereien,  Leimfabriken,  enthalten.  Daß  auf  dem  Lande
im  allgemeinen  mehr  Brot  und  Mehl  gegessen  wird  als  in  der
Stadt,  war  bekannt.  Wieviel  mehr,  war  dunkel  und  wurde  durch
nebelhafte  Schätzungen  von  700  Gramm  Brot  täglich  auf  den  Landbewohner ­
  und  400  Gramm  auf  den  Städter  nicht  klarer.  Ebenso
wußte  man,  daß  gewisse  Unterschiede  zwischen  den  einzelnen  Landesteilen
  bestanden,  in  denen  je  nach  den  Nahrungsgewohnheiten  und
den  genannten  Ersatzmöglichkeiten  mehr  Milch  oder  mehr  Kartoffeln
und  dafür  etwas  weniger  Brot  genossen  wurde.  Daß  der  Brotgenuß
überall  nach  dem  Geschlecht  und  besonders  nach  dem  Lebensalter
schwankte,  hatten  die  Hygieniker  nachgewiesen.  Nach  Untersuchungen,
die  unlängst  in  Berlin,  Mannheim  und  München  angestellt  waren,
aß  endlich  in  Großstädten  der  Arbeiter  mehr  Brot  als  der  Wohlhabende, ­
  wobei  der  Unterschied  in  Berlin  gering,  in  München  beträchtlich ­
  war.
4  Nach  den  tatsächlichen  Nahrungssitten  nährt  sich  der  Deutsche  etwa
zu  einem  Drittel  von  Mehl  und  Brot.  Aber  physiologisch  ist  keine
bestimmte  Mehl-  oder  Brotmenge  als  unbedingt  erforderlich  zu  beziffern. ­
  Freilich  blieb  die  verfügbare  Menge  stark  zurück  hinter  dem
üblichen  deutschen  Verbrauch  von  316  Gramm  oder  nach  Absetzung  der
Mehlverwendung  für  andere  Nahrungsmittel  und  gewerbliche  Zwecke
von  280  bis  300  Gramm  Mehl  täglich.  Aber  unser  F  r  i  e  d  e  n  s  v  erbrauch ­
  war  recht  reichlich.  Auf  die  Kuchenberge  in  unseren  Konditoreien ­
  hätte  Sokrates  gewiß  sein  stolzes  Wort  erstreckt:  wie  vieles
gibt  es  doch,  was  ich  nicht  zu  haben  wünsche.  Auch  war  gegenüber
der  eingerissenen  Verschwendung  mit  Brot  eine  gewisse  Einschränkung
der  Gesundheit  nicht  abträglich.  Dabei  verschlug  es  nichts,  ob  diese
jedem  Einzelnen  zugewiesene  Mehl-  oder  Brotmenge  etwas  höher
oder  niedriger  bemessen  und  daher  nötigenfalls  stark  unter  den  Friedensverbrauch
  bis  an  jene  hygienischeGrenze  von  200  Gramm
Mehl  herangerückt  wurde,  solange  noch  andere  Nahrungsmittel  zu  beschaffen ­
  waren.  Auch  gelegentliche  Änderungen  in  der  Mehlmenge
waren  danach  erträglich.  Hiermit  mußte  man  aber  von  vornherein
rechnen,  um  den  Brotverbrauch  den  schwankenden  Kornerträgen  anzupassen. ­
  Die  Unterschiede  im  Brotgenuß  zwischen  den  einzelnen ­
  Landesteilen,  die,  Brot,  Mehl,  Gries  u.  ä.  zusammengerechnet,
nicht  sehr  erheblich  waren,  konnten  keinen  entscheidenden  Grund
gegen  die  gleichmäßige  Mehlzuteilung  abgeben.  Dagegen  mußten  die
Feldgrauen,  besonders  in  Feindesland,  dem  größeren  Bedürfnis  ent-
        <pb n="66" />
        —  62  —

sprechend  mehr  Brot  erhalten.  Ebenso  mußte  gemäß  den  herkömmlichen ­
  Nahrungsgewohnheiten  die  Brotmenge  auf  dem  Lande  höher
als  in  der  Stadt  bemessen  werden,  was  später  zu  vielen  Anfechtungen ­
  Anlaß  gegeben  hat,  aber  doch  innerlich  berechtigt  ist.  Da  die
staatliche  Brotfürsorge  überhaupt  nicht  auf  unbedingte  Gleichheit  im
Brot  und  Mehl  hinausging,  sondern  nur  allen  Volksgenossen  von
diesem  wichtigsten  Nahrungsmittel  entsprechend  ihren  Friedensgewohnheiten ­
  möglichst  viel  zuführen  wollte,  so  bot  sich  die  Möglichkeit, ­
  innerhalb  der  gleichmäßigen  Kopfmenge  Unterschiede  nach  dem
Alter,  der  Beschäftigung  oder  dem  Einkommen  zuzulassen  oder  auch
körperlich  schwerarbeitenden  Personen  besondere  Zulagen  zu  gewähren. ­

-  Nach  der  Vorratserhebung  im  Dezember  1914  wurde  alles,  was
an  Brotkorn  von  der  Ernte  1914  noch  vorhanden  war,  für  die
Volksernährung  bis  zur  nächsten  Ernte  benötigt.  Aber  wie  stand
es  mit  den  kommenden  Wirtschaftsjahren,  auf  die  man
sich  einzurichten  hatte?  Wieviel  Korn  für  das  Brot  des  deutschen
Volkes  tatsächlich  verbraucht  wurde,  konnte  aus  den  Friedenszahlen
nicht  genau  angegeben  werden.  Angaben  von  12  bis  14  Millionen
Tonnen  Brotkorn,  denen  eine  Kopfmenge  von  400  bis  500  Gramm
zugrunde  lag,  waren  sicher  zu  hoch  gespannt.  Ebenso  waren  alle
Rechnungen  aüf  Grund  der  Ernteschätzungen  übertrieben.  Auch  die
Mühlenstatistik  griff  mit  11  Millionen  Tonnen  mindestens  um  den
Verbrauch  für  gewerbliche  Zwecke  zu  hoch.  Endlich  wurde  infolge  der
schärferen  Ausmahlung  weniger  Korn  für  die  gleiche  Mehlmenge
benötigt.  Aber  von  allen  Veranschlagungen  abgesehen  stand  fest,
daß  wir  den  deutschen  Nahrungsbedarf,  wie  er  sich  physiologisch  für
Mehl  ermitteln  ließ,  mit  der  in  den  letzten  Friedensjahren  erzielten
Kornernte  nach  Absetzung  des  Saatkorns  gut  befriedigen  konnten,
wenn  wir  kein  Brotkorn  verfütterten.
Waren  aber  solche  Friedenserntenzu  erwarten?  Der
Landwirtschaft  fehlte  es  trotz  der  Gefangenen  und  städtischen  Gelegenheitshelfer ­
  an  Arbeitskräften  und  Gespannen.  Der  Mangel  an  künstlichen ­
  Düngemitteln,  besonders  an  Stickstoffdünger,  wurde  verschärft
durch  die  Minderung  der  Stallmisterzeugung  infolge  abnehmenden
Viehstandes.  Da  die  jungen  Männer  sämtlich  im  Felde  standen,  leiteten ­
  die  Frauen  oder  die  Väter  den  Betrieb,  die  von  rationeller  Landwirtschaft, ­
  wie  sie  auf  unseren  landwirtschaftlichen  Schulen  erlernt
wird,  nichts  wußten  und  infolge  dieser  Unkenntnis  weder  zweckmäßig
wirtschafteten,  noch  wagten,  zur  Beschaffung  teurer  Dünge-  oder
Futtermittel  viel  aufzuwenden.  Die  hochgetriebenen  Friedenserträge
der  deutschen  Erde  mußten  daher  voraussichtlich  von  Jahr  zu  Jahr
        <pb n="67" />
        63

zurückgehen.  Wenn  nun  auch  aus  der  landwirtschaftlichen  Arbeit  in
den  besetzten  Gebieten  einige  Erleichterung  zu  erwarten  war,  mußten
bei  dem  sicheren  Wegfall  der  ausländischen  Einfuhr  und  dem  wahrscheinlichen ­
  Rückgang  der  heimischen  Erträge  die  gesamten  Varräte
außerordentlich  knapp  sein,  obschon  man  sie  durch  hohe  Ausmahlung
mehlergiebiger  machte.  Für  das  Vieh  und  für  gewerbliche  Zwecke
konnten  keine  oder  nur  unbedeutende  Kornmengen  verfügbar  werden.
Während  bei  der  Kartoffel  nur  ein  Bruchteil  des  Ertrages  zur  Ernährung ­
  benötigt  wird,  mußte  beim  Brotkorn  selbst  bei  guten  Ernten  mit
Ausnahme  des  Saatgutes  grundsätzlich  auch  das  letzte  Korn  zur  Ernährung ­
  herangezogen  werden.  Man  konnte  sich  nicht  darauf  beschränken, ­
  nur  aus  dem  großen  Grundbesitz  das  Korn  herauszuholen,
sondern  mußte  Jahr  für  Jahr  die  gesamten  K  o  r  n  e  r  t  r  ä  g  e
aller  einzelnen  Getreidebauern  für  die  Versorgung  des  Volkes  haben.
Ferner  mußte  entgegen  den  Friedensgewohnheiten  alles  feucht  eingebrachte ­
  Getreide,  alles  beim  Dreschen  zerschlagene,  kurz  alles  minder
mahlfähige  Korn  mit  herangezogen  werden.
Der  deutsche  Landwirt  war  gewohnt,  sein  Getreide  nach  dem
Bedürfnisse  seiner  Wirtschaft  auszudreschen  und-Hu  verkaufen,  ohne
Rücksicht  auf  den  jeweiligen  Brotbedarf  des  deutschen  Volkes,  der
sich  durch  die  Verbindung  mit  dem  Kornweltmarkte  glatt  befriedigte. ­
  Ta  diese  Verbindung  gesperrt  war,  mußte  künftig  in
besonderer  Weise  dafür  gesorgt  werden,  daß  für  den  Bedarf  stets
genügend  deutsches  Korn  rechtzeitig  erdros  chen  war  und  in
den  Verkehr  gelangte,  auch  wenn  hiermit  störend  in  die  Wirtschaftsführung ­
  der  Landwirte  eingegriffen  wurde.  Solche  Betriebserschwerungen ­
  drohten  aber  die  deutschen  Ernteerträge  noch  tiefer
zu  senken,  als  sie  aus  natürlichen  Ursachen  fallen  mußten.  Um
diese  gefahrdrohenden  Folgen  nach  Kräften  hintanzuhalten,  ergab
sich  für  die  Durchführung  der  staatlichen  Brotsürsorge  die  unerläßliche ­
  Folgerung,  sorgsam  alle  Mittel  einzufügen,  von  denen  sich
eine  Vermehrung  der  Anbaufläche  und  eine  Steigerung  der  Erträge ­
  erhoffen  ließ.  Zunächst  wurden  aber  für  die  dreifache  Aufgabe, ­
  sämtliche  Kornerträge  von  sechs  Millionen  Betrieben  in  die
gemeinschaftliche  Wirtschaft  einzubeziehen,  auch  sonst  nicht  vermahlenes,
  minder  gutes  Korn  mitzuverwenden  und  zeitlich  das
Herauskommen  des  Korns  von  den  Landwirten  dem  Bedarfe  der
Esser  anzupassen,  besondere  Vorkehrungen  nötig.
Schon  aus  diesen  ersten  Überlegungen  wurde  fühlbar,  daß  die
Aufgabe  neben  den  sachlichen  Lösungsschwierigkeiten  politische
Gefahren  in  sich  barg.  Der  Verbraucher  konnte  keinesfalls  so  viel
Brot  erhalten,  wie  er  zu  verzehren  gewohnt  war.  Der  Erzeuger  mußte
        <pb n="68" />
        64  —

jährlich  trotz  wachsender  Erschwernisse  möglichst  viel  Getreide  erzeugen ­
  und  von  seiner  Ernte  viel  mehr  als  herkömmlich  und  wirtschaftlich ­
  richtig  abliefern.  Bei  dem  natürlichen  Gegensatz  zwischen
Stadt  und  Land  erwuchs  hieraus  die  Gefahr,  daß  der  Städter,  Nnsütt
und  daher  unzufrieden,  argwöhnte,  der  Landwirt  liefere  nicht  genug
Korn  ab  und  lasse  ihn  hungern,  während  der  Landwirt  sich  zugunsten
der  Städter  durch  die  Vorschriften  in  seinem  Betriebe  unnötig  eingeengt ­
  fühlte  und  klagte,  zu  viel  von  seiner  Ernte  abliefern  zu  müssen.
Würde  es  gelingen,  die  Lösung  so  einzurichten,  daß  beide  Gruppen
leidlich  zufrieden  wären,  und  würde  es  weiter  jahrelang  gelingen,
das  Versorgungsgeschäft  so  zu  führen,  daß  Landwirt  und  Städter
sich  damit  abfinden  konnten?  Bei  der  Einseitigkeit  und  Rücksichtslosigkeit, ­
  mit  der  Deutsche  ihre  wirklichen  oder  vermeintlichen
Interessen  gerade  anderen  Deutschen  gegenüber  zu  verfolgen
pflegen,  ließ  die  Beantwortung  dieser  Fragen  schwere  Sorgen  aufsteigen. ­
  Gelang  die  Beantwortung  aber  nicht,  so  mußte  das  deutsche
Volk  in  zwei  feindliche  Gruppen  auseinanderfallen,  deren  innerpolitischer ­
  Hader  die  Tatkraft  und  die  Zusammenarbeit  lähmten  und  den
deutschen  ErbfehIeA  die  Uneinigkeit,  wie  schon  nach  Tacitus  für  die
Römer,  so  jetzt  für  die  Briten  und  anderen  Feinde  zum  Glück  ausschlagen
  ließ.
3.  Rücksicht  auf  die  Eigenschaften  von  Korn,
M  e  h  l  u  n  d  Brot  sowie  auf  die  deutschen  W  irisch ­
  a  f  t  s  v  e  r  h  ä  l  1  n  i  s  s  e.  Korn  kann  nicht  wie  Rüben  oder
Kartoffeln  ohne  weiteres  verzehrt  werden,  sondern  bedarf,  wenn
man  vom  Ausdreschen  absieht,  einer  zweistufigen  technischen  Verarbeitung: ­
  des  Vermahlens  und  des  Verbacke  ns.  Weil  der
Deutsche  des  20.  Jahrhunderts  nicht  mehr  wie  sein  Ahn  das
Korn  selbst  stampft  und  als  Brei  verzehrt,  und  weil  er  nicht
wie  die  römische  Haushaltung  das  Mehl  in  Handmühlen  gewinnt ­
  und  nur  noch  zum  Teil  sein  Brot  in  eigenen  Ofen  herstellt,
war  eine  staatliche  Kornbewirtschaftung,  die  jedem  sein  Korn  überweist, ­
  zur  Ernährung  des  Volkes  unzureichend.  Vielmehr  waren
Bäcker  und  Müller  als  Verarbeiter  unentbehrliche  Glieder  der  staatlichen ­
  Fürsorge.  Freilich  brauchten  nicht  sämtliche  Mühlen  und
Bäckereien  tätig  zu  sein.  Die  deutschen  Mühlen  hatten  schon  im
Frieden  nicht  mit  voller  Leistungsfähigkeit  mahlen  können.  Das
Mahlgut,  das  ihnen  künftig  zufließen  konnte,  war  jedenfalls  um  die
Menge  geringer,  die  der  Einfuhr  entsprochen  hatte.  Durch  die
zurückgehenden  Ernteerträge  mußte  es  sich  weiter  verringern.  Auch
die  Bäcker  konnten  voraussichtlich  nicht  ihre  Friedensmehlmengen
erhalten,  zumal  ihre  Kundschaft  sich  durch  die  in  Feindesland
        <pb n="69" />
        65

kämpfenden  Millionen  Männer  verringert  hatte.  Mußten  so  Miillet
und  Bäcker  an  der  staatlichen  Brotfürsorge  mitwirken,  so  konnte  ihre
Mitwirkung  weder  ihrer  Willkür  noch  dem  Zufall  überlassen  bleiben.
Im  Frieden  hatte  die  Konkurrenz  der  Anbieter  und  Nachfrager
auf  den  drei  Stufen  der  Erzeugung  und  Verarbeitung  nebst  freiem
Handel  und  Preisbildung  die  Brotfürsorge,  wie  oben  dargelegt,  befriedigend ­
  gestaltet.  Dieses  Spiel  war  durch  die  Fütterungsverbote
und  die  Kornhöchstpreise  bereits  durchkreuzt  und  war  überhaupt
grundsätzlich  nicht  mit  dem  Ziele  vereinbar,  durch  staatliche  Fürsorge
jedem  Reichsbewohner  täglich  seine  Brotmenge  zur  Verfügung  zu
stellen.  Es  war  zu  besorgen,  daß  Vorräte  aus  Gewiunabsicht  aufgestaut
und  der  allgemeinen  Verteilung  entzogen  würden  oder  in  Nebenbächen ­
  besonderer  Beziehungen  versickerten.  Auch  bei  gutem  Willen
aller  Beteiligten  bestand  die  Gefahr,  daß  das  Korn  den  nötigen
Wirtschaftsweg  bis  zum  Brotesser  nicht  soschnell  und  nicht  so  reichlich
und  gleichmäßig  laufen  würde,  daß  jedermann  jederzeit  und  jedenorts
  sein  Brot  wirklich  erhalten  konnte.  So  erwuchs  hier  eine  Aufgabe, ­
  wie  sie  Lloyd  George,  unser  rührigster  und  gefährlichster  Feind,
später  für  die  englische  Munitionsbeschaffung  gelöst  hat.  Diese
Fürsorge  für  richtigen,  anfenthaltlosen,  zweckmäßigen  A  n  -
schluß  der  Arbeitsstufen  von  den  Erzeugern  durch  die
Verarbeiter  an  die  Verbraucher  ist  auf  dem  Nahruugsgebiete  wegen
der  sehr  großen  Zahl  der  Beteiligten  aller  drei  Stufen  und  wegen
der  Eigenschaften  der  Nahrungsmittel  schwieriger  und  fordert  ein
besonders  angepaßtes  Verfahren  unter  durchgreifender  staatlicher
Leitung.  Das  blieb  übrigens  auch  nötig,  wenn  man  ungeachtet
aller  entgegenstehenden  Bedenken  etwa  alle  200  000  Mühlen  und
Bäckereien  hätte  verstaatlichen  oder  staatlich  kartellieren  wollen.
Korn  nennt  Gibbon  a  bulky  and  perishable  commodity,
eine  massige  und  verderbliche  Ware.  Diese  Bemerkung  des  großen
Geschichtsschreibers  ist  richtig.  Aber  Korn  ist  leichter  zu  versenden ­
  und  besonders  leichter  zu  lagern  als  Mehl,  und  Mehl
wieder  erheblich  besser  als  Brot.  Weizen,  der  unter  ägyptischer
Sonne  gereift  und  in  den  Trockenkammern  der  Pyramiden  gelagert ­
  war,  ist  nach  drei  Jahrtausenden  noch  keimfähig  gewesen. ­
  Bei  unserer  feuchten  sonnenarmeu  Witterung  bedarf  es
dagegen  besonderer  Vorkehrungen,  um  deutsches  Korn  auch  nur  ein
Jahr  vor  dem  Verderben  zu  schützen.  Langjährige  Erfahrung  lehrt,
daß  es  am  besten  im  Stroh  beim  Landwirt  lagert,  weswegen  die
halbmonatlichen  Zuschläge  zu  den  Höchstpreisen  festgesetzt  waren.
Aber  solange  es  dort  liegt,  hat  man  nicht  unter  allen  Umständen
5

Heft  50/53.
        <pb n="70" />
        die  tatsächliche  Verfügung  darüber,  noch  die  Gewißheit,  daß  es  nicht
anderweit  verwendet  wird.  Auch  kann  es  dort  nicht  bleiben,  bis  es
von  selbst  herauskommt,  sondern  muß  rechtzeitig  dem  Müller  zugehen. ­
  Gut  lagert  es  ferner  in  Mühlen  mit  Lagereinrichtung  und  in
besonderen  Anstalten,  die  es  durch  regelmäßiges  Umarbeiten  vor
dem  Verderben  schützen  können.  Daß  aber  alles  geerntete  Brotkorn
unbedingt  vor  Verderb  und  Veruntreuung  geschützt  wurde,  war  unerläßliche ­
  Notwendigkeit  und  eine  Aufgabe,  die  namentlich  in  Jahren
ungünstiger  Witterung  besondere  Einrichtungen  erforderte.
Mehl  kann  überhaupt  nicht  lange  lagern.  Eine  deutsche
Großstadt,  die  im  Februar  einige  tausend  Tonnen  Mehl  eingelagert
hatte,  mußte  im  Juni  bitten,  ihr  die  Mehlreste  abzunehmen,  weil  sie
zu  verderben  drohten.  Auf  dem  Wasserwege,  der  zur  Entlastung  der
Eisenbahnen  möglichst  benutzt  werden  mußte,  konnte  Mehl  weder  im
Hochsommer  wegen  der  Hitze  noch  im  Winter  wegen  der  Einwinterungsgesahr,
  noch  aus  Reisen  von  langer  Dauer  verfrachtet  werden.
Da  im  Kriege  plötzliche  Stockungen  bei  der  Beförderung  wahrscheinlich
waren,  mußte  also  das  Mehl  möglichst  dort  hergestellt  werden,  wo
es  verbacken  wurde.  Daher  mußte  bereits  das  Korn  in  großem
Maße  nach  Gebieten  dichter  Bevölkerung  verfrachtet  und  dort
gelagert  sowie  vermahlen  werden.  Ferner  mußte  das  Mahlgut  auf
Läger  und  Mühlen  so  verteilt  werden,  daß  bei  plötzlichem  Versagen
einer  Mühle  andere  frachtlich  günstig  gelegene  Mühlen  sofort  das
benötigte  Mehl  liefern  konnten.  Die  Mühlen  in  dichtbesiedelten
Landesteilen  mußten  daher  besonders  stark  zur  Vermahlung  herangezogen ­
  werden.  Da  die  Großmühlen  im  allgemeinen  besser  mit
Einrichtungen  zur  Lagerung  und  Bearbeitung  von  Korn  ausgerüstet
sind  als  die  mittleren  und  besonders  die  kleinen,  hatten  sie  für  die
Korulagerung  einen  natürlichen  Vorsprung.  Keinesfalls  konnte  aber
die  Vermahlung  in  das  Belieben  der  Müller  gestellt  werden.
Diese  durften  nur  nach  dem  jeweiligen  Bedürfnis  mahlen,  damit
nicht  das  Mehl  durch  langes  Lagern  verdarb.
Im  Unterschiede  von  Teigwaren  und  anderen  Kornerzeugnissen
ist  Brot  weder  eine  Lager-  noch  eine  besondere  Versandware,  sondern
fast  eine  fertige  Speise.  Die  wenigen  Ausnahmen  des  Grahambrotes ­
  oder  der  verschiedenen  Schrotbrotarten  bestätigen  die  Regel,
daß  Brot  am  Verbrauchsort  hergestellt  werden
muß.  Das  Brot  für  das  Feldheer  wird  in  Feldbäckereien  erbacken.
Jeder  Bäcker  hat  einen  bestimmten,  ziemlich  festen  Kreis  von  Kunden,
die  von  ihm  je  für  wenige  Tage  ihr  Brot  holen.  Daß  in  Großstädten, ­
  wo  alle  Straßen  Bäckerläden  haben,  außerdem  noch  Grünkramhändler ­
  Brot  aus  Brotfabriken  vertreiben,  ist  freilich  unwirt ­
        <pb n="71" />
        67

schaftlich  und  entspricht  der  üblichen  Übersetzung  des  Kleinhandels.
Immerhin  war  an  dieser  Art  des  Vertriebes  nichts  zu  ändern.  Denn
auch  abgesehen  von  der  Rücksicht  auf  die  zahlreichen  Bäckereibetriebe,
die  oft  von  Kriegerfrauen  geleitet  wurden,  war  es  weder  möglich,  die
Bäcker  durch  eine  große  Zahl  von  Brotabgabestellen  zu  ersetzen,  noch
war  es  durchführbar,  einen  Teil  der  Bäckereien  auszuschalten  und
ihr  Brot  durch  die  anderen  mitverkaufen  zu  lassen.  Wenn  man  das
Ziel  verfolgte,  jedem  sein  Brot  zu  geben,  konnte  man  nicht  gleich,
zeitig  dem  mit  Wegen  und  Zeitverlusten  im  Kriege  ohnehin  überlasteten ­
  Verbraucher  zumuten,  für  das  Brot  weite  Wege  zu  machen
und  es  durch  langes  Warten  zu  erstehen.  Auch  kann  man  sich  nicht
Brot  für  einige  Wochen  auf  Vorrat  hinlegen.  Sämtliche  Bäcker,
einschließlich  der  Kleinhändler,  mußten  sonach  als  Brotverteiler  das
letzte  Glied  in  der  Kette  staatlicher  Fürsorge  bilden.
Das  ist  nicht  schwer,  sagte  der  Bäcker,  da  verkaufte  er  zu  leichtes
Brot,  spottet  das  Volk,  und  die  Nahrungs-  und  Gewerbepolizei  hat
nicht  ohne  Grund  zu  allen  Zeiten  den  Bäckern  auf  die  Finger  gesehen^ ­
  Auf  die  Zuverlässigkeit  und  unparteiische  Ehrlichkeit  dieser
150  000  Betriebe  konnte  man  also  die  Brotzuteilung  nicht  ohne
besondere  Vorsichtsmaßregeln  gründen.  Überwachung  der  Betriebe
reichte  ebensowenig  aus  wie  Preistaxen.  Man  mußte  vielmehr ­
  die  Zuweisung  des  B  r  o  t  a  n  s  p  r  u  ch  e  s  von
der  wirklichen  Brotabgabe  trennen.  Die  Berechtigung ­
  zum  Bezüge  von  Brot  oder  Mehl  mußte  durch  besondere
öffentlich-rechtliche  Scheine  oder  Karlen  gewährt  werden,  die  angaben, ­
  wieviel  Brot  oder  Mehl  jemand  während  einer  bestimmten ­
  Zeit  zu  kaufen  berechtigt  war.  Sie  mußten  von  örtlichen
Amtsstellcn  nach  bestimmten  Vorschriften  dem  einzelnen  Verbraucher
übergeben  werden.  Hierfür  wurden  besondere  Einrichtungen  nötig.
Nun  konnte  der  eigentliche  Verkauf  des  Brotes  dem
Bäcker  überlassen  bleiben,  der  es  in  bestimmten  Größen
nach  Gewicht,  aber  nur  gegen  Vorlegung  oder  Hergäbe  der  amtlichen
Brotausweise  abgeben  durfte.  Daß  die  Bäcker  sich  hieran  hielten,
ließ  sich  dadurch  unschwer  überwachen,  daß  sie  die  Brotabschnitte
abliefern  mußten  und  nur  die  diesen  Abschnitten  entsprechenden
Mehlmengen  erhielten.  Ob  jemand  sein  Bezugsrecht^  durch
Entnahme  von  Mehl  oder  Brot  voll  ausnutzte,  war  für  die  staatliche ­
  Brotfürsorge  gleichgültig.  Nur  mußte  durch  besondere  Einrichtungen ­
  dafür  Sorge  getragen  werden,  daß  die  Brotmenge  der
ausgegebenen  Bezugsrechte  mit  der  den  Bäckern  gelieferten  und  von
ihnen  verbackenen  Mehlmenge  übereinstimmten,  damit  jedermann
auch  wirklich  das  ihm  zustehende  Brot  erhalten  konnte.  Daher  waren
        <pb n="72" />
        besondere  Vorkehrungen  für  eine  zweckmäßige  Mehlzuführung  an
die  Bäckereien  erforderlich.
Zu  den  naturgegebenen  Umständen,  denen  sich  die  staatliche
Brotfürsorge  anzupassen  hatte,  gehörten  auch  die  allgemeinen  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  der  Getreide-  und  Mehlerzeugung,  wie  sie
im  ersten  Teil  gezeichnet  sind.  Sie  waren  das  natürliche  Ergebnis
geographischer  Verschiedenheiten  wie  langjähriger  Wirtschaftsentwicklung ­
  und  teils  überhaupt  nicht,  teils  nicht  in  kurzer  Zeit  zu
ändern.  Unter  ihnen  waren  die  verschiedene  Dichtigkeit  der  Bevölkerung ­
  im  Reichsgebiete  und  die  Verschiedenheiten  im  Getreidebau
zwischen  den  einzelnen  deutschen  Gauen  die  wichtigsten.  Neben
Landesteilen,  die  so  viel  Getreide  erzeugen,  wie  ihre  Bevölkerung
Brot  verzehrt,  lagen  Gebiete,  die  Kornüberschüsse  haben,  und  endlich
Bezirke,  die  erhebliche  Zuschüsse  benötigen.  Zwischen  diesen  Gebieten
mußte  daher  das  Korn  nach  einheitlichem  Wirtschafts-Plan
  verschoben  werden,  wobei  aus  die  Besonderheiten  der  drei
Gebiete  zu  achten  war.  Bei  unserem  deutschen  Klima  reift  die
Ernte  erst  im  Juli  und  kann  herkömmlicherweise  nicht  vor  Oktober
als  Mehl  an  die  Bäcker  kommen.  Nicht  die  Ernte,  sondern  dieser
letztere  Zeitpunkt  begrenzt  daher  das  Wirtschaftsjahr  der  Brotfürsorge. ­
  Da  im  Juli  und  Anfang  August,  wo  das  Getreide  in
Stiegen  steht,  in  Deutschland  starke  Niederschläge  gebietsweise  häufig
sind,  so  mußte  von  vornherein  damit  gerechnet  werden,  daß  Teile
der  Getreideernte  feucht  eingebracht  wurden  und  daher  für  ihre  nachträgliche ­
  Trocknung  besondere  Mittel  ins  Spiel  gebracht  werden
mußten.
Eine  weitere  wirtschaftsgeographische  Tatsache  bildete  die  Verteilung ­
  der  Mühlen  über  das  Deutsche  Reich  und
die  Anhäufung  besonders  leistungsfähiger  Mühlen  an  den  Eingangstoren ­
  des  ausländischen  Kornes.  Da  sie  den  Anforderungen,
welche  die  verschiedene  Dichtigkeit  der  Bevölkerung  und  die  Natur
des  Mehles  für  Kornlagerung  und  Vermahlung  stellen,  nur  teilweise
entsprach,  mußte  durch  eine  geschickte  Verteilung  des  Mahlgutes  ein
Ausgleich  hergestellt  werden.  Das  Gleiche  galt  in  gewissem  Umfang
von  den  Lagerräumen.  Die  Verteilung  der  Bäckereien
entsprach  dem  Brotbedarf  der  verschiedenen  Gebiete  mit  einer  großen
Ausnahme.  In  weiten  ländlichen  Gegenden  gibt  es  nur  wenig
Bäcker,  weil  die  Landleute  ihr  Brot  selbst  backen.  Diese  Brotverbraucher ­
  konnten  in  die  allgemeine  Brotversorgung  durch  den  Bäcker
nicht  einbezogen  werden,  durften  aber  bei  der  ganzen  Fürsorgeregelung ­
  auch  nicht  draußen  bleiben.  Es  mußte  daher  schon  aus
        <pb n="73" />
        69

diesem  Grunde  eine  ihren  besonderen  Verhältnissen  entsprechende
Einrichtung  getroffen  werden.
Nahezu  die  gleiche  Beachtung  wie  diese  geographisch  verankerten
Umstände  heischten  die  geschichtlich  entstandenen  Verkehrsbeziehungen. ­
  Die  deutschen  Landwirte  lieferten  nur
noch  selten  ihr  Korn  unmittelbar  an  die  Mühlen.  Soweit  sie  nicht
ihr  Getreide  schon  auf  dem  Halm  verkauften,  warteten  sie,  bis  der
Händler  nach  ihrem  Korn  vorsprach.  Der  Kornaufkäufer  war  daher
weder  zu  entbehren  noch  in  seinen  langjährigen  Beziehungen  zu
ersetzen.  m
Geschichtlich  überkommen  war  ferner  der  eigenartige  deutsche
Verwaltungsrahmen,  bei  dem  die  staatlichen  Verwaltungs-  ,
bezirke  mit  den  Kommunalverbänden  zusammenfallen  und  bei  dem
der  Landrat  oder  der  Magistrat  gleichzeitig  Organ  der  Staatsregierung
und  Leiter  der  kommunalen  Selbswerwaltung  ist.  Beide  besitzen
das  Vertrauen  ihrer  Kreisangehörigen  und  sind  mit  deren  Verhältnissen ­
  und  Bedürfnissen  vertraut  und  in  wirtschaftlichen  Aufgaben
nicht  unerfahren.  Die  Kreisverbände  bildeten  daher  die  gegebene
örtliche  Zusammenfassung  der  Getreideerzeuger  wie  der  Brotesser.
Endlich  gehörten  zu  den  geschichtlich  gegebenen  Verhältnissen  auch
die  Kriegsschöpfungen  auf  dem  Gebiete  der  Brotversorgung:
die  Ausfuhr-  und  Verfütterungsverbote,  die  Mahl-  und  Backvorschriften
und  die  Höchstpreise,  ebenso  wie  die  Zentralstelle  zur  Beschaffung
der  Heeresverpflegung  und  die  Kriegs  -  Getreidegesellschaft.  Das
Heute  ist  die  Tochter  des  Gestern  und  die  Mutter  des  Morgen.  Je
mehr  man  von  diesen  Bausteinen  nach  Beseitigung  ihrer  Mängel  bei
dem  Neubau  verwenden  konnte,  desto  schneller  war  er  aufzuführen.
Dabei  mußten  die  Grundsätze  der  Statik  und  Baukunst  oder,  unbildlich ­
  geredet,  die  Gesetze  der  Volkswirtschaft  und  des  menschlichen  Verkehrs, ­
  insbesondere  der  wirtschaftlichen  Gerechtigkeit  sorgsam  beachtet
werden.  Sonst  mußte  der  ganze  Bau  trotz  festen  Baugrundes  und
guter  Baustoffe  und  trotz  Einpassung  in  die  Verhältnisse  durch  Bausehler ­
  zusammenstürzen.
4.  Lösung  durch  Regelung  der  Orts-  und
Formveränderung  des  Korns.  Durch  die  einfache
Veranschlagung  der  gegebenen  Tatsachen  von  Brotverbrauch,
Getreidebau  und  Kornverarbeitung,  sowie  der  natürlichen  Eigenschaften ­
  von  Korn,  Mehl  und  Brot  und  endlich  der  geographischen
und  geschichtlichen  Verhältnisse  war  die  Fahrtrinne  nach  dem  Ziele
der  staatlichen  Brotfürsorge  im  wesentlichen  bezeichnet.  Wenn  die
Reichsleitung  diesen  unabänderlichen  Umständen  gehörig  Rechnung
        <pb n="74" />
        70

trug,  brauchte  sie  nicht  befürchten,  auf  eine  Sandbank  zu  geraten,
sondern  konnte  hoffen,  mit  dem  Schifflein  der  Korn-,  Mehl-  und
Brotbewirtschaftung  ans  Ziel  zu  kommen.  Überschlug  sie  die  Fahrtmöglichkeiten, ­
  so  mußte  der  naheliegende  Gedanke,  bis  auf  den  Getreidebau ­
  zurückzugreifen  und  dadurch  ohne  weiteres  alles  Korn  zu
erfassen,  von  vornherein  ausscheiden..  Ein  städtisches  Wasserwerk
schließt  freilich  die  Wassergewinnung  neben  der  Reinigung  und  Verteilung ­
  bis  zur  Wohnungsversorgung  in  sich.  Aber  die  Getreide
bauenden  Betriebe  waren  zu  zahlreich  und  zu  verschiedenartig,  als  daß
eine  Verstaatlichung  des  Getreidebaues  denkbar  erscheinen ­
  konnte.  Umgekehrt  war  ausreichender  Einfluß  auf  rechtzeitiges
^Ernten  und  Ausdreschen  des  Getreides  unentbehrlich.  Ein  Ver-"arbeitungsmonopol
  durch  Verstaatlichung  der  Müller  oder  Bäcker  oder
ihre  Vereinigung  zu  Verbänden  unter  behördlicher  Leitung  hatte
manche  Befürworter;  denn  die  doppelte  Verarbeitung  des  Kornes
mußte  zweifellos  in  die  Bewirtschaftung  einbezogen  werden.  Aber
bei  solcher  Beschränkung  war  keine  Sicherheit  zu  schaffen,  daß  sämtliches ­
  Korn  erfaßt,  noch  daß  die  Müller  mit  Korn  und  die  Bäcker
mit  Mehl  in  den  erforderlichen  Fristen  und  Mengen  versorgt  wurden.
Das  Korn  mußte  vom  Landwirt  den  Mühlen  und  Lägern  in  bestimmter ­
  zweckvoller  Weise  zugeleitet  werden.  Dort  mußte  es  zu
bestimmter  Zeit  vermahlen  und  als  Mehl  den  Bäckern,  die  nur  geringe ­
  Lagermöglichkeiten  haben,  in  kurzen  Fristen  regelmäßig  in  bestimmten ­
  Mengen  zugehen.  Die  Brotversorgung  des  Volkes  war  so
eine  Sache  zentraler  Verkehrsordnung.  Daß  auch
Massenverkehr  verhältnismäßig  leicht  von  einer  Stelle  zu  bewirtschaften ­
  ist,  war  aus  den  günstigen  Erfahrungen  mit  der  Brief-  und
Paketpost,  mit  der  Güterbeförderung  auf  den  Staatsbahnen  nebst
zugehöriger  Speditionsregelung  und  namentlich  aus  der  Entwicklung
der  großen  Reedereien  mit  ihren  Gebietsabmarkungen  und  internationalen ­
  Abreden  bekannt.  Auch  die  unmittelbare  Anschauung  in
diesem  uns  aufgezwungenen  Massenkriege,  in  dem  die  Briten  uns
durch  Verkehrsabschneidung  auszuhungern  und  durch  Wegnahme
unserer  Schisse  in  fremden  Häfen  dauernd  zu  schädigen  trachteten,
in  dem  wir  unsere  U  -  Boot  -  Antwort  gegen  die  Seeverkehrsmittel ­
  unserer  Feinde  richteten,  in  dem  täglich  die  Bewegung  der
Heeresmassen  und  ihre  Versorgung  mit  Nahrungsmitteln,  Kriegsgerät ­
  und  Schießbedarf  große  verkehrstechnische  Aufgaben  stellte,
hatte  die  einheitliche  Leitung  des  riesenhaft  gesüegenen  Verkehrs  als
möglich  und  der  Zersplitterung  überlegen  erwiesen.  Daher  wurden
in  allen  Ländern  die  großen  Verkehrsmittel  unter  staatlichen  Einfluß
oder  Bewirtschaftung  gestellt  und  die  Abwicklung  des  Verkehrs  riach  be-
        <pb n="75" />
        71

stimmten  Regeln  und  Dringlichkeitsstufen  geordnet.  Die  Brotfürsorge
für  68  Millionen  Menschen  war  ebenfalls  eine  Kriegsaufgabe  des
Massenverkehrs.  Die  deutsche  Kornernte  mußte  dreimal  bewegt ­
  und  zweimal  verarbeitet  werden,  um  aus  Korn
vom  Landwirt  umgewandelt  in  Brot  zum  Esser  zu  gehen.
Für  die  gesamte  Bewirtschaftung  ergab  sich  sonach  als
Regel  folgender  Weg.  Die  gesamte  deutsche  Getreideernte  muß
allein  für  die  Brotfürsorge  bereitgestellt  werden.  Aus  jedem
Bezirk  muß  nach  Anordnung  einer  Zentralstelle  alles  Korn
herausgezogen,  an  die  Mühlen  verbracht,  dort  gelagert  und
in  bestimmter  Höhe  ausgemahlen  werden.  Gemäß  dem  Ausfall ­
  der  Ernte  und  der  Zahl  der  Verbraucher  setzt  die  Zentralleitung
die  tägliche  Mehlmenge  für  jeden  Einzelnen  fest.  Die  danach  in  den
einzelnen  Bezirken  für  bestimmte  Zeit  benötigte  Mehlmenge  müssen
die  Mühlen  nach  Anweisung  der  Zentrale  dorthin  liefern.  Die  Ortsbehörden ­
  geben  entsprechend  der  Mehlmenge  Brotbezugsscheine  an
ihre  Bevölkerung  aus  und  sorgen  dafür,  daß  das  erhaltene  Mehl
entsprechend  an  die  Bäcker  verteilt  wird,  die  verpflichtet  werden,
nur  innerhalb  ihres  Bezirkes  und  nur  gegen  Brotscheine  Brot  abzugeben. ­
  War  diese  Lösung  in  den  gedanklichen  Grundsätzen  einfach,
so  bedurfte  ihre  Verwirklichung  unter  den  deutschen  Wirtschaftsund ­
  Verwaltungsverhältnissen  und  den  Kriegsnotwendigkeiten  eingehender ­
  Sonderüberlegungen  und  zahlreicher,  oft  verwickelter  Regelungen. ­
  Fast  mit  ihnen  allein  hat  sich  die  deutsche  Öffentlichkeit
bisher  beschäftigt,  hat  sie  gelobt  oder  getadelt,  hat  ihre  Verschärfung
oder  Abmilderung  gefordert,  je  nachdem  sich  die  einzelnen  auf  ihren
Wegen  durch  jene  Drähte  und  Stege  gehemmt  oder  gefördert  fanden.
Aber  entscheidend  über  diese  unentbehrlichen  Einzelordnungen  hinweg ­
  sind  die  leitenden  Gedanken,  die  das  Gesamtgefüge  der  Korn-,
Mehl-  und  Brotwirtschaft  tragen  und  in  ihm  vorwalten.  In  ihrer
Einfachheit  lag  die  Wahrscheinlichkeit  des  Gelingens.
II.  Grundzüge  der  Bewirtschaftung.
1.  Bewirtschaftung  durch  wirkliche  Verfügung
über  Korn  und  Mehl.  Bei  technischen  Kreegsaufgaben,  wie
der  Petroleumgewinnung  aus  Kohle  oder  der  Ausschließung  von
Stroh  zu  Viehfutter,  konnten  die  gefundenen  Lösungen  erst  im  kleinen
erprobt  werden,  ehe  sie  im  großen  durchgeführt  wurden.  Bei  wirtschaftlichen ­
  Aufgaben  ist  für  die  Lösung,  die  aus  den  mancherlei
Entwürfen  der  Phantasie  der  sichtende  Verstand  wählt,  dieses  Erproben ­
  im  kleinen  nicht  möglich.  Ein  Einzelbetrieb  kann  es,  aber  bei
Gefahr  des  Untergangs.  Anders  liegt  es  bei  U  m  g  e  st  a  l  t  u  n  g  s  -
        <pb n="76" />
        72

Plänen  färbte  Volkswirtschaft.  Hier  kann  man  nur  im
Rahmen  der  gegebenen  Bedingungen  eine  der  besonderen  Natur  der
Aufgabe  angepaßte  Lösung  mit  Besonnenheit  aufstellen,  dabei  auf
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  und  Gesetze  wie  auf  die  menschlichen
Triebkräfte  und  Beziehungen  gebührend  Rücksicht  nehmen  und  auch
die  wahrscheinlichen  Nebenwirkungen  im  voraus  bedenken.  Da  ein
Ausproben  nicht  angängig  ist,  entfällt  auch  die  Möglichkeit,  Zweifler
und  Gegner  augenfällig  zu  überführen.  Andere  Lösungsarten
werden  daneben  vorgeschlagen,  oft  von  Beteiligten  befürwortet
und  als  die  richtigen  von  mächtigen  Gruppen  ausposaunt.  Da
wird  dann  leicht  die  Kammerjungfer  zur  Königsbraut,  und
das  Königskind,  das  sich  für  grobe  oder  verblendete  Sinne  nicht
ausweisen  kann,  muß  Gänse  hüten,  —  aber  ohne  Aussicht,  rechtzeitig ­
  an  den  gebührenden  Platz  zu  kommen;  denn  Menschen,  die
sich  der  Sache  halber  für  anderer  Köpfe  Vorschläge  oder  Rechte  einsetzen, ­
  sind  selbst  für  ein  Märchen  so  unwahrscheinlich,  daß  es  sich
lieber  mit  redenden  Pferdeschädeln  behilft.  Mitunter  aber  lassen  sich
doch  die  Zweifler  überzeugen,  daß  mit  den  ins  Auge  gefaßten  Wirtschaftseinrichtungen ­
  und  Rechtsformen  die  Ausgabe  zu  lösen  ist.  Und
unter  besonders  glücklichen  Umständen  werden  auch  diejenigen,  von
deren  Einfluß  die  Verwirklichung  abhängt,  dafür  zu  gewinnen  sein,
daß  die  gegnerischen  und  besonders  die  beliebten  Vermittlungsvorschläge ­
  abgewiesen  werden,  die  Sonderwünschen  entgegenkommen
wollen  und  dabei  die  Sache  schädigen.  Solche  äußeren  Hemmungen ­
  waren  bei  der  Brotfürsorge,  die  völlig  neu  war  und  überraschend ­
  schnell  verwirklicht  wurde,  merkwürdig  gering,  so  daß  hier
auch  die  Einzelausführung  ganz  überwiegend  nach  der  Natur  der
Aufgabe,  Dinge  und  Menschen  gestaltet  werden  konnte.
Stand  die  Notwendigkeit  fest,  den  Korn-,  Mehl-  und  Brotverkel  '
zu  regeln,  so  trat  bei  der  Art  der  Regelung  dem  Plane  der  Reichsleitung ­
  eine  abweichende  Auffassung  entgegen.  Während
des  ersten  Kriegshalbjahres  hatte  die  deutsche  Brotpolitik  im  wesentlichen ­
  versucht,  den  Kornverkehr  zu  beeinflussen  durch  Preisbildung
und  Vorratshaltung  zu  richtiger  Marktbeschickung,  sowie  durch  Mahlund
  Backvorschrifken  zur  Verbrauchseinschränkung.  Auf  diesen
Wegen  glaubten  viele  die  staatliche  Brotfürsorge  durch  noch  stärkere
Beeinflussung  des  Kornverkehrs  ohne  eigentliche  Bewirtschaftung
durchführen  zu  können.  In  der  Öffentlichkeit  traten  diese  Bestrebungen ­
  freilich  erst  im  Frühsommer  1915  hervor  und  wollten  das
bestehende  bis  an  die  Wurzel  gehende  Verfahren  durch  obenhin  zufassendes ­
  Hin-  und  Herschieben  der  Kornmassen  ersetzen.  Weite  Kreise
stellen  sich  den  Wirtschaftsverkehr  etwa  nach  dem  Bilde  einer  Wasser-
        <pb n="77" />
        7A

mühle  vor,  die  durch  Aufziehen  und  Niederlassen  der  Schützen  betrieben ­
  wird.  Aber  schon  ein  Rieselbetrieb  oder  die  Wasserhaltungskunst ­
  eines  Bergwerkes,  die  doch  nur  ein  schwaches  und  schiefes
Gleichnis  der  verwickelten  Wirtschaftsverhältnisse  der  Gegenwart
bieten,  erfordern  eine  wirkliche  Wasserwirtschaft.
Man  sah  richtig,  daß  bestimmte  Gebiete  auch  im  Frieden  ihren
Kornverkehr  in  sich  hatten  und  sich  selbst  versorgten,  daß  andere
dagegen  große  Kornüberschüsse  erzeugten  und  wieder  andere  erheblicher ­
  Mehlzuschüsse  von  auswärts  bedurften.  Wenn  man  durch
,,  Aufziehen  der  Schützen  diese  beiden  Gruppen  je  aufeinander  verwies,
schien  die  Ausgabe  gelöst.  Dies  setzte  aber  eine  genaue  Kenntnis
der  Ernteergebnisse  nicht  nur  im  ganzen  voraus,  wobei  sich  fehlerhafte ­
  Angaben  verschiedener  Gebiete  ausgleichen,  sondern  für  jeden
einzelnen  Kreis  und  zwar  schon  vor  der  Ernte,  damit  daraufhin  für
das  ganze  Wirtschaftsjahr  die  richtigen  Beziehungen  hergestellt  werden ­
  konnten.  Erbrachte  nun  später  ein  Überschußkreis  nicht  die  geschätzte ­
  Menge,  woher  sollte  der  Fehlbetrag  für  den  zugehörigen  Zuschußkreis ­
  genommen  werden?  Dazu  kamen  zahlreiche  Einzelschwierigkeiten, ­
  wie  die  richtige  Zuweisung  der  Kreise  aufeinander,
die  Verteilung  der  Mühlen,  die  nach  ihrer  geographischen  Lage  nicht
ohne  weiteres  in  diesen  Plan  hineinpaßten,  weiter  die  Entscheidung
der  Beanstandungen  und  die  Unmöglichkeit,  bei  nachträglicher
Änderung  der  Mehlmenge  auf  den  Kopf  sämtliche  Verweisungen  abändern ­
  und  anders  verkoppeln  zu  müssen,  ganz  abgesehen  von  der
Schwierigkeit,  in  jedem  Kreise  die  nötigen  Hilfskräfte  zu  beschaffen.
Aber  die  schwierigste  Frage  blieb,  wie  kam  die  Ware  i  n
richtige  Bewegung?  Durch  Gesetz  kann  man,  wie  schon  der
^lte  Modestin  lehrte,  gebieten,  verbieten,  zulassen  und  strafen.  Aber
ein  Gebot  an  den  Kreis  A.,  nach  der  Stadt  B.  Korn  zu  liefern,  kann
auch  bei  gutem  Willen  nur  dann  sofort  erfüllt  werden,  wenn  der
Kreis  A.  das  Korn  bereits  in  der  Hand  hat.  Die  Erfüllung  wird
dagegen  unsicher,  wenn  er  die  erhaltenen  Weisungen  auf  die  Landwirte ­
  seines  Kreises  weiterverfügt.  Verwalten  ist  nicht  bewirtschaften.
Wäre  die  Brotfürsorge  auf  dieses  Verfahren  schriftlicher  Anweisung
von  Koenlieferungen  begründet  worden,  so  würden  die  mehlbedürftigen ­
  Städte  die  Wahrheit  des  arabischen  Sprichwortes  „Tinte  ist
Tinte"  mit  hungerndem  Magen  erprobt  haben;  trugen  doch  die
Großstädte  im  Januar  1915  Bedenken,  sich,  bevor  Erfahrungen  vorlagen, ­
  auf  die  Versorgung  durch  eine  zentrale  Reichsstelle  zu  verlassen. ­
  Den  Städten  das  Recht  zu  geben,  durch  ihre  Angestellten  in
den  zugehörigen  Landkreisen  Korn  auskaufen  zu  lassen,  mußte  auf
Widerstand  bei  den  Landwirten  stoßen,  die  sich  seit  Wochen  dagegen
        <pb n="78" />
        74

wehrten,  daß  kreiseingesessene  Händler  als  Kommissionäre  der
Kriegs-Getreidegesellschaft  bei  ihnen  aufkauften.  Nicht  geringere
Schwierigkeiten  standen  dem  Verfahren  entgegen,  daß  die  Städte
Verträge  auf  Kornlieferung  mit  den  einzelnen  Landwirten  machten.
Die  erforderlichen  Millionen  solcher  Verträge  waren  einfach  nicht  abzuschließen. ­
  Auf  keinem  der  beiden  Wege  war  alles  benötigte  Korn  zu
erlangen.  Auch  reichte  die  Lieferungspflicht,  sei  sie  auf  Gesetz  oder  Vertrag ­
  begründet,  nicht  aus.  Wenn  die  Landwirte  mit  der  Lieferung
m  Rückstand  geraten  oder  selbst  das  Korn  verbrauchen  oder  verfüttern ­
  und  schließlich  wegen  Unvermögen»nicht  liefern  konnten,  dann
schaffte  weder  gesetzliche  Strafe  noch  Vertragsbuße  das  fehlende  Korn
zur  Stelle.
_  Bei  dem  Gegensatze  zwischen  Madt  und  Land  und  bei  der  Notwendigkeit, ­
  das  gesamte/Korn  von  den  Landwirten  herauszuholen,
bis  zum  letzten  Korn  zu  vermahlen  und  das  ganze  Mehl  zu  verteilen,
konnte  nur  ein  Verfahren  genügen,  das  wirklich  die  volle  u  n  e  i  n  -
geschränkte  Verfügung  über  alles  Korn  und  Mehl
in  die  Hand  eimer  zentralen  Stelle  legte.  Sie  mußte
gegenüber  dem  Besitzer-  wie  gegenüber  allen  anderen,  das  unbedingte
Recht  unmittelbar  über'alles  Korn  und  Mehl  haben  und  es  nicht
erst  durch  Anrufen  von  Behörden  oder  aus  dem  Klagewege  zu  erstreiten ­
  brauchen.  Alles  Korn  und  Mehl  mußte  daher  in  das  Eigentum
einer  zentralen  Wirtschaftsstelle,  der  Reichsgetreidestelle,  übergehen,
die  mit  den  erforderlichen  Rechten  und  Machtmitteln  auszustatten
war.  Kraft  ihrer  unbedingten  Verfügungsmacht  über  sehr  große
Korn-  und  Mehlmengen  war  sie  in  der  Lage,  über  örtliches  Versagen ­
  der  Kornlieferung,  das  den  allein  darauf  angewiesenen  einzelnen ­
  Kreis  dem  Hunger  ausgesetzt  hätte,  oder  über  vorübergehende
Verkehrsstockungen  leicht  hinwegzukommen.  Sie  konnte  den  Verkehr
zweckmäßig  nach  den  Bedürfnissen  leiten,  ihr  Korn  den  geeigneten,
von  i  h  r  ausgewählten  Mühlen  zuführen,  dann  i  h  r  Korn  sachgemäß ­
  vermahlen  "lassen  und  endlich  ihr  Mehl  den  Bäckern  so
zugehen  lassen,  daß  mittels  der  Brotbezugsscheine  ein  regelmäßiger
Brotvertrieb  an  die  Verbraucher  gesichert  war.
Hierfür  benötigte  die  staatliche  Bewirtschaftung,  besonders  in
der  Zentrale,  zahlreicher  Angestellter  und  eines  schematischen ­
  Geschäftsversahrens,  in  den:  auch  ungeschulte
Kräfte  verwendbar  waren.  An  dem  Angestelltenheere,  „das
besser  im  Schützengraben  Dienst  täte",  nahmen  infolge  geschickter ­
  Wühlerei  in  den  ersten  Monaten  viele  ununterrichtete
Leute  im  Lande  und  in  den  Landtagen  lebhaften  Anstoß,  als  ob
        <pb n="79" />
        75

die  Leiter  der  Zentrale  eine  teuflische  Lust  daran  hätten,  sich  möglichst ­
  viel  Arbeit  aufzuladen  und  in  dieser  Kriegszeit,  wo  brauchbare ­
  Kräfte  kaum  zu  haben  sind,  einen  recht  großen  Angestelltenstab
zusammenzubringen^  um  ja  um  sich  seinetwegen  heftigen  Angriffen ­
  auszusetzen.  Wer  die  Arbeit  mit  ungeschulten  Kräften  an
neuen  Aufgaben  kennt,  der  sucht  sie  nicht.  Daß  aber  diese  vielverzweigte ­
  Ausgabe  für  jeden  Fall  in  besonders  angepaßter  Art  nicht
von  einem  Leiter  mit  Hilfe  von  zwei  Dutzend  Tippdamen  erledigt
werden  kann,  wurde  bald  so  handgreiflich,  daß  die  Kritiker  schamvoll
verstummten.
Daß  bei  solchem  zwangsläufigen  Verkehr  der  geborene  Verkehrsträger, ­
  der  freie  Handel  keine  B  e  tätigungsmöglichkeil ­
  haben  konnte,  war  klar.  Ein  Teil  der  Händler
ist  für  die  Teilaufgabe  des  Kornaufkaufs  unentbehrlich.  Ob
für  andere  Teile  der  Gesamtausgabe  den:  Handel  in  bemessenem
Rahmen  Arbeitsmöglichkeit  zu  schaffen  war,  konnte  zweifelhaft  sein.
Die  Reichsleitung  hatte  in  ihrem  Vorentwurfe  der  zweiten  Bundesratsverordnung ­
  entsprechende  Möglichkeiten  für  einen  Kornhandel
mit  Anzeigepflicht  und  Genehmigungsbefugnis,  der  Zentrale  vorgesehen, ­
  drang  aber  mit  diesem  Vorschlage  nicht  durch;  Wohl  mit
Grund,  denn,  die  Gefahr  war  nicht  zu  verkennen,  daß  hierdurch ­
  die  Übersicht  über  den  Kornverkehr  erschwert  wurde
und  die  Sicherheit  rechtzeitiger  Belieferung  der  Mühlen
nicht  gewährleistet  war.  Als  letzte  Spur  dieses  Strcbens
steht  in  der  Bundesratsverordnung  der  wenig  sagende  Satz,
daß  der  ansässige  Handel  möglichst  zu  berücksichtigen  ist.
Auch  der  andere  Versuch,  beim  Vertrieb  von  Gries,
Teigwaren,  Kornkaffee  und  ähnlichen  Korn-  und  Mehl-Erzeugnissen ­
  den  Groß-  und  Kleinhandel  im  Rahmen  vertraglicher  Preisund
  Absatzbindungen  einzuschalten,  war  nur  im  ersten  und  zweiten
Wirtschaftsjahre  durchzuführen.  Die  Mehlhändler,  die  vielfach  Angestellte ­
  oder  Agenten  der  Mühlen  waren,  sind  durch  die  Änderung  weniger ­
  betroffen,  da  ihr  Tätigkeitsgebiet  durch  den  unmittelbaren  Mehlvertrieb ­
  der  Mühlen  an  die  Bäcker  bereits  eingeengt  war  und  sie  nun
im  allgemeinen  von  den  Kommunalverbänden  beschäftigt  werden.  Im
ganzen  liegt  daher  der  selbständige  Korn-  und  Mehlhandel  seit  dem
1.  Februar  1915  in  Deutschland  so  gut  wie  still.  Tenn  das  Trostwort,
daß  zwar  der  Handel  ausgeschaltet,  aber  der  Händler  beschäftigt  sei,  ist
leider,  wie  die  meisten  Trostroden,  nur  zürn  Teil  richtig.  Tenn  von  den
örtlichen  Kornhändlern  ist  etwa  nur  jeder  Zehnte  als  Kornaufkäufer
tätig,  und  von  den  übrigen  Korn-  und  Mehlgroßhändlern
haben  kaum  so  viele  in  den  verschiedenen  Orts-  und  Zentralstellen
        <pb n="80" />
        —  76

Beschäftigung  gefunden.  Freilich  ist  der  Handel  nicht  Selbstzweck,
sondern  hat  als  Glied  der  Volkswirtschaft  den  Güterverkehr  zu  bewerkstelligen. ­
  Wird  der  Verkehr  zwischen  Erzeuger,  Verarbeiter  und
Verbraucher  anderweit  geordnet,  indem  beide  Endglieder  in  unmittelbare ­
  Beziehung  treten  oder  indem,  wie  hier,  eine  zwangsläufige
Verkehrskette  eingefügt  wird,  so  bleibt  für  einen  selbständigen  Handel
kein  Raum,  so  hart  dieses  Kriegsschicksal  für  die  Händler  ist.  Bei
dieser  Lage  muß  gegenüber  den  zahlreichen  Vorwürfen,  die  sich  der
Handel  im  Kriege  zugezogen  hat,  vom  deutschen  Korn-  und  Mehlhandel
  gesagt  werden,  daß  er  die  Stillegung  mit  Ruhe  und  Würde
getragen  hat.  Niemand  wird  es  ihm  verargen,  wenn  er  daher  fordert,
nach  Friedensschluß  seine  alte  Tätigkeit  aufzunehmen.

2.  Sorge  für  das  Getreide  bis  zur  Verkehrsfähigkeit ­
  des  Korns.  Die  Brotversorgung  eines  ganzen
Volkes  konnte  von  der  zentralen  Reichsgetreidestelle  nur  dann  mit
Aussicht  auf  Erfolg  gemeistert  werden,  wenn  alle  Teile  der  Aufgabe,
die  anderweit  ebenso  gut  oder  besser  geleistet  werden  können,  ihr
abgenommen  werden,  aber  ihr  gleichzeitig  solcher  Einfluß  auf  die
Durchführung  gesichert  wird,  wie  er  zur  Erfüllung  der  Gesamtausgabe
unentbehrlich  ist.  Nicht  in  der  Beschränkung,  sondern  in  der  richtigen ­
  Abgrenzung  der  Aufgabe  mußte  sich  hier  der  Meister  zeigen.

Die  Bewirtschaftung  erreicht  ihr  Ende,  sobald  der  Verkehr  beendet ­
  ist  und  der  Verbraucher  sein  Brot  erhält.  Ihr  Anfang  ist
„dagegen  nicht  so  leicht  abzugrenzen..  Die  Reichsgetreidestelle  soll  den
Kornverkehr  bewirtschaften.  Auf  den  Feldern  wächst  aber  Getreide.
Solange  es  auf  den  Feldern  steht,  ist  es  Bestandteil  des  Grundstückes
und  kann  gesondert  weder  rechtlich  erfaßt  noch  wirtschaftlich  in  Verkehr ­
  gesetzt  werden.  Jenes  wird  möglich,  wenn  es  durch  Abmähen
ein-chelbständiges  Gut  wird.  Dann  wird  es  für  die  Bewirtschaftung
rechtlich  mit  Beschlag  belegt.  Dieses  ist  in  stärkerem  Umfange  erst
nach  dem  D  r  e  s  ch  e  n  auszuführen.  Für  die  Zwischenzeit  zwischen
der  rechtlichen  und  der  wirtschaftlichen  Erfassung  konnte  die  Fürsorge
für  das  Getreide  und  seine  Bewegung  bis  zum  Kornverkauf  nur  dem
Besitzer  überlassen  werden.  Das  ist  angängig,  weil  sich  bis  dahin  sein
persönlicher  Vorteil  mit  dem  Allgemeinwohl  zur  Hauptsache  deckt.
Nach  zwei  Richtungen  hat  man  indessen  noch  besondere  Vorkehrungen
zum  Schutze  des  Allgemeinwohls  treffen  müssen.  Bei  dem  Mangel
an  Arbeitskräften  und  Pferden  besteht  die  Gefahr,  daß  Getreidefelder,
zumal,  wenn  ihr  Besitzer  im  Felde  steht,  nicht  rechtzeitig  abgeerntet
werden.  Um  dies  zu  verhüten,  ist  den  Kommunalverbänderz.die  Sorge
dafür  auferlegt  worden,  daß  alles  Getreide  in  ihren  Bezirken
        <pb n="81" />
        77

rechtzeitig  abgemäht  wird.  Sie  haben  allen  säumigen  Landwirten ­
  entsprechende  Auflagen  zu  machen  und  durch  Bemühungen  um
Ernteurlaub  für  heimische  Erntekräfte  oder  um  Gestellung  von  Gefangenen ­
  und  Überlassung  von  Pferden  zu  helfen.
Umgekehrt  muß  verhindert  werden,  daß  unreifes  Getreide  als
Futter  geschnitten  wird.  Diese  Gefahr  ist  bei  der  Futtermittelknappheit
  groß,  zumal  in  manchen  Gegenden  das  Verfüttern  von  grünem
Brotgetreide  üblich  ist.  Da  hierzu  vielerorts  Roggen  von  vornherein
mit  besonders  dichter  Aussaat  angebaut  wird  oder  da  auch  Brotgetreide ­
  durch  Unwetter  leidet  und  dann  nicht  ausreift,  so  kann  nicht  allgemein ­
  verboten  werden,  grünes  Getreide  zu  mähen.  Die  Landeszentralbehörden ­
  haben  daher  durch  Bundesratsverordnung  vom
20.  Mai  1915  das  Recht  erhalten,  das  Abmähen  und  Verfüttern  von
grünem  Roggen  oder  Weizen  zu  verbieten;  dabei  dürfen  sie  den  unteren ­
  Verwaltungsbehörden  die  Befugnis  übertragen,  nach  Landesbrauch
und  besonderen  Umständen  hiervon  Ausnahmen  zuzulassen.  Dagegen
ist  allgemein  verboten,  Brotgetreide  durch  Vieh  abweiden  zu  lassen.
Die  Bewirtschaftung  erstreckt  sich  auf  alles  Brotkorn,  also
Winterroggen,  Sommerroggen,  Winterweizen,  Sommerweizen,
Spelz  (Dinkel,  Fesen),  ferner  Emer  und  Einkorn,  die  in  manchen
Teilen  Süddeutschlands  gebaut  werden.  Sie  umfaßt  auch  alles
Brotgetreide,  das  im  Gemenge  mit  anderem  Getreide  außer  Hafer
angebaut  wird.  Getreide,  das  mit  Hülsenfrüchten  vermischt  gebaut
wird,  ist  dagegen  aus  der  Kornbewirtschaftung  ausgeschieden  und  den
Stellen  zur  Bewirtschaftung  überlassen,  die  sich  mit  Futtermitteln
befassen.
Obschon  das  Getreide  mit  dem  Mähen  rechtlich  unter  die  zwangsläufige ­
  Bewirtschaftung  fällt  und  demgemäß  auch  ungedroschenes  Getreide ­
  für  die  Reichsgetreidestelle  enteignet  werden  kann,  ist  es  selbstverständlich ­
  undurchführbar,  das  Einfahren,  Ausdreschen  und
Lagern  des  Getreides  staatlich  zu  bewirtschaften.  Daß  ein  Landwirt
sein  gemähtes  Getreide  einfährt,  liegt  so  sehr  in  seinem  eigenen  Interesse, ­
  daß  außer  dem  Verfütterungsverbote  und  der  Strafandrohung,  sowie ­
  der  allgemeinen  Aufsichtspflicht  des  Kommunalverbandes  keine  besonderen ­
  Vorkehrungen  nötig  sind.
Etwas  anders  liegt  es  beim  Ausdreschen.  Im  allgemeinen ­
  wird  jeder  Landwirt  seine  Ernte  nach  den  Möglichkeiten ­
  seines  Betriebes  von  selbst  ausdreschen.  Da  dies
die  erste  Verarbeitungsstufe  des  Getreides  auf  dem  Wege
zum  Brot  bildet  und  daher  die  Brotversorgung  stocken  muß,
wenn  das  Getreide  nicht  rechtzeitig  und  ausreichend  diese  Stufe  durch ­
        <pb n="82" />
        läuft,  so  ist  den  Kommunalverbänden  die  Sorge  dafür  auferlegt,
daß  alles  in  ihrem  Bezirke  geerntete  Brotgetreide  rechtzeitig
und  zweckmäßig  ausgedroschen  wird.  Um  dies  erzwingen  zu  können,
sind  die  Verwaltungsbehörden  befugt,  Zeit  und  Art  des
Ausdreschens  den  Getreidebesitzern  vorzuschreiben,  also  bestimmte
Reihenfolge  bei  Benutzung  einer  Dreschmaschine  oder  auch  bestimmtes
Einstellen  der  Dreschsätze,„  damit  nicht  zu  viel  Körner  zur  Verfütterung
  im  Stroh  bleiben  u.  ä.  m.  Bei  widerspenstigen  Besitzern,  die  sich
dem  nicht  fügen,  können  die  Behörden  das  Getreide  mit  den  Maschinen
und  Pferden  des  Besitzers  mit  Hilfe  seiner  Angestellten  auf
seine  Kosten  durch  andere  ausdreschen  lassen.  Solche  Anordnungen ­
  sind  mehrfach  in  Bezirken  mit  Kleinbesitz,  freilich  mit  ganz
besonderer  Vorsicht,  erlassen  worden.  In  Zeiten  knapper  Lagerbestände ­
  ist  die  Reichsgetreidestelle  auch  nicht  davor  zurückgescheut, ­
  mit  Hilfe  der  Heeresverwaltung  besondere  Dreschgruppen  einzurichten ­
  und  in  einzelnen  Gebieten  ganze  Güter  oder  Dörfer  hintereinander ­
  ausdreschen  zu  lassen.  Freilich  ist  in  den  beiden  ersten
Jahren  solch  staatliches  Korndreschen  mehr  dem  Betätigungsdrang  der
Reichsgetreidestelle  als  einem  unumgänglichen  Zwange  der  Umstände
entsprungen.  Auch  war  die  so  erdroschene  Menge  recht  geringfügig ­
  gegenüber  der  deutschen  Kornernte.  Für  die  Regel  hat
man  sich  begnügt,  durch  Unterstützung  der  Landwirte  zu  rechtzeitiger
Beschaffung  von  Kohlen  und  Öl  für  die  Dreschmaschinen  und  durch
Hilfe  zur  Gewinnung  von  Arbeitskräften  die  Dreschzeit  zu  beeinflussen.
Die  Halbmonatszuschläge  zum  Kornpreise  sind  beibehalten,  um
das  Dreschen  und  die  Marktbcschickung  möglichst  gleichmäßig
über  das  ganze  Wirtschaftsjahr  zu  verteilen.  Als  nach  dem  trockenen
Sommer  1915  die  Kornversütterung  im  Winter  größeren  Umsang  anzunehmen ­
  drohte  und  die  Kornvorräte  in  der  Zentrale  knapp  waren,
wurde  den  Landwirten  auferlegt,  85  Hundertstel  ihrer  lieferungspslichtigen
  Kornmenge  bis  zum  10.  Februar  abzuliefern.  Damit  wurde  ihnen
die  Möglichkeit  genommen,  von  den  Preiszuschlägen  späterer  Monate
Nutzen  zu  ziehen,  auf  die  sie  nachdem  Gesetz  wie  nach  den  Erfahrungen
des  Vorjahres  rechnen  konnten.  Es  entsprach  daher  der  Gerechtigkeit, ­
  daß  durch  die  Bundesvatsverordnungen  vom  17.  Januar  1916  die
Zuschläge  auf  die  abgekürzte  Lieferungszeit  bis  Ende  März  zusammengedrängt ­
  und  etwa  20  M.  Zuschlag  für  alles  Korn  gezahlt  wurde,
das  bis  zum  31.  März  abgeliefert  wurde,  während  für  das  später
abgelieferte  Korn  nur  die  Höchstpreise  ohne  Zuschläge  gezahlt  werden
durften.  Hierin  sollte  gleichzeitig  eine  Entschädigung  für  den  Landwirt ­
  liegen,  daß  er  unter  Hintansetzung  seiner  sonstigen  Wirtschaftseinteilung
  und  unter  Aufwendung  besonderer  Kosten  das  Ausdreschen
        <pb n="83" />
        79

beschleunigte  und  sein  Korn  verkehrsfähig  machte.  Der  angestrebte ­
  Erfolg  ist  erreicht  worden,  indem  so  große  Kornmengen  abgeliefert ­
  wurden,  daß  die  Reichsgetreidestelle  Mitte  April  1916  ihren
Höchstlagerbestand  mit  1,4  Millionen  Tonnen  erreichte.
Die  schon  früh  erhobene  Forderung,  von  vornherein  Dreschvergütungen
  für  alles  Korn  zu  gewähren,  das  bis  zum  1.  oder
15.  Dezember  abgeliefert  wird,  ist  in  den  ersten  Jahren  grundsätzlich
mit  Fug  abgelehnt  worden,  auch  wenn  sie  nicht,  wie  häufig,  nur  das
schämige  Feigenblatt  zur  Verhüllung  höherer  Preisforderung  bildete.
In  den  Wintermonaten  Januar  bis  März  können  die  meisten  Landwirte ­
  zwar  mit  einiger  Unbequemlichkeit  und  Wirtschaftsverschiebung,
aber  ohne  Schädigung  ihres  Betriebes  das  Dreschen  vorweg  vor
anderen  landwirtschaftlichen  Arbeiten  ausführen.  In  den  Herbstmonaten ­
  besteht  dagegen  bei  der  Knappheit  an  Arbeits-  und  Zugkräften ­
  für  den  leichtherzigen  Landwirt,  der  mehr  auf  gegenwärtigen
Gewinn  sieht  und  bei  solchen  Vorschriften  auch  sehen  soll,  der  große
Anreiz,  seine  Felder  nur  mangelhaft  zu  bestellen,  bloß  um  mehr
Zeit  für  das  Dreschen  auszusparen.  Der  sorgsame  Hausvater  dagegen, ­
  der  an  die  nächste  Ernte  denkt  und  sich  bemüht,  seine  Acker
gut  zu  bestellen,  wird  hierfür  dadurch  belohnt,  daß  er  später  zum
Dreschen  kommt  und  wesentlich  niedrigere  Kornpreise  erlöst.  Solche
wirtschaftlich  unrichtigen  Eingriffe  konnten  zeitweilig  durch  besondere ­
  Umstände  als  Ausnahmen  unumgänglich  werden.  Aber  sie
müssen  möglichst  beschränkt  bleiben  und  dürfen  keinesfalls  zur  Regel
werden,  falls  nicht  der  dauernde  Schaden  den  vorübergehenden  Nutzen
überwiegen  soll.
Noch  weiter  als  für  das  Dreschen  geht  die  Sicherung  für
zweckmäßiges  Lagern;  denn  bei  der  natürlichen  Schwierigkeit ­
  guter  Aufbewahrung  ist  infolge  der  Futtermittelknappheit  und
des  Leutemangels  die  Verlockung  groß,  Korn  ungünstig  zu  lagern
oder  unpfleglich  zu  behandeln,  so  daß  es  dadurch  verdirbt  und  dann
nur  zu  Futterzwecken  verwendbar  ist.  Auch  diese  Arbeit  muß  dem
Besitzer  überlassen  werden,  doch  ist  ihm  dabei  ausdrücklich  die  öffentlich-rechtliche ­
  Verpflichtung  zur  sachgemäßen  Verwahrung  für  das
Getreide  wie  für  das  erdroschene  Korn  auferlegt  worden.  Diese  Vorschrift ­
  fordert  von  ihm  alle  für  gute  Erhaltung  nötigen  Handlungen,
wie  Umschaufeln  des  Kornes,  Trocknen  feuchten  Kornes,  und  endet
erst,  wenn  der  Erwerber  das  Korn  in  seinen  Gewahrsam  nimmt.
Der  Landwirt  muß  also  auch  schon  verkauftes  oder  ihm  enteignetes
Korn  noch  pfleglich  behandeln,  letzteres  freilich  gegen  angemessene
Entschädigung.  Er  kann  aber  auch  verlangen,  daß  ihm  sein  Korn
        <pb n="84" />
        r

binnnen  zwei  Wochen  abgenommen  wird,  z.  B.  wenn  es  ihm  an
Kornböden  fehlt.  Um  die  gute  Verwahrung  noch  mehr  zu  sichern,
ist  jedem  Kommunalverbande  gesetzlich  die  Sorge  für  zweckentsprechende ­
  Aufbewahrung  und  ordnungsmäßige  Behandlung  aller
für  ihn  beschlagnahmten  Vorräte  auferlegt  worden.  Zur  Erleichterung ­
  dieser  Aufgabe  ist  ihm  das  Recht  gegeben,  von  der  Reichsgetreidestelle ­
  frühere  Abnahme  größerer  Kornmengen  zu  fordern  und
Lagerräume  in  seinem  Bezirke  gegen  Vergütung  in  Anspruch  zu
nehmen.  Die  Verwaltungsbehörden  haben  demzufolge  das  Recht
erhalten,  dem  Getreide-  oder  Kornbesitzer  ihrerseits  alle  Handlungen
auszulegen,  die  zur  Erhaltung  der  Vorräte  erforderlich  sind.  Weigert
er  sich,  so  verfällt  er  in  Strafe.  Außerdem  können  die  Behörden  die
nötigen  Arbeiten  durch  einen  anderen  auf  seine  Kosten  vornehmen
lassen.  Endlich  ist  noch  mit  besonderer  Strafandrohung  untersagt,
verdorbenes  Getreide  oder  Korn  zu  verfüttern,  falls  der  Besitzer  nicht
vorher  die  Erlaubnis  seines  Kommunalverbandes  hierzu  erhalten  hat.
Zur  Brotversorgung  bedarf  man  nur  des  Kornes.  Demgemäß
ist  von  vornherein  vorgesehen,  daß  mit  dem  Ausdreschen,  wo  das
Korn  vom  Halme  getrennt  wird,  der  Halm  aus  der  staatlichen
Wirtschaft  wieder  frei  wird.  Als  im  weiteren  Kriegsverlaufe  wegen
der  allgemeinen  Futtermittelknappheit  auch  auf  das  Stroh  staatlicher
Einfluß  genommen  wurde,  ist  mit  Fug  nicht  die  Kornwirtschaft  mit
dieser  Aufgabe  betraut  worden.  Sie  wurde  Stellen  überwiesen,  die
sich  bereits  mit  Futtermitteln  befaßten.
Umgekehrt  muß  verhindert  werden,  daß  Korn  in  andere  Hände
als  die  der  Reichsgetreidestelle  oder  der  Kommunalverbände  übergeht. ­
  Der  Bundesrat  hat  daher  unter  dem  17.  Juni  1915  alle
Kaufverträge  über  die  ausstehende  Ernte  des  Jahres  verboten ­
  und  alle  derartigen  Verträge,  auch  abgeschlossene,  für  nichtig
erklärt.  Dies  ist  besonders  deshalb  nötig,  weil  viele,  namentlich
größere  Landwirte  ihre  Ernte  schon  auf  dem  Halme  zu  verkaufen
pflegen.  So  ist  die  Möglichkeit,  über  die  ganze  deutsche  Getreideernte
zum  Wohle  der  Allgemeinheit  zu  verfügen,  offen  gehalten.  Selbstverständlich ­
  ist  das  Verbot,  nachdem  die'  Bewirtschaftung  der  Ernte
1915  durch  die  Verordnung  vom  28.  Juni  1915  geregelt  war,  zunächst ­
  am  10.  Juli  zugunsten  der  Reichsgetreidestelle  und  der  zuständigen ­
  Kommunalverbände  durch  Ausnahmen  durchbrachen  und
dann  am  23.  Juli  aufgehoben  worden.  Für  das  Erntejahr  1916  hat
der  Bundesrat  die  entsprechenden  Verordnungen  unter  dem  21.  Juni
und  24.  Juni  1916  erlassen.

4
        <pb n="85" />
        81

nicht  wohl  verkäuflich  war,  in  Hinterkorn  und  Spreu.  Was  muh
hiervon,  außer  dem  mahlfähigen  Korn,  in  die  Kornwirtschaft  einbezogen ­
  werden?  Daß  die  Spreu  nicht  benötigt  wird  und  daher  zweckmäßig ­
  dem  Besitzer  zu  belassen  ist,  kann  nicht  zweifelhaft  sein.
Ebenso  unzweifelhaft  muß  bei  der  Knappheit  der  deutschen  Kornernte
dem  Brotbedarf  gegenüber  alles  minder  gute  Korn  im  Kriege
zur  menschlichen  Ernährung  herangezogen  und  der  Verkehrsregelung
unterworfen  werden.  Die  Verbraucher  haben  sich  hiergegen  nicht
gesträubt  und  nur  vorübergehend  über  die  Beschaffenheit  des  Mehles
geklagt,  das  schlechter  ausfiel,  weil  derartiges  Korn  mithineingemahlen ­
  wurde.  Die  Landwirte  konnten  sich  begreiflicherweise  an
diese  Kopfstellung  ihrer  Friedenswirtschaft  schwerer  gewöhnen  und
haben  in  den  ersten  Jahren  immer  wieder  derartiges  Korn  für  ihr
Vieh  gefordert,  zumal  sie  sich  dafür  außerdem  Preisabzügc  gefallen
lassen  mußten.  Auch  konnten  sie  sich  Ersatz  an  anderen  Futtermitteln
teils  überhaupt  nicht,  teils  nur  zu  viel  höheren  Preisen  beschaffen.
Sie  haben  sich  indessen  der  Notwendigkeit  gefügt,  zumal  die  Kornwirtschaft ­
  durch  Bereitstellung  von  Futterschrot  für  einige  Erleichterung ­
  gesorgt  hat.
Schwieriger  ist  die  Entscheidung  beim  H  i  n  t  c  r  k  o  r  n  ,  also  zerschlagenen ­
  und  verkümmerten  Körnern,  die  mit  Unkraulsamen  und
ähnlichem  durchsetzt  sind,  und  beim  verschimmelten  oder  sonst  gänzlich
verdorbenen  Korn.  All  dies  blieb  für  den  Rest  des  ersten  Wirtschaftsjahres, ­
  wo  beim  Beginn  der  staatlichen  Bewirtschaftung  das  meiste
Getreide  bereits  erdrosche^und  seine  Abfälle  schon  verfüttert  waren,
allgemein  den  Besitzern  überlassen.  Für  die  folgenden  Wirtschaftsjahre ­
  mußte  man  zurückhaltender  verfahren,  da  die  Abgrenzung  von
Hinterkorn  und  verdorbenem  Korn  gegenüber  noch  brauchbarem
fließend  ist  und  von  sutterbedürftigen  Landwirten  nach  Friedensbrauch ­
  möglichst  ausdehnend  verschoben  wird.  Daher  erhielt  die
Reichsgetreidestelle  die  Befugnis,  die  Menge  zu  bestimmen,  die  überhaupt ­
  höchstens  als  Hinterkorn  dem  Kornbesitzer  zur  Verfügung  belassen ­
  werden  darf.  Sie  hat  zunächst  den  Satz  von  drei  Hundertteilen
als  Höchstmenge  festgesetzt.  Auch  diese  Menge  darf  der  Landwirt  nur
verfüttern,  wenn  es  wirklich  Hinterkorn  ist,  und  auch  nur  mit  Erlaubnis
des  Kommunalverbandes.  Auch  hierbei  bleibt  das  Hinterkorn  der
geregelten  Bewirtschaftung  unterworfen,  bis  es  vom  Vieh  verzehrt
wird,  kann  also  nicht  beliebig  verschoben  werden.  Uber  verdorbenes
Korn  zu  bestimmen,  hat  sich  trotz  aller  Bedenken  die  Reichsgetrcidestelle
  von  Fall  zu  Fall  selbst  vorbehalten,  und  sie  entscheidet,  sobald
es  sich  um  größere  Mengen  handelt,  stets  erst  nach  Besichtigung
durch  einen  Angestellten.  Ebenso  wird  mit  anderem  nicht  mahl-6


Lest  60/53.
        <pb n="86" />
        fähigern  Brotkorn  Verfahren,  das  durch  Schimmel,  Brand  oder  sonstwie
  verdorben  ist.  Gerade  gegen  die  Hinterkornbestimmung  haben
sich  die  Landwirte  besonders  zuerst  lebhaft  gesträubt.  Sie  verlangten,
daß  mindestens  fünf  oder  auch  zehn  Hundertteile  des  gesamten  Kornertrages
  jedem  Landwirt  zur  Verfütterung  freigegeben  werden,  ohne
daß  er  noch  besondere  Erlaubnis  einzuholen  hätte.  Beides  ist  bei
der  Knappheit  der  deutschen  Ernte  nicht  möglich.
Aus  derselben  Ursache  wurde  das  bestehende  Verfütt
  e  r  u  n  g  s  v  e  r  b  o  t  für  Brotgetreide,  Korn  und  Mehl  beibehalten
und  am  28.  Juni  1915  auf  nicht  mahlfähiges  Korn  sowie  auf  Spelz,
Emer  und  Einkorn  erstreckt,  obschon  es  rein  juristisch  nur  für  die
geringen  beschlagnahmefreien  Vorräte  gilt.  Verboten  ist  auch,  ver-Wrotenes
  Korn  oder  verhäckseltes  Getreide  zu  verfüttern.  Da  bei
der  Verbreitung  kleiner  Schrotmühlen  auf  dem  Lande  die  Versuchung, ­
  Korn  zu  Futter  zu  schroten,  oft  groß  ist,  sind-  in  vielen
Bezirken  die  Schrotmühlen  durch  Blei  oder  Siegel  von  den  Behörden
verschlossen.
Ferner  ist  den  Landwirten  die  Verarbeitung  des
Kornes  zu  menschlichen  Genußmitteln,  Wie  Kornkaffee,  Branntwein, ­
  oder  zu  sonstigen  Zwecken,  wie  Mäusegift,  untersagt.  Soweit
hierfür  Korn  verfügbar  ist,  läßt  die  Reichsgetreidestelle  aus  ihren
Vorräten  die  entbehrlichen  Mengen  hierzu  verarbeiten.  Nur  für
die  Herstellung  von  G  r  ü  n  k  e  r  n  aus  grünem  Dinkel  und  Spelz,
die  nur  in  einigen  Teilen  Süddeutschlands  durch  Trocknen  und  Verschroten ­
  oder  Vermahlen  des  grünen  Kerns  üblich  ist,  hat  die  Bundesratsverordnung ­
  vom  3.  Juli  1916  nebst  der  Bekanntmachung  des
Reichskanzlers  vom  15.  Juli  1916  eine  Ausnahme  vorgesehen.  Die
Erzeuger  dürfen  für  den  Bedarf  ihrer  Wirtschaftsangehörigen  Grünkern ­
  herstellen  und  müssen  nur  die  überschießenden  Mengen  durch
den  Kommunalverband  der  Reichsgetreidestelle  anzeigen,  sowie  an
den  Einkauf  südwestdeutscher  Städte  G.  m.  b.  H.  in  Mannheim  auf
Verlangen  gegen  angemessenen  Preis  verkaufen.  Er  vertreibt  sie
an  Heer  und  Kommunalverbände  im  Auftrage  der  Reichsgetreidestelle.

Dem  Getreidebauer  ist  so  die  Sorge  für  sein  Getreide  aufaetreideftelle

  wirtschaftlich  erfaßbar  ist.  Er  hat  es  aus  eigene  Gefahr ­
  zu  mähen,  zu  ernten,  zu  lagern,  zu  dreschen,  zu  reinigen
und  zu  verwahren.  Aber  durch  vielfach  ineinandergreifende  Befugnisse ­
  sind  die  Orts-  und  Kreisbehörden  verpflichtet,  die  zweckmäßige ­
  und  rechtzeitige  Durchführung  dieser  Arbeiten  zu  überwachen
und  zu  fördern,  während  die  Reichsgetreidestclle  den  nötigen  Einfluß
        <pb n="87" />
        ört  allen  wichtigen  Stellen  ausüben  kann.  Mit  diesem  Verfahren
ist  es,  soweit  aus  statistischen  Erhebungen  sich  ein  leidlich  zutreffendes
Urteil  gewinnen  läßt,  in  der  Tat  während  der  ersten  Wirtschaftsjahre
gelungen,  etwa  die  gesamte  Getreideernte  der  deutschen
Felder  der  Brotversorgung  z  u  z  u  f  ü  h  r  e  n.  Im  Juli
1916  wurde  die  auf  dem  Halm  stehende  Ernte  mit  10,5  Millionen
Tonnen  Ertrag  eingeschätzt.  Nach  der  Vorratserhebung  von  Mitte
Januar  1916  fehlten  hieran  0,6  Millionen,  von  denen  sich  später
noch  ein  Teil  einstellte.  Ter  Unterschied  zwischen  dem  Korneingang
und  der  ersten  Schätzung  beträgt  sonach  ,  nur  Irrei  bis  vier-Hundertstel.
3.  Beweg  u  n  g  d  e  s  K  o  r  n  c  s.  Nicht  geringere,  aber  andersartige ­
  Schwierigkeiten  bietet  die  Aufgabe^  das  verkehrssähige  Korn
wirklich  in  Verkehr  zu  bringen.  Gleichzeitig  auf  zwei  Wegen,  -einem
öffentlich-rechtlichen  und  einem  privat-wirtschaftlichen,  sucht  man
ihrer  Herr  zu  werden.  Zunächst  wird  das  gesamte  erdroschene  Korn
z  u  g  u  n  st  en  d  es  K  o  mm  u  n  a  lv  er  b  a.nd  es  rechtlich
v  e  r  st  r  i  ck  t.  Der  Besitzer  darf  es  bei  hoher  Strafe  weder  beiseite
schassen,  noch  beschädigen,  zerstören,  verarbeiten  oder  verbrauchen,
soweit  nicht  für  den  Eigenbedarf  der  Landwirte  und  die  Saatkornabgabe ­
  bestimmt  bemessene  Ausnahmen  vorgesehen  sind.  Dem
Besitzer  ist  ferner  der  Verkauf  oder  der  Abschluß  eines  anderen  Veräußerungsgeschäftes
  an  nicht  berechtigte  Erwerber,  also  an  andere
Leute  als  die  amtlich  bestellten  Aufkäufer  der  Reichsgetreidestelle
oder  seines  eigenen  Kommunalverbandes  verboten.  Ter  Kommunalverband ­
  hat  nun  weiter,  dafür...zu  sorgen,  daß  ans  seinem  Bezirke
kein  Korn  hinausgeht,  es  sei  denn  mit  Genehmigung  der  Reichsgetreidestelle.
  So  ist  rechtlich  dafür  gesorgt,  daß  der  aus  der  Ernte
erdroschene  Kornvorrat  in  dem  einzelnen  Kommunalverbande  sich
nicht  verringert  noch  vermehrt,  und  daß  die  Gesamtmenge  für  bestimmte ­
  Aufkäufer  verfügbar  bleibt.
Jeder  Verband  muß  nun  bis  zu  einem  bestimmten  Tage  nach
genauen  Vordrucken  eine  Schätzung  seiner  Ernte  vornehmen,
solange  sie  noch  auf  dem  Halme  steht.  Diese  Schätzung  wird  jährlich ­
  durch  nachfolgende  Vorrats  erheb  ungen  berichtigt.  Die
Ergebnisse  werden  der  Reichsgetreidestelle  eingereicht.  Sie  setzt
für  jeden  Kreis  fest,  wieviel  Brotkorn  aus  ihm  a  b  -
geliefert  werden  muß,  und  bestimmt  nötigenfalls  die
Ablieferungsfristen.  Sie  wurden  zum  ersten  Mal  im  Spätherbst ­
  1915  -  festgesetzt  und  zum  10.  Dezember  1915  die  Lieferung ­
  von  1,1  Millionen,  zum  10.  Januar  1916  von  weiteren
1,4  Millionen  Tonnen  Korn  ausgeschrieben.  Jeder  Kommunalverband ­
  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  die  festgesetzte  Menge  inner-6*
        <pb n="88" />
        halb  der  bestimmten  Frist  der  Reichsgetreidestelle  zur  Verfügung
gestellt  wird.  Erforderlichenfalls  hat  er  seinen  ganzen  Einfluß,  feine
Verwaltungsmittel  und  Beamten,  sowie  die  Nachgeordneten  Ortsbehörden ­
  in  den  Dienst  dieser  Aufgabe  31t  stellen.  Umgekehrt  kann
der  Kommunalverband  von  der  Reichsgetreidestelle  verlangen,  daß
sie  in  kürzeren  Fristen  oder  größeren  Mengen  abnimmt,  wodurch  er
feiner  Verantwortung  für  diese  Vorräte  ledig  wird.  Bis  zur  Abnahme ­
  müssen  die  Landwirte  ihr  Korn  durch  pflegliche  Behandlung
erhalten.  Sie  müssen  es  Verkehrs-  und  mahlfähig  an  die  abnehmenden
Stellen  abliefern,  die  es  zu  Höchstpreisen  kaufen.  Weigert  sich  ein
Besitzer  oder  stößt  der  Verkauf  sonst  aus  Schwierigkeiten,  so  kann  die
Verwaltungsbehörde  das  Eigentum  an  den  Vorräten  zwangsweise
der  Reichsgetreidestelle  oder  dem  Kommunalverbande  übertragen.  Da
alljährlich  in  mehreren  Millionen  Fällen  Eigentumsänderungen  bei
der  deutschen  Kornernte  nötig  werden,  so  können  zwangsmäßige  Enteignungen ­
  nur  ganz  seltene  Ausnahmen  sein,  die  in  den  beiden  ersten
Wirtschaftsjahren  kaum  jemals  verwirklicht  sind.
Diese  öffentlichen  Auflagen  und  Einschränkungen  des  Kornbesitzers ­
  bieten  nur  den  Rahmen  und  die  Stützpunkte  für  die  wirklichen ­
  Kräfte,  die  das  Korn  erst  eigentlich  in  Bewegung  zu  setzen
haben.  Wie  der  Hebel  aus  der  Ruhelage  des  Gleichgewichts  nur
durch  Hinzutritt  einer  Kraft  in  Bewegung  zu  bringen  ist,  so  sind
in  der  Wirtschaftsmcchanik  lebendige  Kräfte  nötig,  um  Güter  zu
bewegen  und  in  Verkehr  zu  halten.  Diese  Kräfte  sind  bei  freier
Wirtschaft  die  Händler.  Gewohnheitsmäßig  warten  die  Landwirte
im  allgemeinen  auf  die  Vorsprache  der  Kornhändler.  Freilich  ist
es  bei  der  Kriegswirtschaft  unnötig,  daß  drei  oder  mehr  Händler
sich  um  das  Korn  ein  und  desselben  Bauern  bemühen.  Dagegen
muß  dafür  gesorgt  werden,  daß  der  Aufkäufer  wirklich  auch  bis
zunl  Kätner  kommt  und  alles  Korn  abnimmt.  Er  darf  also  nicht  beliebig ­
  nach  seinem  Vorteil,  sondern  muß  nach  bestimmten  planvollen
Weisungeu  vorgehen.  Die  Reichsgetreidestelle  muß  über  das  ganze
Auskaufsgeschäft  im  Reiche  uud  die  unteren  Verwaltungsbehörden
über  das  Geschäft  in  ihrem  Bezirk  jederzeit  völlige  Übersicht  haben,
damit  die  eine  den  Kornzustrom  an  die  Mühlen  zweckmäßig  leiten
und  die  anderen  ihre  Aufkäufer  entsprechend  beaufsichtigeü  können.
Wenn  vorerst  die  Selbstversorgung  und  die  Selbstwirtschaft  außer
acht  bleiben,  muß  alles  Korn  der  Landwirte  in  die  Hand  der  Reichsgetreidestelle ­
  kommen.  Sie  kann  aber  nicht  mit  jedem  einzelnen
in  Beziehungen  treten,  noch  ihre  Rechte  und  Pflichten  bei  jedem
einzelnen  Kaufgeschäfte  wahrnehmen.  Der  Kornauskauf  kann  daher
weder  dem  selbständigen  Eigenhändler  überlassen  bleiben,  noch  kaun
        <pb n="89" />
        85

die  Reichsgetreidestelle  durch  Angestellte  oder  Agenten  kaufen.  Sie
bedient  sich  der  Rechtsform  des  fi'o  m  m  i  f  f_i  o  nsk.a  ufes,  die  im
Kornhandel  vielfach  üblich  ist,  den  wirtschaftlichen  Anforderungen
entspricht,  dem  Kommissionär  die  Verantwortung  für  die  Ware  bis
zur  Übergabe  an  die  Mühle  zuschiebt  und  seinen  Gewinn  in  eine
gesetzlich  nach  oben  b?gpenzte  Kommission  zusammendrängt.
Auf  Vorschlag  jedes  'Kommnnalverbandcs  /  bestellt  die  Reichsgetreidestelle
  daher  für  seinen  Bezirk  z  w  e  i  K  o  m  m  i  s  s  i  o  n  ä  r  e,
möglichst  einen  Händler  und  eine  landwirtschaftliche  Genossenschaft.
Sie  müssen  im  allgemeinen  kapitalkräftig  sein,  um  die  erforderlichen
Zahlungen  leisten  zu  können,  und  sollen  möglichst  im  Bezirke
ansässig  sein.  Doch  sind  auch  landwirtschaftliche  Zentralgenossenschaften ­
  je  für  mehrere  Kreise,  z.  B.  in  Bayern  für  52,  in  Baden  für
26,  im  Königreich  Sachsen  für  9  usw.,  bestellt  worden.  Nur  in
wenigen  Kreisen  mit  ganz  überwiegendem  Großgrundbesitz  können  zwei
Kommissionäre  das  gesamte  Korn  aufkaufen.  In  den  meisten  Kreisen
ist  hierzu  die  Tätigkeit  von  U  n  t  e  r  k  o  m  m  i  s  s  i  o  n  ä  r  e  n  erforderlich, ­
  zu  deren  Anstellung  die  Kommissionäre,  berechtigt  und
_mrf  Verlangen  der  Reichsgetreidestelle  verpflichtet  sind.  Aber  diese
Unterkommissionäre,  dw  aus  den  .  anfässtgen  Koruchändlern  geuommeu
  werden  sollen^  treten  iu  keine  Beziehung  -zu  ihr.  Sie  hat
allein  mit  den  Kommissionären  zu  tun  und  behält  dadurch  die  Möglichkeit ­
  genauer  Übersicht  und  einfachen  Geschäftsverkehrs.  Wie  nötig
diese  Beschränkung  ist,  lehrte  die  Erfahrung  der  ersten  Wirtschaftsinonate,
  wo  vorübergehend,  um  schnell  größere  Kornläger  zu  erhalten,
auch  Mühlen  al-ö  Kommissionäre  zum  Korneinkaufe  zugelassen  wurden.
Hiermit  ging  den  Kommunalverbänden  jegliche  Übersicht  über  die
Vorräte  ihres  Bezirkes  in  völligem  Durcheinander  verloren,  so  daß
dieser  Versuch  schnell  wieder  aufgegeben  wurde.
Die  rechtlichen  Beziehungen  der  Kommissionäre  zu  den  Landwirten ­
  und  zur  Reichsgetreidestelle  sind  durch  einen  eingehenden
Kommissionsvertrag  nebst  Vordrucken  für  Kaufverträge
festgelegt,  wobei  für  die  Einhaltung  ^akler'^Bedingnngen  hohe  Vertragsstrafen ­
  vorgesehen  sind.  Die  Reichsgetreidestelle,  für  deren
Rechnung  die  Kommissionäre  kaufen,  kann  den  Vertrag  jederzeit
ohne  Entschädigungspflicht  und  Ftjsteinhaltung  kündigen.  Sie  hat
sich  ferner  sehr  weitgehende  Rechte  bis  zur  Einsicht  der  Bücher  und
Geschäftsräume  vorbehalten.  Unbeschadet-  dessen  haben  die  Kommissionäre ­
  ihren:  Kommunalverbande,  der  ihre  Tätigkeit  beaufsichtigt
und  durch  seine  Anordnungen  und  sein  Ansehen  unterstützt,  jede
Auskunft  zu  erteilen,  so  daß  er  eine  wirksame  Aufsicht  durchführen
und  auch  seinerseits  danach  sehen  kann,  daß  alles  Korn  rechtzeitig
        <pb n="90" />
        ititb  unverdorben  in  den  Verkehr  gebracht  wird.  Die  vor  Beginn
der  Bratkornbewirtschaftung  festgesetzten  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  sind  für
die  beiden  ersten  Wirtschaftsjahre  nahezu  unverändert;  nur  wurden
in:  zweiten  Jahre  die  32  alten  Höchstpreisbezirke  mit  209  bis  237
Mark  für  die  Tonne  Roggen  zu  vier  Preisgebieten  mit  215,  220,
225  und  230  Mark  zusammengelegt.  Der  Höchstpreis  wird  für  gesundes, ­
  trockenes  Korn  gezahlt,  das  in  seiner  Beschaffenheit  denl
durchschnittlichen  Korn  der  Gegend  entspricht;  bei  Mängeln  wird
der  Preis  entsprechend  gemindert.  Auch  außer  dieser  gesetzlichen
Preisbindung  vollzieht  sich  die  ganze  Tätigkeit  der  Kommissionäre
nach  genau  festgesetzten  Vordrucken  für  Kaufverträge,  Verfügungsanforderungen, ­
  Begleitschreiben,  Anzeigen,  Abrechnungen,  Beanstandungen ­
  usw.  Sie  müssen  sorgfältig  ausgefüllt  und  dürfen  weder
geändert  noch  ergänzt  werden.  Denn  der  große  Geschäftsverkehr  der
Reichsgetreidestelle  ist  mit  ungeschulten  Kräften  nur  dann  glatt  zu
bewältigen,  wenn  er  sich  in  festbestimmten  Formen  bewegt,  bei  denen
nur  Name  xtnb  Ziffer  wechseln.
Dementsprechend  sind  nur  zwei  K  a  u  s  a  r  t  e  n  zugelassen.
Die  daneben  zuerst  noch  gestatteten  Kaufverträge  auf  spätere  Lieferung
und  zwischenzeitliche  Belastung  des  Kornes  beim  Landwirt,  die  ein
Kommissionär  als  Agent  abschließt,  sind  wegen  mancher  damit  verknüpften ­
  Mißlichkeiten  bald  wieder  beseitigt  worden.  Stets  kauft  der
Kommissionär  das  Korn  im  eigenen  Namen  und  verkauft  es  au  die
Reichsgetreidestelle  51t  genau  festgesetzten  Bedingungen,  wobei  sich
der  Preis  nach  der  Beschafsenheitsprüfung  durch  die  Mühlen  richtet.
Dies  Doppelgeschäft  kaun  in  zwei  getrennten  Geschäft
  e  u  abgewickelt  tverden,  indem  der  Konnnistionär  das  Korn  vom
Landwirt  kauft,  am  Verladeort  abnimmt  und  nach  dem  vereinbarten
Preise  bezahlt  und  dann  an  die  Reichsgetreidestelle  verkauft.  Der
Landwirt  erhält  sofort  den  Erlös  oder  doch  vier  Fünftel  als  Vorschuß
und  hat  mit  dem  späteren  Schicksal  seines  Kornes  nichts  zu  tun.
Hierbei  läuft  der  Kommissionär  Gefahr,  daß  die  Mühle  oder  der
Lagerhalter  das  gelieferte  Korn  als  minderwertig  bemängelt  und  die
Reichsgetreidestelle  ihm  dann  entsprechende  Preisabzüge  macht,  Um,
sich  gegen  Verluste  zu  schützen,  wird  er  daher  von  vornherein  gewisse
Abzüge  vom  Höchstpreise  beim  Kauf  machen.  Bei  übervorsichtigen
oder  minder  gewissenhaften  Kommissionären  können  diese  Abzüge  zu
ihren  Gunsten  leicht  so  groß  werden,  daß  die  Landwirte  nicht  den
ihnen  vom  Gesetz  zugebilligten  Preis  erhalten  und  mit  Recht  unzufrieden ­
  werden.
Um  dein  zu  steuern,  ist  durch  Ausarbeitung  eines  eingehenden
Kaufvertrages  eine  zweite  Kaufart  geschaffen  worden,  die  jene  zwei
        <pb n="91" />
        87

Geschäfte  zu  einem  zusammenhängenden  Geschäfte
verbindet.  Der  Landwirt  verkauft  und  liefert  das  Korn  zum  Höchstpreise, ­
  erhält  aber  den  Erlös  erst  nach  Abnahme  des  Kornes  in  der
Mühle,  und  zwar  denselben  Preis,  den  die  Reichsgetreidestelle  dem
Kommissionär  nach  dem  Ausfall  der  Beschaffenheitsprüfung  zahlt.  Ter
Abschlag  von  vier  Fünfteln  des  Preises  wird  dem  Landwirt  auf
Wunsch  auch  hier  sofort  vom  Kommissionär  gezahlt.  So  erhält  der  Landwirt ­
  den  ihm  gebührenden  Preis  ohne  ungerechtfertigte  Abzüge,  zumal
er  bei  Erhebung  der  Mängelrüge  durch  den  Empfänger  Entscheidung
beim  Schiedsgericht  beantragen  kann.  Bei  diesem  Geschäftsversahreu
trägt  also  der  Landwirt  die  Gefahr  bis  zur  Abnahme  des  Kornes  durch
die  Mühle.  Obschon  diese  Gefahr  bei  trockenem  Korn  gering  ist  und
feuchtes  Korn  von  vornherein  an  eine  Trocknungsanlage  versandt
wird,  hat  die  Reichsgetreidestelle  noch  einen  wesentlichen  Teil  der
verbleibenden  Gefahr  aus  sich  genommen,  indem  sie  für  alle  Beschädigungen ­
  eintritt,  die  das  Korn  durch  äußeren  Einfluß  während
der  Beförderung  oder  durch  längeren  Transport  infolge  Kriegshinderungen ­
  oder  Verschulden  des  Kommissionärs  erleidet.  Endlich
ist  vorgesorgt,  daß  bei  Beanstandungen  die  Probe  von  öffentlich  vereidigten ­
  Sachverständigen  gezogen  wird,  wobei  landwirtschaftliche
Vertrauensmänner  die  Sache  des  etwa  abwesenden  Landwirts  wahrnehmen. ­

Ta  der  Kommissionär  das  Korn  in  den  Verkehr  bringen  soll,  hat
er  es  verlade-  und  versandfähig  zu  macheu.  Hierzu  bedarf  er  der
Säcke,  die  er  als  Käufer  zu  stellen  hat.  Tie  S  a  ck  b  e  s  ch  a  f  f  u  n  g
war  für  jedes  Korngeschäft  stets  eine  leidige  Angelegenheit  und  ist  im
Kriege  zu  einem  wahren  Kreuz  geworden.  Grundsätzlich  hat  der
Kommissionär,  der  auch  im  Frieden  als  Kornaufkäufer  über  eigene
Säcke  verfügte,  die  Säcke  gegen  eine  Leihgebühr  von  zehn  Pfennig  für
den  Doppelzentner  zu  stellen.  Die  Säcke  gehen  an  ihn  binnen  drei
Wochen  zurück.  Bei  späterer  Rücksendung  erhöht  sich  die  Leihgebühr
um  25  Pfennige  für  die  Woche.  Schon  nach  wenigen  Monaten  hat
die  Reichsgetreidestelle  sich  bei  dem  Sackmangel  genötigt  gesehen,
selbst  Säcke  zu  beschaffen,  ein  großes  Lager  von  1,3  Millionen  Stück
zu  halten  und  daraus  deu  Kommissionären  gegen  bestimmte  Gebühren ­
  Säcke  zu  Leihen.  Sie  müsseu  ihr  unter  allen  Umständen
zurückgeliefert  werden.  Weiter  hat  sie  zur  Unterhaltung  und  Ausbesserung ­
  der  Säcke  besondere  Vorkehrungen  treffen  müssen.
Wie  die  Reichsgetreidestelle  nicht  selbst  die  Käufe  ausführen
kaun,  so  ist  sie  auch  nicht  imstande,  durch  eigene  Angestellte  ihr
Korn  abzunehmen  und  zu  versenden,  noch  die  Gefahr  zufälligen
Untergangs  oder  der  Verschlechterung  zu  tragen.  Sie  müßte  sonst
        <pb n="92" />
        88

eine  große  Zahl  von  Beamten  anstellen  und  würde  unter  der
Fülle  von  Streitigkeiten  ersticken,  die  bei  einer  Millionenzahl
solcher  Geschäfte  nicht  ausbleiben  können.  Daher  übernimmt  sie  das
Korn  vom  Kommissionär  erst  beim  Eingang  in  der  Mühle  und  sorgt
durch  besondere  Vorschriften  dafür,  daß  Art  und  Ort  der  Absen ­
  d  u  n  g  von  ihr  g  e  o  r  d  n  e  t  wird.  Sie  bestimmt  zunächst,
ob  zu  Wasser  oder  mit  der  Bahn  oder  durch  unmittelbare  Anfuhr  an
die  Mühle  verladen  werden  soll.  Der  Kommissionär  muß  ihr  Menge,
Art  und  Verladeort  des  Kornes  unter  Angabe  des  Kommunalverbandes ­
  und  des  Höchstpreisbezirkes,  aus  dem  das  Korn  geliefert  wird,
zwei  Wochen,  bevor  die  Ware  versandbereit  ist,  aufgeben  und  zugleich ­
  mitteilen,  ob  sie  feucht  oder  sonst  für  längere  Beförderung
nicht  geeignet  ist.  Danach  erteilt  sie  die  Verladevorschrift  und  macht
gleichzeitig  dem  Empfänger  entsprechende  Mitteilung.  Aus  Grund
ihrer  Bescheinigungen  erhält  der  Kommissionär  vorzugsweise  Eisenbahnwagen ­
  gestellt.  Bei  Abgang  der  Ware  teilt  er  ihr  und  dem
Empfänger  mit,  welche  Menge  und  in  wieviel  Säcken  er  verladen
hat,  was  er  sich  durch  zwei  Zeugen  und  möglichst  noch  durch  bahnamtliches
  Einzählen  der  Säcke  bestätigen  läßt.  Das  Korn  muß  in
Wagen  von  mindestens  zehn  Tonnen  verladen  werden,  wobei  dem
Kommissionär  bei  voller  Ausnutzung  größerer  Wagen  noch  eine  besondere ­
  Vergütung  gewährt  wird.  Daher  muß  der  Kommissionär
kleinere  Mengen  zu  Sammelladungen  selbst  zusammenstellen,  wobei
ihm  die  auf  der  Eisenbahn  erwachsenen  Vorfrachtkostcn  erstattet
werden.  Bei  Wasserverladung  sind  der  Reichsgetreidestelle  vorher
der  Name  des  Schiffers  und  des  Schiffes  anzugeben,  damit  sie  die
Ladung  versichern  kann.  Die  Frachtkosten  werden  nachträglich  von
ihr  gezahlt,  nachdem  sie  bei  ihr  in  einer  besonderen  Frachtenabteilung ­
  nachgerechnet  sind.  Der  Kommissionär  erhält  von  dem
Kornempfänger  Empfangsscheine  und  schickt  sie  mit  seiner  Rechnungsaufstellung ­
  halbmonatlich  der  Reichsgetreidestelle  ein,  die  daraufhin
den  Betrag  und  die  Kommissionsgebühren  zahlt.
Für  diese  gesamte  Tätigkeit  einschließlich  aller  Aufwendungen
mit  Ausnahme  der  Vorfrachtkosten  und  der  Unkosten  für  Säcke  erhält
der  Kommissionär  eine  bestimmte,  ^vertraglich  festgesetzte,  nach  oben
durch  Gesetz  begrenzte  G  e  b  ü  hw-^Sie  beträgt,  wie  schon  vor  Einführung ­
  der  Kornbewirtschastung,  im  allgemeinen  vier  Mark  für  die
Tonne.  Davon  hat  der  Kommissionär  etwa  anderthalb  Mark  an
andere  Stellen,  die  ihm  behilflich  sind,  abzugeben.  Im  allgemeinen
reicht  der  Satz  von  vier  Mark  aus.  Wo  er  infolge  Zersplitterung
des  Grundbesitzes,  Gebirgslage  oder'  ähnlicher  Umstände  für  die  erforderliche ­
  Mühe  des  Aufkaufens  zu  gering  ist,  kann  ihn  die  Reichs-
        <pb n="93" />
        89

getrcibeftesle  erhöhen,  nach  der  Verordnung  vom  26.  März  1915  auf
sieben,  seit  der  Verordnung  vom  28.  Juni  1915  auf  sechs  Mark  für
die  Tonne.  Als  im  Herbst  1915  die  Kornlieferungen  stockten,  hat  die
Reichsgetreidestelle  den  Kommissionären  für  das  int  Oktober  und
November  abgelieferte  Korn  allgemein  noch  einen  besonderen  Zuschlag
von  drei  Mark  zu  der  üblichen  Kommission  gezahlt,  mit  dem  Erfolge, ­
  daß  die  Anlieferungen  sofort  reichlich  ausfielen.  Hieraus  und
aus  dem  gesetzlich  berechtigten  Verfahren  der  selbstliefernden  Kommunalverbände, ­
  der  Reichsgetreidestelle  sechs  Mark  und  mehr  an  aufgewendeter ­
  Kommissionsgebühr  anzurechnen,  erklärt  es  sich,  daß  die
Reichsgetreidestelle  im  zweiten  Jahre  6,63  Mark,  gegenüber  4,07
Mark  im  ersten,  für  die  Tonne  Korn  durchschnittlich  an  Kommissionsgebühren ­
  aufzuwenden  hatte.
Der  K  o  m  m  uualverba  n  d  hat  das  Recht,  bestimmte  Personen ­
  als  Kommissionäre  für  sein  Gebiet  vorzuschlagen  oder  auch
deren  Bestellung  zu  verlangen.  Er  hat  im  zweiten  Wirtschaftsjahre
das  Recht  erhalten,  sich  auch  selbst  als  Kommissionär  der
Reichsgetreidestelle  bestellen  und  durch  Händler  als  seine  Unterkommissionäre ­
  das  Korn  aufkaufen  $\y  lassen.  Er  kaun.  endlich  im
eigenen  Namen  und  auf  eigene  Rechnung  das  verfügbare  Korn  seines
Bezirks  aufkaufen  und  dev-  Reichsgetreidestelle  verkaufen.  Liefert
er  ihr  die  erforderlichen  Mengen  nicht  rechtzeitig  oder  nicht  vollständig ­
  ab,  so  kann  sie  das  Korn  in  seinem  Gebiete  durch
eigene  Kommissionäre  oder  auf  andere  Art  aufkaufen  oder
auch  enteignen.  Als  Selbstlieferer  des  Kornes  trägt  der  Kommunalverband ­
  alle  Kosten  und  Gefahren  des  Eigenhändlers,,  also  Vorfrachten, ­
  oder  die  Kosten  für  Verwahrung  und  Bearbeitung,  wenn
er  das  Korn  auf  Lager  nehmen  muß,  ferner  die  Gefahr  des
Verderbens  während  seiner  Besitzdauer.  Als  Gegenleistung  hierfür
hat  er  das  Recht,  von  der  Reichsgetreidestelle  für  jede  gelieferte
Tonne  Korn  neben  dem  gezahlten  Preise  einen  Zuschlag  von  sechs
Mark  zu  erhalten,  auch  wenn  er  seinen  Aufkäufern  weniger  gezahlt
hat.  Hat  er  selbst  mehr  Kommissionsgebühr  mit  Genehmigung  der
Reichsgetreidestelle  gezahlt,  so  hat  er  von  ihr  diese  Auslagen  bis
zum  Höchstsätze  von  neun  Mark  zu  beanspruchen.  Diese  Selbstlieferung
ihres  Kornüberschusses  haben  fast  alle  selbstwirtschaftenden  Kommunalverbände ­
  übernommen,  weniger  des  Gewinnes  an  der  Kommission ­
  halber,  als  weil  sie  so  auf  die  Bedürfnisse  ihrer  kreiseingesessenen ­
  Getreidebauer  mehr  Rücksicht  nehmen  können.
Ans  diese  Art  ist  dafür  Leforgt,  daß  sämtliches  Korn  in  den
Verkehr  und  in  die  Hand  der  Reichsgetreidestelle  gelangt  und  daß
dieser  Verkehr  sich  ganz  nach  ihren  Anordnungen  abspielt,  obwohl
        <pb n="94" />
        90  --

sie  weder  mit  den  einzelnen  Landwirten  noch  mit  den  einzelnen
Kornempfängern  darüber  verkehrt.  Die  Kommissionäre  leisten  die
ganze  Arbeit  und  sind  damit  nicht  bloß  technische  Hilfskräfte,  sondern
Träger  einer  wirtschaftlichen  Ausgabe.  Sie  werden  durch  die  bis
ins  einzelne  ausgearbeiteten  Vertragsbestimmungen  und  Vordrucke
gebunden  und  erhalten  noch  häufig  Sonderanweisungen,  denen  sie
nachzukommen  haben.  Alle  Streitigkeiten  aus  den  Käufen  spielen
sich  zwischen  Landwirt  und  Kommissionär  oder  zwischen  Landwirt
und  Mühle  oder  zwischen  Kommissionär  und  Mühle  ab.  Die  Reichsgetreidestelle ­
  hat  unmittelbar  nichts  damit  zu  tun  und  nur  bei  sich
ein  Schiedsgericht  eingesetzt,  das  stark  in  Anspruch  genommen
wird  und  beispielsweise  im  zweiten  Wirtschaftsjahre  mit  der  feuchten ­
  Ernte  15  000  Streitigkeiten,  fast  durchweg  über  Beschaffenheit  des
Korns,  erledigte.
Die  Reichsgetreidestelle  hat  mit  diesem  Verfahren  im
ersten  Wirtschaftsjahre  1,8  und  im  zweiten  4,3  Millionen  Tonnen
B  r  o  t  k  o  r  n  nach  den  von  ihr  bestimmten  Plätzen  auf  den  von  ihr
vorgeschriebenen  Bahnen  durch  ihre  Kommissionäre  bewegt. ­
  Sie  haben  diese  großen  Massen  von  Millionen  Landwitten
losgemacht  und  in  Verkehr  gesetzt  und  dabei  die  ganze  Gefahr  des
Kornverkehrs  vom  Auskauf  bis  zum  Abliefern  getragen.  Eine  „restlose ­
  Erfassung",  wie  der  aus  dem  österreichischen  Sprachschatz  durch
militärische  Stellen  bei  uns  eingeführte  Kriegsausdruck  lautet,
wird  beirn  deutschen  Korn  nicht  erreicht  und  kann  niemals
erreicht  werden.  Nur  wer  wirklichkeitsfremd  theoretischen  Irrlichtern ­
  folgt  oder  wähnt,  durch  Befehle  das  lebendige  Wirtschaftsleben ­
  zwingen  zu  können,  wird  solchen  Aberglauben  hegen.  Der
praktische  Volkswirt  wird  zufrieden  sein,  wenn  er  mit  seinen
Maßnahmen  95  Hundertstel  der  verfügbaren  deutschen  Ernte  in  die
bestimmten  Verkehrswege  fließen  läßt  und  so  die  Brotversorgnng
von  Volk  und  Heer  sichert.  Die  Leiter  der  Reichsgetreidestelle  müssen
freilich  unbeschadet  dieser  Erkenntnis  dauernd  bemüht  bleiben,  die
fehlenden  wenigen  Hundertstel  noch  herabzumindern  oder  doch  wenigstens ­
  nicht  steigen  zu  lassen.
4.  V  e  r  w  a  h  r  u  n  g  und  V  e  r  m  a  h  l  u  n  g  des  Korn  s.
Für  die  Verarbeitung  des  Korns  zu  Mehl'sind  die  M  ü  h  l  e  n  als
Glied  der  Korn-  und  Wehlwirtschaft  unentbehrlich.  Freilich  bedarf
man  nicht  sämtlicher  Mühlen,  die  auch  im  Frieden  bei  erheblich
größerem  Wahlgut  nicht  voll  beschäftigt  waren.  Da  die  Reichsgetreidestelle ­
  nur  ellva  ein  Drittel  des  deutschen  Mahlgutes  selbst
vermahlen  läßt,  "kann  sie  nur  einen  verhältnismäßig  kleinen
        <pb n="95" />
        91

Teil  aller  deutschen  Mühlen  beschäftigen.  Bei  der  Auswahl
mußten  alle  kleinen  Wind-  und  Wassermühlen  ausscheiden.  Sie
mahlen  größtenteils  für  Selbstversorger  und  daher  während  des
Krieges  im  ganzen  mehr  Korn  als  in  den  letzten  Faiedensjahren.
Daß  sie  unter  dem  Kriege  leiden,  rührt  mehr  aus  dem  Mangel  an
Aufträgen  für.  Futterschrot  her.  Unter  den  übrigen  Mühlen  wählt
die  Reichsgetreidcstelle  nach  der  Leistungsfähigkeit  für  Vermahlung»
Lagerung  und  Verarbeitung  des  Kornes  aus.  Ferner  hat  sie  Rücksicht ­
  daraus  zu  nehmen,  daß  Korn  und  besonders  Mehl  bis  zu  ihrem
Bestimmungsorte  möglichst  kurze  Wege  zurückzulegen  haben,  weil  die
im  Kriege  stark  angespannten  Beförderungsmittel  möglichst  wenig  belastet ­
  werden  dürfen  und  doch  die  Versorgung  der  großstädtischen  Bevölkerung ­
  auch  bei  Verkehrsstockungen  sicher  sein  muß.  Endlich
mußten,  um  die  Mahllöhne  niedrig  zu  hallen,  nur  die  leistungsfähigsten ­
  Mühlen,  diese  aber  möglichst  voll  beschäftigt  werden.  Auch
würde  die  Heranziehung  zahlreicher  au  sich  entbehrlicher  Mühlen  den
Geschäftsverkehr  der  Reichsgetreidestelle  erschweren  und  verteuern,  wie
die  Sicherheit  regelmäßiger  Versorgung  abschwächen.  Tatsächlich
arbeiteten  im  ersten  Wirtschaftsjahre  2627  Mühlen  für  die  Reichsgetreidestelle. ­
  Davon  waren  viele  nur  zum  zehnten  Teile  ihrer  Leistungsfähigkeit ­
  beschäftigt,  die  Arbeitslast  der  Reichsgetreidcstelle
mit  Mahlaufträgen,  Mahlverfügungen  und  Abrechnungen  aber  sehr
groß.  Daher  sind,  iul  folgenden  Wirtschaftsjahre  etwa  fünfzig
Großmühleu,  auderthalbhundert  Mittelm  ühleu  und  vierhundert
Kleinmühlen,  zusammen  610  au  die  Reichsgetreidestelle  vertraglich
angeschlossen,  davon  184  als  Untermuhlen.
Aus  wirtschaftlichen  Gründen  müssen  insgesamt  soviel  Mühlen
angeschlossen  werden,  daß  alle  angelieferten  Kornmengen  stets  von
ihnen  glatt  abgenommen  und  gelagert  werden  können.  Diese  B  e  -
s  ch  ä  f  t  i  g  u  n  g  s  p  o  l  i  t  i  k,  die  durch  Zuweisung  des  Rohstoffes
durchgeführt  wird,  ging  wohl  zuerst  in  der  Kriegswirtschaft
grundsätzlich  darauf  aus,  die  nach  Lage  und  Leistungsfähigkeit ­
  geeigneten  Betriebe  voll  zu  beschäftigen  und  dadurch  Arbeitskräfte, ­
  Kohlen,  Ol  u.  a.  .  zum  Besten  der  Kriegswirtschaft ­
  zu  ersparen,  die  Erzeugungs-  und  Beförderungskosten  zu  mindern ­
  und  durch  all  dies  den  Preis  des  Erzeugnisses  für  die  Volksversorgung ­
  möglichst  niedrig  zu  halten.  Der  schon  von  L.  Blanc  vorgeschlagene ­
  und  im  weiteren  Kriegsverlaufe  bei  anderen  Gewerben
angewandte  Plan,  von  den  beschäftigten  Betrieben  Abgaben  zugunsten
der  nicht  beschäftigten  zu  erheben,  beseitigt  hierdurch  die  angestrebte
Verbilligung  größtenteils  wieder  und  kann  daher  bei  dem  wichtigsten
Nahrungsmittel  nicht  in  Frage  kommen.  Die  mittleren  und
        <pb n="96" />
        —  92  —
kleineren  Mühlen  können  außerdem  bei  den  selbstwirtschaftenden
Kreisen  und  die  Kleinmühlen  bei  den  Selbstversorgern  Beschäftigung
finden.  Auch  gibt  die  Reichsgetreidestelle  kleineren  und  mittleren
Mühlen  die  Möglichkeit,  sich  von  ihr  durch  Zusammenschluß  unter
einer  führenden  Mühle  Beschäftigung  zu  sichern.  Diese  auf  Wirtschaftlichkeit ­
  abgestellte  Mühlenpolitik  ist  viel  und  häufig  angegriffen
worden.  Gehen  solche  Eingriffe  von  Müllern  aus,  deren  Räder  oder
Walzenstühle  stehen,  so  wird  es  ihnen  kein  rechtlich  Denkender  verübeln, ­
  wenn  sie  für  ihr  Bestehen  kämpfen  und  dabei  auch  Worte  und
Mittel  anwenden,  die  nicht  nätig  wären.  Andere  Angreifer,  die  in
dieser  Hinsicht  mitunter  noch  weiter  gegangen  sind,  haben  nicht
die  Entschuldigung,  durch  Interesse  verblendet  zu  sein,  sondern  liefern
nur  einen  Beleg  dafür,  daß  in  Deutschland  selbst  bei  wirtschaftlichen
Sachen  das  Arbeiten  mit  allgemeinen  Gefühlsvorstellungen  beliebter
ist  als  das  mühsamere  Denken  mit  Größenbegriffen.
Da  die  Reichsgetreidestelle  etwa  die  Hälfte  ihres  Kornbedarfs  in
Ostdeutschland,  ein  Drittel  in  Mitteldeutschland  und  ein  Achtel  in
Westdeutschland  erwirbt,  dagegen  ein  Viertel  ihrer  Mehlmengen
nach  Ostdeutschland,  ein  Viertel  nach  Mitteldeutschland  und  die
Hälfte  nach  Westdeutschland  zu  liefern  hat,  so  muß  sie  ein  Viertel
ihrer  ostdeutschen  und  ein  Zehntel  ihrer  mitteldeutschen  Einkäufe
nach  dem  Westen  verfrachten.  Bei  dem  Fehlen  der  Wasserverbindung ­
  zwischen  Elbe  und  Weser  und  der  winterlichen  Frostgefahr
  kann  sie  nur  etwa  ein  Zehntel  ihres  Kornes  zu  Wasser  versenden. ­
  Da  die  Eisenbahntarife  staffelmäßig  mit  der  Entfernung  von
400  Kilometer  an  fallen  und  stärker  für  Korn  als  für  Mehl,  so
fordert  auch  diese  Überlegung,  daß  dieses  Drittel  allen  gekauften
Kornes  möglichst  als  Korn  nach  den  westlichen  Mühlen  in  die
Verbranchsbezirke  gefahren  wird.  Tatsächlich  hat  auch  die
Reichsgetreidestelle  drei  Viertel  dieser  Menge  als  Korn  nach
den:  Westen  verfrachtet  und  nur  ein  Viertel  mit  Rücksicht
ans  die  Beschäftigung  östlicher  Mühlen  als  Mehl.  Die  gesamten  Frachtbeträge ­
  für  Korn  und  Mehl  stellen  sich,  trotzdem  durch  eingestellte
Eisenbahnbeamte  für  jede  Sendung  die  beste  und  billigste  Versendung
errechnet  wird,  auf  rund  sechs  Mark  für  die  Tonne.
Bevor  das  Korn  vermahlen  wird,  muß  es  dem  Kommissionär  a  b  -
g  e  n  o  m  m  e  n  und  meistens  noch  gelagert  werden.  Da  die  Reichsgctrcldestelle
  weder  jene  kaufmännische  noch  diese  technische  Aufgabe
selbst  durchführen  kann,  hat  sie  beides  den  Mühlen  übertragen.  Als  ihre
Vertreter  haben  sie  alles  ihnen  angediente  Korn  abzunehmen,  bei  Ankunft ­
  auf  Gewicht  und  Beschaffenheit  zu  prüfen  und  gefundene  Mängel ­
  in  genau  vorgeschriebener  Form  zu  rügen,  sowie  für  künftige
        <pb n="97" />
        Entscheidung  des  Schiedsgerichts  die  Unterlagen  zu  beschaffen.  Der
Minderwert  wird  durch  Verständigung  zwischen  den  Parteien  oder
durch  das  Kornschiedsgericht  festgestellt,  dem  Kommissionär  oder
Landwirt  am  Preise  gekürzt  und  den  Mühlen  gutgebracht.  Die
Mühle  muß  die  Säcke  nach  fünf  Tagen  zurückliefern  oder  steigende
Leihgebühren  zahlen.
Noch  verantwortungsvoller  ist  die  Sorge  für  die  gute  Aufbewahrung ­
  des  Kornes  durch  zweckmäßige  Lagerung  und  Behandlung, ­
  damit  von  der  deutschen  Ernte  nichts  verdirbt  und  alles
dem  Verbraucher  zukommt.  Diese  Aufgabe  der  Kornwirtschaft
können  nur  die  Mühlen  lösen,  die  nächst  den  Landwirten  nach
Ausstattung  und  Erfahrung  die  '  besten  Verwahrer  für  Korn
sind.  Auch  wird  an  Beförderungsarbeit  gespart,  wenn  Verwahrer ­
  und  Vermahler  derselbe  sind.  Das  Gesetz  hat  daher  den
Mühlen  die  lästige  Pflicht  auferlegt,  Korn  und  Mehl  sorgsam  zu  verwahren ­
  und  pfleglich  zu  behandeln.  Die  Einzelheiten  sind  durch
einen  Lagerungsvertrag  zwischen  der  ReichLgetreidestelle  und  der
Mühle  geordnet..,  Danach  müssen  die  Mühlen  ihre  Lagerräume  zur
Verfügung  stellen  uich  erforderlichenfalls  Speicher  und  Schiffe  zur
Kornlagerung  anmieten.  Sie  müssen  die  Vorräte  nach  genauer  Anweisung ­
  der  Rcichsgetreidestelle  bei  einer  von  dieser  benannten  Versicherungsgesellschaft ­
  gegen  Feuer  und  Diebstahl  versichern  und  sie  nach
Bedarf  sachgemäß  bearbeiten.  Sie  müssen  das  Korn  solange  lagern,
bis  die  Reichsgetreidestelle  den  Mahlauftrag  gibt,  aber  längstens  für
sechs  Monate,  ebenso  das  Mehl  bis  zur  Versandanweisung,  aber  längstens ­
  für  zwei  Monate.
Als  Eigentümerin  des  Kornes  hat  sich  die  Reichsgetreidestelle ­
  weitgehenden  Einfluß  vorbehalten.  Sie  genehmigt  die
Benutzung  aller  Lagerräume,  sie  verlangt  die  Einsendung  von  Lagerund ­
  Versicherungsscheinen,  sie  kann  jederzeit  die  Vorräte  prüfen  und
über  die  Bearbeitung  Weisungen  geben.  Sie  kann  den  Lagervertrag
jederzeit  ohne  Frist  kündigen,  wobei  die  Mühle  das  Korn  sofort  herausgeben ­
  muß,  aber,  wenn  sie  keine  Schuld  trifft,  eine  Entschädigung
von  vier  Mark  für  die  Tonne  erhält.  Tie  Mühle  trägt  b  i  c  G  ef
  a  h  r  der  Beschädigung  oder  Zerstörung  der  Vorräte  durch  äußere  Einwirkung ­
  oder  innere  Veränderung,  ferner  die  Gefahr  des  Gewichtsverlustes ­
  und  des  Diebstahles.  Bei  Mehl  Haftel  sie  für  Verderb  und
Gewichtsverlust.  Sie  haftet  aber  nicht  für  Schäden,  die  durch  feindliche ­
  oder  militärische  Einwirkung,  durch  Erdbeben  oder  dergleichen
verursacht  werden.  Die  Sorge  für  die  gute  Verwahrung  des
Karnes  veranlaßte  die  -Reüchsgetreidesielle,—besondere  Uber-
        <pb n="98" />
        iu  a  L)  ungsbe  ä  ih  t  e,  im  ersten  Jahre  18,  im  zweiten  48,  anzustellen,
  die  regelmäßig  alle  Mühlen  besuchen  und  die  Lagerhalter
-  überwachen  Jowid  unterstützen.  Tatsächlich  sind  trotz  der  Feuchtigkeit
der  Ernte  im  zweiten  Wirtschaftsjahre  keine  Vorräte  verdorben.  Der
üblicherweise  auf  sechs  vom  Hundert  angesetzte  Schwund  nebst  Abgang ­
  hat  bei  den  Mühlen  der  Reichsgetreidestelle  nur  wenig  mehr
als  drei  vom  Hundert  betragen.
Für.  Aufspeicherung,  Lagerung,  Bearbeitung,  -  Versicherung,
Tragung  der  Gefahr  und  Abspeicherung  hat  die  Mühle  im
ersten  Jahr,  wo  die  Verträge  roh  und  schnell  geschlossen  wurden,
fünf  Mark  für  die  Tonne  ohne  Rücksicht  auf  die  Dauer  der  Lagerung ­
  erhalten,  im  zweiten  Jahre  dagegen  nur  anderthalb  Mark  je
Tonne  Korn  und  Monat  ausschließlich  einer  bestimmten  Freilagersrist. ­
  Dieses  Entgelt,  das  sich  durchschnittlich  auf  1,70  Mark  für
die  Tonne  im  Jahre  stellt,  würde  freilich  die  Mühlen  kaum  bestimmen,
die  große  Verantwortung  zrr  übernehmen.  Aber  da  viel  mehr  Mühlen
zu  mahlen  verlangen  als  benötigt  werden,  so  kann  nur  diejenige
Mühle  auf  Mahlgut  rechnen,  die  sich  zur  Verwahrung  bereiterklärt; ­
  denn  das  Korn,  das  eine  Mühle  lagert,  darf  sie  grundsätzlich
vermahlen.
Wie  im  Allgemeinen  Preußischen  Landrecht  dem  Bannrecht  der
Mühlen  die  Pflicht  entsprach,  ihre  Mahlpflichtigen  in  bestimmter
Folge  und  Frist  zu  befriedigen,  so  ist  auch  den  jetzt  mit  der  Vermahlung ­
  betrauten  Mühlen  gesetzlich  die  Wahlpflicht  auferlegt.  Daß
die  Mühlen  sich  allgemein  weigern  würden,  für  die  Reichsgetreidestelle ­
  zu  mahlen,  war  nach  Lage  der  Sache  nicht  zu  befürchten.  Aber
es  mußte  verhindert  werden,  daß  vielleicht  eine  für  die  Versorgung
einer  Großstadt  unentbehrliche  Mühle  sich  weigert  oder  durch
anfängliche  Weigerung  besonders  günstige  Bedingungen  erzwingt.
Die  Mühlen  haben  alles  ihnen  von  der  Reichsgetreidestelle  zugewie^
sene  Korn  gegen  einen  Mahllohn  zu  mahlen,  so  daß  Korn  und  Meh5
Eigentum  der  Reichsgetreidestelle  bleiben.  Sie  sind  also  sämtlich
L.o  h  n  m  ü  ller,  wie  sie  es  Jahrhunderte  hindurch  gewesen  sind,
i  und  wie  sie  es  vor  denn  Kriege  großenteils  und  die  kleinen
Mühlen  ausschließlich  waren.  Die  Reichsgetreidestelle  schreibt
die  Mahlzeit  vor,  die  Höhe  der  Ausmahlung,  die  Mehlart,  die  Art
der  Sichtmaschinen  und  Plansichter  und  ebenso  die  Reinigungsart
des  Kornes  bis  zum  Verbot  der  künstlichen  Anfeuchtung.  Für  jede
Übertretung  oder  schuldhafte  Verzögerung  sind  hohe  Vertragsstrafen
fällig.  Die  ganze  Formänderung  des  Kornes  zu  Mehl  wird
so  durch  die  Mühle  geleistet,  aber  durch  die  Reichsgetreidestelle
geregelt.
        <pb n="99" />
        $)ie  bestehenden  Vorschriften,  wonach  die  Mühlen  Roggen  bis
82  und  Weizen  bis  zu  80  Hundertsteln  auszumahlen  haben,  sind
beibehalten.  Nachdem  aber  in  der  Reichsgetreidestelle  eine  einheitliche ­
  Verwaltungsstelle  für  diese  ganze  Bewirtschaftung  mit  Verfügungsmacht ­
  über  das  ganze  Reich  hin  besteht,  ist  ihr  die  Befugnis
in  die  Wiege  gelegt  worden,  die  A  u  s  m  a  h  l  u  n  g  s  s  ä  tz  e  zu  ändern,
so  daß  nicht  erst  besondere  Burrdesratsverordnungen  hierfür  erlassen
werden  müssen.  Am  19.  AugusÖlMZ'lhal  die  Reichsgetreidestelle  den
Ausmahlungssatz  für  beide  Kornarten  auf  75  heruntergesetzt,  ist  aber,
nachdem  die  Vorratserhebung  ungünstiger  als  erwartet  ausgefallen
war,  mit  dem  16.  Januar  1916  wieder  auf  die  alten  Sätze  hinaufgegangen. ­

Zum  besten  der  Volksernährung  müssen  die  M  a  h  l  l  ö  h  n  e  niedrig ­
  gehalten  werden.  Um  die  Vereinbarung  angemessener  Mahllöhne
mit  den  Mühlen  zu  erleichtern  und  nötigenfalls  auch  die  Vermahlung
zu  angemessenen  Löhnen  erzwingen  zu  können,  besitzt  die  Reichszentrale ­
  das  in  der  Öffentlichkeit  viel  geforderte  Recht,  Mahllöhne  allgemein ­
  festzusetzen.  Für  den  Fall,  daß  sie  hiervon  absieht,  ist  die
Landeszentralbehörde  mit  dem  gleichen  Rechte  für  ihren  Bezirk  betraut. ­
  Tatsächlich  ist  aber  von  dieser  Befugnis  kein  Gebrauch  gemacht ­
  worden.  Die  Mahllöhne  werden  jährlich,  allerdings  mit  unter
dem  Druck  dieses  Rechtes,  nach  schwierigen  Verhandlungen  mit  den
Mühlen  vereinbart.  Sie  betrugen  im  ersten  Jahr  20  M.  für  die  Tonne
Roggen  und  22  M.  für  die  Tonne  Weizen,  wovon  noch  der  Wert  der
ermahlenen  Kleie  nach  dem  Höchstpreise  abging.  Dieser  gleichmäßige
Satz  für  alle  Mühlen  stieß  im  zweiten  Jahre  auf  lebhafte  Widerstände.
Der  Mahllohn  kann  unbeschadet  der  Einträglichkeit  der  Mühlen  desto
niedriger  sein,  je  geringer  die  Gesamtkosten  des  Betriebes  sind,  also
im  allgemeinen  bei  größeren  Mühlen  niedriger  als  bei  kleinen  und
umgekehrt  bei  Teilbeschäftigung  höher  als  bei  Vollbeschäftigung.  Danach ­
  ist  der  Mahllohn  für  sechs  Mühlengrößen  und  acht  Beschäftigungsklafsen
  abgestuft,  so  daß  sich  48  Gruppen  mit  Sätzen  von
11  bis  36  Mark  ergeben,  wovon  je  noch  der  Wert  der  ermahlenen  Kleie
abgeht.  Dabei  unterscheidet  sich  der  Mahllohn  in  den  verschiedenen
Größenklassen  um  fünf,  nach  dem  Beschäftigungsgrade  bis  zu  zwanzig
Mark  in  derselben  Größenklasse.  Bei  möglichst  voller  Beschäftigung ­
  (85  Prozent)  ist  so  das  Allgemeinwohl,  das  Geschäft  der
Reichsgetreidestelle  und  der  Nutzen  der  Mühle  gleichzeitig  am  besten
gewahrt.
Ter  Beschäftigungsgrad  wird  in  Hundertteilen  der  Leistungsfähigkeit ­
  bezeichnet  und  die  L  e  i  st  u  n  g  s  f  ä  h  i  g  k  e  i  t  jeder  einzelnen
Mühle  hauptsächlich  nach  ihrer  Lagerfähigkeit  bemessen.  Denn
        <pb n="100" />
        zweckmäßige  Lagerung  ist  für  die  Reichsgetreidestelle  schwerer  zu
sichern  als  Vermahlung.  Zede  Mühle  muß  sich  daher  verpflichten,
die  Hälfte  des  Kornes  zu  lagern,  für  dessen  Vermahlung  an
“frert  ArbeitstcigTrf'mi  Jahre  sie  den  Milldestrnahllohn  ihrer  Größenklasse ­
  erhalt.  Wenn  ^alsö  eine^MühIe  'e'swä  18  Tonnen  täglich  vermahlen ­
  kann,  aber  nur  1800  Tonnen  gleichzeitig  zu  lagern  vermag, ­
  so  ist  damit  ihre  Leistungsfähigkeit  auf  12  Tonnen  neu  begrenzt. ­
  Im  einzelnen  sind  dabei  noch  eingehende  Bestimmungen
über  die  Abgrenzung  der  Lagerzeit  gegen  die  Mahlzeit  nötig.  Diese
feinere  Regelung  der  Mahllöhne,  die  wie  beim  Lagergelde  erst  auf  den
Erfahrungen  der  ersten  Monate  ausgebaut  werden  konnte,  ist
nicht  nur  gerechter,  sondern  auch  für  die  Gesamtheit  vorteilhafter.
Denn  die  Reichsgetreidestelle  hat  im  zweiten  Wirtschaftsjahr  12,65
Mark  gegenüber  20,78  M.  im  ersten  Wirtschaftsjahre  durchschnittlich
für  die  Tonne  gezahlt,  was  teilweise  durch  die  erheblich  geringere
Zahl  der  angeschlossenen  und  daher  gut  beschäftigten  Mühlen  verursacht ­
  ist.
Der  Mahllohn,  der  für  Weizen  durchschnittlich  um  zwei  Mark
höher  ist  als  für  Roggen,  wird  für  die  vermahlene  Menge  gezahlt,
deren  Gesamtheit  der  von  der  Mühle  empfangenen  und  abgenommenen ­
  Kornmenge  entspricht.  Dann  werden  ihr  für  Lagerfchwund
und  für  Mahlverlust  je  drei  Hunderttelle  gutgebracht  und  anerkannte
'Minderwerte  ebenfalls  gutgeschrieben.  Arbeitet  eine  Mühle  mit
größerem  Schwund  oder  Verlust,  so  hat  sie  das  fehlende  Mehl  zu
ersetzen.  Gelingt  es  ihr  umgekehrt  durch  pflegliche  Verwahrung  und
gute  Vermahlung  die  ansgeworfene  Mehlmenge  zu  überschreiten,  so  fällt
zwar  das  mehr  ermahlene  Mehl  in  das  Eigentum  der  Reichsgetreidestelle,
  wird  aber  der  Mühle  zu  dem  erhöhten  Preise  von  dreißig  Mark
für  den  Doppelzentner  besonders  bezahlt.  Tatsächlich  hat  der  Verlust
nur  3  bis  3,6  vom  Hundert  je  nach  Größe  der  Mühle  betragen.  Die
Reichsgetreidestelle  rechnet  monatlich  mit  jeder  Mühle  über  das
Lagergeld,  den  Mahllohn,  die  Frachtauslagen,  die  Entschädigungen
für  Minderwert  usw.  ab,  wobei  der  Kleiewert  entsprechend  denc
Ausmahlsatze  sowie  die  Schwund-  und  Verlustsätze  gegengerechnet
werden.  Die  Höhe  der  Mahllöhne  ist  vielfach  bemängelt,  und
mit  dem  Hinweise  auf  die  großen  Gewinne  vieler  Aktienmühlen  den
Leitern  der  Reichsgetreidestelle  kaufmännische  Ungewandtheit  oderschlimmeres
  vorgeworfen  worden.  Nun  haben  aber  die  Gewinne  der
Großmühlen  ihre  Quelle  in  den  Vorgängen  der  ersten  Kriegsmonate
1914.  Sie  bilden  gewiß  keine  erfreuliche  Einleitung  zu  den  vielen
unerfreulichen  Preiserfcheinungen  im  Kriege.  Aber  mit  den  Mahllöhnen ­
  der  Reichsgetreidestelle  haben  sie  wenig  zu  schaffen.  Sie  find
        <pb n="101" />
        97

mit  Fleiß  gut  ausreichend,  aber  nicht  zu  hoch  angesetzt.  Auch  muß
für  ein  sachliches  Urteil  der  Mahllohn  mit  dem  Lagergelde  zusammengefaßt ­
  und  dagegen  die  vielerlei  Ausgaben  und  Arbeiten  der  Mühlen,
sowie  die  Last  der  wirtschaftlichen  Verantwortung  für  Korn  und
Mehl  als  Gegenleistung  abgewogen  werden.  Ob  die  Waage  dabei
wirklich  allzusehr  zugunsten  der  beschäftigten  Mühlen  ausschlägt,  ist
zum  mindesten  zweifelhaft.
Im  Unterschiede  vom  altrömischen  damnuni  sentit  dominus
(den  Schaden  leidet  der  Eigentümer)  tragen  beim  Korn,  das
mit  der  Abnahme  durch  die  Mühle  in  das  Eigentum  der
Reichsgetreidestelle  übergeht  und  auch  nach  der  Verarbeitung
zu  Mehl  darin  bleibt,  die  Mühlen  die  Gesah  r  für  sorgsame ­
  Abnahme,  zweckmäßige  Verwahrung  und  Bearbeitung  sowie
für  richtige  Vermahlung.  Da  von  der  Erfüllung  dieser  gesetzlich ­
  aufgelegten  und  vertraglich  im  einzelnen  festgelegten  Abnahmepflichten ­
  die  Volksernährung  abhängt,  sind  sie  abgesehen  von  der  allgemeinen ­
  Schadensersatzpflicht  durch  Androhung  gesetzlicher  Strafen
und  Vereinbarung  hoher  Vertragsstrafen  gesichert  worden.  Zu  deren
Sicherstellung  müssen  die  Mühlen  ein  Fünftel  des  Wertes,  den  das
ihnen  eingelagerte  Korn  hat,  in  Wertpapieren  oder  Bankbürgschaften ­
  nach  vorgeschriebener  Form  hinterlegen;  das  sind  rund  70  Millionen ­
  Mark.  Als  wirksames  Mittel  hängt  über  den  Mühlen
stets  das  Recht  der  Rcichsgetreidcstelle,  bei  Verstoß  oder  mangelhafter
Erfüllung  ihrer  Pflichten  den  Vertrag  sofort  auszulösen,  von  der
Mühle  den  Ersatz  aller  dabei  entstehenden  Schäden  zu  verlangen  und
ihr  im  kommenden  Jahr  kein  Mahlgut  wieder  zuzuweisen.  Außerdem ­
  können  die  Verwaltungsbehörden  eine  Mühle  sofort  schließen,
wenn  sie  sich  in  der  Erfüllung  ihrer  Pflichten  unzuverlässig  zeigt.
In  diesem  Hu  n  ge  rkr  iege^rnoe  m  die  Wortführer  des  fair
play  (des  ehrlichen  Spieles)  mit  ehrlichen  wie  unehrlichen  Mitteln
unserem  Volke  aufspielen,  kommt  es  weniger  auf  Strafe  für  Verstöße
und  Geldersatz  des  Schadens  an,  als  ans  die  bestimmte,  für  die  Volksernährung ­
  unentbehrliche  Ware,  deren  Erhaltung  und  Verarbeitung
den  Mühlen  anvertraut  ist.  Daher  sind  die  Verträge  mit
den  Mühlen  so  ausgebaut  worden,  daß  der  Vorteil  der  Mühlen
in  die  gleiche  Richtung  eingestellt  wird,  die  das  Gemeinwohl  erheischt. ­
  Die  Mühlen  müssen  aus  dem  von  ihnen  abgenommenen  Korn
ein  nach  Menge,  Mahlgrad  und  Beschaffenheit  genau  vorgeschriebenes ­
  Mehl  liefern  und  Kleie  abgeben.  Was  an  Mehl  fehlt
oder  an  Mehlgüte  mit  Recht  bemängelt  ist,  hat  die  Mühle  neben  den
Vertragsstrafen  zu  bezahlen.  Die  hierfür  vereinbarten  Sätze  sind  so
hoch,  daß  sie  unter  Umständen  Lagergeld  und  Mahllohn  völlig  auf-Hest

  50,53.
        <pb n="102" />
        98

zehren  oder  auch  übersteigen,  so  daß  die  Mühle  dann  für  ihre  ganze
Tätigkeit  Schaden  erleidet  und  sich  schlechter  steht  als  ihre  unbeschäftigte ­
  Nachbarin.  Der  Zweck  ist  erreicht  worden.  Schon  bei
der  Abnahme  des  angedienten  Kornes  Verfahren  die  Mühlen  so  sorgsam ­
  und  sichern  sich  bei  mindergutem  Korn  durch  Mängelrüge  von
vornherein  gegen  entsprechenden  Mehlausfall  so  vorsichtig,  daß  in
Jahren  ungünstigen  Erntewetters  die  Reichsgetreidestelle  wiederholt
vor  Überspannung  der  Anforderungen  zu  ungunsten  der  Landwirte
warnen  mußte.  Nur  bei  besonders  feuchtem  Korn  muß  sie  mit  besonderen ­
  Mitteln  eingreifen,  da  sie  dessen  Aufbewahrung  den  Mühlen
nicht  ohne  weiteres  aufbürden  kann.
Freilich  hat  sich  die  Reichsgetreidestelle  nicht  dabei  beruhigt, ­
  daß  die  Mühlen  aus  Scheu  vor  Strafe  wie  aus
Eigennutz  ihren  Pflichten  schon  von  selbst  nachkommen  werden, ­
  sondern  hat  sich  vertraglich  weitgehende  Rechte  gegenüber  den
Mühlen  vorbehalten  und  macht  davon  ausgiebigen  Gebrauch.  Die
Mühlen  haben  regelmäßig  genaue  Auskünfte  über  ihre  ganzen  Verhältnisse
  zu  geben,  ihr  Maschinendiagramm  einzusenden,  vierteljährlich ­
  ihre  Lagerbestände  auf  Erfordern  der  Reichsgetreidestelle  aufzunehmen ­
  u.  a.  m.  SrDünüssenMsklmmke^Vord'ruckebenutzen  und  haben
für  Handlungen  ihrer  Angestellten,  Hausgenossen  oder  Vertreter  wie
für  eigene  Handlungen  der  Inhaber  oder  Geschäftsleiter  zu  haften.
Streitigkeiten  zwischen  einer  Mühle  und  der  Reichsgetreidestelle
werden  durch  ein  bei  dieser  eingesetztes  Schiedsgericht  entschieden.
Die  Reichsgetreidestelle  kann  Läger  und  Maschinenräume  sowie  die
Bücher  und  Geschäftsaufzeichnungen  der  Mühle  jederzeit  einsehen,  ihre
gesamte  Einrichtung  bis  zu  den  benutzten  Maschinen  hin  auf  Geeignetheit ­
  prüfen,  die  Vermahlung  überwachen  und  genauer  regeln
und  sonstige  Vorschriften  machen,  denen  die  Mühle  sofort  folgen
muß.  Über  diese  starken  Eingriffe  in  ihr  eigentliches  Arbeiten  haben
die  Mühlen  Wider  Erwarten  kaum  geklagt,  wie  übrigens  auch  die
englischen  Rüstungs-,  Schiffsbau-  und  Schlüsselindustrien  die  viel  einschneidendere ­
  Regelung  anscheinend  gelassen  auf  sich  genommen  haben,
der  sie  Lloyd  George  und  seine  Jünger  unterworfen  haben.  Freilich
ist  dort  wie  hier  den  so  geregelten  Betrieben  gleichzeitig  ein  angemessener ­
  Gewinn  gesichert.  Auf  diese  Art  ist  die  schwierige  Aufgabe
der  Kornvermahlung  und  besonders  der  Kornerhaltung  auch  in  ungünstigen ­
  Erntejahren  so  gut  gelöst  worden,  wie  es  die  Sachverständigen ­
  vorher  nicht  für  möglich  erklärt  hatten.  Die  fachkundigen
Mühlen  tragen  die  Gefahr  und  leisten  die  Arbeit  nach  den  Anweisungen ­
  und  unter  Leitung  der  Reichsgetreidestelle.
        <pb n="103" />
        Bei  der  Kornvermahlung  entfallen  neben  dem  Mehl  je  nach  der
Höhe  des  Ausmahlsatzes  mehr  oder  minder  Kleie  und  sonstige  Abfälle. ­
  Ter  Spelz,  der  sich  bei  der  Verarbeitung  von  Dinkel  und
Fesen  ergibt,  geht  in  das  Eigentum  der  Mühle  über.  Die  sonstigen
Abfälle  mit  Ausnahme  von  Sand,  Eisenteilen  u.  a.  bleiben  Eigentum ­
  der  Reichsgetreidestelle,  die  hierfür  der  Mühle  eine  Vergütung
zahlt.  An  der  Kleie  hat  die  staatliche  Brotwirtschaft  unmittelbar
nur  das  Interesse,  daß  sie  nicht  als  Nachmehl  oder  Vollmehl  in  den
Handel  kommt  und  den  geordneten  Mehlverkehr  stört,  und  daß  sie  zu
festen  Preisen  abgesetzt  wird,  weil  sonst  kein  fester  Mehlpreis  einzuhalten ­
  ist.  Daher  sind  die  bestehenden  Kleieverordnungen  über
Höchstpreise  und  Kleiemischung  beibehalten,  im  übrigen  aber  ist  die
Kleie  aus  dem  Rahmen  der  Korn-  und  Mehlwirtschaft  ausgeschieden.
Mittelbar  muß  freilich  der  staatlichen  Brotsürsörgc  daran  liegen,  daß
die  Kleie  möglichst  nutzbringend  für  die  heimische  Viehhaltung  und
dadurch'in  weiterer  Folge  für  den  Getreidebau  verwandt  wird.  Bei
der  Knappheit  an  Futtermitteln  wird  auch  sie  vom  März  1915  an  bewirtschaftet, ­
  durch  die  Bezugsvereinigung  deutscher  Landwirte,  später
in  Verbindung  mit  der  Reichssutterntittelslelle.  Ihr  ist  vom  9.  März
1915  an  die  Verteilung  der  Kleie  übertragen  worden.
Dabei  ist  dann  bestimmt,  daß  die  crmahlene  Kleie  zuin  Hersteller-Höchstpreise
  in  das  Eigentum  der  Mühle  übergeht  und  von  ihr  an  die
Bezugsvereinigung  deutscher  Landwirte  und  nur  nach  deren  Auftrag
an  die  Kommunalverbände  geliefert  werden  darf.  Selbstversorger  tind
selbstwirtschaftendc  Kreise  erhielten  zunächst  die  aus  ihrem  Kornanteil
ermahlene  Kleie  zurück.  Ta  die  Stadtkreise,  die  zur  Fütterung  der
Milchkühe  Kleie  brauchen,  und  die  Landkreise,  die  ihren  Viehstand
hochhalten  wollen,  sich  über  den  Verteiluugsfuß  spannten  und  manche
einflußreiche  Stellen  den  selbstwirtschastenden  Kreisen  keinen  Vorteil
bei  der  Kleie  vor  den  übrigen  Kreisen  einräumen  wollten,  ist  nach
langem  Kampfe  am  23.  Juli  1915  festgesetzt,  daß  jeder  Kommuualvcrband
  zunächst  so  viel  Kleie  erhält,  wie  aus  seinem  Korn
ermahlen  wird,  aber  nicht  mehr,  als  seinem  Mehlverzehr  entspricht.
Die  übrige  Kleie  wird  zur  Hälfte  nach  dem  Verhältnis  der  über
jenen  Mehlbedarfsanteil  abzuliefernden  Kornmenge  und  zur  Hälfte
nach  dem  Verhältnis  des  Viehstandes  verteilt,  wobei  die  Viehgattungen ­
  von  der  Bezugsvereinigung  verschieden  bewertet  werden.  Dabei ­
  wird  jedem  Kommunalverbande  das  Korn  seiner  Selbswersorger
angerechnet.  Auch  kann  die  Reichssuttermittelstelle  bestimmte  Kleiemengeu
  für  besondere  Zwecke  abzweigen,  die  Landessuttermittelstellen
können  an  dem  Schlüssel  ändern.  Im  allgemeinen  hat  sich  die  Verteilung ­
  der  Kleie  durch  die  Bezugsvereinigung  der  deutschen  Land-
        <pb n="104" />
        100

Wirte  nach  diesem  Schlüssel  bewährt.  Zunächst  hat  die  Geschäftsleitung ­
  der  Kriegs-Getreidegesellschaft  mehrfach  versucht,  den  Kleievertrieb ­
  in  ihre  Tätigkeit  einzubeziehen.  Die  Reichsleitung  ist  dem
aber  entgegengetreten  aus  der  allgemeinen  Erwägung,  daß  die
knappen,  untereinander  vertretbaren  Futtermittel  zweckmäßigerweise
von  einer  Stelle  verteilt  werden  müssen,  und  aus  der  besonderen
Überlegung,  das  Geschäft  der  Brotversorgung  von  allen  entbehrlichen
Belastungen  freizuhalten.
5.  Vertrieb  des  Mehls  an  Heer,  Bäcker  und
mehlverarbeitende  Betriebe.  Die  nächste  Aufgabe  ist
die  Bewirtschaftung  des  Mehls  bis  zu  seiner  Umwandlung  in  Brot
oder  andere  Erzeugnisse.  Dazu  muß  das  Mehl  von  den  Mühlen
den  Bäckereien  und  anderen  Betrieben  in  bestimmten  Mengen  und
Fristen  regelmäßig  zugehen.  Die  Versorgung  der  Feldbäckereien  mit
Mehl  kann  als  militärische  Teilaufgabe  nicht  Wohl  von  einer  Zivilstelle ­
  geleistet  werden.  Die  Reichsgetreidestelle  kann  aber.  auch
die  für  jeden  einzelnen  Bäcker  für  die  bestimmte  Zeit  erforderliche
Mehlmenge  nicht  feststellen,  noch  kann  sie  mit  150  000  Bäckern  ständig ­
  in  Verkehr  stehen,  jedem  einzelnen  fein  Mehl  zustellen  und  mit
ihm  abrechnen.  Ebensowenig  ist  sie  in  der  Lage,  allen  Betrieben,
die  Mehl  oder  Korn  zu  anderen  Erzengnissen  verarbeiten,  unmittelbar ­
  die  erforderliche  Menge  zu  liefern.  Für  diese  dreiteilige  Aufgabe ­
  der  Mehllieferung  galt  es  die  Leistung  dieser  verschiedenen  Arbeiten ­
  aus  andere,  geeignetere  M  i  t  t  e  l  st  e  l  l  e  n  zu  überwälzen  und
der  Reichsgetreidestelle  nur  die  Leitung  zu  belassen.
Die  Belieferung  des  Heeres  mit  Mehl  ist  ein  Teil  der
allgemeinen  Heeresversorgung  mit  Lebensrnitteln,  Heeresgerät  und
Schießbedarf  und  kann  nur  von  den  militärischen  Stellen  bewirkt
werden,  die  über  die  Stärke  der  einzelnen  Heeresgruppen,  die  Truppenverschiebungen, ­
  die  Beförderungsmöglichkeit  jederzeit  genau  unterrichtet ­
  sind.  Der  Mehlverkehr  geht  durch  den  Generalintendanten  des
Feldheeres,  die  Intendanturen  und  die  ihnen  unterstellten  Proviantämter, ­
  die  jederzeit  erhebliche  Vorräte  halten,  um  so  nach  den.  Besörderungsgelegenheiten
  an  die  kämpfende  Truppe  Mehl  nachschieben
zu  können.  Mer  auch  mit  den  verschiedenen  Intendanturen  verkehrt
die  Reichsgetreidestelle  nicht  selbst,  sondern  nur  mit  der  Zentralstelle
zur  Beschaffung  der  Heeresverpflegung.  Die  Proviantämter  bezogen
zunächst  von  der  Reichsgetreidestelle  nach  Friedensbrauch  Korn  und
ließen  es  selbst  in  eigenen  oder  ermieteten  Mühlen  ausmahlen;
sie  haben  im  ersten  Wirtschaftsjahre  etwa  eine  halbe  Million  Tonnen
Korn  erhalten.  Die  Reichsgetreidestelle  wollte  dann  zur  Erleichterung
        <pb n="105" />
        ihrer  Mühlenpolitik  die  gesamte  Kornverniahlung  selbst  bewirken.
Im  Laufe  des  zweiten  Wirtschaftsjahres  gab  die  Heeresverwaltung
dieser  wirtschaftlich  richtigen  Forderung  nach  und  bezog  noch
585  000  Tonnen  Korn  und  944  000  Tonnen  Mehl.
Die  Intendanturen  melden  dreimal  monatlich  den  laufenden
Bedarf  ihrer  Proviantämter,  Ersatzmagazine  usw.  bei  der  Zentralstelle ­
  für  Heeresverpflegung  an,  die  dann  die  Gesamtmenge  bei  der
Reichsgetreidestelle  anfordert.  Sie  gibt  an  die  entsprechenden
Mühlen  Auftrag,  das  angeforderte  Mehl  an  die  bestimmten  Proviantämter ­
  zu  versenden,  und  stellt  ihnen  die  erforderlichen  Wagengestellscheine ­
  und  Frachtbriefe  für  Militärgut  zu.  Gleichzeitig  teilt
sie  der  Zentralstelle  die  Ablader  mit  und  stellt  nach  Möglichkeit
aus  ihren  Beständen  die  erforderlichen  Säcke.  Die  Reichsgetreidestelle ­
  kann  die  Gefahr  für  die  Mehlsendungen,  die  mitunter  bis
nahe  an  die  Front  gehen,  nicht  tragen.  Das  Mehl  wird  daher  an  der
Mühle  dein  Proviantamte  oder  der  Intendantur  als  Eigentum  übergeben, ­
  die  damit  die  Gefahr  während  der  Beförderung  übernehmen.
Außerdem  wird  Mehl  als  Heereseigentum  schneller  und  billiger  zum
Militärtarif  befördert.  Ta  die  Heeresverwaltung  zur  Abnahme  des
Mehles  nicht  dreimal  oder  öfter  monatlich  an  zahlreiche  Mühlen
besondere  Beauftragte  schicken  kann,  hat  grundsätzlich  der  Pfandhalter
der  Darlehnskasse  auf  Grund  des  ihm  überreichten  Militärfrachtbriefes ­
  der  Mühle  das  Mehl  für  die  Heeresverwaltung  abzunehmen.
Das  Gewicht  stellt  das  Proviantamt  beim  Empfang  nochmals  fest.
Um  die  Beschaffenheitsprüsung  zu  vereinfachen,  werden  monatlich
in  zehn  von  der  Zentralstelle  für  Hecresverpflegung  bestimmten
Intendanturen  zwanzig  Mehlproben  entnommen,  in  üblicher  Weise
behandelt  und  von  der  Versuchsanstalt  für  Getreidcverwertung  in
Berlin  untersucht.
Die  Reichsgetreidestellc  liefert  nach  ihrem  Ermessen  mit
Bahn  oder  Schiff  frachtfrei  der  Bahneinladestelle  des  Proviantamtes
innerhalb  drei  Wochen  nach  Ausgabe  der  Bestellung  der  Mühle.
An  den  Säcken  hat  die  Mühle  den  Inhalt,  den  Ausmahlsatz  und
das  Reingewicht  des  Mehls  durch  angehängte  Karten  anzuzeigen.
Das  Mehl  muß  von  mittlerer  Art  und  Güte  sein  und  durchschnittlich
in  seiner  Beschaffenheit  dem  Ausmahlsatze  entsprechen,  den  die
Heeresverwaltung  vorgeschrieben  hat.  Andernfalls  erhebt  das  Proviantamt ­
  Mängelrüge.  Die  Reichsgetreidestelle  rechnet  mit  den
Proviantämtern  unmittelbar  ab  und  erhält  den  Betrag  sofort  nach
Eingang  der  Rechnung  und  Abnahme  des  Mehles  durch  das  Proviantamt. ­
  Für  die  geringen  Kornmengen,  die  in  der  zweiten  Hälfte
des  zweiten  Wirtschaftsjahres  noch  geliefert  werden,  ist  das  Ber-
        <pb n="106" />
        102

fahren  entsprechend  geordnet.  An  das  Heer  sind  jährlich  steigend  1,8
bis  2,2  Millionen  Tonnen,  an  die  Marine  in  ähnlichem  Verfahren
35  000  Tonnen  Korn,  unter  Rückrechnung  des  Mehls  in  Korn,
geliefert.  Die  Preise  sind  nach  vier  Preisgebieten  abgestuft  und  betragen, ­
  weil  die  Durchschnittsfracht  bis  zum  Proviantamt  eingerechnet ­
  ist,  bei  Roggenmehl  etwa  anderthalb  bis  drittehalb  Mark
mehr  als  die  üblichen  Mehlpreise  der  Reichsgetreidestelle,  während  der
Unterschied  bei  Weizenmehl  geringer  ist.
—Wie  die  Intendanturen  das  Mehl  der  Reichsgetreidestelle  den
Heeresbäckern  vermitteln,  so  sind  die  K  o  m  m  u  nal  v  -e  r  b  ä  n  d  e  die
Mittelglieder,  die  das/  M  e  h  l/s  ü  r  d  i  e  Zivilbevolke  ru  n  g
den  Bäckern  zuführen.^  'Aber  mit  dieser  Gleichheit  der  Zwischenstellung ­
  ist  die  Ähnlichkeit  erschöpft.  Der  Heeresbedarf  muß  im  Kriege
vor  jedem  anderen  Bedarf  berücksichtigt  werden,  ohne  daß  die  Reichsgetreidestelle ­
  die  Befugnis  oder  die  Möglichkeit  hat,  die  Zahl  der  versorgten ­
  Krieger  und  die  Versorgungszeit  nachzuprüfen.  -DasWiberbleibende
  Mehl  muß  aber  für  das  Volk  reichen  und  innerhalb  dieses
Rahmens  jedem  Einzelnen  gleichmäßig  in  den  entsprechenden  Teilmengen ­
  zugewiesen  werden,  die  nach  dem  Verhältnis  der  Zivilbevölkerung ­
  zu  den  noch  verfügbaren  Mehlmengen  die  Reichsgetreidestelle ­
  in  einheitlicher  Kopfmenge  für  das  Reich  festsetzt  und
je  nach  der  Lage  der  VorräteGrvtigensalls  verändert.
Während  also  das  .Heer  seinen  Bedarf  anfordert,  müssen  die
Kommunalverbände  ihren  Bedarf  nach  der  Kopfzahl  ihrer  versorgungsberechtigtcn
  BevMerung  nachweise  n.  Sie  geben  auf
bestimmten  Vordrucken  dieZZahlen  der  versorgungsberechtigten  Bevölkerung ­
  und  der  van  ihnen  zu  versorgenden  Militärpersonen,
sowie  der  mit  besonderen  Mehlzulagen  bedachten  Bevölkerungsgruppen ­
  und  außerdem  die  noch  vorhandenen  Mehlvorräte  an.
Nach  Prüfung  der  Angaben  und  Berücksichtigung  der  Bestände  setzt
die  Reichsgetreidestelle  die  Mehlmenge  für  den  betreffenden  Kreis
fest  und  weist  ihm  das  Mehl  bei  der  bestgelegenen  Mühle  an.  Dort
muß  er  es  innerhalb  von  zehn  Tagen  vom  Beginn  der  Versorgungszeit
  abrufen,  womit  der  Kaufvertrag  geschlossen  ist.  Gerät  er  in
Verzug,  so  trägt  er  die  Gefahr  für  Verlust  und  Mehlschwund.
Die  Reichsgetreidestelle  ist  schon  aus  Mangel  an  der  erforderlichen ­
  Beamtenzahl  außerstande,  für  Verpackung  und  Versendung  des
Mehls  von  zahlreichen  Mühlen  an  die  mehreren  hundert  Kommunalverbände ­
  zu  sorgen.  Sie  hat  daher  diese  Aufgabe  aus  den  K  ä  u  -
f  e  r  überwälzt.  Er  muß  das  Mehl  von  der  Mühle  abnehmen,  wobei, ­
  wie  beim  Kornkauf,  als  Vertreter  der  Reichsgetreidestelle  die
Mühle  eintritt.  Die  Beförderungsgesahr  geht  somit  zu  Lasten  des
        <pb n="107" />
        103

Käufers.  Auf  feinen  Wunsch  übernimmt  die  Mühle  die  Versendung ­
  für  feine  Rechnung  und  Gefahr.  Für  alle  sonstigen  Verpflichtungen ­
  außer  der  Lieferung  ist  Berlin  als  Sitz  der  Reichsgetreidestelle ­
  der  E  r  f  ü  l  l  u  n  g  s  o  r  t  des  Kaufvertrages.  Tie  Mühlen
haben  die  Säcke  zu  stellen,  da  sie  meistens  Säcke  besitzen.  Das
Gewicht  des  Sackes  wird  zu  dem  Gewicht  seines  Inhalts  hinzugerechnet, ­
  so  daß  hierfür  der  Käufer  in  dem  Kaufpreise  einen  Betrag  als
eine  Art  Sackpfand  entrichtet.  Um  die  Rückgabe  der  S  ä  ck  e  zu  fördern,
erhält  der  Käufer  bei  Rücklieferung  der  Säcke  1,20  M.  für  den  Sack
ausgezahlt,  während  er  andernfalls,  abgesehen  von  höheren  Schadenersatzansprüchen, ­
  an  die  Mühle  1,20  M.  Vertragsstrafe  für  jeden  Sack
zu  zahlen  hat.  Die  Säcke  müssen  den  Namen  der  Mühle,  Art  und
Ausmahlungsgrad  des  Mehles  und  das  Gewicht  auf  angehängten  Karten ­
  tragen.  Die  Mühle  muß  Mehl  mittlerer  Art  und  Güte  und  nach
dem  vorgeschriebenen  Ausmahlsatze  liefern.  Ter  Käufer  muß  unverzüglich ­
  nach  Empfang  die  Ware  prüfen,  gefundene  Mängel  rügen  und
in  diesem  Falle  in  vorgeschriebener  Form  den  Tatbestand  festlegen.
Einigt  er  sich  mit  der  Mühle  über  die  Beanstandung  nicht,  so  entscheidet ­
  das  Mehlschiedsgericht,  das  bei  der  Reichsgetreidestelle  errichtet ­
  ist.  Der  Käufer  kann  nur  Minderung  verlangen.  Wandlung
und  Schadensersatzansprüche  wegen  Nichterfüllung  oder  mangelhafter
Erfüllung  sind  ausgeschlossen.
Insgesamt  liefert  die  Reichsgetreidestelle  in  jedem  Wirtschaftsjahre ­
  etwa  zwei  Millionen  Tonnen  an  die  Kommunalverbände.  Tie
viel  angegriffenen  Preise,  zu  denen  sie  zuerst  Mehl  verkaufte,
wurden  am  24.  März  und  dann  nochmals  am  15.  Mai  1915  auf  die
vorsichtig  geschätzten  Selbstkosten  herabgesetzt.  Seitdem  betrugen  sie
für  zehn  Preisgebiete  staffelmäßig  von  Ost  nach  West  ansteigend  bei
Roggenmehl  32,50  bis  35,50  M.,  bei  Weizenmehl  35,75  bis  38,75  M.
für  den  Doppelzentner  und  verstehen  sich  brutto  für  netto  einschließlich
Sack  frachtfrei  der  Bahnstelle  gm  Sitze  des  Kommunalverbandes.
Noch  in  anderer  Hinsicht  bietet  die  M  e  h  l  v  c  r  s  o  r  g  u  n  g  de  r
zahlreichen  Bäcker  erheblich  größere  Schwierigkeiten  als  die
einheitlich  geleitete  Belieferung  der  Heeresbäckereien,  deren  jede  für
eine  genau  bekannte  Mcnschenzahl  Brot  zu  backen  hat.  Wieviel  Mehl
muß  man  dem  einzelnen  Bäcker  zuführen,  damit  er  die  Ansprüche
der  Käufer  in  der  nächsten  Woche  befriedigen  kann?  Einzelne  Kommunalverbände ­
  haben  Kundenlisten  oder  ähnliche  Einrichtungen  eingeführt. ­
  Lm  allgemeinen  hat  man  sich  aber  darauf  verlassen,  daß  auch
im  Frieden  die  Brotesser  ihr  Brot  stets  von  demselben  Bäcker  zu  holen
pflegen,  und  daß  im  Kriege,  wo  Preis  und  Beschaffenheit  überall
gleich  sind,  für  sie  noch  weniger  Anlaß  vorliegt,  Brot  oder  Mehl  in
        <pb n="108" />
        dieser  Woche  andernorts  zu  kaufen  als  in  der  vorigen.  Die  Bäcker,
Konditoren  oder  Mehlkleinhändler  erhielten  daher  zunächst  eine  bestimmte ­
  Mehlmenge  für  eine  Woche,  über  die  sie  in  vorgeschriebener
Form  Buch  zu  führen  hatten.  Dieser  Mehlvorschuß  wird  entsprechend
ihrem  vorhergegangenen  Mehlverbrauch  bemessen.  Allwöchentlich
haben  sie  die  von  ihrem  Käufer  erhaltenen  Brot-  oder  Mehlscheine
bei  der  M  e  h  l  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  s  st  e  l  l  e  abzuliefern,  die  jeder
Kommunalverband  errichten  muß.  Um  die  Prüfung  dieser  sehr
zahlreichen  Einzelabschnitte  bei  der  Mehlverteilungsstelle  zu  erleichtern, ­
  werden  sie  gewogen  oder  in  bestimmter  Weise  auf  Bogen  geklebt ­
  oder  vorher  von  freiwilligen  Helfern  nachgezählt  und  bescheinigt.
Daraufhin  rechnet  die  Mehlverteilungsstelle  mit  den  einzelnen
Bäckern  über  ihre  Mehlbeftände  ab  und  stellt  ihnen  Mehlbezugsscheine ­
  auf  entsprechende  Mengen  aus,  gegen  deren  Abgabe  sie  das
benötigte  Mehl  erhalten.
Die  gesetzlichen  Vorschriften,  Weizenmehl  nur  in  bestimmten
Mischungen  mit  Roggenmehl  abzugeben,  verdanken  ihren  Ursprung ­
  dem  Einfluß  volkserzieherifch  bestrebter  Amtsstellen,  waren
aber  wirtschaftlich  bedeutungslos.  Sie  mußten  unter  dem  18.  Februar ­
  und  dem  29.  April  1915  nach  dem  Verhältnis  der  verfügbaren
Mehlvorräte  geändert  werden  und  sind  überhaupt  aufgehoben,
seitdem  die  Reichsgetreidestelle  über  die  meisten  Mehlvorräte  verfügt
und  nötigenfalls  bei  ihren  Abrufen  bestimmte  Mischungen  vorschreiben ­
  kann.
Zür^  die  Mehlzuführung  war  zu  beachten,  daß  Bäcker,  Konditoren ­
  und,  Mehlkleinhändler  im  allgemeinen  weder  geeignete
Räume  haben,  um  größere  Mehlvorräte  zu  lagern,  noch  über  genügende ­
  Mittel  verfügen,  um  sie  im  voraus  bezahlen  zu  können.
In  dieser  Hinsicht  können  die  Kommunalverbände  ohne  weiteres
eintreten,  aus  ihren  Mitteln  der  Reichsgetreidestelle  das  Mehl  sofort
bezahlen  und  die  Beträge  wöchentlich  von  ihren  Bäckern  einziehen, ­
  wobei  sie  sich  mitunter  der  Sparkasse  bedienen.  Gegen  jenen
Mangel  hat  das  Gesetz  die  Kommunalverbände,  denen  geeignete
Speicher  fehlen,'besonders  ermächtigt,  in  ihrem  Bezirke  vorhandene
Lagerräume  gegen  entsprechende  Vergütung  in  Anspruch  zu  nehmen  und
nötigenfalls^ie  Räumung  zu  verlangen.  Einige  Verbände  haben  sich
begnügt,  eine  Firma  als  Lagerhalter  für  das  Mehl  zu  bestellen.  Andere ­
  haben  städtische  Mehlvertriebsstellen  errichtet,  von  denen  sich  die
Bäcker  das  Mehl  holen.  Die  meisten  bedienen  sich  hierzu  des  Mehlhandels,
  der  Erfahrungen  hat  und  feine  Geschäftsbeziehungen,  Säcke,
Fuhrwerke,  oft  auch  Barmittel  zur  Verfügung  stellt.  Hier  hat  man
mit  sämtlichen,  dort  nur  mit  bestimmten  Mehlhändlern,  hier  mit  einer
        <pb n="109" />
        vorhandenen,  dort  mit  einer  besonders  begründeten  Mehlhändlcrvercinigung
  Verträge  hierüber  geschlossen.  Sie  müssen  das  Mehl  —
meistens  jeder  bestimmten  Kunden  —  gegen  Ablieferung  der  Mehlbezugsscheine ­
  zuführen,  dürfen  bestimmte  Preiszuschläge  erheben
nnd  müssen  Säcke  und  Fuhrwerk  stellen.  Nachdem  die  Bespannung ­
  knapp  geworden  ist,  hat  mancheroris  die  Militärverwaltung ­
  aushelfen  müssen.
In  Bezirken,  wo  dicht  jenseits  der  Grenze  eines  Kommunalverbandes ­
  eine  Brotfabrik  liegt,  die  seine  Einwohner  beliefert,  sind
noch  besondere  Vorkehrungen  über  die  B  e  l  i  e  f  e  r  u  n  g  auswärtiger ­
  Bäcker  mit  Mehl,  die  Nachprüfung  der  Brotabschnitte  und
die  Verrechnung  nötig  geworden.  Doch  sind  diese  Schwierigkeiten
wesentlich  geringer  geworden,  nachdem  die  Brotkarte  mit  kleinen  abtrennbaren ­
  Abschnitten  sich  fast  überall  durchgesetzt  hat.  Solche  Verflechtung ­
  wirtschaftlicher  Beziehungen,  die  sich  nicht  an  die  politischen ­
  Grenzen  der  Kommunalverbände  kehrt,  hat  nicht  selten  noch
andere  Vorkehrungen  nötig  gemacht.  Im  Rheinisch-Westfälischen
Industriegebiete,  im  Oberschlesischen  Kohlenbecken,  im  Königreich
Sachsen,  in  Berlin  mit  Vororten  und  andernorts  haben  sich  benachbarte ­
  Kommunalverbände  in  größerer  Zahl  zu  gemeinschaftlichen ­
  M  e  h  l  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g  s  st  e  l  l  e  u  zusammengetan,  die  das
Mehl  von  der  Reichsgetreidestelle  beschaffen,  auf  die  einzelnen  Gemeinden ­
  oberverteilen,  die  Preise  festsetzen  und  die  Überwachung  regeln.
Da  den  Kommunalverbänden  das  Mehl  für  ihre  Bevölkerung
nach  knapp  bemessenen  Sätzen  zugeteilt  wird,  kann  man  sich  ohne
besondere  Überwachung  darauf  verlassen,  daß  diese  Selbstverwaltungskörper
  mit  ihren  Bürgerschaftsvertretungen  genugsam  darauf
drängen,  daß  alles  gelieferte  Mehl  wirklich  zur  Ernährung  der  Bevölkerung ­
  verwendet  wird.  Dabei  bleibt  bei  der  Größe  der  Kreise
noch  genügend  Spielraum,  um  für  nötige  örtliche  Bedürfnisse,  wie
für  Tapeziererkleister,  für  Herstellung  von  Wurst  oder  für  Fisch-Pökeleien
  Mehlmengen  zu  erübrigen.  Nach  zwei  Richtungen  sind  indessen ­
  noch  besondere  Sicherungen  gegen  mögliche  Übergriffe  von
Mehlhändlern  oder  Mehlbesitzern  nötig.  Erstens  ist  das  Verbot  beibehalten, ­
  M  e  h  l  in  irgend  einer  Form  oder  Mischung  zu  verfüttern ­
  oder  zu  anderen  Zwecken  zu  verwenden  als  zur  Ernährung.
Zweitens  ist  der  M  e  h  l  h  a  n  d  e  l  ßüt  dem  27.  Juli  1915  nur  innerhalb ­
  desselben  Kommunalverbandes  gestattet  und  an
dessen  Bestimmungen  gebunden.  So  ist  der  Mehlverkehr  zwangsläufig. ­
  Der  Händler  kann  nur  im  Auftrage  des  Kreises
als  Kommissionär,  Agent  oder  Geschäftsführer  Mehl  vertreiben.  Die
Mehlhändler  haben  sich  in  diese  veränderte  Lage  verhältnismäßig
        <pb n="110" />
        106

schnell  ßcfunbcn,  da  sie  Dau.bniiiamwunalucrbänbcn  im  allgemeinen
beschäftigt  und  ^entsprechend.  entschädigt  werden.  Gleichzeitig  ist  dadurch ­
  der  Mehlverkehr  übersehbar  und  überwachbar.
Der  Handel  mit  freiem  Mehl,  der  sich  trotzdem  entwickelte ­
  und  zunächst  die  ganze  Versorgung  störte,  entsprang  aus  vier
verschiedenen  Quellen.  Auf  Forderung  des  Auswärtigen  Amtes
und  des  preußischen  Handelsministeriums,  die  Mehlzufuhren
aus  dem  Janker-Lande  erhofften,  wurde  zunächst  aus.  dem  Auslande
  eingehendes  Mehl  nicht  der  Regelung  unterworfen  und  damit
eine  Lücke  in  die  Regel  gerifsen.  Sie  wurde  trotz  Drängens ­
  des  Reichsamtes  des  Innern  erst  im  Herbst  1915  geschlossen,
als  Abwehrmittel  gegen  allzu  große  Habsucht  beim  Korn-  und
Mehlverkauf  nicht  mehr  zu  umgehen  waren.  Seitdem  muß  nach  der
Bundesratsverordnung  vom  11.  September  1915  nebst  der  Ergänzung ­
  vom  4.  März  1916  alles  ausländische  Brotkorn,  Mehl,  Kleie
und  Schrot  von  dem  Empfänger  binnen  einer  Woche  nach  der  Einfuhr ­
  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft  angezeigt  werden.  Diese  hat
es  zu  einem  angemessenen  Übernahmepreise  binnen  zwei  Wochen
abzunehmen  und  nach  Weisung  der  Reichsgetreidestelle  an  bestimmte
Abnehmer  abzugeben.
Eine  zweite  Quelle  rieselte  aus  einigen  Städten,  besonders  Köln,
die  als  Festung  große  Mehlvorräte  hatten  aufspeichern  können
und  sich  nach  Ablauf  des  ersten  Wirtschaftsjahres  bestrebten,  sie  zu
hohen  Preisen  zu  verhökern.  Diese  Quelle  verstopfte  die  Reichsgetreidestelle, ­
  indem  sie  den  beteiligten  Kommunalverbänden  durch  die
zuständigen  Landesbehörden  diesen  eigenartigen  und  eigensüchtigen
Mehlhandel  untersagen  ließ,  ihnen  aber  gleichzeitig  dadurch  entgegenkam, ­
  daß  sie  ihnen  nach  Möglichkeit  den  Verkauf  ihrer  Mehlvorräte ­
  zu  angemessenen  Preisen  an  mehlverarbeitende  Betriebe  vermittelte. ­
  Einzelne  Kommunalverbände,  in  deren  Bezirk  sich  große
Mühlen  mit  beträchtlichen  Korn-  und  Mehlvorräten  im  Januar  1915
befanden,  hatten,  bei  deren  Weitergabe  allzu  sehr  auf  den  eigenen  Nutzen
bedacht,  aus  der  Mehlnot  anderer  Kreise  durch  hohe  Preise  für  Mehlabgabe ­
  erkleckliche  Gewinne  erjagt.  Dies  Handwerk  ist  ihnen  durch
die  Verordnung  vom  27.  Juli  1915  gelegt,  die  jeden  Mehlverkehr  aus
einem  Kommunalverbande  in  den  anderen  an  die  Genehmigung  der
Reichsgetreidestelle  bindet.
Die  dritten  Lieferer  von  besc^lagnahmefreiem  Mehl  waren  einzelne ­
  Mühlen,  die  mit  ihren  selbstwirtschaftenden  Kommunalverbänden ­
  Mahlverträge  geschlossen  hatten,  wonach  sie  das  aus  e  rs
  p  a  r  t  e  m  K  o  r  n  s  ch  w  u  n  d  e  r  m  a  h  l  e  n  e  M  e  h  l  zu  Eigentum
erhielten  und  frei  veräußern  konnten.  Dies  Metzen,  das  den  Selbst-
        <pb n="111" />
        107

Versorgern  untersagt  und  von  der  Reichsgetreidestcllc  nie  vertraglich
zugelassen  war,  hat  man  jenen  leichtherzigen  Kommunalverbänden  am
29.  Juni  1916  gesetzlich  verboten.
Endlich  kam  freies  Mehl  aus  den  besetzten  Gebieten,
besonders  des  Ostens.  Um  dieses  Mehl  in  ihre  Hand  zu  bekommen,
hat  die  Reichsgetreidestelle  im  Sommer  1915  mit  den  drei  Handelsgesellschaften ­
  in  Königsberg,  Danzig  und  Posen,  die  für  das  russische ­
  besetzte  Gebiet  das  ausschließliche  Aufkaufs-  und  Einfuhrrecht
hatten,  und  die  unbekümmert  um  weiteren  Schaden  zum  Nutzen
ihrer  Provinz  davon  Gebrauch  machten,  nach  längeren  Verhandlungen ­
  vereinbart,  daß  sie  alles  Korn  und  Mehl  an  die  Reichsgetreidestelle
  gegen  bestimmte  Vergütungen  und  Bevorzugung  der  beteiligten
Provinz  bei  der  Kleieverteilung  abliefern.  Später  mußte  solches
Korn  an  die  Zentral-Einkaufsgefellschaft  abgeliefert  werden.  Ta
diese  aber  bei  kleinen  Mengen,  wie  sie  besonders  im  Grenzverkehr
eingehen,  der  Umständlichkeit  halber  aus  die  Ablieferung  verzichtet,
macht  es  das  Gesetz  den  Kommunalverbänden  noch  besonders  zur
Pflicht,  durch  Erlaß  von  besonderen  Verordnungen  für  ihren  Bezirk ­
  den  Verkehr  mit  ausländischem  Korn  und  Mehl  genau  zu
regeln  und  zu  überwachen.  Dadurch  wird  auch  das,  was  im  kleinen
Grenzverkehr  oder  im  Schmuggel  über  die  Grenze  kommt,  in  die  Gcsamtregelung
  eingefügt.  Backware,  die  aus  ausländischem  Mehl
hergestellt  war,  durfte  nur  unter  dieser  Bezeichnung,  Kuchen  auch  daneben ­
  markenfrei  vertrieben  werden.
Neben  diesen  Mehlmengen  läuft  noch  nranches  deutsche  Mehl,
das  irgendwie  auf  Hinterwegen  der  Regelung  entzogen  oder
aus  angeblichem  Saatkorn  ermahlen  ist,  als  ausländisches  Mehl  um
und  erregt  in  allen  Kommunalverbänden,  die  kein  solches  Mehl  erhalten, ­
  böses  Blut.  Waren  auch  alle  diese  Mengen  freien  Mehles
dem  Gesamtverbrauche  gegenüber  niemals  erheblich,  so  bildeten  sie
einen  schmälenden  Herd  von  Unzufriedenheit,  Neid  und  Störung,  der
aber  durch  die  genannten  Maßregeln  bis  auf  gelegentliche  Afchcnfunken
  ausgetreten  ist.
An  die  dritte  Gruppe  der  Mehlverbraucher,  die  zahlreichen  und
verschiedenartigen  Betriebe,  die  Korn  und  Mehl  zu  anderen  Erzeugnissen ­
  als  Brot  verarbeiten,  kann  nur  soviel  gegeben  werden,  wie
nach  Befriedigung  der  voranstehenden  Heeresbedürfnisse  und  nach  der
ausreichenden  Brotversorgung  der  Bevölkerung  übrig  bleibt.  Sie  erhielten ­
  in  den  ersten  Monaten  der  staatlichen  Brotfürsorge  kein  Mehl.
In  den  folgenden  Monaten  erhielten  die  Teigwarenfabriken  1000
Tonnen,  die  Keks-  und  Zwiebackfabriken  4000  Tonnen  Mehl  und
die  Griesmühlen  7000  Tonnen  Weizen,  die  aus  dem  Auslande
        <pb n="112" />
        eingeführt  waren.  Vom  zweiten  Wirtschaftsjahre  an  war  man  dagegen ­
  in  der  Lage,  hierfür  an  Korn  und  Mehl  insgesamt  430  000
Tonnen  abzugeben.
Zunächst  sind  die  bedürftigen  Betriebe  in  vier  Gruppen  geschieden, ­
  je  nachdem  ihre  Erzeugnisse  mehr  oder  minder  dringlich  für
die  Volksernährung  sind.  Betriebe,  die  nötige  Nahrung  smitt
  e  l  wie  Gries,  Teigwaren,  einfache  Keks,  Fabrikzwiebacke  herstellen,
werden  möglichst  nach  ihrer  Leistungsfähigkeit,  Betriebe,  die  schwerentbehrliche
  Erzeugnisse  herstellen,  wie  die  Kornkaffee-Fabriken,  entsprechend ­
  ihrem  Bedarf  in  den  beiden  letzten  Friedensjahren  beliefert.
Hierzu  traten  später  noch  die  Preßhefe-Fabriken,  als  ihnen  mit  dem
Mais  und  der  russischen  Gerste  ihr  Rohstoff  mangelte  und  ihnen
nicht  genügend  Zucker  zum  Ersatz  gestellt  werden  konnte.  Denn  Hefe
ist  für  die  Backwarenbereitung  unentbehrlich..
Einer  zweiten  Gruppe  sind  solche  Betriebe  zugewiesen,  die  nicht
allgemein  benötigte  Nahrungsmittel  oder  auch  e  n  t  b  ehrliche  Genu ­
  ß  m  i  t  t  e  l  herstellen,  wie  Säuglingsmehl,  Krankennährmittel,
Suppentaseln,  Pfefferkuchen,  Lebkuchen.  Sie  erhalten  bis  zur  Hälfte
ihres  Friedensbedarfes  Mehl.
Die  dritte  Gruppe  bilden  die  B  r  a  u  e  r  e  i  e  u  und  Kornbrennereien,
  von  denen  die  ersteren  aus  Biermangel  und  die
letzteren  wenigstens  kurze  Zeit  mit  Rücksicht  darauf  beliefert  sind,  daß
Schlempe  aus  den  Brennereien  für  die  Milchvieh-Ernährung  besonders
in  Westdeutschland  benötigt  wird.  Als  die  Reichsgetreidestelle  die
Kornbrennereien  bis  zur  Hälfte  ihres  Durchschnittsbrandes  mit  45  000
Tonnen  Roggen  aus  einer  geschätzten  reichlichen  Ernte  bedenken
wollte,  erhoben  sich  im  Januar  1916  im  Reichstag  lebhafte  Einwendungen, ­
  infolge  deren  die  Menge  auf  die  schon  gelieferten  20  000
Tonnen  ermäßigt  und  für  das  folgende  Jahr  gestrichen  wurde.
Zu  einer  vierten  Gruppe  sind  alle  Betriebe  zusammengefaßt,  die
Mehl  für  industrielle  Zwecke  brauchen,  wie  Fabriken  für
Handschuhe,  Leim,  elektrische  Elemente,  Drähte,  Puppenbälge,  Weizenstärke, ­
  ferner  Fischbraterei,  Tapeziergewerbe  und  ähnliches.  Verboten
ist  es  dagegen  seit  der  Verordnung  vom  18.  Februar  1915,  Mehl
zur  Seifenherstellung  zu  verwenden.  Die  genannten  Betriebe
werden  nur  beliefert  soweit  sie  keine  Ersatzstoffe  verwenden  können
und  soweit  ihre  Aufrechterhaltung  im  Heeres-  oder  im  allgemein-volkswirtschaftlichen ­
  oder  sozial-politischen  Belange  dringend
geboten  ist.  Ob  diese  Voraussetzungen  zutreffen  und  welche  Mehlmengen
  gegebenenfalls  wirklich  notig  sind,  darüber  wird  nach  Auskunft ­
  der  auftraggebenden  Behörde,  sowie  der  Heeresverwaltung  oder
        <pb n="113" />
        109

der  Post,  und  noch  den  Angaben  der  Kommunalverbände  und  Handelskammern ­
  entschieden.
Betriebe  der  letzten  Gruppe  werden  in:  allgemeinen  durch  die
Kommunalverbände  im  Aufträge  der  Reichsgetreidestelle  versorgt,
die  hierfür  nach  Möglichkeit  minderwertiges  Mehl  verwendet.  Dagegen ­
  können  die  mehreren  Tausend  Betriebe  der  drei  ersten  Gruppen
nicht  von  ihr  beliefert  werden,  da  sie  auch  bei  starker  Vermehrung
ihrer  Angestellten  unmöglich  den  Bedarf  jedes  einzelnen  Betriebes
feststellen  und  ihm  Mehl  zuführen  kann.  Auch  von  den  Kommnnalverbänden
  ist  abgesehen,  weil  dann  Ungleichmäßigkeiten  in  der  Behandlung ­
  nicht  zu  vermeiden  und  die  einheitliche  Versorgung  des
Volkes  mit  diesen  Erzeugnissen  nicht  zu  erreichen  schien,  zumal  die
Verhältnisse  für  jeden  Gewerbezweig  verschieden  liegen.  Als  sachkundige ­
  Stellen,  die  mit  den  Besonderheiten  der  einzelnen  Betriebe
sowie  den  Eigentümlichkeiten  ihres  Gewerbezweiges  vertraut  sind,  boten
sich  die  F  a  ch  v  e  r  b  ä  n  d  e  dar.  Mit  diesen  kartellartigen  Selbstverwaltungskörpern ­
  stellt  die  Reichsgetreidestelle  für  jeden  Gewerbezweig ­
  über  die  Art  der  Warenherstellung,  die  Art  und  Höhe  der  Belieferung, ­
  den  Warenvertrieb,  die  Preisbemesfung  u.  ä.  Grundsätze
auf.  Damit  sichert  sie,  daß  die  Verbände  mit  dem  von  ihr  gelieferten
Korn  und  Mehl  alle  Betriebe  ihres  Gewerbezweiges,  ohne  Rücksicht ­
  auf  Größe  oder  Verbandszugehörigkeit,  zu  denselben  Bedingungen
versorgen,  wobei  der  Maßstab  nach  der  Zahl  der  Vollarbeiter  oder
der  Friedensbeschäftignng,  ferner  die  Anrechnung  der  Heeresaufträge
u.  ä.  festgelegt  ist.  Gleichzeitig  ist  untersagt,  das  erhaltene  Mehl
oder  Korn  zu  irgendwelchen  anderen  Zwecken  zu  verwenden.
Mit  jedem  Verbände  schließt  dann  die  Reichsgetreidestelle  einen
Vertrag  über  die  Durchführung  der  Belieferung  nebst  Abwicklung
des  Geschäftes  und  macht  hierbei  jene  Grundsätze  zum  Vertragsbestandteil. ­
  Die  Verbände  verpflichten  sich  für  sich  selbst  wie  für  ihre
Abnehmer,  jede  Auskunft  zu  erteilen  und  Sicherungsbeträge  zu  Händen ­
  der  Reichsgetreidestelle  zu  hinterlegen,  die  zu  deren  Gunsten  bei
Zuwiderhandlung  als  Vertragsstrafe  verfallen.  Derartige  Verträge  sind
jährlich  mit  zwölf  verschiedenen  Verbänden  abgeschlossen:  den  Griesmühlen, ­
  den  Teigwarenfabriken,  den  Kornkaffeefabriken,  den  Keksfabriken, ­
  den  Kornbrennereien,  den  Vollkornbrotbäckereien,  den  Weißbierbrauereien, ­
  den  Preßhcfefabrikcn,  der  Geflügelfutterzentrale,  den
Mazzenbäckereien,  den  Suppentafel-  und  den  Nährmittelfabriken.  Dabei ­
  wird  ihnen  Mehl  und  Korn  mit  Preisaufschlägen  von  40  bis  50
Hundertsteln  geliefert,  so  daß  die  Reichsgetreidestelle  hieraus  nicht  unerhebliche ­
  Überschüsse  erzielt,  mittels  deren  sie  ihr  Mehl  an  Kommunalverbände ­
  billiger  abgeben  kann.
        <pb n="114" />
        110

Da  die  Bäcker  das  Brot,  ebenso  wie  diese  Betriebe  ihre  Erzeugnisse, ­
  zu  bestimmten  Preisen  abgeben  müssen,  können  sie  nicht  verschiedene ­
  Preise  für  das  Mehl  zahlen,  je  nachdem  das  hierzu
vermahlene  Korn  aus  verschiedenen  Höchstpreisbezirken  stammt  oder
verschieden  lange  Frachtwege  zurückgelegt  hat.  Daher  muß  die
Mühle,  obschon  die  Versendung  des  Mehls  auf  Gefahr  des  Käufers
geht,  die  Frachtkosten  tragen,  während  der  Kommunal-  oder  der  Fachverband ­
  stets  denselben  Mehlpreis  zahlt.  Die  Reichsgetreidestelle
erstattet  ihr  die  vorgelegten  Frachtkosten.  Da  sie  bei  ihrem  Preisanschlage
  einen  durchschnittlichen  Frachtsatz  für  Mehlbeförderung  einsetzt, ­
  wird  sie  aus  Gründen  der  Wirtschaftlichkeit  soweit  möglich
die  nächstgelegene  Mühle  zur  Lieferung  heranziehen.  Sie  rechnet ­
  mit  den  Mühlen  und  Verbänden  ab,  die  binnen  zwei
Wochen  nach  Ausstellung  der  Rechnung  zu  zahlen  haben.  Auf  diese
Art  wird  erreicht,  daß  die  Reichsgetreidestelle  als  Eigentümerin
das  Mehl  verkauft,  die  Versendungsgefahr  aber  dem  Käufer  und  die
Gewährleistung  der  Beschaffenheit  dem  Vermachter  überwälzt.  Zwischen ­
  ihnen  beiden  spielt  sich  der  ganze  Verkehr  nebst  den  Streitigkeiten ­
  ab.  Zu  deren  Erledigung  ist  bei  der  Reichsgetreidestelle  ein
unparteiisches  M  e  h  l  s  ch  i  ed  s  g  e  r  i  ch  t  unter  sachverständiger  Leitung ­
  eingesetzt,  das  jährlich  etwa  tausend  Fälle,  meistens  Beschaffenheitsstreitigkciten,
  erledigt.
Die  verwickelte  Aufgabe  der  Mehlversorgung  ist  somit  durch  Teilung ­
  und  Überwälzung  auf  besondere  Mittels  st  ellen  gelöst  worden. ­
  Die  Zentralstelle  für  die  Heeresverpflegung  nebst  Intendanturen
und  Proviantämtern  erhält  nach  Ansordern  Mehl  zu  vier  um  je  eine
halbe  Mark  unterschiedenen  Preisstufen  für  den  Doppelzentner  unter
Aufschlag  von  einer  Mark  auf  die  Tonne  zu  den  Selbstkosten
der  Reichsgetreidestelle.  Die  Kommunalverbände  erhalten  nach
Festsetzung  der  Reichsgetreidestelle  auf  Grund  gleicher  Bedarfsmengen ­
  auf  den  Kopf  für  die  Versorgung  der  Bäcker  Mehl
zu  zehn  um  je  eine  halbe  oder  viertel  Mark  für  den  Doppelzentner
unterschiedenen  Preisstufen,  die  rein  geschäftlich  errechnet  sind.  Die
Fachverbände  erhalten  Mehl  für  die  Mehlversorgung  der  Betriebe
nach  besonderer  Bestimmung  der  Reichsgetreidestelle  entsprechend  der
Wichtigkeit  der  Erzeugnisse  zu  verschiedenen,  hohe  Aufschläge  enthaltenden ­
  Preisen.  Überall  hat  die  Reichsgetreidestelle  ihre  Hände
im  Spiel,  deren  Befugnisse  gegenüber  der  Heeresverwaltung  gering,
gegenüber  den  Kommunalverbänden  maßgebend  und  gegenüber  den
Fachverbänden  entscheidend  sind.
6.  Versorgung  von  Heer  und  Volk  nt  i  t  Brot
sowie  anderen  M  e  h  l  e  r  z  e  n  g  n  i  s  s  e  n.  Wie  die  Reichs-
        <pb n="115" />
        111

getreidestelle  auf  die  Behandlung  des  Korns  bis  zur  Verkaufsfähigkeit ­
  nur  in  wenigen  Richtungen  Einfluß  nimmt,
so  ist  am  anderen  Ende  der  Bewirtschaftung  die  Verarbeitung
des  Mehls  zur  Hauptsache  dem  Einzelnen  überlassen.  Freilich  sind
die  bestehenden  Backvorschriften  über  Mehlmischung,  Zusatz  von
Kartoffeln  oder  anderen  Ersatzstoffen,  bedingte  Zulassung  reinen  Weizen- ­
  und  Roggenbrotes,  Abgabe  des  Brotes  in  bestimmten  Formen,
Fristen  und  Gewichten  beibehalten  und  durch  Vorschriften  über  erleichterte ­
  Verwendung  von  ungemischtem  Weizenmehl  am  18.  Februar
oder  über  die  Zulassung  von  anderen  Mehlarten  am  31.  März  1915
und  von  Weizenschrot  am  20.  Juni  1916  zur  Streckung  des  Roggenbrotes ­
  ausgebaut.  Sie  sind  endlich  am  16.  Dezember  1915  ergänzt
durch  die  Verordnung  über  Kuchen-  und  Tortenbacken,  wonach  hierfür
keine  Eier  und  nur  geringe  Mengen  von  Zucker  und  Fett  verwendet ­
  werden  dürfen.  Nicht  ohne  Grund  ist  beMieifelt  worden,  ob
dieses  Streckungsverfahren  gut  ist,  ob  es  nicht  richtiger  sei,  weniger,
aber  reines  Mehlbrot  und  außerdem  Kartoffeln  zu  gewähren.  Aber
die  große  Masse  ist  an  die  Brotmenge  gewöhnt  und  will  von  ihr
nicht  lassen;  auf  diese  Gewohnheit  ist  Rücksicht  zu  nehmen.  Ebenso  hat
die  Heeresverwaltung  entsprechende  Vorschriften  über  die  Brotherstellung ­
  für  Heeresangehörige  im  Felde  und  in  der  Heimat  wie  für
Gefangene  erlassen.  Auch  den  Betrieben  sind  für  die  Herstellung
ihrer  Erzeugnisse  mancherlei  Vorschriften,  z.  B.  Verbot  der  Eierverwendung, ­
  zuerst  vertraglich  und  dann  durch  Gesetz  vom  16.  Dezember
1915  auferlegt.  Verstoßen  Bäckereien  oder  Betriebe  gegen  diese
Vorschriften,  so  machen  sie  sich  strafbar  und  können  geschlossen  werden
Ist  so  die  Mehlverarbeitung  zu  Brot  nach  einem  einheitlichen
Ziele  geregelt,  so  gehen  die  Wege  für  die  eigentliche  Brotversorguna
von  Heer  und  Volk  auseinander.  Jeder  Heeresangehörige
erhält  sein  bestimmtes  Brot  von  der  Feldbäckerei  geliefert.  Für  das
Feldheer  war  die  Tagesmenge  der  größeren  Anstrengungen  halber
zuerst  auf  750  Gramm  und  ist  dann  auf  500  Gramm  täglich  festgesetzt, ­
  also  höher  als  für  die  in  der  Heimat  stehenden  Heeresteile  mit
300  Gramm.  Schwierig  ist  die  Abgrenzung  der  Heeresangehörigen ­
  von  der  Zivilbevölkerung,  wenn  jene  nicht  in  Kasernen  oder
Baracken  untergebracht  sind.  Vom  Heere  aus  werden  verpflegt  die
in  Bürgerquartieren  untergebrachten  Mannschaften,  soweit  sie  nicht
in  bestimmten  Fällen  von  chren  Quartiergebern  auch  Brot  erhalten.
Diese,  sowie  Schreiber,  Burschen,  Offiziere,  Militärbeamte  und  die
mit  Brotgeld  abgefundenen  außerhalb  der  Kaserne  vorhandenen  Unteroffiziere ­
  erhalten  kein  Brot  von  der  Heeresverwaltung,  sondern
werden  wie  Zivilpersonen  behandelt.  Ebenso  werden  Verwundete
        <pb n="116" />
        in  Lazaretten  und  Krankenhäusern,  später  auch  Kriegsgefangene  nebst
deren  Wachmannschaften  von  dem  Kommunalverbande  mit  Brot
versehen,  dem  hierfür  vom  Proviantamt  das  entsprechende  Mehl  erstattet ­
  wird.  Demgemäß  erhalten  neben  den  Proviantamtsbäckereien
auch  solche  Bäcker  Mehl  von  der  Heeresverwaltung,  die  vertraglich
Brot  für  sie  herstellen.  Kriegsgefangene  werden,  so  lange  sie  im  Gefangenenlager ­
  sind,  von  der  Heeresverwaltung  verpflegt;  sind  sie  in
einer  Arbeitsstelle  tätig,  so  hat  sie  ihr  Arbeitgeber  mit  Brot  zu
versorgen.
Während  der  Heeresangehörige  sein  Brot  aus  der  Feldbäckerei
zugestellt  erhält,  kann  die  Zivilbevölkerung  aus  den  dargelegten ­
  Gründen  (Seite  67)  nur  in  der  Weife  mit  Brot  versorgt  werden,
daß  jedermann  Bezugsscheine  auf  bestimmte  Brotmengen  erhält,  wogegen ­
  er  sich  selbst  Brot  von  dem  Bäcker  und  Mehl  von  dem  Händler ­
  holt,  von  dem  'er  will.  Der  Bäcker  darf  Brot  nur  gegen  Bezugsscheine ­
  aushändigen  und  erhält  die  von  ihm  benötigte  Mehlmenge ­
  nur  auf  Grund  der  von  ihm  gesammelten  und  eingereichten
Brotabschnitte.  Die  Bezugsscheine  werden  von  den  Behörden  der
Kommunalverbände  oder  der  Gemeinden  ausgestellt,  in  größeren
Städten  von  den  Polizeistellen  auf  Grund  der  bei  ihnen  vorhandenen
Haushaltskarten,  oder  von  besonderen  ehrenamtlichen  Ausschüssen  fürbestimmte
  Bezirke  an  Hand  der  ihnen  übergebenen  polizeilichen  Listen.
Nur  wo  Kundenlisten  eingeführt  sind,  kann  man  den  Bäckern  die
Ausstellung  der  Bezugsscheine  überlassen.  Sie  werden  sonst  durch
die  Polizei  oder  durch  ehrenamtlich  tätige  Personen,  vielfach  die
Hausbesitzer,  den  bezugsberechtigten  Haushaltsvorständen,  mancherorts ­
  auch  den  Einzelnen  unmittelbar  zugestellt.
Die  Bezugsscheine  enthalten  je  für  eine  Reihe  von  Wochen
bestimmte  Abschnitte  für  25,  50,  100,  200  bis  500  Gramm
Brot.  Entweder  dienen  die  mit  Namen  des  Bezugsberechtigten ­
  versehenen  Karten  für  ihn  als  Ausweis,  wobei  der
Bäcker  oder  Mehlhändler  die  einzelnen  Abschnitte  abtrennt,
entwertet  oder  durch  Einschreiben  ausfüllt.  Oder  jeder  Abschnitt ­
  ist  für  sich  verwertbar  als  selbständiges  Bezngsrechr
für  jeden  Besitzer.  Die  Kommunalverbände  setzen  die  wöchentlich  dem
Einzelnen  zustehende  Brot-  und  Mehlmenge  auf  den  Scheinen  ans
Grund  des  von  der  Reichsgetreidestelle  jeweils  bestimmten  Mehl-Kopfbetrages
  fest  unter  kleinen  Abweichungen  der  Umrechnungssätze.
Die  Einwohner  erhalten  Brotkarten  entweder  gleichmäßig,  wie  es
der  Bequemlichkeit  oder  Gleichmacherei  halber  meistens  geschieht,  oder
mit  Unterscheidung  nach  dem  Alter,  so  daß  Kinder  auf  geringere
Mengen  gesetzt  sind.  Einzelne  Kommunalverbände  unterscheiden
        <pb n="117" />
        113

hierbei  bis  zu  vier  Altersgruppen.  Wenige  Städte  haben  die
Bevölkerung  nach  den:  Einkommen  oder  der  Tätigkeit  in  Gruppen
gesondert  und  dabei  den  vermögenderen  Einwohnern  weniger,  den
Schwerarbeitern  reichlicher  Brotmarken  zugewiesen.  In  Rheinland-Westsalen
  und  im  sächsischen  Jndustriebezirke  hat  man  schwerarbeitenden ­
  Personen  größere  Brotmengen  zugeteilt,  z.  B.  den  Bergarbeitern
für  jede  versahrene  Überschicht  von  mehr  als  vier  Stunden  ein  halbes
Pfund  Brot  mehr.
Schwierig  ist  die  Behandlung  der  Speise-  und  Ga  st  -
wirtschaften  sowie  der  Anstalten.  Tie  Speise-  und  Schaukwirtschaften
  erhalten  entweder  eine  bestimmte  Menge  Brotkarten,  über
die  sie  nachher  abrechnen  müssen,  oder  Karten  für  einen  durchschnittlichen ­
  Tagesbesuch,  wobei  oft  die  Gästezahl  vom  1.  bis  15.
Januar  1915  oder  der  Besuch  des  Vormonats  oder  ein  ähnlicher
Maßstab  zugrunde  gelegt  ist.  Überall  ist  verboten,  Brot  unentgeltlich ­
  abzugeben.  In  den  meisten  Kommunalverbänden  dürfen
Schank-  und  Speisewirte  Brot  an  Gäste  gegen  Hergäbe  der  Brotabschnitte ­
  ausgeben.  Andere  Verbände  lassen  nur  bestimmte  kleine
Mengen  gegen  oft  stark  erhöhten  Preis  abgeben;  andere,  besonders
westfälische,  haben  es  ganz  untersagt.  Bei  den  Gastwirtschaften  wird
meistens  ähnlich  verfahren;  häufig  erhalten  die  Wirte  auch  Tagesbrotkarten, ­
  die  sie  den  übernachtenden  Gästen  ausfertigen  müssen.  A  n  -
stalten,  wie  Kranken-  und  Pflegehäuser,  Peirsiouate,  Volksküchen,
Kinderhorte  u.  a.  werden  bald  wie  einzelne  Haushaltungen  oder  wie
Gastwirtschaften,  bald  nach  besonderem  Verfahren  behandelt.
Neben  dem  Brot  muß  der  Bevölkerung  auch  Mehl  zu  m
Kochen  zugeführt  werden.  Manche  Kommunalverbände  sehen
eine  bestimmte  Mehlabgabe  auf'  jeder  Karte  vor,  andere  geben
besondere  Mehlkarten  aus,  wieder  andere  wählen  noch  andere  Arten.
t&amp;gt;lnr  wenige  Kreise  stellen  dem  Einzelnen  völlig  frei,  ob  er  Brot  oder
Mehl  beziehen  will.  Diesen  kleinen  Raum  persönlicher  Bewegungsfreiheit ­
  dem  Einzelnen  gesetzlich  zu  sichern,  stand  ursprünglich  im
Plane  der  Reichsregierung.  Sie  drang  aber  damit  nicht  durch  gegenüber ­
  den  Betreibern  lückenlosen  wirtschaftlichen  Zwanges,  die  ihre
Jünger  besonders  unter  den  Anhängern  größerer  politischer  Freiheit ­
  fanden  und  in  diesem  Falle  mit  dem  Hinweis  obsiegten,  daß
der  selbstbackenden  Haushaltungen  in  den  Städten  sehr  wenige  seien
und  daß  sie  sich  auf  dem  Lande  mit  den  Selbswersorgern  (Seite  122)
deckten.
Die  Reichsleitung  setzte  anfänglich  den  Tageskopfbetrag
an  Mehl  für  den  Einzelnen  auf  225  Gramm.  Nach  dem  Ergebnis  der
sofort  vorgenommenen  Vorratserhebung  mußte  der  Satz  mir  dem
8

Heft  50/53.
        <pb n="118" />
        114

15.  März  1915  auf  200  Gramm  ermäßigt  werden.  Entsprechend  der
Schätzung  des  nächstjährigen  Ernteertrages  erhöhte  ihn  die  Reichsgetreidestelle ­
  mit  dem  1.  September  1915  auf  220  Gramm,  mußte  ihn
aber,  als  die  Vorratserhebung  im  Winter  1915  erheblich  dahinter
zurückblieb,  mit  dem  1.  Februar  1916  wieder  auf  200  Grämn:  ermäßigen. ­
  Hierauf  ist  er  dann  über  Jahr  und  Tag  verblieben.  Im
Durchschnitt  hat  danach  jeder  Deutsche  in  den  beiden  ersten  Wirtschaftsjahren ­
  täglich  200  Gramm  Brotmehl,  also  20  Gramm  mehr  als  die
physiologisch  errechnete  Mindestmenge  (Seite  60),  erhalten.  Dabei  war
ein  großer  Teil  der  stärksten  Brotesser  im  Felde.  Rechnet  man  hierzu
die  Mengen  an  Gries,  Teigwaren,  Keks  mit  etwa  14  Gramm  auf  den
Kopf  täglich,  und  die  Schwerarbeiter-  sowie  die  Schwerstarbeiterzulage
und  die  höheren  Mengen  der  Selbstversorger,  so  sind  insgesamt  etwa
250  Gramm  Mehl  auf  den  Kopf  zur  Verfügung  gestellt  und  damit
ist  jenes  physiologische  Mindestmaß  im  Volksdurchschnitt  um  ein
Viertel  überschritten  worden.
Monatlich  wird  jedem  Kommunalverbande  die  seiner  Volkszahl
entsprechende  Mehlmenge  zugewiesen,  mit  der  er  nach  eigenem  Ermessen ­
  zu  wirtschaften  hat.  Er  ist  mit  den  Gewohnheiten  seiner  Bevölkerung ­
  vertraut,  steht  in  enger  Fühlung  mit  ihr,  kann  auf  örtliche
Verhältnisse  Rücksicht  nehmen,  sowie  Mißgriffe,  die  hierbei  nicht  ausbleiben ­
  können,  leicht  ausgleichen.  Demgemäß  beschränkte  sich  der
Gesetzgeber  den  Kommunalverbänden  gegenüber  zunächst  auf  zwei
unerläßliche  Vorschriften:  unbedingte  Beschränkung  der
Mehlabgabe  für  den  Verbrauch  auf  die  zugewiesene  Monatsmenge
und  Festsetzung  angemessener  M  e  h  l  p  r  e  i  s  e.  Sie  haben  die  Preise
für  das  von  ihnen  abgegebene  Mehl  so  festzusetzen,  daß  ihre  Selbstkosten, ­
  also  Einstandspreis,  Kosten  siir  Verluste,  Lagerung,  Pflege,  Verteilung ­
  des  Mehls,  Kosten  der  Brotkarten  u.  a.,  gedeckt  werden,  wobei
etwa  erwachsende  Überschüsse  für  die  Volksernährung  zu  verwenden
sind.  Solange  die  Kreise  nur  die  bestimmten  Mehlmengen  von  der
Reichsgetreidestelle  zugewiesen  erhalten,  besteht  keine  Gefahr,  daß
sie  aus  diesen  knapp  für  ihre  Bevölkerung  zureichenden  Vorräten
entgegen  dem  Sinne  der  ganzen  Regelung  Geldgewinnes  halber  an
andere  Verbände  Mehl  ablassen.  Als  das  Verhökern  von  Festungsund ­
  Auslandsmehl  änhub,  wurde  ihnen  am  27.  Juli  1915  verboten, ­
  Mehl  ohne  Genehmigung  der  Reichsgetreidestelle  i  n  a  n  -
dere  Bezirke  abzugeben,  und  ihnen  auferlegt,  den  Verbleib
ausländischen  Mehles  in  ihrem  Bezirke  zu  überwachen.  Hatte  man
solches  Verbot  zunächst  für  unnötig  gehalten,  so  hat  man  von  vornherein ­
  den  Kommunalverbänden  die  Pflicht  auferlegt,  das  Abgeben
von  Mehl  und  Backwaren  durch  Händler  und  Bäcker  aus  ihrem  Bezirke
        <pb n="119" />
        —  115  —
heraus  zu  verbieten.  Für  Brotfabriken,  die  auch  Einwohner  eines
benachbarten  Kreises  mit  Brot  beliefern,  können  mit  Genehmigung  der
Reichsgetreidestelle  Ausnahmen,  meistens  unter  Ausbedingen  von
Mehlersatz  zwischen  den  Kreisen,  vereinbart  werden.
Um  jedem  Deutschen  das  tägliche  Brot  zuzuführen,  haben  die
.^ommunalverbände  den  Verbrauch  des  Einzelnen  wirksam  zu  regeln.
Dieje  Borschrift  ist  nach  den  Erfahrungen  des  ersten  Wahres  aus
Betreiben  des  Städteverbandes  dahin  verengert,  daß  die  B  r  o  t  -
Da  rte,  die  sich  als  die  wirksamste  Regelungsart  fast  überall  durchgesetzt ­
  hatte,  nun  allgemein  einzuführen  war.  Endlich  hatten  mit  dem
zweiten  Wirtschaftsjahre  die  Kommunalverbände  eine  Mehlvert
  e  i  l  u  n  g  s  st  e  l  l  e  (Seite  104)  zu  errichten,  wozu  die  meisten  auf
Anregung  des  Reichsamts  des  Innern  schon  geschritten  waren.  Zur
Durchführung  aller  dieser  Maßnahmen  sollen  sie  einen  besonderen
Ausschuß  bilden,  wobei  es  ihnen  überlaffen  bleibt,  ob  und  wieweit
sie  ihm  die  Durchführung  übertragen  oder  ihn  nur  zur  Beratung
zuziehen.  Außerdem  wurde  das  gesetzliche  Verbot,  Brot  zu  verfüttern,
aufrechterhalten  und  unter  dem  31.  März  1915  auf  Brotabfälle  ausgedehnt. ­

Trotz  heftiger  Einsprüche  von  Verbrauchern  und  Theoretikern,
die  mir  der  unbelehrbaren  Leidenschaft  eines  Totemisten  an  die
Zauberkraft  von  Gesetzen  glauben,  ließ  sich  die  Reichsleitung  nicht  zu
weiteren  Vorschriften  drängen.  Rach  dem  Lutherworte  „wohl  und
wenig"  hielt  sie  daran  fest,  daß  die  K  o  m  m  u  n  a  lv  e  r  b  ä  n  d  e  die
schwierige  Aufgabe  gleichmäßiger  Brotversorgung  desto  vollkommener
losen  können,  je  mehr  sie  Wder  auf  Zeine  besonderen  Verhältnisse
n  a  ch  e  i  g  e  n  e  n  Pläne  n  Zuschneidet.  Das  allgemein  Vorgeschriebene ­
  kann  immer  nur  das  allen  natürlichen  Verschiedenheiten  Gemeine, ­
  also  den  Stamm  treffen,  reicht  aber  nicht  in  das  höher  Gelegene ­
  hinaus,  wo  im  Astwerk  sich  wirkliches  Leben  verzweigt.  Statt
die  Kommunalverbändc  einzuengen,  hat  man  im  Gegenteil  ihre  Befugnisse ­
  noch  erweitert,  damit  sie  in  Freiheit  und  Selbständigkeit  die
Ausgabe  nach  den  Bedürfnissen  durchführen.  Außer  dem  Recht
'  Leite  104),  in  ihrem  Bezirke  Lagerräume  gegen  Vergütung  in  Anspruch ­
  zu  nehmen,  sind  sie  befugt,  anzuordnen,  daß  nur  Backware
von  bestimmter  Zusammensetzung,  Größe  und  Gewicht,  wie  Einheitsbrot, ­
  herzustellen  ist,  wobei  sie  hinter  den  gesetzlichen  Vorschriften
«Seite  111)  nicht  zurückbleiben  dürfen.  Sie  können  Preise  hierfür
festsetzen  und  die  Abgabe  von  Mehl  und  Backware  auf  bestimmte
Abgabestellen  und  Zeiten  oder  in  anderer  Weise  beschränken.  Endlich
sind  sie  am  Erlaß  anderer  zweckmäßiger  Anordnungen,  ;.  B.  Aushängen ­
  des  Brotpreises  in  allen  Verkaufsstellen,  nicht  gehindert.
8*
        <pb n="120" />
        116

Auch  können  die  Kreise  die  gesamte  Verbrauchsregelung  den  Gemeinden ­
  übertragen,  wenn  diese  für  sachgemäße  Erledigung
Gewähr  bieten.  Große  Gemeinden  mit  mehr  als  zehntausend  Einwohnern ­
  können  die  Übertragung  fordern;  denn  sie  sind  im  Zweifel
besser  als  der  Kreis  in  der  Lage,  nach  den  örtlichen  Bedürfnissen  diese
örtliche  Aufgabe  zweckmäßig  zu  lösen.
Die  Landeszentralbehörden  sind  befugt,  die  bestehenden  Vorschriften ­
  über  Erlaß  und  Genehmigung  von  Kommunal-Anordnungen
zu  erleichtern.  Die  allgemeinen  Aufsichtsbefugnisse  der  Landesbehörden
  über  Kommunalverbände  sind  unberührt.  Das  Gesetz
verpflichtet  sie  noch  besonders,  sich  um  die  gute  Durchführung  der
Brotversorgung  in  den  Kreisen  zu  kümmern,  und  gibt  ihnen  ausdrücklich ­
  das  Recht,  den  Geschäftsbetrieb  zu  beaufsichtigen  und
nötigenfalls  mit  Anordnungen  einzugreifen,  wenn  ein  Kommunalverband ­
  seine  Pflichten  versäumt  oder  mangelhaft  erfüllt.
In  der  ersten  Bundesratsverordnung  war  als  Anreiz  zur  Mehlsparsamkeit ­
  für  solche  Kommunalverbände,  die  in  einem  Monat  die
ihnen  zugeteilte  Mehlmenge  nicht  aufbrauchen,  eine  Vergütung  vorgesehen, ­
  die  in  Höhe  von  einem  Zehntel  des  Preises  der  ersparten
Mehlmenge  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  zu  zahlen  hatte.  Die
ersparten  Mehlmengen  mußten  ihr  gegen  den  üblichen  Mehlpreis
zur  Verfügung  gestellt  werden.  Die  Vergütung  war  für  die  Volksernährung, ­
  also  zur  billigen  Abgabe  von  Nahrungsmitteln,  zu
Speisungen  u.  a.  zu  verwenden.  Insgesamt  sind  an  solchen  Vergütungen ­
  etwa  vier  Drittel  Millionen  Mark  gezahlt  worden.  Die
hiernach  ersparte  Mehlmenge  von  30-  bis  40  000  Tonnen  betrug
doppelt  soviel  wie  die  im  ersten  Wirtschaftsjahre,  und  fast  genau  soviel, ­
  wie  die  im  zweiten  Wirtschaftsjahre  von  der  Reichsgetreidestelle
an  Österreich  gelieferte  Mehlmenge.  In  den  folgenden  Bundesratsverordnungen ­
  ist  diese  Ersparnisvergütung  nicht  wieder
aufgenommen,  teils  auf  Drängen  der  Kriegs-Getreidegesellschast,  die
vor  der  hieraus  entspringenden  Finanzlast  sich  übertrieben  fürchtete,
hauptsächlich  aber,  weil  die  im  ersten  Betriebsjahre  vorhandenen
erheblichen  stillen  Mehlmengen  im  zweiten  Jahre  fehlten,  wo  die
Bewirtschaftung  mit  der  Ernte  begann.
Um  die  Durchführung  aller  für  den  Einzelnen  oft  lästigen
Anordnungen  der  Kreise  bei  widerspenstigen  Händlern,  Bäckern  oder
Verbrauchern  nötigenfalls  erzwingen  zu  können,  muß  auch  dieser
Lotos  seinen  Stengel  haben.  Den  Kommunalverbänden  ist  neben
den  ihnen  bereits  zustehenden  polizeilichen  und  allgemeinen  Verwaltungsbefugnissen ­
  noch  ein  besonderer  S  t  r  a  f  s  ch  u  tz  für  ihre
Anordnungen  und  außerdem  das  Recht  gegeben,  einem  Händler  oder
        <pb n="121" />
        117

Bäcker,  der  sich  durch  Mehrabgabe  oder  sonst  in  der  Erfüllung  der  ihm
durch  Gesetz  oder  Anordnung  auferlegten  Pflichten  unzuverlässig
zeigt,  das  Geschäft  auf  Zeit  oder  dauernd  zu  schließen.  Endlich
ist  für  Streitigkeiten  der  Kommunalverbände  mit  Gemeinden  oder
Verbrauchern,  Händlern  und  Bäckern  ein  einfaches  schnelles  Entscheidungsverfahren ­
  durch  die  höheren  Verwaltungsbehörden  unter  Ausschließung ­
  des  ordentlichen  Rechtsweges  vorgeschrieben.
Tie  Brotversorgung  mit  Hilfe  der  Kommunalverbände  geht
davon  aus,  daß  sich  jeder  Deutsche  im  allgemeinen  an  einem  bestimmten ­
  Orte  dauernd  aufhält.  Sie  paßt  daher  nicht  für  Menschengruppen, ­
  die  vorübergehend  oder  ständig  keinen  dauernden  Aufenthaltsort ­
  haben.  Als  erste  meldeten  sich  die  B  i  n  n  e  n  f  ch  i  f  f  e  r.  Sie
klagten  schon  im  Frühjahr  1915  nach  dem  Aufgehen  der  Schiffahrt,  daß
sie  sich  von  ihrem  Heimatshafen  Brot  nur  für  wenige  Tage  mitnehmen,
aber  unterwegs  kein  Brot  erhalten  könnten.  Hier  mußte  die  Reichsgctreideftelle
  eingreifen.  Danach  stellt  die  Heimatsbehörde  dem
Schiffer  für  jede  Fahrt  oder  für  bestimmte  Fahrtstrecken  eine  Ausweiskarte ­
  aus.  Die  Kommunalverbände  der  Anlaufsorte  sind  verpflichtet, ­
  gegen  Eintragung  in  die  Ausweiskarte  fei  es  besondere
Schifferbrotkarten  wie  in  Preußen,  sei  es  allgemeine  Brotkarten  an
die  Schiffer  zu  geben,  auf  die  sie  von  den  Bäckern  Brot  kaufen
können.  Die  Reichsgetreidestelle  erstattet  dem  Kommunalverbande
das  entsprechende  Mehl  aus  der  Landesrücklage.  In  der  zweiten
Bundesratsverordnung  wurde  der  Reichsgetreidestelle  ausdrücklich  die
Befugnis  gegeben,  die  Brotversorgung  b  e  sti  m  m  te  r  Berufe ­
  oder  Gruppen  besonders  zu  regeln.
Während  die  Versorgung  der  Binnenschiffer  zuerst  für  Preußen
und  daran  anschließend  seit  dem  15.  Ottober  1915  für  das  Reich
geregelt  wurde,  griffen  die  süddeutschen  Bundesstaaten  und  Sachsen
mit  ihrem  starken  Fremdenverkehr  zuerst  die  Brotversorgung  der
Reisenden  auf,  die  dann  seit  dem  1.  Juni  1915  ebenfalls  einheitlich ­
  für  das  Reich  geordnet  ist.  Zunächst  wurde  jedem  Kreise
mit  größerem  Fremdenverkehr  aus  den  Tag  und  Kopf  der  im  Vorjahre ­
  vom  15.  Mai  bis  15.  August  ermittelten  Fremden  150  Gramm
Mehl  zugewiesen.  Ilm  indessen  eine  doppelte  Brotversorgung  der
Reisenden  am  Wohn-  und  am  Aufenthaltsorte  zu  verhüten,  wurde
bald  eine  eingehendere  Regelung  nöttg.  Wer  länger  als  drei  Wochen
aus  Reffen  ging,  meldete  sich  bei  seiner  Kartenausgabe  ab,  erhielt
dort  einen  Brotkarten-Abmeldeschein  und  bezog  daraus  von  dem
Kommunalverbande  seines  neuen  Aufenthaltsortes  die  entsprechenden
Karten.  Für  kürzere  Reisen  erhielt  man  gegen  Zlbgabe  der  gewöhnlichen ­
  Brotkarten  Reisebrothefte  mit  vierzig  Reisebrotmarken  auf  zu-
        <pb n="122" />
        118

fantmen  tausend  Gramm,  die  den  Bedarf  für  vier  Tuge  decken  und
im  ganzen  Reiche  gegen  Brot  eingelöst  werden.  Da  den  Kommunalverbänden ­
  nur  soviel  Mehl  von  der  Reichsgetreidestelle  zugewiesen
wird,  wie  sie  für  ihre  ständige  Bevölkerung  benötigen,  so  muß  ihnen
das  Brot,  daß  sie  für  diese  Gruppen  ortswechselnder  Menschen  abgeben, ­
  entsprechend  in  Mehl  ersetzt  werden.  Die  Reichsgetreidestelle
führt  daher  für  jeden  Bundesstaat  eine  besondere  Landesrücklage  von
Mehl,  die  für  kleine  Bundesstaaten  bis  zu  einer  halben  Million
Einwohner  ans  zwei  Hundertteile  und  für  die  größeren  auf  ein
Hundertteil  ihres  gesamten  Mehlbedarfs  bemessen  ist.  Selbstverständlich ­
  wird  diese  Rücklage  von  der  Reichsgetreidestelle  nur  rechnerisch
getrennt  gehalten  und  steckt  in  ihren  Vorräten.  Die  Kommunalverbände ­
  geben  ihrer  zuständigen  Landesbehörde  monatlich  die  von
Binnenschiffern  und  Reisenden  gegen  Brotabgabe  erhaltenen  Karten
auf.  Übersteigt  die  hierfür  benötigte  Mehlmenge  ein  Hundertstel
des  Mehlbetrages,  der  dem  Kreise  monatlich  zusteht,  so  erhält  er  sie
von  der  Reichsgetreidestelle  unter  Verrechnung  auf  die  Landesrücklage ­
  ersetzt,  Wobei  noch  einzelne  Besonderheiten  zu  beachten  sind.
Umgekehrt  wird  dem  Kommunalverbande,  der  Reisebrotmarken  von
der  Reichsgetreidestelle  bezogen  hat,  eine  entsprechende  Mehlmenge
gekürzt.  In  ähnlicher  Weise  ist  für  inländische  Wanderarbeiter
und  für  Flüchtlinge  aus  den  zeitweise  besetzten  oder  bedrohten
Landesteilen  mit  Hilfe  der  Landesrücklage  gesorgt,  wobei  im  einzelnen ­
  die  Bundesstaaten  in  verschiedener  Weise  vorgehen.
Stärker  als  durch  diese  Ausnahmen  von  der  örtlichen  Versorgung ­
  ist  die  regelrechte  Brotfürsorge  durch  die  Ausnahmen  von  der
Zuweisung  gleicher  Brotmengen  an  alle  Bewohner  betroffen,  welche  die
Rücksicht  auf  das  verschieden  große  Brotbedürfnis  bestimmter  Volksschichten ­
  fordert.  Die  Kommunalverbände  können  innerhalb  der
Mehlmenge,  die  sie  gleichmäßig  nach  ihrer  Kopfzahl  erhaltet!,  jedem
ihrer  Einwohner  das  Seine  gerecht  zumessen  und  daher  körperlich
stark  arbeitenden  Leuten  etwas  mehr  Mehl  oder  Brot  abgeben,  das
sie  anderen  Volksschichten  entziehen.  Solche  Sonderbehandlung  ist
schon  von  Beginn  an  in  Bergbaubezirken  als  nötig  erkannt  worden.
Aber  wenn  ein  Kommunalverband  mit  starker  Rentner-Einwohnerschaft ­
  solche  Verschiebungen  unschwer  durchführen  kann,  ist  dabei
in  Bezirken  mit  großer  Arbeiterschaft  entweder  für  die  Arbeiter  nur
ein  geringfügiges  Mehr  an  Brot  verfügbar,  oder  es  müssen  der
übrigen  Einwohnerschaft  empfindliche  Einschränkungen  auferlegt
werden.  Bei  solcher  Ungleichmäßigkeit  muß  folgerichtig  die  Reichsgetreidestelle ­
  mit  besonderen  Zulagen  ausgleichend  eingreifen.  Sie
hat  dies  sofort  mit  dem  5.  Juni  1915  getan,  sobald  sie  ans  Grund  der
        <pb n="123" />
        119  —

Vorratserhebung  vom  Mai  1915  klar  sah,  daß.  sie  über  zureichende
Kornmengen  verfügte.  Danach  erhielten  die  Kommunalverbände  das
Recht,  für  die  Schwerarbeiter,  also  etwa  die  der  Arbeiterversicherung
  unterliegenden  Leute  und  Leute  mit  ähnlichem  Einkommen, ­
  eine  Zulage  von  höchstens  siinfzig  Gramm  Mehl  auf  den
Kopf  und  Tag  anzufordern.  Doch  durfte  die  Gesamtmenge  zwanzig
Gramm  auf  den  Kopf  und  Tag  aller  Verforgungsberechtigten  des
Kreises  nicht  übersteigen.  Diese  Schwerarbeiterzulage,  die  etwa
16  Millionen  Menschen  bezogen,  ist  später  auf  hundert  Grämn:  Mehl
aus  den  Kopf  und  Tag  erhöht.  Sie  wird  von  den  Landeszentralbehörden ­
  aus  ihrer  Sonderrücklage  vom  1.  Juli  1915  an  gewährt
und  den  Kommunalverbänden  gleichzeitig  mit  den  regelmäßigen
Mehlmengen  zugewiesen.  Die  Regelung  im  einzelnen  ist  den  Kreisen
überlassen.  Streitigkeiten  über  die  Zugehörigkeit  zu  den  Schwerarbeitern ­
  entscheidet  die  höhere  Verwaltungsbehörde  endgültig.
Rach  einigen  Monaten  zeigte  sich,  daß  namentlich  die  unter  Tage
beschäftigten  Bergleute,  die  mehr  Brot  mitnehmen  müssen,  auch
damit  noch  nicht  voll  auskommen  können.  Daher  ist  für  Bergarbeiter
unter  Tage  beim  Verfahren  von  Über-  und  Nebenschichten,  für
Feuerarbeiter,  für  Arbeiter  mit  giftigen  Gasen  und  ähnliche  Gruppen,
die  insgesamt  anderthalb  Millionen  Menschen  umfassen  und  seither  als
Schwer  st  arbeit  e  r  bezeichnet  werden,  eine  weitere  Zulage  von
zweihundert  Gramm  Mehl  auf  den  Kopf  bewilligt,  so  daß  sie  auf  fünfhundert ­
  Gramm  täglich  kommen.  Wer  zu  diesen  Zulagen  berechtigt
ist,  entscheiden  die  Gewerbeinfpektoren.  Tie  erforderlichen  Mehlmengen
  werden  den  betreffenden  Werken  überwiesen.  In  ähnlicher
Weise  ist  landwirtschaftlichen  Arbeitern  während  der
Erntemonde  die  Schwerarbeiterzulage  zugebilligt  worden.  Sie  ist
dann  auch  allen  in  Bergbau,  Industrie  und  Landwirtschaft  arbeitenden
Kriegsgefangenen  gewährt,  aber  hier  vielfach  auf  alle  Kriegsgefangenen ­
  ausgedehnt,  die  so  300  Gramnt  erhalten,  während  sich
ihr  deutscher  Arbeitsgenosse  mit  200  Gramm  begnügen  ntuß.  Das
hindert  weder  die  britischen  Hungerbetreiber,  sich  über  schlechte  Gefangenenernährung ­
  in  Deutschland  zu  entrüsten,  noch  manche  Teutschen, ­
  diese  Entrüstung  nachzumachen,  während  sie  nichts  übrig  Haben
für  das  Elend  und  die  Qualen,  denen  freilich  nur  deutsche  Landsleute
in  fremder  Kriegsgefangenschaft  ausgesetzt  werden.
Die  verwickelte  und  mühsame  Arbeit,  das  Mehl  an  die
Bäcker  und  die  Brotbezugsscheine  au  den  Einzelnen  zuzuteilen  und
die  ganze  Abwicklung  nebst  den  Sonderregelungen  dauernd  zu  überwachen, ­
  ist  von  den  deutschen  Kommunalverbänden  über  Erwarten
gut  geleistet  worden.  Freilich  haben  sich  im  Laufe  der  Zeit  auch  hier-
        <pb n="124" />
        120

bei,  manche  Mißstände  herausgebildet,  wie  es  bei  der  Schwierigkeit  der
Aufgabe  schwerlich  anders  zu  erwarten  war.  Die  Kreise  Waren  in
dem  Bestreben,  ihrer  Bevölkerung  das  zustehende  Brot  bis  zum  letzten
Gramm  zu  geben,  sorgsam  bedacht,  alle  neu  zuziehenden  und  neu
geborenen  Menschen  in  ihren  monatlichen  Mehlanforderungen  für
die  Reichsgetreidestelle  zu  ersassen,  aber  weniger  beflissen,  die  zum
Heere  eingezogenen,  die  fortgezogenen  oder  gestorbenen  Menschen
sofort  abzusetzen.  Daher  wuchs  die  Zahl  der  verso  rgungsberechtigten
  B  e  v  ö  l  k  e  r  u  n  g  in  dielen  Kreisen  so  stark,  daß
die  Vorräte  der  Reichsgetreidestelle  in  bedenklicher  Weise  angegriffen
wurden.  Auf  ihr  Betreiben  wurde  daher  im  Winter  1916  eine  Volkszählung ­
  veranstaltet,  wodurch  die  Zahl  der  bisher  angegebenen  versorgungsberechtigten ­
  Bevölkerung  in  einzelnen  Kommunalverbänden
um  ein  Zehntel  zu  hoch  erwiesen  wurde.
Ein  anderer  Mißstand  entsprang  aus  der  Schwierigkeit,  die
S  ch  w  e  r  a  r  b  e  i  t  e  r  a  b  z  u  g  r  e  n  z  e  n.  Unter  dem  Druck  der  Bevölkerung ­
  waren  einzelne  Kommunalverbände  zu  weitherzig  in
der  Auslegung  geworden'  und  hatten  selbst  Schülern  und  Dienstboten ­
  derartige  Zusatzkarten  bewilligt.  Auf  Einwirkung  der  Reichsgetreidestelle ­
  wurde  indessen  dieses  Verfahren,  das  zu  heftiger  Erörterung ­
  im  Reichstage  führte,  auf  ein  erträgliches  Maß  zurückgedämmt. ­

Die  Kommunalvcrbände  müssen  die  Brotkarten  in  Mengen  auf
Vorrat  drucken  und  lagern.  Sie  sind  hier  ein  begehrter  Gegenstand
für  Diebe.  Auch  sind  sie  vereinzelt  nachgemacht.  Gestohlene
oder  gefälschte  Brotmarken  sind  mitunter  durch  einen
betriebsamen  Schleichhandel  verhökert,  wobei  für  die  Brotmarke  regelweise
  das  mehrfache  des  Preises  gezahlt  wird,  den  das  dafür  erhältliche ­
  Brot  kostet.  Gegen  beide  Mißstände  haben  sich  die  Kommunalverbände
  durch  besondere  Vorkehrungen  zu  schützen  gesucht.  Trotz
dieser  und  mancher  anderen  Mißstände,  auf  die  landwirtschaftliche
Stellen  mitunter  scharf  hinwiesen,  hat  die  Reichsgetreidestelle  Wohl
die  Veranstaltung  einer  neuen  Volkszählung  betrieben,  sonst  sich  aber
zu  keinen  Maßregeln  oder  Eingriffen  drängen  lassen.  Nie  hat  sie
etwa  besondere  Brotkartenprüser  zur  Überwachung  der  Kommunalverbände, ­
  ähnlich  den  Jagdkommandos  zur  Überwachung  der  Land-  „
Wirte,  eingesetzt,  sondern  mit  Recht  sich  darauf  beschränkt,  die  kommunalen ­
  Selbstverwaltungskörper  auf  die  Mißbräuche  aufmerksam  zu
machen,  ihnen  deren  Abstellung  anheimzugeben  und  sie  zu  vorsichtiger
und  sorgsamer  Arbeit  zu  mahnen.
Andere  Erzeugnisse  aus  Mehl  und  Korn,  wie
Gries,  Teigwaren,  Zwiebacke,  Kornkaffee  usw.  werden  dem  Heere
        <pb n="125" />
        121

nach  seinen  Anforderungen  überwiesen.  Die  Zivilbevölkerung  verzehrte ­
  diese  Waren  herkömmlicherweise  in  den  einzelnen  deutschen
Gauen  in  verschiedener  Menge,  zumal  sie  gegenüber  dem  Brot  keine
unentbehrliche  Nahrung  sind.  Dieser  Verschiedenheit  des  Verbrauchs
glaubte  man  am  besten  durch  Einspannen  des  Handels  für
ihren  Vertrieb  gerecht  werden  zu  können,  der  den  Bedarf  gut  kannte
und  im  Frieden  befriedigt  hatte.  Auch  wollte  man  aus  wirtschaftlichen
wie  sozialpolitischen  Erwägungen  den  Handel  nach  Möglichkeit  beschäsrigen,
  und  hegte  Bedenken,  •  die  Kommunalverbände  damit  zu
belasten,  die  zunächst  hierzu.weder  sämtlich  imstande  noch  auch  erbötig
waren.  Freilich  mußte  man  den  Handel,  der  sich  in  seinem  Tun
nach  dem  Preiskompaß  richtet,  an  bestimmte  Richtlinien  binden.
Denn  diese  Waren  dürfen  nicht  dorthin  strömen,  wo  sie  am  höchsten
bezahlt,  sondern  dorthin,  wo  sie  am  meisten  benötigt  werden.  Tie
Reichsgetreidestelle  nimmt  daher  in  ihre  Verträge  über  die  Belieferung ­
  dieser  Betriebe  mit  Korn  und  Mehl,  die  sie  mit  den  einzelnen ­
  Verbänden  (Seite  109)  abschließt,  bestimmte  Grundsätze  über
den  Vertrieb  dieser  Waren  als  Vertragsbestandteil  aut.  Die  Verbände ­
  müssen  ihre  Mitglieder,  diese  belieferten  Mitglieder  müssen
beim  Verkauf  ihrer  Erzeugnisse  wieder  ihre  Großabnehmer  und  diese
endlich  wieder  ihre  Kleinabnehmer  auf  Einhaltung  bestimmter  Vorschriften ­
  verpflichten.  Nach  diesen  Grundsätzen  sind  Betriebe  und
Händler  in  den  verschiedenen  Gegenden  des  Reiches  nach  demselben
Verhältnis  beliefert,  wie  sie  es  im  Frieden  gewöhnt  waren,  so  daß
annähernd  entsprechende  Mengen  überall  zur  Verfügung  stehen
müssen.  Bei  plötzlichem  Bedarf  in  bestimmten  Gegenden  müssen
die  Verbände  aus  Verlangen  der  Reichsgctreidestelle  dorthin  durch
ihre  Vcrbandsbetriebe  Sondermengen  liefern.
Dabei  sind  die  Preise  für  Großhandel  und  für  Kleinhandel
mit  angemessenen  Aufschlägen  für  die  Unkosten  und  die  erforderlichen
Gewinne  festgelegt.  Die  Preise  für  die  Verbraucher  sind  im  ganzen
Reiche  einheitlich  und  müssen  in  den  Läden  leicht  erkennbar  ausgehängt ­
  werden.  Diese  Öffentlichkeit  soll  die  Verbraucher  vor  ungebührlichen ­
  Preisen  schützen  und  ihnen  zugleich  Sicherheit  schaffen,
auch  billigere  Sorten  ohne  teure  Verpackung  u.  dergl.  erhalten  zu
können.  Obschon  die  Reichsgetreidestelle  das  Mehl  und  Korn  für  die
Herstellung  dieser  Waren  zu  so  hohen  Preisaufschlägen  abgibt,  daß
sie  hiermit  die  Kosten  ihrer  gesamten  Kornrücklage  reichlich  deckt,  und
obschon  sie  den  Betrieben  wie  den  beteiligten  Groß-  und  Kleinhändlern ­
  angemessene  Ausschläge  zubilligt,  stehen  die  vertraglich  festgelegten ­
  Verbraucherpreise  erheblich  unter  den  im  Handel  bis  dahin
üblichen  Preisen.  Verstößt  ein  Betrieb  oder  Händler  gegen  diese
        <pb n="126" />
        122

Vorschriften,  so  wird  er  von  der  Belieferung  oder  dem  Vertriebe  ausgeschlossen ­
  und  hat  außerdem  eine  beträchtliche  Vertragsstrafe  zu
zahlen.
Diese  Regelung,  die  in  langwierigen  Verhandlungen  mit  den
Verbänden  und  Händlern  unter  Zuziehung  von  Sachverständigen
für  jede  Warenart  einzeln  festgelegt  ist,  hat  im  zweiten  Wirtschaftsjahre ­
  ausreichend  gearbeitet.  Mit  dem  Knappwerden  der  nicht  bewirtschafteten ­
  Nahrungsmittel  stürzten  sich  die  Verbraucher  immer
stärker  auf  die  freien  Waren  und  suchten,  sie  sich  in  ungewöhnlich
großen  Mengen  zu  verschaffen,  so  daß  sie  mitunter  wenige  Tage
nach  ihrem  Eingehen  in  den  Läden  schon  vergriffen  waren.  .Auch
hielten  sich  mancherorts  die  Händler  nicht  an  die  Vorschriften,  bevorzugten ­
  einzelne  Gegenden  oder  Kunden,  setzten  andere  zurück
oder  gaben  Waren  widerrechtlich  zu  höheren  Preisen  ab.  Endlich
wünschten  manche  Kommunalverbände  die  Verteilung  dieser
Waren  auf  ihre  Angehörigen  durch  ihre  eingearbeiteten  Verteilung ­
  s  stellen  zu  übernehmen.  Dem  ist  zunächst  im  einzelnen
stattgegeben  worden.  Dort  wurden  dann  diese  Nahrungs-  oder  Genußmittel
  ähnlich  wie  das  Brot  gegen  bestimmte  Marken  abgegeben  oder
von  den  Händlern  in  bestimmten  Mengen  an  ihre  Kunden  nach
Kundenlisten  verkauft,  indem  gleichzeitig  die  auf  den  Kopf  entfallende
Menge  öffentlich  bekanntgemacht  wird.
Die  Verteilungsart  von  Mehl,  Brot  und  anderen  Mehlerzeugnisfen,
  wie  sie  zum  Schluß  des  zweiten  Wirtschaftsjahres  bestand,  ist
daher  in  den  großen  Zügen  das  Erzeugnis  der  ersten  Überlegungen,
in  den  Einzelheiten  aber  das  Ergebnis  von  mancherlei  Erfahrungen,
Wünschen  und  Versuchen.  Der  Kerngedanke,  die  Proviantämter  unter
der  Zentralstelle  für  die  Heeresversorgung,  die  Fachverbände  und  besonders ­
  die  Kommunalverbände  zu  Trägern  der  örtlichen  Versorgung ­
  zu  machen,  war  von  vornherein  richtig  gewählt  und  hat  sich
bewährt.
7.  Selbstversorgung  und  S  e  l  b  st  w  i  r  t  s  ch  a  s  t.
Waren  auch  beim  ersten  Ausbau  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotfürsorge ­
  nicht  alle  Verästelungen  zu  übersehen,  die  sich  nachher  bei
der  Durchführung  als  nötig  erwiesen  haben,  so  war  es  von  Anfang
an  unzweifelhaft,  daß  diese  schwierige  Aufgabe  nur  dann  befriedigend
gelöst  werden  konnte,  wenn  nicht  nur  die  Reichsgetreidestelle  auf  die
Leitung  und  sozusagen  die  Weichenstellung  beschränkt  wurde,  sondern
wenn  außerdem  von  ihren  Geleisen  eine  möglichst  große  Verkehrsmenge ­
  ferngehalten  und  auf  anderen  Schienen  abgewickelt  wurde.
Hierzu  boten  sich  insbesondere  zwei  Wege:  dem  Getreidebauer  zu  ge-
        <pb n="127" />
        123

statten,  sich  aus  seiner  Ernte  selbst  mit  Mehl  und  Brot  zu  versorgen,
und  den  Kreisen  aus  Verlangen  zu  gestatten,  die  zur  Versorgung
ihrer  Einwohner  benötigte  Kornmenge  selbst  zu  bewirtschaften.
Für  die  S  e  l  b  st  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g  konnte  man  an  die  in  deutschen ­
  Landen  noch  bestehenden  Zustände  anknüpfen.  Noch  lebten  viele
Landwirte  vom  eigenen  Korn,  das  sie  sich  beim  Ortsmüller  mahlen
ließen  und  dann  selbst  verbuken.  Sollte  die  Reichsgctreidestelle  diese
Kornmengen  bei  den  Landwirten  aufkaufen,  bezahlen,  nach  ihren
großen  Mühlen  bringen,  dort  lagern  und  vermahlen,  das  Mehl  verkaufen ­
  und  es  nebst  der  Kleie  in  den  Ursprungskreis  zurückschaffen
und  den  Landwirten  wieder  zuteilen?  Das  wäre,  da  Bäcker  und
Händler  auf  vielen  Dörfern  fehlen,  kaum  durchführbar  und  eine
unwirtschaftliche  Belastung  der  staatlichen  Bewirtschaftung  und  der
Kommunalverwaltung,  wie  der  schonungsbedürftigen  Beförderungsmittel. ­

Wie  sich  mittelalterliche  Städte  bei  bevorstehender  Belagerung ­
  ihre  Versorgungslast  dadurch  erleichterten,  daß  sie  ihre
reicheren  Bürger  verpflichteten,  sich  ungeachtet  der  städtischen  Kornläger ­
  eigene  Kornvorräte  zu  besorgen,  so  verfuhr  man  jetzt  mit  den
Landwirten.  Da  indessen  im  vorhinein  nicht  zu  übersehen  war,
ob  allerorts  noch  Mühlen  und  Hausbacköfen  vorhanden  waren,  konnte
man  nicht  allgemein  den  Landwirten  die  Pflicht  zur  Selb  st  -
Versorgung  auflegen,  sondern  konnte  ihnen  nur  das  Recht
dazu  geben,  aber  dieses  mit  solchem  Anreiz  ausstatten,  daß  möglichst
jeder  Landwirt  davon  Gebrauch  machte.  Demgemäß  dürfen  die  Landwirte ­
  nach  dem  Gesetze  von  ihrer  Kornernte  ungeachtet  der  gesetzlichen
Beschlagnahme  und  Ablieferungspflicht  für  jedes  Mitglied  ihres  Hausstandes ­
  monatlich  neun  Kilogramm  Korn  ausschließlich  zur  Ernährung ­
  verwenden,  aber  es  weder  verfüttern  noch  verkaufen.  Während
die  Reichsgetreidestelle  der  übrigen  Bevölkerung  je  nach  dem  Ernteergebnis ­
  die  Mehlmenge  errechnet  und  zuweist,  legte  das  Gesetz  den
Kopsbetrag  der  Selbstversorger  fest.  Freilich  konnte  auch  er  nach  dem
Ernteaussall,  aber  zuerst  nur  nach  oben  geändert  werden  ltrtb  wurde
tatsächlich  am  19.  August  1915  auf  zehn  Kilogramm  erhöht,  aber
schon  am  16.  Januar  1916  wieder  auf  die  seither  festgehaltenen  neun
Kilogramm  ermäßigt.  Die  Kornmenge  ist  absichtlich  hoch  bemessen,
weil  ländliche  Mühlen  mit  mehr  Verlust  mahlen  und  weil  der
Landmann,  an  reichlicheres  Brot  und  weniger  Zukost  als  der  Städtergewöhnt,
  mehr  Brot  erhalten  und  sich  dadurch  zur  Übernahme  der
Selbstversorgung  bestimmen  lassen  soll.  Denn  damit  übernimmt
er  die  Gefahr,  daß  ihm  sein  Korn  oder  Mehl  verdirbt  oder  durch
        <pb n="128" />
        '  .
—  124  —
zu  starken  Verbrauch  vorzeitig  aufgezehrt  wird  und  er  dann  brotlos
dasteht.
Das  Recht  zur  Selbstversorgung  haben  alle  landwirtschaftlichen ­
  Unternehmer,  gleichgültig  ob  Grundeigentümer,  Pächter  oder
Wirtschaftsleiter,  für  sich  selbst  und  siir  alle  Angehörigen,  die  sie  in
ihrer  Wirtschaft  beköstigen,  also  Frau,  Kinder,  Gesinde,  Hilfskräfte,
ferner  Altenteiler,  Geschwister  mit  Ausgedinge,  Jnstleute.  Freilich
darf  ihnen  der  Landwirt  auch  dann  nicht  mehr  Korn  als  die  neun
Kilogramm  geben,  wenn  er  vertraglich  zu  größeren  Leistungen  verpflichtet ­
  ist,  er  muß  vielmehr  insoweit  diese  Pflicht  durch  Lieferung  anderer ­
  Nahrungsmittel  oder  durch  Geldentschädigung  ablösen.  Bei
Wirtschaften,  die  zu  einer  Anstalt  gehören,  gelten  auch  die  Insassen  oder
Pfleglinge  und  das  Personal  als  Wirtschaftsangehörige,  die  unter  die
Selbstversorgung  fallen.  Bei  so  weiter  Grenzziehung  steht  in  Deutschland ­
  etwa  15  bis  16  oder  unter  Einrechnung  der  aus  dem  Lande
beschäftigten  Kriegsgefangenen  etwa  17  Millionen  Menschen  das
Selbswersorgungsrecht  zu.  Tatsächlich  haben  trotz  seines  Anreizes
noch  nicht  14  Millionen  davon  Gebrauch  gemacht.
Immerhin  ist  hierdurch  die  Aufgabe  der  Browersorgung  fast  um  ein
Viertel  erleichtert  worden.
Dessenungeachtet  haben  manche  Verbraucherkreise  die  ganze  Einricbtnng
  der  Selbstversorgung  stark  angefeindet,  weil  sie  auf  die
etwas  größere  Brotmenge  scheel  sahen,  mochten  sie  auch  den  Neid,  den
Tacitus  schon  bei  unseren  Altvorderen  rügt,  schämig  durch  ein  Gerechtigkeitsmäntelchen ­
  verhüllen.  Ernsthaftere  Bedenken  wurden
gegen  die  Selbstversorgung  wegen  ihrer  angeblichen  Gefährlichkeit  für
die  ganze  Bewirtschaftung  erhoben.  Zunächst  befürchtete  die  allzu  mißtrauische ­
  Kriegs-Gctreidegesellschaft,  die  Selbswersorger  würden  sich
mit  ihren  Vorräten  nicht  richtig  einrichten  und  damit  vorzeitig  zu
Ende  sein,  dann  aber  voü  ihr  Zuschüsse  benötigen.  Um  das  zu  verhüten, ­
  ist  die  Ortspolizei  verpflichtet,  die  Vorräte  der  Selbswersorger ­
  regelmäßig  nachzusehen.  Die  Erfahrung  hat  gezeigt,  daß  diese
Furcht  zur  Hauptsache  unbegründet  ist.  Zweitens  besorgte  man,  die
Selbswersorger  würden  Korn  iiber  die  ihnen  zustehende  Menge  hinaus ­
  verbrauchen  oder  gar  verfüttern.  Diese  letzte  Gefahr  ist  bei  dem
verschärften  Mangel  an  Kraftfutter  gewiß  groß,  wird  aber  durch  die
Selbstversorgung  kaum  vergrößert.  Ein  Landwirt,  der  Korn  verfüttern ­
  will,  ist  uni  Wege  ebensowenig  verlegen  wie  ein  Liebhaber,
der  seinen  Schatz  treffen  will.  Um  den  endlich  befürchteten  Mehrverzehr ­
  zu  unterbinden,  schlug  man  aus  dem  Königreiche  Sachsen  sofort
nach  Einführung  der  Bewirtschaftung  vor,  nur  selbstbackende  Landwirte ­
  als  Selbstversorger  zuzulassen,  oder  den  Landeszentralbehörden
        <pb n="129" />
        125

das  Recht  zu  geben,  die  Selbstversorgung  für  bestimmte  Bezirke  auszuschließen. ­

Diesen  und  ähnlichen  Bestrebungen  hat  sich  die  Reichsleitung  stets
widersetzt,  aber  um  die  auch  von  ihr  anerkannte  Gefahr  in  erträgliche
Grenzen  zu  bannen,  die  Kommunalverbände  veranlaßt,  die  ihnen  obliegende ­
  Überwachung  der  Selb  st  der  sorg  er  durch  Mahlkarten ­
  oder  andere  Vorschriften  streng  und  regelmäßig  durchzuführen.
In  diesen  Karten  verzeichnen  die  Ortsbehörden  die  Kornmenge,  welche
die  Selbstversorger-Haushaltung  monatlich  vermahlen  lassen  darf.
Ter  Müller  trägt  die  vermahlenen  Mengen  in  die  Karte  und  in  eine
besondere  Liste  ein.  Umgehungen  sollen  dadurch  verhütet  werden,  daß
Metzen,  Zurückhalten  des  ersparten  Mahlschwundes  oder  Tauschmüllerei ­
  verboten  find.  Selbstversorger,  die  gegen  diese  kommunalen
oder  gesetzlichen  Vorschriften  verstoßen,  werden  mit  Gefängnis-  oder
Geldstrafe  belegt.  Auch  kann  ihnen,  wenn  sie  sich  durch  Mehrverzehr,
Verderbenlassen  der  Vorräte  oder  sonst  unzuverlässig  zeigen,  das
Recht  der  Selbswersorgung  entzogen  und  ihr  Vorrat  unter  Umständen ­
  ohne  Entgelt  weggenommen  werden.  Verstößt  ein  Müller
gegen  solche  Vorschriften,  so  kann  ihm  die  Ortsbehörde  den  Betrieb
legen.  Umgekehrt  kann  der  Kommunalverband  zur  Vermahlung
auch  solche  Kleinmühlen  zulassen,  die  nach  ihrer  Einrichtung  in  Pompeji ­
  ausgegraben  sein  könnten  und  daher  den  vorgeschriebenen  Ausmahlsatz ­
  nicht  ziehen  können.
Nach  dem  Gesetzeswortlaut  kann  jeder  Landwirt,  der  überhaupt
Korn  erntet,  Selbswersorger  werden.  Haben  die  Selbstversorger  zu
geringe  Kornmengen,  so  fallen  sie  nach  deren  Aufbrauchen  mit  ihrem
Bedarf  nach  und  nach  auf  den  Kommunalverband  zurück  und  können
so  seinen  Versorgungsplan  stören.  Um  das  zu  verhüten  und  überhaupt
eine  unwirtschaftliche  Ausdehnung  der  S  e  l  b  st  v  e  r  s  o  r  -
g  u  n  g  hintanzuhalten,  kann  der  Komnuinalverband  näher  bestimmen, ­
  wen  er  als  Selbswersorger  ansehen  will,  oder  ;.  B.  eine  Mindestzeit ­
  von  drei  Monaten  setzen,  die  jemand  mit  seinen  eigenen  Vorräten ­
  reichen  muß.  Trotzdem  mancher  Selbstversorger  der  Weisheit
vom  Selberessen  wegen  dessen  guten  Folgen  reichlich  gehuldigt  haben
mag,  sind  solche  Übertretungen  in  den  beiden  ersten  Wirtschaftsjahren
in  erträglichen  Grenzen  verblieben.  Diese  Nachteile  wurden  weit  ausgewogen ­
  durch  die  Erleichterungen,  die  der  ganzen  Bewirtschaftung
hieraus  erwachsen  sind.  Die  Selbstversorgung  der  Landwirte  ist  ein
unentbehrlicher  Pfeiler  des  ganzen  Baues.  Großstädter,  die  ihre
Landkenntnis  allein  aus  Romanen  schöpfen,  mögen  hierin  eine
„mehrstündige  Zurückstellung  des  Weisers  unserer  Wirtschaftsuhr"
erblicken.  Sie  entspringt  vielmehr  einem  wirtschaftlich  richtigen  An-
        <pb n="130" />
        126

knüpfen  an  Verhältnisse,  die  vielerorts  noch  bestanden  oder  sich  doch
erst  in  den  letzten  Jahren  zu  wandeln  begonnen  hatten.  Aber  auch
hier  standen  noch  Mühle  und  Backofen  bereit.
Ähnlich  liegt  es  mit  der  Se  l  b  st  w  i  r  t  s  ch  a  f  t.  Obschon  die
wirtschaftlichen  Verschiebungen  der  letzten  Jahrzehnte  die  herkömmliche ­
  Brotversorgung  im  Deutschen  Reiche  durchgreifend
geändert  haben,  deckte  noch  immer  in  zahlreichen  Gebieten  die  Bevölkerung ­
  ihren  Brotbedarf  aus  der  heimischen  Getreide-Erzeugung.
Hier  war  es  das  Naturgegebene,  daß  nicht  eine  entfernte  Reichszentrale ­
  das  Korn  wegfuhr  und  als  Mehl  zurücksandte,  sondern  daß
der  Kreis  ans  dem  für  ihn  verstrickten  Brotkorn  soviel  selbst  erwarb, ­
  lagerte,  vermahlen  ließ  und  als  Mehl  seiner  Einwohnerschaft
zuführte,  wie  ihr  nach  dem  Reichskopfsatze  täglich  gebührt.  Aber
außer  diesen  an  selbständigen  Kornpreisen  kenntlichen  Resten  einerfrüher
  allgemeinen  Versorgungsart  ließ  sich  diese  auch  wiedererwecken
in  Gebieten,  wo  sie  noch  vor  einiger  Zeit  bestanden  hatte.  Sie  ist
endlich  beinahe  in  allen  Bezirken  möglich,  deren  Getreidebau  etwa
den  eigenen  Brotbedarf  deckt.
Für  die  Durchführung  großer  Pläne  darf  man  nicht  von  vornherein ­
  zu  viel  Regeln  aufstellen.  Hemmende  und  fördernde  Umstände ­
  wie  Zufälle  spielen  hinein  und  machen  andere  Ordnungen  nötig.
In  dieser  Überzeugung  begnügte  sich  die  erste  Bundesratsverorduung
damit,  den  Kommunalverbänden  in  einer  einzigen  Vorschrift  das
„R  e  ch  t  d  e  r  S  e  l  b  st  w  i  r  t  s  ch  a  f  t"  zu  geben,  wie  diese  Wirtschaftsart ­
  unter  Benutzung  einer  von  Dühring  für  weitere  Gebilde  geprägteit
  Bezeichnung  bald  genannt  wurde.  Als  nun  zahlreiche  Kreise  von
diesem  Rechte  Gebrauch  machten,  widersetzte  sich  die  Kriegs-Getreidegefellschaft,
  die  zuerst  ihre  große  Kornrücklage  aufspeichern  wollte,  und
nahm  ihnen  Kornmengen  weg,  die  sie  freilich  später  wieder  zurückliefern
  mußte.  Manche  großstädtischen  Kreise,  die  ihr  Mehl  um  einige
Pfennige  teurer  erhielten,  als  es  sich  jene  selbstwirtschaftenden  Kreise
erzeugten,  sahen  darob  scheel,  als  ob  das  Mehl  im  Frieden  allerorts
denselben  -Preis  gehabt  hätte.  In  Übereinstimmung  mit  den  Leitern ­
  der  Kriegs-Getreidegesellschaft  wollten  sie  nun  dieses  Recht  den
ländlichen  Kreisen  genommen  wissen,  da  sie  entgegen  dem  Aschenbrödelspruch ­
  das  gute  Körn  ins  eigene  Kröpfchen,  das  schlechtere  ins
fremde  Töpfchen  liefern  würden,  als  ob  bei  großen  Liefermengen
solche  Sonderung  regelmäßig  durchzuführen  wäre  und  als  ob  ein
Landrat  nicht  gerade  dann  sorgsam  für  die  Gesamtheit  sich  bemühen
wird,  wenn  er  gleichzeitig  damit  auch  seinem  Kreise  etwas  Gutes
antut.  Die  Kriegs-Getreidegesellschaft  leitete  ferner  der  Gedanke,
die  gesamte  Korn-  und  Mehlversorgung  in  ihrer  Hand  zu  vereinigen,
        <pb n="131" />
        127

\

um  so  ihre  Unkosten  herabzudrücken.  .  Tri  sie  hier  auf  volkswirtschaftlichem ­
  Holzwege  wandelte,  die  nach  Selbstwirtschaft  verlangenden
Kreise  schädigte  und  deren  Selbständigkeitswünschen  gegenüber  sich
psychologisch  vergriff,  so  mußte  sie  mit  ihrem  Angriffe  scheitern.
Umgekehrt  wird  ein  brauchbarer  wirtschaftlicher  Schuh  daraus. ­
  .  Je  mebr  es  gelingt,  das  in  einem  Kreise  erbaute  Getreide  unmittelbar ­
  dem  örtlichen  Verzehr  zuzuführen,  desto  mehr  Ortsveränderungen ­
  werden  im  Korn-  und  Mehlverkehr  erspart,  was  im
Kriege  bei  den  überlasteten  Bahnen  noch  einen  besonderen  Wert  hat.
Ta  so  das  Korn  vom  Bauer  bis  zum  Brotesser  nur  wenig  bewegt ­
  und  meistens  unmittelbar  vor  der  Vermahlung  den  Mühlen  zugefahren ­
  wird,  da  die  Kornpreise  festliegen  und  die  Selbstwirtschast
großenteils  ehrenamtlich  verwaltet  wird,  so  können  trotz  höherer
Mahllöhne  in  solchen  Kreisen  die  Mehlpreise  niedriger  sein  als  in
zentral  versorgten  Gebieten.  Verbindet  nun  solcher  Kreis  mit  der
Selbstwirtschast  noch  den  Eigenhandel  für  seinen  abzuliefernden  Kornüberschnß,
  so  erzielt  er  bei  der  Kommissionsgebühr  noch  einen  Gewinn. ­
  Er  kann  ferner  sein  Korn  in  heimischen  Mühlen,  auch  in
technisch  rückständigen,  mahlen  lassen,  denen  die  Reichsgetreidcstelle
kein  Mahlgut  zuweisen^  kannte  Seinen  Landwirten  endlick  führt  er
hierdurch  mehr  Kkeie  zu;  denn  auch  nachdem  die  gesetzliche  Bevorzugung ­
  hierbei  beseitig!  ist,  kommt  die  aus  die  Kreisstadt  entfallende
Kleie  und  beim  Zusammenschluß  mit  einem  Stadtkreise  auch  deren
Kleie  meistens  vorzugsweise  den  Landwirten  zugute.  Mit  solchen  Kornverbänden ­
  werden  halbverklungene  Beziehungen  wieder  wach  aus
Zeiten,  wo  das  Land  die  Nachbarstadt  mit  Korn  versah,  und  schlingen
mit  der  einheitlichen  Brotmarke  und  mannigfachen  gegenseitigen
Vorteilen  neue  wirtschaftliche  Bänder.  Gerade  solcher  Bänder  bedürfen ­
  wir  aber  desto  dringender,  je  mehr  sich  die  Fehde  zwischen
Erzeuger  und  Verbraucher  im  Reiche  entwickelt.
An  derartigen  Z  u  s  a  m  m  e  n  s  ch  I  ü  s  s  e  n  ,  wozu  nur  die  Ge-^
  uchmigung  der  Landesrentralbebörden  erforderlich  ist,  sind  insgesamt
83  aus  278  Einzelkreisen  entstanden.  Sie  sind  meistens  einfach  aufgebaut ­
  aus  einem  Ausschuß  der  Kreisleiter,  von  denen  einer  die  Geschäfte ­
  führt;  mitunter  steht  daneben  noch  eine  Verbandsversammlung,
die  in  verschiedener  Weise  mit  Vertretern  beschickt  wird.  Zuweilen
sorgt  der  Verband  nur  für  einheitliches  Vorgehen  beim  Auskauf  und
verschiebt  die  Kornmengen  zwischen  den  beteiligten  Kreisen.  Meistens
ist  der  Ausbau  straffer.  Tann  leitet  der  Verband  einheitlich  Aufkauf,
Lagerung,  Vermahlung  und  Mehlverteilung,  oft  durch  eine  mit  kaufmännischen ­
  Kräften  ausgestattete  Geschäftsstelle.  Bei  den  leicht  übersehbaren ­
  Verhältnissen  wickelt  sich  der  Geschäftsverkehr  leicht  und
        <pb n="132" />
        —  128

reibungslos  zur  allgemeinen  Zufriedenheit  ab.  Gegenüber  diesen
Vorzügen  lokalisierter  Wirtschaft  waren  die  Angriffe
der  Zentralisten  machtlos.
Aus  diesem  Kampfe  hat  sich  eine  eingehende  gesetzliche  Absteckung ­
  der  Rechte  und  Pflichten  aus  der  Selbstwirtschaft
ergeben.  Sie  kann  selbstverständlich  keine  willkürliche  Wirtschaft
bedeuten,  sondern  hat  die  Grundzüge  über  Beschlagnahme,  Kornverkehr, ­
  Brotverbrauch,  wie  die  besonderen  Anordnungen  über  Kopfmenge, ­
  Ausmahlsatz  u.  ä.  einzuhalten.  Darüber  kann  die  Reichsgetreidestelle
  von  solchem  Kreise  alle  einschlägige  Auskunft  verlangen  und
ihm  Anweisungen  geben,  denen  er  zu  folgen  hat.  Seine  eigene  Wirtschaft ­
  ist  beschränkt  auf  seinen  Bedarfsanteil,  also  die  für  den  Kopfbetrag ­
  an  Mehl  erforderliche  Kornmenge.  Die  überschießenden  Kornerträge ­
  kann  er  als  Selbstlieserer  aufkaufen,  muß  sie  aber  der  Reichsgetreidestelle ­
  überlassen,  auch  wenn  sie  sich  erst  am  Schlüsse  des  Wirtschaftsjahres ­
  herausstellen.  Die  Kornmengen  seines  Bedarfsanteils
muß  er  selbst  erwerben  und  auf  eigene  Gefahr  verwahren,  denn  er
ist  rechtlich  und  wirtschaftlich  dafür  verantwortlich,  daß  seine  Einwohner ­
  die  Wirtschaftszeit  hindurch  mit  Brot  versorgt  sind.  Um  die
Lagerung  zu  erleichtern,  kann  er  Lagerräume  seines  Bezirkes  gegen
Entschädigung  in  Anspruch  nehmen,  wobei  ihm  nötigenfalls  die
Reichsgetreidestelle  helfen  muß.  Er  muß  die  erforderlichen  Finanzmittel ­
  anschaffen,  indem  er  die  Kapitalien  seiner  Kommisswnäre
oder  Mühlen  gegen  Zins  einspannt  oder  Mittel  der  Kreissparkasse
  verwendet  oder  bei  Banken  Vorschüsse  nimmt.  Hierbei  ist
ebenfalls  eine  Unterstützung  durch  die  Reichsgetreidestelle,  z.  B.  durch
Diskontierung  von  Wechseln,  vorgesehen.  Auch  sonst  muß  diese
als  die  Zentrale  der  ganzen  Bewirtschaftung  ihm  bei  dringenden!  Bedürfnis ­
  mit  Mehl  aushelfen,  das  möglichst  bald  zu  erstatten  ist,  oder
ihm  Weizen  gegen  Roggen  oder  umgekehrt  tauschen  oder  ihm  feuchtes
Korn  abnehmen  oder  gegen  Entgelt  trocknen.  Umgekehrt  hat  sie
bei  dringendem  Bedarf  das  Recht,  sogar  aus  seinem  Bedarfsanteil
Korn  zu  verlangen,  das  sie  möglichst  bald  zurückzuliefern  hat.  Er
muß  das  Korn  rechtzeitig  vermahlen  lassen,  darf  aber  nicht  mehr
Mehlvorräte  halten,  als  er  für  zwei  Monate  benötigt.  Diese  Vorschrift
wurde  später  nötig,  weil  einzelne  unvorsichtige  Verbände,  um  die
Kleienot  zu  bestimmten  Zeiten  zu  erleichtern,  zu  große  Kornmengen
im  voraus  hatten  vermahlen  lassen  und  die  Mehlvorräte  dann  nur
durch  die  Reichsgetreidestelle  vor  dem  Verderben  gerettet  werden
konnten.  Für  seine  Mahlverträge  hat  ihm  die  Reichsgetreidestelle
Muster  an  die  Hand  gegeben.  Kurzum  er  hat  im  kleinen  für  seinen
        <pb n="133" />
        129

Bezirk  dieselben  Aufgaben,  die  im  großen  für  daL,Leich  die  Reichsgetreidestelle ­
  zu  leisten  hat.
Mißlingt  einem  Kommmialverbande  diese^Aufgabe,  sei  kaun  man
seine  Einwohner  nicht  hungern  lassen,  sondern  muß  ihnen  ans  der
Reichsgetreidestellc  helfen.  Eie  Hilfe  aber  geht  zu  Lasten  der  anderen
Kreise  und  ihrer  Angehörigen.  Daber  kann  die  S  ?  I  bst  tu  t  ri=Xs
  ch  a  f  t  n  i  chft^  u  nbe  sehe  n  a  IW  n  K  r  ei  s  e  n  z  u  g  e  st  a  n  -
den  werden.  Sie  haben  zunächst  nur  Ein  Recht  darauf,  aber
sind  nicht  dazu  verpflichtet.  Wer  sich  der  schweren  Aufgabe  nicht
gewachsen  fühlt,  läßt  die  Finger  davon,  auch  wenn  unter  den  Landräten ­
  und  Amtshauptleuten  der  Spott  über  den  ängstlichen  Kollegen ­
  nicht  fehlt.  Aber  auch  nicht  jeder,  der  sich  eine  Sache  zutraut, ­
  ist  ihr  gewachsen.  Wollte  ein  Ko  m  munalverbarL  Selbstwirtschaft ­
  treiben,  so  mußte  er  dies  bis  zum  1.  August  bei  seiner-Landeszentralbehörde
  anmelden  und  dabei  nachweisen,  daß  er
^mindestens  zu  dreimonatiger  Versorgung  seiner  Einwohner  genug
Korn  besaß,  über  ausreichende  Lagerräume  und  genügend  Geldmittel
verfüate.  sowie  daß  er  alle,  Vorschriften  der  Verbrauchsregelung
erfüllt  batte.  Erbrachte  er  diese  Nachweise,  so  mußte  ihm  das  erbetene ­
  Recht  gegeben  werden.  Es  kann  ihm  wieder  entzogen  werden,
wenn  er  der  Aufgabe  sich  nicht  gewachsen  zeigt.  Außer  diesen  Vor-  V
ke  h  r  u  n  g  e  n  für  gute  Durchführung  hat  das  Gesetz  über
die  Wirtschaftsführung  selbst  wohlweislich  nur  die  einzige  Vorschrift
über  die  Ausmahlungsmenge  gegeben.
Wie  von  vornherein  geplant  war,  ist  die  Selbstwirtschaft  der
Kommunalverbände,  nachdem  der  Widerstand  dagegen  beseitigt  war,
zur  regelmäßigen  A  r  t  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftnng
  im  Deutschen  Reiche  geworden.  Sie  wickelt  sich  nach  den  für  die
Reichsgetreidestelle  dargelegten  Grundzügen  nur  im  engeren  Rahmen ­
  ab.  Im  ersten  Wirtschaftsjahre  haben  597,  im  zweiten  762  Kreise
Eelbstwirtschaft  getrieben.  Dazu  treten  noch  215  bayerische  Kreise,
die  sozusagen  einen  großen  Kornverband  bildeten.  Von  den  1139
deutschen  Kommunalverbänden  haben  also  zwei  Drittel  die
Sg  l  b  st  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  durchgeführt.  Berücksichtigt  man  die
Selbstversorger,  die  überwiegend  in  selbstwirtschaftenden  Kreisen  leben,
so  erhalten  etwa  45  Millionen  Deutsche  in  Selbstversorgung  und
Lelbstwirtschaft  ihr  Brot,  so  daß  einschließlich  des  Heeres  und  der
sehr  zahlreichen  Kriegsgefangenen  nur  ein  Drittel  aller  Brotesser  von
der  Reichsgetreidestelle  versorgt  werden  müssen.  Ohne  Selbstversorgung ­
  und  Selbstwirtschaft  ist  die  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung ­
  weder  durchzuführen  noch  für  -Fahre  auf  dem  Lande  aufrechtzuerhalten. ­
  J

Hcft  50/53.

9
        <pb n="134" />
        130

8.  Förderung  d  e  s  Getreidebaues.  Die  uns  durch
den  Hungeranschlag  der  Briten  aufgezwungene  Bewirtschaftung  konnte
jedem  sein  tägliches  Brot  nur  dadurch  geben,  daß  sie  den  Korn-,
Mehl-  und  Brotverkehr  regelte.  Diese  Regelung  war  aber  ohne  B  e  -
e  i  n  1  r  ä  ch  t  i  g  u  n  g  der  an  diesem  Verkehr  beteiligten  großen
Berufsgruppen  nicht  durchzuführen.  Der  Kornhandel  ist  bis
auf  die  als  Kommissionäre  beschäftigten  Händler  ausgeschaltet.  Das
ist  für  die  Betroffenen  schwer,  für  die  Gesamtheit  erträglich.  Die
Mühlen  liegen  kleinenteils  wegen  Mangel  an  Mahlgut  füll,  sind  aber
großenteils  gegen  gute  Mahllöhne  in  der  geregelten  Wirtschaft  tätig.
Die  Bäcker  sind,  wie  im  Frieden,  sämtlich  beschäftigt,  wenn  auch  in
geringerem  Ausmaße.  Aber  selbst  wenn  zahlreiche  Müller  und  Bäcker
infolge  der  Kriegsnot  oder  der  Staatseingriffe  nicht  hätten  weiterarbeiten ­
  können,  so  wäre  daraus  der  Allgemeinheit  kein  unerträglicher ­
  Schaden  erwachsen,  da  das  erforderliche  Mahlen  und  Verbacken
durch  Steigerung  der  Leistungsfähigkeit  bei  den  verbliebenen  Betrieben
oder  durch  Errichtung  neuer  in  kurzer  Zeit  hätte  geleistet  werden
können.  Anders  liegt  es  beim  Getreidebau  der  Landwirte.  Wenn
hier  viele  Betriebe  erlagen  oder  auch  nur  erlahmten,  so  mußte  die
ganze  Bewirtschaftung  aus  Kornmangel  ihr  Ziel  verfehlen.  Aus
dieser  einfachen  wirtschaftlichen  Tatsache  hat  die  Reichsleitung  von
Kriegsbeginn  an  die  Folgerungen  gezogen  und  den  Landwirtschaftsbetrieb ­
  nach  Möglichkeit  zu  erleichtern  und  zu  fördern  gesucht.  Wenn
daher  je  länger  desto  eifriger  von  Einzelnen  die  Behauptung  aufgestellt ­
  und  von  vielen  Denkträgen  nachgeschwätzt  ist,  die  Regierung  habe
nur  an  die  Brotverteilung,  aber  nicht  an  den  wichtigeren  Getreidebau
gedacht,  so  widerspricht  das  den  Tatsachen  und  mag  sich  bei  Gutgläubigen ­
  vielleicht  ans  ihrer  Unkenntnis  über  die  Abgrenzung  der  Tätigkeitsgebiete ­
  zwischen  Reich  und  Bundesstaaten  erklären.  Danach  ist  die
Pflege  der  landwirtschaftlichen  Erzeugung  nahezu  ausschließlich  Sache
der  Landesregierungen,  so  daß  hier  das  Reich  nur  wenig  tun  kann.
Soweit  aber  der  Einfluß  reichte,  hat  die  Reichsleitung  schon  vor
den  ersten  Schritten  in  der  Vorrats-  und  Preispolitik  sich  bestrebt,  die
landwirtschaftliche  Erzeugung  zu  fördern.  Um  die  Errichtung
von  Genossenschaften  zur  Urbarmachung  von  Mooren  und  Heiden  zu
erleichtern,  ermöglichte  es  der  Bundesrat  am  28.  Oktober  1914,  daß
ihre  privatrechtlichen  Verhältnisse  durch  Landesgesetz  geordnet  werden.
Aber  die  Bemühungen,  die  Anbaufläche  zu  vergrößern,
können,  so  eifrig  sie  auch  aufgenommen  wurden,  erst  in  längeren
Jahren  fühlbare  Erleichterung  bringen.  Schneller  wirkte  die  landwirtschaftliche ­
  Betätigung  der  deutschen  Etappenverwaltungen  in  den
besetzten  Gebieten.  Freilich  hat  von  dieser  vermehrten.  Anbaufläche
        <pb n="135" />
        131

9*

-und  Ernlemenge  das  Volk  in  der  Heimat  in  den  beiden  ersten  Wirtschaftsjahren ­
  nur  mittelbar  eine  Mehlvermehrung  erhalten,  insofern
wenigstens  im  Osten  das  Heer  sich  teilweise  aus  den  dortigen  Getreideernten ­
  verpflegte.
Mehr  Erfolg  versprach  die  Sorge  dafür,  daß  bisher
bebaute  deutsche  Felder  weiterhin  ausnahmslos  be  -
ft  e  l  l  t  wurden.  Freilich  konnte  man  sich  im  allgemeinen  auf  das
Trägheitsgesetz  verlassen,  das  auch  bei  wirtschaftlichen  Dingen  wirkt,
und  danach  hoffen,  daß  Felder,  die  einmal  unter  dem  Pfluge  sind,
auch  weiter  gepflügt,  bestellt  und  besät  werden,  solange  die  Besitzer ­
  nur  irgend  Gespanne,  Arbeitskräfte^  Dünger  und  Saatgut  ausbringen ­
  können.  Mer  dieses  Aufbringen  und  damit  die  Wirtschaftsführung ­
  ist  immer  schwieriger  geworden,  besonders  für  solche  Betriebe,
deren  Leiter  im  Felde  stehen  und  von  ihren  Frauen  oder  Vätern
trotz  aller  Mühe  nur  mangelhaft  vertreten  werden.  Damit  nicht  in
solchen  Betrieben  aus  Not  oder  Nachlässigkeit  Felder  unbestellt  bleiben,
hat  der  Bundesrat  am  31.  März  1915,  und  entsprechend  für  das  folgende ­
  Wirtschaftsjahr  unter  dem  9.  Mai  1915,  den  unteren  Verwaltungsbehörden ­
  die  Sorge  dafür  auferlegt,  daß  in  ihrem  Bezirke  alle
Äcker  durch  den  Nutzungsberechtigten  bestellt  werden.  Falls  dieser
auf  Aufforderung  erklärt,  Felder  nicht  bestellen  zu  wollen,  oder  seine
Bestellungsabsicht  nicht  glaubhaft  macht,  muß  der  Kommunalverband
dafür  sorgen,  daß  sie  ordnungsmäßig  durch  Vergebung  an  einen  anderen ­
  oder  sonstwie  bewirtschaftet  werden.  Dieses  Ziel  ist  erreicht  worden. ­
  Denn  nach  der  Anbaustatistik  hat  die  mit  Brotgetreide  bestandene ­
  Fläche  im  Kriege  sogar  zugenommen,  zum  Teil  infolge  des
zurückgegangenen  Zuckerrübenbaus.  Wenn  neben  dieser  natürlichen
Anbauverschiebung  auch  kiinstlich  erzwungene  Umstellungen  zugunsten
des-Brotgetreides  gefordert  wurden,  z.  B.  durch  entsprechende  Bemessung ­
  der  Höchstpreise  für  die  verschiedenen  Getreidearten,  so  verkannten ­
  solche  Landwirte  des  grünen  Tisches  die  Natur  landwirtschaftlichen ­
  Betriebes  und  seine  Abhängigkeit  von  Witterungsverhältnisscn
wie  von  der  Wirtschaftslage  des  Gutes  zur  Bestellzeit.  Sie  verkannten
ferner  die  Bedürfnisse  der  Ernährungswirtschaft,  die  keine  Einschränkung
des  Anbaues  von  Hafer,  Kartoffeln  oder  Rüben  vertragen  kann.  Von
wenigen  Ausnahmefällen  abgesehen  gibt  aber  der  deutsche  Boden  jährlich ­
  nur  eine  Ernte  her,  also  entweder  Korn  oder  Kartoffeln.  Daß  nun
gar  A  n  b  a  u  zw  a  n  g  unter  zentraler  Leitrmg  von  einem  freihändlcrischen
  Professor  ernsthaft  verlangt  wurde,  klingt  wie  ein  schlechterScherz,
zeigt  aber,  wohin  sich  deutsche  Wirtschaftswissenschaft  verklettern  kann.
Trotz  der  kargen  Böden  war  der  deutsche  Ernteertrag  ungemein
hoch,  weil  die  wissenschaftlichen  Errungenschaften  im  letzten  Menschen-
        <pb n="136" />
        132

•  \

alter  in  weite  Kreise  deutscher  Landwirte  gedrungen  waren,  die
rationell  mit  reichlicher  Verwendung  von  Maschinen,  Dünge-  und
Futtermitteln  arbeiteten.  Freilich,  sobald  es  auch  nur  an  einem
mangelte,  mußten  die  hochgetriebenen  Erträge  fallen.  Sie
durften  aber  nicht  allzusehr  sinken,  wenn  die  Volksernährung  nicht
unmöglich  werden  sollte.  Die  Reichsleitung  hat  sich  daher  von  vornherein ­
  bemüht  und  alle  Bemühungen  unterstützt,  um  die  Freilassung ­
  von  Betriebsleitern  und  Bauern  oder  ihreregelmäßige
  Beurlaubung  für  die  Bestell-  und  Erntezeit  bei  der  Heeresleitung ­
  zu  erreichen.  Um  die  fremdländischen  Arbeiterscharen,
  die  sich  bei  Kriegsausbruch  in  Deutschland  befanden  Undnicht
  heimkehren  konnten,  auf  ihren  Arbeitsstätten  nach  Möglichkeit
zu  halten,  sind  bald  nach  Kriegsbeginn  aus  Betreiben  der  Reichsleitung ­
  besondere  Bestimmungen  ausgearbeitet  worden.  Tie  A  r  -
b  e  i  t  s  h  i  l  f  e  der  Schulkinder  ist  unterstützt  worden;  doch  ist
hier  die  zeitweilige  Landverpflegung  der  Stadtkinder  vielleicht  daswichtigste
  Ergebnis.  '
Bei  dem  im  Kriege  verschärften  Mangel  an  landwirtschaftlichen
Arbeitern,  die  meistens  als  kräftige  Leute  sofort  ins  Heer  eintreten
mußten,  galt  es  die  verbliebenen  Arbeitskräfte  möglichst
leistungsfähig  zu  erhalten.  Demgemäß  hat  die  Reichsleitung ­
  von  vornherein  die  Brotmenge  der  Selbstversorger  reichlicher ­
  bemessen  und  später  landwirtschaftlichen  Arbeitern  während ­
  der  Erntezeit  auch  die  Schwerarbeiterzulage  verschafft.  Ta
die  Landwirte  bei  ihren  Hausschlachtungen  Grützwurst,  Wurstebrot
oder  ähnliche  kräftige  Nahrungsmittel  sich  zur  Streckung  der  Wurst
zu  bereiten  pflegen,  wurde  ihnen  in  den  Schlachtmonaten  hierfür  die
benötigte  Mehl-  oder  Kornmenge  als  Zusatz  zu  ihren  sonstigen  Mengen ­
  gewährt.  Besonders  bemüht  ist  die  Reichsleitung  von  den  ersten
Kriegsmonden  an,  großen  wie  kleinen  landwirtschaftlichen  Betrieben
Kriegsgefangene  als  Arbeitskräfte  zuzuführen.  Mit  dem
Kriegsministerium  ist  vereinbart,  daß  die  Landwirte  «grundsätzlich  für
Unterbringung  und  Verpflegung  der  Gefangenen  nebst  Bewachungsmannschaften ­
  zu  sorgen  und  die  Beförderungskosten  zu  tragen  haben,
während  alles  andere,  wie  Kleidung  usw.,  von  der  Heeresverwaltung
gestellt  wird.  Außerdem  müssen  die  Landwirte-  den  Gefangenen  noch
eine  besondere  Vergütung  für  jede  Arbeitsstunde  zahlen,  die  sie,  über
fünf  Stunden  hinaus  täglich  arbeiten.  Auch  Arbeitskräfte  aus  den
heimischen  Gefängnissen  sind  der  Landwirtschaft  durch  Verordnung ­
  vom  4.  März  1915  zugänglich  gemacht,  die  ihre  Beschäftigung
mit  Arbeiten  außerhalb  der  Gefängnisse  gestattet.  Da  die  Kriegsgefangenen ­
  im  Verhältnis  zu  den  freien  Arbeitern  in  der  Landwirtschaft
        <pb n="137" />
        133

-zahlreich  waren,  während  im  Gewerbe  die  freien  Arbeiter  weit  überwogen, ­
  so  hatten  die  Landwirte  an  den  festbleibenden,  niedrigen  Entschädigungen, ­
  die  sie  hierfür  leisteten,  gegenüber  den  schnell  und  stark
steigenden  Arbeitslöhnen  einen  erheblichen  Vorteil.
Der  Pferdemangel  der  landwirtschaftlichen  Betriebe,  die  gute
Rosse  und  schlechte  Mähren  hatten  hergeben  müssen,  war  groß.  Die
erbeuteten  Pferde  braucht  das  Heer,  ebenso  die  aus  Dänemark  eingeführten. ­
  Und  wenn  auch  gelegentlich  die  Heeresverwaltung  mit  Militärfnhren
  in  der  Erntezeit  ansgeholfen  hat,  so  fehlte  es  doch  dauernd
an  Spannkräften,  zumal  infolge  der  geringen  Hafermenge,  die
dem  Landwirt  belassen  wurde,  auch  die  verbliebenen  Pferde  nicht  voll
arbeitsfähig  waren.  Daher  werden  wenigstens  für  die  Bestellungsarbeiten,
  die  sich  in  wenige  Wochen  zusammendrängen,  den  landwirtschaftlichen ­
  Pferden  für  diese  Zeit  Haferzulagen  gewährt.  Schon  im
zweiten  Kriegsjahre  fehlte  es  an  S  ch  m  i  e  r  st  o  f  s  e  n  ,  ferner  an
Benzin  und  Kohlen,  sowie  an  Treibriemen  für  die  landwirtschaftlichen ­
  Maschinen.  Die  Reichsgetreidestelle  hat  daher  selbst  an  der  Beschaffung ­
  dieser  Stoffe  bei  den  zuständigen  Kriegsgesellschaften  mitgewirkt, ­
  um  das  Arbeiten  von  Dampfpslügen  und  Dreschmaschinen
einigermaßen  zu  ermöglichen.  Auch  hat  sich  die  Reichsleitnng  bei  der
Lichtknappheit  von  vornherein  dafür  eingesetzt,  daß  die  landwirtschaftlichen ­
  Haushaltungen  möglichst  gut  mit  P  e  t  r  o  l  e  u  m  versorgt
wurden.
Sind  solche  Lücken  später  schnell  wieder  auszufüllen,  so  hat  der
Mangel  an  ausreichenden  Düngemitteln  unsere  Acker  an  Nährstoffen ­
  so  ausgeraubt,  daß  dieser  Mangel  erst  in  Jahren  wieder  ersetzt
werden  kann.  Und  wenn  man  diese  Wirkung  auch  bei  den  stark  angereicherten ­
  deutschen  Feldern  nicht  übertreiben  darf,  und  nicht  daraus,
wie  Liebig  aus  der  Erschöpfung  der  römischen  und  griechischen  Äcker  den
Untergang  der  alten  Welt  herleitet,  nun  gleich  den  dauernden  Rückgang ­
  der  deutschen  Landwirtschaft  folgern  darf,  so  müssen  doch  hierdurch ­
  die  Bodenerträge  zweifellos  von  Jahr  zu  Jahr  geringer  werden. ­
  Folgerichtig  hat  die  Reichsleitnng  dauernd  gestrebt,  die  Kalipreise
  durch  ihren  Einfluß  zugunsten  der  Landwirtschaft  mög-  •
lichst  niedrig  zu  hallen.  Sie  hat  aus  Vereinbarungen  zwischen ­
  den  Ammoniakfabriken  und  den  Vereinigungen  landwirtschaftlicher ­
  Abnehmer  hingewirkt  und  zum  Schutze  der  Landwirte  auf
deren  Wunsch  solche  Verträge  durch  Verordnungen  festgelegt.  Sie  hat
sich,  gerade  auch  um  den  Landwirten  Stickstoffdünger  zu  verschaffen,
-aus  den  Bau  großer  kostspieliger  Salpeterwerke  eingelassen,  deren  Erzeugnisse ­
  dann  freilich  doch  der  Landwirtschaft  nicht  zufließen  konnten,
weil  sic  der  inzwischen  ungeheuer  gesteigerte  SchießbedaJ  benötigte.
        <pb n="138" />
        f

134

Dazu  muß  mit  dem  Rückgang  des  Vie-Hstaudes  auch  der  t  i  e  -
r  i  s  ch  e  D  ü  n  g  e  r  knapp  werden.  Die  möglichste  Erhaltung  des  Viehstandes, ­
  die  unmittelbar  für  die  Milch-,  Fleisch-  und  Fettversorguna
gefordert  werden  muß,  hat  fo  mittelbar  auch  für  den  Getreidebau  eine
vielfach  verkannte  Bedeutung.
An  Kraftfutt  ermitteln,  die  im  Frieden  großenteils ­
  1  aus  dem  Auslande  bezogen  wurden,  mangelt  es  besonders, ­
  zumal  nachdem  der  Kleieabfall  durch  Herauffetzung
der  Ausmahlsätze  immer  geringer  wurde.  In  dieser  Erkenntnis  hat
die  Reichsgetreidestelle  sofort,  nachdem  sich  das  Ernteergebnis  des
zweiten  Wirtschaftsjahres  etwa  übersehen  ließ,  Hinterkorn  unter  bestimmten ­
  Bedingungen  als  Futter  freigegeben.  Darüber  hinaus  hat
sie  dann  nach  monatelangen  Kämpfen  im  Bundesrat  am  2.  Oktober
1915  noch  100  000  Tonnen  nicht  mahlfähiges,  also  überfeuchtes,
schimmeliges  oder  sonst  verdorbenes  Korn  als  Mastfutter  für  Schweine
oder  Kraftfutter  für  Kühe  in  den  Abmelkwirtschaften  der  Großstädte ­
  abgegeben.  Hiergegen  wandten  sich  die  Großstädter,  weil  der
große  Wert  des  Mistes  Nichtlandwirten  meistens  mystisch  bleibt.  Aber
auch  die  landwirtschaftlichen  Führer  waren  aufgebracht,  weil  das  durch
Eofin  gerötete  oder  durch  Kohle  geschwärzte  Futterschrot,  mit  den  Einkaufsgebühren, ­
  den  Schrotlöhnen  und  den  doppelten  Beförderungskosten ­
  belastet,  dem  empfangenden  Landwirt  teurer  zu  stehen  kam,  als
er  sein  gutes  Korn  verkaufte.  Im  zweiten  Wirtschaftsjahre  sind  dann
die  hierfür  angesetzten  267  000  Tonnen  Korn  sogleich  den  einzelnen
Kommunalverbänden  freigegeben,  die  darüber  nach  Anweisung  der-Reichsgetreideftelle
  verfügt  haben.
Ohne  Saat  keine  Ernte.  Die  Millionen'landwirtschaftlicher  Betriebe ­
  müssen  daher  zur  Saatzeit  rechtzeitig  und  ausreichend  gutes
Saatkorn  haben.  Der  Verkehr  der  Saatmenge,  die  sich  aus  1,5  Millionen ­
  Tonnen  beläuft,  kann  nicht  in  den  abgesteckten  Bahnen  des  gesamten ­
  Kornverkehrs  laufen,  sondern  mußte  besonders  geregelt  werden.
Gedanklich  und  gesetzestechnisch  ist  das  leicht,  in  der  Wirklichkeit
ungewöhnlich  schwierig.  Denn  man  sieht  dem  Korn  nicht  an,  ob  es
zu  Mehl  werben  soll  und  daher  die  vorgesteckte  Bahn  laufen  muß,
oder  ob  es  zur  Saat  dienen  soll  und  daher  frei  beweglich  bleiben  kann.
So  ist  hier  erst  nach  mehrfachen  Fehlschlügen  eine  leidliche  Regelung
gelungen.  Beim  Saatgut,  also  dem  vom  Landwirt  selbst  gezogenen
und  zur  Aussaat  auf  seinen  Feldern  bestimmten  Korn,  ergeben  sich
keinerlei  Schwierigkeiten.  Es  kommt  überhaupt  nicht  in  den  Verkehr
herein  und  erst  mit  dem  Versäen  aus  der  Beschlagnahme  heraus.
Jeder  Landwirt  darf  bestimmte  Höchstmengen  von  Saatgut
nach  seinem  Bedarf  zurückhalten.  Die  Reichsgetreidestelle  haj-
        <pb n="139" />
        diese  Mengen  bei  Winterroggen  auf  155,  bei  Sommerroggen
auf  166,  bei  Winterweizen  auf  175  und  bei  Sommerweizen
auf  185  Kilogramm  für  das  Hektar  festgesetzt.  Die  Landeszentralbehörden ­
  können  für  einzelne  Betriebe  oder  gar  für
ganze  Gegenden  mit  rauher  Witterung  die  Sätze  um  ein  Zehntel
überschreiten,  und  die  Reichsgetreidestclle  kann  noch  höhere  Überschreitungen ­
  zulassen.  Damit  bas  Saatgut  nicht  vom  Landwirt  aufgebraucht ­
  wird  oder  durch  mangelhafte  Lagerung  verdirbt,  ist  der  Besitzer ­
  für  solche  Verstöße  mit  Strafe  bedroht.  Außerdem  sind  die  Gemeindevorstände ­
  verpflichtet,  das  Saatgut  zu  betreuen,  damit  es
zweckmäßig  gelagert  und  richtig  zur  Aussaat  verwendet  wird.  Nötigenfalls ­
  können  sie  auf  Kosten  des  Besitzers  die  hierzu  erforderlichen  Arbeiten ­
  vornehmen  lassen.
Bei  der  guten  wirtschaftlichen  Bildung  der  deutschen  Landwirte
wurde  ihnen  sonst  die  Beschaffung  ihres  Saatgutes  selbst  überlassen.
Bei  der  Witterung  Deutschlands  frieren  aber  mitunter  große
Teile  der  Wintersaat  aus,  so  daß  dann  diese  Felder  mit  Sommerroggen ­
  oder  -weizen  von  neuem  besät  oder  mit  Hackfrüchten  bepflanzt
werden.  Was  geschieht,  hängt  großenteils  davon  ab,  ob  die  hierauf
nicht  vorbereiteten  Besitzer  Sommersaat  besitzen  oder  beschaffen
können.  Um  solchen  plötzlichen  örtlichen  Bedürfnissen  genügen  zu
können,  hat  die  Reichsgetreidestelle  aus  ihren  Anlieferungen  zur
Saat  geeignetes  S  o  m  m  e  r  k  o  r  n  bis  zum  Frühjahr  zurückgehalten
  und  es  dann  an  Landwirte  zur  Saat  verkauft.
Im  Unterschiede  vom  Saatgut,  das  den  Besitzer  selten  wechselt,
wird  Saatkorn  ausschließlich  zur  Abgabe  an  andere  Betriebe
gezüchtet.  Um  die  wichtige  Beschaffung  von  gutem  Saatkorn  der
Landwirtschaft  möglichst  zu  erleichtern,  wurde  die  Abgabe  ans  anerkannten ­
  Saatzuchtwirtschasten,  die  in  den  beiden  letzten  Jahren  Saatkorn ­
  vertrieben  haben,  zunächst  ganz  freigegeben  und  nur  der  Veräußerer ­
  verpflichtet,  die  abgegebenen  Mengen  binnen  drei  Tagen  dem
Kommunalverbande  anzuzeigen.  Daß  Saatkorn  weder  unter  das
Verbot  der  Vorverkäufe,  noch  unter  die  für  Brotkorn  festgesetzten
Höchstpreise  fallen  darf,  ist  selbstverständlich.  Immerhin  wurde  es
der  wiederholten  Mißbräuche  halber  vom  19.  Januar  1916  an  nötig,
die  Preisfreiheit  auf  die  Zeit  wirklichen  Saatkornverkehrs  zu  beschränken, ­
  also  auf  den  Herbst  für  das  Winterkorn  und  auf  den  Frühling ­
  für  das  Sommerkorn.  Auf  Drängen  landwirtschaftlicher
Führer  wurde  am  19.  August  1915  auch  die  Anzeigepflicht  gestrichen
und  durch  eine  Erklärung  des  empfangenden  Kommunalverbandes
ersetzt,  wonach  er  dieses  Saatkorn  sich  auf  seinen  Bedarfanteil  anrechnen ­
  lassen  will.  Diese  Erleichterung  wurde  indessen  bald  weit ­
        <pb n="140" />
        136

gehend  zu  Umgehungen  ausgenutzt.  So  wurden  große  Mengen
Saatweizen  nach  Bezirken  verbracht,  in  denen  überhaupt  kein  Weizen
angebaut  wird.  So  ließen  sich  manche  Besitzer  Saatkorn  in  Paketen  zur
Hühnerfütterung  schicken.  So  floß  nach  manchen  Orten  mehr  Saatkorn, ­
  als  dort  überhaupt  Korn  versät  wird.  Daher  ist  der  Saatkornverkehr ­
  an  ausdrückliche  Genehmigung  des  abgebenden  wie  des
empfangenden  Kommunalverbandes  gebunden  worden.  Die  üblen
Erfahrungen  bestätigen,  daß  bei  wirtschaftlichen  Regelungen  jede  absichtliche ­
  Lockerung  der  Zügel  zu  maßlosen  Mißbräuchen  ausgenutzt
wird,  und  sind  gleichzeitig  ein  Beispiel  im  Kleinen  dafür,  welche  Zustände ­
  allgemein  im  Deutschen  Reiche  ohne  staatliche  Bewirtschaftung
für  Korn,  Mehl  und  Brot  sich  herausgebildet  haben  würden.
An  Betriebsmitteln  hat  es  den  Landwirten  im  Kriege  nie
gefehlt.  Infolge  der  guten  Preise  für  alle  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse, ­
  infolge  der  Unmöglichkeit,  genügend  Dünger  und  Futtermittel ­
  zu  beschaffen,  und  infolge  der  erzwungenen  Verkleinerung  des
Viehstandes  haben  die  Landwirte  reichlich  Geld.  Freilich  sind  das
größtenteils  nur  in  Geldform  umgewandelte  Betriebsmittel  anderer
Art,  die  möglichst  bald  nach  Kriegsende  wieder  in  Vieh,  Dünger  und
Geräte  zurückverwandelt  werden  müssen.  Aber  im  Kriege  haben  sich
die  Landwirte  hiermit  erfreulicherweise  stark  entschuldet,  so  daß  sie
im  Gegensatz  zu  dem  arg  zerriebenen  städtischen  Mittelstände  aus  dem
Kriege  wirtschaftlich  gekräftigt  hervorgehen  werden.  Die  mit  Landwirten ­
  in  Verbindung  stehenden  Geldstellen,  wie  die  Genossenschaften ­
  und  ihre  Zentralkassen,  haben  starken  Geldüberfluß,  so  daß  in
dieser  Beziehung  keinerlei  Hülfe  nötig  ist.
Die  Reichsgetreidestelle  hat  den  von  ihr  versorgten  Kommunalverbänden ­
  jederzeit  das  erforderliche  Mehl  und  auf  Verlangen  auch
Roggen-  und  Weizenmehl  in  bestimmtem  Verhältnis  zu  liefern.  Hierfür ­
  hat  sie  das  Recht  erhalten,  den  Kommunalverbänden  aufzuerlegen, ­
  ihr  bestimmte  Kornmengen  innerhalb  bestimmter  Fristen  zu
liefern.  Dieser  Pflicht  kann  die  Kommunalverwaltung  nur  gerecht
werden,  indem  sie  die  Kommissionäre  ihres  Kreises  zu  entsprechend
beschleunigten  Ankäufen  anhält  und  dabei  unterstützt,  und  indem  sie
die  ihr  auferlegte  Gesamtmenge  auf  die  einzelnen  Dorfschaften  und
Güter  unterverteilt  und  dann  durch  die  Ortsbehörden  die  Landwirte ­
  drängen  läßt,  ihr  Getreide  zu  dreschen  und
das  Korn  lieferfähig  zu  machen.  Solch  Eingreifen  in  den  landwirtschaftlichen ­
  Betrieb  ist  sehr  bedenklich,  auch  wenn  man  nur  die  wirtschaftlichen ­
  Folgen  anschlägt  und  die  Verletzungen  der  persönlichen
Freiheit  in  diesen  Kriegsnöten  außer  Rechnung  läßt.  Jeder  landwirtschaftliche ­
  Betrieb  ist  ein  in  sich  geschlossenes  Gebilde,  in  dem  jede
        <pb n="141" />
        137

Arbeit  zu  bestimmter  Zeit  getan  werden  muß,  damit  weder  Arbeitskräfte ­
  zeitweise  brach  liegen,  noch  zu  anderer  Zeit  Kräfte  zur  Bewältigung ­
  dringender  Arbeiten  fehlen.  Gegenüber  gewerblicher  Tätigkeit ­
  erschweren  den  landwirtschaftlichen  Betrieb  schon  die  Witterungseinflüsfe
  und  erzwingen  Verschiebungen  in  den  Arbeiten,  die  sich
untereinander  bedingen.  Tie  unmittelbaren  Kriegserschwerungen
verursachen  zudem  mancherlei  wirtschaftliche  Umstellungen.  Kommen
nun  dazu  noch  behördliche  Anordnungen,  die  z.  B.  Dreschen  zu  einer
Zeit  fordern,  wo  bei  günstigem  Wetter  wirtschaftlicherweise  gepflügt
und  gesät  werden  muß,  so  können  Störungen  und  Schädigungen
nicht  ausbleiben.  Sie  müssen  den  Ertrag  der  kommenden  Ernte
mindern  und  damit  die  Volksernährung  in  Frage  stellen.  Daher
müssen  solche  Eingriffe,  wenn  sie  wirklich  unumgänglich  werden,
auf  das  Mindestmaß  beschränkt  und  so  selten  wie  irgend  angängig
unternommen  werden,  so  verführerisch  es  für  jede  Zentrale  mit  Anordnungsbefugnis ­
  ist,  sich  durch  einfache  Verfügungen  aus  den
Schwierigkeiten  herauszuziehen  und  diese  auf  andere  Schultern  zu
überwälzen.  Tie  Reichsgetreidestelle  hat  dem  Drängen  ihrer  Mehlabteilung,
  bei  den  Kornlieferungen  auch  die  Art  des  Korns,  also
Roggen  oder  Weizen,  vorzuschreiben,  in  den  beiden  ersten  Wirtschaftsjahren ­
  stets  widerstanden.  Tenn  es  verschlägt  im  Grunde  wenig,
ob  ein  Kommunalverband  einen  Monat  nur  Weizenmehl  erhält  und
dann  seine  Einwohner  Weizenbrot  essen;  dagegen  samt  der  Rückgang ­
  der  nächstjährigen  Ernte  infolge  der  Störungen  der  Betriebe
verderblich  werden.
Wenn  auch  die  Möglichkeit,  die  Erntecrträge  hochzuhalten,  durch
die  Beschaffung  der  wirtschaftlichen  Vorbedingungen  begrenzt  ist,
so  hängt  innerhalb  dieses  Rahmens  der  Ertrag  von  den  Bemühungen
  des  einzelnen  Wirtes  ab.  Tie  moralisch  hoch  zu  wertenden
Anstrengungen  vieler  Frauen  und  Großväter,  aus  Pflichtgefühl,
Vaterlandsliebe  und  Anhänglichkeit  an  das  Familiengut  trotz  allem
eine  ordnungsmäßige  Wirtschaft  durchzuführen,  sind  auch  nach  dem
wirtschaftlichen  Ergebnis  nicht  gering  anzuschlagen.  Aber  wenn
es  sich  um  Millionen  von  Betrieben  und  um  die  Fortführung  der
Wirtschaft  für  Jahre  handelt,  sind  nur  Triebkräfte  tiefer  belegener
Stufen  wie  das  Gewinnbestreben  ausreichend  wirksam.  Nach  den:
ersten  Grundsatz  der  rationellen  Landwirtschaft,  womit  Vater  Thaer
sein  Werk  eröffnet,  ist  „die  Landwirtschaft  ein  Gewerbe,  welches  zum
Zweck  hat,  durch  Produktion  vegetabilischer  oder  tierischer  Substanzen
Gewinn  zu  erzeugen  oder  Geld  zu  erwerben".  Das  gilt  erst  recht  im
Kriege.  Hier  muß  das  Korn  einen  Preis  haben,  der  den  einzelnen
'Landwirt  anreizt,  trotz  aller  Erschwernisse  viel  Getreide  zu  bauen.
        <pb n="142" />
        F

138

Freilich  ist  es  irrig,  mit  einigen  Heißspornen  zu  schließen,  je
höher  die  Kornpreise,  desto  reicher  die  Ernte.  Das  gilt  in  bestimmtem
Ausmaß  für  die  Industrie,  wo  die  Vermehrung  der  Erzeugnisse  von
der  Möglichkeit  abhängt,  neue  Werkstätten  zu  bauen,  große  Arbeiterscharen ­
  einzustellen  und  ausreichend  Roh-  oder  Ersatzstoffe  sowie  Geldmittel ­
  zu  beschaffen,  und  wo  daher  mittels  hoher  Preise,  Löhne  und
Gewinne  erstaunliche  Leistungen  erreicht  sind.  Aber  gegenüber  dieser
sozusagen  offenen  Seite  der  Gütererzeugung  ist  die  Möglichkeit,  den
Getreidebau  beliebig  zu  steigern,  eng  begrenzt  und  bei  der  Eigenart
des  landwirtschaftlichen  Betriebes  und  seiner  Gebundenheit  an  Witterung, ­
  Bodenbeschaffenheit  und  Fruchtwechsel  nur  in  Jahrzehnten
langsam  zu  verwirklichen.  Kann  doch  auch  umgekehrt  in  Jahren  allzuniedriger
  Kornpreise  der  Bauer  dem  billigen  Rate  großstädtischer
Ökonomen,  Spargel  zu  pflanzen  und  Rhabarber  zu  züchten,  nicht
folgen,  sondern  muß  nach  wie  vor  Getreide  bauen  trotz  seiner  Klagen
über  verderbliche  Preise.  Daher  muß  bei  den  landwirtschaftlichen
Erzeugnissen  ein  anderer  Weg  als  bei  den  gewerblichen  gegangen
werden.
Die  Überlegungen,  aus  denen  gesetzliche  Kornhöchstpreise  .im
Herbst  1914  festgesetzt  wurden,  sind  früher  dargelegt  (Seite  25).
Nachdem  die  staatliche  Kornbewirtschaftung  eingeführt  war,  also  die
Kriegs-Getveidegesellschaft  und  die  selbstwirtschaftenden  Kommunalverbände ­
  alles  Korn  kauften,  hätte  man  nun  diese  Höchstpreise  aufheben
und  durch  innere  Geschäftsanordnungen  an  die  Kommissionäre  und
durch  entsprechende  Verständigung  oder  Anweisung  der  Komnmnalverbände
  ersetzen  können.  Auch  im  Frieden  setzten  die  Großmüller ­
  ihren  Aufkäufern  bestimmte  Preisgrenzen.  Dessen  ungeachtet
sind  die  Höchstpreise  aus  drei  Erwägungen  beibehalten.
Zunächst  wollte  man  bei  Einführung  der  staatlichen  Bewirtschaftung,
die  so  gründlich  änderte,  möglichst  viel  bestehende  Einrichtungen
übernehmen.  Dann  erschien  es  zweckmäßiger,und  einfacher,  sich  nicht
auf  Verständigung  zwischen  der  Reichsgetreidestelle  und  den  Kommunalverbänden ­
  über  die  Preise  zu  verlassen,  weil  bei  der  gegensätzlichen ­
  Auffassung  beider  schwerlich  eine  rechtzeitige  Einigung  zu  erwarten ­
  war.  Noch  bedenklicher  erschien  es,  der  Reichsgetreidestelle  allein
die  Preisfestsetzung  zu  überlassen  und  die  Kommunalverbände  hieran
zu  binden.  Denn  im  Aussichtsrate  der  Reichsgetreidestelle  waren,
jedenfalls  bis  zur  Umgestaltung  im  Juni  1915,  die  Verbraucher  entscheidend. ­
  Bei  der  Auffassung  mancher  ihrer  Wortführer,  die  beinahe
alle  die  Friedenshöhe  übersteigenden  Preise  in  diesem  Wirtschaftskriege ­
  als  unerträglich  bekämpften,  war  zu  befürchten,  daß  sie  zugunsten ­
  der  Brotesser  die  Kornpreise  zu  niedrig  bemessen  würden..
        <pb n="143" />
        139

Mehr  wirtschaftliche  Umsicht  und  größere  Unabhängigkeit  von  kurzsichtigen ­
  Wünschen  war  vom  Bundesräte  zu  erwaricn.  Die  gesetzlichen ­
  Kornhöchstpreise  sind  daher  beibehalten  und  äußerlich  unverändert, ­
  sind  aber  rechtlich  und  wirtschaftlich  in  ihr  Gegenteil  verkehrt.
Aus  Höchstpreisen  für  den  freien  Verkehr  sind  sie  im  Rahmen  der  staatlichen ­
  Bewirtschaftung  zu  Übernahmepreisen  bei  Zwangslieferungen ­
  geworden.  Zum  Schutze  der  Brotesser  geschaffeu,  wirken
sie,  zu  Regelpreisen  geworden,  als  P  r  e  i  s  s  ch  u  tz  für  die  Getreidebauer. ­

Bei  Einführung  der  Bewirtschaftung  sind  die  bestehenden  Höchstpreise ­
  unbeanstandet  übernommen.  Bei  Erneuerung  der  Höchstpreisverordnung ­
  für  die  nächstjährigen  Ernten  am  23.  Juli  1915  und  am
24.  Juli  1916  sind  über  die  P  r  e  i  s  h  ö  h  e  zwischen  den  Führern  der
Getreidebauer  und  der  Brotesser  heftige  Kämpfe  ausgesochten  worden,
in  denen  indessen  wesentlich  nur  die  oben  dargelegten  Gründe  ins
Treffen  geführt  wurden.  Bei  den:  gegensätzlichen  Streben  beider
Gruppen  lag  daher  die  Prüfung,  welcher  Preis  angemessen  sei,  den
Bundesregierungen  ob.  Sie  durften  ihn  nicht  so  hoch  setzen,  daß  dadurch ­
  der  Brotpreis  unerschwinglich  wurde.  Sie  mußten  ihn  über
den  Erzeugungskosten  halten,  wie  sie  sich,  im  Kriege  gestaltet  hatten.
Sie  wollten  ihn  zur  Förderung  des  Getreidebaues  möglichst  noch  über
diese  Grenze  hinausschieben.  Dabei  sollte  er  für  möglichst  lange  Zeit
auf  derselben  Höhe  bleiben;  denn  schnelle  Änderungen  mußten  die
schwerfällige  staatliche  und  kommunale  Wirtschaft  stören  und  den
Brotpreis  ins  Schwanken  bringen,  was  vermieden  werden  sollte.
Diese  Stetigkeit  der  Preise  ist  für  die  beiden  ersten  Wirtschaftsjahre ­
  erreicht  worden.  Tie  Grundpreise  sind  für  die  Herbstmonate ­
  jährlich  dieselben,  steigen  durch  die  halbmonatlichen  Zuschläge
im  Laufe  des  Wirtschaftsjahres  an,  sinken  aber  dann,  sei  es  mit  Beginn
der  neuen  Ernte,  sei  es  schon  einige  Monate  früher,  auf  den  alten  Stand
zurück.  Im  Gegensatz  zu  den  Haferpreisen,  wo  die  Heeresverwaltung
im  Laufe  jeden  Wirtschaftsjahres  starke  Preiserhöhungen  nachträglich
durchsetzte,  hat  die  Reichsleitung  solche  Benachteiligung  der  rechtzeitig ­
  liefernden  Landwirte  zugunsten  der  saumseligen  beim  Brotkorn
mit  Fug  ferngehalten.
Wenn  die  verbündeten  Regierungen  aus  jenen  Erwägungen  an
ausreichend  hohen  Korn  preisen  festgehalten  haben,  so  befinden ­
  sie  sich  damit  in  Übereinstimmung  mit  der  Mehrheit  der  namhaften ­
  Volkswirte.  Denn  alles,  sagt  zusammenfassend  Dühring,
  was  in  der  Wirtschaftspolitik  indirekt  blys  auf  Niederhaltung
  der  landwirtschaftlichen  Preise  hinwirkt,  ohne  in  einer
entgegengesetzten  Tendenz  eine  heilsame  Schranke  zu  finden,
        <pb n="144" />
        muß  schließlich  zum  Ruin  aller  Klassen  sichren.  Es  gilt  bei
der  Bewirtschaftung  einen'  möglichst  gerechten  Preis  zu  setzen,
bei  dem  Getreidebauer  und  Brotesser  aus  längere  Zeit  am
besten  fahren.  Dabei  muß  noch  besondere  Rücksicht  aus  die  Verteuerung ­
  des  Getreidebaues  im  Kriege  und  ans  die  notwendig  zu  erwartende ­
  Abnahme  der  Ernten  genommen  werden.  Die  Kornhöchstpreise ­
  sind  demnach  auf  einer  Höhe  gehalten,  die  etwa  um  ein
Drittel  über  dem  Durchschnitt  der  Kornpreise  im  letzten  Jahrzehnt
liegt.  Setzt  man  für  den  Ernterückgang  nach  der  Erfahrung  des
trockenen  Jahres  1911/12  mit  seiner  geringen  Ernte  einen  Preisaufschlag ­
  von  einem  Zehntel  an,  und  schlägt  man  die  Verteuerung  des
Getreidebaues  in  den  beiden  ersten  Kriegsjahren  ebenfalls  auf  ein
Zehntel  des  Durchschnittspreises  an,  so  bildet  das  verbleibende  letzte
Zehntel  der  Preiserhöhung  einen  besonderen  Gewinnzuschlag,  der
Wohl  einen  ausreichenden  Anreiz  abgeben  kann,  nach  Möglichkeit
-Getreide  zu  bauen,  ohne  daß  der  Krieg,  börsenmäßig  geredet,  für
die  Landwirte  zur  Konjunktur  wird.
Sämtliche  N  e  b  e  n  b  e  st  i  m  m  u  n  g  e  n  ,  wie  der  Vierzig-Mark-Unterschied
  auf  die  Tonne  zwischen  Roggen  und  Weizen,  die  Festlegung
der  Preise  für  sogenannte  Hauptorte  und  die  Einordnung  der  Preise
der  Nebenorte,  die  Festsetzung  über  Säcke,  Barzahlung,  Beförderung,
Abnahmeort,  Lagerungszuschlag  wurden  beibehalten.  Nur  in  einer
Beziehung  wurde  geändert.  Die  Kornhöchstpreise  waren  ursprünglich ­
  für  den  Großhandel  nach  den  Verhältnissen  des  Getreidebaues
und  des  Brotverbrauchs  in  den  verschiedenen  Reichsgebieten  sowie  nach
den  Bahn-  und  Schiffsfrachten  unter  Beachtung  der  üblichen  Handelswege ­
  für  32  Hauptorte  in  18  Stufen  mit  zusammen  zwanzig  Mark
Preisunterschied  festgesetzt  worden.  Diese  Handelsrücksichten  wurden
gegenstandslos,  seitdem  die  Preise  zu  Erzeugerpreisen  geworden  sind.
Demgemäß  ist  das  Reichsgebiet  feit  dem  23.  Juli  1915  mit  Rücksicht  auf
die  Bodenverhältnisse  und  die  Erzeugungskosten  in  vier  große
Gebiete,  Ostdeutschland,  Mitteldeutschland,  Nordwest-  und  Südwestdeutschland
  geteilt,  und  die  Preisunterschiede  für  diese  vier  Stufen
sind  auf  fünfzehn  Mark  herabgedrückt.  Dadurch  ergibt  sich  für  den
O)sten  mit  feinem  starken  Getreidebau  noch  eine  geringe  Erhöhung
und  für  den  Südwesten  mit  seinem  größeren  Brotverbrauch  eine  gewisse ­
  Ermäßigung.  Das  Bestreben,  die  Kornhöchstpreise  in  ein  angemessenes ­
  Verhältnis  zu  den  Höchstpreisen  für  andere  landwirtschaftliche ­
  Erzeugnisse,  namentlich  für  Gerste  und  Hafer  zu  setzen,  ist  zunächst ­
  an  dem  Widerstande  der  Heeresverwaltung  gescheitert,  die  hierfür
höhere  Preise  durchdrückte.  Doch  ist  hierdurch  der  Brotgetreidebau
kaum  beeintächtigt  worden,  weil  eben  die  Landwirtschaft  durch  Witte-
        <pb n="145" />
        141

rungsverhältnisse  und  Fruchtwechsel  in  ihrer  Anbauart  stark  gebunden ­
  ist.
Im  ganzen  wird  man  bei  nüchternem  Abwägen  die  Kornhöchst-Preise
  als  so  angemessen  gegriffen  bezeichnen  können,  wie  es  bei  roher
behördlicher  Festsetzung  überhaupt  erreichbar  ist..  Ter  B  r  o  t  p  r  e  i  s
steht  in  Deutschland  seit  Beginn  der  Bewirtschaftung  jahrelang  ans
gleicher  Höhe,  z.  B.  in  Berlin  auf  nicht  ganz  zwanzig  Pfennigen  für  das-Pfund,
  also,  was  oft  übersehen  wird,  trotz  der  Kornknappheit  im
Deutschen  Reiche  niedriger  als  in  den  feindlichen  Ländern  mit  ihrer
Kornzufuhr  aus  aller  Welt.  Für  den  Landwirt  sind  die  Kornpreise
einträglich,  so  daß  er,  wie  ihm  zugedacht,  erhebliche  Überschüsse  erzielt.
Dabei  bleiben  die  deutschen  Kornpreise  weit  zurück  hinter  den  britischen ­
  Mindestpreisen,  die  den  britischen  Landwirten  bis  zum  Jahre-1920
  zugesichert  sind.  Durch  diese  Preispolitik  im  Zusammenwirken  mit
den  andern  genannten  Mitteln  ist  es  in  der  Tat  gelungen,,  die  deutschen ­
  Brotkornernten  für  die  ersten  Kriegsjahre  auf  erstaunlicher ­
  Höhe  zu  halten.  Wenn  sie  auch  gegenüber  dem  hohen  Stande
der  Friedenserträge  ein  Zehntel  bis  ein  Siebentel  gefallen  sind,  so  ist
eine  Kornernte  von  10,5  Millionen  Tonnen  im  dürren  Jahre  1915
und  von  12  Millionen  im  Jahre  1916  eine  erstaunliche  Leistung.  Die
deutsche  Landwirtschaft  blieb  dabei  mit  einem  Ergebnis  von  14  bis  15
Doppelzentnern  auf  das  Hektar  trotz  aller  ihrer  Kriegsnöte  über  den
Friedenserträgnissen  der  Felder  in  den  Vereinigten  Staaten,  Kanada,
Australien,  Frankreich,  Rumänien,  Italien,  Serbien  und  Rußland.
Beim  Kampf  der  Pflüge,  den  Lloyd  George  ankündigte,  brauchte
uns  für  einige  Jahre  keine  Sorge  zu  beschleichen.
III.  Träger  der  Bewirtschaftung.
1.  Die  Träger  der  zentralen  und  der  ö  r  t  l  i  ch  e-n
Verwaltungs-  und  Geschäftsaufgaben.  Organisationen ­
  für  eng  umgrenzte  Zwecke  zu  schassen  ist  nicht  schwer,  wenn  man
über  staatliche  Machtmittel  verfügt.  Zwar  gehört  mehr  dazu,  als
eine  Kriegsgesellschaft  zu  gründen,  die  Räume  anzumieten  und  ähnliche ­
  Äußerlichkeiten.  Aber  auch  zur  inneren  Durchführung  ist  im
Deutschen  Reiche  an  erfahrenen  Geschäftsleuten  und  Beamten
kein  Mangel,  zumal  wenn  straff  von  oben  herab  zentralisiert  werden ­
  soll.  Etwas  anderes  ist  es,  wenn  es  sich  um  eine  umfassende
Aufgabe  handelt,  die  Millionen  von  Betrieben  unmittelbar  berührt
und  ohne  deren  guten  Willen  mit  Zwang  allein  nicht  lösbar  ist.  Dann
wollen  die  wirtschaftlichen  Einheiten,  den  Verhältnissen  der  bestimmten
Ausgabe  entsprechend,  zu  einem  lebendigen  Gebilde  zusammengefügt ­
  werden.  Soll  es  bestehen  und  arbeiten,  so  kommt
        <pb n="146" />
        142

es  nicht  nur  und  nicht  einmal  entscheidend  ans  straffe  Leitung  an.
Wichtiger  ist  wohlabgewogenes  Gleichgewicht  -in  den  Aufgaben  und
Befugnissen  zwischen  seinen  verschiedenen  Gliedern.  Der  frische
Strom  gegenseitigen  Achtens  und  Vertrauens  muß  durch  alle  Teile
dieses  Körpers  kreisen  und  sie  in  der  Überzeugung  wechselseitiger  Unentbehrlichkeit ­
  zu  gemeinschaftlicher  Arbeit  nach  dem  Ziele  verbinden.
Solche  Lösung  ist  bei  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  nicht
auf  den  ersten  Wurf  gelungen.  Immerhin  waren  die  Grundpfeiler ­
  von  Anfang  an  richtig  gesetzt.  Nach  den  Erfahrungen  der
ersten  Monate  sind  dann  einzelne  Bauteile  hinzugefügt  und  andere
umgebaut  worden,  ohne  daß  der  ganze  Bau  abgetragen  werden  mußte.
Die  staatliche  Bewirtschaftung  stellt  zahlreiche  verschiedenartige
Ausgaben.  Dementsprechend  muß  der  Organismus  gegliederl  werden. ­
  Die  allgemeine  Fürsorge  für  zweckmäßige  Durchführung  der
ganzen  Versorgung,  die  Bestimmung  des  Ausmahlsatzes,  die  Festsetzung ­
  der  Mehl-  und  Brotmenge  für  jeden  einzelnen  Deutschen
nebst  den  Zulagen  und  der  monatlichen  Mehlmengen  für  die  einzelnen ­
  ,  Kommunalverbände  erfordern  eine  Verwaltungsstelle,  deren
Befugnisse  sich  über  das  Reich  erstrecken.  Das  Verfügen  über  die
erworbenen  Kornmengen  und  ihre  Bezahlung,  ihre  Verteilung  auf
die  Mühlen,  die  Leitung  der  Vermahlung  und  die  Zuführung  des
Mehls  an  den  Bedarf  kann  nur  eine  kaufmännische  Zentralstelle
leisten,  die  jederzeit  die  gesamten  Korn-  und  Mehlmengen  im  Reiche
überblickt.  Für  Ankauf  und  Abnahme  des  Korns,  für  seine  Versendung, ­
  Lagerung,  Bearbeitung,  Vermahlung,  für  Verfrachtung  und
Verteilung  des  Mehls,  sowie  endlich  für  den  Verschleiß  des  Brotes
sind  verschiedene  Geschäftsstellen  nötig,  die  bei  gewisser  Selbständigkeit ­
  sämtlich  ihrer  Aufgabe  örtlich  und  durch  persönliche  Beziehungen
nahestehen  und  bei  der  Durchführung  die  besonderen  Verhältnisse
berücksichtigen.  Die  Prüfung  der  Ernteschätzungen,  die  Überwachung
rechtzeitiger  Kornlieferungen,  sowie  die  Ausstellung  und  Abgabe
der  Bezugsrechte  auf  Brot  und  Mehl  können  nur  örtliche  Verwaltungsstellen, ­
  die  über  Polizeimittel  verfügen,  mit  Erfolg  und
Sachkenntnis  bewältigen.  Danach  sind  mindestens  vier
v  e  r  s  ch  i  e  d  e  n  e  A  r  t  e  n  von  Trägern  nötig.
Neues  ist  oft  leichter  durchzuführen,  wenn  vorhandene  Gebilde
damit  betraut  werden.  Sie  bringen  hierfür  ihre  geschulten  Kräfte,
deren  Geschäftserfahrungen,  Beziehungen,  Ansehen  und  Vertrauen ­
  mit.  Wenn  es  freilich  an  geeigneten  Trägern  fehlt,  müssen
neue  geschaffen  werden,  die  dann  mangels  jener  Vorzüge  meistens
sogenannte  Kinderkrankheiten  durchmachen.  Dieser  ungünstige  Fall
lag  für  die  oberste  Verwaltungsaufgabe  vor.  Bei  der
        <pb n="147" />
        143

»

buirdesstaatlichen  Verfassung  des  Reiches  gibt  es  wohl  einzelne  oberste
Aufsichtsbehörden  und  für  wenige  Sondergebiete  wie  Marine  oder
Post  Verwaltungsbehörden,  aber  keine  allgemeinen  oder  besonderen
wirtschaftlichen  Verwaltungsbehörden  des  Reiches  und  kein  Willenszentrum ­
  mit  Anordnungsgewalt,  welcher  Mangel  von  den  ersten
.Kriegswochen  an  hemmend  und  schädigend  gewirkt  hat.  Die  Pflege
der  Wohlfahrt  des  deutschen  Volkes,  die  dem  Reiche  in  die  Wiege  gebunden ­
  ist,  liegt  hauptsächlich  den  einzelstaatlichen  Verwaltungsstellen
ob.  Auch  im  Kriege  ist  der  Bundesrat  trotz  erweiterter  Befugnisse
eine  beschließende  und  gesetzgebende  Körperschaft  geblieben,  deren
Mitglieder  die  Weisungen  ihrer  Regierungen  einzuholen  und  zu  befolgen ­
  haben.  Ebenso  hat  ungeachtet  mancher  Kriogsansätze  das
Reichsamt  des  Innern,  das  weder  neue  Kräfte  einstellte  noch  die
erforderliche  Ausweitung  vornahm  und  daher  stets  überlastet  war,
solche  Aufgaben  nicht  übernehmen  können,  sondern  mußte  zufrieden
sein,  wenn  andere  Stellen  und  besonders  das  Kriegsministerium  den
wirtschaftlichen  Bedürfnissen,  wie  sie  der  schwere  Krieg  auswarf,  durch
eigene  Einrichtungen  gerecht  zu  werden  suchten.
Diesen  bequemen  Weg  des  Abschiebens  hat  die  Reichsleitung
für  die  staatliche  Brotfürsorge  verlassen  und  in  der  Reichso
  e  r  t  e  i  l  u  n  g  s  st  e  l  l  e  eine  besondere  wirtschaftliche  Reichsbehörde
hierfür  errichtet.  Die  beteiligten  Wirtschaftsgruppen,  also  Landwirte,
Händler,  Verarbeiter  und  Verbraucher,  zusammenzufassen  und  so  eine
Art  Selbswerwaltungskörper  zu  schaffen,  war  bei  der  übergroßen  Zahl
der  Beteiligten  und  der  drängenden  Eile  nicht  möglich.  Auch  konnte
mit  Fug  die  Staatsregierung  als  eine  Art  Vertretung  der  Getreidebauer ­
  und  Brotesser  angesehen  werden.  Zudem  handelte  es  sich
hauptsächlich  um  Anordnungen  und  ähnliche  Regierungsbefugnisse,
zu  deren  Durchsetzung  die  staatlichen  Machtmittel  nicht  zu  entbehren ­
  sind.  Bei  der  Bedeutung  der  Sache  hatten  begreiflicherweise
die  verbündeten  Regierungen  zunächst  den  Wunsch,  sämtlich
in  dieser  neuen  Behörde  vertreten  zu  sein.  Durch  verständnisvolles
Entgegenkommen  der  Bundesregierungen  gelang  es  indessen,  die  Zahl
der  in  der  Leitung  beteiligten  Bundesratsmitglieder  auf  sechzehn
zu  ermäßigen.  Davon  entfielen  fünf  auf  Preußen,  zwei  auf  Bayern,
je  eines  auf  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Hessen,  Mecklenburg-Schwerin, ­
  Großherzogtum  Sachsen,  Anhalt,  die  Hansestädte
und  Elsaß-Lothringen.  Außerdem  wurden  die  Vorsitzenden  des
Deutschen  Landwirtschaftsrats,  des  Deutschen  Handelstages  und  des
Deutschen  Städtetages  als  besondere  Vertreter  der  Landwirte,  von
Handel  und  Gewerbe  sowie  der  Verbraucher  hinzugenommen.  Das
Reichsamt  des  Innern  hatte  keine  Vertretung  in  der  Reichsvertei-
        <pb n="148" />
        —

•—

—  144  —
lungsstelle,  sondern  durfte  nur  zu  ihren  Sitzungen  einen  Kommissar ­
  ohne  Rechte  entsenden.  Die  Kriegs-Getreidcgesellschaft  hatte
es  abgelehnt,  den  Vorsitzenden  ihres  Aufsichtsrats  zum  Vorsitzenden
der  Reichsverteilungsstelle  berufen  zu  lassen;  doch  gehörte  er  ihr  alspreußischer
  Bundesrats-Bevollmächtigter  an.  Diese  Lösung  war  gut,
insofern  sie  die  entscheidenden  Beschlüsse  dieser  Körperschaft,  wie  über
die  tägliche  Mehlmenge,  auf  das  Ansehen  und  die  Durchführungsmacht
sämtlicher  deutschen  Regierungen  stützte  und  die  Zustimmung
sachverständiger  Vertreter  der  großen  Berufsgruppen  hinzufügte.
Diese  Lösung  war  mangelhaft,  insofern  eine  Körperschaft  von  neunzehn ­
  Mitgliedern,  die  größtenteils  noch  an  Weisungen  gebunden  waren,
nicht  in  wirklichem  Sinne  handeln  oder  gar  führen  konnte.
Für  die  einheitliche  kaufmännische  Tätigkeit
über  das  ganze  Reich  war  in  der  Kriegs-Getreidegesellschaft  von
vornherein  der  Träger  gegeben.  Freilich  hatte  sie  bisher  wenig  Erfahrungen ­
  und  keine  Erfolge.  Ansehen  genoß  sie  kaum  bei  den  Verbrauchern. ­
  Händler,  Landwirte,  Mühlen  und  Verwaltungsbehörden
standen  ihr  mißtrauisch,  ja  feindlich  gegenüber.  Begreiflicherweise
wurden  unter  diesen  Umständen  im  Schoße  der  Bundesregierungen ­
  gewichtige  Stimmen  laut,  die  eine  -^Beseitigung
der  Kriegs-Getreidegesellschaft  und  Begründung  neuer  Korngesellschaften
  unter  Beteiligung  der  Landwirtschafts-  und  der
Handelskammern  für  die  einzelnen  Gebiete  des  Reiches  forderten..
Andere  schlugen  vor,  die  Gesellschaft  durch  ein  Syndikat  der  Großmühlen ­
  zu  ersetzen,  das  der  Reichsleitung  gegenüber  bestimmte  Verpflichtungen ­
  einging  und  ihr  weitgehenden  Einfluß  auf  seine  Tätigkeit ­
  einräumte.  Zudem  lehnte  die  Leitung  der  Kriegs-Getreidegesellschaft ­
  es  zunächst  ab,  bei  dieser  neuen,  von  ihr  für  unmöglich ­
  angesehenen  Aufgabe  staatlicher  Brotsürsorge  mitzuwirken.  Die
Reichsleitung  ließ  sich  indessen  nicht  beirren.  Sie  hielt  an  der  erkannten ­
  Notwendigkeit  einer  einheitlichen  geschäftsmäßigen  Leitung  fest,
die  von  einer  Stelle  aus  die  Verhältnisse  überblickt  und  Korn  wie
Mehl  planvoll  und  wirtschaftlich  über  das  Reich  verteilt,  so  daß  für
das  ganze  Wirtschaftsjahr  rechtzeitig  an  jeder  Stelle  das
benötigte  Mehl  zur  Verfügung  steht.  Gründung  und  Einrichtung ­
  neuer  Gesellschaften  oder  eines  Mühlensyndikats  hätten  längere ­
  Zeit  erfordert,  die  nicht  zur  Verfügung  stand.  Auch  schätzte  die
Reichsleitung  die  Anwerbung  und  Einschulung  des  AngestelltLnheeres
  und  die  Aufstellung  eines  Geschäftsplanes  für  Einkauf,  Finanzierung ­
  und  Lagerung  des  Kornes,  die  Ausarbeitung  von  Verträgen
mit  Mühlen  und  Kommissionären  durch  die  Kriegs-Getreidegesellschaft
hoch  ein.  Freilich  mußten  diese  Pläne  und  Verträge  wesentlich  ge-
        <pb n="149" />
        Heft  50/53.

10

145

ändert  und  ausgestaltet  werden.  Aber  diese  Arbeit  mußte  bei  guten:
Willen  leichter  möglich  sein,  als  in  der  gegebenen  Frist  ähnliche  Vorarbeiten ­
  von  einem  Syndikate  oder  gar  von  neuen  Geschäftsstellen  nochmals ­
  zu  leisten.  Die  Reichsleitung  benüihte  sich  daher,  die  Kriegs-Getreidegesellschaft
  und  besonders  einzelne  hervorragende  Aufsichtsratsmitglieder ­
  für.ihr  neues  Ziel  zu  gewinnen.  Auf  Befürwortung
seitens  eines  landwirtschaftlichen  und  eines  großstädtischen  Führers,
sowie  eines  Handelsvertreters  in:  Aufsichtsrate  erklärte  sich
schließlich  die  Gesellschaft  zur  Übernahme  der  wesentlich  vergrößerten ­
  und  veränderten  Aufgabe  mit  Stimmenmehrheit  bereit. ­
  Hiermit  mußte  sich  die  Reichsleitung  zunächst  bescheiden.
Eine  Ausgestaltung  der  Gesellschaft,  die  den  bevorstehenden  Einwendungen ­
  gegenüber  für  die  neue  Aufgabe  am  Platze  gewesen
wäre,  ließ  sich  unter  den  gegebenen  Umständen  nicht  erreichen.  Die
Halbheit  dieser  Lösung  konnte  nicht  befriedigen,  wenn  auch  wohl
niemand  voraussah,  welche  Schwierigkeiten  und  Kämpfe  hieraus  in
den  nächsten  Monaten  erwachsen  würden.
Fügte  mm:  so  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  für  die  große  über
das  Reich  hinübergreifende  geschäftliche  Tätigkeit  ein,  so  -waren  damit ­
  zugleich  die  verschiedenen  Träger  für  die  örtlichen  geschäftlichen
Aufgaben  gegeben.  Dieser  Vorteil  war  ein  Grund  für  die  Heranziehung ­
  der  Gesellschaft  gewesen,  An  ihrem  Netze  von  Kommissionären
waren  nach  seiner  Ausdehnung  auf  die  Zuschußkreise  sachkundige
örtliche  Geschäftsträger  für  Aufkauf,  Abnahme  und
Verfrachtung  der  ganzen  deutschen  Kornernte  vorhanden.  Landwirte ­
  und  untere  Verwaltungsbehörden  hatten  sich,  wennschon  unfroh, ­
  mit  dem  Geschäftsbetriebe  der  Kriegs-Getreidegesellschaft  und
ihren  Kommissionären  abgefunden,  so  daß  bei  leidlichen:  Willen  von
beiden  Seiten  ein  Zusanunenarbeiten  vorbereitet  und  jedenfalls  eher
zu  erhoffen  war,  als  wenn  plötzlich  neue  Leute  nach  anderen  Grundsätzen ­
  an  die  Stelle  gesetzt  worden  wären.  Die  Gesellschaft  hatte  mit
zahlreichen  Mühlen  Verträge  über  Lagerung  und  Ausmahlung  des
Kornes  geschlossen,  so  daß  in  ihnen  eine  ausreichende  Zahl  örtlicher
Geschäftsstellen  hierfür  vorhanden  war.  Daß  für  den  örtlichen  Brotverschlditz
  die  Bäcker  '  üM  Gimnkrämhändler  benötigt  wurden,
stand  nach  dem  Plane  fest.  Sie  hatten  keine  Verbindung  mit
der  Kriegs-Getreidegesellschaft,  die  auch  künftig  nicht  das  Mehl  in
kleinen  Posten  an  die  zahlreichen  Bäcker  verhökern  konnte.  Hierfür
wie  für  die  Überwachung  und  Beeinflussung  der  Getreidebauern
mußten  andere  Stellen  gefunden  werden,  die  ihr  und  jenen  nahestanden. ­
        <pb n="150" />
        _  146  —
DiL-Lewe,rbepolizeilichen  und  sonstigen  örtlichen  Verw  a  l  -
t  u  n  g  s  g  e  s  ch  ä  f  t  e  mußten  ohne  Frage  den  unteren  Verwaltungsbehörden ­
  zufallen.  Sie  hatten  die  Angaben  der  Vorratserhebungen  31t
überprüfen.  Sie  hatten  darauf  zu  achten,  daß  das  Getreide  beim  Landwirt ­
  rechtzeitig  gedroschen  wurde  und  das  Korn  gegen  Verderb,  Verfüttern ­
  und  unzulässiges  Vermahlen  gesichert  war.  Sie  hatten  den.
Kornhandel  in  ihren  Bezirken  51t  überwachen,  die  Kommissionäre  der
Kriegs-Getreidegesellschaft  zu  unterstützen  und  auf  rechtzeitige  Kornablieferung
  hinzuwirken.  Sie  hatten  endlich  Müller  und  Bäcker  zu
überwachen.  Dagegen  stieß  es  schon  auf  Bedenken,  daß  man
ihnen  die  Ausstellung  der  Brotbezugsscheine  übertrug,  weil  sich  hiermit, ­
  eine  große  Arbeitslast  für  ihre  verringerte  und  durch  Kriegsarbeit ­
  stark  belastete  Beamtenschaft  verknüpfte.
Bevor  dieser  Einwand  ausgeräumt  war,  heischte  die  schwierige
Frage  Antwort,  wer  die  M  e  h  l  z  u  t  e  i  l  u  n  g  übernehmen  sollte.  An
Vorschlägen  fehlte  es  nicht.  Da  alles  Mehl  aus  den  Mühlen  kommt,  lag
es  nahe,  das  Mehl  durch  sie  zuteilen  zu  lassen.  Alle  deutschen  Mühlen,
die  mehr  als  zwanzig  Tonnen  täglich  vermahlen  können,  sollten  in  ein
Syndikat  zusammengefaßt  werden;  jede  Mühle  sollte  einen  bestimmten ­
  Bezirk  mit  Mehl  beliefern;  die  einheitliche  Verfügung  über  das
Mehl  und  die  Abwicklung  der  Bezahlung  leistete  das  Syndikat.  Andere ­
  Vorschläge  knüpften  an  das  Backen  an  und  wollten  die  Bäcker
örtlich  zu  Innungen  und  die  Innungen  bezirksweise  zu  größeren
Gruppen  zusammenschließen;  diese  sollten  das  für  ihre  Bezirke  benötigte ­
  Mehl  übernehmen  und  durch  die  Innungen  deren  Mitgliedern
zuweisen.  Ein  dritter  Plan  wollte  für  abgegrenzte  Bezirke  nur  bestimmte ­
  Mehlhändler  staatlich  zulassen  und  ihnen  allein  das  Recht
zum  Mehlvertrieb  unter  staatlicher  Aufsicht  verleihen.  Bei  dem  ersten
Vorschlage  blieb  die  Frage  unbeantwortet,  was  aus  den  kleinen  Mühlen ­
  würde,  die  das  platte  Land  versorgten.  Der  zweite  Vorschlag  übersah ­
  die  Kapitalschwäche  der  Bäcker  und  Innungen  und  überschätzte  die
Schwierigkeiten  einer  zweistufigen  Verteilung  für  Gruppen,  deren
Mitglieder  sich  bislang  nicht  mit  solchen  Dingen  beschäftigt  haben.
Bei  dem  dritten  Vorschlage  fehlte  die  Sicherheit  für  gleichmäßige
und  rechtzeitige  Belieferung  aller  Bäcker,  zumal  die  staatliche  Überwachung ­
  schwer  durchzuführen  war.  Alle  drei  Vorschläge  litten
gleichmäßig  daran,  daß  erst  neue  Einrichtungen  zu  treffen  waren,
denen  es  an  Zwangsmitteln  gegen  widerspenstige  Mitglieder  mangelte, ­
  daß  sie  mit  den  übrigen  Trägern  der  staatlichen  Bewirtschaftung ­
  in  keine  Beziehung  gebracht  waren  und  erst  nach  geraumer
Zeit  arbeitsfähig  sein  konnten.  Endlich  wollte  jeder  Vorschlag  nur
je  eine  der  drei  Gruppen  beteiligen  unb  die  beiden  anderen  und  dazu
        <pb n="151" />
        147

die  Verbraucher  ausschließen,  obschon  diese  doch  „die  nächsten  dazu"
waren.
Das  Rätselwort  war  schließlich  der  K  o  m  m  u  n  a  l  v  e  r  b  a  n  d.
Daß  diese  Lösung  überhaupt  Kopfzerbrechen  machte,  ist  heute  schwerverständlich, ­
  nachdem  es,  nicht  zum  wenigsten  auf  Grund  der  Erfahrungen ­
  bei  der  staatlichen  Brotfürsorge,  zur  Kriegsgewohnheit  geworden ­
  ist,  mit  neuen  wirtschaftlichen  Aufgaben  in  erster  Linie  den
Kommunalverband  zu  bedenken.  Auf  das  Einfachste  kommt
der  menschliche  Geist  oft  zuletzt.  Im  Januar  1915  wurden
außer  den  Bedenken  der  Arbeitsbelastung  starke  Zweifel  laut,  ob
man  grundsätzlich  Verwaltungsbehörden  solche  Aufgaben  übertragen
solle,  und  ob  sämtliche  1139  Kommunalverbände  nach  Zusammensetzung ­
  und  Vorbildung  ihrer  Beamten  diese  Aufgabe  würden  leisten
können.  Erhielt  der  Komniuualver^and  die  örtlichen  Verwaltungsgeschäfte, ­
  dann  hing  ein  wesentlicher  Teil  seiner  Tätigkeit,  die  Ausgabe ­
  von  Brotbezugskarten,  so  eng  mit  der  Mehllieferung  au  die
Bäcker  zusammen,  daß  ihm  hierbei  eine  erhebliche  Mitwirkung  einzuräumen ­
  war.  Auch  mußten  der  Landrat  oder  Magistrat  ihre
polizeilichen  Befugnisse  bei  der  Durchführung  zur  Verfügung
stellen.  Der  Kommunalverband  besaß  Beamte  und  Finanzverwaltung
  mit  eigenen  Mitteln.  Seine  Leiter  waren  mit  wirtschaftlichen ­
  Dingen  vertraut;  denn,  von  den  Stadtkreisen  ganz  abgesehen, ­
  gibt  es  wenig  Landkreise  im  Deutschen  Reiche,  die  nicht  an
einer  wirtschaftlichen  Aufgabe  ihres  Kreises  mindestens  beteiligt  sind.
Die  Kommunalverbände  sind  S  e  l  b  st  v  e  r  w  a  l  t  u  n  g  s  k  ö  r  -
per,  die  in  den  Städten  als  vertrauensfrohe  Schöpfung  des  Deutschen
Reichsfreiherrn  eine  hundertjährige  kräftige  Entwicklung  durchlebt,  die
sich  auch  aus  dem  Lande  iü&amp;gt;den  letzten  Jahrzehnten  erfreulich  entfaltet
haben.  Sie  bilden  die  örtliche  Zusammenfassung  der  Getreidebauer,
Brotesser,  Bäcker  und  teilweise  auch  Müller,  und  erfreuen  sich  des
Vertrauens  ihrer  Bevölkerung.  In  ihnen  arbeiten  mit  den  Beamten
Männer  des  Erwerbslebens  einträchtig  an  den  Verwaltungs-  und
wirtschaftlichen  Geschäften.  Diesen  eigenartigen  deutschen  Verwaltungskörpern ­
  glaubte  man  daher  die  geschäftliche  Aufgabe  anvertrauen
zu  können,  zumal  wenn  man  sie  noch  mit  besonderen  Anordnungsund ­
  Strafbefugnissen  ausrüstete  und  ihnen  hierfür  die  Errichtung
einer  besonderen  Mehlverteilungsstclle  und  die  Bildung  eines  besonderen
  Selbstverwaltungsausschusses  vorschrieb,  in  dem  gcschäftserfahrene
  Männer,  wie  Kornhändler,  Müller,  Bäcker  sitzen  sollten.
Betraute  man  den  Kommunalverband  mit  diesen  Geschäften,  so  gewann ­
  man  ein  wichtiges  Glied,  in  dem  sich  die  Reihe  der  Verwaltungsobliegenheiten ­
  und  die  Reihe  der  Geschäftsaufgaben  bei  der
V  ^  10*
        <pb n="152" />
        148

Bewirtschaftung  organisch  verknüpften.  Dazu  kam  noch,  daß  der
Kommunalverband,  der  für  die  Kornlieserung  aus  seinem  Bezirke
durch  Aufticht  oder  Selbstlieserung  zu  sorgen  hatte  und  nun  die
Mehlverteilung  an  die  Bäcker  erhielt,  durch  Hinzufügung  des  fehlenden ­
  Mittelstücks  der  Kornlagerung  und  Vermahlung  befähigt  werden
konnte,  die  Gesamtversorgung  seiner  Einwohner  in  voller  Selbstwirtschaft ­
  zu  übernehmen.  Er  konnte  sich  mit  anderen  Kommunalverbänden ­
  zu  einem  Kornverbande  zusammenschließen  und  so  die
Brotversorgung  auf  dem  volkswirtschaftlich  zweckmäßigsten  Wege
leisten.  Endlich  hatte  der  Kommunalverband  in  den  Gemeinden
örtliche  Organe,  die  er  in  den  Dienst  der  neuen  Aufgabe  einspannen ­
  konnte.
Um  den  Kommunalverbänden  die  Arbeit  unter  Umständen  zu
erleichtern,  erhielten  sie  das  Recht,  die  Geschäfte  der  Mehlverteilung
und  Verbrauchsregelung  an  die  Gemeinden  für  deren  Bezirke
abzugeben,  wie  umgekehrt  große  Gemeinden  befugt  wurden,
die  Übertragung  zu  fordern.  Der  Kommunalverband  behielt  aber
immer  die  Verantwortung  für  seinen  Kreis  und  'den  Verkehr ­
  mit  den  Zentralstellen,  die  wohl  mit  1139  Kommunalverbänden, ­
  aber  nicht  mit  einigen  Tausend  Gemeinden  Beziehungen
unterhalten  konnten.  Nur  die  Betreuung  des  Saatgutes  wurde
den  Gemeindevorständen  mit  selbständiger  Verantwortung  zugewiesen, ­
  weil  die  hierzu  erforderliche  Überwachung  der  einzelnen ­
  Wirtschaften  nur  von  ihnen  zu  leisten  war.  Bei  den  örtlichen
Stellen,  wo  die  Lösung  der  Frage  zunächst  die  meiste  Überlegung  erfordert ­
  hat,  ist  sie  am  besten  gelungen.  Zwangsfreudige,  die  Schillers
Wort  vom  allzustrafs  gespannten  Bogen  nur  für  die  Schule  gelernt
haben,  und  auch  städtische  Vertreter  wünschten  die  Landkreise  dafür
haftbar  zu  machen,  daß  wirklich  alles  Korn  aus  ihren  Bezirken
abgeliefert  wurde,  und  dachten  daran,  in  Fällen,  wo  die
Leistung  nicht  erfüllt  wurde,  die  Kreisangehörigen  durch  Entziehung
des  Rechtes  auf  Selbstversorgung  zu  strafen.  Die  verbündeten  Regierungen ­
  widersetzten  sich.  ^Städtische  wie  ländliche  Selbstverwaltungsbehörden
  tun  m  Deutschland  ihre  —  wenn  auch
—zuweilen  innerlich  verdammte  —  Pflicht  aus  Verantwortlichkeitsgefühl, ­
  Herkommen  und  Gemeinschaftsbewußtsein.  Ihre  Leiter
haben  Mittel  genug,  um  widerstrebende  Einzelne  anzuhalten.
Aber  man  hielt  es  für  nicht  angängig,  Einzelne  zu  strafen,  weil
die  Selbstverwaltungsbehörde,  der  sie  unterstehen,  auf  deren  Hanöeln
sie  aber  keinen  unmittelbaren  und  geringen  mittelbaren  Einfluß ­
  haben,  ihre  Pflichten  nicht  erfüllt,  oder  weil  andere  Einzelne, ­
  die  zufällig  in  demselben  Bezirke  wohnen,  gesetzwidrig  handeln.
        <pb n="153" />
        149

Ebenso  quer  mußte  es  geraten,  hätte  inan  den  Gemeindevorständen
nicht  nur  die  Verantwortung,  sondern  die  Haftung  nebst  zugehöriger
Strafe  für  ihre  Angehörigen  dafür  aufgebürdet,  daß  jeder  einzelne
Landwirt  aus  dem  Dorfe  sein  Korn  rechtzeitig  ablieferte.  Solche
ebenfalls  geforderten  Vorschriften  würden  nur  bewirken,  daß
die  Dorfschulzen,  um  sich  und  ihre  Torfgenossen  vor  Mißlichkeiten
  zu  schützen,  die  Ernte  so  übervorfichtig  schätzten,
daß  eine  Gefahr,  mit  der  Lieferung  hinter  der  Schätzung  zurückzubleiben, ­
  von  vornherein  beseitigt  war  —  freilich  zum  Schaden  der
Gesamtwirtschaft,  die  nun  mit  zu  niedrigen  Mengen  rechnete.  Wer
zu  viel  will,  der  will  nichts  oder  erreicht  weniger,  als  wer  die  natürlichen ­
  Schranken  beachtet.  Schließlich  scheiterten  damals  alle  diese
Bestrebungen  an  der  inneren  Ungerechtigkeit,  ländliche  Verbände  für
die  Kornlieferungen  haftbar  zu  machen,  bei  den  städtischen  aber  von
einer  Haftung  für  sparsame  Brotkartenabgabe  abzusehen.  Das  Heer
konnte  nur  von  den  Intendanturen  und  Proviantämtern  versorgt
werden.  Diese  örtlichen  Stellen  waren  gegeben  und  bereits  in  der
Zentralstelle  zur  Versorgung  der  Hecresverpflegung  zusammengefaßt,
was  den  Geschäftsverkehr  erleichterte^
2.  Einbau  e  i  me  s  besonderen  zentralen  Trägers, ­
  sowie  Umbau  der  zentralen  Träger.  Tie  oben
geschilderte  Gcsamtlösung  litt  an  einem  großen  Fehler.  Unter  den
vielen  Trägern  war  keiner,  der  sich  mit  Leidenschaft  für  das  ganze
Ziel  der  neuen  Regelung  einsetzte  und  ihm  voll  Vertrauen  auf  das
Gelingen  über  alle  Schwierigkeiten  hinweg  den  Weg  bahnte.  Sein
gedanklicher  Erzeuger,  das  R  e  i  ch  s  a  m  t  des  Innern,  war  bei
der  Durchführung  nicht  beteiligt.  Trotzdem  mußte  es  als  Geschäftsführer ­
  ohne  Auftrag  seine  große  Sache  führen,  wenn  England  den
Hungerprozeß  gegen  uns  nicht  gewinnen  sollte.
Diese  Notwendigkeit  trat  sofort  in  den  ersten  Tagen  der  Ü  berg
  a  n  g  s  z  e  i  t  zutage.  Gar  manche  Großstadt  mißtraute  der  neuen
Regelung  und  speicherte  große  Mehlmengcn  auf,  um  ihre
Bürger  vor  dem  Hunger  selbst  zu  schützen.  Nicht  wenige  Landkreise ­
  blickten  aus  gleicher  Besorgnis  unruhig  auf  das  Abströmen
der  Kornvorräte  aus  ihrem  Bezirk  und  suchten  die  Ausfuhr  zu  hindern.
Hilfe  heischend  wandten  sich  viele  Kommunalverbände  an  das  Reichsamt ­
  des  Innern.  Von  Mehltelegrammen  überschüttet,  suchte  es  nach
Kräften  mit  Hülfe  des  Vereins  deutscher  Handelsmüller  aus  anderen
Kommunalverbänden  Mehl  zu  beschaffen.  Derartige  Mehlverschiebungen ­
  stießen  bei  den  Kommunalverbänden,  besonders  wenn  cs  von
einem  Bundesstaate  in  den  andern  ging,  häufig  auf  lebhaften  Wider ­
        <pb n="154" />
        stand.  Indessen  gelang  es,  diesen  durch  bnndesfrcnndliches  Zusammenarbeiten ­
  zwischen  dem  Reichsamt  des  Innern  und  den  Landeszentralbehörden ­
  schnell  zu  überwinden,  zumal  Preußen  stets  aushalf.  Selbstsüchtigen ­
  Kommunalpolitikern,  die  in  den  geschäftlichen  Bereich  der
Kommissionäre  Eingriffen,  deren  Tätigkeit  lähmten  und  die  Bewirtschaftung ­
  gefährdeten,  traten  die  Bundesregierungen  auf  Ersuchen
des  Reichsamts  des  Innern  entgegen.  Aber  die  Reichsleitung  mußte
sich  noch  tiefer  auf  die  Durchführung  einlassen  und  in  mehreren
Rundschreiben  ausführlich  darlegen,  wie  sich  die  mehlsuchenden  Kommunalverbände ­
  selbst  helfen  könnten.
Daß  es  an  einem  eigentlichen  Sachwalter  m  angelte,
wurde  deutlicher  nach  Überwindung  der  Einführnngsschwierigkeiten.
Die  Reichsverteilungsstelle  beschränkte  sich  auf  ihre  statistische
Aufgabe  und  hielt  sich  von  anderer  Betätigung  fern.  Die  Kriegs-Getreidegesellschaft
  nahm  sich  der  ungern  übernommenen  Aufgabe
mit  Eifer  an,  stellte  sofort  ihre  Organisation  darauf  ein  und
gab  bereits  am  27.  Januar  1915  durch  Rundschreiben  bei
sämtlichen  deutschen  Kommunalverbänden  ihre  Karte  ab.  Ihr
Mißtrauen  gegen  das  Gelingen  der  neuen  Regelung  vermochte
sie  freilich  nicht  sofort  aufzugeben  und  verfolgte  daher  nach  dem
Trägheitsgesetz,  das  auch  in  geistigen  Dingen  waltet,  mit  den  neu  erhaltenen ­
  Mitteln  ihr  altes  Ziel  weiter,  zwei  Millionen  Tonnen  Brotkorn ­
  aufzuspeichern.  Weil  sie  so  alles  Brotkorn  an  sich  zu  ziehen
und  kein  Mehl  abzugeben  strebte,  kamen  Mehlversorgung  und
Kornzufuhr  örtlich  ins  Stocken.  Dadurch  erregte  sie  den  Unwillen
mehlbedürftiger  Kommunalverbände  und  erweckte  die  kaum  beschwichtigte ­
  Gegnerschaft  ländlicher  kornliefernder  Kreise  zu  neuem
Leben.  Sie  geriet  damit  ferner  in  sachlichen  Gegensatz  zu  dem
Reichsamt  des  Innern,  das  die,  Bewirtschaftung  in  die  erste  Stelle
gerückt  und  die  Aufspeicherung  nur  nebenher  soweit  durchgeführt  wissen
wollte,  wie  es  für  das  Gelingen  jener  nötig  war.
Über  die  Mehlabgabe  gelangte  man  bald  zu  einer  Verständigung, ­
  zumal  die  Generalkommandos  einzugreifen  drohten.  Tic
Kriegs-Getreidegesellschaft  erklärte  sich  bereit,  die  Mehllieferung  sofort
für  bedürftige  Kreise  aufzunehmen.  Dabei  durfte  sie  mit  Zustimmung
der  Reichsleitnng  den  Preis  für  einen  Doppelzentner  vorerst  reichlich ­
  hoch  und  wenig  unter  dem  Berliner  Tagespreise  ans  39  Mark
für  Roggenmehl  und  44  Mark  für  Weizenmehl  stellen,  um  durch
solche  Abwehrpreise  die  Kommunalverbände  von  unnötigem  Mehlbezuge
  abzuhalten.  Ferner  wurden  die  höheren  Verwaltungsbehörden, ­
  zunächst  durch  Vereinbarung  zwischen  dem  Reichsamt
        <pb n="155" />
        151

des  Innern,  dem  Preußischen  Ministerium  des  Innern  und
der  Kricgs-Getreidegesellschaft,  und  dann  entsprechend  für  die  übrigen
Bundesstaaten  ermächtigt,  den  Kommunalverbänden  bei  nachgewiesenem ­
  Bedarf  zu  gestatten,  in  ihrem  Kreise  Brotkorn  bis  zur
Höhe  von  vier  Kilogramm  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  für  die
zweite  Hälfte  Februar  aus  dem  für  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  beschlagnahmten ­
  Korn  zu  kaufen  und  zu  vermahlen.  Diese  Befugnis ­
  wurde  für  den  März  mit  acht  Kilogramm  erneuert,  so  daß
alle  Kommunalverbände,  die  hiervon  Gebrauch  machten,  für  diese
Zeit  Träger  der  Selbstwirtschaft  waren.
Im  übrigen  kam  es  über  die  Selb  st  Wirt  s  ch  a  f  t  zu  heftigen
Auseinandersetzungen  zwischen  der  Reichsleitung  und  der  Kriegs-Gctrcidegesellschaft,
  die  auch  in  die  Öffentlichkeit  drangen.  Die
Reichsleitung  hatte  gemäß  Sinn  und  Wortlaut  der  Bundesratsverordnung ­
  und  entsprechend  ausdrücklichen  Zusagen  an  bundesstaatliche
Minister  bei  deren  Beratung  in  mehreren  Rundschreiben  an  die
Landesregierungen  geraten,  den  Kommunalverbänden  die  Selbstwirtschaft ­
  für  ihren  Bezirk  in  die  Hand  zu  geben,  wenn  sie
finanziell  und  geschäftlich  dazu  iu  der  Lage  seien.  Die  Kornmenge,
die  ihnen  hierzu  von  der  Reichsgetreidestelle  überlassen  werden  mußte,
war  zunächst  nach  dem  vorläufig  festgesetzten  Kopfbetrage  an  Mehl  zu
errechnen.  Tie  Gesellschaft  lehnte  dagegen  alle  Anträge  der  Kommunalverbände
  hierauf  ab,  weil  zuvor  deren  Bedarfsanteil  an  Korn
endgültig  feststehen  müsse.  Das  war  auch  sachlich  unhaltbar;  denn
da  die  Mehlmenge  im  Laufe  eines  Jahres  mehrfach  geändert  werden
muß,  je  nachdem  es  die  Statistik  der  Vorräte  erheischt,  gibt  es  niemals ­
  einen  endgültigen  Bedarfsanteil  und  jener  Logik  zufolge  auch
niemals  eine  Möglichkeit  der  Selbstwirtschaft.  Tatsächlich  war  jene
schroffe  Ablehnung  durch  die  Geschäftslage  der  Gesellschaft  bedingt,
die  anfänglich  selbst  eine  andere  Haltung  eingenommen  hatte.  Sie
hatte  Ende  Februar  1915  erst  wenige  hunderttausend  Tonnen  Korn
auf  ihren  Lägern,  denen  erhebliche  bezifferte  Anforderungen  des
Heeres  und  große  Mehlsorderungen  von  Kommunalverbänden  gegenüberstanden, ­
  die  in  ihrer  Höhe  noch  nicht  beziffert  waren.
Sie  mußte  also  auf  schnelle  Vermehrung  ihrer  Kornbestände  Bedacht
nehmen,  zumal  sie  die  Ausgabe  nur  nach  ihrem  alten  Plane  mit
Hilfe  sehr  großer  Läger  für  durchführbar  hielt.  Daß  ohne  Kornstaubecken ­
  die  regelmäßige  Mehlversorgung  eines  6s-Millionen-Volkes
  nicht  ausführbar  ist,  unterlag  keinem  Zweifel.  Nur  wurden
die  erforderlichen  Staumengen  von  der  Gesellschaft  auf  mindestens
ein  bis  zwei  Millionen,  von  der  Reichsleitung  auf  höchstens
eine  drittel  bis  eine  halbe  Million  Tonnen  veranschlagt.
        <pb n="156" />
        152

Auch  konnte  das  Staubecken  desto  kleiner  sein,  je  mehr
Kreise  die  Selbstwirtschaft  erhielten  und  daher  aus  dem
Versorgungsgebiete  der  Gesellschaft  ausschieden.  Die  Durchführung
der  Bewirtschaftung,  die  der  Reichsleitung  besonders  am  Herzen
lag,  beruhte  im  höchsten  Maße  auf  der  freundwilligen  Mitarbeit ­
  der  Kommunalverbände.  Wurde  ihnen  die  erbetene  Selbstwirtschaft
  vorenthalten,  so  war  das  Gelingen  jener  gefährdet.  Die
Verhältnisse  im  Lande  spitzten  sich  immer  schärfer  zu,  besonders  in
Preußen,  wo  das  Ministerium  des  Innern  unter  dem  Einflüsse  der
Kriegs-Getreidegesellschaft  gegen  die  Übernahme  der  Selbstwirtschaft
die  höheren  Verwaltungsbehörden  aufbot,  während  die  meisten  anderen ­
  Bundesregierungen  die  umgekehrte  Politik  verfolgten.
Eine  Lösung  mußte  dahin  gefunden  werden,  daß  die  Sorge
und  die  Tätigkeit  für  die  Bewirtschaftung  in  einer  einheitlichen  Stelle
mit  der  Rücksicht  auf  die  Geschäftsverhältnisse  der  Gesellschaft  vereinigt ­
  wurde.  Der  Plan,  dem  Reichsamte  des  Innern  einen  besonderen ­
  Unterstaatssekretär  für  Ernährungsfragen  einzugliedern,  was
auch  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  anstrebte,  scheiterte  zunächst.  Daher ­
  bestellte  der  Reichskanzler  den  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  der
Gesellschaft  zum  „  R  e  i  ch  s  k  o  m  m  i  s  s  a  r  für  die  Durchführung
der  Bundesratsverordnung  über  die  Regelung  des  Verkehrs
mit  Brotgetreide  und  Mehl."  Das  Reichsamt  des  Innern,
das  nun  durch  einen  Vertreter  im  Reichskommissariat  mitarbeitete, ­
  stellte,  ebenso  wie  die  Landes-Zentralbehörden,  seine  umfangreiche ­
  Tätigkeit  ein  und  legte  in  einem  ausführlichen  Rundschreiben
'den  neuen  Geschäftsgang  für  die  Mehlversorgung  und  für  die  Erlangung ­
  der  Selbftwirtschaft  sowie  die  Bedingungen  dar,  denen  die
Kommunalverbände  hierfür  zu  genügen  hatten.  Gleichzeitig  wies
es  den  Reichskommissar  an,  hiernach  zu  verfahren.  Der  preußische
Finanzminister  stellte  entgegenkommend  Räume  im  Finanzministerium, ­
  ferner  Mittel  und  höhere  wie  mittlere  Beamte  bereit.  Die
Reichsleitung  und  der  preußische  Minister  des  Innern  stellten  ebenfalls ­
  höhere  Beamte  zur  Verfügung.  Um  das  neu  erwachte  Mißtrauen ­
  der  Landwirtschaft  gegen  die  Kriegs-Getreidegesellschaft  abzuschwächen, ­
  schlug  das  Reichsamt  des  Innern  die  Aufnahme  eines
Landwirtes  unter  die  Geschäftsführer  der  Gesellschaft  vor.  Als
das  von  der  Gesellschaft  abgelehnt  wurde,  gab  der  Staatssekretär  des
Innern  dem  Reichskommisfar  einen  Beirat  von  drei  Landwirten
und  drei  Verbrauchern,  darunter  einem  Händler,  die  bei  wichtigen  Angelegenheiten ­
  zu  hören  waren.  Der  Staatssekretär  des  Innern,  der  die
ersten  Sitzungen  selbst  leitete,  hoffte  hierdurch  das  erforderliche
Gegengewicht  der  Sachverständigen  aus  den  großen  Gewerbegruppen
        <pb n="157" />
        gegen  einseitige  Geschäftsbestrebungen  der  Gesellschaft  zu  schassen.
Mit  dein  Einbau  dieses  Trägers  war  der  Hauptmangel  int  Aufbau  behoben ­
  und  zugleich  eine  ©teile  für  die  Erledigung  zentraler ­
  V  erw  a  l  1  u  n  g  s  a  u  fg  a  b  e  it  geschaffen.  Sie  hat  ihrem
Namen  entsprechend  für  die  Durchführung  der  Korn-,  Mehl-  und
Brotbewirtschaftung  erhebliches  geleistet.  Tie  Einrichtung  des  Geschäftsbetriebs, ­
  die  Monatsnachwcise  für  Mehlanforderung  und  dergleichen ­
  mehr  sind  von  ihr  ausgearbeitet  und  seither  geblieben.
Nach  dem  Kampfe,  singt  das  japanische  Lied,  binde  den  Helm
fester.  Nach  Beilegung  der  inneren  Fehden  um  die  Sache  der  Brotversorgung
  mußte  die  Reichsleitung  monatelang  mit  dem  Schilde  in
einer  Hand  heftige  Angriffe  von  außen  abwehren  und  mit  der
Mauerkelle  in  der  anderen  am  Umbau  der  verschiedenen
Träger  arbeiten.  Die  Reichsverteilungsstelle  hatte  nach  gründlichen
Vorarbeiten  die  Bevölkerungszahlen  der  einzelnen  Kommunalverbände
festgestellt,  die  Kornvorräte  ermittelt,  die  Kopfmenge  an  Mehl  festgesetzt ­
  und  danach  einen  Gesamtverteilungsplan  unter  Aufführung  der
Anteile  jedes  einzelnen  Kommunalverbandes  aufgestellt.  Sie  hatte
außerdem  im  Verein  mit  dem  Reichsamt  des  Innern  die  Grundlagen ­
  für  die  Brotversorgung  des  Fremdenverkehrs  und  für  besondere
Zuwendungen  an  Schwerarbeiter  geschaffen.  Von  ihrer  Befugnis,
örtliche  Verhältnisse  zu  untersuchen  und  kleine  Ausschüsse  zum  praktischen ­
  Handeln  zu  bilden,  hatte  sie  keinen  Gebrauch  gemacht.
Da  nach  Erledigung  dieser  grundlegenden  Arbeiten  der  Schwerpunkt ­
  der  Verwaltung  in  das  R  e  i  ch  s  k  o  in  m  i  s  s  a  -
r  i  a  t  rückte,  wurde  der  Einfluß  der  verbündeten  Regierungen
kleiner,  als  sie  ihn  durch  ihre  Beteiligung  an  der  Reichsverteilungsstelle ­
  erwartet  hatten.  Unter  Hinweis  auf  das  Bismarck'sche
  Wort,  das  Reich  sei  kein  verlängertes  Preußen,
wurden  Beschwerden  darüber  laut,  daß  vom  Preußischen
Finanzministerium  ohne  Einwirkung  und  Kenntnis  der  Landesregierungen ­
  in  die  einzelstaatliche  Verwaltung  eingegriffen  und  Einrichtungen, ­
  wie  die  Versorgung  der  Binnenschiffer  u.  a.,  getroffen
würden.  Auch  die  im  Reichskommissariat  nicht  beteiligten  preußischen ­
  Fachminister  beschwerten  sich  über  die  Unmöglichkeit,  die  ihnen
anvertrauten  Interessen  wahrzunchnten.  Zudem  waren  zwei  Verwaltungsstellen, ­
  neben  denen  für  gesetzgeberische  Arbeit  noch  die
Reichsleitung  tätig  war,  in  der  Tat  supeillua,  von  denen  das  non
nocent  nicht  galt  (ein  Überfluß,  der  nicht  unschädlich  war).  Landwirtschaftliche ­
  Vertretungen  forderten  daher,  daß  beide  nebst  der
Kriegs-Getreidegesellschaft  beseitigt  und  an  ihrer  Statt  eine  Zentralausgleichsstelle ­
  mit  einem  zwölfgliedrigen  Beirat  errichtet  würde.
        <pb n="158" />
        154

Tie  Reichsleituüg  schlug  eine  Zusammenlegung  des  Reichs-Kommissariats
  mit  der  Reichsverteilungsstelle  in  eine  R  e  i  ch  s  vertu ­
  a  l  t  u  n  g  s  st  e  l  l  e  vor,  die  nach  dem  Vorbilde  der  Reichsbank  ein
Direktorium  und  ein  Kuratorium  erhalten  sollte.  Ihre  Mitglieder  sollte
der  Reichskanzler  ernennen.  Das  Direktorium  bestand  dann  ans
ständigen  und  nichtständigen  Mitgliedern.  Jene  waren  der  Reichskommissar
  als  Vorsitzender  und  sein  Stab  an  höheren  Beamten,
wozu  je  ein  Vertreter  des  Preußischen  Landwirtschaftsministeriums
und  des  Reichsamts  des  Innern  als  stellvertretende  Vorsitzende  und
ein  praktischer  angesehener  Landwirt  als  weiteres  Mitglied  traten.
Das  Kuratorium  übernahm  die  neunzehn  Mitglieder  der  Reichsverteilungsstelle ­
  bis  aus  den  ausscheidenden  Präsidenten,  und  weiter  fast  alle
Beiratsmitglieder,  so  daß  insgesamt  sechzehn  Bundesratsbevollmächtigte ­
  und  je  zwei  Vertreter  von  Landwirtschaft,  Handel  und  Gewerbe
sowie  der  Verbraucher  ihm  angehörten;  darunter  waren  auch  Müller
und  Bäcker,  Konsumvereine  und  Werkkonsumanstalten  vertreten.
Auf  diesen  Vorschlag,  der  möglichst  viel  vom  alten  Aufbau,  auch  an
Personen,  beibehielt,  einigten  sich  schließlich  sämtliche  Beteiligten.
Endlich  mußte  diese  neue  Reichszentralbehörde  aus  dem  preußischen
Finanzministerum  hinausverlegt  werden,  damit  nicht  aus  der  räumlichen ­
  Verbindung  sich  der  Schein  irgendwelcher  Abhängigkeit  ergab.
Am  28.  Jnli  1915  wurde  die  Reichsverteilungsstelle  ausgehoben.
Landtage  befriedigte  diese  Lösung  keineswegs.  Unter  den  Bundesstaaten ­
  hatten  nur  Preußen,  die  beiden  Mecklenburg,  Oldenburg  und
Anhalt  Kornüberschüsse.  Der  Menge  nach  hatten  die  preußische
Landwirtschaft  und  die  preußischen  Landkreise  die  Hauptlast  für  die
Brotversorgung  des  deutschen  Volkes  zu  tragen.  Seit  das  Reichskommissariat ­
  die  zentralen  Verwaltnngsgeschäfte  führte,  war  unter
den  preußischen  Amtsstellen  das  Finanzministerium  entscheidend,  in
dem  man  wegen  seiner  engen  Verbindung  mit  der  Kriegs-Getreidegesellschaft-
  nur  eine  Vertreterin  der  Verbraucherwünsche  erblickte.
Landwirtschaftliche  Vertretungen  wiesen  auf  dieses  Mißverhältnis  hin
und  wollten  die  Leitung  der  ganzen  Brotversorgung,  die  auf  der  Kornleistung
  der  Landwirtschaft  beruhte,  einem  landwirtschaftlichen  Sachverständigen ­
  anvertraut  haben.  Im  übrigen  vereinigten  sie  sich  mit  den
preußischen  Wünsche  n  nach  Errichtung  einer  selbständigen
Kornversorgung  für  Preußen,  die  in  sich  wirtschaftete  und  nur  ihre  Überschüsse, ­
  durch  eine  Reichsstelle  oder  unmittelbar,  den  kornbedürftigcn
Bundesstaaten  abgäbe.  Hätte  man  in:  Anfang  der  Arbeit  gestanden,
so  hätten  in  der  Tat  manche  Gründe  für  einen  Landwirtschaftsvcrtreter
  als  Leiter  gesprochen.  Inzwischen  hatten  aber  andere  Stellen,
        <pb n="159" />
        155

besonders  das  Reichsamt  des  Innern  und  das  preußische  Finanzministerium, ­
  schöpferisch  gearbeitet  und  auf  diesem  großenteils  landwirtschaftlichen ­
  Felde  erfolgreiche  Tätigkeit  entfaltet.  Sollte  man
diese  Stellen  mit  ihren  Erfahrungen  beiseite  schieben  zugunsten  einer
Stelle,  der  jedenfalls  diese  Kriegsersahrungen  fehlten?  Auch  handelt
es  sich  bei  der  Bewirtschaftung  nicht  bloß  um  das  Beschaffen
von  Korn,  sondern  ebenso  um  seine  Weiterbehandlung  bis  zur  Brot
abgäbe  an  den  einzelnen,  was  jedenfalls  weniger  besondere  landwirtschaftliche ­
  Sachkunde  als  andere  Fähigkeiten  erfordert.
Wichtiger  als  dieser  Streit  um  den  Leiter  war  die  Gefahr,  die  ans
einer  p  r  e  u  ß  i  s  ch  e  n  Ko  r  n  st  e  l  l  e  der  Sache  der  deutschen  Brotfürsorge ­
  drohte.  Sie  zwang  die  Reichsleitnng,  für  ihr  Werk  gegen  jenen
Borschlag  ans  den  Plan  zu  treten.  Es  war  richtig,  daß  Bayern  und  aus
militärischen  Gründen  Elsaß-Lothringen  ihre  eigene  Korn-  und  Mehlbewirtschaftung
  hatten,  und  daß,  wie  im  Preußischen  Landtage  scharf
betont  wurde,  Bayern  nicht  seinen  ganzen  Uberschuß  abgeliefert  hatte.
Aber  cs  war  nicht  dasselbe,  ob  ein  kleiner  oder  größerer  Bundesstaat
für  sich  wirtschaftete,  oder  ob  von  diesem,  formell  allen  zustehenden,
Rechte  der  größte  Bundesstaat  Gebrauch  machte,  auf  dessen  Schultern
die  Versorgungslast  hauptsächlich  lag.  Wurden  aus  Preußen  bei
eigener  Wirtschaft  nicht  die  ganzen  Kornüberschüsse  abgeliefert,  so
hungerten  Sachsen  und  Thüringen  wie  die  Hansestädte.  Tie  Durchführung ­
  der  staatlichen  Brotfürsorge  konnte  nur  gelingen,  wenn
die  geschäftliche  Verfügung  der  Korn-  und  Mehlmengen  über  große
Gebiete  einer  einheitlichen  Reichsstelle  zustand  und  Reibungen  zwischen ­
  der  Preußischen  und  der  Reichsstelle  und  dadurch  Störungen
von  vornherein  ausgeschlossen  waren.  Hielt  so  die  Reichsleitung  an
der  Notwendigkeit  einheitlicher  Korn-  und  Mehlwirtschaft  im  Hauptteile
  des  Reiches  fest,  so  war  für  die  Berwaltungstätigkeit  eine  gewisse, ­
  eng  bemessene  Selbständigkeit  der  Bundesstaaten  möglich.
Freilich  ist  für  selbständige  fruchtbringende  Berwaltungstätigkeit
eines  Gliedes  zwischen  Orts-  und  Zentralverwaltnng  Raum,  ohne
zu  starke  Reibungen,  nur  dann  gegeben,  wenn  ihm,  wie  einer  preußischen ­
  Provinz,  andersartige  Aufgaben  zugewiesen  werden,  als  jenen
obliegen.  Da  hier  die  Aufgaben  gleichartig,  ja  dieselben  waren,
mußten  die  Befugnisse  sorgsam  abgegrenzt  und  verhütet  werden,
daß  durch  Einfügung  dieser  Umschaltungsstelle  Stromverluste  oder
Leitungsstörungen  entstanden.  Endlich  war  der  preußische  Anspruch  ans
stärkere  Vertretung  in  der  Reichsstelle  anzuerkennen  und  zu  erfüllen.
Nachdem  im  Ausschuß  des  preußischen  Landtages  sich  die  Mehrheit
unter  Führung  der  Nationalliberalen  lebhaft  für  diese  Auffassung  eingesetzt ­
  hatte,  gelang  es  die  widerstrebenden  Wünsche  zu  vereinigen.
        <pb n="160" />
        156

Die  geschäftliche  Einheit  des  größten  Teiles  des  Reichsgebietes
blieb  für  die  Brotversorgung  unangetastet.  Preußen  errichtete  ein
L  a  n  d  e  s  g  e  t  r  e  i  d  e  a  m  t  für  Verwaltungsausgaben,  das  innerhalb
der  Festsetzungen  der  Reichsstelle  an  Bedarfsanteil,  Lieferungsmengen
und  Verbrauchsbestimmungen  Änderungen  vornehmen  durfte,  aber
nie  vorgenommen  hat.  Um  zu  verhüten,  daß  aus  solchen  Änderungen
sich  Störungen  ergäben,  erhielt  der  Leiter  der  Reichsstelle,  der  zu  allen
Sitzungen  einzuladen  war  und  von  allen  Verfügungen  vor  Erlaß
Kenntnis  erhalten  mußte,  ein  Einspruchsrecht,  wobei  dem  Reichskanzler,
die  endgültige  Entscheidung  verblieb.  Die  Reichsstelle  verkehrt  mit  den
preußischen  Kommunalverbänden  nur  durch  das  Preußische  Landesgetreideamt. ­
  Um  von  vornherein  einheitliche  Arbeit  zu  gewährleisten,
wurde  der  Leiter  des  Preußischen  Landesamtes  erster  und  ein  Vertreter ­
  des  Reichsamts  des  Innern  zweiter  Stellvertreter  des  Vorsitzenden ­
  der  künftigen  Reichsgetreidestelle.  In  gleicher  Absicht  waren
später  Beamte,  die  für  das  preußische  Amt  bestellt  wurden,  auch  für  die
Reichsgetreidestelle  tätig,  arbeiteten  in  denselben  Räumen  nach  denselben ­
  Grundsätzen,  nur  daß  sie  das  eine  Mal  einen  Briefbogen  mit
der  Aufschrift  „Reichsgetreidestelle"  und  das  andere  Mal  mit  dem
Kopf  „Preußisches  Landesamt"  benutzten.  Dementsprechend  leistet
Preußen  zu  den  sachlichen  Ausgaben  der  Verwaltnngsabteilung  der
Reichsgetreidestelle  einen  erheblichen  Beitrag  und  trägt  die  Bsamtengehalter ­
  großenteils.  Infolge  jener  Vorkehrungen  uno,  was  mehr
bedeutet,  infolge  der  glücklichen  Auswahl  der  Männer  hat  sich  die
Einrichtung  des  Landesgetreidesamtes  bewährt.  Sie  hat  zu  keinen
Schwierigkeiten  Anlaß  gegeben,  aber  die  Durchführung  besonders
von  Zwangsanordnungen  wesentlich  erleichtert.
Hatten  sich  diese  Auseinandersetzungen  mehr  in  der  Stille  der
Amtsstuben  abgewickelt  und  nur  zum  Teil  Stütze  und  Widerhall
draußen  gefunden,  so  wurden  die  K  ä  m  p  f  e  u  m  d  i  e  G  e  s  ch  ä  f  tszentrale
  öffentlich  in  Versammlungen,  Zeitungen  und  parlamentarischen ­
  Verhandlungen  unter  starker  Zuspitzung  der  Gegensätze  geführt. ­
  Aus  diesem  wortgewaltigen  Streit  kümmern  uns  nur
die  verschiedenen  Leitsätze  und  das  Finale,  dem  das  ganze
Tonftück  zustrebte.  Den  breiten,  immer  wiederkehrenden  Grundklang ­
  bildete  die  feindliche  Stimmung  der  Landbevölkerung
gegen  die  Kriegs  -  Getreidegesellschaft.  Der  alte  natürliche
Gegensatz  zwischen  Stadt  und  Land  ist  durch  gutgemeinte  Reden
nicht  zu  verdecken,  sondern  will  durch  geschickte  Einrichtungen  überbrückt ­
  werden.  Die  großstädtische  Verbraucher  -  Organisation  der
Kriegs-Getreidegesellschaft  hatte  sich  nicht  als  taugliche  Brücke  erwiesen. ­
  Die  Landbevölkerung  war  erregt,  daß  ihr  die  Selbstwirtschast
        <pb n="161" />
        157

erst  verweigert,  dann,  wie  sie  glaubte,  ohne  Grund  verzögert  und  erschwert ­
  war.  Die  Landwirte  trugen  schwer  an  der  Beschränkung
ihrer  Verfügungsmacht  über  ihr  Korn  durch  die  Beschlagnahme  für
diese  Gesellschaft,  wiesen  auf  ihre  grundlegende  Leistung  für  die
Broternährung  hin,  fragten  und  antworteten  in  scharfen  Tönen,  wie
einst  der  Abbö  Sieyes:  „Was  ist  unser  Einfluß?  Nichts.  Was  soll
er  werden?  Alles."
In  dieses  aufgeregte  Orchesterspiel  klangen  ruhig,  aber  vernehmlich ­
  hinein  die  Beschwerden  der  unteren  Verwaltungsbehörden
und  der  Kommunalverbände  über  das  Geschäftsgebaren  der  Kriegs-Getreidegesellschaft,
  ihre  Eingriffe  in  die  Verwaltungstätigkeit  sowie
über  anmaßendes  Benehmen  ihrer  Angestellten  und  unziemlichen
Ton  in  den  Briefen.  Mochten  hierbei  auch  einzelne  Mißgriffe  unzulässig ­
  verallgemeinert  werden,  so  zeigte  sich  doch,  daß  beamtete  Geschäftsleute ­
  oft  bürokratischer  einherstelzen  als  eingestelzte  Beamte.
Schärfer  drangen  die  tiefen  Töne  der  höheren  Verwaltungsbehörden
und  bundesstaatlichen  Regierungen  durch,  die  sich  durch  Übergriffe
der  Kriegs-Getreidegesellschaft  verletzt  fühlten  und  die  Dreiteiligst
der  obersten  Kornstellen  beklagten,  der  die  Einigkeit  oft  mangele.
Vernehmilch  ließen  einzelne  Regierungen  die  Forderung  nach  einerwesentlichen
  Verstärkung  des  Reichseinflusses  erklingen.  Wie  schrille
Geigenstimmen  mischten  sich  die  Klagen  der  Müller  über  ungleichmäßige ­
  Beschäftigung  und  der  Händler  über  Ausschaltung  durch  die
Kriegs-Getreidegcsellschaft  hinein.  Beide  hofften  von  einem  anderen
Geschäftsträger  Erfüllung  ihrer  Wünsche.  Mit  hellen  Hornstößen
bliesen  die  Einzelvorwürfe  von  der  übermäßigen  Schar  der  Angestellten, ­
  die  bester  in  den  Schützengräben  lägen,  von  der  allzu  fchematischen
  Geschäftsführung,  von  dem  Spazierenfähren  des  Kornes,  von
verdorbenem  Korn  und  stockigem  Mehl.  Dazwischen  drang  das
Trompetengeschmetter  über  unnötige  Verteuerung  des  Mehles  und
der  lustigen  Triangel  Lied  vom  teuren  Klubsessel  der  Gesellschaft,  auf
dem  freilich  der  Gast  sitzt,  bis  endlich  weithin  donnernd  der  Paukenschlag ­
  erdröhnte:  „Weg  mit  der  Kriegs-Getreidegesellschaft!"
Gefährlich  wurde  es,  als  sich  aus  diesem  Lärmen  eine  klare
Melodie  löste  und  der  Deutsche  Landwirtschaftsrat  als  Einzelspieler
einen  umrissenen  Plan  für  einen  anderen  Aufbau  vortrug. ­
  Er  wollte  die  drei  vorhandenen  Zentralstellen  auflösen  und  eine
neue  Zentralausgleichsstelle  unter  einem  Landwirt  mit  einem  Beirat ­
  für  das  Reich,  sowie  unter  ihr  entsprechende  Landes-  und  Provinzial-Ausgleichsstellen
  einrichten.  Auf  Grund  der  Ernteerhebungen
sollte  jede  Landesstelle  nach  der  festgesetzten  Kopfmenge  zwischen  den
Überschuß-  und  Bedarfsverbänden  ihres  Bezirks  den  Korn-  oder  auch
        <pb n="162" />
        158

den  Mehrbedarf  ausgleichen.  Die  verbleibenden  Spitzen  sollte  die
Zentralstelle  glattstellen.  Die  Ansammlung  von  Kornvorräten  sollte
die  Zentralstelle  für  Beschaffung  der  Heeresverpslegung  übernehmen.
Die  Interessen  der  Landwirtschaft  könnten  „nur  dadurch  genügend
gewahrt  werden,  daß  bei  allen  die  Inanspruchnahme  landwirtschaftlicher ­
  Erzeugnisse  betreffenden  Bestimmungen  die  Entscheidung  in  die
Hand  der  bei  den  Landeszentralbehörden  bestehenden  landwirtschaftlichen ­
  Verwaltungen  gelegt  wird".
Dieser  im  Wort-  wie  im  Sachgefüge  holpernde  Vorschlag  rief  die
Verbraucher-Vereinigungen  auf  den  Plan.  Die  G  r  o  ß  st  ä  d  t  e  setzten
sich  durch  Entschließungen  auf  dem  Städtetage  heftig  zur  Wehr  und
forderten,  ungeachtet  der  berechtigten  Einsprüche,  unveränderte  Beibehaltung ­
  der  gegenwärtigen  Verfassung.  Auf  diesen  Standpunkt  konnten
sich  Reichsleitung  und  verbündete  Regierungen  nicht  stellen.  Unbeschadet ­
  der  hohen  Anerkennung  für  die  Leistung  der  Kriegs-Getreidegesellschaft ­
  mußten  sie  doch  zugeben,  daß  sie  in  vielen  Fällen  der
Änderung  sowie  die  Beschwerden  der  Verwaltungsbehörden  der  Abhülfe ­
  bedurften.  Auch  war  in  der  Ausschließung  der  Landwirtschaft
von  jedem  Einfluß  nichts  von  der  Ulpianschen  volimtas  suum
cuique  tribuendi  (dem  Streben,  jedem  das  Seine  zu  geben)  zu
erkennen,  die  Preußen  im  Wappen  führt.  Hier  mußte  gründlich
geändert  werden,  wenn  nicht  die  ganze  Kornbeschafsung  in  Gefahr
geraten  sollte;  denn  mit  Zwang  allein  ist  sie  nicht  durchzusetzen.
Freilich  an  der  Notwendigkeit,  Korn  und  Mehl  von  einer  Geschäftsstelle ­
  aus  wirklich  zu  bewirtschaften,  hielt  die  Neichsleitung  unbedingt
fest,  obschon  sie  dadurch  zu  mancher  hohen  Stelle  in  Gegensatz  trat  und
auf  deren  Hülfe  für  ihren  Anderungsplan  verzichten  mußte.  So
hatte  das  Reichsamt  des  Innern,  das  im  Aufsichtsrate  der  Kriegs-Getrcidegesellschaft
  keine  Vertretung  und  in  deren  Geschäftsführung
weder  Einblick  noch  gar  Einfluß  darauf  hatte,  im  Reichstage,  im
Preußischen  Landtage  und  einzelnen  Abordnungen  gegenüber  die  Verteidigung ­
  dieser  Gesellschaft  und  damit  der  gewählten  Form  der  staatlichen ­
  Bewirtschaftung  nahezu  allein  zu  übernehmen..
Aus  diesen  Kämpfen  entsprang  schließlich  folgende  Lösung.
Erstens  ist  eine  einheitliche  Kornstelle  für  das  ganze  Reich
errichtet.  Dadurch  sollten  Streitigkeiten  zwischen  den  verschiedenen
Zentralstellen  von  vornherein  ausgeschlossen  sein  oder  künftig  im
Innern  ausgeglichen  werden.  Erzeuger,  Verarbeiter  und  Verbraucher
haben  sich  nur  an  eine  Stelle  zu  wenden,  die  letzten  Endes  für
die  ganze  Bewirtschaftung  verantwortlich  war.  Zweitens  sind  die
zentralen  Verwaltungsarbeiten  von  den  zentralen  Geschäftsange ­
  legen  heiten  getrennt  und  jene  einer
        <pb n="163" />
        159

Verwaltungs-,  diese  einer  G  e  s  ch  ä  f  t  §  a  b  t  c  i  I  u  n  g
der  R  e  i  ch  s  g  e  t  r  e  i  d  e  st  e  I  l  e  zugewiesen.  Tie  erste  Abteilung ­
  ist  eine  Reichsbehörde,  deren  Aufbau  bereits  (Teile  154)
dargelegt  ist.  Die  zweite  Abteilung  bildet  die  entsprechend  geänderte
Kriegs-Getreidegesellschaft  unter  Beibehaltung  der  handelsrechtlichen
Form.  Tie  hat  mit  Kommnnalverbänden  und  Behörden  in  Verwaltungs-Angelegenheiten ­
  überhangt  nicht  mehr  zu  verkehren,  wodurch ­
  eine  ständig  fließende  Quelle  von  Arger  und  Reibungen  verstopft ­
  ist..  Drittens  erhält  das  Reich  ans  die  Geschäftsabteilnng
wesentlichen  Einfluß.  Es  übernimmt  20  Millionen  Mark  von  denl
auf  70  Millionen  erhöhten  Gesellschaftskapital  und  ferner  die  Bürgschaft ­
  für  Verluste,  die  sich  bei  der  Geschäftsauflösung  etwa  ergeben.
Der  Aufsichtsrat  ist  auf  25  Mitglieder  erhöht,  die  der  Reichskanzler ­
  sämtlich  bis  ans  die  sieben  Vertreter  der  Großstädte  und  die
drei  Vertreter  des  Großgewerbes  ernennt.  Von  den  Aussichtsratsstellen ­
  entfallen  zwei  auf  das  Reich,  vier  auf  Preußen,  und  eine  auf
Bayern.  Anstelle  des  bisher  vom  Finanzminister  bestellten  höheren
Beamten  entsendet  das  Reich  einen  Beamten  in  die  Geschäftsführung
der  Gesellschaft,  was  freilich  später  wieder  weggefallen  ist.  Endlich  bedürfen ­
  sämtliche  Geschäftsführer  der  Bestätigung  durch  den  Reichskanzler. ­
  Viertens  müssen  in  den  Aufsichtsrat  der  Geschäftsabteilung
sieben  Landwirte  als  Mitglieder  ausgenommen  werden.
Da  die  Landwirtschaft  kein  Kapital  aufbringen  wollte,  die  Gesellschaftsform ­
  aber  mit  Rücksicht  auf  die  Verbraucher  nicht  geändert  werden
sollte,  sind  sie  vom  Reichskanzler  für  die  Kapitalbeteiligung  des  Reiches
ernannt.  Ferner  ist  in  die  Geschäftsführung  der  Gesellschaft,  die  in  den
letzten  Monaten,  außer  durch  einen  höheren  Beamten,  durch  einen
Bankfachmann  und  durch  einen  in  Mühlen-  und  Kornsachen  erfahrenen
Anwalt  erweitert  war,  ein  praktischer  Landwirt  aufgenommen  worden.
Tie  Landwirtschaft  hat  so  endlich  den  ihr  gebührenden  Einfluß  erhalten: ­
  ohne  Mitwirkung  ihrer  Vertreter  können  weder  Geschäftsbeschlüsse ­
  gefaßt,  noch  geschäftliche  Maßnahmen  getroffen  werden.
Tie  anfänglich  bestehende  Torge  der  städtischen  Anfsichtsratsmitglieder
wie  das  Mißtrauen  der  alten  Geschäftsführer  gegen  den  neuen  Eindringling ­
  hat  sich  schnell  als  gegenstandslos  erwiesen.  In  der  Geschäftsführung ­
  zeigten  sich  bald  die  Vorteile,  daß  nun  bei  landwirtschaftlichen ­
  Angelegenheiten  eine  sachkundige  Hand  im  Spiele  ist,
die  auf  landwirtschaftliche  Bedürfnisse  und  Eigenheiten  Rücksicht  zu
nehmen  versteht  und  sich  namentlich  bei  besonderen  Veranstaltungen,
wie  Trocknung  der  feucht  eingekommenen  Ernte  erfolgreich  erwiesen
hat.  Jedenfalls  ist  die  Feindschaft  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung
gegen  die  Geschäftsleitung  der  Reichsgetreidestelle  geschwunden.
        <pb n="164" />
        160

Die  Gesellschaft  gab  nach  längeren  Verhandlungen  mit  dem
Reiche  dessen  Wunsche  nach,  ihren  Aufbau  der  allgemeinen  Reichs
aufgäbe  entsprechend  in  seinem  Wesen  mehr  öffentlich-rechtlich  zu  gestalten, ­
  aber  die  privat-rechtliche  Form  beizubehalten.  Die  Gesellschafter-Versammlung ­
  beschloß  am  7.  Juli  1915  die  entsprechenden
Änderungen  ihres  Vertrages.  So  ist  nach  großen  Mühen  ein
Reichsträger  für  die  Verwaltungs-Angelegenheiten  und  die  Geschäftsanfgaben
  geschaffen,  der  in  seiner  Zusammensetzung  tatsächlich  einem
S  e  l  b  st  v  e  r  w  a  l  t  u  n  g  s  k  ö  r  p  e  r  der  beiden  großen  Gruppen,  der
Erzeuger  und  Verbrancher,  entspricht  und  auch  Müllerei  und  Handel
einschließt.  Die  beteiligten  Sonderinteressen,  die  einander  notwendig
widerstreiten,  kommen  im  Kuratorium  und  Aufsichtsrat  zum  Worte.
Daß  sie  sich  zu  Beschlüssen  vereinigen,  die  dem  Gesamtwohl  und  den
einzelnen  Gruppen  am  besten  genügen,  ist  durch  den  starken  Einfluß
der  Regierungsvertreter  von  vornherein  im  Aufbau  angelegt,  daß
die  Entschlüsse  nicht  nach  der  Stärke  der  Gruppen,  sondern  nach
Gründen  der  Gerechtigkeit  und  Zweckmäßigkeit  ausfallen.  Nicht
«linder  wichtig  ist  es,  daß  so  Verbraucher  und  Erzeuger  Mitleiter ­
  der  Bewirtschaftung  sind  und  bei  ihrer  Durchführung  nicht
als  kritische  Förderer  danebenstehen,  sondern  als  verantwortliche
Förderer  mitwirken.  Für  sachgemäße  glatte  Erfüllung  der  Ausgaben
bieten  die  Fachkenntnisse  und  Erfahrungen  des  Direktoriums  und  der
Geschäftsführung  Gewähr,  während  Kuratorium  und  Anfsichtsrat  für
Stetigkeit  bei  dem  Vorgehen  sorgen.  Verwaltnngsträger  und  geschäftliche ­
  Träger  sind  nun  auch  zentral,  wie  schon  stets  örtlich,  in  einheitlich ­
  und  leicht  arbeitendem  Organismus  miteinander  verbunden,
in  dem,  wie  Kant  fordert,  alles  Zweck  und  wechselseitig  Mittel  war.
Die  Betriebe,  in  denen'  Gries,  Teigwaren  und  andere
Erzeugnisse  aus  Korn  und  Mehl  hergestellt  werden,  sind  keineswegs
gleichmäßig  über  das  Reich  verteilt,  noch  werden  ihre  Erzeugnisse
gleichmäßig  von  allen  Deutschen  genossen.  Sie  können  also  ihren
Korn-  oder  Mehlbedarf  nicht  wie  der  örtliche  Bäcker  von  ihrem
Kommunalverbande  erhalten,  noch  dürfen  sie  ihre  Waren  nur  in
ihrem  Heimatskreise  absetzen.  Diesen  Tausenden  von  Betrieben  kann
die  Geschäftsabteilung  der  Reichsgetreidestelle  nicht  je  einzeln  Mehl
oder  Korn  zuführen,  noch  kann  die  zentrale  Verwaltungsabteilung
die  Gleichmäßigkeit  ihres  Absatzes  und  die  Preisgestaltung  im  ganzen
Reiche  überwachen.  Daher  sind  für  diese  zentralen  Ausgaben
besondere  sachkundige  Träger  in  den  bestehenden  oder  hierfür  begründeten ­
  Fachverbänden  geschaffen  worden-  Sie  erhalten  und
bezahlen  Korn  und  Mehl,  liefern  es  an  alle  Betriebe  ihres  Gewerbezweiges ­
  gleichmäßig  und  sorgen  dafür,  daß  ihre  Ware  über  das  ganze
        <pb n="165" />
        161

Reich  hin  den  Verbrauchern  zu  angemessenen  Preisen  zur  Verfügung
stand.  Nicht  alle  Verbände  fanden  sich  ohne  weiteres  bereit,  diese
keineswegs  leichten  oder  angenehmen  Aufgaben  zu  übernehmen,  noch
waren  alle  Betriebe  zu  solchen  Zusammenschlüssen  geneigt.  Aber  die
Verfügungsmacht  der  Reichsgetreidestelle  über  Korn  und  Mehl,  wodurch ­
  sie  Betriebe  durch  Rohstoffverweigerung  stilllegen  kann,  und
die  Erkenntnis  von  der  Notwendigkeit  einheitlichen  Zusammengehens
sowie  gebührender  Rücksicht  auf  die  Kaufkraft  der  Verbraucher  hat
nach  mehr  oder  minder  schwierigen  Verhandlungen  diese  besonderen
zentralen  Träger  für  alle  fraglichen  Gewerbegruppen  ins  Leben
treten  lassen.  Sie  haben  sich  bewährt,  bis  später  die  Kommunalverbände ­
  auf  die  Verteilung  derartiger  Erzeugnisse  in  ihrem  Bezirke
größeren  Einfluß  verlangt  haben.
3.  Verschiebung  der  Aufgaben  zwischen  Verw
  a  l  t  u  n  g  s  -  und  G  e  s  ch  ä  f  t  s  st  e  l  l  e  n  sowie  zwischen
zentralen  und  örtlichen  Stellen.  Die  Träger  der  Korn-,
Mehl-  und  Brotwirtschaft  waren  von  vornherein  gemäß  den  zu  bewältigenden ­
  Aufgaben  ausgewählt  worden.  Trotzdem  mußte  die  Geschäftslast ­
  zwischen  ihnen  mehrfach  verschoben  werden,  damit  nicht  das
gutgebaute  Schiff  ungleich  belastet  war  und  auseinanderbarst.  Zwischen ­
  geschäftlichen  Trägern  und  Verwaltungsträgern  bedurfte  es
nachträglich  keiner  wesentlichen  Verschiebung.  Freilich  unterscheiden
sich  Geschäftstätigkeit  und  V  e  r  w  a  l  t  u  n  g  s  1  ä  t  i  g  k  e  i  t,
zumal  bei  wirtschaftlichen  Aufgaben,  weniger  in  Arbeit  und
Mitteln  als  in  Leitung  und  Gesamthaltung.  Jeder  Großbetrieb, ­
  ob  Verwaltung  oder  Geschäft,  arbeitet  bürokratisch  und  erledigt ­
  die  zahlreichen  Einzelfälle,  ohne  auf  Besonderheiten  viel  Rücksicht ­
  zu  nehmen,  nach  festen  Regeln.  Das  gilt  erst  recht  von  der  Korn-,
Mehl-  und  Brotbewirtschaftung,  wo  überhaupt  nur  nach  einfachen
und  festen  Grundlinien,  ohne  Eingehen  auf  Besonderheiten,  verfahren
werden  kann,  gleichgültig,  ob  es  sich  um  die  Festsetzung  der  monatlichen ­
  Mehlmenge  für  den  einzelnen  Kommunalverband  durch  die
zentrale  Verwaltungsstelle,  oder  für  die  Geschäftsabteilung  um  den
Einkauf  der  Kommissionäre  nebst  zugehöriger  Ausfüllung  von  einen:
halben  Dutzend  von  Vordrucken  oder  um  Ansprüche  der  Mühlen
auf  Minderung  wegen  mangelhaften  Korns  oder  um  die  Verpfändung
der  Lagerbestände  bei  der  Tarlehnskasse  handelt.  Auch  ist  hier  das
Gesamtstreben  der  örtlichen  und  zentralen  Stellen,  das  übrigens  bei
den  meisten  Großbetrieben  nicht  in  reinem  Gewinnsuchen  aufgeht,
sondern  die  Leistrlng  für  die  Volkswirtschaft  und  die  sachliche  Förderung ­
  des  Werkes  miteinschließt,  wie  bei  einer  Staatsverwaltung
11

Heft  50,53.
        <pb n="166" />
        162

ausschließlich  auf  sachliche  Leistung  eingestellt.  Die  von  Städten  und
Großgewerbe  aufgebrachten  29  Millionen  Mark  Geschäftskapital  hätten
ebensogut  vom  Reiche  gegeben  werden  können,  wenn  man  nicht  mit
Fleiß  die  gewünschte  Rücksicht  aus  die  Verbraucher  hätte  auch  hierin
zum  Ausdruck  bringen  wollen.
Trotzdem  konnten  die  Aufgaben  nicht  willkürlich  Verwaltungsbeamten ­
  oder  Geschäfstleuten  übertragen  werden.  Daß  beide  nach  verschiedenem ­
  Verdienst  streben,  das  der  eine  in  Stellung  und  Ansehen,
den  der  andere  auf  seinem  Bankkonto  erkennt,  trifft  nur  das  Äußerliche ­
  und  ist  keineswegs  immer  richtig.  Große  Geschäftsleute  erblicken ­
  genau  wie  hervorragende  Verwaltungsbeamte  ihr  Lebensziel
in  der  Erfüllung  großer,  der  Volksgesamtheit  förderlichen  Aufgaben,
und  dabei  ist  dem  einen  der  Gewinn  wie  dem  anderen  die  leitende
Stellung  nur  ein  willkommenes  Mittel,  um  die  Aufgabe  hemmungsfreier ­
  und  besser  lösen  zu  können.  Aber  die  zwei  Gruppen  sind  nach
Vorbildung,  nach  gewohnter  Art  der  Geschäftserledigung  und  der
Menschenbehandlung  verschieden.  Die  Verwaltungmaschine  arbeitet
spielend  unter  der  -Hand  des  Kundigen,  spielt  aber  mit  der  Hand
dessen,  der  sie  nicht  meistert.  Ebensowenig  wird  ein  Verwaltungsbeamter
  ohne  weiteres  ein  tüchtiger  Geschäftsmann,  sondern  für  die
meisten  Fälle  solchen  Wechsels  gilt  die  Shakespearesche  Erfahrung
„tllat  beggars  mounted  run  their  horses  to  death“.  (Wenn  Bettler ­
  zu  Pferde  steigen,  reiten  sie  ihre  Pferde  tot.)  Daher  sind
alle  zentralen  Verwaltungsangelegenheiten,  die  zunächst  die  Geschäftsführung ­
  der  Kriegs-Getreidegesetlfchaft  erledigte,  an  die  Verwaltungsabteilung ­
  der  Reichsgetreidestelle  hinübergeschoben  worden;
sonst  drohte  der  ganze  Bau  zu  bersten,  der  schon  in  den  Fugen  krachte.
Dabei  sind  die  Befugnisse  zwischen  beiden  Abteilungen  der  Zentrale ­
  scharf  abgegrenzt.  Die  Verwaltungsabteilung  hat  insbesondere ­
  festzusetzen  die  tägliche  Mehlmenge  auf  den  Kopf  der  Zivilbevölkerung, ­
  die  Kornmenge  der  Selbstversorger,  die  Höhe  der  Rücklage, ­
  die  Art  und  den  Umfang  der  Korn-  und  Mehllieferung  an  verarbeitende ­
  Betriebe,  die  Bedarfsanteile  der  Kommunalverbände,  die
Saatgutmengen,  die  Ausmahlsätze,  die  lieferungspflichtigen  Kornmengen
  nebst  den  Lieferfristen  für  die  einzelnen  Kommunalverbände,
sowie  die  Bestimmungen  über  Hinterkorn,  nicht  mahlfähiges  Brotkorn
und  Futterschrot.  Die  Geschäftsabteilung  hat  für  rechtzeitige  Abnahme, ­
  Bezahlung  und  Lagerung  des  Korns  zu  sorgen,  Heeresund ­
  Marineverwaltung  zu  beliefern,  Kommunalverbänden  und  Betrieben ­
  das  bewilligte  Mehl  und  Korn  zu  liefern,  für  die  Verwaltung
der  Bestände  zu  sorgen,  sowie  alle  dazu  gehörigen  Geschäfte,  insbesondere ­
  die  Finanzierung,  zu  übernehmen.
        <pb n="167" />
        —  163  —

Anders  liegt  es  bei  den  örtlichen  Stellen.  Der  Kommunalverband ­
  hat  für  die  Feststellung  der  Kornvorräte  in  seinem  Bezirke, ­
  für  ihre  zweckmäßige  Verwahrung  und  Behandlung,  sowie  für
die  rechtzeitige  Ablieferung  der  aus  ihn  umgelegten  Kornmenge  zu
sorgen.  Diese  öffentlich-rechtliche  Lieferungspflicht  ist  am  besten  in
den  Privatrechtlichen  Formen  des  Kaufes  durchführbar.  Zunächst
hatte  die  Reichsgetreidestelle  überall  ihre  Kommissionäre,  die  für  sie
aufkauften.  Die  Kornlieferer  waren  aber  über  manche  Kommissionäre ­
  und  teilweise  über  das  ganze  Geschäftsgebaren  aufgebracht.  Auch
wünschten  die  Kommunalverbände  ihrer  Landbevölkerung  durch  örtliche ­
  Rücksichtnahme  im  zulässigen  Rahmen  Erleichterungen  zu  verschaffen, ­
  indem  sie  selbst  das  Korn  aufkauften,  zumal  sich  hieraus  für
den  Kreis  noch  finanzielle  Vorteile  ergaben.  Es  wurde  daher  zugelassen, ­
  daß  Kommunalverbände  sich  s  e  l  b  st  a  l  s  K  o  m  -
Missionäre  bestellen  ließen  oder  auch  auf  eigene  Gefahr  das  Korn
erwarben  und  als  Eigenhändler  weiter  verkauften  und  lieferten.  Den
Einkauf  ließen  sie  in  beiden  Fällen  durch  örtliche  Händler  als  Kommissionäre ­
  besorgen.  Vielfach  haben  sie  eine  besondere  K  o  r  n  st  e  l  l  e
errichtet.  Ob  sie  als  kaufmännisches  Büro  unmittelbar  eine  Abteilung
der  Kreisverwaltung  ist,  oder  ob  diese  Geschäfte  durch  Vertrag  einer
ländlichen  Genossenschaft  übertragen  werden,  oder  ob  endlich  unter  entsprechender ­
  Kapitalbeteiligung  und  gebührendem  Einfluß  des  Kommunalverbandes ­
  eine  besondere  handelsrechtliche  Gesellschaft  hierfür
begründet  und  so  das  Vorbild  der  Reichsgetreidestelle  einfach  in  den
örtlichen  Stellen  widergespiegelt  wird,  das  bedingt  wirtschaftlich  keine
Unterschiede.
Dieser  Kornstelle  fällt  der  Erwerb  des  Korns,  die  Lieferung  an
die  Reichsgetreidestelle  und  die  Mühlen,  nebst  den  zugehörigen  Geschäften ­
  zu,  wie  Bezahlung  und  Buchhaltung,  womit  zweckmäßig
meistens  die  Mehlverteilungsgeschäfte  verbunden  werden.  Den  örtlichen ­
  V  e  r  w  a  l  t  u  n  g  s  st  e  l  l  e  n  bleibt  dann  Auswahl  und
Bestellung  der  Kommissionäre  und  Mühlen,  Abschluß  der  Verträge ­
  mit  ihnen,  ferner  die  Überwachungspflichten,  wie  die  Zwangsund ­
  Strafbefugnisse.  Entscheidend  ist,  daß  auch  die  geschäftlichen  Aufgaben ­
  unter  der  Leitung  des  Kreisvorsitzenden  stehen,  daß  er  auch
bei  formell  mehr  losgelöster  Kornstelle  tatsächlich  über  den  Gang  der
Geschäfte  genau  unterrichtet  ist,  bei  Schwierigkeiten  oder  Stockungen
eingreift  und  kraft  seiner  örtlichen  Kenntnis,  persönlichen  Erfahrung
und  seines  Einflusses  leitet.
Auch  dieses  Hinüberschieben  geschäftlicher  Aufgaben  auf  die  unteren
Verwaltungsstellen  hat  sich  bewährt,  wenngleich  aus  Verbrauchergruppen, ­
  vorübergehend  auch  aus  Kreisen  der  Reichsgetreidestelle,
11*
        <pb n="168" />
        in  Verkennung  der  psychologischen  Wirkung  gegen  die  hiermit  verbundene ­
  unerhebliche  Preisbelastung  zum  Stur  m  geblasen  oder  die
Ablieferung  von  minder  gutem  Korn  an  die  Gesamtheit  behauptet
wurde.  Letzteres  ist  nach  der  Natur  des  Korngeschästes  und  bei  der
Art,  wie  sich  die  großen  Ablieferungen  in  wenigen  Wochen  zusammendrängen, ­
  im  großen  Umfange  nicht  gut  durchführbar,  im
kleinen  Ausmaße  aber  ebenso  selbstverständlich,  wie  die  Bergleute
noch  Kohlen  haben,  wenn  alle  anderen  schon  frieren.  Wer  die
Last  kennt,  die  ein  kornliefernder  Kommunalverband  sich  selbst  und
seinen  Landwirten  für  die  großstädtischen  Verbraucher  zumuten  muß,
der  wird  ihm  die  Lust  an  jenem  kleinen  Gewinne  nicht  neiden,  der  es
ihm  ermöglicht,  auf  anderen  Gebieten  für  seine  Kreisangehörigen
etwas  zu  schaffen.
Schwieriger,  aber  für  das  Gelingen  nicht  minder  wichtig  ist  die
richtige  Verteilung  der  B  e  fV  gnis  s  e  zwischen  der  Zentrale
und  den  örtlichen  Stellen.  Richtete  man  sich  für  düs  Niederungsgebiet
der  Ernährungssorge  nach  dem  Blinkfeuer  höherer  Leuchttürme,  so
konnte  einst  das  Römische  Reichsdeutscher  Nation  schon  deshalb  nicht
bestehen,  weil  Aufgaben  und  Mittel  der  Reichsgewalt  den  Einzelkräften ­
  gegenüber  zu  gering  waren,  während  umgekehrt  eine  Zentralisation, ­
  welche  die  örtlichen  Kräfte  niederhält,  nach  Dühring  der
kürzeste  Weg  zum  Staatentod  ist.  „Dies  ungebundene  Ziehen  aller
Geschäfte  nach  der  Mitte,"  worüber  vor  hundert  Jahren  die  preußischen ­
  Oberpräsidenten  klagten,  ist  auch  bei  wirtschaftlichen  Gebilden
häufig,  zumal  jetzt  vielfach  Zentralisieren  mit  Organisieren  verwechselt ­
  wird.  Auch  bei  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung
hatte  sich  zunächst  das  Zentralisationsbestreben  zu  stark  durchgesetzt
und  mußte  auf  ein  gebührendes  Maß  beschränkt  werden.  Eine  überlastete ­
  Zentrale  leidet  unter  schnellem  Kräfteverschleiß  und  der
Schwierigkeit  geeigneten  Kräfteersatzes,  wird  daher  leicht  leistungsunsähig.
  Auch  kaun  sie  örtliche  Geschäfte  nur  schematisch  und  ohne
Rücksicht  auf  besondere  Bedürfnisse,  also  wenn  es  sich  um  feinere  Aufgaben ­
  handelt,  nie  wirklich  zutreffend  erledigen.  Dazu  verlieren  die
örtlichen  Stellen  mit  der  selbständigen  Tätigkeit  und  dem  Mangel  au
Verantwortung  Arbeitslust  und  Leistungskraft.  Wer  mit  dem  Blick
nach  oben  seine  Geschäfte  nur  danach  abmacht,  daß  er  innerhalb  seiner
Befugnisse  bleibt  und  sich  keinen  Tadel  zuzieht,  wird  nie  das  leisten,
was  der  selbständige  Mann  bei  eigener  Verantwortung  nach  den  Erfordernissen ­
  der  Sache  zuwege  bringt.  Die  hieraus  folgenden  Grundsätze ­
  für  die  Scheidung  der  Aufgaben  zwischen  zentralen  und  örtlichen
Stellen  sind  für  die  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschastung  durch
die  verschiedene  Art  der  Aufgaben  im  großen  gegeben.  Alles,  was
        <pb n="169" />
        165

sich  von  unten  aufbaut  oder  nach  oben  abbaut,  ist  Sache  örtlicher
Stellen.  Was  aber  gleichförmig  über  das  ganze  Reich  durchgeführt
werden  muß,  bedarf  zentraler  Anordnung  und  Leitung;  hierbei  sind
Regel,  Schema  und  Vordruck  am  Platze,  weil  sie  bei  der  Unmöglichkeit, ­
  von  der  Zentrale  auf  örtliche  Besonderheiten  gerechte  Rücksicht
zu  nehmen,  ungerechter  Willkür  Schranken  setzen.
Schwieriger  als  solche  gedankliche  Abmarkung  ist,  die  Grenze
im,  Einzelfalle  wirklich  zu  ziehen.  Sie  Zentrale  glaubt  leicht,  vermöge ­
  ihres  Gesamtüberblickes  alles  besser  zu  können  als  die  örtlichen ­
  Stellen,  und  befürchtet,  was  sie  nicht  selbst  in  die  Hand  nimmt,  _
werde  falsch  ausgeführt,  örtliche  'Stellen  umgekehrt  überschätzen
oft  die  Besonderheiten  ihrer  Geschäfte  und  wollen  ihnen  den  Vorrang
vor  den  Gesamtbedürfnissen  zuweisen.  Daher  muß  bei  jeder  Sache
sorgsam  abgewogen  werden,  wo  die  Grenze  zu  setzen  ist.  Die  Kriegs-„Getreidegesellschaft
  unterband  den  Kommunalverbänden  zuerst  die
S  e  l  b  st  w  i  r  t  s  ch  a  s  t,  weil  sie  fürchtete,  sonst  ihre  Gesamtausgabe
nicht  durchführen  zu  können.  Sie  wurde  nachher  den  Kreisen,  wenn
sie  bestimmten  Bedingringen  genügten,  grundsätzlich  als  Regel  gestattet,
und  in  der  Durchführung  erleichtert  und  gesichert.  Ob  der  einzelne  Kommunalverband ­
  nach  den  persönlichen  Eigenschaften  seines  Leiters  und
den  sachlichen  Voraussetzungen  der  Finanzierung,  der  Lagerung  und
der  Bewirtschaftung  mittels  einer  Kornstelle  dies  Recht  erhalten  sollte,
hatte  zunächst  der  Reichskommissar  zu  entscheiden.  Sehr  bald  zeigte
sich  aber,  daß  eine  Zentrale  Wohl  die  Satzung  der  Kornstelle  und  die
eingereichten  Unterlagen  durchprüfen,  aber  die  anderen  wichtigeren
Voraussetzungen  nicht  beurteilen  kann,  ohne  gelegentlich  fehlzugreifen.
Daher  wurde  die  Entscheidung  je  für  ein  Wirtschaftsjahr  den  Landeszentralbehörden ­
  übertragen.  Sie  haben  sich  nach  den  allgemeinen  Anforderungen ­
  der  Reichsgetreidestelle  zu  richten  und  geben  bei  den
großen  Bundesstaaten,  wie  Preußen,  die  Beurteilung  den  Regierungspräsidenten ­
  ab,  die  den  Kreisen  näherstehen  und  als  Aufsichtsbehörden ­
  ein  zutreffendes  Urteil  haben  und  somit  durch  ihre  Befürwortung ­
  eine  gewisse  Gewähr  für  gute  Durchführung  übernehmen.
Mehrfach  gestritten  ist  um  die  Überwachung  der  einzelnen
Landwirte,  ob  sie  rechtzeitig  ernten  und  dreschen,  gutes  Korn
abliefern  und  ihre  Verbrauchs-  oder  Saatgutmengcu  nicht  überschreiten, ­
  sowie  der  Mühlen,  ob  sie  etwa  mehr  Korn  als  erlaubt  vermahlen. ­
  Wirksam  können  sie  nur  von  örtlichen  Stellen  überwacht
werden,  die  allein  die  erforderliche  örtliche  Kenntnis  haben  und
Menschen  wie  Dingen  nahe  sind.  Tie  Reichsgetreidcstelle  muß  sich
damit  begnügen,  durch  Anweisungen  und  umsichtige  Stichproben
dafür  zn  sorgen,  daß  sie  pflichtmäßig  überwachen  und  sämtlich  in
        <pb n="170" />
        166

gleicher  Weise  Verfahren*).  Besorgnisse  der  Reichsgetreidestelle,  daß
die  Kommunalverbände  nachlässig  vorgingen,  und  Drängen  der  Verbraucher ­
  aus  dem  Aberglauben  heraus,  man  könne  alles  überwachen
und  erzwingen,  haben  häufig  eine  Verschiebung  der  Befugnisse  dahin
erstrebt,  daß  die  Reichsgetreidestelle  auch  die  einzelnen  Landwirte
überwachen  solle.  In  den  ersten  beiden  Jahren  hat  sich  aber  die
Reichsleitung  auch  nicht  zu  ausnahmsweisem  Eingreifen  durch  „Jagdkommandos" ­
  drängen  lassen.  Denn  nach  ihrer  Überzeugung  hätte
der  wirtschaftliche  Erfolg  nicht  im  Verhältnis  zu  dem  Aufwande  gestanden, ­
  während  Verärgerung  und  Mißstimmung  in  weiten  Kreisen
nebst  den  ungünstigen  wirtschaftlichen  Folgen  mit  Sicherheit  zu  erwarten ­
  waren.  Und  hierin  lag  die  schwerste  Gefahr  der  Bewirtschaftung. ­
  Denn  würde  selbst  durch  Eingriffe  wirtschaftlich  Erkleckliches ­
  erzielt,  fo  gäbe  es  vielleicht  eine  Erleichterung  für  den  Augenblick, ­
  doch  müßten  jene  Schädigungen  lange  Zeit  nachwirken.  Die
staatliche  Bewirtschaftung  mußte  aber  ihre  Tätigkeit  auf  lange
Sicht  einstellen.
Dagegen  mußten  die  zuerst  vorgesehenen  Befugnisse  zwischen  der
Zentrale  und  den  örtlichen  Stellen  bei  der  B  e  s  ch  l  a  g  n  a  h  m  e  des
Korns  gänzlich  verschoben  werden.  Nach  der  ersten  Bundesratsverordnung ­
  wurde  alles  Brotkorn  zugunsten  der  zentralen  Geschäftsstelle ­
  verstrickt.  Sie  besaß  bereits  damals  das  Recht,  Korn  mit  Beschlag ­
  zu  belegen.  Auch  war  schon  im  Januar  1915  viel  Brotkorn
zum  Händler  oder  Müller  eines  anderen  Kommunalverbandes  gebracht, ­
  als  in  dem  es  gewachsen  war  oder  verbraucht  wurde.  Daher
konnte  nur  eine  übergreifende  Zentrale  die  Verfügungsgewalt  darüber
erhalten.  Bei  allen  folgenden  Verstrickungen  befindet  sich  dagegen  das
Getreide  noch  in  dem  Kommunalverbande,  in  dem  es  gebaut  ist.
Nur  er  kann  nötigenfalls  auf  rechtzeitiges  Einfahren  und  Ausdreschen,
sowie  aus  sorgsame  Lagerung  und  Ablieferung  des  Korns  hinwirken.
Er  hat  aber  keine  Neigung,  diese  lästige  Arbeit  als  Beauftragter  einer
fernen  Zentralbehörde  zu  leisten.  Da  die  Selbstwirtschast  der  Kommunalverbände
  zugelassen  werden  mußte,  so  hätte  es  einen  unnötigen
Umweg  bedeutet,  das  Getreide  für  eine  Zentrale  zu  beschlagnahmen,
die  das  Korn  dann  den  örtlichen  Kommunalverbänden  zurückübereignete.
  Schon  in  den  ersten  Monaten  hatte  das  Verfahren  zentraler
Beschlagnahme,  zwar  nicht  juristisch,  aber  wirtschaftlich  durchbrochen
werden  mlisten,  indem  die  Kommunalverbände  ermächtigt  wurden,
das  für  die  Zentrale  beschlagnahmte  Korn  teilweise  für  sich  aus-*)
  Die  19!  7  eingeführten  Verfahren  militärischer  Bestandsaufnahme  und
eines  eigenen  Revisionsdienstes  der  Reichsgetreidestelle  konnten  bei  den  Organisations-Erwägungen ­
  von  1915  noch  nicht  in  Rücksicht  gezogen  werden-
        <pb n="171" />
        167

zumahlen.  Endlich  handelte  es  sich  im  Januar  1915  nur  um  vier
Millionen  Tonnen  Korn,  die  nur  noch  teilweise  beim  Landwirt
waren,  für  die  künftige  Ernte  aber  um  zehn  bis  zwölf  Millionen
Tonnen,  die  sich  als  Getreide  sämtlich  in  den  Kommunalverbänden  des
Erzengungsortes  befanden.  Wäre  es  überhaupt  durchführbar  gewesen, ­
  für  jedes  Verfügungsgeschäft  oder  jede  Veränderung,  z.  B.
für  Umtausch  von  Saatgut  zwischen  zwei  benachbarten
Bauern,  die  Genehmigung  der  Zentrale  herbeizuführen?  Sie  hätte
diese  Befugnis  den  Kommunalverbänden  übertragen  müssen.  Landwirte ­
  und  Kommunalverbände  drängten  eifrig  auf  Abstellung  dieser
Zentralisation.  Ihre  Beibehaltung  forderten  lebhaft  einige  Oberbürgermeister, ­
  die  in  Unkenntnis  landwirtschaftlicher  Verhältnisse
wähnten,  ein  Kommissionär  werde  bei  zentralisierter  Beschlagnahme
gegen  einen  allzu  landwirtschaftsfreundlichen  Landrat  mehr  Korn  aus
dem  Kreise  herausholen  oder  auch  den  Landwirt  veranlassen,  sein
bestes  Korn  zu  verkaufen  und  das  schlechtere  selbst  zu  verzehren.
Tie  verbündeten  Regierungen  haben  daher  im  Juni  1915  und  ebenso ­
  im  nächsten  Jahre  die  Kornbeschlagnahine  zugunsten  der  Kommunalverbände ­
  angeordnet  und  dabei  der  Zentrale  die  nötigen  Befugnisse ­
  gegeben,  um  Mißbräuche  zu  verhüten.  Tie  von  den  Verbrauchern ­
  befürchteten  Folgen  sind  nicht  eingetreten,  wohl  aber  ist
auf  dem  Lande  und  bei  den  Kreisverwaltungen  die  frühere  Mißstimmung ­
  gewichen.
Wie  die  Reichsleitung  sich  bemüht  hat,  den  ländlichen  Kommunalverbänden ­
  ein  ihnen  zweckmätzigerweise  gebührendes  Recht  nachträglich
zu  verschaffen,  so  hat  sie  sich  bei  der  V  e  r  b  r  a  u  ch  s  r  e  g  e  l  u  n  g  lebhaft ­
  dafür  eingesetzt,  den  städtischen  Kommunalverbänden  die  von
vornherein  gewährten  Rechte  zu  erhalten.  Obschon  auf  unserer  Erde
nicht  einmal  Licht  und  Wärme  gleichmäßig  verteilt  ist,  erblicken  all
zuviel  Zeitgenossen  in  völliger  Gleichmacherei  das  allein  erstrebenswerte ­
  Ziel,  dem  jede  Mannigfaltigkeit  weichen  muß.  Die  Kommnnalverbände
  hatten  entsprechend  der  verschiedenen  Art  ihres  wirtschaftlichen ­
  Charakters  und  der  Zusammensetzung  ihrer  Bevölkerung
söwie'nach  den  Gewohnheiten  und  Bedürfnissen  ihrer  Bürgerschaft  und
den  Fähigkeiten  ihrer  Verwaltung  bei  der  Brotausga'be  eine  bunte
Mannigfaltigkeit  von  Lösungen  entwickelt,  die  von  der  Fähigkeit  unserer ­
  Verwaltungen,  neue  schwierige  Aufgaben  zu  lösen,  ein  schönes
Bild  gab.  An  dieser  Buntheit  stießen  sich  Fene  guten  Leute  und  sammelten ­
  sich  in  zornerfülltem  Reformeifer  unter  dem  Schlagworte
einer  einheitlichen  Reichsbrotkartc.  Auch  der  Reichskommissar
trat  diesen  Wünschen  wegen  der  Schwierigkeiten  bei,  die  sich
bei  der  Brotversorgung  von  Reisenden  oder  von  Binnenschiffern
        <pb n="172" />
        ergaben.  Diesem  sachlichen  Bedürfnis  trug  daher  die  Bundesralsverordnung
  von  1915  Rechnung  und  befugte  die  Reichsgetreidestelle, ­
  hierfür  besondere  Regelungen,  wie  Reisebrotmarken ­
  usw.,  zu  treffen.  Im  übrigen  aber  setzte  sich  die
Reichsleitung  entschieden  und  mit  Erfolg  für  die  Freiheit,  der
Kommunalverbände  ein  gegen  die  fureur  de  gouverner  (die  Regierungswut), ­
  die  der  ältere  Mirabeau  1a  plus  funeste  maladie  des
gouvernements  modernes  (die  verderblichste  Krankheit  moderner  Regierungen) ­
  nennt,  die  aber  bei  wirtschaftlichen  Gebilden  nicht  minder
verderblich  ist.  Die  schwierige  Aufgabe  der  Brotversorgung  kann  nur
gelöst  werden,  wenn  alle  Kommunalverbände  mit  Lust  und  Liebe
mitarbeiten.  Sie  würden  erlahmen,  wenn  ihnen  die  Möglichkeit  beschnitten ­
  würde,  nach  eigenen  Bedürfnissen  und  Wünschen  zu  Verfahren. ­
  _  Das  ganze  Volk  hat  sich  erstaunlich  leicht  und  schnell  an  die
Zwangsversorgung  gewöhnt,  teils  weil  die  Kommunalverbände  auf
die  gegebenen  Sonderheiten  entsprechende  Rücksicht  nehmen,  teils  weil
die  Bürgerschaft  selbst  durch  ihre  örtlichen  Vertretungen  die  Regelung
im  einzelnen  gutgeheißen  hat.  Mag  selbst  diese  Ordnung  in  einer
Stadt  etwas  weniger  zweckmäßig  ausgefallen  sein  als  in  der  anderen,
so  wird  sie  von  der  Bürgerschaft  immer  noch  lieber  ertragen,  als  wenn
nran  ihr  die  allgemeine  Einheitsmütze  aufgestülpt  hätte.  Niemandem
kann  man  solche  Lasten  auflegen,  wie  er  freiwillig  aus  sich  nimmt.
4.  Zusammenwirken  der  verschiedenen  Träger.
Wer  sich  über  die  äußerliche  Geringfügigkeit  der  erwähnten  Verschiebungen ­
  im  Verhältnis  zu  der  ihnen  beigemessenen  Bedeutung
wundert,  darf  nicht  übersehen,  daß  auch  in  der  Wirtschafts-  und
Verwaltungstechnik  die  Fortschritte  meistens  durch  Einzelwandlungen
erreicht  werden,  und  daß  Verbesserungen  an  einer  einzelnen  Stelle
der  Verwaltung  oft'  mehr  bedeuten  als  weithin  sichtbare  Änderungen
der  ganzen  Form.  Freilich  ist  die  richtige  Verteilung  der  Aufgaben
nur  die  eine  Seite;  die  andere  Seite,  die  wie  die  abgekehrte  Mondhälfte ­
  nicht  gesehen  wird,  ist  das  Zusammenwirken  der  verschiedenen ­
  Stellen.  Erst  das  arbeitsteilige  Zusammenwirken  gibt  den
größeren  Erfolg.
Zusammenarbeiten  ist  leicht  zu  erreichen  zwischen  den
räumlich  zusammenliegenden  Trägern  sowohl  bei  den  zentralen  wie
bei  den  örtlichen  Stellen.  Um  die  Einheitlichkeit  der  ganzen  Wirtschaft ­
  in  der  R  e  i  ch  s  g  e  t  r  e  i  d  e  st  e  ll  e  zu  sichern,  ist  die  Geschäftsabteilung ­
  an  die  grundsätzlichen  Weisungen  der  Verwaltungsabteilung
gebunden,  die  selbstverständlich  nicht  in  geschäftliche  Einzelheiten
hineinzureden  hat.  Durch  Personeneinheit  beim  Vorsitzenden  der  Ver-
        <pb n="173" />
        waltungsabteilung  und  des  Aufsichtsrats,  sowie  bei  den  Regierungsvertretern, ­
  die  ständige  Mitglieder  des  Direktoriums  und  zugleich  Aufsichtsratsmitglieder
  der  Gesellschaft  sind,  werden  enge  Verbindungen
hergestellt.  Bedeutsame  Geschäftsvorfälle  werden  von  den  Geschäftsführern ­
  dem  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  vorgetragen  und  unter
Hinzuziehung  von  Mitgliedern  des  Direktoriums  mit  den  Geschäftsführern ­
  beschlossen.  Umgekehrt  werden  die  Geschäftsführer  grundsätzlich ­
  zu  allen  Sitzungen  des  Direktoriums  hinzugezogen.  Wichtige
Maßnahmen,  wie  die  Vereinbarung  der  Bedingungen  für  den
Lombard-  und  Wechselkredit  mit  den  Banken,  sind  von  dem  Direktorium ­
  und  der  Geschäftsführung  zusammen  bearbeitet.  Größere  Aufgaben ­
  wie  die  Belieferung  der  Korn  und  Mehl  verarbeitenden  Betriebe ­
  oder  die  Unterbindung  des  Handels  mit  freiem  Mehl  haben
beide  Abteilungen  in  gemeinschaftlichen  Sitzungen  mit  den  Beteiligten ­
  verhandelt  und  geordnet.  Weittragende  Beschlüsse,  wie  die  Höhe
der  Mehlmenge  auf  den  Kopf,  werden  von  Kuratorium  und
Auffichtsrat  in  gemeinschaftlicher  Sitzung  beschlossen,  obschon  gesetzlich
nur  der  Beschluß  des  Kuratoriums  erforderlich  und  wirksam  ist.
Für  die  ö  r  t  l  i  ch  e  n  S  t  e  l  l  e  n  ist  dieses  Zusammenarbeiten  ohne
weiteres  durch  die  Übertragung  der  wirtschaftlichen  Geschäfte  auf  den
Kommunalverband  gegeben,  da  auf  dem  Land  der  Landrat  odersonstige
  Vorsitzende  der  Kreisverwaltung  und  in  den  Städten  der
Magistrat  oder  Bürgermeister  die  einschlägigen  Verwaltungsgeschäfte
und  Aufsichtsbefugnisse  wahrnimmt  und  zugleich  selbst  die  Mehlverteilungsstelle ­
  leitet.  Nicht  anders  liegt  es,  wo  ein  Kommunalverband ­
  die  Kornlieferung  oder  die  Selbstwirtschaft  übernimmt  und
durch  Eingliederung  einer  kaufmännischen  Abteilung  in  die  Kreisverwaltung, ­
  oder  durch  Angliederung  einer  Kornstelle  mit  handelsrechtlicher ­
  Form  an  sie  oder  auch  durch  besondere  Verträge  zwischen  ihr
und  der  Geschäftsstelle,  die  das  Korngeschäst  übernimmt,  für  reibungsloses ­
  Zusammenarbeiten  sorgü.
Für  das  Zusammenwirken  von  zentralen  und
örtlichen  Stellen  ist  das  gegenseitige  Verhältnis  von  vornherein ­
  in  der  Anordnungsbefugnis  der  zentralen  Stellen  festgelegt, ­
  mag  es  auf  Gesetzen  oder  auf  Verträgen,  wie  gegenüber  den
Kommissionären,  den  Mühlen  oder  den  verarbeitenden  Betrieben  beruhen. ­
  Dabei  sind  die  Eingriffsmöglichkeiten  der  Geschäftszentrale
stärker  und  weitertragend,  als  die  enger  bemessenen  der  Verwaltungszentrale. ­
  Aber  innerhalb  dieses  Rahmens,  und  ungeachtet  des  jederzeit
möglichen  Eingriffs  der  Zentralen,  muß  den  örtlichen  Stellen  ein  möglichst ­
  großes  Maß  von  Selbständigkeit  gesichert  werden,  damit,  wie  es
Careh  nennt,  ein  sozial-wirtschaftliches  Schwerkrastsverhältnis  ent-
        <pb n="174" />
        steht,  ohne  das  Bewegung,  Leben  und  harmonisches  Handeln  nicht
möglich  ist.  Hierzu  sind  bei  der  künstlichen  Bewirtschaftung  besondere
Verhaltungsmaßregeln  sürvdie  einzelnen  Beziehungen  nötig.
Sie  sind  von  selbst  gegeben  bei  Dingen,  wo  die  Zentrale ­
  anordnet  und  die  unteren  Stellen  ausführen,  wie  die  Festsetzungen ­
  der  Mehlmenge,  auf  den  Kopf,  der  Saatgutmenge
auf  das  Hektar,  der  Bedarfsanteile,  oder  bei  den  zahlreichen  Anordnungen ­
  an  Kommissionäre  und  Mühlen.  Sie  können  auch  sonst
oft  recht  einfach  fein.  Bei.den  statistischen  Arbeiten  liegt  den  örtlichen
  Stellen  die  Ausführung  nach  bestimmten  Vordrucken  und  die
Ablieferung  der  Ergebnisse  an  die  Zentrale  in  bestimmter  Frist  ob,
die  hieraus  den  Gesamtüberblick  gewinnt  und  danach  den  einzelnen
Kommunalverbänden  ihre  verschiedenen  Anteile  berechnet  und  aufgibt. ­
  Bei  der  Beschlagnahme  des  Korns  zugunsten  der  Kommunalverbände ­
  haben  diese  monatlich  Anzeigen  über  die  Kornvorräte  in
ihrem  Bezirke  und  deren  Änderung  an  die  Reichsgetreidestelle ­
  zu  machen  und  ihren  Weisungen  zu  folgen,  wie  sie  sich  überhaupt ­
  in  die  allgemeine  Regelung  nach  Mehlmenge,  Ausmahlsatz,
Brotkarte  u.  a.  m.  selbstverständlich  einzufügen  haben.  Eingehender
ist  das  Zusammenwirken  zu  ordnen  bei  wirtschaftlichen  Aufgaben,
wie  der  Freigabe  des  Hinterkorns  zur  Verfütterung,  die  der  Kommnnalverband
  nur  nach  bestimmten  Leitsätzen  der  Reichsgetreidestelle
vornimmt,  oder  bei  dem  Verkehr  mit  Saatkorn,  wo  die  Kreise  nach  den
Vorschriften  der  Zentrale  verfahren  müssen,  oder  bei  der  Kornausfuhr
in  einen  anderen  Bezirk,  wo  sie  die  Znstimnmng  der  Reichsgetreidestelle ­
  einzuholen  haben.  Umgekehrt  ist  die  Reichsgetreidestelle  verpflichtet, ­
  jedem  Kommnnalverbande  ans  sein  Verlangen  angebotenes
lieferungsfähiges  Korn  in  größeren  Mengen  oder  kürzeren  Fristen,  als
von  ihr  vorgesehen,  abzunehmen.
Verwickelte  r  gestaltet  sich  die  Ordnung  bei  schwierigeren  Aus-  .
gaben,  wie  der  Selbstwirtschaft,  wo  die  Gefahr  besteht,  daß  die  allgemeinen ­
  Belange  ntit  den  Sonderbestrebungen  in  Streit  geraten.  Hier
wurden  zunächst  die  Bedingungen  für  die  Erlangung  der  Selbstwirtschaft
  festgelegt,  ferner  die  Sicherheit  geschaffen,  daß  bei  Erfüllung ­
  der  Bedingungen  'die  Selbstwirtschaft  bei  dem  Zusammenwirken
der  beteiligten  Stellen  nicht  versagt  werden  kann,  und  endlich  die
Pflichten,  sich  gegenseitig  auszuhelfen,  zwischen  Reichsgetreidestelle  und
selbstwirtschaftenden  Konlmunakverbänden  geordnet.  Das  Korn  geht
regelmäßig  vom  Landwirt  über  den  Kommissionär  zum  Müller.  Um
die  doppelte  Prüfung  und  Bemängelungsmöglichkeit  und  die  damit
verbundene  Arbeit,  Streitigkeiten  und  Zeitverlust  zu  vermeiden,  ist
hierbei  das  Zusammenwirken  so  geordnet,  daß  auf  der  Versandstelle
        <pb n="175" />
        171

das  Gewicht,  die  Beschaffenheit  aber  bei  der  Ankunftsstelle  maßgebend
festgestellt  wird.  Dabei  ist  vorgesorgt,  daß  die  widerstreitenden  Interessen ­
  zu  ihrem  Recht  kommen  und  sich  der  Verkehr  glatt  abwickelt.
Tie  Verantwortung  für  die  gute  Verwahrung  von  Korn  und  Mehl
trägt  die  Reichsgetreidestelle.  Sie  überwälzt  sie  durch  VeAräge  auf
die  Mühlen,  aber  sichert  sich  eine  ausreichende  Überwachungs-  und
Einwirkungsmöglichkeit.  Um  bei  feucht  eingebrachtem  Getreide  den
Mühlen  diese  Aufgabe  zu  erleichtern  und  besonders  im  nassen  Sommer
1916  überhaupt  zu  ermöglichen,  hat  die  Reichsgetreidestelle  ihrerseits
wieder  für  zahlreiche  Trocknereien  gesorgt  und  läßt  feuchtes  Korn  dort
bis  auf  die  Lagerbeständigkeit  für  die  Mühlen  Heruntertrocknen.  Durch
solches  Zusammenwirken  der  Reichsgetreidestelle  mit  den  Mühlen^
als  örtlichen  selbständigen  Verwahrern  läßt  sich  die  deutsche  Kornernte
entgegen  allem  Friedensbrauch  über  ein  ganzes  Jahr  hin  ohne  Verlust ­
  und  Schädigung  lagern.
Endlich  muß  für  A  u  s  n  a  h  m  chs  ä  l  l  e  vorgekehrt  werden,  falls
eine  örtliche  Stelle  ihre  für  die  Gesamtheit  übernommenen  Pflichten
nicht  erfüllt.  Hier  reichen  bei  der  Bewirtschaftung  im  Kriege,  wo
allein  die  Ware  Bedeutung  hat,  die  üblichen  Ersatzpflichten,  Verirugsbußen
  und  Geld-  oder  Gefängnisstrafen  nicht  aus.  Tie  Reichsgetreidestelle ­
  hat  vielmehr  Rechte  und  Mittel  erhalten,  empfindlicher ­
  durchzugreisen  und  nötigenfalls  selbst  einzugreifen.
Drischt  der  Landwirt  nicht  in  der  ihm  vorgeschriebenen  Frist  aus,  so
kann  die  Behörde  aus  seine  Kosten  und  mit  seinen  Mitteln  ausdreschen ­
  lassen.  Weigert  sich  eine  Mühle  trotz  der  Mahlpflicht,
Korn  zu  vermahlen,  so  kann  es  auf  ihre  Kosten  mit  ihrer  Einrichtung
vermahlen  werden.  Verfüttert  ein  Landwirt  Korn,  so  kann  ihm  die
Selbstversorgung  genommen  werden.  Hält  sich  ein  Müller  nicht  an  die
Weisungen  der  Reichsgetreidestelle  hinsichtlich  der  Lagerung  oder  Ausmahlung. ­
  so  kann  ihm  das  Korn  auf  seine  Kosten  entzogen  und
andernorts  gelagert  werden.  Erweist  sich  ein  Müller,  Bäcker,  Händler ­
  unzuverlässig  in  der  Erfüllung  der  ihm  auferlegten  Pflichten,  so
kann  ihm  sein  Geschäft  geschlossen  werden.  Einem  unzuverlässigen
Kommissionär  wird  fristlos  der  Vertrag  gekündigt,  wodurch  er  beschäftigungslos ­
  wird.  Liefert  ein  Kreis  die  ihm  aufgelegte  Kornmenge ­
  nicht  rechtzeitig,  so  hat  er  die  Freiheit  des  Handels  verwirkt,
und  die  Reichsgetreidestelle  kauft  durch  besondere  Kommissionäre  in
seinem  Gebiete  für  sich  auf.
All  dies  sind  Notbehelfe,  die  man  haben  muß,  die  man  aber  nur
möglichst  selten  anwenden  will  und  darf.  Denn  auch"für  da§  Zusammenwirken ­
  zentraler  und  örtlicher  Stellen  ist  Zwang  das  untauglichste ­
  Mittel.  Die  Reichsgetreidestelle  hat  von  Anfang  an  viel  Zeit
        <pb n="176" />
        und  Mühe  darauf  gewendet,  zwischen  allen  beteiligten  Stellen  einträchtiges ­
  Zusammenarbeiten  an  der  großen
Volksausgabe  zu  erreichen.  Durch  rechtzeitige  ausführliche ­
  Darlegung  geplanter  Schritte  in  Rundschreiben  sucht  sie
die  Überzeugung  von  deren  geschäftlicher  Notwendigkeit  bei  den
örtlichen  Verwaltungs-  oder  Geschäftsstellen  zu  erwecken.  Beschwerden ­
  oder  Klagen  örtlicher  Stellen  strebt  sie  durch  mündliche
Besprechung  zu  klären  und  zu  beseitigen,  wozu  sie  regelmäßig  einladet. ­
  Durch  Bereisung  der  verschiedenen  Bezirke  suchen  die  Leiter
der  Reichsgetreidestelle  Vertrautheit  mit  den  verschiedenen  Verhältnissen ­
  und  persönliche  Fühlung  mit  den  Leitern  örtlicher  Stellen  zu
gewinnen.  So  strebt  sie,  eine  Atmosphäre  von  gegenseitigem  Vertrauen ­
  zu  schaffen,  die  das  Zusammenarbeiten  erleichtert  und  jedenfalls ­
  in  den  ersten  Jahren  gute  Erfolge  gezeitigt  hat.
Diese  verschiedenartigen  Verknüpfungen  müssen,  wenn  sich  die
Verhältnisse  ändern,  bald  vermehrt,  bald  vermindert,  gelockert  oder  fester
gezogen  werden.  Sie  bedürfen  ständiger  Verbesserung  im  einzelnen,
damit  sie  das  Arbeiten  der  verschiedenen  Stellen  zusammenbinden,  aber
nicht  unterbinden.  Untergebenen  befehlen  ist  einfacher  als  Mitarbeiter
führen.  Weder  liebt  jede  untere  Stelle  verantwortungsvolles
Handeln,  noch  wird  jeder,  der  Macht  hat,  wie  der  alte  Fritz,  des
Herrschens  müde.  Gegen  diese  eingewurzelten  Meinungen  ist
bei  der  staatlichen  Korn-,  Mehl-  und  Brotwirtschaft  das
Louis  Blanc'sche  Ziel  festgehalten,  statt  einer  schädlichen  Zentralisation, ­
  die  zur  Wirkungslosigkeit  führt,  eine  Konzentration  der
Kräfte  mit  gesteigerter  Wirkung  zu  erreichen.  Daß  dabei  von  den
zahlreichen  in  ihrem  Bereiche  selbständigen  Trägern  viele  einzelne
Fehler  gemacht  werden,  ist  unvermeidlich.  Aber  vermieden  werden
muß  der  größte  Fehler,  daß  durch  falschen  Aufbau,  unrichtige  Aufgabenverteilung ­
  und  mangelndes  Zusammenarbeiten  die  Gesamtlösung ­
  verfehlt  wird.

Vierter  Teil.
Ergebnis  und  Dauer  der  Bewirtschaftung.
I.  Wirtschaftliche  Gesetze  und  wirtschaftliche  Gerechtigkeit.
1.  Einhaltung  wirtschaftlicher  Gesetze.  Fast  zu
allen  Zeiten  haben  sich  in  dichter  bewohnten  Ländern  Landwirte,
und  seit  sie  als  besonderer  Beruf  entstanden,  auch  Müller  und
Bäcker  Einschränkungen  ihrer  wirtschaftlichen  Freiheit  gefallen
        <pb n="177" />
        173

lassen  müssen,  weil  man  befürchtete,  sonst  den  Städtern  Brot  weder
in  zureichender  Menge  noch  zu  erträglichen  Preisen  sichern  zu  können.
Erst  seit  ein  leidlich  freier  Wirtschaftsverkehr  über  große  Gebiete
hin  möglich  ist,  sind  solche  Eingriffe  als  unnötig  und  schädlich
unterlassen  worden.  Wenn  sich  das  Deutsche  Reich  während  des
Krieges  aus  Not  zu  ähnlichen  Schritten  hat  entschließen  müssen,  so
sind  sic  weder  unerhört  noch  ungerechtfertigt.  Denn  die  Voraussetzung, ­
  unter  der  sich  die  Brotversorgung  der  städtischen  Massen  im
letzten  Jahrhundert  fast  ohne  staatliches  Eingreifen  abgespielt  hat,
ist  durch  den  britischen  Hungerkrieg  beseitigt,  der  jede  Kornzufuhr
dem  kornknappen  Deutschland  abschneide.  Daß  ähnliche  Einrichtungen
zu  anderen  Zeiten  und  Umständen  ausreichend  gearbeitet  haben,
gewährleistet  freilich  noch  nicht,  daß  die  staatliche  Bewirtschaftung  von
Korn,  Mehl  und  Brot  im  gegenwärtigen  Kriege  die  Brotversorgung
von  68  Millionen  Menschen  jahrelang  befriedigend  leistet.  Dies  muß
dadurch  gesichert  werden,  daß  bei  ihr  die  Wirtschaftsgesetze,
die  hn  Frieden  und  mit  Einschränkungen  auch  im  Kriege
gelten,  sorgsam  beachtet  werden.  Mag  ein  Nutzbau  auch  genau ­
  den  Anforderungen  angepaßt  sein,  die  er  erfüllen  soll,  so
wollen  doch  die  Regeln  der  Baukunst  eingehalten  sein,  wenn  er
bestehen  soll.  Daraufhin  müssen  wir  den  ganzen  Bau,  den  wir  von
den  Grundmauern  bis  zum  Dachfirst  besichtigt  haben,  noch  einmal
überprüfen,  ob  die  wirtschaftlichen  Gesetze  beachtet  sind,  wie  sie
Eugen  Tühring  in  seinem  Kursus  der  National-  und  Sozialökonomie
ausführt.  Diese  Bauprüfung  wird  desto  nötiger,  je  zahlreichere
Stimmen  diesen  Notbau  plötzlich  für  ein  wohnliches  Bauwerk  erklären
und  ihn  für  längere  Zeit  nach  dem  Frieden  bewohnt  wissen  wollen.
Das  erste  Ziel  asten  Wirtschaften  ist,  die  volkswirtschaftliche  Ergiebigkeit ­
  zu  steigern.  Das  Hauptmittel  hierzu  bietet  die  Technik,
die  nach  Franklin  den  Menschen  erst  über  das  Tier  hebt.  Grundsätzlich ­
  hat  sich  die  staatliche  Bewirtschaftung  bestrebt,  überall  möglichst ­
  leistungsfähige  technische  Mittel  anzuwenden.  Wie  der  rote
Faden  durch  die  englischen  Schiffstaue,  so  geht  dieser  Grundsatz  durch
den  ganzen  Geschästsaufzug,  von  der  Aufstellung  des  Wirtschaftsplanes
  und  der  ausgiebigen  Benutzung  einfacher  Vordrucke  für  alle
Geschäftsvorsälle  an  bis  zur  Hollerith-Maschine  in  der  Reichsgetreidestelle ­
  zum  täglichen  Nachprüfen  und  Abstimmen  der  Bücher.  In
derselben  Absicht  sind  die  Fachverbände  mit  ihren  eingearbeiteten
Einrichtungen  zur  Versorgung  der  Mehl  verarbeitenden  Betriebe
herangezogen.  Daher  sind  die  statistischen  Erhebungen  für  diese
Sonderausgabe  zugeschnitten  und  vervollkommnet.  Daher  ist  die
wenig  iibliche  Rechtsform  der  Beschlagnahme  für  diese  Ausgabe  aus ­
        <pb n="178" />
        174

gestaltet.  Daher  beschäftigt  die  Reichsgetreidestelle  vorzugsweise  die
mit  guten  Maschinen  und  Lagerräumen  ausgestatteten  Großmühlen
und  vergütet  ihnen  noch  besondere  Schwundersparnisse.  Daher  hat
sie  eine  besondere  Säckeverwaltung  mit  Sackflickereien  eingerichtet.
Nach  demselben  Ziel  sind  umsichtig  die  Mittel  ausgewählt,  um  mit
möglichst  geringem  Aufwande  tunlichst  großen  Erfolg  zu  erreichen.
Dazu  wird  Korn  und  sogar  Mehl  nach  Möglichkeit  auf  denr
Wasser  verfrachtet.  Dazu  werden  die  Selbstversorger  auf  die
örtlichen  Wind-  und  Wassermühlen,  die  selbstwirtschaftenden
Kreise  auf  die  mittleren  Mühlen  verwiesen,  die  entsprechende
Kornmengen  verhältnismäßig  am  billigsten  vermahlen.  Daher
wurde  nicht  eingeschlagen  das  sonst  im  Kriege  wohl  beliebte  unwirtschaftliche ­
  Verfahren,  den  nicht  beschäftigten  Händlern  und
Müllern  auf  Kosten  der  beschäftigten  und  damit  zu  Lasten  der  Brotesser ­
  Vergütungen  zu  zahlen.  Dazu  gehören  schließlich  die  vielfältigen ­
  Bemühungen  um  gute  Verwahrung  der  Korn-  und  Mehlvorräte.
Bei  der  von  Sah  aufgebrachten  Dreiteilung  der  Volkswirtschaftslehre ­
  in  Erzeugung,  Verteilung  und  Verbrauch  enthält  der  dritte
Teil  zumeist  wenig  besagende  Ausführungen  über  Sparsamkeit  und
Luxus,  könnte  aber  immerhin  über  Aufbewahrung  der  Güter  einiges
wirtschaftlich  Wichtige  sagen,  wenn  man  es  nicht  zweckmäßiger  zur
Erzeugung  zählt.  Um  den  Landwirt  zum  Lagern  zu  veranlassen,  zahlt
man  ihm  die  halbmonatlichen  Preiszuschläge;  dem  Müller  ist  die
rechtliche  und  wirtschaftliche  Verantwortung  für  die  Verwahrung  zu
sorgen,  gegen  Vermählungszusage  überwälzt,  wobei  er  durch  Behörden ­
  und  besondere  Nachprüfer  beaufsichtigt  wird.  Korn  wird
immer  nur  in  solchen  Mengen  vermahlen,  daß  keine  größeren  Mehlläger ­
  entstehen,  was  für  die  felbstwirtschastenden  Kreise  noch  besonders ­
  vorgeschrieben  ist.  Ten  Bäckern  gibt  man  nur  wenig  Mehl
auf  einmal.  Endlich  sorgt  die  Reichsgetreidestelle  für  die  Errichtung
von  Trocknereien,  um  auch  feuchtes  Korn  noch  nutzbar  zu  machen.
Die  Arbeitsteilung,  mit  deren  Untersuchung  A.  Smith
sein  Werk  eröffnet  und  seinen  Ruhn:  begründet  hat,  ist  der  zweite
Hebel  zur  Steigerung  wirtschaftlicher  Erträge.  Im  dritten  Abschnitt
des  dritten  Teiles  ist  im  einzelnen  dargelegt,  wie  die  Verwaltungsangelegenheiten ­
  der  Bewirtschaftung  von  den  Geschäftsaufgaben  und
wie  bei  beiden  wieder  die  zentralen  von  den  örtlichen  gesondert  sind
und  wie  für  jede  Aufgabengruppe  besonders  gut  geeignete  Träger
gesucht  und  gesunden  sind,  die  an  der  Gesamtausgabe  arbeitsteilig
zusammenwirken.  Wie  im  ganzen,  so  im  einzelnen.  Für  die  Verpflegung ­
  des  Heeres  sind  die  besonderen  Einrichtungen  beibehalten,
für  die  Versorgung  der  mehlverarbeitenden  Betriebe  deren  besondere
        <pb n="179" />
        175

Verbände  sowie  eine  Sonderabteilung  in  der  Reichsgetreidestelle  in
Dienst  gestellt  worden.  Durch  Einführung  der  Selbstversorgung  und
Selbstwirtschaft  ist  die  dann  verbleibende  Gesamtausgabe  weiter  zerlegt, ­
  so  daß  von  der  Reichsgetreidestelle  nur  etwa  ein  Drittel  der
Bevölkerung  mit  Mehl  zu  versorgen  ist.  Das  Korn  wird  durch
Händler  gekauft,  durch  Müller  abgenommen.  Jeder  Kommissionär
hat  sein  bestimmtes  Gebiet.  Das  Abgehen  von  diesem  Grundsatz  hat,
wie  die  vorübergehende  Einkaufstätigkeit  der  Mühlen,  nur  Verwirrung ­
  gestiftet.
Das  dritte  Mittel  zu  größerer  volkswirtschaftlicher  Ergiebigkeit
zielt  darauf  hin,  die  nötige  Ortsveränderung  der  Güter  möglichst ­
  glatt  und  billig  zu  bewirken.  Die  Reichsgetreidestelle  zieht
jährlich  ihr  Geschäft  nach  den  ihr  angeschlossenen  Kreisen  so  auf,  daß
sie  jede  Ware  tunlichst  nur  einmal  als  Korn  oder  als  Mehl  auf  große
Strecken  verfrachtet.  Sie  läßt  das  Korn  daher  möglichst  gleich  in
solche  Mühlen  laufen,  die  den  Verbrauchsgebieten  naheliegen,  um
doppelte  Beförderung  oder,  wie  es  die  Zeitungen  nannten,  Spazierenfähren ­
  zu  vermeiden.  Sie  hat  eine  besondere  Frachtenabteilung  errichtet, ­
  die  stets  den  kürzesten  und  billigsten  Weg  errechnen  soll.  Den
Kommissionären  werden  besondere  Vergütungen  für  möglichst  gute
Ausnutzung  der  Eisenbahnwagen  bei  der  Verladung  bezahlt.  Die
enge  Verbindung  zwischen  Erzeugern  und  Verarbeitern  oder  Verbrauchern ­
  eines  Gutes  wird  aber  nicht  nur  oder  nicht  einmal  am
besten  durch  glatte  Überwindung,  sondern  noch  besser  durch  Wegräumen ­
  der  Hindernisse  erreicht,  die  einer  unmittelbaren  Verbindung ­
  entgegenstehen.  Selbstversorgung  und  Selbstwirtschaft  sind
sonach  volkswirtschaftlich  besonders  glückliche  Maßnahmen.  Sie  ersparen ­
  nicht  nur  unwirtschaftlichen  Aufwand,  sondern  schassen  die
von  Carey  geradezu  als  Wirtschaftsziel  gepriesene  lokalisierte  Volkswirtschaft. ­

„Könnte  man  jeder  Brust,"  schreibt  Hume,  „solchen  Eifer  für
das  Gemeinwohl  einflößen,  daß  jeder  willig  dem  Staate  zuliebe  die
größten  Beschwerlichkeiten  übernähme,  .so  würde  diese  Gesinnung
allein  ausreichen,  Betriebsamkeit  zu  erzeugen  und  das  Gemeinwesen
aufrecht  zu  erhalten.  Aber  da  diese  Grundsätze  allzu  uneigennützig
und  allzu  schwer  durchzusetzen  sind,  so  muß  man  die  Menschen  mittels
anderer  Leidenschaften  leiten  und  sie  mit  dem  Geist  der  Habgier  und
Gewerbsamkeit,  der  Kunst  und  des  Wohllebens  erfüllen."  Mit  dieser
nüchternen  Bemerkung  wischt  der  kühle  menschenkundige  Schotte  alle
jene  gutgemeinten  Phantastereien  weg,  als  ob  die  Menge  auf
lange  Dauer  wirtschaftlich  durch  andere  Antriebe  als  durch  den
Drang  nach  eigenem  wirtschaftlichen  Vorteil
        <pb n="180" />
        176

handelte.  Nur  Torheit  kann  das  Wirken  moralischer  Triebkräfte
leugnen,  die  in  Deutschland  namentlich  bei  Kriegsanfang  stark  hervorgetreten ­
  sind.  Aber  sie  gehören,  wie  schon  Smith  durch  die  Scheidung ­
  in  zwei  getrennte  Werke  sinnfällig  gemacht  hat,  in  ein  anderes
Buch,  das  nicht  von  wirtschaftlichen  Dingen  handelt.  In  der  Tat
ist  alles  menschliche  Wirtschaften,  um  den  modernen  Ausdruck  zu
nehmen,  interessenzwangslänfig  und  wäre  sonst  unberechenbar.  Dabei ­
  wird  vorausgesetzt,  daß  jeder  sein  eigenes  Interesse  am  besten
kennt,  was  für  das  nahe  Liegende  zutrifft,  für  ferner  Belegenes
seltener;  denn  für  geistige  Kurzsichtigkeit  fehlen  Brillen.  Die  staatliche ­
  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  konnte  daher  nicht  aus
zeitweise  und  selten  vorkommenden  Gesteinen  wie  Pflichtgefühl  gegen
die  Gesamtheit  und  ähnlichen  edelmenschlichen  Gesinnungen  errichtet
werden,  sondern  ist  mit  den  gewöhnlichen  Ziegeln  des  Egoismus
so  gebaut  worden,  daß  alle  zur  Mitarbeit  nötigen  Kräfte  ihren  eigenen
Vorteil  dann  gut  wahren,  wenn  sie  sich  im  Rahmen  und  in  der
Richtung  der  staatlichen  Bewirtschaftung  bemühen.  Daher  sind  die
Kornhöchstpreise  für  den  Landwirt,  die  Kommissionsgebühren  für
den  Händler,  die  Mahllöhne  für  den  Müller,  die  Unterschiede  zwischen
Mehl-  und  Brotpreis  für  den  Bäcker,  die  Preisgrenzen  für  alle  beim
Vertriebe  der  Mehlerzeugnisse  Beteiligten  ganz  überlegt  so  bemessen,
daß  sich  keine  ungebührlichen,  aber  gute  Gewinne  ergeben,  die  über
dem  Friedensstand  liegen,  zumal  jetzt  Verlustgefahr  so  gut  wie  ansgeschlossen
  ist.  Wenn  gegen  diese  Festsetzungen  immer  von  neuem
mit  Sparsamkeits-  und  Gerechtigkeitsgründen  angegangen  ist,  so  hat
sich  hinter  diesem  Schild  neben  Neid  meistens  Unkenntnis  wirtschaftlicher ­
  Gesetzmäßigkeiten  verborgen.
Freilich  darf  sich  besonders  im  Kriege  das  Gewinnstreben  nicht
uneingeschränkt  zum  Schaden  anderer  ergehen.  Die  Gefahr  ist  groß
und  leider  bei  manchen  gewerblichen  Betrieben  nicht  vermieden
worden,  die  den  Krieg  wie  eine  wirtschaftliche  Konjunktur  ausgenutzt
und  aufreizend  hohe  Gewinne  ausgeschüttet  haben.  Da  infolge  der
Hungersperre  der  Briten  die  verfügbaren  Kornvorräte  sich  stark  vermindern, ­
  der  Bedarf  aber  zunehmen  mußte,  stand  nach  dem  Gesetz
von  Angebot  und  Nachfrage  eine  unverhältnismäßig  hohe  Preissteigerung ­
  bevor.  Denn  gegenüber  dem  drohenden  Hunger  ist  die
Macht  der  Verkäufer  von  Korn,  Mehl  und  Brot  so  gewachsen,  daß
im  Interesse  der  Gesamtheit  Schranken  gesetzt  werden  mußten.  Das
natürliche  Mittel  zur  Einschränkung  übertriebener  Gewinnsucht  ist
in  regelmäßigen  Zeitläufen  trotz  aller  Mängel  die  wirklich  freie  und
gleiche  Konkurrenz.  Nur  darf  man  nicht  in  Gedankenkurzschluß
das  duftende  echte  mit  dem  Hundsveilchen  der  einseitig  überlegenen
        <pb n="181" />
        177

oder  gar  anderseitig  gefesselten  Konkurrenz  verwechseln.  Ist  sie  frei,
so  läßt  sie  den  Baum  des  Einzelnen  durch  das  Gegenwirken  der  Mitstrebenden ­
  nicht  in  den  Himmel  wachsen  und  treibt  ihn  gleichzeitig
zu  möglichst  schnellem  Wachstum  an,  um  hinter  jenen  nicht  zurückzubleiben. ­
  Daß  nach  beiden  Richtungen  hin  die  Konkurrenz  nicht  im
Spiele  bleiben  kann,  ist  die  große  Schwierigkeit  der  ganzen  staatlichen ­
  Bewirtschaftung.  Man  hat  sich  daher,  wie  in  der  Kriegswirtschaft ­
  auch  sonst,  nach  Ersatzmitteln  umgesehen.  Man  wendet
sich  an  die  Einsicht  der  Beteiligten  und  sucht  sie  über  die  Notwendigkeit
der  ganzen  Regelung  aufzuklären.  Man  facht  die  edleren  Empfindungen ­
  des  Mitleids  oder  der  Vaterlandsliebe  an  und  strebt  sie  durch
immer  erneutes  Schüren  wachzuhalten.  Man  gibt  den  beteiligten
Gruppen  mehr  als  ausreichende  Gewinnmöglichkeit  und  schreibt  ihnen
endlich  das  nötige  wirtschaftliche  Handeln  gesetzlich  vor.  So  ist  man
zur  Bestellpflicht,  Erntepflicht,  Dreschpflicht,  Ablieferungspflicht,
Bcrwahrungspflicht,  Mahlpflicht  und  endlich  zu  der  Pflicht  gekommen,
Brot  und  andere  Mehlerzeugnisse  in  bestimmter  Weise  herzustellen
und  abzugeben.  Ferner  sind  die  Kornpreise  gesetzlich  gebunden.  Höchstgebührensätze ­
  sind  für  die  Kornaufkäufer  gesetzlich  festgelegt.  Nach
der  Leistungsfähigkeit  abgestufte  Mahllöhne  sind  vereinbart.  Tie
Mehl  verarbeitenden  Betriebe  sind  beim  Vertrieb  ihrer  Erzeugnisse
vertraglich  auf  bestimmte  Preise  verpflichtet.  Durch  Beschluß  der
Reichsgetreidestelle  sind  die  Mehlpreise  einheitlich  festgelegt.  Die
Kommunalverwaltungen  regeln  die  Brotpreise  für  ihren  Bezirk.  Um
das  so  vorgeschriebene  wirtschaftliche  Handeln  nötigenfalls  zu  erzwingen, ­
  sind  für  Verstöße  hohe  Geld-  und  Gefängnisstrafen  angedroht. ­
  Auch  sind  die  Behörden  ermächtigt,  Betriebe  und  Geschäfte
bei  Verstößen  kurzerhand  zu  schließen.  Außerdem  ist  die  gesamte
Behördenschaft  zur  Überwachung  aufgeboten  itnb  die  Ortsbehörden
insbesondere  zum  Eingreifen  verpflichtet,  wenn  der  Landwirt  nicht
bestellt  und  erntet,  oder  wenn  der  Müller  nicht  mahlt,  oder  der
Bäcker  zu  hohe  Preise  nimmt.  Kurzum  eine  reichhaltige  Sammlung ­
  mittelalterlich  anmutender  Zwangsmittel!  Da  indessen
Zwang  wirtschaftlich  versagt,  sobald  der  Anreiz  für  Zuwiderhandeln
zu  groß  und  die  Möglichkeit,  nachzuprüfen,  zu  gering  wird,  stehen
die  Zwangsmittel  am  Himmel  wie  ein  Gewitter,  aus  dem  selten
Blitze  niederzucken.  Denn  abgesehen  von  der  Einsicht  und  dem  guten
Willen  Mancher,  sind  für  die  Vielen  die  Gewinnzusagen  und
der  Spielraum  wirtschaftlicher  Betätigung  ein  jedenfalls  zeitweilig
zureichender  Anreiz  zu  wirtschaftlicher  Arbeit.
Endlich  ist  die  Bewirtschaftung  so  aufgebaut,  daß  sie  nicht  zu
schwerfällig  arbeitet  und  verhältnismäßig  leicht  umgeschaltet
12

Heft  50/53.
        <pb n="182" />
        werden  kann.  Von  vornherein  hat  die  Reichsleitung  darauf  Bedacht
genommen,  eingefahrene  Kräfte,  wie  Kornhändler  zum  Einkauf,
Proviantämter  zur  Heeresverpflegung,  oder  Fachverbände  zur  Versorgung ­
  der  mehlverarbeitenden  Betriebe  zu  verwenden,  ihre  Aufgabe ­
  zurechtzurücken  und  auf  ihre  Tätigkeit  den  erforderlichen  Einfluß ­
  zu  nehmen.  Auch  die  Kriegsgetreide-Gesellschaft  hatte,  als  sie
sich  in  die  staatliche  Bewirtschaftung  einfügte,  ihre  Lehrzeit  mit
manchen  Fehlgriffen  hinter  sich.  Unter  tatkräftiger  Leitung  hat
sie  sich  schnell  und  gut  auf  die  neue  Aufgabe  eingestellt,  obschon  sie
ihr  Angestelltenheer  in  kurzer  Zeit  auf  865  zu  vermehren  hatte.  Ihr
Geschäftsaufzug  ist  so  eingerichtet,  daß  in  ihren  Sonderabteilungen
für  Korneinkauf,  Mühlenverkehr,  Mehlabgabe  usw.  die  verschiedenen
Geschäftsvorfälle  nach  Bezirken  von  hierauf  eingeschulten  Kräften
unter  Leitung  eines  erfahrenen  Beamten  bearbeitet  werden.  Die
einzelnen  Kommunalverbände,  Müller,  Kommissionäre  usw.  haben
sonach  in  gleichen  Sachen  immer  mit  demselben  Angestellten  zu  tun.
Der  ganze  Geschäftsgang  ist  auf  Vordrucke  und  Schemate  so
eingestellt,  daß  er  sich,  auch  nachdem  die  eingelernten  Kräfte  durch
weibliche,  ungeschulte  größtenteils  ersetzt  sind,  schnell  ohne  Störungen
und  Irrtümer  abwickelt.  Im  Unterschiede  von  anderen  Nahrungsmitteln, ­
  wie  der  Kartoffel,  brauchte  bei  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung
  an  den  ursprünglichen  Grundsätzen  nicht  geändert  zu
werden,  so  daß  der  Geschäftsverkehr  sich  in  den  anfänglich  vorgezeichneten ­
  Bahnen  gleichmäßig  und  stetig  abspielt,  und  allmählich  für  alle
Beteiligten  zur  gewohnten  Regel  geworden  ist.  Dabei  ist  die  Bewirtschaftung ­
  so  eingerichtet,  daß,  wie  an  einer  Dampfmaschine  durch
Stellen  der  Haupthähne,  durch  wenige  Anordnungen  der  Reichsgetreidestelle ­
  andere  Ergebnisse  erzielt  werden.  Je  nach  den  Kornvorräten ­
  hat  die  Reichsgetreidestelle  die  Mehlmenge  auf  den  Kopf,
oder  den  Ausmahlsatz  für  die  Mühlen,  oder  die  Zusatzmenge  für  die
Schwerarbeiter,  oder  die  Freigabe  von  Hinterkorn  oder  Futterschrot
durch  Beschlüsse  geändert  oder  die  Lieferfristen  und  Liefermengen  für
Korn  festgesetzt..  Binnen  kurzer  Frist  ist  dann  die  Bewirtschaftung
bis  in  das  letzte  Dorf  hinein  auf  diese  neuen  Sätze  oder  Mengen  eingestellt ­
  und  wickelt  sich  in  derselben  Weise  wie  bisher,  nur  mit  anderem ­
  Ergebnis  ab.
2.  Sorge  für  wirtschaftliche  Gerechtigkeit.  Bei
dem  Bau  der  Bewirtschaftung  hat  die  Reichsleitung  gestrebt,  die
wirtschaftliche  und  soziale  Gerechtigkeit  nicht  nur  zur  Zier  auf  den
üblichen  Platz  am  Eingangstor  mit  der  Binde  über  den  Augen  zu
stellen,  sondern  sie  zur  obersten  Leiterin  zu  machen,  mit  deren  Waage
die  gegensätzlichen  Interessen  gewogen  und  danach  zum  gerechten  Aus-
        <pb n="183" />
        179

t
gleich  gebracht  werden.  Sorgfältig  ist  jeder  beteiligten
W  i  r  t  s  ch  a  f  t  s  g  r  u  p  p  e  ,  Landwirten,  Händlern,  Verarbeitern  und
Verbrauchern,  zu  ihrem  gebührenden  Rechte  verholfen  und,
soweit  erreichbar,  keine  zugunsten  anderer  benachteiligt.  Das  ist  umso
notwendiger,  als  die  staatliche  Bewirtschaftung  in  vielen  Hinsichten  ein
sozialistischer  Versuch  ist,  der  Sozalismus  aber  bisher  selbst  in  seinen
besten  Vertretern  weder  in  der  Erkenntnis  wirtschaftlicher  Gesetzmäßigkeiten ­
  und  Möglichkeiten,  noch  gar  in  Fragen  wirklicher  Gerechtigkeit ­
  sonderlich  kapitelfest  gewesen  ist.  Von  sozialistischen
Denkern,  Träumern  oder  gar  Schwätzern  war  für  die  Bewirtschaftung
nichts  zu  lernen.  Sie  ist  ins  Werk  gesetzt,  um  dem  Verbraucher  täglich
sein  Brot  zu  erschwinglichen  Preisen  zu  geben.  Towcit  mit  diesem
Ziel  irgend  vereinbar,  ist  auf  die  berechtigten  Interessen  der  Getreidebauer ­
  wie  der  Korn-  und  Mehlverarbeiter  die  gebührende  Rücksicht ­
  bei  Auflegung  der  Lasten  wie  bei  Zuweisung  der  Gewinne
genommen.  In  der  Tat  sind  je  länger  desto  mehr  die  Korn-,
Mehl-  und  Brotpreise,  die  teils  durch  Gesetz,  teils  durch  Vereinbarung ­
  oder  Anordnung  festgelegt  werden,  als  gerecht  anerkannt.
Ebenso  sorgsam  hat  man  gestrebt,  den  verschiedenen  Gruppen  entsprechend ­
  ihrer  Belastung  einen  angemessenen  Einfluß  auf  die  Leitung ­
  an  den  entscheidenden  Stellen  der  Reichsgetreidestelle  wie  bei
der  Bewirtschaftung  der  Kreise  zu  geben.
Die  Hauptaufgabe  für  die  zwischen  den  gegensätzlichen  Interessen ­
  wägende  Gerechtigkeit  bietet  die  F  e  st  s  e  tz  u  n  g  der
Preise  für  Korn,  Mehl  und  Brot,  und  damit  der  Vergütungen
für  Aufkäufen,  Vermahlen  und  Verarbeiten,  sowie  Verkaufen.
Gerade  in  diesen  entscheidenden  Punkten  ist  man  sorgfältig  und  umsichtig ­
  zu  Werke  gegangen  und  durchgehends  zu  Festsetzungen  gelangt,
die  teilweise  vorübergehend  von  Ununterrichteten  angefochten,  nach
Aufklärung  aber  im  allgemeinen  als  gerecht  empfunden  worden
sind.  Obschon  die  Bewirtschaftung  nach  ihrem  Ziele  jedem  eine
Mindestmehlmcnge  geben  will,  hat  sie  im  Gegensatz  zu  dem  Gleichheitsirrlicht ­
  des  Kommunismus  von  vornherein  nicht  nur  den  Kommunalverbänden ­
  die  Freiheit  gewährt,  ihren  mehr  Brot  brauchenden
Einwohnern  mehr  und  den.  anderen  weniger  Brot  zu  geben,  sondern
hat  mit  gerechter  Waage  einzelnen  besonders  brotbedürftigen
Gruppen  mehr  Brot  zugewogen.  Jedem  das  ihm  Gebührende.  Dem
Landwirt  hat  das  Gesetz  von  Anfang  an  als  Selbstversorger  eine
größere  Brotmenge  zugesichert,  wie  sie  feiner  Tätigkeit  in  freier  Luft
angemessen  ist;  die  Schwer-  und  Schwerstarbeiter  haben  von  der
Reichsgetreidestelle  besondere  Brotzulagen  erhalten,  sobald  es  die
Vorräte  zuließen.  Erstere  ist  viel  angefochten,  letztere  fast  nicht.
12*
        <pb n="184" />
        v  «.  -

m

180

Da  die  Bewirtschaftung  auf  das  Wohl  der  Verbraucher  abzielt
und  hierauf  in  ihren  Grnndzügcn  eingestellt  ist,  erfordert  die  ausgleichende ­
  Gerechtigkeit,  daß  in  diesem  Rahmen  die  Bedürfnisse
der  Erzeuger  im  Gesamtaufzug  wie  bei  den  Einzelheiten  nach
Möglichkeit  berücksichtigt  werden,  zumal  das  auf  die  Dauer  auch
zum  Besten  der  Verbraucher  wirken  muß.  Im  Aufsichtsrat  der
Reichsgetreidestelle  ist  der  Landwirtschaft,  die  kein  Kapital  aufbringen ­
  konnte,  die  gebührende  Stimmenzahl  auf  Grund  der  Kapitalbeteiligung ­
  des  Reiches  gewährt.  Häufig  hat  die  Reichsgetreidcstelle
  ihre  Kommissionäre  angewiesen,  bei  Preisabzügen  für  minderwertiges ­
  Korn  sich  in  angemessenen  Grenzen  zu  halten,  oder  ihre
Müller  angehalten,  nicht  wegen  geringfügiger  Feuchtigkeit  des
Kornes  Mängelrüge  zu  erheben.
Um  an  solchen  Stellen  der  Wirtschaftsregelnng,  wo  die  Interessen ­
  verschiedener  Berufsgruppen,  wie  beim  Kornkauf,  bei  der
Korn-  und  Mehlabnahme  aufeinandertreffen  und  im  einzelnen  leicht
zu  Streitigkeiten  führen,  für  eine  gerechte  Auseinandersetzung  zu
sorgen,  und  zugleich  die  Reichsgetreidestelle  gegen  den  Verdacht  der
Willkür  und  des  Eigennutzes  zu  schützen,  sind  bei  ihr  unabhängige
Korn-  und  M  e  h  l  s  ch  i  e  d  s  g  e  r  i  ch  t  e  geschaffen,  in  denen  ansehene
  Fachleute  der  beteiligten  Gruppen  unter  einem  staatlich  ernannten ­
  Vorsitzenden  die  Sachen  entscheiden.  Dabei  sind  zum  Ziehen
der  Kornproben  vereidigte  landwirtschaftliche  Sachverständige  berufen
und  für  das  Schiedsgericht  dauernd  in  Berlin  anwesende  Landwirte
oder  Müller  bestellt,  die  ans  Verlangen  entferntwohnende  Landwirte
oder  Müller  vertreten.  Um  den  Entscheidungen  möglichst  verläßliche
Unterlagen  zu  sichern,  werden  die  Kornproben  in  besonderen  Waagen
und  Fornetschen  Öfen  auf  Gewicht  und  Feuchtigkeitsgehalt  und  die
Mehlproben  auf  Trockengehalt,  Siebriickstände,  Säuregehalt  und  in
besonderen  Fällen  dnrch  Backversuche  geprüft.  Durch  diese  zunächst
von  Nur-Wirtschaftlern  als  juristische  Orgie  bespöttelten  Schiedsgerichte ­
  ist  im  Laufe  der  Zeit  das  zuerst  große  Mißtrauen  vieler
Landwirte  gegen  die  Preisbemcssung  beseitigt.  Sie  haben  sich  allmählich ­
  wie  die  Müller  und  die  Kommunalverbände  überzeugt,  daß
ihnen  auch  bei  Streitfällen  Gerechtigkeit  widerfährt.
Gerechterweise  ist  auf  die  menschlichen  Triebe  die
gleiche  Rücksicht  genommen,  wie  sie  ein  Ingenieur  auf  mechanische
Gesetze  nimmt.  Die  Handlungsfreiheit,  die  dem  Einzelnen  innerhalb
der  Regelung  belassen  werden  kann,  ist  gering  und  sollte  mitunter
größer  sein.  .Immerhin  kann  der  Kreis  aus  seiner  Mehlmenge
seine  Einwohner  nach  dem  Nahrungsbedürfnis  verschieden  bedenken.
Der  Spelzbauer  darf  sich  sein  Grünkern  herstellen.  Für  Schiffer  und
        <pb n="185" />
        —  181  —
Reisende  ist  die  Brotausgabe  ihrem  Ortswechsel  angepaßt.  Ebenso
läßt  man  den  Einzelnen,  um  ihn  nicht  unnötig  und  ungerecht  zu
belästigen,  sich  möglichst  in  herkömmlicher  Weise  betätigen.  Der  Verbraucher ­
  erhält  sein  Brot  bei  seinem  alten  Bäcker.  Der  Landwirt
kann  sich,  wie  gewohnt,  aus  seiner  Ernte  selbst  versorgen.  Zu  Kommissionären ­
  sind  bekannte  Kornhändler  des  Kreises  oder  Genossenschaften ­
  bestellt.  Ter  Zuckerkranke  erhält  aus  reinem  Mehl  sein
Brot.  Das  von  den  unteren  Verwaltungsbehörden  mit  Fug  als
ungehörig  empfundene  Verfahren  einer  Handelsgesellschaft,  behördliche ­
  Anordnungen  zu  erlassen,  ist  schnell  durch  Übertragung  dieser
Rechte  auf  eine  Rcichsbehörde  beseitigt.  Ebenso  sind  die  Befugnisse
der  aufkaufenden  Kommissionäre  ans  geschäftliche  Tätigkeit  beschränkt, ­
  weil  der  Bauer  sich  mit  Recht  vom  Landrat,  aber  nicht  vom
Kornhändler  vorschreiben  läßt.  Entgegen  anfänglichen  Gepflogenheiten ­
  wurde  später  sorgsam  darauf  geachtet,  daß  die  nötigen  Anforderungen ­
  streng  gestellt  und  durchgeführt  werden,  daß  aber  im
einzelnen  mit  weicher  Hand  und  guter  Form  verfahren  wird,
möglichst  in  Verbindung  mit  Aufklärung  und  Darlegung  der  Gründe.
Dabei  hält  man  sich  von  falscher  Nachgiebigkeit  fern,  die  meistens
ihr  Ziel  verfehlt,  wie  man  einen  Freund  leichter  durch  Gewähren
als  durch  Abschlagen  eines  Darlchns  verliert.
Die  Bewirtschaftung  kommt  nicht  ohne  erheblichen  Zwang  aus.
Aber  gegenüber  dem  britischen  Anschlag  -lieb  nur  die  Wabl  zwischen  _
Hungersnot  oder  vorübergehender  Einschränkung  der  Freiheit.  Die
nach  Smith  Zwingen  das  schlechteste,!  überzeugen  das  beste  Mittel
ist,  andere  zu  bestimmtem  Handeln  zu  bewegen,  so  war  man  bestrebt,
durch  Aufklärung  über  die  Notwendigkeit  der  bestimmten  Handlungen ­
  und  durch  ihre  Ausstattung  mit  wirtschaftlichem  Anreiz  die
Willen  zu  beeinflussen,  aus  eigenem  Antrieb  so  zu  handeln.
Bei  Eingriffen  in  die  Freiheit  zahlreicher  Einzelner  hängt  der  Erfolg
oft  mehr  von  der  Geeignetheit  der  Mittel  als  von  dem  Kraftaufwand
des  Eingreifers  ab.  Ein  Knabe  trifft  den  Baum  mit  einem  Stein  leichter ­
  als  ein  Mann  mit  einer  Flaumfeder.  Daher  sind  für  die  einzelnen
beteiligten  Gruppen  besonders  angepaßte  Mittel  ausgesucht. ­
  Ter  Bauer,  dem  Bargeld  lacht,  erhält  auf  sein  abgeliefertes
Korn  vor  der  Abnahme  mindestens  vier  Fünftel  des  Wertes  als
Vorschuß  gezahlt.  Um  den  Eifer  der  Kommissionäre  beim  Einkauf
anzuregen,  sind  ihnen  zeitweilig  Zuschläge  zu  den  gesetzlichen  Gebühren ­
  gezahlt.  Um  den  Müllern  die  schwierige  und  gefahrvolle
Kornverwahrung  annehmbar  zu  machen,  wird  ihnen  Mahlgut  nach
ihrer  Lagerfähigkeit  zugeteilt.  An  Stelle  der  Mehlhändler,  die  wochenweise ­
  den  für  Abnahme  größerer  Mehlvorräte  zahlungs-  und  kredit
        <pb n="186" />
        unfähigen  Bäckern  das  nötige  Mehl  lieferten,  übernehmen  die  Kommunalverbände ­
  das  Mehl  von  den  Müllern  und  führen  es  den
Bäckern  regelmäßig  in  kleineren  Mengen  zu.  Auch  bei  Belieferung ­
  der  Mehl  verarbeitenden  Betriebe  hat  man  sich  in  gerechtem
Entgegenkommen  ihren  Wünschen  und  den  Bedürfnissen  der  Verbraucher ­
  angepaßt.
Viel  Mühe  ist  in  den  beiden  ersten  Wirtschaftsjahren  darauf
gewendet  worden,  den  GegensatzzwischenStadtundLand
oder  zwischen  Kornerzeugern  und  Brotesfern  nach  Möglichkeit  zu
ü  b  e  r  b  r  ü  ck  e  n.  Beiden  Teilen  gerecht  zu  werden,  ist  desto  nötiger
und  schwieriger,  je  mehr  die  öffentliche  Erörterung  in  Deutschland,
anders  als  in  England,  nicht  zur  Ausgleichung  der  Gegensätze  führt,
sondern  sie  nach  deutscher  Untugend  und  Unduldsamkeit  zuspitzt  und
mit  der  üblichen  Erbitterung  sozialer  Kämpfe  erfüllt.  Zweimal  ist
ein  Deutsches  Reich  an  innerem  Hader  zerbrochen  und  von  den
Feinden  vernichtet  worden:  unter  den  Staufern  am  politischen,  im
dreißigjährigen  Kriege  am  religiösen  Hader.  Bei  so  bösen  Erfahrungen
mußte  sorglich  verhütet  werden,  daß  in  diesem  furchtbaren  Kriege
wirtschaftlich-sozialer  Hader  unser  Volk  entzweite  und  wehrlos  machte.
Die  Nahrungsmittel  kaufenden  Verbraucher  waren,  nicht  bloß
beim  Brot,  im  Frieden  in  günstigerer  Lage  gewesen.  Durch  den
Krieg  und  die  britische  Klemme  kamen  die  Nahrungsmittel-Erzeuger  in
die  stärkere  Stellung.  Begreiflicherweise  fühlten  sich  die  Verbraucher
durch  diese  Verschiebung  bedrückt  und  gingen  vielfach  zu  Angriffen
auf  die  Landwirte  über,  die  nun  ihrerseits  die  Antwort  nicht  schuldig
blieben  und  in  der  Erregung  teilweise  in  eine  Kampfstellung  gegen
die  ganze  staatliche  Nahrungsmittelwirtschaft  hineingerieten.  Bei
der  Kornbewirtschaftung  wurde,  nachdem  einige  heftige  Sträuße  ausgefochten
  waren,  diese  gefährliche  Entwicklung  durch  eifriges
Bemühen  der  Reichsgetreidestelle  hintangehalten.  Hierbei  haben
die  als  gerecht  empfundenen  Preisfestsetzungen  das  beste  getan.  Daneben ­
  hat  die  Selbstbcwirtschaftung  viele  rcibungssreie  Inseln  geschaffen, ­
  in  denen  Getreidebauer  und  Brotesser  gut  zusammenarbeiten.
Die  Kornverbände,  die  mehrere  Land-  und  Stadtkreise  zu  einheitlicher
Kornwirtschaft  zusammenschließen,  führen  die  gegensätzlichen  Interessen ­
  zu  gemeinschaftlicher  Tätigkeit  zusammen  und  bringen  hierbei
ihren  Landwirten  in  größeren  Kleiemengen  und  ihren  Städtern  in
billigerem  Brot  noch  Sondervorteilc.  Besonders  strebt  man,  bei  der
Bewirtschaftung  den  gefährlichen  deutschen  Erbfehler,  den  Neid,  der
unversöhnlicher  ist  als  der  Haß,  durch  gerechtes  Eingreifen  nicht
hochwuchern  zu  lassen.  Der  zwischen  Führern  der  Städte  und  der
Landwirte  umstrittene  Kleieschlüssel  ist  schließlich  so  fcstge-
        <pb n="187" />
        183

setzt,  daß  beide  Gruppen  sich  mit  der  Verteilung  abfinden  können.
Erhalten  die  ländlichen  Selbstversorger  eine  größere  Menge  Korn,
so  haben  die  Städter  zunächst  mehr  Gries  und  Teigwaren,  und  die
hauptsächlich  in  Großstädten  wohnenden  Industriearbeiter  außerdem
die  Schwer-  und  Schwerstarbeiterzulagen  bezogen.  Auch  die  gemeinschaftliche ­
  Arbeit  der  landwirtschaftlichen  und  städtischen  Vertreter  in
der  Reichsgetreidestelle  hat  trotz  der  mitunter  heftigen  Auseinandersetzungen ­
  dazu  beigetragen,  die  Bedürfnisse  der  anderen  Seite  zu  verstehen ­
  und  zu  würdigen  und  darauf  gerechte  Rücksicht  zu  nehmen.
Wenn  guter  Wille  und  Einsicht  vorhanden  ist,  läßt  sich  für  wirtschaftliche ­
  Gegensätze  immer  ein  gerechter  Ausgleich ­
  finden.  So  hat  sich  die  Gesamtauffassung  erhalten  lassen,
daß  bei  der  staatlichen  Korn-,  Mehl-  und  Brotbcwirtschaftung  trotz
mancher  Unbequemlichkeiten  im  einzelnen,  soweit  möglich,  Getreidebauer, ­
  Kornverarbeiter  und  Brotesser  zu  ihrem  Rechte  kommen.
II.  Erfolg  und  Tauer.
1.  Erfolg  der  Bewirtschaftung.  Der  praktische  Wert
einer  Maschine  hängt  nicht  davon  ab,  was  der  Ingenieur  beim  Entwerfen ­
  überlegt  und  geplant  hat,  sondern  davon,  was  sie  bezweckt  und
was  sie  leistet.  Ebenso  entscheidet  über  den  Wert  der  staatlichen
Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  nicht  die  beim  Aufbau  aufgewandte ­
  Arbeit,  so  mühsam  Vorbereiten,  Entwerfen  und  besonders
Ausführen  sind,  sondern  ihr  Ziel  und  ihr  Erfolg.  Auch  Räuberbanden ­
  können  eine  vorzügliche  Organisation  haben  und  werden ­
  trotzdem  oder  erst  recht  deswegen  dem  Urteile  verfallen.  Auf
dem  Gebiete,  das  die  Briten  im  Unterschied  vom  alterfahrenen  Oxenstierna
  spiriteä  politics  nennen,  liegen  Beispiele  uns  allzu  nahe,  daß
sich  Staaten  zur  Niederwerfung  und  Beraubung  eines  anderen  in
jahrelangen  bedachtsamen  Vorbereitungen  zu  so  kunstvollem  Zusammenwirken ­
  vereinigt  haben,  daß  es  der  politische  Florentiner  mit
Genugtung  begrüßen,  der  dichterische  aber  mit  einem  besonderen  Platz
in  seinem  siebenten  Höllenkreise  bedenken  würde.  Unsere  staatliche
Bewirtschaftung  soll  gegen  den  britischen  Hungeranschlag  das
deutsche  Volk  und  Heer  beim  Brot  vor  dem  Verhungern  schützen.  Tie
Gerechtigkeit  dieses  Zieles  ist  unbestreitbar.  Auch  haben
wir  uns  bei  seiner  Erreichung  vor  ungerechten  Eingriffen  in  die
Nahrung  unserer  Feinde  so  peinlich  ferngehalten,  daß  selbst  gewohnheitsmäßige ­
  Verleumder  uns  hierin  nichts  anzuhängen  gewußt  haben.
Die  Bewirtschaftung  hat  ihr  Ziel  in  den  beiden  ersten  Wirtschaftsjahren, ­
  mit  denen  wir  uns  befassen,  und  darüber  hinaus
bis  ins  fünfte  Kriegsjahr  hinein  erreicht.  Das  Heer  ist  mit  Hilfe
        <pb n="188" />
        184

ber  Zentralstelle  für  Heeresverpflegung,  bei  Jntenbanturen  und  Proviantämter ­
  gut  mit  Mehl  und  Brot  versehen  worben,  und  das  Heimatvolk
  hat  durch  die  Kommunalverbände  Mehl  und  Brot  und  durch  bic
Fachverbände  andere  Korn-  und  Mehlerzeugnisse  knapp  aber  ausreichend ­
  Tag  für  Tag  erhalten.  Dabei  sinb  int  Kriege  mehr  deutsche
Felder  als  im  Frieden  mit  Brotgetreide  angebaut  und  ihre  Erträge
trotz  aller  Schwierigkeiten  auf  erträglicher  Höhe  gehalten  worden.  Wir
haben  die  französische  Wissenschaft  des  Herrn  Richet,  der  uns  für
Ende  Mai  1915  bie  Hungersnot  prophezeite,  Lügen  gestraft  unb  den
russischen  Gelehrtenhaß  des  Herrn  Jasnopolski  gegen  den  Traum  bei
Deutschen,  sich  im  Kriege  mit  eigenem  Korn  ernähren  zu  können,
burch  unsere  Leistung  beschämt.  Nach  Österreich  und  nach  der  Türkei
haben  wir  Mehl  abgeben  können.  Nicht  einen  Tag  hat  der  neue  Organismus ­
  bcr  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  versagt  oder
gestockt.  Bon  der  Reichsgetreidestelle  über  die  Kreise  und  Gemeinden, ­
  über  die  Heeresstellen  und  Fachverbände  bis  zu  Aufkäufern,
Müllern,  Bäckern,  Landwirten  und  den  vielen  ehrenamtlich  tätigen
Kräften  hat  jeder  jahraus,  jahrein  aus  gut  preußisch  seine  verdammte ­
  Pflicht  getan  und  tut  sie  nach  vier  Jahren  wie  zu  Anfang
ruhig  und  selbstverständlich.  Trotz  der  erhöhten  Kornpreise  und  der
allgemeinen  Verteuerung  ist  Brot  in  Deutschland  weniger  im  Preise
gestiegen  als  andere  Nahrungsmittel.  Während  die  Briten  vom
August  1914  an  schadenfroh  das  Steigen  unserer  Mehl-  und  Brotpreise
  in  ihren  Zeitungen  verzeichneten,  mußten  sie  seit  dem  Frühjahr ­
  1915  bei  Mehl  mitteilen:  no  change  und  bei  Brot:  decrease.
und  haben  seitdem  solche  unbequemen  Tatsachen  wie  „Unverändert"
und  „Preisfall"  einfach  mit  Totschweigen  gestraft.  Tie  Meister  in  der
Kunst,  andere  Völker  auszuhungern,  können  offenbar  das  deutsche
Volk  nicht  als  gentlemanlike  ansehen,  das  sich  trotz  ihrer  Hungersperre
ein  Drittel  seiner  gesamten  Nahrung  in  Brot  zu  mäßigen  Preisen,
ja  zu  niedrigeren  Preisen  selbst  verschafft  hat,  als  zu  denen  es  die
aushungernden  Briten  essen.
Die  Bewirtschaftung,  die  beim  Korn,  Mehl  und  Brot  über  Erwarten ­
  gelungen  ist,  hat  bei  anderen,  leider  allzuvielen,  Nahrungsund
  Gebrauchsgegenständen  im  Deutschen  Reiche  Nachahmung
gefunden.  Wo  man  dazu  schritt,  hat  man  natürlich  nach  Möglichkeit
von  dieser  Bewirtschaftung  übernommen,  was  bei  ihr  an  Wirtschaftsgrunbsätzen
  erdacht  und  erprobt  ist,  wie  die  Zuteilung  gleicher  Kopfmengen
  mit  besonderen  Zuschlägen  bei  Bedürfnis,  wie  die  Selbstversorgnng
  oder  die  Aufkaufsart.  Aus  ihrem  Zeughause  sind  die  Bewirtschaftungsmittel ­
  wie  Beschlagnahme,  Wirtschaftsplan,  Finanzierungsart, ­
  Preisfestsetzung,  Rücklage  und  Karte  geholt.  Bei  ihr  bewährte
        <pb n="189" />
        185

Träger  sind  für  andere  Zwecke  benutzt  oder  fortgebildet,  so  daß  die
Kommunalverbände  jetzt  mit  wirtschaftlichen  Aufgaben  überlastet  und
ihre  Mehlverteilungsstellen  zu  Keimzellen  einer  kommunalen  Ernährnngswirtschaft
  geworden  find.
Ter  deutsche  Erfolg  hat  so  stark  auf  neutrale  u  n  d
sogar  feindliche  Staaten  gewirkt,  daß  sie  unsere
Bewirtschaftungsart,  soweit  es  wirftchastlich  möglich  war,  ganz
oder  stückweise  nachgeahmt  haben.  Um  einige  Beispiele  zu
geben,  haben  bis  zum  Sommer  1917  eingeführt  die  Kornbeschlagnahme: ­
  Dänemark,  Frankreich,  Norwegen,  Rußland  und
Schweden;  die  Liesernngspflicht  des  Korns  zu  bestimmten  Preisen:
Frankreich,  Holland,  Norwegen,  Portugal,  Rußland  und  Schweiz;  die
Kopfzuteilung  gegen  Ausweis:  Dänemark,  Schweden  und  Rußland,
letzteres  sogar  einschließlich  der  Selbstversorgung  und  der  Schwerarbeiterzulage; ­
  die  Bersütterungsverbote:  Holland;  die  schärfere  Ausmahlung ­
  und  Heranziehung  von  Mehlersatz:  Dänemark,  England,
Frankreich,  Italien,  Norwegen  und  Schweden.  Sie  alle  haben  ihre
Ernährungsklemme  nur  dadurch  zu  mildern  gewußt,  daß  sie  nachdachten ­
  und  nachmachten,  was  in  Deutschland  vorgedacht  und  vorgemacht ­
  war.  Nach  dem  fernen  Wort  der  Frau  von  Staöl:  les
etrangers  sont  la  posterite  contemporaine  (Tic  Ausländer  sind  die
zeitgenössische  Nachwelt),  haben  sie  damit  nicht  nur  dem  deutschen
Geist  wider  Willen  gehuldigt,  sondern  über  die  deutsche  Korn-,  Mehlund
  Brotbewirtschastung  ein  Urteil  abgegeben,  wie  es  aus  ihrer
parteilosen  Entfernung  sonst  erst  die  Nachwelt  zu  fällen  imstande  ist.
Aber  schärfer  als  die  Nachwelt  aus  Berichten  entnehmen  kann,
sieht  die  Mitwelt  die  M  ä  n  g  c  l,  die  sie  täglich  fühlt.  Trotzdem  die
Grundform  der  staatlichen  Bewirtschaftung  einfach  ist,  benötigt  sie
zur  Durchführung  einer  Fülle  verschiedener  gesetzlicher  Verbote  und
Gebote,  kommunaler  Verordnungen  und  Verfügungen,  sowie  vertragsmäßiger ­
  Vereinbarungen.  Obschon  die  bestehenden  Staats-  und
Kommunalbehörden  sich  in  den  Dienst  dieser  Aufgabe  gestellt  haben,
sind  zahlreiche  besondere  Stellen  von  der  Reichsgetreidestelle  bis  zu
den  kommunalen  Mehl-  und  Brotstellen  ins  Leben  gerufen,  die
mit  vielen  ehrenamtlichen  Kräften  und  Angestelltenheeren  die
Arbeit  bewältigen.  Tie  große  Ausgabe  ist  zerlegt  und  auf  zahlreiche
verschiedene  Stellen  verteilt  worden,  deren  vielfädiges  Zusammenwirken
  unter  Leitung  der  Reichsgetreidestelle  durch  mannigfaltige
Mittel  von  Belohnungen  und  Verträgen  bis  zu  Anordnungen,  Zwang
und  Strafen  nach  einem  Ziel  hin  geordnet  ist.  Die  Regelung  des
Korn-,  Mehl-  und  Brotverkehrs  ist  dadurch  so  verzweigt  und  unübersichtlich ­
  geworden  wie  die  Bewässerungsanlagen  im  chinesischen  Lös,
        <pb n="190" />
        f  4

186

in  denen  sich  nur  der  Ortskundige  auskennt.  Aber  immer  wieder
sind  neue  Schutzbauten  errichtet  oder  besondere  Schleusen  eingebaut
worden,  damit  genügend  Wasser  zuläuft,  oder  damit  sich  nicht  unerwünschte ­
  Abflüsse  bilden  und  das  Wasser  in  Nebenläufen  nutzlos  versickert. ­
  Alle  Beteiligten  vom  Landwirt  und  Verarbeiter  bis  zum
Verbraucher  sind  in  ihrer  wirtschaftlichen  Selbständigkeit  und  Bewegungsfreiheit ­
  arg  beschränkt  oder  gar,  wie  der  Händler,  zeitweilig
außer  Tätigkeit  gesetzt.  Die  Leistungsfähigkeit  der  Landwirte  ist
durch  diese  staatlichen  Eingriffe  beeinträchtigt.  Aber  schwerer  als
diese  Unzuträglichkeiten,  die  in  Notzeiten  ertragen  werden  müssen,
wiegt,  daß  hierdurch  die  deutsche  Sncht,  alles  herabzusetzen,  was  ein
Deutscher  tut,  und  auf  andere  Deutsche  scheel  zu  sehen,  üppigen  Nährboden ­
  gefunden  hat.  Schelten  auf  die  Reichsgetreidestelle,  Schelten
auf  die  selbstwirtschastenden  Kommunalverbände,  Schelten  auf  die
städtische  Kartenausgabe,  Neid  gegen  den  Bauern  wegen  hoher
Kornpreise,  gegen  den  Müller  wegen  starker  Beschäftigung,  gegen  den
Kommissionär  seiner  Gebührensätze  halber,  gegen  die  Angestellten
wegen  ihrer  Bezüge,  gegen  die  Selbstversorger  ihrer  größeren  Kornmengen ­
  halber,  und  so  in  bunter  abstoßender  Folge  weiter!  Und
wenn  es  auch  bei  der  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  noch
immer  gelungen  ist,  einen  gerechten  Ausgleich  zu  finden  und  den  gesellschaftlichen ­
  Frieden  leidlich  zu  erhalten,  so  sitzt  der  Neid  doch  in
allen  Fugen  der  zwangsläufigen  Wirtschaft  und  droht  wie  der  Mauerfraß ­
  in  schlechtem  Mörtel  dem  ganzen  Bau  seinen  Halt  zu  nehmen.
Dadurch  wird  die  gesamte  Leistung  nicht  schlecht;  um  anderen  Preis
war  eben  das  Ziel,  uns  vor  dem  Hungertode  zu  schützen,  unter  den
gegebenen  Verhältnissen  nicht  erreichbar.
2.  D  a  u  e  r  der  B  e  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  u  n  g.  Ungeachtet  aller
Mängel  wird  von  drei  Seiten  gefordert,  die  staatliche  Bewirtschaftung
dauernd  beizubehalten.  Einzelne  land  wirtschaftliche  Führer
greifen  auf  den  Antrag  Kanitz  zurück,  der  durch  staatliches  Einfuhrmonopol ­
  den  Landwirten  mittlere  auskömmliche  Kornpreise  sichern
und  daneben  eine  Kornrücklage  aufsammeln  sowie  dem  Reiche  Einnahmen ­
  zuweisen  wollte.  Sie  dehnen  diesen  Plan  auf  die  inländische
Kornernte  aus  und  wollen  teilweise  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften ­
  als  örtliche  Träger  einfügen.  Da  sich  indessen  die
meisten  landwirtschaftlichen  Vertretungen  inzwischen  eifrig  gegen
jedes  Kornmonopol  wenden,  kann  diese  atavistische  Regung
ebenso  auf  sich  beruhen  bleiben,  wie  die  Monopolwünsche  einzelner
Mühlen,  die  bei  staatlicher  Kornbewirtschaftung  mehr  Mahlgut  zu
erhalten  hoffen,  als  sie  sich  im  Wettstreben  mit  anderen  Einkäufern
glauben  beschaffen  zu  können.  Für  wirtschaftliche  Bequemlichkeit
wird  nach  diesem  Kriege  kein  Platz  sein.
        <pb n="191" />
        187

Die  zweite  Gruppe  sieht  in  der  staatlichen  Bewirtschaftung  die
milchende  Finanzkuh.  Sie  soll  jährlich  etwa  500  Millionen  Mark
liefern,  während  die  Brotkornzölle  rund  70  Millionen  erbracht
haben.  Will  man  die  staatliche  Bewirtschaftung  auf  die  Dauer  einführen, ­
  so  muß  man  zweifelsohne  die  dabei  nicht  beschäftigten
Händler  und  Müller  entschädigen,  die  sich  jetzt  mit  vorübergehender
Untätigkeit  während  des  Krieges  wohl  oder  übel  bescheiden.  Die
hierfür  nötigen  Beträge  werden  an  Zinsen  und  Tilgungssätzen
leinen  erheblichen  Teil  jener  Einnahmesumme  verzehren.  Solche
staatliche  Bewirtschaftung  wird  ferner  kaum  unter  50  Millionen  Mark
jährlich  an  Verwaltung  kosten,  wenn  man  erwägt,  daß  die  Reichsgetreidestelle ­
  selbst  nur  ein  Drittel  der  deutschen  Bevölkerung
versorgt  hat  und  daß  künftig  die  zahlreichen  ehrenamtlichen
Kräfte  nicht  mehr  zur  Verfügung  stehen  werden.  Der  gesamte
Rohertrag  der  staatlichen  Bewirtschaftung  muß  aber  aus  irgend
welchen  Taschen  genommen  werden.  Müller,  Bäcker  und  andere
Mehlverarbeiter  können  solche  Summen  nicht  durch  Verbesserung
und  Verbilligung  des  Betriebes  herausholen  und  müssen  sie  daher,
wenn  sie  ihnen  aufgelegt  werden,  auf  andere  Schultern  überwälzen.
Nur  die  breiten  Schichten  der  Getreidebauer  oder  der  Brotesser,  oder
der  beiden  zusammen,  können  derartige  Beträge  aufbringen.  Dazu
muß  der  Kornpreis  entsprechend  gedrückt  oder  der  Brotpreis  erhöht
werden.  Beides  ist  Politisch  schwer  erreichbar.  Wenn  Finanzkünstler
zur  Unterstützung  ihrer  Pläne  herausrechnen,  daß  der  Zentner
Korn  nur  um  einige  Mark  im  Preise  erniedrigt  oder  das  Pfund
Brot  um  wenige  Pfennige  erhöht  werden  muß,  damit  jene  500
Millionen  Mark  Rohertrag  herauskommen,  so  wird  die  politische  Bewegung ­
  doch  immer  mit  der  Gesamtheit  der  Millionen  arbeiten  und
Unruhe  stiften.  Berücksichtigt  man,  daß  jene  Roherträge  durch  die
Ausgaben  für  Verwaltung  und  Entschädigungen  geschmälert  werden
und  die  Reinerträge  dann  gegenüber  den  früheren  Zolleinnahmen
nur  200  bis  250  Millionen  jährlich  mehr  erbringen  werden,  so  wird
cs  rein  finanztechnisch  sehr  fraglich,  ob  man  allein  deswegen  die  staatliche ­
  Bewirtschaftung  beibehalten  soll,  oder  ob  andere  Stenern,  deren
Auflegung  auf  Landwirt  und  Brotesser  keine  so  große  tote  Last  verursacht, ­
  die  gleichen  oder  bessere  Reinerträgnisse  bringen  und  daher
vorzuziehen  sind.
Drittens  wollen  die  Bewirtschaftung  beibehalten  Theoretiker ­
  und  Mitläufer  hinter  den  marktgängigen  Schlagwörtern
her.  Wenn  jemand  in  der  staatlichen  Bewirtschaftung,  die  unsere
frühere  Brotversorgung  völlig  verkehrt  hat,  das  natürliche  Ergebnis
einer  langen  Entwicklung  erblickt,  so  kann  man  ihm  nur  raten,  sich
        <pb n="192" />
        ■m

il

188

eine  passendere  wirtschaftliche  Brille  verschreiben  zu  lassen.  Mißbräuchliche ­
  Anwendung  des  Entwicklungsgedankens  kommt  allen  gelegen, ­
  die  aus  Bequemlichkeit  und  Scheu  vor  Verantwortung  nicht
selbst  denken  und  schaffen  und  nun  anderer  Tätigkeit  zur  Unerheblichkeit ­
  verkleinern  möchten.  Sie  erweckt  zudem  den  Anschein,  als  wäre
solch  Entwickeln  etwas  Unausweichliches,  dem  man  sich  also  von
vornherein  am  richtigsten  anpaßt.  Korallenriffe  mögen  so  entstehen,
aber  bei  wirtschaftlichem  Geschehen  reden  Einsicht  und  Wille  der
Menschen  oder  ihrer  Führer  mit.  In  dieser  Beziehung  werden  nun
die  Bedingungen  für  die  Korn-,  Mehl-  und  Brotbewirtschaftung  im
Frieden  viel  schwieriger  liegen  als  jetzt  im  Kriege.  Von  der  Übergangszeit ­
  zwischen  Krieg  und  geordneten  Friedensverhältnissen  reden
wir  hier  nicht;  sie  muß  zweifellos  besonders  behandelt  werden.  Im
Frieden  werden  die  staatlichen  Zwangsmittel  geringer  sein  als  jetzt.
Das  Deutsche  Reich  wird  nicht  mehr  eine  vom  Weltmarkt  abgeschlossene ­
  wirtschaftliche  Insel  bilden.  Die  Einzelnen  werden  weniger
geneigt  sein,  sich  mit  argen  Zumutungen  oder  Eingriffen  in  ihre
Freiheit  und  Selbständigkeit  abzufinden,  werden  vielmehr  sofort  Zustände ­
  erwarten,  die  möglichst  den  —  freilich  unerreichbaren  —  Vorkriegs ­
  zustünden  entsprechen.  Dazu  werden  sich  neue  Schwierigkeiten
erheben.  Will  man  die  Bewirtschaftung  auf  Korn  beschränken,  so  ist
die  ausreichende  Brotversorgung  zu  mäßigen  Preisen  nicht  gesichert
und  damit  der  Bewirtschaftung  die  innere  Berechtigung  entzogen.
Auch  wird  gerade  die  Kornbewirtschaftung  vor  großen  Schwierigkeiten ­
  stehen.  Kornverfüttern  kann  der  Viehzucht  halber  nicht
mehr  verboten  und  der  Selbstversorger  dann  nicht  mehr  auf  bestimmte ­
  Mengen  beschränkt  werden.  Damit  entfällt  die  Möglichkeit,
die  Ablieferungspflicht  zu  prüfen,  die  ablieferungspflichtigen  Mengen
festzusetzen  und  zu  beaufsichtigen.  Der  Landwirt  muß  die  Möglichkeit
erhalten,  sein  Korn  möglichst  gut  zu  verwerten  und  danach  die
Getreidearten  anzubauen  und  seine  Wirtschaft  einzurichten.  Ebenso
muß  der  Verarbeiter  sich  die  für  ihn  passenden  Kornarten  aussuchen
können.  Die  staatliche  Bewirtschaftung  wird  ferner  zu  dem  inländischen ­
  auch  das  ausländische  Korn  kaufen  müssen  und  damit  in
Schwierigkeiten  geraten,  so  oft  sich  der  Weltmarktpreis  von  dem
festgelegten  Inlandspreise  entfernt.
Wie  soll  aber  der  Inlandspreis  festgesetzt  werden?  Die  gleichen
Preise  für  guten  altmärkischen  Roggen  und  Oldenburger  Sandroggen,
  oder  für  kleberreichen  und  harten  Weizen  sind  ebensowenig ­
  zu  halten,  wie  die  einheitlichen  Preise  für  große  Gebiete.
Von  landwirtschaftlicher  Seite  wird  vorgeschlagen,  dem  Deutschen
Landwirtschaftsrat  die  P  r  e  i  s  f  e  st  s  e  tz  u  n  g  zu  übertragen,  aber  es
        <pb n="193" />
        lohnt  nicht,  solcher  unmöglichen  Pläne  wegen  die  Feder  einzutauchen.
Würde  man  die  Preise  durch  Gesetz  feststellen,  so  würde  bei  der  übergroßen ­
  Mehrheit  der  Verbraucher  im  Reichstage  von  ihrer  zeitweiligen ­
  Auffassung  die  wirtschaftliche  Grundlage  der  deutschen  Landwirtschaft ­
  abhängig  werden,  was  nicht  angängig  ist.  Würde  man
die  Festsetzung  einem  aus  den  beteiligten  Gruppen  zusammengesetzten
Ausschüsse  übertragen,  so  würde  alljährlich  Wochen  und  Monde  lang
ein  heftiger  Kampf  unser  Vaterland  erschüttern,  wie  wir  ihn  beim
Zolltarif  erlebt  haben,  aber  schärfer,  weil  es  um  das  Vielfache  der
Zollsätze  geht.  Er  würde  den  Gegensatz  zwischen  Stadt  und  Land  zur
Unerträglichkeit  verschärfen  und  das  wirtschaftliche  Zusammenarbeiten
der  verschiedenen  aus  einander  angewiesenen  Berufsgruppen  empfindlich ­
  stören.  Da  sonach  schon  wirtschaftliche  Erwägungen  widerraten,
die  staatliche  Bewirtschaftung  für  Friedenszeiten  beizubehalten,
braucht  man  sich  wegen  der  höhergelegenen  Riicksichten  nicht  erst
umzutun.
Will  man  nicht  teuer  erkaufter  finanzieller  Erträge  halber  und
staatssozialistischen  Plänen  zuliebe  das  Gefüge  der  Volkswirtschaft
sprengen  und  sic  noch  mehr,  als  sie  es  beim  Arbeitslohn  schon  ist,
anch  beim  Korn-  und  Brotpreise  zum  ständigen  Tummelplatz  wirtschaftlicher ­
  Kriegführung  machen,  so  wird  man  von  einer  staatlichen
Bewirtschaftung  beim  Korn,  Mehl  und  Brot  f  ü  r  d  i  e  Friedenszeit
  abzusehen  und  sie  daher  während  der  Übergangszeit  vom
Kriegsschluß  bis  zu  geordneten  Wirtschaftsverhältnissen  nach  Möglichkeit ­
  abzubauen  haben.  Sie  ist  in  der  Kriegsnot  zur  Abwehr
des  Hungerkrieges  geschaffen.  Diesen  Entstehungsgrund  vergessen  zu
viele  Deutsche  über  dem  Gezeter,  das  der  Leiter  der  Britischen  Auslands-Propaganda ­
  Northcliffe  in  aller  Welt  über  unsern  Tauchbootkrieg ­
  tagtäglich  erheben  läßt,  während  die  menschcnmordende  Aushungerung ­
  von  Frauen  und  Kindern  für  ein  ehrliches  Spiel  erklärt
wird.  Gegen  diesen  Hungeranschlag,  der  in  der  Weltgeschichte  ohnegleichen ­
  und  ohne  Vorgang  ist,  haben  wir  die  staatliche  Korn-,  Mehlund
  Brotbewirtschaftung  eingesetzt.  Beim  Brot  hat  dieses  Kriegsmittel ­
  den  Hunger  von  unserem  Volke  abgewendet.  Damit  ist  sein
Zweck  erfüllt.  Für  friedliche  Verhältnisse  ist  es  unnötig  und  schädlich.
Ist  die  Hitze  vorüber,  sagt  der  Chinese,  wirft  man  den  Fächer  weg.
Es  widerstrebt,  ehe  noch  dieser  Krieg  zu  Ende  ist,  an  künftige
Kriege  zu  denken,  die  mit  ähnlichen  britischen  Kampfmitteln  gegen
unser  Volk  gerichtet  werden  könnten.  Hiergegen  für  uns  von  Staatswegen ­
  besondere  Vorkehrungen  beim  Brot  zu  treffen,  wird  von  Manchen
verlangt.  Zunächst  fordern  sie  A  u  f  s  p  e  i  ch  e  r  n  großer  Kornvorräte, ­
  wobei  freilich  das  oft  angezogene  Beispiel  der  Fritzischen  Korn-
        <pb n="194" />
        —  190  —
läger  weder  nach  dem  Umfange  noch  nach  den  Zeitverhältnissen  als
Vorbild  Paßt.  Für  wie  viele  Jahre  müssen  nach  den  Erfahrungen
dieses  Krieges  die  Vorräte  reichen?  Soll  das  Kornspeichern  im
Kriege  Nutzen  bringen,  so  müssen  die  ebenso  benötigten  anderen
Stoffe  wie  Hafer,  Kupfer,  Gummi,  Wolle  und  ähnliches  gleichfalls
aufgesammelt  werden.  Dafür  werden  wir  bei  unseren  zerrütteten
Reichsfinanzen  die  Kosten  für  Lagerung  und  Verzinsung  nicht  aufbringen ­
  können.  Am  billigsten  und  ausreichend  werden  die  nötigen
Vorräte  von  einer  reichen  Volkswirtschaft  selbst  gehalten,  wie  gerade
dieser  Krieg  gezeigt  hat.  Staatliche  Kornhäuser  würden  mit  ihren
hohen  Kosten  schwerlich  größere  Vorräte  besessen  haben,  als  bei  Kriegsausbruch ­
  in  unseren  Mühlen  und  Lägern  in  Deutschland  lagen.  Dazu
treten  die  unschätzbaren  Vorräte  in  den  Millionen  Einzelhaushaltungen, ­
  von  deren  Umfang  bei  blühender  Volkswirtschaft  uns  die
Kupfersammlung  eine  Vorstellung  gegeben  hat.  Als  zweites  Mittel
wird  ein  wirtschaftlicher  Mobilmachungsplan  verlangt. ­
  Auch  das  ist,  wie  jedes  Überlegen  künftiger  Möglichkeiten  gut.
Aber  daß  uns  solcher  Plan  in  diesem  Kriege  fehlte,  hat  uns  gerade  beim
Brot  wenig  geschadet.  In  den  ersten  Monaten  nach  Kriegsausbruch
hätte  sich  die  staatliche  Bewirtschaftung  bei  dem  allgemeinen  Widerstreben ­
  der  Bevölkerung  schwerlich  mit  Erfolg  einführen  lassen.  Der
Einzelne  kann  einen  Richtpfad  einschlagen,  die  Menge  kommt  nur  auf
langsam  gewundenen  Wegen  zum  Gipfel.  Und  worauf  hätte  sich  der
Mobilmachungsplan  beim  Brot  einrichten  können?  An  die  britische
Absicht,  unsere  Frauen,  Kinder  und  Greise  durch  Hunger  zu  töten,
hätte  kein  Deutscher  gedacht.  Sie  war  eine  Überraschung  und  zeigt,
daß  die  Briten,  die  nach  Byrons  hundertjährigem  Urteil:  hntoher'd
half  the  earth,  and  bullied  t c otlier  in  diesem  Jahrhundert  zu  dem
Schlachten  der  halben  Welt  und  dem  Prellen  des  Restes  noch  ein
drittes  höllisches  Verfahren  gegen  die  übrige  Welt  sich  erdacht  haben.
Gegen  dieses  Mittel,  das  sie  mit  ihren  Helfern  zur  Vernichtung
deutscher  Menschen  ins  Werk  setzten,  wehrten  wir  uns  auch  ohne
wirtschaftlichen  Mobilmachungsplan  beim  Brotkorn  mit  Erfolg,  weil
leistungsfähige  Köpfe  und  Kräfte  in  Landwirtschaft,  Gewerbe  und
Verwaltung  die  nach  den  Umständen  geeignete  Abwehr  zu  finden  und
ins  Werk  zu  setzen  gewußt  haben.  So  nützlich  es  ist,  sich  gegen  künftige
feindliche  Anschläge  durch  Abwehrpläne  und  Vorratssammlung  zu
wappnen:  die  beste  Rüstung  bleibt  beim  Brot,  neben  den  geistigen
Kräften  eine  blühende  Landwirtschaft  und  eine  kraftvolle  angereicherte
Volkswirtschaft.
        <pb n="195" />
        191

Anhang.

Die  zur  Bewirtschaftung  von  Rorn,  Mehl  un-  Srot
erlassenen  Gesetze,  Sun-esratsveror-nungen  un-  Neichskanzlerbekanntmachungen

in  der  vorstehend  dargestellten  Zeit.
1914.
20.  Mai.  Gesetz,  betreffend  statistische  Aufnahmen  der  Vorräte
von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei  (Reichsgesetzblatt ­
  Seite  129).
31.  Juli.  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Ausfuhr  von  Verpflegungs-,
  Streu-  und  Futtermitteln  (S.  260).
4.  August.  Verordnung,  betreffend  vorübergehende  Einfuhrerleichterungen ­
  (S.  338).
4.  August.  Gesetz,  betreffend  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  (S.  339).
4.  August.  Verordnung,  betreffend  vorübergehende  Einfuhrerleichtnungcn
  (S.  352).
24.  August.  Verordnung  über  Vorratserhebungen  (S.  382).
24.  August.  Verordnung,  betreffend  Bestimmung  der  H  a  u  p  t  m  a  r  k  t  -
orte  (S.  384).
15.  Oktober.  Verordnung,  betreffend  die  Regelung  der  wirtschaftlichen
Betriebsverhältnisse  der  Branntweinbrennereien  und  der
Betriebsauflage-Vergütungen  für  das  Betriebsjahr  1914/15  (S.  434).
28.  Oktober.  Verordnung  über  Höchstpreise  (S.  458).
28.  Oktober.  Verordnung  über  den  Verkehr  mit  Brot  (S.  459).
28.  Oktober.  Verordnung  über  das  Verfüttern  von  Brotgetreide
und  Mehl  (S.  460).
28.  Oktober.  Verordnung  über  das  Ausmahlen  von  Brotgetreide
(S.  461).
28.  Oktober.  Verordnung  über  die  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  für  Getreide
und  Kleie  (S.  462).
29.  Oktober.  Verordnung,  betreffend  st  a  t  i  st  i  s  ch  e  Aufnahmen  der
Vorräte  von  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei  (S.  466).
28.  Oktober.  Verordnung  über  die  privattechtlichen  Verhältnisse  von  Genossenschaften ­
  zum  Zwecke  der  Bodenverbesserung  (S.466).
17.  Dezember.  Verordnung  über  eine  Änderung  des  Gesetzes,  betreffend
Höchstpreise  vom  4.  August  1914  und  der  Verordnung  über
Höchstpreise  vom  28.  Okwber  1914  (S.  513).
17.  Dezember.  Bekanntmachung  der  Fassung  des  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  g  e  -
setz  es  (S.  516).
        <pb n="196" />
        19.  Dezember.  Verordnung,  betreffend  Änderung  der  Verordnung  über
die  Höchstpreise  für  Getreide  und  Kleie  vom  28.  Oktober ­
  1914  (S.  523).
19.  Dezember.  Bekanntmachung  der  Fassung  der  Verordnung  über  die
Höchstpreise  für  Roggen,  Ger  st  e  und  Weizen  (S.
527).
19.  Dezember.  Verordnung  über  die  Höchstpreise  für  Kleie
(S.  533).
19.  Dezember.  Verordnung  über  das  Vermischen  von  Kleie  mit
anderen  Gegenständen  (S.  534).
19.  Dezember.  Verordnung  über  das  Ausmahle  n  von  Brotgetreide
(S.  535).
1915.
5.  Januar.  Verordnung  über  das  Ausmahlen  von  Brotgetreide
(S.  3).
6.  Januar.  Verordnung  über  das  Verfüttern  von  Brotgetreide,
Mehl  und  Brot  (S.  6).
5.  Januar.  Verordnung  über  die  Bereitung  von  Backware  (S.  8).
5.  Januar.  Verordnung  über  die  Höchstpreise  für  Kleie  (S.  12).
21.  Januar.  Verordnung  über  Änderung  des  Gesetzes,  betreffend  Höchstpreise, ­
  vom  4.  August  1914,  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung
vom  17.  Dezember  1914  (S.  25).
25.  Januar.  Verordnung  über  die  Regelung  des  Verkehrs  mit
Brotgetreide  und  Mehl  (S.  35).
2.  Februar.  Verordnung  über  V  o  r  ra  t  s  e  r  h  e  b  u  n  ge  n  (S.  54).
6.  Februar.  Verordnung  einer  Änderung  der  Verordnung  über  die  Regelung ­
  des  Verkehrs  mit  Brotgetreide  und  Mehl
vom  25.  Januar  1915  (S.  65.)
18.  Februar.  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Verwendung
von  Mehl  jeder  Art  zur  Herstellung  von  Seife  ,(S.  99).
18.  Februar.  Bekanntmachung  wegen  Änderung  der  Bekanntmachung  über
das  Ausmahlen  von  Brotgetreide  vom  5.  Januar  1915  (S.  100).
18.  Februar.  Verordnung  wegen  Änderung  der  Bekanntmachung  über
die  Bereitung  von  B  a  ck  w  a  r  e  vom  5.  Januar  1915  (S.  100).
4.  März.  Verordnung  über  die  Beschäftigung  von  Gefangenen
mit  Außenarbeit  (S.  130).
9.  März.  Bekanntmachung,  betreffend  Ausführung  der  Verordnung  vom
25.  Januar  1915  über  die  Regelung  des  Verkehrs  mit
Brotgetreide  und  Mehl  (S.  147).
26.  März.  .  Verordnung,  betreffend  Änderung  der  Verordnung  über  die
Höchstpreise  für  Roggen,  Gerste  und  Weizen  vom
19.  Dezember  1914  (S.  184).
31.  März.  Verordnung,  betreffend  Änderung  der  Verordnung  über  das
Verfüttern  von  Roggen,  Weizen,  Hafer,  Mehl  und  Brot  vom
21.  Januar  1915  (S.  201).
        <pb n="197" />
        193  —

31  März.  Verordnung  einer  Änderung  der  Verordnung  über  die
Bereitung  von  B  a  ck  w  a  r  e  vom  5.  Januar  1915  (S.  203).
31.  März.  Bekanntmachung  der  Fassung  der  Verordnung  über  die  Vereitring
  von  B  a  ck  w  a  r  e  (S.  204).
31.  März.  Verordnung  über  die  Sicherung  der  Ackerbestellung(S.210).
h 2  April.  Verordnung  über  die  Vornahme  einer  Erhebung  der
Vorräte.von  Getreide  und  Mehl  am  9.  Mai  1915  (S.  241).
29.  Ap  il.  Verordnung  einer  Änderung  der  Verordnung  über  das  A  u  s  -
mahlen  von  Brotgetreide  voni  5.  Januar  1915  (S.  266).
20.  Mai.  Verordnung  über  das  Verfüttern  von  grünem  Roggen ­
  und  Weizen  (S.  287).
10.  Juni.  Verordnung  über  eine  E  r  n  t  e  f  l  ä  ch  e  n  e  r  h  e  b  u  n  g  (S.  331).
17.  Juni.  Verordnung  über  das  Verbot  des  Vorverkaufs  der
Ernte  des  Jahres  1915  und  des  Vorverkaufs  von  Zucker  (B.  341).
28.  Juni.  Verordnung  über  den  Verkehr  mit  B  r  o  t  g  e  t  r-e  i  d  e  und
Mehl  aus  dem  Erntejahre  1915  (S.  363).
28.  Juni.  Verordnung  über  das  A  u  s  m  a  h  l  e  n  von  Brotgetreide  (S.  379».
28.  Juni.  Verordnung  über  das  Verfüttern  von  Brotgetreide,  Mehl
und  Brot  (S.  381).
10.  Juli.  Bekanntmachung  über  das  Außerkrafttreten  von  Vorschriften
der  Bundesratsverordnung  über  die  Regelung  des  Verkehrs
mit  Brotgetreide  und  Mehl  vom  25.  Januar  1915
(S.  425).
IO.  3"li-  Bekanntmachung  über  das  Inkrafttreten  von  Vorschriften  der
Bundesratsverordnung  über  den  Verkehr  mit  Brotgetreide
und  Mehl  aus  dem  Erntejahre  1915  vom  28.  Juni  1915  (S.  426i.
10.  Juli.  Bekanntmachung  über  Ausnahme  von  dem  Verbote  des  Vor-.
Verkaufs  der  Ernte  des  Jahres  1915  und  des  Vorverkaufs  von
Zucker  vom  17.  Juni  1915  (B.  426).
17.  Juli.  Bekanntmachung  über  das  Inkrafttreten  von  Vorschriften  der
Bundesratsverordnung  über  ben  Verkehr  mit  Brotgetreide ­
  u  n  d  Mehl  aus  dem  Erntejahre  1915  vom  28.  Juni  1915
(B.  443).
23.  Juli.  Verordnung  über  die  H  ö  ch  st  p  r  e  i  f  e  für  Brotgetreide
(B.  458).
23.  Juli.  Verordnung  einer  Änderung  der  Verordnung  über  den  Verkehr ­
  mit  Brotgetreide  und  Mehl  mis  der  Ernte  1915
vom  28.  Juni  1915  (S.  461).
23.  Juli.  Bekanntmachung  über  die  Aufhebung  des  Verbots  der
Kaufverträge  über  Brotgetreide,  Gerste  und  Hafer  (S.  465).
27.  Juli.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Handel  mit  Mehl  (S.  477).
28.  Juli.  Bekanntmachung,  betreffend  Übergang  der  Geschäfte  der  Rcichsverteilungsstelle
  auf  die  R  e  i  ch  s  g  e  t  r  e  i  d  e  st  e  l  l  e  (S.  483).
13.  August.  Bekanntmachung  über  das  Inkrafttreten  von  Vorschriften  der
Bundesratsverordnung  vom  28.  Juni  1915  über  den  Verkehr
mit  Brotgetreide  und  Mehl  aus  dem  Erntejahre.  1915
(T.  499).
Heil  '0/53.  13
        <pb n="198" />
        «""T  """

im

194

19.

11

16.

August.  Verordnung  einer  Änderung  der  Verordnung  vom  28.  Juni
1915  über  den  Verkehr  mit  Brotgetreide  und  Mehl
aus  dem  Erntejahre  1915  (S.  508).
September.  Verordnung  wegen  Änderung  der  Verordnung  über  die
Sicherung  der  Ackerbestellung  vom  31.  März  1945"  (S.  557).
September.  Verordnung,  betreffend  die  Einfuhr  'von  Getreide, ­
  Hülsenfrüchten,  Niehl  und  Futtermitteln  (S.  569).
Oktober.  Verordnung  über  das  Verschroten  von  Brotgetreide  zu
Fntterzwecken  (S.  628).
Oktober.  Verordnung  über  die  Vornahme  einer  Erhebung  de  r
Vorräte  von  Brotgetreide,  Hafer  und  Mehl  am  16.  November
1915  (S.  691).
Dezember.  Verordnung  über  die  Bereitung  von  K  n  ch  e  n  (S.  823).

1916.
13.  Januar.  Verordnung  über  S  a  a  t  g  e  t  r  c  i  d  e  (S.  36).
17.  Januar.  Verordnung  einer  Änderung  der  Bekanntmachung  über  die
H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  für  Brotgetreide  vom  23.  Juli  1915  (S.  43).
17.  Januar.  Verordnung  über  Brotgetreide  (S.  44).
4.  März.  Verordnung  zur  Änderung  der  Verordnung,  betreffend
die  Einfuhr  von  Getreide,  Hülsenfrüchten,  Mehl  und
Futtermitteln  vom  11.  September  1915  (©.  147).
23.  März.  Verordnung  über  die  Änderung  des  Gesetzes,  betreffend  H  v  ch  st  -
preise  und  der  Verordnung  gegen  übermäßige  Preissteigerung
(S.  183).
18.  Mai.  Verordnung  über  eine  E  r  n  t  e  f  l  ä  ch  e  n  e  r  h  e  b  u  n  g  im  Jahre
1910  (S.  383).'
26.  Mai.  Verordnung  zur  Änderung  der  Verordnung  über  die  Bereitung
von  B  a  ck  w  a  r  e  vom  31.  März  1915  (S.  411).
26.  Mai.  Bekanntmachung  der  Fassung  der  Verordnung  über  die  Bereitung ­
  von  B  a  ck  w  a  r  e  (S.  412).
20.  Juni.  Verordnung  über  die  Bereitung  von  B  a  ck  w  a  r  e  (S.  540).
21.  Juni.  Verordnung  über  das  Verbot  des  Vorverkaufs  der  Ernte
des  Jahres  1916  (S.  545).
21.  Juni.  Verordnung,  betreffend  die  Erntevorschätzungen  im
Jahre  1916  (S.  547).
29.  Juni.  Verordnung  über  Brotgetreide  und  Mehl  aus  der
Ernte  1916  (S.  613).
3.  Juli.  Verordnung  über  G  r  ü  n  k  e  r  n  (S.  649).
15.  Juli.'  Bekanntmachung  über  die  Bewirtschaftung  des  G  r  ü  n  k  e  r  n  s  •
von  der  Neichsgetreidestelle  (S.  753).
24.  Juli.  Bekanntmachung  der  neuen  Fassung  der  Verordnungen
über  Brotgetreide,  -ü  ber  G  e  r  st  e  und  über  Hafer
aus  der  Ernte  1916  (S.  781).
        <pb n="199" />
        —  101  —
ihrer  Mühlenpolitik  die  gesamte  Kornvermahlung  selbst  bewirken.
Im  Laufe  des  zweiten  Wirtschaftsjahres  gab  die  Heeresverwaltung
dieser  wirtschaftlich  richtigen  Forderung  nach  und  bezog  noch
585  000  Tonnen  Korn  und  944  000  Tonnen  Mehl.
Die  Intendanturen  melden  dreimal  monatlich  den  laufenden
Bedarf  ihrer  Proviantämter,  Ersatzmagazine  usw.  bei  der  Zentralstell
  e  für  Heeresverpflegung  an,  die  dann  die  Gesamtmenge  bei  der
Reichsgetreidestelle  anfordert.  Sie  gibt  an  die  entsprechenden
Mühlen  Auftrag,  das  angeforderte  Mehl  an  die  bestimmten  Proviantämter ­
  zu  versenden,  und  stellt  ihnen  die  erforderlichen  Wagengestellscheine ­
  und  Frachtbriefe  für  Militärgut  zu.  Gleichzeitig  teilt
sie  der  Zentralstelle  die  Ablader  mit  und  stellt  nach  Möglichkeit
aus  ihren  Beständen  die  erforderlichen  Säcke.  Die  Reichsgetreidestelle ­
  kann  die  G  e  f  a  h  r  für  die  Mehlsendungen,  die  mitunter  bis
nahe  an  die  Front  gehen,  nicht  tragen.  Das  Mehl  wird  daher  an  der
Mühle  dem  Proviantamte  oder  der  Intendantur  als  Eigentum  übergeben, ­
  die  damit  die  Gefahr  während  der  Beförderung  übernehmen.
Außerdem  wird  Mehl  als  Heereseigentum  schneller  und  billiger  zum
Militärtarif  befördert.  Da  die  Heeresverwaltung  zur  Abnahme  des
Mehles  nicht  dreimal  oder  öfter  monatlich  an  zahlreiche  Mühlen
besondere  Beauftragte  schicken  kann,  hat  grundsätzlich  der  Pfandhalter
der  Darlehnskasse  auf  Grund  des  ihm  überreichten  Militärfrachtbriefes ­
  der  Mühle  das  Mehl  für  die  Heeresverwaltung  abzunehmen.
Das  Gewicht  stellt  das  Proviantamt  beim  Empfang  nochmals  fest.
Um  die  Bcschaffenheitsprüfung  zu  vereinfachen,  werden  monatlich
in  zehn  von  der  Zentralstelle  für  Hecresverpflegung  bestimmten
Intendanturen  zwanzig  Mehlproben  entnommen,  in  üblicher  Weise
behandelt  und  von  der  Versuchsanstalt  für  Getreideverwertung  in
Berlin  untersucht.
Die  Reichsgetreidcstellc  liefert  nach  ihrem  Ermessen  mit
Bahn  oder  Schiff  frachtfrei  der  Bahneinladcstelle  des  Proviantamtes
innerhalb  drei  Wochen  nach  Aufgabe  der  Bestellung  der  Mühle.
An  den  Säcken  hat  die  Mühle  den  Inhalt,  den  Ausmahlsatz  und
das  Reingewicht  des  Mehls  durch  angehängte  Karten  anzuzeigen.
Das  Mehl  muß  von  mittlerer  Art  und  Güte  sein  und  durchschnittlich
in  seiner  Beschaffenheit  dem  Ausmahlsatze  entsprechen,  den  die
Heeresverwaltung  vorgeschrieben  hat.  Andernfalls  erhebt  das  Proviantamt ­
  Mängelrüge.  Die  Reichsgetreidestelle  rechnet  mit  den
Proviantämtern  unmittelbar  ab  und  erhält  den  Betrag  sofort  nach
Eingang  der  Rechnung  und  Abnahme  des  Mehles  durch  das  Proviantamt. ­
  Für  die  geringen  Kornmengen,  die  in  der  zweiten  Hälfte
des  zweiten  Wirtschaftsjahres  noch  geliefert  werden,  ist  das  Ver-
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
