<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Kartoffeltrocknung im Kriege</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Wilhelm</forname>
            <surname>Lautenbach</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1041309619</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
Herausgegeben  von  der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des
Reichswirtschaftsministeriums

Heft  34/33

Die
Kartoffeltrocknung
im  Kriege

Von
Dr.  Wilhelm  Kautenbach
Wissenschaftlichem  Hilfsarbeiter
im  Reichswirtschaftsministerium

Verlag  der  Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
Reimar  Hobbing  (Sonder-Konto)
        <pb n="2" />
        Inhalt  von  Heft  54/55:
A.  Die  Kartoffeltrocknung  im  Frieden.
I.  Ihre  Bedeutung  für  die  Landwirtschaft  und  Stellung  zum  Brennereiund
  Stärkegewerbe  S.  1.
II.  Stand  der  Kartcffeltrocknerei  bei  Ausbruch  des  Krieges  S-16.
8.  Die  Kartoffeltrocknung  in  der  Kriegswirtschaft  und  die  Bewirtschaftung ­
  der  Erzeugnisse  der  Kartoffeltrocknerei  und  der
Kartoffelstärkcfabrikation.
I.  Die  Einleitung  einer  staatlichen  Förderung  der  Kartoffeltrocknung ­
  S.  20.
II.  Das  K.-Brot  S.  24.
III.  Die  Vergebung  der  staatlichen  Kredite  und  die  Rolle  der  Spiritus-Zentrale
  S.  27.
IV.  Die  Gründung  der  Teka.  Ihr  Absatzmonopol  als  Form  der
öffentlichen  Bewirtschaftung  S.  32.
V.  Die  formale  Regelung  der  Bewirtschaftung  S.  37.
VI.  Die  Durchführung  der  Bewirtschaftung.
1.  Das  Wirschaftsjahr  1914/15,  a)  Produktionspolitik  und
Preisgestaltung  S.  39,  b)  Die  Verarbeitung  der  Reichskartoffeln
  S.  46,  o)  Der  Verbrauch  S.  48.
2.  Das  Wirtschaftsjahr  1915/16,  a)  Die  Produktionspolitik
und  die  Preisgestaltung  bis  zur  Einführung  der  Zwangsbewirtschaftung ­
  der  Kartoffeln  S.  48,  b)  Das  neue  Bewirtschaftungsverfahren ­
  und  sein  Einfluß  auf  die  Kartoffelverarbeitung ­
  S.  53,  c)  Der  Verbrauch  S.  55.
3.  Das  Wirtschaftsjahr  1916/17,  a)  Der  Gang  der  Bewirtschaftung ­
  im  neuen  System  der  Kartoffelbewirtschaftung
S.  55,  b)  Die  Preise  der  Teka  S.  59,  c)  Übersicht  über
den  Verbrauch  S.  63.
4.  Das  Wirtschaftsjahr  1917/18,  a)  Der  Gang  der  Bewirtschaftung ­
  S.  64,  b)  Die  Preise  S.  67,  c)  Übersicht  über
Erzeugung  und  Verbrauch  im  Wirtschaftsjahr  1917/18  S.  72.
5.  Das  Wirtschaftsjahr  1918  bis  zum  Waffenstillstand  S.  73.
C.  Rückblick,  Kritik  und  Ausblick  S.  76.
Anhang:  Preistabellen  S.  82.
        <pb n="3" />
        Sie  Kartoffeltrocknung  im  Kriege.
Von  Wilhelm  Lautenbach.

A.  Die  Kartoffeltrocknung  im  Frieden.
s.  Tie  Bedeutung  der  Kartoffeltrocknung  für  die  Landwirtschaft  und
ihre  Stellung  zum  Brennerei-  und  Stärkegewerbc.
Die  Entwicklung  und  Bedeutung  der  Kartoffeltrocknung  im  Kriege
ist  nur  zu  verstehen,  wenn  man  sich  ihre  —  sehr  kurze  —  Geschichte
und  ihr  Verhältnis  zu  den  beiden  Schwestergewerben,  Brennerei  und
Stärkefabrikation,  vergegenwärtigt.  Alle  drei  Gewerbe  stehen  in
Interessengemeinschaft,  sie  sind  Kampfgenossen,  die  sich  gegenseitig
ergänzen  und  stützen,  mit  dem  gleichen  Ziel:  Verwertung  der
Kartoffel.  Der  Charakter  des  landwirtschaftlichen  Verwertungsbetriebes ­
  ist  allen  Industrien  eigentümlich  und  bestimmt  ihre  Entwicklung. ­
  Wie  keine  Frage  des  landwirtschaftlichen  Betriebes  gesondert ­
  für  sich,  sondern  nur  im  Rahmen  des  Betriebes  als  eines
organischen  Ganzen  richtig  gewürdigt  werden  kann,  so  ist  auch  die
Frage  der  Kartoffeltrocknung  als  eine  rein  landwirtschaftliche  nur  bei
umfassender  Betrachtung  zu  verstehen.
Es  ist  bekannt,  welchen  hervorragenden  Platz  die  Kartoffel  in  der
landwirtschaftlichen  Produktion  Deutschlands  einnimmt,  und  welche
Rolle  ihr  in  der  fortschreitenden  Intensivierung,  die  die  letzten
4t)  Jahre  vor  dem  Kriege  kennzeichnet,  zukommt.  Landeskultur
und  Viehzucht  werden  durch  den  Hackfruchtbau  in  einem  Prozeß
glücklichster  Wechselwirkung  erstaunlich  gefördert.  Die  Hackfrüchte
verlangen  intensivste  Bodenbearbeitung  und  Düngung  und  liefern
dafür  nicht  nur  selbst  die  größten  Nährwertmengen  von  der
Flächeneinheit,  sondern  beeinflussen  gleichzeitig  auch  äußerst  günstig
die  Ernte  der  mit  ihnen  im  Fruchtwechsel  gebauten  Körnerfrüchte.
Rein  qualitativ  steht  in  dieser  Beziehung  die  Z  u  ck  e  r  r  ü  b  e  an  erster
Stelle.  Doch  stellt  sie  die  höchsten  Ansprüche  an  Boden,  Arbeit  und
Düngung;  ihr  Anbau  unterliegt  infolgedessen,  obwohl  sie  von  der
Flächeneinheit  die  größten  Erträge  sowohl  dem  Nährwert  wie  dem
Geldwert  nach  bringt,  starken  Beschränkungen.  Die  Kartoffel,  die
den  in  Deutschland  überwiegenden  leichten  und  Mittelboden  bevorzugt,
hat  deshalb  weit  größere  und  allgemeinere  Bedeutung.  Die  von
Hansen  in  Heft  2  der  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft"  mitgeteilten
Zahlen  geben  davon  ein  sehr  anschauliches  Bild.

Heft

1
        <pb n="4" />
        —  2  —

I

«f  Sfr  M
J  §  j  !

i

.!&amp;gt;«:  t

Die  oben  angedeuteten  Kulturwirkungen  des  Kartoffelbaus
erklären,  wenn  wir  von  der  Bedeutung  der  Kartoffel  als  Volksnahrungsmittel ­
  ganz  absehen,  schon  für  sich  die  Vermehrung  der
Anbauflächen  und  die  noch  weit  stärkere  Steigerung  der  Ernten.*)
So  glücklich  diese  Tendenz  volkswirtschaftlich  betrachtet  ist,  so  birgt  sie
doch  die  Gefahr  der  Überproduktion  in  sich.  Angesichts  unseres
starken,  durch  die  heimische  Erzeugung  nicht  zu  deckenden  Lebens-  und
Futtermittelbedarfs  erklärt  sich  diese  Gefahr  allerdings  nicht  bloß  aus
der  Produktionssteigerung,  sondern  in  erster  Linie  aus  den  natürlichen ­
  Eigenschaften  der  Kartoffel,  welche  die  Lagerung  und
den  Transport  stark  erschweren  und  nur  in  verhältnismäßig  engen
Grenzen  zulassen.  Der  hohe  Wassergehalt  der  Kartoffel  hat  außer  der
für  den  Verkehr  unerwünschten  Volumenvergrößerung  hohe  Empfindlichkeit ­
  gegen  Druck,  Stoß  und  Frost  zur  Folge.  Er  ermöglicht
außerdem,  daß  das  vegetative  Leben  der  Kartoffel  jederzeit,  vor  allem
bei  wärmerer  Witterung,  ziemlich  lebhaft  anhält,  wobei  Stärkeverluste
  entstehen.  Deswegen  ist  selbst  im  günstigsten  Fall  durch
Schwund  und  Fäulnis  mit  Verlusten  von  mindestens  10  Proz.  zu
rechnen,  die  bei  schlechten  Witterungsverhältnissen  auf  das  Doppelte ­
  steigen  können.
Infolge  dieser  ungünstigen  Eigenschaften  ist  man  natürlich  frühzeitig ­
  bestrebt  gewesen,  durch  V  e  r  e  d  e  l  u  n  g  ein  verkehrssähigeres
Produkt  aus  der  Kartoffel  herzustellen.  Diese  Aufgabe  wird  zunächst  in
vollendeter  Weife  gelöst  durch  die  Brenner  e  i.  Das  Hauptprodukt,
derBranntwein,  ist  eine  Handelsware  ersten  Ranges.  Er  ist  eineStaPelware
  von  praktisch  unbegrenzter  Haltbarkeit,  läßt  sich  bequem  und  ohne
viele  Kosten  verladen,  ist  infolge  des  günstigen  Verhältnisses  von
Wert,  Gewicht  und  Volumen  sehr  transportfähig,  und  war,  solange
-nicht  Rußland  und  Österreich  durch  Ausfuhrprämien  eine  scharfe
Konkurrenz  schufen,  auch  hervorragende  Exportware.  Für  die  Landwirte ­
  jedoch  noch  bedeutungsvoller  sind  die  Fabrikationsrückstände,
die  Schlempe,  die  wegen  ihres  hohen  Eiweißgehaltes  ein  äußerst
wertvolles  Futtermittel  ist.  Sie  ermöglicht  eine  ausgedehnte  Rindviehhaltung
  (namentlich  von  Mastvieh)  und  steigert  dadurch  die  günstigen
  Wirkungen  des  Kartoffelbaus  auf  die  Landeskultur  erheblich.
Die  Brennerei  wurde  für  die  Landwirtschaft  —  besonders  Ostdeutschlands ­
  —  unschätzbar  wichtig  und  galt  für  sie  geradezu  als  Existenz-*)

  Die  Steigerung  betrug  nach  Hansen  von  1878  bis  1913  bei
der  Anbaufläche  26  °/ 0  bei  der  Ernte  113  °/ 0 .  Auch  wenn  man  aus
Grund  der  Kriegserfahrungen  die  statistischen  Zahlen  der  Vorkriegszeit ­
  nur  mit  Einschränkungen  annimmt,  bleibt  die  Tatsache  einer
ganz  erheblichen  Steigerung  unzweifelhaft.
        <pb n="5" />
        3

I*

bedingung.*)  Der  Staat  würdigte  diese  Bedeutung,  indem  er  bei
der  Branntweinsteuergesetzgebung  die  landwirtschaftlichen  Brennereien ­
  gegenüber  den  gewerblichen  und  die  kleinen  gegenüber  den
großen  Brennereien  steuerlich  besser  stellte,  um  so  eine  für  die
Landeskultur  schädliche  Konzentration  und  Loslosung  der  Brennerei
vom  landwirtschaftlichen  Betriebe  hintanzuhalten.  Dadurch  wurde
tatsächlich  weitgehende  Dezentralisation  des  Brennereigetverbes  und
sein  Charakter  als  landwirtschaftlicher  Verwertungsbetrieb  erhalten.
Aber  gerade  aus  dieser,  die  Produktivität  der  Landwirtschaft  fördernden ­
  Verbindung  der  Brennerei  mit  dem  Gutsbetrieb  entspringt
mit  Notwendigkeit  eine  verschärfte  Neigung  zurKartoffelübererzeugung.
  Die  Aufnahmefähigkeit  des  Marktes  für  Spiritus  ist
an  bestimmte  ziemlich  starre  Grenzen  gebunden,  die  durch  den  Rückgang ­
  der  Ausfuhr  und  des  Trinkbranntweinverbrauchs  noch  enger
und  fester  gezogen  werden.**)  Es  kann  daher  sehr  leicht  zur  Überlastung ­
  des  Spiritusmarktes  kommen  und  damit  zu  sinkender  Verwertung, ­
  die  sich  um  so  mehr  auswirken  kann,  als  in  diesem  Falle
die  sonst  natürliche  Folgeerscheinung  in  der  normalen  Güterproduklion,
  die  Produktionseinschränkung,  nicht  eintritt.  Denn
die  Spiritusherstellung  wird  nicht  in  erster  Reihe  durch  die  Ma  rk  1  -
läge,  sondern  durch  die  Kartoffelernte  bestimmt,  also  durch
eine  außerhalb  der  Betriebsrentabilität,  die  sonst  automatisch  regelnd
wirkt,  liegende  Ursache.  Die  Kartoffeln  müssen  auch  bei  sinkenden ­
  Spirituspreisen  in  die  Brennerei  wandern,  einmal  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Schlempegewinnung,  zweitens,  weil  eine  andere  Absatzmöglichkeit ­
  nicht  besteht  und  die  erhöhte  Berfütterung  im  eigenen
Betriebe***)  gewöhnlich  nur  in  begrenztem  Umfange  möglich,  und
*)  Aug.  S  k  a  l  w  e  i  t  (Branntweinwirtschaft  und  Volksernährung,
Heft  30  der  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft",  Berlin  1918)  zitiert
Miquels  berühmt  gewordenen  Ausspruch:  „In  den  Gegenden  des
Sandbodens  in  den  geringer  dotierten  Gegenden  unseres  Vaterlandes  wird
der  Sch  für  viele  Güter  unwidersprochen  zutreffen:  Keine  Brennerei,
keine  Schlempe,  keine  Schlempe,  kein  Vieh,  kein  Vieh,  kein  Dünger,
kein  Dünger,  keine  Kartoffeln  und  kein  Roggen;  und  was  muß  die
Folge  sein.  Die  Kiefer"  (S.  60).
**)  Vgl.  über  diese  Entwicklung  Götz  Briefs:  „Das  Spirituskartell",
  Karlsruhe  1912.
***)  Areboe  sieht  daher  im  Brennen  der  Kartoffeln  betriebswirtschaftlich ­
  ,die  Vertvandlung  von  Schweinefutter  in  Rindviehfutter,
was  aus  verschiedenen  betriebstechnischen  Gründen  vorteilhaft  ist,
besonders  auch  wegen  der  weit  besseren  Qualität  des  erzeugten  Stalldüngers. ­
  Rohe  (gedämpfte)  Kartoffeln  dienen  fast  ausschließlich  als
Schweinefutter.  Man  hat  zwar  vereinzelt  mit  Erfolg  gedämpfte  Kartoffeln ­
  auch  an  Pferde  verfüttert,  jedoch  konnte  sich  dies  Verfahren
bisher  nicht  einbürgern.
        <pb n="6" />
        4

\

außerdem  infolge  der  großen  Verluste  beim  Einlagern  unvorteilhaft ­
  ist.  Das  Brennereigewerbe  ist  dieser  Tendenz  gegenüber  ziemlich ­
  machtlos.  Der  infolge  dieser  Notlage  entstandene  Zusammenschluß ­
  der  Brenner  im  Verwertungsverband  Deutscher  Spiritusfabrikanten ­
  und  die  bald  darauf  folgende  Kartellierung  der  gesamten ­
  Spiritusinduftrie,  der  Brenner  und  der  Spritfabrikanten
(Spiritus-Zentrale),  konnten  dem  Übel  auch  nur  in  unzureichender
Weife  abhelfen,  da  das  Hauptmittel  der  Kartelle  für  Stabilisierung
der  Preise,  die  Produktionsbindung,  hier  unmöglich
ist.  Auch  der  Staat  konnte  durch  Kontingentierung  und  Festsetzung
des  Durchschnittsbrandes  die  Verarbeitung  nicht  dauernd  in  den
Grenzen  halten,  die  eine  angemessene  Verwertung  gewährten.
"Ißei  der  Stärkefabrikation  liegen  die  Verhältnisse  ähnlich. ­
  Auch  sie  unterliegt  dem  Druck  der  Überproduktion,  namentlich
seit  Anfang  der  90er  Jahre  die  Ausfuhr  stark  zurückging.  Der
Stärkeherfteller  wird  um  so  empfindlicher  durch  diese  Lage  getroffen,
als  die  Stärkepreife  erfahrungsgemäß  größeren  Schwankungen  unterliegen ­
  als  die  Spirituspreise.  Da  außerdem  die  Fabrikationsrückstände
(Pülpe)  nicht  annähernd  die  Bedeutung  der  Schlempe  als  Futtermittel
haben,  so  ist  die  Loslösung  der  Stärkefabrik  vom  landwirtschaftlichen
Betriebe  und  die  fortschreitende  Konzentration  in  größeren  gewerblichen ­
  Anlagen  die  natürliche  Folge.
Die  Gefahr  der  Überproduktion  bedrohte  also  beide  Kartosfelverwertuttgsinduftrien,
  Brennerei  und  Stärkegewerbe.  Die  ostdeutsche
Landwirtschaft  stand  damit  vor  der  schwierigen  und  lebenswichtigen
Frage:  „W  o  h  i  n  mit  den  Kartoffeln?"
Die  Frage  war  zunächst  eine  Rentabilitätsfrage,
mußte  aber,  wenn  keine  befriedigende  Lösung  gefunden  wurde,  zugleich ­
  eine  Frage  der  Produktivität  werden  und  gewann
damit  eine  hervorragend  volkswirtschaftliche  Bedeutung.  Denn  eine
Umstellung  der  Produktion,  wie  sie  in  der  Industrie  die  natürliche
Folge  sinkender  Rentabilität  ist,  kann  in  der  Landwirtschaft  durchaus ­
  nicht  in  gleicher  Weise  und  mit  gleichem  Erfolge  vorgenommen
werden.  In  der  Landwirtschaft  ist  für  den  Anbau  der  einzelnen
Frucht  nicht  in  erster  Linie  die  besondere  Rentabilität  maßgebend,
„nicht  die  Frage,  ob  der  Anbau  dieser  oder  jener  Frucht  rentabel
oder  welcher  Früchte  am  rentabelsten  ist,  sondern  die  Frage  nach
zweckmäßigstem  Anbauverhältnis  und  der  zweckmäßigsten  Reihenfolge ­
  der  Früchte,  die  Frage  also,  welche  Fruchtfolge  zum  günstigsten
Ergebnis  des  ganzen  Fruchtbaues  führt,  ist  -  von  einer  einschnei-
        <pb n="7" />
        5

dcnden  Wichtigkeit  für  den  Landwirt".*)  Tie  Folge  dieses  Grundsatzes ­
  ist,  daß  der  Landwirt  den  Kartosfelbau  mit  Rücksicht  aus  die
Ertragsfähigkeit  des  Gesamtbetriebes  fortsetzen  muß,  auch  wenn  er  für
sich  betrachtet,  unlohnend  ist.  Naturgemäß  ist  dies  aber  nur
bis  zu  einer  gewissen  Grenze  möglich.  Ist  diese  Grenze  erreicht,  so  muß
der  Anbau  eingeschränkt  werden.  Die  Einschränkung  des  Hackfruchtbaus ­
  bedeutet  jedoch  eine  Herabminderung  der  Betriebsintensität ­
  und  zieht  ein  Sinken  des  Gesamtertrags  der  Landwirtschaft  nach
sich.  Volkswirtschaftlich  betrachtet  heißt  das,  dah  die  Abhängigkeit
unserer  Nahrungsversorgung  vom  Ausland  wächst!  Tie  Verminderung ­
  der  landwirtschaftlichen  Produktion  bringt  außerdem  eine  Verengung ­
  des  inländischen  Marktes  für  Jndustrieprodukte.  Die  Fabrikate, ­
  die  die  heimische  Landwirtschaft  mit  ihren  Produkten  bezahlte,
müssen  zur  Bezahlung  der  erhöhten  Nahrungsmitteleinfuhr  ins  Ausland ­
  wandern.
Die  Gefahren  einer  Kartofselübererzeugung  schienen  für  immer
beschworen,  als  1903  das  technische  Problem,  Kartoffeln  durch
Trocknung  in  einwandfreie  billige  Dauerware  zu  verwandeln,
gelöst  wurde.  Der  Gedanke  der  Veredelung  durch  Trocknung  lag  nahe
und  ist  darum  auch  schon  sehr  alt.  Schon  Albrecht  T  h  a  e  r,
der  Vater  der  deutschen  Landwirtschaftswissenschast,  begrüßte  ihm
bekannt  gewordene  Versuche  vom  Jahre  1806,  gefrorene  Kartoffeln
nach  Zerkleinerung  auf  einer  Luftdarre  zu  trocknen  als  vielversprechend
für  die  weitere  Entwicklung  des  Kartofselbaues.**)  Die  technischen
Schwierigkeiten  für  eine  Massenverarbeitung  waren  jedoch  so  groß,
daß  sie  erst  etwa  100  Jahre  später  als  überwunden  gelten  konnten.
Dem  Brennerei-  und  Stärkegewerbe  und  besonders  den  wissenschaftlichen. ­
  Leitern  des  Vereins  deutscher  Spiritussabrikanten  Säare
und  Delbrück,  gebührt  das  Verdienst,  den  Gedanken  wieder  aufgegriffen ­
  und  seine  Verwirklichung  durchgesetzt  zu  haben.  Preisausschreiben ­
  für  die  Konstruktion  leistungsfähiger  Kartofseltrocknungsapparate,
  die  hauptsächlich  auf  ihr  Betreiben  und  mit  Unterstützung
vieler  Behörden  und  landwirtschaftlicher  Korporationen  1902  erlassen
wurden,  führten  zu  vollem  Erfolge.  S  a  a  r  e  konnte  als  Ergebnis  feststellen, ­
  daß  die  Aufgabe,  in  Massenverarbeitung  durch  Trocknung
Dauerkartoffeln  herzustellen  als  gelöst  zu  betrachten  sei.  Von  diesem
Zeitpunkt  (1903)  an  datiert  die  Geschichte  der  Kartoffeltrocknung.
Nach  10  Jahren  hatte  sie  bereits  die  Leistungsfähigkeit  der  Schwester-*)
  Aereboe,  Landw.  Betriebslehre  2.  Ausl.  1917  S.  194.
Parow,  Handbuch  der  Kartoffeltrocknerei,  2.  Auflage,  Berlin
1916,  Einleitung  (S.  1—15).
        <pb n="8" />
        6

Industrie,  der  Stärkefabrikation  erreicht.  Nach  den  von  P  a  r  o  w*)
mitgeteilten  Zahlen  betrug  die  Zahl  der  Trocknereien:

Ende  1903  3  Ende  1910  284
„  1906  39  „  1911  371
1907  .....  118  „  1912  403
„  1908  155  „  1913  434
„  1909  199  ..  1914  488

Die  Leistungsfähigkeit  betrug  1914  zirka  12  Millionen  Doppelzentner
Rohkartoffeln.
Zwei  Trocknungsarten  kommen  für  die  Herstellung  von  Trockenkartoffeln ­
  hauptsächlich  in  Betracht:  die  Kartoffelflocken-  und  die
Kartofselschnitzelsabrikation.  Bei  der  Flockenherstellung
werden  die  Kartoffeln  gewaschen  und  gedämpft,  zerquetscht  und  in
einer  Breischicht  auf  mit  Dampf  geheizte  gußeiserne  Walzen  aufgetragen ­
  und  nach  Dreiviertel-Umdrehuug,  die  etwa  15  Sekunden
beansprucht,  fertig  getrocknet,  mit  Messern  abgeschabt,  wobei  sie  in
Form  des  sogenannten  Flockenschleiers  sich  ablösen  und  unten  aufgefangen ­
  werden.  Die  durch  den  Trocknungsvorgang  entstehenden
Wasserdämpfe  (Wrasen)  werden  entweder  durch  Schlot  oder  durch
besondere  Exhaustoren  abgesaugt.  Es  gibt  Ein-  und  Zwei-Walzentrockner
  mit  einer  Stundenleistung  bis  zu  15,  bzw.  28  Zentnern  Rohkartoffeln. ­

Die  Kartoffel  schnitzet  werden  in  Trommeltrocknern
hergestellt.  Naßgut  (gewaschene  und  zerkleinerte  Kartoffeln)  wird  an
einem  Ende  einer  großen  Trommel  eingeschüttet  und  wandert  langsam, ­
  während  die  Trommel  sich  dreht,  in  etwa  ein  bis  zwei  Stunden
bis  zum  anderen  Ende.  Die  Trocknung  wird  unmittelbar  durch  die  im
Ofen  erzeugten  Heizgase  bewirkt,  die  in  gleicher  Richtung  mit  dem
Trockengut  die  Trommel  durchziehen.  Der  starke  Wassergehalt  der
Karwffel  verhindert,  daß  eine  zu  starke  Erhitzung  der  zu  trocknenden
Masse  durch  die  Heizgase  eintritt.  Diese  werden,  da  sie  immer  zuerst
mit  dem  nassesten  Gut  in  Berührung  kommen,  rasch  abgekühlt.  Doch
ist  leicht  einzusehen,  daß  diese  Herstellungsart  in  bezug  auf  die  Güte
des  fertigen  Erzeugnisses  im  Durchschnitt  nicht  so  hoch  steht  wie  die
Flockensabrikation,  weil  beim  Trommeltrockner  lästige  Verunreinigungen ­
  nicht  zu  vermeiden  sind.**)  Die  Schnitzel  sind  zudem  durch
*)  Paro  w  a.  a.  O.  S.  445.
**)  Z.  B.  durch  Asche,  Staub,  Teer  und  endlich  durch  schweflige
Säure,  die  sich  infolge  Schwefelgehalts  der  Kohle  beim  Verbrennen  bildet.
Dies  hat  auch  zuweilen  zu  leichten  Vergiftungserscheinungen  bei
Schweinen  geführt.  Auch  können  bei  unaufmerksamer  Bedienung  des
Trommeltrockners  die  Schnitzel  leicht  in  mehr  oder  weniger  großem
Umfange  verbrennen  oder  verkohlen  und  dadurch  stark  entwertet  werden.
        <pb n="9" />
        7

Oxydation  oft  unansehnlich  grau  und  ferner  gewöhnlich  hart  und
glasig,  so  daß  sie  selbst  im  Wasser  nicht  weich  werden  und  daher  in
ungeschrotenem  Zustande  für  Schweine  schwer  verdaulich  sind.
Bezüglich  der  Trocken  ko  st  e  n  besteht  nur  ein  geringer  Unterschied ­
  zugunsten  der  Schnitzel,  der  aber  durch  den  Qualitätsunterschied ­
  mehr  als  ausgeglichen  wird.
Für  Art  und  Umfang  der  Trocknung  ist  natürlich  letzten  Endes
die  A  b  s  a  tz  f  ä  h  i  g  k  e  i  t  der  Trockenware  entscheidend.  Die  Bewertung ­
  der  Trockenkartoffeln  auf  dem  Markt  ist  abhängig  von  dem  Preise
und  dem  Angebot  der  übrigen  Futtermittel  *),  namentlich  Mais  und
Gerste,  weil  einmal  im  Bezug  auf  Lager-  und  Transportfähigkeit,
Haltbarkeit  usw.  keine  wesentlichen  Unterschiede  gegenüber  dem  Futtergetreide ­
  bestehen  und  andererseits  die  Trockenkartoffeln  bis  zu  einem
gewissen  Grade  gleiche  Mengen  von  Futtergetreide  ersetzen  können,
wie  die  bisher  angestellten  praktischen  Versuche  gezeigt  haben.**)  Überall
unterliegt  aber  die  Berfüttcrung  der  Trockenkartoffeln  der  einschränkenden ­
  Bedingung,  daß  neben  ihnen  zur  Ausgleichung  des  geringeren
Proteingehalts  ein  eiweißreicheres  Beifutter  gegeben  werden  muß.
Dies  gilt  sowohl  bei  Arbeitstieren  (Pferde,  Ochsen)  wie  auch  ganz
besonders  bei  Masttieren,  Milchvieh  und  bei  der  Aufzucht.  Da  es
beim  Milchvieh  ganz  besonders  auf  bedeutende  Eiweißzufuhr  ankommt,
ist  hier  die  TrockeNkartoffelsütterung  im  großen  und  ganzen  unangebracht. ­

Infolge  der  Abhängigkeit  des  Preises  der  Trockenkartoffeln  von
dem  Preise  der  übrigen  Futtermittel  ist  für  die  Möglichkeit  der  Trocknung ­
  Höhe  der  Produktionskosten  entscheidend.  Es  ist  daher
zu  fragen:  In  welchem  Verhältnis  dürfen  die  Trockenkosten  zum
Wert  des  fertigen  Fabrikats  stehen?
Offenbar  kann  nur  getrocknet  werden,  wenn  die  Trockenk
  o  st  e  n  durch  die  gewonnenen  Vorteile  ausgewogen  werden.
Diese  Vorteile  sind  folgende:
Vermeidung  der  S  ch  w  u  n  d  v  c  r  l  u  st  c,  die  bei  der  Aufbewahrung ­
  von  Rohkartoffeln  —  wie  gezeigt  —  auf  etwa  10—20  ^
zu  veranschlagen  sind;
Verminderung  der  A  u  f  b  e  w  ah  r  u  n  g  s  k  o  st  e  n;  ***)
*&amp;gt;  Vor  dem  Kriege  dienten  die  Trockenkartoffeln  ganz  überwiegend
als  Viehfutter.
**)  Den  Trockenkartoffeln  werden  auch  manche  besonders  günstige
Wirkungen  nachgerühmt,  z.  B.  sollen  die  Pferde  wenig  bei  der  Arbeit
schwitzen,  der  Haarwechsel  soll  beschleunigt  werden  usw.
*•**)  Die  Trockenkartoffeln  beanspruchen  bedeutend  weniger  Raum
.  und  Pflege  als  die  Rohkartoffcln.
        <pb n="10" />
        /

—  8  —
Bessere  Au  snutzung  ber  Kartoffelernte  dadurch,
daß  die  Verfütterung  lediglich  durch  die  Bedürfnisse  der  Viehhaltung
bestimmt  wird.  Während  Rohkartoffeln  bis  zum  Mai  verfüttert  sein
müssen,  wenn  man  nicht  zu  viel  Nährstoffe  einbüßen  will,  kann  man  bei
der  Verfütterung  von  Trockenkartofseln  haushälterisch  verfahren,  den
Segen  einer  reichen  Kartoffelernte  für  das  ganze  Jahr  nutzbar  machen
und  auch  Reserven  zum  Ausgleich  einer  etwaigen  schlechteren  Ernte
in  das  folgende  Jahr  mit  hinübernehmen.
Wie  hoch  sind  nun  diese  Vorteile  zu  bewerten,  wie  teuer  darf  sie
der  Landwirt  bezahlen?  Da  wir  bei  dieser  Frage  die  Kosten  mit  dem
Wert  des  Produkts  vergleichen,  kann  man  die  Frage  auch  so  stellen:
Einen  wie  großen  Teil  des  Fertigprodukts  dürfen
die  T  r  o  ck  e  n  k  o  st  e  n  verzehren?*)
Diese  Frage  dürfte  sich  am  besten  auf  Grund  folgender  Überlegung ­
  beantworten  lassen:  Wenn  der  Landwirt  seine  sämtlichen
Kartoffeln  trocknete,  würde  er  etwa  10—20  Prozent  vor  dem  Verderben ­
  retten.  Nun  ist  es  aber  natürlich  weit  vorteilhafter,  wenn  er
nur  denjenigen  Teil  seiner  Ernte  trocknet,  der  besonders  hohen
Schwundverlusten  ausgesetzt  ist.  In  den  ersten  Monaten  nach  der
Ernte  sind  die  Verluste  bis  auf  etwa  angefrorene  Kartoffeln,  die
nur  durch  sofortige  Verarbeitung  vor  dem  gänzlichen  Verderben
gerettet  werden  können,  verschwindend  gering.  Dagegen  steigen  sie
mit  Einsetzen  der  warmen  Jahreszeit  weit  über  den  Durchschnittssatz ­
  von  10  Prozent  bis  auf  30—50  Prozent.  Wenn  daher  der
Landwirt  nur  die  besonders  gefährdeten,  also  angefrorene,  kranke  und
diejenigen  Kartoffeln,  die  etwa  über  den  Februar  oder  März  hinaus
aufbewahrt  werden  müßten,  trocknet,  so  wird  der  Gewinn  an  Nährstoffen ­
  hierbei  vielleicht  30—40  Prozent  der  Ernte  ausmachen,  wobei ­
  er  dann  außerdem  an  Stelle  eines  minderwertigen  Produkts,
das  vom  Vieh  oft  nur  widerwillig  —  zuweilen  nicht  ohne  Schaden  —
genommen  wird,  ein  hochwertiges  und  einer  weit  vielseitigeren  Verwendung ­
  fähiges  Erzeugnis  gewonnen  hätte.  Wir  glauben  daher
sagen  zu  dürfen,  daß  die  Trocknung  noch  als  wirtschaftlich  betrachtet
werden  kann,  wenn  die  Trockenkosten  selbst  30  %  vom  Wert  des
Fertigprodukts  erreichen.  Einen  anderen  Maßstab  für  die  Rentabili-*)

  Bei  der  genossenschaftlichen  Trocknung  bekommt  diese  Frage  oft
eine  handgreifliche  Bedeutung.  Die  Genossen  lassen  häufig  nur  für
den  Eigenbedarf  trocknen.  Verkauft  wird  nur  soviel,  wie  nötig  ist,
um  die  Betriebskosten  zu  decken.  In  den  Abzügen,  die  dem  einzelnen
Genossen  auf  den  Zentner  des  hergestellten  Trockenprodukts  gemacht
werden,  hat  er  daher  unmittelbar  vor  Augen,  wieviel  die  Trockenkosten
vom  Produkt  verzehren.
        <pb n="11" />
        tät  der  Trocknung  erhält  man,  indem  man  danach  fragt,  wie  hoch
sich  die  verarbeiteten  Rohkartoffeln  verwerten,  und  den  Vei&amp;gt;
Wertungspreis  vergleicht  mit  dem  Marktpreis  für  Rohkartoffeln.
Beträgt  z.  B.  der  Flockenpreis  8  dl,  die  mittlere  Ausbeute  1  :4
und  die  Trockenkosten  0,50  dl  für  den  Zentner  Rohkartoffeln,  so
würden  die  Trockenkosten  sich  aus  25  %  vom  Wert  des  Fertigprodukts ­
  stellen  und  der  Zentner  Rohkartosfeln  sich  mit  1,50  dl  verwerten. ­
  Auf  Grund  einer  solchen  Berechnung  wird  der  Landwirt
unter  Berücksichtigung  der  Marktlage  jeweils  die  Frage  entscheiden
können,  ob  er  mit  Vorteil  trocknen  wird  oder  nicht.
Um  ein  Bild  von  den  Preisverhältnissen  zu  geben,  seien  nachstehend ­
  die  Monatsdurchschnittspreise  für  Flocken  in  den  letzten  Jahren
vor  dem  Kriege  mitgeteilt.  Es  muß  jedoch  vorausgeschickt  werden,
daß  unmittelbar  aus  den  Preisen  keine  völlig  zutreffenden  Rückschlüsse
auf  die  durchschnittliche  Verwertung  der  Rohkartosfeln  gemacht  werden
können,  da  die  Fabrikationskosten  stark  durch  den  Grad  der  Betriebsausnutzung ­
  (Beschäftigung)  und  den  Stärkegehalt  der  verarbeiteten
Kartoffeln  beeinflußt  werden.  Es  ist  daher  kaum  angängig,  einen
Durchschnittssatz  für  die  Trocknungskosten  aufzustellen.*)
Monatsdurchschnittspreise  für  Flocken  in  Käufers  Säcken**)
frei  Station  der  Fabrik  (in  Mark  für  50  Kilogramm).

Monat

1910

1911

1912

1913

Januar  .  .

....  7,92

7,46

10,56

7,84

Februar  .  .

....  7,87

7,95

11,79

8,14

März  .  .  .

....  8,02

7,70

12,27

8,22

April  .  .  .

.  .  .  .  7y81

7,66

11,98

8,40

Mai  ...

....  7,72

8,10

11,56

8,16

Juni  .  .  .

....  7,49

8.36

10,63

7,95

Juli  ....

....  7,44

8,60

9,60

8,28

August  .  .  .

....  7,26

9,60

9,35

8,38

September  .  ,

....  7,51

10,32

8.19

7,55

Oktober  .  .

....  7,51

10,30

7,90

7,18

November  .  .

....  7,50

10,86

7,94

6,98

Dezember  .  .

....  7,42

10/89

7,76

6,96

Die  Schnitzelpreise  waren,  soweit  überhaupt

solche  notiert

wurden,

durchschnittlich  um

50  Pfg.  niedriger.

.  Es

muß  ferner

bemerkt

werden,  daß  diese  Preise  keine  Marktnotierungen  sind,  da  es  bisher

*)  Die  Trocknungskosten  schwankten  je  nach  den  besonderen  Ilmständen ­
  (Qualität  der  verarbeiteten  Kartoffeln,  Leistungsfähigkeit  der
Apparate,  Betriebsausnutzung  usw.)  vor  dem  Kriege  etwa  zwischen
35—70  Pfg.  für  den  Zentner  Rohkartoffeln.
**)  Nach  den  wöchentlichen  Marktberichten  des  Deutschen  Landwirtschaftsrats ­
  abgedruckt,  im  Jahrbuch  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten ­
  1014,  S.  480.
        <pb n="12" />
        11

keinen  eigentlichen  Markt  für  Trockenkartoffeln  gab.  Die  Preife  sind
auf  Grund  der  einzelnen  Abschlüsse  der  Fabriken  ermittelt.
Das  beigefügte  D  i  a  g  r  a  m  m  veranschaulicht  die  Preisbewegung
und  das  Preisverhältnis  von  Kartoffelflocken,  Brennkartoffcln,  Mais
und  Gerste  mit  den  monatlichen  Schwankungen  der  Jahre  1910
bis  1913.
Die  hohe  Kurve  des  Flockenpreises  deutet  auf  eine  gefährliche
Schwäche  des  T  r  o  ck  e  n  g  e  w  e  r  b  e  s  hin.  Da  nämlich  jene
Flockenpreisc  etwa  den  Produktionskosten  entsprechen,  also  nicht  etwa
eine  ungewöhnlich  günstige  Verwertung  der  Kartoffeln  darstellen,  so
geht  aus  dem  Preisverhältnis  hervor,  daß  die  Trockenkartoffeln  in  den
anderen  Futtermitteln  eine  gefährliche  Konkurrenz  haben.  Dabei  ist
besonders  zu  beachten,  daß  die  Flockenpreise  sich  ab  Station  der  Fabrik
verstehen,  während  der  Gersteirpreis  im  Diagramm  für  Rhcinhäfen,
also  gerade  für  das  Bedarfsgebiet,  gilt.  Auch  der  Mais  ist  in  dieser
Beziehung  den  Flocken  überlegen.  Ta  die  Maiskurve  den  Breslauer
Preisen  entspricht,  so  zeigt  sie,  daß  der  Mais  den  Flocken  selbst  in
ihrem  Produktionsgebiet  gewachsen  ist,  obwohl  es  für  Mais  frachtungünstig ­
  gelogen  ist.
Tatsächlich  hatte  das  Trockengewerbe  schon  mit  A  b  sa  tzschwierigk
  eiten  zu  kämpfen.  Wenn  trotzdem  die  Entwicklung  des  Trockncreigvwerbes
  geradezu  stürmisch  genannt  werden  muß  und  besonders  in
den  letzten  Friedensjahren  (seit  1909),  wie  die  auf  S.  6  mitgeteilten
Zahlen  zeigen,  ein  beschleunigtes  Tempo  annahm,  so  spricht  das  nicht
gegen  diese  Behauptung.  Es  erklärt  sich  einmal  aus  der  lebhaften
Propaganda,  die  für  die  Trocknung  gemacht  wurde,  und  zweitens  aus
dem  Druck  der  Kartoffelüberproduktion,  der  allen  großen  Kartoffelproduzenten
  sehr  fühlbar  war  und  jener  Propaganda  Nachdruck  und
auch  Berechtigung  verlieh.  Die  Trocknung  vermied  aus  jeden  Fall  die
Gefahr  des  Verderbens,  so  daß,  wenn  sie  selbst  als  teuer  anzusehen
war,  der  Landwirt  sich  doch  sagen  mußte,  daß  nicht  zu  trocknen
unter  Umständen  noch  teurer  werden  konnte.  Dies  zeigte  sich  vor  allem
bei  guten  Ernten:  bei  der  Rekordernte  1913  sprachen  die  Landwirte
geradezu  von  einer  Katastrophe.  Vom  Druck  der  Kartoffel-Überproduktion ­
  kam  man  unter  den  Druck  der  Trockenkartofsel-Uberproduktion.
  Dieser  war  zwar  erst  schwach  fühlbar,  mußte  aber  auf  die  Dauer
die  bis  dahin  so  viel  versprechende  Entwicklung  des  Trockengcwerbcs
stark  gefährden.  Das  Vorhandensein  dieses  Druckes  wird  statistisch
durch  die  von  der  Zentralstelle  für  das  Trocknungswesen  veranstaltete
Erhebung  über  Trocknnngseinrichtungen  erwiesen,  wenn  wir  die
Leistungsfähigkeit  und  tatsächliche  Verarbeitung
im  Betriebsjahr  1913/14  gegenüberstellen:
        <pb n="13" />
        E

—  12  —
Übersicht  über  Zahl,  Leistungsfähigkeit  *)  und  Verarbeitung  der
Flockenfabriken  im  Betriebsjahr  1913/14.

Ostpreußen,  selbständige  Betriebe
Nebenbetriebe  20
Westpreußen,  selbständige  Betriebe
Nebenbetriebc  30
Brandenburg,  selbständige  Betriebe
Nebenbetriebe  40
Pommern,  selbständige  Betriebe
Nebenbetriebe
Posen,  selbständige  Betriebe  ....  12
Nebenbetriebe  57
Schlesien,  selbständige  Betriebe
Nebenbetriebe  53
Die  östlichen  Provinzen  zusammen
selbständige  Betriebe  ....
Nebenbetriebe  .  .  243
Ganz  Deutschland
selbständige  Betriebe  .  .
Nebenbetriebc
Die  Übersicht  zeigt,  baß  die  Anlagen  in  dem  guten  Kartoffeljahre ­
  1913,  wo  die  Fabriken  hätten  mit  Rohkartoffeln  überschwemM
sein,  müssen,  selbst  nur  für  eine  mittlere  Betriebsdauer  (Oktober-——-
 1 -——-  "
•*)  Die  L  e  i  st  u  n  g  s  f  ä  h  i  g  k  e  i  t  ist  hierbei  für  eine  Betriebsdauer  vor;
125  Tagen  mit  Tag-  und  Nachtschicht  berechnet,  die  bei  den  selbständigen
-Anlagen  als  Mindestdauer  für  rentable  Ausnutzung  zu  betrachten  ist.
Bei  den  landwirtschaftlichen  Nebenbetrieben  kann  man  eine  .solche
Mindestgrenze  für  gute  Rentabilität  nicht  ohne  weiteres  ziehen,  da  hser
gewöhnlich  bie  Brennkampagne  die  Trocknung  ablöst,  und  zwar  beginnt
der  Landwirt  möglichst  im  Januar  mit  dem  Brennen,  um  in  der
ganzen  Zeit  bis  zur  neuen  Grünfutterernte  die  Schlempe  für  sein  Rindvieh ­
  zu  haben.  Da  ein  gleichzeitiger  Betrieb  von  Brennerei  und  Trocknnngsanlage
  aus  technischen  Gründen  schwer  oder  gar  nicht  durchzuführen ­
  ist  (Mangel  an  geschultem  Personal,  Überlastung  des  Dampfkessels ­
  usw.)  und  jedenfalls  in  den  seltensten  Fällen  vorkommt,  so  drängt
sich  die  Zeit  für  die  Trocknung  hier  in  der  Regel  auf  3  Monate  zusammen; ­
  eine  Betriebsdauer  von  90  Tagen,  also  ca.  75  °/ 0  der  normalen ­
  Betriebsdauer,  darf  bereits  als  hoch  angesehen  werden.  Die
Zukunstshoffnungen  der  führenden  Männer  des  Trocknungsgewerbes
sind  auf  eine  Betriebsdauer  von  200  Tagen  als  erstrebenswertes,  aber
Wohl  nie  erreichbares  Ziel  gerichtet.  150  Tage  dürften  normalerweise
das  praktisch  zu  verwirklichende  Maximum  sein.

Zahl  der

Leistungs-Verarbeitete



Betriebe

fähigkeit

Rohware

t

t

.  .  1

1  500

1  400

.  .  20

24  300

6  300

.  .  3

10  100

6  300

.  .  30

52  300

23  400

.  .  10

46  100

48  100

.  .  40

72  600

26  000

.  .  6

22  900

19  700

.  .  43

58  000

60  600

.  .  12

57  200

51  500

.  .  57

128  500

58  800

.  .  15

61  200

39  600

.  .  53

90  800

31400

.  .  47

199  000

166  600

.  .  243

426  500

206  500

.  .  101

297  800

318  800

.  .  270

469  700

220  900
        <pb n="14" />
        Januar)  im  allgemeinen  längst  nicht  voll  ausgenutzt  wurden.  Die
Beschäftigung  beträgt  z.  B.  für  die  sechs  östlichen  preußischen  Provinzen
(das  Hauptüberschußgebiet)  nur  84  %  der  Leistungsfähigkeit  bei  den
selbständigen  und  gar  nur  48  %  bei  den  Nebenbetrieben.  Bei  diesen
machen  die  landwirtschaftlichen  Nebenbetriebe  in  Pommern  eine
rühmliche  Ausnahme,  die  durchschnittlich  länger  als  125  Tage  gearbeitet ­
  haben  müssen,  ebenso  die  selbständigen  Anlagen  in  Brandenburg.
Für  den  Reichsdurchschnitt  ist  der  Beschäftigungsgrad  noch  ungünstiger, ­
  nämlich  74  %,  bezw.  47  %.
Wenn  auch  in  einzelnen  Fällen  andere  Gründe  für  die  mangelhafte ­
  Ausnutzung  der  Anlagen  verantwortlich  gewesen  sein  mögen,  so
kann  die  Tatsache  in  ihrer  Allgemeinheit  doch  nur  durch  mangelhafte  -
Absatzbedingungen*)  erklärt  werden,  da  unter  sonst  gleichen
Umständen  die  Rentabilität  des  Betriebs  mit  der  Betriebsdauer  oder
dem  Grade  der  Ausnutzung  wächst.
Der  Trockenkartosselmarkt  schien  mithin  der  gleichen  Gefahr  ausgesetzt ­
  wie  der  Kartoffelmarkt,  der  Spiritus-  und  der  Stärkemarkt.

*)  Wenn  die  „Trocknungsindustrie"  1914  Nr.  20  S.  200  schreibt:
Eine  mangelnde  Absatzmöglichkeit  mar  für  Trockenkartofseln  bisher
nirgends  vorhanden,  im  Gegenteil,  dieses  vorzügliche  Futtermittel  war
sehr  gefragt  und  ist  es  heute  noch  mehr  (September  1914,  natürlichl),
so  ist  zu  entgegen:  schon  nach  der  absol.  Höhe  der  Verarbeitung  vor  dem
Kriege  konnten  die  Trockenkartoffeln  nicht  über  eine  gewisse  lokale  Bedeutung ­
  hinausgelangt  sein.  Auch  ist  leicht  einzusehen,  daß  sie  infolge
des  Transportwiderstandes  in  den  eigentlichen  Bedarssgegendcn,  in  Westdeutschland, ­
  nicht  mit  dem  Futtergetreide  konkurrieren  konnten.  Außerdem ­
  widerlegt  die  Trocknungsindustrie  im  gleichen  Aufsatz  sich  selbst:
„Es  war  schon  in  normalen  Jahren  schwierig,  für  eine  neue  Trocknerei
die  nötigen  Kartoffeln  zusammenzubringen!"  Wie  kommt  das,  wenn
die  Absatzbedingungen,  also  die  Verwertung  so  gut  sind?  Und  wie
kommt  es,  daß  selbst  in  einem  Jahre,  wo  der  Kartoffelsegen  geradezu
als  Kalamität  galt,  die  Verarbeitung  sehr  zu  wünschen  übrig  lästt?
Die  oben  mitgeteilten  Zahlen  über  den  Beschäftigungsgrad  der  Anlagen ­
  und  schließlich  die  Klagen  der  Trockner  in  den  Generalversammlungen ­
  des  Vereins  Deutscher  Kartosfeltrockner  sind  Beweis  genug  dafür, ­
  daß  die  Absatzsrage  durchaus  nicht  so  glänzend  gelöst  war,  wie
es  nach  dem  Urteil  der  Trocknungsindustrie  scheinen  möchte.  Gewiß,  für
die  großen  Genossenschaststrocknereien  Mitteldeutschlands,  z.  B.  Hannovers, ­
  die  in  erster  Linie  für  den  Eigenbedarf  arbeiten,  und  nur  in  kleinem ­
  Umfange,  zur  Deckung  der  Betriebskosten,  für  den  Absatz,  bestanden
besondere  Schwierigkeiten  nicht,  da  die  lokale  Nachfrage  das  Angebot
ausglich.  Anders  für  Ostdeutschland,  das  selbst  relativ  wenig  aufnahmefähig ­
  ist  und  in  Westdeutschland  sein  natürliches  Absatzgebiet  hätte.  Hier
wurde  aber  das  Produkt  noch  durch  den  Transport  um  durchschnittlich
fast  1  Mark  verteuert  und  war  darum  nicht  konkurrenzfähig.
        <pb n="15" />
        14

Die  Hoffnungen,  die  die  führenden  Männer  der  Kartoffelgewerbe  und
des  Kartoffelbaus  auf  die  Trocknung  setzten,  drohten  zuschanden  und
der  Zwang  zur  Anbauverringerung  damit  unvermeidlich  zu  werden.
Das  Jahr  1913  mit  feiner  Riesenkartoffelernte  zeigte  deutlich,
daß  solche  Befürchtungen  begründet  waren.  Der  Markt  war  mir
Kartoffeln  überschwemmt,  und  Entwertung  bis  unter  die  Gestehungskosten ­
  sowie  Verluste  weit  über  den  Durchschnittssatz  durch
Fäulnis  waren  die  natürlichen  Folgen.  Das  bedeutete  eine  beklagenswerte ­
  volkswirtschaftliche  Verschwendung  und  eine  unmittelbare  Bedrohung ­
  des  Kartoffelbaus.
Diese  Sachlage  drängte  mit  Gewalt  zu  neuen  Lösungsversucheu.
Die  Zeit  war  reif  für  die  Verwirklichung  eines  Planes,  den  der  tatkräftige ­
  und  ideenreiche  Organisator  der  Kartoffelverwertungsgewerbe,
  Max  Delbrück,  entworfen  hatte,  nämlich  die  Gründung ­
  der  „Gesellschaft  zur  Förderung  des  Baues
und  der  wirtschaftlich  zweckmäßigen  Verwendung ­
  von  Kartoffeln"  (B.  V.  K.)  im  Februar  1914.
Diese  Gesellschaft  sollte  die  Kartoffelerzeuger  und  die  kartoffelverarbeitenden
  Gewerbe  in  einer  großen  Organisation  zusammenfassen, ­
  der  die  Aufgabe  zufiel,  für  die  Verwertung  der  gesamten
Kartoffelernte  jeweils  einheitliche  Richtlinien  aufzustellen.  Es  sollte
ihr  als  vornehmstes  Mittel  zur  Bekämpfung  der  drohenden  Kartoffelüberproduktion ­
  das  Recht  zustehen,  für  alle  ihre  Mitglieder  je  nach
dem  Ernteausfall  eine  Konservierungspflicht  festzusetzen,  vorläufig  bis
zur  Höchstgrenze  von  10  %  der  Ernte.  Man  wollte  also  zunächst  den
Kartoffelmarkt  sowie  Stärke-  und  Brennereigewerbe  durch  eine  indirekte ­
  Produktionsbindung  entlasten.  Das  konnte  natürlich  nur  Erfolg
haben,  wenn  möglichst  a  l  l  c  Produzenten,  zum  mindesten  des  östlichen
Überschußgebietes  der  Gesellschaft  beitraten.  Man  fetzte  damit  bei  den
Kartoffelproduzenten  ein  hohes  Maß  von  Einsicht  und  Solidaritätsgefühl ­
  voraus,  weil  sich  für  den  Einzelnen  sichtbare  und  meßbare  Erfolge ­
  als  Entgelt  für  die  auferlegte  Verpflichtung  nicht  sobald  zeigen
konnten.  Der  Kartoffelmarkt  mußte  aber,  wenn  der  Gedanke  voll  verwirklicht ­
  wurde,  nicht  nur  scheinbar,  sondern  wirklich  entlastet
werden,  da  die  konservierten  Kartoffeln  erst  gegen  Ende  des  Erntejahres
  nach  Verbrauch  der  übrigen  Ernte  sinngemäß  zu  verwenden
waren,  also  in  einer  Zeit,  wo  sie  nicht  mehr  mit  der  Rohkartoffel
(auch  nicht  mit  Schlempe  oder  Pülpe)  konkurrierten.  Als  Konservierungsmittel ­
  kam  Einsäuern  und  hauptsächlich  Trocknen  in
Frage.  Dehnte  man  jedoch  die  Trocknung  noch  künstlich  aus,
so  mußten  die  Schwierigkeiten  des  Trockengewerbes  natürlich  noch
        <pb n="16" />
        15

steigen  und  der  Plan  hierdurch  zum  Scheitern  gebracht  werden,  wenn
nicht  die  Gesellschaft  gleichzeitig  den  Absatz  der  Trockenkartofseln  in
irgendeiner  Weise  wirksam  förderte.  Die  Einbürgerung  der  Trocken»
kartoffeln,  hauptsächlich  durch  Verdrängung  ausländischer  Futtermittel,
gehörte  deshalb  auch  zu  ihren  ersten  Aufgaben.  Wenn  sie  sich  hierin
mehr  Erfolg  versprach,  als  das  Trockengewerbe  unter  dem  Sporn
des  Selbsterhaltungstriebes  bisher  mit  eigenen  Kräften  erreicht  hatte,
so  konnte  sie  das  nur,  wenn  sie  über  besondere  Mittel  verfügte.  Als
solche  waren  folgende  ins  Auge  gefaßt:  Diejenigen  Mitglieder,  die
selbst  aus  irgendwelchen  betriebstechnischen  Gründen  nicht  trocknen
konnten  oder  wollten,  sollten  an  Stelle  dessen  einen  entsprechenden  Teil
Trockenkartoffeln  kaufen.  Für  diejenigen,  die  infolge  ihrer  Lage  zu  den
großen  Bedarfszentren  in  erster  Linie  oder  ausschließlich  Speisekartoffeln
  bauten,  war  eine  Ablösung  in  Form  von  geringen  Geldbeiträgen ­
  pro  rata  der  Ernte  vorgesehen,  aus  denen  ein  Fonds  zur
Förderung  des  Absatzes  der  Kartoffelfabrikate  (Stärke  und  Trockenkartoffel) ­
  gespeist  werden  sollte.  Diese  wollte  man  bewirken  hauptsächlich ­
  durch  intensive  Propaganda  für  die  Einbürgerung  der  Trockenkartoffeln ­
  als  Futtermittel.*)  Gleichzeitig  sollte  eine  Verbilligung
der  Fabrikate  durch  Verminderung  der  Gestehungskosten  angestrebt ­
  werden.  Zu  diesem  Zweck  war  einmal  die  Errichtung  einer
Trocknungsversuchsanstalt  zur  Verbesserung  der  Trocknungsmethoden
geplant,  andererseits  wollte  man  an  die  staatliche  Hilfe  appellieren,
indem  man  z.  B.  billigere  Frachttarife  forderte,  um  den  Frachtvorteil
von  russischer  Futtergerste  und  russischem  und  amerikanischem  Mais
im  Rheinlande  herabzumindern.  Weiter  wollte  man  neue  Verwendungsarten ­
  für  die  Kartoffelfabrikate  erschließen,  namentlich  für  das
aus  den  Kartoffelflocken  durch  Vermahlung  und  Sichtung  hergestellte
Kartoffelwalzmehl.  In  Anbetracht  der  späteren  Entwicklung  im  Kriege
mag  hier  erwähnt  werden,  daß  Parow  in  feinem  Bericht  auf  der
Generalversammlung  des  Vereins  Deutscher  Kartoffeltrockner

*)  Wobei  auch  vor  allem  daran  gedacht  war,  beim  Kriegsministerium ­
  darauf  zu  dringen,  daß  die  Haferration  der  Heerespferde  teilweise
durch  Trockenkartofseln  ersetzt  würde.  Versuche  in  dieser  Richtung  hatte
die  Heeresverwaltung  schon  seit  1909  mit  günstigem  Erfolge  anstellen
lassen.  Der  Vorsitzende  des  Vereins  Deutscher  Kartoffeltrockner,
v.  Naehrich,  beklagte  jedoch  in  der  später  zu  besprechenden  Sitzung  vom
7.  August  1914  im  R.  A.  d.  I.,  daß  trotzdem  die  Militärverwaltung  eine
ablehnende  Haltung  zeigte.  Die  Trockner  glaubten  dies  auf  ein  ^unberechtigtes ­
  Vorurteil  der  Veterinäre  zurückführen  zu  müssen.  Herr
v.  Naehrich  vermutete,  daß  die  baulichen  Einrichtungen  der  Proviantämter, ­
  die  lediglich  auf  Hafer  zugeschnitten  und  nicht  für  Aufnahme
von  Trockenkartofseln  eingerichtet  seien,  das  Haupthindernis  bildeten.
        <pb n="17" />
        16

(19.  Februar  1914*)  die  Einführung  der  Kartoffelfabrikale,  namentlich ­
  des  Walzmehls  als  Brotmehlzusatz  lebhaft  forderte,  weil  auf  diese
Weife  Deutschland  von  der  Auslandszufuhr  von  Brotmehl  vollkommen
unabhängig  werden  könne.  Diese  Forderung  war  von  ihm  und
Delbrück  schon  früher  wiederholt  erhoben  worden.  Besonders  bemerkenswert ­
  aber  ist,  daß  Parow  damals  ausdrücklich  auf  die  Bedeutung ­
  hinwies,  die  die  Streckung  des  Brotmehls  mit  Kartoffelprodukten ­
  im  Kriege  gewinnen  werde.
Da  die  neue  Gesellschaft  überhaupt  nur  bei  entsprechender  finanzieller ­
  Ausrüstung  Aussicht  auf  Erfolg  haben  konnte,  so  übernahm
der  Verwertungsverband  der  Spiritusfabrikant
  e  n  mit  seinen  reichen  Mitteln  diese  Aufgabe,  wofür  dann  den
Brennern  auch  der  maßgebende  Einfluß  in  der  Leitung  eingeräumt
wurde.  Sie  entsandten  die  Hälfte  der  Mitglieder  in  den  leitenden
Ausschuß.  Ehe  die  neue  Organisation  aber  den  Nachweis  ihrer
Kraft  und  Wirksamkeit  erbringen  und  damit  die  Frage  der  Kartoffeltrocknung ­
  entscheiden  konnte,  kam  der  Krieg.
II.  Stand  der  Kartoffeltrocknerei  bei  Ausbruch  des  Krieges.
Bevor  wir  zur  Kriegswirtschaft  übergehen,  wollen  wir  noch  den
Stand  der  Kartoffeltrocknerei  und  ihren  Anteil  an  der  Kartoffelverarbeitung ­
  vor  dem  Kriege  betrachten,  um  daraus  einen
Anhalt  für  die  Beurteilung  der  Hoffnungen  zu  gewinnen,  die
die  Kartoffelproduzenten  auf  sie  setzten.  Wir  haben  oben  bereits  das
Verhältnis  von  Leistungsfähigkeit  und  Verarbeitung  der  Flockenanlagen ­
  im  letzten  Friedensjahre  beleuchtet.  Wir  wollen  jetzt  von  den
Absatzschwierigkeiten,  die  wir  in  der  Hauptsache  für  den  unzulänglichen
Grad  der  Beschäftigung  der  Fabriken  verantwortlich  machten,  absehen
und  nur  die  t  e  ch  n  i  s  ch  e  L  e  i  st  u  n  g  s  m  ö  g  l  i  ch  ke  i  t  als  Maßstab
für  die  Bedeutung  der  Kartoffeltrocknung  annehmen.  Wir  fragen:
War  die  Kartoffeltrocknung  ihrem  bisherigen  Umfange  nach  überhaupt
imstande,  den  Kartoffelmarkt  zu  entlasten?
Nach  den  von  der  Zentralstelle  für  das  Trocknungswesen**)
mitgeteilten  Zahlen  betrug  die  Anzahl  und  Leistungsfähigkeit  der
Walzen-  und  Trommeltrocknungsanlagen  1913/14:  .

*)  Vergl.  Jahrb.  des  Vereins  Deutscher  Spiritusfabrikanten  1914,
S.  367.
**)  Entwicklung  und  Stand  der  Trocknung  landw.  Erzeugnisse  usw.
von  O.  Eisener.  Herausgegeben  von  der  Zentralstelle  für  das  Trocknungswesen ­
  Berlin  4948.
        <pb n="18" />
        17

Deutschland

Zahl  der  Leistungs-  Zahl  der  LeistungsBetriebe ­
  fähigkett  Betriebe  fähigkeit

selbständige  Betriebe  ...  101  429700  47  199000

270  469  700  243  426  500

78  etwa  340  000  68  etwa  235  000

Trommeltrockner*)

Zusammen

449  1  239  400  358  860  500

Diese  Zahlen  können,  entsprechende  Verlängerung  der  Betriebsdauer ­
  (auf  150—156  Tage),  die  technisch  durchaus  möglich  ist/vorausgesetzt,
  noch  um  20—25  °J 0  erhöht  werden,  so  daß  die  Gesamtleistungssähigkeit
  der  Kartoffeltrocknungsanlagen  vor  dem  Kriege  in  ganz
Deutschland  auf  rund  1,5  Millionen  Tonnen  zu  schätzen  ist,  wovon
auf  Ostdeutschland  (die  sechs  östlichen  preußischen  Provinzen)  knapp
1,1  Millionen  Tonnen  entfielen.  Die  Verarbeitung  der  Stärkefabriken ­
  betrug  dagegen  (1910/11)  etwa  1,3  Millionen  Tonnen,  die  der
Brennereien  (1912/13)  etwa  2,7  Millionen  Tonnen.
Die  Gesamtleistungsfähigkeit  der  drei  Industrien  belief  sich  also
auf  6,5  Millionen  Tonnen,  wovon  entfielen  auf

Brennerei  etwa
Trocknerei  etwa
Stärkegewerbe  etwa

49  cj c

27  %
24  %

Es  ist  aber,  unr  ein  richtiges  Bild  zu  gewinnen,  besser,  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Trocknerei  mit  der  Kartoffelernte  zu  vergleichen.
Wir  nehmen  die  Erntezahlen  von  1914**),  die  ungefähr  dem  Durchschnitt ­
  des  vorausgegangenen  Jahrfünfts  entsprechen.  Die  Gesamternte ­
  betrug  45,6  Millionen  Tonnen,  mithin  betrug  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Trocknereien  3,3  %.  In  dieser  Form  ist  der  Vergleich
jedoch  nichtssagend.  Wir  müssen  die  Leistungsfähigkeit  der  Trocknereien ­
  dem  Teil  der  Ernte  gegenüberstellen,  der  als  Druck  auf  den
Markt  wirksam  wird.
Wir  beschränken  uns  daher  zunächst  auf  das  eigentliche  Druckgebiet,
  Ostdeutschland,  und  bringen  von  der  Ernte,  die  22  Millionen
Tonnen  beträgt,  vorweg  den  normalen  Verbrauch,  der  unter  allen
Umständen  glatt  aufgenommen  wird,  in  Abzug,  und  zwar  zunächst:

*i  Das  Verzeichnis  der  Zentralstelle  für  das  Trocknungswesen  weist
157  Trommeltrocknungsanlagen  für  das  Reich,  davon  94  sur
Ostdeutschland  auf  mit  einer  Leistungsfähigkeit  von  683  000  t  bzw.
333  000  t.  Hiervon  trockneten  1913/14  .aber  nur  78  bzw.  68  Kartoffeln,
so  daß  die  Leistungsfähigkeit  diesem  Verhältnisse  entsprechend  geschätzt
wurde.
**)  Statistisches  Jahrbuch  des  Deutschen  Reiche-  1915.  ^
Hcst  51'55.  2
        <pb n="19" />
        18

1

Aussaat  *  **) )  etwa  3  Mill.  t
Wkartoffelbedarf  etwa  5  Mill.  t
Mindestverbrauch  ***)  von  Brennerei  und
Stärkegewerbe  etwa  3  Mill.  t
Zusammen  11  Mill.  t****)
Ferner  würde  der  normale  Bedarf  an  Futterkartoffeln  bei
rationeller  Verfiitterung  noch  in  Abzug  zu  bringen  fein.  Während
nun  der  oben  festgestellte  normale  Bedarf  für  Aussaat  an  Saat-,  Eßund
  Brennkartoffeln  von  dem  Ausfall  der  Ernte  im  großen  und  gangen
unabhängig  ist,  würde  dies  für  den  normalen  Futterkartoffelbedarf
nicht  zutreffen,  weil  die  kleinen  Betriebe  bis  zu  20  Hektar  jedes
Quantum  selbsterzeugter  Kartoffeln  ohne  Schwierigkeiten  derfüttern
  können,  indem  sie  die  Schweinehaltung  der  Ernte  anpassen.
Was  also  im  kleinen  Betrieb  tatsächlich  verfüttert  wird,  kann
als  rationell  verfüttert  gelten,  jedenfalls  würde  die  Erzeugung
der  Kleinbetriebe  überhaupt  nie  irgendwie  den  Markt  belasten.
Anders  verhält  es  sich  beim  Großbetrieb,  bei  dem  das  für  rationelle ­
  Verfiitterung  notwendige  Quantum  Futterkartoffeln  nicht  in
gleicher  Weise  mit  dem  Ernteausfall  wechselt,  weil  die  Viehhaltung
nicht  im  entferntesten  so  wie  im  Kleinbetriebe  veränderlich  ist.  Wir
können  für  den  Normalbedarf  an  Futterrohkartoffeln  der  Großbetriebe
keine  Zahlen  aufstellen,  weil  die  Verschiedenheit  der  Betriebe  in  bezug
auf  Viehhaltung,  Futtermittelanfall  (Schlempe,  Pülpe  usw.)  jede
Schätzung  unsicher  macht.  Dagegen  ist  der  tatsächliche  Verbrauch  der
Kleinbetriebe  an  Futterkartoffeln  mit  ziemlicher  Genauigkeit  festzustellen. ­
  Nach  der  landwirtschaftlichen  Betriebsstatistik  von  1907  entfiel ­
  in  Ostdeutschland  von  der  gesamten  Kartoffelanbaufläche  auf
Kleinbetriebe  bis  20  Hektar  43  %,  auf  größere  Betriebe  57  %.  Schätzt
man  nun  den  Saatkartosfelbedars  der  kleinen  Betriebe  dementsprechend
ans  zirka  45  %  des  Gesamtbedarfs  (3  Millionen  Tonnen)  =  1  350  000

*)  Anbaufläche  1914,  1,5  Mill.  ha,  Aussaat  pro  ha  10  Ztr.
**)  Ostdeutsche  Bevölkerung  19  Mill.,  angenommen  0,7  kg  Verbrauch ­
  aus  Kopf  und  Tag.
***)  Vorausgesetzt  ist  eine  Verarbeitung,  die  keine  Überlastung  des
Marktes,  also  schlechte  Verwertung  bedingt,  nach  folgender  Berechnung:
Verarbeitung  der  Brennereien  Ostdeutschlands  1912/13  2,25  Mill.  t;
Stärkegewerbe  1,3  Mill.,  da  100  %  der  Feuchtstärkefabriken  und  70  %
der  Trockenstärkefabriken  tn  Ostdeutschland,  so  ist  ein  Gesamtverbrauch
von  3  Mill.  t  für  Brennerei  und  Stärkegewerbe  in  Ostdeutschland  als
mäßig  anzusehen.
****)  Hierbei  ist  die  ziemlich  beträchtliche  Ausfuhr  von  Speise-  und
Saatkärtoffcln  nach  dem  Westen  außer  acht  gelassen,  weil  dafür  keine
Zahlen  vorliegen.  Die  Wirklichkeit  sieht  also  noch  günstiger  aus  als  das
im  Text  entworfene  Bild.
        <pb n="20" />
        19

2*

Tonnen,  den  Anteil  an  der  Speisekartoffelversorgung  auf  50  %*)
—  2  500  000  Tonnen,  zusammen  3  850  000  Tonnen.  —  Schätzen
wir  ferner  den  Anteil  an  der  Gesamternte  auf  zirka  40  Prozent,
also  9  Millionen  Tonnen,  so  bleiben  für  Verfütterung  und  Schwund
in  den  kleinen  Betrieben  9  Millionen  weniger  3  850  000  Tonnen,  sagen
wir  mindestens  5  Millionen  Tonnen.''*)  Vermindern  wir  nun  die  oben
festgestellte  Zahl  von  11  Millionen  Tonnen  um  diesen  Betrag,  so
bleiben  6  Millionen  Tonnen,  von  denen  die  Trocknereien  bei  1,1  Millionen ­
  Tonnen  Leistungsfähigkeit  also  20  °]c  aufnehmen  könnten.  Dies
ist  aber,  wenn  wir  uns  erinnern,  daß  wir  den  normalen  Futterkartoffelbedarf ­
  der  Großbetriebe  sowie  die  Ausfuhr  aus  Ostdeutschland ­
  nach  dem  Westen  noch  nicht  abgezogen  haben,  schon  als  ein  sehr
günstiges  Verhältnis  aufzufassen,  sodaß  wir  also  zu  dem  Schluß
kommen,  daß  die  Kartoffeltrocknerei  vor  dem  Kriege  schon  nach  ihrer
damaligen  technischen  Leistungsfähigkeit  und  bei  voller  Ausnutzung
der  Betriebe  wohl  imstande  war,  den  Kartoffelmarkt  wirksam  zu  entlasten. ­

Die  volle  Betriebsausnutzung  konnte  sich  aber  nur  verwirklichen,
wenn  die  Absatzbedingungen  günstiger  wurden  und  damit  eine  angemessene ­
  Bewertung  beim  Verkauf  auch  bei  größter  Produktion
ermöglichten.  Diese  war  wiederum  nur  möglich,  wenn  ihr  der  westdeutsche ­
  Futtermittelmarkt  erschlossen  wurde.  Nur  für  den  Eigenverbrauch ­
  würde  das  Einsäuern  schließlich  billiger  dieselben  Dienste
geleistet  haben.  Volkswirtschaftlich  betrachtet  mußte  jedoch  gerade  die
Versorgung  der  westlichen  Bedarfsgebiete  mit  Futtermitteln  als  ungemein ­
  wichtig  erscheinen.
Die  Frage  der  Kartoffeltrocknung  war,  wie  sich  also  immer  deutlicher ­
  zeigte,  eine  Absatzfrage.  Hier  mußte  alle  Arbeit  der
Trockner  und  der  neuen  Organisation  aller  Kartoffelproduzenten
ansetzen.  Das  war  die  Lage,  als  der  Krieg  ausbrach.

Um  den  höheren  eigenen  Verbrauch  gerecht  zu  werden;  doch  kaun
unter  Berücksichtigung,  daß  die  Großbetriebe  an  der  Versorgung  der
Ltädte  größeren  Anteil  haben,  diese  Schätzung  als  hoch  betrachtet  werden.
**)  Wohlgemerkt:  unter  Voraussetzung  einer  Lesamternte  von
2'2  Mill.  t  in  Ostdeutschland.
        <pb n="21" />
        B.  Die  Kartoffeltrocknung  in  der  Kriegswirtschaft
und  die  Bewirtschaftung  der  Erzeugnisse  der
Kartoffeltrocknerci  und  Stärkefabrikation.
I.  Die  Einleitung  einer  staatlichen  Förderung  der  Trocknung.
Am  7.  August  1914  fand  im  Reichsamt  des  Innern  unter  dem
Borsitz  des  Staatssekretärs  Delbrück  eine  Besprechung  über
Hackfruchtverwertung  statt,  an  der  Vertreter  der  interessierten  Reichsund ­
  preußischen  Ressorts  sowie  der  in  Frage  kommenden  Jnteressentenoereinigungen
  teilnahmen.*)  Wenn  wir  von  den  am  3.  Juli  1914
ergangenen  Ausfuhrverboten  für  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  sowie
für  Verpflegungs-,  Streu-  und  Futtermittel  und  dem  Ermächtigungsgesetz ­
  vom  4.  August  1914  wegen  ihres  allgemeinen  Charakters  absehen, ­
  so  ist  diese  Besprechung  als  der  erste  Schritt  zu  der  staatlich
beeinflußten  und  geregelten  Kriegsernährungswirtschaft  anzusehen.
Die  Beschränkung  dieser  ersten  Aussprache  auf  die  Hackfruchtv
  e  r  w  e  r  t  u  n  g  ist  nicht  zufällig.  In  seinen  einleitenden  Worten  wies
der  Staatssekretär  daraus  hin,  daß  der  Krieg  als  eine  der  wichtigsten
Aufgaben  die  Sicherstellung  des  Heeresbedarfs,  der  Volksernährung
und  des  Futtermittelbedarss  stelle.  Besondere  Maßnahmen  seien  bei
den  Hackfrüchten  angezeigt,  während  die  Getreidewirtschaft  solche  zunächst ­
  nicht  erfordere.  Er  begründete  diese  Auffassung  damit,  daß
beim  Getreide  die  zu  erwartende  Knappheit  zu  höheren  Preisen
und  damit  von  selbst  zur  gebotenen  Sparsamkeit  führen  werde,
während  umgekehrt  der  Überfluß  bei  den  Hackfrüchten  die  Gefahr ­
  nationalwirtschaftlicher  Verschwendung  auskommen  „ließe.  Diese
müsse  aber  unbedingt  verhütet  werden,  da  sorgsamste  Ausnutzung
aller  Hilfsquellen  angesichts  der  vorauszusehenden  Einfuhreinschränkung ­
  erstes  Kriegsgebot  sei.  Die  vom  Staatssekretär  befürchtete  Verschwendung ­
  schien  aus  folgenden  Gründen  möglich  oder  gar  wahrscheinlich ­
  zu  sein.  Die  Zuckerindustrie  und  damit  die  Verwertung ­
  der  Zuckerrüben  glaubte  man  durch  den  Wegfall  des  Exports
*)  Nämlich  des  Reichsschatzamts,  der  preußischen  Ministerien  für
Landwirtschaft,  Finanzen  und  Krieg,  ferner  Vertreter  vom  Verein
der  Spiritusfabrikanten  sDelb  rückst  Verein  deutscher  Kartosfeltrockner
sv.  Naehrich,  P  a  r  o  wst  Spirituszentrale,  Deutsche  Stärkeverkaussgenossenschast,
  Verein  der  Rohstärkefabrikanten,  Verband  deutscher  KartoffelinterLssenten,
  Gesellschaft  zur  Förderung  des  Baus  usw.  der  Kartifseln
  und  Verein  der  deutschen  Zuckerindustrie.
        <pb n="22" />
        21

gefährdet.  Das  Stärkegewerbe  stand  noch  stark  unter  dem
Druck  der  vorjährigen  Überproduktion,  der  Jnlandsmarkt  war
geradezu  überschwemmt,  so  daß  auch  für  dieses  das  Ausfuhrverbot
als  eine  gefährliche  Belastung  erschien,  wenngleich  die  Ausfuhr  hier
an  und  für  sich  nicht  die  Bedeutung  wie  bei  der  Zuckerindustrie  hatte
(sie  betrug  1913  etwa  18  559  Tonnen,  schätzungsweise  etwa  10  Prozent
der  Produktion).  Beim  Branntwein  glaubte  man  allgemein
an  einen  Rückgang  des  Trinkbranntweinverbrauchs.*)  Die  Verderb
lichkeit  der  Hackfrüchte  war  im  Kriege  besonders  gefährlich  infolge  der
Transportschwierigkeiten  (Pserdemangel,  Militärtransporte),  'Störungen ­
  des  Handels  durch  Einziehungen  usw.
Unter  diesen  Umständen  schienen  vorbeugende  Maßnahmen  zum
Schutze  der  Kartoffelernte  dringend  geboten.  Als  das  beste  und
zweckmäßigste  Mittel  aber  sah  man  allgemein  die  Trocknung  an.
Nun  sind  ja  die  volkswirtschaftlichen  Vorteile  der  Trocknung  so  unleugbar ­
  und  in  die  Augen  springend,  daß  der  Grundsatz  möglichster
Ausdehnung  der  Trocknung  unbedingt  als  richtig  zugegeben  werden
muß,  solange  die  Nahrungsdecke  zu  knapp  ist  und  die  Nachfrage
einem  absolut  begrenzten  Angebot  gegenübersteht.  Die  Trocknung
bedeutet,  da  sie  aus  jeden  Fall  Schwundverluste  vermeidet,  gewissermaßen ­
  die  Verwandlung  von  Kohle  in  Nahrungsmittel  und
damit  eine  absolute  Vermehrung  der  verfügbaren  Nährstoffmenge.
Dieses  Verfahren  mußte  grundsätzlich  im  Kriege  auch  dann  zur  Anwendung ­
  kommen,  wenn  es  sich  privatwirtschaftlich  nicht  rentierte.
Ein  anderes  freilich  war  es,  ob  man  dem  aufgestellten  Grundsatz
schon  durch  bloße  Steigerung  der  technischen  Leistungsfähigkeit  der
Trockenanlagen  Genüge  tat.  Die  Vorfrage,  was  zu  tun  sei,  um  eine
restlose  Ausnutzung  aller  bestehenden  oder  zu  schaffenden  Anlagen
zu  gewährleisten,  stellte  man  natürlich  damals  auch.  Man  war  sich
darüber  völlig  klar,  daß  es  nicht  genügte,  nur  an  den  Patriotismus
des  Landwirts  zu  appellieren,  sondern  man  mußte  ihn  auch  durch
den  eigenen  Vorteil  zum  Trocknen  zu  bestimmen  suchen,  dadurch,  daß
man  für  Trockenkartoffeln  ein  neues  Absatzgebiet  erschloß,  das  gleichzeitig ­
  zwei  Vorzüge  aufwies,  erstens  unbegrenzte  Aufnahmefähigkeit
unter  scheinbar  unbedingter  Garantie  lohnender  Preise  und  zweitens
rationellste  Ausnutzung  des  Produkts  für  die  Volksernährung.
Das  neue  Zlbsatzgebiet  sollte  die  B  r  o  t  b  ä  ck  e  r  e  i  sein
durch  Einführung  der  Kartoffelfabrikate  als  Brotstreckmittcl.  Die
Anregung  hierzu  ging  in  der  Besprechung  vom  7.  August  vom  Ver-*)
  Pergl.  S  k  a  l  w  e  i  t  a.  a.  O.  Seite  5.
        <pb n="23" />
        treter  des  Stärkegewerbes  aus,  der  diese  Verwendung  für  die  Kartoffelstärke ­
  vorschlug,  weil  er  in  einer  solchen  Umstellung  des  Absatzes
ein  rationelleres  Verfahren  erblickte  als  in  einer  Umstellung  der
Produktion  der  Stärkefabriken  durch  Aufnahme  der  Kartoffeltrocknung,
wie  sie  der  Staatssekretär  zur  Erwägung  gestellt  hatte.*)  Max
Delbrück  und  Parow  forderten  das  gleiche  für  die  Trockenkartosfeln,
namentlich  das  Walzmehl.
Die  Versammlung  ging  hierauf  geradezu  mit  einer  gewissen
Begeisterung  ein,  weil  man  damit  alle  Schwierigkeiten  aus  dem  Wege
geräumt  glaubte.  Die  mangelhafte  Beschäftigung  der  Fabriken  tru
Frieden  war,  wie  bereits  auseinandergesetzt,  durch  Absatzschwierigkeiten ­
  bedingt,  und  diese  wiederum  dadurch,  daß  die  Trockenkartoffeln
infolge  ihrer  Herstellungskosten  die  konkurrierenden  Futtermittel  nicht
wirksam  unterbieten  konnten.  Wurden  aber  nun  die  Flocken  oder  auch
nur  das  veredelte  Fabrikat,  das  Walzmehl,  als  Backmehl  eingeführt,
so  hatten  sie  jetzt  nur  die  Konkurrenz  von  Weizenmehl  oder  Roggenmehl ­
  zu  überwinden.  Bei  den  Preisrelationen,  die  für  diese  drei
Produkte  im  Frieden  bestanden  hatten,  hätten  die  Bäcker  das  größte
Interesse  gehabt,  möglichst  viel  Trockenkartoffeln  zu  verbacken.
Infolgedessen-  schien  die  Absatzfrage  restlos  und  glänzend  gelöst  und
damit  die  Ausnutzung  aller  Anlagen  bis  zum  Äußersten  gcl
sichert.  Zweifellos  hätte,  wenn  man  der  natürlichen  Preisentwicklung
freien  Lauf  gelassen  und  nicht  durch  eine  Reihe  von  Zwangsmaßnahmen ­
  (wie  Höchstpreise,  Verfütterungs-  und  andere  Verfügungsbeschränkungen, ­
  insbesondere  Beschlagnahme  usw.)  die  freie
Wirtschaft  künstlich  und  einseitig  beeinflußt  hätte,  keine  wesentliche ­
  Verschiebung  in  den  Preisrelationen  eintreten  können.  Die
tatsächliche  künftige  Entwicklung,  die  dieser  Annahme  durchaus  nicht
entsprach,  sah  man  aber  damals  noch  nicht  voraus  und  konnte  sie
auch  nicht  voraussehen.  Denn  wenn  man  vorweg  den  Einfluß
künftiger  etwaiger  Maßnahmen  hätte  in  Ansatz  bringen  wollen,  so
hätte  man  sich  sagen  müssen,  daß  alle  solche  Maßnahmen  auf  die
Wiederherstellung  des  gestörten  natürlichen  Gleichgewichts  hinzielen
würden,  daß  also  im  wesentlichen  wenigstens  annähernd  die  Be-*)

  Exzellenz  Delbrück  hatte  die  Frage  aufgeworfen,  ob  eine  Aufnahme ­
  der  Trocknung  durch  die  Stärke-  und  Zuckerfabriken  und  die
Brennereien  zweckmäßrg  sei,  weil  alle  drei  Gewerbe,  namentlich  aber  die
ersten  beiden,  infolge  der  Marktverhältnisse  als  notleidend  betrachtet
wurden;  während  Stärke-  und  Zuckerindustrie  (diese  begründete  die  Ablehnung ­
  in  einer  ausführlichen  Denkschrift)  die  Anregung  ablehnten,
sollten  bei  der  geplanten  Vermehrung  der  Trockenanlagen  die  Brennereien ­
  eine  besondere  Rolle  spielen.
        <pb n="24" />
        23

dingungen  und  Relationen  der  Friedenswirtschaft  künstlich  aufrecht
erhalten  werden  würden.  In  Wirklichkeit  wurden  nun  aber  bekanntlich ­
  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse,  wie  sie  im  Frieden  bestanden,
bald  total  verzerrt.  Während  man  durch  die  Beschlagnahme  des  Brotgetreides ­
  den  Bäckern  Brotmehl  tatsächlich  den  Höchstpreisen  entsprechend ­
  zur  Verfügung  stellte,  konnte  sich  die  vierbeinige  Konkurrenz
zunächst  völlig  ungehemmt  auf  die  Kartoffeln  stürzen.  Die  gewohnte
Preisrelation  zwischen  Brotgetreidepreis  und  Futterwert  der  Kartoffeln ­
  schlug  ins  Gegenteil  um,  d.  h.  die  Trockenkartoffeln  wären
dem  natürlichen  Zuge  folgend  verfüttert  worden,  statt  verbacken  51t
werden.  Um  die  Brotstreckung  zu  sichern,  mußte  daher  der  Absatz  der
Trockenkartoffeln  künstlich  geregelt  werden.  Die  natürliche  Folge
davon  war  wiederum,  daß  die  Rohkartoffeln  statt  in  die  Fabriken  in
die  Schweinetröge  wanderten.  Die  Spekulation  auf  den  Absatz
erwies  sich  mithin  später  als  falsch.  Man  hätte  also  von  vornherein
die  Verarbeitung  der  größtmöglichen  Menge  von  Kartoffeln  nicht
lediglich  durch  die  Nachfrage  zu  Brotstreckungszwecken  als  gesichert
ansehen  sollen,  sondern  die  Rohstoffversorgung  der  Fabriken  als  ein
selbständiges  Problem  betrachten  müssen.  Erweiterte  man  künstlich
das  Absatzgebiet,  so  hätte  man  auch  noch  einen  Schritt  weiter  gehen
und  die  Rohstoffbeliesernng  der  Fabriken  künstlich  regeln  müssen.
Hierüber  wird  an  anderer  Stelle  noch  eingehender  zu  sprechen  sein.
Es  ist  allgemein  bekannt,  welche  Bedeutung  die  B  r  0  t  st  r  e  ck  u  n  g
für  die  Sicherstellung  einer  ausreichenden  Brotration,  die  das  Rückgrar
der  gesamten  Volksernährung  bildet,  gehabt  hat.  Die  Kartoffeltrocknung ­
  war  hierbei  wenigstens  für  die  großen  Bedarfszentren
(Groß-Berlin  und  das  rheinische  Industriegebiet  usw.)  unentbehrlich,
aber  gerade  wegen  dieser  besonderen  Wichtigkeit,  die  ihr  in  dieser
Beziehung  zuzusprechen  ist,  mag  noch  einmal  ausdrücklich  darauf  hingewiesen ­
  sein,  daß  nicht  die  Erkenntnis  der  Notwendigkeit  der  Brotstreckung, ­
  sondern  der  Zweck  der  rationellen  Verwertung  für  die  stark
zu  vermehrende  Trockenkartoffelproduktion  das  Primäre  war.  Also
nicht,  weil  man  das  Brot  strecken  wollte,  sollte  im  größten  Umfange ­
  getrocknet  werden,  sondern  weil  man  im  größten  Umfange
trocknen  wollte,  wollte  man  das  Brot  strecken.  Die  Brotstreckung
war  privatwirtschaftlich  und  volkswirtschaftlich  die  notwendige  Er&amp;gt;
gänzung  und  Rechtfertigung  der  Politik,  die  Trocknung  bis  zum
technischen  Höchstmaß  zu  steigern.
Da  die  Kartoffeltrocknerei  in  dem  bisherigen  Umfange  den  Ausgaben, ­
  die  man  ihr  stellte,  unmöglich,  gewachsen  erschien,  so  sollten
noch  bis  zur  bevorstehenden  neuen  Kampagne  neue  Anlagen
in  größtmöglichster  Zahl  sozusagen  aus  dem  Boden  gestampft  werden,
        <pb n="25" />
        24

was  mir  bei  entsprechender  staatlicher  finanzieller  Beihilfe ­
  im  gewünschten  Umfange  durchführbar  erschien.  Die  Gewährung ­
  staatlicher  Kredite  erkannte  das  Reichsamt  des  Innern
für  die  Errichtung  neuer  oder  die  Erweiterung  bestehender  Anlagen
als  notwendig  an  und  nahm  zu  dem  Zweck  sofort  Verhandlungen
mit  den  Bundesstaaten,  besonders  mit  dem  Preußischen  Finanz.
Ministerium  ans,  dessen  Vertreter  bereits  in  jener  Sitzung  eine
vorläufig  unverbindliche  Zusage  in  dieser  Richtung  geben  konnte.
Zur  Prüfung  aller  technischen  und  finanziellen  Fragen  und
Durchführung  aller  sonstigen  Vorabeiten  trat  auf  Anregung  und
unter  Mitwirkung  des  Reichsamts  des  Innern  und  der  übrigen
vertretenen  Zentralbehörden  eine  Kommission  unter  Führung
der  Spirituszentrale  zusammen.  Diese  hatte  insbesondere  sofon
Verhandlungen  mit  den  Maschinenfabriken  aufzunehmen,  mn
einen  Überblick  über  die  Anzahl  der  in  kürzester  Frist  lieferbaren
Trockenapparate  und  Lieferbedingungen  der  Fabriken  (insbesondere
Preis,  Zahlungsbedingungen,  Liefertermin  und  garantierte  Leistung
der  Apparate)  zu  gewinnen.  Hiernach  sollte  dann  ein  genauer  Plan
für  die  beabsichtigte  staatliche  Hilfsaktion  ausgearbeitet  werden.
Gleichzeitig  wollte  das  Reichsamt  des  Innern  die  Frage  der
Verwendung  von  Kartoffelsabrikaten  bei  der  Brotbereitung  sofort
prüfen.  Da  die  Lösung,  die  diese  Frage  fand,  schließlich  die  ganze
kriegswirtschaftliche  Entwicklung  der  Kartoffeltrocknnng  bestimmt  hat,
so  sind  zunächst  die  darauf  hinzielenden  Arbeiten  und  die  Geschichte
des  -Brotes  zu  schildern.*)
II.  Das  K-Brot.
Die  Prüfung  des  Reichsamts  des  Innern  erstreckte  sich  darauf,
ob  gegen  die  Brotstreckung  mit  Kartoffelfabrikaten  rechtliche,  hpgienische
  oder  backtechnische  Bedenken  vorlagen.  Was  die  rechtliche
Seite  anbelangte,  so  hätte  nach  dem  Nahrungsmittelgesetz  ein  Zusatz
von  Kartoffeln  (in  der  beabsichtigten  Höhe  von  10  bis  20  Prozents
deklariert  werden  müssen.  Von  einer  Deklaration  befürchtete  man
aber  einen  abschreckenden  Einfluß  auf  das  Publikum  und  suchte  daher
nach  einem  Auswege.  Da  eine  Änderung  des  Nahrungsmittelgesetzes
*)  Außerdem  wollte  das  Reichsamt  des  Innern  —  woraus  zu  sehen
ist,  wie  sehr  man  sich  um  Erzielung  einer  langemessenen  Verwertung
und  den  Absatz  sorgte  —  bei  der  Heeresverwaltung  erneut  die  Fütterung ­
  wenigstens  der  im  Jnlande  gebliebenen  Militärpferde  mit  Trockenkartoffeln ­
  anregen,  was  der  Vorsitzende  des  Vereins  Deutscher  Kartoffeltrockner
  gefordert  hatte.  (Vgl.  Anm.  S.  16.)  Das  Kriegsministerium
verhielt  sich  jedoch  weiter  ablehnend,  weil  ihm  der  Krieg  mit  seinen
übermäßigen  Anforderungen  an  die  Leistungsfähigkeit  der  Pferde  nickn
die  richtige  Zeit  für  solche  Experimente  zu  sein  schien.
        <pb n="26" />
        untunlich  erschien,  blieb  nur  die  Einführung  eines  „entsprechenden
nicht  soupconösen  Phantasienamens"  für  das  gestreckte  Brot  übrig.
So  entstand  denn  das  L-Brot,  wobei  es  der  Phantasie  und  dem
Geschmack  des  Verbrauchers  überlassen  blieb,  ob  er  darin  ein  „Kriegsbrot ­
  "oder  „Kartoffelbrot"  sehen  wollte.  Es  war  damals  ja  noch
die  glückliche  Zeit,  wo  die  Vorsilbe  „Kriegs"  als  eine  zugkräftige
Empfehlung  angesehen  werden  konnte,  weil  es  jedem  Deutschen
Ehrenpflicht  schien,  an  seinem  Teil  im  Kampfe  mitzuhelfen.  Die
unter  Mitwirkung  des  Kaiserlichen  Gesundheitsamts
von  der  V  e  r  s  u  ch  s  a  n  st  a  l  t  f  ü  r  G  e  t  r  e  i  d  e  v  e  r  a  r  b  e  i  t  u  n  g  ,
dein  I  n  st  i  t  u  t  für  Gärungsgewerbe  und  der  B  e  r  -
l  i  n  e  r  B  ä  ck  e  r  i  n  n  u  n  g  angestellten  Backversuche  hatten  das
Ergebnis,  daß  die  hierfür  eingesetzte  Kommission  die  Verbackung
  von  schalenfreiem  Flocken-  und  Walzmehl  wie  von  Stärke
bis  zu  20  Prozent  als  technisch  durchaus  einwandfrei  bezeichnen  konnte,
namentlich  bei  Verwendung  von  gleichen  Teilen  Flocken  (Walzmehl)
und  Kartoffelstärke.  Das  so  hergestellte  Brot  hielt  in  bezug  auf
Aussehen,  Geschmack  und  Bekömmlichkeit  durchaus  den  Vergleich  mit
reinem  Roggenbrot  aus,  und  war  ihm  in  bezug  auf  Haltbarkeit  sogar
überlegen;  es  hielt  sich  länger  frisch.  Ein  gutes  Weizenkleingebäck
(Schrippen)  ließ  sich  jedoch  mit  Flocken  nicht  herstellen,  weil  „das
Charakteristische  des  Gebäcks,  die  großporige  voluminöse  Beschaffenheit ­
  und  die  „knusperige  Resche"  der  Kruste,  verloren  ging."  Vom
hygienischen  Standpunkt  aus  erklärte  das  Kaiserliche  Gesundheitsamt
in  einem  Gutachten  einen  Zusatz  von  Kartoffelfabrikaten  bis  zu
20  Prozent  im  wesentlichen  für  einwandfrei.  Ein  gewisser  Nachteil
bestehe  darin,  daß  infolge  des  geringeren  Proteingehaltes  der  Kartoffelprodukte ­
  (bei  Stärke  1,0  Prozent,  bei  Trockenkartoffeln  6,5
Prozent  gegenüber  11  Prozent  im  Mittel  bei  Roggenmehl)  das
gestreckte  Brot  etwas  eiweißärmer  sei  als  reines  Roggenbrot.  Der
Unterschied  sei  jedoch  bei  geringen  Zusätzen  (bis  zu  5  Prozent)  unerheblich ­
  und  auch  bei  größeren  Zusätzen  (bis  zu  etwa  20  Prozent)  nur  dann
ins  Gewicht  fallend,  wenn  kleiereiches  Roggenmehl  verarbeitet
wurde.*)  In  allen  Fällen  erschien  aber  bei  gemischter  Kost  das
geringe  Eiweißdefizit  belanglos.**)  Ein  zweiter  Nachteil  bestand
*)  Mrt  stärkerer  Ausmahlung  vermindert  sich  der  Eiweißgehalt  des
Vrotmehls.
**)  Das  Kaiserliche  Gesundheitsamt  berechnete  es  aus  13  er  für  eine
Tagesration  (!)  von  600  §  Kartoffelbrot  bei  10  Prozent  Walzmehl,
10  Prozent  Stärke;  ein  günstigeres  Urteil  gab  Prof.  Flügge,  der  Vorsteher ­
  des  hygienischen  Instituts  der  Berliner  Universität  ab,  der  den
Eiweißunterschied  in  500  g  Brot  auf  6,5  g  angibt,  wovon  nur  3,5  tatsächlich ­
  in  Betracht  kämen,  weil  das  Eiweiß  im  Brot  nur  zu  57  Prozent
ausgenützt  würde.
        <pb n="27" />
        darin,  daß  das  Brotmehl  in  Vermischung  mit  Kartoffelpräparaten
niehr  Wasser  aufnahm,  so  daß  das  Kartoffelbrot  zur  Erzielung  des
normalen  Wassergehalts  schärfer  ausgebacken  werden  mußte.  Dieser
Umstand  konnte  aber  von  gewissenlosen  Bäckern  in  betrügerischer
Absicht  ausgenützt  werden,  oder  auch  durch  bloße  Unerfahrenheit  oder
Nachlässigkeit  der  Bäcker  zur  Schädigung  der  Verbraucher  führen.
Deshalb  hielt  das  Gesundheitsamt  eine  besondere  polizeiliche  Kontrolle ­
  der  Bäckereien  für  angebracht.
Wesentliche  Bedenken  gegen  die  Brotstreckung  schienen  nach  allem
nicht  vorzuliegen,  und  da  auch  die  Lage  auf  dem  Brotgetreidemarkt
schon  nach  wenigen  Wochen  eine  baldige  Entlastung  angezergt
erscheinen  ließ,  so  brachte  bereits  am  28.  Oktober  1914  die  Verordnung ­
  über  den  Verkehr  mit  Brot  (Reichs-Gesetzblatt  S.  459)  Backvorschriften
  für  Weizen-  und  Roggenbrot.  Es  durfte  nur  Roggenbrot ­
  in  den  Verkehr  gebracht  werden,  das  mindestens  5  Gewichtsteile
Kartoffelpräparate  (Flocken,  Walzmehl,  Stärkemehl)  auf  95  Teile
Roggenmehl  enthielt.  Bei  höherem  Kartoffelgehalt  mußte  das  Brot
mit  K  bezeichnet  werden,  wenn  über  20  Prozent  beigemischt  waren,
war  die  Zahl  der  Gewichtsteile  in  arabischen  Ziffern  dem  K  hinzuzufügen. ­
  Kartoffelsabrikate  konnten  durch  die  vierfache  Menge  gequetschter ­
  oder  geriebener  Kartoffeln  ersetzt  werden.  Die  Vorschrift
bezog  sich  nur  auf  (für  den  Verkehr  bestimmtes)  Bäckerbrot,  nicht  auf
selbstgebackenes  Hausbrot.
Das  dürftige  Ergebnis  der  Brotgetreidebestandsausnahme  vom
t.  Dezember  1914  führte  schon  am  5.  Januar  1915  zu  einer  Abänderung ­
  der  Verordnung  vom  28.  Oktober  durch  die  Verordnung
i'lber  die  Bereitung  von  Backwaren  vom  5.  Januar  1915  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  8).  Der  obligatorische  Kartoffelzusatz  wurde  auf
10  Gewichtsteile  bei  Verwendung  von  Fabrikaten  und  30  für  Rohkartoffeln ­
  auf  90  Gewichtsteile  Roggenmehl  festgesetzt.  Bei  größeren
Zusätzen  mußte  das  Brot  mit  K  (bis  zu  20  Prozent)  bezw.
KK  (über  20  Prozent)  gezeichnet  werden.  Die  Materialknappheit
verhinderte  jedoch,  daß  diese  letzten  beiden  Bestimmungen  praktische ­
  Bedeutung  erhielten,  so  daß  es  eigentliches  X-Brot  oder  gar
XX-Brot  überhaupt  kaum  gegeben  hat.  Der  Mangel  an  Kartoffelstreckungsmitteln ­
  bedingte  sofort  ergänzende  Bestimmungen  über
Verwendung  von  anderen  Streckmitteln  (Gerstenmehl,  Hafermehl,
Reismehl,  Gerstenschrot  und  stärkere  Ausmahlung  des  Brotgetreides).
Auch  alle  späteren  Ergänzungen  und  Neufassungen  der  Backvorschriften ­
  änderten  grundsätzlich  an  der  Streckung  mit  Kartoffeln  nichts
        <pb n="28" />
        27

mehr,  nur  eine  Erweiterung  der  Liste  der  sonstigen  Streckmittel  war
erforderlich.*)
III.  Die  Vergebung  der  staatlichen  Kredite  und  die  Rolle
der  Spirituszentrale.
Die  am  7.  August  1914  eingesetzte  Kommission  erledigte  die
ihr  übertragene  Aufgabe  in  überraschend  kurzer  Zeit.  Sie  leitete
sofort  Besprechungen  mit  den  Maschinenfabriken  ein,  die
Walzen-  und  Trommeltrockner  herstellten,  um  die  Vorbedingungen
und  den  Umfang  der  Leistungen  festzustellen.  Nachdem  die  Finanzierungsfrage ­
  geregelt  war,  wurden  dann  später  die  Aufträge  an  die
Fabriken  unter  Ausnutzung  ihrer  ganzen  Leistungsfähigkeit  vergeben,
noch  ehe  für  alle  einzelnen  Apparate  sich  Abnehmer  gemeldet  hatten.**)
Bezüglich  der  F  i  n  a  n  z  i  e  r  u  n  g  verhandelte  die  Spirituszentrale
gleichzeitig,  unterstützt  vom  Reichsamt  des  Innern,  wiederholt  mit
dem  Preußischen  Finanzministerium  und  der  Preußischen  Zentral-Genossenschaftskasse
  (Preußenkasse),  die  den  vom  Staat  (Preußen)
zur  Verfügung  zu  stellenden  Kredit  vermitteln  sollte.  Hierbei  bereitete
die  Frage  der  vom  Kreditnehmer  zu  stellenden  Sicherheit  einige
Schwierigkeiten.  Das  Finanzministerium  glaubte  grundsätzlich  die
Bestellung  einer  Hypothek  fordern  zu  müssen.  Die  Spirituszentrale
war  jedoch  dagegen,  weil  sie  in  dieser  Forderung  eine  Gefährdung
des  Unternehmens  zu  erblicken  glaubte.  Sie  erbot  sich  daher  beim
Fehlen  genügender  Sicherheiten  zur  Übernahme  der  selbstschuldnerischen ­
  Bürgschaft,  weil  sie  in  solchen  Fällen  auf  Grund  ihrer  eigenen
Geschästskenntnis  und  ihrer  Beziehungen  zur  Landwirtschaft  die
Kreditwürdigkeit  der  Trockner  und  die  Aussichten  des  künftigen  Unternehmens ­
  in  jedem  Einzelfalle  beurteilen  könne.  Dies  Anerbieten
war  dem  Preußischen  Finanzminister  so  willkommen,  daß  er  am
*)  Die  ft  brachte  z.  B.  die  Neufassung  der  Bekanntmachung  über
Bereitung  von  Backware  vom  31.  März  1915  (RGBl.  S.  204);  die  Neufassung ­
  vom  26.  Mai  1916  (RGBl.  S.  413t  ändert  hierin  nichts;  die  Verordnung ­
  vom  20.  Juni  1916  (RGBl.  S.  540)  erlaubte,  Weizenschrot  an
Stelle  von  Kartoffeln  zu  verwenden.  Der  Kohlrübenwinter  1916/17
forderte  auch  hier  sein  Recht;  die  Verordnung  vom  18.  Januar  ermächtigte ­
  den  Reichskanzler  bzw.  den  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts,
  die  Verwendung  anderer  als  der  seither  bestimmten  Stoffe  an
Stelle  von  Kartoffeln  für  die  Brotstreckung  zu  gestatten  oder  vorzuschreiben
  und  den  Kartoffelzusatz  zu  verbieten.  In  der  Bekanntmachung
vom  5.  Februar  1917  (RGBl.  S.  101)  wurde  vom  Kriegsernährungsamt
die  Verbackung  von  Rüben  erlaubt.
**)  Die  Garantie  für  die  Abnahme  der  festbestellten  Apparate  übernahmen ­
  die  Spirituszentrale  und  das  Preußische  Finanzministerium
zu  gleichen  Teilen.  Es  wurden  jedoch  sämtliche  Apparate  ohne  Schwierigkeit ­
  untergebracht.
        <pb n="29" />
        —  28  —
18.  August  1914  bereits  seine  Genehmigung  zu  einem  Übereinkommen
zwischen  Spirituszentrale  und  Preußenkasse  über  das  einzuschlagende
Verfahren  und  die  Bedingungen  bei  der  Kreditgewährung  erteilte.
Die  Spirituszentrale  sollte  danach  die  landwirtschaftlichen  Betriebe
auswählen,  mit  denen  man  wegen  Aufstellung  von  Trockenapparaten
verhandeln  wollte.  Der  Trockner  (d.  h.  derjenige,  der  einen  Trockenapparat ­
  neu  aufstellen  wollte)  hatte  mit  der  Maschinenfabrik  unmittelbar ­
  einen  Lieserungsvertrag  abzuschließen  (nach  einem  von  der
Spirituszentrale  im  Verein  mit  den  Fabriken  entworfenen  Muster).
Diesem  Vertrage  traten  die  Preußenkasse  und  die  Spirituszentrale  bei.
Die  Preußenkasse  stellte  zur  Bezahlung  des  Kaufpreises  aus  dem
abgeschlossenen  Lieferungsvertrage  gegen  entsprechende  Sicherheit*)
einen  Kredit  zur  Verfügung,  wenn  die  Spirituszentrale  dem
zustimmte.  Der  Trockner  verpflichtete  sich  dagegen,  das  Darlehen
vom  1.  Oktober  1916  ab  mit  4  Prozent  zu  verzinsen  und  in  acht
Jahresraten  bis  zum  30.  September  1924  zurückzuzahlen;  er  versprach ­
  ferner,  den  Betrieb  sofort  nach  Aufstellung  der  Anlagen  aufzunehmen. ­
  Außerdem  verpflichtete  er  sich,  einer  noch  zu  errichtenden
Gesellschaft  als  Gesellschafter  beizutreten,  an  die  er  seine  gesamte,  für
den  Absatz  bestimmte  Trockettware  abzuliefern  hatte.
Diese  letzte  Bestimmung  war  die  bedeutungsvollste;  sie  legte  den
Grund  zu  der  am  24.  Oktober  errichteten  Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft
  (Teka).  Eine  eingehende  Darstellung ­
  ihrer  Entwicklung  und  der  dabei  leitenden  Gedanken  ist  notwendig, ­
  weil  die  Teka  Trägerin  und  Vermittlerin  der  öffentlichen
Bewirtschaftung  der  Erzeugnisse  der  Kartoffeltrocknerei  und  Stärkefabrikation ­
  wurde.  Sie  ist  zudem  volkswirtschaftlich  besonders  interessant, ­
  weil  das  ganze  ökonomische  Kräftespiel,  das  ihre  Gründung
und  Entwicklung  bestimmte,  mit  ziemlicher  Sicherheit  zu  erkennen  ist,
und  weil  die  Teka  nächst  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschast  (ZEG.)
die  erste  der  zahlreichen  Kriegsgesellfchaften  der  Ernährungswirtschaft ­
  war.
Ehe  wir  aber  hierzu  übergehen  und  damit  das  engere  Gebiet  der
eigentlichen  kriegswirtschaftlichen  Organisation  betreten,  wollen  wir  das
Fi  n  anzier  ungs  verfahren  und  feine  Erfolge  näher  betrachten.
Die  günstigen  Bedingungen  für  die  Darlehnsgewährung  (zwei  Jahre
Zinsfreiheit,  dann  billige  Verzinsung  zu  4  Prozent  bei  mäßiger
Amortisation)  waren  sicher  geeignet,  die  Landwirte  zu  interessieren.
Die  Verpflichtung,  einer  Verwertungsgesellschaft,  die  die  gesteigerten
Absatzmöglichkeiten  weit  kräftiger  und  sicherer  ausnutzen  konnte  als
*)  In  vielen  Fällen  trat  später  die  Spirituszentrale  als  selbstschuldnerischer ­
  Bürge  ein.
        <pb n="30" />
        29

der  einzelne  Trockner,  der  noch  keine  Erfahrungen  im  Trockenkartoffel-,
geschäft  besaß,  beizutreten,  war  eine  Bedingung,  die  ganz  dem  Interesse ­
  des  Neutrockners  entsprach  und  also  nur  förderlich  wirken  konnte.
Die  Spirituszentrale  entfaltete  dazu  im  Verein  mit  den  ihr  nahestehenden ­
  Verbänden  eine  rege  und  geschickte  Werbearbeit,  die  von
der  Regierung  unterstützt  wurde.  So  genossen  Trockenapparate
bei  beschränktem  Güterverkehr  Vorzug  in  der  Beförderung.  Die
Frachttarife  für  Kartoffeln  zur  Herstellung  von  Trockenkartosfeln
wurden  vom  15.  September  1914  ab  erheblich  verbessert,  nachdeni
  bereits  seit  dem  22.  Juli  1914  günstige  Ausnahmetarife  für
Kartoffeln  und  Trockenkartosfeln  bestanden.*)  Die  neue  Tarifverbesserung
  brachte  eine  Ermäßigung  von  beinahe  50  Prozent  gegen
den  für  andere  Kartoffeln  gellenden  Ausnahmetarif.**)  Eine  weitere
wirksame  Förderung  bedeuteten  die  Bestimmungen  über  die  Übertragung ­
  des  Durchschnittsbrandes  in  der  Bekanntmachung  vom
15.  Oktober,  betreffend  Regelung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse
der  Brennereien-  usw.  Anlage  (Reichs-Gesetzblatt  S.  436,  §  2  b),  die
den  Brennern,  die  eine  Trocknerei  errichteten  oder  besaßen  oder  den
nicht  für  den  eigenen  Verbrauch  bestimmten  Teil  ihrer  Kartoffelernte
gegen  Lohn  trocknen  ließen,  die  Übertragung  ihres  Brennrechtes  gestatteten. ­
  Auch  ein  Aufruf  des  Preußischen  Landwirtschaftsministers
vom  8.  September  (Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung  vom  9.  September) ­
  warb  eindringlich  für  die  Trocknung  und  die  Errichtung  von
neuen  Trocknereien.
Grundsätzlich  forderte  man,  daß  neue  Anlagen,  für  die  staatliche
Kredite  gegeben  wurden,  an  schon  bestehende  ländliche  Nebenbetriebe
angeschlossen  würden,  weil  man  hiervon  eine  Zeitersparnis  erhoffte
und  die  Wirtschaftlichkeit  der  neuen  Trocknerei  infolge  Verminderung
der  Generalunkosten  eher  gesichert  glaubte.  Der  erwähnte  Aufruf  des
Landwirtschaftsministers  nennt  als  solche  Betriebe  Brennereien,
Stärke-  und  Zuckerfabriken,  Molkereien  und  Ziegeleien.  Praktisch
waren  es  aber  fast  nur  Brennereien,  die  den  staatlichen  Kredit
für  Errichtung  einer  Trocknerei  in  Anspruch  nahmen.***)
*)  Womit  eine  Forderung  der  B.  V.  K.  erfüllt  war.  Vgl.  S.  Io.
**)  Der  Tarif  betrug  z.  B.  für  10  t  auf  100  km  16  Mark  und  auf
150  km  21  Mark  gegen  29  bzw.  10  Mark  des  gewöhnlichen  Kartoffel-Ausnahmetarifs.

***)  Die  Spirituszentrale  machte  auch  in  den  Kreisen  der  ihr  nahestehenden ­
  Stärkefabrikanten  lebhaft  Propaganda,  indem  sie  z.  B.  an:
19.  August  1914  ein  besonderes  Rundschreiben  in  diesem  Sinne
an  die  Stärkefabriken  erließ,  während  sie  in  der  Zeitschrift
für  Spiritusindustrie  (ihrem  Organ,  Parow  in  Nr.  35  und
Henning  in  Nr.  36)  ihnen  die  Kartoffeltrocknung  eindringlich  empfahl.
        <pb n="31" />
        Die  Vorzüge  dieses  Finanzierungsverfahrens,  bei  dem  der
Spirituszentrale  ein  so  entscheidender  Einfluß  eingeräumt  war,
sind  leicht  zu  erkennen.  Das  Angebot  der  Garantieübernahme
bedeutete  eine  große  finanztechnische  Vereinfachung  (Beschleunigung ­
  und  Risikovermindrung).  Die  Fachkenntnisse  und  Geschäftserfahrung ­
  der  Spirituszentrale  bürgten  für  einen  schnellen
Erfolg,  wie  er  auf  andere  Weise  kaum  zu  erreichen  war.  Es  wirst
sich  aber  von  selbst  die  Frage  auf,  ob  man  von  einer  Jnteressentengruppe,
  wie  sie  die  .Spirituszentrale  darstellt,  die  nötige  Uneigen,
nützigkeit  voraussetzen  durfte.  Eine  kleinliche  Jnteressentenpolitik
in  dem  Sinne,  daß  sie  etwa  einzelnen  ihrer  Mitglieder  die  staatlichen ­
  Kredite  verschärfte,  um  ihnen  damit  einen  besonderen  Vorteil ­
  zu  verschaffen,  war  jedenfalls  nicht  von  ihr  zu  befürchten.
Bei  den  Tausenden  von  Brennereien,  die  sie  vertrat,  würde  eine
solche  Bevorzugung  einzelner,  die  insgesamt  immer  nur  einen
geringen  Bruchteil  aller  ausmachen  konnten,  einen  Mißbrauch  der
Geschäftsführung  bedeutet  haben.  Außerdem  war  es  nach  der
Lage  des  Trockengewerbes  vor  dem  Kriege  noch  gar  nicht  sicher,  ob
das  staatliche  Darlehen  sich  nicht  als  ein  Danaergeschenk  erweisen
würde;  denn  auch  unter  den  günstigsten  Bedingungen  bedeutete  die
Errichtung  einer  neuen  Trocknerei  doch  ein  ziemlich  erhebliches  Risiko.
Worauf  es  den  Brennern  als  Kartoffelproduzenten  an  und  für  sich  ankam, ­
  war  dasselbe,  was  der  Staat  wollte,  nämlich  Ausdehnung  der
Kartoffeltrocknung.  Hierzu  trieb  die  Brenner  die  Rücksicht  auf  die
Rentabilität  des  Kartoffelbaues,  während  für  den  Staat  in  erster
Linie  kriegswirtschaftliche  Erwägungen  maßgebend  waren.  Gleichwohl ­
  ist  die  Annahme  gerechtfertigt,  daß  die  Spirituszentrale  bei  de:
Auswahl  der  Betriebe  außer  dem  großen,  gemeinschaftlichen  Ziel
auch  noch  einen  Nebenzweck  im  Auge  behielt,  nämlich  alle  Kartoffel-Produzenten
  unter  ihrer  Leitung  in  einem  Kartell  zusammenzuschließen. ­
  Diesem  Ziel  kam  sie  näher,  wenn  sie  vorzüglich  solche  land-Tic

  Vertreter  der  Stärkeindustrie  präzisierten  aber  in  einer  Besprechung
vom  8.  September  im  R.  A.  d.  I.  ihren  Standpunkt  dahin,  daß  sie  am
besten  und  rationellsten  durch  Aufrechterhaltung  der  Stärkefabrikation
zur  Nahrungs-  und  Futtermittelbeschaffung  (Pülpe)  beitragen  würden.
Eine  Umstellung  ihrer  Betriebe  auf  Trocknung  sei  unwirtschaftlich  und
unzweckmäßig.  (Vergl.  oben  S.  21.)  Die  Folgezeit  zeigte,  daß  volkswirtschaftlich ­
  dies  Verfahren  wirklich  das  richtige  war.  Der  Entschluß
der  Stärkefabriken  entsprang  aber  nicht  sowohl  der  richtigen  Erkenntnis
und  Beurteilung  der  kriegswirtschaftlichen  Notwendigkeiten,  als  rein
privatwirtschaftlichen  Erwägungen.  Dies  zeigt  z.  B.  ihre  Forderung,
die  Ausfuhrverbote  für  Kartoffelpräparate  aufzuheben  und  die  Einfuhr
zu  verringern.
        <pb n="32" />
        31

wirtschaftlichen  Betriebe  für  Errichtung  von  Trocknereien  vorschlug,
deren  Gefolgschaft  sie  sicher  war.'  Sie  hatte  jetzt  die  Gelegenheit,  ihre
Stellung  auch  im  Trockengewerbe  bedeutend  zu  festigen,  dem  bis
dahin  nur  sehr  kümmerlichen  Verwertungsverband  der  Kartoffeltrockner*) ­
  neue  Kräfte  zuzuführen  und  ihn  jetzt  lebensfähig  zu  machen.
Damit  wäre  dann  ein  neuer  großer  Schritt  in  der  Kartellierung  der
gesamten  Kartoffelverarbeitung  gemacht  worden.  Sie  verfolgte  diese
Politik  ebenso  geschickt  wie  energisch.  Die  Neutrockner  mußten,  wie
wir  sahen,  wenn  sie  staatliche  Kredite  in  Anspruch  nehmen  wollten,
sich  verpflichten,  einer  neuen  Verwertungsgesellfchaft  beizutreten.
Das  entsprach  durchaus  den  eigenen  Zwecken  der  Spirituszentrale,
sie  konnte  aber  dafür  eine  Anzahl  von  Gründen  geltend  machen,  die  den
amtlichen  Stellen  (besonders  dem  Reichsamt  des  Innern  und  dem
Finanzministerium)  gewichtig  genug  erschienen,  diese  Bedingung  zu  billigen. ­
  Man  glaubte,  daß  die  gewaltige  plötzliche  Steigerung  der  Produktion ­
  bei  ungeregelten  Absatzverhältnissen  leicht  die  Rentabilität  der
neuen  Anlagen  erheblich  gefährden  könnte,  und  daß  dieses  Risiko  die
Landwirte  von  derErrichtung  einer  neuen  Trocknerei  abschrecken  würde.
Eine  besondere  Absatzorganisation  aber  hätte  in  Anbetracht  der  großen
Futtermittelknappheit  die  Chancen  der  Marktlage  richtig  ausnutzen
und  damit  die  Neutrockner  vor  Übervorteilung  bewahren  können.  Dies
Moment  schien  der  Regierung  um  so  wichtiger,  als  sie  durch  die  Gewährung ­
  der  Kredite**)  die  Landwirte  zur  Trocknung  gewissermaßen
verleitete  und  d^mit  moralisch  für  die  Prosperität  der  neuen  Anlagen
haftete.  Außerdem  hatte  der  Staat,  wenn  ein  Kartell  vorhanden
war,  die  Möglichkeit,  den  Markt  der  Kartoffelprodukte  genau  zu  überblicken ­
  linb  zu  kontrollieren.  Dies  schien  angesichts  ihrer  besonderen
wichtigen  Bestimmung,  der  Brotstreckung,  als  äußerst  bedeutungsvoll,
wobei  allerdings  das  Zustandekommen  eines  wirklichen  Kartells,
unter  Beitritt  der  überwiegenden  Zahl  der  vorher  bestehenden  Trock
nereien  (Alttrockner),  Voraussetzung  war.  Andererseits  mußte  die

*)  Der  Verwertungsverband  war  einige  Jahre  vor  Ausbruch  des
Krieges  in  Anlehnung  an  den  seit  1907  bestehenden  Verein  deutscher
Kartoffeltrockner  gegründet  worden.  Es  gelang  ihm  jedoch  nicht,  Einfluß
  aus  die  Preisgestaltung  der  Trockenprodukte  zu  gewinnen.  Bald
nach  Gründung  der  Teka  löste  er  sich  —  weil  nun  überflüssig  —  auf.
**)  Die  Kredite  wurden  unter  Billigung  und  Förderung  seitens  dcS
Reichsamts  des  Innern  von  Preußen  und  einigen  anderen  Bundesstaaten, ­
  z.  B.  Anhalt,  Mecklenburg,  Sachsen,  gegeben.  Die  Reichsregierung ­
  erblickte  in  dem  Zusammenarbeiten  von  Spirituszentrale  und
Preußenkasse  eine  solche  Gewähr  für  den  Erfolg,  daß  sie  auch  in  den
anderen  Bundesstaaten  diesen  Weg  bei  der  Kreditvergebung  empfahl.
«Vermittlung  der  Preußenkasse  unter  Beteiligung  der  Spirituszentrale.)
        <pb n="33" />
        -  32  —
Verpflichtung,  einem  Verwertungskartell  beizutreten,  das  den
Interessen  der  Neutrockner  gerecht  wurde,  als  ein  besonderer  Anreiz
zur  Errichtung  von  Trockenanlagen  mit  staatlicher  Hilfe  gelten  —
nnd  war  es  aus  jeden  Fall  für  die  Brenner,  die  den  Vorteil  des  Zusammenschlusses ­
  aus  eigener  Erfahrung  kannten  und  der  Spirituszentrale ­
  unbedingt  vertrauten.
Am  8.  September  1914  konnte  die  Spirituszentrale  bei  einer
Besprechung  im  Reichsamt  des  Innern  bereits  mitteilen,  daß
bis  Ende  September  zweihundert  neue,  bereits  festbestellte  Trockenapparate ­
  betriebsfähig  sein  würden,  und  daß  sich  bisher  130
bis  140  Abnehmer  gemeldet  hätten.  Sie  mußte  aber  auch  schon  berichten, ­
  daß  Schwierigkeiten  bei  den  Verhandlungen  mit  den  Kartoffelerzeugern ­
  über  Belieferung  der  neuen  Trocknereien  entstünden, ­
  weil  die  neue,  anscheinend  nicht  günstig  ausfallende
Ernte  die  Landwirte  zur  Zurückhaltung  veranlaßte.  Doch  wurden
diese  Schwierigkeiten  damals  noch  nicht  sonderlich  beachtet.  Weit
unangenehmer  empfanden  jedoch  die  Spirituszentrale  und  die  ihr
nahestehenden  Kreise  die  Hindernisse,  die  sich  der  Errichtung  der  neuen
Verwertungsgesellschaft  entgegenstellten.  Da  die  Neutrockner  trotz
aller  Anstrengungen  an  Zahl  und  besonders  an  Leistungsfähigkeit  der
Betriebe  den  Alttrocknern  weit  nachstehen  mußten,  so  konnte  eine
Verwertungsgesellschaft,  die  den  Charakter  und  die  Kraft  eines
Kartells  haben  sollte,  nur  bei  Beteiligung  der  Alttrockner
zustande  kommen.  Die  Alttrockner  zeigten  jedoch  nur  geringe  oder
gar  keine  Neigung  hierfür.  Sie  verhielten  sich  gegen  alle  Aufforderungen ­
  der  Spirituszentrale  ziemlich  kühl,  insbesondere  verhallte  ein
Aufruf  des  Vereins  Deutscher  Kartoffeltrockner  wirkungslos.  So
sahen  denn  die  führenden  Männer  des  Brennereigewerbes  ihren  zähe
verfolgten  Plan  gefährdet.  Da  kamen  sie  zu  einem  kühnen  Entschluß.
In  einer  Eingabe  an  das  landwirtschaftliche  Ministerium  vom
3.  Oktober  1914  schlug  die  Spirituszentrale  unter  eingehender  Begründung ­
  die  Errichtung  eines  Zwangskartells  für
sämtliche  Trockner  vor  und  gab  damit  den  ersten  Anlaß  zur  Monopolisierung ­
  des  Absatzes  der  Trockenprodukte  durch  die  T  e  k  a,  als
Trägerin  der  öffentlichen  Bewirtschaftung.
IV.  Die  Gründung  der  Teka.  Ihr  Absatzmonopol  als  Form  der
öffentlichen  Bewirtschaftung.
Die  Spirituszentrale  formulierte  ihre  Forderung  in  der
genannten  Eingabe  vom  3.  Oktober  1914  folgendermaßen:  „Die
Verbindung  dc-r  vorhandenen  Kartoffelanlagen  mit  dem  Verbände
der  neu  errichteten  Betriebe  wird  nicht  den:  freiwilligen  nnd
        <pb n="34" />
        33  -

persönlichen  Ermessen  der  Alttrockner  überlassen  werden  dürfen, ­
  sondern  während  der  Dauer  des  Krieges  zwangsweise  durch
staatliche  Verordnung  herbeizuführen  sein."  In  der  ausführlichen
Begründung  machte  sie  hauptsächlich  folgendes  geltend:  Für  die  neugeschaffenen ­
  Anlagen  sei  der  Zusammenschluß  geradezu  eine  Lebensfrage, ­
  da  sie  sonst  in  der  Konkurrenz  mit  den  alten  Betrieben  schweren
Schädigungen  ausgesetzt  wären.  Ein  freiwilliger  Beitritt  der
Alttrockner  sei  jedoch  nicht  in  genügendem  Umfange  zu  erwirken,  weil
durch  die  Verkehrsverhältnisse  die  Werbearbeit  sehr  erschwert
sei  und  außerdem  in  manchen  Kreisen  des  Gewerbes  eine
sehr  ernste  geschäftliche  Abneigung  gegen  die  Vereinigung  bestände  (!).
Es  entwickelten  sich  bereits  unerquickliche  Verhältnisse  (Preistreibereien ­
  durch  Aufkauf  und  Zurückhaltung*)  usw.),  die  das  Ansehen  des
Trockengewerbes  schädigten  und  die  von  ihr  erwarteten  Leistungen
(Sicherung  der  Fleischversorgung  von  Heer  und  Volk  durch  Ersatz
der  ausländischen  Futtermittel,  Brotstreckung)  zu  vereiteln  drohton.
Wenn  ihr  Vorschlag  verwirklicht  würde,  glaubte  sie  Beseitigung  aller
dieser  Nachteile,  gesunde  Preisentwicklung,  Anregung  der  Produktion,
Verbesserung  und  Verbilligung  der  Fabrikate,  Frachtersparnis,
sichere  Bereitstellung  des  Heeresbedarss  und  der  Brotstreckmittel  zur
rechten  Zeit  und  am  rechten  Ort  usw.  voraussagen  zu  können.  Den
größten  Nachdruck  legte  sie  darauf,  daß  die  staatliche  Aufsicht,  die
natürlich  eine  selbswerständliche  Ergänzung  des  Beitrittszwangs  sein
müßte,  jederzeit  gestatten  würde,  die  Interessen  von  Verbraucher  und
Allgemeinheit  gerecht  gegeneinander  abzustimmen.
Die  von  der  Spirituszentrale  ins  Feld  geführten  allgemeinen
Gründe  für  Schaffung  einer  Zwangsorganisation  erkannte  das
Reichsamt  des  Innern  im  großen  und  ganzen  als  sttchhaltig  an.  Da
man  einmal  der  Kartoffeltrocknung  so  große  Ausgaben  gestellt  und
sie  mit  staatlichen  Mitteln  bedeutend  ausgedehnt  hatte,  so  war  es
nur  folgerichtig,  daß  man  danach  trachtete,  auch  die  gesamte  Kartoffeltrocknerei ­
  restlos  in  den  Dienst  dieser  Aufgaben  zu  stellen.  Die  mit
staatlicher  Hilfe  geschaffenen  Neuanlagen  allein  hätten  nur  einen
geringen  Bruchteil  des  nötigen  Brotstteckungsmaterials  liefern  können. ­
  Da  aber  einer  der  Hauptrechtfertigungsgründe  für  die  ganze
staatliche  Hilfsaktion  der  Gedanke  der  Brotstteckung  war,  und  die  be-*)
  So  sagt  ein  Marktbericht  der  Zeitschrift  „Die  Trocknungsindustrie" ­
  vom  22.  Oktober  1914:  Eine  recht  unerfreuliche  Erscheinung
im  Flockenhandel  ist  die,  daß  fast  ein  jeder,  der  einmal  den  Namen
Kartoffelflockcn  irgendwo  gelesen  hat,  diesen  Artikel  handelt.  So  erfreulich ­
  auch  die  Tatsache  ist,  daß  der  reelle  Handel  sich  immer  weiter
ausdehnt,  so  beklagenswert  ist  es,  daß  aus  diesem  hervorragenden  Futtermittel ­
  ein  reiner  Spekulationsartikel  gemacht  wird.
Heft  54/56.

3
        <pb n="35" />
        textg  sich  mehrenden  Zeichen  fühlbarer  Brotgetreideknappheit  immer
mehr  zeigten,  wie  glücklich  und  wertvoll  diese  Idee  war,*)  so  schien
die  Zusammenfassung  des  gesamten  Gewerbes  schon  allein  mit  Rücksicht ­
  auf  diesen  Zweck  geboten.**)  Jedenfalls  war  auf  diese  Weise
eine  Gewähr  geschaffen,  daß  das  mit  so  großen  Mitteln  und  Hoffnungen ­
  in  die  Wege  geleitete  staatliche  Unternehmen  nicht  verkümmern, ­
  sondern  tatsächlich  eine  wichtige  Rolle  in  der  Kriegswirtschaft ­
  spielen  und  zur  Sicherstellung  der  Volksernährung  unmittelbar
und  erheblich  beitragen  würde.  Wenn  man  aber  berücksichtigt,  wie
durchaus  neuartig  und  ungewöhnlich  damals  der  Gedanke  einer  solchen
Zwangsorganisation  war,  so  muß  man  die  Schnelligkeit,  mit  der  er
verwirklicht  wurde,  bewundern.  Bereits  am  5.  November  1914
(Reichs-Gesetzblatt  S.  471)  erging  die  Bekanntmachung  betreffend
Regelung  des  Absatzes  von  Erzeugnissen  der  Kartoffeltrocknerei.  Diese
nnterftcslte  die  am  24.  Oktober  von  der  Spirituszentrale  als  Privates
Verwertungskartell  gegründete  Trockenkartoffel-Verwer-1
  u  n  g  s  -  G  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  (T  e  k  a)  der  Aufsicht  des  Reichskanzlers
und  übertrug  ihr  ein  A  b  f  a  tz  m  o  n  o  P  o  l  für  Trockenkartoffeln.
Es  ist  nötig,  die  Organisation  und  den  Charakter  der  Teka  als
prwater  Verwertungs-Gesellschaft  zu  untersuchen,  ehe  wir  die  öffentlichen ­
  Befrlgnisse,  die  ihr  übertragen  wurden,  näher  betrachten.
Die  Gesellschaft  wurde  mit  einem  Stammkapital  von  500  000
Mark,  das  durch  die  Stammeinlagen  der  Gesellschafter  (Anteile  über
je  1000  Mark)  gebildet  wurde,  gegründet.  Von  diesen  500  Geschäftsanteilen ­
  hatte  die  Spirituszentrale  zunächst  498  übernommen,  die
sie  den  später  beitretenden  Trocknern,  und  zwar  höchstens  einen
Anteil  für  jeden  Trockenapparat  zur  Verfügung  hielt.  Nach  dem
Übereinkommen  mit  der  Preußenkasse  waren  die  Neutrockner  zur
Übernahme  von  Anteilen  verpflichtet,  inan  erwartete  aber  auch  eine
rege  Beteiligung  der  Alttrockner,  da  sie  angesichts  der  in  Aussicht
genommenen  Monopolstellung  der  Teka  ein  Interesse  daran  haben
mußten,  als  Gesellschafter  der  Teka  mitbestimmend  aus  die  Geschäftsführung ­
  einwirken  zu  können  —  durch  Teilnahme  an  der  Gesellschafts-*)
  Bereits  am  28.  Oktober  (R.  G.  S.  459)  erging  die  Verordnung
über  den  Verkehr  mit  Brot,  s.  oben  S.  36.
**)  In  der  Begründung  der  Vorlage  (Bundesrats-Drucksachen  1011
Nr.  163)  heißt  es  daher:  „Die  allgemeine  Einführung  der  Erzeugnisse
der  Kartoffeltrocknereien  in  der  Brotbereituirg  hat  zur  Voraussetzung,
daß  die  Erzeugnisse  allgemein  zugänglich  sind,  und  zwar  zur  rechten
Zeit  und  am  rechten  Orte.  .  .  .  Der  gesetzliche  Zwang  für  Verwendung
legt  der  Regierung  die  Pflicht  aus,  Vorsorge  zu  treffen,  daß  die  Fabrikate
zu  angemessenen  Preisen  in  guter  Qualität  dem  Handel  zur  Verfügung
stehen."  •  .  .
        <pb n="36" />
        Versammlung  und  Vertretung  im  Ausschuß.  Diesem  war  eine  Reche
sehr  wichtiger  Befugnisse  eingeräumt  worden  (insbesondere  Wahl,
Überwachung  und  Instruktion  der  Geschäftsführer,  Festsetzung  der
Preise,  Erlaß  von  Bestimmungen  über  Verwertung  von  Trockenkartoffeln, ­
  über  Verträge  mit  Käufern  und  Zwischenhändlern,  über
Zukauf  und  Trocknung  von  Kartoffeln,  Aufstellung  der  Bilanz).
Das  Recht  der  Mitbestimmung  in  diesen  äußerst  wichtigen  Fragen
konnte  als  ein  Anreiz  gelten,  die  Alttrockner  zum  Beitritt  zu  bewegen. ­
  Diese  Erwartung  trog  jedoch.  Die  Beteiligung  der
Alttrockner  blieb  aus.  Während  im  Jahre  1914  und  1915  203  und
im  Jahre  1915/16  100  Apparate*)  errichtet  wurden,  welche  überwiegend ­
  durch  die  Preußenkasse  finanziert  wurden,  zeigt  das  Gesellschafterverzeichnis ­
  der  Teka  von  1916,  daß  die  Spirituszentrale  von  den
500  Anteilen  noch  201  besaß.  Die  anderen  Gesellschafter  waren  bis
dahin  also  fast  ausschließlich  Neutrockner.  Eine  Erklärung  hierfür
könnte  man  vielleicht  in  den  Bestimmungen  über  die  Z  u  s  a  m  m  e  n  -
s  e  tz  u  n  g  d  e  s  A  u  s  s  ch  u  s  s  e  s  finden.  Er  wurde  gebildet  aus  neun
von  der  Gesellschasterversammlllng  auf  jedesmal  drei  Jahre  gewählten
Mitgliedern,  vier  von  Reichs-  und  Staatsbehörden  entsandten  Bertretern**)
  und  drei  Delegierten  der  Spirituszentrale.  Nun
konnten  aber  auch  die  Neutrockner  als  eine  geschlossene  Gefolgschaft
der  Spirituszentrale  angesehen  werden.  Ihnen  gegenüber  standen  die
Alttrockner  in  einer  gewissen  Oppositionsstellung.  Hatten  sie  von
vornherein  keine  Neigung  verspürt,  der  neuen  Berwertungsgesellschast
beizutreten,  so  verwarfen  sie  erst  recht  den  Plan  der  Regierung,
die  Teka  durch  Übertragung  des  Absatzmonopols  zu  einem  Zwangskartell ­
  für  die  Dauer  des  Krieges  auszugestalten.  Sie  sahen  eine
Zeit  stark  steigender  Konjunktur  voraus  und  hätten  natürlich  in  der
freien,  ungehemmten  Wirft'chaft  unter  voller  Ausnutzung  der  Marktlage ­
  ganz  andere  Gewinne  einheimsen  können  als  beim  Anschluß.«n  die
Teka,  die  ja  gerade  das  Instrument  des  Staates  werden  sollte,  das
ungerechtfertigte  Preissteigerungen  für  die  Kartoffelprodukte  hintanhalten
  sollte.  Weil  sie  nun  im  Ausschuß  der  Teka  auch  bei  der
stärksten  Beteiligung  gegen  die  geschlossene  Stellung  der  Regierung
uni)  der  Spirituszentrale  wenig  vermocht  hätten,  hielten  sie  es  für
das  Beste,  ihre  scharfe  Ablehnung  dadurch  zum  Ausdruck  zu  bringen,
daß  sie  entgegen  der  deutlich  ausgesprochenen  Erwartung  der  Re-*)

  Nach  einem  Bericht  der  Spirituszentrale.
**)  Nämlich  vom  Reichsamt  des  Innern,  Landlvirtschaftsministerium,
  Finanzministerium  und  Preußenkasse.
        <pb n="37" />
        36

gierung  dem  Unternehmen  fern  blieben.  Allerdings  erzielten  sie
damit  nicht  den  gewünschten  Eindruck.
Der  Gesellschaftsvertrag  der  Teka  erhielt  eine  wichtige  Ergänzung
in  den  Krieg  saus  n  a  h  m  e  -  B  e  st  i  m  m  u  n  g  e  n,  die  der  Teka
für  die  Kriegszeit  den  Charakter  des  privaten  Verwertungskartells
völlig  nahmen  und  sie  in  eine  reine  K  r  i  e  g  s  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  umwandelten. ­
  Die  Regierung  wurde  durch  sie  in  die  Lage  versetzt,
die  Geschäftsführung  der  Teka  wirksam  zu  überwachen  und
in  allen  das  öffentliche  Interesse  berührenden  Fragen  maßgebend ­
  zu  bestimmen.  Außerdem  wurde  durch  eine  später
eingefügte  Klausel  festgesetzt,  daß  der  an  die  Gesellschafter
zu  verteilende  Gewinn  nicht  5  Prozent  des  eingelegten
Kapitals  überschreiten  dürfe.  Ein  etwaiger  Uberschuß  war
an  die  Reichskasse  abzuführen.  Damit  wurde  die  Gemeinnützigkeit
der  Teka  außer  Zweifel  gestellt  und  der  Geschäftsführung  jeder  Anreiz ­
  genommen,  auf  möglichst  große  Geschäftsgewinne  hinzuarbeiten.
Da  aber  die  Geschäftsführung  zunächst  von  zwei  Herren  aus  dem
Kreise  der  S  p  i  r  it  u  s  z  e  n  t  r  a  l  e  übernommen  wurde,  so  muß  doch
die  Frage  gestellt  werden,  ob  in  irgend  einer  Weise  die  Möglichkeit  einer
Jnteressentenpolitik  trotzdem  bestand,  die  der  Kontrolle  des  von  der
Reichsregierung  entsandten  Reichskommissars  und  der  übrigen  Vertreter ­
  der  Reichs-  und  Staatsbehörden*)  entgehen  könnte.  Die
tatsächliche  spätere  Geschäftsführung  der  Teka  bietet,  wie  sich  zeigen
wird,  für  einen  solchen  Verdacht  keine  Stütze,  im  Gegenteil  war  die
Teka  fast  während  der  ganzen  Kriegszeit  gerade  aus  Trocknerkreisen
den  schwersten  Angriffen  ausgesetzt,  weil  sie  angeblich  die  Interessen
der  Trockner  unbillig  zurücksetzte.  Die  Teka  war  aber  gerade  in  fast
allen  den  Fällen,  die  den  besonders  heftigen,  ja  leidenschaftlichen  Widerspruch
  der  Trockner  hervorriefen,  nichts  als  die  getreue  Vermittlerin
des  staatlichen  Willens.  Übrigens  zeigt  eine  einfache  Uberleguug,
  daß  man  von  einem  etwaigen  Einfluß  der  Spirituszentrale
jedenfalls  keine  ungerechte  Begünstigung  von  Trocknerinteressen  zu
befürchten  brauchte.  Die  Absicht  der  Spirituszentrale  war  gerade
darauf  gerichtet,  das  Trockengewerbe  ein  für  alle  Mal  ans
eine  feste  Grundlage  zu  stellen.  Diesem  Ziel  konnte  sic
nur  näher  kommen,  wenn  sie  dafür  sorgte,  daß  den  Trocknern  unter
*)  Es  wurden  nach  und  nach  8  Vertreter  seitens  der  Staatsbehörden
entsendet,  und  zwar  einer  vom  Reichsamt  des  Innern,  zwei  vom  Kriegsernährungsamt ­
  (bzw.  Reichskartoffelstelle),  einer  vom  Handelsministerium, ­
  einer  vom  Finanzministerium,  einer  von  der  Preußenkasse,  einer
vom  Reichsschatzamt,  einer  (zwei  mit  einer  Stimme)  von  der  Zentralstelle ­
  für  das  Trocknungswesen.
        <pb n="38" />
        —  37  —
keinen  Umständen  unreelle  Konjunkturgewinne  zufielen.  Wenn  das
Trockengewerbe  sich  das  neue  Absatzgebiet,  die  Brotbäckerei,  für  immer
erobern  wollte,  so  konnte  dies  nur  geschehen,  wenn  man  den  Konsumenteninteressen
  in  weitgehender  Weise  entgegenkam.  Der  Spirituszentrale
  war  es  nur  um  die  Zukunft  des  Kartoffelbaues  zu  tun.  Den
Trocknern  als  einer  immerhin  winzigen  Zahl  von  Kartoffelproduzenten
  besondere  Gewinne  zuzuführen,  war  mit  diesem  Grundgedanken
unvereinbar.
V.  Die  formale  Regelung  der  Bewirtschaftung.
Durch  die  Kriegsausnahmebestimmungen  des  Gesellschafts
Vertrages  war  die  T  e  k  a  zum  geeigneten  Organ  für  die  staatliche
Bewirtschaftung  geworden.  Die  gesetzliche  Festlegung  ihrer
öffentlich-rechtlichen  Befugnisse,  die  formale  Regelung  der  Bewirtschaftung, ­
  geschah  durch  die  Verordnungen,  betreffend  Regelung  des
Absatzes  der  Erzeugnisse  der  Kartoffeltrocknerei  (und  Stärkefabrikation), ­
  deren  erste  am  5.  November  1914  (RGBl.  S.  471)  erging.
Sie  enthielt  bereits  die  Grundgedanken,  die  bei  allen  späteren  Ergänzungen, ­
  Abänderungen  und  Neufassungen  nur  fortgebildet,  schärfer
ausgeprägt  und  weiter  ausgebaut,  nicht  aber  grundsätzlich  geändert
wurden.  Die  Bekanntmachung  vom  5.  November  1915  legte,  wie
bereits  erwähnt,  ein  Ansatzmonopol  für  die  Teka  fest.  Sie  bestimmte,
daß  jeder  Trockner  (bis  zum  30.  September  1915  zunächst)  seine
Erzeugnisse  nur  durch  die  Teka  absetzen  durfte  (die  Verwendung  im
eigenen  Betriebe  blieb  also  zunächst  frei  und  wurde  durch
die  Verordnung  nicht  berührt).  Es  wurde  ihnl  freigestellt,
unter  den  Bedingungen  des  Gesellschaftsvertrages  Gesellschafter  zu
werden,  trat  er  nicht  bei,  so  unterlag  er  doch  hinsichtlich  der  Verwertung ­
  der  abgelieferten  Produkte  den  gleichen  Bedingungen  wie
die  Gesellschafter.  §  4  verordnete  die  Unterstellung  der  Teka  unter
die  Aufsicht  des  Reichskanzlers  und  nahm  Bezug  auf  die  Kriegsausnahmebestimmungen ­
  des  Gesellschaftsvertrages,  die  hierdurch
gesetzlich  sanktioniert  wurden.  Eine  bedeutende  Verstärkung  des  Teka-Monopols
  brachte  die  Bestimmung,  daß  Fabrikanten  von  Kartoffelstärke ­
  auf  Verlangen  des  Reichskanzlers  einen  von  ihm  zu  bestimmenden ­
  Anteil  ihrer  Erzeugnisse  zum  Zwecke  der  Brotbereitung  durch  die
Teka  absetzen  mußten.  Der  Reichskanzler  erließ  aus  Grund  dieser
Bestimmung  die  Bekanntmachung  vom  28.  November  1914
lZentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  1914  S.  605),  wonach
70  Prozent  der  hergestellten  trockenen  Kartoffelstärke  von  Superior- ­
  und  Primaqualität  und  der  Rest,  soweit  er  nicht  zu
anderen  als  Brotbereitungszwecken  abgesetzt  wurde,  an  die  Teka  zu
        <pb n="39" />
        liefern  waren.*)  Damit  bekam  die  Teka  die  Kontrolle  fast  über
die  Gesamterzeugung  von  Kartoffelpräparaten  in  die  Hand.  Dies
war  nötig,  wenn  sie  ihrer  Hauptaufgabe,  das  ganze  Reich  mit  Brotstreckmaterial ­
  zu  versorgen,  einigermaßen  gerecht  werden  wollte.
Diesem  Zweck  diente  schließlich  auch  die  Erfassung  der  nicht  in  eigener
Wirtschaft  verbrauchten  nur  als  Futtermittel  verwendbaren  Kartoffelschnitzel. ­
  Die  Teka  konnte  im  Bedarfsfälle  diese  gegen  solche  Flocken
austauschen,  die  Flockenhersteller  für  den  Verbrauch  in  eigener  Wirtschaft ­
  als  Viehsutter  bestimmt  hatten,  und  gewann  damit  Brotstreckmaterial. ­
  War  diese  Möglichkeit  ursprünglich  auch  kaum  bedacht,  so
war  sie  doch  ein  Weg,  den  man  bei  der  bald  zutage  tretenden
empfindlichen  Knappheit  an  Brotstreckmaterial  unbedingt  gehen  mußte.
Auch  zur  Erfassung  der  im  Handel  befindlichen  Mengen  wurde  der
Teka  eine  Handhabe  gegeben  durch  die  Verordnung  vom  11.  Dezember
1914  (RGBl.  S.  505),  die  Höchstpreise  für  Trockenkartoffeln  und
Kartoffelstärke  festlegte.  Aus  Grund  der  Bestimmungen  des  Höchstpreisgesetzes ­
  in  der  Fassung  vom  28.  Oktober  1914  (RGBl.  S.  458)
waren  damit  die  Besitzer  von  Kartoffelfabrikaten  verpflichtet,  sie
der  zuständigen  Behörde  aus  ihre  Aufforderung  zu  überlassen.  Dies
Verfahren  erwies  sich  jedoch  als  noch  zu  schwerfällig,  und  da  die
Teka  inzwischen  bei  der  Versorgung  aus  die  größten  Schwierigkeiten
stieß,  so  sollte  ihr  durch  den  preußischen  Erlaß  vom  28.  Dezember  1914
&amp;lt;  Reichsanzeiger  Nr.  303)  der  Zugriff  aus  die  großen  schwimmenden
Vorräte  erleichtert  werden,  indem  sie  selbst  das  Recht  erhielt,  Besitzer
von  Kartoffelstärke  und  Kartoffelfabrikaten  zur  Überlassung  bestimmter
Mengen  aufzufordern.  Diese  Aufforderung  bedurfte  aber  der  Bestätigung ­
  der  zuständigen  niederen  Verwaltungsbehörden,  um  Beschlagnahmekraft ­
  zu  erhalten,  und  wurde  unwirksam,  wenn  sie  nicht
binnen  einer  Woche  erteilt  wurde.
Die  mitgeteilten  Bestimmungen  stellen  ungefähr  den  rechtlichen
Grundstock  dar,  der  im  Verlaufe  der  späteren  Kriegsgesetzgebung  im

*)  Cs  wurden  außerdem  genaue  Lieferbedingungen  festgesetzt,  die
sich  auf  Preise,  Beschaffenheit  der  Ware  und  Versand  bezogen.  Endlich
wurden  die  Fabrikanten  einer  weitgehenden  Auskunftspflicht  gegenüber
der  Teka  unterworfen,  die  sich  erstreckte  auf  Leistungsfähigkeit,  Lagerungsmöglichkeit, ­
  Umfang  der  seit  dem  1.  Oktober  hergestellten  und
voraussichtlich  bis  zum  30.  September  1915  zu  erwartenden  Erzeugung,
Angaben  über  bisher  getätigte  und  noch  nicht  vollständig  erledigte  Verkäufe. ­
  Außerdem  hatte  der  Fabrikant  für  den  1.  Dezember  eine  genaue,
spezialisierte  Bestandsaufnahme  seiner  fertigen  Erzeugnisse  zu  machen
und  der  Teka  mitzuteilen  und  später  in  regelmäßigen  von  der  Teka
zu  bestimmenden  Zeitpunkten  Auskunft  über  die  Menge  der  von  ihm
erzeugten  abgelieferten  und  auf  Lager  genommenen  Fabrikate  zu  geben.
        <pb n="40" />
        39

wesentlichen  unverändert  erhallen  blieb.  Die  Verordnung  vom
5.  November  1914  kann  man  mit  einem  Netz  vergleichen,  das  der  Teka
(bzw.  dem  Reich)  zum  Mfangen  der  erzeugten  Kartoffelprodukte  diente.
Dieses  Netz  wurde  durch  die  späteren  Mänderungen  und  Neufassungen
nur  vergrößert,  indem  zugleich  seine  Maschen  verengert  wurden,  so  daß
schließlich  nichts  mehr  vorbei  oder  hindurch  schlüpfen  konnte.  So
wurde  sehr  bald  auch  der  zuerst  noch  sreigebliebene  Rest  der  Stärkefabrikation ­
  der  Mlieferungspflicht  an  die  Teka  unterworfen,*)  die
Lohntrocknung  sowie  die  Verwendung  im  eigenen  Wirtschaftsbetriebe
wurde  beschränkt  (bis  zum  völligen  Verbot),  Ein-  und  Durchfuhr
wurden  ebenfalls  monopolisiert,  das  Aufsichtsrecht  der  Teka  gegenüber
den  Fabriken  erweitert,  die  Strafbestimmungen  verschärft.  Ferner
wurde  die  Formulierung  durchweg  schärfer  und  genauer,  vor  allem
bezüglich  des  Begriffs  „Trockenerzengnisse",  um  die  zahlreichen  Umgehungsversuche ­
  zu  vereiteln.**)
Es  erübrigt  sich,  die  Verbesserungen  und  Erweiterungen  stufenweise ­
  im  einzelnen  zu  verfolgen.  Die  letzte  Fassung  der  Tekaverordnung
  während  des  Krieges  erging  am  22.  September  1916
(RGBl.  S.  1069).  Sie  enthält  alle  erwähnten  Verbesserungen,
entspricht  aber  in  den  Grundzügen  der  ersten  Verordnung  vom
5.  November  1914.  Sie  bildete  zusammen  mit  den  am  28.  September
1916  erlassenen  Anordnungen  zur  Bekanntmachung  über  die  Regelung
des  Absatzes  von  Erzeugnissen  der  Kartoffeltrocknerei  usw.  (Zentralblatt ­
  f.  d.  Deutsche  Reich  S.  301),  die  die  Bestimmungen  über  die
Lieferung  von  Kartoffelstärke  enthalten,  die  rechtliche  Grundlage  für
die  Bewirtschaftung  der  Erzeugnisse  der  Kartoffeltrocknerci  und
Kartoffelstärkefabrikation.
VI.  Die  Durchführung  der  Bewirtschaftung.
1.  Das  Wirtschaftsjahr  1914/15.
a)  Produktionspolitik  u  n  d  P  r  e  i  s  g  e  st  a  l  1  n  n  g.
Tie  im  vorausgehenden  Abschnitt  geschilderten  Kricgsverordnungen
  bildeten  den  Rahmen  und  die  gesetzliche  Grundlage  für  die
öffentliche  Bewirtschaftung.  In  der  praktischen  Durchführung
hatte  die  Teka  nun  zwei  Aufgaben  zu  lösen.  Sie  mußte
*)  Durch  die  Verordnung  vom  25.  Februar  1915  (RGBl.  S.  118),
die  die  erste  Neufassung  der  Tekaverordnung  brachte.
**)  So  führte  man  z.  B.  aus  Holland  Puddingpulver  ein,  das
nichts  anderes  als  leicht  gefärbtes  und  aromatisiertes  Stärkemehl  war,
vergällte  die  Trockenkartofseln  (mit  Häcksel)  und  anderes  mehr,
        <pb n="41" />
        40

erstens  für  ausreichende  Erzeugung  sorgen,  und  zweitens,  wenn
auf  diese  Weife  genügende  Mengen  erfaßt  waren,  sie  durch  eine  Verteilungs-Organisation ­
  dem  von  der  Regierung  gewünschten  volkswirtschaftlich ­
  zweckmäßigsten  Verbrauch  zuführen.  Da  die  Brotstreckung
vom  1.  Dezember  1914  ab  bereits  vorgeschrieben  war,  mußte  also
in  der  kurzen  Zeit  von  etwa  drei  Wochen  *),  die  VerteilungsOrganisation ­
  für  das  ganze  Reich  geschaffen  werden.  Das  war  keine
leichte,  aber  immerhin  noch  die  kleinere  Aufgabe.  Wichtiger  war  die
produktionspolitische.  Es  war  vor  allen  Dingen  nötig,  daß  auch  die
erforderlichen  Mengen  von  Fabrikaten  hergestellt  und  verfügbar  waren.
Bei  den  Bestrebungen,  die  Leistungsfähigkeit  des  Trocknereigewerbes
zu  steigern,  hatte  man  wenig  daran  gedacht,  daß  die  Ausgabe,  die
Leistungsfähigkeit  auch  voll  auszunutzen,  bedeutend  schwieriger  werden
würde.  Man  hatte  der  R  o  h  st  o  f  f  r  a  g  e  nicht  die  Beachtung  geschenkt,
die  sie  jetzt  im  Kriege  forderte.  Man  hatte  sich  fast  immer  nur  gefragt,
wie  bewältigen  wir  die  Kartoffelmengen  **).  Nun  zeigte  sich  aber  das
Problem  bald  in  seiner  wahren  Gestalt.  Schon  im  November  stand
man  im  Zeichen  einer  ausgesprochenen  Kartoffelknappheit,  die  auf
drei  Ursachen  zurückzuführen  war:  1.  mittelmäßige  Ernte,  2.  außergewöhnliche ­
  Nachfrage  nach  Speisekartofseln,  die  durch  Spekulationskäufe ­
  der  Händler  und  den  Panikbedarf  der  Bevölkerung  hervorgerufen ­
  wurde,  3.  die  kritische  Lage  am  Futtermittelmarkt.  Die  Höchstpreisnormierung ­
  von  inländischer  Futtergerste  und  Kleie  vom  28.  Oktober ­
  (Reichs-Gesetzbl.  S.  462)  hielt  diese  Futtermittel  fast  völlig  vom
Markt  fern,  so  daß  im  wesentlichen  nur  ausländische  Kraftfuttermittel,
wie  Erdnußmehl,  Leinmehl  und  andere  aus  Ölfrüchten  hergestellte
Produkte,  erhältlich  waren,  die  im  Vergleich  zur  Kartoffel,  am  Futterwert ­
  gemessen,  sehr  hoch  im  Preise  standen.  Hinzukam,  daß  die  Landwirte ­
  auch  von  Regierungsseite  immer  wieder  auf  den  hohen  Futterwert ­
  der  Kartoffeln  unter  Hinweis  auf  die  jetzt  wegfallende  Einfuhr
der  russischen  Gerste  aufmerksam  gemacht  worden  waren.  Es  war
also  kein  Wunder,  daß  die  Kartoffelerzeuger  sehr  zurückhaltend  waren.
So  kam  es,  daß  die  großen  gewerblichen  Stärkefabriken  im
November  noch  nicht  den  zehnten  Teil  der  vorjährigen  Tagesver-•

  *)  Nach  Erlaß  der  Bekanntmachung  vom  5.  November  1914
(RGBl.  S.  471).
**)  Aus  dem  Kreise  der  außenstehenden  Trockner  war  allerdings
schon  ziemlich  früh  hierauf  aufmerksam  gemacht  worden.  So  schrieb
z.  W.  die  „Trocknungsindustrie"  (Nr.  20  vom  25.  September  1911
S.  199),  daß  die  Schwierigkeit  ausreichender  Rohstoffversorgung  der
Fabriken  nicht  genügend  in  den  Kreis  der  Erörterungen  gezogen
worden  sei  bei  der  Errichtung  neuer  Anlagen.
        <pb n="42" />
        41

arbeitung  aufgenommen  hatten.  *)  Ähnlich  lagen  die  Verhältnisse
für  die  K  a  r  t  o  f  f  e  l  t  r  0  ck  n  e  r  e  i.  Es  mußte,  wenn  Trockenkartoffeln
  in  ausreichendem  Maße  für  die  Brotbäckerei  bereitstehen
sollten,  dafür  gesorgt  werden,  daß  sämtliche  Anlagen  mit  Hochdruck
arbeiteten.  Es  genügte  nicht,  daß  die  landwirtschaftlichen  Trocknereien
in  größtem  Umfange  die  eigenen  Kartoffeln  trockneten,  es  mußtet
auch  fremde  Kartoffeln  (als  Kaufkartoffcln  oder  in  Lohntrockuung)
in  beträchtlichem  Maße  verarbeitet  werden.  Hierfür  mußte  die
Teka  sorgen.
Solange  kein  Lieferungszwang  für  Rohkartoffeln  bestand,  bot
die  Preisgestaltung  die  einzige  Möglichkeit,  die  Produktion  an  Trockenware ­
  (innerhalb  der  technischen  Grenzen)  nach  Belieben  zu  beeinflussen. ­
  Natürlich  konnte  man  aber  dies  Mittel  wieder  nicht  lediglich
zum  Zweck  der  Prodnktionsforderung  einer  immerhin  eng  begrenzten
Warengattung  unbeschränkt  anwenden,  sondern  es  mußte  dabei  Rücksicht ­
  auf  den  Markt  der  gesamten  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  genommen ­
  werden.  Dieser  durfte  sowohl  im  Interesse  der  Landwirtschaft ­
  wie  der  Verbraucher  nicht  durch  einseitige  Maßnahmen  erschüttert ­
  werden.  Die  Teka  mußte  also  die  Preise  für  Trocken
kartoffeln  so  berechnen,  daß  sich  unter  billiger  Einschätzung  der  Fabrikationskosten ­
  einschließlich  Gewinn  eine  Verwertung  der  Rohkartoffeln
ergab,  die  der  Lage  am  Futtermittel-  und  Kartoffelmarkt  entsprach
und  die  Interessen  der  Erzeuger  und  Verbraucher  miteinander
in  Einklang  brachte.
Die  Schwierigkeiten  bei  der  Entscheidung  der  Preisfrage  führten
zu  Gegensätzen  zwischen  dem  Ausschuß  der  Teka  und  der  Regierung.
Als  jener  am  28.  November  die  Preise  für  Trockenkartoffeln  und
Stärkemehl,  zu  denen  sich  die  Regierung  verstand,  aufstellte,
gab  er  gleichzeitig  der  Besorgnis  Ausdruck,  daß  durch  diese
*)  Man  darf  hierin  nicht  eine  gewollte  Produktionseinschränkung
sehen,  die  durch  das  Vorhandensein  zu  großer  Bestände  im  Jnlande
bedingt  gewesen  wäre.  Die  bei  Kriegsausbruch  vorhandenen  übergroßen ­
  Vorräte  waren  längst  keine  Belastung  des  Marktes  mehr.  Seitdem ­
  die  Absicht  der  Regierung,  das  X-Brot  einzuführen,  bekannt  geworden ­
  tvar,  hatte  sofort  der  Handel  lebhaft  zugegriffen,  so  daß  eine
starke  Preissteigerung  am  Stärkemarkt  einsetzte.  Me  vorhandenen
Bestände  waren  glatt  aufgenommen  und  in  neuer  Ware  kam  es  wegen
des  Rohstoffmangels  fast  gar  nicht  zu  Abschlüssen.  Die  Preise  für
Stärkemehl  (Superior  und  Prima)  waren  nach  den  Marktberichten  der
Spirituszeitung  kurz  vor  Ausbruch  des  Krieges  für  100  kg  20,—  bis
20,75  M.  f.  Aug./Sept.-Lief.  Im  August  und  September  war  der
Handel  unregelmäßig  und  es  kam  nicht  zu  richtigen  Notierungen.
Dann  begannen  die  Preise  kräftig  zu  steigen  und  betrugen  im  Wochendurchschnitt ­
  am  5.  Oktober  24,50  bis  25,—  M.  für  Okt./Dez.-Lief.,
'  gm  10.  Oktober  28,50  bis  29,50  M.,  am  2-  November  31,—  bis  32,—  M&amp;gt;
        <pb n="43" />
        42

Preisfestsetzung  „die  Erreichung  des  Zieles,  möglichst  große
Mengen  Dauerware  aus  Kartoffeln  zu  beschaffen,  immer  mehr  in
Frage  gestellt  würde".  Andererseits  fand  aber  auch  die  Regierung  in
Kreisen  der  Landwirtschaft  selbst  Verständnis  und  Unterstützung  bei
dem  Bestreben,  die  Preise  für  Kartoffelfabrikate  niedriger  zu  halten,
als  es  der  Ausschuß  aus  Gründen  der  Produktionsförderung  für  angebracht ­
  hielt.*)  Die  von  der  Teka  festgesetzten  Produzentenpreise
waren  sog.  Ab  s  ch  la  g  s  p  r  ei  s  e,  d.  h.  nur  vorläufig  zahlbare  Preise,
die  endgültigen  Preise  sollten  am  Schluß  des  Geschäftsjahres  nach  dein
Ergebnis  festgestellt  werden.  Die  Zlbschlagspreise  waren  so  berechnet,
daß  bei  normalem  Geschäftsverlauf  eine  spätere  Nachzahlung,  und
zwar  etwa  50  Pfg.  für  den  Doppelzentner,  in  Aussicht  gestellt  wurde.
Dementsprechend  waren  die  Höchstpreise,  die  durch  die  Verordnung
vom  11.  Dezember  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  505)  aufgestellt  wurden,
durchweg  50  Pfg.  höher  als  die  Abschlagspreise  der  Teka.  Der  Erlaß
einer  besonderen  Höchstpreisverordnung  war  deshalb  angebracht,  bannt ­
  die  Preise  der  großen  irrt  Besitz  des  Handels  befindlichen  Mengen
den  Tekapreisen  entsprachen  und  die  Möglichkeit  der  Enteignung  oder
Beschlagnahme  dieser  Mengen  geschaffen  wurde.  Außerdem  erhielten
die  Preise  der  Teka  durch  die  Höchstpreisverordnung  gewissermaßen
eine  gesetzliche  Bestätigung  und  offensichtlich  autoritativen  Charakter.
Durch  die  obige  Verordnung  wurdet!  Produzenten-  unb  Handels-Höchstpreise
  festgesetzt.**)  Für  die  Produzenten  galten  einheitliche
Preise  für  das  ganze  Reich,  und  zwar  für

Kartoffelflocken  33,60  M.
Walzmehl  27,50  „
Kartoffelstärke  29-80  „

je  Doppelzentner,  frei  Waggon  (oder  Kahn)  der  nächsteit  Verladestelle.
Bei  allen  weiteren  Verkäufen  wurden  die  Preise  nach  den  in
derselben  Verordnung  für  Futterkartoffeln  festgelegten  Preisgebieten
(Ost-,  Nord-,  Mittel-  und  Süddeutschland)  gestaffelt,  um  einen  Frachtausgleich ­
  herbeizuführen.
Die  Grundpreise  (im  ersten  Preisgebiet)  waren  z.  B.
für  Walzmehl  28,80  M.
für  Kartoffelstärke  31,10  „
frachtfrei  nach  allen  Eisenbahnstationen.  Int  zweiten,  dritter»
und  vierten  Preisgebet  kamen  hierzu  Ausschläge  von  0,50
*)  Z.  B.  äußerte  sich  Freiher  von  Wangenheim  in  einer  von  der  Teka
veranstalteten  Trocknerversammlung  vom  16.  November  1914  dahin,
daß  eine  Herabsetzung  der  in  Aussicht  genommenen  Preise  in  jedem
Falle  wünschenswert  sei  (wie  es  dann  auch  geschah).
**)  Vgl.  die  Übersicht  über  Preise  während  des  Krieges  am  Schluß
der  Darstellung  &amp;lt;$.  81.
        <pb n="44" />
        43

Mark,  1  Mark  und  1,50  Mark,  während  für  Ostpreußen  (mit
Rücksicht  auf  seine  besonders  schwierige  wirtschaftliche  Lage)  ein
Mschlag  von  1  Mark  bestimmt  wurde.  Im  Kleinhandel,  bei  Verkäufen, ­
  die  1  Tonne  nicht  überstiegen,  erhöhten  sich  diese  Preise  um
0,60  Mark  und  galten  ab  Lager  *).
Es  zeigte  sich  bald,  daß  die  getroffenen  Maßnahmen  nicht  genügten, ­
  um  der  Teka  die  nötigen  Mengen  von  Kartofselsabrikaten
zuzuführen.  Auch  die  Erleichterung  der  Beschlagnahme  änderte  hieran
nichts  Wesentliches  **).  Im  Januar  häuften  sich  die  Klagen  der
Bäcker,  daß  Kartoffelfabrikate  nicht  erhältlich  seien,  und  Berichte  der
Verwaltungsbehörden  bestätigten  die  absolut  unzulängliche  Versorgung. ­
  Diese  Tatsache  war  um  so  bedenklicher,  als  die  am  1.  Dezember
erfolgte  Getreidebestandsaufnahme  ein  so  unerwartet  niedriges  Ergebnis ­
  gehabt  hatte,  daß  die  Regierung  sich  zu  besonders  energischen
Maßnahmen  zur  Sicherung  der  Brotversorgung  veranlaßt  sah  ***),
wovon  an  dieser  Stelle  nur  die  Ausdehnung  der  Brotstreckung  durch
Erhöhung  des  obligatorischen  Kartoffelzusatzes  beim  Brot  auf  10  Prozent ­
  interessiert.  Die  Nebenbestimmungen  über  die  Verwendung
anderer  Streckmittel  statt  des  Kartosfelzusatzes  sollten  nicht  etwa,  wie
man  in  Trocknerkreisen  anfangs  meinte,  die  Kartoffeln  wieder  mehr
für  andere  Zwecke  (Viehfütterung)  frei  machen,  sondern  sie  waren
nötig,  weil  die  zur  Verfügung  stehenden  Kartoffelfabrikate  (Stärke
und  Trockenware)  nach  den  ursprünglichen  Schätzungen  nur  etwa
3  Prozent  des  Brotmehls  ausmachten.  Auch  war  das  Reichsami  des
Innern  genötigt,  die  Bundesregierungen  zu  ersuchen,  auf  die
Verbackung  von  Frischkartoffeln  hinzuwirken,  weil  die  Streckung  mit
Kartoffelfabrikaten  sich  nicht  Schritt  um  Schritt  mit  dem  Bedarf
durchführen  ließe,  „da  die  Landwirte  bei  dem  Mangel  an  Futtermitteln ­
  offenbar  in  verstärktem  Maße  auf  die  Kartoffeln  zu  Futterzwecken ­
  zurückgreifen".  Auch  wies  das  Reichsamt  des  Innern  darauf
hin,  daß  der  Zweck  der  Kartoffeltrocknung,  Schwundverluste  zu  vermeiden, ­
  am  besten  dadurch  erreicht  würde,  daß  erst  im  späten  Früh-*)
  Durch  die  Bekanntmachung  vom  11.  Januar  wurde  die  Kleinbandelsgrenze
  bei  Flocken  und  Schnitzeln  aus  5  Tonnen  heraufgesetzt
und  Verkäufe  bis  zu  5  Kilogramm  wurden  von  dem  Höchstpreis  frei
erklärt,  um  „den  auftretenden  Beschwerden  des  Kleinhandels  mit  Kartoffelstärke ­
  abzuhelfen".
**)  Siehe  oben  S.  37  (Preußische  Bekanntmachung  vom  26.  12.  1914
Reichsanzeiger  Nr.  303  vom  28.  12.)
***)  Bekanntmachung  vom  5.  1.  15  über  das  Ausmahlen  von  Brotgetreide ­
  (RGBl.  S.  3),  über  das  Verfüttern  von  Brotgetreide,  Mehl  und
Brot  (RGBl.  S.  6)  und  über  die  Bereitung  von  Backware  (RGBl.  S.  8),
über  letztere  vgl.  oben  S.  26.
        <pb n="45" />
        —  44  —
jähr  die  Berbackung  von  Karwffelfabrjkaterl  begänne,  während  im
Winter  selbst,  wo  die  Schwundverluste  unerheblich  sind,  Frischlartoffeln
zweckmäßig  zu  verwenden  wären.  Diese  Anweisung  konnte  jedoch
infolge  der  Transport-  und  Lagerungsschwierigkeilen  bei  den  Rohkartoffeln ­
  und  aus  backtechnischen  Gründen  in  den  Großstädten  nicht
immer  befolgt  werden  *).
Die  wirtschaftlichen  Maßnahmen  der  Regierung  zur  Regelung
der  Brotversorgung  gipfelten  in  der  Bekanntmachung  von:  25.  Januar
1915  (RGBl.  S.  35),  die  die  vollkommen  organisierte  Zwangsbewirtschaftung ­
  von  Getreide  und  Mehl  einführte.  Die  Aufgabe  der  Teka
war  damit  auch  klarer  gestellt  und  in  organisationstechnischer  Hinsicht
vereinfacht.  Sie  konnte  von  nun  an  ihre  Verteilungsorganisation  an
das  Mehlverteilungssystem  unmittelbar  anlehnen.  Die  Festsetzung
der  Mehlbedarfsanteile  durch  die  Reichsverteilungsstelle  gab  ihr  eine
sichere  Unterlage,  so  daß  sie  nicht  mehr  auf  Bedarfsanmeldungen  der
Verbraucher  und  eigene  Schätzung  bei  der  Verteilung  angewiesen
war.  ^Statt  wie  bis  dahin  an  die  Verbraucher  (gewöhnlich  Bäckerinnungen)
  oder  vermittelnde  Händler  zu  liefern,  konnte  sie  den  Kom  ­
munalverbänden,  denen  ja  auch  die  Mehlverteilung  für  ihren  Bezirk
oblag,  ihre  Anteile  an  Streckmaterial  zuweisen.
Je  schärfer  somit  ihre  Aufgabe  vorgezeichnet  war,  um  so  deutlicher ­
  mußte  aber  auch  die  Unmöglichkeit  zutage  treten,  auf  der  bisherigen ­
  Grundlage  die  nötigen  Mengerl  an  Kartoffelfabrikaten  zu  beschaffen. ­
  Hätte  selbst  bei  vollster  Ausnutzung  aller  bestehenden  Stärkefabriken ­
  und  Trocknereien  die  Erzeugung  kaum  dem  Bedarf  entsprochen, ­
  so  ivurde  die  Spannung  völlig  unerträglich  dadurch,  daß
die  Fabriken  nicht  entfernt  nach  ihrer  vollerr  Leistungsfähigkeit  arbeiteten. ­
  Es  mußte  also  Wandel  geschaffen  werden,  wenn  der  Plan
der  Brotstreckung  mit  Kartoffelfabrikaten  nicht  gänzlich  scheitern  sollte.
Hatte  man  sich  in  der  Getreidebewirtschaftung  im  Drange  der
Not  zu  einer  durchgreifenden  Tat  entschlossen,  die  unter  fast  völligem
Verzicht  auf  die  Wege  der  freien  Friedenswirtschaft  das  Getreide
sozusagen  vonr  Halnr  ab  dem  unmittelbaren  Zugriff  unterwarf  und  es
nicht  wieder  locker  ließ,  bis  der  Verbraucher  es  als  Brot  in  Händen
hatte,  so  glaubte  man  bei  den  Kartoffeln  die  Knappheit,  die,  wie  man
meinte,  nur  scheinbar  sein  konnte,  am  einfachsten  ohne  so  gewaltsame
Eingriffe  in  das  Selbstbestimmungsrecht  der  Produzenten  durch  preispolitische ­
  Maßnahmen  in  ihr  Gegenteil  umkehren  zu  können.  Man
glaubte  durch  eine  Preisstellung,  die  dem  inneren  Futterwert  der  Kar-*)
  So  konnten  z.  B.  die  großgewerblichen  Bäckereien  zunächst  gequetschte ­
  oder  zerriebene  Kartoffeln  nicht  obne  Einschränkung  ihrer
Leistungsfähigkeit  verbacken,
        <pb n="46" />
        45  ---toffeln

  angepaßt  tvar,  eine  Umstellung  in  der  Verwendung  der  Kartoffel ­
  durch  den  Landwirt  am  sichersten  und  gerechtesten  erzielen
zu  können.
Durch  die  Bekanntmachung  vom  25.  Februar  1915  wurden  daher
gleichzeitig  mit  denen  für  Futterkartoffeln  die  Höchstpreise  für  Kartoffelfabrikate ­
  ganz  erheblich  heraufgesetzt,  bei  Kartoffelslocken  z.  B.
um  11,50  M.  auf  35  M.  für  den  Doppelzentner,  bei  Kartoffelstärke
um  18,20  M.,  was  für  Flocken  eine  Erhöhung  um  annähernd  50  Prozent ­
  und  bei  Stärke  um  61  Prozent  bedeutete.  Die  Verschiebung
in  der  Preisrelation  war  nötig,  weil  die  Steigerung  der  Rohstoffpreise
  wegen  der  ungleichen  Ausbeuten  (Verhältnis  11:8)  eine  verschiedene ­
  Bedeutung  siir  die  beiden  Herstellungsarten  hat;  außerdem
hatte  es  sich  gezeigt,  daß  vorher  der  Stärkepreis  im  Verhältnis  zum
Trockenkartoffelpreis  zu  niedrig  angesetzt  war.  Bei  der  somit  geschaffenen ­
  Preisgrundlage  verwerteten  sich  Rohkartoffeln  mit  fast
8  M.  je  Doppelzentner,  während  vorher  der  Verwertungspreis
höchstens  4,50  M.  betrug  *).  Für  Futterkartosfeln  wurden  die  Grundpreise ­
  damals  von  3,60  M.  auf  4,60.M.  je  Doppelzentner  erhöht.
Diese  Preisfestsetzung  gewährte  einen  großen  Anreiz  für  die  Verarbeitung, ­
  da  sich  hierbei  die  Kartoffeln  um  etwa  3  M.  je  Doppelzentner
  besser  verwerteten  als  beim  Verkauf  als  Futterkartoffeln.  Die
Abschlagspreise  der  Teka  wurden  den  Höchstpreisen  entsprechend  festgesetzt. ­

Es  mag  dahingestellt  bleiben,  ob  diese  Preisgestaltung  kriegswirtschaftlich ­
  richtig  war.  Die  spätere  Entwicklung  im  Frühjahr  und
Sommer  bewies,  daß  preispolitische  Maßnahmen  allein  eine  gesunde
Regelung  nicht  verbürgen  können,  daß  hierzu  vielmehr  eine  einheitliche, ­
  planvolle,  öffentliche  Bewirtschaftung,  wie  sie  erst  ein  Jahr  später
tatsächlich  unter  dem  Zwang  der  Verhältnisse  eingeführt  wurde,  die
einzig  richtige  Lösung  ist.  Muß  demnach  die  Nützlichkeit  einer  so  beträchtlichen ­
  Preiserhöhung  bezweifelt  werden,  so  ist  andererseits  festzustellen, ­
  daß  sie  damals  ihren  nächsten  Zweck  jedenfalls  erreichte.  Es
gelang  der  Teka  in  den  folgenden  beiden  Monaten  einen  Vorrat  zu
*)  Nimmt  man  bei  der  Trocknung  ein  mittleres  Ausbeuteverhältnis
von  4:1  an  und  berechnet  die  Trocknungskosten  mit  0,70  M.  für  den
Zentner  Rohkartoffeln,  was  für  die  damalige  Zeit  eher  zu  hoch  als
zu  niedrig  gegriffen  ist,  würde  sich  ein  Verwertungspreis  für  Rohkartoffcln
  von  3,70  M.  je  Zentner  bei  den  neuen  Preisen  ergeben.  Der
in  der  Begründung  zur  Bundesratsverordnung  angenommene  Verwertungspreis ­
  von  etwa  3  M.  dürfte  unbedingt  zu  niedrig  eingeschätzt
sein.  Der  zweite  Nachtrag  zur  Denkschrift  über  wirtschaft  -
Iiche  Maßnahmen  aus  Anlaß  des  Krieges  S.  71  gibt
richtiger  einen  Verwertungspreis  von  4  M.  an,  allerdings  versehentlich
für  den  Doppelzentner  statt  für  den  Zentner.
        <pb n="47" />
        —  46  —
beschaffen,  der  ausreichte,  die  Kommunalverbände  mit  dem  nötigen
Streckmaterial  *)  für  die  Zeit  vom  15.  Mai  bis  15.  August  zu  versorgen ­
  und  außerdem  den  Bedarf  der  Heeresverwaltung  zu  decken.
d)  Die  Verarbeitung  der  Reichskartoffeln.
So  war  die  Rohftoffrage  im  Mai  für  die  Teka  gelöst,  als  sie
plötzlich  ein  ganz  anderes  Gesicht  erhielt.  Die  kartoffelverarbeitenden
Industrien  wurden  plötzlich  vor  die  Aufgabe  gestellt,  in  kiirzester  Frist
die  sogen.  Reichskartoffeln,  etwa  8  Millionen  Zentner,  für  die
die  Reichsstelle  für  Kartoffelversorgung  keine  Abnehmer  fand,  zu  verarbeiten ­
  und  dadurch  vor  dem  sonst  unvermeidlichen  Verderb  zu  retten.
Die  Vorgänge,  die  zu  dieser  eigentümlichen  und  überraschenden  Lage
führten,  sind  an  und  für  sich  eins  der  lehrreichsten  Kapitel  der  Kriegswirtschaft. ­
  Sie  find  von  A  r  n  o  l  d  i  unter  eingehender  kritischer  Würdigung ­
  treffend  dargestellt  **).
Der  Teka  fiel  die  wichtige  Aufgabe  zu,  den  größten  Teil  der
aufgekauften  Reichskartoffeln,  die  nicht  abgefetzt  werden  konnten  und
infolgedessen  dem  Verderben  ausgesetzt  waren,  bei  den  Trocknereien
und  Stärkefabriken  unterzubringen.  Dies  gelang.  Es  wurden  damals ­
  folgende  Mengen  verarbeitet:
zu  Kartoffelwalzmehl  .  .  .  990  000  Doppelztr.
zu  Schnitzeln  427  000
zu  Feuchtstärke  329  000
zu  Trockenstärke  1  477  000  „  ***)
Die  Verarbeitung  erfolgte  gegen  Lohn,  der  bei  der  Trocknung  auf
7  M.  für  den  Doppelzentner  abgelieferter  Flocken  und  6,50  M.  für
den  Doppelzentner  abgelieferter  Schnitzel  festgesetzt  wurde.  Auf  den
Zentner  verarbeiteter  Rohkartoffeln  ergibt  das  bei  einer  Ausbeute  ****)
von  1:  4  87,5  Pf.  Hierin  waren  die  Abfuhrkosten  der  Frischkartoffeln
von  der  Bahn  und  die  Anfuhr  der  Trockenkartoffeln  zur  Verladestation ­
  eingeschlossen.  Der  Herstellerlohn  bei  der  Verarbeitung  in  den
Stärkefabriken  wurde  auf  anderer  Basis,  nämlich  auf  Grund  der  von
den  Fabriken  nachgewiesenen  Verarbeitungskosten  zuzüglich  eines  geringen ­
  Fabrikationsgewinns  festgestellt.  Man  kann  aus  der  Schnellig-*)
  Für  die  versorgungsberechtigte  Bevölkerung  (etwa  46  Mill.)
nach  dem  Verteilungsplan  der  Reichsverteilungsstelle  (für  Mehlversorgung).

**)  Vgl.  Arnoldi,  Heft  2  der  Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
S.  21.  ff.
***)  Außerdem  wurden  zu  Branntwein  830  000  Doppelzentner  verarbeitet. ­

****)  Die  tatsächliche  Ausbeute,  wie  sie  sich  aus  dem  Verhältnis  des
abgelieferten  Fertigproduktes  zur  Menge  der  verarbeiteten  Kartoffeln
ergab,  war  1:4,03.
        <pb n="48" />
        47

seit,  mit  der  die  Reichskartoffeln  an  die  Fabriken  vergeben  waren,
schließen,  daß  die  Verarbeitungsbedingungen  der  allgemeinen  Lage
entsprechend  festgesetzt  waren,  und  daß  der  Widerspruch,  der  in
Trocknerkreisen  laut  wurde,  nicht  gerechtfertigt  war.  Allerdings  mag
ein  gewisser  moralischer  Druck  mitgewirkt  haben.  Es  war  sozusagen
vaterländische  Pflicht,  Kartoffeln  zu  verarbeiten,  der  sich  die  Gewerbe
kaum  entziehen  konnten,  sodaß  vielleicht  nicht  nur  die  Aussichten  aus
den  unmittelbaren  Gewinn,  sondern  auch  geschäftspolitische  Rücksichten, ­
  die  von  einem  „weitschauenden  Egoismus"  diktiert  wurden,
die  Fabriken  zur  Übernahme  bestimmten.  Neben  diesem  moralischen
Druck  übte  der  Reichskanzler  kraft  seines  Auffichtsrecht^  einen  materiellen ­
  Druck  aus,  indem  er  die  Abschlagspreise  der  Teka  für  Trockenkartoffeln ­
  mit  Wirkung  vom  21.  Juni  ab  um  4,80  M.  für  den  Doppelzentner
  herabsetzte.  Das  Überangebot  an  Kartoffeln  im  Juni  hatte  einen
scharfen  Preisrückgang  bewirkt  —  der  Zentner  Kartoffeln  wurde
stellenweise  für  1  M.  angeboten  —  sodaß  Trockner  und  Stärkefabrikanten, ­
  die  jetzt  diese  billigen  Kartoffeln  verarbeiteten,  einen  ganz
unberechtigten  Konjunkturgewinn  erzielt  hätten  und  gegenüber  den
Fabriken,  die  überwiegend  oder  ausschließlich  Reichskartoffeln  verarbeiteten, ­
  ganz  bedeutend  im  Vorteil  gewesen  wären,  wenn  sie  die
Erzeugnisse  zu  den  seit  dem  26.  Februar  gültigen  Abschlagspreisen
der  Teka  geliefert  hätten.  Die  Verkaufspreise  der  Teka  blieben  jedoch
unverändert,  weil  die  gegen  Lohn  verarbeiteten  Reichskartoffeln
den  geltenden  Verkaufspreisen  nicht  einmal  den  Kosten  entsprechend
verwertet  wurden.  Der  Mehrerlös  der  Teka  aus  dem  Verkauf  von  Fabrikaten, ­
  die  zu  den  herabgesetzten  Abschlagspreisen  geliefert  waren,
glich  also  zu  einem  Teil  die  höheren  Gestehungskosten  der  getrockneten
Reichskartoffeln  aus,  ohne  aber  die  Verluste  auch  nur  annähernd
zu  decken.  Da  die  Teka  in  den  öffentlichen  Mitteilungen  über  die
neuen  Abschlagspreise  nur  negativ  feststellte,  „daß  im  Einvernehmen
mit  dem  Reichskanzler  Vorsorge  getroffen  sei,  daß  der  Mehrgewinn
ebensowenig  den  früheren,  wie  den  gegenwärtigen  Lieferern,  noch  aud)
den  Gesellschaftern  des  Unternehmens  Vorteil  bringt"  ohne  ausdrücklich ­
  den  oben  geschilderten  Sachverhalt  darzulegen,  so  gaben  die
Preise  der  Teka  mehrfach  zu  falschen  Deutungen  in  der  Öffentlichkeit ­
  Anlaß.
Tie  Verarbeitung  der  Reichskartoffeln  ermöglichte  der  Teka  mit
einer  stattlichen  Reserve  in  das  nächste  Wirtschaftsjahr  hinein  zu
gehen,  da,  wie  oben  auseinandergesetzt,  die  Produktion  ohne  die  Reichskartoffeln
  bereits  ausreichte,  um  für  den  Rest  des  Wirtschaftsjahres
die  Brotstreckuug  mit  Kartofselerzeugnissen  durchzuführen.  Die  Ge
samtmenge  der  aus  den  Reichskartoffeln  hergestellten  Erzeugnisse
        <pb n="49" />
        48

belief  sich  auf  etwa  54  000  Tonnen,  wovon  auf  Kartoffelstärke  etwa
19  000  Tonnen  entfielen.
o)  Der  Verbrauch.
Dem  Verbrauch  wurden  im  Wirtschaftsjahr  1914/15  durch  die
Teka  folgende  Mengen  an  Kartosfelerzeugnissen  zugeführt:
1.  Jnlandserzeugnisse.

Stärke  und  Stärkemehl  .  .  73  129  Tonnen
Walzmehl  42  927
Flocken  80  656  „
Schnitzel  11206  “

Sonstige  Erzeugnisse  der
Trocknerei  etwa  ....  3  000
2.  Auslandserzeugnisse.
Holländisches  Kartoffelmehl  .  18495  Tonnen
Dextrin  —  481
Maismehl  620  „
Tapioka-  und  Maniokamehl  1103  „
Die  Gesamtmenge  aller  durch  die  Teka  verkauften  Erzeugnisse
betrug  232  716  Tonnen.  Hiervon  wurden  die  angeführten  Mengen
von  Stärkemehl,  Walzmehl  und  Flocken  fast  ausschließlich  zur  Brotstreckung ­
  abgegeben.  Die  technische  und  Nährmittelindustrie  waren
"auf  den  Selbsteinkauf  angewiesen,  und  zwar  nach  Erlaß  der  Bekanntmachung ­
  vom  25.  Februar  1915  (f.  oben  S.  39,  Anm.)  auf  den  Einkauf ­
  im  Ausland.
2.  Das  Wirtschaftsjahr  1915/16.
a)  D  i  e  Produktionspolitik  und  die  Preisgestaltung ­
  bis  zur  Einführung  der  Zwangsbewirtschaftung ­
  der  Kartoffeln.
Die  öffentliche  Bewirtschaftung  wurde  im  2.  Wirtschaftsjahr
weiter  ausgestaltet.  Neben  der  formalen  Regelung  des  Absatzes  durch
die  Verordnung  vom  16.  September  (Reichs-Gesetzbl.  S.  585),  die
die  Handhabe  zur  Erfassung  der  erzeugten  Mengen  bot,  bedurfte  es
wiederum  produktionspolitischer  Maßnahmen,  die  eine  entsprechende
Erzeugung  an  Kartoffelfabrikaten  sicherten,  damit  auch  etwas  zum
Erfassen  da  war.  Nach  den  Erfahrungen  mit  den  Reichskartoffeln
glaubte  man  bei  den  Kartoffeln  von  mehr  oder  minder  gewaltsamen
Eingriffen  in  die  freie  -Marktwirtschaft  absehen  zu  müssen  und  wollte
sich  mit  gewissen  Schutzvorkehrungen  im  Interesse  des  Verbrauchers
begnügen.  So  überließ  man  die  Versorgung  der  Bevölkerung  mit
Speisekartoffeln  im  wesentlichen  dem  freien  Handel  und  schuf  nur
in  der  am  9.  Oktober  gegründeten  Reichskartoffelstelle  eine  Art  Versicherung ­
  gegen  dessen  Versagen.  Bei  der  Bewirtschaftung  der
        <pb n="50" />
        49

Trockenkartoffeln  suchte  man  mit  einer  vorsichti.qen  Preispolitik  seinen
Zweck  zu  erreichen,  mußte  aber  auf  diesem  Wege  im  Verlaufe  der
Zell  ebenso  wie  auf  dem  Gebiete  der  Speisekartoffelversorgung  starke
Enttäuschungen  erleben.  Vor  allem  litten  die  preispolitischen  Maßnahmen ­
  an  zwei  Fehlern,  die  geeignet  waren,  das  unbedingt  nötige
Ansehen  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  dem  Erzeuger  wie  dem  Verbraucher ­
  gegenüber  zu  untergraben  und  damit  ihre  Wirksamkeit  für
die  Folge  schwer  zu  schädigen.  Die  Preisgestaltung  war
nicht  genügend  st  e  t  i  g  und  nicht  durchsichtig  genug,
sodaß  gewisse  Widersprüche  bei  den  einzelnen  Preisfestsetzungen
namentlich  bezüglich  des  Verhältnisses  der  Erzeuger-  und  der  Abnehmerpreise ­
  zunächst  unerklärlich  erschienen  ltnb  deshalb  der  lebhaftesten ­
  Anfeindung  ausgesetzt  waren,  wie  das  im  einzelnen  noch
später  zu  zeigen  ist.
Gleichzeitig  mit  der  Verordnung  vom  16.  September  1915  über
die  Regelung  des  Absatzes  usw.  (Reichs-Gesetzbl.  S.  585)  erging  die
Bekanntmachung  über  die  Höchstpreise  für  Erzeugnisse  der  Kartosseltrocknerei ­
  sowie  der  Kartofselstärkefabrikation  (Reichs-Gesetzbl.  S.  588),
die  gegenüber  der  bis  dahin  geltenden  Höchstpreis-Verordnung  vom
25.  Februar  1915  (Reichs-Gesetzbl.  S.  116)  eine  Herabsetzung  brachte,
und  zwar  beim  Erzeuger-  und  beim  Verkaufspreis  für  Kartoffelflocken
um  6,10  M.,  nämlich  von  35  M.  auf  28,90  M.  bezw.  von  36,80  M.
auf  30,70  M.  je  Doppelzentner.  Tie  verschiedenen  Preisgebiete
blieben  bestehen  (jedoch  verlor  Ostpreußen  seine  Sonderstellung  vor
den  übrigen  Teilen  des  ersten  Preisgobietes).  Tie  Verordnung  trat
am  1.  November  1915  in  Kraft.  Die  tatsächlich  von  der  Teka  bezahlten ­
  Preise,  also  die  Abschlagspreise,  entsprachen  jedoch  nicht  etwa
den  jeweiligen  Höchstpreisen;  die  Teka  setzte  vielmehr  den  seit  dem
21.  Juni  1915  geltenden  Abschlagspreis  noch  vor  Inkrafttreten  der
Höchstpreisverordnung  nämlich  am  13.  September  1915  für  Flocken
z.  B.  von  29,70  M.  den  neuen  Höchstpreisen  entsprechend  zunächst
auf  28,40  M.,  beim  Inkrafttreten  der  Höchstpreise  nämlich  am  1.  November ­
  1915  aber  auf  25,60  M.  herab.  Während  so  die  Einkaufspreise ­
  der  Teka  ziemlich  erheblich  (2,80  M.)  *)  unter  den  Höchstpreisen
lagen,  entsprachen  die  Verkaufspreise  stets  den  jeweiligen
Höchstpreisen.**)  Die  Spannung  zwischen  den  tatsächlichen
Ein-  und  Verkaufspreisen  war  also  beträchtlich  größer,  als
die  Spannung  zwischen  den  Erzeuger-  und  Handelshöchstpreisen. ­
  Da  aber  Verbraucher  sowohl  wie  Trockner  und
Stärkehersteller  nicht  mit  Unrecht  die  gesetzliche  Spannung  als
*)  Unter  Berücksichtigung  einer  Nachzahlung  von  0,50  M.
**)  Vgl.  hierzu  die  Preistabellen  S.  -82,  84,  85.
Jßcft  51  55.

4
        <pb n="51" />
        das  anerkannte  normale  Verhältnis  zwischen  den  Einkanfsund
  Verkaufspreisen  betrachteten,  so  entstand  in  weiten  Kreisen  lebhafte ­
  Mißstimmung,-die  sich  mitunter  in  den  schärfsten  Angriffen  gegen
die  Teka  entlud.  Die  Teka  war  aber  an  dieser  auffallenden  Unstimmigkeit ­
  der  Preise  völlig  unschuldig.  Die  erhöhten  Verkaufspreise  dienten
weder  zur  Deckung  übermäßiger  Verkanfsspesen,  noch  warfen  sie  „unheimliche" ­
  Zwifchengewinne  ab,  sondern  hatten  ihren  Grund  darin,
daß  die  Teka  in  das  neue  Wirtschaftsjahr  mit  ihren  großen  Reserven
aus  der  Verarbeitung  der  teuren  Reichskartoffeln  trat,  die  selbst  bei
den  geltenden  Höchstpreisen  noch  keine  den  Unkosten  entsprechende
Verwertung  fanden.
Die  Herabsetzung  des  Erzeugerpreises  hatte  die  Regierung  veranlaßt, ­
  urn  den  Speisekartoffelmarkt  zu  entlasten.  Sie  wich  damit
in  gewisser  Weise  dem  Druck  der  öffentlichen  Meinung,  die  die  Trocknereien
  und  vor  allem  die  Stärkefabriken  dafür  verantwortlich  machte,
daß  damals  in  den  großen  Bedarfszentren  sich  bereits  starker  Kartoffelmangel
  fühlbar  machte.  Die  Fabrikatpreise  waren  so  abgestellt,
daß  die  Preise,  die  die  Fabriken  anlegen  konnten,  in  dem  Verhältnis
zu  den  für  Speisekartoffeln  festgesetzten  Grund-  oder  Richtpreisen
standen,  das  im  Frieden  normalerweise  zwischen  Speise-  und  Fabriktartoffeln
  bestand.  Diese  Maßnahme  erwies  sich  aber  als  verfehlt.  In
späteren  Jahren  zeigte  es  sich,  daß  es  überhaupt  unangebracht  ist,  bei
der  Preisgestaltung  im  Kriege  einen  Unterschied  zwischen  Fabrikund
  Speisekartoffeln  zu  machen.  Damals  war  der  Fehlschlag  aber
schon  deswegen  unvermeidlich,  weil  die  Grundpreise  für  Speisekartoffeln, ­
  also  die  Basis  des  Systems,  nur  „papieren"  waren  und
blieben.  Es  war  der  Reichskartoffelstelle  unmöglich,  zu  den  Grundpreisen ­
  freihändig  Ware  zu  bekommen.  Damit  war  ihre  Aufgabe  aufs
höchste  gefährdet,  und  es  zeigte  sich  andererseits  bald,  daß  die  in  der
ursprünglichen  Bekanntmachung  über  die  Kartoffelversorgung  vom
9.  Oktober  1915  festgesetzte  Verstrickung  von  10  Prozent  der  Ernte
von  Kartoffelerzeugern  mit  über  10  Hektar  Anbaufläche  unzulänglich
war.  Man  änderte  daher  das  System  schrittweise  und  wiederholt,
mit  der  Wirkung,  daß  wegen  des  häufigen  Wechsels  der  Verordnungen*) ­
  große  Unklarheit  bei  den  Kartoffelerzeugern  und  den  verarbeitenden ­
  Industrien  über  die  nun  tatsächlich  geltenden  Bestimmungen ­
  herrschte  und  wiederholt  behördliche  Erläuterungen  und  Aufklärungen ­
  nötig  wurden.  Da  die  allgemeinen  Bestimmungen  über
*)  Die  Abänderung  erfolgte  durch  die  Bekanntmachungen  vonr
28.  10.  15  (RGBl.  S.  710—718),  29.  11.  1915  (RGBl.  S.  787.)  (Ausführung ­
  durch  den  preußischen  Erlaß  vom  1.  12.  1915,  diesen  ähnl.
fast  alle  anderen  Bundesstaaten).
        <pb n="52" />
        den  Kartofselvevbranch  und  die  Beschlagnahme  sehr  bedeutnngsvoll
für  die  verarbeitenden  Industrien  waren,  mögen  sie  hier  kurz  zusammengefaßt ­
  werden.  Sämtliche  in  eigener  Wirtschaft  nötigen  Kartoffeln ­
  durften  verbraucht  werden;  nach  einem  Rundschreiben  des
Landwirtschaftsministers  an  die  Landwirtschaftskammern  vom  30.  Dezember ­
  1915  wurde  hierfür  auch  die  Verarbeitung  im  eigenen  Fabrikbetriebe ­
  gezählt.  Im  übrigen  konnten  20  Prozent  der  gesamten  Kartoffelernte ­
  beschlagnahmt  werden,  nach  dem  preußischen  Erlaß  vom
1.  Dezember  1915  sogar  die  gesamte  Ernte  (also  mit  Ausnahme  des
eigenen  Verbrauchs),  und  nur  Lieferungsverträge  mit  Trocknereien
und  Stärkefabriken,  die  vor  dem  30.  November  geschlossen  waren,
konnten  einer  angedrohten  Beschlagnahme  als  Einwand  entgegen
gesetzt  werden,  soweit  es  sich  nicht  um  die  ersten  20  Prozent  der  Ernte
handelte.  Lieferungsverträge,  die  nach  dem  30.  November  1915  abgeschlossen ­
  wurden,  waren  also  stets  gefährdet,  da  jederzeit  die  Beschlagnahme ­
  über  diese  Mengen,  solange  der  Vertrag  nicht  erfüllt
war,  verfügt  werden  konnte.  Immerhin  hätten  diese  gesetzlichen
Hemmungen  und  Schranken  die  Produktion  nicht  in  dem  Maße  eingeschränkt, ­
  wie  cs  tatsächlich  eintrat,  wenn  die  Preise  der  Teka  eine
der  Marktlage  angemessene  Verwertung  der  Rohkartoffeln  gewährt
hätten.  Trocknereien  und  Stärkefabriken  waren  aber  im  Dezember
bereits  wegen  Rohstoffmangels  von  der  Stillegung  bedroht,
wenn  nicht  schleunigste  Hilfsmaßnahmen  in  die  Wege  geleitet ­
  wurden.  Auch  mußte  die  Teka  die  Kommunalverbände
  auffordern,  vom  15.  Januar  1916  ab  das  Brot  durch  gequetschte
  oder  geriebene  Frischkartoffeln  zu  strecken,  weil  ihre  Bestände ­
  knapp  ausreichten,  jene  Kommunalverbände,  die  eine  Verbackung
  von  Frischkartoffeln  nicht  durchführen  konnten  (wie  z.  B.
Groß-Berlin),  zu  versorgen.
Auf  die  Anregung  der  Produktion  mußte  die  Teka  unter  diesen
Umständen  ihr  Hairptaugenmerk  richten.  Wie  man  sich  bei  der
Speisekartoffelversorgung  zu  der  Gewährung  von  sogenannten
Schnelligkeitsprämien  entschloß,  so  griff  man,  um  die  Verarbeitung  in
den  Trocknereien  und  Stärkefabriken  zu  sichern,  zu  folgendem  Aushilfsmittel: ­
  Im  Einvernehmen  mit  der  Reichskartoffelstelle  und  unter
Billigung  des  Reichsschatzamts  und  des  Reichsamts  des  Innern  erließ
die  Teka  an  die  Trockner  und  Stärkefabrikanten,  die  sich  auf  eine
telegraphische  Anfrage  der  Teka  zur  Verarbeitung  unverbindlich  bereit
erklärt  hatten,  am  22.  Januar  1916  ein  Rundschreiben,  das  sie  ermächtigte, ­
  auf  Grund  einer  von  der  Reichskartoffelstelle  ausgestellten
Ausweiskarte  Kartoffeln  zu  höheren  als  den  festgesetzten  Höchstpreisen,
jedoch  höchstens  mit  22  Pfg.  für  das  Stärkeprözent  aufznkaufen  Die
        <pb n="53" />
        —  52
Abschlagspreise  für  die  hieraus  hergestellten  Produkte  blieben  dieselben.
Da  diese  aber  aus  einer  Preisgrundlage  von  14  Pfg.  für  das  Stärkeprozent ­
  berechnet  waren,  so  erklärte  sich  die  Teka  bereit,  die  über  14  Pfg.
für  das  Stärkeprozent  hinausgehenden  Gestehungskosten  zu  ihren
Lasten  zrl  übernehmen.  Die  zunächst  noch  vorgenommene  Beschränkung ­
  des  zu  zahlenden  Kartoffelpreises  auf  3,75  M.  für  den  Zentner
ließ  man  rasch  fallen,  da  diese  Bestimmung  gerade  den  Aufkauf  der
stärkereichsten  und  also  zur  Verarbeitung  am  meisten  geeigneten  Kartoffeln ­
  (über  17  Prozent)  nicht  gestattet  hätte.
Aber  auch  diese  Maßnahme  führte  nicht  im  gewünschten  Umfange
zum  Erfolge.  Das  lag  zumeist  daran,  daß  die  gleichzeitig  für  Speisekartoffeln ­
  unter  Einschluß  der  Zuschläge  der  Reichskartoffelstelle  gebotenen ­
  Preise  dem  Landwirt  eine  günstigere  Verwertung  feiner
Kartoffeln  boten.  Hemmend  wirkte  dabei  auch  die  im  Interesse  der
Speisekartoffelversorgung  von  der  Reichskartoffelstelle  erlassene  Bestimmung, ­
  daß  beim  Aufkauf  von  Fabrikkartoffeln  die  Genehmigung
der  Kreisbehörden  (des  Landrats)  einzuholen  fei.  Die  Teka  sah  sich
daher  mit  Zustimmung  des  Reichsamts  des  Innern  veranlaßt,  denjenigen ­
  Trocknern,  die  für  den  eigenen  Wirtschaftsbetrieb  Trockenware ­
  hergestellt  hatten  oder  mit  Genehmigung  der  Teka  in  Lohn
hatten  trocknen  lassen,  für  Überlassung  von  Flocken  außer  dem  Abschlagspreise ­
  von  25,60  M.  einen  Zuschlag  in  Höhe  von  16,50  M.  je
Doppelzentner  zu  vergüten,  so  daß  der  Übernahmepreis  41,75  M.  für
den  Doppelzentner  betrug.  Eine  entsprechende  Abänderung  der  seit
dem  16.  September  1915  geltenden  Erzeugerhöchstpreise  wurde  nicht
vorgenommen.  Die  Durchbrechung  der  Höchstpreise  wurde  jedoch
legitimiert  durch  die  Bekanntmachung  betreffend  Ergänzung  der  Verordnung ­
  über  die  Höchstpreise  vom  16.  September  1915,  vom  24.  Februar ­
  1916  (RGBl.  S.  118),  die  den  Reichskanzler  ermächtigte,
Ausnahmen  von  den  Vorschriften  der  Höchstpreisverordnung  zuzulassen
und  die  Preise  anderweitig  festzusetzen.*)
Die  durch  die  Mehraufwendungen  der  Teka  entstehenden  Kosten
machten  eine  Erhöhung  der  Verkaufspreise  nötig.  Der  Reichskanzler

*)  Diese  Bestimmung  erhielt  eine  überragende  Bedeutung,  da  die
Entwicklung  dahin  ging,  daß  später  alle  Tekapreise  im  Rahmen  dieser
Verordnung  ohne  gesetzliche  Abänderung  der  offiziell  festgesetzten  Höchstpreise ­
  als  Ausnahmepreis  festgesetzt  wurden,  so  daß  die  Höchstpreise
nur  bei  solchen  Verkäufen,  die  nicht  von  der  Teka  vorgenommen  oder
ausdrücklich  gebilligt  wurden,  galten,  also  hauptsächlich  für  den  illegitimen ­
  Handel,  dem  man  aus  diese  Weise  einen  weiteren  Damm  entgegenstellen ­
  wollte.  Bei  der  Beschlagnahme  wirkten  die  niedrigen
Höchstpreise  dann  als  erhebliche  Geldstrafen,  die  die  „Schieber"  oft
schwerer  trafen  als  die  gesetzlichen  Strafen.
        <pb n="54" />
        53

erließ  auf  Grund  der  Ermächtigung  der  Verordnung  von:  24.  Febuar
  1916  die  Bekanntmachung  über  Änderung  der  Höchstpreise  usw.
vom  29.  Febr.  1916  (RGBl.  S.  135),  die  eine  entsprechende  Heraufsetzung ­
  der  Höchstpreise  verfügte.  Der  Preis  für  Flocken  betrug  danach
im  ersten  Preisgebiet  36,80  M.  für  den  Doppelztr.,  für  Kartoffelstärke
49,30  M.  Abweichend  von  diesen:  durch  Verordnung  festgesetzten
allgemeinen  Verkaufspreis  für  Stärkemehl  setzte  jedoch  die  Teka  mit
Genehmigung  des  Reichsamts  des  Innern  den  Preis  für  Verkäufe
zu  industriellen  Zwecken  generell  zunächst  auf  62  M.,  dann  (im  April
1916)  auf  110  M.  fest.  Die  Industrie  war  bis  dahin  ausschließlich
mit  der  teuren  Auslandsware  versorgt  worden,  für  die  bekanntlich
auf  Grund  der  Bekanntmachung  vom  25.  November  1915  (Reichs-Gefetzbl.
  S.  778)  der  Reichskanzler  die  Lieferungsbedingungen  und
die  Preise  besonders  regeln  konnte.*)  Die  Einfuhr  aus  Holland  war
dringend  notwendig,  weil  die  heimische  Erzeugung  bei  weitenr  nicht  für
die  Versorgung  ausreichte.  Die  höheren  Einkaufspreise  bedingten  aber
höhere  Verkaufspreise.  Unter  diesen  Umständen  erschien  es  als  glücklicher ­
  Ausweg  —  um  die  Nahrungsmittel  nicht  zu  verteuern  —  das
Auslandsmehl  hauptsächlich  der  Industrie  vorzubehalten,  die  die  Verteueruug
  leichter  tragen  konnte.  Nun  war  es  aber  natürlich  lästig  und
unwirtschaftlich  bei  der  Belieferung  der  Industrie  tatsächlich  an  der
Identität  des  Auslandsmehls  festzuhalten,  statt  zur  Vereinfachung
der  Dispositionen  und  Ersparung  von  Lager-  und  Frachtgebühren  nur
überhaupt  Stärkemehl  gleichviel  welcher  Herkunft,  aber  in  Höhe  der
vom  Ausland  eingeführten  Mengen  der  Industrie  zu  den  höheren
Auslandspreisen  zur  Verfügung  zu  stellen.  Die  Verordnung  vom
24/Februar  gab  die  Handhabe  zu  dieser  wirtschaftlich  zweckmäßigen
Regelung,  indem  der  Reichskanzler  im  Wege  der  Ausnahmeversügung
einen  allgemeinen  Industriepreis  in  der  Höhe  des  Preises  für  Auslandsstärkemehl ­
  genehmigte,  jedoch  mit  dem  Vorbehalt,  daß  nur  so
viel  Stärkemehl  zu  diesem  Preise  von  der  Teka  abgesetzt  werden  durfte,
als  sie  aus  dem  Auslande  einführte.
b)  Das  neue  Bewirtschaftungsverfahren  und  sein
Einfluß  aus  die  Kartoffelverarbeitung.
Trotz  der  Erhöhung  der  Preise  blieb  die  Fabrikkartoffelanlieferung.
genau  wie  die  Speisekartoffelversorgung  im  argen.  Man  entschloß  sich
daher  zur  völligen  Abkehr  vom  bisherigen  Systm.  Die  V  e  r  &amp;gt;
ordnung  von:  7.  Febr.  1916  über  d  i  e  Speisekartoff ­
  e  l  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g  t  m  Frühjahr  und  Sommer  1916
*)  Der  vom  Reichskanzler  genehmigte  Preis  betrug  im  Januar  101(&amp;gt;
75  M.  für  den  Doppelzentner.
        <pb n="55" />
        (RGBl.  S.  86)  stellte  die  gesamte  Kartoffelversorgung  auf  eine  ganz
neue  Basis:  sie  führte  die  Zwangswirtschaft  m  i  1
Zwangsumlage,  Zw  angslieferung  und  Zwangsabnahme ­
  ein.  Aber  auch  das  neue  System,  das  in  den
späteren  Wirtschaftsjahren  folgerichtig  weitergeführt  und  ausgebaut ­
  wurde,  konnte  damals  keine  wesentliche  Änderung  der
Lage  mehr  erzielen,  und  ebenso  kam  die  Rationierung  des
eigenen  Wirtschaftsbedarfs,  insbesondere  die  verschiedenen  nacheinander
angeordneten,  immer  schärferen  Verfütterungsbeschränkungen  und
Verbote  für  Roh-  und  Trockenkartoffeln*)  zu  spät,  um  noch  besonders
wirksam  zu  sein.  Eine  von  der  Reichskartoffelstelle  zugunsten  der
Fabriken  angeordnete  Umlage  war  ziemlich  erfolglos.  Die  Teka  geriet
in  eine  große  Bedrängnis,  zumal  auch  der  Bezug  von  Stärkemehl
aus  Holland  wegen  Erschöpfung  des  Marktes  nicht  mehr  möglich  war.
Auch  die  Erwartung,  daß  man  aus  den  Fabriken  noch  größere  Mengen
von  zurückgehaltenen  Kartoffelprodukten  herausholen  könnte,  erwies
sich  als  trügerisch.  Die  durch  die  Bekanntmachung  vom  4.  April  1016
(Reichs-GZetzbl.  S.  225)  angeordnete  Erhebung  über  Vorräte  von
Kartoffeln  und  Kartoffelprodukten  schien  zwar  in  bezug  auf  Trockenkartoffeln ­
  auf  den  ersten  Blick  ein  befriedigendes  Ergebnis  zu  zeigen,
nämlich  nach  den  Berechnungen  der  Reichskartoffelstelle  805  716  Doppelzentner^ ­
  In  Wirklichkeit  aber  wurden  keine  nennenswerten  verborgenen ­
  Mengen  ans  Licht  gebracht,  da  in  dieser  Zahl,  abgesehen  von
einem  Rechenfehler  (es  waren  tatsächlich  157103  Doppelzentner
weniger),  zum  Teil  bereits  der  Teka  und  den  Kommunen  gehörende
und  zum  Teil  für  die  menschliche  Ernährung  unbrauchbare  Kartoffel-Produkte
  enthalten  waren.  Zum  Teil  waren  es  auch  die  den  Herstellern ­
  zum  Verbrauch  in  eigener  Wirtschaft  zugebilligten  Mengen.**)
Die  Reichskarwffelstelle  war  aber  außerstande,  der  Teka  noch  Frischkartoffeln ­
  zur  Verarbeitung  zur  Verfügung  zu  stellen.  Diesa  sah  sich
infolgedessen  genötigt,  Ende  Juni  die  Belieferung  der  Kommunal-*)

  Bekanntmachung  über  die  Verpflichtung  zur  Abgabe  von  Kartoffeln ­
  vom  31.  März  1916,  Bekanntmachung  über  das  Verfüttern  von
Kartoffeln  vom  15.  April  1916,  desgleichen  vom  16.  Mai  1916  und
vom  8.  Juni  1916.  (RGBl.  S.  228,  284,  377,  446).
**)  Nach  der  Bekanntmachung  vom  15.  April  1916  durfte  (soweit  an
die  betr.  Tiergattungen  auch  früher  Trockenkartoffeln  verfüttert  wurden)
täglich  verfüttert  werden:  an  Pferde  2 1 /*  Pfund,  Zugochsen  2 8 /*  Pfund,
Zugkühe  2*/4  Pfund,  Schweine  V 2  Pfund.  Diese  Sätze  wurden  durch
die  späteren  Verordnungen  bestätigt,  jedoch  gab  die  Verordnung  vom
8.  Juni  den  Kommunalverbänden  das  Recht  zu  weiteren  Beschränkungen ­
  oder  zum  Verbot  der  Verfütterung.  Das  Verfüttern  von
Kartoffelstärke  war  durchweg  verboten.
        <pb n="56" />
        55

verbände  mit  Brotstreckmatcrial  einzustellen,  weil  ihre  Bestände  aufgezehrt ­
  waren.  Da  aber  auch  die  Perbackung  von  Frischkartoffeln
zu  jener  Zeit  nicht  mehr  möglich  war,  so  erging  die  Verordnung  vom
20.  Juni  1916  (Reichs-Gesetzbl.  S.  510)  über  Bereitung  von  Backware, ­
  wonach  an  Stelle  der.  Kartoffeln  Weizenschrot  in  gleichem  Umfange
  verwendet  werden  durfte.
e)DerBer  brauch.
Es  wurden  von  der  Teka  1915—16  verkauft:
A-  Inländische  Erzeugnisse:  182  940  Tonne  n.
Davon:  1.  Hauptsächlich  für  Brotstreckung
Kartoffel  und  Stärkemehl  .  112  584  Tonnen
Walzmehl  ......  50458
Flocken  18  804
Flockengrieh  634  ,,
zusammen:  177  130  Tonnen.
2.  Hauptsächlich  für  die  Industrie
Stärkegrietz  35  Tonnen
Schlammstärkc  140  „
Dextrin  5
zusammen:  180  Tonnen.
3.  Zur  Verfütterung
Kartoffelschnitzel,  'Abfälle  .  5  330  Tonnen
8.  A  u  s  l  a  n  d  s  w  a  r  c:  46  696  Tonnen.
.Holländisches  Kartoffelmehl  .  44  159  Tonnen
Dextrin  2  361
Mais-  und  Tapiokamehl  .  .  126
Sago  30  „
Glukosen  .  .  .  20
Von  der  Auslandswarc  gingen  (nachdem  die  Durchfuhr  gesperrt  war,
gemäß  Übereinkommen  mit  Österreich-Ungarn)  5067  Tonnen  nach
Österreich.  Der  Gesamtabsatz  im  Jnlande  erreichte  demnach  rund
225  000  Tonnen.  Hiervon  entfielen  auf  den  Verbrauch  der  technischen
und  Nährmittelindustrie  ungefähr  36  000  Tonnen,  auf  die  Brotstreckung ­
  ungefähr  180  000  Tonnen.
3.  Das  Wirtschaftsjahr  1916/17.
a)  Ter  Gangder  B  e  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  u  n  g  i  m  n  e  u  e  n  S  h  st  e  nl
der  K  a  r  t  o  f  f  e  l  w  i  r  t  s  ch  a  f  t.
Die  Stellung  und  die  Aufgabe  der  Teka  bei  Beginn  des  drittelt
Wirtschaftsjahres  sind  wesentlich  anders  als  am  Anfang  der  beiden
vorausgegangenen  Jahre,  infolge  der  gründlichen  Waitdlung,  die  die
Kartoffelbewirtschaftung  im  zweiten  Kriegswinter  erlebte.  Das
        <pb n="57" />
        System  der  staatlich  kontrollierten  Marktwirtschaft  war  infolge  der
immer  kritischer  werdenden  Lage  der  Kartoffelversorgung  dem  System
der  Zwangswirtschaft  gewichen,  das  die  Verordnung  vom  7.  Februar
1916  einführte.  Hatte  der  Staat  bis  dahin  grundsätzlich  dem
Handel  die  Versorgung  überlassen  und  sich  damit  begnügt,  den  Verbraucher ­
  durch  Höchstpreise  vor  Kartoffelwucher  zu  schützen  oder
schützen  zu  wollen  und  durch  die  ins  Leben  gerufenen  Reichsstellen
eine  Art  Versicherung  gegen  Versagen  des  freien  Handels  zu  schaffen,
so  hatte  die  Entwicklung  der  Dinge  überzeugend  bewiesen,  d  a  tz
dies  Nebeneinander  von  Staatsorganen  und
freien!  Handel  die  K  a  r  t  o  f  f  e  l  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g  n  i  ch  r
sicherte  und  förderte,  sondern  nur  unklare  Verhältnisse ­
  und  Verwirrung  auf  dem  Kartosfelmarkt  schuf  und  damit  die
Versorgung  der  großen  Bedarfszentren  gefährdete,  und  zwar  in  einem
Maße,  daß  man  nicht  ohne  Grund  eine  Katastrophe  für  die  Volksernährung ­
  befürchten  mußte.  War  dies  schon  bei  einer  so  guten
Ernte  wie  der  von  1915  möglich,  so  war  gar  nicht  auszudenken,
wie  es  bei  einer  mäßigen  oder  gar  ausgesprochenen  Mißernte  —
die  bekanntlich  1916  eintrat  —  werden  sollte.  Angesichts  der  gemachten
  Erfahrungen  schritt  mau  auf  der  durch  die  Verordnung  vom
7.  Februar  1916  eingeschlagenen  Bahn  weiter,  d.  h.  baute  die  Kartoffelversorgung ­
  auf  dem  System  der  Zwangsumlage  mit  Zwangslieferung ­
  und  Zwangsabnahme  durch  die  Kommunalverbände  lückenlos ­
  aus,  so  daß  nun  sämtliche  Abnehmer  (neben  den  Kommunalverbänden ­
  auch  die  Heeresverwaltungen,  die  Reichsbranntweinstellc
und  die  Teka)  ihren  Bedarf  bei  der  Reichskartoffelstelle  anzumelden
hatten.  Die  Teka  war  also  jetzt  in  das  große
Zwangssystem  eingegliedert.  Diese  Abhängigkeit
vdn  der  Reichskartofselstelle  'konnte  ihr  aber  keineswegs  unbequem
oder  gar  hinderlich  sein.  Die  Teka  hatte  unter  der  Anarchie
der  bisherigen,  Wirtschaft  besonders  gelitten.  Im,  Interesse
ihrer  beiden  kriegswirtschaftlich  wichtigen  Aufgaben:  '  Versorgung ­
  mit  Brotstreckungsmaterial  und  Deckung  des  Industriebedarfs ­
  an  Kartoffelstärke,  war  eine  wirksame  Produktionspolitik  unbedingt ­
  erforderlich,  die  aber  immer  wieder  durchkreuzt  worden  war  durch
Maßnahmen  im  Interesse  der  Speisekartoffelversorgung  und  außerdem ­
  durch  den  offenen  oder  versteckten  Wettbewerb  der  Fleischproduzenten. ­
  Diese  Widersprüche  der  Kriegswirtschaft  konnten  angesichts
des  begrenzten  und  unzulänglichen  Kartoffelvorrats  sich  nicht  von
selbst,  sondern  nur  durch  Zwang  ausgleichen.  Das  forderte  das  Interesse ­
  aller  Beteiligten.  Wie  Anfang  1915  die  Verteilungsausgabe
der  Teka  klarer  bestimmt  und  erleichtert  wurde  dadurch,  daß  sie  ihre
        <pb n="58" />
        57

Verteilungsorganisation  an  das  Mehlverteilungssystem  anlehnen
konnte,  so  wurde  jetzt  ihre  produktionspolitische  Aufgabe  klarer  gestellt
und  im  Prinzip  vereinfacht.  Allerdings  wurde  sie  damit  nicht  auch
ohne  weiteres  praktisch  erleichtert.
Die  unklaren  Verhältnisse  in  den  ersten  Jahren  hatten  dazu
geführt,  daß  man  am  kranken  Wirtschaftskörper  sozusagen  herumdoktorte,
  jedesmal  wenn  und  wo  sich  ein  Übel  zeigte,  wobei  man  dann
bestenfalls  das  Übel  örtlich  linderte.  Nachdem  man  sich  endlich  zur
allgemeinen  Radikalkur,  der  Zwangswirtschaft,  entschlossen  hatte,
war  diese  Methode,  früher  vielleicht  die  einzig  mögliche,  nicht  mehr
durchführbar.  Die  Teka  hatte  jetzt  am  Anfang  des  Wirtschaftsjahres
den  Bedarf  festzustellen  und  bei  der  Reichskartoffelstelle  anzumelden,
die  dann  die  Sicherstellung  und  Zuführung  der  angemeldeten
Bedarfsmengen  zu  veranlassen  hatte.  Bei  der  Festsetzung  des
Bedarfs  handelte  es  sich  aber  nicht  um  eine  bloße  Rechenaufgabe,
sondern,  wie  leicht  einzusehen  ist,  um  Produktionspolitik.  Damit
die  Fabriken  bei  einer  Umfrage  in  der  Lage  waren,  ihren  Bedarf ­
  verbindlich  anzumelden,  mußten  ihnen  zunächst  die
Lieferbedingungen  für  Rohkartoffeln  und  die  Abnahmebedingungen ­
  für  das  Fabrikat  mitgeteilt  werden.  Die  Umfrage  konnte
natürlich  nur  dann  ein  befriedigendes  Ergebnis  haben,  wenn
die  vertraglich  vereinbarten  Preise  von  Rohstoff  und  Fabrikat
in  einem  solchen  Verhältnis  standen,  daß  die  Rentabilität  der  Betriebe
gesichert  war.  Jedoch  hatte  diese  Preisfestsetzung  jetzt  eine  ungleich
entscheidendere  Bedeutung  als  früher,  weil  sie  für  die  ganze  Kampagneunwiderruflich
  gelten  mußte,  während  sie  vordem  an  die  jeweilige
Marktlage  angepaßt  werden  konnte.  Die  Teka  mußte  zur  Wahrung
ihres  geschäftlichen  Ansehens  und  um  keinen  Anreiz  zu  spekrrlativer
Zurückhaltung  der  Fabriken  zu  geben,  darauf  bedacht  sein,  auf  jeden
Fall  bei  der  ersten  Umfrage  ein  befriedigendes  Ergebnis  zu  erzielen.
Mißlang  die  Umfrage,  wurden  eine  andere  Preisfestsetzung  oder  auch
nur  wesentliche  Änderungen  in  den  sonstigen  Liefer-  und  Abnahmebedingungen ­
  für  die  Fabriken  nötig,  so  war  die  Teka  ebenso
wie  das  neue  System  zum  Schaden  der  Kriegswirtschaft  diskreditiert.
Daß  dabei  auch  unbedingt  vermieden  werden  mußte,  den  Fabriken
ungerechtfertigte  Gewinne  zuzuführen  und  dadurch  auf  der  anderen
Seite  den  Verbraucher  ungebührlich  zu  belasten,  versieht  sich
von  selbst.
Die  Teka  führte  die  Umfrage  in  folgender  Weise  durch:  Sie
forderte  durch  ein  Rundschreiben  vom  20.  Juli  die  Fabriken  auf,  verbindlich
  die  Kartoffelmengen  anzumelden,  die  sie  verarbeiten  wollten,
unter  Einschluß  der  Kartoffeln  eigener  Ernte.
        <pb n="59" />
        58

Der  Anmeldevordruck,  den  die  Hersteller  auszufüllen  hatten,  enthielt
die  Lieferbedingungen  für  Rohkartofseln  und  die  Abnahmebedingungen
für  das  Fabrikat  und  war  durch  die  Unterschrift  als  ein  mit  der  Teka
geschlossenes  Übereinkommen  anzuerkennen,  dessen  Nichteinhaltung,
d.  h.  Nichtabnahme  vertragsmäßig  angebotener  Rohkartoffeln  mit  einer
Vertragsstrafe  von  1  M.  für  den  Doppelzentner  nicht  abgenommener
Kartoffeln  belegt  war.
In  den  Bedingungen  wurden  die  durch  Bekanntmachung  des
Kriegsernährungsamts  vom  13.  Juli  1916  (Reichs-Gesetzbl.  S.  696)
festgesetzten  Kartoffelhöchstpreife,  zuzüglich  einer  Einkaufsgebühr  von
50  Pfennig  für  den  Doppelzentner  (Lieferung  frei  Waggon  der  dem
Erzeuger  nächsten  Bahnstation,  wo  die  Abnahme  zu  erfolgen  hatte)  zugrunde ­
  gelegt  nnd  bestimmt,  daß  unausgelesene,  gute,  gesunde,  möglichst ­
  sorgfältig  von  Erde  gereinigte  Kartoffeln,  für  die  ein  bestimmter
Stärkegehalt  nicht  gewährleistet  wurde,  zu  liefern  seien.  Im  übrigen
galten  die  gleichzeitig  bekanntgegebenen  allgemeinen  Bedingungen
für  Fabrikkartoffeln,  die  die  Reichskartoffelstelle  mit  Wirkung  vom
15.  August  festgesetzt  hatte.  Die  gewonnenen  Produkte  waren  an  die
Teka  nach  den  von  ihr  festgesetzten  allgemeinen  Lieferungsbedingungen
abzugeben.  Die  Preise,  die  sie  im  Vertrage  festsetzte,  waren  von  ihr
auf  einer  Preisbasis  von  8  M.  für  den  Doppelzentner  Rohkartoffeln
kalkuliert.  Da  dieser  Preis  nach  der  Bekanntmachung  des  Kriegsernährungsamts
  nur  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  15.  Februar
galt,  so  verpflichtete  sie  sich,  soweit  Fabrikkartoffeln  vor  oder  nach  dieser
Zeit  zu  einem  höheren  Preise  abgenommen  waren,  die  Differenz  bei
Ablieferung  der  Fabrikate  voll  zu  vergüten.
Man  kann  fragen,  ob  diese  Bedingungen  richtig  abgestellt  waren,
und  ob  die  Umfrage  unter  diesen  Voraussetzungen  den  gewünschten
Erfolg  haben  konnte.  Bei  den  Trocknern  fanden  sie  vielfachen  Widerspruch. ­
  Es  wurde  gerügt,  daß  die  Lieferung  ohne  Berücksichtigung
des  Stärkegehalts  (Preis  nach  Zentnerzahl  statt  Stärkeprozent)  erfolgen ­
  sollte,  daß  Schmutzprozente  nicht  berücksichtigt  wurden,  und  daß
die  Abnahme  an  der  Verladestation  erfolgen  sollte;  vor  allem  wurden
die  Preise  als  unzureichend  hingestellt.  Die  Teka  sah  sich  veranlaßt,
den  ursprünglich  für  die  Anmeldungen  gesetzten  Termin  (30.  Juli)
durch  ein  Rundschreiben  vom  gleichen  Tage  bis  zum  6.  August  zu
verlängern  und  bewies  gleichzeitig  ein  gewisses  Entgegenkommen
gegen  die  Wünsche  der  Trockner,  indem  sie  mitteilte,  daß  die  Reichskartoffelstelle ­
  Anweisung  gegeben  habe,  an  die  Fabriken  möglichst  stärkereiche ­
  Kartoffeln  zu  liefern,  ihnen  die  zur  Verarbeitung  notwendigen
eigenen  Kartoffeln  zu  belassen  und  Kaufkartoffeln  möglichst  aus  den
nächstgelegenen  Bezirken  zuzuführen.  Die  Lieferung  von  Fabrik-
        <pb n="60" />
        59

fcrtoffeln  sollte  nicht  hinter  der  von  Speisekartoffeln  zurückstehen  und
die  von  den  Fabriken  gewünschten  Lieferfristen  von  den  liefernden
Kommunalverbänden  berücksichtigt  werden.  Die  Preise  wurden  jedoch
nicht  geändert.  Der  Erfolg  der  Umfrage  bewies,  daß  eine  Änderung
der  einmal  festgesetzten  Bedingungen  auch  nicht  notig  war:  es  wurden
35  Millionen  Doppelzentner  zur  Bcrarbcitung  angemeldet,  wahrscheinlich ­
  etwas  mehr  als  der  Gesamtleistungsfähigkeit  entsprach,  weil
die  Fabriken  bereits  aus  allgemeiner  Kriegserfahrung  wußten,  daß
eine  Zuteilung  in  der  angemeldeten  Höhe  doch  voraussichtlich  nicht
erfolgen  würde.
Eine  solche  Erwartung  sollte  sich  leider  in  geradezu  verhängnisvoller ­
  Weise  erfüllen.  Daß  das  ganze  in  allen  Teilen  durchdachte  und
fein  durchkonstruierte  Werk  der  Kartoffelbewirtschaftung  in
diesem  Wirtschaftsjahr  so  kläglich  scheitern  würde,  wie  es  tatsächlich
geschah,  hätte  auch  der  größte  Pessimist  nicht  annehmen  können.
Bekanntlich  kam  nach  einer  reichen  Frühkartoffclernte,  die  infolge  der
stark  fallend  gestaffelten  Preise  zu  Anfang  eine  starke  Marktüberschwentmung
  und  dadurch  erhebliche  Verluste  hervorrief,  eine  erschreckend
schlechte  Herbsternte,  die  alle  Pläne  der  Reichskartoffelstelle  über  den
.Haufen  warf.  Für  die  Trocknereien  und  Stärkefabriken  hatte  das  zur
Folge,  daß  sie  hauptsächlich  minderwertige,  nicht  genießbare  Kartoffeln ­
  zugewiesen  erhielten*)  und  im  ganzen  Wirtschaftsjahr  nur  etwa
3  Millionen  Doppelzentner  für  die  Teka  verarbeiteten,  gegenüber
einer  praktischen  Leistungsfähigkeit  von  rund  30  Millionen  Doppelzentnern.
  Die  Lieferung  für  Brotstreckungszwecke  mußte  bereits  im
November  eingestellt  werden.  Die  geringen  Mengen  von  Stärke
wurden  hauptsächlich  der  technischen  und  der  Nährmittelindustrie  zugewiesen ­
  oder  zu  Glukosen  weitewerarbeitet.
'  Tie  rettende  Kohlrübe  dieses  schlimmsten  Kriegswinters  wanderte ­
  auch  in  die  Trocknereien,  jedoch  nur  in  geringen  Mengen;  es
wurden  für  die  Teka  45  000  Doppelzentner  Wruken  verarbeitet;  die
daraus  hergestellten  Trockenrüben,  übernahm  die  Reichskartoffelstelle.
b)  Die  Preise  der  Teka.
«)  Herstellerpreise.
Wie  oben  dargestellt,  hatte  die  Teka  die  H  e  r  st  e  l  l  e  r  p  r  e  i  s  e  bereits ­
  bei  ihrer  Umfrage  festgesetzt.  Diese  Preise  waren  kalkuliert  auf  der
Basis  des  Kartoffelpreises  der  Reichskartoffelstelle.  Das  konnte  unbe-*)
  Durch  die  Bekanntmachung  vom  24.  März  1917  (RGBl.
S.  278)  über  Kartoffeln  wurde  die  Verarbeitung  von  zur  menschlichen
Ernährung  geeigneten  Kartoffeln  verboten;  die  Reichskartoffelstelle
konnte  Ausnahmen  zulassen  und  machte  von  diesem  Recht  in  den  Fällen
Gebranch,  wo  Verluste  durch  Verderben  drohten.
        <pb n="61" />
        deutlich  geschehen,  weil  diese  Preise  infolge  der  Zwangsumlage  der
Reichsstelle  nicht  bloß  auf  dem  Papier  standen,  wie  die  Richt-  und
Höchstpreise  der  vorangegangenen  Jahre,  sondern  effektiv  waren.
Der  Herstellerpreis  für  1  Doppelzentner  Flocken  setzte  sich  nun
nach  der  Berechnung  der  Teka  unter  Zugrundelegung  eines  Ausbeuteverhältnisses ­
  von  1  :  4  folgendermaßen  zusammen:
Rohkartofselverb  rauch:
4  X  8,90  M.*)  -  35,60  M.
Verarbeitungskosten  **)  8,—  „
Risikoprämie  ***)  1,—  „
44,60  M.
Der  Abschlagspreis  wurde  dementsprechend  auf  44,10  M.  festgesetzt, ­
  wobei  wie  üblich  50  Pfg.'  als  Nachzahlung  in  Aussicht  gestellt ­
  wurden.
Nimmt  man  an,  daß  die  Trockenkosten  annähernd,  richtig  einkalkuliert ­
  waren,  so  bestand  für  die  landwirtschaftlichen  Betriebe
(Gutstrockner  und  genossenschaftliche  Betriebe)  ein  besonderer  Anreiz
zum  Trocknen,  da  sie  die  Einkaufsgebühr  und  mindestens  einen
Teil  der  Fracht  und  Anfuhrkosten  noch  als  Gewinn,  realisierten, ­
  sodaß  ihre  Kartoffeln  sich  mit  8,90  M.  verwerteten, ­
  statt  mit  8  M.  bei  Zwangslieserung  bei  einem  Höchstpreise ­
  von  8  M.  für  den  Doppelzentner  Rohkartoffeln.  Bei
höheren  Kartoffelpreisen,  die  nach  dem  15.  Februar  1917  in  Kraft
traten,  sollte  die  Differenz  zwischen  8  M.  und  dem  Höchstpreis  von
der  Teka  dem  Trockner  bei  Ablieferung  der  Produkte  vergütet  werden.
Diese  Bestimmung  erlangte  aber  kaum  eine  praktische  Bedeutung,  weil
nach  dem  genannten  Termin  nur  noch  ganz  geringe  Mengen  verarbeitet ­
  wurden.
Für  Minderqualitäten  sowie  Abfall-  und  Nachprodukte  war  die
Teka  ermächtigt,  von  Fall  zu  Fall  Preisabschläge  festzusetzen.
*)  Der  Kartofselgestehungspreis  von  8,90  M.  je  Doppelzentner  enthält ­
  den  Kartoffelhöchstpreis  von  8  M.  für  den  Doppelzentner,  eine
Einkaufsgebühr  von  0,50  M.  und  die  Durchschnittssrachtkosten  von  0,40  M.
**)  Die  Verarbeitungskosten  wurden  auf  2  M.  für  den  Doppelzentner
  verarbeiteter  Rohware  berechnet.  Im  Frieden  betrugen  sie
etwa  1—1,20  M.
***)  Die  Risikoprämie  wurde  mit  Rücksicht  darauf  festgesetzt,  daß
für  den  Stärkegehalt  der  Kartoffeln  keine  Gewähr  übernommen  wurde,
daß  Gewichtsfehler  infolge  der  von  der  Reichskartoffelstelle  vorgeschriebenen ­
  Art  der  Gewichtsf^ststellung'  zuungunsten  der  Fabriken  wahrscheinlich ­
  waren  und  schließlich,  daß  mit  hohem  Schmutzbesatz  zu  rechnen
war,  weil  überwiegend  kleine  Kartoffeln,  die  bei  gleichem  Gewicht  eine
größere  Oberfläche  haben,  geliefert  werden  würden.
        <pb n="62" />
        61

ß)  Verkaufspreise.
Aus  Basis  der  Herstellerpreise  errechnete  die  Teka  die  „allgcmeinen
  Verkaufspreise"  folgendermaßen.

Kartoffelflocken ­


Kartoffelschnitzel ­


Walzmehl

Stärke  und
Stärkemehl

I.  Preisgebiet

51.40

50.15

57.40*)

70.50

vorher  seit  29.  2.  16.  .

36.80

35.55

42.80

49.30

Zum  Frachtausgleich  kanren  wie  bisher  im  zweiten,  dritten  und
vierten  Preisgebiet  Aufschläge  von  je  0,50  M.  hinzu.  Der  Verkaufspreis ­
  setzte  sich  zusammen  aus  dem  Herstellerpreis,  einem  allgemeinen
Unkostenzuschlage  von  1,30  M.  für  Stärke  und  Stärkemehl  und  1,80
Mark  für  alle  anderen  Produkte,  sowie  einem  Rückvergütungszuschlage
in  Höhe  von  5  M.  für  den  Doppelzentner  zur  Deckung  der  von  der
Teka  den  Herstellern  zu  zahlenden  Rückvergütungen  bei  Verarbeitung
von  Kartoffeln,  welche  zu  einem  8  M.  für  den  Doppelzentner  überschreitenden ­
  Höchstpreise  bezahlt  werden  müßten.  Der  allgemeine
Verkaufspreis  für  Walzmehl  berechnete  sich  also  folgendermaßen:

Herstellerpreis:  48,10  M.  +  0,50  M.  Nachzahlung  —  48,60  M.
Zuschlag  für  besondere  Sichtung  .  2,00  „
Ilnkosten-Zuschlag  1/80  „
Rückvergütungs-Zuschlag  5,00  „

,  57,40  M.
Wie  die  obige  Zusammenstellung  zeigt,  waren  diese  Preise  erheblich ­
  höher  als  die  zuletzt  seit  dem  29.  Februar  1916  geltenden  allgemeinen ­
  Preise.  Dadurch  wäre  eine  Brotverteuerung  eingetreten,
die  man  vermeiden  wollte.  Deswegen  setzte  die  Teka  im  Einvernehmen
mit  dem  Kriegsernährungsamt  den  Preis  für  Brotst
  r  e  ck  u  n  g  s  m  i  t  t  e  I,  nämlich  für  Walzmehl  und  Stärkemehl,
  das  den  Kommunen  nur  zu  diesem  Zwecke  zugeteilt
wurde,  einen  Einheitspreis  von  49,30  M.  für  den
Doppelzentner  im  ersten  Preisgebiet  mit  den  üblichen  Aufschlägen ­
  in  den  höheren  Preisgebieten  fest.  Zwar  war  auch  Lei  diesem
einheitlichen  Preise  das  Walzmehl  gegen  früher  verteuert  (um  6,50  M.,
von  42,80  auf  49,30  M.).  Nach  Meinung  der  Teka  brauchte  das  aber
keine  Brotverteuerung  zur  Folge  zu  haben.  Hatten  doch  die  Bäcker
auch  früher  den  Brotpreis  nach  dem  damaligen  höheren  Stärkepreis,
der  jetzt  als  Einheitspreis  galt,  bestimmen  müssen,  da  sie  vorher  nie
wußten,  was  sie  als  Brotstreckungsmittel  von  den  Kommunalverbän*) ­

  Einschl.  Zuschlag  für  besondere  Sichtung.  Vgl.  Bekanntmachung
über  Höchstpreise  für  Erzeugnisse  usw.  vom  16.  September  1915,  Reichsgesetzblatt ­
  Seite  588  §  2  Abs.  5.
        <pb n="63" />
        den  geliefert  bekamen;  außerdem  waren  im  abgelaufenen  Wirtschaftsjahr ­
  drei  Viertel  der  Brotstreckungsmittel  in  Form  von  Stärkemehl
geliefert  worden.  Dieser  Überlegung  pflichtete  das  Kriegsernährungsamt ­
  bei.  *)
Zum  Ausgleich  des  sich  aus  der  niedrigen  Preisstellung  für
Brotstreckungsmaterial  für  die  Teka  ergebenden  Defizits  wurde  wieder
wie  im  abgelaufenen  Wirtschaftsjahr  der  Preis  für  Kartoffelstärkemehl
  zur  Verwendung  in  der  Nahrungsmittel-  und  technischen
Industrie  auf  110  M.  für  den  Doppelzentner  festgesetzt,  jedoch  ohne
die  bis  dahin  bestehende  Einschränkung  mlf  die  Einfuhrmenge^*)
Dieses  kunstvolle  Preissystem  war  ziemlich  willkürlich.***)  Denn
bei  Beginn  des  Wirtschaftsjahres  ließ  sich  nicht  entfernt  überblicken,
welche  Mengen  tatsächlich  erzeugt  werden  würden,  und  somit  war
jeder  im  voraus  aufgestellte  Verteilungsplan  ziemlich  bedeutungslos.
Wenn  das  Reichsschatzamt  auf  Grund  dieses  Systems  das  bestehende
Gewährleistungsabkommen  mit  der  Teka  erneuerte  und  damit  also
seine  Billigung  aussprach,  so  walteten  dabei  in  erster  Linie  eben  gemeinnützige ­
  Rücksichten  ob.  Man  hielt  eine  höhere  Belastung  des
Verbrauchers  für  unangebracht,  sodaß  die  Übernahme  eines  eventuellen ­
  Verlustes  auf  die  breiteren  und  stärkeren  Schultern  des
Reiches  angebracht  erschien.
Daß  nun  das  Wirtschaftsjahr  1916/17  für  die  Teka  mit  einem
Überschuß  abschloß,  lag  nicht  daran,  daß  ihre  gewagte  Rechnung  glatt
ausging,  sondern  daran,  daß  wegen  der  geringen  Erzeugung  die  Brotstreckung
  kaum  ein  paar  Wochen  durchgeführt  wurde.  Die  Verluste

*)  Nur  der  Preis  für  Walzmehl  zu  Brotstreckungszwecken  wurde
durch  eine  Änderung  der  im  übrigen  weiter  geltenden  Höchstpreisverordnung ­
  vom  16.  September  1915  neu  gesetzlich  festgesetzt  durch  die
Verordnung  vom  5.  November  1916  (RGBl.  S.  1261);  die  übrigen
Preise  wurden  auf  Grund  der  Ermächtigung  der  Verordnung  vom
24.  Februar  1916  (RGBl.  S.  118)  vom  Präsidenten  des  Kriegsernährnngsamts
  nur  durch  Erlaß  an  die  Teka  als  Ausnahmepreis  sestgesetz.
**)  Vgl.  oben  'S.  53.
***)  Die  Kalkulation  der  Teka  hatte  zur  Voraussetzung,  daß
soviel  Kartoffeln  verarbeitet  wurden,  daß  neben  der  Brotstreckung  die
Industrie  noch  reichlich  bedacht  werden  konnte,  um  den  Ausfall  beim
Geschäft  mit  Brotstreckungsmitteln,  der  mit  etwa  50  000  000  M.  angenommen ­
  wurde,  zu  decken.  Um  diesen  Ausgleich  herbeizuführen^  hätte
man  aber  rund  126  000  Tonnen  Stärkemehl  zum  Preise  von  110  M.
für  den  Doppelzentner  absetzen  müssen,  denn  der  Überschuß  bei  diesen
Preisen  beträgt  etwa  400  M.  für  die  Tonne,  wenn  der  allgemeine  Verkaufspreis ­
  der  Teka  für  Stärke  (70,50)  als  der  dem  Kostenwert—entsprechende ­
  angesehen  wird.  Es  gehörte  nach  den  vorausgegangenen  Erfahrungen ­
  ein  sehr  starker  Optimismus  dazu,  zu  erwarten,  daß  solche
Mengen  Stärke  für  die  Industrie  verfügbar  sein  würden.
        <pb n="64" />
        —  63
aus  diesem  Geschäft  erreichten  infolgedessen  bei  weitem  nicht  die  erwartete ­
  Höhe.  Außerdem  fielen  auch  andere  Passivposten,  mit  denen
die  Teka  gerechnet  hatte,  fast  gänzlich  weg,  so  z.  B.  die  Rückvergütungszuschläge, ­
  die,  wie  gezeigt,  mit  5  M.  je  Doppelzentner
in  die  Verkaufspreise  einkalkuliert  waren.  Wegen  des  Rohstoffmangels
standen  die  meisten  Fabriken  bereits  vor  dem  15.  -Februar  1917  still,
und  durch  die  Bekanntmachung  über  Kartoffeln  vom  24.  März  1917
(RGBl.  S.  278)  wurde  zudem  noch'die  Verarbeitung  von  zur  menschlichen ­
  Ernährung  geeigneten  Kartoffeln  verboten.  Infolgedessen  kamen
Rückvergütungen  kaum  in  Frage.
Auch  die  Verluste  aus  der  Einfuhr,  mit  denen  inan  gerechnet
hatte,  da  der  holländische  Marktpreis  bedeutend  über  dem  allgemeinen
Verkaufspreise  lag,  traten  nicht  in  der  erwarteten  Weise  ein,  weil  der
Import  aus  Holland  seit  dem  Einsetzen  des  verschärften  N-Bootkrieges
aufhörte.  Der  dort  hervorgerufene  Mangel  an  Brotgetreide  hatte  eine
Beschlagnahnie  sämtlicher  Kartofselmehlbestände  in  Holland  zur
Folge.
Infolge  dieser  an  und  für  sich  für  unsere  Ernährungswirtschaft
bedauerlichen,  für  die  Bilanz  der  Teka  aber  glücklichen  Umstände
schloß  das  Geschäftsjahr  für  die  Teka  mit  einem  Uberschuß  ab,  da  ja
die  Hauptpassivposten  wegfielen.  Die  Gesellschaft  schlug  daher  Ende
März  dem  Kriegsernährungsamt  eine  Herabsetzung  der  Verkaufspreise ­
  vor,  die  den  sonst  zu  erwartenden  Uberschuß  verzehrt  hätte,  zog
den  Antrag  aber  später  zurück,  da  das  Kriegsernährungsamt  für
richtiger  hielt,  den  Gewinn  auf  neue  Rechnung  vorzutragen,  um  im
nächsten  Wirtschaftsjahr  damit  die  Brotstreckung  zu  verbilligen.
e)  Übersicht  über  den  Verbrauch.

Uber  die  Verteilung  der  von  der  Teka  im  Wirtschaftsjahr  1916/17
bewirtschafteten  Kartoffelfabrikate  unterrichtet  folgende  Zusammenstellung:


Walzmehl

t

Stärkemehl ­

t

mmmehl

t

Flocken  Schnitzel
t  t

Kleie
t

I.  Brotstreckung.  .

7  295

967

—

2.  Ernährung  .  .

6  730

1  668

—

—  i  —

—

3.  Heer  und  Marine

5  321

3146

4  774  —

—

4.  Futter....

—

—

—

522  1  013

990

5.  Suppen  .  .  .

5  767

400

—

389

—

6.  Nährmittel  .  .

—

15  890

—

—  —

—

7.  Industrie  .  .  .

—

11  979

1  886

—  1  —

—

25  113

34  050

1  886

5  296  1  201

990
        <pb n="65" />
        Die  unmittelbar  an  die  Bevölkerung  ausgegebenen  Mengen  sowie
die  Kartoffelsago-,  Graupen-  und  Suppenfabrikate  (Nr.  2,  5  und  6
der  Zusammenstellung)  wurden  durch  die  Reichsverteilungsstelle  für
Nährmittel  und  Eier  unter  Vermittlung  der  Landesverteilungsstellen ­
  und  der  Bezirkszentralen  an  die  Kommunalverbände  geliefert.
Zu  Hutterzwecken  wurden  nur  ungenießbare  Trockenkartoffeln,  insbesondere ­
  Abfälle  (Kleie),  im  Einvernehmen  mit  der  Reichsfuttermittelstelle ­
  verteilt.

4.  Das  Wirtschaftsjahr  1917/18.
a)  Der  Gang  der  Bewirtschaftung.
Die  rechtliche  Grundlage  für  die  Kartoffelbewirtschaftung  in,
vierten  Kriegsjahre  überhaupt  bildete  die  Bundesratsverordnung  über
die  Kartoffelversorgung  im  Wirtschaftsjahre  1917/18  vom  28.  Juni
1917  (RGBl.  S.  569),  die  das  1916  eingeführte  Zwangssystem  weiter
ausbaute  und  damit  auch  der  Kartosfelveravbeitung  ihren  Platz
anwies.  Die  besondere  Regelung  erfolgte  in  den  Ausführungsverordnungen ­
  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts  vom
16.  August  1917  (RGBl.  S.  713)  über  Kartoffeln  und  vom  11.  Oktober
1917  (RGBl.  S.  898)  über  Verarbeitung  von  Kartoffeln  in  Trocknereien,
  Stärkefabriken  und  Brennereien.  Nach  diesen  Verordnungen
durften  die  selbstgezogenen  sowie  die  Pflichtkartoffeln  der  Genossen
von  den  Fabriken  ohne  weiteres  verarbeitet  werden.*)  Im  Unterschied ­
  zum  Vorjahre,  wo  sämtliche  Kartoffeln,  die  die  Fabriken  verarbeiten ­
  wollten,  umgelegt  wurden,  waren  jetzt  nur  die  Kaufkartoffeln
im  Wege  der  Umlage  durch  die  Reichskartoffelstelle  den  Fabriken  zuzuweisen. ­
  Während  man  auf  diese  Weife  die  Erzeugung  der  landwirtschaftlichen ­
  Betriebe  förderte,  wurden  die  gewerblichen  Anlagen,  d.  h.
diejenigen,  die  ausschließlich  oder  überwiegend  Kaufkartoffeln  verarbeiteten, ­
  zunächst  überhaupt  ausgeschaltet.  Eine  Umlage  fand  nicht  statt.
Der  Grund  hierfür  lag  darin,  daß  man,  bevor  nicht  ein  genauer
Überblick  über  die  gesamte  Wirtschaftslage  möglich  war,  die  Verarbeitung ­
  der  Kartoffeln  noch  einschränken  wollte.  Die  Erfahrungen
des  Vorjahres  ließen  eine  abwartende  Haltung  dringend  ratsam
erscheinen.  Man  hatte  gesehen,  daß  alle  noch  so  vorsichtigen  und  wohldurchdachten ­
  Verteilungspläne  an  den  harten  Tatsachen  kläglich  scheitern ­
  konnten.  Man  befolgte  daher  jetzt  die  Taktik,  die  Bedarfsfest*) ­

  Bei  den  Umlagen  der  R.  K.  St.  mußten  sie  also  von  vornherein
in  Abzug  gebracht  werden;  die  Kartoffelerzeuger  hatten  daher  die  zur
Verarbeitung  im  eigenen  Betriebe  bestimmten  oder  Pslichtkartoffeln
beim  Landrat  anzumelden.  Dieser  Weg  war  wegen  mangelnder  Kontrolle ­
  nicht  richtig.  Besser  war  das  Verfahren  im  folgenden  Wirtschaftsjahr, ­
  wo  die  Anmeldung  bei  der  Teka  zu  erfolgen  hatte.  Vgl.  unten  S.  74.
        <pb n="66" />
        65

setzungen  von  vornherein  mehr  in  der  Schwebe  zu  lassen.  Daß  man
gerade  die  gewerblichen  Fabriken  ausschaltete,  geschah  aber  auch  aus
Rücksicht  auf  die  schwierige  Transportlage.  Um  Bahntransporte ­
  völlig  zu  vermeiden,  war  ursprünglich  in  Aussicht  genommen,
nur  solche  selb  st  gezogenen  oder  Pflichtkartosfeln  zur
Verarbeitung  zuzulassen,  die  ohne  Inanspruchnahme  der  öffentlichen
Transportmittel  und  ohne  Achsentransport  über  weite  Strecken  der
Verarbeitungsstelle  zugeführt  werden  konnten.  Eine  auf  dieser
Grundlage  vorgenommene  Umfrage  der  Teka  hatte  jedoch  ein  so
unzureichendes  Ergebnis,  daß  das  Kriegsernährungsamt  die  Freigabe ­
  aller  selbstgezogenen  und  Pflichtkartoffeln  verfügte.  Man
glaubte  auf  diese  Weise  eine  bedeutende  Erhöhung  der  Verarbeitungsmenge ­
  zu  erzielen,  weil  namentlich  bei  den  Genossenschaften
viele  und  besonders  leistungsfähige  Genossen  durch  jene  einschränkenden ­
  Bestimmungen  bezüglich  des  Transports  betroffen  worden  wären.
Man  muß  sich  jedoch  vergegenwärtigen,  daß  die  Stillegung  gerade
die  gewerblichen  Fabriken  weit  härter  treffen  mußte,  als  sie  landwirtschaftliche ­
  Betriebe  getroffen  hätte.  Jenen  entstanden  infolge  des
weit  größeren  stehenden  Kapitals  bedeutendere  Zinsverluste,  die  den
Ruin  des  ganzen  Unternehmens  im  Gefolge  haben  konnten,  während
eine  im  Rahmen  eines  landwirtschaftlichen  Nebenbetriebes  gehaltene
Trocknerei  oder  Stärkefabrik  meist  ohne  größere  Gefahr  für  den  Landwirt ­
  außer  Betrieb  gefetzt  werden  kann.  Der  Landwirt  Verarbeiter
seine  Kartoffeln  nur,  um  sie  besser  zu  verwerten  und  kann  daher  seine
Fabrik  bei  guter  Nachfrage  nach  Rohkartoffeln  ohne  Schaden,  unter
Umständen  sogar  mit  Vorteil  stillsetzen.  Der  gewerbliche  Fabrikant
kann  nur,  wenn  er  fabriziert,  sein  Kapital  verzinsen.  Daß
man  trotz  dieser  Sachlage  die  gewerblichen  Fabriken  ohne  weiteres
stillegte,  ist  ein  Zeichen  für  die  Überlastung  des  Güterverkehrs
im  Herbst  1917.  Immerhin  rechtfertigte  diese  eine  so  harte  Maßregel
kaum.  Die  gewerblichen  Stärkefabriken  konnten  mit  Recht  darauf
hinweisen,  daß  ihre  Anlagen  von  vornherein  an  frachtgünstigsten
Stellen,  häufig  unter  Berücksichtigung  des  Wasserweges,  errichtet
waren,  und  daß  mithin  gerade  bei  ihnen  der  Transportaufwand  verhältnismäßig ­
  gering  war.
Man  mußte  sich  jedoch  bald  entschließen,  auch  die  Verarbeitung
von  Kaufkartoffeln  freizugeben.  Die  schlechte  Brotgetreideernte,
die  um  zirka  25  Prozent  hinter  der  des  Vorjahres  zurückblieb,  rückte  die
B  r  o  1  ft  r  c  ck  u  n  g  wieder  in  den  Vordergrund  und  ließ  es  als  dringend ­
  notwendig  erscheinen,  alle  Fabriken  restlos  zu  diesem  Zweck  auszunutzen, ­
  um  mit  Beginn  des  Frühjahres,  wie  1915  und  1916,  die
Streckung  allgemein  mit  Kartoffelfabrikaten  durchzuführen.  Bereits
5

Heft  54,55.
        <pb n="67" />
        66

am  22.  September  1917  genehmigte  der  Staatssekretär  des  Kriegsernährungsamts ­
  in  einem  an  die  Teka  gerichteten  Erlaß  die
Verarbeitung  von  Kaufkartoffeln.  Die  Vorbereitungen  zur  Durchführung ­
  dieser  Maßnahme,  die  man  nach  dem  Ausfall  der  Getreideernte ­
  und  dem  Stande  der  Kartoffeln  Anfang  September  schon  vor-  -
aussehen  konnte  und  auch  erwog,  hatte  die  Teka  bereits  insofern  getroffen, ­
  als  sie  die  gewerblichen  Fabriken  durch  ein  Rundschreiben
Pom  12.  September  1917  entsprechend  der  vorjährigen  Umfrage  zum
Abschluß  eines  Arbeitsübereinkommens  aufforderte.  Hierin  sollten
die  Fabriken  sich  bereit  erklären,  bis  auf  weiteres  wöchentlich  eine
bestimmte,  von  ihnen  aufzugebende  Menge  Frischkartoffeln  zu  verarbeiten, ­
  während  die  Teka  die  Freigäbe  einer  entsprechenden  Menge
Frifchkartoffeln  bei  der  Reichskartoffelstelle  zu  beantragen  versprach.
Im  übrigen  waren,  wie  im  Vorjahre,  die  Lieferbedingungen  der
Reichskartoffelftelle  zugrunde  gelegt  und  die  Abnahmebedingungen  der
Teka  vereinbart.  Im  Gegensatz  zu  der  zuerst  befolgten
Taktik  der  Einschränkung  begnügte  man  sich  jetzt  nicht  mit  der
Freigabe  der  beantragten  Mengen,  sondern  suchte  durch  eine
Reihe  von  Maßnahmen  die  Produktion  noch  besonders  anzuregen.
Außer  der  später  zu  besprechenden  preispolitischen  Einwirkung  geschah
dies  z.  B.  durch  einen  vom  Kriegsernährungsamt  angeregten  Erlaß  des
Kriegsamts  vom  25.  September  1917,  durch  den  die  stellvertretenden
Generalkommandos  darauf  hingewiesen  wurden,  daß  im  Interesse
der  Volksernährung  eine  volle  Ausnutzung  der  Kartoffeltrocknereien
und  Stärkefabriken  geboten  sei  und  demgemäß  diesen  Betrieben
im  Bedarfsfälle  die  erforderlichen  Arbeitskräfte  gestellt  werden
sollten.  Dadurch  wurde  vor  allem  bestätigt,  daß  die  Tekafabriken
zu  den  kriegswichtigen  Betrieben  im  Sinne  des  Hilfsdienstgesetzes ­
  (Gesetz  vom  5.  Dezember  1916  §  2)  gehörten.  Fördernd
mußte  auch  die  durch  einen  Erlaß  des  Kriegsernährungsamts  an  die
Reichskartosselstelle  vom  30.  September  1917  verfügte  Befreiung
von  dem  durch  die  Verordnung  vom  16.  August  (RGBl.
S.  713)  ausgesprochenen  Verfütterungsverbot  wirken,  indem
den  Herstellern  gestattet  wurde,  soweit  es  tatsächlich  erforderlich
war,  Flocken  dis  zu  10  Prozent,  Schnitzel  bis  zu  20  Prozent  der
Erzeugung  zu  verfüttern.*)

*)  Die  Teka  gab  demzufolge  nach  Anweisung  der  Reichskartofselstelle
  den  Trocknern  in  einem  Rundschreiben  vom  6.  Oktober  bekannt,
daß  auf  besonderen  Antrag  im  Bedarfsfälle  auf  die  in  der  Zeit  vom
1.  September  1917  bis  31.  Januar  1918  an  gedienten  Fabrikaten  eine
entsprechende  Menge,  nämlich  auf  je  90  Doppelzentner  Flocken  10  Doppelzentner,
  auf  je  80  Doppelzentner  Schnitzel  20  Doppelzentner  freigegeben
        <pb n="68" />
        67

5*

Die  Freigabe  zur  Versütterung  erfolgte  jedoch  nicht  nur
aus  produktionspolitischen  Gründen,  sondern  ebensosehr  mit  Rücksicht ­
  auf  die  herrschende  Futtermittelknappheit.  In  Einzelfällen ­
  konnte  die  Reichskartosselstelle  ausnahmsweise  auch  Kommunalverbänden ­
  die  Verwendung  von  Trockenkartoffeln  zu  Futterzwecken
  gestatten,  wenn  nämlich  erhebliche  Mengen  Kartoffeln
in  ihrem  Besitz  waren,  die  zur  menschlichen  Ernährung  ungeeignet
waren.  Die  Futtermittelknappheit  erklärt  übrigens  auch,  daß  trotz
aller  Anstrengungen  des  Kriegsernährungsamts  und  der  Teka,  insbesondere ­
  der  noch  zu  besprechenden  preispolitischen  Maßnahmen,  die
Erzeugung  dauernd  matt  blieb  und  den  gestellten  Anforderungen
nicht  genügte.  Das  Gesamtresultat  hätte  jedoch  wesentlich  höher  sein
können,  wenn  man  die  Trocknung  von  vornherein  mit  allen  Mitteln
gefördert  hätte,  statt  ihr  Fesseln  anzulegen,  von  denen  man  sie  erst
zögernd  nach  und  nach  befreite.  Da  die  Trocknung  unter  allen  Umständen ­
  die  größte  Nahrungsausbeute  aus  der  Kartoffel  gewährleistet,
ist  vom  rein  ökonomischen  Standpunkt  eine  willkürliche  Einschränkung
überhaupt  nicht  zu  rechtfertigen  in  einer  Zeit,  in  der  die  Vermehrung
der  ausnutzbaren  Nährstoffe  oberstes  Gesetz  sein  muß.  Wenn  man
trotzdeni  diesen  Grundsatz,  den  man  im  Anfang  des  Krieges  mit  einer
gewissen  Selbstverständlichkeit  aufgestellt  hatte,  untreu  wurde,  so  geschah ­
  es  aus  politischen  Gründen,  weil  man  glaubte,  nur  bei  einer
reichlichen  Belieferung  mit  Frischkartofseln  das  Volk  ruhig
halten  zu  können.
b)  Die  Preise.
a)  Der  Fabrikkartoffelpreis  und  sein  Einfluß  auf  die  Erzeugung.
Die  Bedeutung  der  Preisgestaltung  für  die  Höhe  der  Produktion
wurde  bei  der  Darstellung  der  Bewirtschaftung  in  den  vorausgegangenen ­
  Jahren  wiederholt  gewürdigt  und  an  ihren  Wirkungen
nachgewiesen.  Die  Erzeugung  von  Kartosfelfabrikaten  wurde,  wie
gezeigt,  in  erster  Linie  durch  das  Angebot  von  Fabrikkartoffeln  bestimmt, ­
  das  seinerseits  vor  Einführung  des  Zwangssystems  lediglich
durch  den  Fabrikkartoffelpreis  bestimmt  wurde.  Im  Umlageverfahren
ist  das  Angebot  zwar  zwangsmäßig  gegeben,  praktisch  zeigt  sich  jedoch

werden  sollten,  und  zwar  unter  Anrechnung  auf  die  im  Februar  angedienten ­
  Mengen.  Vor  dem  1.  Februar  1919  konnten  nur  in  dringenden
Notfällen  mit  Genehmigung  der  RKSt.  den  Erzeugern  Kartoffelfabrikate ­
  zur  Verfütierung  freigegeben  werden.  Bei  der  Freigabe  sollten,
nach.  der  Bestimmung  des  Kriegsernährungsamts,  in  erster  Linie  zur
menschlichen  Ernährung  nicht  brauchbare  Produkte  zur  Verfügung  gestellt ­
  werden.
        <pb n="69" />
        68

auch  hierbei  ein  starker  Einfluß  des  Fabrikkartoffelpreises.  Bei  zu
niedrigen  Kartoffelpreisen  kann  keine  Strafandrohung  oder  Kontrollmaßnahme ­
  erhebliche  Berfütterung  oder  sonstige  Hinterziehung  verhüten; ­
  bei  verschiedener  Bemessung  von  Fabrik-  und  Speisekartofselpreis
  folgt  die  Kartoffel  dem  stärkeren  Zuge.  Die  Lieferkommunalverbände ­
  beschleunigen  und  bevorzugen  die  Speisekartoffellieferungen,
wenn  sie  dabei  bessere  Preise  als  bei  Lieferung  an  Fabriken  erzielen.
Aber  auch  die  landwirtschaftlichen  Trockner  können  von  vornherein
die  Herstellung  mehr  oder  weniger  stark  beschränken  und  die
eigenen  Kartoffeln  als  Speisekartoffeln  verkaufen,  wenn  die  Spannung ­
  zwischen  dem  Fabrikkartoffelpreis  und  dem  Fabrikatpreis  nicht
den  Nachteil  in  der  Preisstellung  der  Rohkartoffeln  wieder  wettmacht. ­
  Die  Bestimmung,  daß  der  höhere  Speisekartoffelpreis
für  verlesene,  der  niedere  Fabrikkartoffelpreis  für  unverlesene ­
  Kartoffeln  gelten  soll,  ist  nicht  gegeignet,  den  Nachteil  des
niederen  Preises  auszugleichen,  weil  die  Bedarfsverbände  in  dem
Bestreben,  sich  auf  jeden  Fall  die  ihnen  zugeteilten  Mengen  zu  sichern,
bei  der  Abnahme  keine  Schwierigkeiten  zu  machen  pflegen.
Den  Einfluß  einer  unterschiedlichen  Preisbemessung  für  Speiseund
  Fabrikkartoffeln  aus  die  Belieferung  der  Fabriken  verkannte
das  Kriegsernährungsamt  nicht.  Man  suchte  ihn  im  Gegenteil
ernährungspolitifch  auszunutzen:  Wie  oben  gezeigt  war,  beabsichtigte
man  ursprünglich  im  Interesse  einer  gesicherten  Speisekartoffelverforgung
  die  Verarbeitung  in  den  Fabriken  auf  etwa  15  Millionen
Doppelzentner  zu  beschränken.  Nachdem  sich  die  Ausschaltung  der
gewerblichen  Verarbeitung  als  verfehlt  erwiesen  hatte,  weil  auf  diese
Weise  die  Erzeugung  in  der  gewünschten  Höhe  auch  nicht  annähernd
erreicht  werden  konnte  und  infolgedessen  auch  die  Verarbeitung  von
Kaufkartoffeln  grundsätzlich  freigegeben  werden  mußte,  suchte  man
doch  die  Gefahr  einer  zu  starken  Konkurrenz  der  gewerblichen ­
  Fabriken  eben  durch  das  Mittel  einer  Preisftaffelung
zwischen  Speise-  und  Fabrikkartoffeln  zu  verhindern.  Der  von
der  Reichskartoffelstelle  in  dieser  Absicht  verfügte  Preisabschlag  von
1,60  Pfg.  auf  den  Doppelzentner  vom  jeweils  geltenden  Höchstpreis
für  Speifekartoffeln  hatte  auch  durchaus  die  gewünschte  Wirkung,
;edoch  in  weit  stärkerem  Maße,  als  man  erwartet  und  gewollt  hatte.
Schon  am  8.  Oktober  beseitigte  man  daher  für  hochprozentige  Kartoffeln ­
  (mit  mindestens  17  Proz.  Stärkegehalt)  den  Preisabschlag  und
hob  ihn  vom  23.  Januar  1918  ab  allgemein  auf,  weil  die  Belieferung
der  Fabriken  immer  noch  hinter  den  Anforderungen  zurückblieb.  Es
zeigte  sich  jedoch,  daß  diese  Maßregel  damals  keine  wesentliche  Änderung ­
  der  Lage  mehr  herbeiführen  konnte.  Das  Gesamtergebnis  des
        <pb n="70" />
        69

Jahres  blieb  weil  hinter  den  Erwartungen  zurück.*)  Es  konnten
insgesamt  nur  etwa  9  Millionen  Doppelzentner  verarbeitet  werden,
und  zwar  rund  3,5  Millionen  Doppelzentner  in  gewerblichen  Fabriken,
rund  3  Millionen  Doppelzentner  in  genossenschaftlichen  und  2,5  Millionen ­
  Doppelzentner  in  landwirtschaftlichen  Betrieben.  Auf  die
Stärkeindustrie  entfielen  davon  etwa  5  Millionen  Doppelzentner,  auf
die  Kartoffeltrocknung  rund  4  Millionen  Doppelzentner.
ß)  Die  Hersteller-Preise  für  Kartoffelfabrikate.**)
Die  Preise  für  Kartoffelprodukte  wurden  der  allgemeinen  sich
immer  verschärfenden  Teuerung  entsprechend  gegen  das  Vorjahrerheblich
  erhöht.  Außer  den  höheren  Gestehungskosten  für  die  Rohkartoffeln
  bedingte  dies  auch  die  Verteuerung  der  Fabrikationskosten,
die  vor  allem  durch  steigende  Arbeitslöhne  bei  gleichzeitigem  Sinken
der  Arbeitsleistung  der  Arbeiter  und  Erhöhung  der  Preise  für  Betriebsstoffe, ­
  wie  z.  B.  Kohlen,  Schmieröl,  Treibriemen  usw.,  hervorgerufen ­
  wurde.  Die  Festsetzung  der  Preise  erfolgte  nach  eingehenden
Beratungen  unter  hervorragender  Mitwirkung  der  Volkswirtschaftlichen ­
  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts  (Reichspreisstelle).
Ter  Berechnung  des  Herstellerpreises  für  Kartoffelfabrikate  wurde
der  für  das  Wirtschaftsjahr  1917/18  geltende  Kartoffelhöchstpreis  von
10  M.  für  den  Doppelzentner  zugrunde  gelegt.  Die  von  der  Volkswirtschaftlichen ­
  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts  geprüfte  und
gut  geheißene  Kalkulation  der  Teka  zeigt,  verglichen  mit  dem  Vorjahr, ­
  folgendes  Bild:
Kartoffelbedarf:

Rohkartoffelbedarf ­

für  1  dz
Fabrikat

Rohkartoffelpreis ­

je  dz

Rohmaterialkosten ­

für  1  dz
Fabrikat

Tro-kenkosten


Fabrikatpreis ­


1916/17
^-lotsen  j  i9i7/i8
Stärke  *  1916/17
IslUC  \  1917/18

4  dz
4,40  „
5,75  „
6,10  ..

8.90  M.
10  —  „
8.90  „
ia—  ..

35,60  M.
44,—
50,70  ,”
64,—  „

9,-  M.
14,-  „
13.50  „
15.50  „

44,60  M.
58—  „
64,20  „
79,50  „

Tie  Abschlagspreise  waren,  wie  üblich,  um  50  Pfg.  niedriger.
Die  Berücksichtigung  der  erhöhten  unmittelbaren  Fabrikationskosten ­
  kommt  in  der  Einsetzung  des  höheren  Trockenlohnes  zum  Ausdruck, ­
  während  die  Annahme  einer  schlechteren  Ausbeute  (1916  —
1  :  4,  1917  —  1  :  4,4)  die  Zubilligung  einer  ziemlich  erheblichen
Risikoprämie  bedeutet,  die  aber  in  Anbetracht  der  schwierigen  und
unklaren  wirtschaftlichen  Verhältnisse  und  insbesondere  mit  Rücksicht
auf  die  Verluste,  die  die  Fabriken  bei  der  geringen  Verarbeitring  im
*)  Vgl.  die  Übersicht  über  die  Erzeugung  unter  S.  73.
**)  Vgl.  hierzu  die  Übersicht  im  Anhang  S.  8&amp;amp;—86.
        <pb n="71" />
        —  70

Vorjahre  erlitten  hatten,  berechtigt  erscheinen  muß.  Da  der  Berechnung ­
  der  Abfchlagspreise  der  offizielle  Höchstpreis  zugrunde  gelegt
war,  so  wurden  den  Herstellern  noch  die  über  den  Gestehungspreis  von
10  M.  für  den  Doppelzentner  Rohkartoffeln  hinaus  entstehenden
Unkosten  grundsätzlich  vergütet.*)
Diese  Sondervergütungen  waren  für  die  Teka  eine  beträchtliche
Belastung,  die  jedoch  im  Verkaufspreise  nicht  voll  zum  Ausdruck  kam,
wie  unten  gezeigt  werden  wird.
y)  Die  Verkaufspreise.**)
Bei  der  Festsetzung  der  Verkaufspreise  wurde  zweierlei  gefordert:
Die  G  e  st  e  h  u  n  g  s  k  o  st  e  n  für  die  Fabrikate  einschließlich  der  Geschäftsunkosten ­
  der  Teka  sollten  ohne  Zuschuß  des  Reichs  aus  den
eigenen  Betriebsergebnissen  der  Teka  gedeckt  werden.  Andererseits
sollte  eine  Verteuerung  des  Brotes,  die  durch  eine  Erhöhung ­
  des  Preises  für  Brotstreckmaterial  bedingt  worden  wäre,  vermieden ­
  werden.  Der  siir  das  Vorjahr  festgesetzte  Brotftreckmittelpreis,
der  bereits  erheblich  über  dem  Preise  für  Brotmehl  lag,***)  sollte  nach
Möglichkeit  nicht  überschritten  werden.  Von  einer  Festsetzung  des
Brotstreckmittelpreises  sah  man  zunächst  ab.  Dies  konnte  geschehen,
weil  vom  1.  Februar  1918  ab  die  Kartoffelfabrikate  für  die  Brotstreckung
  zur  Verfügung  gestellt  werden  sollten,  während  bis  dahin ­
  Frischkartoffeln  zur  Streckung  zu  verwenden  waren.  Es  schien
nach  den  Erfahrungen  des  Vorjahres  geboten,  die  endgültige  Beschlußfassung ­
  über  den  Ausnahmepreis  für  Backzwecke  solange  wie
möglich  hinauszuschieben,  damit  aus  dem  tatsächlichen  geschäftlichen ­
  Verlauf  einigermaßen  sichere  Unterlagen  für  die  Berechnung ­
  gewonnen  werden  konnten.  Das  war  um  so  nötiger,  als
die  Brotstreckung  ungleich  größere  Mengen  an  Fabrikaten  erforderte ­
  als  für  sonstige  Zwecke  verfügbar  blieben.  Wenn  also  die
für  die  Brotstreckung  erforderlichen  Zuschüsse  durch  Mehrbelastung
der  gewerblichen  Verbraucher  eingebracht  werden  sollten,  so  konnte  das
nur  erreicht  werden,  wenn  der  Verteilungsplan  durch  die  tatsächliche
Erzeugung  gerechtfertigt  wurde  und  nicht  auf  nur  ungenauen  Vorschätzungen ­
  beruhte.
Es  wurden  daher  zunächst  nur  die  allgemeinen  Verkaufspreise, ­
  die  den  tatsächlichen  Gestehungskosten  entsprachen  und  für  die
*)  Vgl.  hierzu  S.  84.
**)  Vgl.  hierzu  die  Übersicht  auf  S.  85.
***)  Der  Großhandelspreis  für  Roggenmehl  war  Ende  Oktober  1916
32,50  M.  für  den  Doppelztr.,  für  Weizenmehl  36,75  M.  für  den  Doppelzentner.
  Oktober  1917  betrug  der  Preis  für  die  Bäcker  in  Berlin  frei
Haus  37,40  M.  für  den  Doppelzentner  Roggenmehl  und  40,30  M.  für  den
Doppelzentner  Weizenmehl.
        <pb n="72" />
        71

Abgabe  zu  nicht  gewerblichen  Zwecken  gelten  sollten,  sowie  die
Sonderpreise  für  gewerbliche  Verbraucher  mit
einem  beträchtlichen  Aufschlag,  der  einem  Ausgleichsfonds  für  die
Verluste  bei  der  späteren  Abgabe  von  Brotstreckmaterial  zufließen
sollte,  festgesetzt.  Die  allgemeinen  Verkaufspreise  betrugen ­
  z.  B.  für  Walzmehl  71  M.  und  für  Kartoffelstärkemehl  91,50
M.  Die  Nahrungsmittelindustrie  (Graupen,  Sago  usw.)
hatte  dagegen  150  M.,  die  s  o  n  st  i  g  e  n  gewerblichen  Verbraucher ­
  (technische  Industrie,  Konditoreien  usw.)  300  M.  für  den
Doppelzentner  Stärke  zu  bezahlen.  Die  Stärkefabriken,  welche  Stärke
oder  Stärkeabfälle  zu  Glukosen  (Stärkesirup,  Stärkezucker)  verarbeiteten, ­
  hatten  die  Differenz  zwischen  dem  allgemeinen  Verkaufspreise ­
  und  dem  Sonderpreise  der  Nahrungsmittelindustrie,  also  150
—  91,50  —  58,50  M.  an  die  Teka  für  jeden  von  ihnen  verarbeiteten ­
  Doppelzentner  Stärke  abzuführen.
Im  Januar,  als  einerseits  die  Kommunalverbände  wegen  der
kur;  bevorstehenden  Abgabe  von  Kartoffelfabrikaten  zur  Brotstreckung
die  Bekanntgabe  der  Preise  wünschten,  andererseits  das  mutmaßliche
Geschäftsergebnis  sich,  wie  man  glaubte,  mit  größerer  Sicherheit  voraussehen ­
  ließ,  wurde  dann  der  B  r  o  t  st  r  e  ck  u  n  g  s  p  r  e  i  s  für
Walzmehl  und  Kartoffelstärkemehl  einheitlich  auf  50  M.  für  den
Doppelzentner  festgesetzt.
Für  die  Brotstreckung  vom  1.  Februar  1918  bis  31.  Juli  1918
waren  nach  dem  Verteilungsplan  der  Reichsgetreidestelle  zirka  29  000
Tonnen  monatlich,  also  insgesamt  174  000  Tonnen  Streckmaterial
erforderlich.  Hiervon  waren  nach  Schätzung  der  Teka  noch  zirka
20  000  Tonnen  zu  ersparen  durch  Verbackung  von  Frischkartoffeln  in
einzelnen  Bezirken  und  etwa  8000  Tonnen  durch  Anrechnung  von
Trockenkartoffeln,  die  einzelne  Kommunalverbände  mit  Genehmigung
der  Teka  aus  den  ihnen  von  der  Reichskartoffelstelle  im  Rahmen  des
Verteilungsplanes  zugewiesenen  Kartoffeln  in  Lohntrocknung  hatten
herstellen  lassen.  Diese  Anrechnung  bedeutete  für  die  davon  betroffenen ­
  Kommunalverbände  zwar  keine  Verkürzung  der  ihnen  rechtmäßig
zustehenden  Kartoffelmengen  —  denn  soweit  die  Anrechnung  erfolgte,
hatten  sie  natürlich  Anspruch  auf  entsprechende  Mengen  Frischkartoffeln ­
  —  aber  trotzdem  eine  empfindliche  Härte,  weil  sie  auf  diese
Weise  nutzlos  Verwaltuugsmühen  und  Kosten  aufgewandt  hatten.
Die  unverderblichen  Reserven,  die  sie  sich  für  die  Sommermonate,  der
Zeit  der  großen  Kartoffelverluste  durch  Keimung  und  Verfaulen,  geschaffen ­
  hatten,  wurden  ihnen  abgenommen.  Diese  harte  und  ungerechte ­
  Maßregel  glaubte  man  aber  im  Interesse  der  Browersorgung
nicht  umgehen  zu  können.  Andererseits  war  es  nur  billig,  daß  den
        <pb n="73" />
        betreffenden  Kommunalverbänden  die  den  Brotstreckungspreis  von
50  M.  je  Doppelzentner  übersteigenden  Gestehungskosten  für  diese
ihnen  angerechneten  eigenen  Trockenkartoffeln  von  der  Teka  (im  Einvernehmen ­
  mit  dem  Kriegsernährungsamt  und  dem  Reichsschatzamt)
ersetzt  wurden.  Diese  Mehrkosten  waren  ziemlich  beträchtlich,  weil
einmal  die  von  den  Kommunalverbänden  getrockneten  Rohkartoffeln
durchweg  zu  dem  höheren  Speisekartoffelpreis  berechnet  waren,  den
die  Fabriken  bekanntlich  bis  Januar  nur  bei  hochprozentigen  zahlten,
und  zweitens  der  von  ihnen  gezahlte  Trockenlohn  im  allgemeinen  bedeutend ­
  höher  als  die  von  der  Teka  im  Herstellerpreis  einkalkulierten ­
  Trockenkosten  war.  Dazu  kamen  noch  Frachtkosten  und  Vermittlerprovisionen. ­
  Die  Teka  veranschlagte  die  den  Kommunen  erwachsenden ­
  Gestehungskosten  für  in  Lohn  getrocknete  Kartoffeln  durchschnittlich ­
  auf  1000  M.  je  Tonne,  so  daß  sie  also  den  Kommunen
durchschnittlich  500  M.  je  Tonne  der  angerechneten  Trockenkartoffeln
zu  ersetzen  hatte,  insgesamt  also  bei  den  (geschätzten)  8000  Tonnen
zirka  4  Millionen  Mark.
Die  bei  der  Brotstreckung  zu  erwartenden  Verluste  schätzte  die
Teka,  indem  sie  eine  voraussichtliche  Abgabe  von  76  000  Tonnen  Walzmehl ­
  und  70  000  Tonnen  Stärkemehl  annahm,  auf  45  Millionen
Mark.  Dieser  Verlust  sollte  im  wesentlichen  durch  die  Zuschläge  bei
den  Industriepreisen  gedeckt  werden,  während  die  sonstigen  eintretenden ­
  oder  zu  erwartenden  Ausfälle  *)  durch  die  ziemlich  hohen  aus  '
dem  Vorjahre  übernommenen  Betriebsüberschüsse  ausgeglichen  werden
sollten.
Die  tatsächlich  für  die  Brotstreckung  im  Wirtschaftsjahr  1917/18
abgesetzten  Mengen  erreichten  jedoch  bei  weitem  nicht  die  vorgesehene
Höhe  und  ebenso  waren  die  zu  Jndustriezw  ecken  verteilten  Mengen
erheblich  geringer  als  die  Teka  in  ihrer  Kalkulation  angenommen
hatte.  Dem  geringeren  Verlust  bei  der  Brotstreckung  stand  auf  diese
Weise  ein  geringerer  Gewinn  beim  Verkauf  für  gewerbliche  Zwecke
ausgleichend  gegenüber.
c)  üb  erficht  ü  b  e  r  Erzeugung  und  Verbrauch  im
Wirtschaftsjahr  1917/18.
Da  die  Erzeugung,  wie  oben  gezeigt,  stark  hinter  den  gehegten
Erwartungen  zurückblieb  und  nur  etwas  über  die  Hälfte  der  in  Aussicht ­
  genommenen  Menge  erreichte,  konnte  die  Verteilung  naturgemäß
*)  Z.  B.  die  4  Mill.  Mark,  die  zum  Ersatz  der  Mehrkosten  der  den
Kommunen  angerechneten  Trockenkartoffeln  bestimmt  waren,  ferner  die
durch  Erhöhung  der  Frachttarife  entstehenden  höheren  Geschäftsunkosten,
die  den  Fabriken  nachträglich  bewilligten  Vergütungen  für  Mehraufwendungen ­
  über  den  Kartoffelhöchstpreis  und  anderes.
        <pb n="74" />
        73

nicht  den  Ansprüchen  genügen.  Es  ließ  sich  jedoch  ermöglichen,  in
der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  30.  Juni  1918  in  allen  denjenigen  Bezirken, ­
  in  denen  aus  Gründen  irgendwelcher  Art  eine  Brotstreckung
mit  Frischkartoffcln  nicht  anging,  hauptsächlich  in  den  dichtbevölkerten
Industriegebieten,  eine  lOprozentige  Brotstreckung  mit  Kartoffelfabrikaten
  durchzuführen.  Bezirke,  in  denen  die  Verhältnisse  besonders
schwierig  lagen,  wurden  auch  schon  vor  dem  1.  Februar  1918  und
noch  nach  dem  30.  Juni  1918  mit  Sireckmaterial  versorgt.  Daneben
wurde  durch  Notstandsznweisungen,  insbesondere  in  den  Industriebezirken,
  helfend  eingegriffen,  vor  allem  dann,  wenn  die  Aufrechterhaltung
  der  Massenspeisungen  wegen  Mangels  an  Dickungsmitteln
für  die  Volksküchen  gefährdet  erschien.  Die  ursprünglich  reichlichen
Zuweisungen  an  die  N  ä  h  r  m  i  t  t  e  l  i  n  d  u  st  r  i  e  mußten  in  der
Zeit  nach  dem  1.  April  1918  zugunsten  der  Brotstreckung  stark  eingeschränkt ­
  werden.  Tie  technische  I  n  d  u  st  r  i  e  konnte,  wie  in
den  früheren  Kriegsjahren,  nur  so  weit  mit  Zuteilungen  bedacht
werden,  als  es  zur  Aufrechterhaltung  des  Wirtschaftslebens,  insbesondere ­
  der  kriegswichtigen  Betriebe,  unbedingt  erforderlich  war.  Für
Futter  zwecke  wurden  nur  diejenigen  Produkte  der  Kartoffeltrocknerei, ­
  welche  der  menschlichen  Ernährung  nicht  nutzbar  zu  machen
waren,  im  Einvernehmen  mit  der  Reichsfuttermittelstelle  abgegeben.  Tie
folgende  Übersicht  bringt  das  Verteilungsergebnis  für  die  Zeit  vom
1.  Oktober  1917  bis  30.  September  1918.

Brotstreckung  91  700  Tonnen
Nolstandsznweisungen  2  300
Heer  17100
Marine  600
Suppenindustrie  7  810
Sonstige  Nährmittel  (Sago,  Graupen,
Puddingpulver,  Kindernährmittel)  8  700
Konditorei-Gewerbe  2  200
Technische  Industrie  13  500
Futtermittel  6  500
Ausfuhr  2  400

Insgesamt  152  800  Tonnen
5.  Das  Wirtschaftsjahr  1918/19  bis  zum  Waffenstillstand.
Der  Bewirtschaftungsplan  für  das  Wirtschaftsjahr  1916  19
schloß  sich  grundsätzlich  an  das  im  vorhergehenden  Wirtschaftsjahr
befolgte  System  an.  Die  im  Vorjahr  gewonnenen  Erfahrungen
wurden  natürlich  verwertet  und  infolgedessen  zeichnete  sich  der  neue
Wirtschaftsplan  gegenüber  dem  vorjährigen,  der  ziemlich  deutlich  den
Charakter  des  Unfertigen  und  Unreifen  trug,  durch  drößere  Bestimmtheit ­
  und  Klarheit  aus  und  stellte  organisationstechnisch  einen  beden-
        <pb n="75" />
        lenden  Fortschritt  dar.  Dieser  Fortschritt  ist  vor  allem  darin  zu  sehen,
daß  man  eigentlich  zum  erstenmal  seit  Anfang  des  Krieges  versuchte,
die  Trocknung  uneingeschränkt  in  den  Dienst  der  ihr  ursprünglich  bei
Einleitung  der  staatlichen  Hilfsaktion  zur  Vermehrung  der  Trockenanlagen ­
  zugedachten  Aufgaben  zu  stellen.  So  machte  man  diesmal  keinen
Unterschied  zwischen  Fabrikkartoffel-  und  Speisekartoffelpreis  und  gab
von  vornherein  die  Verarbeitung  in  allen  Trocknereien  und  Stärkefabriken ­
  frei  in  der  Weise,  daß  man  den  landwirtschaftlichen  und
genossenschaftlichen  Fabriken  die  eigenen  und  alle  angemeldeten  Genossenkartoffeln, ­
  also  nicht  nur  die  Pflichtkartoffeln,  grundsätzlich
uneingeschränkt  zur  Verarbeitung  überließ,  und  für  die  gewerbliche
Verarbeitung  die  vorher  durch  Umfrage  festgestellten  Mengen  im
Wege  der  Umlage  zuteilte.  Bei  der  Freigabe  der  eigenen  und  der
Genosfenkartoffeln  verfuhr  man  richtiger  und  geschickter  als  im  Vorjahre. ­
  Während  sie  1917/18  schlechthin  erfolgte,  wurde  in  dem  neuen
Wirtschaftsjahre  die  Freigabe  von  einer  besonderen  Zuteilung  abhängig ­
  gemacht.*)  Die  Fabriken  wurden  nämlich  verpflichtet,  der
Teka  vor  Beginn  der  Kampagne  mitzuteilen,  wieviel  Kartoffeln  sie
verarbeiten  wollten.  Danach  beantragte  die  Teka  die  Freigabe  bei  der
Reichskartosfelstelle,  die  ihrerseits  die  betreffenden  Kommunalverbänoe
anwies,  die  angemeldeten  Kartoffelmengen  vorläufig  von  der  Sicherstellung, ­
  der  diese  Kartoffeln  an  und  für  sich  unterlagen,  auszunehmen.
Dadurch,  daß  die  Teka  die  Anmeldungen  entgegennahm,  konnten  sie
wirksam  kontrolliert  werden,  weil  die  Teka  von  Vornherein  beurteilen
konnte,  ob  die  angegebenen  Mengen  auch  der  Leistungsfähigkeit  der
betreffenden  Anlagen  entsprachen.  Darüber  hinaus  wurde  jedoch
noch  eine  weitere  Kontrolle  ausgeübt  in  der  Weise,  daß  diejenigen
Mengen  der  freigegebenen  eigenen  und  Genossenkartoffeln,  die  nicht
verarbeitet,  d.  h.  für  die  nicht  entsprechende  Mengen  Fabrikate  an
die  Teka  geliefert  waren,  nachträglich  zur  Zwangslieferung  an  die
Bedarfsverbände  herangezogen  werden  sollten.  Zu  diesem  Zweck
wurden  aus  den  an  die  Teka  abgelieferten  Kartosfelsabrikaten  die
verarbeiteten  Mengen  Frischkartoffeln  errechnet  und  den  Kommunal-*)
  Auf  Grund  der  Verordnung  des  Staatssekretärs  des  Kriegsernährungsamts ­
  über  Kartoffeln  vom  2.  September  1918  (RGBl.
S.  1095),  die  wie  im  Vorjahr  zur  Ergänzung  der  allgemeinen  Bundesratsverordnung
  über  die  Kartoffelversorgung  vom  18.  Juli  1918
(RGBl.  S.  733  bzw.  737)  erging.  Die  Verordnung  vom  2.  September
faßte  die  im  Vorjahre  getrennt  ergangenen  Verordnungen  über  Kartoffeln ­
  vom  16.  August  1917  (RGBl.  S.  713)  und  über  Verarbeitung
von  Kartoffeln  in  Trocknereien  usw.  vom  11.  Oktober  1917  (RGBl.
S.  898)  zusammen  und  brachte  im  übrigen  an  fachlichen  hier  interessierenden ­
  Änderungen  nur  die  im  Text  angeführten.
        <pb n="76" />
        75

verbänden,  in  deren  Bezirk  die  Fabriken  lagen,  allmonatlich  nutgeteilt,
  so  daß  diese  in  der  Lage  waren,  die  nicht  verarbeiteten  Kartoffeln ­
  abzufordern.  Bei  genossenschaftlicher  Verarbeitung  hatten  die
Genossenschaften  die  notwendigen  Angaben  zu  machen,  um  den  einzelnen ­
  Genossen  die  tatsächliche  Anlieferung  nachzurechnen  und  die  etwa
nicht  zur  Verarbeitung  gelieferten  Kartoffeln  zur  Zwangslieferung  heranzuziehen. ­
  Man  versprach  sich  von  diesem  Kartoffelsystem  einerseits
und  der  Gleichstellung  von  Speisekartoffel-  und  Fabrikkartoffelliefernngen
  hinsichtlich  des  Preises  und  der  Bedingungen  andererseits
entscheidenden  Einfluß  auf  die  Produktion.  Da  man  durch  die  im
Vorjahre  den  Kommunalverbänden  gestattete  Lohntrocknung  eine
Beschränkung  der  Erzeugung  für  die  Zwecke  der  Teka  befürchtete,  so
wurde  die  Lohntrocknung  grundsätzlich  nicht  gestattet.  Die  Teka
teilte  dies  bei  ihrer  Umfrage  den  Fabriken  mit.  Kartoffeln,  die  dem
Verderben  ausgesetzt  waren,  konnten  jedoch  nach  vorheriger  Genehmigung ­
  der  Teka  einer  von  ihr  bezeichneten  Fabrik  zur  Verarbeitung
zugeführt  werden.*)  Den  betreffenden  Kommunalverbänden  wurde
ans  Anordnung  der  Reichskartoffelstelle  nach  deren  Wahl  das  ans  den
verarbeiteten  Kartoffeln  gewonnene  Trockengut  überwiesen  oder  durch
Neuzuweisung  von  Speisekartoffeln  Ersatz  gewährt,  wobei  den
Wünschen  der  Kommunalverbände  nach  Möglichkeit  Rechnung  getragen ­
  werden  sollte.
Auf  die  Preisgestaltung  näher  einzugehen,  erübrigt  sich,  da  sie
sich  genau  analog  dem  Vorjahre  vollzog.  Die  Volkswirtschaftliche
Abteilung  des  Kriegsernährungsamts  hatte  bei  der  Preisfcsffetzung
wiederum  entscheidenden  Einfluß.  Sie  war  auf  Grund  von  Revisionen, ­
  die  sie  durch  eigene  Beamte  bei  einer  Reihe  von  Fabriken
durchgeführt  hatte,  in  der  Lage,  die  tatsächliche-  Lage  des  Gewerbes
aus  eigener  Anschauung  genau  zu  beurteilen  und  danach  die  Preise
gerecht  zu  bestimmen.  Die  im  Anhang  angefügte  Übersicht  unterrichtet ­
  im  einzelnen  über  die  Preise.  Naturgemäß  zeigen  die  Preise
durchweg  eine  Erhöhung  gegen  das  Vorjahr,  die  bei  den  Herstellerpreisen ­
  ziemlich  gering,  bei  den  Verkaufspreisen  aber  sehr  erheblich
ist,  was  in  erster  Linie  dadurch  erklärt  wird,  daß  die  allgemeinen
Verkarffspreise  im  Gegensatz  zum  Vorjahre  auch  die  au  die  Fabriken
neben  den  Abschlagspreisen  zu  zahlenden  Sondervergütungen  **)

*)  Die  Anweisung  der  Teka  konnte  telegraphisch  oder  telephonisch
eingeholt  werden,  so  daß  diese  Bestimmung  keine  weitere  Gefährdung
der  bedrohten  Kartoffeln  durch  Verschleppung  bedeutete.
**)  Diese  entsprachen  ungefähr  den  im  Wirtschaftsjahr  1917/18
gezahlten  Sondervergütungen,  zeigen  jedoch  im  einzelnen  kleine  Erhöhungen, ­
  vgl.  hierzu  die  Übersicht  über  die  Preise,  Anlage  S.  82—86.
        <pb n="77" />
        76  —

i!

decken  sollten.  Als  Brotstreckungspreis  waren  wiederum  50  M.  für
den  Doppelzentner  vorgesehen.
Die  getroffenen  Maßregeln  und  insbesondere  die  Bedingungen
für  die  Belieferung  mit  Rohkartoffeln  und  die  Abnahme  der  Fabrikate
schienen  tatsächlich  imstande  zu  sein,  die  von  den  leitenden  Stellen
gewünschte  Erzeugung  zu  erzielen.  Der  Beginn  der  Produktion
entsprach  durchaus  den  Erwartungen*).  Da  wurde  nach  dem  Umsturz ­
  im  November  vom  Staatssekretär  des  Kriegsernährungsamts
angeordnet,  daß  bis  auf  weiteres  zugunsten  der  Aufbringung  des
Speisekartosfelbedarfs  die  Fabrikkartoffellieferungen  einzustellen  seien,
und  daß  auch  diejenigen  Kartoffeln,  welche  bisher  zur  Verarbeitung
in  einer  eigenen  oder  genossenschaftlichen  Fabrik  freigegeben  waren,
heranzuziehen  seien.  Die  Brotstreckung  mit  Kartoffelfabrikaten  wurde
eingestellt.  Bestimmend  für  diesen  Erlaß  des  Kriegsernährungsarms
war  neben  Politischen  Erwägungen  die  Tatsache,  daß  die  Kartoffelernte ­
  wesentlich  ungünstiger  ausgefallen  war,  als  nach  den  ersten
Schätzungen  angenommen  wurde,  so  daß  bereits  vorher  einige  Kürzungen ­
  au  den  Fabrikkartoffelmengen  vorgenommen  worden  waren.
Nach  Abschluß  des  Waffenstillstandes  glaubte  man  auf  Getreidezufuhren ­
  aus  dem  Ausland  rechnen  zu  können  und  so  der  Notwendigkeit ­
  der  Brotstreckung  enthoben  zu  sein.  Unter  diesen
Umständen  konnte  die  Belieferung  mit  Speisekartoffeln  unbedenklich
allen  anderen  Zwecken  vorangesetzt  werden.  Seitdem  dürfen  nur
noch  Kartoffeln,  die  dem  Verderben  ausgesetzt  sind,  getrocknet  werden.
C.  Rückblick,  Kritik  und  Ausblick
Durch  fast  genau  vier  Jahre,  vom  November  1914  bis  November
1918,  konnte  die  öffentliche  Bewirtschaftung  der  Erzeugnisse  der  Kartoffeltrocknerei
  und  der  Kartoffelstärkefabrikation  verfolgt  werden.
Es  ist  die  Frage  auszuwerfen,  was  die  Kartoffeltrocknung  für  unsere
Kriegswirtschaft  geleistet  hat.
*)  Insgesamt  wurden  folgende  Kartoffelmengen  zur  Verarbeitung
freigegeben  bzw.  zugewiesen:
f  Trocknereien  .  .  .  250  300  t
Landwirtschaftl.  &amp;lt;  Trockenstärkefabriken  42  600  t
(  Feuchtstärkefabriken  .  118  400  t  411  300  t
s  Trocknereien  .  .  .  361  600  t
Genossenschaft!.  &amp;lt;  Trockenstärkefabriken  194  800  t
!  Feuchtstärkefabriken  .  11000  t  567  400  t
[  Trocknereien  .  .  .  439  800  t
Gewerbliche  .  .  &amp;lt;  Trockenstärkefabriken  661  300  t
{  Feuchtstärkefabriken  .  6  000  t  1  106  600  t
Sa.  2  085  300  t
        <pb n="78" />
        77

Eins  ist  sogleich  klar.  Die  glänzende  Rolle,  die  der  Kartoffeltrocknung ­
  zugedacht  war,  hat  sie  nicht  gespielt.  Sie  hat  sich  schwer
durchkämpfen  müssen,  große  Triumphe  blieben  ihr  versagt.  Doch
hat  sie  einige,  wenn  auch  nicht  blendende,  so  doch  achtbare  und  wertvolle ­
  Leistungen  aufzuweisen.  Durch  die  schnelle  Verarbeitung  der
Reichskartoffeln  im  Frühsommer  1915  wurden  dem  deutschen  Volke
beträchtliche  Nährwertmengen  und  dem  Staatssäckel  viel  Geld  gerettet. ­
  1914/15,  1915/16  und  1917/18  hat  sie  tatsächlich  der  Brotversorgung
  gute  Dienste  geleistet,  wenn  auch  nicht  in  dem  Maße,
wie  es  erwünscht  gewesen  wäre.  Woran  lag  es,  daß  sie  nicht  mehr
leistete?  War,  was  so  oft  von  den  Gegnern  behauptet  wird,  die
öffentliche  Bewirtschaftung  daran  schuld?
Die  Angriffe,  die  gewöhnlich  erhöben  werden,  richten  sich  einmal ­
  gegen  die  öffentliche  Bewirtschaftung  überhaupt,  und  zweitens
gegen  das  Organ  der  Bewirtschaftung,  gegen  die  Teka.  Es  ist  hier
nicht  der  Raum,  die  prinzipielle  Frage,  ob  eine  öffentliche  Bewirtschaftung ­
  für  Trockenkartoffeln  und  Kartoffelstärke  angebracht  war,
des  Näheren  zu  erörtern.  Die  Gründe,  die  hierbei  für  und  wider
angebracht  werden  können,  sind  schließlich  dieselben,  die  für  beliebige
andere  Gebiete  der  Kriegswirtschaft  gelten  und  in  zahllosen  Diskussionen ­
  bereits  erörtert  worden  sind.  Angebracht  erscheint  es  jedoch,
die  hauptsächlichsten  gegen  die  Teka  gerichteten  Angriffe  zu  prüfen  und
zu  würdigen.
Die  Gegnerschaft  gegen  die  Teka  aus  den  Kreisen  der  Trockner
ist  ziemlich  stark.  Im  März  1916  gründeten  eine  Anzahl  von  Trocknern ­
  unter  Führung  des  Leiters  der  großen  Genossenschaftstrocknerei
Schwiebus,  Professor  Thiele  und  des  Herausgebers  der  „Trocknungsindustrie", ­
  des  Zivilingenieurs  R  ü  t  e  r  s  in  Berlin  die  „Zentrale ­
  für  Trocknungsindustrie",  die  das  Hauptorgan  der  Opposition
gegen  die  Teka  wurde.  Die  Angriffe,  die  aus  diesen  Kreisen  gegen
die  Teka  erhoben  wurden,  richteten  sich  zunächst  gegen  die  H  er  -
k  u  n  f  t  d  e  r  T  e  k  a.  Die  überragende  Rolle,  die  die  Spiritus-Zentrale
  bei  der  Gründung  der  Teka  ausübte,  hielt  man  für  bedenklich, ­
  weil  man  eine  Benachteiligung  der  Interessen  der  genossenschaftlichen ­
  Trocknung  zugunsten  der  landwirtschaftlichen  Trocknereien
  befürchtete,  und  zum  Teil  auch  nachweisen  zu  können
glaubte.  So  wies  man  z.  B.  darauf  hin,  daß  bei  der  Vergebung
der  Kredite  zur  Errichtung  von  neuen  Trocknereien  in  erster
Linie  landwirtschaftliche  Nebenbetriebe,  vor  allem  Brennereien
bedacht  worden  waren,  und  behauptete,  daß  die  Kredite  nützlicher ­
  angelegt  worden  wären,  wenn  man  bestehenden  großen  ge ­
        <pb n="79" />
        —  78  —

nossenschaftlichen  Trocknereien  Kredite  zur  Erweiterung  ihrer  Anlagen ­
  gegeben  hätte.  Daß  eine  solche  Bevorzugung  der  Brenner
durch  die  Spiritus-Zentrale  aus  den  bereits  in  der  Darstellung
dargelegten  Gründen  stattgefunden  hat,  ist  einzuräumen.  Ein
anderes  ist  es,  ob  tatsächlich  hierbei  ein  Nachteil  für  die  Allgemeinheit ­
  entsprungen  ist.  Aus  mehreren  Gründen  scheint  dies
nicht  der  Fall  zu  sein.  Wenn  aus  den  Kreisen  der  Opposition
geltend  gemacht  wird,  die  Statistik  der  Trockenkartoffelerzeugung
während  des  Krieges  zeige,  daß  die  genossenschaftlichen  Anlagen
verhältnismäßig  bedeutend  mehr  geleistet  hätten  als  die  anderen
landwirtschaftlichen  Trocknereien,  so  ist  zu  entgegnen,  daß  es  trotzdem ­
  wohl  keine  einzige  genossenschaftliche  Trocknerei  gegeben  hat,  die
auch  annähernd  ihre  Leistungsfähigkeit  voll  ausgenutzt  hätte.  Es
ist  mithin  nicht  einzusehen,  was  unter  diesen  Umständen  eine  Erweiterung ­
  der  Anlagen  hätte  nützen  sollen.  Wohl  aber  konnte  gerade ­
  von  der  Errichtung  neuer  landwirtschaftlicher  Trocknereien  wegen
der  damit  verbundenen  Dezentralisation  eine  Steigerung  der  Produktion ­
  erwartet  werden,  die  auch  tatsächlich  erfolgte.  Die  Fälle,  in
denen  eine  neue  landwirtschaftliche  Trocknerei  einer  bereits  bestehenden ­
  genossenschaftlichen  Konkurrenz  machte  und  infolgedessen
keine  Steigerung,  sondern  nur  eine  Teilung  der  Produktion  verursachte, ­
  indem  sie  einen  Teil  der  sonst  von  der  Genossenschaftstrocknerei ­
  verarbeiteten  Kartoffeln  an  sich  zog,  dürften  zu  den  Seltenheiten ­
  gehören.  Für  die  Politik  der  Spiritus-Zentrale  sprechen  aber
noch  andere  Gründe.  Wir  haben  bereits  im  Verlaufe  der  Darstellung ­
  *)  eine  Bemerkung  der  „Trocknungsindustrie"  zitiert,  welche
feststellte,  daß  es  schon  im  Frieden  für  neue  genossenschaftliche
Trocknereien  schwer  war,  die  nötigen  Kartofteln  zusammen  zu  bekommen. ­
  Die  Erweiterung  einer  bestehenden  Trocknerei  hätte  demzufolge ­
  jene  Schwierigkeiten  noch  vermehrt,  die  zweifellos  vor  dem
Kriege  bestanden  und  auch  zu  Zusammenbrüchen  von  Genossenschaftstrocknereien
  geführt  hatten.  Zudem  war  die  finanzielle  Lage  der  meisten
Genossenschaststrocknereien  derart,  daß  für  sie  wegen  der  von  der
Preußenkasse  geforderten  Sicherheiten  die  Erlangung  der  Kredite
überhaupt  nicht  in  Frage  kam.  Die  Spiritus-Zentrale,  die  für
Brennereien  gelegentlich  die  selbstschuldnerische  Bürgschaft  übernahm
und  mit  gutem  Gewissen  übernehmen  konnte,  da  für  die  Haftsumme
-in  den  Spirituslieferungen  des  Brenners  stets  genügende  Sicherheit ­
  vorhanden  war,  hatte  weder  ein  Interesse  noch  ein  Recht,  für
Genossenschaften  in  gleicher  Weise  einzustehen.

)  Vgl.  oben  S.  13.
        <pb n="80" />
        79

Letzten  Endes  entsprach  auch  eine  weitgehende  Dezentralisation
weit  eher  dem  Trocknungsgedanken  überhaupt.  Die  Schasfung  von
größeren  Anlagen  bedingt  weitere  Transporte  von  Rohkartoffeln,
während  es  gerade  als  ein  Ziel  in  der  Trocknung  angesehen  wird,
die  hohen  Transportkosten  der  Rohkartoffeln  möglichst  zu  vermindern.
Die  weiteren  Vorwürfe,  die  der  Teka  gemacht  werden,  richten
sich  vor  allem  gegen  ihre  Preis-  und  Produktionspolitik. ­
  Wie  bereits  gezeigt,  war  die  Teka  bei  allen  diesen  Maßnahmen ­
  gewöhnlich  nur  die  Vermittlerin  des  Willens  der  Regierung,
den  sie  oft  nur  widerstrebend  erfüllte,  so  daß  also  diese  Angriffe,  sowen
sie  gerechtfertigt  wären,  nicht  die  Mangelhaftigkeit  des  Organs
beweisen,  sondern  Fehler  der  entscheidenden  Regierungsstellen
aufdecken  würden.  Was  sonst  von  Trocknern  oder  auch  von  Verbrauchern ­
  an  der  Geschäftsführung  der  Teka  bemängelt  und  getadelt  wurde,
mochte  oft  berechtigt  gewesen  sein,  so  z.  B.  im  Anfange  der  Bewirtschaftung ­
  die  Klagen  der  Bäcker  über  unzureichende  Belieferung,
-ferner  ein  rücksichtsloses  und  schematisches  Verfahren  der  Teka  bei
der  Behandlung  umstrittener  Fragen  und  anderes  mehr.  Es
muß  hierbei  aber  berücksichtigt  werden,  daß  keine  große  Organisation
vollendet  wie  Pallas  Athene  aus  dem  Haupte  des  Zeus  entspringt,
sondern  eine  gewisse  Zeit  für  Ausreifung  verlangt.  Wie  schwierig
die  der  Teka  zuerst  gestellte  Ausgabe  war,  binnen  drei  Wochen  eine  das
ganze  Reich  umfassende  Verteilungsorganisation  zur  Versorgung  mit
Brotstreckungsmaterial  auszubauen,  braucht  nicht  hervorgehoben  zu
werden.  Seit  dem  Frühjahr  1915  wuchsen  die  Aufgaben  der  Teka
geradezu  ins  Riesenhafte,  da  sie  nun  auch  den  gesamten  Industriebedarf ­
  zu  überwachen  und  zu  befriedigen  hatte.  Dies  wurde  mir
den  Jahren  immer  schwieriger,  tveil  die  Auslandszufuhren,  die  zunächst ­
  der  Industrie  ausschließlich  zur  Verfügung  gestellt  wurden,
wegfielen,  und  nun  die  bereits  allzu  knappen  Jnlandsbestände  zur
Deckung  des  dringlichsten  kriegswichtigen  Industriebedarfs  herangezogen ­
  werden  mußten.
Besonders  häufig  und  heftig  waren  die  Angriffe  der  Trockner
gegen  die  von  der  Regierung  verfolgte  P  r  o  d  u  k  t  i  o  n  s  p  o  l  i  t  i  k.
Man  warf  ihr  vor,  daß  sie  den  am  Ansang  des  Krieges  ausgestellten
Grundsatz,  durch  restlose  Ausnutzung  aller  Möglichkeiten  die  Kartoffelverarbeitung
  aufs  höchste  zu  steigern,  immer  wieder  verleugnet  habe.
Man  führte  etwa  aus,  daß  auch,  soweit  es  die  Brotstreckung  nicht  erforderte, ­
  die  Trocknung  volkswirtschaftlich  vorteilhaft  gewesen  und  in
Anbetracht  der  verzweifelten  Lage  unserer  Ernährungswirtschast  unbedingt ­
  notwendig  gewesen  sei.  Gegenüber  dem  erzielbaren  Gewinne
seien  die  Nachteile  belanglos  gewesen.  Wenn  man  die  leider  be-
        <pb n="81" />
        80  —

trächtliche  Verteuerung  eines  so  wichtigen  Volksnahrungsmitt-els  wie
der  Kartoffel  durch  die  Trocknung  scheute,  so  sollte  das  Reich  entsprechende ­
  Zuschüsse  leisten,  um  die  armen  Volksschichten  zu  entlasten.
Eine  solche  rein  finanzielle  Belastung  sei  jedenfalls  bei  weitem  nicht
so  gefährlich  und  schwer  zu  ertragen  gewesen  als  ein  Verlust  von
Volkskraft  und  Volksgesundheit.  Beim  gewöhnlichen  Verbrauch  der
Speisekartoffeln  gingen  in  den  Städten  durch  Schälen  im  Winter
10  bis  20  Prozent,  im  Frühjahr  und  Sommer  bis  zu  50  Prozent
verloren.  Dies  bedeute  eine  Einbuße  an  Nährwerten,  die  kriegswirtschaftlich ­
  unverantwortlich  gewesen  sei.  Diesen  Überlegungen
kann  eine  gewisse  sachliche  Berechtigung  nicht  abgesprochen  werden.
Man  muß  sich  aber  vergegenwärtigen,  daß  man  es  in  der  Ernährungswirtschaft ­
  nicht  nur  mit  ernährungsphysiologischen  Rechenexempeln ­
  zu  tun,  sondern  auch  zu  berücksichtigen  hat-  ob  das,  was
ernährungsphysiologisch  richtig  und  technisch  möglich  ist,  auch  politisch
möglich  ist.  An  dieser  letzten  Bedingung  scheiterte  nun  aber  die
Verwirklichung  jenes  Grundsatzes.  Das  Volk  verlangte  nun  einmal
Frischkartoffeln  und  ließ  sich  von  dieser  Forderung  durch  theoretische
Erwägungen  und  gutes  Zureden  nicht  abbringen.  Ein  Ersatz  der
Frischkartoffelration  durch  Trockenkartosfeln  hätte  daher  zu  starker
Beunruhigung  der  Verbraucher  führen  müssen,  um  so  mehr  als  schon
bei  der  geringen  Verarbeitung  in  den  ersten  Kriegsjahren,  namentlich ­
  im  Jahre  1916/17,  ein  wütender  Pressefeldzug  gegen  die  Stärkefabriken ­
  und  Trocknereien  geführt  wurde,  wobei  man  ihnen  völlig
unberechtigterweise  die  Hauptschuld  an  der  herrschenden  Kartoffelknappheit ­
  beimaß.  Daß  die  Regierung  nach  Abschluß  des  Waffenstillstandes ­
  die  Belieferung  der  Trocknereien  und  Stärkefabriken  völlig
aufhob,  bedarf  kaum  einer  Erklärung  und  Rechtfertigung.  In  dem
Augenblick,  in  dem  man  bei  Öffnung  der  Grenzen  auf  ausländische
Zufuhren  mit  Bestimmtheit  glaubte  rechnen  zu  können,  konnte  und
mußte  uian  die  teure  Trocknung  ausgeben,  weil  nun  auch  andere
Mittel  gegeben  waren,  den  Nahrungsmittelvorrat  zu  vergrößern. ­
  Es  galt  nur  noch  das  allgemeine  Gesetz,  die
nationalen  Produktivkräfte  nach  dem  Prinzip  des  kleinsten
Mittels  in  den  Dienst  dieser  Aufgabe  zu  stellen.  Da  niemand ­
  eine  so  unerbittliche  Grausamkeit  der  Gegner  voraussetzen ­
  konnte,  wie  sie  das  Verzögern  der  Einlösung  des  gegebenen
Versprechens  bedeutete,  für  Deutschlands  Ernährung  Sorge  zu  tragen,
so  war  schlechthin  anzunehmen,  daß  es  richtiger  fei,  die  vorhandenen
knappen  Betriebsmittel  zur  Herstellung  von  Ausfuhrartikeln  zu  verwenden, ­
  um  Fette  und  andere  hochwertige  vor  allem  eiweißhaltige
ausländische  Nahrungsmittel  hereinzubekommen.
        <pb n="82" />
        81

Wir  haben  noch  einen  Blick  aufdieLagedesTrocknungs.
gewerbesam  Ende  des  Krieges  und  seine  Aussichtenfürdie
Zukunft  zu  werfen.  Vergleichen  wir  den  Umfang  des  Trockengewerbes
  vor  dem  Kriege  mit  dem  am  Schluß  des  Krieges,  fo  könnte  es
scheinen,  als  ob  es  durch  den  Krieg  an  Kraft  bedeutend  gewonnen
habe.  Nach  der  Statistik  der  Zentralstelle  für  das  Trocknungswesen
betrug  z.  B.  Zahl  und  Leistungsfähigkeit  der  Flockentrocknereien
1914
Selbständige  Betriebe  .  .  101  mit  8  594  000  Ztr.  Leistungsfähigkeit
Nebenbetriebe  270  mit  9  394  000  Ztr.  Leistungsfähigkeit
1917
Selbständige  Betriebe  .  .  162  mit  14  474  000  Ztr.  Leistungsfähigkeit
Nebenbetriebe  513  mit  20  085  000  Ztr.  Leistungsfähigkeit.
Die  Gesamtleistungsfähigkeit  hat  sich  also  nahezu  verdoppelt.
Besonders  beachtenswert  ist  die  noch  stärkere  Zunahme  von  Zahl  und
Leistungsfähigkeit  der  Nebenbetriebe.  Für  die  nächste  absehbare  Zeit
bedeutet  diese  Zunahme  aber  für  das  gesamte  Gewerbe  eine  ungesunde ­
  llberentwicklung.  Es  ist  zweifellos,  daß  das  Trockengewerbe
  einer  sehr  harten  Zeit  entgegensieht.  Wie  im  ersten  Abschnitt  der
Darstellung  auseinandergesetzt  wurde,  hatte  die  Entstehung  und
schnelle  Entwicklung  der  Trocknereien  das  Vorhandensein  einer  Kartoffelüberproduktion
  zur  Voraussetzung.  Es  ist  mit  Bestimmtheit
anzunehmen,  daß  mindestens  für  die  nächsten  10  Jahre  von  einer
solchen  Überproduktion  nicht  die  Rede  sein  kann  und  daß  infolgedessen ­
  die  Landwirte  jederzeit  für  ihre  Rohkartoffeln  Abnehmer  zu
lohnenden  Preisen  finden.  Wenn  aber  die  Verwertung  ohne  die
Trocknung  gesichert  ist,  verliert  diese  natürlich  die  Existenzmöglichkeit.
Die  Landwirte  würden  höchstens  für  den  eigenen  Futtermittelbedarf
trocknen  können.  Solange  jedoch  die  Verarbeitungskosten  eine  unerschwingliche ­
  Höhe  wie  jetzt  haben,  kann  die  Trocknung  nicht  im
entferntesten  mit  der  Einsäuerung  in  Wettbewerb  treten.  Es  muß  da.
her  bezweifelt  werden,  ob  das  Trockengewerbe  sich  aus  eigener  Kraft
wird  erhalten  können.  Vor  allem  werden  die  selbständigen,  insbesondere ­
  die  gewerblichen  Anlagen  einen  schweren  Stand  haben,  da
für  sie  schon  ein  verhältnismäßig  kurzer  Stillstand  den  Ruin  bedeuten ­
  kann.
Jedenfalls  steht  fest,  daß  die  Kartoffeltrocknung  in  der  nächsten
Zeit  nicht  mehr  die  Bedeutung  haben  wird,  die  ihr  vor  dem  Kriege
zukam.  Die  Aufgabe,  die  sie  damals  erfüllen  sollte,  nämlich  Schrittmacher ­
  für  die  weitere  Entwicklung  des  deutschen  Kartoffelb.ms  und
damit  für  den  Fortschritt  der  deutschen  Landwirtschaft  überhaupt  zu
sein,  übernimmt  für  die  nächste  absehbare  Zeit  eine  höhere  Macht,
die  stärkste  treibende  Kraft  der  Menschheitsgeschichte,  der  Hunger.
6

Heft  54/56.
        <pb n="83" />
        82

Anhang

Die  Preise  für  -ie  Erzeugnisse  -er  Kartosseltrocknerei
un-  Kartosselstärkefabrikation  in  -en  Wirtschaftsjahren
1914—191S/19.
(Höchstpreise,  Herstellerpreise  und  Verkaufspreise.)
I.  Höchstpreise
(für  den  dz).

a)  Erzeuger-Hö  chstpreise.
(11.  Oktober  1914  -  RGBl.  S.  505  -)

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  u.  Stärkemehl

22,25

23,50

27,50

29,80

(25.  Februar  1915-  RGBl.  S.  116-)

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  u.  Stärkemehl

33,75

35,—

39,—

48,-(16.

  September  1915  -  RGBl.  S.  588  —,
in  Kraft  getreten  am  1.  November  1915)

\  noch  in  Kraft

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  u.  Stärkemehl

27,65

28,90

32,90

40,-b)

  Verkaufshöchstpreise.
(11.  Oktober  1914  -  RGBl.  S.  505  —)

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  und
Stärkemehl

Ostpreußen.  .

23,05

24,30

27,80

30,10

1.  Preisgebiet

24,05

25,30

28,80

31,10

2.

24,55

25,80

29,30

31,60

3.

25,05

26,30

29,80

32,10

4-25,55



,  26,80

30,30

32,60
        <pb n="84" />
        83

6*

cn  co

(25.  Februar  1915  —  RGBl.  S.  116  -)

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  und
Stärkemehl

Ostpreußen.  .

34,55

35,80

39,80

48,30

1.  Preisgebiet

35,55

36,80

40,80

49,30

2.

36,05

37,30

41,30

49,80

3.

36,55

37,80

41,80

50,30

4.

37,05

38,30

42,30

50,80

(16.  September  1915  —  RGBl.  S.  588  —,
in  Kraft  getreten  am  1.  November  1915)

Schnitzel

Flocken

Walzmehl  ohne
Zuschlag  für  besondere ­
  Sichtung

Stärke  und
Stärkemehl

1.

Preisgebiet

29,45

30,70

34,70

41,30

2.

29,95

31,20

35,20

41,80

3.

30,45

31,70

35,70

42,30

4.

„

30,95

32,20

36,20

42,80

(29.  Februar  1916  -  RGBl.  S.  135  -)

Schnitzel

Flocken

Walzmehl
einschl.  Zuschlag
für  des.  Sichtung

Stärke  und
Stärkemehl

1.  Preisgebiet

35,55

36,80

42,80

49,30

2

36,05

37,30

43,30

49,80

3-36,55



37,80

43,80

50,30

4-37,05



38,30

44,30

50,80

(5.  November  1916  —  RGBl.  S.  1261  —)

1.

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  und
Stärkemehl

Preisgebiet

49,30

—

—

49,80

—

—

—

50,30

—

„

—

—

50,80

—

Demnach  sind  noch  in  Kraft  die  Preise  vom  29.  Februar  1916  für
Schnitzel,  Flocken,  Stärke  und  vom  5.  Nov.  1916  für  W  alzme  hl
        <pb n="85" />
        84

II.  An  die  Erzeuger  zn  zahlenden  Preise
(für  den  dz).
c)  Abschlagspreise  1914  bis  1917/18.

vom
25.11.14
bis
25.  2.  15

vom
26.2.15
bis
19.6.15

vom
21.6.15
bis
12.9.15

vom
13.9.15
bis
31.10.15

v.  1.  11.  15
bis  81.8.16
(Rundschrb
  &amp;gt;18)-)

vom  1.9.16
bis  81.8.17
(Nundschrb.
  179)3)

vom  1.9.17
bis  81.8.18
(Rundschrb.
  207,
212  u  213)3)

Schnitzel.  .  .

21,75

33,25

28,45

27,15

24,35

42,85

56,—

Flocken.  .  .  .

23,—

34,50

29,70

28,40

25,60

44,10

57,50

Walzmehl  .  .
Stärke  bezw.

27,-38,50



33,70

32,40

29,60

48,10

61-Stärkemehl.



29,30

47,50

41,40

39,50

35,65

63,70

79,-d)



Abschlagspreise  für  1918/19.
Kartoffelschnitzel  59,—  Jt
Kartoffelscheiben  und  -Brocken  59,—  „
Kartoffelschnitzelschrot  59,50  „
Kartoffelschnitzelmehl  60,59  „
Kartoffelflocken  60,50  „
Kartoffclflockenkleie  59,50  „
Kartoffelflockengrieß  .  .  61,50  „
Kartoffelwalzmehl  64,—  „
Trockene  Kartoffelstärke  und  Stärkemehl  .  .  82,50  „
Die  Preise  für
Kartoffelwalzmehl  )  brutto  ausschl  Sack
trockene  Kartoffelstärke  und  Stärkemehl  /  üruno  m5]qL  '
die  übrigen  Erzeugnisse  }  netto  ausschl.  Sack
Außerdem  werden  im  Wirtschaftsjahr  1918/19  folgende  Zuschläge  vergütet:

1.  Der  5,—  Jt  für  den  Ztr.  Frischkartoffeln
gesetzlichen  Höchstpreises.
2.  Die  Vermittlungsgebühr  in  Höhe  von  0,30  Jt
kartoffeln.
3.  Die  Schnelligkeitsprämie  von  0,50  Jt  je  Ztr.  Frischkartoffeln.
4.  Die  Anfuhrprämie  von  0,25  Jt  je  Ztr.  Frischkartoffeln.

übersteigende  Teil  des
je  Ztr.  Frischi)

  Seit  Ansang  Februar  1915/16  Zuschußkartoffel  s.  S.  52  im  Text.
°)  Im  Wirtschaftsjahr  1916/17  wurde  bis  zum  I.  10.  16  und  vom  15.  2.  17  ab  der
4.—  Jt  für  den  Ztr.  übersteigende  Teil  des  Karioffelpreises  vergütet.
»)  Im  Wirtschaftsjahr  1917/18  wurde  den  Herstellern  außerdem  vergütet:
a)  Der  den  Preis  für  die  Frischkartoffeln  von  5,—  .jt  je  Ztr.  übersteigende
Betrag.
d)  Der  den  Betrag  von  0,75  Jt  je  Ztr.  übersteigende  Teil  der  Aufbewahrungsgebühr. ­

c)  0,40  J(  für  den  Ztr.  infolge  Fortfalls  des  Abschlags  von  0,80  Jt  je  Ztr.
Fabrikkartoffeln.
0)  Vermittlungsgebühr  bis  zu  0,25  Jt  je  Ztr.  (vom  1.  Juni  1918  0,60  Jt).
—  e)  Verauslagte  Frachten  für  die  Frtschkartoffeln.
1)  Nachzahlung  bis  0,50  Jt  je  dz.
        <pb n="86" />
        85

5.  Die  gemäß  §  4  der  „Bedingungen  der  Reichskartoffelstelle"  vom
3.  September  1918  von  den  Kommunalverbänden  für  Verpackungsmaterial ­
  in  Rechnung  gestellten  Unkosten.
6.  Die  für  die  Beförderung  der  Frischkartoffeln  mit  der  Bahn  oder
auf  dem  Wasserwege  tatsächlich  aufgewandten  Unkosten.

e)  Für  landwirtschaftliche  Betriebe  festgesetzte  zuschlagsfreie
Übernahmepreise  (für  den  dz)  im  Wirtschaftsjahr  1918/19.

Bei  einem
Höchstpreis  für
den  Zlr.  Frischkarloffeln
  von

Schnitzel

Flocken

Walzmebl  einschließlich ­
  des
Zuschlags  für
besondere  Sichtung ­


Trockene
Kartoffelstärke
u.  Karroffelmehl

Jt  5,—

65,60

67,10

70,60

92,10

„  5,50

70,—

71,50

75,—

98,50

«  6,—

74,40

75,90

79,40

104,90

netto  ausschließt.  Sack  brutto  ausschließl.  Sack

t)  Für  landwirtschaftliche  Betriebe  festgesetzte  zuschlagsfreie
Übernahmepreise  für  Feuchtstärke  im  Wirschaftsjahr  1918/19.

Bei  einem  Höchstpreise  für  den  Ztr.
Frischkartoffeln  von

100  kg  Feuchtstärke  netto
ausschließlich  Sack

5,—  Jt

50,25  Jl

5,50  „

54,05  „

6-  „

57,85  „

HI.  Verkaufspreise
(für  den  dz).
h)  Allgemeine  Verkaufspreise.
In  den  Wirtschaftsjahren  1914/15  und  1915/16  stimmten  die  Verkaufspreise ­
  überein  mit  den  gesetzlichen  Höchstpreisen.

Im  Wirtschaftsjahr  1916/17.

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  u.  Stärkemehl

1.  Preisgebiet

50,15

51,40

57,40

70,50

o’  "

50,65

51,90

57,90

71  —

3'  „

51,15

52,40

58,40

71,50

4-51,65



52,90

58,90

72,-netto

  ausschl.  Sack  brutto  für  netto  einschl-  Sack
Im  Wirtschaftsjahr  1917/18.

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  u.  Stärkemehl

65,50

67,50

71-91,50



netto  ausschließlich  Sack.
        <pb n="87" />
        "

86

Im  Wirtschaftsjahr  1918/19.

Schnitzel

Flocken

Walzmehl

Stärke  u.  Stärkemehl

80,50

82,-85,50



111,-netto

  aus  sch  l-  Sack  brutto  für  netto  ansschl.  Sack
i)  Verkaufspreise  für  Stärkemehl  an  die  Industrie.
Im  Wirschaftsjahr  1916/1917.
110,—  Jt  brutto  für  netto  einschließlich  Sack.
Im  Wirtschaftsjahr  1917/18.
Für  die  Nährmittelherstellung....  150—  Jt  \  @
„  „  technische  Industrie  ....  300-  „  /  nett0  stuS ™ 1 -  feacf
Im  Wirtschaftsjahr  1918/19
Für  die  Nährmittelherstellung....  150,—  Jt  "1  brutto  für  netto
„  „  technische  Industrie  ....  300,—  „  /  ausschl-  Sack
k)  Verkaufspreise  für  zu  Futterzwecken  abzugebende  abfallende
Ware  (Trockenkartoffeln).
Im  Wirtschaftsjahr  1916/17.
50.15  Jt  \
50,65  „
51.15  „
-  51,65  „
Im  Wirtschaftsjahr  1917/18.
65.50  Jt  netto  ausschließlich  Sack.
Im  Wirtschaftsjahr  1918/19.
80.50  Jt  netto  ausschließlich  Sack.
l)  Brotstreckungspreis.
Wirtschaftsjahr  1916/17.

je  nach  dem  Preisgebiet.

je  nach  dem  Preisgebiet

^m
49.30  Jt
49.80  „
50.30  „
50.80  „  J
brutto  für  netto  einschließlich  Sack.
Im  Wirtschaftsjahr  1917/18.
50,—  Jt  netto  ausschließlich  Sack.
Im  Wirtschaftsjahr  1918/19.
50,—  Jt  brutto  für  netto  ausschließlich  SKck.

Druck:  Norddeutsche  Buchdruckerei  und  Verlagsanstalt,  Berlm  8W.  48.
        <pb n="88" />
        73

nicht  den  Ansprüchen  genügen.  Es  ließ  sich  jedoch  ermöglichen,  in
der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  30.  Juni  1918  in  allen  denjenigen  Bezirken, ­
  in  denen  aus  Gründen  irgendwelcher  Art  eine  Brotstreckung
mit  Frischkartoffeln  nicht  anging,  hauptsächlich  in  den  dichtbevölkerten
Industriegebieten,  eine  lOprozentige  Brotstreckung  mit  Kartoffelfabrikaten
  durchzuführen.  Bezirke,  in  denen  die  Verhältnisse  besonders
schwierig  lagen,  wurden  auch  schon  vor  dem  1.  Februar  1918  und
noch  nach  dem  30.  Juni  1918  mit  Streckmaterial  versorgt.  Daneben
wurde  durch  Rotftandszuweisungcn,  insbesondere  in  den  Industriebezirken,
  helfend  eingegriffen,  vor  allem  dann,  wenn  die  Aufrechterhaltung ­
  der  Massenspeisnngen  wegen  Mangels  an  Dickungsmitteln
für  die  Volksküchen  gefährdet  erschien.  Die  ursprünglich  reichlichen
Zuweisungen  an  die  N  ä  h  r  m  i  t  t  e  l  i  n  d  u  st  r  i  e  nmßten  in  der
Zeit  nach  dem  1.  April  1918  zugunsten  der  Brotstreckung  stark  eingeschränkt ­
  werden.  Tie  technische  I  n  d  u  st  r  i  e  konnte,  wie  in
den  früheren  Kriegsjahren,  nur  so  weit  mit  Zuteilungen  bedacht
werden,  als  es  zur  Aufrechterhaltung  des  Wirtschaftslebens,  insbesondere ­
  der  kriegswichtigen  Betriebe,  unbedingt  erforderlich  war.  Für
Futter  zwecke  wurden  nur  diejenigen  Produkte  der  Kartoffeltrocknerei, ­
  welche  der  menschlichen  Ernährung  nicht  nutzbar  zu  machen
waren,  im  Einvernehmen  mit  der  Reichsfuttermittelstelle  abgegeben.  Die
folgende  Übersicht  bringt  das  Verteilungsergebnis  für  die  Zeit  vom
1.  Oktober  1917  bis  30.  September  1918.

Brotstreckung  91  700  Tonnen
Notstandszuweisungen  2  300
Heer  17100
Marine  600
Suppenindustrie  7  810
Sonstige  Nährmittel  (Sago,  Graupen,
Puddingpulver,  Kindernährmittel)  8  700
Konditorei-Gewerbe  2  200
Technische  Industrie  13  500
Futtermittel  6  500
Ausfuhr  2  400

Insgesamt  152  800  Tonnen
5.  Das  Wirtschaftsjahr  1918/19  bis  zum  Waffenstillstand.
Der  Bewirtschaftungsplan  für  das  Wirtschaftsjahr  1918  19
schloß  sich  grundsätzlich  an  das  im  vorhergehenden  Wirtschaftsjahr
befolgte  System  an.  Die  im  Vorjahr  gewonnenen  Erfahrungen
wurden  natürlich  verwertet  und  infolgedessen  zeichnete  sich  der  neue
Wirtschaftsplan  gegenüber  dem  vorjährigen,  der  ziemlich  deutlich  den
Charakter  des  Unfertigen  und  Unreifen  trug,  durch  drößere  Bestimmtheit ­
  und  Klarheit  aus  und  stellte  organisationstechnisch  einen  bcden-
        <pb n="89" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
