8 Heinz Potthoff. richtungen, vor allem der wichtigsten: Lebens- und Feuerversicherung; während für einzelne Zweige wie Transport-, Hagel- und Viehversicherung sich aus dem Gegenstände der Sicherung manches schließen läßt. Eine Berufs- oder Einkommensstatistik der in den großen Versicherungszweigen gegen die wich tigsten Schadensfälle gedeckten Personen wäre gegenwärtig nur mit ungeheurer Arbeit aus den Akten der Versicherungsanstalten und auch dann noch höchst unvollständig zu gewinnen. Das einzige, was erreicht werden könnte, wäre eine ungefähre Schätzung durch Sachverständige. Zu erwägen aber ist, ob nicht die Frage wichtig genug ist, einmal von Reiches wegen gelöst zu werden. So wie die letzte Berufszählung von 1907 schon Fragen über die Zu gehörigkeit zur Reichsinvalidenversicherung enthielt, könnte auch einmal mit einer Volkszählung die Frage nach der Zugehörigkeit zu allen Arten von privater oder öffentlicher Versicherung verbunden werden. Wichtig genug wäre die Antwort, denn sie erst würde uns erlauben, den zwei weiteren Fragen nachzugehen: aus welchen Mitteln die Versicherungsprämien gedeckt werden und welche wirtschaftliche Bedeutung die Prämienzahlung für den Versicherten hat. Die Versicherung bedingt eine regelmäßige (oder auch einmalige) Aus gabe. Diese kann eine Belastung des Haushaltes darstellen (Lebens versicherung, Wohnungsversicherung) oder eine Belastung des Geschäftes und Erwerbes (Schadenversicherung aller Art, soziale Versicherung). Wie be schafft sich im einen und anderen Falle der Versicherte die Mittel zur Prämienzahlung? Schränkt er seinen Verbrauch ein? Erhöht er seine Tätigkeit? Steigert er durch Änderung seines Betriebes, Vermehrung seines Umsatzes, Erhöhung der Preise sein Einkommen? Wälzt er also die Ver sicherungslasten als erhöhte Geschäftsspesen auf andere ab? und vielleicht seine erhöhten Haushallslasten auch? — Das und manches andere sind Fragen, auf die wir gegenwärtig keine irgendwie exakte Antwort zu geben vermögen. Und doch wäre eine solche Antwort von größter Bedeutung, nicht nur um die Wirkung der Prämienzahlung auf die Einzelwirtschaft sondern auch um die volkswirtschaftlichen Verschiebungen richtig beurteilen zu können. Das gilt ganz besonders von der sozialen Versicherung, weil hier der Staat durch Gesetzeszwang die Einrichtungen schafft, die Lasten verteilt und sich vor jedem derartigen Gesetze doch einigermaßen klar sein müßte, wer die Lasten tatsächlich und endgültig trägt. Es ist auffallend, daß in den fast dreißig Jahren deutscher Sozialversicherung diese Frage noch niemals gründ lich untersucht worden ist. Anläufe dazu sind gelegentlich gemacht worden. Aber über Einzelmaterial, über Behauptungen und Teilschätzungen sind wir