20 I. Geschäftliche Versicherung. nischen Vervollkommnungen, welche die Lebensversicherungsgesellschasten auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen einführen konnten, jetzt viel fach möglich, in der Versicherungssumme mehr zu gewähren, als die ein gezahlten, um die Dividenden verkürzten Prämien insgesamt betragen, so daß von einer mäßigen Verzinsung der Einlagen gesprochen werden kann. So kann z. B. ein Dreißigjähriger, der sein Leben bei der Gothaer Lebensversicherungsbank a. G. mit Abkürzung der Versicherungsdauer auf 20 Jahre versichert, bei Berücksichtigung der Dividenden damit rechnen, daß er bei Erleben des Endtermins für eine Versicherungssumme von 10 000 Mk. nur ca. 7050 Mk. eingezahlt haben wird. Da die Erhaltung des Anspruchs auf die Versicherungssumme von rechtzeitiger Entrichtung der Prämien abhängig und ein Verfall dieses Anspruchs fast stets mit Verlusten verbunden ist, spricht man auch von einem „Sparzwang", der bei der Lebensversicherung ausgeübt wird, und dieser freiwillig über nommene Zwang stellt moralisch die Lebensversicherung vielleicht noch über die eigentlichen Spareinrichtungen. Ähnliche Vergleiche lassen sich auch für die Rentenversicherung und andere Zweige der Lebensversicherung anstellen. Sparen der Versicherer. Anderseits sind auch die Lebensversicherungsgcsellschaften selbst Sparer. Sie dürfen die ihnen zufließenden Einnahmen nach der Technik be§. Lebensversicherungsgeschäfts nicht voll verbrauchen. Wenn sie gerüstet sein wollen, die von ihnen in den Versicherungsverträgen übernommenen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können, müssen sie einen nacb mathematischen Grundsätzen berechneten Teil der Einnahmen zu Rücklagen, zur sogenannten Prämienreserve, verwenden; sie müssen aus ihm große Sparkapitalien für den Fall des Bedarfs ansammeln. Deutsche und ausländische Lebensversicherung. Will man die Bedeutung der Lebensversicherung als Spareinrichtung erfassen, so muß man nach dem Gesagten die Untersuchungen sowohl nach der Seite der Versicherten als auch nach der Seite der Versicherer an stellen. Selbstverständlich erstrecken sich die Untersuchungen nur auf das deutsche Lebensversicherungsgeschäft. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß sich die Grenze nicht zuverlässig finden läßt. Die meisten deutschen Gesellschaften arbeiten auch im Auslande, und es ist nicht möglich, ihr Geschäft in seine deutschen und ausländischen Bestandteile zu zerlegen. Ein annähernder, freilich nicht feststellbarer Ausgleich wird