I. Geschäftliche Versicherung. Punkt noch nicht erreicht hat, und in absehbarer Zeit auch nicht erreichen wird. Man kann dies aus ihrer bisherigen Entwickelung schließen; man muß zu dieser Ansicht aber auch bei einem Vergleich mit der Bevölkerungs zunahme kommen. Die große Zahl der seit ungefähr dem Jahre 1890 Geborenen tritt jetzt erst allmählich in das Lebensalter, das für die Ver sicherung hauptsächlich in Betracht kommt. Die Zahl der Eheschließungen ist, absolut gerechnet, noch in starkem Steigen begriffen, und die Ver heiratung und die Vermehrung der Familie bilden ja bekanntlich für viele den äußeren Anlaß zur Versicherungsnahme. Freilich läßt sich denken, daß die private Lebensversicherung durch Schaffung staatlicher Einrichtungen oder durch andere Einflüsse in ihrer Entwickelung gehemmt oder gar wesentlich zurückgedrängt wird. Solche Befürchtungen hat namentlich die ihrer Ausführung jetzt entgegengehende staatliche Angestelltenversicherung erweckt. Man besorgt, daß das Be dürfnis der Privatbeamten nach Sicherstellung ihrer eigenen Person und ihrer Familie durch die staatliche Versicherung ausreichend gedeckt wird, oder daß ihnen die Mittel fehlen werden, die unzureichenden staatlichen Leistungen durch Erwerb von Ansprüchen an private Lebensversicherungs gesellschaften zu ergänzen. Gewiß wird die Privatversicherung damit rechnen müssen, daß ihr Werben in Angestelltenkreisen zeitweilig von geringerem Erfolg begleitet sein wird. Aber eine dauernde Benachteiligung ist doch unwahrscheinlich. Die Volksversicherung hat trotz der staatlichen Jn- validitäts- und Altersversicherung einen erstaunlichen Aufschwung ge nommen. Die staatlichen Maßnahmen tragen eben das Verständnis für die Bedeutung des Versicherungsschutzes in immer weitere Kreise und steigern damit das Bedürfnis, ohne es selbst ausreichend befriedigen zu können. Gerade bei der bevorstehenden Privatbeamtenversicherung werden — es beruht dies auf technischen Notwendigkeiten und enthält daher keinen Vorwurf gegen die Verfasser des Gesetzentwurfs — die vom Staate gewährten Leistungen so gering sein, daß sie zur Erhaltung des Privatbeamten und seiner Familie im Jnvaliditäts- resp. Todesfall nicht ausreichen, und das muß die Versicherten direkt darauf hinweisen, Zusatz versicherungen bei privaten Gesellschaften einzugehen. Man kann daher auf eine andauernde Steigerung der Zahl der Lebensversicherungen, auf ein Eindringen in immer weitere Kreise der Bevölkerung hoffen. Aber nicht nur extensiv befindet sich das Bedürfnis nach Lebensversicherungsschutz im Wachsen. Auch das Bedürfnis des einzelnen Versicherten vergrößert sich offenbar, und das drückt sich nicht nur in dem oben erwähnten Abschluß mehrerer Versicherungen derselben