R. Mueller und E. Mittermiiller, Lebensversicherung. gl Versicherungssumme in einer fast gleichmäßig verlaufenden Kurve an, die ihren Höhepunkt bei der Klasse von 50—54 Jahren mit einer Durchs schnittsversicherungssumme von ca. 34 000 Mk. erreicht. Auch bei der großen Lebensfall- und der gesamten Volksversicherung kann man das durchschnittliche Lebensalter bei Beginn der Versicherung in die Jahre der Familiengründung setzen, während es bei der Renten versicherung Wohl in höhere Lebensjahre fällt. Herkunft der Prämien. Aus welchen Einnahmequellen die Mittel zur Bestreitung der Ver sicherungsprämien beim einzelnen Versicherungsnehmer fließen, entzieht sich leider der Feststellung. Die Versicherer können nicht kontrollieren, ob der Versicherungsnehmer aus seinem Arbeitsverdienst oder aus Ver mögenserträgen oder aus anderen Bezügen die Prämienzahlungen leistet. Die oben aus der Feststellung der Durchschnittssummen gezogenen Schlüsse auf die finanziellen Verhältnisse der Versicherten lassen aber die Annahme gerechtfertigt erscheinen, daß der Arbeitsverdienst bei weitem die erste Stelle bei solchen Versicherungen, bei denen laufende Prämien zu ent richten sind, einnimmt. — Aus Gründen der Fürsorge für ihre Beamten zahlen öffentliche Verwaltungen große Zuschüsse zu deren Lebensversiche rungsprämien. Die Reichspostverwaltung z. B. gewährt ihren Unter beamten für ihre gewissen Anforderungen entsprechenden Versicherungen aus einem für Wohltätigkeitszwecke bestimmten Fonds Zuschüsse in Höhe von 17 % der jährlichen Prämien. Die Zahl der Versicherungen, die sich dieser Vergünstigung erfreuen, ist von 4479 zu Ende März 1901 auf 11 653 zu Ende März 1910 gestiegen; diesen Zahlen entsprechen Eiesamtversicherungssummen von 5 620 800 Mk. und 16463 010 Mk. Der jährliche Reiuzugang ist in gleichem Zeitraum mit Ausnahme eines ein igen Jahres stark progressiv von 223 auf 1368 Versicherungen gewachsen, siecht erheblich waren auch bisher die Beiträge, die private Arbeitgeber zu Versicherungen ihrer Angestellten leisteten, um diesen oder ihren Familien ln Ermangelung eigener Pensionskassen eine Versorgung für den Fall des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit der Versicherten zu schaffen. Wo die staatliche Angestelltenversicheruug künftig mit ihrem Versicherungszwang Angreift, werden viele Arbeitgeber nicht mehr imstande oder gewillt sein, Beiträge für freiwillige Versicherungen ihrer Angestellten zu leisten. Das vmd aber für Versicherungen, die bereits am 5. Dezember 1911 bestanden haben, keinen oder doch keinen wesentlichen Ausfall an Prämien zur Folge haben. Der Arbeitgeber ist zwar berechtigt, diese Zuschüsse um die an