R. Mueller und E. Mittermüllcr, Lebensversicherung. 59 gepaßt sind und gleichzeitig eine möglichst schnelle und sichere Vermehrung des Vermögens bewirken. Diesen Erfordernissen entsprechen unter unseren heutigen Verhältnissen am besten die Hypothekendarlehen. Spricht für sie die von ihnen gebotene hohe Rentabilität und Sicherheit, und haben sie vor allem auch den Vorzug vor den Wertpapieren, daß sie, nach sorgfältiger Prüfung an erste Stelle gegeben, im allgemeinen Kapitalverluste ausschließen, so bildet anderseits ihre meist bedungene längere Unkündbarkeit kein Hindernis für ihre Bevorzugung. Denn sie dienen zur Gewährleistung der Erfüllung von Verpflichtungen, die gleichfalls in meist sehr lange laufenden Verträgen festgelegt sind. Außerdem sind die Ablauftermine der Hypotheken auf die einzelnen Jahre ziemlich gleichmäßig verteilt, so daß es möglich ist, aus zurückfließenden Hypothekengeldern Mittel zur Bestreitung der laufen den Ausgaben zu entnehmen. Dazu werden aber die Gesellschaften nur selten genötigt sein; denn bei dem wachsenden Geschäft mit alljährlich steigenden Einnahmen ist es ihnen ein leichtes, aus den laufenden Ein nahmen die Schadenzahlungen und Kosten der Verwaltung zu bestreiten. Aus diesen Gründen erklärt es sich, daß die Hypotheken unter den Kapitalanlagen eine so hervorragende Stelle einnehmen. Leider läßt sich auch bezüglich der Hypotheken eine Trennung zwischen Lebensversicherung und einigen anderen gleichzeitig betriebenen Versicherungszweigen nicht vornehmen. Es gilt für sie das, was bereits allgemein für die Kapitalanlagen gesagt worden ist. Auch die Hypotheken anlagen, die von den int Hauptbetrieb Unfall- und Haftpflichtversicherungen abschließenden Gesellschaften bewerkstelligt wurden, sind in den nach folgenden Ausstellungen enthalten. Für die Unfall- und Haftpflicht versicherung ist ebenso wie für die Lebensversicherung die Führung von Präinicnreserveregistern sowie die Einreichung von Verzeichnissen der jährlichen Neubcleihungen vorgeschrieben. In den Geschäftsberichten des Aufsichtsamts werden die Hypotheken der dieser Vorschrift unterliegenden Unternehmungen gemeinsam behandelt. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß es sich bei den Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten vur um verhältnismäßig geringe Beträge handelt. Der Bestand an Hypotheken ist bis jetzt zweimal seitens des Kaiser lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung einer statistischen Untersuchung Unterzogen worden. Sie wurde jedesmal aus die ins Prämienreserve- vegister eingetragenen Hypotheken, die sogenannten Deckungshypotheken, ^schränkt, anderseits auf die in Deutschland arbeitenden ausländischen Anstalten ausgedehnt. Die Deckungshypotheken betrugen bei den inlän dischen ein Prämicnreserveregister führenden Versichcrungsunternehmungen,