78 I. Geschäftliche Versicherung. nähme der Schadenreserve bei einer Betrachtung über die Verteilung der durch die Prämienzahlungen vereinnahmten Beträge in Ansatz gebracht zu werden. Bei unserer gegenwärtigen Untersuchung ist übrigens die Schadenreservevermehrung schon in den oben angeführten Schadenbeträgen enthalten, da, wie erwähnt, die im Geschäftsjahr angemeldeten Schäden angegeben sind, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Schadenzahlung. Eine zahlenmäßige Darstellung des Prämienreservezuwachses ist für das direkte deutsche Geschäft nicht möglich, da die entsprechenden Angaben in allen Veröffentlichungen nur für das Gesamtgeschäft der Gesellschaften gemacht sind. So wünschenswert es innerhalb des Rahmens dieser Unter suchungen wäre, die nicht unerheblichen Beträge genauer begrenzen zu können, so müssen wir uns nach Lage der Sache doch nur mit der Er wähnung ihres Einflusses begnügen. Übrigens wären genauere An gaben an dieser Stelle schon deshalb nicht wohl möglich, weil alle Veröffentlichungen nur die Prämienmehrung für eigene Rechnung des Erstversicherers erkennen lassen, während wir bisher nur mit Brutto zahlen rechneten. Wenn wir daher feststellen, daß von den vereinnahmten Prämien im Durchschnittsbetrage von Mk. 188 695 000,— Mk. 18 859 400,— an die Versicherten der Gegenseitigkeitsgesellschaften hinausgezahlt, Mk. 95 376 000,— für Schadenzahlungen verwendet, Mk. 4 725 000,— an Steuern, öffentlichen Abgaben und Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken entrichtet und Mk. 43 522 445,— an Verwaltungskosten veraus gabt wurden, so haben wir nur in großen Umrissen ein Bild der Ver teilung der Prämieneinnahme gegeben. Der Rest von ca. Mk. 26 OOO 000,— wurde teilweise durch die Erhöhung der Prämienreserve absorbiert. Aber auch soweit dies nicht der Fall ist, stellt er nicht etwa ausschließlich den Gewinn der Direktversicherer dar. Wir müssen erwägen, daß die Direktversicherer wegen der erforderlichen Teilung des Risikos nicht die ganze gezeichnete Versicherungssumme selbst behalten können, sondern einen Teil an andere Versicherer, die sogenannten Rückversicherer, abgeben müssen. Demgemäß haben die Erstversicherer einen Teil der Prämien einnahme an die Rückversicherer abzuführen, wogegen diese naturgemäß auch einen Teil der Schäden zu tragen haben. Da auch die Rückversicherung nicht ohne Kosten und Gewinn arbeiten kann, muß ein erheblicher Teil des eben sestgestellten Restbetrages von Mk. 26 OOO OOO,— sozusagen als Kosten der Rückversicherung betrachtet werden. Diese Kosten im einzelne» darzustellen sind wir auf Grund des vorhandenen Materials nicht in der Lage, da wir die Höhe der Rückdeckung für das direkte deutsche