S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 83 angenommen werden, daß in einer sehr großen Anzahl von Fällen die Entschädigungssumme zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Aufrechterhaltung der gleichen Betriebsgröße unbedingt erforderlich ist. Hinsichtlich der mittleren Entschädigungen besteht keine Möglichkeit, auch nur schätzungsweise anzugeben, inwieweit sie dem Konsum, in wieweit sie der Produktion zugeführt werden und welche Wirkung der Wegfall der Vergütung auf die finanzielle Lage des Empfängers äußern würde. Was den zweiten der oben ausgeführten Ausgabeposten, die Steuern usw. anlangt, so kommen sie fast ausschließlich den Bundesstaaten und Gemeinden zugute. Sie setzen sich zusammen aus den Einkommen- bzw. Ertrags- und Vermögenssteuern, die nach den einzelstaatlichen Steuer gesetzen von den Aktiengesellschaften, zum Teil auch von Gegenseitigkeits- gesellschasten zu entrichten sind, aus den Kommunalsteuern und den so genannten Feuerlöschabgaben, d. h. Beiträgen zur Verbesserung der Löscheinrichtuugen, die nach Prozenten der Bruttoprämie erhoben werden Gegenüber diesen großen Bestandteilen, zu denen noch freiwillige Leistungen zur Unterstützung von Feuerwehren und Hebung der Löschverhältnisse kommen, treten hier und da vorkommende andere Abgaben in ihrer Be deutung völlig zurück. Für eine zahlenmäßige Ausscheidung nach den einzelnen Arten fehlen uns alle Anhaltspunkte, da weder die Ver öffentlichungen der Gesellschaften noch die des Amtes noch auch die der Steuerbehörden geeignetes Material bieten. Auch eine örtliche Verteilung, d. h. eine Berechnung des Anteiles der einzelnen Bundesstaaten und Gemeinden an den Leistungen der Gesell schaften ist zurzeit nicht möglich. Einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben bilden die Verwaltungs kosten, deren Gesamthöhe wir bereits oben kennen lernten. Wenn wir die Verwaltungskosten in ein Verhältnis zu den Prämieneinnahmen und Versicherungsleistungen setzen wollen, so müssen wir die oben angegebene Tatsache berücksichtigen, daß wir die Gesamtkosten, nicht diejenigen des direkten deutschen Geschäfts allein darstellen konnten. Um ein richtiges Vild zu bekommen, müssen wir daher auch die Gesamtprämieneinnahme und die gesamten Schadenzahlungeü in Rechnung stellen. Dabei müssen ^ie ausländischen Gesellschaften außer Betracht bleiben, weil deren Gesamt- Leschäft für die hier zu erörternden Fragen von geringer Bedeutung ist und die Verwaltungskosten für deren deutsches Geschäft nicht veröffentlicht sind, auch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ausscheidbar sind. Wir geben also zunächst die Gesamtprämieneinnahme, die Gesamtschaden- 6*