86 I. Geschäftliche Versicherung. Für die Jahre 1902—1906 hat allerdings das Amt in seiner schon erwähnten Veröffentlichung über die Entwicklung in diesem Jahrfünft eine Ausscheidung der Agenturprovisionen gebracht und festgestellt, daß die Agenturprovisionen etwa 60 °/o der gesamten Verwaltungskosten ausmachen. Wie sich dieses Verhältnis in den späteren Jahren gestaltete und wie es sich angesichts unserer veränderten Berechnung der Verwaltungs kosten stellen würde, läßt sich nicht überblicken. In der Einleitung ist bereits auf die große Zahl der zur Berufsgruppe XXI — Versicherungs gewerbe — gehörigen Personen verwiesen. Wieviele davon dem Feuer versicherungswesen ausschließlich oder nebenbei angehörten, konnte nicht er mittelt werden. Noch weniger läßt sich das Einkommen dieser Personen aus der Feuerversicherung feststellen. Wohl aber können die interessanten Angaben in dem erwähnten Werk von Rasp-Rehm über die Verstaatlichungs- srage Anhaltspunkte für einen Rückschluß bieten. Dort ist mitgeteilt, daß im Jahre 1904 17923 Personen in Bayern als Generalagenten und Vertreter der Privat-Feuerversicherungsgesellschaften tätig waren und daß daneben noch 713 Personen als Beamte in Verwendung standen, so daß die Gesamtzahl allein für Bayern 18636 betrug. Es darf an genommen werden, daß diese Zahl inzwischen auf mehr als 20 000 ge stiegen ist. Die Gesellschaften vergüteten diesen Personen im Durchschnitt der Jahre 1895—1904 Mk. 2 381507,—, im Jahre 1904 selbst Mk. 2 812 670,—. Nimmt man an, daß gegenwärtig die Vergütung für Bayern etwa Mk. 3 000 000,— beträgt, so würde sie für das Deutsche Reich vielleicht etwa das Neunfache, also etwa Mk. 27 000 000,— aus machen. Diese Zahl dürste eher noch zu nieder gegriffen sein, da das Amt schon im Jahre 1906 allein die Agentenprovisionen aus 24 V2 Millionen Mark angab. Weitaus der größte Teil aller Verwaltungskosten wird also für den persönlichen und nur ein verhältnismäßig geringer Teil für den sachlichen Bedarf ausgegeben. Die gegenwärtigen Untersuchungen sollen nicht allein Aufschluß über die sammelnde und verteilende Tätigkeit der Feuerversicherungsgesellschasten geben, sie sollen auch die Feueroersicherungsgesellschaften als Kapitalmacht veranschaulichen, als Besitzer von Anlagen sowohl wie als jährlich neu auftretende Einleger. Mit Rücksicht auf die in den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamtes durchgeführte Zusammenfassung können die folgenden Angaben für die Feuerversicherung allein nicht gemacht werden, vielmehr beziehen sie sich gleichzeitig auf die Sturmschäden-, Wasser leitungsschäden- und Einbruchdiebstahlversicherung. Nur der Kürze wegen ist trotzdem die Bezeichnung Feuerversicherung allein angewandt. Als