92 I. Geschäftliche Versicherung. welcher Beziehung hier auf die oben gemachten Angaben verwiesen werden kann. Der Übersichtlichkeit wegen lassen wir die Kapitalanlagen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung folgen. (S. Tabelle auf Seite 93.) Der Bestand an Hypotheken hat also abgesehen von einer geringen Schwankung zugenommen, während die Anlage in Wertpapieren ständig abgenommen hat und zwar im Verhältnis zu den gesamten Kapital- anlagen um mehr als 1 U des Anteils vom Jahre 1900. Hypotheken und Wertpapiere zusammen machen im Jahre 1902 80,8 °/o, im Jahre 1909 76,4 °/o der Kapitalanlagen aus, weisen also eine verhältnismäßig geringfügige Abnähme auf. Der Rest verteilt sich auf Grundbesitz, Gut haben bei Bankhäusern und Versicherungsunternehmungen, Wechsel und sonstige Anlagen. Die Art dieser Verteilung blieb im großen ganzen unverändert, besonders läßt sich keine einheitliche Tendenz feststellen, so daß die geringen Schwankungen wohl mehr oder weniger auf Zufälligkeiten zurückgeführt werden können. Die charakteristische Erscheinung ist die Verschiebung des Verhältnisses zwischen Hypotheken und Wertpapieren; während der Bestand an Wertpapieren dem an Hypotheken im Jahre 1902 noch gleich stand, betrug er 1909 nur noch etwa 2 /s davon. Noch deut licher wird diese Entwicklung, wenn wir den Zugang beobachten: die Hypotheken vermehrten sich von 1902—1909 um 70 V2 Millionen Mark, die Wertpapiere nur um 12 Va Millionen Mark. In der Zeit von 1905 bis 1909 war bei den Hypotheken eine Mehrung von ca. 40 Millionen Mark zu verzeichnen, bei den Wertpapieren eine solche von etwa einer halben Million Mark. Nähere Angaben über die örtliche Verteilung der Hypotheken, die Ausscheidung auf Stadt und Land, die Verzinsung oder die sonstiges Bedingungen vermögen wir leider nicht zu machen, da hierfür alle Unter lagen fehlen. Auch über etwaige Verluste aus Hypotheken sind wir nicht unterrichtet. Dagegen verfügen wir über eine eingehendere Kenntnis bezüglich der Wertpapiere. Hier lassen sich besonders die einzelnen Arten der Wertpapiere feststellen, was mit Rücksicht auf die akute Frage, ob ein Zwang zur Anlage in Staatspapieren ausgeübt werden soll, von besonderem Inter esse sein dürfte. Namentlich wird in dieser Beziehung die Verfolgung der Entwicklung bedeutungsvoll sein. Leider stehen uns hier Angaben erst vom Beginn der Reichsaufsicht an zur Verfügung. Um eine mög lichst weitgehende Beobachtung der Entwicklung zu ermöglichen, habe ich daher auch hier mit dem Jahre 1902 begonnen. Dabei habe ich die Anleihen