Mewes, Reichsinvalidenversicherung. 185 (früher 4, jetzt 5) Lohnklassen gegeben, für welche bisher Wochenbeiträge Von 14, 20, 24, 30 bzw. 36 Pf. erhoben worden sind. Der Zweck dieser Einrichtung ist aber naturgemäß nur die Anpassung der Beiträge an die Leistungsfähigkeit der Versicherten; den verschiedenen hohen Bei trägen entsprechen die verschieden hohen Rentensätze, die dafür gewährt werden. Die Höhe der jährlichen B eitra g seinn ah m en der Ver sicherungsanstalten ist aus der oben gegebenen Zusammenstellung er sichtlich. Das Ansteigen der Summen beruht zunächst auf der natür lichen Zunahme der erwerbstätigen Bevölkerung bzw. der Versicherungs- Pflichtigen Personen. Je nach der Lage der Wirtschaftskonjunktur geht es schneller oder langsamer — also ungleichmäßig vor sich; eine plan mäßige Kontrolle der mit Strafbefugnis ausgestatteten Versicherungs anstalten sorgt dafür, daß möglichst alle versicherungspflichtigen Personen auch tatsächlich versichert werden, und zwar mit Beiträgen der richtigen Lohnklasfe x . Die allgemeine Steigerung der Arbeitslöhne drückt sich in der steigenden Verwendung von Marken höherer Lohnklassen aus: 1891 und 1892 waren ungefähr der vierte Teil aller geleisteten Wochenbeiträge Marken der ersten (untersten) Lohnklasse, 1910 nur mehr der elfte Teil. Auf die fünfte Lohnklasse (für ein Jahresarbeitsverdienst von mehr als 1150 Mk.), die seit 1900 neu eingeführt ist, entfielen 1901 etwa 8 °/o der geleisteten Wochenbeiträge, 1910 aber deren 23%; und dem entsprechend ist auch die durchschnittliche Höhe des Wochenbeitrages an dauernd gestiegen: 1891—1894 erreichte der durchschnittliche Wert der verwendeten Beiträge bei den Versicherungsanstalten noch nicht 21 Pf., 1910 betrug er 25,86 Pf., bei den Sonderkassen sogar 32,23, im Gesamtdurchschnitt aller Versicherungsträger der Invalidenversicherung aber 26,31 Pf. Die Reichsversicherungsordnung hat zur Aufbringung der Mittel für die Hinterbliebenenversicherung die Wochenbeiträge zum Teil erheblich erhöht, nämlich auf 16, 24, 32, 40 bzw. 48 Pf. Legt man die Zahl der 1910 verkauften Beitragsmarken zugrunde, so kann man annehmen, daß die Beitragseinnahme der Versicherungsanstalten allein durch diese Erhöhung sich um jährlich 60 Mill. Mk. steigern, also im Jahre 1912 mindestens 260 Mill. Mk. betragen wird. Der durchschnittliche Wert- ' In den Jahren 1908 bzw. 1909 sind durch die Beitragskontrolle nicht weniger als 1332000 Mk. bzw. 1417 000 Mk. an Beiträgen eingebracht worden, die nicht bezahlt waren, sonst also hinterzogen worden wären. (Festschrift des Rcichsversicherungs- amts S. 126.)