Mewes, Reichsinvalidenversicherung. 205 Beitragseinnahmen und der Zinsen (vgl. S. 181) hält sich — mit mäßigen Schwankungen — die absolute jährliche Vermögenszunahme der Versicherungsträger im großen ganzvn aus demselben Betrage. Sie betrug im Durchschnitt der Periode: 1891—1895 jährlich 82,6 Millionen, 1896—1900 86,5 1901—1905 78,4 „ 1906—1910 84,9 „ In runder Summe konnten also während der ersten beiden Jahr zehnte ziemlich gleichbleibend etwa 80—85 Millionen jährlich als Vermögen angelegt werden. Die Einnahmen der Anstalten werden nämlich durch die Ver sicherungsleistungen in immer steigendem Maße absorbiert, so daß der Teil von ihnen, der zur Bildung von Reserven übrigbleibt, relativ immer geringer wird. Von den großen Posten der eigenen Einnahmen: Beitrags einnahmen und Zinsen (nebst Miete und Pacht) gingen 1892 noch 82 % in das Vermögen über. 1896 dagegen nur 69 % 1900 „ 53% 1905 „ 38% 1910 „ 34%. Die Entwicklung ergibt sich im wesentlichen ans dem technischen Aufbau der Invalidenversicherung. Nach dem Inkrafttreten des Jnvaliden- versicherungsgesetzes (d. h. des II. Gesetzes) zeigte sich zunächst allerdings eine derart starke Zunahme der Invalidenrenten, daß eine ernstliche Störung des finanziellen Gleichgewichtes zu befürchten war; sie spiegelt sich auch oben in der Abnahme des jährlichen Vermögenszuwachses während der Periode von 1901 — 1905 wieder. Eingehende Untersuchungen, die damals auf Veranlassung des Reichsversicherungsamts über die Ursachen der unvorhergesehenen Steigerung der Renten vorgenommen worden sind, haben zu einer — schon früher erwähnten — sorgfältigeren Durchbildung des Bewilligungsverfahrens geführt; der Erfolg zeigt sich in der sehr viel günstigeren Entwicklung der Vermögensbildung während des letzten Jahrfünftes 1906—1910. Bei den einzelnen Versicherungsanstalten liegen die Verhältnisse auch in dieser Hinsicht sehr verschieden; und von den Einnahmen, die im Anstaltsbezirke aufgebracht werden, bleibt diesem durchaus nicht überall