3n der Einleitung, die den Bearbeitern der einzelnen Ver sicherungszweige als Programm vorlag, ist bereits an verschiedenen Stellen hervorgehoben, daß wichtige Fragen eine Beantwortung nicht würden finden können. Ein Rückblick auf die nun hier vereinigten Ab handlungen muß diese Prophezeiung leider bestätigen; sogar in einem weiteren Umfang, als es vorauszusehen war. Angesichts der außer ordentlich großen Bedeutung der privaten und öffentlichen Versicherung in Deutschland, angesichts der regen gesetzgeberischen Tätigkeit auf diesem Gebiete ist es erstaunlich, wie vieles wir gegenwärtig noch nicht wissen, wie unvollkommen noch die Statistik und damit auch die wissenschaft liche Bearbeitung des Versicherungswesens ist. Auch das ist ein nicht unwichtiges Ergebnis; es sind eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die sich durch Einzelforschung beantworten lassen, und es ist zu hoffen, daß namentlich die Verbände der Versicherer selbst wie die Behörden die Wissenschaft in der Beschaffung des zur Beantwortung nötigen Materials unterstützen werden. Erschwert wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse naturgemäß auch dadurch, daß die einzelnen Abhandlungen nach Umfang und Inhalt weder gleichwertig noch gleichartig sind. Das liegt zum großen Teil in dem vorliegenden oder erreichbaren Material begründet, zum Teil auch in der Bearbeitung, die dieses Material schon früher in amtlichen oder- privaten Veröffentlichungen gesunden hat. Immerhin darf wohl gesagt werden, daß auch dort, wo bereits andere Arbeiten vorliegen, die be sondere Fragestellung in diesem Band und die Sachkenntnis der Verfasser neue, wertvolle Einblicke gegeben hat. Ihre richtige Bedeutung erhalten die Ergebnisse erst in einer Verbindung mit den Untersuchungen über das Sparwesen. Dabei werden sich die Schwierigkeiten eines Vergleichs und die einer vollständigen Erfassung noch wesentlich steigern. Der Ver such dazu soll hier nicht gemacht werden. Ebensowenig ist die Absicht, hier bereits Folgerungen aus dem Material der einzelnen Untersuchungen zu ziehen. Das mag den Verhandlungen einer Hauptversammlung des Vereins für Sozialpolitik und anderen Kreisen überlassen bleiben. Im folgenden soll nur festgestellt werden, inwieweit die in der Einleitung 347