<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland</title>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1042018391</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        ﻿Schriften

des

Vereins für Sozialpolitik.

137. Wcrnö. Vierter Geil.

Untersuchungen über das Versicherungswesen
in Deutschland.

Verlag von Duncker 6- Lumblot.
München und Leipzig 1913.
        <pb n="2" />
        ﻿Untersuchungen

über das

Versicherungswesen

in Deutschland.

Herausgegeben

vom

Verein sür Sozialpolitik.

■

Verlag von Duncker 8- Hum blot
München und Leipzig 1913.
        <pb n="3" />
        ﻿
        <pb n="4" />
        ﻿V

Inhalt.

Seite

Einleitung, von Dr. Heinz Potthoff-Düsseldorf............................... 1

I.	Geschäftliche Versicherung..............................................17

1.	Lebensversicherung, von Dr. R. Mueller-Gotha, Direktor der Gothaer

Lebensversicherungsbank, und Dr. E.	Mittcrmüller........................19

2.	Feuerversicherung und andere Sachschadenvcrsicherungszweige, von

Dr. S. Wertheimer-München (Bayerische	Bersicherungsbank) ...	71

3.	Mehversicherung, von Dr. W. Rohrbeck-Köln, Generalsekretär des

Hagelversicherungsverbandes............................................109

4.	Hagelversicherung, von Dr. W. Rohrbeck-Köln, Generalsekretär des

Hagelversicherungsverbandes............................................117

5.	Unfall- und Haftpflichtversicherung, von Bankassessor Jehle-Mnnchen

(Bayerische Bersicherungsbank)......................................131

6.	Transportversicherung, von Dr. I. Britschgi-Berlin, Generalsekretär

des Internationalen Transportversicherungsverbandes....................169

II. Öffentliche Versicherung.................................................  175

1.	Reichsinvalidenverficherung, von Landesrat Dr. Mewes-Düsseldors

(Landesversicherungsanstalt der Rheinprovinz)..........................177

2.	Reichsunsallversicherung, von Dr. E. La.nge-Berlin, Direktor der Be-
rnfsgenosseuschaft der Molkerei-, Brennerei- und Stärkeindustrie . . . 219

3.	Reichskrankenversicherung, von Dr. Hermann H a l b a ch - Essen
a. d. Ruhr, Geschäftsführer des Verbandes zur Wahrung der Interessen

der deutschen Betriebskrankenkassen....................................235

4.	Knappschaftskassen, von Dr. E. Jüngst-Essen a. d. Ruhr, Herausgeber

der Zeitschrift „Glückauf".............................................253

5.	Angestelltenversicherung, von Dr. Heinz Potthoff-Düsseldorf . . . 275

6.	Wer trügt die Kosten der sozialen Versicherung? Von Dr. Heinz

Potthoff-Düsseldorf....................................................281

7.	Die öffentliche Lebensversicherung, vom Verband öffentlicher Lebens-
versicherungsanstalten in Deutschland . . . ..............................289

8.	Die öffentliche Schadenversicherung, von Direktor Regierungsrat

P. Damm-Dresden........................................................295

Zusammenfassung, von Dr. Heinz Potthoff-Düsseldorf.............................345
        <pb n="5" />
        ﻿Einleitung.

Von

Dr. Heinz Potthoff-Düsseldorf.

Schriften 137. IV.

1
        <pb n="6" />
        ﻿3

^er Inhalt des vorliegenden Bandes von Untersuchungen über das
deutsche Versicherungswesen ist bedingt durch seine Entstehungsgeschichte und
durch seine Verbindung mit den Untersuchungen über das Sparwesen.

Zwei verschiedene Gebiete der Staatspolitik im Reiche und in Preußen
haben wiederholt Veranlassung gegeben zur Erörterung der Bedeutung, welche
die öffentlichen und privaten Versicherungseinrichtungen für den Geldmarkt
und damit für das Wirtschaftsleben Deutschlands haben: Finanzpolitik und
Sozialpolitik.

Der verhältnismäßig ungünstige Kursstand der Staatsanleihen
hat den Vorschlag veranlaßt, durch Reichs- oder Staatsgesetz den Ver-
sicherungsanstalten, den öffentlichen Sparkassen, aber auch den Depositen-
banken und ähnlichen Spareinrichtungen die Verpflichtung der Anlage eines
bestimmten Teiles ihres Vermögens (im besonderen der Reserven) in
deutschen Reichs- oder Staatspapieren aufzuerlegen, um auf diese Weise
diesen Papieren einen ständigen, stets wachsenden, aufnahmefähigen Markt
zu schaffen. In der Reichsversicherungsordnung ist mit der Verwirklichung
begonnen worden durch die Vorschrift, daß alle Berufsgenossenschaften und
Landesversicherungsanstalten (sowie die zugelassenen Sonderanstalten) „ein
Viertel ihres Vermögens in Anleihen des Reiches oder der Bundesstaaten
anlegen" müssend Bei dieser Gelegenheit ist natürlich die finanzielle Be-
deutung der genannten Einrichtungen hervorgehoben, aber es ist nicht zahlen-
mäßig festgestellt worden, welche Summen im ganzen durch die Spar- und
Versicherungseinrichtungen gesammelt und angelegt werden; welche Summen
also bei allgemeiner Durchführung etwa des Grundsatzes der Reichsver-
sicherungsordnung für den Erwerb von Reichs- und Staatsanleihen in Be-
tracht kommen; welche Bedeutung diese Nachfrage für den Anleihemarkt
und den Staatskredit haben könnte; welche Rückwirkung auf andere Teile
unseres Wirtschaftslebens durch die Entziehung solcher Kapitalsummen her-
vorgerufen werden müßte. Daß aber erhebliche Wirkungen und damit

- RVO. 88 718, 984, 1157, 1356, 1372.

1*
        <pb n="7" />
        ﻿Heinz Potthoff.

Verschiebungen in Geldmarkt und Produktion zu erwarten wären, kann
nicht geleugnet werden. Sie müßten sorgfältig festgestellt und erwogen
werden, ehe man an eine derartige Bindung aller Spar- und Versicherungs-
anstalten herantreten dürfte.

Bei der Vorbereitung der Reichsversicherungsordnung und des Ver-
sicherungsgesetzes für Privatangestellte ist der bei jeder Erweiterung der
sozialen Versicherung übliche Einwand wiederholt worden, daß da-
durch den Gewerbetreibenden Kapital entzogen und damit die Produktion
beeinträchtigt würde. Dieses Bedenken, das auf Einzelfälle zutreffen kann,
ist im ganzen zweifellos irrig x. Das Gegenteil ist richtig. Die Gesamt-
aufwendungen für die Arbeiterversicherung in Deutschland betragen bis
Ende 1909 rund 9,7 Milliarden Mark^. Davon sind 0,6 Milliarden
vom Reiche, 4,3 Milliarden von den Versicherten und 4,8 Milliarden von
den Arbeitgebern aufgebracht worden. Die Zuschüsse des Reiches stammen
ganz überwiegend aus indirekten Steuern auf Nahrungs- und Genußmittel,
werden also unmittelbar oder mittelbar (durch Preiserhöhungen) vom Kon-
sums getragen. Die Arbeitnehmer würden die kleinen Beträge, die sie für
die Zwangsversicherung zahlen müssen, sonst für Verbesserung ihrer Lebens-
haltung, also zur Erhöhung des Konsums ausgeben. Die Klage von der
Beeinträchtigung der Produktion durch Kapitalentziehung beschränkt sich
also von vornherein auf die Beitragshälfte der Arbeitgeber. Aber auch
hier trifft sie nur teilweise zu. Denn auch unter den kleinen Arbeitgebern
sind viele, die ihre sozialen Lasten nicht vom Betriebe sondern vom Haus-
halte ersparen müssen und beim Nichtvorhandensein des Versicherungs-
zwanges nicht ihre Produktion sondern ihren Konsum vergrößern würden.
Andererseits sind viele Arbeitgeber in der Lage, die Versicherungskosten
durch Änderung des Betriebes oder der Preise auf ihre Abnehmer zu über-
wälzen. Selbst wenn man also die gesetzliche Beitragsverteilung mit der
tatsächlichen gleichsetzt^, so muß man sagen, daß höchstens ein Drittel der
Versicherungsbeiträge der Produktion, zwei Drittel aber dem Konsume ent-
zogen werden.

Umgekehrt fließen die Vermögensbestände der Versicherung, die als
Reservefonds eine oft recht langdauernde Anlage suchen, in viel höherem
Maße den Produzenten als den Konsumenten zu. Das gilt von den
Hypotheken, die hauptsächlich dem Baugewerbe Mittel zuführen, wie von

Vgl. meinen Aussatz „Sozialpolitik und

wewmarn



1910 des Plutus, Berlin.

* Statistisches Jahrbuch für 1911 S. 396.
3 Vgl. den späteren Aufsatz „Wer trügt di

trägt die Kosten der sozialen Versicherung?'
        <pb n="8" />
        ﻿» Einleitung.

5

den Staats- und Gemeindeanleihen, die in steigendem Maße produktiven
Anlagen aller Art dienen. Wenn auch ein Zahlenverhältnis schwer an-
zugeben ist, so scheint mir doch sicher, daß die soziale Versicherung nicht
der Produktion im ganzen Kapital entzieht, sondern ihr im Gegenteile
Mittel zuführt, die ihr sonst nicht zur Verfügung ständen.

Ähnliches gilt von allen privaten Versicherungs- und Unterstützungs-
einrichtungen, von den Sparkassen und einem Teile des Bankdepositenver-
kehrs. überall die Sammlung kleiner Beträge aus einer Unmasse von
Einzelwirtschaften und ihre Anlage als größere Kapitalien. Die Gesamt-
wirkung zeigt sich nicht nur als Bildung von Leihkapital, sondern auch als
Verschiebung erheblicher Summen aus dem Konsume zur Produktion.

Eine exakte Untersuchung und Feststellung dieser Vorgänge muß eine
große Bedeutung haben nicht nur für sozialpolitische Fragen, wie die Über-
lastung der Industrie mit Versicherungskosten, die richtige Verteilung der
Prämien auf Versicherte und Arbeitgeber usw., sondern für die Beurteilung
fast aller wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge, wie z. B. die Frage nach dem
Verhältnis von Produktion zu Konsum, von Angebot zu Nachfrage, die Ent-
stehung der Wirtschaftskrisen, die Bewegung des Zinsfußes, in weiterer Folge
die Gestaltung der Preise, die Hebung des einheimischen Marktes bei den
wachsenden Ausfuhrschwierigkeiten u. dgl. m.

Auf allen angedeuteten Gebieten ist die Staatspolitik tätig. Auch eine
Beeinflussung der Kapitalbildung und Kapitalverschiebung durch Spar- und
Versicherungseinrichtungen ist mit sozialpolitischen und finanzpolitischen Maß-
nahmen möglich. Hier liegt sogar wahrscheinlich ein bisher unterschätztes
Mittel der Wirtschaftspolitik. Ehe seine stärkere Verwendung empfohlen
werden kann, müssen die Tatsachen festgestellt werden, damit nicht eine Zu-
nahme der leider schon mehr als genügend üblichen Gelegenheitsgesetzgebung
auf Grund falscher Voraussetzungen erfolgt. —

Von diesen Erwägungen aus ist in der Ausschußsitzung des Vereins
für Sozialpolitik zu Pfingsten 1910 der Antrag gestellt worden, in den
Schriften des Vereins Untersuchungen über den Einfluß der Spar-
und Versicherungseinrichtungen auf Geldmarkt und Pro-
duktion zu veröffentlichen. Da bereits seit längerer Zeit umfassende Unter-
suchungen über das Volkssparwesen eingeleitet waren, so überwies man den
Antrag dem dafür eingesetzten Unterausschuß zur Berücksichtigung. Diese
konnte er nicht mehr finden und brauchte er nicht zu finden bezüglich der
Sparkassen, da das genaue Programm für die Untersuchungen über Spar-
wesen schon festgelegt, in der Ausführung begriffen war, und die einzelnen
Bearbeiter natürlich den Fragen der Geldquellen, der Anlagepolitik, des
        <pb n="9" />
        ﻿6

Heinz Potthoff.«

Einflusses auf den allgemeinen Geldmarkt Beachtung schenken müssen. Da-
gegen wurde beschlossen, die Untersuchungen zu ergänzen durch einen Band
über die Versicherungseinrichtungen Deutschlands.

Der Zweck und Charakter dieses Sammelbandes als einer Ergänzung
der Arbeiten über Sparwesen bringt es mit sich, daß nicht das ge-
samte Versicherungswesen hier zur Darstellung kommen soll, sondern nur seine
volkswirtschaftliche Bedeutung als Finanzinstitut. Die Fragen nach Ver-
wandtschaft oder Unterschieden zwischen Sparen und Versichern, nach den
Vor- oder Nachteilen beider Tätigkeiten unter verschiedenen Umständen scheiden
von der Erörterung aus; denn hier handelt es sich nur um eine Seite des
Versicherungswesens, die es mit dem Sparwesen durchaus gemeinsam hat:
das Ansammeln und Verteilen von Geldsummen, zugleich das Zusammen-
ziehen vieler kleiner Beträge zu großen Kapitalien und ihre zinsbare Anlage.
Gewiß sind Sparen und Versichern nicht die einzigen Einrichtungen zu der-
artigen Zwecken. Auf der Grenze zwischen beiden steht das Unterstützungs-
wesen der verschiedensten Vereinigungen, das aus praktischen Rücksichten hier
ausgeschaltet und vollständig den Untersuchungen über Sparwesen zugeteilt
ist. Das Depositenwesen (soweit es nicht Sparwesen ist) dient nur der Er-
leichterung des Geldverkehrs und einer Nutzbarmachung vorübergehend ver-
fügbarer Bestände, bringt also nicht die dauernden Verschiebungen, in denen
eine Hauptbedeutung des Versicherungswesens für den Geldmarkt liegt. Und
auch das Lotteriespiel, das in gewissem Sinne ja das Gegenstück zur Ver-
sicherung bildet, bringt nur Verschiebungen des Vermögens zwischen den Be-
teiligten, nicht aber die Überlassung des von ihnen eingezahlten Vermögens
an andere zu wirtschaftlicher Verwertung *.

Die erste Hauptaufgabe der folgenden Untersuchungen wird also sein,
zahlenmäßig die Summen festzustellen, die im ganzen auf dem Wege der
Versicherung gesammelt, ausgezahlt und angelegt werden. Dabei ist mög-
lichste Vollständigkeit erstrebt, damit im Verein mit den Sparuntersuchungen
sich einmal ein Bild von der ungeheuren Summe ergibt, die hier bewegt
wird. Dabei ist für die Wirkung auf den Geldmarkt von besonderer Be-
deutung der zur Anlage kommende Überschuß der Einnahmen (Prämien,
Zinsen usw.) über die Ausgaben (Versicherungsleistungen, Geschäfts-
unkosten usw.). Dieser Betrag ist gegenwärtig sehr hoch und ständig im
Wachsen begriffen, weil der Kreis der Versicherten, der Inhalt ihrer Ver-
sicherung stets zunimmt und weil ein großer Teil der auf lange Dauer be-

1 Die oft als Selbstversicherung bezeichnete Eigendeckung von Gefahren gehört
nicht hierher sondern höchstens zum Sparwesen.
        <pb n="10" />
        ﻿Einleitung.

7

. berechneten Versicherungen noch jung ist, so daß die Reserven der meisten
Abschlüsse noch wachsen (namentlich in der Lebensversicherung). In beiden
Beziehungen kann einmal ein Höhepunkt, ein Beharrungszustand erreicht
werden. Die Versicherungsleistungen (einschließlich der sonstigen Ausgaben)
werden dann den Prämien (und anderen Einnahmen) annähernd gleich sein;
es kommen keine neuen Reserven zur Anlage, d. h., es wird dem Geldmärkte
von seiten der Versicherung kein Kapital mehr zur Verfügung gestellt. Bei
der Höhe der Summe, die hier in Frage kommt, müßte das vom tiefer Ein-
wirkung auf unsere Volkswirtschaft sein. Und wenn auch bei der ständigen
Zunahme der Volkszahl und ihres Wohlstandes, bei der verhältnismäßig
geringen Entwicklung des Versicherungswesens ein solcher Beharrungszustand
für absehbare Zeit ausgeschlossen erscheint, im Gegenteil eine immer stärkere
Steigerung der Anlage suchenden Reserven zu erwarten ist, so lohnt es doch
schon jetzt aufmerksam die Tendenzen zu beachten, die sich in der Entwicklung
der verschiedenen Versicherungszweige bemerkbar machen.

Dahin gehört auch die Frage, inwieweit das Ausland am deutschen
Versicherungsgeschäfte und umgekehrt Deutschland an ausländischen Ver-
sicherungen beteiligt ist. Wenn auch eine Reihe von Staaten die gesetzliche
Vorschrift hat, daß eine angemessene Deckung für die von ausländischen Ge-
sellschaften abgeschlossenen Versicherungen im Inland vorhanden sein muß,
so wird damit die Wirkung einer Beteiligung des Auslandes am Ver-
sicherungsgeschäfte wohl verringert, aber nicht beseitigt. Diese Wirkung kann
nicht nur darin bestehen, daß ausländische Volkswirtschaften Geschäftsgewinne
aus Deutschland ziehen (oder umgekehrt), sondern auch darin, daß deutsches
Kapital dem ausländischen Geldmärkte, der Produktion und dem öffentlichen
Anleihebedürfniffe zur Verfügung gestellt wird (oder umgekehrt).

, Die Feststellung der durch Versicherungen verschobenen Summen bringt
uns sofort zu der weiteren wichtigen Frage: Woher kommen diese
Summen? und wohin gehen sie? Für die soziale Versicherung sind wir
durch die gesetzliche Umgrenzung der Versicherungspflicht und der Befugnis
zu freiwilliger Versicherung im großen und ganzen über die Herkunft der
Prämien unterrichtet. Wir können auch nach dem amtlich veröffentlichten
Materiale schätzen, wie die Versicherten sich auf die einzelnen Berufe und
Gewerbezweige, auf die verschiedenen Einkommensstufen verteilen und welchen
Teil ihres Einkommens die Versicherungskosten ausmachen. Von einer lücken-
losen Kenntnis des sozial und volkswirtschaftlich Wissenswerten sind wir
aber auch hier noch weit entfernt. So ist z. B. nicht festzustellen, wieviele
wirtschaftlich Selbständige in den Krankenkassen versichert sind. Noch viel
geringer ist unsere Kenntnis über den Versichertenbestand der privaten Ein-
        <pb n="11" />
        ﻿8

Heinz Potthoff.

richtungen, vor allem der wichtigsten: Lebens- und Feuerversicherung; während
für einzelne Zweige wie Transport-, Hagel- und Viehversicherung sich aus
dem Gegenstände der Sicherung manches schließen läßt. Eine Berufs- oder
Einkommensstatistik der in den großen Versicherungszweigen gegen die wich-
tigsten Schadensfälle gedeckten Personen wäre gegenwärtig nur mit ungeheurer
Arbeit aus den Akten der Versicherungsanstalten und auch dann noch höchst
unvollständig zu gewinnen. Das einzige, was erreicht werden könnte, wäre
eine ungefähre Schätzung durch Sachverständige. Zu erwägen aber ist, ob
nicht die Frage wichtig genug ist, einmal von Reiches wegen gelöst zu werden.
So wie die letzte Berufszählung von 1907 schon Fragen über die Zu-
gehörigkeit zur Reichsinvalidenversicherung enthielt, könnte auch einmal mit
einer Volkszählung die Frage nach der Zugehörigkeit zu allen Arten von
privater oder öffentlicher Versicherung verbunden werden. Wichtig genug
wäre die Antwort, denn sie erst würde uns erlauben, den zwei weiteren
Fragen nachzugehen: aus welchen Mitteln die Versicherungsprämien gedeckt
werden und welche wirtschaftliche Bedeutung die Prämienzahlung für den
Versicherten hat.

Die Versicherung bedingt eine regelmäßige (oder auch einmalige) Aus-
gabe. Diese kann eine Belastung des Haushaltes darstellen (Lebens-
versicherung, Wohnungsversicherung) oder eine Belastung des Geschäftes und
Erwerbes (Schadenversicherung aller Art, soziale Versicherung). Wie be-
schafft sich im einen und anderen Falle der Versicherte die Mittel zur
Prämienzahlung? Schränkt er seinen Verbrauch ein? Erhöht er seine
Tätigkeit? Steigert er durch Änderung seines Betriebes, Vermehrung seines
Umsatzes, Erhöhung der Preise sein Einkommen? Wälzt er also die Ver-
sicherungslasten als erhöhte Geschäftsspesen auf andere ab? und vielleicht
seine erhöhten Haushallslasten auch? — Das und manches andere sind
Fragen, auf die wir gegenwärtig keine irgendwie exakte Antwort zu geben
vermögen.

Und doch wäre eine solche Antwort von größter Bedeutung, nicht nur
um die Wirkung der Prämienzahlung auf die Einzelwirtschaft sondern auch
um die volkswirtschaftlichen Verschiebungen richtig beurteilen zu können.
Das gilt ganz besonders von der sozialen Versicherung, weil hier der Staat
durch Gesetzeszwang die Einrichtungen schafft, die Lasten verteilt und sich
vor jedem derartigen Gesetze doch einigermaßen klar sein müßte, wer die
Lasten tatsächlich und endgültig trägt. Es ist auffallend, daß in den fast
dreißig Jahren deutscher Sozialversicherung diese Frage noch niemals gründ-
lich untersucht worden ist. Anläufe dazu sind gelegentlich gemacht worden.
Aber über Einzelmaterial, über Behauptungen und Teilschätzungen sind wir
        <pb n="12" />
        ﻿Einleitung.

9

nie hinausgekommen. Auch der vorliegende Band wird die Frage nicht be-
antworten. Einigermaßen ausreichende Untersuchungen über die tatsächliche
Verteilung der sozialen Versicherungskosten erfordern so weitgehende
Einzelforschungen, daß sie im Rahmen dieser Sammlung nicht erfolgen
konnten und auf später verschoben werden mußten. Immerhin werden auch
die folgenden Arbeiten manches für diese Frage Erhebliche beibringen.

Das ist wichtige weil auch die Antwort auf die Frage, wieviel von
den Versicherungskosten aus den Konsummitteln des Volkes stammt und wie-
viel aus den Produktionsmitteln, von der Vorfrage abhängt, wie und von
wem die Kosten letzten Endes aufgebracht werden. Heute haben wir gar
keine Antwort darauf, sind auf ganz vage Schätzungen angewiesen. Die
hier vorliegenden Untersuchungen werden uns eine bessere, zuverlässigere
Schätzung erlauben und damit einen dankenswerten Beitrag zur Beurteilung
der Verschiebungen bieten, die im Verhältnis von Produktionskraft und
Kaufkraft durch die Versicherung vor sich gehen.

Ebenso wichtig und bisher in der Literatur mehr beachtet ist die Gegen-
frage nach dem Verbleibe der durch Prämien gesammelten Milliarden.
Sie fließen zunächst in einer Anzahl von gewerblichen, gemeinnützigen oder
öffentlichen Anstalten zusammen, welche das Versicherungsgeschäft betreiben.
Hier teilen sie sich in zwei große, allerdings verschieden große Ströme:
die Versicherungsleistungen und die übrigen Aufwendungen. Zugleich er-
fahren sie eine Verstärkung durch zwei Zuströme: Zinseinnahmen und
Polieenverfall'. über die Größe dieser verschiedenen Ströme können wir
nach den bisherigen Veröffentlichungen, die sich immer auf bestimmte Arten
von Versicherungseinrichtungen beschränken, kein Gesamturteil uns bilden.
Und doch ist eine Kenntnis der hier in Betracht kommenden Gesamtsummen
erforderlich, wenn man die volkswirtschaftliche, im besonderen die finanzielle
Bedeutung des Versicherungswesens beurteilen will.

Rach der Berufszählung von 1907 gehörten zur Berufsgruppe XXI
Versicherungsgewerbe über 64 000 Erwerbstätige, 7000 Dienstboten und
81000 Angehörige, zusammen fast 149 000 Personen. An Haupt- und
Nebenberufsfällen zusammen wurden 106 000 ermittelt. Seit 1895 haben
sich die Zahlen nahezu verdreifacht. Dazu kommen noch zahlreiche Reichs-,
Staats- und Gemeindebeamte, die nicht als Glieder des Berufes Versiche-
rungsgewerbe gezählt sind, aber durch die Verwaltung öffentlicher oder Be-
aufsichtigung privater Versicherungseinrichtungen ganz oder teilweise in An-
spruch genommen werden. Die Bezahlung dieser mehr als 100 000 Per-

1 Kleine Abweichungen müssen und können hier unberücksichtigt bleiben.
        <pb n="13" />
        ﻿Heinz Potthoff.

fönen samt den sachlichen Verwaltungskosten verschlingt einen erheb-
lichen Teil der Prämien. Die Gesamthöhe dieser Summen, noch mehr
ihr Verhältnis zu den Prämien und den Versicherungsleistungen ist von
Bedeutung für die Volkswirtschaft, für die Leistungsfähigkeit der verschiedenen
Versicherungsarten und einzelnen Anstalten sowie für den Nutzen, den die
Versicherung dem Versicherten bringt.

Welche Bedeutung die Versicherungseinrichtungen für die Schaffung
von Arbeitsgelegenheit haben, kann im einzelnen im Rahmen dieser Unter-
suchungen ebensowenig verfolgt werden wie die Wirkung ihres Sachbedarfs
an Arbeitsmitteln und Einrichtungen auf den Warenmarkt. Dagegen ist
erheblich festzustellen, welche Summen im ganzen den öffentlichen Finanzen zu-
fließen in Gestalt von Steuern, Gebühren, Feuerlöschbeiträgen und dergleichen,
welche Summen in Gestalt freiwilliger Zuwendungen für gemeinnützige
oder öffentliche Zwecke verwandt werden und welche Summen als Ge-
schäftsgewinne aus den Unternehmungen fließen. Auch wenn von den
sogenannten Gewinnen der Versicherten abgesehen wird, die ja im Grunde
nur Ermäßigungen der Prämien darstellen, kommen ganz erhebliche Summen
an die Aktionäre oder die Aufsichtsratsmitglieder zur Verteilung. Die
Höhe der Rentabilität einzelner Versicherungszweige hat bei den letzten
Steuergesetzen regelmäßig den Vorschlag einer Verstaatlichung eines Teiles
der Versicherung hervorgerufen. Die Gesamtsumme, die so dem Versiche-
rungszwecke entzogen wird und ihr Verhältnis zu den versicherten Werten
ist von hohem Interesse und bedarf noch einer Feststellung.

Die Hauptsumme der Einnahmen aller Versicherungseinrichtungen aber
tritt als Ausgaben für Versicherungsleistungen in die Erscheinung.
Sie fließt denjenigen wieder zu, die sie aufgebracht haben. Wenigstens
müssen wir das im großen und ganzen annehmen, da wir nicht wissen, in
welchem Umfange die Versicherungsleistungen anderen zufließen als den
Trägern der Versicherungskosten. Unsere Kenntnis bzw. Unkenntnis ent-
spricht hier ungefähr derjenigen, die wir bei der Frage nach der Herkunft der
Prämien festgestellt haben; sie ist von ihr großenteils abhängig. Für die
soziale Versicherung wissen wir im allgemeinen, welchen Bevölkerungskreisen
die Renten zugute kommen, wie hoch sie absolut und im Verhältnis zum
Einkommen und zur Lebenshaltung der Versicherten sind und welche Be-
deutung sie für die Empfänger haben. Auch hier wissen wir vieles nicht.
So wäre es z. B. außerordentlich interessant zu erfahren, ob und in welchem
Umfange wohlhabende Leute durch freiwillige Weiterversicherung in der In-
validenversicherung Alters- oder Invalidenrenten mit je 50 Mk. jährlichem
Reichszuschuffe beziehen. Aber bezüglich der privaten Versicherung sind wir
        <pb n="14" />
        ﻿Einleitung.

11

ganz auf Vermutungen und ungenaue Schätzungen angewiesen. Da wir
nicht wissen, welchen Berufen und Einkommensstusen die Versicherten an-
gehören, wissen wir auch nicht, welche Berufe und Einkommensstufen die
Versicherungsleistungen beziehen, in welchem Verhältnisse diese Leistungen
zu Vermögen und Einkommen des Empfängers stehen, welcher Teil in Haus-
halt und Konsum verbraucht wird, welcher im Erwerbe zu Wiederherstellung
von Produktionsmitteln usw. dient. Zu der Tatsache, daß nicht immer der
Bezahler der Prämien auch der endgültige Träger ist, kommt die weitere
Tatsache hinzu, daß sehr viele Versicherungen für Rechnung oder zugunsten
eines Dritten genommen, daß noch mehr während der Dauer des Vertrages
verpfändet, veräußert werden. Infolgedessen fließt ein Teil der Versiche-
rungsleistungen nicht dahin zurück, woher die Prämien tatsächlich gekommen
sind. Die Versicherung bewirkt eine Verschiebung von Kapitalien zwischen
Personen, Berufsgruppen, vielleicht auch Landesteilen und Staaten, die
volkswirtschaftlich sehr wichtig, aber bisher nicht festzustellen ist.

Dazu kommen nun die großen Verschiebungen, die im Wesen
der Versicherung liegen. Nur ein Teil derjenigen, welche Prämien entrichten,
sieht etwas davon wieder. Mancher erhält einen Teil seiner Einzahlungen
zurück, mancher ein Vielfaches. Meist sind es die von ungünstigem Schicksal
Betroffenen, welche die Leistungen erhalten, manchmal aber auch die vom
Schicksal Begünstigten (Versicherung auf den Erlebensfall). Meist dient
die Versicherungsleistung dazu, eine wirtschaftliche Schädigung ganz oder
teilweise auszugleichen, manchmal auch dazu, für bestimmte Zwecke die
nötigen Mittel zu schaffen (Aussteuerversicherung, Altersrente), manchmal
stellt die Leistung sich als ein einfacher Vermögenszuwachs dar. Diesen
Dingen im einzelnen nachzugehen, wäre mühsam, aber auch lehrreich. Eine
Untersuchung darüber würde zeigen, in welchem Umfange die Versicherung
zu Verschiebungen innerhalb der Volkswirtschaft, zur Vermögensbildung und
auch zu internationalen Verschiebungen führt, wenn die deutschen Prämien-
zahlungen an eine internationale Gesellschaft nicht in demselben Verhältnisse
zu den von deutschen Versicherten empfangenen Leistungen stehen wie die
Prämien anderer Länder zu den von ihnen bezogenen Leistungen.

Noch viel wichtiger und weitergreifend wäre eine Untersuchung über die
Bedeutung der Versicherungsleistung für den Empfänger.
Sie wäre nur auf Grund einer Fülle von Einzelfällen zu führen, würde
uns aber sicher einen bedeutsamen Einblick in die Struktur unserer Volks-
wirtschaft gewähren. Denn die Sicherung gegen drohende Schädigungen des
Erwerbes, des Geschäftes, des Vermögens, gegen die wirtschaftlichen Folgen
des Todes usw. bringen eine Stetigkeit in unser Wirtschaftsleben, die für den
        <pb n="15" />
        ﻿12

Heinz Potthoff.

Kredit von Privatpersonen und Geschäftsleuten, für Warenpreise und Arbeits-
markt von höchster Bedeutung ist. Es gibt Versicherungsfachleute, die das
Versicherungswesen für „das Rückgrat unserer gesamten Volkswirtschaft"
erklären und es für die notwendige Voraussetzung des Überganges vom Klein-
betriebe zum Mittel- und Großbetriebe halten 1. Wenn darin vielleicht auch
eine Überschätzung liegt, wenn namentlich heute viele unserer Großbetriebe
(namentlich Kreditanstalten) so groß sind, daß sie einen Risikoausgleich in
ihrem ausgedehnten Kundenkreise finden, so ist sicher nicht zu leugnen, daß
die Versicherung ihnen wesentlich geholfen hat, so groß zu werden; daß auch
heute ein großer Teil von Geschäftsleuten, Grundbesitzern und Privatleuten
ohne Versicherung keinen Kredit erhalten würde; und daß unzählige Existenzen
durch die Versicherungsleistungen vor dem Ruine bewahrt werden.

Ein genaues Eingehen auf diese Fragen würde über die Aufgabe
des vorliegenden Bandes hinausgehen. Aber seine Einzelarbeiten können
doch manches bringen, was dem künftigen Bearbeiter dieser großen Fragen
von Nutzen sein wird.

Wenn als Verstärkung der Prämieneinnahmen oben der Policen-
v er fall genannt worden ist, so ist das nur berechtigt mit Beziehung auf
den jeweiligen Versichertenbestand. Denn auch diese Einnahmen stammen ja
aus Prämien. Aber sie erhöhen die Leistungsfähigkeit des Versicherers gegen-
über den noch Versicherten über deren eigene Prämien hinaus. Eine Reihe
von Werkspensionskassen kann seine satzungsgemäßen Leistungen nur dadurch
aufrechterhalten, daß sie vermittelst enger Verquickung des Versicherungs-
verhältnisses mit einem bestimmten Arbeitsverhältnisse einen Teil der Ver-
sicherungen vorzeitig zum Erlöschen bringen und die dafür geleisteten Prämien
(meist zwangsweise vom Arbeitgeber einbehaltene) ganz oder teilweise ohne
Gegenleistung einstreichen. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung
(und ihm folgend die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden) dulden dieses Vor-
gehen, weil es im Interesse der Versicherten liegen soll. Es ist nützliche
einmal festzustellen, welchen Umfang dieser Brauch in den verschiedenen Ver-
sicherungszweigen hat, welche Einnahmen den Anstalten dadurch zufließen
und welchen Einfluß das auf die Höhe der Versicherungsleistungen ausübt.

Denn auf der anderen Seite steht doch eine erhebliche Schädigung derer,
die sich versichert haben und nun, ohne den Versicherungszweck zu erreichen,
ihr Geld und ihren Anspruch verlieren. Das spielt ja die Hauptrolle in der
Lebensversicherung, namentlich in der sogenannten Volksversicherung, wo an-

' Vgl. z. B. Wörner, Allgemeine Versicherungslehre, 2. Auflage, Leipzig 1910,
S. 50 ff.
        <pb n="16" />
        ﻿Einleitung.

13

nähernd die Hälfte aller Verträge vorzeitig erlischt. Das neue Versicherungs-
vertragsgesetz hat Mittel dagegen ergriffen; es bleibt festzustellen, ob diese
schon eine günstige Wirkung erkennen lassen.

Der zweite Einnahmezuschuß, die Zinsen, bringt uns nun auf die
letzte, für den Geldmarkt vielleicht wichtigste Seite des Versicherungswesens:
die Anlage der Kapitalien. Wenn auch in allen Versicherungszweigen
erhebliche Geldsummen vorhanden sein müssen, die nach mehr oder minder
langer Anlage suchen, so bedarf namentlich die Lebensversicherung einer ganz
enormen Aufspeicherung von Kapital, weil die Mittel für die in weiter
Ferne liegende Versicherungsleistung allmählich durch die Prämien und ihre
Zinsen angesammelt werden müssen. Hier kommen Milliarden in Frage,
die zum großen Teile auf lange Dauer angelegt werden können, jedenfalls
aber aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen möglichst sicher angelegt
werden müssen. Zu den Prämienreserven kommen als dauernde Anlagen
noch die Reservefonds (Sicherheits-, Gewinn- usw. Reserven) und das
Gesellschaftskapital, als vorübergehende Anlagen die im Laufe des Geschäfts-
jahres eingehenden Prämien.

Für den größten Teil der privaten und öffentlichen Versicherung wird
die Gesamtsumme der Vermögensbestände und ihre Anlage nach einigen
Hauptkategorien seit Jahren amtlich festgestellt und bekanntgegeben. Aber
diese Veröffentlichungen sind für die hier verfolgten Zwecke nicht genau
genug, und die privaten Arbeiten haben sich bisher auf einzelne Versicherungs-
zweige beschränkt, auch mehr die Anlagepolitik vom Standpunkte der Gesell-
schaften kritisiert 1, als den Einfluß der Anlagen auf die Volkswirtschaft
festzustellen versucht. Hier ist also noch eine Arbeit zu leisten, die um so
fruchtbarer wird, je mehr sie in Einzelheiten dringt. Denn nicht nur die
Gesamtsumme der Anlagen und ihr Zinsertrag ist von Bedeutung für die
Volkswirtschaft, sondern auch die sachliche und örtliche Verteilung. Namentlich
auf dem Hypothekenmarkte zeigen sich erhebliche Verschiedenheiten
zwischen den Gegenden Deutschlands. Hier wird es am ehesten möglich sein,
einen unmittelbaren Einfluß bestimmter Versicherungsanstalten und ihrer
Vermögensanlagen auf den Hypothekenzins, die Bautätigkeit und damit auch
mittelbar auf die Grundstückspreise nachzuweisen. Schwieriger dürfte das
sein bezüglich der Einwirkung auf den allgemeinen Zinsfuß und den
Diskontierungssatz. Denn beide werden infolge der engen Verflechtung
des Bankwesens mit Berlin und der Reichsbank ziemlich einheitlich durch

1 Z. B. Dr. Hans Hilbert, Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaften,
Jena 1908.
        <pb n="17" />
        ﻿u

Heinz Potthoff.

ganz Deutschland geregelt. Auch bezüglich der öffentlichen Anleihen wird
sich der nachweisliche unmittelbare Einfluß der Versicherungskapitalien auf
lokale Verhältnisse, aus den Kredit einzelner Gemeinden oder Kommunal-
verbände beschränken, während die größeren Anleihen einen einheitlichen
Markt haben, auf dem die Käufe der einzelnen Versicherungsanstalten und
Versicherungszweige nur einen und durchaus nicht den wichtigsten Faktor
bilden. Hier kann die Aufgabe nur sein, die Zusammensetzung der Ver-
mögensanlage, ihre Veränderungen im Laufe der Jahre möglichst exakt fest-
zustellen, damit auf Grund aller Zahlen, eventuell in Verbindung mit denen der
Untersuchungen über das Sparwesen, sich ein Überblick gewinnen läßt, welche
Bedeutung die Gesamtheit dieser Einrichtungen für den deutschen Geld-
markt hat.

Das gleiche gilt von der Verwendung des ausgeliehenen Geldes.
Denn volkswirtschaftlich ist die wichtigste Frage nicht, wer das Geld bekommt,
sondern was der Empfänger damit treibt. Es ist ein großer Unterschied,
ob der Staat mit den Anleihen Kriegsschiffe baut oder Eisenbahnen oder
Arbeiterwohnungen; ob die Gemeinde sie zu einem Elektrizitätswerke oder
zu einer Schule verwendet; ob mit dem Hypothekendarlehen ein Wohnhaus
gebaut wird oder ein Geschäftshaus, ob ein Gut damit meliorisiert wird
oder der Besitzer Haushaltsschulden bezahlt. Aber das wird sich nur
bei einzelnen Anlagen, namentlich lokalen verfolgen lassen. Aber gerade das
ist entscheidend für die Frage, in welchem Maße das Vermögen der Ver-
sicherungseinrichtungen der Produktion dient, in welchem Maße dem Konsum;
welche Verschiebung also zwischen den Produktions- und Konsumtionsmitteln,
zwischen Angebot und Nachfrage letzten Endes bewirkt wird. —

Auch damit sind die Einwirkungen des Versicherungswesens auf das
Wirtschaftsleben durchaus noch nicht erschöpft. Die mittelbaren
Wirkungen reichen in alle Teile unserer Volkswirtschaft hinein. Und
darüber hinaus in andere Seiten des staatlichen Zusammenlebens und der
Kultur. Man denke nur an die große Bedeutung der Schadensverhütung:
an die Erfindungen zur Erhöhung der Feuersicherheit von Gebäuden, zur
Beseitigung der Unfallgefahr bei Maschinen, an das vorbeugende Heil-
verfahren der Invalidenversicherung, an den Einfluß auf das Ver-
antwortlichkeitsgefühl usw. usw. Aber das liegt außerhalb des Rahmens,
der diesem Sammelbande gesteckt ist. Er beschäftigt sich nur mit wirtschaft-
lichen Dingen, und zwar mit den Folgen, die das Sammeln, Verteilen und
Anlegen von großen Geldsummen durch die Versicherungseinrichtungen hat.
Diese Folgen sind privatwirtschaftliche, kantonalwirtschaftliche, volkswirtschaft-
liche, weltwirtschaftliche. Sie sind so vielseitig, so weitgehend und so
        <pb n="18" />
        ﻿Einleitung.

15

kompliziert, daß sie nicht eine vollständige und in allen Einzelheiten aus-
reichende Beleuchtung hier finden können. Dazu bedarf es noch langer Arbeit
der Wissenschaft. Diese ist nötig und dringend, weil das Versicherungswesen
eine immer wachsende, gewaltige Rolle in unserer Wirtschaft spielt und weil
die Gesetzgebung in wachsendem Maße darin eingreift. Gute Politik ist
nur auf Grund richtiger Erkenntnis der Tatsachen möglich. Solche Tatsachen-
kenntnis ist das Hauptziel der Untersuchungen des Vereins für Sozialpolitik
über das Versicherungswesen in Deutschland.
        <pb n="19" />
        ﻿/

I.	Geschäftliche Versicherung.

Schriften 137. IV.

2
        <pb n="20" />
        ﻿1.	Lebensversicherung.

Von

Dr. N. Mueller und Dr. E. Mittermüller.

Einleitung.

Lebensversicherung und Spareinrichtungen.

Zu den Spareinrichtungen im engeren und eigentlichen Sinne kann
man natürlich die Lebensversicherung nicht rechnen. Mag man sich auf
den Standpunkt des Versicherungsnehmers oder auf den der versichernden
Gesellschaft, des Versicherers, stellen, — in keinem Falle teilt die Lebens-
versicherung mit Sparkassen und ähnlichen Einrichtungen deren Haupt-
zweck: dem Publikum die sichere, verzinsliche Anlegung seiner Ersparnisse
zu ermöglichen. Und doch bieten sich eine Reihe von Berührungsflächen,
die es gestatten, Untersuchungen über Wesen und Bedeutung der Lebens-
versicherung nach gleichen oder ähnlichen Gesichtspunkten anzustellen wie
bei den eigentlichen Spareinrichtungen.

Sparen der Versicherungsnehmer.

Betrachtet man die Lebensversicherung vom Standpunkt des Ver-
sicherungsnehmers, so leistet auch er z. B. in der Todesfallversicherung in
Gestalt der Prämien kleine Einlagen, die er erübrigt hat, und erwirbt
dagegen den Anspruch auf eine größere Summe, die den Gesamteinzahlungen
windestcns gleichzukommen pflegt, und die ihm in einem Zeitpunkt aus-
zuzählen ist, für den er — sei es für sich, sei es für seine Angehörigen
oder dritte Personen — mit einem außergewöhnlichen Kapitalbedarf
rechnet. Auch von Verzinsung der Einlagen kann in gewissem Sinne
Sesprochen werden. Stirbt der auf Ableben Versicherte bald nach Ab-
schluß des Versicherungsvertrags, so ist cs klar, daß die eingezahlten,
im Verhältnis zur Versicherungssumme geringfügigen Prämien hochrentabel
angelegt waren. Aber auch wenn. er den Ablauftermin der Versicherung
Eebt und die Höchstzahl der Prämien zahlen muß, ist es dank der tech-
        <pb n="21" />
        ﻿20

I. Geschäftliche Versicherung.

nischen Vervollkommnungen, welche die Lebensversicherungsgesellschasten
auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen einführen konnten, jetzt viel-
fach möglich, in der Versicherungssumme mehr zu gewähren, als die ein-
gezahlten, um die Dividenden verkürzten Prämien insgesamt betragen,
so daß von einer mäßigen Verzinsung der Einlagen gesprochen werden
kann. So kann z. B. ein Dreißigjähriger, der sein Leben bei der Gothaer
Lebensversicherungsbank a. G. mit Abkürzung der Versicherungsdauer
auf 20 Jahre versichert, bei Berücksichtigung der Dividenden damit rechnen,
daß er bei Erleben des Endtermins für eine Versicherungssumme von
10 000 Mk. nur ca. 7050 Mk. eingezahlt haben wird. Da die Erhaltung
des Anspruchs auf die Versicherungssumme von rechtzeitiger Entrichtung
der Prämien abhängig und ein Verfall dieses Anspruchs fast stets mit
Verlusten verbunden ist, spricht man auch von einem „Sparzwang", der
bei der Lebensversicherung ausgeübt wird, und dieser freiwillig über-
nommene Zwang stellt moralisch die Lebensversicherung vielleicht noch
über die eigentlichen Spareinrichtungen. Ähnliche Vergleiche lassen sich
auch für die Rentenversicherung und andere Zweige der Lebensversicherung
anstellen.

Sparen der Versicherer.

Anderseits sind auch die Lebensversicherungsgcsellschaften selbst Sparer.
Sie dürfen die ihnen zufließenden Einnahmen nach der Technik be§.
Lebensversicherungsgeschäfts nicht voll verbrauchen. Wenn sie gerüstet
sein wollen, die von ihnen in den Versicherungsverträgen übernommenen
Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können, müssen sie einen nacb
mathematischen Grundsätzen berechneten Teil der Einnahmen zu Rücklagen,
zur sogenannten Prämienreserve, verwenden; sie müssen aus ihm große
Sparkapitalien für den Fall des Bedarfs ansammeln.

Deutsche und ausländische Lebensversicherung.

Will man die Bedeutung der Lebensversicherung als Spareinrichtung
erfassen, so muß man nach dem Gesagten die Untersuchungen sowohl nach
der Seite der Versicherten als auch nach der Seite der Versicherer an-
stellen. Selbstverständlich erstrecken sich die Untersuchungen nur auf das
deutsche Lebensversicherungsgeschäft. Es muß aber darauf hingewiesen
werden, daß sich die Grenze nicht zuverlässig finden läßt. Die meisten
deutschen Gesellschaften arbeiten auch im Auslande, und es ist nicht
möglich, ihr Geschäft in seine deutschen und ausländischen Bestandteile
zu zerlegen. Ein annähernder, freilich nicht feststellbarer Ausgleich wird
        <pb n="22" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	21

dadurch geschaffen, daß auch ausländische Gesellschaften im Deutschen
Reiche arbeiten. Für dieses deutsche Geschäft der Ausländer lassen sich
viele Zahlen und Tatsachen aus der Statistik des Kaiserlichen Aufsichts-
amts für Privatversicherung in Berlin entnehmen und sollen auch, soweit
sie für diese Untersuchung von Bedeutung sind, hier mitverwertet werden;
sie dürfen nur nicht ohne weiteres den Zahlen der deutschen Gesellschaften
hinzugerechnet werden, um die Gesamtbeträge für die im Deutschen
Reiche laufenden Versicherungen zu ermitteln.

Begriff der Lebensversicherung.

Unter Lebensversicherung im Sinne dieser Abhandlung ist die ge-
samte private, große und kleine Lebensversicherung auf den Todes- wie
auf den Erlebensfall nebst der Jnvaliditäts-, Kranken- und Renten-
versicherung und einschließlich der dem Aufsichtsamt unterstehenden Ver-
sicherungseinrichtungen von Berufsvereinigungen zu verstehen. In welcher
Gesellschaftsform das Versicherungsgeschäft betrieben wird: in Form der
Aktiengesellschaft oder des Gegenseitigkeitsvereins usw., ist für uns im all-
gemeinen ohne Bedeutung. Das Rückversicherungsgeschäft, das von selb-
ständigen Rückversicherungsgesellschaften betrieben wird, konnte aus Mangel
an ausreichenden statistischen Unterlagen nicht berücksichtigt werden.

Untersuchungen über die Bedeutung der Lebensversicherung als Spar-
einrichtung sind unseres Wissens noch nicht angestellt worden, und nach
dem Wunsche der Veranstalter soll das Hauptgewicht auf Tatsachen-
darstellung und vollständiges Zahlenmaterial gelegt werden. Das bringt
die Bearbeiter des Abschnitts Lebensversicherung in eine schwierige Lage.
Denn für eine ganze Reihe der im Arbeitsprogramm aufgeworfenen
fragen fehlt es an den erforderlichen statistischen und sonstigen Vor-
arbeiten. Solche auszuführen ist einer Einzelperson vollständig un-
möglich; auch mit Unterstützung aller Versicherungsgesellschaften wäre
iS- B. eine Einteilung der Versicherten nach Berufen wegen des mit den
Erhebungen verbundenen außerordentlichen Arbeits- und Zeitaufwandes
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht herzustellen, und andere
Fragen, z. B. nach der Herkunft der Prämien und nach der Bedeutung
der ausgezahlten Versicherungssummen, lassen sich auch niit Hilfe aller
Gesellschaften nicht beantworten. Wenn wir gleichwohl die Bedenken
gegen Übernahme der Bearbeitung der Lebensversicherung haben fallen
lassen, so geschah es auf die Versicherung hin, daß die Veranstalter der
Untersuchungen nicht aus eine präzise Beantwortung aller Fragen ge-
rechnet haben und auch die Darstellung der Verhältnisse bei einzelnen
        <pb n="23" />
        ﻿Jahr	5$  A	Bestand am Ende des Jahres		Reiner Zuwachs im Laufe d. Jahres				Bevölkerungs- wachstum auf dem heutigen Reichsgebiet	
		g ® c	1  K	absolut		in % des Be- standes am An- fang d. Jahres			
				£* g  *£*rH	fs  g§  N			h'ü  5$ vQ  -So  -So  83 «.	fl II !®:i
						§  A-	|  O		
1830	2	2 072	11768	624	3 691	43,09	45,70	29 520	0,98
1835	4	9 274	43 702	1217	5 058	15,10	13,09	30 938	0,94
1840	6	19 852	83 320	1874	6 496	10,42	8,46	32 787	1,16
1845	7	28 463	115 373	1 533	5137	5,69	4,66	34 398	0,96
1850	10	36 955	142 807	2 221	6 165	6,39	4,51	35 397	0,57
1855	17	54352	198 740	6 567	19 306	13,74	10,76	86 114	0,40
1860	19	95 453	316 888	8 388	26 340	9,57	9,07	37 747	0,88
1865	22	210 353	624 862	37 129	87 402	21,43	16,26	89 656	0,99
1870	28	362 432	1 010 559	10 223	35 023	2,90	3,59	48 818	0,58
1875	37	524 111	1 630 606	33 544	142 943	6,84	9,61	42 729	0,91
1880	36	609 376	2 135 352	22 008	105 666	3,75	5,21	45 236	1,14
1885	34	728 941	2 821 606	27 818	158 299	3,97	5,94	46 858	0,70
1890	35	880 252	3 662 641	33 639	187 471	3,97	5,39	49 428	1,07
1895	42	1 131 577	4 840 338	51111	260 578	4,37	5,69	52 280	1,12
1900	47	1 485 711	6 409 002	59 966	303 681	4,21	4,97	56 367	1,50
1905	44	1 829 006	8 159 521	82 845	436 893	4,74	5,66	60 641	1,46
1910	42	2 309 329	11068 299	131769	740 222	6,05	7,17	64926	1,36

1	Nach den in „Masius' Rundschan, Blätter für Versichernngswissenschaft" ver-
öffentlichten Statistiken.

2	Nach Statistischem Jahrbuch f. d. Deutsche Reich 1910.

I- Geschäftliche Versicherung.

Gesellschaften, wenn sich eine umfassende Darstellung nicht erreichen läßt,
als ihren Zwecken dienlich erklärten. Die Lücken, die sich in der Be-
arbeitung finden, bitten wir daher, mit dem uns nicht zur Last fallenden
Mangel an Stoff zu entschuldigen.

Sparen der Versicherungsnehmer.

Zahl der Versicherungen.

Daß das Bedürfnis, auf dem Wege der Lebensversicherung Kapitalien
für bestimmte Zwecke sicherzustellen, andauernd und zwar stärker als die
Bevölkerungszunahme gewachsen ist, kann einem Zweifel nicht unterliegen.
Das lehrt ein Blick auf nachstehende Nebeneinanderstellung von Zahlen,
welche die Entwickelung der großen Lebensversicherung1 und die Zu-
nahme der Bevölkerung auf dem heutigen Reichsgebiete2 zeigen.
        <pb n="24" />
        ﻿Tabelle 2.

Gesamtes direktes Geschäft der deutschen Unternehmungen.

Jahr	Große  Todesfallversicherung		Große Lebensfall- versicherung		Volksversicherung		Sonst, kleine Kapital- versicherungen		Renten-  versicherung*		Invaliditäts- Versicherung 2		Kranken- versicherung * 2 3	
	Policen	Versich.- Summe in 1000 Mk.	Policen	Versich.- Summe in 1000 Mk.	Policen	Versich.- Summe in 1000 Mk.	Policen	Versieh.- Sumttte in 1000 Mk.	Policen	JTg§  «l!	Policen	j|  «g|	A	es
1902	1 520 914	6 868386	566 368	889 117	3 836 012	678 160	176 300	84 902	61446	19 960	38 713	13 804	7 988	24 910
1903	1 590 275	7 204 849	558 968	881 411	4 287 233	751 386	278 177	135 073	65 600	21303	34 187	13 600	9 601	32 549
1904	1 659 829	7 582 948	552 700	876 181	4 751 552	833 537	293 534	144 331	67 103	22 237	38 797	19 778	12 242	42 863
1905	1 718163	7 993 064	546 356	870 635	5 162 284	906 093	332 066	156 809	71 485	24 141	45 608	22 687	14 958	54 799
1906	1 803 305	8 470 027	539 800	866 487	5 563 806	989 275	354 927	171 982	74 205	25 600	74 224	25 683	18 015	67 301
1907	1 905 426	9 001 620	531 778	860 774	5 757 082	1 076 617	632 265 4	270 8514	74169	26 512	83 588	29 952	21793	82 339
1908	1 998 493	9 484 948	520 703	846 741	6 362 467	1 167 866	667 428	292 200	74 684	27 488	91 673	33 154	25 932	98 939
1909	2 116 128	10 092 559	510 747	835 975	6 837 965	1 270 718	694 698	313 783	105 505	28 909	100 671	36 605	29 368	113 788

* Nur feste, nicht auch steigende Reuten. Die Zahlen geben daher kein zuverlässiges Bild vom Versicherungsbedarf der Be-
völkerung.

2	Es handelt sich zumeist um Jnvaliditätszusatzversicherungen. Die Zahlen sind nicht genau, weil die Angaben der Gesell-
schasten nicht zuverlässig sind und nach verschiedenen Gesichtspunkten erfolgten.

3	Zum Teil mit Sterbegeld- und Jnvaliditätsversicherung verbunden.

4	Ein Gegenseitigkeitsverein mit großem Bestände ist in die Statistik neu aufgenommen.

iS
        <pb n="25" />
        ﻿24

I. Geschäftliche Versicherung.

Das gleiche Bild eines erstaunlichen Aufschwungs liefert uns die
Statistik des Kaiserlichen Aufsichtsamts für alle Zweige der Lebens-
versicherung, die von den ihm seit 1902 unterstellten Unternehmungen
betrieben werden (s. Tab. 2 auf S. 23).

Nur die große Lebensfallversicherung weist eine rückläufige Bewegung
auf. Es wäre aber falsch, sie lediglich einem Rückgänge des Versicherungs-
bedarfs zuzuschreiben. Das Publikum, das früher sein Versicherungs-
bedürsnis in diesem Zweige der Lebensversicherung deckte, hat sich jetzt
vielfach anderen Zweigen, insbesondere der abgekürzten Todesfall-
versicherung, zugewendet.

Für das deutsche direkte Geschäft ausländischer Unternehmungen
gibt folgende Tabelle die entsprechenden Zahlen:

Tab. 3. Deutsches direktes Geschäft der ausländischen
Unternehmungen.

A	Große Todesfall» Versicherung  I Versich.- m f.	Summe  Policen	jn  1000 Mk.		Große L versi  Policen	ebensfall-  cherung  Versich.-  Summe  in  1000 Mk.	Volks-  versicherung  Versich.- r.	Summe  Policen j	in  1000 Mk.		Renten-  versicherung  g	Jahres-  ~	, renten  in Mk.		Jnva  vers  §  A	liditäts.  cherung  Jahres-  renten in Mk.
1902	109670'	659406’	40436'	120996'	11151'	3620'	1577'	1064819'	387	29880
1903	115190'	725674'	42422'	123578'	11449'	3740'	1688'	1153670'	392	34360
1904	119986'	767118'	44448'	123702'	11551’	3847'	1768'	1225104'	413	40906
1905	123969	799215	46689	123955	11993	4006	1839	1274013	432	46307
1906	126979	812416	53299	128716	12612	4284	1901	1258149	451	48160
1907	130627	822729	61264	135734	11584	4314	1959	1279539	496	55398
1908	133198	828315	68418	140791	11737	4432	2031	1302811	522	68114
1909	137268	856974	73026	143557	23585	6633	2086	1357454	554	84744

In die erste Tabelle ließ sich vom Jahre 1895 ab nicht mehr die
Zahl der Versicherten, sondern nur die Zahl der Policen einstellen, und
die Statistik des Kaiserlichen Aufsichtsamts rechnet nur mit der letzteren
Zahl. Man muß sich dabei vergegenwärtigen, daß diese Zahl die größere
ist; ja, das Bedürfnis nach Versicherungsschutz vergrößert sich auch in
der Richtung, daß sich der einzelne Versicherungsnehmer nicht mehr mit
dem Abschluß einer einzigen Lebensversicherung begnügt, sondern bei
wachsender Familie oder bei steigenden Einnahmen sich zur Eingehung
weiterer Versicherungsverträge veranlaßt sieht. Daß diese Annahme be-
rechtigt ist, kann man aus den Verhältnissen bei der Gothaer Lebens-
versicherungsbank entnehmen, die durch die Trennung ihres Versicherungs-

1	Zum Teil geschützt.
        <pb n="26" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.

25

bestandes in einen mit dem 31. Dezember 1903 abgeschlossenen und in
einen mit dem 1. Januar 1904 beginnenden Teil zur Beobachtung be-
sonders geeignet ist. Obwohl der alte Bestand sämtliche seit Begründung
der Bank abgeschlossenen und noch nicht erloschenen Versicherungen um-
faßt, und daher bei dem längeren Zeitraum die Möglichkeit zum Abschluß
von Nachversicherungen eine weit größere war als beim neuen Bestände,
kommen am Schlüsse des Jahres 1910 auf 1 Person beim alten Be-
stände 1,19 Policen, beim neuen Bestände aber schon 1,11 Policen oder
umgekehrt auf 1 Police 0,84 resp. 0,9 Personen. Im Gesamtbestand
sind die entsprechenden Zahlen 1,21 Policen und 0,83 Personen.

Auch der Abschluß niehrerer, gleichartiger oder ungleichartiger Ver-
sicherungen bei verschiedenen Gesellschaften spielt eine große Rolle, ohne
daß es möglich wäre, die Häufigkeit solcher Fälle zahlenmäßig fest-
zustellen.

Daß im Deutschen Reich das Bedürfnis nach Schutz durch Lebens-
versicherung in ganz besondereni Maße zugenommen hat, ergibt auch ein
Vergleich mit dem Auslande. Es waren Kapitalversicherungen in
Kraft *:

Tabelle 4.

Land	1860  Versich.- Summe in Will. Mark	188  Versich.- Summe in Milt. Mark	0  Zunahme  gegen  1860 in o/o	1900  „ ...	^Zunahme  Verstch.-  Summe in!  Will. Mark 188°  %		1909  Versich.- |8u,"*me _	.	gegen  Summ«&gt; 1900 j„ Mill. Mark	0/g	
Großbritannien .	3 400,0	9 312,8	173,9	16 500,03	77,2	23 000,02	39,4
Deutsches Reich .	316,8	2 282,0	620,3	7 999,9	250,6	12 742,8	59,3
Frankreich3. . .	184,0	1 746,3	849,1	2 930,2	62,1	4 141,1	41,4
Österr.-Ungarn .	88,4	788,0	791,4	2 249,5	185,5	4 088,4	81,8
Rußland....	23,2	117,6	406,9	1 147,6	875,9	1 655,2	44,2
Schweiz ....	5,6	152,0	2 614,3	364,5	139,8	554,4	52,1

Entwickelungsaussichten.

Es ist natürlich unmöglich, mit Sicherheit vorauszusagen, welche
weitere Entwickelung die deutsche Lebensversicherung nehmen wird. Das
aber kann man wohl mit Bestimmtheit behaupten, daß sie ihren Höhe-

' Nach „Versicherungs-Rundschau" (Beiblattdes „National-Ükonom"). 13. Jahr-
gang Nr. 8.

2	Geschätzt.

3	Ende 1909 sind wechselseitige und Tontinengesellschaften einbezogen, welche in
den früheren Jahren fehlen.
        <pb n="27" />
        ﻿I. Geschäftliche Versicherung.

Punkt noch nicht erreicht hat, und in absehbarer Zeit auch nicht erreichen
wird. Man kann dies aus ihrer bisherigen Entwickelung schließen; man
muß zu dieser Ansicht aber auch bei einem Vergleich mit der Bevölkerungs-
zunahme kommen. Die große Zahl der seit ungefähr dem Jahre 1890
Geborenen tritt jetzt erst allmählich in das Lebensalter, das für die Ver-
sicherung hauptsächlich in Betracht kommt. Die Zahl der Eheschließungen
ist, absolut gerechnet, noch in starkem Steigen begriffen, und die Ver-
heiratung und die Vermehrung der Familie bilden ja bekanntlich für
viele den äußeren Anlaß zur Versicherungsnahme.

Freilich läßt sich denken, daß die private Lebensversicherung durch
Schaffung staatlicher Einrichtungen oder durch andere Einflüsse in ihrer
Entwickelung gehemmt oder gar wesentlich zurückgedrängt wird. Solche
Befürchtungen hat namentlich die ihrer Ausführung jetzt entgegengehende
staatliche Angestelltenversicherung erweckt. Man besorgt, daß das Be-
dürfnis der Privatbeamten nach Sicherstellung ihrer eigenen Person und
ihrer Familie durch die staatliche Versicherung ausreichend gedeckt wird,
oder daß ihnen die Mittel fehlen werden, die unzureichenden staatlichen
Leistungen durch Erwerb von Ansprüchen an private Lebensversicherungs-
gesellschaften zu ergänzen. Gewiß wird die Privatversicherung damit rechnen
müssen, daß ihr Werben in Angestelltenkreisen zeitweilig von geringerem
Erfolg begleitet sein wird. Aber eine dauernde Benachteiligung ist doch
unwahrscheinlich. Die Volksversicherung hat trotz der staatlichen Jn-
validitäts- und Altersversicherung einen erstaunlichen Aufschwung ge-
nommen. Die staatlichen Maßnahmen tragen eben das Verständnis für
die Bedeutung des Versicherungsschutzes in immer weitere Kreise und
steigern damit das Bedürfnis, ohne es selbst ausreichend befriedigen zu
können. Gerade bei der bevorstehenden Privatbeamtenversicherung werden
— es beruht dies auf technischen Notwendigkeiten und enthält daher
keinen Vorwurf gegen die Verfasser des Gesetzentwurfs — die vom
Staate gewährten Leistungen so gering sein, daß sie zur Erhaltung des
Privatbeamten und seiner Familie im Jnvaliditäts- resp. Todesfall nicht
ausreichen, und das muß die Versicherten direkt darauf hinweisen, Zusatz-
versicherungen bei privaten Gesellschaften einzugehen.

Man kann daher auf eine andauernde Steigerung der Zahl der
Lebensversicherungen, auf ein Eindringen in immer weitere Kreise der
Bevölkerung hoffen. Aber nicht nur extensiv befindet sich das Bedürfnis
nach Lebensversicherungsschutz im Wachsen. Auch das Bedürfnis des
einzelnen Versicherten vergrößert sich offenbar, und das drückt sich nicht
nur in dem oben erwähnten Abschluß mehrerer Versicherungen derselben
        <pb n="28" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	27

Art und in dem nach Zahl und Umfang nicht kontrollierbaren Abschluß
mehrerer Versicherungen verschiedener Art aus, sondern macht sich auch
in der Höhe der versicherten Summen bemerkbar, die seit dem Jahre
1902, wenn auch einzelne Versicherungszweige der Entwickelung nicht
ständig folgen, im allgemeinen doch andauernd in einem Steigen be-
griffen sind, das nicht nur mit dem sinkenden Werte des Geldes erklärt
werden kann.

Höhe der Versicherungssummen.

Es betrugen die Durchschnittsbeträge für eine Versicherung im ge-
samten direkten Geschäft der deutschen Unternehmungen1 nach der Statistik
des Kaiserlichen Aufsichtsamts in Mark:

Tabelle 5.

Versicheruugszweig	1902	1903	1904	1905	1906	1907	1908	1909
Große Todessall-Versich.	4516	4 531	4 569	4 652	4 697	4 724	4 746	4 769
Große Lebensfall-Versich.	(6 013)	(6 800)	(6 393)	(6 447)	(6 398)	(6 298)	(6 219,	(6 213)
	1510	1577	1585	1594	1 605	1619	1625	1637
Volks-Versicherung. . .	(2 992)	(2 913,	&lt;2 783)	(2 658)	(2 415)	(2 216)	(2 058,	(1 965,
	177	175	175	176	178	187	184	186
Sonstige kleine Kapital-	(325)	(327)	(333)	(834,	(840)	(372)	(376)	(281,
Versicherung2 ... .	482	486	492	472	485	428	438	452
Rentenversicherung3 .	825	325	331	338	345	357	367	274
Jnvaliditäts-Versich.3 .	(675)	(683)	(693)	(693,	(662)  346	(653)	(641,	(650,
	357	398	510	497		357	362	364
Kranken-Versicherung4 .	(77)	(88)	(99,	(107,	(107,	(112,	(130,	&lt;158,
	3,12	3,89	3,50	3,53	8,74	3,78	3,82	3,87

Diese Zahlen geben den Durchschnitt für die Gesamtheit aller Unter-
nehmungen an; für die einzelne Gesellschaft können natürlich erhebliche
Abweichungen bestehen. So beträgt z. B. in der großen Todesfall-
versicherung die Durchschnittssumme Ende 1910 bei einer Gesellschaft
4333 Mk., bei einer anderen dagegen nur 1138 Mk.

' Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das deutsche direkte Geschäft der
'ausländischen Unternehmungen.

2 Die Statistik des A.A. f. Pr. V. gibt hier keine Zahlen f. d. Geschäft der
Ausländer.

* Die Zahlen bezeichnen hier den Durchschnitt der Jahresrenten; vgl. auch
Anm. 1 auf S. 23.

4	Die Zahlen bezeichnen den Durchschnitt der Krankcnrente für 1 Tag.
        <pb n="29" />
        ﻿28

I. Geschäftliche Versicherung.

Interessant ist an den Zahlen vorstehender Tabelle auch die Tat-'
fache, daß es offenbar gerade die Wohlhabenderen unseres Volkes sind^
die sich an ausländische Gesellschaften wenden.

Überhaupt können aus jenen Zahlen wichtige Schlüsse darauf ge-
zogen werden, welchen Teilen der Bevölkerung diejenigen Personen an-
gehören, die sich der Lebensversicherung bedienen.

Stand der Versicherungsnehmer.

Bei der Volksversicherung und sonstigen kleinen Kapitalversicherung,
ist es ohne weiteres klar, daß sie ihr Publikum unter den Minder-
bemittelten und besonders unter der Arbeiterbevölkerung suchen und
finden. Die ausfällig niedrigen Durchschnittssummen in der großen
Lebensversicherung und in der Rentenversicherung erweisen aber, nament-
lich wenn man berücksichtigt, daß die weitaus größte Zahl der Ver-
sicherungen noch mehr oder weniger erheblich hinter dem Durchschnitt
zurückbleiben muß, ebenso unzweifelhaft, daß auch diese Versicherungs-
zweige vorzugsweise nicht mit den wohlhabenden Bevölkerungsfchichten
arbeiten, sondern mit solchen Kreisen, in deren Jahreshaushalt die Ver-
sicherungsprämie einen wesentlichen Posten ausmacht, der nur durch
Ersparnisse an anderen, schwer einzuschränkenden Ausgaben erschwingbar
wird. Für die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Versicherten
fehlen begreiflicherweise alle Unterlagen, und die Behauptung kann daher
nicht durch Zahlen belegt werden. Für ihre Richtigkeit spricht aber auch
die Tatsache, daß z. B. in der großen Todesfallversicherung die Durch
fchnittsjahresprämie nur 150—160 Mk. beträgt. — Ende 1909 lauteten
bei 14 Gesellschaften, die darüber in ihren Rechenschaftsberichten Angaben
machen, in der großen Todesfallversicherung 62 o/o aller Policen über
Beträge bis zu 3000 Mk. und 940/o über Beträge bis zu 10 000 Mk.
Selbst bei der Gesellschaft, die mit 9237 Mk. die höchste Durchschnitts-
versicherungssumme aufwies, waren 33,7 °/o der Mitglieder mit nur
höchstens 3000 Mk. und 82 °lo mit nur höchstens 10 000 Mk. ver-
sichert st

Für unsere Untersuchungen wäre es von großer Wichtigkeit, wenn
noch eine weitere, mehr ins einzelne gehende Gliederung der Versicherten
nach Stadt- und Landbevölkerung, nach Beruf, Geschlecht und Lebens-
alter vorgenommen werden könnte. Leider fehlt es hier vollkommen an

1 Zeitschrift für Versicherungswesen 1911 S. 173.
        <pb n="30" />
        ﻿dem erforderlichen statistischen Material, und wir müssen uns daher auf
einige allgemeine Bemerkungen beschränken.

Städtische und ländliche Versicherungsnehmer.

Das eine steht fest, daß an der Lebensversicherung die städtische
Bevölkerung gegenüber der ländlichen in ganz überwiegendem Maße be-
teiligt ist. Außerhalb der Kreise der Großgrundbesitzer, Pfarrer, Lehrer und
anderen Personen von höherer Bildung ist es der Lebensversicherung trotz
jahrzehntelanger Bemühungen nur ganz allmählich gelungen, auf dem
Lande allgemein festeren Fuß zu fassen, und erst in den letzten Jahren
begegnet man, dank der Unterstützung, die sie bei Landwirtschaftskammern
und anderen landwirtschaftlichen Korporationen gefunden hat, auch in
bäuerlichen Kreisen wachsendem Verständnis für den Wert der Lebens-
versicherung.

Beruf der Versicherungsnehmer.

Zahlenangaben über die Berufe der Versicherten können nicht ge-
wacht werden. Es bringen zwar eine Reihe von Gesellschaften in ihren
Jahresberichten Übersichten über die Berufe der im letzten Jahre Auf-
genommenen oder Verstorbenen. Das kann aber kein zuverlässiges Bild
von der Zusammensetzung des Versichertenbestandes nach Berufen ver-
schaffen, da z. B. bei den Gestorbenen die Rentiers und Pensionäre in
irreführender Weise überwiegen. Wie ferner die großen Differenzen in
den Durchschnittsversicherungssummen zeigen, hat fast jede Versicherungs-
gesellschaft ihren Anhängerkreis in bestimmten Volksklassen, und die Ver-
hältnisse bei einigen Unternehmungen lassen daher keinen Rückschluß auf
bie Gesanitheit zu.

Geschlecht der Versicherungsnehmer.

Dagegen läßt sich ein einigermaßen zuverlässiges Urteil über die
Beteiligung der Geschlechter wenigstens in der großen Todesfallversicherung
gewinnen. Rach den Geschäftsberichten für das Jahr 1910 zählten
10 Gesellschaften großen, mittleren und kleinen Umfangs 765 534 männ-
liche und 49 330 weibliche Versicherte. Man kann daher wohl auch für
bie Gesamtzahl aller Gesellschaften annehmen, daß der Anteil der Frauen
am Versichertenbestand ungefähr 6 °/o ausmacht. Diese geringe Ziffer ist
verständlich, wenn man bedenkt, daß den Versicherungsschutz vor allem er-
werbstätige Personen suchen, deren Tod ihre Angehörigen ihres Ernährers
beraubt. Auffällig aber ist, daß trotz der starken Zunahme erwerbs-

§ I;

W: :

ff
        <pb n="31" />
        ﻿30

I. Geschäftliche Versicherung.

tätiger Frauen vielfach ein Prozentualer Rückgang ihres Anteils an der
Todesfallversicherung beobachtet worden ist. Es braucht dies aber nicht
notwendig seinen Grund in einer Abkehr der Frauen von der Ver-
sicherung zu haben; der Grund ist vielleicht auch in einer erheblich
stärkeren Zunahme der männlichen Versicherten zu finden.

Alter der Versicherungsnehmer.

Für eine erschöpfende Untersuchung über das Alter der Versicherten
fehlt es an Material. Eine einfache Erwägung läßt darauf schließen,
daß Versicherungen in der großen Todesfallversicherung vorzugsweise in
jüngeren Jahren, in denen die Erhaltung der Familie noch geringere
finanzielle Anforderungen stellt, und für welche die Prämien niedriger
sind, abgeschlossen werden. Wenn daher bei fünf Gesellschaften, die hier-
über sich in ihren Rechenschaftsberichten ausfprechen, das Durchschnitts-
alter ihrer Versicherten nur zwischen 39 Jahren 4 Monaten und
43 Jahren 6 Monaten schwankt, so darf man hierin wohl auch eine
für die Gesamtheit aller Gesellschaften zutreffende Feststellung erblicken.
Das Durchschnittsalter der Neuversicherten liegt natürlich erheblich tiefer;
von einer großen Gesellschaft wird es für das Jahr 1910 auf 30 Jahr
9 Monate berechnet. Dieselbe Gesellschaft gibt auch eine Aufstellung
darüber, wie sich ihre Versicherten nach Alter und Versicherungssumme
verteilen. Interessant ist hierbei die Tatsache, daß sich die Höchstzahl
der Versicherten in den einzelnen Altersklassen mit Steigen der Ver-
sicherungssumme in höhere Altersklassen verschiebt. Die meisten Ver-
sicherten mit Versicherungssummen bis zu 10 000 Mk. gehören dem Alter
von 36—40 Jahren an; die Alter von 41—45 Jahren sind am stärksten
bei den Versicherungssummen von 10 100—60 000 Mk. vertreten, und
die Alter von 46—50 Jahren bei den noch höheren Versicherungssummen.
Nur darf man hieraus nicht etwa folgern wollen, daß die Sterblichkeit
bei den Hochversicherten, die im allgemeinen auch die Wohlhabenden
sind, eine günstigere ist. Vielmehr wird durch jene Zahlen wohl nur
die Erfahrungstatsache bestätigt, daß die meisten Hochversicherten in
jüngeren Jahren die Prämien für hohe Versicherungen nicht erschwingen
können, deshalb mit kleineren Versicherungen beginnen und erst im Laufe
der Jahre Zusatzversicherungen nehmen. Damit stimmt die Beobachtung
überein, die man bei den von einer anderen Gesellschaft mitgeteilten
Zahlen über das Beitrittsalter der im Jahre 1910 aufgenommenen,
erstmalig Versicherten und die von ihnen versicherten Summen machen
kann: es steigt die auf die einzelnen Altersklassen entfallende Durchschnitts-
        <pb n="32" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermiiller, Lebensversicherung.	gl

Versicherungssumme in einer fast gleichmäßig verlaufenden Kurve an, die
ihren Höhepunkt bei der Klasse von 50—54 Jahren mit einer Durchs
schnittsversicherungssumme von ca. 34 000 Mk. erreicht.

Auch bei der großen Lebensfall- und der gesamten Volksversicherung
kann man das durchschnittliche Lebensalter bei Beginn der Versicherung
in die Jahre der Familiengründung setzen, während es bei der Renten-
versicherung Wohl in höhere Lebensjahre fällt.

Herkunft der Prämien.

Aus welchen Einnahmequellen die Mittel zur Bestreitung der Ver-
sicherungsprämien beim einzelnen Versicherungsnehmer fließen, entzieht
sich leider der Feststellung. Die Versicherer können nicht kontrollieren,
ob der Versicherungsnehmer aus seinem Arbeitsverdienst oder aus Ver-
mögenserträgen oder aus anderen Bezügen die Prämienzahlungen leistet.
Die oben aus der Feststellung der Durchschnittssummen gezogenen Schlüsse
auf die finanziellen Verhältnisse der Versicherten lassen aber die Annahme
gerechtfertigt erscheinen, daß der Arbeitsverdienst bei weitem die erste
Stelle bei solchen Versicherungen, bei denen laufende Prämien zu ent-
richten sind, einnimmt. — Aus Gründen der Fürsorge für ihre Beamten
zahlen öffentliche Verwaltungen große Zuschüsse zu deren Lebensversiche-
rungsprämien. Die Reichspostverwaltung z. B. gewährt ihren Unter-
beamten für ihre gewissen Anforderungen entsprechenden Versicherungen
aus einem für Wohltätigkeitszwecke bestimmten Fonds Zuschüsse in Höhe
von 17 % der jährlichen Prämien. Die Zahl der Versicherungen, die
sich dieser Vergünstigung erfreuen, ist von 4479 zu Ende März 1901
auf 11 653 zu Ende März 1910 gestiegen; diesen Zahlen entsprechen
Eiesamtversicherungssummen von 5 620 800 Mk. und 16463 010 Mk. Der
jährliche Reiuzugang ist in gleichem Zeitraum mit Ausnahme eines ein-
igen Jahres stark progressiv von 223 auf 1368 Versicherungen gewachsen,
siecht erheblich waren auch bisher die Beiträge, die private Arbeitgeber
zu Versicherungen ihrer Angestellten leisteten, um diesen oder ihren Familien
ln Ermangelung eigener Pensionskassen eine Versorgung für den Fall
des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit der Versicherten zu schaffen. Wo
die staatliche Angestelltenversicheruug künftig mit ihrem Versicherungszwang
Angreift, werden viele Arbeitgeber nicht mehr imstande oder gewillt sein,
Beiträge für freiwillige Versicherungen ihrer Angestellten zu leisten. Das
vmd aber für Versicherungen, die bereits am 5. Dezember 1911 bestanden
haben, keinen oder doch keinen wesentlichen Ausfall an Prämien zur Folge
haben. Der Arbeitgeber ist zwar berechtigt, diese Zuschüsse um die an
        <pb n="33" />
        ﻿32

I. Geschäftliche Versicherung.

die Reichsversicherungsanstalt zu entrichtenden Beträge zu kürzen, die
Reichsversicherungsanstalt aber zahlt auf Antrag des versicherten An-
gestellten die an dem Zuschuß gekürzten Beträge an die Lebensversicherungs-
unternehmungen aus den Arbeitgeberbeiträgen nach näherer Vorschrift des
§ 392 des Versicherungsgesetzes für Angestellte weiter.

Anders als mit Versicherungen, für die wiederkehrend Prämien zu
entrichten sind, verhält es sich mit Versicherungen mit einmaliger Prämien-
zahlung und mit Rentenversicherungen, bei denen der Versicherungsanspruch
durch einmalige Zahlung erworben wird. Hier ist als Regel zu betrachten,
daß nicht der Arbeitsverdienst die Mittel liefert, sondern entweder schon
vorhandenes Vermögen oder ein einmaliger größerer Einnahmeanfall durch
Erbschaft, Schenkung u. dgl. setzen den Versicherungsnehmer in den Stand,
Versicherungsschutz zu nehmen.

Bedeutung der Versicherungsleistung für den Versiche-
rung s n e h m e r.

Ganz verschiedenartig je nach den Umständen des Einzelfalls gestaltet
sich auch die Bedeutung der Versicherungsleistung für den Versicherungs-
nehmer. Ein charakteristischer Unterschied zwischen der gesamten Schaden-
versicherung und der Lebensversicherung besteht bekanntermaßen darin, daß
bei ersterer der Versicherer nur dann zu leisten hat, wenn ein Schaden
eingetreten ist, zu dessen Ausgleichung die Versicherung genommen ist,
während bei der Lebensversicherung, wenn man von Kranken- und Jn-
validitätsversicherung absieht, die Leistungen des Versicherers bei Eintritt
des im Vertrage bestimmten Ereignisses oder zu den vereinbarten Zeit-
punkten fällig werden, ohne Rücksicht darauf, ob dann ein besonderer Be-
darf an Geldmitteln wirklich vorliegt. Die Versicherungssummen ge-
winnen daher in der Hand des Versicherungsnehmers im Einzelfall eine
ganz verschiedene, zahlenmäßig nicht erfaßbare Bedeutung. Bei der Lebens-
fallversicherung, die zu besonderen Zwecken (Aussteuer, Militärdienst usw.)
eingegangen zu werden pflegt, wird die Versicherungssumme in der Regel
tatsächlich zur Deckung eines Bedarfs an Geldmitteln, der sich um die
Zeit der Fälligkeit einstellt, verwendet werden. Das Gleiche gilt für die
Sterbegeldversicherung, und auch bei der Rentenversicherung ist anzunehmen,
daß die Leistungen des Versicherers vom Empfänger verbraucht werden.
Bei der großen Todesfallversicherung dagegen fehlt es an Anhaltspunkten
dafür, ob die ausgezahlten Versicherungssummen vorzugsweise kapitalisiert
oder konsumiert werden.

Bei vorzeitiger Auslösung einer Kapitalversicherung auf den Todes-
        <pb n="34" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	83

fall, bei der der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des
vereinbarten Kapitals gewiß ist, hat der Versicherer nach gesetzlicher Vor-
schrift (§ 176 V.V.G.) den Betrag der aus die Versicherung entfallenden
Prämienreserve, an der er einen angemessenen Abzug machen darf, zu
erstatten. Schon der Anteil an der Prämienreserve ist in der Regel ge-
ringer als die Gesamtsumme der eingezahlten Prämien, weil hiervon ein
Teil zur Deckung der durch frühzeitigen Tod anderer Versicherter fällig
gewordenen Versicherungssummen und zur Bestreitung der Verwaltungs-
kosten des Versicherers hat verwendet werden müssen. Meist wird aber
vom Versicherer aus hier nicht näher zu erörternden Gründen auch noch
der gesetzlich gestattete Abzug an der Prämienreserve gemacht. Die vor-
zeitige Auflösung des Versicherungsverhältnisses durch Kündigung oder
Rücktritt ist daher für den Versicherungsnehnier fast stets mit Verlust
verknüpft, und er entschließt sich daher freiwillig zu dem sogenannten
Rückkauf der Versicherung regelmäßig nur in Fällen der Not. Dann
wird die ausgezahlte Rückkaussumme oder Abgangsvergütung natürlich
tosort konsumiert. Eine Kapitalisierung wird nur in einigen der ver-
hältnismäßig seltenen Fälle vorgenommen, bei denen der Versicherungs-
nehmer die Versicherung aufgibt, weil der mit ihr verfolgte Zweck nach-
träglich weggefallen ist, z. B. weil die Angehörigen, für die er sorgen
wollte, vor ihm verstorben sind. — Die Rückkäufe von Versicherungen
-wehren sich in Zeiten wirtschaftlichen Niedergangs, z. B. im Jahre 1908.
Ä»i allgemeinen aber kann man ersreulicherweise konstatieren, daß die
Stornierungen sich in rückläufiger Bewegung befinden. Nur in der Volks-
versicherung der deutschen Gegenseitigkeitsvereine und der ausländischen
Gesellschaften ist dieser Zustand noch nicht erreicht. Von 1000 Mk. der ge-
tarnten Zahlungen der Versicherungsunternehmungen an die Versicherten
kamen nach der Statistik des Kaiserl. Aufsichtsamts 1 auf vorzeitig auf-
gelöste Versicherungen bei den deutschen Gesellschaften:

1902	1903	1904	1905	1906	1907	1908	1909

H,5Mk. 69,6 Mk. 62,7 Mk. 58,9 Mk. 57,4 Mk. 56,6Mk. 57,3Mk. 56,5Mk.

Die Einbuße, die der Versicherte bei vorzeitiger Auflösung der Versicherung
vn der Gesamtsumme der gezahlten Prämien erleidet, ist je nach der Ver-
sicherungsart und nach den Rechnungsgrundlagen und Versicherungs-
Bedingungen der einzelnen Gesellschaften sehr verschieden, und die Gcsamt-

1 Im Jahre 1909 sind bei einer Aktiengesellschaft die in der Statistik weg-
Tklassenen, in den Vorjahren aber stets eingerechneten Gewinnanteile, die mit den
Versicherungssummen ausgezahlt wurden, wieder hinzugefügt.

Schriften 137. IV.

3
        <pb n="35" />
        ﻿34

I. Geschäftliche Versicherung.

summe dieser Einbußen läßt sich, ohne daß jede Gesellschaft für sich ihre
Berechnungen aufstellt, auch nicht annähernd feststellen. Im allgemeinen
aber ist zu bemerken, daß den vorzeitig Abgehenden mit der fortschreiten-
den Entwickelung der Lebensversicherung immer größere Ansprüche an die
Prämienreserve haben eingeräumt werden können. Die ältesten Ver-
sicherungsbedingungen kannten überhaupt keine Rückvergütung. Was aber
dem einzelnen bei vorzeitiger Auflösung der Versicherung auch nach den
jetzt geltenden, liberalen Versicherungsbedingungen noch verloren geht,
kommt fast ungeschmälert der Gesamtheit der Versicherten zugute. —

Die dritte Gruppe von Leistungen des Versicherers bilden die Gewinn-
anteile, die er den Versicherungsnehmern vergütet. Solange Prämien für
die Versicherung zu entrichten sind, werden an ihnen die Dividenden
direkt vom Versicherer gekürzt, gelangen also gar nicht in die Hände des
Versicherungsnehmers. Aber auch die bar ausgezahlten Dividenden muß
man schon wegen des verhältnismäßig nicht hohen Betrags der einzelnen
Dividende zu den Leistungen rechnen, welche regelmäßig verbraucht und
nicht zum Vermögen geschlagen werden.

In den weitaus meisten Fällen gelangen die Leistungen aus einem
Versicherungsverträge an die Personen, die die Prämien gezahlt haben,
oder an ihre Erben. Nicht selten aber sind auch die Fälle, in denen
dritte Personen auf Grund einer Zuwendung, eines Pfandrechts usw.
Empfänger werden.

Zweck der Lebensversicherung.

Der Zweck, welchen die Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer
Versicherung verfolgen, ist im wesentlichen schon in den bisherigen Aus-
führungen gedacht. Hier sei nur noch mit wenigen Worten auf die Be-
deutung hingewiesen, die die Lebensversicherung für die Entschuldung des
Grundbesitzes gewinnen kann. Ob im einzelnen Fall eine Versicherung
dazu bestimmt ist, daß mit der Versicherungssumme eine Hypothek getilgt
wird, entzieht sich natürlich regelmäßig der Kenntnis des Versicherers.
Neuerdings aber sind Bestrebungen in Gang gekommen, die Verbindung
von Lebensversicherung und Hypothek zu organisieren. Auf dem Gebiete
der Privatversicherung haben namentlich zwei Landesversicherungsanstaltcn
der staatlichen Alters- und Jnvaliditätsversicherung, die sich die Förderung
des Kleinwohnungsbaues durch Beleihung von Arbeiterwohnhäusern an-
gelegen sein lassen, diese Art der Schuldentilgung in ihr Arbeitsprogramm
aufgenommen.

So hat sich die Landesversicherungsanstalt der Rhcinprovinz zu
Düsseldorf
        <pb n="36" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermiiller, Lebensversicherung.

35

bis zum Ende des Jahres 1908 die Rechte aus 55 Lebens-
versicherungen über 273 853,— Mk. Versicherungssumme,
bis zum Ende des Jahres 1909 die Rechte aus 103 Lebens-
versicherungen über 529 292,— Mk. Versicherungssumme,
bis zum Ende des Jahres 1910 die Rechte aus 149 Lebens-
Versicherungen über 732 180,51 Mk. Versicherungssumme,
bis zum 1. Juli 1911 die Rechte aus 174 Lebensversicherungen
über 856 030,51 Mk. Versicherungssumme
zur Sicherheit für gewährte Hypotheken verpfänden lassen. Bei der zweiten
Anstalt, der Versicherungsanstalt Württemberg in Stuttgart, befindet sich
die Bewegung noch in den ersten Anfängen. Bis zum Juli 1911 um-
faßte der Bestand an verpfändeten Lebensversicherungen nur zwei Fälle
mit 13 600 Mk. Versicherungssumme. Die anderen Versicherungsanstalten
hatten sich bis zur gleichen Zeit mit dieser Art Schuldentilgung noch
nicht besaßt.

Sparen der Versicherer.

Zahl der Versicherer.

An den Kapitalansammlungen, die hier unter dem Gesichtspunkt des
Sparens betrachtet werden, ist naturgemäß, da für die Lebensversicherung
nur Großbetriebe geeignet sind, nur eine beschränkte Anzahl von Unter-
nehmungen beteiligt; sie sind stets juristische Personen und daher von
der Lebensdauer der an der Spitze stehenden Personen unabhängig. Daher
kommt es, daß die Zahl der Unternehmungen nur geringen Schwan-
kungen unterliegt. Die Statistik des Kaiser!. Aufsichtsamts für Privat-
versicheruug umfaßt:

Tabelle 6.

				Teutsche			Aus-
in  den  Äahren	Aktien-  gesell-  schaften	mit einem bar ein- gezahlten Aktien- kapital von  Mk.	Gegen-  seitig-  keits-  vcreine	mit einem bar ein- gezahlten Garantie- kapital von  Mk.	Versiche- rungsein- richtnngen von Berufs- vcreini- gnngen	mit einem bar ein- gezahlten Garantie- kapital von  Mk.	län-  dische  Unter-  neh-  mungen
1	2	3	4	5	6	7	8
1902  1903	29	32 501 296	23	192 350	12	82 457	21
	28	33 734 046	22	373 282	16	80 000	22
1904  1905  1906  1907  1908  1909	28	34 186 746	19	304 201	16	87 000	23
	27	32 966 046	18	249 609	16	80 000	22
	26	34 478 546	18	239 326	16	72 000	22
	26	36 278 546	18	45 141	16	65 000	22
	27	37 278 546	17	33 706	16	51 000	22
	28	41 478 546	17	21 694	18	110 500  3*	21
        <pb n="37" />
        ﻿36

I. Geschäftliche Versicherung.

Die Abnahme in den Spalten 2 und 4 ist meist darauf zurück-
zuführen, daß Fusionen zwischen zwei Gesellschaften stattgefunden haben;
die Verschiebung im Jahre 1908 erklärt sich dadurch, daß sich ein Gegen-
seitigkeitsverein in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hat. In allen
diesen Fällen sind Versicherungs- und Kapitalbestände der wegfallenden
Gesellschaft aus der Statistik nicht verschwunden, sondern in den Ziffern
der allein in der Statistik fortgeführten Gesellschaft enthalten. Diese
Verschiebungen in der Zahl der Unternehmungen haben daher für unsere
Betrachtung keine erhebliche Bedeutung. In den wenigen Fällen, in
denen neue Unternehmungen in die Statistik aufgenommen sind, handelt
es sich vielfach nicht um Neugründungen, sondern um schon bestehende,
teils recht alte Vereinigungen, die erst nachträglich dem Aufsichtsamt
unterstellt worden sind. Ihre Kapitalbestände erhöhen zwar die Zahlen der
Statistik, bedeuten aber keine plötzliche Mehrzusührung von Kapitalien an den
Geldmarkt. Eine Ausnahme macht jedoch das Jahr 1909; denn die Zu-
nahme in Spalte 2 und 6 ist lediglich auf Neugründungen zurückzuführen.
Die Abnahme in Spalte 8 erklärt sich damit, daß eine ausländische Ge-
sellschaft ihren deutschen Bestand an eine deutsche Anstalt abgegeben hat.

Einnahmen.

Auch hier beschäftigt uns in erster Linie die Frage: Woher stammen
die Einnahmen, aus denen die Versicherer ihre Kapitalrücklagen entnehmen

Tabelle 7.

Jahr	Volksversicherung		Große Versicherung ^ und sonstige kleine Ver- sicherung		Beruss-  vereini-  gungen  Mk.	Insgesamt  Mk.
	Prämien für'  jstHrJLSwp in Rückdeckung 9Ä?!	übernommene  rangen : Versicherungen  W.	MI.		Prämien für  geschlossene in Riiadectung  1 übernommene rangt,'	Versicherungen  ant.	ant.			
1	2	3	4	5	6	7
1902	50 831463	7 861	318470 978	3 665 866	4174 949	377 151 117
1903	56 316 948	6 956	336 023 589	4 003463	5 848 154	402 199 110
1904	63 668 892	6 239	352 266 113	4 368865	6 263 699	426 573 808
1905	69 961 578	595 097	371 155 962	4 542 380	6 762 084	453 017 101
1906	76 525 237	715 904	389 941 248	5 337 241	7 145 366	479 665 001
1907	83 079 531	761 478	413 575 080	5 580 807	7 574 838	510 571 734
1908	90 900 464	418 363	434 587 733	6 202 986	8 135 984	540245 530
1909	97 935 419	47 136 2	467 313 293	6 938 632	9 641 528	581 876 008

' Einschließlich Reutciiversichcrung.

2 Die starke Abnahme gegenüber 1908 ist auf den im Jahre 1908 erfolgte»
vertragsmäßigen Ablauf einer Rückversicherungsbeteiligung zurückzuführen.
        <pb n="38" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	37

können? Daß unter ihnen die Einnahmen an Prämien und sonstigen
Leistungen der Versicherten bei weitem an erster Stelle stehen, bedars
keiner Ausklärung. Wieviel die Einnahmen an Prämien, denen, soweit
das direkte Geschäft in Betracht kommt, die nicht erheblichen Neben-
leistungen der Versicherten an Policegebühren und ähnlichen kleinen Ab-
gaben hinzu-, die gewährten Dividenden aber nicht abgerechnet sind, im
gesamten Geschäft der deutschen Unternehmungen betrugen, ergibt Tab. 7
aus S. 36.

Hinter den Prämien steht der nächstgrößte Einnahmeposten, der
Zinsertrag aus Kapitalanlagen, weit zurück. Es beliefen sich die
Zinsen auf:

Tabelle 8.

	ohne	mit	in °/o bet Gesamt-
Jahr	Berstcherungsemrichtungen von Berufs- vereinigungen		Prämieneinnahme
	Mk.	ä»f.	Mk.
1	2	3	4
1902	105 876 631	106 873 786	28,3
1903	113 856 718	115 258776	28,7
1904	122 215 983	123 797 367	29,0
1905	132 008 412	133 801 467	29,5
1906	141 686 657	143 695 719	30,0
1907	154 511 867	156 799 056	30,7
1908	164 784 464	167 371 578	31,0
1909	175 582 119	178 473 922	30,7

Die Spalte 4 zeigt, daß die Zinseinnahmen verhältnismäßig schneller
wachsen als die Prämieneinnahnien, trotz des ungeheuren Aufschwungs,
den die Lebensversicherung im letzten Jahrzehnt zu verzeichnen hat. Eine
Ausnahme finden wir allerdings für 1909. Sie ist durch das in diesem
Zahr besonders starke Anwachsen der Prämieneinnahmen bedingt (vgl.
^ab. 7), das das Verhältnis zuungunsten der Zinseinnahmen ver-
schoben hat. Bei sprunghafter Steigerung der Prämieneinnahmen, die
stets aus einen besonders starken Zugang von neuen Versicherungen zurück-
zuführen sein wird, werden sich solche Ausnahmen immer wieder finden,
^ei allmählich ansteigender Zunahme der Prämieneinnahinen wird sich
über das Verhältnis im allgemeinen zugunsten der Zinseinnahmen ge-
stalten. Sollte einmal der jährliche Neuzugang an Versicherungen den
Abgang nicht mehr übersteigen oder gar hinter ihm zurückbleiben, so
würde doch noch auf eine längere Reihe von Jahren hinaus mit einem
        <pb n="39" />
        ﻿38

I. Geschäftliche Versicherung.

Anwachsen der Zinseinnahmen zu rechnen sein, da zunächst die Kapital-
bestände sich noch weiter vergrößern werden.

Die übrigen Einnahmen der Lebensversicherungsunternehmungen werden
gebildet aus':

Tabelle 9.

				Sonstigem	Vergütungen
Jahr		Mieten	Kursgewinn	Gewinn aus	der Rück-
				Kapitalanlagen	Versicherer
		Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
l		2	3	4	5
1902 .		2 225 606	672 159	1 581 102	6 852 378
		2 227 005	732 636	1 582 583	6 919 831
1903 •		2 226 506	149 865	1 410 894	8 944 225
		2 231 022	161050	1 440 223	8 995 867
1904 •		2 247 337	59 141	1 304 232	11016 269
		2 256 276	69 816	1 304 967	11 089 008
1905		2 324 564	118 328	2 634161	12 335 513
		2 351477	122 361	2 655 883	12 428 704
1906	s	2 346 944	31 521	2 131666	15 115 140
		2 377 844	33 636	2151613	15 229 517
1907 '		2 404 172	16 304	1 794 044	15 680 662
		2 435 434	17 124	1 817 388	15 830 955
1908 .		2 561 092	471 222	2 280 878	17 582 238
		2 599 114	546 113	2 306 733	17 727 856
1909 .		2 672 321	299 576	2 284 719	20 442 670
		2 709 246	310 384	2 324 605	20 651 622

In den Mieteinnahmen sind auch die Mieten sür die in eigener
Benutzung der Gesellschaften befindlichen Bureauräume enthalten. Die
Kursgewinne sind buchmäßige Gewinne, die aus dem Steigen des Kurses
von im Besitz der Gesellschaften befindlichen Wertpapieren herrühren;
ihnen stehen die an späterer Stelle zu behandelnden buchmäßigen Kurs-
verluste gegenüber. Die sonstigen Gewinne rühren zum weitaus über-
wiegenden Teil aus im Hypothekengeschäft erzielten Provisionen her; einen
ferneren regelmäßigen Bestandteil bilden Agiogcwinne, die beim Verkauf
von Wertpapieren entstanden sind. Der Rest zersplittert sich fast aus-
nahmslos in unbedeutende, nicht regelmäßig wiederkehrende Posten. Die
Vergütungen der Rückversicherer bestehen in Zuführungen zur Prämien-
rescrve der rückgedeckten Versicherungen, in Zahlungen für fällig gewordene
und vorzeitig aufgelöste rückgedeckte Versicherungen sowie in Beiträgen
zu den von den rückgedeckten Versicherungen verursachten Verwaltungskosten.

In den Rechenschaftsberichten der Gesellschaften erscheinen alljährlich

1 Die obere Zahl in jeder Spalte gibt die Einnahmen ohne, die untere die-
jenigen mit den Einnahmen der Versicherungseinrichtungen von Berufsvereinigungen an-
        <pb n="40" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermllller, Lebensversicherung.	39

auch „sonstige Einnahmen" und, wie hier vorweggenommen sei, „sonstige
Ausgaben". Die unter diesen Rubriken enthaltenen Summen sind ver-
hältnismäßig klein. Es handelt sich meist nicht um wirkliche Einnahmen
oder Ausgaben, sondern um rein buchmäßige Vorgänge, die eine tat-
sächliche Veränderung des Vermögens gar nicht bewirken. Diese Summen
sind daher nicht zu berücksichtigen. Soweit durch sonstige Einnahmen
und Ausgaben tatsächliche Verschiebungen, die indes nur unbedeutend sind,
eintreten, kommen sie in den Jahresüberschüssen zum Vorschein, die durch
den Unterschied zwischen sonstigen Einnahmen und Ausgaben vermehrt
oder vermindert werden.

Ausgaben.

Was wird nun aus den in den Händen der Versicherer zusammen-
fließenden Beträgen? Für Verwaltungskosten und Steuern wurden ge-
braucht :

Tabelle 10.

	1902	1903	1904	1905
	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
1	2	3	4	5
Verwaltungskosten. . Steuern . '		51744469 890 288	55 163 510 938 606	59 110 932  1 074 908	62 176 392  1 101 876
Insgesamt	52 634 757	56 102 116	60 185 840	63 278 268

	1906	1907	1908	1909
	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
6	7	8	9	10
Verwaltungskosten. . Steuern		67 794 252  1 205 080	73 810 844  1 228 258	78 822 087  1 350 932	85 521 996  1 421 198
Insgesamt	68 999 332	75 039 102	80 173 019	86 943 194

Annähernd die Hälfte der Verwaltungsausgaben entfällt auf Ab-
schluß- und Jnkasfoprovisionen. Welche Aufwendungen für gemeinnützige
Zwecke gemacht worden sind, ist aus den Statistiken des Aufsichtsamts
nicht ersichtlich; es ist anzunehmen, daß derartige Aufwendungen in den
Aerwaltungskosten enthalten sind.

Den Hauptbestandteil der Ausgaben bilden die Versicherungsleistungen.
Sie betragen im direkten Geschäft der deutschen Unternehmungen:
        <pb n="41" />
        ﻿-tu

I. Geschäftliche Versicherung.

Tabelle 11.

Geschästs-  jahr	Volksversicherung  Mk.	Große Versicherung' und sonstige kleine Versicherung  Mk.	Berufsvereinigungen  Mk.
1	2	3	4
1902	5 775 801	166 092 840	1 449 181
1908	8 774 578	178 941 270	1 753 301
1904	10 998 898	189 591890	2 037 052
1905	13 978 276	205 286 771	2 069 284
1906	23 974 552	211 837 008	2 252 477
1907	37 283 750	229 063 046	2 530 553
1908	46 417 250	250 027 997	2 884 389
1909	36 737 121	261 806 273.	3 098 079

Die Versicherungsleistungen teilen sich in Versicherungssummen, die
durch Eintritt des im Versicherungsvertrag festgesetzten Versicherungsfalles
fällig geworden sind, und in Abgangsvergütungen für vorzeitig auf-
gelöste Versicherungen. Welche Beträge auf die letzteren entfallen, erhellt
aus den auf Seite 33 gemachten Angaben, die auch erkennen lassen, daß
sich das Verhältnis von eigentlichen Schadenzahlungen und Abgangs-
vergütungen immer mehr zugunsten der ersteren verschoben hat.

Die übrigen Ausgaben der deutschen Lebensversicherungsunter-
nehmungen werden gebildet aus^:

Tabelle 12.

			Sonstigem  Verlust	Rllckver-	Vergütungen f. in Rück-
Geschäfts-		Kursverlust		sicherungs-	deckung übernommene
jähr				Prämien	Vr-sicherungcn2
		Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
1		2	8	4	5
	s	28 085	70 066	8 125 736	} 3 941 581
1902		32 731	70 066	8 175 227	
I	s	54 742	56 951	9 604 446	| 3 941 236
19031		58 165	62 657	9 667 567	
		251115	9 323	11348 704	| 4 468 989
19041		268 841	10 737	11 422 729	
1905'		436 798  463 034	15142  15142	13 148 721  13 241 409	| 5 014 491

' Einschließlich Rentenversicherung.

2 Die obere Zahl in jeder Spalte gibt die Ausgaben ohne, die untere die--
jenigc mit den Ausgaben der Versicherungseinrichtungeu von Berufsvereinigungeu an
2 Die Zahlen beziehen sich nur aus Aktien- und Gegenseitigkeitsgesellschaften:
es gibt keine Versicherungseinrichtungeu von Berufsvereiniguugen, die Versicherungen
jn Rückdeckung übernehmen.
        <pb n="42" />
        ﻿R. Atneller und E. Aiittermüller, Lebensversicherung.	41

Tabelle 12 (Fortsetzung).

Geschäfts-	Kursverlust	Sonstigem  Verlust	Ruckver-  sicheriings-	Vergütnirgen f. in Rück- dccknnq übernommene
jähr			Prämien	Versicherungen'
	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
1	2	3	4	5
19061	1 254 780 1366 112	16 061  23 071	14 349 241  14 468 534	} 7 072 506
19071	3 404 824  3 680 493	21 882  21 832	16 259 131  16 406 923	} 6 979 895
1908 j	98 437  98 709	1524  2 358	18 010107  18 165 988	| 7 207 312
19091	229 808  261 466	29 819  29 819	20 223 529  20 410 015	| 7 982 529

Die sonstigen Verluste bestehen im wesentlichen in Valutadifferenzen
und solchen Verlusten, die aus dem Hypothekengeschäft erwachsen sind.
Das starke Anwachsen der für Rückversicherung verausgabten Prämien
sindet seine Erklärung in der beträchtlichen Steigerung der Versicheruugs-
bestände. Die Vergütungen für in Rückdeckung übernommene Ver-
sicherungen bestehen ebenso wie die Vergütungen der Rückversicherer in
Prämienreserveergänzungen, in Zahlungen für fällig gewordene und vor-
zeitig aufgelöste Versicherungen sowie in Beiträgen zu den Verwaltungs-
kosten. Ein Vergleich der vereinnahmten mit den verausgabten Rück-
versicherungsprämien zeigt, daß Rückversicherung meist bei Rückversicherungs-
gesellschaften, die das direkte Geschäft nicht betreiben, oder bei nichtdeutschen
Anstalten genommen wird. Das gleiche kommt darin zum Ausdruck, daß
die Lebensversicherungsunternehmungen viel höhere Vergütungen für Rück-
versicherung empfangen als gewähren. Ihre gesamten, Einnahmen und
Ausgaben im Rückversicherungsgeschäft halten sich ungefähr die Wage.

Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben.

Das Verhältnis der Ausgaben zu den Einnahmen muß man von
zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachten. Für die Versicherer
deiuißt sich der geschäftliche Erfolg nach dem Verhältnis der Gesamtheit
der ihnen erwachsenden Einnahmen zu der Gesamtheit der Ausgaben, das
Anzeigt, ob und in welchem Maße der Betrieb gewinn- oder verlust-
bringend war. Von unmittelbarem Interesse für die Versicherungsnehmer
Mt dagegen nur das Verhältnis der von ihnen aufgebrachten Prämien

1 Siehe Sinnt. 3 auf S. 40.
        <pb n="43" />
        ﻿42

I. Geschäftliche Versicherung.

nebst Nebenleistungen und der an sie zurückfließenden Versicherungsgegcn-
leistungen der Gesellschaften. Es ist auch von Bedeutung, festzustellen,
welcher Teil der gesamten Einnahmen der Gesellschaften und der Prämien
und Nebenleistungen der Versicherten durch Aufwendung für Geschäfts-
unkosten dem eigentlichen Versicherungszweck entzogen worden ist.

Es betrugen im gesamten direkten Geschäft der deutschen Lebens-
versicherungsunternehmungen einschließlich der Versicherungseinrichtungen
von Berufsvereinigungen die

Tabelle 13.

Jahr	Gesamt-  einnahmen  Mk.	Gesamtausgaben  Mk.	Ausgaben für Verwaltung und Steuern  Mk.	Von lOOOMk.Einnahmen wurden ausgegeben	
				insgesamt  Mk.	für Ver- waltung u. Steuern Mk.
1	2	3	4	5	6
1902	484 898 400	226 055 376	52 634 757	466	109
1903	517 279 762	245 692 087	56182116	475	108
1904	549 627 130	263 087 753	60 185 840	479	110
1905	586 810 812	285 085 775	63 278 268	486	108
1906	621 870 663	308 452 552	68 999 332	496	111
1907	665 298 451	347 618 776	75 039 102	523	113
1908	706 447 719	379 553 722	80173 019	537	113
1909	758 708 397	388 875 952	86 943 194	513	115

Tabelle 14.

Es betrugen ferner die

			Auf 1000 Mk. Prämien und Nebenleistungen entfielen				
Jahr	Prämien1 und Nebenleistungen der Versicherten	Versicherungs-  leistungen	im gesamten direkten Geschäft der deutschen Lebensversicherungs- unternehmungen		an Versicherungsleistungen im direkten Geschäft		
	im direkten Geschäft der deutschen Unternehmungen einschließlich der kserstcherungseinrichtungen von Berufsvereinigungen  Mk.	I	Mk.		an Ver- sicherungs- leistungen  Mk.	an Aus- gaben für Verwal- tung und Steuern Mk.	der  Volks-  versiche-  rung  Mk.	der großen und sonsti- gen kleinen Versiche- rung  Mk.	der V erst che- cungsein- richtungen v. Berufsver einigungen Mk.
1	2	3	4	5	6	7	8
1902	373 477 390	173 317 822	464	141	114	522	347
1903	398 188 691	189 469 149	476	141	156	533	300
1904	422 198 704	202 622 335	480	143	173	538	325
1905	447 879 624	221 329 331	494	141	200	553	306
1906	478 611851	238 064 037	503	146	313	543	315
1907	504 229 449	268 877 349	533	149	449	554	334
1908	533 624 181	299 279 636	561	150	511	575	348
1909  i	574 890 240 j 301641473 Ohne Dividendenabzug.		525	151	375	560	321
        <pb n="44" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	4g

Die Ausgaben sind im Verhältnis zu den Einnahmen abgesehen
dom Jahr 1909 alljährlich gewachsen. Das ist auf das zunehmende Alter
der Versicherungsbestände zurückzuführen, die von Jahr zu Jahr erhöhte
Ausgaben für Versicherungsleistungen erforderlich machen. Dieser steigen-
den Tendenz entgegen wirken günstige Sterblichkeit und in höherem Maße
große Neuzugänge, die die Einnahmen plötzlich stark vermehren, während
sie auf eine Steigerung der Ausgaben nur allmählich und fühlbar erst
nach Jahren hinwirken. Diesen beiden hemmenden Ursachen ist der ver-
hältnismäßige Rückgang der Ausgaben im Jahre 1909 zuzuschreiben, das
eine sehr günstige Sterblichkeit und einen Neuzugang aufzuweisen hatte,
der den aller früheren Jahre weit übertrifft. Trotz solcher vereinzelter
Rückgänge wird sich aber das Verhältnis von Einnahme und Ausgabe
im allgemeinen zunächst auch weiterhin zugunsten der letzteren entwickeln,
da die Versicherungsbestände der deutschen Anstalten wegen des erst in
neuerer Zeit erheblichen Aufschwungs des Lebensversicherungsgeschäfts im
Durchschnitt verhältnismäßig jung sind. Die Annäherung an den Gleich,
gewichtszustand im Verhältnis zwischen Einnahme und Ausgabe liegt
sicher noch in weiter Ferne und wird in die Zeit zu verlegen sein, in
der die deutsche Volkswirtschaft im Gebrauch der Lebensversicherung auf
dem Sättigungspunkt angelangt ist. Schwankungen werden selbstverständ.
lich auch dann noch Vorkommen.

Ebenso wie die Gesamtausgaben haben auch die Ausgaben für Ver-
waltung und Steuern eine im allgemeinen steigende Richtung verfolgt.
Än der starken Verniehrung der Steuern spiegelt sich die wachsende
Neigung wider, die Gesellschaften zu öffentlichen Abgaben heranzuziehen.
Die Ursache für die Zunahme der Verwaltuugskosten liegt hauptsächlich
in der zunehmenden Schärfe des Konkurrenzkampfes.

Einnahmen und Ausgaben der ausländischen Unter-
nehmungen.

In den in vorstehenden Tabellen nachgewiesenen Gesamteinnahmen
und -ausgaben sind auch die Betrüge enthalten, die aus dem Ausland
an deutsche Gesellschaften und von diesen zurück ins Ausland fließen.
Umgekehrt findet eine gleiche Wechselwirkung auch zwischen der deutschen
Volkswirtschaft und ausländischen Gesellschaften statt. Welche Summen
an Prämien und Versicherungsleistungen * durch die Lebensversicherung

1 Tie anderen Bestandteile der Gesamteinnahmen und -ausgaben, wie Zinsen,
Aiieten, Berwaltungskvsten, konnten mangels ausreichenden Materials hier nicht
berücksichtigt werden.
        <pb n="45" />
        ﻿1902

1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

26 307
32 550
34 971

39	344

40	073

40	602

41	580

42	219

23	201

24	496
26 301
28 523
32 587
36426
38 920
43 088

13 716
16 899
21427
26 238
28 808
31 488
31 304
35 082

8	093

9	820
10 769
12 060
12427
15 667
18 066
18 536

349

401

409

423

381

430

464

430

Die Zahlen zeigen, daß die ausländischen Unternehmungen im
deutschen Lebensversicherungsgeschäft wesentlich größere Summen bewegen
als die deutschen Unternehmungen im auswärtigen. Dieser Vorsprung
rührt aber lediglich aus der größeren Höhe der Schadenzahlungen her;
sie erklärt sich daraus, daß der deutsche Bestand der ausländischen Unter-
nehmungen älter ist als der ausländische Bestand der deutschen Gesell-
schaften; denn ehe diese ein nennenswertes Geschäft außerhalb Deutsch-
lands erzielten, haben die ersteren schon in großem Umfang in Deutsch-
land gearbeitet. Hinsichtlich der Prämieneinnahmen ist der Vorsprung
der ausländischen Unternehmungen im Jahre 1909 verloren gegangen^
Die Schadenzahlungen der ausländischen Versicherer haben nicht nur ab-
solut, sondern, wie Spalte 6 zeigt, auch prozentual stark zugenommen,
während es die deutschen Versicherer, wie Spalte 7 erkennen läßt, ver-
standen haben, die Zunahme ihrer ausländischen Schadenzahlungen durch
eine entsprechende Steigerung der aus dem Ausland fließenden Prämien-
einnahmen ungefähr auszugleichen. Der Gewinn für die deutsche Volks-
wirtschaft liegt aus der Hand; sie empfängt auf dem Wege der Lebens-
versicherung alljährlich viel größere Summen, als sie auf dem gleichen
Wege auswärtigen Volkswirtschaften zur Verfügung stellt.

1 Auf l°/oo der Prämien geschützt.

Jahr

Prämien und Nebenleistungen'
der Versicherten

im direkten
deutschen
Geschäft der
ausländischen
Unter-
nehmungen

im direkten
ausländischen
Geschäft der
deutschen
Unter-
nehmungen

(in 1000 Mk.)

Zchadenzahlungen

im direkten
deutschen
Geschäft der
ausländischen
Unter-
nehmungen ;

im direkten
ausländischen
Geschäft der
deutschen
Unter-
nehmungen

(in 1000 Mk.»

Auf 1000 Mk. Prämien und
Nebenleistungen der Ver-
sicherten kommen an
Schadenzahlungen

im direkten
ausländischen
Geschäft der
deutschen
Unter-
nehmungen
Mk.

im direkten
deutschen
Geschäft der
ausländischen
Unter-
nehmungen
Mk.

44	I. Geschäftliche Versicherung.

über die Grenzen des Deutschen Reichs ein- und ausgeführt wurden, lehrt
folgende Zusammenstellung:

Tabelle 15.
        <pb n="46" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.

45

Der Gewinn und seine Verteilung.

Aus den jährlichen Überschüssen der Einnahmen über die Ausgaben
sind die durch Technik, Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Rücklagen zu
machen; der dann noch verbleibende Überschuß stellt sich als Jahresgewinn
dar, der zum größten Teil auch nach festen Regeln zu verteilen ist. Das
gilt besonders hinsichtlich der an die Versicherten fließenden Gewinn-
anteile, für deren Verteilung bei allen Gesellschaften feststehende Gewinn-
pläne bestehen. Die Versicherungsnehmer haben am Jahresgewinn, wie
nachstehende Tabelle zeigt, den Hauptanteil, der ihnen nur selten in bar,
in der Regel in der Form der Kürzung ihrer Jahresprämien zufließt.
Der auf die Versicherten entfallende Gewinn wird im Durchschnitt erst
einige Jahre nach Ablauf des Gewinnjahres ausgeschüttet und bis dahin
in Gewinnreserven aufbewahrt.

Tabelle 16.

Der Gewinn und die Verteilung des Gewinns bei den
deutschen Unternehmungen einschließlich der Versichern ngs-
einrichtungen der größeren Berufsvereinigungen.

	Gewinn	Von dem Gewinn sind in 1000 Mk.					abgeführt worden		
Jahr	insgesamt  (in  1000 Mk.)	ZZZL	c.fi	g &lt;*r  «1	§  ‘■H g £ g  ©	wff	§®|	Zb	Pf  ZW
1	2	3	4	5	6	7	8	9	10
1902	82 987	1583	4 592	344	4 248	1 762	68 885	1374	199
1908	90 473	1472	5154	430	4 688	1 992	74 688	1815	284
1904	96 710	1208	6 833	629	4 989	2 091	78 724	1919	317
1905	102 827	I 280	6 919	950	5 233	2 338	83 633	1 725	249
1906	108 156	1280	6 308	1023	6 099	2 514	89 962	698	272
1907	115 611	1 156	5 891	1268	6182	2 614	97 570	670	260
1908	125 435	1 584	7 827	725	6 632	2 915	104 330	955	467
1909	135 407	1529	7 634	632	6 998	3 009	113 800	1331	474

Die an die Versicherten zurückfließenden Gewinnanteile sind all-
mählich auf annähernd 20 Prozent der von ihnen aufgewendeten Prämien
und Nebenleistungen gestiegen. Für je 1000 Mk. erhielten sie nämlich
Zurück:

Tabelle 17.

19_02	1903	1904	1905	1906	1907	1908	1909

184	188	186	187	190	194	196	198	Mk.
        <pb n="47" />
        ﻿46

I. Geschäftliche Versicherung.

Weniger schnell und weniger gleichmäßig ist, mit den Gesamtein-
nahmen verglichen, die Steigerung des gefaulten von den Gesellschaften
erzielten Gewinns vor sich gegangen. Aus je 1000 Mk. Gesamteinnahmen
entfielen an Gewinn:

Tabelle 18.

1902	1903	1904	1905	1906	1907	1908	1909

171	175	’	176	174	174	174	178	178	Mk.

Die in Spalte 2 der Tabelle 16 angegebenen Gewinnbeträge sind
den Bilanzen entnommen; es sind daher darin auch die Gewinne ent-
halten, die aus dem Betrieb anderer Versicherungszweige herrühren; sie
belaufen sich aus durchschnittlich 4 Mill. Mk. im Jahre. Für das Lebcns-
versicherungsgeschäft allein sind in den Gewinn- und Verlustrechnungen
folgende Jahresüberschüsse nachgewiesen:

Tabelle 19.

	ohne	mit
Jahr	Versicherungseinrichtungen von Berufsvereinigungen	
	Mk.	Mk.
1	2	3
1902	78 523 167	78 967 063
1903	84 258 485	86 050 463
1904	90 658 158	92 426 101
1905	96 339 522	97 571850
1906	102 523 360	103 896 244
1907	111907 638	113 867 743
1908	120 209 582	121 791 160
1909	129 752 740	131 523 612

Inwieweit diese Gewinne an den aus Tabelle 16 ersichtlichen Gewinn-
abführungen im einzelnen beteiligt sind, kann nicht festgestellt werden-
Es ist jedoch daran festzuhalten, daß der an die Versicherten fließende
Gewinn fast ausnahmslos aus dem Lebensversicherungsgeschäft herrührt,
mithin den Versicherten dieses Versicherungszweiges verbleibt.

Gewinn aus Policenverfall.

In den Überschüssen sind natürlich auch die Gewinne enthalten, die
ihren Ursprung in der vorzeitigen Auflösung von Kapitalversicherungen
auf den Todesfall haben. Soweit die große Lebensversicherung in Be-
tracht kommt, wäre es ein Irrtum, anzunehmen, daß sie bedeutend sind.
Bei der heute meist gebräuchlichen Berechnung der Prämienreserve er-
        <pb n="48" />
        ﻿R- Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	47

fordert es eine etwa zweijährige Prämienzahlungsdauer, bis die Kosten
des Abschlusses einer Versicherung gedeckt sind. Wird also eine Ver-
sicherung vor Ablauf dieser Frist aufgelöst, so entsteht für die Gesellschaft
gewöhnlich ein Verlust. Der Verfall von Versicherungen mittlerer Dauer
wird im Durchschnitt weder Verlust- noch gewinnbringend sein. Erst der
vorzeitige Abgang älterer Versicherungen wird regelmäßig einen Gewinn
abwerfen, der in dem zurückbehaltenen und durch den Abgang frei-
gewordenen Teil der Prämienreserve besteht. Ältere Versicherungen werden
aber erfahrungsgemäß in viel geringerem Umfang aufgegeben als solche
von kürzerer Dauer; das wirkt auf eine Minderung der aus dem Policen-
verfall sich ergebenden Gewinne. Im Volksversicherungsgeschäft ist mit
beträchtlicheren Gewinnen aus dem vorzeitigen Abgang zu rechnen. Die
beiden größten deutschen Volksversicherungsgesellschaften gewähren auch
bei langem Bestehen der Versicherung im Falle vorzeitiger Auflösung
keine Rückvergütung eines Teils der einbezahlten Prämien; ihre Bedingungen
sehen für diesen Fall nur Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
vor. Von dieser Umwandlung haben aber die Versicherten häufig keine
Kenntnis, so daß viele Versicherungssummen nach Fälligkeit nicht ab-
gehoben werden und — in letzter Linie — infolge des vorzeitigen Abganges
den Gesellschaften anheimfallen. Den Sterbekassen erwachsen aus vor-
zeitiger Auflösung gleichfalls größere Vorteile als den das große Lebens-
bersicherungsgeschäft betreibenden Unternehmungen, weil auch sie einen
Rückkauf nicht kennen. Wie hoch sich der Gewinn oder Verlust aus vor-
zeitigem Abgang stellt, läßt sich selbst für eine einzelne Gesellschaft nur
unter Schwierigkeiten berechnen; es fehlt um so mehr an jedem Anhalte-
punkte für eine Feststellung der für die Gesamtheit der Versicherer gültigen
Zahlen.

Kapitalanlagen.

In der Einleitung ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die
Lebknsversicherungsgesellschaften einen Teil ihrer Einnahmen zur Ausamm-
kung von Prämienrescrven verwenden müssen. Bei der Natur des Lebens-
bersicherungsgeschästes kommt der Prämienreserve eine sehr große Be-
hütung zu; sic ist infolgedessen auch der Gegenstand gesetzlicher Be-
stimmungen geworden.

Gesetzliche B e st i m m u n g e n.

Der Gesetzgeber schließt sich allerdings, indem er grundsätzlich die
alljährliche Berechnung und Ergänzung der Prämienreserve verlangt
(§§ 56, 57 58.21.®.), lediglich den Forderungen der Technik an. Er be-
lügt sich jedoch nicht damit, sondern schreibt auch vor, in welcher Weise
        <pb n="49" />
        ﻿48

I. Geschäftliche Versicherung.

die Unternehmungen die zur Zuführung an den Prämienreservefonds
bestimmten Einnahmebeträge anzulegen haben. Dem Einfluß, den somit
der Gesetzgeber auf die Tätigkeit der Unternehmungen auf dem Kapital'
und Kreditmarkt ausübt, kommt aber eine geringere Bedeutung zu, weil
er im großen und ganzen die Richtlinien vorschreibt, von denen nach
Lage unseres Geldmarktes ein vorsichtiger Gesellschaftsleiter auch ohne
gesetzliche Bindung nicht abweichen würde. Der § 58 des Reichsgesetzes
über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901, der
die Frage der Anlegung der Prämienreservegelder regelt, lautet:

„Die Anlegung der den Prämienreservesonds bildenden Bestände
(§ 57) kann erfolgen:

1.	in der im § 1807 Abs. 1 Nr. 1—4 des Bürgerlichen Gesetzbuches
für die Anlegung von Mündelgeld vorgeschriebenen Weise. Außer-
dem dürfen die Bestände bis höchstens zum zehnten Teile des
Prämienreservesonds in Wertpapieren, welche nach landesgesetzlichen
Vorschriften zur Anlegung von Mündelgeld zugelassen sind, sowie
in solchen auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen deutscher
Hypotheken-Aktienbanken angelegt werden, welche die Reichsbank in
Klasse I beleiht;

2.	gegen Verpfändung solcher Hypotheken oder Wertpapiere, in denen
eine Anlegung nach Nr. 1 gestattet ist, bis zu fünfundsiebzig vom
Hundert ihres Nennwerts, sofern aber der Kurswert niedriger ist,
bis zu fünfundsiebzig vom Hundert des Kurswerts;

3.	in der Weise, daß Vorauszahlungen oder Darlehen auf die eigenen
Versicherungsscheine des Unternehmens (Policenbeleihung) nach
Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen (§ 9 Nr. 8)
gewährt werden;

4.	mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in Schuldverschreibungen
inländischer kommunaler Körperschaften, Schulgemeinden und Kirchen-
gemeinden, wofern diese Schuldverschreibungen entweder von seiten
des Gläubigers kündbar sind oder einer regelmäßigen Tilgung
unterliegen.

Kann die Anlegung den Umständen nach nicht in einer dem Abs. l
entsprechenden Weise erfolgen, so ist eine vorübergehende Anlegung bei
der Reichsbank, bei einer Staatsbank oder bei einer durch die Aufsichts-
behörde dazu für geeignet erklärten anderen inländischen Bank oder
öffentlichen Sparkasse gestattet."

Weitere gesetzliche Vorschriften sehen sowohl für Aktiengesellschaften
(ß 262 H.G.B.) als auch für Gegcnseitigkeitsvereine (§§ 22, 37 V.A.G.)
        <pb n="50" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.

die Bildung von Reserve- und Gründungsfonds vor. Welche Art von
Werten diesen Fonds zuzuführen sind, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Das Aufsichtsgesetz räumt aber durch die §§ 7 und 8, in denen nähere
Bestimmungen über den Geschäftsplan und über Gesellschastsvertrag und
Satzung enthalten sind, der Aufsichtsbehörde einen Einfluß auch auf die
Art der Anlagen ein, die nicht zur Deckung der Prämienreserven dienen.

Für den Erwerb von Grundstücken spricht der § 54 des Aussichts-
gesetzes gewisse Beschränkungen aus. Der Erwerb bedarf nämlich der
Genehmigung der Aufsichtsbehörde, soweit es sich nicht um den Kauf von
beliehenen Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren handelt. Die
Genehmigung muß erteilt werden, wenn die zu erwerbenden Grundstücke
für Zwecke des Geschäftsbetriebes bestimmt sind. Eine ausführliche Vor-
schrift ist ferner für die von den Lebensversicherungsunternehmungen am
meisten bevorzugte Kapitalanlage, die Hypotheken, und im Zusammen-
hang damit für die Grund- und Rentenschulden im § 60 des Aussichts-
gesetzes erlassen. Er lautet:

„Bei der Anlegung der Bestände des Prämienreservesonds nach der
Vorschrijt des § 59 Abs. 1 Nr. 1 darf die Sicherheit einer Hypothek,
einer Grundschuld oder einer Rentenschuld angenommen werden, wenn die
Beleihung die ersten drei Fünfteile des Wertes des Grundstücks nicht
übersteigt. Soweit jedoch die Zentralbehörde eines Bundesstaats gemäß
8 11 Abs. 2 des Hypothekenbankgesetzes die Beleihung landwirtschaftlicher
Grundstücke bis zu zwei Dritteilen des Wertes gestattet hat, darf die
Sicherheit auch bei einer solchen Beleihung angenommen werden.

Die Beleihungen dürfen der Regel nach nur zur ersten Stelle er-
folgen.

Beleihungen von Bauplätzen und solchen Neubauten, welche noch
nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, sowie von Grundstücken, die
einen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere von Gruben, Brüchen
und Bergwerken, sind ausgeschlossen.

Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks darf

durch sorgfältige Ermittelung festgestellten Berkaufswert nicht über-
steigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden
Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen
bas Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig
Tewähren kann.

Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde haben die Unternehmungen über
bie Wertsermittelung eine Anweisung zu erlassen, welche der Genehmigung
Aufsichtsbehörde bedarf."

Schriften. 187. IV.	4
        <pb n="51" />
        ﻿50

I. Geschäftliche Versicherung.

Diese gesetzliche Vorschrift hat durch die vom Kaiserlichen Aufsichts-
amt entworfenen Beleihungsgrundsätze vom 1. März 1904* eine Ergänzung
erfahren.

Schließlich sind noch zwei gesetzliche Bestimmungen zu erwähnen,
die das Aufsichtsgesetz hinsichtlich der Prämienreserve für das ausländische
Geschäft deutscher und für das deutsche Geschäft ausländischer Unternehmungen
enthält. Den deutschen Gesellschaften ist die Zuführung zu dem Prämien-
reservesonds insoweit erlassen, als sie im Ausland zugunsten bestimmter
Versicherungen besondere Sicherheit aus der Prämieneinnahme stellen
müssen (ß 57 V.A.G.). Umgekehrt müssen die ausländischen Gesellschaften
für ihre deutschen Versicherungen die Prämienreserve nach den für die
deutschen Anstalten geltenden Grundsätzen ansanimeln und anlegen
(§ 90 V.A.G.).

Die Grundsätze, nach denen das freie Vermögen der deutschen Lebens-
versicherungsunternehmnngen angelegt wird, lehnen sich im allgemeinen
an die für die Anlegung der Prämienreserve gültigen Grundsätze an.
Zur Deckung der Prämienreserve unzulässige Anlagen, z. B. Wechsel,
nehmen unter den Kapitalbeständen der Gesellschaften nur eine ganz
untergeordnete Stellung ein.

Die jährlichen Rücklagen.

Die Rücklagen der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften und der
Versicherungseinrichtnngen der größeren Berufsvereinigungen sowie der
zu diesen Rücklagen verwandte Teil der Gesamteinnahmen, letzterer in
Prozenten ausgedrückt, betrugen:

Tabelle 20.

Jahr	Rücklagen  Mt.	in °/o der Gesamt- einnahmen
1	2	3
1903	198 993 741	38,47
1904	'	196 274 826	35,71
1905	206 868 436	35,25
1906	207 922 058	33,44
1907	204 072 780	30,67
1908	211490 339	29,94
1909	239 055 538	31,51

1 Abgedruckt in Nr. 2 des dritten Jahrgangs der Veröffentlichungen des
Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung.
        <pb n="52" />
        ﻿51

R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.

Die in vorstehender Tabelle angegebenen Rückstellungen bestehen in
den vor Feststellung des Jahresgewinns erfolgenden Zuführungen zu
den Reserven, wie sie sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben,
sowie in den Beträgen, die aus dem Gewinn an die Reserven fließen.
Die aus dem Gewinn herrührenden Reserveverstärkungen kommen stets
erst in den Geschäftsberichten der Gesellschaften für das dem Gewinnjahre
folgende Jahr zum Vorschein. Da aber die den Verstärkungen ent-
sprechenden Kapitalanlagen sofort gemacht werden, erschien es zweckmäßig,
im vorliegenden Fall diese Verstärkungen ins laufende Jahr zu nehmen.
Es wurden daher von der Summe der Rücklagen zunächst die aus dem
Gewinn des Vorjahres herrührenden Verstärkungen abgezogen, dann die
Verstärkungen aus dem Gewinn des laufenden Jahres hinzugezählt. Da
die Statistiken des Aufsichtsamts erst mit dem Jahre 1902 beginnen,
mithin die abzuziehenden Beträge aus 1901 nicht zu ermitteln waren,
mußte das Jahr 1902 in obiger Tabelle ausfallen.

Den weitaus größten Anteil an den jährlichen Rücklagen haben die
Prämienreferven; ihnen wurden einschließlich der Mehrkosten der Schäden
aus den Vorjahren über die Schadenreserve des Vorjahres zugeführt:

Tabelle 21.

^		-	 - 				—			
	ohne	mit	
Jahr	den Versicherungseinrichtungen von Berufs-		in % der Ge-
	Vereinigungen		samteinnahnien
	Mk.	Mk.	
1	2	3	4
1902	165 998 253	169 252 701	34,90
1903	179 685 626	182 934 521	35,36
1904	177 828 262	181422 528	33,01
1905	188 413 942	192 963 779	32,88
1906	188 704 056	193 514 641	31,12
1907	181 482 295	186 067 523	27,97
1908	186 380 698	191 619 722	27,12
1909	209 811493	216 153 530	28,49

Die Zuführungen zur Prämienreserve sind von 1903 bis 1908 ein-
schließlich im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen zurückgegangen und
haben die nicht viel höheren Gesamtrücklagen in gleicher Richtung be-
einflußt. Es hängt das mit der alljährlichen, besonders im Volksversicherungs-
geschäft nach der Mitte des vorigen Jahrzehnts recht beträchtlichen
3unabme der Versicherungsfälle zusammen, die im starken Anwachsen
der Schadenzahlungen ihren Ausdruck findet. Da Versicherungen mit
        <pb n="53" />
        ﻿52

I. Geschäftliche Versicherung.

zunehmender Dauer im allgemeinen erhöhte Zuführungen zu den
Prämienreserven erfordern, so entspricht dem Erlöschen zahlreicher, meist
länger bestehender Versicherungen eine verminderte Zufuhr zu den Prämien-
reserven, die durch den Abschluß neuer Versicherungen, die zunächst nur
geringe Rückstellungen zur Prämienreserve erfordern, keinen Ausgleich
findet. Sind allerdings die neu abgeschlossenen Versicherungen besonders
zahlreich und hoch, so kann durch die größere Anzahl kleiner Zuführungen
der Ausfall von einer geringeren Anzahl großer Zuführungen ausgeglichen
oder sogar übertroffen werden. Letzterer Fall ist für das Jahr 1909
anzunehmen, das wieder ein prozentuales Steigen der von der Einnahme
zur Prämienreserveverstärkung verwandten Beträge ausweist.

Die aus Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen, Bar-
kautionen, Hypothekenschulden und anderweitigen Verpflichtungen be-
stehenden Passiven der Gesellschaften sind hier unberücksichtigt geblieben.
Hinsichtlich der Aktiven ist entsprechend verfahren worden, insofern nur
die in der Hauptsache zur Deckung der Reserven dienenden festen Kapital-
anlagen in den Bereich der Untersuchung gezogen worden sind, dagegen
die in Kassenbestand, Inventar, Kautionsdarlehen und sonstigen kleinen
Vermögensteilen bestehenden Aktiven, ferner die Aktivforderungen aus-
geschieden wurden. Diese Posten sind verhältnismäßig geringfügig und
haben ihrem Umfang, zum Teil auch ihrer Natur nach keine Bedeutung
für die Spartätigkeit der Unternehmungen.

Anwachsen der Anlagen.

Die Kapitalbestände, die zur Deckung der Reserven dienen, müssen
natürlich mit diesen wachsen; sie nahmen zu (in Millionen Mark):

Tabelle 22.

1903	1904	1905	1906	1907	1908	1909

um 235	245	231	244	248	207	266.

Die hier dargestellte jährliche Zunahme der Kapitalanlagen ist ab-
gesehen vom Jahr 1908 größer als die der Reserven. Der Grund dafür
liegt darin, daß aus den Gewinn- und Verlustrechnungen die lediglich
für das Lebensversicherungsgeschäft in Betracht kommenden Rücklagen
entnommen werden konnten, während die Bilanzen, aus denen das
Wachstum der Kapitalanlagen festzustellen war, sich auch auf das andere
von einigen Lebensversicherungsgefellschaften betriebene Geschäft beziehen-
Eine Trennung der Anlagen nach den verschiedenen Geschäftszweigen ist
nicht möglich. Im Jahre 1908 sind die Rücklagen in der Lebens-
versicherung größer, als die Zunahme der festen Kapitalanlagen beträgt-
        <pb n="54" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	5g

Der darin liegende scheinbare Widerspruch findet dadurch seine Erklärung,
daß im gleichen Jahre die sonstigen Aktivforderungen der Gesellschaften
eine erhebliche Zunahme aufweisen, und zwar sind an dieser Zunahme
hauptsächlich die Bankguthaben beteiligt. Während diese sich allmählich
von 62,3 Mill. Mark Ende 1902 auf 21,4 Mill. Mark Ende 1907
vermindert hatten, schnellten sie Ende 1908 wieder auf 40,9 Mill. Mark
empor, entziehen also in diesem Jahre annähernd 20 Mill. Mark mehr
der Anlegung in festen Kapitalien als im Jahr zuvor. Zur Unter-
haltung größerer, leicht verfügbarer Bankguthaben im Jahr 1908 dürften
die Gesellschaften durch die damalige Spannung auf dem Geldmarkt ver-
anlaßt worden sein.

Über die Höhe und Art der Kapitalanlagen der deutschen Lebens-
versicherungsunternehmungen geben die Zahlen der Tab. 23 (S. 54
bis 55) Auskunft \

Die hier nicht berücksichtigten Aktivforderungen der Gesellschaften
zerfallen in Guthaben bei Bankhäusern und anderen Versicherungs-
unternehmungen, gestundete Prämien, rückständige Zinsen und Mieten
und Ausstände bei Agenten. Den vier letztgenannten Aktivforderungen
kommt im Rahmen dieser Darstellung ein Platz deswegen nicht zu, weil
es sich nicht um ersparte Beträge handelt. Die Guthaben, die aus dem
Berkehr mit anderen Versicherungsunternehmungen, hauptsächlich Rück-
versicherern. herrühren, haben für den allgemeinen Kapitalmarkt gleichfalls
keine Bedeutung. Die Bankhäuser dienen den Gesellschaften als Sammel-
stellen der Prämien- und Zinseneinnahmen; die angesammelten Beträge
bleiben aber nur vorübergehend bei den Banken und werden in der
Regel sehr schnell ihrer vorläufig endgültigen Bestimmung, der Anlage
ku festen Kapitalien, zugeführt; der kleinere Teil dient zur Regelung ein-
getretener Schadenfälle. Auch die Bankguthaben sind daher hier aus der
Betrachtung ausgeschieden worden.

Es ist bereits erwähnt worden, daß die Bilanzen der deutschen
stebensversicherungsunternehmungen stets deren gesamtes Geschält umfassen,
stch also, wenn die Unternehmungen ihre Tätigkeit auch auf andere Ver-
stcherungszweige ausgedehnt haben, nicht auf das Lebensversicherungs-
geschäft beschränken. Neben letzterem betrieben im Jahre 1909 zwei die
Unfall-, Haftpflicht-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Transportversicherung,
"ne die Unfall-, Haftpflicht-, Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung,

1 Die oberen Zahlen in jeder Spalte geben die Kapitalanlagen ohne die An-
lagen der Versicherungseinrichtungen der größeren Berufsvereinignngen, die unteren
geben sie mit den letzteren an.
        <pb n="55" />
        ﻿54

I. Geschäftliche Versicherung.

Tabelle 23.

Jahr		Kapitalanlagen  insgesamt	Grundbesitz	Hypotheken	Darlehen an öffent- liche Körperschaften
		Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
1		2	3	4	5
1902 &lt;		2712 487 460	66 425 751	2293 180 905	Im Betrag der Wert-
		2788 748 982	66 533 851	2313 263 904	papiere enthalten
1903.		2936 420 573	66 772 670	2497 408 122	desgl.
		2974 181 825	67 246 763	2528 847 214	
1904.		3176 027 589	69 865 497	2705 073 644	desgl.
		3219 054 492	70116 086	2741 332 432	
1905.	s	3402117 502	70 867 931	2909 727 982	desgl.
		3450 545 580	71634 073	2950 857 526	
1906.	s	8640 806 827	75 325 278	3120 011698	desgl.
		3694 395 218	76 234 764	3166 454 641	
1907	s	3882 164 488	81354 845	3302 944 895	113 152 301
		8942 842 269	82 870 388	3354 879 898	113 262 301
1908.		4083 794 432	83 830 456	3464 098113	123 919 660
		4149 740 290	84 596 801	3520 099 910	124 969 660
1909	s	4343 048 947	86 045 351	3662 737 883	146 305 806
		4415 797 050	86 826 010	3723 116 387	148421 102

zehn die Unfall- und Haftpflichtversicherung und eine die Unfall-
versicherung. Die Zahlen der Tabelle 23 erstrecken sich auch auf die
Kapitalanlagen, die zur Deckung der aus dem Betrieb dieser. Geschäfts-
zweige herrührenden Verbindlichkeiten dienen. Die Anlagen von zwei
Gesellschaften dagegen, deren Hauptbetrieb nicht das Lebensversicherungs-
geschäft ist, sind völlig außer acht gelassen, also auch soweit sie die
Erfüllung der aus dem Lebensversicherungsgeschäft herrührenden Ver-
pflichtungen zu sichern bestimmt sind. Trotz dieser Abweichungen, die
richtigzustellen das vorhandene statistische Material nicht ausreicht, gibt
die Tabelle im wesentlichen das für die Lebensversicherung zutreffende
Bild wieder, in deren Natur es begründet liegt, daß ihre Träger ungleich
höhere Kapitalbcstände halten müssen als die Träger aller anderen
Versicherungsarten fl

' Die festen Kapitalanlagen, die nenn deutsche, im Hauptbetrieb Unfall- und
Haftpflichtversicherungen abschließende Anstalten im Jahre 1909 auszuweisen hatten,
betrugen beispielsweise nur 159 142 731 Mk. oder 3,6 °/o der Anlagen der Leben--
Versicherungsunternehmungen im gleichen Jahr.

R. Mueller und E. Mittcrmüller, Lebensversicherung.

55

Tabelle 23 (Fortsetzung).

Darlehen auf Wertpapiere  Mk.	Wertpapiere  Mk.	Policen-  darlehen  Mk.	Wechsel  Mk.	Sonstige  Anlagen  Mk.
6	7	8	9	10
2 599 839	159 929 259	186 120 180	4 142 678	88 848
2 599 839	165 942 455	186 177 407	4 142 678	88 848
1 619 806	165 965 466	200 098 786	4 547 244	8 479
1 619 806	171734 922	200 177 397	4 547 244	8 479
1 428 800	18! 723 061	214 208 122	4 228 565	
l 428 800	187 548 970	214 399 639	4 228 565	
1 148 872	188 595 764	227 259 398	4 517 555	
1 148 872	194 726 281	227 661 273	4 517 555	
897 177	195 650 222	244577 243	3 845 209	
897 177	201 818 942	245 149 485	3 845 209	
1 123 488	103 856 930	273 650 674	6 081355	
l 156 799	110 138 839	274452 689	6 081 355		
2 090 088	104 785 168	299 994 774	5 076 173	
2 090 088	111885 564	301 022 594	5 076 173	
2 636 379	121 048 276	316 806 586	7 473 666	
2 636 379	129 310 274	318 013 232	7 473 666	—

Von je 1000 Mk. Kapitalanlagen einschließlich der der Versicherungs-
einrichtungen der größeren Berufsvereiuigungen kamen auf:

Tabelle 24.

Jahr	Grund-  besitz  Mk.	Hypo-  theken  Mk.	Darlehen an öffentliche Körper- schaften  Mk.	Darlehen auf Wert- papiere  Mk.	Wert-  papiere  Mk.	Policen-  darlehen  Mk.	Wechsel  Mk.
1	2	3	4	5	6	7	8
1902	24	845		1	61	68	1
1903	23	850	—	1	58	67	1
1904	22	852	—	—	58	67	1
1905	21	855	—	—	57	66	1
1906	21	857	—	—	55	66	1
1907	21	851	29	—	28	70	1
1908	20	848	30	1	27	73	l
1909	20	843	34	—	29	72	2

Kommunaldarlehen.

Das im Jahre 1907 zu beobachtende starke Sinken des Anteils der
Wertpapiere am Gesamtbestand ist auf die damals vorgenommene
        <pb n="56" />
        ﻿56	I. Geschäftliche Versicherung.

Tabelle

Die Art und der Betrag der im Besitz der deutschen

Papiere

			Inländische				
Jahr		Gesamt-  summe	Deutsche  Reichs-  anleihe	Preußische  Staats-  anleihen	Sonstige  Staats-  anleihen	Staatlich  garantierte  Anleihen	Kommunal-  anleihen
		MI.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
1		2	3	4	5	6	7
1902	s	161 539 508	5 290 500	19 582 300	14431 864	1 892 500	87 198 568
		165 902 308	6 398 800	20 352 800	15 124 364	1 892 500	88 545 868
1903'		169 411 953	5 601 500	18 968 650	14 279 214	1 763 840	96 638 913
		175 256 653	6 749 800	19 616 400	15 304 014	1 763 840	97 783 218
1904		185 795 912	5 809 600	19 466 550	19 469 500	1 698 500	101018252
		191 734 562	6 885 400	20 147 300	20410 800	1 698 500	102 667 952
1905.		192 794 067	9 126 900	20 417 800	19 532 615	1593800	99 362 632
		199 061 517	10 380 700	21 088 350	20 715 915	1 593 800	101 264 432
1906.		200 018 098	10 128 600	19 788150	19 164 544	1 575 200	106 013 947
		206 444348	11 667 400	20 357 800	20 367 844	1 575 200	107 956 847
1907.		112 338 195'	10 371 700	21 014 250	18858 880	1 552 100	14 954 924'
		119 073 545	11 781 700	21 771 800	19 711 680	1 552100	17 297 324
1908.		112 075 057	9 787 550	21514 750	19 239 344	1 229 900	13 611400
		119 537 207	11 137 550	22 881600	20 092 144	1 230 200	15 935 100
1909.		127 859 420	15 095 000	25 829 650	21 701 300	900 700	13 833 800
		136 530 170	16 773 000	27 229 400	22 765 600	901 000	16 562 900

Trennung von Wertpapieren und Darlehen an öffentliche Körperschaften
gegen Schuldverschreibungen zurückzuführen. Die Wertpapiere und diese
Darlehen haben zusammen in den Jahren 1907, 1908 und 1909 einen
ungefähr gleich hohen Anteil an den gesamten Kapitalanlagen wie in
den Vorjahren. Das letzte Beobachtungsjahr weist eine Steigerung auf,
die für die Wertpapiere allein 2, für die Kommunaldarlehen allein
4 pro Mille ausmacht. Die letzteren haben sich erst in neuerer Zeit zu
einer bevorzugten Anlage entwickelt. Im Jahre 1905 waren nur neun
Aktien- und Gegenseitigkeitsgesellschaften vorhanden, die Kommunal-
darlehen gewährt hatten. Fast die Hälfte der Darlehnssumme entfiel
damals auf eine einzige Anstalt. Im Jahre 1909 finden wir, abgesehen
von den Versicherungseiurichtungen von Berufsvereinigungen, 16 Unter-
nehmungen, die mit Kommunen zum Teil erhebliche Kreditgeschäfte
abgeschlossen hatten.

1 In den Statistiken des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung
wurden bis 1906 einschließlich die gegen Schuldverschreibungen gewährten Darlehen
an kommunale Körperschaften unter den Wertpapieren ausgeführt.

R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.

57

25.

Lebensversicherungsunternehmungen befindlichen Wert-
hen n w e r t) *.

Wertpapiere				Ausländische Wertpapiere		
Pfandbriefe und Kommuual- oblkgationen  der Hypotheken-	sonstiger  banken	Anstalten  Mk.	!	Mk.		Sonstige  Schuldver-  schreibungen  Mk.	Aktien  Mk.	Staatliche und kommunale Anleihen  Mk.	Sonstige  Schuldver-  schreibungen  Mk.	Aktien  Mk.
8	9	10	ii	12	13	14
4 681339	7 383 650	600 500	7 500	19 506 487	114300	850 000
5 091 739	8 516 650	600 500	25 500	19 506 487	114 300	850 000
4 131 200	7 049 775	154 000	—	19 309 561	665 300	850 000
4 960 250	7 945 975	288 500	19 800	19 309 561	665 300	850 000
8 568 000	7 085 625	154 000	—	21013 985	661 900	850 000
9 199 900	7 940 525	256 500	1 800	21013 985	661900	850 000
12 123 200	7 343 525	249 500	—	21 961 670	232 425	850 000
12 626 600	8 092 925	249 500	1800	21 965 070	232 425	850 000
11606100	7 107 525	177 700	—	23 899 907	282 425	374000
11968 100	7 861 925	177 700	1800	23 903 307	232 425	874 000
11365 800	6 721 425	176 050	—	26 506 691	442425	374 000
12 075 800	7 352 325	176 050	1800	26 536 591	442 425	374 000
10 560 800	7 070 425	269 800	—	27 969 838	447 750	374 000
11319 300	7 831 825	288 200	1800	27 998 238	447 750	374 006
12 198 800	7 715 925	242 000	—	29 441 620	526 625	374 000
12 967 800	8 697 625	260 400	1800	29 470 020	526 625	374 000

Wertpapiere.

Die zahlreichen Erörterungen, die sich in den letzten Jahren an den
Tiefstand des Kurses der deutschen Staatspapiere knüpften, haben auch
i&gt;ie Kapitalanlagen der deutschen Versicherungsunternehmungen in ihren
Bereich gezogen. Von den Vertretern der Ansicht, daß eine durch Zwangs-
Maßregeln herbeigeführte, von einzelnen kapitalkräftigen Gliedern der
Volkswirtschaft ausgehende erhöhte Nachfrage auf dem Markt der Staats-
anleihen deren Kurs dauernd steigern könne, ist wiederholt die Forderung
schoben worden, daß die Versicherungsunternehmungen zu Zwangsanlagen
herangezogen werden. Betroffen würden von der gewünschten gesetzlichen
Acaßnahme in erster Linie die Lebensversicherungsgesellschaften. Deren

1 Die oberen Zahlen in jeder Spalte geben die Wertpapiere ohne die im Be-
der Versicherungseinrichtungen der größeren Bcrussvereinigungen befindlichen, die
toteren die mit den letzteren an. — Die Gesamtsummen der Wertpapiere stimmen
"'0 den in der Tabelle 23 ausgeführten Beträgen nicht überein, weil die Wert-
papiere hier mit ihrem Nennwert, dort mit dem Buchwert erscheinen.
        <pb n="57" />
        ﻿58

I. Geschäftliche Versicherung.

Anlagen' in Wertpapieren verteilen sich im einzelnen, wie aus Tab. 25
(S. 56—57) ersichtlich ist.

Etwa die Hälfte der Wertpapiere entfällt aus deutsche Staatspapiere.
Ihr Anteil an der Summe aller Kapitalanlagen betrug:

Tabelle 26.

	ohne	mit
Jahr	den im Besitz der Bersicherungseinrichtungen von Be-	
	rufsvereiliigungen befindlichen Staatspapieren	
1	2	3
1902 		1,45	1,53
1903 		1,82	1,40
1904 		1,41	1,47
1905 		1,44	1,51
1906 		1,35	1,42
1907 		1,29	1,35
1908 		1,24	1,30
1909 		1,44	1,51

Mit Einbeziehung der Staatspapierbestände der Versicherungs-
einrichtungen der größeren Berufsvereinigungen ist der Prozentsatz höher,
ein Beweis dafür, daß diese Versicherungseinrichtungen Staatspapier-
bestände in verhältnismäßig weiterem Umfang halten als die Aktien-
und Gegenseitigkeitsgesellschaften. Das erklärt sich damit, daß den Vor-
ständen dieser Versicherungseinrichtungen vielfach die nötige Kenntnis im
Hypothekengeschäft fehlt, und daß sie aus diesem Grunde mehr der in
leichterer Weise zu bewerkstelligenden, wenn auch weniger rentabeln
Anlage in Staatspapieren zuneigen.

Die Wertpapieranlagen der deutschen Lebensversicherungsunter-
nehmungen enthalten ein ihre Spartätigkeit hemmendes Moment. Denn
seit Jahren erwachsen aus Kursrückgängen, an denen besonders die
Staatspapiere beteiligt sind, nicht unerhebliche Verluste. Sie betrugen
in der beobachteten Periode 6 229 551 Mk. und nach Abzug der Kurs-
gewinne 4 236 431 Mk., ein im Vergleich zu den niedrigen Beständen
an Wertpapieren sehr stattlicher Betrag.

Hypotheken.

Die Lebensversicherungsunternehmungen müssen in ihrer Tätigkeit
als Sparer naturgemäß darauf bedacht sein, die Anlagen zu wählen, dic
den besonderen Bedürfnissen des Lebensversicherungsbetriebs genau an-
        <pb n="58" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüllcr, Lebensversicherung.	59

gepaßt sind und gleichzeitig eine möglichst schnelle und sichere Vermehrung
des Vermögens bewirken. Diesen Erfordernissen entsprechen unter unseren
heutigen Verhältnissen am besten die Hypothekendarlehen. Spricht für sie
die von ihnen gebotene hohe Rentabilität und Sicherheit, und haben sie vor
allem auch den Vorzug vor den Wertpapieren, daß sie, nach sorgfältiger
Prüfung an erste Stelle gegeben, im allgemeinen Kapitalverluste ausschließen,
so bildet anderseits ihre meist bedungene längere Unkündbarkeit kein Hindernis
für ihre Bevorzugung. Denn sie dienen zur Gewährleistung der Erfüllung
von Verpflichtungen, die gleichfalls in meist sehr lange laufenden Verträgen
festgelegt sind. Außerdem sind die Ablauftermine der Hypotheken auf
die einzelnen Jahre ziemlich gleichmäßig verteilt, so daß es möglich ist,
aus zurückfließenden Hypothekengeldern Mittel zur Bestreitung der laufen-
den Ausgaben zu entnehmen. Dazu werden aber die Gesellschaften nur
selten genötigt sein; denn bei dem wachsenden Geschäft mit alljährlich
steigenden Einnahmen ist es ihnen ein leichtes, aus den laufenden Ein-
nahmen die Schadenzahlungen und Kosten der Verwaltung zu bestreiten.
Aus diesen Gründen erklärt es sich, daß die Hypotheken unter den
Kapitalanlagen eine so hervorragende Stelle einnehmen.

Leider läßt sich auch bezüglich der Hypotheken eine Trennung
zwischen Lebensversicherung und einigen anderen gleichzeitig betriebenen
Versicherungszweigen nicht vornehmen. Es gilt für sie das, was bereits
allgemein für die Kapitalanlagen gesagt worden ist. Auch die Hypotheken-
anlagen, die von den int Hauptbetrieb Unfall- und Haftpflichtversicherungen
abschließenden Gesellschaften bewerkstelligt wurden, sind in den nach-
folgenden Ausstellungen enthalten. Für die Unfall- und Haftpflicht-
versicherung ist ebenso wie für die Lebensversicherung die Führung von
Präinicnreserveregistern sowie die Einreichung von Verzeichnissen der
jährlichen Neubcleihungen vorgeschrieben. In den Geschäftsberichten des
Aufsichtsamts werden die Hypotheken der dieser Vorschrift unterliegenden
Unternehmungen gemeinsam behandelt. Es ist bereits darauf hingewiesen
worden, daß es sich bei den Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten
vur um verhältnismäßig geringe Beträge handelt.

Der Bestand an Hypotheken ist bis jetzt zweimal seitens des Kaiser-
lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung einer statistischen Untersuchung
Unterzogen worden. Sie wurde jedesmal aus die ins Prämienreserve-
vegister eingetragenen Hypotheken, die sogenannten Deckungshypotheken,
^schränkt, anderseits auf die in Deutschland arbeitenden ausländischen
Anstalten ausgedehnt. Die Deckungshypotheken betrugen bei den inlän-
dischen ein Prämicnreserveregister führenden Versichcrungsunternehmungen,
        <pb n="59" />
        ﻿60

I. Geschäftliche Versicherung.

deren es im Jahre 1907 76, 1909 78 gab, in den genannten Jahren.
91,1 und 90,6 o/o des gesamten Hypothekenbestandes. Von den im
deutschen Geschäft vorhandenen Deckungshypotheken entfielen:

Tabelle 271.

1907

auf

51 große deutsche Gesellschaften........51696 Darlehen mit 3 114 870 000 Mk.

25 Sterbe- und Pensionskassen........... 1479	„	„	72 024 000	„

15 ausländische Gesellschaften.......... 590	„______„	116 022 000	„

91 Unternehmungen....................... 33 765 Darlehen mit 3 302 916 000 Mk.

1909

auf

51 große deutsche Gesellschaften........ 34 144 Darlehen mit 3 461823 000 Mk..

27 Sterbe- und Pensionskafsen............... 1548	„	„	83 830 000	„

14 ausländische Gesellschaften.............. 696	„______„	134 413 000	„

92 Unternehmungen.................. 36 388 Darlehen mit 3 680 066 000 Mk..

Es lasteten:

Tabelle 28.

aus	1907
1	2
landwirtschaftl. Grundstücken . städtischen Grundstücken . . .	790 Darlehen mit 48 722 000 Mk. ^	1,5»/»  82 975	„	„ 3 254 194 000 „ = 98,5 °/»
Zusammen		33 765 Darlehen mit 3 302 916 000 Mk. — 100 "/»
aus	1909
1	2
landwirtschaftl. Grundstücken . städtischen Grundstücken . . .	652 Darlehen mit 42 165 000 Mk. —	1,1 »/«•  35 736	„	„ 3 637 901000 „ = 98,9°/»
Zusammen	  Die Verteilung der	86 388 Darlehen mit 3 680 066 000 Mk. -- 100 °A&gt;  Deckungshypotheken nach Landesgebieten ge»

staltete sich in folgender Weise:

1 Die Angaben der Tabellen 27—33 einschließlich und 35 sind den Geschüsts»
berichten des Kaiserlichen Auffichtsamts entnommen, die alljährlich im Augustheft
seiner Veröffentlichungen erscheinen.
        <pb n="60" />
        ﻿R. Mueller und E. Ntittermüller, Lebensversicherung.

61

Tabelle 29.

Örtliche Lage		1907		1909		
	Zahl	Betrag in 1000 Mk.	in % des Betrags	Zahl	Betrag in 1000 Mk.	in o/o des Betrags
1	2	3	4	5	6	7
Berlin		6 674	1 227 340	37,2	6 877	1 297 577	35,3
Vororte von Berlin .	3 782	654 898	19,8	4 465	821 108	22,3
Berlin und Vororte .	10 456	1 882 238	57,0	11342	2118 685	57,6
Sonstiges Preussen. .	12 476	837 406	25,3	13 262	908 898	24,7
Bayern		1407	109 104	3,3	1475	115 726	8,1
Sachsen		2 282	198983	6,0	2 384	217 840	5,9
Württemberg ....	2 643	112 040	3,4	2 924	128 974	3,5
Baden		1353	70842	2,1	1 544	83 966	2,3
Hessen		494	15017	0,5	492	15 724	0.4
Hansestädte		2 090	48810	1,5	2 375	60 642	1,7
Sonstiges Deutschland	564	28 476	0,9	590	30111	0,8
Zusammen		33 765	3 302 916	100,0	36 388	3 680066	100,0

Seit 1905 läßt sich auch verfolgen, welche Summen die Anstalten
alljährlich auf dem Hypothekenmarkt unterbringen. Darüber gibt die
Tab. 30 auf S. 62—63 Aufschluß.

Die Angaben in Tab. 30 (S. 62—63) beziehen sich auf das gesamte
Hhpothekengeschäft; die neu erworbenen Hypothekenforderungen, die nicht
Mr Deckung der Prämienreserve dienen, sind also auch darin enthalten.

Die städtischen Neubeleihungen verteilten sich, wie sich aus Tab. 31
&lt;S. 62—63) ergibt.

Die Verteilung sowohl der Hypothekenbestände als auch der jähr-
lichen Neuausleihungen zeigt, daß die Vermögen der Lebensversicherungs-
Unternehmungen als Quelle des ländlichen Realkredits in nur geringem
Maße in Betracht kommen. Diese Erscheinung ist in erster Linie auf
die wachsende Schwierigkeit zurückzuführen, mit den landschaftlichen Kredit-
instituten zu konkurrieren, die den ländlichen Hypothekenmarkt fast völlig
beherrschen. Ein weiterer Grund liegt daneben in den besonderen
Schwierigkeiten des ländlichen Beleihungswesens. Der Boden- und der
Ertragswert landwirtschaftlicher Grundstücke lassen sich nicht so leicht
feststellen als die Werte der städtischen Baugrundstücke; für die ersteren
ist zur Feststellung des Beleihungswertes die Kenntnis des Zustandes
ber Bewirtschaftung, des toten und lebenden Inventars, ferner der Lage
ber Gebäude zu den bewirtschafteten Flächen unentbehrlich; sie erfordern
        <pb n="61" />
        ﻿62

I. Geschäftliche Versicherung.
Tabelle 30.

Jahr	Insgesamt		Davon ent-			
			ländliche		städtische	
			Darlehen			
	Zahl	Betrag  Mk.	Zahl	Betrag  Mk.	Zahl	Betrag  Mk.
1	2	3	4	5	6	7
1905	3316	341 216 000	57	3 159 OOO	3259	338 057 OOO
1906	3445	357 382 000	36	1 437 OOO	3409	355 945 OOO
1907	2787	302 699 000	27	1 044 OOO	2760	301 655 OOO
1908	2604	281 048 000	24	1 086 OOO	2580	279 962 OOO
1909	3111	341 105 000	24	2 031 OOO	3087	339 074 OOO
1910	3336	385 995 000	33	1 954 OOO	3303	384 041 OOO

Tabelle 31.

	1905			1906			1907		
	Zahl	Betrag in 1000 Mk	1	Zahl	Betrag i» 1000 Mk.	^»8, £t 2	Zahl	Betrag in 1000 Mk.	g,  cjSjÜ
Berlin ..... Vororte v. Berlin	|ll24	209 248	—	|ll69	223 576	—	} 913	186 194	—
Berlin u. Vororte  Sonstiges Preußen  Bayern	  Sachsen	  Württemberg. ■ •  Baden	  Hessen	  Hansestädte . . . Sonst. Deutschland	1124  1017  97  150  365  157  38  248  48	209 248  71 459  7	563 11 036 14 511  6 982 915  8	501 2 384	61,9  21,1  2,2  3.3  4.3 2,1 0,3 2,5 0,7	1169  1153  101  149  362  135  86  225  56	223 576  74 540 8 361 9819 14 885 6 282  1	117 8 624  2	946	62,8  20,9  2,4  2,8  4,2  1,8  0,3  2,4  0,8	913  887  60  103  310  142  30  257  35	186 194  64 165 3912 11735 13 395 6 668 721 8 884 2013	61,7  21,3  1.3 3,9  4.4 2,2 0,2 3,0 0.7
Ges. Deutschland .	3239	332 599	98,4	3386(350 150		98,4	27371297 687		98,7
Ausland ....	20	5 458	1,6	23	5 795		1,6	23	3 968	1.3
Insgesamt....	3259 338 057		100,0	3409	355 945	100,0	2760 301 655		100,0

also wesentlich eingehendere Feststellungen zur Erlangung eines sicheren
Urteils. Es liegen für die erwähnte Erscheinung aber noch tiesere Ur-
sachen vor. Landgüter sind in viel höherem Maße als städtische Grund-
stücke der Gefahr der Entwertung ausgesetzt und können somit den
Hypothekengläubigern viel eher Verluste verursachen. Denn der Wert

R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.
Tabelle 30 (Fortsetzung).

63

falle» auf

deutsche Gesellschaften, Sterbe- und Pensionskassen			ausländische Gesellschaften		
Zahl der Gesell- schaften und Kassen	Zahl	Betrag  Mk.	Zahl der Gesellsch.	Zahl	Betrag  Mk.
8	9	IO	ii	12	13
58 4- 24 — 82	3196	320 820 OOO	8	120	20 396 OOO
55 -f- 25 ----- 78	3320	333 3OO OOO	9	125	24 082 OOO
54 + 29 = 83	2676	280 517 OOO	10	111	22 182 000
53 + 35 = 88	2506	261466 OOO	11	98	19 582 OOO
52 + 37 = 89	3024	325 891 OOO	11	87	15 214 OOO
54 + 44 = 98	3233	368 688 OOO	11	103	17 307 OOO

Tabelle 31 (Fortsetzung).

	1908			1909		1910		
Zahl	Betrag In	o'K cn		Betrag in	^©1		Betrag in	© ©  ° S? «
	1000 Mk.	**"*.»•&amp;		1000 Mk.	e L §		1000 Mk.	■5 g 2
295	67 946	24,3	367	80 183	23,6	412	99 861	26,0
443	97 525	34,8	554	118 595	35,0	658	186 514	35,6
738	165 471	59,1	921	198 778	58,6	1070	236 375	61,6
735	50 359	18,0	1011	66 930	19,8	1058	73 823	19,2
54	3 881	1,4	93	5 749	1,7	132	8 200	2,1
121	16 765	6,0	136	15 953	4,7	137	15 542	4,1
374	13 957	5,0	398	16187	4,8	440	17 674	4,6
147	7 504	2,7	165	9 659	2,9	142	8 852	2,3
16	447	0,1	16	446	0,1	29	908	0,2
307	12 234	4,4	225	10 615	3,1	209	11426	3,0
60	2 034	0,7	52	2 080	0,6	45	1540	0.4
2552	272 652	97,4	3017	826 397	96,3	3262	374 340	97,5
28	7 310	2,6	70	12 677	3,7	41	9 701	2,5
2580	279 962	100,0	3087	339 074	100,0	3303	384 041	100,0

eines Landgutes hängt zum guten Teil von der persönlichen Tüchtigkeit
und Vertrauenswürdigkeit des Besitzers oder Bewirtschafters ab, während
^ei städtischen Grundstücken das persönliche Moment eine wesentlich ge-
ringere Rolle spielt. Der städtische Baugrund, der infolge der starken
^Mfteigenmgen in den letzten Jahrzehnten den Wert der darauf ruhenden
        <pb n="62" />
        ﻿64

I. Geschäftliche Versicherung.

Gebäude oft weit übertrifft, bedarf als solcher überhaupt keiner Pflege,
ist also einer Entwertung infolge persönlicher Untüchtigkeit nicht aus-
gesetzt. Die Gefahr der Entwertung ländlicher Grundstücke und zwar
nicht nur einzelner, sondern der großen Masse ist ferner in unserer Zoll-
politik begründet. Der Getreidezoll hat den Ertragswert künstlich hinauf-
getrieben; Ermäßigungen oder Wegfall des Zolles würden einen all-
gemeinen Sturz des Preises der viel Getreide bauenden Güter zur Folge
haben. Wenn diese Wahrscheinlichkeit auch für absehbare Zeit nicht groß
ist, so ist ihr doch ein guter Grund für die Zurückhaltung der Gesell-
schaften auf dem ländlichen Hypothekenmarkt zu entnehmen. Diese
Schwierigkeiten und Bedenken lassen sich aber überwinden, und ein
großer Teil der Versicherungsgesellschaften würde gern bereit sein, das
Geschäft in ländlichen Hypotheken mehr zu pflegen, wenn es ihnen nicht
durch die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute mit ihren vorteilhafteren Be-
dingungen, die andere Institute nicht zu bieten imstande sind, unmöglich
gemacht würde. Die Gothaer Lebensversicherungsbank z. B. wird ganz
gegen ihren Willen mehr und mehr vom Markte ländlicher Hypotheken
verdrängt.

Sowohl die für Ende 1907 und 1909 nachgewiesenen Bestände an
Deckungshypotheken als auch die jährlichen Neubeleihungen entfallen der
Summe nach zu fast sechs Zehnteln auf Berlin und seine Vororte. Das
hat verschiedene Gründe. Groß - Berlin hat infolge seiner Größe und
seines unaufhörlichen starken Wachstums unter den deutschen Städten
den größten Bedarf an Hypothekengcldern und den regsten Grundstücks-
und Hypothekenmarkt mit entsprechend hoch entwickelter Beleihungstechnik.
Berlin ist ferner der Sitz zahlreicher, zum Teil großer Lebeusversicherungs-
gesellschaften und mehrerer Versicherungseinrichtungen von Berufsvereini-
gungen, die naturgemäß für die Unterbringung ihrer Hypothekengelder
den von ihnen leicht zu übersehenden und kontrollierenden Berliner Markt
bevorzugen'. Berlin und seine Vororte sind schließlich für Hypotheken-
gclder besonders aufnahmefähig, weil dort die Grundstückspreise eine
außerordentliche Höhe haben. In Berlin sind daher die Beleihungen
im Durchschnitt auch erheblich höher als anderwärts. Die nach Berlin
oder seinen Vororten gegebenen Hypothekendarlehen hatten 1909 eine
durchschnittliche Höhe von 186 800 Mk., während sich der Gesanit-

' 1909 hatten neun Berliner Lebensversichernngsanstalten HypothekenforderungeN
von 1096124 Mk. oder 29,92% des Gesamthypothekcnbestandcs der Aktien- und
Gegenseitigkeitsgesellschaften.
        <pb n="63" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittcrmüller, Lebensversicherung.	§5

durchschnittsbetrag der städtischen Darlehen nur auf 101800 Mk.
belief.

Dieser letztere Durchschnitt läßt erkennen, daß die Lebensversicherungs-
Unternehmungen Hypotheken mittleren Umfangs bevorzugen. Nach Größen-
gruppen geordnet, ergibt der Bestand an Deckungshypotheken folgendes Süb:

Tabelle 32.

	1907						1909	
Größen-		in °/o	Betrag  Mk.	in %		in °/o	Betrag  Mk.	in °/o
gruppen	Zahl	der Dar- lehns-		des  Gesamt-	Zahl	der Dar- lehns-		des  Gesamt-
			zahl		betrags		zahl		betrags
1	2	3	4	5	6	7	8	9
1  bis								
50 000	13 837	40,98	387 573 000	11,73	14 406	39,59	407 901 000	11,08
50 001 bis  100 000	9 139	27,07	671 784 000	20,34	9 928		729 748 000	
						27,28		19,83
100 001								
bis  200 000	7 171	21,24	1 039 500 000	31.48	7 866	21,62	1 147 421 000	31,18
200 001								
bis  500 000	3 278	9,71	951 995 000	28,82	3 800	10,44	1 104 415 000	30,01
500 001								
bis  1000000	315	—,93	213 004 000	6,45	356	0,98	241934 000	.6,58
. über								
.1000000	25	—,07	39 060 000	1,18	82	0,09	48 646 000	1,32
Zus.	33 765	100,—	3 302 916 000	100,—	86 388	100,—	3680066000'	100 —

Bemerkenswert ist, daß im Jahre 1909 die höheren Hypotheken eine
Zunahme gegenüber 1907 erfahren haben. Ob die Tendenz zur Ver-
schiebung nach oben dauernd oder nur vorübergehend ist, läßt sich bei
der kurzen Beobachtungszeit nicht mit Bestimmtheit entscheiden; ersteres
sst jedoch wahrscheinlich, da der Wert des Grund und Bodens noch im
Steigen begriffen ist. Die kleinen Hypotheken bis zum Betrage von
20 000 Mk. machen nur einen verschwindenden Bruchteil des Hypotheken-
öestandcs aus. Viele Gesellschaften beleihen städtische Gebäudegrundstücke
unter einem gewissen Wert — meist ist als untere Grenze ein Wert von

1 In der Statistik des Aufsichtsamts ist einer der addierten Beträge um
1000 Mk. zu niedrig angegeben.

Schriften 137. IV.

5
        <pb n="64" />
        ﻿66

I. Geschäftliche Versicherung.

20 000 Mk. angenommen — grundsätzlich nicht; ferner ist es bei vielen
Anstalten Grundsatz, nicht nach Städten unter einer gewissen Größe aus-
zuleihen. Der Ausschluß kleiner Städte bringt von selbst eine starke
Beschränkung der kleinen Hypotheken mit sich, die dort überwiegend in
Frage kommen. Er schützt ferner die Gesellschaften vor Verlusten, die
sie infolge der ungünstigen Marktlage beliehener Grundstücke erleiden
könnten.

Im Jahre 1909 entfielen von den städtischen Deckungshypotheken:

Tabelle 33.

aus	Zahl	Betrag  in  1000 Mk.	in °/o des Betrags	Durch-  schnitt
1	2	3	4	5
Groß-Berlin und 21 Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern ....	28 387	3 249 429	89,3	114,5
9 Orte mit 150 000 bis 200 000 Ein- wohnern 		1671	126 931	3,5	76,0
12 Orte mit 100000 bis 150000 Ein- wohnern 		1675	94 726	2,6	56,6
45 Orte mit 50 000 bis 100 000 Ein- wohnern 		2 377	113 754	3,1	47,9
94 Orte mit 20 000 bis 50 000 Ein- wohnern 		777	33 181	0,9	42,7
319 Orte bis zu 20 000 Einwohnern	849	19 8K0	0,6	23,4
Zusammen	35 736	3 637 901	100,0	101,8

Welche Beträge die in Deutschland arbeitenden ausländischen Lebens-
versicherungsunternehmungen dem deutschen Realkredit insgesanit zur Ver-
fügung gestellt haben, ist aus den Statistiken des Aufsichtsamts nicht
ersichtlich; dagegen zeigt Tabelle 30, welche Grundstücksbeleihungen sie
seit 1905 jährlich in Deutschland vorgenommen haben. Ihre weiteren
deutschen Anlagen, vor allem in Wertpapieren und Policendarlehen,
lassen sich nicht feststellen. Hinsichtlich der Wertpapiere und der Neu-
beleihungen ist in den Tabellen 25 und 31 bereits angegeben, welche
Beträge die deutschen Gesellschaften dem Auslande zur Verfügung stellen.

Policendarlehen.

Während die beträchtlichen auf Hypotheken ausgeliehenen Summen
fast durchweg produktiven Zwecken dienen, ist von den Policendarlehen, der
dem Umfang nach an zweiter Stelle stehenden Anlageart, anzunehmen.
        <pb n="65" />
        ﻿R. Mueüer und E. Mittermüller, Lebensversicherung.	67

daß sie vorzugsweise der Konsumtion anheimsallen. Die Fälle, in denen
Policendarlehnsbeträge zur Stärkung werbenden Kapitals verwendet
werden, bleiben weit in der Minderzahl, schon aus dem Grunde, weil
dafür nur Versicherungen von solcher Höhe des Rückkansswertes in Be-
tracht kommen, daß mit der Beleihung ein nennenswerter Betrag flüssig
wird. Das trifft aber bei der überwiegenden Mehrheit der für die Be-
leihung fast einzig in Frage kommenden großen Todesfallversicherungen
nicht zu. Die bei der Gothaer Lebensversicherungsbank a. G. im Jahre 1911
entnommenen Darlehen auf Versicherungsscheine betrugen durchschnittlich
1120 Mk.; es ist jedoch zu beachten, daß der Durchschnitt der bei der ge-
nannten Bank versicherten Beträge weit über den allgemeinen deutschen
Durchschnitt hinausgeht, und daß die Bank über einen verhältnismäßig
lehr alten Versicherungsbestand verfügt, zwei Umstände, die bei ihr auf eine
Erhöhung des Durchschnittsbetrags der Policendarlehen wirken, die aber
bei den meisten anderen deutschen Lebensversicheriingsunternehmungen
nicht vorliegen. Der Durchschnitt aller seitens deutscher Lebensversiche-
rungsanstalten gewährten Darlehen auf Versicherungsscheine dürste daher
unter 1000 Mk. zurückbleiben.

Grundbesitz.

Der Grundbesitz der Gesellschaften besteht, abgesehen vom vorüber-
gehenden Besitz im Zwangsversteigerungsverfahren erworbener Grund-
ltücke, in Hausgrundstücken, die zum Betrieb des eigenen Geschäfts be-
llimmt sind. Es kommen hier vor allem die am Sitz der Unternehmungen
destndlichen Verwaltungsgebäude in Betracht; viele Anstalten besitzen
Mch an anderen größeren Plätzen eigene Häuser zur Aufnahme ihrer
dortigen Vertretungen.

Bedeutung der Lebensversicherung für den
Kapitalmarkt.

Es sind, wie die vorstehenden Ausführungen erkennen lassen, be-
deutende Summen, mit denen die Lebensversicherung am deutschen
Kapitalmarkt beteiligt ist. Zwar sind die Beträge, die auf Wertpapiere,
Wechsel und Bankguthaben entfallen, verhältnismäßig so gering, daß
dadurch die Wertpapierkurse, Zinsfuß und Bankdiskont nicht beeinflußt
werden können. Die Höhe der Wertpapier- und Wechselbestände ist aus
Tabelle 23 ersichtlich; die Bankguthaben betrugen Ende der Jahre

5*
        <pb n="66" />
        ﻿1902

1903	1904

I. Geschäftliche Versicherung.
Tabelle 34.

1905	1906	1907	1908

1909

21,4	40,9	45,7 Mill. Mk.

und dürften sich im Laufe der einzelnen Jahre auf ungefähr der gleichen
Höhe gehalten haben.

Die Entlastung des Geldmarktes durch Gewährung der dem Kon-
fumtionskredit dienenden Policendarleheu fällt schon eher ins Gewicht.

Beträge von solchem Umfang, daß durch sie ein nennenswerter
Einfluß im Geldverkehr ausgeübt werden kann, führt aber die Lebens-
versicherung nur dem Hypothekenmarkt zu. Dafür, daß ihr hier eine
nicht zu unterschätzende Bedeutung zukommt, spricht ein Vergleich ihrer
Hypothekenbestände mit denen von zwei anderen wichtigen Quellen des
städtischen Realkredits, den deutschen Hypothekenbanken und preußischen
Sparkassen:

Tabelle 35.

Jahr	Deutsche Hypotheken- banken 1		Preußische Sparkassen		Deutsche Lebensversiche- rungsunternehmungen	
	Zahl der Santen	Hypotheten- bestand in 1000 Mk.	Zahl der Sparkassen	Hypotheken- bestand in Ivoo m.	Zahl der Unter- nehmungen	Hypotheken- bestand in 1000 Mk.
1	2	3	4	5	6	7
1907	38	9 339 609	1639	9 490 730	60	3 354 880
1909 2 (1908)	38	10 327 093	1678	10 001 269	63	3 723 116

Der mitbestimmende Einfluß, den das große Angebot der Lebens-
versicherungsunternehmungen auf die Gestaltung des Hypothekenzinsfußes
ausübt, ist allerdings mit Zahlen nicht meßbar.

Aus der Regelmäßigkeit der vertraglich gesicherten Einnahmen der
Lebensversicherungsgesellschaften ergibt sich eine nur geringen Schwankungen
ausgesetzte Zufuhr zum Kapitalmarkt, die nach den Ergebnissen der letzten
Jahre für die nächste Zeit auf 900 Millionen bis eine Milliarde Mark in vier-
jährigen Perioden geschätzt werden kann. Wie die Einnahmen, so weist
auch die Zufuhr eine steigende Richtung auf, die allerdings in Zeiten
wirtschaftlichen Niedergangs unterbrochen wird. Bis zu welcher Höhe
die Steigerung schließlich führen wird, und wann sie ein Ende erreicht,

* Die Kommunaldarlehen sind abgesetzt.

2 Die für die Lebensversicherungsanstalten und Hypothekenbanken angegebenen
Zahlen gelten für Ende 1909, die für die Sparkassen angegebenen Zahlen für Ende 1908-
        <pb n="67" />
        ﻿R. Mueller und E. Mittermüller, Lebensversicherung.

ist nicht abzusehen. Prophezeiungen hierüber sind ein mißlich Ding.
Es liegen die Verhältnisse bei der privaten Lebensversicherung doch
wesentlich anders als z. B. bei der Sozialversicherung, die mit ihrer ge-
schlossenen Zahl von Vermögensträgern und ihrem auf Zwangsversicherung
aufgebauten System Zu- und Abgang der Versicherten und damit auch
die finanzielle Entwicklung mit annähernder Sicherheit voraussehen kann.
Die private Versicherung dagegen ist von der wirtschaftlichen Konjunktur,
vom Entstehen neuer Konkurrenzen (z. B. Angestelltenversicherung) und
anderen in dunkler Zukunft liegenden Umständen in hohem Maße ab-
hängig. Für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre wird man aber
auch in der privaten Lebensversicherung mit einigermaßen verläßlichen
Zahlen rechnen können.

Nimmt man einen jährlichen Vermögenszuwachs von 230 Mill. Mk.
an, so werden die Kapitalbestände Ende 1922 auf ca. 71/3 Milliarden Mk.
angewachsen sein. Auf Hypotheken werden hiervon etwas über
6 Milliarden Mk. entfallen. Es ist dabei mit einem Jahresznwachs
von 190 Mill. Mk. gerechnet, und dieser Durchschnittssah absichtlich
niedrig gegriffen, weil sich die Vergrößerung der Hypothekenbestände an-
scheinend etwas verlangsamt. Der jährliche Zuwachs an Wertpapieren
und Darlehen an Kommunen ist sehr wechselnd. Veranschlagt man ihn
auf durchschnittlich 151/« Mill. Mk., was den Zahlen der Jahre 1902
bis 1909 entspricht, so gelangt man für das Ende des Jahres 1922 auf
etwa 470 Mill. Mk. Die Policendarlehen werden sich bei Annahme eines
Durchschnittszuwachses von 20 Mill. Mk. an jenem Zeitpunkt auf
etwa 575 Mill. Mk. belaufen. Der Wert des Grundbesitzes vermehrt
sich, da der Bedarf der Gesellschaften an Geschäftsgrundstücken im wesent-
lichen gedeckt ist und andere Grundstücke nicht erworben zu werden
Pflegen, fast nur durch den Wertzuwachs, und dieser kommt meist in den
Bilanzen nicht zum Ausdruck, sondern bildet stille Reserven. Legt man
gleichwohl die in Tab. 23 Spalte 3 aufgeführten Zahlen und die daraus
sich ergebende durchschnittliche Jahresvermehrung zugrunde, so kann man
Tür das Ende des Jahres 1922 den Bilanzwert des Grundbesitzes aus
etwa 120 Mill. Mk. schätzen.

Mit gewaltigen Summen kann die deutsche Volkswirtschaft dank der
Spartätigkeit der privaten Versicherungsunternehmungen jetzt und in Zu-
kunft rechnen. Mögen die Kapitalien stets so angelegt und verwaltet
werden, daß nicht nur die an der Lebensversicherung interessierten Kreise,
sondern auch die Allgemeinheit daraus den richtigen Nutzen zieht!
        <pb n="68" />
        ﻿2.	Feuerversicherung und andere Sachschaden-
versicherungszweige.

Von

Dr. S. Wertheimer-München.

&lt;—-T

Wenn ich, der Aufforderung des Herausgebers folgend, für die vor-
liegenden Untersuchungen die Bearbeitung der Feuerversicherung und
einiger anderer Schadenversicherungszweige übernahm, so verkannte ich
nicht die Schwierigkeiten, welche der Lösung der gestellten Aufgaben ent-
gegenstehen. Wenn auch die Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichts-
amtes für Privatversicherung einen großen Teil des Materials in zu-
berlässiger und übersichtlicher Darstellung enthalten, so konnten doch nicht
alle zum Gegenstände der Untersuchung gemachten Fragen mit dem dort
Gebotenen beantwortet werden. Vielfach mußten die statistischen Zusammen-
stellungen von Wallmann, Jranyi und anderen herangezogen oder die
Geschäftsberichte von Gesellschaften zu Hilfe genommen werden. Manch-
mal allerdings mußte ich nach eingehender Prüfung des mir zur Ver-
fügung stehenden Materials mich mit der Feststellung begnügen, daß
eine Frage zurzeit nicht oder wenigstens nicht ohne sehr große Schwierig-
keiten und Kosten präzis gelöst werden kann. Nur soweit es die Grund-
sätze einer wahrheitsgetreuen Statistik zulassen, habe ich in solchen Fällen
unter Angabe des Sachverhaltes zu Schätzungen meine Zuflucht genommen,
die meines Erachtens bei derartigen Untersuchungen nur eine untergeordnete
Bedeutung haben dürfen. Wo mir dieser Weg nicht angängig erschien,
habe ich es lieber bei einem non ligust bewenden lassen. Namentlich der
Ginfluß der Rückversicherung läßt sich nicht bis in alle Einzelheiten aufdecken.

I.	Feuerversicherung.

Was den mir überwiesenen Hauptzweig, die Feuerversicherung an-
fügt, so mußte ich bei den schwankenden Ergebnissen dieses Versicherungs-
zweiges meinen Untersuchungen einen größeren Zeitraum zugrunde legen.
        <pb n="69" />
        ﻿72

I. Geschäftliche Versicherung.

Ich habe die letzten fünf Jahre gewählt, für welche zur Zeit der Be-
arbeitung die endgültigen Ergebnisse vom Aufsichtsamt veröffentlicht waren,
das sind die Jahre 1905 bis 1909 und nur. soweit besonderes Interesse
an Vergleichen mit früheren Ergebnissen besteht, auch diese herangezogen.

Schon die erste Frage, die nach dem Gesamtbeträge, der auf dem
Wege der privaten Feuerversicherung gesammelt wird, läßt sich nicht mit
der gewünschten Vollständigkeit beantworten, da es keine Veröffentlichungen
gibt, die auch die Ergebnisse der zahlreichen kleinen, der Landesaufsicht
unterstehenden Versicherungsvereine aus Gegenseitigkeit umfassen. Das
Kaiserliche Aufsichtsamt mußte sich in seiner Darstellung der „Entwicklung
des Privatversicherungswesens unter Reichsaufsicht in dem Jahrfünft
1902 bis 1906" mit der Feststellung begnügen, daß Angaben über diese
Vereine nicht vorliegen, daß sie aber, soviel bekannt, trotz ihrer großen
Zahl in ihrer Gesamtheit doch nur einen verhältnismäßig kleinen Ver-
sicherungsbestand haben. Das Aufsichtsamt schätzt in seiner allgemeinen
Übersicht über die Versicherungsstatistik für 1909 die bei solchen Vereinen
versicherten Werte auf wenige Prozent der vom Amt ermittelten Beträge.

Mit dieser Einschränkung beträgt die im direkten deutschen Geschäft
von den Versicherungsnehmern an die Versicherungsunternehmungen ge-
zahlte Gesamtsumme an Prämien in tausend Mark ausgedrückt:

bei	deutschen Aktien- gesellschaften  Mk.	bei deutschen Gegenseitigkeitsges. Mk.	bei ausländischen Gesellschaften Mk.	zusammen  Mk.
1905	122934	32624	19584	175142
1906	127775	34230	20413	182418
1907	131632	36057	21686	189375
1908	135902	37425	22406	195733
1909	139056	38 662	23088	200806
Summe	657299	178998	107177	943474
Durchschnitt	131460	35800	21435	188695

Hierbei sind die Bruttoprämien aus dem jeweiligen Geschäftsjahr
ohne Rücksicht auf die Überträge aufgeführt. Die Nebenkosten sind nicht
berücksichtigt, da aus den Veröffentlichungen nicht ersichtlich ist, welcher
Teil davon auf das direkte deutsche Geschäft entfällt. Immerhin ist die
Gesamtsumme so unerheblich, daß die Vernachlässigung dieser Nebenkosten
ohne Bedeutung für das Ergebnis ist.

Um die sammelnde Tätigkeit der Feuerversicherungsgesellschaften be-
urteilen zu können, muß man die Höhe der Prämie in Verbindung zur
Zahl der Versicherungen setzen, dabei ergibt sich folgendes Bild:
        <pb n="70" />
        ﻿S. Wertheimcr, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 73
Zahl der direkten inländischen Feuerversicherungen:

	bei deutschen	bei deutschen Gegen-	bei ausländischen	
	Aktiengesellsch.	seitigkeitsgesellsch.	Gesellschaften	zusammen
1905	7429271	1302097	1400400	10131768
1906	7740753	1351825	1439158	10531736
1907	8024460	1428957	1 521037	10974454
1908	8334700	1490521	1570650	11395871
1909	8568878	1538828	1575699	11683405
Summe	40098062	7112228	7506944	54717234
Durchschnitt 8019612		1422446	1501389	10943447

Für eine Versicherung wurde sonach von den Versicherungsnehmern
an die Versicherer im Durchschnitt der fünf Jahre bezahlt:

an die Aktiengesellschaften "" bie Gegenseitigkeits- an die ausländischen

gesellschasten	Gesellschaften

Mk. 16,3	Mk. 25,1	Mk. 14,2

im Gesamtgeschäft
Mk. 17,2

Die Zahl der Versicherungen darf nicht etwa gleichgestellt werden
mit derjenigen der Versicherungsnehmer. Diese ist geringer, da viele
Versicherungsnehmer zwei und mehrere Feuerversicherungen geschlossen
haben, z. B. für häusliches Mobiliar, Fabrik- und Verkaufsgeschäfte
oder Gebäude und Jnhaltsversicherung usw. Wenn sich aber auch die
Zahl der Versicherungsnehmer nicht feststellen läßt, so darf doch mit
mindestens 7000000 Versicherungsnehmern gerechnet werden. Die Ein-
nahmen der Feuerversicherung fließen also den Gesellschaften aus sehr
dielen Kanälen zu. Es handelt sich hier wirklich um ein Sammeln
kleiner und kleinster Beträge. Die Versicherungen mit einer Jahres-
prämie von ea. Mk. 3,— bis Mk. 5,— dürften einen erheblichen Teil
her Gesamtzahl ausmachen, jedenfalls aber bleibt die weitaus über-
wiegende Mehrzahl hinter dem ermittelten Durchschnitt zurück, während
sich unter der Minderzahl der Versicherungen mit einer höheren Prämie
allerdings solche finden, deren Prämie das Hundert-, ja das Tausend-
fache des Durchschnittes beträgt.

Die Bruttoprämieneinnahme aus dem deutschen direkten Geschäft
ist natürlich nicht die einzige Quelle, aus der den in Frage kommenden
Gesellschaften Geldbeträge zufließen. Denn die Gesellschaften betreiben
Mm großen Teile auch im Ausland direktes Feuerversicherungsgeschäft,
h. sie schließen auch im Ausland Feuerversicherungsverträge über
        <pb n="71" />
        ﻿74

I. Geschäftliche Versicherung.

ausländische Risiken ab. Außerdem betreiben die Gesellschaften fast aus-
nahmslos das indirekte Feuerversicherungsgeschäft, sie gewähren direkten
Versicherern des In- und Auslandes Rückdeckung. Schließlich wersen
die von den Gesellschaften angesammelten Kapitalien erhebliche Erträge
ab. Alle diese Quellen werden später zu berücksichtigen sein, wenn es
sich darum handelt, das gesamte Ergebnis der sammelnden und ver-
teilenden Tätigkeit der Gesellschaften darzustellen. An dieser Stelle aber
soll zunächst einmal veranschaulicht werden, welche Geldverschiebungen
der direkte Geschäftsbetrieb im Deutschen Reiche Jahr für Jahr hervor-
ruft. Zu diesem Zwecke müssen wir den eingehenden Bruttoprämien
zunächst einmal die Beträge gegenüberstellen, die von den Gesellschaften
an die Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden. Hierbei sind vorweg
die Dividenden zu berücksichtigen, welche die Gegenseitigkeitsgesellschasten
aus den Überschüssen an die Versicherten zurückzahlen, denn um diesen
Betrag verringern sich eigentlich die Bruttoprämien selbst, die nur vor-
sichtshalber von den Gegenseitigkeitsgesellschaften zunächst höher als not-
wendig angesetzt werde».

Diese Dividenden betragen in tausend Mark:

1905			17 546
1906			183Q
1907			18612
1908			19156
1909	zusammen		20 642  94 297

oder im Durchschnit eines Jahres . . . Mk. 18 859 400,—.

Die verbleibenden Bruttoprämien betragen also für die Gegenseitigkeits-
gesellschaften allein ca. Mk. 16 941 000,— und die Gesamtsumme der
Bruttoprämien ca. Mk. 169 836 000,—.

Hiervon wird naturgemäß der größte Teil für die Schadenzahlungen
verwendet. Da wir an dieser Stelle nicht die von den direkten Feuer-
versicherern anzulegenden Kapitalien, sondern die Sammlungs- und Ver-
teilungstätigkeit feststellen wollen, müssen wir den Bruttoprämieneinnahmen
die Bruttoschadenzahlungen gegenüberstellen. Entsprechend den Angaben
des Aussichtsamtes sind in der folgenden Tabelle die jeweils im Geschäfts-
jahr angemeldeten Schäden ohne Rcgulierungskosten berücksichtigt. Aul
die Bewegung der Schadenreserve soll später eingegangen werden.

Die Bruttoschäden des direkten deutschen Feuerversicherungsgeschäftes

beliefen sich auf (in tausend Mark ausgedrückt):
        <pb n="72" />
        ﻿S- Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 75

	bei den deutschen	bei den deutschen Gegen-	bei den ausländ.	
	Aktiengesellschaften	seitigkeitsgesellschaften	Gesellschaften	zusammen
	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
1905	64 335	9 775	10 655	84 765
1906	67 911	10 089	10 490	88 490
1907	73637	11639	12 926	98 202
1908	80838	12 342	13016	106196
1909	73 686	12 652	12 889	99 227
Summe	360407	56497	59 976	476 880
Durchschnitt 72 082		11299	11 995	95 376

Von den Mk. 188 695 000,—, welche die Feuerversicherungsgesellschaften
don den Versicherungsnehmern im direkten deutschen Geschäft im Durch-
jchnitt der fünf Jahre erhielten, zahlten sie also an diese Mk. 18 859 400,—
und Mk. 95 376 000,— zurück.

Der Rest ist nicht etwa der Gewinn der Gesellschaften, wie dies in
populären Darstellungen manchmal aufgesaßt wird. Ganz abgesehen von
den technisch notwendigen Erhöhungen der Prämien- und Schadenreserve,
auf die wir später noch eingehen werden, müssen die Gesellschaften einen
erheblichen Teil der Prämieneinnahme zur Zahlung von Steuern und
Abgaben und zur Deckung ihrer Verwaltungskosten verwenden. Auch
diese Beträge gehören zu den gewaltigen Summen, welche die Feuer-
versicherungsgesellschaften jährlich wieder zur Verteilung bringen, auch
sie werden von den Gesellschaften „bewegt" im Sinne der Ausführungen
in der Einleitung.

Was zunächst die Leistungen der Gesellschaften an Steuern, öffent-
lichen Abgaben und Aufwendungen zu gemeinnützigen Zwecken anlangt,
werden jährlich ganz erhebliche Beträge der Öffentlichkeit gewidmet.
Insoweit stellen eigentlich die Versicherungsgesellschaften nur Sammel-
stellen dar, die von den Versicherungsnehmern gewisse Beträge einheben,
um sie Zwecken zuzuführen, für die eigentlich der Staat bzw. Kommunal-
körperschaften aufzukommen hätten. Dabei können die Stempelgebühren,
Staatsgebühren, Sporteln und ähnliche Abgaben von den einzelnen
Feuerversicherungsverträgen nicht berücksichtigt werden, weil sie in den
veröffentlichten Angaben nicht enthalten sind. Diese Beträge werden
übrigens zum größten Teil von den Versicherungsnehmern mit der
jeweiligen Prämie wieder eingehoben. Die auf das deutsche Geschäft
entfallenden Leistungen der ausländischen Gesellschaften sind in Anlehnung
°n die Verhältnisse bei den deutschen Gesellschaften geschätzt, da die
Veröffentlichungen nur Angaben für das gesamte Geschäft, also unter
        <pb n="73" />
        ﻿76	I. Geschäftliche Versicherung.

Einschluß des ausländischen, enthalten. Die bei Schätzungen immer
mögliche Ungenauigkeit kommt hier insofern kaum in Betracht, als der
Anteil der ausländischen Gesellschaften im ganzen nicht sehr bedeutend
ist. Auch dürfte eine große Verschiedenheit zwischen den in- und aus-
ländischen Gesellschaften kaum bestehen. Bei den inländischen Gesellschaften
konnten andererseits die im Ausland bezahlten Steuern und Abgaben
nicht abgezogen werden, weil keine Anhaltspunkte für deren Größe vor-
liegen. Eine wesentliche Änderung dürfte dadurch gleichfalls nicht herbei-
geführt worden sein.

Mit dieser Maßgabe betrugen die Steuern, öffentlichen Abgaben und
Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken:

1905	..................Mk.	4 565	300,—

1906	...................„	4 957	700,—

1907	...................„	4 329	400,—

1908	...................„	4 748	400,—

1909	...................„	5 024	700,—

Mk. 23 625 500,—

sohin im Durchschnitt...................Mk. 4 725 100,—.

Die Feststellung der Verwaltungskosten stößt insofern auf Schwierig-
keiten, als die Verwaltungskosten für das direkt betriebene deutsche Geschäft
in keiner Veröffentlichung ausgeschieden sind, übrigens auch nach Lage
der Sache nicht mit annähernder Genauigkeit ausgeschieden werden können.
Dafür sind bei den Gesellschaften zu viel generelle Unkosten vorhanden,
deren Verteilung nur durch Schätzung vorgenomnien werden könnte, was
bei der Größe der Beträge immerhin erhebliche Fehler zur Folge haben
könnte. Angaben über die Verwaltungskosten der ausländischen Gesell-
schaften fehlen uns vollkommen. In diesem Punkte können also unsere
Feststellungen auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen, doch wird es
für den vorliegenden Zweck, für den es sich ja nur um die Einwirkung
auf den Geldmarkt, nicht um technische Beurteilung des Feuerversicherungs-
wesens handelt, genügen, wenn wir annehmen, daß die Unkosten der
ausländischen Gesellschaften sich ungefähr in der gleichen relativen Höhe
bewegen wie die der deutschen Gesellschaften. Die Steuern und Abgaben,
sowie die schon oben berücksichtigten Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken
sind von den Verwaltungskosten abgesetzt.

Unter diesen Voraussetzungen stellen sich die Verwaltungskosten
wie folgt:
        <pb n="74" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 77

1905	.	.	.	.... Mk. 39 753612,—
1906 .	. .			 41670 784,—
1907	.	.	.	....	„	43506253,—
1908	. .	.	.	. .	.	„	46 583 335,—
1909	.	.	.	....	„	46098243,—

zus. Mk. 217 612 227,—

im Durchschnitt.................Mk. 43 522 445,—.

Ehe wir zu den einzelnen Ausgaben Näheres bemerken, müssen wir
ber Frage nach dem Verbleiben der durch Prämieneinnahmen gesammelten
Millionen noch weiter nachgehen. Wir haben schon oben erwähnt, daß
hierbei auch die Vermehrung der Prämienreserven und Schadenreserven
berücksichtigt werden muß. Nicht alle gezahlten Prämien dürfen dem
Fälligkeitsjahre zugerechnet werden. Beispielsweise muß eine Prämie,
die am 1. Dezember eines Jahres fällig und ausgezahlt wird, das Risiko
voch bis zum 1. Dezember des nächsten Jahres decken. n/i2 dieser Prämie
Essen also für das nächste Kalenderjahr reserviert werden. Wenn nun
auch aus Gründen der praktischen Geschäftsführung nicht für jede Feuer-
versicherung die Reserve berechnet zu werden pflegt, so muß doch ent-
sprechend den durch langjährige Erfahrung gesammelten Grundsätzen jeweils
rin gewisser prozentual zu bestimmender Teil der Gesamtprämie für das
nächste Jahr zurückgestellt werden. Dabei ist noch zu berücksichtigen,
baß vielfach die Prämie nicht nur für ein Versicherungsjahr, sondern für
eine Reihe solcher vorausbezahlt wird (Eskomptprämien). In solchen
Fällen muß die Prämie für die noch nicht begonnenen Versicherungs-
iahre ganz zurückgestellt werden. Je größer der Anteil eskomptierter
Versicherungen ist, um so höher wird der zu reservierende Bruchteil der
Gesamtprämie ausfallen. Der Betrag, um den die Prämienreserve nach
biesen technischen Grundsätzen erhöht werden muß, kann also nicht als
verdient angesehen werden.

Ähnlich liegen die Verhältnisse bei der Schadenreserve. Es ist selbst-
verständlich, daß nicht alle in einem Geschäftsjahr angemeldeten Schäden
v"ch in diesem Jahre festgestellt und ausgezahlt werden können. Anderer-
seits entspräche es nicht den Grundsätzen einer gesunden Geschäftsgebarung,
ivollte man diese Schäden bei Aufstellung der Gewinn- und Verlust-
rechnung ein'ach unberücksichtigt lassen. Vielmehr müssen die bei Schluß
des Geschäftsjahres angemeldeten, aber noch nicht gezahlten Schäden in
ihrer mutmaßlichen Höhe zurückgestellt werden. Da die Rückstellungen
des Vorjahres als Einnahmen vorgetragen werden, braucht nur die Zu-
        <pb n="75" />
        ﻿78

I. Geschäftliche Versicherung.

nähme der Schadenreserve bei einer Betrachtung über die Verteilung der
durch die Prämienzahlungen vereinnahmten Beträge in Ansatz gebracht
zu werden. Bei unserer gegenwärtigen Untersuchung ist übrigens die
Schadenreservevermehrung schon in den oben angeführten Schadenbeträgen
enthalten, da, wie erwähnt, die im Geschäftsjahr angemeldeten Schäden
angegeben sind, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Schadenzahlung.

Eine zahlenmäßige Darstellung des Prämienreservezuwachses ist für
das direkte deutsche Geschäft nicht möglich, da die entsprechenden Angaben
in allen Veröffentlichungen nur für das Gesamtgeschäft der Gesellschaften
gemacht sind. So wünschenswert es innerhalb des Rahmens dieser Unter-
suchungen wäre, die nicht unerheblichen Beträge genauer begrenzen zu
können, so müssen wir uns nach Lage der Sache doch nur mit der Er-
wähnung ihres Einflusses begnügen. Übrigens wären genauere An-
gaben an dieser Stelle schon deshalb nicht wohl möglich, weil alle
Veröffentlichungen nur die Prämienmehrung für eigene Rechnung des
Erstversicherers erkennen lassen, während wir bisher nur mit Brutto-
zahlen rechneten.

Wenn wir daher feststellen, daß von den vereinnahmten Prämien
im Durchschnittsbetrage von Mk. 188 695 000,— Mk. 18 859 400,—
an die Versicherten der Gegenseitigkeitsgesellschaften hinausgezahlt,
Mk. 95 376 000,— für Schadenzahlungen verwendet, Mk. 4 725 000,—
an Steuern, öffentlichen Abgaben und Leistungen zu gemeinnützigen
Zwecken entrichtet und Mk. 43 522 445,— an Verwaltungskosten veraus-
gabt wurden, so haben wir nur in großen Umrissen ein Bild der Ver-
teilung der Prämieneinnahme gegeben. Der Rest von ca. Mk. 26 OOO 000,—
wurde teilweise durch die Erhöhung der Prämienreserve absorbiert. Aber
auch soweit dies nicht der Fall ist, stellt er nicht etwa ausschließlich
den Gewinn der Direktversicherer dar. Wir müssen erwägen, daß die
Direktversicherer wegen der erforderlichen Teilung des Risikos nicht die
ganze gezeichnete Versicherungssumme selbst behalten können, sondern einen
Teil an andere Versicherer, die sogenannten Rückversicherer, abgeben
müssen. Demgemäß haben die Erstversicherer einen Teil der Prämien-
einnahme an die Rückversicherer abzuführen, wogegen diese naturgemäß
auch einen Teil der Schäden zu tragen haben. Da auch die Rückversicherung
nicht ohne Kosten und Gewinn arbeiten kann, muß ein erheblicher Teil
des eben sestgestellten Restbetrages von Mk. 26 OOO OOO,— sozusagen als
Kosten der Rückversicherung betrachtet werden. Diese Kosten im einzelne»
darzustellen sind wir auf Grund des vorhandenen Materials nicht in
der Lage, da wir die Höhe der Rückdeckung für das direkte deutsche
        <pb n="76" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 79&gt;

Geschäft allein nicht kennen und ebensowenig darüber unterrichtet find,
welchen Teil der Schäden die Rückversicherer getragen haben.

Um die sammelnde und verteilende Tätigkeit in ihren Einzelheiten
näher würdigen zu können, wäre es an sich von Interesse zu wissen, wie
sich die Prämieneinnahmen aus dem direkten deutschen Geschäft, die wir
in ihrer Gesamtheit aufgeführt haben, verteilten und zwar nicht nur der
Größe der einzelnen Prämien nach, worüber wir oben schon einiges be-
merkten, sondern auch örtlich, nach Volksschichten, nach Berufsgruppen
usw. Die Beantwortung dieser Frage würde zweifellos schätzenswerte
Ausschlüsse über manches Problem geben. Aber leider läßt sich eine der-
artige Arbeit auf Grund des vorhandenen Materials auch nicht mit an-
nähernder Genauigkeit durchführen. Nicht einmal eine Verteilung auf
große Gruppen, wie Industrie, Handel und Landwirtschaft, reine Wohn-
stätten ist möglich. Bei den einzelnen Gesellschaften ist ja allerdings
Material vorhanden, das mit Hilfe einer umfangreichen und mühevollen
Bearbeitung einschlägige Teilergebnisse ermöglichen würde, aber eine ein-
heitliche Darstellung wäre wohl auch auf dieser Grundlage kaum zu er-
reichen. Schätzenswerte Monographien, wie die des Herrn Regierungs-
direktor von Rasp über die Entwicklung der Haushaltversicherung in den
setzten 20 Jahren, liegen wohl vor, aber sie sind von vornherein nur
Zur Beleuchtung interessanter Einzelfragen bestimmt und bieten daher
nicht die Möglichkeit, die hier gestellten Fragen zu beantworten.

Nur eine Folge der eben geschilderten Verhältnisse ist es, daß wir
auch nicht bestimmen können, welcher Teil der Prämien als Konsum-
ausgabe und welcher als Produktionskosten angesprochen werden kann.
Im übrigen ist gerade für die Feuerversicherung die Lösung dieser Frage
wohl weniger wichtig. Die Beträge sind hier in der Regel nicht so hoch,
daß die Ausgabe eine Einschränkung des sonstigen Konsums nötig machen
sönnte oder daß die Überwälzung einer im Gewerbe- oder landwirtschaft-
sschen Betriebe genommenen Feuerversicherung irgendwie zahlenmäßig bei
der Bemessung des Preises der Produkte zum Ausdruck käme. Die
Prämien bilden in solchen Fällen einen verhältnismäßig geringen Teil
der allgemeinen Unkosten. Daß Feuerversicherungsprämien, die ja theo-
retisch wohl in vielen Fällen dem Produktionsvermögen entzogen werden,
tatsächlich eine wenn auch nur unbedeutende Einschränkung der Produktion
dedingen könnten, darf wohl als ausgeschlossen gelten. Daß umgekehrt
die Verteilung der angesan,Hielten Gelder in erheblichem Maße produktions-
fdrdernd wirkt, wird weiter unten zu erörtern sein.

Hinsichtlich der Verteilung des Gesammelten haben wir zunächst nur
        <pb n="77" />
        ﻿80

I. Geschäftliche Versicherung.

die großen Ströme aufgezeichnet, durch die das Gesammelte wieder ab-
fließt. Wir müssen aber diese Ströme noch etwas näher kennen lernen.
Was zunächst die Schadenzahlungen anlangt, so haben wir bisher nur
die Summe der Schäden angeführt. Die Bedeutung dieser Ausgaben
können wir aber erst würdigen, wenn wir ihre Verteilung vergegenwärtigen.
Mit den angegebenen Beträgen mußten durchschnittlich jedes Jahr nahe-

zu eine Viertelmillion	Schäden vergütet werden, nämlich
1905	.		 194 613
1906	.		213140
1907	.		 235 885
1908	.		 273 800
1909 .		 294083
	sohin in fünf Jahren 1211521

und in einem Jahr durchschnittlich 242 304.

Hieraus ergibt sich einmal die interessante Tatsache, daß die Zahl
der Schäden weit stärker gewachsen ist als ihr Betrag, wodurch die durch-
schnittliche Größe eines Schadens von 435 Mk. auf 337 Mark zurück-
gegangen ist. Dies erklärt sich aus der starken Zunahme der kleinen
Schäden, die früher von den Versicherungsnehmern nicht angemeldet
wurden, während jetzt, namentlich in einigen Großstädten, auch für du'
kleinsten Schäden, ja mitunter für solche von weniger als eine Mark
Vergütung beansprucht wird. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt au»
ist diese Erscheinung zu beklagen, da die Leistung der Feuerversicherung
teilweise für Vergütungen in Anspruch genommen wird, die für den
einzelnen einen geringen Nutzen bringen, aber das Feuerversicherungs-
Wesen in seiner Gesamtheit stark belasten. Daher ist es sehr wohl zu
verstehen, wenn in der letzten Zeit öffentliche und private Gesellschaften
gemeinsam Stellung gegen den Ersatz wenigstens der häuslichen Betriebs-
schäden nehmen, die ohnedies nicht unter den Begriff der Brandschäden
fallen, aber aus Konkurrenzrüeksichten einige Zeit hindurch im Liberalitäts-
wege vergütet worden waren.

Will man die wirtschaftliche Bedeutung der Schäden erfassen, iL'
muß man die Gliederung nach der Schadenhöhe durchführen. Eine der-
artige Statistik steht uns für Preußen seit Jahren zur Verfügung-
Hiernach entfallen:

auf Schäden bis zu Alk. 100,—

	Zahl der Brände	°/o	Schadenbetrag Mk.	°/o
1905	57417	76,6	1 371 232	1,5
1906	63 523	76,9	1 495 056	1,5
        <pb n="78" />
        ﻿S- Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicheruugszwcige. 81

auf Schaden bis zu Mk. 100,— (Fortsetzung)

	Zahl der Brande	°/o	Schadenbetrag Mk.	°/°
1907	71 122	78,7	1 670 537	1,6
1908	79 955	79,2	1 961 651	1,6
1909	85 773	81.2	2 039 867	2.0
	auf Schäden von Mk. 101,-		- bis zu Mk. 1000,-	
1905	8676	11,5	3 033 930	3,3
1906	9 385	11,4	3 238 487	3,4
1907	9 787	10,8	3 369 945	3,4
1908	10 750	10,8	3 590 778	3,3
1909	10452	9,9	3 460 537	3,5
	auf Schäden von Mk. 1001,-		- bis zu Mk. 10000,-	
1905	6 927	9,2	26619110	28,9
1906	7 486	9,0	28 579 721	28,9
1907	7 344	8,1	28 052 950	28,0
1908	7 851	7,7	30 638 084	27,5
1909	7 226	6,9	27 644 958	27,8
	auf Schäden von Mk. 10001,-		- bis zu Mk. 50000,—	
1905	1782	2,4	34 890 744	37,9
1906	1 984	2,4	39189922	39,6
1907	1892	2,1	37 122516	36,9
1908	2193	2.1	43157 345	38,8
1909	1904	1,79	36 886 773	37,1
	aus Schäden von mehr als Mk. 50000,—			
1905	196	0,3	26137 808	28,4
1906	204	0,3	26 232 260	26,5
1907	247	0,3	30 287 270	30,1
1908	244	0,2	32 044 485	28,8
1909	220	0,2	29 503 691	29,6
Für Deutschland ist		bisher eine	ähnliche Statistik nicht geführt	
worden. Trotzdem für die vorliegende			Untersuchung in erster Reihe für	
ganz Deutschland maßgebende Zahlen von Interesse sind, glaubte ich von der Wiedergabe der Statistik nicht absehen zu sollen, da die Verhältnisse				

inr Reich wohl ähnlich liegen wie in Preußen, nachdem Preußen immer-
hin »Zs des Gesamtgebietes umfaßt und seinerseits aus feuerversicherungs-
technisch sehr verschieden zu beurteilenden Gegenden zusammengesetzt ist,
die in ihrer Gesamtheit ein Spiegelbild des Deutschen Reiches ergeben
dürsten. Auch war die Entwicklung in Preußen selbst so gleichmäßig,
daß Zufälligkeiten, die mit der Örtlichkeit zusammenhängen könnten,
Schriften, 137. IV.	6
        <pb n="79" />
        ﻿I. Geschäftliche Versicherung.

wohl nur eine geringe Wirkung geübt haben können. Schließlich —
und das war ausschlaggebend für mich — handelt es sich bei der vor-
liegenden Untersuchung ja nur um mehr oder weniger abgerundete
Summen und nur um die Wechselbeziehung zwischen Geldmarkt und
Versicherung, nicht um die Schaffung von Unterlagen für irgendwelche
feuerversicherungstechnische Maßnahmen. Für eine Erweiterung der
preußischen Statistik auf das Reich wird allerdings zu beachten sein,
daß in Preußen die von den Privatversicherungsgesellschaften vergüteten
Schäden zusammen mit denen der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten
behandelt sind. Da in anderen Bundesstaaten die Gebäudeversicherung
vielfach dem Monopol öffentlicher Anstalten unterliegt, während das
Mobiliar vielfach nur bei Privatgesellschaften versichert werden kann,
dürften sich die Schadenzahlungen im gesamten deutschen Geschäft der
Privatversicherungsgeseüschasten vielleicht in etwas anderer Weise ver-
teilen. Eine auch nur schätzungsweise Angabe über die Größe der Ab-
weichung vermögen wir allerdings nicht zu liefern. Daher möchte ich
davon Abstand nehnien, mich über die vermutliche Verteilung der Schäden
ihrer Höhe nach für das ganze Deutsche Reich zu äußern. Die sorgsame
Berechnung dieser Zahlen unter möglichster Vermeidung von Fehlerquellen
würde eine umfangreiche Spezialuntersuchung beanspruchen.

Die Verteilung der Schäden nach ihrer Höhe kann uns zugleich den
besten und nach Lage der Dinge einzigen Anhaltspunkt für die Be-
urteilung der Frage bieten, welche Bedeutung die Feuerversicherungs-
entschädigungen für den Empfänger haben. Die kleinen Beträge bis zu
Mk. 100,— werden wohl in der Hauptsache zum Konsum verwendet,
da sie entweder zur Beschaffung neuer Haushaltgegenstände oder zur
Bestreitung des allgemeinen Aufwandes herangezogen werden. Umgekehrt
kann von den Schäden über Mk. 50 000,— und von einem erheblichen
Teil der nächst niederen Klasse, also von etwa der Hälfte der Schaden-
zahlungen mit Bestimmtheit angenommen werden, daß die Entschädigung
der Produktion dient, d. h. zur Fortführung gewerblicher oder land-
wirtschaftlicher Betriebe oder von Handelsunternehmungen verwertet wird-
Ob in diesen Fällen mhne die Entschädigung der Betrieb eingestellt werden
nlüßte, könnte nur an Hand einer Reihe von einzelnen Fällen beurteilt
werden. Hierzu fehlt nicht nur bei der gegenwärtigen Untersuchung das
Material, sondern es ließe sich auch seitens der Gesellschaften gar nicht
beschaffen, da die Gesellschaften ohne schwere Störung ihrer Geschäfts-
verbindungen keine zahlenmäßige Auskunft über die Vermögensvcrhält-
nisse der Beschädigten verlangen können. Immerhin darf mit Sicherheit
        <pb n="80" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 83

angenommen werden, daß in einer sehr großen Anzahl von Fällen die
Entschädigungssumme zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur
Aufrechterhaltung der gleichen Betriebsgröße unbedingt erforderlich ist.
Hinsichtlich der mittleren Entschädigungen besteht keine Möglichkeit,
auch nur schätzungsweise anzugeben, inwieweit sie dem Konsum, in-
wieweit sie der Produktion zugeführt werden und welche Wirkung
der Wegfall der Vergütung auf die finanzielle Lage des Empfängers
äußern würde.

Was den zweiten der oben ausgeführten Ausgabeposten, die Steuern
usw. anlangt, so kommen sie fast ausschließlich den Bundesstaaten und
Gemeinden zugute. Sie setzen sich zusammen aus den Einkommen- bzw.
Ertrags- und Vermögenssteuern, die nach den einzelstaatlichen Steuer-
gesetzen von den Aktiengesellschaften, zum Teil auch von Gegenseitigkeits-
gesellschasten zu entrichten sind, aus den Kommunalsteuern und den so-
genannten Feuerlöschabgaben, d. h. Beiträgen zur Verbesserung der
Löscheinrichtuugen, die nach Prozenten der Bruttoprämie erhoben werden
Gegenüber diesen großen Bestandteilen, zu denen noch freiwillige Leistungen
zur Unterstützung von Feuerwehren und Hebung der Löschverhältnisse
kommen, treten hier und da vorkommende andere Abgaben in ihrer Be-
deutung völlig zurück. Für eine zahlenmäßige Ausscheidung nach den
einzelnen Arten fehlen uns alle Anhaltspunkte, da weder die Ver-
öffentlichungen der Gesellschaften noch die des Amtes noch auch die der
Steuerbehörden geeignetes Material bieten.

Auch eine örtliche Verteilung, d. h. eine Berechnung des Anteiles
der einzelnen Bundesstaaten und Gemeinden an den Leistungen der Gesell-
schaften ist zurzeit nicht möglich.

Einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben bilden die Verwaltungs-
kosten, deren Gesamthöhe wir bereits oben kennen lernten. Wenn wir
die Verwaltungskosten in ein Verhältnis zu den Prämieneinnahmen und
Versicherungsleistungen setzen wollen, so müssen wir die oben angegebene
Tatsache berücksichtigen, daß wir die Gesamtkosten, nicht diejenigen des
direkten deutschen Geschäfts allein darstellen konnten. Um ein richtiges
Vild zu bekommen, müssen wir daher auch die Gesamtprämieneinnahme
und die gesamten Schadenzahlungeü in Rechnung stellen. Dabei müssen
^ie ausländischen Gesellschaften außer Betracht bleiben, weil deren Gesamt-
Leschäft für die hier zu erörternden Fragen von geringer Bedeutung ist
und die Verwaltungskosten für deren deutsches Geschäft nicht veröffentlicht
sind, auch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ausscheidbar sind.
Wir geben also zunächst die Gesamtprämieneinnahme, die Gesamtschaden-

6*
        <pb n="81" />
        ﻿84

I. Geschäftliche Versicherung.

Zahlungen und die gesamten Verwaltungskosten der deutschen Aktien- und
Gegenseitigkeitsgesellschasten:

Bruttoprümien aus dem Geschäftsjahr ohne Rücksicht auf die Überträge:

	Aktiengesellschaften  Mk.	Gegenseitigkeitsgesellsch.  Mk.	zusammen  Mk.
1905	186 866 502	32 726 966	219 593 468
1906	195123 548	34 345 397	229 468 945
1907	197 271977	36 436 634	233 708 611
1908	204 480 753	37 863 855	242 344 608
1909	212 112 550	39160 449	251 272 999
Summe	995 855 330	180 533 301	1 176388 631
Durchschnitt	199 171 066	36 106 660	235 277 726
Bruttoschüden aus dem Geschäftsjahr ohne Rcgulicrungskosten  1905	102 903 706	9 778 048	112 681 754			
1906	177 232573	10 094 659	187 327 232
1907	113 745 356	11 792 703	125 538 059
1908	125 979 431	12 563 772	138 543 203
1909	120 788 699	12 937 307	133 726 006
Summe	640 649 765	57 166 489	697 816 254
Durchschnitt	128129 953	11433 298	139 563 251
1905	Verwaltungskosten ohne Stenern 29172 296	4181295		33 353 591
1906	30 553130	4 467 672	35 020 802
1907	31 291 266	4 815 653	36106919
1908	33 858 908	5 073 925	38 932 833
1909	34 046198	5 252 075	39 298 273__
Summe	158 921 798	23 790 620	182712418
Durchschnitt	31 784359	4 758124	36 542 483

Hiernach betrugen die Verwaltungskosten im Durchschnitt der filns
Jahre 15,5 °/o der Prämieneinnahme und 26,1 °/o der Schadenzahlungen.
Bei den Aktiengesellschaften stellte sich das Verhältnis auf 15,9 bzw.
24,8 °/o, bei den Gegenseitigkeitsgesellschaften auf 13,1 bzw. 41,6 °/o-
Wenn unser Ergebnis weit hinter den Prozentzahlen zurückbleibt,
die das Kaiserliche Aufsichtsamt beispielsweise in seiner Veröffentlichung
über die Entwicklung des privaten Versicherungswesens in dem Jahrfünft
1902—1906 (S. 37) berechnet hat, so ist das auf zwei Umstände zurück«
zuführen. Das Amt hat die Kosten mehrerer Versicherungszweige uw
geteilt bei dem Versicherungszweig angegeben, der den Hauptbetrieb der
        <pb n="82" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 85

einzelnen Unternehmung bildet. Dadurch wurde der Feuerversicherung
ein wesentlicher Teil der Kosten der kleineren Schadenversicherungszweige
zugeteilt. Des weiteren hat das Amt die Steuern und Löschbeiträge
mit den Verwaltungskosten zusammengeworfen. Wenn die öffentlichen
Abgaben auch Betriebskosten darstellen, so verlangen sie doch eine so ver-
schiedene Beurteilung, daß es zweckmäßig erscheint, sie möglichst von den
übrigen Verwaltungskosten zu trennen. Ohne daß man sich der An-
schauung anschließen müßte, als ob die Höhe der Verwaltungskosten
einen Gradmesser für die Güte einer Untcrnehmungsform bilde, muß
man doch mit dieser vielverbreiteten Meinung rechnen. Es wäre nun
ungerecht, wollte man einer Unternehmungsform die ihr gesetzlich auf-
erlegten Abgaben für öffentliche Zwecke zur Last legen. Bei dieser Gegen-
überstellung der reinen Verwaltungskosten vermindert sich der oft erwähnte
Unterschied zwischen den Aktiengesellschaften und Gegenseitigkeitsanstalten
um ein Bedeutendes und er würde ganz verschwinden, wenn man bei
den Gcgenseitigkeitsanstalten statt der bekanntlich vorsichtshalber zu hoch
erhobenen Vorprämie die wirkliche Prämie, die sogenannte Nettoprämie,
berücksichtigt.

Daß bei Weglassung der öffentlichen Abgaben die Verwaltungs-
kosten keineswegs übermäßig hoch sind, bedarf nach der zahlenmäßigen
Veranschaulichung keiner weiteren Darlegung. Im übrigen wäre es
durchaus unrichtig zu glauben, daß die Ausgaben für Verwaltungskosten
dem eigentlichen Versicherungszwecke entfremdet werden. Denn abgesehen
davon, daß naturgemäß jeder, der eine Versicherung will, auch die damit
verbundene Arbeit bezahlen muß, kann eine tüchtige, mit ausreichenden
Kräften ausgestattete und darum vielleicht etwas kostspielige Verwaltung
sehr viel tun zur Verbesserung der Organisation des Versicherungswesens
Und damit zur Erhöhung der Sicherheit, sie kann aber auch hinwirken
auf Verbesserung der Risiken und der Löscheinrichtung und damit auf
eine Herabminderung der Feuersgefahr. Im Endergebnis wird daher
die bessere Verwaltung ungeachtet der höheren Kosten eher eine Ver-
billigung als eine Erhöhung der Prämie zur Folge haben. Ohne an
dieser Stelle hierauf näher eingehen zu wollen, verweise ich auf die ein-
schlägigen Ausführungen von Rasp-Rehm in den ..Bemerkungen zur
Frage der Verstaatlichung der Privat-Mobiliar-Brandversicherung in
Bayern".

Eine Teilung der Verwaltungskosten in persönliche und sachliche
Ausgaben, die von nicht geringem Interesse für viele Fragen wäre, läßt
sich leider nicht durchführen, da auch hierfür alle Anhaltspunkte fehlen.
        <pb n="83" />
        ﻿86

I. Geschäftliche Versicherung.

Für die Jahre 1902—1906 hat allerdings das Amt in seiner schon
erwähnten Veröffentlichung über die Entwicklung in diesem Jahrfünft
eine Ausscheidung der Agenturprovisionen gebracht und festgestellt,
daß die Agenturprovisionen etwa 60 °/o der gesamten Verwaltungskosten
ausmachen. Wie sich dieses Verhältnis in den späteren Jahren gestaltete
und wie es sich angesichts unserer veränderten Berechnung der Verwaltungs-
kosten stellen würde, läßt sich nicht überblicken. In der Einleitung ist
bereits auf die große Zahl der zur Berufsgruppe XXI — Versicherungs-
gewerbe — gehörigen Personen verwiesen. Wieviele davon dem Feuer-
versicherungswesen ausschließlich oder nebenbei angehörten, konnte nicht er-
mittelt werden. Noch weniger läßt sich das Einkommen dieser Personen aus
der Feuerversicherung feststellen. Wohl aber können die interessanten
Angaben in dem erwähnten Werk von Rasp-Rehm über die Verstaatlichungs-
srage Anhaltspunkte für einen Rückschluß bieten. Dort ist mitgeteilt,
daß im Jahre 1904 17923 Personen in Bayern als Generalagenten
und Vertreter der Privat-Feuerversicherungsgesellschaften tätig waren und
daß daneben noch 713 Personen als Beamte in Verwendung standen,
so daß die Gesamtzahl allein für Bayern 18636 betrug. Es darf an-
genommen werden, daß diese Zahl inzwischen auf mehr als 20 000 ge-
stiegen ist. Die Gesellschaften vergüteten diesen Personen im Durchschnitt
der Jahre 1895—1904 Mk. 2 381507,—, im Jahre 1904 selbst
Mk. 2 812 670,—. Nimmt man an, daß gegenwärtig die Vergütung
für Bayern etwa Mk. 3 000 000,— beträgt, so würde sie für das Deutsche
Reich vielleicht etwa das Neunfache, also etwa Mk. 27 000 000,— aus-
machen. Diese Zahl dürste eher noch zu nieder gegriffen sein, da das
Amt schon im Jahre 1906 allein die Agentenprovisionen aus 24 V2 Millionen
Mark angab. Weitaus der größte Teil aller Verwaltungskosten wird
also für den persönlichen und nur ein verhältnismäßig geringer Teil für
den sachlichen Bedarf ausgegeben.

Die gegenwärtigen Untersuchungen sollen nicht allein Aufschluß über
die sammelnde und verteilende Tätigkeit der Feuerversicherungsgesellschasten
geben, sie sollen auch die Feueroersicherungsgesellschaften als Kapitalmacht
veranschaulichen, als Besitzer von Anlagen sowohl wie als jährlich neu
auftretende Einleger. Mit Rücksicht auf die in den Veröffentlichungen
des Kaiserlichen Aufsichtsamtes durchgeführte Zusammenfassung können die
folgenden Angaben für die Feuerversicherung allein nicht gemacht werden,
vielmehr beziehen sie sich gleichzeitig auf die Sturmschäden-, Wasser-
leitungsschäden- und Einbruchdiebstahlversicherung. Nur der Kürze wegen
ist trotzdem die Bezeichnung Feuerversicherung allein angewandt. Als
        <pb n="84" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 87

Kapitalmacht steht das private Feuerversicherungswesen weit hinter den
Lebensversicherungsgcsellschaften zurück, die im Jahre 1909 mehr als den
zehnfachen Kapitalbesitz aufwiesen, nämlich 4V2 Milliarden gegenüber
420 Millionen bei einem Neuzugaug von ca. 260 Millionen Mark gegen-
über 16 Millionen Mark. Immerhin müssen wir auf die einschlägigen
Probleme schon im Interesse der Einheitlichkeit der Untersuchungen und
zur Ermöglichung zusammenfassender Berechnungen des Näheren eingehen.

Wir haben bei den folgenden Betrachtungen den Kapitalanlagen
auch die Guthaben bei Bankhäusern und Versicherungsunternehmungen
zugerechnet, da diese Guthaben wirtschaftlich den übrigen Kapitalanlagen
durchaus gleichzustellen sind. Daraus erklären sich einige Abweichungen
von den Veröffentlichungen des Amtes. Andererseits wurde der übrigens
nicht erhebliche Barbestand nicht als Kapitalanlage angesehen. Unter
diesen Voraussetzungen betrugen die Kapitalanlagen der deutschen Feuer-
bersicherungsgesellschaften — hinsichtlich der ausländischen Unternehmungen
sind nur die hier nicht verwertbaren Gesamtziffern bekannt—:

1902	Aktiengesellschaften	Gcgenseitigkeitsgesellsch.		zusammen
	Mk. 205 352 988	Mk. 52 091443	Mk.	257 444431
1905	„ 264 798 001	.,	60879 616		325 677 617
1906	„	273 490 078	„	63 688 143	ff	337178221
1907	„	287 259 912	„	65 986 572	„	353 246 484
1908	„	301 747135	„ '68 454 443	„	370 201 578
1909	„	319 321339	„	72 620101	„	391941740

Der jährliche Kapitalzuwachs belief sich also auf

1905/06	..............Mk. 11500 604,—

1906/07	.............. „	16 068 263 —

1907/08	................ „ 16 955 094,—

1908/09	................ „ 21 740162,—

Von wesentlichem Einfluß aus den Geldmarkt sind diese Beträge und die
Art ihrer Anlage sicher nicht. Dazu sind sie gegenüber den gewaltigen
Kapitalien, die von unserer Volkswirtschaft jährlich beansprucht werden,
diel zu gering. Selbst in den letzten zehn Jahren zusammengenommen
detrug die Steigerung der Kapitalanlagen nur ca. 160 Millionen Mark,
ein Betrag, der geradezu verschwindet gegenüber dem riesigen Anwachsen
der Staatsanleihen, Kommunalanleihen und der seitens der Industrie,
des Handels, der Landwirtschaft und des städtischen Grundbesitzes auf-
genommenen Kapitalien. Erwägt man, daß allein die bayerischen Staats-
schulden in diesem Zeitraum um ca. 800 Millionen Mark wuchsen, so
d&gt;ird man erkennen, daß die Frage, wie die Feuerversicherungsgesellschaften
        <pb n="85" />
        ﻿88

I. Geschäftliche Versicherung.

ihre Kapitalmehrnngen anlegen, für den Geldmarkt nur eine ganz
untergeordnete Bedeutung haben kann.

Der Kapitalznwachs ist nicht als Gewinn zu erachten, noch weniger
als Betriebsgewinn. Was die Herkunft der Mittel anlangt, so kommen
nicht nur die Betriebseinnahmen im engeren Sinne, also Prämien und
Nebenkosten, in Betracht, sondern in noch stärkerem Maße die Erträgnisse
des bereits angesammelten Kapitals, die Zinsen und Mieten. Auch hier
können nur die inländischen Gesellschaften berücksichtigt werden, da wir
bei den ausländischen nicht festzustellen vermögen, welche Zinseneinnahmen
auf den Betrieb in Deutschland entfallen, noch auch welcher Ertrag aus
den in Deutschland investierten Geldern erzielt wurde. Die Zinsen und
Mieten der deutschen direkt arbeitenden Gesellschaften betrugen absolut und
im Verhältnis zu den am Schluß des Jahres vorhandenen Kapitalanlagen:
bei den Aktienges. bei den Gegenfeitigkeitsges. zusammen

	Mk.	°/o	Mk.	°/o	Mk.	°/o
1902	7 646 981	3,72	1 997 872	3,83	9744 853	3,78
1905	9 189 094	3,47	2185 389	3,59	11374483	3,49
1906	9 899 204	3,61	2 387 146	3,74	12 286 350	3,64
1907	8 357 448	2,90	2 592 775	3,92	10 950 223	3,10
1908	8977610	2,97	2 727 485	3,98	11 705 095	3,16
1909	9 285 348	2,90	2 863 351	3,94	12148 699	3,10
Summe  1905-1909	45708704		12 756146		58 464 850	
Durchschnitt  1905—1909	9141 741	3,16	2 551 229	3,84	11 692 970	3,28

Aus einer Vergleichung des Kapitalzuwachses mit den Kapital-
erträgnissen ergibt sich, daß der größte Teil des Kapitalzuwachses in den
fünf Beobachtungsjahren auf die Kapitalerträgnisse zurückzuführen ist,
während die Betriebsergebnisse nur in verhältnismäßig geringem Grade
zum Anwachsen des Kapitalreichtums beigetragen haben. Zieht man die
Kapitalergebnisse ab, so verbleibt an Kapitalzuwachs

1905/06 .................Mk.	126121,—

1906/07	 „	3 781 913,—

1907/08	.................. 6 004 871,—

1908/09	 „	10 035 067,—

In Prozent ausgedrückt trugen zum Kapitalzuwachs bei
die Kapitalerträgnisse der Betrieb
°/o	°/o

1905/06	....	98,90	1,10

1906/07	....	76,47	23,53	"
        <pb n="86" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 89

die Kapitalerträgnisse der Betrieb
°/o	°/o

1907/08	....	64,59	35,41

1908/09	....	53,85	46,15

Aus dieser Aufstellung darf nicht etwa der Schluß gezogen werden,
als ob in steigendem Maße der Betrieb zum Kapitalzuwachs beitrüge.
Diese Erscheinung dürfte eine mehr zufällige sein, da das rasche An-
wachsen in den letzten Jahren eine erhebliche Vermehrung der Reserven nötig
wachte, deren Stärkung übrigens durch die Katastrophe von San Franzisko
nahegelegt wurde.

Wenn wir die wirtschaftliche Bedeutung der Kapitalvermehrung richtig
erfassen wollen, so müssen wir, abgesehen von der unten noch zu erörternden
Art der Kapitalanlagen in erster Reihe den Zweck der Kapitalansammlung
einer Prüfung unterziehen. Dabei kommen folgende Hauptposten in
Frage: Prämienüberträge, Schadenreserve, Aktienkapital und freie Reserven.
Das Wesen der beiden ersten, der sogenannten technischen Reserven haben
wir bereits oben erörtert. Es handelt sich hier um Deckungskapitalien
!br wirkliche Schulden, deren Höhe allerdings nur annähernd auf Grund
früherer Erfahrungen festgestellt werden kann. Die freien Reserven um-
fassen die gesetzliche Kapitalreserve, die Spezialreserven, Kapitalverlust-
reserve, Organisationsfonds, Neubausonds u. dergl. Richt berücksichtigt
sind die Beamtenfonds und dergl., da deren rechtliche Natur zu ver-
schieden ist. Dem Betrage nach sind diese Fonds übrigens nicht von er-
heblicher Bedeutung. Dem Aktienkapital entspricht bei den Gegenseitigkeits-
gesellschasteu das Garantiekapital, das aus diesem Grunde für die gegen-
wärtige Betrachtung mit jenem zusammengefaßt werden kann. Die beiden
technischen Rückstellungen, das Aktien- bzw. Garantiekapital und die
freien Reserven erschöpfen den Betrag der Kapitalanlagen nicht vollkommen.
Das rührt daher, daß den Kapitalanlagen, auch abgesehen von den oben
berührten technischen Verbindlichkeiten Schulden gegenüberstehen. Be-
sonders ist naturgemäß der Grundbesitz, wenn auch nicht gerade erheblich,
wit Hypotheken belastet. Auch die Guthaben anderer Versicherungs-
Mternehmungen wiegen einen Teil der Aktivwerte auf, so daß die Aktiv-
ierte das wirtschaftliche Reinvermögen der Gesellschaften insoweit über-
steigen. An dieser Stelle interessiert es jedoch nur die Zusammensetzung
bleses Reinvermögens zu überblicken:

Die am Schlüsse des Jahres vorhandenen Prämienüberträge beliefen
sich auf
        <pb n="87" />
        ﻿90		I. Geschäftliche Versicherung.	
		o/o der Kapitalanlagen	
1902		.	.	.	. Mk. 111 331 405,—	43,2
1905		.	.	.	.	„	137 264 575,—	42,1
1906		.	.	.	.	„	138 618 115 —	41,1
1907			 145 382 172,—	41,1
1908		.	.	.	.	„	152 488 375,—	41,1
1909		.	.	.	.	„	158 855 798,—	40,5
Die Schadenreserven beanspruchten			
1902		.	.	.	. Mk. 13 726266,—	5,3
1905		.	.	.	.	„	18 513 848,—	5,7
1906			 32 967 033,—	9,7
1907		.	.	.	.	„	22 606 149,—	6,4
1908		.	.	.	.	„	24 770 363,—	6,6
1909	.	25 412 473,—	6,4
Das Aktien- bzw.Garantiekapital betrug unter aus-			
schließlicher Berücksichtigung des eingezahlten Teiles			
1902		.... Mk. 40 306 365,—	15,6
1905		.	.	.	.	„	42 632 230,—	13,0
1906		.	.	.	.	„	48 958 280,—	14,5
1907		.	.	.	.	„	44 226 529,—	12,5
1908				 48 202 615,—	13,0
1909		.	.	.	.	„	50 015 541,—	12,7
Auf die freien Reserven in dem oben angegebenen			
Unifange entfallen			
1902		. . . . Mk. 75108031,—	29,1
1905		.	.	.	.	„	89191910,—	27,3
1906		.	. . .	„	94 727 346,—	28,0
1907		.	.	.	.	„	94 553 677,—	26,7
1908		. . . .	„	99 037 553,—	26,7
1909		. . . .	„	105 371 816,—	26,8
Die Zunahme		der genannten Fonds beträgt:	
		bei Prämienüberträgen	
	1905/06		Mk. 1 353 540,-	
	1906/07			 6 764 057,-	
	1907/08			 7 106 203,-	
	1908/09			 6 367 423,-	
		bei den Schadenreserven	
	1905/06		Mk. 14454185,-	
	1906/07			 10 360 884,-
        <pb n="88" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachjchadenversicherungszweige. 91

bei den Schadenreserven (Fortsetzung)

1907/08	 Mk.	2164	214,—

1908/09	...................„	642110,—

bei dem Aktien- und Garantiekapital

1905/06	 Mk.	5 326 050,—

1906/07	 „	4 731 751,—

1907/08	 „	3 976 086,—

1908/09	...................„	1812 926,—

bei den freien Reserven

1905/06	 Mk.	5 535 436,—

1906/07	......................... 173 669,—

1907/08	 „	4 483 876,—

1908/09	 „	6 334 283,—

Der Vergleich der eben wiedergegebenen Zahlen mit dem gesamten
Kapitalzuwachs ergibt, daß von 1905 auf 1906 die technischen Reserven
zusammen mit den freien Fonds und dem Aktienkapital stärker stiegen
als die Kapitalanlagen, das heißt, es waren nicht die gesamten Passiven
durch verwertbare Aktiva gedeckt. Dadurch wurden natürlich nur die
Treten Fonds und das Aktienkapital betroffen, da die Aktiva in erster
Reihe zur Deckung der technischen Reserven herangezogen werden mußten.
Die Folge dieser Erscheinung war dann auch eine Verminderung des
Aktienkapitals und der freien Reserven im nächsten Jahre, die eintrat,
obwohl inzwischen auch die Schadenreserve wieder erheblich herabgesetzt
werden konnte. Im ganzen ergibt die Aufstellung, daß sich der Kapital-
zuwachs in den einzelnen Jahren in ganz verschiedener Weise auf die
einzelnen Fonds verteilte.

Von größtem Interesse sür die Beziehung zwischen Versicherung
und Geldmarkt ist die Art und Weise, in welcher die Versicherungs-
gesellschaften ihr Kapital anlegen. Die Feuerversicherung spielt natur-
gemäß auch in diesem Punkt nicht eine gleich wichtige Rolle wie die
kapitalreichere Lebensversicherung, bei der auch die Frage der Verzinsung
wehr im Vordergrund des ganzen Geschäftsbetriebes steht. Letzten Endes
die Verschiedenheit daher, daß die Feuerversicherung mit einem
laschen Umsatz zwischen Prämien und Schäden zu rechnen hat, während
bei der Lebensversicherung ihrem Wesen nach die Prämien sür viele
Äahre angesammelt werden müssen. Leider können wir, was von großen,
Interesse wäre, den Zinsfuß nicht sür die einzelnen Arten von Kapital-
anlagen feststellen, sondern nur für die Kapitalanlagen im ganzen, in
        <pb n="89" />
        ﻿92	I. Geschäftliche Versicherung.

welcher Beziehung hier auf die oben gemachten Angaben verwiesen
werden kann.

Der Übersichtlichkeit wegen lassen wir die Kapitalanlagen in der
Reihenfolge ihrer Bedeutung folgen. (S. Tabelle auf Seite 93.)

Der Bestand an Hypotheken hat also abgesehen von einer geringen
Schwankung zugenommen, während die Anlage in Wertpapieren ständig
abgenommen hat und zwar im Verhältnis zu den gesamten Kapital-
anlagen um mehr als 1U des Anteils vom Jahre 1900. Hypotheken
und Wertpapiere zusammen machen im Jahre 1902 80,8 °/o, im Jahre
1909 76,4 °/o der Kapitalanlagen aus, weisen also eine verhältnismäßig
geringfügige Abnähme auf. Der Rest verteilt sich auf Grundbesitz, Gut-
haben bei Bankhäusern und Versicherungsunternehmungen, Wechsel und
sonstige Anlagen. Die Art dieser Verteilung blieb im großen ganzen
unverändert, besonders läßt sich keine einheitliche Tendenz feststellen, so daß
die geringen Schwankungen wohl mehr oder weniger auf Zufälligkeiten
zurückgeführt werden können. Die charakteristische Erscheinung ist die
Verschiebung des Verhältnisses zwischen Hypotheken und Wertpapieren;
während der Bestand an Wertpapieren dem an Hypotheken im Jahre 1902
noch gleich stand, betrug er 1909 nur noch etwa 2/s davon. Noch deut-
licher wird diese Entwicklung, wenn wir den Zugang beobachten: die
Hypotheken vermehrten sich von 1902—1909 um 70 V2 Millionen Mark,
die Wertpapiere nur um 12 Va Millionen Mark. In der Zeit von 1905
bis 1909 war bei den Hypotheken eine Mehrung von ca. 40 Millionen
Mark zu verzeichnen, bei den Wertpapieren eine solche von etwa einer
halben Million Mark.

Nähere Angaben über die örtliche Verteilung der Hypotheken, die
Ausscheidung auf Stadt und Land, die Verzinsung oder die sonstiges
Bedingungen vermögen wir leider nicht zu machen, da hierfür alle Unter-
lagen fehlen. Auch über etwaige Verluste aus Hypotheken sind wir nicht
unterrichtet.

Dagegen verfügen wir über eine eingehendere Kenntnis bezüglich der
Wertpapiere. Hier lassen sich besonders die einzelnen Arten der Wertpapiere
feststellen, was mit Rücksicht auf die akute Frage, ob ein Zwang zur
Anlage in Staatspapieren ausgeübt werden soll, von besonderem Inter-
esse sein dürfte. Namentlich wird in dieser Beziehung die Verfolgung
der Entwicklung bedeutungsvoll sein. Leider stehen uns hier Angaben
erst vom Beginn der Reichsaufsicht an zur Verfügung. Um eine mög-
lichst weitgehende Beobachtung der Entwicklung zu ermöglichen, habe ich
daher auch hier mit dem Jahre 1902 begonnen. Dabei habe ich die Anleihen
        <pb n="90" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadeuversicherungszweige. 9z

Jahr	Aktien-  gesellschaften  Mk.	0/0 der Kapital- anlagen	Gegenseitigkeits-  geiellichaften  Mk.	0/0 der Kapital- anlagen	Zusammen  Mk.			°/o der Kapital- anlagen
			Hypotheken					
1902	95 490 380	46,5	16 130 868	30,9	in	621	248	43,3
1905	117 126 215	44,2	25112 660	41,2	142	238	875	43,6
1906	126 541 648	46,2	24 496 073	43,1	154	037	716	45.7
1907	135 187 535	47,0	29 033 216	44,0	164220		751	46,5
1908	143 842443	47,6	30 811 625	45,0	174	654068		47,1
1909	150 627 436	47,0	31 755 403	48,9	182	382	839	46,5
			Wertpapier					
1902	74 458 511	36,2	30 296 914	58,1	104	755	425	40,7
1905	90 173 646	34,0	26 633 453	43,7	116	807	099	35,8
1906	83 935 273	30,6	25171452	39,5	109	106	725	32,3
1907	84 649 246	29,4	24 920 626	37,7	109	569	872	31,0
1908	88 150 472	29,2	25 008 665	36,5	113	359	137	30,6
1909	92 123 336	28,8	25 280 683	34,7	117	354	019	29,9
			Grundbesitz					
1902	nicht gesondert ausgewiesen							
1905	20 423 212*	7,7	3 095 102'	5,0	23	518	314	7,2
1906	23 489 181	8,5	3 200 841	5,0	26	690	022	7,9
1907	24 974 939	8,6	3 208 275	4,8	28	183	214	7,9
1908	27 208 142	9,0	3 412 723	4,9	30	620 865		8,2
1909	28 738 642	9,0	3 366 964	4,6	32	105	606	8,1
		Guthaben bei Bankhäusern						
1902	18 558 212	9,0	2 514 218	4.8	21	072 430		8,1
1905	20 826 635	7,8	3 205 360	5,2	24	031	995	7,3
1906	21 344 236	7,8	3 233 216	5,0	24	577	452	7,2
1907	24 220 385	8,3	3187 211	4,8	27	407	596	7,7
1908	22 091 545	7,3	2 643 282	3,8	24	734	827	6,6
1909	25 665 501	8,0	4 106 393	5,6	29	771	894	7,5
	Guthabe	n bei B	e r s i ch e r u n g s	unterne	hmu	nge	n	
1902	7 248 343	3,5	516 025	0,9	7	764	368	3,0
1905	7 578 024	2,8	335 029	0,5	7	913	053	2,4
1906	9 615 562	3,5	471 010	0,7	10	086	572	3,0
1907	10 336 013	3,6	240 234	0,3	10	576	247	3,0
1908	12 424394	4,1	239 115	0,3	12	663	509	3,4
1909	12 610 757	3,9	210 576	0,2	12	821	833	3,2
			Wechsel					
1902	3 559 828	1,7	59 715	0,1	3	619	543	1.4
1905	4 391 899	1,6	81567	0,1	4	473	466	1,3
1906	3 920 257	1,4	60 302	0,09	3	980	559	1,1
1907	3 418 203	1,1	89 605	0,1	3	507	808	1,0
1908	2 809 668	0,9	74 740	0,1	2	884 408		0,7
1909	3 723 622	M	78 386	0,1	3	802	008	0,9

Sv listige Anlagen (einschließlich der Darlehen ans Wertpapiere)

1902	6 037 714	2,9	2 573 705	4,9	8 611419
1905	4 278 870	1,6	2 416 445	4,0	6 694 815
1906	4 643 926	1,7	4 055 249	6,3	8 699 175
1907	4 473 591	1.5	1 286 869	1,9	5 760 460
1908	5 020 871	1,6	1 202 866	1,7	6 223 737
1909	5 832 345	1,8	1 149 913	1,6	6 982 258

' Abzüglich der Lasten.
        <pb n="91" />
        ﻿91

I. Geschäftliche Versicherung.

des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten sowie die staatlich garan-
tierten Anleihen zusammengefaßt, da insoweit eine verschiedene wirtschaft'
liche Beurteilung nicht Platz greifen kann. Ebenso habe ich cs nicht für
nötig erachtet, Aktiengesellschaften und Gegenseitigkeitsanstalten zu trennen.

Dies vorausgeschickt verteilten sich die Anlagen in Wertpapieren unter
Berücksichtigung des Verhältnisses zu den gesamten Kapitalanlagen wie folgt:

	Reichs- u. Staatsanleihen	Prozent	Kommunal-  Anleihen	Prozent	Pfandbrief- u. Kommunal- Obligationen	Prozent
	Mk.		Mk.		Mk.	
1902	51112343	19,8	13559 508	5,2	19 308 220	7,5
1905	63 006 297	19,3	13 044 805	4,0	17 761 212	5,4
1906	60 256126	17,8	12 652 001	3,7	16 136877	4,7
1907	64 209 551	18,1	13 993 962	3,9	17 047 238	^00
1908	64135 118	17,3	14 269 715	3,8	17051 516	4,6
1909	66 725 308	17,0	14 464 622	3.6	17 025 581	4,3
	Sonstige Schuld- verschreibungen	Prozent	Aktien	Prozent	Inländische  Wertpapiere  insgesamt	Prozent
	Mk.		Mk.		Mk.	
1902	545 600	0,2	947 658	0,3	85 473 329	33,2
1905	370 700	0,1	804 408	0,2	94987 422	29,1
1906	322 200	0,1	680408	0.2	90 047 612	26,7
1907	355 900	0,1	703108	0,1	96 309 759	27,2
1908	380 800	0,1	465 108	0,1	96 302 257	26,0
1909	389 200	0,1	463108	0,1	99 067819	25,2

Demgegenüber waren in ausländischen Wertpapieren angelegt

9,9 % der gesamten Kapitalanlagen

1902 .	.	. Mk. 25 527 488 —	9,9 %
1905 .	.	.	„	28 625 300 =	8,7 »Za
1906 .	. .	„ 26 094 774 =	7,7 °/o
1907 .	.	.	„	24 220 985 =	6,8 %
1908 .	.	.	„	27073099 =	7,3 o/o
1909 .	. .	„	28 282 039 =	7,2 o/o

Es könnte auffallen, daß die inländischen und ausländischen Wert-
papiere einen höheren Betrag ergeben, als er oben für Wertpapiere an-
gegeben ist, aber diese Erscheinung ist auf die Veröffentlichungen des

Amtes zurückzuführen, das bei der Unterteilung den Nennwert, bei der

Gesamtangabe dagegen den Buchwert berücksichtigt.

Entsprechend der schon berührten Minderung der Wertpapiere über-
haupt ist auch bei den einzelnen Arten eine zwar nicht erhebliche, aber
        <pb n="92" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 95

doch unverkennbar sortschreitende Abnahme zu beobachten, die bei allen
Arten ziemlich gleich stark ist. Offenbar sind alle Gesellschasten bestrebt,
insolge der schlechten Erfahrungen früherer Jahre die Anlagen möglichst
zu vermeiden, aus denen ihnen Kursverluste drohen.

Bei allen vorstehenden Angaben über die Kapitalanlagen sind die
reinen Rückversicherungsgesellschaften nicht berücksichtigt, da deren Kapital-
anlagen nur für das Gesamtgeschäft bekannt sind. Dieses Gesamtgeschäft
gerade bei der Feuerversicherung zu behandeln, dürfte um so weniger Ver-
anlassung bestehen, als ja wie mehrfach bemerkt, die auf das Feuer-
versicherungsgeschäft entfallenden Kapitalanlagen einen verhältnismäßig
geringen Teil der gesamten Kapitalanlagen ausmachen.

In der Einleitung ist die interessante Frage angeregt, in welcher
Weise die Empfänger der von den Versicherern angelegten Gelder diese
verwenden. Leider gelangen wir anch hier, wenigstens was die Feuer-
versicherung anlangt, fast in allen Punkten zu einem non liguet. Bei
den Hypotheken können wir allerdings annehmen, daß der größte Teil
dazu dient, die städtische Bautätigkeit, also die Produktion zu fördern,
aber zahlenmäßige Angaben lassen sich hierüber auf Grund des bis jetzt
vorhandenen Materials nicht machen. Was die Wertpapiere anlangt,
so läßt sich naturgemäß die Verwendung von Reichs- und Staatsanleihen
nicht weiter kontrollieren, da eben die durch Anleihen aufgebrachten Gesamt-
mittel einen Teil der Staatseinnahmen überhaupt bilden, ohne daß die
Verwendung bestimmter Anleiheteile oder auch ganzer Anleihen zu be-
stimmten Staatszwecken verfolgt werden könnte. Bei allen übrigen Arten
von Wertpapiere» ist teils eine ganz geringe Mehrung teils sogar eine
Verminderung eingetreten, so daß die Frage schon aus diesem Grunde
gegenstandslos ist. Die Mehrung an Grundbesitz ist wohl fast in der
ganzen Größe durch Reuanlagc und Erweiterung der für den eigenen
Betrieb bestimmten Geschäftsgebäude hervorgerufen. Wie die Banken die
ihnen von Gesellschasten überlassenen Gelder verwerteten, die sich übrigens
im Lause von sieben Jahren nur um ca. 8,7 Millionen Mark vermehrten,
wird sich wohl kaum feststellen lassen, zumal die Verwendung wohl zu
wechselnden Zwecken erfolgte. Das gleiche gilt von den Guthaben bei
Versicherungsunternehmungen, die um etwa 7 Millionen gestiegen sind.
Die Wechsel und sonstigen Anlagen haben sich nicht wesentlich vermehrt,
s° daß auch in diesem Punkte die Verwendung erheblicher Geldbeträge
vicht in Frage kommt.

Wir haben bisher die Einnahmen und die Betriebsleistungen der
Gesellschaften sowie die von ihnen angelegten Kapitalien dargestellt, haben
        <pb n="93" />
        ﻿I. Geschäftliche Versicherung.

96

aber dabei die Frage des Gewinnes noch nicht berührt. Bereits er-
wähnt haben wir die Dividenden der Gegenseitigkeitsgesellschaften an ihre
Mitglieder, die ja eigentlich nur als eine Ermäßigung der aus Vorsicht
höher als nötig erhobenen sogenannten Vorprämie zu erachten sind. Die
Frage, ob als Gewinn im Sinne dieser Aussührungen auch die
Beträge zu behandeln sind, die zur Vermehrung der freien Reserven dienen,
können wir unerörtert lassen, da ja diese Beträge schon oben mitgeteilt sind.
Im übrigen werden diese Beträge entweder in späteren Jahren doch noch
zur Deckung von Ausgaben herangezogen oder sie werden künftig einmal,
allerdings in einem noch unbestimmten Zeitpunkt, an die Berechtigten
verteilt. Wir können uns daher an dieser Stelle darauf beschränken,
die sogenannten Aktiendividenden, also den an die Aktionäre verteilten
Gewinn, zur Darstellung zu bringen, wobei wir mit Rücksicht auf das
vorhandene Material wiederum nur die deutschen Gesellschaften in Be-
tracht ziehen können.

1905

1906

1907

1908

1909

Die Gewinne betrugen
Mk.

....	11 320996

....	9542663

....	11 424872

....	12038001

. . .	.	13 203 031

Summe 57 529 563

in Prozent der
PrLmieneinnahme

6,1

4,9

5.8

5.9

6,2

Durchschnitt 11 505 912	5,8

Diese Gewinne erscheinen als sehr mäßig, besonders wenn man be-
rücksichtigt, daß nahezu 80 % der Beträge aus den Kapitalerträgnissen
der Gesellschaften, also nicht aus dem laufenden Betriebe stammen. 3"*
übrigen dürfte die Anschauung nicht zutreffen, als sei der Gewinn des
Versicherers gleichbedeutend mit einer Schädigung des Versicherungs-
nehmers. Solche Ansichten würden in ihrem Endergebnis zu der Meinung
mittelalterlicher Philosophen führen, der Handel sei ein Übel, weil kein
Gewinn ohne Schädigung des Vertragsgegners niöglich sei. Tatsächlich
würde nur dann eine wirtschaftliche Schädigung der Versicherungsnehmer
vorliegen, wenn sic bei Ausschaltung der Gewinnmöglichkeit die gleiche
Leistung um den Betrag des Gewinnes billiger erzielen könnten. Ab-
gesehen davon, daß hierfür mindestens kein Beweis erbracht ist, kann
auf Grund allgemeiner Erfahrungen eher das Gegenteil als erwiese"
erachtet werden. Denn da die Aussicht auf Gewinn immer noch der beste
        <pb n="94" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 97

Ansporn für alle menschliche Tätigkeit ist, so verhilft sie auch im Ver-
sicherungswesen dazu, die Einrichtungen mit der größten Tatkraft und
Verstandesschärfe auszubauen. Anerkanntermaßen haben gerade die aus
dem Gewinnprinzip beruhenden Aktiengesellschaften dem Fortschritt auf
dem Gebiete des Feuerversicherungswesens die Wege geebnet. (Liebig,
das Feuerversicherungswesen S. 62/64.) Andererseits bewirkt die Er-
wartung eines Gewinnes auch das Entstehen einer gesunden Konkurrenz,
ist also selbst der beste Regulator der Prämienpolitik. Wären
die auf dem Erwerbsprinzip beruhenden Gesellschaften nie vorhanden
gewesen und heute nicht vorhanden, wer weiß, ob die Versicherungsnehmer
sich der gleich guten und zweckmäßigen Einrichtungen erfreuen könnten.
Gewinne des einen Kontrahenten gereichen im wirtschaftlichen Leben
auch dem anderen Teil oft zum Vorteile, ebenso wie gut besoldete
Angestellte dem Arbeitgeber oft mehr Nutzen bringen als gering ent-
lohnte.

Eine Betrachtung über die finanzielle Bedeutung des Feuer-
versicherungswesens wäre nicht vollständig, wenn sie nicht auch die Be-
ziehungen zum Ausland in den Kreis der Erörterung zöge. Allerdings
sind einer derartigen Untersuchung verhältnisniäßig enge Grenzen gezogen.
Wir besitzen keine Möglichkeit auch nur init annähernder Genauigkeit
festzustellen, wie sozusagen die internationale Bilanz des Feuerversicherungs-
wesens für Deutschland abschließt. Hierzu fehlt uns die Kenntnis der
Rückversicherungs- bzw. Retrozessionsprämie, welche von den in Deutsch-
land direkt und indirekt arbeitenden Gesellschaften an ausländische Gesell-
schaften entrichtet werden und die Höhe der Schadenzahlungen, welche
von ausländischen Rückversicherern bzw. Retrozefsionären an deutsche
Gesellschaften vergütet werden. Es fehlt uns aber auch jeder Anhalts-
punkt für die Teilung des Bestandes der deutschen reinen Rückversicherungs-
tzesellschaften in in- und ausländisches Geschäft. Wenn wir daher auch
die eigentlich interessante Frage, ob Deutschland durch seine Feuer-
versicherungsbeziehungen zum Ausland Gewinn oder Verlust hat, nicht
einmal schätzungsweise beantworten können, so können wir doch immer-
hin einige Feststellungen bringen, die nicht ohne Bedeutung sind. Wir
können sozusagen den Bruttoverlauf des ausländischen Geschäfts der in
Deutschland direkt arbeitenden Gesellschaften verfolgen und wir können
hie gleiche Beobachtung für das deutsche Geschäft der ausländischen Gesell-
schaften anstellen. Bei Bewertung der Ergebnisse dürfen wir uns aller-
dings darüber nicht im unklaren sein, daß es sich um ein mehr oder
Schriften 137. IV.	7
        <pb n="95" />
        ﻿98

I. Geschäftliche Versicherung.

weniger theoretisch konstruiertes Bild handelt, da die in der Praxis
wesentlichen Verschiebungen durch die Rückdeckung ausgeschaltet sind.

Wenn wir zunächst das direkte Geschäft deutscher Gesellschaften im
Ausland dem direkten Geschäft ausländischer Gesellschaften in Deutschland

gegenüberstellen,	so ergibt sich folgendes Bild:		
	Deutsche G	es ellschaften	
	Prämien	Schäden	Überschuß der Prämien
	Mk.	Mk.	Mk.
1905	30781937	15 348 289	15 433 648
1906	30 641074	64 017 269	— 33 376 195
1907	30 859 082	16 249 226	14 609 856
1908	29 956 508	18 679 847	11276661
1909	31 598 174	20 033 985	11564 189
Summe	153 836 775	134 328 616	19508 159
Durchschnitt	30 767 355	26 865 723	3 901632
	Ausländische	Gesellschaften	
	Prämien	Schäden	Überschuß der Prämien
	Mk.	Mk.	Mk.
1905	19584416	10 655 263	8929153
1906	20 413189	10 489 642	9 923 547
1907	21 686 462	12 926 365	8 760Ü97
1908	22 405 595	13 015 840	9 389 755
1909	23 087 675	12 889 235	10198 440
Summe	107 177337	59 976 345	47 200 992
Durchschnitt	21 435 467	11995 269	9 440198

Wie erwähnt, verschiebt sich das Verhältnis vielleicht wesentlich
durch die uns unbekannte Beteiligung der Rückversicherer an den Ge-
schäften. Auch abgesehen hiervon lassen die Zahlen keine Verallgemeinerung
zu, weil das ausländische Geschäft der deutschen Gesellschaften durch die
Katastrophe von San Franzisko ungünstig beeinflußt wurde, während
die fünf Jahre in Deutschland zu den besten Jahren zählen, welche die
Feuerversicherung zu verzeichnen hatte. Zur Vermeidung von Irrtümern
mag bemerkt werden, daß der Überschuß der Prämie nicht als Gewinn
anzusehen ist, da noch die erforderlichen Reservestellungen und die Ver
waltungskosten, Steuern usw. in Betracht zu ziehen sind.

Nur um die Beziehungen zum Auslande so vollständig als möglich
wiederzugeben, seien auch die Bruttoergebnisse des ausländischen Rück
Versicherungsbetriebes der in Deutschland direkt arbeitenden Gesellschaft^
        <pb n="96" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 99

angeführt. Eine Gegenüberstellung etwa des deutschen Rückversicherungs-
betriebes der ausländischen Gesellschaften vermögen wir mangels jeglicher
Unterlagen nicht zu bieten.

	Prämien	Schäden	Überschuß der Prämien
	Mk.	Mk.	Mk.
1905	29 860 910	21018 812	8 842 098
1906	33 474 383	43129 510	— 9 655 127
1907	31803 847	21 655 921	10147 926
1908	32 592 934	22 535 434	10 057 500
1909	34 263 404	22611981	11 651423
Summe	161 995 478	130 951658	31043 820
Durchschnitt	32 399 095	26190 331	6 208 764

Auch hier sind noch keine Reservestellungen und Verwaltungskosten
berücksichtigt, ebenso wie die Retrozessionsverhältnisse außer Betracht
gelassen sind. Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Geschäft
in der behandelten Periode mit Verlust abgeschlossen hat, was wiederuni
in erster Reihe dem amerikanischen Geschäft zuzuschreiben ist.

II.	Übrige Sachversicherungen.

Entsprechend der zwischen den verschiedenen Bearbeitern getroffenen
Abgrenzung obliegt es mir außer der Feuerversicherung auch die Embruch-
biebstahl- und Glasversicherung, die Maschinen-, Baulast-, Wasserleitungs-
nnd Sturmschadenversicherung zu behandeln. Da sich diese Zweige im
^gemeinen eines ständigen Aufschwungs erfreuen durften und zum Teil
überhaupt erst in der jüngeren Zeit einige Bedeutung erlangten, so ist
eä angebracht, nur das letzte Jahr zu berücksichtigen, für welches die
Ergebnisse bekannt wurden. Eine Heranziehung früherer Jahre und eine
Verwertung von Durchschnittszahlen würde hier nach verschiedenen
Dichtungen zu irrigen Meinungen führen. An Umiang treten diese
Zweige weit hinter der Feuerversicherung zurück, so daß ihr Einfluß auf
ben Geldmarkt noch geringer ist.

Im allgemeinen gelten die zu den einzelnen Zahlenangaben für die
Feuerversicherung gemachten Ausführungen auch für diese Zweige der
^achschadenversicherung, so daß wir uns im großen ganzen darauf be-
tränken können, die entsprechenden Zahlen ohne weitere Bemerkungen
^llzuteilen. Dabei müssen wir uns, abgesehen von der Glasversicherung,
tinit begnügen, die Betriebsergebnisse zu behandeln, da, wie oben be-
""rkt, die Vermögensverwaltung, durch welche die Stellung der Gesell-
taften als Kapitalmacht bestimmt wird, in den Veröffentlichungen natur-

7*
        <pb n="97" />
        ﻿100

I. Geschäftliche Versicherung.

gemäß nicht nach den einzelnen Zweigen getrennt werden konnte, sondern
jeweils bei dem Zweige behandelt ist, der sür die einzelne Unternehmung
das Hauptgeschäft bildet. So enthalten die oben bei der Feuerversicherung
nach dieser Richtung hin wiedergegebenen Zahlen auch einen großen Teil der
Ergebnisse der Einbruchdiebstahl-, Wasserleitungs- und Sturmschaden-
versicherung, während das Ergebnis der Vermögensverwaltung für die
Maschinen- und Baulastversichernng teils bei der Feuer-, teils bei der Unfall-
versicherung mit berücksichtigt ist. Nur für die Glasversicherung sind
wir in der Lage, die Stellung zum Kapitalmarkt gesondert darzustellen.

Eine Trennung nach Aktiengesellschaften und Gegenseitigkeitsgesell-
schaften ist bei dem verhältnismäßig unbedeutenden Geschäft der letzteren
für die hier behandelten Zweige nicht veranlaßt, sie würde nur die
Deutlichkeit des Gesamtbildes beeinträchtigen, ohne irgendwie wertvolle
Aufschlüsse zu geben. Auch eine Ausscheidung der in- und ausländischen
Gesellschaften kommt nur sür die Einbruchdiebstahlversicherung und Glas-
Versicherung in Frage, da die übrigen Zweige in Deutschland von auslän-
dischen Gesellschaften überhaupt nicht betrieben werden und auch deutsche Ge-
sellschaften im Ausland nur ganz unerhebliche Erfolge zu erzielen vermochten.

Wenn wir mit dem direkten inländischen Geschäft der Einbruch-
diebstahlversicherung beginnen, so betrugen die Bruttoprämieneinnahmen
bei den	deutschen Gesellschaften .	. Mk.	9 377	536

bei den	ausländischen Gesellschaften	. „	712	291

zusammen Mk. 10 089 827,

die Zahl der Versicherungen belief sich

bei den	deutschen Gesellschaften auf	. . .	763	092

bei den	ausländischen Gesellschaften	auf	49	716

zusammen	812	808,

so daß durchschnittlich für eine Versicherung vereinnahmt wurden
bei den deutschen Gesellschasten .... Mk. 12,28
bei den ausländischen Gesellschaften .	.	„	14,32

im Durchschnitt Mk. 12,41.

Bei der Glasversicherung stellten sich die entsprechenden Ergebnisse

wie folgt:

Bruttoprämien

bei den deutschen Gesellschasten . . Mk. 7 561 557
bei den ausländischen Gesellschaften . „ 193 293

zusammen Mk. 7 754 850
        <pb n="98" />
        ﻿S. Werth eimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 101

Zahl der Versicherungen

bei den deutschen Gesellschaften.............. 525 032

bei den ausländischen Gesellschaften ...	12 056

zusammen 537 088
Durchschnittsprämie

bei den deutschen Gesellschaften .... Mk. 14,4
bei den ausländischen Gesellschaften ...	„16,0

durchschnittlich Mk. 14,4.

Das inländische Geschäft der Einbruchdiebstahl- wie der Glas-
versicherungsbranche setzt sich also aus noch niederen Einzelprämien als
das Feuerversicherungsgeschäft zusammen, doch dürsten sich bei ihnen
weit mehr Versicherungen dem Durchschnitt nähern, da einerseits die ganz
kleinen Versicherungen seltener sind und andererseits Versicherungen mit
sehr erheblicher Prämie weniger als in der Feuerversicherung vorkommen.
Auch bei diesen Brauchen werden also relativ kleine Beträge gesammelt, so daß
die Ausführungen, die wir oben hinsichtlich der Bedeutung der Versicherungs-
leistung für den Versicherungsnehmer zu machen hatten, auch hier gelten.

Der als Konsumausgabe zu erachtende Teil der Prämie dürfte in
der Einbruchdiebstahlversicherungsbranche größer sein als in der Feuer-
versicherung, während in der Glasversicherung wohl die meisten Prämien
als eine Belastung des Geschäfts oder Gewerbes anzusehen sind. Wie
jedoch schon die geringe Höhe, der Durchschnittsprämie zeigt, dürfte im
allgemeinen weder eine Einschränkung des Konsums noch der Produktion
herbeigeführt werden. Im übrigen hat die Einbruchdiebstahlversicherung
zunächst mehr in die wohlhabenden Schichten der Bevölkerung Eingang
gesunden, so daß schon aus diesem Grunde die verhältnismäßig geringe
Ausgabe im allgemeinen keine große Rolle spielt.

Was die Verteilung des Gesammelten anlangt, so kommen hier
Dividenden der Gegenseitigkeitsgesellschaften nicht weiter in Betracht, da der
ganze Betriebsgewinn dieser Gesellschaften keinen großen Umfang an-
genommen hat.

Die Rückleitung des Gesammelten an die Versicherungsnehmer er-
jolgte daher im wesentlichen nur durch Schadenzahlungen. Die hier in
Frage kommenden Schadenzahlungen des direkten inländischen Geschäfts
^ansprachen in der Einbruchdiebstahlversicherung

bei den deutschen Gesellschaften . Mk. 2 697 057,—
bei den ausländischen Gesellschaften „ 211 714,—

zusammen Mk. 2 908 771,—
        <pb n="99" />
        ﻿102

I. Geschäftliche Versicherung.

in der Glasversicherung

bei den deutschen Gesellschaften . Mk. 4 608 302,—

bei den ausländischen Gesellschaften „	133 043,—

zusammen Mk. 4 741345,—

Diese Zahlungen verteilen sich in der Einbruchdiebstahlversicherung aüf
25 439 Schäden, so daß für einen Schaden im Durchschnitt Mk. 114,—
zu vergüten waren, in der Glasversicherung auf 103 644 Schäden, was
eine Durchschnittsschadenhöhe von Mk. 45,— bedeutet. Im Vergleich
zur Feuerversicherung betrug also die durchschnittliche Schadenhöhe in der
Einbruchdiebstahlversicherung etwa Vs, in der Glasversicherung etwa Vs.
Während aber umgekehrt in der Feuerversicherung im Jahre 1909 nur
etwa der 40. Teil der Versicherungen von Schaden betroffen wurde, hatte
jeder 32. Einbruchdiebstahlversicherte und jeder 5. Glasversicherte eine
Entschädigung erhalten. Daraus ergibt sich ein wichtiger Unterschied in
der Bedeutung der Entschädigung für die verschiedenen Branchen. Die
Feuerversicherung hat es hauptsächlich mit der Vergütung größerer
Schäden zu tun, ohne deren Ersatz der Versicherte häufig dem Ruin ent-
gegengehen oder doch in seinem späteren Erwerb oder in seiner Konsum-
fähigkeit erheblich beeinträchtigt wäre. Die Einbruchdiebstahl- und noch
mehr die Glasversicherung werden mehr durch zahlreiche, aber weniger
erhebliche Schäden in Anspruch genommen. Sie dienen mehr dazu, die
mit ziemlicher Voraussicht sür zahlreiche Versicherte zu erwartenden
Schäden durch das Mittel der Prämienzahlung auf viele Jahre zu ver-
teilen, wenn auch selbstverständlich Fälle vorkommen, wo auch ein Ein-
bruchdiebstahl- oder Glasschaden ohne Versicherung das Vermögen des
Betroffenen empfindlich schmälern würde. Eine Verteilung der Schäden
ihrer Höhe nach besitzen wir für diese Branchen leider nicht, doch darf
wohl im allgemeinen angenommen werden, daß sich die meisten Schäden
auf einer gewissen mittleren Linie bewegen.

Die Verwaltungskosten sind auch iür diese Branchen nur in Ver-
bindung mit den Steuern ausgewiesen, eine Trennung läßt sich fy!er
selbst unter Zuhilfenahme der Geschäftsberichte nicht wohl durchführen,
da die Gesellschaften für kleinere Branchen die Steuern nicht auszuscheiden
pflegen. Mit Rücksicht darauf, daß auch eine Verteilung auf das direkte
und indirekte Geschäft nicht möglich ist, müssen die Verwaltungskosten
in Verbindung mit dem Gesamtgeschäft gewürdigt werden. Dabei sin
wir genötigt uns auf das Geschäft der deutschen Gesellschaften zu
schränken, nachdem wir hinsichtlich der ausländischen Gesellschaften nur
        <pb n="100" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 103

die Verwaltungskosten des gesamten Geschäfts dieser Gesellschaften kennen,
dessen größter Teil naturgemäß sich im Ausland abspielt. Hierbei können
die oben erwähnten kleineren Branchen mit behandelt werden, die, wie
bemerkt, bei den Erörterungen über das inländische Geschäst allein nicht
berücksichtigt werden konnten.

Die Bruttoprämien aus dem Geschäftsjahr ohne Rücksicht auf die
Überträge betrugen

in	der	Einbruchdiebstahlversicherung .	.	Mk.	12 031617

„	„	Sturmschadenversicherung....	„	154954

„	„	Wasserleitungsschadenversicherung	.	„	2 465 412

„	„	Glasversicherung.................„	8193181

„	„ Maschinenversicherung............„	413 929

„	„ Baulastversicherung..............___________28 306

Mk. 23 287 399

Die Bruttoschäden aus dem Geschäftsjahr ohne Regulierungskosten
beliefen sich auf

in	der	Einbruchdiebstahlversicherung .	Mk.	4 418 408

„	„	Sturmschadenversicherung. .	.	„	20	797

„	„	Wasierleitungsschädenversicherung	„	993	499

„ „ Glasversicherung......................... 4 950 467

„	„	Maschinenversicherung ...	„	251	357

„	„ Baulastversichcrung ....	_______44119

Mk. 10678647

Die Verwaltungskosten mit Steuern stellen sich auf
in der Einbruchdiebstahlversicherung .	. Mk. 3 275 827

„	„	Sturmschadenversicherung .	.	.	„	3 049

„	„	Wasserleitungsschadenversicherung	„	887 393

„ „ Glasversicherung.......................... 2579 490

„	„	Maschinenversicherung ....	„	30404

„	„	Baulastversicherung................._n__________779

Mk. 6 776 942

Die Verwaltungskosten betrugen sonach bei diesen kleineren Schaden-
bersicherungen 29,1 °/o der Prämieneinnahme und 63,4 °/o der Schaden-
Zahlungen. Die verhältnismäßig bedeutende Höhe der Verwaltungskosten
erklärt sich bei diesen Zweigen dadurch, daß diese zum großen Teile erst
w der letzten Zeit stärkere Ausbreitung erfuhren, so daß erhebliche Auf-
wendungen für Organisationszwecke gemacht werden mußten. Auch ist
Natürlich die Akquisition bei diesen Zweigen teilweise infolge der Neu-
        <pb n="101" />
        ﻿104

I. Geschäftliche Versicherung.

heit der Versicherungsarten erschwert, da das Publikum Neuerungen
bekanntlich immer einen gewissen Widerstand entgegensetzt.

Was die Kapitalanlagen anlangt, so haben wir hier unseren oben
gemachten Darlegungen entsprechend nur noch die Glasversicherung zu
berücksichtigen, wobei übrigens zu beachten ist, daß das Aussichtsamt die
Ergebnisse der meisten Gesellschaften, welche die Glasversicherung betreiben,
in die Feuer- oder Unfallversicherung eingereiht hat. Um Doppelzählungen
zu vermeiden, können wir hier also nur diejenigen Gesellschaften behandeln,
deren Hauptzweig die Glasversicherung bildet. Die Kapitalanlagen dieser
Gesellschaften betrugen im Jahre 1909 nur Mk. 11 249 796, der Kapital-
zuwachs gegenüber dem Vorjahre Mk. 840 637, gegenüber dem Jahre
1902 Mk. 5 050 740. Eine wesentliche Bedeutung für den Geldmarkt
haben derart geringe Beträge sicher nicht. Daß übrigens auch in der
Glasversicherung ebenso wie in der Feuerversicherung der Kapitalzuwachs
in der Hauptsache auf die Erträgnisse des Kapitals zurückzuführen ist,
ergibt die Gegenüberstellung mit den Zinsen und Mieten, die sich im
Jahre 1909 aus Mk. 404 880 beliefen.

Analog der Darstellung für die Feuerversicherung sei auch hier zur
Veranschaulichung des Zweckes der Kapitalansammlung die Teilung in

die Hauptposten: Prämienüberträge,	Schadenreserve,	Aktienkapital und
freie Reserven durchgeführt.		
Am Schlüsse des Jahres 1909	waren vorhanden	
	Proz. der Kapitalanlagen	
Prämienüberträge ....	Mk. 5 351 812	47,5
Schadenreservcn .....	„	1 531 766	13,6
Aktien- bzw. Garantiekapital	„	1 021150	9,0
freie Reserven		„	2 648 435	23,5
Die Zunahme der Fonds betrug		
	gegenüber	gegenüber
	dem Vorjahre	dem Jahre 1902
bei den Prämienüberträgen . . .	Mk. 381049	Mk. 2 248 645
bei den Schadenreserven ....	„	196 388	„	1 186 470
bei dem Aktien- und Garantiekapital	. „ —	„ 40 000
bei den freien Reserven ....	„	246814	„	530 694

Die Art der Kapitalanlagen ist zwar bei der Geringfügigkeit der
Beträge ohne eigenes Interesse, darf aber zur Ermöglichung zusammen-
fassender Angaben für alle Versicherungszweige doch nicht übergangen
werden.
        <pb n="102" />
        ﻿S- Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 105

Es entfallen im Jahre 1909 auf

Hypotheken . . .	Mk.  7 157 414	Prozent der Kapital- anlagen  63,6	Zu- oder Ab- nahme gegen das Vorjahr Mk.  20 500	gegen das Jahr 1902  Mk.  2 949 564
Wertpapiere. . .	1 217 441	10,8	72 406	377 702
Grundbesitz . . .	1124203	10,0	154149	?i
Guthaben bei Bank-				
Häusern . . .	1 590318	14 2	622 895	556 386
Guthaben bei Ver- sicherungsunter-				
nehmungen . .	143 370	1,3	19397	36 950
Wechsel .' . . .	1697	0,0	3 326	1 555
Sonstige Anlagen .	15 353	0,1	6 890	7 490

Die Hypotheken nehmen somit in der Glasversicherung eine alles
überragende Stellung unter den Kapitalanlagen ein, auch Grundbesitz
und Guthaben bei Bankhäusern übersteigen prozentual den Bestand der
Feuerversicherungsgesellschaften, dagegen fällt der geringe Anteil auf, der
aus Wertpapiere trifft. Während die Feuerversicherungsgesellschaften auch
im Jahre 1909 noch ca. 30°/o in Wertpapieren angelegt hatten, machten
diese in der Glasversicherung nur ca. 10 % der Kapitalanlagen aus.

Was die Verteilung der Wertpapiere anlangt, so sind die Gesamt-
beträge so klein, daß die Verteilung wohl mehr oder weniger auf Zu-
fällen beruht. Immerhin seien die gleichen Angaben wie für die Feuer-
versicherung gemacht:

Es entfallen auf			
	1902	1908	1909
Reichs- und Staatsanleihen .	Mk.	Mk.	Mk.
	.	340 872	700 200	680 700
Kommunalanleihen ....	.	63100	111 700	76 700
Pfandbrief- und Kommunal-			
obligationen		.	136 000	106 500	139500
sonstige Schuldverschreibungen	. 20 000	23 500	29 500
Aktien		.	18 750	18 750	18 750
ausländische Wertpapiere . .	.	310113	345 440	351840

Unter Bezugnahme auf die näheren Ausführungen bei der Feuer-
versicherung können wir uns auch hinsichtlich des Gewinnes daraus be-

1 Der Grundbesitz ist 1902 noch nicht gesondert ausgewiesen.
        <pb n="103" />
        ﻿106

I. Geschäftliche Versicherung.

schränken, die den Aktionären überwiesenen Dividenden für das Jahr 1909
anzuführen, die Mk. 343 620 — 4,8 °/o der Bruttoprämieneinnahme
der deutschen Aktiengefellschaften betrugen, also keine übermäßige Höhe er-
reichten. Die Verhältnisse in den früheren Jahren lagen durchschnittlich
eher noch ungünstiger für die Gesellschaften.

Die Vergleichung des direkten Geschäfts deutscher Gesellschaften im
Ausland und ausländischer Gesellschaften in Deutschland ergibt, in der
Weise durchgeführt wie bei der Feuerversicherung, für die Einbruch-
diebstahl- und Glasversicherung:

Deutsche Gesellschaften

Einbruchdiebstahlvers.
Glasversicherung . .

Einbruchdiebstahlvers.
Glasversicherung . .

Prämien

Mk.

691 945,—
624 318,—

Ausländische
712 291,—
193 293,—

Schäden
Mk.

1 171 905 —
338 017,—

Gesellschaften
211714,—
133 043,—

Überschuß der Prämien
Mk.

— 479 960,—

286 301,—

500577,-
60 250,-

Hiernach ist das direkte Einbruchdiebstahlversicherungsgeschäst der
deutschen Gesellschaften im Ausland im Jahr 1909, wie übrigens auch
in anderen Jahren, verlustbringend verlaufen, wobei allerdings vielleicht
eine gewisse Milderung durch die Rückversicherungsverhältnisse eingetreten
sein mag, deren Verfolgung uns jedoch unmöglich ist.

Einen Ausgleich bot der Überschuß aus dem im Auslande betriebenen
Rückversicherungsgeschäft, dessen Ergebnisse sich für die deutschen Gesell-
schaften wie folgt stellten:

Prämien	Schäden

Mk.	Mk.

Einbruchdiebstahlvers. 1 064 200,— 263 030,-
Glasversicherung . .	6 894,—	4 008,-

Die an sich wünschenswerte Gegenüberstellung des Geschäftsergebnisses
ausländischer Gesellschaften aus dem Rückversicherungsbetriebe in Deutsch'
land ist uns für diese Zweige ebensowenig wie für die Feuerversicherung
möglich.

III.	Rückversicherung.

Nur als kurzen Anhang können wir einige Zahlen über die Betriebs-
ergebnisse der deutschen Rückversicherungsgesellschaften bringen. Die Ver-
mögensverwaltung dieser Gesellschaften und ihr Kapitalstand ist für alle
von ihnen betriebenen Versicherungszweige zusammengefaßt, so daß sich dre

Überschuß der Prämien
Mk.

801170,—

2 886,—
        <pb n="104" />
        ﻿S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicheru^g^veige.^D&gt;!^^

Darstellung innerhalb des Rahmens der Sachversicherung er^blv^t. Auch

' ^ejne

lassen sich die Beziehungen zum Ausland für das Geschäft
Rückversicherungsgesellschaften in keiner Weise darlegen, da hi?
liches Material fehlt. Wir müssen uns daher darauf beschränken, ledig-
lich der Vollständigkeit wegen die wenigen Angaben niitzuteilen, die
seitens des Kaiserlichen Aussichtsamtes für das Jahr 1909 veröffentlicht
werden:

Prämien der Feuerversicherung .	.	. Mk. 215150 278,—

Hiervon	für	eigene	Rechnung	....	„	123678766,—

Schäden	für	eigene	Rechnung	....	„	76210864,—

Prämien der sonstigen Sachversicherung „	9 128 006,—

Hiervon	für	eigene	Rechnung	....	„	8 257375,—

Schäden	für	eigene	Rechnung	....	„	3363102,—

Um das Bild zu vervollständigen, wären noch die Bewegung der
Prämien- und Schadenreserven und die Verwaltungskosten zu berück-
sichtigen, über welche wir aber keine genügenden Aufschlüsse besitzen.

Im übrigen muß bei Benutzung der Zahlen berücksichtigt werden,
daß die Prämien teilweise von den bereits behandelten direkt arbeitenden
Gesellschaften gezahlt wurden, wie auch die Schadenvergütungen zum Teil
an diese abgeführt wurden. Die Ergebnisse der Rückversicherungsgesell-
schaften dürfen also nicht etwa ohne weiteres denen der direkt arbeitenden
Gesellschaften hinzugerechnet werden, zumal wir nicht darüber unterrichtet
sind, welcher Teil des Rückversicherungsgeschäfts auf das Inland entfällt.
        <pb n="105" />
        ﻿109

3.	Viehversicherung.

Von

Dr. W. 2iohrbeck-Köln.

Die Viehversicherung hat mit der nachstehend charakterisierten Hagel-
versicherung gemeinsam, daß auch sür sie die Frage der Kapitalanlagen
nicht die Bedeutung hat wie bei anderen Sachversicherungszweigen und
wie bei der Personenversicherung. Bis zum Jahre 1911 kannte die
Viehversicherung noch kein Aktienunternehmen. Erst 1911 hat eine der
größten Gegenseitigkeitsgesellschaften sich in eine Aktiengesellschaft um-
gewandelt. Die Gegenseitigkeitsform als solche wird aber erst dann
finanztechnisch bedeutsam, wenn die Ausdehnung des Wirtschaftsgebietes
ganz besonders groß ist. Die meisten Viehversicherungsgesellschasten und
Von diesen kann im folgenden nur gehandelt werden, haben aber mit
der Ausbreitung ihres Geschäftsgebietes von jeher sehr zu kämpfen ge-
habt. Der Grund hierfür liegt zunächst in der lokalen Vereinsbildung,
die schon etwa zwei Jahrhunderte zurückreicht (Kuhkassen) und noch
immer mehr an Boden gewinnt. Diese lokalen Kassen wirtschaften ledig-
lich als Ausgleichsfonds. Der alljährliche Bedarf wird umgelegt und
damit ist die Geschäftshandhabung im wesentlichen erledigt. Ihre Be-
deutung liegt vor allem in der gegenseitigen Überwachung vor dolosen
Handlungen der Versicherungsnehmer, die in der Viehversicherung leider
besonders stark auftreten, ihre Schwäche bleibt die geringe Kapitalkraft,
die ohne ausreichende Rückversicherung bei grassierenden Viehkrankheiten
und Seuchen den Versicherungsschutz illusorisch macht. Eine Übersicht
über die ungeheure Zahl dieser Kassenbildungen in Deutschland zu geben
ist unmöglich, weil nur ein ganz geringer Bruchteil der Reichsaussicht
untersteht und damit gewissen einheitlichen Rechnungsgrundlagen unter-
worfen ist. Die meisten treten mit ihrer Tätigkeit gar nicht an die
Öffentlichkeit. Um die Wirksamkeit dieser Vereine nutzbringender zu ge-
stalten, ist schon wiederholt seitens der landwirtschaftlichen Korporationen

*
        <pb n="106" />
        ﻿110

I. Geschäftliche Versicherung.

und seitens einzelner bundesstaatlicher Regierungen die Gründung um-
fassender Rückversicherungsverbände befürwortet und -in die Wege ge-
leitet worden. Am weitesten ist darin Baden und Elsaß-Lothringen
gelangt. In Baden ist die Versicherung der Rindviehbestände gesetzlich
erleichtert worden; in Elsaß-Lothringen werden alljährlich an die dem
Verbände der öffentlichen Viehversicherungsvereine Elsaß-Lothringens an-
gehörenden Vereine Unterstützungsbeiträge gezahlt. Aus diesen staatlichen
Hilfsaktionen erhellt bereits die Bedeutungslosigkeit der lokalen Vieh-
versicherungsvereine als Finanzinstitute. Die der Reichsaufsicht unter-
stellten 471 lokalen Kassen im Großherzogtum Hessen und in den Fürsten-
tümern Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold hatten 1908 nach den
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung
(1910) ein verzinslich angelegtes Vermögen von Mk. 356102. Durch-
schnittlich kam damit auf jeden Verein ein Vermögen von rund Mk. 756.
Die Gesamteinnahmen beliefen sich in demselben Jahre auf Mk- 1 196 245,
die Gesamtausgaben auf Mk. 934 243. In Bayern besteht eine staat-
lich geleitete Landesvieh- und Pferdeverficherungsanstalt gegenseitiger
Natur, öffentliche Schlachtviehversicherungseinrichtungen haben außerdem
Königreich Sachsen, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. L.,
Reuß ä. L., Großherzogtum Hessen.

Es ist außerdem bei Betrachtung der Viehversicherung nicht zu ver-
gessen, daß nach der Seuchengesetzgebung des Reiches und der Bundes-
staaten bei Verlusten durch Seuche: Rinderpest, Rotz, Lungenseuche, Milz-
brand, auch Maul- und Klauenseuche, Rotlauf der Staat als Versicherer
insofern in Betracht kommt, als er, um eine Verschleppung der Seuche
zu verhindern, sich freiwillig zu Entschädigungsbeiträgen gesetzlich ver-
pflichtet hat. Im gesamten Reichsgebiet sind nach Ehrlich 1 in der Zeit
von 1886 bis 1905 auf diese Weise Mk. 22 671 305 an Entschädigungen
geleistet worden.

Jni folgenden werde ich mich nur aus die der Reichsaufsicht unter-
stehenden Gegenseitigkeitsgesellschaften beschränken. Als Material dient
die Statistik des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung. Um
von vornherein einen Überblick darüber zu gewähren, daß die Vieh-
versicherung nur in bescheidenem Maße Mittel zu Kapitalanlagen zur
Verfügung hat, stelle ich im folgenden die Prämien- und Schadensummen
für die Jahre 1902—1910 einander gegenüber:

1 Die deutsche Viehversicherung in ihren Hauptformen. „Zeitschrift f. d. ges-
Versicherungswissenschaft". VII. Bd. 1907.
        <pb n="107" />
        ﻿W. Rohrbeck, Viehversicherung.

	Gesamtprämieri	Gesamtschäden	Es betragen die Prä- mienüberschüsse mehr (+) bzw. weniger (—•)
	Mk.	Mk.	als die Schäden Mk.
1902 .	.	8 259 052	8100 803	4- 158 249
1903 .	.	10 093 394	9 751 957	+ 341437
1904 .	. 10 677 331	10 565 781	+ 111550
1905 .	.	10 722 334	10 991 300	— 268 966
1906 .	.	10 636 335	11 207 605	— 571270
1907 .	.	10 543 511	10 773 636	— 230125
1908 .	.	10 696 969	11 038 674	— 341 705
1909 .	.	11 177437	11 780278	— 602 841
1910 .	. 11361 797	11963 365	— 601 568
Nun ist	allerdings nicht	zu vergessen, daß	die Viehverficherungs

gesellschaften in dem Erlös aus verwertetem Vieh eine nicht zu unter-
schätzende Nebeneinnahme haben. Auf der anderen Seite entstehen aber
auch Berwaltungskosten. Stellt man diese weiteren Einnahme- und
Ausgabcposten einander in gleicher Weise gegenüber, ergibt sich:

	Erlös aus ver- wertetem Vieh	Verwaltungs-  kosten
	Mk.	Mk.
1902 . .	. 1 663 179	1 962 791
1903 .	.	.	2 431 974	2 409 225
1904 . .	. 2 811 300	2 612192
1905 . .	.	3 091 333	2 565 014
1906 . .	.	3410057	2 494 085
1907 . .	.	3 084129	2421 676
1908	.	.	. 3 278 363	2 478 395
1909 . .	.	3 459 542	2 521468
1910 .	.	. 3 397 027	2 663 286
sich, daß die	Verwaltungskosten	sich in etwa konstanter

Höhe bewegen, eher eine prozentuale Verringerung erfahren, wenn sie
uuch relativ immer noch höher sich stellen als diejenigen der Hagel-
öersicherungsgesellschaften.

Auf die einzelnen Arten der Viehversicherung (Viehlebens-, Schlacht-
vieh-, sonstige Viehversicherung wie Transport-, Weide-, Manöver-,
^Perationsversicherung) verteilten sich nun Versicherungssumme, Prämie
und Entschädigung wie folgt:



I

I ,!i:
        <pb n="108" />
        ﻿112	I. Geschäftliche Bersichernng.		
	Viehlebensversicherung.		
Jahre	Versicherungs-  summe  Mk.	Prümien-  summe  Mk.	Entschädigungs-  summe  Mk.
1903	.	.	.	204 258 581	7 651 666	6 334 369
1904	.	.	.	206 561094	8 470 702	6 651635
1905	.	.	.	220 463169	8 558 178	6 974 544
1906 .	.	.	218 757 618	7 908 435	6 654 835
1907	.	.	.	212 820 431	7 685 622	6 558 660
1908 .	.	.	208 509 302	7 641 311	6 631 625
1909	.	.	.	206 661876	7 767 296	6 868 351
1910	.	.	.	210734177	7 732 213	7 041 323
	Schlachtviehver	s i ch e r u n g.	
1903	.	.	.	228 947 591	2163 757	2 982 866
1904	.	.	.	259 978 560	2 549 549	3 425 260
1905	.	.	.	254 409 174	2437059	3 500 340
1906	.	.	.	280 270 339	2615 870	4 089 396
1907	.	.	.	286 377 484	2 729 034	3 960 259
1908 .	.	.	291 731 403	2 924472	4 211264
1909	.	.	.	326 893 177	3 139 024	4 636 732
1910 .	.	.	351 947 235	3179 313	4 606 314
	Sonstige Viehversicherung.		
1903 .	. .	51 294023	286 901	426 523
1904 .	.	.	53 131 582	335 969	549 273
1905	.	.	.	55 655158	337 898	622 413
1906 .	.	.	56 262 589	319 903	524342
1907	.	.	.	50611 102	313588	332 971
1908	.	.	.	44 498 483	353 505	311748
1909	.	.	.	52 851006	453 155	371611
1910	.	.	.	85 646 011	699 012	510 235
Während bei der Schlachtviehversicherung und den meisten sonstige" Arten der Viehversicherung die seste Prämie vorherrscht, ist bei der Vieh- lebensversicherung das Vorprämien- und Nachschnßsystem üblich.			
Die Nachschußprämien betrugen:			
	1902			953 064 Mk.	
	1903			2 256 707	„	
	1904 		2 064444	„
        <pb n="109" />
        ﻿1905	.	.	.	.	2210844	Mk.
1906 . .	.	.	1 638120	„
1907	.	.	.	.	1 279918	„
1908	.	.	. . 1 163 715	
1909	.	.	.	.	1 217 507	„
1910 *.	.	.	.	881 902	

Die großen Verschiedenheiten in der Höhe der Nachschußleistungen
wie in der Hagelversicherung begegnen uns in der Viehversicherung also nicht.
Es muß dabei hervorgehoben werden, daß eine Reihe einzelner Gesell-
schaften schon seit längeren Jahren ohne jede Nachschußerhebung aus-
gekommen ist, so daß die mitgeteilten Zahlen sich nicht auf sämtliche
Organisationen verteilen.

Als Versicherungsnehmer in der Viehversicherung ist im wesentlichen
der mittlere und der kleinere Viehbesitzer anzusehen. Die größeren Vieh-
besitzer haben sich von jeher der Versicherung seltener zugewandt. Da,
wie bereits gezeigt, die Prämien relativ gleichmäßiger sich gestalten wie
in der Hagelversicherung, weil eben die Gefahr nicht lediglich von elemen-
taren Zufällen abhängig ist, sondern sich mit der Besserung der Stall-
hygiene und der Seuchenbekämpfung von Jahr zu Jahr verringert, so
sind plötzliche Mehrbelastungen selten. Obwohl also die Viehversicherungs-
beiträge in Prozenten der Versicherungssumme betrachtet die Hagel-
versicherungsprämien wesentlich übersteigen, sind sie für den mittleren
und kleinen Besitz leichter in Rechnung zu stellen. Eine Abwälzung der
Viehversicherungsprämie ist beim Verkauf des Versicherungsobjektes nicht
ausgeschlossen, kommt aber auch nur dann in Frage, da bei Verkauf von
Viehprodukten (Milch, Käse usw.) oder bei Arbeitsausnützung der vor-
handenen Tierkräfte (Ochsenvermietung zu Bestellungsarbeiten, Fuhr-
leistung durch Pferde) die Höhe der Vergütung nach Angebot und Nach-
trage oder aber nach der ortsüblichen Taxe sich regelt und auch in
letztere Taxe wohl nur selten eingerechnet ist.

Überblickt mau die oben mitgeteilten hohen Entschädigungsleistungen
der Gesellschaften im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen, so ist fest'
zustellen, daß die von den Viehbesitzern an die Versicherungskassen zu
leistenden Zahlungen für Deckung etwaiger Viehverluste fast ungekürzt
wieder an die beschädigten Viehbesitzer zurückfließen. Das gleiche Bild
dielen natürlich die lokalen Kassen und die bestehenden staatlichen An-
stalten. Desungeachtet weist die obige Aufstellung aus, daß die Vieh-
lebensversicherung im allgemeinen stagniert und nur die Schlachtvieh-

Schriften 187. IV.	8
        <pb n="110" />
        ﻿114

I. Geschäftliche Versicherung.

Versicherung bedeutend an Umfang zugenommen hat. Gerade dieser
Zweig verlangt aber besonders große Schadenersatzleistungen.

Allerdings schenkt man neuerdings der Rückversicherung größere
Aufmerksamkeit, die man auch kleineren Lokalvereinen gegenüber gewährt.
Immerhin ist die Gesamtwirkung der Rückversicherung noch nicht er-

heblich. Es waren nämlich versichert:  Jahr	für eigene		in Rückdeckung	d. h. rückgedeckt von der ge- samten Ver- sicherungs-
	Rechnung	gegeben	
	Mk.	Mk.	summe  °/o
1902	.	.	.	377 883 189	753 104	0,2
1903 . .	.	483 667 535	832 660	0,2
1904	.	.	.	518 716326	954 910	0,2
1905	.	.	.	527 694 464	2 734 037	0,5
1906 . .	. 551 837911	3 452 635	0,6
1907	. .	.	546 434 311	3 374 706	0,6
1908	.	.	.	540 494 841	4 244 347	0,8
1909	.	.	.	581 164 507	5241 552	0,9
1910 . .	.	640 872 285	7 455138	U2
Aus den dargelegten Umständen ergibt sich bereits,			daß in der Vieh
Versicherung noch	weniger als in der	Hagelversicherung von nennens	

werten Kapitalanlagen die Rede sein kann. Um die Einnahmen aus den
Kapitalanlagen zu vergegenwärtigen, lasse ich für die Jahre 1902—1910
die Kapitalzinsen aus Kapitalertrag und den Kursgewinn und Kurs»
Verlust als Kapitalvermögensveränderung folgen:

Kapitalertrag Kapitalvermögensveränderung

Jahr	Zinsen	Kurs-	Kurs-	Bleibt Gewinn (4-) bzw. Ver-
		gewinn	verlust	lust (-) aus Kurs
	Mk.	Mk.	Mk.	differenz  Mk.
1902	.	. .	40 616	10957	130	+ 10 827
1903	.	. .	59 688	2 979	3163	—	184
1904 .	.	.	78 665	1151	10 083	— 8 932
1905	.	. .	85 225	1631	6 699	— 5 068
1906 .	.	.	98 064	768	29916	— 29148
1907 .	.	.	117234	211	70 666	— 70 455
1908 .	. . 128873	26880	470	+ 26 410
1909 .	.	.	141040	928	8 289	— 7 361
1910 .	.	.	155314	1235	11919	— 10684
        <pb n="111" />
        ﻿W. Rohrbeck, Viehversicherung.

115

Trotz der verhältnismäßig geringen Kapitalanlagen, zeigen sich auch
in der Viehversicherung ganz erhebliche Kursverluste, die hier besonders
ins Gewicht fallen, weil ihnen kein rechter Ausgleich entgegensteht.
Denn auch die Vermögensvermehrung in den Reserven geht nur sehr
allmählich vorwärts. Die verhältnismäßig niedrigen Reserven betrugen:

Jahr	Kapital-  reserven	Arven	Insgesamt
	Mk.	Mk.	Mk.
1902	.	.	. 1008 122	55 975	1064097
1903	.	.	.	1 529 771	31283	1 561054
1904	.	.	.	1 709197	61 605	1 770 802
1905 . .	. 1874173	80614	1954787
1906 . .	.	2 079 628	37 581	2 117 209
1907	. .	. 2 361 130	64 470	2 425 600
1908 . .	. 2 660 639	76372	2 737011
1909 . .	. 2 899 448	112409	3011857
1910 . .	.	2 949 085	135 080	3 084165
Die Kapitalanlagen selbst		stellten sich insgesamt:
im Jahre 1902 auf .		.	.	.	1 217 821 Mk.
„ „	1903 ..	.	.	.	.	1959 850	„
„ „	1904 „	.	. .	.	2 101 796	„
„ ' „	1905 „	.	. . . 2 201 288 „
„ „	1906 „	.	.	.	.	2 470 886	„
„ „	1907 „	.	. . . 2 796 216	„
„ „	1908 „	.	.	.	.	3194428	„
„ „	1909 „	.	.	.	.	3 468 685	„
„ „	1910 „	.	. .	.	3 768 845	„
Davon entfielen auf:		

Jahr	Grundbesitz	Hypotheken u. Grund- schulden	Darlehen an ! öffentliche Körper- schaften	Wertpapiere	Wechsel	Sonstige  Anlagen
	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
1902	_	106 031		1 106 272	300	5 218
1903	194 489	148 998	—	1 576 981	—	39112
1904	192 787	192 000	—	1 689 418	2 339	25 252
1905	189 275	358 400	—	1651613	—	2 000
1906	244 773	414 830	—	1811383	—	—
1907	283374	463 979	13 000	2 035 863	—	—
1908	283 522	513 864	11 930	2 385 112	—	—
1909	276 624	536 743	10 814	2 644 504	—	—
1910	270 837	613 564	9 650	2 874 551	—	243

8*
        <pb n="112" />
        ﻿116

I. Geschäftliche Versicherung.

Die Anlagen in Wertpapieren gestalteten sich wie folgt:

Jahr	Deutsche  Reichs-  anleihe  Mk.	Preußische  Staats-  anleihen  Mk.	Sonstige  Staats-  anleihen  Mk.	Staatlich  garantierte  Anleihen  Mk.	Kommunäl-  anleihen  Mk.
1902	104 700	177 3OO	320 OOO	16 5OO	169 3OO
1903	142 700	194 5OO	323 OOO	300 900	227 6OO
1904	142 700	226 6OO	311 OOO	300 400	296 100
1905	169 700	225 6OO	282 OOO	300 400	272 900
1906	182 700	230 6OO	285 OOO	316 400	330400
1907	322 700	251100	290 OOO	326 900	384 800
1908	403 700	272 100	290 OOO	326 900	513 300
1909	405 900	261 600	335 OOO	326 900	670 OOO
1910	478 400	287 600	341 7OO	346 400	736 500

Jahr	Pfandbriefe n obliga  der Hypo- thekenbanken  Mk.	. Kommunal- tionen  sonstiger  Anstalten  Mk.	Aktien  Mk.	Ausländische  Wertpapiere  Mk.
1902 		78 6OO	253 6OO	500	11 650
1903 		146 6OO	259 3OO	500	11 650
1904 		171 6OO	268 3OO	500	11650
1905 		125 OOO	313 8OO	500	11 650
1906 		132 OOO	403800	500	11650
1907 		186 5OO	420 800	—	11650
1908 		226 5OO	475 800	-	11 650
1909 		308 5OO	466 800	—	11650
1910		347 5OO	475 800		11650
        <pb n="113" />
        ﻿117

4.	Hagelversicherung.

Von

Dr. W. Nohrbeck-Köln.

Die Hagelversicherung nimmt unter den Sachversicherungszweigen
eine ganz besondere Stellung ein, da sie allen anderen Branchen gegen-
über grundlegende Verschiedenheiten ausweist. Gegenstand der Hagel-
versicherung ist die Deckung desjenigen Schadens, der durch Hagel an
den Bodenerzeugnissen angerichtet wird. Der Hagel ist eine Elementar-
gewalt. Weder Vorbeugungsmaßregeln gibt es gegen den Eintritt der
Hagelgefahr, noch auch sonderliche in der Gewalt des Menschen liegende
Repressivmaßnahmen gegen ihre Schädigungen. Die besonders in Öster-
reich - Ungarn, Italien und Südfrankreich angestellten Versuche, das
Niedergehen des Hagels durch Erschütterungen der Luft (Hagelkanonen,
Wetterschießen) oder elektrische Energie zu verhindern, sind erfolglos ge-
blieben. Erholungen der Pflanzen nach Hagelschäden hängen im wesent-
lichen von der nachfolgenden Witterung ab. Daraus folgt, daß Hagel-
versicherungsanstalten einer willkürlichen, sich ihrer Einwirkung gänzlich
entziehenden Elementargewalt gegenüberstehen. Hinzukommt, daß die
Höhe des Risikos infolge der wechselnden Bestellungsverhaltnisse und in-
solge des Schwankens der Erträge alljährlich variiert. Eine Zunahme
der Versicherungsnehmer bedeutet nicht immer und notwendig eine Er-
höhung der Gefahr. Bei der größten deutschen Gegenseitigkeitsgesellschaft
nahm beispielsweise die Zahl der Versicherungsnehmer 1904 um 4428
Personen zu, die Versicherungssumme zeigte demgegenüber aber eine Ver-
ringerung um 571 201 Mk. Schließlich erstreckt sich die ganze Schaden-
kampagne im wesentlichen auf die Monate Mai bis September. Ist
also einerseits die Gefahr in der Hagelversicherung unberechenbar, anderer-
seits die Höhe des Risikos alljährlichem Wechsel unterworfen, so erhellt
daraus bereits, daß der Bedarf an Deckungsmitteln außerordentlich
        <pb n="114" />
        ﻿118

I. Geschäftliche Versicherung.

schwanken muß. In dem Zeitraum von 1881—1910 bewegte sich dieser
Bedarf unter alleiniger Berücksichtigung der Entschädigungen und Ab-
schätzungskosten zwischen 0,39 und 1,70 Mk. aus 100 Mk. Versicherungs-
summe, es bestand also zwischen dem besten und dem schlechtesten Jahre
eine Differenz von 1,31 Mk., der eingezogene Prämienbeitrag variierte
dabei zwischen 0,82 und 1,65 Mk., wies also eine Spannung von
0,83 Mk. aus.

Um einen genauen Überblick über diesen Wechsel in der Höhe der
Prämienforderungen und Entschädigungsleistungen einschließlich Ab-
schätzungskosten zu geben, lasse ich die absoluten und relativen Zahlen
bei sämtlichen Hagelversicherungsgesellschaften Deutschlands 1 für die Jahre
1881—1910 folgen.

Jahr	Prämie  Mk.	°/o der  Vers.-Summe	Entschädigung  Mk.	% der  Vers.-Summe
1881	15 274 408	0,94	12 661 249	0,78
1882	18 076 766	0,97	14 892 627	0,80
1883	14 919 941	0,86	10 655 083	0,61
1884	21 878 351	1,19	22 846 034	1,25
1885	18 914 051	1,16	17 222 352	1,06
1886	16 847 481	0,96	12 790 995	0,73
1887	17 068 131	0,95	10 250 123	0,57
1888	14 675 193	0,82	6 918 699	0,39
1889	19 588 736	1,01	18422 590	0,95
1890	21282 490	1,00	17 622 577	0,79
1891	28 009 849	1,25	28 279 847	1,26
1892	20 191191	0,86	13 855 909	0,58
1893	18 957 817	0,82	9 124 876	0,39
1894	21 239 852	0,91	14 614 492	0,68
1895	19 476 273	0,85	14 484 423	0,63
1896	24 539 863	1,03	23 341 754	0,98
1897	23 213 905	0,93	19 429 868	0,78
1898	26 872 818	0,98	24 716 831	0,90
1899	25 739 892	0,94	21 555 096	0,79
1900	24 912 381	0,94	21 317 356	0,80
1901	26 125 586	0,99	21 458 323	0,81
1902	29 808 709	1,04	27 890 636	0,98
1903	28 566 572	1,00	24 015 810	0,85
1904	26 628 412	0,92	18 955 014	0,66
1905	41 794 485	1.41	45 340 094	1,53
1906	42 608 003	1,37	41611084	1,34
1907	43 797 427	1,89	41 921 289	1,33
1908	54 095 457	1,65	55 619 993	1,70
1909	31 322 026	0,99	16 636 056	0,53
1910	53 662 403	1,61	48 980 586	1,47

1 Für die Jahre 1891—1907 aus meinem Buche: Organisation der Hagels
Versicherung, Berlin 1909, S. 140, für die Jahre 1908—1910 nach meiner Abhand-
lung in der Österreichischen Zeitschrift für öffentliche und private Versicherung
Jahrgang 1912 H. 2.
        <pb n="115" />
        ﻿W. Rohrbeck, Hagelversicherung.

119

Bei dem vorstehend ersichtlichen unberechenbaren Wechsel von besseren
und schlechteren Hageljahren erscheinen ganz bedeutende Rücklagen be-
sonders erforderlich. Diese sind jedoch nicht in dem wünschenswerten
Umfange vorhanden. Das zeigt eine Übersicht über die bei den Aktien-
gesellschaften, Gegenfeitigkeitsgesellschaften mit territorialer' Ausdehnung
und der Bayerischen Landesanstalt vorhandenen Reserven im Vergleich
zur Versicherungssumme für die Periode 1882—1910. Es betrugen:

Jahr	die Versicherungs- summe der drei obigen Gesell- schaftsgruppen Mk.	die Reserven der drei obigen Gesellschaften am 1. Januar Mk.	% der Vers.- Summe	die Versicherungs- summe der Aktien- u. terr. Gegen- seitigkeits-Ges. Mk.	die Reserven der Aktien- u. terr. Gegens.-Ges. am 1. Januar Mk.	'/o der Vers.- Summe
1882	1 789 276 971	2 168 566	0.12	1 789 276 971	2 168 566	0,12
1883	1659 340 410	2 093 256	0,13	1659 340 410	2 093 256	0,13
1884"	1 752 444 960	3 094 425	0,18	1 741304 727	3 094 425	0,18
1885	1 553 261911	1 215 502	0,08	1533 110 966	1 049 898	0,07
1886	1378496 316	1 118 529	0,08	1 345 708 525	896 184	0,07
1887	1 725 028 978	1 918 351	0,11	1 682 865 552	1624 423	0,10
1888	1 704 967 291	4 450 453	0,26	1 662 106 295	3 728 349	0,23
1889	1851 029 223	8 432 788	0,45	1 801 020 793	7 640 155	0,42
1890	2 143 247 061	6 954 496	0,82	2 058 612 601	6 119151	0,80
1801	2 149 365 185	7 494 876	0,35	2 053 916 705	6 238 936	0,30
1892	2 303 029 004	5 596 611	0,24	2 194 240 054	4 560 699	0,21
1893	2 216 975 658	7 206 604	0,83	2 102 821 188	6 059 301	0,29
1894	2 242 740 786	11 339 804	0,50	2112 705 656	9 655 667	0,46
1895	2 216 996 535	13 873 582	0,63	2 077 558 685	12 088 151	0,58
1896	2 295 793 318	14 610 113	0,64	2 147 068 168	12 495 722	0,58
1897	2 386 540 063	13 245 215	0,56	2 223 916 868	11466 607	0,52
1898	2 648112 995	13 574 221	0,51	2 472 091 375	11 952 878	0,47
1899	2 621 819 003	12 446 705	0,47	2 435 399 418	11 699 844	0,48
1900	2 560 139 191	13 841 653	0,54	2 365 627 651	10 433 205	0,44
1901	2 540 855 604	13 350 991	0,52	2 335 759 714	10 688 343	0,45
1902	2 743 721 419	14 468 100	0,53	2 527 899 859	11625 282	0,46
1903	2 745 048 573	13 324 223	0,49	2 511 704 593	10 598 438	0,42
1904	2 766 924 523	13 539 168	0,49	2 535115 543	11 864 996	0,45
1905	2 830 135 523	18 971 084	0,64	2 600 609 363	12 702 937	0,49
1906	2 963 296 615	15 772 622	0,53	2 782 050 285	8 474 857	0,31
1907	2 994 824 715	16 229 235	0,54	2 758 288 705	8 285 364	0,30
1908	3 109 639 059	16 577 379	0,54	2 855 051 299	8 135 242	0,29
1909	2 997 217 656-	14 831 684	0,50	2 729 657 036	8 178 966	0,80
1910	3 150 532 523	17 475 922	0,56	2 877 499 733	8 958 621	0,31

Es erhellt, daß die Hagelversicherungsgesellschaften außerhalb der
Bayerischen Landesanstalt, die durch regelmäßige und außerordentliche

1 Meinem Buche entsprechend unterscheide ich zwischen Gegenseitigkeitsgesell-
schaften mit territorialer und lokaler Ausdehnung. Territoriale . Gegenseitigkeits-
gesellschaften sind solche, die im Reiche über mehr als einen Bundesstaat oder in
Preußen über mehr als eine Provinz oder Teile eines oder mehrerer Bundesstaaten
bzw. Provinzen ihren Wirkungskreis haben und dabei gleichzeitig ihren Statuten
gemäß den Charakter von Vereinen oder Unterstützungskassen ausweisen.
        <pb n="116" />
        ﻿120

I. Geschäftliche Versicherung.

staatliche Unterstützungen ihre Reserven auffüllen konnte, in dem fast
dreißigjährigen Zeitraum von 1882—1910 ihre Rücklagen nur um
19 Pf. pro 100 Mk. Versicherungssumme erhöht haben. Es ist un-
willkürlich zu fragen: Worauf beruht diese Erscheinung. Die Antwort
ist wirtschaftlicher Natur und liegt nicht im Rahmen finanzpolitischer
Erwägungen. Der Hauptübelstand der Hagelversicherung ist immer noch
ihre geringe Einheitlichkeit. Tendenzen zu größerer Verständigung
zwischen den Konkurrenzgesellschaften liegen neuerdings erfreulicherweise
zwar vor, sie versagen aber noch völlig auf dem Gebiete der Prämien-
bemessung. Hier herrscht schon eine große Mannigfaltigkeit der Prämien-
erhebungssysteme, die feste Prämie, das Vorprämien- und Nachschuß-
system und das noch wieder in verschiedene Kategorien zerfallende Umlage-
verfahren. Dazu tritt noch eine viel verschiedenere Bemessung des Einzel-
risikos. Es ist nicht zu leugnen, daß alle drei Prämienerhebungssystemc
gewisse Vorteile haben, durch die sie den verschiedenen Bedürfnissen der
Versicherungsnehmer entsprechen. Aber für die hier zur Behandlung
kommende Frage: Wie ist die Prämienerhcbung finanztechnisch zu be-
urteilen , zeigt sich doch gegenüber der Feuerversicherung beispielsweise
der grundlegende Unterschied, daß nicht die Verteilung der Verficherungs-
objekte das Gesamtrisiko bestimmt, sondern daß schon die ungleichartige
Bewertung der Einzelrisiken eine völlige Verschiebung des Gesamtergeb-
nisses herbeiführen kann.

Die feste, alljährlich einmal zu zahlende Prämie wird zunächst
von den Aktiengesellschaften erhoben. Sie hat den Vorteil objektiver und
bei den in Frage kommenden Gesellschaften infolge Tarifvereinbarungen
gleichmäßiger Bemessung des Jndividualrisikos, soweit sich dies nach
bisherigen Erfahrungen überhaupt ungefähr bestimmen läßt. Reichen
die Prämien zur Deckung aller Ausgaben nicht aus, muß zuletzt daS
nicht eingezahlte Aktienkapital angegriffen werden. Eine genügende
Reservestellung ist hier von selbst geboten und wird in der Tat auch
regelmäßig angestrebt, soweit überhaupt Überschüsse aus den Prämien-
einnahmen eine Bildung von Rücklagen ermöglichen. In ähnlicher Weise
wird die Bayerische Landesanstalt auf Rücklagen Bedacht nehmen müssen.
Sie erhebt auch feste Prämien, hat aber für den Fall nicht ausreichender
Mittel das Recht der Entschädigungskürzung. Die Ausübung dieses
Mittels schließt aber eine wesentliche Beeinträchtigung des Zweckes der
Versicherung ein und führt zu einer wirtschaftlichen Schädigung des
Versicherungsnehmers.

Dem Vorprämien- und Nachschußshstem steht die größte
        <pb n="117" />
        ﻿W. Rohrbeck, Hagelversicherung.

121

Freiheit in der Prämienfestsetzung zu. Reicht die im Frühjahr erhobene
Vorprämie nicht aus, so wird, der gesamte fehlende Betrag durch Nach-
schuß erhoben. Die Vorprämienbemessung ist bei den in Frage kommenden
Gesellschaften für die Einzelrisiken keine übereinstimmende. Die Nachschuß,
sorderung kann unbegrenzt geltend gemacht werden. Zu einer Ent-
schädigungskürzung oder Jlliquidität kann es nie kommen. Jeder haftet
für das Ganze. Bedenklich ist jedoch, daß die Nachschußforderung in
den letzten Jahren keine Ausnahme mehr bildet. Das könnte sie aber
bei genügender Ansammlung von Rücklagen.

Das Umlageverfahren erhebt den Gesamtbedarf am Schlüsse
des Jahres. Es entspricht bem Wesen dieses Systems.', nur den wirk-
lichen Kostenbedarf umzulegen. Damit entfällt jedoch seine Bedeutung
als Finanzinstitut. Die Grundlagen der Erhebung des Umlagebeitrages
sind bei den einzelnen Gesellschaften verschieden.

Bei den Vorprämien- und Nachfchußsystemen wie dem Umlage-
verfahren dienen die vorhandenen Reserven gegenwärtig nur als Aus-
gleichsfonds. Statt durch systematische Anhäufung mit der Zeit aus
den Zinseneinnahmen Prämien- und Kostenverringerungen zu erreichen,
wird das Kapital selbst zu einem großen Teile (satzungsgemäß können
die Hälfte, ja zwei Drittel der Reserven alljährlich herangezogen werden)
verwertet. Das ist finanztechuisch um so angreifbarer, als diese Kapital-
verwertung auch bei denjenigen Gesellschaften Platz greift, die neben den
Vorprämien bzw. Umlagen besondere Beiträge zum Reservefonds erheben
(10 —20o/o von der Vorprämie, 58/o von der Entschädigung), deren
Einziehung nur dann einen wirtschaftlichen Zweck hat, wenn sie zur
Stärkung der Rücklagen auch wirklich verwandt werden. Der vorüber-
gehende privatwirtschaftliche Vorteil der Versicherungsnehmer, in schweren
Hageljahren durch Heranziehung der Reservekapitalien bedeutende Prämien-
erleichterungen zu erfahren, führt schließlich zu einer dauernden volks-
wirtschaftlichen Mehrbelastung, die dadurch entsteht, daß die immer wieder
geschmälerten oder doch nur unbeträchtlich erhöhten Reserven einer ren-
tablen Kapitalanlage nicht zugeführt werden können. Es tritt also keine
erhebliche Steigerung der Zinsgewinne und keine Konsolidierung des
Dermögensbestandes ein, und damit wird eine ungefähre Gleichmäßigkeit
w der Gesamtprämienforderung ausgeschlossen. Eine Erhöhung der
3mseneinnahmen wäre aber sehr notwendig, da die gegenwärtig von
den Hagelversicheruugsgesellschaften auf Gegenseitigkeit größtenteils er-
hobenen Betriebsvorschüsse zur Bestreitung der Hagelschäden während der
        <pb n="118" />
        ﻿Schadenkampagne Zinsausgaben verursachen, die die Zinsgewinne der
vorhandenen Kapitalvorräte fast völlig verzehren.

Um an einem praktischen Beispiele die obigen Behauptungen zu
beweisen, lasse ich die Höhe der Vermögensbestände bei 7 größeren
Gegenfeitigkeitsgesellschaften (darunter 6 Vorprämien- und Nachschuß-
institute, 1 mit Umlageverfahren) am 1. Januar 1910 und 1. Januar
1911 folgen und gebe gleichzeitig die Beträge an, die von der Vor-
prämie oder von der Entschädigung im Jahre 1910 dem Reservefonds
zuflössen. Spezialreserven sind nicht berücksichtigt, bestehen aber nur in
unbeträchtlicher Höhe.

Anteile der Gesamt-
beitragsleistung, die
satzungsgemäß dem
Reservefonds zu-
fließen
Mk.

1 659 983

Reservefonds am
1. Januar 1911

Mk.

3 280 196

Anteile der Ent-
schädigungen, die
satzungsgemäß dem
Reservefonds zu-
fließen
Mk.

1 734 427

Wenn man nun die außer den besonderen Beiträgen noch sonst satzungs-
gemäß den Reserven zufließenden Beträge (Zinsen usw.) mit 273539 Mk. mit-
berücksichtigt, so sind 1910 4 591 738 Mk. aus den Reserven entnommen
worden. Es sind also nicht nur diejenigen Summen zur Verringerung
der Beitragsleistungen absorbiert, die den Reserven satzungsgemäß zu-
geflossen wären, sondern auch noch 923 769 Mk. darüber hinaus. Ohne
Heranziehung der Reserven in der oben angegebenen Höhe hätte sich der
Durchschnittsbeitrag der 7 Gesellschaften um 26 Pf. erhöht und damit
den Betrag von 2,22 Mk. pro 100 Mk. Versicherungssumme erreicht.

Bei den einzelnen in Frage kommenden Gesellschaften hätte sich der
durchschnittliche Prämiensatz, wenn die den Reserven entnommenen Be-
träge durch erhöhte Beitragssorderungen hätten aufgebracht werden müssen,
zwischen 7 und 37 Pf. erhöht. Erwägt man nun, daß die Durchschnitts-
beiträge einzelner Gegenseitigkeitsgesellschaften 1910 infolge der außer-
ordentlich starken Hagelgefährdung bis zu 2,80 Mk. bereits betrugen, st
wäre die niedrigste Differenz von 7 Pf. als Prämienaufschlag sehr wohl
von den Versicherungsnehmern zu tragen gewesen und hätte genügt, um
eine Reservefondszunahme von ca. 225 000 Mk. pro 1911, also uw
5,40/o, zu ermöglichen, statt der beträchtlichen Verminderung um 22°/°-

Aus dem Vorstehenden ist zu ersehen, daß die Frage der Kapital-
anlage für die Hagelversicherung nicht von der Bedeutung ist wie bei
anderen Versicherungszweigen, vor allem der Lebensversicherung. Das
        <pb n="119" />
        ﻿in Rücklagen gesammelte Geld mußte bisher je nach Bedarf sich schnell
wieder flüssig machen lassen.

Allerdings wird sich in Zukunft sür einen kleinen Teil des Vermögens-
bestandes eine hoch verzinsliche Anlage um so mehr empfehlen, als die hohen
Bankzinsen für Betriebsvorschüsse und Schadenzahlungen, besonders bei den
Gesellschaften mit Nachscbußerhebung und Umlageverfahren, den Etat
schon erheblich belasten. Soweit die Geschäftsberichte einen Einblick ge-
statteten, betragen die zu leistenden Bankzinsen bei den oben heran-
gezogenen 7 Gesellschaften:

1905		 123 586	Mk.
1906		161690	
1907		161690	
1908		 165 268	,,
1909		 27 096	
1910		 145 060	„

784 390 Mk.

durchschnittlich pro Jahr 130 732	„

Dem standen an eingenommenen Effekten- und Bankzinsen gegenüber:

1905	  99	477	Mk.

1906	  107	051	„

1907	  154	557	„

1908	  132	749	„

1909	  147	711	„

1910	  167	598	„

809143
134 857

durchschnittlich pro Jahr
Die Zinsgewinne dieser 7 Gesellschaften

wurden also

6 Jahren von den Zinszahlungen fast gänzlich absorbiert.

Zu erwägen ist auch, daß zu den bezeichneten Zinsverlusten auch
Kapitalverluste noch eintraten, in dem fast alljährlich auf die Reichs-
Anleihen und preußischen Konsols infolge Kursverschlechterungen Ab-
schreibungen vorzunehmen waren. Diese Kursverluste beliefen sich bei
^n 7 oben herangezogenen Gesellschaften:

1905	auf............ 8 082 Mk.

1906	„..............42111	„

1907	............... 73 828	„
        <pb n="120" />
        ﻿124

I. Geschäftliche Versicherung.

Übertrag: 124 021 Mk.

1908	auf............. 221	„

1909	 ............... 6 770 „

1910	 ............... 10 738 „

141 750 Mk.

d. h. im Durchschnitt Pro Jahr auf 23 625	„

Dem standen gegenüber insgesamt 11 845 Mk. Kursgewinne oder
im Durchschnitt Pro Jahr 1974 Mk., so daß bei einer durchschnittlichen
Kapitalanlage von 2 616 233 Mk. 0,83 % des Kapitals durchschnittlich
pro Jahr als Verlust zu buchen waren.

Die vorstehenden Ausführungen waren notwendig, um bei Ver-
gleichen zwischen den von der Hagelversicherung und anderen Versicherungs-
zweigen erhobenen und geleisteten Summen darüber keinen Zweifel auf-
kommen zu lassen, daß das bisherige starke Schwanken der Prämienbeträge
in den verschiedenen Jahren zu einem kleinen Teile sicherlich durch eine
rationellere Bewertung der Einzelrisiken und eine damit zusammen-
hängende versorgende Finanzpolitik vermieden werden könnte, daß also
die Erfahrung der letzten dreißig Jahre keine Schlüsse auf notwendige
gleichartige Entwickelung in der Zukunft gestattet. Allerdings wird sich
auch eine ungefähre Gleichmäßigkeit in absehbarer Zeit und bei gleich
verheerenden Elementarerscheinungen wie in den Jahren 1905—1908
und 1910 niemals erreichen lassen. Die Fluktuation der Vorprämien
und Nachschußprämien und der Umlagebeiträge wird alljährlich Ver-
schiebungen hervorrufen, während nur etwa die feste Prämie stetigere
Entwickelung zeigen kann (s. die Tabelle auf S. 125).

Die Differenz zwischen dem niedrigsten und höchsten Beitrag für
den behandelten Zeitraum betrug bei den festen Prämien der Aktien-
gesellschaften 25 Pf., bei der Bayerischen Landesanstalt 81 Pf., bei den
territorialen Vorprämien- und Nachschußgesellschaften 138 Pf., bei den
territorialen Umlageinstituten 137 Pf. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Jahren zeigten die Umlageinstitute das größte Schwanken, 1 Pf. war die
niedrigste, 186 Pf. die höchste Spannung, es schließen sich die Vorprämien-
uud Nachschußgesellschasten mit 124 Pf. als höchster Differenz an, dann
folgt die Bayerische Landesanstalt mit 30 Pf. Spannungmaximum, zuletzt
erst folgen die Aktiengesellschaften mit nur 9 Pf. Differenz und sonst sirl)
gleichbleibender Prämienerhebung. Große Schwankungen wirken natur-
gemäß auf den Versicherungsnehmer zurück. Er muß bei unerwarteten
Mehrforderungen in einzelnen Jahren einen Teil des Ernteertrages
        <pb n="121" />
        ﻿W. Rohrbeck, Hagelversicherung.

125

Jahr	Es betrugen in Prozenten der Versicherungssumnie			
	die festen Prämien der Aktiengesell- schaften  Mk.	die festen Prämien der Bayerischen Landcsanstalt  Mk.	die Prämien der Vorprämien- und Nachschub- gesellschaften  Mk.	die Umlage- beiträge  Mk.
1881	0,91		0,87	1,17
1882	0,93	—	0,99	1,32
1883	0,93	—	0,84	0,59
1884	0,91	1,27	1,45	1,93
1885	0,94	1,18	1,35	1,74
1886	0,98	1,19	0,96	1,02
1887	0,98	1,28	0.91	1,18
1888	0,96	1,26	0,75	0,55
1889	0,94	1,24	1,04	1,39
1890	0,95	1,18	0,94	1,12
1891	0,95	1,16	1,44	2,36
1892	0,96	1,28	0,77	0,50
1893	0,95	0,98	0,72	0,84
1894	0,95	1,26	0,85	1,34
1895	0,95	1,24	0,78	0,62
1896	0,93	1,23	1,09	1,08
1897	0,93	1,24	0,96	0,77
1898	0,92	1,25	1,04	0,99
1899	0,94	1,22	0,93	0,98
1900	0,94	1,27	0,94	0,69
1901	0,95	1,30	1,02	0,79
1902	0,98	1,33	1,09	0,97
1903	1,00	1,38	1,01	0,74
1904	0,99	1,59	0,81	0,64
1905	0,99	1,64	1,69	1,72
1906	1,03	1,67	1,67	1,22
1907	1,05	1,65	1,64	1,55
1908	1,05	1,62	2,10	1,87
1909	1,14	1,77	0,86	0,66
1910	1,16	1,79	2,00	1,37

drangeben, um die Nachschußleistung oder den Umlagebeitrag aus-
zubringen. Etwaige Meliorationsarbeiten oder die Verwertung des

nun plötzlich für Hagelversicherungszwecke herzugebenden Betrages zum
Ankauf besseren Saatgutes, neuer Bestellungsmaschinen muß unterbleiben,
nicht nur im Versicherungsjahre. Die Wirkung wird um so nachhaltiger
sein, je mehr der Landwirt kaufmännisch arbeitet. In den Folgejahren
N&gt;ird er bereits im Frühjahr die Hagelversicherungsprämie bedeutend
höher in Rechnung stellen, um nicht etwa in Zahlungsschwierigkeiten zu
kommen, falls der Nachschuß- oder Umlagebeitrag abermals wider Erwarten
hoch sich stellen sollte. Das wirkt hindernd auf die Erzeugung, und eine
Abwälzung auf den Verbraucher ist nicht erkennbar. Selbst der Loko-
dreis für Getreide am nächsten Marktoct ist heute zu eng verknüpft mit
        <pb n="122" />
        ﻿126

I. Geschäftliche Versicherung.

dem Weltmarktpreis, um für diese Erzeugungskosten stets genügend
Spielraum zu lassen. Andererseits ist aber auch nicht zu verkennen, daß
der Zahlungstermin für die Nachschußleistung und den Umlagebeitrag
im Herbst günstiger liegt, als für die feste Prämie und die Vorprämie,
die im Frühjahr fällig ist. Der Prämienbetrag kann bis zur Ernte
verwandt werden, also Zinsen bringen und so zur Verbilligung der
Erzeugung dienen. Immerhin wird der hierin liegende Vorteil zu einem
großen Teile dadurch aufgehoben, daß auch die festen Prämien und Vor-
prämien vielfach ohne Zinsverpflichtung gestundet werden.

Aus welcher Betriebsklasse setzen sich denn nun in der Hagel-
versicherung die Versicherungsnehmer zusammen? Die durchschnittliche
Versicherungssumme betrug 1910

bei	den	Aktiengesellschaften...................ca.	7	000	Mk.

bei	der	Bayerischen Landesanstalt................„	1	600	„

bei	den	Vorprämien- und Nachschußanstalten	.	.	„	5	600	„

bei	den	Gesellschaften mit Umlageverfahren	.	.	„	23	000	„

im Gesamtdurchschnitt	ca.	5 000	Mk.

Legt man einen nicht gerade hohen durchschnittlichen Versicherungs-
wert von 400 Mk. Pro Hektar zugrunde und berücksichtigt man fernerhin,
daß etwa 50 °/o der landwirtschaftlich benutzten Fläche Wiesen, Weiden,
Gebäudeflächen, Öd- und Unland usw. sind, also der Hagelversicherung
nicht unterworfen werden können, so entspricht dieser Durchschnitt einem
Betriebe von 25 da etwa, der nach der amtlichen Statistik bereits als
großbäuerlicher Betrieb gilt. Gerade für diese Betriebe scheint aber eine
Stetigkeit in der Prämienzahlung besonders erwünscht, weil sie einerseits
alljährlich intensiver d. h. mit steigenden Kosten arbeiten müssen, ohne
entsprechende Anbauvcrschiebungen vornehmen oder Konjunkturen in der
Art ausnützen zu können wie die Großbetriebe, andererseits Konsum und
Arbeitskräfte weniger einzuschränken vermögen, als die Kleinbetriebe. Von
einer Abwälzung der Hagelversicherungslasten ist kaum zu sprechen, da
die Preisbildung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dem Unternehmer
heute kaum einen persönlichen Einfluß gestattet, vielmehr hauptsächlich
Marktangebot und -nachfrage entscheidend sind.

Demgegenüber ist aber auch nicht zu vergessen, welche ausgleichende
und wirtschaftliche Wirkung die Entschädigungsleistungen dem Versicherung^
nehmer verursachen. Wenn man annimmt, daß ca. 750 000 Personen 1^°
gegen Hagelschaden versichert waren, und daß diese 750 000 Personen n»r
53 662 403 Mk. an Beiträgen zu zahlen hatten, um 48 980 586 Mk- slIt
        <pb n="123" />
        ﻿W. Rohrbeck, Hagelversicherung.

127

Entschädigungen zu erhalten, so ist dies ein Ergebnis, das die Hagel-
versicherung mit an erster Stelle unter den Sachversicherungszweigen er-
scheinen läßt. Die Auszahlung der Entschädigung seitens der Hagel-
versicherungsgesellschaften erfolgt je nach den Prämienerhebungs-Systemen
in verschiedener Weise, teils innerhalb kurzer Frist in voller Höhe (durch-
gängig bei den Aktiengesellschaften), teils nur zur Hälfte, zur anderen
Hälfte im Herbst (die meisten Vorprämien- und Nachschußinstitute), teils
überhaupt erst im Herbst (Umlageverfahren), jedenfalls aber immer so
rechtzeitig, daß die neue Bestellung unter der Ertragslosigkeit oder
Ertragsminderung der verhagelten Ernte nicht zu leiden hat. Der Nutzen,
den der Landwirt aus einer Entschädigungsleistung noch innerhalb der
Ernteperiode zieht, ist ganz erheblich. Er erspart beispielsweise bei Total-
schäden die Kosten der Aberntung, des Dreschens, des Transports zum
Markt oder bis zum Händler. Er ist keinen Konjunkturschwankungen
ausgesetzt. Er erhält die versicherten Fruchtpreise ersetzt, ohne Rücksicht
darauf, ob inzwischen die Preise eine sinkende Tendenz bekunden, und er
ist jedes Risikos enthoben, die Ernte ungünstig verkaufen zu müssen, um
dringliche Geldbedürfnisse etwa befriedigen zu können.

Die Hagelentschädigung dient auch nicht immer nur als Betriebs-
kapital, sondern sie wird vielfach zu einem Teile Anlagekapital bilden,
sie wird zur Erhöhung der Jnventarwerte verwandt werden können. Sie
gibt also dem Landwirt nicht nur einen Ausgleich für den entstandenen
Verlust, sondern darüber hinaus wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten,
die in dem Preise der Versicherung nicht mit eingeschlossen sind. Das wird
sofort deutlich, wenn Entschädigungssummen von 10 000—100 000 Mk.
dro Fall durchaus keine Seltenheit sind und 1910 (108 797 Schadenfälle)
die auf einen Schadenfall entfallende Entschädigungssumme bei den
Aktiengesellschaften, den territorialen Gegenseitigkeitsgesellschaften und der
bayerischen Landesanstalt zusammen bereits 450 Mk. im Durchschnitt be-
i^ug, obwohl die nicht als ersatzfähig befundenen Schadenfälle mit
Ungerechnet sind. Es ist nun einleuchtend und das zeigt ja auch ein
^lick auf die S. 118 wiedergegebene Tabelle, daß Jahre mit besseren
geschäftlichen Ergebnissen als 1910, auch höhere Spannungen zwischen
Prämien und Schäden bringen. Immerhin ist es sehr beachtenswert,
^aß schlechte Geschästsergebnisse in der Hagelversicherung im allgemeinen
^urch allzu hohe Verwaltungskosten nicht noch verschlechtert werden. Es
stellten sich die Verwaltungskosten der Aktiengesellschaften, der Bayerischen
^andesanstalt, sowie der territorialen Gegenseitigkeitsgesellfchaften in den
wahren 1881—1910, wie folgt:
        <pb n="124" />
        ﻿128

I. Geschäftliche Versicherung.

Jahr	Aktien-  Gesellschaften  Mk.	territoriale Gegen- seitigkeitsgesellschaften  Mk.	Staatliche  Anstalten  Mk.
1881	1 593 082	1 133 336	
1882	1 704 704	1 349 272	—
1883	1691237	1 249 119	—
1884	1 700 030	1 405 963	2 228
1885	1 808 699	I 451 691	4 030
1886	1412148	1 892 770	6 559
1887	1 438 370	2 038 859	8 433
1888	1 482 999	1 948 421	8 912 *
1889	1 503 348	2 170 430	11128
1890	1 677 256	2 297 230	21013
1891	1 651 564	2 373 831	22 873
1892	1 903 329	2 425 137	23 565
1893	1 736 350	2 408 186	22 831
1894	1 803196	2 625 169	28476
1895	I 860 077	2 382 700	27 893
1896	1 875 977	2 599 446	29 733
1897	1 906 744	2 764177	39 542
1898	I 966 150	3 005 654	43 514
1899	2 009 179	2 885 648	41 147
1900	2 048 630	2 703 500	56 679
1901	2 853 221	2 692 681	51 575
1902	2 304 208	2 778 753	55 152
1903	2 307 170	2 723 758	60 287
1904	2 359 461	2 675 298	54 417
1905	2 363 333	2 648 055	57 461
1906	2 497 940	2 794 381	60102
1907	2 296 004	2 846 179	62 641
1908	2 132 554	3026 703	78 518
1909	2 202 478	3 093 291	122 221
1910	2 154 146	3 223 062	217 431

Kapitalanlagen bei den deutschen Hagelversicherung^

gesellschaften.

Aktiengesellschaften, Bayerische Landesanstalt und territoriale Gegenseitigkeits-
gesellschaften

Jahr	Insgesamt  Mk.	Grund-  besitz  Mk.	Hypotheken  und  Grund-  schulden  Mk.	Wertpapiere  ' Mk.	Darlehen auf Wert- papiere  Mk.	Wechsel  Mk.	8 K «  Mk.
1902	19 442 193		6 645 900	12 060 078	22 975	713 240	
1903	20 232 147	839 859	5 998 397	12 758 258	700 475	435 158	—
1904	20 449 191	355 897	6 368 796	12 511511	806 775	406 212	—
1905	18 617 56.9	386 651	3222 726	14 169 057	500 475	338 536	—
1906	18 274 123	399 182	2 217 092	14 734 515	500 475	422 735	—
1907	18 336 079	898 612	1 825 971	15 289 673	300 475	521 224	—
1908	18 543 744	412 183	2 682 286	14 674 668	150 475	623 472	—
1909	21 648 381	419 126	2 906 916	17 107 211	200 000	1 013 468	—.
1910	23 353 831	416 079	3 194 716	18 807 654	200 000	734 722
        <pb n="125" />
        ﻿W. Rohrbeck, Hagelversicherung.

129

Daniit bliebe innerhalb des Rahmens dieser Abhandlung nur noch
die Art und Verteilung der Kapitalanlagen zu erwähnen, die ich vorhin
des Zusammenhanges wegen nicht einsägen wollte. Zugrunde gelegt wurde
hierbei die Statistik des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung
für die Jahre 1902—1909. Die in dieser Statistik berücksichtigten sünf
Aktien- und dreizehn Gegenseitigkeitsgesellschaften hatten ihre Kapitalien
angelegt, wie aus der Tabelle auf S. 128 (unten) zu ersehen ist.

Aus dieser Aufstellung ergibt sich mit Deutlichkeit, daß die lang-
fristigen Kapitalanlagen nach schlechten Jahren wie 1905—1908 sich
sofort reduzieren und soweit nicht ihre direkte Heranziehung zur Schaden-
ersatzleistung erfolgt, der Wertpapierbestand sich erhöht. Noch klarer wäre
das Schwanken der Höhe der Kapitalanlage ersichtlich, wenn die Bayerische
Landesanstalt nicht einbezogen wäre, die gerade in den hagelschweren
Jahren 1905—1908 durch Staatsbeiträge und relativ günstige Hagel-
kampagnen in Bayern ihre Vermögensbestände von 2 158 000 Mk. (1904)
aus 6 641000 Mk. (1909) bringen konnte.

Inländische Wertpapiere.

Aktiengesellschaften, Bayerische Landesanstalt nnd territoriale Äegenseitigkeits-

gesellschaften

Jahr	Deutsche Reichs- anleihe  Mk.	Preußische  Staatsanleihen  Mk.	Sonstige  Staatsanleihen  Mk.	Staatlich garan- tierte Anleihen  Mk.
1902	1 298 823	1 452 153	2 861 706	299 391
1903	1 776 527	1 482 829	2 878 604	294 061
1904	1 715 000	1 568 769	2 416 804	294 061
1905	759 000	1 053 768	5 916 009	202 215
1906	755 000	I 067 850	6 436 278	278 450
1907	811600	1 167 570	7 408 604	266 400
1908	594 000	716 500	7 966 667	156 900
1909	I 200 000	3 611490	7 037 841	259 125
1910	1 588 000	3 512 575	8 345 474	255 750

Jahr	Kommunal-  anleihen  Mk.	Pfandbrief- u oblig  der Hypotheken- banken  Mk.	nd Kommunal- rtionen  fonstige  Anstalten  Mk.	Sonstige  Schuld-  verschrei-  bungen  Mk.	Aktien  Mk.
1902	183 017	261 900	1 548 405	144 500	2 814400
1903	193 000	259 600	1 474 704	144 500	2 907100
1904	222 710	257 800	I 529 852	90 500	3 073800
1905	173 595	93 500	1 684 663	67 000	3 067 800
1906	171 399	92 000	1 808 898	67 000	2 987 800
1907	167 638	91 100	1 814 537	67 000	2 826 400
1908	164 985	90 500	1 57; 959	65 000	2 793 200
1909	217 778	87 600	1 667 194	64 000	2 762 200
1910	261 622	84 600	l 671 832	61000	2 762 200

Schriften 18?. IV.	9
        <pb n="126" />
        ﻿130

I. Geschäftliche Versicherung.

Ausländische Wertpapiere.

Jahr	Staatliche und kommunale Anleihen  Mk.	Sonstige Schuld- verschreibungen  Mk.	Aktien  Mk.	Insgesamt  Mk.
1902	467 936		313 144	12 060 078
1903	503 936	—	246 656	12 758 258
1904	459 936	—	246 656	12 511 511
1905	178 285	—	195 432	14 169 057
1906	178 285	195 024	—	14 734 515
1901	178 285	193 800	—	15 289 673
1908	48 285	—	—	14 674 668
1909	38160	—	—	17 107 211
1910	38 160	—	—	18 807 654
        <pb n="127" />
        ﻿131

5.	Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Von

Bankafsefsor ^Jehle-München.

Unsere Betrachtung wird sich vorzugsweise mit dem Jahr 1909 zu
beschäftigen haben. Für 1910 und 1911 liegt die endgültige amtliche
Statistik, auf die wir in mehrfacher Beziehung fast ausschließlich an-
gewiesen sind, noch nicht vorft so daß eine Einbeziehung auch dieser Jahre
in den Kreis der Betrachtung möglicherweise zu ungenauen und lücken-
haften Ergebnissen führen würde. Die vorläufigen Ergebnisse für 1910
sind vom Kaiserlichen Aufsichtsamt allerdings — wenigstens teilweise —
veröffentlicht; sie sind, soweit es veranlaßt schien, berücksichtigt worden.
Die Berücksichtigung der Jahre vor 1909 erfolgt nur, soweit dies durch
den Zweck der Arbeit veranlaßt erscheint. Im allgemeinen wird man
nämlich den Gang der Entwicklung im Unfall- und Haftpflichtversiche-
rungsgeschäft ohne Bedenken dahin charakterisieren dürfen, daß eine stetige
Aufwärtsbewegung in allen hier einschlägigen Beziehungen stattgefunden
hat, ohne schwere Rückschläge und Erschütterungen und ohne allzu
große Schwankungen, wie sie andere große Versicherungszweige, z. B. die
Feuer- und Hagelversicherung gerade in den vorhergegangenen Jahren
aufzuweisen hatten; bei letzteren würde eine Beschränkung der Be-
trachtung auf das Jahr 1909 ein unzutreffendes Bild ergeben, das ganz
erheblich von dem Durchschnitt etwa der letzten fünf Jahre vorher ab-
weichen würde, eben weil jene letzten fünf Jahre auf dem Gebiete der
Feuer- und Hagelversicherung sehr bedeutende Schwankungen zu ver-
zeichnen hatten.

Im Jahre 1909 wurde in Deutschland Haftpflichtversicherung be-
trieben von 27 deutschen privaten Versicherungsgesellschaften, nämlich

1 Im Zeitpunkt der Drucklegung ist die amtliche Statistik für 1910 bereits
erschienen und wird, soweit noch tunlich, im Folgenden berücksichtigt.

9*

r
        <pb n="128" />
        ﻿132

I. Geschäftliche Versicherung.

26 Aktiengesellschaften und 1 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
ferner von 6 ausländischen Gesellschaften (sämtlich Aktiengesellschaften
und zwar 3 österreichischen und 3 schweizerischen). Dazu kommen eine
Reihe von Vereinigungen von Berussgenossen usw., die ihren Mitgliedern
Haftpflichtversicherungsschutz bieten. Es handelt sich hierbei fast durch-
weg um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Im Verhältnis zu
den privaten Versicherungsgesellschaften sind diese Vereinigungen natür-
lich nur von sehr untergeordneter Bedeutung, so daß die auf sie treffenden
Zahlen das Bild nicht wesentlich alterieren; dies ist um deswillen wichtig,
weil nur für eine geringe Anzahl solcher Vereinigungen (allerdings die
größeren derselben) ohne Schwierigkeit Zahlenmaterial erhältlich ist, näm-
lich nur insoweit, als sie der Reichsaussicht unterstehen und also ihre Er-
gebnisse in der vom Kaiserlichen Aufsichtsamt herausgegebenen Ver-
sicherungsstatistik erscheinen.

Auch auf dem Gebiete der Unfallversicherungen bestehen einige der-
artige Vereinigungen, von denen das gleiche gilt.

An großen privaten Versicherungsgesellschaften kommen in 1909 für
den Betrieb der Unfallversicherung in Frage an deutschen Gesellschaften
28, und zwar 27 Aktiengesellschaften und ein Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit, an ausländischen Gesellschaften 8 Aktiengesellschaften
(3 österreichische, eine ungarische, 4 schweizerische). Von den deutschen
Unfall- und Hastpflichtversicherungsgesellschaften hat ein Teil (16) auch
im Ausland Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.

Unfall- und Haftpflichtversichernng gleichzeitig betrieben 27 deutsche
Gesellschaften, während eine nur die Unfallbranche führte. Sämtliche
28 deutsche Gesellschaften betrieben außer Unfall- bzw. Haftpflicht-
versicherung auch noch andere Zweige (z. B. Lebens-, Kranken-, Feuer-,
Einbruch-, Wasserleitungs-, Glas-, Transportversicherung).

Von den ausländischen Gesellschaften betrieben in Deutschland gleich-
zeitig Unfall- und Haftpflichtversicherung 6, während 2 nur Unfall-
versicherungen (daneben auch noch Versicherungen in anderen Zweigen),
nicht aber Haftpflichtversicherungen abschlössen.

Mit Rücksicht daraus, daß die sämtlichen Gesellschaften außer Unfall-
und Haftpflichtversicherung auch noch andere Zweige betreiben, ja sogar
mehrfach die beiden genannten Zweige nur als Neben brauchen anderer,
von der betreffenden Gesellschaft in vorwiegendem Umfang betriebener
Versicherungszweige (wie der Feuer-, Transport- oder Lebensversicherung)
erscheinen, ist für die Zwecke der vorliegenden Arbeit mit der Angabe
des Aktienkapitals wenig gedient, da dasselbe ja nicht nur in Beziehung
        <pb n="129" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

133

zum Betrieb der Unfall- und Haftpflichtversicherung, sondern der sämt-
lichen von der betreffenden Gesellschaft betriebenen Zweige zu setzen ist.
Immerhin sei der Vollständigkeit halber erwähnt, daß die genannten
27 deutschen Aktiengesellschaften ein Aktienkapital von rund 174 Millionen
Mark, die 9 ausländischen ein solches von rund 43,5 Millionen Mark
repräsentieren.

Weit näher kommt man der Erkenntnis der finanziellen Bedeutung
der Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Betrachtung der Summen,
welche durch ihren Betrieb umgesetzt werden.

Die direkt arbeitenden deutschen Gesellschaften haben im Jahre 1909
vereinnahmt an Prämie für Unfallversicherung 41870 608 Mk. und für
Haftpflichtversicherung 43 639 717 Mk. Die Zahl der Policen betrug in
der Unfallversicherung 1 067 438, in der Haftpflichtversicherung 2 121 993 l.
In obigen Summen sind allerdings auch diejenigen Beträge ent-
halten, welche die Direktversicherer wieder an ihre Rückversicherer abgaben;
ferner fei zur Vermeidung von Unklarheiten bemerkt, daß unter
Prämieneinnahmen oben der Betrag der im Jahre 1909 tatsächlich an-
gefallenen Prämien zu verstehen ist (nicht etwa, wie dieses sonst häufig
in Frage kommt, der betriebsrechnungsmäßige Betrag, also die ver-
einnahmten Prämien, vermindert um die aus das Folgejahr zu über-
tragenden und vermehrt uni die aus dem Vorjahr übertragenen Prämien-
beträge, die sogenannten Prämienüberträge).

Von den 41 870 608 Mk. Prämieneinnahme aus Unfallversicherung
sind 39 933 066 Mk. für direkt abgeschlossene Versicherungen vereinnahmt,
während der Rest von 1937 542 Mk. auf von den betreffenden Gesell-
schaften in Rückdcckung übernommene Versicherungen („indirektes Ge-
schäft") entfällt. Für 6 699133 Mk. Prämie oder 16 °/o ihrer Prämien-
einnahme haben die Gesellschaften in Rückversicherung gegeben.

In der Haftpflichtversicherungsprämieneinnahme von 43 639 717 Mk.
sind an Prämien für übernommene Rückversicherungen 1 601 209 Mk. ent-
halten; 11 500 926 Mk. oder 26°/o der ganzen Prämieneinnahme ent-
fallen hier auf Rückversicherungsprämien.

Das Geschäft der sämtlichen deutschen Gesellschaften in der Unfall-
und Haftpflichtversicherung weist demnach im Jahre 1909 die stattliche
Prämieneinnahme von 85 510 325 Mk. auf.

* 1910: In Unfall................. 1158892 Policen,

„ Haftpflicht . . . 2262130
        <pb n="130" />
        ﻿134

I. Geschäftliche Versicherung.

Die fortschreitende Entwicklung gegenüber den Vorjahren kommt zum
Ausdruck bei Gegenüberstellung der Zahlen für

1908	mit	80,47	Millionen,
1907	„	74,58	„	(26 Gesellschaften)
1906	„	69,00	„
1905	„	62,925	(29	„	)
1900	„	44,711	(26 „ ).

(Für 1910 betragen die Prämieneinnahmen unter Berücksichtigung
der Prämienüberträge aus dem vorhergegangenen und auf das nachfolgende
Geschäftsjahr nach der vorläufigen* Statistik des Kaiserlichen Aufstchts-
amts 44 619 239 Mk. in der Unfall- und Mk. 46 830 449 in der Haft-
pflichtversicherung , in Summa 91449 688 Mk., also eine Zunahme
von neun Millionen gegen die betriebsrechnungsmäßigen Prämien
von 1909.)

Hier interessiert zweifellos die Frage, wieviel von diesen in 1909
erzielten 85*/s Millionen Prämieneinnahmen der deutschen Gesellschaften
aus Deutschland selbst und wieviel aus dem Ausland stammt. In
weitaus überwiegendem Maße flössen, wie kaum einer Erklärung
bedarf, die Prämieneinnahmen aus dem deutschen Geschäft, nämlich
mit 77,83 Millionen Mark, während aus dem ausländischen Geschäft
nur 7,68 Millionen Mark, d. i. etwa 9°/« der gesamten Prämien-
einnahme der deutschen Gesellschaften, herrührten.

Bei dieser Gelegenheit sei auch kurz das deutsche Unfall- und
Haftpflichtgeschäst der ausländischen Gesellschaften betrachtet. Diese Ge-
sellschaften, deren Nationalität und Zahl oben bereits angegeben ist,
haben aus ihrem Geschäftsbetrieb im Deutschen Reich 1909 an Prämien
vereinnahmt 16,02 Millionen Mark, nämlich 7,86 Millionen Mark für
Unfall- und 8,16 Millionen Mark für Haftpflichtversicherungsprämien.
Die Zahl der Policen betrug in Unfall 144452, in Haftpflicht 369 835 3.

Höchst interessant ist in diesem Zusammenhang eine nähere Be-
trachtung und Gegenüberstellung der Zahlen des ausländischen Geschäfts
der deutschen (16) und des deutschen Geschäfts der ausländischen Gesellschaften.

1	Nach der definitiven Statistik für 1910:

Mk. 44403573 bzw. 44820238 in der Unfall- und
„ 46180659	„ 47356360 „ „ Haftpflichtversicherung.

2	1910: 8,15 Millionen Mk. für Unfall-,

8,87	„	„	„ Haftpflichtversicherung

bei 143005 bzw. 376285 Policen.
        <pb n="131" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

135

Wir bemerken hierbei, daß einer Prämieneinnahme der deutschen Gesell-
schaften aus direkt abgeschlossenen ausländischen Versicherungen im Be-
trage von 6,48 Millionen Mark eine solche der ausländischen Gesell-
schaften aus direktem deutschen Geschäft von 15,85 Millionen gegenüber-
steht, während andererseits die deutschen Direktversicherer 1,2 Millionen
Mark aus indirektem ausländischen Geschäft vereinnahmten und die aus-
ländischen Direktversicherer aus indirektem deutschen Geschäft 0,16 Millionen
Mark Prämie erhielten. Die Prämien von 16 deutschen Gesellschaften
aus ihrem direkten ausländischen Geschäft stehen also hinter denen der
8 ausländischen aus direktem deutschen Geschäft um etwa drei Fünftel
der letzteren zurück, während hinwiederum bei den deutschen Gesellschaften
die Rückversicherungsprämie aus ausländischem Geschäft die der aus-
ländischen aus deutschem Geschäft ganz erheblich übertrifft, indem erstere
etwa das Siebenfache der letzteren beträgt. Da indessen die Prämien
aus dem beiderseitigen direkten Geschäft ganz ungleich höhere Beträge
ausmachen, als die des indirekten Geschäfts, so verbleibt zugunsten des
Auslands ein Prämienplus in der erheblichen Höhe von 81la Millionen
Mark.

Bei Ausdehnung dieses Vergleichs auch auf die Vorjahre ergibt
sich, daß dieses Plus der ausländischen Gesellschaften bisher in ständigem
Wachsen begriffen ist und sich in wenigen Jahren verdoppelt hat 1.

Es wäre verlockend, würde aber hier zu weit führen, den Gründen
dieser Erscheinung genauer nachzuforschen.

An späterer Stelle (Seite 152) werden wir finden, daß auch hin-
sichtlich des Unterschiedes der Schadenzahluugen die ausländischen Ge-
sellschaften im deutschen Geschäft gegenüber den deutschen im ausländischen
Geschäft im Vorteil sind. •

Nach obigen Angaben stellte sich die gesamte Prämieneinnahme aus
dem deutschen Geschäft bei den inländischen (77,83 Millionen) und aus-
ländischen Gesellschaften (16,02 Millionen) zusammengenommen auf
93,85 Millionen Mark.

Diese Prämiensumme verbleibt nun tatsächlich nicht bei denjenigen
Gesellschaften, die sie vereinnahmen (d. i. bei den 36 direkt arbeitenden
eingangs aufgeführten Gesellschaften), sondern sie verteilt sich auf eine
wesentlich größere Zahl von Gesellschaften, nämlich außer den Direkt-

- 1902 : 3,68 Millionen Mark.

1910 ist allerdings ein Rückgang auf 7,33 Millionen aus der Statistik zu
entnehmen.
        <pb n="132" />
        ﻿136

I. Geschäftliche Versicherung.

Versicherern auf deren Rückversicherer und von diesen wieder auf deren
Retrozessionäre usw.

Wieviel von der Prämieneinnahme hierbei auf jede einzelne der
hier in Betracht kommenden, möglicherweise ziemlich zahlreichen Gesell-
schaften, entfällt, ließe sich nur mit außerordentlich großen Schwierig-
keiten feststellen. Bei der aus anderen Gründen zweckmäßigen, ja not-
wendigen Jnternationalität des Rückversicherungsgeschäfts (übrigens auch
schon zufolge der Beteiligung von acht ausländischen Direktversicherern
mit 16,02 Millionen an der angegebenen Prämieneinnahme), fließt
zweifellos ein mehr oder minder großer Teil dieser Prämieneinnahme
auch ins Ausland ab (wozu, um einer falschen Auffassung vorzubeugen,
gleich vorweg bemerkt sei, daß umgekehrt auch vom Auslande große
Prämieneinnahmen, nicht nur aus dem direkten Geschäft, sondern ins-
besondere im Wege der Rückversicherung nach Deutschland fließen; man
denke hier nur au eine Gesellschaft, wie die Münchener Rückversicherungs'
Aktiengesellschaft mit einer Einnahme an Rückversicherungsprämien
1909/1910 von 166 631 730 Mk. \ die selbstverständlich nicht alle aus
Deutschland fließen). Lediglich für die deutschen Direktversicherer läßt
sich ohne weiteres feststellen, was sie von der auf sie treffenden Prämien-
einnahme zu 85,51 behalten und was sie an ihre Rückversicherer weiter-
gegeben haben; letzteres sind, wie oben schon bemerkt, im ganzen
18 200 059 Mk.

Die deutschen Rückversicherungsunternehmungen, von denen in der
Unfall- und Haftpflichtversicherung 14 für das Jahr 1909 in Frage
kommen, weisen aus ihrem Gesamt- (also nicht bloß ihrem deutschen)
Rückversicherungsgeschäft in Unfall und Haftpflicht eine Prämieneinnahme
von 24 631 967 Mk. auf, wovon 21 396 709 Mk. für eigene Rechnung.

Etwas anders erscheinen die bisher angeführten Ziffern in den
Betriebsrechnungen der Gesellschaften. Hier finden wir für 1909
lediglich eine Prämieneinnahme der deutschen Direktversicherer von
82 725 957 Mk. gegenüber der oben angegebenen Von 85 510 325 Mk.2.

Diese Erscheinung erklärt sich daraus, daß in die Betriebsrechnung
für das Geschäftsjahr nicht der Betrag der tatsächlich vereinnahmten Prämie
einzustellen ist, sondern derselbe (soweit Bersicherungs- und Geschäftsjahr
nicht übereinstimmen) nur mit einem entsprechenden Teil als Betriebs-
einnahme des Geschäftsjahres betrachtet werden kann, mit einem anderen

* 1910/1911: 176 320 852 Mk.

2 1910: 90584232 Mk. gegenüber 92176598 Mk.
        <pb n="133" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

137

Teil jedoch auf das nächstfolgende Geschäftsjahr verrechnet („übertragen")
werden muß. Das System der Berechnung dieser sogenannten „Prämien-
überträge" ist übrigens nicht bei allen Gesellschaften vollständig gleich,
wenn sich auch die Verschiedenheiten nur innerhalb bestimmter, verhältnis-
mäßig nicht allzu weit gezogener Grenzen bewegen.

Unter betriebsrechnungsmäßiger Prämieneinnahme haben wir also
zu verstehen den Betrag der tatsächlich im Geschäftsjahr vereinnahmten
Prämie, zuzüglich der aus dem vorhergehenden Geschäftsjahre über-
tragenen und abzüglich der auf das nächstfolgende Geschäftsjahr zu über-
tragenden Prämienteilbeträge.

Dieser betriebsrechnungsmäßige Betrag ist es auch, den wir bei
einem Vergleich zwischen Prämieneinnahme und Schadenzahlung oder,
was ein richtigeres Bild gibt, überhaupt zwischen Betriebseinnahmen
und Betriebsausgaben zugrunde legen müssen. Irreführend wäre es, vom
Betrag des wirklichen Prämienanfalls auszugehen. —

Für den Zweck der gegenwärtigen Untersuchung wäre es nun
zweifellos höchst wertvoll und interessant, die Gliederung des Kreises
derjenigen, von welchen diese Millionen bezahlt werden, festzustellen.
Hier aber versagt bedauerlicherweise das uns zur Verfügung stehende
Material vorläufig noch in recht empfindlichem Maße. Bei der einzelnen
Gesellschaft würde eine Feststellung, je nach ihren Einrichtungen, nicht
ausgeschlossen sein, wohl meist aber auch nur unter ganz erheblichem
Arbeitsaufwand. Immerhin ist bei einer Gesellschaft, nämlich dem All-
gemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart, in dieser Be-
ziehung zufolge ihrer Gliederung in — bestimmte Risiken vereinigende —
Sektionen ein Bild der Verteilung der Prämienzahlung nach Berufs-
gruppen bereits vorhanden und dieses Bild ist von um so größerem
Wert, als die genannte Gesellschaft den größten Betrieb der Unfall- und
Haftpflichtversicherung in Deutschland repräsentiert. Die Zusammen-
setzung ihrer Prämieneinnahme, speziell in der Haftpflichtversicherung
bietet also schon ein recht beachtenswertes Material für Schlußfolgerungen
und für Schätzung der Prämienverteilung bei der Gesamtheit der in Deutsch-
land arbeitenden Gesellschaften. Es bedarf wohl keines besonderen Hin-
weises, daß hierbei natürlich mit gebotener Vorsicht und unter ge-
bührender Beachtung gewisser, jener Gesellschaft eigentümlicher Ein-
richtungen usw. verfahren werden muß und daß die so erzielten Resultate
keinen Anspruch darauf machen können, die tatsächlichen Verhältnisse
absolut präzis zu kennzeichnen; es handelt sich vielmehr, wie nochmals
betont sei, hierbei nur um einen Behelf, um der hochinteressanten Frage
        <pb n="134" />
        ﻿138

I. Geschäftliche Versicherung.

Wenigstens so weit näherzukommen, als es zurzeit ohne unverhältnis-
mäßigen Aufwand überhaupt möglich erscheint.

Der Allgemeine Deutsche Versicherungsverein in Stuttgart hatte im
Geschäftsjahr 1909 (ohne Berücksichtigung der Prämienüberträge!) eine
Prämieneinnahme von 15 016 734 Mk. in der Haftpflichtversicherung,
also mehr als ein Drittel der gleichartigen Prämieneinnahme aller deutschen
Gesellschaften aus in- und ausländischem Geschäft mit 43 639 717 Mk.
und etwas weniger als ein Drittel der gesamten Haftpflichtprämien-
einnahme der deutschen und ausländischen Haftpflichtversicherer aus dem
deutschen Geschäft mit rund 51,8 Millionen Mark. Diese Prämien-
einnahme setzte sich zusammen aus den Prämien in 18 Sektionen und
bietet folgende Verteilung (ohne Pfennigbeträge):

1.	Beamte, Rechtsanwälte...................

2.	Gastwirte...............................

3.	Haus- und Grundbesitzer.................

4.	Gemeinden...............................

5.	Ärzte, Apotheker........................

6.	Militärpersonen und Militärbehörden .

7.	Landwirte...............................

8.	Brauerei, Müllerei, Mälzerei, Zucker-,
Brennerei- und Stärkeindustrie, Molkerei

9.	Baugewerbe (mit Tiefbau) exkl. Bau-
handwerk ...................................

10.	Fuhrwerksbetrieb (einschl.Lastautomobile),
Lagerei, Pferde- und Viehhandel . . .

11.	Bäckerei und Fleischerei und sonstige der

Nahrungsmittelindustrie ungehörige Be-
triebe .................................

12.	Eisen, Stahl, Schmiede und Schlosser .

13.	Metallbearbeitung, Feinmechanik, Holz,

Leder, Papier....................

14.	Steinbruch-, Zicgeleibetriebe, Töpferei,

Bergbau, Schornsteinfeger und Bauhand-
werker .................................

15.	Textilbetriebe..........................

16.	Bahnen, Schiffahrt, Personenautomobile

Mark	Policenzahl am 31. Dezember
1 046 799	11447
1 323 664	46 223
1228 266	143599
862 712	21574
361077	11781
290 546	12985
2 515 924	126 724
667 474	10164
1036161	12 812
1315 867	19 283

425 769	19 746
485 410	11887
450 942	8 924

694 206	15 472
169 017	2 286
025844	3 511
        <pb n="135" />
        ﻿Jchle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.	zgg

Mark P°licenzahl

am 31. Dezember

17.	Glas, Tabak, Buchdruckerei, chemische

Industrie................................ 184 769	2 970

18.	Gemischte............................... 932 280	51 641

Man wird nun nicht allzu weit fehlgreifen, wenn man für die Auf-
bringung der Gesamtprämieneinnahme des deutschen Haftpflichtgeschäfts
für 1909 etwa folgende Zusammensetzung in runden Zahlen annimmt:

Mill. Mark

Haus- und Grundbesitz.........................................4

Eisenbahn- und Schiffahrtsbetrieb.............................6

Automobilhaltung..............................................2,5

Baugewerbe..................................................-.3,5

Landwirtschaft................................................7

Fuhrwerksbetrieb..............................................3,5

Gastwirtschaft................................................3,5

Bäcker, Fleischer.............................................1,5

Eisen und Stahl usw. (wie	oben)......................2

Steinbruch, Ziegelei, Bauhandwerk	usw......................3

Metallbearbeitung, Feinmechanik, Holzbearbeitung, Leder- und

Papiersabrikation...........................................1,5

Textilbetriebe................................................0,6

Glas, Tabak, Buchdruckerei,	chemische Industrie...............0,6

Brennerei, Müllerei usw. (wie oben)...........................2

Gemeinden.....................................................3

Ärzte, Apotheker..............................................1

Militärpersonen...............................................0,5

Beamte, Rechtsanwälte.........................................1,5

Verschiedenes.................................................... 3

rund 50

Für das Gebiet der Unfallversicherung ist ein ähnliches Verfahren
Zur Schätzung der Beteiligung der einzelnen Berufe an dem Gesamt-
Prämienaufkommen pro 1909 von 41 870 608 Mk. weniger empfehlens-
wert. Die Sektiousgliederung des Allgemeinen Deutschen Versicherungs-
Verein ist auf dem Gebiete der Unfallversicherung viel weniger durchgeführt
als auf dem eben behandelten und reicht für unsere Zwecke deshalb nicht
aus. Wir finden hier nur vier Sektionen, nämlich:
        <pb n="136" />
        ﻿140

I. Geschäftliche Versicherung.

1.	Arbeiterunfallversicherung mit	.	.	.	926193	Mk.	Prämie

2.	Beamte, Kaufleute usw. mit	...	1 553 654	„	„

3.	Kollektiv-Unfallversicherung mit	.	.	958 115	„	„

4.	Militär-Unfallversicherung mit	.	.	.1591 505	„	„

Also nur eine Gruppierung in ganz großen Klassen, die noch keinen
sicheren Schluß in der gewünschten Richtung im einzelnen zulassen.

Einen zuverlässigeren Anhalt gewährt uns hier eine Statistik des
Unfallversicherungsverbandes, der wir allerdings auch nicht die für das
einschlägige Gesamtgeschäft genau zutreffenden Zahlen entnehmen können.
Insbesondere erstreckt sich diese Statistik nur auf Einzelunfallversicherung,
nicht aber auch auf Kollektivunfallversicherung, ferner nicht auf sogenannte
Reiseunfallversicherung in ihren verschiedenen Arten und anderes. In-
dessen kommt dieser Statistik wegen der großen Anzahl an ihr beteiligter
in Deutschland tätiger Gesellschaften und mit Rücksicht darauf, daß es
uns Vorliegendenfalls in erster Linie doch darum zu tun ist, die Be-
teiligung der von den einzelnen Versicherten selbst für sich bezahlten
Prämien festzustellen (während bei Kollektivversicherung die Prämien häufig,
oder Wohl sogar in der Regel nicht vom Versicherten selbst, sondern z. B.
von seinem Arbeitgeber, einem Verein, einer Anstalt usw. bezahlt werden),
doch für die hier zur Untersuchung stehende Frage eine ganz erhebliche
Bedeutung zu, um so mehr als ein anderer, zu nur einigermaßen ähnlich
brauchbaren Ergebnissen führender Weg, soweit ich sehe, nicht zur Ver-
fügung steht.

Vorab sei bemerkt, um Mißverständnissen gegenüber dem sich im
folgenden ergebenden, im Vergleich mit den Gesamtprämieneinnahmen
für Unfallversicherung in 1909 aus den ersten Blick befremdend niedrigen
Prämienbetrag vorzubeugen, daß in den aufgeführten Beträgen keinerlei
Zuschläge für Sports, Nebenbeschäftigungen u. dgl. enthalten sind, sondern
lediglich die reinen Tarifprämien derjenigen Gefahrenklasse, in welche der
Versicherte nach seinem Berns eingereiht ist. Auch die Kollektivunfall-
versicherung und anderes fehlt, wie bereits einmal bemerkt, darin und
ebenso, wie kaum einer Hervorhebung bedarf, die von den betreffenden
Gesellschaften nicht direkt abgeschlossenen, sondern lediglich in Rück-
versicherung übernommenen Versicherungen.

Dies vorausgeschickt, fassen wir die in jener Statistik enthaltenen
zahlreichen (129) Berufsklassen in Berufsgruppen zusammen nach folgender
Übersicht:
        <pb n="137" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

141

I.	Handel.

II. Industrie.

III.	Landwirtschaft.

IV.	Handwerk.

V.	Große Staats- und Privatbetriebe.

VI.	Freie Berufe.

Zu I. Den Handel finden wir beteiligt mit rund 2 596 200 Mk.
und zwar -4) Kaufleute:

selbständige mit		1 042 774	
Gehilfen		187 913	
Reisende		784 646	„
B) Gastwirtspersonal. . .	580 869	„
e Industrie hat aufgebracht....	2 563 150	
und zwar: A) Baugewerbe (rund) . .	449 640	
B) Fabrikgewerbe (rund) . .	2114510	„
und zwar im einzelnen:		
Kaufmännische Leiter		287 798	
Technische Leiter		789 951	„
Meister aufsichtsführend		119278	
Meister mitarbeitend		879 802	
Chemiker		36 678	„
Landwirtschaft hat ergeben . . .	1 212 534	„
Handwerk hat ergeben		1 256 322	„
in großen Staats- und Privatbetrieben		
schäftigte entfielen rund		389 090	„
im einzelnen:		
Bergbau		22 864	„
Eisenbahn		98 506	„
Forstwesen		19310	„
Militär		56419	
Polizei		23 450	
Post		84044	„
Schiffahrt		42 868	„
Steuerwesen		11509	„
Straßenbahnen		2 978	„
Theater		27143	rr j
        <pb n="138" />
        ﻿142

I. Geschäftliche Versicherung.

Zu VI. Angehörige der sogenannten freien Berufe

erbrachten Prämien rund.................... 1356 310 Mk.

im einzelnen:

A)	Ärzte................................ .	284421	„

Apotheker................................... 52	914	„

Lehrer...................................... 74	974	„

Zahnärzte und Techniker..................... 65	805	„

B)	Bildhauer, Maler usw........................ 39	361	„

C)	Sonstige: Im Bureau Beschäftigte. .	359	281	„

Rentner.......................... 34	635	„

Frauen........................... 35	238	„

v)	Verschieden Beschäftigte................... 409	678	„

Nun wäre es allerdings noch wünschenswert, die Zahl der in jeder
Berussgruppe Versicherten zu kennen; denn der Prämienbetrag für sich
allein gibt um deswillen noch kein zuverlässiges Bild der Beteiligung,
weil nicht in allen den aufgeführten Berufsgruppen niedrig und höher
zu Tarifierende in gleichem Verhältnis vorhanden sind, sondern in ge-
wissen Gruppen fast ausschließlich Angehörige hoher Gefahrenklassen (z. B.
in Landwirtschaft und Schiffahrt), während in anderen fast ausschließ-
lich Angehörige niederer Gefahrenklassen in Frage kommen (z. B. in lit. C
der freien Berufe). Bei gleicher Prämiensumme ist also in der höher tari-
fierten Berufsgruppe im Zweifel eine viel geringere Anzahl von Ver-
sicherungen vorhanden als in der niedriger tarifierten (zum Teil kann
dies allerdings wieder dadurch alteriert werden, daß in der letzteren etwa
eine große Anzahl höherer Versicherungssummen, welche natürlich einen
höheren Prämienbetrag ergeben, vorkommt). —

Die Bedeutung bet P rämienzahlun g für den Ver-
sicherten besteht, wie bei jeder Versicherung, auch auf dem hier zur Er«
örterung stehenden Gebiete allgemein darin, daß der Versicherte das Risiko
gewisser Vorgänge gegen Zahlung einer Prämie auf den Versicherer über-
trägt. Soweit der Rahmen des vertragsmäßigen Versicherungsschutzes
reicht, erkauft sich also der Versicherte sozusagen gegen Zahlung eines
verhältnismäßig sehr geringen — meist festen — Betrages die finanzielle
Deckung für gewisse Eventualitäten bis zu bestimmter Höhe.

Im speziellen betrachtet:

Der ünfallversicherte erkauft sich durch Zahlung seiner Prämie den
Anspruch, daß bei Eintritt eines Unfalles bestimmte Leistungen an ihn
        <pb n="139" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

143

(bzw. an seine Erben oder an begünstigte Personen) zu machen sind. Bei
der gebräuchlichsten Form der Unfallversicherung bestehen diese Leistungen:

1.	bei Unfall mit Todesfolge in der Zahlung eines Kapitals in der
versicherten Höhe;

2.	bei Unfall mit (dauernder) Jnvaliditätsfolge in Zahlung entweder
einer lebenslänglichen Rente oder eines Kapitals in der vereinbarten
Höhe, abgestuft je nach dem Grade der durch den Unfall bewirkten
Invalidität;

3.	bei Unfall mit vorübergehenden Folgen in Zahlung eines bestimmten
Tagegeldes je nach dem Grade der Arbeitsunfähigkeit.

Die Prämienzahlung gibt also dem Versicherten die wirtschaftliche
Sicherung gegenüber den Folgen von Unfällen. Die Höhe, bis zu welcher
diese Sicherung bestehen soll, ist im wesentlichen lediglich abhängig vom
Prämienaufwand. Es liegt auf der Hand, daß der Wert einer derartigen
wirtschaftlichen Sicherung für den Versicherten um so höher ist, je aktiver
er selbst in seinem Beruf tätig ist und je mehr ein Ausfall seiner eigenen
Tätigkeit infolge Unfalls auch einen finanziellen Ausfall für ihn (bzw.
seine Hinterbliebenen oder Begünstigten) bedeutet. Auch der durch einen
Unfall nötig werdende Aufwand für Heilungskosten — also ein tat-
sächlicher Schaden — ist hierbei Gegenstand der Sicherung, wie der
Vollständigkeit halber bemerkt sei.

Wesentlich anders ist, was sich ohne weiteres aus dem Begriffe dieser
Versicherung erklärt, die Art und Bedeutung der durch Prämienzahlung
erworbenen wirtschaftlichen Sicherung bei der Haftpflichtversicherung.
Hier erkauft sich der Versicherte die Garantie, daß innerhalb der Grenzen
der Vertragsbedingungen die an sich ihm selbst zur Last fallende
Befriedigung gegen ihn erhobener gesetzlich berechtigter Schadensersatz-
ansprüche Dritter an seiner Stelle durch die Versicherungsgesellschaft zu
betätigen ist, oder aber, falls die Schadensersahansprüche unberechtigt er-
scheinen, daß deren Abwehr durch die Versicherungsgesellschaft, und zwar
auf deren Rechnung und Gefahr, zu erfolgen hat; mit anderen Worten,
falls der Versicherte, der die gesetzlich nicht berechtigt scheinenden An-
sprüche des Beschädigten im Einvernehmen mit der Gesellschaft zurück-
gewiesen hat, von dem Beschädigten alsdann auf Schadensersatz verklagt
wird, so ersolgt die Prozeßführung auf das Risiko der Gesellschaft. Die
Haftpflichtversicherung, die an sich in der Hauptsache wohl zur Schaden-
versicherung gehört, zeigt sich hier in ihrer bedeutungsvollen weiteren
Funktion als Rechtsschutzversicherung. Wird der Versicherte in diesem
Prozeß zum Schadensersatz verurteilt, so hat die Gesellschaft ihn vor Voll-
        <pb n="140" />
        ﻿144

I. Geschäftliche Versicherung.

streckung zu schützen und die ihm urteilsmäßig obliegenden Zahlungen
an seiner Stelle zu leisten.

Aus dieser kurzen Kennzeichnung des Wesens der Haftpflichtversicherung
ergibt sich ohne weiteres die eminente wirtschaftliche Bedeutung dieser
mit Haftpflichtgesetzgebung und Haftpflichtrechtsprechung in engster Be-
ziehung stehenden, ja geradezu durch sie bedingten Versicherungsart.

Diese wirtschaftliche Bedeutung tritt in Erscheinung besonders auf-
fällig, wenn der Schadenersatzpflichtige unvermögend oder ohne leicht
flüssig zu machendes Vermögen ist. Hier genügt oft schon ein gar nicht
besonders hoher Schadensersatzanspruch, um die ganze wirtschaftliche Existenz
des Ersatzpflichtigen ernstlichst zu gefährden, wenn nicht zu vernichten.
Es sei hier z. B. nur an die Zeiten von 1900—1908 erinnert, wo der
bekannte § 833 B.G.B.1 noch ungemildert herrschte. Denken wir uns
einen kleinen oder mittleren Landwirtschaftsbetrieb, den Eigentümer ohne
nennenswertes Barvermögen, den Realkredit bereits ziemlich ausgenutzt.
Es bedarf keiner besonderen Ausführungen, daß durch einen etwa infolge
Durchgehens seines Pferdes und hierdurch bewirkter Verletzung einer Person
erwachsenen Schadensersatzanspruch von einigen Tausend Mark der betreffende
Landwirt sich direkt dem Ruin preisgegeben und um seine selbständige
Existenz gebracht sehen konnte; die Mobilien wurden gepfändet, das
Anwesen zwangsversteigert. Oder nehmen wir einen Gewerbetreibenden
als Beispiel, etwa einen Lohnkutscher, oder einen Fleischer mit Fuhr-
werk usw. Überall die gleiche schwere Haftpflichtgefahr und die Möglich-
keit, ja Wahrscheinlichkeit, daß durch einen einigermaßen teuren Haft-
pflichtfall — und die finanzielle Tragweite eines solchen Haftpflichtfalles
hängt doch oft nur vom Zufall, insbesondere von der Person des Verletzten
ab — das gesamte wirtschaftliche Gleichgewicht des betreffenden Unter-
nehmers gestört wird. —

Bei einem kleineren landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer mit
zwei Pferden oder einer Anzahl Rinder betrügt der jährliche Aufwand
für eine derartige Versicherung noch keine 10 Mark, eine sicherlich nicht
zu drückende Ausgabe, um sich gegen derartige finanzielle Überraschungen
zu sichern! Für junge Betriebe haftpflichtgefährlicherer Art ist eine
solche Sicherung sogar direkt ein Bedürfnis. Auch hier wird noch die
Zeit kommen, wo man, was hinsichtlich der Feuer- und vielleicht noch
mehr der Transportversicherung jetzt schon der Fall ist, bei Beurteilung
der Kreditwürdigkeit eines Unternehmers in weit höherem Grade

1 Sog. Tierhalterparagraph.
        <pb n="141" />
        ﻿Jchle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

als gegenwärtig auch der Frage Beachtung schenken wird, ob er gegen
Haftpflicht versichert ist und ob und in welchem Maße ihn demgemäß die
finanziellen Folgen von Haftpflichtfällen schwererer Art treffen. (Solche
sind nicht einmal bei den scheinbar ungefährlichsten und bei den best-
eingerichteten Unternehmungen auszuschließen, wie unwiderlegliche Tat-
sachen nur zu deutlich zeigen! Haben doch Gesellschaften schon bei ein-
facher Hausbesitzerhastpflicht für einen einzigen Schadenfall 100 000 Mk.
und mehr zu zahlen gehabt!) Die Perspektive, welche Folgen ein solcher
Fall für die wirtschaftlichen Verhältnisse eines unversicherten Haft-
pflichtigen hat, ist leicht auszudenken. Andererseits ist auch d i e Frage volks-
wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung, in welchem Umsange es dem zu
Schaden Gekommenen möglich ist, Ersatz seines Schadens von dem
Pflichtigen tatsächlich zu erhalten. Auch unter diesem Gesichtspunkt er-
fährt die Haftpflichtversicherung mehr und mehr öffentliche Beachtung.
So wird nicht allzu selten bei Verleihung von Konzessionen für gewisse
Unternehmungen dem Nachsuchenden von der Behörde die Auslage ge-
macht. sich in bestimmtem Umfang gegen Haftpflicht zu versichern. Neuer-
dings verlangen z. B. die Behörden den Nachweis einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung von den Unternehmern eines Automobildroschken-
betriebes und zwar, wie auf der Hand liegt, in erster Linie im Interesse
derjenigen, die durch diesen Betrieb zu Schaden kommen, damit ihnen
die Erfüllung berechtigter Schadensersatzansprüche nachhaltig gesichert sei
und sie nicht etwa Gefahr laufen, ihre — oft erst in langwieriger Prozeß-
führung erstrittenen — gesetzlich begründeten Ansprüche an der finanziellen
Leistungsunsähigkeit des Schadensersatzpflichtigen scheitern zu sehen.

Mit dieser Betrachtung streifen wir bereits die Erörterung der Frage,
welche wirtschaftliche Bedeutung die Versicherungsleistung für den Ver-
sicherten hat. Hierüber wird später noch einiges zu sagen sein, nachdem
wir die Frage der Verwendung der Prämienzahlungen näher untersucht
haben werden. Hier scheinen lediglich noch einige Bemerkungen zu dem,
wie für jede wirtschaftliche Unternehmung, so auch für das Versicherungs-
wesen im allgemeinen aktuellen Problem angebracht, wer die Kosten der
Prämienzahlung im letzten Grunde trägt. Eine für alle Fälle zutreffende
Antwort läßt sich natürlich, wie ja wohl keiner Ausführung bedarf, hier
nicht geben. Die Fälle sind je nach den Bedürfnissen, Neigungen und
wirtschaftlichen Anschauungen des Individuums zu verschieden. Es kann
sich nur darum handeln, Normalsälle herauszugreifen und an Hand dieser
der Frage auf den Grund zu gehen.

Schriften 137. IV.	10
        <pb n="142" />
        ﻿146

I. Geschäftliche Versicherung.

Beginnen wir die Untersuchung mit der Unfallversicherung. Der
Privatmann oder der Beamte mit festem Einkommen wird im allgemeinen
die Mittel, die er zur Bezahlung seiner Unfallversicherung benötigt,
zweifellos seinem sonstigen Verbrauch entziehen, er würde, wenn er eine
derartige Versicherung nicht hätte, den Betrag für andere Zwecke aus-
geben, oder eventuell zurücklegen. Es ist kein Zufall, daß in den Kreisen
der genannten Personengruppen (abgesehen von Beamten in hoch ge-
fährdeten Berufen, insbesondere in solchen ohne hinreichende Pensions- und
hinreichende Reliktenfürsorge) die Versicherungslust ziemlich gering ist.
Diese Erscheinung erklärt sich nicht etwa allein aus der verhältnismäßig
geringeren Gefährdung solcher Personen — einem Moment, dem übrigens ja
durch die niedrige Tarifierung der genannten Klassen bezüglich Unfall-
versicherung (Einreihung in die niedersten Gefahrenklassen) ohnehin
Rechnung getragen ist — sondern sie erklärt sich zweifellos zum großen
Teil auch aus der Unmöglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
Prämienaufwand abzuwälzen. (Selbstverständlich sind auch hier, wie
ausdrücklich betont sei, andere Möglichkeiten denkbar, so z. B. daß der
betreffende Beamte seine Einnahmen zu vermehren sucht, etwa durch
Nebenbeschäftigung, wie schriftstellerische Tätigkeit usw. Aber auch dann
noch wird es zweifelhaft sein, ob hierbei gerade die Unfallversicherungs-
Prämie eine irgendwie ausschlaggebende Rolle gespielt hat; für sich allein
Wohl niemals, höchstens im Zusammenhalt mit anderen finanziellen
Bedürfnissen. Die UnfallversicherungsPrämie ist eben an sich für einen
Angehörigen dieser Klassen, wenn die Versicherungssummen ungefähr den
Verdienstverhältnissen bzw. den Wirkungen eines Unfalls auf die wirt-
schaftlichen Verhältnisse des Betreffenden entsprechend gewählt sind, derart
niedrig, daß sie für sich allein kaum jemals Anlaß zum Bestreben
nach Einnahme Vermehrung durch Entfaltung bzw. Steigerung gewinn-
bringender Tätigkeit bei derartigen Versicherungsnehmern geben dürfte.)

Anders liegt die Sache bei solchen Berufen, deren Angehörige über-
haupt nur solange Einnahme aus dem Berufe ziehen können, als iie

se lb st darin tätig sein können oder die wenigstens ganz erhebliche Ein-
buße an Einnahme erleiden, wenn sie vorübergehend oder überhaupt nicht
mehr persönlich tätig sein können. Bei diesen ist naturgemäß der Anreiz
sich gegen Unfall zu versichern ohne weiteres vorhanden, und zwar desto intcn-
siver, je empfindlicher einerseits körperliche Unfallfolgen sich wirtschaftlich
durch Einnahmeausfall bemerkbar machen würden, je mehr also Tätigkeits-
ausfall gleichbedeutend mit Einnahmeausfall ist, und je größer anderer-
seits nach der Art der Berufstätigkeit die Unfallgefahr ist. Beisp^ ^
        <pb n="143" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

147

liegen durchaus nahe. Ein frei Praktizierender Arzt, ein Anwalt, ein
Künstler, ein Ingenieur, ein hauptsächlich selbst tätiger Kaufmann, ein
kaufmännisch Angestellter (z. B. Reisender) wird der Frage der Unfall-
versicherung von vornherein eine ganz andere Beachtung schenken, als
etwa ein Staatsbeamter, ein Geistlicher, Privatier oder Besitzer eines
schuldenfreien großen Guts. Und zwar wird die Beachtung um so größer
sein, je mehr er Einzelunternehmcr ist oder es auf seine persönliche Arbeits-
leistung ankommt, je mehr also Unternehmer und Unternehmung zusammen-
fällt, während sich der Anreiz vermindert, je weniger davon abhängt, ob die
Tätigkeit vom Unternehmer gerade persönlich geleistet wird oder ob sie
auch ganz oder doch bis zu gewissem Grad durch Angestellte geleistet
werden kann. Bei allen an der Unfallversicherung vorwiegend interessierten
Berufsarten werden wir davon ausgehen dürfen, daß die von deren An-
gehörigen für ihre Unfallversicherung aufzuwendenden Prämienbeträge als
Geschäftsspesen zusammen mit einer Reihe anderer Aufwendungen be-
trachtet und niit diesen auf den Konsum abgewälzt werden. Rur in einer ver-
schwindenden Minderzahl der Fälle wird das Bild anders sein.

Auch die Haftpflichtversicherungsprämie, welche noch weniger als die
Unfallversicherungspräniie infolge ihres für den einzelnen regelmäßig
recht geringen Betrages für sich allein eine ausschlaggebende Rolle in
der ökonomischen Disposition des Versicherungsnehmers geben dürfte,
wird normalerweise von ihm unter die Betriebsfpesen gerechnet und mit
diesen abgewälzt werden. Greifen wir z. B. die Berufshaftpflicht-
versicherung eines Arztes heraus, für welche bei Garantiesummen von
100 000 Mk. für Verletzung oder Tötung einer einzelnen Person und
300 000 Mk. für ein mehrere Personen gleichzeitig treffendes Ereignis
eine Prämie von rund 25 Mk. jährlich in Frage kommt, so ergibt sich
ohne weiteres, daß ein solcher Betrag etwa neben den Betriebsausgaben
für das Pferdefuhrwerk oder Automobil des Arztes völlig verschwindet
und schon aus diesem Gründe eine von derjenigen seiner sonstigen Betriebs-
spesen abweichende Behandlung nicht erfahren wird. Die Prämie für die
Haftpflichtversicherung als Besitzer des für die Praxis benötigten Pferde-
fuhrwerks oder Autonwbils aber erscheint wohl ohne weiteres als zu
dem „Betriebsaufwand" für solche Einrichtungen gehörig und ihre Ab-
wälzung würde deshalb ebensowenig etwas Auffallendes bieten wie die
Abwälzung der reinen Fuhrwerksbetriebskosten (wie z. B. Futter-
kosten, Chauffcurlohn).

Ebenso verhält es sich mit der Berufshaftpflichtversicherungsprämie
eines Anwalts oder Notars. Ein weiteres vielleicht noch klareres Bei-

10*
        <pb n="144" />
        ﻿148

I. Geschäftliche Versicherung.

spiel bietet die Haftpflichtversicherung als Hausbesitzer. Der Besitzer
eines Miethauses wird den im Verhältnis zu den sonstigen Lasten (wie
z. B. Wasserzins, Kaminreinigungs-, llnratabfuhr-, Kanalanschluß- usw.
Gebühren, Gebäudebrandversicherung usw.) geradezu geringfügigen Betrag
der Haftpfllchtversicherungsprämie selbstverständlicherweise nicht anders
behandeln als die genannten und andere mit dem Besitz des Hauses
regelmäßig verbundene Spesen, und berücksichtigt ihn zusammen mit
diesen bei Kalkulation der von den Mietern zu entrichtenden Mietzinse.
Im Gegensatz hierzu ist bei dem Besitzer eines Familienhauses anzunehmen,
daß der für dessen Haftpflichtversicherung aufzuwendende (allerdings in
keiner Weise drückende und normalerweise keine 10 Mk. im Jahre er-
reichende) Prämienbetrag eine Verbrauchseinschränkung bedeutet (sofern
der Versicherte nicht etwa in anderer Eigenschaft z. B. als Besitzer eines
Geschäfts die Abwälzungsmöglichkeit hat).

Auch bei der Haftpflichtversicherung von allen Gewerbebetrieben,
seien sie kleineren oder größeren Umfangs, ist das Nächstliegende, daß die
Prämie auf die Konsumenten abgewälzt wird.

Die Haftpflichtversicherungsprämie einer politischen Gemeinde wird
selbstverständlich auf die Umlagepflichtigen abgewälzt, in vielen Fällen
wohl auch auf Kunden eines versicherten gemeindlichen Betriebes (Straßen-
bahn, Elektrizitäts- oder Gaswerk, Theater, Krankenhaus usw.). Die
Prämie für Haftpflichtversicherung als Sportausübender (Jäger, Schütze,
Radfahrer, Luxuskrastsahrzeughalter usw.), ferner für Versicherung als
Privatmann, Haushaltuugs- und Familienvorstand, Dienstherr und Mieter,
ferner als Hunde- oder Reitpferdbesitzer wird hinwiederum (soferne nicht
etwa die betreffende Versicherung als Anhängsel einer anderen genommen
ist) in weitaus den meisten Fällen als eine Belastung des Haushalts
erscheinen, die nicht durch Abwälzung, sondern durch Einschränkung des
Verbrauches bzw. Erübrigung an demselben gedeckt wird, ebenso wie dies
z. B. auch bei der Berufshastpflichtversicherung eines Lehrers oder eines
Richters zutreffen wird.

Die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, ja häufig Notwendigkeit einer
Haftpflichtversicherung, die vor nicht gar so langer Zeit noch beinahe als
Extravaganz angesehen worden ist, hat neuerdings auch seitens der
Steuergesetzgebung eine gewisse Anerkennung gefunden, z. B. im bayerischen
Einkommensteuergesetz vom 14. August 1910, wo die Prämien .sür
Ha'tpslichtversicherung als Betriebsausgaben, die an den Roheinkünften
abgezogen werden dürfen, sowie bis zu gewissem Betrage als „abziehbare
Verbrauchsabgaben" erklärt sind, die an den gesamten Reineinkünften
        <pb n="145" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

149

zur Ermittlung des steuerbaren Jahreseinkommens abgesetzt werden dürfen
(vgl. Art. 12 1. c.); übrigens sind auch UnfallversicherungsPrämien bis
zu gewissem Betrag als abziehbare Verbrauchsabgaben erklärt (vgl. ebenda).

Ähnliche Bestimmungen für Unfall-, seltener für Haftpflichtversicherung,
finden wir noch in einer Reihe anderer Bundesstaaten:

Im Herzogtum Brannschweig dürfen unter anderen Unfall-
versicherungsprämien des Steuerpflichtigen für seine Person bis zu 20 %
des Einkommens, höchstens aber bis zu 600 Mk. und keinesfalls bis zur
vollständigen Steuerbefreiung abgezogen werden.

Im Fürstentum Lippe dürfen unter anderen Uniallversicherungs-
prämien in Abzug gebracht werden.

Im Großherzogtum Oldenburg dürfen vom Einkommen in Abzug
gebracht werden unter anderen die Prämien für Haftpflichtversicherung.

In Preußen: Abzug von gesetz- oder vertragsmäßig zu ent-
richtenden Unfallversicherungsprämien vom Einkommen, soweit sie mit
den gesetz- oder vertragsmäßigen Beiträgen zu Kranken-, Alters- und
Jnvalidenversicherungs-, Witwen-, Waisen- und Pensionskassen 600 Mk.
jährlich nicht überschreiten.

Im Herzogtum Sachsen-Coburg dürfen Unfallversicherungs-
prämien, soweit sie (allein oder mit anderen Personenversicherungsprämien)
100 Mk. jährlich nicht übersteigen, vom steuerpflichtigen Einkommen ab-
gezogen werden.

Ähnliches gilt in Sachsen-Gotha, wo die Beiträge des Steuer-
pflichtigen für sich oder einen nicht selbständig zu veranlagenden Haus-
haltungsangehörigen unter anderem zu Unfallversicherungen vom Ein-
kommen gekürzt werden dürfen, allerdings nur soweit sie nicht zusammen
mit den Tilgungsbeträgen eines auf Grundbesitz lastenden Schuldkapitals
100 Mk. übersteigen.

In Sachsen-Meiningen dürfen „Versicherungsprämien, die zu
den geschäftlichen Unkosten zu rechnen sind", abgezogen werden; hierunter
dürften also auch Haftpflichtversicherungsprämien von Gewerbetreibenden
fallen.

Wir kommen nun zu der volkswirtschaftlich zweifellos interessantesten
Seite unserer Untersuchung, nämlich zu der Frage, welche ökonomischen
Effekte mit den oben festgestellten Millionen von Unfall- und Haftpflicht-
versicherungsprämien erzielt werden. Es wäre natürlich eine höchst
primitive und schiefe Vorstellung, wenn man annehmen wollte, daß die
Gesellschaften, welche die Prämieneinnahmen von zusammen 85,51 Mill. Mk.
in 1909 erzielten, auch nur einen Moment diese stattliche Summe im
        <pb n="146" />
        ﻿150

I. Geschäftliche Versicherung.

eigentlichen Sinne „angesammelt" in ihren Kassen liegen gehabt hätten.
In Wahrheit gehen, da natürlich die verschiedensten Prämienfälligkeits-
termine bei den zahlreichen Versicherungen in Betracht kommen, außerdem
täglich Versicherungen vorkommen, die sofort beginnen sollen (während
man im allgemeinen ja aus Gründen der Betriebsvereinfachung darauf
bedacht ist, die Fälligkeitstermine möglichst einheitlich auf bestimmte
Termine, z. B. 1. und 15. eines Monats, Quartalsersten usw. zu legen),
täglich Prämienbeträge ein — bar auch dies nur in beschränktem
Maße — und müssen täglich Zahlungen geleistet werden. Die obige
Gesamtsumme der Prämieneinnahmen gelangt also niemals als solche
zur Entfaltung derartiger Wirkungen, wie sie an sich einer Ansammlung
von über 85 Mill. in verhältnismäßig wenigen Händen zukommen würde.
In Aktion ist jeweils nur ein im Verhältnis zu jener bedeutenden
Jahresschlußsumme geringer Teil derselben.

(Eben aus dem Grunde begnügt sich die Staats- bzw. Reichsaufsicht
bei Versicherungsunternehmungen nur mit einer verhältnismäßig ge-
ringen Einzahlung auf das Garantiekapital, weil ja die laufenden
Prämieneinnahmen zum großen Teil sofort zur Deckung der Betriebs-
ausgaben, als deren bedeutendster Posten die Auszahlung der tagtäglich fällig
werdenden Versicherungsleistungen figuriert, Verwendung finden können.)

Die Versicherungsleistungen erforderten im Jahre 1909 im in-
ländischen Geschäft der deutschen Gesellschaften für Fälle des genannten
Jahres, sei es nun, daß sie schon pro 1909 erledigt werden konnten,
oder daß der voraussichtlich nach gewissenhafter Schätzung für die
künftige Abwicklung des noch nicht liquiden Schadenfalles benötigte
Betrag in Reserve gestellt wurde, den Betrag von 41 122046 Mk., wo-
runter sich neben 378 736 Mk. Zahlungen aus vorzeitig aufgelöste Ver-
sicherungen 18 681 281 Zahlungen für Schäden auf felbstabgeschlossene
Unfallversicherungen befinden, ferner 14 795 848 Mk. für Schäden aus
selbstabgeschlossene Haftpflichtversicherungen, ferner 3 758 910 Mk. Zahlungen
auf in Rückdeckung übernommene Versicherungen, unter anderem
1550836 Mk. auf rückgedeckte Unfall- und 990 016 Mk. auf rückgedeckte
Haftpflichtversicherungen.

In ihrem ausländischen Geschäft hatten die deutschen Gesellschaften
bei einer Prämieneinnahme von 7,682 Mill. Mark Schadenzahlungen pro
1909 zu leisten im Betrag von 4,073 Mill. Mark.

Die ausländischen Gesellschaften haben in ihrem deutschen direkten
Geschäft pro 1909 an Schäden auf selbstabgeschlossene Unfallversicherungen
4 080 818 Mk., an Schäden auf selbstabgeschlossene Haftpflichtversicherungen
        <pb n="147" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

151

2 631692 Mk., laufende Renten mit 251943 Mk. und 38 628 Mk.
Prämienrückgewährbeträge zu zahlen gehabt; in ihrem indirekten deutschen
Geschäft hatten sie 327 786 Mk. zu zahlen, darunter 33516 Mk. für
Unsallschäden und 266675 Mk. für Haftpflichtschäden, Während der Rest
auf Nebenleistungen trifft.

Das Verhältnis zwischen Prämien- und Schadenanfall stellt sich
bei diesen ausländischen Gesellschaften pro 1909 etwas günstiger als bei
den deutschen Gesellschaften.

Außer den oben genannten Schadenzahlungen im Betrage von
41,122 Millionen im Jahre 1909 waren auch noch an V orj ahrsschäden auf
selbstabgeschlossene Versicherungen Zahlungen im Betrage von 24,5 Millionen
bei den deutschen Gesellschaften zu leisten, darunter

6,6	Millionen auf Unfall- und

17,6	„	„ Hastpflichtfälle,

(der Rest auf Renten und Prämienrückgewähr),

bei den ausländischen Gesellschaften (auf deren deutsches Geschäft)
5,4 Millionen, darunter

1.7	Millionen aus Unfall- und

3.7	„	„ Haftpflichtversicherung (Rest auf Renten- und

Prämienrückgewährbeträge).

Für die deutschen Rückversicherungsgesellschaften (Prämieneinnahme,
vgl. oben S. 136) betragen die Schadenzahlungen in 1909 für eigene Rechnung

9,6	Millionen, die Schadenreserve für eigene Rechnung 10,8 Millionen.
Eine Ausscheidung nach Unfall- und Haftpflichtversicherung kann hier
nicht gegeben werden.

Die 1909 der Reichsaufsicht unterstehenden kleineren Gegenseitigkeits-
vereine und Genossenschaften (Bernfsvereinigungen), welche ihren Mit-
gliedern Unfall- oder Haftpflichtversicherung bieten, haben bei zusammen
515 412 Mk. Prämieneinnahme, wovon etwas mehr als ein Fünftel für
Rückversicherung verausgabt wurde, an Schäden 256 300 Mk., also rund
50 o/o der Prämien bezahlt.

Wie oben bei den Prämieneinnahmen, so verdient auch hier bei den
Schadenzahlungen ein Vergleich des ausländischen Geschäfts der deutschen
Unfall, und Haftpflichtversicherer mit dem deutschen Geschäft der aus-
ländischen Beachtung.

Die deutschen Gesellschaften haben 1909 für selbst abgeschlossene aus-
ländische Versicherungen 3,6 Mill. Mk. Schäden gezahlt, die ausländischen
auf selbst abgeschlossene deutsche Versicherungen 7 Millionen.
        <pb n="148" />
        ﻿152

I. Geschäftliche Versicherung.

Für in Rückdeckung genommene ausländische Versicherungen haben
die deutschen Gesellschaften 0,46 Mill. Mark Schadenzahlungen geleistet,
die ausländischen für deutsche 0,33 Mill. Mark.

Während wir also oben (vgl. S. 135) sehen, daß der Unterschied
in der wechselseitigen (Brutto-) Prämieneinnahme pro 1909 81la Mill. Mark
zugunsten des Auslandes betrug, beträgt hier der Unterschied zwischen
den Schadenzahlungen des Auslandes auf deutsches Geschäft und den-
jenigen Deutschlands auf ausländisches Geschäft nur 3'/s Mill. Mark.

Im Jahre 1909 find, wie wir gesehen haben, deutschen Versicherten
24,5 Mill. Mark an Vorjahrsschäden aus direktem Geschäft der deutschen
Gesellschaften zugeflossen (wobei die noch nicht ausbezahlten, sondern zur
Auszahlung reservierten Beträge als allsbezahlt betrachtet werden sollen),
nämlich 6,6 Millionen an Unfallversicherte und 17,6 an Haftpflichtversicherte
bzw. -Verletzte (der Rest trifft auf Renten und Prämienrückgcwähr-
beträge).

Es sind ferner (unter dem gleichen Vorbehalt) den deutschen Unfall-
versicherten an Schadenzahlungen des Jahres 1909 aus direktem Geschäft
zugeflossen 37,4 Millionen Mark, wovon auf Unfallversicherte treffen

18.7	Millionen und auf Haftpflichtversicherte bzw. Haftpflichtverletzte

14.8	(Rest auf Renten und Prämienrückgewähr).

Die ausländischen Gesellschaften haben 1909 an deutsche Ver-
sicherte bezahlt, wie wir gleichfalls oben gesehen haben, aus selbst-
abgeschlossenen Versicherungen an Vorjahrsschäden 5,4 Millionen, darunter
an Un'allversicherte 1,7 Millionen, an Haftpflichtversicherte bzw. -Ver-
letzte 3,7 Millionen, und an Schadenzahlungen des direkten Geschäfts aus
1909 selbst 7 Millionen, worunter an Unfallversicherte 4 Millionen, an
Haftpflichtversicherte bzw. -Verletzte 2,6 Millionen.

(In diesen Zahlen stecken allerdings vielfach auch sogenannte Re-
gulierungskosten, z. B. Attest- und Prozeßkosten, denen aber eine aus-
schlaggebende Bedeutung nicht zukommt, insbesondere, wenn, wie bei
vorstehender Darstellung, der Einfachheit halber runde Zahlen gebraucht
werden.)

Diese Ziffern lassen die bedeutsame Funktion der Unfall- und Haftpflicht-
versicherung in der deutschen Volkswirtschaft ohne weiteres ersehen. Selbst-
verständlich kann der Nutzen der Versicherung, worauf bereits in der
Einleitung zu dem vorliegenden Band zutreffend hingewiesen wurde, nicht
unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, daß jeder Versicherte auch
wieder etwas aus der Versicherung erhalten müßte. Es kann sich bei
denen, die etwas erhalten, immer, der Natur der Versicherung entsprechend,
        <pb n="149" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

153

nur um einen Teil der Prämienzahler handeln. Viele, oder wohl über-
haupt die meisten von einem Schadenfall Betroffenen erhalten andererseits
aber ganz wesentlich mehr als sie an Prämie für die Abwälzung des
Risikos aus die Gesellschaft zu bezahlen hatten.

Die Bedeutung der Entschädigung für den einzelnen ist natürlich,
je nach Lage des konkreten Falles, völlig verschieden. Der eine wird
durch die Versicherungsleistung direkt vor dem Ruin gerettet, für den
anderen bedeutet sie höchstens einen nicht unerwünschten Zuschuß, für
manchen möglicherweise sogar eine Bereicherung gegenüber seinem sonstigen
Einkommen (wenigstens bei der Unfallversicherung).

Im einzelnen können wir diesen Wirkungen hier nicht nachgehen
und müssen uns mit diesein kurzen Hinweis begnügen.

Besonderes Interesse verdient in diesem Zusammenhang die Haft-
pflichtversicherung. Rach der Natur dieser Versicherungsart äußert ein
Schadensall immer Wirkungen bezüglich zweier Personen, nämlich des
Haftpflichtversicherten und des durch den betreffenden Haftpflichtfall Ver-
letzten. Für beide können die Wirkungen sehr verschieden sein. Die
Versicherung kann für den Versicherten viel wertvoller fein als für den
Verletzten, z. B. in dem Fall, daß es wohl sür den Versicherten nach
seinen finanziellen Verhältnissen von größter Bedeutung ist, daß er eine
Entschädigung nicht selbst zu bezahlen braucht, während es für den in
guten Verhältnissen befindlichen Verletzten ziemlich bedeutungslos wäre,
wenn er eine Entschädigung überhaupt nicht erlangen könnte.

Es kann aber auch das umgekehrte der Fall sein. Sehr häufig
wird man sagen können, daß ohne das Bestehen der Haftpflichtversicherung,
welche für den Schadenstister einzutreten hat, der Verletzte überhaupt
nicht oder doch nur in geringem Maße Entschädigung tatsächlich erlangen
könnte, auch wenn sie ihm rechtlich zusteht; denn am Unvermögen des
haftpflichtigen Schuldners würde der berechtigtste Hastpflichtanspruch des
Verletzten, wenn es an seine praktische Geltendmachung geht, scheitern.
Diese Seite der Haftpflichtversicherung, daß sie nämlich auch dem Haft-
pflichtverletzten eine nachhaltige Befriedigung seiner etwaigen be-
rechtigten Ansprüche gewährleistet (man denke z. B. nur an eine Ver-
urteilung des Schadenstifters zur Zahlung lebenslänglicher Rente an den
Verletzten), wird häufig noch viel zu wenig gewürdigt.

Infolge der Versicherung erhält also auch der Verletzte Mittel,
die er häufig sonst nicht erhalten könnte, während dem Versicherten Mittel
erspart bleiben, die er sonst aufbringen müßte.

Der Umstand, daß der Verletzte (bzw. dessen Hinterbliebene) häufig
        <pb n="150" />
        ﻿154

I. Geschäftliche Versicherung.

ohne das Bestehen einer Versicherung nichts oder nur die Befriedigung eines
Teils seiner Ansprüche erhalten kann, während infolge der Versicherung
Befriedigung eintritt, wird wieder nicht selten von Bedeutung für seine
Angehörigen bzw. für deren Unterhaltspflicht, vielfach auch für Gemeinde
und Staat, weil mancher so der Armenpflege anheimfiele, während die
ihm seitens der Versicherung ausbezahlte Entschädigung dies verhindert.
Irgendwelche verlässigen Ziffern für diese Wirkungen vermögen jedoch
nicht angegeben zu werden.

Bei der Untersuchung, welche Beträge den Versicherten wieder zu-
fließen, ist außer den Schadenzahlungen noch zweier Punkte zu gedenken,
nämlich der Gewinnbeteiligung, sowie der Rückgewähr bei der sogenannten
„Versicherung mit Prämienrückgewähr".

Die Gewinnbeteiligung kommt vor entweder allgemein geschäfts-
planmäßig, und ihren Hauptfall bildet die Haftpflicht- und Unfall-
versicherung bei Gegenseitigkeitsvereinen. Oder sie kommt vor auf Grund
besonderer Vereinbarung im Einzelfall, wie wir das z. B. bei Verträgen
einer Gesellschaft mit einer Korporation oder einer sonstigen größeren
Jnteressentengruppe, etwa z. B. einer Berufsgenossenschaft oder einem
wirtschaftlichen Verband finden, in der Form, daß die Gesellschaft aus
dem etwaigen Gewinn aus Versicherungen der Mitglieder des betreffenden
Verbandes der Kasse desselben einen gewissen Prozentsatz gutzubringen
hat. Auf den letzteren Fall kann nicht näher eingegangen werden, weil
Zahlenmaterial hierüber nicht veröffentlicht zu werden pflegt, auch der-
artige Verträge häufig in der Öffentlichkeit nicht bekannt werden. Immer-
hin wird es sich hierbei nicht um unbedeutende Beträge handeln.

Bezüglich des ersteren Falles, also der statutarischen Gewinnbeteiligung
der Versicherten, sei darauf verwiesen, daß, wie eingangs bemerkt, von
den großen in Deutschland arbeitenden Aktiengesellschaften nur in
geringerem Umfang Versicherungen mit Gewinnbeteiligung abgeschlossen
werden. Es ist unter den großen Gesellschaften lediglich der einzige
darunter befindliche Gegenseitigkeitsverein, der Allgemeine Deulsche Ver-
sicherungsverein in Stuttgart, bei dem zufolge seines Charakters als
Gegenseitigkeitsverein eine Gewinnbeteiligung der Versicherten mit größeren
Ziffern in Frage kommt. (Am Anfange der Geschichte der deutschen Haft-
pflicht- und Unfallversicherung finden wir noch mehrere andere Gegen-
seitigkeitsvereine, welche jedoch sämtlich nach verhältnismäßig kurzer Zeit
ihren Betrieb einzustellen genötigt waren, während der erwähnte, eben-
falls in den ersten Jahren der deutschen Haftpflicht- und Unfallversicherung
gegründete Verein eine um so kraftvollere Aufwärtsentwicklung nahm; die
        <pb n="151" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.	155

Form allein ist also zweifellos nicht das Entscheidende für das Ge-
deihen.)

Ausländische Gesellschaften haben überhaupt keine Versicherungen
mit Gewinnbeteiligung im deutschen Geschäft abgeschlossen. — Außer dem
Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein kommen noch die schon wieder-
holt genannten kleineren und zum Teil kleinsten Vereine und Genossen-
schaften in Frage, wovon im Jahre 1909 der Reichsaufsicht 10 unter-
standen. Dieselben haben aus dem von ihnen erzielten Gewinn von
178 881 Mk. nach Dotierung des Kapitalreservefonds mit 152 665 Mk.
und der sonstigen Reserven mit 4000 Mk., sowie Zahlung von 6100 Mk.
Tantiemen ihren 45 364 Policeninhabern 5008 Mk. an Gewinnanteilen
überwiesen.

Der Allgemeine Deutsche Versicherungsverein hat seinen Unfall- und
Haftpflichtversicherten 1909 — soweit in den einzelnen Sektionen ein
Gewinn sich ergab, was nicht durchweg der Fall war — 3 383 535 Mk.
gutgebracht, die anderen in Betracht kommenden Gesellschaften etwa
2,06 Mill. Mark.

Die Versicherung mit Prämienrückgewähr wurde 1909 etwa von
der Hälfte der deutschen Gesellschaften in mehr oder minder großem
Umfange betrieben. An Rückgewährbeträgen wurden ausbezahlt aus dem
Jahre 1909 1 738 446 Mk. und aus den Vorjahren 70 860 Mk. (Es
sei jedoch hierzu bemerkt, daß diese Zahlungen bereits in den oben bei
den Schadenzahlungen aus 1909 und den Vorjahren angegebenen Ziffern
enthalten sind.)

Während für gewisse Versicherungsarten, insbesondere die Lebens-
versicherung, und bei dieser wieder für die Volksversicherung der vorzeitige
Policenverfall eine große Rolle spielt, ist in der Unfall- und Haftpflicht-
versicherung diese Frage von sehr untergeordneter Bedeutung. Da es sich
hier um eine Risikoprämie handelt, versteht es sich ohne weiteres, daß
dieselbe auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung dem Versicherer verbleibt
für die Zeit, während welcher er das Risiko getragen hat. Die Prämie
für die Vergangenheit hat also sowohl bei Unfall-, als bei Haftpflicht-
versicherung unter allen Umständen dem Versicherer zu verbleiben, ohne
daß man hier von einem Verlust oder einer Einbuße des Versicherten
sprechen könnte. (Nur für die Unfallversicherung mit Pränüenrückgewähr
gilt ein anderes, da in dieser Versicherungsart auch Momente enthalten
sind, die unverkennbar eine gewisse Verwandtschaft mit der Lebens-
versicherung eigentümlichen Merkmalen haben. Bei dieser Versicherungs-
nrt ist also bei vorzeitiger Aufgabe eine finanzielle Einbuße des Ver-
        <pb n="152" />
        ﻿156	I. Geschäftliche Versicherung.

sicherten denkbar, ebenso wie bei der Lebensversicherung; doch sind auch
hier, wie dort, Kautelen geschaffen, daß dies nicht in unbilligem Maße
der Fall ist. Verlässige Ziffern lassen sich nicht angeben.)

Für die Zeit nach Beendigung seines Risikos hat der Versicherer
dagegen Prämie nicht zu beanspruchen, also den entsprechenden Teil
zurückzugeben. Eine Ausnahme ist nur bezüglich der auf das laufende
Versicherungsjahr treffenden Jahresprämie zu machen, welche dem Ver-
sicherer dann verbleibt, wenn es zufolge eines vom Versicherten
zu vertretenden Umstands zur außerordentlichen (vorzeitigen) Auflösung des
Versicherungsvertrags kommt. In diesem Sinne ist z. B. für die Haft-
pflichtversicherung die Regelung in § 158 V.V.G. getroffenl, der auch
die neueren Haftpflichtversicherungsbedingungen sämtlicher Gesellschaften
folgen und die' auch in der Unfallversicherung analog angewandt worden
ist. (Nach den früheren Versicherungsbedingungen wurde allerdings in
der Regel die Prämie des laufenden Versicherungsjahres bei vorzeitiger
Auflösung schlechthin als verfallen erklärt; wenn die Prämie indessen für
mehrere Jahre vorausbezahlt war, so wurde der über das laufende Jahr
hinausbezahlte Betrag bedingungsgemäß zurückbezahlt. Der finanzielle
Effekt der früheren Regelung war jedoch auch nur ein recht unter-
geordneter für die Gesellschaften, einerseits, weil die Prämien in der
Haftpflichtversicherung meist recht niedrige Jahresbeträge ergeben, anderer-
seits, weil in zahlreichen Fällen seitens der Gesellschaften (z. B. bei raten-
weiser Zahlung von Unfallprämien) ohnehin die Bestimmung frei-
willig nicht in Anspruch genommen wurde und endlich, weil die Gesell-
schaften ihrerseits im allgemeinen ohnehin das Interesse haben, den vor-
zeitigen Abgang möglichst zu vermeiden.)

Während es allgeniein im geschäftlichen Leben für selbstverständlich
gehalten wird, daß Arbeitsleistungen bezahlt werden müssen und während
man es unverständlich finden würde, wenn jemand ein Unternehmen,
insbesondere aber ein mit Risiko verbundenes betriebe, ohne bei günstigem
Ausfall Anspruch auf den anfallenden Gewinn zu haben, findet man
nicht selten gerade mit Bezug auf das Versicherungswesen eine völlig ent-
gegengesetzte Anschauung vertreten. Nicht nur, daß hierbei rein ex post
Schlüsse gezogen werden und die Argumentation angestellt wird: weil
ein Schaden tatsächlich nicht eingetreten ist, wäre eine Versicherung öeöeIt
den Schaden unnötig gewesen und weil ein Versicherungsfall nicht ein-
getreten ist, war die bezahlte Prämie zu teuer und der dem Versichert

* Siehe auch § 68 Abs. 2 V.V.G.
        <pb n="153" />
        ﻿somit zugefallene Gewinn zu hoch — eine Argumentation, bei der über-
haupt jede Versicherung begrifflich aufhören würde — will man auch
gerade beim Versicherungsgeschäft vielfach nicht einsehen, daß auch dieses
Arbeit und Kosten erfordert, die bezahlt werden müssen. Wie im Preise'
jeder Ware, abgesehen vom Unternehmergewinn auch ein Entgelt zur
Deckung der auf der Ware lastenden Spesen normalerweise enthalten ist,
so ist es auch mit der Versicherungsprämie.

Man darf deshalb bei Prüfung der Ergebnisse des Versicherungs-
geschäfts nicht in den Fehler verfallen, der häufig gemacht wird und
lediglich die Schadenzahlungen und Schadenreserven — womöglich noch
dazu nur die Nettoschäden, wie es schon vorgekommen ist — der Prämien-
einnahme — und zwar womöglich noch der Bruttoprämieneinnahme ohne
Berücksichtigung der Überträge — gegenüberstellen.

Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß mit der Behandlung der
Unfallversicherung, noch mehr aber, was in der Materie liegt, mit der
der Haftpflichtversicherung, namentlich mit der Untersuchung und Be-
arbeitung der Schadenfälle, die sich ja bei diesen beiden Versicherungs-
arten oft sehr lange bis zur Erledigung hinziehen können — man denke
nur an langwierige Heilungsverläufe Unfallverletzter oder an schwer zu
klärende Haftpflichtschadenfälle, an Prozesse, die zum Schutze des Haft-
pflichtversicherten zu führen sind — intern allein schon eine große
Summe einzelner Verrichtungen, von untergeordneten, mechanischen an-
gefangen bis zu hochwertigen, wohlgeschulte Kräfte voraussetzenden, ver-
bunden sind, welche alle bezahlt werden müssen und zwar auch dann,
wenn eine eigentliche Schadenzahlung selbst nicht erwächst. Daß auch
sächliche Kosten (Beschaffung von Räumlichkeiten, Beleuchtung, Beheizung,
Mobilien, Material usw.) erwachsen, braucht nicht hervorgehoben zu
werden. Einen weiteren, nicht unbeträchtlichen Ausgabeposten bilden die
an Staat und Kommunen zu entrichtenden Steuern.

Die Beträge, die hierfür und für die Geschäftsunkosten des Betriebs
(„Verwaltungskosten") aufzuwenden waren, bezifferten zusammen in 1909
bei den 28 deutschen Unsqll- und Haftpflichtgesellschaften 23 979 237 Mk.;
eine Ausscheidung ist in der amtlichen Statistik nicht erfolgt und auch
aus den sonstigen Behelfen nicht mit voller Genauigkeit herzustellen.
Jedoch wird auf die für Unfall- und Haftpflichtversicherung allein
treffenden Steuern bei den 28 deutschen Gesellschaften ein Betrag von
über einer halben Million Mark unbedenklich zu rechnen sein.

Für die Vorjahre betrugen die Steuern und Verwaltungskosten der
deutschen Unfall- und Haftpflichtversicherung betreibenden Gesellschaften:
        <pb n="154" />
        ﻿158

I. Geschäftliche Versicherung.

1908	.	.	.	.	.	28181 428 Mk.
1907	.	.	.	.	.	25 720 445
1906	. .	.	.	.	23 709 438	„
1905	.	.	.	.	.	21372 595	„
1904 . . .	.	.	25 512 583	„
1903 . . .	.	.	22 641 185	„
1902 . : .	.	.	21503 444	„

Bei diesen Beträgen ist nicht zu übersehen, daß darin auch die be-
zahlten Besoldungen und Provisionen enthalten sind, die Tausenden von
Personen Brot geben.

Gehen wir nun zur Betrachtung der Geschäftsergebnisse der Gesell-
schaften über, so ist im voraus zu betonen, daß die Gewinne nicht aus-
schließlich aus Prämien herrühren und es daher nicht zulässig erscheint,
ohne weiteres aus der Höhe etwa erzielter Gewinne darauf zu schließen,
daß die Prämien unnötig hoch seien. Diesem Schluß begegnet man ja
nicht so selten bei Angriffen auf das private Versicherungswesen, zu
welchen häufig auch völlig Unkundige erfahren genug zu sein glauben,
ohne daß jedoch das „durch Sachkenntnis nicht getrübte" Urteil dadurch
richtiger würde. Es kommen eben noch andere Quellen, namentlich bei
alten, wohlfundierten Gesellschaften, für die Entstehung eines Überschusses
in Betracht, deren Einfluß nicht übersehen werden darf.

Die Totalüberschüsse der deutschen Gesellschaften in Unfall und Haft-
pflicht bezifferten 1909 aus den Betrieben der genannten Sparten
13 301 951 Mk. Von diesen Überschüssen rührten her:

aus Zinsen und Kursdifferenzen . 6 696 360 Mk.

„ Prämien.......................... 6 605 591	„

Dieser Überschuß aus Prämien von rund 6,6 Millionen Mark ist,
wenn man ihn der Prämieneinnahme gegenüberstellt, durchaus nicht
hoch, insbesondere nicht für ein riskantes Geschäft. Man darf wohl
unbedenklich behaupten, daß Handel und Industrie im allgemeinen
durchweg mit einem ganz wesentlich höheren Nutzen arbeiten.

Für das Jahr 1910 betragen die Gesamtüberschüsse der deutschen
Unfall- und Haftpflichtversichernugsgesellschaften nach den vorläufigen Auf-
stellungen 13 965 705 Mk., wovon 6,99 Millionen aus Zinsen und
Kursgewinnen herrühren, die sich aber durch anderweitige Kursverluste
auf 6,94 Millionen reduzieren, und 7,03 Millionen aus Prämien.

Für die Vorjahre sind die Ziffern aus nachstehender Tabelle er-
sichtlich.
        <pb n="155" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

159

	Überschüsse verbleiben aus	
	Zinsen und Kursgewinnen Mk.	Prämien  Mk.
1908 		6 004 456	6 493 913
1907 		5 085 759	4 765 352
1900 		4825 6711	4 641 594
1905 		4 472 457	3 492 824
1904 		4 218 692	3455 101
1908		3 766 563	3 678 459
1902 		3422 309	2 750 165
1901		3 044 247	3 709 649
1900 		2 344100	3 865 986

Da, wie schon am Anfange der Abhandlung bemerkt wurde, die
sämtlichen in Frage kommenden Gesellschaften außer Unfall- und Haft-
pflichtversicherung auch noch andere Branchen betrieben, teilweise sogar
in einem die nur als Nebenbranche erscheinende Unfall- und Haftpflicht-
versicherung weit überragenden Maße und jeweils nur für das Gesamt-
geschäft Bilanzen veröffentlicht werden, so ist cs nicht möglich, gewisse
Fragen lediglich vom Gesichtspunkte der Unfall- und Haftpflichtbranche
aus zu betrachten, so interessant dies wäre.

So vermögen wir z. B. nicht zu bestimmen, in welchem Maße die
Aktiven der sämtlichen deutschen Unfall- und Haftpflichtversicherung be-
treibenden Gesellschaften gerade zu den beiden genannten Sparten in
Beziehung stehen. Da die Gesamtbilanzen Wohl aller in Frage
kommender Gesellschaften im Rahmen des vorliegenden Bandes bei
den anderen zur Erörterung stehenden Versicherungsarten Behandlung
finden dürften, so besteht die Gefahr, ja die Sicherheit, daß Wieder-
holungen stattfänden, wenn die G esa m tVerhältnisse auch hier zum Gegen-
stand der Besprechung gemacht würden. Infolgedessen wird die Er-
örterung auf das notwendigste beschränkt werden.

Eine Zusammenstellung der sämtlichen 28 Gesellschaften bzw. der für
uns wichtigsten Bilanzposten wird jedoch nicht wohl entbehrt werden
können, jedenfalls an dieser Stelle zweckmäßig sein; denn in den
Statistiken erscheint die eine Bilanz bei der Zusammenstellung der Feuer-
versicherungsgesellschaften, eine andere bei jener der Lebensversicherungs-
gesellschaften usw., wodurch die rasche Orientierung erschwert ist.

Nach Berücksichtigung von 221 925 Mk. Kursverlusten.
        <pb n="156" />
        ﻿f

Auszug aus den Bilanzen der deutschen Unfall-
und Haftpflichtversicherungsgesellschaften.

	Gesamt-	Kapital-	Von den Kapitalanlagen ent- fallen auf		
1909	aktiva  Mk.	anlagen  Mk.	Grund-  besitz  Mk.		Wert-  papiere  Mk.
Albingia		18 253 559	3 558 363		2 304 500	825 283
Allgem. Deutscher Vers.-Verein. . .	73 270 205	69 296 963	2 900 000	54 049 998	9 217 832
Allianz		35 702 478	17 068 899	4 093 000	9 443 000	3 527 899
Atlas		23 957 095	14 476 056	830 700	12 743 700	553 061
Bayrische Vers.- Bank		119 091 621	103 779 700	1 964 358	62 931 336	8 965 409
Deutschland ....	38 356 369	29 372 712	1 148 000	24 439 900	870 414
Frankfurter Trans- port-, U.- u.Gl.-V.- A.G		38 691 643	26 380 521	2 013 808	17 210 600	7 150 874
Germania		372 710 900	849 444 902	8 748 000	308 559 703	2 878 622
Janus 		68 247 845	60 849 508	1 428 305	50 877 562	4 120 586
Kölnische Unf.-Vers.- A.K		20 135 467	14 401 755	295 000	10 473 000	3 633 755
Magdeburger Lebens- Vers.-G.' ....	105 061 749	95 186 387	I 701 000	85 141 770	555 707
MannheimerVers.-G.	19 353 768	7 950 255	532 764	3 450 021	3 931 778
Neptun		4 185 866	2 281 920	196 710	1 238 000	716 990
Nordstern		12 510 436	9 408 090	—	9 011000	3 527 899
Nürnberger Lebens- Versicherungsbank	13 121 328	9 536 567	393 415	8 263 600	214 632
Oberrheinische Vers.- Gesellschaft . . .	13 838 537	7 304 516	912 220	2 499 300	8 626 449
Preußische National- Vers.-Gesellschaft .	24 921 998	15 167 441	1 357 500	4 021 025	9 690 600
Providentia ....	62 345 720	44 266 497	2 224 000	33 887 834	4 049 099
Rbeinland ....	11805 025	3 845 129	233 000	3 275 587	117 478
Rhenania		9 971 913	6 086 357	532 719	3 836 000	1 717 638
Securitas		3 041 648	1 250 375	415 209	120 000	715 166
Stuttgarter Mit- u. Rnckv.-A.G. . . .	11 615 513	3 982 585	700 000	3 185 050	76 403
Teutonia		107 890 220	101 115135	500 000	90 157 579	1 824 339
Thuringia ....	78 670 507	65 414 341	2 781 038	54 301 969	3 789170
Urania		9 165 705	5 606 734	566 000	4 622 000	200 492
Viktoria		750 491472	708 442 545	12 523 324	627 364 836	16 175 281
Wilhelms		98 392 614	95 166 076	5 317 086	82 972 445	1 139 141

Über die Zusammensetzung der Kapitalanlagen informiert eingehend
die folgende, aus der aufsichtsamtlichen Statistik zusammengestellte

Tabelle:

1
        <pb n="157" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

161

1909

Albingia........................

Alldem. Deutscher Bers.-Verein. .

Allianz.......................

Atlas...........................

Bayrische Vcrsichernngsbank . . .

Deutschland.....................

Frankfurter Transport-, Uns.- u.

Gl.-V.-A.G...............  .	.

Germania........................

Janus...........................

Kölnische Unsall-Vers.-A.G. . . .
Alagdeburger Lcbens-V.-G. . . .

Mannheimer Vers.-G..............

Neptun...................

Nordstern.......................

Nürnberger Lcbensvers.-Bank. . .

Oberrheinische Vers.-G..........

Preußische National-B.-G........

Providentia.....................

Rheinland.......................

Rhenania........................

Securitas.......................

Stuttgarter Mit- u. Rückv.-A.G..

Teutonia........................

Thuringia.......................

Urania..........................

Viktoria........................

Wilhelms........................

Von 1000 Mk. Kapitalanlagen entfallen auf

Mk.

Mk.

H »•*

Mk.

42

240

23

19

39

76

25

648

780

553

880

607

832

653

883

23 j 836

21

18

67

86

41

125

90

51

61

88

332

176

5

42
101

18

56

727

894

434

543

958

867

342

265

766

852

630

96

800

892

830

824

885

872

240

CS S i
KL c%

Mk.

Mk.

84

15

232

133

207

38

86

30

271

8

68

252

6

495

314

80

22

497

639

91

30

282

572

19

18

58

36

23

12

II ! S » "

Mk. | Mk. Mk.

- 34
18 27

59

48

84

84

66

82

76

85

39

74

60

6

16 -
19

70

Um die Entwicklung im Jahre 1910 zu veranschaulichen, sollen die
gleichen Tabellen auch für dieses Jahr folgen, wobei bemerkt fei, daß
die Angaben bereits auf Grund der zur Zeit der Drucklegung er-
schienenen endgültigen amtlichen Statistik erfolgen.

	1910	Gesamt-  aktiva  Mk.	Kapital-  anlagen  Mk.	Von den Kapitalanlagen ent- fallen auf		
				Grundbesitz  Mk.	Hypotheken  Mk.	Wertpapiere  Mk.
Albingia	  Allgem. Deutscher Vers-Verein . .  Allianz	  Atlas 				14 335 334  83 553 220 39 500 751 26 216 781	4 902 665  79 202 536 19 816 096 16 521 896	4 220 000  4 011480 327 300	2 690 500  49 350 908 12 127 750 14 623 700	1419 771  9 385 949  3 676 866 571 982

- bedeutet, daß die betreffenden Fälle weniger als 'ft Promille ausmachen.

Schriften 187. IV.

11
        <pb n="158" />
        ﻿162

I. Geschäftliche Versicherung.

1910	Gesamt-  aktiva  Mk.	Kapital-  anlagen  MI.	Von den Kapitalanlagen ent- fallen auf		
			Grundbesitz  Mk.	Hypotheken  Mk.	Wertpapiere  Mk.
Bayrische Vers.- Bank		125 429 462	107 428 578	1910358	64 980 051	8 308 636
Deutschland. . . .	41 149 253	31 893 008	1 140 000	27 633 900	416 094
Frankfurter Trans- port-. Unfall- u. Gl.-V.-A.G. . .	40 493 152	27 442 987	2 381 359	17 690 200	7 367 363
Germania ....	388 709 565	364 399 896	8 748 000	322 318 664	3 147 317
Janus		72894 890	65 099 439	2 250 572	53 692 062	4 738 175
Kölnische Unf.-V.- A.G		20 726 049	15 380 943	285 000	11 110 000	3 985 943
Magdeburger Leb.- V.-G.		113174 607	103 706 746	1 687 000	93 089 870	555 707
Mannheimer V.-G.	20 536 793	8 872 597	525 293	4 000 821	4 225 884
Neptun		4 357 939	2 283 775	194 340	1 228 000	861 215
Nordstern ....	13 362 250	10 182 841	—	9 630 196	483 575
Nürnberger Lebens- V.-B		13 892 863	10 491353	388 974	9 205 600	185 215
Oberrheinische V.-G.	16 471 355	8 550 803	1 644 312	2 714 300	3 875 953
Preußische National- V.-G		26 550 468	16 365 531	1 611 500	3 920 125	10 728 845
Providentia . . .	65 381 539	47 620 949	2 207 000	35 384 900	4 904 824
Rheinland ....	12 111305	4 073 988	223 000	3 586 510	117 478
Rhenania ....	10 531 747	6 491 927	788 038	3991 000	1712 889
Securitas ....	2 972 849	1 246 524	413 374	120 000	713 150
Stuttgarter Mit- u. Rnckv.-A.G. • .	12 159 642	4 152 741	740 000	3 234 050	125 962
Teutonia		114 927 459	107 047 103	490 000	95 514 400	2 009 714
Thurinqia ....	82 070 665	69 066 146	2 968 286	57 491 084	3 759 597
Urania		9 926 682	6 349 682	563 000	5 297 000	219 496
Viktoria		816 240 536	777 653 804	12 515 364	692 097 007	16 086 825
Wilhelm a ....	107 296 822	103 961 817	5 320 926	89 905 168	1 280165

Zusammensetzung der Kapitalanlagen im einzelnen:

	Von 1000 Mk. Kapitalanlagen entfallen							nif
1910	©  Mk.	Sf  Mk.	agg g-Si  Q .Ef'ifcL-.Q d-  Mk.	£ S'frtS jä  CJ iTJ' •-* Ö&gt; j-,  Mk.	a&gt;‘».  Mk.	C 5 $*ST  11  Mk.	¥  i  Mk.	o «  O  Mk.
Albinqia			549		132	290		27	2
Allgem. Deutscher Vers -Verein . .	53	623	161	.		118	18	27	
Allianz		202	612	—	—	186	—	—	
Atlas		20	885	—			35	60	—			
Bayrische Versicherungsbank . . .	18	605	249		77	51	—	—
Deutschland	  Frankfurter Transport-, Uns.- u.	37	816	28	—	32	87		
Gl.-Vers. A.-G		87	645	—	—	268	—	• 1	

' - — weniger als Va Promille.
        <pb n="159" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

163

Atpn^ 1000 Alk. Kapitalanlage» entfallen auf

1910	S  Mk.	u c  Mk.	\\ öjjhS  « § §  6 STJ-Ifco iQ-  Mk.	üg^tsj «s =#|  Mi.	Si a  Mk.	11  AZ  Mk.	i  Mk.	O 03 Mk.
Germania		24	884			9	83		
Janus 		35	825	—	1	73	65	1	
Kölnische Unfall-B.-A.G		19	722	—	—	259				
Magdeburger Lebens-V.-G. . . .	16	898	—	—	5	81		
Mannheimer Bers.-G		59	451	—	—	476	—	14	
Neptun		85	538	—	—	377			. i
Nordstern		—	946	—	—	42	12			
NürnbergerLebcnsversicherungsbank	37	877	—	—	18	68	—	
Oberrheinische Vers.-G		192	318	—	—	453		37	
Preußische National-V.-G. . . .	98	240	—	—	656	—		6
Providentia		47	743	—	—	103	76	31	
Rheinland		55	880	—	—	29		21	15
Rhenania		121	615	—		264			
Securitas		332	96	—		572			
Stuttgarter Mit- u. Rückv.-A.G.	178	779			6	30		7	
Teutonia		5	892				19	84		
Thuringia		43	832	—		55			70
Urania		89	834	—		35	42		
Viktoria		16	890				21	73		
Wilhelm«		51	865	11	—	12	61	-	—

Der Stand der Aktiva und der hauptsächlichsten Kapitalanlagen zu
Anfang des Jahrhunderts ist aus folgender für das Jahr 1900 auf-
gestellten Tabelle zu ersehen: 1 2

	Gesamt-	Kapitalanlagen in		
1900	aktiva  Mk.	Grundbesitz  Mk.	Hypotheken  Mk.	Wertpapieren  Mk.
Allgein. T. V.-B. . . .	22 571 877	1 300 000	13 089 307	3 568 916
Allianz		10 330 371	1 675 000	500 000	750 045
Atlas		11728 231	263 385	2 969 778	852 535
Bayrische Vers.-Bk.2 . .	103921300	738 612	6 227 185	6 896 228
Deutschland		7 765 340	371 254	5 153 700	106 263
Frankfurter Transport-, U.- u. Gl.-V.-G. . . .	14 075 298	950 792	8 353436	2 604 623
Germania2		250 024 499	8 635 000	208 092 814	788 859
Janus 		43 282 292	414 000	34 034 963	—
Kölnische U.-V -A.-G- . -	13 951 308	160 000	2 137 500	861 839
Magdeburger L.-V.-G. -	54 566 046	1 808 000	40 008 180	574 067

1	weniger als 1k Promille.

2	Damals noch - Versicherungsabteilung der Bayrischen Hypotheken- und
Wechselbank.

* Betrieb damals noch nicht Unfall- und Haftpflicht-, sondern lediglich Leb ens-
versicherung.

11*
        <pb n="160" />
        ﻿164

I. Geschäftliche Versicherung.

	Gesamt-	Kapitalanlagen		in
1900	aktiva  ant.	Grundbesitz  Mk.	Hypotheken  Mk.	Wertpapieren  Mk.
Mannheimer V.-G. . . .	14 280 493	151215	2 287 150	2 210 213
Neptun		1914 054	218 040	182 000	446 030
Nordstern		8 334 388	—	5 294 500	292 500
Nürnberger L.-V.-Bk. . .	7 667 765	200 351	3 716 500	157 180
Oberrheinische V.-G. . .	6 404 636	—	744 208	659 630
Preußische National- V.-G		18 128 902	1 200 000	4491 225	4 128 868
Providentia		47 576 899	2 657 001	19 847 989	2 978 998
Rheinland 		10 245 510	56 666	2 377 335	26 364
	6 379 632	160 000	2 137 500	861 839
Securitas		1 212 649	—	—	274 360
Stuttgarter Mit- u. Rück- V.-A.-G		3 463 518		1 035 100	133 325
Teutonia		54 583 321	294 000	43 635 533	1 484 316
Thuringia	  Urania		54 983 434	1858 300	30897 273	5 867 892
	2 326 397	—	800 000	15 923
Viktoria		271212 209	7 055 764	228 443 379	6 780 311
Wilhelm«		49 000 517	3 675 066	40 020 600	339 681

Kaittions- und Garantieverstcherung.

Der wirtschaftliche Zweck dieser Versicherungsart besteht darin, die
Versicherungsnehmer gegen Verluste zu decken, die sie durch Veruntreuungen
von Geldern usw. seitens ihrer Angestellten erleiden können. Dies ge-
schieht entweder in selbständiger Form dadurch, daß die Gefellschast dem
betreffenden versicherten Arbeitgeber den Verlust zu decken hat oder aber
in der Form, daß die Gesellschaft für den Angestellten, welcher seinem
Arbeitgeber eine Dienstkaution zu stellen hat, die Kautionsstellung über-
nimmt, sei es durch tatsächliche Hingabe des hierfür notwendigen Be-
trages oder in Form einer Bürgschastsübernahme bis zu dem nötigen
Betrage; in der Regel geht hiermit Hand in Hand der Abschluß einer
Lebensversicherung, die dann der Gesellschaft gewöhnlich zur Sicherung
ihrer Ansprüche zu verpfänden ist; indessen ist der Abschluß einer Lebens-
versicherung nicht durchweg Erfordernis.

Die bisherige Bedeutung der Kautions- und Garantieversicherung
ist nicht allzu groß. Im Jahre 1909 waren in diesem Versicherungs-
zweige in Deutschland tätig im ganzen sechs deutsche und zwar sämtlich
Aktiengesellschaften, ferner zwei ausländische (Schweizer) Aktiengesellschaften.
Jedoch ist das Geschäft der beiden letzteren, wie insbesondere das dreier
inländischer Gesellschaften ziemlich unbedeutend, während von den drei
übrigbleibenden die eine das Geschäft erst im Jahre 1909 aufgenommen
        <pb n="161" />
        ﻿Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

165

und schon aus diesem Grunde bedeutende Ergebnisse noch nicht aufzu-
weisen hat. Keine der Gesellschaften hat die Kautionsversicherung als
Hauptbranche betrieben, sondern alle nur als Nebenzweig.

Die Betrachtung des Geschäfts der zwei ausländischen Gesellschaften
ergibt für 1909 eine Prämieneinnahme von 229 430 Mk. und eine
Schadenzahlung von 282 859 Mk. und zusammen einen Verlust von
19 651 Mk.

Die drei deutschen Gesellschaften (die übrigens sämtlich auch Unfall-
und Haftpflichtversicherung als Hauptzweig betreiben) hatten ultimo 1909*
in ihrem deutschen und außerdeutschen Geschäft einen Bestand von 1427
selbst abgeschlossenen Versicherungen über 74,8 Mill. Mark Garantiesumme
im direkten Geschäft, wozu noch 31,5 Millionen Versicherungssummen im
indirekten Geschäft kommen; von dem Bestand war etwa die Hälfte rück-
gedeckt (50,5 Millionen).

Auf das selbst abgeschlossene inländische Geschäft treffen 1300 Ver-
sicherungsscheine über 54,1 Mill. Mark, auf das selbst abgeschlossene aus-
ländische 127 Versicherungsscheine über 20,7 Mill. Mark.

An Prämien wurden vereinnahmt 558 149 Mk., davon 455 953 Mk.
aus deutschem und 102196 Mk. aus ausländischem Geschäft.

An Schäden waren zu zahlen 459 291 Mk., wovon 234 812 Mk.
aus deutschem und 244479 Mk. aus ausländischem Geschäft; in letzterem
haben also die Schäden die Prämien ganz wesentlich überstiegen.

Auf eigene Rechnung entfielen 283 541 Mk. Prämie und 324 983 Mk.
Schäden. Steuern und Betriebskosten erforderten 54 811 Mk.^.

Das ganze Geschäft ergab einen Bctriebsgewinn von 31 595 Mk.2
und zwar bei zwei Gesellschaften einen Gewinn, bei einer einen Verlust.
Das Gewinnergebnis bei einer und zwar der an der Gewinnziffer über-
wiegend beteiligten Gesellschaft wurde lediglich durch wesentliche Erspar-
nisse an den Schadenreserven des Vorjahres ermöglicht; ohne letztere
hätte auch diese Gesellschaft niit erheblichem Verlust abgeschlossen.

Über die Vermögensanlagen ist hier nichts zu sagen, da diese nicht
selbständig für die Nebenbranche ersichtlich sind.

&gt; 1910: 1476 Versicherungen über 67,5 Millionen Mk.

2	Steuern und Vcrwaltungskosten	Betriebsgewinn

Mk.	Mk.

1908 ...................... 54	644	23	671

1907 ..................... 76	264	26	349

1906 ..................... 25	890	36	478

1910 ..................... 67	829	15	298
        <pb n="162" />
        ﻿166

I. Geschäftliche Versicherung.

Kreditversicherung.

Die Kreditversicherung (wie sie von der für 1909 in Betracht
kommenden einzigen deutschen Gesellschaft betrieben wurde) bezweckt die
Sicherung von Warenforderungen gegen Ausfall infolge Zahlungs-
unfähigkeit der Schuldner. Wirtschaftlich würde es sich hierbei also um
ein eminent wichtiges Problem handeln, das jedoch, wie sich schon aus
obiger allgemeiner Begriffsumschreibung ergibt, in sich selbst ganz erheb-
liche Schwierigkeiten trägt und wohl noch nicht als befriedigend gelöst
betrachtet werden kann. Ob einige in neuester Zeit unternommene Ver-
suche einer weiteren Ausgestaltung des Problems von besserem Erfolg
begleitet sein werden als die bisherigen, muß erst abgewartet werden;
immerhin dürste die neueste Erscheinungsform (für 1909 jedoch noch nicht
in Frage kommend) der Kreditversicherung, wie sie vom deutschen Kredit-
versicherungsverband auf Gegenseitigkeit in Stuttgart beabsichtigt ist,
durch ihre enge organische Verbindung mit dem Kreditauskunftswesen,
theoretisch betrachtet, gewisse Vorzüge aufweisen1.

Die bisherigen Ergebnisse der Kreditversicherung sind wenig be-
friedigend, wie folgende Zahlen ersehen lassen:

Kreditversicherung wurde im Jahre 1909 von einer einzigen deutschen
(Aktien-) Gesellschaft betrieben, welche schon seit 1898 auf diesem Gebiet
tätig ist. Außerdem war nur noch eine ausländische Gesellschaft auf
dem Gebiet tätig. Ebenso wie die vorher besprochene Versicherungsart,
Kautionsversicherung, wurde auch diese nur als Nebenzweig betrieben.
Der Geschäftsumfang im direkten Geschäft zeigt eine starke Reduktion und
ist gegen das Ende des Vorjahres im Jahre 1909 um vier Fünftel der
Policenzahl (auf 51) zurückgegangen und die Versicherungssumme um 16/n
(auf 1,7 Mill. m)2.

Im indirekten Geschäft waren 642 640 Mk. Versicherungssumme
übernommen, so daß sich die Gesamtversicherungssumme am Ende des
Jahres mit dem Rest des direkten Bestandes auf 2,4 Millionen stellte,
wovon 0,9 Millionen in Rückdeckung gegeben waren.

Das Prämienaufkommen betrug 191 556 Mk., wovon 158169 Mk.
aus inländischem (und zwar direktem) Geschäft herrührten, während
33 087 Mk. aus ausländischem (und zwar ausschließlich indirektem)

' Die Erwartungen, von denen die Gründung ausgegangen ist, haben sich nicht
erfüllt; schon nach ganz kurzer Zeit, im Sommer 1912, wurde der Betrieb wieder
eingestellt.

2 1910: 30 Versicherungen über 807333 Mk. Versicherungssumme.
        <pb n="163" />
        ﻿



Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung.	167

Geschäft stammten. Die Prämien für eigene Rechnung betrugen
64 366 Mk.1

Der Verlaus gestaltete sich sehr ungünstig, indem auf obige Prämien
437 293 Mk. Schadenzahlung entfielen und zwar 409 203 Mk. auf in-
ländisches und 28 090 Mk. auf ausländisches Geschäft, hiervon 102 647 Mk.
für eigene Rechnung 1.

Steuern und Verwaltungskosten erforderten 24 230 Mk. *.

Das Geschäft hat im Jahre 1909 mit einem Betriebsverlust von
32661 Mk. abgeschlossen \

Vermögensanlagen erscheinen nicht gesondert.

1	Für eigene Rechnung

		Prälaten	Schäden
	Mk.	Mk.	Mk.
1910 Verlust		.... 10801	46 820	35 664
1908 Verlust		.... 21296	118 837	93 493
1907 Gewinn		.... 14954	86 060	39 849
1906 Gewinn		....	27 631	53 052	11271
1905 Gewinn		....	9508	33 979	25 506

Steuern und
Verwaltungskosten
Mk.

. . 23 717

1910............

1908 ............... 36197

1907 ............... 18	258

1906 ............... 16	928

1905 ................ 9	618



I
        <pb n="164" />
        ﻿169

6.	Transportversicherung.

Von

Dr. I. Britschgi.

Wer sich mit Fragen aus dem Gebiete der Transportversicherung
beschäftigt, muß sich vor allem klar darüber werden, daß kaum ein
anderer Versicherungszweig, ausgenommen vielleicht die Rückversicherung,
einen so durchaus internationalen Charakter trägt.

Durch ein ausgedehntes Reh von Agenten wird beinahe der ganze
Erdball umspannt; soweit wenigstens die hauptsächlichsten Handelsplätze
und Handelsstraßen in Betracht kommen, schließen die deutschen Transport-
versicherer Verträge im Auslande ab, erhalten dort Prämien und regulieren
Schäden. Andererseits darf nicht vergessen werden, daß eine große An-
zahl von englischen, französischen, schweizerischen, österreichischen, russischen
und skandinavischen Versicherungsgesellschaften Agenten in Deutschland
unterhalten und durch diese Versicherungsverträge abschließen. Vor
allem ist aber zu berücksichtigen, daß deutsche Kaufleute sehr häufig
ihre Kaufverträge über große Ladungen abschließen, die die „oik--Klausel"
enthalten, d. h. der Verkäufer verpflichtet sich, die Waren aus seine
Kosten zu versichern, und gerade in diesem Falle werden sehr häufig für
Deutschland bestimmte Waren gegen das Transportrisiko im Auslande
gedeckt.

Die vorliegenden Untersuchungen können infolgedessen nur unter dieser
Beschränkung als für das deutsche Transportversicherungswesen maßgebend
angesehen werden. Dazu kommt noch, daß dieselbe Versicherungsgesell-
schaft häufig verschiedene Versicherungszweige betreibt; hierbei werden
Zwar die Prämieneinnahmen, die Reserven und die Schadenzahlungen
für jeden einzelnen Versicherungszweig gesondert behandelt, aber bezüg-
lich des Aktienkapitals insbesondere ist es unmöglich, dasselbe aus die
einzelnen in Betracht kommenden Versicherungszweige zu verteilen, jo
daß in der nachstehenden Tabelle I auch das Aktienkapital solcher Ge-
sellschaften, als der Transportversicherung dienend, aufgeführt wird, welche

KJ
        <pb n="165" />
        ﻿170

I. Geschäftliche Versicherung.

mit demselben Kapital auch noch verschiedene andere Versicherungszweige
betreiben. Dagegen hat andererseits der Bearbeiter der in den nach-
stehenden Tabellen zusanimengefaßten Statistiken in Ehrenzweigs Asse-
kuranz-Jahrbuch das Aktienkapital bei solchen Gesellschaften unberück-
sichtigt gelassen, welche ganz überwiegend einen anderen Versicherungszweig
betreiben und sich nur nebenbei auch der Transportversicherung widmen,
wie dies z. B. bei der Viktoria in Berlin der Fall ist.

Die Transportversicherung wird von Einzelpersonen, von Vereinen
auf Gegenseitigkeit und von Aktiengesellschaften betrieben. In der vor-
liegenden Arbeit werden jedoch nur die Aktiengesellschaften berücksichtigt,
da einzig über diese im Ehrenzweigschen Assekuranz-Jahrbuch Zahlen
zur Verfügung stehen. Das ist insofern von geringer Bedeutung, als
die Tätigkeit der Privatversicherer heute in Deutschland auf ein Minimum
reduziert ist, und die Gegenseitigkeitsvereine nur in verhältnismäßig
geringem Umfange die Kaskoversicherung von Küsten- und Flußfahr-
zeugen betreiben.

Im Jahre 1911 betrug nach dem Berliner Börsen - Courier
(10. April 1912, Abendausg. 4. Beilage) bei 14 deutschen Gegenseitigkeits-
vereinen für Fluß-Kaskoversicherung die Gesamtprämieneinnahme für-
eigene Rechnung zuzüglich der aus dem Vorjahre übernommenen Prämien-
überträge und Schadenreserven 817 682,95 Mk., denen an bezahlten
Schäden für eigene Rechnung sowie Prämienüberträgen und Schaden-
reserven 859 821,90 Mk. gegenüberstehen. Die Höhe der Verwaltungs-
kosten belief sich auf 118 218.80 Mk. und die Zinsen und Erträgnisse
aus Kapitalanlagen ergaben 128 409,78 Mk.

Über die Entwicklung der Transportversicheruugsgesellschaften und
deren Aktienkapital gibt Tabelle 1 Aufschluß (s. S- 171).

Aus vorliegender Tabelle geht hervor, daß die Zahl der Gesell-
schaften von 1887 bis 1910 so ziemlich konstant geblieben ist. Die
Zahlen schwanken zwischen 44 und 48 hin und her, und die Differenz
rührt zum Teil Wohl auch daher, daß der Bearbeiter der Tabelle in
Ehrenzweigs Assekuranz-Jahrbuch nicht gleichmäßig jedes Jahr alle Ge-
schäftsberichte der Gesellschaften erhalten konnte.

Dagegen ergibt sich im Aktienkapital eine bedeutende Zunahme.
Das Aktienkapital sämtlicher behandelter Gesellschaften ist 1887 von
79 Millionen Mark auf 120 Millionen Mark im Jahre 1910 gestiegen.
Auch hier ergeben sich hie und da Schwankungen und Rückschläge; so
beträgt das Aktienkapital im Jahre 1891 87 Millionen und geht im
folgenden Jahre aus 83 Millionen zurück. In den folgenden Jahren
        <pb n="166" />
        ﻿I- Britschgi, Transportversicherung.	171

Tabelle I.

Jahr	Zahl der Gesellschaften	Gründungskapital	Eingezahltes Gründunqs- kapital
1887	45	79 036 131	15 479 855
1888	46	79 131131	16 104 855
1889	46	80 211131	16 035 154
1890	45	79 411 131	15 989 854
1891	47	87 411 131	17 739 854
1892	46	83 911 131	17 147 254
1893	46	84 511 131	17 410 654
1894	45 *	83 650 131	17 234 554
1895	45	85 555 131	17 907 504
1896	48	92 091131	19 491 504
1897	47	91 941181	19 491504
1898	47	95 091131	20 271 205
1899	47	94 941 131	20 171 505
I960	46	94 941 131	20 171505
1901	47	96 941 131	20 671 505
1902	48	96 855 261	20 592 834
1903	47	93 591 131	20 034 004
1904	46	100 755 131	21 825 004
1905	46	106 967 631	28 417 504
1906	48	114 967 631	26 067 505
1907	48	119 467 631	27 142 504
1908	48	119 467 631	27 142 504
1909	46	116 267 631	26 692 504
1910	47	120 967 631	28117 504

nimmt das Aktienkapital nur langsam zu, um dann allerdings auf
92 Millionen im Jahre 1896 heraufzuschnellen. Im Berhältnis des
eingezahlten Kapitals zum nominellen Aktienkapital ist die Veränderung
keine bedeutende. Im Jahre 1887 waren auf 79 Millionen 15 Millionen,
dagegen im Jahre 1910 auf 120 Millionen 28 Millionen eingezahlt.
Es ist also nur eine leichte Erhöhung des eingezahlten Kapitals gegen-
über. der früheren Geschäftspraxis zu beobachten. Dieses ist auch im
Wesen des Versicherungsbetriebes durchaus begründet, da ja das Aktien-
kapital als Garantiemittel anzusehen ist, und die Einzahlung des vollen
Aktienkapitals nur im Notfälle zur Deckung eines Geschäftsdefizits zu
erfolgen hat- Dagegen fällt sehr stark in die Augen, daß im Verlaufe
der letzten zwei Jahrzehnte das auf die einzelnen Gesellschaften entfallende
Aktienkapital ein wesentlich höheres geworden ist. Denn im Jahre 1887
verfügten 45 Gesellschaften über 79 Millionen, während 1910 47 Ge-
sellschaften über ein Aktienkapital von 120 Millionen verfügten. Wie
man daraus ersieht, ist die Zahl der Gesellschaften sozusagen konstant
geblieben, während sich das Aktienkapital, wie bereits bemerkt, um rund
fcO^/o erhöht hat.
        <pb n="167" />
        ﻿172

I. Geschäftliche Versicherung.

Aus der Natur der Transportversicherung ergibt sich ohne weiteres,
daß die Versicherten bei der Kaskoversicherung Schiffseigentümer sind
und bei der Warenversicherung diejenigen Kaufleute, welche Waren-
sendungen von einem Ort zum anderen und insbesondere über See zu
spedieren haben. Da Deutschland vor allem Rohstoffe aus überseeischen
Ländern importiert (Getreide, Baumwolle, Holz, Erze, usw. usw.), so
sind es insbesondere die Importeure dieser Artikel, welche einen großen
Teil der Versicherungsprämien an die Versicherungsgesellschaften absühren.
Allein es ist, wie schon oben ausgeführt, auch hier zu berücksichtigen,
daß gerade bei Kaufverträgen dieser Art sehr häufig die „cik-Klausel"
in Anwendung kommt.

Beim Export deutscher Industrie wird die Versicherung sehr häufig
durch den Spediteur ausgeführt, welcher die Spedition des betreffenden
Artikels übernommen hat und zu diesem Zwecke sehr häufig eine sogenannte
Generalpolice abschließt, worauf die einzelnen Posten im gegebenen Falle
deklariert werden.

Die Höhe der Prämieneinnahmen im Verlaufe der letzten Jahrzehnte
ergibt sich aus Tabelle II (s. S. 173).

Daraus ergibt sich, daß die Prämieneinnahmen von 47 Millionen
im Jahre 1887 auf 187 Millionen im Jahre 1910 gestiegen sind. Es
ist dabei eine beinahe ununterbrochene und größtenteils gleichmäßige
Steigerung der Prämieneinnahmen zu beobachten. Es dürfte dies in
erster Linie damit zusammenhängen, daß der Warenumsatz in den letzten
zwei Dezennien an Umfang außerordentlich zugenommen hat. Aus
Vergleich von Tabelle I und II ergibt sich auch vor allem, in wieviel
höherem Maße die Prämieneinnahmen im Vergleich zu den Aktienkapitalien
der Versicherungsgesellschaften zugenommen haben, was zweifellos auf einen
wesentlich größeren Umsatz und dadurch einen intensiveren Betrieb des
Transportversicherungsgeschäfts hinweist.

Ein wesentlich anderes Bild bietet sich, wenn man berücksichtigt,
in welchem prozentualen Verhältnisse die Schadenzahlungen zu den
für eigene Rechnung eingenommenen Prämien stehen.

Im Jahre 1887 waren es 70,3 °/o, aber bereits im Jahre 1891
betrug der Prozentsatz 76,2 %, im Jahre 1896 78,0%; im Jahre 1904
ging zwar der Prozentsatz wiederum auf 71,7 zurück, um sich jedoch
1907 wiederum auf 78,5 und 1908 auf 79,0°/» zu erhöhen.

Es ergibt sich daraus, welch außerordentlichen Schwankungen gerade
das Transportversicherungsgeschäft unterworfen ist und welch großes
Risiko die einzelnen Gesellschaften laufen. Im umgekehrten Verhältnis
        <pb n="168" />
        ﻿Jahr	Prämien- und Gebühren- einnahmen						Verwendung der Prämien- einnahmcn für eigene Rechnung				In Proz. der Retto- prämien waren		öS r- ^  s3-s=rs  »3 L
	Brutto			für eigene Rechnung			Schaden-  zahlungen	Verwaltungs- kosten usw.			Schä-  den	Über-  schüsse	Spesen
1887	47	437	140	31	998	517	22 583 598	6	550	735	70,3	9,3	20,4
1888	51	560	299	34	540	274	24 164 210	7	203	764	71,2	7,6	21,2
1889	57	077	037	37	829	775	27 656 954	7	894	962	73,7	5,3	21,0
1890	59	414	210	39	008	482	28356 457	8	405	834	72,9	5,5	21)6
1891	65	892	959	42	598	870	31 630 088	8	897	447	76,2	2.4	2 1,4
1892	62	786	226	41	526	269	29 457 957	8	985	454	71,7	6,5	21,8
1893	69	921	169	44	531	065	32 791 391	9	272	525	74,1	5,0	20,9
1894	70	692	169	45	083	574	32 924 897	9	882	435	73,6	5,1	21,3
1895	80	072	519	51	432	130	3' 965 843	10	183	611	77,6	2,1	20,3
1896	88	899	410	54	814 028		41 654 337	11	229	146	78,0	9,6	12,4
1897	89	528	610	54	501	353	41 331 875	11	532 376		75,4	3,6	21,0
1898	94	830 023		56	184	009	41 569 216	11	356	688	75,5	8,9	20,6
1899	105	936	306	59	112	157	44 168 797	12	116	035	77,1	1,8	21,1
I960	107	622	861	58	887	298	44 947 450	11	496	433	77,3	2,8	19,9
1901	108	418	120	59	906	598	44 729 455	11	904	857	75,8	4,3	19,9
1902	102	598	485	55	794	602	42 504 263	11	098	532	76,4	8.5	20,1
1903	111	212	609	59	574	114	42 973 781	11	539	571	75,1	4,7	20,2
1904	119	047	6*2	63	708	457	43 648 796	13	715	077	71,7	5,8	22,5
1905	132	034	741	69	121	303	48 618 563	14	345	189	72,3	6,3	21,4
1906	142	576	188	74	193	482	52 855 819	15	518	208	72,8	5.8	21,4
1907	158	795	018	80	578	936	62 891 847	15	640	580	78,5	1,8	19,7
1908	155	587	457	78	450	234	61 537 427	15	448	709	79,0	1,2	19,8
1909	163 316		320	82	799	686	62 070 982	17	221	348	75,3	3,8	20,9
1910	187	484	893	93	943	393	68 991967	19	077	329	75,5	3,6	20,9

zur Höhe des Prozentsatzes der Schadenzahlungen stehen die zur Ber-
eitung gelangenden Überschüsse. Im Jahre 1887 konnten 9,3 °/o der
Prämien für eigene Rechnung ausgezahlt werden, die im Jahre 1891
auf 2,40/0 zurückgingen, um allerdings im folgenden Jahre wieder auf
6,50/0 heraufzusteigen; im Jahre 1895 fiel der Prozentsatz auf 2,1 %
und schnellte im folgenden Jahre auf 9,6 % herauf, 1899 ging er auf
1,8 0/0 herab. Bis 1905 stieg der Prozentsatz wieder langsam an, jedoch
nur bis zur Höhe von 6,3 °/o, um bereits 1907 wieder auf 1,8% zu
sinken. Dagegen bleiben die Verwaltungskosten in allen Jahren in einem
ziemlich konstanten Verhältnis.

Aus Tabelle III (s. S. 174) ersieht man, daß sich auch bei den
Transportversicherungsgesellschaften bezüglich ihrer Anlagepolitik in den
letzten zwei Dezennien eine starke Veränderung verfolgen läßt. Im
Jahre 1887 waren 16 Millionen in Hypotheken angelegt, während in
Effekten und Wertpapieren 18 Millionen investiert waren. Im Jahre

I. Britschgi, Transportversicherung.
Tabelle II.
        <pb n="169" />
        ﻿174	I. Geschäftliche Versicherung.

Tabelle III.

Jahr	Summen	Aktiven			
		Kassa und Bankeinlagen	^ Hypotheken u. Grundbesitze	Werk-  effekten	Sonstige  Aktiven
1887	57 128 633	5 407 556	16 497 537	18 701 205	16 522 333
&gt;888	57 640 827	6 616 163	16 741 270	18 &gt;67 299	16 116 096
1889	59 936 629	6 192 835	16 820 340	18 443 543	18 479 916
1890	59 083 776	5 343 497	17 413 066	18 032 900	18 294 313
1891	62 220 582	5 840 843	18 580 287	18 873 139	18 926 313
1892	62 837 131	6 626 127	21 099 190	16 992 692	18 119 &gt;22
1898	66 825 567	6 426 214	21 038 747	18 385 851	21 028 755
1894	66 015 487	7 375 737	23 877 559	16 109 696	18 652 495
1895	69 604 077	7 626 645	22 097 825	19 079 913	20 799 694
1896	75 481 974	8 083 212	24 857 120	20 364 841	22 176 801
1897	76 082 317	7 130 602	25 633 580	21 860 292	21 457 843
1898	74 255 090	8 442 716	22 261 310	23 136 864	20 414 200
1899	78 555 378	7 232 334	24 183 849	23 363 953	23 775 242
I960	79 373 933	8 337 463	26 607 161	19 635 987	24 793322
1901	84 003 995	9 687 541	26 994 459	21 153 737	26 168 258
1902	88 472 243	9 462 784	26 620 555	24 673 513	27 715 391
1908	93 888 754	11 590 863	29 987 187	24 399 511	27 911 193
1904	104 453 302	11 590 132	37 185 969	25 191 443	30 485 758
1905	113 388 595	12 195 832	40 101 027	31 740 247	29 351 489
1906	113 567 296	14 613 198	45 827 815	31 841 465	21284 818
1907	124 800 511	11316 967	54 054 748	34 505 833	24 922 963
1908	125 291 904	10 318 244	55 632 295	30 795 642	28 545 723
1909	134 102 238	14 682 480	64 814 264	28 760 437	25 845 057
1910	144 041 495	16 628 026	70 525 437	32 239 524	24 648 508

1891 stiegen die Hypothekenanlagen auf 18 Millionen, und ungefähr
die gleiche Summe wurde auch in Wertpapieren angelegt. Während
jedoch im folgenden Jahre die Hypothekenanlagen auf 21 Millionen
stiegen, ging die Anlage in Wertpapieren auf 16 Millionen zurück.
Dagegen betrug die Anlage in Wertpapieren im Jahre 1898 23 Mil-
lionen, in Hypotheken dagegen nur 22 Millionen. In den folgenden
Jahren wurden jedoch Hypotheken zur Anlage in steigendem Maße be-
vorzugt, so daß im Jahre 1905 40 Millionen in Hypotheken und nur

31	Millionen in Wertpapieren angelegt wurden, und im folgenden
Jahre stieg die Anlage in Hypotheken auf 45 Millionen, während die
Anlage in Wertpapieren auf 31 Millionen stehen blieb. Auch in den
letzten Jahren bevorzugten die Transportversicherungsgesellschaften die
Anlage ihrer Kapitalien in Hypotheken, so daß dieselbe im Jahre
1910 70 Millionen erreichte, während die Anlage in Wertpapieren auf

32	Millionen stehen blieb.
        <pb n="170" />
        ﻿
        <pb n="171" />
        ﻿177

1. Reichsinvalidenversicherung

Von

Landesrat vr. ^Mewes-Düsseldorf.

1. Allgemeines.

Von allen drei Zweigen unserer Arbeiterzwangsversicherung ist bei
der Invalidenversicherung am häufigsten und lebhaftesten die Besorgnis
aufgetreten, daß das Kapitalbedürfnis für die produktiven Zwecke unserer
Volkswirtschaft durch die zwangsweife Entziehung großer Präinienbeträge
und die Belastung der Betriebskosten mit ihnen zu stark beeinträchtigt
tverden. In der Tat führt der versicherungstechnische Aufbau der
Invalidenversicherung, der später noch zu erläutern sein wird, notwendig
und bewußt zu einer Kapitalansammlung, die nicht unbeträchtlich stärker
ist als bei der Kranken- und der Unfallversicherung. Aus der Festschrift
des Reichsversicherungsamts zum Jubiläum der Unfall- und Invaliden-
versicherung (1910) lassen sich darüber folgende Zahlen zusammenstellen.
Es haben bis Ende 1909 die gesamten Einnahmen (Beiträge,
Zinsen usw., sowie Reichszuschuß bei der Invalidenversicherung) betragen:
bei der Krankenversicherung .	4536 Mill. Mk.

„	„	Unfallversicherung .	.	2472	„	„

„	„	Invalidenversicherung.	3643	„	„

Dagegen sind in der gleichen Zeit an V ersich eru n gslei stun gen
(Krankenkosten bzw. Renten, Heilverfahren, Beitragserstattungen und der-
gleichen) aus gezahlt:

1 Als Quellen zu der vorliegenden Untersuchung haben in der Hauptsache
die Veröffentlichungen des Reichsversicherungsamts, ferner die Begründung zum
Jnvalidenversichcrungsgesehe und zur Reichsversicherungsordnung gedient. Die Zahlen
über die Verteilung der 1907 ermittelten Versicherten auf die verschiedenen Berufs-
arten, die bisher nicht veröffentlicht sind, sind mir dankenswerter Weise vom Reichs-
versicherungsamte zur Verfügung gestellt worden.

SPriften 18?. IV.

12
        <pb n="172" />
        ﻿178

II. Öffentliche Versicherung.

bei der Krankenversicherung .	3983 Mill. Mk.

„	„	Unfallversicherung .	.	1804	„	„

„	„	Invalidenversicherung.	1864	„	„

Der große Unterschied, der sich hier in dem Verhältnis der laufenden
Einnahmen zu den VerficherungsUistungen zeigt, ist nicht etwa durch
entsprechend höhere Verwaltungskosten bedingt (sie betrugen im ganzen
242 bzw. 318 bzw. nur 203 Mill. Mk.), er liegt vielmehr ausschließlich
in der verschieden starken Vermögensansammlung. Bei den
Krankenkassen sind nämlich bis einschließlich 1909 von je 1000 Mk. der
gesamten Einnahmen nur 63 Mk. in das Vermögen gewandert (284
Millionen), bei den Unfallberufsgenossenschaften schon 141 Mk. (ins-
gesamt 350 Mill. Mk.), bei den Jnvalidenversicherungsanstalten dagegen
entsprechend 432 Mk. bzw. — wenn man die Reichszuschüsse von
587 Mill. Mk. beiseite läßt, die den Versicherungsanstalten selbst nicht
zufließen — sogar 515 Mk. von je 1000 Mk. eigener Einnahmen
(insgesamt 1575 Mill. Mk.).

Die Eigentümlichkeit der finanziellen Verhältnisse und die besondere
Bedeutung der Vermögensanlage bei der Invalidenversicherung kommen
hierin sehr deutlich zum Ausdruck.

Versicherungstechnisch vereinigt die Invalidenversicherung zwei ver-
schiedenartige Prinzipien in sich. An der Aufbringung der Renten-
leistungen ist das Reich insoweit beteiligt, als es zu jeder Rente einen
festen Zuschuß von 50 Mk. leistet und den Zeitwert solcher Wochen-
beiträge, die iniolge früherer militärischer Dienstleistungen des Renten-
empfängers ausgefallen sind, mit einem festen Satze vergütet (18 Pf.)*-
Die Rentenanteile des Reiches werden alljährlich festgestellt und ein-
gezogen; sie finden ihre Deckung also im Wege des einfachen Umlage-
verfahrens; Reserven für die künftigen Verpflichtungen werden bei
diesen Rentenanteilen aus verständlichen Gründen nicht angesammelt.
Anders bei den Versicherungsbeiträgen, die von den Arbeitgebern und
den Arbeitnehmern zur Bestreitung aller übrigen Rententeile und Aus-
gaben erhoben werden. Sie sind — soweit das natürlich nach den vor-
handenen Unterlagen möglich ist — als gleichbleibende Durchschnitts-
prämien berechnet, die einerseits die l a u f e n d e n Rentenverpflichtungen nebst
Verwaltungskosten und dergleichen decken und anderseits zugleich für alle

1 Die Reichsversicherungsordnung hat darin eine Änderung getroffen: Der auf
die Dauer militärischer Dienstleistungen entfallende Rententeil ist jetzt von den Ver-
sicherungsanstalten selbst zu tragen, wird also auch durch Versicherungsbeiträge

gedeckt.
        <pb n="173" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

179

künftig zu erwartenden Ansprüche der Personen, die jetzt noch
versichert sind, die vollen Deckungskapitalien ansammeln, die sich aus
den Wahrscheinlichkeitsrechnungen ergeben. Dieses Prämienverfahren führt
naturgemäß zur Bildung großer Rücklagen *.

Für die Durchführung der Invalidenversicherung sind 31 selbständige
Anstalten mit räumlich getrennten Bezirken und daneben eine kleine
Zahl an Sonderkassen für einige bestimmte Arten von Arbeitern
(Arbeiter der Staatsbetriebe u. a.) gebildet worden, an welche die Bei-
träge der in ihrem Bereiche beschäftigten Versicherten fließen. Da die
Versicherten beim Wechsel der Arbeitsstelle sehr häufig auch die Ver-
sicherungsanstalt wechseln, welcher ihre Beiträge zufließen, so sind die
versicherungstechnischen Grundlagen einheitlich für das ganze Reich auf-
gestellt worden, außerdem mußte für einen Ausgleich der Renten-
belastungen unter den beteiligten Versicherungsanstalten gesorgt werden.
Das sogenannte Alters- und Jnvaliditätsversicherungsgesetz (I. Gesetz)
suchte diesen Ausgleich in der Weise zu schaffen, daß jede Rente (nach
Abzug des Reichszuschuffes von 50 Mk.) auf die beteiligten Versicherungs-
anstalten in dem Verhältnis, wie sie Beiträge für den Rentenempfänger
bekomnien hatten, verteilt und unigelegt wurde. An die Stelle dieses
einfachen Verfahrens ist nach dem Jnvalidenversicherungsgesetz von 1899
ein gänzlich anderes getreten, weil sich sehr bald herausgestellt hatte,
daß die Zusammensetzung des Versichertenbestandes, und zwar vor allem
seine Altersgruppierung, bei den verschiedenen Anstalten ganz wesentliche

* Der Entwurf für das Jnvaliditäts- und Altcrsversichcrungsgesetz (1- Gesetz)
schlug von vornherein das oben angedeutete, hier im einzelnen nicht genauer zu
schildernde Deckungsverfahren mit gleichbleibenden Prämien vor. Vom Reichstage
wurde es abgelehnt, weil man Bedenken gegen die notwendig damit verbundene starke
Kapitalanhäufung hegte. Statt dessen wurde das sogen. Kapitaldeckungs-
verfahrennach Perioden angenommen, das sich daraus beschränkt, in g e w i s s e n
größeren Perioden jedesmal die bis dahin erwachsenen Rentenansprüche bzw. deren
Kapiialwerte zu decken, die Deckung der in späteren Perioden eintretenden An-
sprüche aber den entsprechend späteren Perioden überläßt und bei der Natur der
Sache von Periode zu Periode bis zu einem etwaigen Beharrungsznstande zu
steigenden Beiträgen führt. Tatsächlich ist aber, wie sich nach Ablauf der ersten
lO jährigen Periode herausgestellt hat, infolge der vorsichtigen Berechnung der Ver-
sicherungsbeiträge, aus der Kapitaldeckung nach Perioden doch die volle
Deckung nach dem Prämienverfahren geworden. An diesem Deckungsverfahren
haben dann sowohl das Jnvalidenversicherungsgesetz (II. Gesetz 1899) wie die Reichs-
versichcrnngsordnung grundsätzlich festgehalten, damit nicht „die Beiträge für die ge-
samte Arbeiterversicherung schließlich einmal eine für die wirtschaftliche Entwicklung
bedenkliche Höhe annehmen".

12*
        <pb n="174" />
        ﻿180

II. öffentliche Versicherung.

Unterschiede aufwies. Es sind das Unterschiede, die die Rentenhäufigkeit
stark beeinflussen und deshalb bei einzelnen Anstalten (den mit vor-
wiegend landwirtschaftlichem Gebiete) auf die Dauer zu finanziellen
Schwierigkeiten führen mußten, die aber anderseits in den gegebenen Wirt-
schastsverhältnissen des Anstaltsbezirks begründet liegen und deshalb nach dem
Sinne der ganzen Einrichtung nicht von dieser Anstalt allein zu vertreten
sind. Es wird seitdem das wirkliche Vermögen jeder Versicherungsanstalt
rechnerisch in ein „Gemeinvermögen" und ein „Sondervermögen" zer-
legt; die bewilligten Renten werden unter Berücksichtigung des Reichs-
zuschusses alljährlich in folgender Weise verteilt: drei Viertel der Alters-
renten und die nach festen Sätzen ermittelten Grund betrüge der
Invalidenrenten werden nach Maßgabe ihrer Kapitalwerte von sämt-
lichen Versicherungsanstalten gemeinsam getragen, während der Rest
aber auf diejenigen Versicherungsanstalten als Sonderlast verteilt wird,
denen seinerzeit die entsprechenden Versicherungsbeiträge zugeflossen sind.
Die erstbezeichneten Rentenbeträge, die sogenannte Gemeinlast, werden in
demselben Verhältnis auf die einzelnen Anstalten umgelegt, wie sie an
dem gesamten Gemeinvermögen beteiligt sind fl Es hat also jede Ver-
sicherungsanstalt mehr oder weniger erhebliche Rententeile mit aufzu-
bringen, auf deren Festsetzung sie keinen Einfluß hat und für die sie —
das ist der Unterschied zur Rückversicherung — auch keine entsprechende
Prämie erhalten hat. Die Bildung eines Gemeinvermögens und Sonder-
vermögens bei jeder Versicherungsanstalt (die übrigens bei der tatsäch-
lichen Vermögensverwaltung nicht weiter hervortritt) hat schließlich auch
noch die Folge, daß alle Anstalten — auch die günstigst gestellten —
bei ihren Ausgaben und bei ihrer Vermögensanlage Rücksicht auf die
finanziellen Verhältnisse der gesamten Invalidenversicherung, also auch
der übrigen Anstalten, zu nehmen und sich in Schranken zu fügen
haben, die in ihren eigenen Verhältnissen nicht immer begründet sind.

Aufbau und Organisation der Invalidenversicherung sind also in
wichtigen Punkten, die für die vorliegenden Untersuchungen nicht ohne
Bedeutung sind, andere als die sonstiger Versicherungsarten. Darum

1 Die neue Reichsverficherungsordnung hat diese Gemeinlast noch erweitert.
Danach sind künftig die vollen Altersrenten und die Rentenantcile, für welche
wegen militärischer Dienstleistungen oder (anrechnungsfähiger) Krankheitszeiten keine
Beitrüge gezahlt werden konnten, ebenfalls von sämtlichen Versicherungsanstalten
gemeinsam zu tragen; außerdem werden die neu eingeführten Kinderzuschußrenten
und sämtliche Hinterbliebenenrenten und -Bezüge nach Abzug des ReichszuschnM
als Gemeinlast auf alle Anstalten verteilt.
        <pb n="175" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

181

konnten sie hier nicht ganz übergangen werden. Sie erklären auch,
warum in den folgenden Betrachtungen der Hauptsache nach nur die
Gesamtergebnisse der ganzen Invalidenversicherung, nicht eigentlich aber
die der einzelnen Versicherungsanstalten behandelt werden.

2.	Einnahmen.

Untersucht man nun die Rolle, die die Invalidenversicherung in
finanzieller Beziehung spielt, näher, so treten zunächst drei Hauptarten
von Einnahmen hervor: Versicherungsbeiträge, Zinsen und Reichs-
zuschüsse. An Beiträgen hat unsere Volkswirtschaft in den 20 Jahren
des Bestehens der Invalidenversicherung, also bis Ende 1910, nicht
weniger als 2740 Mill. Mk. aufgebracht; von ihren Vermögensbeständen
— die sich im gleichen Zeitpunkte auf 1668 Mill. Mk. beliefen —
waren an Zinsen nebst Miete und Pacht weitere 570 Mill. Mk. ein-
gegangen; und aus Reichsmitteln waren schließlich Ende 1910 im
ganzen rund 640 Mill. Mk. als Zuschüsse bezahlt. Rechnet man einige
kleinere Einnahmeposten hinzu (Strafgelder, Kursgewinne u. a.), so ist
für die Zwecke der Invalidenversicherung in den 20 Jahren von 1891
bis 1910 die stattliche Summe von 3955 Mill. Mk., bis zum Inkraft-
treten der neuen Reichsversicherungsordnung (Anfang 1912) aber mehr
als 4V4 Milliarden Mk. zusammengezogen und erwirtschaftet worden.
Es ist nicht ohne Interesse, die allmähliche Entwicklung und Steigerung
dieser Summen zu beobachten. Es sind nämlich eingegangen bzw. ge-
leistet worden (in Millionen Mark):

	an Ver- sicherungs- beiträgen	an  Zinsen	an Miete und Pacht aus Grundbesitz	an Reich s- zuschüssen
l. in den folgenden Jahren:				
1891	93,9	0,8		6
1892	95,6	3,7		9
1896	109,1	15,3		19,2
1900	128,8	26,7	0,5	30,7
1905	161,3	39,4	1,9	47,4
1910	197,4	53,6	3,1	52,5
2. insgesamt in den folgen-				
den Jahrfünften:				
1891-1895	489		!3	58
1896—1900	597	105		123
1901—1905	735	173	7	206
1906—1910	919	239	13	253
        <pb n="176" />
        ﻿182

II. Öffentliche Versicherung.

Auf die Verschiebungen, die in dem Verhältnisse zwischen den Ver
sicherungsbeiträgen und den Zinseinnahmen eingetreten sind, wird noch
an späterer Stelle einzugehen sein.

Untersucht man die Herkunft dieser ganzen Einnahmen und ihren
Einfluß auf die Wirtschaftsführung derjenigen Kreise, die sie aufzubringen
haben, so kann man die Zinseinnahmen zunächst außer Betracht lassen;
bei ihnen hängt alles von der Art der Vermögensanlage und den Ver-
wendungszwecken der ausgeliehenen Kapitalien ab; darüber aber wird
besonders zu sprechen sein.

Die Zuschüsse des Reiches zu den Kosten der Invaliden-
versicherung sind eine im Versicherungswesen ungewöhnliche Erscheinung;
ganz besonders wegen ihrer großen Höhe: wurde doch durch die Reichs-
zuschüsse mehr als ein volles Drittel der ganzen bisherigen Renten-
zahlungen bestritten. Zwar sinkt diese Anteilsquote allmählich — zehn
Jahre vorher (1900) stammten noch beinahe 40 °/o aller geleisteten
Rentenbeträge aus den Reichszuschüssen —, und sie wird auch noch eine
gewisse Zeitlang weiter sinken, weil der durchschnittliche Betrag der be-
willigten Renten noch" steigt (längere Versicherungsdauer, Verwendung
höherer Beitragsmarken), der Reichszuschuß aber die feste Summe von
50 Mk. behält. Aber sie wird doch stets einen sehr erheblichen Teil der
Rentenlasten ausmachen, zumal nach der Einführung der Hinterbliebenen-
versicherung, zu deren Kosten weitere Reichszuschüsse geleistet werden.
Zweifellos fehlt der Invalidenversicherung unter diesen Umständen eines
der charakteristischsten Merkmale der reinen Versicherungseinrichtungen,
und es tritt das Moment der ergänzenden staatlichen Fürsorge hinzu.

Ihre Begründung findet diese zunächst in dem allgemeinen Staats-
interesse, das eine angemessene Sicherung der breiten, wirtschaftlich ab-
hängigen Massen bei Invalidität und hohem Alter aus sittlichen Gründen
als notwendig und aus politischen Gründen als zweckmäßig erscheinen läßt*.

1 Bei der Ausstellung der ersten Pläne zur Jnvaliditätssürforge ging Bismarck
sogar von dem Gedanken aus, die erwerbsunfähigen Arbeiter einzig und allein durch
freie Zuwendungen aus Reichsmitteln gegen die Folgen von Alter und Invalidität
zu schützen, wie es bekanntlich neuerdings im Auslande stellenweise geschehen ist-
Sein politisches Ziel dabei hat er u. a. in der bekannten* Reichstagsrede vom
18. Mai 1889 folgendermaßen ausgesprochen: „Wenn wir 700000 kleine Rentner,
die vom Reiche ihre Rente beziehen, haben, gerade in den Klassen, die sonst nicht
viel zu verlieren haben und bei einer Veränderung irrtümlich glauben, daß sie viel
gewinnen können, so halte ich das für einen außerordentlichen Vorteil. Wenn sie
auch nur 115—200 Mk. zu verlieren haben, so erhält sie doch das Metall in ihrer
        <pb n="177" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

183

Sie rechtfertigt sich außerdem als Korrelat der Zwangsversicherung,
weil die Versicherungsbeiträge ohne Rücksicht auf die individuellen Alters-
uud Berufsverhältnisse gleichmäßig und einheitlich festgesetzt werden müssen
und — mit deswegen — in sehr vielen Fällen zu hoch sein würden,
um sie allein den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzuerlegen. Schließ-
lich konnte auch aus dem Grunde die Heranziehung öffentlicher Mittel
erfolgen, weil die Invalidenversicherung auf der anderen Seite die öffent-
liche Armenpflege erleichterte.

Ihre Deckung finden die Reichszuschüsse im jährlichen Haushalts-
pläne des Reiches, und sie bilden dort Posten, die bei der bekannten
Finanzlage immerhin erheblich in die Wagschale fallen. Der Jahres-
betrag hat 50 Mill. Mk. bereits überschritten (1908—1910 betrug er
durchschnittlich 52,5 Mill. Mk.) und wird in den nächsten Jahren durch
die Zuschüsse zur Hinterbliebenenversicherung eine weitere Steigerung er-
fahren. Die Begründung zur Reichsversicherungsordnung veranschlagt
den künftigen Jahreswert der Belastung des Reiches durch diese neuen
Zuschußleistungen allein für den bisherigen Versichertenbestand
auf mehr als 27 Mill. Mk., geht aber von der rechnerischen Annahme
aus, daß dieser Betrag zwecks Deckung der Hinterbliebenenzuschüsse all-
jährlich vom Reiche hinterlegt und zu 3*/2&lt;7&lt;&gt; verzinslich angelegt
würde. Die bei dem herrschenden Umlageverfahren demnächst tat-
sächlich zu leistenden Zuschüsse sind einstweilen noch nicht vorauszusehen.
Da die Ausgaben des Reiches — neben den Matrikularbeiträgen, die
bis vor kurzem eine große Rolle gespielt haben — hauptsächlich durch
Zölle und indirekte Steuern bestritten werden, so ist die Herkunft und
die volkswirtschaftliche Wirkung dieser finanziellen Beteiligung des Reiches
mit einiger Bestimmtheit schwer zu ermitteln. Man wird aber ganz
allgemein sagen können, daß ein recht großer Teil der Rentenleistungen
und sonstigen Entschädigungen, die den Invaliden und Versicherten zu-
fließen, aus dem Einkommen der gesamten Bevölkerung — und nicht
zuletzt auch dem zum Lebensunterhalte dienenden Einkommen — auf-
gebracht wird.

Anders liegen die Verhältnisse bei dem Hauptposten der Einnahme,
den Versicherungsbeiträgen. Über die Art ihrer Berechnung ist
oben schon gesprochen worden.

Nach der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers sollen sie zu gleichen

Schwimmkraft . . . und ich glaube, daß ... Sie .. . auch den gemeinen Mann
das Reich als eine wohltätige Institution anzusehen lehren werden."
        <pb n="178" />
        ﻿184

II. Öffentliche Versicherung.

Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden; die Ent-
wicklung hat aber dahin geführt, daß sie tatsächlich nicht selten in
voller Höhe vom Arbeitgeber allein aufgebracht werden. Der Regel
nach werden sie nämlich in der Weise eingezogen, daß der Arbeitgeber
verpflichtet ist, für jede Woche einer versicherungspflichtigen Beschästigung
eine Beitragsmarke in die Quittungskarte des Arbeitnehmers zu kleben,
und daß es ihm sreigestellt ist, sich die Hälfte des Beitrages von dem
Versicherten erstatten zu lassen. Die Einziehung dieses Beitragsteiles
unterbleibt aber in überaus zahlreichen Fällen aus Gründen nicht wirt-
schaftlicher Art. und die Summe der Beiträge, die in dieser Weise von
dem Arbeitgeber allein bezahlt werden, ist wahrscheinlich nicht gering;
doch fehlen leider alle näheren Anhaltspunkte, um sie zahlenmäßig zu
erfassen.

In der Bemessung der Versicherungsbeiträge hat sich ein charakte-
ristischer Wandel vollzogen. Das Jnvaliditäts- und Altersversicherungs-
gesetz (I. Gesetz) überließ die Feststellung ihrer Höhe grundsätzlich
den einzelnen Versicherungsanstalten und stellte nur bestimmte allgemeine
Forderungen auf, die bei der Berechnung zu berücksichtigen fein sollten;
&gt;m übrigen aber waren die Anstalten berechtigt, die Beiträge, die das
Gesetz vorläufig einheitlich festgesetzt hatte, ihrerseits je nach ihren be-
sonderen Verhältnissen abzuändern und vor allem auch wegen der
verschiedenartigen Jnvaliditätsgefahr nach Berufsarten zu differen-
zieren. Nach den ungünstigen Beobachtungen aber, die während der
Geltungsdauer des ersten Gesetzes über die Altersverhältnisse unter den
Versicherten der einzelnen Anstalten und die daraus folgende verschieden-
artige Rentenhäufigkeit gemacht wurden, kam es im Jnvalidenversicherungs-
gesetz (II. Gesetz) zu einer vollständigen, auch grundsätzlichen Vereinheit-
lichung, wie sie oben schon einmal berührt wurde. Die Möglichkeit un-
gleich hoher Versicherungsbeiträge für die einzelnen Anstalten wurde
beseitigt, weil sie unter Umständen zu einer noch stärkeren Abwanderung
aus den ungünstiger gestellten landwirtschaftlichen Bezirken führt, während
die Abgrenzung der Anstaltsbezirke schließlich doch nach rein äußeren
Gesichtspunkten vorgenommen ist. Eine Abstufung der Beiträge nach
dem Alter der Versicherten ist wegen der allzu großen Höhe, die die
Prämien für ältere Personen notwendig bekommen würde, die es ihnen
aber erschweren würde, Arbeit zu erhalten, prinzipiell verworfen worden.
Die Versicherungsbeiträge werden vielmehr seitdem vollkommen gleich-
mäßig und ohne jede Differenzierung nach der Höhe des individuellen
Risikos festgesetzt. Die einzige Abstufung ist durch die Bildung von
        <pb n="179" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

185

(früher 4, jetzt 5) Lohnklassen gegeben, für welche bisher Wochenbeiträge
Von 14, 20, 24, 30 bzw. 36 Pf. erhoben worden sind. Der Zweck
dieser Einrichtung ist aber naturgemäß nur die Anpassung der Beiträge
an die Leistungsfähigkeit der Versicherten; den verschiedenen hohen Bei-
trägen entsprechen die verschieden hohen Rentensätze, die dafür gewährt
werden.

Die Höhe der jährlichen B eitra g seinn ah m en der Ver-
sicherungsanstalten ist aus der oben gegebenen Zusammenstellung er-
sichtlich. Das Ansteigen der Summen beruht zunächst auf der natür-
lichen Zunahme der erwerbstätigen Bevölkerung bzw. der Versicherungs-
Pflichtigen Personen. Je nach der Lage der Wirtschaftskonjunktur geht
es schneller oder langsamer — also ungleichmäßig vor sich; eine plan-
mäßige Kontrolle der mit Strafbefugnis ausgestatteten Versicherungs-
anstalten sorgt dafür, daß möglichst alle versicherungspflichtigen Personen
auch tatsächlich versichert werden, und zwar mit Beiträgen der richtigen
Lohnklasfe x. Die allgemeine Steigerung der Arbeitslöhne drückt sich in
der steigenden Verwendung von Marken höherer Lohnklassen aus: 1891
und 1892 waren ungefähr der vierte Teil aller geleisteten Wochenbeiträge
Marken der ersten (untersten) Lohnklasse, 1910 nur mehr der elfte Teil.
Auf die fünfte Lohnklasse (für ein Jahresarbeitsverdienst von mehr als
1150 Mk.), die seit 1900 neu eingeführt ist, entfielen 1901 etwa 8 °/o
der geleisteten Wochenbeiträge, 1910 aber deren 23%; und dem-
entsprechend ist auch die durchschnittliche Höhe des Wochenbeitrages an-
dauernd gestiegen: 1891—1894 erreichte der durchschnittliche Wert
der verwendeten Beiträge bei den Versicherungsanstalten noch nicht 21 Pf.,
1910 betrug er 25,86 Pf., bei den Sonderkassen sogar 32,23, im
Gesamtdurchschnitt aller Versicherungsträger der Invalidenversicherung
aber 26,31 Pf.

Die Reichsversicherungsordnung hat zur Aufbringung der Mittel
für die Hinterbliebenenversicherung die Wochenbeiträge zum Teil erheblich
erhöht, nämlich auf 16, 24, 32, 40 bzw. 48 Pf. Legt man die Zahl
der 1910 verkauften Beitragsmarken zugrunde, so kann man annehmen,
daß die Beitragseinnahme der Versicherungsanstalten allein durch diese
Erhöhung sich um jährlich 60 Mill. Mk. steigern, also im Jahre 1912
mindestens 260 Mill. Mk. betragen wird. Der durchschnittliche Wert-

' In den Jahren 1908 bzw. 1909 sind durch die Beitragskontrolle nicht weniger
als 1332000 Mk. bzw. 1417 000 Mk. an Beiträgen eingebracht worden, die nicht
bezahlt waren, sonst also hinterzogen worden wären. (Festschrift des Rcichsversicherungs-
amts S. 126.)
        <pb n="180" />
        ﻿186

II. Öffentliche Versicherung.

betrag der dann verwendeten Marken steigt damit, ebenfalls für sämt-
liche Versicherungsträger berechnet, voraussichtlich auf 34,38 Ps.
wöchentlich.

Über die Zahl der versicherten Personen sind bisher nur
zweimal, gelegentlich der Berufszählungen von 1895 und 1907, genaue
Feststellungen gemacht worden: 1895 wurden 11813 259 Versicherte er-
mittelt, 1907 deren 14 631390.

Diese Zahlen lassen erkennen, wie außerordentlich weitverzweigt
die Wurzeln sind, aus denen die Invalidenversicherung finanziell ihre
Mittel entnimmt, und welchen tiefgreifenden Einfluß sie in wirtschaft-
licher Beziehung durch eben dieses Heranziehen — an sich kleiner —
Versicherungsbeiträge wahrscheinlich ausübt. Im Erwerbsleben und
seinen verschiedenen Zweigen hängt dieser Einfluß zunächst von der Zahl
der Personen, die von der Versicherung erfaßt werden, und von der Höhe
der für sie zu zahlenden Beiträge ab. Die Ergebnisse der Berufs-
zählungen eröffnen in dieser Hinsicht lehrreiche Einblicke. Von den rund
11 813000 Versicherten, die 1895 berechnet wurden, waren 32°/o in der
Landwirtschaft, 48°/o in Industrie und Gewerbe, 7,5°/o im
Handel und Verkehr tätig; der Rest verteilt sich auf die sonstigen
Berufe (öffentliche Dienste, freie Berufe) und auf die sämtlichen Arten
häuslicher Dienstleistungen (einschließlich Dienstboten) mit 12,3 °/o. Bis
zur Berufszählung von 1907 scheinen sich die Verhältnisse nicht un-
wesentlich verschoben zu haben. Von den rund 14 631000 Versicherten,
die jetzt gezählt wurden, entfielen nur mehr 21 °/o auf die landwirt-
schaftlichen Berufe, dagegen fast 55°/o auf Industrie und
Gewerbe, 10% auf Handel und Verkehr und 14% auf
sonstige Berufe und häusliche Dien st t1.

Eine exakte Vergleichung und Weiterverfolgung der beiden ver-
schiedenartigen Zählungsergebnisse läßt sich leider nicht durchführen, weil
die Zahlen in ganz verschiedener Weise ermittelt worden sind: die von
1895 sind aus der Zahl und Gliederung der Erwerbstätigen nach bestimmten

1 Die absoluten Zahlen sind für die Berufszählung von 1907 folgende:
Gezählt wurden in der Berufsabteilung

A)	Landwirtschaft usw.................................... 3142746	Versicherte

B)	Industrie usw......................................... 7988352	„

C)	Handel usw............................................ 1476462

E)	Offentl. Dienste, freie Berufe..................... 255 766	„

F)	Berufslose ............................................. 53970

D, G, H) Häusl. Dienstleistungen, Dienstboten u. dergl. 1714094
        <pb n="181" />
        ﻿Mewcs, Reichsinvalidenversicherung.

187

Grundsätzen berechnet Worden, gaben also doch imnierhin nur abgeleitete
Näherungswerte; diejenigen von 1907 sind an Hand des Zählkarten-
materials genau ausgezählt worden. Die folgenden Betrachtungen sollen
sich daher nur mit den letzterwähnten Zahlen beschäftigen, die übrigens
auch dem gegenwärtigen Stande in allem Wesentlichen entsprechen werden.

Verfolgt man, in welcher Weise in den einzelnen Anstaltsbezirken
die Versicherten sich auf die Hauptberufe verteilen, so finden sich natur-
gemäß die allergrößten Verschiedenheiten. So rekrutierte sich der Kreis
der Versicherten zu folgenden Prozentsätzen:

aus den Berufsgruppen

von je 100 im Jahre 1907 verkauften
Beitragsmarken entfielen auf
die Lohnklaffe

	A I B 1 0 % | % 1 %	D—H  o/o	I	XI	III	IV	V
1. bei den überwiegend landwirtschaftlichen Versicherungsanstalten:					
a) Ostpreußen		53 1 22	7	18	41	37 j 10	8 |	4
b) Westpreußen		48 t 29	7	16	35	37	15	8	5
c) Posen		58 | 25	4	13	41	35	13	5	6
d) Niederbayern ....	57 | 29 1 5	9	4	73	16	4 |	3
II. bei den mehr industriellen Versicherungsanstalten:					
a) Westfalen		14 I 64 1 7	15	3	25 | 26	21 | 25
b) Rheinprovinz ....	9	66 j 9	12	2	17 j 25	25 j 31
c) Königreich Sachsen. .	10	70	9	11	6	26 i 29	18 21
d) Mittelfranken ....	20 1 61 | 8	11	9	36	14	27 1 14

III. bei den rein gewerblichen Versicherungsanstalten:

a)	Berlin .

b)	Hansestädte

0,6 [ 60,4 | 19

20

2,5 ! 47 | 30,5 j 20

20	16	23	39
9	24 | 35	31

Interessant ist es, daneben zu beobachten, in welchen Lohnklassen
die Versicherten dieser besonders charakteristischen Anstalten ihre Beiträge
hauptsächlich bezahlen; der zweite Teil der obigen Tabelle gibt an, wie-
viel von je 100 Wochenbeiträgen, die im gleichen Jahre 1907 von den
betreffenden Anstalten verkauft worden sind, auf die einzelnen Lohnklassen
entfallen.

Der weitgehende Parallelismus, der sich da zwischen der beruf-
lichen Gliederung der Versicherten bei den verschiedenen Anstalten
und der Höhe der Prämiensätze, die für sie bezahlt werden, ergibt,
kann an sich nicht weiter überraschen, aber er gibt doch einen gewissen
Maßstab dafür, wie die verschiedenen Berufsarten an der Aufbringung
der Mittel für die Invalidenversicherung beteiligt sind. Zahlenmäßig
diesen Anteil mit irgendwelcher Genauigkeit zu ermitteln, ist leider nicht
        <pb n="182" />
        ﻿188

II. Öffentliche Versicherung.

möglich. Man wird aber nach den obigen Zusammenstellungen (wenn
man noch berücksichtigt, daß die landwirtschaftlichen Arbeiter größtenteils
nur während eines Bruchteiles des Jahres in versicherungspflichtiger
Beschäftigung stehen, und daß erfahrungsgemäß von der Weiterversicherung
für die übrigen Zeiten nur ein recht beschränkter Gebrauch gemacht wird)
schätzungsweise annehmen dürfen, daß die jährlichen Beitragseinnahmen
der Versicherungsanstalten und Sonderkassen bei der jetzigen Berufs-
verteilung zu etwa 10—12% aus der Landwirtschaft, zu weiteren
etwa 65 % aus Industrie und Gewerbe und zu etwa 15o/o aus
Handel und Verkehr stammen.

Eine andere Frage ist allerdings, wieweit nun die Versicherungs-
prämien die einzelnen Berufe oder Erwerbszweige belasten, wer sie tat-
sächlich letzten Endes bestreitet, und wie sie da auf die wirtschaftlichen
Verhältnisse einwirken. Nach dem ursprünglichen Gedanken sollen die
Versicherungsbeiträge je zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Arbeit-
nehmern getragen werden; nach den oben wiedergegebenen Zahlen würde
das bedeuten, daß in den Produktionskosten der landwirtschaftlichen und
gewerblichen Erzeugung bzw. den Geschäftsunkosten des Güterumsatzes
zurzeit jährlich etwa 90 bzw. jetzt nach dem Inkrafttreten der Reichs-
versicherungsordnung etwa 120 Mill. Mk. Jnvalidenversicherungsbeiträge
erscheinen. Zweifellos ist die Summe aber, wie oben schon angedeutet,
höher. Es ist notorisch, daß die Einführung der Arbeiterversicherung
eine Minderung der Arbeitslöhne nicht zur Folge gehabt hat; die erheb-
lichen Prämienanteile an der Arbeiterversicherung können also nur durch
Verringerung des Unternehmergewinnes oder durch Steigerung und
Intensivierung der Produktion oder durch (mehr oder weniger vollständige)
Überwälzung aus die Verbraucher aufgebracht worden sein. Wieweit das
im einzelnen der Fall ist, läßt sich nach den heute vorliegenden Unter-
lagen mit einiger Sicherheit kaum ermitteln, jedenfalls nicht für die
Lasten der Invalidenversicherung allein. Anzunehmen ist aber,
daß die Deckung der Versicherungsbeiträge, je nach der Art des Betriebes
und nach den Zeitumständen und jeweiligen wirtschaftlichen Macht-
verhältnissen in verschiedener Weise erfolgt ist. Übrigens wird man auch
die volkswirtschaftlichen Reibungsvorgänge, die sich hieraus ergaben und
die wegen des weiteren Ansteigens der Prämienbeiträge bisher nicht
zur Ruhe gekommen sind, nicht außer acht lassen dürfen, wenn man nach
den inneren Gründen für das andauernde Steigen unseres all-
gemeinen Zinssatzes forscht. Die ganze Frage wird indessen im
Rahmen dieser Untersuchungen noch besonders behandelt werden.
        <pb n="183" />
        ﻿Mkwes, Reichsinvalidenversicherung.

189

Wesentlich einfacher liegen die Verhältnisse bei dem anderen Teile,
den versicherten Arbeitnehmern. Ihre Gesamtbelastung mit Jnvaliden-
vcrsicherungsprämien ist nach dem oben Ausgeführten auf höchstens
100 bzw. — nach der Einführung der Reichsversicherungsordnung —
130 Will. Mk. anzusetzen (wobei hier sämtliche Arbeitnehmer gerechnet
sind, also auch diejenigen, die nicht in einer der drei großen Berufs-
arten beschäftigt sind). Legt nian die Zahl der Versicherten vom Jahre 1907
und den von ihnen in demselben Jahre aufzubringenden Prämienanteil
zugrunde, so ergibt sich, daß der einzelne Versicherte im Gesamtdurch-
fchnitt etwa 6,12 Mk. jährlich bzw. unter Berücksichtigung der von der
Reichsversicherungsordnung eingeführten Beitragserhöhung etwa 8 Mk.
jährlich an Beiträgen zur Invalidenversicherung aufzubringen hat. Es
wird als Regelfall anzunehmen sein, daß dieser Prämienbetrag aus dem
freien Einkommen des Arbeiters bestritten wird; die Summe ist aber im
ganzen so gering, daß jedenfalls keine Beeinträchtigung der für den
Lebensunterhalt oder für notwendige kulturelle Bedürfnisse erforderlichen
Aufwendungen zu besorgen ist. Dabei fällt noch besonders ins Gewicht,
daß ein sehr erheblicher Teil der Versicherten ledige Personen sind.
Von den 1907 gezählten Versicherten waren 10 023 565 Männer und
4 607 825 Frauen; und unter den Männern befanden sich ungefähr die
Hälfte (genau 5 434 707) Verheiratete; der Rest waren also ledige sowie
auch verwitwete Männer. Die Zahl der verheirateten Frauen unter den
weiblichen Versicherten ist nach Analogie der 1895 ermittelten, in der
Begründung zur Reichsversicherungsordnung (S. 535) mitgeteilten Zahlen
für 1907 auf etwa 1100000 zu veranschlagen; von den weiblichen Ver-
sicherten sind also rund 3 500 000 als ledige Mädchen (darunter z. B.
die Dienstmädchen) und Witwen zu betrachten. Bei der sehr großen
Zahl lediger Versicherten beiderlei Geschlechts spielt die Belastung
mit Versicherungsbeiträgen verhältnismäßig eine durchaus untergeordnete
Rolle.

Immerhin lohnt es sich, die Belastung eines Familienhaus-
haltes durch die Jnvalidenversicherungsbeiträge näher zu beleuchten.
Bei einem Tagelohn von 4 Mk. oder einem Jahresarbeitsverdienste von
1200 Mk. ist künftig ein Wochenbeitrag von 48 Pf. zu zahlen. Nach
der Zahl der Versicherten einerseits und den 1907 (also gleichzeitig) ge-
leisteten Wochenbeiträgen anderseits ergeben sich auf den Kopf durchschnitt-
lich 48,1 Wochenbeiträge pro Jahr, was im vorliegenden Beispiel einer Prämie
von 23 Mk. oder 11,50 Mk. auf den Anteil des Versicherten gleich-
kommt. Nimmt man weiter an, daß der Arbeitsverdienst des Mannes
        <pb n="184" />
        ﻿190

II. Öffentliche Versicherung.

etwa 82 °/o des Gesamteinkommens der Familie darstellt1, das also auf
rund 1450 Mk. zu veranschlagen wäre, so macht der anteilige Jnvaliden-
versicherungsbeitrag nur 0,8 °/o des Einkommens aus. Die gleiche Be-
rechnung für einen Arbeiter mit einem Tagelohn von 3 Mk. ergibt
ebenfalls nur eine Belastung in Höhe von 0,88 °/o des Einkommens.
Die Jnvalidenversicherungsbeiträge sind also für die Versicherten
durchaus erschwingbare, in keiner Beziehung drückende Aufwendungen,
die einen wohltuenden Sparzwang ausüben.

Der Vollständigkeit halber bedarf in diesem Zusammenhange der
Erwähnung, daß tatsächlich nach dem Ergebnisse der Berufsstatistik zu
den Versicherten fast nur solche Personen gehören, die nach den gesetz-
lichen Bestimmungen versicherungspflichtig sind, also im wesentlichen
alle abhängigen Hilfspersonen mit geringem Einkommen, wie Arbeiter,
kleine Angestellte usw. aller Art. Von der sogenannten Selbst-
versicherung, die kleineren Gewerbetreibenden und dergleichen frei-
gestellt ist, wird leider nur in ganz minimalem Umfange Gebrauch gemacht;
mit Einschluß der sogenannten W e i t e r Versicherer, die früher versicherungs-
pflichtig waren und ihre Versicherung selbst fortsetzen, wurden 1907 nur
etwa 618 000 freiw i lli g e Versicherte, also wenig mehr als 4% aller
Versicherten ermittelt.

3.	Verwaltungskosten.

Die Ausgaben der Invalidenversicherung gliedern sich in ihre Ver-
waltungskosten und die Versicherungsleistungen.

An Verwaltungskosten sind bis Ende 1910 im ganzen
224,7 Mill. Mk. ausgegeben worden. Es wäre wertvoll, sie mit den
entsprechenden Kosten privater Versicherungsunternehmungen zu vergleichen.
Das ist leider nicht in dem Maße möglich, wie es wünschenswert wäre,
weil die Gesamteinnahmen der Invalidenversicherung sich, wie oben schon
erläutert, aus zwei versicherungstechnisch vollkommen verschieden auf-
gebauten Einnahmegruppen zusammensetzen, den alljährlich umgelegten
Reichszuschüssen und den nach dem Prämienverfahren berechneten Ver-
sicherungsbeiträgen nebst zugehörigen Zinsen. Man kann sie infolgedessen
nur mit den eigenen Einnahmen der Versicherungsträger vergleichen;
von diesen haben sie bisher insgesamt 6,8°/o absorbiert. Als Ver-
waltungskosten sind dabei die laufenden Aufwendungen der Versicherungs-
träger für die folgenden Zwecke behandelt worden:

' Vgl. Erhebung von Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter Familien, be-
arbeitet im Kaiferl. Statistischen Amte (1909) S. 45.
        <pb n="185" />
        ﻿Mewes, Reichsiiwalidenverficherung.

191

die allgemeine Verwaltung (Gehälter, Reisekosten, Pensions-
beiträge, Bureaubedürsnisse und dergleichen), ferner
die Kosten des Verfahrens bei der Rentengewährung und
-Entziehung (ärztliche Gutachten, Tagegelder der Beisitzer bei
den lokalen Verwaltungsbehörden und dergleichen), weiter
die Schiedsgerichts-, Berufungskosten usw. und endlich
die Ausgaben für die Beitrags lei stung (Druckkosten für
Marken usw., Kontrolle über die richtige Beitragsverwendung,
Vergütungen an Krankenkassen und dergleichen, die stellenweise
den Einzug der Beiträge besorgen).

Die j ä h r l i ch e n A u f w e n d u n g e n der Versicherungsanstalten und
Sonderkassen für Verwaltungskosten lassen ein merkliches Ansteigen
erkennen. Sie betrugen z. B.

im Jahre	1895:	5,6	Mill.	Mk.

„	1900:	10

,,	1905:	14,7	„	.,

..	..	1910: 21,4	„	„

Das Verhältnis zu den gleichzeitigen (eigenen) Jahreseinnahmen
der Anstalten stellte sich aus 5,2 % bzw. 6,4% bzw. 7,2 % bzw. 8,4%.
Die Ursache dieser Steigerung liegt hauptsächlich in dem Anwachsen der
allgemeinen Verwaltungskosten, die mit der Zunahme der Beamten,
dem Steigen der Gehälter usw. Wohl allgemein festzustellen ist. In den
allgemeinen Verwaltungskostcn sind übrigens auch die nicht unbeträcht-
lichen Beiträge enthalten, mit denen wohl alle Anstalten die verschiedensten
Einrichtungen zur Förderung	der Gesundheitspflege und der Wohlfahrt

zu unterstützen pflegen. Daneben sind aber auch die Kosten des Ver-
fahrens bei der Gewährung und Entziehung von Renten beträchtlich
gestiegen; es beruht das auf der sorgfältigeren und schärferen Prüfung
der Rentenanträge, die in neuerer Zeit bei den örtlichen Verwaltungs-
behörden durchgeführt worden ist. Ausgaben dieser Art sind auf der
anderen Seite in der Regel mit Ersparnissen an Renten verbunden. Im
übrigen haben die Versicherungsträger nach Lage der Gesetzgebung und
nach den ergänzenden Verordnungen auf die Höhe dieser Kosten sowie
auch der Schiedsgerichtskosten keinen direkten Einfluß. Die näheren
Zahlenangaben sind der auf S. 192 befindlichen Zusammenstellung zu ent-
nehmen.

Der Verwaltungskostensatz ist übrigens bei den einzelnen An-
stalten außerordentlich verschieden und bestimmt sich auf der einen Seite
nach der Höhe der durchschnittlichen Beitragseinnahmen (Lohnklasscn!),
        <pb n="186" />
        ﻿192

II. Öffentliche Versicherung.

Aufgewendete Ver-	Betrag in		1000 Mk.		Auf je 1000Mk. eigene Einnab men kamen			
waltungskosten	1895	1900	1905	1910	1895	1900	1905	1910
1. für die allgemeine								
Verwaltung. . .  2. für das Renten-	3205	5 815	8 630	12 886	30	37,2	42,5	50,7
verfahren....  3. Schiedsgerichts-	219	832	1592	2 437	2	5,3	7,8	9,6
kästen	  4. Beitragserhebung	329	404	621	919	3	2,5	3,0	3,6
und Kontrolle. .	1814	2 976	3 856	5 124	17	19,0	19.0	20,1
Summe:	5567	10 027	14 699	21366	52  '	64,0 j 72,0		84,0

auf der anderen Seite aber auch nach der mehr oder weniger dichten
Besiedelung des Anstaltsbczirkes. Mit Rücksicht auf die weitgehende
finanzielle Gemeinschaft der Versicherungsträger kann die Untersuchung
weiterer Einzelheiten hier unterbleiben.

4.	Versicherimgsleistmlgeu.

Im Vordergründe der Versicherungsleistungen stehen naturgemäß
die Renten, der Hauptstrang des Kanalnetzes, das die angesammelten
Versicherungsgelder in den Bevölkerungskreis hineinleitet, dem die In-
validenversicherung helfen will. Bekannt ist, daß es sich um zwei Gruppen
von Renten handelt: Altersrente, die bei richtiger Erfüllung der
Beitragsleistung jedem Siebenzigjährigen gewährt werden muß, und
Jnvaliditätsrente, die unter ähnlichen formalen Voraussetzungen
gezahlt wird, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus weniger
als ein Drittel des Arbeitsverdienstes gesunken ist, der mit seinen Kräften,
Fähigkeiten und seiner Ausbildung sonst normalerweise erzielt wird.
Hiervon wird die eigentliche „Invalidenrente" gewährt, wenn diese
Erwerbsunfähigkeit als dauernde zu betrachten ist, und die sogenannte
„Krankenrente", wenn sie zwar nur vorübergehend ist, aber doch
schon 26 Wochen gedauert hat, wenn also die obligatorischen Leistungen
der Krankenkasse aufgehört haben. (Die Reichsversicherungsordnung hat
diese Voraussetzung für Krankenrenten etwas erweitert; es handelt sich
aber um keinerlei grundsätzliche Veränderung.) Kein Versicherter kann
Altersrente und Invalidenrente zusammen beziehen; auch der Bezug
einer (reichsgesetzlichen) Unfallreute berührt die Ansprüche auf Alters-
und Invalidenrenten; das Ziel der ganzen Arbeiterversicherung wird
eben ganz richtig als eine einheitliche Aufgabe betrachtet, die im Grund-
sätze Doppelrenten nicht zuläßt.
        <pb n="187" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

193

Die Zahl der Personen, denen Renten zugeflossen sind, ist leider
nicht zu ermitteln. Wohl werden die Renten sestgestellt, die in jedem
Jahre bewilligt worden sind, und auch diejenigen, die in einem gegebenen
Zeitpunkte noch lausen. Es sind näinlich bis Ende 1910 im ganzen
nahezu 2 1/2 Millionen Renten zuerkannt und festgesetzt worden:

492 994 Altersrenten,

1862 816 Invalidenrenten und
115 455 Krankenrenten.

Hiervon bezogen am Schluffe des Jahres 1910 aber nur noch

98 335 Personen Altersrente,

918 760	„	Invalidenrente	und

16 965	„	Krankenrente.

Die übrigen Renten sind bereits durch Tod, Wiedererlangung der
Erwerbsfähigkeit oder durch Umwandlung in eine andere Rentenart fort-
gefallen. Da nicht selten zwei oder auch noch mehr Rentenfälle auf eine
Person treffen, so kann man die Gesamtzahl der Versicherten, die die
Fürsorge der Invalidenversicherung durch Rentenbezug genossen haben,
wohl auf rund 2 Millionen veranschlagen.

In welchem Verhältnisse diese Zahlen zu denjenigen Personen steht,
die in derselben Zeit überhaupt versichert gewesen sind, welcher Teil der
Versicherten also überhaupt in den Genuß der Renten kommt, ist sehr
schwer zu sagen. Die Art der Beitragsleistung und die Möglichkeit,
verfallene Versicherungen ohne ausdrückliche Einwilligungserklärung des
beteiligten Versicherungsträgers wieder aufleben zu lassen, macht eine
einigermaßen zuverlässige Kontrolle über das, was man in der Privat-
versicherung Policenverfall nennt, praktisch so gut wie unmöglich. Die
Begründung zur Reichsversicherungsordnung berechnet (durch statistische
Fortschreibung), daß von den 11,8 Millionen Personen, die bei der
Berufszählung von 1895 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungs-
Verhältnisse gestanden haben, 3,1 Millionen bis 1907 aus dem Ver-
sicherungsverhältnisse ausgeschieden seien, und nimmt an, daß die gesetzliche
Anwartschaft dieser früheren Versicherten auf Renten größtenteils tat-
sächlich längst erloschen sei. Ob man wirklich mit einer derartig hohen
Verfallquote rechnen darf, ist nach der Art der Berechnung immerhin
etwas ungewiß. Daß aber tatsächlich auf einen sehr erheblichen Teil der
Versicherungen niemals irgendwelche Entschädigungsleistungen beansprucht
werden, ist ganz zweifellos, und es ist bei einzelnen Versicherungsanstalten
Schriften 137. IV.	13
        <pb n="188" />
        ﻿194

II. Öffentliche Versicherung.

mit Sicherheit festgestellt worden, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der
Versicherten, für die dort die Quittungskarten aufbewahrt werden, ver--
storben ist und ein anderer Teil seit langen Jahren keinerlei neue
Quittungskarten abgeliefert, also wahrscheinlich auch keine Beiträge weiter
geleistet hat, so daß man in praxi auch hier mit der völligen Aufgabe
der Versicherung rechnen kann. Die Ersparnisse an Renten und
sonstigen Entschädigungen, die den Versicherungsträgern hierdurch erwachsen,
werden in den versicherungstechnischen Berechnungen allerdings nicht
berücksichtigt; es wird vielmehr nach wie vor angenommen, daß alle
Personen, die in die Versicherung eintreten, „dauernd versichert bleiben
und später Ansprüche auf Renten geltend machen werden V'

Diese Annahme wird zwar im Interesse der Sicherheit der Be-
rechnungen gemacht; man darf aber auf die Dauer doch nicht an der
.Frage vorbeigehen, ob die tatsächlichen Verhältnisse und die Rücksicht
auf die Höhe der gesamten Lasten der Arbeiterversicherung einen so voll-
ständig unbestimmten Sicherheitsspielraum rechtfertigen.

Einen gewissen Maßstab für die Beurteilung der Renten Häufig-
keit bekommt man, wenn man die Zahl der Rentenbezieher mit der Zahl
der gleichzeitig vorhandenen Versicherten vergleicht. Der gegebene Zeit-
punkt hierfür ist das Jahr 1907. Nimmt man an, daß die im Juni
des Jahres ermittelte Zahl von Versicherten auch für den Schluß des
Jahres noch maßgebend war, so standen damals im Gesamtdurchschnitt
für das Reich je 1000 Versicherten 67 Personen gegenüber, die zu der
Zeit Rente bezogen, und zwar 8 Altersrentner, 57 Jnvalidenrentner und
2 Krankenrentner. Verfolgt man dieses Verhältnis auch für die einzelnen
Versicherungsanstalten, so zeigen sich da ganz wesentliche Unterschiede, die
nicht übergangen werden können, weil sie für die Organisation und Lasten-
verteilung der Invalidenversicherung entscheidende Bedeutung gewonnen
haben. Ausgewählt sind (nach dem Beispiele der Denkschrift zum Jn-
validenversicherungsgesetze) dieselben Anstalten mit bestimmt ausgeprägtem
wirtschaftlichen Charakter, die auch oben schon (S. 187) besonders her-
vorgehoben worden sind; weiter sind der größeren Klarheit halber die grund-
sätzlich gleichartigen Invaliden- und Krankenrenten als „Jnvaliditäts-
renten" zusammengefaßt worden. Dabei findet sich dann, daß in den
nachstehenden Anstaltsbezirken je 1000 Versicherten folgende Zahlen von
Rentenbeziehern gegenüberstanden:

' Denkschrift zum Entwurf eines Jiivalidenversicherungsgesetzes — Reichstags-
drucksachen 1898/1900, erster Anlageband S. 790.
        <pb n="189" />
        ﻿Niewes, Reichsinvalidenversicherung.

195

	Rentner	und zwar Bezieher von
	überhaupt	Altersrenten ! Jnvaliditäts- renten

a)	Ostpreußen

b)	Westpreußen

c)	Posen . . .

d)	Niederbayern

überwiegend landwirtschaftliche Versicherungsanstalten:

116

93

öS

104

12

9

12

8

a)	Westfalen

b)	Rheinprovinz. . .

c)	Königreich Sachsen

d)	Mittelfranken. . .

II. mehr industrielle Versicherungsanstalten:

52

61

54

54

a)	Berlin. . ,

b)	Hansestädte,

III. rein gewerbliche Versicherungsanstalten:

..................... I 45 I 3

..................... 38	5

104

84

83

96

46

56

45

49

42

83

Eine starke, den Reichsdurchschnitt (67) weit übersteigende Rentenhäufig-
keit also bei den ausgesprochenen landwirtschaftlichen Anstalten, eine weit
geringere, unter dem Reichsdurchschnitt bleibende bei den mehr industriellen
und eine noch geringere bei den Anstalten rein städtischen und gewerb-
lichen Charakters. Dieser Unterschied macht sich nur wenig bemerkbar
bei den Altersrenten, um so mehr aber bei den Jnvaliditätsrenten. Die
Ursache liegt, wie in diesem Rahmen allerdings nicht näher beleuchtet
werden kann, nicht eigentlich in der Verschiedenheit des Berufes und einer
verschieden hohen Jnvaliditätsgefahr 1 des Berufes, sondern hauptsächlich
in der sehr verschiedenartigen Altersgruppierung des Versichertenbestandes:
stärkere Besetzung der jüngeren, von Krankheiten noch weniger gefährdeten
Altersklassen in den städtischen Anstaltsbezirken und in denjenigen mit
lebhafter industrieller Tätigkeit; ungünstigere Verteilung (Abzug jüngerer
Arbeiter vom Lande in die Städte und Industrie!) in den landwirt.
schaftlichen Bezirken. Daß diese Beobachtung zu einer weitgehenden
Vereinheitlichung in der Rentenverteilung geführt hat, ist schon an
früherer Stelle gesagt worden. In welchem Maße die überwiegend land-
wirtschaftlichen Anstalten durch dieses — 1900 zum ersten Male an-
gewendete — Rentenverteilungsversahren entlastet worden, zeigt sich,
wenn man die Renten, die von den oben genannten Anstalten be-
willigt (und zur Zahlung angewiesen) worden sind, nach Abzug der
Reichszuschüsse mit denjenigen Rentenbeträgen vergleicht, die nach Vor-

1 Vgl. dazu die inehrfach angeführte Denkschrift zum Jnvalidenversichcrungs-
gcsehe S. 679-681.

13*
        <pb n="190" />
        ﻿196

II. Öffentliche Versicherung.

nähme der rechnerischen Verteilung ihnen endgültig belastet worden
sind. Es sind nämlich tut Jahre 1910 an Renten (in 1000 Mk.)

	bewilligt (nach Abzug der Reichszuschüsse)	dagegen  endgültig  belastet	also Ent- lastung (—) bzw.  Mehr- belastung (+)
I. überwiegend landwirtschaftlich		e Versicherungsanstalten:	
a) Ostpreußen		4 222	2 646	— 1576
b) Westpreußen 			2 779	1894	— 883
c) Posen		2 721	2102	— 619
d) Niederbayern		1346	860	— 486
II. mehr industrielle Versicherungsanstalten:			
a) Westfalen		4 085	5190	+ 1105
b) Rheinprovinz		10 454	11899	+ 1445
c) Königreich Sachsen . . .	8 510	9 722	4- 1212
d) Mittelfranken		1279	1428	+	149
III. rein gewerbliche Versicherungsanstalten:			
a) Berlin		4117	5 638	+ 1521
b) Hansestädte		2 025	3167	+ 1142

Tatsächlich sind also den (auch in den Einnahmen) ungünstiger ge-
stellten Anstalten mit mehr ländlichem Charakter beträchtliche Renten-
beträge von den günstiger situierten Anstalten mit vorwiegend städtisch-
gewerblichem Gepräge zugeflossen. Der Risikoausgleich, der bei einer all-
gemeinen und einheitlichen Reichsversicherung notwendig auch zwischen
städtischen und ländlichen Bevölkerungsgruppen vorgenommen werden muß,
sührt in finanzieller Beziehung zu einer bemerkenswerten Verschiebung
von Versicherungsgeldern aus den Städten und den gewerblich-kommerziellen
Berufen nach dem Lande.

Über die wirkliche Verteilung der Rentenempfänger auf die einzelnen
Berufe sind uns aus neuerer Zeit zusammenfassende Zahlenangaben für
die gesamten Versicherungsanstalten und Sonderkassen leider nicht bekannt.
Rur für die von 1891 —1895 und von 1896—1899 festgesetzten Renten
hat das Reichsversicherungsamt die entsprechenden Auszählungen vor-
genommen bzw. veröffentlicht'. Hiernach kommen von den Renten-
empfängern der beiden Zählungsabschnitte (zusaminengerechnet)

37,8 o/o	auf	die Berufsabteiluug	A	(Landwirtschaft),

43,4 °/o	„	„	„	Ij	(Industrie usw.),

5 °/o	„	„	„	0	(Handel usw.),

14,3 °/o	„	„	„	D-G	(freie Berufe, Häusl. Dienstleistungen

usw.).

1 Vgl. die Beihefte zu den Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungs-
amts 1898 und 1903.
        <pb n="191" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

197

Gegenüber den oben (S. 186) mitgeteilten Zahlen über die Berufs-
zugehörigkeit der Versicherten von 1895 tritt hier schon die stärkere
Rentenbeteiligung der landwirtschaftlichen Berufsarten und die geringere
Rentenhäufigkeit in Gewerbe und Handel deutlich hervor. Roch größer werden
die Unterschiede freilich, wenn man auch die (genaueren) Ergebnisse der
Berufszählung von 1907 und die dabei festgestellte Berufsverteilung der
Versicherten zum Vergleiche heranzieht.

Das Schwergewicht der Renten liegt bei den Invalidenrenten.
Ihre Zahl steigt fortdauernd, allerdings durchaus nicht gleichmäßig,
sondern offenbar je nach der Gunst oder Ungunst der Wirtschafts-
konjunktur: bei guten Verdienstverhältnissen spannt jeder halbwegs Arbeits-
fähige seine Kräfte an und sucht Ruhen daraus zu ziehen; bei schlechtem
Beschäftigungsstande mehren sich die Rentenanträge, und zwar sowohl
die begründeten — wie freilich auch die unbegründeten. Die Alters-
renten sind schon seit langem gegenüber den Invalidenrenten stark in den
Hintergrund getreten. Das war oben bereits aus der Zahl der lausen-
den Renten (S. 193) zu erkennen. Roch deutlicher zeigt es die Zahl der
neubewilligten Renten: Es wurden neubewilligt (Invaliden- und Kranken-
renten sind hierbei zusammengefaßt) im Jahre

1895: 55 983 Jnvaliditätsrenten und
1900:132 394
1905:134 729
1910:126 942

In den Altersrenten scheint seit etwa 1906 tatsächlich der Be-
harrungszustand erreicht zu sein, weil die Mehrzahl der Versicherten schon
lange vor dem 70. Jahre invalide wird; die geringere Bewilligung von
Jnvaliditätsrenten dagegen hängt mit der an früherer Stelle (S. 191)
schon angedeuteten schärferen Prüfung der Rentenanträge zusammen, auf
die in diesem Zusammenhange nicht näher eingegangen werden kann.

Die Rentensummen, die während des 20jährigen Bestehens der
Invalidenversicherung in die versicherungspflichtigen Volksschichten hinein-
geflossen sind, belaufen sich auf 1799 Mill. Mk. Hiervon kommen
1332 Mill. Mk. auf Invalidenrenten, 29 Mill. Mk. auf Krankenrenten
und 438 Mill. Mk. auf Altersrenten. Dabei muß man sich vergegen-
wärtigen, daß die gesamten Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bis Ende 1910: 2740 Mill. Mk., diejenigen der Arbeit-
nehmer allein also höchstens 1370 Mill. Mk. betragen haben. Über das
Verhältnis zwischen dem jährlichen Rentenbetrage der Invaliden und den

30 144 Altersrenten
19 852
10 692
11612
        <pb n="192" />
        ﻿198

II. öffentliche Versicherung.

für sie geleisteten Versicherungsbeiträgen macht die Landesversicherungs-
anstalt Berlin alljährlich in ihren Berichten recht interessante Mit-
teilungen. Sie hat ermittelt, daß bei den männlichen Empfängern von
Invalidenrenten, die 1910 dort bewilligt sind, die für sie geleisteten Bei-
träge durchschnittlich nur 97 °/o vom jährlichen Rentenbetrage aus-
machten, bei den Frauen desselben Jahrganges sogar nur 67 °/o. Der
Anteil der Beiträge an der jährlichen Rentensumme ist allerdings in den
letzten Jahren höher geworden als früher (1900 : 59,4 °/o für Männer,
47,3 o/o für Frauen), offenbar weil der durchschnittliche Jahres-
betrag der Renten allgemein gestiegen ist, der Reichszuschuß von
50 Mk- aber gleichbleibt.

Dieser durchschnittliche Jahresbetrag der Renten gibt uns auch einen
Anhalt dafür, welche wirtschaftliche Bedeutung sie denn für die Empfänger
haben. Bei den Invalidenrenten hat die durchschnittliche Höhe der
neubewilligten Renten 1891:113 Mk. betragen; bis 1910 ist sie auf
177 Mk. gestiegen; bei den Krankenrenten war der Durchschnitts-
betrag 1910 fast 176 Mk.; bei den Altersrenten ist er von 124 Mk.
im Jahre 1891 auf 164 Mk. im Jahre 1910 gestiegen. Es liegt auf
der Hand, daß ihre tatsächliche Bedeutung nur von Fall zu Fall be-
urteilt werden kann, schon weil die Rente in Wirklichkeit sehr verschieden
ist. Das Reichsversicherungsamt berechnet die Invalidenrente, die ein
Versicherter Ende 1910 bekommen würde, wenn seit Inkrafttreten der In-
validenversicherung regelmäßig (für 20 Jahre — 1040 Beitragsmarken)
Beiträge für ihn geleistet worden wären, für die Lohnklassen I—IV auf
141, 182, 213 bzw. 244 Mk. Die Altersrente aber beträgt je nach
der Zahl der geleisteten Beiträge und ihrer Lohnklasse zwischen 110 und
höchstens 230 Mk. Im Verhältnis zum normalen Arbeitsverdienste
erwerbsfähiger Arbeiter kann die Rente naturgemäß stets nur einen mäßigen
Bruchteil ausmachen; es darf aber nie außer acht gelassen werden, daß
eine öffentliche Zwangsversicherung, zu deren Lasten außer den Versicherten
selbst die breitesten Kreise herangezogen werden, niemals mehr bieten
kann und darf als die Sicherung eines Existenzminimums. Es muß der
Verantwortlichkeit und der Vorsorge des einzelnen überlassen werden,
selbst für die Erhöhung seiner späteren Bezüge zu sorgen. Der Gesetz-
geber hat das zu erleichtern gesucht, indem er den Versicherten die frei-
willige Fortsetzung der Invalidenversicherung auch für Zeiten freistellt,
in denen sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, und
indem er alle Beitragsleistung auch in höheren Lohnklassen zuläßt, als
dem Arbeitsverdienste der VersicherungsPflichtigen an sich entspricht. Die
        <pb n="193" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

199

Reichsversicherungsordnung bat zudem neuerdings auch durch Einführung
einer freiwilligen Z u s a tz v e r s i ch e r u n g die Möglichkeit geschaffen, durch
Verwendung von Zusatzmarken die gesetzliche Invalidenrente in beliebiger
Weise zu erhöhen. Weiter darf auch nicht übersehen werden, daß weit-
aus den meisten Rentenempfängern immer noch ein Bruchteil von Arbeits-
und Erwerbsfähigkeit verbleibt, den sie tatsächlich wirtschaftlich nutz-
bringend zu verwerten Pflegen.

Für den Wert, den der Rentenbezug für die Versicherten hat, ist
endlich auch feine Dauer wichtig. Die Landesversicherungsanstalt Berlin
hat die durchschnittliche Dauer des Rentenbezuges in ihren Bezirken für
männliche Jnvalidenrentner 1910 auf 1037 Tage, für weibliche auf
1275 Tage ermittelt; die Bezugsdauer hat erheblich zugenommen, sie
betrug 1900 durchschnittlich nur 497 Tage bei den Männern, 512 Tage
bei den Frauen. Indessen unterscheidet sich die Bezugsdauer doch außer-
ordentlich stark nach dem Alter; in den jüngeren Altersklassen pflegt die
Jnvaliditätsursache sehr bald den Tod herbeizuführen, so daß der Renten-
bezug kaum 1—2 Jahre dauert

Von den Personen, denen 1910 von der Versicherungsanstalt Berlin
Invalidenrente bewilligt wurde, starben 10 °/o der Männer und 7 °/o der
Frauen noch innerhalb des Bewilligungsjahres; 1900 war der ent-
sprechende Satz freilich 19 "/» der Männer und 8 °/o der Frauen, und er
differiert selbstverständlich immer stark nach dem Lebensalter. Bei den
jungen Altersklassen führt vor allem die Lungentuberkulose sehr früh zum
Tode und damit zum Aufhören der Rente. Leider sind uns ähnliche
Zahlen für die Gesamtheit der Invalidenversicherung nicht bekannt, so
daß sich auch nicht zuverlässig beurteilen läßt, wieweit die für Berlin
gefundenen Zahlen zu verallgemeinern sind. In der Denkschrift zum
Jnvalidenversicherungsgesetze (versicherungsmathematischer Teil) sind zwar
für die neunziger Jahre die Jnvalidenrentner bei sechs der größten An-
stalten nach der Dauer des Rentengenusses und der Wahrscheinlichkeit
auszuscheiden untersucht worden, doch werden — nach den Berliner Be-
obachtungen zu schließen — die damaligen Ergebnisse heute kaum noch
zutreffen.

Das Bild bedarf aber nach einer anderen Seite hin noch einer Er-
gänzung. Reben der Todesursache veranlaßt nach den gesetzlichen Be-
stimmungen auch die Wiedererlangung der Erw erb s fäh i gkei t
das Aufhören der Jnvaliditätsrenten. In der Tat führt der Renten-

1 Verwaltungsbericht der gen. Anstalt 1910.
        <pb n="194" />
        ﻿200

II. Öffentliche Bersicherung.

genuß nicht gerade selten zu einer so wesentlichen Kräftigung und einer
derartigen Besserung des Gesundheitszustandes, daß das gesetzliche Mindest-
maß der Erwerbssähigkeit wieder erreicht und mehr oder weniger über-
schritten wird. Wir wissen auch hier leider keine genauen Zahlen für
die sämtlichen Versicherungsträgcr. Als Beispiel möge aber erwähnt
werden, daß von den Invalidenrenten, die die Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz bis einschließlich 1910 bewilligt hatte, 4 °/o wieder ent-
zogen werden mußten, weil die Erwerbsfähigkeit sich wieder auf mehr
als ein Drittel gehoben hatte; von den Krankenrenten, bei denen aller-
dings von vornherein nur eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit an-
genommen wird, war aus demselben Grunde etwa der dritte Teil schon
wieder in Wegfall gekommen. —

Neben den Rentenleistungen stehen in der Invalidenversicherung drei
andere ergänzende Gruppen von Versicherungsleistungen, zum Teil gesetz-
licher Art: die Beitragserstattungen, zum Teil freiwilliger Art: das Heil-
verfahren nebst der Angehörigenunterstützung (jetzt Hausgeld) und die
Jnvalidenhauspflege.

Die Beitragserstattungen waren bisher in gewissen Fällen vor-
geschrieben, in denen Versicherte nicht in den Genuß irgendeiner Rente
treten können, obwohl nach der Beitragsleistung die Voraussetzung dafür
vorhanden wäre: einmal wenn ein Versicherter vor Erlangung oder Be-
willigung einer Rente stirbt, dann aber auch, wenn er durch einen Unsall
invalide wird und deswegen neben einer Unfallrente keine Invalidenrente
mehr erhält. Diesen beiden Fällen war die Verheiratung weiblicher Ver-
sicherter gleichgestellt, — offenbar in der Voraussetzung, daß in der Regel
die Ehe die Fortsetzung der bisherigen versicherungspflichtigen Be-
schästigung ausschließe. Zu erstatten war die Hälfte der für die Ver-
sicherten bisher geleisteten Beiträge; eine vollständige Prämienrück-
gewähr an die Versicherten würde für den Regelfall zu einer relatrv
nicht unerheblichen Bereicherung derselben geführt haben. Von der Be-
fugnis, sich diese Beiträge erstatten zu lassen, ist in umfangreichem Maße
Gebrauch gemacht worden; bis Ende 1910 sind rund 105 Mill. Mk, an
Versicherte zurückerstattet worden, 1910 allein 9,4 Millionen. In weitaus
den meisten Fällen (2109 632 von insgesamt 2 589 063 Beitrags-
erstattungen überhaupt) handelte es sich um die Verheiratung weiblicher
Versicherter. Alle Bemühungen der Versicherungsträger haben der kurz-
sichtigen Gewohnheit keinen wesentlichen Einhalt tun können, bei Eintritt
in die Ehe alle künstigen Ansprüche aus der Versicherung fallen zu lassen,
um eine kleine Barsumme zurückzubekommen, deren Eingang zwar sicher
        <pb n="195" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversichcrung.

201

war, die aber auch um so leichter verbraucht wurde. Immerhin ist
bei den meisten Versicherungsanstalten in den letzten Jahren keine weitere
Ausdehnung, sondern eher eine leise Abnahme dieser Erstattungsfälle zu
beobachten gewesen. Bei weitem größere Dienste wird die Beitrags-
erstattung bei vorzeitigem Tode von Versicherten geleistet haben, auf die
14 o/o der gesamten Erstattungssälle entfielen; sie gab die Möglichkeit,
Schulden und Krankheitskosten zu tilgen, eine neue Erwerbsquelle zu
suchen und dergleichen.

Die durchschnittliche Höhe der erstatteten Beiträge belief sich
im ganzen aus etwa 40 Mk.; auch hier ist ein ähnliches Steigen zu be-
merken wie bei den Renten: 1900 wurden durchschnittlich 35 Mk. er-
stattet, 1905: 44 Mk. und 1910: 49 Mk. In den Verheiratungs-
fällen aber wurden 1910 durchschnittlich 40 Mk. erstattet; bei Un-
fällen konnten dagegen 98 Mk. und bei Todesfällen rund 100 Mk.
zurückgezahlt werden.

Die Beitragserstattungen werden für die Zukunst im Interesse einer
allgemeineren und vollständigeren Hinterbliebenenfürsorge ganz fortfallen.
Statt dessen werden künftig folgende Entschädigungen geleistet werden:
1. wenn die Witwe eines Versicherten selbst nicht versichert ist, eine
Witwenrente, sobald sie erwerbsunfähig wird, sowie Waisenrente
für jede Waise bis zum 15. Lebensjahre; — 2. wenn die Witwe jedoch
selbst auch (ausreichend) versichert ist und somit bei Eintritt der Erwerbs-
unfähigkeit ohnehin Invalidenrente zu beanspruchen hat, (statt der Witwen-
rente) ein einmaliges Witwengeld sowie neben der oben bezeichneten
lausenden Waisenrente noch eine Waisenuussteuer (als einmalige
Leistung) für jedes Kind bei Vollendung des 15. Jahres.

Die Beträge hängen von der früheren Beitragsleistung des ver-
storbenen Versicherten ab; es läßt sich einstweilen noch gar nicht über-
sehen, welche Summen damit dem Kreise der Versicherten demnächst weiter
zufließen werden.

Bei dem Heilverfahren handelt es sich um sehr bedeutsame frei-
willige Versicherungsleistungen, die die Anstalten in immer wachsendem
Umfange	um die Erwerbsfähigkeit Versicherter zu erhalten

oder wiederherzustellen. Ihre Auiwendungen setzen sich der Hauptsache
nach zusammen einerseits aus den Kurkosten und sonstigen Entschädigungs-
leistungen (wie z. B. künstliche Gliedmaßen usw.) und anderseits aus
baren Unterstützungen, die während der Kurdauer an solche Angehörige
zu zahlen sind, die der Erkrankte aus seinem Arbeitsverdienste sonst unter-
halten hat. Langsan, ansteigend haben die gesamten Ausgaben für Heil-
        <pb n="196" />
        ﻿202

II. öffentliche Versicherung.

verjähren — nach Abzug von Ersatzforderungen, die die Versicherungs-
träger unter bestimmten Umständen gegenüber Krankenkassen und Unfall-
berufsgenossenschasten haben — Ende 1910 die Summe von 153 Mill. Mk.
erreicht. Im Jahre 1897 wurden 10 564 Versicherte (oder 9 von je
10 000 Versicherten überhaupt) dem Heilverfahren unterworien und Kosten
von 2 Mill. Mk. oder 1,6 °/o der Beitragseinnahmen dafür aufgewendet;
1910 erstreckte sich die Heilfürsorge dagegen auf 114 310 Personen (oder
etwa 76 von je 10 000 Versicherten), und sie erforderte nach Abzug der
von Krankenkassen und anderen eingezogenen Ersatzleistungen 21 Mill. Mk.
oder 11 °/o der Beitragseinnahmen. Der wirkliche Wert dieser Präventiv-
tätigkeit und besonders der damit verbundenen planmäßigen Be-
kämpfung aller Volks kr ankheiten ist an den geldlichen Auf-
wendungen der Versicherungsträger schwer zu ermessen. Gründliche und
erfolgreiche Heilkuren bedeuten für den einzelnen Versicherten die Wieder-
herstellung seines größten Kapitals, seiner Arbeitsfähigkeit, und wiegen
in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung viel schwerer als der Geldwert der Aus-
gaben. Auch das nationale Wirtschaftsleben gewinnt durch die plan-
mäßige Hebung des Gesundheitszustandes und die Verhütung allzu früher
Invalidität unmittelbar greifbare Vorteile. Allerdings ist dabei Voraus-
setzung, daß die Heilverfahren angemessene Dauererfolge zeitigen.
Was diese Erfolge anlangt, so sind (nach der Festschrift des Reichs-
versicherungsamts) 1909 von den Lungentuberkulösen 83 % und von
anderen Kranken 84 °/o als erwerbsfähig aus der Behandlung entlassen
worden. Freilich sind das zunächst nur die Anfangserfolge. Aber
auch sie sind von Jahr zu Jahr gestiegen, im Gesamtdurchschnitt der
letzten 13 Jahre betrug der Anfangsersolg bei Lungentubcrkulösen nur
76 o/o (1897 nur 68 %). Die wiederholte spätere Nachuntersuchung hat
gelehrt, daß in vielen Fällen der Heilerfolg wieder verloren gegangen
ist; immerhin ist hier aber doch im Durchschnitt in 37% der Fälle ein
dauernder Enderfolg festgestellt worden. Bei den anderen Krankheiten
verblieb bei regelmäßiger Nachprüfung schließlich ein Durchschnittserfolg
von 42 o/o. Es sind das doch Erfolge, die das weitere Vorgehen auf
diesem Gebiete auch wirtschaftlich durchaus rechtfertigen, solange nur
bei der Auswahl der Behandlungsfälle und bei der Durchführung der
Behandlung — die größtenteils in eigenen Heilanstalten erfolgt — auch
das ökonomische Prinzip weiter beachtet wird.

Erwähnt mag werden, daß die im Jahre 1910 durchgeführten Heil-
verfahren im ganzen 26,9 Mill. Mk- Kosten verursacht haben, wovon
rund 2 Mill. Mk. als Angehörigenunterstützung (künftig „Hausgeld"
        <pb n="197" />
        ﻿1901 rund 193 000 Mk. gezahlt,

1905	„	636000	„	und

1910	„	1535 000	„

Schließlich kommt noch eine letzte Art der Versicherungcleistungen
in Betracht, die Jnvalidenhauspslege. Sie bemüht sich, der hilf-
losen Lage, in der sich alte und kränkliche Rentenempfänger trotz der
Renten oft befinden, zu steuern, indem diesen Leuten an Stelle der (ab-
zutretenden) Rente eine angemessene Naturalverpflegung gegeben wird.
Die Unterbringung der Pfleglinge erfolgt zum Teil in eigenen Jnvaliden-
heimen der Versicherungsanstalten, zum Teil in anderen geeigneten An-
stalten (wie kleinen Krankenhäusern auf dem Lande) oder auch in Familien-
pflege. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Versicherungsträger in
neuester Zeit der Unterbringung vorgeschrittener Lungenkranker in der-
artigen Heimen, um die schwere Ansteckungsgefahr, die gerade von diesen
Personen ausgeht, zu beseitigen. Da die Kosten dieser Jnvalidenhaus-
pflege durch die ersparten Renten bei weitem nicht gedeckt zu werden
Pflegen, so haben die Versicherungsträger trotz des relativ noch geringen
Umfanges dieser Tätigkeit (1910 waren 3410 Personen in Jnvaliden-
häusern und dergleichen untergebracht) nicht unbeträchtliche Zuschüsse zu
leisten. 1910 beliefen sie sich auf 771 000 Mk., insgesamt aber von 1900
bis 1910 auf rund 3,7 Millionen. —

Die gesamten Versicherungsleistungen der Jnvaliden-

genannt) direkt an die Familie der Erkrankten gezahlt worden sind. Von
den Gesamtkosten des Jahres 1910 sind 5,8 Millionen von Kranken-
kassen und anderen Ersatzpflichtigen wieder erstattet worden.

Hand in Hand mit dem Heilverfahren pflegen aber noch weitere,
sogenannte „außerordentliche Leistungen" zu gehen, die mit Zu-
stimmung des Bundesrates im wirtschaftlichen Interesse der Versicherten
oder Rentenempfänger aufgewendet werden können, wenn Versicherungs-
anstalten sich in günstiger Vermögenslage befinden. Solche außerordent-
liche Leistungen werden von fast allen Anstalten gegeben, um den An-
gehörigen der in Heilbehandlung genommenen Versicherten eine höhere
Barunterstützung, als gesetzlich vorgeschrieben, zu gewähren. Man er-
leichtert den Erkrankten den Entschluß, für längere Zeit in Heilstätten
zu gehen, wenn sie ihre Angehörigen genügend versorgt wissen, und sichert
der Kur damit in der Regel auch einen günstigeren Erfolg. Die Höhe
der bisher gezahlten außerordentlichen Leistungen beläuft sich auf
6,6 Mill. Mk.; die Jahressummen zeigen ein rasches Steigen: es wurden
        <pb n="198" />
        ﻿204	II. öffentliche Versicherung.

Versicherung sind in der folgenden Übersicht noch einmal tabellarisch
zusammengestellt.

Es wurden aufgewendet (in Millionen Mark):

	für In- validen- renten	für  Kranten-  renten	für  Alters-  renten	für Bei- trags- erstattungen	für Heil- verfahren	für außer- ordentliche Leistungen	für Jn- validen- hauspslege
insgesamt	1332	29	438	105	153	6,6	3,7
davon 1895	20,8		27,3	1,9	1,2		
„	1900	53,6	0,6	26,2	6,6	5,6	0,07	0,01
„	1905	114,3	3,1	19,8	8,2	12,2	0,6	0,3
„	1910	145,6	3,4	15	9,4	21	1,5	0.7

5.	Bennögensanlage.

Die Vermögensbildung in der Invalidenversicherung hat von
Anfang an besondere Aufmerksamkeit erweckt. Das erklärt sich aus der
Höhe und der Schnelligkeit der Kapitalansammlung und aus der Art
der Vermögensanlage.

Das gesamte Vermögen der Versicherungsanstalten und Sonderkassen
belief sich (ohne Berücksichtigung des Inventars, das in der S. 181 ge-
nannten Summe mit eingerechnet worden ist)

Ende 1892 auf 163 Millionen Mark,

,.	1896	„	499

„	1900	„	846

„	1905	„	1237

„	1910	„	1662

Es hat sich also mit ziemlicher Regelmäßigkeit vermehrt: in den
beiden ersten (vierjährigen) Abschnitten um 336 bzw. 347 Mill. Mk., in
den letzten (fünfjährigen) Abschnitten um 391 bzw. 425 Mill. Mk.
Dementsprechend haben auch die Vermögenserträgnisse im Haushalte der
Versicherung an Bedeutung zugenommen. Vergleicht man die Beitrags-
einnahme mit den Zins- und Mieteinnahmen in der Übersicht auf S. 181,
so waren von je 1000 Mk. eigener Einnahme

1892 : 963 Mk. Versicherungsbeiträge und 37 Mk. Vermögensertrügnisse

und 1896 : 877 „	„ 123

dagegen	1900	:	826	„	„	„	174

1905	:	796	„	„	„	204

1910	:	777	„	„	„	223

Aber die Vermögensbildung geht doch nicht mit solcher Schnellig-
keit und Jntensivität vor sich, wie man bei oberflächlicher Betrachtung
anzunehmen geneigt ist. Trotz der großen Steigerung der jährlichen
        <pb n="199" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.	205

Beitragseinnahmen und der Zinsen (vgl. S. 181) hält sich — mit
mäßigen Schwankungen — die absolute jährliche Vermögenszunahme der
Versicherungsträger im großen ganzvn aus demselben Betrage.

Sie betrug im Durchschnitt der Periode:

1891—1895 jährlich	82,6	Millionen,
1896—1900	86,5	
1901—1905	78,4	„
1906—1910	84,9	„

In runder Summe konnten also während der ersten beiden Jahr-
zehnte ziemlich gleichbleibend etwa 80—85 Millionen jährlich als
Vermögen angelegt werden.

Die Einnahmen der Anstalten werden nämlich durch die Ver-
sicherungsleistungen in immer steigendem Maße absorbiert, so daß der
Teil von ihnen, der zur Bildung von Reserven übrigbleibt, relativ immer
geringer wird. Von den großen Posten der eigenen Einnahmen: Beitrags-
einnahmen und Zinsen (nebst Miete und Pacht) gingen

1892 noch 82 % in das Vermögen über.

1896 dagegen	nur 69 %
1900	„	53%
1905	„	38%
1910	„	34%.

Die Entwicklung ergibt sich im wesentlichen ans dem technischen
Aufbau der Invalidenversicherung. Nach dem Inkrafttreten des Jnvaliden-
versicherungsgesetzes (d. h. des II. Gesetzes) zeigte sich zunächst allerdings
eine derart starke Zunahme der Invalidenrenten, daß eine ernstliche
Störung des finanziellen Gleichgewichtes zu befürchten war; sie spiegelt
sich auch oben in der Abnahme des jährlichen Vermögenszuwachses während
der Periode von 1901 — 1905 wieder. Eingehende Untersuchungen, die
damals auf Veranlassung des Reichsversicherungsamts über die Ursachen
der unvorhergesehenen Steigerung der Renten vorgenommen worden sind,
haben zu einer — schon früher erwähnten — sorgfältigeren Durchbildung
des Bewilligungsverfahrens geführt; der Erfolg zeigt sich in der sehr
viel günstigeren Entwicklung der Vermögensbildung während des letzten
Jahrfünftes 1906—1910.

Bei den einzelnen Versicherungsanstalten liegen die Verhältnisse auch
in dieser Hinsicht sehr verschieden; und von den Einnahmen, die im
Anstaltsbezirke aufgebracht werden, bleibt diesem durchaus nicht überall
        <pb n="200" />
        ﻿206

II. Öffentliche Versicherung.

auch nur annähernd der gleiche Teil als Vermögensanlage erhalten. Der
mehrfach berührte Unterschied zwischen den Anstalten mit überwiegend
landwirtschaftlichem Gepräge und denen gewerblichckommerziellen Charakters
macht sich trotz der Verteilung der Rentenlasten auch hier stark bemerkbar,
wie sich aus folgender Übersicht ergibt:

	Betrag (in 1000 Mk.)			im Verhältnis zu den eigenen
Jährlicher Vcr-	1 I			Einnahmen
mögenszuwachs	1892 | 1896 I 1899	1900 | 1905	1910	1892|1896'1899|1900jl905jl910  °/o I % | % 1 °/o 1 °/o 1 »/o

I. bei sämtlichen Anstalten zusammen:

&gt;81 362|86 139j90 839|83 097|77 135|88 047| 82 | 69 | 60 | 53 | 38 | 34

II. bei überwiegend landwirtschaftlichen Versicherungsanstalten:

a) Ostpreußen	1481	742	292	1216	682	493	55	24	9	37	18	11
b) Westprenßen	1424	1 145	882	1 249	730	698	69	50	34	47	23	19
c) Posen . . .	1709	1 133	781	1208	776	905	72	40	26	40	22	21
d) Niederbayern	478	364:	340	525	458	419	66	41	33	53	35	27
	III. bei mehr		indu	striellen Versicherungsanstalten:								
a) Westfalen. .	3 660	4 090	4 646	4 078	4 279	5 213	84	71	65	53	43	41
b) Rheinprovinz	7 830	9 048	10 248	9 355	8 943	10136	85	74	67	57	41	37
c) Königreich												
Sachsen . .	7 502	8 966	11057	8 091	8134	9 912	87	77	71	56	43	41
d) Mittelfranken	1 104	1342!	1 562	1400	1 335	1345	89	81	73	62	48	38
	IV. bei rein		gerne	rblich	en Versicherungsanstalten:							
a) Berlin . . .	4 485	5 4501	5 934	4 802	3 757	3 726	93	85	77	56	33	27
b) Hansestädte.	2 996	3 12l|	3 671	2 336	2 647	3 051	89	78	71	47	38	38

Die Tabelle läßt zweierlei erkennen: zunächst zeigt sich vom Jahre 1900
an die Wirkung des neuen Rentenverteilungsverfahrens (vgl. S. 180).
Der jährliche Vermögenszuwachs, der bis 1899 bei den vorwiegend
landwirtschaftlichen Anstalten rapide gesunken, bei den mehr
gewerblich-industriellen Anstalten aber sehr schnell angestiegen
war, vollzieht sich von 1900 an ruhiger und gleichmäßiger. Sieht man
vom Jahre 1900 selbst ab, wo die neue Rentenverteilung erstmalig in
Kraft getreten war und infolgedessen die absolute Vermögenszunahme
gegen 1899 bei den einzelnen Anstalten wohl schärfere Unterschiede zeitigen
konnte, so sind die Verhältnisse bei den Anstalten mit vorwiegend land-
wirtschaftlichem Charakter offenbar stabiler geworden. Das gilt auch
von der Landesversicherungsanstalt Ostpreußen, obwohl in den Zahlen
der Tabelle auch jetzt noch die ungünstigeren Bedingungen zum Ausdruck
kommen, unter denen sie arbeitet. Bei den mehr industriellen Anstalten
ist die weitere Kapitalbildung im zweiten Jahrzehnt bedeutend ver-
langsamt, stellenweise — und zwar namentlich bei den rein gewerb-
        <pb n="201" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

lichen Anstalten — sogar stark zurückgedrängt worden,
in dem Verhältnis zwischen den Jahreseinnahmen und dem
Zuwachs der verschiedenen Anstalten eine größere Ausglei
und Annäherung erkennbar. Immerhin aber — und das ist das
zweite Ergebnis der Tabelle — wird auch jetzt noch bei den ländlichen
Anstalten ein weit größerer Teil der Jahreseinnahmen für Rentenzahlungen
usw. ausgebraucht, als wie dem Gesamtdurchschnitt der Invalidenversicherung
entspricht; es kann also dem Anstaltsbezirke nur ein entsprechend kleinerer
Bruchteil als Vermögen sän läge zugute kommen. Da die Ver-
mögensanlagen der Anstalten tatsächlich zum großen Teile im Anstalts-
bezirke bleiben — wie unten noch auszuführen sein wird —, so ist es
volkswirtschaftlich als Gewinn zu betrachten, daß die Art der Rcnten-
verteilung einer allzu starken Vermögenskonzentration bei wenigen Anstalten
entgegenwirkt und die Vermögensbildung räumlich gleichmäßiger verteilt.

In welchem Maße die Vermögensansammlung in der Invaliden-
Versicherung in der Zukunst weiter vor sich gehen wird, ist außer-
ordentlich schwer vorauszuschätzen; es fehlt uns an zuverlässigen Unter-
lagen, um die finanzielle Wirkung der Hinterbliebenenfürsorge
für die nächsten Jahre zu beurteilen. Wenn man aber annehmen darf,
daß der Vermögenszuwachs innerhalb des bisherigen Rahmens (Alters-
und Invalidenversicherung) und die Inanspruchnahme der neuen Beitrags-
einnahmen durch die Hinterbliebenenversicherung sich in ähnlicher Weise
entwickeln werden wie bisher, so dürfte das Vermögen der Versicherungs-
träger Ende 1920 aus mindestens etwa 2800 Mill. Mk. gestiegen sein.

Die Verwendungsweise und Anlage des Vermögens
unterscheidet sich wesentlich von der in anderen Verstcherungsarten üblichen
Anlagepraxis.

Ende 1910 waren angelegt:

1.	in Reichs- und Staatspapieren .	.	.	199 Mill. Mk. oder 11,9 %

2.	in Kommnnalpapieren (auch Schuld-
verschreibungen und Pfandbriefen von

Kommunalverbänden usw.)	....	382	„	„	„	23 °/o

3.	in direkten Darlehen an Gemeinden,

Kommunalverbände, Kirchengemeinden

u. dgl...............................540	„	„	„	32,5%

4.	in Darlehen an andere Personen (Hypo-
theken-, Bürgschaftsdarlehen	u. dgl.) .	416	„	„	„	25 %

Übertrag: 1537 Mill. Mk.
        <pb n="202" />
        ﻿208

II. Öffentliche Versicherung.

Übertrag; 1537 Mill. Mk.

5. als Sparkasseneinlagen		12 „	„ oder 0,8 °/o
6. in eigenen Grundstücken		85	„	„	„	5,1 °/o
7. als Kassenbestände und vorübergehende		
Bankguthaben		28 „	..	„	1,7 ®/o

= 1662 Mill. Mk.

Die Vermögensanlagen weisen also im ganzen genommen einen
ziemlich hohen Grad von Liquidität auf — nahezu 35°/o sind in
Wertpapieren angelegt —, während an sich der technische Aufbau der
Invalidenversicherung für absehbare Zeit eine ganz besondere Rück-
sichtnahme auf die Flüssigkeit der Anlage — wie sie bei der Kranken-
versicherung und der Unfallversicherung geboten scheint — offenbar nicht
unbedingt notwendig machen würde. Bei den Darlehen an Gemeinden
usw. und den Hypothekenanlagen und ähnliches überwiegen durchweg die
Amortisationsdarlehen, die die Mittel der Versicherungsträger
planmäßig und verhältnismäßig schnell wieder frei machen. Allerdings
spielten anfänglich die Wertpapiere noch eine erheblich größere Rolle;
1900 (für die ersten zehn Jahre haben wir keine am sämtliche
Versicherungsträger bezüglichen Angaben hierüber) bestand noch fast die
Hälfte des Gesamtvermögens (genau 49,4 °/o) in Wertpapieren. Der
relative Rückgang hat nicht nur die Reichs- und Staatspapiere betroffen,
sondern mehr noch die Kommunalpapiere aller Art, erstere waren 1900
mit 138 Millionen oder 16,3 °/o beteiligt, letztere mit 280 Millionen oder
33,1 °/o (dem absoluten Betrage nach haben, wie der Vergleich mit
den zuerst wiedergegebenen Zahlen für 1910 zeigt, beide Gattungen
weiter zugenommen).

Dem entspricht auf der anderen Seite eine starke Zunahme der
Darlehen an Gemeinden sowie gegen Hypothek usw., die 1900 zu-
sammen mit rund 390 Millionen nur erst 46,1 °/o, jetzt aber 57,5 °/o
des Gesamtvermögens ausmachen; daneben findet sich auch eine mäßige
Vermehrung des eigenen Grundbesitzes, in welchem 1900 nur 2,6 °/o
des Vermögens steckten. Diese erstgenannten beiden Gruppen, nach
denen sich in neuerer Zeit der Schwerpunkt der Vermögensanlagen
der Versicherungsträger verschoben hat, enthalten die Darlehen und
eigenen Aufwendungen der Anstalten für Wohlfahrtseinrichtungen
aller Art, die der Hauptsache nach, zum Teil sogar ganz ausschließlich
der versicherungspflichtigen Bevölkerung zugute kommen und dazu dienen,
mittelbar die Hauptaufgaben der Invalidenversicherung erfüllen zu helfen.
        <pb n="203" />
        ﻿Wenn man die Ziele der Versicherungsanstalten bei diesen ihren planmäßigen
Bemühungen berücksichtigt, so mutet es etwas befremdlich an, wenn die
Reichsversicherungsordnung die bekannte Einführung des Anlagezwanges
für Staatspapiere damit begründet l, daß „die Mehrzahl der Versicherungs-
anstalten je länger je mehr es unterlassen, bei der Anlegung der Vermögens-
bestände die Interessen des Reiches und der Bundesstaaten zu berück-
sichtigen".

Die v o l k s w i r t s ch a f t l i ch e W i r k u n g, die die Anlageweise dieser
Versicherungsgelder äußert, ist hinsichtlich der Reichs- und Staats-
papiere verhältnismäßig klar: die Invalidenversicherung hat dem Kapital-
märkte bis Ende 1910 rund 199 Mill. Mk. zugeführt, von denen
42 Millionen für Zwecke des Reiches, 157 Millionen für solche der
Bundesstaaten verwendet worden sind; man wird wenigstens bei den
letzteren annehmen können, daß sie überwiegend oder nahezu ganz sür
Produktive Zwecke verwendet worden sind. Infolge der Bestimmung der
Reichsversicherungsordnung (bzw. des Einführungsgesetzes dazu), daß
künftig solange vom jährlichen Vermögenszuwachs mindestens ein Drittel
in Reichs- und Staatsanleihen anzulegen ist, bis jede Versicherungs-
anstalt ein Viertel ihres Vermögens in Anleihen dieser Art besitzt, wird
die Verwendung der Versicherungsgelder für staatliche Unternehmungen
und Anlagen stark zunehmen. Mit demselben Vorbehalte, der oben bei
der Veranschlagung des künftigen Vermögens der Invalidenversicherung
gemacht werden mußte, kann man schätzen, daß die Versicherungsträger
bis Ende 1920 weitere 350—400 Mill. Mk. in Reichs- und Staats-
anleihen haben werden.

Mannigfaltiger und schwieriger zu beurteilen ist die wirtschaftliche
Verwendung der 382 Millionen, die in Kommunalpapieren angelegt
sind. Außer den Schuldverschreibungen der Städte und Kommunal-
verbande bzw. ihrer Kreditinstitute werden hier auch die Pfandbriefe der
Landschaften und dergleichen mitgezählt, die dem privaten Realkredite
dienen. Das Reichsversicherungsamt hat für Ende 1910 den Besitz der
Anstalten an Pfandbriefen, Rentenbriefen, Provinzialanleihescheinen und
anderen Wertpapieren, die ausschließlich oder größtenteils zur Befriedigung
des landwirtschaftlichen Realkredits emittiert sind, auf nom.
126,3 Millionen ermittelt. Nach den besonderen Vorschriften, die für
den Wertansatz der Wertpapiere in den jährlichen Vermögensaufstellungen

1 Die Grundsätze und Ziele, die bei Einführung der Invalidenversicherung
eigentlich zu der weitgehenden finanziellen Beteiligung des Reiches geführt haben,
sind schon oben — S. 182 — dargelegt worden.

Schriften 187. IV.	14

209

Mewes, Reichsinvalidenversicherung.
        <pb n="204" />
        ﻿210

II. Öffentliche Versicherung.

hier gelten, wird man die tatsächlichen Aufwendungen der Versicherungs-
anstalten für diese Pfandbriefe usw. vielleicht auf rund 125 Mill. Mk.
veranschlagen dürfen. Diese Summe ist also zu einem nicht unbeträcht-
lichen Teile letzten Endes für landwirtschaftliche Beleihungen — gleichviel
welchen wirtschaftlichen Charakters — verwendet worden; zum Teil
allerdings sind damit zweifellos auch kommunale und andere Kredit-
bedürfnisse befriedigt worden, mit denen sich z. B. die Kreditanstalten der
Provinzialverbände ebenfalls zu besassen pflegen. Irgendeine zahlen-
mäßige Zerlegung ist hier sehr schwer; mit dem gebotenen Vorbehalte mag
eine Schätzung dahin versucht werden, daß von der Summe von
125 Millionen etwa die Hälfte bis zwei Drittel dem ländlichen Real-
krcdite zugute gekommen sein mögen. Die weitere Summe und der übrige
Rest (257 Mill. Mk.) der in dieser Gruppe figurierenden Vermögens-
anlagen dürste jedenfalls ganz für die mannigfachen Einrichtungen und
Anlagen (produktiver wie konsumtiver Art) unserer modernen Kommunen
Verwendung gesunden haben. Sehr häufig läßt sich beobachten, daß die
Versicherungsträger unter den Kommunalpapieren die Anleihen der Städte,
Provinzialverbände usw. ihres engeren Anstaltsbezirkes bevor-
zugen, wenn sie sich auch nicht gerade ans sie beschränken. Zweifellos
wird das den Absatz vieler kommunalen Anleihen erleichtert haben, zumal
die Versicherungsanstalten ihren Wertpapierbesitz der Regel nach nicht
wieder auf den Markt zu bringen brauchen und Pflegen. Ob diese
Absatzerleichterung vielleicht hie und da dazu geführt haben könnte, daß
die Kommunen usw. leichter und mehr Anleihen aufgenommen haben,
muß dahingestellt bleiben; berücksichtigt man aber, daß in den zehn Jahren
von 1900—1910 der Besitz der Anstalten an Kommunalpapieren und
dergleichen nur um 102 Millionen zugenommen hat, so wird man die
Frage wenigstens für das letzte Jahrzehnt ruhig verneinen dürfen.

Von den oben unter 3 aufgeführten (Schuldschein-) Darlehen an
Gemeinden, Kirchengemeinden usw. dürfte sogar bei weitem der größte
Teil an Kommunen usw. des Anstaltsbezirkes bewilligt sein. Über
die Verwendung dieser Darlehen läßt sich soviel ungefähr ermitteln, daß
etwa 215 Millionen für allgemeine kommunale Zwecke anzusehen sind.

Alles übrige (325 Mill. Mk.) greift offenbar schon in die große
Gruppe der Wohlfahrtsdarlehen hinein, die je länger je mehr die
eigentliche Domäne der Versicherungsträger geworden sind. Rach den
Zusammenstellungen des Reichsversicherungsamts über diese Darlehen,
die leider nicht nach ganz einheitlichen Gesichtspunkten ersolgen und sich
mit den Übersichten über das Gesamtvermögen der Versicherungsträgcr
        <pb n="205" />
        ﻿Mcwes, Reichsinvalidenversicherung.

211

nur zum Teil vergleichen lassen, betrugen diese Darlehen für gemein-
nützige Veranstaltungen Ende 1910 noch rund 753 Mill. Mk. (für
Ende 1900 ist die Summe leider nicht bekannt). Da die oben aufgeführten
„Darlehen gegen Hypothek usw." sowie die Sparkasseneinlagen mit ins-
gesamt 428 Mill. Mk. mit verschwindenden Ausnahmen ganz für Wohlsahrts-
zwecke bestimmt sein werden, so dürften bte weiteren 325 Mill. Mk.
unter den Darlehen an „Gemeinden, Kirchengemeinden usw." zu finden
sein, welche letzteren beiden ja in der Tat in zahlreichen Fällen Träger
der betreffenden Einrichtungen sind.

Die Darlehen für gemeinnützige oder Wohlfahrtszwecke
stellen zurzeit ungefähr die Hälfte sämtlicher festen Kapitalanlagen
(mit Ausnahmen der eigenen Grundstücke und der Kassenbestände) dar.
Von dem Gedanken ausgehend, daß die Ziele der Invalidenversicherung
auch durch die Art der Vermögensanlage wirksam gefördert werden können,
haben die Versicherungsanstalten und die Sonderkassen — besonders aber
die ersteren — sich die Förderung der mannigfachsten Wohlfahrts-
einrichtungen angelegen sein lassen. Sie haben große Summen für die
Erbauung guter Arbeiterwohnungen ausgeliehen, haben für Errichtung
zweckmäßiger Heilanstalten, Erholungsheime und dergleichen gesorgt,
Krankenhäuser, namentlich auch in ländlichen Gegenden gefördert, wo
sonst die Entfernungen die rechtzeitige und gründliche Krankenbehandlung
erschweren; Volksbadeanstalteu, Wasserleitungen, Kanalisationen und
andere Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitspflege sind mit Darlehen
der Invalidenversicherung geschaffen worden: auch für die Hebung der
Volksbildung und für Erziehungszwecke (z. B. Waisenhäuser, hauswirt-
schaftlicheu Unterricht für Mädchen der Arbeiterklassen und ähnliches) sind
ihre Mittel nutzbar gemacht worden.

Diese Darlehen für Wohlfahrtszwecke sind durchweg ganz in den
Bezirken der einzelnen Anstalten verblieben und haben hier anregend und
befruchtend gewirkt. Die Anstalten mit großen ländlichen Bezirken haben
daneben auch erhebliche Darlehen zur wirtschaftlichen Hebung dieser Be-
zirke ausgegeben, so für Wege- und Kleinbahnbauten, für Aufforstungen,
Ent- und Bewässerungsanlagen usw. So waren bis Ende 1910 von
den sämtlichen Versicheruugsträgern an Darlehen überhaupt ausgeliehen
worden:

a) für Arbeiter-(Familiew)Wohnuugen..................301 Mill. Mk.

I') „ Hospize, Ledigenheime, Herbergen u. dgl.	19	„

Übertrag: 320 Mill. Mk.

14*
        <pb n="206" />
        ﻿212

II. Öffentliche Versicherung.

Übertrag:

e)	für Krankenhäuser, Heilanstalten u. dgl............

d) „ Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitspflege
a) „ Erziehung und Volksbildung........................

f)	„ andere Wohlfahrtseinrichtungen ^.................

g)	„ landwirtschaftliche Kreditbedürsnisse (Wegebauten,

Aufforstungen usw.)........................... .

320 Mill. Mk.
97	„	„

152	„

82 „
116 „

110

zusammen: 877 Mill. Mk.

Diese Summen stellen indessen die Beträge der ursprünglichen
Ausleihungen dar; in der Vermögensberechnung für 1910 figurieren sie
natürlich nur mit dem Restbetrag der Forderungen, 753 Mill. Mk. Die
genaue Verteilung dieser Summe auf die vorangegebenen Verwendungs-
zwecke ist den Berichten des Reichsversicherungsamts leider nicht zu ent-
nehmen; nur die Höhe der für W ohnungssürsorg ezw ecke 1910
noch bestehenden Darlehen wird mitgeteilt. Unter Benutzung dieser Zahl
und in der Annahme, daß die anderen Darlehnsgruppen auch an dem
Restbetrag für Ende 1910 etwa in demselben Verhältnisse beteiligt sein
werden wie an den ursprünglichen Ausleihungssummen, läßt sich
folgende ungefähre Verteilung ausstellen: Von dem Vermögen der
Versicherungsträger waren Ende 1910 noch angelegt:

a)	in	Arbeiterwohuhäusern		rund	267	Mill. Mk.
*&gt;)	„	Hospizen, Ledigenheimen usw. .	.	„	16	„ „
c)	„	Krankenhäusern, Heilstätten usw.	„	83	„ „
d)	„	Einrichtungen der öffentlichen Gesund-			
		heitspflege		„	129	„ „
e)	„	Einrichtungen für Volksbildungs-			
		und Erziehungszwecke ....	„	66	„ „
f)	„	sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen .	„	99	„ „
g)	„	Veranstaltungen zur wirtschaftlichen			
		Hebung des Platten Landes .	.	„	93	„ „

Die Gruppe der „sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen" enthält ein
ziemlich buntes Gemisch der verschiedenartigsten Verwendungszwecke, deren
nähere Zerlegung für die Zwecke unserer Untersuchung wünschenswert
gewesen wäre, aber leider nicht durchführbar ist.

1 Zu den sonstigen Wohlsahrtseinrichtungen sind z. B. gezählt: Bau von Gas-
und Elektrizitätswerken, Straßen, Straßenbahnen, Talsperren, Arbeiterkolonien,
Schwesterheimen, Kinderbewahranstalten, Kochschulen, Volkstheatern usw.
        <pb n="207" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

213

Bei bet überwiegenden Mehrzahl dieser Wohlfahrtsdarlehen ist das
Bestreben der Bersicherungsträger unverkennbar, das Vermögen im Interesse
ihrer eigentlichen Hauptaufgaben nutzbringend anzulegen. Daher haben sie
sich in der Regel auf die Einrichtung der Bauten und ihre Beuutzungsweise
einen maßgebenden Einfluß und dauernde Kontrollrechte gesichert, Ver-
günstigungen bei der Belegung der Anstalten vorbehalten und auf ihren
Wirkungskreis derart eingewirkt, daß sie den Zielen der Invaliden-
versicherung und dem Wohle der Versicherten besondere Dienste leisten.
Um durch die Beleihung von Arbeitcrwohnungen eine wirkliche Besserung
der oft sehr ungünstigen Wohnungsverhältnisse zu erzielen und dadurch
den allgemeinen Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit ihrer Ver-
sicherten zu heben, hat die Mehrzahl der Versicherungsanstalten ganz
bestimmte Anforderungen an die Beschaffenheit der Häuser aufgestellt;
eine allzu eigennützige oder spekulative Ausnutzung der Wohnhäuser wird
mit strengen vertraglichen Bindungen zu verhindern gesucht und die
Darlehnsgewährung zumeist auf solche Personenkreise beschränkt, bei
denen nicht das Gewinn- oder Erwerbsinteresse verschlechternden
Tendenzen Vorschub leistet (gemeinnützige Bauvereine, Gemeinden usw.,
eventuell auch Arbeitnehmer, die für den eigenen Bedarf ein Ein- oder
eventuell Zweifamilienhaus bauen) st

Diese weitgehende sachliche Einwirkung ist den Anstalten allerdings
dadurch erleichtert worden, daß sie in der Lage sind, ohne allzu enge
Bindung an die Lage des allgemeinen Geldmarktes billige Zins-
sätze zu gewähren. Von den Darlehen zum Bau von Arbeiterwohnungeu
waren Ende 1910 mehr als die Hälfte (55%) zum Satze von 3°/o (in
einigen Fällen noch darunter) und weitere 37 % zu Zinssätzen von
höchstens 3Va °/o ausgeliehen. Ähnlich niedrige Sätze finden sich be-
sonders zahlreich außerdem bei den Darlehen für Krankenhäuser, Heil-
stätten, für Anlage der öffentlichen Gesundheitspflege und teilweise auch
bei den übrigen Wohlsahrtsdarlehen.

Erleichternd dürfte außerdem auch der Umstand gewirkt haben, daß
der Gesetzgeber die Versicherungsträger nicht auf mündelsichere Beleihungen

1 Es ist nicht möglich, im Rahmen dieser Untersuchung auf Einzelheiten in
der Anlagepraxis und in den Bestrebungen näher einzugehen, die die Versicherungs-
anstalten bei ihrer Darlehnsgewährung versolgen. EingehendeDarstellungen darüber sind
von Schröder aus dem internationalen Arbeitervcrsicherungskongreß zu Wien (1905&gt;
und von Kehl in der „Zeitschrift für Versicherungswissenschaft" 1909, Heft 1 gegeben
worden.
        <pb n="208" />
        ﻿214

II. Öffentliche Versicherung.

beschränkt, sondern mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch nicht'
Mündel siche re Kapitalanlagen bis zu einem Viertel des Anstalts-
vermögens (unter gewissen, bisher aber fast nirgends praktisch gewordenen
Voraussetzungen sogar bis zur Hälfte desselben) zugelassen hat, und zwar
in der Hauptsache für solche Veranstaltungen, die ausschließlich oder
überwiegend der versicherungspflichtigen Bevölkerung zugute kommen.
Diese Genehmigung ist vom Reichsversicherungsamte (bzw. von einzelnen
Landesversicherungsämtern) einer großen Reihe von Anstalten unter be-
stimmten Einzelbedingungen erteilt worden; und von den 877 Millionen,
die für Wohlfahrtszwecke im ganzen ausgeliehen worden waren, lagen
rund 53 Millionen außerhalb der Mündelsicherheit. Ein Schluß auf
die durchschnittliche Beleihungshöhe läßt sich indessen daraus nicht ziehen,
weil in den 824 Millionen mündelsicherer Beleihungen bedeutende Darlehns-
summen enthalten sind, die von öffentlichen Körperschaften selbst auf-
genommen sind, oder die die erste Werthälste der beliehenen Objekte zwar
überschreiten, aber durch die selbstschuldnerische Bürgschaft von Gemeinden
und anderen öffentlichen Körperschaften mündelsicher geworden sind. Der-
artige Bürgschaften für Darlehen der Versicherungsanstalten sind nament-
lich im Westen außerordentlich häufig, und das Zusammenarbeiten der
Gemeinden und der Versicherungsanstalten wird hier geradezu planmäßig
gepflegt.

Die starke Zunahme der Darlehen für gemeinnützige
Zwecke steht ohne Zweifel mit diesen günstigen Bedingungen in innerem
Zusammenhange, und man darf mit Bestimmtheit annehmen, daß
mancherlei Wohlfahrtsanstalten nicht geschaffen oder in sehr viel
beschränkterem Rahmen durchgeführt wären, wenn die Versicherungs-
träger in bezug auf Zinssatz und Beleihungshöhe die Bedingungen sonstiger
Kreditinstitute gestellt hätten oder hätten stellen müssen. Das trifft u. a.
besonders für alle Einrichtungen der Krankenpflege und der öffentlichen
Gesundheitspflege, sowie für charitative Veranstaltungen zu, deren finanzielle
Leistungsfähigkeit teilweise sehr beschränkt ist. Tatsächlich entfällt auch
von der erwähnten Zunahme der Wohlsahrtsdarlehen der Hauptanteil
auf solche Einrichtungen. Es waren nämlich ausgeliehen * (in Millionen
Mark):

1 Über diese Darlehen wird erst seit 1897 besonders berichtet; bis 1907 wurden
die Darlehen für Hospize, Ledigenheime usw. mit den Darlehen für Krankenhäuser
und sonstige Wohlfahrtseinrichtnngen zusammengefaßt.
        <pb n="209" />
        ﻿Mewes, Reichsinvalidenversicherung.

215

	1897	1900	1905	1910
I • für Arbeiter- (Familien-) Wohnungen		12	78	151	301
also Zunahme in der Periode		—	66	73	150
2. für Krankenhäuser u. dgl., zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, für Volksbildungs- zwecke, für Ledigenheime u. dgl. und für sonstige Wohlfahrtseinrichtungen		6	54	210	466
also Zunahme in der abgelaufenen Periode ■	—	48	156	256
3. für landwirtschaftliche Kreditbedürfnisse ....	13	55	76	106
also Zunahme in der abgelaufenen Periode .	—	42	19	30

Bei dieser Sachlage ist es schließlich auch von Interesse, die Ein-
wirkung dieser Anlagepolitik auf das Zinserträgnis zu untersuchen.
Das letztere betrug für die Vermögen sämtlicher Landesversicherungsanstalten
durchschnittlich 3,57 °/o, für diejenigen der Sonderkassen 3,64 °/o und für
die Gesamtheit aller Versicherungsträger ebenfalls 3,57 °/o. Im ersten
Jahrzehnt ist der Zinsertrag von 3,67 °/o auf 3,49 und 3,50 °/o ge-
sunken ; er hat sich dann mit mehrfachen kleinen Schwankungen wieder
auf 3,54 0/o und schließlich 3,57 °/o gehoben. Von welchem Einflüsse die
verschiedenen Arten der Kapitalanlage aus das Zustandekommen dieses
Durchschnittssatzes sind, ergibt sich aus folgender Gegenüberstellung:

Die im Vermögen der Versicherungsträger befindlichen
Reichsanleihen ergaben 1910 ein durchschnittliches Zinserträgnis
von 3,45 0/0 des Ankaufspreises,
die Staatsanleihen ein solches von 3,48%,

„ Kommunalpapiere u. dgl. 3,540/o,

„ (Schuldschein-) Darlehen an Gemeinden usw. 3,68°/o,

„ Hypothekendarlehen u. dgl. 3,49°/o,

„ Sparkasseneinlagen schließlich 3,21%.

Am schwersten fällt bei der Höhe der ausgeliehenen Summen der
niedrige Zinsertrag der sogenannten Hypothekendarlehen und dergleichen
ins Gewicht, die — wie oben schon erwähnt — so gut wie ganz für gemein-
nützige Zwecke bestimmt sind. Noch geringer allerdings ist dem Prozent-
sätze nach das Zinserträgnis der Reichs- und Staatspapiere gewesen;
und in dem erheblichen Unterschiede, der da zwischen diesem und dem
Zinserträge der Kommunalanleihen und Kommunaldarlehen zu erkennen
ist, liegt auch der Hauptgrund dafür, daß die Versicherungsanstalten sich
        <pb n="210" />
        ﻿216

II. Öffentliche Versicherung.

bisher mehr den letzteren zugewendet haben: um den Zinssatz für die
Wohlfahrtsdarlehen, die den Anstalten besonders nahestehen müssen, niedrig
halten zu können, hatte man einen Ausgleich bei den günstiger rentierenden
kommunalen Kapitalanlagen gesucht.

Immerhin aber ist der durchschnittliche Zinsertrag bisher doch ohne
Zweifel über demjenigen Zinssätze geblieben, mit dem in der Invaliden-
versicherung gerechnet worden ist. Über die rechnerischen Grundlagen der
Invalidenversicherung besteht freilich keine volle Klarheit; auch bei dem
neuerlichen Eingreisen des Reichsversicherungsamts in die Zinsfestsetzung
sind genauere Einzelheiten über die finanzielle Lage und deren Be-
dingungen nicht bekanntgegeben worden. Der rechnungsmäßige Zinssatz
ist ursprünglich auf 3°/o angenommen worden; mit diesem Satze sind
auch die neuen Tabellen usw. in der finanziellen Begründung zur
Reichsversicherungsordnung berechnet. Doch ist seinerzeit gelegentlich der
Änderungen in der Rentenberechnung, die die Kommission zur Beratung
des Jnvalidenversicherungsgesetzes (II. Gesetz) vorgenommen hat, regierungs-
seitig betont worden, daß die Versicherungsträger für die nächste Zeit
mindestens 31U0lo aus betn gesamten Vermögen erwirtschaften müßten,
um die vorgeschlagenen Änderungen mit den Beitragssätzen von 14 und
20 Pf. in den beiden unteren Lohnklassen durchzuführen \ Da aber die
durchschnittliche Zahl der Wochenbeiträge — und damit die durchschnitt-
liche Jahresprämie pro Versicherten —, von der in diesen Berechnungen
ausgegangen worden ist, nach dem Ergebnis der Berufszählung von
1907 in neuerer Zeit erheblich überschritten ist (vgl. S. 189) und die
Gegenwerte der erloschenen Anwartschaften (Policenverfall) überhaupt
nicht berücksichtigt worden sind, so ist die damalige Voraussetzung für
den provisorischen Rechnungszinssatz von 31U°lo an sich wohl nicht
mehr gegeben. Indessen soll die Steigerung der Verwaltungskosten und
vor allem diejenige der Aufwendungen für Heilverfahren neuerdings
wieder einen höheren Zinsertrag als 3% (bis zu welcher
Höhe, ist nicht bekanntgegeben worden) notwendig machen. Es ist mit
Rücksicht hieraus 1910 vom Reichsversicherungsamte verlangt und durch-
gesetzt worden, daß, obwohl das Gesamtvermögen mehr als 3üe°/o

1 Vgl. Gutachten von Regierungsrat Or. Beckmann im III. Anlagebande zu
den Reichstagsdrucksachen 1898/1900, S. 1798 ff., sowie die anscheinend halbamtliche
Auslassung in der Zeitschrift für Wohnungswesen vom 11. Mai 1911, die sich mit
meinem diesbezüglichen Aufsatze in den „Blättern für Genossenschaftswesen" vom
22. Oktober 1910 beschäftigt.
        <pb n="211" />
        ﻿Mcwes, Reichsinvalideriversicherung.

217

Zinserträgnis bringt, auch Darlehen für gemeinnützige Zwecke künftig
nicht mehr unter 3Vs°/v bewilligt werden sollen.

Nicht unerwähnt soll übrigens bleiben, daß das Zinserträgnis bei den
einzelnen Versicherungsanstalten Unterschiede zwischen 3,35°/»
(Ostpreußen) und 3,79 °/o (Baden), und bei den Sonderkassen zwischen
3,41 °/o und 3,82°/» aufweist. Diese Unterschiede erklären sich in erster
Linie aus der sehr verschiedenen Art der Vermögensanlage und vor allem
der Wohlfahrtsdarlehen. die die einzelnen Anstalten je nach ihren
besonderen Wirtschaftsbedingungen und Bedürfnissen und bis zu einem
gewissen Grade auch nach den persönlichen Intentionen und der Über-
zeugung der leitenden Persönlichkeiten pflegen.

Es erübrigt schließlich noch, einige nähere Angaben über die letzte
Gruppe der Vermögensanlagen zu machen: das sind die Aufwendungen
süc eigene Veranstaltungen (85 Mill. Mk.). Von dieser Summe ent-
fällt der kleinere Teil mit 25 Millionen auf die Verwaltungsgebäude
der Anstalten; bei weitem der größere Teil (60 Millionen) ist in eigenen
Heilstätten, Jnvalidenheimen, Erholungsheimen und dergleichen angelegt
und dient fast ausschließlich den Heilverfahrenszwecken der betreffenden
Anstalten selbst.
        <pb n="212" />
        ﻿219

2.	Neichsunsallverstcherung.

93oit

Dr. E. Länge-Berlin.

Die Versicherung nach den Reichsunfallversicherungsgesetzen (künftig
nach dem HI. Buch der Reichsversicherungsordnung) liegt bekanntlich in
der Hauptsache den Berussgenossenschaften ob. Zurzeit bestehen 66 ge-
werbliche und 48 land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften,
daneben noch 14 besondere Versicherungsanstalten, die von den Bau-
Berufsgenossenschaften und der See-Berufsgenossenschaft mit verwaltet
werden. Außerdem sind noch eine größere Zahl von staatlichen (1909
und 1910: 210) sowie Provinzial- und Kommunal- (1909: 335, 1910:
336) Ausführungsbehörden an der Durchführung der Unfallversicherung
beteiligt.

Was hier in erster Linie interessiert, sind die Fragen:

1.	Welche Summen werden durch die Versicherung bewegt?

2.	Woher kommen diese Summen, und wohin gehen sie?

3.	Welche Kapitalien sind durch die Versicherung angesammelt
worden, und wie sind sie angelegt?

Die berufsgenossenschaftliche Finanzwirtschaft beruht mit geringen
Ausnahmen — auf die wir später noch zu sprechen kommen — auf dem
sogenannten Kostcnumlageverfahren. Es werden also die Beiträge der
Mitglieder nicht auf Grund irgendwelcher versicherungstechnischer Rech-
nungen oder Schätzungen erhoben, sondern es wird nach Ablauf des
Rechnungs-(Kalender )JahreS festgestellt, wieviel die Berufsgenossenschaft
im Laufe des Jahres tatsächlich verbraucht hat, und diese Summe wird
auf die Mitglieder der Berufsgenossenfchaft — d. h. die Bctriebsunter-
nehmer — umgelegt. Hinzugefügt wird diesen Kosten nur noch eine
gewisse Summe für die Ansammlung einer Rücklage (eines Reservefonds).
Weiteres Vermögen sammeln die Berufsgenossenschaften — von den
        <pb n="213" />
        ﻿220

II. Öffentliche Versicherung.

schon erwähnten Ausnahmen abgesehen — nicht an; nur für die jähr-
lichen Betriebsfonds und zur Errichtung von Heil- und Genesungs-
anstalten sowie von Invaliden-, Waisenhäusern und ähnlichen Anstalten
können noch die nötigen Mittel erhoben werden.

Veranlaßt wird die hier zu betrachtende Bewegung von Geldsummen
durch die Betriebsunfälle. Diese bilden daher den natürlichen Ausgangs-
punkt unserer Darstellung. Die Höhe der Entschädigungen, die von den
Berufsgenossenschaften zu gewähren sind, hängt ab: 1. von den Folgen
der Unfälle, soweit sie den Tod des Verletzten herbeiführen oder seine
Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen und Kosten für das Heilverfahren sowie
die erforderlichen Hilfsmittel zur Abschwächung der Unfallfolgen (Stütz-
apparate, Prothesen usw.) verursachen; 2. von der Höhe des Arbeits-
verdienstes der Verletzten und Getöteten. Die jährliche Entschädigungs-
summe ist also eine Funktion der Zahl der Unfälle, der Schwere
der Unfälle und der L o h n h ö h e der Versicherten. Zu der Entschädigungs-
summe treten der Regel nach nur noch die Kosten der gesamten Ver-
waltung und die Zuschläge zum Reservefonds.

In der Zeit von 1886 bis 1910 (dem letzten Jahr, für das die
amtliche Statistik vorliegt) gestaltete sich nun die durch die Unfall-
versicherung hervorgerufene Geldbewegung, wie die folgenden Zusammen-
stellungen ergeben.

Tabelle 1 behandelt die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die
Zahl der berufsgenossenschaftlichen Beamten wird erst seit 1903 nach-
gewiesen. Alle Geldsummen sind auf volle tausend Mark abgerundet
worden, weil eine größere Genauigkeit für die Zwecke dieser Arbeit wertlos
.wäre und nur die Übersichtlichkeit der Zahlenreihen verringern würde.
Die Zahl der Verletzten und Getöteten umfaßt natürlich stets die Ver-
letzten und Getöteten aus den früheren Jahren mit, für die im Berichts-
jahr noch Entschädigungen geleistet worden sind.

Tabelle 2 behandelt in derselben Weise die landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften. Diese begannen aber ihre Tätigkeit erst im Laufe
der Jahre 1888 und 1889, so daß 1886 und 1887 hier fehlen.

Tabelle 3 gibt die Zahlen für die Ausführungsbehörden des Reichs,
der Staaten und der Gemeindeverbände. In den amtlichen Nach-
weisungen fehlen hier Angaben über die Zahl der beschäftigten Beamten.
Reservefonds werden von den Behörden nicht angesammelt.

Tabelle 4 weist die gleichen Zahlen für die Versicherungsanstalten
der Baugewerks-Berufsgenossenschaften, der Tiefbau- und der See-Be-
rufsgenossenschast nach.
        <pb n="214" />
        ﻿E. Lange, Rcichsunfallversicherung.

221

Tab. 1. Gewerbliche Berufsgenossenschaften.

Jahr	Unfallentschädigungen		Kosten der gesamten Verwaltung			Einlagen in die Re- servefonds  Mk.	Gesamt-  ausgabe  Mk.
	ifsl  Pt®	I Summe der Entschädi- gungen  Mk.	überhaupt  Mk.	1 darunter Beamten- gehälter usw.  ! an Per- |  1 sonen 1	Mk.			
1	2	3	4	5	6	7	8
1886	9 871	1 712 000	3 192 000	.	1 118 000	5 402 000	10 305 000
1887	23 166	5 373 000	3 848 000		1 490 000	9 935 000	19 157 000
1888	37 702	8 663 000	4172 000		1 716 000	12 312 000	25 147 000
1889	54 066	12 278 000	4 574 000		1 924 000	12 759 000	29 611 000
1890	73 972	16 330 000	4 869 000		2 072 000	12 105 000	33 304 000
1891	94 246	20 282 000	5 387 000		2 236 000	12 223 000	37 892 000
1892	113 198	23 973 000	5 707 000		2 892 000	11 789 000	41 470 000
1898	133 750	27 469 000	6 157 000		2 544 000	11 484 000	45 109 000
1894	153 708	31 110 000	6 669 000		2 694 000	9 379 000	47 167 000
1895	174 452	34494 000	7 176 000		2 812 000	7 504 000	49 174 000
1896	198 764	38 708 000	7 647 000		2 956 000	4 533 000	50 888 000
1897	223 888	42 996 000	8 169 000		3 144 000	1 279 000	52 444 000
1898	250 450	47 685 000	8 579 000		3 279 000	188 000	56 452 000
1899	278 104	52 821000	9 081 000		3 481 000	147 000	62 050 000
1900	304 978	58 587 000	9 825 000		3 662 000	31 000	68 443 000
1901	334264	67 319 000	10614000		3 991 000	10 794 000	88 727 000
1902	361 045	73 095 000	11 909 000		4 412 000	13 539 000	98 543 000
1908	389 191	79 571000	13 718 000	2409	4 700 000	14 873 000	107 962 000
1904	419 956	85 891 000	14 376 000	2485	4 913 000	16 312 000	116 579 000
1905	449 735	92 261 000	15 544 000	2633	5 278 000	17 323 000	125 127 000
1906	477 433	97 951 000	16 713 000	2853	5 711000	18 367 000	133 031 000
1907	503 861	104 518 000	17 686 000	2932	6 057 000	18 344 000	140 548 000
1908	523 459	110 157 000	19 087 000	3074	6 528 000	18 426 000	147 671 000
1909	530 761	113 537 000	20 460 000	3136	6 868 000	13 366 000	147 362 000
1910	531 473	115 176 000	26 260 000 *	3198	7 239 000	20 718 000	162154 000

Die Wirksamkeit dieser Anstalten beginnt, wie die der landwirtschaft-
lichen Berufsgenossenschaften, erst mit dem Jahre 1888. Die Zahl der
Angestellten, denen die nachgewiesenen Gehälter usw. zugute kommen,
ist, wie bei den Ausführungsbehörden, nicht angegeben.

Im allgemeinen ist zum Verständnis dieser vier Tabellen noch
folgendes zu beachten: Nach Art. I § 6 des Finanzgesetzes vom 15. Juli
1909 haben die Versicherungsträger den Postverwaltungen auf deren
Verlangen vom 1. Januar 1910 ab einen Betriebsfonds zu zahlen.
Dafür sind der Post die Entschädigungsbeträge, die sie für die Ver-
sicherungsträger im Jahre 1909 verauslagt hat, zunächst nicht erstattet
worden; sie gelten vielmehr als schwebende Schuld, die vom 1. Juli

1 Darunter 4 691 000 Mk. für Tilgung und Verzinsung der schwebenden Schuld.
        <pb n="215" />
        ﻿222	II. Öffentliche Versicherung.

Tab. 2. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften.

Jahr	Urifallentschädigungen		Kosten der gesamten Verwaltung			Einlagen in die Re- servefonds  Mk.	Gesamt-  ausgabe  Mk.
	S* „ c c  P~f  &lt;j £ '-2	Summe der Entschädi- gungen  Mk.	überhaupt  Mk.	darunter Beamten- gehälter Usw.  an Per- &gt; sonen j	Mk.			
1	2	3	4	5	6	7	8
1888	808	43 000	406 000		138 000	13 000	462 000
1889	7 271	678 000	877 000		342 000	158 000	1 714 000
1890	18 252	1 878 000	1 102 000		475 000	413 000	3 393 000
1891	34 338	3 437 000	1 419 000		553 000	753 000	5 609 000
1892	52 325	5 033 000	1 636 000		590 000	801 000	7 470 000
1893	72 336	6 704 000	1 984 000		665 000	802 000	9 439 000
1894	94 422	8 608 000	2 328 000		714 000	944 000	11 881 000
1895	121 240	10 429 000	2 720 000		801 000	370 000	13 519 000
1896	149 963	12 619 000	3 055 000		832 000	399 000	16 072 000
1897	177 421	14486 000	3 274 000		892 000	422 000	18 182 000
1898	202 848	16174 000	3 476 000		952 000	204 000	19 854 000
1899	229 329	17 969 000	3 709 000		1 024 000	172 000	21 850 000
1900	250 379	19 492 000	3 778 000		1101 000	197 000	23 467 000
1901	276 993	21773 000	4 161 000		1 194 000	380 000	26 314 000
1902	804 389	24118 000	4 749 000		1 342 000	623 000	29 490 000
1903	332 735	26 643 000	5 023 000	1079	1 878 000	630 000	32 295 000
1904	362 081	28 774 000	5 332 000	1086	1 444 000	631 000	34 737 000
1905	387 412	30 500 000	5 691 000	1116	1 546 000	720 000	86 911000
1906	400 831	31 219 000	5 911 000	1166	1 628 000	748 000	37 877 000
1907	415 847	31 908 000	6 272 000	1201	1 784 000	737 000	38 917 000
1908	422 848	32 436 000	6 632 000	1226	1 981 000	810 000	39 878 000
1909	425 897	32 765 000	6 978 000	1244	2 096 000	693 000	40 436 000
1910	420 784	32 815 000	8 625 000 1	1272	2 180 000	879 000	42 320 000

1910 ab mit OVe"/» zu verzinsen und mit 3x/2 °/o zuzüglich der er-
sparten Zinsen zu tilgen ist. Zwei Fünftel der Zinsen und Tilgungs-
beträge trägt das Reich, drei Fünftel tragen die Versicherungsträger.
Ein Teil dieser schwebenden Schuld ist von den Versicherungsträgcrn
sofort getilgt worden. Die auf diese Weise für Tilgung und Verzinsung
der schwebenden Schuld gezahlten Beträge sind in Spalte 4 der Tabellen 1
bis 4 für 1910 mit enthalten. In Wirklichkeit gehören sie nicht zum
Verwaltungsaufwand; sie müssen daher von der angegebenen Summe
abgezogen werden, wenn man die in Spalte 4 für 1910 stehende Zahl
mit denen der früheren Jahre vergleichen will. Zu dem Zweck ist die
Höhe der Beträge in Fußnoten unter den Tabellen angegeben. Für
1909 sind in Spalte 3 die vollen Entschädigungsbeträge eingestellt
worden, obgleich sie die Versicherungsträger noch nicht der Post er-

1 Darunter 1433 000 Mk. für Tilgung und Verzinsung der schwebenden Schuld.
        <pb n="216" />
        ﻿E. Lange, Reichsunfallversichcrung.

223

Tab. 3. Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kommunal-
Ausführungsbehörden.

Jahr	llnfallentschädigungen		Kosten der gesamten Verwaltung		Gesamt-  ausgabe  Mk.
	Gesamtzahl der Verletzten u. Getöteten	Summe der Entschädi- gungen  Mk.	überhaupt  Mk.	darunter Be- amtengehälter usw.  Mk.	
1	2	3	4	5	6
1886	846	204 000	8 000	.	212 000
1887	1850	559 000	16 000		575 000
1888	3 096	956 000	24 000		980 000
1889	4 903	1 888 000	46 000	2 500	1 433 000
1890	6 886	1 867 000	57 000	3 000	1 923 000
1891	8 956	2 370 000	58 000	3 000	2 428 000
1892	11 189	2 893 000	65 000	4 000	2 958 000
1893	13 420	3 444 000	77 000	3 000	3 521 000
1894	15 995	3 923 000	90 000	4 000	4 013 000
1895	18 356	4 451 000	91000	7 000	4 542 000
1896	20 919	4 951 000	113 000	9 000	5 064 000
1897	23 801	5 539 000	135 000	9 000	5 675 000
1898	26 761	6 166 000	141 000	10 000	6 307 000
1899	29 218	6 704000	157 000	10 000	6 861000
1900	81 832	7 291 000	163 000	11000	7 454 000
1901	34 339	8 058 000	185 000	12 000	8 238 000
1902	36 956	8 714 000	185 000	12 000	8 899 000
1903	39 848	9 575 000	266 000	116 000	9 841 000
1904	42 397	10 213 000	276 000	124 000	10 489 000
1905	44 922	10 819 000	289 000	130 000	11 108 000
1906	46 978	11 352 000	300 000	148 000	11 653 000
1907	48 897	11 954 000	323 000	156 000	12 277 000
1908	50 992	12 520 000	345 000	164 000	12 865 000
1909	53 071	13 100 000	377 000	182 000	13 477 000
1910	53883	13 387 000	7 028 000 '	187 000	20 415 000

stattet haben, weil das Jahr 1909 nur so mit den übrigen Jahren ver-
gleichbar wird. Tatsächlich sind die Entschädigungsbeträge für 1908
im Jahre 1909 und die für 1910 im Jahre 1910 in Gestalt des Post-
betriebsfonds von den Mitgliedern erhoben worden, so daß eine Lücke
in den Erhebungen nicht entstanden ist.

Die in den vier Zusammenstellungen enthaltenen Zahlenreihen könnten
zu mancherlei Betrachtungen verlocken. Wir wollen uns aber hier darauf
beschränken, nur kurz auf die gewaltige Zunahme der in Bewegung ge-
setzten Summen im Laufe der Jahre hinzuweisen. Faßt man die Zahlen
in allen vier Aufstellungen zusammen und vergleicht dann z. B. das

1 Darunter 6629000 Mk. für Tilgung und Verzinsung der schwebenden Schuld.
        <pb n="217" />
        ﻿224

II. Öffentliche Versicherung.

Tab. 4. Versicherungsanstalten der B a u g e w erks-Berufs-
gen oss ens ch asten, der Tiefbau- und der See-Berufs-
genossenschaft.

Jahr	Unfallentschädigungen		Kosten d. gesamt. Verwaltung		Einlagen	Gefaint-  ausgabe  Mk.
	Gesamtzahl der Verletzten und Getöteten	Summe der Entschädi- gungen  Mk.	überhaupt  Mk.	darunter Beamten- gchälter usw.  Mk.	in die Re- servefonds  Mk.	
1	2	8	4	5	6	7
1888	179	19 000	157 000	50 000	47 000	223 000
1889	601	120 000	209 000	82 000	70 000	399 000
1890	1 141	240 000	281 000	102 000	107 000	628 000
1891	1618	337 000	292 000	118 000	125 000	754 000
1892	2 381	441 000	273 000	118 000	149 000	863 000
1893	2 969	546 000	801 000	124 000	29 000	876 000
1894	3 608	640 000	344 000	123 000	38 000	1 022 000
1895	4 320	752 000	385 000	127 000	52 000	1 189 000
1896	5 039	877 000	423 000	135 000	66 000	1 365 000
1897	5 749	951 000	406 000	141 000	68 000	1 425 000
1898	6 586	1 084 000	427 000	145 000	92 000	1 603 000
1899	7 126	1 187 000	448 000	161 000	80 000	1 715 000
1900	7 700	1 279 000	461 000	161 000	53 000	1 794 000
1901	8 225	1 411 000	476 000	165 000	52 000	1 939 000
1902	8 940	1 516 000	511 000	179 000	13 000	2 041 000
1903	9 641	1 658 000	537 000	184 000	12 000	2 208 000
1904	10 381	1 764 000	551 000	194 000	12 000	2 327 000
1905	10 832	1 858 000	578 000	196 000	12 000	2 448 000
1906	11 249	1 915 000	603 000	164 000	1000	2 520 000
1907	11439	1 946 000	643 000	187 000	5 000	2 594000
1908	11378	1 950 000	691 000	204 000	3 000	2 644 000
1909	11439	1 930 000	727 000	214 000	3 000	2 660 000
1910	11430	1 948 000	983 000 1	244 000	1 000	2 932 000

Jahr 1890 mit den Jahren 1909 und 1910, so ergibt sich, daß in diesen
20 oder 21 Jahren die Summen in folgender Weise angewachsen sind:

Jahr	Unsallentschädigungen		Kosten d. ges. Verwaltung		Einlagen in die Reserve- fonds  Mk.	Gesamt-  ausgaben  Mk.
	Gesamtzahl der Ver- letzten und Getöteten	Gesamtsumme der Entschädi- gungen  - Mk.	überhaupt  Mk.	darunt. Be- amtengehäl- 1er usw.  Mk.		
1890	100 251	20 315 000	6 809 000	2 652 000	12 625 000	39 248 000
1909	1 021 168	161 332 000	28 542 000	9 360 000	14 062 000	203 935 000
1910	1 017 570	163 826 000	42 896 000-	9 850 000	21 598 000	227 821000

* Darunter 168000 Mk. für Tilgung und Verzinsung der schwebenden Schuld.
„ 12 921000 „	„	„	„	„	„

2
        <pb n="218" />
        ﻿Über 161 Millionen Mark sind also im Jahre 1909 ans den
Taschen der Unternehmer in die Taschen von mehr als einer Million
Versicherter oder deren Fannlienangehörigen und Hinterbliebenen geflossen
und zwar — wie man annehmen kann — zum unmittelbaren Konsum,
ausgenommen höchstens zum Teil die Rentenabfindungen im Betrage
von etwas über 3 Millionen Mark. Unter den Entschädigten befand
sich auch eine gewisse — nicht zu ermittelnde — Anzahl von Unter-
nehmern. Ungefähr 9*/s Millionen Mark kamen als Gehälter den
Tausenden von Angestellten der Versicherungsträger zugute, mehr als
19 Millionen Mark wurden an sonstigen Verwaltungskosten verbraucht
und 14 Millionen wanderten in die Rücklage. Auch ein großer Teil
der 19 Millionen Mark sonstiger Verwaltungskosten kam noch direkt
als Gehalt und Lohn Personen zugute, die im Dienst der Versicherungs-
organe stehen, z. B. die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossen-
schaften, die Beamten der Schiedsgerichte usw. Auch die Kosten der
Fürsorge für die Verletzten innerhalb der 13 wöchigen Wartezeit sind in
den Verwaltungskosten mit enthalten; diese Aufwendungen beliefen sich
1909 auf 933 000 Mk., 1910 auf 1099 000 Mk.

Wir haben hier 1909 als Hauptvergleichsjahr gewählt, weil erstens
die amtliche Statistik für 1910 erst erschien, als diese Arbeit schon
nahezu vollendet war, und weil zweitens das Jahr 1910 sich zu Ver-
gleichen wenig eignet, weil — wie schon erwähnt — der Art. I § 6 des
Finanzgesetzes in mancher Beziehung besondere Verhältnisse für dieses
Jahr mit sich brachte. Auch in der Folge werden wir daher noch regel-
mäßig das Jahr 1909 bevorzugen.

Die Summen sind in der Hauptsache durch Beiträge der Genossen-
schaftsmitglieder aufzubringen. Die sonstigen Einnahmequellen sind un-
bedeutend, nämlich nur: Zinsen aus dem Reservefondsund dem sonstigen
Vermögen sowie Einnahmen aus Grundstücken, Heil- und Genesungs-
anstalten, Strafgeldern, Regreßanfprüchen und verschiedenen kleinen
Quellen. Im Jahre 1909 ergaben diese Einnahmequellen bei einer
Gesamteinnahme aller Berufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten
von 212 657 000 Mk. nur 13 630 000 Mk., 1910 bei einer Gesamt-
einnahme von 219 264 000 Mk. nur 15 152 000 Mk.

Die Einnahmen übertreffen die Ausgaben (einschließlich der Ein-
lagen in die Reservefonds) um einige Millionen Mark (1909: nur etwa
22 Millionen, 1910 nur 12 Millionen Mark; für 1909 wurden Be-
träge für die Tilgung und Verzinsung der schwebenden Schuld mit er-
hoben, aber noch nicht bezahlt, daher der höhere Überschuß), weil die

Schriften 13?. IV.

15

225

E. Lange, Rcichsunfallversicherung.
        <pb n="219" />
        ﻿226

II. Öffentliche Versicherung.

Berufsgenossenschaften zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsfonds
nötig haben und weil die Tiefbau-Berufsgenossenfchaft sowie die Bau-
Versicherungsanstalten und die See-Versicherungsanstalt das Kapital-
deckungs- und das Prämienverfahren — nicht wie die übrigen Berufs-
genossenschaften das Kostenumlageversahren — haben und zurzeit noch
die Zinsen aus dem schon vorhandenen Kapital die zur Ansammlung
weiteren Deckungskapitals nötigen Beträge nicht erreichen.

Die Zahl der Betriebe und damit der Unternehmer, die für die
Unfallversicherung in Anspruch genommen wurden, ist von den gewerb-
lichen Berufsgenossenschaften genau, von den landwirtschaftlichen Berufs-
genossenschaften annähernd ermittelt worden. Bei den Ausführungs-
behörden und den Versicherungsanstalten ist ihre Zahl, soweit man dort
überhaupt von „Betrieben" sprechen kann, unbekannt. Wieviel Personen
im ganzen versichert waren, weisen außer den gewerblichen Berufs-
genossenschaften noch die Ausführungsbehörden nach; bei den landwirt-
schaftlichen Berufsgenossenschaften läßt sich ihre Zahl nur schätzen, und
zwar recht unvollkommen. Die Bau-Versicherungsanstalten weisen zwar
seit 1903 die Zahl der sogenannten Vollarbeiter nach, doch läßt sich
diese mit der Zahl der durchschnittlich versicherten Personen nicht ohne
weiteres vergleichen, so daß wir hier auf ihre Wiedergabe verzichten,
was um so unbedenklicher geschehen kann, als die Zahl so gering ist
(1909: 80 500, 1910: 85 400 Vollarbeiter), daß sic nicht ins Ge-
wicht fällt.

In der folgenden Tabelle 5 sind die sich hiernach ergebenden Zahlen-
reihen zusammengestellt. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften
sind noch des allgemeinen Interesses wegen die jährlichen Lohnsummen
beigefügt. Hierzu ist jedoch zu bemerken, daß die Berufsgenossenschaften
bis 1902 nur die bei der Beitragsberechnung anzurechnenden Löhne
nachwiesen und daß daher auch nur diese hier angegeben werden konnten,
während von 1903 an auch die tatsächlich gezahlten Löhne nachgewiesen
und daher in unsere Tabelle aufgenommen worden sind. Die Differenz
zwischen beiden Summen ist unbedeutend; 1909 betrugen die wirk-
lich gezahlten Löhne 8 567 302 000 Mk., die anzurechnenden Löhne
8 587 683 000 Mk. (1910: 9187 642 000 und 9184 491 000 Mk.). Bei
den Schätzungen, der Zahl der nach dem landwirtschaftlichen Unfall-
versicherungsgesetz versicherten Personen sind die Ergebnisse der Volks-
und namentlich der Berufszählungen zugrunde gelegt worden. So er-
klären sich die plötzlichen Veränderungen in den Jahren 1891, 1896
und 1908. Auch die Angaben über die Zahl der landwirtschaftlichen
        <pb n="220" />
        ﻿227

E. Lange, Reichsunfallversicherung.

Tab. 5.

Jahr	Gewerbliche Berufsgenossenschaften				Staatliche. Provinzial- und Kom- mun al-Aus- führungs- behörden durchschnitt- lich versieh. Personen	Landwirtschaftliche  Berufsgenossenschasten	
	Betriebe	durchschnitt- lich versieh. Personen	darunter  Unter-  nehmer	Löhne und Gehälter  Mk.		Betriebe	durchschnitt- lich versich. Personen
1	2	3	4	5	6	7	8
1886	269 000	3 473 000	2 700	2 228 339 000	252 000		
1887	319 000	3 862 000	4100	2 389 350 000	260 000	—	
1888	351 000	4 821 000	2 900	2 646 093 000	446 000	2	5 577 000
1889	372 000	4 743 000	18 700	2 947 138 000	543 000	4 754 000	8 089 000
1890	391 000	4 927 000	33 700	3 183823 000	604 000	4 844 000	8 089 000
1891	405 000	5 093 000	51 900	3 311 444 000	632 000	4 777 000	12 289 000
1892	415 000	5 078 000	55 900	3 292 782 000	647 000	4 860 000	12 289 000
1893	421 000	5 169 000	68 100	3 866 587 000	660 000	4 769 000	12 289 000
1894	426 000	5 244 000	59 500	3 431 714 000	658 000	4 793 000	12 289 000
1895	435 000	5 409 000	61 800	3 577 395 000	691 000	4 814 000	12 289 000
1896	443 000	5 735 000	61900	8 922 996 000	681 000	4 645 000	11 189 000
1897	455 000	6 043 000	60 000	4 253 621 000	716 000	4 642 000	11 189 000
1898	456 000	6 317 000	60 000	4 643 469 000	740 000	4 654 000	11 189 000
1899	466 000	6 659 000	58 900 &gt;5 008 882 000		756 000	4 689 000	11 189 000
1900	479 000	6 929 000	59 800	5 399 150 000	775 000	4 711000	11 189 000
1901	484 000	6 884 000	64 700	5 533 892 000	794 000	4 708 000	11 189 000
1902	579 000	7 101 000	120 900	5 710 469 000	793 000	4 688 000	11 189 000
1903	609 000	7 466 000	139 800	6 071 039 000	810 000	4 642 000	11 189 000
1904	619 000	7 849 000	140 000	6 502 630 000	838 000	4 659 000	11 189 000
1905	638 000	8196 000	148 200	6 959 009 000	858 000	4 659 000	11 189 000
1906	660 000	8 626 000	148 300	7 720 015 000	913 000	4 696 000	11 189 000
1907	673 000	9 018 000	150 800	8 412 757 000	965 000	4 710 000	11 189 000
1908	697 000	8 918 000	151 900	8 447 580 000	977 000	5 484 000	17 179 000
1909	716 000	9 004 000	153 200	8 567 302 000	985 000	5 434 000	17 179 000
1910	725 000	9 382 000	157 100	9 187 642 000	993 000	5 484 000	17 179 000

Betriebe sind bei diesen Neuschätzungen stets einer Revision unterzogen
worden. Immerhin bleiben die Angaben bei den landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften recht unsicher, sie können nur ein ungefähres Bild
der wirklichen Verhältnisse geben. Zu beachten ist außerdem, daß viele
Personen gleichzeitig in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben
beschäftigt werden, daß man also, um die Gesamtzahl aller Versicherten
zu erhalten, die in der Tabelle gegebenen Zahlen nicht ohne weiteres
addieren darf. Das Reichsversicherungsamt schätzt die Anzahl der doppelt
erscheinenden Personen bis 1907 auf 1,5, seitdem auf 3,4 Millionen.
Unter den bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Versicherten
befinden sich für viele — namentlich kleinere — Unternehmer; ihre An-
zahl ist aber nicht einmal annähernd bekannt.

Das meiste Interesse beansprucht hier die Tätigkeit der gewerblichen

15*
        <pb n="221" />
        ﻿228

II. öffentliche Versicherung.

Berussgenossenschaften, denn sie setzen die größten Summen in Bewegung
und zeigen die zahlenmäßig durchsichtigsten Verhältnisse. Das ständige
Anwachsen der Zahl der Personen und Familien, denen die Entschädi-
gungen zugute kamen (Tabelle 1), beruht nicht allein darauf, daß bis
jetzt immer noch mehr Rentenempfänger hinzutraten als (durch Tod,
Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit usw.) ausschieden, sondern auf der
beständigen Zunahme der Zahl der Betriebe und Versicherten (Tabelle 5).
Dabei hat sich das Verhältnis der Zahl der Betriebe zu der Zahl der
Versicherten, also im wesentlichen der darin beschäftigten Arbeiter, ini
Laufe der Zeit nicht wesentlich verändert. Auf einen Betrieb kamen
durchschnittlich an versicherten Personen

1889 ....	12,75
1894 ....	12,31
1899 ....	14,29
1904 ....	12,68
1909	....	12,58
1910 ....	12,94

ein sehr interessantes Ergebnis, das hier aber nicht weiter analysiert
werden kann.

Außerdem hat sich das Lohnniveau der Versicherten in diesen beiden
Jahrzehnten recht beträchtlich erhöht. Auf 1000 Versicherte entfielen durch-
schnittlich an Löhnen und Gehältern:

1889 .	.	. .	. 621400	Mk.
1894 .	....	654400	„
1899	.	....	752200	„
1904	.	.	. . . 828500	„
1909	.	.... 951 500	„
1910 .	.	.	.	.	979300	„

Di? Leistungen der gewerblichen Berufsgenosseuschasten stellten
sich demgegenüber durchschnittlich auf 1000 Versicherte:

	Gesamt-	Entschädi-
	ausgabe	gungen
1889 .	. ' .	6 243 Mk.	2 589 Mk.
1894 .	8 994 „	5 933	„
1899	.	. .	9 318	„	7 932	„
1904 .	.	.	14 853	„	10 943	„
1909	.	.	. 16 366	„	12 610 „
1910	.	. . 17 220	„	12276	„
        <pb n="222" />
        ﻿Dabei entfielen	auf einen Entschädigten durchschnittlich bei den	
	gewerblichen Berufs-	landwirtsch. Bernfs-
	genossenschaften	genossenschaften
1889 . . .	...	227 Mk.	93 Mk.
1894	.	.	.	... 202 „	91
1899	.	.	.	...	190	.,	78 „
1904	.	.	.	...	205	„	79 „
1909	.	.	.	...	214	„	77 „
1910	.	.	.	...	217	„	78 „

Man sieht aus dieser Zusammenstellung klar, wie stark die gewerb.
lichen Versicherten vor den landwirtschastlichen bevorzugt sind. —

Wie bereits früher erwähnt, sammeln neben dem Reservefonds nur
noch die Tiefbau-Berufsgenossenschaft und die Versicherungsanstalten
größere Summen an. und zwar als Deckungskapital für ihre Renten-
verpflichtungen. Das allmähliche Anwachsen aller dieser Fonds zeigt
die Tabelle 6.

Tab. 6.

»Jahr	Reservefonds (Rücklage)			Außerdem Vermögen (Renten-	
	Berufsgenossenschaften gewerbliche	!  schaftliche  Mk.	|	Mk.		Versicherungs-  anstalten  Mk.	oeaungsrapira  Vermö  Tiesbau-Beruss-  genossenschaft  Mk.	uno sonstiges ;en) der  Versicherungs-  anstalten  Mk.
1	2	3	4	5	6
1886	5 463 000	_			
1887	15 721000	—	—	—	—
1888	28 309 000	13 000	47 000	484 000	514 000
1889	41 886 000	172 000	117 000	1 386 000	1 059 000
1890	55 334 000	570 000	228 000	2 473 000	1 508 000
1891	69 406 000	1 332 000	360 000	4 543 000	1 803 000
1892	83 258 000	2 168 000	522 000	5 763 000	2 083 000
1893	97 441 000	3 028 000	422 000	5 409 000	2 349 000
1894	109 588 000	4 056 000	474 000	6 301 000	2 825 000
1895	120 479 000	4 515 000	544 000	7 284 000	3 167 000
1896	128835 000	5 029 000	628 000	8 291 000	3 526 000
1897	129 854 000	5 570 000	718 000	9 963 000	4 136 000
1898	130 574 000	5 917 000	834 000	11 095 000	4 885 000
1899	131 915 000	6 242 000	942 000	12 027 000	5 592 000
1900	133 538 000	6 622 000	1 019 000	18 013 000	6 209 000
1901	143 622 000	7 129 000	1 098 000	14 168 000	6 665 000
1902	156 475 000	8 209 000	1 140 000	15 434 000	7 839 000
1908	170 488 000	9 434 000	1 177 000	17 582 000	8 070 000
1904	186 692 000	10 380 000	1 221 000	18 685 000	8 715 000
1905	203 972 000	11 384 000	1 268 000	20 229 000	9 286 000
1906	222 363 000	12 478 000	1 305 000	21 152 000	10 027 000
1907	240 564 000	13 590 000	1 348 000	21 717 000	10 814 000
1908	258 997 000	14 863 000	1 391 000	22 543 000	11737 000
1909	271 908 000	16 068 000	1 435 000	26 586 000	14 765 000
1910	288408 000	17 499 000	1 479 000	27 627 000	16 035 000

' ■
        <pb n="223" />
        ﻿230

II. Öffentliche Versicherung.

Weitaus am meisten fallen finanziell die Reservefoyds der gewerb-
lichen Berufsgenossenschaften ins Gewicht. Die Reservefonds der land-
wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Versicherungsanstalten
sind im Vergleich dazu nur unbedeutend.

Das sonstige Vermögen der Berufsgeuossenschaften besteht in der
Hauptsache aus den Betriebsfonds; außerdem eigentlich nur noch in
geringem Maße aus Grundstücken und Erneuerungsfonds für Ver-
waltungsgebäude. 1908 handelte es sich hier im ganzen — gewerbliche
und landwirtschaftliche Berufsgeuossenschaften mit Ausnahme der Tiefbau-
Berufsgenossenfchaft zusammengenommen — um 17 070 000 Mk. Von
1909 an erhöhen sich diese Summen allerdings ungeheuer, denn es
kommen seitdem die Postbetriebsfouds hinzu. Auf Grund des Art. 1 § 6
des Finanzgesetzes vom 15. Juli 1909 zieht, wie bereits auseinandergesetzt
worden ist, die Post im voraus Betriebsfonds von den Berufsgenoffen-
fchaften ein, um daraus die Unfallentschädigungen zu zahlen, während
sie früher diese Beträge vorschoß. Die Berufsgenossenschaften müssen
also diese an die Post ratenweise zu zahlenden Vorschüsse im voraus er-
heben, und dadurch erhöht sich ihr Vermögen rechnerisch annähernd
um die Unfallentschädigungsbeträge eines Jahres. Tatsächlich ist aber
dieser Postbetriebsfonds ebenso wie der Verwaltungsbetriebsfonds niemals
vollständig im Besitz der Berufsgenossenschaft, ja, in der Regel steht
sogar einige Monate zu Beginn jedes Jahres — bis zum Eingang der
Umlage — statt seiner eine Schuld zu Buch. Hieraus ergibt sich, daß
die Berufsgeuossenschaften jetzt den Geldmarkt regelmäßig vom Januar bis
zum April oder Mai mit ungefähr 50 Mill. Mk. beanspruchen, um ihm
dafür im April oder Mai zunächst annähernd 100 Millionen wieder
zuzuführen, die dann aber allmählich bis zum Dezember wieder voll-
ständig herausgezogen und verbraucht, d. h. der Post und von dieser den
Entschädigungsberechtigten zugeführt werden. Mit dem weiteren An-
wachsen der Entschädigungen in den kommenden Jahren nehmen natürlich
auch diese Summen entsprechend zu. Ähnlich machen sich auch die Ver-
waltungsbetriebsfonds der Berufsgenossenschaften mit ihren freilich nur
geringen Beträgen geltend. Ehe die Postbetriebssonds eingezogen wurden,
also bis 1909, hatte das Reich die Entschädigungsbeträge auszulegen
und erhielt sie von den Berufsgenossenschaften stets im Juni des folgenden
Jahres zurück. Die Art der Beanspruchung des Geldmarktes war also
der jetzigen sehr ähnlich.

Dauernde Geldanlagen hat die öffentliche Unfallversicherung nur
insoweit mit sich gebracht, als die Tab. 6 erkennen läßt. Dabei ist noch
        <pb n="224" />
        ﻿zu beachten, daß die Zahlen in den beiden letzten Spalten nicht nur das
Deckungskapital für die Rentenverpflichtungen angeben, sondern das ge-
samte Vermögen der Tiefbau-Berufsgenossenschaft und der Versicherungs-
anstalten, also auch die Post- und Verwaltungsbetriebsfonds usw.

Den weitaus wichtigsten Bestandteil der Daueranlagen bilden die
Reservefonds (Rücklagen) der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Nach
den Verwaltungsberichten der Berufsgenosscnschaftcn und direkten Mit-
teilungen der Vorstände waren Ende 1910 von den 288 Mill. Mk.
dieser Reservefonds rund 265 Millionen fest angelegt und zwar

1.	in deutscher Reichsanleihe und Reichsschatzanwcisungen

rund.................................................83 Mill. Mk.,

2.	in preußischer konsolidierter Staatsanleihe und

preußischen Schatzanweisungen rund...................95	„	„

3.	in anderen Staatsanleihen, Pfandbriefen, Provinzial-,

Stadtanleihen usw. rund..............................52	„	„

4.	in Hypotheken und Grundbesitz (Geschäftshäusern, Heil-

anstalten) rund................................ . . 35 . „	„

Die Rücklagen der landwirtschaftlichen Berussgenossenschaften und
der Versicherungsanstalten fallen mit zusammen ungefähr 19 Mill. Mk.
wenig ins Gewicht. Die Art ihrer Anlegung wird mit der Art der
Anlegung bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften im wesentlichen
übereinstimmen.

Vom sonstigen Vermögen der Tiefbau-Berufsgenossenschast (Sp. 5
der Tab. 6) waren 1910 fest angelegt

1.	in deutscher Reichsanleihe............................ 651000 Mk.,

2.	in preußischer konsolidierter Staatsanleihe u. preußischen

Schatzanweisungen.................................... 1 654 000	„

3.	in anderen Staatsanleihen, Pfandbriefen, Provinzial-,

Stadtanleihen usw................................. 12 272 000	„

4.	in Hypotheken und Grundbesitz......................... 8 506 000	„

Von dem in Sp- 6 der Tab. 6 nachgewiesenen sonstigen Vermögen
der Versicherungsanstalten endlich entfielen 1910 auf

1.	deutsche Reichsauleihe ungefähr.......................2 Mill. Mk.,

2.	preußische konsolidierte Anleihe ungefähr .	.	.	. VU „

3.	andere Papiere ungefähr...............................8	„	„

4.	Hypotheken und Grundbesitz............................IV4 „	„
        <pb n="225" />
        ﻿232

II. öffentliche Versicherung.

Die nächste Zukunft wird voraussichtlich keine großen Änderungen
in der Anlegung dieser Fonds bringen trotz der Bestimmung des § 718
Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung, wonach mindestens ein Viertel
des Verniögens jeder Berufsgcnossenfchaft in Anleihen des Reiches und
der Bundesstaaten angelegt werden muß. Denn nach der Begründung
der Reichsversicherungsordnung (§ 1342 des Entwurfs, § 1356 des Ge-
setzes) selbst sind jetzt schon über 60°/o der die Reservefonds bildenden
Summe in Reichs- und Staatsanleihen angelegt. Im übrigen läßt sich
über die voraussichtliche Weiterentwicklung der hier dargestellten Geld-
bewegung in der Zukunft zurzeit wenig Bestimmtes sagen. Die dafür
wesentlich mit maßgebenden §§ 743, 744 der Reichsversicherungsordnung
können schon im Jahre 1913 wieder geändert werden. Denn nach Art. 63
des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung müssen die Vor-
schriften über die Rücklagen (Reservefonds) dem Reichstag zu erneuter
Beschlußfassung vorgelegt werden, und es ist unmöglich vorauszusehen,
was der Reichstag beschließen wird. Werden die bestehenden Be-
stimmungen nicht geändert, so werden die Rücklagen der gewerblichen
Berufsgenossenschaften, bis 1921 im allgemeinen auf das Dreifache der
Entschädigungssummen steigen (8 743 R.V.O.), also — bei Berück-
sichtigung des noch zu erwartenden Anwachsens der Entschädigungs-
summen — vielleicht auf etwa 500 Mill. Mk.

Die Rücklagen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und
der Versicherungsanstalten werden voraussichtlich in demselben Tempo
wie bisher langsam weiter steigen, so daß sie zusammen bis 1921 un-
gefähr 30—35 Mill. Mk. erreichen werden. Die Deckungskapitalien der
Tiefbau-Berufsgenossenschaft und der Versicherungsanstalten endlich werden
voraussichtlich ebenfalls bis dahin langsam weiter wachsen, doch mit all-
mählich abnehmender Geschwindigkeit; sie mögen bis 1921 zusammen
vielleicht die Summe von 60 Mill. Mk. erreichen. Doch sind dies alles
nur sehr zweifelhafte Schätzungen und Annahmen. Fest steht dagegen,
daß die Entschädigungsbeiträge und die Verwaltungskosten der Ver-
sicherungsträger noch auf eine Reihe von Jahren hinaus weiter steigen
werden — so lange, bis der sogenannte „relative Beharrungszustand"
erreicht ist, d. h. bis unter sonst gleichen Verhältnissen durchschnittlich
ebensoviel Entschädigungsberechtigte hinzutreten wie (durch Tod usw.) aus-
scheiden. Wann dieser Zeitpunkt zu erwarten ist, hängt wesentlich davon ab,
wie hoch die Reserven sind und inwieweit die Zinsen der Reserven zur
Deckung der Kosten mit herangezogen werden — was, wie gesagt, im
Moment unübersehbar ist. Von diesem relativen Beharrungszustand an wird
        <pb n="226" />
        ﻿E. Lange, Reichsunfallversicherung.	233

die Weiterentwicklung in der Hauptsache nur noch von der Bewegung der
Versichertenzahl und der Lohnhöhe, sowie von der Entwicklung des Er-
werbslebens und der Arbeitsweise der darin tätigen Personen hinsichtlich
der Uusallwahrscheinlichkeit abhängen. Es wird also unter normalen
Verhältnissen ein stetiges weiteres Anwachsen aller hier betrachteten
Zahlengrößen vor sich gehen. Hierbei ist nicht zu vergessen, daß auch
nach dem Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung noch bei weitem
nicht die gesamte Arbeiterschaft der Unfallversicherung unterworfen sein
wird. Noch fehlen das Handwerk und weite Kreise des Kleingewerbes.
Eine fernere Ausdehnung der Unfallversicherung ist somit zweifellos
über kurz oder lang zu erwarten und damit eine entsprechende Ver-
größerung der mit diesem Zweige der öffentlichen Versicherung ver-
bundenen Geldbewegung.
        <pb n="227" />
        ﻿3.	Reichskrankenversicherung.

Von

Dr. Hermann ^Halbach-Effen a. d. Ruhr.

Einleitung.

Der volkstümlichste Zweig der deutschen Reichsversicherung wie der
sozialen Versicherung überhaupt ist die Krankenversicherung. Jedem
Versicherten kommen in mehr oder weniger langen Zeitabschnitten die
Vorteile der Krankenversicherung zugute. Noch mehr inacht sich dies be-
merkbar, wenn, wie es in der Praxis immer mehr geschieht, die Kranken-
kassen ihre Fürsorge in ihren Satzungen auch auf die Familienangehörigen
der Versicherten erstrecken. Bei den anderen Versicherungsarten, namentlich
bei den Rentenversicherungen, tritt der Zusammenhang zwischen Ver-
sicherung und Leistung nicht so ständig und unmittelbar in die Er-
scheinung.

Die deutsche Krankenversicherung hat sich als äußerst segensreich
erwiesen. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, daß sich die Volks-
gesundheit gehoben und die Sterblichkeit verringert hat zum Vorteil des
Gesamtwohls. Während vor der Krankenversicherung Krankheiten des
Arbeiters und von Personen in ähnlicher Lebensstellung oder in deren
Familien häufig auch wirtschaftliche Notlagen zur Folge hatten, ist diese
Gefahr durch die Krankenversicherung ganz wesentlich beschränkt und über-
haupt diesen Bevölkerungsschichten erleichtert worden, über solche Zeiten
ohne besondere Schädigungen für Gegenwart und Zukunft hinwegzukommen.

Kreis der Versicherten.

Nach dem Krankenvcrsicherungsgesetz unterliegen im allgemeinen
der Versicherungspflicht alle in gewerblichen und Handelsbetrieben be-
schäftigten Personen ohne Rücksicht auf die Größe des Betriebes, ohne
Rücksicht aus Alter und Geschlecht. Grundsätzlich ist also die Versicherung
        <pb n="228" />
        ﻿236

II. Öffentliche Versicherung.

von einer bestimmten Beschäftigung abhängig, mit deren Erlöschen grund-
sätzlich auch die Versicherung aufhört. Betriebsbeamte, Werkmeister,
Techniker, Handlungsgehilfen un-d Personen in ähnlicher Stellung unter-
liegen der Zwangsversicherung nur, wenn ihr Arbeitseinkommen jährlich
2000 Mk. nicht übersteigt. Diese Personengruppen können jedoch nach
Überschreiten dieser Gehaltsgrenze die Versicherung freiwillig fortsetzen.
Das gleiche Recht haben alle Versicherten, die aus der Versicherungspflicht
ausscheiden und nicht zu einer anderen versicherungspflichtigen Be-
schäftigung übergehen oder Erwerbsarbeiten überhaupt nicht mehr ver-
richten. Die nicht versicherungspflichtigen Personen in Betrieben, welche
der Versicherung unterliegen, haben das Recht des freiwilligen Beitritts,
sofern ihr Arbeitseinkommen 2000 Mk. im Jahre nicht übersteigt. In
einzelnen Teilen des Reiches haben die Kommunen von der Ermächtigung
Gebrauch gemacht, durch besondere statutarische Bestimmung u. a. auch die
Hausgewerbetreibenden und die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter
der Versicherung zu unterwerfen.

Die Reichsversicherungsordnung dehnt den Kreis der
Zwangsversicherten erheblich aus. Es werden in die Zwangsversicherung
neu einbezogen vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter,
die Hausgewerbetreibenden, das Gesinde, die unständig Beschäftigten und
die in Wandergewerbebetrieben Beschäftigten sowie einige kleinere Gruppen
wie die Bühnen- und Orchestermitglieder. Danach umfaßt die Kranken-
versicherung wie zurzeit schon die Invalidenversicherung alle Personen,
die ihre Arbeitskraft in untergeordneter abhängiger Stellung verwerten.
Die Versicherungsgrenze für die Angestellten ist von 2000 auf 2500 Mk.
erweitert worden. Die Bestimmungen über den freiwilligen Beitritt sind
insofern geändert, als hier die Grenze auf 2500 Mk. Gesamteinkommen
gesetzt worden ist. Während nach dem Krankenversicherungsgesetz selb-
ständige Gewerbetreibende nur bedingt freiwillige Mitglieder der Kranken-
kassen werden können, sichert ihnen die Reichsversicherungsordnung dieses
Recht, insofern sie höchstens zwei Versicherungspflichtige beschäftigen. Die
Mitgliedschaft, sowohl diejenige, die sich auf den freiwilligen Beitritt, als
auch diejenige, die sich auf die Fortsetzung der Zwangsversicherung stützt,
erlischt, wenn das regelmäßige jährliche Gesamteinkommen 4000 Mk.
übersteigt. In diesem Falle kann in gewisser Beziehung von einer Art
Prämienverfall gesprochen werden, soweit dies überhaupt bei einer Ver-
sicherung von der Natur der Krankenversicherung möglich ist.
        <pb n="229" />
        ﻿Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.	237

Leistungen.

Die Krankenkassen müssen als Regelleistungen ge-
währen: Freie ärztliche Behandlung und freie Arznei und Heilmittel,
Krankengeld in Höhe der Halste des durchschnittlichen Tagelohnes (Höchst-
lohn 4 Mk.), diese Leistungen bis zur Dauer von 26 Wochen; an die
Stelle dieser Leistungen kann Krankenhauspflege und eine Angehörigen-
unterstützung treten; ein Wöchnerinnengeld in Höhe des Krankengeldes
auf die Dauer von 6 Wochen nach der Niederkunft; ein Sterbegeld im
zwanzigfachen Betrage des durchschnittlichen Tagelohnes. Die Reichs-
versichcrungsordnung bringt in diesen Beziehungen nur wenige Änderungen.
Die Wöchnerinnenunterstützung muß für 8 Wochen gewährt werden. Der
Höchstlohn ist von 4 Mk. auf 5 Mk. gesetzt worden.

Die einzelnen Krankenkassen können ihre Leistungen durch die Satzung
in weitem Umfange erhöhen und erweitern. Vornehmlich kommen folgende
Mehrleistungen in Betracht: Ausdehnung der Dauer der Kranken-
unterstützung bis zu einem Jahre; Erhöhung des Krankengeldes bis zu
drei Vierteln des durchschnittlichen Tagelohnes; Festsetzung des Höchst-
lohnes auf 5 Mk.; Erhöhung der Angehörigenunterstützung bei Kranken-
hauspflege; Schwangerenunterstützung, freie Hebammendienste und freie
ärztliche Behandlung bei Schwangerschaftsbcschwerden; freie ärztliche Be-
handlung, freie Arznei und Heilmittel für erkrankte Familienangehörige
der Kassenmitglieder; Erhöhung des Sterbegeldes bis zum vierzigfachen
Betrage des durchschnittlichen Tagelohnes; Sterbegeld beim Tode der
Ehefrau oder von Kindern eines Mitgliedes.

Die Reichsversicherungsordnung dehnt diese Möglichkeiten,
die Leistungen durch die Satzung zu erhöhen und zu erweitern, in nicht
unbeträchtlicher Weise aus. Von den neuen Mehrleistungen der Reichs-
versicherungsordnung seien die folgenden als die wichtigsten angeführt:
Der Höchstlohn,, der Leistungen und Beiträgen zugrunde gelegt wird,
kann von 5 Mk. auf 6 Mk. erhöht werden; es kann Hilfe und Wartung
durch Krankenpfleger und Krankenschwestern eintreten; Zuschüsse zu den
Kosten größerer Heilmittel und Krankenkost können gewährt werden; bei
Wöchnerinnen und Schwangeren, sowohl bei weiblichen Mitgliedern als
auch bei versicherungsfreien Ehefrauen der Versicherten kann eine aus-
gedehntere Wochenhilfe eintreten; Unterbringung in einem Wöchnerinnen-
heim, Wartung durch Hauspflegerinnen, freie Hebammendienste und freie
ärztliche Geburtshilfe, Schwangerengeld, Stillgeld in Höhe des halben
Krankengeldes bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft
können vorgesehen werden.
        <pb n="230" />
        ﻿238

II. Öffentliche Versicherung.

Organisation der Krankenversicherung.

Das Krankenversicherungsgesetz kennt sieben verschiedene Träger der
Krankenversicherung. Die Ortskrankenkassen umfassen je die an einem
Orte in bestimmten Gewerbszweigen beschäftigten Versicherungspflichtigen,
sind also beruflich abgegrenzt. Die Ortskrankenkassen haben sich jedoch
im Laufe der letzten Zeit an manchen Orten vereinigt zu allgemeinen
oder gemeinsamen Ortskrankenkassen. Für Betriebe mit mehr als
50 Versicherungspflichtigen können von den Unternehmern Betriebs-
krankenkassen errichtet werden, denen die in den betreffenden Betrieben
beschäftigten Personen angehören müssen. Eine Abart der Betriebs-
krankenkassen bilden die kaum in Betracht kommenden Baukrankenkassen,
die vorübergehende Baubetriebe umfassen. Die Innungen des Handwerks
haben das Recht, für ihren Bereich Jnnnngskrankenkasseü als Zwangs-
kassen zu gründen. Die Versicherungspflichtigen können sich auch von
der Versicherung in den Zwangskassen befreien lassen, wenn sie den
Nachweis führen, daß sie Mitglieder einer von der Regierung zugelassenen
freien Hilsskasse sind. Diese Kassen, die keinerlei Verbindung mit den
Arbeitgebern haben, müssen bestimmten gesetzlichen Bedingungen ent-
sprechen. Gemeindekrankenversicherungen bestehen dort, wo Ortskranken-
kassen aus bestimmten Gründen nicht gebildet worden sind.

Die im Bergbau beschäftigten Perfonengruppen erfüllen ihre Kranken-
versicherung in den Knappschaftskassen, deren Verfassung in den einzel-
staatlichen Berggesetzen geregelt ist. Diese Knappschastskassen sind vornehmlich
auch Pensions- und Hintcrbliebenenkassen. Sie fallen daher aus dem
Rahmen dieser Abhandlung. Die Knappschaftskassen in der Gesamtheit
ihrer Versicherungsarten werden in einem besonderen Kapitel dieser
Sammlung behandelt. Sie sind deshalb aus dieser Betrachtung aus-
geschaltet. Die amtliche Statistik läßt auch die Knappschaftskassen außer
Betracht.

Die Reichsversicherungsordnung bedingt große Änderungen
in der äußeren Organisation der Krankenversicherung. Große zentralisierte
(allgemeine) Ortskrankenkassen sollen den Schwerpunkt der Kranken-
versicherung bilden. Daneben werden aber auch die Betriebs-, Jnnungs-
und besonderen Ortskrankenkassen für bestimmte Gewerbszweige als voll-
gültige Träger der Versicherung anerkannt, wenn sie bestimmten Voraus-
setzungen genügen. Der Eigenart der Verhältnisse bei den landwirtschaftlichen
Arbeitern, dcnHausgewerbetreibenden, den Dienstboten, kann durch Errichtung
von Landkrankenkassen Rechnung getragen werden.
        <pb n="231" />
        ﻿Hermann Halbcich, Reichskrankenversicherung.

239

Innere Verfassung.

Die Krankenkassen sind Rechtspersönlichkeiten des öffentlichen Rechtes
und nicht auf Gewinn hinarbeitende Erwerbseinrichtungen; bei ihnen
ist die Krankenfürsorge ausschließlich Selbstzweck. Sie regeln ihre Ber-
haltnisse in dem ihnen im Gesetz gegebenen Rahmen selbständig und
haben volle Selbstverwaltung, die nur soweit als nötig durch eine be-
hördliche Aufsicht beschränkt ist. Jede Kasse hat eine Satzung. Die
laufenden Geschäfte der Kassen werden von den Vorständen wahrgenommen.
Die Ausschüsse (Generalversammlungen) bei den Kassen beschließen über
Satzungsänderungen und über grundsätzliche Änderungen bei der Kasse.'
Die Kassen ordnen auch selbständig ihre Beziehungen zu Ärzten, Zahn-
ärzten, Krankenhäusern und Apotheken.

Aufbringung und Verwaltung der Mittel.

Die Mittel für die Krankenversicherung werdew von den Arbeitgebern
und den Versicherten aufgebracht, und zwar haben die Versicherungs-
Pstichtigen zwei Drittel, ihre Arbeitgeber ein Drittel der Beiträge zu
zahlen. Die freiwilligen Mitglieder müssen natürlich die gesamten Bei-
träge aus eigenen Mitteln leisten. Die Beiträge werden, in Hundertsteln
des durchschnittlichen Lohnes bemessen, von den Arbeitgebern eingezahlt,
welche bei den Lohnzahlungen den Anteil des Versicherten abziehen. In
Hinsicht aus die unmittelbaren Vorteile, die gerade die Krankenversicherung
bietet, und in Hinsicht auf die weitgehende Selbstverwaltung bei den
Kassen werden die Beiträge und deren Erhöhungen von den Versicherten
ohne besonderes Widerstreben geleistet, obwohl die Beiträge insgesamt
nicht geringfügig erscheinen. Sie gelten nicht als so hoch, daß sie wirt-
schaftlich für den Versicherten von besonderer Bedeutung sind und ihn in
seinem Lebensunterhalt beeinträchtigen. Die etwaigen Beschränkungen
werden vielsach ausgewogen dadurch, daß eben in Krankheitsfällen, die
beim einzelnen mehr oder minder oft vorkommen, eine ziemlich weit-
gehende Fürsorge eintritt.

Die Mittel der Kassen dürfen nur zu den satzungsmäßigen Leistungen,
zur Ansammlung der Rücklage, zu den Verwaltungskosten und für all-
gemeine Zwecke der Krankheitsverhütung verwendet werden.

Rücklage.

Die Kassen sollen im allgemeinen eine Rücklage ansammeln, zum
mindesten im Betrage der Jahresausgabe nach dem Durchschnitt der
        <pb n="232" />
        ﻿240

II. öffentliche Versicherung.

letzten drei Jahre und die Rücklage auf dieser Höhe erhalten. Solange
die Rücklage diese Höhe nicht erreicht, sollen die Kassen danach trachten,
der Rücklage wenigstens ein Zehntel (nach der Reichsversicherungsordnung
ein Zwanzigstel) des Jahresbetrages der Kassenbeiträge zu überweisen.
Auf die Durchführung dieser Vorschrift wird jedoch von den Aufsichts-
behörden nicht besonders streng gehalten. Selbstverständlich müssen die
Rücklagen durchaus sicher, wie gesagt zu werden pflegt, mündelsicher an-
gelegt werden.

Statistik.

Diese Angaben seien im folgenden an Hand der amtlichen Statistik
über die Krankenversicherung im Jahre 1910 (Statistik des Deutschen
Reiches, Bd. 248, Berlin 1911, Verlag von Puttkammer und Mühl-
brecht) näher veranschaulicht:

Zahl der Versicherten.

Die Zahl der nach dem Krankenversicherungsgesetz versicherten
Personen beträgt mehr als 13 Millionen; davon sind über 3,6 Millionen
weiblich. Dazu kommen etwa 900 000 Versicherte der 170 deutschen
Knappschaftskassen (Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Berlin).
Die Begründung zu dem Entwurf der Reichsversicherungsordnung (S. 648)
berechnet die neu in die Versicherung eintretenden Personen auf über
5 Millionen. Von der Ermächtigung, in den Satzungen auch die Familien-
krankenfürsorge vorzusehen, haben erfreulicherweise manche Krankenkassen,
namentlich Betriebskrankenkassen, in den Großstädten und in den einzelnen
Industriegebieten Gebrauch gemacht. Bestimmte Unterlagen hierüber gibt es
nicht. Die Zahl dieser Familienangehörigen kann jedoch höchstens auf
10 Millionen angesetzt werden. Von dem Recht des freiwilligen Beitritts
zur Versicherung, das die Reichsversicherungsordnung den kleinen Hand-
werkern und Betriebsunternehmern gibt, wird voraussichtlich nach den
bisherigen Erfahrungen in dieser Beziehung verhältnismäßig wenig Ge-
brauch gemacht werden, so daß diese Zahl kaum in die Wagschale fällt.
Nach Inkrafttreten de^ Reichsversicherungsordnuug genießt also nahezu
die Hälfte des deutschen Volkes die Vorteile der gesetzlichen Kranken-
versicherung.

Kassen arten.

' Nach dem Krankenversicherungsgesetz bestehen im Deutschen Reich
über 23 000 Krankenkassen. Davon sind gegen 8000 (34,9 v. H.) Ge-
meindekrankenversicherungen, über 4700 (20,8 v. H.) Ortskrankenkassen,
        <pb n="233" />
        ﻿Tie Statistik verzeichnet bei den über 13 Millionen Versicherten
ungefähr 5,2 Millionen (39,8 auf 100 Mitglieder) Krankheitsfälle, die
mit Erwerbsunfähigkeit verbunden waren. Auf ein Mitglied entfielen
etwas mehr als 8 Krankheitstage mit Krankengeld oder mit Pflege in
Krankenanstalten. Ein solcher Krankheitsfall dauerte durchschnittlich
20 Tage. Auf 100 Versicherte kamen durchschnittlich 0,71 Sterbefälle.

Im Jahre 1910 wurden etwa 6,5 Mill. Mk. an Schwangeren- und
Schriften 137. IV.

annähernd 8000 (34,5 v. H.) Betriebskrankenkassen, 46 (0,2 v. H.) Bau-
krankenkassen, mehr als 800 (3,5 v. H.) Jnnungskrankenkassen und etwa
l 500 (6,1 v. H.) zugelassene Hilsskassen.

Die einzelnen Kassenarten umfaßten an Versicherten: Die Gemeinde-
krankenversicherungen über 1,6 Millionen (12,2 v. H.), die Ortskranken-
kassen mehr als 6,5 Millionen (52,3 v. H.), die Betricbskrankenkassen
über 3,2 Millionen (25,6 v. H.), die Baukrankenkassen etwa 20 000
(0,1 v. H.), die Jnnungskrankenkassen ungefähr 300 000 (2,3 v. H.), die
Hilfskassen rund 965 000 (7,5 v. •£&gt;.).

Die Reichsversicherungsordnung bringt in bezug auf die äußere
Organisation die weitgehendsten Änderungen. Die Gemeindekranken-
versicherungen verschwinden überhaupt. Die beruflich abgegrenzten Orts-,
die Betriebs- und Hilfskrankenkassen (in der Reichsversicherungsordnung
Ersatzkassen genannt) werden in ihrer Zahl ganz erheblich gemindert.
Die Jnnungskrankenkassen werden nur wenig beschränkt. Als neue
Kassenart sind die Landkrankenkassen vorgesehen. Die Wirkung dieser
neuen gesetzlichen Bestimmungen läßt sich noch nicht absehen. Es kann
angenommen werden, daß sich die Zahl der Ortskrankenkassen etwa um
die Hälfte verringert. Von den rund 8000 Betriebskrankenkassen dürften
nahezu 3000 aufgelöst werden müssen. Auch manche von den kleinen
Jnnungskrankenkassen werden schwerlich in der Lage sein, den gesetzlichen
Voraussetzungen zu entsprechen. Die Zahl der Ersatzkassen, die den Be-
dingungen des neuen Gesetzes entsprechen, kann auf etwa 150 geschätzt
werden. Die Begründung zum Entwurf der Reichsversicherungsordnung
(S. 118) schätzt die Zahl der eingehenden Kassen auf 13—15 000. In
welchem Umfange Landkrankenkassen errichtet werden, läßt sich nicht vor-
aussehen, da hierüber feste Entschließungen noch nicht vorliegen. Die
Zahl dieser Kassen kann nicht hoch angenommen werden, da in manchen
Bezirken des Reiches wenig Neigung zu deren Errichtung besteht.

Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.
        <pb n="234" />
        ﻿242	II. öffentliche Versicherung.

Wöchnerinnenunterstützung gezahlt. Das Sterbegeld betrug durchschnittlich
93 Mk.

Die Ausgaben für ärztliche Behandlung betrugen etwa 76,5 Mill. Mk.
(5,85 Mk. auf ein Mitglied), die Ausgaben für Arznei und Heilmittel

48.3	Mill. Mk. (3,69 Mk. auf ein Mitglied). Auf Krankengeld entfielen
gegen 136 Mill. Mk. (auf ein Mitglied etwa 10,40 Mk.). Die ge-
samten Krankheitskosten belaufen sich 1910 auf über 320 Mill. Mk. Die
Gesamtsumme der Krankheitskosten in Wirkung des Krankenversicherungs-
gesetzes von 1885—1910 betrug nahezu 4 Milliarden Mk.

Verwaltungskosten.

Die Verwaltungskosten sind bei den einzelnen Kassenarten sehr ver-
schieden. Sie betrugen 1910 bei den Ortskrankenkassen durchschnittlich
8,5 v. H. der ordentlichen Ausgabe (bei den großen Ortskrankenkassen
ist dieser Satz im allgemeinen höher), bei den Jnnungskrankenkassen

10.3	v. H., bei den Hilfskassen 11 v. H. und bei den Betriebskranken-
kassen nur 0,8 v. H.; bei der letztgenannten Kassenart müssen nach dem
Gesetz die Betriebsunternehmer die Kosten der Rechnungs- und Kassen-
führung tragen. Die Verwaltungskosten entstehen aus der Erledigung
der Geschäfte; besondere Werbekosten und erhebliche Kosten für die Ein-
ziehung der Beiträge und Prämien, wie sie bei den privaten Versicherungen
bedeutsam in die Wagschale fallen, kommen bei der deutschen Kranken-
versicherung bei ihrer öffentlich-rechtlichen Natur mit ihrem Versicherungs-
zwang, ihren Zwangskassen und der zwangsweisen Beitragsleistung durch
die Arbeitgeber nicht in Betracht.

Beiträge.

Von den Krankenkassen erhoben 1910 an Beiträgen etwa 4800 bis
lVa v. H. des durchschnittlichen Tagelohnes, etwa 3600 über 1 Va—2 v. H.,
etwa 9100 über 2—3 v. H., nahezu 4000 über 3—4Va v. H., mehr
als 300 über 4 Vs—6 v. H. Läßt man die Gemeindekrankenversicherungen
außer Betracht, von denen allein über 4100 bis 11/2 v. H. des Durch-
schnittslohnes an Beiträgen erheben, so steigt die Zahl der Kassen in
den höheren Stufen. Der Durchschnitt bei den Kassen liegt in der Stufe
über 2—3 v. H. Im Durchschnitt entfielen 27,36 Mk. auf ein Mitglied
an Beiträgen. Die Entwicklung ergibt ein starkes Anwachsen der höheren
Beitragsstufen. Wenn die Reichsversicherungsordnung in Kraft ist, dürfte
sich dies in noch stärkerem Maße zeigen.
        <pb n="235" />
        ﻿Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.

243

Gesamteinnahme und Gesamtausgabe.

Tie gesamte Einnahme der Kassen betrug im Jahre 1910 stark
Mk.. die gesamte Ausgabe mehr als 423,5 Mill. Mk., so

445 Mill

daß ein Überschuß von rund 21,5 Mill. Mk. verbleibt
Kassen erzielten Einnahmeüberschüsse.

66 v. H. der

Über die entsprechenden Zahlen für das Jahr 19 0 0 gibt der folgende
kurze Überblick Aufschluß:

Im Jahre 1900 umfaßten die Krankenkassen durchschnittlich etwas
mehr als 9,5 Millionen Mitglieder. Es bestanden damals wie 1910
gegen 23 000 Krankenkassen, die sich auf die einzelnen Kassenarten in
ähnlicher Weise verteilten wie 1910. Die Statistik ergibt ungefähr
3,7 Millionen Krankheitsfälle mit Erwerbsunfähigkeit (38,6 auf 100 Mit-
glieder). Auf ein Mitglied kamen 6,8 Krankheitstage mit Krankengeld
oder AnstaltsPflege. Ein solcher Krankheitsfall dauerte durchschnittlich
17,6 Tage. Auf 100 Versicherte entfielen durchschnittlich 0,88 Sterbe-
fälle.

Im Jahre 1900 betrug die Wöchnerinnenunterstützung über
2,5 Mill. Mk. Als Sterbegeld wurden durchschnittlich gegen 75 Mk.
gezahlt.

Die Ausgaben für ärztliche Behandlung beliefen sich auf etwa

34,3	Mill. Mk. (3,60 Mk. auf ein Mitglied), die Ausgaben für Arznei
und Heilmittel aus nahezu 26 Mill. Mk. (2,73 Mk. auf ein Mitglied). Aus
Krankengeld entfielen rund 70 Mill. Mk. (7,35 Mk. auf ein Mitglied).
Die gesamten Krankheitskosten machten 1900 rund 158 Mill. Mk. aus.
Die Gesamtsumme der Krankheitskosten von 1885—1900 betrug mehr
als 1,5 Milliarden Mk.

Die Verhältnisse der Verwaltnngskosten zu den ordentlichen Ausgaben
haben sich in dem Jahrzehnt 1900—1910 nicht wesentlich geändert. Auch
in Hinsicht auf die Beiträge gilt das über das Jahr 1910 Gesagte; es
ist jedoch eine erhebliche Verschiebung nach den höheren Beitragsstufen
hin zu verzeichnen.

Die gesamte Einnahme der Kassen belief sich im Jahre 1900 auf
mehr als 209,6 Mill. Mk., die gesamten Ausgaben auf etwas mehr
als 198,5 Mill. Mk., so daß ein Überschuß von rund 11 Mill. Mk. ver-
bleibt. Etwa 60 v. H. der Kassen erzielten Einnahmeüberschüsse.

16 *
        <pb n="236" />
        ﻿244

II. Öffentliche Versicherung.

Die Rücklagen und das Vermögen in der deutschen
Krankenversicherung.

Allgemeines.

Die Krankenversicherung ist derjenige Zweig der Sozialversicherung,
der sich am meisten auf das sogenannte Umlageversahren stützen kann.
Es ist in dem Wesen der Krankenversicherung begründet, daß sie nicht
auf hohe Rücklagen angewiesen ist; der Bedarf in dem einen Jahre ent-
spricht ungefähr dem des anderen Jahres. Besondere Ansprüche treten
nur in Zeiten von Krankheitsepidemien und in Zeiten wirtschaftlichen
Niederganges und Tiefstandes an die Kassen heran. Um auch diesen An-
sprüchen ohne Erschütterung der Kassenverhältnisse und ohne erhebliche
Beitragserhöhung, die sich gerade in solchen Zeiten besonders empfindlich
bemerkbar machen würde, genügen zu können, schreibt das Gesetz den
Krankenkassen die Ansammlung einer Rücklage in bestimmter, nicht gerade
erheblicher Höhe vor. Nur diesem Zweck sollen die Rücklagen dienen;
der Gedanke, daß die Zinseinnahmen zur Verstärkung der laufenden Ein-
nahmen dienen könnten, bleibt außer Betracht. Bei der großen Aus-
dehnung der Reichskrankenversicherung kommen jedoch bei den Kranken-
kassen insgesamt hohe Rücklagen und Vermögensbestände in Betracht.

Die amtliche Statistik gibt in der Hauptsache folgende Angaben für
das Jahr 1910:

Kassen mit regelrechten Zuführungen zur Rücklage.

Die Höhe des Überschusses hat insofern eine besondere gesetzliche
Bedeutung, als Bestimmungen über die Zuführungen aus den Überschüssen
zur Rücklage bestehen. Man kann im Sinne des Gesetzes von den
Kassen, welche ein Zehntel (ein Zwanzigstel nach der Reichsversicherungs-
ordnung) der Beiträge für die Rücklage zu erübrigen imstande sind, sagen,
daß sie geldlich genügend abschlössen, und es ergibt sich hieraus ein Maß-
stab zur Ermittelung, wie viele Kassen in dieser Beziehung zureichende
geldliche Ergebnisse aufzuweisen hatten.

Nach den Rechnungsnachweisen für 1910 waren von 23 188 Kassen
11 073 = 47,8 v. H. imstande, aus ihrem ordentlichen Einnahme-
überschüsse Beträge in der Höhe von einem Zehntel der Beiträge oder
mehr zur Rücklage abzuführen. Es hatten dagegen 4228 — 18,2 v. H.
einen geringeren Überschuß; dazu kommen noch die Kassen mit Mehr-
ausgaben; das ergibt zusammen 12115 — 52,2 v. H. oder über die
        <pb n="237" />
        ﻿Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.

245

Hälfte der Gesamtzahl, die von jeneni Gesichtspunkt aus geldlich un-
befriedigend abschlössen. Nach Kassenarten stellen sich die Zahlen 1910:

	Geldlich genügend		Geldlich ungenügend	
K a s s e n a r t	Zahl der Kassen mit Einnahme- überschuß in Höhe von min- destens einem Zehntel der Jahresbeiträge	--- v. H.  aller Kassen der be- treffenden Kassenart	Zahl der Kassen mit Einnahmeüberschuß in Höhe von weniger als einem Zehntel der Jahresbeiträge und der Kassen mit Mehr- ausgaben	— v. H. aller Kassen der be- treffenden Kassenart
Gemeindekranken- versicherunq.	. .	4190	51,0	4027	49,0
Ortskrankcnkassen	2130	44,8	2622	55,2
Betriebskrankenkassen	3766	47,3	4191	52,7
Baukrankenkassen .	22	47,8	24	52,2
Jnnungskranken- kasscn		399	48,8	419	51,2
Hilfskassen ....	566	40,4	832	59,5

V e r in ö g e n s st a n d.

Für die Gesamtheit der Kassen ergibt sich über den Vermögensstand

Es betrugen die Aktiva	am Schluß des Jahres 1910	am Schluß des Jahres 1909
	Mk.	Mk.
1.	in barem Kassenbestaiide	  2.	in Hypotheken, Wertpapieren, Sparkassenbüchern,  Bankeinlagen		21 683 150  284 762 551	18 944 366  260 383 549
1 und 2 zusammen	306 445 701	279 277 915
davon gehören:		
zum Stammvermögen'	  zur Rücklage	  zum Betriebsfonds	  3. in Ersatzforderungen gegen Gemeinden, Berufs- genossenschaften, Arbeitgeber		3159 022 268196 498 35 090181  764 646	3 081 103 245 420 213 30 776 599  716 090
Summe der Aktiva	307 210 347	279 994 005
„	„ Passiva	10 773 592	11 152 543
mithin Überschuß der Aktiva (Vermögen)	296 436 755	268 841 462

1 Als Stammvermögen werden diejenigen Vermögenstcile bezeichnet, deren
Ertrüge nur zu Zwecken der Kasse verwendet werden dürfen.
        <pb n="238" />
        ﻿246

II. öffentliche Versicherung.

Eine Übersicht des Vermögensstandes der einzelnen Kassenarten im
Vergleiche zum Mitgliederbestände geben folgende Zahlen:

K a s s e n a r t	Mitgliederbestand am		Überschuß der Aktiva Ende				Auf 1 Mit- glied kamen	
							am	
	1. Januar 1910	31. Dez. 1910	1909  Mk.			1910  Mk.	1. Jan. 1910  Mk.	gl. Dez. 1910
Gemeindekrv. . .	1 529 396	1 572 688	2 697	347	3	360 173	1,76	2,14
Ortskrankenk. . .	6 328 464	6 722 490	125 546	407	140	970 689	19,84	20,97
Betriebskrk. . .	8 153 003	3 282 298	118 811	175	122	339 509	86,10	37,27
Baukrankenk. . .	12 293	13 806	165	235		223 371	13,44	16,18
Junungskrauk. .	271652	290 196	5 392	572	6	239 836	19,85	21,50
Hilfskassen . . .	937 309	965 359	21 228	726	23	303 177	22,65	24,55
Summe	12 232 117	12 846 837	268 841	462	296	436 755	21,98	23,07

Rücklage.

Die Rücklage bildet den bedeutendsten Teil der Aktiva. Alle Kranken-
kassen zusammen hatten bis Ende 1910: 268 196 498 Mk. (bis Ende
1909: 245 420 213 Mk., 1908: 232 110 759 Mk.) als Rücklage an-
gesammelt, und zwar verteilt sich dieser Betrag auf 17 417 Kassen, d. i.
75,1 v. H. (1909: 75,0 v. H., 1908: 75,5 v. H.) aller in Tätigkeit
gewesenen Kassen, so daß diesen 17 417 Kassen mit Rücklage im ganzen
5771 Kassen, d. i. 24,9 v. H. (1909: 25,0 v. H., 1908: 24,5 v. H.),
ohne eine solche gegenüberstanden. Das Jahr 1910 zeigt eine leichte
Besserung der Verhältniszahl gegenüber dem Jahre 1909. Die Ver-
hältnisse bei den einzelnen Kassenarten zeigt die folgende Übersicht:

Kassenart	Bei den einzelnen Kassenarten waren 1910				
	an der nachgewiesenen Rücklage beteiligt		Kassen	ohne Rücklage	
	Zahl d« Kassen	v. H. der Gesamtzahl der Kassenart	Anzahl	v. H. der Gesamtzahl der Kassenart	im  Jahre  1909
Gemeiudekrankeullersicher. .	2893	35,2	5324	64,8	64,2
Ortskrankenkassen ....	4690	98,7	62	1,3	2,1
Betriebskrankenkasscn . . .	7695	96,7	262	3,3	3,6
Baukrankenkassen ....	13	28,3	33	71,7	75,6
Jnnunqskraukenkassen. . .	759	92,8	59	7,2	7.5
Hilfskassen		1367	97,7	31	2,2	3,0

Geldlich am ungünstigsten, von den Baukrankenkassen abgesehen, ist
die Lage der Gemcindekrankenversicherunge». Nur 2893 oder 35,2 v. H.
        <pb n="239" />
        ﻿Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.

247

hatten eine Rücklage und 32,6 v. H. wiesen neben dem Mangel einer
Rücklage auch noch eine Belastung der Passiven aus.

Die Rücklage bei allen Kassen zusammen ergibt:

	Rücklage auf Ende 1909	ein Mitglied Ende 1910
auf einen im betreffenden Jahre durchschnittlich vor- handen gewesenen Versicherten		19,60 Mk.	20,52 Mk.

Die auf ein Mitglied entfallende Rücklage hat also 1910 zugenommen,
das trifft auch zu bei den einzelnen Kassenarten.

Die Höhe der Rücklage bei den einzelnen Kassenarten ergibt nach-
stehende Zusammenstellung:

	Betrag der	auf einen durchschnittlich	
K a s s e n a r t	Rücklage am	Versicherten	
	31. Dez. 1910	1910	1909
	in 1000 Mk.	Mk.	Mk.
Gemeindekrankenversicherung		6 528,3	3,90	3,75
Ortskrankenkassen		125 175,0	18,28	17,33
Betriebskrankenkassen		110855,5	33,86	32,79
Baukrankenkassen		98,2	5,89	4,16
Jnnungskrankenkassen		5 438,3	18,34	16,72
Hilfskassen		20 101,2	20,84	19,61

Für die einzelnen Kassenarten wurden folgende Zahlen über die Höhe
der Rücklage ermittelt:

Kassenart	Rücklage Ende 1910	Durchschnitt!, reine Jahres- ausgabe (1907—1909)	Die Rücklage bleibt zurück (—), ist höher (+) gegenüber der durchschnittlichen reinen JahreS- ausgabs	
	in 1000 Mk.	in 1000 Mk.	in 1000 Mk.	». tz.
Gemeindekrankenversicherung Ortskrankenkassen .... Betriebskrantcnkassen . - Baukrankenkassen .... Jnnungskrankenkassen . . Hilfskassen		6 528,3 125 175,0 110 855,5 98,2  5 438,3  20 101,2	21142,2 170 291,2  97 442,9 750,7  7 088,2  22 855,8	—	14 613,9  —	45 116,2 + 13 412,6  —	652,5  —	1649,9  —	2 754,6	—	69,1  —	26,5 + 13,8  —	86,9  —	23,3  —	12,0
Alle Kassen zus.	268 196,5	319 571,0	- 51 374,5	— 16,1
        <pb n="240" />
        ﻿248

II. öffentliche Versicherung.

Bei der Gesamtheit der Betriebskrankenkassen ist die Rücklage be-
reits höher als die durchschnittliche reine Jahresausgabe; am weitesten
bleiben hinter dieser zurück die Baukrankenkassen, die nicht durchgängig
zur Ansammlung einer Rücklage verpflichtet sind, und die Gemeinde-
krankenversicherungen, geringer auch die Ortskrankenkassen, die Jnnungs-
krankenkassen und die eingeschriebenen Hilfskassen.

Der Zahl der Kassen nach gab es im ganzen 10 311 = 44,5 v. H.
der Gesamtzahl, bei welchen die Höhe der Rücklage bereits die Höhe der
durchschnittlichen reinen Jahresausgabe erreicht oder überschritten hatte.
In dieser bezeichneten geldlich günstigen Lage befanden sich Kassen:

K a s s e n a r t	im I  1910	ahre  1909
bei der Gcmeindekrankenversicherunq	1805 --- 22,0 v. H.	1863 = 22,6 v. H.
unter den Ortskrankenkassen . . .	2256 = 47,5 „ „	2183 = 45,7 „	„
„	„ Betriebskrankenkasfcn. .	5118 = 64,3 „ „	5010 = 62,8 „ „
„	„ Baukrankenkafsen . . .	6 = 13,0 „ „	5 = 11,1 „ „
„	„ Jnnungskrankenkassen .	359 = 43,9 „	„	352 = 43,9 „ „
„	„ Hilfskassen		767 = 54,9 „ „	783 = 54,8 „ „

Aus der amtlichen Statistik sind über die Rücklagen und das Ver-
mögen der Krankenkassen im Jahre 1 9 00 die folgenden Zahlen hier
bemerkenswert:

Im Jahre 1900 waren 43,4 v. H. der Kassen imstande, die gesetz-
liche Zuwendung an die Rücklage abzuführen. 16,4 v. H. hatten einen
geringeren Überschuß, 40,2 v. H. eine Unterbilanz; 56,6 v. H. der Kassen
hatten also in dieser Beziehung geldlich nicht entsprechend dem Gesetze
abgeschlossen. Am Schlüsse des Jahres 1900 verfügten die Kassen über
einen Barbestand von etwas mehr als 11 Mill. Mk. Es waren an-
gelegt in Hypotheken, Wertpapieren, Sparkassenbüchern, Bankeinlagen
151,7 Mill. Mk. Davon entfielen nahezu 142,5 Mill. Mk. auf die
Rücklage. Die Rücklage verteilte sich aus 74,3 v. H. der Kassen. Auf
ein Mitglied entfielen von der Rücklage durchschnittlich 15 Mk.

Wahrend die Betriebs- und Jnnungskrankenkassen wesentlich höhere
Rücklagen hatten, als es das Gesetz vorsieht, blieben die anderen Kassen-
arten hierbei zum Teil erheblich zurück. Insgesamt betrachtet fehlten
allerdings nur rund 220 000 Mk. an der gesetzlichen Rücklage. Etwa
48 v. H. der Kassen hatten das gesetzliche Maß für die Rücklage bereits
überschritten.
        <pb n="241" />
        ﻿Hermann Halbach, Reichskrankenversicherung.

249

Anlage der Rücklagen.

Soweit reichen die Materialien der amtlichen Statistik. Es fehlen
danach vor allem Feststellungen darüber, wie die Rücklagen der Kranken-
kassen angelegt sind. Auch an anderen Stellen sind derartige Unterlagen
nicht zu finden. Es mußten daher für diefe Untersuchungen besondere
Erhebungen angestellt werden. Zu diesem Zwecke ist ein entsprechender
Fragebogen aufgestellt worden. Durch die freundliche Vermittelung des
Hauptverbandes deutscher Ortskrankenkassen, Dresden (Vorsitzender Julius
Fräßdors, Dresden) und des Verbandes zur Wahrung der Interessen der
deutschen Betriebskrankenkassen, Essen (Vorsitzender Justizrat Wandel,
Essen), wurde dieser Fragebogen an eine größere Anzahl Orts- und
Betriebskrankenkassen versandt. Die Fragebogen sind beantwortet worden
von 429 Betriebskrankenkassen mit rund 735 000 Versicherten und
252 Ortskrankenkassen mit etwa 2 860 000 Versicherten; es sind vor-
nehmlich die großen allgemeinen Ortskrankenkassen.

Diese 681 Krankenkassen mit annähernd 3,6 Millionen Versicherten
hatten 1910 Rücklagen im Gesamtbeträge von rund 91 270 000 Mk.

Davon waren angelegt:

1.	bei öffentlichen Sparkassen....................... 14 042 000 Mk.

2.	in	Wertpapieren	des Reiches........................ 8	655 000	„

3.	in	Wertpapieren	der Einzelstaaten................. 17	554 000	„

4.	in Wertpapieren von kommunalen Körperschaften

(Provinzen, Kreisen, Städten, Gemeinden usw.) .	14 955 000	„

5.	in	Pfandbriefen,	Rentenbriefen u. ä................ 12	402 000	„

6.	in	Hypotheken im ganzen Reiche...................... 12	551000	„

7.	bei Banken........................................ 2 841000 „

3.	in Verwaltungsgebäuden, Genesungsheimen, Er-
holungsstätten, Kliniken, Heilbadeanstalten und

ähnlichen Gebäuden und Einrichtungen . . . .	8 270 000	„

Die Zinseinnahmen aus diesen Anlagen entsprechen natürlich dem
allgemeinen Zinsfüße bei diesen Anlagearten.

Legt man diese Anlagen von 91 270 000 Mk. bei den Gesamt-
rücklagen der Krankenkassen im Jahre 1910 von 268197 000 Mk. zu-
grunde, so ergibt sich folgendes:

Es waren angelegt:

k. bei öffentlichen Sparkassen........................... 41 261 000 Mk.

2- in Wertpapieren des Reiches........................... 25 422 000 „
        <pb n="242" />
        ﻿250

II. Öffentliche Versicherung.

3.	in Wertpapieren der Einzelstaaten................ 51 57-6 000 Mk.

4.	in Wertpapieren von kommunalen Körperschaften

(Provinzen, Kreisen, Städten, Gemeinden usw.) . 43 967	000	„

5.	in	Psandbriesen, Rentenbriefen u.	ä................ 36	440	000	„

6.	in	Hypotheken im ganzen Reiche..................... 36	891	000	„

7.	bei	Banken.......................................... 8	347	000	„

8.	in Verwaltungsgebäuden, Genesungsheimen, Er-
holungsstätten, Kliniken, Heilbadeanstalten und

ähnlichen Gebäuden und Einrichtungen .... 24293000	„

Ein völlig richtiges Bild kann hierdurch nicht gegeben werden. Die
anderen bei diesen Erhebungen nicht einbegriffenen Krankenkassen, es sind
namentlich die kleineren Kaffen, werden kaum Beträge für Verwaltungs-
gebäude, Genesungsheime angelegt haben. Die Rücklagen der Gemeinde-
krankenversicherungen in Hohe von rund 6,5 Mill. Mk. werden vermutlich
vornehmlich in den den Gemeinden nahestehenden Sparkassen zu suchen
sein. Es ist auch anzunehmen, daß viele der kleineren Kassen gleichfalls
die Anlage bei öffentlichen Sparkassen vorgezogen haben. Tatsächlich
wird also wohl in der vorstehenden Zusammenstellung die Zahl über
die Anlagen bei Sparkassen etwas niedrig und die Zahl über die Anlagen
in Berwaltungsgebäuden und Genesungsheimen zu hoch sein. Diese
Unterschiede dürften jedoch nicht so erheblich sein, daß dadurch das Gesamt-
bild wesentlich geändert würde.

Dieses Bild dürfte auch im Laufe der Jahre ungefähr dasselbe ge-
wesen sein.

In Verbindung mit den von den Renten- und Kapitalversicherungen
angehäuften Summen betrachtet, fallen die Beträge der Krankenkassen bei
den einzelnen Anlegungsarten nicht so ins Gewicht, daß sie hierbei
von bedeutsamem Einfluß sind. Irgend eine nennenswerte Einwirkung
der Rücklagen der Krankenkassen aus den Geldmarkt, auf den Kurs der
öffentlichen Anleihen, auf den Zinsfuß und Bankdiskont, auf Boden-
spekulation und Baugewerbe selbst in begrenzten Bezirken kann nicht
festgestellt werden.

Höhe und Anlage der Rücklage im Jahre 192 0.

Wie hoch die Rücklagen der Krankenkassen im Jahre 19 2 0 und
wie diese Rücklagen dann angelegt sein werden, darüber kann man nur
Vermutungen aussprechen; selbst Schätzungen müssen als sehr zweifelhast
gelten. Zunächst ist zu berücksichtigen, daß die Zahl der Versicherten,
        <pb n="243" />
        ﻿Hermann Halbach, Rcichskrankenversicherung.

251

Welche die Reichsversicherungsordnung neu in die Krankenversicherung
eiubezieht, noch nicht feststeht. Weiter ist zu berücksichtigen, daß für die
wesentlichen Personengruppen, welche die Reichsversicherungsordnung nun-
mehr der Krankenversicherung unterwirft, gerade in Hinsicht auf die
Leistungen besondere Bestimmungen vorgesehen sind, so namentlich für
die in der Landwirtschaft Beschäftigten. Auch läßt sich schwer feststellen,
welche Lohnbeträge für diese Gruppen, die land- und forstwirtschaftlichen
Arbeiter, das Gesinde, die Hausgewerbetreibenden, die unständigen Arbeiter
und die in Wandergewerbebetrieben Beschäftigten anzunehmen sind. Es
kann auch schwerlich die Lohnsteigerung, die eine Erhöhung der Bar-
leistungen der Krankenkassen im Gefolge hat, sowie auch das Maß der
Einführung der neuen Mehrleistungen abgeschätzt werden. Richt voraus-
sehen läßt sich ferner die Steigerung der Ausgaben, die durch höhere
Forderungen der Ärzte, Apotheker und Krankenanstalten bedingt wird.

Wie die auf Seite 245 gegebene Statistik beweist, verfügen zurzeit
sehr viele Krankenkassen nicht über die gesetzlichen Rücklagen. Wieder-
holthat die Regierung darauf hingewirkt, daß die Rücklagen in der gesetz-
lichen Höhe angesammelt werden. Zu tatkräftigen Maßnahmen in dieser
Beziehung ist es jedoch noch nicht gekommen. Es ist anzunehmen, daß
auch weiterhin die zuständigen Regierungsstellen hierbei den Wünschen
der Krankenkassen entgegenkommen und somit auch im Jahre 1920 viele
Krankenkassen über die Rücklagen in der gesetzlichen Höhe nicht verfügen
werden.

Unter Vorbehalt aller dieser Punkte möchte ich die Rücklagen sämt-
licher Krankenkassen im Jahre 1 9 2 0 auf eine halbe Milliarde ansetzen.

Wenn auch nach Lage der Dinge in der Krankenversicherung stets
Steigerungen in den Ausgaben eintreten, so kann doch angenommen
werden, daß diese sich nicht mehr in so großem Umfange wie bis dahin
einstellen. Mit dieser Einschränkung kann in gewissem Sinne davon
gesprochen werden, daß um das Jahr 1920 herum in der Kranken-
versicherung eine Art Beharrungszustand gegeben sein wird und die Rück-
lagen nicht mehr so erheblich steigen werden.

Wie die halbe Milliarde angelegt sein wird, darüber kann man auch
nur Mutmaßungen äußern. Etwaige Wandlungen in diesen Beziehungen
lassen sich nicht voraussehen, namentlich läßt sich nicht voraussehen, ob die
Kassen mehr dazu übergehen werden, ihre Rücklagen in Hypotheken an-
zulegen. Nimmt man für diese halbe Milliarde Rücklagen die durch die
Erhebung festgestellten Sätze, so ergibt sich folgendes:
        <pb n="244" />
        ﻿252

II. Öffentliche Versicherung.

Es sind angelegt:

1.	bei öffentlichen Sparkassen....................... 76 923 000 Mk.

2.	in	Wertpapieren	des Reiches..................... 47 393 000	„

3.	in	Wertpapieren	der Einzelstaaten............... 96154 000	„

4.	in Wertpapieren von kommunalen Körperschasten

(Provinzen, Kreisen, Städten, Gemeinden usw.) .	81 967 000	„

5.	in	Psandbriesen,	Rentenbriefen u. ä.............. 67 935 000	„

6.	in	Hypotheken im ganzen Reiche................... 68776000	„

7.	bei Banken........................................ 15 562 000	„

8.	in Verwaltungsgebäuden, Genesungsheimen, Er-
holungsstätten, Kliniken, Heilbadeanstalten und

ähnlichen Gebäuden und Einrichtungen .... 45290000 „

Die Entwickelung der Rücklagen bei den deutschen Krankenkassen,
zeigt folgendes Bild:

1900 bei 9 521000 Versicherten betrug die

Rücklage sämtlicher Krankenkassen . . 142 484 000 Mk.

1910 bei 13 070 000 Versicherten betrug die

Rücklage sämtlicher Krankenkassen . . 268196 000	„

1920 wird voraussichtlich bei 23 000 000 Ver-
sicherten die Rücklage bei sämtlichen

Krankenkassen gegen...................... 500 000 000	„ betragen-
        <pb n="245" />
        ﻿253

4.	Die Knappschastskassen.

Von

vr. E. Iüngst-Essen.

Von alters her besitzt der deutsche Bergbau in seinen Knappschafts-
kaffen Einrichtungen der Fürsorge sür seine Belegschaften, wie sie ähnlich
Ar die Arbeiter der anderen Zweige unseres heimischen Gewerbes erst die
soziale Versicherung des Reiches im letzten Menschenalter geschaffen hat.
Aus der Initiative der freien und selbständigen Bergleute erwachsen,
fanden die Knappschaftskassen, Gnadengroschenkassen oder wie sie sonst
heißen mochten, schon frühe die Unterstützung der Unternehmer, die sich
durch Gewährung von Beiträgen, Freikuxen, im besonderen durch die
Übernahme der zeitlichen Unfall- und Krankenleistungen an ihren Für-
sorgezwecken beteiligten. Nachdem die Knappschastskassen unter dem Re-
gime des Polizeistaates zu staatlich geleiteten Einrichtungen geworden
waren, erlangten sie von der Mitte des vorigen Jahrhunderts ab die
Rechte juristischer Personen mit voller Selbstverwaltung bei gleichen
Rechten von Wcrksbesitzern und Arbeitern. Die beiden grundlegenden
besetze aus diesem Gebiet sind das preußische Gesetz vom 10. April 1854
über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbciter in Knapp-
schaften und das dessen Bestimmungen weiterführende Allgemeine Berg-
Jksetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865. Dieses Gesetz,
bas sich als eine mustergültige Regelung der bergrechtlichen Verhältnisse
darstellt und in einer großen Zahl seiner wesentlichen Bestimmungen noch
heute gilt, ist in der Folge von den meisten deutschen Staaten als Landes-
3esetz angenommen worden, so daß auch in diesen der Beitrittszwang sür
die Arbeiter aller Bergwerke. Salinen und Aufbereitungsanstalten zu den
Knappschaftskassen besteht. Wo dies nicht der Fall ist, wo es keine landes-
gesetzlichen Vorschriften über Knappschaftswesen gibt, wie z. B. im Groß-
hkrzogtum Baden, unterstehen die Bergleute unmittelbar der Sozial-
bersicherungsgesetzgebung des Reiches. Hiermit ist der Kreis der in den

\j
        <pb n="246" />
        ﻿254

II. öffentliche Versicherung.

Knappschaftskassen vereinigten Personen gegeben. Sie umfassen fast die
Gesamtheit der im deutschen Bergbau Berusstätigen, und zwar sowohl
Arbeiter wie Beamte (mit Ausnahme der eigentlich leitenden Persönlich-
keiten), daneben aber auch noch in gewissem Umfang Hüttenarbeiter. Für
diese bestand nach dem preußischen Gesetz von 1854 ebenfalls Beitritts-
zwang zu den Knappschaftskassen; das Allgemeine Berggesetz von 1865
stellte es ihnen jedoch frei, ans diesen auszuscheiden. Die Arbeiter der
seitdem neu geschaffenen Hüttenwerke sind den Knappschaftsvereinen nicht
beigetreten.

Über den Mitgliederbestand der deutschen Knappschaftsvereine besitzen
wir von 1891 fortlaufend Angaben, die in der folgenden Tabelle zu-
sammengestellt sind; diese läßt auch die Zahl der Knappschaftsvereine in
den einzelnen Jahren ersehen. Bei der überragenden Bedeutung des
preußischen Bergbaues erschien es angezeigt, die entsprechenden Angaben
für Preußen hinzuzufügen.

Zahl und Mitgliederbestand der Knappschaftsvereine in
Deutschland und Preußen.

Jahr	Deutschland		Preußen	
	Anzahl der Kassen	Aktive Mitglieder	Anzahl der Kassen	Aktive Mitglieder
1891	139	466 366	74	410 889
1892	139	473 960	74	419 231
1893	139	470 815	74	415 533
1894	139	477 186	74	422 554
1895	140	484 841	74	428 126
1896	139	501 560	73	444 767
1897	139	530 856	73	472 734
1898	138	557 615	73	499 968
1899	138	588 297	73	529 000
1900	139	641136	73	575 873
1901	139	680 547	73	613 131
1902	126	674 650	73	608 101
1903	124	698 004	73	627 506
1904	122	718 655	72	650 156
1905	119	729 123	73	658942
1906	119	767 689	72	695 507
1907	121	827 709	70	737 239
1908	119	919 028	68	826503
1909	118	936 116	67	841 210
1910	117	950856	67	852 959

Der Zug zur Konzentration, der unser ganzes Wirtschaftsleben kenn-
zeichnet, kommt auch in der Entwicklung des Knappschaftswesens zum
Ausdruck. Während sich der Mitgliederbestand der Knappschaftskassen in
        <pb n="247" />
        ﻿E. Jüngst, Die Knappschaftskassen.

255

den letzten 20 Jahren reichlich verdoppelt hat, ist gleichzeitig die Zahl
der Vereine um annähernd ein Sechstel zurückgegangen; 1891 entfielen
im Deutschen Reich auf eine Knappschaftskasse 3355 Mitglieder, 1910
aber 8127. Weiter geht die Konzentration in Preußen, wo einer durch-
schnittlichen Mitgliederzahl von 5553 in 1891 eine solche von 12 731
in 1910 gegenübersteht. Es bedarf wohl kaum der Hervorhebung, daß
diese Entwicklung im Interesse der Leistungsfähigkeit der Knappschafts-
kassen für die Erfüllbarkeit ihrer Zwecke im höchsten Maße zu begrüßen
ist; immerhin gibt es noch eine recht große Zahl von Knappschaftskassen
mit einem so geringen Bestand von Mitgliedern, daß deren Ansprüche
in keiner Weise gewährleistet erscheinen 1.

Die Knappschaftskasscn sind die Träger der reichsgesetzlichen Kranken-
versicherung sowie der auf Landesgesetz beruhenden Pensionsversicherung,
welche an die Mitglieder der Kassen und ihre Hinterbliebenen bei Be-
russinvalidität und Tod dauernde Unterstützungen gewährt. Mit dem
1. Januar 1912 ist die mit der Invalidenversicherung verbundene reichs-
gesetzliche Hinterbliebenenversicherung zur Einführung gelangt. Das Ver-
hältnis der reichsgesetzlichen zur knappschaftlichen Hinterbliebenenversiche-
rung ist in der Reichsversicherungsordnung durch § 1322 dahin geregelt,
daß die Unterstützungen, welche die Knappschaftskassen den Hinterbliebenen
ihrer reichsgesetzlich versicherten Mitglieder geben, sich um den halben
Wert der reichsgesetzlichen Bezüge der gleichen Art ermäßigen. Die Unter-
stützungen müssen unter Hinzurechnung der reichsgcsetzlichen Bezüge
mindestens um den Betrag des Reichszuschusses höher sein, als die
satzungsmäßige Unterstützung ohne die Ermäßigung sein würde. Die
Satzung kann allerdings bestimmen, daß die Unterstützungen (und ent-
sprechend die Beiträge) gar nicht ermäßigt werden. Der Aufnahme der
Vorschrift über die Aufrechnung der knappschaftlichen und reichsgesetzlichen
Hinterbliebenenrenten lag die ausgesprochene Absicht zugrunde, diesmal
von dem Bergbau eine Doppelbelastung, wie sie ihm das Jnvalidcn-
und Altersversicherungsgesetz gebracht hatte, fernzuhalten. Dieses Gesetz
sah vor, daß eine Aufrechnung der landesgesetzlichen und reichsgesetzlichen
Rente erfolgen könne, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen dahin-
zielenden Beschluß fassen würden. Einem solchen zeigten sich letztere
jedoch nicht geneigt, und so hat der Bergbau als einziger deutscher Ge-
werbszweig bisher neben der landesgesetzlich vorgesehenen Pensions-

1 Vgl. Dr. Ferdinand Bertrams, Die Sicherstellung der Leistungen der
preußischen Knappschaftsvereine durch das Knappschaftsgesetz vom 19. Juni 1906.
"Glückauf" 1912.
        <pb n="248" />
        ﻿256

II. Öffentliche Versicherung.

Versicherung auch noch die Lasten aus der Invaliden- und Altersversiche-
rung tragen müssen. Von der den Knappschaftsvereinen nunmehr bei
der Regelung der reichsgesetzlichen Hinterbliebenenfürsorge gegebenen Be-
fugnis, die knappschaftlichen Bezüge gegen die reichsgesetzlichen Renten
aufzurechnen, dürften diese wohl ohne Ausnahme Gebrauch gemacht
haben.

Nicht in ihrer Gesamtheit, aber in erheblicher Zahl sind die Knapp-
schaftsvereine auch Träger der reichsgesetzlichen Alters- und Invaliden-
versicherung, soweit sie auf Grund der §8 8—10, 173 und 174 des
JVG. die Zulassung als „besondere Kasseneinrichtung", d. h. als selb-
ständige Versicherungsanstalten gegen Invalidität und Alter neben den
Landesversicherungsanstalten erlangt haben. Es sind dies zunächst der
Saarbrücker Knappschaftsverein mit 52 905 Mitgliedern in 1911, der
Allgemeine Knappschaftsvereiu zu Bochum, der 1890 durch Verschmelzung
des Märkischen, des Essen-Werdenschen und des Mülheimer Vereins ge-
bildet, den rheinisch-westfälischen Bergbau umfaßt und 1911 357 321 Mit-
glieder zählte.

Ferner haben sich 18 im übrigen völlig selbständige Knappschafts-
vereine verschiedener Bundesstaaten für die Zwecke des JVG. zu der
Norddeutschen Knappschaitspensionskasse zusammengeschlossen, und zu dem
gleichen Zweck haben sich die sächsischen Knappschaftsvereine zu der All-
gemeinen Knappschaftspensionskasse für das Königreich Sachsen vereinigt.

Beschränken wir uns jedoch vorläufig auf die allen Knappschafts-
vereinen gemeinsamen Aufgaben: die reichsgesetzliche Krankenversicherung
und die landesgesetzliche Pensionsversicherung. Die Mittel zu den hieraus
sich für sie ergebenden Leistungen gewinnen sie wie die anderen großen
öffentlichen Versicherungseinrichtungen hauptsächlich aus den Beiträgen
der einzelnen Mitglieder und Werksbesitzer; hierzu treten noch Zinsen
vorhandener Kapitalien, Eintrittsgelder, Geldstrafen, Einkünfte aus Schen-
kungen und Stiftungen u. a. m.

Wie sich die Einnahmen der Knappschaftsvereine in Preußen und
in Deutschland in den letzten 20 Jahren insgesamt und auf ein Mit-
glied gestaltet haben, ist aus der folgenden Zusammenstellung zu ent-
nehmen (siehe Tabelle S. 257).

Es sind gewaltige Summen, die den Knappschaftsvereinen zufließen,
auf 122,3 Mill. Mk. beliefen sich 1910 ihre Einnahmen, die in dem
20 jährigen Zeitraum 1891—1910 eine Steigerung auf mehr als das
Dreiundeiuhalbfache erfahren haben. Da gleichzeitig die Mitgliederzahl
entfernt nicht in demselben Maße gewachsen ist, ergibt sich eine Zunahme
        <pb n="249" />
        ﻿257

E. Jüngst, Die Knappschaftskassen.

Die Einnahmen der Knappschaftsvereine.

Jahr	Preußen	Deutschland	
	insgesamt  Mk.	insgesamt  Mk.	auf 1 Mitgl.  Mk.
1891	28 301 608	33 618 863	72
1392	29 123 847	33 568 522	71
1893	29 792 484	35 472 088	75
1894	80 457 197	36 219 972	76
1895	31 064 175	37 209 408	77
1896	82 557 216	37 786 011	75
1897	34 840 509	40 245 550	76
1898	37 214 981	43 061085	77
1899	42 171 416	47 709 702	81
1900	48 677 048	55 122 415	86
1901	53110 556	60 227 466	88
1902	53408 623	60 508 914	90
1903	58 287 025	65 636 151	94
1904	60 592 491	68 071 936	95
1905	63 649 774	71 103 465	98
1906	70 119 236	78431859 .	102
1907	76 537 318	86 171 133	104
1908	104 778 257	114 849 693	125
1909	107 159 304	117 584383	126
1910	110 465 949	122 322 820	129

des auf ein Mitglied entfallenden Einnahniebetrages von 72 auf 129 Mk.
oder um 57 Mk. = 79,17 °/o In die Augen fällt die starke Steigerung
der Einnahnien in den letzten drei Jahren. Von 1907 auf 1908 hoben
sie sich allein um 29 Mill. Mk. Dies hängt zusammen mit dem preußi-
schen Knappschaftsgesetz vom 19. Juni 1906. Während nach § 174 ABG.
die Beiträge der Werksbesitzer nur mindestens die Hälfte der Beiträge
der Arbeiter auszumachen brauchten — tatsächlich aber bezahlten die
Werksbesitzer in den meisten Vereinen mehr als den gesetzlichen Mindest-
betrag —, legte ihnen die erwähnte Novelle von 1906, die 1908 in
Kraft trat, gegenüber der Kranken- und der Pensionskasse die Zahlung
der gleichen Beiträge auf, die die beitrittspflichtigen Mitglieder leisteten.
Noch einschneidender in ihrer Wirkung auf die Höhe der Beiträge war
die folgende Bestimmung der Novelle: Die Höhe der Beiträge zur Pensions-
kasse ist derart zu bemessen, daß sie unter Hinzurechnung der etwaigen
weiteren Einnahmen der Kasse und unter Berücksichtigung aller sonstigen
sür die Leistungsfähigkeit des Knappschaftsvereins in Betracht kommenden
Umstände die dauernde Erfüllbarkeit der Pensionskassenleistungen ermög-
lichen (§ 175 c). Nach dem diese gesetzliche Bestimmung erläuternden
Ministerialerlaß vom 17. Januar 1907 schließt sie zum mindesten die
Forderung in sich, einmal die bereits vorhandene ungedeckte Last zu ver-

Schriften 137. IV.	l7
        <pb n="250" />
        ﻿258

II. öffentliche Versicherung.

zinsen und in einem innerhalb der mutmaßlichen Lebensdauer der be-
treffenden Pensionskasse liegenden Zeitraum zu tilgen und sodann die
neu entstehende Last zum mindesten auf der Grundlage des Kapitaldeckungs-
verfahrens zu sichern. Dementsprechend waren also die Beiträge zu erhöhen.
(S. Bertrams a. a. O. S. 1418.)

Über die Gliederung der Einnahmen liegen für die Gesamtheit der
deutschen Knappschaftsvereine keine Angaben vor, wohl aber für die
preußischen Knappschaftsvereine, allerdings auch nur getrennt nach
Kranken- und Pensionskasse für die Jahre 1908, 1909 und 1910. Deren
Einnahmen setzten sich wie folgt zusammen:

1. bei der Krankenkasse:

Jahr	Beiträge u. Eintritts- gelder  Mk.	Vermögens-  erträge  Mk.	Ersatz-  leistungen  lUVG.)  MI.	Sonstiges  Mk.	Zusammen  Mk.
1908  1909  1910	35	544968  36	841 575  37	581 888	153 207  337 214  430 773	903 356  859 991  903 505	210 722  226 858  196 979	36 812 248  38	265 638  39	113 145
1910	96,09 °/o	1,10 °/o	2,31 °/o	0,50 °/o	100 0/0
	2.	bei der P	ensionskasse:		
Jahr	Beiträge u. Eintritts- gelder  Mk.	An-  erkennungs-  gebühren  Mk.	Vermögens-  erträge  Mk.	Sonstiges  Mk.	Zusammen  Mk.
1908  1909  1910	61	358 845 60 946 776  62	035 760	74 649  79 090  82 776	5 809 610  7	235 903  8	571 493	722 905  631 897  662 775	67	966 009  68	893 666  71 352 804
1910	86,94o/o	0,12 °/&lt;&gt;	12,01 °/o	0,93 °/o	100 0/0

Den bei weitem wichtigsten Einnahmeposten bilden die Beiträge, die
1910 einschließlich der Eintrittsgelder bei der Krankenkasse 96 % und
bei der Pensionskasse rund 87 % der Gesamteinnahmen ausmachten. In
der Verteilung der Beiträge auf Werksbesitzer und Arbeiter bestand von
Verein zu Verein vielfach große Verschiedenheit. Während früher der
gesetzliche Mindestbetrag der Arbeitgeberbeiträge auf die Hälfte der Arbeiter-
beiträge festgesetzt war, stellte sich, wie schon erwähnt, der Beitragssatz
der Werksbesitzer bereits vor dem Inkrafttreten der Knappschaftsnovelle
von 1906 bei der Mehrzahl der Vereine wesentlich höher; so leisteten
        <pb n="251" />
        ﻿E. Jüngst, Die Knappschaftskassen.	259

nach einer Aufstellung über die Preußischen Knappschaftsvereine in 1904
die Werksbesitzer an Beiträgen:

100°/» des	Mitgliederbeitrags	in 27	Vereinen	mit	254109	Mitgliedern,

75°/» „	„	„ 8	„	„	275 219

50% „	„	„17	„	„	29167

Bei den übrigen Vereinen lag der Satz zwischen 50 und 75 %, oder
es kam auch vor, daß die Werksbesitzer dort, wo besondere Krankenkassen-
beiträge erhoben wurden, für beide Kassenzweige einen in verschiedenem
Verhältnis zu den Mitgliederbeiträgen stehenden Beitrag leisteten. Nun-
mehr haben, worauf auch schon hingewiesen wurde, beide Parteien den-
selben Beitrag zu leisten, und zwar ebensowohl an die Kranken- wie an
die Pensionskasse, für welche beiden Zweige des Knappschaftswesens das
preußische Gesetz vom 19. Juni 1906 getrennte Kassensührung vorgeschrieben
hat, die bis dahin nur bei einigen Vereinen bestand.

Wenn man die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherten
beurteilen will, so hat man die von ihm geleisteten Beiträge mit den
dem Unternehmer obliegenden zusammenzufassen, denn diese Prämien stellen,
einerlei, wer sie auf Grund des Gesetzes bezahlt, einen Teil seines Lohnes
dar, und zwar einen recht beträchtlichen und dazu steigenden Teil, wie
das für die Belegschaften des Ruhrbergbaues die folgende Zusammen-
stellung zeigt:

Jahr	Auf einen Beschäftigten (Beamte und Arbeiter) im Ober- bergamtsbezirk Dortmund betrug der			Verhältnis der Knappschaftsbeiträge zur Gesamtsumme (Lohn und Knappschafts- usw. Beiträge)  °|o
	Jahres-  reinverdienst  Mk.	Gesamtaufwand der Arbeitgeber und Ar- beiter an Knapp- schaftsbeiträgen 1 Mk.	Zusammen  Mt.	
1887	815	72	887	8,12
1890	1086	73	1159	6,30
1895	992	90	1082	8,32
1900	1352	113	1465	7,71
1905	1218	120	1338	8,97
1907	1590	129	1 719	7,50
1910	1416	159	1575	10,10
1911	1480	162	1642	9,87

Wäre die Versicherung gegen die Folgen von Krankheit, Alter und
Invalidität sowie die Sicherstellung der Hinterbliebenen des Ruhrknappen
diesem selbst überlassen, so könnte der Ruhrbergbau einen um etwa 10 %

Beiträge zur Krankenkasse, Pensions- und Unterstützungskasse, s o w i e zur
Jnvaliditäts- und Altersversicherung.

17*
        <pb n="252" />
        ﻿260

II. Öffentliche Versicherung.

höheren Geldlohn zahlen, ohne daß dadurch seine Belastung gesteigert
und seine Wettbewerbsfähigkeit gemindert würde.

In diesem Zusammenhang sei kurz auf die Belastung der Produktion
durch die knappschaftliche Versicherung eingegangen, und zwar wiederum
an dem Beispiel des Ruhrbergbaues.

Es betrugen die Knappschaftsgefälle einschließlich (ab 1892) der
Beiträge zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung:

	auf	vom Gesamt-
	1 t Förderung	wert der Förderung
	Mk.	°/°
1857 .	. . 0,21	2,30
1860 .	.	.	0,19	2,94
1870 .	. .	0,13	2,31
1880 .	.	.	0,19	4,21
1885 .	. . 0,18	3,86
1890 .	. . 0,26	3,32
1895 .	. .	0,34	5,09
1900 .	.	.	0,43	5,02
1905 .	.	.	0,49	5,87
1910 .	.	.	0,63	6,48
1911 .	.	.	0,63	6,44

Was die Belastung mit 0,63 Pf. aus 1 t und ihre Steigerung um
50 Pf., wenn man vom Jahre des Tiefstandes (1870) in der obigen
Zusammenstellung ausgeht, bedeuten, erhellt aus der Tatsache, daß im
Ruhrbergbau in den letzten 5 Jahren an Dividende und Ausbeute auf
1 k Förderung verteilt worden sind:

1907 			1,28	Mk.
1908. ....		1,14	„
1909 			0,98	„
1910			1,02	„
1911			1,11	„

Das Verhältnis der Knappschastsgefälle zum Gesamtwert der Förde-
rung ist jedoch in den späteren Jahren nicht so hoch, wie es die Tabelle
angibt, da der von den Oberbergämtern ermittelte Wert der Förderung
nur den Wert der Rohkohle begreift, dagegen die Werterhöhung durch
Aufbereitung, Verkokung, Brikettierung usw., die vornehmlich im letzten
Jahrzehnt ganz außerordentliche Fortschritte gemacht hat, unberücksichtigt
läßt. Dagegen sind in den Knappschaftsgefällen auch die Versicherungs-
beträge enthalten, die für die in den Nebenbetrieben des Steinkohlen-
        <pb n="253" />
        ﻿E. Jüngst, Die Knappschaftskassen.

261

bergbaues beschäftigten Arbeiter bezahlt werden. Die von dem ReichSamt
des Innern in die Wege geleitete Reform der bergbaulichen Statistik
gestattet für die letzten 4 Jahre den vollen von der Steinkohlenindustrie
Rheinland-Westfalens geschaffenen Wert anzugeben. Setzt man dazu die
Knappschaftsgefälle einschließlich der Beiträge zur Jnvaliditäts- und
Altersversicherung in Beziehung, so ergibt sich, daß diese etwas mehr als
5 o/o des vollen Produktionswertes ausmachen.

Den Einnahmen der Knappschaftsvereine stehen die durch die Er-
süllung ihrer Ausgaben bedingten Ausgaben gegenüber, über deren Ent-
wicklung im Laufe der letzten 2 Jahrzehnte uns wieder für die Gesamt-
heit der Vereine Angaben zur Verfügung stehen.

Es betrugen die Ausgaben der Knappschastsvereine:

Jahr	Preußen	Deutschland	
	insgesamt  Mk.	insgesamt  Mk.	ans 1 Mitglied  Mk.
1891	23 605-349	28 665 263	61
1892	25 121 671	29 253 270	62
1893	26 648 071	31 051 256	66
1894	27 390 550	31 990 215	67
1895	28 064 998	32 970 690	68
1896	28 651 649	33 567 353	67
1897	31337118	36 882 557	69
1898	32192 498	37 395 348	67
1899	36 140 674	41 247 936	70
1900	39 737 510	45 465 184	71
1901	42 912 542	49 344 562	73
1902	43 434 920	49 833 673	74
1903	50 710 783	57 250 757	82
1904	52 989 681	59 206 922	82
1905	54 479 449	60 605 361	83
1906	56 980 738	63 555 381	83
1907	62 001 043	68 802 279	83
1908	68 408 056	75 381 504	82
1909	72 283 367	79 946 422	85
1910	74470 393	83 561 236	88

Während wir in dem 20 jährigen Zeitraum bei den Einnahmen
eine Steigerung um fast 89 Mill. Mk. feststellen konnten, sind gleich-
zeitig die Ausgaben nur um 55 Mill. Mk. gewachsen. Der Zunahme
des auf ein Mitglied entfallenden Einnahmcbetrages von 57 Mk. steht
eine Steigerung der Ausgaben um nur 27 Mk. gegenüber.

Über die Gliederung der Ausgaben setzen wir nachstehend wieder
unter Unterscheidung der beiden Kassenarten, Kranken- und Pensionskasse,
für die Jahre 1908—1910 die für die preußischen Vereine vorliegenden
Angaben her.
        <pb n="254" />
        ﻿262

II. öffentliche Versicherung.

Es setzten sich zusammen die Ausgaben der Kranken- und Pensionskasse:

1. Ausgaben der Krankenkasse.

Jahr	Krankengeld  Mk.	Kur-, Arznei-, Krankenhaus- kosten und Unterstützungen  Mk.	Sterbe-  geld  Mk.	Ver-  waltungs-  kosten  Mk.	Sonstiges  Mk.	Zusammen  Mk.
1908	14 714 802	14186 073	870 315	1 253 348	680 879	31 705 417
1909	16 614 070	15 237 734	886 242	1 316 178	293 857	34 348 081
1910	16 193 090	16 081 626	811912	1 483 803	236 101	34 806 532
1910	46,52 %	46,20%	2,33 %	4,26%	0,68 %	100 o/o

2. Ausgaben der Pensionskasse.

Jahr	Pensionen  usw.  Mk.	Begräbnis-  beihilfen  Mk.	Verwaltungs-  kosten  Mk.	Sonstiges  Mk.	Zusammen  Mk.
1908	34 805 513'	275 890	1 350 639	770 597	36 702 639
1909	85 751 9581	278 033	1 443 102	462 193	37 935 286
1910	37 295 6241	277 739	1 602 412	488 086	39 663 861
1910	94,03 %	0,70 o/o	4,04 %	1,23 %	100 o/o

Ein besonderes Interesse beansprucht das Verhältnis, in dem bei
den beiden Kasseneinrichtungen die den Versicherten gewährten Leistungen
zu den von ihnen und den Arbeitgebern gezahlten Beiträgen stehen.
Auch hier müssen wir uns wieder mangels umfassenderen Materials auf
die preußischen Knappschaftsvereine beschränken.

Es stellte sich das Verhältnis der Leistungen zu den Beiträgen bei der:

	Krankenkasse	Pensionskasse
Jahr	der preußischen Knappschaftsvereine auf	
	o/o	°/0
1908	88,76	56,29
1909	88,86	59,04
1910	88,04	60,49

Für einen längeren Zeitraum stehen uns entsprechende Angaben für
einzelne Vereine zur Verfügung; wir bieten sie nachstehend für den
größten Verein, den Allgemeinen Knappschaftsverein zu Bochum.

1 Einschließlich der Aufwendungen für kranke Rentenempfänger und deren An-
gehörige sowie der sonstigen Unterstützungen.
        <pb n="255" />
        ﻿E. Jüngst, Die Knappschaftskassen,

263

Vsrsicherungsleistmigen im
Berhältntz zu den Beiträgen

1860 ........................... 104,62	°/o

1870 ............................ 93,89	°/o

1880 ............................ 92,82	°/o

1890 ............................... 85,67%

1900 ............................... 81,18%

1905 ............................... 88,61%

1909 ............................ 70,05	%

Wertvoll ist auch die Feststellung des Verhältnisses der Verwaltungs-
kosten zu der Gesamteinnahme und der Gesamtausgabe, worüber die
folgende Tabelle Ausschluß gibt.

Es stellte sich das Verhältnis der Verwaltnngskosten bei den preußi-
schen Knappschaftsvereinen zu der:

	Ge-	Ge-	Ge-	Ge-
Jahr	samteinnahme	samtausgabe	samteinnahme	samtausgabe
	in der Krankenkasse		in der Pensionskasse	
	°/o	%	oIo	%
1908	3,40	3,95	1,99	3,68
1909	3,44	3,83	2,09	3,80
1910	3,79	4,26	2,25	4,04

Das Verhältnis von Einnahme und Ausgabe ergibt Verlust oder
Überschuß, auf welch letzterem sich das Vermögen aufbaut.

Wie der Überschuß sich im Laufe der letzten 2 Jahrzehnte bei den
Knappschaftsvereinen in Preußen und im Reiche entwickelt hat, zeigt die
obenstehende Tabelle auf S. 264.

Das Vermögen der Knappschaftsvereine zeigt eine der Gestaltung
des Überschusses entsprechende Entwicklung. (Siehe die untenstehende
Tabelle auf S. 264.)

Gegen 1891 weist es in 1910 einen Zuwachs von 266 Mill. Mk.
auf, das bedeutet eine Steigerung aus annähernd das Fünfeinhalbfache.
Fast die Hälfte dieses Zuwachses entfällt auf die Jahre 1907—1910
und ist im wesentlichen als die Folge der preußischen Knappschaftsnovelle
von 1906 anzusehen. Das durchschnittliche Vermögen des einzelnen Ver-
eins hat sich von 430 000 Mk. in 1891 auf 2,78 Mill. Mk. in 1910,
mithin auf mehr als das Sechsfache gehoben, auf ein Mitglied ergibt
sich ein Vermögenszuwachs um 214 Mk. oder 167 %.
        <pb n="256" />
        ﻿264

II. Öffentliche Versicherung.

Jahr	Preußen	Deutschland	
	insgesamt  1000 Mt.	insgesamt  1000 Mk.	auf 1 Mitglied Mk.
1891	4 696	4 953	11
1892	4 002	4 315	9
1893	3144	4421	9
1894	3 067	4 230	9
1895	2 999	4 239	9
1896	3 906	4 219	8
1897	3 503	3 863	7
1898	5 022	5 666	10
1899	6 031	6 462	11
1900	8 940	9 657	15
1901	10 198	10883	16
1902	9 974	10 675	16
1908	7 576	8 385	12
1904	7 603	8 865	12
1905	9 170	10 498	14
1906	13 138	14 876	19
1907	14 536	17 369	21
1908	36 370	39 468	43
1909	34 876	37 638	40
1910	35 996	38 762	41

Vermögen der Knappschaftsvereine.

Jahr	Preußen	Deutschland		
	insgesamt  Ml.	insgesamt  Mk.	auf 1 Verein  Mk.	auf 1 Mitgl.  Mk.
1891	43 360 861	59 783 816	430 099	128
1892	48 271 522	65 992 219	474 764	139
1893	52119 614	71 356 728	513358	152
1894	56 252 656	76 820 206	552 663	161
1895	60 308 616	82 320117	588 001	170
1896	65 033 622	88 453 755	636 358	176
1897	69 569 670	94 300 858	678 423	178
1898	75 384 723	101 497 252	735 487	182
1899	82 459 403	109 967 714	796 867	187
1900	92 762 050	121 952 881	877 358	190
1901	103 990 774	135 277 997	973 223	201
1902	114 836 798	148 078 519	1 175 226	218
1903	123 044 501	158 068 045	1 274 742	226
1904	132 858 834	169 550 515	1 389 758	236
1905	142 931 166	181310 782	1 523 620	249
1906	157 387 717	197 770 305	1 661 935	258
1907	164 931 461	208 492 420	1 723 078	252
1908	201 030 091	247 783 721	2 082 216	270
1909	235 339 331	285 696 495	2 421 156	305
1910	271 161 222	325 432 644	2 781476	342
        <pb n="257" />
        ﻿E. Jüngst, Die Knappschaftskassen.	265

Auf Kranken- und Pensionskassen verteilt sich das verfügbare Ver-
mögen der preußischen Knappschaftsvereine in 1907, 1908, 1909 und
1910 wie folgt:

Die Besserung in der finanziellen Stellung der Knappschafts-
vereine kommt in der Verschiebung zum Ausdruck, welche sich im
Laufe der Jahre in dem Verhältnis ihres Vermögens zu ihren Aus-
gaben vollzogen hat. Hierüber unterrichtet die folgende Zusammen-
stellung :

Es erhebt sic^nun die Frage, wie die Knappschaftskassen die
gewaltigen, bei ihnen sich ansammelnden Vermögens Massen an-
legen. Da wir für die Gesamtheit der Knappschaftsvereine keine
Auskunft zu geben vermögen, so begnügen wir uns damit, die ein-
schläqiaen Angaben für die wichtigsten der Vereine nachstehend mit-

Berichtigte Zahl.

Jahr	Krankenkasse	Pensionskasse	Zusammen
	Mt.	Mk.	Mk.
1907	4 567 526	159 014 015	163 581 541 *
1908	10 168 573	190 861518	201 030 091
1909	14 064 547	221 274 784	235 339 331
1910	18 462 986	252 698 236	271 161 222
1907	2,79	97,21	100%
1910	6,81	93,19	100 °/o

Jahr	Verhältnis des Vermögens zu den Gesamtausgaben der Knappschaftsvereine in	
	Preußen  %	Deutschland  %
1891	183,69	208,56
1895	214,89	249,68
1900	233,44	268,23
1905	262,36	299,17
1910	364,12	389,45
        <pb n="258" />
        ﻿266

II. Öffentliche Versicherung.

1. Allgemeiner Knappschaftsverein zu Bochum.

	1893  Vermögen		1911  Vermögen	
	Mk.	°/o	Mk.	o/o
Krankenkasse.  Hypotheken	  Wertpapiere	  Sonstiges		—	—	227 616 3051 110  6 655 840	2,29  30,71  67,00
Zusammen	—	—	9 934 566	100
Pensionskasse.				
Hypotheken	  Kursfühige Wertpapiere:	720 600	6,50	32 587 427	24,41
a) Preussische Staatsanleihe		—	—	7 904 100	5,92
b) Deutsche Reichsanleihe		—	—	1 597 700	1,20
c) Sonstige kursfähige Wertpapiere . .	7 722 617	69,64	7 401 600	5,54
Nichtkurssähige Wertpapiere (Stadt-, Ge-				
meinde-Anleihen usw.)		—	—	41116 164	30,80
Deckungskapital bei der Rückvers.-Anst.. .	—	—	37 259 295	27,91
Sonstiges		2 645 899	23,86	5 624 722	4,21
Zusammen	11 089 116	100	133 491 008	100

2. Saarbrücker Knappschaftsverein.

	1898		1905		1910	
	Vermögen  Mk.	s 1?  S? p  O/o	Vermögen  Mk.	Vom Ge- # samt- vermögen	Vermögen  Mk.	S  lag  SS p %
Krankenkasse.						
Staats- und Wertpapiere .	—	—	—	—	192 250	37,92
Darlehen an Bergleute . .	—	—	—	—	202 603	39,96
Sonstiges		—	—	—	D»	112153	22,12
Zusammen	—	—	—	—	507 006	100
Pensionskasse.						
Erststellige Hypotheken . . .	1 017 054	11,26	1 750 456	9,28	1 729 714	8,26
Kommunaldarlehen ....	—	—	2 894 028	15,35	579 920	2,77
Deckungskapital bei der Rück-						
Versicherungsanstalt . . .	—	—	—	—	9 966 825	47,62
Staats- usw. Papiere . . .	6 662 700	73,77	12 347 200	65,48	4101700	19,60
Sonstiges		1 351 521	14,96	1863 424	9,88	4 551 369	21,75
Zusammen	9 031 275	100	18 855108	100	20 929 528	100

«
        <pb n="259" />
        ﻿E. Jüngst, Die Knappschastskassen.

267

3. Oberschlesischer Knappschaftsverein.

	1908		1911	
	Vermögen  Mk.	gif  N p  o/o	Vermögen  Mk.	&amp; §  lll  O/o
Krankenkasse.				
Effekten		507 000	35,53	494 000	18,02
Hypotheken		—	—	196 663	7,17
Darlehnsverträge		—	—	1 277 100	46,58
Sonstiges		920 151	64,47	774 056	28,23
Zusammen	1 427 151	100	2 741 819	100
Pensionskasse.				
Effekten		10 019 455	25,55	10 042 174	20,57
Hypotheken		6 191 263	15,79	6 662 753	13,65
Darlehnsverträge		12 670 670	32,21	18 162 093	37,20
Sonstiges		10 340 465	26,36	13 952 505	28,58
Zusammen	39 221 852	100	48 819 525	100

4. Nieder schlesischer Knappschaftsverein.

		1897		1911	
		Vermögen	«-  Z. c:2	Vermögen	BZ ®
		Mk.	W p  o/o	Mk.	o/o
Krankenkasse.  Zinsbar angelegtes Vermögen			—	—	549 790 330 024	62,49  87,51
	Zusammen	—	—	879 814	100
Pensionskasse. Zinsbar angelegtes Vermögen. -		1 232 685  514 099	70,57  29,43	1 189 060 3 240 917  1 660 362	19,52  53,21  27,26
Zusammen		1 746 784	100	6 090 339	100
        <pb n="260" />
        ﻿268	II. Öffentliche Versicherung.

5. Hauptknappschaftsverein Clausthal.

	1903		1911	
	Vermögen	o" E  lll	Vermögen	1»1 s 11
	Mk.	p  0/0	Mk.	S? P o/o
Krankenkasse.				
Zinsbar angelegtes Vermögen	  Sonstiges		—	—	1 147 778 74 725	93,89  6,11
Zusammen	—	—	1 222 503	100
Pensionskasse.				
Köniql. Preußisches Staatsschuldbuch	  Sonstige Wertpapiere	  Hypotheken	  Deckungskapital bei der Rückversicherungsanstalt Sonstiges		2 164 000  1 284 890  239 789	58,67  34,83  6,50	4 950 000 40 000  1 382 366 3 360 656 738 662	47,27  0,38  13,20  32,09  7,05
Zusammen	3 688 679	100	10 471 684	100

Vor 1907 bestand bei den Knappschaftsvereinen keine Trennung des
Vermögens der Krankenkasse von dem der Pensionskasse; diese ist erst
durch die preußische Knappschastsnovelle von 1906 obligatorisch geworden.
In den vorstehenden Zusammenstellungen ist deshalb das Vermögen der
Krankenkassen in dem angegebenen Vermögen der Pensionskassen vor
1907 mit enthalten.

Nach dem Knappschaftsgesetz gelten für die Anlage der verfügbaren
Gelder der Knappschaftsvereine die für die Anlegung von Mündelgeldern
bestimmten Vorschriften, soweit nicht in einzelnen Fällen auf Antrag des
Vorstandes durch die Aufsichtsbehörde eine andere Anlegung zugegeben
wird. Beschränken wir uns bei der Erörterung der Vermögensanlage der
Knappschastsvereine auf die an Vermögensumfang die Krankenkasse weit
überragende Pensionskasse und auf das letzte in den Tabellen wieder-
gegebene Jahr — der Leser mag zur Feststellung von Verschiebungen,
die jedoch durch die früher bestehende Vereinigung der beiden Kassen er-
schwert wird, auch die Angaben für die anderen Jahre heranziehen. Als
erstes ergibt sich ein bedauerlicher Mangel au Vergleichbarkeit in den
Aufstellungen der verschiedenen Vereine. Der einzige Posten, der sich bei
allen von ihnen findet und, vom oberschlesischen Verein abgesehen, auch
durchweg einen sehr bedeutenden Teil des Vermögens umfaßt, ist die
Position „Deckungskapital bei der Rückversicherungsanstalt". Es handelt
sich dabei um die am 1. Juli 1908 errichtete „Knappschastliche Rück-
        <pb n="261" />
        ﻿E. Jüngst, Die Knappschaftskassen.

269

Versicherungsanstalt", bei der die meisten im Bereich der preußischen
Knappschaftsvereine beschäftigten Bergarbeiter rückversichert sind. Der
Beitritt außerpreußischer Vereine zu dieser Anstalt auf Gegenseitigkeit ist
zwar möglich, aber bis jetzt noch nicht erfolgt.

In ihrem ersten Jahre hatte die Knappschafts-Rückversicherungs-
anstalt ein Vermögen von 18,1 Mill. Mk., das in 1911 auf 69,7 Mill.
angewachsen war. Es gliederte sich in diesen beiden Jahren wie folgt:

	1908		1911	
	Vermögen	VomGes.-  Vermögen	Vermögen	VomGes.-  Vermögen
	ant.	0/0	Mk.	o/o
Hypotheken ohne Amortisation.	3 941 800	21,76	39 493 575	56,64
,,	mit	1 037 049	5,73	10 485 656	15,04
Kommnnaldarlehen		11447 185	63,19	14 500 307	20,80
Deutsche Reichsanleihe		14 826	0,08	80 000	0,11
Preußische Konsols		—	—	107 300	0,15
Rheinprovinz-Anleihe		—	—	125 000	0,18
Sonstiges		1 673 382	9,24	4 936 816	7,08
Zusammen	18 114 242	100	69 728 654	100

Danach kommen für die Anlage des Vermögens der Rückversicherungs-
anstalt in erster Linie die Darlehen auf Hypotheken in Betracht, auf die
1911 71,68 °/o des Gesamtvermögens entfielen; weitere 20,80 % waren
gleichzeitig auf Kommunaldarlehen ausgegeben. Dagegen ist der Besitz
an leicht realisierbaren Wertpapieren bei der Rückversicherungsanstalt un-
bedeutend zu nennen. Eine große Rolle spielt dieser dafür bei den ein-
zelnen Vereinen. Bei der Pensionskasse des Allgemeinen Knappschafts-
Vereins in Bochum machte er 44,50 °/o des Gesamtvermögens aus,
darunter 12,96 °/o kurssähige und 31,54 °/o nichtkurssähige Wertpapiere.
Bei dem Saarbrücker Verein, der diese Unterscheidung nicht kennt, machten
die Effekten 19,60 °/o des Gesamtvermögens der Pensionskasse aus, bei
dem oberschlesischen Verein 20,57 ®/o, bei dem Hauptknappschaftsverein
Clausthal 47,65 °/», bei dem niederschlesischen Verein 19,52°/». Die
Hypotheken sind an dem Vermögen des Allgemeinen Knappschaftsvereins
zu Bochum mit 24,99°/» beteiligt, der Saarbrücker Verein hat darin
nur 8,26°/» seines Vermögens angelegt (daneben noch 2,77°/» in Kom-
munaldarlehen), der oberschlesische 13,65°/» (und 37,20°/» auf Darlehns-
verträge), der Clausthaler Verein 13,20°/».

Wir hatten schon eingangs darauf hingewiesen, daß einige Knapp-
schaftsvereine neben der reichsgesetzlichen Krankenversicherung sowie der
auf Landesgesetz beruhenden Pensionsversicherung auch die durch das In-
        <pb n="262" />
        ﻿270

II. Öffentliche Versicherung.

validen- und Altersversicherungsgesetz des Reiches vom 22. Juni 1889
begründete Versicherung übernommen haben. Es erübrigt nun noch fest-
zustellen, welche Vermögensmassen die betreffenden als besondere Kassen-
einrichtungen zugelassenen Knappschastsvereine in den 20 Jahren seit In-
krafttreten des Invaliden- und Altersversicherungsgesetzes angesammelt und
wie sie ihr Vermögen angelegt haben. Die folgende Tabelle bietet eine

Übersicht über die Entwicklung der Jnvaliditäts- und
Alterskasse des Allgemeinen Knappschaftsvereins zu Bochum.

Jahr	Zahl der Versicherten	Einnahmen		Ausgaben  insgesamt  MI.	Vermögen		Vermögen auf 1 Ver- sicherten  Mk.
		insgesamt  Mk.	davon Zuschuß des Reiches Mk.		Zuwachs  Mk.	insgesamt  Mk.	
1892	139 305	2 128 572		152834	1 975 737	1 975 787	14,18
1893	143 864	2 158 707	665	239 544	1 919 164	3 964 741	27,56
1894	153 532	2 804 821	1286	372 244	1 932 577	6 032 728	39,29
1895	155 326	2 444 202	62 203	577 836	1 866 365	8 110 709	52,22
1896	161 154	2 711 900	201 716	707 386	2 004 514	10 372 834	64,37
1897	175 496	2 930 111	194 192	819 486	2110 625	12 846 995	73,20
1898	190 384	3 176 978	201 308	984118	2 192 860	15 466 162	81,24
1899	202 767	8 932 736	593 720	1 280 399	2 652 337	18 645 765	91,96
I960	225 318	5 053 771	509 325	2 386 489	2 667 281	22 027 877	97,76
1901	242 319	5 075 225	571 913	2 832 016	2 243 208	25 149 985	103,79
1902	240 413	5 093 355	630 859	8 283 963	1 809 392	27 980 068	116,38
1903	252 866	5 332 535	670438	3 730 951	1 601 583	30 820 184	121,88
1904	267 605	5 660 654	702 410	4163 359	1 497 295	33 822 864	126,39
1905	263 425	5 612 970	751112	4 306 789	1 306 181	36 429 239	138,29
1906	280 204	6 096 229	746 923	4 524 759	1 571469	39 323 579	140,34
1907	301 913	6 864 320	746 954	4 736 641	1 627 679	42 372 369	140,35
1908	332 130	7 121 065	745 417	5 219 685	1 901 379	45 978 122	138,43
1909	340 250	7 217 851	790 948	5 547 048	1 670 803	49 331 978	144,99
1910	341 366	7 309 483	817 914	5 870 752	1 438 731	52 596 058	154,08
1911	348 387	7 537 613	845 830	6 040 403	1 497 210	55 997 100	160,73

Danach hatte die Jnvaliditäts- und Alterskaffe dieses größten Knapp-
schaftsvereins in 1911 bei 348 387 Versicherten ein Vermögen von fast
60 Mill. Mk.; in dem gleichen Jahre hatten sich die Einnahmen auf
7,5 und die Ausgaben auf 6 Mill. Mk. belaufen. Auf ein Mitglied
betrug das Vermögen 1892 erst 14,18 Mk., 1911 dagegen 160,70 Mk.

Das Verhältnis der Ausgaben zum Vermögen stellte sich:

1892 		. . . . auf 7,74%
1895 			 7,12 %
1900 .....	. . . . „ 10,83%
1905 		. „ 11,82%
1910		. . . . „ 11,16%
1911		....,, 10,79 %
        <pb n="263" />
        ﻿Saarbrücker Knappfchaftsverein, Saarbrücken.
(Reichsgesetzliche Invalidenversicherung.)

Jahr			E i n ii o	h in e n			Ausgaben			Vermögen		5 2 "S&gt; Tr SS&gt;o SS  Mk.
	Ver-  sicherte	Beiträge  MI.	Zinsen  MI.	Son-  stiges  MI.	Insgesamt  MI.	Renten  Mk.	Verwal-  tungskosten  Mk.	Schiedsger. u. sonstiges  Mk.	Ins-  gesamt  Mk.	Zuwachs  Mk.	Bestand  Mk.	
1891	30 042	464 454	8128	—	472 588	767	10 652		12 083	460 499	460 499	15
1892	30 129	469 093	24 327	—	493 420	3 300	6 624	—	10215	483 205	943 704	31
1893	29 766	424 832	40 464	—	465 297	6 523	11824	—	18 648	446 649	1 390 353	47
1894	30 361	469 226	56 874	—	526 100	8 897	15 975	—	25 012	501 088	1891 441	62
1895	31326	476 356	74 537	—	550 892	14 376	16 393	—	31 673	519 220	2 410 660	77
1896	32 779	504 785	93 207	—	597 992	18 477	16 855	—	35 464	562 528	2 973 188	91
1897	34 709	532 823	113 386	—	646 208	22 245	18611	—	40 985	605 223	3 578412	103
1898	36 200	556 880	134 990	—	691 869	24 925	44 945	—	69 964	671 905	4 200 316	116
1899	38 296	586 718	157 279	—	743 996	32 153	45 790	—	78 090	665 906	4 866 223	127
1900	40 473	627 437	181 298	—	808 735	230 759	54 426	—	285 576	523 159	5 389 382	183
1991	41893	668 448	200 326	—	868 774	320 803	45 339	—	366 404	502 371	5 891 753	141
1902	42 694	685 499	218 208	—	903 707	373 775	50 944	—	424 881	478 826	6 370 579	149
1903	43 883	727 577	235 703	—	963 280	429 198	51427	—	480 853	482 427	6 853 006	156
1904	45 035	740 204	252 809	—	993 013	472 444	53 307	—	526 007	467 006	7 820 013	163
1905	45 913	760 700	269 513	—	1 030 213	504 315	56 776	—	561 535	468 678	7 788 690	170
1906	47 728	809 253	286 793	—	1 096 046	530 194	63 984	—	594447	501 599	8 290 289	174
1907	48 902	807 968	293 471	—	1 101 439	586 995	68 713	46	656 440	444 999	8 735 288	178
1908	49 842	814 845	302 355	9 005	1 126 205	665 594	23084	5 403	694 962	431 243	9 157 282	184
1909	52 362	838 754	313 949	5 721	I 158 424	707 418	29 094	19 508	756 359	402 065	9 554 208	182
1910	53 886	857 535	327 449	44 060	1 229 044	745 796	30 835	56 242	833363	395 681	9 927 304	184

&gt;

E. Jüngst, Die Knappschaftskassen.	271
        <pb n="264" />
        ﻿272

II. öffentliche Versicherung.

Die Kapitalanlage dieser Jnvaliditäts- und Alterskasse im Jahre
1911 ergibt sich aus der folgenden Zusammenstellung:

1.	Kursfähige Wertpapiere (Nennwert):

a)	Preußische Staatsanleihe....................Mk.	7 250 800

b)	Deutsche Reichsanleihe.......................„	94	200

c)	Sonstige kursfähige Wertpapiere..............„	8 950 700

2.	Nichtkurssähige Wertpapiere (Stadtanleihen, Ge-
meindeanleihen, Anleihen für Kom.-Verbände usw.) „	29 678 801

Kapitalanlage Ende 1911..........................Mk. 45974501

Die Entwicklung der Jnvaliditäts- und Alterskasse des Saar-
brücker Knappschastsvereins ist in der Tabelle S. 271 ersichtlich
gemacht.

Das Vermögen dieses Vereins, der 1910 53 886 Mitglieder zählte
und Einnahmen von 1,23 Mill. Mk. sowie Ausgaben von 833 000 Mk.
auswies, betrug Ende des genannten Jahres 9,9 Mill. Mk. oder 184 Mk.
auf einen Versicherten; letzterer Betrag ist mithin höher als bei dem
Bochumer Verein.

Das Verhältnis der Ausgaben zum Vermögen stellte sich:

1892	 auf	2,62 °/o

1895	 „	1,31 °/o

1900 ..............................„	5,30%

1905	 „	7,21 o/o

1910...............................„	8,39 0/o

Es war, auch zuletzt noch, nicht unwesentlich günstiger als beim
Allgemeinen Knappschaftsverein zu Bochum, zeigt aber eine stark steigende
Tendenz, während bei dem Bochumer Verein neuerdings ein Rückgang
der Verhältnisziffer zu verzeichnen ist.

Über die Anlage des Vermögens des Saarbrücker Knappschaftsvereins
liegt für die früheren Jahre nur die Angabe vor, daß sie in Wertpapieren
erfolgt war; 1910 bestand es zu

14,53 0/o aus deutscher Reichsanleihe,

38,73 0/0 aus Staatsanleihen und staatlich garantierten Eisenbahn-
papieren,

44,81 °/o aus Schuldverschreibungen, Pfandbriefen, Gemeindeanleihen
usw.

Die Norddeutsche Knappschasts-Pensionskasse zu Halle
besorgt als besondere zugelassene Kasseneinrichtüng die reichsgesetzliche In-
        <pb n="265" />
        ﻿E&gt; Jüngst, Die Knappschaftskassen.

273

validenversicherung für die 118 758 (1910) Mitglieder von 18 ihr an-
geschlossenen Knappschaftsvereinen. Ihre Entwicklung läßt die folgende
Zusammenstellung ersehen:

Jahr	Versicherte	Einnahme  Mk.	Ausgabe  Mk.	Überschuß  Mk.	Vermögen  (Bilanzwert)  Mk.	Vermögen auf 1 Ver- sicherten Mk.
1891	68 767	901 042	93 455	807 587	812 505	12
1892	69 165	931181	131 682	799 499	1 644 044	24
1893	68 794	948 224	205 033	743 191	2 447 068	35
1894	69 119	1 060 306	301211	759 095	3 229 619	47
1895	70 486	1 168 821	383 668	785 153	3 985 953	57
1896	74 551	1 136 450	461823	674 627	4 729 107	63
1897	78 452	1216 590	549 654	666 936	5 471 115	70
1898	80 936	1 130 860	644 892	485 968	5 996 382	74
1899	85 368	1 202 997	792 618	410 379	6 450 761	76
I960	97 283	1 851 191	1 109 823	740 868	7 182 627	74
1901	100 411	1 993 604	1 220 566	773 038	8 025 287	80
1902	97 862	2 015 503	1 351 506	663997	8 704 210	89
1903	99 936	1 759 572	1 182 327	577 245	9 286 882	93
1904	100 132	1 801 623	1 234 782	566 841	9 840 637	98
1905	107 577	1 901183	1312 392	588 791	10 424 028	97
1906	113 380	2 069 410	1 417 268	652 142	11 021 658	97
1907	120 776	2 276 893	1 488 047	788 846	11 719 507	97
1908	118 973	2 399 788	1 588 415	811378	12 542 005	105
1909	118 864	2 522 918	I 730 970	791 948	13 320 600	112
1910	118 758	2 484 787	1 822 377	662 410	13 970 734	118

Das Vermögen dieser Kasse betrug Ende 1910 fast 14 Mill. Mk.
oder 118 Mk. auf einen Versicherten; die Einnahmen beliefen sich in
dem genannten Jahre auf 2,48, die Ausgaben auf 1,82 Mill. Mk.

Das Verhältnis der Ausgaben zum Vermögen ist ungünstiger als
bei den beiden vorher behandelten Kassen; es stellte sich:

1892 			8,01 o/o	
1895 			9,63 °/o	
1900 			15,45%	
1905 			12,59%	
1910			13,04%	
Das Gesamtvermögen war angelegt	in den Jahren:		
	1891	1900	1910
in Reichsanleihen	  in Staatsanleihen und garantierten	1,66 °/o	3,34 %	3,65 %
Eisenbahnanleihen	  Schriften 137. IV.	8,00 °/o	2,97 o/o	6,41 o/o 18
        <pb n="266" />
        ﻿274

II. Öffentliche Versicherung.



1891	1900	1910

in Schuldverschreibungen und Pfand-
briefen ............................ 26,83%	23,59%	7,18%

in Hypotheken und Darlehen an Ge-
meinden und Privatpersonen .	. 63,26"/«	55,74%	76,75%

Für die vierte zugelassene Kasseneinrichtnng, die Allgemeine Knapp-
schaftspensionskasse für das Königreich Sachsen, ist das Vermögen der
ausschließlich reichsgesetzlichen Versicherung nicht festzustellen, deshalb ist
auch das Gesamtvermögen der deutschen Knappschaftsvereine einschließlich
des Vermögens der zugelassenen Kasseneinrichtungen nicht genau anzugeben,
man greift jedoch wohl nur wenig daneben, wenn man es für Ende 1912
mit 420 Mill. Mk. annimmt.
        <pb n="267" />
        ﻿275

5.	Angestelltenversicherung.

Von

Dr. Heinz Kotthoff.

Das Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 er-
weitert die bisherige „Arbeiterversicherung" durch eine ergänzende Sonder-
versicherung für Privatangestellte, die am 1. Januar 1913 in Kraft
getreten ist. Wenn also auch gegenwärtig die neue Einrichtung noch
keinen Einfluß auf den Geldmarkt ausübt, so verlohnt es doch wohl,
sich die wahrscheinliche, nicht unbedeutende Wirkung im nächsten Jahr-
zehnte klarzumachen. Diese kann nach den amtlichen Denkschriften und
der Gesetzesbegründung folgendermaßen geschätzt werden:

Die Zahl der für die neue Versicherung in Betracht kommenden
Angestellten beträgt nach der Berufszählung von 1907 rund 2 Millionen.
Davon scheiden die Altersklassen unter 16 und über 60 Jahre aus, so
daß ein versicherungspflichtiger Bestand von 1,84 Millionen verbleibt.
Diese Zahl ist von anderer Seite als zu niedrig erklärt worden, da feit
1907 schon wieder eine wesentliche Steigerung stattgefunden habe. Die
Vertreter des Reichsamts des Innern haben aber die Einwände zu wider-
legen versucht, und für unsere Zwecke genügen auch die vorsichtigsten
Anschläge.

Die Versicherung auf Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten beruht
auf Beiträgen von 8 % des zu versichernden Einkommens. Dieses ist
stets die llntergrenze der Bezüge in jeder der neun Gehaltsklasscn. In
Klassen bis zu 2000 Mk. Jahreseinkommen ist die Prämie um den Bei-
trag der allgemeinen Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung (Reichs-
versicherungsordnung Buch IV) ermäßigt, weil die gering besoldeten An-
gestellten (mit einigen Ausnahmen) dem Versichcrungszwauge in der
Arbeiterversicherung unterworfen bleiben. Nach Schätzungen der Regierung
(durch Verallgemeinerung verschiedener Teilerhebungen) sollen die An-
gestellten sich folgendermaßen auf die Einkommensstufen verteilen:
        <pb n="268" />
        ﻿276

H. Öffentliche Versicherung.

über	Gehaltsklasse  bis 550 550 „	850			Mk.	männlich  19 293  66 618	weiblich  35 791  79 032
„	850	„	1150	„	204107	115 633
„	1150	„	1500	„	209 450	87 484
„	1500	„	2000	„	418 910	40 376
„	2000	„	2500	„	249 504	18 624
	2500	„	3000	„	127182	4049
„	3000	„	4000	„	105 999	1619
„	4000	„	5000	„	28172	81
„	5000  Angestellten		mit	mehr	als	24312  5000 Mk.	Einkommen

versicherungspflichtig. Die Beitragssummen für die Gesamtzahl der ver-
sicherungspflichtigen Angestellten würden sich dann (unter Abrundung)

stellen:  Gehalts  klaffe  A	-	Einkommen  bis 550 Mk.				Personen  55 000	Jahresbeitrag  19,20 Mk.		Summen  1 056 000 Mk.	
B	über	550	„	850	„	146 000	38,40		5 406 000	
C	ff	850	„	1150	„	320 000	57,60	!s	18 432 000	
D	„	1150	„	1500		297 000	81,60	„	24 235 000	
E	„	1500		2000	„	459 000	115,20	„	52877000	
F	„	2000	„	2500	„	268 000	158,40	„	42 451000	
G		2500	„	3000	„	131000	199,20	ff	26 095 000	,,
H	„	3000	„	4000	„	108 000	240,00	„	25 920 000	
I	„	4000	„	5000		28 000	319,20	„	8 938 000	„

Gesamtsumme der Jahresprämie 205 390 000 Mk.

Diese Summe von reichlich 205 Mill. Mk. jährlich erfährt zwei
Ermäßigungen:

1.	In Zeiten der Stellenlosigkeit, der Krankheit ohne Gehaltsbezug,
militärischer Dienstleistungen und anderer Nichtbeschäftigung in
versicherungspflichtiger Tätigkeit sind keine Beiträge zu entrichten.
Man wird sicher hoch schätzen, wenn man den Beitragsausfall auf
5 o/o annimmt.

2.	Ein Teil der versicherungspflichtigen Personen hat bereits den Zweck
des Gesetzes erfüllt durch freiwillige Versicherung. Darauf soll
Rücksicht genommen werden, indem Betriebspensionskassen und
ähnliche Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen als Ersatz-
        <pb n="269" />
        ﻿Heinz Potthoff, Angestelltmverficherung.	277

kaffen anerkannt werden und Angestellte, für die irgendein Lebens-
versicherungsvertrag vor dem 5. Dezember 1911 abgeschlossen war,
von ihrer Beitragspflicht befreit werden (der Arbeitgeber muß seine
Beitragshälfte entrichten). In der amtlichen Denkschrift von 1907
ist auf Grund einer Privatenquete festgestellt, daß 52 % der männ-
lichen und 7 % der weiblichen Angestellten privatim versichert
waren, und die durchschnittliche Prämie seitens des Arbeitgebers
4°/o, seitens des Versicherten S'U % betrug. Man kann diese
Zahlen unmöglich auf die Gesamtheit der Angestellten übertragen,
sondern wird annehmen dürfen, daß allerhöchstens 10 % der Ver-
sicherungspflichtigen von der neuen Beitragspflicht freikommen
werden.

3.	Personen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits 55 Jahre alt
sind, können unter Umständen auf Antrag befreit werden. Das be-
trifft etwa 50 000 Angestellte, doch dürften gerade unter ihnen
viele sein, welche schon privatim versichert sind.

Demgegenüber stehen auch Möglichkeiten der Prämicnerhöhung:

1.	Im Jahre 1913 können Angestellte mit höherem Gehalte und
frühere Angestellte freiwillig in die Versicherung eintreten.

2.	In den Jahren 1913—15 kann durch Einzahlung der Prämien-
reserve die Wartezeit abgekürzt werden.

3.	Jüngere Angestellte können freiwillig in eine höhere als die zu-
ständige Gehaltsklasse übertreten. Alle können beim Sinken des
Einkommens in der höheren Klasse bleiben.

4.	Jede bestehende Sicherung kann freiwillig fortgesetzt werden.

In welchem Maße von den verschiedenen Möglichkeiten Gebrauch
gemacht wird, läßt sich schwer schätzen. Wahrscheinlich wird das Mehr
und Weniger sich großenteils ausgleichen und man wird nicht mehr als
10 % von der geschätzten Prämiensumme abzusetzen haben.

Es würden demnach jährlich etwa 185 Mill. Mk. an Prämien
zu entrichten sein. Davon je die Hälfte zu Lasten der Versicherten selbst,
und ihrer Arbeitgeber. Wieweit diese Verteilung tatsächlich durchgeführt
und durch Preisänderungen auf den Konsum abgewälzt wird, läßt sich
schwer vorhersagen. Ebenso, welche Rückwirkung das neue Gesetz aus die
private Lebensversicherung haben wird. Man muß also mit der Wahr-
scheinlichkeit rechnen, daß im Jahrzehnte 1913—1922 neue 18U Milliarden
Mark an Prämien zu sozialen Versicherungszwecken eingehen.

Versicherungsleistungen werden in den ersten fünf Jahren
nur in sehr geringem Maße zu zahlen sein, nämlich nur:
        <pb n="270" />
        ﻿278

II. Öffentliche Versicherung.

1.	Erstattung der Hälfte der geleisteten Beiträge bei Tod ohne Genuß
irgendwelcher Versichernngsleistungen;

2.	Ruhegeld und Renten bei erheblicher Abkürzung der Wartezeit durch
Einzahlung der Prämienreserve.

Vom sechsten bis zehnten Jahre können eintreten:

3.	Hinterbliebenenrenten sür alle Zwangsversicherten;

4.	Ruhegeld für weibliche Versicherte;

5.	Beitragserstattungen oder Leibrenten für weibliche Versicherte.

Erst vom elften Jahre ab treten dazu:

6.	Ruhegeld für männliche Versicherte;

7.	Hinterbliebenenrenten sür freiwillig Versicherte.

Welche Beträge im ersten Jahrzehnt zur Auszahlung kommen werden,
ist sehr schwer zu schätzen, da es großenteils von dem Maß der frei-
willigen Versicherung mit abhängt.

Verwaltungskosten werden vom Anfang an erwachsen, wenn
auch nicht sogleich in der vollen Höhe. Die Begründnng des Gesetz-
entwurfes rechnet auf die Dauer rund 5 % der Prämien für Unkosten.
Das würde bei drei Viertel Anrechnung auf die ersten zehn Jahre etwa
70 Mill. Mk. ausmachen.

Das Heilverfahren soll auch von Anfang an in Kraft treten
und eine sehr kräftige Anwendung finden. Richt nur die in der Gesctzes-
begründung vorgesehenen 5 °/o der Prämie sollen nach Regierungsabsichten
zunächst verwandt werden, sondern der doppelte Betrag; das ist zulässig,
weil in der Bruttoprämie von 8 °/o ein Gesamtanteil von 14^4 °/o für
Verwaltungs-, Heilkosten und Sicherheitszuschlag steckt. Es würden also
1913—22 rund 180 Mill. Mk. für Krankenbehandlnng, Bau von Heil-
stätten und dergleichen zur Verwendung kommen.

Rechnen wir außer den Ausgaben

für Verwaltung und sonstige Unkosten .	.	70 Mill. Mk.

sür Heilverfahren.........................180	„	„

noch für Versicherungsleistungen	.	.	.	100	„	„

350 Mill. Mk.

so bleiben von den Einnahmen	.	.	.	.	1850	„	„

ohne Berücksichtigung von Zinsen....	1500 Mill. Mk.

als Vermögensbestand. MiteinemsolchenVermögen von IV2 Milliarden
rechnete auch der Sachverständige der Regierung bei der Gesetzes-
beratung.
        <pb n="271" />
        ﻿

Heinz Potthoff, Angestelltenversicherung.	279

Von dem Vermögen ist nach gesetzlicher Vorschrift ein Viertel in
Reichs- oder Staatsanleihen anzulegen. Es werden also rund 400 Mill.
Mk. (jährlich im Durchschnitt 40 Mill. Mk., anfangs wahrscheinlich mehr,
später weniger) in Staatspapieren gekauft.

Für die übrige Anlage gelten die gleichen Vorschriften wie für
Lebensversicherungsgesellschaften; und da mit einem Zinsfüße von 3Vs °/o
gerechnet ist, die durchschnittliche Verzinsung also mit Rücksicht auf die
Verwendung eines Teiles des Vermögens zu gemeinnützigen Zwecken im
Interesse der Versicherten (billiger Kredit für Baugenossenschaften u. dgl:)
höher sein muß, so wird die Reichsversicherungsanstalt den größten Teil
des Vermögensrestes in Hypotheken anlegen. Nehmen wir die Verhält-
nisse der privaten Lebensversicherung zum Vorbilde, die 85% des ge-
samten Bestandes in Hypotheken anlegen, so können wir schätzen, daß
rund eine Milliarde Mark in den Jahren 1913—1922 Anlage auf dem
Hypothekenmarkte finden wird. (Zunächst mehr als 100 Mill. Mk. jähr-
lich, später vielleicht weniger.)

Der Rest von vielleicht 100 Millionen dürfte in anderer, wechseln-
der Weise Anlage finden (bar, Bankguthaben, Postvorschüsse, Wechsel-
diskontierung u. dgl.).

Auch nach 1922 werden nicht etwa Einnahmen und Ausgaben der
Angestelltenversicherung sich die Wage halten, sondern (abgesehen von
einer Erweiterung des Gesetzes) der Beharrungszustand wird erst nach
Jahrzehnten eintreten, und man darf für die Zeit von 1922—1932 noch-
mals mit der Sammlung einer Milliarde an Vermögen rechnen.
        <pb n="272" />
        ﻿281

6.	Wer trägt die Kosten der sozialen Versicherung?

Von

vr. Heinz ^Potthoff-Düffeldorf.

Der Zweck der in diesem Band vereinigten Untersuchungen über das
Versicherungswesen in Deutschland ist die Feststellung der finanziellen
Verschiebungen, welche durch das Sammeln der Prämien, das Auszahlen
der Leistungen und das Anlegen der Reserven in der deutschen Volks-
wirtschast bewirkt werden. Eine möglichst genaue Feststellung ist für
die soziale Versicherung von besonderer Bedeutung, weil diese größten-
teils auf staatlichem Zwang beruht und die Klagen immer lauter werden,
daß durch die Auferlegung immer wachsender Versicherungslasten weite
Kreise der wirtschaftlichen Unternehmungen unrentabel und aus dem
Weltmärkte konkurrenzunfähig würden. Da unsere Volkswirtschaft im
wefintlichen auf dem Privateigentum beruht, so ist die Rentabilität des
in den Gewerben angelegten Kapitals eine Vorbedingung für wirtschaft-
liche Tätigkeit. Eine Beeinträchtigung der produktiven Arbeitsgelegenheit,
eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Völkern,
würde eine verhängnisvolle Wirkung der Sozialpolitik sein, die uns vor
die Wahl stellen müßte, ob wir die Sozialpolitik oder das Privat-
eigentum an den Produktionsmitteln aufgeben wollten. Zur Beantwortung
der Frage, welchen Einfluß die Versicherung auf Rentabilität und Wett-
bewerb hat (einer Frage, die ja über den Rahmen dieses Bandes weit
hinausreicht), wäre festzustellen:

1.	Bildet soziale Versicherung überhaupt eine Belastung der Volks-
wirtschaft? oder bedeutet sie vielleicht nur eine Verschiebung innerhalb
der einzelnen Teile? und ist ihre Wirkung vielleicht eine Entlastung
des Wirtschaftslebens im ganzen?

2.	Wie stellen sich die deutschen Verhältnisse zu denen der anderen
Völker, die auf dem Weltmärkte mit uns um den Absatz ringen?

M
        <pb n="273" />
        ﻿282

II. Öffentliche Versicherung.

3.	Welche Summen kommen in Frage? Woher kommen sie?
Wohin fließen sie? Wie wirken sie im einzelnen auf Weltmarkt und
Produktion ein?

Von diesen drei Fragen gehört nur die letzte zum engeren Thema
der hier vorliegenden Untersuchungen. Ihre Beantwortung scheint viel
leichter als die der gleichen Fragen bei der privaten Versicherung. Denn
abgesehen davon, daß wir eine ziemlich umfassende amtliche Statistik der
sozialen Versicherung haben, ist der Kreis derer, welche die Leistungen
empfangen und die Kosten tragen, durch Gesetz festgelegt, und in der
Regel wird in der öffentlichen Erörterung die gesetzliche Verteilung der
Lasten und Leistungen als die tatsächliche angesehen, von einer starken
Belastung der Arbeitgeber oder der Unternehmungen zugunsten der
Arbeiter gesprochen. Die Zahlen dafür stellen sich nach der letzten amt-
lichen Statistik folgendermaßen * *:

			Kranken-	Unfall-	Invaliden-	
		Jahre	Ver- sicherung ^	Ver-  sicherung	Ver- sicherung 3	Zusammen
			Will. Mark	Mill. Mark	Mill. Mark	Mill. Mark
Beitrüge der Arbeit- &gt;		1885—1909	1351	2195	1271	4818
geber . . . .	. • 1	1910	130	200	99	429
Beiträge der	Ver-1	1885—1909	2999	—	1271	4270
sicherten. . .	• J	1910	268	—	99	367
Reichszuschuß .	}	1885-1909  1910	—	—	587  52	587  52
Entschädiqunqs-	1	1885-1909	3994	1808	1872	7674
leistunqen. .	• • /	1910	357	164	197	718
Vermögen. . .	Ende	1910	319	540	1662	2521

Die Kosten (und dementsprechend auch die Leistungen und das Ver-
mögen) erfahren eine erhebliche Erhöhung durch die beiden Versicherungs-
gesetze von 1911. Abgesehen von der natürlichen Steigerung durch
Vermehrung der Bevölkerung, beträgt diese ungefähr ein Drittel der
gegenwärtigen. (Siehe die Tabelle auf S. 283.)

Es wird also von 1913 ab die Milliarde an Versicherungsprämien
jährlich weit überschritten werden, denn die Zahlen sind recht niedrig,
wahrscheinlich zu niedrig angesetzt. Auch die Versicherungsleistungen,
die gegenwärtig 700 Millionen im Jahre ausmachen, werden bald die
Milliarde überschreiten; und sowohl von amtlicher wie von Arbeitgeber-

1 Nach dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich.

" Einschließlich Knappschaftskassen.

* Erst seit 1891.
        <pb n="274" />
        ﻿Heinz Potthoff, Wer trügt die Kosten der sozialen Versicherung?

283

	Arbeit- geber Mill. Mark	Ver- sicherte Mill. Mark	Reich  Mill. Mark
Gegenwärtige jährliche Kosten		415	340	50
Erhöhung durch Rcichsversicherungsordnung . .	50	80	30
Angestelltenversicherung		95	90	—
Künftige jährliche Kosten	560	510	80

feite wird ja gern darauf hingewiesen, welche ungeheuren Geschenke hier
den arbeitenden Klassen gemacht und mit welchen Riesensummen die
Arbeitgeber zugunsten ihrer Angestellten belastet werden. Beide Be-
hauptungen bedürfen einer Richtigstellung.

Zunächst ist es ganz falsch, Sozialpolitik im allgemeinen als eine
Belastung der Volkswirtschaft aufzufassen. Ihr Zweck ist das Gegen-
teil. Der Arbeiterschutz will nicht die Arbeitsmengc und Arbeitsleistung
des einzelnen verringern, sondern sie erhöhen. Wir verbieten nur des-
wegen die Kinderarbeit, damit der Organismus genügend sich stärkt, um
später mehr und besseres zu leisten. Wir beschränken die Arbeitszeit der
Frauen, damit sie gesunde Kinder gebären können, die zu kräftigen,
arbeitsfähigen Bürgern heranwachsen. Wir hindern eine übermäßige,
gesundheitswidrige Ausnutzung auch der inännlichen Arbeitskraft, damit
die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit recht lange erhalten bleibt. Der
Hauptzweck sozialer Gesetzgebung ist rationelle Ausnutzung der arbeitenden
Millionen; ist Anwendung der Grundsätze, die jedem Kaufmann für sein
lebendes und totes Inventar als selbstverständlich gelten, auf das mensch-
liche Inventar; ist Hinderung eines unrationellen Raubbaus an der
Gesundheit und Arbeitskraft des Menschen, durch die der einzelne, der
sein Privatkapital in seinem für ihn arbeitenden Mitmenschen nicht mehr
anzulegen braucht, sich auf Kosten der Volksgesamtheit bereichert, weil
unser Arbeitsrecht noch ein Stück Sachenrecht aus römischer Sklaven-
zeit ist'.

Auch die soziale Versicherung ist nur eine Übertragung bewährter
kaufmännischer Grundsätze vom sachlichen auf das menschliche Gebiet.
Nämlich des Grundsatzes der Amortisation von Werten, die der Ab-
nutzung unterworfen sind. Der größte Teil des Nationalvermögens ist
in den Volksgenossen selbst angelegt. Die Aufzuchtkosten unseres deutschen
Volkes kann man auf rund 1000 Milliarden Mark schätzen, also etwa

* Näheres in meinem Buche „Probleme des Arbeitsrechts". Jena 1912.
        <pb n="275" />
        ﻿284

II. Öffentliche Versicherung.

dreimal so hoch wie das auf 300—350 Milliarden berechnete Sach-
gütervermögen der Nation. Von der Verzinsung dieser Riesensumme
hängt das Reicher- oder Ärmerwerden des Volkes in erster Linie ab.
Der Arbeiterschutz will die Verzinsung erhöhen, indem er eine unwirt
schaftliche Vergeudung der Riesenwerte durch allzu schnelle Abnutzung
hindert; die Arbeiterversicherung will eine rechtzeitige Amortisation der
Lebenskosten sicherstellen. Während früher der Staat erst eingriff, wenn
die Arbeitskraft erschöpft war und der Bürger nicht mehr durch Selbst-
leistung seinen Unterhalt aufbringen konnte, werden jetzt die Mittel
dafür schon zu Zeiten der Arbeitssähigkeit zurückgelegt. Beide am
Arbeitsvertrage beteiligten Personen werden zu dieser Leistung genötigt.
Für den Arbeiter oder Angestellten ist die Versicherung eine Zwangs-
sparkasse, in die er einen Teil seines Arbeitsverdienstes legen muß, um
in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit daraus Renten beziehen und die Hilfe
anderer entbehren zu können. Für den Arbeitgeber ist sie ein Zwang
zur Amortisation auf Leben und Arbeitskraft.

Es tritt also nur eine Verschiebung ein. Denn die Kranken,
Alten und Invaliden, die Witwen und Waisen haben doch auch früher
gelebt. Vielleicht noch bescheidener, kümmerlicher als gegenwärtig; aber
unterhalten mußten sie doch werden. Damals lag die Last auf der
Armenpflege, auf Verwandten und auf Wohlfahrtseinrichtungen. Jetzt
ist das Recht kraft eigener Leistungen an die Stelle der damaligen Unter-
stützungen getreten. Also eine zeitliche Verschiebung: von der Zeit der
Rot auf die Zeit des Arbeitsverdienstes; und eine örtliche Verschiebung:
vom Staate, von der Familie usw. auf die am Arbeitsverhältnis Be-
teiligten.

Daß die Arbeitgeber sich über die Amortisationsquote beklagen
können, ist nur auf einen Mangel an sozialem Denken zurückzuführen.
Denn bisher war Menschenleben das einzige, was ihnen Staat unb
Gesellschaft kostenlos zur Verfügung stellte. Niemand denkt daran, ihnen
die sachlichen Produktionsmittel kostenlos zu überlassen. Kein Unter-
nehmer sträubt sich dagegen, Zins für fremdes Kapital, Miete für ge-
liehenen Boden zu bezahlen; und die Amortisationsquote, die der Staat
für die Verwendung fremder Arbeitskraft verlangt, ist sehr viel geringer
als die bei allen sachlichen Abschreibungen übliche, und geringer als
der Zins für geliehenes Sachkapital. Die 18 Millionen Arbeiter und
Angestellten, die nach der letzten Berufszählung in einem Arbeitsvcrhältnis
standen, repräsentieren im Alter von 16 Jahren ein Erziehnngskapital
von etwa 100 Milliarden Mk. Tie gesamte soziale Versicherung macht
        <pb n="276" />
        ﻿Heinz Potthoff, Wer trügt die Kosten der sozialen Versicherung? 285

darauf noch kaum 1 °/o aus. Da die Aktivitätsdauer mit durchschnittlich
30 Jahren sicher schon zu hoch angenommen ist, so müßte bei An-
wendung kaufmännischer Grundsätze von einer genügenden Abschreibung
die Quote dreimal so hoch sein.

Volkswirtschaftlich kann man also von einer Belastung durch soziale
Versicherung durchaus nicht reden, sondern nur von einer besseren Art
der Aufbringung und Verteilung der Lebenskosten. Diese kann nicht
nur noch viel weiter getrieben werden, sondern m u ß es auch; allerdings
mit dem Vorbehalte, daß noch viel wichtiger als die Sorge für die
Arbeitsunfähigen der Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit ist. Verlängerung
des Lebens und der Arbeitskraft, Erhöhung der Leistungsfähigkeit in
Gegenwart und Zukunft ist die erste Forderung der Sozialpolitik. Und
die wichtigste Aufgabe der Versicherung ist nicht die Zahlung der Renten,
sondern die Vorbeugung vor einer Rentenbedürftigkeit. Die ärztliche
Untersuchung und rechtzeitige Behandlung ist volkswirtschaftlich viel
wichtiger als das Krankengeld, das vorbeugende Heilverfahren der Landes
Versicherungsanstalten das allerwichtigste Stück unserer Invaliden-
versicherung. Die Wirkung dieser rationellen Geldaufwendungen muß
sich schon sehr bald als Steigerung der Arbeitsdauer, als Erhöhung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Volkes bemerkbar machen.

Wenn Arbeitgeber über eine Belastung sich beschweren, so liegt
diese nur in privatwirtschaftlichem Sinne vor. Es werden ihnen Kosten
zugemutet, die früher von anderer Seite aufgebracht worden sind. Das
Arbeitsverhältnis soll für den mit der Arbeit verbundenen Verbrauch
an Lebensenergie auskommen. Das ist ein richtiger wirtschaftlicher
Gesichtspunkt. Im Gesetze wird den Unternehmern nur die Hälfte der
Kosten zugemutet. Aber auch diese Hälfte darf man nicht als „Aus.
Wendungen" des Arbeitgebers betrachten. Und noch verkehrter ist die
neuerdings sehr beliebte Darstellung der „öffentlichen Lasten" der Unter-
nehmungen, welche die Versicherungsbeiträge mit den Steuern zusammen-
wirft. Versicherungsbeiträge sind zwar durch öffentliche Gesetze er-
zwungen, sie sind aber nicht Lasten zugunsten der Öffentlichkeit, sondern
stehen einerseits mit den Prämien für Feuerversicherung u. dgl. auf
einer Stufe, anderseits mit Arbeitslohn. Sie sind Geschäftsspesen für
das Geschäft. Denn in Wirklichkeit bedeuten sie nichts als eine gesetz-
liche Lohnkorrektur, um den Unterhalt der auf Lohn angewiesenen Volks-
kreise auch für Zeiten des Lohnausfalles sicherzustellen. Sie sind ein
Teil des Arbeitslohnes, und es hängt ganz von der Konjunktur, von
der Stärke der Organisationen, von der Einsicht der beteiligten Kreise
        <pb n="277" />
        ﻿286

II. Öffentliche Versicherung.

ab, ob die Versicherung zu einer Verminderung oder Erhöhung des
Arbeitseinkommens führt; ob der Gewinn der Unternehmer dadurch
geschmälert wird; ob überhaupt die Unternehmung oder ein anderer Teil
der Volkswirtschaft letzten Endes die Kosten trägt.

Diese Fragen müßten zunächst einmal aus Grund von Tatsachen
festgestellt werden, ehe man über die Wirkung der Versicherung ein end-
gültiges Urteil abgeben könnte. Auch bei der Vorbereitung der hier
vorliegenden Untersuchungen ist diese Feststellung ins Auge gefaßt und
eine Rundfrage mit folgenden Hauptfragen veranstaltet worden:

1.	Haben die Arbeitgeber für die bei ihnen beschäftigten Versicherten
die diesen vom Gesetz zugeschriebenen Beitragsanteile (die Hälfte bei
der Invalidenversicherung, zwei Drittel bei der Krankenversicherung)
ganz oder teilweise unmittelbar übernommen?

2.	Ist es den versicherten Arbeitern oder Angestellten gelungen, durch
Lohnerhöhungen oder andere Mittel ihren gesetzlichen Beitrags-
anteil ganz oder teilweise auf ihre Arbeitgeber bzw. das Unter-
nehmen abzuwälzen?

3.	Haben umgekehrt die Unternehmer ihren gesetzlichen Beitragsanteil
durch Herabsetzung der Löhne, Vermehrung der Arbeitszeit, Weg-
fall besonderer Gratifikationen oder dergleichen ganz oder teilweise
auf ihre versicherten Arbeiter oder Angestellten abgewälzt?

4.	Wieweit konnten die Versicherungslasten durch Erhöhung der Preise
oder durch andere Mittel auf die gesamte Volkswirtschaft oder auf
die Verbraucher bestimmter Erzeugnisse abgewälzt werden?

5.	Schließlich (in etwas loserem Zusammenhang damit): In welchem
Verhältnis steht die tatsächliche Belastung eines Unternehmens
oder Gewerbezweiges durch soziale Versicherung zum gesamten Um-
satz, zur Gesamtproduktion, zum Gewinn und zum Werte oder
Preise der Erzeugnisse?

Die Antwort auf diese Fragen wird natürlich für die einzelnen
Gewerbezweige, vielfach auch für die einzelnen Betriebe durchaus ver-
schieden lauten. Ganz bestimmte, zahlenmäßige Feststellungen werden
wahrscheinlich nur für einzelne Betriebe zu gewinnen sein; auch sie haben
Bedeutung, namentlich, wenn die Betriebe als typische anzusehen sind.
Für bestimmte Gewerbegruppen oder örtliche Bezirke werden sich aber
auch Schätzungswerte ergeben, die den Durchschnitt aus den Verhältnissen
der umfaßten Betriebe darstellen und von hoher Bedeutung sind.

Es zeigte sich bald, daß für eine exakte Beantwortung solcher Fragen
so gut wie kein Material vorhanden ist, und daß sehr zahlreiche, ein-
        <pb n="278" />
        ﻿Heinz Potthoff, Wer trügt die Kosten der sozialen Versicherung? 287

gehende Einzeluntersuchungen dazu nötig sind. Schon aus diesem Grunde
mußte hier darauf verzichtet werden. Außerdem liegt es nahe, wenn an
die umfassende Bearbeitung dieser wichtigen Frage herangegangen wird,
sie nicht aus das hier behandelte Einzelthema der Verschiebungen in den
Finanzverhältnissen zu beschränken, sondern sie nach zwei Seiten hin
auszudehnen: auf die Frage der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
vom privatwirtschastlichen und vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus.
Beides ist wesentlich verschieden, beides aber für die staatliche Wirtschafts-
und Sozialpolitik von größter Bedeutung. Unsere Unternehmer und ihre
Jnteressenvertreter Pflegen meist alle sozialen Aufwendungen nur auf der
Passivseite zu buchen. Sie sehen in der sozialen Versicherung nur eine
Belastung, eine Verteuerung der Produktion, eine Erschwerung des Wett-
bewerbs. Sie berücksichtigen nicht die Gegenseite, die Steigerung der
Leistungen, die Entlastung der Armenpflege und der Fürsorgetätigkeit.
Vom Standpunkte der Vergangenheit hatte diese Arbeitgeberansicht eine
gewisse Berechtigung, denn die rasche Zunahme des deutschen Volkes, die
Abwanderung vom Osten nach den Großstädten und Jndustrieplätzen,
die Jugend unserer großindustriellen Entwicklung erlaubte es den Arbeit-
gebern, rücksichtslos die Arbeitskräfte aufzubrauchen, den abgearbeiteten
durch eine frische Kraft zu ersetzen, also nur die Gunst der rechtlichen
und tatsächlichen Zustände auszunutzen, die ungünstigen Folgen aber
auf andere abzuschieben. Diese günstige Lage- würde sich auf die Dauer
nicht behaupten lassen. Von allen politischen Erwägungen und Vor-
gängen abgesehen, schon deswegen nicht, weil der Zugang an frischen
Arbeitskräften allmählich geringer wird und weil in der zweiten Gene-
ration sich die verderblichen Folgen eines Raubbaus an der menschlichen
Arbeitskraft sicher zeigen müssen. Diesen rechtzeitig vorzubeugen, ist
soziale Notwendigkeit. Der Zusammenhang zwischen sozialer Versicherung
mit ihrer Gesundheitspflege und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Volkes ist leider noch weniger erforscht als der Zusammenhang zwischen
Arbeiterschutz und Arbeitsleistung. Aber es ist unzweifelhaft, daß weit-
gehende Aufwendungen im Sinne unserer sozialen Versicherungsgesetze sich
volkswirtschaftlich bezahlt machen, und daß Graf Posadowsky mit seinem
Rcichstagsworte von 1906 Recht hat, daß wir ohne unsere soziale Gesetz,
gebung nicht eine so hochstehende Arbeiterschaft hätten und ohne diese
die deutsche Industrie ihren Platz in der Welt weder erringen, noch be-
haupten könnte.

Diese volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte müssen auch bei einem
vom deutschen Handelstage bei der Reichsregierung beantragten und von
        <pb n="279" />
        ﻿288

II. Öffentliche Versicherung.

verschiedenen privaten Seiten mit ganz unzulänglichen Mitteln durch-
geführten internationalen Vergleiche der sozialen Lasten berücksichtigt
werden. Es wäre sinnlos, gewisse Arten von Aufwendungen als Lasten
zu vergleichen, ohne festzustellen, welche Erfolge damit erzielt werden,
welche Zinsen das so angesammelte Kapital für die Volkswirtschaft trägt.
Nur die sozialen Bilanzen kann man vergleichen. Zu ihnen aber
gehören nicht nur die Versicherungsgesetze, sondern auch die Schutzgesetze,
die Armenlasten, die Verteilung der Steuern, welche den öffentlichen
Zuschuß zu Versicherung und Armenpflege aufbringen, die Wirkung der
Zollpolitik auf Lebensmittel usw., der mittelbare Einfluß der Versicherungs-
anstalten auf das Gesundheits- und Wohnungswesen usw. usw.

Einen kleinen Baustein zu einer solchen umfassenden Untersuchung
tragen auch die hier vorliegenden Aufsätze über die einzelnen Zweige
der deutschen Versicherung bei. Nur einige Einflüsse privatwirtschast-
licher Art im Rahmen des deutschen Wirtschaftslebens werden beleuchtet.
Aber das ist die Voraussetzung für eine spätere Durchdringung der
volkswirtschaftlichen Fragen, die auf den Hauptteil des Volksvermögens,
das in den Bürgern selbst aufgespeicherte Kapital gerichtet sind, und die
uns von der heutigen Privatökonomie zu einer sozialen Ökonomie hin-
leiten 1.

1 Vgl. Goldfcheid, Höherentwicklung und Menschenökonomie. Leipzig 1911.
        <pb n="280" />
        ﻿7.	Die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung.

Vom

Verband öffentlicher Lebensversicherungsanftalten
in Deutschland.

Die erste öffentlich-rechtliche Lebensversicherungsanstalt wurde im
Jahre 1910 in Königsberg von der Ostpreußischen Landschaft unter dem
Namen „Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft" errichtet.
Im Jahre 1911 schritten die Provinzen Westpreußen, Posen, Pommern
und Schlesien zur Errichtung öffentlicher Lebensversicherungsanstalten.
In diesen Provinzen haben die Provinzialverbände mit Unterstützung der
Landschaften, teilweise auch der Provinzial-Feuersozietäten, die Gründung
und Verwaltung der einzelnen Anstalten übernommen.

Die fünf Lebensversicherungsanstalten haben sich im Jahre 1911 zum
„Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland" ver-
einigt, welcher durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 24. November 1911
landesherrlich genehmigt wurde. Dem Verband, der seinen Sitz in
Berlin hat, schloß sich im Mai 1912 die Provinzial-Lebensversicherungs-
anstalt Brandenburg an. Der Verband dient versicherungstechnisch vor
allem einer sachgemäßen Verteilung der von den einzelnen Anstalten
übernommenen Risiken insofern, als er alle diejenigen Teilbeträge (Ex-
Zedenten) der Versicherungssummen in Deckung nimmt, welche über die
Kräfte der einzelnen Anstalten (Selbstbehalt) hinausgehen. Der Verband
hat weiter den Zweck, durch Vereinheitlichung der Verwaltungsausgaben
die Verwaltungskosten zu vermindern und so die Versicherungsnahme
nach Möglichkeit zu verbilligen. Außerdem gehört es zu seinen Aufgaben,
in der gleichen Weise wie die einzelnen Provinzialanstalten, die Lebens-
versicherung direkt und zwar in möglichst allen den Landesteilen zu be-
treiben, in denen Provinzial, oder Landesanstalten noch nicht bestehen.
Der Verband hat zurzeit den unmittelbaren Betrieb der Versicherung
in der Stadt Berlin den Provinzen Sachsen, Hannover, Schleswig-
Holstein und im Regierungsbezirk Cassel aufgenommen.

Schriften 137. IV.

19
        <pb n="281" />
        ﻿290

II. Öffentliche Versicherung.

Über den Verband hinaus ist die Rückversicherungsfrage in der Weise
geregelt, daß der Verband von den ihm von den Einzelanstalten über-
wiesenen Exzedenten wiederum nur einen Teil in eigener Deckung behält,
den Rest aber in Rückversicherung bei seinem Rückversicherungsorgan gibt.

Der Verband haftet der Einzelanstalt für die ihm überwiesenen
Exzedenten. Deckung hierfür findet er seinerseits für seinen Selbstbehalt
in der von den angeschlossenen Anstalten übernommenen Solidarhaft, für
die in Rückdeckung gegebenen Summen aus dem Rückversicherungsvertrage
mit seinem Rückversicherungsorgan. Die Funktionen des Rückversicherungs-
organs wurden der neugegründeten Rückversicherungs-Aktiengesellschaft
„Deutschland" übertragen, deren ursprüngliches Aktienkapital von
1 Mill. Mk. inzwischen auf 3 Mill. Mk. erhöht worden ist1.

Jede einzelne Lebensversicherungsanstalt ist mit einem volleingezahlten
Stammkapital von 1 Mill. Mk. ausgestattet worden. Die öffentliche
Lebensversicherung verfügt also zurzeit mit ihren sechs Anstalten und der
Rückversicherungs-Aktiengesellschaft über Garantiemittel in Höhe von ins-
gesamt 9 Mill. Mk.

Der Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland
ist von den verbundenen Anstalten zum Zwecke des Betriebs der un-
mittelbaren Versicherung mit einem Stammkapital von 1^/s Mill. Mk.
ausgestattet worden, welches er in den ersten 5 Jahren überhaupt nicht,
von da an mit 31k°lo zu verzinsen hat. Das Stammkapital ist zu
einem Drittel in bar und zu zwei Dritteln in Schuldversprechen im Sinne
des ß 780 B.G.B. geleistet worden, welche jederzeit auf Verlangen des
Verbandes einzulösen sind. Mit Genehmigung des Ministers des Innern
kann das Stammkapital jederzeit erhöht werden.

Die öffentlichen Lebensversicherungsanstalten betreiben alle Arten
der Lebens- und Rentenversicherung, insbesondere die reine und die ge-
mischte Todesfallversicherung gegen lebenslängliche, abgekürzte oder ein-
malige Prämienzahlung, die Versicherung zu festem Termin, die Erlebens-
fall- sowie die Leibrentenversicherung. Für Anfang des Jahres 1913
ist die Ausnahme der kleinen Lebensversicherung ohne ärztliche Unter-
suchung mit Wochen- und Monatsprämien (Volksversicherung) geplant.

Von besonderer Bedeutung für die Durchführung der öffentlichen
Lebensversicherung ist die sogenannte Tilgungsversicherung, die eine Ver-
bindung von Lebensversicherung und Entschuldung erstrebt. Diese Tilgungs-

1 Der Verband hat sich bei der Verwaltung dieser Gesellschaft ein weitgehendes
Bestimmungsrecht gesichert.
        <pb n="282" />
        ﻿Verb. off. Leb.-Vers.-Anst. in Deutsch!., Die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. 291

Versicherung wird zurzeit von den Anstalten in Ostpreußen, West-
preußen, Pommern, Posen und Schlesien betrieben, und sie wird heute
schon als eines der bedeutsamsten Mittel zur Entschuldung des ländlichen
Besitzes angesehen. Von der Ostpreußischen Lebensversicherungsanstalt ist
sie folgendermaßen durchgeführt worden:

Diejenigen Pfandbriefschuldner der Ostpreußischen Landschaft, welche
einen Kredit erhalten, der über die Hälfte des Wertes ihres Gutes
hinausgeht, müssen außer den Zinsen zur Entschuldung sogenannte
„Tilgungsbeiträge", und zwar in Höhe von Vs °/o p. a. vom ganzen
Darlehen zahlen. Diese Tilgungsbeiträge werden zunächst nicht vom
Darlehen abgeschrieben, sondern sie fließen in einen besonderen Fonds und
bilden ein Guthaben des Gutes, das z. B. beim Verkauf des Gutes
mitverkauft bzw. vom Käufer miterworben werden muß. Der Schuldner
kann die Herauszahlung des Tilgungsguthabens verlangen, wenn das
Guthaben eine bestimmte Höhe erreicht hat. Die Ostpreußische Landschaft
hat nun ihren Pfandbriefschuldueru gestattet, die Tilgungsbeiträge als
Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung zu verwenden, wenn sie
sich zur Abtretung ihrer Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag an
die Ostpreußische Landschaft verstehen, der Landschaft also einen Ersatz
für den Ausfall des Tilgungsfonds bieten. Der Vorteil dieses Verfahrens
liegt auf der Hand. Während bei dem ursprünglichen System der ein-
fachen Amortisation allerdings eine fortschreitende Kapitalbildung statt-
fand, die Kapitalien aber nach einer bestimmten Anzahl von Jahren
abgehoben und beliebig verwendet werden konnten, und vor allen Dingen
ihre Höhe in den Fällen, in denen sie am dringendsten gebraucht wurden,
nämlich beim frühzeitigen Tode der Schuldner nur minimal sein konnte,
bietet die Tilgungsversicherung gerade für den Fall vorzeitigen Ablebens
den Erben des Schuldners die volle Versicherungssumme und damit den
eigentlich unerläßlichen Schutz gegen die wirtschaftlichen Gefahren, die
erfahrungsgemäß zu diesem Zeitpunkt an sie herantreten, sei es, daß es
sich um Erbabfindnngen oder um die Kündigung von Hypotheken handelt,
die nach den Hypotheken der Landschaft stehen. Es wird also eine
Schuldentlastung des Gutes aus Geldern ermöglicht, welche von dem
Gut aufgebracht worden sind.

Die Tilgungsversicherung läßt sich auch der städtischen Bevölkerung
erschließen und bietet dem städtischen Haus- und Grundbesitz erhebliche
Vorteile gegenüber dem einfachen Amortisationsverfahren. Erfolge dieser
Art sind z. B. in Pommern erzielt worden. Der Pommersche Provinzial-
landtag genehmigte im März 1912 die Durchführung der Entschuldung

*
        <pb n="283" />
        ﻿292

II. Öffentliche Versicherung.

in Verbindung mit der Provinzialhilfskasse. Weitere Vorarbeiten über
die Indienststellung der Einrichtung anderer öffentlicher und privater
Kreditinstitute (Pfandbriefämter, Sparkassen) für die Entschuldungs-
versicherung sind im Gange. Sowohl die Einzelanstalten wie auch der
Verband, also die öffentliche Lebensversicherung in ihrer Gesamtheit,
wendet sich nicht an einzelne beruflich begrenzte Kreise von Versicherungs-
bedürstigen, sie wendet sich vielmehr, wie das vom Standpunkt einer
gesunden Versicherungstechnik ja anch das allein Mögliche ist, an die Ge-
samtheit der Bevölkerung.

Errichtet von Selbstverwaltungskörpern, erstreben die öffentlichen
Lebensversicherungsanstalten im Gegensatz zur staatlichen Zwangs-
versicherung und als Ergänzung zu ihr eine Wiederbelebung des Ge-
dankens der wirtschaftlichen Selbsthilfe.

Die Ergebnisse, die die verbundenen Anstalten und die Direkt-Ver-
sicherungsabteilung des Verbandes bis zum 30. November 1912 erzielt
haben, stellen sich aus 54 845 502 Mk. Antragssumme. Hiervon ent-
fallen 30 313 979 Mk. aus Tilgungsversicherungen der Landwirte,
12 572 948 Mk. auf freie Versicherungen der Landwirte (Nicht-Tilgungs-
versicherungen) und 11 958 575 Mk. auf Versicherungen von Nicht-Land-
wirten. In der Zeit bis zum 30. November 1912 wurden Anträge
über 35 425 551 Mk. angenommen und Versicherungen über 31 711053 Mk.
Versicherungssumme eingelöst.

Über das Vermögen des Verbandes bzw. der Einzelanstalten sagen
die Satzungen:

„Der Verband (die Anstalt) ist verpflichtet, mindestens den vierten
Teil seines (ihres) gesamten Vermögens in Anleihen des Reiches oder
der deutschen Bnndesstaaten anzulegen. Soweit die Anlage in Anleihen
deutscher Bundesstaaten erfolgt, richtet sich ihre Höhe für den einzelnen
Bundesstaat nach dem Verhältnis der in ihm aufkommenden Prämien-
reserve zu dem Gesamtaufkommen an Prämienreserven. Für die Prämien-
und Gewinnreserven tritt diese Verpflichtung jedoch erst nach Ablauf von
10 Jahren seit dem Tage der Genehmigung der Satzung mit der Maß-
gabe in Kraft, daß von dem jährlichen Zuwachs mindestens ein Drittel
solange in den bezeichneten Anleihen anzulegen ist, bis der angelegte
Betrag ei» Viertel des Gesamtbetrages der Prämien- und Gewinnreserven
erreicht hat. Die zuständigen Minister sind befugt, den Verband für die
Prämien- und Gewinnreserven auch weiterhin von dieser Verpflichtung
zu entbinden, solange und soweit den im Reiche zugelassenen privaten
        <pb n="284" />
        ﻿Verb. öff. Leb.-Vers.-Anst. in Deutschl., Die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. 293

Versicherungsunternehmungen nicht eine entsprechende Verpflichtung durch
Gesetz auferlegt ist."

Hiervon haben die zuständigen Ministerien Gebrauch gemacht, in-
dem sie verfügten, daß solange und soweit den Privaten Versicherungs-
unternehmungen nicht eine entsprechende Verpflichtung durch Gesetz auf-
erlegt ist, der Verband bzw. die Anstalten von dem jährlichen Zu-
wachs der Prämien- und Gewinnreserven bis zum 24. November 1920
höchstens ein Zwanzigstel und von da ab höchstens ein Zehntel in den
bezeichneten Anleihen anzulegen haben. Die genaue Festsetzung des inner-
halb der angegebenen Höchstsätze anzulegenden Teiles der Prämien- und
Gewinnreserven bleibt vorbehalten.

Für die Anlage des Vermögens nehmen die öffentlichen Lebens-
versicherungsanstalten gegenüber der Privatassekuranz einen entgegen-
gesetzten Standpunkt ein. Während die Privatgesellschaften bei ihren
aktiven Kreditgeschäften, dem Ausleihen ihrer Kapitalien, möglichste
Zentralisation der Anlagewerte anstreben, wollen die öffentlichen Lebens-
versicherungsanstalten ihre Leihgelder ausschließlich denjenigen Kreisen
zuführen, in und von denen sie als Prämien ausgebracht wurden. Die
Privatassekuranz befriedigt durch die Zentralisation ihrer Leihkapitalien
nur das Kreditbcdürsnis der Großstädte. Ende 1909 waren z. B. von
den privaten Lebens- und llnfallversicherungsgesellschasten 3680 Mill. Mk.
in Deckungshypotheken angelegt worden *, also in Hypotheken, die nach
den Prämienreservcregistcrn zur Sicherheit für die Prämienreserve dienen.
Von diesen 3680 Mill. Mk. entfielen 3637,9 Mill. Mk. oder 98,9 °/o
auf städtische Hypotheken. Von den städtischen Hypotheken entfielen
58,9°/« allein am Hypotheken in Großberlin. Die öffentlichen Lebens-
versicherungsanstalten werden bei ihren Kapitalanlagen den Grundsatz der
Dezentralisation verfolgen, um der Kapitalabwanderung vom platten Land .
nach den Städten, insbesondere nach den großen Industriezentren und
speziell nach Großbcrlin, entgegenzuwirken.

Die von den einzelnen Provinzialanstalten sowie vom Verband
erzielten Überschüsse kommen satzungsgemäß ausschließlich den Versicherten
zugute.

i Der von den Unfallversicherungsgcsellschaften aufgebrachte Kapitalbetrag ist
im Vergleich zn dem von den Lcbcnsversichcrungsgesellschaften aufgebrachten Teil
verschwindend klein, so daß die nachfolgend mitgeteilten Zahlen ein nahezu richtiges
Bild von den Kapitalanlagen der privaten Lebensversicherungsgefellschaften geben.
        <pb n="285" />
        ﻿295

8.	Die öffentliche Schadenversicherung.

Von

Kgl. Sachs. Negierungsrat P.^Damm-Dresden.
Vorbemerkung 1.

Das Zahlenmaterial der nachfolgenden Ausführungen entstammt in der Haupt-
sache den alljährlich veröffentlichten Berwaltungsberichten der öffentlichen Schaden-
versicherungsanstalten ; zum kleineren Teil ist es auf den von den einzelnen Anstalten
auf Anfrage gegebenen Auskünften aufgebaut. Weiteres Oucllenmaterial lieferten
die von dem „Verbände öffentlicher Feuerversichernngsanstalten in Deutschland" zu
Kiel herausgegebenen „Jahrbücher" und die in dem amtlichen Organ jenes Ver-
bandes. der „Zeitschrift für Vcrsichernngswesen und Feuerschutz, Mitteilungen für die
öffentlichen Feuerversichcrungsanstalten" alljährlich bekanntgegebene Zusammen-
stellung der Geschäftsergebnisfe.

Vorbemerkung 2. Gebrauchte Abkürzungen.

ö. F.A. — öffentliche Feuerversicherungsanstalten.

Zw.A. — Zwangsversicherungsanstalten, d. h. öffentliche Feuerverficherungs-
anstalten mit gesetzlich festgelegtem unmittelbarem oder mittelbarem Beitrittszwang
(Zwang oder Monopol).

N.Zw.A.^ Nichtzwangsanstalten, d. h. diejenigen öffentlichen Fenerversichernngs-
anstalten, bei denen völlige Freiwilligkeit des Beitritts besteht.

Das Deutsche Reich ist eines der wenigen Länder der Erde, in denen
die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betriebenen Schadenversicherungs-
unternehmungen einen gewichtigen Anteil an der Gesamtdeckung des
innerhalb der Reichsgrenzeu befindlichen Sachvermögens haben.

Die von öffentlich-rechtlichen Schadenversicherungsanstalten in Deutsch-
land betriebene Versicherungsart ist in der Hauptsache die Feuer-
versicherung (Versicherung gegen Brand, Blitzschlag und Explosion).
Nur in wenigen Bundesstaaten (in Bayern, Sachsen, Württemberg,
Baden, Hessen und Schwarzburg-Sondershausen) bestehen außerdem

v
        <pb n="286" />
        ﻿296

II. Öffentliche Versicherung.

staatlich geleitete oder öffentlich-rechtliche Pferde-, Vieh- und Hagel-
versicherungsanstalten. Die Tätigkeit dieser nicht der reinen Feuer-
versicherung angehörigen Unternehmungen ist im nachfolgenden un-
berücksichtigt geblieben, da sie den Teilgegenstand einer anderen Bearbeitung
bildet. Zwar haben im Anschluß an die neuere den Rahmen der gesetz-
lich erlaubten Versicherungsmöglichkeiten erweiternde Reichs- und Landes-
gesetzgebung auch eine Reihe öffentlich-rechtlicher Feuerversicherungs-
unternehmungen des Deutschen Reiches außer der Feuerversicherung noch
andere Zweige der Schadenversicherung wie Einbruchdiebstahl-, Glas-,
Wasserleitnngsschäden-, Mietverlust- und Betriebsverlustversicherung auf-
genommen oder ihre Aufnahme vorbereitet, kritisch verwertbare Betriebs'
ergebnisse liegen aber bei der Kürze der Betriebszeit noch nicht vor.

Die Frage nach der Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Feuer-
versicherungsanstalten als Finanzinstitute im Verhältnis zur Einzel- wie
zur Volkswirtschaft beantwortet sich am besten, wenn man sich im Anschluß
an die geschichtliche Entwicklung Wesen und Zweck dieser Organisationen
vor Augen hält und in Verbindung damit ihre Betriebsergcbnisse für
einen längeren Zeitrauni der Neuzeit im einzelnen betrachtet. Keine
Versicherungsform ist in ihrem Wesen und Wirken so innig mit ihrer
geschichtlichen Entwicklung verbunden wie die öffentlichen Feuerversichernngs-
anstalten. Im Gegensatz zur Sozialversicherung, die ein Ergebnis der
Fürsorge des neuen Deutschen Reiches und eine Frucht der letzten drei
Jahrzehnte ist und daher auf reichsgesetzlicher Grundlage beruhende das
Gebiet des ganzen Deutschen Reiches nach einheitlichen Gesichtspunkten
umspannende öffentliche Vcrsicherungsträger hat, fußt das öffentliche
Schadenversichernngswesen seinen zum Teil Jahrhunderte alten geschichtlichen
Wurzeln gemäß in der Hauptsache auf Landesrecht. Ständische alt-
germanischen Grundsätzen entsprechende Selbsthilfe auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit und landesväterliche, wenn auch mit realpolitischen Gesichts-
punkten verbrämte Fürsorge1 sind die Quellen, denen letzten Endes sämtliche
öffentlich-rechtliche Schadenversicherungsunternehmungen ihre Entstehung
verdanken.

Grundsatzbei Errichtung aller öffentlich-rechtlichen Schadenversicherungs-
anstalten und Hauptunterscheidungszeichen von den privaten Unter-
nehmungen gleichen Zweckes war und ist, daß der Betrieb nur im

' Schutz gegen Verarmung und daher gegen Schwächung der Steuerkraft der
Untertanen, Hebung des Realkredits als der Urgrundlage des Handels und Verkehrs,
Erhaltung der Seßhaftigkeit der Bevölkerung durch Festlegung der Wiederaufbau-
pflicht für abgebrannte Gebäude u. ä.
        <pb n="287" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenvcrsicherung.

297

Interesse des gemeinen Nutzens und nicht zu Erwerbszwecken
dienen soll^. Die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten dienten daher
weder früher noch dienen sie jetzt als eine finanzpolitische Einnahmequelle
für den Staat oder die Mutterkörperschasten, ähnlich etwa wie die privaten
Versicherungsaktiengesellschaften für ihre Aktionäre; sie beschränken aber
auch ihre sürsorgende Tätigkeit nicht, wie die privaten Gegenseitigkeits-
anstalten, aus den Kreis ihrer Versicherungsnehmer, vielmehr verwenden
sic ihre Überschüsse, deren Erzielung jedoch nicht Selbstzweck dieser Körper-
schaften ist, zur Unterstützung von der Gesamtheit der Bevölkerung ihres
Betriebsgebietes dienlichen Unternehmungen, soweit die Mehreinnahmen
nicht zur Stärkung der finanziellen Grundlage der Anstalten in Form
von Rücklagen aufgespeichert werden müssen. Auf nähere Einzelheiten
wird später eingegangen werden.

Es entspricht ihren weit verzweigten geschichtlichen Wurzeln, wenn
die öffentlichen Schadenversicherungsanstalten die Versicherung grundsätzlich
kraft Gesetzes nur in genau gegeneinander begrenzten Landesteilen betreiben
dürfen, so daß eine ihrem öffentlich-rechtlichen Charakter abträgliche
Konkurrenz dieser Anstalten untereinander vermieden wird. Will eine
öffentliche Anstalt in dem Gebiete einer anderen öffentlichen Anstalt
Versicherungen derselben oder anderer Art, wie sie die örtlich zuständige
Anstalt betreibt, übernehmen, so bedarf sie, abgesehen von der Zustimmung
ihrer staatlichen Aufsichtsbehörde und, nötigenfalls, der Zulassung durch
die betreffende Bundesregierung, auch der Einwilligung der örtlich zu-
ständigen Anstalt. Diese scharfe Trennung der Geschäftsgebiete erleichtert
es-den ö. F.A., ein etwa hervortretendes Rückversicherungsbedürfnis im
Wege der Mitversicherung oder durch Bildung von auf Gegenseitigkeit
beruhenden Rückvcrsicherungsverbänden zu befriedigen. Durch derartige
Maßnahmen wird die Aufnahmefähigkeit derjenigen Anstalten, bei denen
nicht durch Zwangs- oder Monopolrechte ein genügender versicherungs-
technischer Ausgleich geschaffen wird, sehr gestärkt und die versicherungs-
technisch notwendige Atomisierung und Mischung der Risiken erreicht.

Betrachten wir die Geschäftsgebiete der zurzeit vorhandenen 49 3

2 Vgl. als Musterbeispiel für diese Aufgabe 8 1 des Preußischen Gesetzes, betr.
die öffentlichen Feuerversicherungsanstaltcn, vom 25. Juli 1910.

2 Ohne Abrechnung der im Jahre 1911 mit d^r Westpreußischen Feuersozietüt
verschmolzenen Elbinger Sozietät und der beiden schleswig-holsteinischen Brandgilden,
deren Charakter als ö. F.A. neuerdings vom Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privat-
versicherung verneint ist, und die daher jetzt der Reichsaufsicht unterstellt sind. Alle
drei Anstalten sind in den tabellarischen Übersichten, welche den Zeitraum von 1901
        <pb n="288" />
        ﻿298

II. öffentliche Versicherung.

ö. F.A. im einzelnen, so zeigt sich ein vielgestaltiges Mosaik, dessen
einzelne Stücke in ihrer Größe säst alle Stufen zwischen dem Umfange
eines Bundesstaates wie Bayern mit über 6,5 Millionen Einwohnern
und eines Stadtbezirks von nur 32 000 Einwohnern wie etwa Thorn
und Elbing durchlaufen.

Unterscheidet mau zwischen außerpreußischen und preußischen ö. F.A.,
so umfassen die ersteren regelmäßig das Gesamtgebiet des betreffenden
Bundesstaates, während die preußischen Anstalten höchstens den Raum
einer preußischen Provinz, in einigen Provinzen ^ sogar nur Teile dieser
Provinzen bis zur Stadtgröße einnehmen. Diese gegenseitige Abgrenzung
ist, abgesehen von dem dadurch beseitigten Wettbewerb der ö. F.A.
untereinander, auch bedeutsam insofern, als sich aus dem Charakter des
Betriebsgebietes* 1 * * * 5 * 7 Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Gruppen der
Versicherungsnehmer der betreffenden Anstalten ziehen lassen.

Der angedeuteten historischen Aufgabe entsprechend waren ursprünglich
sämtliche deutsche ö. F.A. lediglich Gebäudeversicherungs- und zwar
Z w a n g s anstalten, d. h. sämtliche Gebäudeeigentümer der betreffenden
Bezirke waren rechtlich ^ oder tatsächlich^ gehalten, nur bei der ö. F.A.
Deckung zu suchen. Die Versicherungsnehmer derartiger Gebäude-
zwangsanstalten setzen sich daher regelmäßig aus den Gebäudebesitzern
aller Stände zusammen.

Dem Zwange der Versicherungsnehmer zum Beitritt entsprach die
Verpflichtung der ö. F.A., die ihnen angebotenen Versicherungsobjekte
mit seltenen durch die versicherungstechnische Leistungsfähigkeit der An-
stalten bedingten Ausnahmen 8 in Versicherung zu nehmen. Der Beitritts-

bis 1910 umfassen, noch berücksichtigt, da sie damals noch als ö. F.A. angesehen
wurden bzw. sich noch nicht verschmolzen hatten. Da es sich nur um kleinere Unter-
nehmungen handelt, wird das Gesamtergebnis durch diese Einbeziehung nur un-
wesentlich berührt.

1 In Westpreußen, Brandenburg, Schlesien, Sachsen und Hannover.

" z. B. reich an Industrie, vorwiegend ländliche Bewirtschaftung, reines Stadt-

gebiet, reich durchsetzt mit großen Städten oder kleinen Städten und dergleichen.

° Zwang zur ausdrücklichen Beitrittserklärung oder Entstehung des Versicherungs-

Verhältnisses ohne Antrag der Beteiligten unmittelbar kraft Gesetzes mit der Tat-

sache der Errichtung eines Gebäudes.

7 Durch Verbot der Bertragsabschließung bei anderen Versicherern und Nichtig-
keitserklärung der diesem Verbot zuwider abgeschlossenen Vertrüge: Monopol.

s Wegen der Bewertung dieser Annahmepflicht und der Möglichkeit ihrer Aus-
gestaltung sei auf den Aufsatz „Die Beitrittsart, die Annahmepflicht und der Um-
fang der Brandschadenversicherungsmöglichkeiten bei den ö. F.A." in den „Mitteilungen
für die ö. F.A." Jahrgang 1911, Nr. 10 S. 387 ff. verwiesen.
        <pb n="289" />
        ﻿P. ®amm, Die öffentliche Schadenversicherung.

299

zwang gab die Grundlage für die versicherungstechnisch notwendige
Mischung guter und schlechter Risiken, in welcher eines der Hauptersordernisse
für einen ersolgreichen Betrieb des Feuerversicherungsgeschäfts zu erblicken
ist; denn sie erst ermöglicht es, daß selbst innerhalb räumlich verhältnis-
mäßig beschränkter Gebiete tätige ö. F.A. betriebstechnisch bestehen können.

Sämtliche ö. F.A. waren ursprünglich reine Gegenseitigkeitsunter-
nehmungen, und zwar solche, bei denen der zur Deckung des entstandenen
Schadens nötige Vermögensauswand durch Beiträge aller Versicherungs-
nehmer von gleicher Höhe im Wege des Umlageverfahrens aufgebracht
wurde, sei es durch nachträgliche Umlegung des gesamten Schadenbedarfes,
sei es durch Erhebung eines Vorschußbeitrages und der Festsetzung einer
Nachschußpflicht für den Fall der Unzulänglichkeit dieser ersten Erhebung.
Während aber das Gegenseitigkeitsprinzip, welches infolge der Nachschuß-
pflicht alle Versicherungsnehmer zugleich zu Versicherern niacht, auch heute
noch mit nur einigen wenigen Ausnahmen9 bei allen ö. F.A. besteht,
liegt bei der überwiegenden Zahl der jetzt bestehenden ö. F.A. der Beitrags-
erhebung eine mehr oder weniger eingehende, der Gefahr des Einzelrisikos
gerecht werdende Gefahrenklassifikation zugrunde, so daß von einer genau
begrenzten Beitragssestfetzung gesprochen werden kann. Der Nachteil der
Nachschußpflicht, nämlich das Schwanken der endgültigen Beiträge, wird
in dem heutigen Betriebe der ö. F.A. fast durchweg dadurch aus-
geglichen oder wesentlich gemildert, daß Vorbedingung der Ausschreibung
eines Nachschusses kraft Gesetzes oder Satzung die Erschöpfung oder wesent-
liche Schwächung der Notrücklagen ist. Die ferner bestehende regelmäßige
Vorschrift, daß vor der Erhebung eines Nachschusses die maßgebende Auf-
sichtsinstanz nach Prüfung der ganzen Sachlage hierüber zu beschließen
hat, sorgt dafür, daß die Nachschüsse eine seltene Ausnahme bleiben und
nur in wirklichen Notfällen erhoben werden.

Von sehr erheblichem Einflüsse auf die heutige Gestaltung des öffent-
lichen Feuerversicherungswesens war die Aushebung des Versicherungs-
zwanges bei der Mehrzahl der preußischen Anstalten in den dreißiger
Jahren des 19. Jahrhunderts. Sie rief nicht nur einen starken Wett-
bewerb zwischen diesen Anstalten und den privaten Feuerversicherungs-
unternehmungen hervor, sondern übte auch unter dem Drucke der den
ö. F.A. — im Gegensatz zu den frei beweglichen Privatversicherern,
die ausgedehnteste Risikenauslese betreiben konnten — auferlegte Annahme-
pflicht einen verschlechternden Einfluß auf die Risikenmischung dieser An-

s Bei diesen besteht das feste Borprämiensystem ohne Nachschnßpflicht.
        <pb n="290" />
        ﻿300

II. Öffentliche Versicherung.

stalten aus. Dieser Umstand gab einerseits Anlaß, daß die preußischen
ö. F.A. in den sechziger Jahren, gewissermaßen als Ausgleich, die Er-
laubnis zum Betriebe der Fahrnisversicherung erhielten und zum anderen
bewirkte er, daß diese Anstalten unter dem befruchtenden Einfluß des
Wettbewerbs ihre Einrichtungen zum Wähle ihrer Versicherungsnehmer
immer mehr verbesserten. Eine weitere technisch günstige Folge der Auf-
hebung des Versicherungszwanges und der dadurch bedingten Risiken-
verschlechterung war ferner der Umstand, daß sich eine große Zahl der
kleinen und kleinsten Gebilde unter den ö. F.A. zu größeren leiftungg
fähigen Anstalten zusammenschließen mußten, ein Prozeß, der auch jetzt
noch langsam weiter fortschreitet und im Hinblick auf die immer noch
verhältnismäßig große Anzahl kleiner nur ein Stadtgebiet umfassender
ö. F.A. nicht zum Stillstand kommen sollte. Diese kleinen Anstalten
erhalten sich, wie bei der Besprechung der einzelnen Tabellen bewiesen wird,
meistens nur durch Rückdeckung fast ihres gesamten Bestandes bei Privat-
versicherern. Sie verlieren aber dadurch meines Erachtens die Berechtigung
zu einer selbständigen Existenz, da sie tatsächlich nur noch verschleierte
billig arbeitende Vertretungen ihrer Rückversicherer sind, die naturgemäß
auf den Geschäftsbetrieb einen weitgehenden Einfluß ausüben und da-
durch den öffentlich-rechtlichen Charakter der Anstalten verwischen müssen.

Während die Mehrzahl der preußischen Anstalten unter dem Einfluß
mauchesterlicher Ideen zu Gebäude- und Fahrnisversicherungsanstalten
ohne Zwang sich umgestalteten, behielten sämtliche außerpreußischen An-
stalten mit Ausnahme derjenigen des Herzogtums Sachsen-Koburg-GothaM
ihren Charakter als Zwangs- oder Monopol-Gebäudeversicherungsanstalten
bei. Alle ö. F.A. sind jedoch, wie Tabelle I zeigt, auch heute noch vor-
wiegend Gebäudeversicherungsanstalten, wenngleich sich im Laufe der Jahre
ein langsames Steigen des Anteils der Fahrnisversicherung am gesamten
Geschäft der N.Zw.A. deutlich zeigt.

Ohne eine eigene ö. F.A. sind zurzeit nur wenige deutsche Bundes-
staaten und Landesteile, nämlich Bremen, die Fürstentümer Reuß jüngere
und ältere Linie, die Fürstentümer Schwarzburg - Sondershausen und
Schwarzburg-Rudolstadt, sowie das Reichsland Elsaß-Lothringenu. In
den meisten dieser Gebiete sind benachbarte preußische Sozietäten zu-
gelassen.

Sie betreibt Gebäude- und Fahrnisversicherung »ach dem Grundsätze des
freiwilligen Beitritts wie die preußischen Anstalten.

11	Für Elsaß-Lothringen hat im März die Zweite Kammer die Errichtung
einer staatlichen Gebäudeversicherung angeregt.
        <pb n="291" />
        ﻿Tabelle L

Tabelle über I. Jmmobiliar- und Mobiliarbestand der Nicht-Zwangsanstalten; II. Jmmobiliarbcftand der Zwangsanftalten.

1901

I. Jmmobiliar 2. Mobiliar

8. Zusammen

1. Jmmobiliar

1902		1903			1994			1905		
2. Mobiliar	3. Zusammen	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen
Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji		Ji	Ji
241 228 580	957 618 095	750 309 712	273 521 010	1 023 830 722	788 084 557	309 228 770	1 097 313 327	830 348 027	353 004 266	1 183 352 293
—	162 631 880	177 814 430	—	177 814 430	192 097 170	—	192 097 170	206 480 280		206 480 280
—	8 602 450	8 591 650	—	8 591 650	8 254 850	—	8 254 850	8 013 990		8 013 990
—	21413 170	21 111360	—	21111360	20 933 430	—	20 933 430	21 086 130			21 086 130
35 949 030	647 478 680	617 897 200	38 471610	656 368 810	642 085 175	42410 750	684 495 925	680 716 325	44 707 440	725 423 765
130 254 850	950 615 825	887 221 950	155 852 875	1 043 074 825	951 951 375	183 697 200	1 135 648 575	1 007 395 875	214 776 300	1 222 172 175
111 473 200	752 135 600	654 720 400	115 838100	770 558 500	669 781 600	121914100	791 695 700	687 079 900	129 459 500	816 539 400
—	23 317 313	23 417 188	—	23 417 188	23 853 638	—	23 853 638	23 966 838		23 966 838
112 639 900	1 218 457 450	1 150 242025	129 850 800	1 280 092 825	1 193 575 075	149 422 100	1 342 997 175	1 238 049 180	166 227 300	1 404 276 480
732 710 510	2 644 672 810	1 988 993 120	772 291 500	2 761 284 620	2 078 170 730	822 256 050	2 900 426 780	2 161 236 365	867 597 240	3 028 833 605
ök23 11 i /63	1 578 202 331	982 764 845	649 974850	1 632 739 695	1012 013190	677 412 306	1 689 425 496	1 047 121 470	702 521 542	1 749 643 012
412 999 890	1 125 276 060	728 633 680	425 888 970	1 154 522 650	745 576 010	441 185 540	1 186 761 550	764411530	456 379 180	1 220 790 710
233 842 460	1 209 975 190	1 019 087 890	244 750120	1 263 838 010	1 062 262 960	257 436 590	1 319 699 550	1 110 426 390	270 368 710	1 380 795 100
—	10 053 249	10 269 913	—	10 269 913	10 065 308		10 065 308	10115 998		10 115 998
182 454 290	1 662 118 870	1 533 700 880	192 507 910	1 726 208 790	1 616 952 090	201 243 390	1 818 195 480	1 686 011 950	214 253 340	1 900 265 290
—	70 272100	70 376 600	—	70 376 600	71 676 050	—	71 676 050	72 375 050		72 375 050
20 828 600	20 828 600	—	21 194 500	21 194 500	—	21 784 200	21 784 200		21 508 400	21 503 400
523 456 762	2 016 625 267	1 553 134407	558 175 362	2111309 769	1608 213 728	594300 268	2 202 513 996	1 667 818 544	629 659 077	2 297 477 621
530 978 320	2 185 986 750	1 742 708300	559 045 800	2 301754 100	1 817 203 520	584578 850	2 401 782 370	1 893 218 650	610 344 300	2 503 562 950
878 438 036	3 366 340 051	2 587 328 803	923 728 030	3 511056 833	2 717 208 288	982 766 393	3 699 974 681	2 885 776 789	1 058 273 925	3 944 050 714
152 786 415	302 174 545	150 339 132	155 267 902	305 607 034	154 177 025	157 546 826	311 723 851	157 001 979	162 817 789	819 819 768
—	80 614 775	83 620 225	—	88 620 225	86 863 675	—	86 868 675	90 091 785		90 091 785
—	21 371 710	22 213 910	—	22 213 910	22 912 775	—	22 912 775	23 698 480		23698480
—	25 027 910	25 353 220	—	25 353 220	25 442 300		25 442 300	28 050 790		28 050 790
74 590 410	321 552 850	258 621 310	77 576 530	336 197 840	266 497 460	80 160 830	346 658 290	274 580130	83186 030	357 766 160
—	79 615 820	81 086 390	—	81 086 390	84 052 570	. 		84 052 570	85 474 600		85 474 600
—	42 138 290	45 913 140	—	45 913 140	48 999 620	—	48 999 620	51 481 540		51 481 540
—	122 032 000	122 648 700	—	122 648 700	122 739 700	—	122 739 700	122 764 100	—	122 764 100
4 997 803 516	21 627 149 141	17 298 120 380	5 294 205 869	22 592 826 249	18 041 643 869	5 627 344 163	23 668 988 032	'18 834 792 635	5 985 079 339	24 819 871 974
23,1 %		76,6 °/o	23,4%		76,2 %	23,8 %	—	75,9 %	24,1 °/o	—
			173 447 010	179 003 980	—	179 003 980	200 680 960		200 680 960	209 045 900		209 045 900
—	129 215 150	132 237 500	—	132 237 500	133 989 650	—	133 989 650	134 960 850		134 960 850
■ 		4 200 469 900	4 310 495 800	—	4310 495 800	4 440 687 000	—	4 440 687 000	4 594 061 300			4 594 061 300
—	93 188 453	93 674469		•	93 674 469	94 313 211	—	94 313 211	96 697 007		96 697 007
—	465 779 500	466 892 200	—	466 892 200	468 815 900	—	468 815 900	470 059 400		470 059 400
•	—r	84 503 110	86 630 950	. • 		86 630 950	90 011220	—	90 011 220	93 156 860		93 156 860
—	139 168 210	141 281 120	—	141 281 120	144 277 160			144 277 160	146 713 240		146 713 240
—	1 210 966 000	1 250 572 300	—	1 250 572 300	1 303 174 370	—	1303 174 370	1 354 727 200		1 354 727 200
-r '	1 173 383 300	1 283 078 880		 •	1 233 078 880	1 302 336 200		.	1 302 336 200	1 368 022 620		1 368 022 620
	 .	79 030 798	81 250 508	—	81 250 508	84 266 263	—	84 266 263	87 016 243			87 016 243
—	6 323 799 430	6 539 798 680	—	6 539 798 680	6 807 778 740	—	6 807 778 740	7 043 649 490		7 043 649 490
—	6 026 125 200	6 230 981 360	—	6 230 981 860	6 459 178 900	—	6 459 178 900	6 672 285 100		6 672 285 100
—	3 043 495 395	3 153 433 960	—	3 153 433 960	3 282 950 546	—	3 282 950 546	3 406 800179			3 406 800 179
—	2 207 893 960	2 581484 467	—	2 581 484 467	2 767 413 466	—	2 767 413 466	2 960 150 152		2 960 150 152
—	1 674 951 250	1738 017 650	—	1 738 017 650	1 796 683 030				1 796 688 030	1 856 224 210		1856 224210
—	177 209 750	182 963 275		 .	182 968 275	189 499 025	—	189 499 025	196 654 575		196 654 575
—	527 906 289	560 777 552	—	560 777 552	590 819 939	—	590 819 989	607 371 077		607 371 077
—	291 529 930	300 933 040	—	800 933 040	310 257 094	—	310 257 094	319 956 110		819 956 110
—-	831 687 000	857 657 550	—	857 657 550	878 346 250	—	878 346 250	897 396 600		897 396 600
—	301 849 100	307 935 200	—	307 985 200	314 198 800	—	. 314 198 800	322 024 000		822 024 000
—	435 506 800	448 481 850	—	448 481 850	460 017 100	—	460 017 100	469 498 500		469 498 500
—	80 863 130	83 770 980	—	83 770 980	86 781 650	—	86 781 650	90 756 290		90 756 290
—	162 156 930	167 101 530	—	167 101 530	171 799 020	—	171 799 020	176 469 620		176 469 620
—	2 088 652 653	2 171 877 348	—	2 171 877 348	2 276 680 731	—	2 276 630 731	2 373 320 728	—	2 373 320 728
	31 922 778 248	33 300 332149 1				33300 332 149	34 654 906 225		34 654 906 225	35 947 017 251		35 947 017 251
4 997 803 516	21 627 149 141	17 298 120 380	5 294 205 869	22 592 326 249	18 041 643 869	5 627 344 163	23 668 988 032	18 834 792 635	5 985 079 339	24 819 871 974
' 4 997 803 516	53 549 927 389	50 598 452 529	5 294 205 869	55 892 658 398	52 696 550 094	5 627 344 163	58 323 894 257	54 781 809 886	5 985 079 339	60 766 889 225
9,3 %	—	90,5 °/o	9,5 %	—	90,4%	9,6 %	. —	90,2 %	9,8 %	—

I. Nicht-Zwangsanstalten.

Feuersozietät Ostpreußen..................................... .

Westpreußische Feuersozietät Danzig.............................

Feuersozietät Elbing............................................

Feuersozietät Thorn.............................................

Städte-Feuersozietät Provinz Brandenburg........................

Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg..........................

Pommersche Feuersozietüt...............'........................

Feuerversicherungsanstalt Stralsund.............................

Posensche Provinzial-Feuersozietät..............................

Schlesische Provinzial-Feuersozietät............................

Magdeburgische Land-Feuersozietät...............................

Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen............................

Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachse».................

Ritterschaftliche Feuersozietät Halberstadt.....................

Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkasse.......................

Schleswig-Holsteinische adelige Gebäude-Brandgilde..............

Schleswig-Holsteinische adelige Fahrnis-Brandgilde..............

Vereinigte landschastliche Brandkasse Hannover..................

Westfälische Provinzial-Feuersozietät...........................

Provinzial-Feuerversicherungsanstalt Rheinprovinz...............

Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft Rostock.......

Städtische Brandkasse Rostock. .................................

Städtische Brandversicherungs-Gesellschaft Wismar...............

Jeversche Brandversicherungs-Gesellschaft.......................

Herzogliche Landes-Brandversicherungsanstalt Gotha..............

Städtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck.........................

Vorstädtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck......................

Brandversicherungs-Gesellschaft für die Mecklenburger Städte . .

Summe I .................

in % der Spalte 3 .

II. Zwangsanstalten.

Domänen-Feuerschäden-Fonds...............................

Landschaftliche Feuerversicherungs-Gesellschaft für Westpreußen .

Feuersozietät der Stadt Berlin..................................

Feuersozietät der Stadt Stettin.................................

Feuersozietüt Breslau...........................................

Feuersch. Versicherungsgesellschaft Ostfriesland (Städte).......

»	H	ii (Land)................

Hessische Brandversicherungsanstalt.............................

Nassauische Brandversicherungsanstalt...........................

Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät.......................

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Bayern........................

Landes-Brandversicherungsanstalt Königreich Sachsen .....

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Württemberg...................

Großherzoglich Badische Gebäude-Versicherungsanstalt............

Brandversicherungsanstalt Großherzogtum Hessen..................

Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A...............................

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Großherzogtum Sachsen. . .

Landes-Brandkasse Oldenburg.................",..................

Braunschweigische Landes-Brandversicherungsanstalt..............

Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt Sachsen-Altenburg

Anhaltische Landesbrandkasse Dessau...........................'.

Feuerversicherungsanstalt Waldeck-Pyrmont.......................

Brandversicherungsanstalt Lippe.................................

Hamburger Feuerkasse............................................

Summe II
Hierzu „ I

Gesamt-Summe................

in % der Spalte 3. .

Ji

681 970 078
151 510 330
8 751 960
21 769 470
583 016 400
773 903 750
626 280 000
23 295 113
1 073 631 450
1 833 957 260
929 166 868
694 979 680
935 111 070
10 386 169
1 422 851 670
71 051 600

1 434 386 945

1	580 368 280

2	400 324 700
147 242 500

77	564 700
20 744 145
25 202 810

238 510 110

78	554 470
88 700 310

122 230900

Ji

207 299 270

32 940 040
110 704 700
105 678 500

98 122 600
690 967 330
597 697 480
394 957 570
221 961 370

168 166 030

21 088 500
495 313 491
508 580 780
837 719 963
151355 407

72 090 400

16 005 462 738
77,2%

163339 990
126 775 850

4	109 155 900

90 305 853
458 915 300
81 332 500
136 109 280
1 170 757 600

1	119 247 180

76 634438
6 089 823 500

5	826 058 660

2	938 066 894
2112 053 472

1	607 997 150
172 488 700
492 646 948
283 244 374
807 146 200
295 081400
421 800 500

78 057 740
155 809 400

2	029 768 298

46 848 079 865
90,9 %

4 714 643 431

22,8 %

,/fi:

889 269 348
151 510 330
8 751 960
21 769 470
615 956 440
884 608 450
731 958 500
23 295 113

1	171 754 050

2	524 924 590
1 526 864348
1 089 937 250
1 157 072 440

10 386 169
1 591 017 700
71 051 600
21088 500

1	929 700 436

2	088 949 060

3	238 044 663
298 597 907

77	564 700
20 744 145
25 202 810

310 600 510

78	554 470
38 700 310

122 230 900

20 720 106 169

163 339 990
126 775 850

4	109 155 900

90 305 853
458 915 300
81 332 500
136 109 280
1 170 757 600

1	119 247 180

76 634 438
6 089 823 500

5	826 058 660

2	938 066 894
2 112 053 472

1	607 997 150
172 488 700
492 646 948
283 244 374
807 146 200
295 081 400
421 800 500

78 057 740
155 809 400

2	029 768 298

30 842 617 12?
20 720106 169

562 723 296

716 394 515
162 681880
8 602 450
21 418 170
611529 650
820 361 475
640 662 400
23317 313
, 105 817 550
1 911962 300
955 024 568
712 276 170
976 132 730
10 053 249
1 479 664 580
70 272100

1	493 168 505
1655 008430

2	487 902 015
149 388 130

80 614 775
21 371 710
25 027 910
246 961 940
79 615 820
42 138 290
122 032 000

16 629 345 625

76,9 %

' 173 447 010
129 215 150

4 200 469 900

93188 453
465 779 500

84 503110
139 168 210

1 210 966 000

1	173 383 300

79	030 798

6 323 799 480

6 026 125 200

3 043 495 395

2	207 893 960

1	674 951 250
177 209 750
527 906 289
291 529 930
831 687 000
301 849 100
435 506 800

80	868 130
162 156 930

2	088 652 653

81 922 778 248~

16 629 345 625

48 552 123 873~

Schriften 137. IV. (Zu S. 300.)
        <pb n="292" />
        ﻿Tabelle I. Tabelle über I. Jmmobiliar- und Mobiliarbestand der Nicht-Zwangsanstalten; II. Jmmobiliarbestand der Zwangsanstalten. (Fortsetzung.)

		1906			1907			1908			1909			1910	
	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen	1. Jmmobiliar	2. Mobiliar	3. Zusammen
I. Nicht-Zwangsanstalten.  Feuersozietät Ostpreußen		Ji		Jt	Ji	Ji	Ji		Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji
	875 337 215	414857 654	1290194 869	945 136 875	471864 845	1 417 001 720	1 006 730 450	529 498 140	1 536 228 590	1 070 747 671	579 681247	1 650 428 918	1 140 201 785	635 101 941	1 775 308 726
Westpreußische Feuersozietät Danzig		218 989 940	—	218 989 940	240 853 920	24 484 970	265 338 890	257 982 290	48 363 630	306 345 920	276 996 450	66 868 880	343 865 330	303 444200	92 810 477	896 254 677
Feuersozietät Elbing		7 783 680	—	7 783 680	7 514 380	—	7 514 380	7 404 700	—	7 404 700	7 210 880				—	7 032 190		7 032 190
Feuersozietät Thorn		20 946 930	—	20 946 930	20 429 730	—	20 429 730	20 177 980	—	20 177 980	20 842 903			—	20 263 773		20 263 773
Städte-Feuersozietät Provinz Brandenburg		688 642 250	49 391 480	738 033 680	742 794 400	58 824 540	801 618 940	799 044 185	72 931 470	871 975 655	858 971 430	90 379 415	949 350 845	929 265 938	94 288 333	1 023 554 271
Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg		1 083 717 500	258 654 300	1 342 371 800	1 142 733 925	294 231 550	1 436 965 475	1 209 199 500	343 631 125	1 552 830 625	1 277 298 920	395 368 160	1 672 662 080	1 359 399 235	454 991 220	1814 390 455
Pommersche Feuersozietät		708 815 300	140 219 300	849 034 600	735 957 700	150 251 900	886 209 600	765 691 500	160 142 500	925 884 000	795 861 100	175 898 200	971 759 300	829 742 800	190 020 900	1 019 763 700
Feuerversicherungsanstalt Stralsund		24 166 188	—	24 166 188	24 346 258	—	24846 258	24 426 663	—	24 426 663	24 817 978	—	24 817 978	25 402 228			25 402 228
Posensche Provinzial-Feuersozietät		1 274 503 395	192 851 600	1 467 354 995	1323112 725	222 794 600	1 545 907 325	1 380 126 375	257 537 200	1 637 663 575	1 442 903 067	293 235 700	1 736 138 767	1 525 020 858	344 164 500	1 869 195 358
Schlesische Provinzial-Feuersozietät		2 249 488 180	919 914 890	3 169 403 070	2 352 145 085	973 343 260	3 326 488 345	2 458 037 110	1 033 388 500	8 491 425 610	2 564 290 292	1088 423 710	3 652 714 002	2 692 936 422	1 143 189 610	3 836 126 032
Maqdeburgische Land-Feuersozietät		1 124 712 740	735 159 797	1 859 872 537	1 219 657 890	753 237 403	1 972 895 293	1 248 795 340	780 106 248	2 028 901 588	1 279 645 180	804 012 694	2 083 657 824	1 317 093 350	841 272 716	2 158 866 066
Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen		784 083 120	476 923 330	1 261 006 450	806 982 420	488 626 480	1 295 608 900	832 185 300	513 193 250	1 345 378 550	860 096 120	525 617 880	1385 714 000	888 692 900	548 651 170	1 437 344 070
Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen		1 161 752 260	282 729 910	1444 482 170	1 209 484 920	296 174 870	1 505 659 790	1 262 443 520	310 501 260	1 572 944 780	1314 084 070	323 633 250	1 637 717 320	1 374 097 490	341 686 500	1 715 788 990
RittersGastliche Feuersozietät Halberstadt		9 932 698	—	9 932 698	9 811 323	—	9 811 323	9 703 408	—	9 703 408	9 595 173	—	9 595173	9 641 947		9 641 947
Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkasse		1 785 590 420	231 022 240	2 016 612 660	1 890 310 830	249 912 780	2 140 223 610	1 983 738 130	282 400 800	2 266 138 930	2 069 407 470	298122 140	2 367 529 610	2151 760 710	303 473 309	2 455 234 019
Schleswig-Holsteinische adelige Gebüude-Brandqilde		73 045 150	—	73 045 150	77 104 900	—	77 104 900	78 867 100	—	78 867 100	80 449 000	—	80 449 000	79 424 650		79 424 650
Schleswig-Holsteinische adelige Fahrnis-Brandqilde		—	23 132 000	23 132 000	—	24 622 600	24 622 600	—	25 364 900	25 364 900	—	25 846 300	25 846 300	—	25 302 200	25 302 200
Bereinigte landschaftliche Brandkasse Hannover		1 736 488 010	668 789 775	2 405 277 785	1814 334110	709 827 386	2 524 161 496	1. 897 667 809	755 150 525	2 652 818 384	1 969 788 385	797 901 583	2 767 689 968	2 052 205396	842 589 145	2 894 794 541
Westfälische Provinzial-Feuersozietät		1 982 187 120	640 165 190	2 622 352 310	2 085 758 730	675 208 400	2 760 967 130	2 204 647 830	711 964 810	2 916 612 140	2 327 199 350	759 472 390	3 086 671 740	2 464 183 470	802 636 920	3 266 820 390
Provinzial-Feuerversicherunqsanstalt Rheinprovinz		3 066 038 106	1 132 576 195	4 198 614 301	3 270 984 194	1 229 493*838	4 500 478 032	3 485 967 362	1 334 633 157	4 820 600 519	3 691 659 820	1 420 541 323	5112 201 143	3 901 825 605	i 512 301 012	5 414 126 617
Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft Rostock		159 759 003	164 659 971	324418 974	166 519 716	175 452 819	341 972 535	169 437 609	193 917 918	363 355 527	174 001 812	203 959 331	377 961 143	180 136455	206 317152	386 453 607
Städtische Brandkasse Rostock		93 722 450	—	93 722 450	96 838 445	—	96 838 445	99 984 075	—	99 984 075	103 819 900	—	103 819 900	106 576 095	—	106 576 095
Städtische Brandversicherungs-Gesellschaft Wismar		25 052 155	—	25 052 155	26 039 295	—	26 039 295	27 339 995	—	27 339 995	28 549 885	—	25 549 885	29 354 570	—	29 354 570
Jeversche Brandversicherungs-Gesellschaft		28 387 750	—	28 387 750	28 221 550	—	28 221 550	28 166 180	—	28 166 180	26 431 020	—	26 431020	24 462 570	—	24 462 570
Herzogliche Landes-Brandversicherunqsanstalt Gotha		283 058 480	86 838 970	369 897 450	289 761 140	88 843 640	378 604 780	298 301 810	90 755 570	389 057 380	308 295 300	93 744 980	402 040 280	322 023 910	97 517 810	419 541 720
Städtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck		86 857 000	—	86 857 000	88 886 650	—	88 886 650	89 896 680	—	89 896 680	91 246 190				91 246 190	91 703 750	—	91 703 750
Borstädtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck		54 305 810	—	54 305 810	57 944 990	—	57 944 990	62 179 480	—	62 179 480	67 558 300			67 558 300	71 698 350	—	71 698 350
Brandversicherungs-Gesellschaft für die Mecklenburger Städte . . .	121 426 200	—	121 426 200	119 167 400	—	119 167 400	118 801 900	—	118 801 900	118 355 300	—	118 355 300	117 089 900	—	117 089 900
Summe I			19 728 789 050	6 417 886 552	26 146 675 602	20 792 833 501	6 887 195 881	27 680 029 382	21 826 943 781	7 443 481 003	29 270 424 784	22 859 617 916	7 942 707 183	30 802 325 099	24 014 680 547	8 476 314 915	32 490 995 462
in °/o der Spalte 3 . .	75,5 o/o	24,5 »so	—	75,3;°/o	24,8 °/o	—	74,6 o/o	25,4 o/v	—	74,2 »/o	25,8 o/o	—	73,9 °/o	26,1 °/°	—
II. Zwangsanstalten.  Domänen-Feuerschäden-Fonds		222 523 520		222 523 520	235 465 780		235 465 780	246 792 320		246 792 320	258 905 370		258 905 370	269 271 800		269 271 800
Landschaftliche Feuerversicherungs-Gesellschaft für Westpreußen . .	137 205 000	—	137 205 000	137 555 000	—	137 555 000	140 847 800	—	140 847 800	150 763 350		150 763 350	160 055 150		160 055 150
Feuersozietät der Stadt Berlin		4 764 231 000	—	4 764 231 000	4 954 236 700	—	4 954 236 700	5 089 426 600	—	5 089 426 600	5 205 959 300		5 205 959 300	5 294 649 800		5 294 649 800
Feuersozietät der Stadt Stettin		97 490 835	—	97 490 835	98 381 965		,	98 381 965	99 065 200	—	99 065 200	99 099 468		99 099 468	100 017 384		100 017 384
Feuersozietät Breslau		470 691 900	—	470 691 900	473 785 300	—	473 785 300	478 249 100	—	478 249 100	484 330 700		484 330 700	490 064 400		490 064400
Feuersch. Versicherungsgesellschaft Ostfriesland (Städte)		97 396 580	—	97 396 580	101 166 670	—	101 166 670	103 714 490	—	103 714 490	106 250 100		106 250 100	119 827 110		119 827 110
	150 438 340	—	150438 340	155 669 720	—	155 669 720	161 415 780	—	161415 780	167 155 380		167 155 380	162 178 960		162 178 960
Hessische Brandversicherungsanstalt		1 412 889 500	—	1 412 889 500	1459 422 800	—	1 459 422 800	1 502 588 500	—	1 502 588 500	1 536 215 900		1 536 215 900	1 576 436 600		1 576 436 600
Nassauische Brandversicherungsanstalt		1 426 816 300	—	1 426 816 300	1 494 260 960	—	1 494 260 960	1 551 663 130	—	1 551 663 130	1 608 988 570		1 608 988 570	1 659 978 680		1 659 978 680
Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät 			89 999 693	—	89 999 693	94 164 590	—	94 164 590	99 243 800	—	99 243 800	103 648 140		103 648 140	107 536 530		107 536 530
Gebäude-Brandversicherungsanstalt Bayern		7 274 464 920	—	7 274 464 920	7 531 379 380	—	7 531 379 380	7 830 421 520	—	7 830 421 520	8 126 478 230		8 126 478 230	8 440 761 190		8 440 761 190
Landes-Brandversicherungsanstalt Königreich Sachsen		6 877 147 070	—	6 877 147 070	7 062 359 760	—	7 062 359 760	7 300 737 400	—	7 300 737 400	7 499 108 170		7 499 108170	7 866 501 890		7 866 501 890
Gebäude-Brandversicherungsanstalt Württemberg		3 545 624 556	—	3 545 624 556	3 704 856 047	—	3 704 856 047	3 861 756 224	—	3 861 756 224	4 012 994 283	—	4 012 994283	4 161 807 741		4161 807 741
Großherzoglich Badische Gebäude-Versicherungsanstalt		3 177 054 252	—	3 177 054 252	8 397 675 420	—	3 397 675 420	3 607 258 641	—	3 607 258 641	8 806 314 427	—	3 806 314 427	3 996 874460		3 996 874 460
Brandversicherunqsanstalt Großherzoqtum Hessen		1 921 672 540	—	1 921 672 540	1 988 446 620	—	1 988 446 620	2 045 799 160	—	2 045 799 160	2 101 455 620				2 101 455 620	2 157 881 500		2 167 881 500
Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A		205 848 400	—	205 848 400	218 523 400	—	218 523 400	229 609 150	—	229 609 150	240 970 800	—	240 970 800	252 675 425		252 675 425
Gebäude-Brandversicherungsanstalt Großherzogtum Sachsen....	624 833 351	—	624 833 351	645 128 883	—	645 128 883	665 138 037	—	665 138 037	686 321 486	—	686 321 486	711 348 977		711348 977
Landes-Brandkasse Oldenburg		332 615 659	—	332 615 659	348 409 055	—	348 409 055	365 666 140	—	365 666 140	384 725 070	—	384 725 070	402 265 945		402 265 945
Braunschweigische Landes-Brandversicherungsanstalt		911 885 750	—	911885 750	928 260 500	—	928 260 500	946 930 600	—	946 930 600	964 169 900	—	964 169 900	980 636 900			980 636 900
Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt Sachsen-Altenburq .	330 515 800	—	330 515 800	338 454 000	—	338 454 000	346 818 100	—	346 818 100	353 915 400	—	353 915 400	362 537 500	—	362 537 500
Anhaltische Landesbrandkasse Dessau		481 693 000	—	481 693 000	493 264 950	—	493 264 950	506 123 450	—	506 123 450	517 690 250	—	517 690 250	532 825 250			532 825 250
Feuerversicherungsanstalt Waldeck-Pyrmont		93 469 430		r	93 469 480	98 939 150	—	98 939 150	104 206 070	—	104206 070	108 206 410	—	108 206 410	113 969 450	—	113 969 450
Brandversicherungsanstalt Lippe		180 090 300	—	180 090 300	186 719 000	—	186 719 000	192 907 100	—	192 907 100	200 358 200	—	200 358 200	206 808 300	—	206 808 300
Hamburger Feuerkasse		2 506 882 778	—	2 506 882 778	2 622 656 910		2 622 656 910	2 731 719 783	—	2 731719 783	2 851039 477	—	2 851 039 477	3 008 901 908	—	3 008 901 908
Summe II	37 333 480 474	—	37 333 480 474	38 769 182 253	—	38 769 182 253	40 208 098 095	—	40 208 098 095	41 575 064 001		41 575 064 001	43 135 812 850		43 135 812 850
Hierzu	„	I	19 728 789 050	6 417 886 552	26 146 675 602	20 792 833 501	6 887 195 881	27 680 029 382	21 826 943 781	7 443481003	29 270 424 784	22 859 617 916	7 942 707 183	30 802 325 099	24 014 680 547	8 476 314 915	32 490 995 462
Gesamt-Summe		57 062 269 524	6 417 886 552	63 480 156 076	59 562 015 754	6 887 195 881	66 449 211635	62 035 041 876	7 443 481 003	69 478 522 879	64434 681917	7 942 707 183	72 377 389 100	67 150 493 397	8 476 314 915	75 626 808 312
in % der Spalte 3 . .	89,9 °/o	10,1 o/o	—	j	89,6 %	10,4°/»	—	89,3 °/o	10,7 °/o	—	89,0°/«	11,0 °/o	. —	88,8 °/°	11,2 °/o	—
        <pb n="293" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

301

Aus dieser kurz dargelegten geschichtlichen Entwicklung des heutigen
deutschen öffentlichen Feuerversicherungswesens heraus sind die allen
ö. F.A. durch Gesetz oder Satzung auferlegten, für die Beurteilung ihrer
volkswirtschaftlichen Stellung bedeutsamen Aufgaben verständlich, die
darin gipfeln, durch geeignete Maßnahmen 12 zur Sicherung des Grund-
kredits beizutragen, die Versicherung nicht zu Erwerbszwecken zu be-
treiben, die etwa erzielten Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben
nur zugunsten der Versicherungsnehmer und zur Förderung der Feuer-
sicherheit in ihrem Gebiete zu verwenden und alle ihnen angebotenen
Gebäuderisiken mit geringen Ausnahmen in Deckung nehmen zu müssen
(Annahmepflicht). Diese letztgenannte Pflicht ist eines der wesentlichsten
Unterscheidungsmerkmale der ö. F.A. von den privaten Versicherern; sie
bedeutet infolge ihres erheblichen Einflusses auf die Zusammensetzung der
den Anstalten zufließenden Risikengruppen eine starke versicherungs-
technische Belastung dieser Anstalten.

Dem vielgestaltigen, volkswirtschaftlich wichtigen Aufgabenkreise ent-
spricht der umfangreiche Anteil der deutschen ö. F.A. an der Deckung
des inländischen versicherten Sachvermögens, das zurzeit den erheblichen
Betrag von 220 Milliarden übersteigen dürfte. An dieser Deckung be-
teiligten sich fünf Gruppen von Feuerversicherungen: Deutsche private
Aktiengesellschaften, deutsche private große Gegenseitigkeitsaustalten, aus-
ländische private Gesellschaften, deutsche auf ein kleines örtliches Gebiet
beschränkte private Gegenseiiigkeitsvereine und die deutschen ö. F.A-
Diese Gruppen versicherten Ende 1909 13 * * an deutschen Sachwerten:

Die deutschen Aktiengesellschaften rund . 93 Milliarden Mk.

Die deutschen großen Gegenseitigkeits-	14

austasten rund............................15	„	„

Die ausländischen Aktiengesellschaften . . 13	„	„

12	z. B. Taxzwang zum Zwecke der Verhütung der für die Hypotheken-
gläubiger schädlichen Überversicherung, Aufrechterhaltung der Gebäudeversicherung zu-
gunsten der Hypothekenglüubiger auch bei nicht pünktlicher Prämienzahlung und bei
Besitzwechfel, Erschwerung des Rücktritts der Anstalten ohne Beitrittszwang von
Gebäudeversicherungsverträgen bei Verletzung der gesetzlichen Anzcigepflicht über die
durch das V.V.G. zulässigen Grenzen hinaus und anderes mehr.

13	Endgültige Zahlen für spätere Jahre standen bei Drucklegung noch nicht
zur Verfügung.

" Nach der amtlichen Statistik des deutschen Kaiserlichen Aufsichtsamts für

Privatversicherung.
        <pb n="294" />
        ﻿302

II. öffentliche Versicherung.

Die örtlichen kleinen Gegenseitigkeitsvereine 4—5 Milliarden Mk. 15
Die deutschen ö. F.A. rund................72,5	„	„	16

Die letzteren hatten Ende 1910 einen Gesamtbestand von 75,6
Milliarden Mk. 16, Ende 1911: 78,9 Milliarden

Hieraus ergibt sich, daß die ö. F.A. nach ihrem Anteile an zweiter
Stelle stehen, die privaten G egenseitigkeits anstalten, denen sie nach
ihren Einrichtungen am nächsten stehen, bei weitem in ihrem Bestände
übertreffen und somit als ein gewichtiger Faktor im deutschen Wirtschafts-
leben bezeichnet werden können.

Gehen wir die statistischen Auszeichnungen, welche die Jahre 1901
bis 1910 einschließlich umsassen, im einzelnen durch, so finden wir, daß,
wie die Tabelle I ausweist, 24 aller ö. F.A. Zwangs- oder Monopol«
anstalten sind. Sie betreiben lediglich die Gebäudeversicherung. 26 An-
stalten ohne Berücksichtigung der beiden adeligen Brandgilden haben
völlige Freiwilligkeit des Beitritts. Hiervon betreiben 25 in der Haupt-
sache Immobiliarversicherung, 16 außerdem die Mobiliarversicherung
(s. Tab. I, Fahnentabelle).

Der Gesamtbestand der ö. F.A. zeigt eine ständige Aufwärts-
entwicklung und zwar von 51,5 Milliarden im Jahre 1901 bis auf
75,6 Milliarden im Jahre 1910, also um 24,1 Milliarden oder rund
60 o/o. Das verhältnismäßige Anwachsen des gesamten Versicherungs-
bestandes zeigt die nachfolgende, die drei Jahrzehnte vor 1900 um-
fassende vergleichende Übersicht. Es betrug:

die Vermehrung von 1870 (Bestand 17,2 Milliarden) bis 1880
(Bestand 27,1 Milliarden) 9,9 Milliarden oder rund 58 %,
von 1880 bis 1890 (Bestand 35 Milliarden) 8,7 Milliarden oder-
rund 32 o/o,

von 1890 bis 1900 (Bestand 49,6 Milliarden) 13,8 Milliarden oder
rund 40 o/o; 1911 allein 3,4 Milliarden oder 4,56 °/o16.

Vergleicht man diese Zahlen mit den oben erwähnten des letzt-
genannten Jahrzehnts, so zeigt sich, daß dieses sowohl absolut wie ver-
hältnismäßig mit einem Zuwachs von 24,1 Milliarden oder 60 °/o die
stärksten Vermehrungsziffern aufwies.

Vergleicht man die Anwachszahlen für den Zeitraum von 1901 bis

16 Nach privaten Schätzungen mangels einer einheitlichen Statistik. Vgl. auch
v. Liebig. „Das deutsche Versicherungswesen" S. 66/67.

" Nach der Statistik des Verbandes öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in
Deutschland: vgl. „Mitteilungen für die ö. F.A.", Jhrg. 1912, Nr. 4 S. 117; 1913
Nr. 5 S. 122.
        <pb n="295" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

303

1910 in den einzelnen Jahren (siehe Tabelle 1), so zeigt sich sowohl bei
den N.Zw.A. wie bei den Zw.A. ein gleichmäßiges ruhiges Ansteigen.
Die N.Zw.A. vermehrten ihren Bestand von 20,7 Milliarden auf 32,4
Milliarden mit 11,7 Milliarden oder um rund 56 0/or tzej einem Steigen
ihres Mobiliarbestandes von 4,8 Milliarden auf 8,4 Milliarden um
3,6 Milliarden oder um rund 80 °/o und einer Erhöhung des Jmmobiliar-
bestandes von 16 Milliarden auf etwa 24 Milliarden um 8 Milliarden
oder um 50°/o. Die Zwangsanstalten vermehrten ihren Bestand von
30,8 Milliarden auf 43,1 Milliarden um 12,3 Milliarden oder um
rund 40 °/o. Es zeigt sich also, daß die N.Zw.A. ihren Bestand ver-
hältnismäßig in stärkerem Maße vermehrt hatten wie die Zw.A. Ins-
besondere zeigt der Fahrnisversicherungsbestand ein verhältnismäßig be-
langreiches Anwachsen. Den Hauptanteil am Gesamtbestand mit fast
neun Zehntel hat, der geschichtlichen Entwicklung entsprechend, die Im-
mobiliarversicherung; sie belief sich Ende 1910 auf 67 Milliarden. Auf
die Fahrnisversicherung entfielen 9—-ll°/o des Gesamtbestandes; Ende
1910 waren es 8,4 Milliarden. Das Verhältnis des Anteils an dem
Gesamtbestande der Gebäudeversicherungen der Zwangsanstalten zu dem-
jenigen der N.Zw.A. betrug fortlaufend nicht ganz 2:1, so daß auf die
Zw.A. die größere Hälfte des Gesamtgeschäfts der öffentlichen An-
stalten entfällt. Das Verhältnis der Gebäudeversicherung zur Fahrnis-
versicherung bei den N.Zw.A. betrug früher 3,5 : 1, hat sich aber im
Laufe der Jahre verschoben, so daß es 1910 nur noch fast 3 : 1 betrug.
Daraus ergibt sich, daß der Anteil der Fahrnisversicherung am gesamten
Bestände der N.Zw.A. langsam gewachsen ist. Immerhin aber liegt der
Schwerpunkt des öffentlichen Feuerversicherungswesens
nach wie vor in der Gebäudeversicherung, welche für 34 Anstalten
das ausschließliche Betätigungsfeld ist.

Vergleicht man den Umfang der Gebäudeversicherung der N.Zw.A.
und Zw.A. miteinander, so ergibt sich, daß die Zw.A. mit ihrer guten
Risikenmischung17 etwa vier Siebentel des gesamten Versicherungs-
bestandcs aller öffentlichen Anstalten umfassen.

Das Überwiegen der Gebäudeversicherung dürfte es vielleicht erklärlich
machen, daß die ö. F.A. im Verhältnis zu den Privatversicherern nur
in sehr geringem Umfange von der Rückdeckung Gebrauch machen. Im
Jahre 1910 waren nur 8,3 °/o des gesamten Bestandes rückgedeckt und
zwar 6,89 °/o bei der Rückversicherungsabteilung des Verbandes der

n Weil alle Gebüudcrisiken des betreffenden Gebietes umfaßt werden.
        <pb n="296" />
        ﻿304

II. öffentliche Versicherung.

ö. F.A. und nur 1,37 °lo bei Privatversicherern. Für die Jahre 1907
bis 1911 lauten die Rückdeckungszahlen:

bei dem Verbände	anderweit	zusammen

°/o	®/o	°/o

1907	........................ . 6,25	2,16	8,4

1908	........................ 6,66	1,44	8,1

1909	........................ 6,82	0,88	7,7

1910	........................ 6,90	1,38	8,28

1911	........................ 7,03	1,56	8,59

Der Anteil der Privatversicherer an der Rückdeckung sank also bis 1910
ständig, während die Rückdeckung durch den öffentlichen Verband im
ständigen Wachsen begriffen war.

Die bereits vorerwähnte Trennung der Betriebsgebiete gestattet es
den ö. F.A., in weiterem Maße als es bei den Privatversicherern mög-
lich ist, nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit durch Verbandsbildung
Rückversicherungs- und Mitversicherungsgelegenheit zu beschaffen. Mittel-
punkte hierfür bestehen zurzeit in deni „Feuerversicherungsverband in
Mitteldeutschland zu Merseburg", der 2 preußische und 3 außerpreußische
Anstalten zur gemeinsamen Tragung größerer Risiken zu dem Zwecke ver-
einigt, „für die ihm angehörigen Anstalten die Aufbringung der Mittel
zur Deckung der Brandschäden zu sichern und zu erleichtern" und in der
Rückversicherungsabteilung des 17 preußische und 4 außerpreußische An-
stalten umfassenden „Verbandes öffentlicher Feuerversicherungsanstalteu in
Deutschland". Dieser Rückversicherungsabteilung sind einschließlich der
fünf Mitglieder des Mitteldeutschen Verbandes insgesamt aber nur zwölf
Anstalten angeschlossen. Da nur wenige, meistens kleine städtische Sozie-
täten, ihren Risikenbestand bei Privatversicherern rückdecken, so trägt sich
die große Masse der ö. F.A., insbesondere die der Zw.A., selbst. Wenn-
gleich infolge des bei einem großen Teile der ö F.A. bestehenden Zwaugs-
charakters, der reichlich angesammelten Vermögensrücklagen (vgl. Tab. X)
und des fast überall bestehenden Gegenseitigkeitsprinzips schwere Nach-
teile daraus kaum entstehen können, so dürfte doch für den Fall einer
Verwüstung des Landes durch kriegerische Einfälle und der dadurch be-
dingten Verarmung der Bevölkerung sowie für Zeiten bürgerlicher Un-
ruhen daraus den Versicherungsnehmern unter Umständen infolge des
notwendigen scharfen Anziehens der Nachschußschrauben Beschwernisse ent-
stehen können18, die vielleicht die finanzielle Bereitschaft beeinflussen.

18 Trotz der bei fast allen ö. F.A. fahuiigsgemäß bestehenden Einschränkung des
Risikos durch Ausschluß des reinen Kriegsrisikos; denn in unruhigen Zeiten wird einmal
        <pb n="297" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	Z05

Abgesehen davon aber muß eine unvollkommene Rückdeckungsgelegenheit
die Aufnahmefähigkeit der ö. F.A. für große und schwere Risiken (der
Höhe der Versicherungssumme wie der Art der Risiken nach) beeinträchtigen,
ein Faktor, der für die Wettbewerbsfähigkeit der N.Zw.A. in das Ge-
wicht füllt. Deshalb ist ein geeigneter Ausbau der Rückdeckungsmöglich-
keiten durch Verbandsbildung ohne Anlehnung an die Privatversicherer,
verbunden mit größerer Zersplitterung der Risikenmassen durch internatio-
nale Retrozession, eine Aufgabe, deren wirksame Durchführung die Be-
deutung des öffentlichen Feuerversichernngswesens erheblich steigern und
ihnen im Laufe der Zeit eine wesentliche Erweiterung ihres Aufgaben-
kreises gestatten würde. Dieser Umstand ist von den ö. F.A. sehr wohl
erkannt und es darf erwartet werden, daß die Grundlagen für eine zweck,
entsprechende Organisation in absehbarer Zeit vorhanden sind.

Vergleicht man die alljährlich in den „Mitteilungen für die öffent-
lichen Feuerversichernngsanstalten" veröffentlichten Verwaltungsergebnisse
in bezug auf die Art und den Umfang der Rückdeckung miteinander, so
zeigt sich, daß die Rückdeckungsmöglickkeit bei Privatgesellschaften vor
allem von jenen kleinen, in der Mehrzahl auf den Bezirk einer Stadt
beschränkten und mit Zwangsrechten nicht ausgestatteten Sozietäten be-
nutzt wird, die sich im übrigen meist von der Beteiligung an Verbands-
bestrebungen fast ängstlich fernhalten. Von solchen Anstalten hatten
drei^ 100 °/o, drei 2° 95 bzw. über 99% und zwei^ 50 und 66,6%
ihres gesamten Bestandes ständig bei Privatversicherern rückgedeckt. Von
den 27 N.Zw.A., einschließlich der beiden schleswig-holsteinischen adeligen
Brandgilden, hatten im übrigen durchschnittlich 14 ständige Rückdeckung
bei dem „Verbände" allein oder in Verbindung mit Privatversicherern
in verschiedenen Anteilen bis zu höchstens 50 % ihres Vcrsicherungs-
bestandes; fünf* 20 21 22 N.Zw.A. benutzten überhaupt keine Rückdeckungsgelegen-
heit, während von den 24 Zw.A. 2023 keine Rückversicherung benötigten.

die Brandstiftung regelmäßig zunehmen, zum anderen werden viele Versicherungs-
nehmer nicht in der Lage sein, regelmäßig ihre Beiträge aufzubringen.

is&gt; Die städtischen Brandtäffen in Rostock und Wismar und die „Ritterschaft-
liche" in Schauen a. Harz.

20	Die beiden Städtesozietäten in Lübeck und diejenige der Stadt Stralsund.

21	Die Stüdtesozietüten Elbing und Thorn.

22	Rheinprovinz, Westfalen, Pommern, mecklenburgischen Städte, die adelige
Brandgilde für Gebäude.

^ Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen, Baden, Oldenburg, die Dominal-
anstalt in Mecklenburg, Altenburg, Braunschweig, Anhalt, Lippe-Detmold, Hamburg,
Hohenzollern, Jever, die Stadt Berlin, die beiden ostfriesischen landschaftlichen An-
Schristcn 137. IV.	20
        <pb n="298" />
        ﻿306

II. Öffentliche Versicherung.

Die übrigbleibenden vier^ Zw.A. hatten nur einen äußerst geringen Teil
ihres Gesamtbestandes rückgcdeckt. Während demnach bei den Zwangs-
anstalten die Rückdeckung eine Ausnahme bildet, ist sie bei den N.Zw.A.
die Regel. Berücksichtigt man, daß eine nach richtigen versichorungstech-
nischen Grundsätzen rationell wirtschaftende Versicherungsanstalt zur Rück-
deckung nur greift, wenn sie sich nicht im Wege der Mitversicherung ent-
lasten kann oder die Höhe der übernommenen Versicherungssummen oder
die Art der Risiken sie dazu zwingen, so erscheint bei dieser Lage der
Rückdeckungsverhältnisse der Zwangs- und der Nichtzwangsanstalten der
Schluß gerechtfertigt, daß die große Maste der Risiken bei den N.Zw.A.
durchschnittlich eine ungünstigere Mischung aufweist, als bei den Zw.A.
Es zeigt sich hier deutlich — vom versicherungstechnischen Standpunkt
gesprochen — die ungünstige Lage, in welche die N.Zw.A. durch ihre
Annahmepflicht für Gebäude gegenüber den Privatversicherern, die in der
Risikenauslese freie Hand haben, geraten sind. Volkswirtschaftlich ist
dieser Umstand aber sehr wichtig, da er einer großen Reihe von Risiken,
die bei privaten Erwerbs- oder Gegenseitigkeitsanstalten keinen Ver-
sicherungsschutz finden würden, eine Deckungsmöglichkeit gewährt. In
der Tat ist festgestellt, daß die ö. F.A. von den Privatversicherern ab-
gestoßene Risiken in großer Anzahl 24 25 glatt übernommen haben. Die
Richtigkeit dieser Vermutung wird ferner bestätigt, wenn man die Zu-
sammensetzung der versicherten Bestände der einzelnen öffentlichen Anstalten
durchprüst und den Anteil ermittelt, welche die auf die verschiedenen Berufs-
stände verteilten Gruppen der Versicherungsnehmer an den Beitrags-
erhebungen und Schadenleistungen haben. Aus den einzelnen Angaben
der ö. F.A. ergibt sich, daß unter den Versicherungsnehmern die An-
gehörigen der Landwirtschaft überwiegen, daß also die Mehrzahl der
Versicherungen Risikengruppen angehört, welche nach der Bauart und dem
Inhalte des einzelnen Risikos wie dem Umfange des vorhandenen Brand-
schutzes meist zu den weniger günstigen zu rechnen sind.

Im nachfolgenden sind einige Zahlenbeispiele gegeben, welche nach
gleichmäßigen Gesichtspunkten als Stichproben aus den Berichten der im
freien Wettbewerb stehenden ö. F.A. ausgewählt sind, deren Gebiete sich

stalten, die „Landschaftliche" zu Marienwerder und der Domänenfeuerjchädenfonds
in Preußen.

24	Breslau, Stettin, die „Nassauische" in Wiesbaden und die Gebäude-
brandversicherungsanstalt für das Großherzogtum Sachsen in Weimar.

25	Die Zahlen gehen bei einzelnen preußischen Sozietäten für den Zeitraum
weniger Jahre in viele Hunderte hinein.
        <pb n="299" />
        ﻿

P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

«r

^erke^

3 ^/f"

über die verschiedenen Himmelsrichtungen Deutschlands verteiln. Zuerst
seien die Zahlen zweier an dem Rande des Deutschen ReichxEe'b^leaener^
Sozietätenbezirke mit starkem Großgrundbesitz angegeben. Bei'drr„ Z?wn
Sozietät zeigt der Versicherungsbestand auf dem platten Lande im Ver-
gleich zu demjenigen in der Stadt das Verhältnis von etwa 5:1. Das
Verhältnis der Gebäudeversicherung zu dem Fahrnisbestande war etwa
2: 1. Aus dem platten Lande betrug der Anteil der Gebäudeversicherungen
im Vergleich zu den Fahrnisversicherungen etwas weniger wie 2:1.

Die andere Sozietät zeigte folgende Zahlen:

A. Von dem Gebäudeversicherungsbestande des platten
Landes wurden durchschnittlich

I. an Beiträgen erhoben

II. an Brandschäden
zurückgezahlt

II. Von der Gebäudeversicherung in den Städten wurden

durchschnittlich

I. an Beitrügen erhoben

2,04 o/oo der Gesamtversicherungssumme
1,87 °/oo „

1901

1902

1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

1910

II. an Brandschäden
zurückgezahlt

112,98% der Beiträge
87,90 °/o

1,99 °/oo
1,92 °/oo
1,76 °/oo
1,71 °/oo
1,67 °/oo
1,63 °/oo
1,50 °/oo
1,43 °/oo

64,56 %
79,88 °/o
64,17 °/o
83,56%
79,03 %
106,59 %
98,91 %
76,41 %

1901	2	der Gesamtversicherungssumme		83,38 %	der Beiträge		
1902	2,80 °loo			71,41 %	„ „		
1903	2,80 %o			85,34 %	„	tf		
1904	2,75 °/oo		„	80,45 %	"		
1905	2,73 %o		„	80,18%	„		
1906	2,68 °/oo		„	85,32 %	"		4
1907	2,67 %o		„	78,99 %	" "		■im
1908	2,65 °/oo	„	„	86,43 %	„		t
1909	2,64 °/oo		„	72,89 %	'' »		
1910	2,60 °/oo	"	"	88,65 %	" "		







I
        <pb n="300" />
        ﻿308

II. öffentliche Versicherung.

c.	Von d e	m F	ahrnisversicherungsb	e st a n d e a	uf dem
	p lat	t en	Lande wurden durchschnittlich		
		I. an	Beitrügen erhoben	II. an Brandschäden zurückgezahlt	
1901	3,27 °/oo	der Gesamtversicherungssumme		48,47 °/o	der Beiträge
1902	3,34 °/oo	„	„	33,68 °/o	„ „
1903	3,26 °loo	„	„	47,55 °/o	„ „
1904	3,23 °/oo	„	„	42,83 %	„ „
1905	3,18 %o	„	„	36,60 °/o	„ „
1906	3,11 °/oo	„	„	58,82 °/o	„ „
1907	3,10 °/oo	„	„	48,47 °/o	„ „
1908	3,04 °/oo			70,05 °/o	„ „
1909	3,07°; oo	„	„	43,73 °/o	„ „
1910	3,07 °/oo	»	"	51,54%	„	tf
D. V	ondem Fahr		nisversicherungsbestc	inde in de	n Städten
			wurden durchschnittli	ch	
		I. an	Beiträgen erhoben	II. an Brandschäden zurückgezahlt	
1901	1,90 °/oo	der Gesamtversicherungssumme		89,15 %	der Beiträge
1902	1,72 °/oo		„	72,78 %	„ „
1903	2,04 °/oo	„	„	104,08 %	
1904	2,05/Voo	„	„	54,30 %	„ /,
1905	2,00 °/oo	„	„	72,59 %	„	k,
1906	2,03 °/oo		„	48,23 %	„ „
1907	2,05 °/oo	„	„	55,08 %	„ „
1908	2,03 °/oo	„	„	71,64 %	„ „
1909	1,98 °/oo	„	„	69,08 °/o	„ ,/
1910	1,98 °/oo	„	„	46,10 0 o	„ ,,

Ein Vergleich der verschiedenen Tabellen zeigt, daß bei dieser Sozietät
nicht das Platte Land und zwar Gebäude wie Fahrnis, sondern die
Gebäudeversicherung in den Städten — bei denen sich der Wettbewerb
mit den Privatversicherern besonders lcbhast gezeigt und in dem ständigen
Sinken^ der Prämie zum Ausdruck gebracht hat — diejenige Risiken-
gruppe war, welche Verluste brachte, da sie, unter Berücksichtigung der
notwendigen Verwaltungskosten, im Durchschnitt der Jahre aus den
Prämien sich nicht selbst tragen konnte. Das Verhältnis der Ver-

-° Vgl. Tabelle B I.
        <pb n="301" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	ggg

sicherungen auf dem platten Lande zu den städtischen Risiken war Ende
1910 etwa 5:1, das Verhältnis der Gebäudeversicherungen zu den Mobiliar-
versicherungen etwa 2:1.

Bei einer anderen Sozietät verteilte sich der Gesamtbestand der
Gebäudeversicherungen wie folgt:

auf Landwirtschaft entfielen a) unter weicher Dachung . . 23,07 °/o

b) unter harter Dachung . . 58,42°/»

auf Großgewerbe........................................2,82 %

auf Kleingewerbe.......................................5,61 °/o

aus öffentliche Gebäude (Kommunalgebäude, Kirchen, Schulen) 5,45 °/o
aus Gebäude städtischer Benutzungsart

a)	unter weicher Dachung . .	0,46 °/o

b)	unter harter Dachung . .	4,17 °/o

Eine an dem entgegengesetzten Rande Deutschlands liegende Sozietät

zeigte folgende Zahlen:

I.	Es entfielen von dem gesamten Versicherungsbestande aus

einfache Gefahr	einfache Gefahr	Land-		weiche	industrielle
in Städten	auf dem Lande	wirtschaft		Dachung	Bersicherungen
°/o	°/o	°/°		%	»,»
1906	17,17	33,65	40,91		6,06	1,61
1907	18,28	33,77	40,50		5,64	1,80
1908	18,63	34,04	40,04		5,28	2,00
1909	19,17	34,04	39,63		4,93	2,21
1910	19,97	33,87	39,17		4,62	2,35
II. Das Verhältnis zwischen den Gesamtprämien und					den gezahlten
Gesamtbrandentschädigungen war, wenn				man letztere mit 1 einsetzt:	
	1906	V			
	1907	1,6			
	1908	1,5	&gt;: 1		
	1909	1,8			
	1910	1,9.			

III. Von der Gesamtprämieneinnahme entfielen auf

einfache Gefahr	einfache Gefahr	Land-	weiche	industrielle Ver-
in Städten	auf dem Lande	wirtschaft	Dachung	sicherungen
%	°/o	%	°/o	% '
1906	17,73	20,45	45.61	5,70	10,19
1907	17,76	20,42	45,22	5,37	11,11
1908	17,64	20,40	44,62	4,96	12,25
1909	18,00	20,18	44,04	4,63	13,05
        <pb n="302" />
        ﻿310

II. Öffentliche Versicherung.

IV. Von der Gesamtentschädigung entfielen aus

einfache Gefahr in Städten  °/o		einfache Gefahr auf dem Lande °/o	Land-  wirtfchaft  °/o	weiche  Dachung  °/o	industrielle Ver- sicherungen  °/o
1900	8,58	16,18	55,07	4,64	15,51
1907	8,01	13,33	57,80	5,05	15,72
1908	8,57	17,12	57,23	3,31	13,77
1909	14,16	17,13	48,27	3,55	16,87
1910	10,53	15,93	58,22	3,92	11,39

Auch bei dieser Sozietät zeigt sich, obgleich ein Gebiet mit sehr
starker industrieller Betätigung in Frage kommt, ein starkes Überwiegen
der landwirtschaftlichen Versicherungen (einsache Gefahr auf dem Lande
und die typischen landwirtschaftlichen Betriebe) und zwar im Verhältnis
von etwa 3 :1. Diese Tabellen zeigen aber auch, daß die landwirtschast-
lichen Betriebs Versicherungen, nicht die einsache Gefahr auf dem Lande,
neben den industriellen Risiken in der Regel die verlustbringenden Risiken-
gattungen sind.

Bei einer im mittleren Deutschland belegenen ö. F.A. mit länd-
lichen und städtischen Versicherungsverhältnissen verteilte sich der Ver-
sicherungsbestand, die Prämien und Schäden in Prozenten wie folgt:

Es entfielen von dem Gesamtbestande der Versicherungsnehmer auf
Angehörige:

der Landwirtschaft . . .	. . 86,0 %
des Handels und des Gewerbes .	.	.	5,5 %
der Industrie (Großgewerbe) . .	.	.	5,5 °/o
aus Behörden		.	.	1,5 °/o
„ Private		.	.	1,5 °/o

Auf dieselben Gruppen entfielen von den in den einzelnen Jahren
gezahlten Entschädigungen in Prozenten des Gesamtschadens (Gebäude
und Fahrnis):

	1906	1907	1908	1909	1910
Landwirtschaft....	. 80,0	90,0	76,0	85,0	74,0
Handel und Gewerbe .	.	4,6	3,0	5,1	4,3	4,3
Industrie (Großgewerbe)	.	14,4	5,8	15,9	9,2	9,2
Behörden .....	0,5	0,5	2,0	0,5	0,5
Private		.	0,5	0,7	1,0	1,0	1,0

Bei einer anderen im mittleren Deutschland belegenen, lediglich das
platte Land umfassenden ö. F.A. entfielen von der gesamten Gebäude-
        <pb n="303" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

311

Versicherung Ende 1910 93 °/o auf Hartdachrisiken mit massivem oder
Fachwerkbau, 5% auf Weichdachrisiken und 2% auf gewerbliche und
industrielle Risiken. Im Durchschnitt der Jahre 1906—1910 wurden
von den für die einzelnen Klassen erhobenen Beiträgen verwendet zur
Entschädigung von Gebäuden mit harter Dachung und massiver Bauart
58,67 °/», mit Fachwerkbau 100,09°/», von Gebäuden mit weicher Dachung
83,99 °/o, für gewerbliche und industrielle Risiken 84,40 °/o des Gesamt-
betrages der Entschädigungen. Bon den gesamten, auf die betreffenden
Kategorien entfallenden Prämieneinnahmen wurden einschließlich der
Nebenkosten zu Entschädigungen verwandt:

	für Jmmobiliar	für Fahrnis
1906	.	.	.	95,07°/»	70,90 °/o
1907 .	. .	.	71,89°/»	38,93 °/o
1908 .	.	.	.	78,15»/»	91,40°/»
1909	. .	.	66,39 °/o	47,63°/»
1910 .	. . .	79,11°/°	72,72 °/o

Für die Zusammensetzung der Bestände der ö. F.A. geben auch die
Untersuchungen einen Anhalt, die Gcheimrat Kaßner im „Jahrbuch für
die ö. F.A.", Jahrgang 1907, S. 270, veröffentlicht hat. Danach hatten
die drei Sozietäten der Provinz Sachsen etwa 95 °/o der in ihren Bezirken
vorhandenen Gehöfte in Versicherung, die Städtesozietät der Provinz
Sachsen 66 °/o der in den Städten vorhandenen Gehöfte. An Ver-
sicherungen unbeweglicher Gegenstände von wirtschaftlich schwachen Per-
sonen, den sogenannten „kleinen Leuten", im Einzelwerte unter 6000 Mk.,
die versicherungstechnisch in der Regel wegen der bei Versicherungs-
nehmern dieser Kategorie infolge der großen wirtschaftlichen Schwäche
meist vorhandenen Gleichgültigkeit gegen Brandgefahr und größerer
Geneigtheit zur Brandstiftung als ungünstigere Risikengruppen angesehen
werden, liefen schon damals bei der Vereinigten landschaftlichen Brand-
kasse in Hannover 74 °/o, bei der Städtefeuersozietät der Provinz Sachsen
über 49°w, bei der Städtefeuersozietät des Herzogtums Sachsen über
45 °/a, bei der Pommerschen Sozietät fast 73 °/o, bei der Ostsriesischen
Feuerschadenversicherungsgesellschaft innerhalb der Städteabteilung fast
50°/» und innerhalb der Landabteilung fast 75°/» des gesamten Be-
standes dieser Anstalten an Versicherungen unbeweglicher Gegenstände.
Kaßner weist ferner darauf hin, daß in einer Anzahl kleiner und brand-
reicher Städte der gesamten Elbkreise, in denen nach den Erfahrungen
        <pb n="304" />
        ﻿312

II. Öffentliche Versicherung.

der Statistik während der letzten 20 Jahre die Brandschäden durchweg
mehr als 100 °/o der eingekommenen Beiträge ausmachten, säst sämtliche
vorhandenen Gehöfte bei der Städteseuersozietät der Provinz Sachsen ver-
sichert waren. Auch von der Feuerversicherungsanstalt für die Rhein-
provinz waren, um ein weiteres Beispiel zu geben, in den gebäude- und
brandreichen Rhein-, Mosel- und Eifelgegeuden sämtliche Gebäude in
Deckung genommen, z. B. in St. Goar 804 von 898 vorhandenen
Wohnhäusern, in Adenau 941 von 1089 und in Dann 709 von 766.

Ähnliche Streiflichter auf die Zusammensetzung des Risikenbestandes
der ö. F.A. liefert eine die preußischen Anstalten und die Jahre 1894
bis 1903 umfassende vergleichende Übersicht über die Gebäudeversicherung.
Nach dieser Ausstellung hatten:

1.	neun Anstalten, deren Gebiete nur das platte Land umfaßten
(der preußische Domänenfeuerschädenfonds, die ostpreußische landschaft-
liche 27, westpreußische landschaftliche, brandcnburgische Land-, die
schlesische Land-^, die magdeburgische Land- und die sächsische Land-
seuersozietät, ferner die schleswig-holsteinische Gebäudebrandgilde und die
ritterschaftliche Feuersozietät zu Halberstadt) einen Gesamtbestand von
41481 059 073 Mk.;

2.	elf Anstalten, deren Gebiete Stadt und Land umfaßten (die ost-
prenßische, westpreußische, posensche, pommernsche, schleswig-holsteinische,
hannoversche, die ostfriesische, die westfälische Feuersozietät und diejenige
zu Hessen-Kassel), einen Versicherungsbestand auf dem Platten Lande von
insgesamt 72 754 651374 Mk. und in den Städten von insgesamt
34 481 271 733 Mk.;

3.	zehn Anstalten, welche nur die Städte eines Bezirkes umfaßten
(Stadt Königsberg27, Elbing, Thorn, Stettin, Stralsund, Berlin,
Brandenburg-Städte, Schlesien-Städte27, Stadt Breslau und Sachsen-
Städte), hatten einen Gesamtbestand von 63 768 807 633 Mk. Es stand
also in diesen zehn Jahren einem gesamten städtischen Jmmobiliarbestande
von 98 250 079 366 Mk. ein Gesamtimmobiliarbestand des Platten Landes
von 114 235 710 447 Mk. gegenüber. Somit entfielen aus die länd-
lichen Risiken fast 54% des gesamten Jmmobiliarbestandes.

Daß diese ländlichen Risiken in der Tat im allgemeinen die un-
günstigeren waren, ergaben die Schadenzahlungen; auf den Gesamt-
versicherungsbestand der städtischen Risiken umgerechnet betrugen die

27 Für diese Provinzen bestanden damals noch keine einheitlichen Provinzial-
sozietäten.
        <pb n="305" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

313

durchschnittlich gezahlten Entschädigungen 0,49 °loo, während sür die länd-
lichen Risiken der entsprechende Satz 1,79 °/oo betrug, also absolut ge-
nommen 3,5 mal höher war als die in den Städten. Umgerechnet aus
die erhobenen Beiträge war das Verhältnis zwischen Stadt und Land
naturgemäß nicht gleich ungünstig, da die Beiträge nach der Höhe des
Risikos abgestuft und daher für die ländlichen Risiken verhältnismäßig
höher festgesetzt waren. Immerhin aber blieben die Schadensummen in
den Städten durchschnittlich unter 75 °/o, während sie auf dem platten
Lande im Durchschnitt über diese Grenze hinausgingen. Die städtischen
Risiken bezahlten insgesamt an Beiträgen 79 296 806 Mk. oder im
Durchschnitt der Versicherungssumme 0,87 °/oo; die ländlichen Risiken
hatten derngegenüber 227 907 960 Mk. oder 1,96 °/oo der Versicherungs-
summe an Beiträgen aufzubringen. Daß aber auch die städtischen Risiken
der ö. F.A. durchaus nicht als besonders günstige zu betrachten waren,
zeigen die Angaben über die einzelnen Sozietätsbezirke, die hier aus
Raummangel nicht näher wiedergegeben werden können. Danach beliefen
sich bei den Anstalten Ostpreußen, Westpreußen (Provinz), Posen,
Pommern, Hannover (Landschaftliche), Ostfriesland, Hessen-Kassel, Elbing,
Thorn, Stralsund, Brandenburg - Städte, Schlesien - Städte, demnach bei
12 Anstalten von 21, die Schadenvergütungen sür städtische Risiken in
jenem Zeitraum auf durchschnittlich über 60°/o der erhobenen Beiträge;
in zwei Bezirken überstieg der Durchschnittssatz sogar 100 °/o. Diese
Angaben beweisen, daß in bezug auf städtische Risiken die ö. F.A. in-
folge ihrer Gebäudeannahmepflicht einen großen Bestandteil ungünstiger
Risiken haben, wobei die Klumpenversicherungen in kleinen, schlecht
gebauten Städten mit ungünstigen Feuerlöscheinrichtungen eine nach-
teilige Rolle mitspielen dürften. Zu ganz ähnlichen Ergebnissen über das
Verhältnis zwischen Stadt und Land führten neuerdings die Ermitte-
lungen, welche die Königlich Sächsische Brandversicherungskammer zur
Durchführung des neuen Gesetzes vom 1. Juli 1910 über die sür die
Gebäudeversicherungen mit Zwangsrechten ausgestatteten Landesbrand-
versicherungsanstalt des Königreichs Sachsen zur Aufstellung einer neuen
Ortsgefahrklasseneinteilung anstellte. Zugrunde gelegt wurde der Neu-
ordnung die Summe, welche sür die einzelnen Ortschaften innerhalb der
letzten 10 Jahre an Branoentschädigungen gezahlt worden war. Hier-
nach wurden eingereiht:

in die 1. Klasse (mit dem gün-
stigsten Beitragssatz) ... 25 Städte und 1126 Landgemeinden,
„ die 2. Klasse................34	„	„	245	„
        <pb n="306" />
        ﻿II. Tabelle über Beiträge I. der Zwangsanstalten, II. der Mchtzwangsanstalten. Mit Znsammenstellnng der

Gesamteinnahme.

Domäncn-Feuerschäden-Fonds.........................

Landschaftt. Feuervers.-Ges. f. Westpreußen . . . .

Feuersozietät der Stadt Berlin......................

Feuersozietät der Stadt Stettin.....................

Feuersozietät Breslau...............................

Feuersch.-Bers.-Ges. Ostfriesland, Städte...........

Feuersch.-Vers.-Ges. Ostfriesland, Land.............

Hessische Brandvers.-Anstalt........................

Nassauische Brandvers.-Anstalt .....................

Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät . . . .

Geb.-Brandvers.-Anstalt Bayern......................

Landes-Brandvcrs.-Austalt Kgr. Sachsen..............

Geb.-Brandvers.-Anstalt Württemberg.................

Großherzogl. Badische Geb.-Bers.-Anstalt............

Brandvers.-Anstalt Großherzogtum Hessen.............

Mecklenburgische Domanial-B.-B.-A...................

Geb.-Brandvers.-Anstalt Grvßherzogtum Sachsen . .

Landes-Brandkasse Oldenburg . ......................

Braunschweigische Landes-Brandvers.-Anstalt . . .
Landes-Jmmobiliar-Brandvers.-Anst. S.-Altenburg.

Anhaltische Landesbrandkasse Dessau................

Jmmobiliar-Feuervers.-Anstalt W lldeck-Pyrmont . .

Brandvers.-Anstalt Lippe............................

Hamburger Feuerkasse................................

Summe I

1901

Mi.

386 237
476 971
1 862 548
59 803
197 495
55 620
264 748
1 945 922
1 031 665
79 873
9 795 250
6 219 494
3 457 353
1916 802
1 185 565
575 883
493 190
886 134
610 530
398 808
478 264
117 983
211 645
1 790 122

°/oo

d.

VS/

2.38
3,80
0,46
0,67
0,43
0,70
1,97
1,69
0,94
1,06
1,64
1,08
1,20
0,93
0,75

3.38
1,03
2,99
0,78

1.37
1,15
1,54

1.38
0,89

34 447 90511,12

1902

MI.

°/üo

d.

VS.

321 208)1,91
483 983 3,78
1 690 718 0,41
61 761 0,67
198 8540,43
57 518 0,69
203 921 1,48
1 992 706| 1,67

1	068 410 0,93

82 706 1,06
10 197 590| 1,64
4 944 223 0,83
3 593 753|1,20

2	483 7594,15
1408 56510,86

483 341 2.76

519 560
477 576
629 621
407 104
491 080
121 157
249 550
1 841 449

34 009 308

1,02

1,66

0,77

1,36

1,15

1,52

1,57

0,89

1,06

1903

MI.

I %0

d.

I VS.

335 693
492 271
2 060 152
62 347
192 038
59 639
343 570

2	044 091
1 110190

85 386
5 346 906
5 082 272

3	692 692
3 101 655
1 826 993 1,07

714 084 3,97
557 70411,02
492 204 1,66
645 984j0,76
414 849 1,36
503 319&gt;1,14
119 228 1,45
256 606)1,56
1 891 371j0,89

1,90
3,77
0,48
0,67
0,41
0,70
2,45
1,66
0,92
1,07
0,83
0 82
1,19
1,21

31 381 239 0,94

1904

MI.

! °/oo

d.

VS.

377 O53! 1,99
497 14113,74
2 087 926 0,48
62 812'0,67
183 028 0,39
**	679 0,01

280 695
2 095 820
1 025 038

1,96

1,64

0.81

141 1,07

10 713 684
6 681 178
3 837 903
3 354 793
1 886 469
582 060
672 609
508 527 1,66
659 792 0,76
421 361 1,35
514147 1,13
122 812)1,44
263 374 1,55
1 979 448 &gt;0,89

1,61

1,05

1,19

1,25

1,07

3,18

1,17

1905

MI.

°/oo

d.

VS.

392 530 1,92
494 381 &gt; 3,68
2 022 9451 0,45
63 980&gt; 0,67
208 631! 0,44
62 927&gt; 0,69
285 838 &gt; 1,96

2	157 379&gt; 1,62
1 063 673 0,80

91598

5	713 141

6	874 876
4 371 368

3	295 043
1 364 472

507 815
795 881
628491
674 044 0,76
430 226! 1,35
396 574&gt; 0,85

1,07

0,82

1,05

1,80

1,15

0,75

2,68

1,33

1,99

126 843
266 656
2 049 467

38 896 490 1,12 34 338 729

1,43

1,53

0,88

0,95

* VS. ---- Versicherungssumme. ** Nachträgliche Beiträge früherer Jahre; ordentliche Beiträge wurden nicht erhoben.

Feuersozietät Ostpreußen . . . ....................

Westpreußische Feuersozietät Danzig................

Feuersozietat Elbing...............................

Feuersozietät Thorn ...............................

Städte-Feuersozietät Provinz Brandenburg . . .
Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg ....

Pommersche Feuersozietät...........................

Feuervers.-Anstalt Stralsund.......................

Posensche Provinzial-Feuersozietät.................

Schlesische Provinzial-Feuersozietät...............

Magdeburgische Land-Feuersozictät..................

Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen...............

Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen.

Nitterschastliche Feuersozietät Halberstadt..........

Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkasse.....
Schleswig-Holsteinische adelige Gebäude-Brandgilde.
Schleswig-Holsteinische adelige Fahrn.-Brandgilde
Vereinigte landschaftliche Brandkassc Hannover . .

Westfälische Provinzial-Feuersozietät................

Provinzial-Feucrvers.-Anstalt Rheinprovinz ....
Nitterschastliche Brandvers.-Gesellschaft Rostock . . .

Städtische Brandkasse Rostock . . .................

Städtische Brandvers.-Gesellschast Wismar............

Jeversche Brandvers.-Gesellschast *	.................

Herzogliche Landes-Brandvers.-Anstalt Gotha . . .

Städtische Braud-Assekurauzkasse Lübeck..............

Vorstädtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck.....
Brandvers.-Gesellschast f. d. Mecklenburgischen Städte

Summe II
Dazu Summe I

Dazu

A.

B.

C.

D.

E.

F.

Gesamtsumme....................... • ■

Sonstige Erhebungen von den Versicherten
Anteil der Rückversicherer an den Schäden

Zinsen ................................

Kursgewinn.............................

Sonstiges . . •

Gesamteinnahme**
* Zahlenangaben waren nicht erhältlich.

2 481 258	2,89	2 696 2781	2,92	2 884 529	2,91	3 041 90812,87		3 29 007!	2,83
839 773	5,73	882 375	5,62	930 364	5,47	974 917	5,27	1 232925	6,19
5140	0,58	5 016	0,58	5211	0,61	4 881	0,58	4 898	0,60
11 946	0,55	11 056|	0,51	10 891	0,51	10 686	0,51	10 673	0,51
708 933	1,18	638 549 j	1,01	633 988	0,97	748 156	1,12	670 179	0,95
1 863 626	2,13	1 978 939	2,16	2 144 825	2,15	2 317 761	2,13	2 468 3571	2,09
2 540 836	3,52	2 676 085	3,61	2 433 756	3,20	2 938 819	3,76	2 501812	3,09
18 451	0,80	18 641	0,80	18 678	0,80	18 956	0,80	19 047	0,80
2 703 698	2,35	2 959 671	2,48	8 005 389	2,41	3129 160	2,38	3 241 418	1,59
3 515 206	1,43	3 653 880	1,41	3 872 470	1,43	3 957 239	1,39	3 155 684	1,06
1 918 927	1,28	2 007 919	1,29	2 100 422	1,31	2 189 766	1,32	2 294 420	1,33
1511068	1,40	1 571 778	1,42	1 618 012	1,41	1 664 573	1,42	1 702 236	1,41
1 343 661	1,19	1 400 833	1,18	1 370 909	1,11	1 409 690	1,09	1 460 690	1,08
15 226	1,44	13 853	1,36	15 139	1,49	13 973	1,37	14110	1,40
2 779 748	1,79	2 979 506	1,83	3 118 983	1,84	3 243 621	1,83	3 338 586	1,80
362 348	5,25	321 162	4,55	285 087	4,05	286 828	4,04	289 846	4,02
60 870	2,96	59 926	2,86	60 803	2,89	61 8s7	2,88	60 670	2,80
3118 661	1,65	3 218 287	1,63	3 380 436	1,64	3477 096	1,61	3 587 609	1,59
3 364 426	1,65	3 437 422	1,61	3 790 368	1,69	3 919 070	1,67	4 070 925	1,66
4 543 312	1,43	4 767 018	1,44	4 982 755	1,45	5 186 530	1,44	5 527 855	1,45
827 495	'2,80	757 888	2,52	762 775	2,51	753 129	2,44	813 385	2,58
81859	1,08	85 576	1,08	87 965	1,07	91307	1,07	95 324	1,08
24 303	1,19	24 946	1,18	25 873	1,19	26 659	1,18	27 713	1,19
498 010&gt;1,63		513 752	1,63	533 901	1,62	555 274	1,66	569 369	1,61
45 484	0,58	45 972	0,58	45 939	0,57	47 868	0,58	46 968	0,55
16 377	'0,44	17 805	!0,44	19 665	0,45	20 978	0,44	22 137	0,44
258 079	'2,11	177 125	&gt;1,45	382 090	2,71	309 883	2,52	341 682	2,78
35 458 721	11,71	36 920 758	1,71	38 471 173	1,70	40 400 615	1.71	40 797 525	1,64
34 447 905	&gt;1,12	34 009 808	1,06	31 381 239	0,94	38 896 490	1,12	34 338 729	0,95
69 906 626	1,35	70 930 066	1,32	69 852 412	1,25	79 297 105	1,36	75 136 254	1,48
1 408 044		1 479 476	--	1 503 204	—	1 607 300	—	1 653 989	—
4 960 550	—	4 118 227	—	5 177 577	—	6 389 107	—	4 754 074	—
4 917 407		5 219 835		5 535 244	—	5 814 069	—	5 991 147	—
1 367 727		1 285 545		1 104 581	—	445 080	—	478 452	—
82 560 354! —		83 033 149	| —	|83 173 018			93 552 661	—	88 013 916 —	

Einschließlich Beitragssumme der Brandvers.-Ges. Mecklenb. Städte.

314	II. Öffentliche Versicherung.	P- Damm, Di- öffentliche Schadenversicherung.	315
        <pb n="307" />
        ﻿11.	Tabelle über Beiträge 1.

der Zwnngsaiistalten, 11. der Nichtzwangsanstalten.
Gesamteinnahme. (Fortsetzung.)

Mit Ausammenstellung der

1906

Mi.

	1907	1908		1909		1910	
°/oo	I 0/00		0/00		%0		0/00
d.	d.		d.		d.		d.
VS.*	MI.	VS.	Mk.	VS.	MI.	VS.	Mk.	VS.
1,89	540 584 2,36	577 575	2,40	599 795	2,37	633 223	2,40
3,68	518 916 3,78	527 885	3,79	555 401	3,81	590 508	3,80
0,48	3 073 206 0,63	3106 192	0,62	2 916 727	0,57	2 784 616	0,53
0,67	65 584|0,67	65 991	0,66	66 110	0,66	66 520	0,67
0,42	218 312 0,46	154 252	0,32	178 440	0,37	142 422	0,29
0,01	68 209 0,69	72 074	0,70	73 351	0,70	75 014	0,66
1,97	299 870 1,96	310 883	1,96	323 430	1,97	334 680	2,03
1,43	2 029 834 1,41	1820 615	1,23	1 860 038	1,22	1 899 362	1,22
0,79	1 144 3700,78	1 184 537	0,78	1 224 834	0,78	1 259 694	0,77
1,07	97 85211,06	102 873 1,07		107 768	1,06	111890	1,06
1,56	5 940 261 0,80	12 058 397 1,57		6 344 940	0,80	6 537 553	0,79
1,04	7 200 047 1,03	7 361666(1,02		7 473 718	1,01	7 695 517	1,00
1,31	4 769 117 1,82	4 498 538(1,19		4 675 053	1,19	4 832 524	1,18
1,36	3 436 934 1,05	5 806 225(1,66		4 979 935	1,34	5 229 433	1,34
0,64	1 461 405 0,75	1 293 221,0,64		1 326 678	0,64	1 363 098	0,64
2,52	579 516!2,73	512 7852,29		520 898	2,21	585 483	2,37
1,17	734 711(1,16	756 993 1,16		773 664	1,15	695 116	0,99
1,98	559 795 1,64	819 419 2,30		858 665	2,29	901 983	2,29
0,76	693 144 0,75	706 039:0,75		717 921	0,75	731 542	0,75
1,35	449 861 1,34	460 330 1,34		468 593	1,34	478 584	1,34
0,85	412 980 0,85	421 64310,84		430 701	0,84	441 490	0,84
1,42	136 149 1,42	147 70711,45		157 814	1,49	165 624	1,49
1,51	284 673 1,55	287 548(1,51		293 745	1,49	296 426	1,46
0,88	2 231 694 0,87	1 863 088 0,69		l 937 286	0,69	2 000 686	0,68
! 1,10  1	36 947 024 0,96	44 916 427 1,12		38 865 705 0,93		39 852 938 0,92	

Domünen-Feuerschüden-Fonds..........................

Landschaftl. Feuervers.-Ges. f. Westfalen ....

Feuersvzietät d. Stadt Berlin.......................

Feuersozietät der Stadt Stettin.....................

Feuersvzietät Breslau...............................

Feuersch.-Vers.-Ges. Ostfriesland, Städte...........

Feuersch -Verf.-Ges. Ostfriesland, Land.............

Hessische Brandvers.-Anstalt........................

Nassauische Brandvers.-Anstalt......................

Hohenzollcrnsche Jmmobiliar-Feuersozietät...........

Geb.-Brandvers.-Anstalt Bayern......................

Landes-Brandvers.-Anstalt Kgr. Sachsen..............

Geb.-Brandvers.-Anstalt Württemberg............•.

Großhcrzogl. Badische Geb.-Vcrs.-Anstalt............

Brandvers.-Anstalt Großherzogtum Hessen.............

Mecklenburgische Domanial-B.-B.-A...................

Geb.-Brandvers.-Anstalt Großherzogtum Sachsen . .

Landes-Brandkasse Oldenburg....................•

Braunschweigische Landes-Brandvers.-Anstalt . . .
Landcs-Jmmobiliar-Brandvers.-Anst. S.-Altenburg.

Anhaltische Landesbrandkasse Dessau...................

Jmmobiliar-Feuervers.-Anstalt Waldeck-Pyrmont. .

Brandvers.-Anstalt Lippe............................

Hamburger Feuerkasse................................

Summe I

VS. — Versicherungssumme.

Feuersozietät Ostpreußen.............................

Westprcnßische Feuersozietät Danzig..................

Feuersozietät Elbing.................................

Feuersozietät Thorn..................................

Städte-Feuerjozietät Provinz Brandenburg ....

Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg...............

Pommersche Feuerfozietät.............................

Feuervers.-Anstalt Stralsund _.......................

Posensche Provinzial-Feuersozietät...................

Schlesische Provinzial-Feuersozietät.................

Magdeburgische Land-Feuersozietät ._.................

Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen.................

Provinzial Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen. .

Ritterschaft lichc Feuersozietät Halberstadt.........

Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkasse. . . . .
Schleswig Holsteinische adelige Gebäude-Brandgilde.
Schleswig-Holsteinische adelige Fahrn.-Brandgilde .
Vereinigte landschaftliche Brandkasse Hannover . .

Westfälische Provinzial-Feuersozietät . ..........

Provinzial-Feuervers.-Anstalt Rheinprovinz ....
Ritterschaftliche Brandvers.-Gesellschast Rostock. . .

Städtische Brandkasse Rostock.....................

Städtische Brandvers.-Gesellschast Wismar.........

Jeversche Brandvers.-Gesellschast *...............

Herzogliche Landes-Brandvers.-Anstalt Gotha . . .

Städtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck...........

Vorstüdtische Brand-Assekuranztaste Lübeck........

Brandvers.-Gesellschast f. d. Mecklenburgischen Städte

Summe II
Dazu Summe I

A. Gesamtsumme.............................

Dazu B. Sonstige Erhebungen von den Versicherten
0. Anteil der Rückversicherer an den Schäden

D.	Zinsen................................

E.	Kursgewinn............................

F.	Sonstiges.......................... • ■ •

Gesamteinnahme**

* Zahlenangaben waren nicht erhältlich.

3 456617(2	.71	3 768 597	2,78	4 028 749	2,72	4 298 244	2,70	4 555 499!	2,66
1 121 572(5,27		1 156 954	4,54	1 335 854	4,67	1 449 617	4,46	1 574 612	4,26
4 711(0,60		4 531	0,59	4 491	0,60	4 381	0,60	4 158	0,58
10 738,0,51		10 513	0,51	10 364	0,51	10 047	0,50	10 184	0,50
672 877(0,92		709 991	0,99	755 680	0,90	836 465	0,92	864 808'	0,88
2 681 561,2,09		2 845 308	2,05	3 053 618	2,04	3 251 851	2,02	3 477 677	1,99
2 750 880(3,30		2 825 937	3,26	2 694 501	2,97	2 980 901	3,14	3 078 254|	3,09
19 900 0,83		20 120	0,83	20 140	0,83	20452	0,83	21 130	0,84
3 354 50112,34'		3 420 005	2,28	3 568 070	2,24	3 716 335	2,20	3 923 490	2,12
4 301 167	L .39	4 406 220	1,36	4 601 707	1,35	4 817 940	1,35	4 996 070	1,33
2 558 501(1.42		2 876 622	1,50	2 997 786	1,50	3 087 748	1,50	3 202 151	1,51
1 776 582(	1,43	1 819 600	1,42	1 900 121	1,44	1 928 588	1,41	2 000 410	1,42
1 522 0031	1,08	1 576 929	1,07	1 635 416	1,06	1 691 130	1,05	1 756 778	1,05
14 754	1,47	13 629	1,38	13 497	1,38	13 345	1,38	13 375	1,39
3 478 560	1,78	3 621 669	1,74	3 758 389	1,71	4 005 878	1,73	4 093 936	1,70
290 022:	3,99	296 626	3,95	457 980	5,87	307 131	3,86	458 929	5,74
65 4471	2,93	69 958	2,93	71 166	2,85	72 558	2,83	72 833	2,85
3 359 325	1,43	3 523 670	1,43	4 047 598	1,56	4 207 215	1,55	4 362 283	1,54
4 168 621	1,63	4 288 611	1,57	4496 531	1,58	4 729 780	1,58	4 708 334	1,48
5 812 758[	1,43	6 107 026	1,40	6 460 698	1,39	6 772 599	1,36	7 083 837	1,35
810 916j	2,52	860 624	2,58	924 493	2,62	949 486	2,56	968 366	2,53
99 407:	1,08	101 591	1,07	103 733	1,05	106 449	1,03	109 678	1,04
28 663 (	1,18	29 694	1,16	80 724	1,15	32149	1,15	32 958	1,14
588 052	1,62	606 114	1,62	614 527	1,60	626 948	1,59	642 631	1,56
47 344	0,55	48 316	0,55	53 536	,0,60	54168	0,60	54 316	0,59
23 413	0,44	25 088	0,45	27 294	0,45	29 554	0,46	31 557	0,45
355 887	2,92	301487	2.53	158 603	1,33	325 064	2,74	268 700	2,29
43 374 779	1,66	45 285 430	1,64	47 825 266	1,63	50 326 023	1,63	52 866 954	1,61
41218 032	1,10	36 947 024 0,96		44 916 427	11,12	88 865 705	0,93	39 852 938	0,92
84 592 811	1,33	82 232 454	1,24	92 741 698	1,33	89 191 728	1,23	92 219 892	1,22
1 722 838		1 745 451		1 859 993| —		1 871 755	—	1 967 124	—
5 528 153		8 350 998		9 525 197		8 194 843	—	8 983 506	—
6 524 171		7 099 584		7 869 575		8 133 750	—	8 772 724	—
					“ 		—	—	—	23 458	—
450 452	—	907 532		|l 399 814		797 886	—	1 177 396	—
98 818 425	-	100 336 019		113 396 272		108 189 962		113144 100	—

** Einschließlich Beilragssnmmc der Brandvers.-Ges. Mecklcnb. Städte.

316	II. öffentliche Versicherung.	P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	317
        <pb n="308" />
        ﻿III.	Tabelle aber Schadenvergütungen 1. der Zwaiigsanstalte», II. der Nichtzwangsanstalten.

	1901		1902		1903			1904		1905		—
		%		o/o  d.			%  d.		o/o  d.			%  d.
	Mk.	B*	Mk.	B.	Mk		B.	Mk.	B.	Mk		B.
I. Zwangsaustalten.												
Domüncn-Feuerschäden-Fonds		241 051	65,5	380 011	118,3	323	950	96,5	623 541		304	336	77 5
Landschaftliche Feuervcrs.-Ges. für Westpreußen . .	472 098	99,0	472 696	97,7	431	863	87,7	513 145	103,2	482	158	975
Fenersozietät der Stadt Berlin		664 279	35,7	451899	26,7	826	975	40,1	810 960	38)8	685	700	ää'a
Feuersozietät der Stadt Stettin		11 606	19,4	20 955	33,9	18	625	29,9	8 873	U,\	40	179	62 8
Feuersozietät Breslau	  Feuersch.-Bers.-Ges. Ostfriesland, Städte		46 305 45 948	23,4  82,6	47 750 9 753	24,1  16,9	36  16	537  974	19,0  28,5	32 050 38 485	17,5  5667,9	165 ** 18	761  742	79,4 29 8
Feuersch.-Berf.-Ges. Ostfriesland, Land		169 283	63,9	269 028	131,9	248	534	72,3	288 049	102)6	249	488	87 3
Hessische Brandvers.-Anstalt		1 293 754	66,5	l 366 917	68,6	1990	229	97,4	1 460 277	69)7	1 257	869	58 3
Nassauische Brandvers.-Anstalt		539 010	52,2	539 981	50,6	524	989	47.3	989 887	96,5	677	209	68/7
Hohenzollernsche Jmmobiliar-Fcuersozictät ....	44 452	55,7	86 075	104,1	105	647	123.7	76 597	86)9	90	349	98 6
Gebäude-Brandvers.-Anstalt Bayern		5 614 987	57,3	5 682 845	55,7	6 754	980l 126.3		7 328 146	68,4	5 163	927	904
Landes-Brandvers.-Anstalt Königreich Sachsen . . .	5 201 202	83,6	4 642 720	93,9	6 029	864	119,8	5 895 323	88,2	4300	588	62 5
Gebäude-Brandvers.-Austalt Württemberg		3 273 289	94,7	4 474 398	124,5	3187	304	86,3	5 091 379	132,7	3 480	922	79 6
Großherzoglich Badische Gebäudc-Bers.-Anstalt. . .	1 650 488	86,1	2 268 476	91,3	2 754	507	74,9	2 946 624	87)8	2 866	572	87 0
Brandvers.-Anstalt Großherzogtum Hessen ....	927 788	78,3	681 442	48,4	861	235	47,1	708 847	37)6	597	643	43 8
Mecklenburgische Domanial-B -B.-A		517 200	89,8	520 515	107,7	706	108	89,9	576 299	97)4	424	826	88 7
Gebäude. Brandvers.-Anstalt Großherzogtum Sachsen	401 690	81,4	399 628'	76,9	520	884	93,4	707 675	105,2	432	988	54 4
Landes-Brandkasse Oldenburg		421 835	50,5	489 179;	102,4	615	549	125,1	616 295	121 )0	615	901	98 0
Braunschweigische Landcs-Brändvers-Anftalt ....	468 886	76,8	347 116	55,1	675	103	104,5	461 070	69,9	651	676	96 7
Landes-Jinmobiliar-Brandvers.-Anst. S.-Altenburq.	268 166	67,2	349 124	85,8	400	431	96,5	661 650	157,2	425	707	98)8
Anhaltische Landes-Brandkasse Dessau		147 390	30,8	293 877	59,8	207	261	41,2	241779	47,0	220	230	
Jmmvbiliar-Feuervers.-Anstalt Waldeck-Pyrmont. .	98 729	83,7	67 348,	55,6	99	669	83,6	140 838	114)7	98	972	78,0
Brandvers -Anstalt Lippe		317 335	149,9	171 943'	68,9	214	470	83,6	468 954	178,3	255	083	95,7
Hamburger Feuerkasse		1 108 917	61,9	735 803	39,9	758	415	40,1	878 072	44,4	1 096	646	53,5
Summe I |	23 945 683	68,9	24 768 979	82,5	28 310	103	90,4	81 564 315	81,1	24 603	472	71,6

* B. = Beiträge.	** Siehe S. 3'4 Anmerkung

II. N i ch t z &gt;v a » g s a n st a I t c u.

Feuerjozietüt Ostpreußen..............................

Westpreußische Fcuersozietät Danzig...................

Feuersozietät Elbing..................................

Feuersozietüt Thoru...................................

Städte-Feucrsozietät Provinz Brandenburg ....

Laud-Fcucrsozietät Provinz Brandenburg................

Pommersche Fenersozietät..............................

Feuervers.-Anstalt Stralsund..........................

Posensche Provinzial-Feuersozietät....................

Schlesische Provinzial-Feuersozietät..................

Magdeburgische Land-Feuersozietät.....................

Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen ......

Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen. .

Ritterschastlichc Fenersozietät Halberstadt...........

Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkasse.............

Schleswig-Holsteinische adelige Gebäude-Brandgilde.
Schleswig Holsteinische adelige Fahrnis-Brandgilde.
Vereinigte landschaftliche Brandkasse Hannover . .

Westfälische Provinzial-Feuersozietät..............

Provinzial-Feuervers.-Anstalt Rheinprovinz ....
Ritterschastliche Brandvers.-Gesellschast Rostock. . .

Städtische Brandkasse Rostock......................

Städtische Brandvers.-Gesellschast Wismar ....
Jeversche Brandvers.-Gesellschast..................

terzogliche Landes-Brandvers.-Anstatt Gotha . . .

tädtische Brand-Assckuranzkasse Lübeck............

Borstüdtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck ....
Brandvers.-Gesellschast f. d. Mecklenburgischen Städte

Summe II
Dazu Summe I

Gesamtsumme des Schadens

Anteil der Rückversicherer.............................

Anteil der Rückversicherer in °/o der Gesamt-Schaden-
summe...................................................

1 863 127	75,0	1 714183	63,6	2 158 443	74,8	2 093 086	68,8	2177	360	67,4
567 183	67,5	874 760	99,1	1 059 657	113,9	1 118 586	114,7	936	819	76,0
4 680	91,1	1 757	35,1	123	2,4	910	18,6		661	13,5
14 727	123,3	707	6,4	9 398	86,8	3104	29,0	8	557	80,2
653 378	92,2	322 779	50,6	388 454	61,3	577 791	77,2	427	319	63,8
1 643 303	88,2	1 450 468	73,3	1 581844	73,8	2 034453	87,8	1 819	867	78,7
2 137 945	84,2	2 242 428	83,8	1 879 587	77,2	2 460 148	83,7	1944	121	77,7
12 355	67,0	13 433	72,2	6 099	32,7	5 559	29,3		122	2.2
1 667 439	61,7	2 203 743	74,5	2 283 560	75,9	2 880 425	92,1	2 450	575	75,9
2 363332	67,2	2 538317	69,5	2 986 572	77,1	3 982 793	100,4	2 318	454	73,4
1 621 702	84,5	939 409	46,8	1 955 489	93,1	1 745 074	79,7	1495	734	65,2
807 399	53,4	831120	52,9	1 127 701	69,7	1 030 890	61,9	722	808	42,6
656 386	48,9	552 852	39,5	717 498	52,3	1 037 369	73,6	765	548	52,4
35 032	230,1	46 439	334,1	—		18 647	133,5	i	148	8,1
2 300 366	82,8	2 072 554	69,6	2 358 082	75,6	2 650 775	81,7	2 646	486	79,3
306 488	84,6	188 214	58,6	156 658	55,0	321 987	112,2	205	087	70,7
78 191	128,5	33 194	55,4	43 271	71,2	45 931	74,4	65	366	107,7
2 803 277	89,9	2 097 693	65,2	2 863 084	84,7	3128 711	90,0	2 767	345	77,1
2 623 798	78,0	2 334 179	67,9	2 977 638	78,6	2 717 660	69,3	3 040	915	74,7
3 627 287	79,8	3 687 937	76,3	3 999 200	80,3	3 826 731	73,8	3 103	193	56,1
1 038 645	125,5	781 632	103,2	665 476	87,2	411816	54,7	758	969	93,3
48 602	59,4	32 246	87,7	18 459	21,0	63 718	70,3	88 382		92,7
52 942	217,8	2 513	10,1	267	1,0	5 753	22,2		778	2,8
221 961	44,6	228 511	44,5	349 603	65,5	630 857	69,2	336	608	59,1
15 972	35,1	31611	68,7	26 727	58,2	9 778	20,4	45	142	35,6
2 135	13,0	874	4,9	6 097	31,0	2 694	12,9	2	836	12,8
279 587	108,3  i	'	168 906	95,3	421 780	126,7	352 299	113,7	324	089	94,9
27 447 184	i 77,4	25 342 454	68,6	30 040 767	78,1	33 157 540	82.1	28 454	584	69,7
23 945 683	1 68,9	24 768 979	82,5	28 310 103	90,4	31 564 315	81,1	24 603	472	71,6
51 392 867	73,5	50111438	70,6	58 350 870	83,5	64 721 855	81,6	53 058	056	70,6
4 960 550	—	4 118 22"		5 177 577	—	6 389 107	—	4 754	074	—
9,65 %	—	8,22 o/o	—	8,37 °/o	—	9,87 °/o	—	8,96	r/o	-



318	II- Öffentliche Versicherung.	P- Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	319
        <pb n="309" />
        ﻿Schriften 137. IV.



III. Tabelle über die S ch ädenVergüt»»gen I. der ZwangSanstalte», II. der Nichtzwangsanstalten. (Fortsetzung.)

	190t  Mk.	o/o  d.  SB *	1907  Mk.	o/o  d.  B.	1908  Mk.	o/o  d.  B.	1909  Mk.	°/o  d.  B.	1910  Mk.	o/o  d.  B.
I. Zwaugsanstalten.										
Domänen-Feuerschüden-Fonds		494 618	121,2	546 216	101,0	555 397	96,2	807 197	134,5	714 752	112 9
Landschaftliche Feuervers.-Ges. für Westpreüßeu. . .	507 055	101,4	507 920	97,9	391 454	74,2	355 108	63,9	314 425	53}2
Feuersozietüt der Stadt Berlin		967 829	42,7	1 635 197	53,2	1 485 334	47,8	1 258 941	43,2	906 885	32 6
Feuersozietät der Stadt Stettin		4 761	7,3	2 613	4,0	25 099	38,0	8 011	12,1	11 045	16 6
Feuersozietät Breslau		44 279	22,8	121 253	55,5	67 291	43,6	125 961	70,6	35 289	24 8
Feuerfch.-Bers.-Ges. Ostfriesland, Städte		40 284	2970,8	34 020	49,9	41135	57,1	45 303	61,8	26 694	35 6
Feuersch.-Bers.-Ges. Ostfriesland, Land		219 982	75,3	290 625	96,9	317 363	102,1	268 511	83,0	314 912	94 1
Hessische Brandvers.-Anstalt		1 123 304	56,9	1 418 353	69,9	1 888 884	103,7	1 162 226	62,5	1 762 196	92,8
Nassauische Brandvers.-Anstalt		779 400	70,6	758 606	66,3	561 376	47,4	550 539	44,9	501 697	39 8
Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät ....	81431	86,2	97 346	99,5	112 727	109,5	160 461	148,9	92 519	82 7
Gebäude-Brandvers.-Anstalt Bayern		6 831 170	60,0	5 824 739	89,6	5 492 262	45,5	6 664 265	105,0	5 691 664	87,1
Landes-Brandvers.-Anstalt Königreich Sachsen . . .	5 539 121	78,4	5 216 291	72,4	6 070 472	82,4	4 412 931	58,6	4 785 823	62,3
Gebäude-Brandvers.-Anstalt Württemberg		3 146 977	69,3	3 442 034	72,2	3 487 171	77,5	4 431 572	94,8	4 187 861	86,7
Großherzogliche Badische Gebäude-Bers.-Anstalt . .	3 636 589	87,1	2 715 01-1	79,0	5 490 970	94,6	4 379 150	87,9	4 752 260	90 9
Brandvers.-Anstalt Großherzogtum Hessen		644 105	53,2	851 607	58,3	556 426	43,0	696 266	52,5	454 841	33 4
Mecklenburgische Domanial-B. B.-A		552466	108,9	454 032	78,3	512 756	100,0	648 297	124,5	524 740	89 6
Gebäude-Brandvers.-Anstalt Großherzogtum Sachsen	495 942	68,7	501 887	68,3	381 853	50,4	486 024	62,8	508 458	72,4
Landes-Brandkasse Oldenburg		527 517	81,5	794 171	141,9	914 976	111,7	694 200	80,8	776 824	86} 1
Braunschweigische Landes-Brandvers.-Anstalt	. .	426 500	62,4	517 636;	74,7	723 814	102.5	872 290	121,5	810 212	110,8
Landes-Jmmobiliar-Brandveri -Anst. S.-Altenburq .	438 884	99,6	313 648!	69,7	191 678	41,6	439 090	93,7	433 239	90,5
Anhaltische Landes-Brandkasse Dessau		209 406	51,8	379 012}	91,8	334 306	79,3	324 870	75,3	425 303	96}3
Jmmobiliar-Feuervers.-Anstalt Waldeck-Pyrmont . .	143 5231	109,9	112 988	83,0	210 656	142,6	138 921	88,0	126772	76,5
Brandvers.-Anstalt Lippe		203 327	75,8	193 082}	67,8	225 658	78,1	294 724	100,0	275 759	93,0
Hamburger Feuerkasse		1 622 691	75,6	1 367 648!	61,3	1 478 406	79,3	1 438114	74,2	1 583 686	79,1
Summe I |	28 680 661!	69,6^7 595 8851		74,7|	31 517 464	70,2|.30 662 472		78,sJ:30 012 856		75,3

O--

B. = Beitrüge.

II. Nichtzwangs an st alten.

Feuersozietät Ostpreußen ............................

Westpreußische Feuersozietät Danzig..................

Feuersozietät Elbing.................................

Feuersozietüt Thorn..................................

Städte-Feuersozietüt Provinz Brandenburg ....
Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg .....

Pommersche Feuersozietät.............................

Feuervers.-Anstalt Stralsund.........................

Posensche Provinzial-Feuersozietät...................

Schlesische Provinzial-Feuersozietät.................

Magd-burgische Land-Feuerjozietät....................

Land-Feuersozietüt Herzogtum Sachsen.................

Provinzial-Stüdte-Feuersozieiüt Provinz Sachsen .

Ritterschaftliche Feuersozietät Halberstadt..........

Schleswig-Holsteinische Laudes-Brandkasse.....
Schleswig-Holsteinische adelige Gebäube-Braudgilde.
Schleswig-Holsteinische adelige Fahrnis-Brandgilde.
Bereinigte landschaftliche Braudkasse Hannover. . .

Westsällsche Provinzial-Feuersozietät . .............

Proviuzial-Feuervers.-Anstalt Rheinprovinz ....
Ritterschaftliche Brandvers.-Gesellschaft Rostock . . .

Städtische Braudkasse Rostock........................

Städtische Braudvers.-Gesellschaft Wismar...........

Jeversche Brandvers.-Gesellschaft...................

Herzogliche Landes-Braudvers.-Anstalt Gotha . . .

Städtische Brand-Assekurauzkasse Lübeck.............

Borstädtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck..........

Brandvers.-Gesellschaft s. d. Mecklenburgischen Städte

Summe II
Dazu Summe I

Gesamtsumme des Schadens

Anteil der Rückversicherer......................

Anteil der Rückversicherer in °/o der Gesamt-Schaden-
i ii nunr............................................

2 592 237!	74,9	2 579	106	68,5	3219	815	79,9	2 765 472	64,3	3 315	688	72,8
1 245 959	111,1	926	842	80,1	1 010	008	75,6	923 576	63,7	1086	609	69,0
6 405	186,i'		525	11,6		410	9,1	3 140	71,7	7	604	182,9
12543	116,8	12	570	119,6	29	670	286,3	39 152	389,7	11	405	112,0
465 385	69,2	471	522	66,4	653	251	86,4	691779	82,7	399	018	46,1
2 378 120	88,7	1 796	528	63,1	2 465	525	80,7	1958 461	60,2	2 649	369	76,2
2 204882	80,2	2 293	223	81,1	2 630	532	97,6	2 352 539	78,9	2 477	767	80,5
892	4,5	2	729	18,6	9	040	44,9	9 157	44,8		924	4,4
2 642 435	78,8	2 217	192	64,8	2 615	066	73,2	2 298 644	61,6	2 550	265	67,3
3 636 357	84,5	3 570	338	81,0	3 343	897	72,7	2 293 118	68,4	3 424	124	68,5
1 560 949	61,0	1418	202	49,3	1 861	170	62,1	1 696 426	54,9	1 357	860	42,4
1 087 603	61,2	698	839	38,4	1243	239	65,4	810 485	42,0	801	746	40,1
722 219	47,5	677	647	43,0	716	474	43.8	604 210	35,7	461	585	26,3
127	0,8		50	0,4	—		—	7 622	57,1	19	493	145,4
2 915 139	83,8	3 073	389	84,9	3 394	187	90,3	2 878 810	71,9	2 868	605	70,1
243 370	83.9	275	021	92,7	398	300	87,0	232 677	75,8	457	899	99,8
61 543	94,1	26	950	38,5	91	579	128,7	76 310	105,2	81	646	112,1
2 831684	84,3	2 589	261	73,5	4 124	012	101,9	2 951503	70,2	3 149	682	72,2
2 634 640	63,2	8 185	797	75,2	2 498	951	55,6	3181710	67.8	3 042	323	64,6
3 383 070	58,2	3710	605	60,8	4212	664	71,9	3 823 896	56,5	3 676	782	51,9
526 560	64,9	617	268	71,7	557	015	60,3	438 217	46,2	791	535	81,7
82 956	83,5	9	501	9,4	5	960	5,7	18 798	17,7	6	388	5,8
12 473	43,5	39	295	132,3	2	200	7,2	11207	34.9	6	987	21,2
343 378	58,4	246	393	40,7	384	984	62,6	363 236	57,9	311	688	48,5
13 032	27,5	4	818	10,0	17	869	33,4	4125	7,6	8	028	14,8
1 410	6,0	8	714	14,8	5	510	20,0	8 728	29,5	7	109	22,5
316 819	89,0	315	788	104,7	120	348	75,8	342 583	105,3	276	393	102,8
31 922 187	73,6	80 768	113	67,9	35 611	676	74,4	31 785 531	63,2	33 248	522	63,5
28 680 661	69,6	27 595	885	74,7	31 517	464	70,2	30 662 472	78,8	30 012	856	75.3
60 602 848	71,6	58 358	998	70,9	67 129	140	72,4	62 448 003	70,0	63 261	378	68,6
5 528 153	—	8 350	998	—	9 525	197		8194 848	—	8 983	500	—
9,12 %	—	14,31	°A&gt;	—	14,19	°/o		13,12«/«	—	14,20	%	—

p

&amp;

©

&amp;■

&amp;■

E5



L

im
        <pb n="310" />
        ﻿322

II. Öffentliche Versicherung.

in die 3. Klasse..............29 Städte und 475 Landgemeinden,

„	„ 4.	„ (mit dem höch-
sten Beitragssatz) ....	55 (!) „ u. nur 117	„

Die hiernach sich ergebende erhebliche Bedeutung der ö. F.A. für
weite und besonders schutzbedürftige Kreise der deutschen Volkswirtschaft
wird durch unsere, das letzte Jahrzehnt umfassende Statistik bestätigt,
wie die Tabellen II und III zeigen, in denen die von den ö. F.A.
erhobenen und an die Versicherungsnehmer in Form von Brand-
entschädigungen zurückgezahlten Beiträge im einzelnen zusammengefaßt sind.
(Tab. II u. III S. 314—321.)

Es ist offensichtlich, daß eine Versicherungsunternehmung um so
wertvoller für ihre Versicherungsnehmer ist, je größer der Nutzwert der
einzelnen Beiträge ist, d. h. je größer der Teil der Beiträge ist, der für
Schadenauswand zurückgezahlt wird und je geringer der Kostenaufwand
ist, der auf Verwaltungskosten entfällt- Wie die Tabelle III ausweist,
erhalten die Versicherungsnehmer einen sehr erheblichen Teil ihrer Bei-
träge in Form von Schadenvergütungen zurück, der für die angegebene
Zeit zwischen 68,6 und 83,5 °/o schwankte. Die Beiträge sind so ein-
getragen, wie sie als Einnahmen in den einzelnen Verwaltungsberichten
angegeben sind. Sie umfassen demgemäß nicht nur jährliche Prämien,
sondern auch die Beiträge für unterjährige und mehrjährige Verträge
mit Vorauszahlung, da eine Berücksichtigung der nur ganzjährigen Bei-
träge mangels Unterlagen nicht möglich war. Die durch diese Eintragungsart
entstehenden Ungleichmäßigkeiten werden aber dadurch ausgeglichen, daß
die Übersicht einen Zeitraum von 10 Jahren umfaßt, und weil es sich
letzten Endes doch nur um das Verhältnis der aus den Tabellen sich
ergebenden Zahlen zueinander handelt.

Prüft man das Verhältnis der Entschädigungen bei den Zwangs-
und Nichtzwaugsanstalten und das Verhältnis der Versicherungsbestände
beider Kategorien zueinander, so ergibt sich, daß, obgleich der Ver-
sicherungsbestand der Zw.A. fast doppelt so hoch ist wie derjenige der
N.Zw.A., die absolute Gesamtschäden-Summe der N.Zw.A. im Durch,
schnitt regelmäßig fast ebenso hoch ist als diejenige der Zw.A. Das ist
ein weiterer zahlenmäßiger Beweis dafür, daß der Risikenbestand der
N.Zw.A. im allgenieinen ungünstiger zusammengesetzt sein muß als der-
jenige der Zw.A.

Vergleicht man die für die Zw.A. und N.Zw.A. getrennt an-
gegebenen Summen und Verhältniszahlen über die Beiträge und Schaden-
zahlungen, so ergibt sich, daß der Nutzwert der Prämien der Zw.A-
        <pb n="311" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

323

zwischen 63,2 und 82,1 schwankt, derjenige aber der N.Zw.A. zwischen

68.9	und 90,4. Der letztere ist also verhältnismäßig nicht unerheblich
höher wie der erstere. Dies ist um so bemerkenswerter, als die Ver-
waltungskosten ^ der Zw.A. im Durchschnitt um etwa ein Drittel ge-
ringer sind als diejenigen der N.Zw.A., welche infolge des Wettbewerbs
zu größeren Aufwendungen gezwungen sind.

Geht man aus die Einnahmeposten der Tabelle II im einzelnen ein,
so zeigt sich, daß die Versicherungsnehmer außer den reinen Beiträgen
nur in sehr geringem Umfange mit anderen Erhebungen belastet sind,
die unter B „Sonstige Erhebungen von den Versicherten" aufgeführt
wurden. Von diesen Nebenerhebungen fällt der Löwenanteil mit acht
Zehntel des Gesamtbetrages auf die Hamburger Feuerkasse, welche Ein-
ziehungs-, Umschreibungs-, Schätzungs- und Bureaugebühren, Strafgelder
und anteilige Löschzulagen von ihren Versicherten einzieht. Außerdem
erheben die bayerischen und posenschen Anstalten noch die Schätzungs-
gebühr, während die überwiegende Anzahl der sonstigen Anstalten, näm-
lich 3229, überhaupt keinerlei Nebengebühren von ihren Versicherten ein-
zieht, der Rest aber nur kleinere Beiträge meist für Versicherungsschilder
u. dgl. ansordert.

Die Spalte F „Sonstiges" der Tabelle II enthält zufällige oder
nicht ständige Verwaltungsgewinne, z. B. solche, die aus Verkauf von
Grundstücken, altem Inventar oder Vermietung von Verwaltungsgrund-
stücken u. dgl. herrühren.

Die Spalte E „Kursgewinne" konnte erst für 1910 einen solchen
Gewinn nachweisen, da die preußischen Anstalten in den früheren Jahren
nach einem Ministerialerlaß vom 2. Juni 1872 die Wertpapiere zum
Einkaufspreise in die Jahresrechnung eintragen mußten, während nach
dem neuen Erlaß vom 16. September 1910 die Wertpapiere in die
Vermögensbilanz zum Kurswert zur Zeit der Bilanzaufstellung oder
zum Anschaffungspreise eingetragen werden müssen, wenn dieser niedriger
war als der Kurswert.

Unter den Einnahmeposten der Tabelle II spielt die Spalte v
„Zinsen" eine sehr gewichtige Rolle. Die Zinseinnahmen stiegen von

4.9	Millionen im Jahre 1901 auf 8,7 Millionen im Jahre 1910; sie

-» Vergleiche „Mitteilungen" Nr. 4/1912, S. 123.

29 Bei diesen wie bei den meisten sonstigen Betrachtungen mußte die Jeversche
Anstalt außer Betracht gelassen werden, weil geeignete Zahlenunterlagcn nicht vor-
handen waren.

21*
        <pb n="312" />
        ﻿324

II. Öffentliche Versicherung.

betrugen ständig über 10 °/o der reinen Beitragseinnahmen. Die Be-
deutung dieser Einnahme, welche aus der Finanzpolitik der Anstalten,
wie sie in den Tabellen VIII und IX des näheren erörtert ist, un-
mittelbar sich ergeben, sowie der sonstigen, nicht zu den Beiträgen ge-
hörigen Geldzuflüsse sür den Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer der
ö. F.A. ergibt sich aus der Zusammenstellung der Ausgaben in Tabelle VII
Spalte F. Hiernach übersteigen die notwendigen^" Gesamtausgaben die Ein-
nahmen aus Beiträgen ständig, so daß ohne die Zinseinnahmen die ö. F.A.
ihren Aufgaben ohne Beitragserhöhungen nicht in dem tatsächlichen Umfange
hätten gerecht werden können; insbesondere würden sie die erheblichen Auf-
wendungen für Feuerlösch- und gemeinnützige Zwecke (vgl. Tab. VII A) nicht
haben durchführen können oder zum mindesten sie erheblich kürzen müssen.

Die Brandentschädigungen im einzelnen sind in Tabelle III auf-
geführt, während die übrigen Ausgabeposten im einzelnen des näheren
durch die Tabellen IV—VII nachgewiesen werden.

Hierzu sei erläuternd folgendes bemerkt. In Tabelle IV (S. 326—329)
sind die Schadenerhebungskosten und Rückversicherungsprämien vermerkt, die
mit den Brandentschädigungen im engsten Zusamnienhange stehen. Die
Schadenerhebungskosten sind Lasten, die von den Versicherungsnehmern
nicht wieder eingezogen werden, sondern von den Versicherungsanstalten
getragen werden und insofern einen Teil der allgemeinen Verwaltungs-
kosten ausmachen. Sie sind aber von den letzteren in Tabelle V ver-
nierkten Kosten getrennt aufgeführt, um einen Überblick darüber zu er-
möglichen, welcher Teil der Beiträge und der Gesamteinnahme von diesem
besonderen Verwaltungskostenaufwand verschlungen wird, da sich hieraus
ein Rückschluß darauf ziehen läßt, ob die Schadenerhebungen mit hohem
oder verhältnismäßig geringem Kostenaufwand durchgeführt werden. Wie
die Tabelle IV am Schluß ergibt, sind diese Kosten bei den ö. F.A. sehr
niedrige.

Die Tabelle V (S. 330—333) enthält eine Sonderübersicht über die
allgemeinen Verwaltungskosten ohne Berücksichtigung des Aufwands sür
Schadenermittelungen. Diese Verwaltungskosten umfassen den Aufwand für
die Verwaltung und Unterhaltung der Geschäftsstellen, für Bureaubedürf-
nisse und Inventar, sür Gehälter der Beamten und die Vergütung sür die
Vertreter. Wie bereits an anderer Stelle angedeutet, sind diese all-
gemeinen Verwaltungskosten, gemessen an den Beiträgen der Versicherungs-

so Nämlich allgemeine Verwaltungskosten (Spalte D a. a. £).), Einzel- und
Nachschatznngen (Spalte E), Schadenerhebungskosten und Rückversicherungsprämien
(Spalte 0).
        <pb n="313" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	325

nehmer und der gesamten Einnahmen (Tabelle II), nur äußerst geringe,
da sie im Durchschnitt der berücksichtigten 10 Jahre nur etwa 12,50 °/o
der Beiträge und nur etwa 10,5 "/o der Gesamteinnahme betragen.
Rechnet man die Schadenermittelungskosten, die im Durchschnitt nur
etwa 0,70°/« der Beiträge und 0,10 °/o der Gesamteinnahme ausmachten,
hinzu, so ergibt sich nur eine unwesentliche Steigerung der reinen Ver-
waltungskosten. Eine Trennung dieser Kosten nach Zwangs- und Nicht-
zwangsanstalten ist in den Tabellen II und VI nicht vorgenommen.
Aus den in Nr. 4/1911, 4^1912 und 5/1913 der „Mitteilungen" von
Leder veröffentlichten Zusammenstellungen der Verwaltungsergebnisse der
ö. F.A. für die Jahre 1909, 1910 und 1911 ergibt sich aber, daß die im
Wettbewerb stehenden N.Zw.A. durchschnittlich um das Doppelte höhere
Verwaltungskosten haben als die Zw.A. (1911 Zw.A. 10,5; N.Zw.A.
21,3 der Nettobeiträge)!

Die Tabelle VI (S. 334—337) enthält weitere Ausgaben der ö. F.A- für
Einzel- und Nachschätzungen und Sonstiges, die man als außerordentliche
Ausgaben bezeichnen kann. Die Einzel- und Nachschätzungen insbesondere
sind technische Lasten, welche aus dem den ö. F.A. gesetzlich obliegenden
Taxzwang entspringen. Die Abschätzungen, welche vor dem Abschluß
einer jeden Gebäudeversicherung vorgenommen werden müssen, sind von
Zeit zu Zeit auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen; sie stellen, da hierdurch
der gesetzliche Versicherungswert	der	Gebäude81	festgelegt	wird,	ein

wichtiges Sicherungsmittel für	den	Realkredit	dar, da	über	die

Schätzungen hinaus Versicherungen von den ö. F.A. nicht abgeschlossen
werden dürfen und somit Überversicherungen verhütet werden. Diese
Schätzungen dienen regelmäßig als Ausgangspunkt und Grundlage der
Schadenermittelung. Der Hypothekengläubiger, der bei der Hergäbe
eines Hypothekendarlehens für die Bemessung des Gebäudewertes die
Schätzungen der ö. F.A. berücksichtigt, ist dadurch in gewissem Umfange
vor Ausfällen geschützt, da ihm gemäß §§ 1127/28 B.G.B. die Forderung
gegen den Versicherer verhaftet ist8-. In der Ansgaberubrik „Sonstiges"
sind nach Maßgabe der Verwaltungsberichte der einzelnen Anstalten
Posten, wie: Abschreibungen auf Grundstücke und Inventar, außer-
ordentliche Unterhaltungs-(Erneuerungs-) Kosten für Gebäude, Kosten für-
außerordentliche Blitzableiterprüfungen, teilweise auch Steuern u. dgl.

8* D. i. der Neubauwert unter Berücksichtigung des Alters und der Abnutzung
(8 88 V.V.G.)

»r Wegen der Ausgestaltung des Schätzungswesens bei den ö. F.A. und seiner
Bedeutung für den Realkredit im einzelnen sei auf den in Nr. 25/26/1911 S. 811 ff.
der „Mitteilungen" abgedruckten Aufsatz verwiesen-
        <pb n="314" />
        ﻿IY. Tabelle über Schädenerhebungskosten und Rückversicherungsprämien.

	IS  Schäden- er- hebung s- kosten  Ml.	01  Riickver-  siche-  rungs-  prttmien  Mk.	1902  Schäden- 1 Rückver- er-	siche-  hebungs- ! rungs- kosten	Prämien  Mk.	Mk.		IS  Schäden-  er-  hebungs-  kosten  Mk.	03  Rückver-  siche-  rungs-  prämien  Mk.	IS  Schäden-  er-  hebungs-  kosten  Mk.	04  Niickver-  siche-  rungs-  prärnien  Mk.	1905  Schäden- | Rückver- er- 1 siche- hebungs- j rungs- kosten 1 Prämien  Mk.	Mk.	
Tomänen-Feuerschäden-Fouds . .	—	—	—							
Feuersozietät Ostpreußen ....	22 795	247 932	21 182	287 928	29 748	327 653	24 157	369 696	22 271	349 713
Westpreußische Feuers. Danzig . . Landschastl. Feuervers.-Ges. f. West-	1 729	—	2 490	—	2 057	—	1805	—	1 974	—
Preußen		6 523	—	5 689	—	6 477	—	5 996	—	6 380	—
Feuersozietät Elbing		—	3 751	—	3 749	—	3 289	—	3165	—	3073
Feuersozietät Thorn		217	10 895	82	10 716	152	10 702	163	10 556	80	10483
Stüdte-Feuers. Prov.' Brandenburg	7 534	217 892	6154	238 860	6 255	249 639	8 611	261 783	7 661	271 571
Land-Feuers. Prov. Brandenburg	19 563	115 854	16 857	258 135	19 419	318 324	22 680	362 966	23 081	396 878
Feuersozietät der Stadt Berlin .	9 513	—	7 924	—	9 771	—	8 631	—	7 082	—
Pommersche Feuersozietüt ....	20 068	—	20 732	—	19 032	—	21 923	—	20 578	—
Feuersozietät der Stadt Stettin .	516	7 976	852	9 264	1000	9 462	1000	43 605	820	3 024
Feuervers.-Anstalt Stralsund . .	84	5 442	85	5 487	39	5 487	68	5 551	41	5 628
Posensche Provinzial-Feuersozietät	18 538	438 238	22 684	—	23 791	—	26 033	273	25 150	—
Schlesische Provinzial-Feuersozietät	36 369	486 340	36 604	527 078	45 830	573 211	50 550	597 191	41412	301 856
Feuersozietät Breslau		823	80 500	1 322	70 328	836	73 378	716	75 816	1182	72 110
Magdeburgische Land-Fcuersozietät	17172	—	13 509	—	19 706	—	18 676	—	18 908	—
Land-Feuers. Herzogt. Sachsen. . Provinzial - Städte - Feuersozietät	10 950	1 149 840	9 777	906 560	13 101	812 534	12 357	1131162	11 504	1 156 786
Provinz Sachsen		7 186	. 856584	6 073	678 771	6 089	529 843	8 479	770 631	8 468	798 511
Ritterschaftliche Feuers. Halberstadt	162	13 448	132	13 246	. 		13 435	92	13 374	38	13 511
Schlesw.-Holstein Landesbrandkasse Schleswig.-Holstein, adelige Geb.-	17 771	125 933	17 142	141 797	16 649	156 964	18 572	172 095	20 825	185 691
Brandqilde	  Schleswig-Holstein, adelige Brand-	—	—								
gilde f. bew. Güter	  Bereinigte landsch. Brandkasse Han-										
nover	  Feuersch.-Vers.-Ges. Ostsriesland,	27 493		23 312		28 027		27 593		31 006	
Städte		146	—	48	—	109	—	138	—	128	—

CO

CO

05

Ö:

Ä

¥

s

Feuersch.-Vcrs.-Ges. Ostfriesland,

Land..........................

Westfälische Provinzial-Feuers.
Hessische Brandvers.-Anstalt . . .
Nassauische Brandvers.-Anstalt . .
Provinzial-Feuervers.-Anst. Rhein-
provinz .........................

HohenzollernscheJmmvbiliar-Feuers.

Geb.-Brandvers.-Anst. Bayern . .
Landes-Brandvers.-Anstalt Königr.

Sachsen.......................

Geb.-Brandvers.-Anst. Württembg.
Großherzogl. Bad. Geb.-Vers.-Anst.
Brandvers.-Anst. Großh. Hessen .
Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A
Brandvers.-Ges. f.d.Mecklenb. Städte
Rittersch. Brandvers.-Ges. Rvstock.
Städtische Brandkasse Rostock . .
Städtische Brandvers.-Ges. Wismar
Geb.-Brandvers.-Anst. Großherzogt.

Sachsen.....................

Landes-Brandtasse Oldenburg . .
Jeversche Brandvers.-Gcsellschaft .
Braunschw. Landes-Brandvers.-Anst.
Landes-Jmmobil.-Brandvers -Anst.

S.-Altenburg................

Hzgl. Land.-Brandvers.-Anst. Gotha
Anhalt. Landes-Brandkasse Dessau
Jmmobil.-Feuerverj.-Anst. Waldeck-

Pyrmont ....................

Brandvers.-Anstalt Lippe ....
Stadt. Brand-Assekuranzkasse Lübeck
Borstädt.Brand-Assekur.-Kasse Lübeck
Hamburger Feuerkasse. . .

summe

Jahressumme

% der Beiträge................

°/o der Gef.-Einnahme (vgl. Tab. II)

2 415 21 113	410 179	2 327 20 197	410 002	|  2 239 28 051	446 476	2 809 30 031	482 871	2 370 31 849	516 350
7 8^2		8 520		10 221	—	10 066 '	—	9 115 |	
5 910	414 880	5 817	432 300	6 482 1	451912	6 137	384 924	6 906	387 033
37 015		40 613		50 778		59 691	—	55 2711	—
492	—	886	—	870	—	844	—	711	
1071	—	1536	—	1381 !	—	2 469		1916	
9 819	—	9 845		9 491		10 946		11 524	—
14 537	—	14 875	—	312 742	—	259 232	—	213 506	—
—	481 557	—	467 711	—	425 671	—	420 539	—	307 762
	67 156		71274		72 810	—	75 978				80 098
—	21 555	—	22 491	-	23 246	—	24 061		24 956
	62 069		65 500	_	70 207	—	73 307	2198	77 479
1731		1685		1704		1515		1 653	
8140	—	6 836	—	10 258		8 544		11881	—
3 053	360 583	3 745	371 555	3 523	848 698	6 467	! - ! 361694	4101	370 751
2 094		2116	—	2 082	—	2 624		2 329	
2 089	95 422	2 006	74134	1811	69 958	1070	96 326	2 771	99 480
554	201 251	719	172 190	531	166 793	792	171193	648	173 32 7
	48116		48 576		48 699	—	40 699	—	40 097
	15 441  —		16 790		18 563	—	15 835	—	16 717
29 73C		26 320		25 740		26 175	1 -	27 655	—
372 297	|5 938 834	360 648	5 304 442	715 992	|5 226 904	690 192	|5 965 296	634 993	5 662 885
fi.mi 131		5 665 085		5 942 896		6 655 488		6 297 878	
0,53  0,46	i 8,50 7,19	0,51  0,43	7,48  6,39	1,03  0,86	7,48 | 6,28	0,87  0,74	7,52  6,38	0,85  0,72	7,04:  6,43

&amp;

S

s



M



* ■
        <pb n="315" />
        ﻿IY. Tabelle über Schädenerhebungskosten und R ü-kVersicherun gsprämien. (Fortsetzung.)

Domänen-Fcuerschäden-Fonds. . .

Feucrsozictät Ostpreußen ....

Westpreußische Feuers. Danzig . .
Landschaftl. Feuervers.-Ges. f. West-
preußen ..........................

Feuersozietät Elbing..............

Feuersozietät Thorn...............

Städte-Feuers. Prob. Brandenburg
Land-Feuers. Prov. Brandenburg.
Feuersozietät der Stadt Berlin. .
Pommersche Feuersozietät ....
Feuersozietät der Stadt Stettin .
Feuervers.-Anstalt Stralsund. . .
Posensche Provinzial-Feuersozietät.
Schlesische Provinzial-Feuersozietät

Feuersozietüt Breslau..............

Magdeburgische Land-Feuersozietät
Land-Feuers. Herzogt. Sachsen . .
Provinzial -^Städte - Feuersozietät

Provinz Sachsen................

Ritterschaft!. Feuers. Halberstadt .
Schlesw.-Holstein. Landesbrandkasse
Schleswig-Holstein, adelige Gcb.-

Brandgllde.....................

Schleswig-Holstein, adelige Brand-
gilde f. bew. Güter . ... .
Vereinigte landsch. Brandkasse Han-
nover .......................... .

Fcuersch. - Vers. - Ges. Ostfriesland,
Städte.............................

Feucrsch. - Vers. - Ges. Ostfriesland,

Land..........................

Westfälische Provinzial-Feuers. . .
Tressische Brandvers.-Anstalt . . .
Nassauische Brandvers.-Anstalt . .
Provinzial-Feuervers.-Anst. Rhein-
provinz .........................

Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuers.

Geb.-Brandvers.-Anstalt Bayern .
Landes-Brandvers.-Anstalt Königr.

Sachsen.......................

Geb.-Brandvers.-Anst. Württemberg
Großherzogl. Bad. Geb.-Vers.-Anst.
Brandvers.-Anst. Großh. Hessen. .
Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A.
Brandvers.-Ges.f. d.Mecklenb. Städte
Rittersch. Brandvers.-Ges. Rostock.
Städtische Brandkasse Rostock . .
Städtische Brandvers.-Ges. Wismar
Geb.-Brandvers.-Anst. Großherzogt.

Sachsen......................

Landes-Brandkasse Oldenburg . .
Jeversche Brandvers.-Gesellschast. .
Braunschw. Landes-Brandvers.-Anst.
Landes-Jmmobil.-Brandvers.-Anst.

S.-Altenburg.................

Hzgl. Land.-Brandvers.-Anst. Gotha
Anhalt. Landes-Brandkasse Dessau
Jmmobil.-Feuervers.-Ges. Waldeck-

Pyrmont .....................

Brandvers.-Anstalt Lippe ....
Städt. Brand-Assekuranzkasse Lübeck
Borstädt. Brand-Assekur.-Kasse Lübeck
Hamburger Feuerkasse.... . .

Summe

Jahressumme

% der Beiträge...................

o/o der Ges.-Einnahme &lt;vgl. Tab. II)

1  Schäden-  er-  hebungs-  kosten  Mk.	906  Rückver- siche- rung s- prämien  Mk.	1  Schäden-  er-  hebungs-  kosten  Mk.	907  R ückv er- si che- rungs- prämien  Mk.	1  Schäden-  er-  hebungs-  kosten  Mk.	908  Rückver-  s'che-  rungs-  prämien  Mt.	Schnden-  er-  hebungs-  kosten  Mk.	909  Rückver-  siche-  rungs-  prämien  Mk.	Schüden-  er-  hebungs-  kosten  Mk.	L910  Rückver-  siche-  rungs-  kosteri  Mk.
26 009	421 539	31 800	749 020	39 772	1 131 575	37 295	1 570 960	45 652	1 631 297
2 207	—	4 456	413 102	9 223	549 009	8 876	559 462	9 983	582 694
6 036	—	7 168	—	5 654		5 093		4 872	
—	2 967	—	2 859	—	2 778	75	2 701	102	2 619
138	10 632	151	10 323	175	10157	305	10 135	121	10 119
8 307	73 231	7 452	139 167	6 971	195 089	8 703	226 673	5 599	249 613
28 972	454 101	24 622	902 335	31 929	964 103	26 750	1 014 878	33 597	1 066 794
7 795	—	14 212			25 608	-	14 252		11 926	
20 389	—	23 715	—	23 439		24 382		24 470	
572	1 143	580	1089	1566	77	1010	19 856	1 160	65 824
28	5 678	96	5 386	47	5 420	151	5 445	85	5 548
28 880	—	25 079	—	30 390	—	28 256	17 364	29 314	110 350
58 218	1 000 947	56 514	1 255 096	55 987	1 297 329	51 181	1366 211	58 051	1 408 369
911	69 782	1317	67 975	830	9 248	800	68 449	557	
22 258	—	19 961	—	23 639	—	21870		21437	
14 013	1 207 186	11 544	1 236 782	17 363	1 189 999	12 715	1 208 579	14 988	1 253 593
7 085	832 028	8 036	862 054	9 625	872 222	8 808	748 936	8124	722 619
5	13 178	—	12 866	—	13 091	62	12 756	92	12 762
26 868	200 022	23 749	1 401 826	27 679	1 443 403	27 186	1 726 407	26 574	1 669 086
—	—	—	—	_		—			419
29 719	—	28 697	—	39 542	—	82 993	—	84 550	30 098
99	—	133	—	156	—	137	—	162	—

2 037		2 294		2 561		2 725	_	2 982	
29 378	551430	34 377	291 198	28 102	—	36 216	—	86 906	66 676
9 368		11 053	—	12 443	—	9 686	—	12189	—
8 527	403 538	7 395	575 212	7 801	356 819	7 224	368 356	9 113	386 964
65 615	—	67 452	—	82 788	—	81530	—	76 373	—
1067	—	938	—	1083'	—	1013	—	1098	—
3 710	—	2 374	—	2 282	—	2 260	—	2 747	—
11477		11625		10 608		11230	_	11659	
220 285		231 173	—	256 547	—	264 913	—	267 730	—
14 930	—	17 411	—	16 863		11 114		9 460	
—	278 748	—	317 577	—	323 190	—	289 516	z	340 335
	83 095		85 636		87 503	—	90 708	—	92 167
—	25 705	' —	26 834	—	27 392	-	29 068	—	29 788
2 054	39 803	2 291	40 964	2 685	42 576	2 236	44 481	2 452	34 871
1378	—	2106	—	2 670		2 309	—	2 717	—
9179	—	8 783	—	14 296		15 053	—	12 235	—
5 276	382 647	3 634	394 250	5 759	400 026	5 203	338 866	5183	326 692
2 327		2 473		2 804	—	2 535	—	—	—
						1851	125 775	1984	132 102
2 623	102 368	1452	106 793	2 810	121 261				201 691
839	174 412	651	185 038	706	195 533	676	199 747	879	
	40 401		41 248	—	45 325	—	45 891	—	40 352
	17 695		18 939	—	20 611	—	22 317	—	20 888
32 950	—	32 920	1 		34 030	—	33 595		32175	—
711559	]6 392 276	729 684	|9 143 569	836 433	9 303 736	802 259	|10 106 537	819 568	|10 494 330
7 103' 835		9 873 253		10 140 169		10 908 796		11 313 898	
0,82	1	7,56	0,89	1 11,12	0,90	10,33	0,90	I 11,33	0,89	|	11,38
0,72	6,47	0,73	9,11	1 0,74	8,20	0,74	9,34	0,72	1	9,28

328	II. Öffentliche Versicherung.	P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	329
        <pb n="316" />
        ﻿V. Ausgaben an allgemeinen LerwaltnngSkosten 1901-

-1910.

Doinänen-Feuerschäden-Fonds

Feuers. Ostpreußen...............

Westpreußische Feuers. Danzig. .
Landschaft!. Feuervers.-Ges. f. W

Preußen ......................

Feuers. Elbing...................

Feuers. Thorn....................

Städte-Feuers. Provinz Brandende
Land-Feuers. Provinz Braudenbv
Feuers, der Stadt Berlin....

Pommersche Feuers................

Feuers, der Stadt Stettin . . .
Feuervers.-Anst. Stralsund . . .
Posensche Provinzial-Feuers.. . .
Schlesische Provinzial-Feuers. . .

Feuers. Breslau..................

Magdeburgische Land-Feuers. . .
Land-Feuers. Herzogtum Sachsen
Provinzial - Städte-Feuers. Prov.

Sachen ..........................

Ritterschaftliche Feuers. Halberstadt
Schleswig-Holst. Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische adlige Geb.-

Brandgilde.......................

Schleswig-Holsteinische adligeBrand-

gilde f. bew. Güter.............

Vereinigte landsch. Brandkasse Han-
nover .............................

Feuersch. - Vers. - Ges. Ostfriesland,
Stabte

Feuersch. - Vers. - Ges. Ostfriesland,

Land............................

Westfälische Provinzial-Feuers. . .

Hessische Brandvers.-Anst..........

Nassauische Brandvers.-Anst........

Provinzial-Feuervers.-Anst. Rhein-
provinz...........................

Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feucrs.

Geb. Brandvers.-Anst. Bayern. . .
Landes- Brandvers.-Anst. Kgr. Sachsen
Geb. Brandvers.-Anst. Württemberg
Großherzoglich Badische Geb.-Bers.-

Anst. ..........................

Brandvers.-Anst. Großherzogt Hessen
Mecklenburgische Domamal-B.-B.-A.
Brandvers.-Ges. s. d. Mecklenburg.

Städte..........................

Ritterschaft!. Brandvers.-Ges. Rostock
Städtische Brandkassc Rostock . . .
Städtische Brandvers.-Ges. Wismar
Geb. Brandvers.-Anst. Großherzogt.

Sachsen.........................

Landes-Brandkasse Oldenburg . . .

Jeversche Brandvers.-Ges..........

Braunschweig. Landes-Brandvers.-A.
Landes - Jmmobiliar - Brandverj. - A.

S.-Altenburg....................

Hzgl. Landes-Brandvers.-Anst. Gotha
Anhaltische Laudesbrandkasse Dessau
Jmmobil.-Fenervers.-Anst. Waldeck-

Pyrmont ........................

Brandvers.-Anst. Lippe............

Stadt. Brand-Assekuranzkasse Lübeck

Hamburger Feucrkasse..............

Vorstadt. Brand-Assekur.-Kasse Lübeck

Summe

Jahressumme

% der Beiträge...................

°/o der Ges.-Einuahme (vgl. Tab. II)

1901

Allgemeine

Verwaltungskosten

I ordentliche !

Mk.

Mk.

1902

Allgemeine

Verwaltungskosten

ordentliche
Mk.

außer-
ordentliche
Mk.

1903

Allgemeine

Verwaltungsrosten

ordentliche
Mk.

außer-
ordentliche
Mk.

1904

Allgemeine

Verwaltungskosten

ordentliche ^enttiche
Mk.

1905

Allgemeine

Verwaltungskosten

ordentliche | ^"deKche

Mk.

Mk.

4 72- 336 784	-  39 806	4 15 362 85'	36 772	126« 402 12-	) — t 18 009	126 445 91	0 —  0	20 233	141 477 81	3	—  1 18 001
65 411		66 50.'	r	66 731	—	77 17	1 —	84 69.	1 -
41 59£ 3 351 6 671 111373 215 112 122 650	4149  -  2 223 29 205 37 236	43 071 3 041 6 401 113 946 263 017 128 483 242 192	, 8801  5 094  1410	44 071 3 00( 7 913 114 99' 279 97t 140 01:: 241 785	)	6 701  1	—  !	—  3 235  7 161	35 58- 3 02; 7 86 125 70f 292 10t 136 60' 264 46t	t 4 642  -  —  3 381 7 466 —  —	34 38' 3 014 7 88t 126 871 312 421 135 761 255 255	8	507  —  -  4 567  9	095
863 830 383 984 622 612 45 000 201 526	29  1345 3 525	2 419 858 424 967 647 885 45 000 205 958	42  1339 4 455	2 975 859 487 995 679 993 45 000 215 108	102  	  1262 2 813	2 97? 89£ 508492 653 035 60 OOO 224 697	—-  1212 2 781	2 975 904 494 482 581 777 60 000 244 585	120  z  311  4 298
199 018	20 493	198 004	18 593	202 208	17 256	240 497	4 657	239 832	6 226
198 348 856 294 205	43 809  900	203 429 850 313 149	47 300  760	209 033 844 319 589	52 149  413	218 559 810 323 776	53 734  972	215 475 810 336 346	i 57 504  3 707
29 060	—	15 705	—	15 199	—	15 634	—	16 163	
8 563	—	7 931	—	7 436	—	7 632	—	8474	607
	16 451	509 976	16 058	489 500	14 918	501 858	18 351	518 076	16 270
6 396		6 379	—	5 881	—	4 822	—	6 373	
13 812		11888		14 551		12 494		15 136	
479 626	—	493 567	—	517 405	—	533 677		554 072	
185 264	—	187 994	—	188 609	—	189 294		187 767	
123 067	—	127 637	—	129 001	—	129 126	—	137 589	—
680 012	—	726 526	—	815 490	—	893 940	—	943 421	35 000
934 698	_	993 366		903 995		1 028 943		959 221	
807 360	—	808 610	■		884 440	—	930 343		961 654	
303 748	642	310 635	—	317 201	—	329 003	—	352 173	—
87 080	25 249	104 557	—	148 720		98 677	35 594	131 716	
197 798		••	158 116	—	171 964	—	179 568		165 034	
7 207		7 208		7 191	—	7 348	—	7 482	—
45 335		45 815	z	48 586	—	51 346	—	50 758	—
9 426	—	9 646	—	10 440	—	11 593		11316		
6 970	—	4 871	—	4 812	—	4 835	—	4 827	—
30 297	—	43 245	' — .	45 622		47 695		50 525!	
7158	—	7 003	—	7 194	—	6 9021	—	6 601	—
44 590	28 204	40 900	—	43 526	—	44 492	19 522	50 827	—
26 345	—	26 362		, 27 239		27 597		28 154	
99 729	—	100 783	—	106 158	—	112 172 i		124 689	
21447	—	21 852	—	22 347	—	22 855	—	20 357	-
10 627	—	10 329		10 903		10 329	_	10 589	
9 696	1 121	12184	286	11450	—	11 859!		12 860	
10 932	—	12 261	—	12 497	—	12 8671		13 343	
154 482	' —	175 846	—	207 567	—	193 219		182 868	
2 448	—	2 773	—	2 809	—	3 0411	—	3 157 1	—
7 888 5551	254 387	8 259 659	140 910	8 543 223	124 019	9 046 589	172 545	9151 3301	164 213
8 142 942		8 40Ö 569		8 667	242	9 219	134	9 315	543
11,	65	11,	84	12,41		11,63		12,40	
9,	86	10,	12	10,42		9,85		10,58	

MW»

P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	gzi
        <pb n="317" />
        ﻿-i ---------&gt; •

V. Ausgaben an allgemeinen Verwaltungskostcn 1901 — 11&gt; 10. (Fortsetzung.)

	1906		1907		1908		1909		1910	
	Allgemeine  Verwaltungskosten		Allgemeine  Vermaltungskosten		Allgemeine  Verwaltungskosten		Allgemeine  Verwaltungskosten		Allgemeine  Verwaltungskosten	
	ordentliche  Mk.	außer-  ordentliche  Mk.	ordentliche  Mk.	außer-  ordentliche  Mk.	ordentliche  Mk.	außer-  ordentliche  Mk.	ordentliche  Mk.	außer-  ordentliche  Mk.	ordentliche  Mk.	außer-  ordentliche  Mk.
Domünen-Feuerschäden-Fonds . . .	1 215		1260		1 272		1311		1 867	
Feuers. Ostpreußen		536 593	19 465	608 107	24 568	654 215	28 079	735 395	11348	760 994	—
Wcstpreußische Feuers. Danzig. . . Landschaft!. Feuervers.-Ges. s. West-	102 791	—	160 138	7 6:34	185 980	8 874	202 900	5 727	215 098	7 239
Preußen 		84 525	6 747	34 000	6 554	35 687	7 393	38 096	9 951	38 707	6 982
Feuers. Elbing		3 075	—	3 008	—	3 036	—	3 063		3180	
Feuers. Thorn		7 785	—	7 500	—	7 584			7 591		7 727	
Städte-Feuers. Provinz Brandenburg Land-Feuers. Provinz Brandenburg	136 441	3 860	141 667	3 667	179 788	589	198 139	766	207 982	239
	345 427	10 962	371 113	11 825	414 374	13 758	448123	15 028	506 762	18 460
Feuers, der Stadt Berlin		142 459	20	162 963	—	171 629	—	176 502		158 834	
Pommersche Feuers		275 584	—	290 321	—	306 844	—	339 632		353 964	
Feuers, der Stadt Stettin ....	2 975	—	2 975	—	2 975	—	2 975		3 368		
Feuervers.-Anst. Stralsund ....	724	438	854	89	859	72	826	54	765	42
Posensche Provinzial-Feuers		520 242	—	559 323				617 173	—	652 673	—	693 035	
Schlesische Provinzial-Feuers. . . .	715 028	16 099	747 084	27 223	782 614	—	826 985	—	876 209	
Feuers. Breslau		60 000	879	60 482	—	60 409	—	55 864	—	54 207	
Magdeburgische Land-Feuers. . . .	260 367	3 941	272 994	3 964	313 235	19 887	337 443	56 506	367 824	24 301
Land-Feuers. Herzogtum Sachsen . Provinzial - Städte - Feuers. Prov.	245 278	11357	247 594	7 317	272 656	9103	306 384	9 924	299 492	11326
Sachsen		225 077	54 618	227 083	56 982	254 965	57 414	268 533	57 726	294 434	66 232
Ritterschaftliche Feuers. Halberstadt	810	—	810	—	810	—	810	—	835	
Schleswig-Holst. Landes-Brandkasse Schleswig-Holsteinische adelige Geb.-	344457	3 962	375 418	5 340	417 173	5 451	458 488	4 595	466 723	5177
Brandgiloe	  Schleswig-Holsteinische adligeBrand-	16 434		16 294		17 078		16 811	—	17 228	—
gilbe f. bew. Güter	  Vereinigte landsch. Brandkasse Han-	8 502	680	8 213	926	8 585		8 895	—	8 418	—
nover 	  Feuersch. - Vers. - Ges. Ostsriesland,	535 731	30 041	576 218	24 207	611 789	24 352	651 520	32 561	734 160	23 983
Städte		5 454		6 459		7 175		7 589		7 862	

Feuersch. - Vers. - Ges. Ostsriesland,

Land .......................

Westfälische Provinzial-Feuers..

Hessische Brandvers.-Anst. . . .
istassauische Brandvers.-Anst.. .
Provinzial-Feuervers.-Anst. Rhein-

Provinz..........................|l

Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuers.

Geb. Brandvers.-Anst. Bagern. . . |l
Landes-Brandvers.-Anst. Kgr. Sachsen
Geb. Brandvers.-Anst. Württemberg
Großherzoglich Badische Geb.-Vers.-

Anst............................

Brandvers.-Anst. Großherzogt. Hessen
Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A
Brandvers.-Ges. s. d. Mecklenburg.

Städte......................

Ritterschaft!. Brandvers.-Ges. Rostock
Städtische Brandkasse Rostock . . .
Städtische Brandvers.-Ges. Wismar
Geb. Brandvers.-Anst. Großherzogt

Sachsen ...................

Landes-Brandkasse Oldenburg .
Jeversche Brandvers.-Ges. . . .
Braunschweig. Landes-Brandvers.-A
Landes - Jmmobiliar - Brandvers. - A

S.-Altenburg....................

Hzgl. Landes-Brandvers.-Anst. Gotha
Anhaltische Landesbrandkasse Dessau
Jmmobil.-Feuervers.-Anst. Waldeck

Phrmont.........................

Brandvers.-Anst. Lippe.............

Städt. Brand-Assekuranzkasse Lübeck

Hamburger Feuerkasse...............

Vorstadt. Brand-Assekur.-Kasse Lübeck

Summe

Jahressumme

°/o der Beitrüge..............

o/o der Ges -Einnahme (vgl. Tab. II)

12 775,
576 623
192 280
142 320

013 267

073 379
960 345
365 348

163 7811
154 033 i
8 240

52 558
7 899
4 895

49 029
7 169

52 671

28 726
125 307
20 833

10 955
13 075
13 098
195 835
3 346

9 774 756 162 569

9 937 325
11,75
10,06

15 988
604 786
196 443
165 995

1 116 431

991 372
999 241
378 207

140 784
157 168
7 648

53 909 ;

9 511

4 7401	—

50116	-

7300 |	—

45 993 1

28 922
140 480 |
21 875

13	078

14	904
14162

204 875
3460

10 269 256 i 180 296

10 449 552
12.71
10,41

14 574
623 863
223 329
164 533

1 221196

1 115 277
1 053 737
376 549

216 571
169 143
8 583

53 895
12 052
4 687

52 200
7 155

49 429 &gt;

30 215
151 102
21 874

15 208
13 802
15 431
218 279
3 941

11 164 530 ; 174 972

11339 502
12,23
10,00

16 852
690 932
232 635
162 669

1 323 202

1 074 465
1165 160
381 521

194 517
177115

15 283

57 175 '

7 586 i

4 880	—

54 589
7 744

49 018

30 693
156 731
22 935

17 400
15 474
17 253
228 813
4 269

3 984

11 849 959 208170

12 058 129
13,52
11,14

17 187 !	7 304

727 030
251166
173 250

1 406 545

1108 105
1 186 803
388 778

205 290
181 040

15 378

56 4811	—

8 096 &gt;

4 906

52 904
7 909

54 498

31 066
174 500
24 449

17 050
15 173
17 795
252 125
4 549

12 461 748

171 285

12 633033
13,69
11,16
        <pb n="318" />
        ﻿VI. Tabelle über besondere Verwaltungskosten (Einzel- und Nachschätzungen, Sonstiges).

19  Für  Einzel- u.  Nach-  chätzungen  Mk.	01  Sonstiges  Mi.	1902  gilt  »“• ! Sonstiges schätzungen  Mk.	Mk.		IS  gilt  Einzel- u.  Nach-  schätzungen  Mk.	03  Sonstiges  Mk.	19  Für  Einzel- u.  Nach-  schätzungen  Mk.	04  Sonstiges  Mk.	19  Für  Einzel- u.  Nach-  jchätzungen  Mk.	95  Sonstiges  Mt.
—	—	—			2 551		3 591		2 335
	26 853	25 825	69 799	27 610	42 587	32 353	15 610	39 100	41 934
1258	1257	1425	924	2 052	809	1537	3180	1963	2 056
—	646	z	123		701	—	926	—	186
140	—	193	—	131	—	240	3 462	156	2 981
25 815	4 705	28 628	2198	27 779	1 767	30 466	470	27 251	1 367
926	5 060	13 791	26 329	17 936	2 657	14 821	3 954	11942	11118
5 893	11077	5 564	7 974	5 847	6 185	5 368	5 326	6 625	6388
—	—	—	546	72	30					
41	—	83	—	13					
—	5 321	—	41 665	—	52 928	—	26 891		49 675
316	5 548	187	4 706	204	6 869	260	5 102	198	45 759
18 042	115	17 972	6 010	14 866	26 739	16 424	1310	17 808	637
28 550	13 203	28 438	64 012	29 768	16 883	28 332	13 195	22 219	91 133
78 016	2 154	87 372	2 875	85 952	2 656	86116	2 174	95 405	2 224
14 208	2 923	14178	2 886	15 936	2 428	24 692	864	22 133	1883
—	141	—	137	—	137		191		203
11860	64 244	20 085	12 751	40 760	5 881	53 490	15 543	57 246	14 255
1 699	7 930	2 555	9 642	1762	5 586	3 516	7 669	1936	71
—	605	—	606	—	567	—	582	—	—
20 163	4 216	18 701	2 778	16 029	4 560	15 623	1031	15 342	11323
	1073	15 818	858	7 446	1276	9 881	1308	1966	1228
	872		1785		2 667		1 753	47	1 193
8 122	256 818	9 284	101 381	9 700	57 166	8 358	38 246	8 864	50 490
10 982		9 652		10 676	—	11 730	—	13 315	—
78 901	701	85 533	760	86 607	729	-100 036	889	97 759	1061
4 343	87 241	7 305	69 838	12 097	9 904	—	23 262	11913	23 400
136	19	242	75	114	40	223	18	217	328
	636 849		356 294	_	150 125			123 716	—	450 422
							—	228 710	—	124 695
57 990	54 707	67 288	36166	72 928	33 323	89 361	38 450	78 366	72 987
70 236		95 915	1383		4 592	—	1026	—	2147
	2		35		42	—	902	—	177
—		13 091	—	12 263	—	10 788	—	10 451	—
		—	—	—	—	—	28 017	—	2 431
z	_	_	_				—	—	—
—	—	—	—	—	—				—	—	
32 089	254	• 60 189	194	63 674	255	40 764	7 687	17 126	17 382
855	2 469	592	109	1525	1212	6 737	1306	812	1424
—	375	28 722	623	30 165	863	—	520	19 526	2 040
	205		145	_	170		157	—	210
2 472	9 009	2 429	9 955	3 392	28 823	2 805	8 057	2 896	20 032
3 541	lt	3 277	10	2 456	50	2 358	1 216	2 587	855
	359	—	482	_	438		1860	—	8 523
218		183	138 545	252	89 347	5 133	34 751	4141	36 416
	4 08k		4 592	—	5 236	—	5 308	—	5 005
4 054	3 984	—	4112	4 000	4 235	4 000	3 494	4 000	3 643
108 487	26 13c	109 486	49 593	120 536	22173	130 099	26 411	130 254	36 362
600 817	| l 240 67C	778 063	11 032 896	724 548	545 182	735 511	688 135	723 564	l 147 979
184	1487	1 810 959		1 269 730		1 423 646		187	543
2,6		2,6		1,8		1,8		2	5
2,2		2,2		1,4		1,5		2,1	

Domünen-Feuerschäden-Fonds .
Feuers. Ostpreußen.............

Westprcußische Feuers. Danzig.
Landschaft!. Feuervers.-Ges. f. West

Preußen.....................

Feuers. Elbing.................

Feuers. Thorn..................

Städte-Feuers. Provinz Brandenburg
Land-Feuers. Provinz Brandenburg
Feuers, der Stadt Berlin. . .

Pommersche Feuers..............

Feuers, der Stadt Stettin . .
Feuervers.-Anst. Stralsund . .
Posensche Provinzial-Feuers.. .
Schlesische Provinzial-Feuers. .

Feuers. Breslau................

Magdcburgische Land-Feuers. .
Land-Feuers. Herzogtum Sachsen
Provinzial - Städte - Feuers. Prov

Sachsen.....................

Rittersckaftliche Feuers. Halberstadt
Schleswig-Holst. Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische adlige Geb.-

Brandgilde.......................

Schleswig-Holsteinische adligeBrand-

gilde f. bew. Güter..............

Bereinigte landsch. Brandkasse Han-
nover ..............................

Feuersch. - Vers. - Ges. Ostfriesland,
Städte..............................

Feuersch. - Vers. - Ges. Ostfriesland,

Land............................

Westfälische Provinzial-Feuers.. . .

tesstsche Brandvers.-Anst..........

assauische Brandvers.-Anst......

Provinzial - Fenervers. - Anst. Rhein-
provinz.....................

Hohcnzollcrnsche Jinmobiliar-Feuers.

Geb. Brandvers.-Anst. Bayern. ._ .
Landes-Brandvers.-Anst. Kgr. Sachsen
Geb. Brandvers.-Anst. Württemberg
Großherzoglich Badische Geb.-Bers.-

Anst.. .........................

Brandvers.-Anst. Großherzogt. Hessen
Mecklenburgische Domanial-B.-B.-A.
Brandvers. - Ges. s. d. Mecklenburg.

Städte........................

Ritterschaft!. Brandvers.-Ges. Rostock
Städtische Brandkasse Rostock .
Städtische Brandvers.-Ges. Wismar
Geb. Brandvers.-Anst. Großherzogt.

Sachsen . . ................

Landes-Brandkasse Oldenburg .
Jeversche Brandvers.-Ges. . . .
Braunschweig. Landes-Brandvers.-A
Landes - Jmmobiliar - Brandvers. - A.

S.-Altenburg................

Hzgl. Landes-Brandvers.-Anst. Gotha
Anhaltische Landesbrandkasse Dessau
Immobil.-Feuervers.-Anst. Waldeck-

Pyrmont.....................

Brandvers.-Anst. Lippe....
Stadt. Brand-Assekuranzkasse Lübeck
Vorstadt. Brand-Assekur.-Kassc Lübeck
Hamburger Feuerkasse ....

Summe

Jahressumme

°/o der Beiträge.......

°/o der Ges.-Einnahme (vgl. Tab. II)

334	II. -Öffentliche Versicherung.	P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.	335
        <pb n="319" />
        ﻿VI. Tabelle über besondere Berwaltu ngsko sten (Einzel, und Nachschätzungen, Sonstiges). (Fortsetzung.)

	19  Für  Einzel-- u.  Nach-  schätzungen  Mk.	00  Sonstiges  Mk.	1907	~  Für  schätzungen  Mk. j Mk.		19  m  Einzel- u.  Nach-  schätzungen  Mk.	08  Sonstiges  Mk.	1909  Für  V- S°w.'g°s schätzungen  Mk.	Mk.		Für  Einzel- u.  Nach-  schätzungen  Mk.	1910  Kurs | Bei Ver- Smistiges äußerung und  Auslosung Mk.	Mk.		verlust  Buch-  müßig  Mk.
Doinünen-Feuerschnden-Fonds . . .		3 883		6 652		4 810		5 258		3 332		
Feuers. Ostpreußen		41 780	36 956	37 752	48 462	40 435	35133	39 810	36 119	41131	22114	—	226 490
Westpreußische Feuers. Danzig . . . Landschaft!. Feuervers.-Ges. f. West-	1 923	2 762	6 204	1308	23 789	1 520	28 450	1557	27 901	2 605	40	95 065
Preußen		—	—	—	—	—	—	—	—	—			56 456
Feuers. Elbing		—	108	—	180	—	821	—	1 081	—	13	62	—
Feuers. Thorn		57	11 346	45	29 127	81	—	123	—	101	8		—
Stüdte-Feners. Provinz Brandenburg Land-Feuers. Provinz Brandenburg	32 037	435	37 293	2 260	54 866	1 596	43 915	381	29 643	63		26 792
	14 761	2 984	17 907	1 817	19 525	2 262	27 992	2 960	28 246	4 442		151 886
Feuers, der Stadt Berlin		—	—	—	—	—.				—	—				—
Pommersche Feuers		8 278	8 503	9 256	7 423	8 805	12 595	9 958	6 443	9 630	14406	700	29 821
Feuers. der Stadt Stettin		—	691	—	—	1 305	3	2 670	119		231		—
Feuervers.-A»st. Stralsund .... Posensche Provinzial-Feuers		17	—	19	—	23	. 			—	28	210	—		 •
	—	136 124	—	122 491	' 		20 086	—	61847	—	52 717	—	2818
Schlesische Provinzial-Feuers. . . .	103	45101	272	4 391	220	12 798	414	4 882	187	16 147	83	626 114
Feuers. Breslau		12 891	43 222	12 086	468	10 013	94 919	9 928	10 320	9 258	17144		208 060
Magdebnrqische Land-Feuers		11 288	204 197	12 100	329 409	13 564	30 676	13 502	623 726	17 747	315 190	—	6 786
Land-Feuers. Herzogtum Sachsen . Provinzial - Städte - Feuers. Prov.	91 353	2 302	127 453	7 791	130 330	4 447	134 237	3454	151 268	4471	—	335 511
Sachsen		20 785	4 482	20 126	2 126	22 634	2 730	23 038	2 314	44 331	18 566	—	531 625
Rittcrschaftliche Feuers. Halberstadt	—	154	—	179	—	152	—	154	—	143	—	—
Schleswig-Holst. Landes-Brandkasse Schleswig-"Holsteinische adlige Geb.-	63 394	61 237	75 766	24 135	69 125	21 132	74 147	31403	77 491	32 416	—	147 233
Bcandgilde	  Schleswig-Holsteinische adlige Brand-	1801	74	3 118	1 100	2 472	145	3 527	122	—	4 140		
gilbe f. bew. Güter	  Vereinigte landsch. Brandkasse Han-						675		688		2 000		
nover	  Fenersch. - Vers. - Ges. Ostfriesland,		3 461	17 411	875	16 772	8 465	17 884	2 782	20 299	2 624	160	269 735
Städte		—	1 207	—	1 090	1 439 |	1 178	3 315	1449	—	4 454	—
        <pb n="320" />
        ﻿Schriften 137. TY.

Feuersch. - Vers. - Ges. Ostfriesland.

Land............................

Westfälische Provinzial-Feuers.. . .

Hessische Brandvers.-Anst.........

Nassauische Brandvers.-Anst. . . . .
Provinzial - Feuervers. - Anst. Rhein-
provinz ..........................

Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuers.

Geb. Brandvers.-Anst. Bayern . . .
Landes-Brandvers.-Anst. Kgr. Sachsen
Geb. Brandvers.-Anst. Württemberg
Großherzoglich Badische Geb.-Vers.-

Anst............................

Brandvers.-Anst. Großherzogt. Hessen
Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A.
Brandvers. - Ges. s. d. Mecklenburg.

Städte..........................

Ritterschaft!. Brandvers.-Ges. Rostock
Städtische Brandkasse Rostock . . .
Städtische Brandvers.-Ges. Wismar
Geb. Brandvers.-Anst. Großherzogt.

Sachsen ........................

Landes-Brandkasse Oldenburg . . .
Jeversche Brandvers.-Ges. . . . - .
Braunschweig. Landes-Brandvers.-A.
Landes - Jmmobiliar - Brandvers. - A.

S.-Altenburg....................

Hzgl. Landes-Brandvers.-Anst. Gotha
Anhaltische Landesbrandkasse Dessau
Im mobil. - Feuervers. - Anst. Waldcck-

Pyrmont.........................

Brandvers.-Anst. Lippe ......

Städt. Brand-Assekuranzkasse Lübeck
dZ Borstädt. Brand-Asseknr.-Kasse Lübeck
^Hamburger Feuerkasse................

Summe

Jahressumme

o/o der Beiträge..................

°/o der Ges.-Einnahme (vgl. Tab. II)

	2 557	10 253 i	2 689	6 963	3 327	10 137	3 310	30	7 993		
9 254	47 930	9 100	346 714	11 280	124 131	11 244	88 302	11 861	119 937	—	—
11 855	—	12 176	—	11 535	—	9 006	—	11021	—	69	322 262
105 699	917	106 267	1583	105 262	1 905	98 049	987	92 378	1298	—	186 525
12 509	20 901	15104	23 543	17 898	31161	17 475	51 563	17 527	43 575		—
242	281	318	89	328	147	141	139	272	60	104	—
	206 522		257 522		236 255		425 701		119 685	2000	—
	 .	244 370	[		528 183	—	83	—	36 567	—	6 534	—	176 438
78 720	58 557	98 614	51814	80 808	53 956	87 174	72 488	73 473	61135	—	12 421
	1637		1280		1 140		3 472		3 088	—	—
—	67			429			328	—	36	—	138	—	—
24 935	—	34118	—	21197	—	25 733	—	35 322	3 068		 ■	—
—	10 326	—	47 521	—	20 987	—	968	—	1 125	—	—
2 025	—	—	—	2 220	—	2112	—	2 356			
12 927	55 666	15 054	99 209	15 285	192	15 227	21325	17 582	260		11947
1 775	1095	57	1797	1783	2 439	6 075	12196	807	7 406	—	—
27 534	1224	27 622	753	39 089	718	39 587	597	32 466	1 263	—	—
	133		130	_	391		130		130	—	—
2 707	34 828	2 732	7 397	2 973	4 287	5 261	48 749	6 789	10 306	—	•	
2 681	16	1 752	29	5 232	377	5 438	962	5 181	928	—	—
	498		_		_	_	11		6 963			—
3 608	44 971	383	3122	12	4 139	82	3 009	20	525	114	—
—	5 471	—	4 689	—	3 661	—	3 417	—	2 943	—	—
3 999	4 028	4 000	4 819	4 000	5 012	4 000	5 605	4 000	5 600	25	—
135 033	28 219	137 886	28 918	136 964	53154	129 713	42 371	157 961	55 916	— '	
749 299	11339 433	852 254	1 998514	878 177	803 933	899 364	1 618 964	926 307	977 312	3307	3 434 432
2 08Ö 732		2 850 768		1 682 110		2 518 328			5 341 358		
2,5		3,5		1,8		2,8			5	8	
2,2		2,8		1,5		2,8			4,7
        <pb n="321" />
        ﻿Tabelle VII.

Ausgaben für Feuerlöschwesen und für andere öffentliche Zwecke 1901-1910. Zusammenstellung der Gesamtausgaben.

Schriften 137. IV. (Zu S. 336.)

1901 .		11)02		1903		1904		1905		1906		1907		1908		1909		1910	
Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke	Für Feuer- löschwesen	Für andere öffentliche Zwecke
Ji	jf(	Ji	Ji		Ji	* Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	dis	Ji
81901	28 916	28 094	29 992	29 926	35 518	31106	34 432	35 093	35 039	35 952	35 918	34 559	47 757	56 763	15 558	65 350	—	51 000	—
5 491	744	5 980	855	7 024	1 002	10 559	1 936	8 258	1313	10 490	2 798	7 491	I 424	10 272	7 209	13 292	3 904	13 526	4123
2 408			2 435	3120	—	3 559	—	2 434	—	2 766	—	4132	—	4189	100	2 659	100	3 773	110
59 076		22 681		2 716	20 000	2 995	20 000	23 822	—	22 640	—	2 966	20 000	3 912	20 332	25 197		28 897	
14 055		8 733	1 194	12 428	—	21698	—	18 055	—	18 248	—	18 348		14 667	450	15 346	—	17 327	—
18 506	1451	23 507	634	33147	1490	37 212	4 916	42 000	4 608	45 614	6 432	71 434	9 484	73 368	16 004	97 865	19 413	108 584	23 761
		1 083 087	—	1 078 868	—	1 133437	—	1 169 864	—	1 147 656	—	1 224 236	—	1481914	—	1 472 300	—	1 678 997	—
27 978	23 075	30 775	26 310	23 964	25 880	82 072	26 683	32 097	26 250	29 614	33 430	32 474	36 710	30 669	41 298	30 669	22 337	32 434	25 898
15 000		15 000	—	19 500	—	21000	—	21 000	—	21000	—	27 750	—	30 000	—	30 000	—	30 000	—
				—	—	—	—				—	—	—	—	—		—		—	5 000	—
69 400			76 766	—	86 787	—	99 153	93 298	—	101 155	—	90 214	—	99 189			96 262			97 900	22 811
35 192	10 992	37 702	11618	41 874	11 097	41 803	12 570	29 562	4181	37 390	12 983	47 679	13 563	50 610	21 240	65 393	16 516	66 988	16 452
50 027		nn nn9		50 012	—	50 168	—	50 104	—	50 000	—	50 309	—	50 005	—	50 629	—	50 000	127
64 608	2 474	64 685  27 stsU	2 634	70 162	4 791	68 858	6176	88 170	20 588	87 035	19 629	97 448	22 343	105 894	20 345	93 473	14 875	93 039	16 907
37 720	20 Q«7		21873	38 761	20 109	32 000	19 201	48 738	17 851	52 763	22 305	41 718	21 155	40 061	32 963	50 896	40 436	99 836	38 944
31 897 132 2f) 559	5 768	28 277 75 25 630 1454	8 683	30 591	8 741	40 415 75	5 831	39 968	9 708	39 904	7 765	35 450	9157	44834	9 614	48 822	14 351	59 825  90	8 819
	26 773 1887		22 927	23 220	23 071	31 137	29181	74 403	36 224	47 439	59 230	48 825	48 246	38 359	50 667	70 098	55 434	50 710	65 471
			1 114	641	919	—	1 294	344	938	643	1744	864	—	921	1 991	414	43	976  310	1 951
103 749  1	683  5 443  18 177 107 259 32486 52 787  2	744	172	87 165 2153  5 790 22 412 107 532 40 257  93 845  2 830	18 994	103 346	23 617	103 599	25 328	106 284	24 162	105 818	25 345	98 567	25 721	123847	26 324	111119	28 706	117 538	29 389
				2 600	—	3 915	—	2 914	—	2 308	—	3 463	—	3 119	—	3 631	—	5 057	—
				10 798	—	10 862	—	7 820	—	4 863	—	8 176	—	10 078	60	9 806	—	12 420	—
				24 561	—	19 858	—	45 319	—	52 468	—	58 963	—	35 816		55 460	—	53 495	—
				109 729	—	92 505			100 542	—	155 858				160 296	—	151 379		159 601	—	215 941	—
				37 619	—	41239		29 829	8 805	29158	9 763	31102	8 594	35 574	9 075	33 840	11 440	33 751	11 750
	133 397 400		240 000 400	71 231	120 000	60 000	219 364	142 963	231 500	124 050	250 000	170 026	250 000	112 871		116 436	—	117 681	—
				4 544	400	6 422	400	6 560	400	16 564	400	9 835	400	11186	400	17 359	400	7 335	400
685 718		714 002		732 270		750 020		780 191	—	797 005	—	816 865		844 134	_	870 199		897 376	
			24 983	280 846	31 202	407 763	58 204	455 508	69 062	477 531	116 870	483 589	186 045	516 220	487 009	507 285	411 395	529 026	442 077
326 793 136 241	26 485	264 909		157 392	—	152 209	—	157 884	—	178 696	—	190 581		190 619		183 964	—	191 098	—
	—	142 060		15 289	—	22 443	—	19 713	—	32 079	—	33 488		33 017		41 666	—	116 022	—
12 810	—	13 946		83 080	—	85 455	193 131	81 868	211 371	124 797	230 046	127 700	255 850	130 525	280 300	126 200	300 000	115 000	310 000
33 t&gt;ö7  6 416	—	42 257  3 549	—	3 750	1200	4 062	2 000	7 408	1000	4 218	350	3 337	180	3 937	150	5 801	—	5 705	200
—	—	—		804		830	—	858	—	859	—	1056		950	—	1054	—	1095	—
772  6 000		781  6 000	—	6 000	—	6 000	—	6 000	—	6 000		6 000	—	6 000	—	6 000	— ,	6 000	
—	—	—	10 000	29 559  2 364	10 000	31 674	10 000	33 646	10 000	35 447	10 000	36 440	10 000	37 487	10 000	38 708	10 000	39 906	10 000
26 924  2 000	10 000	28 074 1725				3 951	—	3 714	—	4 857	—	3 900		6 645	—	11 550	—	7 339	—
—	—	—	6 070	37 530  8 297 26 835  2 713  5 972 1428	6 255	38 882	6 480	39 699	6 616	40 534	6 756	61 461	6 829	62 314	6 924	63 780	7 086	64 298	7 144
30 012	6 002	36419				8 427	—	8 604	—	8 814	—	8 997		9 207	—	9 372	—	9 571	—
7 976 24 927		8 142 25 801	80		370	3 590	28 361 310	3 571	- 29 426 620	3 670	30 309 310	4 301	33 395 620	5 248	35348  420	4 884	33 728 275	—	36 948 265
2 589	340	3 658	225		5 840	4 882	6 010	3 252	5 935	8 726	6 636	6 747	6 940	7 958	7 000	7 022	7 437	8 231	7 013
6 616  17 227	5 630	5	871  6	860	5 280			17 989	—	21084	—	7 101	—	12 811		23 069	—	29 361		29 515	
						6 000	—	6 000	—	6 000	—	6 000		6 000		6 000	—	9 000	—
	—	738 899		764 571	—	797 803	—	836 612	—	1 022 692	—	918939	—	975 324		999 111	—	1 038 188	—
3 856 441	305 443	3 858123	513 067	3 984 072	438 289 1	4 288 469	810 961	4 685 048	755 597	5 000 422	889 019	5 098 037	1014 413	5 478 151	} 100 781	5 647 869	997 876	6 119 800	1 080 560
4 161 884		4 371 190		4422 361  6,33  5,32		U4a ciu  6,37  5,40		5 440 640  7,24  6,18		0 öö»  6,96		O 11Z 40U  7,43		6 578 932  7,09  5,80		Ö 645 i45  7,45		7,92	
5,95  5,06		6,15  5,14								5,96		6,09				6,14		0,36	
				58 350 870		64 721 855		53 058 056		60 602 848		58 358 998		67 129 140		62 448 003		63 261378	
51 892 867		50 111 V&gt;ö		83,5  70,2		81,6		70,&lt;!		71,4		72 2		72 3		70,0		69,6	
73,5  62,2		70,6 «0 2				69,2		60,3		61,3		58,2		59'2		57,7		ÖO,i	
				K QA9. 896		6 655 488		6 297 878		7 103 835		9 873 253		10 HO 169		10 908 796		11313 898	
6 311131		5 bb9 yJöo		8,5  7 2		8,4		8,4  7,2		8,4		12,0		10,9		12,2		12,3	
!&gt;,0  7 (j		7,9  6,8				7,1				7,2		9,8		8,9		10,1		9,9	
8 142 942  11,65  9,86  1 841 487  2,6  2,2		8 400 569  11,84  10,12		8 667 242  12.41  10.42		9 219 134  11,Mi  9,85		9 315 543  12,40  10,58		9 937 325  11,75  10,06		10 449 552  12,71  10,41		11339 502  12,23  10,00		12 058 129  13,52  11,14		12 633 033  13,69  11,16	
		1 810 959  2,6  2,2  70 359 236  99,2  H4.7		1 269 730  1,8  1,4  78 653 099		1 423 646  1,8  1,5  87 069 553		1 871 543  2,5  2,1  75 983 665		2088 732  2,5  2 2  85 622 181		2 850 768  3,5  2,8  87 645 021		1 682110  1,8  1,5  96 869 853		2 518 328  2,8  2,3  94 579 001		1 903619  2,0  1,4  99 750 027	
71 850 311				112,0		109,7		101,1		101,2		106,5		104,1		10ö,0		108,2	
102,8				94,6		93,1		86,3		86,4		87,3		85,1		87,4		88,2	

Domänen-Feuerschäden-Fonds
Feuersozietät Ostpreußen. . .

Westpreußische Feuersozietät Danzig.............................

Landschaftliche Feuerversicherungs-Gesellschaft für Westpreutzen

Feuersozietät Elbing............................................

Feuersozietät Thorn.............................................

Städte-Feuersozietät Provinz Brandenburg........................

Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg..........................

Feuersozietät der Stadt Berlin..................................

Pommersche Feuersozietät........................................

Feuer sozietät der Stadt Stettin................................

Feuerversicherungsanstalt Stralsund.............................

Posensche Provinzial-Feuersozietät.............................. •

Schlesische Provinzial-Feuersozietät............................

Feuersozietät Breslau...........................................

Magdeburgische Land-Feuersozietät...............................

Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen............................

Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen.................

Ritterschaftliche Feuersozietät Halberstadt.....................

Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkasse.......................

Schleswig-Holsteinische adelige Gebäude-Brandgilde..............

Schleswig-Holsteinische adelige Fahrnis-Brandgilde..............

Vereinigte landschaftliche Brandkasse Hannover..................

Feuerschaden-Versicherungs-Gesellschaft Ostfriesland (Städte) .
„	ff». (Land) . .

Westfälische Provinzial-Feuersozietät...........................

Hessische Brandversicherungsanstalt.............................

Passauische Brandversicherungsanstalt...........................

Provinzial-Feuerversicherungsanstalt Nheinprovinz...............

Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät.......................

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Bayern......................

Landes-Brandversicherungsanstalt Königreich Sachsen...........

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Württemberg.................

Großherzoglich Badische Gebäude-Versicherungsanstalt.............

Brandversicherungsanstalt Großherzogtum Hessen................

Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A................................

Brandversicherungs-Gesellschaft für die Mecklenburgischen Städte

Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gefellschaft Rostock........

Städtische Brandkasse Rostock....................................

Städtische Brandversicherungs-Gesellschaft Wismar................

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Großherzogtum Sachsen. . .

Landes-Brandkasse Oldenburg......................................

Jeversche Brandversicherungs-Gesellschaft........................

Braunschweigische Landes-Brandversicherungsanstalt...............

Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt Sachsen-Altenburg

Herzogliche Landes-Brandversicherungsanstalt Gotha............'.

Änhaltische Landes-Brandkasse Dessau.............................

Jmmobiliar-Feuerversicherungsanstalt Waldeck-Pyrmont ....

Brandversicherungsanstalt Lippe..................................

Städtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck (einschließlich Vorstädtische

Brand-Assekuranzkasse Lübeck)...............................

Hamburger Feuerkasse.............................................

E.

Zusammen: A. Gemeinnützige Ausgaben'.....................

in °/o der Beiträge.............

in °/o der Gesamteinnahme.......

-B. Ausgabe an SchädenvergütungenF (einschl.
Schädenvergütungen der Brandversicherungs-
Gesellschaft Mecklenburgischer Städte) ....

in °/o der Beiträge.............

in % der Gesamteinnahme.........

C.	Für Schäden erhebungsko st en"; für Rück-
versicherungs-Prämien ......................

in % der Beitrüge.................

&gt;n o/o der Gesamteinnahme.......

D.	Ausgabe an allgemeinen Verwaltunqs-

kosten ^..............

in °/o der Beiträge.............

cr-i tn °J° i&gt;er Gesamteinnahme........

unb Nachschätzungen und
Sonstrgeso............ ' v 3

in o/o der Beiträge.............

Gesamtausgaben . . . '" °^° der Gesamteinnahme........

in % der Beiträge. '	i ! !

______________________/o Gesamteinnahme o . . .

' Vgl. Tabelle II. S. 312-313.	. Bgl. Tabelle III. S. 316-glg

' Vgl. Tabelle IV’

° Sögt. Tabelle VI, S. 332—333.

« Vgl. Tabelle II, S. 313, Schlutzkoloime.
        <pb n="322" />
        ﻿338

II. Öffentliche Versicherung.

aufgeführt, die mit der reinen technischen Verwaltung nichts zu tun
haben, also als Zufallsausgaben bezeichnet werden können.

Die Tab. VII (Fahnentabelle) weist die Ausgaben für das Feuerlöschwesen
und sonstige gemeinnützige Zwecke aus. Als letztere kommen in Betracht:
Unterstützung des Feuerlöschwesens, Beihilsen zur Beschaffung von Lösch-
materialien sowohl für Berufs-, wie Pflicht- und freiwillige Feuerwehren,
für Verbesserung und Ausbau der Feuerlöschorganisationen, insbesondere
aus dem platten Lande, Anstellung von Feuerlöschdirektoren, Abhaltung
von Unterrichtskursen, Beihilfen für Feuerwehrunsallkassen, Unterstützungen
für Verbesserungen feuergefährlicher Gebäude, Umwandlung schlechter Be-
dachung in bessere, Anlegung von Blitzableitern, Belohnung für Ermitte-
lung von Brandstiftern, Zuschüsse für Anlegung von Wasserleitungen
u. a. m. Diese Aufwendungen zeigen der absoluten Zahl nach eine
ständige Steigerung; sie beliefen sich Ende 1910 fast auf 8% der Bei-
träge. Diese Ausgaben sind insofern gemeinnützige, als sie nicht nur
den Versicherungsnehmern der ö. F.A., sondern allen Einwohnern der
betreffenden Bezirke zugute kommen. Zu bekämpfen ist an dieser Stelle
der viel verbreitete, besonders oft bei den Beratungen städtischer Ver-
waltungen oder der Feuerwehren zutage tretende Irrtum, als ob der-
artige Aufwendungen für Feuerlöschhilfe in erster Linie den Versicherern
selbst zugute kämen. Zu bedenken ist, daß die Versicherungsbeiträge
lediglich nach dem Risiko abgestuft werden und daß hierbei der Feuer-
schutz des Einzelrisikos wie der Nachbarschaft und der gesamten Ortschaft
auf die Höhe der Prämie einen Einfluß hat. Je besser also der Feuer-
schutz im einzelnen, um so niedriger ist die Risikoprämie und umgekehrt;
eine Verbesserung des Feuerlöschwesens und der Feuerschutzeinrichtungen
kommt daher hauptsächlich den Versicherungsnehmern zugute.

Betrachtet man die in Tabelle VII am Schluß zusammengefaßten
Summen und Verhältniszahlen der n o t w e n d i g e n Ausgaben der ö. F.A.
unter Ausschluß der Aufwendungen für gemeinnützige Zwecke (Spalte A),
wie sie die Spalten B, C, I), E enthalten und stellt die Addition in
Vergleich zu den Beitragseinnahmen (Spalte E), so ergibt sich hieraus
deutlich der Wert der Vermögensansammlung und Finanzpolitik der
ö. F.A. für ihre Versicherungsnehmer. (Siehe die Zusammenstellung
auf S. 339.)

Hiernach ist die G es am ta u s nutzun g der Prämien zugunsten
der Versicherungsnehmer eine recht hohe.

Betrachtet man die Gesamtheit der Einnahmen im Verhältnis zur Gesamt-
heit der Ausgaben (Schlußkolonne der Tab. VII, Fahnentab.), so zeigt sich, daß
        <pb n="323" />
        ﻿P- Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

339

		Die Versicherungsnehmer erhielten Prozent								
	1901	1902	| 1903	1904	1905	1906	1907	1908	1909	1910
I. Unmittelbar von ihren Bei- trägen zurück in Form v. Brand - entschädigun- gen		73,80	70,60	83,50	1  81,60	70,60	1  71,40	72,20	72,30	70,00	69,60
II. Den Versiche- rungsnehmern kamen mittel- bar zugute: a) an Schätznngs- gebühren. . .	2,60	2,60	1,80	1,80	2,50	2,50	3,50	1,80	2,80	5,80
b) an Schaden- erhebnngskosten	0,53	0,51	1,03	0,87	0,85	0,82	0,89	0,90	0,90	0,89
Summe	76,63	73,71	86,33	84,27	73,95	74,72	76,59	75,00	73,70	76,29
III. Weiter kamen ihnen zugute an Rückversiche- rungsprümien .	8,50	7,48	7,48	7,52	7,54	7,56	11,12	10,33	11,33	11,38
Summe	85,13	81,19	93,81	91,79	80,39	82,28	87,71	85,33	85,03	87,67
IV. Mittelbar waren ferner für d. Ver- sicherungsnehmer nutzbar die Aus- gaben für gemein- nützige Zwecke.	5,95	6,15	6,33	6,37	1  7,24	6,96	7,43  I	7,09	7,45	7,92

diese Einnahmen im Durchschnitt nicht nur sämtliche Ausgaben der ö. F.A.
zu decken vermochten, sondern darüber hinaus auch noch weitere Über-
schüsse lieferten, welche in der Hauptsache die Zuflüsse für die Notrück-
lagen (Reservefonds) bildeten. Von einigen Anstalten33 werden diese
Überschüsse teilweise auch zur direkten Rückgewähr an die Versicherungs-
nehmer verwendet. Bei anderen Anstalten34 werden für den Fall der
Erzielung beträchtlicher Überschüsse die Beiträge für das folgende Ver-
sicherungsjahr entsprechend ermäßigt, so daß nur ein Teil, z. B. ein

33	Z. B. bei der Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz, der
landschaftlichen Brandkassc zu Hannover und der Magdeburgischen Land-Feuer-
sozietät.

34	Z. B. bei den Bayerischen und Sächsischen Laudes-Brandversicherungsanstalten
und der Städte-Feuersozietät zu Merseburg.
        <pb n="324" />
        ﻿Reines Vermögen der öffent-

Feuersozietät Ostpreußen
Westpreußische Feuersozietät Danzig.

Feuersozietät Elbing
Feuersozietät Thorn.

Städte-Feuersozietät Provinz Brandenburg.

Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg

Pommersche Feuersozietät...................

Feuerversicherungs-Anstalt Stralsund
Posensche Provinzial-Feuersozietät.

Schlesische Provinzial-Feuersozietät
Magdeburgische Land-Feuersozietüt
Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen.

Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen.................

Ritterschaftliche Feuersozietät Halberstadt.....................

Schleswig-Holsteinische Landesbrandkasse........................

Schleswig-Holsteinische adelige Gebäude-Brandgilde..............

Schleswig-Holsteinische adelige Brandgilde s. bew. Güter . .

Vereinigte landschaftliche Brandkasse Hannover..................

Westfälische Provinzial-Feuersozietät. . . . . .................

Provinzial-Feuerversicherungs-Anstalt Rheinprovinz..............

Städtische Brandversicherungs-Gesellschaft Wismar...............

Jeversche Brandversichernngs-Gesellschaft.......................

Herzogliche Landes-Brandversicherungs-Anstalt Gotha ....

Städtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck.........................

Vorstädtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck......................

Brandversicherungs-Gesellschaft für die Mecklenburger Städte .

Summa

Hierzu Vermögen der Zwangsanstalten

113 109 594
129 930 221

Gesamtvermögen Summa	244 039 815

88 1910	253 288 012
88 1909	239 834 260
1908	225 126 809
1907	209 726 953
1906	194907 663
1905	181726 118
1904	169 448 838
1908	163 344 010
1902	158 862 827
1901	145 728 653

85 Einschließlich 8530557 Mk. besonderer Vermögen des Feuerversicherungs-
Verbandes in Mitteldeutschland und einschließlich 2815581 Pik. Vermögen des Ver-
bandes öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutschland und dessen Rück-
versicherungsabteilung. In dem Bermögensnachweis für 1906 und für die vorher-

Reines Vermögen,
Passivüberfchuß,
bei Jahresschluß
Mk.

6139 103
1 606 165
317 974
1 759 648
1 790 918

3	286 271
1 896 900

165 502

8	686 740
12 219 418
11 544 506

9	456 437
9 345 463

639

4	911 192
351 904

91 901
7 792 914
10 859 475
15 130 000
1 394 527
1 079 642
325 508

1 415 810
1 210 798
278 342
641 897
        <pb n="325" />
        ﻿Tabelle IX.

Tabelle über Vermögensanlage der Jahrgänge 1901—1905

Schriften 137. IV. (Zu S. 341.)

1901

Domänen-Feuerschäden-Fonds
Feuersozietät Ostpreußen * ■ .

Westpreußische Feuersozietät Danzig..................

Landschaft!. Feuerversich.-Gesellschaft f. Westpreußen.

feuersozietät Elbing.................................

euersozietät Thorn.................................

Städte-Feuersozietät Provinz Brandenburg ....

Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg...............

Feuersozietät der Stadt Berlin.......................

Pommersche Feuersozietät.............................

Feuersozietät der Stadt Stettin......................

Feuerversicherungsanstalt Stralsund..................

Posensche Provinzial-Feuersozietät...................

Schlesische Provinzial-Feuersozietät.................

Feuersozietät Breslau................................

Magdeburgische Land-Feuersozietät....................

Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen.................

Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen . .

Ritterschaftliche Feuersozietät Halberstadt..........

Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkaffe............

Schleswig-Holsteinische adelige Gebäude-Brandgilde .
Schleswig-Holsteinische adelige Fahrnis-Brandgilde .

Vereinigte landschaftliche Brandkasse Hannover. . .
Feuerschäden-Versich.-Gesellschast Ostfriesland (Städte)

„	„ (Land).

Westfälische Provinzial-Feuersozietät
Hessische Brandversicherungsanstalt
Nassauische Brandversicherungsanstalt
Provinzial-Feuerversicherungsanstalt Rheinprovinz .
Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät............

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Bayern.............

Landes-Brandversicherungsanstalt Königreich Sachsen

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Württembergs. .

Großherzogl. Badische Gebäude-Versicherungsanstalt8

Brandversicherungsanstalt Großherzogtum Hessen8

Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A...............

Brandversich.-Gesellschaft für die Mecklenburg. Städte
Ritterschaftliche Brandversich.-Gesellschaft Rostock

Städtische Brandkasse Rostock3..................

Städtische Brandversich.-Gesellschaft Wismar. .
Gebäude-Brandversich.-Anstalt Großherzogt. Sachsen.

Landes-Brandkasse Oldenburg...............

Jeversche Brandversicherunas'-Gesellschaft.

Braunschweigische Landes-Brandversicherungsanstalt.
Landes-Jmmobiliar-Brandvers.-Anst.Sachs.-Altenburg
Herzog!. Landes-Brandversicherungsanstalt Gotha.

Anhaltische Landesbrandkasse Dessau^...............

Jmmobiliar-Feuerversich.-Anstalt Waldeck-Pyrmont3
Brandversicherungsanstalt Lippe ....

Städtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck .

Hamburger Feuerkasse.....................

Vorstädtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck

1 Die Angaben für 1901 find ohne 271354 Jt der Stadt Königsberg
Landesbrandkafse Dessau ist nur allgemein angegeben, daß der Reservefonds

I.BeiBanken oder öffentl. Kaffen ange- legte Gelder und Kassen- bestand	2. Wert- papiere	3. Ein- tragungen ins Staats- schuldbnch	4. Anleihen an Gemeind, oder öffentl. Verbände u. sonstige Aus- leihungen
jHi	Jt	jfb	jt
228 200	1 984 767	—	—
154 400	1 343 976	—	—
56 860	196 097	—	—
24 744	92 800	—	—
21 210	575 286	80 000	895 645
228 515	337 414	—	—
549 739	907 921	—	—
1 862 548	—	—	—
468 022	220 940	—	—
6 945	975 100	—	—
18451	—	—	64 303
210417	3 074 247	—	—
1 138 173	6 282 802	—	—
255 516	1 206 464	—	—
50 200	1 823 450	—	—
921 045	1 263 817	1 285 156	1 084 326
1 142579	3 501 571	1 849 244	—
374	—	—	—
256 174	1 303 250	—	579 458
70 193		—	—
79 706	3 706 642	—	253 180
95 180	184 588	—	88 250
131 728	308 907	—	147 685
1 326 665	1 388 240	—	—
2 556	2 442 137	—	1 323 263
718 422	2 820 150	—	204 455
7 445 637	—	—	—
116 728	1 227 725	. 		—
9 748 384	14 144 500	—	—
1 365 455	15 634 872	—	225 435

5. Hypo-
theken

671 618

124 000

472 600
39 100

966 104
4 090 540
2 514 500
2 848 125
1 555 000
2 546

290 495

1 588 604

1 909 000
718 000

3 418

7 40«; 454

1435

2 825 752

2 7!ll&gt; 148

351 375
24 371

251 200 j
628 835
261 806 !

29 026
17 440
174 638

6 614 528

198111

242 750
2 031822

263 000
668 756

756 822

151 200

194 042
10155
1 066 675
1435

473400
I 8 706 644

122 700|	— I

in verstehen. Desgl. 1903 ohne

302 360
19 000

6. Grund-
stücke und
Inventar

261 200
1000

397 400
8143

390 756

141 241
112 902

156 953

948 904
700
1400
69 460
167 000

300 000

1 858 438
1 169 262

93 285
193 700

163 157
694 779	1

1902

1. Sei Santen
oder öfsentl.
Kassen ange- ,
legte Gelder;
und Kassen-
bestand

610 973

167 466
55 360
40 696
61471
323 971
868 356
1 690 718
617 674
6 993
18 641

214	816
750 090
185 304
125 200

1 002 295
1 044 329
396
853 494

90 131
344 612
77 225

1 026 100

810 644
7 779 794
117 727

12 824 568
767 586

215	760
2 004

	3. Ein-	4. Anleihen		
		an Gemeind.	5. Hypo.	
2. Wert-	tragungen	oder öffentl.		stücke und Inventar
Papiere	ins Staats- schuldbuch	Verbände u. sonstige Aus- leihungen	theken	
2 091 355		—	827 613	xAi}  318 000
1 393 319	—	—	—	1000
196 097	—	—		—
92 800		—&gt;	115 000	—
553 155	80 000	918 318	—	—
337 414		—	472 600	397 400
920 412	-		39 100	8143
208 940		-	—	—
1 023 800	—	57 596		
3 872 669 7 047 812  1	186 859  2	124 350  1 841 470	1 542 425	1 145 668	910 954  3 482 828  2	723 500  3	168 925  1 555 000	385 617  139 828
4156 713	—		2 546	111 773
1 488 787	—	461 758	290 485	163 910
3 860 521 189 220	—	248 020 ' 110 078	1 544 500	910326  713
316 659  1	723 680  2	611820 2 297 200	600 000	184 214	1 886 100	1427
	—	1 247 239 232 007	945 900	167 000  300 000
1 289 637	—			
14 544 500 16 120 996	-	256 072	3 418	2 211906 1211885
	7 333 414			93 285
	3 295 HO			193 874

3 390 408

474 366
34 161

251 200
654 179 |
271 663 |

5 897

416 572

7 087 600
140 287

242 750
2191 537

408 000
700 771

802
109 584
20580
396 917
3 873

483 000
9 406 644
129 200

9722	—	—
537 739		
	 1	305 360	162 577
—	—	650 800
— I	19 000	—

1903						1904						1905					
I.BeiBanken		3. Ein-	4. Anleihen			I.BeiBanken		3. Ein-	4. Anleihen			I.BeiBanken		3. Ein-	4. Anleihen		
oder öffentl.	2. Wert-		an Gemeind.		6. Grund-	oder öffentl.	2. Wert-		an Gemernd.	5. Hypo-		oder öffentl.	2. Wert-		an Gemeind.	5. Hypo-	
Kassen ange-		tragungen	oder öffentl.	5. Hypo-		Kassen ange-		tragungen	oder öffentl.		stücke und	Kessen ange-		tragungen	oder öffentl.		stücke und
legte Gelder	Papiere	ins Staats-	Verbände u.	theken		legte Gelder	Papiere	ins Staats-	Verbände u.	theken		leate Gelder	Papiere	ins Staats-	Verbände u.	theken	
und Kassen-		fchuldbuch	sonstige Aus-		Inventar	und Kassen-		schuldbuch	sonstige Aus-		Inventar	und Kassen-		schuldbuch	sonstige Aus-		Inventar
bestand			leihungen			bestand			leihungen			bestand			leihungen		
jt  151 191	jt  2 493 955	&gt; ! »	jt	Jt  894 470	jtts  321 500	jt  210 085	Jt  2 592 753	s 1 1	! I ^	1 017 373	jt  321 500	jt  526 476	2 614 633	jfis	^ ! !	jfis  988 295	jt  316 501
9 805	1 436 950	—	—			1000	2 042	1414 085	—	—	—	1000	213 209	1263 453	—	—	—	1000
55 185	196 097	—	—	—		58 019	196 097	—	—	—	—	53 475	196 097	—	—	—	—
19 484	63 800	—	—	173 000		21 302	62 800	—	—	181 000	—	15 571	68 350	—	—	190 500	—
92 350	573 203	80 000	889 062	-		155 284	553 538	80 000	860 324	—	—	217 506	528 656	80 000	855 188	—	—
844 738	351 692	—	—	458 600	399 200	329 257	351 692	—	—	458 600	399 200	389 692	884 070	—	—	405 600	399 200
749 791	1 184 544	—	—	39 100	8143	798 330	1181 640	—	—	37 000	8143	1118 921	1 197 321	—	—	37 000	8 143
2 060 151	—	—	—	—		2 087 926	—	—	—	—	—	2 022 945	—	—	, 		—	—
745 566	205 940	—	—				853 137	205 940	—	—	—	—	1052 363	299 896	—	. —. .	—	—
9 509	1 069 300	—	—	—		143 063	958 100	—	—	—	—	52 496	905 300	—	—	215 100	—
20 265	—	—	61912	—		20 217	—	—	71 458	—	—	19 047	—	—	87 094	—	—
214 809	4 181 664	—	—	852 804	383 086	228 749	4 105 672	—	—	871 654	380 580	331 094	4 691 148	—	—	577 104	378 099
630 854	7 435 455	—	—	3 793 377		616 702	6 725 180	—	—	4 389 628	—	1146 146	7 081 994	—	—	2 976 101	327 845
185 055	1 861 869	—	—	2 155 500		174 849	1 752 399	—	—	2 876 500	—	225 462	1 752 400	—	—	2 509 600	—
205 200	1 875 350	—	—	3 557 200			235 200	2113 350	—	—	3 450 813	—	445 200	2 105 350	—	—	3 788 551	—
889 831	1 433 358	1 797 483	1 067 517	1 670 000	138 430	1 025 533	1 416 643	2 052 985	1 059 094	1 670 000	137 046	915 883	1408 561	2 408 102	1 106 934	1 707 500	135 675
961 127	4 670 183	—	—	2 546	110 655	688 244	5 479 585	—	—	2 546	110 549	872 712	5 754 991	—	—	2 546	109 443
1309	—	—	—	—		1060	—	—	—	—	—	769	—	—	—	—	—
852 678	1718 416	—	675 758	370 495	166 284	693 948	1959 916	—	576 258	649 835	172 808	518 726	2 309 980	—	576 258	603 435	321610
119 436	—	—	—	—		108 494	—	—	—	—	—	175 495	—	—	—	—	—
102 482	—	—	—	—		112 423	—	—	—	—				102 339						—	
74 008	4 120 589	—	223 320	1 659 500	915 604	175 054	4 372 810	—	321 480	1 489 500	907 882	336 446	4 339 394	—	321 292	1 552 500	900 160
106 105	197 182	—	118158	—	745	50 188	273 156	—	58 930	—	670	64 028	277 113	-	75 995	—	660
126 758	321572	—	192 697	—	1490	135 589	445 474	—	87 951	—	1340	120 768	436 426		119 685	—	1320
1 237 264	2 102400	800 000	1 195 569	1 860 400		1 454 846	2 557 920	1 000 000	—	1 882 700	—	1584 803	2 963 520	1 150 000	—	1 949 500	—
73	2 850 931	—		—	167 000	64 810	8 046 020	—	1 146 368	—	194 300	107 853	3 534 730	. 		1 095 461	—	194 300
415 793	2 423 622	—	249 761	1 338 600		547 882	2 397 396	—	260 312	1 479 600	—	593725	2 368 352	—	255 123	1 673 000	—
7 991 300	—	—	—	—	300 000	8 538 800	—	—	—	—	300 000	9936 222	—	—	—	—	800 000
137 888	1 321 490	—	—	—	—	120 806	1 363 330	—	—	—	—	130 372	1 395 155	—	—	—	—
10 607 292	15 545 500	—	—		2 621 906	13 219 649	16 043 500				2 621 906	10535 897	17 043 500						2 660 386
931214	15 195 494	—	294 938	3418	1 211 885	1 098 674	14 608 485	—	307 377	3 418	1 211 885	1951 306	14 635 890	—	307 507	3 418	1 211 869
	7 882 270				93285		7 388 458				93 285			6 889 031			93 285
3 799	3 539 709				194 080	836	3 543507				194 247	3 689	3 667 656				194 315
		4 016 801						4 839 903						5 286 692			
468 111	251200	—	—	—		308 592	251 200	—	—	—		328 018	240 700	1 		3 500	6 000	—
—	573 414	—	—	—		—	538 192	—	—	—			554 637	—	—	—	—
114 235	274 680	—	—	—	—	141 472	275 112	—	—	—	—	102 562	381 408	—			—
		821997						852 888						886979			
9 088	247 750	—	—	—		8 857	255 750	—	—	—		8 728	263 750				—	—	—
82 069	2 089 475	—	—	—		2 795	2 081 953	—	—	—		202 180	2 065 196	—	—	—	—
350 287	—	—	—	—	—	264 505		 _	—	—	—	—	193 520	—	—	—	—	—
7 219 950	—	—	—	—	z	7 622 530	—						7 945 576							
111374	408 000	—	—	—		79 881	408 000	—	—			93 893	408 000				—	—
—	841 176	—	—	—	—	—	915 425	—	—	—	—		970 357		—	—	—
	1897 500		—	—	—		2202 900		—	—	—		2 429000				
62 215			517 410			103 088			525 450			71 831			554 489		
250 609	-	—	—	—			476 482	—	—	—		 1		323 759	—	—	—	—	—
39 024	495 300	—	—	309 660	166 169	9 502	510 200	—	—	324460	180 638	59 824	504 300!	—	—	345 860	180 175
1 201 557	10 906 644	—	—	—	632 545	1213 597	12 406 644	—	—			613 016	1 455 915	13 606 644	—	—	—	642 152
8 340	133 700	—	—	19 000	—	11 357	140 700	—	—	21400	—	8 209	157 000 |		—	23 200	—



wurde stets der Kurswert eingetragen. » Bei denjenigen Anstalten, von denen in den betr. Verwaltungsecgebnissen keine oder nur unvollständige Angaben über die Art der Vermögensanlage vorlagen, wurden die Eintragungen ganz oder teilweise in fetten Ziffern ausgeführt. * Für die Anhaltische
        <pb n="326" />
        ﻿Tabelle X.

Tabelle über Bermögensanlage der Jahrgänge 1906 1910

Gebäude-Brandversicherungsanstalt Württemberg2 .
Großherzogl. Badische Gebäude-Versich.-Anstalt2 . .

Brandvsrsicherungsanstalt Großherzogtum Hessen2 •

Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A..................

Brandversich.-Gesellschaft für die Mecklenburg. Städte
Ritterschastliche Brandversich.-Gesellschaft Rostock. .
Städtische Brandversicherungs-Gesellschaft Wismar.
Gebäude-Brandversich.-Anstalt Großherzogt. Sachsen

Landes-Brandkasse Oldenburg........................

Jeversche Brandversicherungs-Gesellschaft..........

Braunschweigische Landes-Brandversich.-Anstalt . .
Landes-Jmniobil.-Brandversich.-AnstaltS.-Altenburg
Herzogt. Landes-Brandversicherungsanstalt Gotha .

Anhaltische Landesbrandkasse Dessau2...............

Jmmobiliar-Feuerversich.-Anstalt Waldeck-Pyrmont2

Brandversicherungsanstalt Lippe....................

Städtische Brand-Assekuranzkasse Lübeck............

Vorstädtische „	„	„	..........

Hamburger Feuerkasse...............................

Städtische Brandkasse Rostock2.....................

6 265 491

2 232

4 254 972

93 285

194 591

5 503 410

348 440	240 700	—	3 500	9 000	—	322 670	237 700	
—	586 629	—	—	—	—	—	581 564	
188 330	383 158	—	—	—	—	95 580	617 188	
13476	272 042	—	—	—	—	24 553	281 043	
376 297	2 009 859	—	—	—	—	381 545	2 106 040	
382 698	—	—	—	—	—	258 139	—	—
8 316 008		—	—		—	8 602 130		
107 903	408 000	—	—	—	—	121 987	408 000	
	1068 823	—	—	—	—	—	1 138 389	—
2684000			—	—	—	2 78S 000		

	1006						1!)07				
	l.BeiBanken oder öffentl. Kassen ange- legte Gelder und Kaffen- Lestand	2. Wert- papiere	3. Ein- tragungen ins Staats- schuldbuch	4. Anleihen an Gemeind, oder öffentl. Verbände u. sonstigeAus- leihungen	5. Hypo- theken	6. Grund- stücke und Inventar	1. Bei Banken oder öffentl. Kaffen ange- legte Gelder und Kassen- bestand	2. Wert- papiere	3. Ein- tragungen ins Staats* schuldbuch	4. Anleihen an Gemeind, oder öffentl. Verbände u. sonstig-Aus. leihungen	5. Hypo- theken
	jt	ji	Ji	ji	Ji	Ji	jt	Ji	Ji	Ji	Jt
Domänen-Feuerschäden-Fonds		—	—	—	—	—	—	—	—	—	—		_ . .
Feuersozietät Ostpreußen		427 985	3109 524	—	—	1140410	316 501	449 080	3 210 058	—	—	14/1 843
Westpreußische Feuersozietät Danziq		5 804	1214 041	—	—	—	148100	136 616	1161 655			—	—
Landschaft!. Feueroersich.-Gesellschaft f. Westpreußen	57 779	196 097	—	—	—	—	579	196 097	—	—	
Feuersozietät Elbinq		4 882	78 350	—	—	199 500	—	16 548	81 350	' 		—	199 500
Feuersozietät Thorn		276 498	515 810	80 000	823 966	—	—	339 270	320 278	244 024	794842	—
Städte-Feuersozietät Provinz Brandenburg ....	287 951	503 822	—	—	405 600	399 200	250687	702 202		—	405 600
Land-Feuersozietät Provinz Brandenburg		577 034	1070 946	632 058	—	36 579	8 143	950 743	1 070 946	632 058	—	36 579
Feuersozietät der Stadt Berlin		2 265 009	—	—	—	—	—	3 073 674	—		—	—
Pommersche Feuersozietät		1 262 383	329 110	—	—	—	—	1 352 022	329 110		—	—
Feuersozietät der Stadt Stettin		29 234	878 500	—	—	325100	—	93 894	878 500		—	325 100
Feuerversicherungsanstalt Stralsund		21 164	11820	—	87 747	—	—	28 827	41 190		70 853	—
Posensche Provinzial-Feuersozietät		395 672	4 729 404	—	—	746 254	375 643	302 148	5 428 436		—	808 904
Schlesische Provinzial-Feuersozietät		293 661	6 785 905	—	—	3 576 902	327 845	233 427	7 233 437		—	3 689 262
Feuersozietät Breslau		211046	1 712 400	—	—	2 646 600	—	243 052	1 712 400		—	2 734 600
Magdeburqische Land-Feuersozietät		285 200	2 108 850	—	—	4 339 740	—	295 200	2463 850		—	4 991 870
Land-Feuersozietät Herzogtum Sachsen		933 669	1394 372	2 806 032	1135 110	1 743 500	134 318	934 767	1 431 244	3 046 057	1424 332	1 743 500
Provinzial-Städte-Feuersozietät Provinz Sachsen. .	809 810	629 082	5 356 810	—	508	108 349	941 508	6 727 560		—	508
Ritterschastliche Feuersozietät Halberstadt		1571	—	—	—	—	—	1 534	—		—	—
Schleswig-Holsteinische Landes-Brandkasse ....	563 432	2 305 680	—	776 258	645 435	394 157	226 073	2 382 480		575 458	1 057 035
Schleswig-Holsteinische adelige Gebäude-Braudqilde.	230 847	—	—	—	—	—	245 833	—			—	—
Schleswig-Holsteinische adelige Fahrnis-Brandgilde.	101 026	—	—	—	—	—	141 066	—		—	—
Vereinigte landschaftliche Brandkasse Hannover . .	559 182	4280 680	—	382 691	1 737 500	1 066 152	721 659	4 223 259		421 854	1 874 500
Feuerschäden-Versich.-Gesellsch. Ostfriesland (Städte)	32 419	279 036	—	91 369	—	650	44 615	295 324		105 027	—
„	t,	«	„	(Land).	165 720	430 999	—	141 129	—	1300	85 112	454 428		161 610	—
Westfälische Provinzial-Feuersozietät		1 597 120	3479 040	1 700 000	—	1 981 800	—	1584377	3 912 290	2 024 000	—	1 881100
Hessische Brandversicherungsanstalt		95 137	4 129 023	—	1 042 708	—	194 300	52 017	4 842 169		984 465	—
Nassauische Brandversicherungsanstalt		535 335	2 351 976	—	252 883	2 097 050	—	975 684	2 482 141		245 751	2 236 550
Provinzial-Feuerversicherungsanstalt Rheinprovinz .	11474 171	—	—	—	—	300 000	12 813 483	—		—	—
Hohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät ....	146 207	1442 980	—	—	—	—	137 006	1 493 486	—	—	
Gebäude-Brandversicherungsanstalt Bayern ....	14 087 250	17 841 500	—	—	—	2 660 386	12 663 355	18 839 500			—
Landes-Brandversicherungsanstalt Königreich Sachsen	2 171 054	14 852 789	—	310 418	3 418	1211870	2 704 087	15 013 585	—	310 712	3 418

"7 442 891"

454

3 500

6. Grund-
stücke und
Inventar

93 285
194 842

65 790 328 748		586 574			69 050 356 376		589521	_	
58 628	518 600 '	—	369 520	179 785	16 610	506 400	—	418 920	177 429
8 800	155 400	—	—	39 600	—	6 713	167 400	1 		47 100	578 542
1 795 893	14 606 644	—	—	469 130	1 386 904	15 606 644	— |		
	923057						958 750		

l»08

1. Bei Banken
oder öffentl. j
Kassen ange-
legte Gelder |
und Kasscn-
bestand

2. Wert-
papiere

S. Ein-
tragungen
ins Staats-
schuldbuch



Ji	.K	Ji
316 501	512 713	3 407 857
158 000	201 604	1 209 560
	25 129	224 297
	14 903	78 350
	388 314	328 164
399 200	22 686	882 202
8143	1 152 548	1 070 946
	3 107 507	—
		817 348	840 984
	47 530	894 500
	20 139	54 678
373 212	322 099	6 224 257
327 845	185 729	7 482 661
	210 002	1 712 400
	120 502	2 450 850
132 979	1 028 374	1439 511
107 266	1 103 817	604 793
	1 150	—
459 414	678 493	2 382 480
	316 588	—
	114017	—
1 067 468	102 400	4 360 135
620	41 569	298 290
1 240	153 018	456 462
	1 696 700	4 822 100
194300	15 500	5 068 080
—	577 522	2 663 393
435 000	13 334 202	—
—	159 424	1 522 765
2 950 000	17 540 087	19 839 500
1211870	2 550 122	15 786 462

Ji

245 841
632 058

3 046 057
6 112 154

2 497 000

8231116

3 234

6 396 154

6109 259

10 000		342 533	237 700	—
		—	639 828	—
		138 897	775 544	—
		12 131	290 042	—
		657 593	2 127 431	—
—	—	198 254	—	—
		8 831 309		—
		215 844	408 000	—
—	—		1 200 575	—

2 953 400

103 185

4. Anleihen
an Gemeind,
oder öffentl.
Verbände u.
sonstigcAus-
leihangeu

5. Hypo-
theken

j 6. Grund-
! stücke und
l Inventar

.H

761 275

71 149

1 733 486

593 958

412 788
130 577
203 223

926 992
271 615

297 607

1 509 658

214 500

456 600
86 579

415 100

790 754
3 623 802
2 807 600
6 129 822
1 743 500
508

1148 035

2 196 400
2 796 950

3 418

3 500

10 000

597813

Ji

397 501
158 000

399 200
8143

370 805
794 092

131 645
106 193

480 545

2 060 500	1 061 786

795

1 590

194	300
555 000

3118 544
1 211 870

93 285

195	108

301 262	—	—		—
42 725	497 400	—	447 520	169 900
21774	168400	—	~	|	48 300	—
1 169169	17 006 644		&gt; —	620 501

994459

1909

1. Bei Banken
oder öffentl.
Kaffen ange- &gt;
legte Gelder 1
und Kassen-
bestand

2. Wert-
papiere

3. Ein-
tragungen
ins Staats-
fchuldbuch

4. Anleihen
an Gemeind.

' oder öffentl. i
I Verbände u.
sonstigeAus-
leihungen

5. Hypo-
theken

S. Grund-
stücke und
Inventar

Ji	Ji	.H,
530 256	4 019 509	
223 279	1 283 020	_
58 587	382 003	
48 412	77 269	
268 541	645 661	75 360
62 924	878 202	
890 086	1 742 048	682 058
918 356	—	
726 022	841 013	
34 868	896 500	
27 676	54 678	
685 582	6 555 447	
124 064	7 759 669	
154 057	1 887 724	
647 311	2 350 950	200 000
174 361	1 433 548	3 046 057
457 477	7 603 319	
853			
472 312	2 380 180	
364 961		
105 238		
557 349	4 315 478	
56 032	291 366	
114 983	458 385	
781 061	5 319 640	2 992 000
643	5 221 620	
003 100	2 625 375	
276 957	—	
125 402	1 528 914	—
521 240	20 574 500	
106 221	15 775 295	—

Ji

Ji

—	| 1494 706

754 915

71453

1 526 569
752 448

418 438
135 449
213 091

833529
296 871

276 499

1509

8 548 036

190 500

471 600
36 579

473 100

888 254

4	013 830
2 888 900

5	767 655
2 212 500

508

1 137 685

1	915 500

2	420 200
2 933 950

3 860

5 665 160

6 308 178

295 520	237 700	
—	634 358	
435 717	865 224	
522	315 042	
345 614	2 650 109	
267 247	—	—
953 875		
231175	408 000	
—	1 285 456	

3 133100

153 690 538 008			60« 975
53 960	488 200		
26 961	165 900		
1 308 539	18 006 644	—	-

491220
67 000

1036 637

1 In Spalte 2 — Wertpapiere — wurde stets der Kurswert eingetragen. - Bei denjenigen Anstalten, von denen in den betr. V-rwaltnngsergebnissen keine oder nur unvollständige Angaben über die Art
daß der Reservefonds „mündelsicher" angelegt sei; eine Einordnung in eine bestimmte Spalte war daher nicht möglich.	4 Die fettgedruckten Zahlen der Einzelkolonnen find nicht mitgezählt.

der

Bermögensanlage vorlagen, wurden die Eintragungen ganz oder teilweise in fetten Ziffern ausgeführt. -&gt; Für die Anhaltische Landesbrandkass st

Ji

380 001
158 000

399 200
8143

368 422
794 092

130 329
105 131

664 193

1 056 984
720
1340

194 300

690 000

3 118 544
1211870

93 285
194 387

18 500	I0g00 !	—

167 900
590 110

nur allgemein angegeben,

11)10

1. Bei Banken oder öffentl. Kaffen ange- legte Gelder und Kaffen- bestand	2. Wert- papiere	3. Ein- tragungen ins Staats- schuldbuch	4. Anleihen an Gemeind, oder öffentl. Verbände u. fonstigeAus- leihungen	5. Hypo- theken	6. Grund- stücke und Inventar
Ji	Ji	Ji		,/t	ji
533 791	4 561 682	—		1 512 578	380 001
577 801	1 285 257	—	—		158 000
44 559	563 544	—	—	—	—
4 544	70 173	—	7 756	235 500	—
215 954	641 265	75 200	828 076	—	—
152 281	944 310	—		471 600	399 200
984 749	2 049 663	632 058	—	55 079	10 000
2 757 338	—	—	—	—	—
943 634	801 744	—	—	—	—
15 014	896 500	—	—	498 100	—
26 120	69 791	—	71766	—	—
605 468	7 294 168	—	—	1 237 254	366 063
184 374	7 451 845	—	—	4 125 574	1 028 094
101 068	1 840 240	. 		—	2 918 900	—
1 003 974	2 410 950	360 000	—	6 336 475	—
1 311 695	1 419 285	3 023 600	1 632 692	2 412 500	138 000
1 934 371	7 224 169	—	—	—	342 611
639	—	—	—	—	
136 345	2 327 947	—	1 304 393	1 266 185	791 716
387 959	—	—	—	—	—
90 839	—	—	—	—	1 500
1 004 073	3 980214	—	377 106	1 843 500	1 289 232
67 185	334 702	—	144 136	• 		762
135 087	453 000	—	195 080	—	1433
1 477 916	5 805 720	4 477 000	—	2 308 500	' 	
34 130	5 204 247	—	783 098	—	194 300
956 773	2 842 448	—	364 698	2 976 450	—
13 980 003	459 996	—			—	690 000
141 585	1 548 286	—	—	—	—
14 736 989	21 574 500	—	—		3 462 431
3 760 242	16 713 326	—	268 626	3 860	1 205 695
	8 499 164				93 285
*	583		6083 907			194 909
1 821 750	1 021 000	3 483 000	36 000	—	—
292 975	236 200	—	18 500	13 000	—
—	641 897	—	—	—	—
265 235	1 240 802	—	—	—	—
10 465	315042	—	—	—	—
392 877	2 787 423	—	—	—	—
436 108	—	—	—	—	—
9 026 492		—			
376 422	408 000	—	—	—	—
	1 415 810	—	—	—	—
	3 242 500		—		
84118			642 609		
597 861	—	—	—	—	—
63 290	475 500	-	—	532 220	165 800
35 191	171 900		—	78 000	—
1 640 538	19 006 644	—	—	| —	559 610
1079642					
63 340 405	11284891904	12047858*	j 6021927*	28 825 265	11472 642
        <pb n="327" />
        ﻿P. Damm, Dic öffentliche Schadcnversicherung.

341

lichen Anstalten 1910. (—Defizit.)

II. Zwangsan st alten

Reines Vermögen,
Passivüberschuß,
bei Jahresschluß

Mk.

Domäncn-Feuerschüden-Fonds......................................

Landschaftliche Feuerversicherungs-Gesellschaft für Westpreußen. .

Feuersozietüt der Stadt Berlin..................................

Feuersozietüt der Stadt Stettin.................................

Feuersozietät Breslau...........................................

Feuerschäden-Versicherungs-Gesellschast Ostfriesland, Städte. . .
Feuerschüden-Versicherungs-Gcscllschaft Ostfriesland, Land. . . .

Hessische Brandversicherungs-Anstalt............................

Nassauische Brandversicherungs-Anstalt..........................

Sohenzollernsche Jmmobiliar-Feuersozietät.......................

ebäude-Brandversicherungs-Anstalt Bayern.....................

Landes-Brandversicherungs-Anstalt Königreich Sachsen............

Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt Württemberg..................

Großherzoglich Badische Gebäude-Versicherungsanstalt............

Brandversicherungs-Anstalt Großherzogtum Hessen.................

Mecklenburgische Domanial-B.-V.-A...............................

Gebüude-Brandversicherungs-Anstalt Großherzogtum Sachsen . .

Landes-Brandkasse Oldenburg.....................................

Braunschweigische Landcs-Brandversicherungs-Anstalt.............

Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungs-Anstalt S.-Altenburg. .

Anhaltische Landes-Brandkasse Dessau............................ .

Feuerversicherungs-Anstalt Waldeck-Pyrmont......................

Brandversicherungs-Anstalt Lippe................................

Hamburger Feuerkasse............................................

— 546 044
568 938
1 235 240
1 407 733
4 759 249
529 439
641 871
4 869 055
6 684 246
1 662 951
86 304 663
19 649 107
6 390 613
1 783 380
6 827 277
166 659
3 022 911
34 061
8 522 569
656 475
3 242 500
643 090
409 344
19 918 850

Summa I 129 930 221

Anmerkung: Ende 1911, eines schweren Brandjahres, betrug

das Vermögen sämtlicher ö. F.A...................... 243,9 Will.

fnpräu Feuerversicherungsverband für Mitteldeutschland 7,6	„

Verband der ö. F.A. in Kiel......................... 0,9	„

Zusammen 252,4 Mill.

gehenden Jahre ist dagegen das Vermögen des letztgenannten Verbandes usw. nicht
einbegriffen.

36 Ohne 350000 Mk. besondere Zuwendungen.
        <pb n="328" />
        ﻿342	II. Öffentliche Versicherung.

Halb, drei Viertel oder dergleichen der lagerbuchmäßigen Beiträge zur
Ausschreibung gelangt.

Im Laufe der einzelnen Jahre schwankten diese reinen Überschüsse
je nach der Höhe der Feuerschäden sehr auf und ab. Sie betrugen bei
der Gesamtheit der ö. F.A. für die Jahre 1901—1910 im einzelnen in
Millionen:

1901	1902	1908	1904	1905	1906	1907	1908	1909	1910
10,7	12,6	4.4	6,5	12,1	13,5	12,7	16,4	13,6	13,4

Der gesamte Vermögensbestand aller ö. F.A. belief sich Ende
1910 auf über 244 Millionen (siehe Tabelle VIII), einschließlich des
Vermögens der Verbände dieser Anstalten sogar auf über 253 Millionen,
während im Jahre 1901 der gesamte Vermögensbestand nur über 145
Millionen betrug. (Siehe Tabelle VIII auf S. 340—341.)

Vergleicht man diesen Gesamtvermögensbestand der ö. F.A. und setzt
ihn zu dem Gesamtversicherungsbestand (Tabelle I), sowie dem durch-
schnittlich erforderlichen Schadenaufwand (Tabelle III) in Beziehung, so
zeigt sich, daß das Gesamtgebäude des öffentlichen Feuerversicherungs-
wesens auf einer soliden finanziellen Grundlage steht, welche die Gewähr
dafür gibt, daß selbst brandreiche Jahre die Leistungsfähigkeit dieser An-
stalten nicht zu beeinträchtigen vermögen; denn das gesamte Vermögen
umfaßt etwa 3,35 °/oo des gesamten Versichcrungsbestandes und beinahe
das Vierfache des sür 1910 notwendig gewesenen gesamten Schaden-
aufwandes einschließlich der Schadenerhebungskosten. Der Aufwand für 1910
entsprach etwa dem Durchschnittsergebnis für den Zeitraum 1901—10.

Wie die einzelnen Anstalten in diese Vermögensreihe sich einfügen,
zeigt ein Vergleich der Tabelle VIII mit der Tabelle III.

Verteilt man das Gesamtvermögen auf die Zwangs' und Nicht-
zwangsanstalten, so entfielen Ende 1910 aus die ersteren 129,1 und auf
die letzteren 124,1 Mill. Mt. Der Gesamtvermögensbestand der N.Zw.A.
interessiert hierbei deshalb besonders, weil der Risikenbcstand dieser Unter-
nehmungen nach den früheren Darstellungen im allgemeinen eine ver-
hältnismäßig ungünstigere Zusammensetzung aufweist wie derjenige der
ersteren; also unter Umständen bei ihnen eher auf ein plötzliches An-
wachsen der Brandschadenziffern gerechnet werden kann. Da sich nach
Tabelle III der Schadenbedars der N.Zw.A. sür 1910 auf etwa 33,2
        <pb n="329" />
        ﻿P. Damm, Die öffentliche Schadenverfichcrung.

343

Millionen belief, so ist der gesamte Vermögensbestand dieser Anstalten
demgemäß ebenfalls über 3 Vs mal höher als der Schadenbedarf. Dies
beweist, daß der Sicherheitskoesfizient dieser Anstalten ein bemerkenswert
starker ist, ein Umstand, der im Hinblick ans die bisher geringfügige
Rolle der Rückdeckung bei diesen Anstalten von besonderer Bedeutung ist.
(Siehe Tab. IX—X, Fahnentabellen.)

In welcher Weise die ö.F.A. ihre flüssigen Barbestände und
Vermögensmassen finanziell nutzbar angelegt haben, ergeben des
näheren die Tabellen IX und X. Sie umfassen, wie ein Vergleich mit
dem in Tabelle VIII nachgewiesenen Vermögen ausweist, auch die Ein-
gänge an laufenden Beiträgen, soweit solche finanziell, wenn auch nur
aus kurze Zeit, ausgenutzt, d. h. zinstragend angelegt sind. Die Durch-
sicht der Einzelrubriken dieser beiden Tabellen zeigt, daß, obgleich von
einer Reihe von Anstalten getrennte Zahlen noch nicht zu erhalten waren 37,
etwa die Hälfte des gesamten Vermögensbestandes in Wertpapieren
und fast ein Viertel bei Banken und öffentlichen Kassen angelegt war.
Die erzielten Zinssätze schwankten durchschnittlich zwischen 2—S1le°lo.
Eintragungen in das Reichs- oder Staatsschuldbuch, die auch dem Wert-
papierkonto hätten zugerechnet werden können, da ein entsprechender
Betrag der Wertpapiere aus dem Verkehr zurückgezogen wird, fanden
nur in ausfällig geringem Maßstabe statt, nämlich mit 10 % des Gesamt-
bestandes in Wertpapieren. Zu den einzelnen Rubriken, die in Gruppen
aus den Verwaltungsberichten herausgezogen wurden, ist zu bemerken,
daß es sich bei den Banken überwiegend um Staats- oder ähnliche
öffentliche Banken handelte, ferner, daß die Wertpapiere zum größeren
Teil Anleihen der betreffenden Bundesstaaten oder öffentlicher, in den
Bezirken der betreffenden Anstalten tätiger Körperschaften (Landschaften usw.),
in zweiter Linie erst Anleihen des Reichs umfaßten und daß die betreffenden
Bestände nur zu einem sehr geringen Teil in sonstigen mündelsicheren
Wertpapieren (z. B. Stadtschuldverschreibungen) angelegt waren. In-
dustrielle oder ausländische Wertpapiere kamen als Anlagewerte nicht in
Betracht. Die in Spalte 4 aufgeführten Darlehen an Gemeinden und
öffentliche Verbände waren fast durchweg solche, die gegen schriftlichen
Darlchnsvertrag auf feste Zinsen zum Zwecke der Verbesserung der Feuer-
sicherheit oder als Anleihen für gemeinnützige Unternehmungen gegeben
waren. Angaben darüber, in welchen Grundstücken (Stadt, Land, Wohn-

-n Ende 1911 waren es 57,6 der Aktiva; sie brachten 3,3 Millionen buchmäßige
Kursverluste.
        <pb n="330" />
        ﻿344

II. öffentliche Versicherung.

Häuser, Gewerbe oder Industrie) die geringe Zahl der Hypothekenbestände
angelegt war, waren von keiner Anstalt gemacht.

Als Ergebnis aller dieser Betrachtungen zeigt sich, daß bei der Ge-
samtheit der ö. F.A. die Beiträge zugunsten der Bersicherungsnehmer
auf das äußerst mögliche ausgenutzt werden. Da die Hauptmasse der
Versicherten bei den ö. F.A. den Kreisen der Gebäudeeigentümer an-
gehören, so gewinnt unter den dargelegten Gesichtspunkten die Betriebs-
tätigkeit dieser Versicherungsunternehmungen nicht nur für die Einzel-
wirtschaft zahlreicher Versicherungsnehmer eine erhebliche, segensreiche
Bedeutung, sondern auch für die an den versicherten Grundstücken inter-
essierten Hypothekengläubiger. In ähnlicher Weise wächst auch die Be-
deutung der Finanzpolitik der ö. F.A. über die Kreise ihrer Versicherungs-
nehmer hinaus, weil ihre zurzeit Milliarde überschreitende Vermögens-
masse in den verschiedensten Formen hauptsächlich dem Reiche, den
einzelnen Bundesstaaten oder ihren mittelbaren Gliedern zur Ausnutzung
für ihre besonderen öffentlichen Zwecke zur Verfügung gestellt wird und
somit auf diesem Wege der Staats- und damit der gesamten Volks-
wirtschaft in hervorragendem Maße zugute kommt.
        <pb n="331" />
        ﻿
        <pb n="332" />
        ﻿3n der Einleitung, die den Bearbeitern der einzelnen Ver-
sicherungszweige als Programm vorlag, ist bereits an verschiedenen
Stellen hervorgehoben, daß wichtige Fragen eine Beantwortung nicht
würden finden können. Ein Rückblick auf die nun hier vereinigten Ab-
handlungen muß diese Prophezeiung leider bestätigen; sogar in einem
weiteren Umfang, als es vorauszusehen war. Angesichts der außer-
ordentlich großen Bedeutung der privaten und öffentlichen Versicherung
in Deutschland, angesichts der regen gesetzgeberischen Tätigkeit auf diesem
Gebiete ist es erstaunlich, wie vieles wir gegenwärtig noch nicht wissen,
wie unvollkommen noch die Statistik und damit auch die wissenschaft-
liche Bearbeitung des Versicherungswesens ist. Auch das ist ein nicht
unwichtiges Ergebnis; es sind eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die
sich durch Einzelforschung beantworten lassen, und es ist zu hoffen, daß
namentlich die Verbände der Versicherer selbst wie die Behörden die
Wissenschaft in der Beschaffung des zur Beantwortung nötigen Materials
unterstützen werden.

Erschwert wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse naturgemäß
auch dadurch, daß die einzelnen Abhandlungen nach Umfang und Inhalt
weder gleichwertig noch gleichartig sind. Das liegt zum großen Teil in
dem vorliegenden oder erreichbaren Material begründet, zum Teil auch
in der Bearbeitung, die dieses Material schon früher in amtlichen oder-
privaten Veröffentlichungen gesunden hat. Immerhin darf wohl gesagt
werden, daß auch dort, wo bereits andere Arbeiten vorliegen, die be-
sondere Fragestellung in diesem Band und die Sachkenntnis der Verfasser
neue, wertvolle Einblicke gegeben hat. Ihre richtige Bedeutung erhalten
die Ergebnisse erst in einer Verbindung mit den Untersuchungen über
das Sparwesen. Dabei werden sich die Schwierigkeiten eines Vergleichs
und die einer vollständigen Erfassung noch wesentlich steigern. Der Ver-
such dazu soll hier nicht gemacht werden. Ebensowenig ist die Absicht,
hier bereits Folgerungen aus dem Material der einzelnen Untersuchungen
zu ziehen. Das mag den Verhandlungen einer Hauptversammlung des
Vereins für Sozialpolitik und anderen Kreisen überlassen bleiben. Im
folgenden soll nur festgestellt werden, inwieweit die in der Einleitung

347
        <pb n="333" />
        ﻿348	Heinz Potthoff.

ausgeworfenen Fragen eine Antwort gesunden haben, und für die
wichtigsten dieser Fragen eine Zusammenstellung der zahlenmäßigen Er-
gebnisse versucht werden.

Dabei muß bezüglich der Zahlen ein weitgehender Vorbehalt ge-
macht werden. Sie sind nicht vollständig, sondern lassen vielfach kleine,
örtliche Versicherungsunternehmungen unberücksichtigt (wie dies an ver-
schiedenen Stellen ausdrücklich hervorgehoben ist). Die von denselben
Anstatten betriebenen verschiedenen Versicherungszweige können nicht stets
getrennt werden (vgl. Sachschadenversicherung). Das Rückversicherungs-
geschäst ist, soweit wie möglich, gar nicht berücksichtigt worden, da es
sich hier nur um Verschiebungen innerhalb des Versicherungswesens
handelt, das für die Stellung des gesamten Versicherungswesens in der
übrigen Volkswirtschaft in dem hier behandelten Sinne ohne Bedeutung
ist. Das ausländische Geschäft ist nach Möglichkeit ausgeschlossen worden,
so daß in den Übersichten erscheint: das direkte Geschäft der deutschen
und der ausländischen Gesellschaften in Deutschland, dagegen nicht
das Geschäft der deutschen Gesellschaften im Auslande (für die Lebens-
versicherung wurde dabei angenommen, daß das ausländische Ge-
schäft der deutschen Unternehmungen	sich	mit	dem deutschen	der aus-

ländischen ungefähr deckt). Die Zahlen beziehen sich nicht alle genau
auf den	gleichen Zeitpunkt, sondern	auf	das	letzte, in den	einzelnen

Arbeiten	behandelte Jahr, das ist entweder	1909 oder 1910 \ Dabei sind

alle Zahlen stark abgerundet. Denn es kann sich nur darum handeln,
einen ungefähr zutreffenden Überblick über die gesamte Bedeutung des
Versicherungswesens als Finanzinstitut zu gewinnen.

1. Welche Summe wird von der Versicherung be-
wegt?	Die folgende Übersicht 1	gibt	die	Gesamtsumme	der Ein-

nahmen und Ausgaben der geschäftlichen und öffentlichen Versicherung an,
ohne Rücksicht darauf, aus welchen Quellen sie stammt und welchen
Zwecken sie dient. Um zugleich eine Vorstellung von der allgemeinen
Bedeutung der Versicherung zu geben, sind auch, soweit möglich, An-
gaben über die Zahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge (in der
sozialen Versicherung der versicherten Personen, in der Viehversicherung
der versicherten Tiere) und über die Versicherungssummen beigefügt. Hier
ist unterschieden nach versichertem Kapital bzw. Schadensersatz und nach
Jahresrenten. Dabei ist für die soziale Versicherung die durchschnitt-

* Es sei bemerkt, daß die meisten der hier vereinigten Arbeiten schon an-
fangs 1912 abgeschlossen sind, da der Druck eines derartigen Sammelbandes natur-
gemäß längere Zeit beansprucht.
        <pb n="334" />
        ﻿Zusammenfassung.

349

liche Höhe der tatsächlich bezahlten Invalidenrenten (ohne Hinterbliebenen-
renten) als versichert angenommen und mit der Zahl der versicherten
Personen multipliziert. Der Vollständigkeit wegen sind in diese erste
Übersicht auch die öffentliche Lebensversicherung nach dem Stande von
1911 und die Angestelltenversicherung nach dem mutmaßlichen Ansangs-
stadium von 1913 ausgenommen (dabei ist als versichert die Anfangs-
rente nach 120 Beitragsmonaten auf Grund der mutmaßlichen Gesamt-
prämien gesetzt). Ferner ist bei der übrigen sozialen Versicherung der
Zuwachs durch die Reichsversicherungsordnung in einer besonderen Zeile
zugefügt. Bei den späteren Übersichten sind diese 1910 noch nicht be-
stehenden Versicherungen weggelassen.

Übersicht 1: Umfang der Versicherung.

Versicherungszweig

Zahl d. Ver-
sicherungs-
verträge
in Millionen

Versicherte Summe in
Millionen Mark
Kapital | Jahresrente

Gesamte jährliche
Einnahme | Ausgabe
in Millionen Marl

1.	Lebensversicherung'

2.	Feuerversicherung .
8. AndereSachschaden-

vcrsicherung . . .
4. Biehversichcrung .
8. Hagelversicherung.

6.	Unfallversicherung.

7.	Haftpflichtvers. . .

8.	Transportvers. ■ ■

11,4

11,1

1,5

4,0

0,5

1,1

2,1

12 514
120 795

15 347
1 000
3 300

?

65

}

759

158

21

15

27

102

98

I. Geschäft!. Vers.

32

1180

389

124

18

15

23

96

88

753

9. Reichsinvaliden-
versicherung . - -

16,0

10.	Reichsunsallvers. .

11.	Reichskrankenvers..

12.	Knappschaftskassen

13.	Anaestelltenvers. .

II. Soziale Vers.

28,0
13,0
-s- 5,0
1,0

-4 2,0

58
+ 7

2832

3490

215
+ 500

306	218
+ 67	—
219	206
382	353
+ 60	+ 60
122	84
+ 200	±ii

1029	861

+ 327	+ 70

14 ©ff. Lebensvers. .
15. üffentl. geiter»
Versicherung ■ • -

III. öffcntl. Vers.

0,01

6,0

6

35

75 600
75 635

2	0,5

104	89

106 I 90

I—III. Gesamtsumme.

103

2642 I 1774

&gt; Darunter 1 Million Zeitungsabonnentenversicherungen.
        <pb n="335" />
        ﻿350

Heinz Potthoff.

2.	Wer sind di e Versicherten? Diese Frage hat eine wesent-
liche Förderung durch die Arbeiten erfahren. Bei verschiedenen Ver-
sicherungszweigen ist es möglich gewesen, nicht nur aus der Natur der
Versicherung, sondern auch aus zahlenmäßigen Unterlagen den Bestand
der Versicherten nach Berufen und Landesteilcn einigermaßen ein-
zuordnen. Allerdings bei weitem nicht so vollständig, wie es im
Interesse einer sozialen Wertung der Versicherung wünschenswert wäre.
Das gleiche gilt von der Frage, an wen die Versicherungsleistungen
fließen. Erst recht konnten die Fragen nach dem wirtschaftlichen Ur-
sprung der Prämien und ihrer Bedeutung für den Versicherten, nach
dem endgültigen Träger der Versicherungslasten, nach der Bedeutung
der Versicherungsleistung für den Empfänger nur teilweise und nur
schätzungsweise eine Beantwortung finden.

3.	Die Einnahmen. Eine genaue Zerlegung der Einnahmen
aller Versicherungsgesellschaften ist auf Grund des hier vereinigten
Materials nicht möglich, weil die Zahlen für die verschiedenen Zweige
nach verschiedenen Gesichtspunkten festgestellt sind. Immerhin können
die wichtigsten Posten geschätzt werden, nämlich Prämien (Versicherungs-
beiträge, Eintrittsgeld und sonstige Leistungen der Versicherungsnehmer)
und Zinsen (und andere Kapitalerträgnisse). (Übersicht 2.) Dabei sind
die Gewinnanteile der Versicherten von den Prämien abgezogen (so daß
die Zahlen nicht mit denen der Einzeluntersuchungen übereinstimmen).

Übersicht 2: Einnahmen.

Versicherungszweig	Im ganzen in  Mill. Mk.	Dav  Prämien	on in Mill. Mk. Zinsen j Anderes	
1. Lebensversicherung		645	461	179	5
2—3. Sachschadenversicherunq. . . .	186	173	13	0
4—5. Vieh- und Hagelversicherung .	43	40	1	2
6—7. Unsall- und .Hastpflichtvers. .	100	85	7	8
8. Transportversicherung		98	94	4	0
I- Geschäft!. Versicherung	1072	853	204	15
9. Invalidenversicherung		306	197	54	551
10. Unfallversicherung		219	204	15	
11. Krankenversicherung		383	359	10	14
12. Knappschaftskasfen		122	110	10	2
II. Soziale Versicherung	1030	870	89	71
III. Offentl. Feuerversicherung....	104	94	9	1
I—III. Im ganzen		2206	1817	302	87

' Darunter 53 Mill. Reichszuschuß.
        <pb n="336" />
        ﻿Zusammenfassung.

351

4.	Der Verfall von Anwartschaften hat seine Haupt-
bedeutung in der geschäftlichen Lebensversicherung und in der Reichs-
invalidenversicherung, weniger wohl in den Pensionsabteilungen der
Knappschaftskassen. Durch die Gesetzgebung ist nach Möglichkeit Vor-
sorge dagegen getroffen, um eine Umwandlung der privaten Police in
eine beitragssreie oder die Gewährung des Rückkaufswertes und bei
der staatlichen Versicherung eine freiwillige Fortsetzung nach Erlöschen
der Versicherungspflicht zu erleichtern. Dadurch beschränkt sich der Nach-
teil der Versicherten auf die Minderung der Anwartschaft durch Rück-
kauf oder auf Erhöhung der Beiträge durch Wegfall des Arbeitgeber-
anteils. Wenn darüber hinaus noch erhebliche Verluste durch Ver-
fallenlassen von Versicherungsansprüchen oder Nichtgeltendmachen von
ausrechterhaltenen erlitten werden, so ist das größtenteils mangelnder
Kenntnis oder Einsicht der Versicherten zuzuschreiben. Eine zahlenmäßige
Feststellung über den Umfang dieser Schädigungen ist nicht möglich ge-
wesen. In der Schadensversicherung wie in der staatlichen Unfall- und
Krankenversicherung spielt die gleiche Frage keine große Rolle, da die
Risikodeckung für kurze Perioden erfolgt, die in der Regel mit der
Prämienzahlung zusammenfallen. Ein zweckloser Aufwand des Versicherten
liegt also nur vor, wenn innerhalb der Beitragsperiode der Ver-
sicherungszweck wegfällt; bei Vorauszahlung der Prämie auf längere
Perioden findet eine Rückvergütung für den nichtverdienten Teil statt.

5.	Die Ausgaben. Auch hier muß und kann, wie bei den Ein-
nahmen, auf eine Zergliederung verzichtet werden. Es genügt, die
wichtigsten Posten hervorzuheben, die Versicherungsleistungen und die
Verwaltungskosten (Übersicht 3). Leider lassen sie sich nicht genau ab-
grenzen, da die Zusammenfassung bei den einzelnen Zweigen nach ver-
schiedenen Gesichtspunkten erfolgt ist. So stecken in den Verwaltungs-
kosten mancherlei Ausgaben, die man wohl als Zuwendungen an die
Versicherten bezeichnen kann (z. B. in der Reichsunfallversicherung),
während umgekehrt in der geschäftlichen Versicherung ein Teil der Ver-
waltungskosten (Schadensfestsetzung) unter den Versicherungsleistungen er-
scheint. Aber hier kommt es ja auch weniger auf eine genaue Dar-
stellung als auf ein ungefähres Bild an. Leider war es auch nicht
möglich, die Bezüge der weit mehr als hunderttausend Angestellten der
Versicherung darzustellen, da nur für einzelne Zweige Zahlen darüber zu
erhalten waren.

6.	Überschüsse. Nicht zu trennen von den Verwaltungskosten
sind bei verschiedenen Versicherungszweigen die Steuern. Diese hängen
        <pb n="337" />
        ﻿352

Heinz Potthofs.

wieder eng zusammen mit anderen freiwilligen oder Zwangsbeiträgen
für öffentliche Zwecke (wie sie namentlich die privaten und öffentlicken
Feuerversicherungsgesellschaften leisten). Deswegen sind diese Beiträge
unter dem Sammelnamen „Öffentliche Aufwendungen" in Übersicht 3 mit
angefügt. Schließlich ist dort auch noch angegeben der „Gewinn", der von
den Erwerbsgesellschaften verteilt worden ist. Bei den Gegenseitigkeits-
gesellschaften und den öffentlichen Anstalten kann von einem Gewinn
keine Rede sein; die letzten haben auch nicht Steuern im eigentlichen
Sinne zu leisten.

Übersicht 3: Ausgaben.

Versicherungszweig	Im ganzen Mill. Mk.	Versich.-  Leistungen	Davon i Verwal- tungskosten	n Mill. Mk.  Öffentl.  Aufwendgn.	Ge-  winn	Andere
1. Lebensversicherg.	400	302	86	‘ 1,4	10	1
2—3. Sachschaden- versicherung . .	159	84	52	6,0	16	1
4—5. Vieh- und Hagelversicherung	71	61		9	1	
6—7. Unfall- und Haftpflichtvers. .	73	38	29	1,0	5	
8. Transportvers. .	95	69	19		7	—
I. Geschäft!. Versich.	798	554	195	8,0	39	2
9. Jnvalidenversich.	218	197	21				
10. Unfallversich. .	206	163	43	—	—	—
11. Krankenversich..	353	323	22	—	—	8
12. Knappschafts- tassen 		84	79	4			1
II. Soziale Versich.	861	762	90			9
III. £5ff. Feuervers.	89	64	14	7	—	4
I—III. Im ganzen.	1748	1380	299	15	39	15
°/o	100	79	17	1	2	1

7.	Das Vermögen und seine Anlage. Der Unterschied der
gesamten Einnahmen und Ausgaben bildet den Vermögenszuwachs, der
zum größten Teil eine technisch notwendige, meist gesetzlich vorgeschriebene
Rücklage (Lebensversicherung), im übrigen eine Sicherheitsreserve für un-
erwartete Steigerung der Versicherungsleistungen oder dergleichen bildet.
Diese jährlichen Rücklagen zählen nach Hunderten von Millionen und
das bisher angesammelte Kapital nach Milliarden. Durch die Ver-
wendung dieses Kapitals, die Art der Anlage muß ein nicht un-
erheblicher Einfluß auf den Geldmarkt Deutschlands ausgeübt werden,
        <pb n="338" />
        ﻿Zusammenfassung.

353

Wenn er sich auch leider im einzelnen nicht verfolgen läßt, da die Bei-
träge der einzelnen Versicherungszweige nur an einzelnen Stellen einen
solchen Einfluß auszuüben vermögen. Die Übersicht 4 gibt das Gesamt-
vermögeu der Versicherungsträger und die Anlage in den wichtigsten
Arten a) Grundbesitz, b) Hypotheken und Grundschulden, o) Wertpapiere
und Darlehen au öffentliche Körperschaften, d) Guthaben bei Banken,
Sparkassen nebst barem Kassenbestand und Wechseln, e) Sonstiges.

Übersicht 4: Vermägensanlage.

Versicherungszweig	Vermögen  in  Mill. Mk.	Davon Mill. Mk. angelegt in				
		§	S3~	lfR	ffa	I
1. Lebensversicherung		4469	87	3723	280	61	318
2—3. Sachschadcnversicherung ....	883	33	189	118	36	7
4—5. Vieh- und Hagelversicherung. .	27	1	4	21	1	—
6—7. Unfall- u. Haftpflichtversicherung	170	12	110	34	13	1
8. Transportversicherung		144	16	55	32	17	25
I. Geschäftliche Versicherung	5193	149	4081	485	128	351
9. Invalidenversicherung		1662	85	416	1121	40	_
10. Unfallversicherung		351	10	37	270	34	—
11. Krankenversicherung		268	24	37	157	50	—
12. Knavvschaftskassen		325	10	60	235	20		2
II. Soziale Versicherung	2606	129	550	1783	144	—
III. Öffentliche Feuerversicherung . . .	253	12	30	147	64	—
I—III. Im ganzen			8052	290	4661	2415	336	351
°/o	100	4	58	30	4	4

Die Übersicht 4 zeigt der Natur der Versicherungszweige und ihrer
Bedürfnisse entsprechend starke Abweichungen in der Art der Anlage. Im
ganzen überwiegen die Hypotheken, die bei der geschäftlichen Lebens-
versicherung über 80°/o der Gesamtanlagen ausmachen. Ein näheres
Eingehen auf die Entwicklung dieser Zahlen würde zeigen (was in den
einzelnen Abschnitten mehrfach hervorgehoben worden ist), daß im Laufe
der Zeit der Hypothekenbestand eine immer größere Rolle spielt, während
der Bestand an Wertpapieren (namentlich Reichs- und Staatsanleihe)

1	Darunter die Policendarlehen.

2	Diese Zahlen sind ohne genaue Unterlagen geschätzt.

Schriften 137. IV.
        <pb n="339" />
        ﻿354

Heinz Potthoff.

zurückgeht. Das ist eine Folge der erheblichen Kursverluste, die in den
Staatspapieren erlitten sind, und der höheren Verzinsung, welche die
Bodenleihe erbringt (bei der Reichsinvalidenversicherung auch die erfreu-
liche Mitwirkung an der Erbauung von Krankenhäusern, Heilstätten,
Arbeiterwohnungen usw.). Bei der Wichtigkeit dieser Entwicklung sind
in Übersicht 5 noch einige nähere Zahlen darüber gegeben. Dabei ist
in die geschäftliche Versicherung auch die Rückversicherung mit auf-
genommen und die Zusammenstellung nach Heft XXI der Veröffent-
lichungen des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft wieder-
gegeben. Für die soziale Versicherung mußten Krankenversicherung und
Knappschaftskassen wegbleiben, da kein Material vorhanden ist; in der
Unfallversicherung mußte statt 1902 das Jahr 1904 gewählt werden
(nach einer amtlichen Darstellung im Berichte der 16. Reichstags-
kommission über die Reichsversicherungsordnung, Drucksache 946, 1. Teil,
Seite 275, 12. Legislaturperiode, II. Session 1909/1911.) Für die öffent-
liche Feuerversicherung konnten nur die Zahlen derjenigen Anstalten auf-
genommen werden, die in der Fahnentabelle X von Direktor Damm
nachgewiesen sind. Beeinträchtigt wird die Übersicht auch dadurch, daß
das Kaiserliche Aufsichtsamt den Bestand an Wertpapieren mit anderen
Anlagen gemeinsam nachweist und namentlich die Zunahme an direkten
Darlehen an Gemeinden, die keiner Kursschwankung unterworfen sind,
den Rückgang des Wertpapierbestandes vielfach ausgleicht.

(Übersicht 5 siehe S. 355.)

8.	1900 — 1910 — 192 0. Mit der letzten Übersicht sind
wir schon an die Frage der Entwicklung gekommen, die namentlich als
Zukunftsfrage wichtig ist. In der Einleitung ist darauf hingewiesen
worden, was es für unseren Geldmarkt, für unsere ganze Volkswirtschaft
bedeuten müßte, wenn die Kapitalvermehrung und damit die -Anlage
von Versicherungsanstalten zum Stillstand kämen, d. h. wenn die Ver-
sicherungszweige ihren Beharrungszustand erreichten, Einnahmen und
Ausgaben sich ausglichen. Alle vorliegenden Arbeiten zeigen, daß ein
solcher Stillstand in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Das letzte
Jahrzehnt hat eine riesige Entfaltung des Versicherungswesens in Deutsch-
land gebracht, und alle Anzeichen deuten darauf hin, daß diese auch im
nächsten Jahrzehnte anhalten wird. Um so mehr, da in verschiedenen
Versichernngszweigen Deutschland noch weit hinter der Entwicklung
anderer Staaten zurück ist, und die soziale Versicherung erst kürzlich
durch die Reichsversicherungsordnung und das Versicherungsgesetz für
        <pb n="340" />
        ﻿Zusammenfassung.

355

Übersicht 5:

Hypotheken und Wertpapiere 1902 und 1908.

Versicherungszweig	Jahr	Gesamt-  anlage	Hypotheken		Wertpapiere	
		Mill.Mk.	Mill.Mk.	-&gt;/»	Mill.Mk.	%
Lebensversicherung		1902	2712	2293	84,5	1601	5,9
	1908	4084	3464	84,8	229 &gt;	5,6
Sachschadenversicherung. . .	1902	247	112	45,2	109I 2	44,2
	1908	333	175	52,5	1192	35,7
Unfall- ».Haftpflicht-, Vieh-, s	1902	97	55	56,5	338	34,2
Hagel- u. Glasvcrsicherung /	1908	165	108	65,8	43 3	25,9
Transportversicherung . . .	1902	88	23	26,3	25	27,9
	1908	125	44	35,2	31	24,6
Rückversicherung		1902	185	45	24,3	59	31,8
	1908	283	50	17,5	84	29,7
I. Geschäft!. Versicherung	1902	3329	2528	75,9	386	11,6
	1908	4990	3841	77,0	506	10,1
Reichsinvalidenversicherung .	1902	1007	196	19,4	468	46,5
	1908	1490	844	23,1	564	37,9
Unfallversicherung		1904	212	28	13,3	163	77,1
	1908	293	38	13,0	228	77,6
II. Soziale Versicherung	1902	1219	224	18,4	631	59,9
	1908	1783	382	21,5	792	44,4
III. Öffentl. Fenervers. . . .	1902	159	18	11,8	88 4	55,0
	1908	225	26	11,5	1214	53,8
I—III. Im ganzen ....	1902	4707	2770	58,8	1105	23,5
	1908	6998	4249	60,7	1419	20,3

Angestellte eine ganz wesentliche Erweiterung erfahren hat. Natürlich
ist es sehr schwer, über den Verlauf des Versicherungsgeschäfts in den
kommenden Jahren etwas Bestimmtes vorherzusagen. Um aber wenig-
stens einen ungefähren Anhalt der wahrscheinlichen Entwicklung zu
haben, sind die Gutachter gebeten worden, ihre Ansicht darüber mit-
zuteilen. Und auf Grund dieser fachmännischen Voraussagen ist ver-
sucht, in Übersicht 6 eine Andeutung darüber zu geben, wie die Ent-
wicklung des letzten Jahrzehnts wohl sich fortsetzen könnte.

I Einschließlich Darlehen an Gemeinden.

^ Einschließlich Darlehen an Gemeinden und Darlehen auf Wertpapiere.

^ Einschließlich Darlehen auf Wertpapiere. Die Glasversicherung ist in allen
anderen Übersichten der Sachschadcnversicherung zugerechnet.

4 Einschließlich Eintragungen inS Staatsschuldbuch.
        <pb n="341" />
        ﻿356	Heinz Potthoff.

Übersicht 6: Mutmaßliche Entwicklung. (In Millionen Mark.)

	Einnahmen			Ausgab		ett	Vermögen		
Versich er nngs-									
zweig	1900	1910	1920	1900	1910	1920	1900	1910	1920
1. Lebensversicherung. .	413	759	1200	134	389	700	2500	4500	7000
2.—3. Sachschadenver-									
sicherung		120	186	250	100	159	200	250	420	600
4.—5. Vieh- u. Hagel-									
Versicherung ....	33	42	60	29	34	50	19	28	50
6.—7. Unfall- u. Haft-									
Pflichtversicherung . .	47	102	150	41	72	140	66	170	250
8. Transportversicherg.	60	98	110	45	95	105	79	144	200
I. Geschttftl. Verstch.	673	1187	1770	349	749	1195	2914	5262	8100
9. Jnvalidenversicherq.	186	306	520	102	218	400	846	1662	2800
10. Unfallversicherung. .	110	219	300	101	206	280	141	351	600
11. Krankenversicherung .	178	383	550	172	353	500	142	268	500
12. Knappschaftskassen. .	55	122	200	45	84	150	122	325	600
13. Angestelltenversicherg.	—	—	200	—	—	60	—	-	1200
II. Soziale Vers.	529	1030	1770	420	861	1390	1251	2606	5700
14. Öffentl. Lebensvers. .	—	—	30	—	—	20	—	—	100
15. Öffentliche Schadens-									
Versicherung		78	104	150	73	89	120	134	253	400
III. Öffentl. Vers.	78	104	180	73	89	140	134	253	500
I—III. Im ganzen .	O  GO  CM	2321	3720	842	1699	2725	4299	8121	(14300

9.	Bodenleihe. Schon in den Übersichten 4 und 5 ist gezeigt,
ein wie großer Teil der Versicherungskapitalien im Grund und Boden
Anlage findet. Die geschäftliche Versicherung hat mehr als drei Viertel
ihrer gesamten Reserven, d. h. mehr als 4 Milliarden Mark in Hypo-
theken angelegt. Der Hypothekenbestand der sozialen Versicherung wird
etwa 500 Millionen ausmachen. Dazu kommen noch die 29 Millionen
der öffentlichen Feuerversicherung und die wohl nicht allzu hohen Be-
träge der von der Reichsaussicht und demgemäß von der Statistik nicht
erfaßten kleinen Versicherungsunternehmungen, ferner die Kapitalanlagen
der ausländischen Gesellschaften zur Deckung des deutschen Geschäfts, von
denen nur für die Lebensversicherung reichlich 17 Millionen Mark nach-
gewiesen sind st Diese Beträge umfassen aber nicht die gesamte Kapital-
anlage im Boden, sondern dazu gehört auch ein großer Teil der

1 Vgl. dazu meinen Aufsatz: „Versicherungsanstalten und Bodenleihe" in
der Broschüre „Die Bodenreform auf der Stüdteausstellung, Erläuterungen zu den
vom Landesverband Rheinland-Westfalen des Bundes Deutscher Bodenreformer auf
der Stndteausstelluug zu Düsseldorf 1912 ausgestellten Plänen".
        <pb n="342" />
        ﻿Zusammenfassung.

357

Hunderte von Millionen Mark, die von den Versicherungsträgern
(namentlich der Reichsinvalidenversicherung und den öffentlichen Feuer-
versicherungsanstalten) als Darlehen an Gemeinden gegeben sind, ferner
auch die kleineren Beträge, die als Sparkassenguthaben ausgewiesen sind.
Im ganzen dürften mindestens 5 Milliarden Mark in Bodenleihe aus-
gegeben sein. (Nicht gerechnet die 1U Milliarde für die Anlage in
eigenem Grundbesitz.) Diese Summe dürfte im nächsten Jahrzehnt noch
eine gewaltige Steigerung erfahren. Nicht nur durch allgemeinen Zu-
wachs des Geschäfts, sondern auch durch die unter Punkt 7 erwähnte
wachsende Vorliebe der Anstalten für diese Anlageart und vor allem durch
die Erweiterung der Reichsversichernng. Die Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte wird vom Jahre 1913 ab voraussichtlich mindestens
100 Millionen jährlich in Hypotheken und anderer Bodenleihe anlegen,
so daß sie nach einem Jahrzehnt eine Milliarde dort investiert haben
wird. Auch in der übrigen sozialen Versicherung dürften die Anlagen
sich verdoppeln, so daß 1920 mindestens 2 Milliarden aus der sozialen
Versicherung im Boden stecken. Kann man bei der geschäftlichen Ver-
sicherung auch nicht mit einer Verdoppelung rechnen, so doch mit einer
sehr starken Zunahme; und es ergibt sich am Schluß des kommenden
Jahrzehnts eine Summe von vielleicht 9 Milliarden Mark, die im
deutschen Boden verankert sind. (Näheres Übersicht 7.)

Welche Wirkung wird das haben? — Da für diese Summen nur
mündelsichere erste Hypotheken auf Wohnhäuser, Landgüter und andere
sichere Objekte mit dauerndem Ertrage in Frage kommen, da erfahrungs-
gemäß der weitaus größte Betrag sich auf eine kleine Zahl von Groß-
städten konzentriert, so kann wohl ein Druck auf den Zinsfuß für erst-
klassige Anlagen die Folge sein. Es ist aber leider nicht zu erwarten,
daß damit eine Verbilligung des Wohnens herbeigeführt wird, sondern
auf Grund unseres Hypothekenrechts mit seiner schematischen Rangfolge
ohne Rücksicht auf den Zweck der Beleihung, mit feiner Absorbierung
des Gebäudes durch den Boden wird die Verbilligung des Kredits nur
eine Steigerung des Bodenpreises, damit eine Erhöhung der Beleihungs-
grenze bewirken. Die starke Beanspruchung des Kapitals durch den
reinen Bodenwert wird die Mittel für den Bau vermindern, vielleicht
verteuern, den Bauaufwand im ganzen steigern. Die Vorteile der wirt-
schaftlichen Entwicklung werden von der Bodenrente verschluckt, so lange
es nicht möglich ist, Boden und Bauwerk zu trennen und das Kapital
in erster Linie dem Bauwesen dienstbar zu machen *.

- Bgl. dazu Wehermann: Zur Geschichte des Jmmobiliar-Krcditwesens in
        <pb n="343" />
        ﻿358

Heinz Potthoff.

Übersicht 7. Zunahme der Bodenleihe (Anlage in Hypo-
theken, Grund schulden usw.). (In Millionen Mark.)

Versicherungszweige	1900	1910	1920
1. Lebensversicherung		2000	3723	6000
2.-3. Sachfchadenversichcrung		100	206	300
4.—7. Vieh-, Hagel-, Unfall- und Haftpflicht- versicherung 		51	115	200
8. Transportversicherung		21	55	100
Rückversicherung		88	55	100
I. Geschäftliche Versicherung	2210	4154	6700
9. Invalidenversicherung		152	416	850
10. Unfallversicherung		20	87	80
11. Krankenversicherung		22	87	70
12. Knappschaftskassen		40	60	90
18. Anqestelltenversicherung		—	—	800
II. Soziale Versicherung	234	550	1890
14. Öffentliche Lebensversicherung			—	80
15.	„	Schadensversicherung		20	30	60
III. Öffentliche Versicherung	20	30	140
I—III. Im ganzen	2464	4734	8730

Es ist hier nicht der Platz zu bodenpolitischen Auseinandersetzungen,
auch nicht zur näheren Erläuterung der Mittel, die auch ohne Reform
unseres Hypothekenrechts dem angedeuteten Übel vorbeugen können (Erb-
baurecht, Wiederverkaussrecht oder Vorkaufsrecht des Bodenverkäusers,
Rentengut)'. Aber gerade die Rücksicht auf die riesigen Summen, welche
die Versicherung im Boden anlegt, nötigt zu Erörterungen über Boden-
kreditreform ; denn die Versicherungsanstalten arbeiten ihren sozialen Zwecken
schroff entgegen, wenn sie durch ihre Vermögensanlage dazu beitragen, eines
der schlimmsten Übel, die Wohnungsnot, zu verschlimmern. Die Milliarden
könnten außerordentlich segensreich wirken, wenn sie der Wohnungs-
produktion statt der Grundrentensteigerung dienstbar gemacht würden.

10.	Staatsanleihen. Wir haben oben bereits gesehen, daß
der Bestand vieler Versicherungsanstalten an Wertpapieren, besonders
Reichs- und Staatsanleihen, verhältnismäßig nicht sehr groß und im
Rückgang begriffen ist. Eine begreifliche Folge der großen Verluste, die
alle Versicherungszweige durch den dauernden Rückgang der Kurse er-

Preußen mit besonderer Nutzanwendung auf die Theorie der Bodenverschuldung, Frei-
burger Volkswirtschaftliche Abhandlungen 1. Band, 1. Ergänzungsheft, Karlsruhe 1910.

* Vgl. die Broschüre: Die Bodenreform auf der Städteausstellung Düsseldorf 1912.
        <pb n="344" />
        ﻿Zusammenfassung.

359

litten haben. Dieser Kursrückgang aber hat Veranlassung zu Er-
wägungen gegeben, ob er nicht durch die Versicherungsanstalten beseitigt
oder wenigstens gehemmt werden könnte. In der Reichsversicherungs-
ordnung ist für die Berufsgeuossenschaften und für die Träger der In-
validen- und Hinterbliebenenversicherung einschließlich der Sonderanstalten
bereits vorgeschrieben, daß „mindestens ein Viertel des Vermögens in
Anleihen des Reichs oder der Bundesstaaten angelegt" werden muß. Die
gleiche Vorschrift gilt nach dem Versicherungsgeseh für Angestellte für das
Vermögen der Reichsversicherungsanstalt und der Ersatzkassen. Welche
Bedeutung diese Vorschrift hat, geht aus der Übersicht 8 hervor.

Übersicht 8: Zwangsanlagen in Staatsanleihen.
(In Millionen Mark.)

Verficherungszweig	I n  ®i	K	-2 ”1  S? j*  Ä	1+  SP*	J3**!  N i	Q	
Unfallversicherung		351	88	200	+ 112	249	62	
Invalidenversicherung ....	1662	416	199	— 217	1338	335	552
Angestelltenversicherung . . .	—	—	—	—	1200	300	300

Nur die Berussgenossenschaften haben im ganzen die Pflicht bereits
erfüllt, da nach amtlichen Feststellungen rund 65°/o des Vermögens in
Reichs- und Staatsanleihen vorhanden waren. Ob vielleicht einzelne
Berufsgenossenschaften trotzdem hinter dem Satz von 25 °/o zurückbleiben,
ist nicht festzustellen, wird auch kaum von großer Bedeutung sein. Er-
heblich ist aber der Minderbestand bei den Trägern der Invaliden-
versicherung, während die Angestelltenversicherung ja erst mit 1913 ihre
Tätigkeit beginnt. Für die künftige Zunahme des Vermögens ist bei
den beiden letzten Versicherungszweigen ein volles Viertel für die An-
lage in Staatspapieren zu rechnen1, während bei der Unfallversicherung
vielleicht ein geringerer Teil darin Anlage findet, weil ja der gegen-
wärtige Bestand das gesetzliche Maß weit überschreitet.

Für die Reichskrankenversicherung besteht eine derartige Vorschrift
nicht. Nach den besonderen Erhebungen von Di-, Halbach macht
die tatsächliche Anlage des Vermögens in Staatsanleihen mehr als ein
Viertel aus. Da diese Kassen den größten Teil ihrer Mittel stets zur
Verfügung haben müssen, wird sich das Verhältnis auch nicht wesent-

1 Für die Invalidenversicherung lt. Einführungsgesetz zur R.V.O. bis auf
weiteres ein Drittel.
        <pb n="345" />
        ﻿360	Heinz Potthoff.

lich ändern. Die öffentlichen Feucrversicherungsanstalten haben einen
großen Teil ihres Vermögens, etwa die Hälfte, in Staatspapieren, und
zwar vorwiegend in Anleihen des Bundesstaates, dem sie zugehören,
angelegt. Bei der engen Verbindung der Anstaltsleitung mit der
Staatsregierung ist wohl anzunehmen, daß diese Art der Anlage auch
künftig beibehalten werden wird. Die öffentliche Lebensversicherung hat
die satzungsgemäße Verpflichtung auf Anlage eines Viertels ihres Ver-
rnögens in Reichs- und Staatsanleihen. Die mutmaßlichen Zahlen über den
Bestand der Versicherungszweige sind in der Übersicht 9 dargestellt.

Übersicht 9: Mutmaßliche Anlagen in Staatsanleihen.

(In Millionen Mark.)

Versicherungszweig	Vermögen  1910	Bestand an Staats- anleihen	Vermö- genszu- wachs bis 1920	Zuwachs an Staats- anleihen
Reichskrankenversicherung		268	77	232	67
Knappschaftskassen		325	40	275	100
Öffentliche Lebensversicherung		—	—	100	25
öffentliche Feuerversicherung		253	150	147	90

Große Bedeutung würde es natürlich haben, wenn der Plan einer
Ausdehnung des Anlagezwanges auf die Privatversicherung durchgeführt
würde. Hier ist gegenwärtig noch nicht ein Zehntel des Vermögens in
Reichs- und Staatsanleihen vorhanden. Eine Pflicht zur Erhöhung
dieses Bestandes auf mindestens ein Viertel würde für das nächste Jahr-
zehnt eine Anschaffung von lüs—2 Milliarden Mark bedeuten können.
Näheres ergibt die Übersicht 10.

Übersicht 10: Staatsanleihen und geschäftliche Versicherung.
(In Millionen Mark.)

Vcrsicherungszwcig	g2  fl  8 o  ssS	j®	S  -g g  Sb  G	&amp;	g£  11®	J®	|s c SSf:  l§a
Lebensversicherung			1125	67	1058	2500	625	1683
Unfall- u. Haftpflichtversicherung .	170	43	20	23	80	20	43
Sachschadenversicherung		420	105	68	37	180	45	82
Vieh- u. Hagelversicherung . . .	28	7	13	—	22	6	—
Transportversicherung		144	36	?	?	56	14	25
Rückversicherung		280	70	80	—	200	50	40
        <pb n="346" />
        ﻿Zusammenfassung.

361

Im ganzen würden also im Laufe von zehn Jahren bei Durch-
führung der gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und geschäftlichen
Übung Reichs- und Staatsanleihen anzuschaffen sein:
von der sozialen Versicherung des Reichs . . 1200 Mill. Mark 1
von der öffentlichen Lebens- und Schadens-
versicherung ................................... 115	„	„

von der geschäftlichen Versicherung . . . .	300	„	„

zusammen 1615 Mill. Mark.

Träte ein Zwang zur Viertelsdeckung auch für die private Ver-
sicherung ein, so würden diesen 1615 noch weitere 1573 Mill. Mark
hinzukommen, so daß sich der Gesamtbetrag auf 3188 Mill. Mark
stellte. Da Ende des Jahres 1910 der Bestand der

Reichsanleihen .... 5010 Mill. Mk.
Staatsanleihen .	.	.	. 14 880	„

zusammen also 19 890 Mill. Mk.

ausmachte, so müßten die Versicherungsanstalten bei den jetzigen Vor-
schriften statt 940 Mill. 1157 == 6%, bei einer allgemeinen Durchführung
des Zwanges 2286 Mill. — 11 °/o davon besitzen. Welche Entwicklung
der Bestand der Reichs- und Staatsanleihen im nächsten Jahrzehnte
nehmen wird, wage ich nicht zu prophezeien. Bei einer nicht beträcht-
lichen Zunahme würden die Versicherungsanstalten beim allgemeinen
Zwange nach einem Jahrzehnte den nicht geringen Bruchteil von etwa
15 °/o besitzen müssen.

11.	Produktion und Konsum. Neben der Rücksicht auf den
Kurs der Staatspapiere ist es die Klage der Unternehmer, daß durch
die soziale Versicherung ihnen notwendiges Kapital entzogen würde, ge-
wesen, die den Anstoß zu den hier vorliegenden Untersuchungen gegeben
hat. Die einzelnen Abhandlungen bestätigen wohl zur Genüge, daß die
Zurückweisung dieser Klage in der Einleitung berechtigt war. Ich ver-
zichte auf den Versuch, aus den Zahlen und Meinungsäußerungen der
Gutachter eine Schätzung der Verschiebungen zwischen Konsum und Pro-
duktion vorzunehmen. Denn so lange nicht verschiedene andere Vor-
fragen beantwortet sind, würden die Zahlen noch viel ungenauer aus-
fallen müssen als die im vorigen gegebenen. Aber das läßt sich mit
aller Bestimmtheit aus den Arbeiten herauslesen, daß der größte Teil
der Prämien eine Sparung im Haushalt, eine Verminderung des Kon-
sums darstellt, während der größte Teil der Kapitalanlagen produktiven

1 Einschließlich 180 Millionen für die Reichsunfallversicherung.
        <pb n="347" />
        ﻿362

Heinz Potthoff. Zusammenfassung.

Zwecken dient. Ein Blick auf die Übersichten 2 und 4 zeigt, daß es
sich dabei um beträchtliche Verschiebungen handelt; und wenn sie auch
im Verhältnis zur gesamten Volkswirtschaft gering erscheinen, so wirken
sie doch in gleicher Richtung mit den Spareinrichtungen und manchem
anderen zusammen und verstärken so eine Tendenz, die als Hauptursache
der letzten Krisen und Depressionen im deutschen Wirtschaftsleben be-
trachtet werden muß: das Zurückbleiben des Konsums hinter der Pro-
duktion. Das kann hier nicht weiter verfolgt werden, dürfte aber eine
Beachtung lohnen.

12.	Ausland. Schließlich kann auch die Frage nach der Be-
einflussung unserer finanziellen Beziehungen zum Auslande durch das
Versicherungsgeschäft nicht genau beantwortet werden. In den Gut-
achten sind für verschiedene Versicherungszweige der Anteil der deut-
schen Gesellschaften am ausländischen, der Anteil der ausländischen Ge-
sellschaften am deutschen Geschäfte mitgeteilt worden. Es fehlen aber
Angaben über die wichtigsten internationalen Zweige: die Transport-
versicherung und die Rückversicherung. Abgesehen von diesen beiden
stellen sich die Grundbeziehungen nach der Statistik des K. Aufsichts-
amtes, wie Übersicht 11 zeigt, dar.

Übersicht 11: Das Ausland. (In Millionen Mark.)

Versicherunqszweig	Ausländ. Geschäft ver- deutschen Gesellschaften		Deutsches Geschäft der ausländisch. Gesellschaften	
	Prämien	Schäden	Prämien	Schäden
Lebensversicherung		45	20	43	35,4
Sachschadenversicherung		68	45	28	16
Vieh- und Hagelversicherung		0,4	0,2	—	—
Unfall- u. Haftpflichtversicherung . . .	8	4	16	7,3
Zusammen 1909	121	69	87	59
1905	100	55	76	46
1902	91	54	61	33
Überschuß 1909	24			
1905	15	—	—	—
1902	9	—	—	—
        <pb n="348" />
        ﻿Aus dem Verlage von Duncker 8- Hurnblot, München u. Leipzig.

Geschichte und Theorie des Kapitalismus.

Von

Dr. Fritz Gerlich.

M. 10.-.

Professor Schorr sagt in der Deutschen Handelswarte:	Ander

Land eines reichen Quellenmaterials behandelt der Verfasser die GeickiH h««
Kapitalismus in Alt-, Neubabylonien und in Griechenland, worauf er das ^leit
alter des Hellenismus, das Römische Weltreich, die Zeit vom Untergänge des
weströmischen Reiches bis zur Neuzeit, die volkswirtschaftliche Entwicklung des
Mittelalters und die wirtschaftlichen Ziele der Gegenwart einer eingebenden
Besprechung und Kritik unterzieht. Abhandlungen, betitelt die Wirtschasts
fubjekte und ihr Streben, das Wesen der wirtschaftlichen Arbeit der Wider-
streit der Zweckmäßigkeitsreihen, der Weg der Wirtschaftsentwicklung der Zua
zur Organisation beschließen dieses Werk, welches eine wahre Fundarube
den Wirtschastshistorikcr und den Wirtschaftspolitiker bildet.	'

Zollpolitisches A-B-C-Buch.

Von

Dr. Walther Borgius,

Geschäftsführer des Landelsvertragsvereins.

In Leinwand gebunden M. 2.—.

Der Verfasser, welcher seit nunmehr anderthalb Jahrzehnten in der Praxis
der Handels- und Zollpolitik steht, machte sehr häufig die Beobachtung daß in
den die zollpolitischen Fragen interessierenden Kreisen, wie praktische Kaufleute
Industrielle, volkswirtschaftliche Beamte, Statistiker, Redakteure usw. viele An-'
klarheiten und Mißverständnisse über diese Materie herrschen.

Diesem Mangel sucht das Merkchen abzuhelfen. Unter etwa 200 Stich-
worten bietet es eine vollständig tendenzlose und unparteiische
Erläuterung aller einschlägigen Ausdrücke. Das Buch ist somit für
jeden, der sich irgendwie mit den Fragen der Handels- und Zollpolitik befaßt
ein unentbehrliches Vademekum.

Neue

I Probleme des modernen Kulturlebens.

Von

Karl Theodor von Znama-Sternegg.

M. 6 —, gebunden M. 7.20.

Soziale Revue: Es ist für den national-ökonomisch gebildeten Leser ein
Genuß, sich in die geistreichen Essays des vorliegenden Buches zu vertiefen. Der
Leser findet Aufsätze über aktuelle Probleme, welche für die Wissenschaft, Volks-
wirtschaft und Politik von großer Bedeutung sind.... Man wird dem inter-
essanten Buche sehr viele Anregungen und Belehrungen abgewinnen können.

Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
        <pb n="349" />
        ﻿if!]!, -I









Schriften

des

Vereins für Sozialpolitik

137. Mcrrrö. Krstev Heit.
Untersuchungen über das Volkssparwesen.

Zweiter Band.





Verlag von Duncker &amp; Lumblot.
München und Leipzig 1913.

v.

y

Pierersche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel &amp; (Lo. in Alienburg.
        <pb n="350" />
        ﻿the scale towards document

SO ^	1

1 00

P- Damm, Die öffentliche Schadenversicherung.

343

r

belief, so ist der gesamte Vermögensbestand dieser Anstalten
z-benfalls über 3U2iual höher als der Schadenbedarf. Dies
; der Sicherheitskoeffizient dieser Anstalten ein bemerkenswert
ein Unlstand, der im Hinblick aus die bisher geringfügige
f ückdeckung bei diesen Anstalten von besonderer Bedeutung ist.
. IX—X, Fahnentabellen.)

'scher Weise die ö.F.A. ihre flüssigen Barbestände und
i(us müssen finanziell nutzbar angelegt haben, ergeben des
' Tabellen IX und X. Sie umfassen, wie ein Vergleich mit
'elle VIII nachgewiesenen Vermögen ausweist, auch die Ein-
uifenden Beiträgen, soweit solche finanziell, wenn auch nur
V eit, ausgenutzt, d. h. zinstragend angelegt sind. Die Durch-
rzelrubriken dieser beiden Tabellen zeigt, daß, obgleich von
-on Anstalten getrennte Zahlen noch nicht zu erhalten waren 37,
elfte des gesamten Vermögensbestandes in Wertpapieren
; t Viertel bei Banken und öffentlichen Kassen angelegt war.
a Zinssätze schwankten durchschnittlich zwischen 2—3^2°/o.
n in das Reichs- oder Staatsschuldbuch, die auch dem Wert-
hütten zugerechnet werden können, da ein entsprechender
Wertpapiere aus dem Verkehr zurückgezogen wird, fanden
illig geringem Maßstabe statt, nämlich mit 10 % des Gesamt-
Wertpapieren. Zu den einzelnen Rubriken, die in Gruppen
rwaltungsberichten herausgezogen wurden, ist zu bemerken,
bei den Banken überwiegend um Staats- oder ähnliche
anken handelte, ferner, daß die Wertpapiere zum größeren
n der betreffenden Bundesstaaten oder öffentlicher, in den
ietreffenden Anstalten tätiger Körperschaften (Landschaften usw.),
nie erst Anleihen des Reichs umfaßten und daß die betreffenden
i: r zu einem sehr geringen Teil in sonstigen mündelsicheren
l (z. B. Stadtfchuldverschreibungen) angelegt waren. Jn-
i r ausländische Wertpapiere kamen als Anlagewerte nicht in
-Ljie in Spalte 4 aufgeführten Darlehen an Gemeinden und
trbände waren fast durchweg solche, die gegen schriftlichen
rag auf feste Zinsen zum Zwecke der Verbesserung der Feuer-
t als Anleihen für gemeinnützige Unternehmungen gegeben
aben darüber, in welchen Grundstücken (Stadt, Land, Wohn-

-911 waren es 57,6 der Aktiva; sie brachten 3,3 Millionen buchmäßige
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
