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        <title>Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland</title>
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            <idno>1042018391</idno>
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        Schriften

des
Vereins  für  Sozialpolitik.

137.  Wcrnö.  Vierter  Geil.
Untersuchungen  über  das  Versicherungswesen
in  Deutschland.

Verlag  von  Duncker  6-  Lumblot.
München  und  Leipzig  1913.
        <pb n="2" />
        ■

Untersuchungen
über  das
Versicherungswesen
in  Deutschland.
Herausgegeben
vom
Verein  sür  Sozialpolitik.

Verlag  von  Duncker  8-  Hum  blot
München  und  Leipzig  1913.
        <pb n="3" />
        V

Inhalt.
Seite
Einleitung,  von  Dr.  Heinz  Potthoff-Düsseldorf  1
I.  Geschäftliche  Versicherung  17
1.  Lebensversicherung,  von  Dr.  R.  Mueller-Gotha,  Direktor  der  Gothaer
Lebensversicherungsbank,  und  Dr.  E.  Mittcrmüller  19
2.  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenvcrsicherungszweige,  von
Dr.  S.  Wertheimer-München  (Bayerische  Bersicherungsbank)  ...  71
3.  Mehversicherung,  von  Dr.  W.  Rohrbeck-Köln,  Generalsekretär  des
Hagelversicherungsverbandes  109
4.  Hagelversicherung,  von  Dr.  W.  Rohrbeck-Köln,  Generalsekretär  des
Hagelversicherungsverbandes  117
5.  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung,  von  Bankassessor  Jehle-Mnnchen
(Bayerische  Bersicherungsbank)  131
6.  Transportversicherung,  von  Dr.  I.  Britschgi-Berlin,  Generalsekretär
des  Internationalen  Transportversicherungsverbandes  169
II.  Öffentliche  Versicherung  175
1.  Reichsinvalidenverficherung,  von  Landesrat  Dr.  Mewes-Düsseldors
(Landesversicherungsanstalt  der  Rheinprovinz)  177
2.  Reichsunsallversicherung,  von  Dr.  E.  La.nge-Berlin,  Direktor  der  Bernfsgenosseuschaft
  der  Molkerei-,  Brennerei-  und  Stärkeindustrie  .  .  .  219
3.  Reichskrankenversicherung,  von  Dr.  Hermann  H  a  l  b  a  ch  -  Essen
a.  d.  Ruhr,  Geschäftsführer  des  Verbandes  zur  Wahrung  der  Interessen
der  deutschen  Betriebskrankenkassen  235
4.  Knappschaftskassen,  von  Dr.  E.  Jüngst-Essen  a.  d.  Ruhr,  Herausgeber
der  Zeitschrift  „Glückauf"  253
5.  Angestelltenversicherung,  von  Dr.  Heinz  Potthoff-Düsseldorf  .  .  .  275
6.  Wer  trügt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?  Von  Dr.  Heinz
Potthoff-Düsseldorf  281
7.  Die  öffentliche  Lebensversicherung,  vom  Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten ­
  in  Deutschland  .  .  .  289
8.  Die  öffentliche  Schadenversicherung,  von  Direktor  Regierungsrat
P.  Damm-Dresden  295
Zusammenfassung,  von  Dr.  Heinz  Potthoff-Düsseldorf  345
        <pb n="4" />
        Schriften  137.  IV.

1

Einleitung.
Von
Dr.  Heinz  Potthoff-Düsseldorf.
        <pb n="5" />
        3

^er  Inhalt  des  vorliegenden  Bandes  von  Untersuchungen  über  das
deutsche  Versicherungswesen  ist  bedingt  durch  seine  Entstehungsgeschichte  und
durch  seine  Verbindung  mit  den  Untersuchungen  über  das  Sparwesen.
Zwei  verschiedene  Gebiete  der  Staatspolitik  im  Reiche  und  in  Preußen
haben  wiederholt  Veranlassung  gegeben  zur  Erörterung  der  Bedeutung,  welche
die  öffentlichen  und  privaten  Versicherungseinrichtungen  für  den  Geldmarkt
und  damit  für  das  Wirtschaftsleben  Deutschlands  haben:  Finanzpolitik  und
Sozialpolitik.
Der  verhältnismäßig  ungünstige  Kursstand  der  Staatsanleihen
hat  den  Vorschlag  veranlaßt,  durch  Reichs-  oder  Staatsgesetz  den  Versicherungsanstalten, ­
  den  öffentlichen  Sparkassen,  aber  auch  den  Depositenbanken ­
  und  ähnlichen  Spareinrichtungen  die  Verpflichtung  der  Anlage  eines
bestimmten  Teiles  ihres  Vermögens  (im  besonderen  der  Reserven)  in
deutschen  Reichs-  oder  Staatspapieren  aufzuerlegen,  um  auf  diese  Weise
diesen  Papieren  einen  ständigen,  stets  wachsenden,  aufnahmefähigen  Markt
zu  schaffen.  In  der  Reichsversicherungsordnung  ist  mit  der  Verwirklichung
begonnen  worden  durch  die  Vorschrift,  daß  alle  Berufsgenossenschaften  und
Landesversicherungsanstalten  (sowie  die  zugelassenen  Sonderanstalten)  „ein
Viertel  ihres  Vermögens  in  Anleihen  des  Reiches  oder  der  Bundesstaaten
anlegen"  müssend  Bei  dieser  Gelegenheit  ist  natürlich  die  finanzielle  Bedeutung ­
  der  genannten  Einrichtungen  hervorgehoben,  aber  es  ist  nicht  zahlenmäßig ­
  festgestellt  worden,  welche  Summen  im  ganzen  durch  die  Spar-  und
Versicherungseinrichtungen  gesammelt  und  angelegt  werden;  welche  Summen
also  bei  allgemeiner  Durchführung  etwa  des  Grundsatzes  der  Reichsversicherungsordnung ­
  für  den  Erwerb  von  Reichs-  und  Staatsanleihen  in  Betracht ­
  kommen;  welche  Bedeutung  diese  Nachfrage  für  den  Anleihemarkt
und  den  Staatskredit  haben  könnte;  welche  Rückwirkung  auf  andere  Teile
unseres  Wirtschaftslebens  durch  die  Entziehung  solcher  Kapitalsummen  hervorgerufen ­
  werden  müßte.  Daß  aber  erhebliche  Wirkungen  und  damit

-  RVO.  88  718,  984,  1157,  1356,  1372.

1*
        <pb n="6" />
        Heinz  Potthoff.

Verschiebungen  in  Geldmarkt  und  Produktion  zu  erwarten  wären,  kann
nicht  geleugnet  werden.  Sie  müßten  sorgfältig  festgestellt  und  erwogen
werden,  ehe  man  an  eine  derartige  Bindung  aller  Spar-  und  Versicherungsanstalten ­
  herantreten  dürfte.
Bei  der  Vorbereitung  der  Reichsversicherungsordnung  und  des  Versicherungsgesetzes ­
  für  Privatangestellte  ist  der  bei  jeder  Erweiterung  der
sozialen  Versicherung  übliche  Einwand  wiederholt  worden,  daß  dadurch ­
  den  Gewerbetreibenden  Kapital  entzogen  und  damit  die  Produktion
beeinträchtigt  würde.  Dieses  Bedenken,  das  auf  Einzelfälle  zutreffen  kann,
ist  im  ganzen  zweifellos  irrig  x .  Das  Gegenteil  ist  richtig.  Die  Gesamtaufwendungen ­
  für  die  Arbeiterversicherung  in  Deutschland  betragen  bis
Ende  1909  rund  9,7  Milliarden  Mark^.  Davon  sind  0,6  Milliarden
vom  Reiche,  4,3  Milliarden  von  den  Versicherten  und  4,8  Milliarden  von
den  Arbeitgebern  aufgebracht  worden.  Die  Zuschüsse  des  Reiches  stammen
ganz  überwiegend  aus  indirekten  Steuern  auf  Nahrungs-  und  Genußmittel,
werden  also  unmittelbar  oder  mittelbar  (durch  Preiserhöhungen)  vom  Konsums ­
  getragen.  Die  Arbeitnehmer  würden  die  kleinen  Beträge,  die  sie  für
die  Zwangsversicherung  zahlen  müssen,  sonst  für  Verbesserung  ihrer  Lebenshaltung, ­
  also  zur  Erhöhung  des  Konsums  ausgeben.  Die  Klage  von  der
Beeinträchtigung  der  Produktion  durch  Kapitalentziehung  beschränkt  sich
also  von  vornherein  auf  die  Beitragshälfte  der  Arbeitgeber.  Aber  auch
hier  trifft  sie  nur  teilweise  zu.  Denn  auch  unter  den  kleinen  Arbeitgebern
sind  viele,  die  ihre  sozialen  Lasten  nicht  vom  Betriebe  sondern  vom  Haushalte ­
  ersparen  müssen  und  beim  Nichtvorhandensein  des  Versicherungszwanges ­
  nicht  ihre  Produktion  sondern  ihren  Konsum  vergrößern  würden.
Andererseits  sind  viele  Arbeitgeber  in  der  Lage,  die  Versicherungskosten
durch  Änderung  des  Betriebes  oder  der  Preise  auf  ihre  Abnehmer  zu  überwälzen. ­
  Selbst  wenn  man  also  die  gesetzliche  Beitragsverteilung  mit  der
tatsächlichen  gleichsetzt^,  so  muß  man  sagen,  daß  höchstens  ein  Drittel  der
Versicherungsbeiträge  der  Produktion,  zwei  Drittel  aber  dem  Konsume  entzogen ­
  werden.
Umgekehrt  fließen  die  Vermögensbestände  der  Versicherung,  die  als
Reservefonds  eine  oft  recht  langdauernde  Anlage  suchen,  in  viel  höherem
Maße  den  Produzenten  als  den  Konsumenten  zu.  Das  gilt  von  den
Hypotheken,  die  hauptsächlich  dem  Baugewerbe  Mittel  zuführen,  wie  von

Vgl.  meinen  Aussatz  „Sozialpolitik  und

wewmarn

1910  des  Plutus,  Berlin.
*  Statistisches  Jahrbuch  für  1911  S.  396.
3  Vgl.  den  späteren  Aufsatz  „Wer  trügt  di

trägt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?'
        <pb n="7" />
        »  Einleitung.

5

den  Staats-  und  Gemeindeanleihen,  die  in  steigendem  Maße  produktiven
Anlagen  aller  Art  dienen.  Wenn  auch  ein  Zahlenverhältnis  schwer  anzugeben ­
  ist,  so  scheint  mir  doch  sicher,  daß  die  soziale  Versicherung  nicht
der  Produktion  im  ganzen  Kapital  entzieht,  sondern  ihr  im  Gegenteile
Mittel  zuführt,  die  ihr  sonst  nicht  zur  Verfügung  ständen.
Ähnliches  gilt  von  allen  privaten  Versicherungs-  und  Unterstützungseinrichtungen, ­
  von  den  Sparkassen  und  einem  Teile  des  Bankdepositenverkehrs. ­
  überall  die  Sammlung  kleiner  Beträge  aus  einer  Unmasse  von
Einzelwirtschaften  und  ihre  Anlage  als  größere  Kapitalien.  Die  Gesamtwirkung ­
  zeigt  sich  nicht  nur  als  Bildung  von  Leihkapital,  sondern  auch  als
Verschiebung  erheblicher  Summen  aus  dem  Konsume  zur  Produktion.
Eine  exakte  Untersuchung  und  Feststellung  dieser  Vorgänge  muß  eine
große  Bedeutung  haben  nicht  nur  für  sozialpolitische  Fragen,  wie  die  Überlastung ­
  der  Industrie  mit  Versicherungskosten,  die  richtige  Verteilung  der
Prämien  auf  Versicherte  und  Arbeitgeber  usw.,  sondern  für  die  Beurteilung
fast  aller  wirtschaftlich  bedeutsamen  Vorgänge,  wie  z.  B.  die  Frage  nach  dem
Verhältnis  von  Produktion  zu  Konsum,  von  Angebot  zu  Nachfrage,  die  Entstehung ­
  der  Wirtschaftskrisen,  die  Bewegung  des  Zinsfußes,  in  weiterer  Folge
die  Gestaltung  der  Preise,  die  Hebung  des  einheimischen  Marktes  bei  den
wachsenden  Ausfuhrschwierigkeiten  u.  dgl.  m.
Auf  allen  angedeuteten  Gebieten  ist  die  Staatspolitik  tätig.  Auch  eine
Beeinflussung  der  Kapitalbildung  und  Kapitalverschiebung  durch  Spar-  und
Versicherungseinrichtungen  ist  mit  sozialpolitischen  und  finanzpolitischen  Maßnahmen ­
  möglich.  Hier  liegt  sogar  wahrscheinlich  ein  bisher  unterschätztes
Mittel  der  Wirtschaftspolitik.  Ehe  seine  stärkere  Verwendung  empfohlen
werden  kann,  müssen  die  Tatsachen  festgestellt  werden,  damit  nicht  eine  Zunahme ­
  der  leider  schon  mehr  als  genügend  üblichen  Gelegenheitsgesetzgebung
auf  Grund  falscher  Voraussetzungen  erfolgt.  —
Von  diesen  Erwägungen  aus  ist  in  der  Ausschußsitzung  des  Vereins
für  Sozialpolitik  zu  Pfingsten  1910  der  Antrag  gestellt  worden,  in  den
Schriften  des  Vereins  Untersuchungen  über  den  Einfluß  der  Sparund ­
  Versicherungseinrichtungen  auf  Geldmarkt  und  Produktion ­
  zu  veröffentlichen.  Da  bereits  seit  längerer  Zeit  umfassende  Untersuchungen ­
  über  das  Volkssparwesen  eingeleitet  waren,  so  überwies  man  den
Antrag  dem  dafür  eingesetzten  Unterausschuß  zur  Berücksichtigung.  Diese
konnte  er  nicht  mehr  finden  und  brauchte  er  nicht  zu  finden  bezüglich  der
Sparkassen,  da  das  genaue  Programm  für  die  Untersuchungen  über  Sparwesen ­
  schon  festgelegt,  in  der  Ausführung  begriffen  war,  und  die  einzelnen
Bearbeiter  natürlich  den  Fragen  der  Geldquellen,  der  Anlagepolitik,  des
        <pb n="8" />
        6

Heinz  Potthoff.«

Einflusses  auf  den  allgemeinen  Geldmarkt  Beachtung  schenken  müssen.  Dagegen ­
  wurde  beschlossen,  die  Untersuchungen  zu  ergänzen  durch  einen  Band
über  die  Versicherungseinrichtungen  Deutschlands.
Der  Zweck  und  Charakter  dieses  Sammelbandes  als  einer  Ergänzung
der  Arbeiten  über  Sparwesen  bringt  es  mit  sich,  daß  nicht  das  gesamte ­
  Versicherungswesen  hier  zur  Darstellung  kommen  soll,  sondern  nur  seine
volkswirtschaftliche  Bedeutung  als  Finanzinstitut.  Die  Fragen  nach  Verwandtschaft ­
  oder  Unterschieden  zwischen  Sparen  und  Versichern,  nach  den
Vor-  oder  Nachteilen  beider  Tätigkeiten  unter  verschiedenen  Umständen  scheiden
von  der  Erörterung  aus;  denn  hier  handelt  es  sich  nur  um  eine  Seite  des
Versicherungswesens,  die  es  mit  dem  Sparwesen  durchaus  gemeinsam  hat:
das  Ansammeln  und  Verteilen  von  Geldsummen,  zugleich  das  Zusammenziehen ­
  vieler  kleiner  Beträge  zu  großen  Kapitalien  und  ihre  zinsbare  Anlage.
Gewiß  sind  Sparen  und  Versichern  nicht  die  einzigen  Einrichtungen  zu  derartigen ­
  Zwecken.  Auf  der  Grenze  zwischen  beiden  steht  das  Unterstützungswesen ­
  der  verschiedensten  Vereinigungen,  das  aus  praktischen  Rücksichten  hier
ausgeschaltet  und  vollständig  den  Untersuchungen  über  Sparwesen  zugeteilt
ist.  Das  Depositenwesen  (soweit  es  nicht  Sparwesen  ist)  dient  nur  der  Erleichterung ­
  des  Geldverkehrs  und  einer  Nutzbarmachung  vorübergehend  verfügbarer ­
  Bestände,  bringt  also  nicht  die  dauernden  Verschiebungen,  in  denen
eine  Hauptbedeutung  des  Versicherungswesens  für  den  Geldmarkt  liegt.  Und
auch  das  Lotteriespiel,  das  in  gewissem  Sinne  ja  das  Gegenstück  zur  Versicherung ­
  bildet,  bringt  nur  Verschiebungen  des  Vermögens  zwischen  den  Beteiligten, ­
  nicht  aber  die  Überlassung  des  von  ihnen  eingezahlten  Vermögens
an  andere  zu  wirtschaftlicher  Verwertung  *.
Die  erste  Hauptaufgabe  der  folgenden  Untersuchungen  wird  also  sein,
zahlenmäßig  die  Summen  festzustellen,  die  im  ganzen  auf  dem  Wege  der
Versicherung  gesammelt,  ausgezahlt  und  angelegt  werden.  Dabei  ist  möglichste ­
  Vollständigkeit  erstrebt,  damit  im  Verein  mit  den  Sparuntersuchungen
sich  einmal  ein  Bild  von  der  ungeheuren  Summe  ergibt,  die  hier  bewegt
wird.  Dabei  ist  für  die  Wirkung  auf  den  Geldmarkt  von  besonderer  Bedeutung ­
  der  zur  Anlage  kommende  Überschuß  der  Einnahmen  (Prämien,
Zinsen  usw.)  über  die  Ausgaben  (Versicherungsleistungen,  Geschäftsunkosten ­
  usw.).  Dieser  Betrag  ist  gegenwärtig  sehr  hoch  und  ständig  im
Wachsen  begriffen,  weil  der  Kreis  der  Versicherten,  der  Inhalt  ihrer  Versicherung ­
  stets  zunimmt  und  weil  ein  großer  Teil  der  auf  lange  Dauer  be-1

  Die  oft  als  Selbstversicherung  bezeichnete  Eigendeckung  von  Gefahren  gehört
nicht  hierher  sondern  höchstens  zum  Sparwesen.
        <pb n="9" />
        Einleitung.

7

.  berechneten  Versicherungen  noch  jung  ist,  so  daß  die  Reserven  der  meisten
Abschlüsse  noch  wachsen  (namentlich  in  der  Lebensversicherung).  In  beiden
Beziehungen  kann  einmal  ein  Höhepunkt,  ein  Beharrungszustand  erreicht
werden.  Die  Versicherungsleistungen  (einschließlich  der  sonstigen  Ausgaben)
werden  dann  den  Prämien  (und  anderen  Einnahmen)  annähernd  gleich  sein;
es  kommen  keine  neuen  Reserven  zur  Anlage,  d.  h.,  es  wird  dem  Geldmärkte
von  seiten  der  Versicherung  kein  Kapital  mehr  zur  Verfügung  gestellt.  Bei
der  Höhe  der  Summe,  die  hier  in  Frage  kommt,  müßte  das  vom  tiefer  Einwirkung ­
  auf  unsere  Volkswirtschaft  sein.  Und  wenn  auch  bei  der  ständigen
Zunahme  der  Volkszahl  und  ihres  Wohlstandes,  bei  der  verhältnismäßig
geringen  Entwicklung  des  Versicherungswesens  ein  solcher  Beharrungszustand
für  absehbare  Zeit  ausgeschlossen  erscheint,  im  Gegenteil  eine  immer  stärkere
Steigerung  der  Anlage  suchenden  Reserven  zu  erwarten  ist,  so  lohnt  es  doch
schon  jetzt  aufmerksam  die  Tendenzen  zu  beachten,  die  sich  in  der  Entwicklung
der  verschiedenen  Versicherungszweige  bemerkbar  machen.
Dahin  gehört  auch  die  Frage,  inwieweit  das  Ausland  am  deutschen
Versicherungsgeschäfte  und  umgekehrt  Deutschland  an  ausländischen  Versicherungen ­
  beteiligt  ist.  Wenn  auch  eine  Reihe  von  Staaten  die  gesetzliche
Vorschrift  hat,  daß  eine  angemessene  Deckung  für  die  von  ausländischen  Gesellschaften ­
  abgeschlossenen  Versicherungen  im  Inland  vorhanden  sein  muß,
so  wird  damit  die  Wirkung  einer  Beteiligung  des  Auslandes  am  Versicherungsgeschäfte ­
  wohl  verringert,  aber  nicht  beseitigt.  Diese  Wirkung  kann
nicht  nur  darin  bestehen,  daß  ausländische  Volkswirtschaften  Geschäftsgewinne
aus  Deutschland  ziehen  (oder  umgekehrt),  sondern  auch  darin,  daß  deutsches
Kapital  dem  ausländischen  Geldmärkte,  der  Produktion  und  dem  öffentlichen
Anleihebedürfniffe  zur  Verfügung  gestellt  wird  (oder  umgekehrt).
,  Die  Feststellung  der  durch  Versicherungen  verschobenen  Summen  bringt
uns  sofort  zu  der  weiteren  wichtigen  Frage:  Woher  kommen  diese
Summen?  und  wohin  gehen  sie?  Für  die  soziale  Versicherung  sind  wir
durch  die  gesetzliche  Umgrenzung  der  Versicherungspflicht  und  der  Befugnis
zu  freiwilliger  Versicherung  im  großen  und  ganzen  über  die  Herkunft  der
Prämien  unterrichtet.  Wir  können  auch  nach  dem  amtlich  veröffentlichten
Materiale  schätzen,  wie  die  Versicherten  sich  auf  die  einzelnen  Berufe  und
Gewerbezweige,  auf  die  verschiedenen  Einkommensstufen  verteilen  und  welchen
Teil  ihres  Einkommens  die  Versicherungskosten  ausmachen.  Von  einer  lückenlosen ­
  Kenntnis  des  sozial  und  volkswirtschaftlich  Wissenswerten  sind  wir
aber  auch  hier  noch  weit  entfernt.  So  ist  z.  B.  nicht  festzustellen,  wieviele
wirtschaftlich  Selbständige  in  den  Krankenkassen  versichert  sind.  Noch  viel
geringer  ist  unsere  Kenntnis  über  den  Versichertenbestand  der  privaten  Ein ­
        <pb n="10" />
        8

Heinz  Potthoff.

richtungen,  vor  allem  der  wichtigsten:  Lebens-  und  Feuerversicherung;  während
für  einzelne  Zweige  wie  Transport-,  Hagel-  und  Viehversicherung  sich  aus
dem  Gegenstände  der  Sicherung  manches  schließen  läßt.  Eine  Berufs-  oder
Einkommensstatistik  der  in  den  großen  Versicherungszweigen  gegen  die  wichtigsten ­
  Schadensfälle  gedeckten  Personen  wäre  gegenwärtig  nur  mit  ungeheurer
Arbeit  aus  den  Akten  der  Versicherungsanstalten  und  auch  dann  noch  höchst
unvollständig  zu  gewinnen.  Das  einzige,  was  erreicht  werden  könnte,  wäre
eine  ungefähre  Schätzung  durch  Sachverständige.  Zu  erwägen  aber  ist,  ob
nicht  die  Frage  wichtig  genug  ist,  einmal  von  Reiches  wegen  gelöst  zu  werden.
So  wie  die  letzte  Berufszählung  von  1907  schon  Fragen  über  die  Zugehörigkeit ­
  zur  Reichsinvalidenversicherung  enthielt,  könnte  auch  einmal  mit
einer  Volkszählung  die  Frage  nach  der  Zugehörigkeit  zu  allen  Arten  von
privater  oder  öffentlicher  Versicherung  verbunden  werden.  Wichtig  genug
wäre  die  Antwort,  denn  sie  erst  würde  uns  erlauben,  den  zwei  weiteren
Fragen  nachzugehen:  aus  welchen  Mitteln  die  Versicherungsprämien  gedeckt
werden  und  welche  wirtschaftliche  Bedeutung  die  Prämienzahlung  für  den
Versicherten  hat.
Die  Versicherung  bedingt  eine  regelmäßige  (oder  auch  einmalige)  Ausgabe. ­
  Diese  kann  eine  Belastung  des  Haushaltes  darstellen  (Lebensversicherung, ­
  Wohnungsversicherung)  oder  eine  Belastung  des  Geschäftes  und
Erwerbes  (Schadenversicherung  aller  Art,  soziale  Versicherung).  Wie  beschafft ­
  sich  im  einen  und  anderen  Falle  der  Versicherte  die  Mittel  zur
Prämienzahlung?  Schränkt  er  seinen  Verbrauch  ein?  Erhöht  er  seine
Tätigkeit?  Steigert  er  durch  Änderung  seines  Betriebes,  Vermehrung  seines
Umsatzes,  Erhöhung  der  Preise  sein  Einkommen?  Wälzt  er  also  die  Versicherungslasten ­
  als  erhöhte  Geschäftsspesen  auf  andere  ab?  und  vielleicht
seine  erhöhten  Haushallslasten  auch?  —  Das  und  manches  andere  sind
Fragen,  auf  die  wir  gegenwärtig  keine  irgendwie  exakte  Antwort  zu  geben
vermögen.
Und  doch  wäre  eine  solche  Antwort  von  größter  Bedeutung,  nicht  nur
um  die  Wirkung  der  Prämienzahlung  auf  die  Einzelwirtschaft  sondern  auch
um  die  volkswirtschaftlichen  Verschiebungen  richtig  beurteilen  zu  können.
Das  gilt  ganz  besonders  von  der  sozialen  Versicherung,  weil  hier  der  Staat
durch  Gesetzeszwang  die  Einrichtungen  schafft,  die  Lasten  verteilt  und  sich
vor  jedem  derartigen  Gesetze  doch  einigermaßen  klar  sein  müßte,  wer  die
Lasten  tatsächlich  und  endgültig  trägt.  Es  ist  auffallend,  daß  in  den  fast
dreißig  Jahren  deutscher  Sozialversicherung  diese  Frage  noch  niemals  gründlich ­
  untersucht  worden  ist.  Anläufe  dazu  sind  gelegentlich  gemacht  worden.
Aber  über  Einzelmaterial,  über  Behauptungen  und  Teilschätzungen  sind  wir
        <pb n="11" />
        Einleitung.

9

nie  hinausgekommen.  Auch  der  vorliegende  Band  wird  die  Frage  nicht  beantworten. ­
  Einigermaßen  ausreichende  Untersuchungen  über  die  tatsächliche
Verteilung  der  sozialen  Versicherungskosten  erfordern  so  weitgehende
Einzelforschungen,  daß  sie  im  Rahmen  dieser  Sammlung  nicht  erfolgen
konnten  und  auf  später  verschoben  werden  mußten.  Immerhin  werden  auch
die  folgenden  Arbeiten  manches  für  diese  Frage  Erhebliche  beibringen.
Das  ist  wichtige  weil  auch  die  Antwort  auf  die  Frage,  wieviel  von
den  Versicherungskosten  aus  den  Konsummitteln  des  Volkes  stammt  und  wieviel ­
  aus  den  Produktionsmitteln,  von  der  Vorfrage  abhängt,  wie  und  von
wem  die  Kosten  letzten  Endes  aufgebracht  werden.  Heute  haben  wir  gar
keine  Antwort  darauf,  sind  auf  ganz  vage  Schätzungen  angewiesen.  Die
hier  vorliegenden  Untersuchungen  werden  uns  eine  bessere,  zuverlässigere
Schätzung  erlauben  und  damit  einen  dankenswerten  Beitrag  zur  Beurteilung
der  Verschiebungen  bieten,  die  im  Verhältnis  von  Produktionskraft  und
Kaufkraft  durch  die  Versicherung  vor  sich  gehen.
Ebenso  wichtig  und  bisher  in  der  Literatur  mehr  beachtet  ist  die  Gegenfrage ­
  nach  dem  Verbleibe  der  durch  Prämien  gesammelten  Milliarden.
Sie  fließen  zunächst  in  einer  Anzahl  von  gewerblichen,  gemeinnützigen  oder
öffentlichen  Anstalten  zusammen,  welche  das  Versicherungsgeschäft  betreiben.
Hier  teilen  sie  sich  in  zwei  große,  allerdings  verschieden  große  Ströme:
die  Versicherungsleistungen  und  die  übrigen  Aufwendungen.  Zugleich  erfahren ­
  sie  eine  Verstärkung  durch  zwei  Zuströme:  Zinseinnahmen  und
Polieenverfall'.  über  die  Größe  dieser  verschiedenen  Ströme  können  wir
nach  den  bisherigen  Veröffentlichungen,  die  sich  immer  auf  bestimmte  Arten
von  Versicherungseinrichtungen  beschränken,  kein  Gesamturteil  uns  bilden.
Und  doch  ist  eine  Kenntnis  der  hier  in  Betracht  kommenden  Gesamtsummen
erforderlich,  wenn  man  die  volkswirtschaftliche,  im  besonderen  die  finanzielle
Bedeutung  des  Versicherungswesens  beurteilen  will.
Rach  der  Berufszählung  von  1907  gehörten  zur  Berufsgruppe  XXI
Versicherungsgewerbe  über  64  000  Erwerbstätige,  7000  Dienstboten  und
81000  Angehörige,  zusammen  fast  149  000  Personen.  An  Haupt-  und
Nebenberufsfällen  zusammen  wurden  106  000  ermittelt.  Seit  1895  haben
sich  die  Zahlen  nahezu  verdreifacht.  Dazu  kommen  noch  zahlreiche  Reichs-,
Staats-  und  Gemeindebeamte,  die  nicht  als  Glieder  des  Berufes  Versicherungsgewerbe ­
  gezählt  sind,  aber  durch  die  Verwaltung  öffentlicher  oder  Beaufsichtigung ­
  privater  Versicherungseinrichtungen  ganz  oder  teilweise  in  Anspruch ­
  genommen  werden.  Die  Bezahlung  dieser  mehr  als  100  000  Per-1

  Kleine  Abweichungen  müssen  und  können  hier  unberücksichtigt  bleiben.
        <pb n="12" />
        Heinz  Potthoff.

fönen  samt  den  sachlichen  Verwaltungskosten  verschlingt  einen  erheblichen ­
  Teil  der  Prämien.  Die  Gesamthöhe  dieser  Summen,  noch  mehr
ihr  Verhältnis  zu  den  Prämien  und  den  Versicherungsleistungen  ist  von
Bedeutung  für  die  Volkswirtschaft,  für  die  Leistungsfähigkeit  der  verschiedenen
Versicherungsarten  und  einzelnen  Anstalten  sowie  für  den  Nutzen,  den  die
Versicherung  dem  Versicherten  bringt.
Welche  Bedeutung  die  Versicherungseinrichtungen  für  die  Schaffung
von  Arbeitsgelegenheit  haben,  kann  im  einzelnen  im  Rahmen  dieser  Untersuchungen ­
  ebensowenig  verfolgt  werden  wie  die  Wirkung  ihres  Sachbedarfs
an  Arbeitsmitteln  und  Einrichtungen  auf  den  Warenmarkt.  Dagegen  ist
erheblich  festzustellen,  welche  Summen  im  ganzen  den  öffentlichen  Finanzen  zufließen ­
  in  Gestalt  von  Steuern,  Gebühren,  Feuerlöschbeiträgen  und  dergleichen,
welche  Summen  in  Gestalt  freiwilliger  Zuwendungen  für  gemeinnützige
oder  öffentliche  Zwecke  verwandt  werden  und  welche  Summen  als  Geschäftsgewinne ­
  aus  den  Unternehmungen  fließen.  Auch  wenn  von  den
sogenannten  Gewinnen  der  Versicherten  abgesehen  wird,  die  ja  im  Grunde
nur  Ermäßigungen  der  Prämien  darstellen,  kommen  ganz  erhebliche  Summen
an  die  Aktionäre  oder  die  Aufsichtsratsmitglieder  zur  Verteilung.  Die
Höhe  der  Rentabilität  einzelner  Versicherungszweige  hat  bei  den  letzten
Steuergesetzen  regelmäßig  den  Vorschlag  einer  Verstaatlichung  eines  Teiles
der  Versicherung  hervorgerufen.  Die  Gesamtsumme,  die  so  dem  Versicherungszwecke ­
  entzogen  wird  und  ihr  Verhältnis  zu  den  versicherten  Werten
ist  von  hohem  Interesse  und  bedarf  noch  einer  Feststellung.
Die  Hauptsumme  der  Einnahmen  aller  Versicherungseinrichtungen  aber
tritt  als  Ausgaben  für  Versicherungsleistungen  in  die  Erscheinung.
Sie  fließt  denjenigen  wieder  zu,  die  sie  aufgebracht  haben.  Wenigstens
müssen  wir  das  im  großen  und  ganzen  annehmen,  da  wir  nicht  wissen,  in
welchem  Umfange  die  Versicherungsleistungen  anderen  zufließen  als  den
Trägern  der  Versicherungskosten.  Unsere  Kenntnis  bzw.  Unkenntnis  entspricht ­
  hier  ungefähr  derjenigen,  die  wir  bei  der  Frage  nach  der  Herkunft  der
Prämien  festgestellt  haben;  sie  ist  von  ihr  großenteils  abhängig.  Für  die
soziale  Versicherung  wissen  wir  im  allgemeinen,  welchen  Bevölkerungskreisen
die  Renten  zugute  kommen,  wie  hoch  sie  absolut  und  im  Verhältnis  zum
Einkommen  und  zur  Lebenshaltung  der  Versicherten  sind  und  welche  Bedeutung ­
  sie  für  die  Empfänger  haben.  Auch  hier  wissen  wir  vieles  nicht.
So  wäre  es  z.  B.  außerordentlich  interessant  zu  erfahren,  ob  und  in  welchem
Umfange  wohlhabende  Leute  durch  freiwillige  Weiterversicherung  in  der  Invalidenversicherung ­
  Alters-  oder  Invalidenrenten  mit  je  50  Mk.  jährlichem
Reichszuschuffe  beziehen.  Aber  bezüglich  der  privaten  Versicherung  sind  wir
        <pb n="13" />
        Einleitung.

11

ganz  auf  Vermutungen  und  ungenaue  Schätzungen  angewiesen.  Da  wir
nicht  wissen,  welchen  Berufen  und  Einkommensstusen  die  Versicherten  angehören, ­
  wissen  wir  auch  nicht,  welche  Berufe  und  Einkommensstufen  die
Versicherungsleistungen  beziehen,  in  welchem  Verhältnisse  diese  Leistungen
zu  Vermögen  und  Einkommen  des  Empfängers  stehen,  welcher  Teil  in  Haushalt ­
  und  Konsum  verbraucht  wird,  welcher  im  Erwerbe  zu  Wiederherstellung
von  Produktionsmitteln  usw.  dient.  Zu  der  Tatsache,  daß  nicht  immer  der
Bezahler  der  Prämien  auch  der  endgültige  Träger  ist,  kommt  die  weitere
Tatsache  hinzu,  daß  sehr  viele  Versicherungen  für  Rechnung  oder  zugunsten
eines  Dritten  genommen,  daß  noch  mehr  während  der  Dauer  des  Vertrages
verpfändet,  veräußert  werden.  Infolgedessen  fließt  ein  Teil  der  Versicherungsleistungen ­
  nicht  dahin  zurück,  woher  die  Prämien  tatsächlich  gekommen
sind.  Die  Versicherung  bewirkt  eine  Verschiebung  von  Kapitalien  zwischen
Personen,  Berufsgruppen,  vielleicht  auch  Landesteilen  und  Staaten,  die
volkswirtschaftlich  sehr  wichtig,  aber  bisher  nicht  festzustellen  ist.
Dazu  kommen  nun  die  großen  Verschiebungen,  die  im  Wesen
der  Versicherung  liegen.  Nur  ein  Teil  derjenigen,  welche  Prämien  entrichten,
sieht  etwas  davon  wieder.  Mancher  erhält  einen  Teil  seiner  Einzahlungen
zurück,  mancher  ein  Vielfaches.  Meist  sind  es  die  von  ungünstigem  Schicksal
Betroffenen,  welche  die  Leistungen  erhalten,  manchmal  aber  auch  die  vom
Schicksal  Begünstigten  (Versicherung  auf  den  Erlebensfall).  Meist  dient
die  Versicherungsleistung  dazu,  eine  wirtschaftliche  Schädigung  ganz  oder
teilweise  auszugleichen,  manchmal  auch  dazu,  für  bestimmte  Zwecke  die
nötigen  Mittel  zu  schaffen  (Aussteuerversicherung,  Altersrente),  manchmal
stellt  die  Leistung  sich  als  ein  einfacher  Vermögenszuwachs  dar.  Diesen
Dingen  im  einzelnen  nachzugehen,  wäre  mühsam,  aber  auch  lehrreich.  Eine
Untersuchung  darüber  würde  zeigen,  in  welchem  Umfange  die  Versicherung
zu  Verschiebungen  innerhalb  der  Volkswirtschaft,  zur  Vermögensbildung  und
auch  zu  internationalen  Verschiebungen  führt,  wenn  die  deutschen  Prämienzahlungen ­
  an  eine  internationale  Gesellschaft  nicht  in  demselben  Verhältnisse
zu  den  von  deutschen  Versicherten  empfangenen  Leistungen  stehen  wie  die
Prämien  anderer  Länder  zu  den  von  ihnen  bezogenen  Leistungen.
Noch  viel  wichtiger  und  weitergreifend  wäre  eine  Untersuchung  über  die
Bedeutung  der  Versicherungsleistung  für  den  Empfänger.
Sie  wäre  nur  auf  Grund  einer  Fülle  von  Einzelfällen  zu  führen,  würde
uns  aber  sicher  einen  bedeutsamen  Einblick  in  die  Struktur  unserer  Volkswirtschaft ­
  gewähren.  Denn  die  Sicherung  gegen  drohende  Schädigungen  des
Erwerbes,  des  Geschäftes,  des  Vermögens,  gegen  die  wirtschaftlichen  Folgen
des  Todes  usw.  bringen  eine  Stetigkeit  in  unser  Wirtschaftsleben,  die  für  den
        <pb n="14" />
        12

Heinz  Potthoff.

Kredit  von  Privatpersonen  und  Geschäftsleuten,  für  Warenpreise  und  Arbeitsmarkt ­
  von  höchster  Bedeutung  ist.  Es  gibt  Versicherungsfachleute,  die  das
Versicherungswesen  für  „das  Rückgrat  unserer  gesamten  Volkswirtschaft"
erklären  und  es  für  die  notwendige  Voraussetzung  des  Überganges  vom  Kleinbetriebe ­
  zum  Mittel-  und  Großbetriebe  halten  1 .  Wenn  darin  vielleicht  auch
eine  Überschätzung  liegt,  wenn  namentlich  heute  viele  unserer  Großbetriebe
(namentlich  Kreditanstalten)  so  groß  sind,  daß  sie  einen  Risikoausgleich  in
ihrem  ausgedehnten  Kundenkreise  finden,  so  ist  sicher  nicht  zu  leugnen,  daß
die  Versicherung  ihnen  wesentlich  geholfen  hat,  so  groß  zu  werden;  daß  auch
heute  ein  großer  Teil  von  Geschäftsleuten,  Grundbesitzern  und  Privatleuten
ohne  Versicherung  keinen  Kredit  erhalten  würde;  und  daß  unzählige  Existenzen
durch  die  Versicherungsleistungen  vor  dem  Ruine  bewahrt  werden.
Ein  genaues  Eingehen  auf  diese  Fragen  würde  über  die  Aufgabe
des  vorliegenden  Bandes  hinausgehen.  Aber  seine  Einzelarbeiten  können
doch  manches  bringen,  was  dem  künftigen  Bearbeiter  dieser  großen  Fragen
von  Nutzen  sein  wird.
Wenn  als  Verstärkung  der  Prämieneinnahmen  oben  der  Policenv
  er  fall  genannt  worden  ist,  so  ist  das  nur  berechtigt  mit  Beziehung  auf
den  jeweiligen  Versichertenbestand.  Denn  auch  diese  Einnahmen  stammen  ja
aus  Prämien.  Aber  sie  erhöhen  die  Leistungsfähigkeit  des  Versicherers  gegenüber ­
  den  noch  Versicherten  über  deren  eigene  Prämien  hinaus.  Eine  Reihe
von  Werkspensionskassen  kann  seine  satzungsgemäßen  Leistungen  nur  dadurch
aufrechterhalten,  daß  sie  vermittelst  enger  Verquickung  des  Versicherungsverhältnisses ­
  mit  einem  bestimmten  Arbeitsverhältnisse  einen  Teil  der  Versicherungen ­
  vorzeitig  zum  Erlöschen  bringen  und  die  dafür  geleisteten  Prämien
(meist  zwangsweise  vom  Arbeitgeber  einbehaltene)  ganz  oder  teilweise  ohne
Gegenleistung  einstreichen.  Das  Kaiserliche  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung
(und  ihm  folgend  die  einzelstaatlichen  Aufsichtsbehörden)  dulden  dieses  Vorgehen, ­
  weil  es  im  Interesse  der  Versicherten  liegen  soll.  Es  ist  nützliche
einmal  festzustellen,  welchen  Umfang  dieser  Brauch  in  den  verschiedenen  Versicherungszweigen ­
  hat,  welche  Einnahmen  den  Anstalten  dadurch  zufließen
und  welchen  Einfluß  das  auf  die  Höhe  der  Versicherungsleistungen  ausübt.
Denn  auf  der  anderen  Seite  steht  doch  eine  erhebliche  Schädigung  derer,
die  sich  versichert  haben  und  nun,  ohne  den  Versicherungszweck  zu  erreichen,
ihr  Geld  und  ihren  Anspruch  verlieren.  Das  spielt  ja  die  Hauptrolle  in  der
Lebensversicherung,  namentlich  in  der  sogenannten  Volksversicherung,  wo  an-'
  Vgl.  z.  B.  Wörner,  Allgemeine  Versicherungslehre,  2.  Auflage,  Leipzig  1910,
S.  50  ff.
        <pb n="15" />
        Einleitung.

13

nähernd  die  Hälfte  aller  Verträge  vorzeitig  erlischt.  Das  neue  Versicherungsvertragsgesetz ­
  hat  Mittel  dagegen  ergriffen;  es  bleibt  festzustellen,  ob  diese
schon  eine  günstige  Wirkung  erkennen  lassen.
Der  zweite  Einnahmezuschuß,  die  Zinsen,  bringt  uns  nun  auf  die
letzte,  für  den  Geldmarkt  vielleicht  wichtigste  Seite  des  Versicherungswesens:
die  Anlage  der  Kapitalien.  Wenn  auch  in  allen  Versicherungszweigen
erhebliche  Geldsummen  vorhanden  sein  müssen,  die  nach  mehr  oder  minder
langer  Anlage  suchen,  so  bedarf  namentlich  die  Lebensversicherung  einer  ganz
enormen  Aufspeicherung  von  Kapital,  weil  die  Mittel  für  die  in  weiter
Ferne  liegende  Versicherungsleistung  allmählich  durch  die  Prämien  und  ihre
Zinsen  angesammelt  werden  müssen.  Hier  kommen  Milliarden  in  Frage,
die  zum  großen  Teile  auf  lange  Dauer  angelegt  werden  können,  jedenfalls
aber  aus  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Gründen  möglichst  sicher  angelegt
werden  müssen.  Zu  den  Prämienreserven  kommen  als  dauernde  Anlagen
noch  die  Reservefonds  (Sicherheits-,  Gewinn-  usw.  Reserven)  und  das
Gesellschaftskapital,  als  vorübergehende  Anlagen  die  im  Laufe  des  Geschäftsjahres ­
  eingehenden  Prämien.
Für  den  größten  Teil  der  privaten  und  öffentlichen  Versicherung  wird
die  Gesamtsumme  der  Vermögensbestände  und  ihre  Anlage  nach  einigen
Hauptkategorien  seit  Jahren  amtlich  festgestellt  und  bekanntgegeben.  Aber
diese  Veröffentlichungen  sind  für  die  hier  verfolgten  Zwecke  nicht  genau
genug,  und  die  privaten  Arbeiten  haben  sich  bisher  auf  einzelne  Versicherungszweige ­
  beschränkt,  auch  mehr  die  Anlagepolitik  vom  Standpunkte  der  Gesellschaften ­
  kritisiert  1 ,  als  den  Einfluß  der  Anlagen  auf  die  Volkswirtschaft
festzustellen  versucht.  Hier  ist  also  noch  eine  Arbeit  zu  leisten,  die  um  so
fruchtbarer  wird,  je  mehr  sie  in  Einzelheiten  dringt.  Denn  nicht  nur  die
Gesamtsumme  der  Anlagen  und  ihr  Zinsertrag  ist  von  Bedeutung  für  die
Volkswirtschaft,  sondern  auch  die  sachliche  und  örtliche  Verteilung.  Namentlich
auf  dem  Hypothekenmarkte  zeigen  sich  erhebliche  Verschiedenheiten
zwischen  den  Gegenden  Deutschlands.  Hier  wird  es  am  ehesten  möglich  sein,
einen  unmittelbaren  Einfluß  bestimmter  Versicherungsanstalten  und  ihrer
Vermögensanlagen  auf  den  Hypothekenzins,  die  Bautätigkeit  und  damit  auch
mittelbar  auf  die  Grundstückspreise  nachzuweisen.  Schwieriger  dürfte  das
sein  bezüglich  der  Einwirkung  auf  den  allgemeinen  Zinsfuß  und  den
Diskontierungssatz.  Denn  beide  werden  infolge  der  engen  Verflechtung
des  Bankwesens  mit  Berlin  und  der  Reichsbank  ziemlich  einheitlich  durch
1  Z.  B.  Dr.  Hans  Hilbert,  Kapitalanlagen  der  Versicherungsgesellschaften,
Jena  1908.
        <pb n="16" />
        u

Heinz  Potthoff.

ganz  Deutschland  geregelt.  Auch  bezüglich  der  öffentlichen  Anleihen  wird
sich  der  nachweisliche  unmittelbare  Einfluß  der  Versicherungskapitalien  auf
lokale  Verhältnisse,  aus  den  Kredit  einzelner  Gemeinden  oder  Kommunalverbände ­
  beschränken,  während  die  größeren  Anleihen  einen  einheitlichen
Markt  haben,  auf  dem  die  Käufe  der  einzelnen  Versicherungsanstalten  und
Versicherungszweige  nur  einen  und  durchaus  nicht  den  wichtigsten  Faktor
bilden.  Hier  kann  die  Aufgabe  nur  sein,  die  Zusammensetzung  der  Vermögensanlage, ­
  ihre  Veränderungen  im  Laufe  der  Jahre  möglichst  exakt  festzustellen, ­
  damit  auf  Grund  aller  Zahlen,  eventuell  in  Verbindung  mit  denen  der
Untersuchungen  über  das  Sparwesen,  sich  ein  Überblick  gewinnen  läßt,  welche
Bedeutung  die  Gesamtheit  dieser  Einrichtungen  für  den  deutschen  Geldmarkt ­
  hat.
Das  gleiche  gilt  von  der  Verwendung  des  ausgeliehenen  Geldes.
Denn  volkswirtschaftlich  ist  die  wichtigste  Frage  nicht,  wer  das  Geld  bekommt,
sondern  was  der  Empfänger  damit  treibt.  Es  ist  ein  großer  Unterschied,
ob  der  Staat  mit  den  Anleihen  Kriegsschiffe  baut  oder  Eisenbahnen  oder
Arbeiterwohnungen;  ob  die  Gemeinde  sie  zu  einem  Elektrizitätswerke  oder
zu  einer  Schule  verwendet;  ob  mit  dem  Hypothekendarlehen  ein  Wohnhaus
gebaut  wird  oder  ein  Geschäftshaus,  ob  ein  Gut  damit  meliorisiert  wird
oder  der  Besitzer  Haushaltsschulden  bezahlt.  Aber  das  wird  sich  nur
bei  einzelnen  Anlagen,  namentlich  lokalen  verfolgen  lassen.  Aber  gerade  das
ist  entscheidend  für  die  Frage,  in  welchem  Maße  das  Vermögen  der  Versicherungseinrichtungen ­
  der  Produktion  dient,  in  welchem  Maße  dem  Konsum;
welche  Verschiebung  also  zwischen  den  Produktions-  und  Konsumtionsmitteln,
zwischen  Angebot  und  Nachfrage  letzten  Endes  bewirkt  wird.  —
Auch  damit  sind  die  Einwirkungen  des  Versicherungswesens  auf  das
Wirtschaftsleben  durchaus  noch  nicht  erschöpft.  Die  mittelbaren
Wirkungen  reichen  in  alle  Teile  unserer  Volkswirtschaft  hinein.  Und
darüber  hinaus  in  andere  Seiten  des  staatlichen  Zusammenlebens  und  der
Kultur.  Man  denke  nur  an  die  große  Bedeutung  der  Schadensverhütung:
an  die  Erfindungen  zur  Erhöhung  der  Feuersicherheit  von  Gebäuden,  zur
Beseitigung  der  Unfallgefahr  bei  Maschinen,  an  das  vorbeugende  Heilverfahren ­
  der  Invalidenversicherung,  an  den  Einfluß  auf  das  Verantwortlichkeitsgefühl ­
  usw.  usw.  Aber  das  liegt  außerhalb  des  Rahmens,
der  diesem  Sammelbande  gesteckt  ist.  Er  beschäftigt  sich  nur  mit  wirtschaftlichen ­
  Dingen,  und  zwar  mit  den  Folgen,  die  das  Sammeln,  Verteilen  und
Anlegen  von  großen  Geldsummen  durch  die  Versicherungseinrichtungen  hat.
Diese  Folgen  sind  privatwirtschaftliche,  kantonalwirtschaftliche,  volkswirtschaftliche, ­
  weltwirtschaftliche.  Sie  sind  so  vielseitig,  so  weitgehend  und  so
        <pb n="17" />
        Einleitung.

15

kompliziert,  daß  sie  nicht  eine  vollständige  und  in  allen  Einzelheiten  ausreichende ­
  Beleuchtung  hier  finden  können.  Dazu  bedarf  es  noch  langer  Arbeit
der  Wissenschaft.  Diese  ist  nötig  und  dringend,  weil  das  Versicherungswesen
eine  immer  wachsende,  gewaltige  Rolle  in  unserer  Wirtschaft  spielt  und  weil
die  Gesetzgebung  in  wachsendem  Maße  darin  eingreift.  Gute  Politik  ist
nur  auf  Grund  richtiger  Erkenntnis  der  Tatsachen  möglich.  Solche  Tatsachenkenntnis ­
  ist  das  Hauptziel  der  Untersuchungen  des  Vereins  für  Sozialpolitik
über  das  Versicherungswesen  in  Deutschland.
        <pb n="18" />
        /

Schriften  137.  IV.

2

I.  Geschäftliche  Versicherung.
        <pb n="19" />
        1.  Lebensversicherung.
Von
Dr.  N.  Mueller  und  Dr.  E.  Mittermüller.

Einleitung.
Lebensversicherung  und  Spareinrichtungen.
Zu  den  Spareinrichtungen  im  engeren  und  eigentlichen  Sinne  kann
man  natürlich  die  Lebensversicherung  nicht  rechnen.  Mag  man  sich  auf
den  Standpunkt  des  Versicherungsnehmers  oder  auf  den  der  versichernden
Gesellschaft,  des  Versicherers,  stellen,  —  in  keinem  Falle  teilt  die  Lebensversicherung ­
  mit  Sparkassen  und  ähnlichen  Einrichtungen  deren  Hauptzweck: ­
  dem  Publikum  die  sichere,  verzinsliche  Anlegung  seiner  Ersparnisse
zu  ermöglichen.  Und  doch  bieten  sich  eine  Reihe  von  Berührungsflächen,
die  es  gestatten,  Untersuchungen  über  Wesen  und  Bedeutung  der  Lebensversicherung ­
  nach  gleichen  oder  ähnlichen  Gesichtspunkten  anzustellen  wie
bei  den  eigentlichen  Spareinrichtungen.
Sparen  der  Versicherungsnehmer.
Betrachtet  man  die  Lebensversicherung  vom  Standpunkt  des  Versicherungsnehmers, ­
  so  leistet  auch  er  z.  B.  in  der  Todesfallversicherung  in
Gestalt  der  Prämien  kleine  Einlagen,  die  er  erübrigt  hat,  und  erwirbt
dagegen  den  Anspruch  auf  eine  größere  Summe,  die  den  Gesamteinzahlungen
windestcns  gleichzukommen  pflegt,  und  die  ihm  in  einem  Zeitpunkt  auszuzählen ­
  ist,  für  den  er  —  sei  es  für  sich,  sei  es  für  seine  Angehörigen
oder  dritte  Personen  —  mit  einem  außergewöhnlichen  Kapitalbedarf
rechnet.  Auch  von  Verzinsung  der  Einlagen  kann  in  gewissem  Sinne
Sesprochen  werden.  Stirbt  der  auf  Ableben  Versicherte  bald  nach  Abschluß ­
  des  Versicherungsvertrags,  so  ist  cs  klar,  daß  die  eingezahlten,
im  Verhältnis  zur  Versicherungssumme  geringfügigen  Prämien  hochrentabel
angelegt  waren.  Aber  auch  wenn.  er  den  Ablauftermin  der  Versicherung
Eebt  und  die  Höchstzahl  der  Prämien  zahlen  muß,  ist  es  dank  der  tech-
        <pb n="20" />
        20

I.  Geschäftliche  Versicherung.

nischen  Vervollkommnungen,  welche  die  Lebensversicherungsgesellschasten
auf  Grund  ihrer  langjährigen  Erfahrungen  einführen  konnten,  jetzt  vielfach ­
  möglich,  in  der  Versicherungssumme  mehr  zu  gewähren,  als  die  eingezahlten, ­
  um  die  Dividenden  verkürzten  Prämien  insgesamt  betragen,
so  daß  von  einer  mäßigen  Verzinsung  der  Einlagen  gesprochen  werden
kann.  So  kann  z.  B.  ein  Dreißigjähriger,  der  sein  Leben  bei  der  Gothaer
Lebensversicherungsbank  a.  G.  mit  Abkürzung  der  Versicherungsdauer
auf  20  Jahre  versichert,  bei  Berücksichtigung  der  Dividenden  damit  rechnen,
daß  er  bei  Erleben  des  Endtermins  für  eine  Versicherungssumme  von
10  000  Mk.  nur  ca.  7050  Mk.  eingezahlt  haben  wird.  Da  die  Erhaltung
des  Anspruchs  auf  die  Versicherungssumme  von  rechtzeitiger  Entrichtung
der  Prämien  abhängig  und  ein  Verfall  dieses  Anspruchs  fast  stets  mit
Verlusten  verbunden  ist,  spricht  man  auch  von  einem  „Sparzwang",  der
bei  der  Lebensversicherung  ausgeübt  wird,  und  dieser  freiwillig  übernommene ­
  Zwang  stellt  moralisch  die  Lebensversicherung  vielleicht  noch
über  die  eigentlichen  Spareinrichtungen.  Ähnliche  Vergleiche  lassen  sich
auch  für  die  Rentenversicherung  und  andere  Zweige  der  Lebensversicherung
anstellen.
Sparen  der  Versicherer.
Anderseits  sind  auch  die  Lebensversicherungsgcsellschaften  selbst  Sparer.
Sie  dürfen  die  ihnen  zufließenden  Einnahmen  nach  der  Technik  be§.
Lebensversicherungsgeschäfts  nicht  voll  verbrauchen.  Wenn  sie  gerüstet
sein  wollen,  die  von  ihnen  in  den  Versicherungsverträgen  übernommenen
Verpflichtungen  rechtzeitig  erfüllen  zu  können,  müssen  sie  einen  nacb
mathematischen  Grundsätzen  berechneten  Teil  der  Einnahmen  zu  Rücklagen,
zur  sogenannten  Prämienreserve,  verwenden;  sie  müssen  aus  ihm  große
Sparkapitalien  für  den  Fall  des  Bedarfs  ansammeln.
Deutsche  und  ausländische  Lebensversicherung.
Will  man  die  Bedeutung  der  Lebensversicherung  als  Spareinrichtung
erfassen,  so  muß  man  nach  dem  Gesagten  die  Untersuchungen  sowohl  nach
der  Seite  der  Versicherten  als  auch  nach  der  Seite  der  Versicherer  anstellen. ­
  Selbstverständlich  erstrecken  sich  die  Untersuchungen  nur  auf  das
deutsche  Lebensversicherungsgeschäft.  Es  muß  aber  darauf  hingewiesen
werden,  daß  sich  die  Grenze  nicht  zuverlässig  finden  läßt.  Die  meisten
deutschen  Gesellschaften  arbeiten  auch  im  Auslande,  und  es  ist  nicht
möglich,  ihr  Geschäft  in  seine  deutschen  und  ausländischen  Bestandteile
zu  zerlegen.  Ein  annähernder,  freilich  nicht  feststellbarer  Ausgleich  wird
        <pb n="21" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  21

dadurch  geschaffen,  daß  auch  ausländische  Gesellschaften  im  Deutschen
Reiche  arbeiten.  Für  dieses  deutsche  Geschäft  der  Ausländer  lassen  sich
viele  Zahlen  und  Tatsachen  aus  der  Statistik  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts ­
  für  Privatversicherung  in  Berlin  entnehmen  und  sollen  auch,  soweit
sie  für  diese  Untersuchung  von  Bedeutung  sind,  hier  mitverwertet  werden;
sie  dürfen  nur  nicht  ohne  weiteres  den  Zahlen  der  deutschen  Gesellschaften
hinzugerechnet  werden,  um  die  Gesamtbeträge  für  die  im  Deutschen
Reiche  laufenden  Versicherungen  zu  ermitteln.
Begriff  der  Lebensversicherung.
Unter  Lebensversicherung  im  Sinne  dieser  Abhandlung  ist  die  gesamte ­
  private,  große  und  kleine  Lebensversicherung  auf  den  Todes-  wie
auf  den  Erlebensfall  nebst  der  Jnvaliditäts-,  Kranken-  und  Rentenversicherung ­
  und  einschließlich  der  dem  Aufsichtsamt  unterstehenden  Versicherungseinrichtungen ­
  von  Berufsvereinigungen  zu  verstehen.  In  welcher
Gesellschaftsform  das  Versicherungsgeschäft  betrieben  wird:  in  Form  der
Aktiengesellschaft  oder  des  Gegenseitigkeitsvereins  usw.,  ist  für  uns  im  allgemeinen ­
  ohne  Bedeutung.  Das  Rückversicherungsgeschäft,  das  von  selbständigen ­
  Rückversicherungsgesellschaften  betrieben  wird,  konnte  aus  Mangel
an  ausreichenden  statistischen  Unterlagen  nicht  berücksichtigt  werden.
Untersuchungen  über  die  Bedeutung  der  Lebensversicherung  als  Spareinrichtung ­
  sind  unseres  Wissens  noch  nicht  angestellt  worden,  und  nach
dem  Wunsche  der  Veranstalter  soll  das  Hauptgewicht  auf  Tatsachendarstellung ­
  und  vollständiges  Zahlenmaterial  gelegt  werden.  Das  bringt
die  Bearbeiter  des  Abschnitts  Lebensversicherung  in  eine  schwierige  Lage.
Denn  für  eine  ganze  Reihe  der  im  Arbeitsprogramm  aufgeworfenen
fragen  fehlt  es  an  den  erforderlichen  statistischen  und  sonstigen  Vorarbeiten.
  Solche  auszuführen  ist  einer  Einzelperson  vollständig  unmöglich; ­
  auch  mit  Unterstützung  aller  Versicherungsgesellschaften  wäre
iS-  B.  eine  Einteilung  der  Versicherten  nach  Berufen  wegen  des  mit  den
Erhebungen  verbundenen  außerordentlichen  Arbeits-  und  Zeitaufwandes
der  zur  Verfügung  stehenden  Zeit  nicht  herzustellen,  und  andere
Fragen,  z.  B.  nach  der  Herkunft  der  Prämien  und  nach  der  Bedeutung
der  ausgezahlten  Versicherungssummen,  lassen  sich  auch  niit  Hilfe  aller
Gesellschaften  nicht  beantworten.  Wenn  wir  gleichwohl  die  Bedenken
gegen  Übernahme  der  Bearbeitung  der  Lebensversicherung  haben  fallen
lassen,  so  geschah  es  auf  die  Versicherung  hin,  daß  die  Veranstalter  der
Untersuchungen  nicht  aus  eine  präzise  Beantwortung  aller  Fragen  gerechnet ­
  haben  und  auch  die  Darstellung  der  Verhältnisse  bei  einzelnen
        <pb n="22" />
        Jahr

5$
A

Bestand  am  Ende  des
Jahres

Reiner  Zuwachs  im  Laufe
d.  Jahres

Bevölkerungswachstum ­
  auf
dem  heutigen
Reichsgebiet

g  ®  c

1
K

absolut

in  %  des  Bestandes ­
  am  Anfang ­
  d.  Jahres

£*  g
*£* rH

fs
g§
N

h'ü
5$  vQ
-So
-So
83  «.

fl  II
!®:i

§
A-|


O

1830

2

2  072

11768

624

3  691

43,09

45,70

29  520

0,98

1835

4

9  274

43  702

1217

5  058

15,10

13,09

30  938

0,94

1840

6

19  852

83  320

1874

6  496

10,42

8,46

32  787

1,16

1845

7

28  463

115  373

1  533

5137

5,69

4,66

34  398

0,96

1850

10

36  955

142  807

2  221

6  165

6,39

4,51

35  397

0,57

1855

17

54352

198  740

6  567

19  306

13,74

10,76

86  114

0,40

1860

19

95  453

316  888

8  388

26  340

9,57

9,07

37  747

0,88

1865

22

210  353

624  862

37  129

87  402

21,43

16,26

89  656

0,99

1870

28

362  432

1  010  559

10  223

35  023

2,90

3,59

48  818

0,58

1875

37

524  111

1  630  606

33  544

142  943

6,84

9,61

42  729

0,91

1880

36

609  376

2  135  352

22  008

105  666

3,75

5,21

45  236

1,14

1885

34

728  941

2  821  606

27  818

158  299

3,97

5,94

46  858

0,70

1890

35

880  252

3  662  641

33  639

187  471

3,97

5,39

49  428

1,07

1895

42

1  131  577

4  840  338

51111

260  578

4,37

5,69

52  280

1,12

1900

47

1  485  711

6  409  002

59  966

303  681

4,21

4,97

56  367

1,50

1905

44

1  829  006

8  159  521

82  845

436  893

4,74

5,66

60  641

1,46

1910

42

2  309  329

11068  299

131769

740  222

6,05

7,17

64926

1,36

1  Nach  den  in  „Masius'  Rundschan,  Blätter  für  Versichernngswissenschaft"  veröffentlichten ­
  Statistiken.
2  Nach  Statistischem  Jahrbuch  f.  d.  Deutsche  Reich  1910.

I-  Geschäftliche  Versicherung.

Gesellschaften,  wenn  sich  eine  umfassende  Darstellung  nicht  erreichen  läßt,
als  ihren  Zwecken  dienlich  erklärten.  Die  Lücken,  die  sich  in  der  Bearbeitung ­
  finden,  bitten  wir  daher,  mit  dem  uns  nicht  zur  Last  fallenden
Mangel  an  Stoff  zu  entschuldigen.

Sparen  der  Versicherungsnehmer.

Zahl  der  Versicherungen.
Daß  das  Bedürfnis,  auf  dem  Wege  der  Lebensversicherung  Kapitalien
für  bestimmte  Zwecke  sicherzustellen,  andauernd  und  zwar  stärker  als  die
Bevölkerungszunahme  gewachsen  ist,  kann  einem  Zweifel  nicht  unterliegen.
Das  lehrt  ein  Blick  auf  nachstehende  Nebeneinanderstellung  von  Zahlen,
welche  die  Entwickelung  der  großen  Lebensversicherung 1  und  die  Zunahme ­
  der  Bevölkerung  auf  dem  heutigen  Reichsgebiete 2  zeigen.
        <pb n="23" />
        Tabelle  2.
Gesamtes  direktes  Geschäft  der  deutschen  Unternehmungen.

Jahr

Große
Todesfallversicherung

Große  Lebensfallversicherung ­


Volksversicherung

Sonst,  kleine  Kapitalversicherungen


Rentenversicherung* ­


Invaliditäts-Versicherung
  2

Krankenversicherung ­
  *  2  3

Policen

Versich.-Summe
  in
1000  Mk.

Policen

Versich.-Summe
  in
1000  Mk.

Policen

Versich.-Summe
  in
1000  Mk.

Policen

Versieh.-Sumttte
  in
1000  Mk.

Policen

JTg§
«l!

Policen

j|
«g|

A

es

1902

1  520  914

6  868386

566  368

889  117

3  836  012

678  160

176  300

84  902

61446

19  960

38  713

13  804

7  988

24  910

1903

1  590  275

7  204  849

558  968

881  411

4  287  233

751  386

278  177

135  073

65  600

21303

34  187

13  600

9  601

32  549

1904

1  659  829

7  582  948

552  700

876  181

4  751  552

833  537

293  534

144  331

67  103

22  237

38  797

19  778

12  242

42  863

1905

1  718163

7  993  064

546  356

870  635

5  162  284

906  093

332  066

156  809

71  485

24  141

45  608

22  687

14  958

54  799

1906

1  803  305

8  470  027

539  800

866  487

5  563  806

989  275

354  927

171  982

74  205

25  600

74  224

25  683

18  015

67  301

1907

1  905  426

9  001  620

531  778

860  774

5  757  082

1  076  617

632  265  4

270  851 4

74169

26  512

83  588

29  952

21793

82  339

1908

1  998  493

9  484  948

520  703

846  741

6  362  467

1  167  866

667  428

292  200

74  684

27  488

91  673

33  154

25  932

98  939

1909

2  116  128

10  092  559

510  747

835  975

6  837  965

1  270  718

694  698

313  783

105  505

28  909

100  671

36  605

29  368

113  788

*  Nur  feste,  nicht  auch  steigende  Reuten.  Die  Zahlen  geben  daher  kein  zuverlässiges  Bild  vom  Versicherungsbedarf  der  Bevölkerung. ­

2  Es  handelt  sich  zumeist  um  Jnvaliditätszusatzversicherungen.  Die  Zahlen  sind  nicht  genau,  weil  die  Angaben  der  Gesellschasten
  nicht  zuverlässig  sind  und  nach  verschiedenen  Gesichtspunkten  erfolgten.
3  Zum  Teil  mit  Sterbegeld-  und  Jnvaliditätsversicherung  verbunden.
4  Ein  Gegenseitigkeitsverein  mit  großem  Bestände  ist  in  die  Statistik  neu  aufgenommen.

iS
        <pb n="24" />
        24

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Das  gleiche  Bild  eines  erstaunlichen  Aufschwungs  liefert  uns  die
Statistik  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  alle  Zweige  der  Lebensversicherung, ­
  die  von  den  ihm  seit  1902  unterstellten  Unternehmungen
betrieben  werden  (s.  Tab.  2  auf  S.  23).
Nur  die  große  Lebensfallversicherung  weist  eine  rückläufige  Bewegung
auf.  Es  wäre  aber  falsch,  sie  lediglich  einem  Rückgänge  des  Versicherungsbedarfs ­
  zuzuschreiben.  Das  Publikum,  das  früher  sein  Versicherungsbedürsnis
  in  diesem  Zweige  der  Lebensversicherung  deckte,  hat  sich  jetzt
vielfach  anderen  Zweigen,  insbesondere  der  abgekürzten  Todesfallversicherung, ­
  zugewendet.
Für  das  deutsche  direkte  Geschäft  ausländischer  Unternehmungen
gibt  folgende  Tabelle  die  entsprechenden  Zahlen:

Tab.  3.  Deutsches  direktes  Geschäft  der  ausländischen
Unternehmungen.

A

Große  Todesfall»
Versicherung
I  Versich.-m
  f .  Summe
Policen  jn
1000  Mk.

Große  L
versi
Policen

ebensfallcherung

Versich.-Summe

in
1000  Mk.

Volksversicherung

Versich.-r
 .  Summe
Policen  j  in
1000  Mk.

Rentenversicherung ­

g  Jahres-~
  ,  renten
in  Mk.

Jnva
vers
§
A

liditäts.
cherung
Jahresrenten

in  Mk.

1902

109670'

659406’

40436'

120996'

11151'

3620'

1577'

1064819'

387

29880

1903

115190'

725674'

42422'

123578'

11449'

3740'

1688'

1153670'

392

34360

1904

119986'

767118'

44448'

123702'

11551’

3847'

1768'

1225104'

413

40906

1905

123969

799215

46689

123955

11993

4006

1839

1274013

432

46307

1906

126979

812416

53299

128716

12612

4284

1901

1258149

451

48160

1907

130627

822729

61264

135734

11584

4314

1959

1279539

496

55398

1908

133198

828315

68418

140791

11737

4432

2031

1302811

522

68114

1909

137268

856974

73026

143557

23585

6633

2086

1357454

554

84744

In  die  erste  Tabelle  ließ  sich  vom  Jahre  1895  ab  nicht  mehr  die
Zahl  der  Versicherten,  sondern  nur  die  Zahl  der  Policen  einstellen,  und
die  Statistik  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  rechnet  nur  mit  der  letzteren
Zahl.  Man  muß  sich  dabei  vergegenwärtigen,  daß  diese  Zahl  die  größere
ist;  ja,  das  Bedürfnis  nach  Versicherungsschutz  vergrößert  sich  auch  in
der  Richtung,  daß  sich  der  einzelne  Versicherungsnehmer  nicht  mehr  mit
dem  Abschluß  einer  einzigen  Lebensversicherung  begnügt,  sondern  bei
wachsender  Familie  oder  bei  steigenden  Einnahmen  sich  zur  Eingehung
weiterer  Versicherungsverträge  veranlaßt  sieht.  Daß  diese  Annahme  berechtigt ­
  ist,  kann  man  aus  den  Verhältnissen  bei  der  Gothaer  Lebensversicherungsbank ­
  entnehmen,  die  durch  die  Trennung  ihres  Versicherungs-1

  Zum  Teil  geschützt.
        <pb n="25" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.

25

bestandes  in  einen  mit  dem  31.  Dezember  1903  abgeschlossenen  und  in
einen  mit  dem  1.  Januar  1904  beginnenden  Teil  zur  Beobachtung  besonders ­
  geeignet  ist.  Obwohl  der  alte  Bestand  sämtliche  seit  Begründung
der  Bank  abgeschlossenen  und  noch  nicht  erloschenen  Versicherungen  umfaßt, ­
  und  daher  bei  dem  längeren  Zeitraum  die  Möglichkeit  zum  Abschluß
von  Nachversicherungen  eine  weit  größere  war  als  beim  neuen  Bestände,
kommen  am  Schlüsse  des  Jahres  1910  auf  1  Person  beim  alten  Bestände ­
  1,19  Policen,  beim  neuen  Bestände  aber  schon  1,11  Policen  oder
umgekehrt  auf  1  Police  0,84  resp.  0,9  Personen.  Im  Gesamtbestand
sind  die  entsprechenden  Zahlen  1,21  Policen  und  0,83  Personen.
Auch  der  Abschluß  niehrerer,  gleichartiger  oder  ungleichartiger  Versicherungen ­
  bei  verschiedenen  Gesellschaften  spielt  eine  große  Rolle,  ohne
daß  es  möglich  wäre,  die  Häufigkeit  solcher  Fälle  zahlenmäßig  festzustellen. ­

Daß  im  Deutschen  Reich  das  Bedürfnis  nach  Schutz  durch  Lebensversicherung ­
  in  ganz  besondereni  Maße  zugenommen  hat,  ergibt  auch  ein
Vergleich  mit  dem  Auslande.  Es  waren  Kapitalversicherungen  in
Kraft  *:
Tabelle  4.

Land

1860
Versich.-Summe
  in
Will.  Mark

188
Versich.-Summe
  in
Milt.  Mark

0
Zunahme
gegen
1860  in
o/o

1900
„  ...  ^Zunahme
Verstch.-Summe
  in!
Will.  Mark  188 °
%

1909
Versich.-  | 8u, "* me
_  .  gegen
Summ«&amp;gt;  1900  j„
Mill.  Mark  0/g

Großbritannien  .

3  400,0

9  312,8

173,9

16  500,0 3

77,2

23  000,0 2

39,4

Deutsches  Reich  .

316,8

2  282,0

620,3

7  999,9

250,6

12  742,8

59,3

Frankreich 3 .  .  .

184,0

1  746,3

849,1

2  930,2

62,1

4  141,1

41,4

Österr.-Ungarn  .

88,4

788,0

791,4

2  249,5

185,5

4  088,4

81,8

Rußland....

23,2

117,6

406,9

1  147,6

875,9

1  655,2

44,2

Schweiz  ....

5,6

152,0

2  614,3

364,5

139,8

554,4

52,1

Entwickelungsaussichten.
Es  ist  natürlich  unmöglich,  mit  Sicherheit  vorauszusagen,  welche
weitere  Entwickelung  die  deutsche  Lebensversicherung  nehmen  wird.  Das
aber  kann  man  wohl  mit  Bestimmtheit  behaupten,  daß  sie  ihren  Höhe-'
  Nach  „Versicherungs-Rundschau"  (Beiblattdes  „National-Ükonom").  13.  Jahrgang ­
  Nr.  8.
2  Geschätzt.
3  Ende  1909  sind  wechselseitige  und  Tontinengesellschaften  einbezogen,  welche  in
den  früheren  Jahren  fehlen.
        <pb n="26" />
        I.  Geschäftliche  Versicherung.

Punkt  noch  nicht  erreicht  hat,  und  in  absehbarer  Zeit  auch  nicht  erreichen
wird.  Man  kann  dies  aus  ihrer  bisherigen  Entwickelung  schließen;  man
muß  zu  dieser  Ansicht  aber  auch  bei  einem  Vergleich  mit  der  Bevölkerungszunahme ­
  kommen.  Die  große  Zahl  der  seit  ungefähr  dem  Jahre  1890
Geborenen  tritt  jetzt  erst  allmählich  in  das  Lebensalter,  das  für  die  Versicherung ­
  hauptsächlich  in  Betracht  kommt.  Die  Zahl  der  Eheschließungen
ist,  absolut  gerechnet,  noch  in  starkem  Steigen  begriffen,  und  die  Verheiratung ­
  und  die  Vermehrung  der  Familie  bilden  ja  bekanntlich  für
viele  den  äußeren  Anlaß  zur  Versicherungsnahme.
Freilich  läßt  sich  denken,  daß  die  private  Lebensversicherung  durch
Schaffung  staatlicher  Einrichtungen  oder  durch  andere  Einflüsse  in  ihrer
Entwickelung  gehemmt  oder  gar  wesentlich  zurückgedrängt  wird.  Solche
Befürchtungen  hat  namentlich  die  ihrer  Ausführung  jetzt  entgegengehende
staatliche  Angestelltenversicherung  erweckt.  Man  besorgt,  daß  das  Bedürfnis ­
  der  Privatbeamten  nach  Sicherstellung  ihrer  eigenen  Person  und
ihrer  Familie  durch  die  staatliche  Versicherung  ausreichend  gedeckt  wird,
oder  daß  ihnen  die  Mittel  fehlen  werden,  die  unzureichenden  staatlichen
Leistungen  durch  Erwerb  von  Ansprüchen  an  private  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  zu  ergänzen.  Gewiß  wird  die  Privatversicherung  damit  rechnen
müssen,  daß  ihr  Werben  in  Angestelltenkreisen  zeitweilig  von  geringerem
Erfolg  begleitet  sein  wird.  Aber  eine  dauernde  Benachteiligung  ist  doch
unwahrscheinlich.  Die  Volksversicherung  hat  trotz  der  staatlichen  Jnvaliditäts-
  und  Altersversicherung  einen  erstaunlichen  Aufschwung  genommen. ­
  Die  staatlichen  Maßnahmen  tragen  eben  das  Verständnis  für
die  Bedeutung  des  Versicherungsschutzes  in  immer  weitere  Kreise  und
steigern  damit  das  Bedürfnis,  ohne  es  selbst  ausreichend  befriedigen  zu
können.  Gerade  bei  der  bevorstehenden  Privatbeamtenversicherung  werden
—  es  beruht  dies  auf  technischen  Notwendigkeiten  und  enthält  daher
keinen  Vorwurf  gegen  die  Verfasser  des  Gesetzentwurfs  —  die  vom
Staate  gewährten  Leistungen  so  gering  sein,  daß  sie  zur  Erhaltung  des
Privatbeamten  und  seiner  Familie  im  Jnvaliditäts-  resp.  Todesfall  nicht
ausreichen,  und  das  muß  die  Versicherten  direkt  darauf  hinweisen,  Zusatzversicherungen ­
  bei  privaten  Gesellschaften  einzugehen.
Man  kann  daher  auf  eine  andauernde  Steigerung  der  Zahl  der
Lebensversicherungen,  auf  ein  Eindringen  in  immer  weitere  Kreise  der
Bevölkerung  hoffen.  Aber  nicht  nur  extensiv  befindet  sich  das  Bedürfnis
nach  Lebensversicherungsschutz  im  Wachsen.  Auch  das  Bedürfnis  des
einzelnen  Versicherten  vergrößert  sich  offenbar,  und  das  drückt  sich  nicht
nur  in  dem  oben  erwähnten  Abschluß  mehrerer  Versicherungen  derselben
        <pb n="27" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  27

Art  und  in  dem  nach  Zahl  und  Umfang  nicht  kontrollierbaren  Abschluß
mehrerer  Versicherungen  verschiedener  Art  aus,  sondern  macht  sich  auch
in  der  Höhe  der  versicherten  Summen  bemerkbar,  die  seit  dem  Jahre
1902,  wenn  auch  einzelne  Versicherungszweige  der  Entwickelung  nicht
ständig  folgen,  im  allgemeinen  doch  andauernd  in  einem  Steigen  begriffen ­
  sind,  das  nicht  nur  mit  dem  sinkenden  Werte  des  Geldes  erklärt
werden  kann.
Höhe  der  Versicherungssummen.
Es  betrugen  die  Durchschnittsbeträge  für  eine  Versicherung  im  gesamten ­
  direkten  Geschäft  der  deutschen  Unternehmungen 1  nach  der  Statistik
des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  in  Mark:

Tabelle  5.

Versicheruugszweig

1902

1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

Große  Todessall-Versich.

4516

4  531

4  569

4  652

4  697

4  724

4  746

4  769

Große  Lebensfall-Versich.

(6  013)

(6  800)

(6  393)

(6  447)

(6  398)

(6  298)

(6  219,

(6  213)

1510

1577

1585

1594

1  605

1619

1625

1637

Volks-Versicherung.  .  .

(2  992)

(2  913,

&amp;lt;2  783)

(2  658)

(2  415)

(2  216)

(2  058,

(1  965,

177

175

175

176

178

187

184

186

Sonstige  kleine  Kapital-(325)



(327)

(333)

(834,

(840)

(372)

(376)

(281,

Versicherung 2  ...  .

482

486

492

472

485

428

438

452

Rentenversicherung 3  .

825

325

331

338

345

357

367

274

Jnvaliditäts-Versich. 3  .

(675)

(683)

(693)

(693,

(662)
346

(653)

(641,

(650,

357

398

510

497

357

362

364

Kranken-Versicherung 4  .

(77)

(88)

(99,

(107,

(107,

(112,

(130,

&amp;lt;158,

3,12

3,89

3,50

3,53

8,74

3,78

3,82

3,87

Diese  Zahlen  geben  den  Durchschnitt  für  die  Gesamtheit  aller  Unternehmungen ­
  an;  für  die  einzelne  Gesellschaft  können  natürlich  erhebliche
Abweichungen  bestehen.  So  beträgt  z.  B.  in  der  großen  Todesfallversicherung ­
  die  Durchschnittssumme  Ende  1910  bei  einer  Gesellschaft
4333  Mk.,  bei  einer  anderen  dagegen  nur  1138  Mk.

'  Die  Zahlen  in  Klammern  beziehen  sich  auf  das  deutsche  direkte  Geschäft  der
'ausländischen  Unternehmungen.
2  Die  Statistik  des  A.A.  f.  Pr.  V.  gibt  hier  keine  Zahlen  f.  d.  Geschäft  der
Ausländer.
*  Die  Zahlen  bezeichnen  hier  den  Durchschnitt  der  Jahresrenten;  vgl.  auch
Anm.  1  auf  S.  23.
4  Die  Zahlen  bezeichnen  den  Durchschnitt  der  Krankcnrente  für  1  Tag.
        <pb n="28" />
        28

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Interessant  ist  an  den  Zahlen  vorstehender  Tabelle  auch  die  Tat-'
fache,  daß  es  offenbar  gerade  die  Wohlhabenderen  unseres  Volkes  sind^
die  sich  an  ausländische  Gesellschaften  wenden.
Überhaupt  können  aus  jenen  Zahlen  wichtige  Schlüsse  darauf  gezogen ­
  werden,  welchen  Teilen  der  Bevölkerung  diejenigen  Personen  angehören, ­
  die  sich  der  Lebensversicherung  bedienen.
Stand  der  Versicherungsnehmer.
Bei  der  Volksversicherung  und  sonstigen  kleinen  Kapitalversicherung,
ist  es  ohne  weiteres  klar,  daß  sie  ihr  Publikum  unter  den  Minderbemittelten ­
  und  besonders  unter  der  Arbeiterbevölkerung  suchen  und
finden.  Die  ausfällig  niedrigen  Durchschnittssummen  in  der  großen
Lebensversicherung  und  in  der  Rentenversicherung  erweisen  aber,  namentlich ­
  wenn  man  berücksichtigt,  daß  die  weitaus  größte  Zahl  der  Versicherungen ­
  noch  mehr  oder  weniger  erheblich  hinter  dem  Durchschnitt
zurückbleiben  muß,  ebenso  unzweifelhaft,  daß  auch  diese  Versicherungszweige ­
  vorzugsweise  nicht  mit  den  wohlhabenden  Bevölkerungsfchichten
arbeiten,  sondern  mit  solchen  Kreisen,  in  deren  Jahreshaushalt  die  Versicherungsprämie ­
  einen  wesentlichen  Posten  ausmacht,  der  nur  durch
Ersparnisse  an  anderen,  schwer  einzuschränkenden  Ausgaben  erschwingbar
wird.  Für  die  Vermögens-  und  Einkommensverhältnisse  der  Versicherten
fehlen  begreiflicherweise  alle  Unterlagen,  und  die  Behauptung  kann  daher
nicht  durch  Zahlen  belegt  werden.  Für  ihre  Richtigkeit  spricht  aber  auch
die  Tatsache,  daß  z.  B.  in  der  großen  Todesfallversicherung  die  Durch
fchnittsjahresprämie  nur  150—160  Mk.  beträgt.  —  Ende  1909  lauteten
bei  14  Gesellschaften,  die  darüber  in  ihren  Rechenschaftsberichten  Angaben
machen,  in  der  großen  Todesfallversicherung  62  o/o  aller  Policen  über
Beträge  bis  zu  3000  Mk.  und  940/o  über  Beträge  bis  zu  10  000  Mk.
Selbst  bei  der  Gesellschaft,  die  mit  9237  Mk.  die  höchste  Durchschnittsversicherungssumme ­
  aufwies,  waren  33,7  °/o  der  Mitglieder  mit  nur
höchstens  3000  Mk.  und  82  °lo  mit  nur  höchstens  10  000  Mk.  versichert ­
  st
Für  unsere  Untersuchungen  wäre  es  von  großer  Wichtigkeit,  wenn
noch  eine  weitere,  mehr  ins  einzelne  gehende  Gliederung  der  Versicherten
nach  Stadt-  und  Landbevölkerung,  nach  Beruf,  Geschlecht  und  Lebensalter ­
  vorgenommen  werden  könnte.  Leider  fehlt  es  hier  vollkommen  an
1  Zeitschrift  für  Versicherungswesen  1911  S.  173.
        <pb n="29" />
        dem  erforderlichen  statistischen  Material,  und  wir  müssen  uns  daher  auf
einige  allgemeine  Bemerkungen  beschränken.

Städtische  und  ländliche  Versicherungsnehmer.
Das  eine  steht  fest,  daß  an  der  Lebensversicherung  die  städtische
Bevölkerung  gegenüber  der  ländlichen  in  ganz  überwiegendem  Maße  beteiligt ­
  ist.  Außerhalb  der  Kreise  der  Großgrundbesitzer,  Pfarrer,  Lehrer  und
anderen  Personen  von  höherer  Bildung  ist  es  der  Lebensversicherung  trotz
jahrzehntelanger  Bemühungen  nur  ganz  allmählich  gelungen,  auf  dem
Lande  allgemein  festeren  Fuß  zu  fassen,  und  erst  in  den  letzten  Jahren
begegnet  man,  dank  der  Unterstützung,  die  sie  bei  Landwirtschaftskammern
und  anderen  landwirtschaftlichen  Korporationen  gefunden  hat,  auch  in
bäuerlichen  Kreisen  wachsendem  Verständnis  für  den  Wert  der  Lebensversicherung. ­

Beruf  der  Versicherungsnehmer.
Zahlenangaben  über  die  Berufe  der  Versicherten  können  nicht  gewacht ­
  werden.  Es  bringen  zwar  eine  Reihe  von  Gesellschaften  in  ihren
Jahresberichten  Übersichten  über  die  Berufe  der  im  letzten  Jahre  Aufgenommenen ­
  oder  Verstorbenen.  Das  kann  aber  kein  zuverlässiges  Bild
von  der  Zusammensetzung  des  Versichertenbestandes  nach  Berufen  verschaffen, ­
  da  z.  B.  bei  den  Gestorbenen  die  Rentiers  und  Pensionäre  in
irreführender  Weise  überwiegen.  Wie  ferner  die  großen  Differenzen  in
den  Durchschnittsversicherungssummen  zeigen,  hat  fast  jede  Versicherungsgesellschaft ­
  ihren  Anhängerkreis  in  bestimmten  Volksklassen,  und  die  Verhältnisse ­
  bei  einigen  Unternehmungen  lassen  daher  keinen  Rückschluß  auf
bie  Gesanitheit  zu.
Geschlecht  der  Versicherungsnehmer.
Dagegen  läßt  sich  ein  einigermaßen  zuverlässiges  Urteil  über  die
Beteiligung  der  Geschlechter  wenigstens  in  der  großen  Todesfallversicherung
gewinnen.  Rach  den  Geschäftsberichten  für  das  Jahr  1910  zählten
10  Gesellschaften  großen,  mittleren  und  kleinen  Umfangs  765  534  männliche ­
  und  49  330  weibliche  Versicherte.  Man  kann  daher  wohl  auch  für
bie  Gesamtzahl  aller  Gesellschaften  annehmen,  daß  der  Anteil  der  Frauen
am  Versichertenbestand  ungefähr  6  °/o  ausmacht.  Diese  geringe  Ziffer  ist
verständlich,  wenn  man  bedenkt,  daß  den  Versicherungsschutz  vor  allem  erwerbstätige ­
  Personen  suchen,  deren  Tod  ihre  Angehörigen  ihres  Ernährers
beraubt.  Auffällig  aber  ist,  daß  trotz  der  starken  Zunahme  erwerbs-§

  I;

W:  :
ff
        <pb n="30" />
        30

I.  Geschäftliche  Versicherung.

tätiger  Frauen  vielfach  ein  Prozentualer  Rückgang  ihres  Anteils  an  der
Todesfallversicherung  beobachtet  worden  ist.  Es  braucht  dies  aber  nicht
notwendig  seinen  Grund  in  einer  Abkehr  der  Frauen  von  der  Versicherung ­
  zu  haben;  der  Grund  ist  vielleicht  auch  in  einer  erheblich
stärkeren  Zunahme  der  männlichen  Versicherten  zu  finden.
Alter  der  Versicherungsnehmer.
Für  eine  erschöpfende  Untersuchung  über  das  Alter  der  Versicherten
fehlt  es  an  Material.  Eine  einfache  Erwägung  läßt  darauf  schließen,
daß  Versicherungen  in  der  großen  Todesfallversicherung  vorzugsweise  in
jüngeren  Jahren,  in  denen  die  Erhaltung  der  Familie  noch  geringere
finanzielle  Anforderungen  stellt,  und  für  welche  die  Prämien  niedriger
sind,  abgeschlossen  werden.  Wenn  daher  bei  fünf  Gesellschaften,  die  hierüber ­
  sich  in  ihren  Rechenschaftsberichten  ausfprechen,  das  Durchschnittsalter ­
  ihrer  Versicherten  nur  zwischen  39  Jahren  4  Monaten  und
43  Jahren  6  Monaten  schwankt,  so  darf  man  hierin  wohl  auch  eine
für  die  Gesamtheit  aller  Gesellschaften  zutreffende  Feststellung  erblicken.
Das  Durchschnittsalter  der  Neuversicherten  liegt  natürlich  erheblich  tiefer;
von  einer  großen  Gesellschaft  wird  es  für  das  Jahr  1910  auf  30  Jahr
9  Monate  berechnet.  Dieselbe  Gesellschaft  gibt  auch  eine  Aufstellung
darüber,  wie  sich  ihre  Versicherten  nach  Alter  und  Versicherungssumme
verteilen.  Interessant  ist  hierbei  die  Tatsache,  daß  sich  die  Höchstzahl
der  Versicherten  in  den  einzelnen  Altersklassen  mit  Steigen  der  Versicherungssumme ­
  in  höhere  Altersklassen  verschiebt.  Die  meisten  Versicherten ­
  mit  Versicherungssummen  bis  zu  10  000  Mk.  gehören  dem  Alter
von  36—40  Jahren  an;  die  Alter  von  41—45  Jahren  sind  am  stärksten
bei  den  Versicherungssummen  von  10  100—60  000  Mk.  vertreten,  und
die  Alter  von  46—50  Jahren  bei  den  noch  höheren  Versicherungssummen.
Nur  darf  man  hieraus  nicht  etwa  folgern  wollen,  daß  die  Sterblichkeit
bei  den  Hochversicherten,  die  im  allgemeinen  auch  die  Wohlhabenden
sind,  eine  günstigere  ist.  Vielmehr  wird  durch  jene  Zahlen  wohl  nur
die  Erfahrungstatsache  bestätigt,  daß  die  meisten  Hochversicherten  in
jüngeren  Jahren  die  Prämien  für  hohe  Versicherungen  nicht  erschwingen
können,  deshalb  mit  kleineren  Versicherungen  beginnen  und  erst  im  Laufe
der  Jahre  Zusatzversicherungen  nehmen.  Damit  stimmt  die  Beobachtung
überein,  die  man  bei  den  von  einer  anderen  Gesellschaft  mitgeteilten
Zahlen  über  das  Beitrittsalter  der  im  Jahre  1910  aufgenommenen,
erstmalig  Versicherten  und  die  von  ihnen  versicherten  Summen  machen
kann:  es  steigt  die  auf  die  einzelnen  Altersklassen  entfallende  Durchschnitts-
        <pb n="31" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermiiller,  Lebensversicherung.  gl
Versicherungssumme  in  einer  fast  gleichmäßig  verlaufenden  Kurve  an,  die
ihren  Höhepunkt  bei  der  Klasse  von  50—54  Jahren  mit  einer  Durchs
schnittsversicherungssumme  von  ca.  34  000  Mk.  erreicht.
Auch  bei  der  großen  Lebensfall-  und  der  gesamten  Volksversicherung
kann  man  das  durchschnittliche  Lebensalter  bei  Beginn  der  Versicherung
in  die  Jahre  der  Familiengründung  setzen,  während  es  bei  der  Rentenversicherung ­
  Wohl  in  höhere  Lebensjahre  fällt.
Herkunft  der  Prämien.
Aus  welchen  Einnahmequellen  die  Mittel  zur  Bestreitung  der  Versicherungsprämien ­
  beim  einzelnen  Versicherungsnehmer  fließen,  entzieht
sich  leider  der  Feststellung.  Die  Versicherer  können  nicht  kontrollieren,
ob  der  Versicherungsnehmer  aus  seinem  Arbeitsverdienst  oder  aus  Vermögenserträgen ­
  oder  aus  anderen  Bezügen  die  Prämienzahlungen  leistet.
Die  oben  aus  der  Feststellung  der  Durchschnittssummen  gezogenen  Schlüsse
auf  die  finanziellen  Verhältnisse  der  Versicherten  lassen  aber  die  Annahme
gerechtfertigt  erscheinen,  daß  der  Arbeitsverdienst  bei  weitem  die  erste
Stelle  bei  solchen  Versicherungen,  bei  denen  laufende  Prämien  zu  entrichten ­
  sind,  einnimmt.  —  Aus  Gründen  der  Fürsorge  für  ihre  Beamten
zahlen  öffentliche  Verwaltungen  große  Zuschüsse  zu  deren  Lebensversicherungsprämien. ­
  Die  Reichspostverwaltung  z.  B.  gewährt  ihren  Unterbeamten ­
  für  ihre  gewissen  Anforderungen  entsprechenden  Versicherungen
aus  einem  für  Wohltätigkeitszwecke  bestimmten  Fonds  Zuschüsse  in  Höhe
von  17  %  der  jährlichen  Prämien.  Die  Zahl  der  Versicherungen,  die
sich  dieser  Vergünstigung  erfreuen,  ist  von  4479  zu  Ende  März  1901
auf  11  653  zu  Ende  März  1910  gestiegen;  diesen  Zahlen  entsprechen
Eiesamtversicherungssummen  von  5  620  800  Mk.  und  16463  010  Mk.  Der
jährliche  Reiuzugang  ist  in  gleichem  Zeitraum  mit  Ausnahme  eines  einigen ­
  Jahres  stark  progressiv  von  223  auf  1368  Versicherungen  gewachsen,
siecht  erheblich  waren  auch  bisher  die  Beiträge,  die  private  Arbeitgeber
zu  Versicherungen  ihrer  Angestellten  leisteten,  um  diesen  oder  ihren  Familien
ln  Ermangelung  eigener  Pensionskassen  eine  Versorgung  für  den  Fall
des  Todes  oder  der  Arbeitsunfähigkeit  der  Versicherten  zu  schaffen.  Wo
die  staatliche  Angestelltenversicheruug  künftig  mit  ihrem  Versicherungszwang
Angreift,  werden  viele  Arbeitgeber  nicht  mehr  imstande  oder  gewillt  sein,
Beiträge  für  freiwillige  Versicherungen  ihrer  Angestellten  zu  leisten.  Das
vmd  aber  für  Versicherungen,  die  bereits  am  5.  Dezember  1911  bestanden
haben,  keinen  oder  doch  keinen  wesentlichen  Ausfall  an  Prämien  zur  Folge
haben.  Der  Arbeitgeber  ist  zwar  berechtigt,  diese  Zuschüsse  um  die  an
        <pb n="32" />
        32

I.  Geschäftliche  Versicherung.

die  Reichsversicherungsanstalt  zu  entrichtenden  Beträge  zu  kürzen,  die
Reichsversicherungsanstalt  aber  zahlt  auf  Antrag  des  versicherten  Angestellten ­
  die  an  dem  Zuschuß  gekürzten  Beträge  an  die  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  aus  den  Arbeitgeberbeiträgen  nach  näherer  Vorschrift  des
§  392  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  weiter.
Anders  als  mit  Versicherungen,  für  die  wiederkehrend  Prämien  zu
entrichten  sind,  verhält  es  sich  mit  Versicherungen  mit  einmaliger  Prämienzahlung ­
  und  mit  Rentenversicherungen,  bei  denen  der  Versicherungsanspruch
durch  einmalige  Zahlung  erworben  wird.  Hier  ist  als  Regel  zu  betrachten,
daß  nicht  der  Arbeitsverdienst  die  Mittel  liefert,  sondern  entweder  schon
vorhandenes  Vermögen  oder  ein  einmaliger  größerer  Einnahmeanfall  durch
Erbschaft,  Schenkung  u.  dgl.  setzen  den  Versicherungsnehmer  in  den  Stand,
Versicherungsschutz  zu  nehmen.
Bedeutung  der  Versicherungsleistung  für  den  Versicherung ­
  s  n  e  h  m  e  r.
Ganz  verschiedenartig  je  nach  den  Umständen  des  Einzelfalls  gestaltet
sich  auch  die  Bedeutung  der  Versicherungsleistung  für  den  Versicherungsnehmer. ­
  Ein  charakteristischer  Unterschied  zwischen  der  gesamten  Schadenversicherung ­
  und  der  Lebensversicherung  besteht  bekanntermaßen  darin,  daß
bei  ersterer  der  Versicherer  nur  dann  zu  leisten  hat,  wenn  ein  Schaden
eingetreten  ist,  zu  dessen  Ausgleichung  die  Versicherung  genommen  ist,
während  bei  der  Lebensversicherung,  wenn  man  von  Kranken-  und  Jnvaliditätsversicherung
  absieht,  die  Leistungen  des  Versicherers  bei  Eintritt
des  im  Vertrage  bestimmten  Ereignisses  oder  zu  den  vereinbarten  Zeitpunkten ­
  fällig  werden,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  dann  ein  besonderer  Bedarf ­
  an  Geldmitteln  wirklich  vorliegt.  Die  Versicherungssummen  gewinnen ­
  daher  in  der  Hand  des  Versicherungsnehmers  im  Einzelfall  eine
ganz  verschiedene,  zahlenmäßig  nicht  erfaßbare  Bedeutung.  Bei  der  Lebensfallversicherung, ­
  die  zu  besonderen  Zwecken  (Aussteuer,  Militärdienst  usw.)
eingegangen  zu  werden  pflegt,  wird  die  Versicherungssumme  in  der  Regel
tatsächlich  zur  Deckung  eines  Bedarfs  an  Geldmitteln,  der  sich  um  die
Zeit  der  Fälligkeit  einstellt,  verwendet  werden.  Das  Gleiche  gilt  für  die
Sterbegeldversicherung,  und  auch  bei  der  Rentenversicherung  ist  anzunehmen,
daß  die  Leistungen  des  Versicherers  vom  Empfänger  verbraucht  werden.
Bei  der  großen  Todesfallversicherung  dagegen  fehlt  es  an  Anhaltspunkten
dafür,  ob  die  ausgezahlten  Versicherungssummen  vorzugsweise  kapitalisiert
oder  konsumiert  werden.
Bei  vorzeitiger  Auslösung  einer  Kapitalversicherung  auf  den  Todes-
        <pb n="33" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  83

fall,  bei  der  der  Eintritt  der  Verpflichtung  des  Versicherers  zur  Zahlung  des
vereinbarten  Kapitals  gewiß  ist,  hat  der  Versicherer  nach  gesetzlicher  Vorschrift ­
  (§  176  V.V.G.)  den  Betrag  der  aus  die  Versicherung  entfallenden
Prämienreserve,  an  der  er  einen  angemessenen  Abzug  machen  darf,  zu
erstatten.  Schon  der  Anteil  an  der  Prämienreserve  ist  in  der  Regel  geringer ­
  als  die  Gesamtsumme  der  eingezahlten  Prämien,  weil  hiervon  ein
Teil  zur  Deckung  der  durch  frühzeitigen  Tod  anderer  Versicherter  fällig
gewordenen  Versicherungssummen  und  zur  Bestreitung  der  Verwaltungskosten ­
  des  Versicherers  hat  verwendet  werden  müssen.  Meist  wird  aber
vom  Versicherer  aus  hier  nicht  näher  zu  erörternden  Gründen  auch  noch
der  gesetzlich  gestattete  Abzug  an  der  Prämienreserve  gemacht.  Die  vorzeitige ­
  Auflösung  des  Versicherungsverhältnisses  durch  Kündigung  oder
Rücktritt  ist  daher  für  den  Versicherungsnehnier  fast  stets  mit  Verlust
verknüpft,  und  er  entschließt  sich  daher  freiwillig  zu  dem  sogenannten
Rückkauf  der  Versicherung  regelmäßig  nur  in  Fällen  der  Not.  Dann
wird  die  ausgezahlte  Rückkaussumme  oder  Abgangsvergütung  natürlich
tosort  konsumiert.  Eine  Kapitalisierung  wird  nur  in  einigen  der  verhältnismäßig ­
  seltenen  Fälle  vorgenommen,  bei  denen  der  Versicherungsnehmer ­
  die  Versicherung  aufgibt,  weil  der  mit  ihr  verfolgte  Zweck  nachträglich ­
  weggefallen  ist,  z.  B.  weil  die  Angehörigen,  für  die  er  sorgen
wollte,  vor  ihm  verstorben  sind.  —  Die  Rückkäufe  von  Versicherungen
-wehren  sich  in  Zeiten  wirtschaftlichen  Niedergangs,  z.  B.  im  Jahre  1908.
Ä»i  allgemeinen  aber  kann  man  ersreulicherweise  konstatieren,  daß  die
Stornierungen  sich  in  rückläufiger  Bewegung  befinden.  Nur  in  der  Volksversicherung ­
  der  deutschen  Gegenseitigkeitsvereine  und  der  ausländischen
Gesellschaften  ist  dieser  Zustand  noch  nicht  erreicht.  Von  1000  Mk.  der  getarnten ­
  Zahlungen  der  Versicherungsunternehmungen  an  die  Versicherten
kamen  nach  der  Statistik  des  Kaiserl.  Aufsichtsamts  1  auf  vorzeitig  aufgelöste
  Versicherungen  bei  den  deutschen  Gesellschaften:
1902  1903  1904  1905  1906  1907  1908  1909
H,5Mk.  69,6  Mk.  62,7  Mk.  58,9  Mk.  57,4  Mk.  56,6Mk.  57,3Mk.  56,5Mk.
Die  Einbuße,  die  der  Versicherte  bei  vorzeitiger  Auflösung  der  Versicherung
vn  der  Gesamtsumme  der  gezahlten  Prämien  erleidet,  ist  je  nach  der  Versicherungsart
  und  nach  den  Rechnungsgrundlagen  und  Versicherungs-Bedingungen
  der  einzelnen  Gesellschaften  sehr  verschieden,  und  die  Gcsamt-1

  Im  Jahre  1909  sind  bei  einer  Aktiengesellschaft  die  in  der  Statistik  weg-Tklassenen,
  in  den  Vorjahren  aber  stets  eingerechneten  Gewinnanteile,  die  mit  den
Versicherungssummen  ausgezahlt  wurden,  wieder  hinzugefügt.
Schriften  137.  IV.

3
        <pb n="34" />
        34

I.  Geschäftliche  Versicherung.

summe  dieser  Einbußen  läßt  sich,  ohne  daß  jede  Gesellschaft  für  sich  ihre
Berechnungen  aufstellt,  auch  nicht  annähernd  feststellen.  Im  allgemeinen
aber  ist  zu  bemerken,  daß  den  vorzeitig  Abgehenden  mit  der  fortschreitenden ­
  Entwickelung  der  Lebensversicherung  immer  größere  Ansprüche  an  die
Prämienreserve  haben  eingeräumt  werden  können.  Die  ältesten  Versicherungsbedingungen ­
  kannten  überhaupt  keine  Rückvergütung.  Was  aber
dem  einzelnen  bei  vorzeitiger  Auflösung  der  Versicherung  auch  nach  den
jetzt  geltenden,  liberalen  Versicherungsbedingungen  noch  verloren  geht,
kommt  fast  ungeschmälert  der  Gesamtheit  der  Versicherten  zugute.  —
Die  dritte  Gruppe  von  Leistungen  des  Versicherers  bilden  die  Gewinnanteile, ­
  die  er  den  Versicherungsnehmern  vergütet.  Solange  Prämien  für
die  Versicherung  zu  entrichten  sind,  werden  an  ihnen  die  Dividenden
direkt  vom  Versicherer  gekürzt,  gelangen  also  gar  nicht  in  die  Hände  des
Versicherungsnehmers.  Aber  auch  die  bar  ausgezahlten  Dividenden  muß
man  schon  wegen  des  verhältnismäßig  nicht  hohen  Betrags  der  einzelnen
Dividende  zu  den  Leistungen  rechnen,  welche  regelmäßig  verbraucht  und
nicht  zum  Vermögen  geschlagen  werden.
In  den  weitaus  meisten  Fällen  gelangen  die  Leistungen  aus  einem
Versicherungsverträge  an  die  Personen,  die  die  Prämien  gezahlt  haben,
oder  an  ihre  Erben.  Nicht  selten  aber  sind  auch  die  Fälle,  in  denen
dritte  Personen  auf  Grund  einer  Zuwendung,  eines  Pfandrechts  usw.
Empfänger  werden.
Zweck  der  Lebensversicherung.
Der  Zweck,  welchen  die  Versicherungsnehmer  mit  dem  Abschluß  einer
Versicherung  verfolgen,  ist  im  wesentlichen  schon  in  den  bisherigen  Ausführungen ­
  gedacht.  Hier  sei  nur  noch  mit  wenigen  Worten  auf  die  Bedeutung ­
  hingewiesen,  die  die  Lebensversicherung  für  die  Entschuldung  des
Grundbesitzes  gewinnen  kann.  Ob  im  einzelnen  Fall  eine  Versicherung
dazu  bestimmt  ist,  daß  mit  der  Versicherungssumme  eine  Hypothek  getilgt
wird,  entzieht  sich  natürlich  regelmäßig  der  Kenntnis  des  Versicherers.
Neuerdings  aber  sind  Bestrebungen  in  Gang  gekommen,  die  Verbindung
von  Lebensversicherung  und  Hypothek  zu  organisieren.  Auf  dem  Gebiete
der  Privatversicherung  haben  namentlich  zwei  Landesversicherungsanstaltcn
der  staatlichen  Alters-  und  Jnvaliditätsversicherung,  die  sich  die  Förderung
des  Kleinwohnungsbaues  durch  Beleihung  von  Arbeiterwohnhäusern  angelegen ­
  sein  lassen,  diese  Art  der  Schuldentilgung  in  ihr  Arbeitsprogramm
aufgenommen.
So  hat  sich  die  Landesversicherungsanstalt  der  Rhcinprovinz  zu
Düsseldorf
        <pb n="35" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermiiller,  Lebensversicherung.

35

bis  zum  Ende  des  Jahres  1908  die  Rechte  aus  55  Lebensversicherungen ­
  über  273  853,—  Mk.  Versicherungssumme,
bis  zum  Ende  des  Jahres  1909  die  Rechte  aus  103  Lebensversicherungen ­
  über  529  292,—  Mk.  Versicherungssumme,
bis  zum  Ende  des  Jahres  1910  die  Rechte  aus  149  Lebens-Versicherungen
  über  732  180,51  Mk.  Versicherungssumme,
bis  zum  1.  Juli  1911  die  Rechte  aus  174  Lebensversicherungen
über  856  030,51  Mk.  Versicherungssumme
zur  Sicherheit  für  gewährte  Hypotheken  verpfänden  lassen.  Bei  der  zweiten
Anstalt,  der  Versicherungsanstalt  Württemberg  in  Stuttgart,  befindet  sich
die  Bewegung  noch  in  den  ersten  Anfängen.  Bis  zum  Juli  1911  umfaßte ­
  der  Bestand  an  verpfändeten  Lebensversicherungen  nur  zwei  Fälle
mit  13  600  Mk.  Versicherungssumme.  Die  anderen  Versicherungsanstalten
hatten  sich  bis  zur  gleichen  Zeit  mit  dieser  Art  Schuldentilgung  noch
nicht  besaßt.
Sparen  der  Versicherer.
Zahl  der  Versicherer.
An  den  Kapitalansammlungen,  die  hier  unter  dem  Gesichtspunkt  des
Sparens  betrachtet  werden,  ist  naturgemäß,  da  für  die  Lebensversicherung
nur  Großbetriebe  geeignet  sind,  nur  eine  beschränkte  Anzahl  von  Unternehmungen ­
  beteiligt;  sie  sind  stets  juristische  Personen  und  daher  von
der  Lebensdauer  der  an  der  Spitze  stehenden  Personen  unabhängig.  Daher
kommt  es,  daß  die  Zahl  der  Unternehmungen  nur  geringen  Schwankungen ­
  unterliegt.  Die  Statistik  des  Kaiser!.  Aufsichtsamts  für  Privatversicheruug
  umfaßt:
Tabelle  6.

Teutsche

Ausin


den
Äahren

Aktiengesell ­
 ­


mit  einem
bar  eingezahlten ­

Aktienkapital ­
  von
Mk.

Gegenseitig-




mit  einem
bar  eingezahlten ­

Garantiekapital ­
  von
Mk.

Versicherungsein-


von  Berufsvcreini-



mit  einem
bar  eingezahlten ­

Garantiekapital ­
  von
Mk.

ländische ­

Unterneh ­
 ­


1

2

3

4

5

6

7

8

1902
1903

29

32  501  296

23

192  350

12

82  457

21

28

33  734  046

22

373  282

16

80  000

22

1904
1905
1906
1907
1908
1909

28

34  186  746

19

304  201

16

87  000

23

27

32  966  046

18

249  609

16

80  000

22

26

34  478  546

18

239  326

16

72  000

22

26

36  278  546

18

45  141

16

65  000

22

27

37  278  546

17

33  706

16

51  000

22

28

41  478  546

17

21  694

18

110  500
3*

21
        <pb n="36" />
        36

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Die  Abnahme  in  den  Spalten  2  und  4  ist  meist  darauf  zurückzuführen, ­
  daß  Fusionen  zwischen  zwei  Gesellschaften  stattgefunden  haben;
die  Verschiebung  im  Jahre  1908  erklärt  sich  dadurch,  daß  sich  ein  Gegenseitigkeitsverein ­
  in  eine  Aktiengesellschaft  umgewandelt  hat.  In  allen
diesen  Fällen  sind  Versicherungs-  und  Kapitalbestände  der  wegfallenden
Gesellschaft  aus  der  Statistik  nicht  verschwunden,  sondern  in  den  Ziffern
der  allein  in  der  Statistik  fortgeführten  Gesellschaft  enthalten.  Diese
Verschiebungen  in  der  Zahl  der  Unternehmungen  haben  daher  für  unsere
Betrachtung  keine  erhebliche  Bedeutung.  In  den  wenigen  Fällen,  in
denen  neue  Unternehmungen  in  die  Statistik  aufgenommen  sind,  handelt
es  sich  vielfach  nicht  um  Neugründungen,  sondern  um  schon  bestehende,
teils  recht  alte  Vereinigungen,  die  erst  nachträglich  dem  Aufsichtsamt
unterstellt  worden  sind.  Ihre  Kapitalbestände  erhöhen  zwar  die  Zahlen  der
Statistik,  bedeuten  aber  keine  plötzliche  Mehrzusührung  von  Kapitalien  an  den
Geldmarkt.  Eine  Ausnahme  macht  jedoch  das  Jahr  1909;  denn  die  Zunahme ­
  in  Spalte  2  und  6  ist  lediglich  auf  Neugründungen  zurückzuführen.
Die  Abnahme  in  Spalte  8  erklärt  sich  damit,  daß  eine  ausländische  Gesellschaft ­
  ihren  deutschen  Bestand  an  eine  deutsche  Anstalt  abgegeben  hat.
Einnahmen.
Auch  hier  beschäftigt  uns  in  erster  Linie  die  Frage:  Woher  stammen
die  Einnahmen,  aus  denen  die  Versicherer  ihre  Kapitalrücklagen  entnehmen
Tabelle  7.

Jahr

Volksversicherung

Große  Versicherung  ^  und
sonstige  kleine  Versicherung ­


Berussvereini-


Mk.

Insgesamt
Mk.

Prämien  für'
jstHrJLSwp  in  Rückdeckung
9 Ä ? !  übernommene
rangen  :  Versicherungen
W.  MI.

Prämien  für
geschlossene  in  Riiadectung
1  übernommene
rangt,'  Versicherungen
ant.  ant.

1

2

3

4

5

6

7

1902

50  831463

7  861

318470  978

3  665  866

4174  949

377  151  117

1903

56  316  948

6  956

336  023  589

4  003463

5  848  154

402  199  110

1904

63  668  892

6  239

352  266  113

4  368865

6  263  699

426  573  808

1905

69  961  578

595  097

371  155  962

4  542  380

6  762  084

453  017  101

1906

76  525  237

715  904

389  941  248

5  337  241

7  145  366

479  665  001

1907

83  079  531

761  478

413  575  080

5  580  807

7  574  838

510  571  734

1908

90  900  464

418  363

434  587  733

6  202  986

8  135  984

540245  530

1909

97  935  419

47  136  2

467  313  293

6  938  632

9  641  528

581  876  008

'  Einschließlich  Reutciiversichcrung.
2  Die  starke  Abnahme  gegenüber  1908  ist  auf  den  im  Jahre  1908  erfolgte»
vertragsmäßigen  Ablauf  einer  Rückversicherungsbeteiligung  zurückzuführen.
        <pb n="37" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  37
können?  Daß  unter  ihnen  die  Einnahmen  an  Prämien  und  sonstigen
Leistungen  der  Versicherten  bei  weitem  an  erster  Stelle  stehen,  bedars
keiner  Ausklärung.  Wieviel  die  Einnahmen  an  Prämien,  denen,  soweit
das  direkte  Geschäft  in  Betracht  kommt,  die  nicht  erheblichen  Nebenleistungen ­
  der  Versicherten  an  Policegebühren  und  ähnlichen  kleinen  Abgaben ­
  hinzu-,  die  gewährten  Dividenden  aber  nicht  abgerechnet  sind,  im
gesamten  Geschäft  der  deutschen  Unternehmungen  betrugen,  ergibt  Tab.  7
aus  S.  36.
Hinter  den  Prämien  steht  der  nächstgrößte  Einnahmeposten,  der
Zinsertrag  aus  Kapitalanlagen,  weit  zurück.  Es  beliefen  sich  die
Zinsen  auf:
Tabelle  8.

ohne

mit

in  °/o  bet  Gesamt-Jahr



Berstcherungsemrichtungen  von  Berufsvereinigungen ­


Prämieneinnahme

Mk.

ä»f.

Mk.

1

2

3

4

1902

105  876  631

106  873  786

28,3

1903

113  856  718

115  258776

28,7

1904

122  215  983

123  797  367

29,0

1905

132  008  412

133  801  467

29,5

1906

141  686  657

143  695  719

30,0

1907

154  511  867

156  799  056

30,7

1908

164  784  464

167  371  578

31,0

1909

175  582  119

178  473  922

30,7

Die  Spalte  4  zeigt,  daß  die  Zinseinnahmen  verhältnismäßig  schneller
wachsen  als  die  Prämieneinnahnien,  trotz  des  ungeheuren  Aufschwungs,
den  die  Lebensversicherung  im  letzten  Jahrzehnt  zu  verzeichnen  hat.  Eine
Ausnahme  finden  wir  allerdings  für  1909.  Sie  ist  durch  das  in  diesem
Zahr  besonders  starke  Anwachsen  der  Prämieneinnahmen  bedingt  (vgl.
^ab.  7),  das  das  Verhältnis  zuungunsten  der  Zinseinnahmen  verschoben ­
  hat.  Bei  sprunghafter  Steigerung  der  Prämieneinnahmen,  die
stets  aus  einen  besonders  starken  Zugang  von  neuen  Versicherungen  zurückzuführen ­
  sein  wird,  werden  sich  solche  Ausnahmen  immer  wieder  finden,
^ei  allmählich  ansteigender  Zunahme  der  Prämieneinnahinen  wird  sich
über  das  Verhältnis  im  allgemeinen  zugunsten  der  Zinseinnahmen  gestalten. ­
  Sollte  einmal  der  jährliche  Neuzugang  an  Versicherungen  den
Abgang  nicht  mehr  übersteigen  oder  gar  hinter  ihm  zurückbleiben,  so
würde  doch  noch  auf  eine  längere  Reihe  von  Jahren  hinaus  mit  einem
        <pb n="38" />
        38

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Anwachsen  der  Zinseinnahmen  zu  rechnen  sein,  da  zunächst  die  Kapitalbestände ­
  sich  noch  weiter  vergrößern  werden.
Die  übrigen  Einnahmen  der  Lebensversicherungsunternehmungen  werden
gebildet  aus':
Tabelle  9.

Sonstigem

Vergütungen

Jahr

Mieten

Kursgewinn

Gewinn  aus

der  Rück-Kapitalanlagen



Versicherer

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

l

2

3

4

5

1902  .

2  225  606

672  159

1  581  102

6  852  378

2  227  005

732  636

1  582  583

6  919  831

1903  •

2  226  506

149  865

1  410  894

8  944  225

2  231  022

161050

1  440  223

8  995  867

1904  •

2  247  337

59  141

1  304  232

11016  269

2  256  276

69  816

1  304  967

11  089  008

1905

2  324  564

118  328

2  634161

12  335  513

2  351477

122  361

2  655  883

12  428  704

1906

s

2  346  944

31  521

2  131666

15  115  140

2  377  844

33  636

2151613

15  229  517

1907  '

2  404  172

16  304

1  794  044

15  680  662

2  435  434

17  124

1  817  388

15  830  955

1908  .

2  561  092

471  222

2  280  878

17  582  238

2  599  114

546  113

2  306  733

17  727  856

1909  .

2  672  321

299  576

2  284  719

20  442  670

2  709  246

310  384

2  324  605

20  651  622

In  den  Mieteinnahmen  sind  auch  die  Mieten  sür  die  in  eigener
Benutzung  der  Gesellschaften  befindlichen  Bureauräume  enthalten.  Die
Kursgewinne  sind  buchmäßige  Gewinne,  die  aus  dem  Steigen  des  Kurses
von  im  Besitz  der  Gesellschaften  befindlichen  Wertpapieren  herrühren;
ihnen  stehen  die  an  späterer  Stelle  zu  behandelnden  buchmäßigen  Kursverluste ­
  gegenüber.  Die  sonstigen  Gewinne  rühren  zum  weitaus  überwiegenden ­
  Teil  aus  im  Hypothekengeschäft  erzielten  Provisionen  her;  einen
ferneren  regelmäßigen  Bestandteil  bilden  Agiogcwinne,  die  beim  Verkauf
von  Wertpapieren  entstanden  sind.  Der  Rest  zersplittert  sich  fast  ausnahmslos ­
  in  unbedeutende,  nicht  regelmäßig  wiederkehrende  Posten.  Die
Vergütungen  der  Rückversicherer  bestehen  in  Zuführungen  zur  Prämienrescrve
  der  rückgedeckten  Versicherungen,  in  Zahlungen  für  fällig  gewordene
und  vorzeitig  aufgelöste  rückgedeckte  Versicherungen  sowie  in  Beiträgen
zu  den  von  den  rückgedeckten  Versicherungen  verursachten  Verwaltungskosten.
In  den  Rechenschaftsberichten  der  Gesellschaften  erscheinen  alljährlich

1  Die  obere  Zahl  in  jeder  Spalte  gibt  die  Einnahmen  ohne,  die  untere  diejenigen ­
  mit  den  Einnahmen  der  Versicherungseinrichtungen  von  Berufsvereinigungen  an-
        <pb n="39" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermllller,  Lebensversicherung.  39

auch  „sonstige  Einnahmen"  und,  wie  hier  vorweggenommen  sei,  „sonstige
Ausgaben".  Die  unter  diesen  Rubriken  enthaltenen  Summen  sind  verhältnismäßig ­
  klein.  Es  handelt  sich  meist  nicht  um  wirkliche  Einnahmen
oder  Ausgaben,  sondern  um  rein  buchmäßige  Vorgänge,  die  eine  tatsächliche ­
  Veränderung  des  Vermögens  gar  nicht  bewirken.  Diese  Summen
sind  daher  nicht  zu  berücksichtigen.  Soweit  durch  sonstige  Einnahmen
und  Ausgaben  tatsächliche  Verschiebungen,  die  indes  nur  unbedeutend  sind,
eintreten,  kommen  sie  in  den  Jahresüberschüssen  zum  Vorschein,  die  durch
den  Unterschied  zwischen  sonstigen  Einnahmen  und  Ausgaben  vermehrt
oder  vermindert  werden.
Ausgaben.
Was  wird  nun  aus  den  in  den  Händen  der  Versicherer  zusammenfließenden ­
  Beträgen?  Für  Verwaltungskosten  und  Steuern  wurden  gebraucht ­
  :
Tabelle  10.

1902

1903

1904

1905

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1

2

3

4

5

Verwaltungskosten.  .
Steuern  .  '

51744469
890  288

55  163  510
938  606

59  110  932
1  074  908

62  176  392
1  101  876

Insgesamt

52  634  757

56  102  116

60  185  840

63  278  268

1906

1907

1908

1909

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

6

7

8

9

10

Verwaltungskosten.  .
Steuern

67  794  252
1  205  080

73  810  844
1  228  258

78  822  087
1  350  932

85  521  996
1  421  198

Insgesamt

68  999  332

75  039  102

80  173  019

86  943  194

Annähernd  die  Hälfte  der  Verwaltungsausgaben  entfällt  auf  Abschluß- ­
  und  Jnkasfoprovisionen.  Welche  Aufwendungen  für  gemeinnützige
Zwecke  gemacht  worden  sind,  ist  aus  den  Statistiken  des  Aufsichtsamts
nicht  ersichtlich;  es  ist  anzunehmen,  daß  derartige  Aufwendungen  in  den
Aerwaltungskosten  enthalten  sind.
Den  Hauptbestandteil  der  Ausgaben  bilden  die  Versicherungsleistungen.
Sie  betragen  im  direkten  Geschäft  der  deutschen  Unternehmungen:
        <pb n="40" />
        -tu

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Tabelle  11.

Geschästsjahr


Volksversicherung
Mk.

Große  Versicherung'
und  sonstige  kleine
Versicherung
Mk.

Berufsvereinigungen
Mk.

1

2

3

4

1902

5  775  801

166  092  840

1  449  181

1908

8  774  578

178  941  270

1  753  301

1904

10  998  898

189  591890

2  037  052

1905

13  978  276

205  286  771

2  069  284

1906

23  974  552

211  837  008

2  252  477

1907

37  283  750

229  063  046

2  530  553

1908

46  417  250

250  027  997

2  884  389

1909

36  737  121

261  806  273.

3  098  079

Die  Versicherungsleistungen  teilen  sich  in  Versicherungssummen,  die
durch  Eintritt  des  im  Versicherungsvertrag  festgesetzten  Versicherungsfalles
fällig  geworden  sind,  und  in  Abgangsvergütungen  für  vorzeitig  aufgelöste ­
  Versicherungen.  Welche  Beträge  auf  die  letzteren  entfallen,  erhellt
aus  den  auf  Seite  33  gemachten  Angaben,  die  auch  erkennen  lassen,  daß
sich  das  Verhältnis  von  eigentlichen  Schadenzahlungen  und  Abgangsvergütungen ­
  immer  mehr  zugunsten  der  ersteren  verschoben  hat.
Die  übrigen  Ausgaben  der  deutschen  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  werden  gebildet  aus^:
Tabelle  12.

Sonstigem
Verlust

Rllckver-Vergütungen

  f.  in  Rück-Geschäfts-





sicherungsdeckung

  übernommene

jähr

Prämien

Vr-sicherungcn 2

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1

2

8

4

5

s

28  085

70  066

8  125  736

}  3  941  581

1902

32  731

70  066

8  175  227

I

s

54  742

56  951

9  604  446

|  3  941  236

19031

58  165

62  657

9  667  567

251115

9  323

11348  704

|  4  468  989

19041

268  841

10  737

11  422  729

1905'

436  798
463  034

15142
15142

13  148  721
13  241  409

|  5  014  491

'  Einschließlich  Rentenversicherung.
2  Die  obere  Zahl  in  jeder  Spalte  gibt  die  Ausgaben  ohne,  die  untere  die--jenigc
  mit  den  Ausgaben  der  Versicherungseinrichtungeu  von  Berufsvereinigungeu  an
2  Die  Zahlen  beziehen  sich  nur  aus  Aktien-  und  Gegenseitigkeitsgesellschaften:
es  gibt  keine  Versicherungseinrichtungeu  von  Berufsvereiniguugen,  die  Versicherungen
jn  Rückdeckung  übernehmen.
        <pb n="41" />
        R.  Atneller  und  E.  Aiittermüller,  Lebensversicherung.  41

Tabelle  12  (Fortsetzung).

Geschäfts-Kursverlust



Sonstigem
Verlust

Ruckversicheriings-


  f.  in  Rückdccknnq
  übernommene

jähr

Prämien

Versicherungen'

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1

2

3

4

5

19061

1  254  780
1366  112

16  061
23  071

14  349  241
14  468  534

}  7  072  506

19071

3  404  824
3  680  493

21  882
21  832

16  259  131
16  406  923

}  6  979  895

1908  j

98  437
98  709

1524
2  358

18  010107
18  165  988

|  7  207  312

19091

229  808
261  466

29  819
29  819

20  223  529
20  410  015

|  7  982  529

Die  sonstigen  Verluste  bestehen  im  wesentlichen  in  Valutadifferenzen
und  solchen  Verlusten,  die  aus  dem  Hypothekengeschäft  erwachsen  sind.
Das  starke  Anwachsen  der  für  Rückversicherung  verausgabten  Prämien
sindet  seine  Erklärung  in  der  beträchtlichen  Steigerung  der  Versicheruugsbestände.
  Die  Vergütungen  für  in  Rückdeckung  übernommene  Versicherungen ­
  bestehen  ebenso  wie  die  Vergütungen  der  Rückversicherer  in
Prämienreserveergänzungen,  in  Zahlungen  für  fällig  gewordene  und  vorzeitig ­
  aufgelöste  Versicherungen  sowie  in  Beiträgen  zu  den  Verwaltungskosten. ­
  Ein  Vergleich  der  vereinnahmten  mit  den  verausgabten  Rückversicherungsprämien ­
  zeigt,  daß  Rückversicherung  meist  bei  Rückversicherungsgesellschaften, ­
  die  das  direkte  Geschäft  nicht  betreiben,  oder  bei  nichtdeutschen
Anstalten  genommen  wird.  Das  gleiche  kommt  darin  zum  Ausdruck,  daß
die  Lebensversicherungsunternehmungen  viel  höhere  Vergütungen  für  Rückversicherung ­
  empfangen  als  gewähren.  Ihre  gesamten,  Einnahmen  und
Ausgaben  im  Rückversicherungsgeschäft  halten  sich  ungefähr  die  Wage.
Verhältnis  von  Einnahmen  und  Ausgaben.
Das  Verhältnis  der  Ausgaben  zu  den  Einnahmen  muß  man  von
zwei  verschiedenen  Gesichtspunkten  aus  betrachten.  Für  die  Versicherer
deiuißt  sich  der  geschäftliche  Erfolg  nach  dem  Verhältnis  der  Gesamtheit
der  ihnen  erwachsenden  Einnahmen  zu  der  Gesamtheit  der  Ausgaben,  das
Anzeigt,  ob  und  in  welchem  Maße  der  Betrieb  gewinn-  oder  verlustbringend ­
  war.  Von  unmittelbarem  Interesse  für  die  Versicherungsnehmer
Mt  dagegen  nur  das  Verhältnis  der  von  ihnen  aufgebrachten  Prämien

1  Siehe  Sinnt.  3  auf  S.  40.
        <pb n="42" />
        42

I.  Geschäftliche  Versicherung.

nebst  Nebenleistungen  und  der  an  sie  zurückfließenden  Versicherungsgegcnleistungen
  der  Gesellschaften.  Es  ist  auch  von  Bedeutung,  festzustellen,
welcher  Teil  der  gesamten  Einnahmen  der  Gesellschaften  und  der  Prämien
und  Nebenleistungen  der  Versicherten  durch  Aufwendung  für  Geschäftsunkosten ­
  dem  eigentlichen  Versicherungszweck  entzogen  worden  ist.
Es  betrugen  im  gesamten  direkten  Geschäft  der  deutschen  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  einschließlich  der  Versicherungseinrichtungen
von  Berufsvereinigungen  die
Tabelle  13.

Jahr

Gesamteinnahmen ­

Mk.

Gesamtausgaben
Mk.

Ausgaben  für
Verwaltung
und  Steuern
Mk.

Von  lOOOMk.Einnahmen
wurden  ausgegeben

insgesamt
Mk.

für  Verwaltung ­
  u.
Steuern
Mk.

1

2

3

4

5

6

1902

484  898  400

226  055  376

52  634  757

466

109

1903

517  279  762

245  692  087

56182116

475

108

1904

549  627  130

263  087  753

60  185  840

479

110

1905

586  810  812

285  085  775

63  278  268

486

108

1906

621  870  663

308  452  552

68  999  332

496

111

1907

665  298  451

347  618  776

75  039  102

523

113

1908

706  447  719

379  553  722

80173  019

537

113

1909

758  708  397

388  875  952

86  943  194

513

115

Tabelle  14.
Es  betrugen  ferner  die

Auf  1000  Mk.  Prämien  und  Nebenleistungen  entfielen

Jahr

Prämien 1  und
Nebenleistungen
der  Versicherten

Versicherungsleistungen ­


im  gesamten  direkten
Geschäft  der  deutschen
Lebensversicherungsunternehmungen ­


an  Versicherungsleistungen  im
direkten  Geschäft

im  direkten  Geschäft  der  deutschen
Unternehmungen  einschließlich
der  kserstcherungseinrichtungen
von  Berufsvereinigungen
Mk.  I  Mk.

an  Versicherungs ­
 ­

Mk.

an  Ausgaben ­
  für
Verwaltung ­
  und
Steuern
Mk.

der
Volksversiche ­
 ­

Mk.

der  großen
und  sonstigen ­
  kleinen
Versicherung ­

Mk.

der  V  erst  checungsein-

  v.
Berufsver
einigungen
Mk.

1

2

3

4

5

6

7

8

1902

373  477  390

173  317  822

464

141

114

522

347

1903

398  188  691

189  469  149

476

141

156

533

300

1904

422  198  704

202  622  335

480

143

173

538

325

1905

447  879  624

221  329  331

494

141

200

553

306

1906

478  611851

238  064  037

503

146

313

543

315

1907

504  229  449

268  877  349

533

149

449

554

334

1908

533  624  181

299  279  636

561

150

511

575

348

1909
i

574  890  240  j  301641473
Ohne  Dividendenabzug.

525

151

375

560

321
        <pb n="43" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  4g
Die  Ausgaben  sind  im  Verhältnis  zu  den  Einnahmen  abgesehen
dom  Jahr  1909  alljährlich  gewachsen.  Das  ist  auf  das  zunehmende  Alter
der  Versicherungsbestände  zurückzuführen,  die  von  Jahr  zu  Jahr  erhöhte
Ausgaben  für  Versicherungsleistungen  erforderlich  machen.  Dieser  steigenden ­
  Tendenz  entgegen  wirken  günstige  Sterblichkeit  und  in  höherem  Maße
große  Neuzugänge,  die  die  Einnahmen  plötzlich  stark  vermehren,  während
sie  auf  eine  Steigerung  der  Ausgaben  nur  allmählich  und  fühlbar  erst
nach  Jahren  hinwirken.  Diesen  beiden  hemmenden  Ursachen  ist  der  verhältnismäßige ­
  Rückgang  der  Ausgaben  im  Jahre  1909  zuzuschreiben,  das
eine  sehr  günstige  Sterblichkeit  und  einen  Neuzugang  aufzuweisen  hatte,
der  den  aller  früheren  Jahre  weit  übertrifft.  Trotz  solcher  vereinzelter
Rückgänge  wird  sich  aber  das  Verhältnis  von  Einnahme  und  Ausgabe
im  allgemeinen  zunächst  auch  weiterhin  zugunsten  der  letzteren  entwickeln,
da  die  Versicherungsbestände  der  deutschen  Anstalten  wegen  des  erst  in
neuerer  Zeit  erheblichen  Aufschwungs  des  Lebensversicherungsgeschäfts  im
Durchschnitt  verhältnismäßig  jung  sind.  Die  Annäherung  an  den  Gleich,
gewichtszustand  im  Verhältnis  zwischen  Einnahme  und  Ausgabe  liegt
sicher  noch  in  weiter  Ferne  und  wird  in  die  Zeit  zu  verlegen  sein,  in
der  die  deutsche  Volkswirtschaft  im  Gebrauch  der  Lebensversicherung  auf
dem  Sättigungspunkt  angelangt  ist.  Schwankungen  werden  selbstverständ.
lich  auch  dann  noch  Vorkommen.
Ebenso  wie  die  Gesamtausgaben  haben  auch  die  Ausgaben  für  Verwaltung ­
  und  Steuern  eine  im  allgemeinen  steigende  Richtung  verfolgt.
Än  der  starken  Verniehrung  der  Steuern  spiegelt  sich  die  wachsende
Neigung  wider,  die  Gesellschaften  zu  öffentlichen  Abgaben  heranzuziehen.
Die  Ursache  für  die  Zunahme  der  Verwaltuugskosten  liegt  hauptsächlich
in  der  zunehmenden  Schärfe  des  Konkurrenzkampfes.
Einnahmen  und  Ausgaben  der  ausländischen  Unternehmungen. ­

In  den  in  vorstehenden  Tabellen  nachgewiesenen  Gesamteinnahmen
und  -ausgaben  sind  auch  die  Betrüge  enthalten,  die  aus  dem  Ausland
an  deutsche  Gesellschaften  und  von  diesen  zurück  ins  Ausland  fließen.
Umgekehrt  findet  eine  gleiche  Wechselwirkung  auch  zwischen  der  deutschen
Volkswirtschaft  und  ausländischen  Gesellschaften  statt.  Welche  Summen
an  Prämien  und  Versicherungsleistungen  *  durch  die  Lebensversicherung
1  Tie  anderen  Bestandteile  der  Gesamteinnahmen  und  -ausgaben,  wie  Zinsen,
Aiieten,  Berwaltungskvsten,  konnten  mangels  ausreichenden  Materials  hier  nicht
berücksichtigt  werden.
        <pb n="44" />
        1902
1903
1904
1905
1906
1907
1908
1909

26  307
32  550
34  971
39  344
40  073
40  602
41  580
42  219

23  201
24  496
26  301
28  523
32  587
36426
38  920
43  088

13  716
16  899
21427
26  238
28  808
31  488
31  304
35  082

8  093
9  820
10  769
12  060
12427
15  667
18  066
18  536

349
401
409
423
381
430
464
430

Die  Zahlen  zeigen,  daß  die  ausländischen  Unternehmungen  im
deutschen  Lebensversicherungsgeschäft  wesentlich  größere  Summen  bewegen
als  die  deutschen  Unternehmungen  im  auswärtigen.  Dieser  Vorsprung
rührt  aber  lediglich  aus  der  größeren  Höhe  der  Schadenzahlungen  her;
sie  erklärt  sich  daraus,  daß  der  deutsche  Bestand  der  ausländischen  Unternehmungen ­
  älter  ist  als  der  ausländische  Bestand  der  deutschen  Gesellschaften; ­
  denn  ehe  diese  ein  nennenswertes  Geschäft  außerhalb  Deutschlands ­
  erzielten,  haben  die  ersteren  schon  in  großem  Umfang  in  Deutschland ­
  gearbeitet.  Hinsichtlich  der  Prämieneinnahmen  ist  der  Vorsprung
der  ausländischen  Unternehmungen  im  Jahre  1909  verloren  gegangen^
Die  Schadenzahlungen  der  ausländischen  Versicherer  haben  nicht  nur  absolut, ­
  sondern,  wie  Spalte  6  zeigt,  auch  prozentual  stark  zugenommen,
während  es  die  deutschen  Versicherer,  wie  Spalte  7  erkennen  läßt,  verstanden ­
  haben,  die  Zunahme  ihrer  ausländischen  Schadenzahlungen  durch
eine  entsprechende  Steigerung  der  aus  dem  Ausland  fließenden  Prämieneinnahmen ­
  ungefähr  auszugleichen.  Der  Gewinn  für  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  liegt  aus  der  Hand;  sie  empfängt  auf  dem  Wege  der  Lebensversicherung ­
  alljährlich  viel  größere  Summen,  als  sie  auf  dem  gleichen
Wege  auswärtigen  Volkswirtschaften  zur  Verfügung  stellt.
1  Auf  l°/oo  der  Prämien  geschützt.

Jahr

Prämien  und  Nebenleistungen'
der  Versicherten

im  direkten
deutschen
Geschäft  der
ausländischen
Unternehmungen ­


im  direkten
ausländischen
Geschäft  der
deutschen
Unternehmungen ­


(in  1000  Mk.)

Zchadenzahlungen

im  direkten
deutschen
Geschäft  der
ausländischen
Unternehmungen ­
  ;

im  direkten
ausländischen
Geschäft  der
deutschen
Unternehmungen ­


(in  1000  Mk.»

Auf  1000  Mk.  Prämien  und
Nebenleistungen  der  Versicherten ­
  kommen  an
Schadenzahlungen
im  direkten
ausländischen
Geschäft  der
deutschen
Unternehmungen ­

Mk.

im  direkten
deutschen
Geschäft  der
ausländischen
Unternehmungen ­

Mk.

44  I.  Geschäftliche  Versicherung.
über  die  Grenzen  des  Deutschen  Reichs  ein-  und  ausgeführt  wurden,  lehrt
folgende  Zusammenstellung:
Tabelle  15.
        <pb n="45" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.

45

Der  Gewinn  und  seine  Verteilung.
Aus  den  jährlichen  Überschüssen  der  Einnahmen  über  die  Ausgaben
sind  die  durch  Technik,  Gesetz  und  Satzung  vorgeschriebenen  Rücklagen  zu
machen;  der  dann  noch  verbleibende  Überschuß  stellt  sich  als  Jahresgewinn
dar,  der  zum  größten  Teil  auch  nach  festen  Regeln  zu  verteilen  ist.  Das
gilt  besonders  hinsichtlich  der  an  die  Versicherten  fließenden  Gewinnanteile, ­
  für  deren  Verteilung  bei  allen  Gesellschaften  feststehende  Gewinnpläne ­
  bestehen.  Die  Versicherungsnehmer  haben  am  Jahresgewinn,  wie
nachstehende  Tabelle  zeigt,  den  Hauptanteil,  der  ihnen  nur  selten  in  bar,
in  der  Regel  in  der  Form  der  Kürzung  ihrer  Jahresprämien  zufließt.
Der  auf  die  Versicherten  entfallende  Gewinn  wird  im  Durchschnitt  erst
einige  Jahre  nach  Ablauf  des  Gewinnjahres  ausgeschüttet  und  bis  dahin
in  Gewinnreserven  aufbewahrt.
Tabelle  16.
Der  Gewinn  und  die  Verteilung  des  Gewinns  bei  den
deutschen  Unternehmungen  einschließlich  der  Versichern  ngseinrichtungen
  der  größeren  Berufsvereinigungen.

Gewinn

Von  dem  Gewinn  sind  in  1000  Mk.

abgeführt  worden

Jahr

insgesamt
(in
1000  Mk.)

ZZZL

c .fi

g  &amp;lt; *r
«1

§
‘■H  g  £  g
©

wff

§®|

Zb

Pf
ZW

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

1902

82  987

1583

4  592

344

4  248

1  762

68  885

1374

199

1908

90  473

1472

5154

430

4  688

1  992

74  688

1815

284

1904

96  710

1208

6  833

629

4  989

2  091

78  724

1919

317

1905

102  827

I  280

6  919

950

5  233

2  338

83  633

1  725

249

1906

108  156

1280

6  308

1023

6  099

2  514

89  962

698

272

1907

115  611

1  156

5  891

1268

6182

2  614

97  570

670

260

1908

125  435

1  584

7  827

725

6  632

2  915

104  330

955

467

1909

135  407

1529

7  634

632

6  998

3  009

113  800

1331

474

Die  an  die  Versicherten  zurückfließenden  Gewinnanteile  sind  allmählich ­
  auf  annähernd  20  Prozent  der  von  ihnen  aufgewendeten  Prämien
und  Nebenleistungen  gestiegen.  Für  je  1000  Mk.  erhielten  sie  nämlich
Zurück:
Tabelle  17.
19_02  1903  1904  1905  1906  1907  1908  1909
184  188  186  187  190  194  196  198  Mk.
        <pb n="46" />
        46

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Weniger  schnell  und  weniger  gleichmäßig  ist,  mit  den  Gesamteinnahmen ­
  verglichen,  die  Steigerung  des  gefaulten  von  den  Gesellschaften
erzielten  Gewinns  vor  sich  gegangen.  Aus  je  1000  Mk.  Gesamteinnahmen
entfielen  an  Gewinn:
Tabelle  18.
1902  1903  1904  1905  1906  1907  1908  1909
171  175  ’  176  174  174  174  178  178  Mk.
Die  in  Spalte  2  der  Tabelle  16  angegebenen  Gewinnbeträge  sind
den  Bilanzen  entnommen;  es  sind  daher  darin  auch  die  Gewinne  enthalten, ­
  die  aus  dem  Betrieb  anderer  Versicherungszweige  herrühren;  sie
belaufen  sich  aus  durchschnittlich  4  Mill.  Mk.  im  Jahre.  Für  das  Lebcnsversicherungsgeschäft
  allein  sind  in  den  Gewinn-  und  Verlustrechnungen
folgende  Jahresüberschüsse  nachgewiesen:

Tabelle  19.

ohne

mit

Jahr

Versicherungseinrichtungen  von  Berufsvereinigungen

Mk.

Mk.

1

2

3

1902

78  523  167

78  967  063

1903

84  258  485

86  050  463

1904

90  658  158

92  426  101

1905

96  339  522

97  571850

1906

102  523  360

103  896  244

1907

111907  638

113  867  743

1908

120  209  582

121  791  160

1909

129  752  740

131  523  612

Inwieweit  diese  Gewinne  an  den  aus  Tabelle  16  ersichtlichen  Gewinnabführungen ­
  im  einzelnen  beteiligt  sind,  kann  nicht  festgestellt  werden-Es
  ist  jedoch  daran  festzuhalten,  daß  der  an  die  Versicherten  fließende
Gewinn  fast  ausnahmslos  aus  dem  Lebensversicherungsgeschäft  herrührt,
mithin  den  Versicherten  dieses  Versicherungszweiges  verbleibt.

Gewinn  aus  Policenverfall.
In  den  Überschüssen  sind  natürlich  auch  die  Gewinne  enthalten,  die
ihren  Ursprung  in  der  vorzeitigen  Auflösung  von  Kapitalversicherungen
auf  den  Todesfall  haben.  Soweit  die  große  Lebensversicherung  in  Betracht ­
  kommt,  wäre  es  ein  Irrtum,  anzunehmen,  daß  sie  bedeutend  sind.
Bei  der  heute  meist  gebräuchlichen  Berechnung  der  Prämienreserve  er-
        <pb n="47" />
        R-  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  47
fordert  es  eine  etwa  zweijährige  Prämienzahlungsdauer,  bis  die  Kosten
des  Abschlusses  einer  Versicherung  gedeckt  sind.  Wird  also  eine  Versicherung ­
  vor  Ablauf  dieser  Frist  aufgelöst,  so  entsteht  für  die  Gesellschaft
gewöhnlich  ein  Verlust.  Der  Verfall  von  Versicherungen  mittlerer  Dauer
wird  im  Durchschnitt  weder  Verlust-  noch  gewinnbringend  sein.  Erst  der
vorzeitige  Abgang  älterer  Versicherungen  wird  regelmäßig  einen  Gewinn
abwerfen,  der  in  dem  zurückbehaltenen  und  durch  den  Abgang  freigewordenen ­
  Teil  der  Prämienreserve  besteht.  Ältere  Versicherungen  werden
aber  erfahrungsgemäß  in  viel  geringerem  Umfang  aufgegeben  als  solche
von  kürzerer  Dauer;  das  wirkt  auf  eine  Minderung  der  aus  dem  Policenverfall ­
  sich  ergebenden  Gewinne.  Im  Volksversicherungsgeschäft  ist  mit
beträchtlicheren  Gewinnen  aus  dem  vorzeitigen  Abgang  zu  rechnen.  Die
beiden  größten  deutschen  Volksversicherungsgesellschaften  gewähren  auch
bei  langem  Bestehen  der  Versicherung  im  Falle  vorzeitiger  Auflösung
keine  Rückvergütung  eines  Teils  der  einbezahlten  Prämien;  ihre  Bedingungen
sehen  für  diesen  Fall  nur  Umwandlung  in  eine  prämienfreie  Versicherung
vor.  Von  dieser  Umwandlung  haben  aber  die  Versicherten  häufig  keine
Kenntnis,  so  daß  viele  Versicherungssummen  nach  Fälligkeit  nicht  abgehoben ­
  werden  und  —  in  letzter  Linie  —  infolge  des  vorzeitigen  Abganges
den  Gesellschaften  anheimfallen.  Den  Sterbekassen  erwachsen  aus  vorzeitiger ­
  Auflösung  gleichfalls  größere  Vorteile  als  den  das  große  Lebensbersicherungsgeschäft
  betreibenden  Unternehmungen,  weil  auch  sie  einen
Rückkauf  nicht  kennen.  Wie  hoch  sich  der  Gewinn  oder  Verlust  aus  vorzeitigem ­
  Abgang  stellt,  läßt  sich  selbst  für  eine  einzelne  Gesellschaft  nur
unter  Schwierigkeiten  berechnen;  es  fehlt  um  so  mehr  an  jedem  Anhaltepunkte ­
  für  eine  Feststellung  der  für  die  Gesamtheit  der  Versicherer  gültigen
Zahlen.
Kapitalanlagen.
In  der  Einleitung  ist  bereits  darauf  hingewiesen  worden,  daß  die
Lebknsversicherungsgesellschaften  einen  Teil  ihrer  Einnahmen  zur  Ausammkung
  von  Prämienrescrven  verwenden  müssen.  Bei  der  Natur  des  Lebensbersicherungsgeschästes
  kommt  der  Prämienreserve  eine  sehr  große  Behütung ­
  zu;  sic  ist  infolgedessen  auch  der  Gegenstand  gesetzlicher  Bestimmungen ­
  geworden.
Gesetzliche  B  e  st  i  m  m  u  n  g  e  n.
Der  Gesetzgeber  schließt  sich  allerdings,  indem  er  grundsätzlich  die
alljährliche  Berechnung  und  Ergänzung  der  Prämienreserve  verlangt
(§§  56,  57  58.21.®.),  lediglich  den  Forderungen  der  Technik  an.  Er  belügt ­
  sich  jedoch  nicht  damit,  sondern  schreibt  auch  vor,  in  welcher  Weise
        <pb n="48" />
        48

I.  Geschäftliche  Versicherung.

die  Unternehmungen  die  zur  Zuführung  an  den  Prämienreservefonds
bestimmten  Einnahmebeträge  anzulegen  haben.  Dem  Einfluß,  den  somit
der  Gesetzgeber  auf  die  Tätigkeit  der  Unternehmungen  auf  dem  Kapital'
und  Kreditmarkt  ausübt,  kommt  aber  eine  geringere  Bedeutung  zu,  weil
er  im  großen  und  ganzen  die  Richtlinien  vorschreibt,  von  denen  nach
Lage  unseres  Geldmarktes  ein  vorsichtiger  Gesellschaftsleiter  auch  ohne
gesetzliche  Bindung  nicht  abweichen  würde.  Der  §  58  des  Reichsgesetzes
über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen  vom  12.  Mai  1901,  der
die  Frage  der  Anlegung  der  Prämienreservegelder  regelt,  lautet:
„Die  Anlegung  der  den  Prämienreservesonds  bildenden  Bestände
(§  57)  kann  erfolgen:
1.  in  der  im  §  1807  Abs.  1  Nr.  1—4  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
für  die  Anlegung  von  Mündelgeld  vorgeschriebenen  Weise.  Außerdem ­
  dürfen  die  Bestände  bis  höchstens  zum  zehnten  Teile  des
Prämienreservesonds  in  Wertpapieren,  welche  nach  landesgesetzlichen
Vorschriften  zur  Anlegung  von  Mündelgeld  zugelassen  sind,  sowie
in  solchen  auf  den  Inhaber  lautenden  Pfandbriefen  deutscher
Hypotheken-Aktienbanken  angelegt  werden,  welche  die  Reichsbank  in
Klasse  I  beleiht;
2.  gegen  Verpfändung  solcher  Hypotheken  oder  Wertpapiere,  in  denen
eine  Anlegung  nach  Nr.  1  gestattet  ist,  bis  zu  fünfundsiebzig  vom
Hundert  ihres  Nennwerts,  sofern  aber  der  Kurswert  niedriger  ist,
bis  zu  fünfundsiebzig  vom  Hundert  des  Kurswerts;
3.  in  der  Weise,  daß  Vorauszahlungen  oder  Darlehen  auf  die  eigenen
Versicherungsscheine  des  Unternehmens  (Policenbeleihung)  nach
Maßgabe  der  allgemeinen  Versicherungsbedingungen  (§  9  Nr.  8)
gewährt  werden;
4.  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  in  Schuldverschreibungen
inländischer  kommunaler  Körperschaften,  Schulgemeinden  und  Kirchengemeinden, ­
  wofern  diese  Schuldverschreibungen  entweder  von  seiten
des  Gläubigers  kündbar  sind  oder  einer  regelmäßigen  Tilgung
unterliegen.
Kann  die  Anlegung  den  Umständen  nach  nicht  in  einer  dem  Abs.  l
entsprechenden  Weise  erfolgen,  so  ist  eine  vorübergehende  Anlegung  bei
der  Reichsbank,  bei  einer  Staatsbank  oder  bei  einer  durch  die  Aufsichtsbehörde ­
  dazu  für  geeignet  erklärten  anderen  inländischen  Bank  oder
öffentlichen  Sparkasse  gestattet."
Weitere  gesetzliche  Vorschriften  sehen  sowohl  für  Aktiengesellschaften
(ß  262  H.G.B.)  als  auch  für  Gegcnseitigkeitsvereine  (§§  22,  37  V.A.G.)
        <pb n="49" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.

die  Bildung  von  Reserve-  und  Gründungsfonds  vor.  Welche  Art  von
Werten  diesen  Fonds  zuzuführen  sind,  sagt  das  Gesetz  nicht  ausdrücklich.
Das  Aufsichtsgesetz  räumt  aber  durch  die  §§  7  und  8,  in  denen  nähere
Bestimmungen  über  den  Geschäftsplan  und  über  Gesellschastsvertrag  und
Satzung  enthalten  sind,  der  Aufsichtsbehörde  einen  Einfluß  auch  auf  die
Art  der  Anlagen  ein,  die  nicht  zur  Deckung  der  Prämienreserven  dienen.
Für  den  Erwerb  von  Grundstücken  spricht  der  §  54  des  Aussichtsgesetzes ­
  gewisse  Beschränkungen  aus.  Der  Erwerb  bedarf  nämlich  der
Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde,  soweit  es  sich  nicht  um  den  Kauf  von
beliehenen  Grundstücken  im  Zwangsversteigerungsverfahren  handelt.  Die
Genehmigung  muß  erteilt  werden,  wenn  die  zu  erwerbenden  Grundstücke
für  Zwecke  des  Geschäftsbetriebes  bestimmt  sind.  Eine  ausführliche  Vorschrift ­
  ist  ferner  für  die  von  den  Lebensversicherungsunternehmungen  am
meisten  bevorzugte  Kapitalanlage,  die  Hypotheken,  und  im  Zusammenhang ­
  damit  für  die  Grund-  und  Rentenschulden  im  §  60  des  Aussichtsgesetzes ­
  erlassen.  Er  lautet:
„Bei  der  Anlegung  der  Bestände  des  Prämienreservesonds  nach  der
Vorschrijt  des  §  59  Abs.  1  Nr.  1  darf  die  Sicherheit  einer  Hypothek,
einer  Grundschuld  oder  einer  Rentenschuld  angenommen  werden,  wenn  die
Beleihung  die  ersten  drei  Fünfteile  des  Wertes  des  Grundstücks  nicht
übersteigt.  Soweit  jedoch  die  Zentralbehörde  eines  Bundesstaats  gemäß
8  11  Abs.  2  des  Hypothekenbankgesetzes  die  Beleihung  landwirtschaftlicher
Grundstücke  bis  zu  zwei  Dritteilen  des  Wertes  gestattet  hat,  darf  die
Sicherheit  auch  bei  einer  solchen  Beleihung  angenommen  werden.
Die  Beleihungen  dürfen  der  Regel  nach  nur  zur  ersten  Stelle  erfolgen. ­

Beleihungen  von  Bauplätzen  und  solchen  Neubauten,  welche  noch
nicht  fertiggestellt  und  ertragsfähig  sind,  sowie  von  Grundstücken,  die
einen  dauernden  Ertrag  nicht  gewähren,  insbesondere  von  Gruben,  Brüchen
und  Bergwerken,  sind  ausgeschlossen.
Der  bei  der  Beleihung  angenommene  Wert  des  Grundstücks  darf
durch  sorgfältige  Ermittelung  festgestellten  Berkaufswert  nicht  übersteigen. ­
  Bei  der  Feststellung  dieses  Wertes  sind  nur  die  dauernden
Eigenschaften  des  Grundstücks  und  der  Ertrag  zu  berücksichtigen,  welchen
bas  Grundstück  bei  ordnungsmäßiger  Wirtschaft  jedem  Besitzer  nachhaltig
Tewähren  kann.
Auf  Verlangen  der  Aufsichtsbehörde  haben  die  Unternehmungen  über
bie  Wertsermittelung  eine  Anweisung  zu  erlassen,  welche  der  Genehmigung
Aufsichtsbehörde  bedarf."
Schriften.  187.  IV.  4
        <pb n="50" />
        50

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Diese  gesetzliche  Vorschrift  hat  durch  die  vom  Kaiserlichen  Aufsichtsamt ­
  entworfenen  Beleihungsgrundsätze  vom  1.  März  1904*  eine  Ergänzung
erfahren.
Schließlich  sind  noch  zwei  gesetzliche  Bestimmungen  zu  erwähnen,
die  das  Aufsichtsgesetz  hinsichtlich  der  Prämienreserve  für  das  ausländische
Geschäft  deutscher  und  für  das  deutsche  Geschäft  ausländischer  Unternehmungen
enthält.  Den  deutschen  Gesellschaften  ist  die  Zuführung  zu  dem  Prämienreservesonds
  insoweit  erlassen,  als  sie  im  Ausland  zugunsten  bestimmter
Versicherungen  besondere  Sicherheit  aus  der  Prämieneinnahme  stellen
müssen  (ß  57  V.A.G.).  Umgekehrt  müssen  die  ausländischen  Gesellschaften
für  ihre  deutschen  Versicherungen  die  Prämienreserve  nach  den  für  die
deutschen  Anstalten  geltenden  Grundsätzen  ansanimeln  und  anlegen
(§  90  V.A.G.).
Die  Grundsätze,  nach  denen  das  freie  Vermögen  der  deutschen  Lebensversicherungsunternehmnngen
  angelegt  wird,  lehnen  sich  im  allgemeinen
an  die  für  die  Anlegung  der  Prämienreserve  gültigen  Grundsätze  an.
Zur  Deckung  der  Prämienreserve  unzulässige  Anlagen,  z.  B.  Wechsel,
nehmen  unter  den  Kapitalbeständen  der  Gesellschaften  nur  eine  ganz
untergeordnete  Stellung  ein.

Die  jährlichen  Rücklagen.
Die  Rücklagen  der  deutschen  Lebensversicherungsgesellschaften  und  der
Versicherungseinrichtnngen  der  größeren  Berufsvereinigungen  sowie  der
zu  diesen  Rücklagen  verwandte  Teil  der  Gesamteinnahmen,  letzterer  in
Prozenten  ausgedrückt,  betrugen:

Tabelle  20.

Jahr

Rücklagen
Mt.

in  °/o  der  Gesamteinnahmen ­


1

2

3

1903

198  993  741

38,47

1904

'  196  274  826

35,71

1905

206  868  436

35,25

1906

207  922  058

33,44

1907

204  072  780

30,67

1908

211490  339

29,94

1909

239  055  538

31,51

1  Abgedruckt  in  Nr.  2  des  dritten  Jahrgangs  der  Veröffentlichungen  des
Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung.
        <pb n="51" />
        51

R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.

Die  in  vorstehender  Tabelle  angegebenen  Rückstellungen  bestehen  in
den  vor  Feststellung  des  Jahresgewinns  erfolgenden  Zuführungen  zu
den  Reserven,  wie  sie  sich  aus  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  ergeben,
sowie  in  den  Beträgen,  die  aus  dem  Gewinn  an  die  Reserven  fließen.
Die  aus  dem  Gewinn  herrührenden  Reserveverstärkungen  kommen  stets
erst  in  den  Geschäftsberichten  der  Gesellschaften  für  das  dem  Gewinnjahre
folgende  Jahr  zum  Vorschein.  Da  aber  die  den  Verstärkungen  entsprechenden ­
  Kapitalanlagen  sofort  gemacht  werden,  erschien  es  zweckmäßig,
im  vorliegenden  Fall  diese  Verstärkungen  ins  laufende  Jahr  zu  nehmen.
Es  wurden  daher  von  der  Summe  der  Rücklagen  zunächst  die  aus  dem
Gewinn  des  Vorjahres  herrührenden  Verstärkungen  abgezogen,  dann  die
Verstärkungen  aus  dem  Gewinn  des  laufenden  Jahres  hinzugezählt.  Da
die  Statistiken  des  Aufsichtsamts  erst  mit  dem  Jahre  1902  beginnen,
mithin  die  abzuziehenden  Beträge  aus  1901  nicht  zu  ermitteln  waren,
mußte  das  Jahr  1902  in  obiger  Tabelle  ausfallen.
Den  weitaus  größten  Anteil  an  den  jährlichen  Rücklagen  haben  die
Prämienreferven;  ihnen  wurden  einschließlich  der  Mehrkosten  der  Schäden
aus  den  Vorjahren  über  die  Schadenreserve  des  Vorjahres  zugeführt:

Tabelle  21.

^

-  -

—

ohne

mit

Jahr

den  Versicherungseinrichtungen  von  Berufsin

  %  der  Ge-Vereinigungen



samteinnahnien

Mk.

Mk.

1

2

3

4

1902

165  998  253

169  252  701

34,90

1903

179  685  626

182  934  521

35,36

1904

177  828  262

181422  528

33,01

1905

188  413  942

192  963  779

32,88

1906

188  704  056

193  514  641

31,12

1907

181  482  295

186  067  523

27,97

1908

186  380  698

191  619  722

27,12

1909

209  811493

216  153  530

28,49

Die  Zuführungen  zur  Prämienreserve  sind  von  1903  bis  1908  einschließlich ­
  im  Verhältnis  zu  den  Gesamteinnahmen  zurückgegangen  und
haben  die  nicht  viel  höheren  Gesamtrücklagen  in  gleicher  Richtung  beeinflußt. ­
  Es  hängt  das  mit  der  alljährlichen,  besonders  im  Volksversicherungsgeschäft
  nach  der  Mitte  des  vorigen  Jahrzehnts  recht  beträchtlichen
3unabme  der  Versicherungsfälle  zusammen,  die  im  starken  Anwachsen
der  Schadenzahlungen  ihren  Ausdruck  findet.  Da  Versicherungen  mit
        <pb n="52" />
        52

I.  Geschäftliche  Versicherung.

zunehmender  Dauer  im  allgemeinen  erhöhte  Zuführungen  zu  den
Prämienreserven  erfordern,  so  entspricht  dem  Erlöschen  zahlreicher,  meist
länger  bestehender  Versicherungen  eine  verminderte  Zufuhr  zu  den  Prämienreserven, ­
  die  durch  den  Abschluß  neuer  Versicherungen,  die  zunächst  nur
geringe  Rückstellungen  zur  Prämienreserve  erfordern,  keinen  Ausgleich
findet.  Sind  allerdings  die  neu  abgeschlossenen  Versicherungen  besonders
zahlreich  und  hoch,  so  kann  durch  die  größere  Anzahl  kleiner  Zuführungen
der  Ausfall  von  einer  geringeren  Anzahl  großer  Zuführungen  ausgeglichen
oder  sogar  übertroffen  werden.  Letzterer  Fall  ist  für  das  Jahr  1909
anzunehmen,  das  wieder  ein  prozentuales  Steigen  der  von  der  Einnahme
zur  Prämienreserveverstärkung  verwandten  Beträge  ausweist.
Die  aus  Guthaben  anderer  Versicherungsunternehmungen,  Barkautionen, ­
  Hypothekenschulden  und  anderweitigen  Verpflichtungen  bestehenden ­
  Passiven  der  Gesellschaften  sind  hier  unberücksichtigt  geblieben.
Hinsichtlich  der  Aktiven  ist  entsprechend  verfahren  worden,  insofern  nur
die  in  der  Hauptsache  zur  Deckung  der  Reserven  dienenden  festen  Kapitalanlagen ­
  in  den  Bereich  der  Untersuchung  gezogen  worden  sind,  dagegen
die  in  Kassenbestand,  Inventar,  Kautionsdarlehen  und  sonstigen  kleinen
Vermögensteilen  bestehenden  Aktiven,  ferner  die  Aktivforderungen  ausgeschieden ­
  wurden.  Diese  Posten  sind  verhältnismäßig  geringfügig  und
haben  ihrem  Umfang,  zum  Teil  auch  ihrer  Natur  nach  keine  Bedeutung
für  die  Spartätigkeit  der  Unternehmungen.
Anwachsen  der  Anlagen.
Die  Kapitalbestände,  die  zur  Deckung  der  Reserven  dienen,  müssen
natürlich  mit  diesen  wachsen;  sie  nahmen  zu  (in  Millionen  Mark):
Tabelle  22.
1903  1904  1905  1906  1907  1908  1909
um  235  245  231  244  248  207  266.
Die  hier  dargestellte  jährliche  Zunahme  der  Kapitalanlagen  ist  abgesehen ­
  vom  Jahr  1908  größer  als  die  der  Reserven.  Der  Grund  dafür
liegt  darin,  daß  aus  den  Gewinn-  und  Verlustrechnungen  die  lediglich
für  das  Lebensversicherungsgeschäft  in  Betracht  kommenden  Rücklagen
entnommen  werden  konnten,  während  die  Bilanzen,  aus  denen  das
Wachstum  der  Kapitalanlagen  festzustellen  war,  sich  auch  auf  das  andere
von  einigen  Lebensversicherungsgefellschaften  betriebene  Geschäft  beziehen-Eine
  Trennung  der  Anlagen  nach  den  verschiedenen  Geschäftszweigen  ist
nicht  möglich.  Im  Jahre  1908  sind  die  Rücklagen  in  der  Lebensversicherung ­
  größer,  als  die  Zunahme  der  festen  Kapitalanlagen  beträgt-
        <pb n="53" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  5g
Der  darin  liegende  scheinbare  Widerspruch  findet  dadurch  seine  Erklärung,
daß  im  gleichen  Jahre  die  sonstigen  Aktivforderungen  der  Gesellschaften
eine  erhebliche  Zunahme  aufweisen,  und  zwar  sind  an  dieser  Zunahme
hauptsächlich  die  Bankguthaben  beteiligt.  Während  diese  sich  allmählich
von  62,3  Mill.  Mark  Ende  1902  auf  21,4  Mill.  Mark  Ende  1907
vermindert  hatten,  schnellten  sie  Ende  1908  wieder  auf  40,9  Mill.  Mark
empor,  entziehen  also  in  diesem  Jahre  annähernd  20  Mill.  Mark  mehr
der  Anlegung  in  festen  Kapitalien  als  im  Jahr  zuvor.  Zur  Unterhaltung ­
  größerer,  leicht  verfügbarer  Bankguthaben  im  Jahr  1908  dürften
die  Gesellschaften  durch  die  damalige  Spannung  auf  dem  Geldmarkt  veranlaßt ­
  worden  sein.
Über  die  Höhe  und  Art  der  Kapitalanlagen  der  deutschen  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  geben  die  Zahlen  der  Tab.  23  (S.  54
bis  55)  Auskunft  \
Die  hier  nicht  berücksichtigten  Aktivforderungen  der  Gesellschaften
zerfallen  in  Guthaben  bei  Bankhäusern  und  anderen  Versicherungsunternehmungen, ­
  gestundete  Prämien,  rückständige  Zinsen  und  Mieten
und  Ausstände  bei  Agenten.  Den  vier  letztgenannten  Aktivforderungen
kommt  im  Rahmen  dieser  Darstellung  ein  Platz  deswegen  nicht  zu,  weil
es  sich  nicht  um  ersparte  Beträge  handelt.  Die  Guthaben,  die  aus  dem
Berkehr  mit  anderen  Versicherungsunternehmungen,  hauptsächlich  Rückversicherern. ­
  herrühren,  haben  für  den  allgemeinen  Kapitalmarkt  gleichfalls
keine  Bedeutung.  Die  Bankhäuser  dienen  den  Gesellschaften  als  Sammelstellen ­
  der  Prämien-  und  Zinseneinnahmen;  die  angesammelten  Beträge
bleiben  aber  nur  vorübergehend  bei  den  Banken  und  werden  in  der
Regel  sehr  schnell  ihrer  vorläufig  endgültigen  Bestimmung,  der  Anlage
ku  festen  Kapitalien,  zugeführt;  der  kleinere  Teil  dient  zur  Regelung  eingetretener ­
  Schadenfälle.  Auch  die  Bankguthaben  sind  daher  hier  aus  der
Betrachtung  ausgeschieden  worden.
Es  ist  bereits  erwähnt  worden,  daß  die  Bilanzen  der  deutschen
stebensversicherungsunternehmungen  stets  deren  gesamtes  Geschält  umfassen,
stch  also,  wenn  die  Unternehmungen  ihre  Tätigkeit  auch  auf  andere  Verstcherungszweige
  ausgedehnt  haben,  nicht  auf  das  Lebensversicherungsgeschäft ­
  beschränken.  Neben  letzterem  betrieben  im  Jahre  1909  zwei  die
Unfall-,  Haftpflicht-,  Feuer-,  Einbruchdiebstahl-  und  Transportversicherung,
"ne  die  Unfall-,  Haftpflicht-,  Feuer-  und  Einbruchdiebstahlversicherung,
1  Die  oberen  Zahlen  in  jeder  Spalte  geben  die  Kapitalanlagen  ohne  die  Anlagen ­
  der  Versicherungseinrichtungen  der  größeren  Berufsvereinignngen,  die  unteren
geben  sie  mit  den  letzteren  an.
        <pb n="54" />
        54

I.  Geschäftliche  Versicherung.

R.  Mueller  und  E.  Mittcrmüller,  Lebensversicherung.

55

Tabelle  23.

Jahr

Kapitalanlagen
insgesamt

Grundbesitz

Hypotheken

Darlehen  an  öffentliche ­
  Körperschaften

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1

2

3

4

5

1902  &amp;lt;

2712  487  460

66  425  751

2293  180  905

Im  Betrag  der  Wert-2788

  748  982

66  533  851

2313  263  904

papiere  enthalten

1903.

2936  420  573

66  772  670

2497  408  122

desgl.

2974  181  825

67  246  763

2528  847  214

1904.

3176  027  589

69  865  497

2705  073  644

desgl.

3219  054  492

70116  086

2741  332  432

1905.

s

3402117  502

70  867  931

2909  727  982

desgl.

3450  545  580

71634  073

2950  857  526

1906.

s

8640  806  827

75  325  278

3120  011698

desgl.

3694  395  218

76  234  764

3166  454  641

1907

s

3882  164  488

81354  845

3302  944  895

113  152  301

8942  842  269

82  870  388

3354  879  898

113  262  301

1908.

4083  794  432

83  830  456

3464  098113

123  919  660

4149  740  290

84  596  801

3520  099  910

124  969  660

1909

s

4343  048  947

86  045  351

3662  737  883

146  305  806

4415  797  050

86  826  010

3723  116  387

148421  102

zehn  die  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  und  eine  die  Unfallversicherung. ­
  Die  Zahlen  der  Tabelle  23  erstrecken  sich  auch  auf  die
Kapitalanlagen,  die  zur  Deckung  der  aus  dem  Betrieb  dieser.  Geschäftszweige ­
  herrührenden  Verbindlichkeiten  dienen.  Die  Anlagen  von  zwei
Gesellschaften  dagegen,  deren  Hauptbetrieb  nicht  das  Lebensversicherungsgeschäft
  ist,  sind  völlig  außer  acht  gelassen,  also  auch  soweit  sie  die
Erfüllung  der  aus  dem  Lebensversicherungsgeschäft  herrührenden  Verpflichtungen ­
  zu  sichern  bestimmt  sind.  Trotz  dieser  Abweichungen,  die
richtigzustellen  das  vorhandene  statistische  Material  nicht  ausreicht,  gibt
die  Tabelle  im  wesentlichen  das  für  die  Lebensversicherung  zutreffende
Bild  wieder,  in  deren  Natur  es  begründet  liegt,  daß  ihre  Träger  ungleich
höhere  Kapitalbcstände  halten  müssen  als  die  Träger  aller  anderen
Versicherungsarten  fl

'  Die  festen  Kapitalanlagen,  die  nenn  deutsche,  im  Hauptbetrieb  Unfall-  und
Haftpflichtversicherungen  abschließende  Anstalten  im  Jahre  1909  auszuweisen  hatten,
betrugen  beispielsweise  nur  159  142  731  Mk.  oder  3,6  °/o  der  Anlagen  der  Leben--Versicherungsunternehmungen
  im  gleichen  Jahr.

Tabelle  23  (Fortsetzung).

Darlehen  auf
Wertpapiere
Mk.

Wertpapiere
Mk.

Policendarlehen ­

Mk.

Wechsel
Mk.

Sonstige
Anlagen
Mk.

6

7

8

9

10

2  599  839

159  929  259

186  120  180

4  142  678

88  848

2  599  839

165  942  455

186  177  407

4  142  678

88  848

1  619  806

165  965  466

200  098  786

4  547  244

8  479

1  619  806

171734  922

200  177  397

4  547  244

8  479

1  428  800

18!  723  061

214  208  122

4  228  565

l  428  800

187  548  970

214  399  639

4  228  565

1  148  872

188  595  764

227  259  398

4  517  555

1  148  872

194  726  281

227  661  273

4  517  555

897  177

195  650  222

244577  243

3  845  209

897  177

201  818  942

245  149  485

3  845  209

1  123  488

103  856  930

273  650  674

6  081355

l  156  799

110  138  839

274452  689

6  081  355

2  090  088

104  785  168

299  994  774

5  076  173

2  090  088

111885  564

301  022  594

5  076  173

2  636  379

121  048  276

316  806  586

7  473  666

2  636  379

129  310  274

318  013  232

7  473  666

—

Von  je  1000  Mk.  Kapitalanlagen  einschließlich  der  der  Versicherungseinrichtungen ­
  der  größeren  Berufsvereiuigungen  kamen  auf:

Tabelle  24.

Jahr

Grundbesitz ­

Mk.

Hypotheken ­

Mk.

Darlehen  an
öffentliche
Körperschaften ­

Mk.

Darlehen
auf  Wertpapiere ­

Mk.

Wertpapiere ­

Mk.

Policendarlehen ­

Mk.

Wechsel
Mk.

1

2

3

4

5

6

7

8

1902

24

845

1

61

68

1

1903

23

850

—

1

58

67

1

1904

22

852

—

—

58

67

1

1905

21

855

—

—

57

66

1

1906

21

857

—

—

55

66

1

1907

21

851

29

—

28

70

1

1908

20

848

30

1

27

73

l

1909

20

843

34

—

29

72

2

Kommunaldarlehen.
Das  im  Jahre  1907  zu  beobachtende  starke  Sinken  des  Anteils  der
Wertpapiere  am  Gesamtbestand  ist  auf  die  damals  vorgenommene
        <pb n="55" />
        56  I.  Geschäftliche  Versicherung.

Tabelle
Die  Art  und  der  Betrag  der  im  Besitz  der  deutschen
Papiere

Inländische

Jahr

Gesamtsumme ­


Deutsche
Reichsanleihe ­


Preußische
Staatsanleihen ­


Sonstige
Staatsanleihen ­


Staatlich
garantierte
Anleihen

Kommunalanleihen ­


MI.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1

2

3

4

5

6

7

1902

s

161  539  508

5  290  500

19  582  300

14431  864

1  892  500

87  198  568

165  902  308

6  398  800

20  352  800

15  124  364

1  892  500

88  545  868

1903'

169  411  953

5  601  500

18  968  650

14  279  214

1  763  840

96  638  913

175  256  653

6  749  800

19  616  400

15  304  014

1  763  840

97  783  218

1904

185  795  912

5  809  600

19  466  550

19  469  500

1  698  500

101018252

191  734  562

6  885  400

20  147  300

20410  800

1  698  500

102  667  952

1905.

192  794  067

9  126  900

20  417  800

19  532  615

1593800

99  362  632

199  061  517

10  380  700

21  088  350

20  715  915

1  593  800

101  264  432

1906.

200  018  098

10  128  600

19  788150

19  164  544

1  575  200

106  013  947

206  444348

11  667  400

20  357  800

20  367  844

1  575  200

107  956  847

1907.

112  338  195'

10  371  700

21  014  250

18858  880

1  552  100

14  954  924'

119  073  545

11  781  700

21  771  800

19  711  680

1  552100

17  297  324

1908.

112  075  057

9  787  550

21514  750

19  239  344

1  229  900

13  611400

119  537  207

11  137  550

22  881600

20  092  144

1  230  200

15  935  100

1909.

127  859  420

15  095  000

25  829  650

21  701  300

900  700

13  833  800

136  530  170

16  773  000

27  229  400

22  765  600

901  000

16  562  900

Trennung  von  Wertpapieren  und  Darlehen  an  öffentliche  Körperschaften
gegen  Schuldverschreibungen  zurückzuführen.  Die  Wertpapiere  und  diese
Darlehen  haben  zusammen  in  den  Jahren  1907,  1908  und  1909  einen
ungefähr  gleich  hohen  Anteil  an  den  gesamten  Kapitalanlagen  wie  in
den  Vorjahren.  Das  letzte  Beobachtungsjahr  weist  eine  Steigerung  auf,
die  für  die  Wertpapiere  allein  2,  für  die  Kommunaldarlehen  allein
4  pro  Mille  ausmacht.  Die  letzteren  haben  sich  erst  in  neuerer  Zeit  zu
einer  bevorzugten  Anlage  entwickelt.  Im  Jahre  1905  waren  nur  neun
Aktien-  und  Gegenseitigkeitsgesellschaften  vorhanden,  die  Kommunaldarlehen ­
  gewährt  hatten.  Fast  die  Hälfte  der  Darlehnssumme  entfiel
damals  auf  eine  einzige  Anstalt.  Im  Jahre  1909  finden  wir,  abgesehen
von  den  Versicherungseiurichtungen  von  Berufsvereinigungen,  16  Unternehmungen, ­
  die  mit  Kommunen  zum  Teil  erhebliche  Kreditgeschäfte
abgeschlossen  hatten.
1  In  den  Statistiken  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung
wurden  bis  1906  einschließlich  die  gegen  Schuldverschreibungen  gewährten  Darlehen
an  kommunale  Körperschaften  unter  den  Wertpapieren  ausgeführt.

R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.

57

25.

Lebensversicherungsunternehmungen  befindlichen  Werthen ­
  n  w  e  r  t)  *.

Wertpapiere

Ausländische  Wertpapiere

Pfandbriefe  und  Kommuualoblkgationen

der  Hypotheken-  sonstiger
banken  Anstalten
Mk.  !  Mk.

Sonstige
Schuldverschreibungen ­

Mk.

Aktien
Mk.

Staatliche  und
kommunale
Anleihen
Mk.

Sonstige
Schuldverschreibungen ­

Mk.

Aktien
Mk.

8

9

10

ii

12

13

14

4  681339

7  383  650

600  500

7  500

19  506  487

114300

850  000

5  091  739

8  516  650

600  500

25  500

19  506  487

114  300

850  000

4  131  200

7  049  775

154  000

—

19  309  561

665  300

850  000

4  960  250

7  945  975

288  500

19  800

19  309  561

665  300

850  000

8  568  000

7  085  625

154  000

—

21013  985

661  900

850  000

9  199  900

7  940  525

256  500

1  800

21013  985

661900

850  000

12  123  200

7  343  525

249  500

—

21  961  670

232  425

850  000

12  626  600

8  092  925

249  500

1800

21  965  070

232  425

850  000

11606100

7  107  525

177  700

—

23  899  907

282  425

374000

11968  100

7  861  925

177  700

1800

23  903  307

232  425

874  000

11365  800

6  721  425

176  050

—

26  506  691

442425

374  000

12  075  800

7  352  325

176  050

1800

26  536  591

442  425

374  000

10  560  800

7  070  425

269  800

—

27  969  838

447  750

374  000

11319  300

7  831  825

288  200

1800

27  998  238

447  750

374  006

12  198  800

7  715  925

242  000

—

29  441  620

526  625

374  000

12  967  800

8  697  625

260  400

1800

29  470  020

526  625

374  000

Wertpapiere.
Die  zahlreichen  Erörterungen,  die  sich  in  den  letzten  Jahren  an  den
Tiefstand  des  Kurses  der  deutschen  Staatspapiere  knüpften,  haben  auch
i&amp;gt;ie  Kapitalanlagen  der  deutschen  Versicherungsunternehmungen  in  ihren
Bereich  gezogen.  Von  den  Vertretern  der  Ansicht,  daß  eine  durch  Zwangs-Maßregeln
  herbeigeführte,  von  einzelnen  kapitalkräftigen  Gliedern  der
Volkswirtschaft  ausgehende  erhöhte  Nachfrage  auf  dem  Markt  der  Staatsanleihen ­
  deren  Kurs  dauernd  steigern  könne,  ist  wiederholt  die  Forderung
schoben  worden,  daß  die  Versicherungsunternehmungen  zu  Zwangsanlagen
herangezogen  werden.  Betroffen  würden  von  der  gewünschten  gesetzlichen
Acaßnahme  in  erster  Linie  die  Lebensversicherungsgesellschaften.  Deren
1  Die  oberen  Zahlen  in  jeder  Spalte  geben  die  Wertpapiere  ohne  die  im  Beder
  Versicherungseinrichtungen  der  größeren  Bcrussvereinigungen  befindlichen,  die
toteren  die  mit  den  letzteren  an.  —  Die  Gesamtsummen  der  Wertpapiere  stimmen
"'0  den  in  der  Tabelle  23  ausgeführten  Beträgen  nicht  überein,  weil  die  Wertpapiere ­
  hier  mit  ihrem  Nennwert,  dort  mit  dem  Buchwert  erscheinen.
        <pb n="56" />
        58

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Anlagen'  in  Wertpapieren  verteilen  sich  im  einzelnen,  wie  aus  Tab.  25
(S.  56—57)  ersichtlich  ist.
Etwa  die  Hälfte  der  Wertpapiere  entfällt  aus  deutsche  Staatspapiere.
Ihr  Anteil  an  der  Summe  aller  Kapitalanlagen  betrug:

Tabelle  26.

ohne

mit

Jahr

den  im  Besitz  der  Bersicherungseinrichtungen  von  Berufsvereiliigungen

  befindlichen  Staatspapieren

1

2

3

1902

1,45

1,53

1903

1,82

1,40

1904

1,41

1,47

1905

1,44

1,51

1906

1,35

1,42

1907

1,29

1,35

1908

1,24

1,30

1909

1,44

1,51

Mit  Einbeziehung  der  Staatspapierbestände  der  Versicherungseinrichtungen ­
  der  größeren  Berufsvereinigungen  ist  der  Prozentsatz  höher,
ein  Beweis  dafür,  daß  diese  Versicherungseinrichtungen  Staatspapierbestände ­
  in  verhältnismäßig  weiterem  Umfang  halten  als  die  Aktienund
  Gegenseitigkeitsgesellschaften.  Das  erklärt  sich  damit,  daß  den  Vorständen ­
  dieser  Versicherungseinrichtungen  vielfach  die  nötige  Kenntnis  im
Hypothekengeschäft  fehlt,  und  daß  sie  aus  diesem  Grunde  mehr  der  in
leichterer  Weise  zu  bewerkstelligenden,  wenn  auch  weniger  rentabeln
Anlage  in  Staatspapieren  zuneigen.
Die  Wertpapieranlagen  der  deutschen  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  enthalten  ein  ihre  Spartätigkeit  hemmendes  Moment.  Denn
seit  Jahren  erwachsen  aus  Kursrückgängen,  an  denen  besonders  die
Staatspapiere  beteiligt  sind,  nicht  unerhebliche  Verluste.  Sie  betrugen
in  der  beobachteten  Periode  6  229  551  Mk.  und  nach  Abzug  der  Kursgewinne ­
  4  236  431  Mk.,  ein  im  Vergleich  zu  den  niedrigen  Beständen
an  Wertpapieren  sehr  stattlicher  Betrag.
Hypotheken.
Die  Lebensversicherungsunternehmungen  müssen  in  ihrer  Tätigkeit
als  Sparer  naturgemäß  darauf  bedacht  sein,  die  Anlagen  zu  wählen,  dic
den  besonderen  Bedürfnissen  des  Lebensversicherungsbetriebs  genau  an-
        <pb n="57" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüllcr,  Lebensversicherung.  59
gepaßt  sind  und  gleichzeitig  eine  möglichst  schnelle  und  sichere  Vermehrung
des  Vermögens  bewirken.  Diesen  Erfordernissen  entsprechen  unter  unseren
heutigen  Verhältnissen  am  besten  die  Hypothekendarlehen.  Spricht  für  sie
die  von  ihnen  gebotene  hohe  Rentabilität  und  Sicherheit,  und  haben  sie  vor
allem  auch  den  Vorzug  vor  den  Wertpapieren,  daß  sie,  nach  sorgfältiger
Prüfung  an  erste  Stelle  gegeben,  im  allgemeinen  Kapitalverluste  ausschließen,
so  bildet  anderseits  ihre  meist  bedungene  längere  Unkündbarkeit  kein  Hindernis
für  ihre  Bevorzugung.  Denn  sie  dienen  zur  Gewährleistung  der  Erfüllung
von  Verpflichtungen,  die  gleichfalls  in  meist  sehr  lange  laufenden  Verträgen
festgelegt  sind.  Außerdem  sind  die  Ablauftermine  der  Hypotheken  auf
die  einzelnen  Jahre  ziemlich  gleichmäßig  verteilt,  so  daß  es  möglich  ist,
aus  zurückfließenden  Hypothekengeldern  Mittel  zur  Bestreitung  der  laufenden ­
  Ausgaben  zu  entnehmen.  Dazu  werden  aber  die  Gesellschaften  nur
selten  genötigt  sein;  denn  bei  dem  wachsenden  Geschäft  mit  alljährlich
steigenden  Einnahmen  ist  es  ihnen  ein  leichtes,  aus  den  laufenden  Einnahmen ­
  die  Schadenzahlungen  und  Kosten  der  Verwaltung  zu  bestreiten.
Aus  diesen  Gründen  erklärt  es  sich,  daß  die  Hypotheken  unter  den
Kapitalanlagen  eine  so  hervorragende  Stelle  einnehmen.
Leider  läßt  sich  auch  bezüglich  der  Hypotheken  eine  Trennung
zwischen  Lebensversicherung  und  einigen  anderen  gleichzeitig  betriebenen
Versicherungszweigen  nicht  vornehmen.  Es  gilt  für  sie  das,  was  bereits
allgemein  für  die  Kapitalanlagen  gesagt  worden  ist.  Auch  die  Hypothekenanlagen, ­
  die  von  den  int  Hauptbetrieb  Unfall-  und  Haftpflichtversicherungen
abschließenden  Gesellschaften  bewerkstelligt  wurden,  sind  in  den  nachfolgenden ­
  Ausstellungen  enthalten.  Für  die  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­
  ist  ebenso  wie  für  die  Lebensversicherung  die  Führung  von
Präinicnreserveregistern  sowie  die  Einreichung  von  Verzeichnissen  der
jährlichen  Neubcleihungen  vorgeschrieben.  In  den  Geschäftsberichten  des
Aufsichtsamts  werden  die  Hypotheken  der  dieser  Vorschrift  unterliegenden
Unternehmungen  gemeinsam  behandelt.  Es  ist  bereits  darauf  hingewiesen
worden,  daß  es  sich  bei  den  Unfall-  und  Haftpflichtversicherungsanstalten
vur  um  verhältnismäßig  geringe  Beträge  handelt.
Der  Bestand  an  Hypotheken  ist  bis  jetzt  zweimal  seitens  des  Kaiserlichen ­
  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung  einer  statistischen  Untersuchung
Unterzogen  worden.  Sie  wurde  jedesmal  aus  die  ins  Prämienreservevegister
  eingetragenen  Hypotheken,  die  sogenannten  Deckungshypotheken,
^schränkt,  anderseits  auf  die  in  Deutschland  arbeitenden  ausländischen
Anstalten  ausgedehnt.  Die  Deckungshypotheken  betrugen  bei  den  inländischen ­
  ein  Prämicnreserveregister  führenden  Versichcrungsunternehmungen,
        <pb n="58" />
        60

I.  Geschäftliche  Versicherung.

deren  es  im  Jahre  1907  76,  1909  78  gab,  in  den  genannten  Jahren.
91,1  und  90,6  o/o  des  gesamten  Hypothekenbestandes.  Von  den  im
deutschen  Geschäft  vorhandenen  Deckungshypotheken  entfielen:
Tabelle  27 1 .
1907
auf
51  große  deutsche  Gesellschaften  51696  Darlehen  mit  3  114  870  000  Mk.
25  Sterbe-  und  Pensionskassen  1479  „  „  72  024  000  „
15  ausländische  Gesellschaften  590  „  „  116  022  000  „
91  Unternehmungen  33  765  Darlehen  mit  3  302  916  000  Mk.
1909
auf
51  große  deutsche  Gesellschaften  34  144  Darlehen  mit  3  461823  000  Mk..

27  Sterbe-  und  Pensionskafsen  1548  „  „  83  830  000  „
14  ausländische  Gesellschaften  696  „  „  134  413  000  „

92  Unternehmungen  36  388  Darlehen  mit  3  680  066  000  Mk..

Es  lasteten:
Tabelle  28.

aus

1907

1

2

landwirtschaftl.  Grundstücken  .
städtischen  Grundstücken  .  .  .

790  Darlehen  mit  48  722  000  Mk.  ^  1,5»/»
82  975  „  „  3  254  194  000  „  =  98,5  °/»

Zusammen

33  765  Darlehen  mit  3  302  916  000  Mk.  —  100  "/»

aus

1909

1

2

landwirtschaftl.  Grundstücken  .
städtischen  Grundstücken  .  .  .

652  Darlehen  mit  42  165  000  Mk.  —  1,1  »/«•
35  736  „  „  3  637  901000  „  =  98,9°/»

Zusammen
Die  Verteilung  der

86  388  Darlehen  mit  3  680  066  000  Mk.  --  100  °A&amp;gt;
Deckungshypotheken  nach  Landesgebieten  ge»

staltete  sich  in  folgender  Weise:
1  Die  Angaben  der  Tabellen  27—33  einschließlich  und  35  sind  den  Geschüsts»
berichten  des  Kaiserlichen  Auffichtsamts  entnommen,  die  alljährlich  im  Augustheft
seiner  Veröffentlichungen  erscheinen.
        <pb n="59" />
        R.  Mueller  und  E.  Ntittermüller,  Lebensversicherung.

61

Tabelle  29.

Örtliche  Lage

1907

1909

Zahl

Betrag  in
1000  Mk.

in  %  des
Betrags

Zahl

Betrag  in
1000  Mk.

in  o/o  des
Betrags

1

2

3

4

5

6

7

Berlin

6  674

1  227  340

37,2

6  877

1  297  577

35,3

Vororte  von  Berlin  .

3  782

654  898

19,8

4  465

821  108

22,3

Berlin  und  Vororte  .

10  456

1  882  238

57,0

11342

2118  685

57,6

Sonstiges  Preussen.  .

12  476

837  406

25,3

13  262

908  898

24,7

Bayern

1407

109  104

3,3

1475

115  726

8,1

Sachsen

2  282

198983

6,0

2  384

217  840

5,9

Württemberg  ....

2  643

112  040

3,4

2  924

128  974

3,5

Baden

1353

70842

2,1

1  544

83  966

2,3

Hessen

494

15017

0,5

492

15  724

0.4

Hansestädte

2  090

48810

1,5

2  375

60  642

1,7

Sonstiges  Deutschland

564

28  476

0,9

590

30111

0,8

Zusammen

33  765

3  302  916

100,0

36  388

3  680066

100,0

Seit  1905  läßt  sich  auch  verfolgen,  welche  Summen  die  Anstalten
alljährlich  auf  dem  Hypothekenmarkt  unterbringen.  Darüber  gibt  die
Tab.  30  auf  S.  62—63  Aufschluß.
Die  Angaben  in  Tab.  30  (S.  62—63)  beziehen  sich  auf  das  gesamte
Hhpothekengeschäft;  die  neu  erworbenen  Hypothekenforderungen,  die  nicht
Mr  Deckung  der  Prämienreserve  dienen,  sind  also  auch  darin  enthalten.
Die  städtischen  Neubeleihungen  verteilten  sich,  wie  sich  aus  Tab.  31
&amp;lt;S.  62—63)  ergibt.
Die  Verteilung  sowohl  der  Hypothekenbestände  als  auch  der  jährlichen ­
  Neuausleihungen  zeigt,  daß  die  Vermögen  der  LebensversicherungsUnternehmungen ­
  als  Quelle  des  ländlichen  Realkredits  in  nur  geringem
Maße  in  Betracht  kommen.  Diese  Erscheinung  ist  in  erster  Linie  auf
die  wachsende  Schwierigkeit  zurückzuführen,  mit  den  landschaftlichen  Kreditinstituten ­
  zu  konkurrieren,  die  den  ländlichen  Hypothekenmarkt  fast  völlig
beherrschen.  Ein  weiterer  Grund  liegt  daneben  in  den  besonderen
Schwierigkeiten  des  ländlichen  Beleihungswesens.  Der  Boden-  und  der
Ertragswert  landwirtschaftlicher  Grundstücke  lassen  sich  nicht  so  leicht
feststellen  als  die  Werte  der  städtischen  Baugrundstücke;  für  die  ersteren
ist  zur  Feststellung  des  Beleihungswertes  die  Kenntnis  des  Zustandes
ber  Bewirtschaftung,  des  toten  und  lebenden  Inventars,  ferner  der  Lage
ber  Gebäude  zu  den  bewirtschafteten  Flächen  unentbehrlich;  sie  erfordern
        <pb n="60" />
        62

I.  Geschäftliche  Versicherung.
Tabelle  30.

Jahr

Insgesamt

Davon  entländliche



städtische

Darlehen

Zahl

Betrag
Mk.

Zahl

Betrag
Mk.

Zahl

Betrag
Mk.

1

2

3

4

5

6

7

1905

3316

341  216  000

57

3  159  OOO

3259

338  057  OOO

1906

3445

357  382  000

36

1  437  OOO

3409

355  945  OOO

1907

2787

302  699  000

27

1  044  OOO

2760

301  655  OOO

1908

2604

281  048  000

24

1  086  OOO

2580

279  962  OOO

1909

3111

341  105  000

24

2  031  OOO

3087

339  074  OOO

1910

3336

385  995  000

33

1  954  OOO

3303

384  041  OOO

Tabelle  31.

1905

1906

1907

Zahl

Betrag  in
1000  Mk

1

Zahl

Betrag  i»
1000  Mk.

^»8,
£t  2

Zahl

Betrag  in
1000  Mk.

g,
cjSjÜ

Berlin  .....
Vororte  v.  Berlin

|ll24

209  248

—

|ll69

223  576

—

}  913

186  194

—

Berlin  u.  Vororte
Sonstiges  Preußen
Bayern
Sachsen
Württemberg.  ■  •
Baden
Hessen
Hansestädte  .  .  .
Sonst.  Deutschland

1124
1017
97
150
365
157
38
248
48

209  248
71  459
7  563
11  036
14  511
6  982
915
8  501
2  384

61,9
21,1
2,2
3.3
4.3
2,1
0,3
2,5
0,7

1169
1153
101
149
362
135
86
225
56

223  576
74  540
8  361
9819
14  885
6  282
1  117
8  624
2  946

62,8
20,9
2,4
2,8
4,2
1,8
0,3
2,4
0,8

913
887
60
103
310
142
30
257
35

186  194
64  165
3912
11735
13  395
6  668
721
8  884
2013

61,7
21,3
1.3
3,9
4.4
2,2
0,2
3,0
0.7

Ges.  Deutschland  .

3239

332  599

98,4

3386(350  150

98,4

27371297  687

98,7

Ausland  ....

20

5  458

1,6

23  5  795

1,6

23

3  968

1.3

Insgesamt....

3259  338  057

100,0

3409

355  945

100,0

2760  301  655

100,0

also  wesentlich  eingehendere  Feststellungen  zur  Erlangung  eines  sicheren
Urteils.  Es  liegen  für  die  erwähnte  Erscheinung  aber  noch  tiesere  Ursachen ­
  vor.  Landgüter  sind  in  viel  höherem  Maße  als  städtische  Grundstücke ­
  der  Gefahr  der  Entwertung  ausgesetzt  und  können  somit  den
Hypothekengläubigern  viel  eher  Verluste  verursachen.  Denn  der  Wert

R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.
Tabelle  30  (Fortsetzung).

63

falle»  auf

deutsche  Gesellschaften,  Sterbe-  und
Pensionskassen

ausländische  Gesellschaften

Zahl  der  Gesellschaften ­
  und  Kassen

Zahl

Betrag
Mk.

Zahl  der
Gesellsch.

Zahl

Betrag
Mk.

8

9

IO

ii

12

13

58  4-  24  —  82

3196

320  820  OOO

8

120

20  396  OOO

55  -f-  25  -----  78

3320

333  3OO  OOO

9

125

24  082  OOO

54  +  29  =  83

2676

280  517  OOO

10

111

22  182  000

53  +  35  =  88

2506

261466  OOO

11

98

19  582  OOO

52  +  37  =  89

3024

325  891  OOO

11

87

15  214  OOO

54  +  44  =  98

3233

368  688  OOO

11

103

17  307  OOO

Tabelle  31  (Fortsetzung).

1908

1909

1910

Zahl

Betrag  In

o'K  cn

Betrag  in

^©1

Betrag  in

©  ©
°  S?  «

1000  Mk.

**"*.»•&amp;amp;

1000  Mk.

e  L  §

1000  Mk.

■5  g  2

295

67  946

24,3

367

80  183

23,6

412

99  861

26,0

443

97  525

34,8

554

118  595

35,0

658

186  514

35,6

738

165  471

59,1

921

198  778

58,6

1070

236  375

61,6

735

50  359

18,0

1011

66  930

19,8

1058

73  823

19,2

54

3  881

1,4

93

5  749

1,7

132

8  200

2,1

121

16  765

6,0

136

15  953

4,7

137

15  542

4,1

374

13  957

5,0

398

16187

4,8

440

17  674

4,6

147

7  504

2,7

165

9  659

2,9

142

8  852

2,3

16

447

0,1

16

446

0,1

29

908

0,2

307

12  234

4,4

225

10  615

3,1

209

11426

3,0

60

2  034

0,7

52

2  080

0,6

45

1540

0.4

2552

272  652

97,4

3017

826  397

96,3

3262

374  340

97,5

28

7  310

2,6

70

12  677

3,7

41

9  701

2,5

2580

279  962

100,0

3087

339  074

100,0

3303

384  041

100,0

eines  Landgutes  hängt  zum  guten  Teil  von  der  persönlichen  Tüchtigkeit
und  Vertrauenswürdigkeit  des  Besitzers  oder  Bewirtschafters  ab,  während
^ei  städtischen  Grundstücken  das  persönliche  Moment  eine  wesentlich  geringere ­
  Rolle  spielt.  Der  städtische  Baugrund,  der  infolge  der  starken
^Mfteigenmgen  in  den  letzten  Jahrzehnten  den  Wert  der  darauf  ruhenden
        <pb n="61" />
        64

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Gebäude  oft  weit  übertrifft,  bedarf  als  solcher  überhaupt  keiner  Pflege,
ist  also  einer  Entwertung  infolge  persönlicher  Untüchtigkeit  nicht  ausgesetzt. ­
  Die  Gefahr  der  Entwertung  ländlicher  Grundstücke  und  zwar
nicht  nur  einzelner,  sondern  der  großen  Masse  ist  ferner  in  unserer  Zollpolitik ­
  begründet.  Der  Getreidezoll  hat  den  Ertragswert  künstlich  hinaufgetrieben; ­
  Ermäßigungen  oder  Wegfall  des  Zolles  würden  einen  allgemeinen ­
  Sturz  des  Preises  der  viel  Getreide  bauenden  Güter  zur  Folge
haben.  Wenn  diese  Wahrscheinlichkeit  auch  für  absehbare  Zeit  nicht  groß
ist,  so  ist  ihr  doch  ein  guter  Grund  für  die  Zurückhaltung  der  Gesellschaften ­
  auf  dem  ländlichen  Hypothekenmarkt  zu  entnehmen.  Diese
Schwierigkeiten  und  Bedenken  lassen  sich  aber  überwinden,  und  ein
großer  Teil  der  Versicherungsgesellschaften  würde  gern  bereit  sein,  das
Geschäft  in  ländlichen  Hypotheken  mehr  zu  pflegen,  wenn  es  ihnen  nicht
durch  die  öffentlich-rechtlichen  Kreditinstitute  mit  ihren  vorteilhafteren  Bedingungen, ­
  die  andere  Institute  nicht  zu  bieten  imstande  sind,  unmöglich
gemacht  würde.  Die  Gothaer  Lebensversicherungsbank  z.  B.  wird  ganz
gegen  ihren  Willen  mehr  und  mehr  vom  Markte  ländlicher  Hypotheken
verdrängt.
Sowohl  die  für  Ende  1907  und  1909  nachgewiesenen  Bestände  an
Deckungshypotheken  als  auch  die  jährlichen  Neubeleihungen  entfallen  der
Summe  nach  zu  fast  sechs  Zehnteln  auf  Berlin  und  seine  Vororte.  Das
hat  verschiedene  Gründe.  Groß  -  Berlin  hat  infolge  seiner  Größe  und
seines  unaufhörlichen  starken  Wachstums  unter  den  deutschen  Städten
den  größten  Bedarf  an  Hypothekengcldern  und  den  regsten  Grundstücksund ­
  Hypothekenmarkt  mit  entsprechend  hoch  entwickelter  Beleihungstechnik.
Berlin  ist  ferner  der  Sitz  zahlreicher,  zum  Teil  großer  Lebeusversicherungsgesellschaften
  und  mehrerer  Versicherungseinrichtungen  von  Berufsvereinigungen, ­
  die  naturgemäß  für  die  Unterbringung  ihrer  Hypothekengelder
den  von  ihnen  leicht  zu  übersehenden  und  kontrollierenden  Berliner  Markt
bevorzugen'.  Berlin  und  seine  Vororte  sind  schließlich  für  Hypothekengclder
  besonders  aufnahmefähig,  weil  dort  die  Grundstückspreise  eine
außerordentliche  Höhe  haben.  In  Berlin  sind  daher  die  Beleihungen
im  Durchschnitt  auch  erheblich  höher  als  anderwärts.  Die  nach  Berlin
oder  seinen  Vororten  gegebenen  Hypothekendarlehen  hatten  1909  eine
durchschnittliche  Höhe  von  186  800  Mk.,  während  sich  der  Gesanit-'
  1909  hatten  neun  Berliner  Lebensversichernngsanstalten  HypothekenforderungeN
von  1096124  Mk.  oder  29,92%  des  Gesamthypothekcnbestandcs  der  Aktien-  und
Gegenseitigkeitsgesellschaften.
        <pb n="62" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittcrmüller,  Lebensversicherung.  §5

durchschnittsbetrag  der  städtischen  Darlehen  nur  auf  101800  Mk.
belief.
Dieser  letztere  Durchschnitt  läßt  erkennen,  daß  die  Lebensversicherungs-Unternehmungen
  Hypotheken  mittleren  Umfangs  bevorzugen.  Nach  Größengruppen ­
  geordnet,  ergibt  der  Bestand  an  Deckungshypotheken  folgendes  Süb:

Tabelle  32.

1907

1909

Größenin

  °/o

Betrag
Mk.

in  %

in  °/o

Betrag
Mk.

in  °/o

gruppen

Zahl

der  Darlehns-



Gesamt-Zahl



der  Darlehns-



Gesamtzahl



betrags

zahl

betrags

1

2

3

4

5

6

7

8

9

1
bis

50  000

13  837

40,98

387  573  000

11,73

14  406

39,59

407  901  000

11,08

50  001
bis
100  000

9  139

27,07

671  784  000

20,34

9  928

729  748  000

27,28

19,83

100  001

bis
200  000

7  171

21,24

1  039  500  000

31.48

7  866

21,62

1  147  421  000

31,18

200  001

bis
500  000

3  278

9,71

951  995  000

28,82

3  800

10,44

1  104  415  000

30,01

500  001

bis
1000000

315

—,93

213  004  000

6,45

356

0,98

241934  000

.6,58

.  über

.1000000

25

—,07

39  060  000

1,18

82

0,09

48  646  000

1,32

Zus.

33  765

100,—

3  302  916  000

100,—

86  388

100,—

3680066000'

100  —

Bemerkenswert  ist,  daß  im  Jahre  1909  die  höheren  Hypotheken  eine
Zunahme  gegenüber  1907  erfahren  haben.  Ob  die  Tendenz  zur  Verschiebung ­
  nach  oben  dauernd  oder  nur  vorübergehend  ist,  läßt  sich  bei
der  kurzen  Beobachtungszeit  nicht  mit  Bestimmtheit  entscheiden;  ersteres
sst  jedoch  wahrscheinlich,  da  der  Wert  des  Grund  und  Bodens  noch  im
Steigen  begriffen  ist.  Die  kleinen  Hypotheken  bis  zum  Betrage  von
20  000  Mk.  machen  nur  einen  verschwindenden  Bruchteil  des  Hypothekenöestandcs
  aus.  Viele  Gesellschaften  beleihen  städtische  Gebäudegrundstücke
unter  einem  gewissen  Wert  —  meist  ist  als  untere  Grenze  ein  Wert  von
1  In  der  Statistik  des  Aufsichtsamts  ist  einer  der  addierten  Beträge  um
1000  Mk.  zu  niedrig  angegeben.
Schriften  137.  IV.

5
        <pb n="63" />
        66

I.  Geschäftliche  Versicherung.

20  000  Mk.  angenommen  —  grundsätzlich  nicht;  ferner  ist  es  bei  vielen
Anstalten  Grundsatz,  nicht  nach  Städten  unter  einer  gewissen  Größe  auszuleihen. ­
  Der  Ausschluß  kleiner  Städte  bringt  von  selbst  eine  starke
Beschränkung  der  kleinen  Hypotheken  mit  sich,  die  dort  überwiegend  in
Frage  kommen.  Er  schützt  ferner  die  Gesellschaften  vor  Verlusten,  die
sie  infolge  der  ungünstigen  Marktlage  beliehener  Grundstücke  erleiden
könnten.
Im  Jahre  1909  entfielen  von  den  städtischen  Deckungshypotheken:

Tabelle  33.

aus

Zahl

Betrag
in
1000  Mk.

in  °/o  des
Betrags

Durchschnitt ­


1

2

3

4

5

Groß-Berlin  und  21  Städte  mit  mehr
als  200  000  Einwohnern  ....

28  387

3  249  429

89,3

114,5

9  Orte  mit  150  000  bis  200  000  Einwohnern ­


1671

126  931

3,5

76,0

12  Orte  mit  100000  bis  150000  Einwohnern ­


1675

94  726

2,6

56,6

45  Orte  mit  50  000  bis  100  000  Einwohnern ­


2  377

113  754

3,1

47,9

94  Orte  mit  20  000  bis  50  000  Einwohnern ­


777

33  181

0,9

42,7

319  Orte  bis  zu  20  000  Einwohnern

849

19  8K0

0,6

23,4

Zusammen

35  736

3  637  901

100,0

101,8

Welche  Beträge  die  in  Deutschland  arbeitenden  ausländischen  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  dem  deutschen  Realkredit  insgesanit  zur  Verfügung ­
  gestellt  haben,  ist  aus  den  Statistiken  des  Aufsichtsamts  nicht
ersichtlich;  dagegen  zeigt  Tabelle  30,  welche  Grundstücksbeleihungen  sie
seit  1905  jährlich  in  Deutschland  vorgenommen  haben.  Ihre  weiteren
deutschen  Anlagen,  vor  allem  in  Wertpapieren  und  Policendarlehen,
lassen  sich  nicht  feststellen.  Hinsichtlich  der  Wertpapiere  und  der  Neubeleihungen
  ist  in  den  Tabellen  25  und  31  bereits  angegeben,  welche
Beträge  die  deutschen  Gesellschaften  dem  Auslande  zur  Verfügung  stellen.
Policendarlehen.
Während  die  beträchtlichen  auf  Hypotheken  ausgeliehenen  Summen
fast  durchweg  produktiven  Zwecken  dienen,  ist  von  den  Policendarlehen,  der
dem  Umfang  nach  an  zweiter  Stelle  stehenden  Anlageart,  anzunehmen.
        <pb n="64" />
        R.  Mueüer  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.  67
daß  sie  vorzugsweise  der  Konsumtion  anheimsallen.  Die  Fälle,  in  denen
Policendarlehnsbeträge  zur  Stärkung  werbenden  Kapitals  verwendet
werden,  bleiben  weit  in  der  Minderzahl,  schon  aus  dem  Grunde,  weil
dafür  nur  Versicherungen  von  solcher  Höhe  des  Rückkansswertes  in  Betracht ­
  kommen,  daß  mit  der  Beleihung  ein  nennenswerter  Betrag  flüssig
wird.  Das  trifft  aber  bei  der  überwiegenden  Mehrheit  der  für  die  Beleihung ­
  fast  einzig  in  Frage  kommenden  großen  Todesfallversicherungen
nicht  zu.  Die  bei  der  Gothaer  Lebensversicherungsbank  a.  G.  im  Jahre  1911
entnommenen  Darlehen  auf  Versicherungsscheine  betrugen  durchschnittlich
1120  Mk.;  es  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  der  Durchschnitt  der  bei  der  genannten ­
  Bank  versicherten  Beträge  weit  über  den  allgemeinen  deutschen
Durchschnitt  hinausgeht,  und  daß  die  Bank  über  einen  verhältnismäßig
lehr  alten  Versicherungsbestand  verfügt,  zwei  Umstände,  die  bei  ihr  auf  eine
Erhöhung  des  Durchschnittsbetrags  der  Policendarlehen  wirken,  die  aber
bei  den  meisten  anderen  deutschen  Lebensversicheriingsunternehmungen
nicht  vorliegen.  Der  Durchschnitt  aller  seitens  deutscher  Lebensversicherungsanstalten ­
  gewährten  Darlehen  auf  Versicherungsscheine  dürste  daher
unter  1000  Mk.  zurückbleiben.
Grundbesitz.
Der  Grundbesitz  der  Gesellschaften  besteht,  abgesehen  vom  vorübergehenden ­
  Besitz  im  Zwangsversteigerungsverfahren  erworbener  Grundltücke,
  in  Hausgrundstücken,  die  zum  Betrieb  des  eigenen  Geschäfts  bellimmt
  sind.  Es  kommen  hier  vor  allem  die  am  Sitz  der  Unternehmungen
destndlichen  Verwaltungsgebäude  in  Betracht;  viele  Anstalten  besitzen
Mch  an  anderen  größeren  Plätzen  eigene  Häuser  zur  Aufnahme  ihrer
dortigen  Vertretungen.
Bedeutung  der  Lebensversicherung  für  den
Kapitalmarkt.
Es  sind,  wie  die  vorstehenden  Ausführungen  erkennen  lassen,  bedeutende ­
  Summen,  mit  denen  die  Lebensversicherung  am  deutschen
Kapitalmarkt  beteiligt  ist.  Zwar  sind  die  Beträge,  die  auf  Wertpapiere,
Wechsel  und  Bankguthaben  entfallen,  verhältnismäßig  so  gering,  daß
dadurch  die  Wertpapierkurse,  Zinsfuß  und  Bankdiskont  nicht  beeinflußt
werden  können.  Die  Höhe  der  Wertpapier-  und  Wechselbestände  ist  aus
Tabelle  23  ersichtlich;  die  Bankguthaben  betrugen  Ende  der  Jahre
5*
        <pb n="65" />
        1902

1903  1904

I.  Geschäftliche  Versicherung.
Tabelle  34.
1905  1906  1907  1908

1909

21,4  40,9  45,7  Mill.  Mk.

und  dürften  sich  im  Laufe  der  einzelnen  Jahre  auf  ungefähr  der  gleichen
Höhe  gehalten  haben.
Die  Entlastung  des  Geldmarktes  durch  Gewährung  der  dem  Konfumtionskredit
  dienenden  Policendarleheu  fällt  schon  eher  ins  Gewicht.
Beträge  von  solchem  Umfang,  daß  durch  sie  ein  nennenswerter
Einfluß  im  Geldverkehr  ausgeübt  werden  kann,  führt  aber  die  Lebensversicherung ­
  nur  dem  Hypothekenmarkt  zu.  Dafür,  daß  ihr  hier  eine
nicht  zu  unterschätzende  Bedeutung  zukommt,  spricht  ein  Vergleich  ihrer
Hypothekenbestände  mit  denen  von  zwei  anderen  wichtigen  Quellen  des
städtischen  Realkredits,  den  deutschen  Hypothekenbanken  und  preußischen
Sparkassen:
Tabelle  35.

Jahr

Deutsche  Hypothekenbanken ­
  1

Preußische  Sparkassen

Deutsche  Lebensversicherungsunternehmungen ­


Zahl  der
Santen

Hypothetenbestand ­

in  1000  Mk.

Zahl  der
Sparkassen

Hypothekenbestand ­

in  Ivoo  m.

Zahl  der
Unternehmungen ­


Hypothekenbestand ­

in  1000  Mk.

1

2

3

4

5

6

7

1907

38

9  339  609

1639

9  490  730

60

3  354  880

1909  2
(1908)

38

10  327  093

1678

10  001  269

63

3  723  116

Der  mitbestimmende  Einfluß,  den  das  große  Angebot  der  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  auf  die  Gestaltung  des  Hypothekenzinsfußes
ausübt,  ist  allerdings  mit  Zahlen  nicht  meßbar.
Aus  der  Regelmäßigkeit  der  vertraglich  gesicherten  Einnahmen  der
Lebensversicherungsgesellschaften  ergibt  sich  eine  nur  geringen  Schwankungen
ausgesetzte  Zufuhr  zum  Kapitalmarkt,  die  nach  den  Ergebnissen  der  letzten
Jahre  für  die  nächste  Zeit  auf  900  Millionen  bis  eine  Milliarde  Mark  in  vierjährigen ­
  Perioden  geschätzt  werden  kann.  Wie  die  Einnahmen,  so  weist
auch  die  Zufuhr  eine  steigende  Richtung  auf,  die  allerdings  in  Zeiten
wirtschaftlichen  Niedergangs  unterbrochen  wird.  Bis  zu  welcher  Höhe
die  Steigerung  schließlich  führen  wird,  und  wann  sie  ein  Ende  erreicht,
*  Die  Kommunaldarlehen  sind  abgesetzt.
2  Die  für  die  Lebensversicherungsanstalten  und  Hypothekenbanken  angegebenen
Zahlen  gelten  für  Ende  1909,  die  für  die  Sparkassen  angegebenen  Zahlen  für  Ende  1908-
        <pb n="66" />
        R.  Mueller  und  E.  Mittermüller,  Lebensversicherung.

ist  nicht  abzusehen.  Prophezeiungen  hierüber  sind  ein  mißlich  Ding.
Es  liegen  die  Verhältnisse  bei  der  privaten  Lebensversicherung  doch
wesentlich  anders  als  z.  B.  bei  der  Sozialversicherung,  die  mit  ihrer  geschlossenen ­
  Zahl  von  Vermögensträgern  und  ihrem  auf  Zwangsversicherung
aufgebauten  System  Zu-  und  Abgang  der  Versicherten  und  damit  auch
die  finanzielle  Entwicklung  mit  annähernder  Sicherheit  voraussehen  kann.
Die  private  Versicherung  dagegen  ist  von  der  wirtschaftlichen  Konjunktur,
vom  Entstehen  neuer  Konkurrenzen  (z.  B.  Angestelltenversicherung)  und
anderen  in  dunkler  Zukunft  liegenden  Umständen  in  hohem  Maße  abhängig. ­
  Für  den  Zeitraum  der  nächsten  zehn  Jahre  wird  man  aber
auch  in  der  privaten  Lebensversicherung  mit  einigermaßen  verläßlichen
Zahlen  rechnen  können.
Nimmt  man  einen  jährlichen  Vermögenszuwachs  von  230  Mill.  Mk.
an,  so  werden  die  Kapitalbestände  Ende  1922  auf  ca.  7 1 /3  Milliarden  Mk.
angewachsen  sein.  Auf  Hypotheken  werden  hiervon  etwas  über
6  Milliarden  Mk.  entfallen.  Es  ist  dabei  mit  einem  Jahresznwachs
von  190  Mill.  Mk.  gerechnet,  und  dieser  Durchschnittssah  absichtlich
niedrig  gegriffen,  weil  sich  die  Vergrößerung  der  Hypothekenbestände  anscheinend ­
  etwas  verlangsamt.  Der  jährliche  Zuwachs  an  Wertpapieren
und  Darlehen  an  Kommunen  ist  sehr  wechselnd.  Veranschlagt  man  ihn
auf  durchschnittlich  15 1 /«  Mill.  Mk.,  was  den  Zahlen  der  Jahre  1902
bis  1909  entspricht,  so  gelangt  man  für  das  Ende  des  Jahres  1922  auf
etwa  470  Mill.  Mk.  Die  Policendarlehen  werden  sich  bei  Annahme  eines
Durchschnittszuwachses  von  20  Mill.  Mk.  an  jenem  Zeitpunkt  auf
etwa  575  Mill.  Mk.  belaufen.  Der  Wert  des  Grundbesitzes  vermehrt
sich,  da  der  Bedarf  der  Gesellschaften  an  Geschäftsgrundstücken  im  wesentlichen ­
  gedeckt  ist  und  andere  Grundstücke  nicht  erworben  zu  werden
Pflegen,  fast  nur  durch  den  Wertzuwachs,  und  dieser  kommt  meist  in  den
Bilanzen  nicht  zum  Ausdruck,  sondern  bildet  stille  Reserven.  Legt  man
gleichwohl  die  in  Tab.  23  Spalte  3  aufgeführten  Zahlen  und  die  daraus
sich  ergebende  durchschnittliche  Jahresvermehrung  zugrunde,  so  kann  man
Tür  das  Ende  des  Jahres  1922  den  Bilanzwert  des  Grundbesitzes  aus
etwa  120  Mill.  Mk.  schätzen.
Mit  gewaltigen  Summen  kann  die  deutsche  Volkswirtschaft  dank  der
Spartätigkeit  der  privaten  Versicherungsunternehmungen  jetzt  und  in  Zukunft ­
  rechnen.  Mögen  die  Kapitalien  stets  so  angelegt  und  verwaltet
werden,  daß  nicht  nur  die  an  der  Lebensversicherung  interessierten  Kreise,
sondern  auch  die  Allgemeinheit  daraus  den  richtigen  Nutzen  zieht!
        <pb n="67" />
        2.  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige. ­

Von
Dr.  S.  Wertheimer-München.
&amp;lt;—-T
Wenn  ich,  der  Aufforderung  des  Herausgebers  folgend,  für  die  vorliegenden ­
  Untersuchungen  die  Bearbeitung  der  Feuerversicherung  und
einiger  anderer  Schadenversicherungszweige  übernahm,  so  verkannte  ich
nicht  die  Schwierigkeiten,  welche  der  Lösung  der  gestellten  Aufgaben  entgegenstehen. ­
  Wenn  auch  die  Veröffentlichungen  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes ­
  für  Privatversicherung  einen  großen  Teil  des  Materials  in  zuberlässiger ­
  und  übersichtlicher  Darstellung  enthalten,  so  konnten  doch  nicht
alle  zum  Gegenstände  der  Untersuchung  gemachten  Fragen  mit  dem  dort
Gebotenen  beantwortet  werden.  Vielfach  mußten  die  statistischen  Zusammenstellungen ­
  von  Wallmann,  Jranyi  und  anderen  herangezogen  oder  die
Geschäftsberichte  von  Gesellschaften  zu  Hilfe  genommen  werden.  Manchmal ­
  allerdings  mußte  ich  nach  eingehender  Prüfung  des  mir  zur  Verfügung
  stehenden  Materials  mich  mit  der  Feststellung  begnügen,  daß
eine  Frage  zurzeit  nicht  oder  wenigstens  nicht  ohne  sehr  große  Schwierigkeiten ­
  und  Kosten  präzis  gelöst  werden  kann.  Nur  soweit  es  die  Grundsätze ­
  einer  wahrheitsgetreuen  Statistik  zulassen,  habe  ich  in  solchen  Fällen
unter  Angabe  des  Sachverhaltes  zu  Schätzungen  meine  Zuflucht  genommen,
die  meines  Erachtens  bei  derartigen  Untersuchungen  nur  eine  untergeordnete
Bedeutung  haben  dürfen.  Wo  mir  dieser  Weg  nicht  angängig  erschien,
habe  ich  es  lieber  bei  einem  non  ligust  bewenden  lassen.  Namentlich  der
Ginfluß  der  Rückversicherung  läßt  sich  nicht  bis  in  alle  Einzelheiten  aufdecken.
I.  Feuerversicherung.
Was  den  mir  überwiesenen  Hauptzweig,  die  Feuerversicherung  anfügt, ­
  so  mußte  ich  bei  den  schwankenden  Ergebnissen  dieses  Versicherungszweiges ­
  meinen  Untersuchungen  einen  größeren  Zeitraum  zugrunde  legen.
        <pb n="68" />
        72

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Ich  habe  die  letzten  fünf  Jahre  gewählt,  für  welche  zur  Zeit  der  Bearbeitung ­
  die  endgültigen  Ergebnisse  vom  Aufsichtsamt  veröffentlicht  waren,
das  sind  die  Jahre  1905  bis  1909  und  nur.  soweit  besonderes  Interesse
an  Vergleichen  mit  früheren  Ergebnissen  besteht,  auch  diese  herangezogen.
Schon  die  erste  Frage,  die  nach  dem  Gesamtbeträge,  der  auf  dem
Wege  der  privaten  Feuerversicherung  gesammelt  wird,  läßt  sich  nicht  mit
der  gewünschten  Vollständigkeit  beantworten,  da  es  keine  Veröffentlichungen
gibt,  die  auch  die  Ergebnisse  der  zahlreichen  kleinen,  der  Landesaufsicht
unterstehenden  Versicherungsvereine  aus  Gegenseitigkeit  umfassen.  Das
Kaiserliche  Aufsichtsamt  mußte  sich  in  seiner  Darstellung  der  „Entwicklung
des  Privatversicherungswesens  unter  Reichsaufsicht  in  dem  Jahrfünft
1902  bis  1906"  mit  der  Feststellung  begnügen,  daß  Angaben  über  diese
Vereine  nicht  vorliegen,  daß  sie  aber,  soviel  bekannt,  trotz  ihrer  großen
Zahl  in  ihrer  Gesamtheit  doch  nur  einen  verhältnismäßig  kleinen  Versicherungsbestand ­
  haben.  Das  Aufsichtsamt  schätzt  in  seiner  allgemeinen
Übersicht  über  die  Versicherungsstatistik  für  1909  die  bei  solchen  Vereinen
versicherten  Werte  auf  wenige  Prozent  der  vom  Amt  ermittelten  Beträge.
Mit  dieser  Einschränkung  beträgt  die  im  direkten  deutschen  Geschäft
von  den  Versicherungsnehmern  an  die  Versicherungsunternehmungen  gezahlte ­
  Gesamtsumme  an  Prämien  in  tausend  Mark  ausgedrückt:

bei

deutschen  Aktiengesellschaften ­

Mk.

bei  deutschen
Gegenseitigkeitsges.
Mk.

bei  ausländischen
Gesellschaften
Mk.

zusammen
Mk.

1905

122934

32624

19584

175142

1906

127775

34230

20413

182418

1907

131632

36057

21686

189375

1908

135902

37425

22406

195733

1909

139056

38  662

23088

200806

Summe

657299

178998

107177

943474

Durchschnitt

131460

35800

21435

188695

Hierbei  sind  die  Bruttoprämien  aus  dem  jeweiligen  Geschäftsjahr
ohne  Rücksicht  auf  die  Überträge  aufgeführt.  Die  Nebenkosten  sind  nicht
berücksichtigt,  da  aus  den  Veröffentlichungen  nicht  ersichtlich  ist,  welcher
Teil  davon  auf  das  direkte  deutsche  Geschäft  entfällt.  Immerhin  ist  die
Gesamtsumme  so  unerheblich,  daß  die  Vernachlässigung  dieser  Nebenkosten
ohne  Bedeutung  für  das  Ergebnis  ist.
Um  die  sammelnde  Tätigkeit  der  Feuerversicherungsgesellschaften  beurteilen ­
  zu  können,  muß  man  die  Höhe  der  Prämie  in  Verbindung  zur
Zahl  der  Versicherungen  setzen,  dabei  ergibt  sich  folgendes  Bild:
        <pb n="69" />
        S.  Wertheimcr,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  73
Zahl  der  direkten  inländischen  Feuerversicherungen:

bei  deutschen

bei  deutschen  Gegenbei

  ausländischen

Aktiengesellsch.

seitigkeitsgesellsch.

Gesellschaften

zusammen

1905

7429271

1302097

1400400

10131768

1906

7740753

1351825

1439158

10531736

1907

8024460

1428957

1  521037

10974454

1908

8334700

1490521

1570650

11395871

1909

8568878

1538828

1575699

11683405

Summe

40098062

7112228

7506944

54717234

Durchschnitt  8019612

1422446

1501389

10943447

Für  eine  Versicherung  wurde  sonach  von  den  Versicherungsnehmern
an  die  Versicherer  im  Durchschnitt  der  fünf  Jahre  bezahlt:
an  die  Aktiengesellschaften  ""  bie  Gegenseitigkeits-  an  die  ausländischen
gesellschasten  Gesellschaften
Mk.  16,3  Mk.  25,1  Mk.  14,2
im  Gesamtgeschäft
Mk.  17,2
Die  Zahl  der  Versicherungen  darf  nicht  etwa  gleichgestellt  werden
mit  derjenigen  der  Versicherungsnehmer.  Diese  ist  geringer,  da  viele
Versicherungsnehmer  zwei  und  mehrere  Feuerversicherungen  geschlossen
haben,  z.  B.  für  häusliches  Mobiliar,  Fabrik-  und  Verkaufsgeschäfte
oder  Gebäude  und  Jnhaltsversicherung  usw.  Wenn  sich  aber  auch  die
Zahl  der  Versicherungsnehmer  nicht  feststellen  läßt,  so  darf  doch  mit
mindestens  7000000  Versicherungsnehmern  gerechnet  werden.  Die  Einnahmen ­
  der  Feuerversicherung  fließen  also  den  Gesellschaften  aus  sehr
dielen  Kanälen  zu.  Es  handelt  sich  hier  wirklich  um  ein  Sammeln
kleiner  und  kleinster  Beträge.  Die  Versicherungen  mit  einer  Jahresprämie ­
  von  ea.  Mk.  3,—  bis  Mk.  5,—  dürften  einen  erheblichen  Teil
her  Gesamtzahl  ausmachen,  jedenfalls  aber  bleibt  die  weitaus  überwiegende ­
  Mehrzahl  hinter  dem  ermittelten  Durchschnitt  zurück,  während
sich  unter  der  Minderzahl  der  Versicherungen  mit  einer  höheren  Prämie
allerdings  solche  finden,  deren  Prämie  das  Hundert-,  ja  das  Tausendfache ­
  des  Durchschnittes  beträgt.
Die  Bruttoprämieneinnahme  aus  dem  deutschen  direkten  Geschäft
ist  natürlich  nicht  die  einzige  Quelle,  aus  der  den  in  Frage  kommenden
Gesellschaften  Geldbeträge  zufließen.  Denn  die  Gesellschaften  betreiben
Mm  großen  Teile  auch  im  Ausland  direktes  Feuerversicherungsgeschäft,
h.  sie  schließen  auch  im  Ausland  Feuerversicherungsverträge  über
        <pb n="70" />
        74

I.  Geschäftliche  Versicherung.

ausländische  Risiken  ab.  Außerdem  betreiben  die  Gesellschaften  fast  ausnahmslos ­
  das  indirekte  Feuerversicherungsgeschäft,  sie  gewähren  direkten
Versicherern  des  In-  und  Auslandes  Rückdeckung.  Schließlich  wersen
die  von  den  Gesellschaften  angesammelten  Kapitalien  erhebliche  Erträge
ab.  Alle  diese  Quellen  werden  später  zu  berücksichtigen  sein,  wenn  es
sich  darum  handelt,  das  gesamte  Ergebnis  der  sammelnden  und  verteilenden ­
  Tätigkeit  der  Gesellschaften  darzustellen.  An  dieser  Stelle  aber
soll  zunächst  einmal  veranschaulicht  werden,  welche  Geldverschiebungen
der  direkte  Geschäftsbetrieb  im  Deutschen  Reiche  Jahr  für  Jahr  hervorruft. ­
  Zu  diesem  Zwecke  müssen  wir  den  eingehenden  Bruttoprämien
zunächst  einmal  die  Beträge  gegenüberstellen,  die  von  den  Gesellschaften
an  die  Versicherungsnehmer  zurückgezahlt  werden.  Hierbei  sind  vorweg
die  Dividenden  zu  berücksichtigen,  welche  die  Gegenseitigkeitsgesellschasten
aus  den  Überschüssen  an  die  Versicherten  zurückzahlen,  denn  um  diesen
Betrag  verringern  sich  eigentlich  die  Bruttoprämien  selbst,  die  nur  vorsichtshalber ­
  von  den  Gegenseitigkeitsgesellschaften  zunächst  höher  als  notwendig ­
  angesetzt  werde».
Diese  Dividenden  betragen  in  tausend  Mark:

1905

17  546

1906

183Q

1907

18612

1908

19156

1909

zusammen

20  642
94  297

oder  im  Durchschnit  eines  Jahres  .  .  .  Mk.  18  859  400,—.
Die  verbleibenden  Bruttoprämien  betragen  also  für  die  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­
  allein  ca.  Mk.  16  941  000,—  und  die  Gesamtsumme  der
Bruttoprämien  ca.  Mk.  169  836  000,—.
Hiervon  wird  naturgemäß  der  größte  Teil  für  die  Schadenzahlungen
verwendet.  Da  wir  an  dieser  Stelle  nicht  die  von  den  direkten  Feuerversicherern ­
  anzulegenden  Kapitalien,  sondern  die  Sammlungs-  und  Verteilungstätigkeit
  feststellen  wollen,  müssen  wir  den  Bruttoprämieneinnahmen
die  Bruttoschadenzahlungen  gegenüberstellen.  Entsprechend  den  Angaben
des  Aussichtsamtes  sind  in  der  folgenden  Tabelle  die  jeweils  im  Geschäftsjahr ­
  angemeldeten  Schäden  ohne  Rcgulierungskosten  berücksichtigt.  Aul
die  Bewegung  der  Schadenreserve  soll  später  eingegangen  werden.
Die  Bruttoschäden  des  direkten  deutschen  Feuerversicherungsgeschäftes
beliefen  sich  auf  (in  tausend  Mark  ausgedrückt):
        <pb n="71" />
        S-  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  75

bei  den  deutschen

bei  den  deutschen  Gegenbei

  den  ausländ.

Aktiengesellschaften

seitigkeitsgesellschaften

Gesellschaften

zusammen

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1905

64  335

9  775

10  655

84  765

1906

67  911

10  089

10  490

88  490

1907

73637

11639

12  926

98  202

1908

80838

12  342

13016

106196

1909

73  686

12  652

12  889

99  227

Summe

360407

56497

59  976

476  880

Durchschnitt  72  082

11299

11  995

95  376

Von  den  Mk.  188  695  000,—,  welche  die  Feuerversicherungsgesellschaften
don  den  Versicherungsnehmern  im  direkten  deutschen  Geschäft  im  Durchjchnitt
  der  fünf  Jahre  erhielten,  zahlten  sie  also  an  diese  Mk.  18  859  400,—
und  Mk.  95  376  000,—  zurück.
Der  Rest  ist  nicht  etwa  der  Gewinn  der  Gesellschaften,  wie  dies  in
populären  Darstellungen  manchmal  aufgesaßt  wird.  Ganz  abgesehen  von
den  technisch  notwendigen  Erhöhungen  der  Prämien-  und  Schadenreserve,
auf  die  wir  später  noch  eingehen  werden,  müssen  die  Gesellschaften  einen
erheblichen  Teil  der  Prämieneinnahme  zur  Zahlung  von  Steuern  und
Abgaben  und  zur  Deckung  ihrer  Verwaltungskosten  verwenden.  Auch
diese  Beträge  gehören  zu  den  gewaltigen  Summen,  welche  die  Feuerversicherungsgesellschaften
  jährlich  wieder  zur  Verteilung  bringen,  auch
sie  werden  von  den  Gesellschaften  „bewegt"  im  Sinne  der  Ausführungen
in  der  Einleitung.
Was  zunächst  die  Leistungen  der  Gesellschaften  an  Steuern,  öffentlichen ­
  Abgaben  und  Aufwendungen  zu  gemeinnützigen  Zwecken  anlangt,
werden  jährlich  ganz  erhebliche  Beträge  der  Öffentlichkeit  gewidmet.
Insoweit  stellen  eigentlich  die  Versicherungsgesellschaften  nur  Sammelstellen ­
  dar,  die  von  den  Versicherungsnehmern  gewisse  Beträge  einheben,
um  sie  Zwecken  zuzuführen,  für  die  eigentlich  der  Staat  bzw.  Kommunalkörperschaften
  aufzukommen  hätten.  Dabei  können  die  Stempelgebühren,
Staatsgebühren,  Sporteln  und  ähnliche  Abgaben  von  den  einzelnen
Feuerversicherungsverträgen  nicht  berücksichtigt  werden,  weil  sie  in  den
veröffentlichten  Angaben  nicht  enthalten  sind.  Diese  Beträge  werden
übrigens  zum  größten  Teil  von  den  Versicherungsnehmern  mit  der
jeweiligen  Prämie  wieder  eingehoben.  Die  auf  das  deutsche  Geschäft
entfallenden  Leistungen  der  ausländischen  Gesellschaften  sind  in  Anlehnung
°n  die  Verhältnisse  bei  den  deutschen  Gesellschaften  geschätzt,  da  die
Veröffentlichungen  nur  Angaben  für  das  gesamte  Geschäft,  also  unter
        <pb n="72" />
        76  I.  Geschäftliche  Versicherung.

Einschluß  des  ausländischen,  enthalten.  Die  bei  Schätzungen  immer
mögliche  Ungenauigkeit  kommt  hier  insofern  kaum  in  Betracht,  als  der
Anteil  der  ausländischen  Gesellschaften  im  ganzen  nicht  sehr  bedeutend
ist.  Auch  dürfte  eine  große  Verschiedenheit  zwischen  den  in-  und  ausländischen ­
  Gesellschaften  kaum  bestehen.  Bei  den  inländischen  Gesellschaften
konnten  andererseits  die  im  Ausland  bezahlten  Steuern  und  Abgaben
nicht  abgezogen  werden,  weil  keine  Anhaltspunkte  für  deren  Größe  vorliegen. ­
  Eine  wesentliche  Änderung  dürfte  dadurch  gleichfalls  nicht  herbeigeführt ­
  worden  sein.
Mit  dieser  Maßgabe  betrugen  die  Steuern,  öffentlichen  Abgaben  und
Leistungen  zu  gemeinnützigen  Zwecken:

1905  Mk.  4  565  300,—
1906  „  4  957  700,—
1907  „  4  329  400,—
1908  „  4  748  400,—
1909  „  5  024  700,—
Mk.  23  625  500,—

sohin  im  Durchschnitt  Mk.  4  725  100,—.
Die  Feststellung  der  Verwaltungskosten  stößt  insofern  auf  Schwierigkeiten, ­
  als  die  Verwaltungskosten  für  das  direkt  betriebene  deutsche  Geschäft
in  keiner  Veröffentlichung  ausgeschieden  sind,  übrigens  auch  nach  Lage
der  Sache  nicht  mit  annähernder  Genauigkeit  ausgeschieden  werden  können.
Dafür  sind  bei  den  Gesellschaften  zu  viel  generelle  Unkosten  vorhanden,
deren  Verteilung  nur  durch  Schätzung  vorgenomnien  werden  könnte,  was
bei  der  Größe  der  Beträge  immerhin  erhebliche  Fehler  zur  Folge  haben
könnte.  Angaben  über  die  Verwaltungskosten  der  ausländischen  Gesellschaften ­
  fehlen  uns  vollkommen.  In  diesem  Punkte  können  also  unsere
Feststellungen  auf  Vollständigkeit  keinen  Anspruch  machen,  doch  wird  es
für  den  vorliegenden  Zweck,  für  den  es  sich  ja  nur  um  die  Einwirkung
auf  den  Geldmarkt,  nicht  um  technische  Beurteilung  des  Feuerversicherungswesens ­
  handelt,  genügen,  wenn  wir  annehmen,  daß  die  Unkosten  der
ausländischen  Gesellschaften  sich  ungefähr  in  der  gleichen  relativen  Höhe
bewegen  wie  die  der  deutschen  Gesellschaften.  Die  Steuern  und  Abgaben,
sowie  die  schon  oben  berücksichtigten  Leistungen  zu  gemeinnützigen  Zwecken
sind  von  den  Verwaltungskosten  abgesetzt.
Unter  diesen  Voraussetzungen  stellen  sich  die  Verwaltungskosten
wie  folgt:
        <pb n="73" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  77

1905  .  .  .

....  Mk.  39  753612,—

1906  .  .  .

41670  784,—

1907  .  .  .

....  „  43506253,—

1908  .  .  .

.  .  .  .  „  46  583  335,—

1909  .  .  .

....  „  46098243,—

zus.  Mk.  217  612  227,—
im  Durchschnitt  Mk.  43  522  445,—.
Ehe  wir  zu  den  einzelnen  Ausgaben  Näheres  bemerken,  müssen  wir
ber  Frage  nach  dem  Verbleiben  der  durch  Prämieneinnahmen  gesammelten
Millionen  noch  weiter  nachgehen.  Wir  haben  schon  oben  erwähnt,  daß
hierbei  auch  die  Vermehrung  der  Prämienreserven  und  Schadenreserven
berücksichtigt  werden  muß.  Nicht  alle  gezahlten  Prämien  dürfen  dem
Fälligkeitsjahre  zugerechnet  werden.  Beispielsweise  muß  eine  Prämie,
die  am  1.  Dezember  eines  Jahres  fällig  und  ausgezahlt  wird,  das  Risiko
voch  bis  zum  1.  Dezember  des  nächsten  Jahres  decken.  n /i2  dieser  Prämie
Essen  also  für  das  nächste  Kalenderjahr  reserviert  werden.  Wenn  nun
auch  aus  Gründen  der  praktischen  Geschäftsführung  nicht  für  jede  Feuerversicherung ­
  die  Reserve  berechnet  zu  werden  pflegt,  so  muß  doch  entsprechend ­
  den  durch  langjährige  Erfahrung  gesammelten  Grundsätzen  jeweils
rin  gewisser  prozentual  zu  bestimmender  Teil  der  Gesamtprämie  für  das
nächste  Jahr  zurückgestellt  werden.  Dabei  ist  noch  zu  berücksichtigen,
baß  vielfach  die  Prämie  nicht  nur  für  ein  Versicherungsjahr,  sondern  für
eine  Reihe  solcher  vorausbezahlt  wird  (Eskomptprämien).  In  solchen
Fällen  muß  die  Prämie  für  die  noch  nicht  begonnenen  Versicherungsiahre
  ganz  zurückgestellt  werden.  Je  größer  der  Anteil  eskomptierter
Versicherungen  ist,  um  so  höher  wird  der  zu  reservierende  Bruchteil  der
Gesamtprämie  ausfallen.  Der  Betrag,  um  den  die  Prämienreserve  nach
biesen  technischen  Grundsätzen  erhöht  werden  muß,  kann  also  nicht  als
verdient  angesehen  werden.
Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  bei  der  Schadenreserve.  Es  ist  selbstverständlich, ­
  daß  nicht  alle  in  einem  Geschäftsjahr  angemeldeten  Schäden
v"ch  in  diesem  Jahre  festgestellt  und  ausgezahlt  werden  können.  Andererseits ­
  entspräche  es  nicht  den  Grundsätzen  einer  gesunden  Geschäftsgebarung,
ivollte  man  diese  Schäden  bei  Aufstellung  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung ­
  ein'ach  unberücksichtigt  lassen.  Vielmehr  müssen  die  bei  Schluß
des  Geschäftsjahres  angemeldeten,  aber  noch  nicht  gezahlten  Schäden  in
ihrer  mutmaßlichen  Höhe  zurückgestellt  werden.  Da  die  Rückstellungen
des  Vorjahres  als  Einnahmen  vorgetragen  werden,  braucht  nur  die  Zu ­
        <pb n="74" />
        78

I.  Geschäftliche  Versicherung.

nähme  der  Schadenreserve  bei  einer  Betrachtung  über  die  Verteilung  der
durch  die  Prämienzahlungen  vereinnahmten  Beträge  in  Ansatz  gebracht
zu  werden.  Bei  unserer  gegenwärtigen  Untersuchung  ist  übrigens  die
Schadenreservevermehrung  schon  in  den  oben  angeführten  Schadenbeträgen
enthalten,  da,  wie  erwähnt,  die  im  Geschäftsjahr  angemeldeten  Schäden
angegeben  sind,  ohne  Rücksicht  auf  den  Zeitpunkt  der  Schadenzahlung.
Eine  zahlenmäßige  Darstellung  des  Prämienreservezuwachses  ist  für
das  direkte  deutsche  Geschäft  nicht  möglich,  da  die  entsprechenden  Angaben
in  allen  Veröffentlichungen  nur  für  das  Gesamtgeschäft  der  Gesellschaften
gemacht  sind.  So  wünschenswert  es  innerhalb  des  Rahmens  dieser  Untersuchungen ­
  wäre,  die  nicht  unerheblichen  Beträge  genauer  begrenzen  zu
können,  so  müssen  wir  uns  nach  Lage  der  Sache  doch  nur  mit  der  Erwähnung ­
  ihres  Einflusses  begnügen.  Übrigens  wären  genauere  Angaben ­
  an  dieser  Stelle  schon  deshalb  nicht  wohl  möglich,  weil  alle
Veröffentlichungen  nur  die  Prämienmehrung  für  eigene  Rechnung  des
Erstversicherers  erkennen  lassen,  während  wir  bisher  nur  mit  Bruttozahlen ­
  rechneten.
Wenn  wir  daher  feststellen,  daß  von  den  vereinnahmten  Prämien
im  Durchschnittsbetrage  von  Mk.  188  695  000,—  Mk.  18  859  400,—
an  die  Versicherten  der  Gegenseitigkeitsgesellschaften  hinausgezahlt,
Mk.  95  376  000,—  für  Schadenzahlungen  verwendet,  Mk.  4  725  000,—
an  Steuern,  öffentlichen  Abgaben  und  Leistungen  zu  gemeinnützigen
Zwecken  entrichtet  und  Mk.  43  522  445,—  an  Verwaltungskosten  verausgabt ­
  wurden,  so  haben  wir  nur  in  großen  Umrissen  ein  Bild  der  Verteilung ­
  der  Prämieneinnahme  gegeben.  Der  Rest  von  ca.  Mk.  26  OOO  000,—
wurde  teilweise  durch  die  Erhöhung  der  Prämienreserve  absorbiert.  Aber
auch  soweit  dies  nicht  der  Fall  ist,  stellt  er  nicht  etwa  ausschließlich
den  Gewinn  der  Direktversicherer  dar.  Wir  müssen  erwägen,  daß  die
Direktversicherer  wegen  der  erforderlichen  Teilung  des  Risikos  nicht  die
ganze  gezeichnete  Versicherungssumme  selbst  behalten  können,  sondern  einen
Teil  an  andere  Versicherer,  die  sogenannten  Rückversicherer,  abgeben
müssen.  Demgemäß  haben  die  Erstversicherer  einen  Teil  der  Prämieneinnahme ­
  an  die  Rückversicherer  abzuführen,  wogegen  diese  naturgemäß
auch  einen  Teil  der  Schäden  zu  tragen  haben.  Da  auch  die  Rückversicherung
nicht  ohne  Kosten  und  Gewinn  arbeiten  kann,  muß  ein  erheblicher  Teil
des  eben  sestgestellten  Restbetrages  von  Mk.  26  OOO  OOO,—  sozusagen  als
Kosten  der  Rückversicherung  betrachtet  werden.  Diese  Kosten  im  einzelne»
darzustellen  sind  wir  auf  Grund  des  vorhandenen  Materials  nicht  in
der  Lage,  da  wir  die  Höhe  der  Rückdeckung  für  das  direkte  deutsche
        <pb n="75" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  79&amp;gt;
Geschäft  allein  nicht  kennen  und  ebensowenig  darüber  unterrichtet  find,
welchen  Teil  der  Schäden  die  Rückversicherer  getragen  haben.
Um  die  sammelnde  und  verteilende  Tätigkeit  in  ihren  Einzelheiten
näher  würdigen  zu  können,  wäre  es  an  sich  von  Interesse  zu  wissen,  wie
sich  die  Prämieneinnahmen  aus  dem  direkten  deutschen  Geschäft,  die  wir
in  ihrer  Gesamtheit  aufgeführt  haben,  verteilten  und  zwar  nicht  nur  der
Größe  der  einzelnen  Prämien  nach,  worüber  wir  oben  schon  einiges  bemerkten,
  sondern  auch  örtlich,  nach  Volksschichten,  nach  Berufsgruppen
usw.  Die  Beantwortung  dieser  Frage  würde  zweifellos  schätzenswerte
Ausschlüsse  über  manches  Problem  geben.  Aber  leider  läßt  sich  eine  derartige ­
  Arbeit  auf  Grund  des  vorhandenen  Materials  auch  nicht  mit  annähernder ­
  Genauigkeit  durchführen.  Nicht  einmal  eine  Verteilung  auf
große  Gruppen,  wie  Industrie,  Handel  und  Landwirtschaft,  reine  Wohnstätten ­
  ist  möglich.  Bei  den  einzelnen  Gesellschaften  ist  ja  allerdings
Material  vorhanden,  das  mit  Hilfe  einer  umfangreichen  und  mühevollen
Bearbeitung  einschlägige  Teilergebnisse  ermöglichen  würde,  aber  eine  einheitliche ­
  Darstellung  wäre  wohl  auch  auf  dieser  Grundlage  kaum  zu  erreichen. ­
  Schätzenswerte  Monographien,  wie  die  des  Herrn  Regierungsdirektor ­
  von  Rasp  über  die  Entwicklung  der  Haushaltversicherung  in  den
setzten  20  Jahren,  liegen  wohl  vor,  aber  sie  sind  von  vornherein  nur
Zur  Beleuchtung  interessanter  Einzelfragen  bestimmt  und  bieten  daher
nicht  die  Möglichkeit,  die  hier  gestellten  Fragen  zu  beantworten.
Nur  eine  Folge  der  eben  geschilderten  Verhältnisse  ist  es,  daß  wir
auch  nicht  bestimmen  können,  welcher  Teil  der  Prämien  als  Konsumausgabe ­
  und  welcher  als  Produktionskosten  angesprochen  werden  kann.
Im  übrigen  ist  gerade  für  die  Feuerversicherung  die  Lösung  dieser  Frage
wohl  weniger  wichtig.  Die  Beträge  sind  hier  in  der  Regel  nicht  so  hoch,
daß  die  Ausgabe  eine  Einschränkung  des  sonstigen  Konsums  nötig  machen
sönnte  oder  daß  die  Überwälzung  einer  im  Gewerbe-  oder  landwirtschaftsschen
  Betriebe  genommenen  Feuerversicherung  irgendwie  zahlenmäßig  bei
der  Bemessung  des  Preises  der  Produkte  zum  Ausdruck  käme.  Die
Prämien  bilden  in  solchen  Fällen  einen  verhältnismäßig  geringen  Teil
der  allgemeinen  Unkosten.  Daß  Feuerversicherungsprämien,  die  ja  theoretisch ­
  wohl  in  vielen  Fällen  dem  Produktionsvermögen  entzogen  werden,
tatsächlich  eine  wenn  auch  nur  unbedeutende  Einschränkung  der  Produktion
dedingen  könnten,  darf  wohl  als  ausgeschlossen  gelten.  Daß  umgekehrt
die  Verteilung  der  angesan,Hielten  Gelder  in  erheblichem  Maße  produktionsfdrdernd
  wirkt,  wird  weiter  unten  zu  erörtern  sein.
Hinsichtlich  der  Verteilung  des  Gesammelten  haben  wir  zunächst  nur
        <pb n="76" />
        80

I.  Geschäftliche  Versicherung.

die  großen  Ströme  aufgezeichnet,  durch  die  das  Gesammelte  wieder  abfließt. ­
  Wir  müssen  aber  diese  Ströme  noch  etwas  näher  kennen  lernen.
Was  zunächst  die  Schadenzahlungen  anlangt,  so  haben  wir  bisher  nur
die  Summe  der  Schäden  angeführt.  Die  Bedeutung  dieser  Ausgaben
können  wir  aber  erst  würdigen,  wenn  wir  ihre  Verteilung  vergegenwärtigen.
Mit  den  angegebenen  Beträgen  mußten  durchschnittlich  jedes  Jahr  nahezu

  eine  Viertelmillion

Schäden  vergütet  werden,  nämlich

1905  .

194  613

1906  .

213140

1907  .

235  885

1908  .

273  800

1909  .

294083

sohin  in  fünf  Jahren  1211521

und  in  einem  Jahr  durchschnittlich  242  304.
Hieraus  ergibt  sich  einmal  die  interessante  Tatsache,  daß  die  Zahl
der  Schäden  weit  stärker  gewachsen  ist  als  ihr  Betrag,  wodurch  die  durchschnittliche ­
  Größe  eines  Schadens  von  435  Mk.  auf  337  Mark  zurückgegangen ­
  ist.  Dies  erklärt  sich  aus  der  starken  Zunahme  der  kleinen
Schäden,  die  früher  von  den  Versicherungsnehmern  nicht  angemeldet
wurden,  während  jetzt,  namentlich  in  einigen  Großstädten,  auch  für  du'
kleinsten  Schäden,  ja  mitunter  für  solche  von  weniger  als  eine  Mark
Vergütung  beansprucht  wird.  Vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt  au»
ist  diese  Erscheinung  zu  beklagen,  da  die  Leistung  der  Feuerversicherung
teilweise  für  Vergütungen  in  Anspruch  genommen  wird,  die  für  den
einzelnen  einen  geringen  Nutzen  bringen,  aber  das  Feuerversicherungs-Wesen
  in  seiner  Gesamtheit  stark  belasten.  Daher  ist  es  sehr  wohl  zu
verstehen,  wenn  in  der  letzten  Zeit  öffentliche  und  private  Gesellschaften
gemeinsam  Stellung  gegen  den  Ersatz  wenigstens  der  häuslichen  Betriebsschäden
  nehmen,  die  ohnedies  nicht  unter  den  Begriff  der  Brandschäden
fallen,  aber  aus  Konkurrenzrüeksichten  einige  Zeit  hindurch  im  Liberalitätswege ­
  vergütet  worden  waren.
Will  man  die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Schäden  erfassen,  i L '
muß  man  die  Gliederung  nach  der  Schadenhöhe  durchführen.  Eine  derartige ­
  Statistik  steht  uns  für  Preußen  seit  Jahren  zur  Verfügung-Hiernach
  entfallen:
auf  Schäden  bis  zu  Alk.  100,—

Zahl  der  Brände

°/o

Schadenbetrag  Mk.

°/o

1905

57417

76,6

1  371  232

1,5

1906

63  523

76,9

1  495  056

1,5
        <pb n="77" />
        S-  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicheruugszwcige.  81

auf  Schaden  bis  zu  Mk.  100,—  (Fortsetzung)

Zahl  der  Brande

°/o

Schadenbetrag  Mk.

°/°

1907

71  122

78,7

1  670  537

1,6

1908

79  955

79,2

1  961  651

1,6

1909

85  773

81.2

2  039  867

2.0

auf  Schäden  von  Mk.  101,--

  bis  zu  Mk.  1000,-1905



8676

11,5

3  033  930

3,3

1906

9  385

11,4

3  238  487

3,4

1907

9  787

10,8

3  369  945

3,4

1908

10  750

10,8

3  590  778

3,3

1909

10452

9,9

3  460  537

3,5

auf  Schäden  von  Mk.  1001,--

  bis  zu  Mk.  10000,-1905



6  927

9,2

26619110

28,9

1906

7  486

9,0

28  579  721

28,9

1907

7  344

8,1

28  052  950

28,0

1908

7  851

7,7

30  638  084

27,5

1909

7  226

6,9

27  644  958

27,8

auf  Schäden  von  Mk.  10001,--

  bis  zu  Mk.  50000,—

1905

1782

2,4

34  890  744

37,9

1906

1  984

2,4

39189922

39,6

1907

1892

2,1

37  122516

36,9

1908

2193

2.1

43157  345

38,8

1909

1904

1,79

36  886  773

37,1

aus  Schäden  von  mehr  als  Mk.  50000,—

1905

196

0,3

26137  808

28,4

1906

204

0,3

26  232  260

26,5

1907

247

0,3

30  287  270

30,1

1908

244

0,2

32  044  485

28,8

1909

220

0,2

29  503  691

29,6

Für  Deutschland  ist

bisher  eine

ähnliche  Statistik  nicht  geführt

worden.  Trotzdem  für  die  vorliegende

Untersuchung  in  erster  Reihe  für

ganz  Deutschland  maßgebende  Zahlen  von  Interesse  sind,  glaubte  ich  von
der  Wiedergabe  der  Statistik  nicht  absehen  zu  sollen,  da  die  Verhältnisse

inr  Reich  wohl  ähnlich  liegen  wie  in  Preußen,  nachdem  Preußen  immerhin ­
  »Zs  des  Gesamtgebietes  umfaßt  und  seinerseits  aus  feuerversicherungstechnisch ­
  sehr  verschieden  zu  beurteilenden  Gegenden  zusammengesetzt  ist,
die  in  ihrer  Gesamtheit  ein  Spiegelbild  des  Deutschen  Reiches  ergeben
dürsten.  Auch  war  die  Entwicklung  in  Preußen  selbst  so  gleichmäßig,
daß  Zufälligkeiten,  die  mit  der  Örtlichkeit  zusammenhängen  könnten,
Schriften,  137.  IV.  6
        <pb n="78" />
        I.  Geschäftliche  Versicherung.

wohl  nur  eine  geringe  Wirkung  geübt  haben  können.  Schließlich  —
und  das  war  ausschlaggebend  für  mich  —  handelt  es  sich  bei  der  vorliegenden ­
  Untersuchung  ja  nur  um  mehr  oder  weniger  abgerundete
Summen  und  nur  um  die  Wechselbeziehung  zwischen  Geldmarkt  und
Versicherung,  nicht  um  die  Schaffung  von  Unterlagen  für  irgendwelche
feuerversicherungstechnische  Maßnahmen.  Für  eine  Erweiterung  der
preußischen  Statistik  auf  das  Reich  wird  allerdings  zu  beachten  sein,
daß  in  Preußen  die  von  den  Privatversicherungsgesellschaften  vergüteten
Schäden  zusammen  mit  denen  der  öffentlichen  Feuerversicherungsanstalten
behandelt  sind.  Da  in  anderen  Bundesstaaten  die  Gebäudeversicherung
vielfach  dem  Monopol  öffentlicher  Anstalten  unterliegt,  während  das
Mobiliar  vielfach  nur  bei  Privatgesellschaften  versichert  werden  kann,
dürften  sich  die  Schadenzahlungen  im  gesamten  deutschen  Geschäft  der
Privatversicherungsgeseüschasten  vielleicht  in  etwas  anderer  Weise  verteilen. ­
  Eine  auch  nur  schätzungsweise  Angabe  über  die  Größe  der  Abweichung ­
  vermögen  wir  allerdings  nicht  zu  liefern.  Daher  möchte  ich
davon  Abstand  nehnien,  mich  über  die  vermutliche  Verteilung  der  Schäden
ihrer  Höhe  nach  für  das  ganze  Deutsche  Reich  zu  äußern.  Die  sorgsame
Berechnung  dieser  Zahlen  unter  möglichster  Vermeidung  von  Fehlerquellen
würde  eine  umfangreiche  Spezialuntersuchung  beanspruchen.
Die  Verteilung  der  Schäden  nach  ihrer  Höhe  kann  uns  zugleich  den
besten  und  nach  Lage  der  Dinge  einzigen  Anhaltspunkt  für  die  Beurteilung ­
  der  Frage  bieten,  welche  Bedeutung  die  Feuerversicherungsentschädigungen ­
  für  den  Empfänger  haben.  Die  kleinen  Beträge  bis  zu
Mk.  100,—  werden  wohl  in  der  Hauptsache  zum  Konsum  verwendet,
da  sie  entweder  zur  Beschaffung  neuer  Haushaltgegenstände  oder  zur
Bestreitung  des  allgemeinen  Aufwandes  herangezogen  werden.  Umgekehrt
kann  von  den  Schäden  über  Mk.  50  000,—  und  von  einem  erheblichen
Teil  der  nächst  niederen  Klasse,  also  von  etwa  der  Hälfte  der  Schadenzahlungen ­
  mit  Bestimmtheit  angenommen  werden,  daß  die  Entschädigung
der  Produktion  dient,  d.  h.  zur  Fortführung  gewerblicher  oder  landwirtschaftlicher
  Betriebe  oder  von  Handelsunternehmungen  verwertet  wird-Ob
  in  diesen  Fällen  mhne  die  Entschädigung  der  Betrieb  eingestellt  werden
nlüßte,  könnte  nur  an  Hand  einer  Reihe  von  einzelnen  Fällen  beurteilt
werden.  Hierzu  fehlt  nicht  nur  bei  der  gegenwärtigen  Untersuchung  das
Material,  sondern  es  ließe  sich  auch  seitens  der  Gesellschaften  gar  nicht
beschaffen,  da  die  Gesellschaften  ohne  schwere  Störung  ihrer  Geschäftsverbindungen ­
  keine  zahlenmäßige  Auskunft  über  die  Vermögensvcrhältnisse
  der  Beschädigten  verlangen  können.  Immerhin  darf  mit  Sicherheit
        <pb n="79" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  83

angenommen  werden,  daß  in  einer  sehr  großen  Anzahl  von  Fällen  die
Entschädigungssumme  zur  Erhaltung  der  Zahlungsfähigkeit  und  zur
Aufrechterhaltung  der  gleichen  Betriebsgröße  unbedingt  erforderlich  ist.
Hinsichtlich  der  mittleren  Entschädigungen  besteht  keine  Möglichkeit,
auch  nur  schätzungsweise  anzugeben,  inwieweit  sie  dem  Konsum,  inwieweit ­
  sie  der  Produktion  zugeführt  werden  und  welche  Wirkung
der  Wegfall  der  Vergütung  auf  die  finanzielle  Lage  des  Empfängers
äußern  würde.
Was  den  zweiten  der  oben  ausgeführten  Ausgabeposten,  die  Steuern
usw.  anlangt,  so  kommen  sie  fast  ausschließlich  den  Bundesstaaten  und
Gemeinden  zugute.  Sie  setzen  sich  zusammen  aus  den  Einkommen-  bzw.
Ertrags-  und  Vermögenssteuern,  die  nach  den  einzelstaatlichen  Steuergesetzen ­
  von  den  Aktiengesellschaften,  zum  Teil  auch  von  Gegenseitigkeitsgesellschasten
  zu  entrichten  sind,  aus  den  Kommunalsteuern  und  den  sogenannten ­
  Feuerlöschabgaben,  d.  h.  Beiträgen  zur  Verbesserung  der
Löscheinrichtuugen,  die  nach  Prozenten  der  Bruttoprämie  erhoben  werden
Gegenüber  diesen  großen  Bestandteilen,  zu  denen  noch  freiwillige  Leistungen
zur  Unterstützung  von  Feuerwehren  und  Hebung  der  Löschverhältnisse
kommen,  treten  hier  und  da  vorkommende  andere  Abgaben  in  ihrer  Bedeutung ­
  völlig  zurück.  Für  eine  zahlenmäßige  Ausscheidung  nach  den
einzelnen  Arten  fehlen  uns  alle  Anhaltspunkte,  da  weder  die  Veröffentlichungen ­
  der  Gesellschaften  noch  die  des  Amtes  noch  auch  die  der
Steuerbehörden  geeignetes  Material  bieten.
Auch  eine  örtliche  Verteilung,  d.  h.  eine  Berechnung  des  Anteiles
der  einzelnen  Bundesstaaten  und  Gemeinden  an  den  Leistungen  der  Gesellschaften ­
  ist  zurzeit  nicht  möglich.
Einen  nicht  unerheblichen  Teil  der  Ausgaben  bilden  die  Verwaltungskosten, ­
  deren  Gesamthöhe  wir  bereits  oben  kennen  lernten.  Wenn  wir
die  Verwaltungskosten  in  ein  Verhältnis  zu  den  Prämieneinnahmen  und
Versicherungsleistungen  setzen  wollen,  so  müssen  wir  die  oben  angegebene
Tatsache  berücksichtigen,  daß  wir  die  Gesamtkosten,  nicht  diejenigen  des
direkten  deutschen  Geschäfts  allein  darstellen  konnten.  Um  ein  richtiges
Vild  zu  bekommen,  müssen  wir  daher  auch  die  Gesamtprämieneinnahme
und  die  gesamten  Schadenzahlungeü  in  Rechnung  stellen.  Dabei  müssen
^ie  ausländischen  Gesellschaften  außer  Betracht  bleiben,  weil  deren  Gesamt-Leschäft
  für  die  hier  zu  erörternden  Fragen  von  geringer  Bedeutung  ist
und  die  Verwaltungskosten  für  deren  deutsches  Geschäft  nicht  veröffentlicht
sind,  auch  nicht  mit  der  erforderlichen  Genauigkeit  ausscheidbar  sind.
Wir  geben  also  zunächst  die  Gesamtprämieneinnahme,  die  Gesamtschaden-6*
        <pb n="80" />
        84

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Zahlungen  und  die  gesamten  Verwaltungskosten  der  deutschen  Aktien-  und
Gegenseitigkeitsgesellschasten:

Bruttoprümien  aus  dem  Geschäftsjahr  ohne  Rücksicht  auf  die  Überträge:

Aktiengesellschaften
Mk.

Gegenseitigkeitsgesellsch.
Mk.

zusammen
Mk.

1905

186  866  502

32  726  966

219  593  468

1906

195123  548

34  345  397

229  468  945

1907

197  271977

36  436  634

233  708  611

1908

204  480  753

37  863  855

242  344  608

1909

212  112  550

39160  449

251  272  999

Summe

995  855  330

180  533  301

1  176388  631

Durchschnitt

199  171  066

36  106  660

235  277  726

Bruttoschüden  aus  dem  Geschäftsjahr  ohne  Rcgulicrungskosten
1905  102  903  706  9  778  048  112  681  754

1906

177  232573

10  094  659

187  327  232

1907

113  745  356

11  792  703

125  538  059

1908

125  979  431

12  563  772

138  543  203

1909

120  788  699

12  937  307

133  726  006

Summe

640  649  765

57  166  489

697  816  254

Durchschnitt

128129  953

11433  298

139  563  251

1905

Verwaltungskosten  ohne  Stenern
29172  296  4181295

33  353  591

1906

30  553130

4  467  672

35  020  802

1907

31  291  266

4  815  653

36106919

1908

33  858  908

5  073  925

38  932  833

1909

34  046198

5  252  075

39  298  273__

Summe

158  921  798

23  790  620

182712418

Durchschnitt

31  784359

4  758124

36  542  483

Hiernach  betrugen  die  Verwaltungskosten  im  Durchschnitt  der  filns
Jahre  15,5  °/o  der  Prämieneinnahme  und  26,1  °/o  der  Schadenzahlungen.
Bei  den  Aktiengesellschaften  stellte  sich  das  Verhältnis  auf  15,9  bzw.
24,8  °/o,  bei  den  Gegenseitigkeitsgesellschaften  auf  13,1  bzw.  41,6  °/o-Wenn
  unser  Ergebnis  weit  hinter  den  Prozentzahlen  zurückbleibt,
die  das  Kaiserliche  Aufsichtsamt  beispielsweise  in  seiner  Veröffentlichung
über  die  Entwicklung  des  privaten  Versicherungswesens  in  dem  Jahrfünft
1902—1906  (S.  37)  berechnet  hat,  so  ist  das  auf  zwei  Umstände  zurück«
zuführen.  Das  Amt  hat  die  Kosten  mehrerer  Versicherungszweige  uw
geteilt  bei  dem  Versicherungszweig  angegeben,  der  den  Hauptbetrieb  der
        <pb n="81" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  85

einzelnen  Unternehmung  bildet.  Dadurch  wurde  der  Feuerversicherung
ein  wesentlicher  Teil  der  Kosten  der  kleineren  Schadenversicherungszweige
zugeteilt.  Des  weiteren  hat  das  Amt  die  Steuern  und  Löschbeiträge
mit  den  Verwaltungskosten  zusammengeworfen.  Wenn  die  öffentlichen
Abgaben  auch  Betriebskosten  darstellen,  so  verlangen  sie  doch  eine  so  verschiedene ­
  Beurteilung,  daß  es  zweckmäßig  erscheint,  sie  möglichst  von  den
übrigen  Verwaltungskosten  zu  trennen.  Ohne  daß  man  sich  der  Anschauung ­
  anschließen  müßte,  als  ob  die  Höhe  der  Verwaltungskosten
einen  Gradmesser  für  die  Güte  einer  Untcrnehmungsform  bilde,  muß
man  doch  mit  dieser  vielverbreiteten  Meinung  rechnen.  Es  wäre  nun
ungerecht,  wollte  man  einer  Unternehmungsform  die  ihr  gesetzlich  auferlegten ­
  Abgaben  für  öffentliche  Zwecke  zur  Last  legen.  Bei  dieser  Gegenüberstellung ­
  der  reinen  Verwaltungskosten  vermindert  sich  der  oft  erwähnte
Unterschied  zwischen  den  Aktiengesellschaften  und  Gegenseitigkeitsanstalten
um  ein  Bedeutendes  und  er  würde  ganz  verschwinden,  wenn  man  bei
den  Gcgenseitigkeitsanstalten  statt  der  bekanntlich  vorsichtshalber  zu  hoch
erhobenen  Vorprämie  die  wirkliche  Prämie,  die  sogenannte  Nettoprämie,
berücksichtigt.
Daß  bei  Weglassung  der  öffentlichen  Abgaben  die  Verwaltungskosten ­
  keineswegs  übermäßig  hoch  sind,  bedarf  nach  der  zahlenmäßigen
Veranschaulichung  keiner  weiteren  Darlegung.  Im  übrigen  wäre  es
durchaus  unrichtig  zu  glauben,  daß  die  Ausgaben  für  Verwaltungskosten
dem  eigentlichen  Versicherungszwecke  entfremdet  werden.  Denn  abgesehen
davon,  daß  naturgemäß  jeder,  der  eine  Versicherung  will,  auch  die  damit
verbundene  Arbeit  bezahlen  muß,  kann  eine  tüchtige,  mit  ausreichenden
Kräften  ausgestattete  und  darum  vielleicht  etwas  kostspielige  Verwaltung
sehr  viel  tun  zur  Verbesserung  der  Organisation  des  Versicherungswesens
Und  damit  zur  Erhöhung  der  Sicherheit,  sie  kann  aber  auch  hinwirken
auf  Verbesserung  der  Risiken  und  der  Löscheinrichtung  und  damit  auf
eine  Herabminderung  der  Feuersgefahr.  Im  Endergebnis  wird  daher
die  bessere  Verwaltung  ungeachtet  der  höheren  Kosten  eher  eine  Verbilligung ­
  als  eine  Erhöhung  der  Prämie  zur  Folge  haben.  Ohne  an
dieser  Stelle  hierauf  näher  eingehen  zu  wollen,  verweise  ich  auf  die  einschlägigen ­
  Ausführungen  von  Rasp-Rehm  in  den  ..Bemerkungen  zur
Frage  der  Verstaatlichung  der  Privat-Mobiliar-Brandversicherung  in
Bayern".
Eine  Teilung  der  Verwaltungskosten  in  persönliche  und  sachliche
Ausgaben,  die  von  nicht  geringem  Interesse  für  viele  Fragen  wäre,  läßt
sich  leider  nicht  durchführen,  da  auch  hierfür  alle  Anhaltspunkte  fehlen.
        <pb n="82" />
        86

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Für  die  Jahre  1902—1906  hat  allerdings  das  Amt  in  seiner  schon
erwähnten  Veröffentlichung  über  die  Entwicklung  in  diesem  Jahrfünft
eine  Ausscheidung  der  Agenturprovisionen  gebracht  und  festgestellt,
daß  die  Agenturprovisionen  etwa  60  °/o  der  gesamten  Verwaltungskosten
ausmachen.  Wie  sich  dieses  Verhältnis  in  den  späteren  Jahren  gestaltete
und  wie  es  sich  angesichts  unserer  veränderten  Berechnung  der  Verwaltungskosten ­
  stellen  würde,  läßt  sich  nicht  überblicken.  In  der  Einleitung  ist
bereits  auf  die  große  Zahl  der  zur  Berufsgruppe  XXI  —  Versicherungsgewerbe ­
  —  gehörigen  Personen  verwiesen.  Wieviele  davon  dem  Feuerversicherungswesen ­
  ausschließlich  oder  nebenbei  angehörten,  konnte  nicht  ermittelt ­
  werden.  Noch  weniger  läßt  sich  das  Einkommen  dieser  Personen  aus
der  Feuerversicherung  feststellen.  Wohl  aber  können  die  interessanten
Angaben  in  dem  erwähnten  Werk  von  Rasp-Rehm  über  die  Verstaatlichungssrage
  Anhaltspunkte  für  einen  Rückschluß  bieten.  Dort  ist  mitgeteilt,
daß  im  Jahre  1904  17923  Personen  in  Bayern  als  Generalagenten
und  Vertreter  der  Privat-Feuerversicherungsgesellschaften  tätig  waren  und
daß  daneben  noch  713  Personen  als  Beamte  in  Verwendung  standen,
so  daß  die  Gesamtzahl  allein  für  Bayern  18636  betrug.  Es  darf  angenommen ­
  werden,  daß  diese  Zahl  inzwischen  auf  mehr  als  20  000  gestiegen ­
  ist.  Die  Gesellschaften  vergüteten  diesen  Personen  im  Durchschnitt
der  Jahre  1895—1904  Mk.  2  381507,—,  im  Jahre  1904  selbst
Mk.  2  812  670,—.  Nimmt  man  an,  daß  gegenwärtig  die  Vergütung
für  Bayern  etwa  Mk.  3  000  000,—  beträgt,  so  würde  sie  für  das  Deutsche
Reich  vielleicht  etwa  das  Neunfache,  also  etwa  Mk.  27  000  000,—  ausmachen. ­
  Diese  Zahl  dürste  eher  noch  zu  nieder  gegriffen  sein,  da  das
Amt  schon  im  Jahre  1906  allein  die  Agentenprovisionen  aus  24  V2  Millionen
Mark  angab.  Weitaus  der  größte  Teil  aller  Verwaltungskosten  wird
also  für  den  persönlichen  und  nur  ein  verhältnismäßig  geringer  Teil  für
den  sachlichen  Bedarf  ausgegeben.
Die  gegenwärtigen  Untersuchungen  sollen  nicht  allein  Aufschluß  über
die  sammelnde  und  verteilende  Tätigkeit  der  Feuerversicherungsgesellschasten
geben,  sie  sollen  auch  die  Feueroersicherungsgesellschaften  als  Kapitalmacht
veranschaulichen,  als  Besitzer  von  Anlagen  sowohl  wie  als  jährlich  neu
auftretende  Einleger.  Mit  Rücksicht  auf  die  in  den  Veröffentlichungen
des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes  durchgeführte  Zusammenfassung  können  die
folgenden  Angaben  für  die  Feuerversicherung  allein  nicht  gemacht  werden,
vielmehr  beziehen  sie  sich  gleichzeitig  auf  die  Sturmschäden-,  Wasserleitungsschäden- ­
  und  Einbruchdiebstahlversicherung.  Nur  der  Kürze  wegen
ist  trotzdem  die  Bezeichnung  Feuerversicherung  allein  angewandt.  Als
        <pb n="83" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  87

Kapitalmacht  steht  das  private  Feuerversicherungswesen  weit  hinter  den
Lebensversicherungsgcsellschaften  zurück,  die  im  Jahre  1909  mehr  als  den
zehnfachen  Kapitalbesitz  aufwiesen,  nämlich  4V2  Milliarden  gegenüber
420  Millionen  bei  einem  Neuzugaug  von  ca.  260  Millionen  Mark  gegenüber ­
  16  Millionen  Mark.  Immerhin  müssen  wir  auf  die  einschlägigen
Probleme  schon  im  Interesse  der  Einheitlichkeit  der  Untersuchungen  und
zur  Ermöglichung  zusammenfassender  Berechnungen  des  Näheren  eingehen.
Wir  haben  bei  den  folgenden  Betrachtungen  den  Kapitalanlagen
auch  die  Guthaben  bei  Bankhäusern  und  Versicherungsunternehmungen
zugerechnet,  da  diese  Guthaben  wirtschaftlich  den  übrigen  Kapitalanlagen
durchaus  gleichzustellen  sind.  Daraus  erklären  sich  einige  Abweichungen
von  den  Veröffentlichungen  des  Amtes.  Andererseits  wurde  der  übrigens
nicht  erhebliche  Barbestand  nicht  als  Kapitalanlage  angesehen.  Unter
diesen  Voraussetzungen  betrugen  die  Kapitalanlagen  der  deutschen  Feuerbersicherungsgesellschaften
  —  hinsichtlich  der  ausländischen  Unternehmungen
sind  nur  die  hier  nicht  verwertbaren  Gesamtziffern  bekannt—:

1902

Aktiengesellschaften

Gcgenseitigkeitsgesellsch.

zusammen

Mk.  205  352  988

Mk.  52  091443

Mk.

257  444431

1905

„  264  798  001

.,  60879  616

325  677  617

1906

„  273  490  078

„  63  688  143

ff

337178221

1907

„  287  259  912

„  65  986  572

„

353  246  484

1908

„  301  747135

„  '68  454  443

„

370  201  578

1909

„  319  321339

„  72  620101

„

391941740

Der  jährliche  Kapitalzuwachs  belief  sich  also  auf
1905/06  Mk.  11500  604,—
1906/07  „  16  068  263  —

1907/08  „  16  955  094,—
1908/09  „  21  740162,—
Von  wesentlichem  Einfluß  aus  den  Geldmarkt  sind  diese  Beträge  und  die
Art  ihrer  Anlage  sicher  nicht.  Dazu  sind  sie  gegenüber  den  gewaltigen
Kapitalien,  die  von  unserer  Volkswirtschaft  jährlich  beansprucht  werden,
diel  zu  gering.  Selbst  in  den  letzten  zehn  Jahren  zusammengenommen
detrug  die  Steigerung  der  Kapitalanlagen  nur  ca.  160  Millionen  Mark,
ein  Betrag,  der  geradezu  verschwindet  gegenüber  dem  riesigen  Anwachsen
der  Staatsanleihen,  Kommunalanleihen  und  der  seitens  der  Industrie,
des  Handels,  der  Landwirtschaft  und  des  städtischen  Grundbesitzes  aufgenommenen ­
  Kapitalien.  Erwägt  man,  daß  allein  die  bayerischen  Staatsschulden ­
  in  diesem  Zeitraum  um  ca.  800  Millionen  Mark  wuchsen,  so
d&amp;gt;ird  man  erkennen,  daß  die  Frage,  wie  die  Feuerversicherungsgesellschaften
        <pb n="84" />
        88

I.  Geschäftliche  Versicherung.

ihre  Kapitalmehrnngen  anlegen,  für  den  Geldmarkt  nur  eine  ganz
untergeordnete  Bedeutung  haben  kann.
Der  Kapitalznwachs  ist  nicht  als  Gewinn  zu  erachten,  noch  weniger
als  Betriebsgewinn.  Was  die  Herkunft  der  Mittel  anlangt,  so  kommen
nicht  nur  die  Betriebseinnahmen  im  engeren  Sinne,  also  Prämien  und
Nebenkosten,  in  Betracht,  sondern  in  noch  stärkerem  Maße  die  Erträgnisse
des  bereits  angesammelten  Kapitals,  die  Zinsen  und  Mieten.  Auch  hier
können  nur  die  inländischen  Gesellschaften  berücksichtigt  werden,  da  wir
bei  den  ausländischen  nicht  festzustellen  vermögen,  welche  Zinseneinnahmen
auf  den  Betrieb  in  Deutschland  entfallen,  noch  auch  welcher  Ertrag  aus
den  in  Deutschland  investierten  Geldern  erzielt  wurde.  Die  Zinsen  und
Mieten  der  deutschen  direkt  arbeitenden  Gesellschaften  betrugen  absolut  und
im  Verhältnis  zu  den  am  Schluß  des  Jahres  vorhandenen  Kapitalanlagen:
bei  den  Aktienges.  bei  den  Gegenfeitigkeitsges.  zusammen

Mk.

°/o

Mk.

°/o

Mk.

°/o

1902

7  646  981

3,72

1  997  872

3,83

9744  853

3,78

1905

9  189  094

3,47

2185  389

3,59

11374483

3,49

1906

9  899  204

3,61

2  387  146

3,74

12  286  350

3,64

1907

8  357  448

2,90

2  592  775

3,92

10  950  223

3,10

1908

8977610

2,97

2  727  485

3,98

11  705  095

3,16

1909

9  285  348

2,90

2  863  351

3,94

12148  699

3,10

Summe
1905-1909

45708704

12  756146

58  464  850

Durchschnitt
1905—1909

9141  741

3,16

2  551  229

3,84

11  692  970

3,28

Aus  einer  Vergleichung  des  Kapitalzuwachses  mit  den  Kapitalerträgnissen ­
  ergibt  sich,  daß  der  größte  Teil  des  Kapitalzuwachses  in  den
fünf  Beobachtungsjahren  auf  die  Kapitalerträgnisse  zurückzuführen  ist,
während  die  Betriebsergebnisse  nur  in  verhältnismäßig  geringem  Grade
zum  Anwachsen  des  Kapitalreichtums  beigetragen  haben.  Zieht  man  die
Kapitalergebnisse  ab,  so  verbleibt  an  Kapitalzuwachs

1905/06  Mk.  126121,—
1906/07  „  3  781  913,—
1907/08  6  004  871,—
1908/09  „  10  035  067,—

In  Prozent  ausgedrückt  trugen  zum  Kapitalzuwachs  bei
die  Kapitalerträgnisse  der  Betrieb
°/o  °/o
1905/06  ....  98,90  1,10
1906/07  ....  76,47  23,53  "
        <pb n="85" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  89
die  Kapitalerträgnisse  der  Betrieb
°/o  °/o
1907/08  ....  64,59  35,41
1908/09  ....  53,85  46,15
Aus  dieser  Aufstellung  darf  nicht  etwa  der  Schluß  gezogen  werden,
als  ob  in  steigendem  Maße  der  Betrieb  zum  Kapitalzuwachs  beitrüge.
Diese  Erscheinung  dürfte  eine  mehr  zufällige  sein,  da  das  rasche  Anwachsen ­
  in  den  letzten  Jahren  eine  erhebliche  Vermehrung  der  Reserven  nötig
wachte,  deren  Stärkung  übrigens  durch  die  Katastrophe  von  San  Franzisko
nahegelegt  wurde.
Wenn  wir  die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Kapitalvermehrung  richtig
erfassen  wollen,  so  müssen  wir,  abgesehen  von  der  unten  noch  zu  erörternden
Art  der  Kapitalanlagen  in  erster  Reihe  den  Zweck  der  Kapitalansammlung
einer  Prüfung  unterziehen.  Dabei  kommen  folgende  Hauptposten  in
Frage:  Prämienüberträge,  Schadenreserve,  Aktienkapital  und  freie  Reserven.
Das  Wesen  der  beiden  ersten,  der  sogenannten  technischen  Reserven  haben
wir  bereits  oben  erörtert.  Es  handelt  sich  hier  um  Deckungskapitalien
!br  wirkliche  Schulden,  deren  Höhe  allerdings  nur  annähernd  auf  Grund
früherer  Erfahrungen  festgestellt  werden  kann.  Die  freien  Reserven  umfassen ­
  die  gesetzliche  Kapitalreserve,  die  Spezialreserven,  Kapitalverlustreserve,
  Organisationsfonds,  Neubausonds  u.  dergl.  Richt  berücksichtigt
sind  die  Beamtenfonds  und  dergl.,  da  deren  rechtliche  Natur  zu  verschieden ­
  ist.  Dem  Betrage  nach  sind  diese  Fonds  übrigens  nicht  von  erheblicher ­
  Bedeutung.  Dem  Aktienkapital  entspricht  bei  den  Gegenseitigkeitsgesellschasteu
  das  Garantiekapital,  das  aus  diesem  Grunde  für  die  gegenwärtige ­
  Betrachtung  mit  jenem  zusammengefaßt  werden  kann.  Die  beiden
technischen  Rückstellungen,  das  Aktien-  bzw.  Garantiekapital  und  die
freien  Reserven  erschöpfen  den  Betrag  der  Kapitalanlagen  nicht  vollkommen.
Das  rührt  daher,  daß  den  Kapitalanlagen,  auch  abgesehen  von  den  oben
berührten  technischen  Verbindlichkeiten  Schulden  gegenüberstehen.  Besonders ­
  ist  naturgemäß  der  Grundbesitz,  wenn  auch  nicht  gerade  erheblich,
wit  Hypotheken  belastet.  Auch  die  Guthaben  anderer  Versicherungs-Mternehmungen
  wiegen  einen  Teil  der  Aktivwerte  auf,  so  daß  die  Aktivierte ­
  das  wirtschaftliche  Reinvermögen  der  Gesellschaften  insoweit  übersteigen. ­
  An  dieser  Stelle  interessiert  es  jedoch  nur  die  Zusammensetzung
bleses  Reinvermögens  zu  überblicken:
Die  am  Schlüsse  des  Jahres  vorhandenen  Prämienüberträge  beliefen
sich  auf
        <pb n="86" />
        90

I.  Geschäftliche  Versicherung.

o/o  der  Kapitalanlagen

1902

.  .  .  .  Mk.  111  331  405,—

43,2

1905

.  .  .  .  „  137  264  575,—

42,1

1906

.  .  .  .  „  138  618  115  —

41,1

1907

145  382  172,—

41,1

1908

.  .  .  .  „  152  488  375,—

41,1

1909

.  .  .  .  „  158  855  798,—

40,5

Die  Schadenreserven  beanspruchten

1902

.  .  .  .  Mk.  13  726266,—

5,3

1905

.  .  .  .  „  18  513  848,—

5,7

1906

32  967  033,—

9,7

1907

.  .  .  .  „  22  606  149,—

6,4

1908

.  .  .  .  „  24  770  363,—

6,6

1909

.

25  412  473,—

6,4

Das  Aktien-  bzw.Garantiekapital  betrug  unter  ausschließlicher

  Berücksichtigung  des  eingezahlten  Teiles

1902

....  Mk.  40  306  365,—

15,6

1905

.  .  .  .  „  42  632  230,—

13,0

1906

.  .  .  .  „  48  958  280,—

14,5

1907

.  .  .  .  „  44  226  529,—

12,5

1908

48  202  615,—

13,0

1909

.  .  .  .  „  50  015  541,—

12,7

Auf  die  freien  Reserven  in  dem  oben  angegebenen

Unifange  entfallen

1902

.  .  .  .  Mk.  75108031,—

29,1

1905

.  .  .  .  „  89191910,—

27,3

1906

.  .  .  .  „  94  727  346,—

28,0

1907

.  .  .  .  „  94  553  677,—

26,7

1908

.  .  .  .  „  99  037  553,—

26,7

1909

.  .  .  .  „  105  371  816,—

26,8

Die  Zunahme

der  genannten  Fonds  beträgt:

bei  Prämienüberträgen

1905/06

Mk.  1  353  540,-1906/07



6  764  057,-1907/08



7  106  203,-1908/09



6  367  423,-bei

  den  Schadenreserven

1905/06

Mk.  14454185,-1906/07



10  360  884,-
        <pb n="87" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachjchadenversicherungszweige.  91
bei  den  Schadenreserven  (Fortsetzung)
1907/08  Mk.  2164  214,—
1908/09  „  642110,—
bei  dem  Aktien-  und  Garantiekapital
1905/06  Mk.  5  326  050,—
1906/07  „  4  731  751,—
1907/08  „  3  976  086,—
1908/09  „  1812  926,—
bei  den  freien  Reserven
1905/06  Mk.  5  535  436,—
1906/07  173  669,—
1907/08  „  4  483  876,—
1908/09  „  6  334  283,—
Der  Vergleich  der  eben  wiedergegebenen  Zahlen  mit  dem  gesamten
Kapitalzuwachs  ergibt,  daß  von  1905  auf  1906  die  technischen  Reserven
zusammen  mit  den  freien  Fonds  und  dem  Aktienkapital  stärker  stiegen
als  die  Kapitalanlagen,  das  heißt,  es  waren  nicht  die  gesamten  Passiven
durch  verwertbare  Aktiva  gedeckt.  Dadurch  wurden  natürlich  nur  die
Treten  Fonds  und  das  Aktienkapital  betroffen,  da  die  Aktiva  in  erster
Reihe  zur  Deckung  der  technischen  Reserven  herangezogen  werden  mußten.
Die  Folge  dieser  Erscheinung  war  dann  auch  eine  Verminderung  des
Aktienkapitals  und  der  freien  Reserven  im  nächsten  Jahre,  die  eintrat,
obwohl  inzwischen  auch  die  Schadenreserve  wieder  erheblich  herabgesetzt
werden  konnte.  Im  ganzen  ergibt  die  Aufstellung,  daß  sich  der  Kapitalzuwachs ­
  in  den  einzelnen  Jahren  in  ganz  verschiedener  Weise  auf  die
einzelnen  Fonds  verteilte.
Von  größtem  Interesse  sür  die  Beziehung  zwischen  Versicherung
und  Geldmarkt  ist  die  Art  und  Weise,  in  welcher  die  Versicherungsgesellschaften ­
  ihr  Kapital  anlegen.  Die  Feuerversicherung  spielt  naturgemäß ­
  auch  in  diesem  Punkt  nicht  eine  gleich  wichtige  Rolle  wie  die
kapitalreichere  Lebensversicherung,  bei  der  auch  die  Frage  der  Verzinsung
wehr  im  Vordergrund  des  ganzen  Geschäftsbetriebes  steht.  Letzten  Endes
die  Verschiedenheit  daher,  daß  die  Feuerversicherung  mit  einem
laschen  Umsatz  zwischen  Prämien  und  Schäden  zu  rechnen  hat,  während
bei  der  Lebensversicherung  ihrem  Wesen  nach  die  Prämien  sür  viele
Äahre  angesammelt  werden  müssen.  Leider  können  wir,  was  von  großen,
Interesse  wäre,  den  Zinsfuß  nicht  sür  die  einzelnen  Arten  von  Kapitalanlagen ­
  feststellen,  sondern  nur  für  die  Kapitalanlagen  im  ganzen,  in
        <pb n="88" />
        92  I.  Geschäftliche  Versicherung.

welcher  Beziehung  hier  auf  die  oben  gemachten  Angaben  verwiesen
werden  kann.
Der  Übersichtlichkeit  wegen  lassen  wir  die  Kapitalanlagen  in  der
Reihenfolge  ihrer  Bedeutung  folgen.  (S.  Tabelle  auf  Seite  93.)
Der  Bestand  an  Hypotheken  hat  also  abgesehen  von  einer  geringen
Schwankung  zugenommen,  während  die  Anlage  in  Wertpapieren  ständig
abgenommen  hat  und  zwar  im  Verhältnis  zu  den  gesamten  Kapitalanlagen
  um  mehr  als  1 U  des  Anteils  vom  Jahre  1900.  Hypotheken
und  Wertpapiere  zusammen  machen  im  Jahre  1902  80,8  °/o,  im  Jahre
1909  76,4  °/o  der  Kapitalanlagen  aus,  weisen  also  eine  verhältnismäßig
geringfügige  Abnähme  auf.  Der  Rest  verteilt  sich  auf  Grundbesitz,  Guthaben ­
  bei  Bankhäusern  und  Versicherungsunternehmungen,  Wechsel  und
sonstige  Anlagen.  Die  Art  dieser  Verteilung  blieb  im  großen  ganzen
unverändert,  besonders  läßt  sich  keine  einheitliche  Tendenz  feststellen,  so  daß
die  geringen  Schwankungen  wohl  mehr  oder  weniger  auf  Zufälligkeiten
zurückgeführt  werden  können.  Die  charakteristische  Erscheinung  ist  die
Verschiebung  des  Verhältnisses  zwischen  Hypotheken  und  Wertpapieren;
während  der  Bestand  an  Wertpapieren  dem  an  Hypotheken  im  Jahre  1902
noch  gleich  stand,  betrug  er  1909  nur  noch  etwa  2 /s  davon.  Noch  deutlicher ­
  wird  diese  Entwicklung,  wenn  wir  den  Zugang  beobachten:  die
Hypotheken  vermehrten  sich  von  1902—1909  um  70  V2  Millionen  Mark,
die  Wertpapiere  nur  um  12  Va  Millionen  Mark.  In  der  Zeit  von  1905
bis  1909  war  bei  den  Hypotheken  eine  Mehrung  von  ca.  40  Millionen
Mark  zu  verzeichnen,  bei  den  Wertpapieren  eine  solche  von  etwa  einer
halben  Million  Mark.
Nähere  Angaben  über  die  örtliche  Verteilung  der  Hypotheken,  die
Ausscheidung  auf  Stadt  und  Land,  die  Verzinsung  oder  die  sonstiges
Bedingungen  vermögen  wir  leider  nicht  zu  machen,  da  hierfür  alle  Unterlagen ­
  fehlen.  Auch  über  etwaige  Verluste  aus  Hypotheken  sind  wir  nicht
unterrichtet.
Dagegen  verfügen  wir  über  eine  eingehendere  Kenntnis  bezüglich  der
Wertpapiere.  Hier  lassen  sich  besonders  die  einzelnen  Arten  der  Wertpapiere
feststellen,  was  mit  Rücksicht  auf  die  akute  Frage,  ob  ein  Zwang  zur
Anlage  in  Staatspapieren  ausgeübt  werden  soll,  von  besonderem  Interesse ­
  sein  dürfte.  Namentlich  wird  in  dieser  Beziehung  die  Verfolgung
der  Entwicklung  bedeutungsvoll  sein.  Leider  stehen  uns  hier  Angaben
erst  vom  Beginn  der  Reichsaufsicht  an  zur  Verfügung.  Um  eine  möglichst ­
  weitgehende  Beobachtung  der  Entwicklung  zu  ermöglichen,  habe  ich
daher  auch  hier  mit  dem  Jahre  1902  begonnen.  Dabei  habe  ich  die  Anleihen
        <pb n="89" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadeuversicherungszweige.  9z

Jahr

Aktiengesellschaften ­

Mk.

0/0  der
Kapitalanlagen ­


Gegenseitigkeitsgeiellichaften

Mk.

0/0  der
Kapitalanlagen ­


Zusammen
Mk.

°/o  der
Kapitalanlagen ­


Hypotheken

1902

95  490  380

46,5

16  130  868

30,9

in

621

248

43,3

1905

117  126  215

44,2

25112  660

41,2

142

238

875

43,6

1906

126  541  648

46,2

24  496  073

43,1

154

037

716

45.7

1907

135  187  535

47,0

29  033  216

44,0

164220

751

46,5

1908

143  842443

47,6

30  811  625

45,0

174

654068

47,1

1909

150  627  436

47,0

31  755  403

48,9

182

382

839

46,5

Wertpapier

1902

74  458  511

36,2

30  296  914

58,1

104

755

425

40,7

1905

90  173  646

34,0

26  633  453

43,7

116

807

099

35,8

1906

83  935  273

30,6

25171452

39,5

109

106

725

32,3

1907

84  649  246

29,4

24  920  626

37,7

109

569

872

31,0

1908

88  150  472

29,2

25  008  665

36,5

113

359

137

30,6

1909

92  123  336

28,8

25  280  683

34,7

117

354

019

29,9

Grundbesitz

1902

nicht  gesondert  ausgewiesen

1905

20  423  212*

7,7

3  095  102'

5,0

23

518

314

7,2

1906

23  489  181

8,5

3  200  841

5,0

26

690

022

7,9

1907

24  974  939

8,6

3  208  275

4,8

28

183

214

7,9

1908

27  208  142

9,0

3  412  723

4,9

30

620  865

8,2

1909

28  738  642

9,0

3  366  964

4,6

32

105

606

8,1

Guthaben  bei  Bankhäusern

1902

18  558  212

9,0

2  514  218

4.8

21

072  430

8,1

1905

20  826  635

7,8

3  205  360

5,2

24

031

995

7,3

1906

21  344  236

7,8

3  233  216

5,0

24

577

452

7,2

1907

24  220  385

8,3

3187  211

4,8

27

407

596

7,7

1908

22  091  545

7,3

2  643  282

3,8

24

734

827

6,6

1909

25  665  501

8,0

4  106  393

5,6

29

771

894

7,5

Guthabe

n  bei  B

e  r  s  i  ch  e  r  u  n  g  s

unterne

hmu

nge

n

1902

7  248  343

3,5

516  025

0,9

7

764

368

3,0

1905

7  578  024

2,8

335  029

0,5

7

913

053

2,4

1906

9  615  562

3,5

471  010

0,7

10

086

572

3,0

1907

10  336  013

3,6

240  234

0,3

10

576

247

3,0

1908

12  424394

4,1

239  115

0,3

12

663

509

3,4

1909

12  610  757

3,9

210  576

0,2

12

821

833

3,2

Wechsel

1902

3  559  828

1,7

59  715

0,1

3

619

543

1.4

1905

4  391  899

1,6

81567

0,1

4

473

466

1,3

1906

3  920  257

1,4

60  302

0,09

3

980

559

1,1

1907

3  418  203

1,1

89  605

0,1

3

507

808

1,0

1908

2  809  668

0,9

74  740

0,1

2

884  408

0,7

1909

3  723  622

M

78  386

0,1

3

802

008

0,9

Sv  listige  Anlagen  (einschließlich  der  Darlehen  ans  Wertpapiere)

1902

6  037  714

2,9

2  573  705

4,9

8  611419

1905

4  278  870

1,6

2  416  445

4,0

6  694  815

1906

4  643  926

1,7

4  055  249

6,3

8  699  175

1907

4  473  591

1.5

1  286  869

1,9

5  760  460

1908

5  020  871

1,6

1  202  866

1,7

6  223  737

1909

5  832  345

1,8

1  149  913

1,6

6  982  258

'  Abzüglich  der  Lasten.
        <pb n="90" />
        91

I.  Geschäftliche  Versicherung.

des  Deutschen  Reiches  und  der  Bundesstaaten  sowie  die  staatlich  garantierten ­
  Anleihen  zusammengefaßt,  da  insoweit  eine  verschiedene  wirtschaft'
liche  Beurteilung  nicht  Platz  greifen  kann.  Ebenso  habe  ich  cs  nicht  für
nötig  erachtet,  Aktiengesellschaften  und  Gegenseitigkeitsanstalten  zu  trennen.
Dies  vorausgeschickt  verteilten  sich  die  Anlagen  in  Wertpapieren  unter
Berücksichtigung  des  Verhältnisses  zu  den  gesamten  Kapitalanlagen  wie  folgt:

Reichs-  u.
Staatsanleihen

Prozent

Kommunal-Anleihen


Prozent

Pfandbrief-  u.
Kommunal-Obligationen


Prozent

Mk.

Mk.

Mk.

1902

51112343

19,8

13559  508

5,2

19  308  220

7,5

1905

63  006  297

19,3

13  044  805

4,0

17  761  212

5,4

1906

60  256126

17,8

12  652  001

3,7

16  136877

4,7

1907

64  209  551

18,1

13  993  962

3,9

17  047  238

^00

1908

64135  118

17,3

14  269  715

3,8

17051  516

4,6

1909

66  725  308

17,0

14  464  622

3.6

17  025  581

4,3

Sonstige  Schuldverschreibungen ­


Prozent

Aktien

Prozent

Inländische
Wertpapiere
insgesamt

Prozent

Mk.

Mk.

Mk.

1902

545  600

0,2

947  658

0,3

85  473  329

33,2

1905

370  700

0,1

804  408

0,2

94987  422

29,1

1906

322  200

0,1

680408

0.2

90  047  612

26,7

1907

355  900

0,1

703108

0,1

96  309  759

27,2

1908

380  800

0,1

465  108

0,1

96  302  257

26,0

1909

389  200

0,1

463108

0,1

99  067819

25,2

Demgegenüber  waren  in  ausländischen  Wertpapieren  angelegt
9,9  %  der  gesamten  Kapitalanlagen

1902  .

.  .  Mk.  25  527  488  —

9,9  %

1905  .

.  .  „  28  625  300  =

8,7  »Za

1906  .

.  .  „  26  094  774  =

7,7  °/o

1907  .

.  .  „  24  220  985  =

6,8  %

1908  .

.  .  „  27073099  =

7,3  o/o

1909  .

.  .  „  28  282  039  =

7,2  o/o

Es  könnte  auffallen,  daß  die  inländischen  und  ausländischen  Wertpapiere ­
  einen  höheren  Betrag  ergeben,  als  er  oben  für  Wertpapiere  angegeben ­
  ist,  aber  diese  Erscheinung  ist  auf  die  Veröffentlichungen  des

Amtes  zurückzuführen,  das  bei  der  Unterteilung  den  Nennwert,  bei  der

Gesamtangabe  dagegen  den  Buchwert  berücksichtigt.
Entsprechend  der  schon  berührten  Minderung  der  Wertpapiere  überhaupt ­
  ist  auch  bei  den  einzelnen  Arten  eine  zwar  nicht  erhebliche,  aber
        <pb n="91" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  95

doch  unverkennbar  sortschreitende  Abnahme  zu  beobachten,  die  bei  allen
Arten  ziemlich  gleich  stark  ist.  Offenbar  sind  alle  Gesellschasten  bestrebt,
insolge  der  schlechten  Erfahrungen  früherer  Jahre  die  Anlagen  möglichst
zu  vermeiden,  aus  denen  ihnen  Kursverluste  drohen.
Bei  allen  vorstehenden  Angaben  über  die  Kapitalanlagen  sind  die
reinen  Rückversicherungsgesellschaften  nicht  berücksichtigt,  da  deren  Kapitalanlagen
  nur  für  das  Gesamtgeschäft  bekannt  sind.  Dieses  Gesamtgeschäft
gerade  bei  der  Feuerversicherung  zu  behandeln,  dürfte  um  so  weniger  Veranlassung
  bestehen,  als  ja  wie  mehrfach  bemerkt,  die  auf  das  Feuerversicherungsgeschäft ­
  entfallenden  Kapitalanlagen  einen  verhältnismäßig
geringen  Teil  der  gesamten  Kapitalanlagen  ausmachen.
In  der  Einleitung  ist  die  interessante  Frage  angeregt,  in  welcher
Weise  die  Empfänger  der  von  den  Versicherern  angelegten  Gelder  diese
verwenden.  Leider  gelangen  wir  anch  hier,  wenigstens  was  die  Feuerversicherung ­
  anlangt,  fast  in  allen  Punkten  zu  einem  non  liguet.  Bei
den  Hypotheken  können  wir  allerdings  annehmen,  daß  der  größte  Teil
dazu  dient,  die  städtische  Bautätigkeit,  also  die  Produktion  zu  fördern,
aber  zahlenmäßige  Angaben  lassen  sich  hierüber  auf  Grund  des  bis  jetzt
vorhandenen  Materials  nicht  machen.  Was  die  Wertpapiere  anlangt,
so  läßt  sich  naturgemäß  die  Verwendung  von  Reichs-  und  Staatsanleihen
nicht  weiter  kontrollieren,  da  eben  die  durch  Anleihen  aufgebrachten  Gesamtmittel
  einen  Teil  der  Staatseinnahmen  überhaupt  bilden,  ohne  daß  die
Verwendung  bestimmter  Anleiheteile  oder  auch  ganzer  Anleihen  zu  bestimmten ­
  Staatszwecken  verfolgt  werden  könnte.  Bei  allen  übrigen  Arten
von  Wertpapiere»  ist  teils  eine  ganz  geringe  Mehrung  teils  sogar  eine
Verminderung  eingetreten,  so  daß  die  Frage  schon  aus  diesem  Grunde
gegenstandslos  ist.  Die  Mehrung  an  Grundbesitz  ist  wohl  fast  in  der
ganzen  Größe  durch  Reuanlagc  und  Erweiterung  der  für  den  eigenen
Betrieb  bestimmten  Geschäftsgebäude  hervorgerufen.  Wie  die  Banken  die
ihnen  von  Gesellschasten  überlassenen  Gelder  verwerteten,  die  sich  übrigens
im  Lause  von  sieben  Jahren  nur  um  ca.  8,7  Millionen  Mark  vermehrten,
wird  sich  wohl  kaum  feststellen  lassen,  zumal  die  Verwendung  wohl  zu
wechselnden  Zwecken  erfolgte.  Das  gleiche  gilt  von  den  Guthaben  bei
Versicherungsunternehmungen,  die  um  etwa  7  Millionen  gestiegen  sind.
Die  Wechsel  und  sonstigen  Anlagen  haben  sich  nicht  wesentlich  vermehrt,
s°  daß  auch  in  diesem  Punkte  die  Verwendung  erheblicher  Geldbeträge
vicht  in  Frage  kommt.
Wir  haben  bisher  die  Einnahmen  und  die  Betriebsleistungen  der
Gesellschaften  sowie  die  von  ihnen  angelegten  Kapitalien  dargestellt,  haben
        <pb n="92" />
        I.  Geschäftliche  Versicherung.

96

aber  dabei  die  Frage  des  Gewinnes  noch  nicht  berührt.  Bereits  erwähnt ­
  haben  wir  die  Dividenden  der  Gegenseitigkeitsgesellschaften  an  ihre
Mitglieder,  die  ja  eigentlich  nur  als  eine  Ermäßigung  der  aus  Vorsicht
höher  als  nötig  erhobenen  sogenannten  Vorprämie  zu  erachten  sind.  Die
Frage,  ob  als  Gewinn  im  Sinne  dieser  Aussührungen  auch  die
Beträge  zu  behandeln  sind,  die  zur  Vermehrung  der  freien  Reserven  dienen,
können  wir  unerörtert  lassen,  da  ja  diese  Beträge  schon  oben  mitgeteilt  sind.
Im  übrigen  werden  diese  Beträge  entweder  in  späteren  Jahren  doch  noch
zur  Deckung  von  Ausgaben  herangezogen  oder  sie  werden  künftig  einmal,
allerdings  in  einem  noch  unbestimmten  Zeitpunkt,  an  die  Berechtigten
verteilt.  Wir  können  uns  daher  an  dieser  Stelle  darauf  beschränken,
die  sogenannten  Aktiendividenden,  also  den  an  die  Aktionäre  verteilten
Gewinn,  zur  Darstellung  zu  bringen,  wobei  wir  mit  Rücksicht  auf  das
vorhandene  Material  wiederum  nur  die  deutschen  Gesellschaften  in  Betracht ­
  ziehen  können.

1905
1906
1907
1908
1909

Die  Gewinne  betrugen
Mk.
....  11  320996
....  9542663
....  11  424872
....  12038001
.  .  .  .  13  203  031
Summe  57  529  563

in  Prozent  der
PrLmieneinnahme
6,1
4,9
5.8
5.9
6,2

Durchschnitt  11  505  912  5,8

Diese  Gewinne  erscheinen  als  sehr  mäßig,  besonders  wenn  man  berücksichtigt, ­
  daß  nahezu  80  %  der  Beträge  aus  den  Kapitalerträgnissen
der  Gesellschaften,  also  nicht  aus  dem  laufenden  Betriebe  stammen.  3"*
übrigen  dürfte  die  Anschauung  nicht  zutreffen,  als  sei  der  Gewinn  des
Versicherers  gleichbedeutend  mit  einer  Schädigung  des  Versicherungsnehmers. ­
  Solche  Ansichten  würden  in  ihrem  Endergebnis  zu  der  Meinung
mittelalterlicher  Philosophen  führen,  der  Handel  sei  ein  Übel,  weil  kein
Gewinn  ohne  Schädigung  des  Vertragsgegners  niöglich  sei.  Tatsächlich
würde  nur  dann  eine  wirtschaftliche  Schädigung  der  Versicherungsnehmer
vorliegen,  wenn  sic  bei  Ausschaltung  der  Gewinnmöglichkeit  die  gleiche
Leistung  um  den  Betrag  des  Gewinnes  billiger  erzielen  könnten.  Abgesehen ­
  davon,  daß  hierfür  mindestens  kein  Beweis  erbracht  ist,  kann
auf  Grund  allgemeiner  Erfahrungen  eher  das  Gegenteil  als  erwiese"
erachtet  werden.  Denn  da  die  Aussicht  auf  Gewinn  immer  noch  der  beste
        <pb n="93" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  97

Ansporn  für  alle  menschliche  Tätigkeit  ist,  so  verhilft  sie  auch  im  Versicherungswesen ­
  dazu,  die  Einrichtungen  mit  der  größten  Tatkraft  und
Verstandesschärfe  auszubauen.  Anerkanntermaßen  haben  gerade  die  aus
dem  Gewinnprinzip  beruhenden  Aktiengesellschaften  dem  Fortschritt  auf
dem  Gebiete  des  Feuerversicherungswesens  die  Wege  geebnet.  (Liebig,
das  Feuerversicherungswesen  S.  62/64.)  Andererseits  bewirkt  die  Erwartung ­
  eines  Gewinnes  auch  das  Entstehen  einer  gesunden  Konkurrenz,
ist  also  selbst  der  beste  Regulator  der  Prämienpolitik.  Wären
die  auf  dem  Erwerbsprinzip  beruhenden  Gesellschaften  nie  vorhanden
gewesen  und  heute  nicht  vorhanden,  wer  weiß,  ob  die  Versicherungsnehmer
sich  der  gleich  guten  und  zweckmäßigen  Einrichtungen  erfreuen  könnten.
Gewinne  des  einen  Kontrahenten  gereichen  im  wirtschaftlichen  Leben
auch  dem  anderen  Teil  oft  zum  Vorteile,  ebenso  wie  gut  besoldete
Angestellte  dem  Arbeitgeber  oft  mehr  Nutzen  bringen  als  gering  entlohnte. ­

Eine  Betrachtung  über  die  finanzielle  Bedeutung  des  Feuerversicherungswesens ­
  wäre  nicht  vollständig,  wenn  sie  nicht  auch  die  Beziehungen ­
  zum  Ausland  in  den  Kreis  der  Erörterung  zöge.  Allerdings
sind  einer  derartigen  Untersuchung  verhältnisniäßig  enge  Grenzen  gezogen.
Wir  besitzen  keine  Möglichkeit  auch  nur  init  annähernder  Genauigkeit
festzustellen,  wie  sozusagen  die  internationale  Bilanz  des  Feuerversicherungswesens ­
  für  Deutschland  abschließt.  Hierzu  fehlt  uns  die  Kenntnis  der
Rückversicherungs-  bzw.  Retrozessionsprämie,  welche  von  den  in  Deutschland ­
  direkt  und  indirekt  arbeitenden  Gesellschaften  an  ausländische  Gesellschaften ­
  entrichtet  werden  und  die  Höhe  der  Schadenzahlungen,  welche
von  ausländischen  Rückversicherern  bzw.  Retrozefsionären  an  deutsche
Gesellschaften  vergütet  werden.  Es  fehlt  uns  aber  auch  jeder  Anhaltspunkt ­
  für  die  Teilung  des  Bestandes  der  deutschen  reinen  Rückversicherungstzesellschaften
  in  in-  und  ausländisches  Geschäft.  Wenn  wir  daher  auch
die  eigentlich  interessante  Frage,  ob  Deutschland  durch  seine  Feuerversicherungsbeziehungen ­
  zum  Ausland  Gewinn  oder  Verlust  hat,  nicht
einmal  schätzungsweise  beantworten  können,  so  können  wir  doch  immerhin ­
  einige  Feststellungen  bringen,  die  nicht  ohne  Bedeutung  sind.  Wir
können  sozusagen  den  Bruttoverlauf  des  ausländischen  Geschäfts  der  in
Deutschland  direkt  arbeitenden  Gesellschaften  verfolgen  und  wir  können
hie  gleiche  Beobachtung  für  das  deutsche  Geschäft  der  ausländischen  Gesellschaften ­
  anstellen.  Bei  Bewertung  der  Ergebnisse  dürfen  wir  uns  allerdings
  darüber  nicht  im  unklaren  sein,  daß  es  sich  um  ein  mehr  oder
Schriften  137.  IV.  7
        <pb n="94" />
        98

I.  Geschäftliche  Versicherung.

weniger  theoretisch  konstruiertes  Bild  handelt,  da  die  in  der  Praxis
wesentlichen  Verschiebungen  durch  die  Rückdeckung  ausgeschaltet  sind.
Wenn  wir  zunächst  das  direkte  Geschäft  deutscher  Gesellschaften  im
Ausland  dem  direkten  Geschäft  ausländischer  Gesellschaften  in  Deutschland

gegenüberstellen,

so  ergibt  sich  folgendes  Bild:

Deutsche  G

es  ellschaften

Prämien

Schäden

Überschuß  der  Prämien

Mk.

Mk.

Mk.

1905

30781937

15  348  289

15  433  648

1906

30  641074

64  017  269

—  33  376  195

1907

30  859  082

16  249  226

14  609  856

1908

29  956  508

18  679  847

11276661

1909

31  598  174

20  033  985

11564  189

Summe

153  836  775

134  328  616

19508  159

Durchschnitt

30  767  355

26  865  723

3  901632

Ausländische

Gesellschaften

Prämien

Schäden

Überschuß  der  Prämien

Mk.

Mk.

Mk.

1905

19584416

10  655  263

8929153

1906

20  413189

10  489  642

9  923  547

1907

21  686  462

12  926  365

8  760Ü97

1908

22  405  595

13  015  840

9  389  755

1909

23  087  675

12  889  235

10198  440

Summe

107  177337

59  976  345

47  200  992

Durchschnitt

21  435  467

11995  269

9  440198

Wie  erwähnt,  verschiebt  sich  das  Verhältnis  vielleicht  wesentlich
durch  die  uns  unbekannte  Beteiligung  der  Rückversicherer  an  den  Geschäften. ­
  Auch  abgesehen  hiervon  lassen  die  Zahlen  keine  Verallgemeinerung
zu,  weil  das  ausländische  Geschäft  der  deutschen  Gesellschaften  durch  die
Katastrophe  von  San  Franzisko  ungünstig  beeinflußt  wurde,  während
die  fünf  Jahre  in  Deutschland  zu  den  besten  Jahren  zählen,  welche  die
Feuerversicherung  zu  verzeichnen  hatte.  Zur  Vermeidung  von  Irrtümern
mag  bemerkt  werden,  daß  der  Überschuß  der  Prämie  nicht  als  Gewinn
anzusehen  ist,  da  noch  die  erforderlichen  Reservestellungen  und  die  Ver
waltungskosten,  Steuern  usw.  in  Betracht  zu  ziehen  sind.
Nur  um  die  Beziehungen  zum  Auslande  so  vollständig  als  möglich
wiederzugeben,  seien  auch  die  Bruttoergebnisse  des  ausländischen  Rück
Versicherungsbetriebes  der  in  Deutschland  direkt  arbeitenden  Gesellschaft^
        <pb n="95" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  99

angeführt.  Eine  Gegenüberstellung  etwa  des  deutschen  Rückversicherungsbetriebes ­
  der  ausländischen  Gesellschaften  vermögen  wir  mangels  jeglicher
Unterlagen  nicht  zu  bieten.

Prämien

Schäden

Überschuß  der  Prämien

Mk.

Mk.

Mk.

1905

29  860  910

21018  812

8  842  098

1906

33  474  383

43129  510

—  9  655  127

1907

31803  847

21  655  921

10147  926

1908

32  592  934

22  535  434

10  057  500

1909

34  263  404

22611981

11  651423

Summe

161  995  478

130  951658

31043  820

Durchschnitt

32  399  095

26190  331

6  208  764

Auch  hier  sind  noch  keine  Reservestellungen  und  Verwaltungskosten
berücksichtigt,  ebenso  wie  die  Retrozessionsverhältnisse  außer  Betracht
gelassen  sind.  Es  dürfte  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  dieses  Geschäft
in  der  behandelten  Periode  mit  Verlust  abgeschlossen  hat,  was  wiederuni
in  erster  Reihe  dem  amerikanischen  Geschäft  zuzuschreiben  ist.
II.  Übrige  Sachversicherungen.
Entsprechend  der  zwischen  den  verschiedenen  Bearbeitern  getroffenen
Abgrenzung  obliegt  es  mir  außer  der  Feuerversicherung  auch  die  Embruchbiebstahl-
  und  Glasversicherung,  die  Maschinen-,  Baulast-,  Wasserleitungsnnd
  Sturmschadenversicherung  zu  behandeln.  Da  sich  diese  Zweige  im
^gemeinen  eines  ständigen  Aufschwungs  erfreuen  durften  und  zum  Teil
überhaupt  erst  in  der  jüngeren  Zeit  einige  Bedeutung  erlangten,  so  ist
eä  angebracht,  nur  das  letzte  Jahr  zu  berücksichtigen,  für  welches  die
Ergebnisse  bekannt  wurden.  Eine  Heranziehung  früherer  Jahre  und  eine
Verwertung  von  Durchschnittszahlen  würde  hier  nach  verschiedenen
Dichtungen  zu  irrigen  Meinungen  führen.  An  Umiang  treten  diese
Zweige  weit  hinter  der  Feuerversicherung  zurück,  so  daß  ihr  Einfluß  auf
ben  Geldmarkt  noch  geringer  ist.
Im  allgemeinen  gelten  die  zu  den  einzelnen  Zahlenangaben  für  die
Feuerversicherung  gemachten  Ausführungen  auch  für  diese  Zweige  der
^achschadenversicherung,  so  daß  wir  uns  im  großen  ganzen  darauf  betränken ­
  können,  die  entsprechenden  Zahlen  ohne  weitere  Bemerkungen
^llzuteilen.  Dabei  müssen  wir  uns,  abgesehen  von  der  Glasversicherung,
tinit  begnügen,  die  Betriebsergebnisse  zu  behandeln,  da,  wie  oben  be-""rkt,
  die  Vermögensverwaltung,  durch  welche  die  Stellung  der  Geselltaften
  als  Kapitalmacht  bestimmt  wird,  in  den  Veröffentlichungen  natur-7*
        <pb n="96" />
        100

I.  Geschäftliche  Versicherung.

gemäß  nicht  nach  den  einzelnen  Zweigen  getrennt  werden  konnte,  sondern
jeweils  bei  dem  Zweige  behandelt  ist,  der  sür  die  einzelne  Unternehmung
das  Hauptgeschäft  bildet.  So  enthalten  die  oben  bei  der  Feuerversicherung
nach  dieser  Richtung  hin  wiedergegebenen  Zahlen  auch  einen  großen  Teil  der
Ergebnisse  der  Einbruchdiebstahl-,  Wasserleitungs-  und  Sturmschadenversicherung, ­
  während  das  Ergebnis  der  Vermögensverwaltung  für  die
Maschinen-  und  Baulastversichernng  teils  bei  der  Feuer-,  teils  bei  der  Unfallversicherung ­
  mit  berücksichtigt  ist.  Nur  für  die  Glasversicherung  sind
wir  in  der  Lage,  die  Stellung  zum  Kapitalmarkt  gesondert  darzustellen.
Eine  Trennung  nach  Aktiengesellschaften  und  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­
  ist  bei  dem  verhältnismäßig  unbedeutenden  Geschäft  der  letzteren
für  die  hier  behandelten  Zweige  nicht  veranlaßt,  sie  würde  nur  die
Deutlichkeit  des  Gesamtbildes  beeinträchtigen,  ohne  irgendwie  wertvolle
Aufschlüsse  zu  geben.  Auch  eine  Ausscheidung  der  in-  und  ausländischen
Gesellschaften  kommt  nur  sür  die  Einbruchdiebstahlversicherung  und  Glas-Versicherung
  in  Frage,  da  die  übrigen  Zweige  in  Deutschland  von  ausländischen ­
  Gesellschaften  überhaupt  nicht  betrieben  werden  und  auch  deutsche  Gesellschaften ­
  im  Ausland  nur  ganz  unerhebliche  Erfolge  zu  erzielen  vermochten.
Wenn  wir  mit  dem  direkten  inländischen  Geschäft  der  Einbruchdiebstahlversicherung ­
  beginnen,  so  betrugen  die  Bruttoprämieneinnahmen
bei  den  deutschen  Gesellschaften  .  .  Mk.  9  377  536
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  .  „  712  291
zusammen  Mk.  10  089  827,
die  Zahl  der  Versicherungen  belief  sich
bei  den  deutschen  Gesellschaften  auf  .  .  .  763  092
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  auf  49  716
zusammen  812  808,
so  daß  durchschnittlich  für  eine  Versicherung  vereinnahmt  wurden
bei  den  deutschen  Gesellschasten  ....  Mk.  12,28
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  .  .  „  14,32

im  Durchschnitt  Mk.  12,41.
Bei  der  Glasversicherung  stellten  sich  die  entsprechenden  Ergebnisse

wie  folgt:
Bruttoprämien
bei  den  deutschen  Gesellschasten  .  .  Mk.  7  561  557
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  .  „  193  293

zusammen  Mk.  7  754  850
        <pb n="97" />
        S.  Werth  eimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  101

Zahl  der  Versicherungen
bei  den  deutschen  Gesellschaften  525  032
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  ...  12  056
zusammen  537  088
Durchschnittsprämie
bei  den  deutschen  Gesellschaften  ....  Mk.  14,4
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  ...  „16,0
durchschnittlich  Mk.  14,4.
Das  inländische  Geschäft  der  Einbruchdiebstahl-  wie  der  Glasversicherungsbranche ­
  setzt  sich  also  aus  noch  niederen  Einzelprämien  als
das  Feuerversicherungsgeschäft  zusammen,  doch  dürsten  sich  bei  ihnen
weit  mehr  Versicherungen  dem  Durchschnitt  nähern,  da  einerseits  die  ganz
kleinen  Versicherungen  seltener  sind  und  andererseits  Versicherungen  mit
sehr  erheblicher  Prämie  weniger  als  in  der  Feuerversicherung  vorkommen.
Auch  bei  diesen  Brauchen  werden  also  relativ  kleine  Beträge  gesammelt,  so  daß
die  Ausführungen,  die  wir  oben  hinsichtlich  der  Bedeutung  der  Versicherungsleistung ­
  für  den  Versicherungsnehmer  zu  machen  hatten,  auch  hier  gelten.
Der  als  Konsumausgabe  zu  erachtende  Teil  der  Prämie  dürfte  in
der  Einbruchdiebstahlversicherungsbranche  größer  sein  als  in  der  Feuerversicherung, ­
  während  in  der  Glasversicherung  wohl  die  meisten  Prämien
als  eine  Belastung  des  Geschäfts  oder  Gewerbes  anzusehen  sind.  Wie
jedoch  schon  die  geringe  Höhe,  der  Durchschnittsprämie  zeigt,  dürfte  im
allgemeinen  weder  eine  Einschränkung  des  Konsums  noch  der  Produktion
herbeigeführt  werden.  Im  übrigen  hat  die  Einbruchdiebstahlversicherung
zunächst  mehr  in  die  wohlhabenden  Schichten  der  Bevölkerung  Eingang
gesunden,  so  daß  schon  aus  diesem  Grunde  die  verhältnismäßig  geringe
Ausgabe  im  allgemeinen  keine  große  Rolle  spielt.
Was  die  Verteilung  des  Gesammelten  anlangt,  so  kommen  hier
Dividenden  der  Gegenseitigkeitsgesellschaften  nicht  weiter  in  Betracht,  da  der
ganze  Betriebsgewinn  dieser  Gesellschaften  keinen  großen  Umfang  angenommen ­
  hat.
Die  Rückleitung  des  Gesammelten  an  die  Versicherungsnehmer  erjolgte
  daher  im  wesentlichen  nur  durch  Schadenzahlungen.  Die  hier  in
Frage  kommenden  Schadenzahlungen  des  direkten  inländischen  Geschäfts
^ansprachen  in  der  Einbruchdiebstahlversicherung
bei  den  deutschen  Gesellschaften  .  Mk.  2  697  057,—
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  „  211  714,—

zusammen  Mk.  2  908  771,—
        <pb n="98" />
        102

I.  Geschäftliche  Versicherung.

in  der  Glasversicherung
bei  den  deutschen  Gesellschaften  .  Mk.  4  608  302,—
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  „  133  043,—
zusammen  Mk.  4  741345,—
Diese  Zahlungen  verteilen  sich  in  der  Einbruchdiebstahlversicherung  aüf
25  439  Schäden,  so  daß  für  einen  Schaden  im  Durchschnitt  Mk.  114,—
zu  vergüten  waren,  in  der  Glasversicherung  auf  103  644  Schäden,  was
eine  Durchschnittsschadenhöhe  von  Mk.  45,—  bedeutet.  Im  Vergleich
zur  Feuerversicherung  betrug  also  die  durchschnittliche  Schadenhöhe  in  der
Einbruchdiebstahlversicherung  etwa  Vs,  in  der  Glasversicherung  etwa  Vs.
Während  aber  umgekehrt  in  der  Feuerversicherung  im  Jahre  1909  nur
etwa  der  40.  Teil  der  Versicherungen  von  Schaden  betroffen  wurde,  hatte
jeder  32.  Einbruchdiebstahlversicherte  und  jeder  5.  Glasversicherte  eine
Entschädigung  erhalten.  Daraus  ergibt  sich  ein  wichtiger  Unterschied  in
der  Bedeutung  der  Entschädigung  für  die  verschiedenen  Branchen.  Die
Feuerversicherung  hat  es  hauptsächlich  mit  der  Vergütung  größerer
Schäden  zu  tun,  ohne  deren  Ersatz  der  Versicherte  häufig  dem  Ruin  entgegengehen ­
  oder  doch  in  seinem  späteren  Erwerb  oder  in  seiner  Konsumfähigkeit ­
  erheblich  beeinträchtigt  wäre.  Die  Einbruchdiebstahl-  und  noch
mehr  die  Glasversicherung  werden  mehr  durch  zahlreiche,  aber  weniger
erhebliche  Schäden  in  Anspruch  genommen.  Sie  dienen  mehr  dazu,  die
mit  ziemlicher  Voraussicht  sür  zahlreiche  Versicherte  zu  erwartenden
Schäden  durch  das  Mittel  der  Prämienzahlung  auf  viele  Jahre  zu  verteilen, ­
  wenn  auch  selbstverständlich  Fälle  vorkommen,  wo  auch  ein  Einbruchdiebstahl- ­
  oder  Glasschaden  ohne  Versicherung  das  Vermögen  des
Betroffenen  empfindlich  schmälern  würde.  Eine  Verteilung  der  Schäden
ihrer  Höhe  nach  besitzen  wir  für  diese  Branchen  leider  nicht,  doch  darf
wohl  im  allgemeinen  angenommen  werden,  daß  sich  die  meisten  Schäden
auf  einer  gewissen  mittleren  Linie  bewegen.
Die  Verwaltungskosten  sind  auch  iür  diese  Branchen  nur  in  Verbindung ­
  mit  den  Steuern  ausgewiesen,  eine  Trennung  läßt  sich  fy !er
selbst  unter  Zuhilfenahme  der  Geschäftsberichte  nicht  wohl  durchführen,
da  die  Gesellschaften  für  kleinere  Branchen  die  Steuern  nicht  auszuscheiden
pflegen.  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  auch  eine  Verteilung  auf  das  direkte
und  indirekte  Geschäft  nicht  möglich  ist,  müssen  die  Verwaltungskosten
in  Verbindung  mit  dem  Gesamtgeschäft  gewürdigt  werden.  Dabei  sin
wir  genötigt  uns  auf  das  Geschäft  der  deutschen  Gesellschaften  zu
schränken,  nachdem  wir  hinsichtlich  der  ausländischen  Gesellschaften  nur
        <pb n="99" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  103
die  Verwaltungskosten  des  gesamten  Geschäfts  dieser  Gesellschaften  kennen,
dessen  größter  Teil  naturgemäß  sich  im  Ausland  abspielt.  Hierbei  können
die  oben  erwähnten  kleineren  Branchen  mit  behandelt  werden,  die,  wie
bemerkt,  bei  den  Erörterungen  über  das  inländische  Geschäst  allein  nicht
berücksichtigt  werden  konnten.
Die  Bruttoprämien  aus  dem  Geschäftsjahr  ohne  Rücksicht  auf  die
Überträge  betrugen
in  der  Einbruchdiebstahlversicherung  .  .  Mk.  12  031617
„  „  Sturmschadenversicherung....  „  154954
„  „  Wasserleitungsschadenversicherung  .  „  2  465  412
„  „  Glasversicherung  „  8193181
„  „  Maschinenversicherung  „  413  929
„  „  Baulastversicherung  28  306
Mk.  23  287  399
Die  Bruttoschäden  aus  dem  Geschäftsjahr  ohne  Regulierungskosten
beliefen  sich  auf
in  der  Einbruchdiebstahlversicherung  .  Mk.  4  418  408
„  „  Sturmschadenversicherung.  .  .  „  20  797
„  „  Wasierleitungsschädenversicherung  „  993  499
„  „  Glasversicherung  4  950  467
„  „  Maschinenversicherung  ...  „  251  357
„  „  Baulastversichcrung  ....  44119
Mk.  10678647
Die  Verwaltungskosten  mit  Steuern  stellen  sich  auf
in  der  Einbruchdiebstahlversicherung  .  .  Mk.  3  275  827
„  „  Sturmschadenversicherung  .  .  .  „  3  049
„  „  Wasserleitungsschadenversicherung  „  887  393
„  „  Glasversicherung  2579  490
„  „  Maschinenversicherung  ....  „  30404
„  „  Baulastversicherung  _n_  779
Mk.  6  776  942
Die  Verwaltungskosten  betrugen  sonach  bei  diesen  kleineren  Schadenbersicherungen
  29,1  °/o  der  Prämieneinnahme  und  63,4  °/o  der  Schaden-Zahlungen.
  Die  verhältnismäßig  bedeutende  Höhe  der  Verwaltungskosten
erklärt  sich  bei  diesen  Zweigen  dadurch,  daß  diese  zum  großen  Teile  erst
w  der  letzten  Zeit  stärkere  Ausbreitung  erfuhren,  so  daß  erhebliche  Aufwendungen ­
  für  Organisationszwecke  gemacht  werden  mußten.  Auch  ist
Natürlich  die  Akquisition  bei  diesen  Zweigen  teilweise  infolge  der  Neu ­
        <pb n="100" />
        104

I.  Geschäftliche  Versicherung.

heit  der  Versicherungsarten  erschwert,  da  das  Publikum  Neuerungen
bekanntlich  immer  einen  gewissen  Widerstand  entgegensetzt.
Was  die  Kapitalanlagen  anlangt,  so  haben  wir  hier  unseren  oben
gemachten  Darlegungen  entsprechend  nur  noch  die  Glasversicherung  zu
berücksichtigen,  wobei  übrigens  zu  beachten  ist,  daß  das  Aussichtsamt  die
Ergebnisse  der  meisten  Gesellschaften,  welche  die  Glasversicherung  betreiben,
in  die  Feuer-  oder  Unfallversicherung  eingereiht  hat.  Um  Doppelzählungen
zu  vermeiden,  können  wir  hier  also  nur  diejenigen  Gesellschaften  behandeln,
deren  Hauptzweig  die  Glasversicherung  bildet.  Die  Kapitalanlagen  dieser
Gesellschaften  betrugen  im  Jahre  1909  nur  Mk.  11  249  796,  der  Kapitalzuwachs
  gegenüber  dem  Vorjahre  Mk.  840  637,  gegenüber  dem  Jahre
1902  Mk.  5  050  740.  Eine  wesentliche  Bedeutung  für  den  Geldmarkt
haben  derart  geringe  Beträge  sicher  nicht.  Daß  übrigens  auch  in  der
Glasversicherung  ebenso  wie  in  der  Feuerversicherung  der  Kapitalzuwachs
in  der  Hauptsache  auf  die  Erträgnisse  des  Kapitals  zurückzuführen  ist,
ergibt  die  Gegenüberstellung  mit  den  Zinsen  und  Mieten,  die  sich  im
Jahre  1909  aus  Mk.  404  880  beliefen.
Analog  der  Darstellung  für  die  Feuerversicherung  sei  auch  hier  zur
Veranschaulichung  des  Zweckes  der  Kapitalansammlung  die  Teilung  in

die  Hauptposten:  Prämienüberträge,

Schadenreserve,

Aktienkapital  und

freie  Reserven  durchgeführt.

Am  Schlüsse  des  Jahres  1909

waren  vorhanden

Proz.  der  Kapitalanlagen

Prämienüberträge  ....

Mk.  5  351  812

47,5

Schadenreservcn  .....

„  1  531  766

13,6

Aktien-  bzw.  Garantiekapital

„  1  021150

9,0

freie  Reserven

„  2  648  435

23,5

Die  Zunahme  der  Fonds  betrug

gegenüber

gegenüber

dem  Vorjahre

dem  Jahre  1902

bei  den  Prämienüberträgen  .  .  .

Mk.  381049

Mk.  2  248  645

bei  den  Schadenreserven  ....

„  196  388

„  1  186  470

bei  dem  Aktien-  und  Garantiekapital

.  „  —

„  40  000

bei  den  freien  Reserven  ....

„  246814

„  530  694

Die  Art  der  Kapitalanlagen  ist  zwar  bei  der  Geringfügigkeit  der
Beträge  ohne  eigenes  Interesse,  darf  aber  zur  Ermöglichung  zusammenfassender ­
  Angaben  für  alle  Versicherungszweige  doch  nicht  übergangen
werden.
        <pb n="101" />
        S-  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  105

Es  entfallen  im  Jahre  1909  auf

Hypotheken  .  .  .

Mk.
7  157  414

Prozent
der  Kapitalanlagen ­

63,6

Zu-  oder  Abnahme ­
  gegen
das  Vorjahr
Mk.
20  500

gegen  das
Jahr  1902
Mk.
2  949  564

Wertpapiere.  .  .

1  217  441

10,8

72  406

377  702

Grundbesitz  .  .  .

1124203

10,0

154149

?i

Guthaben  bei  Bank-Häusern

  .  .  .

1  590318

14  2

622  895

556  386

Guthaben  bei  Versicherungsunter- ­


  .  .

143  370

1,3

19397

36  950

Wechsel  .'  .  .  .

1697

0,0

3  326

1  555

Sonstige  Anlagen  .

15  353

0,1

6  890

7  490

Die  Hypotheken  nehmen  somit  in  der  Glasversicherung  eine  alles
überragende  Stellung  unter  den  Kapitalanlagen  ein,  auch  Grundbesitz
und  Guthaben  bei  Bankhäusern  übersteigen  prozentual  den  Bestand  der
Feuerversicherungsgesellschaften,  dagegen  fällt  der  geringe  Anteil  auf,  der
aus  Wertpapiere  trifft.  Während  die  Feuerversicherungsgesellschaften  auch
im  Jahre  1909  noch  ca.  30°/o  in  Wertpapieren  angelegt  hatten,  machten
diese  in  der  Glasversicherung  nur  ca.  10  %  der  Kapitalanlagen  aus.
Was  die  Verteilung  der  Wertpapiere  anlangt,  so  sind  die  Gesamtbeträge ­
  so  klein,  daß  die  Verteilung  wohl  mehr  oder  weniger  auf  Zufällen ­
  beruht.  Immerhin  seien  die  gleichen  Angaben  wie  für  die  Feuerversicherung ­
  gemacht:

Es  entfallen  auf

1902

1908

1909

Reichs-  und  Staatsanleihen  .

Mk.

Mk.

Mk.

.  340  872

700  200

680  700

Kommunalanleihen  ....

.  63100

111  700

76  700

Pfandbrief-  und  Kommunalobligationen



.  136  000

106  500

139500

sonstige  Schuldverschreibungen

.  20  000

23  500

29  500

Aktien

.  18  750

18  750

18  750

ausländische  Wertpapiere  .  .

.  310113

345  440

351840

Unter  Bezugnahme  auf  die  näheren  Ausführungen  bei  der  Feuerversicherung ­
  können  wir  uns  auch  hinsichtlich  des  Gewinnes  daraus  be-1

  Der  Grundbesitz  ist  1902  noch  nicht  gesondert  ausgewiesen.
        <pb n="102" />
        106

I.  Geschäftliche  Versicherung.

schränken,  die  den  Aktionären  überwiesenen  Dividenden  für  das  Jahr  1909
anzuführen,  die  Mk.  343  620  —  4,8  °/o  der  Bruttoprämieneinnahme
der  deutschen  Aktiengefellschaften  betrugen,  also  keine  übermäßige  Höhe  erreichten. ­
  Die  Verhältnisse  in  den  früheren  Jahren  lagen  durchschnittlich
eher  noch  ungünstiger  für  die  Gesellschaften.
Die  Vergleichung  des  direkten  Geschäfts  deutscher  Gesellschaften  im
Ausland  und  ausländischer  Gesellschaften  in  Deutschland  ergibt,  in  der
Weise  durchgeführt  wie  bei  der  Feuerversicherung,  für  die  Einbruchdiebstahl- ­
  und  Glasversicherung:

Deutsche  Gesellschaften

Einbruchdiebstahlvers.
Glasversicherung  .  .
Einbruchdiebstahlvers.
Glasversicherung  .  .

Prämien
Mk.
691  945,—
624  318,—
Ausländische
712  291,—
193  293,—

Schäden
Mk.
1  171  905  —
338  017,—
Gesellschaften
211714,—
133  043,—

Überschuß  der  Prämien
Mk.
—  479  960,—
286  301,—

500577,-60
  250,-Hiernach

  ist  das  direkte  Einbruchdiebstahlversicherungsgeschäst  der
deutschen  Gesellschaften  im  Ausland  im  Jahr  1909,  wie  übrigens  auch
in  anderen  Jahren,  verlustbringend  verlaufen,  wobei  allerdings  vielleicht
eine  gewisse  Milderung  durch  die  Rückversicherungsverhältnisse  eingetreten
sein  mag,  deren  Verfolgung  uns  jedoch  unmöglich  ist.
Einen  Ausgleich  bot  der  Überschuß  aus  dem  im  Auslande  betriebenen
Rückversicherungsgeschäft,  dessen  Ergebnisse  sich  für  die  deutschen  Gesellschaften ­
  wie  folgt  stellten:
Prämien  Schäden
Mk.  Mk.
Einbruchdiebstahlvers.  1  064  200,—  263  030,-Glasversicherung
  .  .  6  894,—  4  008,-Die
  an  sich  wünschenswerte  Gegenüberstellung  des  Geschäftsergebnisses
ausländischer  Gesellschaften  aus  dem  Rückversicherungsbetriebe  in  Deutsch'
land  ist  uns  für  diese  Zweige  ebensowenig  wie  für  die  Feuerversicherung
möglich.
III.  Rückversicherung.
Nur  als  kurzen  Anhang  können  wir  einige  Zahlen  über  die  Betriebsergebnisse ­
  der  deutschen  Rückversicherungsgesellschaften  bringen.  Die  Vermögensverwaltung ­
  dieser  Gesellschaften  und  ihr  Kapitalstand  ist  für  alle
von  ihnen  betriebenen  Versicherungszweige  zusammengefaßt,  so  daß  sich  dre

Überschuß  der  Prämien
Mk.
801170,—
2  886,—
        <pb n="103" />
        S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicheru^g^veige.^D&amp;gt;!^^
Darstellung  innerhalb  des  Rahmens  der  Sachversicherung  er^blv^t.  Auch
'  ^ejne

lassen  sich  die  Beziehungen  zum  Ausland  für  das  Geschäft
Rückversicherungsgesellschaften  in  keiner  Weise  darlegen,  da  hi?
liches  Material  fehlt.  Wir  müssen  uns  daher  darauf  beschränken,  lediglich ­
  der  Vollständigkeit  wegen  die  wenigen  Angaben  niitzuteilen,  die
seitens  des  Kaiserlichen  Aussichtsamtes  für  das  Jahr  1909  veröffentlicht
werden:
Prämien  der  Feuerversicherung  .  .  .  Mk.  215150  278,—
Hiervon  für  eigene  Rechnung  ....  „  123678766,—
Schäden  für  eigene  Rechnung  ....  „  76210864,—
Prämien  der  sonstigen  Sachversicherung  „  9  128  006,—
Hiervon  für  eigene  Rechnung  ....  „  8  257375,—
Schäden  für  eigene  Rechnung  ....  „  3363102,—
Um  das  Bild  zu  vervollständigen,  wären  noch  die  Bewegung  der
Prämien-  und  Schadenreserven  und  die  Verwaltungskosten  zu  berücksichtigen, ­
  über  welche  wir  aber  keine  genügenden  Aufschlüsse  besitzen.
Im  übrigen  muß  bei  Benutzung  der  Zahlen  berücksichtigt  werden,
daß  die  Prämien  teilweise  von  den  bereits  behandelten  direkt  arbeitenden
Gesellschaften  gezahlt  wurden,  wie  auch  die  Schadenvergütungen  zum  Teil
an  diese  abgeführt  wurden.  Die  Ergebnisse  der  Rückversicherungsgesellschaften ­
  dürfen  also  nicht  etwa  ohne  weiteres  denen  der  direkt  arbeitenden
Gesellschaften  hinzugerechnet  werden,  zumal  wir  nicht  darüber  unterrichtet
sind,  welcher  Teil  des  Rückversicherungsgeschäfts  auf  das  Inland  entfällt.
        <pb n="104" />
        109

*

3.  Viehversicherung.
Von
Dr.  W.  2iohrbeck-Köln.
Die  Viehversicherung  hat  mit  der  nachstehend  charakterisierten  Hagelversicherung ­
  gemeinsam,  daß  auch  sür  sie  die  Frage  der  Kapitalanlagen
nicht  die  Bedeutung  hat  wie  bei  anderen  Sachversicherungszweigen  und
wie  bei  der  Personenversicherung.  Bis  zum  Jahre  1911  kannte  die
Viehversicherung  noch  kein  Aktienunternehmen.  Erst  1911  hat  eine  der
größten  Gegenseitigkeitsgesellschaften  sich  in  eine  Aktiengesellschaft  umgewandelt. ­
  Die  Gegenseitigkeitsform  als  solche  wird  aber  erst  dann
finanztechnisch  bedeutsam,  wenn  die  Ausdehnung  des  Wirtschaftsgebietes
ganz  besonders  groß  ist.  Die  meisten  Viehversicherungsgesellschasten  und
Von  diesen  kann  im  folgenden  nur  gehandelt  werden,  haben  aber  mit
der  Ausbreitung  ihres  Geschäftsgebietes  von  jeher  sehr  zu  kämpfen  gehabt. ­
  Der  Grund  hierfür  liegt  zunächst  in  der  lokalen  Vereinsbildung,
die  schon  etwa  zwei  Jahrhunderte  zurückreicht  (Kuhkassen)  und  noch
immer  mehr  an  Boden  gewinnt.  Diese  lokalen  Kassen  wirtschaften  lediglich ­
  als  Ausgleichsfonds.  Der  alljährliche  Bedarf  wird  umgelegt  und
damit  ist  die  Geschäftshandhabung  im  wesentlichen  erledigt.  Ihre  Bedeutung ­
  liegt  vor  allem  in  der  gegenseitigen  Überwachung  vor  dolosen
Handlungen  der  Versicherungsnehmer,  die  in  der  Viehversicherung  leider
besonders  stark  auftreten,  ihre  Schwäche  bleibt  die  geringe  Kapitalkraft,
die  ohne  ausreichende  Rückversicherung  bei  grassierenden  Viehkrankheiten
und  Seuchen  den  Versicherungsschutz  illusorisch  macht.  Eine  Übersicht
über  die  ungeheure  Zahl  dieser  Kassenbildungen  in  Deutschland  zu  geben
ist  unmöglich,  weil  nur  ein  ganz  geringer  Bruchteil  der  Reichsaussicht
untersteht  und  damit  gewissen  einheitlichen  Rechnungsgrundlagen  unterworfen ­
  ist.  Die  meisten  treten  mit  ihrer  Tätigkeit  gar  nicht  an  die
Öffentlichkeit.  Um  die  Wirksamkeit  dieser  Vereine  nutzbringender  zu  gestalten, ­
  ist  schon  wiederholt  seitens  der  landwirtschaftlichen  Korporationen
        <pb n="105" />
        110

I.  Geschäftliche  Versicherung.

und  seitens  einzelner  bundesstaatlicher  Regierungen  die  Gründung  umfassender ­
  Rückversicherungsverbände  befürwortet  und  -in  die  Wege  geleitet ­
  worden.  Am  weitesten  ist  darin  Baden  und  Elsaß-Lothringen
gelangt.  In  Baden  ist  die  Versicherung  der  Rindviehbestände  gesetzlich
erleichtert  worden;  in  Elsaß-Lothringen  werden  alljährlich  an  die  dem
Verbände  der  öffentlichen  Viehversicherungsvereine  Elsaß-Lothringens  angehörenden ­
  Vereine  Unterstützungsbeiträge  gezahlt.  Aus  diesen  staatlichen
Hilfsaktionen  erhellt  bereits  die  Bedeutungslosigkeit  der  lokalen  Viehversicherungsvereine ­
  als  Finanzinstitute.  Die  der  Reichsaufsicht  unterstellten ­
  471  lokalen  Kassen  im  Großherzogtum  Hessen  und  in  den  Fürstentümern ­
  Schaumburg-Lippe  und  Lippe-Detmold  hatten  1908  nach  den
Veröffentlichungen  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung
(1910)  ein  verzinslich  angelegtes  Vermögen  von  Mk.  356102.  Durchschnittlich ­
  kam  damit  auf  jeden  Verein  ein  Vermögen  von  rund  Mk.  756.
Die  Gesamteinnahmen  beliefen  sich  in  demselben  Jahre  auf  Mk-  1  196  245,
die  Gesamtausgaben  auf  Mk.  934  243.  In  Bayern  besteht  eine  staatlich ­
  geleitete  Landesvieh-  und  Pferdeverficherungsanstalt  gegenseitiger
Natur,  öffentliche  Schlachtviehversicherungseinrichtungen  haben  außerdem
Königreich  Sachsen,  Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen,  Reuß  j.  L.,
Reuß  ä.  L.,  Großherzogtum  Hessen.
Es  ist  außerdem  bei  Betrachtung  der  Viehversicherung  nicht  zu  vergessen, ­
  daß  nach  der  Seuchengesetzgebung  des  Reiches  und  der  Bundesstaaten ­
  bei  Verlusten  durch  Seuche:  Rinderpest,  Rotz,  Lungenseuche,  Milzbrand, ­
  auch  Maul-  und  Klauenseuche,  Rotlauf  der  Staat  als  Versicherer
insofern  in  Betracht  kommt,  als  er,  um  eine  Verschleppung  der  Seuche
zu  verhindern,  sich  freiwillig  zu  Entschädigungsbeiträgen  gesetzlich  verpflichtet ­
  hat.  Im  gesamten  Reichsgebiet  sind  nach  Ehrlich  1  in  der  Zeit
von  1886  bis  1905  auf  diese  Weise  Mk.  22  671  305  an  Entschädigungen
geleistet  worden.
Jni  folgenden  werde  ich  mich  nur  aus  die  der  Reichsaufsicht  unterstehenden ­
  Gegenseitigkeitsgesellschaften  beschränken.  Als  Material  dient
die  Statistik  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung.  Um
von  vornherein  einen  Überblick  darüber  zu  gewähren,  daß  die  Viehversicherung ­
  nur  in  bescheidenem  Maße  Mittel  zu  Kapitalanlagen  zur
Verfügung  hat,  stelle  ich  im  folgenden  die  Prämien-  und  Schadensummen
für  die  Jahre  1902—1910  einander  gegenüber:
1  Die  deutsche  Viehversicherung  in  ihren  Hauptformen.  „Zeitschrift  f.  d.  ges-Versicherungswissenschaft".
  VII.  Bd.  1907.
        <pb n="106" />
        W.  Rohrbeck,  Viehversicherung.

Gesamtprämieri

Gesamtschäden

Es  betragen  die  Prämienüberschüsse ­
  mehr
(+)  bzw.  weniger  (—•)

Mk.

Mk.

als  die  Schäden
Mk.

1902  .

.  8  259  052

8100  803

4-  158  249

1903  .

.  10  093  394

9  751  957

+  341437

1904  .

.  10  677  331

10  565  781

+  111550

1905  .

.  10  722  334

10  991  300

—  268  966

1906  .

.  10  636  335

11  207  605

—  571270

1907  .

.  10  543  511

10  773  636

—  230125

1908  .

.  10  696  969

11  038  674

—  341  705

1909  .

.  11  177437

11  780278

—  602  841

1910  .

.  11361  797

11963  365

—  601  568

Nun  ist

allerdings  nicht

zu  vergessen,  daß

die  Viehverficherungs

gesellschaften  in  dem  Erlös  aus  verwertetem  Vieh  eine  nicht  zu  unterschätzende ­
  Nebeneinnahme  haben.  Auf  der  anderen  Seite  entstehen  aber
auch  Berwaltungskosten.  Stellt  man  diese  weiteren  Einnahme-  und
Ausgabcposten  einander  in  gleicher  Weise  gegenüber,  ergibt  sich:

Erlös  aus  verwertetem ­
  Vieh

Verwaltungskosten ­


Mk.

Mk.

1902  .  .

.  1  663  179

1  962  791

1903  .  .

.  2  431  974

2  409  225

1904  .  .

.  2  811  300

2  612192

1905  .  .

.  3  091  333

2  565  014

1906  .  .

.  3410057

2  494  085

1907  .  .

.  3  084129

2421  676

1908  .  .

.  3  278  363

2  478  395

1909  .  .

.  3  459  542

2  521468

1910  .  .

.  3  397  027

2  663  286

sich,  daß  die

Verwaltungskosten

sich  in  etwa  konstanter

Höhe  bewegen,  eher  eine  prozentuale  Verringerung  erfahren,  wenn  sie
uuch  relativ  immer  noch  höher  sich  stellen  als  diejenigen  der  Hagelöersicherungsgesellschaften.

Auf  die  einzelnen  Arten  der  Viehversicherung  (Viehlebens-,  Schlachtvieh-, ­
  sonstige  Viehversicherung  wie  Transport-,  Weide-,  Manöver-,
^Perationsversicherung)  verteilten  sich  nun  Versicherungssumme,  Prämie
und  Entschädigung  wie  folgt:

I
I  , !i :
        <pb n="107" />
        112

I.  Geschäftliche  Bersichernng.

Viehlebensversicherung.

Jahre

Versicherungssumme ­

Mk.

Prümiensumme

Mk.

Entschädigungssumme ­

Mk.

1903  .

.  .  204  258  581

7  651  666

6  334  369

1904  .

.  .  206  561094

8  470  702

6  651635

1905  .

.  .  220  463169

8  558  178

6  974  544

1906  .

.  .  218  757  618

7  908  435

6  654  835

1907  .

.  .  212  820  431

7  685  622

6  558  660

1908  .

.  .  208  509  302

7  641  311

6  631  625

1909  .

.  .  206  661876

7  767  296

6  868  351

1910  .

.  .  210734177

7  732  213

7  041  323

Schlachtviehver

s  i  ch  e  r  u  n  g.

1903  .

.  .  228  947  591

2163  757

2  982  866

1904  .

.  .  259  978  560

2  549  549

3  425  260

1905  .

.  .  254  409  174

2437059

3  500  340

1906  .

.  .  280  270  339

2615  870

4  089  396

1907  .

.  .  286  377  484

2  729  034

3  960  259

1908  .

.  .  291  731  403

2  924472

4  211264

1909  .

.  .  326  893  177

3  139  024

4  636  732

1910  .

.  .  351  947  235

3179  313

4  606  314

Sonstige  Viehversicherung.

1903  .

.  .  51  294023

286  901

426  523

1904  .

.  .  53  131  582

335  969

549  273

1905  .

.  .  55  655158

337  898

622  413

1906  .

.  .  56  262  589

319  903

524342

1907  .

.  .  50611  102

313588

332  971

1908  .

.  .  44  498  483

353  505

311748

1909  .

.  .  52  851006

453  155

371611

1910  .

.  .  85  646  011

699  012

510  235

Während  bei  der  Schlachtviehversicherung  und  den  meisten  sonstige"
Arten  der  Viehversicherung  die  seste  Prämie  vorherrscht,  ist  bei  der  Viehlebensversicherung
  das  Vorprämien-  und  Nachschnßsystem  üblich.

Die  Nachschußprämien  betrugen:

1902

953  064  Mk.

1903

2  256  707  „

1904

2  064444  „
        <pb n="108" />
        1905  .  .

.  .  2210844

Mk.

1906  .  .

.  .  1  638120

„

1907  .  .

.  .  1  279918

„

1908  .  .

.  .  1  163  715

1909  .  .

.  .  1  217  507

„

1910  *.  .

.  .  881  902

Die  großen  Verschiedenheiten  in  der  Höhe  der  Nachschußleistungen
wie  in  der  Hagelversicherung  begegnen  uns  in  der  Viehversicherung  also  nicht.
Es  muß  dabei  hervorgehoben  werden,  daß  eine  Reihe  einzelner  Gesellschaften ­
  schon  seit  längeren  Jahren  ohne  jede  Nachschußerhebung  ausgekommen ­
  ist,  so  daß  die  mitgeteilten  Zahlen  sich  nicht  auf  sämtliche
Organisationen  verteilen.
Als  Versicherungsnehmer  in  der  Viehversicherung  ist  im  wesentlichen
der  mittlere  und  der  kleinere  Viehbesitzer  anzusehen.  Die  größeren  Viehbesitzer ­
  haben  sich  von  jeher  der  Versicherung  seltener  zugewandt.  Da,
wie  bereits  gezeigt,  die  Prämien  relativ  gleichmäßiger  sich  gestalten  wie
in  der  Hagelversicherung,  weil  eben  die  Gefahr  nicht  lediglich  von  elementaren ­
  Zufällen  abhängig  ist,  sondern  sich  mit  der  Besserung  der  Stallhygiene ­
  und  der  Seuchenbekämpfung  von  Jahr  zu  Jahr  verringert,  so
sind  plötzliche  Mehrbelastungen  selten.  Obwohl  also  die  Viehversicherungsbeiträge ­
  in  Prozenten  der  Versicherungssumme  betrachtet  die  Hagelversicherungsprämien ­
  wesentlich  übersteigen,  sind  sie  für  den  mittleren
und  kleinen  Besitz  leichter  in  Rechnung  zu  stellen.  Eine  Abwälzung  der
Viehversicherungsprämie  ist  beim  Verkauf  des  Versicherungsobjektes  nicht
ausgeschlossen,  kommt  aber  auch  nur  dann  in  Frage,  da  bei  Verkauf  von
Viehprodukten  (Milch,  Käse  usw.)  oder  bei  Arbeitsausnützung  der  vorhandenen ­
  Tierkräfte  (Ochsenvermietung  zu  Bestellungsarbeiten,  Fuhrleistung
  durch  Pferde)  die  Höhe  der  Vergütung  nach  Angebot  und  Nachtrage ­
  oder  aber  nach  der  ortsüblichen  Taxe  sich  regelt  und  auch  in
letztere  Taxe  wohl  nur  selten  eingerechnet  ist.
Überblickt  mau  die  oben  mitgeteilten  hohen  Entschädigungsleistungen
der  Gesellschaften  im  Verhältnis  zu  den  Prämieneinnahmen,  so  ist  fest'
zustellen,  daß  die  von  den  Viehbesitzern  an  die  Versicherungskassen  zu
leistenden  Zahlungen  für  Deckung  etwaiger  Viehverluste  fast  ungekürzt
wieder  an  die  beschädigten  Viehbesitzer  zurückfließen.  Das  gleiche  Bild
dielen  natürlich  die  lokalen  Kassen  und  die  bestehenden  staatlichen  Anstalten. ­
  Desungeachtet  weist  die  obige  Aufstellung  aus,  daß  die  Viehlebensversicherung ­
  im  allgemeinen  stagniert  und  nur  die  Schlachtvieh-Schriften
  187.  IV.  8
        <pb n="109" />
        114

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Versicherung  bedeutend  an  Umfang  zugenommen  hat.  Gerade  dieser
Zweig  verlangt  aber  besonders  große  Schadenersatzleistungen.
Allerdings  schenkt  man  neuerdings  der  Rückversicherung  größere
Aufmerksamkeit,  die  man  auch  kleineren  Lokalvereinen  gegenüber  gewährt.
Immerhin  ist  die  Gesamtwirkung  der  Rückversicherung  noch  nicht  erheblich.

  Es  waren  nämlich  versichert:
Jahr  für  eigene

in  Rückdeckung

d.  h.  rückgedeckt
von  der  gesamten ­
  Versicherungs ­
 ­



gegeben

Mk.

Mk.

summe
°/o

1902  .  .

.  377  883  189

753  104

0,2

1903  .  .

.  483  667  535

832  660

0,2

1904  .  .

.  518  716326

954  910

0,2

1905  .  .

.  527  694  464

2  734  037

0,5

1906  .  .

.  551  837911

3  452  635

0,6

1907  .  .

.  546  434  311

3  374  706

0,6

1908  .  .

.  540  494  841

4  244  347

0,8

1909  .  .

.  581  164  507

5241  552

0,9

1910  .  .

.  640  872  285

7  455138

U2

Aus  den  dargelegten  Umständen  ergibt  sich  bereits,

daß  in  der  Vieh

Versicherung  noch

weniger  als  in  der

Hagelversicherung  von  nennens

werten  Kapitalanlagen  die  Rede  sein  kann.  Um  die  Einnahmen  aus  den
Kapitalanlagen  zu  vergegenwärtigen,  lasse  ich  für  die  Jahre  1902—1910
die  Kapitalzinsen  aus  Kapitalertrag  und  den  Kursgewinn  und  Kurs»
Verlust  als  Kapitalvermögensveränderung  folgen:
Kapitalertrag  Kapitalvermögensveränderung

Jahr

Zinsen

KursKurs ­

 ­

  Gewinn
(4-)  bzw.  Vergewinn ­



verlust

lust  (-)  aus  Kurs

Mk.

Mk.

Mk.

differenz
Mk.

1902  .

.  .  40  616

10957

130

+  10  827

1903  .

.  .  59  688

2  979

3163

—  184

1904  .

.  .  78  665

1151

10  083

—  8  932

1905  .

.  .  85  225

1631

6  699

—  5  068

1906  .

.  .  98  064

768

29916

—  29148

1907  .

.  .  117234

211

70  666

—  70  455

1908  .

.  .  128873

26880

470

+  26  410

1909  .

.  .  141040

928

8  289

—  7  361

1910  .

.  .  155314

1235

11919

—  10684
        <pb n="110" />
        W.  Rohrbeck,  Viehversicherung.

115

Trotz  der  verhältnismäßig  geringen  Kapitalanlagen,  zeigen  sich  auch
in  der  Viehversicherung  ganz  erhebliche  Kursverluste,  die  hier  besonders
ins  Gewicht  fallen,  weil  ihnen  kein  rechter  Ausgleich  entgegensteht.
Denn  auch  die  Vermögensvermehrung  in  den  Reserven  geht  nur  sehr
allmählich  vorwärts.  Die  verhältnismäßig  niedrigen  Reserven  betrugen:

Jahr

Kapitalreserven


Arven  Insgesamt

Mk.

Mk.  Mk.

1902  .  .

.  1008  122

55  975  1064097

1903  .  .

.  1  529  771

31283  1  561054

1904  .  .

.  1  709197

61  605  1  770  802

1905  .  .

.  1874173

80614  1954787

1906  .  .

.  2  079  628

37  581  2  117  209

1907  .  .

.  2  361  130

64  470  2  425  600

1908  .  .

.  2  660  639

76372  2  737011

1909  .  .

.  2  899  448

112409  3011857

1910  .  .

.  2  949  085

135  080  3  084165

Die  Kapitalanlagen  selbst

stellten  sich  insgesamt:

im  Jahre  1902  auf  .

.  .  .  1  217  821  Mk.

„  „

1903  ..  .

.  .  .  1959  850  „

„  „

1904  „  .

.  .  .  2  101  796  „

„  '  „

1905  „  .

.  .  .  2  201  288  „

„  „

1906  „  .

.  .  .  2  470  886  „

„  „

1907  „  .

.  .  .  2  796  216  „

„  „

1908  „  .

.  .  .  3194428  „

„  „

1909  „  .

.  .  .  3  468  685  „

„  „

1910  „  .

.  .  .  3  768  845  „

Davon  entfielen  auf:

Jahr

Grundbesitz

Hypotheken
u.  Grundschulden ­


Darlehen  an
!  öffentliche
Körperschaften ­


Wertpapiere

Wechsel

Sonstige
Anlagen

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1902

_

106  031

1  106  272

300

5  218

1903

194  489

148  998

—

1  576  981

—

39112

1904

192  787

192  000

—

1  689  418

2  339

25  252

1905

189  275

358  400

—

1651613

—

2  000

1906

244  773

414  830

—

1811383

—

—

1907

283374

463  979

13  000

2  035  863

—

—

1908

283  522

513  864

11  930

2  385  112

—

—

1909

276  624

536  743

10  814

2  644  504

—

—

1910

270  837

613  564

9  650

2  874  551

—

243

8*
        <pb n="111" />
        116

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Die  Anlagen  in  Wertpapieren  gestalteten  sich  wie  folgt:

Jahr

Deutsche
Reichsanleihe ­

Mk.

Preußische
Staatsanleihen ­

Mk.

Sonstige
Staatsanleihen ­

Mk.

Staatlich
garantierte
Anleihen
Mk.

Kommunälanleihen

Mk.

1902

104  700

177  3OO

320  OOO

16  5OO

169  3OO

1903

142  700

194  5OO

323  OOO

300  900

227  6OO

1904

142  700

226  6OO

311  OOO

300  400

296  100

1905

169  700

225  6OO

282  OOO

300  400

272  900

1906

182  700

230  6OO

285  OOO

316  400

330400

1907

322  700

251100

290  OOO

326  900

384  800

1908

403  700

272  100

290  OOO

326  900

513  300

1909

405  900

261  600

335  OOO

326  900

670  OOO

1910

478  400

287  600

341  7OO

346  400

736  500

Jahr

Pfandbriefe  n
obliga
der  Hypothekenbanken ­

Mk.

.  Kommunaltionen ­

sonstiger
Anstalten
Mk.

Aktien
Mk.

Ausländische
Wertpapiere
Mk.

1902

78  6OO

253  6OO

500

11  650

1903

146  6OO

259  3OO

500

11  650

1904

171  6OO

268  3OO

500

11650

1905

125  OOO

313  8OO

500

11  650

1906

132  OOO

403800

500

11650

1907

186  5OO

420  800

—

11650

1908

226  5OO

475  800

-

11  650

1909

308  5OO

466  800

—

11650

1910

347  5OO

475  800

11650
        <pb n="112" />
        117

4.  Hagelversicherung.
Von
Dr.  W.  Nohrbeck-Köln.
Die  Hagelversicherung  nimmt  unter  den  Sachversicherungszweigen
eine  ganz  besondere  Stellung  ein,  da  sie  allen  anderen  Branchen  gegenüber ­
  grundlegende  Verschiedenheiten  ausweist.  Gegenstand  der  Hagelversicherung ­
  ist  die  Deckung  desjenigen  Schadens,  der  durch  Hagel  an
den  Bodenerzeugnissen  angerichtet  wird.  Der  Hagel  ist  eine  Elementargewalt. ­
  Weder  Vorbeugungsmaßregeln  gibt  es  gegen  den  Eintritt  der
Hagelgefahr,  noch  auch  sonderliche  in  der  Gewalt  des  Menschen  liegende
Repressivmaßnahmen  gegen  ihre  Schädigungen.  Die  besonders  in  Österreich ­
  -  Ungarn,  Italien  und  Südfrankreich  angestellten  Versuche,  das
Niedergehen  des  Hagels  durch  Erschütterungen  der  Luft  (Hagelkanonen,
Wetterschießen)  oder  elektrische  Energie  zu  verhindern,  sind  erfolglos  geblieben. ­
  Erholungen  der  Pflanzen  nach  Hagelschäden  hängen  im  wesentlichen ­
  von  der  nachfolgenden  Witterung  ab.  Daraus  folgt,  daß  Hagelversicherungsanstalten ­
  einer  willkürlichen,  sich  ihrer  Einwirkung  gänzlich
entziehenden  Elementargewalt  gegenüberstehen.  Hinzukommt,  daß  die
Höhe  des  Risikos  infolge  der  wechselnden  Bestellungsverhaltnisse  und  insolge
  des  Schwankens  der  Erträge  alljährlich  variiert.  Eine  Zunahme
der  Versicherungsnehmer  bedeutet  nicht  immer  und  notwendig  eine  Erhöhung ­
  der  Gefahr.  Bei  der  größten  deutschen  Gegenseitigkeitsgesellschaft
nahm  beispielsweise  die  Zahl  der  Versicherungsnehmer  1904  um  4428
Personen  zu,  die  Versicherungssumme  zeigte  demgegenüber  aber  eine  Verringerung ­
  um  571  201  Mk.  Schließlich  erstreckt  sich  die  ganze  Schadenkampagne ­
  im  wesentlichen  auf  die  Monate  Mai  bis  September.  Ist
also  einerseits  die  Gefahr  in  der  Hagelversicherung  unberechenbar,  andererseits ­
  die  Höhe  des  Risikos  alljährlichem  Wechsel  unterworfen,  so  erhellt
daraus  bereits,  daß  der  Bedarf  an  Deckungsmitteln  außerordentlich
        <pb n="113" />
        118

I.  Geschäftliche  Versicherung.

schwanken  muß.  In  dem  Zeitraum  von  1881—1910  bewegte  sich  dieser
Bedarf  unter  alleiniger  Berücksichtigung  der  Entschädigungen  und  Abschätzungskosten ­
  zwischen  0,39  und  1,70  Mk.  aus  100  Mk.  Versicherungssumme, ­
  es  bestand  also  zwischen  dem  besten  und  dem  schlechtesten  Jahre
eine  Differenz  von  1,31  Mk.,  der  eingezogene  Prämienbeitrag  variierte
dabei  zwischen  0,82  und  1,65  Mk.,  wies  also  eine  Spannung  von
0,83  Mk.  aus.
Um  einen  genauen  Überblick  über  diesen  Wechsel  in  der  Höhe  der
Prämienforderungen  und  Entschädigungsleistungen  einschließlich  Abschätzungskosten ­
  zu  geben,  lasse  ich  die  absoluten  und  relativen  Zahlen
bei  sämtlichen  Hagelversicherungsgesellschaften  Deutschlands  1  für  die  Jahre
1881—1910  folgen.

Jahr

Prämie
Mk.

°/o  der
Vers.-Summe

Entschädigung
Mk.

%  der
Vers.-Summe

1881

15  274  408

0,94

12  661  249

0,78

1882

18  076  766

0,97

14  892  627

0,80

1883

14  919  941

0,86

10  655  083

0,61

1884

21  878  351

1,19

22  846  034

1,25

1885

18  914  051

1,16

17  222  352

1,06

1886

16  847  481

0,96

12  790  995

0,73

1887

17  068  131

0,95

10  250  123

0,57

1888

14  675  193

0,82

6  918  699

0,39

1889

19  588  736

1,01

18422  590

0,95

1890

21282  490

1,00

17  622  577

0,79

1891

28  009  849

1,25

28  279  847

1,26

1892

20  191191

0,86

13  855  909

0,58

1893

18  957  817

0,82

9  124  876

0,39

1894

21  239  852

0,91

14  614  492

0,68

1895

19  476  273

0,85

14  484  423

0,63

1896

24  539  863

1,03

23  341  754

0,98

1897

23  213  905

0,93

19  429  868

0,78

1898

26  872  818

0,98

24  716  831

0,90

1899

25  739  892

0,94

21  555  096

0,79

1900

24  912  381

0,94

21  317  356

0,80

1901

26  125  586

0,99

21  458  323

0,81

1902

29  808  709

1,04

27  890  636

0,98

1903

28  566  572

1,00

24  015  810

0,85

1904

26  628  412

0,92

18  955  014

0,66

1905

41  794  485

1.41

45  340  094

1,53

1906

42  608  003

1,37

41611084

1,34

1907

43  797  427

1,89

41  921  289

1,33

1908

54  095  457

1,65

55  619  993

1,70

1909

31  322  026

0,99

16  636  056

0,53

1910

53  662  403

1,61

48  980  586

1,47

1  Für  die  Jahre  1891—1907  aus  meinem  Buche:  Organisation  der  Hagels
Versicherung,  Berlin  1909,  S.  140,  für  die  Jahre  1908—1910  nach  meiner  Abhandlung ­
  in  der  Österreichischen  Zeitschrift  für  öffentliche  und  private  Versicherung
Jahrgang  1912  H.  2.
        <pb n="114" />
        W.  Rohrbeck,  Hagelversicherung.

119

Bei  dem  vorstehend  ersichtlichen  unberechenbaren  Wechsel  von  besseren
und  schlechteren  Hageljahren  erscheinen  ganz  bedeutende  Rücklagen  besonders ­
  erforderlich.  Diese  sind  jedoch  nicht  in  dem  wünschenswerten
Umfange  vorhanden.  Das  zeigt  eine  Übersicht  über  die  bei  den  Aktiengesellschaften, ­
  Gegenfeitigkeitsgesellschaften  mit  territorialer'  Ausdehnung
und  der  Bayerischen  Landesanstalt  vorhandenen  Reserven  im  Vergleich
zur  Versicherungssumme  für  die  Periode  1882—1910.  Es  betrugen:

Jahr

die  Versicherungssumme ­
  der  drei
obigen  Gesellschaftsgruppen ­

Mk.

die  Reserven  der
drei  obigen
Gesellschaften
am  1.  Januar
Mk.

%  der
Vers.-Summe


die  Versicherungssumme ­
  der  Aktienu.
  terr.  Gegenseitigkeits-Ges. ­

Mk.

die  Reserven  der
Aktien-  u.  terr.
Gegens.-Ges.
am  1.  Januar
Mk.

'/o  der
Vers.-Summe


1882

1  789  276  971

2  168  566

0.12

1  789  276  971

2  168  566

0,12

1883

1659  340  410

2  093  256

0,13

1659  340  410

2  093  256

0,13

1884"

1  752  444  960

3  094  425

0,18

1  741304  727

3  094  425

0,18

1885

1  553  261911

1  215  502

0,08

1533  110  966

1  049  898

0,07

1886

1378496  316

1  118  529

0,08

1  345  708  525

896  184

0,07

1887

1  725  028  978

1  918  351

0,11

1  682  865  552

1624  423

0,10

1888

1  704  967  291

4  450  453

0,26

1  662  106  295

3  728  349

0,23

1889

1851  029  223

8  432  788

0,45

1  801  020  793

7  640  155

0,42

1890

2  143  247  061

6  954  496

0,82

2  058  612  601

6  119151

0,80

1801

2  149  365  185

7  494  876

0,35

2  053  916  705

6  238  936

0,30

1892

2  303  029  004

5  596  611

0,24

2  194  240  054

4  560  699

0,21

1893

2  216  975  658

7  206  604

0,83

2  102  821  188

6  059  301

0,29

1894

2  242  740  786

11  339  804

0,50

2112  705  656

9  655  667

0,46

1895

2  216  996  535

13  873  582

0,63

2  077  558  685

12  088  151

0,58

1896

2  295  793  318

14  610  113

0,64

2  147  068  168

12  495  722

0,58

1897

2  386  540  063

13  245  215

0,56

2  223  916  868

11466  607

0,52

1898

2  648112  995

13  574  221

0,51

2  472  091  375

11  952  878

0,47

1899

2  621  819  003

12  446  705

0,47

2  435  399  418

11  699  844

0,48

1900

2  560  139  191

13  841  653

0,54

2  365  627  651

10  433  205

0,44

1901

2  540  855  604

13  350  991

0,52

2  335  759  714

10  688  343

0,45

1902

2  743  721  419

14  468  100

0,53

2  527  899  859

11625  282

0,46

1903

2  745  048  573

13  324  223

0,49

2  511  704  593

10  598  438

0,42

1904

2  766  924  523

13  539  168

0,49

2  535115  543

11  864  996

0,45

1905

2  830  135  523

18  971  084

0,64

2  600  609  363

12  702  937

0,49

1906

2  963  296  615

15  772  622

0,53

2  782  050  285

8  474  857

0,31

1907

2  994  824  715

16  229  235

0,54

2  758  288  705

8  285  364

0,30

1908

3  109  639  059

16  577  379

0,54

2  855  051  299

8  135  242

0,29

1909

2  997  217  656-14

  831  684

0,50

2  729  657  036

8  178  966

0,80

1910

3  150  532  523

17  475  922

0,56

2  877  499  733

8  958  621

0,31

Es  erhellt,  daß  die  Hagelversicherungsgesellschaften  außerhalb  der
Bayerischen  Landesanstalt,  die  durch  regelmäßige  und  außerordentliche

1  Meinem  Buche  entsprechend  unterscheide  ich  zwischen  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­
  mit  territorialer  und  lokaler  Ausdehnung.  Territoriale  .  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­
  sind  solche,  die  im  Reiche  über  mehr  als  einen  Bundesstaat  oder  in
Preußen  über  mehr  als  eine  Provinz  oder  Teile  eines  oder  mehrerer  Bundesstaaten
bzw.  Provinzen  ihren  Wirkungskreis  haben  und  dabei  gleichzeitig  ihren  Statuten
gemäß  den  Charakter  von  Vereinen  oder  Unterstützungskassen  ausweisen.
        <pb n="115" />
        120

I.  Geschäftliche  Versicherung.

staatliche  Unterstützungen  ihre  Reserven  auffüllen  konnte,  in  dem  fast
dreißigjährigen  Zeitraum  von  1882—1910  ihre  Rücklagen  nur  um
19  Pf.  pro  100  Mk.  Versicherungssumme  erhöht  haben.  Es  ist  unwillkürlich ­
  zu  fragen:  Worauf  beruht  diese  Erscheinung.  Die  Antwort
ist  wirtschaftlicher  Natur  und  liegt  nicht  im  Rahmen  finanzpolitischer
Erwägungen.  Der  Hauptübelstand  der  Hagelversicherung  ist  immer  noch
ihre  geringe  Einheitlichkeit.  Tendenzen  zu  größerer  Verständigung
zwischen  den  Konkurrenzgesellschaften  liegen  neuerdings  erfreulicherweise
zwar  vor,  sie  versagen  aber  noch  völlig  auf  dem  Gebiete  der  Prämienbemessung. ­
  Hier  herrscht  schon  eine  große  Mannigfaltigkeit  der  Prämienerhebungssysteme, ­
  die  feste  Prämie,  das  Vorprämien-  und  Nachschußsystem ­
  und  das  noch  wieder  in  verschiedene  Kategorien  zerfallende  Umlageverfahren. ­
  Dazu  tritt  noch  eine  viel  verschiedenere  Bemessung  des  Einzelrisikos. ­
  Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  alle  drei  Prämienerhebungssystemc
gewisse  Vorteile  haben,  durch  die  sie  den  verschiedenen  Bedürfnissen  der
Versicherungsnehmer  entsprechen.  Aber  für  die  hier  zur  Behandlung
kommende  Frage:  Wie  ist  die  Prämienerhcbung  finanztechnisch  zu  beurteilen ­
  ,  zeigt  sich  doch  gegenüber  der  Feuerversicherung  beispielsweise
der  grundlegende  Unterschied,  daß  nicht  die  Verteilung  der  Verficherungsobjekte
  das  Gesamtrisiko  bestimmt,  sondern  daß  schon  die  ungleichartige
Bewertung  der  Einzelrisiken  eine  völlige  Verschiebung  des  Gesamtergebnisses ­
  herbeiführen  kann.
Die  feste,  alljährlich  einmal  zu  zahlende  Prämie  wird  zunächst
von  den  Aktiengesellschaften  erhoben.  Sie  hat  den  Vorteil  objektiver  und
bei  den  in  Frage  kommenden  Gesellschaften  infolge  Tarifvereinbarungen
gleichmäßiger  Bemessung  des  Jndividualrisikos,  soweit  sich  dies  nach
bisherigen  Erfahrungen  überhaupt  ungefähr  bestimmen  läßt.  Reichen
die  Prämien  zur  Deckung  aller  Ausgaben  nicht  aus,  muß  zuletzt  daS
nicht  eingezahlte  Aktienkapital  angegriffen  werden.  Eine  genügende
Reservestellung  ist  hier  von  selbst  geboten  und  wird  in  der  Tat  auch
regelmäßig  angestrebt,  soweit  überhaupt  Überschüsse  aus  den  Prämieneinnahmen ­
  eine  Bildung  von  Rücklagen  ermöglichen.  In  ähnlicher  Weise
wird  die  Bayerische  Landesanstalt  auf  Rücklagen  Bedacht  nehmen  müssen.
Sie  erhebt  auch  feste  Prämien,  hat  aber  für  den  Fall  nicht  ausreichender
Mittel  das  Recht  der  Entschädigungskürzung.  Die  Ausübung  dieses
Mittels  schließt  aber  eine  wesentliche  Beeinträchtigung  des  Zweckes  der
Versicherung  ein  und  führt  zu  einer  wirtschaftlichen  Schädigung  des
Versicherungsnehmers.
Dem  Vorprämien-  und  Nachschußshstem  steht  die  größte
        <pb n="116" />
        W.  Rohrbeck,  Hagelversicherung.

121

Freiheit  in  der  Prämienfestsetzung  zu.  Reicht  die  im  Frühjahr  erhobene
Vorprämie  nicht  aus,  so  wird,  der  gesamte  fehlende  Betrag  durch  Nachschuß ­
  erhoben.  Die  Vorprämienbemessung  ist  bei  den  in  Frage  kommenden
Gesellschaften  für  die  Einzelrisiken  keine  übereinstimmende.  Die  Nachschuß,
sorderung  kann  unbegrenzt  geltend  gemacht  werden.  Zu  einer  Entschädigungskürzung
  oder  Jlliquidität  kann  es  nie  kommen.  Jeder  haftet
für  das  Ganze.  Bedenklich  ist  jedoch,  daß  die  Nachschußforderung  in
den  letzten  Jahren  keine  Ausnahme  mehr  bildet.  Das  könnte  sie  aber
bei  genügender  Ansammlung  von  Rücklagen.
Das  Umlageverfahren  erhebt  den  Gesamtbedarf  am  Schlüsse
des  Jahres.  Es  entspricht  bem  Wesen  dieses  Systems.',  nur  den  wirklichen
  Kostenbedarf  umzulegen.  Damit  entfällt  jedoch  seine  Bedeutung
als  Finanzinstitut.  Die  Grundlagen  der  Erhebung  des  Umlagebeitrages
sind  bei  den  einzelnen  Gesellschaften  verschieden.
Bei  den  Vorprämien-  und  Nachfchußsystemen  wie  dem  Umlageverfahren ­
  dienen  die  vorhandenen  Reserven  gegenwärtig  nur  als  Ausgleichsfonds. ­
  Statt  durch  systematische  Anhäufung  mit  der  Zeit  aus
den  Zinseneinnahmen  Prämien-  und  Kostenverringerungen  zu  erreichen,
wird  das  Kapital  selbst  zu  einem  großen  Teile  (satzungsgemäß  können
die  Hälfte,  ja  zwei  Drittel  der  Reserven  alljährlich  herangezogen  werden)
verwertet.  Das  ist  finanztechuisch  um  so  angreifbarer,  als  diese  Kapitalverwertung ­
  auch  bei  denjenigen  Gesellschaften  Platz  greift,  die  neben  den
Vorprämien  bzw.  Umlagen  besondere  Beiträge  zum  Reservefonds  erheben
(10  —20o/o  von  der  Vorprämie,  5 8 /o  von  der  Entschädigung),  deren
Einziehung  nur  dann  einen  wirtschaftlichen  Zweck  hat,  wenn  sie  zur
Stärkung  der  Rücklagen  auch  wirklich  verwandt  werden.  Der  vorübergehende ­
  privatwirtschaftliche  Vorteil  der  Versicherungsnehmer,  in  schweren
Hageljahren  durch  Heranziehung  der  Reservekapitalien  bedeutende  Prämienerleichterungen ­
  zu  erfahren,  führt  schließlich  zu  einer  dauernden  volkswirtschaftlichen ­
  Mehrbelastung,  die  dadurch  entsteht,  daß  die  immer  wieder
geschmälerten  oder  doch  nur  unbeträchtlich  erhöhten  Reserven  einer  rentablen ­
  Kapitalanlage  nicht  zugeführt  werden  können.  Es  tritt  also  keine
erhebliche  Steigerung  der  Zinsgewinne  und  keine  Konsolidierung  des
Dermögensbestandes  ein,  und  damit  wird  eine  ungefähre  Gleichmäßigkeit
w  der  Gesamtprämienforderung  ausgeschlossen.  Eine  Erhöhung  der
3mseneinnahmen  wäre  aber  sehr  notwendig,  da  die  gegenwärtig  von
den  Hagelversicheruugsgesellschaften  auf  Gegenseitigkeit  größtenteils  erhobenen ­
  Betriebsvorschüsse  zur  Bestreitung  der  Hagelschäden  während  der
        <pb n="117" />
        Schadenkampagne  Zinsausgaben  verursachen,  die  die  Zinsgewinne  der
vorhandenen  Kapitalvorräte  fast  völlig  verzehren.
Um  an  einem  praktischen  Beispiele  die  obigen  Behauptungen  zu
beweisen,  lasse  ich  die  Höhe  der  Vermögensbestände  bei  7  größeren
Gegenfeitigkeitsgesellschaften  (darunter  6  Vorprämien-  und  Nachschußinstitute, ­
  1  mit  Umlageverfahren)  am  1.  Januar  1910  und  1.  Januar
1911  folgen  und  gebe  gleichzeitig  die  Beträge  an,  die  von  der  Vorprämie ­
  oder  von  der  Entschädigung  im  Jahre  1910  dem  Reservefonds
zuflössen.  Spezialreserven  sind  nicht  berücksichtigt,  bestehen  aber  nur  in
unbeträchtlicher  Höhe.
Anteile  der  Gesamtbeitragsleistung, ­
  die
satzungsgemäß  dem
Reservefonds  zufließen ­

Mk.
1  659  983

Reservefonds  am
1.  Januar  1911

Mk.
3  280  196

Anteile  der  Entschädigungen, ­
  die
satzungsgemäß  dem
Reservefonds  zufließen ­

Mk.
1  734  427

Wenn  man  nun  die  außer  den  besonderen  Beiträgen  noch  sonst  satzungsgemäß
  den  Reserven  zufließenden  Beträge  (Zinsen  usw.)  mit  273539  Mk.  mitberücksichtigt, ­
  so  sind  1910  4  591  738  Mk.  aus  den  Reserven  entnommen
worden.  Es  sind  also  nicht  nur  diejenigen  Summen  zur  Verringerung
der  Beitragsleistungen  absorbiert,  die  den  Reserven  satzungsgemäß  zugeflossen ­
  wären,  sondern  auch  noch  923  769  Mk.  darüber  hinaus.  Ohne
Heranziehung  der  Reserven  in  der  oben  angegebenen  Höhe  hätte  sich  der
Durchschnittsbeitrag  der  7  Gesellschaften  um  26  Pf.  erhöht  und  damit
den  Betrag  von  2,22  Mk.  pro  100  Mk.  Versicherungssumme  erreicht.
Bei  den  einzelnen  in  Frage  kommenden  Gesellschaften  hätte  sich  der
durchschnittliche  Prämiensatz,  wenn  die  den  Reserven  entnommenen  Beträge ­
  durch  erhöhte  Beitragssorderungen  hätten  aufgebracht  werden  müssen,
zwischen  7  und  37  Pf.  erhöht.  Erwägt  man  nun,  daß  die  Durchschnittsbeiträge ­
  einzelner  Gegenseitigkeitsgesellschaften  1910  infolge  der  außerordentlich ­
  starken  Hagelgefährdung  bis  zu  2,80  Mk.  bereits  betrugen,  st
wäre  die  niedrigste  Differenz  von  7  Pf.  als  Prämienaufschlag  sehr  wohl
von  den  Versicherungsnehmern  zu  tragen  gewesen  und  hätte  genügt,  um
eine  Reservefondszunahme  von  ca.  225  000  Mk.  pro  1911,  also  uw
5,40/o,  zu  ermöglichen,  statt  der  beträchtlichen  Verminderung  um  22°/°-Aus
  dem  Vorstehenden  ist  zu  ersehen,  daß  die  Frage  der  Kapitalanlage ­
  für  die  Hagelversicherung  nicht  von  der  Bedeutung  ist  wie  bei
anderen  Versicherungszweigen,  vor  allem  der  Lebensversicherung.  Das
        <pb n="118" />
        in  Rücklagen  gesammelte  Geld  mußte  bisher  je  nach  Bedarf  sich  schnell
wieder  flüssig  machen  lassen.
Allerdings  wird  sich  in  Zukunft  sür  einen  kleinen  Teil  des  Vermögensbestandes ­
  eine  hoch  verzinsliche  Anlage  um  so  mehr  empfehlen,  als  die  hohen
Bankzinsen  für  Betriebsvorschüsse  und  Schadenzahlungen,  besonders  bei  den
Gesellschaften  mit  Nachscbußerhebung  und  Umlageverfahren,  den  Etat
schon  erheblich  belasten.  Soweit  die  Geschäftsberichte  einen  Einblick  gestatteten, ­
  betragen  die  zu  leistenden  Bankzinsen  bei  den  oben  herangezogenen ­
  7  Gesellschaften:

1905

123  586

Mk.

1906

161690

1907

161690

1908

165  268

,,

1909

27  096

1910

145  060

„

784  390  Mk.
durchschnittlich  pro  Jahr  130  732  „
Dem  standen  an  eingenommenen  Effekten-  und  Bankzinsen  gegenüber:
1905  99  477  Mk.
1906  107  051  „
1907  154  557  „
1908  132  749  „
1909  147  711  „
1910  167  598  „

809143
134  857

durchschnittlich  pro  Jahr
Die  Zinsgewinne  dieser  7  Gesellschaften

wurden  also
6  Jahren  von  den  Zinszahlungen  fast  gänzlich  absorbiert.
Zu  erwägen  ist  auch,  daß  zu  den  bezeichneten  Zinsverlusten  auch
Kapitalverluste  noch  eintraten,  in  dem  fast  alljährlich  auf  die  Reichs-Anleihen
  und  preußischen  Konsols  infolge  Kursverschlechterungen  Abschreibungen ­
  vorzunehmen  waren.  Diese  Kursverluste  beliefen  sich  bei
^n  7  oben  herangezogenen  Gesellschaften:
1905  auf  8  082  Mk.
1906  „  42111  „
1907  73  828  „
        <pb n="119" />
        124

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Übertrag:  124  021  Mk.
1908  auf  221  „
1909  6  770  „
1910  10  738  „
141  750  Mk.
d.  h.  im  Durchschnitt  Pro  Jahr  auf  23  625  „
Dem  standen  gegenüber  insgesamt  11  845  Mk.  Kursgewinne  oder
im  Durchschnitt  Pro  Jahr  1974  Mk.,  so  daß  bei  einer  durchschnittlichen
Kapitalanlage  von  2  616  233  Mk.  0,83  %  des  Kapitals  durchschnittlich
pro  Jahr  als  Verlust  zu  buchen  waren.
Die  vorstehenden  Ausführungen  waren  notwendig,  um  bei  Vergleichen ­
  zwischen  den  von  der  Hagelversicherung  und  anderen  Versicherungszweigen ­
  erhobenen  und  geleisteten  Summen  darüber  keinen  Zweifel  aufkommen ­
  zu  lassen,  daß  das  bisherige  starke  Schwanken  der  Prämienbeträge
in  den  verschiedenen  Jahren  zu  einem  kleinen  Teile  sicherlich  durch  eine
rationellere  Bewertung  der  Einzelrisiken  und  eine  damit  zusammenhängende ­
  versorgende  Finanzpolitik  vermieden  werden  könnte,  daß  also
die  Erfahrung  der  letzten  dreißig  Jahre  keine  Schlüsse  auf  notwendige
gleichartige  Entwickelung  in  der  Zukunft  gestattet.  Allerdings  wird  sich
auch  eine  ungefähre  Gleichmäßigkeit  in  absehbarer  Zeit  und  bei  gleich
verheerenden  Elementarerscheinungen  wie  in  den  Jahren  1905—1908
und  1910  niemals  erreichen  lassen.  Die  Fluktuation  der  Vorprämien
und  Nachschußprämien  und  der  Umlagebeiträge  wird  alljährlich  Verschiebungen ­
  hervorrufen,  während  nur  etwa  die  feste  Prämie  stetigere
Entwickelung  zeigen  kann  (s.  die  Tabelle  auf  S.  125).
Die  Differenz  zwischen  dem  niedrigsten  und  höchsten  Beitrag  für
den  behandelten  Zeitraum  betrug  bei  den  festen  Prämien  der  Aktiengesellschaften ­
  25  Pf.,  bei  der  Bayerischen  Landesanstalt  81  Pf.,  bei  den
territorialen  Vorprämien-  und  Nachschußgesellschaften  138  Pf.,  bei  den
territorialen  Umlageinstituten  137  Pf.  Zwischen  zwei  aufeinanderfolgenden
Jahren  zeigten  die  Umlageinstitute  das  größte  Schwanken,  1  Pf.  war  die
niedrigste,  186  Pf.  die  höchste  Spannung,  es  schließen  sich  die  Vorprämienuud
  Nachschußgesellschasten  mit  124  Pf.  als  höchster  Differenz  an,  dann
folgt  die  Bayerische  Landesanstalt  mit  30  Pf.  Spannungmaximum,  zuletzt
erst  folgen  die  Aktiengesellschaften  mit  nur  9  Pf.  Differenz  und  sonst  sirl)
gleichbleibender  Prämienerhebung.  Große  Schwankungen  wirken  naturgemäß ­
  auf  den  Versicherungsnehmer  zurück.  Er  muß  bei  unerwarteten
Mehrforderungen  in  einzelnen  Jahren  einen  Teil  des  Ernteertrages
        <pb n="120" />
        W.  Rohrbeck,  Hagelversicherung.

125

Jahr

Es  betrugen  in  Prozenten  der  Versicherungssumnie

die  festen  Prämien
der  Aktiengesellschaften ­

Mk.

die  festen
Prämien  der
Bayerischen
Landcsanstalt
Mk.

die  Prämien
der  Vorprämienund
  Nachschubgesellschaften ­

Mk.

die  Umlagebeiträge ­

Mk.

1881

0,91

0,87

1,17

1882

0,93

—

0,99

1,32

1883

0,93

—

0,84

0,59

1884

0,91

1,27

1,45

1,93

1885

0,94

1,18

1,35

1,74

1886

0,98

1,19

0,96

1,02

1887

0,98

1,28

0.91

1,18

1888

0,96

1,26

0,75

0,55

1889

0,94

1,24

1,04

1,39

1890

0,95

1,18

0,94

1,12

1891

0,95

1,16

1,44

2,36

1892

0,96

1,28

0,77

0,50

1893

0,95

0,98

0,72

0,84

1894

0,95

1,26

0,85

1,34

1895

0,95

1,24

0,78

0,62

1896

0,93

1,23

1,09

1,08

1897

0,93

1,24

0,96

0,77

1898

0,92

1,25

1,04

0,99

1899

0,94

1,22

0,93

0,98

1900

0,94

1,27

0,94

0,69

1901

0,95

1,30

1,02

0,79

1902

0,98

1,33

1,09

0,97

1903

1,00

1,38

1,01

0,74

1904

0,99

1,59

0,81

0,64

1905

0,99

1,64

1,69

1,72

1906

1,03

1,67

1,67

1,22

1907

1,05

1,65

1,64

1,55

1908

1,05

1,62

2,10

1,87

1909

1,14

1,77

0,86

0,66

1910

1,16

1,79

2,00

1,37

drangeben,  um  die  Nachschußleistung  oder  den  Umlagebeitrag  auszubringen. ­
  Etwaige  Meliorationsarbeiten  oder  die  Verwertung  des

nun  plötzlich  für  Hagelversicherungszwecke  herzugebenden  Betrages  zum
Ankauf  besseren  Saatgutes,  neuer  Bestellungsmaschinen  muß  unterbleiben,
nicht  nur  im  Versicherungsjahre.  Die  Wirkung  wird  um  so  nachhaltiger
sein,  je  mehr  der  Landwirt  kaufmännisch  arbeitet.  In  den  Folgejahren
N&amp;gt;ird  er  bereits  im  Frühjahr  die  Hagelversicherungsprämie  bedeutend
höher  in  Rechnung  stellen,  um  nicht  etwa  in  Zahlungsschwierigkeiten  zu
kommen,  falls  der  Nachschuß-  oder  Umlagebeitrag  abermals  wider  Erwarten
hoch  sich  stellen  sollte.  Das  wirkt  hindernd  auf  die  Erzeugung,  und  eine
Abwälzung  auf  den  Verbraucher  ist  nicht  erkennbar.  Selbst  der  Lokodreis
  für  Getreide  am  nächsten  Marktoct  ist  heute  zu  eng  verknüpft  mit
        <pb n="121" />
        126

I.  Geschäftliche  Versicherung.

dem  Weltmarktpreis,  um  für  diese  Erzeugungskosten  stets  genügend
Spielraum  zu  lassen.  Andererseits  ist  aber  auch  nicht  zu  verkennen,  daß
der  Zahlungstermin  für  die  Nachschußleistung  und  den  Umlagebeitrag
im  Herbst  günstiger  liegt,  als  für  die  feste  Prämie  und  die  Vorprämie,
die  im  Frühjahr  fällig  ist.  Der  Prämienbetrag  kann  bis  zur  Ernte
verwandt  werden,  also  Zinsen  bringen  und  so  zur  Verbilligung  der
Erzeugung  dienen.  Immerhin  wird  der  hierin  liegende  Vorteil  zu  einem
großen  Teile  dadurch  aufgehoben,  daß  auch  die  festen  Prämien  und  Vorprämien ­
  vielfach  ohne  Zinsverpflichtung  gestundet  werden.
Aus  welcher  Betriebsklasse  setzen  sich  denn  nun  in  der  Hagelversicherung ­
  die  Versicherungsnehmer  zusammen?  Die  durchschnittliche
Versicherungssumme  betrug  1910
bei  den  Aktiengesellschaften  ca.  7  000  Mk.
bei  der  Bayerischen  Landesanstalt  „  1  600  „
bei  den  Vorprämien-  und  Nachschußanstalten  .  .  „  5  600  „
bei  den  Gesellschaften  mit  Umlageverfahren  .  .  „  23  000  „
im  Gesamtdurchschnitt  ca.  5  000  Mk.
Legt  man  einen  nicht  gerade  hohen  durchschnittlichen  Versicherungswert ­
  von  400  Mk.  Pro  Hektar  zugrunde  und  berücksichtigt  man  fernerhin,
daß  etwa  50  °/o  der  landwirtschaftlich  benutzten  Fläche  Wiesen,  Weiden,
Gebäudeflächen,  Öd-  und  Unland  usw.  sind,  also  der  Hagelversicherung
nicht  unterworfen  werden  können,  so  entspricht  dieser  Durchschnitt  einem
Betriebe  von  25  da  etwa,  der  nach  der  amtlichen  Statistik  bereits  als
großbäuerlicher  Betrieb  gilt.  Gerade  für  diese  Betriebe  scheint  aber  eine
Stetigkeit  in  der  Prämienzahlung  besonders  erwünscht,  weil  sie  einerseits
alljährlich  intensiver  d.  h.  mit  steigenden  Kosten  arbeiten  müssen,  ohne
entsprechende  Anbauvcrschiebungen  vornehmen  oder  Konjunkturen  in  der
Art  ausnützen  zu  können  wie  die  Großbetriebe,  andererseits  Konsum  und
Arbeitskräfte  weniger  einzuschränken  vermögen,  als  die  Kleinbetriebe.  Von
einer  Abwälzung  der  Hagelversicherungslasten  ist  kaum  zu  sprechen,  da
die  Preisbildung  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  dem  Unternehmer
heute  kaum  einen  persönlichen  Einfluß  gestattet,  vielmehr  hauptsächlich
Marktangebot  und  -nachfrage  entscheidend  sind.
Demgegenüber  ist  aber  auch  nicht  zu  vergessen,  welche  ausgleichende
und  wirtschaftliche  Wirkung  die  Entschädigungsleistungen  dem  Versicherung^
nehmer  verursachen.  Wenn  man  annimmt,  daß  ca.  750  000  Personen  1^°
gegen  Hagelschaden  versichert  waren,  und  daß  diese  750  000  Personen  n»r
53  662  403  Mk.  an  Beiträgen  zu  zahlen  hatten,  um  48  980  586  Mk-  slIt
        <pb n="122" />
        W.  Rohrbeck,  Hagelversicherung.

127

Entschädigungen  zu  erhalten,  so  ist  dies  ein  Ergebnis,  das  die  Hagelversicherung ­
  mit  an  erster  Stelle  unter  den  Sachversicherungszweigen  erscheinen ­
  läßt.  Die  Auszahlung  der  Entschädigung  seitens  der  Hagelversicherungsgesellschaften ­
  erfolgt  je  nach  den  Prämienerhebungs-Systemen
in  verschiedener  Weise,  teils  innerhalb  kurzer  Frist  in  voller  Höhe  (durchgängig ­
  bei  den  Aktiengesellschaften),  teils  nur  zur  Hälfte,  zur  anderen
Hälfte  im  Herbst  (die  meisten  Vorprämien-  und  Nachschußinstitute),  teils
überhaupt  erst  im  Herbst  (Umlageverfahren),  jedenfalls  aber  immer  so
rechtzeitig,  daß  die  neue  Bestellung  unter  der  Ertragslosigkeit  oder
Ertragsminderung  der  verhagelten  Ernte  nicht  zu  leiden  hat.  Der  Nutzen,
den  der  Landwirt  aus  einer  Entschädigungsleistung  noch  innerhalb  der
Ernteperiode  zieht,  ist  ganz  erheblich.  Er  erspart  beispielsweise  bei  Totalschäden ­
  die  Kosten  der  Aberntung,  des  Dreschens,  des  Transports  zum
Markt  oder  bis  zum  Händler.  Er  ist  keinen  Konjunkturschwankungen
ausgesetzt.  Er  erhält  die  versicherten  Fruchtpreise  ersetzt,  ohne  Rücksicht
darauf,  ob  inzwischen  die  Preise  eine  sinkende  Tendenz  bekunden,  und  er
ist  jedes  Risikos  enthoben,  die  Ernte  ungünstig  verkaufen  zu  müssen,  um
dringliche  Geldbedürfnisse  etwa  befriedigen  zu  können.
Die  Hagelentschädigung  dient  auch  nicht  immer  nur  als  Betriebskapital, ­
  sondern  sie  wird  vielfach  zu  einem  Teile  Anlagekapital  bilden,
sie  wird  zur  Erhöhung  der  Jnventarwerte  verwandt  werden  können.  Sie
gibt  also  dem  Landwirt  nicht  nur  einen  Ausgleich  für  den  entstandenen
Verlust,  sondern  darüber  hinaus  wirtschaftliche  Verwertungsmöglichkeiten,
die  in  dem  Preise  der  Versicherung  nicht  mit  eingeschlossen  sind.  Das  wird
sofort  deutlich,  wenn  Entschädigungssummen  von  10  000—100  000  Mk.
dro  Fall  durchaus  keine  Seltenheit  sind  und  1910  (108  797  Schadenfälle)
die  auf  einen  Schadenfall  entfallende  Entschädigungssumme  bei  den
Aktiengesellschaften,  den  territorialen  Gegenseitigkeitsgesellschaften  und  der
bayerischen  Landesanstalt  zusammen  bereits  450  Mk.  im  Durchschnitt  bei^ug,
  obwohl  die  nicht  als  ersatzfähig  befundenen  Schadenfälle  mit
Ungerechnet  sind.  Es  ist  nun  einleuchtend  und  das  zeigt  ja  auch  ein
^lick  auf  die  S.  118  wiedergegebene  Tabelle,  daß  Jahre  mit  besseren
geschäftlichen  Ergebnissen  als  1910,  auch  höhere  Spannungen  zwischen
Prämien  und  Schäden  bringen.  Immerhin  ist  es  sehr  beachtenswert,
^aß  schlechte  Geschästsergebnisse  in  der  Hagelversicherung  im  allgemeinen
^urch  allzu  hohe  Verwaltungskosten  nicht  noch  verschlechtert  werden.  Es
stellten  sich  die  Verwaltungskosten  der  Aktiengesellschaften,  der  Bayerischen
^andesanstalt,  sowie  der  territorialen  Gegenseitigkeitsgesellfchaften  in  den
wahren  1881—1910,  wie  folgt:
        <pb n="123" />
        128

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Jahr

Aktien-Gesellschaften

Mk.

territoriale  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­

Mk.

Staatliche
Anstalten
Mk.

1881

1  593  082

1  133  336

1882

1  704  704

1  349  272

—

1883

1691237

1  249  119

—

1884

1  700  030

1  405  963

2  228

1885

1  808  699

I  451  691

4  030

1886

1412148

1  892  770

6  559

1887

1  438  370

2  038  859

8  433

1888

1  482  999

1  948  421

8  912  *

1889

1  503  348

2  170  430

11128

1890

1  677  256

2  297  230

21013

1891

1  651  564

2  373  831

22  873

1892

1  903  329

2  425  137

23  565

1893

1  736  350

2  408  186

22  831

1894

1  803196

2  625  169

28476

1895

I  860  077

2  382  700

27  893

1896

1  875  977

2  599  446

29  733

1897

1  906  744

2  764177

39  542

1898

I  966  150

3  005  654

43  514

1899

2  009  179

2  885  648

41  147

1900

2  048  630

2  703  500

56  679

1901

2  853  221

2  692  681

51  575

1902

2  304  208

2  778  753

55  152

1903

2  307  170

2  723  758

60  287

1904

2  359  461

2  675  298

54  417

1905

2  363  333

2  648  055

57  461

1906

2  497  940

2  794  381

60102

1907

2  296  004

2  846  179

62  641

1908

2  132  554

3026  703

78  518

1909

2  202  478

3  093  291

122  221

1910

2  154  146

3  223  062

217  431

Kapitalanlagen  bei  den  deutschen  Hagelversicherung^
gesellschaften.

Aktiengesellschaften,  Bayerische  Landesanstalt  und  territoriale  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­


Jahr

Insgesamt
Mk.

Grundbesitz ­

Mk.

Hypotheken
und
Grundschulden

Mk.

Wertpapiere
'  Mk.

Darlehen
auf  Wertpapiere ­

Mk.

Wechsel
Mk.

8
K  «
Mk.

1902

19  442  193

6  645  900

12  060  078

22  975

713  240

1903

20  232  147

839  859

5  998  397

12  758  258

700  475

435  158

—

1904

20  449  191

355  897

6  368  796

12  511511

806  775

406  212

—

1905

18  617  56.9

386  651

3222  726

14  169  057

500  475

338  536

—

1906

18  274  123

399  182

2  217  092

14  734  515

500  475

422  735

—

1907

18  336  079

898  612

1  825  971

15  289  673

300  475

521  224

—

1908

18  543  744

412  183

2  682  286

14  674  668

150  475

623  472

—

1909

21  648  381

419  126

2  906  916

17  107  211

200  000

1  013  468

—.

1910

23  353  831

416  079

3  194  716

18  807  654

200  000

734  722
        <pb n="124" />
        W.  Rohrbeck,  Hagelversicherung.

129

Daniit  bliebe  innerhalb  des  Rahmens  dieser  Abhandlung  nur  noch
die  Art  und  Verteilung  der  Kapitalanlagen  zu  erwähnen,  die  ich  vorhin
des  Zusammenhanges  wegen  nicht  einsägen  wollte.  Zugrunde  gelegt  wurde
hierbei  die  Statistik  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung
für  die  Jahre  1902—1909.  Die  in  dieser  Statistik  berücksichtigten  sünf
Aktien-  und  dreizehn  Gegenseitigkeitsgesellschaften  hatten  ihre  Kapitalien
angelegt,  wie  aus  der  Tabelle  auf  S.  128  (unten)  zu  ersehen  ist.
Aus  dieser  Aufstellung  ergibt  sich  mit  Deutlichkeit,  daß  die  langfristigen ­
  Kapitalanlagen  nach  schlechten  Jahren  wie  1905—1908  sich
sofort  reduzieren  und  soweit  nicht  ihre  direkte  Heranziehung  zur  Schadenersatzleistung ­
  erfolgt,  der  Wertpapierbestand  sich  erhöht.  Noch  klarer  wäre
das  Schwanken  der  Höhe  der  Kapitalanlage  ersichtlich,  wenn  die  Bayerische
Landesanstalt  nicht  einbezogen  wäre,  die  gerade  in  den  hagelschweren
Jahren  1905—1908  durch  Staatsbeiträge  und  relativ  günstige  Hagelkampagnen ­
  in  Bayern  ihre  Vermögensbestände  von  2  158  000  Mk.  (1904)
aus  6  641000  Mk.  (1909)  bringen  konnte.
Inländische  Wertpapiere.

Aktiengesellschaften,  Bayerische  Landesanstalt  nnd  territoriale  Äegenseitigkeitsgesellschaften


Jahr

Deutsche  Reichsanleihe

Mk.

Preußische
Staatsanleihen
Mk.

Sonstige
Staatsanleihen
Mk.

Staatlich  garantierte ­
  Anleihen
Mk.

1902

1  298  823

1  452  153

2  861  706

299  391

1903

1  776  527

1  482  829

2  878  604

294  061

1904

1  715  000

1  568  769

2  416  804

294  061

1905

759  000

1  053  768

5  916  009

202  215

1906

755  000

I  067  850

6  436  278

278  450

1907

811600

1  167  570

7  408  604

266  400

1908

594  000

716  500

7  966  667

156  900

1909

I  200  000

3  611490

7  037  841

259  125

1910

1  588  000

3  512  575

8  345  474

255  750

Jahr

Kommunalanleihen ­

Mk.

Pfandbrief-  u
oblig
der  Hypothekenbanken ­

Mk.

nd  Kommunalrtionen

fonstige
Anstalten
Mk.

Sonstige
Schuldverschrei ­
 ­

Mk.

Aktien
Mk.

1902

183  017

261  900

1  548  405

144  500

2  814400

1903

193  000

259  600

1  474  704

144  500

2  907100

1904

222  710

257  800

I  529  852

90  500

3  073800

1905

173  595

93  500

1  684  663

67  000

3  067  800

1906

171  399

92  000

1  808  898

67  000

2  987  800

1907

167  638

91  100

1  814  537

67  000

2  826  400

1908

164  985

90  500

1  57;  959

65  000

2  793  200

1909

217  778

87  600

1  667  194

64  000

2  762  200

1910

261  622

84  600

l  671  832

61000

2  762  200

Schriften  18?.  IV.  9
        <pb n="125" />
        130

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Ausländische  Wertpapiere.

Jahr

Staatliche  und
kommunale
Anleihen
Mk.

Sonstige  Schuldverschreibungen ­

Mk.

Aktien
Mk.

Insgesamt
Mk.

1902

467  936

313  144

12  060  078

1903

503  936

—

246  656

12  758  258

1904

459  936

—

246  656

12  511  511

1905

178  285

—

195  432

14  169  057

1906

178  285

195  024

—

14  734  515

1901

178  285

193  800

—

15  289  673

1908

48  285

—

—

14  674  668

1909

38160

—

—

17  107  211

1910

38  160

—

—

18  807  654
        <pb n="126" />
        r

131

5.  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.
Von
Bankafsefsor  ^Jehle-München.
Unsere  Betrachtung  wird  sich  vorzugsweise  mit  dem  Jahr  1909  zu
beschäftigen  haben.  Für  1910  und  1911  liegt  die  endgültige  amtliche
Statistik,  auf  die  wir  in  mehrfacher  Beziehung  fast  ausschließlich  angewiesen ­
  sind,  noch  nicht  vorft  so  daß  eine  Einbeziehung  auch  dieser  Jahre
in  den  Kreis  der  Betrachtung  möglicherweise  zu  ungenauen  und  lückenhaften ­
  Ergebnissen  führen  würde.  Die  vorläufigen  Ergebnisse  für  1910
sind  vom  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  allerdings  —  wenigstens  teilweise  —
veröffentlicht;  sie  sind,  soweit  es  veranlaßt  schien,  berücksichtigt  worden.
Die  Berücksichtigung  der  Jahre  vor  1909  erfolgt  nur,  soweit  dies  durch
den  Zweck  der  Arbeit  veranlaßt  erscheint.  Im  allgemeinen  wird  man
nämlich  den  Gang  der  Entwicklung  im  Unfall-  und  Haftpflichtversicherungsgeschäft ­
  ohne  Bedenken  dahin  charakterisieren  dürfen,  daß  eine  stetige
Aufwärtsbewegung  in  allen  hier  einschlägigen  Beziehungen  stattgefunden
hat,  ohne  schwere  Rückschläge  und  Erschütterungen  und  ohne  allzu
große  Schwankungen,  wie  sie  andere  große  Versicherungszweige,  z.  B.  die
Feuer-  und  Hagelversicherung  gerade  in  den  vorhergegangenen  Jahren
aufzuweisen  hatten;  bei  letzteren  würde  eine  Beschränkung  der  Betrachtung ­
  auf  das  Jahr  1909  ein  unzutreffendes  Bild  ergeben,  das  ganz
erheblich  von  dem  Durchschnitt  etwa  der  letzten  fünf  Jahre  vorher  abweichen ­
  würde,  eben  weil  jene  letzten  fünf  Jahre  auf  dem  Gebiete  der
Feuer-  und  Hagelversicherung  sehr  bedeutende  Schwankungen  zu  verzeichnen ­
  hatten.
Im  Jahre  1909  wurde  in  Deutschland  Haftpflichtversicherung  betrieben ­
  von  27  deutschen  privaten  Versicherungsgesellschaften,  nämlich
1  Im  Zeitpunkt  der  Drucklegung  ist  die  amtliche  Statistik  für  1910  bereits
erschienen  und  wird,  soweit  noch  tunlich,  im  Folgenden  berücksichtigt.
9*
        <pb n="127" />
        132

I.  Geschäftliche  Versicherung.

26  Aktiengesellschaften  und  1  Versicherungsverein  auf  Gegenseitigkeit,
ferner  von  6  ausländischen  Gesellschaften  (sämtlich  Aktiengesellschaften
und  zwar  3  österreichischen  und  3  schweizerischen).  Dazu  kommen  eine
Reihe  von  Vereinigungen  von  Berussgenossen  usw.,  die  ihren  Mitgliedern
Haftpflichtversicherungsschutz  bieten.  Es  handelt  sich  hierbei  fast  durchweg ­
  um  Versicherungsvereine  auf  Gegenseitigkeit.  Im  Verhältnis  zu
den  privaten  Versicherungsgesellschaften  sind  diese  Vereinigungen  natürlich ­
  nur  von  sehr  untergeordneter  Bedeutung,  so  daß  die  auf  sie  treffenden
Zahlen  das  Bild  nicht  wesentlich  alterieren;  dies  ist  um  deswillen  wichtig,
weil  nur  für  eine  geringe  Anzahl  solcher  Vereinigungen  (allerdings  die
größeren  derselben)  ohne  Schwierigkeit  Zahlenmaterial  erhältlich  ist,  nämlich ­
  nur  insoweit,  als  sie  der  Reichsaussicht  unterstehen  und  also  ihre  Ergebnisse ­
  in  der  vom  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  herausgegebenen  Versicherungsstatistik ­
  erscheinen.
Auch  auf  dem  Gebiete  der  Unfallversicherungen  bestehen  einige  derartige ­
  Vereinigungen,  von  denen  das  gleiche  gilt.
An  großen  privaten  Versicherungsgesellschaften  kommen  in  1909  für
den  Betrieb  der  Unfallversicherung  in  Frage  an  deutschen  Gesellschaften
28,  und  zwar  27  Aktiengesellschaften  und  ein  Versicherungsverein  auf
Gegenseitigkeit,  an  ausländischen  Gesellschaften  8  Aktiengesellschaften
(3  österreichische,  eine  ungarische,  4  schweizerische).  Von  den  deutschen
Unfall-  und  Hastpflichtversicherungsgesellschaften  hat  ein  Teil  (16)  auch
im  Ausland  Unfall-  und  Haftpflichtversicherungen  abgeschlossen.
Unfall-  und  Haftpflichtversichernng  gleichzeitig  betrieben  27  deutsche
Gesellschaften,  während  eine  nur  die  Unfallbranche  führte.  Sämtliche
28  deutsche  Gesellschaften  betrieben  außer  Unfall-  bzw.  Haftpflichtversicherung ­
  auch  noch  andere  Zweige  (z.  B.  Lebens-,  Kranken-,  Feuer-,
Einbruch-,  Wasserleitungs-,  Glas-,  Transportversicherung).
Von  den  ausländischen  Gesellschaften  betrieben  in  Deutschland  gleichzeitig ­
  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  6,  während  2  nur  Unfallversicherungen ­
  (daneben  auch  noch  Versicherungen  in  anderen  Zweigen),
nicht  aber  Haftpflichtversicherungen  abschlössen.
Mit  Rücksicht  daraus,  daß  die  sämtlichen  Gesellschaften  außer  Unfallund
  Haftpflichtversicherung  auch  noch  andere  Zweige  betreiben,  ja  sogar
mehrfach  die  beiden  genannten  Zweige  nur  als  Neben  brauchen  anderer,
von  der  betreffenden  Gesellschaft  in  vorwiegendem  Umfang  betriebener
Versicherungszweige  (wie  der  Feuer-,  Transport-  oder  Lebensversicherung)
erscheinen,  ist  für  die  Zwecke  der  vorliegenden  Arbeit  mit  der  Angabe
des  Aktienkapitals  wenig  gedient,  da  dasselbe  ja  nicht  nur  in  Beziehung
        <pb n="128" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

133

zum  Betrieb  der  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung,  sondern  der  sämtlichen ­
  von  der  betreffenden  Gesellschaft  betriebenen  Zweige  zu  setzen  ist.
Immerhin  sei  der  Vollständigkeit  halber  erwähnt,  daß  die  genannten
27  deutschen  Aktiengesellschaften  ein  Aktienkapital  von  rund  174  Millionen
Mark,  die  9  ausländischen  ein  solches  von  rund  43,5  Millionen  Mark
repräsentieren.
Weit  näher  kommt  man  der  Erkenntnis  der  finanziellen  Bedeutung
der  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  bei  Betrachtung  der  Summen,
welche  durch  ihren  Betrieb  umgesetzt  werden.
Die  direkt  arbeitenden  deutschen  Gesellschaften  haben  im  Jahre  1909
vereinnahmt  an  Prämie  für  Unfallversicherung  41870  608  Mk.  und  für
Haftpflichtversicherung  43  639  717  Mk.  Die  Zahl  der  Policen  betrug  in
der  Unfallversicherung  1  067  438,  in  der  Haftpflichtversicherung  2  121  993  l .
In  obigen  Summen  sind  allerdings  auch  diejenigen  Beträge  enthalten, ­
  welche  die  Direktversicherer  wieder  an  ihre  Rückversicherer  abgaben;
ferner  fei  zur  Vermeidung  von  Unklarheiten  bemerkt,  daß  unter
Prämieneinnahmen  oben  der  Betrag  der  im  Jahre  1909  tatsächlich  angefallenen ­
  Prämien  zu  verstehen  ist  (nicht  etwa,  wie  dieses  sonst  häufig
in  Frage  kommt,  der  betriebsrechnungsmäßige  Betrag,  also  die  vereinnahmten ­
  Prämien,  vermindert  um  die  aus  das  Folgejahr  zu  übertragenden ­
  und  vermehrt  uni  die  aus  dem  Vorjahr  übertragenen  Prämienbeträge, ­
  die  sogenannten  Prämienüberträge).
Von  den  41  870  608  Mk.  Prämieneinnahme  aus  Unfallversicherung
sind  39  933  066  Mk.  für  direkt  abgeschlossene  Versicherungen  vereinnahmt,
während  der  Rest  von  1937  542  Mk.  auf  von  den  betreffenden  Gesellschaften ­
  in  Rückdcckung  übernommene  Versicherungen  („indirektes  Geschäft") ­
  entfällt.  Für  6  699133  Mk.  Prämie  oder  16  °/o  ihrer  Prämieneinnahme ­
  haben  die  Gesellschaften  in  Rückversicherung  gegeben.
In  der  Haftpflichtversicherungsprämieneinnahme  von  43  639  717  Mk.
sind  an  Prämien  für  übernommene  Rückversicherungen  1  601  209  Mk.  enthalten; ­
  11  500  926  Mk.  oder  26°/o  der  ganzen  Prämieneinnahme  entfallen ­
  hier  auf  Rückversicherungsprämien.
Das  Geschäft  der  sämtlichen  deutschen  Gesellschaften  in  der  Unfallund
  Haftpflichtversicherung  weist  demnach  im  Jahre  1909  die  stattliche
Prämieneinnahme  von  85  510  325  Mk.  auf.

*  1910:  In  Unfall  1158892  Policen,
„  Haftpflicht  .  .  .  2262130
        <pb n="129" />
        134

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Die  fortschreitende  Entwicklung  gegenüber  den  Vorjahren  kommt  zum
Ausdruck  bei  Gegenüberstellung  der  Zahlen  für

1908

mit

80,47

Millionen,

1907

„

74,58

„  (26  Gesellschaften)

1906

„

69,00

„

1905

„

62,925

(29  „  )

1900

„

44,711

(26  „  ).

(Für  1910  betragen  die  Prämieneinnahmen  unter  Berücksichtigung
der  Prämienüberträge  aus  dem  vorhergegangenen  und  auf  das  nachfolgende
Geschäftsjahr  nach  der  vorläufigen*  Statistik  des  Kaiserlichen  Aufstchtsamts
  44  619  239  Mk.  in  der  Unfall-  und  Mk.  46  830  449  in  der  Haftpflichtversicherung ­
  ,  in  Summa  91449  688  Mk.,  also  eine  Zunahme
von  neun  Millionen  gegen  die  betriebsrechnungsmäßigen  Prämien
von  1909.)
Hier  interessiert  zweifellos  die  Frage,  wieviel  von  diesen  in  1909
erzielten  85*/s  Millionen  Prämieneinnahmen  der  deutschen  Gesellschaften
aus  Deutschland  selbst  und  wieviel  aus  dem  Ausland  stammt.  In
weitaus  überwiegendem  Maße  flössen,  wie  kaum  einer  Erklärung
bedarf,  die  Prämieneinnahmen  aus  dem  deutschen  Geschäft,  nämlich
mit  77,83  Millionen  Mark,  während  aus  dem  ausländischen  Geschäft
nur  7,68  Millionen  Mark,  d.  i.  etwa  9°/«  der  gesamten  Prämieneinnahme ­
  der  deutschen  Gesellschaften,  herrührten.
Bei  dieser  Gelegenheit  sei  auch  kurz  das  deutsche  Unfall-  und
Haftpflichtgeschäst  der  ausländischen  Gesellschaften  betrachtet.  Diese  Gesellschaften, ­
  deren  Nationalität  und  Zahl  oben  bereits  angegeben  ist,
haben  aus  ihrem  Geschäftsbetrieb  im  Deutschen  Reich  1909  an  Prämien
vereinnahmt  16,02  Millionen  Mark,  nämlich  7,86  Millionen  Mark  für
Unfall-  und  8,16  Millionen  Mark  für  Haftpflichtversicherungsprämien.
Die  Zahl  der  Policen  betrug  in  Unfall  144452,  in  Haftpflicht  369  835  3 .
Höchst  interessant  ist  in  diesem  Zusammenhang  eine  nähere  Betrachtung ­
  und  Gegenüberstellung  der  Zahlen  des  ausländischen  Geschäfts
der  deutschen  (16)  und  des  deutschen  Geschäfts  der  ausländischen  Gesellschaften.

1  Nach  der  definitiven  Statistik  für  1910:
Mk.  44403573  bzw.  44820238  in  der  Unfall-  und
„  46180659  „  47356360  „  „  Haftpflichtversicherung.
2  1910:  8,15  Millionen  Mk.  für  Unfall-,
8,87  „  „  „  Haftpflichtversicherung
bei  143005  bzw.  376285  Policen.
        <pb n="130" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

135

Wir  bemerken  hierbei,  daß  einer  Prämieneinnahme  der  deutschen  Gesellschaften ­
  aus  direkt  abgeschlossenen  ausländischen  Versicherungen  im  Betrage ­
  von  6,48  Millionen  Mark  eine  solche  der  ausländischen  Gesellschaften ­
  aus  direktem  deutschen  Geschäft  von  15,85  Millionen  gegenübersteht, ­
  während  andererseits  die  deutschen  Direktversicherer  1,2  Millionen
Mark  aus  indirektem  ausländischen  Geschäft  vereinnahmten  und  die  ausländischen ­
  Direktversicherer  aus  indirektem  deutschen  Geschäft  0,16  Millionen
Mark  Prämie  erhielten.  Die  Prämien  von  16  deutschen  Gesellschaften
aus  ihrem  direkten  ausländischen  Geschäft  stehen  also  hinter  denen  der
8  ausländischen  aus  direktem  deutschen  Geschäft  um  etwa  drei  Fünftel
der  letzteren  zurück,  während  hinwiederum  bei  den  deutschen  Gesellschaften
die  Rückversicherungsprämie  aus  ausländischem  Geschäft  die  der  ausländischen ­
  aus  deutschem  Geschäft  ganz  erheblich  übertrifft,  indem  erstere
etwa  das  Siebenfache  der  letzteren  beträgt.  Da  indessen  die  Prämien
aus  dem  beiderseitigen  direkten  Geschäft  ganz  ungleich  höhere  Beträge
ausmachen,  als  die  des  indirekten  Geschäfts,  so  verbleibt  zugunsten  des
Auslands  ein  Prämienplus  in  der  erheblichen  Höhe  von  8 1 la  Millionen
Mark.
Bei  Ausdehnung  dieses  Vergleichs  auch  auf  die  Vorjahre  ergibt
sich,  daß  dieses  Plus  der  ausländischen  Gesellschaften  bisher  in  ständigem
Wachsen  begriffen  ist  und  sich  in  wenigen  Jahren  verdoppelt  hat  1 .
Es  wäre  verlockend,  würde  aber  hier  zu  weit  führen,  den  Gründen
dieser  Erscheinung  genauer  nachzuforschen.
An  späterer  Stelle  (Seite  152)  werden  wir  finden,  daß  auch  hinsichtlich ­
  des  Unterschiedes  der  Schadenzahluugen  die  ausländischen  Gesellschaften ­
  im  deutschen  Geschäft  gegenüber  den  deutschen  im  ausländischen
Geschäft  im  Vorteil  sind.  •
Nach  obigen  Angaben  stellte  sich  die  gesamte  Prämieneinnahme  aus
dem  deutschen  Geschäft  bei  den  inländischen  (77,83  Millionen)  und  ausländischen ­
  Gesellschaften  (16,02  Millionen)  zusammengenommen  auf
93,85  Millionen  Mark.
Diese  Prämiensumme  verbleibt  nun  tatsächlich  nicht  bei  denjenigen
Gesellschaften,  die  sie  vereinnahmen  (d.  i.  bei  den  36  direkt  arbeitenden
eingangs  aufgeführten  Gesellschaften),  sondern  sie  verteilt  sich  auf  eine
wesentlich  größere  Zahl  von  Gesellschaften,  nämlich  außer  den  Direkt--
  1902  :  3,68  Millionen  Mark.
1910  ist  allerdings  ein  Rückgang  auf  7,33  Millionen  aus  der  Statistik  zu
entnehmen.
        <pb n="131" />
        136

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Versicherern  auf  deren  Rückversicherer  und  von  diesen  wieder  auf  deren
Retrozessionäre  usw.
Wieviel  von  der  Prämieneinnahme  hierbei  auf  jede  einzelne  der
hier  in  Betracht  kommenden,  möglicherweise  ziemlich  zahlreichen  Gesellschaften, ­
  entfällt,  ließe  sich  nur  mit  außerordentlich  großen  Schwierigkeiten ­
  feststellen.  Bei  der  aus  anderen  Gründen  zweckmäßigen,  ja  notwendigen ­
  Jnternationalität  des  Rückversicherungsgeschäfts  (übrigens  auch
schon  zufolge  der  Beteiligung  von  acht  ausländischen  Direktversicherern
mit  16,02  Millionen  an  der  angegebenen  Prämieneinnahme),  fließt
zweifellos  ein  mehr  oder  minder  großer  Teil  dieser  Prämieneinnahme
auch  ins  Ausland  ab  (wozu,  um  einer  falschen  Auffassung  vorzubeugen,
gleich  vorweg  bemerkt  sei,  daß  umgekehrt  auch  vom  Auslande  große
Prämieneinnahmen,  nicht  nur  aus  dem  direkten  Geschäft,  sondern  insbesondere ­
  im  Wege  der  Rückversicherung  nach  Deutschland  fließen;  man
denke  hier  nur  au  eine  Gesellschaft,  wie  die  Münchener  Rückversicherungs'
Aktiengesellschaft  mit  einer  Einnahme  an  Rückversicherungsprämien
1909/1910  von  166  631  730  Mk.  \  die  selbstverständlich  nicht  alle  aus
Deutschland  fließen).  Lediglich  für  die  deutschen  Direktversicherer  läßt
sich  ohne  weiteres  feststellen,  was  sie  von  der  auf  sie  treffenden  Prämieneinnahme ­
  zu  85,51  behalten  und  was  sie  an  ihre  Rückversicherer  weitergegeben ­
  haben;  letzteres  sind,  wie  oben  schon  bemerkt,  im  ganzen
18  200  059  Mk.
Die  deutschen  Rückversicherungsunternehmungen,  von  denen  in  der
Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  14  für  das  Jahr  1909  in  Frage
kommen,  weisen  aus  ihrem  Gesamt-  (also  nicht  bloß  ihrem  deutschen)
Rückversicherungsgeschäft  in  Unfall  und  Haftpflicht  eine  Prämieneinnahme
von  24  631  967  Mk.  auf,  wovon  21  396  709  Mk.  für  eigene  Rechnung.
Etwas  anders  erscheinen  die  bisher  angeführten  Ziffern  in  den
Betriebsrechnungen  der  Gesellschaften.  Hier  finden  wir  für  1909
lediglich  eine  Prämieneinnahme  der  deutschen  Direktversicherer  von
82  725  957  Mk.  gegenüber  der  oben  angegebenen  Von  85  510  325  Mk. 2 .
Diese  Erscheinung  erklärt  sich  daraus,  daß  in  die  Betriebsrechnung
für  das  Geschäftsjahr  nicht  der  Betrag  der  tatsächlich  vereinnahmten  Prämie
einzustellen  ist,  sondern  derselbe  (soweit  Bersicherungs-  und  Geschäftsjahr
nicht  übereinstimmen)  nur  mit  einem  entsprechenden  Teil  als  Betriebseinnahme ­
  des  Geschäftsjahres  betrachtet  werden  kann,  mit  einem  anderen
*  1910/1911:  176  320  852  Mk.
2  1910:  90584232  Mk.  gegenüber  92176598  Mk.
        <pb n="132" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

137

Teil  jedoch  auf  das  nächstfolgende  Geschäftsjahr  verrechnet  („übertragen")
werden  muß.  Das  System  der  Berechnung  dieser  sogenannten  „Prämienüberträge" ­
  ist  übrigens  nicht  bei  allen  Gesellschaften  vollständig  gleich,
wenn  sich  auch  die  Verschiedenheiten  nur  innerhalb  bestimmter,  verhältnismäßig ­
  nicht  allzu  weit  gezogener  Grenzen  bewegen.
Unter  betriebsrechnungsmäßiger  Prämieneinnahme  haben  wir  also
zu  verstehen  den  Betrag  der  tatsächlich  im  Geschäftsjahr  vereinnahmten
Prämie,  zuzüglich  der  aus  dem  vorhergehenden  Geschäftsjahre  übertragenen ­
  und  abzüglich  der  auf  das  nächstfolgende  Geschäftsjahr  zu  übertragenden ­
  Prämienteilbeträge.
Dieser  betriebsrechnungsmäßige  Betrag  ist  es  auch,  den  wir  bei
einem  Vergleich  zwischen  Prämieneinnahme  und  Schadenzahlung  oder,
was  ein  richtigeres  Bild  gibt,  überhaupt  zwischen  Betriebseinnahmen
und  Betriebsausgaben  zugrunde  legen  müssen.  Irreführend  wäre  es,  vom
Betrag  des  wirklichen  Prämienanfalls  auszugehen.  —
Für  den  Zweck  der  gegenwärtigen  Untersuchung  wäre  es  nun
zweifellos  höchst  wertvoll  und  interessant,  die  Gliederung  des  Kreises
derjenigen,  von  welchen  diese  Millionen  bezahlt  werden,  festzustellen.
Hier  aber  versagt  bedauerlicherweise  das  uns  zur  Verfügung  stehende
Material  vorläufig  noch  in  recht  empfindlichem  Maße.  Bei  der  einzelnen
Gesellschaft  würde  eine  Feststellung,  je  nach  ihren  Einrichtungen,  nicht
ausgeschlossen  sein,  wohl  meist  aber  auch  nur  unter  ganz  erheblichem
Arbeitsaufwand.  Immerhin  ist  bei  einer  Gesellschaft,  nämlich  dem  Allgemeinen ­
  Deutschen  Versicherungsverein  in  Stuttgart,  in  dieser  Beziehung ­
  zufolge  ihrer  Gliederung  in  —  bestimmte  Risiken  vereinigende  —
Sektionen  ein  Bild  der  Verteilung  der  Prämienzahlung  nach  Berufsgruppen ­
  bereits  vorhanden  und  dieses  Bild  ist  von  um  so  größerem
Wert,  als  die  genannte  Gesellschaft  den  größten  Betrieb  der  Unfall-  und
Haftpflichtversicherung  in  Deutschland  repräsentiert.  Die  Zusammensetzung ­
  ihrer  Prämieneinnahme,  speziell  in  der  Haftpflichtversicherung
bietet  also  schon  ein  recht  beachtenswertes  Material  für  Schlußfolgerungen
und  für  Schätzung  der  Prämienverteilung  bei  der  Gesamtheit  der  in  Deutschland ­
  arbeitenden  Gesellschaften.  Es  bedarf  wohl  keines  besonderen  Hinweises, ­
  daß  hierbei  natürlich  mit  gebotener  Vorsicht  und  unter  gebührender ­
  Beachtung  gewisser,  jener  Gesellschaft  eigentümlicher  Einrichtungen ­
  usw.  verfahren  werden  muß  und  daß  die  so  erzielten  Resultate
keinen  Anspruch  darauf  machen  können,  die  tatsächlichen  Verhältnisse
absolut  präzis  zu  kennzeichnen;  es  handelt  sich  vielmehr,  wie  nochmals
betont  sei,  hierbei  nur  um  einen  Behelf,  um  der  hochinteressanten  Frage
        <pb n="133" />
        138

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Wenigstens  so  weit  näherzukommen,  als  es  zurzeit  ohne  unverhältnismäßigen ­
  Aufwand  überhaupt  möglich  erscheint.
Der  Allgemeine  Deutsche  Versicherungsverein  in  Stuttgart  hatte  im
Geschäftsjahr  1909  (ohne  Berücksichtigung  der  Prämienüberträge!)  eine
Prämieneinnahme  von  15  016  734  Mk.  in  der  Haftpflichtversicherung,
also  mehr  als  ein  Drittel  der  gleichartigen  Prämieneinnahme  aller  deutschen
Gesellschaften  aus  in-  und  ausländischem  Geschäft  mit  43  639  717  Mk.
und  etwas  weniger  als  ein  Drittel  der  gesamten  Haftpflichtprämieneinnahme ­
  der  deutschen  und  ausländischen  Haftpflichtversicherer  aus  dem
deutschen  Geschäft  mit  rund  51,8  Millionen  Mark.  Diese  Prämieneinnahme ­
  setzte  sich  zusammen  aus  den  Prämien  in  18  Sektionen  und
bietet  folgende  Verteilung  (ohne  Pfennigbeträge):

1.  Beamte,  Rechtsanwälte
2.  Gastwirte
3.  Haus-  und  Grundbesitzer
4.  Gemeinden
5.  Ärzte,  Apotheker
6.  Militärpersonen  und  Militärbehörden  .
7.  Landwirte
8.  Brauerei,  Müllerei,  Mälzerei,  Zucker-,
Brennerei-  und  Stärkeindustrie,  Molkerei
9.  Baugewerbe  (mit  Tiefbau)  exkl.  Bauhandwerk ­

10.  Fuhrwerksbetrieb  (einschl.Lastautomobile),
Lagerei,  Pferde-  und  Viehhandel  .  .  .
11.  Bäckerei  und  Fleischerei  und  sonstige  der
Nahrungsmittelindustrie  ungehörige  Betriebe ­

12.  Eisen,  Stahl,  Schmiede  und  Schlosser  .
13.  Metallbearbeitung,  Feinmechanik,  Holz,
Leder,  Papier
14.  Steinbruch-,  Zicgeleibetriebe,  Töpferei,
Bergbau,  Schornsteinfeger  und  Bauhandwerker ­

15.  Textilbetriebe
16.  Bahnen,  Schiffahrt,  Personenautomobile

Mark

Policenzahl
am  31.  Dezember

1  046  799

11447

1  323  664

46  223

1228  266

143599

862  712

21574

361077

11781

290  546

12985

2  515  924

126  724

667  474

10164

1036161

12  812

1315  867

19  283

425  769

19  746

485  410

11887

450  942

8  924

694  206

15  472

169  017

2  286

025844

3  511
        <pb n="134" />
        Jchle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.  zgg
Mark  P°licenzahl
am  31.  Dezember
17.  Glas,  Tabak,  Buchdruckerei,  chemische
Industrie  184  769  2  970
18.  Gemischte  932  280  51  641
Man  wird  nun  nicht  allzu  weit  fehlgreifen,  wenn  man  für  die  Aufbringung ­
  der  Gesamtprämieneinnahme  des  deutschen  Haftpflichtgeschäfts
für  1909  etwa  folgende  Zusammensetzung  in  runden  Zahlen  annimmt:
Mill.  Mark
Haus-  und  Grundbesitz  4
Eisenbahn-  und  Schiffahrtsbetrieb  6
Automobilhaltung  2,5
Baugewerbe  -.3,5
Landwirtschaft  7
Fuhrwerksbetrieb  3,5
Gastwirtschaft  3,5
Bäcker,  Fleischer  1,5
Eisen  und  Stahl  usw.  (wie  oben)  2
Steinbruch,  Ziegelei,  Bauhandwerk  usw  3
Metallbearbeitung,  Feinmechanik,  Holzbearbeitung,  Leder-  und
Papiersabrikation  1,5
Textilbetriebe  0,6
Glas,  Tabak,  Buchdruckerei,  chemische  Industrie  0,6
Brennerei,  Müllerei  usw.  (wie  oben)  2
Gemeinden  3
Ärzte,  Apotheker  1
Militärpersonen  0,5
Beamte,  Rechtsanwälte  1,5
Verschiedenes  3
rund  50
Für  das  Gebiet  der  Unfallversicherung  ist  ein  ähnliches  Verfahren
Zur  Schätzung  der  Beteiligung  der  einzelnen  Berufe  an  dem  Gesamt-Prämienaufkommen
  pro  1909  von  41  870  608  Mk.  weniger  empfehlenswert. ­
  Die  Sektiousgliederung  des  Allgemeinen  Deutschen  Versicherungs-Verein
  ist  auf  dem  Gebiete  der  Unfallversicherung  viel  weniger  durchgeführt
als  auf  dem  eben  behandelten  und  reicht  für  unsere  Zwecke  deshalb  nicht
aus.  Wir  finden  hier  nur  vier  Sektionen,  nämlich:
        <pb n="135" />
        140

I.  Geschäftliche  Versicherung.

1.  Arbeiterunfallversicherung  mit  .  .  .  926193  Mk.  Prämie
2.  Beamte,  Kaufleute  usw.  mit  ...  1  553  654  „  „
3.  Kollektiv-Unfallversicherung  mit  .  .  958  115  „  „
4.  Militär-Unfallversicherung  mit  .  .  .1591  505  „  „
Also  nur  eine  Gruppierung  in  ganz  großen  Klassen,  die  noch  keinen
sicheren  Schluß  in  der  gewünschten  Richtung  im  einzelnen  zulassen.
Einen  zuverlässigeren  Anhalt  gewährt  uns  hier  eine  Statistik  des
Unfallversicherungsverbandes,  der  wir  allerdings  auch  nicht  die  für  das
einschlägige  Gesamtgeschäft  genau  zutreffenden  Zahlen  entnehmen  können.
Insbesondere  erstreckt  sich  diese  Statistik  nur  auf  Einzelunfallversicherung,
nicht  aber  auch  auf  Kollektivunfallversicherung,  ferner  nicht  auf  sogenannte
Reiseunfallversicherung  in  ihren  verschiedenen  Arten  und  anderes.  Indessen ­
  kommt  dieser  Statistik  wegen  der  großen  Anzahl  an  ihr  beteiligter
in  Deutschland  tätiger  Gesellschaften  und  mit  Rücksicht  darauf,  daß  es
uns  Vorliegendenfalls  in  erster  Linie  doch  darum  zu  tun  ist,  die  Beteiligung ­
  der  von  den  einzelnen  Versicherten  selbst  für  sich  bezahlten
Prämien  festzustellen  (während  bei  Kollektivversicherung  die  Prämien  häufig,
oder  Wohl  sogar  in  der  Regel  nicht  vom  Versicherten  selbst,  sondern  z.  B.
von  seinem  Arbeitgeber,  einem  Verein,  einer  Anstalt  usw.  bezahlt  werden),
doch  für  die  hier  zur  Untersuchung  stehende  Frage  eine  ganz  erhebliche
Bedeutung  zu,  um  so  mehr  als  ein  anderer,  zu  nur  einigermaßen  ähnlich
brauchbaren  Ergebnissen  führender  Weg,  soweit  ich  sehe,  nicht  zur  Verfügung ­
  steht.
Vorab  sei  bemerkt,  um  Mißverständnissen  gegenüber  dem  sich  im
folgenden  ergebenden,  im  Vergleich  mit  den  Gesamtprämieneinnahmen
für  Unfallversicherung  in  1909  aus  den  ersten  Blick  befremdend  niedrigen
Prämienbetrag  vorzubeugen,  daß  in  den  aufgeführten  Beträgen  keinerlei
Zuschläge  für  Sports,  Nebenbeschäftigungen  u.  dgl.  enthalten  sind,  sondern
lediglich  die  reinen  Tarifprämien  derjenigen  Gefahrenklasse,  in  welche  der
Versicherte  nach  seinem  Berns  eingereiht  ist.  Auch  die  Kollektivunfallversicherung ­
  und  anderes  fehlt,  wie  bereits  einmal  bemerkt,  darin  und
ebenso,  wie  kaum  einer  Hervorhebung  bedarf,  die  von  den  betreffenden
Gesellschaften  nicht  direkt  abgeschlossenen,  sondern  lediglich  in  Rückversicherung ­
  übernommenen  Versicherungen.
Dies  vorausgeschickt,  fassen  wir  die  in  jener  Statistik  enthaltenen
zahlreichen  (129)  Berufsklassen  in  Berufsgruppen  zusammen  nach  folgender
Übersicht:
        <pb n="136" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

141

I.  Handel.
II.  Industrie.
III.  Landwirtschaft.
IV.  Handwerk.
V.  Große  Staats-  und  Privatbetriebe.
VI.  Freie  Berufe.
Zu  I.  Den  Handel  finden  wir  beteiligt  mit  rund  2  596  200  Mk.
und  zwar  -4)  Kaufleute:

selbständige  mit

1  042  774

Gehilfen

187  913

Reisende

784  646

„

B)  Gastwirtspersonal.  .  .

580  869

„

e  Industrie  hat  aufgebracht....

2  563  150

und  zwar:  A)  Baugewerbe  (rund)  .  .

449  640

B)  Fabrikgewerbe  (rund)  .  .

2114510

„

und  zwar  im  einzelnen:

Kaufmännische  Leiter

287  798

Technische  Leiter

789  951

„

Meister  aufsichtsführend

119278

Meister  mitarbeitend

879  802

Chemiker

36  678

„

Landwirtschaft  hat  ergeben  .  .  .

1  212  534

„

Handwerk  hat  ergeben

1  256  322

„

in  großen  Staats-  und  Privatbetrieben

schäftigte  entfielen  rund

389  090

„

im  einzelnen:

Bergbau

22  864

„

Eisenbahn

98  506

„

Forstwesen

19310

„

Militär

56419

Polizei

23  450

Post

84044

„

Schiffahrt

42  868

„

Steuerwesen

11509

„

Straßenbahnen

2  978

„

Theater

27143

rr  j
        <pb n="137" />
        142

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Zu  VI.  Angehörige  der  sogenannten  freien  Berufe

erbrachten  Prämien  rund  1356  310  Mk.
im  einzelnen:
A)  Ärzte  .  284421  „
Apotheker  52  914  „
Lehrer  74  974  „
Zahnärzte  und  Techniker  65  805  „
B)  Bildhauer,  Maler  usw  39  361  „
C)  Sonstige:  Im  Bureau  Beschäftigte.  .  359  281  „
Rentner  34  635  „
Frauen  35  238  „
v)  Verschieden  Beschäftigte  409  678  „

Nun  wäre  es  allerdings  noch  wünschenswert,  die  Zahl  der  in  jeder
Berussgruppe  Versicherten  zu  kennen;  denn  der  Prämienbetrag  für  sich
allein  gibt  um  deswillen  noch  kein  zuverlässiges  Bild  der  Beteiligung,
weil  nicht  in  allen  den  aufgeführten  Berufsgruppen  niedrig  und  höher
zu  Tarifierende  in  gleichem  Verhältnis  vorhanden  sind,  sondern  in  gewissen ­
  Gruppen  fast  ausschließlich  Angehörige  hoher  Gefahrenklassen  (z.  B.
in  Landwirtschaft  und  Schiffahrt),  während  in  anderen  fast  ausschließlich ­
  Angehörige  niederer  Gefahrenklassen  in  Frage  kommen  (z.  B.  in  lit.  C
der  freien  Berufe).  Bei  gleicher  Prämiensumme  ist  also  in  der  höher  tarifierten ­
  Berufsgruppe  im  Zweifel  eine  viel  geringere  Anzahl  von  Versicherungen ­
  vorhanden  als  in  der  niedriger  tarifierten  (zum  Teil  kann
dies  allerdings  wieder  dadurch  alteriert  werden,  daß  in  der  letzteren  etwa
eine  große  Anzahl  höherer  Versicherungssummen,  welche  natürlich  einen
höheren  Prämienbetrag  ergeben,  vorkommt).  —
Die  Bedeutung  bet  P  rämienzahlun  g  für  den  Versicherten ­
  besteht,  wie  bei  jeder  Versicherung,  auch  auf  dem  hier  zur  Er«
örterung  stehenden  Gebiete  allgemein  darin,  daß  der  Versicherte  das  Risiko
gewisser  Vorgänge  gegen  Zahlung  einer  Prämie  auf  den  Versicherer  überträgt. ­
  Soweit  der  Rahmen  des  vertragsmäßigen  Versicherungsschutzes
reicht,  erkauft  sich  also  der  Versicherte  sozusagen  gegen  Zahlung  eines
verhältnismäßig  sehr  geringen  —  meist  festen  —  Betrages  die  finanzielle
Deckung  für  gewisse  Eventualitäten  bis  zu  bestimmter  Höhe.
Im  speziellen  betrachtet:
Der  ünfallversicherte  erkauft  sich  durch  Zahlung  seiner  Prämie  den
Anspruch,  daß  bei  Eintritt  eines  Unfalles  bestimmte  Leistungen  an  ihn
        <pb n="138" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

143

(bzw.  an  seine  Erben  oder  an  begünstigte  Personen)  zu  machen  sind.  Bei
der  gebräuchlichsten  Form  der  Unfallversicherung  bestehen  diese  Leistungen:
1.  bei  Unfall  mit  Todesfolge  in  der  Zahlung  eines  Kapitals  in  der
versicherten  Höhe;
2.  bei  Unfall  mit  (dauernder)  Jnvaliditätsfolge  in  Zahlung  entweder
einer  lebenslänglichen  Rente  oder  eines  Kapitals  in  der  vereinbarten
Höhe,  abgestuft  je  nach  dem  Grade  der  durch  den  Unfall  bewirkten
Invalidität;
3.  bei  Unfall  mit  vorübergehenden  Folgen  in  Zahlung  eines  bestimmten
Tagegeldes  je  nach  dem  Grade  der  Arbeitsunfähigkeit.
Die  Prämienzahlung  gibt  also  dem  Versicherten  die  wirtschaftliche
Sicherung  gegenüber  den  Folgen  von  Unfällen.  Die  Höhe,  bis  zu  welcher
diese  Sicherung  bestehen  soll,  ist  im  wesentlichen  lediglich  abhängig  vom
Prämienaufwand.  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  der  Wert  einer  derartigen
wirtschaftlichen  Sicherung  für  den  Versicherten  um  so  höher  ist,  je  aktiver
er  selbst  in  seinem  Beruf  tätig  ist  und  je  mehr  ein  Ausfall  seiner  eigenen
Tätigkeit  infolge  Unfalls  auch  einen  finanziellen  Ausfall  für  ihn  (bzw.
seine  Hinterbliebenen  oder  Begünstigten)  bedeutet.  Auch  der  durch  einen
Unfall  nötig  werdende  Aufwand  für  Heilungskosten  —  also  ein  tatsächlicher ­
  Schaden  —  ist  hierbei  Gegenstand  der  Sicherung,  wie  der
Vollständigkeit  halber  bemerkt  sei.
Wesentlich  anders  ist,  was  sich  ohne  weiteres  aus  dem  Begriffe  dieser
Versicherung  erklärt,  die  Art  und  Bedeutung  der  durch  Prämienzahlung
erworbenen  wirtschaftlichen  Sicherung  bei  der  Haftpflichtversicherung.
Hier  erkauft  sich  der  Versicherte  die  Garantie,  daß  innerhalb  der  Grenzen
der  Vertragsbedingungen  die  an  sich  ihm  selbst  zur  Last  fallende
Befriedigung  gegen  ihn  erhobener  gesetzlich  berechtigter  Schadensersatzansprüche
  Dritter  an  seiner  Stelle  durch  die  Versicherungsgesellschaft  zu
betätigen  ist,  oder  aber,  falls  die  Schadensersahansprüche  unberechtigt  erscheinen, ­
  daß  deren  Abwehr  durch  die  Versicherungsgesellschaft,  und  zwar
auf  deren  Rechnung  und  Gefahr,  zu  erfolgen  hat;  mit  anderen  Worten,
falls  der  Versicherte,  der  die  gesetzlich  nicht  berechtigt  scheinenden  Ansprüche ­
  des  Beschädigten  im  Einvernehmen  mit  der  Gesellschaft  zurückgewiesen ­
  hat,  von  dem  Beschädigten  alsdann  auf  Schadensersatz  verklagt
wird,  so  ersolgt  die  Prozeßführung  auf  das  Risiko  der  Gesellschaft.  Die
Haftpflichtversicherung,  die  an  sich  in  der  Hauptsache  wohl  zur  Schadenversicherung
  gehört,  zeigt  sich  hier  in  ihrer  bedeutungsvollen  weiteren
Funktion  als  Rechtsschutzversicherung.  Wird  der  Versicherte  in  diesem
Prozeß  zum  Schadensersatz  verurteilt,  so  hat  die  Gesellschaft  ihn  vor  Voll ­
        <pb n="139" />
        144

I.  Geschäftliche  Versicherung.

streckung  zu  schützen  und  die  ihm  urteilsmäßig  obliegenden  Zahlungen
an  seiner  Stelle  zu  leisten.
Aus  dieser  kurzen  Kennzeichnung  des  Wesens  der  Haftpflichtversicherung
ergibt  sich  ohne  weiteres  die  eminente  wirtschaftliche  Bedeutung  dieser
mit  Haftpflichtgesetzgebung  und  Haftpflichtrechtsprechung  in  engster  Beziehung ­
  stehenden,  ja  geradezu  durch  sie  bedingten  Versicherungsart.
Diese  wirtschaftliche  Bedeutung  tritt  in  Erscheinung  besonders  auffällig, ­
  wenn  der  Schadenersatzpflichtige  unvermögend  oder  ohne  leicht
flüssig  zu  machendes  Vermögen  ist.  Hier  genügt  oft  schon  ein  gar  nicht
besonders  hoher  Schadensersatzanspruch,  um  die  ganze  wirtschaftliche  Existenz
des  Ersatzpflichtigen  ernstlichst  zu  gefährden,  wenn  nicht  zu  vernichten.
Es  sei  hier  z.  B.  nur  an  die  Zeiten  von  1900—1908  erinnert,  wo  der
bekannte  §  833  B.G.B. 1  noch  ungemildert  herrschte.  Denken  wir  uns
einen  kleinen  oder  mittleren  Landwirtschaftsbetrieb,  den  Eigentümer  ohne
nennenswertes  Barvermögen,  den  Realkredit  bereits  ziemlich  ausgenutzt.
Es  bedarf  keiner  besonderen  Ausführungen,  daß  durch  einen  etwa  infolge
Durchgehens  seines  Pferdes  und  hierdurch  bewirkter  Verletzung  einer  Person
erwachsenen  Schadensersatzanspruch  von  einigen  Tausend  Mark  der  betreffende
Landwirt  sich  direkt  dem  Ruin  preisgegeben  und  um  seine  selbständige
Existenz  gebracht  sehen  konnte;  die  Mobilien  wurden  gepfändet,  das
Anwesen  zwangsversteigert.  Oder  nehmen  wir  einen  Gewerbetreibenden
als  Beispiel,  etwa  einen  Lohnkutscher,  oder  einen  Fleischer  mit  Fuhrwerk ­
  usw.  Überall  die  gleiche  schwere  Haftpflichtgefahr  und  die  Möglichkeit, ­
  ja  Wahrscheinlichkeit,  daß  durch  einen  einigermaßen  teuren  Haftpflichtfall ­
  —  und  die  finanzielle  Tragweite  eines  solchen  Haftpflichtfalles
hängt  doch  oft  nur  vom  Zufall,  insbesondere  von  der  Person  des  Verletzten
ab  —  das  gesamte  wirtschaftliche  Gleichgewicht  des  betreffenden  Unternehmers ­
  gestört  wird.  —
Bei  einem  kleineren  landwirtschaftlichen  Betriebsunternehmer  mit
zwei  Pferden  oder  einer  Anzahl  Rinder  betrügt  der  jährliche  Aufwand
für  eine  derartige  Versicherung  noch  keine  10  Mark,  eine  sicherlich  nicht
zu  drückende  Ausgabe,  um  sich  gegen  derartige  finanzielle  Überraschungen
zu  sichern!  Für  junge  Betriebe  haftpflichtgefährlicherer  Art  ist  eine
solche  Sicherung  sogar  direkt  ein  Bedürfnis.  Auch  hier  wird  noch  die
Zeit  kommen,  wo  man,  was  hinsichtlich  der  Feuer-  und  vielleicht  noch
mehr  der  Transportversicherung  jetzt  schon  der  Fall  ist,  bei  Beurteilung
der  Kreditwürdigkeit  eines  Unternehmers  in  weit  höherem  Grade

1  Sog.  Tierhalterparagraph.
        <pb n="140" />
        Jchle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.
als  gegenwärtig  auch  der  Frage  Beachtung  schenken  wird,  ob  er  gegen
Haftpflicht  versichert  ist  und  ob  und  in  welchem  Maße  ihn  demgemäß  die
finanziellen  Folgen  von  Haftpflichtfällen  schwererer  Art  treffen.  (Solche
sind  nicht  einmal  bei  den  scheinbar  ungefährlichsten  und  bei  den  besteingerichteten ­
  Unternehmungen  auszuschließen,  wie  unwiderlegliche  Tatsachen ­
  nur  zu  deutlich  zeigen!  Haben  doch  Gesellschaften  schon  bei  einfacher ­
  Hausbesitzerhastpflicht  für  einen  einzigen  Schadenfall  100  000  Mk.
und  mehr  zu  zahlen  gehabt!)  Die  Perspektive,  welche  Folgen  ein  solcher
Fall  für  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  eines  unversicherten  Haftpflichtigen
  hat,  ist  leicht  auszudenken.  Andererseits  ist  auch  d  i  e  Frage  volkswirtschaftlich ­
  von  erheblicher  Bedeutung,  in  welchem  Umsange  es  dem  zu
Schaden  Gekommenen  möglich  ist,  Ersatz  seines  Schadens  von  dem
Pflichtigen  tatsächlich  zu  erhalten.  Auch  unter  diesem  Gesichtspunkt  erfährt ­
  die  Haftpflichtversicherung  mehr  und  mehr  öffentliche  Beachtung.
So  wird  nicht  allzu  selten  bei  Verleihung  von  Konzessionen  für  gewisse
Unternehmungen  dem  Nachsuchenden  von  der  Behörde  die  Auslage  gemacht. ­
  sich  in  bestimmtem  Umfang  gegen  Haftpflicht  zu  versichern.  Neuerdings ­
  verlangen  z.  B.  die  Behörden  den  Nachweis  einer  entsprechenden
Haftpflichtversicherung  von  den  Unternehmern  eines  Automobildroschkenbetriebes ­
  und  zwar,  wie  auf  der  Hand  liegt,  in  erster  Linie  im  Interesse
derjenigen,  die  durch  diesen  Betrieb  zu  Schaden  kommen,  damit  ihnen
die  Erfüllung  berechtigter  Schadensersatzansprüche  nachhaltig  gesichert  sei
und  sie  nicht  etwa  Gefahr  laufen,  ihre  —  oft  erst  in  langwieriger  Prozeßführung ­
  erstrittenen  —  gesetzlich  begründeten  Ansprüche  an  der  finanziellen
Leistungsunsähigkeit  des  Schadensersatzpflichtigen  scheitern  zu  sehen.
Mit  dieser  Betrachtung  streifen  wir  bereits  die  Erörterung  der  Frage,
welche  wirtschaftliche  Bedeutung  die  Versicherungsleistung  für  den  Versicherten ­
  hat.  Hierüber  wird  später  noch  einiges  zu  sagen  sein,  nachdem
wir  die  Frage  der  Verwendung  der  Prämienzahlungen  näher  untersucht
haben  werden.  Hier  scheinen  lediglich  noch  einige  Bemerkungen  zu  dem,
wie  für  jede  wirtschaftliche  Unternehmung,  so  auch  für  das  Versicherungswesen ­
  im  allgemeinen  aktuellen  Problem  angebracht,  wer  die  Kosten  der
Prämienzahlung  im  letzten  Grunde  trägt.  Eine  für  alle  Fälle  zutreffende
Antwort  läßt  sich  natürlich,  wie  ja  wohl  keiner  Ausführung  bedarf,  hier
nicht  geben.  Die  Fälle  sind  je  nach  den  Bedürfnissen,  Neigungen  und
wirtschaftlichen  Anschauungen  des  Individuums  zu  verschieden.  Es  kann
sich  nur  darum  handeln,  Normalsälle  herauszugreifen  und  an  Hand  dieser
der  Frage  auf  den  Grund  zu  gehen.
Schriften  137.  IV.  10
        <pb n="141" />
        146

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Beginnen  wir  die  Untersuchung  mit  der  Unfallversicherung.  Der
Privatmann  oder  der  Beamte  mit  festem  Einkommen  wird  im  allgemeinen
die  Mittel,  die  er  zur  Bezahlung  seiner  Unfallversicherung  benötigt,
zweifellos  seinem  sonstigen  Verbrauch  entziehen,  er  würde,  wenn  er  eine
derartige  Versicherung  nicht  hätte,  den  Betrag  für  andere  Zwecke  ausgeben, ­
  oder  eventuell  zurücklegen.  Es  ist  kein  Zufall,  daß  in  den  Kreisen
der  genannten  Personengruppen  (abgesehen  von  Beamten  in  hoch  gefährdeten ­
  Berufen,  insbesondere  in  solchen  ohne  hinreichende  Pensions-  und
hinreichende  Reliktenfürsorge)  die  Versicherungslust  ziemlich  gering  ist.
Diese  Erscheinung  erklärt  sich  nicht  etwa  allein  aus  der  verhältnismäßig
geringeren  Gefährdung  solcher  Personen  —  einem  Moment,  dem  übrigens  ja
durch  die  niedrige  Tarifierung  der  genannten  Klassen  bezüglich  Unfallversicherung ­
  (Einreihung  in  die  niedersten  Gefahrenklassen)  ohnehin
Rechnung  getragen  ist  —  sondern  sie  erklärt  sich  zweifellos  zum  großen
Teil  auch  aus  der  Unmöglichkeit  für  den  Versicherungsnehmer,  den
Prämienaufwand  abzuwälzen.  (Selbstverständlich  sind  auch  hier,  wie
ausdrücklich  betont  sei,  andere  Möglichkeiten  denkbar,  so  z.  B.  daß  der
betreffende  Beamte  seine  Einnahmen  zu  vermehren  sucht,  etwa  durch
Nebenbeschäftigung,  wie  schriftstellerische  Tätigkeit  usw.  Aber  auch  dann
noch  wird  es  zweifelhaft  sein,  ob  hierbei  gerade  die  Unfallversicherungs-Prämie
  eine  irgendwie  ausschlaggebende  Rolle  gespielt  hat;  für  sich  allein
Wohl  niemals,  höchstens  im  Zusammenhalt  mit  anderen  finanziellen
Bedürfnissen.  Die  UnfallversicherungsPrämie  ist  eben  an  sich  für  einen
Angehörigen  dieser  Klassen,  wenn  die  Versicherungssummen  ungefähr  den
Verdienstverhältnissen  bzw.  den  Wirkungen  eines  Unfalls  auf  die  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  des  Betreffenden  entsprechend  gewählt  sind,  derart
niedrig,  daß  sie  für  sich  allein  kaum  jemals  Anlaß  zum  Bestreben
nach  Einnahme  Vermehrung  durch  Entfaltung  bzw.  Steigerung  gewinnbringender ­
  Tätigkeit  bei  derartigen  Versicherungsnehmern  geben  dürfte.)
Anders  liegt  die  Sache  bei  solchen  Berufen,  deren  Angehörige  überhaupt ­
  nur  solange  Einnahme  aus  dem  Berufe  ziehen  können,  als  i ie
se  lb  st  darin  tätig  sein  können  oder  die  wenigstens  ganz  erhebliche  Einbuße ­
  an  Einnahme  erleiden,  wenn  sie  vorübergehend  oder  überhaupt  nicht
mehr  persönlich  tätig  sein  können.  Bei  diesen  ist  naturgemäß  der  Anreiz
sich  gegen  Unfall  zu  versichern  ohne  weiteres  vorhanden,  und  zwar  desto  intcnsiver,
  je  empfindlicher  einerseits  körperliche  Unfallfolgen  sich  wirtschaftlich
durch  Einnahmeausfall  bemerkbar  machen  würden,  je  mehr  also  Tätigkeitsausfall ­
  gleichbedeutend  mit  Einnahmeausfall  ist,  und  je  größer  andererseits ­
  nach  der  Art  der  Berufstätigkeit  die  Unfallgefahr  ist.  Beisp^  ^
        <pb n="142" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

147

liegen  durchaus  nahe.  Ein  frei  Praktizierender  Arzt,  ein  Anwalt,  ein
Künstler,  ein  Ingenieur,  ein  hauptsächlich  selbst  tätiger  Kaufmann,  ein
kaufmännisch  Angestellter  (z.  B.  Reisender)  wird  der  Frage  der  Unfallversicherung ­
  von  vornherein  eine  ganz  andere  Beachtung  schenken,  als
etwa  ein  Staatsbeamter,  ein  Geistlicher,  Privatier  oder  Besitzer  eines
schuldenfreien  großen  Guts.  Und  zwar  wird  die  Beachtung  um  so  größer
sein,  je  mehr  er  Einzelunternehmcr  ist  oder  es  auf  seine  persönliche  Arbeitsleistung ­
  ankommt,  je  mehr  also  Unternehmer  und  Unternehmung  zusammenfällt, ­
  während  sich  der  Anreiz  vermindert,  je  weniger  davon  abhängt,  ob  die
Tätigkeit  vom  Unternehmer  gerade  persönlich  geleistet  wird  oder  ob  sie
auch  ganz  oder  doch  bis  zu  gewissem  Grad  durch  Angestellte  geleistet
werden  kann.  Bei  allen  an  der  Unfallversicherung  vorwiegend  interessierten
Berufsarten  werden  wir  davon  ausgehen  dürfen,  daß  die  von  deren  Angehörigen ­
  für  ihre  Unfallversicherung  aufzuwendenden  Prämienbeträge  als
Geschäftsspesen  zusammen  mit  einer  Reihe  anderer  Aufwendungen  betrachtet ­
  und  niit  diesen  auf  den  Konsum  abgewälzt  werden.  Rur  in  einer  verschwindenden ­
  Minderzahl  der  Fälle  wird  das  Bild  anders  sein.
Auch  die  Haftpflichtversicherungsprämie,  welche  noch  weniger  als  die
Unfallversicherungspräniie  infolge  ihres  für  den  einzelnen  regelmäßig
recht  geringen  Betrages  für  sich  allein  eine  ausschlaggebende  Rolle  in
der  ökonomischen  Disposition  des  Versicherungsnehmers  geben  dürfte,
wird  normalerweise  von  ihm  unter  die  Betriebsfpesen  gerechnet  und  mit
diesen  abgewälzt  werden.  Greifen  wir  z.  B.  die  Berufshaftpflichtversicherung ­
  eines  Arztes  heraus,  für  welche  bei  Garantiesummen  von
100  000  Mk.  für  Verletzung  oder  Tötung  einer  einzelnen  Person  und
300  000  Mk.  für  ein  mehrere  Personen  gleichzeitig  treffendes  Ereignis
eine  Prämie  von  rund  25  Mk.  jährlich  in  Frage  kommt,  so  ergibt  sich
ohne  weiteres,  daß  ein  solcher  Betrag  etwa  neben  den  Betriebsausgaben
für  das  Pferdefuhrwerk  oder  Automobil  des  Arztes  völlig  verschwindet
und  schon  aus  diesem  Gründe  eine  von  derjenigen  seiner  sonstigen  Betriebsspesen ­
  abweichende  Behandlung  nicht  erfahren  wird.  Die  Prämie  für  die
Haftpflichtversicherung  als  Besitzer  des  für  die  Praxis  benötigten  Pferdefuhrwerks ­
  oder  Autonwbils  aber  erscheint  wohl  ohne  weiteres  als  zu
dem  „Betriebsaufwand"  für  solche  Einrichtungen  gehörig  und  ihre  Abwälzung ­
  würde  deshalb  ebensowenig  etwas  Auffallendes  bieten  wie  die
Abwälzung  der  reinen  Fuhrwerksbetriebskosten  (wie  z.  B.  Futterkosten, ­
  Chauffcurlohn).
Ebenso  verhält  es  sich  mit  der  Berufshaftpflichtversicherungsprämie
eines  Anwalts  oder  Notars.  Ein  weiteres  vielleicht  noch  klareres  Bei-10*
        <pb n="143" />
        148

I.  Geschäftliche  Versicherung.

spiel  bietet  die  Haftpflichtversicherung  als  Hausbesitzer.  Der  Besitzer
eines  Miethauses  wird  den  im  Verhältnis  zu  den  sonstigen  Lasten  (wie
z.  B.  Wasserzins,  Kaminreinigungs-,  llnratabfuhr-,  Kanalanschluß-  usw.
Gebühren,  Gebäudebrandversicherung  usw.)  geradezu  geringfügigen  Betrag
der  Haftpfllchtversicherungsprämie  selbstverständlicherweise  nicht  anders
behandeln  als  die  genannten  und  andere  mit  dem  Besitz  des  Hauses
regelmäßig  verbundene  Spesen,  und  berücksichtigt  ihn  zusammen  mit
diesen  bei  Kalkulation  der  von  den  Mietern  zu  entrichtenden  Mietzinse.
Im  Gegensatz  hierzu  ist  bei  dem  Besitzer  eines  Familienhauses  anzunehmen,
daß  der  für  dessen  Haftpflichtversicherung  aufzuwendende  (allerdings  in
keiner  Weise  drückende  und  normalerweise  keine  10  Mk.  im  Jahre  erreichende) ­
  Prämienbetrag  eine  Verbrauchseinschränkung  bedeutet  (sofern
der  Versicherte  nicht  etwa  in  anderer  Eigenschaft  z.  B.  als  Besitzer  eines
Geschäfts  die  Abwälzungsmöglichkeit  hat).
Auch  bei  der  Haftpflichtversicherung  von  allen  Gewerbebetrieben,
seien  sie  kleineren  oder  größeren  Umfangs,  ist  das  Nächstliegende,  daß  die
Prämie  auf  die  Konsumenten  abgewälzt  wird.
Die  Haftpflichtversicherungsprämie  einer  politischen  Gemeinde  wird
selbstverständlich  auf  die  Umlagepflichtigen  abgewälzt,  in  vielen  Fällen
wohl  auch  auf  Kunden  eines  versicherten  gemeindlichen  Betriebes  (Straßenbahn, ­
  Elektrizitäts-  oder  Gaswerk,  Theater,  Krankenhaus  usw.).  Die
Prämie  für  Haftpflichtversicherung  als  Sportausübender  (Jäger,  Schütze,
Radfahrer,  Luxuskrastsahrzeughalter  usw.),  ferner  für  Versicherung  als
Privatmann,  Haushaltuugs-  und  Familienvorstand,  Dienstherr  und  Mieter,
ferner  als  Hunde-  oder  Reitpferdbesitzer  wird  hinwiederum  (soferne  nicht
etwa  die  betreffende  Versicherung  als  Anhängsel  einer  anderen  genommen
ist)  in  weitaus  den  meisten  Fällen  als  eine  Belastung  des  Haushalts
erscheinen,  die  nicht  durch  Abwälzung,  sondern  durch  Einschränkung  des
Verbrauches  bzw.  Erübrigung  an  demselben  gedeckt  wird,  ebenso  wie  dies
z.  B.  auch  bei  der  Berufshastpflichtversicherung  eines  Lehrers  oder  eines
Richters  zutreffen  wird.
Die  wirtschaftliche  Zweckmäßigkeit,  ja  häufig  Notwendigkeit  einer
Haftpflichtversicherung,  die  vor  nicht  gar  so  langer  Zeit  noch  beinahe  als
Extravaganz  angesehen  worden  ist,  hat  neuerdings  auch  seitens  der
Steuergesetzgebung  eine  gewisse  Anerkennung  gefunden,  z.  B.  im  bayerischen
Einkommensteuergesetz  vom  14.  August  1910,  wo  die  Prämien  .sür
Ha'tpslichtversicherung  als  Betriebsausgaben,  die  an  den  Roheinkünften
abgezogen  werden  dürfen,  sowie  bis  zu  gewissem  Betrage  als  „abziehbare
Verbrauchsabgaben"  erklärt  sind,  die  an  den  gesamten  Reineinkünften
        <pb n="144" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

149

zur  Ermittlung  des  steuerbaren  Jahreseinkommens  abgesetzt  werden  dürfen
(vgl.  Art.  12  1.  c.);  übrigens  sind  auch  UnfallversicherungsPrämien  bis
zu  gewissem  Betrag  als  abziehbare  Verbrauchsabgaben  erklärt  (vgl.  ebenda).
Ähnliche  Bestimmungen  für  Unfall-,  seltener  für  Haftpflichtversicherung,
finden  wir  noch  in  einer  Reihe  anderer  Bundesstaaten:
Im  Herzogtum  Brannschweig  dürfen  unter  anderen  Unfallversicherungsprämien ­
  des  Steuerpflichtigen  für  seine  Person  bis  zu  20  %
des  Einkommens,  höchstens  aber  bis  zu  600  Mk.  und  keinesfalls  bis  zur
vollständigen  Steuerbefreiung  abgezogen  werden.
Im  Fürstentum  Lippe  dürfen  unter  anderen  Uniallversicherungsprämien
  in  Abzug  gebracht  werden.
Im  Großherzogtum  Oldenburg  dürfen  vom  Einkommen  in  Abzug
gebracht  werden  unter  anderen  die  Prämien  für  Haftpflichtversicherung.
In  Preußen:  Abzug  von  gesetz-  oder  vertragsmäßig  zu  entrichtenden ­
  Unfallversicherungsprämien  vom  Einkommen,  soweit  sie  mit
den  gesetz-  oder  vertragsmäßigen  Beiträgen  zu  Kranken-,  Alters-  und
Jnvalidenversicherungs-,  Witwen-,  Waisen-  und  Pensionskassen  600  Mk.
jährlich  nicht  überschreiten.
Im  Herzogtum  Sachsen-Coburg  dürfen  Unfallversicherungsprämien, ­
  soweit  sie  (allein  oder  mit  anderen  Personenversicherungsprämien)
100  Mk.  jährlich  nicht  übersteigen,  vom  steuerpflichtigen  Einkommen  abgezogen ­
  werden.
Ähnliches  gilt  in  Sachsen-Gotha,  wo  die  Beiträge  des  Steuerpflichtigen ­
  für  sich  oder  einen  nicht  selbständig  zu  veranlagenden  Haushaltungsangehörigen ­
  unter  anderem  zu  Unfallversicherungen  vom  Einkommen ­
  gekürzt  werden  dürfen,  allerdings  nur  soweit  sie  nicht  zusammen
mit  den  Tilgungsbeträgen  eines  auf  Grundbesitz  lastenden  Schuldkapitals
100  Mk.  übersteigen.
In  Sachsen-Meiningen  dürfen  „Versicherungsprämien,  die  zu
den  geschäftlichen  Unkosten  zu  rechnen  sind",  abgezogen  werden;  hierunter
dürften  also  auch  Haftpflichtversicherungsprämien  von  Gewerbetreibenden
fallen.
Wir  kommen  nun  zu  der  volkswirtschaftlich  zweifellos  interessantesten
Seite  unserer  Untersuchung,  nämlich  zu  der  Frage,  welche  ökonomischen
Effekte  mit  den  oben  festgestellten  Millionen  von  Unfall-  und  Haftpflichtversicherungsprämien ­
  erzielt  werden.  Es  wäre  natürlich  eine  höchst
primitive  und  schiefe  Vorstellung,  wenn  man  annehmen  wollte,  daß  die
Gesellschaften,  welche  die  Prämieneinnahmen  von  zusammen  85,51  Mill.  Mk.
in  1909  erzielten,  auch  nur  einen  Moment  diese  stattliche  Summe  im
        <pb n="145" />
        150

I.  Geschäftliche  Versicherung.

eigentlichen  Sinne  „angesammelt"  in  ihren  Kassen  liegen  gehabt  hätten.
In  Wahrheit  gehen,  da  natürlich  die  verschiedensten  Prämienfälligkeitstermine ­
  bei  den  zahlreichen  Versicherungen  in  Betracht  kommen,  außerdem
täglich  Versicherungen  vorkommen,  die  sofort  beginnen  sollen  (während
man  im  allgemeinen  ja  aus  Gründen  der  Betriebsvereinfachung  darauf
bedacht  ist,  die  Fälligkeitstermine  möglichst  einheitlich  auf  bestimmte
Termine,  z.  B.  1.  und  15.  eines  Monats,  Quartalsersten  usw.  zu  legen),
täglich  Prämienbeträge  ein  —  bar  auch  dies  nur  in  beschränktem
Maße  —  und  müssen  täglich  Zahlungen  geleistet  werden.  Die  obige
Gesamtsumme  der  Prämieneinnahmen  gelangt  also  niemals  als  solche
zur  Entfaltung  derartiger  Wirkungen,  wie  sie  an  sich  einer  Ansammlung
von  über  85  Mill.  in  verhältnismäßig  wenigen  Händen  zukommen  würde.
In  Aktion  ist  jeweils  nur  ein  im  Verhältnis  zu  jener  bedeutenden
Jahresschlußsumme  geringer  Teil  derselben.
(Eben  aus  dem  Grunde  begnügt  sich  die  Staats-  bzw.  Reichsaufsicht
bei  Versicherungsunternehmungen  nur  mit  einer  verhältnismäßig  geringen ­
  Einzahlung  auf  das  Garantiekapital,  weil  ja  die  laufenden
Prämieneinnahmen  zum  großen  Teil  sofort  zur  Deckung  der  Betriebsausgaben, ­
  als  deren  bedeutendster  Posten  die  Auszahlung  der  tagtäglich  fällig
werdenden  Versicherungsleistungen  figuriert,  Verwendung  finden  können.)
Die  Versicherungsleistungen  erforderten  im  Jahre  1909  im  inländischen ­
  Geschäft  der  deutschen  Gesellschaften  für  Fälle  des  genannten
Jahres,  sei  es  nun,  daß  sie  schon  pro  1909  erledigt  werden  konnten,
oder  daß  der  voraussichtlich  nach  gewissenhafter  Schätzung  für  die
künftige  Abwicklung  des  noch  nicht  liquiden  Schadenfalles  benötigte
Betrag  in  Reserve  gestellt  wurde,  den  Betrag  von  41  122046  Mk.,  worunter ­
  sich  neben  378  736  Mk.  Zahlungen  aus  vorzeitig  aufgelöste  Versicherungen ­
  18  681  281  Zahlungen  für  Schäden  auf  felbstabgeschlossene
Unfallversicherungen  befinden,  ferner  14  795  848  Mk.  für  Schäden  aus
selbstabgeschlossene  Haftpflichtversicherungen,  ferner  3  758  910  Mk.  Zahlungen
auf  in  Rückdeckung  übernommene  Versicherungen,  unter  anderem
1550836  Mk.  auf  rückgedeckte  Unfall-  und  990  016  Mk.  auf  rückgedeckte
Haftpflichtversicherungen.
In  ihrem  ausländischen  Geschäft  hatten  die  deutschen  Gesellschaften
bei  einer  Prämieneinnahme  von  7,682  Mill.  Mark  Schadenzahlungen  pro
1909  zu  leisten  im  Betrag  von  4,073  Mill.  Mark.
Die  ausländischen  Gesellschaften  haben  in  ihrem  deutschen  direkten
Geschäft  pro  1909  an  Schäden  auf  selbstabgeschlossene  Unfallversicherungen
4  080  818  Mk.,  an  Schäden  auf  selbstabgeschlossene  Haftpflichtversicherungen
        <pb n="146" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

151

2  631692  Mk.,  laufende  Renten  mit  251943  Mk.  und  38  628  Mk.
Prämienrückgewährbeträge  zu  zahlen  gehabt;  in  ihrem  indirekten  deutschen
Geschäft  hatten  sie  327  786  Mk.  zu  zahlen,  darunter  33516  Mk.  für
Unsallschäden  und  266675  Mk.  für  Haftpflichtschäden,  Während  der  Rest
auf  Nebenleistungen  trifft.
Das  Verhältnis  zwischen  Prämien-  und  Schadenanfall  stellt  sich
bei  diesen  ausländischen  Gesellschaften  pro  1909  etwas  günstiger  als  bei
den  deutschen  Gesellschaften.
Außer  den  oben  genannten  Schadenzahlungen  im  Betrage  von
41,122  Millionen  im  Jahre  1909  waren  auch  noch  an  V  orj  ahrsschäden  auf
selbstabgeschlossene  Versicherungen  Zahlungen  im  Betrage  von  24,5  Millionen
bei  den  deutschen  Gesellschaften  zu  leisten,  darunter
6,6  Millionen  auf  Unfall-  und
17,6  „  „  Hastpflichtfälle,
(der  Rest  auf  Renten  und  Prämienrückgewähr),
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  (auf  deren  deutsches  Geschäft)
5,4  Millionen,  darunter
1.7  Millionen  aus  Unfall-  und
3.7  „  „  Haftpflichtversicherung  (Rest  auf  Renten-  und
Prämienrückgewährbeträge).
Für  die  deutschen  Rückversicherungsgesellschaften  (Prämieneinnahme,
vgl.  oben  S.  136)  betragen  die  Schadenzahlungen  in  1909  für  eigene  Rechnung
9,6  Millionen,  die  Schadenreserve  für  eigene  Rechnung  10,8  Millionen.
Eine  Ausscheidung  nach  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  kann  hier
nicht  gegeben  werden.
Die  1909  der  Reichsaufsicht  unterstehenden  kleineren  Gegenseitigkeitsvereine ­
  und  Genossenschaften  (Bernfsvereinigungen),  welche  ihren  Mitgliedern ­
  Unfall-  oder  Haftpflichtversicherung  bieten,  haben  bei  zusammen
515  412  Mk.  Prämieneinnahme,  wovon  etwas  mehr  als  ein  Fünftel  für
Rückversicherung  verausgabt  wurde,  an  Schäden  256  300  Mk.,  also  rund
50  o/o  der  Prämien  bezahlt.
Wie  oben  bei  den  Prämieneinnahmen,  so  verdient  auch  hier  bei  den
Schadenzahlungen  ein  Vergleich  des  ausländischen  Geschäfts  der  deutschen
Unfall,  und  Haftpflichtversicherer  mit  dem  deutschen  Geschäft  der  ausländischen ­
  Beachtung.
Die  deutschen  Gesellschaften  haben  1909  für  selbst  abgeschlossene  ausländische ­
  Versicherungen  3,6  Mill.  Mk.  Schäden  gezahlt,  die  ausländischen
auf  selbst  abgeschlossene  deutsche  Versicherungen  7  Millionen.
        <pb n="147" />
        152

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Für  in  Rückdeckung  genommene  ausländische  Versicherungen  haben
die  deutschen  Gesellschaften  0,46  Mill.  Mark  Schadenzahlungen  geleistet,
die  ausländischen  für  deutsche  0,33  Mill.  Mark.
Während  wir  also  oben  (vgl.  S.  135)  sehen,  daß  der  Unterschied
in  der  wechselseitigen  (Brutto-)  Prämieneinnahme  pro  1909  8 1 la  Mill.  Mark
zugunsten  des  Auslandes  betrug,  beträgt  hier  der  Unterschied  zwischen
den  Schadenzahlungen  des  Auslandes  auf  deutsches  Geschäft  und  denjenigen ­
  Deutschlands  auf  ausländisches  Geschäft  nur  3'/s  Mill.  Mark.
Im  Jahre  1909  find,  wie  wir  gesehen  haben,  deutschen  Versicherten
24,5  Mill.  Mark  an  Vorjahrsschäden  aus  direktem  Geschäft  der  deutschen
Gesellschaften  zugeflossen  (wobei  die  noch  nicht  ausbezahlten,  sondern  zur
Auszahlung  reservierten  Beträge  als  allsbezahlt  betrachtet  werden  sollen),
nämlich  6,6  Millionen  an  Unfallversicherte  und  17,6  an  Haftpflichtversicherte
bzw.  -Verletzte  (der  Rest  trifft  auf  Renten  und  Prämienrückgcwährbeträge).

Es  sind  ferner  (unter  dem  gleichen  Vorbehalt)  den  deutschen  Unfallversicherten ­
  an  Schadenzahlungen  des  Jahres  1909  aus  direktem  Geschäft
zugeflossen  37,4  Millionen  Mark,  wovon  auf  Unfallversicherte  treffen
18.7  Millionen  und  auf  Haftpflichtversicherte  bzw.  Haftpflichtverletzte
14.8  (Rest  auf  Renten  und  Prämienrückgewähr).
Die  ausländischen  Gesellschaften  haben  1909  an  deutsche  Versicherte ­
  bezahlt,  wie  wir  gleichfalls  oben  gesehen  haben,  aus  selbstabgeschlossenen ­
  Versicherungen  an  Vorjahrsschäden  5,4  Millionen,  darunter
an  Un'allversicherte  1,7  Millionen,  an  Haftpflichtversicherte  bzw.  -Verletzte ­
  3,7  Millionen,  und  an  Schadenzahlungen  des  direkten  Geschäfts  aus
1909  selbst  7  Millionen,  worunter  an  Unfallversicherte  4  Millionen,  an
Haftpflichtversicherte  bzw.  -Verletzte  2,6  Millionen.
(In  diesen  Zahlen  stecken  allerdings  vielfach  auch  sogenannte  Regulierungskosten,
  z.  B.  Attest-  und  Prozeßkosten,  denen  aber  eine  ausschlaggebende ­
  Bedeutung  nicht  zukommt,  insbesondere,  wenn,  wie  bei
vorstehender  Darstellung,  der  Einfachheit  halber  runde  Zahlen  gebraucht
werden.)
Diese  Ziffern  lassen  die  bedeutsame  Funktion  der  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­
  in  der  deutschen  Volkswirtschaft  ohne  weiteres  ersehen.  Selbstverständlich ­
  kann  der  Nutzen  der  Versicherung,  worauf  bereits  in  der
Einleitung  zu  dem  vorliegenden  Band  zutreffend  hingewiesen  wurde,  nicht
unter  dem  Gesichtspunkt  betrachtet  werden,  daß  jeder  Versicherte  auch
wieder  etwas  aus  der  Versicherung  erhalten  müßte.  Es  kann  sich  bei
denen,  die  etwas  erhalten,  immer,  der  Natur  der  Versicherung  entsprechend,
        <pb n="148" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

153

nur  um  einen  Teil  der  Prämienzahler  handeln.  Viele,  oder  wohl  überhaupt ­
  die  meisten  von  einem  Schadenfall  Betroffenen  erhalten  andererseits
aber  ganz  wesentlich  mehr  als  sie  an  Prämie  für  die  Abwälzung  des
Risikos  aus  die  Gesellschaft  zu  bezahlen  hatten.
Die  Bedeutung  der  Entschädigung  für  den  einzelnen  ist  natürlich,
je  nach  Lage  des  konkreten  Falles,  völlig  verschieden.  Der  eine  wird
durch  die  Versicherungsleistung  direkt  vor  dem  Ruin  gerettet,  für  den
anderen  bedeutet  sie  höchstens  einen  nicht  unerwünschten  Zuschuß,  für
manchen  möglicherweise  sogar  eine  Bereicherung  gegenüber  seinem  sonstigen
Einkommen  (wenigstens  bei  der  Unfallversicherung).
Im  einzelnen  können  wir  diesen  Wirkungen  hier  nicht  nachgehen
und  müssen  uns  mit  diesein  kurzen  Hinweis  begnügen.
Besonderes  Interesse  verdient  in  diesem  Zusammenhang  die  Haftpflichtversicherung. ­
  Rach  der  Natur  dieser  Versicherungsart  äußert  ein
Schadensall  immer  Wirkungen  bezüglich  zweier  Personen,  nämlich  des
Haftpflichtversicherten  und  des  durch  den  betreffenden  Haftpflichtfall  Verletzten. ­
  Für  beide  können  die  Wirkungen  sehr  verschieden  sein.  Die
Versicherung  kann  für  den  Versicherten  viel  wertvoller  fein  als  für  den
Verletzten,  z.  B.  in  dem  Fall,  daß  es  wohl  sür  den  Versicherten  nach
seinen  finanziellen  Verhältnissen  von  größter  Bedeutung  ist,  daß  er  eine
Entschädigung  nicht  selbst  zu  bezahlen  braucht,  während  es  für  den  in
guten  Verhältnissen  befindlichen  Verletzten  ziemlich  bedeutungslos  wäre,
wenn  er  eine  Entschädigung  überhaupt  nicht  erlangen  könnte.
Es  kann  aber  auch  das  umgekehrte  der  Fall  sein.  Sehr  häufig
wird  man  sagen  können,  daß  ohne  das  Bestehen  der  Haftpflichtversicherung,
welche  für  den  Schadenstister  einzutreten  hat,  der  Verletzte  überhaupt
nicht  oder  doch  nur  in  geringem  Maße  Entschädigung  tatsächlich  erlangen
könnte,  auch  wenn  sie  ihm  rechtlich  zusteht;  denn  am  Unvermögen  des
haftpflichtigen  Schuldners  würde  der  berechtigtste  Hastpflichtanspruch  des
Verletzten,  wenn  es  an  seine  praktische  Geltendmachung  geht,  scheitern.
Diese  Seite  der  Haftpflichtversicherung,  daß  sie  nämlich  auch  dem  Haftpflichtverletzten ­
  eine  nachhaltige  Befriedigung  seiner  etwaigen  berechtigten ­
  Ansprüche  gewährleistet  (man  denke  z.  B.  nur  an  eine  Verurteilung ­
  des  Schadenstifters  zur  Zahlung  lebenslänglicher  Rente  an  den
Verletzten),  wird  häufig  noch  viel  zu  wenig  gewürdigt.
Infolge  der  Versicherung  erhält  also  auch  der  Verletzte  Mittel,
die  er  häufig  sonst  nicht  erhalten  könnte,  während  dem  Versicherten  Mittel
erspart  bleiben,  die  er  sonst  aufbringen  müßte.
Der  Umstand,  daß  der  Verletzte  (bzw.  dessen  Hinterbliebene)  häufig
        <pb n="149" />
        154

I.  Geschäftliche  Versicherung.

ohne  das  Bestehen  einer  Versicherung  nichts  oder  nur  die  Befriedigung  eines
Teils  seiner  Ansprüche  erhalten  kann,  während  infolge  der  Versicherung
Befriedigung  eintritt,  wird  wieder  nicht  selten  von  Bedeutung  für  seine
Angehörigen  bzw.  für  deren  Unterhaltspflicht,  vielfach  auch  für  Gemeinde
und  Staat,  weil  mancher  so  der  Armenpflege  anheimfiele,  während  die
ihm  seitens  der  Versicherung  ausbezahlte  Entschädigung  dies  verhindert.
Irgendwelche  verlässigen  Ziffern  für  diese  Wirkungen  vermögen  jedoch
nicht  angegeben  zu  werden.
Bei  der  Untersuchung,  welche  Beträge  den  Versicherten  wieder  zufließen, ­
  ist  außer  den  Schadenzahlungen  noch  zweier  Punkte  zu  gedenken,
nämlich  der  Gewinnbeteiligung,  sowie  der  Rückgewähr  bei  der  sogenannten
„Versicherung  mit  Prämienrückgewähr".
Die  Gewinnbeteiligung  kommt  vor  entweder  allgemein  geschäftsplanmäßig, ­
  und  ihren  Hauptfall  bildet  die  Haftpflicht-  und  Unfallversicherung ­
  bei  Gegenseitigkeitsvereinen.  Oder  sie  kommt  vor  auf  Grund
besonderer  Vereinbarung  im  Einzelfall,  wie  wir  das  z.  B.  bei  Verträgen
einer  Gesellschaft  mit  einer  Korporation  oder  einer  sonstigen  größeren
Jnteressentengruppe,  etwa  z.  B.  einer  Berufsgenossenschaft  oder  einem
wirtschaftlichen  Verband  finden,  in  der  Form,  daß  die  Gesellschaft  aus
dem  etwaigen  Gewinn  aus  Versicherungen  der  Mitglieder  des  betreffenden
Verbandes  der  Kasse  desselben  einen  gewissen  Prozentsatz  gutzubringen
hat.  Auf  den  letzteren  Fall  kann  nicht  näher  eingegangen  werden,  weil
Zahlenmaterial  hierüber  nicht  veröffentlicht  zu  werden  pflegt,  auch  derartige ­
  Verträge  häufig  in  der  Öffentlichkeit  nicht  bekannt  werden.  Immerhin ­
  wird  es  sich  hierbei  nicht  um  unbedeutende  Beträge  handeln.
Bezüglich  des  ersteren  Falles,  also  der  statutarischen  Gewinnbeteiligung
der  Versicherten,  sei  darauf  verwiesen,  daß,  wie  eingangs  bemerkt,  von
den  großen  in  Deutschland  arbeitenden  Aktiengesellschaften  nur  in
geringerem  Umfang  Versicherungen  mit  Gewinnbeteiligung  abgeschlossen
werden.  Es  ist  unter  den  großen  Gesellschaften  lediglich  der  einzige
darunter  befindliche  Gegenseitigkeitsverein,  der  Allgemeine  Deulsche  Versicherungsverein ­
  in  Stuttgart,  bei  dem  zufolge  seines  Charakters  als
Gegenseitigkeitsverein  eine  Gewinnbeteiligung  der  Versicherten  mit  größeren
Ziffern  in  Frage  kommt.  (Am  Anfange  der  Geschichte  der  deutschen  Haftpflicht- ­
  und  Unfallversicherung  finden  wir  noch  mehrere  andere  Gegenseitigkeitsvereine, ­
  welche  jedoch  sämtlich  nach  verhältnismäßig  kurzer  Zeit
ihren  Betrieb  einzustellen  genötigt  waren,  während  der  erwähnte,  ebenfalls ­
  in  den  ersten  Jahren  der  deutschen  Haftpflicht-  und  Unfallversicherung
gegründete  Verein  eine  um  so  kraftvollere  Aufwärtsentwicklung  nahm;  die
        <pb n="150" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.  155

Form  allein  ist  also  zweifellos  nicht  das  Entscheidende  für  das  Gedeihen.) ­

Ausländische  Gesellschaften  haben  überhaupt  keine  Versicherungen
mit  Gewinnbeteiligung  im  deutschen  Geschäft  abgeschlossen.  —  Außer  dem
Allgemeinen  Deutschen  Versicherungsverein  kommen  noch  die  schon  wiederholt ­
  genannten  kleineren  und  zum  Teil  kleinsten  Vereine  und  Genossenschaften ­
  in  Frage,  wovon  im  Jahre  1909  der  Reichsaufsicht  10  unterstanden. ­
  Dieselben  haben  aus  dem  von  ihnen  erzielten  Gewinn  von
178  881  Mk.  nach  Dotierung  des  Kapitalreservefonds  mit  152  665  Mk.
und  der  sonstigen  Reserven  mit  4000  Mk.,  sowie  Zahlung  von  6100  Mk.
Tantiemen  ihren  45  364  Policeninhabern  5008  Mk.  an  Gewinnanteilen
überwiesen.
Der  Allgemeine  Deutsche  Versicherungsverein  hat  seinen  Unfall-  und
Haftpflichtversicherten  1909  —  soweit  in  den  einzelnen  Sektionen  ein
Gewinn  sich  ergab,  was  nicht  durchweg  der  Fall  war  —  3  383  535  Mk.
gutgebracht,  die  anderen  in  Betracht  kommenden  Gesellschaften  etwa
2,06  Mill.  Mark.
Die  Versicherung  mit  Prämienrückgewähr  wurde  1909  etwa  von
der  Hälfte  der  deutschen  Gesellschaften  in  mehr  oder  minder  großem
Umfange  betrieben.  An  Rückgewährbeträgen  wurden  ausbezahlt  aus  dem
Jahre  1909  1  738  446  Mk.  und  aus  den  Vorjahren  70  860  Mk.  (Es
sei  jedoch  hierzu  bemerkt,  daß  diese  Zahlungen  bereits  in  den  oben  bei
den  Schadenzahlungen  aus  1909  und  den  Vorjahren  angegebenen  Ziffern
enthalten  sind.)
Während  für  gewisse  Versicherungsarten,  insbesondere  die  Lebensversicherung, ­
  und  bei  dieser  wieder  für  die  Volksversicherung  der  vorzeitige
Policenverfall  eine  große  Rolle  spielt,  ist  in  der  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­
  diese  Frage  von  sehr  untergeordneter  Bedeutung.  Da  es  sich
hier  um  eine  Risikoprämie  handelt,  versteht  es  sich  ohne  weiteres,  daß
dieselbe  auch  bei  vorzeitiger  Vertragsauflösung  dem  Versicherer  verbleibt
für  die  Zeit,  während  welcher  er  das  Risiko  getragen  hat.  Die  Prämie
für  die  Vergangenheit  hat  also  sowohl  bei  Unfall-,  als  bei  Haftpflichtversicherung ­
  unter  allen  Umständen  dem  Versicherer  zu  verbleiben,  ohne
daß  man  hier  von  einem  Verlust  oder  einer  Einbuße  des  Versicherten
sprechen  könnte.  (Nur  für  die  Unfallversicherung  mit  Pränüenrückgewähr
gilt  ein  anderes,  da  in  dieser  Versicherungsart  auch  Momente  enthalten
sind,  die  unverkennbar  eine  gewisse  Verwandtschaft  mit  der  Lebensversicherung ­
  eigentümlichen  Merkmalen  haben.  Bei  dieser  Versicherungsnrt
  ist  also  bei  vorzeitiger  Aufgabe  eine  finanzielle  Einbuße  des  Ver-
        <pb n="151" />
        156  I.  Geschäftliche  Versicherung.
sicherten  denkbar,  ebenso  wie  bei  der  Lebensversicherung;  doch  sind  auch
hier,  wie  dort,  Kautelen  geschaffen,  daß  dies  nicht  in  unbilligem  Maße
der  Fall  ist.  Verlässige  Ziffern  lassen  sich  nicht  angeben.)
Für  die  Zeit  nach  Beendigung  seines  Risikos  hat  der  Versicherer
dagegen  Prämie  nicht  zu  beanspruchen,  also  den  entsprechenden  Teil
zurückzugeben.  Eine  Ausnahme  ist  nur  bezüglich  der  auf  das  laufende
Versicherungsjahr  treffenden  Jahresprämie  zu  machen,  welche  dem  Versicherer ­
  dann  verbleibt,  wenn  es  zufolge  eines  vom  Versicherten
zu  vertretenden  Umstands  zur  außerordentlichen  (vorzeitigen)  Auflösung  des
Versicherungsvertrags  kommt.  In  diesem  Sinne  ist  z.  B.  für  die  Haftpflichtversicherung ­
  die  Regelung  in  §  158  V.V.G.  getroffen l ,  der  auch
die  neueren  Haftpflichtversicherungsbedingungen  sämtlicher  Gesellschaften
folgen  und  die'  auch  in  der  Unfallversicherung  analog  angewandt  worden
ist.  (Nach  den  früheren  Versicherungsbedingungen  wurde  allerdings  in
der  Regel  die  Prämie  des  laufenden  Versicherungsjahres  bei  vorzeitiger
Auflösung  schlechthin  als  verfallen  erklärt;  wenn  die  Prämie  indessen  für
mehrere  Jahre  vorausbezahlt  war,  so  wurde  der  über  das  laufende  Jahr
hinausbezahlte  Betrag  bedingungsgemäß  zurückbezahlt.  Der  finanzielle
Effekt  der  früheren  Regelung  war  jedoch  auch  nur  ein  recht  untergeordneter ­
  für  die  Gesellschaften,  einerseits,  weil  die  Prämien  in  der
Haftpflichtversicherung  meist  recht  niedrige  Jahresbeträge  ergeben,  andererseits, ­
  weil  in  zahlreichen  Fällen  seitens  der  Gesellschaften  (z.  B.  bei  ratenweiser ­
  Zahlung  von  Unfallprämien)  ohnehin  die  Bestimmung  freiwillig ­
  nicht  in  Anspruch  genommen  wurde  und  endlich,  weil  die  Gesellschaften ­
  ihrerseits  im  allgemeinen  ohnehin  das  Interesse  haben,  den  vorzeitigen ­
  Abgang  möglichst  zu  vermeiden.)
Während  es  allgeniein  im  geschäftlichen  Leben  für  selbstverständlich
gehalten  wird,  daß  Arbeitsleistungen  bezahlt  werden  müssen  und  während
man  es  unverständlich  finden  würde,  wenn  jemand  ein  Unternehmen,
insbesondere  aber  ein  mit  Risiko  verbundenes  betriebe,  ohne  bei  günstigem
Ausfall  Anspruch  auf  den  anfallenden  Gewinn  zu  haben,  findet  man
nicht  selten  gerade  mit  Bezug  auf  das  Versicherungswesen  eine  völlig  entgegengesetzte ­
  Anschauung  vertreten.  Nicht  nur,  daß  hierbei  rein  ex  post
Schlüsse  gezogen  werden  und  die  Argumentation  angestellt  wird:  weil
ein  Schaden  tatsächlich  nicht  eingetreten  ist,  wäre  eine  Versicherung  ö e ö eIt
den  Schaden  unnötig  gewesen  und  weil  ein  Versicherungsfall  nicht  eingetreten ­
  ist,  war  die  bezahlte  Prämie  zu  teuer  und  der  dem  Versichert

*  Siehe  auch  §  68  Abs.  2  V.V.G.
        <pb n="152" />
        somit  zugefallene  Gewinn  zu  hoch  —  eine  Argumentation,  bei  der  überhaupt ­
  jede  Versicherung  begrifflich  aufhören  würde  —  will  man  auch
gerade  beim  Versicherungsgeschäft  vielfach  nicht  einsehen,  daß  auch  dieses
Arbeit  und  Kosten  erfordert,  die  bezahlt  werden  müssen.  Wie  im  Preise'
jeder  Ware,  abgesehen  vom  Unternehmergewinn  auch  ein  Entgelt  zur
Deckung  der  auf  der  Ware  lastenden  Spesen  normalerweise  enthalten  ist,
so  ist  es  auch  mit  der  Versicherungsprämie.
Man  darf  deshalb  bei  Prüfung  der  Ergebnisse  des  Versicherungsgeschäfts ­
  nicht  in  den  Fehler  verfallen,  der  häufig  gemacht  wird  und
lediglich  die  Schadenzahlungen  und  Schadenreserven  —  womöglich  noch
dazu  nur  die  Nettoschäden,  wie  es  schon  vorgekommen  ist  —  der  Prämieneinnahme ­
  —  und  zwar  womöglich  noch  der  Bruttoprämieneinnahme  ohne
Berücksichtigung  der  Überträge  —  gegenüberstellen.
Es  bedarf  kaum  einer  Erwähnung,  daß  mit  der  Behandlung  der
Unfallversicherung,  noch  mehr  aber,  was  in  der  Materie  liegt,  mit  der
der  Haftpflichtversicherung,  namentlich  mit  der  Untersuchung  und  Bearbeitung ­
  der  Schadenfälle,  die  sich  ja  bei  diesen  beiden  Versicherungsarten ­
  oft  sehr  lange  bis  zur  Erledigung  hinziehen  können  —  man  denke
nur  an  langwierige  Heilungsverläufe  Unfallverletzter  oder  an  schwer  zu
klärende  Haftpflichtschadenfälle,  an  Prozesse,  die  zum  Schutze  des  Haftpflichtversicherten ­
  zu  führen  sind  —  intern  allein  schon  eine  große
Summe  einzelner  Verrichtungen,  von  untergeordneten,  mechanischen  angefangen ­
  bis  zu  hochwertigen,  wohlgeschulte  Kräfte  voraussetzenden,  verbunden ­
  sind,  welche  alle  bezahlt  werden  müssen  und  zwar  auch  dann,
wenn  eine  eigentliche  Schadenzahlung  selbst  nicht  erwächst.  Daß  auch
sächliche  Kosten  (Beschaffung  von  Räumlichkeiten,  Beleuchtung,  Beheizung,
Mobilien,  Material  usw.)  erwachsen,  braucht  nicht  hervorgehoben  zu
werden.  Einen  weiteren,  nicht  unbeträchtlichen  Ausgabeposten  bilden  die
an  Staat  und  Kommunen  zu  entrichtenden  Steuern.
Die  Beträge,  die  hierfür  und  für  die  Geschäftsunkosten  des  Betriebs
(„Verwaltungskosten")  aufzuwenden  waren,  bezifferten  zusammen  in  1909
bei  den  28  deutschen  Unsqll-  und  Haftpflichtgesellschaften  23  979  237  Mk.;
eine  Ausscheidung  ist  in  der  amtlichen  Statistik  nicht  erfolgt  und  auch
aus  den  sonstigen  Behelfen  nicht  mit  voller  Genauigkeit  herzustellen.
Jedoch  wird  auf  die  für  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  allein
treffenden  Steuern  bei  den  28  deutschen  Gesellschaften  ein  Betrag  von
über  einer  halben  Million  Mark  unbedenklich  zu  rechnen  sein.
Für  die  Vorjahre  betrugen  die  Steuern  und  Verwaltungskosten  der
deutschen  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  betreibenden  Gesellschaften:
        <pb n="153" />
        158

I.  Geschäftliche  Versicherung.

1908  .  .  .

.  .  28181  428  Mk.

1907  .  .  .

.  .  25  720  445

1906  .  .  .

.  .  23  709  438  „

1905  .  .  .

.  .  21372  595  „

1904  .  .  .

.  .  25  512  583  „

1903  .  .  .

.  .  22  641  185  „

1902  .  :  .

.  .  21503  444  „

Bei  diesen  Beträgen  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  darin  auch  die  bezahlten ­
  Besoldungen  und  Provisionen  enthalten  sind,  die  Tausenden  von
Personen  Brot  geben.
Gehen  wir  nun  zur  Betrachtung  der  Geschäftsergebnisse  der  Gesellschaften ­
  über,  so  ist  im  voraus  zu  betonen,  daß  die  Gewinne  nicht  ausschließlich ­
  aus  Prämien  herrühren  und  es  daher  nicht  zulässig  erscheint,
ohne  weiteres  aus  der  Höhe  etwa  erzielter  Gewinne  darauf  zu  schließen,
daß  die  Prämien  unnötig  hoch  seien.  Diesem  Schluß  begegnet  man  ja
nicht  so  selten  bei  Angriffen  auf  das  private  Versicherungswesen,  zu
welchen  häufig  auch  völlig  Unkundige  erfahren  genug  zu  sein  glauben,
ohne  daß  jedoch  das  „durch  Sachkenntnis  nicht  getrübte"  Urteil  dadurch
richtiger  würde.  Es  kommen  eben  noch  andere  Quellen,  namentlich  bei
alten,  wohlfundierten  Gesellschaften,  für  die  Entstehung  eines  Überschusses
in  Betracht,  deren  Einfluß  nicht  übersehen  werden  darf.
Die  Totalüberschüsse  der  deutschen  Gesellschaften  in  Unfall  und  Haftpflicht ­
  bezifferten  1909  aus  den  Betrieben  der  genannten  Sparten
13  301  951  Mk.  Von  diesen  Überschüssen  rührten  her:
aus  Zinsen  und  Kursdifferenzen  .  6  696  360  Mk.
„  Prämien  6  605  591  „
Dieser  Überschuß  aus  Prämien  von  rund  6,6  Millionen  Mark  ist,
wenn  man  ihn  der  Prämieneinnahme  gegenüberstellt,  durchaus  nicht
hoch,  insbesondere  nicht  für  ein  riskantes  Geschäft.  Man  darf  wohl
unbedenklich  behaupten,  daß  Handel  und  Industrie  im  allgemeinen
durchweg  mit  einem  ganz  wesentlich  höheren  Nutzen  arbeiten.
Für  das  Jahr  1910  betragen  die  Gesamtüberschüsse  der  deutschen
Unfall-  und  Haftpflichtversichernugsgesellschaften  nach  den  vorläufigen  Aufstellungen ­
  13  965  705  Mk.,  wovon  6,99  Millionen  aus  Zinsen  und
Kursgewinnen  herrühren,  die  sich  aber  durch  anderweitige  Kursverluste
auf  6,94  Millionen  reduzieren,  und  7,03  Millionen  aus  Prämien.
Für  die  Vorjahre  sind  die  Ziffern  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlich. ­
        <pb n="154" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

159

Überschüsse  verbleiben  aus

Zinsen  und  Kursgewinnen
Mk.

Prämien
Mk.

1908

6  004  456

6  493  913

1907

5  085  759

4  765  352

1900

4825  671 1

4  641  594

1905

4  472  457

3  492  824

1904

4  218  692

3455  101

1908

3  766  563

3  678  459

1902

3422  309

2  750  165

1901

3  044  247

3  709  649

1900

2  344100

3  865  986

Da,  wie  schon  am  Anfange  der  Abhandlung  bemerkt  wurde,  die
sämtlichen  in  Frage  kommenden  Gesellschaften  außer  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­
  auch  noch  andere  Branchen  betrieben,  teilweise  sogar
in  einem  die  nur  als  Nebenbranche  erscheinende  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­
  weit  überragenden  Maße  und  jeweils  nur  für  das  Gesamtgeschäft
  Bilanzen  veröffentlicht  werden,  so  ist  cs  nicht  möglich,  gewisse
Fragen  lediglich  vom  Gesichtspunkte  der  Unfall-  und  Haftpflichtbranche
aus  zu  betrachten,  so  interessant  dies  wäre.
So  vermögen  wir  z.  B.  nicht  zu  bestimmen,  in  welchem  Maße  die
Aktiven  der  sämtlichen  deutschen  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  betreibenden ­
  Gesellschaften  gerade  zu  den  beiden  genannten  Sparten  in
Beziehung  stehen.  Da  die  Gesamtbilanzen  Wohl  aller  in  Frage
kommender  Gesellschaften  im  Rahmen  des  vorliegenden  Bandes  bei
den  anderen  zur  Erörterung  stehenden  Versicherungsarten  Behandlung
finden  dürften,  so  besteht  die  Gefahr,  ja  die  Sicherheit,  daß  Wiederholungen ­
  stattfänden,  wenn  die  G  esa  m  tVerhältnisse  auch  hier  zum  Gegenstand ­
  der  Besprechung  gemacht  würden.  Infolgedessen  wird  die  Erörterung ­
  auf  das  notwendigste  beschränkt  werden.
Eine  Zusammenstellung  der  sämtlichen  28  Gesellschaften  bzw.  der  für
uns  wichtigsten  Bilanzposten  wird  jedoch  nicht  wohl  entbehrt  werden
können,  jedenfalls  an  dieser  Stelle  zweckmäßig  sein;  denn  in  den
Statistiken  erscheint  die  eine  Bilanz  bei  der  Zusammenstellung  der  Feuerversicherungsgesellschaften,
  eine  andere  bei  jener  der  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  usw.,  wodurch  die  rasche  Orientierung  erschwert  ist.

Nach  Berücksichtigung  von  221  925  Mk.  Kursverlusten.
        <pb n="155" />
        f

Auszug  aus  den  Bilanzen  der  deutschen  Unfallund
  Haftpflichtversicherungsgesellschaften.

Gesamt-Kapital-



  den  Kapitalanlagen  entfallen ­
  auf

1909

aktiva
Mk.

anlagen
Mk.

Grundbesitz ­

Mk.

Wertpapiere ­

Mk.

Albingia

18  253  559

3  558  363

2  304  500

825  283

Allgem.  Deutscher
Vers.-Verein.  .  .

73  270  205

69  296  963

2  900  000

54  049  998

9  217  832

Allianz

35  702  478

17  068  899

4  093  000

9  443  000

3  527  899

Atlas

23  957  095

14  476  056

830  700

12  743  700

553  061

Bayrische  Vers.-Bank


119  091  621

103  779  700

1  964  358

62  931  336

8  965  409

Deutschland  ....

38  356  369

29  372  712

1  148  000

24  439  900

870  414

Frankfurter  Transport-, ­
  U.-  u.Gl.-V.-A.G


38  691  643

26  380  521

2  013  808

17  210  600

7  150  874

Germania

372  710  900

849  444  902

8  748  000

308  559  703

2  878  622

Janus

68  247  845

60  849  508

1  428  305

50  877  562

4  120  586

Kölnische  Unf.-Vers.-A.K


20  135  467

14  401  755

295  000

10  473  000

3  633  755

Magdeburger  Lebens-Vers.-G.'
  ....

105  061  749

95  186  387

I  701  000

85  141  770

555  707

MannheimerVers.-G.

19  353  768

7  950  255

532  764

3  450  021

3  931  778

Neptun

4  185  866

2  281  920

196  710

1  238  000

716  990

Nordstern

12  510  436

9  408  090

—

9  011000

3  527  899

Nürnberger  Lebens-Versicherungsbank


13  121  328

9  536  567

393  415

8  263  600

214  632

Oberrheinische  Vers.-Gesellschaft
  .  .  .

13  838  537

7  304  516

912  220

2  499  300

8  626  449

Preußische  National-Vers.-Gesellschaft
  .

24  921  998

15  167  441

1  357  500

4  021  025

9  690  600

Providentia  ....

62  345  720

44  266  497

2  224  000

33  887  834

4  049  099

Rbeinland  ....

11805  025

3  845  129

233  000

3  275  587

117  478

Rhenania

9  971  913

6  086  357

532  719

3  836  000

1  717  638

Securitas

3  041  648

1  250  375

415  209

120  000

715  166

Stuttgarter  Mit-  u.
Rnckv.-A.G.  .  .  .

11  615  513

3  982  585

700  000

3  185  050

76  403

Teutonia

107  890  220

101  115135

500  000

90  157  579

1  824  339

Thuringia  ....

78  670  507

65  414  341

2  781  038

54  301  969

3  789170

Urania

9  165  705

5  606  734

566  000

4  622  000

200  492

Viktoria

750  491472

708  442  545

12  523  324

627  364  836

16  175  281

Wilhelms

98  392  614

95  166  076

5  317  086

82  972  445

1  139  141

Über  die  Zusammensetzung  der  Kapitalanlagen  informiert  eingehend
die  folgende,  aus  der  aufsichtsamtlichen  Statistik  zusammengestellte
Tabelle:

1
        <pb n="156" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

161

1909

Albingia
Alldem.  Deutscher  Bers.-Verein.  .
Allianz
Atlas
Bayrische  Vcrsichernngsbank  .  .  .
Deutschland
Frankfurter  Transport-,  Uns.-  u.
Gl.-V.-A.G  .  .
Germania
Janus
Kölnische  Unsall-Vers.-A.G.  .  .  .
Alagdeburger  Lcbens-V.-G.  .  .  .
Mannheimer  Vers.-G
Neptun
Nordstern
Nürnberger  Lcbensvers.-Bank.  .  .
Oberrheinische  Vers.-G
Preußische  National-B.-G
Providentia
Rheinland
Rhenania
Securitas
Stuttgarter  Mit-  u.  Rückv.-A.G..
Teutonia
Thuringia
Urania
Viktoria
Wilhelms

Von  1000  Mk.  Kapitalanlagen  entfallen  auf

Mk.

Mk.

H  »•*

Mk.

42
240
23
19
39
76
25

648
780
553
880
607
832
653
883

23  j  836

21
18
67
86
41
125
90
51
61
88
332
176
5
42
101
18
56

727
894
434
543
958
867
342
265
766
852
630
96
800
892
830
824
885
872

240

CS  S  i
KL  c %

Mk.

Mk.

84

15

232
133
207
38
86
30
271
8
68
252
6
495
314
80
22
497
639
91
30
282
572
19
18
58
36
23
12

II  !  S  »  "
Mk.  |  Mk.  Mk.

-  34
18  27

59
48
84

84
66
82

76

85
39
74
60

6
16  -
19

70

Um  die  Entwicklung  im  Jahre  1910  zu  veranschaulichen,  sollen  die
gleichen  Tabellen  auch  für  dieses  Jahr  folgen,  wobei  bemerkt  fei,  daß
die  Angaben  bereits  auf  Grund  der  zur  Zeit  der  Drucklegung  erschienenen ­
  endgültigen  amtlichen  Statistik  erfolgen.

1910

Gesamtaktiva ­

Mk.

Kapitalanlagen ­

Mk.

Von  den  Kapitalanlagen  entfallen ­
  auf

Grundbesitz
Mk.

Hypotheken
Mk.

Wertpapiere
Mk.

Albingia
Allgem.  Deutscher
Vers-Verein  .  .
Allianz
Atlas

14  335  334
83  553  220
39  500  751
26  216  781

4  902  665
79  202  536
19  816  096
16  521  896

4  220  000
4  011480
327  300

2  690  500
49  350  908
12  127  750
14  623  700

1419  771
9  385  949
3  676  866
571  982

-  bedeutet,  daß  die  betreffenden  Fälle  weniger  als  'ft  Promille  ausmachen.

Schriften  187.  IV.

11
        <pb n="157" />
        162

I.  Geschäftliche  Versicherung.

1910

Gesamtaktiva ­

Mk.

Kapitalanlagen ­

MI.

Von  den  Kapitalanlagen  entfallen ­
  auf

Grundbesitz
Mk.

Hypotheken
Mk.

Wertpapiere
Mk.

Bayrische  Vers.-Bank


125  429  462

107  428  578

1910358

64  980  051

8  308  636

Deutschland.  .  .  .

41  149  253

31  893  008

1  140  000

27  633  900

416  094

Frankfurter  Transport-. ­
  Unfall-  u.
Gl.-V.-A.G.  .  .

40  493  152

27  442  987

2  381  359

17  690  200

7  367  363

Germania  ....

388  709  565

364  399  896

8  748  000

322  318  664

3  147  317

Janus

72894  890

65  099  439

2  250  572

53  692  062

4  738  175

Kölnische  Unf.-V.-A.G


20  726  049

15  380  943

285  000

11  110  000

3  985  943

Magdeburger  Leb.-V.-G.


113174  607

103  706  746

1  687  000

93  089  870

555  707

Mannheimer  V.-G.

20  536  793

8  872  597

525  293

4  000  821

4  225  884

Neptun

4  357  939

2  283  775

194  340

1  228  000

861  215

Nordstern  ....

13  362  250

10  182  841

—

9  630  196

483  575

Nürnberger  Lebens-V.-B


13  892  863

10  491353

388  974

9  205  600

185  215

Oberrheinische  V.-G.

16  471  355

8  550  803

1  644  312

2  714  300

3  875  953

Preußische  National-V.-G


26  550  468

16  365  531

1  611  500

3  920  125

10  728  845

Providentia  .  .  .

65  381  539

47  620  949

2  207  000

35  384  900

4  904  824

Rheinland  ....

12  111305

4  073  988

223  000

3  586  510

117  478

Rhenania  ....

10  531  747

6  491  927

788  038

3991  000

1712  889

Securitas  ....

2  972  849

1  246  524

413  374

120  000

713  150

Stuttgarter  Mit-  u.
Rnckv.-A.G.  •  .

12  159  642

4  152  741

740  000

3  234  050

125  962

Teutonia

114  927  459

107  047  103

490  000

95  514  400

2  009  714

Thurinqia  ....

82  070  665

69  066  146

2  968  286

57  491  084

3  759  597

Urania

9  926  682

6  349  682

563  000

5  297  000

219  496

Viktoria

816  240  536

777  653  804

12  515  364

692  097  007

16  086  825

Wilhelm  a  ....

107  296  822

103  961  817

5  320  926

89  905  168

1  280165

Zusammensetzung  der  Kapitalanlagen  im  einzelnen:

Von  1000  Mk.  Kapitalanlagen  entfallen

nif

1910

©
Mk.

Sf
Mk.

agg  g-Si
Q  .Ef'ifcL-.Q  d-Mk.


£  S'frtS  jä
CJ  iTJ'  •-*  Ö&amp;gt;  j-,
Mk.

a&amp;gt;‘».
Mk.

C  5
$*ST
11
Mk.

¥
i
Mk.

o  «
O
Mk.

Albinqia

549

132

290

27

2

Allgem.  Deutscher  Vers  -Verein  .  .

53

623

161

.

118

18

27

Allianz

202

612

—

—

186

—

—

Atlas

20

885

—

35

60

—

Bayrische  Versicherungsbank  .  .  .

18

605

249

77

51

—

—

Deutschland
Frankfurter  Transport-,  Uns.-  u.

37

816

28

—

32

87

Gl.-Vers.  A.-G

87

645

—

—

268

—

•  1

'  -  —  weniger  als  Va  Promille.
        <pb n="158" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

163

11*

Atpn^  1000  Alk.  Kapitalanlage»  entfallen  auf

1910

S
Mk.

u  c
Mk.

\\  öjjhS
«  §  §
6  STJ-Ifco  iQ-Mk.


üg^tsj
«s  =#|
Mi.

Si  a
Mk.

11
AZ
Mk.

i
Mk.

O  03
Mk.

Germania

24

884

9

83

Janus

35

825

—

1

73

65

1

Kölnische  Unfall-B.-A.G

19

722

—

—

259

Magdeburger  Lebens-V.-G.  .  .  .

16

898

—

—

5

81

Mannheimer  Bers.-G

59

451

—

—

476

—

14

Neptun

85

538

—

—

377

.  i

Nordstern

—

946

—

—

42

12

NürnbergerLebcnsversicherungsbank

37

877

—

—

18

68

—

Oberrheinische  Vers.-G

192

318

—

—

453

37

Preußische  National-V.-G.  .  .  .

98

240

—

—

656

—

6

Providentia

47

743

—

—

103

76

31

Rheinland

55

880

—

—

29

21

15

Rhenania

121

615

—

264

Securitas

332

96

—

572

Stuttgarter  Mit-  u.  Rückv.-A.G.

178

779

6

30

7

Teutonia

5

892

19

84

Thuringia

43

832

—

55

70

Urania

89

834

—

35

42

Viktoria

16

890

21

73

Wilhelm«

51

865

11

—

12

61

-

—

Der  Stand  der  Aktiva  und  der  hauptsächlichsten  Kapitalanlagen  zu
Anfang  des  Jahrhunderts  ist  aus  folgender  für  das  Jahr  1900  aufgestellten ­
  Tabelle  zu  ersehen:  1  2

Gesamt-Kapitalanlagen

  in

1900

aktiva
Mk.

Grundbesitz
Mk.

Hypotheken
Mk.

Wertpapieren
Mk.

Allgein.  T.  V.-B.  .  .  .

22  571  877

1  300  000

13  089  307

3  568  916

Allianz

10  330  371

1  675  000

500  000

750  045

Atlas

11728  231

263  385

2  969  778

852  535

Bayrische  Vers.-Bk. 2  .  .

103921300

738  612

6  227  185

6  896  228

Deutschland

7  765  340

371  254

5  153  700

106  263

Frankfurter  Transport-,
U.-  u.  Gl.-V.-G.  .  .  .

14  075  298

950  792

8  353436

2  604  623

Germania 2

250  024  499

8  635  000

208  092  814

788  859

Janus

43  282  292

414  000

34  034  963

—

Kölnische  U.-V  -A.-G-  .  -

13  951  308

160  000

2  137  500

861  839

Magdeburger  L.-V.-G.  -

54  566  046

1  808  000

40  008  180

574  067

1  weniger  als  1 k  Promille.
2  Damals  noch  -  Versicherungsabteilung  der  Bayrischen  Hypotheken-  und
Wechselbank.
*  Betrieb  damals  noch  nicht  Unfall-  und  Haftpflicht-,  sondern  lediglich  Leb  ensversicherung.
        <pb n="159" />
        164

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Gesamt-Kapitalanlagen



in

1900

aktiva
ant.

Grundbesitz
Mk.

Hypotheken
Mk.

Wertpapieren
Mk.

Mannheimer  V.-G.  .  .  .

14  280  493

151215

2  287  150

2  210  213

Neptun

1914  054

218  040

182  000

446  030

Nordstern

8  334  388

—

5  294  500

292  500

Nürnberger  L.-V.-Bk.  .  .

7  667  765

200  351

3  716  500

157  180

Oberrheinische  V.-G.  .  .

6  404  636

—

744  208

659  630

Preußische  National-V.-G


18  128  902

1  200  000

4491  225

4  128  868

Providentia

47  576  899

2  657  001

19  847  989

2  978  998

Rheinland

10  245  510

56  666

2  377  335

26  364

6  379  632

160  000

2  137  500

861  839

Securitas

1  212  649

—

—

274  360

Stuttgarter  Mit-  u.  Rück-V.-A.-G


3  463  518

1  035  100

133  325

Teutonia

54  583  321

294  000

43  635  533

1  484  316

Thuringia
Urania

54  983  434

1858  300

30897  273

5  867  892

2  326  397

—

800  000

15  923

Viktoria

271212  209

7  055  764

228  443  379

6  780  311

Wilhelm«

49  000  517

3  675  066

40  020  600

339  681

Kaittions-  und  Garantieverstcherung.
Der  wirtschaftliche  Zweck  dieser  Versicherungsart  besteht  darin,  die
Versicherungsnehmer  gegen  Verluste  zu  decken,  die  sie  durch  Veruntreuungen
von  Geldern  usw.  seitens  ihrer  Angestellten  erleiden  können.  Dies  geschieht ­
  entweder  in  selbständiger  Form  dadurch,  daß  die  Gefellschast  dem
betreffenden  versicherten  Arbeitgeber  den  Verlust  zu  decken  hat  oder  aber
in  der  Form,  daß  die  Gesellschaft  für  den  Angestellten,  welcher  seinem
Arbeitgeber  eine  Dienstkaution  zu  stellen  hat,  die  Kautionsstellung  übernimmt, ­
  sei  es  durch  tatsächliche  Hingabe  des  hierfür  notwendigen  Betrages ­
  oder  in  Form  einer  Bürgschastsübernahme  bis  zu  dem  nötigen
Betrage;  in  der  Regel  geht  hiermit  Hand  in  Hand  der  Abschluß  einer
Lebensversicherung,  die  dann  der  Gesellschaft  gewöhnlich  zur  Sicherung
ihrer  Ansprüche  zu  verpfänden  ist;  indessen  ist  der  Abschluß  einer  Lebensversicherung ­
  nicht  durchweg  Erfordernis.
Die  bisherige  Bedeutung  der  Kautions-  und  Garantieversicherung
ist  nicht  allzu  groß.  Im  Jahre  1909  waren  in  diesem  Versicherungszweige ­
  in  Deutschland  tätig  im  ganzen  sechs  deutsche  und  zwar  sämtlich
Aktiengesellschaften,  ferner  zwei  ausländische  (Schweizer)  Aktiengesellschaften.
Jedoch  ist  das  Geschäft  der  beiden  letzteren,  wie  insbesondere  das  dreier
inländischer  Gesellschaften  ziemlich  unbedeutend,  während  von  den  drei
übrigbleibenden  die  eine  das  Geschäft  erst  im  Jahre  1909  aufgenommen
        <pb n="160" />
        Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.

165

und  schon  aus  diesem  Grunde  bedeutende  Ergebnisse  noch  nicht  aufzuweisen ­
  hat.  Keine  der  Gesellschaften  hat  die  Kautionsversicherung  als
Hauptbranche  betrieben,  sondern  alle  nur  als  Nebenzweig.
Die  Betrachtung  des  Geschäfts  der  zwei  ausländischen  Gesellschaften
ergibt  für  1909  eine  Prämieneinnahme  von  229  430  Mk.  und  eine
Schadenzahlung  von  282  859  Mk.  und  zusammen  einen  Verlust  von
19  651  Mk.
Die  drei  deutschen  Gesellschaften  (die  übrigens  sämtlich  auch  Unfallund
  Haftpflichtversicherung  als  Hauptzweig  betreiben)  hatten  ultimo  1909*
in  ihrem  deutschen  und  außerdeutschen  Geschäft  einen  Bestand  von  1427
selbst  abgeschlossenen  Versicherungen  über  74,8  Mill.  Mark  Garantiesumme
im  direkten  Geschäft,  wozu  noch  31,5  Millionen  Versicherungssummen  im
indirekten  Geschäft  kommen;  von  dem  Bestand  war  etwa  die  Hälfte  rückgedeckt ­
  (50,5  Millionen).
Auf  das  selbst  abgeschlossene  inländische  Geschäft  treffen  1300  Versicherungsscheine ­
  über  54,1  Mill.  Mark,  auf  das  selbst  abgeschlossene  ausländische ­
  127  Versicherungsscheine  über  20,7  Mill.  Mark.
An  Prämien  wurden  vereinnahmt  558  149  Mk.,  davon  455  953  Mk.
aus  deutschem  und  102196  Mk.  aus  ausländischem  Geschäft.
An  Schäden  waren  zu  zahlen  459  291  Mk.,  wovon  234  812  Mk.
aus  deutschem  und  244479  Mk.  aus  ausländischem  Geschäft;  in  letzterem
haben  also  die  Schäden  die  Prämien  ganz  wesentlich  überstiegen.
Auf  eigene  Rechnung  entfielen  283  541  Mk.  Prämie  und  324  983  Mk.
Schäden.  Steuern  und  Betriebskosten  erforderten  54  811  Mk.^.
Das  ganze  Geschäft  ergab  einen  Bctriebsgewinn  von  31  595  Mk. 2
und  zwar  bei  zwei  Gesellschaften  einen  Gewinn,  bei  einer  einen  Verlust.
Das  Gewinnergebnis  bei  einer  und  zwar  der  an  der  Gewinnziffer  überwiegend ­
  beteiligten  Gesellschaft  wurde  lediglich  durch  wesentliche  Ersparnisse ­
  an  den  Schadenreserven  des  Vorjahres  ermöglicht;  ohne  letztere
hätte  auch  diese  Gesellschaft  niit  erheblichem  Verlust  abgeschlossen.
Über  die  Vermögensanlagen  ist  hier  nichts  zu  sagen,  da  diese  nicht
selbständig  für  die  Nebenbranche  ersichtlich  sind.
&amp;gt;  1910:  1476  Versicherungen  über  67,5  Millionen  Mk.
2  Steuern  und  Vcrwaltungskosten  Betriebsgewinn

Mk.  Mk.
1908  54  644  23  671
1907  76  264  26  349
1906  25  890  36  478
1910  67  829  15  298
        <pb n="161" />
        166

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Kreditversicherung.
Die  Kreditversicherung  (wie  sie  von  der  für  1909  in  Betracht
kommenden  einzigen  deutschen  Gesellschaft  betrieben  wurde)  bezweckt  die
Sicherung  von  Warenforderungen  gegen  Ausfall  infolge  Zahlungsunfähigkeit ­
  der  Schuldner.  Wirtschaftlich  würde  es  sich  hierbei  also  um
ein  eminent  wichtiges  Problem  handeln,  das  jedoch,  wie  sich  schon  aus
obiger  allgemeiner  Begriffsumschreibung  ergibt,  in  sich  selbst  ganz  erhebliche ­
  Schwierigkeiten  trägt  und  wohl  noch  nicht  als  befriedigend  gelöst
betrachtet  werden  kann.  Ob  einige  in  neuester  Zeit  unternommene  Versuche ­
  einer  weiteren  Ausgestaltung  des  Problems  von  besserem  Erfolg
begleitet  sein  werden  als  die  bisherigen,  muß  erst  abgewartet  werden;
immerhin  dürste  die  neueste  Erscheinungsform  (für  1909  jedoch  noch  nicht
in  Frage  kommend)  der  Kreditversicherung,  wie  sie  vom  deutschen  Kreditversicherungsverband ­
  auf  Gegenseitigkeit  in  Stuttgart  beabsichtigt  ist,
durch  ihre  enge  organische  Verbindung  mit  dem  Kreditauskunftswesen,
theoretisch  betrachtet,  gewisse  Vorzüge  aufweisen 1 .
Die  bisherigen  Ergebnisse  der  Kreditversicherung  sind  wenig  befriedigend, ­
  wie  folgende  Zahlen  ersehen  lassen:
Kreditversicherung  wurde  im  Jahre  1909  von  einer  einzigen  deutschen
(Aktien-)  Gesellschaft  betrieben,  welche  schon  seit  1898  auf  diesem  Gebiet
tätig  ist.  Außerdem  war  nur  noch  eine  ausländische  Gesellschaft  auf
dem  Gebiet  tätig.  Ebenso  wie  die  vorher  besprochene  Versicherungsart,
Kautionsversicherung,  wurde  auch  diese  nur  als  Nebenzweig  betrieben.
Der  Geschäftsumfang  im  direkten  Geschäft  zeigt  eine  starke  Reduktion  und
ist  gegen  das  Ende  des  Vorjahres  im  Jahre  1909  um  vier  Fünftel  der
Policenzahl  (auf  51)  zurückgegangen  und  die  Versicherungssumme  um  16 /n
(auf  1,7  Mill.  m) 2 .
Im  indirekten  Geschäft  waren  642  640  Mk.  Versicherungssumme
übernommen,  so  daß  sich  die  Gesamtversicherungssumme  am  Ende  des
Jahres  mit  dem  Rest  des  direkten  Bestandes  auf  2,4  Millionen  stellte,
wovon  0,9  Millionen  in  Rückdeckung  gegeben  waren.
Das  Prämienaufkommen  betrug  191  556  Mk.,  wovon  158169  Mk.
aus  inländischem  (und  zwar  direktem)  Geschäft  herrührten,  während
33  087  Mk.  aus  ausländischem  (und  zwar  ausschließlich  indirektem)

'  Die  Erwartungen,  von  denen  die  Gründung  ausgegangen  ist,  haben  sich  nicht
erfüllt;  schon  nach  ganz  kurzer  Zeit,  im  Sommer  1912,  wurde  der  Betrieb  wieder
eingestellt.
2  1910:  30  Versicherungen  über  807333  Mk.  Versicherungssumme.
        <pb n="162" />
        I

Jehle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.  167
Geschäft  stammten.  Die  Prämien  für  eigene  Rechnung  betrugen
64  366  Mk. 1
Der  Verlaus  gestaltete  sich  sehr  ungünstig,  indem  auf  obige  Prämien
437  293  Mk.  Schadenzahlung  entfielen  und  zwar  409  203  Mk.  auf  inländisches ­
  und  28  090  Mk.  auf  ausländisches  Geschäft,  hiervon  102  647  Mk.
für  eigene  Rechnung  1 .
Steuern  und  Verwaltungskosten  erforderten  24  230  Mk.  *.
Das  Geschäft  hat  im  Jahre  1909  mit  einem  Betriebsverlust  von
32661  Mk.  abgeschlossen  \
Vermögensanlagen  erscheinen  nicht  gesondert.
1  Für  eigene  Rechnung

Prälaten

Schäden

Mk.

Mk.

Mk.

1910  Verlust

....  10801

46  820

35  664

1908  Verlust

....  21296

118  837

93  493

1907  Gewinn

....  14954

86  060

39  849

1906  Gewinn

....  27  631

53  052

11271

1905  Gewinn

....  9508

33  979

25  506

Steuern  und
Verwaltungskosten
Mk.
.  .  23  717

1910
1908  36197
1907  18  258
1906  16  928
1905  9  618
        <pb n="163" />
        169

KJ

6.  Transportversicherung.
Von
Dr.  I.  Britschgi.
Wer  sich  mit  Fragen  aus  dem  Gebiete  der  Transportversicherung
beschäftigt,  muß  sich  vor  allem  klar  darüber  werden,  daß  kaum  ein
anderer  Versicherungszweig,  ausgenommen  vielleicht  die  Rückversicherung,
einen  so  durchaus  internationalen  Charakter  trägt.
Durch  ein  ausgedehntes  Reh  von  Agenten  wird  beinahe  der  ganze
Erdball  umspannt;  soweit  wenigstens  die  hauptsächlichsten  Handelsplätze
und  Handelsstraßen  in  Betracht  kommen,  schließen  die  deutschen  Transportversicherer ­
  Verträge  im  Auslande  ab,  erhalten  dort  Prämien  und  regulieren
Schäden.  Andererseits  darf  nicht  vergessen  werden,  daß  eine  große  Anzahl ­
  von  englischen,  französischen,  schweizerischen,  österreichischen,  russischen
und  skandinavischen  Versicherungsgesellschaften  Agenten  in  Deutschland
unterhalten  und  durch  diese  Versicherungsverträge  abschließen.  Vor
allem  ist  aber  zu  berücksichtigen,  daß  deutsche  Kaufleute  sehr  häufig
ihre  Kaufverträge  über  große  Ladungen  abschließen,  die  die  „oik--Klausel"
enthalten,  d.  h.  der  Verkäufer  verpflichtet  sich,  die  Waren  aus  seine
Kosten  zu  versichern,  und  gerade  in  diesem  Falle  werden  sehr  häufig  für
Deutschland  bestimmte  Waren  gegen  das  Transportrisiko  im  Auslande
gedeckt.
Die  vorliegenden  Untersuchungen  können  infolgedessen  nur  unter  dieser
Beschränkung  als  für  das  deutsche  Transportversicherungswesen  maßgebend
angesehen  werden.  Dazu  kommt  noch,  daß  dieselbe  Versicherungsgesellschaft ­
  häufig  verschiedene  Versicherungszweige  betreibt;  hierbei  werden
Zwar  die  Prämieneinnahmen,  die  Reserven  und  die  Schadenzahlungen
für  jeden  einzelnen  Versicherungszweig  gesondert  behandelt,  aber  bezüglich ­
  des  Aktienkapitals  insbesondere  ist  es  unmöglich,  dasselbe  aus  die
einzelnen  in  Betracht  kommenden  Versicherungszweige  zu  verteilen,  jo
daß  in  der  nachstehenden  Tabelle  I  auch  das  Aktienkapital  solcher  Gesellschaften, ­
  als  der  Transportversicherung  dienend,  aufgeführt  wird,  welche
        <pb n="164" />
        170

I.  Geschäftliche  Versicherung.

mit  demselben  Kapital  auch  noch  verschiedene  andere  Versicherungszweige
betreiben.  Dagegen  hat  andererseits  der  Bearbeiter  der  in  den  nachstehenden ­
  Tabellen  zusanimengefaßten  Statistiken  in  Ehrenzweigs  Assekuranz-Jahrbuch ­
  das  Aktienkapital  bei  solchen  Gesellschaften  unberücksichtigt ­
  gelassen,  welche  ganz  überwiegend  einen  anderen  Versicherungszweig
betreiben  und  sich  nur  nebenbei  auch  der  Transportversicherung  widmen,
wie  dies  z.  B.  bei  der  Viktoria  in  Berlin  der  Fall  ist.
Die  Transportversicherung  wird  von  Einzelpersonen,  von  Vereinen
auf  Gegenseitigkeit  und  von  Aktiengesellschaften  betrieben.  In  der  vorliegenden ­
  Arbeit  werden  jedoch  nur  die  Aktiengesellschaften  berücksichtigt,
da  einzig  über  diese  im  Ehrenzweigschen  Assekuranz-Jahrbuch  Zahlen
zur  Verfügung  stehen.  Das  ist  insofern  von  geringer  Bedeutung,  als
die  Tätigkeit  der  Privatversicherer  heute  in  Deutschland  auf  ein  Minimum
reduziert  ist,  und  die  Gegenseitigkeitsvereine  nur  in  verhältnismäßig
geringem  Umfange  die  Kaskoversicherung  von  Küsten-  und  Flußfahrzeugen ­
  betreiben.
Im  Jahre  1911  betrug  nach  dem  Berliner  Börsen  -  Courier
(10.  April  1912,  Abendausg.  4.  Beilage)  bei  14  deutschen  Gegenseitigkeitsvereinen ­
  für  Fluß-Kaskoversicherung  die  Gesamtprämieneinnahme  füreigene
  Rechnung  zuzüglich  der  aus  dem  Vorjahre  übernommenen  Prämienüberträge ­
  und  Schadenreserven  817  682,95  Mk.,  denen  an  bezahlten
Schäden  für  eigene  Rechnung  sowie  Prämienüberträgen  und  Schadenreserven ­
  859  821,90  Mk.  gegenüberstehen.  Die  Höhe  der  Verwaltungskosten ­
  belief  sich  auf  118  218.80  Mk.  und  die  Zinsen  und  Erträgnisse
aus  Kapitalanlagen  ergaben  128  409,78  Mk.
Über  die  Entwicklung  der  Transportversicheruugsgesellschaften  und
deren  Aktienkapital  gibt  Tabelle  1  Aufschluß  (s.  S-  171).
Aus  vorliegender  Tabelle  geht  hervor,  daß  die  Zahl  der  Gesellschaften ­
  von  1887  bis  1910  so  ziemlich  konstant  geblieben  ist.  Die
Zahlen  schwanken  zwischen  44  und  48  hin  und  her,  und  die  Differenz
rührt  zum  Teil  Wohl  auch  daher,  daß  der  Bearbeiter  der  Tabelle  in
Ehrenzweigs  Assekuranz-Jahrbuch  nicht  gleichmäßig  jedes  Jahr  alle  Geschäftsberichte ­
  der  Gesellschaften  erhalten  konnte.
Dagegen  ergibt  sich  im  Aktienkapital  eine  bedeutende  Zunahme.
Das  Aktienkapital  sämtlicher  behandelter  Gesellschaften  ist  1887  von
79  Millionen  Mark  auf  120  Millionen  Mark  im  Jahre  1910  gestiegen.
Auch  hier  ergeben  sich  hie  und  da  Schwankungen  und  Rückschläge;  so
beträgt  das  Aktienkapital  im  Jahre  1891  87  Millionen  und  geht  im
folgenden  Jahre  aus  83  Millionen  zurück.  In  den  folgenden  Jahren
        <pb n="165" />
        I-  Britschgi,  Transportversicherung.  171

Tabelle  I.

Jahr

Zahl  der
Gesellschaften

Gründungskapital

Eingezahltes  Gründunqskapital


1887

45

79  036  131

15  479  855

1888

46

79  131131

16  104  855

1889

46

80  211131

16  035  154

1890

45

79  411  131

15  989  854

1891

47

87  411  131

17  739  854

1892

46

83  911  131

17  147  254

1893

46

84  511  131

17  410  654

1894

45  *

83  650  131

17  234  554

1895

45

85  555  131

17  907  504

1896

48

92  091131

19  491  504

1897

47

91  941181

19  491504

1898

47

95  091131

20  271  205

1899

47

94  941  131

20  171  505

I960

46

94  941  131

20  171505

1901

47

96  941  131

20  671  505

1902

48

96  855  261

20  592  834

1903

47

93  591  131

20  034  004

1904

46

100  755  131

21  825  004

1905

46

106  967  631

28  417  504

1906

48

114  967  631

26  067  505

1907

48

119  467  631

27  142  504

1908

48

119  467  631

27  142  504

1909

46

116  267  631

26  692  504

1910

47

120  967  631

28117  504

nimmt  das  Aktienkapital  nur  langsam  zu,  um  dann  allerdings  auf
92  Millionen  im  Jahre  1896  heraufzuschnellen.  Im  Berhältnis  des
eingezahlten  Kapitals  zum  nominellen  Aktienkapital  ist  die  Veränderung
keine  bedeutende.  Im  Jahre  1887  waren  auf  79  Millionen  15  Millionen,
dagegen  im  Jahre  1910  auf  120  Millionen  28  Millionen  eingezahlt.
Es  ist  also  nur  eine  leichte  Erhöhung  des  eingezahlten  Kapitals  gegenüber. ­
  der  früheren  Geschäftspraxis  zu  beobachten.  Dieses  ist  auch  im
Wesen  des  Versicherungsbetriebes  durchaus  begründet,  da  ja  das  Aktienkapital
  als  Garantiemittel  anzusehen  ist,  und  die  Einzahlung  des  vollen
Aktienkapitals  nur  im  Notfälle  zur  Deckung  eines  Geschäftsdefizits  zu
erfolgen  hat-  Dagegen  fällt  sehr  stark  in  die  Augen,  daß  im  Verlaufe
der  letzten  zwei  Jahrzehnte  das  auf  die  einzelnen  Gesellschaften  entfallende
Aktienkapital  ein  wesentlich  höheres  geworden  ist.  Denn  im  Jahre  1887
verfügten  45  Gesellschaften  über  79  Millionen,  während  1910  47  Gesellschaften ­
  über  ein  Aktienkapital  von  120  Millionen  verfügten.  Wie
man  daraus  ersieht,  ist  die  Zahl  der  Gesellschaften  sozusagen  konstant
geblieben,  während  sich  das  Aktienkapital,  wie  bereits  bemerkt,  um  rund
fcO^/o  erhöht  hat.
        <pb n="166" />
        172

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Aus  der  Natur  der  Transportversicherung  ergibt  sich  ohne  weiteres,
daß  die  Versicherten  bei  der  Kaskoversicherung  Schiffseigentümer  sind
und  bei  der  Warenversicherung  diejenigen  Kaufleute,  welche  Warensendungen ­
  von  einem  Ort  zum  anderen  und  insbesondere  über  See  zu
spedieren  haben.  Da  Deutschland  vor  allem  Rohstoffe  aus  überseeischen
Ländern  importiert  (Getreide,  Baumwolle,  Holz,  Erze,  usw.  usw.),  so
sind  es  insbesondere  die  Importeure  dieser  Artikel,  welche  einen  großen
Teil  der  Versicherungsprämien  an  die  Versicherungsgesellschaften  absühren.
Allein  es  ist,  wie  schon  oben  ausgeführt,  auch  hier  zu  berücksichtigen,
daß  gerade  bei  Kaufverträgen  dieser  Art  sehr  häufig  die  „cik-Klausel"
in  Anwendung  kommt.
Beim  Export  deutscher  Industrie  wird  die  Versicherung  sehr  häufig
durch  den  Spediteur  ausgeführt,  welcher  die  Spedition  des  betreffenden
Artikels  übernommen  hat  und  zu  diesem  Zwecke  sehr  häufig  eine  sogenannte
Generalpolice  abschließt,  worauf  die  einzelnen  Posten  im  gegebenen  Falle
deklariert  werden.
Die  Höhe  der  Prämieneinnahmen  im  Verlaufe  der  letzten  Jahrzehnte
ergibt  sich  aus  Tabelle  II  (s.  S.  173).
Daraus  ergibt  sich,  daß  die  Prämieneinnahmen  von  47  Millionen
im  Jahre  1887  auf  187  Millionen  im  Jahre  1910  gestiegen  sind.  Es
ist  dabei  eine  beinahe  ununterbrochene  und  größtenteils  gleichmäßige
Steigerung  der  Prämieneinnahmen  zu  beobachten.  Es  dürfte  dies  in
erster  Linie  damit  zusammenhängen,  daß  der  Warenumsatz  in  den  letzten
zwei  Dezennien  an  Umfang  außerordentlich  zugenommen  hat.  Aus
Vergleich  von  Tabelle  I  und  II  ergibt  sich  auch  vor  allem,  in  wieviel
höherem  Maße  die  Prämieneinnahmen  im  Vergleich  zu  den  Aktienkapitalien
der  Versicherungsgesellschaften  zugenommen  haben,  was  zweifellos  auf  einen
wesentlich  größeren  Umsatz  und  dadurch  einen  intensiveren  Betrieb  des
Transportversicherungsgeschäfts  hinweist.
Ein  wesentlich  anderes  Bild  bietet  sich,  wenn  man  berücksichtigt,
in  welchem  prozentualen  Verhältnisse  die  Schadenzahlungen  zu  den
für  eigene  Rechnung  eingenommenen  Prämien  stehen.
Im  Jahre  1887  waren  es  70,3  °/o,  aber  bereits  im  Jahre  1891
betrug  der  Prozentsatz  76,2  %,  im  Jahre  1896  78,0%;  im  Jahre  1904
ging  zwar  der  Prozentsatz  wiederum  auf  71,7  zurück,  um  sich  jedoch
1907  wiederum  auf  78,5  und  1908  auf  79,0°/»  zu  erhöhen.
Es  ergibt  sich  daraus,  welch  außerordentlichen  Schwankungen  gerade
das  Transportversicherungsgeschäft  unterworfen  ist  und  welch  großes
Risiko  die  einzelnen  Gesellschaften  laufen.  Im  umgekehrten  Verhältnis
        <pb n="167" />
        Jahr

Prämien-  und  Gebühreneinnahmen ­


Verwendung  der  Prämieneinnahmcn
  für  eigene
Rechnung

In  Proz.  der
Rettoprämien

waren

öS  r-^

s3-s=r s
»3  L

Brutto

für  eigene
Rechnung

Schadenzahlungen ­


Verwaltungskosten
  usw.

Schäden ­


Überschüsse ­


Spesen

1887

47

437

140

31

998

517

22  583  598

6

550

735

70,3

9,3

20,4

1888

51

560

299

34

540

274

24  164  210

7

203

764

71,2

7,6

21,2

1889

57

077

037

37

829

775

27  656  954

7

894

962

73,7

5,3

21,0

1890

59

414

210

39

008

482

28356  457

8

405

834

72,9

5,5

21)6

1891

65

892

959

42

598

870

31  630  088

8

897

447

76,2

2.4

2  1,4

1892

62

786

226

41

526

269

29  457  957

8

985

454

71,7

6,5

21,8

1893

69

921

169

44

531

065

32  791  391

9

272

525

74,1

5,0

20,9

1894

70

692

169

45

083

574

32  924  897

9

882

435

73,6

5,1

21,3

1895

80

072

519

51

432

130

3'  965  843

10

183

611

77,6

2,1

20,3

1896

88

899

410

54

814  028

41  654  337

11

229

146

78,0

9,6

12,4

1897

89

528

610

54

501

353

41  331  875

11

532  376

75,4

3,6

21,0

1898

94

830  023

56

184

009

41  569  216

11

356

688

75,5

8,9

20,6

1899

105

936

306

59

112

157

44  168  797

12

116

035

77,1

1,8

21,1

I960

107

622

861

58

887

298

44  947  450

11

496

433

77,3

2,8

19,9

1901

108

418

120

59

906

598

44  729  455

11

904

857

75,8

4,3

19,9

1902

102

598

485

55

794

602

42  504  263

11

098

532

76,4

8.5

20,1

1903

111

212

609

59

574

114

42  973  781

11

539

571

75,1

4,7

20,2

1904

119

047

6*2

63

708

457

43  648  796

13

715

077

71,7

5,8

22,5

1905

132

034

741

69

121

303

48  618  563

14

345

189

72,3

6,3

21,4

1906

142

576

188

74

193

482

52  855  819

15

518

208

72,8

5.8

21,4

1907

158

795

018

80

578

936

62  891  847

15

640

580

78,5

1,8

19,7

1908

155

587

457

78

450

234

61  537  427

15

448

709

79,0

1,2

19,8

1909

163  316

320

82

799

686

62  070  982

17

221

348

75,3

3,8

20,9

1910

187

484

893

93

943

393

68  991967

19

077

329

75,5

3,6

20,9

zur  Höhe  des  Prozentsatzes  der  Schadenzahlungen  stehen  die  zur  Bereitung ­
  gelangenden  Überschüsse.  Im  Jahre  1887  konnten  9,3  °/o  der
Prämien  für  eigene  Rechnung  ausgezahlt  werden,  die  im  Jahre  1891
auf  2,40/0  zurückgingen,  um  allerdings  im  folgenden  Jahre  wieder  auf
6,50/0  heraufzusteigen;  im  Jahre  1895  fiel  der  Prozentsatz  auf  2,1  %
und  schnellte  im  folgenden  Jahre  auf  9,6  %  herauf,  1899  ging  er  auf
1,8  0/0  herab.  Bis  1905  stieg  der  Prozentsatz  wieder  langsam  an,  jedoch
nur  bis  zur  Höhe  von  6,3  °/o,  um  bereits  1907  wieder  auf  1,8%  zu
sinken.  Dagegen  bleiben  die  Verwaltungskosten  in  allen  Jahren  in  einem
ziemlich  konstanten  Verhältnis.
Aus  Tabelle  III  (s.  S.  174)  ersieht  man,  daß  sich  auch  bei  den
Transportversicherungsgesellschaften  bezüglich  ihrer  Anlagepolitik  in  den
letzten  zwei  Dezennien  eine  starke  Veränderung  verfolgen  läßt.  Im
Jahre  1887  waren  16  Millionen  in  Hypotheken  angelegt,  während  in
Effekten  und  Wertpapieren  18  Millionen  investiert  waren.  Im  Jahre

I.  Britschgi,  Transportversicherung.
Tabelle  II.
        <pb n="168" />
        174  I.  Geschäftliche  Versicherung.

Tabelle  III.

Jahr

Summen

Aktiven

Kassa  und
Bankeinlagen

^  Hypotheken  u.
Grundbesitze

Werkeffekten


Sonstige
Aktiven

1887

57  128  633

5  407  556

16  497  537

18  701  205

16  522  333

&amp;gt;888

57  640  827

6  616  163

16  741  270

18  &amp;gt;67  299

16  116  096

1889

59  936  629

6  192  835

16  820  340

18  443  543

18  479  916

1890

59  083  776

5  343  497

17  413  066

18  032  900

18  294  313

1891

62  220  582

5  840  843

18  580  287

18  873  139

18  926  313

1892

62  837  131

6  626  127

21  099  190

16  992  692

18  119  &amp;gt;22

1898

66  825  567

6  426  214

21  038  747

18  385  851

21  028  755

1894

66  015  487

7  375  737

23  877  559

16  109  696

18  652  495

1895

69  604  077

7  626  645

22  097  825

19  079  913

20  799  694

1896

75  481  974

8  083  212

24  857  120

20  364  841

22  176  801

1897

76  082  317

7  130  602

25  633  580

21  860  292

21  457  843

1898

74  255  090

8  442  716

22  261  310

23  136  864

20  414  200

1899

78  555  378

7  232  334

24  183  849

23  363  953

23  775  242

I960

79  373  933

8  337  463

26  607  161

19  635  987

24  793322

1901

84  003  995

9  687  541

26  994  459

21  153  737

26  168  258

1902

88  472  243

9  462  784

26  620  555

24  673  513

27  715  391

1908

93  888  754

11  590  863

29  987  187

24  399  511

27  911  193

1904

104  453  302

11  590  132

37  185  969

25  191  443

30  485  758

1905

113  388  595

12  195  832

40  101  027

31  740  247

29  351  489

1906

113  567  296

14  613  198

45  827  815

31  841  465

21284  818

1907

124  800  511

11316  967

54  054  748

34  505  833

24  922  963

1908

125  291  904

10  318  244

55  632  295

30  795  642

28  545  723

1909

134  102  238

14  682  480

64  814  264

28  760  437

25  845  057

1910

144  041  495

16  628  026

70  525  437

32  239  524

24  648  508

1891  stiegen  die  Hypothekenanlagen  auf  18  Millionen,  und  ungefähr
die  gleiche  Summe  wurde  auch  in  Wertpapieren  angelegt.  Während
jedoch  im  folgenden  Jahre  die  Hypothekenanlagen  auf  21  Millionen
stiegen,  ging  die  Anlage  in  Wertpapieren  auf  16  Millionen  zurück.
Dagegen  betrug  die  Anlage  in  Wertpapieren  im  Jahre  1898  23  Millionen, ­
  in  Hypotheken  dagegen  nur  22  Millionen.  In  den  folgenden
Jahren  wurden  jedoch  Hypotheken  zur  Anlage  in  steigendem  Maße  bevorzugt, ­
  so  daß  im  Jahre  1905  40  Millionen  in  Hypotheken  und  nur
31  Millionen  in  Wertpapieren  angelegt  wurden,  und  im  folgenden
Jahre  stieg  die  Anlage  in  Hypotheken  auf  45  Millionen,  während  die
Anlage  in  Wertpapieren  auf  31  Millionen  stehen  blieb.  Auch  in  den
letzten  Jahren  bevorzugten  die  Transportversicherungsgesellschaften  die
Anlage  ihrer  Kapitalien  in  Hypotheken,  so  daß  dieselbe  im  Jahre
1910  70  Millionen  erreichte,  während  die  Anlage  in  Wertpapieren  auf
32  Millionen  stehen  blieb.
        <pb n="169" />
        177

1.  Reichsinvalidenversicherung
Von
Landesrat  vr.  ^Mewes-Düsseldorf.
1.  Allgemeines.
Von  allen  drei  Zweigen  unserer  Arbeiterzwangsversicherung  ist  bei
der  Invalidenversicherung  am  häufigsten  und  lebhaftesten  die  Besorgnis
aufgetreten,  daß  das  Kapitalbedürfnis  für  die  produktiven  Zwecke  unserer
Volkswirtschaft  durch  die  zwangsweife  Entziehung  großer  Präinienbeträge
und  die  Belastung  der  Betriebskosten  mit  ihnen  zu  stark  beeinträchtigt
tverden.  In  der  Tat  führt  der  versicherungstechnische  Aufbau  der
Invalidenversicherung,  der  später  noch  zu  erläutern  sein  wird,  notwendig
und  bewußt  zu  einer  Kapitalansammlung,  die  nicht  unbeträchtlich  stärker
ist  als  bei  der  Kranken-  und  der  Unfallversicherung.  Aus  der  Festschrift
des  Reichsversicherungsamts  zum  Jubiläum  der  Unfall-  und  Invalidenversicherung ­
  (1910)  lassen  sich  darüber  folgende  Zahlen  zusammenstellen.
Es  haben  bis  Ende  1909  die  gesamten  Einnahmen  (Beiträge,
Zinsen  usw.,  sowie  Reichszuschuß  bei  der  Invalidenversicherung)  betragen:
bei  der  Krankenversicherung  .  4536  Mill.  Mk.
„  „  Unfallversicherung  .  .  2472  „  „
„  „  Invalidenversicherung.  3643  „  „
Dagegen  sind  in  der  gleichen  Zeit  an  V  ersich  eru  n  gslei  stun  gen
(Krankenkosten  bzw.  Renten,  Heilverfahren,  Beitragserstattungen  und  dergleichen) ­
  aus  gezahlt:
1  Als  Quellen  zu  der  vorliegenden  Untersuchung  haben  in  der  Hauptsache
die  Veröffentlichungen  des  Reichsversicherungsamts,  ferner  die  Begründung  zum
Jnvalidenversichcrungsgesehe  und  zur  Reichsversicherungsordnung  gedient.  Die  Zahlen
über  die  Verteilung  der  1907  ermittelten  Versicherten  auf  die  verschiedenen  Berufsarten, ­
  die  bisher  nicht  veröffentlicht  sind,  sind  mir  dankenswerter  Weise  vom  Reichsversicherungsamte ­
  zur  Verfügung  gestellt  worden.
SPriften  18?.  IV.

12
        <pb n="170" />
        178

II.  Öffentliche  Versicherung.

bei  der  Krankenversicherung  .  3983  Mill.  Mk.
„  „  Unfallversicherung  .  .  1804  „  „
„  „  Invalidenversicherung.  1864  „  „
Der  große  Unterschied,  der  sich  hier  in  dem  Verhältnis  der  laufenden
Einnahmen  zu  den  VerficherungsUistungen  zeigt,  ist  nicht  etwa  durch
entsprechend  höhere  Verwaltungskosten  bedingt  (sie  betrugen  im  ganzen
242  bzw.  318  bzw.  nur  203  Mill.  Mk.),  er  liegt  vielmehr  ausschließlich
in  der  verschieden  starken  Vermögensansammlung.  Bei  den
Krankenkassen  sind  nämlich  bis  einschließlich  1909  von  je  1000  Mk.  der
gesamten  Einnahmen  nur  63  Mk.  in  das  Vermögen  gewandert  (284
Millionen),  bei  den  Unfallberufsgenossenschaften  schon  141  Mk.  (insgesamt ­
  350  Mill.  Mk.),  bei  den  Jnvalidenversicherungsanstalten  dagegen
entsprechend  432  Mk.  bzw.  —  wenn  man  die  Reichszuschüsse  von
587  Mill.  Mk.  beiseite  läßt,  die  den  Versicherungsanstalten  selbst  nicht
zufließen  —  sogar  515  Mk.  von  je  1000  Mk.  eigener  Einnahmen
(insgesamt  1575  Mill.  Mk.).
Die  Eigentümlichkeit  der  finanziellen  Verhältnisse  und  die  besondere
Bedeutung  der  Vermögensanlage  bei  der  Invalidenversicherung  kommen
hierin  sehr  deutlich  zum  Ausdruck.
Versicherungstechnisch  vereinigt  die  Invalidenversicherung  zwei  verschiedenartige ­
  Prinzipien  in  sich.  An  der  Aufbringung  der  Rentenleistungen
  ist  das  Reich  insoweit  beteiligt,  als  es  zu  jeder  Rente  einen
festen  Zuschuß  von  50  Mk.  leistet  und  den  Zeitwert  solcher  Wochenbeiträge, ­
  die  iniolge  früherer  militärischer  Dienstleistungen  des  Rentenempfängers ­
  ausgefallen  sind,  mit  einem  festen  Satze  vergütet  (18  Pf.)*-Die
  Rentenanteile  des  Reiches  werden  alljährlich  festgestellt  und  eingezogen; ­
  sie  finden  ihre  Deckung  also  im  Wege  des  einfachen  Umlageverfahrens; ­
  Reserven  für  die  künftigen  Verpflichtungen  werden  bei
diesen  Rentenanteilen  aus  verständlichen  Gründen  nicht  angesammelt.
Anders  bei  den  Versicherungsbeiträgen,  die  von  den  Arbeitgebern  und
den  Arbeitnehmern  zur  Bestreitung  aller  übrigen  Rententeile  und  Ausgaben ­
  erhoben  werden.  Sie  sind  —  soweit  das  natürlich  nach  den  vorhandenen ­
  Unterlagen  möglich  ist  —  als  gleichbleibende  Durchschnittsprämien ­
  berechnet,  die  einerseits  die  l  a  u  f  e  n  d  e  n  Rentenverpflichtungen  nebst
Verwaltungskosten  und  dergleichen  decken  und  anderseits  zugleich  für  alle
1  Die  Reichsversicherungsordnung  hat  darin  eine  Änderung  getroffen:  Der  auf
die  Dauer  militärischer  Dienstleistungen  entfallende  Rententeil  ist  jetzt  von  den  Versicherungsanstalten ­
  selbst  zu  tragen,  wird  also  auch  durch  Versicherungsbeiträge
gedeckt.
        <pb n="171" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

179

künftig  zu  erwartenden  Ansprüche  der  Personen,  die  jetzt  noch
versichert  sind,  die  vollen  Deckungskapitalien  ansammeln,  die  sich  aus
den  Wahrscheinlichkeitsrechnungen  ergeben.  Dieses  Prämienverfahren  führt
naturgemäß  zur  Bildung  großer  Rücklagen  *.
Für  die  Durchführung  der  Invalidenversicherung  sind  31  selbständige
Anstalten  mit  räumlich  getrennten  Bezirken  und  daneben  eine  kleine
Zahl  an  Sonderkassen  für  einige  bestimmte  Arten  von  Arbeitern
(Arbeiter  der  Staatsbetriebe  u.  a.)  gebildet  worden,  an  welche  die  Beiträge
  der  in  ihrem  Bereiche  beschäftigten  Versicherten  fließen.  Da  die
Versicherten  beim  Wechsel  der  Arbeitsstelle  sehr  häufig  auch  die  Versicherungsanstalt ­
  wechseln,  welcher  ihre  Beiträge  zufließen,  so  sind  die
versicherungstechnischen  Grundlagen  einheitlich  für  das  ganze  Reich  aufgestellt ­
  worden,  außerdem  mußte  für  einen  Ausgleich  der  Rentenbelastungen ­
  unter  den  beteiligten  Versicherungsanstalten  gesorgt  werden.
Das  sogenannte  Alters-  und  Jnvaliditätsversicherungsgesetz  (I.  Gesetz)
suchte  diesen  Ausgleich  in  der  Weise  zu  schaffen,  daß  jede  Rente  (nach
Abzug  des  Reichszuschuffes  von  50  Mk.)  auf  die  beteiligten  Versicherungsanstalten ­
  in  dem  Verhältnis,  wie  sie  Beiträge  für  den  Rentenempfänger
bekomnien  hatten,  verteilt  und  unigelegt  wurde.  An  die  Stelle  dieses
einfachen  Verfahrens  ist  nach  dem  Jnvalidenversicherungsgesetz  von  1899
ein  gänzlich  anderes  getreten,  weil  sich  sehr  bald  herausgestellt  hatte,
daß  die  Zusammensetzung  des  Versichertenbestandes,  und  zwar  vor  allem
seine  Altersgruppierung,  bei  den  verschiedenen  Anstalten  ganz  wesentliche
*  Der  Entwurf  für  das  Jnvaliditäts-  und  Altcrsversichcrungsgesetz  (1-  Gesetz)
schlug  von  vornherein  das  oben  angedeutete,  hier  im  einzelnen  nicht  genauer  zu
schildernde  Deckungsverfahren  mit  gleichbleibenden  Prämien  vor.  Vom  Reichstage
wurde  es  abgelehnt,  weil  man  Bedenken  gegen  die  notwendig  damit  verbundene  starke
Kapitalanhäufung  hegte.  Statt  dessen  wurde  das  sogen.  Kapitaldeckungsverfahrennach
  Perioden  angenommen,  das  sich  daraus  beschränkt,  in  g  e  w  i  s  s  e  n
größeren  Perioden  jedesmal  die  bis  dahin  erwachsenen  Rentenansprüche  bzw.  deren
Kapiialwerte  zu  decken,  die  Deckung  der  in  späteren  Perioden  eintretenden  Ansprüche ­
  aber  den  entsprechend  späteren  Perioden  überläßt  und  bei  der  Natur  der
Sache  von  Periode  zu  Periode  bis  zu  einem  etwaigen  Beharrungsznstande  zu
steigenden  Beiträgen  führt.  Tatsächlich  ist  aber,  wie  sich  nach  Ablauf  der  ersten
lO  jährigen  Periode  herausgestellt  hat,  infolge  der  vorsichtigen  Berechnung  der  Versicherungsbeiträge, ­
  aus  der  Kapitaldeckung  nach  Perioden  doch  die  volle
Deckung  nach  dem  Prämienverfahren  geworden.  An  diesem  Deckungsverfahren
haben  dann  sowohl  das  Jnvalidenversicherungsgesetz  (II.  Gesetz  1899)  wie  die  Reichsversichcrnngsordnung
  grundsätzlich  festgehalten,  damit  nicht  „die  Beiträge  für  die  gesamte ­
  Arbeiterversicherung  schließlich  einmal  eine  für  die  wirtschaftliche  Entwicklung
bedenkliche  Höhe  annehmen".

12*
        <pb n="172" />
        180

II.  öffentliche  Versicherung.

Unterschiede  aufwies.  Es  sind  das  Unterschiede,  die  die  Rentenhäufigkeit
stark  beeinflussen  und  deshalb  bei  einzelnen  Anstalten  (den  mit  vorwiegend ­
  landwirtschaftlichem  Gebiete)  auf  die  Dauer  zu  finanziellen
Schwierigkeiten  führen  mußten,  die  aber  anderseits  in  den  gegebenen  Wirtschastsverhältnissen
  des  Anstaltsbezirks  begründet  liegen  und  deshalb  nach  dem
Sinne  der  ganzen  Einrichtung  nicht  von  dieser  Anstalt  allein  zu  vertreten
sind.  Es  wird  seitdem  das  wirkliche  Vermögen  jeder  Versicherungsanstalt
rechnerisch  in  ein  „Gemeinvermögen"  und  ein  „Sondervermögen"  zerlegt; ­
  die  bewilligten  Renten  werden  unter  Berücksichtigung  des  Reichszuschusses ­
  alljährlich  in  folgender  Weise  verteilt:  drei  Viertel  der  Altersrenten ­
  und  die  nach  festen  Sätzen  ermittelten  Grund  betrüge  der
Invalidenrenten  werden  nach  Maßgabe  ihrer  Kapitalwerte  von  sämtlichen ­
  Versicherungsanstalten  gemeinsam  getragen,  während  der  Rest
aber  auf  diejenigen  Versicherungsanstalten  als  Sonderlast  verteilt  wird,
denen  seinerzeit  die  entsprechenden  Versicherungsbeiträge  zugeflossen  sind.
Die  erstbezeichneten  Rentenbeträge,  die  sogenannte  Gemeinlast,  werden  in
demselben  Verhältnis  auf  die  einzelnen  Anstalten  umgelegt,  wie  sie  an
dem  gesamten  Gemeinvermögen  beteiligt  sind  fl  Es  hat  also  jede  Versicherungsanstalt ­
  mehr  oder  weniger  erhebliche  Rententeile  mit  aufzubringen, ­
  auf  deren  Festsetzung  sie  keinen  Einfluß  hat  und  für  die  sie  —
das  ist  der  Unterschied  zur  Rückversicherung  —  auch  keine  entsprechende
Prämie  erhalten  hat.  Die  Bildung  eines  Gemeinvermögens  und  Sondervermögens
  bei  jeder  Versicherungsanstalt  (die  übrigens  bei  der  tatsächlichen ­
  Vermögensverwaltung  nicht  weiter  hervortritt)  hat  schließlich  auch
noch  die  Folge,  daß  alle  Anstalten  —  auch  die  günstigst  gestellten  —
bei  ihren  Ausgaben  und  bei  ihrer  Vermögensanlage  Rücksicht  auf  die
finanziellen  Verhältnisse  der  gesamten  Invalidenversicherung,  also  auch
der  übrigen  Anstalten,  zu  nehmen  und  sich  in  Schranken  zu  fügen
haben,  die  in  ihren  eigenen  Verhältnissen  nicht  immer  begründet  sind.
Aufbau  und  Organisation  der  Invalidenversicherung  sind  also  in
wichtigen  Punkten,  die  für  die  vorliegenden  Untersuchungen  nicht  ohne
Bedeutung  sind,  andere  als  die  sonstiger  Versicherungsarten.  Darum

1  Die  neue  Reichsverficherungsordnung  hat  diese  Gemeinlast  noch  erweitert.
Danach  sind  künftig  die  vollen  Altersrenten  und  die  Rentenantcile,  für  welche
wegen  militärischer  Dienstleistungen  oder  (anrechnungsfähiger)  Krankheitszeiten  keine
Beitrüge  gezahlt  werden  konnten,  ebenfalls  von  sämtlichen  Versicherungsanstalten
gemeinsam  zu  tragen;  außerdem  werden  die  neu  eingeführten  Kinderzuschußrenten
und  sämtliche  Hinterbliebenenrenten  und  -Bezüge  nach  Abzug  des  ReichszuschnM
als  Gemeinlast  auf  alle  Anstalten  verteilt.
        <pb n="173" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

181

konnten  sie  hier  nicht  ganz  übergangen  werden.  Sie  erklären  auch,
warum  in  den  folgenden  Betrachtungen  der  Hauptsache  nach  nur  die
Gesamtergebnisse  der  ganzen  Invalidenversicherung,  nicht  eigentlich  aber
die  der  einzelnen  Versicherungsanstalten  behandelt  werden.
2.  Einnahmen.
Untersucht  man  nun  die  Rolle,  die  die  Invalidenversicherung  in
finanzieller  Beziehung  spielt,  näher,  so  treten  zunächst  drei  Hauptarten
von  Einnahmen  hervor:  Versicherungsbeiträge,  Zinsen  und  Reichszuschüsse. ­
  An  Beiträgen  hat  unsere  Volkswirtschaft  in  den  20  Jahren
des  Bestehens  der  Invalidenversicherung,  also  bis  Ende  1910,  nicht
weniger  als  2740  Mill.  Mk.  aufgebracht;  von  ihren  Vermögensbeständen
—  die  sich  im  gleichen  Zeitpunkte  auf  1668  Mill.  Mk.  beliefen  —
waren  an  Zinsen  nebst  Miete  und  Pacht  weitere  570  Mill.  Mk.  eingegangen; ­
  und  aus  Reichsmitteln  waren  schließlich  Ende  1910  im
ganzen  rund  640  Mill.  Mk.  als  Zuschüsse  bezahlt.  Rechnet  man  einige
kleinere  Einnahmeposten  hinzu  (Strafgelder,  Kursgewinne  u.  a.),  so  ist
für  die  Zwecke  der  Invalidenversicherung  in  den  20  Jahren  von  1891
bis  1910  die  stattliche  Summe  von  3955  Mill.  Mk.,  bis  zum  Inkrafttreten ­
  der  neuen  Reichsversicherungsordnung  (Anfang  1912)  aber  mehr
als  4V4  Milliarden  Mk.  zusammengezogen  und  erwirtschaftet  worden.
Es  ist  nicht  ohne  Interesse,  die  allmähliche  Entwicklung  und  Steigerung
dieser  Summen  zu  beobachten.  Es  sind  nämlich  eingegangen  bzw.  geleistet ­
  worden  (in  Millionen  Mark):

an  Versicherungs ­
 ­


an
Zinsen

an  Miete  und
Pacht  aus
Grundbesitz

an  Reich  szuschüssen


l.  in  den  folgenden  Jahren:

1891

93,9

0,8

6

1892

95,6

3,7

9

1896

109,1

15,3

19,2

1900

128,8

26,7

0,5

30,7

1905

161,3

39,4

1,9

47,4

1910

197,4

53,6

3,1

52,5

2.  insgesamt  in  den  folgenden

  Jahrfünften:

1891-1895

489

!3

58

1896—1900

597

105

123

1901—1905

735

173

7

206

1906—1910

919

239

13

253
        <pb n="174" />
        182

II.  Öffentliche  Versicherung.

Auf  die  Verschiebungen,  die  in  dem  Verhältnisse  zwischen  den  Ver
sicherungsbeiträgen  und  den  Zinseinnahmen  eingetreten  sind,  wird  noch
an  späterer  Stelle  einzugehen  sein.
Untersucht  man  die  Herkunft  dieser  ganzen  Einnahmen  und  ihren
Einfluß  auf  die  Wirtschaftsführung  derjenigen  Kreise,  die  sie  aufzubringen
haben,  so  kann  man  die  Zinseinnahmen  zunächst  außer  Betracht  lassen;
bei  ihnen  hängt  alles  von  der  Art  der  Vermögensanlage  und  den  Verwendungszwecken ­
  der  ausgeliehenen  Kapitalien  ab;  darüber  aber  wird
besonders  zu  sprechen  sein.
Die  Zuschüsse  des  Reiches  zu  den  Kosten  der  Invalidenversicherung ­
  sind  eine  im  Versicherungswesen  ungewöhnliche  Erscheinung;
ganz  besonders  wegen  ihrer  großen  Höhe:  wurde  doch  durch  die  Reichszuschüsse ­
  mehr  als  ein  volles  Drittel  der  ganzen  bisherigen  Rentenzahlungen ­
  bestritten.  Zwar  sinkt  diese  Anteilsquote  allmählich  —  zehn
Jahre  vorher  (1900)  stammten  noch  beinahe  40  °/o  aller  geleisteten
Rentenbeträge  aus  den  Reichszuschüssen  —,  und  sie  wird  auch  noch  eine
gewisse  Zeitlang  weiter  sinken,  weil  der  durchschnittliche  Betrag  der  bewilligten ­
  Renten  noch"  steigt  (längere  Versicherungsdauer,  Verwendung
höherer  Beitragsmarken),  der  Reichszuschuß  aber  die  feste  Summe  von
50  Mk.  behält.  Aber  sie  wird  doch  stets  einen  sehr  erheblichen  Teil  der
Rentenlasten  ausmachen,  zumal  nach  der  Einführung  der  Hinterbliebenenversicherung, ­
  zu  deren  Kosten  weitere  Reichszuschüsse  geleistet  werden.
Zweifellos  fehlt  der  Invalidenversicherung  unter  diesen  Umständen  eines
der  charakteristischsten  Merkmale  der  reinen  Versicherungseinrichtungen,
und  es  tritt  das  Moment  der  ergänzenden  staatlichen  Fürsorge  hinzu.
Ihre  Begründung  findet  diese  zunächst  in  dem  allgemeinen  Staatsinteresse, ­
  das  eine  angemessene  Sicherung  der  breiten,  wirtschaftlich  abhängigen ­
  Massen  bei  Invalidität  und  hohem  Alter  aus  sittlichen  Gründen
als  notwendig  und  aus  politischen  Gründen  als  zweckmäßig  erscheinen  läßt*.

1  Bei  der  Ausstellung  der  ersten  Pläne  zur  Jnvaliditätssürforge  ging  Bismarck
sogar  von  dem  Gedanken  aus,  die  erwerbsunfähigen  Arbeiter  einzig  und  allein  durch
freie  Zuwendungen  aus  Reichsmitteln  gegen  die  Folgen  von  Alter  und  Invalidität
zu  schützen,  wie  es  bekanntlich  neuerdings  im  Auslande  stellenweise  geschehen  ist-Sein
  politisches  Ziel  dabei  hat  er  u.  a.  in  der  bekannten*  Reichstagsrede  vom
18.  Mai  1889  folgendermaßen  ausgesprochen:  „Wenn  wir  700000  kleine  Rentner,
die  vom  Reiche  ihre  Rente  beziehen,  haben,  gerade  in  den  Klassen,  die  sonst  nicht
viel  zu  verlieren  haben  und  bei  einer  Veränderung  irrtümlich  glauben,  daß  sie  viel
gewinnen  können,  so  halte  ich  das  für  einen  außerordentlichen  Vorteil.  Wenn  sie
auch  nur  115—200  Mk.  zu  verlieren  haben,  so  erhält  sie  doch  das  Metall  in  ihrer
        <pb n="175" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

183

Sie  rechtfertigt  sich  außerdem  als  Korrelat  der  Zwangsversicherung,
weil  die  Versicherungsbeiträge  ohne  Rücksicht  auf  die  individuellen  Altersuud
  Berufsverhältnisse  gleichmäßig  und  einheitlich  festgesetzt  werden  müssen
und  —  mit  deswegen  —  in  sehr  vielen  Fällen  zu  hoch  sein  würden,
um  sie  allein  den  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  aufzuerlegen.  Schließlich ­
  konnte  auch  aus  dem  Grunde  die  Heranziehung  öffentlicher  Mittel
erfolgen,  weil  die  Invalidenversicherung  auf  der  anderen  Seite  die  öffentliche ­
  Armenpflege  erleichterte.
Ihre  Deckung  finden  die  Reichszuschüsse  im  jährlichen  Haushaltspläne ­
  des  Reiches,  und  sie  bilden  dort  Posten,  die  bei  der  bekannten
Finanzlage  immerhin  erheblich  in  die  Wagschale  fallen.  Der  Jahresbetrag ­
  hat  50  Mill.  Mk.  bereits  überschritten  (1908—1910  betrug  er
durchschnittlich  52,5  Mill.  Mk.)  und  wird  in  den  nächsten  Jahren  durch
die  Zuschüsse  zur  Hinterbliebenenversicherung  eine  weitere  Steigerung  erfahren. ­
  Die  Begründung  zur  Reichsversicherungsordnung  veranschlagt
den  künftigen  Jahreswert  der  Belastung  des  Reiches  durch  diese  neuen
Zuschußleistungen  allein  für  den  bisherigen  Versichertenbestand
auf  mehr  als  27  Mill.  Mk.,  geht  aber  von  der  rechnerischen  Annahme
aus,  daß  dieser  Betrag  zwecks  Deckung  der  Hinterbliebenenzuschüsse  alljährlich ­
  vom  Reiche  hinterlegt  und  zu  3*/2&amp;lt;7&amp;lt;&amp;gt;  verzinslich  angelegt
würde.  Die  bei  dem  herrschenden  Umlageverfahren  demnächst  tatsächlich ­
  zu  leistenden  Zuschüsse  sind  einstweilen  noch  nicht  vorauszusehen.
Da  die  Ausgaben  des  Reiches  —  neben  den  Matrikularbeiträgen,  die
bis  vor  kurzem  eine  große  Rolle  gespielt  haben  —  hauptsächlich  durch
Zölle  und  indirekte  Steuern  bestritten  werden,  so  ist  die  Herkunft  und
die  volkswirtschaftliche  Wirkung  dieser  finanziellen  Beteiligung  des  Reiches
mit  einiger  Bestimmtheit  schwer  zu  ermitteln.  Man  wird  aber  ganz
allgemein  sagen  können,  daß  ein  recht  großer  Teil  der  Rentenleistungen
und  sonstigen  Entschädigungen,  die  den  Invaliden  und  Versicherten  zufließen, ­
  aus  dem  Einkommen  der  gesamten  Bevölkerung  —  und  nicht
zuletzt  auch  dem  zum  Lebensunterhalte  dienenden  Einkommen  —  aufgebracht ­
  wird.
Anders  liegen  die  Verhältnisse  bei  dem  Hauptposten  der  Einnahme,
den  Versicherungsbeiträgen.  Über  die  Art  ihrer  Berechnung  ist
oben  schon  gesprochen  worden.
Nach  der  ursprünglichen  Absicht  des  Gesetzgebers  sollen  sie  zu  gleichen
Schwimmkraft  .  .  .  und  ich  glaube,  daß  ...  Sie  ..  .  auch  den  gemeinen  Mann
das  Reich  als  eine  wohltätige  Institution  anzusehen  lehren  werden."
        <pb n="176" />
        184

II.  Öffentliche  Versicherung.

Teilen  vom  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  getragen  werden;  die  Entwicklung ­
  hat  aber  dahin  geführt,  daß  sie  tatsächlich  nicht  selten  in
voller  Höhe  vom  Arbeitgeber  allein  aufgebracht  werden.  Der  Regel
nach  werden  sie  nämlich  in  der  Weise  eingezogen,  daß  der  Arbeitgeber
verpflichtet  ist,  für  jede  Woche  einer  versicherungspflichtigen  Beschästigung
eine  Beitragsmarke  in  die  Quittungskarte  des  Arbeitnehmers  zu  kleben,
und  daß  es  ihm  sreigestellt  ist,  sich  die  Hälfte  des  Beitrages  von  dem
Versicherten  erstatten  zu  lassen.  Die  Einziehung  dieses  Beitragsteiles
unterbleibt  aber  in  überaus  zahlreichen  Fällen  aus  Gründen  nicht  wirtschaftlicher ­
  Art.  und  die  Summe  der  Beiträge,  die  in  dieser  Weise  von
dem  Arbeitgeber  allein  bezahlt  werden,  ist  wahrscheinlich  nicht  gering;
doch  fehlen  leider  alle  näheren  Anhaltspunkte,  um  sie  zahlenmäßig  zu
erfassen.
In  der  Bemessung  der  Versicherungsbeiträge  hat  sich  ein  charakteristischer ­
  Wandel  vollzogen.  Das  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherungsgesetz ­
  (I.  Gesetz)  überließ  die  Feststellung  ihrer  Höhe  grundsätzlich
den  einzelnen  Versicherungsanstalten  und  stellte  nur  bestimmte  allgemeine
Forderungen  auf,  die  bei  der  Berechnung  zu  berücksichtigen  fein  sollten;
&amp;gt;m  übrigen  aber  waren  die  Anstalten  berechtigt,  die  Beiträge,  die  das
Gesetz  vorläufig  einheitlich  festgesetzt  hatte,  ihrerseits  je  nach  ihren  besonderen ­
  Verhältnissen  abzuändern  und  vor  allem  auch  wegen  der
verschiedenartigen  Jnvaliditätsgefahr  nach  Berufsarten  zu  differenzieren. ­
  Nach  den  ungünstigen  Beobachtungen  aber,  die  während  der
Geltungsdauer  des  ersten  Gesetzes  über  die  Altersverhältnisse  unter  den
Versicherten  der  einzelnen  Anstalten  und  die  daraus  folgende  verschiedenartige ­
  Rentenhäufigkeit  gemacht  wurden,  kam  es  im  Jnvalidenversicherungsgesetz
  (II.  Gesetz)  zu  einer  vollständigen,  auch  grundsätzlichen  Vereinheitlichung, ­
  wie  sie  oben  schon  einmal  berührt  wurde.  Die  Möglichkeit  ungleich ­
  hoher  Versicherungsbeiträge  für  die  einzelnen  Anstalten  wurde
beseitigt,  weil  sie  unter  Umständen  zu  einer  noch  stärkeren  Abwanderung
aus  den  ungünstiger  gestellten  landwirtschaftlichen  Bezirken  führt,  während
die  Abgrenzung  der  Anstaltsbezirke  schließlich  doch  nach  rein  äußeren
Gesichtspunkten  vorgenommen  ist.  Eine  Abstufung  der  Beiträge  nach
dem  Alter  der  Versicherten  ist  wegen  der  allzu  großen  Höhe,  die  die
Prämien  für  ältere  Personen  notwendig  bekommen  würde,  die  es  ihnen
aber  erschweren  würde,  Arbeit  zu  erhalten,  prinzipiell  verworfen  worden.
Die  Versicherungsbeiträge  werden  vielmehr  seitdem  vollkommen  gleichmäßig ­
  und  ohne  jede  Differenzierung  nach  der  Höhe  des  individuellen
Risikos  festgesetzt.  Die  einzige  Abstufung  ist  durch  die  Bildung  von
        <pb n="177" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

185

(früher  4,  jetzt  5)  Lohnklassen  gegeben,  für  welche  bisher  Wochenbeiträge
Von  14,  20,  24,  30  bzw.  36  Pf.  erhoben  worden  sind.  Der  Zweck
dieser  Einrichtung  ist  aber  naturgemäß  nur  die  Anpassung  der  Beiträge
an  die  Leistungsfähigkeit  der  Versicherten;  den  verschiedenen  hohen  Beiträgen ­
  entsprechen  die  verschieden  hohen  Rentensätze,  die  dafür  gewährt
werden.
Die  Höhe  der  jährlichen  B  eitra  g  seinn  ah  m  en  der  Versicherungsanstalten ­
  ist  aus  der  oben  gegebenen  Zusammenstellung  ersichtlich. ­
  Das  Ansteigen  der  Summen  beruht  zunächst  auf  der  natürlichen ­
  Zunahme  der  erwerbstätigen  Bevölkerung  bzw.  der  Versicherungs-Pflichtigen
  Personen.  Je  nach  der  Lage  der  Wirtschaftskonjunktur  geht
es  schneller  oder  langsamer  —  also  ungleichmäßig  vor  sich;  eine  planmäßige ­
  Kontrolle  der  mit  Strafbefugnis  ausgestatteten  Versicherungsanstalten ­
  sorgt  dafür,  daß  möglichst  alle  versicherungspflichtigen  Personen
auch  tatsächlich  versichert  werden,  und  zwar  mit  Beiträgen  der  richtigen
Lohnklasfe  x .  Die  allgemeine  Steigerung  der  Arbeitslöhne  drückt  sich  in
der  steigenden  Verwendung  von  Marken  höherer  Lohnklassen  aus:  1891
und  1892  waren  ungefähr  der  vierte  Teil  aller  geleisteten  Wochenbeiträge
Marken  der  ersten  (untersten)  Lohnklasse,  1910  nur  mehr  der  elfte  Teil.
Auf  die  fünfte  Lohnklasse  (für  ein  Jahresarbeitsverdienst  von  mehr  als
1150  Mk.),  die  seit  1900  neu  eingeführt  ist,  entfielen  1901  etwa  8  °/o
der  geleisteten  Wochenbeiträge,  1910  aber  deren  23%;  und  dementsprechend ­
  ist  auch  die  durchschnittliche  Höhe  des  Wochenbeitrages  andauernd ­
  gestiegen:  1891—1894  erreichte  der  durchschnittliche  Wert
der  verwendeten  Beiträge  bei  den  Versicherungsanstalten  noch  nicht  21  Pf.,
1910  betrug  er  25,86  Pf.,  bei  den  Sonderkassen  sogar  32,23,  im
Gesamtdurchschnitt  aller  Versicherungsträger  der  Invalidenversicherung
aber  26,31  Pf.
Die  Reichsversicherungsordnung  hat  zur  Aufbringung  der  Mittel
für  die  Hinterbliebenenversicherung  die  Wochenbeiträge  zum  Teil  erheblich
erhöht,  nämlich  auf  16,  24,  32,  40  bzw.  48  Pf.  Legt  man  die  Zahl
der  1910  verkauften  Beitragsmarken  zugrunde,  so  kann  man  annehmen,
daß  die  Beitragseinnahme  der  Versicherungsanstalten  allein  durch  diese
Erhöhung  sich  um  jährlich  60  Mill.  Mk.  steigern,  also  im  Jahre  1912
mindestens  260  Mill.  Mk.  betragen  wird.  Der  durchschnittliche  Wert-'
  In  den  Jahren  1908  bzw.  1909  sind  durch  die  Beitragskontrolle  nicht  weniger
als  1332000  Mk.  bzw.  1417  000  Mk.  an  Beiträgen  eingebracht  worden,  die  nicht
bezahlt  waren,  sonst  also  hinterzogen  worden  wären.  (Festschrift  des  Rcichsversicherungsamts
  S.  126.)
        <pb n="178" />
        186

II.  Öffentliche  Versicherung.

betrag  der  dann  verwendeten  Marken  steigt  damit,  ebenfalls  für  sämtliche ­
  Versicherungsträger  berechnet,  voraussichtlich  auf  34,38  Ps.
wöchentlich.
Über  die  Zahl  der  versicherten  Personen  sind  bisher  nur
zweimal,  gelegentlich  der  Berufszählungen  von  1895  und  1907,  genaue
Feststellungen  gemacht  worden:  1895  wurden  11813  259  Versicherte  ermittelt, ­
  1907  deren  14  631390.
Diese  Zahlen  lassen  erkennen,  wie  außerordentlich  weitverzweigt
die  Wurzeln  sind,  aus  denen  die  Invalidenversicherung  finanziell  ihre
Mittel  entnimmt,  und  welchen  tiefgreifenden  Einfluß  sie  in  wirtschaftlicher ­
  Beziehung  durch  eben  dieses  Heranziehen  —  an  sich  kleiner  —
Versicherungsbeiträge  wahrscheinlich  ausübt.  Im  Erwerbsleben  und
seinen  verschiedenen  Zweigen  hängt  dieser  Einfluß  zunächst  von  der  Zahl
der  Personen,  die  von  der  Versicherung  erfaßt  werden,  und  von  der  Höhe
der  für  sie  zu  zahlenden  Beiträge  ab.  Die  Ergebnisse  der  Berufszählungen ­
  eröffnen  in  dieser  Hinsicht  lehrreiche  Einblicke.  Von  den  rund
11  813000  Versicherten,  die  1895  berechnet  wurden,  waren  32°/o  in  der
Landwirtschaft,  48°/o  in  Industrie  und  Gewerbe,  7,5°/o  im
Handel  und  Verkehr  tätig;  der  Rest  verteilt  sich  auf  die  sonstigen
Berufe  (öffentliche  Dienste,  freie  Berufe)  und  auf  die  sämtlichen  Arten
häuslicher  Dienstleistungen  (einschließlich  Dienstboten)  mit  12,3  °/o.  Bis
zur  Berufszählung  von  1907  scheinen  sich  die  Verhältnisse  nicht  unwesentlich ­
  verschoben  zu  haben.  Von  den  rund  14  631000  Versicherten,
die  jetzt  gezählt  wurden,  entfielen  nur  mehr  21  °/o  auf  die  landwirtschaftlichen ­
  Berufe,  dagegen  fast  55°/o  auf  Industrie  und
Gewerbe,  10%  auf  Handel  und  Verkehr  und  14%  auf
sonstige  Berufe  und  häusliche  Dien  st  t 1 .
Eine  exakte  Vergleichung  und  Weiterverfolgung  der  beiden  verschiedenartigen ­
  Zählungsergebnisse  läßt  sich  leider  nicht  durchführen,  weil
die  Zahlen  in  ganz  verschiedener  Weise  ermittelt  worden  sind:  die  von
1895  sind  aus  der  Zahl  und  Gliederung  der  Erwerbstätigen  nach  bestimmten

1  Die  absoluten  Zahlen  sind  für  die  Berufszählung  von  1907  folgende:
Gezählt  wurden  in  der  Berufsabteilung

A)  Landwirtschaft  usw  3142746  Versicherte
B)  Industrie  usw  7988352  „
C)  Handel  usw  1476462
E)  Offentl.  Dienste,  freie  Berufe  255  766  „
F)  Berufslose  53970

D,  G,  H)  Häusl.  Dienstleistungen,  Dienstboten  u.  dergl.  1714094
        <pb n="179" />
        Mewcs,  Reichsinvalidenversicherung.

187

Grundsätzen  berechnet  Worden,  gaben  also  doch  imnierhin  nur  abgeleitete
Näherungswerte;  diejenigen  von  1907  sind  an  Hand  des  Zählkartenmaterials ­
  genau  ausgezählt  worden.  Die  folgenden  Betrachtungen  sollen
sich  daher  nur  mit  den  letzterwähnten  Zahlen  beschäftigen,  die  übrigens
auch  dem  gegenwärtigen  Stande  in  allem  Wesentlichen  entsprechen  werden.
Verfolgt  man,  in  welcher  Weise  in  den  einzelnen  Anstaltsbezirken
die  Versicherten  sich  auf  die  Hauptberufe  verteilen,  so  finden  sich  naturgemäß ­
  die  allergrößten  Verschiedenheiten.  So  rekrutierte  sich  der  Kreis
der  Versicherten  zu  folgenden  Prozentsätzen:

aus  den  Berufsgruppen

von  je  100  im  Jahre  1907  verkauften
Beitragsmarken  entfielen  auf
die  Lohnklaffe

A  I  B  1  0
%  |  %  1  %

D—H
o/o

I

XI  III

IV  V

1.  bei  den  überwiegend  landwirtschaftlichen  Versicherungsanstalten:

a)  Ostpreußen

53  1  22  7

18

41

37  j  10

8  |  4

b)  Westpreußen

48  t  29  7

16

35

37  15

8  5

c)  Posen

58  |  25  4

13

41

35  13

5  6

d)  Niederbayern  ....

57  |  29  1  5

9

4

73  16

4  |  3

II.  bei  den  mehr  industriellen  Versicherungsanstalten:

a)  Westfalen

14  I  64  1  7

15

3

25  |  26

21  |  25

b)  Rheinprovinz  ....

9  66  j  9

12

2

17  j  25

25  j  31

c)  Königreich  Sachsen.  .

10  70  9

11

6

26  i  29

18  21

d)  Mittelfranken  ....

20  1  61  |  8

11

9

36  14

27  1  14

III.  bei  den  rein  gewerblichen  Versicherungsanstalten:

a)  Berlin  .
b)  Hansestädte

0,6  [  60,4  |  19

20

2,5  !  47  |  30,5  j  20

20

16  23

39

9

24  |  35

31

Interessant  ist  es,  daneben  zu  beobachten,  in  welchen  Lohnklassen
die  Versicherten  dieser  besonders  charakteristischen  Anstalten  ihre  Beiträge
hauptsächlich  bezahlen;  der  zweite  Teil  der  obigen  Tabelle  gibt  an,  wieviel ­
  von  je  100  Wochenbeiträgen,  die  im  gleichen  Jahre  1907  von  den
betreffenden  Anstalten  verkauft  worden  sind,  auf  die  einzelnen  Lohnklassen
entfallen.
Der  weitgehende  Parallelismus,  der  sich  da  zwischen  der  beruflichen ­
  Gliederung  der  Versicherten  bei  den  verschiedenen  Anstalten
und  der  Höhe  der  Prämiensätze,  die  für  sie  bezahlt  werden,  ergibt,
kann  an  sich  nicht  weiter  überraschen,  aber  er  gibt  doch  einen  gewissen
Maßstab  dafür,  wie  die  verschiedenen  Berufsarten  an  der  Aufbringung
der  Mittel  für  die  Invalidenversicherung  beteiligt  sind.  Zahlenmäßig
diesen  Anteil  mit  irgendwelcher  Genauigkeit  zu  ermitteln,  ist  leider  nicht
        <pb n="180" />
        188

II.  Öffentliche  Versicherung.

möglich.  Man  wird  aber  nach  den  obigen  Zusammenstellungen  (wenn
man  noch  berücksichtigt,  daß  die  landwirtschaftlichen  Arbeiter  größtenteils
nur  während  eines  Bruchteiles  des  Jahres  in  versicherungspflichtiger
Beschäftigung  stehen,  und  daß  erfahrungsgemäß  von  der  Weiterversicherung
für  die  übrigen  Zeiten  nur  ein  recht  beschränkter  Gebrauch  gemacht  wird)
schätzungsweise  annehmen  dürfen,  daß  die  jährlichen  Beitragseinnahmen
der  Versicherungsanstalten  und  Sonderkassen  bei  der  jetzigen  Berufsverteilung ­
  zu  etwa  10—12%  aus  der  Landwirtschaft,  zu  weiteren
etwa  65  %  aus  Industrie  und  Gewerbe  und  zu  etwa  15o/o  aus
Handel  und  Verkehr  stammen.
Eine  andere  Frage  ist  allerdings,  wieweit  nun  die  Versicherungsprämien ­
  die  einzelnen  Berufe  oder  Erwerbszweige  belasten,  wer  sie  tatsächlich ­
  letzten  Endes  bestreitet,  und  wie  sie  da  auf  die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  einwirken.  Nach  dem  ursprünglichen  Gedanken  sollen  die
Versicherungsbeiträge  je  zur  Hälfte  von  den  Arbeitgebern  und  den  Arbeitnehmern ­
  getragen  werden;  nach  den  oben  wiedergegebenen  Zahlen  würde
das  bedeuten,  daß  in  den  Produktionskosten  der  landwirtschaftlichen  und
gewerblichen  Erzeugung  bzw.  den  Geschäftsunkosten  des  Güterumsatzes
zurzeit  jährlich  etwa  90  bzw.  jetzt  nach  dem  Inkrafttreten  der  Reichsversicherungsordnung ­
  etwa  120  Mill.  Mk.  Jnvalidenversicherungsbeiträge
erscheinen.  Zweifellos  ist  die  Summe  aber,  wie  oben  schon  angedeutet,
höher.  Es  ist  notorisch,  daß  die  Einführung  der  Arbeiterversicherung
eine  Minderung  der  Arbeitslöhne  nicht  zur  Folge  gehabt  hat;  die  erheblichen ­
  Prämienanteile  an  der  Arbeiterversicherung  können  also  nur  durch
Verringerung  des  Unternehmergewinnes  oder  durch  Steigerung  und
Intensivierung  der  Produktion  oder  durch  (mehr  oder  weniger  vollständige)
Überwälzung  aus  die  Verbraucher  aufgebracht  worden  sein.  Wieweit  das
im  einzelnen  der  Fall  ist,  läßt  sich  nach  den  heute  vorliegenden  Unterlagen ­
  mit  einiger  Sicherheit  kaum  ermitteln,  jedenfalls  nicht  für  die
Lasten  der  Invalidenversicherung  allein.  Anzunehmen  ist  aber,
daß  die  Deckung  der  Versicherungsbeiträge,  je  nach  der  Art  des  Betriebes
und  nach  den  Zeitumständen  und  jeweiligen  wirtschaftlichen  Machtverhältnissen ­
  in  verschiedener  Weise  erfolgt  ist.  Übrigens  wird  man  auch
die  volkswirtschaftlichen  Reibungsvorgänge,  die  sich  hieraus  ergaben  und
die  wegen  des  weiteren  Ansteigens  der  Prämienbeiträge  bisher  nicht
zur  Ruhe  gekommen  sind,  nicht  außer  acht  lassen  dürfen,  wenn  man  nach
den  inneren  Gründen  für  das  andauernde  Steigen  unseres  allgemeinen ­
  Zinssatzes  forscht.  Die  ganze  Frage  wird  indessen  im
Rahmen  dieser  Untersuchungen  noch  besonders  behandelt  werden.
        <pb n="181" />
        Mkwes,  Reichsinvalidenversicherung.

189

Wesentlich  einfacher  liegen  die  Verhältnisse  bei  dem  anderen  Teile,
den  versicherten  Arbeitnehmern.  Ihre  Gesamtbelastung  mit  Jnvalidenvcrsicherungsprämien
  ist  nach  dem  oben  Ausgeführten  auf  höchstens
100  bzw.  —  nach  der  Einführung  der  Reichsversicherungsordnung  —
130  Will.  Mk.  anzusetzen  (wobei  hier  sämtliche  Arbeitnehmer  gerechnet
sind,  also  auch  diejenigen,  die  nicht  in  einer  der  drei  großen  Berufsarten ­
  beschäftigt  sind).  Legt  nian  die  Zahl  der  Versicherten  vom  Jahre  1907
und  den  von  ihnen  in  demselben  Jahre  aufzubringenden  Prämienanteil
zugrunde,  so  ergibt  sich,  daß  der  einzelne  Versicherte  im  Gesamtdurchfchnitt
  etwa  6,12  Mk.  jährlich  bzw.  unter  Berücksichtigung  der  von  der
Reichsversicherungsordnung  eingeführten  Beitragserhöhung  etwa  8  Mk.
jährlich  an  Beiträgen  zur  Invalidenversicherung  aufzubringen  hat.  Es
wird  als  Regelfall  anzunehmen  sein,  daß  dieser  Prämienbetrag  aus  dem
freien  Einkommen  des  Arbeiters  bestritten  wird;  die  Summe  ist  aber  im
ganzen  so  gering,  daß  jedenfalls  keine  Beeinträchtigung  der  für  den
Lebensunterhalt  oder  für  notwendige  kulturelle  Bedürfnisse  erforderlichen
Aufwendungen  zu  besorgen  ist.  Dabei  fällt  noch  besonders  ins  Gewicht,
daß  ein  sehr  erheblicher  Teil  der  Versicherten  ledige  Personen  sind.
Von  den  1907  gezählten  Versicherten  waren  10  023  565  Männer  und
4  607  825  Frauen;  und  unter  den  Männern  befanden  sich  ungefähr  die
Hälfte  (genau  5  434  707)  Verheiratete;  der  Rest  waren  also  ledige  sowie
auch  verwitwete  Männer.  Die  Zahl  der  verheirateten  Frauen  unter  den
weiblichen  Versicherten  ist  nach  Analogie  der  1895  ermittelten,  in  der
Begründung  zur  Reichsversicherungsordnung  (S.  535)  mitgeteilten  Zahlen
für  1907  auf  etwa  1100000  zu  veranschlagen;  von  den  weiblichen  Versicherten ­
  sind  also  rund  3  500  000  als  ledige  Mädchen  (darunter  z.  B.
die  Dienstmädchen)  und  Witwen  zu  betrachten.  Bei  der  sehr  großen
Zahl  lediger  Versicherten  beiderlei  Geschlechts  spielt  die  Belastung
mit  Versicherungsbeiträgen  verhältnismäßig  eine  durchaus  untergeordnete
Rolle.
Immerhin  lohnt  es  sich,  die  Belastung  eines  Familienhaushaltes ­
  durch  die  Jnvalidenversicherungsbeiträge  näher  zu  beleuchten.
Bei  einem  Tagelohn  von  4  Mk.  oder  einem  Jahresarbeitsverdienste  von
1200  Mk.  ist  künftig  ein  Wochenbeitrag  von  48  Pf.  zu  zahlen.  Nach
der  Zahl  der  Versicherten  einerseits  und  den  1907  (also  gleichzeitig)  geleisteten ­
  Wochenbeiträgen  anderseits  ergeben  sich  auf  den  Kopf  durchschnittlich ­
  48,1  Wochenbeiträge  pro  Jahr,  was  im  vorliegenden  Beispiel  einer  Prämie
von  23  Mk.  oder  11,50  Mk.  auf  den  Anteil  des  Versicherten  gleichkommt. ­
  Nimmt  man  weiter  an,  daß  der  Arbeitsverdienst  des  Mannes
        <pb n="182" />
        190

II.  Öffentliche  Versicherung.

etwa  82  °/o  des  Gesamteinkommens  der  Familie  darstellt 1 ,  das  also  auf
rund  1450  Mk.  zu  veranschlagen  wäre,  so  macht  der  anteilige  Jnvalidenversicherungsbeitrag
  nur  0,8  °/o  des  Einkommens  aus.  Die  gleiche  Berechnung ­
  für  einen  Arbeiter  mit  einem  Tagelohn  von  3  Mk.  ergibt
ebenfalls  nur  eine  Belastung  in  Höhe  von  0,88  °/o  des  Einkommens.
Die  Jnvalidenversicherungsbeiträge  sind  also  für  die  Versicherten
durchaus  erschwingbare,  in  keiner  Beziehung  drückende  Aufwendungen,
die  einen  wohltuenden  Sparzwang  ausüben.
Der  Vollständigkeit  halber  bedarf  in  diesem  Zusammenhange  der
Erwähnung,  daß  tatsächlich  nach  dem  Ergebnisse  der  Berufsstatistik  zu
den  Versicherten  fast  nur  solche  Personen  gehören,  die  nach  den  gesetzlichen ­
  Bestimmungen  versicherungspflichtig  sind,  also  im  wesentlichen
alle  abhängigen  Hilfspersonen  mit  geringem  Einkommen,  wie  Arbeiter,
kleine  Angestellte  usw.  aller  Art.  Von  der  sogenannten  Selbstversicherung, ­
  die  kleineren  Gewerbetreibenden  und  dergleichen  freigestellt ­
  ist,  wird  leider  nur  in  ganz  minimalem  Umfange  Gebrauch  gemacht;
mit  Einschluß  der  sogenannten  W  e  i  t  e  r  Versicherer,  die  früher  versicherungspflichtig ­
  waren  und  ihre  Versicherung  selbst  fortsetzen,  wurden  1907  nur
etwa  618  000  freiw  i  lli  g  e  Versicherte,  also  wenig  mehr  als  4%  aller
Versicherten  ermittelt.
3.  Verwaltungskosten.
Die  Ausgaben  der  Invalidenversicherung  gliedern  sich  in  ihre  Verwaltungskosten ­
  und  die  Versicherungsleistungen.
An  Verwaltungskosten  sind  bis  Ende  1910  im  ganzen
224,7  Mill.  Mk.  ausgegeben  worden.  Es  wäre  wertvoll,  sie  mit  den
entsprechenden  Kosten  privater  Versicherungsunternehmungen  zu  vergleichen.
Das  ist  leider  nicht  in  dem  Maße  möglich,  wie  es  wünschenswert  wäre,
weil  die  Gesamteinnahmen  der  Invalidenversicherung  sich,  wie  oben  schon
erläutert,  aus  zwei  versicherungstechnisch  vollkommen  verschieden  aufgebauten ­
  Einnahmegruppen  zusammensetzen,  den  alljährlich  umgelegten
Reichszuschüssen  und  den  nach  dem  Prämienverfahren  berechneten  Versicherungsbeiträgen ­
  nebst  zugehörigen  Zinsen.  Man  kann  sie  infolgedessen
nur  mit  den  eigenen  Einnahmen  der  Versicherungsträger  vergleichen;
von  diesen  haben  sie  bisher  insgesamt  6,8°/o  absorbiert.  Als  Verwaltungskosten ­
  sind  dabei  die  laufenden  Aufwendungen  der  Versicherungsträger ­
  für  die  folgenden  Zwecke  behandelt  worden:
'  Vgl.  Erhebung  von  Wirtschaftsrechnungen  minderbemittelter  Familien,  bearbeitet ­
  im  Kaiferl.  Statistischen  Amte  (1909)  S.  45.
        <pb n="183" />
        Mewes,  Reichsiiwalidenverficherung.

191

die  allgemeine  Verwaltung  (Gehälter,  Reisekosten,  Pensionsbeiträge, ­
  Bureaubedürsnisse  und  dergleichen),  ferner
die  Kosten  des  Verfahrens  bei  der  Rentengewährung  und
-Entziehung  (ärztliche  Gutachten,  Tagegelder  der  Beisitzer  bei
den  lokalen  Verwaltungsbehörden  und  dergleichen),  weiter
die  Schiedsgerichts-,  Berufungskosten  usw.  und  endlich
die  Ausgaben  für  die  Beitrags  lei  stung  (Druckkosten  für
Marken  usw.,  Kontrolle  über  die  richtige  Beitragsverwendung,
Vergütungen  an  Krankenkassen  und  dergleichen,  die  stellenweise
den  Einzug  der  Beiträge  besorgen).
Die  j  ä  h  r  l  i  ch  e  n  A  u  f  w  e  n  d  u  n  g  e  n  der  Versicherungsanstalten  und
Sonderkassen  für  Verwaltungskosten  lassen  ein  merkliches  Ansteigen
erkennen.  Sie  betrugen  z.  B.
im  Jahre  1895:  5,6  Mill.  Mk.
„  1900:  10
,,  1905:  14,7  „  .,
..  ..  1910:  21,4  „  „
Das  Verhältnis  zu  den  gleichzeitigen  (eigenen)  Jahreseinnahmen
der  Anstalten  stellte  sich  aus  5,2  %  bzw.  6,4%  bzw.  7,2  %  bzw.  8,4%.
Die  Ursache  dieser  Steigerung  liegt  hauptsächlich  in  dem  Anwachsen  der
allgemeinen  Verwaltungskosten,  die  mit  der  Zunahme  der  Beamten,
dem  Steigen  der  Gehälter  usw.  Wohl  allgemein  festzustellen  ist.  In  den
allgemeinen  Verwaltungskostcn  sind  übrigens  auch  die  nicht  unbeträchtlichen ­
  Beiträge  enthalten,  mit  denen  wohl  alle  Anstalten  die  verschiedensten
Einrichtungen  zur  Förderung  der  Gesundheitspflege  und  der  Wohlfahrt
zu  unterstützen  pflegen.  Daneben  sind  aber  auch  die  Kosten  des  Verfahrens ­
  bei  der  Gewährung  und  Entziehung  von  Renten  beträchtlich
gestiegen;  es  beruht  das  auf  der  sorgfältigeren  und  schärferen  Prüfung
der  Rentenanträge,  die  in  neuerer  Zeit  bei  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden ­
  durchgeführt  worden  ist.  Ausgaben  dieser  Art  sind  auf  der
anderen  Seite  in  der  Regel  mit  Ersparnissen  an  Renten  verbunden.  Im
übrigen  haben  die  Versicherungsträger  nach  Lage  der  Gesetzgebung  und
nach  den  ergänzenden  Verordnungen  auf  die  Höhe  dieser  Kosten  sowie
auch  der  Schiedsgerichtskosten  keinen  direkten  Einfluß.  Die  näheren
Zahlenangaben  sind  der  auf  S.  192  befindlichen  Zusammenstellung  zu  entnehmen. ­

Der  Verwaltungskostensatz  ist  übrigens  bei  den  einzelnen  Anstalten ­
  außerordentlich  verschieden  und  bestimmt  sich  auf  der  einen  Seite
nach  der  Höhe  der  durchschnittlichen  Beitragseinnahmen  (Lohnklasscn!),
        <pb n="184" />
        192

II.  Öffentliche  Versicherung.

Aufgewendete  Ver-Betrag

  in

1000  Mk.

Auf  je  1000Mk.  eigene
Einnab  men  kamen

waltungskosten

1895

1900

1905

1910

1895

1900

1905

1910

1.  für  die  allgemeine

Verwaltung.  .  .
2.  für  das  Renten-3205



5  815

8  630

12  886

30

37,2

42,5

50,7

verfahren....
3.  Schiedsgerichts-219



832

1592

2  437

2

5,3

7,8

9,6

kästen
4.  Beitragserhebung

329

404

621

919

3

2,5

3,0

3,6

und  Kontrolle.  .

1814

2  976

3  856

5  124

17

19,0

19.0

20,1

Summe:

5567

10  027

14  699

21366

52
'

64,0  j  72,0

84,0

auf  der  anderen  Seite  aber  auch  nach  der  mehr  oder  weniger  dichten
Besiedelung  des  Anstaltsbczirkes.  Mit  Rücksicht  auf  die  weitgehende
finanzielle  Gemeinschaft  der  Versicherungsträger  kann  die  Untersuchung
weiterer  Einzelheiten  hier  unterbleiben.
4.  Versicherimgsleistmlgeu.
Im  Vordergründe  der  Versicherungsleistungen  stehen  naturgemäß
die  Renten,  der  Hauptstrang  des  Kanalnetzes,  das  die  angesammelten
Versicherungsgelder  in  den  Bevölkerungskreis  hineinleitet,  dem  die  Invalidenversicherung ­
  helfen  will.  Bekannt  ist,  daß  es  sich  um  zwei  Gruppen
von  Renten  handelt:  Altersrente,  die  bei  richtiger  Erfüllung  der
Beitragsleistung  jedem  Siebenzigjährigen  gewährt  werden  muß,  und
Jnvaliditätsrente,  die  unter  ähnlichen  formalen  Voraussetzungen
gezahlt  wird,  wenn  die  Erwerbsfähigkeit  des  Versicherten  aus  weniger
als  ein  Drittel  des  Arbeitsverdienstes  gesunken  ist,  der  mit  seinen  Kräften,
Fähigkeiten  und  seiner  Ausbildung  sonst  normalerweise  erzielt  wird.
Hiervon  wird  die  eigentliche  „Invalidenrente"  gewährt,  wenn  diese
Erwerbsunfähigkeit  als  dauernde  zu  betrachten  ist,  und  die  sogenannte
„Krankenrente",  wenn  sie  zwar  nur  vorübergehend  ist,  aber  doch
schon  26  Wochen  gedauert  hat,  wenn  also  die  obligatorischen  Leistungen
der  Krankenkasse  aufgehört  haben.  (Die  Reichsversicherungsordnung  hat
diese  Voraussetzung  für  Krankenrenten  etwas  erweitert;  es  handelt  sich
aber  um  keinerlei  grundsätzliche  Veränderung.)  Kein  Versicherter  kann
Altersrente  und  Invalidenrente  zusammen  beziehen;  auch  der  Bezug
einer  (reichsgesetzlichen)  Unfallreute  berührt  die  Ansprüche  auf  Altersund ­
  Invalidenrenten;  das  Ziel  der  ganzen  Arbeiterversicherung  wird
eben  ganz  richtig  als  eine  einheitliche  Aufgabe  betrachtet,  die  im  Grundsätze ­
  Doppelrenten  nicht  zuläßt.
        <pb n="185" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

193

Die  Zahl  der  Personen,  denen  Renten  zugeflossen  sind,  ist  leider
nicht  zu  ermitteln.  Wohl  werden  die  Renten  sestgestellt,  die  in  jedem
Jahre  bewilligt  worden  sind,  und  auch  diejenigen,  die  in  einem  gegebenen
Zeitpunkte  noch  lausen.  Es  sind  näinlich  bis  Ende  1910  im  ganzen
nahezu  2  1 /2  Millionen  Renten  zuerkannt  und  festgesetzt  worden:
492  994  Altersrenten,
1862  816  Invalidenrenten  und
115  455  Krankenrenten.
Hiervon  bezogen  am  Schluffe  des  Jahres  1910  aber  nur  noch
98  335  Personen  Altersrente,
918  760  „  Invalidenrente  und
16  965  „  Krankenrente.
Die  übrigen  Renten  sind  bereits  durch  Tod,  Wiedererlangung  der
Erwerbsfähigkeit  oder  durch  Umwandlung  in  eine  andere  Rentenart  fortgefallen. ­
  Da  nicht  selten  zwei  oder  auch  noch  mehr  Rentenfälle  auf  eine
Person  treffen,  so  kann  man  die  Gesamtzahl  der  Versicherten,  die  die
Fürsorge  der  Invalidenversicherung  durch  Rentenbezug  genossen  haben,
wohl  auf  rund  2  Millionen  veranschlagen.
In  welchem  Verhältnisse  diese  Zahlen  zu  denjenigen  Personen  steht,
die  in  derselben  Zeit  überhaupt  versichert  gewesen  sind,  welcher  Teil  der
Versicherten  also  überhaupt  in  den  Genuß  der  Renten  kommt,  ist  sehr
schwer  zu  sagen.  Die  Art  der  Beitragsleistung  und  die  Möglichkeit,
verfallene  Versicherungen  ohne  ausdrückliche  Einwilligungserklärung  des
beteiligten  Versicherungsträgers  wieder  aufleben  zu  lassen,  macht  eine
einigermaßen  zuverlässige  Kontrolle  über  das,  was  man  in  der  Privatversicherung ­
  Policenverfall  nennt,  praktisch  so  gut  wie  unmöglich.  Die
Begründung  zur  Reichsversicherungsordnung  berechnet  (durch  statistische
Fortschreibung),  daß  von  den  11,8  Millionen  Personen,  die  bei  der
Berufszählung  von  1895  in  einem  versicherungspflichtigen  Beschäftigungs-Verhältnisse
  gestanden  haben,  3,1  Millionen  bis  1907  aus  dem  Versicherungsverhältnisse ­
  ausgeschieden  seien,  und  nimmt  an,  daß  die  gesetzliche
Anwartschaft  dieser  früheren  Versicherten  auf  Renten  größtenteils  tatsächlich
  längst  erloschen  sei.  Ob  man  wirklich  mit  einer  derartig  hohen
Verfallquote  rechnen  darf,  ist  nach  der  Art  der  Berechnung  immerhin
etwas  ungewiß.  Daß  aber  tatsächlich  auf  einen  sehr  erheblichen  Teil  der
Versicherungen  niemals  irgendwelche  Entschädigungsleistungen  beansprucht
werden,  ist  ganz  zweifellos,  und  es  ist  bei  einzelnen  Versicherungsanstalten
Schriften  137.  IV.  13
        <pb n="186" />
        194

II.  Öffentliche  Versicherung.

mit  Sicherheit  festgestellt  worden,  daß  ein  nicht  unbeträchtlicher  Teil  der
Versicherten,  für  die  dort  die  Quittungskarten  aufbewahrt  werden,  ver--storben
  ist  und  ein  anderer  Teil  seit  langen  Jahren  keinerlei  neue
Quittungskarten  abgeliefert,  also  wahrscheinlich  auch  keine  Beiträge  weiter
geleistet  hat,  so  daß  man  in  praxi  auch  hier  mit  der  völligen  Aufgabe
der  Versicherung  rechnen  kann.  Die  Ersparnisse  an  Renten  und
sonstigen  Entschädigungen,  die  den  Versicherungsträgern  hierdurch  erwachsen,
werden  in  den  versicherungstechnischen  Berechnungen  allerdings  nicht
berücksichtigt;  es  wird  vielmehr  nach  wie  vor  angenommen,  daß  alle
Personen,  die  in  die  Versicherung  eintreten,  „dauernd  versichert  bleiben
und  später  Ansprüche  auf  Renten  geltend  machen  werden  V'
Diese  Annahme  wird  zwar  im  Interesse  der  Sicherheit  der  Berechnungen
  gemacht;  man  darf  aber  auf  die  Dauer  doch  nicht  an  der
.Frage  vorbeigehen,  ob  die  tatsächlichen  Verhältnisse  und  die  Rücksicht
auf  die  Höhe  der  gesamten  Lasten  der  Arbeiterversicherung  einen  so  vollständig ­
  unbestimmten  Sicherheitsspielraum  rechtfertigen.
Einen  gewissen  Maßstab  für  die  Beurteilung  der  Renten  Häufigkeit ­
  bekommt  man,  wenn  man  die  Zahl  der  Rentenbezieher  mit  der  Zahl
der  gleichzeitig  vorhandenen  Versicherten  vergleicht.  Der  gegebene  Zeitpunkt ­
  hierfür  ist  das  Jahr  1907.  Nimmt  man  an,  daß  die  im  Juni
des  Jahres  ermittelte  Zahl  von  Versicherten  auch  für  den  Schluß  des
Jahres  noch  maßgebend  war,  so  standen  damals  im  Gesamtdurchschnitt
für  das  Reich  je  1000  Versicherten  67  Personen  gegenüber,  die  zu  der
Zeit  Rente  bezogen,  und  zwar  8  Altersrentner,  57  Jnvalidenrentner  und
2  Krankenrentner.  Verfolgt  man  dieses  Verhältnis  auch  für  die  einzelnen
Versicherungsanstalten,  so  zeigen  sich  da  ganz  wesentliche  Unterschiede,  die
nicht  übergangen  werden  können,  weil  sie  für  die  Organisation  und  Lastenverteilung ­
  der  Invalidenversicherung  entscheidende  Bedeutung  gewonnen
haben.  Ausgewählt  sind  (nach  dem  Beispiele  der  Denkschrift  zum  Jnvalidenversicherungsgesetze)
  dieselben  Anstalten  mit  bestimmt  ausgeprägtem
wirtschaftlichen  Charakter,  die  auch  oben  schon  (S.  187)  besonders  hervorgehoben ­
  worden  sind;  weiter  sind  der  größeren  Klarheit  halber  die  grundsätzlich ­
  gleichartigen  Invaliden-  und  Krankenrenten  als  „Jnvaliditätsrenten"
  zusammengefaßt  worden.  Dabei  findet  sich  dann,  daß  in  den
nachstehenden  Anstaltsbezirken  je  1000  Versicherten  folgende  Zahlen  von
Rentenbeziehern  gegenüberstanden:

'  Denkschrift  zum  Entwurf  eines  Jiivalidenversicherungsgesetzes  —  Reichstagsdrucksachen ­
  1898/1900,  erster  Anlageband  S.  790.
        <pb n="187" />
        Niewes,  Reichsinvalidenversicherung.

195

13*

Rentner

und  zwar  Bezieher  von

überhaupt

Altersrenten  !  Jnvaliditätsrenten ­


a)  Ostpreußen
b)  Westpreußen
c)  Posen  .  .  .
d)  Niederbayern

überwiegend  landwirtschaftliche  Versicherungsanstalten:

116
93
öS
104

12
9
12
8

a)  Westfalen
b)  Rheinprovinz.  .  .
c)  Königreich  Sachsen
d)  Mittelfranken.  .  .

II.  mehr  industrielle  Versicherungsanstalten:

52
61
54
54

a)  Berlin.  .  ,
b)  Hansestädte,

III.  rein  gewerbliche  Versicherungsanstalten:
I  45  I  3
38  5

104
84
83
96

46
56
45
49

42
83

Eine  starke,  den  Reichsdurchschnitt  (67)  weit  übersteigende  Rentenhäufigkeit
  also  bei  den  ausgesprochenen  landwirtschaftlichen  Anstalten,  eine  weit
geringere,  unter  dem  Reichsdurchschnitt  bleibende  bei  den  mehr  industriellen
und  eine  noch  geringere  bei  den  Anstalten  rein  städtischen  und  gewerblichen ­
  Charakters.  Dieser  Unterschied  macht  sich  nur  wenig  bemerkbar
bei  den  Altersrenten,  um  so  mehr  aber  bei  den  Jnvaliditätsrenten.  Die
Ursache  liegt,  wie  in  diesem  Rahmen  allerdings  nicht  näher  beleuchtet
werden  kann,  nicht  eigentlich  in  der  Verschiedenheit  des  Berufes  und  einer
verschieden  hohen  Jnvaliditätsgefahr  1  des  Berufes,  sondern  hauptsächlich
in  der  sehr  verschiedenartigen  Altersgruppierung  des  Versichertenbestandes:
stärkere  Besetzung  der  jüngeren,  von  Krankheiten  noch  weniger  gefährdeten
Altersklassen  in  den  städtischen  Anstaltsbezirken  und  in  denjenigen  mit
lebhafter  industrieller  Tätigkeit;  ungünstigere  Verteilung  (Abzug  jüngerer
Arbeiter  vom  Lande  in  die  Städte  und  Industrie!)  in  den  landwirt.
schaftlichen  Bezirken.  Daß  diese  Beobachtung  zu  einer  weitgehenden
Vereinheitlichung  in  der  Rentenverteilung  geführt  hat,  ist  schon  an
früherer  Stelle  gesagt  worden.  In  welchem  Maße  die  überwiegend  landwirtschaftlichen ­
  Anstalten  durch  dieses  —  1900  zum  ersten  Male  angewendete ­
  —  Rentenverteilungsversahren  entlastet  worden,  zeigt  sich,
wenn  man  die  Renten,  die  von  den  oben  genannten  Anstalten  bewilligt ­
  (und  zur  Zahlung  angewiesen)  worden  sind,  nach  Abzug  der
Reichszuschüsse  mit  denjenigen  Rentenbeträgen  vergleicht,  die  nach  Vor-1

  Vgl.  dazu  die  inehrfach  angeführte  Denkschrift  zum  Jnvalidenversichcrungsgcsehe
  S.  679-681.
        <pb n="188" />
        196

II.  Öffentliche  Versicherung.

nähme  der  rechnerischen  Verteilung  ihnen  endgültig  belastet  worden
sind.  Es  sind  nämlich  tut  Jahre  1910  an  Renten  (in  1000  Mk.)

bewilligt  (nach
Abzug  der
Reichszuschüsse)

dagegen
endgültig
belastet

also  Entlastung ­
  (—)  bzw.
Mehrbelastung ­
  (+)

I.  überwiegend  landwirtschaftlich

e  Versicherungsanstalten:

a)  Ostpreußen

4  222

2  646

—  1576

b)  Westpreußen

2  779

1894

—  883

c)  Posen

2  721

2102

—  619

d)  Niederbayern

1346

860

—  486

II.  mehr  industrielle  Versicherungsanstalten:

a)  Westfalen

4  085

5190

+  1105

b)  Rheinprovinz

10  454

11899

+  1445

c)  Königreich  Sachsen  .  .  .

8  510

9  722

4-  1212

d)  Mittelfranken

1279

1428

+  149

III.  rein  gewerbliche  Versicherungsanstalten:

a)  Berlin

4117

5  638

+  1521

b)  Hansestädte

2  025

3167

+  1142

Tatsächlich  sind  also  den  (auch  in  den  Einnahmen)  ungünstiger  gestellten ­
  Anstalten  mit  mehr  ländlichem  Charakter  beträchtliche  Rentenbeträge ­
  von  den  günstiger  situierten  Anstalten  mit  vorwiegend  städtischgewerblichem
  Gepräge  zugeflossen.  Der  Risikoausgleich,  der  bei  einer  allgemeinen ­
  und  einheitlichen  Reichsversicherung  notwendig  auch  zwischen
städtischen  und  ländlichen  Bevölkerungsgruppen  vorgenommen  werden  muß,
sührt  in  finanzieller  Beziehung  zu  einer  bemerkenswerten  Verschiebung
von  Versicherungsgeldern  aus  den  Städten  und  den  gewerblich-kommerziellen
Berufen  nach  dem  Lande.
Über  die  wirkliche  Verteilung  der  Rentenempfänger  auf  die  einzelnen
Berufe  sind  uns  aus  neuerer  Zeit  zusammenfassende  Zahlenangaben  für
die  gesamten  Versicherungsanstalten  und  Sonderkassen  leider  nicht  bekannt.
Rur  für  die  von  1891  —1895  und  von  1896—1899  festgesetzten  Renten
hat  das  Reichsversicherungsamt  die  entsprechenden  Auszählungen  vorgenommen ­
  bzw.  veröffentlicht'.  Hiernach  kommen  von  den  Rentenempfängern ­
  der  beiden  Zählungsabschnitte  (zusaminengerechnet)
37,8  o/o  auf  die  Berufsabteiluug  A  (Landwirtschaft),
43,4  °/o  „  „  „  Ij  (Industrie  usw.),
5  °/o  „  „  „  0  (Handel  usw.),
14,3  °/o  „  „  „  D-G  (freie  Berufe,  Häusl.  Dienstleistungen
usw.).
1  Vgl.  die  Beihefte  zu  den  Amtlichen  Nachrichten  des  Reichsversicherungsamts ­
  1898  und  1903.
        <pb n="189" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

197

Gegenüber  den  oben  (S.  186)  mitgeteilten  Zahlen  über  die  Berufszugehörigkeit ­
  der  Versicherten  von  1895  tritt  hier  schon  die  stärkere
Rentenbeteiligung  der  landwirtschaftlichen  Berufsarten  und  die  geringere
Rentenhäufigkeit  in  Gewerbe  und  Handel  deutlich  hervor.  Roch  größer  werden
die  Unterschiede  freilich,  wenn  man  auch  die  (genaueren)  Ergebnisse  der
Berufszählung  von  1907  und  die  dabei  festgestellte  Berufsverteilung  der
Versicherten  zum  Vergleiche  heranzieht.
Das  Schwergewicht  der  Renten  liegt  bei  den  Invalidenrenten.
Ihre  Zahl  steigt  fortdauernd,  allerdings  durchaus  nicht  gleichmäßig,
sondern  offenbar  je  nach  der  Gunst  oder  Ungunst  der  Wirtschaftskonjunktur: ­
  bei  guten  Verdienstverhältnissen  spannt  jeder  halbwegs  Arbeitsfähige ­
  seine  Kräfte  an  und  sucht  Ruhen  daraus  zu  ziehen;  bei  schlechtem
Beschäftigungsstande  mehren  sich  die  Rentenanträge,  und  zwar  sowohl
die  begründeten  —  wie  freilich  auch  die  unbegründeten.  Die  Altersrenten ­
  sind  schon  seit  langem  gegenüber  den  Invalidenrenten  stark  in  den
Hintergrund  getreten.  Das  war  oben  bereits  aus  der  Zahl  der  lausenden ­
  Renten  (S.  193)  zu  erkennen.  Roch  deutlicher  zeigt  es  die  Zahl  der
neubewilligten  Renten:  Es  wurden  neubewilligt  (Invaliden-  und  Krankenrenten ­
  sind  hierbei  zusammengefaßt)  im  Jahre
1895:  55  983  Jnvaliditätsrenten  und
1900:132  394
1905:134  729
1910:126  942
In  den  Altersrenten  scheint  seit  etwa  1906  tatsächlich  der  Beharrungszustand ­
  erreicht  zu  sein,  weil  die  Mehrzahl  der  Versicherten  schon
lange  vor  dem  70.  Jahre  invalide  wird;  die  geringere  Bewilligung  von
Jnvaliditätsrenten  dagegen  hängt  mit  der  an  früherer  Stelle  (S.  191)
schon  angedeuteten  schärferen  Prüfung  der  Rentenanträge  zusammen,  auf
die  in  diesem  Zusammenhange  nicht  näher  eingegangen  werden  kann.
Die  Rentensummen,  die  während  des  20jährigen  Bestehens  der
Invalidenversicherung  in  die  versicherungspflichtigen  Volksschichten  hineingeflossen ­
  sind,  belaufen  sich  auf  1799  Mill.  Mk.  Hiervon  kommen
1332  Mill.  Mk.  auf  Invalidenrenten,  29  Mill.  Mk.  auf  Krankenrenten
und  438  Mill.  Mk.  auf  Altersrenten.  Dabei  muß  man  sich  vergegenwärtigen, ­
  daß  die  gesamten  Versicherungsbeiträge  der  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  bis  Ende  1910:  2740  Mill.  Mk.,  diejenigen  der  Arbeitnehmer ­
  allein  also  höchstens  1370  Mill.  Mk.  betragen  haben.  Über  das
Verhältnis  zwischen  dem  jährlichen  Rentenbetrage  der  Invaliden  und  den

30  144  Altersrenten
19  852
10  692
11612
        <pb n="190" />
        198

II.  öffentliche  Versicherung.

für  sie  geleisteten  Versicherungsbeiträgen  macht  die  Landesversicherungsanstalt ­
  Berlin  alljährlich  in  ihren  Berichten  recht  interessante  Mitteilungen. ­
  Sie  hat  ermittelt,  daß  bei  den  männlichen  Empfängern  von
Invalidenrenten,  die  1910  dort  bewilligt  sind,  die  für  sie  geleisteten  Beiträge ­
  durchschnittlich  nur  97  °/o  vom  jährlichen  Rentenbetrage  ausmachten, ­
  bei  den  Frauen  desselben  Jahrganges  sogar  nur  67  °/o.  Der
Anteil  der  Beiträge  an  der  jährlichen  Rentensumme  ist  allerdings  in  den
letzten  Jahren  höher  geworden  als  früher  (1900  :  59,4  °/o  für  Männer,
47,3  o/o  für  Frauen),  offenbar  weil  der  durchschnittliche  Jahresbetrag ­
  der  Renten  allgemein  gestiegen  ist,  der  Reichszuschuß  von
50  Mk-  aber  gleichbleibt.
Dieser  durchschnittliche  Jahresbetrag  der  Renten  gibt  uns  auch  einen
Anhalt  dafür,  welche  wirtschaftliche  Bedeutung  sie  denn  für  die  Empfänger
haben.  Bei  den  Invalidenrenten  hat  die  durchschnittliche  Höhe  der
neubewilligten  Renten  1891:113  Mk.  betragen;  bis  1910  ist  sie  auf
177  Mk.  gestiegen;  bei  den  Krankenrenten  war  der  Durchschnittsbetrag ­
  1910  fast  176  Mk.;  bei  den  Altersrenten  ist  er  von  124  Mk.
im  Jahre  1891  auf  164  Mk.  im  Jahre  1910  gestiegen.  Es  liegt  auf
der  Hand,  daß  ihre  tatsächliche  Bedeutung  nur  von  Fall  zu  Fall  beurteilt ­
  werden  kann,  schon  weil  die  Rente  in  Wirklichkeit  sehr  verschieden
ist.  Das  Reichsversicherungsamt  berechnet  die  Invalidenrente,  die  ein
Versicherter  Ende  1910  bekommen  würde,  wenn  seit  Inkrafttreten  der  Invalidenversicherung ­
  regelmäßig  (für  20  Jahre  —  1040  Beitragsmarken)
Beiträge  für  ihn  geleistet  worden  wären,  für  die  Lohnklassen  I—IV  auf
141,  182,  213  bzw.  244  Mk.  Die  Altersrente  aber  beträgt  je  nach
der  Zahl  der  geleisteten  Beiträge  und  ihrer  Lohnklasse  zwischen  110  und
höchstens  230  Mk.  Im  Verhältnis  zum  normalen  Arbeitsverdienste
erwerbsfähiger  Arbeiter  kann  die  Rente  naturgemäß  stets  nur  einen  mäßigen
Bruchteil  ausmachen;  es  darf  aber  nie  außer  acht  gelassen  werden,  daß
eine  öffentliche  Zwangsversicherung,  zu  deren  Lasten  außer  den  Versicherten
selbst  die  breitesten  Kreise  herangezogen  werden,  niemals  mehr  bieten
kann  und  darf  als  die  Sicherung  eines  Existenzminimums.  Es  muß  der
Verantwortlichkeit  und  der  Vorsorge  des  einzelnen  überlassen  werden,
selbst  für  die  Erhöhung  seiner  späteren  Bezüge  zu  sorgen.  Der  Gesetzgeber ­
  hat  das  zu  erleichtern  gesucht,  indem  er  den  Versicherten  die  freiwillige ­
  Fortsetzung  der  Invalidenversicherung  auch  für  Zeiten  freistellt,
in  denen  sie  keine  versicherungspflichtige  Beschäftigung  ausüben,  und
indem  er  alle  Beitragsleistung  auch  in  höheren  Lohnklassen  zuläßt,  als
dem  Arbeitsverdienste  der  VersicherungsPflichtigen  an  sich  entspricht.  Die
        <pb n="191" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

199

Reichsversicherungsordnung  bat  zudem  neuerdings  auch  durch  Einführung
einer  freiwilligen  Z  u  s  a  tz  v  e  r  s  i  ch  e  r  u  n  g  die  Möglichkeit  geschaffen,  durch
Verwendung  von  Zusatzmarken  die  gesetzliche  Invalidenrente  in  beliebiger
Weise  zu  erhöhen.  Weiter  darf  auch  nicht  übersehen  werden,  daß  weitaus ­
  den  meisten  Rentenempfängern  immer  noch  ein  Bruchteil  von  Arbeitsund ­
  Erwerbsfähigkeit  verbleibt,  den  sie  tatsächlich  wirtschaftlich  nutzbringend ­
  zu  verwerten  Pflegen.
Für  den  Wert,  den  der  Rentenbezug  für  die  Versicherten  hat,  ist
endlich  auch  feine  Dauer  wichtig.  Die  Landesversicherungsanstalt  Berlin
hat  die  durchschnittliche  Dauer  des  Rentenbezuges  in  ihren  Bezirken  für
männliche  Jnvalidenrentner  1910  auf  1037  Tage,  für  weibliche  auf
1275  Tage  ermittelt;  die  Bezugsdauer  hat  erheblich  zugenommen,  sie
betrug  1900  durchschnittlich  nur  497  Tage  bei  den  Männern,  512  Tage
bei  den  Frauen.  Indessen  unterscheidet  sich  die  Bezugsdauer  doch  außerordentlich ­
  stark  nach  dem  Alter;  in  den  jüngeren  Altersklassen  pflegt  die
Jnvaliditätsursache  sehr  bald  den  Tod  herbeizuführen,  so  daß  der  Rentenbezug ­
  kaum  1—2  Jahre  dauert
Von  den  Personen,  denen  1910  von  der  Versicherungsanstalt  Berlin
Invalidenrente  bewilligt  wurde,  starben  10  °/o  der  Männer  und  7  °/o  der
Frauen  noch  innerhalb  des  Bewilligungsjahres;  1900  war  der  entsprechende ­
  Satz  freilich  19  "/»  der  Männer  und  8  °/o  der  Frauen,  und  er
differiert  selbstverständlich  immer  stark  nach  dem  Lebensalter.  Bei  den
jungen  Altersklassen  führt  vor  allem  die  Lungentuberkulose  sehr  früh  zum
Tode  und  damit  zum  Aufhören  der  Rente.  Leider  sind  uns  ähnliche
Zahlen  für  die  Gesamtheit  der  Invalidenversicherung  nicht  bekannt,  so
daß  sich  auch  nicht  zuverlässig  beurteilen  läßt,  wieweit  die  für  Berlin
gefundenen  Zahlen  zu  verallgemeinern  sind.  In  der  Denkschrift  zum
Jnvalidenversicherungsgesetze  (versicherungsmathematischer  Teil)  sind  zwar
für  die  neunziger  Jahre  die  Jnvalidenrentner  bei  sechs  der  größten  Anstalten ­
  nach  der  Dauer  des  Rentengenusses  und  der  Wahrscheinlichkeit
auszuscheiden  untersucht  worden,  doch  werden  —  nach  den  Berliner  Beobachtungen ­
  zu  schließen  —  die  damaligen  Ergebnisse  heute  kaum  noch
zutreffen.
Das  Bild  bedarf  aber  nach  einer  anderen  Seite  hin  noch  einer  Ergänzung. ­
  Reben  der  Todesursache  veranlaßt  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  auch  die  Wiedererlangung  der  Erw  erb  s  fäh  i  gkei  t
das  Aufhören  der  Jnvaliditätsrenten.  In  der  Tat  führt  der  Renten-1

  Verwaltungsbericht  der  gen.  Anstalt  1910.
        <pb n="192" />
        200

II.  Öffentliche  Bersicherung.

genuß  nicht  gerade  selten  zu  einer  so  wesentlichen  Kräftigung  und  einer
derartigen  Besserung  des  Gesundheitszustandes,  daß  das  gesetzliche  Mindestmaß ­
  der  Erwerbssähigkeit  wieder  erreicht  und  mehr  oder  weniger  überschritten ­
  wird.  Wir  wissen  auch  hier  leider  keine  genauen  Zahlen  für
die  sämtlichen  Versicherungsträgcr.  Als  Beispiel  möge  aber  erwähnt
werden,  daß  von  den  Invalidenrenten,  die  die  Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz  bis  einschließlich  1910  bewilligt  hatte,  4  °/o  wieder  entzogen ­
  werden  mußten,  weil  die  Erwerbsfähigkeit  sich  wieder  auf  mehr
als  ein  Drittel  gehoben  hatte;  von  den  Krankenrenten,  bei  denen  allerdings ­
  von  vornherein  nur  eine  vorübergehende  Erwerbsunfähigkeit  angenommen ­
  wird,  war  aus  demselben  Grunde  etwa  der  dritte  Teil  schon
wieder  in  Wegfall  gekommen.  —
Neben  den  Rentenleistungen  stehen  in  der  Invalidenversicherung  drei
andere  ergänzende  Gruppen  von  Versicherungsleistungen,  zum  Teil  gesetzlicher ­
  Art:  die  Beitragserstattungen,  zum  Teil  freiwilliger  Art:  das  Heilverfahren ­
  nebst  der  Angehörigenunterstützung  (jetzt  Hausgeld)  und  die
Jnvalidenhauspflege.
Die  Beitragserstattungen  waren  bisher  in  gewissen  Fällen  vorgeschrieben, ­
  in  denen  Versicherte  nicht  in  den  Genuß  irgendeiner  Rente
treten  können,  obwohl  nach  der  Beitragsleistung  die  Voraussetzung  dafür
vorhanden  wäre:  einmal  wenn  ein  Versicherter  vor  Erlangung  oder  Bewilligung ­
  einer  Rente  stirbt,  dann  aber  auch,  wenn  er  durch  einen  Unsall
invalide  wird  und  deswegen  neben  einer  Unfallrente  keine  Invalidenrente
mehr  erhält.  Diesen  beiden  Fällen  war  die  Verheiratung  weiblicher  Versicherter
  gleichgestellt,  —  offenbar  in  der  Voraussetzung,  daß  in  der  Regel
die  Ehe  die  Fortsetzung  der  bisherigen  versicherungspflichtigen  Beschästigung
  ausschließe.  Zu  erstatten  war  die  Hälfte  der  für  die  Versicherten ­
  bisher  geleisteten  Beiträge;  eine  vollständige  Prämienrückgewähr ­
  an  die  Versicherten  würde  für  den  Regelfall  zu  einer  relatrv
nicht  unerheblichen  Bereicherung  derselben  geführt  haben.  Von  der  Befugnis, ­
  sich  diese  Beiträge  erstatten  zu  lassen,  ist  in  umfangreichem  Maße
Gebrauch  gemacht  worden;  bis  Ende  1910  sind  rund  105  Mill.  Mk,  an
Versicherte  zurückerstattet  worden,  1910  allein  9,4  Millionen.  In  weitaus
den  meisten  Fällen  (2109  632  von  insgesamt  2  589  063  Beitragserstattungen ­
  überhaupt)  handelte  es  sich  um  die  Verheiratung  weiblicher
Versicherter.  Alle  Bemühungen  der  Versicherungsträger  haben  der  kurzsichtigen ­
  Gewohnheit  keinen  wesentlichen  Einhalt  tun  können,  bei  Eintritt
in  die  Ehe  alle  künstigen  Ansprüche  aus  der  Versicherung  fallen  zu  lassen,
um  eine  kleine  Barsumme  zurückzubekommen,  deren  Eingang  zwar  sicher
        <pb n="193" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversichcrung.

201

war,  die  aber  auch  um  so  leichter  verbraucht  wurde.  Immerhin  ist
bei  den  meisten  Versicherungsanstalten  in  den  letzten  Jahren  keine  weitere
Ausdehnung,  sondern  eher  eine  leise  Abnahme  dieser  Erstattungsfälle  zu
beobachten  gewesen.  Bei  weitem  größere  Dienste  wird  die  Beitragserstattung ­
  bei  vorzeitigem  Tode  von  Versicherten  geleistet  haben,  auf  die
14  o/o  der  gesamten  Erstattungssälle  entfielen;  sie  gab  die  Möglichkeit,
Schulden  und  Krankheitskosten  zu  tilgen,  eine  neue  Erwerbsquelle  zu
suchen  und  dergleichen.
Die  durchschnittliche  Höhe  der  erstatteten  Beiträge  belief  sich
im  ganzen  aus  etwa  40  Mk.;  auch  hier  ist  ein  ähnliches  Steigen  zu  bemerken ­
  wie  bei  den  Renten:  1900  wurden  durchschnittlich  35  Mk.  erstattet, ­
  1905:  44  Mk.  und  1910:  49  Mk.  In  den  Verheiratungsfällen ­
  aber  wurden  1910  durchschnittlich  40  Mk.  erstattet;  bei  Unfällen ­
  konnten  dagegen  98  Mk.  und  bei  Todesfällen  rund  100  Mk.
zurückgezahlt  werden.
Die  Beitragserstattungen  werden  für  die  Zukunst  im  Interesse  einer
allgemeineren  und  vollständigeren  Hinterbliebenenfürsorge  ganz  fortfallen.
Statt  dessen  werden  künftig  folgende  Entschädigungen  geleistet  werden:
1.  wenn  die  Witwe  eines  Versicherten  selbst  nicht  versichert  ist,  eine
Witwenrente,  sobald  sie  erwerbsunfähig  wird,  sowie  Waisenrente
für  jede  Waise  bis  zum  15.  Lebensjahre;  —  2.  wenn  die  Witwe  jedoch
selbst  auch  (ausreichend)  versichert  ist  und  somit  bei  Eintritt  der  Erwerbsunfähigkeit ­
  ohnehin  Invalidenrente  zu  beanspruchen  hat,  (statt  der  Witwenrente) ­
  ein  einmaliges  Witwengeld  sowie  neben  der  oben  bezeichneten
lausenden  Waisenrente  noch  eine  Waisenuussteuer  (als  einmalige
Leistung)  für  jedes  Kind  bei  Vollendung  des  15.  Jahres.
Die  Beträge  hängen  von  der  früheren  Beitragsleistung  des  verstorbenen ­
  Versicherten  ab;  es  läßt  sich  einstweilen  noch  gar  nicht  übersehen, ­
  welche  Summen  damit  dem  Kreise  der  Versicherten  demnächst  weiter
zufließen  werden.
Bei  dem  Heilverfahren  handelt  es  sich  um  sehr  bedeutsame  freiwillige ­
  Versicherungsleistungen,  die  die  Anstalten  in  immer  wachsendem
Umfange  um  die  Erwerbsfähigkeit  Versicherter  zu  erhalten
oder  wiederherzustellen.  Ihre  Auiwendungen  setzen  sich  der  Hauptsache
nach  zusammen  einerseits  aus  den  Kurkosten  und  sonstigen  Entschädigungsleistungen ­
  (wie  z.  B.  künstliche  Gliedmaßen  usw.)  und  anderseits  aus
baren  Unterstützungen,  die  während  der  Kurdauer  an  solche  Angehörige
zu  zahlen  sind,  die  der  Erkrankte  aus  seinem  Arbeitsverdienste  sonst  unterhalten ­
  hat.  Langsan,  ansteigend  haben  die  gesamten  Ausgaben  für  Heil-
        <pb n="194" />
        202

II.  öffentliche  Versicherung.

verjähren  —  nach  Abzug  von  Ersatzforderungen,  die  die  Versicherungsträger
  unter  bestimmten  Umständen  gegenüber  Krankenkassen  und  Unfallberufsgenossenschasten
  haben  —  Ende  1910  die  Summe  von  153  Mill.  Mk.
erreicht.  Im  Jahre  1897  wurden  10  564  Versicherte  (oder  9  von  je
10  000  Versicherten  überhaupt)  dem  Heilverfahren  unterworien  und  Kosten
von  2  Mill.  Mk.  oder  1,6  °/o  der  Beitragseinnahmen  dafür  aufgewendet;
1910  erstreckte  sich  die  Heilfürsorge  dagegen  auf  114  310  Personen  (oder
etwa  76  von  je  10  000  Versicherten),  und  sie  erforderte  nach  Abzug  der
von  Krankenkassen  und  anderen  eingezogenen  Ersatzleistungen  21  Mill.  Mk.
oder  11  °/o  der  Beitragseinnahmen.  Der  wirkliche  Wert  dieser  Präventivtätigkeit ­
  und  besonders  der  damit  verbundenen  planmäßigen  Bekämpfung ­
  aller  Volks  kr  ankheiten  ist  an  den  geldlichen  Aufwendungen ­
  der  Versicherungsträger  schwer  zu  ermessen.  Gründliche  und
erfolgreiche  Heilkuren  bedeuten  für  den  einzelnen  Versicherten  die  Wiederherstellung ­
  seines  größten  Kapitals,  seiner  Arbeitsfähigkeit,  und  wiegen
in  ihrer  wirtschaftlichen  Bedeutung  viel  schwerer  als  der  Geldwert  der  Ausgaben. ­
  Auch  das  nationale  Wirtschaftsleben  gewinnt  durch  die  planmäßige ­
  Hebung  des  Gesundheitszustandes  und  die  Verhütung  allzu  früher
Invalidität  unmittelbar  greifbare  Vorteile.  Allerdings  ist  dabei  Voraussetzung, ­
  daß  die  Heilverfahren  angemessene  Dauererfolge  zeitigen.
Was  diese  Erfolge  anlangt,  so  sind  (nach  der  Festschrift  des  Reichsversicherungsamts) ­
  1909  von  den  Lungentuberkulösen  83  %  und  von
anderen  Kranken  84  °/o  als  erwerbsfähig  aus  der  Behandlung  entlassen
worden.  Freilich  sind  das  zunächst  nur  die  Anfangserfolge.  Aber
auch  sie  sind  von  Jahr  zu  Jahr  gestiegen,  im  Gesamtdurchschnitt  der
letzten  13  Jahre  betrug  der  Anfangsersolg  bei  Lungentubcrkulösen  nur
76  o/o  (1897  nur  68  %).  Die  wiederholte  spätere  Nachuntersuchung  hat
gelehrt,  daß  in  vielen  Fällen  der  Heilerfolg  wieder  verloren  gegangen
ist;  immerhin  ist  hier  aber  doch  im  Durchschnitt  in  37%  der  Fälle  ein
dauernder  Enderfolg  festgestellt  worden.  Bei  den  anderen  Krankheiten
verblieb  bei  regelmäßiger  Nachprüfung  schließlich  ein  Durchschnittserfolg
von  42  o/o.  Es  sind  das  doch  Erfolge,  die  das  weitere  Vorgehen  auf
diesem  Gebiete  auch  wirtschaftlich  durchaus  rechtfertigen,  solange  nur
bei  der  Auswahl  der  Behandlungsfälle  und  bei  der  Durchführung  der
Behandlung  —  die  größtenteils  in  eigenen  Heilanstalten  erfolgt  —  auch
das  ökonomische  Prinzip  weiter  beachtet  wird.
Erwähnt  mag  werden,  daß  die  im  Jahre  1910  durchgeführten  Heilverfahren ­
  im  ganzen  26,9  Mill.  Mk-  Kosten  verursacht  haben,  wovon
rund  2  Mill.  Mk.  als  Angehörigenunterstützung  (künftig  „Hausgeld"
        <pb n="195" />
        1901  rund  193  000  Mk.  gezahlt,
1905  „  636000  „  und
1910  „  1535  000  „
Schließlich  kommt  noch  eine  letzte  Art  der  Versicherungcleistungen
in  Betracht,  die  Jnvalidenhauspslege.  Sie  bemüht  sich,  der  hilflosen ­
  Lage,  in  der  sich  alte  und  kränkliche  Rentenempfänger  trotz  der
Renten  oft  befinden,  zu  steuern,  indem  diesen  Leuten  an  Stelle  der  (abzutretenden) ­
  Rente  eine  angemessene  Naturalverpflegung  gegeben  wird.
Die  Unterbringung  der  Pfleglinge  erfolgt  zum  Teil  in  eigenen  Jnvalidenheimen
  der  Versicherungsanstalten,  zum  Teil  in  anderen  geeigneten  Anstalten ­
  (wie  kleinen  Krankenhäusern  auf  dem  Lande)  oder  auch  in  Familienpflege. ­
  Besondere  Aufmerksamkeit  widmen  die  Versicherungsträger  in
neuester  Zeit  der  Unterbringung  vorgeschrittener  Lungenkranker  in  derartigen ­
  Heimen,  um  die  schwere  Ansteckungsgefahr,  die  gerade  von  diesen
Personen  ausgeht,  zu  beseitigen.  Da  die  Kosten  dieser  Jnvalidenhauspflege
  durch  die  ersparten  Renten  bei  weitem  nicht  gedeckt  zu  werden
Pflegen,  so  haben  die  Versicherungsträger  trotz  des  relativ  noch  geringen
Umfanges  dieser  Tätigkeit  (1910  waren  3410  Personen  in  Jnvalidenhäusern
  und  dergleichen  untergebracht)  nicht  unbeträchtliche  Zuschüsse  zu
leisten.  1910  beliefen  sie  sich  auf  771  000  Mk.,  insgesamt  aber  von  1900
bis  1910  auf  rund  3,7  Millionen.  —
Die  gesamten  Versicherungsleistungen  der  Jnvalidengenannt)

  direkt  an  die  Familie  der  Erkrankten  gezahlt  worden  sind.  Von
den  Gesamtkosten  des  Jahres  1910  sind  5,8  Millionen  von  Krankenkassen ­
  und  anderen  Ersatzpflichtigen  wieder  erstattet  worden.
Hand  in  Hand  mit  dem  Heilverfahren  pflegen  aber  noch  weitere,
sogenannte  „außerordentliche  Leistungen"  zu  gehen,  die  mit  Zustimmung ­
  des  Bundesrates  im  wirtschaftlichen  Interesse  der  Versicherten
oder  Rentenempfänger  aufgewendet  werden  können,  wenn  Versicherungsanstalten ­
  sich  in  günstiger  Vermögenslage  befinden.  Solche  außerordentliche ­
  Leistungen  werden  von  fast  allen  Anstalten  gegeben,  um  den  Angehörigen ­
  der  in  Heilbehandlung  genommenen  Versicherten  eine  höhere
Barunterstützung,  als  gesetzlich  vorgeschrieben,  zu  gewähren.  Man  erleichtert ­
  den  Erkrankten  den  Entschluß,  für  längere  Zeit  in  Heilstätten
zu  gehen,  wenn  sie  ihre  Angehörigen  genügend  versorgt  wissen,  und  sichert
der  Kur  damit  in  der  Regel  auch  einen  günstigeren  Erfolg.  Die  Höhe
der  bisher  gezahlten  außerordentlichen  Leistungen  beläuft  sich  auf
6,6  Mill.  Mk.;  die  Jahressummen  zeigen  ein  rasches  Steigen:  es  wurden
        <pb n="196" />
        204  II.  öffentliche  Versicherung.

Versicherung  sind  in  der  folgenden  Übersicht  noch  einmal  tabellarisch
zusammengestellt.
Es  wurden  aufgewendet  (in  Millionen  Mark):

für  Invaliden ­
 ­


für
Krantenrenten


für
Altersrenten ­


für  Beitrags ­
 ­


für  Heilverfahren ­


für  außerordentliche ­

Leistungen

für  Jnvaliden-



insgesamt

1332

29

438

105

153

6,6

3,7

davon  1895

20,8

27,3

1,9

1,2

„  1900

53,6

0,6

26,2

6,6

5,6

0,07

0,01

„  1905

114,3

3,1

19,8

8,2

12,2

0,6

0,3

„  1910

145,6

3,4

15

9,4

21

1,5

0.7

5.  Bennögensanlage.
Die  Vermögensbildung  in  der  Invalidenversicherung  hat  von
Anfang  an  besondere  Aufmerksamkeit  erweckt.  Das  erklärt  sich  aus  der
Höhe  und  der  Schnelligkeit  der  Kapitalansammlung  und  aus  der  Art
der  Vermögensanlage.
Das  gesamte  Vermögen  der  Versicherungsanstalten  und  Sonderkassen
belief  sich  (ohne  Berücksichtigung  des  Inventars,  das  in  der  S.  181  genannten ­
  Summe  mit  eingerechnet  worden  ist)
Ende  1892  auf  163  Millionen  Mark,
,.  1896  „  499
„  1900  „  846
„  1905  „  1237
„  1910  „  1662
Es  hat  sich  also  mit  ziemlicher  Regelmäßigkeit  vermehrt:  in  den
beiden  ersten  (vierjährigen)  Abschnitten  um  336  bzw.  347  Mill.  Mk.,  in
den  letzten  (fünfjährigen)  Abschnitten  um  391  bzw.  425  Mill.  Mk.
Dementsprechend  haben  auch  die  Vermögenserträgnisse  im  Haushalte  der
Versicherung  an  Bedeutung  zugenommen.  Vergleicht  man  die  Beitragseinnahme ­
  mit  den  Zins-  und  Mieteinnahmen  in  der  Übersicht  auf  S.  181,
so  waren  von  je  1000  Mk.  eigener  Einnahme
1892  :  963  Mk.  Versicherungsbeiträge  und  37  Mk.  Vermögensertrügnisse

und  1896  :  877  „  „  123
dagegen  1900  :  826  „  „  „  174
1905  :  796  „  „  „  204
1910  :  777  „  „  „  223

Aber  die  Vermögensbildung  geht  doch  nicht  mit  solcher  Schnelligkeit ­
  und  Jntensivität  vor  sich,  wie  man  bei  oberflächlicher  Betrachtung
anzunehmen  geneigt  ist.  Trotz  der  großen  Steigerung  der  jährlichen
        <pb n="197" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.  205

Beitragseinnahmen  und  der  Zinsen  (vgl.  S.  181)  hält  sich  —  mit
mäßigen  Schwankungen  —  die  absolute  jährliche  Vermögenszunahme  der
Versicherungsträger  im  großen  ganzvn  aus  demselben  Betrage.
Sie  betrug  im  Durchschnitt  der  Periode:

1891—1895  jährlich

82,6

Millionen,

1896—1900

86,5

1901—1905

78,4

„

1906—1910

84,9

„

In  runder  Summe  konnten  also  während  der  ersten  beiden  Jahrzehnte ­
  ziemlich  gleichbleibend  etwa  80—85  Millionen  jährlich  als
Vermögen  angelegt  werden.
Die  Einnahmen  der  Anstalten  werden  nämlich  durch  die  Versicherungsleistungen ­
  in  immer  steigendem  Maße  absorbiert,  so  daß  der
Teil  von  ihnen,  der  zur  Bildung  von  Reserven  übrigbleibt,  relativ  immer
geringer  wird.  Von  den  großen  Posten  der  eigenen  Einnahmen:  Beitragseinnahmen ­
  und  Zinsen  (nebst  Miete  und  Pacht)  gingen
1892  noch  82  %  in  das  Vermögen  über.

1896  dagegen

nur  69  %

1900

„  53%

1905

„  38%

1910

„  34%.

Die  Entwicklung  ergibt  sich  im  wesentlichen  ans  dem  technischen
Aufbau  der  Invalidenversicherung.  Nach  dem  Inkrafttreten  des  Jnvalidenversicherungsgesetzes
  (d.  h.  des  II.  Gesetzes)  zeigte  sich  zunächst  allerdings
eine  derart  starke  Zunahme  der  Invalidenrenten,  daß  eine  ernstliche
Störung  des  finanziellen  Gleichgewichtes  zu  befürchten  war;  sie  spiegelt
sich  auch  oben  in  der  Abnahme  des  jährlichen  Vermögenszuwachses  während
der  Periode  von  1901  —  1905  wieder.  Eingehende  Untersuchungen,  die
damals  auf  Veranlassung  des  Reichsversicherungsamts  über  die  Ursachen
der  unvorhergesehenen  Steigerung  der  Renten  vorgenommen  worden  sind,
haben  zu  einer  —  schon  früher  erwähnten  —  sorgfältigeren  Durchbildung
des  Bewilligungsverfahrens  geführt;  der  Erfolg  zeigt  sich  in  der  sehr
viel  günstigeren  Entwicklung  der  Vermögensbildung  während  des  letzten
Jahrfünftes  1906—1910.
Bei  den  einzelnen  Versicherungsanstalten  liegen  die  Verhältnisse  auch
in  dieser  Hinsicht  sehr  verschieden;  und  von  den  Einnahmen,  die  im
Anstaltsbezirke  aufgebracht  werden,  bleibt  diesem  durchaus  nicht  überall
        <pb n="198" />
        206

II.  Öffentliche  Versicherung.

auch  nur  annähernd  der  gleiche  Teil  als  Vermögensanlage  erhalten.  Der
mehrfach  berührte  Unterschied  zwischen  den  Anstalten  mit  überwiegend
landwirtschaftlichem  Gepräge  und  denen  gewerblichckommerziellen  Charakters
macht  sich  trotz  der  Verteilung  der  Rentenlasten  auch  hier  stark  bemerkbar,
wie  sich  aus  folgender  Übersicht  ergibt:

Betrag  (in  1000  Mk.)

im  Verhältnis  zu  den  eigenen

Jährlicher  Vcr-1

  I

Einnahmen

mögenszuwachs

1892  |  1896  I  1899

1900  |  1905

1910

1892|1896'1899|1900jl905jl910
°/o  I  %  |  %  1  °/o  1  °/o  1  »/o

I.  bei  sämtlichen  Anstalten  zusammen:
&amp;gt;81  362|86  139j90  839|83  097|77  135|88  047|  82  |  69  |  60  |  53  |  38  |  34

II.  bei  überwiegend  landwirtschaftlichen  Versicherungsanstalten:

a)  Ostpreußen

1481

742

292

1216

682

493

55

24

9

37

18

11

b)  Westprenßen

1424

1  145

882

1  249

730

698

69

50

34

47

23

19

c)  Posen  .  .  .

1709

1  133

781

1208

776

905

72

40

26

40

22

21

d)  Niederbayern

478

364:

340

525

458

419

66

41

33

53

35

27

III.  bei  mehr

indu

striellen  Versicherungsanstalten:

a)  Westfalen.  .

3  660

4  090

4  646

4  078

4  279

5  213

84

71

65

53

43

41

b)  Rheinprovinz

7  830

9  048

10  248

9  355

8  943

10136

85

74

67

57

41

37

c)  Königreich

Sachsen  .  .

7  502

8  966

11057

8  091

8134

9  912

87

77

71

56

43

41

d)  Mittelfranken

1  104

1342!

1  562

1400

1  335

1345

89

81

73

62

48

38

IV.  bei  rein

gerne

rblich

en  Versicherungsanstalten:

a)  Berlin  .  .  .

4  485

5  4501

5  934

4  802

3  757

3  726

93

85

77

56

33

27

b)  Hansestädte.

2  996

3  12l|

3  671

2  336

2  647

3  051

89

78

71

47

38

38

Die  Tabelle  läßt  zweierlei  erkennen:  zunächst  zeigt  sich  vom  Jahre  1900
an  die  Wirkung  des  neuen  Rentenverteilungsverfahrens  (vgl.  S.  180).
Der  jährliche  Vermögenszuwachs,  der  bis  1899  bei  den  vorwiegend
landwirtschaftlichen  Anstalten  rapide  gesunken,  bei  den  mehr
gewerblich-industriellen  Anstalten  aber  sehr  schnell  angestiegen
war,  vollzieht  sich  von  1900  an  ruhiger  und  gleichmäßiger.  Sieht  man
vom  Jahre  1900  selbst  ab,  wo  die  neue  Rentenverteilung  erstmalig  in
Kraft  getreten  war  und  infolgedessen  die  absolute  Vermögenszunahme
gegen  1899  bei  den  einzelnen  Anstalten  wohl  schärfere  Unterschiede  zeitigen
konnte,  so  sind  die  Verhältnisse  bei  den  Anstalten  mit  vorwiegend  landwirtschaftlichem ­
  Charakter  offenbar  stabiler  geworden.  Das  gilt  auch
von  der  Landesversicherungsanstalt  Ostpreußen,  obwohl  in  den  Zahlen
der  Tabelle  auch  jetzt  noch  die  ungünstigeren  Bedingungen  zum  Ausdruck
kommen,  unter  denen  sie  arbeitet.  Bei  den  mehr  industriellen  Anstalten
ist  die  weitere  Kapitalbildung  im  zweiten  Jahrzehnt  bedeutend  verlangsamt, ­
  stellenweise  —  und  zwar  namentlich  bei  den  rein  gewerb-
        <pb n="199" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.
lichen  Anstalten  —  sogar  stark  zurückgedrängt  worden,
in  dem  Verhältnis  zwischen  den  Jahreseinnahmen  und  dem
Zuwachs  der  verschiedenen  Anstalten  eine  größere  Ausglei
und  Annäherung  erkennbar.  Immerhin  aber  —  und  das  ist  das
zweite  Ergebnis  der  Tabelle  —  wird  auch  jetzt  noch  bei  den  ländlichen
Anstalten  ein  weit  größerer  Teil  der  Jahreseinnahmen  für  Rentenzahlungen
usw.  ausgebraucht,  als  wie  dem  Gesamtdurchschnitt  der  Invalidenversicherung
entspricht;  es  kann  also  dem  Anstaltsbezirke  nur  ein  entsprechend  kleinerer
Bruchteil  als  Vermögen  sän  läge  zugute  kommen.  Da  die  Vermögensanlagen ­
  der  Anstalten  tatsächlich  zum  großen  Teile  im  Anstaltsbezirke ­
  bleiben  —  wie  unten  noch  auszuführen  sein  wird  —,  so  ist  es
volkswirtschaftlich  als  Gewinn  zu  betrachten,  daß  die  Art  der  Rcntenverteilung
  einer  allzu  starken  Vermögenskonzentration  bei  wenigen  Anstalten
entgegenwirkt  und  die  Vermögensbildung  räumlich  gleichmäßiger  verteilt.
In  welchem  Maße  die  Vermögensansammlung  in  der  Invaliden-Versicherung
  in  der  Zukunst  weiter  vor  sich  gehen  wird,  ist  außerordentlich ­
  schwer  vorauszuschätzen;  es  fehlt  uns  an  zuverlässigen  Unterlagen, ­
  um  die  finanzielle  Wirkung  der  Hinterbliebenenfürsorge
für  die  nächsten  Jahre  zu  beurteilen.  Wenn  man  aber  annehmen  darf,
daß  der  Vermögenszuwachs  innerhalb  des  bisherigen  Rahmens  (Altersund ­
  Invalidenversicherung)  und  die  Inanspruchnahme  der  neuen  Beitragseinnahmen ­
  durch  die  Hinterbliebenenversicherung  sich  in  ähnlicher  Weise
entwickeln  werden  wie  bisher,  so  dürfte  das  Vermögen  der  Versicherungsträger ­
  Ende  1920  aus  mindestens  etwa  2800  Mill.  Mk.  gestiegen  sein.
Die  Verwendungsweise  und  Anlage  des  Vermögens
unterscheidet  sich  wesentlich  von  der  in  anderen  Verstcherungsarten  üblichen
Anlagepraxis.
Ende  1910  waren  angelegt:

1.  in  Reichs-  und  Staatspapieren  .  .  .  199  Mill.  Mk.  oder  11,9  %
2.  in  Kommnnalpapieren  (auch  Schuldverschreibungen ­
  und  Pfandbriefen  von
Kommunalverbänden  usw.)  ....  382  „  „  „  23  °/o
3.  in  direkten  Darlehen  an  Gemeinden,
Kommunalverbände,  Kirchengemeinden
u.  dgl  540  „  „  „  32,5%
4.  in  Darlehen  an  andere  Personen  (Hypotheken-, ­
  Bürgschaftsdarlehen  u.  dgl.)  .  416  „  „  „  25  %
Übertrag:  1537  Mill.  Mk.
        <pb n="200" />
        208

II.  Öffentliche  Versicherung.

Übertrag;  1537  Mill.  Mk.

5.  als  Sparkasseneinlagen

12  „

„  oder  0,8  °/o

6.  in  eigenen  Grundstücken

85  „

„  „  5,1  °/o

7.  als  Kassenbestände  und  vorübergehende

Bankguthaben

28  „

..  „  1,7  ®/o

=  1662  Mill.  Mk.
Die  Vermögensanlagen  weisen  also  im  ganzen  genommen  einen
ziemlich  hohen  Grad  von  Liquidität  auf  —  nahezu  35°/o  sind  in
Wertpapieren  angelegt  —,  während  an  sich  der  technische  Aufbau  der
Invalidenversicherung  für  absehbare  Zeit  eine  ganz  besondere  Rücksichtnahme ­
  auf  die  Flüssigkeit  der  Anlage  —  wie  sie  bei  der  Krankenversicherung ­
  und  der  Unfallversicherung  geboten  scheint  —  offenbar  nicht
unbedingt  notwendig  machen  würde.  Bei  den  Darlehen  an  Gemeinden
usw.  und  den  Hypothekenanlagen  und  ähnliches  überwiegen  durchweg  die
Amortisationsdarlehen,  die  die  Mittel  der  Versicherungsträger
planmäßig  und  verhältnismäßig  schnell  wieder  frei  machen.  Allerdings
spielten  anfänglich  die  Wertpapiere  noch  eine  erheblich  größere  Rolle;
1900  (für  die  ersten  zehn  Jahre  haben  wir  keine  am  sämtliche
Versicherungsträger  bezüglichen  Angaben  hierüber)  bestand  noch  fast  die
Hälfte  des  Gesamtvermögens  (genau  49,4  °/o)  in  Wertpapieren.  Der
relative  Rückgang  hat  nicht  nur  die  Reichs-  und  Staatspapiere  betroffen,
sondern  mehr  noch  die  Kommunalpapiere  aller  Art,  erstere  waren  1900
mit  138  Millionen  oder  16,3  °/o  beteiligt,  letztere  mit  280  Millionen  oder
33,1  °/o  (dem  absoluten  Betrage  nach  haben,  wie  der  Vergleich  mit
den  zuerst  wiedergegebenen  Zahlen  für  1910  zeigt,  beide  Gattungen
weiter  zugenommen).
Dem  entspricht  auf  der  anderen  Seite  eine  starke  Zunahme  der
Darlehen  an  Gemeinden  sowie  gegen  Hypothek  usw.,  die  1900  zusammen ­
  mit  rund  390  Millionen  nur  erst  46,1  °/o,  jetzt  aber  57,5  °/o
des  Gesamtvermögens  ausmachen;  daneben  findet  sich  auch  eine  mäßige
Vermehrung  des  eigenen  Grundbesitzes,  in  welchem  1900  nur  2,6  °/o
des  Vermögens  steckten.  Diese  erstgenannten  beiden  Gruppen,  nach
denen  sich  in  neuerer  Zeit  der  Schwerpunkt  der  Vermögensanlagen
der  Versicherungsträger  verschoben  hat,  enthalten  die  Darlehen  und
eigenen  Aufwendungen  der  Anstalten  für  Wohlfahrtseinrichtungen
aller  Art,  die  der  Hauptsache  nach,  zum  Teil  sogar  ganz  ausschließlich
der  versicherungspflichtigen  Bevölkerung  zugute  kommen  und  dazu  dienen,
mittelbar  die  Hauptaufgaben  der  Invalidenversicherung  erfüllen  zu  helfen.
        <pb n="201" />
        Wenn  man  die  Ziele  der  Versicherungsanstalten  bei  diesen  ihren  planmäßigen
Bemühungen  berücksichtigt,  so  mutet  es  etwas  befremdlich  an,  wenn  die
Reichsversicherungsordnung  die  bekannte  Einführung  des  Anlagezwanges
für  Staatspapiere  damit  begründet  l ,  daß  „die  Mehrzahl  der  Versicherungsanstalten
  je  länger  je  mehr  es  unterlassen,  bei  der  Anlegung  der  Vermögensbestände ­
  die  Interessen  des  Reiches  und  der  Bundesstaaten  zu  berücksichtigen". ­

Die  v  o  l  k  s  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  W  i  r  k  u  n  g,  die  die  Anlageweise  dieser
Versicherungsgelder  äußert,  ist  hinsichtlich  der  Reichs-  und  Staatspapiere ­
  verhältnismäßig  klar:  die  Invalidenversicherung  hat  dem  Kapitalmärkte ­
  bis  Ende  1910  rund  199  Mill.  Mk.  zugeführt,  von  denen
42  Millionen  für  Zwecke  des  Reiches,  157  Millionen  für  solche  der
Bundesstaaten  verwendet  worden  sind;  man  wird  wenigstens  bei  den
letzteren  annehmen  können,  daß  sie  überwiegend  oder  nahezu  ganz  sür
Produktive  Zwecke  verwendet  worden  sind.  Infolge  der  Bestimmung  der
Reichsversicherungsordnung  (bzw.  des  Einführungsgesetzes  dazu),  daß
künftig  solange  vom  jährlichen  Vermögenszuwachs  mindestens  ein  Drittel
in  Reichs-  und  Staatsanleihen  anzulegen  ist,  bis  jede  Versicherungsanstalt ­
  ein  Viertel  ihres  Vermögens  in  Anleihen  dieser  Art  besitzt,  wird
die  Verwendung  der  Versicherungsgelder  für  staatliche  Unternehmungen
und  Anlagen  stark  zunehmen.  Mit  demselben  Vorbehalte,  der  oben  bei
der  Veranschlagung  des  künftigen  Vermögens  der  Invalidenversicherung
gemacht  werden  mußte,  kann  man  schätzen,  daß  die  Versicherungsträger
bis  Ende  1920  weitere  350—400  Mill.  Mk.  in  Reichs-  und  Staatsanleihen ­
  haben  werden.
Mannigfaltiger  und  schwieriger  zu  beurteilen  ist  die  wirtschaftliche
Verwendung  der  382  Millionen,  die  in  Kommunalpapieren  angelegt
sind.  Außer  den  Schuldverschreibungen  der  Städte  und  Kommunalverbande
  bzw.  ihrer  Kreditinstitute  werden  hier  auch  die  Pfandbriefe  der
Landschaften  und  dergleichen  mitgezählt,  die  dem  privaten  Realkredite
dienen.  Das  Reichsversicherungsamt  hat  für  Ende  1910  den  Besitz  der
Anstalten  an  Pfandbriefen,  Rentenbriefen,  Provinzialanleihescheinen  und
anderen  Wertpapieren,  die  ausschließlich  oder  größtenteils  zur  Befriedigung
des  landwirtschaftlichen  Realkredits  emittiert  sind,  auf  nom.
126,3  Millionen  ermittelt.  Nach  den  besonderen  Vorschriften,  die  für
den  Wertansatz  der  Wertpapiere  in  den  jährlichen  Vermögensaufstellungen

1  Die  Grundsätze  und  Ziele,  die  bei  Einführung  der  Invalidenversicherung
eigentlich  zu  der  weitgehenden  finanziellen  Beteiligung  des  Reiches  geführt  haben,
sind  schon  oben  —  S.  182  —  dargelegt  worden.
Schriften  187.  IV.  14

209

Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.
        <pb n="202" />
        210

II.  Öffentliche  Versicherung.

hier  gelten,  wird  man  die  tatsächlichen  Aufwendungen  der  Versicherungsanstalten ­
  für  diese  Pfandbriefe  usw.  vielleicht  auf  rund  125  Mill.  Mk.
veranschlagen  dürfen.  Diese  Summe  ist  also  zu  einem  nicht  unbeträchtlichen ­
  Teile  letzten  Endes  für  landwirtschaftliche  Beleihungen  —  gleichviel
welchen  wirtschaftlichen  Charakters  —  verwendet  worden;  zum  Teil
allerdings  sind  damit  zweifellos  auch  kommunale  und  andere  Kreditbedürfnisse ­
  befriedigt  worden,  mit  denen  sich  z.  B.  die  Kreditanstalten  der
Provinzialverbände  ebenfalls  zu  besassen  pflegen.  Irgendeine  zahlenmäßige ­
  Zerlegung  ist  hier  sehr  schwer;  mit  dem  gebotenen  Vorbehalte  mag
eine  Schätzung  dahin  versucht  werden,  daß  von  der  Summe  von
125  Millionen  etwa  die  Hälfte  bis  zwei  Drittel  dem  ländlichen  Realkrcdite
  zugute  gekommen  sein  mögen.  Die  weitere  Summe  und  der  übrige
Rest  (257  Mill.  Mk.)  der  in  dieser  Gruppe  figurierenden  Vermögensanlagen ­
  dürste  jedenfalls  ganz  für  die  mannigfachen  Einrichtungen  und
Anlagen  (produktiver  wie  konsumtiver  Art)  unserer  modernen  Kommunen
Verwendung  gesunden  haben.  Sehr  häufig  läßt  sich  beobachten,  daß  die
Versicherungsträger  unter  den  Kommunalpapieren  die  Anleihen  der  Städte,
Provinzialverbände  usw.  ihres  engeren  Anstaltsbezirkes  bevorzugen, ­
  wenn  sie  sich  auch  nicht  gerade  ans  sie  beschränken.  Zweifellos
wird  das  den  Absatz  vieler  kommunalen  Anleihen  erleichtert  haben,  zumal
die  Versicherungsanstalten  ihren  Wertpapierbesitz  der  Regel  nach  nicht
wieder  auf  den  Markt  zu  bringen  brauchen  und  Pflegen.  Ob  diese
Absatzerleichterung  vielleicht  hie  und  da  dazu  geführt  haben  könnte,  daß
die  Kommunen  usw.  leichter  und  mehr  Anleihen  aufgenommen  haben,
muß  dahingestellt  bleiben;  berücksichtigt  man  aber,  daß  in  den  zehn  Jahren
von  1900—1910  der  Besitz  der  Anstalten  an  Kommunalpapieren  und
dergleichen  nur  um  102  Millionen  zugenommen  hat,  so  wird  man  die
Frage  wenigstens  für  das  letzte  Jahrzehnt  ruhig  verneinen  dürfen.
Von  den  oben  unter  3  aufgeführten  (Schuldschein-)  Darlehen  an
Gemeinden,  Kirchengemeinden  usw.  dürfte  sogar  bei  weitem  der  größte
Teil  an  Kommunen  usw.  des  Anstaltsbezirkes  bewilligt  sein.  Über
die  Verwendung  dieser  Darlehen  läßt  sich  soviel  ungefähr  ermitteln,  daß
etwa  215  Millionen  für  allgemeine  kommunale  Zwecke  anzusehen  sind.
Alles  übrige  (325  Mill.  Mk.)  greift  offenbar  schon  in  die  große
Gruppe  der  Wohlfahrtsdarlehen  hinein,  die  je  länger  je  mehr  die
eigentliche  Domäne  der  Versicherungsträger  geworden  sind.  Rach  den
Zusammenstellungen  des  Reichsversicherungsamts  über  diese  Darlehen,
die  leider  nicht  nach  ganz  einheitlichen  Gesichtspunkten  ersolgen  und  sich
mit  den  Übersichten  über  das  Gesamtvermögen  der  Versicherungsträgcr
        <pb n="203" />
        Mcwes,  Reichsinvalidenversicherung.

211

nur  zum  Teil  vergleichen  lassen,  betrugen  diese  Darlehen  für  gemeinnützige ­
  Veranstaltungen  Ende  1910  noch  rund  753  Mill.  Mk.  (für
Ende  1900  ist  die  Summe  leider  nicht  bekannt).  Da  die  oben  aufgeführten
„Darlehen  gegen  Hypothek  usw."  sowie  die  Sparkasseneinlagen  mit  insgesamt ­
  428  Mill.  Mk.  mit  verschwindenden  Ausnahmen  ganz  für  Wohlsahrtszwecke
  bestimmt  sein  werden,  so  dürften  bte  weiteren  325  Mill.  Mk.
unter  den  Darlehen  an  „Gemeinden,  Kirchengemeinden  usw."  zu  finden
sein,  welche  letzteren  beiden  ja  in  der  Tat  in  zahlreichen  Fällen  Träger
der  betreffenden  Einrichtungen  sind.
Die  Darlehen  für  gemeinnützige  oder  Wohlfahrtszwecke
stellen  zurzeit  ungefähr  die  Hälfte  sämtlicher  festen  Kapitalanlagen
(mit  Ausnahmen  der  eigenen  Grundstücke  und  der  Kassenbestände)  dar.
Von  dem  Gedanken  ausgehend,  daß  die  Ziele  der  Invalidenversicherung
auch  durch  die  Art  der  Vermögensanlage  wirksam  gefördert  werden  können,
haben  die  Versicherungsanstalten  und  die  Sonderkassen  —  besonders  aber
die  ersteren  —  sich  die  Förderung  der  mannigfachsten  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  angelegen  sein  lassen.  Sie  haben  große  Summen  für  die
Erbauung  guter  Arbeiterwohnungen  ausgeliehen,  haben  für  Errichtung
zweckmäßiger  Heilanstalten,  Erholungsheime  und  dergleichen  gesorgt,
Krankenhäuser,  namentlich  auch  in  ländlichen  Gegenden  gefördert,  wo
sonst  die  Entfernungen  die  rechtzeitige  und  gründliche  Krankenbehandlung
erschweren;  Volksbadeanstalteu,  Wasserleitungen,  Kanalisationen  und
andere  Einrichtungen  der  öffentlichen  Gesundheitspflege  sind  mit  Darlehen
der  Invalidenversicherung  geschaffen  worden:  auch  für  die  Hebung  der
Volksbildung  und  für  Erziehungszwecke  (z.  B.  Waisenhäuser,  hauswirtschaftlicheu
  Unterricht  für  Mädchen  der  Arbeiterklassen  und  ähnliches)  sind
ihre  Mittel  nutzbar  gemacht  worden.
Diese  Darlehen  für  Wohlfahrtszwecke  sind  durchweg  ganz  in  den
Bezirken  der  einzelnen  Anstalten  verblieben  und  haben  hier  anregend  und
befruchtend  gewirkt.  Die  Anstalten  mit  großen  ländlichen  Bezirken  haben
daneben  auch  erhebliche  Darlehen  zur  wirtschaftlichen  Hebung  dieser  Bezirke ­
  ausgegeben,  so  für  Wege-  und  Kleinbahnbauten,  für  Aufforstungen,
Ent-  und  Bewässerungsanlagen  usw.  So  waren  bis  Ende  1910  von
den  sämtlichen  Versicheruugsträgern  an  Darlehen  überhaupt  ausgeliehen
worden:
a)  für  Arbeiter-(Familiew)Wohnuugen  301  Mill.  Mk.
I')  „  Hospize,  Ledigenheime,  Herbergen  u.  dgl.  19  „
Übertrag:  320  Mill.  Mk.
14*
        <pb n="204" />
        212

II.  Öffentliche  Versicherung.

Übertrag:
e)  für  Krankenhäuser,  Heilanstalten  u.  dgl
d)  „  Einrichtungen  der  öffentlichen  Gesundheitspflege
a)  „  Erziehung  und  Volksbildung
f)  „  andere  Wohlfahrtseinrichtungen  ^
g)  „  landwirtschaftliche  Kreditbedürsnisse  (Wegebauten,
Aufforstungen  usw.)  .

320  Mill.  Mk.
97  „  „
152  „
82  „
116  „

110

zusammen:  877  Mill.  Mk.

Diese  Summen  stellen  indessen  die  Beträge  der  ursprünglichen
Ausleihungen  dar;  in  der  Vermögensberechnung  für  1910  figurieren  sie
natürlich  nur  mit  dem  Restbetrag  der  Forderungen,  753  Mill.  Mk.  Die
genaue  Verteilung  dieser  Summe  auf  die  vorangegebenen  Verwendungszwecke ­
  ist  den  Berichten  des  Reichsversicherungsamts  leider  nicht  zu  entnehmen; ­
  nur  die  Höhe  der  für  W  ohnungssürsorg  ezw  ecke  1910
noch  bestehenden  Darlehen  wird  mitgeteilt.  Unter  Benutzung  dieser  Zahl
und  in  der  Annahme,  daß  die  anderen  Darlehnsgruppen  auch  an  dem
Restbetrag  für  Ende  1910  etwa  in  demselben  Verhältnisse  beteiligt  sein
werden  wie  an  den  ursprünglichen  Ausleihungssummen,  läßt  sich
folgende  ungefähre  Verteilung  ausstellen:  Von  dem  Vermögen  der
Versicherungsträger  waren  Ende  1910  noch  angelegt:

a)

in

Arbeiterwohuhäusern

rund

267

Mill.  Mk.

*&amp;gt;)

„

Hospizen,  Ledigenheimen  usw.  .  .

„

16

„  „

c)

„

Krankenhäusern,  Heilstätten  usw.

„

83

„  „

d)

„

Einrichtungen  der  öffentlichen  Gesundheitspflege



„

129

„  „

e)

„

Einrichtungen  für  Volksbildungsund

  Erziehungszwecke  ....

„

66

„  „

f)

„

sonstigen  Wohlfahrtseinrichtungen  .

„

99

„  „

g)

„

Veranstaltungen  zur  wirtschaftlichen

Hebung  des  Platten  Landes  .  .

„

93

„  „

Die  Gruppe  der  „sonstigen  Wohlfahrtseinrichtungen"  enthält  ein
ziemlich  buntes  Gemisch  der  verschiedenartigsten  Verwendungszwecke,  deren
nähere  Zerlegung  für  die  Zwecke  unserer  Untersuchung  wünschenswert
gewesen  wäre,  aber  leider  nicht  durchführbar  ist.

1  Zu  den  sonstigen  Wohlsahrtseinrichtungen  sind  z.  B.  gezählt:  Bau  von  Gasund
  Elektrizitätswerken,  Straßen,  Straßenbahnen,  Talsperren,  Arbeiterkolonien,
Schwesterheimen,  Kinderbewahranstalten,  Kochschulen,  Volkstheatern  usw.
        <pb n="205" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

213

Bei  bet  überwiegenden  Mehrzahl  dieser  Wohlfahrtsdarlehen  ist  das
Bestreben  der  Bersicherungsträger  unverkennbar,  das  Vermögen  im  Interesse
ihrer  eigentlichen  Hauptaufgaben  nutzbringend  anzulegen.  Daher  haben  sie
sich  in  der  Regel  auf  die  Einrichtung  der  Bauten  und  ihre  Beuutzungsweise
einen  maßgebenden  Einfluß  und  dauernde  Kontrollrechte  gesichert,  Vergünstigungen ­
  bei  der  Belegung  der  Anstalten  vorbehalten  und  auf  ihren
Wirkungskreis  derart  eingewirkt,  daß  sie  den  Zielen  der  Invalidenversicherung ­
  und  dem  Wohle  der  Versicherten  besondere  Dienste  leisten.
Um  durch  die  Beleihung  von  Arbeitcrwohnungen  eine  wirkliche  Besserung
der  oft  sehr  ungünstigen  Wohnungsverhältnisse  zu  erzielen  und  dadurch
den  allgemeinen  Gesundheitszustand  und  die  Arbeitsfähigkeit  ihrer  Versicherten ­
  zu  heben,  hat  die  Mehrzahl  der  Versicherungsanstalten  ganz
bestimmte  Anforderungen  an  die  Beschaffenheit  der  Häuser  aufgestellt;
eine  allzu  eigennützige  oder  spekulative  Ausnutzung  der  Wohnhäuser  wird
mit  strengen  vertraglichen  Bindungen  zu  verhindern  gesucht  und  die
Darlehnsgewährung  zumeist  auf  solche  Personenkreise  beschränkt,  bei
denen  nicht  das  Gewinn-  oder  Erwerbsinteresse  verschlechternden
Tendenzen  Vorschub  leistet  (gemeinnützige  Bauvereine,  Gemeinden  usw.,
eventuell  auch  Arbeitnehmer,  die  für  den  eigenen  Bedarf  ein  Ein-  oder
eventuell  Zweifamilienhaus  bauen)  st
Diese  weitgehende  sachliche  Einwirkung  ist  den  Anstalten  allerdings
dadurch  erleichtert  worden,  daß  sie  in  der  Lage  sind,  ohne  allzu  enge
Bindung  an  die  Lage  des  allgemeinen  Geldmarktes  billige  Zinssätze ­
  zu  gewähren.  Von  den  Darlehen  zum  Bau  von  Arbeiterwohnungeu
waren  Ende  1910  mehr  als  die  Hälfte  (55%)  zum  Satze  von  3°/o  (in
einigen  Fällen  noch  darunter)  und  weitere  37  %  zu  Zinssätzen  von
höchstens  3Va  °/o  ausgeliehen.  Ähnlich  niedrige  Sätze  finden  sich  besonders ­
  zahlreich  außerdem  bei  den  Darlehen  für  Krankenhäuser,  Heilstätten, ­
  für  Anlage  der  öffentlichen  Gesundheitspflege  und  teilweise  auch
bei  den  übrigen  Wohlsahrtsdarlehen.
Erleichternd  dürfte  außerdem  auch  der  Umstand  gewirkt  haben,  daß
der  Gesetzgeber  die  Versicherungsträger  nicht  auf  mündelsichere  Beleihungen

1  Es  ist  nicht  möglich,  im  Rahmen  dieser  Untersuchung  auf  Einzelheiten  in
der  Anlagepraxis  und  in  den  Bestrebungen  näher  einzugehen,  die  die  Versicherungsanstalten ­
  bei  ihrer  Darlehnsgewährung  versolgen.  EingehendeDarstellungen  darüber  sind
von  Schröder  aus  dem  internationalen  Arbeitervcrsicherungskongreß  zu  Wien  (1905&amp;gt;
und  von  Kehl  in  der  „Zeitschrift  für  Versicherungswissenschaft"  1909,  Heft  1  gegeben
worden.
        <pb n="206" />
        214

II.  Öffentliche  Versicherung.

beschränkt,  sondern  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  auch  nicht'
Mündel  siche  re  Kapitalanlagen  bis  zu  einem  Viertel  des  Anstaltsvermögens ­
  (unter  gewissen,  bisher  aber  fast  nirgends  praktisch  gewordenen
Voraussetzungen  sogar  bis  zur  Hälfte  desselben)  zugelassen  hat,  und  zwar
in  der  Hauptsache  für  solche  Veranstaltungen,  die  ausschließlich  oder
überwiegend  der  versicherungspflichtigen  Bevölkerung  zugute  kommen.
Diese  Genehmigung  ist  vom  Reichsversicherungsamte  (bzw.  von  einzelnen
Landesversicherungsämtern)  einer  großen  Reihe  von  Anstalten  unter  bestimmten ­
  Einzelbedingungen  erteilt  worden;  und  von  den  877  Millionen,
die  für  Wohlfahrtszwecke  im  ganzen  ausgeliehen  worden  waren,  lagen
rund  53  Millionen  außerhalb  der  Mündelsicherheit.  Ein  Schluß  auf
die  durchschnittliche  Beleihungshöhe  läßt  sich  indessen  daraus  nicht  ziehen,
weil  in  den  824  Millionen  mündelsicherer  Beleihungen  bedeutende  Darlehnssummen ­
  enthalten  sind,  die  von  öffentlichen  Körperschaften  selbst  aufgenommen ­
  sind,  oder  die  die  erste  Werthälste  der  beliehenen  Objekte  zwar
überschreiten,  aber  durch  die  selbstschuldnerische  Bürgschaft  von  Gemeinden
und  anderen  öffentlichen  Körperschaften  mündelsicher  geworden  sind.  Derartige ­
  Bürgschaften  für  Darlehen  der  Versicherungsanstalten  sind  namentlich ­
  im  Westen  außerordentlich  häufig,  und  das  Zusammenarbeiten  der
Gemeinden  und  der  Versicherungsanstalten  wird  hier  geradezu  planmäßig
gepflegt.
Die  starke  Zunahme  der  Darlehen  für  gemeinnützige
Zwecke  steht  ohne  Zweifel  mit  diesen  günstigen  Bedingungen  in  innerem
Zusammenhange,  und  man  darf  mit  Bestimmtheit  annehmen,  daß
mancherlei  Wohlfahrtsanstalten  nicht  geschaffen  oder  in  sehr  viel
beschränkterem  Rahmen  durchgeführt  wären,  wenn  die  Versicherungsträger ­
  in  bezug  auf  Zinssatz  und  Beleihungshöhe  die  Bedingungen  sonstiger
Kreditinstitute  gestellt  hätten  oder  hätten  stellen  müssen.  Das  trifft  u.  a.
besonders  für  alle  Einrichtungen  der  Krankenpflege  und  der  öffentlichen
Gesundheitspflege,  sowie  für  charitative  Veranstaltungen  zu,  deren  finanzielle
Leistungsfähigkeit  teilweise  sehr  beschränkt  ist.  Tatsächlich  entfällt  auch
von  der  erwähnten  Zunahme  der  Wohlsahrtsdarlehen  der  Hauptanteil
auf  solche  Einrichtungen.  Es  waren  nämlich  ausgeliehen  *  (in  Millionen
Mark):

1  Über  diese  Darlehen  wird  erst  seit  1897  besonders  berichtet;  bis  1907  wurden
die  Darlehen  für  Hospize,  Ledigenheime  usw.  mit  den  Darlehen  für  Krankenhäuser
und  sonstige  Wohlfahrtseinrichtnngen  zusammengefaßt.
        <pb n="207" />
        Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

215

1897

1900

1905

1910

I  •  für  Arbeiter-  (Familien-)  Wohnungen

12

78

151

301

also  Zunahme  in  der  Periode

—

66

73

150

2.  für  Krankenhäuser  u.  dgl.,  zur  Förderung  der
öffentlichen  Gesundheitspflege,  für  Volksbildungszwecke, ­
  für  Ledigenheime  u.  dgl.  und  für  sonstige
Wohlfahrtseinrichtungen

6

54

210

466

also  Zunahme  in  der  abgelaufenen  Periode  ■

—

48

156

256

3.  für  landwirtschaftliche  Kreditbedürfnisse  ....

13

55

76

106

also  Zunahme  in  der  abgelaufenen  Periode  .

—

42

19

30

Bei  dieser  Sachlage  ist  es  schließlich  auch  von  Interesse,  die  Einwirkung ­
  dieser  Anlagepolitik  auf  das  Zinserträgnis  zu  untersuchen.
Das  letztere  betrug  für  die  Vermögen  sämtlicher  Landesversicherungsanstalten
durchschnittlich  3,57  °/o,  für  diejenigen  der  Sonderkassen  3,64  °/o  und  für
die  Gesamtheit  aller  Versicherungsträger  ebenfalls  3,57  °/o.  Im  ersten
Jahrzehnt  ist  der  Zinsertrag  von  3,67  °/o  auf  3,49  und  3,50  °/o  gesunken ­
  ;  er  hat  sich  dann  mit  mehrfachen  kleinen  Schwankungen  wieder
auf  3,54  0/o  und  schließlich  3,57  °/o  gehoben.  Von  welchem  Einflüsse  die
verschiedenen  Arten  der  Kapitalanlage  aus  das  Zustandekommen  dieses
Durchschnittssatzes  sind,  ergibt  sich  aus  folgender  Gegenüberstellung:
Die  im  Vermögen  der  Versicherungsträger  befindlichen
Reichsanleihen  ergaben  1910  ein  durchschnittliches  Zinserträgnis
von  3,45  0/0  des  Ankaufspreises,
die  Staatsanleihen  ein  solches  von  3,48%,
„  Kommunalpapiere  u.  dgl.  3,540/o,
„  (Schuldschein-)  Darlehen  an  Gemeinden  usw.  3,68°/o,
„  Hypothekendarlehen  u.  dgl.  3,49°/o,
„  Sparkasseneinlagen  schließlich  3,21%.
Am  schwersten  fällt  bei  der  Höhe  der  ausgeliehenen  Summen  der
niedrige  Zinsertrag  der  sogenannten  Hypothekendarlehen  und  dergleichen
ins  Gewicht,  die  —  wie  oben  schon  erwähnt  —  so  gut  wie  ganz  für  gemeinnützige ­
  Zwecke  bestimmt  sind.  Noch  geringer  allerdings  ist  dem  Prozentsätze ­
  nach  das  Zinserträgnis  der  Reichs-  und  Staatspapiere  gewesen;
und  in  dem  erheblichen  Unterschiede,  der  da  zwischen  diesem  und  dem
Zinserträge  der  Kommunalanleihen  und  Kommunaldarlehen  zu  erkennen
ist,  liegt  auch  der  Hauptgrund  dafür,  daß  die  Versicherungsanstalten  sich
        <pb n="208" />
        216

II.  Öffentliche  Versicherung.

bisher  mehr  den  letzteren  zugewendet  haben:  um  den  Zinssatz  für  die
Wohlfahrtsdarlehen,  die  den  Anstalten  besonders  nahestehen  müssen,  niedrig
halten  zu  können,  hatte  man  einen  Ausgleich  bei  den  günstiger  rentierenden
kommunalen  Kapitalanlagen  gesucht.
Immerhin  aber  ist  der  durchschnittliche  Zinsertrag  bisher  doch  ohne
Zweifel  über  demjenigen  Zinssätze  geblieben,  mit  dem  in  der  Invalidenversicherung ­
  gerechnet  worden  ist.  Über  die  rechnerischen  Grundlagen  der
Invalidenversicherung  besteht  freilich  keine  volle  Klarheit;  auch  bei  dem
neuerlichen  Eingreisen  des  Reichsversicherungsamts  in  die  Zinsfestsetzung
sind  genauere  Einzelheiten  über  die  finanzielle  Lage  und  deren  Bedingungen ­
  nicht  bekanntgegeben  worden.  Der  rechnungsmäßige  Zinssatz
ist  ursprünglich  auf  3°/o  angenommen  worden;  mit  diesem  Satze  sind
auch  die  neuen  Tabellen  usw.  in  der  finanziellen  Begründung  zur
Reichsversicherungsordnung  berechnet.  Doch  ist  seinerzeit  gelegentlich  der
Änderungen  in  der  Rentenberechnung,  die  die  Kommission  zur  Beratung
des  Jnvalidenversicherungsgesetzes  (II.  Gesetz)  vorgenommen  hat,  regierungsseitig ­
  betont  worden,  daß  die  Versicherungsträger  für  die  nächste  Zeit
mindestens  3 1 U 0 lo  aus  betn  gesamten  Vermögen  erwirtschaften  müßten,
um  die  vorgeschlagenen  Änderungen  mit  den  Beitragssätzen  von  14  und
20  Pf.  in  den  beiden  unteren  Lohnklassen  durchzuführen  \  Da  aber  die
durchschnittliche  Zahl  der  Wochenbeiträge  —  und  damit  die  durchschnittliche ­
  Jahresprämie  pro  Versicherten  —,  von  der  in  diesen  Berechnungen
ausgegangen  worden  ist,  nach  dem  Ergebnis  der  Berufszählung  von
1907  in  neuerer  Zeit  erheblich  überschritten  ist  (vgl.  S.  189)  und  die
Gegenwerte  der  erloschenen  Anwartschaften  (Policenverfall)  überhaupt
nicht  berücksichtigt  worden  sind,  so  ist  die  damalige  Voraussetzung  für
den  provisorischen  Rechnungszinssatz  von  3 1 U°lo  an  sich  wohl  nicht
mehr  gegeben.  Indessen  soll  die  Steigerung  der  Verwaltungskosten  und
vor  allem  diejenige  der  Aufwendungen  für  Heilverfahren  neuerdings
wieder  einen  höheren  Zinsertrag  als  3%  (bis  zu  welcher
Höhe,  ist  nicht  bekanntgegeben  worden)  notwendig  machen.  Es  ist  mit
Rücksicht  hieraus  1910  vom  Reichsversicherungsamte  verlangt  und  durchgesetzt ­
  worden,  daß,  obwohl  das  Gesamtvermögen  mehr  als  3üe°/o

1  Vgl.  Gutachten  von  Regierungsrat  Or.  Beckmann  im  III.  Anlagebande  zu
den  Reichstagsdrucksachen  1898/1900,  S.  1798  ff.,  sowie  die  anscheinend  halbamtliche
Auslassung  in  der  Zeitschrift  für  Wohnungswesen  vom  11.  Mai  1911,  die  sich  mit
meinem  diesbezüglichen  Aufsatze  in  den  „Blättern  für  Genossenschaftswesen"  vom
22.  Oktober  1910  beschäftigt.
        <pb n="209" />
        Mcwes,  Reichsinvalideriversicherung.

217

Zinserträgnis  bringt,  auch  Darlehen  für  gemeinnützige  Zwecke  künftig
nicht  mehr  unter  3Vs°/v  bewilligt  werden  sollen.
Nicht  unerwähnt  soll  übrigens  bleiben,  daß  das  Zinserträgnis  bei  den
einzelnen  Versicherungsanstalten  Unterschiede  zwischen  3,35°/»
(Ostpreußen)  und  3,79  °/o  (Baden),  und  bei  den  Sonderkassen  zwischen
3,41  °/o  und  3,82°/»  aufweist.  Diese  Unterschiede  erklären  sich  in  erster
Linie  aus  der  sehr  verschiedenen  Art  der  Vermögensanlage  und  vor  allem
der  Wohlfahrtsdarlehen.  die  die  einzelnen  Anstalten  je  nach  ihren
besonderen  Wirtschaftsbedingungen  und  Bedürfnissen  und  bis  zu  einem
gewissen  Grade  auch  nach  den  persönlichen  Intentionen  und  der  Überzeugung ­
  der  leitenden  Persönlichkeiten  pflegen.
Es  erübrigt  schließlich  noch,  einige  nähere  Angaben  über  die  letzte
Gruppe  der  Vermögensanlagen  zu  machen:  das  sind  die  Aufwendungen
süc  eigene  Veranstaltungen  (85  Mill.  Mk.).  Von  dieser  Summe  entfällt ­
  der  kleinere  Teil  mit  25  Millionen  auf  die  Verwaltungsgebäude
der  Anstalten;  bei  weitem  der  größere  Teil  (60  Millionen)  ist  in  eigenen
Heilstätten,  Jnvalidenheimen,  Erholungsheimen  und  dergleichen  angelegt
und  dient  fast  ausschließlich  den  Heilverfahrenszwecken  der  betreffenden
Anstalten  selbst.
        <pb n="210" />
        219

2.  Neichsunsallverstcherung.
93oit
Dr.  E.  Länge-Berlin.

Die  Versicherung  nach  den  Reichsunfallversicherungsgesetzen  (künftig
nach  dem  HI.  Buch  der  Reichsversicherungsordnung)  liegt  bekanntlich  in
der  Hauptsache  den  Berussgenossenschaften  ob.  Zurzeit  bestehen  66  gewerbliche ­
  und  48  land-  und  forstwirtschaftliche  Berufsgenossenschaften,
daneben  noch  14  besondere  Versicherungsanstalten,  die  von  den  Bau-Berufsgenossenschaften
  und  der  See-Berufsgenossenschaft  mit  verwaltet
werden.  Außerdem  sind  noch  eine  größere  Zahl  von  staatlichen  (1909
und  1910:  210)  sowie  Provinzial-  und  Kommunal-  (1909:  335,  1910:
336)  Ausführungsbehörden  an  der  Durchführung  der  Unfallversicherung
beteiligt.
Was  hier  in  erster  Linie  interessiert,  sind  die  Fragen:
1.  Welche  Summen  werden  durch  die  Versicherung  bewegt?
2.  Woher  kommen  diese  Summen,  und  wohin  gehen  sie?
3.  Welche  Kapitalien  sind  durch  die  Versicherung  angesammelt
worden,  und  wie  sind  sie  angelegt?
Die  berufsgenossenschaftliche  Finanzwirtschaft  beruht  mit  geringen
Ausnahmen  —  auf  die  wir  später  noch  zu  sprechen  kommen  —  auf  dem
sogenannten  Kostcnumlageverfahren.  Es  werden  also  die  Beiträge  der
Mitglieder  nicht  auf  Grund  irgendwelcher  versicherungstechnischer  Rechnungen ­
  oder  Schätzungen  erhoben,  sondern  es  wird  nach  Ablauf  des
Rechnungs-(Kalender  )JahreS  festgestellt,  wieviel  die  Berufsgenossenschaft
im  Laufe  des  Jahres  tatsächlich  verbraucht  hat,  und  diese  Summe  wird
auf  die  Mitglieder  der  Berufsgenossenfchaft  —  d.  h.  die  Bctriebsunternehmer
  —  umgelegt.  Hinzugefügt  wird  diesen  Kosten  nur  noch  eine
gewisse  Summe  für  die  Ansammlung  einer  Rücklage  (eines  Reservefonds).
Weiteres  Vermögen  sammeln  die  Berufsgenossenschaften  —  von  den
        <pb n="211" />
        220

II.  Öffentliche  Versicherung.

schon  erwähnten  Ausnahmen  abgesehen  —  nicht  an;  nur  für  die  jährlichen ­
  Betriebsfonds  und  zur  Errichtung  von  Heil-  und  Genesungsanstalten ­
  sowie  von  Invaliden-,  Waisenhäusern  und  ähnlichen  Anstalten
können  noch  die  nötigen  Mittel  erhoben  werden.
Veranlaßt  wird  die  hier  zu  betrachtende  Bewegung  von  Geldsummen
durch  die  Betriebsunfälle.  Diese  bilden  daher  den  natürlichen  Ausgangspunkt ­
  unserer  Darstellung.  Die  Höhe  der  Entschädigungen,  die  von  den
Berufsgenossenschaften  zu  gewähren  sind,  hängt  ab:  1.  von  den  Folgen
der  Unfälle,  soweit  sie  den  Tod  des  Verletzten  herbeiführen  oder  seine
Erwerbsfähigkeit  beeinträchtigen  und  Kosten  für  das  Heilverfahren  sowie
die  erforderlichen  Hilfsmittel  zur  Abschwächung  der  Unfallfolgen  (Stützapparate, ­
  Prothesen  usw.)  verursachen;  2.  von  der  Höhe  des  Arbeitsverdienstes ­
  der  Verletzten  und  Getöteten.  Die  jährliche  Entschädigungssumme ­
  ist  also  eine  Funktion  der  Zahl  der  Unfälle,  der  Schwere
der  Unfälle  und  der  L  o  h  n  h  ö  h  e  der  Versicherten.  Zu  der  Entschädigungssumme ­
  treten  der  Regel  nach  nur  noch  die  Kosten  der  gesamten  Verwaltung ­
  und  die  Zuschläge  zum  Reservefonds.
In  der  Zeit  von  1886  bis  1910  (dem  letzten  Jahr,  für  das  die
amtliche  Statistik  vorliegt)  gestaltete  sich  nun  die  durch  die  Unfallversicherung ­
  hervorgerufene  Geldbewegung,  wie  die  folgenden  Zusammenstellungen ­
  ergeben.
Tabelle  1  behandelt  die  gewerblichen  Berufsgenossenschaften.  Die
Zahl  der  berufsgenossenschaftlichen  Beamten  wird  erst  seit  1903  nachgewiesen. ­
  Alle  Geldsummen  sind  auf  volle  tausend  Mark  abgerundet
worden,  weil  eine  größere  Genauigkeit  für  die  Zwecke  dieser  Arbeit  wertlos
.wäre  und  nur  die  Übersichtlichkeit  der  Zahlenreihen  verringern  würde.
Die  Zahl  der  Verletzten  und  Getöteten  umfaßt  natürlich  stets  die  Verletzten ­
  und  Getöteten  aus  den  früheren  Jahren  mit,  für  die  im  Berichtsjahr ­
  noch  Entschädigungen  geleistet  worden  sind.
Tabelle  2  behandelt  in  derselben  Weise  die  landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften.  Diese  begannen  aber  ihre  Tätigkeit  erst  im  Laufe
der  Jahre  1888  und  1889,  so  daß  1886  und  1887  hier  fehlen.
Tabelle  3  gibt  die  Zahlen  für  die  Ausführungsbehörden  des  Reichs,
der  Staaten  und  der  Gemeindeverbände.  In  den  amtlichen  Nachweisungen ­
  fehlen  hier  Angaben  über  die  Zahl  der  beschäftigten  Beamten.
Reservefonds  werden  von  den  Behörden  nicht  angesammelt.
Tabelle  4  weist  die  gleichen  Zahlen  für  die  Versicherungsanstalten
der  Baugewerks-Berufsgenossenschaften,  der  Tiefbau-  und  der  See-Berufsgenossenschast
  nach.
        <pb n="212" />
        E.  Lange,  Rcichsunfallversicherung.

221

1  Darunter  4  691  000  Mk.  für  Tilgung  und  Verzinsung  der  schwebenden  Schuld.

Tab.  1.  Gewerbliche  Berufsgenossenschaften.

Jahr

Unfallentschädigungen

Kosten  der  gesamten  Verwaltung

Einlagen
in  die  Reservefonds ­

Mk.

Gesamtausgabe ­

Mk.

ifsl
Pt®

I  Summe  der
Entschädigungen ­

Mk.

überhaupt
Mk.

1  darunter  Beamtengehälter ­
  usw.
!  an  Per-  |
1  sonen  1  Mk.

1

2

3

4

5

6

7

8

1886

9  871

1  712  000

3  192  000

.

1  118  000

5  402  000

10  305  000

1887

23  166

5  373  000

3  848  000

1  490  000

9  935  000

19  157  000

1888

37  702

8  663  000

4172  000

1  716  000

12  312  000

25  147  000

1889

54  066

12  278  000

4  574  000

1  924  000

12  759  000

29  611  000

1890

73  972

16  330  000

4  869  000

2  072  000

12  105  000

33  304  000

1891

94  246

20  282  000

5  387  000

2  236  000

12  223  000

37  892  000

1892

113  198

23  973  000

5  707  000

2  892  000

11  789  000

41  470  000

1898

133  750

27  469  000

6  157  000

2  544  000

11  484  000

45  109  000

1894

153  708

31  110  000

6  669  000

2  694  000

9  379  000

47  167  000

1895

174  452

34494  000

7  176  000

2  812  000

7  504  000

49  174  000

1896

198  764

38  708  000

7  647  000

2  956  000

4  533  000

50  888  000

1897

223  888

42  996  000

8  169  000

3  144  000

1  279  000

52  444  000

1898

250  450

47  685  000

8  579  000

3  279  000

188  000

56  452  000

1899

278  104

52  821000

9  081  000

3  481  000

147  000

62  050  000

1900

304  978

58  587  000

9  825  000

3  662  000

31  000

68  443  000

1901

334264

67  319  000

10614000

3  991  000

10  794  000

88  727  000

1902

361  045

73  095  000

11  909  000

4  412  000

13  539  000

98  543  000

1908

389  191

79  571000

13  718  000

2409

4  700  000

14  873  000

107  962  000

1904

419  956

85  891  000

14  376  000

2485

4  913  000

16  312  000

116  579  000

1905

449  735

92  261  000

15  544  000

2633

5  278  000

17  323  000

125  127  000

1906

477  433

97  951  000

16  713  000

2853

5  711000

18  367  000

133  031  000

1907

503  861

104  518  000

17  686  000

2932

6  057  000

18  344  000

140  548  000

1908

523  459

110  157  000

19  087  000

3074

6  528  000

18  426  000

147  671  000

1909

530  761

113  537  000

20  460  000

3136

6  868  000

13  366  000

147  362  000

1910

531  473

115  176  000

26  260  000  *

3198

7  239  000

20  718  000

162154  000

Die  Wirksamkeit  dieser  Anstalten  beginnt,  wie  die  der  landwirtschaftlichen ­
  Berufsgenossenschaften,  erst  mit  dem  Jahre  1888.  Die  Zahl  der
Angestellten,  denen  die  nachgewiesenen  Gehälter  usw.  zugute  kommen,
ist,  wie  bei  den  Ausführungsbehörden,  nicht  angegeben.
Im  allgemeinen  ist  zum  Verständnis  dieser  vier  Tabellen  noch
folgendes  zu  beachten:  Nach  Art.  I  §  6  des  Finanzgesetzes  vom  15.  Juli
1909  haben  die  Versicherungsträger  den  Postverwaltungen  auf  deren
Verlangen  vom  1.  Januar  1910  ab  einen  Betriebsfonds  zu  zahlen.
Dafür  sind  der  Post  die  Entschädigungsbeträge,  die  sie  für  die  Versicherungsträger ­
  im  Jahre  1909  verauslagt  hat,  zunächst  nicht  erstattet
worden;  sie  gelten  vielmehr  als  schwebende  Schuld,  die  vom  1.  Juli
        <pb n="213" />
        222  II.  Öffentliche  Versicherung.

1  Darunter  1433  000  Mk.  für  Tilgung  und  Verzinsung  der  schwebenden  Schuld.

Tab.  2.  Landwirtschaftliche  Berufsgenossenschaften.

Jahr

Urifallentschädigungen

Kosten  der  gesamten  Verwaltung

Einlagen
in  die  Reservefonds ­

Mk.

Gesamtausgabe ­

Mk.

S*  „  c  c
P~f
&amp;lt;j  £  '-2

Summe  der
Entschädigungen ­

Mk.

überhaupt
Mk.

darunter  Beamtengehälter ­
  Usw.
an  Per-  &amp;gt;
sonen  j  Mk.

1

2

3

4

5

6

7

8

1888

808

43  000

406  000

138  000

13  000

462  000

1889

7  271

678  000

877  000

342  000

158  000

1  714  000

1890

18  252

1  878  000

1  102  000

475  000

413  000

3  393  000

1891

34  338

3  437  000

1  419  000

553  000

753  000

5  609  000

1892

52  325

5  033  000

1  636  000

590  000

801  000

7  470  000

1893

72  336

6  704  000

1  984  000

665  000

802  000

9  439  000

1894

94  422

8  608  000

2  328  000

714  000

944  000

11  881  000

1895

121  240

10  429  000

2  720  000

801  000

370  000

13  519  000

1896

149  963

12  619  000

3  055  000

832  000

399  000

16  072  000

1897

177  421

14486  000

3  274  000

892  000

422  000

18  182  000

1898

202  848

16174  000

3  476  000

952  000

204  000

19  854  000

1899

229  329

17  969  000

3  709  000

1  024  000

172  000

21  850  000

1900

250  379

19  492  000

3  778  000

1101  000

197  000

23  467  000

1901

276  993

21773  000

4  161  000

1  194  000

380  000

26  314  000

1902

804  389

24118  000

4  749  000

1  342  000

623  000

29  490  000

1903

332  735

26  643  000

5  023  000

1079

1  878  000

630  000

32  295  000

1904

362  081

28  774  000

5  332  000

1086

1  444  000

631  000

34  737  000

1905

387  412

30  500  000

5  691  000

1116

1  546  000

720  000

86  911000

1906

400  831

31  219  000

5  911  000

1166

1  628  000

748  000

37  877  000

1907

415  847

31  908  000

6  272  000

1201

1  784  000

737  000

38  917  000

1908

422  848

32  436  000

6  632  000

1226

1  981  000

810  000

39  878  000

1909

425  897

32  765  000

6  978  000

1244

2  096  000

693  000

40  436  000

1910

420  784

32  815  000

8  625  000  1

1272

2  180  000

879  000

42  320  000

1910  ab  mit  OVe"/»  zu  verzinsen  und  mit  3 x /2  °/o  zuzüglich  der  ersparten ­
  Zinsen  zu  tilgen  ist.  Zwei  Fünftel  der  Zinsen  und  Tilgungsbeträge ­
  trägt  das  Reich,  drei  Fünftel  tragen  die  Versicherungsträger.
Ein  Teil  dieser  schwebenden  Schuld  ist  von  den  Versicherungsträgcrn
sofort  getilgt  worden.  Die  auf  diese  Weise  für  Tilgung  und  Verzinsung
der  schwebenden  Schuld  gezahlten  Beträge  sind  in  Spalte  4  der  Tabellen  1
bis  4  für  1910  mit  enthalten.  In  Wirklichkeit  gehören  sie  nicht  zum
Verwaltungsaufwand;  sie  müssen  daher  von  der  angegebenen  Summe
abgezogen  werden,  wenn  man  die  in  Spalte  4  für  1910  stehende  Zahl
mit  denen  der  früheren  Jahre  vergleichen  will.  Zu  dem  Zweck  ist  die
Höhe  der  Beträge  in  Fußnoten  unter  den  Tabellen  angegeben.  Für
1909  sind  in  Spalte  3  die  vollen  Entschädigungsbeträge  eingestellt
worden,  obgleich  sie  die  Versicherungsträger  noch  nicht  der  Post  er-
        <pb n="214" />
        E.  Lange,  Reichsunfallversichcrung.

223

1  Darunter  6629000  Mk.  für  Tilgung  und  Verzinsung  der  schwebenden  Schuld.

Tab.  3.  Reichs-,  Staats-,  Provinzial-  und  Kommunal-Ausführungsbehörden.


Jahr

llnfallentschädigungen

Kosten  der  gesamten  Verwaltung

Gesamtausgabe ­

Mk.

Gesamtzahl
der  Verletzten
u.  Getöteten

Summe  der
Entschädigungen ­

Mk.

überhaupt
Mk.

darunter  Beamtengehälter ­

usw.
Mk.

1

2

3

4

5

6

1886

846

204  000

8  000

.

212  000

1887

1850

559  000

16  000

575  000

1888

3  096

956  000

24  000

980  000

1889

4  903

1  888  000

46  000

2  500

1  433  000

1890

6  886

1  867  000

57  000

3  000

1  923  000

1891

8  956

2  370  000

58  000

3  000

2  428  000

1892

11  189

2  893  000

65  000

4  000

2  958  000

1893

13  420

3  444  000

77  000

3  000

3  521  000

1894

15  995

3  923  000

90  000

4  000

4  013  000

1895

18  356

4  451  000

91000

7  000

4  542  000

1896

20  919

4  951  000

113  000

9  000

5  064  000

1897

23  801

5  539  000

135  000

9  000

5  675  000

1898

26  761

6  166  000

141  000

10  000

6  307  000

1899

29  218

6  704000

157  000

10  000

6  861000

1900

81  832

7  291  000

163  000

11000

7  454  000

1901

34  339

8  058  000

185  000

12  000

8  238  000

1902

36  956

8  714  000

185  000

12  000

8  899  000

1903

39  848

9  575  000

266  000

116  000

9  841  000

1904

42  397

10  213  000

276  000

124  000

10  489  000

1905

44  922

10  819  000

289  000

130  000

11  108  000

1906

46  978

11  352  000

300  000

148  000

11  653  000

1907

48  897

11  954  000

323  000

156  000

12  277  000

1908

50  992

12  520  000

345  000

164  000

12  865  000

1909

53  071

13  100  000

377  000

182  000

13  477  000

1910

53883

13  387  000

7  028  000  '

187  000

20  415  000

stattet  haben,  weil  das  Jahr  1909  nur  so  mit  den  übrigen  Jahren  vergleichbar ­
  wird.  Tatsächlich  sind  die  Entschädigungsbeträge  für  1908
im  Jahre  1909  und  die  für  1910  im  Jahre  1910  in  Gestalt  des  Postbetriebsfonds
  von  den  Mitgliedern  erhoben  worden,  so  daß  eine  Lücke
in  den  Erhebungen  nicht  entstanden  ist.
Die  in  den  vier  Zusammenstellungen  enthaltenen  Zahlenreihen  könnten
zu  mancherlei  Betrachtungen  verlocken.  Wir  wollen  uns  aber  hier  darauf
beschränken,  nur  kurz  auf  die  gewaltige  Zunahme  der  in  Bewegung  gesetzten ­
  Summen  im  Laufe  der  Jahre  hinzuweisen.  Faßt  man  die  Zahlen
in  allen  vier  Aufstellungen  zusammen  und  vergleicht  dann  z.  B.  das
        <pb n="215" />
        224

II.  Öffentliche  Versicherung.

Tab.  4.  Versicherungsanstalten  der  B  a  u  g  e  w  erks-Berufsgen ­
  oss  ens  ch  asten,  der  Tiefbau-  und  der  See-Berufsgenossenschaft. ­


Jahr

Unfallentschädigungen

Kosten  d.  gesamt.  Verwaltung

Einlagen

Gefaintausgabe

Mk.

Gesamtzahl
der  Verletzten
und  Getöteten

Summe  der
Entschädigungen ­

Mk.

überhaupt
Mk.

darunter
Beamtengchälter
  usw.
Mk.

in  die  Reservefonds ­

Mk.

1

2

8

4

5

6

7

1888

179

19  000

157  000

50  000

47  000

223  000

1889

601

120  000

209  000

82  000

70  000

399  000

1890

1  141

240  000

281  000

102  000

107  000

628  000

1891

1618

337  000

292  000

118  000

125  000

754  000

1892

2  381

441  000

273  000

118  000

149  000

863  000

1893

2  969

546  000

801  000

124  000

29  000

876  000

1894

3  608

640  000

344  000

123  000

38  000

1  022  000

1895

4  320

752  000

385  000

127  000

52  000

1  189  000

1896

5  039

877  000

423  000

135  000

66  000

1  365  000

1897

5  749

951  000

406  000

141  000

68  000

1  425  000

1898

6  586

1  084  000

427  000

145  000

92  000

1  603  000

1899

7  126

1  187  000

448  000

161  000

80  000

1  715  000

1900

7  700

1  279  000

461  000

161  000

53  000

1  794  000

1901

8  225

1  411  000

476  000

165  000

52  000

1  939  000

1902

8  940

1  516  000

511  000

179  000

13  000

2  041  000

1903

9  641

1  658  000

537  000

184  000

12  000

2  208  000

1904

10  381

1  764  000

551  000

194  000

12  000

2  327  000

1905

10  832

1  858  000

578  000

196  000

12  000

2  448  000

1906

11  249

1  915  000

603  000

164  000

1000

2  520  000

1907

11439

1  946  000

643  000

187  000

5  000

2  594000

1908

11378

1  950  000

691  000

204  000

3  000

2  644  000

1909

11439

1  930  000

727  000

214  000

3  000

2  660  000

1910

11430

1  948  000

983  000  1

244  000

1  000

2  932  000

Jahr  1890  mit  den  Jahren  1909  und  1910,  so  ergibt  sich,  daß  in  diesen
20  oder  21  Jahren  die  Summen  in  folgender  Weise  angewachsen  sind:

Jahr

Unsallentschädigungen

Kosten  d.  ges.  Verwaltung

Einlagen  in
die  Reservefonds ­

Mk.

Gesamtausgaben ­

Mk.

Gesamtzahl
der  Verletzten ­
  und
Getöteten

Gesamtsumme
der  Entschädigungen ­

-  Mk.

überhaupt
Mk.

darunt.  Beamtengehäl-

  usw.
Mk.

1890

100  251

20  315  000

6  809  000

2  652  000

12  625  000

39  248  000

1909

1  021  168

161  332  000

28  542  000

9  360  000

14  062  000

203  935  000

1910

1  017  570

163  826  000

42  896  000-9

  850  000

21  598  000

227  821000

*  Darunter  168000  Mk.  für  Tilgung  und  Verzinsung  der  schwebenden  Schuld.
„  12  921000  „  „  „  „  „  „

2
        <pb n="216" />
        Über  161  Millionen  Mark  sind  also  im  Jahre  1909  ans  den
Taschen  der  Unternehmer  in  die  Taschen  von  mehr  als  einer  Million
Versicherter  oder  deren  Fannlienangehörigen  und  Hinterbliebenen  geflossen
und  zwar  —  wie  man  annehmen  kann  —  zum  unmittelbaren  Konsum,
ausgenommen  höchstens  zum  Teil  die  Rentenabfindungen  im  Betrage
von  etwas  über  3  Millionen  Mark.  Unter  den  Entschädigten  befand
sich  auch  eine  gewisse  —  nicht  zu  ermittelnde  —  Anzahl  von  Unternehmern. ­
  Ungefähr  9*/s  Millionen  Mark  kamen  als  Gehälter  den
Tausenden  von  Angestellten  der  Versicherungsträger  zugute,  mehr  als
19  Millionen  Mark  wurden  an  sonstigen  Verwaltungskosten  verbraucht
und  14  Millionen  wanderten  in  die  Rücklage.  Auch  ein  großer  Teil
der  19  Millionen  Mark  sonstiger  Verwaltungskosten  kam  noch  direkt
als  Gehalt  und  Lohn  Personen  zugute,  die  im  Dienst  der  Versicherungsorgane
  stehen,  z.  B.  die  technischen  Aufsichtsbeamten  der  Berufsgenossenschaften, ­
  die  Beamten  der  Schiedsgerichte  usw.  Auch  die  Kosten  der
Fürsorge  für  die  Verletzten  innerhalb  der  13  wöchigen  Wartezeit  sind  in
den  Verwaltungskosten  mit  enthalten;  diese  Aufwendungen  beliefen  sich
1909  auf  933  000  Mk.,  1910  auf  1099  000  Mk.
Wir  haben  hier  1909  als  Hauptvergleichsjahr  gewählt,  weil  erstens
die  amtliche  Statistik  für  1910  erst  erschien,  als  diese  Arbeit  schon
nahezu  vollendet  war,  und  weil  zweitens  das  Jahr  1910  sich  zu  Vergleichen ­
  wenig  eignet,  weil  —  wie  schon  erwähnt  —  der  Art.  I  §  6  des
Finanzgesetzes  in  mancher  Beziehung  besondere  Verhältnisse  für  dieses
Jahr  mit  sich  brachte.  Auch  in  der  Folge  werden  wir  daher  noch  regelmäßig ­
  das  Jahr  1909  bevorzugen.
Die  Summen  sind  in  der  Hauptsache  durch  Beiträge  der  Genossenschaftsmitglieder ­
  aufzubringen.  Die  sonstigen  Einnahmequellen  sind  unbedeutend, ­
  nämlich  nur:  Zinsen  aus  dem  Reservefondsund  dem  sonstigen
Vermögen  sowie  Einnahmen  aus  Grundstücken,  Heil-  und  Genesungsanstalten, ­
  Strafgeldern,  Regreßanfprüchen  und  verschiedenen  kleinen
Quellen.  Im  Jahre  1909  ergaben  diese  Einnahmequellen  bei  einer
Gesamteinnahme  aller  Berufsgenossenschaften  und  Versicherungsanstalten
von  212  657  000  Mk.  nur  13  630  000  Mk.,  1910  bei  einer  Gesamteinnahme ­
  von  219  264  000  Mk.  nur  15  152  000  Mk.
Die  Einnahmen  übertreffen  die  Ausgaben  (einschließlich  der  Einlagen ­
  in  die  Reservefonds)  um  einige  Millionen  Mark  (1909:  nur  etwa
22  Millionen,  1910  nur  12  Millionen  Mark;  für  1909  wurden  Beträge ­
  für  die  Tilgung  und  Verzinsung  der  schwebenden  Schuld  mit  erhoben, ­
  aber  noch  nicht  bezahlt,  daher  der  höhere  Überschuß),  weil  die

Schriften  13?.  IV.

15

225

E.  Lange,  Rcichsunfallversicherung.
        <pb n="217" />
        226

II.  Öffentliche  Versicherung.

Berufsgenossenschaften  zur  Durchführung  ihrer  Aufgaben  Betriebsfonds
nötig  haben  und  weil  die  Tiefbau-Berufsgenossenfchaft  sowie  die  Bau-Versicherungsanstalten
  und  die  See-Versicherungsanstalt  das  Kapitaldeckungs-
  und  das  Prämienverfahren  —  nicht  wie  die  übrigen  Berufsgenossenschaften ­
  das  Kostenumlageversahren  —  haben  und  zurzeit  noch
die  Zinsen  aus  dem  schon  vorhandenen  Kapital  die  zur  Ansammlung
weiteren  Deckungskapitals  nötigen  Beträge  nicht  erreichen.
Die  Zahl  der  Betriebe  und  damit  der  Unternehmer,  die  für  die
Unfallversicherung  in  Anspruch  genommen  wurden,  ist  von  den  gewerblichen ­
  Berufsgenossenschaften  genau,  von  den  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften ­
  annähernd  ermittelt  worden.  Bei  den  Ausführungsbehörden ­
  und  den  Versicherungsanstalten  ist  ihre  Zahl,  soweit  man  dort
überhaupt  von  „Betrieben"  sprechen  kann,  unbekannt.  Wieviel  Personen
im  ganzen  versichert  waren,  weisen  außer  den  gewerblichen  Berufsgenossenschaften ­
  noch  die  Ausführungsbehörden  nach;  bei  den  landwirtschaftlichen ­
  Berufsgenossenschaften  läßt  sich  ihre  Zahl  nur  schätzen,  und
zwar  recht  unvollkommen.  Die  Bau-Versicherungsanstalten  weisen  zwar
seit  1903  die  Zahl  der  sogenannten  Vollarbeiter  nach,  doch  läßt  sich
diese  mit  der  Zahl  der  durchschnittlich  versicherten  Personen  nicht  ohne
weiteres  vergleichen,  so  daß  wir  hier  auf  ihre  Wiedergabe  verzichten,
was  um  so  unbedenklicher  geschehen  kann,  als  die  Zahl  so  gering  ist
(1909:  80  500,  1910:  85  400  Vollarbeiter),  daß  sic  nicht  ins  Gewicht ­
  fällt.
In  der  folgenden  Tabelle  5  sind  die  sich  hiernach  ergebenden  Zahlenreihen ­
  zusammengestellt.  Bei  den  gewerblichen  Berufsgenossenschaften
sind  noch  des  allgemeinen  Interesses  wegen  die  jährlichen  Lohnsummen
beigefügt.  Hierzu  ist  jedoch  zu  bemerken,  daß  die  Berufsgenossenschaften
bis  1902  nur  die  bei  der  Beitragsberechnung  anzurechnenden  Löhne
nachwiesen  und  daß  daher  auch  nur  diese  hier  angegeben  werden  konnten,
während  von  1903  an  auch  die  tatsächlich  gezahlten  Löhne  nachgewiesen
und  daher  in  unsere  Tabelle  aufgenommen  worden  sind.  Die  Differenz
zwischen  beiden  Summen  ist  unbedeutend;  1909  betrugen  die  wirklich ­
  gezahlten  Löhne  8  567  302  000  Mk.,  die  anzurechnenden  Löhne
8  587  683  000  Mk.  (1910:  9187  642  000  und  9184  491  000  Mk.).  Bei
den  Schätzungen,  der  Zahl  der  nach  dem  landwirtschaftlichen  Unfallversicherungsgesetz
  versicherten  Personen  sind  die  Ergebnisse  der  Volksund ­
  namentlich  der  Berufszählungen  zugrunde  gelegt  worden.  So  erklären ­
  sich  die  plötzlichen  Veränderungen  in  den  Jahren  1891,  1896
und  1908.  Auch  die  Angaben  über  die  Zahl  der  landwirtschaftlichen
        <pb n="218" />
        227

E.  Lange,  Reichsunfallversicherung.

Tab.  5.

Jahr

Gewerbliche  Berufsgenossenschaften

Staatliche.
Provinzialund
  Kommun ­
  al-Ausführungs-


durchschnittlich ­
  versieh.
Personen

Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschasten

Betriebe

durchschnittlich
  versieh.
Personen

darunter
Unternehmer ­


Löhne  und
Gehälter
Mk.

Betriebe

durchschnittlich ­
  versich.
Personen

1

2

3

4

5

6

7

8

1886

269  000

3  473  000

2  700

2  228  339  000

252  000

1887

319  000

3  862  000

4100

2  389  350  000

260  000

—

1888

351  000

4  821  000

2  900

2  646  093  000

446  000

2

5  577  000

1889

372  000

4  743  000

18  700

2  947  138  000

543  000

4  754  000

8  089  000

1890

391  000

4  927  000

33  700

3  183823  000

604  000

4  844  000

8  089  000

1891

405  000

5  093  000

51  900

3  311  444  000

632  000

4  777  000

12  289  000

1892

415  000

5  078  000

55  900

3  292  782  000

647  000

4  860  000

12  289  000

1893

421  000

5  169  000

68  100

3  866  587  000

660  000

4  769  000

12  289  000

1894

426  000

5  244  000

59  500

3  431  714  000

658  000

4  793  000

12  289  000

1895

435  000

5  409  000

61  800

3  577  395  000

691  000

4  814  000

12  289  000

1896

443  000

5  735  000

61900

8  922  996  000

681  000

4  645  000

11  189  000

1897

455  000

6  043  000

60  000

4  253  621  000

716  000

4  642  000

11  189  000

1898

456  000

6  317  000

60  000

4  643  469  000

740  000

4  654  000

11  189  000

1899

466  000

6  659  000

58  900  &amp;gt;5  008  882  000

756  000

4  689  000

11  189  000

1900

479  000

6  929  000

59  800

5  399  150  000

775  000

4  711000

11  189  000

1901

484  000

6  884  000

64  700

5  533  892  000

794  000

4  708  000

11  189  000

1902

579  000

7  101  000

120  900

5  710  469  000

793  000

4  688  000

11  189  000

1903

609  000

7  466  000

139  800

6  071  039  000

810  000

4  642  000

11  189  000

1904

619  000

7  849  000

140  000

6  502  630  000

838  000

4  659  000

11  189  000

1905

638  000

8196  000

148  200

6  959  009  000

858  000

4  659  000

11  189  000

1906

660  000

8  626  000

148  300

7  720  015  000

913  000

4  696  000

11  189  000

1907

673  000

9  018  000

150  800

8  412  757  000

965  000

4  710  000

11  189  000

1908

697  000

8  918  000

151  900

8  447  580  000

977  000

5  484  000

17  179  000

1909

716  000

9  004  000

153  200

8  567  302  000

985  000

5  434  000

17  179  000

1910

725  000

9  382  000

157  100

9  187  642  000

993  000

5  484  000

17  179  000

Betriebe  sind  bei  diesen  Neuschätzungen  stets  einer  Revision  unterzogen
worden.  Immerhin  bleiben  die  Angaben  bei  den  landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften  recht  unsicher,  sie  können  nur  ein  ungefähres  Bild
der  wirklichen  Verhältnisse  geben.  Zu  beachten  ist  außerdem,  daß  viele
Personen  gleichzeitig  in  gewerblichen  und  landwirtschaftlichen  Betrieben
beschäftigt  werden,  daß  man  also,  um  die  Gesamtzahl  aller  Versicherten
zu  erhalten,  die  in  der  Tabelle  gegebenen  Zahlen  nicht  ohne  weiteres
addieren  darf.  Das  Reichsversicherungsamt  schätzt  die  Anzahl  der  doppelt
erscheinenden  Personen  bis  1907  auf  1,5,  seitdem  auf  3,4  Millionen.
Unter  den  bei  den  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften  Versicherten
befinden  sich  für  viele  —  namentlich  kleinere  —  Unternehmer;  ihre  Anzahl ­
  ist  aber  nicht  einmal  annähernd  bekannt.
Das  meiste  Interesse  beansprucht  hier  die  Tätigkeit  der  gewerblichen
15*
        <pb n="219" />
        228

II.  öffentliche  Versicherung.

Berussgenossenschaften,  denn  sie  setzen  die  größten  Summen  in  Bewegung
und  zeigen  die  zahlenmäßig  durchsichtigsten  Verhältnisse.  Das  ständige
Anwachsen  der  Zahl  der  Personen  und  Familien,  denen  die  Entschädigungen ­
  zugute  kamen  (Tabelle  1),  beruht  nicht  allein  darauf,  daß  bis
jetzt  immer  noch  mehr  Rentenempfänger  hinzutraten  als  (durch  Tod,
Wiedererlangung  der  Erwerbsfähigkeit  usw.)  ausschieden,  sondern  auf  der
beständigen  Zunahme  der  Zahl  der  Betriebe  und  Versicherten  (Tabelle  5).
Dabei  hat  sich  das  Verhältnis  der  Zahl  der  Betriebe  zu  der  Zahl  der
Versicherten,  also  im  wesentlichen  der  darin  beschäftigten  Arbeiter,  ini
Laufe  der  Zeit  nicht  wesentlich  verändert.  Auf  einen  Betrieb  kamen
durchschnittlich  an  versicherten  Personen

1889  ....

12,75

1894  ....

12,31

1899  ....

14,29

1904  ....

12,68

1909  ....

12,58

1910  ....

12,94

ein  sehr  interessantes  Ergebnis,  das  hier  aber  nicht  weiter  analysiert
werden  kann.
Außerdem  hat  sich  das  Lohnniveau  der  Versicherten  in  diesen  beiden
Jahrzehnten  recht  beträchtlich  erhöht.  Auf  1000  Versicherte  entfielen  durchschnittlich ­
  an  Löhnen  und  Gehältern:

1889  .

.  .  .  .  621400

Mk.

1894  .

....  654400

„

1899  .

....  752200

„

1904  .

.  .  .  .  828500

„

1909  .

....  951  500

„

1910  .

.  .  .  .  979300

„

Di?  Leistungen  der  gewerblichen  Berufsgenosseuschasten  stellten
sich  demgegenüber  durchschnittlich  auf  1000  Versicherte:

GesamtEntschädi ­

 ­



gungen

1889  .

.  '  .  6  243  Mk.

2  589  Mk.

1894  .

8  994  „

5  933  „

1899  .

.  .  9  318  „

7  932  „

1904  .

.  .  14  853  „

10  943  „

1909  .

.  .  16  366  „

12  610  „

1910  .

.  .  17  220  „

12276  „
        <pb n="220" />
        Dabei  entfielen

auf  einen  Entschädigten  durchschnittlich  bei  den

gewerblichen  Berufslandwirtsch. ­

  Bernfsgenossenschaften



genossenschaften

1889  .  .  .

...  227  Mk.

93  Mk.

1894  .  .  .

...  202  „

91

1899  .  .  .

...  190  .,

78  „

1904  .  .  .

...  205  „

79  „

1909  .  .  .

...  214  „

77  „

1910  .  .  .

...  217  „

78  „

Man  sieht  aus  dieser  Zusammenstellung  klar,  wie  stark  die  gewerb.
lichen  Versicherten  vor  den  landwirtschastlichen  bevorzugt  sind.  —
Wie  bereits  früher  erwähnt,  sammeln  neben  dem  Reservefonds  nur
noch  die  Tiefbau-Berufsgenossenschaft  und  die  Versicherungsanstalten
größere  Summen  an.  und  zwar  als  Deckungskapital  für  ihre  Rentenverpflichtungen. ­
  Das  allmähliche  Anwachsen  aller  dieser  Fonds  zeigt
die  Tabelle  6.
Tab.  6.

»Jahr

Reservefonds  (Rücklage)

Außerdem  Vermögen  (Renten-Berufsgenossenschaften


gewerbliche  !
schaftliche
Mk.  |  Mk.

Versicherungsanstalten ­

Mk.

oeaungsrapira
Vermö
Tiesbau-Berussgenossenschaft

Mk.

uno  sonstiges
;en)  der
Versicherungsanstalten ­

Mk.

1

2

3

4

5

6

1886

5  463  000

_

1887

15  721000

—

—

—

—

1888

28  309  000

13  000

47  000

484  000

514  000

1889

41  886  000

172  000

117  000

1  386  000

1  059  000

1890

55  334  000

570  000

228  000

2  473  000

1  508  000

1891

69  406  000

1  332  000

360  000

4  543  000

1  803  000

1892

83  258  000

2  168  000

522  000

5  763  000

2  083  000

1893

97  441  000

3  028  000

422  000

5  409  000

2  349  000

1894

109  588  000

4  056  000

474  000

6  301  000

2  825  000

1895

120  479  000

4  515  000

544  000

7  284  000

3  167  000

1896

128835  000

5  029  000

628  000

8  291  000

3  526  000

1897

129  854  000

5  570  000

718  000

9  963  000

4  136  000

1898

130  574  000

5  917  000

834  000

11  095  000

4  885  000

1899

131  915  000

6  242  000

942  000

12  027  000

5  592  000

1900

133  538  000

6  622  000

1  019  000

18  013  000

6  209  000

1901

143  622  000

7  129  000

1  098  000

14  168  000

6  665  000

1902

156  475  000

8  209  000

1  140  000

15  434  000

7  839  000

1908

170  488  000

9  434  000

1  177  000

17  582  000

8  070  000

1904

186  692  000

10  380  000

1  221  000

18  685  000

8  715  000

1905

203  972  000

11  384  000

1  268  000

20  229  000

9  286  000

1906

222  363  000

12  478  000

1  305  000

21  152  000

10  027  000

1907

240  564  000

13  590  000

1  348  000

21  717  000

10  814  000

1908

258  997  000

14  863  000

1  391  000

22  543  000

11737  000

1909

271  908  000

16  068  000

1  435  000

26  586  000

14  765  000

1910

288408  000

17  499  000

1  479  000

27  627  000

16  035  000

'  ■
        <pb n="221" />
        230

II.  Öffentliche  Versicherung.

Weitaus  am  meisten  fallen  finanziell  die  Reservefoyds  der  gewerblichen ­
  Berufsgenossenschaften  ins  Gewicht.  Die  Reservefonds  der  landwirtschaftlichen ­
  Berufsgenossenschaften  und  der  Versicherungsanstalten
sind  im  Vergleich  dazu  nur  unbedeutend.
Das  sonstige  Vermögen  der  Berufsgeuossenschaften  besteht  in  der
Hauptsache  aus  den  Betriebsfonds;  außerdem  eigentlich  nur  noch  in
geringem  Maße  aus  Grundstücken  und  Erneuerungsfonds  für  Verwaltungsgebäude. ­
  1908  handelte  es  sich  hier  im  ganzen  —  gewerbliche
und  landwirtschaftliche  Berufsgeuossenschaften  mit  Ausnahme  der  Tiefbau-Berufsgenossenfchaft
  zusammengenommen  —  um  17  070  000  Mk.  Von
1909  an  erhöhen  sich  diese  Summen  allerdings  ungeheuer,  denn  es
kommen  seitdem  die  Postbetriebsfouds  hinzu.  Auf  Grund  des  Art.  1  §  6
des  Finanzgesetzes  vom  15.  Juli  1909  zieht,  wie  bereits  auseinandergesetzt
worden  ist,  die  Post  im  voraus  Betriebsfonds  von  den  Berufsgenoffenfchaften
  ein,  um  daraus  die  Unfallentschädigungen  zu  zahlen,  während
sie  früher  diese  Beträge  vorschoß.  Die  Berufsgenossenschaften  müssen
also  diese  an  die  Post  ratenweise  zu  zahlenden  Vorschüsse  im  voraus  erheben, ­
  und  dadurch  erhöht  sich  ihr  Vermögen  rechnerisch  annähernd
um  die  Unfallentschädigungsbeträge  eines  Jahres.  Tatsächlich  ist  aber
dieser  Postbetriebsfonds  ebenso  wie  der  Verwaltungsbetriebsfonds  niemals
vollständig  im  Besitz  der  Berufsgenossenschaft,  ja,  in  der  Regel  steht
sogar  einige  Monate  zu  Beginn  jedes  Jahres  —  bis  zum  Eingang  der
Umlage  —  statt  seiner  eine  Schuld  zu  Buch.  Hieraus  ergibt  sich,  daß
die  Berufsgeuossenschaften  jetzt  den  Geldmarkt  regelmäßig  vom  Januar  bis
zum  April  oder  Mai  mit  ungefähr  50  Mill.  Mk.  beanspruchen,  um  ihm
dafür  im  April  oder  Mai  zunächst  annähernd  100  Millionen  wieder
zuzuführen,  die  dann  aber  allmählich  bis  zum  Dezember  wieder  vollständig ­
  herausgezogen  und  verbraucht,  d.  h.  der  Post  und  von  dieser  den
Entschädigungsberechtigten  zugeführt  werden.  Mit  dem  weiteren  Anwachsen ­
  der  Entschädigungen  in  den  kommenden  Jahren  nehmen  natürlich
auch  diese  Summen  entsprechend  zu.  Ähnlich  machen  sich  auch  die  Verwaltungsbetriebsfonds ­
  der  Berufsgenossenschaften  mit  ihren  freilich  nur
geringen  Beträgen  geltend.  Ehe  die  Postbetriebssonds  eingezogen  wurden,
also  bis  1909,  hatte  das  Reich  die  Entschädigungsbeträge  auszulegen
und  erhielt  sie  von  den  Berufsgenossenschaften  stets  im  Juni  des  folgenden
Jahres  zurück.  Die  Art  der  Beanspruchung  des  Geldmarktes  war  also
der  jetzigen  sehr  ähnlich.
Dauernde  Geldanlagen  hat  die  öffentliche  Unfallversicherung  nur
insoweit  mit  sich  gebracht,  als  die  Tab.  6  erkennen  läßt.  Dabei  ist  noch
        <pb n="222" />
        zu  beachten,  daß  die  Zahlen  in  den  beiden  letzten  Spalten  nicht  nur  das
Deckungskapital  für  die  Rentenverpflichtungen  angeben,  sondern  das  gesamte ­
  Vermögen  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaft  und  der  Versicherungsanstalten, ­
  also  auch  die  Post-  und  Verwaltungsbetriebsfonds  usw.
Den  weitaus  wichtigsten  Bestandteil  der  Daueranlagen  bilden  die
Reservefonds  (Rücklagen)  der  gewerblichen  Berufsgenossenschaften.  Nach
den  Verwaltungsberichten  der  Berufsgenosscnschaftcn  und  direkten  Mitteilungen ­
  der  Vorstände  waren  Ende  1910  von  den  288  Mill.  Mk.
dieser  Reservefonds  rund  265  Millionen  fest  angelegt  und  zwar
1.  in  deutscher  Reichsanleihe  und  Reichsschatzanwcisungen
rund  83  Mill.  Mk.,
2.  in  preußischer  konsolidierter  Staatsanleihe  und
preußischen  Schatzanweisungen  rund  95  „  „
3.  in  anderen  Staatsanleihen,  Pfandbriefen,  Provinzial-,
Stadtanleihen  usw.  rund  52  „  „
4.  in  Hypotheken  und  Grundbesitz  (Geschäftshäusern,  Heilanstalten) ­
  rund  .  .  35  .  „  „
Die  Rücklagen  der  landwirtschaftlichen  Berussgenossenschaften  und
der  Versicherungsanstalten  fallen  mit  zusammen  ungefähr  19  Mill.  Mk.
wenig  ins  Gewicht.  Die  Art  ihrer  Anlegung  wird  mit  der  Art  der
Anlegung  bei  den  gewerblichen  Berufsgenossenschaften  im  wesentlichen
übereinstimmen.
Vom  sonstigen  Vermögen  der  Tiefbau-Berufsgenossenschast  (Sp.  5
der  Tab.  6)  waren  1910  fest  angelegt
1.  in  deutscher  Reichsanleihe  651000  Mk.,
2.  in  preußischer  konsolidierter  Staatsanleihe  u.  preußischen
Schatzanweisungen  1  654  000  „
3.  in  anderen  Staatsanleihen,  Pfandbriefen,  Provinzial-,
Stadtanleihen  usw  12  272  000  „
4.  in  Hypotheken  und  Grundbesitz  8  506  000  „
Von  dem  in  Sp-  6  der  Tab.  6  nachgewiesenen  sonstigen  Vermögen
der  Versicherungsanstalten  endlich  entfielen  1910  auf
1.  deutsche  Reichsauleihe  ungefähr  2  Mill.  Mk.,
2.  preußische  konsolidierte  Anleihe  ungefähr  .  .  .  .  VU  „
3.  andere  Papiere  ungefähr  8  „  „
4.  Hypotheken  und  Grundbesitz  IV4  „  „
        <pb n="223" />
        232

II.  öffentliche  Versicherung.

Die  nächste  Zukunft  wird  voraussichtlich  keine  großen  Änderungen
in  der  Anlegung  dieser  Fonds  bringen  trotz  der  Bestimmung  des  §  718
Abs.  1  der  Reichsversicherungsordnung,  wonach  mindestens  ein  Viertel
des  Verniögens  jeder  Berufsgcnossenfchaft  in  Anleihen  des  Reiches  und
der  Bundesstaaten  angelegt  werden  muß.  Denn  nach  der  Begründung
der  Reichsversicherungsordnung  (§  1342  des  Entwurfs,  §  1356  des  Gesetzes) ­
  selbst  sind  jetzt  schon  über  60°/o  der  die  Reservefonds  bildenden
Summe  in  Reichs-  und  Staatsanleihen  angelegt.  Im  übrigen  läßt  sich
über  die  voraussichtliche  Weiterentwicklung  der  hier  dargestellten  Geldbewegung ­
  in  der  Zukunft  zurzeit  wenig  Bestimmtes  sagen.  Die  dafür
wesentlich  mit  maßgebenden  §§  743,  744  der  Reichsversicherungsordnung
können  schon  im  Jahre  1913  wieder  geändert  werden.  Denn  nach  Art.  63
des  Einführungsgesetzes  zur  Reichsversicherungsordnung  müssen  die  Vorschriften ­
  über  die  Rücklagen  (Reservefonds)  dem  Reichstag  zu  erneuter
Beschlußfassung  vorgelegt  werden,  und  es  ist  unmöglich  vorauszusehen,
was  der  Reichstag  beschließen  wird.  Werden  die  bestehenden  Bestimmungen ­
  nicht  geändert,  so  werden  die  Rücklagen  der  gewerblichen
Berufsgenossenschaften,  bis  1921  im  allgemeinen  auf  das  Dreifache  der
Entschädigungssummen  steigen  (8  743  R.V.O.),  also  —  bei  Berücksichtigung ­
  des  noch  zu  erwartenden  Anwachsens  der  Entschädigungssummen ­
  —  vielleicht  auf  etwa  500  Mill.  Mk.
Die  Rücklagen  der  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften  und
der  Versicherungsanstalten  werden  voraussichtlich  in  demselben  Tempo
wie  bisher  langsam  weiter  steigen,  so  daß  sie  zusammen  bis  1921  ungefähr ­
  30—35  Mill.  Mk.  erreichen  werden.  Die  Deckungskapitalien  der
Tiefbau-Berufsgenossenschaft  und  der  Versicherungsanstalten  endlich  werden
voraussichtlich  ebenfalls  bis  dahin  langsam  weiter  wachsen,  doch  mit  allmählich ­
  abnehmender  Geschwindigkeit;  sie  mögen  bis  1921  zusammen
vielleicht  die  Summe  von  60  Mill.  Mk.  erreichen.  Doch  sind  dies  alles
nur  sehr  zweifelhafte  Schätzungen  und  Annahmen.  Fest  steht  dagegen,
daß  die  Entschädigungsbeiträge  und  die  Verwaltungskosten  der  Versicherungsträger ­
  noch  auf  eine  Reihe  von  Jahren  hinaus  weiter  steigen
werden  —  so  lange,  bis  der  sogenannte  „relative  Beharrungszustand"
erreicht  ist,  d.  h.  bis  unter  sonst  gleichen  Verhältnissen  durchschnittlich
ebensoviel  Entschädigungsberechtigte  hinzutreten  wie  (durch  Tod  usw.)  ausscheiden. ­
  Wann  dieser  Zeitpunkt  zu  erwarten  ist,  hängt  wesentlich  davon  ab,
wie  hoch  die  Reserven  sind  und  inwieweit  die  Zinsen  der  Reserven  zur
Deckung  der  Kosten  mit  herangezogen  werden  —  was,  wie  gesagt,  im
Moment  unübersehbar  ist.  Von  diesem  relativen  Beharrungszustand  an  wird
        <pb n="224" />
        E.  Lange,  Reichsunfallversicherung.  233
die  Weiterentwicklung  in  der  Hauptsache  nur  noch  von  der  Bewegung  der
Versichertenzahl  und  der  Lohnhöhe,  sowie  von  der  Entwicklung  des  Erwerbslebens ­
  und  der  Arbeitsweise  der  darin  tätigen  Personen  hinsichtlich
der  Uusallwahrscheinlichkeit  abhängen.  Es  wird  also  unter  normalen
Verhältnissen  ein  stetiges  weiteres  Anwachsen  aller  hier  betrachteten
Zahlengrößen  vor  sich  gehen.  Hierbei  ist  nicht  zu  vergessen,  daß  auch
nach  dem  Inkrafttreten  der  Reichsversicherungsordnung  noch  bei  weitem
nicht  die  gesamte  Arbeiterschaft  der  Unfallversicherung  unterworfen  sein
wird.  Noch  fehlen  das  Handwerk  und  weite  Kreise  des  Kleingewerbes.
Eine  fernere  Ausdehnung  der  Unfallversicherung  ist  somit  zweifellos
über  kurz  oder  lang  zu  erwarten  und  damit  eine  entsprechende  Vergrößerung ­
  der  mit  diesem  Zweige  der  öffentlichen  Versicherung  verbundenen ­
  Geldbewegung.
        <pb n="225" />
        3.  Reichskrankenversicherung.
Von
Dr.  Hermann  ^Halbach-Effen  a.  d.  Ruhr.
Einleitung.
Der  volkstümlichste  Zweig  der  deutschen  Reichsversicherung  wie  der
sozialen  Versicherung  überhaupt  ist  die  Krankenversicherung.  Jedem
Versicherten  kommen  in  mehr  oder  weniger  langen  Zeitabschnitten  die
Vorteile  der  Krankenversicherung  zugute.  Noch  mehr  inacht  sich  dies  bemerkbar, ­
  wenn,  wie  es  in  der  Praxis  immer  mehr  geschieht,  die  Krankenkassen ­
  ihre  Fürsorge  in  ihren  Satzungen  auch  auf  die  Familienangehörigen
der  Versicherten  erstrecken.  Bei  den  anderen  Versicherungsarten,  namentlich
bei  den  Rentenversicherungen,  tritt  der  Zusammenhang  zwischen  Versicherung ­
  und  Leistung  nicht  so  ständig  und  unmittelbar  in  die  Erscheinung. ­

Die  deutsche  Krankenversicherung  hat  sich  als  äußerst  segensreich
erwiesen.  Sie  hat  wesentlich  dazu  beigetragen,  daß  sich  die  Volksgesundheit ­
  gehoben  und  die  Sterblichkeit  verringert  hat  zum  Vorteil  des
Gesamtwohls.  Während  vor  der  Krankenversicherung  Krankheiten  des
Arbeiters  und  von  Personen  in  ähnlicher  Lebensstellung  oder  in  deren
Familien  häufig  auch  wirtschaftliche  Notlagen  zur  Folge  hatten,  ist  diese
Gefahr  durch  die  Krankenversicherung  ganz  wesentlich  beschränkt  und  überhaupt ­
  diesen  Bevölkerungsschichten  erleichtert  worden,  über  solche  Zeiten
ohne  besondere  Schädigungen  für  Gegenwart  und  Zukunft  hinwegzukommen.
Kreis  der  Versicherten.
Nach  dem  Krankenvcrsicherungsgesetz  unterliegen  im  allgemeinen
der  Versicherungspflicht  alle  in  gewerblichen  und  Handelsbetrieben  beschäftigten ­
  Personen  ohne  Rücksicht  auf  die  Größe  des  Betriebes,  ohne
Rücksicht  aus  Alter  und  Geschlecht.  Grundsätzlich  ist  also  die  Versicherung
        <pb n="226" />
        236

II.  Öffentliche  Versicherung.

von  einer  bestimmten  Beschäftigung  abhängig,  mit  deren  Erlöschen  grundsätzlich ­
  auch  die  Versicherung  aufhört.  Betriebsbeamte,  Werkmeister,
Techniker,  Handlungsgehilfen  un-d  Personen  in  ähnlicher  Stellung  unterliegen ­
  der  Zwangsversicherung  nur,  wenn  ihr  Arbeitseinkommen  jährlich
2000  Mk.  nicht  übersteigt.  Diese  Personengruppen  können  jedoch  nach
Überschreiten  dieser  Gehaltsgrenze  die  Versicherung  freiwillig  fortsetzen.
Das  gleiche  Recht  haben  alle  Versicherten,  die  aus  der  Versicherungspflicht
ausscheiden  und  nicht  zu  einer  anderen  versicherungspflichtigen  Beschäftigung ­
  übergehen  oder  Erwerbsarbeiten  überhaupt  nicht  mehr  verrichten. ­
  Die  nicht  versicherungspflichtigen  Personen  in  Betrieben,  welche
der  Versicherung  unterliegen,  haben  das  Recht  des  freiwilligen  Beitritts,
sofern  ihr  Arbeitseinkommen  2000  Mk.  im  Jahre  nicht  übersteigt.  In
einzelnen  Teilen  des  Reiches  haben  die  Kommunen  von  der  Ermächtigung
Gebrauch  gemacht,  durch  besondere  statutarische  Bestimmung  u.  a.  auch  die
Hausgewerbetreibenden  und  die  land-  und  forstwirtschaftlichen  Arbeiter
der  Versicherung  zu  unterwerfen.
Die  Reichsversicherungsordnung  dehnt  den  Kreis  der
Zwangsversicherten  erheblich  aus.  Es  werden  in  die  Zwangsversicherung
neu  einbezogen  vor  allem  die  land-  und  forstwirtschaftlichen  Arbeiter,
die  Hausgewerbetreibenden,  das  Gesinde,  die  unständig  Beschäftigten  und
die  in  Wandergewerbebetrieben  Beschäftigten  sowie  einige  kleinere  Gruppen
wie  die  Bühnen-  und  Orchestermitglieder.  Danach  umfaßt  die  Krankenversicherung ­
  wie  zurzeit  schon  die  Invalidenversicherung  alle  Personen,
die  ihre  Arbeitskraft  in  untergeordneter  abhängiger  Stellung  verwerten.
Die  Versicherungsgrenze  für  die  Angestellten  ist  von  2000  auf  2500  Mk.
erweitert  worden.  Die  Bestimmungen  über  den  freiwilligen  Beitritt  sind
insofern  geändert,  als  hier  die  Grenze  auf  2500  Mk.  Gesamteinkommen
gesetzt  worden  ist.  Während  nach  dem  Krankenversicherungsgesetz  selbständige ­
  Gewerbetreibende  nur  bedingt  freiwillige  Mitglieder  der  Krankenkassen ­
  werden  können,  sichert  ihnen  die  Reichsversicherungsordnung  dieses
Recht,  insofern  sie  höchstens  zwei  Versicherungspflichtige  beschäftigen.  Die
Mitgliedschaft,  sowohl  diejenige,  die  sich  auf  den  freiwilligen  Beitritt,  als
auch  diejenige,  die  sich  auf  die  Fortsetzung  der  Zwangsversicherung  stützt,
erlischt,  wenn  das  regelmäßige  jährliche  Gesamteinkommen  4000  Mk.
übersteigt.  In  diesem  Falle  kann  in  gewisser  Beziehung  von  einer  Art
Prämienverfall  gesprochen  werden,  soweit  dies  überhaupt  bei  einer  Versicherung ­
  von  der  Natur  der  Krankenversicherung  möglich  ist.
        <pb n="227" />
        Hermann  Halbach,  Reichskrankenversicherung.  237
Leistungen.
Die  Krankenkassen  müssen  als  Regelleistungen  gewähren: ­
  Freie  ärztliche  Behandlung  und  freie  Arznei  und  Heilmittel,
Krankengeld  in  Höhe  der  Halste  des  durchschnittlichen  Tagelohnes  (Höchstlohn ­
  4  Mk.),  diese  Leistungen  bis  zur  Dauer  von  26  Wochen;  an  die
Stelle  dieser  Leistungen  kann  Krankenhauspflege  und  eine  Angehörigenunterstützung ­
  treten;  ein  Wöchnerinnengeld  in  Höhe  des  Krankengeldes
auf  die  Dauer  von  6  Wochen  nach  der  Niederkunft;  ein  Sterbegeld  im
zwanzigfachen  Betrage  des  durchschnittlichen  Tagelohnes.  Die  Reichsversichcrungsordnung
  bringt  in  diesen  Beziehungen  nur  wenige  Änderungen.
Die  Wöchnerinnenunterstützung  muß  für  8  Wochen  gewährt  werden.  Der
Höchstlohn  ist  von  4  Mk.  auf  5  Mk.  gesetzt  worden.
Die  einzelnen  Krankenkassen  können  ihre  Leistungen  durch  die  Satzung
in  weitem  Umfange  erhöhen  und  erweitern.  Vornehmlich  kommen  folgende
Mehrleistungen  in  Betracht:  Ausdehnung  der  Dauer  der  Krankenunterstützung ­
  bis  zu  einem  Jahre;  Erhöhung  des  Krankengeldes  bis  zu
drei  Vierteln  des  durchschnittlichen  Tagelohnes;  Festsetzung  des  Höchstlohnes ­
  auf  5  Mk.;  Erhöhung  der  Angehörigenunterstützung  bei  Krankenhauspflege; ­
  Schwangerenunterstützung,  freie  Hebammendienste  und  freie
ärztliche  Behandlung  bei  Schwangerschaftsbcschwerden;  freie  ärztliche  Behandlung, ­
  freie  Arznei  und  Heilmittel  für  erkrankte  Familienangehörige
der  Kassenmitglieder;  Erhöhung  des  Sterbegeldes  bis  zum  vierzigfachen
Betrage  des  durchschnittlichen  Tagelohnes;  Sterbegeld  beim  Tode  der
Ehefrau  oder  von  Kindern  eines  Mitgliedes.
Die  Reichsversicherungsordnung  dehnt  diese  Möglichkeiten,
die  Leistungen  durch  die  Satzung  zu  erhöhen  und  zu  erweitern,  in  nicht
unbeträchtlicher  Weise  aus.  Von  den  neuen  Mehrleistungen  der  Reichsversicherungsordnung ­
  seien  die  folgenden  als  die  wichtigsten  angeführt:
Der  Höchstlohn,,  der  Leistungen  und  Beiträgen  zugrunde  gelegt  wird,
kann  von  5  Mk.  auf  6  Mk.  erhöht  werden;  es  kann  Hilfe  und  Wartung
durch  Krankenpfleger  und  Krankenschwestern  eintreten;  Zuschüsse  zu  den
Kosten  größerer  Heilmittel  und  Krankenkost  können  gewährt  werden;  bei
Wöchnerinnen  und  Schwangeren,  sowohl  bei  weiblichen  Mitgliedern  als
auch  bei  versicherungsfreien  Ehefrauen  der  Versicherten  kann  eine  ausgedehntere ­
  Wochenhilfe  eintreten;  Unterbringung  in  einem  Wöchnerinnenheim,
  Wartung  durch  Hauspflegerinnen,  freie  Hebammendienste  und  freie
ärztliche  Geburtshilfe,  Schwangerengeld,  Stillgeld  in  Höhe  des  halben
Krankengeldes  bis  zum  Ablauf  der  zwölften  Woche  nach  der  Niederkunft
können  vorgesehen  werden.
        <pb n="228" />
        238

II.  Öffentliche  Versicherung.

Organisation  der  Krankenversicherung.
Das  Krankenversicherungsgesetz  kennt  sieben  verschiedene  Träger  der
Krankenversicherung.  Die  Ortskrankenkassen  umfassen  je  die  an  einem
Orte  in  bestimmten  Gewerbszweigen  beschäftigten  Versicherungspflichtigen,
sind  also  beruflich  abgegrenzt.  Die  Ortskrankenkassen  haben  sich  jedoch
im  Laufe  der  letzten  Zeit  an  manchen  Orten  vereinigt  zu  allgemeinen
oder  gemeinsamen  Ortskrankenkassen.  Für  Betriebe  mit  mehr  als
50  Versicherungspflichtigen  können  von  den  Unternehmern  Betriebskrankenkassen ­
  errichtet  werden,  denen  die  in  den  betreffenden  Betrieben
beschäftigten  Personen  angehören  müssen.  Eine  Abart  der  Betriebskrankenkassen ­
  bilden  die  kaum  in  Betracht  kommenden  Baukrankenkassen,
die  vorübergehende  Baubetriebe  umfassen.  Die  Innungen  des  Handwerks
haben  das  Recht,  für  ihren  Bereich  Jnnnngskrankenkasseü  als  Zwangskassen ­
  zu  gründen.  Die  Versicherungspflichtigen  können  sich  auch  von
der  Versicherung  in  den  Zwangskassen  befreien  lassen,  wenn  sie  den
Nachweis  führen,  daß  sie  Mitglieder  einer  von  der  Regierung  zugelassenen
freien  Hilsskasse  sind.  Diese  Kassen,  die  keinerlei  Verbindung  mit  den
Arbeitgebern  haben,  müssen  bestimmten  gesetzlichen  Bedingungen  entsprechen. ­
  Gemeindekrankenversicherungen  bestehen  dort,  wo  Ortskrankenkassen ­
  aus  bestimmten  Gründen  nicht  gebildet  worden  sind.
Die  im  Bergbau  beschäftigten  Perfonengruppen  erfüllen  ihre  Krankenversicherung ­
  in  den  Knappschaftskassen,  deren  Verfassung  in  den  einzelstaatlichen ­
  Berggesetzen  geregelt  ist.  Diese  Knappschastskassen  sind  vornehmlich
auch  Pensions-  und  Hintcrbliebenenkassen.  Sie  fallen  daher  aus  dem
Rahmen  dieser  Abhandlung.  Die  Knappschaftskassen  in  der  Gesamtheit
ihrer  Versicherungsarten  werden  in  einem  besonderen  Kapitel  dieser
Sammlung  behandelt.  Sie  sind  deshalb  aus  dieser  Betrachtung  ausgeschaltet. ­
  Die  amtliche  Statistik  läßt  auch  die  Knappschaftskassen  außer
Betracht.
Die  Reichsversicherungsordnung  bedingt  große  Änderungen
in  der  äußeren  Organisation  der  Krankenversicherung.  Große  zentralisierte
(allgemeine)  Ortskrankenkassen  sollen  den  Schwerpunkt  der  Krankenversicherung ­
  bilden.  Daneben  werden  aber  auch  die  Betriebs-,  Jnnungsund
  besonderen  Ortskrankenkassen  für  bestimmte  Gewerbszweige  als  vollgültige ­
  Träger  der  Versicherung  anerkannt,  wenn  sie  bestimmten  Voraussetzungen ­
  genügen.  Der  Eigenart  der  Verhältnisse  bei  den  landwirtschaftlichen
Arbeitern,  dcnHausgewerbetreibenden,  den  Dienstboten,  kann  durch  Errichtung
von  Landkrankenkassen  Rechnung  getragen  werden.
        <pb n="229" />
        Hermann  Halbcich,  Reichskrankenversicherung.

239

Innere  Verfassung.
Die  Krankenkassen  sind  Rechtspersönlichkeiten  des  öffentlichen  Rechtes
und  nicht  auf  Gewinn  hinarbeitende  Erwerbseinrichtungen;  bei  ihnen
ist  die  Krankenfürsorge  ausschließlich  Selbstzweck.  Sie  regeln  ihre  Berhaltnisse ­
  in  dem  ihnen  im  Gesetz  gegebenen  Rahmen  selbständig  und
haben  volle  Selbstverwaltung,  die  nur  soweit  als  nötig  durch  eine  behördliche ­
  Aufsicht  beschränkt  ist.  Jede  Kasse  hat  eine  Satzung.  Die
laufenden  Geschäfte  der  Kassen  werden  von  den  Vorständen  wahrgenommen.
Die  Ausschüsse  (Generalversammlungen)  bei  den  Kassen  beschließen  über
Satzungsänderungen  und  über  grundsätzliche  Änderungen  bei  der  Kasse.'
Die  Kassen  ordnen  auch  selbständig  ihre  Beziehungen  zu  Ärzten,  Zahnärzten, ­
  Krankenhäusern  und  Apotheken.
Aufbringung  und  Verwaltung  der  Mittel.
Die  Mittel  für  die  Krankenversicherung  werdew  von  den  Arbeitgebern
und  den  Versicherten  aufgebracht,  und  zwar  haben  die  Versicherungs-Pstichtigen
  zwei  Drittel,  ihre  Arbeitgeber  ein  Drittel  der  Beiträge  zu
zahlen.  Die  freiwilligen  Mitglieder  müssen  natürlich  die  gesamten  Beiträge ­
  aus  eigenen  Mitteln  leisten.  Die  Beiträge  werden,  in  Hundertsteln
des  durchschnittlichen  Lohnes  bemessen,  von  den  Arbeitgebern  eingezahlt,
welche  bei  den  Lohnzahlungen  den  Anteil  des  Versicherten  abziehen.  In
Hinsicht  aus  die  unmittelbaren  Vorteile,  die  gerade  die  Krankenversicherung
bietet,  und  in  Hinsicht  auf  die  weitgehende  Selbstverwaltung  bei  den
Kassen  werden  die  Beiträge  und  deren  Erhöhungen  von  den  Versicherten
ohne  besonderes  Widerstreben  geleistet,  obwohl  die  Beiträge  insgesamt
nicht  geringfügig  erscheinen.  Sie  gelten  nicht  als  so  hoch,  daß  sie  wirtschaftlich ­
  für  den  Versicherten  von  besonderer  Bedeutung  sind  und  ihn  in
seinem  Lebensunterhalt  beeinträchtigen.  Die  etwaigen  Beschränkungen
werden  vielsach  ausgewogen  dadurch,  daß  eben  in  Krankheitsfällen,  die
beim  einzelnen  mehr  oder  minder  oft  vorkommen,  eine  ziemlich  weitgehende ­
  Fürsorge  eintritt.
Die  Mittel  der  Kassen  dürfen  nur  zu  den  satzungsmäßigen  Leistungen,
zur  Ansammlung  der  Rücklage,  zu  den  Verwaltungskosten  und  für  allgemeine ­
  Zwecke  der  Krankheitsverhütung  verwendet  werden.
Rücklage.
Die  Kassen  sollen  im  allgemeinen  eine  Rücklage  ansammeln,  zum
mindesten  im  Betrage  der  Jahresausgabe  nach  dem  Durchschnitt  der
        <pb n="230" />
        240

II.  öffentliche  Versicherung.

letzten  drei  Jahre  und  die  Rücklage  auf  dieser  Höhe  erhalten.  Solange
die  Rücklage  diese  Höhe  nicht  erreicht,  sollen  die  Kassen  danach  trachten,
der  Rücklage  wenigstens  ein  Zehntel  (nach  der  Reichsversicherungsordnung
ein  Zwanzigstel)  des  Jahresbetrages  der  Kassenbeiträge  zu  überweisen.
Auf  die  Durchführung  dieser  Vorschrift  wird  jedoch  von  den  Aufsichtsbehörden ­
  nicht  besonders  streng  gehalten.  Selbstverständlich  müssen  die
Rücklagen  durchaus  sicher,  wie  gesagt  zu  werden  pflegt,  mündelsicher  angelegt ­
  werden.
Statistik.
Diese  Angaben  seien  im  folgenden  an  Hand  der  amtlichen  Statistik
über  die  Krankenversicherung  im  Jahre  1910  (Statistik  des  Deutschen
Reiches,  Bd.  248,  Berlin  1911,  Verlag  von  Puttkammer  und  Mühlbrecht) ­
  näher  veranschaulicht:
Zahl  der  Versicherten.
Die  Zahl  der  nach  dem  Krankenversicherungsgesetz  versicherten
Personen  beträgt  mehr  als  13  Millionen;  davon  sind  über  3,6  Millionen
weiblich.  Dazu  kommen  etwa  900  000  Versicherte  der  170  deutschen
Knappschaftskassen  (Statistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich,  Berlin).
Die  Begründung  zu  dem  Entwurf  der  Reichsversicherungsordnung  (S.  648)
berechnet  die  neu  in  die  Versicherung  eintretenden  Personen  auf  über
5  Millionen.  Von  der  Ermächtigung,  in  den  Satzungen  auch  die  Familienkrankenfürsorge ­
  vorzusehen,  haben  erfreulicherweise  manche  Krankenkassen,
namentlich  Betriebskrankenkassen,  in  den  Großstädten  und  in  den  einzelnen
Industriegebieten  Gebrauch  gemacht.  Bestimmte  Unterlagen  hierüber  gibt  es
nicht.  Die  Zahl  dieser  Familienangehörigen  kann  jedoch  höchstens  auf
10  Millionen  angesetzt  werden.  Von  dem  Recht  des  freiwilligen  Beitritts
zur  Versicherung,  das  die  Reichsversicherungsordnung  den  kleinen  Handwerkern ­
  und  Betriebsunternehmern  gibt,  wird  voraussichtlich  nach  den
bisherigen  Erfahrungen  in  dieser  Beziehung  verhältnismäßig  wenig  Gebrauch ­
  gemacht  werden,  so  daß  diese  Zahl  kaum  in  die  Wagschale  fällt.
Nach  Inkrafttreten  de^  Reichsversicherungsordnuug  genießt  also  nahezu
die  Hälfte  des  deutschen  Volkes  die  Vorteile  der  gesetzlichen  Krankenversicherung. ­

Kassen  arten.
'  Nach  dem  Krankenversicherungsgesetz  bestehen  im  Deutschen  Reich
über  23  000  Krankenkassen.  Davon  sind  gegen  8000  (34,9  v.  H.)  Gemeindekrankenversicherungen,
  über  4700  (20,8  v.  H.)  Ortskrankenkassen,
        <pb n="231" />
        Tie  Statistik  verzeichnet  bei  den  über  13  Millionen  Versicherten
ungefähr  5,2  Millionen  (39,8  auf  100  Mitglieder)  Krankheitsfälle,  die
mit  Erwerbsunfähigkeit  verbunden  waren.  Auf  ein  Mitglied  entfielen
etwas  mehr  als  8  Krankheitstage  mit  Krankengeld  oder  mit  Pflege  in
Krankenanstalten.  Ein  solcher  Krankheitsfall  dauerte  durchschnittlich
20  Tage.  Auf  100  Versicherte  kamen  durchschnittlich  0,71  Sterbefälle.
Im  Jahre  1910  wurden  etwa  6,5  Mill.  Mk.  an  Schwangeren-  und
Schriften  137.  IV.

annähernd  8000  (34,5  v.  H.)  Betriebskrankenkassen,  46  (0,2  v.  H.)  Baukrankenkassen, ­
  mehr  als  800  (3,5  v.  H.)  Jnnungskrankenkassen  und  etwa
l  500  (6,1  v.  H.)  zugelassene  Hilsskassen.
Die  einzelnen  Kassenarten  umfaßten  an  Versicherten:  Die  Gemeindekrankenversicherungen
  über  1,6  Millionen  (12,2  v.  H.),  die  Ortskrankenkassen ­
  mehr  als  6,5  Millionen  (52,3  v.  H.),  die  Betricbskrankenkassen
über  3,2  Millionen  (25,6  v.  H.),  die  Baukrankenkassen  etwa  20  000
(0,1  v.  H.),  die  Jnnungskrankenkassen  ungefähr  300  000  (2,3  v.  H.),  die
Hilfskassen  rund  965  000  (7,5  v.  •£&amp;gt;.).
Die  Reichsversicherungsordnung  bringt  in  bezug  auf  die  äußere
Organisation  die  weitgehendsten  Änderungen.  Die  Gemeindekrankenversicherungen ­
  verschwinden  überhaupt.  Die  beruflich  abgegrenzten  Orts-,
die  Betriebs-  und  Hilfskrankenkassen  (in  der  Reichsversicherungsordnung
Ersatzkassen  genannt)  werden  in  ihrer  Zahl  ganz  erheblich  gemindert.
Die  Jnnungskrankenkassen  werden  nur  wenig  beschränkt.  Als  neue
Kassenart  sind  die  Landkrankenkassen  vorgesehen.  Die  Wirkung  dieser
neuen  gesetzlichen  Bestimmungen  läßt  sich  noch  nicht  absehen.  Es  kann
angenommen  werden,  daß  sich  die  Zahl  der  Ortskrankenkassen  etwa  um
die  Hälfte  verringert.  Von  den  rund  8000  Betriebskrankenkassen  dürften
nahezu  3000  aufgelöst  werden  müssen.  Auch  manche  von  den  kleinen
Jnnungskrankenkassen  werden  schwerlich  in  der  Lage  sein,  den  gesetzlichen
Voraussetzungen  zu  entsprechen.  Die  Zahl  der  Ersatzkassen,  die  den  Bedingungen ­
  des  neuen  Gesetzes  entsprechen,  kann  auf  etwa  150  geschätzt
werden.  Die  Begründung  zum  Entwurf  der  Reichsversicherungsordnung
(S.  118)  schätzt  die  Zahl  der  eingehenden  Kassen  auf  13—15  000.  In
welchem  Umfange  Landkrankenkassen  errichtet  werden,  läßt  sich  nicht  voraussehen, ­
  da  hierüber  feste  Entschließungen  noch  nicht  vorliegen.  Die
Zahl  dieser  Kassen  kann  nicht  hoch  angenommen  werden,  da  in  manchen
Bezirken  des  Reiches  wenig  Neigung  zu  deren  Errichtung  besteht.

Hermann  Halbach,  Reichskrankenversicherung.
        <pb n="232" />
        242  II.  öffentliche  Versicherung.

Wöchnerinnenunterstützung  gezahlt.  Das  Sterbegeld  betrug  durchschnittlich
93  Mk.
Die  Ausgaben  für  ärztliche  Behandlung  betrugen  etwa  76,5  Mill.  Mk.
(5,85  Mk.  auf  ein  Mitglied),  die  Ausgaben  für  Arznei  und  Heilmittel
48.3  Mill.  Mk.  (3,69  Mk.  auf  ein  Mitglied).  Auf  Krankengeld  entfielen
gegen  136  Mill.  Mk.  (auf  ein  Mitglied  etwa  10,40  Mk.).  Die  gesamten ­
  Krankheitskosten  belaufen  sich  1910  auf  über  320  Mill.  Mk.  Die
Gesamtsumme  der  Krankheitskosten  in  Wirkung  des  Krankenversicherungsgesetzes ­
  von  1885—1910  betrug  nahezu  4  Milliarden  Mk.
Verwaltungskosten.
Die  Verwaltungskosten  sind  bei  den  einzelnen  Kassenarten  sehr  verschieden. ­
  Sie  betrugen  1910  bei  den  Ortskrankenkassen  durchschnittlich
8,5  v.  H.  der  ordentlichen  Ausgabe  (bei  den  großen  Ortskrankenkassen
ist  dieser  Satz  im  allgemeinen  höher),  bei  den  Jnnungskrankenkassen
10.3  v.  H.,  bei  den  Hilfskassen  11  v.  H.  und  bei  den  Betriebskrankenkassen ­
  nur  0,8  v.  H.;  bei  der  letztgenannten  Kassenart  müssen  nach  dem
Gesetz  die  Betriebsunternehmer  die  Kosten  der  Rechnungs-  und  Kassenführung ­
  tragen.  Die  Verwaltungskosten  entstehen  aus  der  Erledigung
der  Geschäfte;  besondere  Werbekosten  und  erhebliche  Kosten  für  die  Einziehung ­
  der  Beiträge  und  Prämien,  wie  sie  bei  den  privaten  Versicherungen
bedeutsam  in  die  Wagschale  fallen,  kommen  bei  der  deutschen  Krankenversicherung ­
  bei  ihrer  öffentlich-rechtlichen  Natur  mit  ihrem  Versicherungszwang, ­
  ihren  Zwangskassen  und  der  zwangsweisen  Beitragsleistung  durch
die  Arbeitgeber  nicht  in  Betracht.
Beiträge.
Von  den  Krankenkassen  erhoben  1910  an  Beiträgen  etwa  4800  bis
lVa  v.  H.  des  durchschnittlichen  Tagelohnes,  etwa  3600  über  1  Va—2  v.  H.,
etwa  9100  über  2—3  v.  H.,  nahezu  4000  über  3—4Va  v.  H.,  mehr
als  300  über  4  Vs—6  v.  H.  Läßt  man  die  Gemeindekrankenversicherungen
außer  Betracht,  von  denen  allein  über  4100  bis  1 1 / 2  v.  H.  des  Durchschnittslohnes ­
  an  Beiträgen  erheben,  so  steigt  die  Zahl  der  Kassen  in
den  höheren  Stufen.  Der  Durchschnitt  bei  den  Kassen  liegt  in  der  Stufe
über  2—3  v.  H.  Im  Durchschnitt  entfielen  27,36  Mk.  auf  ein  Mitglied
an  Beiträgen.  Die  Entwicklung  ergibt  ein  starkes  Anwachsen  der  höheren
Beitragsstufen.  Wenn  die  Reichsversicherungsordnung  in  Kraft  ist,  dürfte
sich  dies  in  noch  stärkerem  Maße  zeigen.
        <pb n="233" />
        Hermann  Halbach,  Reichskrankenversicherung.

243

Gesamteinnahme  und  Gesamtausgabe.
Tie  gesamte  Einnahme  der  Kassen  betrug  im  Jahre  1910  stark
Mk..  die  gesamte  Ausgabe  mehr  als  423,5  Mill.  Mk.,  so

445  Mill
daß  ein  Überschuß  von  rund  21,5  Mill.  Mk.  verbleibt
Kassen  erzielten  Einnahmeüberschüsse.

66  v.  H.  der

Über  die  entsprechenden  Zahlen  für  das  Jahr  19  0  0  gibt  der  folgende
kurze  Überblick  Aufschluß:
Im  Jahre  1900  umfaßten  die  Krankenkassen  durchschnittlich  etwas
mehr  als  9,5  Millionen  Mitglieder.  Es  bestanden  damals  wie  1910
gegen  23  000  Krankenkassen,  die  sich  auf  die  einzelnen  Kassenarten  in
ähnlicher  Weise  verteilten  wie  1910.  Die  Statistik  ergibt  ungefähr
3,7  Millionen  Krankheitsfälle  mit  Erwerbsunfähigkeit  (38,6  auf  100  Mitglieder). ­
  Auf  ein  Mitglied  kamen  6,8  Krankheitstage  mit  Krankengeld
oder  AnstaltsPflege.  Ein  solcher  Krankheitsfall  dauerte  durchschnittlich
17,6  Tage.  Auf  100  Versicherte  entfielen  durchschnittlich  0,88  Sterbefälle.

Im  Jahre  1900  betrug  die  Wöchnerinnenunterstützung  über
2,5  Mill.  Mk.  Als  Sterbegeld  wurden  durchschnittlich  gegen  75  Mk.
gezahlt.
Die  Ausgaben  für  ärztliche  Behandlung  beliefen  sich  auf  etwa
34,3  Mill.  Mk.  (3,60  Mk.  auf  ein  Mitglied),  die  Ausgaben  für  Arznei
und  Heilmittel  aus  nahezu  26  Mill.  Mk.  (2,73  Mk.  auf  ein  Mitglied).  Aus
Krankengeld  entfielen  rund  70  Mill.  Mk.  (7,35  Mk.  auf  ein  Mitglied).
Die  gesamten  Krankheitskosten  machten  1900  rund  158  Mill.  Mk.  aus.
Die  Gesamtsumme  der  Krankheitskosten  von  1885—1900  betrug  mehr
als  1,5  Milliarden  Mk.
Die  Verhältnisse  der  Verwaltnngskosten  zu  den  ordentlichen  Ausgaben
haben  sich  in  dem  Jahrzehnt  1900—1910  nicht  wesentlich  geändert.  Auch
in  Hinsicht  auf  die  Beiträge  gilt  das  über  das  Jahr  1910  Gesagte;  es
ist  jedoch  eine  erhebliche  Verschiebung  nach  den  höheren  Beitragsstufen
hin  zu  verzeichnen.
Die  gesamte  Einnahme  der  Kassen  belief  sich  im  Jahre  1900  auf
mehr  als  209,6  Mill.  Mk.,  die  gesamten  Ausgaben  auf  etwas  mehr
als  198,5  Mill.  Mk.,  so  daß  ein  Überschuß  von  rund  11  Mill.  Mk.  verbleibt. ­
  Etwa  60  v.  H.  der  Kassen  erzielten  Einnahmeüberschüsse.
16  *
        <pb n="234" />
        244

II.  Öffentliche  Versicherung.

Die  Rücklagen  und  das  Vermögen  in  der  deutschen
Krankenversicherung.
Allgemeines.
Die  Krankenversicherung  ist  derjenige  Zweig  der  Sozialversicherung,
der  sich  am  meisten  auf  das  sogenannte  Umlageversahren  stützen  kann.
Es  ist  in  dem  Wesen  der  Krankenversicherung  begründet,  daß  sie  nicht
auf  hohe  Rücklagen  angewiesen  ist;  der  Bedarf  in  dem  einen  Jahre  entspricht ­
  ungefähr  dem  des  anderen  Jahres.  Besondere  Ansprüche  treten
nur  in  Zeiten  von  Krankheitsepidemien  und  in  Zeiten  wirtschaftlichen
Niederganges  und  Tiefstandes  an  die  Kassen  heran.  Um  auch  diesen  Ansprüchen ­
  ohne  Erschütterung  der  Kassenverhältnisse  und  ohne  erhebliche
Beitragserhöhung,  die  sich  gerade  in  solchen  Zeiten  besonders  empfindlich
bemerkbar  machen  würde,  genügen  zu  können,  schreibt  das  Gesetz  den
Krankenkassen  die  Ansammlung  einer  Rücklage  in  bestimmter,  nicht  gerade
erheblicher  Höhe  vor.  Nur  diesem  Zweck  sollen  die  Rücklagen  dienen;
der  Gedanke,  daß  die  Zinseinnahmen  zur  Verstärkung  der  laufenden  Einnahmen ­
  dienen  könnten,  bleibt  außer  Betracht.  Bei  der  großen  Ausdehnung ­
  der  Reichskrankenversicherung  kommen  jedoch  bei  den  Krankenkassen ­
  insgesamt  hohe  Rücklagen  und  Vermögensbestände  in  Betracht.
Die  amtliche  Statistik  gibt  in  der  Hauptsache  folgende  Angaben  für
das  Jahr  1910:
Kassen  mit  regelrechten  Zuführungen  zur  Rücklage.
Die  Höhe  des  Überschusses  hat  insofern  eine  besondere  gesetzliche
Bedeutung,  als  Bestimmungen  über  die  Zuführungen  aus  den  Überschüssen
zur  Rücklage  bestehen.  Man  kann  im  Sinne  des  Gesetzes  von  den
Kassen,  welche  ein  Zehntel  (ein  Zwanzigstel  nach  der  Reichsversicherungsordnung) ­
  der  Beiträge  für  die  Rücklage  zu  erübrigen  imstande  sind,  sagen,
daß  sie  geldlich  genügend  abschlössen,  und  es  ergibt  sich  hieraus  ein  Maßstab ­
  zur  Ermittelung,  wie  viele  Kassen  in  dieser  Beziehung  zureichende
geldliche  Ergebnisse  aufzuweisen  hatten.
Nach  den  Rechnungsnachweisen  für  1910  waren  von  23  188  Kassen
11  073  =  47,8  v.  H.  imstande,  aus  ihrem  ordentlichen  Einnahmeüberschüsse
  Beträge  in  der  Höhe  von  einem  Zehntel  der  Beiträge  oder
mehr  zur  Rücklage  abzuführen.  Es  hatten  dagegen  4228  —  18,2  v.  H.
einen  geringeren  Überschuß;  dazu  kommen  noch  die  Kassen  mit  Mehrausgaben; ­
  das  ergibt  zusammen  12115  —  52,2  v.  H.  oder  über  die
        <pb n="235" />
        Hermann  Halbach,  Reichskrankenversicherung.

245

Hälfte  der  Gesamtzahl,  die  von  jeneni  Gesichtspunkt  aus  geldlich  unbefriedigend ­
  abschlössen.  Nach  Kassenarten  stellen  sich  die  Zahlen  1910:

Geldlich  genügend

Geldlich  ungenügend

K  a  s  s  e  n  a  r  t

Zahl  der  Kassen
mit  Einnahmeüberschuß ­
  in
Höhe  von  mindestens ­
  einem
Zehntel  der
Jahresbeiträge

---  v.  H.
aller  Kassen
der  betreffenden ­

Kassenart

Zahl  der  Kassen  mit
Einnahmeüberschuß  in
Höhe  von  weniger  als
einem  Zehntel  der
Jahresbeiträge  und  der
Kassen  mit  Mehrausgaben ­


—  v.  H.
aller  Kassen
der  betreffenden ­

Kassenart

Gemeindekrankenversicherunq.
  .  .

4190

51,0

4027

49,0

Ortskrankcnkassen

2130

44,8

2622

55,2

Betriebskrankenkassen

3766

47,3

4191

52,7

Baukrankenkassen  .

22

47,8

24

52,2

Jnnungskrankenkasscn


399

48,8

419

51,2

Hilfskassen  ....

566

40,4

832

59,5

V  e  r  in  ö  g  e  n  s  st  a  n  d.
Für  die  Gesamtheit  der  Kassen  ergibt  sich  über  den  Vermögensstand

Es  betrugen  die  Aktiva

am  Schluß
des  Jahres
1910

am  Schluß
des  Jahres
1909

Mk.

Mk.

1.  in  barem  Kassenbestaiide
2.  in  Hypotheken,  Wertpapieren,  Sparkassenbüchern,
Bankeinlagen

21  683  150
284  762  551

18  944  366
260  383  549

1  und  2  zusammen

306  445  701

279  277  915

davon  gehören:

zum  Stammvermögen'
zur  Rücklage
zum  Betriebsfonds
3.  in  Ersatzforderungen  gegen  Gemeinden,  Berufsgenossenschaften,
  Arbeitgeber

3159  022
268196  498
35  090181
764  646

3  081  103
245  420  213
30  776  599
716  090

Summe  der  Aktiva

307  210  347

279  994  005

„  „  Passiva

10  773  592

11  152  543

mithin  Überschuß  der  Aktiva  (Vermögen)

296  436  755

268  841  462

1  Als  Stammvermögen  werden  diejenigen  Vermögenstcile  bezeichnet,  deren
Ertrüge  nur  zu  Zwecken  der  Kasse  verwendet  werden  dürfen.
        <pb n="236" />
        246

II.  öffentliche  Versicherung.

Eine  Übersicht  des  Vermögensstandes  der  einzelnen  Kassenarten  im
Vergleiche  zum  Mitgliederbestände  geben  folgende  Zahlen:

K  a  s  s  e  n  a  r  t

Mitgliederbestand  am

Überschuß  der  Aktiva
Ende

Auf  1  Mitglied ­
  kamen

am

1.  Januar
1910

31.  Dez.
1910

1909
Mk.

1910
Mk.

1.  Jan.
1910
Mk.

gl.  Dez.
1910

Gemeindekrv.  .  .

1  529  396

1  572  688

2  697

347

3

360  173

1,76

2,14

Ortskrankenk.  .  .

6  328  464

6  722  490

125  546

407

140

970  689

19,84

20,97

Betriebskrk.  .  .

8  153  003

3  282  298

118  811

175

122

339  509

86,10

37,27

Baukrankenk.  .  .

12  293

13  806

165

235

223  371

13,44

16,18

Junungskrauk.  .

271652

290  196

5  392

572

6

239  836

19,85

21,50

Hilfskassen  .  .  .

937  309

965  359

21  228

726

23

303  177

22,65

24,55

Summe

12  232  117

12  846  837

268  841

462

296

436  755

21,98

23,07

Rücklage.
Die  Rücklage  bildet  den  bedeutendsten  Teil  der  Aktiva.  Alle  Krankenkassen ­
  zusammen  hatten  bis  Ende  1910:  268  196  498  Mk.  (bis  Ende
1909:  245  420  213  Mk.,  1908:  232  110  759  Mk.)  als  Rücklage  angesammelt, ­
  und  zwar  verteilt  sich  dieser  Betrag  auf  17  417  Kassen,  d.  i.
75,1  v.  H.  (1909:  75,0  v.  H.,  1908:  75,5  v.  H.)  aller  in  Tätigkeit
gewesenen  Kassen,  so  daß  diesen  17  417  Kassen  mit  Rücklage  im  ganzen
5771  Kassen,  d.  i.  24,9  v.  H.  (1909:  25,0  v.  H.,  1908:  24,5  v.  H.),
ohne  eine  solche  gegenüberstanden.  Das  Jahr  1910  zeigt  eine  leichte
Besserung  der  Verhältniszahl  gegenüber  dem  Jahre  1909.  Die  Verhältnisse ­
  bei  den  einzelnen  Kassenarten  zeigt  die  folgende  Übersicht:

Kassenart

Bei  den  einzelnen  Kassenarten  waren  1910

an  der  nachgewiesenen
Rücklage  beteiligt

Kassen

ohne  Rücklage

Zahl  d«
Kassen

v.  H.  der
Gesamtzahl
der  Kassenart

Anzahl

v.  H.  der
Gesamtzahl
der  Kassenart

im
Jahre
1909

Gemeiudekrankeullersicher.  .

2893

35,2

5324

64,8

64,2

Ortskrankenkassen  ....

4690

98,7

62

1,3

2,1

Betriebskrankenkasscn  .  .  .

7695

96,7

262

3,3

3,6

Baukrankenkassen  ....

13

28,3

33

71,7

75,6

Jnnunqskraukenkassen.  .  .

759

92,8

59

7,2

7.5

Hilfskassen

1367

97,7

31

2,2

3,0

Geldlich  am  ungünstigsten,  von  den  Baukrankenkassen  abgesehen,  ist
die  Lage  der  Gemcindekrankenversicherunge».  Nur  2893  oder  35,2  v.  H.
        <pb n="237" />
        Hermann  Halbach,  Reichskrankenversicherung.

247

hatten  eine  Rücklage  und  32,6  v.  H.  wiesen  neben  dem  Mangel  einer
Rücklage  auch  noch  eine  Belastung  der  Passiven  aus.
Die  Rücklage  bei  allen  Kassen  zusammen  ergibt:

Rücklage  auf
Ende  1909

ein  Mitglied
Ende  1910

auf  einen  im  betreffenden  Jahre  durchschnittlich  vorhanden ­
  gewesenen  Versicherten

19,60  Mk.

20,52  Mk.

Die  auf  ein  Mitglied  entfallende  Rücklage  hat  also  1910  zugenommen,
das  trifft  auch  zu  bei  den  einzelnen  Kassenarten.
Die  Höhe  der  Rücklage  bei  den  einzelnen  Kassenarten  ergibt  nachstehende ­
  Zusammenstellung:

Betrag  der

auf  einen
durchschnittlich

K  a  s  s  e  n  a  r  t

Rücklage  am

Versicherten

31.  Dez.  1910

1910

1909

in  1000  Mk.

Mk.

Mk.

Gemeindekrankenversicherung

6  528,3

3,90

3,75

Ortskrankenkassen

125  175,0

18,28

17,33

Betriebskrankenkassen

110855,5

33,86

32,79

Baukrankenkassen

98,2

5,89

4,16

Jnnungskrankenkassen

5  438,3

18,34

16,72

Hilfskassen

20  101,2

20,84

19,61

Für  die  einzelnen  Kassenarten  wurden  folgende  Zahlen  über  die  Höhe
der  Rücklage  ermittelt:

Kassenart

Rücklage
Ende  1910

Durchschnitt!,
reine  Jahresausgabe ­

(1907—1909)

Die  Rücklage  bleibt  zurück  (—),
ist  höher  (+)  gegenüber  der
durchschnittlichen  reinen  JahreSausgabs


in  1000  Mk.

in  1000  Mk.

in  1000  Mk.

».  tz.

Gemeindekrankenversicherung
Ortskrankenkassen  ....
Betriebskrantcnkassen  .  -
Baukrankenkassen  ....
Jnnungskrankenkassen  .  .
Hilfskassen

6  528,3
125  175,0
110  855,5
98,2
5  438,3
20  101,2

21142,2
170  291,2
97  442,9
750,7
7  088,2
22  855,8

—  14  613,9
—  45  116,2
+  13  412,6
—  652,5
—  1649,9
—  2  754,6

—  69,1
—  26,5
+  13,8
—  86,9
—  23,3
—  12,0

Alle  Kassen  zus.

268  196,5

319  571,0

-  51  374,5

—  16,1
        <pb n="238" />
        248

II.  öffentliche  Versicherung.

Bei  der  Gesamtheit  der  Betriebskrankenkassen  ist  die  Rücklage  bereits ­
  höher  als  die  durchschnittliche  reine  Jahresausgabe;  am  weitesten
bleiben  hinter  dieser  zurück  die  Baukrankenkassen,  die  nicht  durchgängig
zur  Ansammlung  einer  Rücklage  verpflichtet  sind,  und  die  Gemeindekrankenversicherungen,
  geringer  auch  die  Ortskrankenkassen,  die  Jnnungskrankenkassen
  und  die  eingeschriebenen  Hilfskassen.
Der  Zahl  der  Kassen  nach  gab  es  im  ganzen  10  311  =  44,5  v.  H.
der  Gesamtzahl,  bei  welchen  die  Höhe  der  Rücklage  bereits  die  Höhe  der
durchschnittlichen  reinen  Jahresausgabe  erreicht  oder  überschritten  hatte.
In  dieser  bezeichneten  geldlich  günstigen  Lage  befanden  sich  Kassen:

K  a  s  s  e  n  a  r  t

im  I
1910

ahre
1909

bei  der  Gcmeindekrankenversicherunq

1805  ---  22,0  v.  H.

1863  =  22,6  v.  H.

unter  den  Ortskrankenkassen  .  .  .

2256  =  47,5  „  „

2183  =  45,7  „  „

„  „  Betriebskrankenkasfcn.  .

5118  =  64,3  „  „

5010  =  62,8  „  „

„  „  Baukrankenkafsen  .  .  .

6  =  13,0  „  „

5  =  11,1  „  „

„  „  Jnnungskrankenkassen  .

359  =  43,9  „  „

352  =  43,9  „  „

„  „  Hilfskassen

767  =  54,9  „  „

783  =  54,8  „  „

Aus  der  amtlichen  Statistik  sind  über  die  Rücklagen  und  das  Vermögen ­
  der  Krankenkassen  im  Jahre  1  9  00  die  folgenden  Zahlen  hier
bemerkenswert:
Im  Jahre  1900  waren  43,4  v.  H.  der  Kassen  imstande,  die  gesetzliche ­
  Zuwendung  an  die  Rücklage  abzuführen.  16,4  v.  H.  hatten  einen
geringeren  Überschuß,  40,2  v.  H.  eine  Unterbilanz;  56,6  v.  H.  der  Kassen
hatten  also  in  dieser  Beziehung  geldlich  nicht  entsprechend  dem  Gesetze
abgeschlossen.  Am  Schlüsse  des  Jahres  1900  verfügten  die  Kassen  über
einen  Barbestand  von  etwas  mehr  als  11  Mill.  Mk.  Es  waren  angelegt ­
  in  Hypotheken,  Wertpapieren,  Sparkassenbüchern,  Bankeinlagen
151,7  Mill.  Mk.  Davon  entfielen  nahezu  142,5  Mill.  Mk.  auf  die
Rücklage.  Die  Rücklage  verteilte  sich  aus  74,3  v.  H.  der  Kassen.  Auf
ein  Mitglied  entfielen  von  der  Rücklage  durchschnittlich  15  Mk.
Wahrend  die  Betriebs-  und  Jnnungskrankenkassen  wesentlich  höhere
Rücklagen  hatten,  als  es  das  Gesetz  vorsieht,  blieben  die  anderen  Kassenarten ­
  hierbei  zum  Teil  erheblich  zurück.  Insgesamt  betrachtet  fehlten
allerdings  nur  rund  220  000  Mk.  an  der  gesetzlichen  Rücklage.  Etwa
48  v.  H.  der  Kassen  hatten  das  gesetzliche  Maß  für  die  Rücklage  bereits
überschritten.
        <pb n="239" />
        Hermann  Halbach,  Reichskrankenversicherung.

249

Anlage  der  Rücklagen.
Soweit  reichen  die  Materialien  der  amtlichen  Statistik.  Es  fehlen
danach  vor  allem  Feststellungen  darüber,  wie  die  Rücklagen  der  Krankenkassen ­
  angelegt  sind.  Auch  an  anderen  Stellen  sind  derartige  Unterlagen
nicht  zu  finden.  Es  mußten  daher  für  diefe  Untersuchungen  besondere
Erhebungen  angestellt  werden.  Zu  diesem  Zwecke  ist  ein  entsprechender
Fragebogen  aufgestellt  worden.  Durch  die  freundliche  Vermittelung  des
Hauptverbandes  deutscher  Ortskrankenkassen,  Dresden  (Vorsitzender  Julius
Fräßdors,  Dresden)  und  des  Verbandes  zur  Wahrung  der  Interessen  der
deutschen  Betriebskrankenkassen,  Essen  (Vorsitzender  Justizrat  Wandel,
Essen),  wurde  dieser  Fragebogen  an  eine  größere  Anzahl  Orts-  und
Betriebskrankenkassen  versandt.  Die  Fragebogen  sind  beantwortet  worden
von  429  Betriebskrankenkassen  mit  rund  735  000  Versicherten  und
252  Ortskrankenkassen  mit  etwa  2  860  000  Versicherten;  es  sind  vornehmlich ­
  die  großen  allgemeinen  Ortskrankenkassen.
Diese  681  Krankenkassen  mit  annähernd  3,6  Millionen  Versicherten
hatten  1910  Rücklagen  im  Gesamtbeträge  von  rund  91  270  000  Mk.

Davon  waren  angelegt:
1.  bei  öffentlichen  Sparkassen  14  042  000  Mk.
2.  in  Wertpapieren  des  Reiches  8  655  000  „
3.  in  Wertpapieren  der  Einzelstaaten  17  554  000  „
4.  in  Wertpapieren  von  kommunalen  Körperschaften
(Provinzen,  Kreisen,  Städten,  Gemeinden  usw.)  .  14  955  000  „
5.  in  Pfandbriefen,  Rentenbriefen  u.  ä  12  402  000  „
6.  in  Hypotheken  im  ganzen  Reiche  12  551000  „
7.  bei  Banken  2  841000  „
3.  in  Verwaltungsgebäuden,  Genesungsheimen,  Erholungsstätten, ­
  Kliniken,  Heilbadeanstalten  und
ähnlichen  Gebäuden  und  Einrichtungen  .  .  .  .  8  270  000  „

Die  Zinseinnahmen  aus  diesen  Anlagen  entsprechen  natürlich  dem
allgemeinen  Zinsfüße  bei  diesen  Anlagearten.
Legt  man  diese  Anlagen  von  91  270  000  Mk.  bei  den  Gesamtrücklagen ­
  der  Krankenkassen  im  Jahre  1910  von  268197  000  Mk.  zugrunde, ­
  so  ergibt  sich  folgendes:

Es  waren  angelegt:
k.  bei  öffentlichen  Sparkassen  41  261  000  Mk.
2-  in  Wertpapieren  des  Reiches  25  422  000  „
        <pb n="240" />
        250

II.  Öffentliche  Versicherung.

3.  in  Wertpapieren  der  Einzelstaaten  51  57-6  000  Mk.
4.  in  Wertpapieren  von  kommunalen  Körperschaften
(Provinzen,  Kreisen,  Städten,  Gemeinden  usw.)  .  43  967  000  „
5.  in  Psandbriesen,  Rentenbriefen  u.  ä  36  440  000  „
6.  in  Hypotheken  im  ganzen  Reiche  36  891  000  „
7.  bei  Banken  8  347  000  „
8.  in  Verwaltungsgebäuden,  Genesungsheimen,  Erholungsstätten, ­
  Kliniken,  Heilbadeanstalten  und
ähnlichen  Gebäuden  und  Einrichtungen  ....  24293000  „

Ein  völlig  richtiges  Bild  kann  hierdurch  nicht  gegeben  werden.  Die
anderen  bei  diesen  Erhebungen  nicht  einbegriffenen  Krankenkassen,  es  sind
namentlich  die  kleineren  Kaffen,  werden  kaum  Beträge  für  Verwaltungsgebäude, ­
  Genesungsheime  angelegt  haben.  Die  Rücklagen  der  Gemeindekrankenversicherungen ­
  in  Hohe  von  rund  6,5  Mill.  Mk.  werden  vermutlich
vornehmlich  in  den  den  Gemeinden  nahestehenden  Sparkassen  zu  suchen
sein.  Es  ist  auch  anzunehmen,  daß  viele  der  kleineren  Kassen  gleichfalls
die  Anlage  bei  öffentlichen  Sparkassen  vorgezogen  haben.  Tatsächlich
wird  also  wohl  in  der  vorstehenden  Zusammenstellung  die  Zahl  über
die  Anlagen  bei  Sparkassen  etwas  niedrig  und  die  Zahl  über  die  Anlagen
in  Berwaltungsgebäuden  und  Genesungsheimen  zu  hoch  sein.  Diese
Unterschiede  dürften  jedoch  nicht  so  erheblich  sein,  daß  dadurch  das  Gesamtbild ­
  wesentlich  geändert  würde.
Dieses  Bild  dürfte  auch  im  Laufe  der  Jahre  ungefähr  dasselbe  gewesen ­
  sein.
In  Verbindung  mit  den  von  den  Renten-  und  Kapitalversicherungen
angehäuften  Summen  betrachtet,  fallen  die  Beträge  der  Krankenkassen  bei
den  einzelnen  Anlegungsarten  nicht  so  ins  Gewicht,  daß  sie  hierbei
von  bedeutsamem  Einfluß  sind.  Irgend  eine  nennenswerte  Einwirkung
der  Rücklagen  der  Krankenkassen  aus  den  Geldmarkt,  auf  den  Kurs  der
öffentlichen  Anleihen,  auf  den  Zinsfuß  und  Bankdiskont,  auf  Bodenspekulation ­
  und  Baugewerbe  selbst  in  begrenzten  Bezirken  kann  nicht
festgestellt  werden.
Höhe  und  Anlage  der  Rücklage  im  Jahre  192  0.
Wie  hoch  die  Rücklagen  der  Krankenkassen  im  Jahre  19  2  0  und
wie  diese  Rücklagen  dann  angelegt  sein  werden,  darüber  kann  man  nur
Vermutungen  aussprechen;  selbst  Schätzungen  müssen  als  sehr  zweifelhast
gelten.  Zunächst  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  Zahl  der  Versicherten,
        <pb n="241" />
        Hermann  Halbach,  Rcichskrankenversicherung.

251

Welche  die  Reichsversicherungsordnung  neu  in  die  Krankenversicherung
eiubezieht,  noch  nicht  feststeht.  Weiter  ist  zu  berücksichtigen,  daß  für  die
wesentlichen  Personengruppen,  welche  die  Reichsversicherungsordnung  nunmehr ­
  der  Krankenversicherung  unterwirft,  gerade  in  Hinsicht  auf  die
Leistungen  besondere  Bestimmungen  vorgesehen  sind,  so  namentlich  für
die  in  der  Landwirtschaft  Beschäftigten.  Auch  läßt  sich  schwer  feststellen,
welche  Lohnbeträge  für  diese  Gruppen,  die  land-  und  forstwirtschaftlichen
Arbeiter,  das  Gesinde,  die  Hausgewerbetreibenden,  die  unständigen  Arbeiter
und  die  in  Wandergewerbebetrieben  Beschäftigten  anzunehmen  sind.  Es
kann  auch  schwerlich  die  Lohnsteigerung,  die  eine  Erhöhung  der  Barleistungen ­
  der  Krankenkassen  im  Gefolge  hat,  sowie  auch  das  Maß  der
Einführung  der  neuen  Mehrleistungen  abgeschätzt  werden.  Richt  voraussehen ­
  läßt  sich  ferner  die  Steigerung  der  Ausgaben,  die  durch  höhere
Forderungen  der  Ärzte,  Apotheker  und  Krankenanstalten  bedingt  wird.
Wie  die  auf  Seite  245  gegebene  Statistik  beweist,  verfügen  zurzeit
sehr  viele  Krankenkassen  nicht  über  die  gesetzlichen  Rücklagen.  Wiederholthat ­
  die  Regierung  darauf  hingewirkt,  daß  die  Rücklagen  in  der  gesetzlichen ­
  Höhe  angesammelt  werden.  Zu  tatkräftigen  Maßnahmen  in  dieser
Beziehung  ist  es  jedoch  noch  nicht  gekommen.  Es  ist  anzunehmen,  daß
auch  weiterhin  die  zuständigen  Regierungsstellen  hierbei  den  Wünschen
der  Krankenkassen  entgegenkommen  und  somit  auch  im  Jahre  1920  viele
Krankenkassen  über  die  Rücklagen  in  der  gesetzlichen  Höhe  nicht  verfügen
werden.
Unter  Vorbehalt  aller  dieser  Punkte  möchte  ich  die  Rücklagen  sämtlicher ­
  Krankenkassen  im  Jahre  1  9  2  0  auf  eine  halbe  Milliarde  ansetzen.
Wenn  auch  nach  Lage  der  Dinge  in  der  Krankenversicherung  stets
Steigerungen  in  den  Ausgaben  eintreten,  so  kann  doch  angenommen
werden,  daß  diese  sich  nicht  mehr  in  so  großem  Umfange  wie  bis  dahin
einstellen.  Mit  dieser  Einschränkung  kann  in  gewissem  Sinne  davon
gesprochen  werden,  daß  um  das  Jahr  1920  herum  in  der  Krankenversicherung ­
  eine  Art  Beharrungszustand  gegeben  sein  wird  und  die  Rücklagen ­
  nicht  mehr  so  erheblich  steigen  werden.
Wie  die  halbe  Milliarde  angelegt  sein  wird,  darüber  kann  man  auch
nur  Mutmaßungen  äußern.  Etwaige  Wandlungen  in  diesen  Beziehungen
lassen  sich  nicht  voraussehen,  namentlich  läßt  sich  nicht  voraussehen,  ob  die
Kassen  mehr  dazu  übergehen  werden,  ihre  Rücklagen  in  Hypotheken  anzulegen. ­
  Nimmt  man  für  diese  halbe  Milliarde  Rücklagen  die  durch  die
Erhebung  festgestellten  Sätze,  so  ergibt  sich  folgendes:
        <pb n="242" />
        252

II.  Öffentliche  Versicherung.

Es  sind  angelegt:
1.  bei  öffentlichen  Sparkassen  76  923  000  Mk.
2.  in  Wertpapieren  des  Reiches  47  393  000  „
3.  in  Wertpapieren  der  Einzelstaaten  96154  000  „
4.  in  Wertpapieren  von  kommunalen  Körperschasten
(Provinzen,  Kreisen,  Städten,  Gemeinden  usw.)  .  81  967  000  „
5.  in  Psandbriesen,  Rentenbriefen  u.  ä  67  935  000  „
6.  in  Hypotheken  im  ganzen  Reiche  68776000  „
7.  bei  Banken  15  562  000  „
8.  in  Verwaltungsgebäuden,  Genesungsheimen,  Erholungsstätten, ­
  Kliniken,  Heilbadeanstalten  und
ähnlichen  Gebäuden  und  Einrichtungen  ....  45290000  „

Die  Entwickelung  der  Rücklagen  bei  den  deutschen  Krankenkassen,
zeigt  folgendes  Bild:
1900  bei  9  521000  Versicherten  betrug  die
Rücklage  sämtlicher  Krankenkassen  .  .  142  484  000  Mk.
1910  bei  13  070  000  Versicherten  betrug  die
Rücklage  sämtlicher  Krankenkassen  .  .  268196  000  „
1920  wird  voraussichtlich  bei  23  000  000  Versicherten ­
  die  Rücklage  bei  sämtlichen
Krankenkassen  gegen  500  000  000  „  betragen-
        <pb n="243" />
        253

4.  Die  Knappschastskassen.
Von
vr.  E.  Iüngst-Essen.

Von  alters  her  besitzt  der  deutsche  Bergbau  in  seinen  Knappschaftskaffen ­
  Einrichtungen  der  Fürsorge  sür  seine  Belegschaften,  wie  sie  ähnlich
Ar  die  Arbeiter  der  anderen  Zweige  unseres  heimischen  Gewerbes  erst  die
soziale  Versicherung  des  Reiches  im  letzten  Menschenalter  geschaffen  hat.
Aus  der  Initiative  der  freien  und  selbständigen  Bergleute  erwachsen,
fanden  die  Knappschaftskassen,  Gnadengroschenkassen  oder  wie  sie  sonst
heißen  mochten,  schon  frühe  die  Unterstützung  der  Unternehmer,  die  sich
durch  Gewährung  von  Beiträgen,  Freikuxen,  im  besonderen  durch  die
Übernahme  der  zeitlichen  Unfall-  und  Krankenleistungen  an  ihren  Fürsorgezwecken ­
  beteiligten.  Nachdem  die  Knappschastskassen  unter  dem  Regime ­
  des  Polizeistaates  zu  staatlich  geleiteten  Einrichtungen  geworden
waren,  erlangten  sie  von  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  ab  die
Rechte  juristischer  Personen  mit  voller  Selbstverwaltung  bei  gleichen
Rechten  von  Wcrksbesitzern  und  Arbeitern.  Die  beiden  grundlegenden
besetze  aus  diesem  Gebiet  sind  das  preußische  Gesetz  vom  10.  April  1854
über  die  Vereinigung  der  Berg-,  Hütten-  und  Salinenarbciter  in  Knappschaften ­
  und  das  dessen  Bestimmungen  weiterführende  Allgemeine  Berg-Jksetz
  für  die  preußischen  Staaten  vom  24.  Juni  1865.  Dieses  Gesetz,
bas  sich  als  eine  mustergültige  Regelung  der  bergrechtlichen  Verhältnisse
darstellt  und  in  einer  großen  Zahl  seiner  wesentlichen  Bestimmungen  noch
heute  gilt,  ist  in  der  Folge  von  den  meisten  deutschen  Staaten  als  Landes-3esetz
  angenommen  worden,  so  daß  auch  in  diesen  der  Beitrittszwang  sür
die  Arbeiter  aller  Bergwerke.  Salinen  und  Aufbereitungsanstalten  zu  den
Knappschaftskassen  besteht.  Wo  dies  nicht  der  Fall  ist,  wo  es  keine  landesgesetzlichen
  Vorschriften  über  Knappschaftswesen  gibt,  wie  z.  B.  im  Großhkrzogtum
  Baden,  unterstehen  die  Bergleute  unmittelbar  der  Sozialbersicherungsgesetzgebung
  des  Reiches.  Hiermit  ist  der  Kreis  der  in  den
\j
        <pb n="244" />
        254

II.  öffentliche  Versicherung.

Knappschaftskassen  vereinigten  Personen  gegeben.  Sie  umfassen  fast  die
Gesamtheit  der  im  deutschen  Bergbau  Berusstätigen,  und  zwar  sowohl
Arbeiter  wie  Beamte  (mit  Ausnahme  der  eigentlich  leitenden  Persönlichkeiten), ­
  daneben  aber  auch  noch  in  gewissem  Umfang  Hüttenarbeiter.  Für
diese  bestand  nach  dem  preußischen  Gesetz  von  1854  ebenfalls  Beitrittszwang ­
  zu  den  Knappschaftskassen;  das  Allgemeine  Berggesetz  von  1865
stellte  es  ihnen  jedoch  frei,  ans  diesen  auszuscheiden.  Die  Arbeiter  der
seitdem  neu  geschaffenen  Hüttenwerke  sind  den  Knappschaftsvereinen  nicht
beigetreten.
Über  den  Mitgliederbestand  der  deutschen  Knappschaftsvereine  besitzen
wir  von  1891  fortlaufend  Angaben,  die  in  der  folgenden  Tabelle  zusammengestellt ­
  sind;  diese  läßt  auch  die  Zahl  der  Knappschaftsvereine  in
den  einzelnen  Jahren  ersehen.  Bei  der  überragenden  Bedeutung  des
preußischen  Bergbaues  erschien  es  angezeigt,  die  entsprechenden  Angaben
für  Preußen  hinzuzufügen.

Zahl  und  Mitgliederbestand  der  Knappschaftsvereine  in
Deutschland  und  Preußen.

Jahr

Deutschland

Preußen

Anzahl
der  Kassen

Aktive  Mitglieder

Anzahl
der  Kassen

Aktive  Mitglieder

1891

139

466  366

74

410  889

1892

139

473  960

74

419  231

1893

139

470  815

74

415  533

1894

139

477  186

74

422  554

1895

140

484  841

74

428  126

1896

139

501  560

73

444  767

1897

139

530  856

73

472  734

1898

138

557  615

73

499  968

1899

138

588  297

73

529  000

1900

139

641136

73

575  873

1901

139

680  547

73

613  131

1902

126

674  650

73

608  101

1903

124

698  004

73

627  506

1904

122

718  655

72

650  156

1905

119

729  123

73

658942

1906

119

767  689

72

695  507

1907

121

827  709

70

737  239

1908

119

919  028

68

826503

1909

118

936  116

67

841  210

1910

117

950856

67

852  959

Der  Zug  zur  Konzentration,  der  unser  ganzes  Wirtschaftsleben  kennzeichnet, ­
  kommt  auch  in  der  Entwicklung  des  Knappschaftswesens  zum
Ausdruck.  Während  sich  der  Mitgliederbestand  der  Knappschaftskassen  in
        <pb n="245" />
        E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.

255

den  letzten  20  Jahren  reichlich  verdoppelt  hat,  ist  gleichzeitig  die  Zahl
der  Vereine  um  annähernd  ein  Sechstel  zurückgegangen;  1891  entfielen
im  Deutschen  Reich  auf  eine  Knappschaftskasse  3355  Mitglieder,  1910
aber  8127.  Weiter  geht  die  Konzentration  in  Preußen,  wo  einer  durchschnittlichen ­
  Mitgliederzahl  von  5553  in  1891  eine  solche  von  12  731
in  1910  gegenübersteht.  Es  bedarf  wohl  kaum  der  Hervorhebung,  daß
diese  Entwicklung  im  Interesse  der  Leistungsfähigkeit  der  Knappschaftskassen ­
  für  die  Erfüllbarkeit  ihrer  Zwecke  im  höchsten  Maße  zu  begrüßen
ist;  immerhin  gibt  es  noch  eine  recht  große  Zahl  von  Knappschaftskassen
mit  einem  so  geringen  Bestand  von  Mitgliedern,  daß  deren  Ansprüche
in  keiner  Weise  gewährleistet  erscheinen  1 .
Die  Knappschaftskasscn  sind  die  Träger  der  reichsgesetzlichen  Krankenversicherung ­
  sowie  der  auf  Landesgesetz  beruhenden  Pensionsversicherung,
welche  an  die  Mitglieder  der  Kassen  und  ihre  Hinterbliebenen  bei  Berussinvalidität
  und  Tod  dauernde  Unterstützungen  gewährt.  Mit  dem
1.  Januar  1912  ist  die  mit  der  Invalidenversicherung  verbundene  reichsgesetzliche ­
  Hinterbliebenenversicherung  zur  Einführung  gelangt.  Das  Verhältnis ­
  der  reichsgesetzlichen  zur  knappschaftlichen  Hinterbliebenenversicherung ­
  ist  in  der  Reichsversicherungsordnung  durch  §  1322  dahin  geregelt,
daß  die  Unterstützungen,  welche  die  Knappschaftskassen  den  Hinterbliebenen
ihrer  reichsgesetzlich  versicherten  Mitglieder  geben,  sich  um  den  halben
Wert  der  reichsgesetzlichen  Bezüge  der  gleichen  Art  ermäßigen.  Die  Unterstützungen ­
  müssen  unter  Hinzurechnung  der  reichsgcsetzlichen  Bezüge
mindestens  um  den  Betrag  des  Reichszuschusses  höher  sein,  als  die
satzungsmäßige  Unterstützung  ohne  die  Ermäßigung  sein  würde.  Die
Satzung  kann  allerdings  bestimmen,  daß  die  Unterstützungen  (und  entsprechend ­
  die  Beiträge)  gar  nicht  ermäßigt  werden.  Der  Aufnahme  der
Vorschrift  über  die  Aufrechnung  der  knappschaftlichen  und  reichsgesetzlichen
Hinterbliebenenrenten  lag  die  ausgesprochene  Absicht  zugrunde,  diesmal
von  dem  Bergbau  eine  Doppelbelastung,  wie  sie  ihm  das  Jnvalidcnund
  Altersversicherungsgesetz  gebracht  hatte,  fernzuhalten.  Dieses  Gesetz
sah  vor,  daß  eine  Aufrechnung  der  landesgesetzlichen  und  reichsgesetzlichen
Rente  erfolgen  könne,  wenn  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  einen  dahinzielenden
  Beschluß  fassen  würden.  Einem  solchen  zeigten  sich  letztere
jedoch  nicht  geneigt,  und  so  hat  der  Bergbau  als  einziger  deutscher  Gewerbszweig
  bisher  neben  der  landesgesetzlich  vorgesehenen  Pensions-1
  Vgl.  Dr.  Ferdinand  Bertrams,  Die  Sicherstellung  der  Leistungen  der
preußischen  Knappschaftsvereine  durch  das  Knappschaftsgesetz  vom  19.  Juni  1906.
"Glückauf"  1912.
        <pb n="246" />
        256

II.  Öffentliche  Versicherung.

Versicherung  auch  noch  die  Lasten  aus  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  tragen  müssen.  Von  der  den  Knappschaftsvereinen  nunmehr  bei
der  Regelung  der  reichsgesetzlichen  Hinterbliebenenfürsorge  gegebenen  Befugnis, ­
  die  knappschaftlichen  Bezüge  gegen  die  reichsgesetzlichen  Renten
aufzurechnen,  dürften  diese  wohl  ohne  Ausnahme  Gebrauch  gemacht
haben.
Nicht  in  ihrer  Gesamtheit,  aber  in  erheblicher  Zahl  sind  die  Knappschaftsvereine ­
  auch  Träger  der  reichsgesetzlichen  Alters-  und  Invalidenversicherung, ­
  soweit  sie  auf  Grund  der  §8  8—10,  173  und  174  des
JVG.  die  Zulassung  als  „besondere  Kasseneinrichtung",  d.  h.  als  selbständige ­
  Versicherungsanstalten  gegen  Invalidität  und  Alter  neben  den
Landesversicherungsanstalten  erlangt  haben.  Es  sind  dies  zunächst  der
Saarbrücker  Knappschaftsverein  mit  52  905  Mitgliedern  in  1911,  der
Allgemeine  Knappschaftsvereiu  zu  Bochum,  der  1890  durch  Verschmelzung
des  Märkischen,  des  Essen-Werdenschen  und  des  Mülheimer  Vereins  gebildet, ­
  den  rheinisch-westfälischen  Bergbau  umfaßt  und  1911  357  321  Mitglieder ­
  zählte.
Ferner  haben  sich  18  im  übrigen  völlig  selbständige  Knappschaftsvereine ­
  verschiedener  Bundesstaaten  für  die  Zwecke  des  JVG.  zu  der
Norddeutschen  Knappschaitspensionskasse  zusammengeschlossen,  und  zu  dem
gleichen  Zweck  haben  sich  die  sächsischen  Knappschaftsvereine  zu  der  Allgemeinen ­
  Knappschaftspensionskasse  für  das  Königreich  Sachsen  vereinigt.
Beschränken  wir  uns  jedoch  vorläufig  auf  die  allen  Knappschaftsvereinen ­
  gemeinsamen  Aufgaben:  die  reichsgesetzliche  Krankenversicherung
und  die  landesgesetzliche  Pensionsversicherung.  Die  Mittel  zu  den  hieraus
sich  für  sie  ergebenden  Leistungen  gewinnen  sie  wie  die  anderen  großen
öffentlichen  Versicherungseinrichtungen  hauptsächlich  aus  den  Beiträgen
der  einzelnen  Mitglieder  und  Werksbesitzer;  hierzu  treten  noch  Zinsen
vorhandener  Kapitalien,  Eintrittsgelder,  Geldstrafen,  Einkünfte  aus  Schenkungen ­
  und  Stiftungen  u.  a.  m.
Wie  sich  die  Einnahmen  der  Knappschaftsvereine  in  Preußen  und
in  Deutschland  in  den  letzten  20  Jahren  insgesamt  und  auf  ein  Mitglied ­
  gestaltet  haben,  ist  aus  der  folgenden  Zusammenstellung  zu  entnehmen ­
  (siehe  Tabelle  S.  257).
Es  sind  gewaltige  Summen,  die  den  Knappschaftsvereinen  zufließen,
auf  122,3  Mill.  Mk.  beliefen  sich  1910  ihre  Einnahmen,  die  in  dem
20  jährigen  Zeitraum  1891—1910  eine  Steigerung  auf  mehr  als  das
Dreiundeiuhalbfache  erfahren  haben.  Da  gleichzeitig  die  Mitgliederzahl
entfernt  nicht  in  demselben  Maße  gewachsen  ist,  ergibt  sich  eine  Zunahme
        <pb n="247" />
        257

E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.

Die  Einnahmen  der  Knappschaftsvereine.

Jahr

Preußen

Deutschland

insgesamt
Mk.

insgesamt
Mk.

auf  1  Mitgl.
Mk.

1891

28  301  608

33  618  863

72

1392

29  123  847

33  568  522

71

1893

29  792  484

35  472  088

75

1894

80  457  197

36  219  972

76

1895

31  064  175

37  209  408

77

1896

82  557  216

37  786  011

75

1897

34  840  509

40  245  550

76

1898

37  214  981

43  061085

77

1899

42  171  416

47  709  702

81

1900

48  677  048

55  122  415

86

1901

53110  556

60  227  466

88

1902

53408  623

60  508  914

90

1903

58  287  025

65  636  151

94

1904

60  592  491

68  071  936

95

1905

63  649  774

71  103  465

98

1906

70  119  236

78431859  .

102

1907

76  537  318

86  171  133

104

1908

104  778  257

114  849  693

125

1909

107  159  304

117  584383

126

1910

110  465  949

122  322  820

129

des  auf  ein  Mitglied  entfallenden  Einnahniebetrages  von  72  auf  129  Mk.
oder  um  57  Mk.  =  79,17  °/o  In  die  Augen  fällt  die  starke  Steigerung
der  Einnahnien  in  den  letzten  drei  Jahren.  Von  1907  auf  1908  hoben
sie  sich  allein  um  29  Mill.  Mk.  Dies  hängt  zusammen  mit  dem  preußischen ­
  Knappschaftsgesetz  vom  19.  Juni  1906.  Während  nach  §  174  ABG.
die  Beiträge  der  Werksbesitzer  nur  mindestens  die  Hälfte  der  Beiträge
der  Arbeiter  auszumachen  brauchten  —  tatsächlich  aber  bezahlten  die
Werksbesitzer  in  den  meisten  Vereinen  mehr  als  den  gesetzlichen  Mindestbetrag ­
  —,  legte  ihnen  die  erwähnte  Novelle  von  1906,  die  1908  in
Kraft  trat,  gegenüber  der  Kranken-  und  der  Pensionskasse  die  Zahlung
der  gleichen  Beiträge  auf,  die  die  beitrittspflichtigen  Mitglieder  leisteten.
Noch  einschneidender  in  ihrer  Wirkung  auf  die  Höhe  der  Beiträge  war
die  folgende  Bestimmung  der  Novelle:  Die  Höhe  der  Beiträge  zur  Pensionskasse ­
  ist  derart  zu  bemessen,  daß  sie  unter  Hinzurechnung  der  etwaigen
weiteren  Einnahmen  der  Kasse  und  unter  Berücksichtigung  aller  sonstigen
sür  die  Leistungsfähigkeit  des  Knappschaftsvereins  in  Betracht  kommenden
Umstände  die  dauernde  Erfüllbarkeit  der  Pensionskassenleistungen  ermöglichen ­
  (§  175  c).  Nach  dem  diese  gesetzliche  Bestimmung  erläuternden
Ministerialerlaß  vom  17.  Januar  1907  schließt  sie  zum  mindesten  die
Forderung  in  sich,  einmal  die  bereits  vorhandene  ungedeckte  Last  zu  ver-Schriften
  137.  IV.  l7
        <pb n="248" />
        258

II.  öffentliche  Versicherung.

zinsen  und  in  einem  innerhalb  der  mutmaßlichen  Lebensdauer  der  betreffenden ­
  Pensionskasse  liegenden  Zeitraum  zu  tilgen  und  sodann  die
neu  entstehende  Last  zum  mindesten  auf  der  Grundlage  des  Kapitaldeckungsverfahrens ­
  zu  sichern.  Dementsprechend  waren  also  die  Beiträge  zu  erhöhen.
(S.  Bertrams  a.  a.  O.  S.  1418.)
Über  die  Gliederung  der  Einnahmen  liegen  für  die  Gesamtheit  der
deutschen  Knappschaftsvereine  keine  Angaben  vor,  wohl  aber  für  die
preußischen  Knappschaftsvereine,  allerdings  auch  nur  getrennt  nach
Kranken-  und  Pensionskasse  für  die  Jahre  1908,  1909  und  1910.  Deren
Einnahmen  setzten  sich  wie  folgt  zusammen:
1.  bei  der  Krankenkasse:

Jahr

Beiträge
u.  Eintrittsgelder ­

Mk.

Vermögenserträge ­

Mk.

Ersatzleistungen ­

lUVG.)
MI.

Sonstiges
Mk.

Zusammen
Mk.

1908
1909
1910

35  544968
36  841  575
37  581  888

153  207
337  214
430  773

903  356
859  991
903  505

210  722
226  858
196  979

36  812  248
38  265  638
39  113  145

1910

96,09  °/o

1,10  °/o

2,31  °/o

0,50  °/o

100  0/0

2.

bei  der  P

ensionskasse:

Jahr

Beiträge
u.  Eintrittsgelder ­

Mk.

Anerkennungs ­
 ­

Mk.

Vermögenserträge ­

Mk.

Sonstiges
Mk.

Zusammen
Mk.

1908
1909
1910

61  358  845
60  946  776
62  035  760

74  649
79  090
82  776

5  809  610
7  235  903
8  571  493

722  905
631  897
662  775

67  966  009
68  893  666
71  352  804

1910

86,94o/o

0,12  °/&amp;lt;&amp;gt;

12,01  °/o

0,93  °/o

100  0/0

Den  bei  weitem  wichtigsten  Einnahmeposten  bilden  die  Beiträge,  die
1910  einschließlich  der  Eintrittsgelder  bei  der  Krankenkasse  96  %  und
bei  der  Pensionskasse  rund  87  %  der  Gesamteinnahmen  ausmachten.  In
der  Verteilung  der  Beiträge  auf  Werksbesitzer  und  Arbeiter  bestand  von
Verein  zu  Verein  vielfach  große  Verschiedenheit.  Während  früher  der
gesetzliche  Mindestbetrag  der  Arbeitgeberbeiträge  auf  die  Hälfte  der  Arbeiterbeiträge ­
  festgesetzt  war,  stellte  sich,  wie  schon  erwähnt,  der  Beitragssatz
der  Werksbesitzer  bereits  vor  dem  Inkrafttreten  der  Knappschaftsnovelle
von  1906  bei  der  Mehrzahl  der  Vereine  wesentlich  höher;  so  leisteten
        <pb n="249" />
        E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.  259
nach  einer  Aufstellung  über  die  Preußischen  Knappschaftsvereine  in  1904
die  Werksbesitzer  an  Beiträgen:
100°/»  des  Mitgliederbeitrags  in  27  Vereinen  mit  254109  Mitgliedern,
75°/»  „  „  „  8  „  „  275  219
50%  „  „  „17  „  „  29167
Bei  den  übrigen  Vereinen  lag  der  Satz  zwischen  50  und  75  %,  oder
es  kam  auch  vor,  daß  die  Werksbesitzer  dort,  wo  besondere  Krankenkassenbeiträge ­
  erhoben  wurden,  für  beide  Kassenzweige  einen  in  verschiedenem
Verhältnis  zu  den  Mitgliederbeiträgen  stehenden  Beitrag  leisteten.  Nunmehr ­
  haben,  worauf  auch  schon  hingewiesen  wurde,  beide  Parteien  denselben ­
  Beitrag  zu  leisten,  und  zwar  ebensowohl  an  die  Kranken-  wie  an
die  Pensionskasse,  für  welche  beiden  Zweige  des  Knappschaftswesens  das
preußische  Gesetz  vom  19.  Juni  1906  getrennte  Kassensührung  vorgeschrieben
hat,  die  bis  dahin  nur  bei  einigen  Vereinen  bestand.
Wenn  man  die  Bedeutung  der  Prämienzahlung  für  den  Versicherten
beurteilen  will,  so  hat  man  die  von  ihm  geleisteten  Beiträge  mit  den
dem  Unternehmer  obliegenden  zusammenzufassen,  denn  diese  Prämien  stellen,
einerlei,  wer  sie  auf  Grund  des  Gesetzes  bezahlt,  einen  Teil  seines  Lohnes
dar,  und  zwar  einen  recht  beträchtlichen  und  dazu  steigenden  Teil,  wie
das  für  die  Belegschaften  des  Ruhrbergbaues  die  folgende  Zusammenstellung ­
  zeigt:

Jahr

Auf  einen  Beschäftigten  (Beamte  und  Arbeiter)  im  Oberbergamtsbezirk ­
  Dortmund  betrug  der

Verhältnis  der
Knappschaftsbeiträge
zur  Gesamtsumme
(Lohn  und
Knappschafts-  usw.
Beiträge)
°|o

Jahresreinverdienst

Mk.

Gesamtaufwand  der
Arbeitgeber  und  Arbeiter ­
  an  Knappschaftsbeiträgen ­
  1
Mk.

Zusammen
Mt.

1887

815

72

887

8,12

1890

1086

73

1159

6,30

1895

992

90

1082

8,32

1900

1352

113

1465

7,71

1905

1218

120

1338

8,97

1907

1590

129

1  719

7,50

1910

1416

159

1575

10,10

1911

1480

162

1642

9,87

Wäre  die  Versicherung  gegen  die  Folgen  von  Krankheit,  Alter  und
Invalidität  sowie  die  Sicherstellung  der  Hinterbliebenen  des  Ruhrknappen
diesem  selbst  überlassen,  so  könnte  der  Ruhrbergbau  einen  um  etwa  10  %

Beiträge  zur  Krankenkasse,  Pensions-  und  Unterstützungskasse,  s  o  w  i  e  zur
Jnvaliditäts-  und  Altersversicherung.
17*
        <pb n="250" />
        260

II.  Öffentliche  Versicherung.

höheren  Geldlohn  zahlen,  ohne  daß  dadurch  seine  Belastung  gesteigert
und  seine  Wettbewerbsfähigkeit  gemindert  würde.
In  diesem  Zusammenhang  sei  kurz  auf  die  Belastung  der  Produktion
durch  die  knappschaftliche  Versicherung  eingegangen,  und  zwar  wiederum
an  dem  Beispiel  des  Ruhrbergbaues.
Es  betrugen  die  Knappschaftsgefälle  einschließlich  (ab  1892)  der
Beiträge  zur  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherung:

auf

vom  Gesamt1 ­

  t  Förderung

wert  der  Förderung

Mk.

°/°

1857  .

.  .  0,21

2,30

1860  .

.  .  0,19

2,94

1870  .

.  .  0,13

2,31

1880  .

.  .  0,19

4,21

1885  .

.  .  0,18

3,86

1890  .

.  .  0,26

3,32

1895  .

.  .  0,34

5,09

1900  .

.  .  0,43

5,02

1905  .

.  .  0,49

5,87

1910  .

.  .  0,63

6,48

1911  .

.  .  0,63

6,44

Was  die  Belastung  mit  0,63  Pf.  aus  1  t  und  ihre  Steigerung  um
50  Pf.,  wenn  man  vom  Jahre  des  Tiefstandes  (1870)  in  der  obigen
Zusammenstellung  ausgeht,  bedeuten,  erhellt  aus  der  Tatsache,  daß  im
Ruhrbergbau  in  den  letzten  5  Jahren  an  Dividende  und  Ausbeute  auf
1  k  Förderung  verteilt  worden  sind:

1907

1,28

Mk.

1908.  ....

1,14

„

1909

0,98

„

1910

1,02

„

1911

1,11

„

Das  Verhältnis  der  Knappschastsgefälle  zum  Gesamtwert  der  Förderung ­
  ist  jedoch  in  den  späteren  Jahren  nicht  so  hoch,  wie  es  die  Tabelle
angibt,  da  der  von  den  Oberbergämtern  ermittelte  Wert  der  Förderung
nur  den  Wert  der  Rohkohle  begreift,  dagegen  die  Werterhöhung  durch
Aufbereitung,  Verkokung,  Brikettierung  usw.,  die  vornehmlich  im  letzten
Jahrzehnt  ganz  außerordentliche  Fortschritte  gemacht  hat,  unberücksichtigt
läßt.  Dagegen  sind  in  den  Knappschaftsgefällen  auch  die  Versicherungsbeträge ­
  enthalten,  die  für  die  in  den  Nebenbetrieben  des  Steinkohlen-
        <pb n="251" />
        E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.

261

bergbaues  beschäftigten  Arbeiter  bezahlt  werden.  Die  von  dem  ReichSamt
des  Innern  in  die  Wege  geleitete  Reform  der  bergbaulichen  Statistik
gestattet  für  die  letzten  4  Jahre  den  vollen  von  der  Steinkohlenindustrie
Rheinland-Westfalens  geschaffenen  Wert  anzugeben.  Setzt  man  dazu  die
Knappschaftsgefälle  einschließlich  der  Beiträge  zur  Jnvaliditäts-  und
Altersversicherung  in  Beziehung,  so  ergibt  sich,  daß  diese  etwas  mehr  als
5  o/o  des  vollen  Produktionswertes  ausmachen.
Den  Einnahmen  der  Knappschaftsvereine  stehen  die  durch  die  Ersüllung
  ihrer  Ausgaben  bedingten  Ausgaben  gegenüber,  über  deren  Entwicklung ­
  im  Laufe  der  letzten  2  Jahrzehnte  uns  wieder  für  die  Gesamtheit ­
  der  Vereine  Angaben  zur  Verfügung  stehen.
Es  betrugen  die  Ausgaben  der  Knappschastsvereine:

Jahr

Preußen

Deutschland

insgesamt
Mk.

insgesamt
Mk.

ans  1  Mitglied
Mk.

1891

23  605-349

28  665  263

61

1892

25  121  671

29  253  270

62

1893

26  648  071

31  051  256

66

1894

27  390  550

31  990  215

67

1895

28  064  998

32  970  690

68

1896

28  651  649

33  567  353

67

1897

31337118

36  882  557

69

1898

32192  498

37  395  348

67

1899

36  140  674

41  247  936

70

1900

39  737  510

45  465  184

71

1901

42  912  542

49  344  562

73

1902

43  434  920

49  833  673

74

1903

50  710  783

57  250  757

82

1904

52  989  681

59  206  922

82

1905

54  479  449

60  605  361

83

1906

56  980  738

63  555  381

83

1907

62  001  043

68  802  279

83

1908

68  408  056

75  381  504

82

1909

72  283  367

79  946  422

85

1910

74470  393

83  561  236

88

Während  wir  in  dem  20  jährigen  Zeitraum  bei  den  Einnahmen
eine  Steigerung  um  fast  89  Mill.  Mk.  feststellen  konnten,  sind  gleichzeitig ­
  die  Ausgaben  nur  um  55  Mill.  Mk.  gewachsen.  Der  Zunahme
des  auf  ein  Mitglied  entfallenden  Einnahmcbetrages  von  57  Mk.  steht
eine  Steigerung  der  Ausgaben  um  nur  27  Mk.  gegenüber.
Über  die  Gliederung  der  Ausgaben  setzen  wir  nachstehend  wieder
unter  Unterscheidung  der  beiden  Kassenarten,  Kranken-  und  Pensionskasse,
für  die  Jahre  1908—1910  die  für  die  preußischen  Vereine  vorliegenden
Angaben  her.
        <pb n="252" />
        262

II.  öffentliche  Versicherung.

Es  setzten  sich  zusammen  die  Ausgaben  der  Kranken-  und  Pensionskasse:

1.  Ausgaben  der  Krankenkasse.

Jahr

Krankengeld
Mk.

Kur-,  Arznei-,
Krankenhauskosten ­
  und
Unterstützungen
Mk.

Sterbegeld ­

Mk.

Verwaltungs ­
 ­

Mk.

Sonstiges
Mk.

Zusammen
Mk.

1908

14  714  802

14186  073

870  315

1  253  348

680  879

31  705  417

1909

16  614  070

15  237  734

886  242

1  316  178

293  857

34  348  081

1910

16  193  090

16  081  626

811912

1  483  803

236  101

34  806  532

1910

46,52  %

46,20%

2,33  %

4,26%

0,68  %

100  o/o

2.  Ausgaben  der  Pensionskasse.

Jahr

Pensionen
usw.
Mk.

Begräbnisbeihilfen ­

Mk.

Verwaltungskosten ­

Mk.

Sonstiges
Mk.

Zusammen
Mk.

1908

34  805  513'

275  890

1  350  639

770  597

36  702  639

1909

85  751  958 1

278  033

1  443  102

462  193

37  935  286

1910

37  295  624 1

277  739

1  602  412

488  086

39  663  861

1910

94,03  %

0,70  o/o

4,04  %

1,23  %

100  o/o

Ein  besonderes  Interesse  beansprucht  das  Verhältnis,  in  dem  bei
den  beiden  Kasseneinrichtungen  die  den  Versicherten  gewährten  Leistungen
zu  den  von  ihnen  und  den  Arbeitgebern  gezahlten  Beiträgen  stehen.
Auch  hier  müssen  wir  uns  wieder  mangels  umfassenderen  Materials  auf
die  preußischen  Knappschaftsvereine  beschränken.
Es  stellte  sich  das  Verhältnis  der  Leistungen  zu  den  Beiträgen  bei  der:

Krankenkasse

Pensionskasse

Jahr

der  preußischen  Knappschaftsvereine  auf

o/o

°/0

1908

88,76

56,29

1909

88,86

59,04

1910

88,04

60,49

Für  einen  längeren  Zeitraum  stehen  uns  entsprechende  Angaben  für
einzelne  Vereine  zur  Verfügung;  wir  bieten  sie  nachstehend  für  den
größten  Verein,  den  Allgemeinen  Knappschaftsverein  zu  Bochum.

1  Einschließlich  der  Aufwendungen  für  kranke  Rentenempfänger  und  deren  Angehörige ­
  sowie  der  sonstigen  Unterstützungen.
        <pb n="253" />
        E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen,

263

Vsrsicherungsleistmigen  im
Berhältntz  zu  den  Beiträgen

1860  104,62  °/o
1870  93,89  °/o
1880  92,82  °/o
1890  85,67%
1900  81,18%
1905  88,61%
1909  70,05  %

Wertvoll  ist  auch  die  Feststellung  des  Verhältnisses  der  Verwaltungskosten ­
  zu  der  Gesamteinnahme  und  der  Gesamtausgabe,  worüber  die
folgende  Tabelle  Ausschluß  gibt.
Es  stellte  sich  das  Verhältnis  der  Verwaltnngskosten  bei  den  preußischen ­
  Knappschaftsvereinen  zu  der:

Ge-Ge-









samteinnahme

samtausgabe

samteinnahme

samtausgabe

in  der  Krankenkasse

in  der  Pensionskasse

°/o

%

oIo

%

1908

3,40

3,95

1,99

3,68

1909

3,44

3,83

2,09

3,80

1910

3,79

4,26

2,25

4,04

Das  Verhältnis  von  Einnahme  und  Ausgabe  ergibt  Verlust  oder
Überschuß,  auf  welch  letzterem  sich  das  Vermögen  aufbaut.
Wie  der  Überschuß  sich  im  Laufe  der  letzten  2  Jahrzehnte  bei  den
Knappschaftsvereinen  in  Preußen  und  im  Reiche  entwickelt  hat,  zeigt  die
obenstehende  Tabelle  auf  S.  264.
Das  Vermögen  der  Knappschaftsvereine  zeigt  eine  der  Gestaltung
des  Überschusses  entsprechende  Entwicklung.  (Siehe  die  untenstehende
Tabelle  auf  S.  264.)
Gegen  1891  weist  es  in  1910  einen  Zuwachs  von  266  Mill.  Mk.
auf,  das  bedeutet  eine  Steigerung  aus  annähernd  das  Fünfeinhalbfache.
Fast  die  Hälfte  dieses  Zuwachses  entfällt  auf  die  Jahre  1907—1910
und  ist  im  wesentlichen  als  die  Folge  der  preußischen  Knappschaftsnovelle
von  1906  anzusehen.  Das  durchschnittliche  Vermögen  des  einzelnen  Vereins ­
  hat  sich  von  430  000  Mk.  in  1891  auf  2,78  Mill.  Mk.  in  1910,
mithin  auf  mehr  als  das  Sechsfache  gehoben,  auf  ein  Mitglied  ergibt
sich  ein  Vermögenszuwachs  um  214  Mk.  oder  167  %.
        <pb n="254" />
        264

II.  Öffentliche  Versicherung.

Jahr

Preußen

Deutschland

insgesamt
1000  Mt.

insgesamt
1000  Mk.

auf  1  Mitglied
Mk.

1891

4  696

4  953

11

1892

4  002

4  315

9

1893

3144

4421

9

1894

3  067

4  230

9

1895

2  999

4  239

9

1896

3  906

4  219

8

1897

3  503

3  863

7

1898

5  022

5  666

10

1899

6  031

6  462

11

1900

8  940

9  657

15

1901

10  198

10883

16

1902

9  974

10  675

16

1908

7  576

8  385

12

1904

7  603

8  865

12

1905

9  170

10  498

14

1906

13  138

14  876

19

1907

14  536

17  369

21

1908

36  370

39  468

43

1909

34  876

37  638

40

1910

35  996

38  762

41

Vermögen  der  Knappschaftsvereine.

Jahr

Preußen

Deutschland

insgesamt
Ml.

insgesamt
Mk.

auf  1  Verein
Mk.

auf  1  Mitgl.
Mk.

1891

43  360  861

59  783  816

430  099

128

1892

48  271  522

65  992  219

474  764

139

1893

52119  614

71  356  728

513358

152

1894

56  252  656

76  820  206

552  663

161

1895

60  308  616

82  320117

588  001

170

1896

65  033  622

88  453  755

636  358

176

1897

69  569  670

94  300  858

678  423

178

1898

75  384  723

101  497  252

735  487

182

1899

82  459  403

109  967  714

796  867

187

1900

92  762  050

121  952  881

877  358

190

1901

103  990  774

135  277  997

973  223

201

1902

114  836  798

148  078  519

1  175  226

218

1903

123  044  501

158  068  045

1  274  742

226

1904

132  858  834

169  550  515

1  389  758

236

1905

142  931  166

181310  782

1  523  620

249

1906

157  387  717

197  770  305

1  661  935

258

1907

164  931  461

208  492  420

1  723  078

252

1908

201  030  091

247  783  721

2  082  216

270

1909

235  339  331

285  696  495

2  421  156

305

1910

271  161  222

325  432  644

2  781476

342
        <pb n="255" />
        E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.  265
Auf  Kranken-  und  Pensionskassen  verteilt  sich  das  verfügbare  Vermögen ­
  der  preußischen  Knappschaftsvereine  in  1907,  1908,  1909  und
1910  wie  folgt:

Die  Besserung  in  der  finanziellen  Stellung  der  Knappschaftsvereine ­
  kommt  in  der  Verschiebung  zum  Ausdruck,  welche  sich  im
Laufe  der  Jahre  in  dem  Verhältnis  ihres  Vermögens  zu  ihren  Ausgaben ­
  vollzogen  hat.  Hierüber  unterrichtet  die  folgende  Zusammenstellung ­
  :

Es  erhebt  sic^nun  die  Frage,  wie  die  Knappschaftskassen  die
gewaltigen,  bei  ihnen  sich  ansammelnden  Vermögens  Massen  anlegen. ­
  Da  wir  für  die  Gesamtheit  der  Knappschaftsvereine  keine
Auskunft  zu  geben  vermögen,  so  begnügen  wir  uns  damit,  die  einschläqiaen
  Angaben  für  die  wichtigsten  der  Vereine  nachstehend  mit-Berichtigte

  Zahl.

Jahr

Krankenkasse

Pensionskasse

Zusammen

Mt.

Mk.

Mk.

1907

4  567  526

159  014  015

163  581  541  *

1908

10  168  573

190  861518

201  030  091

1909

14  064  547

221  274  784

235  339  331

1910

18  462  986

252  698  236

271  161  222

1907

2,79

97,21

100%

1910

6,81

93,19

100  °/o

Jahr

Verhältnis  des  Vermögens  zu  den  Gesamtausgaben  der
Knappschaftsvereine  in

Preußen
%

Deutschland
%

1891

183,69

208,56

1895

214,89

249,68

1900

233,44

268,23

1905

262,36

299,17

1910

364,12

389,45
        <pb n="256" />
        266

II.  Öffentliche  Versicherung.

1.  Allgemeiner  Knappschaftsverein  zu  Bochum.

«

1893
Vermögen

1911
Vermögen

Mk.

°/o

Mk.

o/o

Krankenkasse.
Hypotheken
Wertpapiere
Sonstiges

—

—

227  616
3051  110
6  655  840

2,29
30,71
67,00

Zusammen

—

—

9  934  566

100

Pensionskasse.

Hypotheken
Kursfühige  Wertpapiere:

720  600

6,50

32  587  427

24,41

a)  Preussische  Staatsanleihe

—

—

7  904  100

5,92

b)  Deutsche  Reichsanleihe

—

—

1  597  700

1,20

c)  Sonstige  kursfähige  Wertpapiere  .  .

7  722  617

69,64

7  401  600

5,54

Nichtkurssähige  Wertpapiere  (Stadt-,  Gemeinde-Anleihen

  usw.)

—

—

41116  164

30,80

Deckungskapital  bei  der  Rückvers.-Anst..  .

—

—

37  259  295

27,91

Sonstiges

2  645  899

23,86

5  624  722

4,21

Zusammen

11  089  116

100

133  491  008

100

2.  Saarbrücker  Knappschaftsverein.

1898

1905

1910

Vermögen
Mk.

s  1?
S?  p
O/o

Vermögen
Mk.

Vom  Ge-#
  samtvermögen ­


Vermögen
Mk.

S
lag
SS  p
%

Krankenkasse.

Staats-  und  Wertpapiere  .

—

—

—

—

192  250

37,92

Darlehen  an  Bergleute  .  .

—

—

—

—

202  603

39,96

Sonstiges

—

—

—

D»

112153

22,12

Zusammen

—

—

—

—

507  006

100

Pensionskasse.

Erststellige  Hypotheken  .  .  .

1  017  054

11,26

1  750  456

9,28

1  729  714

8,26

Kommunaldarlehen  ....

—

—

2  894  028

15,35

579  920

2,77

Deckungskapital  bei  der  Rück-Versicherungsanstalt

  .  .  .

—

—

—

—

9  966  825

47,62

Staats-  usw.  Papiere  .  .  .

6  662  700

73,77

12  347  200

65,48

4101700

19,60

Sonstiges

1  351  521

14,96

1863  424

9,88

4  551  369

21,75

Zusammen

9  031  275

100

18  855108

100

20  929  528

100
        <pb n="257" />
        E.  Jüngst,  Die  Knappschastskassen.

267

3.  Oberschlesischer  Knappschaftsverein.

1908

1911

Vermögen
Mk.

gif
N  p
o/o

Vermögen
Mk.

&amp;amp;  §
lll
O/o

Krankenkasse.

Effekten

507  000

35,53

494  000

18,02

Hypotheken

—

—

196  663

7,17

Darlehnsverträge

—

—

1  277  100

46,58

Sonstiges

920  151

64,47

774  056

28,23

Zusammen

1  427  151

100

2  741  819

100

Pensionskasse.

Effekten

10  019  455

25,55

10  042  174

20,57

Hypotheken

6  191  263

15,79

6  662  753

13,65

Darlehnsverträge

12  670  670

32,21

18  162  093

37,20

Sonstiges

10  340  465

26,36

13  952  505

28,58

Zusammen

39  221  852

100

48  819  525

100

4.  Nieder  schlesischer  Knappschaftsverein.

1897

1911

Vermögen

«-Z.
  c : 2

Vermögen

BZ  ®

Mk.

W  p
o/o

Mk.

o/o

Krankenkasse.
Zinsbar  angelegtes  Vermögen

—

—

549  790
330  024

62,49
87,51

Zusammen

—

—

879  814

100

Pensionskasse.
Zinsbar  angelegtes  Vermögen.  -

1  232  685
514  099

70,57
29,43

1  189  060
3  240  917
1  660  362

19,52
53,21
27,26

Zusammen

1  746  784

100

6  090  339

100
        <pb n="258" />
        268  II.  Öffentliche  Versicherung.

5.  Hauptknappschaftsverein  Clausthal.

1903

1911

Vermögen

o"  E
lll

Vermögen

1»1
s  11

Mk.

p
0/0

Mk.

S?  P
o/o

Krankenkasse.

Zinsbar  angelegtes  Vermögen
Sonstiges

—

—

1  147  778
74  725

93,89
6,11

Zusammen

—

—

1  222  503

100

Pensionskasse.

Köniql.  Preußisches  Staatsschuldbuch
Sonstige  Wertpapiere
Hypotheken
Deckungskapital  bei  der  Rückversicherungsanstalt
Sonstiges

2  164  000
1  284  890
239  789

58,67
34,83
6,50

4  950  000
40  000
1  382  366
3  360  656
738  662

47,27
0,38
13,20
32,09
7,05

Zusammen

3  688  679

100

10  471  684

100

Vor  1907  bestand  bei  den  Knappschaftsvereinen  keine  Trennung  des
Vermögens  der  Krankenkasse  von  dem  der  Pensionskasse;  diese  ist  erst
durch  die  preußische  Knappschastsnovelle  von  1906  obligatorisch  geworden.
In  den  vorstehenden  Zusammenstellungen  ist  deshalb  das  Vermögen  der
Krankenkassen  in  dem  angegebenen  Vermögen  der  Pensionskassen  vor
1907  mit  enthalten.
Nach  dem  Knappschaftsgesetz  gelten  für  die  Anlage  der  verfügbaren
Gelder  der  Knappschaftsvereine  die  für  die  Anlegung  von  Mündelgeldern
bestimmten  Vorschriften,  soweit  nicht  in  einzelnen  Fällen  auf  Antrag  des
Vorstandes  durch  die  Aufsichtsbehörde  eine  andere  Anlegung  zugegeben
wird.  Beschränken  wir  uns  bei  der  Erörterung  der  Vermögensanlage  der
Knappschastsvereine  auf  die  an  Vermögensumfang  die  Krankenkasse  weit
überragende  Pensionskasse  und  auf  das  letzte  in  den  Tabellen  wiedergegebene ­
  Jahr  —  der  Leser  mag  zur  Feststellung  von  Verschiebungen,
die  jedoch  durch  die  früher  bestehende  Vereinigung  der  beiden  Kassen  erschwert ­
  wird,  auch  die  Angaben  für  die  anderen  Jahre  heranziehen.  Als
erstes  ergibt  sich  ein  bedauerlicher  Mangel  au  Vergleichbarkeit  in  den
Aufstellungen  der  verschiedenen  Vereine.  Der  einzige  Posten,  der  sich  bei
allen  von  ihnen  findet  und,  vom  oberschlesischen  Verein  abgesehen,  auch
durchweg  einen  sehr  bedeutenden  Teil  des  Vermögens  umfaßt,  ist  die
Position  „Deckungskapital  bei  der  Rückversicherungsanstalt".  Es  handelt
sich  dabei  um  die  am  1.  Juli  1908  errichtete  „Knappschastliche  Rück-
        <pb n="259" />
        E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.

269

Versicherungsanstalt",  bei  der  die  meisten  im  Bereich  der  preußischen
Knappschaftsvereine  beschäftigten  Bergarbeiter  rückversichert  sind.  Der
Beitritt  außerpreußischer  Vereine  zu  dieser  Anstalt  auf  Gegenseitigkeit  ist
zwar  möglich,  aber  bis  jetzt  noch  nicht  erfolgt.
In  ihrem  ersten  Jahre  hatte  die  Knappschafts-Rückversicherungsanstalt ­
  ein  Vermögen  von  18,1  Mill.  Mk.,  das  in  1911  auf  69,7  Mill.
angewachsen  war.  Es  gliederte  sich  in  diesen  beiden  Jahren  wie  folgt:

1908

1911

Vermögen

VomGes.-Vermögen


Vermögen

VomGes.-Vermögen


ant.

0/0

Mk.

o/o

Hypotheken  ohne  Amortisation.

3  941  800

21,76

39  493  575

56,64

,,  mit

1  037  049

5,73

10  485  656

15,04

Kommnnaldarlehen

11447  185

63,19

14  500  307

20,80

Deutsche  Reichsanleihe

14  826

0,08

80  000

0,11

Preußische  Konsols

—

—

107  300

0,15

Rheinprovinz-Anleihe

—

—

125  000

0,18

Sonstiges

1  673  382

9,24

4  936  816

7,08

Zusammen

18  114  242

100

69  728  654

100

Danach  kommen  für  die  Anlage  des  Vermögens  der  Rückversicherungsanstalt ­
  in  erster  Linie  die  Darlehen  auf  Hypotheken  in  Betracht,  auf  die
1911  71,68  °/o  des  Gesamtvermögens  entfielen;  weitere  20,80  %  waren
gleichzeitig  auf  Kommunaldarlehen  ausgegeben.  Dagegen  ist  der  Besitz
an  leicht  realisierbaren  Wertpapieren  bei  der  Rückversicherungsanstalt  unbedeutend ­
  zu  nennen.  Eine  große  Rolle  spielt  dieser  dafür  bei  den  einzelnen ­
  Vereinen.  Bei  der  Pensionskasse  des  Allgemeinen  Knappschafts-Vereins
  in  Bochum  machte  er  44,50  °/o  des  Gesamtvermögens  aus,
darunter  12,96  °/o  kurssähige  und  31,54  °/o  nichtkurssähige  Wertpapiere.
Bei  dem  Saarbrücker  Verein,  der  diese  Unterscheidung  nicht  kennt,  machten
die  Effekten  19,60  °/o  des  Gesamtvermögens  der  Pensionskasse  aus,  bei
dem  oberschlesischen  Verein  20,57  ®/o,  bei  dem  Hauptknappschaftsverein
Clausthal  47,65  °/»,  bei  dem  niederschlesischen  Verein  19,52°/».  Die
Hypotheken  sind  an  dem  Vermögen  des  Allgemeinen  Knappschaftsvereins
zu  Bochum  mit  24,99°/»  beteiligt,  der  Saarbrücker  Verein  hat  darin
nur  8,26°/»  seines  Vermögens  angelegt  (daneben  noch  2,77°/»  in  Kommunaldarlehen), ­
  der  oberschlesische  13,65°/»  (und  37,20°/»  auf  Darlehnsverträge), ­
  der  Clausthaler  Verein  13,20°/».
Wir  hatten  schon  eingangs  darauf  hingewiesen,  daß  einige  Knappschaftsvereine ­
  neben  der  reichsgesetzlichen  Krankenversicherung  sowie  der
auf  Landesgesetz  beruhenden  Pensionsversicherung  auch  die  durch  das  In ­
        <pb n="260" />
        270

II.  Öffentliche  Versicherung.

validen-  und  Altersversicherungsgesetz  des  Reiches  vom  22.  Juni  1889
begründete  Versicherung  übernommen  haben.  Es  erübrigt  nun  noch  festzustellen, ­
  welche  Vermögensmassen  die  betreffenden  als  besondere  Kasseneinrichtungen ­
  zugelassenen  Knappschastsvereine  in  den  20  Jahren  seit  Inkrafttreten ­
  des  Invaliden-  und  Altersversicherungsgesetzes  angesammelt  und
wie  sie  ihr  Vermögen  angelegt  haben.  Die  folgende  Tabelle  bietet  eine

Übersicht  über  die  Entwicklung  der  Jnvaliditäts-  und
Alterskasse  des  Allgemeinen  Knappschaftsvereins  zu  Bochum.

Jahr

Zahl  der
Versicherten

Einnahmen

Ausgaben
insgesamt
MI.

Vermögen

Vermögen
auf  1  Versicherten ­

Mk.

insgesamt
Mk.

davon
Zuschuß  des
Reiches
Mk.

Zuwachs
Mk.

insgesamt
Mk.

1892

139  305

2  128  572

152834

1  975  737

1  975  787

14,18

1893

143  864

2  158  707

665

239  544

1  919  164

3  964  741

27,56

1894

153  532

2  804  821

1286

372  244

1  932  577

6  032  728

39,29

1895

155  326

2  444  202

62  203

577  836

1  866  365

8  110  709

52,22

1896

161  154

2  711  900

201  716

707  386

2  004  514

10  372  834

64,37

1897

175  496

2  930  111

194  192

819  486

2110  625

12  846  995

73,20

1898

190  384

3  176  978

201  308

984118

2  192  860

15  466  162

81,24

1899

202  767

8  932  736

593  720

1  280  399

2  652  337

18  645  765

91,96

I960

225  318

5  053  771

509  325

2  386  489

2  667  281

22  027  877

97,76

1901

242  319

5  075  225

571  913

2  832  016

2  243  208

25  149  985

103,79

1902

240  413

5  093  355

630  859

8  283  963

1  809  392

27  980  068

116,38

1903

252  866

5  332  535

670438

3  730  951

1  601  583

30  820  184

121,88

1904

267  605

5  660  654

702  410

4163  359

1  497  295

33  822  864

126,39

1905

263  425

5  612  970

751112

4  306  789

1  306  181

36  429  239

138,29

1906

280  204

6  096  229

746  923

4  524  759

1  571469

39  323  579

140,34

1907

301  913

6  864  320

746  954

4  736  641

1  627  679

42  372  369

140,35

1908

332  130

7  121  065

745  417

5  219  685

1  901  379

45  978  122

138,43

1909

340  250

7  217  851

790  948

5  547  048

1  670  803

49  331  978

144,99

1910

341  366

7  309  483

817  914

5  870  752

1  438  731

52  596  058

154,08

1911

348  387

7  537  613

845  830

6  040  403

1  497  210

55  997  100

160,73

Danach  hatte  die  Jnvaliditäts-  und  Alterskaffe  dieses  größten  Knappschaftsvereins ­
  in  1911  bei  348  387  Versicherten  ein  Vermögen  von  fast
60  Mill.  Mk.;  in  dem  gleichen  Jahre  hatten  sich  die  Einnahmen  auf
7,5  und  die  Ausgaben  auf  6  Mill.  Mk.  belaufen.  Auf  ein  Mitglied
betrug  das  Vermögen  1892  erst  14,18  Mk.,  1911  dagegen  160,70  Mk.
Das  Verhältnis  der  Ausgaben  zum  Vermögen  stellte  sich:

1892

.  .  .  .  auf  7,74%

1895

7,12  %

1900  .....

.  .  .  .  „  10,83%

1905

.  „  11,82%

1910

.  .  .  .  „  11,16%

1911

....,,  10,79  %
        <pb n="261" />
        &amp;gt;

Saarbrücker  Knappfchaftsverein,  Saarbrücken.
(Reichsgesetzliche  Invalidenversicherung.)

Jahr

E  i  n  ii  o

h  in  e  n

Ausgaben

Vermögen

5  2  "S&amp;gt;  Tr
SS&amp;gt;o  SS
Mk.

Versicherte ­


Beiträge
MI.

Zinsen
MI.

Sonstiges ­

MI.

Insgesamt
MI.

Renten
Mk.

Verwaltungskosten ­

Mk.

Schiedsger.
u.  sonstiges
Mk.

Insgesamt ­

Mk.

Zuwachs
Mk.

Bestand
Mk.

1891

30  042

464  454

8128

—

472  588

767

10  652

12  083

460  499

460  499

15

1892

30  129

469  093

24  327

—

493  420

3  300

6  624

—

10215

483  205

943  704

31

1893

29  766

424  832

40  464

—

465  297

6  523

11824

—

18  648

446  649

1  390  353

47

1894

30  361

469  226

56  874

—

526  100

8  897

15  975

—

25  012

501  088

1891  441

62

1895

31326

476  356

74  537

—

550  892

14  376

16  393

—

31  673

519  220

2  410  660

77

1896

32  779

504  785

93  207

—

597  992

18  477

16  855

—

35  464

562  528

2  973  188

91

1897

34  709

532  823

113  386

—

646  208

22  245

18611

—

40  985

605  223

3  578412

103

1898

36  200

556  880

134  990

—

691  869

24  925

44  945

—

69  964

671  905

4  200  316

116

1899

38  296

586  718

157  279

—

743  996

32  153

45  790

—

78  090

665  906

4  866  223

127

1900

40  473

627  437

181  298

—

808  735

230  759

54  426

—

285  576

523  159

5  389  382

183

1991

41893

668  448

200  326

—

868  774

320  803

45  339

—

366  404

502  371

5  891  753

141

1902

42  694

685  499

218  208

—

903  707

373  775

50  944

—

424  881

478  826

6  370  579

149

1903

43  883

727  577

235  703

—

963  280

429  198

51427

—

480  853

482  427

6  853  006

156

1904

45  035

740  204

252  809

—

993  013

472  444

53  307

—

526  007

467  006

7  820  013

163

1905

45  913

760  700

269  513

—

1  030  213

504  315

56  776

—

561  535

468  678

7  788  690

170

1906

47  728

809  253

286  793

—

1  096  046

530  194

63  984

—

594447

501  599

8  290  289

174

1907

48  902

807  968

293  471

—

1  101  439

586  995

68  713

46

656  440

444  999

8  735  288

178

1908

49  842

814  845

302  355

9  005

1  126  205

665  594

23084

5  403

694  962

431  243

9  157  282

184

1909

52  362

838  754

313  949

5  721

I  158  424

707  418

29  094

19  508

756  359

402  065

9  554  208

182

1910

53  886

857  535

327  449

44  060

1  229  044

745  796

30  835

56  242

833363

395  681

9  927  304

184

E.  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.  271
        <pb n="262" />
        272

II.  öffentliche  Versicherung.

Die  Kapitalanlage  dieser  Jnvaliditäts-  und  Alterskasse  im  Jahre
1911  ergibt  sich  aus  der  folgenden  Zusammenstellung:
1.  Kursfähige  Wertpapiere  (Nennwert):
a)  Preußische  Staatsanleihe  Mk.  7  250  800
b)  Deutsche  Reichsanleihe  „  94  200
c)  Sonstige  kursfähige  Wertpapiere  „  8  950  700
2.  Nichtkurssähige  Wertpapiere  (Stadtanleihen,  Gemeindeanleihen, ­
  Anleihen  für  Kom.-Verbände  usw.)  „  29  678  801
Kapitalanlage  Ende  1911  Mk.  45974501
Die  Entwicklung  der  Jnvaliditäts-  und  Alterskasse  des  Saarbrücker ­
  Knappschastsvereins  ist  in  der  Tabelle  S.  271  ersichtlich
gemacht.
Das  Vermögen  dieses  Vereins,  der  1910  53  886  Mitglieder  zählte
und  Einnahmen  von  1,23  Mill.  Mk.  sowie  Ausgaben  von  833  000  Mk.
auswies,  betrug  Ende  des  genannten  Jahres  9,9  Mill.  Mk.  oder  184  Mk.
auf  einen  Versicherten;  letzterer  Betrag  ist  mithin  höher  als  bei  dem
Bochumer  Verein.
Das  Verhältnis  der  Ausgaben  zum  Vermögen  stellte  sich:
1892  auf  2,62  °/o
1895  „  1,31  °/o
1900  „  5,30%
1905  „  7,21  o/o
1910  „  8,39  0 /o
Es  war,  auch  zuletzt  noch,  nicht  unwesentlich  günstiger  als  beim
Allgemeinen  Knappschaftsverein  zu  Bochum,  zeigt  aber  eine  stark  steigende
Tendenz,  während  bei  dem  Bochumer  Verein  neuerdings  ein  Rückgang
der  Verhältnisziffer  zu  verzeichnen  ist.
Über  die  Anlage  des  Vermögens  des  Saarbrücker  Knappschaftsvereins
liegt  für  die  früheren  Jahre  nur  die  Angabe  vor,  daß  sie  in  Wertpapieren
erfolgt  war;  1910  bestand  es  zu
14,53  0/o  aus  deutscher  Reichsanleihe,
38,73  0/0  aus  Staatsanleihen  und  staatlich  garantierten  Eisenbahnpapieren, ­

44,81  °/o  aus  Schuldverschreibungen,  Pfandbriefen,  Gemeindeanleihen
usw.
Die  Norddeutsche  Knappschasts-Pensionskasse  zu  Halle
besorgt  als  besondere  zugelassene  Kasseneinrichtüng  die  reichsgesetzliche  In-
        <pb n="263" />
        E&amp;gt;  Jüngst,  Die  Knappschaftskassen.

273

validenversicherung  für  die  118  758  (1910)  Mitglieder  von  18  ihr  angeschlossenen ­
  Knappschaftsvereinen.  Ihre  Entwicklung  läßt  die  folgende
Zusammenstellung  ersehen:

Jahr

Versicherte

Einnahme
Mk.

Ausgabe
Mk.

Überschuß
Mk.

Vermögen
(Bilanzwert)
Mk.

Vermögen
auf  1  Versicherten ­

Mk.

1891

68  767

901  042

93  455

807  587

812  505

12

1892

69  165

931181

131  682

799  499

1  644  044

24

1893

68  794

948  224

205  033

743  191

2  447  068

35

1894

69  119

1  060  306

301211

759  095

3  229  619

47

1895

70  486

1  168  821

383  668

785  153

3  985  953

57

1896

74  551

1  136  450

461823

674  627

4  729  107

63

1897

78  452

1216  590

549  654

666  936

5  471  115

70

1898

80  936

1  130  860

644  892

485  968

5  996  382

74

1899

85  368

1  202  997

792  618

410  379

6  450  761

76

I960

97  283

1  851  191

1  109  823

740  868

7  182  627

74

1901

100  411

1  993  604

1  220  566

773  038

8  025  287

80

1902

97  862

2  015  503

1  351  506

663997

8  704  210

89

1903

99  936

1  759  572

1  182  327

577  245

9  286  882

93

1904

100  132

1  801  623

1  234  782

566  841

9  840  637

98

1905

107  577

1  901183

1312  392

588  791

10  424  028

97

1906

113  380

2  069  410

1  417  268

652  142

11  021  658

97

1907

120  776

2  276  893

1  488  047

788  846

11  719  507

97

1908

118  973

2  399  788

1  588  415

811378

12  542  005

105

1909

118  864

2  522  918

I  730  970

791  948

13  320  600

112

1910

118  758

2  484  787

1  822  377

662  410

13  970  734

118

Das  Vermögen  dieser  Kasse  betrug  Ende  1910  fast  14  Mill.  Mk.
oder  118  Mk.  auf  einen  Versicherten;  die  Einnahmen  beliefen  sich  in
dem  genannten  Jahre  auf  2,48,  die  Ausgaben  auf  1,82  Mill.  Mk.
Das  Verhältnis  der  Ausgaben  zum  Vermögen  ist  ungünstiger  als
bei  den  beiden  vorher  behandelten  Kassen;  es  stellte  sich:

1892

8,01  o/o

1895

9,63  °/o

1900

15,45%

1905

12,59%

1910

13,04%

Das  Gesamtvermögen  war  angelegt

in  den  Jahren:

1891

1900

1910

in  Reichsanleihen
in  Staatsanleihen  und  garantierten

1,66  °/o

3,34  %

3,65  %

Eisenbahnanleihen
Schriften  137.  IV.

8,00  °/o

2,97  o/o

6,41  o/o
18
        <pb n="264" />
        274

II.  Öffentliche  Versicherung.

1891  1900  1910
in  Schuldverschreibungen  und  Pfandbriefen ­
  26,83%  23,59%  7,18%
in  Hypotheken  und  Darlehen  an  Gemeinden ­
  und  Privatpersonen  .  .  63,26"/«  55,74%  76,75%
Für  die  vierte  zugelassene  Kasseneinrichtnng,  die  Allgemeine  Knappschaftspensionskasse ­
  für  das  Königreich  Sachsen,  ist  das  Vermögen  der
ausschließlich  reichsgesetzlichen  Versicherung  nicht  festzustellen,  deshalb  ist
auch  das  Gesamtvermögen  der  deutschen  Knappschaftsvereine  einschließlich
des  Vermögens  der  zugelassenen  Kasseneinrichtungen  nicht  genau  anzugeben,
man  greift  jedoch  wohl  nur  wenig  daneben,  wenn  man  es  für  Ende  1912
mit  420  Mill.  Mk.  annimmt.
        <pb n="265" />
        275

5.  Angestelltenversicherung.
Von
Dr.  Heinz  Kotthoff.
Das  Versicherungsgesetz  für  Angestellte  vom  20.  Dezember  1911  erweitert ­
  die  bisherige  „Arbeiterversicherung"  durch  eine  ergänzende  Sonderversicherung ­
  für  Privatangestellte,  die  am  1.  Januar  1913  in  Kraft
getreten  ist.  Wenn  also  auch  gegenwärtig  die  neue  Einrichtung  noch
keinen  Einfluß  auf  den  Geldmarkt  ausübt,  so  verlohnt  es  doch  wohl,
sich  die  wahrscheinliche,  nicht  unbedeutende  Wirkung  im  nächsten  Jahrzehnte ­
  klarzumachen.  Diese  kann  nach  den  amtlichen  Denkschriften  und
der  Gesetzesbegründung  folgendermaßen  geschätzt  werden:
Die  Zahl  der  für  die  neue  Versicherung  in  Betracht  kommenden
Angestellten  beträgt  nach  der  Berufszählung  von  1907  rund  2  Millionen.
Davon  scheiden  die  Altersklassen  unter  16  und  über  60  Jahre  aus,  so
daß  ein  versicherungspflichtiger  Bestand  von  1,84  Millionen  verbleibt.
Diese  Zahl  ist  von  anderer  Seite  als  zu  niedrig  erklärt  worden,  da  feit
1907  schon  wieder  eine  wesentliche  Steigerung  stattgefunden  habe.  Die
Vertreter  des  Reichsamts  des  Innern  haben  aber  die  Einwände  zu  widerlegen ­
  versucht,  und  für  unsere  Zwecke  genügen  auch  die  vorsichtigsten
Anschläge.
Die  Versicherung  auf  Ruhegeld  und  Hinterbliebenenrenten  beruht
auf  Beiträgen  von  8  %  des  zu  versichernden  Einkommens.  Dieses  ist
stets  die  llntergrenze  der  Bezüge  in  jeder  der  neun  Gehaltsklasscn.  In
Klassen  bis  zu  2000  Mk.  Jahreseinkommen  ist  die  Prämie  um  den  Beitrag ­
  der  allgemeinen  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversorgung  (Reichsversicherungsordnung ­
  Buch  IV)  ermäßigt,  weil  die  gering  besoldeten  Angestellten ­
  (mit  einigen  Ausnahmen)  dem  Versichcrungszwauge  in  der
Arbeiterversicherung  unterworfen  bleiben.  Nach  Schätzungen  der  Regierung
(durch  Verallgemeinerung  verschiedener  Teilerhebungen)  sollen  die  Angestellten ­
  sich  folgendermaßen  auf  die  Einkommensstufen  verteilen:
        <pb n="266" />
        276

H.  Öffentliche  Versicherung.

über

Gehaltsklasse
bis  550
550  „  850

Mk.

männlich
19  293
66  618

weiblich
35  791
79  032

„

850

„

1150

„

204107

115  633

„

1150

„

1500

„

209  450

87  484

„

1500

„

2000

„

418  910

40  376

„

2000

„

2500

„

249  504

18  624

2500

„

3000

„

127182

4049

„

3000

„

4000

„

105  999

1619

„

4000

„

5000

„

28172

81

„  5000
Angestellten

mit

mehr

als

24312
5000  Mk.

Einkommen

versicherungspflichtig.  Die  Beitragssummen  für  die  Gesamtzahl  der  versicherungspflichtigen ­
  Angestellten  würden  sich  dann  (unter  Abrundung)

stellen:
Gehalts
klaffe
A

-

Einkommen
bis  550  Mk.

Personen
55  000

Jahresbeitrag
19,20  Mk.

Summen
1  056  000  Mk.

B

über

550

„

850

„

146  000

38,40

5  406  000

C

ff

850

„

1150

„

320  000

57,60

!s

18  432  000

D

„

1150

„

1500

297  000

81,60

„

24  235  000

E

„

1500

2000

„

459  000

115,20

„

52877000

F

„

2000

„

2500

„

268  000

158,40

„

42  451000

G

2500

„

3000

„

131000

199,20

ff

26  095  000

,,

H

„

3000

„

4000

„

108  000

240,00

„

25  920  000

I

„

4000

„

5000

28  000

319,20

„

8  938  000

„

Gesamtsumme  der  Jahresprämie  205  390  000  Mk.

Diese  Summe  von  reichlich  205  Mill.  Mk.  jährlich  erfährt  zwei
Ermäßigungen:
1.  In  Zeiten  der  Stellenlosigkeit,  der  Krankheit  ohne  Gehaltsbezug,
militärischer  Dienstleistungen  und  anderer  Nichtbeschäftigung  in
versicherungspflichtiger  Tätigkeit  sind  keine  Beiträge  zu  entrichten.
Man  wird  sicher  hoch  schätzen,  wenn  man  den  Beitragsausfall  auf
5  o/o  annimmt.
2.  Ein  Teil  der  versicherungspflichtigen  Personen  hat  bereits  den  Zweck
des  Gesetzes  erfüllt  durch  freiwillige  Versicherung.  Darauf  soll
Rücksicht  genommen  werden,  indem  Betriebspensionskassen  und
ähnliche  Einrichtungen  unter  bestimmten  Bedingungen  als  Ersatz-
        <pb n="267" />
        Heinz  Potthoff,  Angestelltmverficherung.  277
kaffen  anerkannt  werden  und  Angestellte,  für  die  irgendein  Lebensversicherungsvertrag ­
  vor  dem  5.  Dezember  1911  abgeschlossen  war,
von  ihrer  Beitragspflicht  befreit  werden  (der  Arbeitgeber  muß  seine
Beitragshälfte  entrichten).  In  der  amtlichen  Denkschrift  von  1907
ist  auf  Grund  einer  Privatenquete  festgestellt,  daß  52  %  der  männlichen ­
  und  7  %  der  weiblichen  Angestellten  privatim  versichert
waren,  und  die  durchschnittliche  Prämie  seitens  des  Arbeitgebers
4°/o,  seitens  des  Versicherten  S'U  %  betrug.  Man  kann  diese
Zahlen  unmöglich  auf  die  Gesamtheit  der  Angestellten  übertragen,
sondern  wird  annehmen  dürfen,  daß  allerhöchstens  10  %  der  Versicherungspflichtigen ­
  von  der  neuen  Beitragspflicht  freikommen
werden.
3.  Personen,  die  beim  Inkrafttreten  des  Gesetzes  bereits  55  Jahre  alt
sind,  können  unter  Umständen  auf  Antrag  befreit  werden.  Das  betrifft ­
  etwa  50  000  Angestellte,  doch  dürften  gerade  unter  ihnen
viele  sein,  welche  schon  privatim  versichert  sind.
Demgegenüber  stehen  auch  Möglichkeiten  der  Prämicnerhöhung:
1.  Im  Jahre  1913  können  Angestellte  mit  höherem  Gehalte  und
frühere  Angestellte  freiwillig  in  die  Versicherung  eintreten.
2.  In  den  Jahren  1913—15  kann  durch  Einzahlung  der  Prämienreserve ­
  die  Wartezeit  abgekürzt  werden.
3.  Jüngere  Angestellte  können  freiwillig  in  eine  höhere  als  die  zuständige ­
  Gehaltsklasse  übertreten.  Alle  können  beim  Sinken  des
Einkommens  in  der  höheren  Klasse  bleiben.
4.  Jede  bestehende  Sicherung  kann  freiwillig  fortgesetzt  werden.
In  welchem  Maße  von  den  verschiedenen  Möglichkeiten  Gebrauch
gemacht  wird,  läßt  sich  schwer  schätzen.  Wahrscheinlich  wird  das  Mehr
und  Weniger  sich  großenteils  ausgleichen  und  man  wird  nicht  mehr  als
10  %  von  der  geschätzten  Prämiensumme  abzusetzen  haben.
Es  würden  demnach  jährlich  etwa  185  Mill.  Mk.  an  Prämien
zu  entrichten  sein.  Davon  je  die  Hälfte  zu  Lasten  der  Versicherten  selbst,
und  ihrer  Arbeitgeber.  Wieweit  diese  Verteilung  tatsächlich  durchgeführt
und  durch  Preisänderungen  auf  den  Konsum  abgewälzt  wird,  läßt  sich
schwer  vorhersagen.  Ebenso,  welche  Rückwirkung  das  neue  Gesetz  aus  die
private  Lebensversicherung  haben  wird.  Man  muß  also  mit  der  Wahrscheinlichkeit ­
  rechnen,  daß  im  Jahrzehnte  1913—1922  neue  1 8 U  Milliarden
Mark  an  Prämien  zu  sozialen  Versicherungszwecken  eingehen.
Versicherungsleistungen  werden  in  den  ersten  fünf  Jahren
nur  in  sehr  geringem  Maße  zu  zahlen  sein,  nämlich  nur:
        <pb n="268" />
        278

II.  Öffentliche  Versicherung.

1.  Erstattung  der  Hälfte  der  geleisteten  Beiträge  bei  Tod  ohne  Genuß
irgendwelcher  Versichernngsleistungen;
2.  Ruhegeld  und  Renten  bei  erheblicher  Abkürzung  der  Wartezeit  durch
Einzahlung  der  Prämienreserve.
Vom  sechsten  bis  zehnten  Jahre  können  eintreten:
3.  Hinterbliebenenrenten  sür  alle  Zwangsversicherten;
4.  Ruhegeld  für  weibliche  Versicherte;
5.  Beitragserstattungen  oder  Leibrenten  für  weibliche  Versicherte.
Erst  vom  elften  Jahre  ab  treten  dazu:
6.  Ruhegeld  für  männliche  Versicherte;
7.  Hinterbliebenenrenten  sür  freiwillig  Versicherte.
Welche  Beträge  im  ersten  Jahrzehnt  zur  Auszahlung  kommen  werden,
ist  sehr  schwer  zu  schätzen,  da  es  großenteils  von  dem  Maß  der  freiwilligen ­
  Versicherung  mit  abhängt.
Verwaltungskosten  werden  vom  Anfang  an  erwachsen,  wenn
auch  nicht  sogleich  in  der  vollen  Höhe.  Die  Begründnng  des  Gesetzentwurfes ­
  rechnet  auf  die  Dauer  rund  5  %  der  Prämien  für  Unkosten.
Das  würde  bei  drei  Viertel  Anrechnung  auf  die  ersten  zehn  Jahre  etwa
70  Mill.  Mk.  ausmachen.
Das  Heilverfahren  soll  auch  von  Anfang  an  in  Kraft  treten
und  eine  sehr  kräftige  Anwendung  finden.  Richt  nur  die  in  der  Gesctzesbegründung
  vorgesehenen  5  °/o  der  Prämie  sollen  nach  Regierungsabsichten
zunächst  verwandt  werden,  sondern  der  doppelte  Betrag;  das  ist  zulässig,
weil  in  der  Bruttoprämie  von  8  °/o  ein  Gesamtanteil  von  14^4  °/o  für
Verwaltungs-,  Heilkosten  und  Sicherheitszuschlag  steckt.  Es  würden  also
1913—22  rund  180  Mill.  Mk.  für  Krankenbehandlnng,  Bau  von  Heilstätten ­
  und  dergleichen  zur  Verwendung  kommen.
Rechnen  wir  außer  den  Ausgaben
für  Verwaltung  und  sonstige  Unkosten  .  .  70  Mill.  Mk.
sür  Heilverfahren  180  „  „
noch  für  Versicherungsleistungen  .  .  .  100  „  „
350  Mill.  Mk.
so  bleiben  von  den  Einnahmen  .  .  .  .  1850  „  „
ohne  Berücksichtigung  von  Zinsen....  1500  Mill.  Mk.
als  Vermögensbestand.  MiteinemsolchenVermögen  von  IV2  Milliarden
rechnete  auch  der  Sachverständige  der  Regierung  bei  der  Gesetzesberatung. ­
        <pb n="269" />
        Heinz  Potthoff,  Angestelltenversicherung.  279
Von  dem  Vermögen  ist  nach  gesetzlicher  Vorschrift  ein  Viertel  in
Reichs-  oder  Staatsanleihen  anzulegen.  Es  werden  also  rund  400  Mill.
Mk.  (jährlich  im  Durchschnitt  40  Mill.  Mk.,  anfangs  wahrscheinlich  mehr,
später  weniger)  in  Staatspapieren  gekauft.
Für  die  übrige  Anlage  gelten  die  gleichen  Vorschriften  wie  für
Lebensversicherungsgesellschaften;  und  da  mit  einem  Zinsfüße  von  3Vs  °/o
gerechnet  ist,  die  durchschnittliche  Verzinsung  also  mit  Rücksicht  auf  die
Verwendung  eines  Teiles  des  Vermögens  zu  gemeinnützigen  Zwecken  im
Interesse  der  Versicherten  (billiger  Kredit  für  Baugenossenschaften  u.  dgl:)
höher  sein  muß,  so  wird  die  Reichsversicherungsanstalt  den  größten  Teil
des  Vermögensrestes  in  Hypotheken  anlegen.  Nehmen  wir  die  Verhältnisse ­
  der  privaten  Lebensversicherung  zum  Vorbilde,  die  85%  des  gesamten ­
  Bestandes  in  Hypotheken  anlegen,  so  können  wir  schätzen,  daß
rund  eine  Milliarde  Mark  in  den  Jahren  1913—1922  Anlage  auf  dem
Hypothekenmarkte  finden  wird.  (Zunächst  mehr  als  100  Mill.  Mk.  jährlich, ­
  später  vielleicht  weniger.)
Der  Rest  von  vielleicht  100  Millionen  dürfte  in  anderer,  wechselnder ­
  Weise  Anlage  finden  (bar,  Bankguthaben,  Postvorschüsse,  Wechseldiskontierung ­
  u.  dgl.).
Auch  nach  1922  werden  nicht  etwa  Einnahmen  und  Ausgaben  der
Angestelltenversicherung  sich  die  Wage  halten,  sondern  (abgesehen  von
einer  Erweiterung  des  Gesetzes)  der  Beharrungszustand  wird  erst  nach
Jahrzehnten  eintreten,  und  man  darf  für  die  Zeit  von  1922—1932  nochmals ­
  mit  der  Sammlung  einer  Milliarde  an  Vermögen  rechnen.
        <pb n="270" />
        281

M

6.  Wer  trägt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?
Von
vr.  Heinz  ^Potthoff-Düffeldorf.
Der  Zweck  der  in  diesem  Band  vereinigten  Untersuchungen  über  das
Versicherungswesen  in  Deutschland  ist  die  Feststellung  der  finanziellen
Verschiebungen,  welche  durch  das  Sammeln  der  Prämien,  das  Auszahlen
der  Leistungen  und  das  Anlegen  der  Reserven  in  der  deutschen  Volkswirtschast
  bewirkt  werden.  Eine  möglichst  genaue  Feststellung  ist  für
die  soziale  Versicherung  von  besonderer  Bedeutung,  weil  diese  größtenteils ­
  auf  staatlichem  Zwang  beruht  und  die  Klagen  immer  lauter  werden,
daß  durch  die  Auferlegung  immer  wachsender  Versicherungslasten  weite
Kreise  der  wirtschaftlichen  Unternehmungen  unrentabel  und  aus  dem
Weltmärkte  konkurrenzunfähig  würden.  Da  unsere  Volkswirtschaft  im
wefintlichen  auf  dem  Privateigentum  beruht,  so  ist  die  Rentabilität  des
in  den  Gewerben  angelegten  Kapitals  eine  Vorbedingung  für  wirtschaftliche ­
  Tätigkeit.  Eine  Beeinträchtigung  der  produktiven  Arbeitsgelegenheit,
eine  Schwächung  der  Wettbewerbsfähigkeit  gegenüber  anderen  Völkern,
würde  eine  verhängnisvolle  Wirkung  der  Sozialpolitik  sein,  die  uns  vor
die  Wahl  stellen  müßte,  ob  wir  die  Sozialpolitik  oder  das  Privateigentum ­
  an  den  Produktionsmitteln  aufgeben  wollten.  Zur  Beantwortung
der  Frage,  welchen  Einfluß  die  Versicherung  auf  Rentabilität  und  Wettbewerb ­
  hat  (einer  Frage,  die  ja  über  den  Rahmen  dieses  Bandes  weit
hinausreicht),  wäre  festzustellen:
1.  Bildet  soziale  Versicherung  überhaupt  eine  Belastung  der  Volkswirtschaft? ­
  oder  bedeutet  sie  vielleicht  nur  eine  Verschiebung  innerhalb
der  einzelnen  Teile?  und  ist  ihre  Wirkung  vielleicht  eine  Entlastung
des  Wirtschaftslebens  im  ganzen?
2.  Wie  stellen  sich  die  deutschen  Verhältnisse  zu  denen  der  anderen
Völker,  die  auf  dem  Weltmärkte  mit  uns  um  den  Absatz  ringen?
        <pb n="271" />
        282

II.  Öffentliche  Versicherung.

3.  Welche  Summen  kommen  in  Frage?  Woher  kommen  sie?
Wohin  fließen  sie?  Wie  wirken  sie  im  einzelnen  auf  Weltmarkt  und
Produktion  ein?
Von  diesen  drei  Fragen  gehört  nur  die  letzte  zum  engeren  Thema
der  hier  vorliegenden  Untersuchungen.  Ihre  Beantwortung  scheint  viel
leichter  als  die  der  gleichen  Fragen  bei  der  privaten  Versicherung.  Denn
abgesehen  davon,  daß  wir  eine  ziemlich  umfassende  amtliche  Statistik  der
sozialen  Versicherung  haben,  ist  der  Kreis  derer,  welche  die  Leistungen
empfangen  und  die  Kosten  tragen,  durch  Gesetz  festgelegt,  und  in  der
Regel  wird  in  der  öffentlichen  Erörterung  die  gesetzliche  Verteilung  der
Lasten  und  Leistungen  als  die  tatsächliche  angesehen,  von  einer  starken
Belastung  der  Arbeitgeber  oder  der  Unternehmungen  zugunsten  der
Arbeiter  gesprochen.  Die  Zahlen  dafür  stellen  sich  nach  der  letzten  amtlichen ­
  Statistik  folgendermaßen  *  *:

Kranken-Unfall-







Versicherung ­
  ^

Versicherung ­


Versicherung ­
  3

Zusammen

Will.  Mark

Mill.  Mark

Mill.  Mark

Mill.  Mark

Beitrüge  der  Arbeit-  &amp;gt;

1885—1909

1351

2195

1271

4818

geber  .  .  .  .

.  •  1

1910

130

200

99

429

Beiträge  der

Ver-1

1885—1909

2999

—

1271

4270

sicherten.  .  .

•  J

1910

268

—

99

367

Reichszuschuß  .

}

1885-1909
1910

—

—

587
52

587
52

Entschädiqunqs-1



1885-1909

3994

1808

1872

7674

leistunqen.  .

•  •  /

1910

357

164

197

718

Vermögen.  .  .

Ende

1910

319

540

1662

2521

Die  Kosten  (und  dementsprechend  auch  die  Leistungen  und  das  Vermögen) ­
  erfahren  eine  erhebliche  Erhöhung  durch  die  beiden  Versicherungsgesetze ­
  von  1911.  Abgesehen  von  der  natürlichen  Steigerung  durch
Vermehrung  der  Bevölkerung,  beträgt  diese  ungefähr  ein  Drittel  der
gegenwärtigen.  (Siehe  die  Tabelle  auf  S.  283.)
Es  wird  also  von  1913  ab  die  Milliarde  an  Versicherungsprämien
jährlich  weit  überschritten  werden,  denn  die  Zahlen  sind  recht  niedrig,
wahrscheinlich  zu  niedrig  angesetzt.  Auch  die  Versicherungsleistungen,
die  gegenwärtig  700  Millionen  im  Jahre  ausmachen,  werden  bald  die
Milliarde  überschreiten;  und  sowohl  von  amtlicher  wie  von  Arbeitgeber-1
  Nach  dem  Statistischen  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.
"  Einschließlich  Knappschaftskassen.
*  Erst  seit  1891.
        <pb n="272" />
        Heinz  Potthoff,  Wer  trügt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?

283

Arbeitgeber ­

Mill.  Mark

Versicherte ­

Mill.  Mark

Reich
Mill.  Mark

Gegenwärtige  jährliche  Kosten

415

340

50

Erhöhung  durch  Rcichsversicherungsordnung  .  .

50

80

30

Angestelltenversicherung

95

90

—

Künftige  jährliche  Kosten

560

510

80

feite  wird  ja  gern  darauf  hingewiesen,  welche  ungeheuren  Geschenke  hier
den  arbeitenden  Klassen  gemacht  und  mit  welchen  Riesensummen  die
Arbeitgeber  zugunsten  ihrer  Angestellten  belastet  werden.  Beide  Behauptungen ­
  bedürfen  einer  Richtigstellung.
Zunächst  ist  es  ganz  falsch,  Sozialpolitik  im  allgemeinen  als  eine
Belastung  der  Volkswirtschaft  aufzufassen.  Ihr  Zweck  ist  das  Gegenteil. ­
  Der  Arbeiterschutz  will  nicht  die  Arbeitsmengc  und  Arbeitsleistung
des  einzelnen  verringern,  sondern  sie  erhöhen.  Wir  verbieten  nur  deswegen ­
  die  Kinderarbeit,  damit  der  Organismus  genügend  sich  stärkt,  um
später  mehr  und  besseres  zu  leisten.  Wir  beschränken  die  Arbeitszeit  der
Frauen,  damit  sie  gesunde  Kinder  gebären  können,  die  zu  kräftigen,
arbeitsfähigen  Bürgern  heranwachsen.  Wir  hindern  eine  übermäßige,
gesundheitswidrige  Ausnutzung  auch  der  inännlichen  Arbeitskraft,  damit
die  Gesundheit  und  Arbeitsfähigkeit  recht  lange  erhalten  bleibt.  Der
Hauptzweck  sozialer  Gesetzgebung  ist  rationelle  Ausnutzung  der  arbeitenden
Millionen;  ist  Anwendung  der  Grundsätze,  die  jedem  Kaufmann  für  sein
lebendes  und  totes  Inventar  als  selbstverständlich  gelten,  auf  das  menschliche ­
  Inventar;  ist  Hinderung  eines  unrationellen  Raubbaus  an  der
Gesundheit  und  Arbeitskraft  des  Menschen,  durch  die  der  einzelne,  der
sein  Privatkapital  in  seinem  für  ihn  arbeitenden  Mitmenschen  nicht  mehr
anzulegen  braucht,  sich  auf  Kosten  der  Volksgesamtheit  bereichert,  weil
unser  Arbeitsrecht  noch  ein  Stück  Sachenrecht  aus  römischer  Sklavenzeit
  ist'.
Auch  die  soziale  Versicherung  ist  nur  eine  Übertragung  bewährter
kaufmännischer  Grundsätze  vom  sachlichen  auf  das  menschliche  Gebiet.
Nämlich  des  Grundsatzes  der  Amortisation  von  Werten,  die  der  Abnutzung ­
  unterworfen  sind.  Der  größte  Teil  des  Nationalvermögens  ist
in  den  Volksgenossen  selbst  angelegt.  Die  Aufzuchtkosten  unseres  deutschen
Volkes  kann  man  auf  rund  1000  Milliarden  Mark  schätzen,  also  etwa

*  Näheres  in  meinem  Buche  „Probleme  des  Arbeitsrechts".  Jena  1912.
        <pb n="273" />
        284

II.  Öffentliche  Versicherung.

dreimal  so  hoch  wie  das  auf  300—350  Milliarden  berechnete  Sachgütervermögen
  der  Nation.  Von  der  Verzinsung  dieser  Riesensumme
hängt  das  Reicher-  oder  Ärmerwerden  des  Volkes  in  erster  Linie  ab.
Der  Arbeiterschutz  will  die  Verzinsung  erhöhen,  indem  er  eine  unwirt
schaftliche  Vergeudung  der  Riesenwerte  durch  allzu  schnelle  Abnutzung
hindert;  die  Arbeiterversicherung  will  eine  rechtzeitige  Amortisation  der
Lebenskosten  sicherstellen.  Während  früher  der  Staat  erst  eingriff,  wenn
die  Arbeitskraft  erschöpft  war  und  der  Bürger  nicht  mehr  durch  Selbstleistung ­
  seinen  Unterhalt  aufbringen  konnte,  werden  jetzt  die  Mittel
dafür  schon  zu  Zeiten  der  Arbeitssähigkeit  zurückgelegt.  Beide  am
Arbeitsvertrage  beteiligten  Personen  werden  zu  dieser  Leistung  genötigt.
Für  den  Arbeiter  oder  Angestellten  ist  die  Versicherung  eine  Zwangssparkasse, ­
  in  die  er  einen  Teil  seines  Arbeitsverdienstes  legen  muß,  um
in  Zeiten  der  Arbeitsunfähigkeit  daraus  Renten  beziehen  und  die  Hilfe
anderer  entbehren  zu  können.  Für  den  Arbeitgeber  ist  sie  ein  Zwang
zur  Amortisation  auf  Leben  und  Arbeitskraft.
Es  tritt  also  nur  eine  Verschiebung  ein.  Denn  die  Kranken,
Alten  und  Invaliden,  die  Witwen  und  Waisen  haben  doch  auch  früher
gelebt.  Vielleicht  noch  bescheidener,  kümmerlicher  als  gegenwärtig;  aber
unterhalten  mußten  sie  doch  werden.  Damals  lag  die  Last  auf  der
Armenpflege,  auf  Verwandten  und  auf  Wohlfahrtseinrichtungen.  Jetzt
ist  das  Recht  kraft  eigener  Leistungen  an  die  Stelle  der  damaligen  Unterstützungen ­
  getreten.  Also  eine  zeitliche  Verschiebung:  von  der  Zeit  der
Rot  auf  die  Zeit  des  Arbeitsverdienstes;  und  eine  örtliche  Verschiebung:
vom  Staate,  von  der  Familie  usw.  auf  die  am  Arbeitsverhältnis  Beteiligten. ­

Daß  die  Arbeitgeber  sich  über  die  Amortisationsquote  beklagen
können,  ist  nur  auf  einen  Mangel  an  sozialem  Denken  zurückzuführen.
Denn  bisher  war  Menschenleben  das  einzige,  was  ihnen  Staat  unb
Gesellschaft  kostenlos  zur  Verfügung  stellte.  Niemand  denkt  daran,  ihnen
die  sachlichen  Produktionsmittel  kostenlos  zu  überlassen.  Kein  Unternehmer ­
  sträubt  sich  dagegen,  Zins  für  fremdes  Kapital,  Miete  für  geliehenen ­
  Boden  zu  bezahlen;  und  die  Amortisationsquote,  die  der  Staat
für  die  Verwendung  fremder  Arbeitskraft  verlangt,  ist  sehr  viel  geringer
als  die  bei  allen  sachlichen  Abschreibungen  übliche,  und  geringer  als
der  Zins  für  geliehenes  Sachkapital.  Die  18  Millionen  Arbeiter  und
Angestellten,  die  nach  der  letzten  Berufszählung  in  einem  Arbeitsvcrhältnis
standen,  repräsentieren  im  Alter  von  16  Jahren  ein  Erziehnngskapital
von  etwa  100  Milliarden  Mk.  Tie  gesamte  soziale  Versicherung  macht
        <pb n="274" />
        Heinz  Potthoff,  Wer  trügt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?  285

darauf  noch  kaum  1  °/o  aus.  Da  die  Aktivitätsdauer  mit  durchschnittlich
30  Jahren  sicher  schon  zu  hoch  angenommen  ist,  so  müßte  bei  Anwendung ­
  kaufmännischer  Grundsätze  von  einer  genügenden  Abschreibung
die  Quote  dreimal  so  hoch  sein.
Volkswirtschaftlich  kann  man  also  von  einer  Belastung  durch  soziale
Versicherung  durchaus  nicht  reden,  sondern  nur  von  einer  besseren  Art
der  Aufbringung  und  Verteilung  der  Lebenskosten.  Diese  kann  nicht
nur  noch  viel  weiter  getrieben  werden,  sondern  m  u  ß  es  auch;  allerdings
mit  dem  Vorbehalte,  daß  noch  viel  wichtiger  als  die  Sorge  für  die
Arbeitsunfähigen  der  Schutz  gegen  Arbeitsunfähigkeit  ist.  Verlängerung
des  Lebens  und  der  Arbeitskraft,  Erhöhung  der  Leistungsfähigkeit  in
Gegenwart  und  Zukunft  ist  die  erste  Forderung  der  Sozialpolitik.  Und
die  wichtigste  Aufgabe  der  Versicherung  ist  nicht  die  Zahlung  der  Renten,
sondern  die  Vorbeugung  vor  einer  Rentenbedürftigkeit.  Die  ärztliche
Untersuchung  und  rechtzeitige  Behandlung  ist  volkswirtschaftlich  viel
wichtiger  als  das  Krankengeld,  das  vorbeugende  Heilverfahren  der  Landes
Versicherungsanstalten  das  allerwichtigste  Stück  unserer  Invalidenversicherung. ­
  Die  Wirkung  dieser  rationellen  Geldaufwendungen  muß
sich  schon  sehr  bald  als  Steigerung  der  Arbeitsdauer,  als  Erhöhung  der
wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit  des  Volkes  bemerkbar  machen.
Wenn  Arbeitgeber  über  eine  Belastung  sich  beschweren,  so  liegt
diese  nur  in  privatwirtschaftlichem  Sinne  vor.  Es  werden  ihnen  Kosten
zugemutet,  die  früher  von  anderer  Seite  aufgebracht  worden  sind.  Das
Arbeitsverhältnis  soll  für  den  mit  der  Arbeit  verbundenen  Verbrauch
an  Lebensenergie  auskommen.  Das  ist  ein  richtiger  wirtschaftlicher
Gesichtspunkt.  Im  Gesetze  wird  den  Unternehmern  nur  die  Hälfte  der
Kosten  zugemutet.  Aber  auch  diese  Hälfte  darf  man  nicht  als  „Aus.
Wendungen"  des  Arbeitgebers  betrachten.  Und  noch  verkehrter  ist  die
neuerdings  sehr  beliebte  Darstellung  der  „öffentlichen  Lasten"  der  Unternehmungen, ­
  welche  die  Versicherungsbeiträge  mit  den  Steuern  zusammenwirft. ­
  Versicherungsbeiträge  sind  zwar  durch  öffentliche  Gesetze  erzwungen, ­
  sie  sind  aber  nicht  Lasten  zugunsten  der  Öffentlichkeit,  sondern
stehen  einerseits  mit  den  Prämien  für  Feuerversicherung  u.  dgl.  auf
einer  Stufe,  anderseits  mit  Arbeitslohn.  Sie  sind  Geschäftsspesen  für
das  Geschäft.  Denn  in  Wirklichkeit  bedeuten  sie  nichts  als  eine  gesetzliche ­
  Lohnkorrektur,  um  den  Unterhalt  der  auf  Lohn  angewiesenen  Volkskreise ­
  auch  für  Zeiten  des  Lohnausfalles  sicherzustellen.  Sie  sind  ein
Teil  des  Arbeitslohnes,  und  es  hängt  ganz  von  der  Konjunktur,  von
der  Stärke  der  Organisationen,  von  der  Einsicht  der  beteiligten  Kreise
        <pb n="275" />
        286

II.  Öffentliche  Versicherung.

ab,  ob  die  Versicherung  zu  einer  Verminderung  oder  Erhöhung  des
Arbeitseinkommens  führt;  ob  der  Gewinn  der  Unternehmer  dadurch
geschmälert  wird;  ob  überhaupt  die  Unternehmung  oder  ein  anderer  Teil
der  Volkswirtschaft  letzten  Endes  die  Kosten  trägt.
Diese  Fragen  müßten  zunächst  einmal  aus  Grund  von  Tatsachen
festgestellt  werden,  ehe  man  über  die  Wirkung  der  Versicherung  ein  endgültiges ­
  Urteil  abgeben  könnte.  Auch  bei  der  Vorbereitung  der  hier
vorliegenden  Untersuchungen  ist  diese  Feststellung  ins  Auge  gefaßt  und
eine  Rundfrage  mit  folgenden  Hauptfragen  veranstaltet  worden:
1.  Haben  die  Arbeitgeber  für  die  bei  ihnen  beschäftigten  Versicherten
die  diesen  vom  Gesetz  zugeschriebenen  Beitragsanteile  (die  Hälfte  bei
der  Invalidenversicherung,  zwei  Drittel  bei  der  Krankenversicherung)
ganz  oder  teilweise  unmittelbar  übernommen?
2.  Ist  es  den  versicherten  Arbeitern  oder  Angestellten  gelungen,  durch
Lohnerhöhungen  oder  andere  Mittel  ihren  gesetzlichen  Beitragsanteil ­
  ganz  oder  teilweise  auf  ihre  Arbeitgeber  bzw.  das  Unternehmen ­
  abzuwälzen?
3.  Haben  umgekehrt  die  Unternehmer  ihren  gesetzlichen  Beitragsanteil
durch  Herabsetzung  der  Löhne,  Vermehrung  der  Arbeitszeit,  Wegfall ­
  besonderer  Gratifikationen  oder  dergleichen  ganz  oder  teilweise
auf  ihre  versicherten  Arbeiter  oder  Angestellten  abgewälzt?
4.  Wieweit  konnten  die  Versicherungslasten  durch  Erhöhung  der  Preise
oder  durch  andere  Mittel  auf  die  gesamte  Volkswirtschaft  oder  auf
die  Verbraucher  bestimmter  Erzeugnisse  abgewälzt  werden?
5.  Schließlich  (in  etwas  loserem  Zusammenhang  damit):  In  welchem
Verhältnis  steht  die  tatsächliche  Belastung  eines  Unternehmens
oder  Gewerbezweiges  durch  soziale  Versicherung  zum  gesamten  Umsatz, ­
  zur  Gesamtproduktion,  zum  Gewinn  und  zum  Werte  oder
Preise  der  Erzeugnisse?
Die  Antwort  auf  diese  Fragen  wird  natürlich  für  die  einzelnen
Gewerbezweige,  vielfach  auch  für  die  einzelnen  Betriebe  durchaus  verschieden ­
  lauten.  Ganz  bestimmte,  zahlenmäßige  Feststellungen  werden
wahrscheinlich  nur  für  einzelne  Betriebe  zu  gewinnen  sein;  auch  sie  haben
Bedeutung,  namentlich,  wenn  die  Betriebe  als  typische  anzusehen  sind.
Für  bestimmte  Gewerbegruppen  oder  örtliche  Bezirke  werden  sich  aber
auch  Schätzungswerte  ergeben,  die  den  Durchschnitt  aus  den  Verhältnissen
der  umfaßten  Betriebe  darstellen  und  von  hoher  Bedeutung  sind.
Es  zeigte  sich  bald,  daß  für  eine  exakte  Beantwortung  solcher  Fragen
so  gut  wie  kein  Material  vorhanden  ist,  und  daß  sehr  zahlreiche,  ein-
        <pb n="276" />
        Heinz  Potthoff,  Wer  trügt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?  287

gehende  Einzeluntersuchungen  dazu  nötig  sind.  Schon  aus  diesem  Grunde
mußte  hier  darauf  verzichtet  werden.  Außerdem  liegt  es  nahe,  wenn  an
die  umfassende  Bearbeitung  dieser  wichtigen  Frage  herangegangen  wird,
sie  nicht  aus  das  hier  behandelte  Einzelthema  der  Verschiebungen  in  den
Finanzverhältnissen  zu  beschränken,  sondern  sie  nach  zwei  Seiten  hin
auszudehnen:  auf  die  Frage  der  internationalen  Wettbewerbsfähigkeit
vom  privatwirtschastlichen  und  vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt  aus.
Beides  ist  wesentlich  verschieden,  beides  aber  für  die  staatliche  Wirtschaftsund
  Sozialpolitik  von  größter  Bedeutung.  Unsere  Unternehmer  und  ihre
Jnteressenvertreter  Pflegen  meist  alle  sozialen  Aufwendungen  nur  auf  der
Passivseite  zu  buchen.  Sie  sehen  in  der  sozialen  Versicherung  nur  eine
Belastung,  eine  Verteuerung  der  Produktion,  eine  Erschwerung  des  Wettbewerbs. ­
  Sie  berücksichtigen  nicht  die  Gegenseite,  die  Steigerung  der
Leistungen,  die  Entlastung  der  Armenpflege  und  der  Fürsorgetätigkeit.
Vom  Standpunkte  der  Vergangenheit  hatte  diese  Arbeitgeberansicht  eine
gewisse  Berechtigung,  denn  die  rasche  Zunahme  des  deutschen  Volkes,  die
Abwanderung  vom  Osten  nach  den  Großstädten  und  Jndustrieplätzen,
die  Jugend  unserer  großindustriellen  Entwicklung  erlaubte  es  den  Arbeitgebern, ­
  rücksichtslos  die  Arbeitskräfte  aufzubrauchen,  den  abgearbeiteten
durch  eine  frische  Kraft  zu  ersetzen,  also  nur  die  Gunst  der  rechtlichen
und  tatsächlichen  Zustände  auszunutzen,  die  ungünstigen  Folgen  aber
auf  andere  abzuschieben.  Diese  günstige  Lage-  würde  sich  auf  die  Dauer
nicht  behaupten  lassen.  Von  allen  politischen  Erwägungen  und  Vorgängen ­
  abgesehen,  schon  deswegen  nicht,  weil  der  Zugang  an  frischen
Arbeitskräften  allmählich  geringer  wird  und  weil  in  der  zweiten  Generation ­
  sich  die  verderblichen  Folgen  eines  Raubbaus  an  der  menschlichen
Arbeitskraft  sicher  zeigen  müssen.  Diesen  rechtzeitig  vorzubeugen,  ist
soziale  Notwendigkeit.  Der  Zusammenhang  zwischen  sozialer  Versicherung
mit  ihrer  Gesundheitspflege  und  der  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit  des
Volkes  ist  leider  noch  weniger  erforscht  als  der  Zusammenhang  zwischen
Arbeiterschutz  und  Arbeitsleistung.  Aber  es  ist  unzweifelhaft,  daß  weitgehende ­
  Aufwendungen  im  Sinne  unserer  sozialen  Versicherungsgesetze  sich
volkswirtschaftlich  bezahlt  machen,  und  daß  Graf  Posadowsky  mit  seinem
Rcichstagsworte  von  1906  Recht  hat,  daß  wir  ohne  unsere  soziale  Gesetz,
gebung  nicht  eine  so  hochstehende  Arbeiterschaft  hätten  und  ohne  diese
die  deutsche  Industrie  ihren  Platz  in  der  Welt  weder  erringen,  noch  behaupten ­
  könnte.
Diese  volkswirtschaftlichen  Gesichtspunkte  müssen  auch  bei  einem
vom  deutschen  Handelstage  bei  der  Reichsregierung  beantragten  und  von
        <pb n="277" />
        288

II.  Öffentliche  Versicherung.

verschiedenen  privaten  Seiten  mit  ganz  unzulänglichen  Mitteln  durchgeführten ­
  internationalen  Vergleiche  der  sozialen  Lasten  berücksichtigt
werden.  Es  wäre  sinnlos,  gewisse  Arten  von  Aufwendungen  als  Lasten
zu  vergleichen,  ohne  festzustellen,  welche  Erfolge  damit  erzielt  werden,
welche  Zinsen  das  so  angesammelte  Kapital  für  die  Volkswirtschaft  trägt.
Nur  die  sozialen  Bilanzen  kann  man  vergleichen.  Zu  ihnen  aber
gehören  nicht  nur  die  Versicherungsgesetze,  sondern  auch  die  Schutzgesetze,
die  Armenlasten,  die  Verteilung  der  Steuern,  welche  den  öffentlichen
Zuschuß  zu  Versicherung  und  Armenpflege  aufbringen,  die  Wirkung  der
Zollpolitik  auf  Lebensmittel  usw.,  der  mittelbare  Einfluß  der  Versicherungsanstalten ­
  auf  das  Gesundheits-  und  Wohnungswesen  usw.  usw.
Einen  kleinen  Baustein  zu  einer  solchen  umfassenden  Untersuchung
tragen  auch  die  hier  vorliegenden  Aufsätze  über  die  einzelnen  Zweige
der  deutschen  Versicherung  bei.  Nur  einige  Einflüsse  privatwirtschastlicher
  Art  im  Rahmen  des  deutschen  Wirtschaftslebens  werden  beleuchtet.
Aber  das  ist  die  Voraussetzung  für  eine  spätere  Durchdringung  der
volkswirtschaftlichen  Fragen,  die  auf  den  Hauptteil  des  Volksvermögens,
das  in  den  Bürgern  selbst  aufgespeicherte  Kapital  gerichtet  sind,  und  die
uns  von  der  heutigen  Privatökonomie  zu  einer  sozialen  Ökonomie  hinleiten ­
  1 .

1  Vgl.  Goldfcheid,  Höherentwicklung  und  Menschenökonomie.  Leipzig  1911.
        <pb n="278" />
        7.  Die  öffentlich-rechtliche  Lebensversicherung.
Vom
Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanftalten
in  Deutschland.
Die  erste  öffentlich-rechtliche  Lebensversicherungsanstalt  wurde  im
Jahre  1910  in  Königsberg  von  der  Ostpreußischen  Landschaft  unter  dem
Namen  „Lebensversicherungsanstalt  der  Ostpreußischen  Landschaft"  errichtet.
Im  Jahre  1911  schritten  die  Provinzen  Westpreußen,  Posen,  Pommern
und  Schlesien  zur  Errichtung  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten.
In  diesen  Provinzen  haben  die  Provinzialverbände  mit  Unterstützung  der
Landschaften,  teilweise  auch  der  Provinzial-Feuersozietäten,  die  Gründung
und  Verwaltung  der  einzelnen  Anstalten  übernommen.
Die  fünf  Lebensversicherungsanstalten  haben  sich  im  Jahre  1911  zum
„Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten  in  Deutschland"  vereinigt, ­
  welcher  durch  Allerhöchste  Kabinettsorder  vom  24.  November  1911
landesherrlich  genehmigt  wurde.  Dem  Verband,  der  seinen  Sitz  in
Berlin  hat,  schloß  sich  im  Mai  1912  die  Provinzial-Lebensversicherungsanstalt
  Brandenburg  an.  Der  Verband  dient  versicherungstechnisch  vor
allem  einer  sachgemäßen  Verteilung  der  von  den  einzelnen  Anstalten
übernommenen  Risiken  insofern,  als  er  alle  diejenigen  Teilbeträge  (Ex-Zedenten)
  der  Versicherungssummen  in  Deckung  nimmt,  welche  über  die
Kräfte  der  einzelnen  Anstalten  (Selbstbehalt)  hinausgehen.  Der  Verband
hat  weiter  den  Zweck,  durch  Vereinheitlichung  der  Verwaltungsausgaben
die  Verwaltungskosten  zu  vermindern  und  so  die  Versicherungsnahme
nach  Möglichkeit  zu  verbilligen.  Außerdem  gehört  es  zu  seinen  Aufgaben,
in  der  gleichen  Weise  wie  die  einzelnen  Provinzialanstalten,  die  Lebensversicherung ­
  direkt  und  zwar  in  möglichst  allen  den  Landesteilen  zu  betreiben, ­
  in  denen  Provinzial,  oder  Landesanstalten  noch  nicht  bestehen.
Der  Verband  hat  zurzeit  den  unmittelbaren  Betrieb  der  Versicherung
in  der  Stadt  Berlin  den  Provinzen  Sachsen,  Hannover,  Schleswig-Holstein
  und  im  Regierungsbezirk  Cassel  aufgenommen.
Schriften  137.  IV.

19
        <pb n="279" />
        290

II.  Öffentliche  Versicherung.

Über  den  Verband  hinaus  ist  die  Rückversicherungsfrage  in  der  Weise
geregelt,  daß  der  Verband  von  den  ihm  von  den  Einzelanstalten  überwiesenen ­
  Exzedenten  wiederum  nur  einen  Teil  in  eigener  Deckung  behält,
den  Rest  aber  in  Rückversicherung  bei  seinem  Rückversicherungsorgan  gibt.
Der  Verband  haftet  der  Einzelanstalt  für  die  ihm  überwiesenen
Exzedenten.  Deckung  hierfür  findet  er  seinerseits  für  seinen  Selbstbehalt
in  der  von  den  angeschlossenen  Anstalten  übernommenen  Solidarhaft,  für
die  in  Rückdeckung  gegebenen  Summen  aus  dem  Rückversicherungsvertrage
mit  seinem  Rückversicherungsorgan.  Die  Funktionen  des  Rückversicherungsorgans ­
  wurden  der  neugegründeten  Rückversicherungs-Aktiengesellschaft
„Deutschland"  übertragen,  deren  ursprüngliches  Aktienkapital  von
1  Mill.  Mk.  inzwischen  auf  3  Mill.  Mk.  erhöht  worden  ist 1 .
Jede  einzelne  Lebensversicherungsanstalt  ist  mit  einem  volleingezahlten
Stammkapital  von  1  Mill.  Mk.  ausgestattet  worden.  Die  öffentliche
Lebensversicherung  verfügt  also  zurzeit  mit  ihren  sechs  Anstalten  und  der
Rückversicherungs-Aktiengesellschaft  über  Garantiemittel  in  Höhe  von  insgesamt ­
  9  Mill.  Mk.
Der  Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten  in  Deutschland
ist  von  den  verbundenen  Anstalten  zum  Zwecke  des  Betriebs  der  unmittelbaren ­
  Versicherung  mit  einem  Stammkapital  von  1^/s  Mill.  Mk.
ausgestattet  worden,  welches  er  in  den  ersten  5  Jahren  überhaupt  nicht,
von  da  an  mit  3 1 k°lo  zu  verzinsen  hat.  Das  Stammkapital  ist  zu
einem  Drittel  in  bar  und  zu  zwei  Dritteln  in  Schuldversprechen  im  Sinne
des  ß  780  B.G.B.  geleistet  worden,  welche  jederzeit  auf  Verlangen  des
Verbandes  einzulösen  sind.  Mit  Genehmigung  des  Ministers  des  Innern
kann  das  Stammkapital  jederzeit  erhöht  werden.
Die  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten  betreiben  alle  Arten
der  Lebens-  und  Rentenversicherung,  insbesondere  die  reine  und  die  gemischte ­
  Todesfallversicherung  gegen  lebenslängliche,  abgekürzte  oder  einmalige ­
  Prämienzahlung,  die  Versicherung  zu  festem  Termin,  die  Erlebensfall- ­
  sowie  die  Leibrentenversicherung.  Für  Anfang  des  Jahres  1913
ist  die  Ausnahme  der  kleinen  Lebensversicherung  ohne  ärztliche  Untersuchung ­
  mit  Wochen-  und  Monatsprämien  (Volksversicherung)  geplant.
Von  besonderer  Bedeutung  für  die  Durchführung  der  öffentlichen
Lebensversicherung  ist  die  sogenannte  Tilgungsversicherung,  die  eine  Verbindung ­
  von  Lebensversicherung  und  Entschuldung  erstrebt.  Diese  Tilgungs-1

  Der  Verband  hat  sich  bei  der  Verwaltung  dieser  Gesellschaft  ein  weitgehendes
Bestimmungsrecht  gesichert.
        <pb n="280" />
        *

Verb.  off.  Leb.-Vers.-Anst.  in  Deutsch!.,  Die  öffentlich-rechtliche  Lebensversicherung.  291
Versicherung  wird  zurzeit  von  den  Anstalten  in  Ostpreußen,  Westpreußen, ­
  Pommern,  Posen  und  Schlesien  betrieben,  und  sie  wird  heute
schon  als  eines  der  bedeutsamsten  Mittel  zur  Entschuldung  des  ländlichen
Besitzes  angesehen.  Von  der  Ostpreußischen  Lebensversicherungsanstalt  ist
sie  folgendermaßen  durchgeführt  worden:
Diejenigen  Pfandbriefschuldner  der  Ostpreußischen  Landschaft,  welche
einen  Kredit  erhalten,  der  über  die  Hälfte  des  Wertes  ihres  Gutes
hinausgeht,  müssen  außer  den  Zinsen  zur  Entschuldung  sogenannte
„Tilgungsbeiträge",  und  zwar  in  Höhe  von  Vs  °/o  p.  a.  vom  ganzen
Darlehen  zahlen.  Diese  Tilgungsbeiträge  werden  zunächst  nicht  vom
Darlehen  abgeschrieben,  sondern  sie  fließen  in  einen  besonderen  Fonds  und
bilden  ein  Guthaben  des  Gutes,  das  z.  B.  beim  Verkauf  des  Gutes
mitverkauft  bzw.  vom  Käufer  miterworben  werden  muß.  Der  Schuldner
kann  die  Herauszahlung  des  Tilgungsguthabens  verlangen,  wenn  das
Guthaben  eine  bestimmte  Höhe  erreicht  hat.  Die  Ostpreußische  Landschaft
hat  nun  ihren  Pfandbriefschuldueru  gestattet,  die  Tilgungsbeiträge  als
Prämienzahlungen  für  eine  Lebensversicherung  zu  verwenden,  wenn  sie
sich  zur  Abtretung  ihrer  Rechte  aus  dem  Lebensversicherungsvertrag  an
die  Ostpreußische  Landschaft  verstehen,  der  Landschaft  also  einen  Ersatz
für  den  Ausfall  des  Tilgungsfonds  bieten.  Der  Vorteil  dieses  Verfahrens
liegt  auf  der  Hand.  Während  bei  dem  ursprünglichen  System  der  einfachen ­
  Amortisation  allerdings  eine  fortschreitende  Kapitalbildung  stattfand, ­
  die  Kapitalien  aber  nach  einer  bestimmten  Anzahl  von  Jahren
abgehoben  und  beliebig  verwendet  werden  konnten,  und  vor  allen  Dingen
ihre  Höhe  in  den  Fällen,  in  denen  sie  am  dringendsten  gebraucht  wurden,
nämlich  beim  frühzeitigen  Tode  der  Schuldner  nur  minimal  sein  konnte,
bietet  die  Tilgungsversicherung  gerade  für  den  Fall  vorzeitigen  Ablebens
den  Erben  des  Schuldners  die  volle  Versicherungssumme  und  damit  den
eigentlich  unerläßlichen  Schutz  gegen  die  wirtschaftlichen  Gefahren,  die
erfahrungsgemäß  zu  diesem  Zeitpunkt  an  sie  herantreten,  sei  es,  daß  es
sich  um  Erbabfindnngen  oder  um  die  Kündigung  von  Hypotheken  handelt,
die  nach  den  Hypotheken  der  Landschaft  stehen.  Es  wird  also  eine
Schuldentlastung  des  Gutes  aus  Geldern  ermöglicht,  welche  von  dem
Gut  aufgebracht  worden  sind.
Die  Tilgungsversicherung  läßt  sich  auch  der  städtischen  Bevölkerung
erschließen  und  bietet  dem  städtischen  Haus-  und  Grundbesitz  erhebliche
Vorteile  gegenüber  dem  einfachen  Amortisationsverfahren.  Erfolge  dieser
Art  sind  z.  B.  in  Pommern  erzielt  worden.  Der  Pommersche  Provinziallandtag ­
  genehmigte  im  März  1912  die  Durchführung  der  Entschuldung
        <pb n="281" />
        292

II.  Öffentliche  Versicherung.

in  Verbindung  mit  der  Provinzialhilfskasse.  Weitere  Vorarbeiten  über
die  Indienststellung  der  Einrichtung  anderer  öffentlicher  und  privater
Kreditinstitute  (Pfandbriefämter,  Sparkassen)  für  die  Entschuldungsversicherung ­
  sind  im  Gange.  Sowohl  die  Einzelanstalten  wie  auch  der
Verband,  also  die  öffentliche  Lebensversicherung  in  ihrer  Gesamtheit,
wendet  sich  nicht  an  einzelne  beruflich  begrenzte  Kreise  von  Versicherungsbedürstigen,
  sie  wendet  sich  vielmehr,  wie  das  vom  Standpunkt  einer
gesunden  Versicherungstechnik  ja  anch  das  allein  Mögliche  ist,  an  die  Gesamtheit ­
  der  Bevölkerung.
Errichtet  von  Selbstverwaltungskörpern,  erstreben  die  öffentlichen
Lebensversicherungsanstalten  im  Gegensatz  zur  staatlichen  Zwangsversicherung ­
  und  als  Ergänzung  zu  ihr  eine  Wiederbelebung  des  Gedankens ­
  der  wirtschaftlichen  Selbsthilfe.
Die  Ergebnisse,  die  die  verbundenen  Anstalten  und  die  Direkt-Versicherungsabteilung
  des  Verbandes  bis  zum  30.  November  1912  erzielt
haben,  stellen  sich  aus  54  845  502  Mk.  Antragssumme.  Hiervon  entfallen ­
  30  313  979  Mk.  aus  Tilgungsversicherungen  der  Landwirte,
12  572  948  Mk.  auf  freie  Versicherungen  der  Landwirte  (Nicht-Tilgungsversicherungen) ­
  und  11  958  575  Mk.  auf  Versicherungen  von  Nicht-Landwirten. ­
  In  der  Zeit  bis  zum  30.  November  1912  wurden  Anträge
über  35  425  551  Mk.  angenommen  und  Versicherungen  über  31  711053  Mk.
Versicherungssumme  eingelöst.
Über  das  Vermögen  des  Verbandes  bzw.  der  Einzelanstalten  sagen
die  Satzungen:
„Der  Verband  (die  Anstalt)  ist  verpflichtet,  mindestens  den  vierten
Teil  seines  (ihres)  gesamten  Vermögens  in  Anleihen  des  Reiches  oder
der  deutschen  Bnndesstaaten  anzulegen.  Soweit  die  Anlage  in  Anleihen
deutscher  Bundesstaaten  erfolgt,  richtet  sich  ihre  Höhe  für  den  einzelnen
Bundesstaat  nach  dem  Verhältnis  der  in  ihm  aufkommenden  Prämienreserve ­
  zu  dem  Gesamtaufkommen  an  Prämienreserven.  Für  die  Prämienund
  Gewinnreserven  tritt  diese  Verpflichtung  jedoch  erst  nach  Ablauf  von
10  Jahren  seit  dem  Tage  der  Genehmigung  der  Satzung  mit  der  Maßgabe ­
  in  Kraft,  daß  von  dem  jährlichen  Zuwachs  mindestens  ein  Drittel
solange  in  den  bezeichneten  Anleihen  anzulegen  ist,  bis  der  angelegte
Betrag  ei»  Viertel  des  Gesamtbetrages  der  Prämien-  und  Gewinnreserven
erreicht  hat.  Die  zuständigen  Minister  sind  befugt,  den  Verband  für  die
Prämien-  und  Gewinnreserven  auch  weiterhin  von  dieser  Verpflichtung
zu  entbinden,  solange  und  soweit  den  im  Reiche  zugelassenen  privaten
        <pb n="282" />
        Verb.  öff.  Leb.-Vers.-Anst.  in  Deutschl.,  Die  öffentlich-rechtliche  Lebensversicherung.  293
Versicherungsunternehmungen  nicht  eine  entsprechende  Verpflichtung  durch
Gesetz  auferlegt  ist."
Hiervon  haben  die  zuständigen  Ministerien  Gebrauch  gemacht,  indem ­
  sie  verfügten,  daß  solange  und  soweit  den  Privaten  Versicherungsunternehmungen ­
  nicht  eine  entsprechende  Verpflichtung  durch  Gesetz  auferlegt ­
  ist,  der  Verband  bzw.  die  Anstalten  von  dem  jährlichen  Zuwachs ­
  der  Prämien-  und  Gewinnreserven  bis  zum  24.  November  1920
höchstens  ein  Zwanzigstel  und  von  da  ab  höchstens  ein  Zehntel  in  den
bezeichneten  Anleihen  anzulegen  haben.  Die  genaue  Festsetzung  des  innerhalb ­
  der  angegebenen  Höchstsätze  anzulegenden  Teiles  der  Prämien-  und
Gewinnreserven  bleibt  vorbehalten.
Für  die  Anlage  des  Vermögens  nehmen  die  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  gegenüber  der  Privatassekuranz  einen  entgegengesetzten ­
  Standpunkt  ein.  Während  die  Privatgesellschaften  bei  ihren
aktiven  Kreditgeschäften,  dem  Ausleihen  ihrer  Kapitalien,  möglichste
Zentralisation  der  Anlagewerte  anstreben,  wollen  die  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  ihre  Leihgelder  ausschließlich  denjenigen  Kreisen
zuführen,  in  und  von  denen  sie  als  Prämien  ausgebracht  wurden.  Die
Privatassekuranz  befriedigt  durch  die  Zentralisation  ihrer  Leihkapitalien
nur  das  Kreditbcdürsnis  der  Großstädte.  Ende  1909  waren  z.  B.  von
den  privaten  Lebens-  und  llnfallversicherungsgesellschasten  3680  Mill.  Mk.
in  Deckungshypotheken  angelegt  worden  *,  also  in  Hypotheken,  die  nach
den  Prämienreservcregistcrn  zur  Sicherheit  für  die  Prämienreserve  dienen.
Von  diesen  3680  Mill.  Mk.  entfielen  3637,9  Mill.  Mk.  oder  98,9  °/o
auf  städtische  Hypotheken.  Von  den  städtischen  Hypotheken  entfielen
58,9°/«  allein  am  Hypotheken  in  Großberlin.  Die  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten ­
  werden  bei  ihren  Kapitalanlagen  den  Grundsatz  der
Dezentralisation  verfolgen,  um  der  Kapitalabwanderung  vom  platten  Land  .
nach  den  Städten,  insbesondere  nach  den  großen  Industriezentren  und
speziell  nach  Großbcrlin,  entgegenzuwirken.
Die  von  den  einzelnen  Provinzialanstalten  sowie  vom  Verband
erzielten  Überschüsse  kommen  satzungsgemäß  ausschließlich  den  Versicherten
zugute.
i  Der  von  den  Unfallversicherungsgcsellschaften  aufgebrachte  Kapitalbetrag  ist
im  Vergleich  zn  dem  von  den  Lcbcnsversichcrungsgesellschaften  aufgebrachten  Teil
verschwindend  klein,  so  daß  die  nachfolgend  mitgeteilten  Zahlen  ein  nahezu  richtiges
Bild  von  den  Kapitalanlagen  der  privaten  Lebensversicherungsgefellschaften  geben.
        <pb n="283" />
        v

295

8.  Die  öffentliche  Schadenversicherung.
Von
Kgl.  Sachs.  Negierungsrat  P.^Damm-Dresden.
Vorbemerkung  1.
Das  Zahlenmaterial  der  nachfolgenden  Ausführungen  entstammt  in  der  Hauptsache ­
  den  alljährlich  veröffentlichten  Berwaltungsberichten  der  öffentlichen  Schadenversicherungsanstalten ­
  ;  zum  kleineren  Teil  ist  es  auf  den  von  den  einzelnen  Anstalten
auf  Anfrage  gegebenen  Auskünften  aufgebaut.  Weiteres  Oucllenmaterial  lieferten
die  von  dem  „Verbände  öffentlicher  Feuerversichernngsanstalten  in  Deutschland"  zu
Kiel  herausgegebenen  „Jahrbücher"  und  die  in  dem  amtlichen  Organ  jenes  Verbandes. ­
  der  „Zeitschrift  für  Vcrsichernngswesen  und  Feuerschutz,  Mitteilungen  für  die
öffentlichen  Feuerversichcrungsanstalten"  alljährlich  bekanntgegebene  Zusammenstellung ­
  der  Geschäftsergebnisfe.
Vorbemerkung  2.  Gebrauchte  Abkürzungen.
ö.  F.A.  —  öffentliche  Feuerversicherungsanstalten.
Zw.A.  —  Zwangsversicherungsanstalten,  d.  h.  öffentliche  Feuerverficherungsanstalten
  mit  gesetzlich  festgelegtem  unmittelbarem  oder  mittelbarem  Beitrittszwang
(Zwang  oder  Monopol).
N.Zw.A.^  Nichtzwangsanstalten,  d.  h.  diejenigen  öffentlichen  Fenerversichernngsanstalten,
  bei  denen  völlige  Freiwilligkeit  des  Beitritts  besteht.

Das  Deutsche  Reich  ist  eines  der  wenigen  Länder  der  Erde,  in  denen
die  von  öffentlich-rechtlichen  Körperschaften  betriebenen  Schadenversicherungsunternehmungen ­
  einen  gewichtigen  Anteil  an  der  Gesamtdeckung  des
innerhalb  der  Reichsgrenzeu  befindlichen  Sachvermögens  haben.
Die  von  öffentlich-rechtlichen  Schadenversicherungsanstalten  in  Deutschland ­
  betriebene  Versicherungsart  ist  in  der  Hauptsache  die  Feuerversicherung ­
  (Versicherung  gegen  Brand,  Blitzschlag  und  Explosion).
Nur  in  wenigen  Bundesstaaten  (in  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,
Baden,  Hessen  und  Schwarzburg-Sondershausen)  bestehen  außerdem
        <pb n="284" />
        296

II.  Öffentliche  Versicherung.

staatlich  geleitete  oder  öffentlich-rechtliche  Pferde-,  Vieh-  und  Hagelversicherungsanstalten.
  Die  Tätigkeit  dieser  nicht  der  reinen  Feuerversicherung ­
  angehörigen  Unternehmungen  ist  im  nachfolgenden  unberücksichtigt ­
  geblieben,  da  sie  den  Teilgegenstand  einer  anderen  Bearbeitung
bildet.  Zwar  haben  im  Anschluß  an  die  neuere  den  Rahmen  der  gesetzlich ­
  erlaubten  Versicherungsmöglichkeiten  erweiternde  Reichs-  und  Landesgesetzgebung
  auch  eine  Reihe  öffentlich-rechtlicher  Feuerversicherungsunternehmungen ­
  des  Deutschen  Reiches  außer  der  Feuerversicherung  noch
andere  Zweige  der  Schadenversicherung  wie  Einbruchdiebstahl-,  Glas-,
Wasserleitnngsschäden-,  Mietverlust-  und  Betriebsverlustversicherung  aufgenommen ­
  oder  ihre  Aufnahme  vorbereitet,  kritisch  verwertbare  Betriebs'
ergebnisse  liegen  aber  bei  der  Kürze  der  Betriebszeit  noch  nicht  vor.
Die  Frage  nach  der  Bedeutung  der  öffentlich-rechtlichen  Feuerversicherungsanstalten ­
  als  Finanzinstitute  im  Verhältnis  zur  Einzel-  wie
zur  Volkswirtschaft  beantwortet  sich  am  besten,  wenn  man  sich  im  Anschluß
an  die  geschichtliche  Entwicklung  Wesen  und  Zweck  dieser  Organisationen
vor  Augen  hält  und  in  Verbindung  damit  ihre  Betriebsergcbnisse  für
einen  längeren  Zeitrauni  der  Neuzeit  im  einzelnen  betrachtet.  Keine
Versicherungsform  ist  in  ihrem  Wesen  und  Wirken  so  innig  mit  ihrer
geschichtlichen  Entwicklung  verbunden  wie  die  öffentlichen  Feuerversichernngsanstalten.
  Im  Gegensatz  zur  Sozialversicherung,  die  ein  Ergebnis  der
Fürsorge  des  neuen  Deutschen  Reiches  und  eine  Frucht  der  letzten  drei
Jahrzehnte  ist  und  daher  auf  reichsgesetzlicher  Grundlage  beruhende  das
Gebiet  des  ganzen  Deutschen  Reiches  nach  einheitlichen  Gesichtspunkten
umspannende  öffentliche  Vcrsicherungsträger  hat,  fußt  das  öffentliche
Schadenversichernngswesen  seinen  zum  Teil  Jahrhunderte  alten  geschichtlichen
Wurzeln  gemäß  in  der  Hauptsache  auf  Landesrecht.  Ständische  altgermanischen ­
  Grundsätzen  entsprechende  Selbsthilfe  auf  der  Grundlage  der
Gegenseitigkeit  und  landesväterliche,  wenn  auch  mit  realpolitischen  Gesichtspunkten ­
  verbrämte  Fürsorge 1  sind  die  Quellen,  denen  letzten  Endes  sämtliche
öffentlich-rechtliche  Schadenversicherungsunternehmungen  ihre  Entstehung
verdanken.
Grundsatzbei  Errichtung  aller  öffentlich-rechtlichen  Schadenversicherungsanstalten ­
  und  Hauptunterscheidungszeichen  von  den  privaten  Unternehmungen ­
  gleichen  Zweckes  war  und  ist,  daß  der  Betrieb  nur  im
'  Schutz  gegen  Verarmung  und  daher  gegen  Schwächung  der  Steuerkraft  der
Untertanen,  Hebung  des  Realkredits  als  der  Urgrundlage  des  Handels  und  Verkehrs,
Erhaltung  der  Seßhaftigkeit  der  Bevölkerung  durch  Festlegung  der  Wiederaufbaupflicht
  für  abgebrannte  Gebäude  u.  ä.
        <pb n="285" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenvcrsicherung.

297

Interesse  des  gemeinen  Nutzens  und  nicht  zu  Erwerbszwecken
dienen  soll^.  Die  öffentlichen  Feuerversicherungsanstalten  dienten  daher
weder  früher  noch  dienen  sie  jetzt  als  eine  finanzpolitische  Einnahmequelle
für  den  Staat  oder  die  Mutterkörperschasten,  ähnlich  etwa  wie  die  privaten
Versicherungsaktiengesellschaften  für  ihre  Aktionäre;  sie  beschränken  aber
auch  ihre  sürsorgende  Tätigkeit  nicht,  wie  die  privaten  Gegenseitigkeitsanstalten, ­
  aus  den  Kreis  ihrer  Versicherungsnehmer,  vielmehr  verwenden
sic  ihre  Überschüsse,  deren  Erzielung  jedoch  nicht  Selbstzweck  dieser  Körperschaften ­
  ist,  zur  Unterstützung  von  der  Gesamtheit  der  Bevölkerung  ihres
Betriebsgebietes  dienlichen  Unternehmungen,  soweit  die  Mehreinnahmen
nicht  zur  Stärkung  der  finanziellen  Grundlage  der  Anstalten  in  Form
von  Rücklagen  aufgespeichert  werden  müssen.  Auf  nähere  Einzelheiten
wird  später  eingegangen  werden.
Es  entspricht  ihren  weit  verzweigten  geschichtlichen  Wurzeln,  wenn
die  öffentlichen  Schadenversicherungsanstalten  die  Versicherung  grundsätzlich
kraft  Gesetzes  nur  in  genau  gegeneinander  begrenzten  Landesteilen  betreiben
dürfen,  so  daß  eine  ihrem  öffentlich-rechtlichen  Charakter  abträgliche
Konkurrenz  dieser  Anstalten  untereinander  vermieden  wird.  Will  eine
öffentliche  Anstalt  in  dem  Gebiete  einer  anderen  öffentlichen  Anstalt
Versicherungen  derselben  oder  anderer  Art,  wie  sie  die  örtlich  zuständige
Anstalt  betreibt,  übernehmen,  so  bedarf  sie,  abgesehen  von  der  Zustimmung
ihrer  staatlichen  Aufsichtsbehörde  und,  nötigenfalls,  der  Zulassung  durch
die  betreffende  Bundesregierung,  auch  der  Einwilligung  der  örtlich  zuständigen ­
  Anstalt.  Diese  scharfe  Trennung  der  Geschäftsgebiete  erleichtert
es-den  ö.  F.A.,  ein  etwa  hervortretendes  Rückversicherungsbedürfnis  im
Wege  der  Mitversicherung  oder  durch  Bildung  von  auf  Gegenseitigkeit
beruhenden  Rückvcrsicherungsverbänden  zu  befriedigen.  Durch  derartige
Maßnahmen  wird  die  Aufnahmefähigkeit  derjenigen  Anstalten,  bei  denen
nicht  durch  Zwangs-  oder  Monopolrechte  ein  genügender  versicherungstechnischer ­
  Ausgleich  geschaffen  wird,  sehr  gestärkt  und  die  versicherungstechnisch ­
  notwendige  Atomisierung  und  Mischung  der  Risiken  erreicht.
Betrachten  wir  die  Geschäftsgebiete  der  zurzeit  vorhandenen  49  3
2  Vgl.  als  Musterbeispiel  für  diese  Aufgabe  8  1  des  Preußischen  Gesetzes,  betr.
die  öffentlichen  Feuerversicherungsanstaltcn,  vom  25.  Juli  1910.
2  Ohne  Abrechnung  der  im  Jahre  1911  mit  d^r  Westpreußischen  Feuersozietüt
verschmolzenen  Elbinger  Sozietät  und  der  beiden  schleswig-holsteinischen  Brandgilden,
deren  Charakter  als  ö.  F.A.  neuerdings  vom  Kaiserlichen  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung ­
  verneint  ist,  und  die  daher  jetzt  der  Reichsaufsicht  unterstellt  sind.  Alle
drei  Anstalten  sind  in  den  tabellarischen  Übersichten,  welche  den  Zeitraum  von  1901
        <pb n="286" />
        298

II.  öffentliche  Versicherung.

ö.  F.A.  im  einzelnen,  so  zeigt  sich  ein  vielgestaltiges  Mosaik,  dessen
einzelne  Stücke  in  ihrer  Größe  säst  alle  Stufen  zwischen  dem  Umfange
eines  Bundesstaates  wie  Bayern  mit  über  6,5  Millionen  Einwohnern
und  eines  Stadtbezirks  von  nur  32  000  Einwohnern  wie  etwa  Thorn
und  Elbing  durchlaufen.
Unterscheidet  mau  zwischen  außerpreußischen  und  preußischen  ö.  F.A.,
so  umfassen  die  ersteren  regelmäßig  das  Gesamtgebiet  des  betreffenden
Bundesstaates,  während  die  preußischen  Anstalten  höchstens  den  Raum
einer  preußischen  Provinz,  in  einigen  Provinzen  ^  sogar  nur  Teile  dieser
Provinzen  bis  zur  Stadtgröße  einnehmen.  Diese  gegenseitige  Abgrenzung
ist,  abgesehen  von  dem  dadurch  beseitigten  Wettbewerb  der  ö.  F.A.
untereinander,  auch  bedeutsam  insofern,  als  sich  aus  dem  Charakter  des
Betriebsgebietes *  1  *  *  *  5  *  7  Rückschlüsse  auf  die  Zusammensetzung  der  Gruppen  der
Versicherungsnehmer  der  betreffenden  Anstalten  ziehen  lassen.
Der  angedeuteten  historischen  Aufgabe  entsprechend  waren  ursprünglich
sämtliche  deutsche  ö.  F.A.  lediglich  Gebäudeversicherungs-  und  zwar
Z  w  a  n  g  s  anstalten,  d.  h.  sämtliche  Gebäudeeigentümer  der  betreffenden
Bezirke  waren  rechtlich  ^  oder  tatsächlich^  gehalten,  nur  bei  der  ö.  F.A.
Deckung  zu  suchen.  Die  Versicherungsnehmer  derartiger  Gebäudezwangsanstalten
  setzen  sich  daher  regelmäßig  aus  den  Gebäudebesitzern
aller  Stände  zusammen.
Dem  Zwange  der  Versicherungsnehmer  zum  Beitritt  entsprach  die
Verpflichtung  der  ö.  F.A.,  die  ihnen  angebotenen  Versicherungsobjekte
mit  seltenen  durch  die  versicherungstechnische  Leistungsfähigkeit  der  Anstalten ­
  bedingten  Ausnahmen  8  in  Versicherung  zu  nehmen.  Der  Beitrittsbis
  1910  umfassen,  noch  berücksichtigt,  da  sie  damals  noch  als  ö.  F.A.  angesehen
wurden  bzw.  sich  noch  nicht  verschmolzen  hatten.  Da  es  sich  nur  um  kleinere  Unternehmungen ­
  handelt,  wird  das  Gesamtergebnis  durch  diese  Einbeziehung  nur  unwesentlich ­
  berührt.
1  In  Westpreußen,  Brandenburg,  Schlesien,  Sachsen  und  Hannover.
"  z.  B.  reich  an  Industrie,  vorwiegend  ländliche  Bewirtschaftung,  reines  Stadtgebiet, ­
  reich  durchsetzt  mit  großen  Städten  oder  kleinen  Städten  und  dergleichen.
°  Zwang  zur  ausdrücklichen  Beitrittserklärung  oder  Entstehung  des  Versicherungs-Verhältnisses
  ohne  Antrag  der  Beteiligten  unmittelbar  kraft  Gesetzes  mit  der  Tatsache ­
  der  Errichtung  eines  Gebäudes.
7  Durch  Verbot  der  Bertragsabschließung  bei  anderen  Versicherern  und  Nichtigkeitserklärung ­
  der  diesem  Verbot  zuwider  abgeschlossenen  Vertrüge:  Monopol.
s  Wegen  der  Bewertung  dieser  Annahmepflicht  und  der  Möglichkeit  ihrer  Ausgestaltung ­
  sei  auf  den  Aufsatz  „Die  Beitrittsart,  die  Annahmepflicht  und  der  Umfang ­
  der  Brandschadenversicherungsmöglichkeiten  bei  den  ö.  F.A."  in  den  „Mitteilungen
für  die  ö.  F.A."  Jahrgang  1911,  Nr.  10  S.  387  ff.  verwiesen.
        <pb n="287" />
        P.  ®amm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

299

zwang  gab  die  Grundlage  für  die  versicherungstechnisch  notwendige
Mischung  guter  und  schlechter  Risiken,  in  welcher  eines  der  Hauptersordernisse
für  einen  ersolgreichen  Betrieb  des  Feuerversicherungsgeschäfts  zu  erblicken
ist;  denn  sie  erst  ermöglicht  es,  daß  selbst  innerhalb  räumlich  verhältnismäßig ­
  beschränkter  Gebiete  tätige  ö.  F.A.  betriebstechnisch  bestehen  können.
Sämtliche  ö.  F.A.  waren  ursprünglich  reine  Gegenseitigkeitsunternehmungen, ­
  und  zwar  solche,  bei  denen  der  zur  Deckung  des  entstandenen
Schadens  nötige  Vermögensauswand  durch  Beiträge  aller  Versicherungsnehmer ­
  von  gleicher  Höhe  im  Wege  des  Umlageverfahrens  aufgebracht
wurde,  sei  es  durch  nachträgliche  Umlegung  des  gesamten  Schadenbedarfes,
sei  es  durch  Erhebung  eines  Vorschußbeitrages  und  der  Festsetzung  einer
Nachschußpflicht  für  den  Fall  der  Unzulänglichkeit  dieser  ersten  Erhebung.
Während  aber  das  Gegenseitigkeitsprinzip,  welches  infolge  der  Nachschußpflicht ­
  alle  Versicherungsnehmer  zugleich  zu  Versicherern  niacht,  auch  heute
noch  mit  nur  einigen  wenigen  Ausnahmen 9  bei  allen  ö.  F.A.  besteht,
liegt  bei  der  überwiegenden  Zahl  der  jetzt  bestehenden  ö.  F.A.  der  Beitragserhebung
  eine  mehr  oder  weniger  eingehende,  der  Gefahr  des  Einzelrisikos
gerecht  werdende  Gefahrenklassifikation  zugrunde,  so  daß  von  einer  genau
begrenzten  Beitragssestfetzung  gesprochen  werden  kann.  Der  Nachteil  der
Nachschußpflicht,  nämlich  das  Schwanken  der  endgültigen  Beiträge,  wird
in  dem  heutigen  Betriebe  der  ö.  F.A.  fast  durchweg  dadurch  ausgeglichen ­
  oder  wesentlich  gemildert,  daß  Vorbedingung  der  Ausschreibung
eines  Nachschusses  kraft  Gesetzes  oder  Satzung  die  Erschöpfung  oder  wesentliche ­
  Schwächung  der  Notrücklagen  ist.  Die  ferner  bestehende  regelmäßige
Vorschrift,  daß  vor  der  Erhebung  eines  Nachschusses  die  maßgebende  Aufsichtsinstanz ­
  nach  Prüfung  der  ganzen  Sachlage  hierüber  zu  beschließen
hat,  sorgt  dafür,  daß  die  Nachschüsse  eine  seltene  Ausnahme  bleiben  und
nur  in  wirklichen  Notfällen  erhoben  werden.
Von  sehr  erheblichem  Einflüsse  auf  die  heutige  Gestaltung  des  öffentlichen ­
  Feuerversicherungswesens  war  die  Aushebung  des  Versicherungszwanges ­
  bei  der  Mehrzahl  der  preußischen  Anstalten  in  den  dreißiger
Jahren  des  19.  Jahrhunderts.  Sie  rief  nicht  nur  einen  starken  Wettbewerb ­
  zwischen  diesen  Anstalten  und  den  privaten  Feuerversicherungsunternehmungen ­
  hervor,  sondern  übte  auch  unter  dem  Drucke  der  den
ö.  F.A.  —  im  Gegensatz  zu  den  frei  beweglichen  Privatversicherern,
die  ausgedehnteste  Risikenauslese  betreiben  konnten  —  auferlegte  Annahmepflicht
  einen  verschlechternden  Einfluß  auf  die  Risikenmischung  dieser  Ans
  Bei  diesen  besteht  das  feste  Borprämiensystem  ohne  Nachschnßpflicht.
        <pb n="288" />
        300

II.  Öffentliche  Versicherung.

stalten  aus.  Dieser  Umstand  gab  einerseits  Anlaß,  daß  die  preußischen
ö.  F.A.  in  den  sechziger  Jahren,  gewissermaßen  als  Ausgleich,  die  Erlaubnis ­
  zum  Betriebe  der  Fahrnisversicherung  erhielten  und  zum  anderen
bewirkte  er,  daß  diese  Anstalten  unter  dem  befruchtenden  Einfluß  des
Wettbewerbs  ihre  Einrichtungen  zum  Wähle  ihrer  Versicherungsnehmer
immer  mehr  verbesserten.  Eine  weitere  technisch  günstige  Folge  der  Aufhebung ­
  des  Versicherungszwanges  und  der  dadurch  bedingten  Risikenverschlechterung ­
  war  ferner  der  Umstand,  daß  sich  eine  große  Zahl  der
kleinen  und  kleinsten  Gebilde  unter  den  ö.  F.A.  zu  größeren  leiftungg
fähigen  Anstalten  zusammenschließen  mußten,  ein  Prozeß,  der  auch  jetzt
noch  langsam  weiter  fortschreitet  und  im  Hinblick  auf  die  immer  noch
verhältnismäßig  große  Anzahl  kleiner  nur  ein  Stadtgebiet  umfassender
ö.  F.A.  nicht  zum  Stillstand  kommen  sollte.  Diese  kleinen  Anstalten
erhalten  sich,  wie  bei  der  Besprechung  der  einzelnen  Tabellen  bewiesen  wird,
meistens  nur  durch  Rückdeckung  fast  ihres  gesamten  Bestandes  bei  Privatversicherern. ­
  Sie  verlieren  aber  dadurch  meines  Erachtens  die  Berechtigung
zu  einer  selbständigen  Existenz,  da  sie  tatsächlich  nur  noch  verschleierte
billig  arbeitende  Vertretungen  ihrer  Rückversicherer  sind,  die  naturgemäß
auf  den  Geschäftsbetrieb  einen  weitgehenden  Einfluß  ausüben  und  dadurch ­
  den  öffentlich-rechtlichen  Charakter  der  Anstalten  verwischen  müssen.
Während  die  Mehrzahl  der  preußischen  Anstalten  unter  dem  Einfluß
mauchesterlicher  Ideen  zu  Gebäude-  und  Fahrnisversicherungsanstalten
ohne  Zwang  sich  umgestalteten,  behielten  sämtliche  außerpreußischen  Anstalten ­
  mit  Ausnahme  derjenigen  des  Herzogtums  Sachsen-Koburg-GothaM
ihren  Charakter  als  Zwangs-  oder  Monopol-Gebäudeversicherungsanstalten
bei.  Alle  ö.  F.A.  sind  jedoch,  wie  Tabelle  I  zeigt,  auch  heute  noch  vorwiegend ­
  Gebäudeversicherungsanstalten,  wenngleich  sich  im  Laufe  der  Jahre
ein  langsames  Steigen  des  Anteils  der  Fahrnisversicherung  am  gesamten
Geschäft  der  N.Zw.A.  deutlich  zeigt.
Ohne  eine  eigene  ö.  F.A.  sind  zurzeit  nur  wenige  deutsche  Bundesstaaten ­
  und  Landesteile,  nämlich  Bremen,  die  Fürstentümer  Reuß  jüngere
und  ältere  Linie,  die  Fürstentümer  Schwarzburg  -  Sondershausen  und
Schwarzburg-Rudolstadt,  sowie  das  Reichsland  Elsaß-Lothringen u .  In
den  meisten  dieser  Gebiete  sind  benachbarte  preußische  Sozietäten  zugelassen. ­

Sie  betreibt  Gebäude-  und  Fahrnisversicherung  »ach  dem  Grundsätze  des
freiwilligen  Beitritts  wie  die  preußischen  Anstalten.
11  Für  Elsaß-Lothringen  hat  im  März  die  Zweite  Kammer  die  Errichtung
einer  staatlichen  Gebäudeversicherung  angeregt.
        <pb n="289" />
        Tabelle  L

Tabelle  über  I.  Jmmobiliar-  und  Mobiliarbestand  der  Nicht-Zwangsanstalten;  II.  Jmmobiliarbcftand  der  Zwangsanftalten.

1901

I.  Jmmobiliar  2.  Mobiliar

8.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

1902

1903

1994

1905

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

241  228  580

957  618  095

750  309  712

273  521  010

1  023  830  722

788  084  557

309  228  770

1  097  313  327

830  348  027

353  004  266

1  183  352  293

—

162  631  880

177  814  430

—

177  814  430

192  097  170

—

192  097  170

206  480  280

206  480  280

—

8  602  450

8  591  650

—

8  591  650

8  254  850

—

8  254  850

8  013  990

8  013  990

—

21413  170

21  111360

—

21111360

20  933  430

—

20  933  430

21  086  130

21  086  130

35  949  030

647  478  680

617  897  200

38  471610

656  368  810

642  085  175

42410  750

684  495  925

680  716  325

44  707  440

725  423  765

130  254  850

950  615  825

887  221  950

155  852  875

1  043  074  825

951  951  375

183  697  200

1  135  648  575

1  007  395  875

214  776  300

1  222  172  175

111  473  200

752  135  600

654  720  400

115  838100

770  558  500

669  781  600

121914100

791  695  700

687  079  900

129  459  500

816  539  400

—

23  317  313

23  417  188

—

23  417  188

23  853  638

—

23  853  638

23  966  838

23  966  838

112  639  900

1  218  457  450

1  150  242025

129  850  800

1  280  092  825

1  193  575  075

149  422  100

1  342  997  175

1  238  049  180

166  227  300

1  404  276  480

732  710  510

2  644  672  810

1  988  993  120

772  291  500

2  761  284  620

2  078  170  730

822  256  050

2  900  426  780

2  161  236  365

867  597  240

3  028  833  605

ö k 23  11  i  /63

1  578  202  331

982  764  845

649  974850

1  632  739  695

1012  013190

677  412  306

1  689  425  496

1  047  121  470

702  521  542

1  749  643  012

412  999  890

1  125  276  060

728  633  680

425  888  970

1  154  522  650

745  576  010

441  185  540

1  186  761  550

764411530

456  379  180

1  220  790  710

233  842  460

1  209  975  190

1  019  087  890

244  750120

1  263  838  010

1  062  262  960

257  436  590

1  319  699  550

1  110  426  390

270  368  710

1  380  795  100

—

10  053  249

10  269  913

—

10  269  913

10  065  308

10  065  308

10115  998

10  115  998

182  454  290

1  662  118  870

1  533  700  880

192  507  910

1  726  208  790

1  616  952  090

201  243  390

1  818  195  480

1  686  011  950

214  253  340

1  900  265  290

—

70  272100

70  376  600

—

70  376  600

71  676  050

—

71  676  050

72  375  050

72  375  050

20  828  600

20  828  600

—

21  194  500

21  194  500

—

21  784  200

21  784  200

21  508  400

21  503  400

523  456  762

2  016  625  267

1  553  134407

558  175  362

2111309  769

1608  213  728

594300  268

2  202  513  996

1  667  818  544

629  659  077

2  297  477  621

530  978  320

2  185  986  750

1  742  708300

559  045  800

2  301754  100

1  817  203  520

584578  850

2  401  782  370

1  893  218  650

610  344  300

2  503  562  950

878  438  036

3  366  340  051

2  587  328  803

923  728  030

3  511056  833

2  717  208  288

982  766  393

3  699  974  681

2  885  776  789

1  058  273  925

3  944  050  714

152  786  415

302  174  545

150  339  132

155  267  902

305  607  034

154  177  025

157  546  826

311  723  851

157  001  979

162  817  789

819  819  768

—

80  614  775

83  620  225

—

88  620  225

86  863  675

—

86  868  675

90  091  785

90  091  785

—

21  371  710

22  213  910

—

22  213  910

22  912  775

—

22  912  775

23  698  480

23698480

—

25  027  910

25  353  220

—

25  353  220

25  442  300

25  442  300

28  050  790

28  050  790

74  590  410

321  552  850

258  621  310

77  576  530

336  197  840

266  497  460

80  160  830

346  658  290

274  580130

83186  030

357  766  160

—

79  615  820

81  086  390

—

81  086  390

84  052  570

.

84  052  570

85  474  600

85  474  600

—

42  138  290

45  913  140

—

45  913  140

48  999  620

—

48  999  620

51  481  540

51  481  540

—

122  032  000

122  648  700

—

122  648  700

122  739  700

—

122  739  700

122  764  100

—

122  764  100

4  997  803  516

21  627  149  141

17  298  120  380

5  294  205  869

22  592  826  249

18  041  643  869

5  627  344  163

23  668  988  032

'18  834  792  635

5  985  079  339

24  819  871  974

23,1  %

76,6  °/o

23,4%

76,2  %

23,8  %

—

75,9  %

24,1  °/o

—

173  447  010

179  003  980

—

179  003  980

200  680  960

200  680  960

209  045  900

209  045  900

—

129  215  150

132  237  500

—

132  237  500

133  989  650

—

133  989  650

134  960  850

134  960  850

■

4  200  469  900

4  310  495  800

—

4310  495  800

4  440  687  000

—

4  440  687  000

4  594  061  300

4  594  061  300

—

93  188  453

93  674469

•

93  674  469

94  313  211

—

94  313  211

96  697  007

96  697  007

—

465  779  500

466  892  200

—

466  892  200

468  815  900

—

468  815  900

470  059  400

470  059  400

•  —r

84  503  110

86  630  950

.  •

86  630  950

90  011220

—

90  011  220

93  156  860

93  156  860

—

139  168  210

141  281  120

—

141  281  120

144  277  160

144  277  160

146  713  240

146  713  240

—

1  210  966  000

1  250  572  300

—

1  250  572  300

1  303  174  370

—

1303  174  370

1  354  727  200

1  354  727  200

-r  '

1  173  383  300

1  283  078  880

•

1  233  078  880

1  302  336  200

.

1  302  336  200

1  368  022  620

1  368  022  620

.

79  030  798

81  250  508

—

81  250  508

84  266  263

—

84  266  263

87  016  243

87  016  243

—

6  323  799  430

6  539  798  680

—

6  539  798  680

6  807  778  740

—

6  807  778  740

7  043  649  490

7  043  649  490

—

6  026  125  200

6  230  981  360

—

6  230  981  860

6  459  178  900

—

6  459  178  900

6  672  285  100

6  672  285  100

—

3  043  495  395

3  153  433  960

—

3  153  433  960

3  282  950  546

—

3  282  950  546

3  406  800179

3  406  800  179

—

2  207  893  960

2  581484  467

—

2  581  484  467

2  767  413  466

—

2  767  413  466

2  960  150  152

2  960  150  152

—

1  674  951  250

1738  017  650

—

1  738  017  650

1  796  683  030

1  796  688  030

1  856  224  210

1856  224210

—

177  209  750

182  963  275

.

182  968  275

189  499  025

—

189  499  025

196  654  575

196  654  575

—

527  906  289

560  777  552

—

560  777  552

590  819  939

—

590  819  989

607  371  077

607  371  077

—

291  529  930

300  933  040

—

800  933  040

310  257  094

—

310  257  094

319  956  110

819  956  110

—-831

  687  000

857  657  550

—

857  657  550

878  346  250

—

878  346  250

897  396  600

897  396  600

—

301  849  100

307  935  200

—

307  985  200

314  198  800

—

.  314  198  800

322  024  000

822  024  000

—

435  506  800

448  481  850

—

448  481  850

460  017  100

—

460  017  100

469  498  500

469  498  500

—

80  863  130

83  770  980

—

83  770  980

86  781  650

—

86  781  650

90  756  290

90  756  290

—

162  156  930

167  101  530

—

167  101  530

171  799  020

—

171  799  020

176  469  620

176  469  620

—

2  088  652  653

2  171  877  348

—

2  171  877  348

2  276  680  731

—

2  276  630  731

2  373  320  728

—

2  373  320  728

31  922  778  248

33  300  332149  1

33300  332  149

34  654  906  225

34  654  906  225

35  947  017  251

35  947  017  251

4  997  803  516

21  627  149  141

17  298  120  380

5  294  205  869

22  592  326  249

18  041  643  869

5  627  344  163

23  668  988  032

18  834  792  635

5  985  079  339

24  819  871  974

'  4  997  803  516

53  549  927  389

50  598  452  529

5  294  205  869

55  892  658  398

52  696  550  094

5  627  344  163

58  323  894  257

54  781  809  886

5  985  079  339

60  766  889  225

9,3  %

—

90,5  °/o

9,5  %

—

90,4%

9,6  %

.  —

90,2  %

9,8  %

—

I.  Nicht-Zwangsanstalten.
Feuersozietät  Ostpreußen  .
Westpreußische  Feuersozietät  Danzig
Feuersozietät  Elbing
Feuersozietät  Thorn
Städte-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg
Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg.
Pommersche  Feuersozietüt  '
Feuerversicherungsanstalt  Stralsund
Posensche  Provinzial-Feuersozietät
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Magdeburgische  Land-Feuersozietät
Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen
Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachse»
Ritterschaftliche  Feuersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäude-Brandgilde
Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrnis-Brandgilde
Vereinigte  landschastliche  Brandkasse  Hannover
Westfälische  Provinzial-Feuersozietät
Provinzial-Feuerversicherungsanstalt  Rheinprovinz
Ritterschaftliche  Brandversicherungs-Gesellschaft  Rostock
Städtische  Brandkasse  Rostock.
Städtische  Brandversicherungs-Gesellschaft  Wismar
Jeversche  Brandversicherungs-Gesellschaft
Herzogliche  Landes-Brandversicherungsanstalt  Gotha
Städtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Vorstädtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Brandversicherungs-Gesellschaft  für  die  Mecklenburger  Städte  .  .
Summe  I
in  %  der  Spalte  3  .
II.  Zwangsanstalten.
Domänen-Feuerschäden-Fonds
Landschaftliche  Feuerversicherungs-Gesellschaft  für  Westpreußen  .
Feuersozietät  der  Stadt  Berlin
Feuersozietät  der  Stadt  Stettin
Feuersozietüt  Breslau
Feuersch.  Versicherungsgesellschaft  Ostfriesland  (Städte)
»  H  ii  (Land)
Hessische  Brandversicherungsanstalt
Nassauische  Brandversicherungsanstalt
Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät
Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Bayern
Landes-Brandversicherungsanstalt  Königreich  Sachsen  .....
Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Württemberg
Großherzoglich  Badische  Gebäude-Versicherungsanstalt
Brandversicherungsanstalt  Großherzogtum  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A
Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Großherzogtum  Sachsen.  .  .
Landes-Brandkasse  Oldenburg  ",
Braunschweigische  Landes-Brandversicherungsanstalt
Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt  Sachsen-Altenburg
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau  '.
Feuerversicherungsanstalt  Waldeck-Pyrmont
Brandversicherungsanstalt  Lippe
Hamburger  Feuerkasse
Summe  II
Hierzu  „  I
Gesamt-Summe
in  %  der  Spalte  3.  .

Ji
681  970  078
151  510  330
8  751  960
21  769  470
583  016  400
773  903  750
626  280  000
23  295  113
1  073  631  450
1  833  957  260
929  166  868
694  979  680
935  111  070
10  386  169
1  422  851  670
71  051  600
1  434  386  945
1  580  368  280
2  400  324  700
147  242  500
77  564  700
20  744  145
25  202  810
238  510  110
78  554  470
88  700  310
122  230900

Ji
207  299  270

32  940  040
110  704  700
105  678  500
98  122  600
690  967  330
597  697  480
394  957  570
221  961  370
168  166  030
21  088  500
495  313  491
508  580  780
837  719  963
151355  407

72  090  400

16  005  462  738
77,2%
163339  990
126  775  850
4  109  155  900
90  305  853
458  915  300
81  332  500
136  109  280
1  170  757  600
1  119  247  180
76  634438
6  089  823  500
5  826  058  660
2  938  066  894
2112  053  472
1  607  997  150
172  488  700
492  646  948
283  244  374
807  146  200
295  081400
421  800  500
78  057  740
155  809  400
2  029  768  298

46  848  079  865
90,9  %

4  714  643  431
22,8  %

,/fi:
889  269  348
151  510  330
8  751  960
21  769  470
615  956  440
884  608  450
731  958  500
23  295  113
1  171  754  050
2  524  924  590
1  526  864348
1  089  937  250
1  157  072  440
10  386  169
1  591  017  700
71  051  600
21088  500
1  929  700  436
2  088  949  060
3  238  044  663
298  597  907
77  564  700
20  744  145
25  202  810
310  600  510
78  554  470
38  700  310
122  230  900

20  720  106  169

163  339  990
126  775  850
4  109  155  900
90  305  853
458  915  300
81  332  500
136  109  280
1  170  757  600
1  119  247  180
76  634  438
6  089  823  500
5  826  058  660
2  938  066  894
2  112  053  472
1  607  997  150
172  488  700
492  646  948
283  244  374
807  146  200
295  081  400
421  800  500
78  057  740
155  809  400
2  029  768  298
30  842  617  12?
20  720106  169
562  723  296

716  394  515
162  681880
8  602  450
21  418  170
611529  650
820  361  475
640  662  400
23317  313
,  105  817  550
1  911962  300
955  024  568
712  276  170
976  132  730
10  053  249
1  479  664  580
70  272100
1  493  168  505
1655  008430
2  487  902  015
149  388  130
80  614  775
21  371  710
25  027  910
246  961  940
79  615  820
42  138  290
122  032  000

16  629  345  625
76,9  %
'  173  447  010
129  215  150
4  200  469  900
93188  453
465  779  500
84  503110
139  168  210
1  210  966  000
1  173  383  300
79  030  798
6  323  799  480
6  026  125  200
3  043  495  395
2  207  893  960
1  674  951  250
177  209  750
527  906  289
291  529  930
831  687  000
301  849  100
435  506  800
80  868  130
162  156  930
2  088  652  653
81  922  778  248~
16  629  345  625
48  552  123  873~

Schriften  137.  IV.  (Zu  S.  300.)
        <pb n="290" />
        Tabelle  I.  Tabelle  über  I.  Jmmobiliar-  und  Mobiliarbestand  der  Nicht-Zwangsanstalten;  II.  Jmmobiliarbestand  der  Zwangsanstalten.  (Fortsetzung.)

1906

1907

1908

1909

1910

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

1.  Jmmobiliar

2.  Mobiliar

3.  Zusammen

I.  Nicht-Zwangsanstalten.
Feuersozietät  Ostpreußen

Ji

Jt

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

875  337  215

414857  654

1290194  869

945  136  875

471864  845

1  417  001  720

1  006  730  450

529  498  140

1  536  228  590

1  070  747  671

579  681247

1  650  428  918

1  140  201  785

635  101  941

1  775  308  726

Westpreußische  Feuersozietät  Danzig

218  989  940

—

218  989  940

240  853  920

24  484  970

265  338  890

257  982  290

48  363  630

306  345  920

276  996  450

66  868  880

343  865  330

303  444200

92  810  477

896  254  677

Feuersozietät  Elbing

7  783  680

—

7  783  680

7  514  380

—

7  514  380

7  404  700

—

7  404  700

7  210  880

—

7  032  190

7  032  190

Feuersozietät  Thorn

20  946  930

—

20  946  930

20  429  730

—

20  429  730

20  177  980

—

20  177  980

20  842  903

—

20  263  773

20  263  773

Städte-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg

688  642  250

49  391  480

738  033  680

742  794  400

58  824  540

801  618  940

799  044  185

72  931  470

871  975  655

858  971  430

90  379  415

949  350  845

929  265  938

94  288  333

1  023  554  271

Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg

1  083  717  500

258  654  300

1  342  371  800

1  142  733  925

294  231  550

1  436  965  475

1  209  199  500

343  631  125

1  552  830  625

1  277  298  920

395  368  160

1  672  662  080

1  359  399  235

454  991  220

1814  390  455

Pommersche  Feuersozietät

708  815  300

140  219  300

849  034  600

735  957  700

150  251  900

886  209  600

765  691  500

160  142  500

925  884  000

795  861  100

175  898  200

971  759  300

829  742  800

190  020  900

1  019  763  700

Feuerversicherungsanstalt  Stralsund

24  166  188

—

24  166  188

24  346  258

—

24846  258

24  426  663

—

24  426  663

24  817  978

—

24  817  978

25  402  228

25  402  228

Posensche  Provinzial-Feuersozietät

1  274  503  395

192  851  600

1  467  354  995

1323112  725

222  794  600

1  545  907  325

1  380  126  375

257  537  200

1  637  663  575

1  442  903  067

293  235  700

1  736  138  767

1  525  020  858

344  164  500

1  869  195  358

Schlesische  Provinzial-Feuersozietät

2  249  488  180

919  914  890

3  169  403  070

2  352  145  085

973  343  260

3  326  488  345

2  458  037  110

1  033  388  500

8  491  425  610

2  564  290  292

1088  423  710

3  652  714  002

2  692  936  422

1  143  189  610

3  836  126  032

Maqdeburgische  Land-Feuersozietät

1  124  712  740

735  159  797

1  859  872  537

1  219  657  890

753  237  403

1  972  895  293

1  248  795  340

780  106  248

2  028  901  588

1  279  645  180

804  012  694

2  083  657  824

1  317  093  350

841  272  716

2  158  866  066

Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen

784  083  120

476  923  330

1  261  006  450

806  982  420

488  626  480

1  295  608  900

832  185  300

513  193  250

1  345  378  550

860  096  120

525  617  880

1385  714  000

888  692  900

548  651  170

1  437  344  070

Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen

1  161  752  260

282  729  910

1444  482  170

1  209  484  920

296  174  870

1  505  659  790

1  262  443  520

310  501  260

1  572  944  780

1314  084  070

323  633  250

1  637  717  320

1  374  097  490

341  686  500

1  715  788  990

RittersGastliche  Feuersozietät  Halberstadt

9  932  698

—

9  932  698

9  811  323

—

9  811  323

9  703  408

—

9  703  408

9  595  173

—

9  595173

9  641  947

9  641  947

Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkasse

1  785  590  420

231  022  240

2  016  612  660

1  890  310  830

249  912  780

2  140  223  610

1  983  738  130

282  400  800

2  266  138  930

2  069  407  470

298122  140

2  367  529  610

2151  760  710

303  473  309

2  455  234  019

Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebüude-Brandqilde

73  045  150

—

73  045  150

77  104  900

—

77  104  900

78  867  100

—

78  867  100

80  449  000

—

80  449  000

79  424  650

79  424  650

Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrnis-Brandqilde

—

23  132  000

23  132  000

—

24  622  600

24  622  600

—

25  364  900

25  364  900

—

25  846  300

25  846  300

—

25  302  200

25  302  200

Bereinigte  landschaftliche  Brandkasse  Hannover

1  736  488  010

668  789  775

2  405  277  785

1814  334110

709  827  386

2  524  161  496

1.  897  667  809

755  150  525

2  652  818  384

1  969  788  385

797  901  583

2  767  689  968

2  052  205396

842  589  145

2  894  794  541

Westfälische  Provinzial-Feuersozietät

1  982  187  120

640  165  190

2  622  352  310

2  085  758  730

675  208  400

2  760  967  130

2  204  647  830

711  964  810

2  916  612  140

2  327  199  350

759  472  390

3  086  671  740

2  464  183  470

802  636  920

3  266  820  390

Provinzial-Feuerversicherunqsanstalt  Rheinprovinz

3  066  038  106

1  132  576  195

4  198  614  301

3  270  984  194

1  229  493*838

4  500  478  032

3  485  967  362

1  334  633  157

4  820  600  519

3  691  659  820

1  420  541  323

5112  201  143

3  901  825  605

i  512  301  012

5  414  126  617

Ritterschaftliche  Brandversicherungs-Gesellschaft  Rostock

159  759  003

164  659  971

324418  974

166  519  716

175  452  819

341  972  535

169  437  609

193  917  918

363  355  527

174  001  812

203  959  331

377  961  143

180  136455

206  317152

386  453  607

Städtische  Brandkasse  Rostock

93  722  450

—

93  722  450

96  838  445

—

96  838  445

99  984  075

—

99  984  075

103  819  900

—

103  819  900

106  576  095

—

106  576  095

Städtische  Brandversicherungs-Gesellschaft  Wismar

25  052  155

—

25  052  155

26  039  295

—

26  039  295

27  339  995

—

27  339  995

28  549  885

—

25  549  885

29  354  570

—

29  354  570

Jeversche  Brandversicherungs-Gesellschaft

28  387  750

—

28  387  750

28  221  550

—

28  221  550

28  166  180

—

28  166  180

26  431  020

—

26  431020

24  462  570

—

24  462  570

Herzogliche  Landes-Brandversicherunqsanstalt  Gotha

283  058  480

86  838  970

369  897  450

289  761  140

88  843  640

378  604  780

298  301  810

90  755  570

389  057  380

308  295  300

93  744  980

402  040  280

322  023  910

97  517  810

419  541  720

Städtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck

86  857  000

—

86  857  000

88  886  650

—

88  886  650

89  896  680

—

89  896  680

91  246  190

91  246  190

91  703  750

—

91  703  750

Borstädtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck

54  305  810

—

54  305  810

57  944  990

—

57  944  990

62  179  480

—

62  179  480

67  558  300

67  558  300

71  698  350

—

71  698  350

Brandversicherungs-Gesellschaft  für  die  Mecklenburger  Städte  .  .  .

121  426  200

—

121  426  200

119  167  400

—

119  167  400

118  801  900

—

118  801  900

118  355  300

—

118  355  300

117  089  900

—

117  089  900

Summe  I

19  728  789  050

6  417  886  552

26  146  675  602

20  792  833  501

6  887  195  881

27  680  029  382

21  826  943  781

7  443  481  003

29  270  424  784

22  859  617  916

7  942  707  183

30  802  325  099

24  014  680  547

8  476  314  915

32  490  995  462

in  °/o  der  Spalte  3  .  .

75,5  o/o

24,5  »so

—

75,3;°/o

24,8  °/o

—

74,6  o/o

25,4  o/v

—

74,2  »/o

25,8  o/o

—

73,9  °/o

26,1  °/°

—

II.  Zwangsanstalten.
Domänen-Feuerschäden-Fonds

222  523  520

222  523  520

235  465  780

235  465  780

246  792  320

246  792  320

258  905  370

258  905  370

269  271  800

269  271  800

Landschaftliche  Feuerversicherungs-Gesellschaft  für  Westpreußen  .  .

137  205  000

—

137  205  000

137  555  000

—

137  555  000

140  847  800

—

140  847  800

150  763  350

150  763  350

160  055  150

160  055  150

Feuersozietät  der  Stadt  Berlin

4  764  231  000

—

4  764  231  000

4  954  236  700

—

4  954  236  700

5  089  426  600

—

5  089  426  600

5  205  959  300

5  205  959  300

5  294  649  800

5  294  649  800

Feuersozietät  der  Stadt  Stettin

97  490  835

—

97  490  835

98  381  965

,

98  381  965

99  065  200

—

99  065  200

99  099  468

99  099  468

100  017  384

100  017  384

Feuersozietät  Breslau

470  691  900

—

470  691  900

473  785  300

—

473  785  300

478  249  100

—

478  249  100

484  330  700

484  330  700

490  064  400

490  064400

Feuersch.  Versicherungsgesellschaft  Ostfriesland  (Städte)

97  396  580

—

97  396  580

101  166  670

—

101  166  670

103  714  490

—

103  714  490

106  250  100

106  250  100

119  827  110

119  827  110

150  438  340

—

150438  340

155  669  720

—

155  669  720

161  415  780

—

161415  780

167  155  380

167  155  380

162  178  960

162  178  960

Hessische  Brandversicherungsanstalt

1  412  889  500

—

1  412  889  500

1459  422  800

—

1  459  422  800

1  502  588  500

—

1  502  588  500

1  536  215  900

1  536  215  900

1  576  436  600

1  576  436  600

Nassauische  Brandversicherungsanstalt

1  426  816  300

—

1  426  816  300

1  494  260  960

—

1  494  260  960

1  551  663  130

—

1  551  663  130

1  608  988  570

1  608  988  570

1  659  978  680

1  659  978  680

Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät

89  999  693

—

89  999  693

94  164  590

—

94  164  590

99  243  800

—

99  243  800

103  648  140

103  648  140

107  536  530

107  536  530

Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Bayern

7  274  464  920

—

7  274  464  920

7  531  379  380

—

7  531  379  380

7  830  421  520

—

7  830  421  520

8  126  478  230

8  126  478  230

8  440  761  190

8  440  761  190

Landes-Brandversicherungsanstalt  Königreich  Sachsen

6  877  147  070

—

6  877  147  070

7  062  359  760

—

7  062  359  760

7  300  737  400

—

7  300  737  400

7  499  108  170

7  499  108170

7  866  501  890

7  866  501  890

Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Württemberg

3  545  624  556

—

3  545  624  556

3  704  856  047

—

3  704  856  047

3  861  756  224

—

3  861  756  224

4  012  994  283

—

4  012  994283

4  161  807  741

4161  807  741

Großherzoglich  Badische  Gebäude-Versicherungsanstalt

3  177  054  252

—

3  177  054  252

8  397  675  420

—

3  397  675  420

3  607  258  641

—

3  607  258  641

8  806  314  427

—

3  806  314  427

3  996  874460

3  996  874  460

Brandversicherunqsanstalt  Großherzoqtum  Hessen

1  921  672  540

—

1  921  672  540

1  988  446  620

—

1  988  446  620

2  045  799  160

—

2  045  799  160

2  101  455  620

2  101  455  620

2  157  881  500

2  167  881  500

Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A

205  848  400

—

205  848  400

218  523  400

—

218  523  400

229  609  150

—

229  609  150

240  970  800

—

240  970  800

252  675  425

252  675  425

Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Großherzogtum  Sachsen....

624  833  351

—

624  833  351

645  128  883

—

645  128  883

665  138  037

—

665  138  037

686  321  486

—

686  321  486

711  348  977

711348  977

Landes-Brandkasse  Oldenburg

332  615  659

—

332  615  659

348  409  055

—

348  409  055

365  666  140

—

365  666  140

384  725  070

—

384  725  070

402  265  945

402  265  945

Braunschweigische  Landes-Brandversicherungsanstalt

911  885  750

—

911885  750

928  260  500

—

928  260  500

946  930  600

—

946  930  600

964  169  900

—

964  169  900

980  636  900

980  636  900

Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt  Sachsen-Altenburq  .

330  515  800

—

330  515  800

338  454  000

—

338  454  000

346  818  100

—

346  818  100

353  915  400

—

353  915  400

362  537  500

—

362  537  500

Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau

481  693  000

—

481  693  000

493  264  950

—

493  264  950

506  123  450

—

506  123  450

517  690  250

—

517  690  250

532  825  250

532  825  250

Feuerversicherungsanstalt  Waldeck-Pyrmont

93  469  430

r

93  469  480

98  939  150

—

98  939  150

104  206  070

—

104206  070

108  206  410

—

108  206  410

113  969  450

—

113  969  450

Brandversicherungsanstalt  Lippe

180  090  300

—

180  090  300

186  719  000

—

186  719  000

192  907  100

—

192  907  100

200  358  200

—

200  358  200

206  808  300

—

206  808  300

Hamburger  Feuerkasse

2  506  882  778

—

2  506  882  778

2  622  656  910

2  622  656  910

2  731  719  783

—

2  731719  783

2  851039  477

—

2  851  039  477

3  008  901  908

—

3  008  901  908

Summe  II

37  333  480  474

—

37  333  480  474

38  769  182  253

—

38  769  182  253

40  208  098  095

—

40  208  098  095

41  575  064  001

41  575  064  001

43  135  812  850

43  135  812  850

Hierzu  „  I

19  728  789  050

6  417  886  552

26  146  675  602

20  792  833  501

6  887  195  881

27  680  029  382

21  826  943  781

7  443481003

29  270  424  784

22  859  617  916

7  942  707  183

30  802  325  099

24  014  680  547

8  476  314  915

32  490  995  462

Gesamt-Summe

57  062  269  524

6  417  886  552

63  480  156  076

59  562  015  754

6  887  195  881

66  449  211635

62  035  041  876

7  443  481  003

69  478  522  879

64434  681917

7  942  707  183

72  377  389  100

67  150  493  397

8  476  314  915

75  626  808  312

in  %  der  Spalte  3  .  .

89,9  °/o

10,1  o/o

—  j

89,6  %

10,4°/»

—

89,3  °/o

10,7  °/o

—

89,0°/«

11,0  °/o

.  —

88,8  °/°

11,2  °/o

—
        <pb n="291" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

301

Aus  dieser  kurz  dargelegten  geschichtlichen  Entwicklung  des  heutigen
deutschen  öffentlichen  Feuerversicherungswesens  heraus  sind  die  allen
ö.  F.A.  durch  Gesetz  oder  Satzung  auferlegten,  für  die  Beurteilung  ihrer
volkswirtschaftlichen  Stellung  bedeutsamen  Aufgaben  verständlich,  die
darin  gipfeln,  durch  geeignete  Maßnahmen  12  zur  Sicherung  des  Grundkredits ­
  beizutragen,  die  Versicherung  nicht  zu  Erwerbszwecken  zu  betreiben, ­
  die  etwa  erzielten  Überschüsse  der  Einnahmen  über  die  Ausgaben
nur  zugunsten  der  Versicherungsnehmer  und  zur  Förderung  der  Feuersicherheit ­
  in  ihrem  Gebiete  zu  verwenden  und  alle  ihnen  angebotenen
Gebäuderisiken  mit  geringen  Ausnahmen  in  Deckung  nehmen  zu  müssen
(Annahmepflicht).  Diese  letztgenannte  Pflicht  ist  eines  der  wesentlichsten
Unterscheidungsmerkmale  der  ö.  F.A.  von  den  privaten  Versicherern;  sie
bedeutet  infolge  ihres  erheblichen  Einflusses  auf  die  Zusammensetzung  der
den  Anstalten  zufließenden  Risikengruppen  eine  starke  versicherungstechnische ­
  Belastung  dieser  Anstalten.
Dem  vielgestaltigen,  volkswirtschaftlich  wichtigen  Aufgabenkreise  entspricht ­
  der  umfangreiche  Anteil  der  deutschen  ö.  F.A.  an  der  Deckung
des  inländischen  versicherten  Sachvermögens,  das  zurzeit  den  erheblichen
Betrag  von  220  Milliarden  übersteigen  dürfte.  An  dieser  Deckung  beteiligten ­
  sich  fünf  Gruppen  von  Feuerversicherungen:  Deutsche  private
Aktiengesellschaften,  deutsche  private  große  Gegenseitigkeitsaustalten,  ausländische ­
  private  Gesellschaften,  deutsche  auf  ein  kleines  örtliches  Gebiet
beschränkte  private  Gegenseiiigkeitsvereine  und  die  deutschen  ö.  F.A-Diese
  Gruppen  versicherten  Ende  1909  13  *  *  an  deutschen  Sachwerten:
Die  deutschen  Aktiengesellschaften  rund  .  93  Milliarden  Mk.
Die  deutschen  großen  Gegenseitigkeits-  14
austasten  rund  15  „  „
Die  ausländischen  Aktiengesellschaften  .  .  13  „  „

12  z.  B.  Taxzwang  zum  Zwecke  der  Verhütung  der  für  die  Hypothekengläubiger
  schädlichen  Überversicherung,  Aufrechterhaltung  der  Gebäudeversicherung  zugunsten ­
  der  Hypothekenglüubiger  auch  bei  nicht  pünktlicher  Prämienzahlung  und  bei
Besitzwechfel,  Erschwerung  des  Rücktritts  der  Anstalten  ohne  Beitrittszwang  von
Gebäudeversicherungsverträgen  bei  Verletzung  der  gesetzlichen  Anzcigepflicht  über  die
durch  das  V.V.G.  zulässigen  Grenzen  hinaus  und  anderes  mehr.
13  Endgültige  Zahlen  für  spätere  Jahre  standen  bei  Drucklegung  noch  nicht
zur  Verfügung.
"  Nach  der  amtlichen  Statistik  des  deutschen  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für
Privatversicherung.
        <pb n="292" />
        302

II.  öffentliche  Versicherung.

Die  örtlichen  kleinen  Gegenseitigkeitsvereine  4—5  Milliarden  Mk.  15
Die  deutschen  ö.  F.A.  rund  72,5  „  „  16
Die  letzteren  hatten  Ende  1910  einen  Gesamtbestand  von  75,6
Milliarden  Mk.  16 ,  Ende  1911:  78,9  Milliarden
Hieraus  ergibt  sich,  daß  die  ö.  F.A.  nach  ihrem  Anteile  an  zweiter
Stelle  stehen,  die  privaten  G  egenseitigkeits  anstalten,  denen  sie  nach
ihren  Einrichtungen  am  nächsten  stehen,  bei  weitem  in  ihrem  Bestände
übertreffen  und  somit  als  ein  gewichtiger  Faktor  im  deutschen  Wirtschaftsleben ­
  bezeichnet  werden  können.
Gehen  wir  die  statistischen  Auszeichnungen,  welche  die  Jahre  1901
bis  1910  einschließlich  umsassen,  im  einzelnen  durch,  so  finden  wir,  daß,
wie  die  Tabelle  I  ausweist,  24  aller  ö.  F.A.  Zwangs-  oder  Monopol«
anstalten  sind.  Sie  betreiben  lediglich  die  Gebäudeversicherung.  26  Anstalten ­
  ohne  Berücksichtigung  der  beiden  adeligen  Brandgilden  haben
völlige  Freiwilligkeit  des  Beitritts.  Hiervon  betreiben  25  in  der  Hauptsache ­
  Immobiliarversicherung,  16  außerdem  die  Mobiliarversicherung
(s.  Tab.  I,  Fahnentabelle).
Der  Gesamtbestand  der  ö.  F.A.  zeigt  eine  ständige  Aufwärtsentwicklung ­
  und  zwar  von  51,5  Milliarden  im  Jahre  1901  bis  auf
75,6  Milliarden  im  Jahre  1910,  also  um  24,1  Milliarden  oder  rund
60  o/o.  Das  verhältnismäßige  Anwachsen  des  gesamten  Versicherungsbestandes ­
  zeigt  die  nachfolgende,  die  drei  Jahrzehnte  vor  1900  umfassende ­
  vergleichende  Übersicht.  Es  betrug:
die  Vermehrung  von  1870  (Bestand  17,2  Milliarden)  bis  1880
(Bestand  27,1  Milliarden)  9,9  Milliarden  oder  rund  58  %,
von  1880  bis  1890  (Bestand  35  Milliarden)  8,7  Milliarden  oderrund
  32  o/o,
von  1890  bis  1900  (Bestand  49,6  Milliarden)  13,8  Milliarden  oder
rund  40  o/o;  1911  allein  3,4  Milliarden  oder  4,56  °/o 16 .
Vergleicht  man  diese  Zahlen  mit  den  oben  erwähnten  des  letztgenannten ­
  Jahrzehnts,  so  zeigt  sich,  daß  dieses  sowohl  absolut  wie  verhältnismäßig ­
  mit  einem  Zuwachs  von  24,1  Milliarden  oder  60  °/o  die
stärksten  Vermehrungsziffern  aufwies.
Vergleicht  man  die  Anwachszahlen  für  den  Zeitraum  von  1901  bis
16  Nach  privaten  Schätzungen  mangels  einer  einheitlichen  Statistik.  Vgl.  auch
v.  Liebig.  „Das  deutsche  Versicherungswesen"  S.  66/67.
"  Nach  der  Statistik  des  Verbandes  öffentlicher  Feuerversicherungsanstalten  in
Deutschland:  vgl.  „Mitteilungen  für  die  ö.  F.A.",  Jhrg.  1912,  Nr.  4  S.  117;  1913
Nr.  5  S.  122.
        <pb n="293" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

303

1910  in  den  einzelnen  Jahren  (siehe  Tabelle  1),  so  zeigt  sich  sowohl  bei
den  N.Zw.A.  wie  bei  den  Zw.A.  ein  gleichmäßiges  ruhiges  Ansteigen.
Die  N.Zw.A.  vermehrten  ihren  Bestand  von  20,7  Milliarden  auf  32,4
Milliarden  mit  11,7  Milliarden  oder  um  rund  56  0/ o r  tzej  einem  Steigen
ihres  Mobiliarbestandes  von  4,8  Milliarden  auf  8,4  Milliarden  um
3,6  Milliarden  oder  um  rund  80  °/o  und  einer  Erhöhung  des  Jmmobiliarbestandes
  von  16  Milliarden  auf  etwa  24  Milliarden  um  8  Milliarden
oder  um  50°/o.  Die  Zwangsanstalten  vermehrten  ihren  Bestand  von
30,8  Milliarden  auf  43,1  Milliarden  um  12,3  Milliarden  oder  um
rund  40  °/o.  Es  zeigt  sich  also,  daß  die  N.Zw.A.  ihren  Bestand  verhältnismäßig ­
  in  stärkerem  Maße  vermehrt  hatten  wie  die  Zw.A.  Insbesondere ­
  zeigt  der  Fahrnisversicherungsbestand  ein  verhältnismäßig  belangreiches ­
  Anwachsen.  Den  Hauptanteil  am  Gesamtbestand  mit  fast
neun  Zehntel  hat,  der  geschichtlichen  Entwicklung  entsprechend,  die  Immobiliarversicherung; ­
  sie  belief  sich  Ende  1910  auf  67  Milliarden.  Auf
die  Fahrnisversicherung  entfielen  9—-ll°/o  des  Gesamtbestandes;  Ende
1910  waren  es  8,4  Milliarden.  Das  Verhältnis  des  Anteils  an  dem
Gesamtbestande  der  Gebäudeversicherungen  der  Zwangsanstalten  zu  demjenigen ­
  der  N.Zw.A.  betrug  fortlaufend  nicht  ganz  2:1,  so  daß  auf  die
Zw.A.  die  größere  Hälfte  des  Gesamtgeschäfts  der  öffentlichen  Anstalten ­
  entfällt.  Das  Verhältnis  der  Gebäudeversicherung  zur  Fahrnisversicherung ­
  bei  den  N.Zw.A.  betrug  früher  3,5  :  1,  hat  sich  aber  im
Laufe  der  Jahre  verschoben,  so  daß  es  1910  nur  noch  fast  3  :  1  betrug.
Daraus  ergibt  sich,  daß  der  Anteil  der  Fahrnisversicherung  am  gesamten
Bestände  der  N.Zw.A.  langsam  gewachsen  ist.  Immerhin  aber  liegt  der
Schwerpunkt  des  öffentlichen  Feuerversicherungswesens
nach  wie  vor  in  der  Gebäudeversicherung,  welche  für  34  Anstalten
das  ausschließliche  Betätigungsfeld  ist.
Vergleicht  man  den  Umfang  der  Gebäudeversicherung  der  N.Zw.A.
und  Zw.A.  miteinander,  so  ergibt  sich,  daß  die  Zw.A.  mit  ihrer  guten
Risikenmischung 17  etwa  vier  Siebentel  des  gesamten  Versicherungsbestandcs
  aller  öffentlichen  Anstalten  umfassen.
Das  Überwiegen  der  Gebäudeversicherung  dürfte  es  vielleicht  erklärlich
machen,  daß  die  ö.  F.A.  im  Verhältnis  zu  den  Privatversicherern  nur
in  sehr  geringem  Umfange  von  der  Rückdeckung  Gebrauch  machen.  Im
Jahre  1910  waren  nur  8,3  °/o  des  gesamten  Bestandes  rückgedeckt  und
zwar  6,89  °/o  bei  der  Rückversicherungsabteilung  des  Verbandes  der

n  Weil  alle  Gebüudcrisiken  des  betreffenden  Gebietes  umfaßt  werden.
        <pb n="294" />
        304

II.  öffentliche  Versicherung.

ö.  F.A.  und  nur  1,37  °lo  bei  Privatversicherern.  Für  die  Jahre  1907
bis  1911  lauten  die  Rückdeckungszahlen:
bei  dem  Verbände  anderweit  zusammen

°/o  ®/o  °/o
1907  .  6,25  2,16  8,4
1908  6,66  1,44  8,1
1909  6,82  0,88  7,7
1910  6,90  1,38  8,28
1911  7,03  1,56  8,59

Der  Anteil  der  Privatversicherer  an  der  Rückdeckung  sank  also  bis  1910
ständig,  während  die  Rückdeckung  durch  den  öffentlichen  Verband  im
ständigen  Wachsen  begriffen  war.
Die  bereits  vorerwähnte  Trennung  der  Betriebsgebiete  gestattet  es
den  ö.  F.A.,  in  weiterem  Maße  als  es  bei  den  Privatversicherern  möglich
  ist,  nach  den  Grundsätzen  der  Gegenseitigkeit  durch  Verbandsbildung
Rückversicherungs-  und  Mitversicherungsgelegenheit  zu  beschaffen.  Mittelpunkte ­
  hierfür  bestehen  zurzeit  in  deni  „Feuerversicherungsverband  in
Mitteldeutschland  zu  Merseburg",  der  2  preußische  und  3  außerpreußische
Anstalten  zur  gemeinsamen  Tragung  größerer  Risiken  zu  dem  Zwecke  vereinigt, ­
  „für  die  ihm  angehörigen  Anstalten  die  Aufbringung  der  Mittel
zur  Deckung  der  Brandschäden  zu  sichern  und  zu  erleichtern"  und  in  der
Rückversicherungsabteilung  des  17  preußische  und  4  außerpreußische  Anstalten ­
  umfassenden  „Verbandes  öffentlicher  Feuerversicherungsanstalteu  in
Deutschland".  Dieser  Rückversicherungsabteilung  sind  einschließlich  der
fünf  Mitglieder  des  Mitteldeutschen  Verbandes  insgesamt  aber  nur  zwölf
Anstalten  angeschlossen.  Da  nur  wenige,  meistens  kleine  städtische  Sozietäten, ­
  ihren  Risikenbestand  bei  Privatversicherern  rückdecken,  so  trägt  sich
die  große  Masse  der  ö.  F.A.,  insbesondere  die  der  Zw.A.,  selbst.  Wenngleich ­
  infolge  des  bei  einem  großen  Teile  der  ö  F.A.  bestehenden  Zwaugscharakters,
  der  reichlich  angesammelten  Vermögensrücklagen  (vgl.  Tab.  X)
und  des  fast  überall  bestehenden  Gegenseitigkeitsprinzips  schwere  Nachteile ­
  daraus  kaum  entstehen  können,  so  dürfte  doch  für  den  Fall  einer
Verwüstung  des  Landes  durch  kriegerische  Einfälle  und  der  dadurch  bedingten ­
  Verarmung  der  Bevölkerung  sowie  für  Zeiten  bürgerlicher  Unruhen ­
  daraus  den  Versicherungsnehmern  unter  Umständen  infolge  des
notwendigen  scharfen  Anziehens  der  Nachschußschrauben  Beschwernisse  entstehen ­
  können 18 ,  die  vielleicht  die  finanzielle  Bereitschaft  beeinflussen.
18  Trotz  der  bei  fast  allen  ö.  F.A.  fahuiigsgemäß  bestehenden  Einschränkung  des
Risikos  durch  Ausschluß  des  reinen  Kriegsrisikos;  denn  in  unruhigen  Zeiten  wird  einmal
        <pb n="295" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  Z05
Abgesehen  davon  aber  muß  eine  unvollkommene  Rückdeckungsgelegenheit
die  Aufnahmefähigkeit  der  ö.  F.A.  für  große  und  schwere  Risiken  (der
Höhe  der  Versicherungssumme  wie  der  Art  der  Risiken  nach)  beeinträchtigen,
ein  Faktor,  der  für  die  Wettbewerbsfähigkeit  der  N.Zw.A.  in  das  Gewicht ­
  füllt.  Deshalb  ist  ein  geeigneter  Ausbau  der  Rückdeckungsmöglichkeiten ­
  durch  Verbandsbildung  ohne  Anlehnung  an  die  Privatversicherer,
verbunden  mit  größerer  Zersplitterung  der  Risikenmassen  durch  internationale ­
  Retrozession,  eine  Aufgabe,  deren  wirksame  Durchführung  die  Bedeutung ­
  des  öffentlichen  Feuerversichernngswesens  erheblich  steigern  und
ihnen  im  Laufe  der  Zeit  eine  wesentliche  Erweiterung  ihres  Aufgabenkreises ­
  gestatten  würde.  Dieser  Umstand  ist  von  den  ö.  F.A.  sehr  wohl
erkannt  und  es  darf  erwartet  werden,  daß  die  Grundlagen  für  eine  zweck,
entsprechende  Organisation  in  absehbarer  Zeit  vorhanden  sind.
Vergleicht  man  die  alljährlich  in  den  „Mitteilungen  für  die  öffentlichen ­
  Feuerversichernngsanstalten"  veröffentlichten  Verwaltungsergebnisse
in  bezug  auf  die  Art  und  den  Umfang  der  Rückdeckung  miteinander,  so
zeigt  sich,  daß  die  Rückdeckungsmöglickkeit  bei  Privatgesellschaften  vor
allem  von  jenen  kleinen,  in  der  Mehrzahl  auf  den  Bezirk  einer  Stadt
beschränkten  und  mit  Zwangsrechten  nicht  ausgestatteten  Sozietäten  benutzt ­
  wird,  die  sich  im  übrigen  meist  von  der  Beteiligung  an  Verbandsbestrebungen ­
  fast  ängstlich  fernhalten.  Von  solchen  Anstalten  hatten
drei^  100  °/o,  drei  2°  95  bzw.  über  99%  und  zwei^  50  und  66,6%
ihres  gesamten  Bestandes  ständig  bei  Privatversicherern  rückgedeckt.  Von
den  27  N.Zw.A.,  einschließlich  der  beiden  schleswig-holsteinischen  adeligen
Brandgilden,  hatten  im  übrigen  durchschnittlich  14  ständige  Rückdeckung
bei  dem  „Verbände"  allein  oder  in  Verbindung  mit  Privatversicherern
in  verschiedenen  Anteilen  bis  zu  höchstens  50  %  ihres  Vcrsicherungsbestandes;
  fünf *  20  21  22  N.Zw.A.  benutzten  überhaupt  keine  Rückdeckungsgelegenheit, ­
  während  von  den  24  Zw.A.  20 23  keine  Rückversicherung  benötigten.
die  Brandstiftung  regelmäßig  zunehmen,  zum  anderen  werden  viele  Versicherungsnehmer ­
  nicht  in  der  Lage  sein,  regelmäßig  ihre  Beiträge  aufzubringen.
is&amp;gt;  Die  städtischen  Brandtäffen  in  Rostock  und  Wismar  und  die  „Ritterschaftliche"
  in  Schauen  a.  Harz.
20  Die  beiden  Städtesozietäten  in  Lübeck  und  diejenige  der  Stadt  Stralsund.
21  Die  Stüdtesozietüten  Elbing  und  Thorn.
22  Rheinprovinz,  Westfalen,  Pommern,  mecklenburgischen  Städte,  die  adelige
Brandgilde  für  Gebäude.
^  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Hessen,  Baden,  Oldenburg,  die  Dominalanstalt
  in  Mecklenburg,  Altenburg,  Braunschweig,  Anhalt,  Lippe-Detmold,  Hamburg,
Hohenzollern,  Jever,  die  Stadt  Berlin,  die  beiden  ostfriesischen  landschaftlichen  An-Schristcn
  137.  IV.  20
        <pb n="296" />
        306

II.  Öffentliche  Versicherung.

Die  übrigbleibenden  vier^  Zw.A.  hatten  nur  einen  äußerst  geringen  Teil
ihres  Gesamtbestandes  rückgcdeckt.  Während  demnach  bei  den  Zwangsanstalten ­
  die  Rückdeckung  eine  Ausnahme  bildet,  ist  sie  bei  den  N.Zw.A.
die  Regel.  Berücksichtigt  man,  daß  eine  nach  richtigen  versichorungstechnischen
  Grundsätzen  rationell  wirtschaftende  Versicherungsanstalt  zur  Rückdeckung ­
  nur  greift,  wenn  sie  sich  nicht  im  Wege  der  Mitversicherung  entlasten ­
  kann  oder  die  Höhe  der  übernommenen  Versicherungssummen  oder
die  Art  der  Risiken  sie  dazu  zwingen,  so  erscheint  bei  dieser  Lage  der
Rückdeckungsverhältnisse  der  Zwangs-  und  der  Nichtzwangsanstalten  der
Schluß  gerechtfertigt,  daß  die  große  Maste  der  Risiken  bei  den  N.Zw.A.
durchschnittlich  eine  ungünstigere  Mischung  aufweist,  als  bei  den  Zw.A.
Es  zeigt  sich  hier  deutlich  —  vom  versicherungstechnischen  Standpunkt
gesprochen  —  die  ungünstige  Lage,  in  welche  die  N.Zw.A.  durch  ihre
Annahmepflicht  für  Gebäude  gegenüber  den  Privatversicherern,  die  in  der
Risikenauslese  freie  Hand  haben,  geraten  sind.  Volkswirtschaftlich  ist
dieser  Umstand  aber  sehr  wichtig,  da  er  einer  großen  Reihe  von  Risiken,
die  bei  privaten  Erwerbs-  oder  Gegenseitigkeitsanstalten  keinen  Versicherungsschutz ­
  finden  würden,  eine  Deckungsmöglichkeit  gewährt.  In
der  Tat  ist  festgestellt,  daß  die  ö.  F.A.  von  den  Privatversicherern  abgestoßene ­
  Risiken  in  großer  Anzahl  24  25  glatt  übernommen  haben.  Die
Richtigkeit  dieser  Vermutung  wird  ferner  bestätigt,  wenn  man  die  Zusammensetzung ­
  der  versicherten  Bestände  der  einzelnen  öffentlichen  Anstalten
durchprüst  und  den  Anteil  ermittelt,  welche  die  auf  die  verschiedenen  Berufsstände ­
  verteilten  Gruppen  der  Versicherungsnehmer  an  den  Beitragserhebungen ­
  und  Schadenleistungen  haben.  Aus  den  einzelnen  Angaben
der  ö.  F.A.  ergibt  sich,  daß  unter  den  Versicherungsnehmern  die  Angehörigen ­
  der  Landwirtschaft  überwiegen,  daß  also  die  Mehrzahl  der
Versicherungen  Risikengruppen  angehört,  welche  nach  der  Bauart  und  dem
Inhalte  des  einzelnen  Risikos  wie  dem  Umfange  des  vorhandenen  Brandschutzes ­
  meist  zu  den  weniger  günstigen  zu  rechnen  sind.
Im  nachfolgenden  sind  einige  Zahlenbeispiele  gegeben,  welche  nach
gleichmäßigen  Gesichtspunkten  als  Stichproben  aus  den  Berichten  der  im
freien  Wettbewerb  stehenden  ö.  F.A.  ausgewählt  sind,  deren  Gebiete  sich

stalten,  die  „Landschaftliche"  zu  Marienwerder  und  der  Domänenfeuerjchädenfonds
in  Preußen.
24  Breslau,  Stettin,  die  „Nassauische"  in  Wiesbaden  und  die  Gebäudebrandversicherungsanstalt ­
  für  das  Großherzogtum  Sachsen  in  Weimar.
25  Die  Zahlen  gehen  bei  einzelnen  preußischen  Sozietäten  für  den  Zeitraum
weniger  Jahre  in  viele  Hunderte  hinein.
        <pb n="297" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

«r

^erke^
3  ^/f"
über  die  verschiedenen  Himmelsrichtungen  Deutschlands  verteiln.  Zuerst
seien  die  Zahlen  zweier  an  dem  Rande  des  Deutschen  ReichxEe'b^leaener^
Sozietätenbezirke  mit  starkem  Großgrundbesitz  angegeben.  Bei'drr„  Z?wn
Sozietät  zeigt  der  Versicherungsbestand  auf  dem  platten  Lande  im  Vergleich ­
  zu  demjenigen  in  der  Stadt  das  Verhältnis  von  etwa  5:1.  Das
Verhältnis  der  Gebäudeversicherung  zu  dem  Fahrnisbestande  war  etwa
2:  1.  Aus  dem  platten  Lande  betrug  der  Anteil  der  Gebäudeversicherungen
im  Vergleich  zu  den  Fahrnisversicherungen  etwas  weniger  wie  2:1.
Die  andere  Sozietät  zeigte  folgende  Zahlen:

A.  Von  dem  Gebäudeversicherungsbestande  des  platten
Landes  wurden  durchschnittlich

I.  an  Beiträgen  erhoben

II.  an  Brandschäden
zurückgezahlt

II.  Von  der  Gebäudeversicherung  in  den  Städten  wurden
durchschnittlich
I.  an  Beitrügen  erhoben
2,04  o/oo  der  Gesamtversicherungssumme
1,87  °/oo  „

1901
1902
1903
1904
1905
1906
1907
1908
1909
1910

II.  an  Brandschäden
zurückgezahlt
112,98%  der  Beiträge
87,90  °/o

1,99  °/oo
1,92  °/oo
1,76  °/oo
1,71  °/oo
1,67  °/oo
1,63  °/oo
1,50  °/oo
1,43  °/oo

64,56  %
79,88  °/o
64,17  °/o
83,56%
79,03  %
106,59  %
98,91  %
76,41  %

1901

2

der  Gesamtversicherungssumme

83,38  %

der  Beiträge

1902

2,80  °loo

71,41  %

„  „

1903

2,80  %o

85,34  %

„  tf

1904

2,75  °/oo

„

80,45  %

"

1905

2,73  %o

„

80,18%

„

1906

2,68  °/oo

„

85,32  %

"

4

1907

2,67  %o

„

78,99  %

"  "

■im

1908

2,65  °/oo

„

„

86,43  %

„

t

1909

2,64  °/oo

„

72,89  %

''  »

1910

2,60  °/oo

"

"

88,65  %

"  "

I
        <pb n="298" />
        308

II.  öffentliche  Versicherung.

c.

Von  d  e

m  F

ahrnisversicherungsb

e  st  a  n  d  e  a

uf  dem

p  lat

t  en

Lande  wurden  durchschnittlich

I.  an

Beitrügen  erhoben

II.  an  Brandschäden
zurückgezahlt

1901

3,27  °/oo

der  Gesamtversicherungssumme

48,47  °/o

der  Beiträge

1902

3,34  °/oo

„

„

33,68  °/o

„  „

1903

3,26  °loo

„

„

47,55  °/o

„  „

1904

3,23  °/oo

„

„

42,83  %

„  „

1905

3,18  %o

„

„

36,60  °/o

„  „

1906

3,11  °/oo

„

„

58,82  °/o

„  „

1907

3,10  °/oo

„

„

48,47  °/o

„  „

1908

3,04  °/oo

70,05  °/o

„  „

1909

3,07°;  oo

„

„

43,73  °/o

„  „

1910

3,07  °/oo

»

"

51,54%

„  tf

D.  V

ondem  Fahr

nisversicherungsbestc

inde  in  de

n  Städten

wurden  durchschnittli

ch

I.  an

Beiträgen  erhoben

II.  an  Brandschäden
zurückgezahlt

1901

1,90  °/oo

der  Gesamtversicherungssumme

89,15  %

der  Beiträge

1902

1,72  °/oo

„

72,78  %

„  „

1903

2,04  °/oo

„

„

104,08  %

1904

2,05/Voo

„

„

54,30  %

„  /,

1905

2,00  °/oo

„

„

72,59  %

„  k,

1906

2,03  °/oo

„

48,23  %

„  „

1907

2,05  °/oo

„

„

55,08  %

„  „

1908

2,03  °/oo

„

„

71,64  %

„  „

1909

1,98  °/oo

„

„

69,08  °/o

„  ,/

1910

1,98  °/oo

„

„

46,10  0  o

„  ,,

Ein  Vergleich  der  verschiedenen  Tabellen  zeigt,  daß  bei  dieser  Sozietät
nicht  das  Platte  Land  und  zwar  Gebäude  wie  Fahrnis,  sondern  die
Gebäudeversicherung  in  den  Städten  —  bei  denen  sich  der  Wettbewerb
mit  den  Privatversicherern  besonders  lcbhast  gezeigt  und  in  dem  ständigen
Sinken^  der  Prämie  zum  Ausdruck  gebracht  hat  —  diejenige  Risikengruppe ­
  war,  welche  Verluste  brachte,  da  sie,  unter  Berücksichtigung  der
notwendigen  Verwaltungskosten,  im  Durchschnitt  der  Jahre  aus  den
Prämien  sich  nicht  selbst  tragen  konnte.  Das  Verhältnis  der  Ver--°

  Vgl.  Tabelle  B  I.
        <pb n="299" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  ggg

sicherungen  auf  dem  platten  Lande  zu  den  städtischen  Risiken  war  Ende
1910  etwa  5:1,  das  Verhältnis  der  Gebäudeversicherungen  zu  den  Mobiliarversicherungen ­
  etwa  2:1.
Bei  einer  anderen  Sozietät  verteilte  sich  der  Gesamtbestand  der
Gebäudeversicherungen  wie  folgt:
auf  Landwirtschaft  entfielen  a)  unter  weicher  Dachung  .  .  23,07  °/o
b)  unter  harter  Dachung  .  .  58,42°/»

auf  Großgewerbe  2,82  %
auf  Kleingewerbe  5,61  °/o

aus  öffentliche  Gebäude  (Kommunalgebäude,  Kirchen,  Schulen)  5,45  °/o
aus  Gebäude  städtischer  Benutzungsart
a)  unter  weicher  Dachung  .  .  0,46  °/o
b)  unter  harter  Dachung  .  .  4,17  °/o
Eine  an  dem  entgegengesetzten  Rande  Deutschlands  liegende  Sozietät
zeigte  folgende  Zahlen:
I.  Es  entfielen  von  dem  gesamten  Versicherungsbestande  aus

einfache  Gefahr

einfache  Gefahr

Landweiche ­



industrielle

in  Städten

auf  dem  Lande

wirtschaft

Dachung

Bersicherungen

°/o

°/o

°/°

%

»,»

1906  17,17

33,65

40,91

6,06

1,61

1907  18,28

33,77

40,50

5,64

1,80

1908  18,63

34,04

40,04

5,28

2,00

1909  19,17

34,04

39,63

4,93

2,21

1910  19,97

33,87

39,17

4,62

2,35

II.  Das  Verhältnis  zwischen  den  Gesamtprämien  und

den  gezahlten

Gesamtbrandentschädigungen  war,  wenn

man  letztere  mit  1  einsetzt:

1906

V

1907

1,6

1908

1,5

&amp;gt;:  1

1909

1,8

1910

1,9.

III.  Von  der  Gesamtprämieneinnahme  entfielen  auf

einfache  Gefahr

einfache  Gefahr

Landweiche ­



industrielle  Verin ­

  Städten

auf  dem  Lande

wirtschaft

Dachung

sicherungen

%

°/o

%

°/o

%  '

1906  17,73

20,45

45.61

5,70

10,19

1907  17,76

20,42

45,22

5,37

11,11

1908  17,64

20,40

44,62

4,96

12,25

1909  18,00

20,18

44,04

4,63

13,05
        <pb n="300" />
        310

II.  Öffentliche  Versicherung.

IV.  Von  der  Gesamtentschädigung  entfielen  aus

einfache  Gefahr
in  Städten
°/o

einfache  Gefahr
auf  dem  Lande
°/o

Landwirtfchaft

°/o

weiche
Dachung
°/o

industrielle  Versicherungen ­

°/o

1900

8,58

16,18

55,07

4,64

15,51

1907

8,01

13,33

57,80

5,05

15,72

1908

8,57

17,12

57,23

3,31

13,77

1909

14,16

17,13

48,27

3,55

16,87

1910

10,53

15,93

58,22

3,92

11,39

Auch  bei  dieser  Sozietät  zeigt  sich,  obgleich  ein  Gebiet  mit  sehr
starker  industrieller  Betätigung  in  Frage  kommt,  ein  starkes  Überwiegen
der  landwirtschaftlichen  Versicherungen  (einsache  Gefahr  auf  dem  Lande
und  die  typischen  landwirtschaftlichen  Betriebe)  und  zwar  im  Verhältnis
von  etwa  3  :1.  Diese  Tabellen  zeigen  aber  auch,  daß  die  landwirtschastlichen
  Betriebs  Versicherungen,  nicht  die  einsache  Gefahr  auf  dem  Lande,
neben  den  industriellen  Risiken  in  der  Regel  die  verlustbringenden  Risikengattungen ­
  sind.
Bei  einer  im  mittleren  Deutschland  belegenen  ö.  F.A.  mit  ländlichen ­
  und  städtischen  Versicherungsverhältnissen  verteilte  sich  der  Versicherungsbestand, ­
  die  Prämien  und  Schäden  in  Prozenten  wie  folgt:
Es  entfielen  von  dem  Gesamtbestande  der  Versicherungsnehmer  auf
Angehörige:

der  Landwirtschaft  .  .  .

.  .  86,0  %

des  Handels  und  des  Gewerbes  .

.  .  5,5  %

der  Industrie  (Großgewerbe)  .  .

.  .  5,5  °/o

aus  Behörden

.  .  1,5  °/o

„  Private

.  .  1,5  °/o

Auf  dieselben  Gruppen  entfielen  von  den  in  den  einzelnen  Jahren
gezahlten  Entschädigungen  in  Prozenten  des  Gesamtschadens  (Gebäude
und  Fahrnis):

1906

1907

1908

1909

1910

Landwirtschaft....

.  80,0

90,0

76,0

85,0

74,0

Handel  und  Gewerbe  .

.  4,6

3,0

5,1

4,3

4,3

Industrie  (Großgewerbe)

.  14,4

5,8

15,9

9,2

9,2

Behörden  .....

0,5

0,5

2,0

0,5

0,5

Private

.  0,5

0,7

1,0

1,0

1,0

Bei  einer  anderen  im  mittleren  Deutschland  belegenen,  lediglich  das
platte  Land  umfassenden  ö.  F.A.  entfielen  von  der  gesamten  Gebäude-
        <pb n="301" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

311

Versicherung  Ende  1910  93  °/o  auf  Hartdachrisiken  mit  massivem  oder
Fachwerkbau,  5%  auf  Weichdachrisiken  und  2%  auf  gewerbliche  und
industrielle  Risiken.  Im  Durchschnitt  der  Jahre  1906—1910  wurden
von  den  für  die  einzelnen  Klassen  erhobenen  Beiträgen  verwendet  zur
Entschädigung  von  Gebäuden  mit  harter  Dachung  und  massiver  Bauart
58,67  °/»,  mit  Fachwerkbau  100,09°/»,  von  Gebäuden  mit  weicher  Dachung
83,99  °/o,  für  gewerbliche  und  industrielle  Risiken  84,40  °/o  des  Gesamtbetrages ­
  der  Entschädigungen.  Bon  den  gesamten,  auf  die  betreffenden
Kategorien  entfallenden  Prämieneinnahmen  wurden  einschließlich  der
Nebenkosten  zu  Entschädigungen  verwandt:

für  Jmmobiliar

für  Fahrnis

1906

.  .  .  95,07°/»

70,90  °/o

1907  .

.  .  .  71,89°/»

38,93  °/o

1908  .

.  .  .  78,15»/»

91,40°/»

1909

.  .  .  66,39  °/o

47,63°/»

1910  .

.  .  .  79,11°/°

72,72  °/o

Für  die  Zusammensetzung  der  Bestände  der  ö.  F.A.  geben  auch  die
Untersuchungen  einen  Anhalt,  die  Gcheimrat  Kaßner  im  „Jahrbuch  für
die  ö.  F.A.",  Jahrgang  1907,  S.  270,  veröffentlicht  hat.  Danach  hatten
die  drei  Sozietäten  der  Provinz  Sachsen  etwa  95  °/o  der  in  ihren  Bezirken
vorhandenen  Gehöfte  in  Versicherung,  die  Städtesozietät  der  Provinz
Sachsen  66  °/o  der  in  den  Städten  vorhandenen  Gehöfte.  An  Versicherungen ­
  unbeweglicher  Gegenstände  von  wirtschaftlich  schwachen  Personen, ­
  den  sogenannten  „kleinen  Leuten",  im  Einzelwerte  unter  6000  Mk.,
die  versicherungstechnisch  in  der  Regel  wegen  der  bei  Versicherungsnehmern ­
  dieser  Kategorie  infolge  der  großen  wirtschaftlichen  Schwäche
meist  vorhandenen  Gleichgültigkeit  gegen  Brandgefahr  und  größerer
Geneigtheit  zur  Brandstiftung  als  ungünstigere  Risikengruppen  angesehen
werden,  liefen  schon  damals  bei  der  Vereinigten  landschaftlichen  Brandkasse ­
  in  Hannover  74  °/o,  bei  der  Städtefeuersozietät  der  Provinz  Sachsen
über  49°w,  bei  der  Städtefeuersozietät  des  Herzogtums  Sachsen  über
45  °/a,  bei  der  Pommerschen  Sozietät  fast  73  °/o,  bei  der  Ostsriesischen
Feuerschadenversicherungsgesellschaft  innerhalb  der  Städteabteilung  fast
50°/»  und  innerhalb  der  Landabteilung  fast  75°/»  des  gesamten  Bestandes ­
  dieser  Anstalten  an  Versicherungen  unbeweglicher  Gegenstände.
Kaßner  weist  ferner  darauf  hin,  daß  in  einer  Anzahl  kleiner  und  brandreicher ­
  Städte  der  gesamten  Elbkreise,  in  denen  nach  den  Erfahrungen
        <pb n="302" />
        312

II.  Öffentliche  Versicherung.

der  Statistik  während  der  letzten  20  Jahre  die  Brandschäden  durchweg
mehr  als  100  °/o  der  eingekommenen  Beiträge  ausmachten,  säst  sämtliche
vorhandenen  Gehöfte  bei  der  Städteseuersozietät  der  Provinz  Sachsen  versichert ­
  waren.  Auch  von  der  Feuerversicherungsanstalt  für  die  Rheinprovinz ­
  waren,  um  ein  weiteres  Beispiel  zu  geben,  in  den  gebäude-  und
brandreichen  Rhein-,  Mosel-  und  Eifelgegeuden  sämtliche  Gebäude  in
Deckung  genommen,  z.  B.  in  St.  Goar  804  von  898  vorhandenen
Wohnhäusern,  in  Adenau  941  von  1089  und  in  Dann  709  von  766.
Ähnliche  Streiflichter  auf  die  Zusammensetzung  des  Risikenbestandes
der  ö.  F.A.  liefert  eine  die  preußischen  Anstalten  und  die  Jahre  1894
bis  1903  umfassende  vergleichende  Übersicht  über  die  Gebäudeversicherung.
Nach  dieser  Ausstellung  hatten:
1.  neun  Anstalten,  deren  Gebiete  nur  das  platte  Land  umfaßten
(der  preußische  Domänenfeuerschädenfonds,  die  ostpreußische  landschaftliche ­
  27 ,  westpreußische  landschaftliche,  brandcnburgische  Land-,  die
schlesische  Land-^,  die  magdeburgische  Land-  und  die  sächsische  Landseuersozietät,
  ferner  die  schleswig-holsteinische  Gebäudebrandgilde  und  die
ritterschaftliche  Feuersozietät  zu  Halberstadt)  einen  Gesamtbestand  von
41481  059  073  Mk.;
2.  elf  Anstalten,  deren  Gebiete  Stadt  und  Land  umfaßten  (die  ostprenßische,
  westpreußische,  posensche,  pommernsche,  schleswig-holsteinische,
hannoversche,  die  ostfriesische,  die  westfälische  Feuersozietät  und  diejenige
zu  Hessen-Kassel),  einen  Versicherungsbestand  auf  dem  Platten  Lande  von
insgesamt  72  754  651374  Mk.  und  in  den  Städten  von  insgesamt
34  481  271  733  Mk.;
3.  zehn  Anstalten,  welche  nur  die  Städte  eines  Bezirkes  umfaßten
(Stadt  Königsberg 27 ,  Elbing,  Thorn,  Stettin,  Stralsund,  Berlin,
Brandenburg-Städte,  Schlesien-Städte 27 ,  Stadt  Breslau  und  Sachsen-Städte),
  hatten  einen  Gesamtbestand  von  63  768  807  633  Mk.  Es  stand
also  in  diesen  zehn  Jahren  einem  gesamten  städtischen  Jmmobiliarbestande
von  98  250  079  366  Mk.  ein  Gesamtimmobiliarbestand  des  Platten  Landes
von  114  235  710  447  Mk.  gegenüber.  Somit  entfielen  aus  die  ländlichen ­
  Risiken  fast  54%  des  gesamten  Jmmobiliarbestandes.
Daß  diese  ländlichen  Risiken  in  der  Tat  im  allgemeinen  die  ungünstigeren ­
  waren,  ergaben  die  Schadenzahlungen;  auf  den  Gesamtversicherungsbestand ­
  der  städtischen  Risiken  umgerechnet  betrugen  die

27  Für  diese  Provinzen  bestanden  damals  noch  keine  einheitlichen  Provinzialsozietäten. ­
        <pb n="303" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

313

durchschnittlich  gezahlten  Entschädigungen  0,49  °loo,  während  sür  die  ländlichen
  Risiken  der  entsprechende  Satz  1,79  °/oo  betrug,  also  absolut  genommen
  3,5  mal  höher  war  als  die  in  den  Städten.  Umgerechnet  aus
die  erhobenen  Beiträge  war  das  Verhältnis  zwischen  Stadt  und  Land
naturgemäß  nicht  gleich  ungünstig,  da  die  Beiträge  nach  der  Höhe  des
Risikos  abgestuft  und  daher  für  die  ländlichen  Risiken  verhältnismäßig
höher  festgesetzt  waren.  Immerhin  aber  blieben  die  Schadensummen  in
den  Städten  durchschnittlich  unter  75  °/o,  während  sie  auf  dem  platten
Lande  im  Durchschnitt  über  diese  Grenze  hinausgingen.  Die  städtischen
Risiken  bezahlten  insgesamt  an  Beiträgen  79  296  806  Mk.  oder  im
Durchschnitt  der  Versicherungssumme  0,87  °/oo;  die  ländlichen  Risiken
hatten  derngegenüber  227  907  960  Mk.  oder  1,96  °/oo  der  Versicherungssumme ­
  an  Beiträgen  aufzubringen.  Daß  aber  auch  die  städtischen  Risiken
der  ö.  F.A.  durchaus  nicht  als  besonders  günstige  zu  betrachten  waren,
zeigen  die  Angaben  über  die  einzelnen  Sozietätsbezirke,  die  hier  aus
Raummangel  nicht  näher  wiedergegeben  werden  können.  Danach  beliefen
sich  bei  den  Anstalten  Ostpreußen,  Westpreußen  (Provinz),  Posen,
Pommern,  Hannover  (Landschaftliche),  Ostfriesland,  Hessen-Kassel,  Elbing,
Thorn,  Stralsund,  Brandenburg  -  Städte,  Schlesien  -  Städte,  demnach  bei
12  Anstalten  von  21,  die  Schadenvergütungen  sür  städtische  Risiken  in
jenem  Zeitraum  auf  durchschnittlich  über  60°/o  der  erhobenen  Beiträge;
in  zwei  Bezirken  überstieg  der  Durchschnittssatz  sogar  100  °/o.  Diese
Angaben  beweisen,  daß  in  bezug  auf  städtische  Risiken  die  ö.  F.A.  infolge ­
  ihrer  Gebäudeannahmepflicht  einen  großen  Bestandteil  ungünstiger
Risiken  haben,  wobei  die  Klumpenversicherungen  in  kleinen,  schlecht
gebauten  Städten  mit  ungünstigen  Feuerlöscheinrichtungen  eine  nachteilige ­
  Rolle  mitspielen  dürften.  Zu  ganz  ähnlichen  Ergebnissen  über  das
Verhältnis  zwischen  Stadt  und  Land  führten  neuerdings  die  Ermittelungen, ­
  welche  die  Königlich  Sächsische  Brandversicherungskammer  zur
Durchführung  des  neuen  Gesetzes  vom  1.  Juli  1910  über  die  sür  die
Gebäudeversicherungen  mit  Zwangsrechten  ausgestatteten  Landesbrandversicherungsanstalt ­
  des  Königreichs  Sachsen  zur  Aufstellung  einer  neuen
Ortsgefahrklasseneinteilung  anstellte.  Zugrunde  gelegt  wurde  der  Neuordnung ­
  die  Summe,  welche  sür  die  einzelnen  Ortschaften  innerhalb  der
letzten  10  Jahre  an  Branoentschädigungen  gezahlt  worden  war.  Hiernach ­
  wurden  eingereiht:
in  die  1.  Klasse  (mit  dem  günstigsten ­
  Beitragssatz)  ...  25  Städte  und  1126  Landgemeinden,
„  die  2.  Klasse  34  „  „  245  „
        <pb n="304" />
        II.  Tabelle  über  Beiträge  I.  der  Zwangsanstalten,  II.  der  Mchtzwangsanstalten.  Mit  Znsammenstellnng  der
Gesamteinnahme.

Domäncn-Feuerschäden-Fonds
Landschaftt.  Feuervers.-Ges.  f.  Westpreußen  .  .  .  .
Feuersozietät  der  Stadt  Berlin
Feuersozietät  der  Stadt  Stettin
Feuersozietät  Breslau
Feuersch.-Bers.-Ges.  Ostfriesland,  Städte
Feuersch.-Vers.-Ges.  Ostfriesland,  Land
Hessische  Brandvers.-Anstalt
Nassauische  Brandvers.-Anstalt
Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät  .  .  .  .
Geb.-Brandvers.-Anstalt  Bayern
Landes-Brandvcrs.-Austalt  Kgr.  Sachsen
Geb.-Brandvers.-Anstalt  Württemberg
Großherzogl.  Badische  Geb.-Bers.-Anstalt
Brandvers.-Anstalt  Großherzogtum  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-B.-A
Geb.-Brandvers.-Anstalt  Grvßherzogtum  Sachsen  .  .
Landes-Brandkasse  Oldenburg  .
Braunschweigische  Landes-Brandvers.-Anstalt  .  .  .
Landes-Jmmobiliar-Brandvers.-Anst.  S.-Altenburg.
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau
Jmmobiliar-Feuervers.-Anstalt  W  lldeck-Pyrmont  .  .
Brandvers.-Anstalt  Lippe
Hamburger  Feuerkasse

Summe  I

1901

Mi.

386  237
476  971
1  862  548
59  803
197  495
55  620
264  748
1  945  922
1  031  665
79  873
9  795  250
6  219  494
3  457  353
1916  802
1  185  565
575  883
493  190
886  134
610  530
398  808
478  264
117  983
211  645
1  790  122

°/oo
d.
VS/

2.38
3,80
0,46
0,67
0,43
0,70
1,97
1,69
0,94
1,06
1,64
1,08
1,20
0,93
0,75
3.38
1,03
2,99
0,78
1.37
1,15
1,54
1.38
0,89

34  447  90511,12

1902

MI.

°/üo
d.
VS.

321  208)1,91
483  983  3,78
1  690  718  0,41
61  761  0,67
198  8540,43
57  518  0,69
203  921  1,48
1  992  706|  1,67
1  068  410  0,93
82  706  1,06
10  197  590|  1,64
4  944  223  0,83
3  593  753|1,20
2  483  7594,15
1408  56510,86
483  341  2.76

519  560
477  576
629  621
407  104
491  080
121  157
249  550
1  841  449

34  009  308

1,02
1,66
0,77
1,36
1,15
1,52
1,57
0,89

1,06

1903

MI.

I  %0
d.
I  VS.

335  693
492  271
2  060  152
62  347
192  038
59  639
343  570
2  044  091
1  110190
85  386
5  346  906
5  082  272
3  692  692
3  101  655
1  826  993  1,07
714  084  3,97
557  704 1 1,02
492  204  1,66
645  984j0,76
414  849  1,36
503  319&amp;gt;1,14
119  228  1,45
256  606)1,56
1  891  371j0,89

1,90
3,77
0,48
0,67
0,41
0,70
2,45
1,66
0,92
1,07
0,83
0  82
1,19
1,21

31  381  239  0,94

1904

MI.

!  °/oo
d.
VS.

377  O53!  1,99
497  14113,74
2  087  926  0,48
62  812'0,67
183  028  0,39
**  679  0,01
280  695
2  095  820
1  025  038

1,96
1,64
0.81

141  1,07

10  713  684
6  681  178
3  837  903
3  354  793
1  886  469
582  060
672  609
508  527  1,66
659  792  0,76
421  361  1,35
514147  1,13
122  812)1,44
263  374  1,55
1  979  448  &amp;gt;0,89

1,61
1,05
1,19
1,25
1,07
3,18
1,17

1905

MI.

°/oo
d.
VS.

392  530  1,92
494  381  &amp;gt;  3,68
2  022  9451  0,45
63  980&amp;gt;  0,67
208  631!  0,44
62  927&amp;gt;  0,69
285  838  &amp;gt;  1,96
2  157  379&amp;gt;  1,62
1  063  673  0,80
91598
5  713  141
6  874  876
4  371  368
3  295  043
1  364  472
507  815
795  881
628491
674  044  0,76
430  226!  1,35
396  574&amp;gt;  0,85

1,07
0,82
1,05
1,80
1,15
0,75
2,68
1,33
1,99

126  843
266  656
2  049  467

38  896  490  1,12  34  338  729

1,43
1,53
0,88

0,95

*  VS.  ----  Versicherungssumme.  **  Nachträgliche  Beiträge  früherer  Jahre;  ordentliche  Beiträge  wurden  nicht  erhoben.

Feuersozietät  Ostpreußen  .  .  .
Westpreußische  Feuersozietät  Danzig
Feuersozietat  Elbing
Feuersozietät  Thorn
Städte-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg  .  .  .
Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg  ....
Pommersche  Feuersozietät
Feuervers.-Anstalt  Stralsund
Posensche  Provinzial-Feuersozietät
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Magdeburgische  Land-Feuersozictät
Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen
Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen.
Nitterschastliche  Feuersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkasse.....
Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäude-Brandgilde.
Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrn.-Brandgilde
Vereinigte  landschaftliche  Brandkassc  Hannover  .  .
Westfälische  Provinzial-Feuersozietät
Provinzial-Feucrvers.-Anstalt  Rheinprovinz  ....
Nitterschastliche  Brandvers.-Gesellschaft  Rostock  .  .  .
Städtische  Brandkasse  Rostock  .  .
Städtische  Brandvers.-Gesellschast  Wismar
Jeversche  Brandvers.-Gesellschast  *
Herzogliche  Landes-Brandvers.-Anstalt  Gotha  .  .  .
Städtische  Braud-Assekurauzkasse  Lübeck
Vorstädtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck.....
Brandvers.-Gesellschast  f.  d.  Mecklenburgischen  Städte

Summe  II
Dazu  Summe  I

Dazu

A.
B.
C.
D.
E.
F.

Gesamtsumme  •  ■
Sonstige  Erhebungen  von  den  Versicherten
Anteil  der  Rückversicherer  an  den  Schäden
Zinsen
Kursgewinn
Sonstiges  .  .  •

Gesamteinnahme**
*  Zahlenangaben  waren  nicht  erhältlich.

2  481  258

2,89

2  696  2781

2,92

2  884  529

2,91

3  041  90812,87

3  29  007!

2,83

839  773

5,73

882  375

5,62

930  364

5,47

974  917

5,27

1  232925

6,19

5140

0,58

5  016

0,58

5211

0,61

4  881

0,58

4  898

0,60

11  946

0,55

11  056|

0,51

10  891

0,51

10  686

0,51

10  673

0,51

708  933

1,18

638  549  j

1,01

633  988

0,97

748  156

1,12

670  179

0,95

1  863  626

2,13

1  978  939

2,16

2  144  825

2,15

2  317  761

2,13

2  468  3571

2,09

2  540  836

3,52

2  676  085

3,61

2  433  756

3,20

2  938  819

3,76

2  501812

3,09

18  451

0,80

18  641

0,80

18  678

0,80

18  956

0,80

19  047

0,80

2  703  698

2,35

2  959  671

2,48

8  005  389

2,41

3129  160

2,38

3  241  418

1,59

3  515  206

1,43

3  653  880

1,41

3  872  470

1,43

3  957  239

1,39

3  155  684

1,06

1  918  927

1,28

2  007  919

1,29

2  100  422

1,31

2  189  766

1,32

2  294  420

1,33

1511068

1,40

1  571  778

1,42

1  618  012

1,41

1  664  573

1,42

1  702  236

1,41

1  343  661

1,19

1  400  833

1,18

1  370  909

1,11

1  409  690

1,09

1  460  690

1,08

15  226

1,44

13  853

1,36

15  139

1,49

13  973

1,37

14110

1,40

2  779  748

1,79

2  979  506

1,83

3  118  983

1,84

3  243  621

1,83

3  338  586

1,80

362  348

5,25

321  162

4,55

285  087

4,05

286  828

4,04

289  846

4,02

60  870

2,96

59  926

2,86

60  803

2,89

61  8s7

2,88

60  670

2,80

3118  661

1,65

3  218  287

1,63

3  380  436

1,64

3477  096

1,61

3  587  609

1,59

3  364  426

1,65

3  437  422

1,61

3  790  368

1,69

3  919  070

1,67

4  070  925

1,66

4  543  312

1,43

4  767  018

1,44

4  982  755

1,45

5  186  530

1,44

5  527  855

1,45

827  495

'2,80

757  888

2,52

762  775

2,51

753  129

2,44

813  385

2,58

81859

1,08

85  576

1,08

87  965

1,07

91307

1,07

95  324

1,08

24  303

1,19

24  946

1,18

25  873

1,19

26  659

1,18

27  713

1,19

498  010&amp;gt;1,63

513  752

1,63

533  901

1,62

555  274

1,66

569  369

1,61

45  484

0,58

45  972

0,58

45  939

0,57

47  868

0,58

46  968

0,55

16  377

'0,44

17  805

!0,44

19  665

0,45

20  978

0,44

22  137

0,44

258  079

'2,11

177  125

&amp;gt;1,45

382  090

2,71

309  883

2,52

341  682

2,78

35  458  721

11,71

36  920  758

1,71

38  471  173

1,70

40  400  615

1.71

40  797  525

1,64

34  447  905

&amp;gt;1,12

34  009  808

1,06

31  381  239

0,94

38  896  490

1,12

34  338  729

0,95

69  906  626

1,35

70  930  066

1,32

69  852  412

1,25

79  297  105

1,36

75  136  254

1,48

1  408  044

1  479  476

--1

  503  204

—

1  607  300

—

1  653  989

—

4  960  550

—

4  118  227

—

5  177  577

—

6  389  107

—

4  754  074

—

4  917  407

5  219  835

5  535  244

—

5  814  069

—

5  991  147

—

1  367  727

1  285  545

1  104  581

—

445  080

—

478  452

—

82  560  354!  —

83  033  149

|  —

|83  173  018

93  552  661

—

88  013  916  —

Einschließlich  Beitragssumme  der  Brandvers.-Ges.  Mecklenb.  Städte.

314  II.  Öffentliche  Versicherung.  P-  Damm,  Di-  öffentliche  Schadenversicherung.  315
        <pb n="305" />
        11.  Tabelle  über  Beiträge  1.

der  Zwnngsaiistalten,  11.  der  Nichtzwangsanstalten.
Gesamteinnahme.  (Fortsetzung.)

Mit  Ausammenstellung  der

1906

Mi.

1907

1908

1909

1910

°/oo

I  0/00

0/00

%0

0/00

d.

d.

d.

d.

d.

VS.*

MI.  VS.

Mk.

VS.

MI.

VS.

Mk.

VS.

1,89

540  584  2,36

577  575

2,40

599  795

2,37

633  223

2,40

3,68

518  916  3,78

527  885

3,79

555  401

3,81

590  508

3,80

0,48

3  073  206  0,63

3106  192

0,62

2  916  727

0,57

2  784  616

0,53

0,67

65  584|0,67

65  991

0,66

66  110

0,66

66  520

0,67

0,42

218  312  0,46

154  252

0,32

178  440

0,37

142  422

0,29

0,01

68  209  0,69

72  074

0,70

73  351

0,70

75  014

0,66

1,97

299  870  1,96

310  883

1,96

323  430

1,97

334  680

2,03

1,43

2  029  834  1,41

1820  615

1,23

1  860  038

1,22

1  899  362

1,22

0,79

1  144  3700,78

1  184  537

0,78

1  224  834

0,78

1  259  694

0,77

1,07

97  85211,06

102  873  1,07

107  768

1,06

111890

1,06

1,56

5  940  261  0,80

12  058  397  1,57

6  344  940

0,80

6  537  553

0,79

1,04

7  200  047  1,03

7  361666(1,02

7  473  718

1,01

7  695  517

1,00

1,31

4  769  117  1,82

4  498  538(1,19

4  675  053

1,19

4  832  524

1,18

1,36

3  436  934  1,05

5  806  225(1,66

4  979  935

1,34

5  229  433

1,34

0,64

1  461  405  0,75

1  293  221,0,64

1  326  678

0,64

1  363  098

0,64

2,52

579  516 ! 2,73

512  7852,29

520  898

2,21

585  483

2,37

1,17

734  711(1,16

756  993  1,16

773  664

1,15

695  116

0,99

1,98

559  795  1,64

819  419  2,30

858  665

2,29

901  983

2,29

0,76

693  144  0,75

706  039:0,75

717  921

0,75

731  542

0,75

1,35

449  861  1,34

460  330  1,34

468  593

1,34

478  584

1,34

0,85

412  980  0,85

421  643 1 0,84

430  701

0,84

441  490

0,84

1,42

136  149  1,42

147  70711,45

157  814

1,49

165  624

1,49

1,51

284  673  1,55

287  548(1,51

293  745

1,49

296  426

1,46

0,88

2  231  694  0,87

1  863  088  0,69

l  937  286

0,69

2  000  686

0,68

!  1,10
1

36  947  024  0,96

44  916  427  1,12

38  865  705  0,93

39  852  938  0,92

Domünen-Feuerschüden-Fonds
Landschaftl.  Feuervers.-Ges.  f.  Westfalen  ....
Feuersvzietät  d.  Stadt  Berlin
Feuersozietät  der  Stadt  Stettin
Feuersvzietät  Breslau
Feuersch.-Vers.-Ges.  Ostfriesland,  Städte
Feuersch  -Verf.-Ges.  Ostfriesland,  Land
Hessische  Brandvers.-Anstalt
Nassauische  Brandvers.-Anstalt
Hohenzollcrnsche  Jmmobiliar-Feuersozietät
Geb.-Brandvers.-Anstalt  Bayern
Landes-Brandvers.-Anstalt  Kgr.  Sachsen
Geb.-Brandvers.-Anstalt  Württemberg  •.
Großhcrzogl.  Badische  Geb.-Vcrs.-Anstalt
Brandvers.-Anstalt  Großherzogtum  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-B.-A
Geb.-Brandvers.-Anstalt  Großherzogtum  Sachsen  .  .
Landes-Brandkasse  Oldenburg  •
Braunschweigische  Landes-Brandvers.-Anstalt  .  .  .
Landcs-Jmmobiliar-Brandvers.-Anst.  S.-Altenburg.
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau
Jmmobiliar-Feuervers.-Anstalt  Waldeck-Pyrmont.  .
Brandvers.-Anstalt  Lippe
Hamburger  Feuerkasse

Summe  I

VS.  —  Versicherungssumme.

Feuersozietät  Ostpreußen
Westprcnßische  Feuersozietät  Danzig
Feuersozietät  Elbing
Feuersozietät  Thorn
Städte-Feuerjozietät  Provinz  Brandenburg  ....
Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg
Pommersche  Feuerfozietät
Feuervers.-Anstalt  Stralsund  _
Posensche  Provinzial-Feuersozietät
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Magdeburgische  Land-Feuersozietät  ._
Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen
Provinzial  Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen.  .
Ritterschaft  lichc  Feuersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkasse.  .  .  .  .
Schleswig  Holsteinische  adelige  Gebäude-Brandgilde.
Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrn.-Brandgilde  .
Vereinigte  landschaftliche  Brandkasse  Hannover  .  .
Westfälische  Provinzial-Feuersozietät  .
Provinzial-Feuervers.-Anstalt  Rheinprovinz  ....
Ritterschaftliche  Brandvers.-Gesellschast  Rostock.  .  .
Städtische  Brandkasse  Rostock
Städtische  Brandvers.-Gesellschast  Wismar
Jeversche  Brandvers.-Gesellschast  *
Herzogliche  Landes-Brandvers.-Anstalt  Gotha  .  .  .
Städtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Vorstüdtische  Brand-Assekuranztaste  Lübeck
Brandvers.-Gesellschast  f.  d.  Mecklenburgischen  Städte
Summe  II
Dazu  Summe  I
A.  Gesamtsumme
Dazu  B.  Sonstige  Erhebungen  von  den  Versicherten
0.  Anteil  der  Rückversicherer  an  den  Schäden
D.  Zinsen
E.  Kursgewinn
F.  Sonstiges  •  ■  •
Gesamteinnahme**
*  Zahlenangaben  waren  nicht  erhältlich.

3  456617(2

.71

3  768  597

2,78

4  028  749

2,72

4  298  244

2,70

4  555  499!

2,66

1  121  572(5,27

1  156  954

4,54

1  335  854

4,67

1  449  617

4,46

1  574  612

4,26

4  711(0,60

4  531

0,59

4  491

0,60

4  381

0,60

4  158

0,58

10  738,0,51

10  513

0,51

10  364

0,51

10  047

0,50

10  184

0,50

672  877(0,92

709  991

0,99

755  680

0,90

836  465

0,92

864  808'

0,88

2  681  561,2,09

2  845  308

2,05

3  053  618

2,04

3  251  851

2,02

3  477  677

1,99

2  750  880(3,30

2  825  937

3,26

2  694  501

2,97

2  980  901

3,14

3  078  254|

3,09

19  900  0,83

20  120

0,83

20  140

0,83

20452

0,83

21  130

0,84

3  354  50112,34'

3  420  005

2,28

3  568  070

2,24

3  716  335

2,20

3  923  490

2,12

4  301  167

L  .39

4  406  220

1,36

4  601  707

1,35

4  817  940

1,35

4  996  070

1,33

2  558  501(1.42

2  876  622

1,50

2  997  786

1,50

3  087  748

1,50

3  202  151

1,51

1  776  582(

1,43

1  819  600

1,42

1  900  121

1,44

1  928  588

1,41

2  000  410

1,42

1  522  0031

1,08

1  576  929

1,07

1  635  416

1,06

1  691  130

1,05

1  756  778

1,05

14  754

1,47

13  629

1,38

13  497

1,38

13  345

1,38

13  375

1,39

3  478  560

1,78

3  621  669

1,74

3  758  389

1,71

4  005  878

1,73

4  093  936

1,70

290  022 :

3,99

296  626

3,95

457  980

5,87

307  131

3,86

458  929

5,74

65  447 1

2,93

69  958

2,93

71  166

2,85

72  558

2,83

72  833

2,85

3  359  325

1,43

3  523  670

1,43

4  047  598

1,56

4  207  215

1,55

4  362  283

1,54

4  168  621

1,63

4  288  611

1,57

4496  531

1,58

4  729  780

1,58

4  708  334

1,48

5  812  758[

1,43

6  107  026

1,40

6  460  698

1,39

6  772  599

1,36

7  083  837

1,35

810  916j

2,52

860  624

2,58

924  493

2,62

949  486

2,56

968  366

2,53

99  407 :

1,08

101  591

1,07

103  733

1,05

106  449

1,03

109  678

1,04

28  663  (

1,18

29  694

1,16

80  724

1,15

32149

1,15

32  958

1,14

588  052

1,62

606  114

1,62

614  527

1,60

626  948

1,59

642  631

1,56

47  344

0,55

48  316

0,55

53  536

,0,60

54168

0,60

54  316

0,59

23  413

0,44

25  088

0,45

27  294

0,45

29  554

0,46

31  557

0,45

355  887

2,92

301487

2.53

158  603

1,33

325  064

2,74

268  700

2,29

43  374  779

1,66

45  285  430

1,64

47  825  266

1,63

50  326  023

1,63

52  866  954

1,61

41218  032

1,10

36  947  024  0,96

44  916  427

11,12

88  865  705

0,93

39  852  938

0,92

84  592  811

1,33

82  232  454

1,24

92  741  698

1,33

89  191  728

1,23

92  219  892

1,22

1  722  838

1  745  451

1  859  993|  —

1  871  755

—

1  967  124

—

5  528  153

8  350  998

9  525  197

8  194  843

—

8  983  506

—

6  524  171

7  099  584

7  869  575

8  133  750

—

8  772  724

—

“

—

—

—

23  458

—

450  452

—

907  532

|l  399  814

797  886

—

1  177  396

—

98  818  425

-

100  336  019

113  396  272

108  189  962

113144  100

—

**  Einschließlich  Beilragssnmmc  der  Brandvers.-Ges.  Mecklcnb.  Städte.

316  II.  öffentliche  Versicherung.  P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  317
        <pb n="306" />
        III.  Tabelle  aber  Schadenvergütungen  1.  der  Zwaiigsanstalte»,  II.  der  Nichtzwangsanstalten.

1901

1902

1903

1904

1905

—

%

o/o
d.

%
d.

o/o
d.

%
d.

Mk.

B*

Mk.

B.

Mk

B.

Mk.

B.

Mk

B.

I.  Zwangsaustalten.

Domüncn-Feuerschäden-Fonds

241  051

65,5

380  011

118,3

323

950

96,5

623  541

304

336

77  5

Landschaftliche  Feuervcrs.-Ges.  für  Westpreußen  .  .

472  098

99,0

472  696

97,7

431

863

87,7

513  145

103,2

482

158

975

Fenersozietät  der  Stadt  Berlin

664  279

35,7

451899

26,7

826

975

40,1

810  960

38)8

685

700

ää'a

Feuersozietät  der  Stadt  Stettin

11  606

19,4

20  955

33,9

18

625

29,9

8  873

U,\

40

179

62  8

Feuersozietät  Breslau
Feuersch.-Bers.-Ges.  Ostfriesland,  Städte

46  305
45  948

23,4
82,6

47  750
9  753

24,1
16,9

36
16

537
974

19,0
28,5

32  050
38  485

17,5
5667,9

165
**  18

761
742

79,4
29  8

Feuersch.-Berf.-Ges.  Ostfriesland,  Land

169  283

63,9

269  028

131,9

248

534

72,3

288  049

102)6

249

488

87  3

Hessische  Brandvers.-Anstalt

1  293  754

66,5

l  366  917

68,6

1990

229

97,4

1  460  277

69)7

1  257

869

58  3

Nassauische  Brandvers.-Anstalt

539  010

52,2

539  981

50,6

524

989

47.3

989  887

96,5

677

209

68/7

Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Fcuersozictät  ....

44  452

55,7

86  075

104,1

105

647

123.7

76  597

86)9

90

349

98  6

Gebäude-Brandvers.-Anstalt  Bayern

5  614  987

57,3

5  682  845

55,7

6  754

980l  126.3

7  328  146

68,4

5  163

927

904

Landes-Brandvers.-Anstalt  Königreich  Sachsen  .  .  .

5  201  202

83,6

4  642  720

93,9

6  029

864

119,8

5  895  323

88,2

4300

588

62  5

Gebäude-Brandvers.-Austalt  Württemberg

3  273  289

94,7

4  474  398

124,5

3187

304

86,3

5  091  379

132,7

3  480

922

79  6

Großherzoglich  Badische  Gebäudc-Bers.-Anstalt.  .  .

1  650  488

86,1

2  268  476

91,3

2  754

507

74,9

2  946  624

87)8

2  866

572

87  0

Brandvers.-Anstalt  Großherzogtum  Hessen  ....

927  788

78,3

681  442

48,4

861

235

47,1

708  847

37)6

597

643

43  8

Mecklenburgische  Domanial-B  -B.-A

517  200

89,8

520  515

107,7

706

108

89,9

576  299

97)4

424

826

88  7

Gebäude.  Brandvers.-Anstalt  Großherzogtum  Sachsen

401  690

81,4

399  628'

76,9

520

884

93,4

707  675

105,2

432

988

54  4

Landes-Brandkasse  Oldenburg

421  835

50,5

489  179;

102,4

615

549

125,1

616  295

121  )0

615

901

98  0

Braunschweigische  Landcs-Brändvers-Anftalt  ....

468  886

76,8

347  116

55,1

675

103

104,5

461  070

69,9

651

676

96  7

Landes-Jinmobiliar-Brandvers.-Anst.  S.-Altenburq.

268  166

67,2

349  124

85,8

400

431

96,5

661  650

157,2

425

707

98)8

Anhaltische  Landes-Brandkasse  Dessau

147  390

30,8

293  877

59,8

207

261

41,2

241779

47,0

220

230

Jmmvbiliar-Feuervers.-Anstalt  Waldeck-Pyrmont.  .

98  729

83,7

67  348,

55,6

99

669

83,6

140  838

114)7

98

972

78,0

Brandvers  -Anstalt  Lippe

317  335

149,9

171  943'

68,9

214

470

83,6

468  954

178,3

255

083

95,7

Hamburger  Feuerkasse

1  108  917

61,9

735  803

39,9

758

415

40,1

878  072

44,4

1  096

646

53,5

Summe  I  |

23  945  683

68,9

24  768  979

82,5

28  310

103

90,4

81  564  315

81,1

24  603

472

71,6

*  B.  =  Beiträge.  **  Siehe  S.  3'4  Anmerkung

II.  N  i  ch  t  z  &amp;gt;v  a  »  g  s  a  n  st  a  I  t  c  u.
Feuerjozietüt  Ostpreußen
Westpreußische  Fcuersozietät  Danzig
Feuersozietät  Elbing
Feuersozietüt  Thoru
Städte-Feucrsozietät  Provinz  Brandenburg  ....
Laud-Fcucrsozietät  Provinz  Brandenburg
Pommersche  Fenersozietät
Feuervers.-Anstalt  Stralsund
Posensche  Provinzial-Feuersozietät
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Magdeburgische  Land-Feuersozietät
Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen  ......
Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen.  .
Ritterschastlichc  Fenersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäude-Brandgilde.
Schleswig  Holsteinische  adelige  Fahrnis-Brandgilde.
Vereinigte  landschaftliche  Brandkasse  Hannover  .  .
Westfälische  Provinzial-Feuersozietät
Provinzial-Feuervers.-Anstalt  Rheinprovinz  ....
Ritterschastliche  Brandvers.-Gesellschast  Rostock.  .  .
Städtische  Brandkasse  Rostock
Städtische  Brandvers.-Gesellschast  Wismar  ....
Jeversche  Brandvers.-Gesellschast
t erzogliche  Landes-Brandvers.-Anstatt  Gotha  .  .  .
tädtische  Brand-Assckuranzkasse  Lübeck
Borstüdtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck  ....
Brandvers.-Gesellschast  f.  d.  Mecklenburgischen  Städte

Summe  II
Dazu  Summe  I

Gesamtsumme  des  Schadens

Anteil  der  Rückversicherer
Anteil  der  Rückversicherer  in  °/o  der  Gesamt-Schadensumme ­


1  863  127

75,0

1  714183

63,6

2  158  443

74,8

2  093  086

68,8

2177

360

67,4

567  183

67,5

874  760

99,1

1  059  657

113,9

1  118  586

114,7

936

819

76,0

4  680

91,1

1  757

35,1

123

2,4

910

18,6

661

13,5

14  727

123,3

707

6,4

9  398

86,8

3104

29,0

8

557

80,2

653  378

92,2

322  779

50,6

388  454

61,3

577  791

77,2

427

319

63,8

1  643  303

88,2

1  450  468

73,3

1  581844

73,8

2  034453

87,8

1  819

867

78,7

2  137  945

84,2

2  242  428

83,8

1  879  587

77,2

2  460  148

83,7

1944

121

77,7

12  355

67,0

13  433

72,2

6  099

32,7

5  559

29,3

122

2.2

1  667  439

61,7

2  203  743

74,5

2  283  560

75,9

2  880  425

92,1

2  450

575

75,9

2  363332

67,2

2  538317

69,5

2  986  572

77,1

3  982  793

100,4

2  318

454

73,4

1  621  702

84,5

939  409

46,8

1  955  489

93,1

1  745  074

79,7

1495

734

65,2

807  399

53,4

831120

52,9

1  127  701

69,7

1  030  890

61,9

722

808

42,6

656  386

48,9

552  852

39,5

717  498

52,3

1  037  369

73,6

765

548

52,4

35  032

230,1

46  439

334,1

—

18  647

133,5

i

148

8,1

2  300  366

82,8

2  072  554

69,6

2  358  082

75,6

2  650  775

81,7

2  646

486

79,3

306  488

84,6

188  214

58,6

156  658

55,0

321  987

112,2

205

087

70,7

78  191

128,5

33  194

55,4

43  271

71,2

45  931

74,4

65

366

107,7

2  803  277

89,9

2  097  693

65,2

2  863  084

84,7

3128  711

90,0

2  767

345

77,1

2  623  798

78,0

2  334  179

67,9

2  977  638

78,6

2  717  660

69,3

3  040

915

74,7

3  627  287

79,8

3  687  937

76,3

3  999  200

80,3

3  826  731

73,8

3  103

193

56,1

1  038  645

125,5

781  632

103,2

665  476

87,2

411816

54,7

758

969

93,3

48  602

59,4

32  246

87,7

18  459

21,0

63  718

70,3

88  382

92,7

52  942

217,8

2  513

10,1

267

1,0

5  753

22,2

778

2,8

221  961

44,6

228  511

44,5

349  603

65,5

630  857

69,2

336

608

59,1

15  972

35,1

31611

68,7

26  727

58,2

9  778

20,4

45

142

35,6

2  135

13,0

874

4,9

6  097

31,0

2  694

12,9

2

836

12,8

279  587

108,3
i  '

168  906

95,3

421  780

126,7

352  299

113,7

324

089

94,9

27  447  184

i  77,4

25  342  454

68,6

30  040  767

78,1

33  157  540

82.1

28  454

584

69,7

23  945  683

1  68,9

24  768  979

82,5

28  310  103

90,4

31  564  315

81,1

24  603

472

71,6

51  392  867

73,5

50111438

70,6

58  350  870

83,5

64  721  855

81,6

53  058

056

70,6

4  960  550

—

4  118  22"

5  177  577

—

6  389  107

—

4  754

074

—

9,65  %

—

8,22  o/o

—

8,37  °/o

—

9,87  °/o

—

8,96

r /o

-

318  II-  Öffentliche  Versicherung.  P-  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  319
        <pb n="307" />
        Schriften  137.  IV.

III.  Tabelle  über  die  S  ch  ädenVergüt»»gen  I.  der  ZwangSanstalte»,  II.  der  Nichtzwangsanstalten.  (Fortsetzung.)

190t
Mk.

o/o
d.
SB  *

1907
Mk.

o/o
d.
B.

1908
Mk.

o/o
d.
B.

1909
Mk.

°/o
d.
B.

1910
Mk.

o/o
d.
B.

I.  Zwaugsanstalten.

Domänen-Feuerschüden-Fonds

494  618

121,2

546  216

101,0

555  397

96,2

807  197

134,5

714  752

112  9

Landschaftliche  Feuervers.-Ges.  für  Westpreüßeu.  .  .

507  055

101,4

507  920

97,9

391  454

74,2

355  108

63,9

314  425

53}2

Feuersozietüt  der  Stadt  Berlin

967  829

42,7

1  635  197

53,2

1  485  334

47,8

1  258  941

43,2

906  885

32  6

Feuersozietät  der  Stadt  Stettin

4  761

7,3

2  613

4,0

25  099

38,0

8  011

12,1

11  045

16  6

Feuersozietät  Breslau

44  279

22,8

121  253

55,5

67  291

43,6

125  961

70,6

35  289

24  8

Feuerfch.-Bers.-Ges.  Ostfriesland,  Städte

40  284

2970,8

34  020

49,9

41135

57,1

45  303

61,8

26  694

35  6

Feuersch.-Bers.-Ges.  Ostfriesland,  Land

219  982

75,3

290  625

96,9

317  363

102,1

268  511

83,0

314  912

94  1

Hessische  Brandvers.-Anstalt

1  123  304

56,9

1  418  353

69,9

1  888  884

103,7

1  162  226

62,5

1  762  196

92,8

Nassauische  Brandvers.-Anstalt

779  400

70,6

758  606

66,3

561  376

47,4

550  539

44,9

501  697

39  8

Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät  ....

81431

86,2

97  346

99,5

112  727

109,5

160  461

148,9

92  519

82  7

Gebäude-Brandvers.-Anstalt  Bayern

6  831  170

60,0

5  824  739

89,6

5  492  262

45,5

6  664  265

105,0

5  691  664

87,1

Landes-Brandvers.-Anstalt  Königreich  Sachsen  .  .  .

5  539  121

78,4

5  216  291

72,4

6  070  472

82,4

4  412  931

58,6

4  785  823

62,3

Gebäude-Brandvers.-Anstalt  Württemberg

3  146  977

69,3

3  442  034

72,2

3  487  171

77,5

4  431  572

94,8

4  187  861

86,7

Großherzogliche  Badische  Gebäude-Bers.-Anstalt  .  .

3  636  589

87,1

2  715  01-1

79,0

5  490  970

94,6

4  379  150

87,9

4  752  260

90  9

Brandvers.-Anstalt  Großherzogtum  Hessen

644  105

53,2

851  607

58,3

556  426

43,0

696  266

52,5

454  841

33  4

Mecklenburgische  Domanial-B.  B.-A

552466

108,9

454  032

78,3

512  756

100,0

648  297

124,5

524  740

89  6

Gebäude-Brandvers.-Anstalt  Großherzogtum  Sachsen

495  942

68,7

501  887

68,3

381  853

50,4

486  024

62,8

508  458

72,4

Landes-Brandkasse  Oldenburg

527  517

81,5

794  171

141,9

914  976

111,7

694  200

80,8

776  824

86}  1

Braunschweigische  Landes-Brandvers.-Anstalt  .  .

426  500

62,4

517  636;

74,7

723  814

102.5

872  290

121,5

810  212

110,8

Landes-Jmmobiliar-Brandveri  -Anst.  S.-Altenburq  .

438  884

99,6

313  648!

69,7

191  678

41,6

439  090

93,7

433  239

90,5

Anhaltische  Landes-Brandkasse  Dessau

209  406

51,8

379  012}

91,8

334  306

79,3

324  870

75,3

425  303

96}3

Jmmobiliar-Feuervers.-Anstalt  Waldeck-Pyrmont  .  .

143  5231

109,9

112  988

83,0

210  656

142,6

138  921

88,0

126772

76,5

Brandvers.-Anstalt  Lippe

203  327

75,8

193  082}

67,8

225  658

78,1

294  724

100,0

275  759

93,0

Hamburger  Feuerkasse

1  622  691

75,6

1  367  648!

61,3

1  478  406

79,3

1  438114

74,2

1  583  686

79,1

Summe  I  |

28  680  661!

69,6^7  595  8851

74,7|

31  517  464

70,2|.30  662  472

78,sJ:30  012  856

75,3

O--B.

  =  Beitrüge.

II.  Nichtzwangs  an  st  alten.
Feuersozietät  Ostpreußen
Westpreußische  Feuersozietät  Danzig
Feuersozietät  Elbing
Feuersozietüt  Thorn
Städte-Feuersozietüt  Provinz  Brandenburg  ....
Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg  .....
Pommersche  Feuersozietät
Feuervers.-Anstalt  Stralsund
Posensche  Provinzial-Feuersozietät
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Magd-burgische  Land-Feuerjozietät
Land-Feuersozietüt  Herzogtum  Sachsen
Provinzial-Stüdte-Feuersozieiüt  Provinz  Sachsen  .
Ritterschaftliche  Feuersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Laudes-Brandkasse.....
Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäube-Braudgilde.
Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrnis-Brandgilde.
Bereinigte  landschaftliche  Braudkasse  Hannover.  .  .
Westsällsche  Provinzial-Feuersozietät  .
Proviuzial-Feuervers.-Anstalt  Rheinprovinz  ....
Ritterschaftliche  Brandvers.-Gesellschaft  Rostock  .  .  .
Städtische  Braudkasse  Rostock
Städtische  Braudvers.-Gesellschaft  Wismar
Jeversche  Brandvers.-Gesellschaft
Herzogliche  Landes-Braudvers.-Anstalt  Gotha  .  .  .
Städtische  Brand-Assekurauzkasse  Lübeck
Borstädtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Brandvers.-Gesellschaft  s.  d.  Mecklenburgischen  Städte

Summe  II
Dazu  Summe  I

Gesamtsumme  des  Schadens
Anteil  der  Rückversicherer
Anteil  der  Rückversicherer  in  °/o  der  Gesamt-Schadeni
  ii  nunr

2  592  237!

74,9

2  579

106

68,5

3219

815

79,9

2  765  472

64,3

3  315

688

72,8

1  245  959

111,1

926

842

80,1

1  010

008

75,6

923  576

63,7

1086

609

69,0

6  405

186,i'

525

11,6

410

9,1

3  140

71,7

7

604

182,9

12543

116,8

12

570

119,6

29

670

286,3

39  152

389,7

11

405

112,0

465  385

69,2

471

522

66,4

653

251

86,4

691779

82,7

399

018

46,1

2  378  120

88,7

1  796

528

63,1

2  465

525

80,7

1958  461

60,2

2  649

369

76,2

2  204882

80,2

2  293

223

81,1

2  630

532

97,6

2  352  539

78,9

2  477

767

80,5

892

4,5

2

729

18,6

9

040

44,9

9  157

44,8

924

4,4

2  642  435

78,8

2  217

192

64,8

2  615

066

73,2

2  298  644

61,6

2  550

265

67,3

3  636  357

84,5

3  570

338

81,0

3  343

897

72,7

2  293  118

68,4

3  424

124

68,5

1  560  949

61,0

1418

202

49,3

1  861

170

62,1

1  696  426

54,9

1  357

860

42,4

1  087  603

61,2

698

839

38,4

1243

239

65,4

810  485

42,0

801

746

40,1

722  219

47,5

677

647

43,0

716

474

43.8

604  210

35,7

461

585

26,3

127

0,8

50

0,4

—

—

7  622

57,1

19

493

145,4

2  915  139

83,8

3  073

389

84,9

3  394

187

90,3

2  878  810

71,9

2  868

605

70,1

243  370

83.9

275

021

92,7

398

300

87,0

232  677

75,8

457

899

99,8

61  543

94,1

26

950

38,5

91

579

128,7

76  310

105,2

81

646

112,1

2  831684

84,3

2  589

261

73,5

4  124

012

101,9

2  951503

70,2

3  149

682

72,2

2  634  640

63,2

8  185

797

75,2

2  498

951

55,6

3181710

67.8

3  042

323

64,6

3  383  070

58,2

3710

605

60,8

4212

664

71,9

3  823  896

56,5

3  676

782

51,9

526  560

64,9

617

268

71,7

557

015

60,3

438  217

46,2

791

535

81,7

82  956

83,5

9

501

9,4

5

960

5,7

18  798

17,7

6

388

5,8

12  473

43,5

39

295

132,3

2

200

7,2

11207

34.9

6

987

21,2

343  378

58,4

246

393

40,7

384

984

62,6

363  236

57,9

311

688

48,5

13  032

27,5

4

818

10,0

17

869

33,4

4125

7,6

8

028

14,8

1  410

6,0

8

714

14,8

5

510

20,0

8  728

29,5

7

109

22,5

316  819

89,0

315

788

104,7

120

348

75,8

342  583

105,3

276

393

102,8

31  922  187

73,6

80  768

113

67,9

35  611

676

74,4

31  785  531

63,2

33  248

522

63,5

28  680  661

69,6

27  595

885

74,7

31  517

464

70,2

30  662  472

78,8

30  012

856

75.3

60  602  848

71,6

58  358

998

70,9

67  129

140

72,4

62  448  003

70,0

63  261

378

68,6

5  528  153

—

8  350

998

—

9  525

197

8194  848

—

8  983

500

—

9,12  %

—

14,31

°A&amp;gt;

—

14,19

°/o

13,12«/«

—

14,20

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—

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E5

L

im
        <pb n="308" />
        322

II.  Öffentliche  Versicherung.

in  die  3.  Klasse  29  Städte  und  475  Landgemeinden,
„  „  4.  „  (mit  dem  höchsten ­
  Beitragssatz)  ....  55  (!)  „  u.  nur  117  „
Die  hiernach  sich  ergebende  erhebliche  Bedeutung  der  ö.  F.A.  für
weite  und  besonders  schutzbedürftige  Kreise  der  deutschen  Volkswirtschaft
wird  durch  unsere,  das  letzte  Jahrzehnt  umfassende  Statistik  bestätigt,
wie  die  Tabellen  II  und  III  zeigen,  in  denen  die  von  den  ö.  F.A.
erhobenen  und  an  die  Versicherungsnehmer  in  Form  von  Brandentschädigungen ­
  zurückgezahlten  Beiträge  im  einzelnen  zusammengefaßt  sind.
(Tab.  II  u.  III  S.  314—321.)
Es  ist  offensichtlich,  daß  eine  Versicherungsunternehmung  um  so
wertvoller  für  ihre  Versicherungsnehmer  ist,  je  größer  der  Nutzwert  der
einzelnen  Beiträge  ist,  d.  h.  je  größer  der  Teil  der  Beiträge  ist,  der  für
Schadenauswand  zurückgezahlt  wird  und  je  geringer  der  Kostenaufwand
ist,  der  auf  Verwaltungskosten  entfällt-  Wie  die  Tabelle  III  ausweist,
erhalten  die  Versicherungsnehmer  einen  sehr  erheblichen  Teil  ihrer  Beiträge ­
  in  Form  von  Schadenvergütungen  zurück,  der  für  die  angegebene
Zeit  zwischen  68,6  und  83,5  °/o  schwankte.  Die  Beiträge  sind  so  eingetragen, ­
  wie  sie  als  Einnahmen  in  den  einzelnen  Verwaltungsberichten
angegeben  sind.  Sie  umfassen  demgemäß  nicht  nur  jährliche  Prämien,
sondern  auch  die  Beiträge  für  unterjährige  und  mehrjährige  Verträge
mit  Vorauszahlung,  da  eine  Berücksichtigung  der  nur  ganzjährigen  Beiträge ­
  mangels  Unterlagen  nicht  möglich  war.  Die  durch  diese  Eintragungsart
entstehenden  Ungleichmäßigkeiten  werden  aber  dadurch  ausgeglichen,  daß
die  Übersicht  einen  Zeitraum  von  10  Jahren  umfaßt,  und  weil  es  sich
letzten  Endes  doch  nur  um  das  Verhältnis  der  aus  den  Tabellen  sich
ergebenden  Zahlen  zueinander  handelt.
Prüft  man  das  Verhältnis  der  Entschädigungen  bei  den  Zwangsund ­
  Nichtzwaugsanstalten  und  das  Verhältnis  der  Versicherungsbestände
beider  Kategorien  zueinander,  so  ergibt  sich,  daß,  obgleich  der  Versicherungsbestand ­
  der  Zw.A.  fast  doppelt  so  hoch  ist  wie  derjenige  der
N.Zw.A.,  die  absolute  Gesamtschäden-Summe  der  N.Zw.A.  im  Durch,
schnitt  regelmäßig  fast  ebenso  hoch  ist  als  diejenige  der  Zw.A.  Das  ist
ein  weiterer  zahlenmäßiger  Beweis  dafür,  daß  der  Risikenbestand  der
N.Zw.A.  im  allgenieinen  ungünstiger  zusammengesetzt  sein  muß  als  derjenige ­
  der  Zw.A.
Vergleicht  man  die  für  die  Zw.A.  und  N.Zw.A.  getrennt  angegebenen ­
  Summen  und  Verhältniszahlen  über  die  Beiträge  und  Schadenzahlungen, ­
  so  ergibt  sich,  daß  der  Nutzwert  der  Prämien  der  Zw.A-
        <pb n="309" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

323

zwischen  63,2  und  82,1  schwankt,  derjenige  aber  der  N.Zw.A.  zwischen
68.9  und  90,4.  Der  letztere  ist  also  verhältnismäßig  nicht  unerheblich
höher  wie  der  erstere.  Dies  ist  um  so  bemerkenswerter,  als  die  Verwaltungskosten ­
  ^  der  Zw.A.  im  Durchschnitt  um  etwa  ein  Drittel  geringer ­
  sind  als  diejenigen  der  N.Zw.A.,  welche  infolge  des  Wettbewerbs
zu  größeren  Aufwendungen  gezwungen  sind.
Geht  man  aus  die  Einnahmeposten  der  Tabelle  II  im  einzelnen  ein,
so  zeigt  sich,  daß  die  Versicherungsnehmer  außer  den  reinen  Beiträgen
nur  in  sehr  geringem  Umfange  mit  anderen  Erhebungen  belastet  sind,
die  unter  B  „Sonstige  Erhebungen  von  den  Versicherten"  aufgeführt
wurden.  Von  diesen  Nebenerhebungen  fällt  der  Löwenanteil  mit  acht
Zehntel  des  Gesamtbetrages  auf  die  Hamburger  Feuerkasse,  welche  Einziehungs-,
  Umschreibungs-,  Schätzungs-  und  Bureaugebühren,  Strafgelder
und  anteilige  Löschzulagen  von  ihren  Versicherten  einzieht.  Außerdem
erheben  die  bayerischen  und  posenschen  Anstalten  noch  die  Schätzungsgebühr, ­
  während  die  überwiegende  Anzahl  der  sonstigen  Anstalten,  nämlich ­
  32 29 ,  überhaupt  keinerlei  Nebengebühren  von  ihren  Versicherten  einzieht, ­
  der  Rest  aber  nur  kleinere  Beiträge  meist  für  Versicherungsschilder
u.  dgl.  ansordert.
Die  Spalte  F  „Sonstiges"  der  Tabelle  II  enthält  zufällige  oder
nicht  ständige  Verwaltungsgewinne,  z.  B.  solche,  die  aus  Verkauf  von
Grundstücken,  altem  Inventar  oder  Vermietung  von  Verwaltungsgrundstücken ­
  u.  dgl.  herrühren.
Die  Spalte  E  „Kursgewinne"  konnte  erst  für  1910  einen  solchen
Gewinn  nachweisen,  da  die  preußischen  Anstalten  in  den  früheren  Jahren
nach  einem  Ministerialerlaß  vom  2.  Juni  1872  die  Wertpapiere  zum
Einkaufspreise  in  die  Jahresrechnung  eintragen  mußten,  während  nach
dem  neuen  Erlaß  vom  16.  September  1910  die  Wertpapiere  in  die
Vermögensbilanz  zum  Kurswert  zur  Zeit  der  Bilanzaufstellung  oder
zum  Anschaffungspreise  eingetragen  werden  müssen,  wenn  dieser  niedriger
war  als  der  Kurswert.
Unter  den  Einnahmeposten  der  Tabelle  II  spielt  die  Spalte  v
„Zinsen"  eine  sehr  gewichtige  Rolle.  Die  Zinseinnahmen  stiegen  von
4.9  Millionen  im  Jahre  1901  auf  8,7  Millionen  im  Jahre  1910;  sie

-»  Vergleiche  „Mitteilungen"  Nr.  4/1912,  S.  123.
29  Bei  diesen  wie  bei  den  meisten  sonstigen  Betrachtungen  mußte  die  Jeversche
Anstalt  außer  Betracht  gelassen  werden,  weil  geeignete  Zahlenunterlagcn  nicht  vorhanden ­
  waren.

21*
        <pb n="310" />
        324

II.  Öffentliche  Versicherung.

betrugen  ständig  über  10  °/o  der  reinen  Beitragseinnahmen.  Die  Bedeutung ­
  dieser  Einnahme,  welche  aus  der  Finanzpolitik  der  Anstalten,
wie  sie  in  den  Tabellen  VIII  und  IX  des  näheren  erörtert  ist,  unmittelbar ­
  sich  ergeben,  sowie  der  sonstigen,  nicht  zu  den  Beiträgen  gehörigen ­
  Geldzuflüsse  sür  den  Versicherungsschutz  der  Versicherungsnehmer  der
ö.  F.A.  ergibt  sich  aus  der  Zusammenstellung  der  Ausgaben  in  Tabelle  VII
Spalte  F.  Hiernach  übersteigen  die  notwendigen^"  Gesamtausgaben  die  Einnahmen ­
  aus  Beiträgen  ständig,  so  daß  ohne  die  Zinseinnahmen  die  ö.  F.A.
ihren  Aufgaben  ohne  Beitragserhöhungen  nicht  in  dem  tatsächlichen  Umfange
hätten  gerecht  werden  können;  insbesondere  würden  sie  die  erheblichen  Aufwendungen ­
  für  Feuerlösch-  und  gemeinnützige  Zwecke  (vgl.  Tab.  VII  A)  nicht
haben  durchführen  können  oder  zum  mindesten  sie  erheblich  kürzen  müssen.
Die  Brandentschädigungen  im  einzelnen  sind  in  Tabelle  III  aufgeführt, ­
  während  die  übrigen  Ausgabeposten  im  einzelnen  des  näheren
durch  die  Tabellen  IV—VII  nachgewiesen  werden.
Hierzu  sei  erläuternd  folgendes  bemerkt.  In  Tabelle  IV  (S.  326—329)
sind  die  Schadenerhebungskosten  und  Rückversicherungsprämien  vermerkt,  die
mit  den  Brandentschädigungen  im  engsten  Zusamnienhange  stehen.  Die
Schadenerhebungskosten  sind  Lasten,  die  von  den  Versicherungsnehmern
nicht  wieder  eingezogen  werden,  sondern  von  den  Versicherungsanstalten
getragen  werden  und  insofern  einen  Teil  der  allgemeinen  Verwaltungskosten ­
  ausmachen.  Sie  sind  aber  von  den  letzteren  in  Tabelle  V  vernierkten
  Kosten  getrennt  aufgeführt,  um  einen  Überblick  darüber  zu  ermöglichen, ­
  welcher  Teil  der  Beiträge  und  der  Gesamteinnahme  von  diesem
besonderen  Verwaltungskostenaufwand  verschlungen  wird,  da  sich  hieraus
ein  Rückschluß  darauf  ziehen  läßt,  ob  die  Schadenerhebungen  mit  hohem
oder  verhältnismäßig  geringem  Kostenaufwand  durchgeführt  werden.  Wie
die  Tabelle  IV  am  Schluß  ergibt,  sind  diese  Kosten  bei  den  ö.  F.A.  sehr
niedrige.
Die  Tabelle  V  (S.  330—333)  enthält  eine  Sonderübersicht  über  die
allgemeinen  Verwaltungskosten  ohne  Berücksichtigung  des  Aufwands  sür
Schadenermittelungen.  Diese  Verwaltungskosten  umfassen  den  Aufwand  für
die  Verwaltung  und  Unterhaltung  der  Geschäftsstellen,  für  Bureaubedürfnisse ­
  und  Inventar,  sür  Gehälter  der  Beamten  und  die  Vergütung  sür  die
Vertreter.  Wie  bereits  an  anderer  Stelle  angedeutet,  sind  diese  allgemeinen ­
  Verwaltungskosten,  gemessen  an  den  Beiträgen  der  Versicherungsso
  Nämlich  allgemeine  Verwaltungskosten  (Spalte  D  a.  a.  £).),  Einzel-  und
Nachschatznngen  (Spalte  E),  Schadenerhebungskosten  und  Rückversicherungsprämien
(Spalte  0).
        <pb n="311" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  325
nehmer  und  der  gesamten  Einnahmen  (Tabelle  II),  nur  äußerst  geringe,
da  sie  im  Durchschnitt  der  berücksichtigten  10  Jahre  nur  etwa  12,50  °/o
der  Beiträge  und  nur  etwa  10,5  "/o  der  Gesamteinnahme  betragen.
Rechnet  man  die  Schadenermittelungskosten,  die  im  Durchschnitt  nur
etwa  0,70°/«  der  Beiträge  und  0,10  °/o  der  Gesamteinnahme  ausmachten,
hinzu,  so  ergibt  sich  nur  eine  unwesentliche  Steigerung  der  reinen  Verwaltungskosten. ­
  Eine  Trennung  dieser  Kosten  nach  Zwangs-  und  Nichtzwangsanstalten ­
  ist  in  den  Tabellen  II  und  VI  nicht  vorgenommen.
Aus  den  in  Nr.  4/1911,  4^1912  und  5/1913  der  „Mitteilungen"  von
Leder  veröffentlichten  Zusammenstellungen  der  Verwaltungsergebnisse  der
ö.  F.A.  für  die  Jahre  1909,  1910  und  1911  ergibt  sich  aber,  daß  die  im
Wettbewerb  stehenden  N.Zw.A.  durchschnittlich  um  das  Doppelte  höhere
Verwaltungskosten  haben  als  die  Zw.A.  (1911  Zw.A.  10,5;  N.Zw.A.
21,3  der  Nettobeiträge)!
Die  Tabelle  VI  (S.  334—337)  enthält  weitere  Ausgaben  der  ö.  F.A-  für
Einzel-  und  Nachschätzungen  und  Sonstiges,  die  man  als  außerordentliche
Ausgaben  bezeichnen  kann.  Die  Einzel-  und  Nachschätzungen  insbesondere
sind  technische  Lasten,  welche  aus  dem  den  ö.  F.A.  gesetzlich  obliegenden
Taxzwang  entspringen.  Die  Abschätzungen,  welche  vor  dem  Abschluß
einer  jeden  Gebäudeversicherung  vorgenommen  werden  müssen,  sind  von
Zeit  zu  Zeit  auf  ihre  Richtigkeit  nachzuprüfen;  sie  stellen,  da  hierdurch
der  gesetzliche  Versicherungswert  der  Gebäude 81  festgelegt  wird,  ein
wichtiges  Sicherungsmittel  für  den  Realkredit  dar,  da  über  die
Schätzungen  hinaus  Versicherungen  von  den  ö.  F.A.  nicht  abgeschlossen
werden  dürfen  und  somit  Überversicherungen  verhütet  werden.  Diese
Schätzungen  dienen  regelmäßig  als  Ausgangspunkt  und  Grundlage  der
Schadenermittelung.  Der  Hypothekengläubiger,  der  bei  der  Hergäbe
eines  Hypothekendarlehens  für  die  Bemessung  des  Gebäudewertes  die
Schätzungen  der  ö.  F.A.  berücksichtigt,  ist  dadurch  in  gewissem  Umfange
vor  Ausfällen  geschützt,  da  ihm  gemäß  §§  1127/28  B.G.B.  die  Forderung
gegen  den  Versicherer  verhaftet  ist 8 -.  In  der  Ansgaberubrik  „Sonstiges"
sind  nach  Maßgabe  der  Verwaltungsberichte  der  einzelnen  Anstalten
Posten,  wie:  Abschreibungen  auf  Grundstücke  und  Inventar,  außerordentliche ­
  Unterhaltungs-(Erneuerungs-)  Kosten  für  Gebäude,  Kosten  füraußerordentliche
  Blitzableiterprüfungen,  teilweise  auch  Steuern  u.  dgl.
8*  D.  i.  der  Neubauwert  unter  Berücksichtigung  des  Alters  und  der  Abnutzung
(8  88  V.V.G.)
»r  Wegen  der  Ausgestaltung  des  Schätzungswesens  bei  den  ö.  F.A.  und  seiner
Bedeutung  für  den  Realkredit  im  einzelnen  sei  auf  den  in  Nr.  25/26/1911  S.  811  ff.
der  „Mitteilungen"  abgedruckten  Aufsatz  verwiesen-
        <pb n="312" />
        IY.  Tabelle  über  Schädenerhebungskosten  und  Rückversicherungsprämien.

IS
Schädener ­
 ­
  skosten

Ml.

01
Riickversiche-



Mk.

1902
Schäden-  1  Rückverer-
  sichehebungs-
  !  rungskosten ­
  Prämien
Mk.  Mk.

IS
Schädener-



Mk.

03
Rückversiche-



Mk.

IS
Schädener-



Mk.

04
Niickversiche-



Mk.

1905
Schäden-  |  Rückverer-
  1  sichehebungs-
  j  rungskosten ­
  1  Prämien
Mk.  Mk.

Tomänen-Feuerschäden-Fouds  .  .

—

—

—

Feuersozietät  Ostpreußen  ....

22  795

247  932

21  182

287  928

29  748

327  653

24  157

369  696

22  271

349  713

Westpreußische  Feuers.  Danzig  .  .
Landschastl.  Feuervers.-Ges.  f.  West-1

  729

—

2  490

—

2  057

—

1805

—

1  974

—

Preußen

6  523

—

5  689

—

6  477

—

5  996

—

6  380

—

Feuersozietät  Elbing

—

3  751

—

3  749

—

3  289

—

3165

—

3073

Feuersozietät  Thorn

217

10  895

82

10  716

152

10  702

163

10  556

80

10483

Stüdte-Feuers.  Prov.'  Brandenburg

7  534

217  892

6154

238  860

6  255

249  639

8  611

261  783

7  661

271  571

Land-Feuers.  Prov.  Brandenburg

19  563

115  854

16  857

258  135

19  419

318  324

22  680

362  966

23  081

396  878

Feuersozietät  der  Stadt  Berlin  .

9  513

—

7  924

—

9  771

—

8  631

—

7  082

—

Pommersche  Feuersozietüt  ....

20  068

—

20  732

—

19  032

—

21  923

—

20  578

—

Feuersozietät  der  Stadt  Stettin  .

516

7  976

852

9  264

1000

9  462

1000

43  605

820

3  024

Feuervers.-Anstalt  Stralsund  .  .

84

5  442

85

5  487

39

5  487

68

5  551

41

5  628

Posensche  Provinzial-Feuersozietät

18  538

438  238

22  684

—

23  791

—

26  033

273

25  150

—

Schlesische  Provinzial-Feuersozietät

36  369

486  340

36  604

527  078

45  830

573  211

50  550

597  191

41412

301  856

Feuersozietät  Breslau

823

80  500

1  322

70  328

836

73  378

716

75  816

1182

72  110

Magdeburgische  Land-Fcuersozietät

17172

—

13  509

—

19  706

—

18  676

—

18  908

—

Land-Feuers.  Herzogt.  Sachsen.  .
Provinzial  -  Städte  -  Feuersozietät

10  950

1  149  840

9  777

906  560

13  101

812  534

12  357

1131162

11  504

1  156  786

Provinz  Sachsen

7  186

.  856584

6  073

678  771

6  089

529  843

8  479

770  631

8  468

798  511

Ritterschaftliche  Feuers.  Halberstadt

162

13  448

132

13  246

.

13  435

92

13  374

38

13  511

Schlesw.-Holstein  Landesbrandkasse
Schleswig.-Holstein,  adelige  Geb.-17

  771

125  933

17  142

141  797

16  649

156  964

18  572

172  095

20  825

185  691

Brandqilde
Schleswig-Holstein,  adelige  Brand-—



—

gilde  f.  bew.  Güter
Bereinigte  landsch.  Brandkasse  Hannover


Feuersch.-Vers.-Ges.  Ostsriesland,

27  493

23  312

28  027

27  593

31  006

Städte

146

—

48

—

109

—

138

—

128

—

CO
CO
05

Ö:

Ä
¥
s

Feuersch.-Vcrs.-Ges.  Ostfriesland,
Land
Westfälische  Provinzial-Feuers.
Hessische  Brandvers.-Anstalt  .  .  .
Nassauische  Brandvers.-Anstalt  .  .
Provinzial-Feuervers.-Anst.  Rheinprovinz ­

HohenzollernscheJmmvbiliar-Feuers.
Geb.-Brandvers.-Anst.  Bayern  .  .
Landes-Brandvers.-Anstalt  Königr.
Sachsen
Geb.-Brandvers.-Anst.  Württembg.
Großherzogl.  Bad.  Geb.-Vers.-Anst.
Brandvers.-Anst.  Großh.  Hessen  .
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A
Brandvers.-Ges.  f.d.Mecklenb.  Städte
Rittersch.  Brandvers.-Ges.  Rvstock.
Städtische  Brandkasse  Rostock  .  .
Städtische  Brandvers.-Ges.  Wismar
Geb.-Brandvers.-Anst.  Großherzogt.
Sachsen
Landes-Brandtasse  Oldenburg  .  .
Jeversche  Brandvers.-Gcsellschaft  .
Braunschw.  Landes-Brandvers.-Anst.
Landes-Jmmobil.-Brandvers  -Anst.
S.-Altenburg
Hzgl.  Land.-Brandvers.-Anst.  Gotha
Anhalt.  Landes-Brandkasse  Dessau
Jmmobil.-Feuerverj.-Anst.  Waldeck-Pyrmont

Brandvers.-Anstalt  Lippe  ....
Stadt.  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Borstädt.Brand-Assekur.-Kasse  Lübeck
Hamburger  Feuerkasse.  .  .

summe

Jahressumme
%  der  Beiträge
°/o  der  Gef.-Einnahme  (vgl.  Tab.  II)

2  415
21  113

410  179

2  327
20  197

410  002

|
2  239
28  051

446  476

2  809
30  031

482  871

2  370
31  849

516  350

7  8^2

8  520

10  221

—

10  066  '

—

9  115  |

5  910

414  880

5  817

432  300

6  482  1

451912

6  137

384  924

6  906

387  033

37  015

40  613

50  778

59  691

—

55  2711

—

492

—

886

—

870

—

844

—

711

1071

—

1536

—

1381  !

—

2  469

1916

9  819

—

9  845

9  491

10  946

11  524

—

14  537

—

14  875

—

312  742

—

259  232

—

213  506

—

—

481  557

—

467  711

—

425  671

—

420  539

—

307  762

67  156

71274

72  810

—

75  978

80  098

—

21  555

—

22  491

-

23  246

—

24  061

24  956

62  069

65  500

_

70  207

—

73  307

2198

77  479

1731

1685

1704

1515

1  653

8140

—

6  836

—

10  258

8  544

11881

—

3  053

360  583

3  745

371  555

3  523

848  698

6  467

!  -
!  361694

4101

370  751

2  094

2116

—

2  082

—

2  624

2  329

2  089

95  422

2  006

74134

1811

69  958

1070

96  326

2  771

99  480

554

201  251

719

172  190

531

166  793

792

171193

648

173  32  7

48116

48  576

48  699

—

40  699

—

40  097

15  441
—

16  790

18  563

—

15  835

—

16  717

29  73C

26  320

25  740

26  175

1  -

27  655

—

372  297

|5  938  834

360  648

5  304  442

715  992

|5  226  904

690  192

|5  965  296

634  993

5  662  885

fi.mi  131

5  665  085

5  942  896

6  655  488

6  297  878

0,53
0,46

i  8,50
7,19

0,51
0,43

7,48
6,39

1,03
0,86

7,48
|  6,28

0,87
0,74

7,52
6,38

0,85
0,72

7,04:
6,43

&amp;amp;

S

s

M

*  ■
        <pb n="313" />
        IY.  Tabelle  über  Schädenerhebungskosten  und  R  ü-kVersicherun  gsprämien.  (Fortsetzung.)

Domänen-Fcuerschäden-Fonds.  .  .
Feucrsozictät  Ostpreußen  ....
Westpreußische  Feuers.  Danzig  .  .
Landschaftl.  Feuervers.-Ges.  f.  Westpreußen ­

Feuersozietät  Elbing
Feuersozietät  Thorn
Städte-Feuers.  Prob.  Brandenburg
Land-Feuers.  Prov.  Brandenburg.
Feuersozietät  der  Stadt  Berlin.  .
Pommersche  Feuersozietät  ....
Feuersozietät  der  Stadt  Stettin  .
Feuervers.-Anstalt  Stralsund.  .  .
Posensche  Provinzial-Feuersozietät.
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Feuersozietüt  Breslau
Magdeburgische  Land-Feuersozietät
Land-Feuers.  Herzogt.  Sachsen  .  .
Provinzial  -^Städte  -  Feuersozietät
Provinz  Sachsen
Ritterschaft!.  Feuers.  Halberstadt  .
Schlesw.-Holstein.  Landesbrandkasse
Schleswig-Holstein,  adelige  Gcb.-Brandgllde

Schleswig-Holstein,  adelige  Brandgilde ­
  f.  bew.  Güter  .  ...  .
Vereinigte  landsch.  Brandkasse  Hannover ­
  .
Fcuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland,
Städte

Feucrsch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland,
Land
Westfälische  Provinzial-Feuers.  .  .
Tressische  Brandvers.-Anstalt  .  .  .
Nassauische  Brandvers.-Anstalt  .  .
Provinzial-Feuervers.-Anst.  Rheinprovinz ­

Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuers.
Geb.-Brandvers.-Anstalt  Bayern  .
Landes-Brandvers.-Anstalt  Königr.
Sachsen
Geb.-Brandvers.-Anst.  Württemberg
Großherzogl.  Bad.  Geb.-Vers.-Anst.
Brandvers.-Anst.  Großh.  Hessen.  .
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A.
Brandvers.-Ges.f.  d.Mecklenb.  Städte
Rittersch.  Brandvers.-Ges.  Rostock.
Städtische  Brandkasse  Rostock  .  .
Städtische  Brandvers.-Ges.  Wismar
Geb.-Brandvers.-Anst.  Großherzogt.
Sachsen
Landes-Brandkasse  Oldenburg  .  .
Jeversche  Brandvers.-Gesellschast.  .
Braunschw.  Landes-Brandvers.-Anst.
Landes-Jmmobil.-Brandvers.-Anst.
S.-Altenburg
Hzgl.  Land.-Brandvers.-Anst.  Gotha
Anhalt.  Landes-Brandkasse  Dessau
Jmmobil.-Feuervers.-Ges.  Waldeck-Pyrmont

Brandvers.-Anstalt  Lippe  ....
Städt.  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Borstädt.  Brand-Assekur.-Kasse  Lübeck
Hamburger  Feuerkasse....  .  .
Summe
Jahressumme
%  der  Beiträge
o/o  der  Ges.-Einnahme  &amp;lt;vgl.  Tab.  II)

1
Schädener-



Mk.

906
Rückversiche ­
 ­
  sprämien

Mk.

1
Schädener-



Mk.

907
R  ückv  ersi
  cherungs-


Mk.

1
Schädener-



Mk.

908
Rückvers'che-



Mt.

Schndener-



Mk.

909
Rückversiche-



Mk.

Schüdener-



Mk.

L910
Rückversiche-



Mk.

26  009

421  539

31  800

749  020

39  772

1  131  575

37  295

1  570  960

45  652

1  631  297

2  207

—

4  456

413  102

9  223

549  009

8  876

559  462

9  983

582  694

6  036

—

7  168

—

5  654

5  093

4  872

—

2  967

—

2  859

—

2  778

75

2  701

102

2  619

138

10  632

151

10  323

175

10157

305

10  135

121

10  119

8  307

73  231

7  452

139  167

6  971

195  089

8  703

226  673

5  599

249  613

28  972

454  101

24  622

902  335

31  929

964  103

26  750

1  014  878

33  597

1  066  794

7  795

—

14  212

25  608

-

14  252

11  926

20  389

—

23  715

—

23  439

24  382

24  470

572

1  143

580

1089

1566

77

1010

19  856

1  160

65  824

28

5  678

96

5  386

47

5  420

151

5  445

85

5  548

28  880

—

25  079

—

30  390

—

28  256

17  364

29  314

110  350

58  218

1  000  947

56  514

1  255  096

55  987

1  297  329

51  181

1366  211

58  051

1  408  369

911

69  782

1317

67  975

830

9  248

800

68  449

557

22  258

—

19  961

—

23  639

—

21870

21437

14  013

1  207  186

11  544

1  236  782

17  363

1  189  999

12  715

1  208  579

14  988

1  253  593

7  085

832  028

8  036

862  054

9  625

872  222

8  808

748  936

8124

722  619

5

13  178

—

12  866

—

13  091

62

12  756

92

12  762

26  868

200  022

23  749

1  401  826

27  679

1  443  403

27  186

1  726  407

26  574

1  669  086

—

—

—

—

_

—

419

29  719

—

28  697

—

39  542

—

82  993

—

84  550

30  098

99

—

133

—

156

—

137

—

162

—

2  037

2  294

2  561

2  725

_

2  982

29  378

551430

34  377

291  198

28  102

—

36  216

—

86  906

66  676

9  368

11  053

—

12  443

—

9  686

—

12189

—

8  527

403  538

7  395

575  212

7  801

356  819

7  224

368  356

9  113

386  964

65  615

—

67  452

—

82  788

—

81530

—

76  373

—

1067

—

938

—

1083'

—

1013

—

1098

—

3  710

—

2  374

—

2  282

—

2  260

—

2  747

—

11477

11625

10  608

11230

_

11659

220  285

231  173

—

256  547

—

264  913

—

267  730

—

14  930

—

17  411

—

16  863

11  114

9  460

—

278  748

—

317  577

—

323  190

—

289  516

z

340  335

83  095

85  636

87  503

—

90  708

—

92  167

—

25  705

'  —

26  834

—

27  392

-

29  068

—

29  788

2  054

39  803

2  291

40  964

2  685

42  576

2  236

44  481

2  452

34  871

1378

—

2106

—

2  670

2  309

—

2  717

—

9179

—

8  783

—

14  296

15  053

—

12  235

—

5  276

382  647

3  634

394  250

5  759

400  026

5  203

338  866

5183

326  692

2  327

2  473

2  804

—

2  535

—

—

—

1851

125  775

1984

132  102

2  623

102  368

1452

106  793

2  810

121  261

201  691

839

174  412

651

185  038

706

195  533

676

199  747

879

40  401

41  248

—

45  325

—

45  891

—

40  352

17  695

18  939

—

20  611

—

22  317

—

20  888

32  950

—

32  920

1

34  030

—

33  595

32175

—

711559

]6  392  276

729  684

|9  143  569

836  433

9  303  736

802  259

|10  106  537

819  568

|10  494  330

7  103'  835

9  873  253

10  140  169

10  908  796

11  313  898

0,82

1  7,56

0,89

1  11,12

0,90

10,33

0,90

I  11,33

0,89

|  11,38

0,72

6,47

0,73

9,11

1  0,74

8,20

0,74

9,34

0,72

1  9,28

328  II.  Öffentliche  Versicherung.  P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  329
        <pb n="314" />
        V.  Ausgaben  an  allgemeinen  LerwaltnngSkosten  1901--1910.



Doinänen-Feuerschäden-Fonds
Feuers.  Ostpreußen
Westpreußische  Feuers.  Danzig.  .
Landschaft!.  Feuervers.-Ges.  f.  W
Preußen
Feuers.  Elbing
Feuers.  Thorn
Städte-Feuers.  Provinz  Brandende
Land-Feuers.  Provinz  Braudenbv
Feuers,  der  Stadt  Berlin....
Pommersche  Feuers
Feuers,  der  Stadt  Stettin  .  .  .
Feuervers.-Anst.  Stralsund  .  .  .
Posensche  Provinzial-Feuers..  .  .
Schlesische  Provinzial-Feuers.  .  .
Feuers.  Breslau
Magdeburgische  Land-Feuers.  .  .
Land-Feuers.  Herzogtum  Sachsen
Provinzial  -  Städte-Feuers.  Prov.
Sachen
Ritterschaftliche  Feuers.  Halberstadt
Schleswig-Holst.  Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische  adlige  Geb.-Brandgilde

Schleswig-Holsteinische  adligeBrandgilde
  f.  bew.  Güter
Vereinigte  landsch.  Brandkasse  Hannover ­

Feuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland,
Stabte

Feuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland,
Land
Westfälische  Provinzial-Feuers.  .  .
Hessische  Brandvers.-Anst
Nassauische  Brandvers.-Anst
Provinzial-Feuervers.-Anst.  Rheinprovinz ­

Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feucrs.
Geb.  Brandvers.-Anst.  Bayern.  .  .
Landes-  Brandvers.-Anst.  Kgr.  Sachsen
Geb.  Brandvers.-Anst.  Württemberg
Großherzoglich  Badische  Geb.-Bers.-Anst.

Brandvers.-Anst.  Großherzogt  Hessen
Mecklenburgische  Domamal-B.-B.-A.
Brandvers.-Ges.  s.  d.  Mecklenburg.
Städte
Ritterschaft!.  Brandvers.-Ges.  Rostock
Städtische  Brandkassc  Rostock  .  .  .
Städtische  Brandvers.-Ges.  Wismar
Geb.  Brandvers.-Anst.  Großherzogt.
Sachsen
Landes-Brandkasse  Oldenburg  .  .  .
Jeversche  Brandvers.-Ges
Braunschweig.  Landes-Brandvers.-A.
Landes  -  Jmmobiliar  -  Brandverj.  -  A.
S.-Altenburg
Hzgl.  Landes-Brandvers.-Anst.  Gotha
Anhaltische  Laudesbrandkasse  Dessau
Jmmobil.-Fenervers.-Anst.  Waldeck-Pyrmont

Brandvers.-Anst.  Lippe
Stadt.  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Hamburger  Feucrkasse
Vorstadt.  Brand-Assekur.-Kasse  Lübeck
Summe
Jahressumme
%  der  Beiträge
°/o  der  Ges.-Einuahme  (vgl.  Tab.  II)

1901

Allgemeine
Verwaltungskosten

I  ordentliche  !

Mk.

Mk.

1902

Allgemeine
Verwaltungskosten

ordentliche
Mk.

außerordentliche ­

Mk.

1903

Allgemeine
Verwaltungsrosten

ordentliche
Mk.

außerordentliche ­

Mk.

1904

Allgemeine
Verwaltungskosten

ordentliche  ^enttiche
Mk.

1905

Allgemeine
Verwaltungskosten

ordentliche  |  ^"deKche

Mk.

Mk.

4  72-336
  784

-
39  806

4  15
362  85'

36  772

126«
402  12-)

  —
t  18  009

126
445  91

0  —
0  20  233

141
477  81

3  —
1  18  001

65  411

66  50.'

r

66  731

—

77  17

1  —

84  69.

1  -

41  59£
3  351
6  671
111373
215  112
122  650

4149
-
2  223
29  205
37  236

43  071
3  041
6  401
113  946
263  017
128  483
242  192

,  8801
5  094
1410

44  071
3  00(
7  913
114  99'
279  97t
140  01::
241  785

)  6  701
1  —
!  —
3  235
7  161

35  58-3
  02;
7  86
125  70f
292  10t
136  60'
264  46t

t  4  642
-
—
3  381
7  466
—
—

34  38'
3  014
7  88t
126  871
312  421
135  761
255  255

8  507
—
-
4  567
9  095

863
830
383  984
622  612
45  000
201  526

29
1345
3  525

2  419
858
424  967
647  885
45  000
205  958

42
1339
4  455

2  975
859
487  995
679  993
45  000
215  108

102
1262
2  813

2  97?
89£
508492
653  035
60  OOO
224  697

—-1212

2  781

2  975
904
494  482
581  777
60  000
244  585

120
z
311
4  298

199  018

20  493

198  004

18  593

202  208

17  256

240  497

4  657

239  832

6  226

198  348
856
294  205

43  809
900

203  429
850
313  149

47  300
760

209  033
844
319  589

52  149
413

218  559
810
323  776

53  734
972

215  475
810
336  346

i  57  504
3  707

29  060

—

15  705

—

15  199

—

15  634

—

16  163

8  563

—

7  931

—

7  436

—

7  632

—

8474

607

16  451

509  976

16  058

489  500

14  918

501  858

18  351

518  076

16  270

6  396

6  379

—

5  881

—

4  822

—

6  373

13  812

11888

14  551

12  494

15  136

479  626

—

493  567

—

517  405

—

533  677

554  072

185  264

—

187  994

—

188  609

—

189  294

187  767

123  067

—

127  637

—

129  001

—

129  126

—

137  589

—

680  012

—

726  526

—

815  490

—

893  940

—

943  421

35  000

934  698

_

993  366

903  995

1  028  943

959  221

807  360

—

808  610

■

884  440

—

930  343

961  654

303  748

642

310  635

—

317  201

—

329  003

—

352  173

—

87  080

25  249

104  557

—

148  720

98  677

35  594

131  716

197  798

••

158  116

—

171  964

—

179  568

165  034

7  207

7  208

7  191

—

7  348

—

7  482

—

45  335

45  815

z

48  586

—

51  346

—

50  758

—

9  426

—

9  646

—

10  440

—

11  593

11316

6  970

—

4  871

—

4  812

—

4  835

—

4  827

—

30  297

—

43  245

'  —  .

45  622

47  695

50  525!

7158

—

7  003

—

7  194

—

6  9021

—

6  601

—

44  590

28  204

40  900

—

43  526

—

44  492

19  522

50  827

—

26  345

—

26  362

,  27  239

27  597

28  154

99  729

—

100  783

—

106  158

—

112  172  i

124  689

21447

—

21  852

—

22  347

—

22  855

—

20  357

-

10  627

—

10  329

10  903

10  329

_

10  589

9  696

1  121

12184

286

11450

—

11  859!

12  860

10  932

—

12  261

—

12  497

—

12  8671

13  343

154  482

'  —

175  846

—

207  567

—

193  219

182  868

2  448

—

2  773

—

2  809

—

3  0411

—

3  157  1

—

7  888  5551

254  387

8  259  659

140  910

8  543  223

124  019

9  046  589

172  545

9151  3301

164  213

8  142  942

8  40Ö  569

8  667

242

9  219

134

9  315

543

11,

65

11,

84

12,41

11,63

12,40

9,

86

10,

12

10,42

9,85

10,58

MW»

P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  gzi
        <pb n="315" />
        -i  &amp;gt;  •

V.  Ausgaben  an  allgemeinen  Verwaltungskostcn  1901  —  11&amp;gt;  10.  (Fortsetzung.)

1906

1907

1908

1909

1910

Allgemeine
Verwaltungskosten

Allgemeine
Vermaltungskosten

Allgemeine
Verwaltungskosten

Allgemeine
Verwaltungskosten

Allgemeine
Verwaltungskosten

ordentliche
Mk.

außerordentliche ­

Mk.

ordentliche
Mk.

außerordentliche ­

Mk.

ordentliche
Mk.

außerordentliche ­

Mk.

ordentliche
Mk.

außerordentliche ­

Mk.

ordentliche
Mk.

außerordentliche ­

Mk.

Domünen-Feuerschäden-Fonds  .  .  .

1  215

1260

1  272

1311

1  867

Feuers.  Ostpreußen

536  593

19  465

608  107

24  568

654  215

28  079

735  395

11348

760  994

—

Wcstpreußische  Feuers.  Danzig.  .  .
Landschaft!.  Feuervers.-Ges.  s.  West-102

  791

—

160  138

7  6:34

185  980

8  874

202  900

5  727

215  098

7  239

Preußen

84  525

6  747

34  000

6  554

35  687

7  393

38  096

9  951

38  707

6  982

Feuers.  Elbing

3  075

—

3  008

—

3  036

—

3  063

3180

Feuers.  Thorn

7  785

—

7  500

—

7  584

7  591

7  727

Städte-Feuers.  Provinz  Brandenburg
Land-Feuers.  Provinz  Brandenburg

136  441

3  860

141  667

3  667

179  788

589

198  139

766

207  982

239

345  427

10  962

371  113

11  825

414  374

13  758

448123

15  028

506  762

18  460

Feuers,  der  Stadt  Berlin

142  459

20

162  963

—

171  629

—

176  502

158  834

Pommersche  Feuers

275  584

—

290  321

—

306  844

—

339  632

353  964

Feuers,  der  Stadt  Stettin  ....

2  975

—

2  975

—

2  975

—

2  975

3  368

Feuervers.-Anst.  Stralsund  ....

724

438

854

89

859

72

826

54

765

42

Posensche  Provinzial-Feuers

520  242

—

559  323

617  173

—

652  673

—

693  035

Schlesische  Provinzial-Feuers.  .  .  .

715  028

16  099

747  084

27  223

782  614

—

826  985

—

876  209

Feuers.  Breslau

60  000

879

60  482

—

60  409

—

55  864

—

54  207

Magdeburgische  Land-Feuers.  .  .  .

260  367

3  941

272  994

3  964

313  235

19  887

337  443

56  506

367  824

24  301

Land-Feuers.  Herzogtum  Sachsen  .
Provinzial  -  Städte  -  Feuers.  Prov.

245  278

11357

247  594

7  317

272  656

9103

306  384

9  924

299  492

11326

Sachsen

225  077

54  618

227  083

56  982

254  965

57  414

268  533

57  726

294  434

66  232

Ritterschaftliche  Feuers.  Halberstadt

810

—

810

—

810

—

810

—

835

Schleswig-Holst.  Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische  adelige  Geb.-344457



3  962

375  418

5  340

417  173

5  451

458  488

4  595

466  723

5177

Brandgiloe
Schleswig-Holsteinische  adligeBrand-16

  434

16  294

17  078

16  811

—

17  228

—

gilbe  f.  bew.  Güter
Vereinigte  landsch.  Brandkasse  Han-8

  502

680

8  213

926

8  585

8  895

—

8  418

—

nover
Feuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostsriesland,

535  731

30  041

576  218

24  207

611  789

24  352

651  520

32  561

734  160

23  983

Städte

5  454

6  459

7  175

7  589

7  862

Feuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostsriesland,
Land
Westfälische  Provinzial-Feuers..
Hessische  Brandvers.-Anst.  .  .  .
istassauische  Brandvers.-Anst..  .
Provinzial-Feuervers.-Anst.  Rhein-Provinz
  |l
Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuers.
Geb.  Brandvers.-Anst.  Bagern.  .  .  |l
Landes-Brandvers.-Anst.  Kgr.  Sachsen
Geb.  Brandvers.-Anst.  Württemberg
Großherzoglich  Badische  Geb.-Vers.-Anst

Brandvers.-Anst.  Großherzogt.  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A
Brandvers.-Ges.  s.  d.  Mecklenburg.
Städte
Ritterschaft!.  Brandvers.-Ges.  Rostock
Städtische  Brandkasse  Rostock  .  .  .
Städtische  Brandvers.-Ges.  Wismar
Geb.  Brandvers.-Anst.  Großherzogt
Sachsen
Landes-Brandkasse  Oldenburg  .
Jeversche  Brandvers.-Ges.  .  .  .
Braunschweig.  Landes-Brandvers.-A
Landes  -  Jmmobiliar  -  Brandvers.  -  A
S.-Altenburg
Hzgl.  Landes-Brandvers.-Anst.  Gotha
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau
Jmmobil.-Feuervers.-Anst.  Waldeck
Phrmont
Brandvers.-Anst.  Lippe
Städt.  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Hamburger  Feuerkasse
Vorstadt.  Brand-Assekur.-Kasse  Lübeck

Summe
Jahressumme
°/o  der  Beitrüge
o/o  der  Ges  -Einnahme  (vgl.  Tab.  II)

12  775,
576  623
192  280
142  320
013  267

073  379
960  345
365  348
163  7811
154  033  i
8  240

52  558
7  899
4  895
49  029
7  169
52  671
28  726
125  307
20  833
10  955
13  075
13  098
195  835
3  346

9  774  756  162  569

9  937  325
11,75
10,06

15  988
604  786
196  443
165  995
1  116  431

991  372
999  241
378  207
140  784
157  168
7  648

53  909  ;
9  511
4  7401  —
50116  -
7300  |  —
45  993  1

28  922
140  480  |
21  875
13  078
14  904
14162
204  875
3460

10  269  256  i  180  296

10  449  552
12.71
10,41

14  574
623  863
223  329
164  533
1  221196

1  115  277
1  053  737
376  549
216  571
169  143
8  583

53  895
12  052
4  687
52  200
7  155

49  429  &amp;gt;

30  215
151  102
21  874
15  208
13  802
15  431
218  279
3  941

11  164  530  ;  174  972

11339  502
12,23
10,00

16  852
690  932
232  635
162  669
1  323  202

1  074  465
1165  160
381  521
194  517
177115

15  283
57  175  '
7  586  i
4  880  —

54  589
7  744
49  018
30  693
156  731
22  935
17  400
15  474
17  253
228  813
4  269

3  984

11  849  959  208170

12  058  129
13,52
11,14

17  187  !  7  304
727  030
251166
173  250
1  406  545

1108  105
1  186  803
388  778
205  290
181  040
15  378
56  4811  —
8  096  &amp;gt;
4  906
52  904
7  909
54  498
31  066
174  500
24  449
17  050
15  173
17  795
252  125
4  549

12  461  748

171  285

12  633033
13,69
11,16
        <pb n="316" />
        VI.  Tabelle  über  besondere  Verwaltungskosten  (Einzel-  und  Nachschätzungen,  Sonstiges).

19
Für
Einzel-  u.
Nachchätzungen

Mk.

01
Sonstiges
Mi.

1902
gilt
»“•  !  Sonstiges
schätzungen
Mk.  Mk.

IS
gilt
Einzel-  u.
Nachschätzungen ­

Mk.

03
Sonstiges
Mk.

19
Für
Einzel-  u.
Nachschätzungen ­

Mk.

04
Sonstiges
Mk.

19
Für
Einzel-  u.
Nachjchätzungen

Mk.

95
Sonstiges
Mt.

—

—

—

2  551

3  591

2  335

26  853

25  825

69  799

27  610

42  587

32  353

15  610

39  100

41  934

1258

1257

1425

924

2  052

809

1537

3180

1963

2  056

—

646

z

123

701

—

926

—

186

140

—

193

—

131

—

240

3  462

156

2  981

25  815

4  705

28  628

2198

27  779

1  767

30  466

470

27  251

1  367

926

5  060

13  791

26  329

17  936

2  657

14  821

3  954

11942

11118

5  893

11077

5  564

7  974

5  847

6  185

5  368

5  326

6  625

6388

—

—

—

546

72

30

41

—

83

—

13

—

5  321

—

41  665

—

52  928

—

26  891

49  675

316

5  548

187

4  706

204

6  869

260

5  102

198

45  759

18  042

115

17  972

6  010

14  866

26  739

16  424

1310

17  808

637

28  550

13  203

28  438

64  012

29  768

16  883

28  332

13  195

22  219

91  133

78  016

2  154

87  372

2  875

85  952

2  656

86116

2  174

95  405

2  224

14  208

2  923

14178

2  886

15  936

2  428

24  692

864

22  133

1883

—

141

—

137

—

137

191

203

11860

64  244

20  085

12  751

40  760

5  881

53  490

15  543

57  246

14  255

1  699

7  930

2  555

9  642

1762

5  586

3  516

7  669

1936

71

—

605

—

606

—

567

—

582

—

—

20  163

4  216

18  701

2  778

16  029

4  560

15  623

1031

15  342

11323

1073

15  818

858

7  446

1276

9  881

1308

1966

1228

872

1785

2  667

1  753

47

1  193

8  122

256  818

9  284

101  381

9  700

57  166

8  358

38  246

8  864

50  490

10  982

9  652

10  676

—

11  730

—

13  315

—

78  901

701

85  533

760

86  607

729

-100  036

889

97  759

1061

4  343

87  241

7  305

69  838

12  097

9  904

—

23  262

11913

23  400

136

19

242

75

114

40

223

18

217

328

636  849

356  294

_

150  125

123  716

—

450  422

—

228  710

—

124  695

57  990

54  707

67  288

36166

72  928

33  323

89  361

38  450

78  366

72  987

70  236

95  915

1383

4  592

—

1026

—

2147

2

35

42

—

902

—

177

—

13  091

—

12  263

—

10  788

—

10  451

—

—

—

—

—

—

28  017

—

2  431

z

_

_

_

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

32  089

254

•  60  189

194

63  674

255

40  764

7  687

17  126

17  382

855

2  469

592

109

1525

1212

6  737

1306

812

1424

—

375

28  722

623

30  165

863

—

520

19  526

2  040

205

145

_

170

157

—

210

2  472

9  009

2  429

9  955

3  392

28  823

2  805

8  057

2  896

20  032

3  541

lt

3  277

10

2  456

50

2  358

1  216

2  587

855

359

—

482

_

438

1860

—

8  523

218

183

138  545

252

89  347

5  133

34  751

4141

36  416

4  08k

4  592

—

5  236

—

5  308

—

5  005

4  054

3  984

—

4112

4  000

4  235

4  000

3  494

4  000

3  643

108  487

26  13c

109  486

49  593

120  536

22173

130  099

26  411

130  254

36  362

600  817

|  l  240  67C

778  063

11  032  896

724  548

545  182

735  511

688  135

723  564

l  147  979

184

1487

1  810  959

1  269  730

1  423  646

187

543

2,6

2,6

1,8

1,8

2

5

2,2

2,2

1,4

1,5

2,1

Domünen-Feuerschäden-Fonds  .
Feuers.  Ostpreußen
Westprcußische  Feuers.  Danzig.
Landschaft!.  Feuervers.-Ges.  f.  West
Preußen
Feuers.  Elbing
Feuers.  Thorn
Städte-Feuers.  Provinz  Brandenburg
Land-Feuers.  Provinz  Brandenburg
Feuers,  der  Stadt  Berlin.  .  .
Pommersche  Feuers
Feuers,  der  Stadt  Stettin  .  .
Feuervers.-Anst.  Stralsund  .  .
Posensche  Provinzial-Feuers..  .
Schlesische  Provinzial-Feuers.  .
Feuers.  Breslau
Magdcburgische  Land-Feuers.  .
Land-Feuers.  Herzogtum  Sachsen
Provinzial  -  Städte  -  Feuers.  Prov
Sachsen
Rittersckaftliche  Feuers.  Halberstadt
Schleswig-Holst.  Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische  adlige  Geb.-Brandgilde

Schleswig-Holsteinische  adligeBrandgilde
  f.  bew.  Güter
Bereinigte  landsch.  Brandkasse  Hannover ­

Feuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland,
Städte

Feuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland,
Land
Westfälische  Provinzial-Feuers..  .  .
t esstsche  Brandvers.-Anst
assauische  Brandvers.-Anst
Provinzial  -  Fenervers.  -  Anst.  Rheinprovinz ­

Hohcnzollcrnsche  Jinmobiliar-Feuers.
Geb.  Brandvers.-Anst.  Bayern.  ._  .
Landes-Brandvers.-Anst.  Kgr.  Sachsen
Geb.  Brandvers.-Anst.  Württemberg
Großherzoglich  Badische  Geb.-Bers.-Anst..
  .
Brandvers.-Anst.  Großherzogt.  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-B.-A.
Brandvers.  -  Ges.  s.  d.  Mecklenburg.
Städte
Ritterschaft!.  Brandvers.-Ges.  Rostock
Städtische  Brandkasse  Rostock  .
Städtische  Brandvers.-Ges.  Wismar
Geb.  Brandvers.-Anst.  Großherzogt.
Sachsen  .  .
Landes-Brandkasse  Oldenburg  .
Jeversche  Brandvers.-Ges.  .  .  .
Braunschweig.  Landes-Brandvers.-A
Landes  -  Jmmobiliar  -  Brandvers.  -  A.
S.-Altenburg
Hzgl.  Landes-Brandvers.-Anst.  Gotha
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau
Immobil.-Feuervers.-Anst.  Waldeck-Pyrmont

Brandvers.-Anst.  Lippe....
Stadt.  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Vorstadt.  Brand-Assekur.-Kassc  Lübeck
Hamburger  Feuerkasse  ....

Summe
Jahressumme
°/o  der  Beiträge.......
°/o  der  Ges.-Einnahme  (vgl.  Tab.  II)

334  II.  -Öffentliche  Versicherung.  P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  335
        <pb n="317" />
        VI.  Tabelle  über  besondere  Berwaltu  ngsko  sten  (Einzel,  und  Nachschätzungen,  Sonstiges).  (Fortsetzung.)

19
Für
Einzel--  u.
Nachschätzungen ­

Mk.

00
Sonstiges
Mk.

1907  ~
Für
schätzungen
Mk.  j  Mk.

19
m
Einzel-  u.
Nachschätzungen ­

Mk.

08
Sonstiges
Mk.

1909
Für
V-  S°w.'g°s
schätzungen
Mk.  Mk.

Für
Einzel-  u.
Nachschätzungen ­

Mk.

1910
Kurs
|  Bei  Ver-Smistiges
  äußerung
und
Auslosung
Mk.  Mk.

verlust
Buchmüßig ­

Mk.

Doinünen-Feuerschnden-Fonds  .  .  .

3  883

6  652

4  810

5  258

3  332

Feuers.  Ostpreußen

41  780

36  956

37  752

48  462

40  435

35133

39  810

36  119

41131

22114

—

226  490

Westpreußische  Feuers.  Danzig  .  .  .
Landschaft!.  Feuervers.-Ges.  f.  West-1

  923

2  762

6  204

1308

23  789

1  520

28  450

1557

27  901

2  605

40

95  065

Preußen

—

—

—

—

—

—

—

—

—

56  456

Feuers.  Elbing

—

108

—

180

—

821

—

1  081

—

13

62

—

Feuers.  Thorn

57

11  346

45

29  127

81

—

123

—

101

8

—

Stüdte-Feners.  Provinz  Brandenburg
Land-Feuers.  Provinz  Brandenburg

32  037

435

37  293

2  260

54  866

1  596

43  915

381

29  643

63

26  792

14  761

2  984

17  907

1  817

19  525

2  262

27  992

2  960

28  246

4  442

151  886

Feuers,  der  Stadt  Berlin

—

—

—

—

—.

—

—

—

Pommersche  Feuers

8  278

8  503

9  256

7  423

8  805

12  595

9  958

6  443

9  630

14406

700

29  821

Feuers.  der  Stadt  Stettin

—

691

—

—

1  305

3

2  670

119

231

—

Feuervers.-A»st.  Stralsund  ....
Posensche  Provinzial-Feuers

17

—

19

—

23

.

—

28

210

—

•

—

136  124

—

122  491

'

20  086

—

61847

—

52  717

—

2818

Schlesische  Provinzial-Feuers.  .  .  .

103

45101

272

4  391

220

12  798

414

4  882

187

16  147

83

626  114

Feuers.  Breslau

12  891

43  222

12  086

468

10  013

94  919

9  928

10  320

9  258

17144

208  060

Magdebnrqische  Land-Feuers

11  288

204  197

12  100

329  409

13  564

30  676

13  502

623  726

17  747

315  190

—

6  786

Land-Feuers.  Herzogtum  Sachsen  .
Provinzial  -  Städte  -  Feuers.  Prov.

91  353

2  302

127  453

7  791

130  330

4  447

134  237

3454

151  268

4471

—

335  511

Sachsen

20  785

4  482

20  126

2  126

22  634

2  730

23  038

2  314

44  331

18  566

—

531  625

Rittcrschaftliche  Feuers.  Halberstadt

—

154

—

179

—

152

—

154

—

143

—

—

Schleswig-Holst.  Landes-Brandkasse
Schleswig-"Holsteinische  adlige  Geb.-63

  394

61  237

75  766

24  135

69  125

21  132

74  147

31403

77  491

32  416

—

147  233

Bcandgilde
Schleswig-Holsteinische  adlige  Brand-1801



74

3  118

1  100

2  472

145

3  527

122

—

4  140

gilbe  f.  bew.  Güter
Vereinigte  landsch.  Brandkasse  Han-675



688

2  000

nover
Fenersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland,

3  461

17  411

875

16  772

8  465

17  884

2  782

20  299

2  624

160

269  735

Städte

—

1  207

—

1  090

1  439  |

1  178

3  315

1449

—

4  454

—
        <pb n="318" />
        Schriften  137.  TY.

Feuersch.  -  Vers.  -  Ges.  Ostfriesland.
Land
Westfälische  Provinzial-Feuers..  .  .
Hessische  Brandvers.-Anst
Nassauische  Brandvers.-Anst.  .  .  .  .
Provinzial  -  Feuervers.  -  Anst.  Rheinprovinz ­

Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuers.
Geb.  Brandvers.-Anst.  Bayern  .  .  .
Landes-Brandvers.-Anst.  Kgr.  Sachsen
Geb.  Brandvers.-Anst.  Württemberg
Großherzoglich  Badische  Geb.-Vers.-Anst

Brandvers.-Anst.  Großherzogt.  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A.
Brandvers.  -  Ges.  s.  d.  Mecklenburg.
Städte
Ritterschaft!.  Brandvers.-Ges.  Rostock
Städtische  Brandkasse  Rostock  .  .  .
Städtische  Brandvers.-Ges.  Wismar
Geb.  Brandvers.-Anst.  Großherzogt.
Sachsen
Landes-Brandkasse  Oldenburg  .  .  .
Jeversche  Brandvers.-Ges.  .  .  .  -  .
Braunschweig.  Landes-Brandvers.-A.
Landes  -  Jmmobiliar  -  Brandvers.  -  A.
S.-Altenburg
Hzgl.  Landes-Brandvers.-Anst.  Gotha
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau
Im  mobil.  -  Feuervers.  -  Anst.  Waldcck-Pyrmont

Brandvers.-Anst.  Lippe  ......
Städt.  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
dZ  Borstädt.  Brand-Asseknr.-Kasse  Lübeck
^Hamburger  Feuerkasse
Summe
Jahressumme
o/o  der  Beiträge
°/o  der  Ges.-Einnahme  (vgl.  Tab.  II)

2  557

10  253  i

2  689

6  963

3  327

10  137

3  310

30

7  993

9  254

47  930

9  100

346  714

11  280

124  131

11  244

88  302

11  861

119  937

—

—

11  855

—

12  176

—

11  535

—

9  006

—

11021

—

69

322  262

105  699

917

106  267

1583

105  262

1  905

98  049

987

92  378

1298

—

186  525

12  509

20  901

15104

23  543

17  898

31161

17  475

51  563

17  527

43  575

—

242

281

318

89

328

147

141

139

272

60

104

—

206  522

257  522

236  255

425  701

119  685

2000

—

.

244  370

[

528  183

—

83

—

36  567

—

6  534

—

176  438

78  720

58  557

98  614

51814

80  808

53  956

87  174

72  488

73  473

61135

—

12  421

1637

1280

1  140

3  472

3  088

—

—

—

67

429

328

—

36

—

138

—

—

24  935

—

34118

—

21197

—

25  733

—

35  322

3  068

■

—

—

10  326

—

47  521

—

20  987

—

968

—

1  125

—

—

2  025

—

—

—

2  220

—

2112

—

2  356

12  927

55  666

15  054

99  209

15  285

192

15  227

21325

17  582

260

11947

1  775

1095

57

1797

1783

2  439

6  075

12196

807

7  406

—

—

27  534

1224

27  622

753

39  089

718

39  587

597

32  466

1  263

—

—

133

130

_

391

130

130

—

—

2  707

34  828

2  732

7  397

2  973

4  287

5  261

48  749

6  789

10  306

—

•

2  681

16

1  752

29

5  232

377

5  438

962

5  181

928

—

—

498

_

_

_

11

6  963

—

3  608

44  971

383

3122

12

4  139

82

3  009

20

525

114

—

—

5  471

—

4  689

—

3  661

—

3  417

—

2  943

—

—

3  999

4  028

4  000

4  819

4  000

5  012

4  000

5  605

4  000

5  600

25

—

135  033

28  219

137  886

28  918

136  964

53154

129  713

42  371

157  961

55  916

—  '

749  299

11339  433

852  254

1  998514

878  177

803  933

899  364

1  618  964

926  307

977  312

3307

3  434  432

2  08Ö  732

2  850  768

1  682  110

2  518  328

5  341  358

2,5

3,5

1,8

2,8

5

8

2,2

2,8

1,5

2,8

4,7
        <pb n="319" />
        Tabelle  VII.

Ausgaben  für  Feuerlöschwesen  und  für  andere  öffentliche  Zwecke  1901-1910.  Zusammenstellung  der  Gesamtausgaben.

Schriften  137.  IV.  (Zu  S.  336.)

1901  .

11)02

1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

1910

Für  Feuerlöschwesen ­


Für  andere
öffentliche
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—

9  571

—

7  976
24  927

8  142
25  801

80

370

3  590

28  361
310

3  571

-  29  426
620

3  670

30  309
310

4  301

33  395
620

5  248

35348
420

4  884

33  728
275

—

36  948
265

2  589

340

3  658

225

5  840

4  882

6  010

3  252

5  935

8  726

6  636

6  747

6  940

7  958

7  000

7  022

7  437

8  231

7  013

6  616
17  227

5  630

5  871
6  860

5  280

17  989

—

21084

—

7  101

—

12  811

23  069

—

29  361

29  515

6  000

—

6  000

—

6  000

—

6  000

6  000

6  000

—

9  000

—

—

738  899

764  571

—

797  803

—

836  612

—

1  022  692

—

918939

—

975  324

999  111

—

1  038  188

—

3  856  441

305  443

3  858123

513  067

3  984  072

438  289  1

4  288  469

810  961

4  685  048

755  597

5  000  422

889  019

5  098  037

1014  413

5  478  151

}  100  781

5  647  869

997  876

6  119  800

1  080  560

4  161  884

4  371  190

4422  361
6,33
5,32

U4a  ciu
6,37
5,40

5  440  640
7,24
6,18

0  öö»
6,96

O  11Z  40U
7,43

6  578  932
7,09
5,80

Ö  645  i45
7,45

7,92

5,95
5,06

6,15
5,14

5,96

6,09

6,14

0,36

58  350  870

64  721  855

53  058  056

60  602  848

58  358  998

67  129  140

62  448  003

63  261378

51  892  867

50  111  V&amp;gt;ö

83,5
70,2

81,6

70,&amp;lt;!

71,4

72  2

72  3

70,0

69,6

73,5
62,2

70,6
«0  2

69,2

60,3

61,3

58,2

59'2

57,7

ÖO,i

K  QA9.  896

6  655  488

6  297  878

7  103  835

9  873  253

10  HO  169

10  908  796

11313  898

6  311131

5  bb9  yJöo

8,5
7  2

8,4

8,4
7,2

8,4

12,0

10,9

12,2

12,3

!&amp;gt;,0
7  (j

7,9
6,8

7,1

7,2

9,8

8,9

10,1

9,9

8  142  942
11,65
9,86
1  841  487
2,6
2,2

8  400  569
11,84
10,12

8  667  242
12.41
10.42

9  219  134
11,Mi
9,85

9  315  543
12,40
10,58

9  937  325
11,75
10,06

10  449  552
12,71
10,41

11339  502
12,23
10,00

12  058  129
13,52
11,14

12  633  033
13,69
11,16

1  810  959
2,6
2,2
70  359  236
99,2
H4.7

1  269  730
1,8
1,4
78  653  099

1  423  646
1,8
1,5
87  069  553

1  871  543
2,5
2,1
75  983  665

2088  732
2,5
2  2
85  622  181

2  850  768
3,5
2,8
87  645  021

1  682110
1,8
1,5
96  869  853

2  518  328
2,8
2,3
94  579  001

1  903619
2,0
1,4
99  750  027

71  850  311

112,0

109,7

101,1

101,2

106,5

104,1

10ö,0

108,2

102,8

94,6

93,1

86,3

86,4

87,3

85,1

87,4

88,2

Domänen-Feuerschäden-Fonds
Feuersozietät  Ostpreußen.  .  .

Westpreußische  Feuersozietät  Danzig
Landschaftliche  Feuerversicherungs-Gesellschaft  für  Westpreutzen
Feuersozietät  Elbing
Feuersozietät  Thorn
Städte-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg
Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg
Feuersozietät  der  Stadt  Berlin
Pommersche  Feuersozietät
Feuer  sozietät  der  Stadt  Stettin
Feuerversicherungsanstalt  Stralsund
Posensche  Provinzial-Feuersozietät  •
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Feuersozietät  Breslau
Magdeburgische  Land-Feuersozietät
Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen
Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen
Ritterschaftliche  Feuersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkasse
Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäude-Brandgilde
Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrnis-Brandgilde
Vereinigte  landschaftliche  Brandkasse  Hannover
Feuerschaden-Versicherungs-Gesellschaft  Ostfriesland  (Städte)  .
„  ff».  (Land)  .  .
Westfälische  Provinzial-Feuersozietät
Hessische  Brandversicherungsanstalt
Passauische  Brandversicherungsanstalt
Provinzial-Feuerversicherungsanstalt  Nheinprovinz
Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät

Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Bayern
Landes-Brandversicherungsanstalt  Königreich  Sachsen
Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Württemberg
Großherzoglich  Badische  Gebäude-Versicherungsanstalt
Brandversicherungsanstalt  Großherzogtum  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A
Brandversicherungs-Gesellschaft  für  die  Mecklenburgischen  Städte
Ritterschaftliche  Brandversicherungs-Gefellschaft  Rostock
Städtische  Brandkasse  Rostock
Städtische  Brandversicherungs-Gesellschaft  Wismar
Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Großherzogtum  Sachsen.  .  .
Landes-Brandkasse  Oldenburg
Jeversche  Brandversicherungs-Gesellschaft
Braunschweigische  Landes-Brandversicherungsanstalt
Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt  Sachsen-Altenburg
Herzogliche  Landes-Brandversicherungsanstalt  Gotha  '.
Änhaltische  Landes-Brandkasse  Dessau
Jmmobiliar-Feuerversicherungsanstalt  Waldeck-Pyrmont  ....
Brandversicherungsanstalt  Lippe
Städtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck  (einschließlich  Vorstädtische
Brand-Assekuranzkasse  Lübeck)
Hamburger  Feuerkasse

E.

Zusammen:  A.  Gemeinnützige  Ausgaben'
in  °/o  der  Beiträge
in  °/o  der  Gesamteinnahme
-B.  Ausgabe  an  SchädenvergütungenF  (einschl.
Schädenvergütungen  der  Brandversicherungs-Gesellschaft
  Mecklenburgischer  Städte)  ....
in  °/o  der  Beiträge
in  %  der  Gesamteinnahme
C.  Für  Schäden  erhebungsko  st  en";  für  Rückversicherungs-Prämien ­

in  %  der  Beitrüge
&amp;gt;n  o/o  der  Gesamteinnahme
D.  Ausgabe  an  allgemeinen  Verwaltunqskosten
  ^
in  °/o  der  Beiträge
cr-i  tn  °J°  i&amp;gt;er  Gesamteinnahme
unb  Nachschätzungen  und
Sonstrgeso  '  v  3
in  o/o  der  Beiträge
Gesamtausgaben  .  .  .  '"  °^°  der  Gesamteinnahme
in  %  der  Beiträge.  '  i  !  !
/o  Gesamteinnahme  o  .  .  .
'  Vgl.  Tabelle  II.  S.  312-313.  .  Bgl.  Tabelle  III.  S.  316-glg

'  Vgl.  Tabelle  IV ’

°  Sögt.  Tabelle  VI,  S.  332—333.

«  Vgl.  Tabelle  II,  S.  313,  Schlutzkoloime.
        <pb n="320" />
        338

II.  Öffentliche  Versicherung.

aufgeführt,  die  mit  der  reinen  technischen  Verwaltung  nichts  zu  tun
haben,  also  als  Zufallsausgaben  bezeichnet  werden  können.
Die  Tab.  VII  (Fahnentabelle)  weist  die  Ausgaben  für  das  Feuerlöschwesen
und  sonstige  gemeinnützige  Zwecke  aus.  Als  letztere  kommen  in  Betracht:
Unterstützung  des  Feuerlöschwesens,  Beihilsen  zur  Beschaffung  von  Löschmaterialien ­
  sowohl  für  Berufs-,  wie  Pflicht-  und  freiwillige  Feuerwehren,
für  Verbesserung  und  Ausbau  der  Feuerlöschorganisationen,  insbesondere
aus  dem  platten  Lande,  Anstellung  von  Feuerlöschdirektoren,  Abhaltung
von  Unterrichtskursen,  Beihilfen  für  Feuerwehrunsallkassen,  Unterstützungen
für  Verbesserungen  feuergefährlicher  Gebäude,  Umwandlung  schlechter  Bedachung ­
  in  bessere,  Anlegung  von  Blitzableitern,  Belohnung  für  Ermittelung ­
  von  Brandstiftern,  Zuschüsse  für  Anlegung  von  Wasserleitungen
u.  a.  m.  Diese  Aufwendungen  zeigen  der  absoluten  Zahl  nach  eine
ständige  Steigerung;  sie  beliefen  sich  Ende  1910  fast  auf  8%  der  Beiträge. ­
  Diese  Ausgaben  sind  insofern  gemeinnützige,  als  sie  nicht  nur
den  Versicherungsnehmern  der  ö.  F.A.,  sondern  allen  Einwohnern  der
betreffenden  Bezirke  zugute  kommen.  Zu  bekämpfen  ist  an  dieser  Stelle
der  viel  verbreitete,  besonders  oft  bei  den  Beratungen  städtischer  Verwaltungen ­
  oder  der  Feuerwehren  zutage  tretende  Irrtum,  als  ob  derartige ­
  Aufwendungen  für  Feuerlöschhilfe  in  erster  Linie  den  Versicherern
selbst  zugute  kämen.  Zu  bedenken  ist,  daß  die  Versicherungsbeiträge
lediglich  nach  dem  Risiko  abgestuft  werden  und  daß  hierbei  der  Feuerschutz ­
  des  Einzelrisikos  wie  der  Nachbarschaft  und  der  gesamten  Ortschaft
auf  die  Höhe  der  Prämie  einen  Einfluß  hat.  Je  besser  also  der  Feuerschutz ­
  im  einzelnen,  um  so  niedriger  ist  die  Risikoprämie  und  umgekehrt;
eine  Verbesserung  des  Feuerlöschwesens  und  der  Feuerschutzeinrichtungen
kommt  daher  hauptsächlich  den  Versicherungsnehmern  zugute.
Betrachtet  man  die  in  Tabelle  VII  am  Schluß  zusammengefaßten
Summen  und  Verhältniszahlen  der  n  o  t  w  e  n  d  i  g  e  n  Ausgaben  der  ö.  F.A.
unter  Ausschluß  der  Aufwendungen  für  gemeinnützige  Zwecke  (Spalte  A),
wie  sie  die  Spalten  B,  C,  I),  E  enthalten  und  stellt  die  Addition  in
Vergleich  zu  den  Beitragseinnahmen  (Spalte  E),  so  ergibt  sich  hieraus
deutlich  der  Wert  der  Vermögensansammlung  und  Finanzpolitik  der
ö.  F.A.  für  ihre  Versicherungsnehmer.  (Siehe  die  Zusammenstellung
auf  S.  339.)
Hiernach  ist  die  G  es  am  ta  u  s  nutzun  g  der  Prämien  zugunsten
der  Versicherungsnehmer  eine  recht  hohe.
Betrachtet  man  die  Gesamtheit  der  Einnahmen  im  Verhältnis  zur  Gesamtheit ­
  der  Ausgaben  (Schlußkolonne  der  Tab.  VII,  Fahnentab.),  so  zeigt  sich,  daß
        <pb n="321" />
        P-  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

339

Die  Versicherungsnehmer  erhielten  Prozent

1901

1902

|  1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

1910

I.  Unmittelbar
von  ihren  Beiträgen ­
  zurück  in
Form  v.  Brand  -
entschädigungen


73,80

70,60

83,50

1
81,60

70,60

1
71,40

72,20

72,30

70,00

69,60

II.  Den  Versicherungsnehmern ­

kamen  mittelbar ­
  zugute:
a)  an  Schätznngsgebühren.
  .  .

2,60

2,60

1,80

1,80

2,50

2,50

3,50

1,80

2,80

5,80

b)  an  Schadenerhebnngskosten


0,53

0,51

1,03

0,87

0,85

0,82

0,89

0,90

0,90

0,89

Summe

76,63

73,71

86,33

84,27

73,95

74,72

76,59

75,00

73,70

76,29

III.  Weiter  kamen
ihnen  zugute  an
Rückversicherungsprümien
  .

8,50

7,48

7,48

7,52

7,54

7,56

11,12

10,33

11,33

11,38

Summe

85,13

81,19

93,81

91,79

80,39

82,28

87,71

85,33

85,03

87,67

IV.  Mittelbar  waren
ferner  für  d.  Versicherungsnehmer ­

nutzbar  die  Ausgaben ­
  für  gemeinnützige ­
  Zwecke.

5,95

6,15

6,33

6,37

1
7,24

6,96

7,43
I

7,09

7,45

7,92

diese  Einnahmen  im  Durchschnitt  nicht  nur  sämtliche  Ausgaben  der  ö.  F.A.
zu  decken  vermochten,  sondern  darüber  hinaus  auch  noch  weitere  Überschüsse ­
  lieferten,  welche  in  der  Hauptsache  die  Zuflüsse  für  die  Notrücklagen ­
  (Reservefonds)  bildeten.  Von  einigen  Anstalten 33  werden  diese
Überschüsse  teilweise  auch  zur  direkten  Rückgewähr  an  die  Versicherungsnehmer ­
  verwendet.  Bei  anderen  Anstalten 34  werden  für  den  Fall  der
Erzielung  beträchtlicher  Überschüsse  die  Beiträge  für  das  folgende  Versicherungsjahr ­
  entsprechend  ermäßigt,  so  daß  nur  ein  Teil,  z.  B.  ein

33  Z.  B.  bei  der  Provinzial-Feuerversicherungsanstalt  der  Rheinprovinz,  der
landschaftlichen  Brandkassc  zu  Hannover  und  der  Magdeburgischen  Land-Feuersozietät.

34  Z.  B.  bei  den  Bayerischen  und  Sächsischen  Laudes-Brandversicherungsanstalten
und  der  Städte-Feuersozietät  zu  Merseburg.
        <pb n="322" />
        Reines  Vermögen  der  öffent-Feuersozietät

  Ostpreußen
Westpreußische  Feuersozietät  Danzig.
Feuersozietät  Elbing
Feuersozietät  Thorn.
Städte-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg.
Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg
Pommersche  Feuersozietät
Feuerversicherungs-Anstalt  Stralsund
Posensche  Provinzial-Feuersozietät.
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Magdeburgische  Land-Feuersozietüt
Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen.
Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen
Ritterschaftliche  Feuersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Landesbrandkasse
Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäude-Brandgilde
Schleswig-Holsteinische  adelige  Brandgilde  s.  bew.  Güter  .  .
Vereinigte  landschaftliche  Brandkasse  Hannover
Westfälische  Provinzial-Feuersozietät.  .  .  .  .
Provinzial-Feuerversicherungs-Anstalt  Rheinprovinz
Städtische  Brandversicherungs-Gesellschaft  Wismar
Jeversche  Brandversichernngs-Gesellschaft
Herzogliche  Landes-Brandversicherungs-Anstalt  Gotha  ....
Städtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Vorstädtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Brandversicherungs-Gesellschaft  für  die  Mecklenburger  Städte  .

Summa

Hierzu  Vermögen  der  Zwangsanstalten

113  109  594
129  930  221

Gesamtvermögen  Summa  244  039  815

88  1910

253  288  012

88  1909

239  834  260

1908

225  126  809

1907

209  726  953

1906

194907  663

1905

181726  118

1904

169  448  838

1908

163  344  010

1902

158  862  827

1901

145  728  653

85  Einschließlich  8530557  Mk.  besonderer  Vermögen  des  FeuerversicherungsVerbandes ­
  in  Mitteldeutschland  und  einschließlich  2815581  Pik.  Vermögen  des  Verbandes ­
  öffentlicher  Feuerversicherungsanstalten  in  Deutschland  und  dessen  Rückversicherungsabteilung.
  In  dem  Bermögensnachweis  für  1906  und  für  die  vorher-Reines

  Vermögen,
Passivüberfchuß,
bei  Jahresschluß
Mk.
6139  103
1  606  165
317  974
1  759  648
1  790  918
3  286  271
1  896  900
165  502
8  686  740
12  219  418
11  544  506
9  456  437
9  345  463
639
4  911  192
351  904
91  901
7  792  914
10  859  475
15  130  000
1  394  527
1  079  642
325  508
1  415  810
1  210  798
278  342
641  897
        <pb n="323" />
        Tabelle  IX.

Tabelle  über  Vermögensanlage  der  Jahrgänge  1901—1905

Schriften  137.  IV.  (Zu  S.  341.)

1901

Domänen-Feuerschäden-Fonds
Feuersozietät  Ostpreußen  *  ■  .

Westpreußische  Feuersozietät  Danzig
Landschaft!.  Feuerversich.-Gesellschaft  f.  Westpreußen.
f euersozietät  Elbing
euersozietät  Thorn
Städte-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg  ....
Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg
Feuersozietät  der  Stadt  Berlin
Pommersche  Feuersozietät
Feuersozietät  der  Stadt  Stettin
Feuerversicherungsanstalt  Stralsund
Posensche  Provinzial-Feuersozietät
Schlesische  Provinzial-Feuersozietät
Feuersozietät  Breslau
Magdeburgische  Land-Feuersozietät
Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen
Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen  .  .
Ritterschaftliche  Feuersozietät  Halberstadt
Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkaffe
Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäude-Brandgilde  .
Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrnis-Brandgilde  .
Vereinigte  landschaftliche  Brandkasse  Hannover.  .  .
Feuerschäden-Versich.-Gesellschast  Ostfriesland  (Städte)
„  „  (Land).
Westfälische  Provinzial-Feuersozietät
Hessische  Brandversicherungsanstalt
Nassauische  Brandversicherungsanstalt
Provinzial-Feuerversicherungsanstalt  Rheinprovinz  .
Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät
Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Bayern
Landes-Brandversicherungsanstalt  Königreich  Sachsen
Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Württembergs.  .
Großherzogl.  Badische  Gebäude-Versicherungsanstalt 8
Brandversicherungsanstalt  Großherzogtum  Hessen 8
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A
Brandversich.-Gesellschaft  für  die  Mecklenburg.  Städte
Ritterschaftliche  Brandversich.-Gesellschaft  Rostock
Städtische  Brandkasse  Rostock 3
Städtische  Brandversich.-Gesellschaft  Wismar.  .
Gebäude-Brandversich.-Anstalt  Großherzogt.  Sachsen.
Landes-Brandkasse  Oldenburg
Jeversche  Brandversicherunas'-Gesellschaft.
Braunschweigische  Landes-Brandversicherungsanstalt.
Landes-Jmmobiliar-Brandvers.-Anst.Sachs.-Altenburg
Herzog!.  Landes-Brandversicherungsanstalt  Gotha.
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau^
Jmmobiliar-Feuerversich.-Anstalt  Waldeck-Pyrmont 3
Brandversicherungsanstalt  Lippe  ....
Städtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck  .
Hamburger  Feuerkasse
Vorstädtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
1  Die  Angaben  für  1901  find  ohne  271354  Jt  der  Stadt  Königsberg
Landesbrandkafse  Dessau  ist  nur  allgemein  angegeben,  daß  der  Reservefonds

I.BeiBanken
oder  öffentl.
Kaffen  angelegte ­
  Gelder
und  Kassenbestand ­


2.  Wertpapiere ­


3.  Eintragungen ­

ins  Staatsschuldbnch


4.  Anleihen
an  Gemeind,
oder  öffentl.
Verbände  u.
sonstige  Ausleihungen


jHi

Jt

jfb

jt

228  200

1  984  767

—

—

154  400

1  343  976

—

—

56  860

196  097

—

—

24  744

92  800

—

—

21  210

575  286

80  000

895  645

228  515

337  414

—

—

549  739

907  921

—

—

1  862  548

—

—

—

468  022

220  940

—

—

6  945

975  100

—

—

18451

—

—

64  303

210417

3  074  247

—

—

1  138  173

6  282  802

—

—

255  516

1  206  464

—

—

50  200

1  823  450

—

—

921  045

1  263  817

1  285  156

1  084  326

1  142579

3  501  571

1  849  244

—

374

—

—

—

256  174

1  303  250

—

579  458

70  193

—

—

79  706

3  706  642

—

253  180

95  180

184  588

—

88  250

131  728

308  907

—

147  685

1  326  665

1  388  240

—

—

2  556

2  442  137

—

1  323  263

718  422

2  820  150

—

204  455

7  445  637

—

—

—

116  728

1  227  725

.

—

9  748  384

14  144  500

—

—

1  365  455

15  634  872

—

225  435

5.  Hypotheken ­


671  618

124  000
472  600
39  100

966  104
4  090  540
2  514  500
2  848  125
1  555  000
2  546
290  495

1  588  604
1  909  000
718  000
3  418

7  40«;  454

1435

2  825  752

2  7!ll&amp;gt;  148

351  375
24  371

251  200  j
628  835
261  806  !

29  026
17  440
174  638
6  614  528
198111

242  750
2  031822

263  000
668  756

756  822
151  200

194  042
10155
1  066  675
1435

473400
I  8  706  644
122  700|  —  I
in  verstehen.  Desgl.  1903  ohne

302  360
19  000

6.  Grundstücke ­
  und
Inventar

261  200
1000

397  400
8143

390  756

141  241
112  902
156  953

948  904
700
1400
69  460
167  000
300  000

1  858  438
1  169  262
93  285
193  700

163  157
694  779  1

1902

1.  Sei  Santen
oder  öfsentl.
Kassen  ange-  ,
legte  Gelder;
und  Kassenbestand


610  973
167  466
55  360
40  696
61471
323  971
868  356
1  690  718
617  674
6  993
18  641
214  816
750  090
185  304
125  200
1  002  295
1  044  329
396
853  494
90  131
344  612
77  225
1  026  100
810  644
7  779  794
117  727
12  824  568
767  586
215  760
2  004

3.  Ein-4.

  Anleihen

an  Gemeind.

5.  Hypo.

2.  Werttragungen



oder  öffentl.

stücke  und
Inventar

Papiere

ins  Staatsschuldbuch ­


Verbände  u.
sonstige  Ausleihungen ­


theken

2  091  355

—

827  613

xAi}
318  000

1  393  319

—

—

—

1000

196  097

—

—

—

92  800

—&amp;gt;

115  000

—

553  155

80  000

918  318

—

—

337  414

—

472  600

397  400

920  412

-

39  100

8143

208  940

-

—

—

1  023  800

—

57  596

3  872  669
7  047  812
1  186  859
2  124  350
1  841  470

1  542  425

1  145  668

910  954
3  482  828
2  723  500
3  168  925
1  555  000

385  617
139  828

4156  713

—

2  546

111  773

1  488  787

—

461  758

290  485

163  910

3  860  521
189  220

—

248  020  '
110  078

1  544  500

910326
713

316  659
1  723  680
2  611820
2  297  200

600  000

184  214

1  886  100

1427

—

1  247  239
232  007

945  900

167  000
300  000

1  289  637

—

14  544  500
16  120  996

-

256  072

3  418

2  211906
1211885

7  333  414

93  285

3  295  HO

193  874

3  390  408

474  366
34  161

251  200
654  179  |
271  663  |

5  897
416  572
7  087  600
140  287

242  750
2191  537

408  000
700  771

802
109  584
20580
396  917
3  873

483  000
9  406  644
129  200

9722

—

—

537  739

1

305  360

162  577

—

—

650  800

—  I

19  000

—

1903

1904

1905

I.BeiBanken

3.  Ein-4.

  Anleihen

I.BeiBanken

3.  Ein-4.

  Anleihen

I.BeiBanken

3.  Ein-4.

  Anleihen

oder  öffentl.

2.  Wertan

  Gemeind.

6.  Grundoder

  öffentl.

2.  Wertan

  Gemernd.

5.  Hypooder

  öffentl.

2.  Wertan

  Gemeind.

5.  Hypo-Kassen

  angetragungen



oder  öffentl.

5.  Hypo-Kassen

  angetragungen



oder  öffentl.

stücke  und

Kessen  angetragungen



oder  öffentl.

stücke  und

legte  Gelder

Papiere

ins  Staats-Verbände

  u.

theken

legte  Gelder

Papiere

ins  Staats-Verbände

  u.

theken

leate  Gelder

Papiere

ins  Staats-Verbände

  u.

theken

und  Kassenfchuldbuch



sonstige  Aus-Inventar



und  Kassenschuldbuch



sonstige  Aus-Inventar



und  Kassenschuldbuch



sonstige  Aus-Inventar



bestand

leihungen

bestand

leihungen

bestand

leihungen

jt
151  191

jt
2  493  955

&amp;gt;  !  »

jt

Jt
894  470

jtts
321  500

jt
210  085

Jt
2  592  753

s  1  1

!  I  ^

1  017  373

jt
321  500

jt
526  476

2  614  633

jfis

^  !  !

jfis
988  295

jt
316  501

9  805

1  436  950

—

—

1000

2  042

1414  085

—

—

—

1000

213  209

1263  453

—

—

—

1000

55  185

196  097

—

—

—

58  019

196  097

—

—

—

—

53  475

196  097

—

—

—

—

19  484

63  800

—

—

173  000

21  302

62  800

—

—

181  000

—

15  571

68  350

—

—

190  500

—

92  350

573  203

80  000

889  062

-

155  284

553  538

80  000

860  324

—

—

217  506

528  656

80  000

855  188

—

—

844  738

351  692

—

—

458  600

399  200

329  257

351  692

—

—

458  600

399  200

389  692

884  070

—

—

405  600

399  200

749  791

1  184  544

—

—

39  100

8143

798  330

1181  640

—

—

37  000

8143

1118  921

1  197  321

—

—

37  000

8  143

2  060  151

—

—

—

—

2  087  926

—

—

—

—

—

2  022  945

—

—

,

—

—

745  566

205  940

—

—

853  137

205  940

—

—

—

—

1052  363

299  896

—

.  —.  .

—

—

9  509

1  069  300

—

—

—

143  063

958  100

—

—

—

—

52  496

905  300

—

—

215  100

—

20  265

—

—

61912

—

20  217

—

—

71  458

—

—

19  047

—

—

87  094

—

—

214  809

4  181  664

—

—

852  804

383  086

228  749

4  105  672

—

—

871  654

380  580

331  094

4  691  148

—

—

577  104

378  099

630  854

7  435  455

—

—

3  793  377

616  702

6  725  180

—

—

4  389  628

—

1146  146

7  081  994

—

—

2  976  101

327  845

185  055

1  861  869

—

—

2  155  500

174  849

1  752  399

—

—

2  876  500

—

225  462

1  752  400

—

—

2  509  600

—

205  200

1  875  350

—

—

3  557  200

235  200

2113  350

—

—

3  450  813

—

445  200

2  105  350

—

—

3  788  551

—

889  831

1  433  358

1  797  483

1  067  517

1  670  000

138  430

1  025  533

1  416  643

2  052  985

1  059  094

1  670  000

137  046

915  883

1408  561

2  408  102

1  106  934

1  707  500

135  675

961  127

4  670  183

—

—

2  546

110  655

688  244

5  479  585

—

—

2  546

110  549

872  712

5  754  991

—

—

2  546

109  443

1309

—

—

—

—

1060

—

—

—

—

—

769

—

—

—

—

—

852  678

1718  416

—

675  758

370  495

166  284

693  948

1959  916

—

576  258

649  835

172  808

518  726

2  309  980

—

576  258

603  435

321610

119  436

—

—

—

—

108  494

—

—

—

—

—

175  495

—

—

—

—

—

102  482

—

—

—

—

112  423

—

—

—

—

102  339

—

74  008

4  120  589

—

223  320

1  659  500

915  604

175  054

4  372  810

—

321  480

1  489  500

907  882

336  446

4  339  394

—

321  292

1  552  500

900  160

106  105

197  182

—

118158

—

745

50  188

273  156

—

58  930

—

670

64  028

277  113

-

75  995

—

660

126  758

321572

—

192  697

—

1490

135  589

445  474

—

87  951

—

1340

120  768

436  426

119  685

—

1320

1  237  264

2  102400

800  000

1  195  569

1  860  400

1  454  846

2  557  920

1  000  000

—

1  882  700

—

1584  803

2  963  520

1  150  000

—

1  949  500

—

73

2  850  931

—

—

167  000

64  810

8  046  020

—

1  146  368

—

194  300

107  853

3  534  730

.

1  095  461

—

194  300

415  793

2  423  622

—

249  761

1  338  600

547  882

2  397  396

—

260  312

1  479  600

—

593725

2  368  352

—

255  123

1  673  000

—

7  991  300

—

—

—

—

300  000

8  538  800

—

—

—

—

300  000

9936  222

—

—

—

—

800  000

137  888

1  321  490

—

—

—

—

120  806

1  363  330

—

—

—

—

130  372

1  395  155

—

—

—

—

10  607  292

15  545  500

—

—

2  621  906

13  219  649

16  043  500

2  621  906

10535  897

17  043  500

2  660  386

931214

15  195  494

—

294  938

3418

1  211  885

1  098  674

14  608  485

—

307  377

3  418

1  211  885

1951  306

14  635  890

—

307  507

3  418

1  211  869

7  882  270

93285

7  388  458

93  285

6  889  031

93  285

3  799

3  539  709

194  080

836

3  543507

194  247

3  689

3  667  656

194  315

4  016  801

4  839  903

5  286  692

468  111

251200

—

—

—

308  592

251  200

—

—

—

328  018

240  700

1

3  500

6  000

—

—

573  414

—

—

—

—

538  192

—

—

—

554  637

—

—

—

—

114  235

274  680

—

—

—

—

141  472

275  112

—

—

—

—

102  562

381  408

—

—

821997

852  888

886979

9  088

247  750

—

—

—

8  857

255  750

—

—

—

8  728

263  750

—

—

—

82  069

2  089  475

—

—

—

2  795

2  081  953

—

—

—

202  180

2  065  196

—

—

—

—

350  287

—

—

—

—

—

264  505

_

—

—

—

—

193  520

—

—

—

—

—

7  219  950

—

—

—

—

z

7  622  530

—

7  945  576

111374

408  000

—

—

—

79  881

408  000

—

—

93  893

408  000

—

—

—

841  176

—

—

—

—

—

915  425

—

—

—

—

970  357

—

—

—

1897  500

—

—

—

2202  900

—

—

—

2  429000

62  215

517  410

103  088

525  450

71  831

554  489

250  609

-

—

—

—

476  482

—

—

—

1

323  759

—

—

—

—

—

39  024

495  300

—

—

309  660

166  169

9  502

510  200

—

—

324460

180  638

59  824

504  300!

—

—

345  860

180  175

1  201  557

10  906  644

—

—

—

632  545

1213  597

12  406  644

—

—

613  016

1  455  915

13  606  644

—

—

—

642  152

8  340

133  700

—

—

19  000

—

11  357

140  700

—

—

21400

—

8  209

157  000  |

—

23  200

—

wurde  stets  der  Kurswert  eingetragen.  »  Bei  denjenigen  Anstalten,  von  denen  in  den  betr.  Verwaltungsecgebnissen  keine  oder  nur  unvollständige  Angaben  über  die  Art  der  Vermögensanlage  vorlagen,  wurden  die  Eintragungen  ganz  oder  teilweise  in  fetten  Ziffern  ausgeführt.  *  Für  die  Anhaltische
        <pb n="324" />
        Tabelle  X.

Tabelle  über  Bermögensanlage  der  Jahrgänge  1906  1910

Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Württemberg 2  .
Großherzogl.  Badische  Gebäude-Versich.-Anstalt 2  .  .
Brandvsrsicherungsanstalt  Großherzogtum  Hessen 2  •
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A
Brandversich.-Gesellschaft  für  die  Mecklenburg.  Städte
Ritterschastliche  Brandversich.-Gesellschaft  Rostock.  .
Städtische  Brandversicherungs-Gesellschaft  Wismar.
Gebäude-Brandversich.-Anstalt  Großherzogt.  Sachsen
Landes-Brandkasse  Oldenburg
Jeversche  Brandversicherungs-Gesellschaft
Braunschweigische  Landes-Brandversich.-Anstalt  .  .
Landes-Jmniobil.-Brandversich.-AnstaltS.-Altenburg
Herzogt.  Landes-Brandversicherungsanstalt  Gotha  .
Anhaltische  Landesbrandkasse  Dessau 2
Jmmobiliar-Feuerversich.-Anstalt  Waldeck-Pyrmont 2
Brandversicherungsanstalt  Lippe
Städtische  Brand-Assekuranzkasse  Lübeck
Vorstädtische  „  „  „
Hamburger  Feuerkasse
Städtische  Brandkasse  Rostock 2

6  265  491

2  232

4  254  972

93  285
194  591

5  503  410

348  440

240  700

—

3  500

9  000

—

322  670

237  700

—

586  629

—

—

—

—

—

581  564

188  330

383  158

—

—

—

—

95  580

617  188

13476

272  042

—

—

—

—

24  553

281  043

376  297

2  009  859

—

—

—

—

381  545

2  106  040

382  698

—

—

—

—

—

258  139

—

—

8  316  008

—

—

—

8  602  130

107  903

408  000

—

—

—

—

121  987

408  000

1068  823

—

—

—

—

—

1  138  389

—

2684000

—

—

—

2  78S  000

1006

1!)07

l.BeiBanken
oder  öffentl.
Kassen  angelegte ­
  Gelder
und  Kaffen-Lestand


2.  Wertpapiere ­


3.  Eintragungen ­

ins  Staatsschuldbuch ­


4.  Anleihen
an  Gemeind,
oder  öffentl.
Verbände  u.
sonstigeAusleihungen


5.  Hypotheken ­


6.  Grundstücke ­
  und
Inventar

1.  Bei  Banken
oder  öffentl.
Kaffen  angelegte ­
  Gelder
und  Kassenbestand


2.  Wertpapiere ­


3.  Eintragungen ­

ins  Staats*
schuldbuch

4.  Anleihen
an  Gemeind,
oder  öffentl.
Verbände  u.
sonstig-Aus.
leihungen

5.  Hypotheken ­


jt

ji

Ji

ji

Ji

Ji

jt

Ji

Ji

Ji

Jt

Domänen-Feuerschäden-Fonds

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

_  .  .

Feuersozietät  Ostpreußen

427  985

3109  524

—

—

1140410

316  501

449  080

3  210  058

—

—

14/1  843

Westpreußische  Feuersozietät  Danziq

5  804

1214  041

—

—

—

148100

136  616

1161  655

—

—

Landschaft!.  Feueroersich.-Gesellschaft  f.  Westpreußen

57  779

196  097

—

—

—

—

579

196  097

—

—

Feuersozietät  Elbinq

4  882

78  350

—

—

199  500

—

16  548

81  350

'

—

199  500

Feuersozietät  Thorn

276  498

515  810

80  000

823  966

—

—

339  270

320  278

244  024

794842

—

Städte-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg  ....

287  951

503  822

—

—

405  600

399  200

250687

702  202

—

405  600

Land-Feuersozietät  Provinz  Brandenburg

577  034

1070  946

632  058

—

36  579

8  143

950  743

1  070  946

632  058

—

36  579

Feuersozietät  der  Stadt  Berlin

2  265  009

—

—

—

—

—

3  073  674

—

—

—

Pommersche  Feuersozietät

1  262  383

329  110

—

—

—

—

1  352  022

329  110

—

—

Feuersozietät  der  Stadt  Stettin

29  234

878  500

—

—

325100

—

93  894

878  500

—

325  100

Feuerversicherungsanstalt  Stralsund

21  164

11820

—

87  747

—

—

28  827

41  190

70  853

—

Posensche  Provinzial-Feuersozietät

395  672

4  729  404

—

—

746  254

375  643

302  148

5  428  436

—

808  904

Schlesische  Provinzial-Feuersozietät

293  661

6  785  905

—

—

3  576  902

327  845

233  427

7  233  437

—

3  689  262

Feuersozietät  Breslau

211046

1  712  400

—

—

2  646  600

—

243  052

1  712  400

—

2  734  600

Magdeburqische  Land-Feuersozietät

285  200

2  108  850

—

—

4  339  740

—

295  200

2463  850

—

4  991  870

Land-Feuersozietät  Herzogtum  Sachsen

933  669

1394  372

2  806  032

1135  110

1  743  500

134  318

934  767

1  431  244

3  046  057

1424  332

1  743  500

Provinzial-Städte-Feuersozietät  Provinz  Sachsen.  .

809  810

629  082

5  356  810

—

508

108  349

941  508

6  727  560

—

508

Ritterschastliche  Feuersozietät  Halberstadt

1571

—

—

—

—

—

1  534

—

—

—

Schleswig-Holsteinische  Landes-Brandkasse  ....

563  432

2  305  680

—

776  258

645  435

394  157

226  073

2  382  480

575  458

1  057  035

Schleswig-Holsteinische  adelige  Gebäude-Braudqilde.

230  847

—

—

—

—

—

245  833

—

—

—

Schleswig-Holsteinische  adelige  Fahrnis-Brandgilde.

101  026

—

—

—

—

—

141  066

—

—

—

Vereinigte  landschaftliche  Brandkasse  Hannover  .  .

559  182

4280  680

—

382  691

1  737  500

1  066  152

721  659

4  223  259

421  854

1  874  500

Feuerschäden-Versich.-Gesellsch.  Ostfriesland  (Städte)

32  419

279  036

—

91  369

—

650

44  615

295  324

105  027

—

„  t,  «  „  (Land).

165  720

430  999

—

141  129

—

1300

85  112

454  428

161  610

—

Westfälische  Provinzial-Feuersozietät

1  597  120

3479  040

1  700  000

—

1  981  800

—

1584377

3  912  290

2  024  000

—

1  881100

Hessische  Brandversicherungsanstalt

95  137

4  129  023

—

1  042  708

—

194  300

52  017

4  842  169

984  465

—

Nassauische  Brandversicherungsanstalt

535  335

2  351  976

—

252  883

2  097  050

—

975  684

2  482  141

245  751

2  236  550

Provinzial-Feuerversicherungsanstalt  Rheinprovinz  .

11474  171

—

—

—

—

300  000

12  813  483

—

—

—

Hohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät  ....

146  207

1442  980

—

—

—

—

137  006

1  493  486

—

—

Gebäude-Brandversicherungsanstalt  Bayern  ....

14  087  250

17  841  500

—

—

—

2  660  386

12  663  355

18  839  500

—

Landes-Brandversicherungsanstalt  Königreich  Sachsen

2  171  054

14  852  789

—

310  418

3  418

1211870

2  704  087

15  013  585

—

310  712

3  418

"7  442  891"

454

3  500

6.  Grundstücke ­
  und
Inventar

93  285
194  842

65  790
328  748

586  574

69  050
356  376

589521

_

58  628

518  600  '

—

369  520

179  785

16  610

506  400

—

418  920

177  429

8  800

155  400  —

—

39  600

—

6  713

167  400

1

47  100

578  542

1  795  893

14  606  644

—

—

469  130

1  386  904

15  606  644

—  |

923057

958  750

l»08

1.  Bei  Banken
oder  öffentl.  j
Kassen  angelegte ­
  Gelder  |
und  Kasscnbestand


2.  Wertpapiere ­


S.  Eintragungen ­

ins  Staatsschuldbuch ­


Ji

.K

Ji

316  501

512  713

3  407  857

158  000

201  604

1  209  560

25  129

224  297

14  903

78  350

388  314

328  164

399  200

22  686

882  202

8143

1  152  548

1  070  946

3  107  507

—

817  348

840  984

47  530

894  500

20  139

54  678

373  212

322  099

6  224  257

327  845

185  729

7  482  661

210  002

1  712  400

120  502

2  450  850

132  979

1  028  374

1439  511

107  266

1  103  817

604  793

1  150

—

459  414

678  493

2  382  480

316  588

—

114017

—

1  067  468

102  400

4  360  135

620

41  569

298  290

1  240

153  018

456  462

1  696  700

4  822  100

194300

15  500

5  068  080

—

577  522

2  663  393

435  000

13  334  202

—

—

159  424

1  522  765

2  950  000

17  540  087

19  839  500

1211870

2  550  122

15  786  462

Ji

245  841
632  058

3  046  057
6  112  154

2  497  000

8231116

3  234

6  396  154

6109  259

10  000

342  533

237  700

—

—

639  828

—

138  897

775  544

—

12  131

290  042

—

657  593

2  127  431

—

—

—

198  254

—

—

8  831  309

—

215  844

408  000

—

—

—

1  200  575

—

2  953  400

103  185

4.  Anleihen
an  Gemeind,
oder  öffentl.
Verbände  u.
sonstigcAusleihangeu


5.  Hypotheken ­


j  6.  Grund-!
  stücke  und
l  Inventar

.H

761  275

71  149

1  733  486

593  958

412  788
130  577
203  223
926  992
271  615

297  607

1  509  658

214  500
456  600
86  579

415  100
790  754
3  623  802
2  807  600
6  129  822
1  743  500
508
1148  035

2  196  400
2  796  950
3  418

3  500

10  000

597813

Ji
397  501
158  000

399  200
8143

370  805
794  092

131  645
106  193
480  545

2  060  500  1  061  786
795

1  590
194  300
555  000
3118  544
1  211  870
93  285
195  108

301  262

—

—

—

42  725

497  400

—

447  520

169  900

21774

168400

—

~  |  48  300

—

1  169169

17  006  644

&amp;gt;  —

620  501

994459

1909

1.  Bei  Banken
oder  öffentl.
Kaffen  ange-  &amp;gt;
legte  Gelder  1
und  Kassenbestand


2.  Wertpapiere ­


3.  Eintragungen ­

ins  Staatsfchuldbuch


4.  Anleihen
an  Gemeind.
'  oder  öffentl.  i
I  Verbände  u.
sonstigeAusleihungen


5.  Hypotheken ­


S.  Grundstücke ­
  und
Inventar

Ji

Ji

.H,

530  256

4  019  509

223  279

1  283  020

_

58  587

382  003

48  412

77  269

268  541

645  661

75  360

62  924

878  202

890  086

1  742  048

682  058

918  356

—

726  022

841  013

34  868

896  500

27  676

54  678

685  582

6  555  447

124  064

7  759  669

154  057

1  887  724

647  311

2  350  950

200  000

174  361

1  433  548

3  046  057

457  477

7  603  319

853

472  312

2  380  180

364  961

105  238

557  349

4  315  478

56  032

291  366

114  983

458  385

781  061

5  319  640

2  992  000

643

5  221  620

003  100

2  625  375

276  957

—

125  402

1  528  914

—

521  240

20  574  500

106  221

15  775  295

—

Ji

Ji

—  |  1494  706

754  915
71453
1  526  569
752  448

418  438
135  449
213  091
833529
296  871

276  499

1509

8  548  036

190  500
471  600
36  579

473  100
888  254
4  013  830
2  888  900
5  767  655
2  212  500
508
1  137  685

1  915  500
2  420  200
2  933  950

3  860

5  665  160

6  308  178

295  520

237  700

—

634  358

435  717

865  224

522

315  042

345  614

2  650  109

267  247

—

—

953  875

231175

408  000

—

1  285  456

3  133100

153  690
538  008

60«  975

53  960

488  200

26  961

165  900

1  308  539

18  006  644

—

-

491220
67  000

1036  637

1  In  Spalte  2  —  Wertpapiere  —  wurde  stets  der  Kurswert  eingetragen.  -  Bei  denjenigen  Anstalten,  von  denen  in  den  betr.  V-rwaltnngsergebnissen  keine  oder  nur  unvollständige  Angaben  über  die  Art
daß  der  Reservefonds  „mündelsicher"  angelegt  sei;  eine  Einordnung  in  eine  bestimmte  Spalte  war  daher  nicht  möglich.  4  Die  fettgedruckten  Zahlen  der  Einzelkolonnen  find  nicht  mitgezählt.

der

Bermögensanlage  vorlagen,  wurden  die  Eintragungen  ganz  oder  teilweise  in  fetten  Ziffern  ausgeführt.  -&amp;gt;  Für  die  Anhaltische  Landesbrandkass  st

Ji
380  001
158  000

399  200
8143

368  422
794  092

130  329
105  131
664  193

1  056  984
720
1340
194  300
690  000
3  118  544
1211870
93  285
194  387

18  500  I0g00  !  —

167  900
590  110

nur  allgemein  angegeben,

11)10

1.  Bei  Banken
oder  öffentl.
Kaffen  angelegte ­
  Gelder
und  Kaffenbestand


2.  Wertpapiere ­


3.  Eintragungen ­

ins  Staatsschuldbuch ­


4.  Anleihen
an  Gemeind,
oder  öffentl.
Verbände  u.
fonstigeAusleihungen


5.  Hypotheken


6.  Grundstücke ­
  und
Inventar

Ji

Ji

Ji

,/t

ji

533  791

4  561  682

—

1  512  578

380  001

577  801

1  285  257

—

—

158  000

44  559

563  544

—

—

—

—

4  544

70  173

—

7  756

235  500

—

215  954

641  265

75  200

828  076

—

—

152  281

944  310

—

471  600

399  200

984  749

2  049  663

632  058

—

55  079

10  000

2  757  338

—

—

—

—

—

943  634

801  744

—

—

—

—

15  014

896  500

—

—

498  100

—

26  120

69  791

—

71766

—

—

605  468

7  294  168

—

—

1  237  254

366  063

184  374

7  451  845

—

—

4  125  574

1  028  094

101  068

1  840  240

.

—

2  918  900

—

1  003  974

2  410  950

360  000

—

6  336  475

—

1  311  695

1  419  285

3  023  600

1  632  692

2  412  500

138  000

1  934  371

7  224  169

—

—

—

342  611

639

—

—

—

—

136  345

2  327  947

—

1  304  393

1  266  185

791  716

387  959

—

—

—

—

—

90  839

—

—

—

—

1  500

1  004  073

3  980214

—

377  106

1  843  500

1  289  232

67  185

334  702

—

144  136

•

762

135  087

453  000

—

195  080

—

1433

1  477  916

5  805  720

4  477  000

—

2  308  500

'

34  130

5  204  247

—

783  098

—

194  300

956  773

2  842  448

—

364  698

2  976  450

—

13  980  003

459  996

—

—

690  000

141  585

1  548  286

—

—

—

—

14  736  989

21  574  500

—

—

3  462  431

3  760  242

16  713  326

—

268  626

3  860

1  205  695

8  499  164

93  285

*  583

6083  907

194  909

1  821  750

1  021  000

3  483  000

36  000

—

—

292  975

236  200

—

18  500

13  000

—

—

641  897

—

—

—

—

265  235

1  240  802

—

—

—

—

10  465

315042

—

—

—

—

392  877

2  787  423

—

—

—

—

436  108

—

—

—

—

—

9  026  492

—

376  422

408  000

—

—

—

—

1  415  810

—

—

—

—

3  242  500

—

84118

642  609

597  861

—

—

—

—

—

63  290

475  500

-

—

532  220

165  800

35  191

171  900

—

78  000

—

1  640  538

19  006  644

—

—

|  —

559  610

1079642

63  340  405

1128489190 4

12047858*

j  6021927*

28  825  265

11472  642
        <pb n="325" />
        P.  Damm,  Dic  öffentliche  Schadcnversicherung.

341

lichen  Anstalten  1910.  (—Defizit.)

II.  Zwangsan  st  alten

Reines  Vermögen,
Passivüberschuß,
bei  Jahresschluß

Mk.

Domäncn-Feuerschüden-Fonds
Landschaftliche  Feuerversicherungs-Gesellschaft  für  Westpreußen.  .
Feuersozietüt  der  Stadt  Berlin
Feuersozietüt  der  Stadt  Stettin
Feuersozietät  Breslau
Feuerschäden-Versicherungs-Gesellschast  Ostfriesland,  Städte.  .  .
Feuerschüden-Versicherungs-Gcscllschaft  Ostfriesland,  Land.  .  .  .
Hessische  Brandversicherungs-Anstalt
Nassauische  Brandversicherungs-Anstalt
S ohenzollernsche  Jmmobiliar-Feuersozietät
ebäude-Brandversicherungs-Anstalt  Bayern
Landes-Brandversicherungs-Anstalt  Königreich  Sachsen
Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt  Württemberg
Großherzoglich  Badische  Gebäude-Versicherungsanstalt
Brandversicherungs-Anstalt  Großherzogtum  Hessen
Mecklenburgische  Domanial-B.-V.-A
Gebüude-Brandversicherungs-Anstalt  Großherzogtum  Sachsen  .  .
Landes-Brandkasse  Oldenburg
Braunschweigische  Landcs-Brandversicherungs-Anstalt
Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungs-Anstalt  S.-Altenburg.  .
Anhaltische  Landes-Brandkasse  Dessau  .
Feuerversicherungs-Anstalt  Waldeck-Pyrmont
Brandversicherungs-Anstalt  Lippe
Hamburger  Feuerkasse

—  546  044
568  938
1  235  240
1  407  733
4  759  249
529  439
641  871
4  869  055
6  684  246
1  662  951
86  304  663
19  649  107
6  390  613
1  783  380
6  827  277
166  659
3  022  911
34  061
8  522  569
656  475
3  242  500
643  090
409  344
19  918  850

Summa  I  129  930  221
Anmerkung:  Ende  1911,  eines  schweren  Brandjahres,  betrug
das  Vermögen  sämtlicher  ö.  F.A  243,9  Will.
fnpräu  Feuerversicherungsverband  für  Mitteldeutschland  7,6  „
Verband  der  ö.  F.A.  in  Kiel  0,9  „
Zusammen  252,4  Mill.

gehenden  Jahre  ist  dagegen  das  Vermögen  des  letztgenannten  Verbandes  usw.  nicht
einbegriffen.
36  Ohne  350000  Mk.  besondere  Zuwendungen.
        <pb n="326" />
        342  II.  Öffentliche  Versicherung.
Halb,  drei  Viertel  oder  dergleichen  der  lagerbuchmäßigen  Beiträge  zur
Ausschreibung  gelangt.
Im  Laufe  der  einzelnen  Jahre  schwankten  diese  reinen  Überschüsse
je  nach  der  Höhe  der  Feuerschäden  sehr  auf  und  ab.  Sie  betrugen  bei
der  Gesamtheit  der  ö.  F.A.  für  die  Jahre  1901—1910  im  einzelnen  in
Millionen:

1901

1902

1908

1904

1905

1906

1907

1908

1909

1910

10,7

12,6

4.4

6,5

12,1

13,5

12,7

16,4

13,6

13,4

Der  gesamte  Vermögensbestand  aller  ö.  F.A.  belief  sich  Ende
1910  auf  über  244  Millionen  (siehe  Tabelle  VIII),  einschließlich  des
Vermögens  der  Verbände  dieser  Anstalten  sogar  auf  über  253  Millionen,
während  im  Jahre  1901  der  gesamte  Vermögensbestand  nur  über  145
Millionen  betrug.  (Siehe  Tabelle  VIII  auf  S.  340—341.)
Vergleicht  man  diesen  Gesamtvermögensbestand  der  ö.  F.A.  und  setzt
ihn  zu  dem  Gesamtversicherungsbestand  (Tabelle  I),  sowie  dem  durchschnittlich ­
  erforderlichen  Schadenaufwand  (Tabelle  III)  in  Beziehung,  so
zeigt  sich,  daß  das  Gesamtgebäude  des  öffentlichen  Feuerversicherungswesens ­
  auf  einer  soliden  finanziellen  Grundlage  steht,  welche  die  Gewähr
dafür  gibt,  daß  selbst  brandreiche  Jahre  die  Leistungsfähigkeit  dieser  Anstalten ­
  nicht  zu  beeinträchtigen  vermögen;  denn  das  gesamte  Vermögen
umfaßt  etwa  3,35  °/oo  des  gesamten  Versichcrungsbestandes  und  beinahe
das  Vierfache  des  sür  1910  notwendig  gewesenen  gesamten  Schadenaufwandes ­
  einschließlich  der  Schadenerhebungskosten.  Der  Aufwand  für  1910
entsprach  etwa  dem  Durchschnittsergebnis  für  den  Zeitraum  1901—10.
Wie  die  einzelnen  Anstalten  in  diese  Vermögensreihe  sich  einfügen,
zeigt  ein  Vergleich  der  Tabelle  VIII  mit  der  Tabelle  III.
Verteilt  man  das  Gesamtvermögen  auf  die  Zwangs'  und  Nichtzwangsanstalten, ­
  so  entfielen  Ende  1910  aus  die  ersteren  129,1  und  auf
die  letzteren  124,1  Mill.  Mt.  Der  Gesamtvermögensbestand  der  N.Zw.A.
interessiert  hierbei  deshalb  besonders,  weil  der  Risikenbcstand  dieser  Unternehmungen ­
  nach  den  früheren  Darstellungen  im  allgemeinen  eine  verhältnismäßig ­
  ungünstigere  Zusammensetzung  aufweist  wie  derjenige  der
ersteren;  also  unter  Umständen  bei  ihnen  eher  auf  ein  plötzliches  Anwachsen ­
  der  Brandschadenziffern  gerechnet  werden  kann.  Da  sich  nach
Tabelle  III  der  Schadenbedars  der  N.Zw.A.  sür  1910  auf  etwa  33,2
        <pb n="327" />
        P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenverfichcrung.

343

Millionen  belief,  so  ist  der  gesamte  Vermögensbestand  dieser  Anstalten
demgemäß  ebenfalls  über  3  Vs  mal  höher  als  der  Schadenbedarf.  Dies
beweist,  daß  der  Sicherheitskoesfizient  dieser  Anstalten  ein  bemerkenswert
starker  ist,  ein  Umstand,  der  im  Hinblick  ans  die  bisher  geringfügige
Rolle  der  Rückdeckung  bei  diesen  Anstalten  von  besonderer  Bedeutung  ist.
(Siehe  Tab.  IX—X,  Fahnentabellen.)
In  welcher  Weise  die  ö.F.A.  ihre  flüssigen  Barbestände  und
Vermögensmassen  finanziell  nutzbar  angelegt  haben,  ergeben  des
näheren  die  Tabellen  IX  und  X.  Sie  umfassen,  wie  ein  Vergleich  mit
dem  in  Tabelle  VIII  nachgewiesenen  Vermögen  ausweist,  auch  die  Eingänge ­
  an  laufenden  Beiträgen,  soweit  solche  finanziell,  wenn  auch  nur
aus  kurze  Zeit,  ausgenutzt,  d.  h.  zinstragend  angelegt  sind.  Die  Durchsicht ­
  der  Einzelrubriken  dieser  beiden  Tabellen  zeigt,  daß,  obgleich  von
einer  Reihe  von  Anstalten  getrennte  Zahlen  noch  nicht  zu  erhalten  waren  37 ,
etwa  die  Hälfte  des  gesamten  Vermögensbestandes  in  Wertpapieren
und  fast  ein  Viertel  bei  Banken  und  öffentlichen  Kassen  angelegt  war.
Die  erzielten  Zinssätze  schwankten  durchschnittlich  zwischen  2—S 1 le°lo.
Eintragungen  in  das  Reichs-  oder  Staatsschuldbuch,  die  auch  dem  Wertpapierkonto ­
  hätten  zugerechnet  werden  können,  da  ein  entsprechender
Betrag  der  Wertpapiere  aus  dem  Verkehr  zurückgezogen  wird,  fanden
nur  in  ausfällig  geringem  Maßstabe  statt,  nämlich  mit  10  %  des  Gesamtbestandes ­
  in  Wertpapieren.  Zu  den  einzelnen  Rubriken,  die  in  Gruppen
aus  den  Verwaltungsberichten  herausgezogen  wurden,  ist  zu  bemerken,
daß  es  sich  bei  den  Banken  überwiegend  um  Staats-  oder  ähnliche
öffentliche  Banken  handelte,  ferner,  daß  die  Wertpapiere  zum  größeren
Teil  Anleihen  der  betreffenden  Bundesstaaten  oder  öffentlicher,  in  den
Bezirken  der  betreffenden  Anstalten  tätiger  Körperschaften  (Landschaften  usw.),
in  zweiter  Linie  erst  Anleihen  des  Reichs  umfaßten  und  daß  die  betreffenden
Bestände  nur  zu  einem  sehr  geringen  Teil  in  sonstigen  mündelsicheren
Wertpapieren  (z.  B.  Stadtschuldverschreibungen)  angelegt  waren.  Industrielle ­
  oder  ausländische  Wertpapiere  kamen  als  Anlagewerte  nicht  in
Betracht.  Die  in  Spalte  4  aufgeführten  Darlehen  an  Gemeinden  und
öffentliche  Verbände  waren  fast  durchweg  solche,  die  gegen  schriftlichen
Darlchnsvertrag  auf  feste  Zinsen  zum  Zwecke  der  Verbesserung  der  Feuersicherheit
  oder  als  Anleihen  für  gemeinnützige  Unternehmungen  gegeben
waren.  Angaben  darüber,  in  welchen  Grundstücken  (Stadt,  Land,  Wohn--n
  Ende  1911  waren  es  57,6  der  Aktiva;  sie  brachten  3,3  Millionen  buchmäßige
Kursverluste.
        <pb n="328" />
        344

II.  öffentliche  Versicherung.

Häuser,  Gewerbe  oder  Industrie)  die  geringe  Zahl  der  Hypothekenbestände
angelegt  war,  waren  von  keiner  Anstalt  gemacht.
Als  Ergebnis  aller  dieser  Betrachtungen  zeigt  sich,  daß  bei  der  Gesamtheit ­
  der  ö.  F.A.  die  Beiträge  zugunsten  der  Bersicherungsnehmer
auf  das  äußerst  mögliche  ausgenutzt  werden.  Da  die  Hauptmasse  der
Versicherten  bei  den  ö.  F.A.  den  Kreisen  der  Gebäudeeigentümer  angehören, ­
  so  gewinnt  unter  den  dargelegten  Gesichtspunkten  die  Betriebstätigkeit ­
  dieser  Versicherungsunternehmungen  nicht  nur  für  die  Einzelwirtschaft ­
  zahlreicher  Versicherungsnehmer  eine  erhebliche,  segensreiche
Bedeutung,  sondern  auch  für  die  an  den  versicherten  Grundstücken  interessierten ­
  Hypothekengläubiger.  In  ähnlicher  Weise  wächst  auch  die  Bedeutung ­
  der  Finanzpolitik  der  ö.  F.A.  über  die  Kreise  ihrer  Versicherungsnehmer ­
  hinaus,  weil  ihre  zurzeit  Milliarde  überschreitende  Vermögensmasse ­
  in  den  verschiedensten  Formen  hauptsächlich  dem  Reiche,  den
einzelnen  Bundesstaaten  oder  ihren  mittelbaren  Gliedern  zur  Ausnutzung
für  ihre  besonderen  öffentlichen  Zwecke  zur  Verfügung  gestellt  wird  und
somit  auf  diesem  Wege  der  Staats-  und  damit  der  gesamten  Volkswirtschaft ­
  in  hervorragendem  Maße  zugute  kommt.
        <pb n="329" />
        3n  der  Einleitung,  die  den  Bearbeitern  der  einzelnen  Versicherungszweige ­
  als  Programm  vorlag,  ist  bereits  an  verschiedenen
Stellen  hervorgehoben,  daß  wichtige  Fragen  eine  Beantwortung  nicht
würden  finden  können.  Ein  Rückblick  auf  die  nun  hier  vereinigten  Abhandlungen ­
  muß  diese  Prophezeiung  leider  bestätigen;  sogar  in  einem
weiteren  Umfang,  als  es  vorauszusehen  war.  Angesichts  der  außerordentlich ­
  großen  Bedeutung  der  privaten  und  öffentlichen  Versicherung
in  Deutschland,  angesichts  der  regen  gesetzgeberischen  Tätigkeit  auf  diesem
Gebiete  ist  es  erstaunlich,  wie  vieles  wir  gegenwärtig  noch  nicht  wissen,
wie  unvollkommen  noch  die  Statistik  und  damit  auch  die  wissenschaftliche ­
  Bearbeitung  des  Versicherungswesens  ist.  Auch  das  ist  ein  nicht
unwichtiges  Ergebnis;  es  sind  eine  Reihe  von  Fragen  aufgeworfen,  die
sich  durch  Einzelforschung  beantworten  lassen,  und  es  ist  zu  hoffen,  daß
namentlich  die  Verbände  der  Versicherer  selbst  wie  die  Behörden  die
Wissenschaft  in  der  Beschaffung  des  zur  Beantwortung  nötigen  Materials
unterstützen  werden.
Erschwert  wird  eine  Zusammenfassung  der  Ergebnisse  naturgemäß
auch  dadurch,  daß  die  einzelnen  Abhandlungen  nach  Umfang  und  Inhalt
weder  gleichwertig  noch  gleichartig  sind.  Das  liegt  zum  großen  Teil  in
dem  vorliegenden  oder  erreichbaren  Material  begründet,  zum  Teil  auch
in  der  Bearbeitung,  die  dieses  Material  schon  früher  in  amtlichen  oderprivaten
  Veröffentlichungen  gesunden  hat.  Immerhin  darf  wohl  gesagt
werden,  daß  auch  dort,  wo  bereits  andere  Arbeiten  vorliegen,  die  besondere ­
  Fragestellung  in  diesem  Band  und  die  Sachkenntnis  der  Verfasser
neue,  wertvolle  Einblicke  gegeben  hat.  Ihre  richtige  Bedeutung  erhalten
die  Ergebnisse  erst  in  einer  Verbindung  mit  den  Untersuchungen  über
das  Sparwesen.  Dabei  werden  sich  die  Schwierigkeiten  eines  Vergleichs
und  die  einer  vollständigen  Erfassung  noch  wesentlich  steigern.  Der  Versuch ­
  dazu  soll  hier  nicht  gemacht  werden.  Ebensowenig  ist  die  Absicht,
hier  bereits  Folgerungen  aus  dem  Material  der  einzelnen  Untersuchungen
zu  ziehen.  Das  mag  den  Verhandlungen  einer  Hauptversammlung  des
Vereins  für  Sozialpolitik  und  anderen  Kreisen  überlassen  bleiben.  Im
folgenden  soll  nur  festgestellt  werden,  inwieweit  die  in  der  Einleitung

347
        <pb n="330" />
        348  Heinz  Potthoff.

ausgeworfenen  Fragen  eine  Antwort  gesunden  haben,  und  für  die
wichtigsten  dieser  Fragen  eine  Zusammenstellung  der  zahlenmäßigen  Ergebnisse ­
  versucht  werden.
Dabei  muß  bezüglich  der  Zahlen  ein  weitgehender  Vorbehalt  gemacht ­
  werden.  Sie  sind  nicht  vollständig,  sondern  lassen  vielfach  kleine,
örtliche  Versicherungsunternehmungen  unberücksichtigt  (wie  dies  an  verschiedenen ­
  Stellen  ausdrücklich  hervorgehoben  ist).  Die  von  denselben
Anstatten  betriebenen  verschiedenen  Versicherungszweige  können  nicht  stets
getrennt  werden  (vgl.  Sachschadenversicherung).  Das  Rückversicherungsgeschäst
  ist,  soweit  wie  möglich,  gar  nicht  berücksichtigt  worden,  da  es
sich  hier  nur  um  Verschiebungen  innerhalb  des  Versicherungswesens
handelt,  das  für  die  Stellung  des  gesamten  Versicherungswesens  in  der
übrigen  Volkswirtschaft  in  dem  hier  behandelten  Sinne  ohne  Bedeutung
ist.  Das  ausländische  Geschäft  ist  nach  Möglichkeit  ausgeschlossen  worden,
so  daß  in  den  Übersichten  erscheint:  das  direkte  Geschäft  der  deutschen
und  der  ausländischen  Gesellschaften  in  Deutschland,  dagegen  nicht
das  Geschäft  der  deutschen  Gesellschaften  im  Auslande  (für  die  Lebensversicherung ­
  wurde  dabei  angenommen,  daß  das  ausländische  Geschäft ­
  der  deutschen  Unternehmungen  sich  mit  dem  deutschen  der  ausländischen ­
  ungefähr  deckt).  Die  Zahlen  beziehen  sich  nicht  alle  genau
auf  den  gleichen  Zeitpunkt,  sondern  auf  das  letzte,  in  den  einzelnen
Arbeiten  behandelte  Jahr,  das  ist  entweder  1909  oder  1910  \  Dabei  sind
alle  Zahlen  stark  abgerundet.  Denn  es  kann  sich  nur  darum  handeln,
einen  ungefähr  zutreffenden  Überblick  über  die  gesamte  Bedeutung  des
Versicherungswesens  als  Finanzinstitut  zu  gewinnen.
1.  Welche  Summe  wird  von  der  Versicherung  bewegt? ­
  Die  folgende  Übersicht  1  gibt  die  Gesamtsumme  der  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  der  geschäftlichen  und  öffentlichen  Versicherung  an,
ohne  Rücksicht  darauf,  aus  welchen  Quellen  sie  stammt  und  welchen
Zwecken  sie  dient.  Um  zugleich  eine  Vorstellung  von  der  allgemeinen
Bedeutung  der  Versicherung  zu  geben,  sind  auch,  soweit  möglich,  Angaben ­
  über  die  Zahl  der  abgeschlossenen  Versicherungsverträge  (in  der
sozialen  Versicherung  der  versicherten  Personen,  in  der  Viehversicherung
der  versicherten  Tiere)  und  über  die  Versicherungssummen  beigefügt.  Hier
ist  unterschieden  nach  versichertem  Kapital  bzw.  Schadensersatz  und  nach
Jahresrenten.  Dabei  ist  für  die  soziale  Versicherung  die  durchschnitt-*
  Es  sei  bemerkt,  daß  die  meisten  der  hier  vereinigten  Arbeiten  schon  anfangs ­
  1912  abgeschlossen  sind,  da  der  Druck  eines  derartigen  Sammelbandes  naturgemäß ­
  längere  Zeit  beansprucht.
        <pb n="331" />
        Zusammenfassung.

349

liche  Höhe  der  tatsächlich  bezahlten  Invalidenrenten  (ohne  Hinterbliebenenrenten) ­
  als  versichert  angenommen  und  mit  der  Zahl  der  versicherten
Personen  multipliziert.  Der  Vollständigkeit  wegen  sind  in  diese  erste
Übersicht  auch  die  öffentliche  Lebensversicherung  nach  dem  Stande  von
1911  und  die  Angestelltenversicherung  nach  dem  mutmaßlichen  Ansangsstadium ­
  von  1913  ausgenommen  (dabei  ist  als  versichert  die  Anfangsrente ­
  nach  120  Beitragsmonaten  auf  Grund  der  mutmaßlichen  Gesamtprämien ­
  gesetzt).  Ferner  ist  bei  der  übrigen  sozialen  Versicherung  der
Zuwachs  durch  die  Reichsversicherungsordnung  in  einer  besonderen  Zeile
zugefügt.  Bei  den  späteren  Übersichten  sind  diese  1910  noch  nicht  bestehenden ­
  Versicherungen  weggelassen.

Übersicht  1:  Umfang  der  Versicherung.

Versicherungszweig

Zahl  d.  Versicherungs ­
 ­

in  Millionen

Versicherte  Summe  in
Millionen  Mark
Kapital  |  Jahresrente

Gesamte  jährliche
Einnahme  |  Ausgabe
in  Millionen  Marl

1.  Lebensversicherung'
2.  Feuerversicherung  .
8.  AndereSachschadenvcrsicherung
  .  .  .
4.  Biehversichcrung  .
8.  Hagelversicherung.
6.  Unfallversicherung.
7.  Haftpflichtvers.  .  .
8.  Transportvers.  ■  ■

11,4
11,1
1,5
4,0
0,5
1,1
2,1

12  514
120  795
15  347
1  000
3  300

?

65

}

759
158
21
15
27
102
98

I.  Geschäft!.  Vers.

32

1180

389
124
18
15
23
96
88

753

9.  Reichsinvalidenversicherung ­
  .  -  -

16,0

10.  Reichsunsallvers.  .
11.  Reichskrankenvers..
12.  Knappschaftskassen
13.  Anaestelltenvers.  .
II.  Soziale  Vers.

28,0
13,0
-s-  5,0
1,0
-4  2,0

58
+  7

2832
3490
215
+  500

306

218

+  67

—

219

206

382

353

+  60

+  60

122

84

+  200

±ii

1029  861
+  327  +  70

14  ©ff.  Lebensvers.  .
15.  üffentl.  geiter»
Versicherung  ■  •  -
III.  öffcntl.  Vers.

0,01
6,0
6

35
75  600
75  635

2  0,5
104  89
106  I  90

I—III.  Gesamtsumme.

103

2642  I  1774

&amp;gt;  Darunter  1  Million  Zeitungsabonnentenversicherungen.
        <pb n="332" />
        350

Heinz  Potthoff.

2.  Wer  sind  di  e  Versicherten?  Diese  Frage  hat  eine  wesentliche ­
  Förderung  durch  die  Arbeiten  erfahren.  Bei  verschiedenen  Versicherungszweigen ­
  ist  es  möglich  gewesen,  nicht  nur  aus  der  Natur  der
Versicherung,  sondern  auch  aus  zahlenmäßigen  Unterlagen  den  Bestand
der  Versicherten  nach  Berufen  und  Landesteilcn  einigermaßen  einzuordnen. ­
  Allerdings  bei  weitem  nicht  so  vollständig,  wie  es  im
Interesse  einer  sozialen  Wertung  der  Versicherung  wünschenswert  wäre.
Das  gleiche  gilt  von  der  Frage,  an  wen  die  Versicherungsleistungen
fließen.  Erst  recht  konnten  die  Fragen  nach  dem  wirtschaftlichen  Ursprung ­
  der  Prämien  und  ihrer  Bedeutung  für  den  Versicherten,  nach
dem  endgültigen  Träger  der  Versicherungslasten,  nach  der  Bedeutung
der  Versicherungsleistung  für  den  Empfänger  nur  teilweise  und  nur
schätzungsweise  eine  Beantwortung  finden.
3.  Die  Einnahmen.  Eine  genaue  Zerlegung  der  Einnahmen
aller  Versicherungsgesellschaften  ist  auf  Grund  des  hier  vereinigten
Materials  nicht  möglich,  weil  die  Zahlen  für  die  verschiedenen  Zweige
nach  verschiedenen  Gesichtspunkten  festgestellt  sind.  Immerhin  können
die  wichtigsten  Posten  geschätzt  werden,  nämlich  Prämien  (Versicherungsbeiträge, ­
  Eintrittsgeld  und  sonstige  Leistungen  der  Versicherungsnehmer)
und  Zinsen  (und  andere  Kapitalerträgnisse).  (Übersicht  2.)  Dabei  sind
die  Gewinnanteile  der  Versicherten  von  den  Prämien  abgezogen  (so  daß
die  Zahlen  nicht  mit  denen  der  Einzeluntersuchungen  übereinstimmen).

Übersicht  2:  Einnahmen.

Versicherungszweig

Im  ganzen
in
Mill.  Mk.

Dav
Prämien

on  in  Mill.  Mk.
Zinsen  j  Anderes

1.  Lebensversicherung

645

461

179

5

2—3.  Sachschadenversicherunq.  .  .  .

186

173

13

0

4—5.  Vieh-  und  Hagelversicherung  .

43

40

1

2

6—7.  Unsall-  und  .Hastpflichtvers.  .

100

85

7

8

8.  Transportversicherung

98

94

4

0

I-  Geschäft!.  Versicherung

1072

853

204

15

9.  Invalidenversicherung

306

197

54

55 1

10.  Unfallversicherung

219

204

15

11.  Krankenversicherung

383

359

10

14

12.  Knappschaftskasfen

122

110

10

2

II.  Soziale  Versicherung

1030

870

89

71

III.  Offentl.  Feuerversicherung....

104

94

9

1

I—III.  Im  ganzen

2206

1817

302

87

'  Darunter  53  Mill.  Reichszuschuß.
        <pb n="333" />
        Zusammenfassung.

351

4.  Der  Verfall  von  Anwartschaften  hat  seine  Hauptbedeutung ­
  in  der  geschäftlichen  Lebensversicherung  und  in  der  Reichsinvalidenversicherung, ­
  weniger  wohl  in  den  Pensionsabteilungen  der
Knappschaftskassen.  Durch  die  Gesetzgebung  ist  nach  Möglichkeit  Vorsorge ­
  dagegen  getroffen,  um  eine  Umwandlung  der  privaten  Police  in
eine  beitragssreie  oder  die  Gewährung  des  Rückkaufswertes  und  bei
der  staatlichen  Versicherung  eine  freiwillige  Fortsetzung  nach  Erlöschen
der  Versicherungspflicht  zu  erleichtern.  Dadurch  beschränkt  sich  der  Nachteil ­
  der  Versicherten  auf  die  Minderung  der  Anwartschaft  durch  Rückkauf ­
  oder  auf  Erhöhung  der  Beiträge  durch  Wegfall  des  Arbeitgeberanteils. ­
  Wenn  darüber  hinaus  noch  erhebliche  Verluste  durch  Verfallenlassen ­
  von  Versicherungsansprüchen  oder  Nichtgeltendmachen  von
ausrechterhaltenen  erlitten  werden,  so  ist  das  größtenteils  mangelnder
Kenntnis  oder  Einsicht  der  Versicherten  zuzuschreiben.  Eine  zahlenmäßige
Feststellung  über  den  Umfang  dieser  Schädigungen  ist  nicht  möglich  gewesen. ­
  In  der  Schadensversicherung  wie  in  der  staatlichen  Unfall-  und
Krankenversicherung  spielt  die  gleiche  Frage  keine  große  Rolle,  da  die
Risikodeckung  für  kurze  Perioden  erfolgt,  die  in  der  Regel  mit  der
Prämienzahlung  zusammenfallen.  Ein  zweckloser  Aufwand  des  Versicherten
liegt  also  nur  vor,  wenn  innerhalb  der  Beitragsperiode  der  Versicherungszweck ­
  wegfällt;  bei  Vorauszahlung  der  Prämie  auf  längere
Perioden  findet  eine  Rückvergütung  für  den  nichtverdienten  Teil  statt.
5.  Die  Ausgaben.  Auch  hier  muß  und  kann,  wie  bei  den  Einnahmen, ­
  auf  eine  Zergliederung  verzichtet  werden.  Es  genügt,  die
wichtigsten  Posten  hervorzuheben,  die  Versicherungsleistungen  und  die
Verwaltungskosten  (Übersicht  3).  Leider  lassen  sie  sich  nicht  genau  abgrenzen, ­
  da  die  Zusammenfassung  bei  den  einzelnen  Zweigen  nach  verschiedenen ­
  Gesichtspunkten  erfolgt  ist.  So  stecken  in  den  Verwaltungskosten ­
  mancherlei  Ausgaben,  die  man  wohl  als  Zuwendungen  an  die
Versicherten  bezeichnen  kann  (z.  B.  in  der  Reichsunfallversicherung),
während  umgekehrt  in  der  geschäftlichen  Versicherung  ein  Teil  der  Verwaltungskosten ­
  (Schadensfestsetzung)  unter  den  Versicherungsleistungen  erscheint. ­
  Aber  hier  kommt  es  ja  auch  weniger  auf  eine  genaue  Darstellung ­
  als  auf  ein  ungefähres  Bild  an.  Leider  war  es  auch  nicht
möglich,  die  Bezüge  der  weit  mehr  als  hunderttausend  Angestellten  der
Versicherung  darzustellen,  da  nur  für  einzelne  Zweige  Zahlen  darüber  zu
erhalten  waren.
6.  Überschüsse.  Nicht  zu  trennen  von  den  Verwaltungskosten
sind  bei  verschiedenen  Versicherungszweigen  die  Steuern.  Diese  hängen
        <pb n="334" />
        352

Heinz  Potthofs.

wieder  eng  zusammen  mit  anderen  freiwilligen  oder  Zwangsbeiträgen
für  öffentliche  Zwecke  (wie  sie  namentlich  die  privaten  und  öffentlicken
Feuerversicherungsgesellschaften  leisten).  Deswegen  sind  diese  Beiträge
unter  dem  Sammelnamen  „Öffentliche  Aufwendungen"  in  Übersicht  3  mit
angefügt.  Schließlich  ist  dort  auch  noch  angegeben  der  „Gewinn",  der  von
den  Erwerbsgesellschaften  verteilt  worden  ist.  Bei  den  Gegenseitigkeitsgesellschaften ­
  und  den  öffentlichen  Anstalten  kann  von  einem  Gewinn
keine  Rede  sein;  die  letzten  haben  auch  nicht  Steuern  im  eigentlichen
Sinne  zu  leisten.
Übersicht  3:  Ausgaben.

Versicherungszweig

Im  ganzen
Mill.  Mk.

Versich.-Leistungen


Davon  i
Verwaltungskosten ­


n  Mill.  Mk.
Öffentl.
Aufwendgn.

Gewinn ­


Andere

1.  Lebensversicherg.

400

302

86

‘  1,4

10

1

2—3.  Sachschadenversicherung
  .  .

159

84

52

6,0

16

1

4—5.  Vieh-  und
Hagelversicherung

71

61

9

1

6—7.  Unfall-  und
Haftpflichtvers.  .

73

38

29

1,0

5

8.  Transportvers.  .

95

69

19

7

—

I.  Geschäft!.  Versich.

798

554

195

8,0

39

2

9.  Jnvalidenversich.

218

197

21

10.  Unfallversich.  .

206

163

43

—

—

—

11.  Krankenversich..

353

323

22

—

—

8

12.  Knappschaftstassen ­


84

79

4

1

II.  Soziale  Versich.

861

762

90

9

III.  £5ff.  Feuervers.

89

64

14

7

—

4

I—III.  Im  ganzen.

1748

1380

299

15

39

15

°/o

100

79

17

1

2

1

7.  Das  Vermögen  und  seine  Anlage.  Der  Unterschied  der
gesamten  Einnahmen  und  Ausgaben  bildet  den  Vermögenszuwachs,  der
zum  größten  Teil  eine  technisch  notwendige,  meist  gesetzlich  vorgeschriebene
Rücklage  (Lebensversicherung),  im  übrigen  eine  Sicherheitsreserve  für  unerwartete ­
  Steigerung  der  Versicherungsleistungen  oder  dergleichen  bildet.
Diese  jährlichen  Rücklagen  zählen  nach  Hunderten  von  Millionen  und
das  bisher  angesammelte  Kapital  nach  Milliarden.  Durch  die  Verwendung ­
  dieses  Kapitals,  die  Art  der  Anlage  muß  ein  nicht  unerheblicher ­
  Einfluß  auf  den  Geldmarkt  Deutschlands  ausgeübt  werden,
        <pb n="335" />
        Zusammenfassung.

353

Wenn  er  sich  auch  leider  im  einzelnen  nicht  verfolgen  läßt,  da  die  Beiträge ­
  der  einzelnen  Versicherungszweige  nur  an  einzelnen  Stellen  einen
solchen  Einfluß  auszuüben  vermögen.  Die  Übersicht  4  gibt  das  Gesamtvermögeu
  der  Versicherungsträger  und  die  Anlage  in  den  wichtigsten
Arten  a)  Grundbesitz,  b)  Hypotheken  und  Grundschulden,  o)  Wertpapiere
und  Darlehen  au  öffentliche  Körperschaften,  d)  Guthaben  bei  Banken,
Sparkassen  nebst  barem  Kassenbestand  und  Wechseln,  e)  Sonstiges.

Übersicht  4:  Vermägensanlage.

Versicherungszweig

Vermögen
in
Mill.  Mk.

Davon  Mill.  Mk.  angelegt  in

§

S3~

lf R

ffa

I

1.  Lebensversicherung

4469

87

3723

280

61

318

2—3.  Sachschadcnversicherung  ....

883

33

189

118

36

7

4—5.  Vieh-  und  Hagelversicherung.  .

27

1

4

21

1

—

6—7.  Unfall-  u.  Haftpflichtversicherung

170

12

110

34

13

1

8.  Transportversicherung

144

16

55

32

17

25

I.  Geschäftliche  Versicherung

5193

149

4081

485

128

351

9.  Invalidenversicherung

1662

85

416

1121

40

_

10.  Unfallversicherung

351

10

37

270

34

—

11.  Krankenversicherung

268

24

37

157

50

—

12.  Knavvschaftskassen

325

10

60

235

20

2

II.  Soziale  Versicherung

2606

129

550

1783

144

—

III.  Öffentliche  Feuerversicherung  .  .  .

253

12

30

147

64

—

I—III.  Im  ganzen

8052

290

4661

2415

336

351

°/o

100

4

58

30

4

4

Die  Übersicht  4  zeigt  der  Natur  der  Versicherungszweige  und  ihrer
Bedürfnisse  entsprechend  starke  Abweichungen  in  der  Art  der  Anlage.  Im
ganzen  überwiegen  die  Hypotheken,  die  bei  der  geschäftlichen  Lebensversicherung ­
  über  80°/o  der  Gesamtanlagen  ausmachen.  Ein  näheres
Eingehen  auf  die  Entwicklung  dieser  Zahlen  würde  zeigen  (was  in  den
einzelnen  Abschnitten  mehrfach  hervorgehoben  worden  ist),  daß  im  Laufe
der  Zeit  der  Hypothekenbestand  eine  immer  größere  Rolle  spielt,  während
der  Bestand  an  Wertpapieren  (namentlich  Reichs-  und  Staatsanleihe)

1  Darunter  die  Policendarlehen.
2  Diese  Zahlen  sind  ohne  genaue  Unterlagen  geschätzt.
Schriften  137.  IV.
        <pb n="336" />
        354

Heinz  Potthoff.

zurückgeht.  Das  ist  eine  Folge  der  erheblichen  Kursverluste,  die  in  den
Staatspapieren  erlitten  sind,  und  der  höheren  Verzinsung,  welche  die
Bodenleihe  erbringt  (bei  der  Reichsinvalidenversicherung  auch  die  erfreuliche ­
  Mitwirkung  an  der  Erbauung  von  Krankenhäusern,  Heilstätten,
Arbeiterwohnungen  usw.).  Bei  der  Wichtigkeit  dieser  Entwicklung  sind
in  Übersicht  5  noch  einige  nähere  Zahlen  darüber  gegeben.  Dabei  ist
in  die  geschäftliche  Versicherung  auch  die  Rückversicherung  mit  aufgenommen ­
  und  die  Zusammenstellung  nach  Heft  XXI  der  Veröffentlichungen ­
  des  Deutschen  Vereins  für  Versicherungswissenschaft  wiedergegeben. ­
  Für  die  soziale  Versicherung  mußten  Krankenversicherung  und
Knappschaftskassen  wegbleiben,  da  kein  Material  vorhanden  ist;  in  der
Unfallversicherung  mußte  statt  1902  das  Jahr  1904  gewählt  werden
(nach  einer  amtlichen  Darstellung  im  Berichte  der  16.  Reichstagskommission ­
  über  die  Reichsversicherungsordnung,  Drucksache  946,  1.  Teil,
Seite  275,  12.  Legislaturperiode,  II.  Session  1909/1911.)  Für  die  öffentliche ­
  Feuerversicherung  konnten  nur  die  Zahlen  derjenigen  Anstalten  aufgenommen ­
  werden,  die  in  der  Fahnentabelle  X  von  Direktor  Damm
nachgewiesen  sind.  Beeinträchtigt  wird  die  Übersicht  auch  dadurch,  daß
das  Kaiserliche  Aufsichtsamt  den  Bestand  an  Wertpapieren  mit  anderen
Anlagen  gemeinsam  nachweist  und  namentlich  die  Zunahme  an  direkten
Darlehen  an  Gemeinden,  die  keiner  Kursschwankung  unterworfen  sind,
den  Rückgang  des  Wertpapierbestandes  vielfach  ausgleicht.
(Übersicht  5  siehe  S.  355.)
8.  1900  —  1910  —  192  0.  Mit  der  letzten  Übersicht  sind
wir  schon  an  die  Frage  der  Entwicklung  gekommen,  die  namentlich  als
Zukunftsfrage  wichtig  ist.  In  der  Einleitung  ist  darauf  hingewiesen
worden,  was  es  für  unseren  Geldmarkt,  für  unsere  ganze  Volkswirtschaft
bedeuten  müßte,  wenn  die  Kapitalvermehrung  und  damit  die  -Anlage
von  Versicherungsanstalten  zum  Stillstand  kämen,  d.  h.  wenn  die  Versicherungszweige ­
  ihren  Beharrungszustand  erreichten,  Einnahmen  und
Ausgaben  sich  ausglichen.  Alle  vorliegenden  Arbeiten  zeigen,  daß  ein
solcher  Stillstand  in  absehbarer  Zeit  nicht  zu  erwarten  ist.  Das  letzte
Jahrzehnt  hat  eine  riesige  Entfaltung  des  Versicherungswesens  in  Deutschland ­
  gebracht,  und  alle  Anzeichen  deuten  darauf  hin,  daß  diese  auch  im
nächsten  Jahrzehnte  anhalten  wird.  Um  so  mehr,  da  in  verschiedenen
Versichernngszweigen  Deutschland  noch  weit  hinter  der  Entwicklung
anderer  Staaten  zurück  ist,  und  die  soziale  Versicherung  erst  kürzlich
durch  die  Reichsversicherungsordnung  und  das  Versicherungsgesetz  für
        <pb n="337" />
        Zusammenfassung.

355

Übersicht  5:
Hypotheken  und  Wertpapiere  1902  und  1908.

Versicherungszweig

Jahr

Gesamtanlage ­


Hypotheken

Wertpapiere

Mill.Mk.

Mill.Mk.

-&amp;gt;/»

Mill.Mk.

%

Lebensversicherung

1902

2712

2293

84,5

160 1

5,9

1908

4084

3464

84,8

229  &amp;gt;

5,6

Sachschadenversicherung.  .  .

1902

247

112

45,2

109 I  2

44,2

1908

333

175

52,5

119 2

35,7

Unfall-  ».Haftpflicht-,  Vieh-,  s

1902

97

55

56,5

33 8

34,2

Hagel-  u.  Glasvcrsicherung  /

1908

165

108

65,8

43  3

25,9

Transportversicherung  .  .  .

1902

88

23

26,3

25

27,9

1908

125

44

35,2

31

24,6

Rückversicherung

1902

185

45

24,3

59

31,8

1908

283

50

17,5

84

29,7

I.  Geschäft!.  Versicherung

1902

3329

2528

75,9

386

11,6

1908

4990

3841

77,0

506

10,1

Reichsinvalidenversicherung  .

1902

1007

196

19,4

468

46,5

1908

1490

844

23,1

564

37,9

Unfallversicherung

1904

212

28

13,3

163

77,1

1908

293

38

13,0

228

77,6

II.  Soziale  Versicherung

1902

1219

224

18,4

631

59,9

1908

1783

382

21,5

792

44,4

III.  Öffentl.  Fenervers.  .  .  .

1902

159

18

11,8

88  4

55,0

1908

225

26

11,5

121 4

53,8

I—III.  Im  ganzen  ....

1902

4707

2770

58,8

1105

23,5

1908

6998

4249

60,7

1419

20,3

Angestellte  eine  ganz  wesentliche  Erweiterung  erfahren  hat.  Natürlich
ist  es  sehr  schwer,  über  den  Verlauf  des  Versicherungsgeschäfts  in  den
kommenden  Jahren  etwas  Bestimmtes  vorherzusagen.  Um  aber  wenigstens ­
  einen  ungefähren  Anhalt  der  wahrscheinlichen  Entwicklung  zu
haben,  sind  die  Gutachter  gebeten  worden,  ihre  Ansicht  darüber  mitzuteilen. ­
  Und  auf  Grund  dieser  fachmännischen  Voraussagen  ist  versucht, ­
  in  Übersicht  6  eine  Andeutung  darüber  zu  geben,  wie  die  Entwicklung ­
  des  letzten  Jahrzehnts  wohl  sich  fortsetzen  könnte.
I  Einschließlich  Darlehen  an  Gemeinden.
^  Einschließlich  Darlehen  an  Gemeinden  und  Darlehen  auf  Wertpapiere.
^  Einschließlich  Darlehen  auf  Wertpapiere.  Die  Glasversicherung  ist  in  allen
anderen  Übersichten  der  Sachschadcnversicherung  zugerechnet.
4  Einschließlich  Eintragungen  inS  Staatsschuldbuch.
        <pb n="338" />
        356  Heinz  Potthoff.

Übersicht  6:  Mutmaßliche  Entwicklung.  (In  Millionen  Mark.)

Einnahmen

Ausgab

ett

Vermögen

Versich  er  nngszweig



1900

1910

1920

1900

1910

1920

1900

1910

1920

1.  Lebensversicherung.  .

413

759

1200

134

389

700

2500

4500

7000

2.—3.  Sachschadenversicherung



120

186

250

100

159

200

250

420

600

4.—5.  Vieh-  u.  Hagel-Versicherung

  ....

33

42

60

29

34

50

19

28

50

6.—7.  Unfall-  u.  Haft-Pflichtversicherung

  .  .

47

102

150

41

72

140

66

170

250

8.  Transportversicherg.

60

98

110

45

95

105

79

144

200

I.  Geschttftl.  Verstch.

673

1187

1770

349

749

1195

2914

5262

8100

9.  Jnvalidenversicherq.

186

306

520

102

218

400

846

1662

2800

10.  Unfallversicherung.  .

110

219

300

101

206

280

141

351

600

11.  Krankenversicherung  .

178

383

550

172

353

500

142

268

500

12.  Knappschaftskassen.  .

55

122

200

45

84

150

122

325

600

13.  Angestelltenversicherg.

—

—

200

—

—

60

—

-

1200

II.  Soziale  Vers.

529

1030

1770

420

861

1390

1251

2606

5700

14.  Öffentl.  Lebensvers.  .

—

—

30

—

—

20

—

—

100

15.  Öffentliche  Schadens-Versicherung



78

104

150

73

89

120

134

253

400

III.  Öffentl.  Vers.

78

104

180

73

89

140

134

253

500

I—III.  Im  ganzen  .

O
GO
CM

2321

3720

842

1699

2725

4299

8121

(14300

9.  Bodenleihe.  Schon  in  den  Übersichten  4  und  5  ist  gezeigt,
ein  wie  großer  Teil  der  Versicherungskapitalien  im  Grund  und  Boden
Anlage  findet.  Die  geschäftliche  Versicherung  hat  mehr  als  drei  Viertel
ihrer  gesamten  Reserven,  d.  h.  mehr  als  4  Milliarden  Mark  in  Hypotheken ­
  angelegt.  Der  Hypothekenbestand  der  sozialen  Versicherung  wird
etwa  500  Millionen  ausmachen.  Dazu  kommen  noch  die  29  Millionen
der  öffentlichen  Feuerversicherung  und  die  wohl  nicht  allzu  hohen  Beträge ­
  der  von  der  Reichsaussicht  und  demgemäß  von  der  Statistik  nicht
erfaßten  kleinen  Versicherungsunternehmungen,  ferner  die  Kapitalanlagen
der  ausländischen  Gesellschaften  zur  Deckung  des  deutschen  Geschäfts,  von
denen  nur  für  die  Lebensversicherung  reichlich  17  Millionen  Mark  nachgewiesen ­
  sind  st  Diese  Beträge  umfassen  aber  nicht  die  gesamte  Kapitalanlage ­
  im  Boden,  sondern  dazu  gehört  auch  ein  großer  Teil  der
1  Vgl.  dazu  meinen  Aufsatz:  „Versicherungsanstalten  und  Bodenleihe"  in
der  Broschüre  „Die  Bodenreform  auf  der  Stüdteausstellung,  Erläuterungen  zu  den
vom  Landesverband  Rheinland-Westfalen  des  Bundes  Deutscher  Bodenreformer  auf
der  Stndteausstelluug  zu  Düsseldorf  1912  ausgestellten  Plänen".
        <pb n="339" />
        Zusammenfassung.

357

Hunderte  von  Millionen  Mark,  die  von  den  Versicherungsträgern
(namentlich  der  Reichsinvalidenversicherung  und  den  öffentlichen  Feuerversicherungsanstalten) ­
  als  Darlehen  an  Gemeinden  gegeben  sind,  ferner
auch  die  kleineren  Beträge,  die  als  Sparkassenguthaben  ausgewiesen  sind.
Im  ganzen  dürften  mindestens  5  Milliarden  Mark  in  Bodenleihe  ausgegeben ­
  sein.  (Nicht  gerechnet  die  1 U  Milliarde  für  die  Anlage  in
eigenem  Grundbesitz.)  Diese  Summe  dürfte  im  nächsten  Jahrzehnt  noch
eine  gewaltige  Steigerung  erfahren.  Nicht  nur  durch  allgemeinen  Zuwachs ­
  des  Geschäfts,  sondern  auch  durch  die  unter  Punkt  7  erwähnte
wachsende  Vorliebe  der  Anstalten  für  diese  Anlageart  und  vor  allem  durch
die  Erweiterung  der  Reichsversichernng.  Die  Reichsversicherungsanstalt
für  Angestellte  wird  vom  Jahre  1913  ab  voraussichtlich  mindestens
100  Millionen  jährlich  in  Hypotheken  und  anderer  Bodenleihe  anlegen,
so  daß  sie  nach  einem  Jahrzehnt  eine  Milliarde  dort  investiert  haben
wird.  Auch  in  der  übrigen  sozialen  Versicherung  dürften  die  Anlagen
sich  verdoppeln,  so  daß  1920  mindestens  2  Milliarden  aus  der  sozialen
Versicherung  im  Boden  stecken.  Kann  man  bei  der  geschäftlichen  Versicherung ­
  auch  nicht  mit  einer  Verdoppelung  rechnen,  so  doch  mit  einer
sehr  starken  Zunahme;  und  es  ergibt  sich  am  Schluß  des  kommenden
Jahrzehnts  eine  Summe  von  vielleicht  9  Milliarden  Mark,  die  im
deutschen  Boden  verankert  sind.  (Näheres  Übersicht  7.)
Welche  Wirkung  wird  das  haben?  —  Da  für  diese  Summen  nur
mündelsichere  erste  Hypotheken  auf  Wohnhäuser,  Landgüter  und  andere
sichere  Objekte  mit  dauerndem  Ertrage  in  Frage  kommen,  da  erfahrungsgemäß ­
  der  weitaus  größte  Betrag  sich  auf  eine  kleine  Zahl  von  Großstädten ­
  konzentriert,  so  kann  wohl  ein  Druck  auf  den  Zinsfuß  für  erstklassige ­
  Anlagen  die  Folge  sein.  Es  ist  aber  leider  nicht  zu  erwarten,
daß  damit  eine  Verbilligung  des  Wohnens  herbeigeführt  wird,  sondern
auf  Grund  unseres  Hypothekenrechts  mit  seiner  schematischen  Rangfolge
ohne  Rücksicht  auf  den  Zweck  der  Beleihung,  mit  feiner  Absorbierung
des  Gebäudes  durch  den  Boden  wird  die  Verbilligung  des  Kredits  nur
eine  Steigerung  des  Bodenpreises,  damit  eine  Erhöhung  der  Beleihungsgrenze ­
  bewirken.  Die  starke  Beanspruchung  des  Kapitals  durch  den
reinen  Bodenwert  wird  die  Mittel  für  den  Bau  vermindern,  vielleicht
verteuern,  den  Bauaufwand  im  ganzen  steigern.  Die  Vorteile  der  wirtschaftlichen ­
  Entwicklung  werden  von  der  Bodenrente  verschluckt,  so  lange
es  nicht  möglich  ist,  Boden  und  Bauwerk  zu  trennen  und  das  Kapital
in  erster  Linie  dem  Bauwesen  dienstbar  zu  machen  *.
-  Bgl.  dazu  Wehermann:  Zur  Geschichte  des  Jmmobiliar-Krcditwesens  in
        <pb n="340" />
        358

Heinz  Potthoff.

Übersicht  7.  Zunahme  der  Bodenleihe  (Anlage  in  Hypotheken, ­
  Grund  schulden  usw.).  (In  Millionen  Mark.)

Versicherungszweige

1900

1910

1920

1.  Lebensversicherung

2000

3723

6000

2.-3.  Sachfchadenversichcrung

100

206

300

4.—7.  Vieh-,  Hagel-,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­


51

115

200

8.  Transportversicherung

21

55

100

Rückversicherung

88

55

100

I.  Geschäftliche  Versicherung

2210

4154

6700

9.  Invalidenversicherung

152

416

850

10.  Unfallversicherung

20

87

80

11.  Krankenversicherung

22

87

70

12.  Knappschaftskassen

40

60

90

18.  Anqestelltenversicherung

—

—

800

II.  Soziale  Versicherung

234

550

1890

14.  Öffentliche  Lebensversicherung

—

80

15.  „  Schadensversicherung

20

30

60

III.  Öffentliche  Versicherung

20

30

140

I—III.  Im  ganzen

2464

4734

8730

Es  ist  hier  nicht  der  Platz  zu  bodenpolitischen  Auseinandersetzungen,
auch  nicht  zur  näheren  Erläuterung  der  Mittel,  die  auch  ohne  Reform
unseres  Hypothekenrechts  dem  angedeuteten  Übel  vorbeugen  können  (Erbbaurecht, ­
  Wiederverkaussrecht  oder  Vorkaufsrecht  des  Bodenverkäusers,
Rentengut)'.  Aber  gerade  die  Rücksicht  auf  die  riesigen  Summen,  welche
die  Versicherung  im  Boden  anlegt,  nötigt  zu  Erörterungen  über  Bodenkreditreform ­
  ;  denn  die  Versicherungsanstalten  arbeiten  ihren  sozialen  Zwecken
schroff  entgegen,  wenn  sie  durch  ihre  Vermögensanlage  dazu  beitragen,  eines
der  schlimmsten  Übel,  die  Wohnungsnot,  zu  verschlimmern.  Die  Milliarden
könnten  außerordentlich  segensreich  wirken,  wenn  sie  der  Wohnungsproduktion ­
  statt  der  Grundrentensteigerung  dienstbar  gemacht  würden.
10.  Staatsanleihen.  Wir  haben  oben  bereits  gesehen,  daß
der  Bestand  vieler  Versicherungsanstalten  an  Wertpapieren,  besonders
Reichs-  und  Staatsanleihen,  verhältnismäßig  nicht  sehr  groß  und  im
Rückgang  begriffen  ist.  Eine  begreifliche  Folge  der  großen  Verluste,  die
alle  Versicherungszweige  durch  den  dauernden  Rückgang  der  Kurse  er-Preußen
  mit  besonderer  Nutzanwendung  auf  die  Theorie  der  Bodenverschuldung,  Freiburger ­
  Volkswirtschaftliche  Abhandlungen  1.  Band,  1.  Ergänzungsheft,  Karlsruhe  1910.
*  Vgl.  die  Broschüre:  Die  Bodenreform  auf  der  Städteausstellung  Düsseldorf  1912.
        <pb n="341" />
        Zusammenfassung.

359

litten  haben.  Dieser  Kursrückgang  aber  hat  Veranlassung  zu  Erwägungen ­
  gegeben,  ob  er  nicht  durch  die  Versicherungsanstalten  beseitigt
oder  wenigstens  gehemmt  werden  könnte.  In  der  Reichsversicherungsordnung ­
  ist  für  die  Berufsgeuossenschaften  und  für  die  Träger  der  Invaliden- ­
  und  Hinterbliebenenversicherung  einschließlich  der  Sonderanstalten
bereits  vorgeschrieben,  daß  „mindestens  ein  Viertel  des  Vermögens  in
Anleihen  des  Reichs  oder  der  Bundesstaaten  angelegt"  werden  muß.  Die
gleiche  Vorschrift  gilt  nach  dem  Versicherungsgeseh  für  Angestellte  für  das
Vermögen  der  Reichsversicherungsanstalt  und  der  Ersatzkassen.  Welche
Bedeutung  diese  Vorschrift  hat,  geht  aus  der  Übersicht  8  hervor.

Übersicht  8:  Zwangsanlagen  in  Staatsanleihen.
(In  Millionen  Mark.)

Verficherungszweig

I  n
®i

K

-2  ”1
S?  j*
Ä

1+
SP*

J 3 **!
N  i

Q

Unfallversicherung

351

88

200

+  112

249

62

Invalidenversicherung  ....

1662

416

199

—  217

1338

335

552

Angestelltenversicherung  .  .  .

—

—

—

—

1200

300

300

Nur  die  Berussgenossenschaften  haben  im  ganzen  die  Pflicht  bereits
erfüllt,  da  nach  amtlichen  Feststellungen  rund  65°/o  des  Vermögens  in
Reichs-  und  Staatsanleihen  vorhanden  waren.  Ob  vielleicht  einzelne
Berufsgenossenschaften  trotzdem  hinter  dem  Satz  von  25  °/o  zurückbleiben,
ist  nicht  festzustellen,  wird  auch  kaum  von  großer  Bedeutung  sein.  Erheblich ­
  ist  aber  der  Minderbestand  bei  den  Trägern  der  Invalidenversicherung, ­
  während  die  Angestelltenversicherung  ja  erst  mit  1913  ihre
Tätigkeit  beginnt.  Für  die  künftige  Zunahme  des  Vermögens  ist  bei
den  beiden  letzten  Versicherungszweigen  ein  volles  Viertel  für  die  Anlage ­
  in  Staatspapieren  zu  rechnen 1 ,  während  bei  der  Unfallversicherung
vielleicht  ein  geringerer  Teil  darin  Anlage  findet,  weil  ja  der  gegenwärtige ­
  Bestand  das  gesetzliche  Maß  weit  überschreitet.
Für  die  Reichskrankenversicherung  besteht  eine  derartige  Vorschrift
nicht.  Nach  den  besonderen  Erhebungen  von  Di-,  Halbach  macht
die  tatsächliche  Anlage  des  Vermögens  in  Staatsanleihen  mehr  als  ein
Viertel  aus.  Da  diese  Kassen  den  größten  Teil  ihrer  Mittel  stets  zur
Verfügung  haben  müssen,  wird  sich  das  Verhältnis  auch  nicht  wesent-1
  Für  die  Invalidenversicherung  lt.  Einführungsgesetz  zur  R.V.O.  bis  auf
weiteres  ein  Drittel.
        <pb n="342" />
        360  Heinz  Potthoff.

lich  ändern.  Die  öffentlichen  Feucrversicherungsanstalten  haben  einen
großen  Teil  ihres  Vermögens,  etwa  die  Hälfte,  in  Staatspapieren,  und
zwar  vorwiegend  in  Anleihen  des  Bundesstaates,  dem  sie  zugehören,
angelegt.  Bei  der  engen  Verbindung  der  Anstaltsleitung  mit  der
Staatsregierung  ist  wohl  anzunehmen,  daß  diese  Art  der  Anlage  auch
künftig  beibehalten  werden  wird.  Die  öffentliche  Lebensversicherung  hat
die  satzungsgemäße  Verpflichtung  auf  Anlage  eines  Viertels  ihres  Verrnögens
  in  Reichs-  und  Staatsanleihen.  Die  mutmaßlichen  Zahlen  über  den
Bestand  der  Versicherungszweige  sind  in  der  Übersicht  9  dargestellt.
Übersicht  9:  Mutmaßliche  Anlagen  in  Staatsanleihen.
(In  Millionen  Mark.)

Versicherungszweig

Vermögen
1910

Bestand  an
Staatsanleihen ­


Vermögenszu ­
 ­
  bis
1920

Zuwachs
an  Staatsanleihen ­


Reichskrankenversicherung

268

77

232

67

Knappschaftskassen

325

40

275

100

Öffentliche  Lebensversicherung

—

—

100

25

öffentliche  Feuerversicherung

253

150

147

90

Große  Bedeutung  würde  es  natürlich  haben,  wenn  der  Plan  einer
Ausdehnung  des  Anlagezwanges  auf  die  Privatversicherung  durchgeführt
würde.  Hier  ist  gegenwärtig  noch  nicht  ein  Zehntel  des  Vermögens  in
Reichs-  und  Staatsanleihen  vorhanden.  Eine  Pflicht  zur  Erhöhung
dieses  Bestandes  auf  mindestens  ein  Viertel  würde  für  das  nächste  Jahrzehnt ­
  eine  Anschaffung  von  lüs—2  Milliarden  Mark  bedeuten  können.
Näheres  ergibt  die  Übersicht  10.
Übersicht  10:  Staatsanleihen  und  geschäftliche  Versicherung.
(In  Millionen  Mark.)

Vcrsicherungszwcig

g2
fl
8  o
ssS

j®

S
-g  g
Sb
G

&amp;amp;

g£
11®

J®

|s  c
SSf:
l §a

Lebensversicherung

1125

67

1058

2500

625

1683

Unfall-  u.  Haftpflichtversicherung  .

170

43

20

23

80

20

43

Sachschadenversicherung

420

105

68

37

180

45

82

Vieh-  u.  Hagelversicherung  .  .  .

28

7

13

—

22

6

—

Transportversicherung

144

36

?

?

56

14

25

Rückversicherung

280

70

80

—

200

50

40
        <pb n="343" />
        Zusammenfassung.

361

Im  ganzen  würden  also  im  Laufe  von  zehn  Jahren  bei  Durchführung ­
  der  gegenwärtigen  gesetzlichen  Bestimmungen  und  geschäftlichen
Übung  Reichs-  und  Staatsanleihen  anzuschaffen  sein:
von  der  sozialen  Versicherung  des  Reichs  .  .  1200  Mill.  Mark  1
von  der  öffentlichen  Lebens-  und  Schadensversicherung ­
  115  „  „
von  der  geschäftlichen  Versicherung  .  .  .  .  300  „  „
zusammen  1615  Mill.  Mark.
Träte  ein  Zwang  zur  Viertelsdeckung  auch  für  die  private  Versicherung ­
  ein,  so  würden  diesen  1615  noch  weitere  1573  Mill.  Mark
hinzukommen,  so  daß  sich  der  Gesamtbetrag  auf  3188  Mill.  Mark
stellte.  Da  Ende  des  Jahres  1910  der  Bestand  der
Reichsanleihen  ....  5010  Mill.  Mk.
Staatsanleihen  .  .  .  .  14  880  „
zusammen  also  19  890  Mill.  Mk.
ausmachte,  so  müßten  die  Versicherungsanstalten  bei  den  jetzigen  Vorschriften ­
  statt  940  Mill.  1157  ==  6%,  bei  einer  allgemeinen  Durchführung
des  Zwanges  2286  Mill.  —  11  °/o  davon  besitzen.  Welche  Entwicklung
der  Bestand  der  Reichs-  und  Staatsanleihen  im  nächsten  Jahrzehnte
nehmen  wird,  wage  ich  nicht  zu  prophezeien.  Bei  einer  nicht  beträchtlichen ­
  Zunahme  würden  die  Versicherungsanstalten  beim  allgemeinen
Zwange  nach  einem  Jahrzehnte  den  nicht  geringen  Bruchteil  von  etwa
15  °/o  besitzen  müssen.
11.  Produktion  und  Konsum.  Neben  der  Rücksicht  auf  den
Kurs  der  Staatspapiere  ist  es  die  Klage  der  Unternehmer,  daß  durch
die  soziale  Versicherung  ihnen  notwendiges  Kapital  entzogen  würde,  gewesen, ­
  die  den  Anstoß  zu  den  hier  vorliegenden  Untersuchungen  gegeben
hat.  Die  einzelnen  Abhandlungen  bestätigen  wohl  zur  Genüge,  daß  die
Zurückweisung  dieser  Klage  in  der  Einleitung  berechtigt  war.  Ich  verzichte ­
  auf  den  Versuch,  aus  den  Zahlen  und  Meinungsäußerungen  der
Gutachter  eine  Schätzung  der  Verschiebungen  zwischen  Konsum  und  Produktion ­
  vorzunehmen.  Denn  so  lange  nicht  verschiedene  andere  Vorfragen ­
  beantwortet  sind,  würden  die  Zahlen  noch  viel  ungenauer  ausfallen ­
  müssen  als  die  im  vorigen  gegebenen.  Aber  das  läßt  sich  mit
aller  Bestimmtheit  aus  den  Arbeiten  herauslesen,  daß  der  größte  Teil
der  Prämien  eine  Sparung  im  Haushalt,  eine  Verminderung  des  Konsums ­
  darstellt,  während  der  größte  Teil  der  Kapitalanlagen  produktiven

1  Einschließlich  180  Millionen  für  die  Reichsunfallversicherung.
        <pb n="344" />
        362

Heinz  Potthoff.  Zusammenfassung.

Zwecken  dient.  Ein  Blick  auf  die  Übersichten  2  und  4  zeigt,  daß  es
sich  dabei  um  beträchtliche  Verschiebungen  handelt;  und  wenn  sie  auch
im  Verhältnis  zur  gesamten  Volkswirtschaft  gering  erscheinen,  so  wirken
sie  doch  in  gleicher  Richtung  mit  den  Spareinrichtungen  und  manchem
anderen  zusammen  und  verstärken  so  eine  Tendenz,  die  als  Hauptursache
der  letzten  Krisen  und  Depressionen  im  deutschen  Wirtschaftsleben  betrachtet ­
  werden  muß:  das  Zurückbleiben  des  Konsums  hinter  der  Produktion. ­
  Das  kann  hier  nicht  weiter  verfolgt  werden,  dürfte  aber  eine
Beachtung  lohnen.
12.  Ausland.  Schließlich  kann  auch  die  Frage  nach  der  Beeinflussung ­
  unserer  finanziellen  Beziehungen  zum  Auslande  durch  das
Versicherungsgeschäft  nicht  genau  beantwortet  werden.  In  den  Gutachten ­
  sind  für  verschiedene  Versicherungszweige  der  Anteil  der  deutschen ­
  Gesellschaften  am  ausländischen,  der  Anteil  der  ausländischen  Gesellschaften ­
  am  deutschen  Geschäfte  mitgeteilt  worden.  Es  fehlen  aber
Angaben  über  die  wichtigsten  internationalen  Zweige:  die  Transportversicherung ­
  und  die  Rückversicherung.  Abgesehen  von  diesen  beiden
stellen  sich  die  Grundbeziehungen  nach  der  Statistik  des  K.  Aufsichtsamtes, ­
  wie  Übersicht  11  zeigt,  dar.

Übersicht  11:  Das  Ausland.  (In  Millionen  Mark.)

Versicherunqszweig

Ausländ.  Geschäft  verdeutschen ­
  Gesellschaften

Deutsches  Geschäft  der
ausländisch.  Gesellschaften

Prämien

Schäden

Prämien

Schäden

Lebensversicherung

45

20

43

35,4

Sachschadenversicherung

68

45

28

16

Vieh-  und  Hagelversicherung

0,4

0,2

—

—

Unfall-  u.  Haftpflichtversicherung  .  .  .

8

4

16

7,3

Zusammen  1909

121

69

87

59

1905

100

55

76

46

1902

91

54

61

33

Überschuß  1909

24

1905

15

—

—

—

1902

9

—

—

—
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        Aus  dem  Verlage  von  Duncker  8-  Hurnblot,  München  u.  Leipzig.

Geschichte  und  Theorie  des  Kapitalismus.
Von
Dr.  Fritz  Gerlich.
M.  10.-.
Professor  Schorr  sagt  in  der  Deutschen  Handelswarte:  Ander
Land  eines  reichen  Quellenmaterials  behandelt  der  Verfasser  die  GeickiH  h««
Kapitalismus  in  Alt-,  Neubabylonien  und  in  Griechenland,  worauf  er  das  ^leit
alter  des  Hellenismus,  das  Römische  Weltreich,  die  Zeit  vom  Untergänge  des
weströmischen  Reiches  bis  zur  Neuzeit,  die  volkswirtschaftliche  Entwicklung  des
Mittelalters  und  die  wirtschaftlichen  Ziele  der  Gegenwart  einer  eingebenden
Besprechung  und  Kritik  unterzieht.  Abhandlungen,  betitelt  die  Wirtschasts
fubjekte  und  ihr  Streben,  das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Arbeit  der  Widerstreit ­
  der  Zweckmäßigkeitsreihen,  der  Weg  der  Wirtschaftsentwicklung  der  Zua
zur  Organisation  beschließen  dieses  Werk,  welches  eine  wahre  Fundarube
den  Wirtschastshistorikcr  und  den  Wirtschaftspolitiker  bildet.  '
Zollpolitisches  A-B-C-Buch.
Von
Dr.  Walther  Borgius,
Geschäftsführer  des  Landelsvertragsvereins.
In  Leinwand  gebunden  M.  2.—.
Der  Verfasser,  welcher  seit  nunmehr  anderthalb  Jahrzehnten  in  der  Praxis
der  Handels-  und  Zollpolitik  steht,  machte  sehr  häufig  die  Beobachtung  daß  in
den  die  zollpolitischen  Fragen  interessierenden  Kreisen,  wie  praktische  Kaufleute
Industrielle,  volkswirtschaftliche  Beamte,  Statistiker,  Redakteure  usw.  viele  An-'
klarheiten  und  Mißverständnisse  über  diese  Materie  herrschen.
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Neue
I  Probleme  des  modernen  Kulturlebens.
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Leser  findet  Aufsätze  über  aktuelle  Probleme,  welche  für  die  Wissenschaft,  Volkswirtschaft ­
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SO  ^  1
1  00

P-  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

343

r

belief,  so  ist  der  gesamte  Vermögensbestand  dieser  Anstalten
z-benfalls  über  3U2iual  höher  als  der  Schadenbedarf.  Dies
;  der  Sicherheitskoeffizient  dieser  Anstalten  ein  bemerkenswert
ein  Unlstand,  der  im  Hinblick  aus  die  bisher  geringfügige
f  ückdeckung  bei  diesen  Anstalten  von  besonderer  Bedeutung  ist.
.  IX—X,  Fahnentabellen.)
'scher  Weise  die  ö.F.A.  ihre  flüssigen  Barbestände  und
i(us  müssen  finanziell  nutzbar  angelegt  haben,  ergeben  des
'  Tabellen  IX  und  X.  Sie  umfassen,  wie  ein  Vergleich  mit
'elle  VIII  nachgewiesenen  Vermögen  ausweist,  auch  die  Einuifenden
  Beiträgen,  soweit  solche  finanziell,  wenn  auch  nur
V  eit,  ausgenutzt,  d.  h.  zinstragend  angelegt  sind.  Die  Durchrzelrubriken
  dieser  beiden  Tabellen  zeigt,  daß,  obgleich  von
-on  Anstalten  getrennte  Zahlen  noch  nicht  zu  erhalten  waren  37 ,
elfte  des  gesamten  Vermögensbestandes  in  Wertpapieren
;  t  Viertel  bei  Banken  und  öffentlichen  Kassen  angelegt  war.
a  Zinssätze  schwankten  durchschnittlich  zwischen  2—3^2°/o.
n  in  das  Reichs-  oder  Staatsschuldbuch,  die  auch  dem  Werthütten ­
  zugerechnet  werden  können,  da  ein  entsprechender
Wertpapiere  aus  dem  Verkehr  zurückgezogen  wird,  fanden
illig  geringem  Maßstabe  statt,  nämlich  mit  10  %  des  Gesamt-Wertpapieren.
  Zu  den  einzelnen  Rubriken,  die  in  Gruppen
rwaltungsberichten  herausgezogen  wurden,  ist  zu  bemerken,
bei  den  Banken  überwiegend  um  Staats-  oder  ähnliche
anken  handelte,  ferner,  daß  die  Wertpapiere  zum  größeren
n  der  betreffenden  Bundesstaaten  oder  öffentlicher,  in  den
ietreffenden  Anstalten  tätiger  Körperschaften  (Landschaften  usw.),
nie  erst  Anleihen  des  Reichs  umfaßten  und  daß  die  betreffenden
i:  r  zu  einem  sehr  geringen  Teil  in  sonstigen  mündelsicheren
l  (z.  B.  Stadtfchuldverschreibungen)  angelegt  waren.  Jni
  r  ausländische  Wertpapiere  kamen  als  Anlagewerte  nicht  in
-Ljie  in  Spalte  4  aufgeführten  Darlehen  an  Gemeinden  und
trbände  waren  fast  durchweg  solche,  die  gegen  schriftlichen
rag  auf  feste  Zinsen  zum  Zwecke  der  Verbesserung  der  Feuert
  als  Anleihen  für  gemeinnützige  Unternehmungen  gegeben
aben  darüber,  in  welchen  Grundstücken  (Stadt,  Land,  Wohn--911
  waren  es  57,6  der  Aktiva;  sie  brachten  3,3  Millionen  buchmäßige
        <pb n="348" />
        ﻿
        <pb n="349" />
        ﻿
        <pb n="350" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
