Das englische Kreditwesen. 43 Stelle der Einzelunternehmer große dauernde Qründungs- und Finanzierungsgesellschaften getreten sind, hat sich das Geschäft der Jobber vereinfacht, indem solche Gesellschaften den Markt der sie interessierenden Papiere durch Vermittlung des betreffenden Jobber dauernd beeinflussen, entweder indem sie ihn beauftragen, das an gebotene Material zu bestimmten Preisen hereinzunehmen, oder indem sie ihm für die von ihm vollzogenen Verkäufe die Stücke selbst liefern. Da die Vorschriften der Stock-Exchange den Brokers das An noncieren verbieten, so kann jeder derselben nur mit seiner festen Kundschaft arbeiten. Es bedarf also noch einer Organisation, die für die möglichst lückenlose Hereinziehung weiterer Käuferschichten sorgt. Es sind die sogenannten Outside-Brokers, die nicht Mitglieder einer Fondsbörse sind, sondern lediglich durch ein Mitglied ihre Kauf- und Verkauf auf träge vollziehen lassen. Sie sind es, die überall Kunden zu werben suchen, nicht nur in London und in der englischen Provinz, sondern bis nach Frankreich, Deutschland usw. übergreifen, das Kapitalistenpublikum durch Zirkulare, Reisende und Agenten anlocken und so den breiten Absatzmarkt schaffen, auf dem die Aufnahmefähigkeit der Londoner Stock-Exchange beruht. Das englische Emissionswesen hat es mit Hilfe dieser beweglichen Organisation verstanden, sich den Erfordernissen, besonders der überseeischen Kapitalbeschaffung, auf das glänzendste anzupassen. Es wird hierbei unterstützt durch das englische Aktienrecht, welches der freien Betätigung keine engen Grenzen zieht und den Schutz des Publikums lediglich in der Form weitgehender Publizität zu gewährleisten sucht, aber nicht, wie das deutsche Aktienrecht, das Emissionsgeschäft im Interesse des Kapitalisten durch gesetzliche Vorschriften in weitgehender Weise einschränkt. Wenn wir zusammenfassend die englische Kreditorganisation mit derjenigen Deutschlands vergleichen, so ergeben sich eine Reihe auffallender Unterschiede. Das Zentralinstitut, die Bank von Eng land, ist infolge der veralteten Bestimmungen über die Notenausgabe und der gegenüber den ungeheuren Verpflichtungen zu geringen Barreserve nicht immer in der Lage, die als richtig erkannte Politik gegenüber dem Widerstreben der großen, an Kapitalkraft ihr fast ebenbürtigen Join Stock Banks durchzuführen. Die Depositenbanken