66 Dr. M. J. Bonn. hofft aber, daß dies Defizit allmählich verschwinden wird und Ir land dann seinen Kräften entsprechend Beiträge für Reichszwecke aufbringen kann. Trotzdem es zurzeit keine Mittel für die allge meinen Reichsaufgaben beisteuert, soll Irland im Unterhaus durch 42 Mitglieder vertreten werden. Ob eine Veränderung seiner Ver tretung im Oberhaus stattfinden soll, kann erst bestimmt werden, wenn das Oberhaus, dessen Stellung nach der sogenannten «Parla mentsakte» von 1911 unhaltbar geworden ist, die notwendige Neu gestaltung erfahren wird. Wenn der Home-Rule-Entwurf Gesetz werden wird, wird Irland der erste der Gliedstaaten sein, die sich aus dem britisch-irischen Einheitsstaat herauszuschälen beginnen. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die lokale Autonomie, die Ir land jetzt erhalten soll, auf Schottland, Wales und England selbst ausgedehnt werden wird. Das heutige Reichsparlament und die heutige Reichsregierung werden sich dann ausschließlich mit den den britisch-irischen Inseln gemeinsamen Reichsangelegenheiten zu beschäftigen haben. Sie werden die Behandlung aller lokalen Ange legenheiten untergeordneten Vertretungen anvertrauen und sich,, wie man hofft, so der wachsenden Geschäftslast entledigen, die heute die Tätigkeit des Parlaments zu Westminster zu gefährden droht. Der Einheitsstaat wird einen föderativen Charakter annehmen.. Schottland und Wales, die trotz mancher erfolgreicher Anglisie- rungsversuche die eigene Nationalität bewahrt haben, würden deren äußerliche Anerkennung erreichen und innerhalb ihrer lokalen Sphären vollberechtigt neben die «englische Nationalität» treten. England selbst würde eine auf das eigentliche England beschränkte Vertretung erhalten, falls hier nicht noch weitergehende, regionale Teilungen erfolgen sollten. Die vier Nationalitäten würden gemein sam das Reichsparlament beschicken, das, von der Sorge um Orts interessen befreit, sich den gemeinsamen Reichsinteressen der ver einigten britisch-irischen Inselbevölkerungen widmen könnte. — So bahnt sich im Mutterlande des britischen Weltreichs eine weit gehende Änderung der bestehenden politischen Organisation an. Sie steht in mancher Beziehung in engem Zusammenhänge mit den Organisationsbestrebungen des Weltreiches als solchen. II. Das britische Reich außerhalb des Mutterlandes besteht heute aus etwa 50 Gemeinwesen mit mehr oder minder selbständigen Regie