Die Organisation des britischen Weltreichs. 67 rungen. Diese Gemeinwesen schwanken an Größe und Bedeutung. An der untersten Stelle wohl steht die Insel Ascension mit einer Fläche von 88 qkm und 400 Einwohnern; sie hat im ganzen 15 acres (etwa 7 ha) bebautes Land; auf der anderen Seite stehen das Kaiserreich Indien zuzüglich seiner Dependenzen mit 4,6 Milk qkm und 315 Milk Einwohnern und die «Herrschaft» (Dominion) Kanada mit 9,7 Milk qkm und 7 Millionen Einwohnern. So verschiedenartig aber auch die natürliche Lage und die soziale Gestaltung der das britische Reich bildenden Gemeinwesen ist, sie stimmen alle in einem Punkte überein. Sie sind staatsrechtlich alle als «Kolonien» zu bezeichnen, d. h. als Gebiete, bez. Bevölkerungen, die zwar unter Umständen alle Befugnisse und alle Einrichtungen eines unabhängigen Staates besitzen können, die diese Befugnisse aber der Übertragung seitens einer übergeordneten Regierung ver danken, die dieselben einschränken, ausdehnen oder zurücknehmen und die Regierung des untergeordneten Staates zur Verantwortung ziehen kann. Wie weit oft im einzelnen die Befugnisse einzelner Glieder des britischen Weltreiches gehen, sie haben nirgends völker rechtliche Persönlichkeiten erworben. Sie können nicht Krieg er klären und Frieden schließen, noch besitzen sie eine selbständige Vertretung im internationalen Verkehr. Diese formale Eigenschaft als «abhängige Gebiete» ist indes der einzige gemeinsame Zug aller britischen Besitzungen. Sieht man von ihr als von etwas Selbstverständlichem ab, so stellt sich das britische Weltreich nicht länger als eine Einheit dar. Es ist nicht aus einem Gusse hervorgegangen; es besteht vielmehr nach Ursprung, Eigen art und Regierungsform aus zwei Reichen, die einander in jeder Be ziehung unähnlich sind und nur durch die Souveränität des Mutter landes zu einer äußeren Einheit zusammengefaßt erscheinen. Ein Teil dieses Reiches, Indien und die übrigen asiatischen Be sitzungen, der größte Teil von Afrika, mit Ausnahme der südafrika nischen Union, umfaßt Gebiete, die fast ausschließlich von Ein geborenenbevölkerungen bewohnt werden. Es sind «Herrschafts kolonien», die durch Niederwerfung der eingeborenen Bevölke rungen britischer Besitz geworden sind; ihre Bevölkerungen sind denen der britischen Inselrassen fremd und werden ihr allem mensch lichen Ermessen nach rassenfremd bleiben. Die britische Herrschaft in diesen Gebieten ist daher eine Fremdherrschaft; sie beruht ur- 5*