72 Dr. M. J. Bonn. nötigen Mittel entziehen und weder die Forterhebung alter Steuern noch die Einführung neuer Steuern verhindern, noch die Vornahme von Ausgaben unmöglich machen. Selbst wenn er ausschließlich aus gewählten Vertretern des beherrschten Volkes bestünde, läge doch die Macht bei den landesfremden Herrschern. So ist die Verwaltung Indiens trotz aller neuzeitlichen Veränderungen im wesentlichen auf dem Prinzip der «Beherrschung», nicht auf dem der Selbstverwaltung aufgebaut. Dieses System findet sich in den mannigfachsten Ab stufungen in allen Gebieten, die als «Kronkolonien» bezeichnet wer den; mit dem Unterschied jedoch, daß die Verantwortung für diese Kolonien dem Staatssekretär für die Kolonien, nicht dem für Indien obliegt. In allen «Kronkolonien» steht an der Spitze der kolonialen Ver waltung ein Gouverneur; ihm zur Seite ein die Exekutive bildender Staatsrat. Die Gouverneure und die Mitglieder des Staatsrates — sie stellen das Ministerium des Gouverneurs dar —, sind dem Staats sekretär für die Kolonien, nicht den Bewohnern der Kolonien bzw. ihren Vertretern verantwortlich; ihre Ernennung erfolgt vorbehalt lich der Zustimmung des Staatssekretärs. Es regiert nicht die Kolo nie, sondern die durch den Staatssekretär vertretene Krone, daher diese Kolonien den Namen .«Kronkolonien» tragen. Mit Ausnahme der obenerwähnten Tochtervölker sind alle britischen Kolonien als Kronkolonien zu betrachten. Dabei ist allerdings zu beachten, daß viele Eingeborenenstaaten, wie z. B. Südnigerien, oder auch zahlreiche indische Vasallenstaaten, den Charakter eines eingeborenen Staats wesens nicht völlig abgestreift haben. Sie gelten daher zurzeit nur als «Protektorate», d. h. als Gebiete, die zwar unter britischem Schutze stehen, in deren innere Verwaltung aber die britische Regie rung möglichst wenig eingreift. Es werden im wesentlichen nur ihre auswärtigen Beziehungen kontrolliert, während sie im Innern ein weit gehendes Maß von Selbständigkeit besitzen können. Sie ähneln daher in formaler Beziehung den Kolonien mit Selbstregierung, die heute nur noch in ihren auswärtigen Beziehungen abhängig sind. Es be steht aber der große Unterschied, daß diese Kolonien als Kron kolonien begonnen haben und sich allmählich zu «Nationen» ent wickeln, während die Protektorate den umgekehrten Weg ein- schlagen und allmählich zu Kronkolonien werden dürften. Die einzelnen Kronkolonien weisen untereinander die mannigfach