80 Dy. M. J. Bonn. heute dem der Krone in England ähnlich geworden: es erfolgt nur, wenn der Gouverneur auf Rat seiner verantwortlichen Minister einem Entwurf die Zustimmung verweigert. Hierdurch ist zwar eine formale Abgrenzung der kolonialen Be fugnisse gegeben; sie entspricht aber nicht immer den praktischen Anforderungen. Ursprünglich sollte die Sphäre der kolonialen Selbständigkeit ausschließlich auf koloniale Angelegenheiten be schränkt werden. Die Väter der kolonialen Autonomie suchten nicht nur die gesamten auswärtigen Angelegenheiten dem Mutterlande als dem Vertreter der Reichseinheit vorzubehalten, sie wollten darunter die gesamte Handelspolitik einbegriffen sehen; ja sie wollten selbst die Landveräußerung als Reichsangelegenheit be handeln. Die Technik der Landverkäufe mußte ihrer Ansicht nach mitbestimmend auf die Auswanderung aus dem Mutterlande und die Überführung in die Kolonie einwirken; es handelte sich also daher ‘ um eine zwischenstaatliche, nicht um eine staatlich-örtliche An gelegenheit. Diese Auffassung konnte natürlich nicht aufrecht erhalten werden. Die Art und Weise, wie ein Neuland besiedelt wird, ist von so großer Bedeutung für seine Bewohner, daß die Landpolitik ihrer Gesetzgebungssphäre nicht entzogen werden kann; das ist schon im Hinblick auf die kolonialen Finanzen unmöglich. Aus einer Ge samteinnahme von fast 3 000 000 £ im Jahre 1856 stammten z. B. in Victoria 900 000 £ aus Landverkäufen. Wenn man den Kolonien finanzielle Selbstverwaltung geben will — und ohne finanzielle Selbstverwaltung ist Autonomie nicht denkbar —, so müssen ihnen alle finanziellen Hilfsquellen überlassen werden, daher denn schon im Jahre 1846 bzw. 1847 die Eingänge aus den Landverkäufen dem kanadischen Parlamente übertragen wurden. Das gleiche Argument, verstärkt durch andere Überlegungen, machte sich bei der Handelspolitik geltend. Ein Neuland bezieht seine Einkünfte aus Landverkäufen und Zöllen — in dem erwähnten Falle von Victoria kamen 1 660 000 £ aus Zöllen; noch heute erzielt der Australische Bund bei einem Gesamteinkommen von 18 800 000 £ 13 000 000 £ aus Zöllen und Verbrauchsabgaben. Von der Gestaltung der Zolleingänge hängt daher die finanzielle, von dem Aufbau des Zollsystems die industrielle Entwicklung eines Neulandes ab. Das alte Zollsystem des britischen Reiches hatte britischen Waren