Die Organisation des britischen Weltreichs. 81 auf den kolonialen Märkten eine Vorzugsstellung bzw. ein Monopol gewährt; umgekehrt war den kolonialen Produkten eine gleiche Be günstigung im Mutterlande eingeräumt worden. Der Schiffahrts verkehr zwischen Mutterland und Kolonien war auf mutterländische Schiffe beschränkt; die Kolonien durften bestimmte Waren nicht nach fremden Ländern ausführen; die Entwicklung bestimmter Industrien war ihnen im Interesse des Mutterlandes untersagt. So wurden die Finanzkräfte der Kolonien beschränkt und die Entwicklung ihrer Hilfsquellen aufgehalten. Eine derartige Politik wäre Kolonien mit Selbstregierung gegenüber auf die Dauer nicht durchführbar ge wesen. Ehe sich das System der Selbstregierung voll eingelebt hatte, war indes die Schutzzollpolitik des Mutterlandes, auf der die Vorzugs zölle beruhten, abgeschafft worden. Bis 1860 bestanden zwar noch Vorzugszölle für kolonialen Zucker und koloniales Holz, der prin zipielle Übergang zum Freihandel war aber bereits von 1846 an er folgt. Die Kolonien erhielten — gegen ihren Willen — das Recht, ihre eigenen Zolltarife selbständig zu gestalten. Sie durften (1854) nicht nur gegen fremde Staaten, sondern auch gegen das Mutter land nach Belieben Zölle erheben, unter Ausschluß jeder Vorzugs behandlung. Nur im Falle der Nachbarschaft wurde eine gegen seitige Zollbegünstigung gestattet. Es ist oft betont worden, daß die Einführung des Freihandels in England die Entwicklung der kolonialen Selbständigkeit beschleunigt und damit den Zusammen hang mit dem Mutterlande vermindert habe, weil die Aufhebung der Vorzugsbehandlung im Mutterlande die Kolonien auf den Weg zollpolitischer Selbständigkeit gedrängt habe. Diese Auffassung ist bei oberflächlicher Betrachtung scheinbar richtig. Sie vergißt aber, daß die Grundlagen der kolonialen Selbständigkeit längst gelegt waren, und daß die weitere Entwicklung nicht an einer bestimmten Stelle haltmachen konnte. Da die Kolonien nicht Gliedstaaten eines Bundesstaates waren, mußten sie ein selbständiges Finanzsystem ver langen. Es ist nicht denkbar, daß sie sich dauernd mit einer halb abhängigen Stellung zufrieden gegeben hätten, die ihnen zwar theoretische Selbständigkeit gewährt, die Mittel zur Behauptung derselben aber verweigert und die Entwicklung ihres wirtschaft lichen Aufbaus verlangsamt hätte. Das wäre nur möglich gewesen, wenn sie dauernd mit der Aufgabe zufrieden gewesen wären, das Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft. 6