Die Organisation des britischen Weltreichs. 89 keiten. Die Kolonien können einmal durch Verträge gebunden wer den, denen sie die Zustimmung verweigert hätten, soweit ihre eigenen Interessen in Frage kommen. Das ist z. B. bis zu einem ge wissen Grade beim Abschluß der englisch-japanischen Allianz der Fall gewesen, die die von den Kolonien verfolgte antiasiatische Ein wanderungspolitik zu beeinträchtigen schien. Daher ist auf der letzten Reichskonferenz beschlossen worden, die Kolonien möchten tunlichst vor dem Abschluß internationaler Verträge gehört werden. Soweit es sich um Abmachungen wesentlich wirtschaftlicher Natur handelt, wird die Erfüllung dieses Wunsches nicht auf unüberwind liche Schwierigkeiten stoßen. Bei rein politischen Verträgen ist zwar eine rechtzeitige Fühlungnahme mit den Tochter Völkern wohl möglich; es ist aber, solange sie Reichsteile sind, ausgeschlossen, daß sie sich der allgemeinen Reichspolitik nur von Fall zu Fall fügen. Die Kolonien haben örtlich bestimmte auswärtige Interessen. Australien und Neuseeland schenken der japanischen Frage große Aufmerksamkeit; Kanadas auswärtige Politik wird im wesentlichen durch die Rücksicht auf den nordamerikanischen Nachbar beeinflußt; diejenige Südafrikas, abgesehen von seinen Grenzbeziehungen zu deutschen, portugiesischen und belgischen Kolonien, durch seine Lage an einer der großen Weltverkehrsstraßen. Alle drei kolonialen Gruppen sind nur in geringem Maße an der eigentlichen, euro päischen Politik interessiert. Sie würden aber, da sie zweifelsohne britisches Reichsgebiet darstellen, fast automatisch in den Strudel eines europäischen Krieges gezogen werden, dessen Ursachen und Zweck sie vielleicht nicht begreifen. Sie können eine Politik, die zu einem solchen Kriege führt, nicht verhindern; die Kriegserklärung ist vielleicht die erste Kunde, die sie von der Entstehung eines Kon fliktes erhalten . Diese Sachlage legt den Tochtervölkern eine Ver antwortlichkeit auf, die durch keine entsprechende Mitwirkung ge mildert wird. Um diesen Folgen zu entgehen, haben kanadische Staatsmänner eine Theorie entwickelt, die die Teilnahme an der aus wärtigen Politik des Mutterlandes im Kriegsfälle ins Belieben der Kolonien stellt: «Wir halten uns nicht für verpflichtet, an jedem Kriege teilzunehmen, und unsere Flotte kann nicht in allen Fällen herangezogen werden.» Die auswärtige Politik des Reichs soll dem Mutterlande, dem «hauptsächlichsten Teilhaber der Familie, überlassen werden, der gelegentlich nur einen Teil der