96 Dr. M. J. Bonn. England gebaut werden, aber Eigentum der kanadischen Regierung bleiben, die jederzeit ihre Rückziehung beantragen kann. Darüber ist zurzeit ein heftiger Kampf in Kanada entbrannt, dessen Ausgang zweifelhaft ist. Die Gegner dieses Plans sehen in ihm den Versuch, die Tochtervölker zu Leistungen für Reichszwecke heranzu ziehen, ohne daß ihrem Mitbestimmungsrecht genügend Rechnung getragen werde. Sie protestieren gegen eine «Zentralisation» der Reichskräfte in England, deren Zweck es sei, die völlige Entwicklung Kanadas zu einer «Nation» im völkerrechtlichen Sinne des Wortes zu verhindern. Die Anhänger betonen, daß es sich um bloße Zweck mäßigkeitsfragen handele; die Schaffung einer kanadischen Flotte werde hierdurch vorbereitet; nur sei es selbstverständlich, daß diese Flotte einen Teil der Reichsflotte bilden müsse. — Auf jeden Fall hat auch das letzte der Tochtervölker den Willen bekundet, Opfer für die Zwecke der Reichsverteidigung zu bringen. Die Reichsvertei digung der Zukunft wird daher nicht länger Aufgabe des Mutter landes sein; sie wird zur gemeinsamen Reichssache werden. VII. Damit entsteht aber auch die Notwendigkeit, gemeinsame Reichs organe zu schaffen. So wenig die Reichseinheit aufrechterhalten wer den kann, wenn die Kolonien sich in jedem Falle das Recht der Ent scheidung Vorbehalten, ob ihre Flotte an einem Reichskrieg teil nehmen soll oder nicht, wie das Kanada ursprünglich beabsichtigte, so wenig ist sie auf die Dauer zu sichern, wenn den Tochtervölkern kein Einblick in und kein Einfluß auf die Reichspolitik gewährt wird. Daß die Frage der Reichsverteidigung in engem Zusammenhang mit dem Ausbau der Reichsorganisation steht, ist schon von Adam Smith in seinem berühmten Werke über den Reichtum der Völker betont worden. «Das britische Reich,» meinte er, «sei kein Reich, sondern nur der Entwurf eines solchen», da an seiner Verteidigung die amerikanischen Kolonien nicht teilnähmen. Sie steuerten weder Geld noch Truppen zur Unterstützung des Reiches bei. Das briti sche Mutterland könne dem bloßen Entwurf eines Weltreiches auf die Dauer nicht Opfer bringen, es müsse versuchen, ihn zu ver wirklichen und eine Verbindung von Rechten und Pflichten der Kolonien herbeizuführen; gelänge das nicht, so müsse der Entwurf aufgegeben werden und das sogenannte Reich in seine Bestandteile