Die Organisation des britischen Weltreichs. 123 Da die Reichskonferenzen nur aller vier Jahre zusammentreten, so ist zurzeit die Erledigung zahlreicher Einzelfragen ausgeschlossen. Bei der Selbständigkeit der Einzelstaaten in staatsrechtlicher Hinsicht und bei ihrer geographischen Lage ist solches auch nicht vonnöten. Plötzlich auftauchende Fragen können durch Sonder- und Zwischen konferenzen erledigt werden, wenn das nicht durch Verhandlungen von Regierung zu Regierung möglich ist. Dazu kommen häufig Be suche kolonialer Minister im Mutterlande, denen bei dieser Gelegen heit Einblick in die Führung der Reichsgeschäfte zuteil wird; sie werden z. B. zu den Sitzungen des Reichsverteidigungsrates zuge zogen. Es ist sogar die Frage der ständigen Anwesenheit eines kanadischen Ministers in London erörtert worden. Der Verkehr zwischen den einzelnen Regierungen und beson ders mit der Regierung des Mutterlandes wird nicht länger aus schließlich durch die Gouverneure aufrechterhalten; er wird im Laufe der Entwicklung voraussichtlich mehr und mehr in die Hände von kolonialen «Gesandten» übergehen. Es entwickelt sich so ein Staatenbund, der manche Ähnlichkeit mit dem alten deutschen Bunde hat. Die Reichskonferenz und deren geplante Fortsetzung, der Aus schuß der Oberkommissare, erfüllt eine Anzahl der Aufgaben, die der Bundestag zu erledigen hatte. Die Vormacht, das Mutterland, leitet die äußere Politik und organisiert die Reichsverteidigung in steter Fühlung mit den Bundesgenossen. Es ist eine Entwicklung, die noch in vollem Gange ist; ist doch keine der Kolonien als völker rechtliches Subjekt zu bezeichnen. Mit ihrer inneren Erstarkung wird der Wunsch, nach außen und innen eine Nation zu werden, wachsen. Die Furcht vor der Übernahme neuer Aufgaben wird schwinden und damit auch das Mißtrauen gegen den Eintritt in eine völlige Teilhaberschaft mit dem Mutterlande. Während heute noch ein formales Abhängigkeitsverhältnis besteht, das sich in der Unter ordnung unter den Staatssekretär für die Kolonien äußert, wird es in absehbarer Zeit zu einem Nebeneinanderstehen kommen. Ein solches Miteinanderarbeiten verbündeter Regierungen hat zweifelsohne seine Schattenseiten. Die verbündeten Regierungen haben zurzeit außer einem dem Kolonialamt angegliederten Sekreta riat kein Organ. Sie besitzen als Verbündete keinerlei Geldmittel; sie können einander nicht majorisieren und ihre Beschlüsse voneinander nicht erzwingen. Wenn es sich um eine große Masse widerstrebender