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        <title>Grundfragen der englischen Volkswirtschaft</title>
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        ﻿
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        ﻿iiiiiiiNmiinilutimnmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimmimiiiiimimiiiiiliiliiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii

VERÖFFENTLICHUNGEN DER
HANDELSHOCHSCHULE MÜNCHEN

I. HEFT

GRUNDFRAGEN

DER

ENGLISCHEN VOLKS-
WIRTSCHAFT

S :

: E

i E

VERLAG VON DUNCKER &amp; HUMBLOT

MÜNCHEN UND LEIPZIG
19 13

| ........................
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        ﻿VERÖFFENTLICHUNGEN
DER HANDELSHOCHSCHULE
MÜNCHEN

L HEFT

GRUNDFRAGEN DER ENGLISCHEN
VOLKSWIRTSCHAFT

VERLAG VON DUNCKER &amp; HUMBLOT
MÜNCHEN UND LEIPZIG
19 13

f
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        ﻿GRUNDFRAGEN
DER ENGLISCHEN
VOLKSWIRTSCHAFT

VERLAG VON D.UNCKER &amp; HUMBLOT
MÜNCHEN UND LEIPZIG
19 13
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        ﻿■

■■I
        <pb n="6" />
        ﻿Vorwort. &gt;

•|. 'i.

\

.....-nter dem Titel »Deutschland und seine Konkurrenten«

U: wurde im Wintersemester 1912/13 an der Handelshoch-
■ schule München ein Vortragszyklus abgehalten, dessen
erster Teil die angelsächsische Welt behandelte.

Dem Wunsche zahlreicher Hörer nachkommend haben die beteiligten
Vortragenden die Veröffentlichung ihrer Arbeiten gestattet. Das vor-
liegende Bändchen bringt unter der Bezeichnung »Grundfragen der
englischen Volkswirtschaft« die erste Hälfte derselben. Ein zweites
Bändchen, Probleme der Vereinigten Staaten behandelnd, soll in Bälde
folgen. Die jetzt erscheinende Sammlung enthält im wesentlichen die
unveränderte Wiedergabe dieser Vorträge. Eine Ausnahme, für die
ich den Leser und meine Mitarbeiter um Entschuldigung bitte, bildet
eigentlich nur der erste der von mir gehaltenen Vorträge: »Die Organi-
sation des britischen Weltreichs«, der in der ursprünglichen, skizzen-
haften Form nicht veröffentlicht werden konnte. Ausführliche Beleg-
stellen und Anmerkungen sind in allen Fällen absichtlich unterblieben,
da die Veröffentlichung dem gleichen Zwecke dienen soll wie die
Vorträge selbst — dem Leser eine Einführung in die Fragen des briti-
schen Weltreichs zu geben und ihn zu deren Studium anzuregen.

München, den 12. Juli 1913.

Dr. M. J. Bonn.
        <pb n="7" />
        ﻿Inhaltsangabe.

Seite

I.	Das	englische Agrarwesen. Von Privatdozent Dr. Rudolf Leonhard	1

II.	Die englische Industrie. Von Privatdozent Dr. Theodor Vogelstein	17

III.	Das	englische Kreditwesen. Von Professor Dr. Edgar Jaffe/ . .	31

IV.	Die	Arbeiterfrage in England. Von Professor Dr. Edgar Jaffe; .	45

V.	Die Organisation des britischen Weltreichs. Von Professor

Dr. Moritz Julius Bonn........................................61

VI.	Der moderne Imperialismus. Von Professor Dr. Moritz Julius Bonn 127
        <pb n="8" />
        ﻿Das englische Agrarwesen

__Von Dr. Rudolf Leonhard_

'Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.
        <pb n="9" />
        ﻿D: AS vorliegende Thema paßt scheinbar nicht ganz
■ in einen «Deutschland und seine wirtschaftlichen
[ Konkurrenten» betitelten Zyklus. Wirtschaftliche Kon-

!........ kurrenz macht die englische Landwirtschaft der des

Kontinents, speziell der deutschen, nicht; im Gegenteil, sie ist
durch die überseeische Konkurrenz weit schärfer betroffen worden
als die unsrige. Wenn trotzdem ein Vortrag über die englische Land-
wirtschaft in diesen Zyklus aufgenommen wurde, so geschah das,
um zu zeigen, wie die englische Außenhandelspolitik auf die eigene
Landwirtschaft eingewirkt und wie diese sich den veränderten Ver-
hältnissen mehr oder weniger angepaßt hat.

Während über englische Industrie- und Handelspolitik, die unsere
Interessen unmittelbar berührt, in Deutschland ziemlich konkrete,
wenn auch nicht immer ganz richtige Vorstellungen verbreitet sind,
sind die landläufigen Anschauungen über englische Landwirtschaft
meist etwas nebelhaft. Das Schema pflegt sich in der vagen Vor-
stellung von einer hohen Blüte der englischen Landwirtschaft im
18. Jahrhundert zu erschöpfen, die dann durch die Aufhebung der
Kornzölle 1846 geknickt wurde; dann habe die überseeische Kon-
kurrenz zu Anfang der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts den
Resten der englischen Landwirtschaft endgültig den Garaus gemacht,
so daß heute auf dem gänzlich entvölkerten flachen Lande die Ruhe
des Kirchhofs herrsche. Wir werden im folgenden sehen, wie unzu-
treffend diese traditionellen Vorstellungen sind.

Unsere Betrachtungen werden sich im wesentlichen auf die letzten
40 Jahre konzentrieren, denn ein so umfangreiches Thema wie das
über englisches Agrarwesen in einem knappen Aufsatz darzustellen,
erfordert äußerste Verkürzungen, die nur ein Eingehen auf das Not-
wendigste gestatten. Da uns hier in erster Linie die Gegenwart
interessiert, die gewisse Parallelen mit der Entwicklung in Deutsch-
land nahelegt, will ich auf die historische Entstehung der heutigen
englischen Agrarverfassung so gut wie gar nicht eingehen und nur
kurz darauf hinweisen, daß aus der Grundherrschaft und der Un-

1*
        <pb n="10" />
        ﻿4

Dr. Rudolf Leonhard.

freiheit, der Grundlage aller mittelalterlichen Agrarverhältnisse,
sich die bäuerliche Bevölkerung Englands allmählich zu einer nahezu
freien Stellung emporarbeitete. Aber schon im 15. und 16. Jahr-
hundert führen große Umwälzungen auf dem Lande, nament-
lich das Aufkommen der wirtschaftlich lohnenderen Schafzucht,
zu einer Ausdehnung des feudalen Großbetriebs, die mit weit-
gehender Vertreibung der Bauern und Einziehung ihrer Höfe ver-
knüpft ist. Nach einer Periode des Stillstandes folgt im 18. Jahr-
hundert durch das Steigen der städtischen Bevölkerung und der Ge-
treidepreise eine zweite, noch mächtigere Ausdehnung des Groß-
betriebs auf Kosten des Gemeinlands und der Bauernstellen, jetzt
aber nicht mehr zwecks Ausdehnung der Schafzucht, sondern des
Getreidebaues. Rein technisch war diese Ausdehnung des Groß-
betriebs gerechtfertigt, weil er im Getreidebau große Vorteile vor
dem Kleinbetrieb hat. Großbetrieblicher Getreidebau ist also im
18. Jahrhundert die Signatur der englischen Landwirtschaft.

Diese Verhältnisse spitzen sich noch schärfer zu, als England
Ende des 18. Jahrhunderts in einen 25jährigen Krieg mit Frankreich
gerät, der in den napoleonischen Kriegen und der Kontinentalsperre
gipfelt. Jetzt steigen durch die Absperrung vom Festland die Ge-
treidepreise in England so hoch, daß auch der schlechteste und un-
geeignetste Boden angebaut werden muß, um den Bedarf zu decken.
Auf diese Art verschwinden die letzten Reste des bäuerlichen Klein-
betriebs, gleichzeitig wird die Viehzucht, die eigentliche Domäne des
Kleinbetriebs, zurückgedrängt, weil bei der Höhe der Getreidepreise
der Fleischgenuß in den breiteren Schichten des Volkes stark ab-
genommen hat.

Mit dem Falle der napoleonischen Herrschaft 1813 fällt auch die
Kontinentalsperre, und die englischen Getreidepreise drohen durch
Wiederherstellung der Einfuhr herabzugehen. Dies bringt nament-
lich die Bebauer der schlechtesten Böden in wirtschaftliche Be-
drängnis, denn der jetzige Getreidepreis lohnt den Anbau nicht
mehr. Um nun den Anbau im alten Umfang aufrecht zu erhalten,
führt man im vermeintlichen Interesse der Landwirtschaft einen
Schutzzoll mit gleitender Skala ein, der automatisch sich ermäßigt,
wenn die Getreidepreise einen gewissen Punkt übersteigen. Diese
Einrichtung bewährt sich aber absolut nicht, denn wenn die Inlands-
ernte gut ist, fallen die Preise trotz der Zölle, und die Inhaber der
        <pb n="11" />
        ﻿Das englische Agrarwesen.

5

schlechtesten Böden kommen nicht auf ihre Kosten, steigen aber
die Preise durch magere Ernten, so zwingt die soziale Not in den
großen Städten zur provisorischen Herabsetzung der Zölle. Eine
Kommission nach der anderen tagt, ohne die wahre Ursache der Not-
lage der englischen Landwirtschaft entdecken zu können.

Diese Situation zieht sich bis 1846 hin, denn solange befinden sich
im Parlament, gestützt auf eine gänzlich veraltete Wahlrechtsord-
nung, die Vertreter des angeblichen Landinteresses in der Majorität
und verhindern jeden Abbau der Zollschranken. Dann aber wird
unter dem übermächtigen Druck der vereinigten Konsumenten, also
der Industriellen, Kaufleute und Arbeiter, die zugleich eine Parla-
mentsreform durchsetzen, der Zollschutz erst gemildert, dann all-
mählich ganz beseitigt.

England ist heute noch dasjenige Land, dessen Zollpolitik durchaus
von Freihandelsprinzipien geleitet wird. Wohl hat auch England
Zölle, aber es sind nur reine Finanzzölle, deren Ertrag ungeschmälert
in die Staatskassen übergeht, ohne daß Dritte irgendwelchen Sonder-
vorteil davon haben. Produkte, die auch im Inland erzeugt werden,
wie Getreide usw., werden mit Ausnahme der Spirituosen prinzipiell
nicht besteuert, weil ja die durch den Zoll bewirkte Preiserhöhung
einem kleinen Bruchteil des Volkes, eben den Produzenten, in Gestalt
höherer Einnahmen zugute käme. Es würde also neben dem Staat,
der seinen Zoll vom Import erhält, eine bestimmte Erwerbsklasse
einseitig auf Kosten der Allgemeinheit bereichert, und dies vermeidet
die englische Finanzgesetzgebung im Interesse der sozialen Ge-
rechtigkeit.

Die Aufhebung der Kornzölle 1846 vernichtete nun aber nicht etwa
die englische Landwirtschaft, im Gegenteil, sie wurde zu höherer
Produktion, zur Steigerung der Roherträge auf der Fläche, ange-
spornt. Man konzentrierte sich auf die besseren Böden und erzielte
hier bei nur mäßig sinkenden Preisen höhere Erträge als bisher.
Gerade die Zeit von 1846 bis 1875 zählt zu den blühendsten der eng-
lischen Landwirtschaft. Da aber, etwa um 1875, setzt mit Vehemenz
die überseeische Konkurrenz aus Amerika, Argentinien und Indien und
auch aus Rußland ein. Über ihre Ursachen ist viel geschrieben wor-
den, sie liegen in erster Linie in der größeren Billigkeit des Bodens
der überseeischen Länder, in der verbesserten Verkehrstechnik,
namentlich der Verbilligung der Schiffsfrachten, und endlich in der
        <pb n="12" />
        ﻿6

Dr. Rudolf Leonhard.

Anleihepolitik des internationalen Finanzkapitals, dessen Zinsen die
überseeischen Länder mit ihrem Getreide bezahlen müssen.

Gerade England wurde durch diese überseeische Konkurrenz in-
folge seiner insularen, dem Import ganz offenstehenden Lage und
des Mangels eines Schutzzolles besonders schwer getroffen. In-
dessen es zeigte sich, daß die Struktur der englischen Agrarverhält-
nisse diesem schweren Anprall einigermaßen gewachsen war. Wäre
England damals von Bauern auf eigenem Land bewohnt und bebaut
gewesen, so wäre die englische Landwirtschaft vielleicht wirklich
mit einem Schlag ruiniert worden. Nun gab es aber um 1875
— zum Glück, könnte man in diesem Falle beinahe sagen — in Eng-
land keinen Bauernstand in diesem Sinne mehr, sondern nur Pächter,
landwirtschaftliche Unternehmer. Der englische und schottische
Boden gehört ja nur einigen wenigen immens reichen Lords, die aus
ihren Pachtrenten Millionen beziehen. Es ist also in der englischen
Landwirtschaft durchweg eine Zweiteilung in Besitz und Betrieb
eingetreten, wobei der Grundbesitzer das Risiko eines etwaigen
Preisfalls auf sich nehmen muß. Der Pächter berechnet rein kauf-
männisch-kapitalistisch, wieviel Pacht er zahlen kann, wenn er auf
seine Kosten kommen soll. Er ist auch jeden Moment imstande,
die Pachtrente von sich aus zu modifizieren, denn die Pachtperioden
sind im beiderseitigen Interesse meist nur kurzfristig. Als jetzt der
scharfe Preisfall des Getreides einsetzte, drückte sich das also sofort
in der entsprechenden Herabsetzung der Pachten aus, die um 25 bis
75 o/o fielen. Der Verlust wurde also in erster Linie von den Groß-
grundbesitzern getragen, deren Einkommen und Vermögen stark
reduziert wurde, die aber noch am ehesten imstande waren, diesen
Verlust zu verschmerzen.

Innerlich also zeigte sich die Anpassung der englischen Landwirt-
schaft an die Veränderungen des Weltmarktes in der Herabsetzung
der Pachtpreise, äußerlich in weitgehenden Verschiebungen inner-
halb des landwirtschaftlichen Betriebes. Der bisherige, immer noch
stark ausgedehnte Getreidebau wurde im großen Maße einge-
schränkt und verdrängt durch die Ausdehnung der Viehzucht und
der Weidefläche; denn jetzt wurde, im Gegensatz zu der Zeit etwa
der Kontinentalsperre, die Viehzucht ökonomisch wieder lohnend.
Mit dem Fall der Getreidepreise bekam ja die städtische Bevölkerung
einen entsprechenden Teil ihres Einkommens frei und konnte ihn
        <pb n="13" />
        ﻿Das englische Agrarwesen.

7

zum Ankauf teurerer Konsumartikel, wie Fleisch, Butter, Milch, Eier,
verwenden, die früher als Luxus gegolten hatten. Allerdings wird
neuerdings ein großer Teil des englischen Fleischkonsums ebenso wie
des Getreidebedarfs durch überseeischen Import, durch die Einfüh-
rung von Gefrierfleisch, gedeckt. Dieses Gefrierfleisch stellt aber
immerhin eine mindere Qualität und eine Bedarfsdeckung nur für die
ärmeren Volksklassen dar. Das einheimische frische Fleisch erleidet
hierdurch keine Konkurrenz, denn es erzielt auf dem Markt viel
höhere Preise und hat ein breites, kauffähiges Publikum.

Jedenfalls also, was der Getreidebau verlor, gewann die Viehzucht,
die Weide. Mit dieser Änderung der Wirtschaftsrichtung war not-
wendig eine gewisse Verödung des Landschaftsbildes verknüpft,
denn die intensive Viehzucht braucht weniger Leute als der inten-
sive Ackerbau. Ein großer Teil der Landarbeiter wurde überflüssig
und verschwand. Aus diesem starken Rückgang der landwirtschaft-
lichen Bevölkerung haben nun viele Schriftsteller etwas voreilig ge-
schlossen, die englische Landwirtschaft sei ruiniert und habe den
Boden als unlohnend liegen gelassen. Nichts ist falscher als das.
Es liegt dieser Annahme die irrige Auffassung zugrunde, intensiv
sei nur ein Landwirtschaftsbetrieb, wo auf die Fläche möglichst viel
Handarbeit verwendet würde, etwa nach Art der chinesischen
Spatenkultur, wo also das Landschaftsbild von Menschen wimmelt.
Dies ist aber nur e i n e~Art der Intensität, die sogenannte Arbeits-
intensität. Neben dem Produktionsfaktor Arbeit gibt es aber in der
Landwirtschaft bekanntlich noch einen anderen Produktionsfaktor,
der gerade in den westeuropäischen Industriestaaten wachsende Be-
deutung gewonnen hat, das ist der Faktor Kapital. Unter beson-
ders günstigen Umständen können Arbeit und Kapital gleich intensiv
auf den Boden verwandt werden, dann ist die Wirtschaft arbeits-
u n d kapitalintensiv, häufiger aber wird es nur möglich sein, einen
von beiden Faktoren, den am reichlichsten und billigsten vorhande-
nen, anzuwenden, dann tritt eine Dissoziation ein, und die Wirtschaft
ist entweder nur arbeits- oder nur kapitalintensiv.

Für diesen letzteren Fall bietet gerade die englische Landwirtschaft
ein klassisches Beispiel. Seine besonders im regenreichen Westen ge-
legenen, rein auf Erzeugung von Vieh gerichteten Weidewirtschaf-
ten, die hohe Werte repräsentieren und hervorbringen, sind typisch
kapitalintensiv; sie sind ganz auf die Produktion von Qualitätsware
        <pb n="14" />
        ﻿8

Dr. Rudolf Leonhard.

zugeschnitten. Darin liegt ja überhaupt die Zukunft auch der konti-
nentalen europäischen Landwirtschaft, genau so wie die unserer
Industrie, die schon längst zur Erzeugung von Qualitätswaren über-
gegangen ist. Gegenüber dem überseeischen Massenimport von
Getreide, Schafwolle usw. kann die Zukunft der europäischen Land-
wirtschaft nur in der Weiterverarbeitung und der Herstellung von
Qualitätsprodukten liegen, denn hier kann sie ihre natürliche Über-
legenheit in der Kapitals- und Arbeitsverwendung zur Geltung
bringen.

England hat bereits mit Erfolg diesen Weg eingeschlagen und
namentlich auf dem Gebiete der Viehzucht sich einen lohnenden und
dauernden Erwerbszweig in dem Export von Zuchtvieh zur Ver-
edlung der Pferde-, Rinder- und Schafherden in den Ver-
einigten Staaten, Argentinien, Australien und dem Kaplande ge-
schaffen.

Daneben gewinnen bei der Kaufkraft des englischen Konsumenten
wachsende Bedeutung die Nebenproduktionen, die der Großbetrieb
früher verächtlich als trifles, Kleinigkeiten, abtat, die aber doch hohe
Erträge abwerfen können und die eigentliche Domäne des Klein-
betriebes sind, wie z. B. die Erzeugung von Geflügel, Eier, Gemüse,
Obst, Beeren usw.

Nun wird häufig von fachmännisch-agrarischer Seite eingewendet,
diese Nebengewerbe könnten doch alle zusammen nicht ernstlich ins
Gewicht fallen gegenüber den ungeheueren Verlusten, die die eng-
lische Landwirtschaft durch den Fall der Getreidepreise erlitten habe.
Man macht sich eben gar keine Vorstellung davon, welche Kaufkraft
Ökonomisch vorgeschrittener Konsumenten wie die englischen, land-
wirtschaftlichen Qualitätsprodukten gegenüber entfalten können, und
welche ungeheuren Summen jährlich für Dinge ins Ausland gehen,
die ebensogut in England selbst könnten hergestellt werden. Ich
will ausnahmsweise einige Daten einander gegenüberstellen, um zu
zeigen, welchen Inlandsmarkt die englische Landwirtschaft sich noch
erobern kann.

England importiert bekanntlich den größten Teil seines Weizens
und Weizenmehles, etwa den Bedarf von zehn Monaten im Jahre;
für diesen Import hat es jährlich zu bezahlen 50 Mill. £ oder eine
Milliarde Mark, gewiß eine ungeheure Summe.
        <pb n="15" />
        ﻿Das englische Agrarwesen.

9

Aber für importierte Butter allein gab England 1911 aus
23 Millionen £

rechnen wir dazu noch von den 13 Millionen,
die jährlich für Geflügel und Früchte ausge-
geben wurden, nur

die auf solche Produkte entfielen, die eben-
sogut auch in England hätten hergestellt
werden können, so erhalten wir die Gesamt-
summe von

40 Millionen £ = 800 Millionen Mark, die jährlich außer
Landes gehen, aber durch Ausdehnung der Kleinbetriebe und Inan-
griffnahme der entsprechenden Produktionen im Lande zu halten
wären. Jedenfalls sieht man, es handelt sich um riesige Summen,
welche imstande sind, die Verluste, welche die englische Landwirt-
schaft durch den Getreidepreisfall erlitten hat, durchaus wett zu
machen.

Die Ausdehnung der Viehzucht auf Kosten des Ackerbaues war
in England übrigens auch rein agrartechnisch insofern gerechtfertigt,
als man bei dem früheren hohen Stand der Getreidepreise nament-
lich in dem feuchten, graswüchsigen Westen, dem geborenen Weide-
lande, große Flächen zu Ackerland umgewandelt hatte, die jetzt durch
die Rückverwandlung in Weide ihrer natürlichen Nutzung zurück-
gegeben wurden. Aber auch in dem relativ trockenen Osten, den
typischen sogenannten Korngrafschaften, haben namentlich einge-
wanderte schottische Landwirte gezeigt, daß es sehr wohl möglich
ist, durch Schaffung künstlicher Weiden und Anbau der Futtermittel
im Felde, verbunden mit Stallfütterung, die Viehzucht auszudehnen.

Allerdings ist die Vermehrung der englischen Viehzahl rein stati-
stisch hinter der Deutschlands im gleichen Zeitraum zurückgeblieben;
das Bild verschiebt sich aber etwas, wenn wir berücksichtigen, daß
namentlich das englische Rind durchschnittlich schwerer ist und ein
bedeutend höheres Schlachtgewicht repräsentiert als das deutsche;
ferner daß die englischen Viehrassen im Interesse größerer Er-
giebigkeit auf Schnellwüchsigkeit und Frühreife hin gezüchtet wer-
den, so daß also die englische Viehzucht gewissermaßen mit einer
größeren L mlaufgeschwindigkeit rechnen kann.

tur Käse /
„ Eier 7
        <pb n="16" />
        ﻿10

Dr. Rudolf Leonhard.

Soviel also in kurzem von der agrartechnischen Seite der Ent-
wicklung des englischen Landwirtschaftswesens in den letzten vier
Jahrzehnten.

Diese einschneidenden Änderungen im Betriebe der englischen
Landwirtschaft sind auch auf das soziale Leben auf dem Lande nicht
ohne Folgen geblieben. Der Großpächter alten Stils, der Gentleman-
Farmer, etwa dem ostelbischen Rittergutsbesitzer vergleichbar,
wurde verdrängt durch den mit seinen Leuten selbst mitarbeitenden
Working-Farmer. Was sich aber trotz der durchgreifenden Umwäl-
zungen auf dem Markt bis jetzt nicht änderte, das sind die Besitz-
verhältnisse. Wir sprachen schon von der scharfen Trennung von
Besitz und Betrieb. Trotz der gefallenen Pachten sind die Boden-
preise nicht entsprechend herabgegangen, während doch z. B. bei
städtischen Mietshäusern der Kaufpreis sich ziemlich genau nach dem
Mietsertrag richtet. Fiier leiten eben den Käufer beim Erwerb rein
wirtschaftliche Motive. Beim agrarischen Grundbesitz aber wirken
Gründe nicht wirtschaftlicher Natur stark mit. Nach wie vor sind
soziales Ansehen und politische Macht in England wie auch anderswo
an den großen Grundbesitz geknüpft und werden mit ihm gleich-
zeitig gekauft. Für diese sozialen Vorteile nimmt man gern eine
niedrigere Verzinsung in Kauf. Der Bodenpreis blieb also höher,
als das rein ökonomisch gerechtfertigt wäre.

Eben dieser hohe Bodenpreis aber verhindert eine erfolgreiche
innere Kolonisation, wie sie im Interesse einer Wiederbevölkerung
des flachen Landes seit langem angestrebt wird. Diese Bestrebungen
gewannen gesetzliche Unterstützung 1887 im sogenannten Allot-
mentsgesetz, das die Landarbeiter durch die Hergabe kleiner Acker-
parzellen seßhaft machen sollte. Der Grafschaftsrat, das Organ der
lokalen Selbstverwaltung, sollte durch Kauf oder schlimmstenfalls
Expropriation Land für diese innere Kolonisation bereitstellen. Da
man aber nur zu den üblichen hohen Preisen Land erwerben konnte
und außerdem die Arbeiter nicht durch Erwerbung von Parzellen
ihre Freizügigkeit einbüßen wollten, hatte das Gesetz wenig Erfolg.

Aus ähnlichen Gründen blieb auch das 1892 angenommene Gesetz
über small-holdings zur Schaffung eines selbständigen Bauern-
standes auf eigenen oder Rentengütera auf dem Papier. Der Graf-
schaftsrat, der wiederum mit der Schaffung solcher Heimstätten be-
auftragt war, mußte den Boden so teuer kaufen, daß er ihn auch nur
        <pb n="17" />
        ﻿zu entsprechend hohen Preisen verkaufen oder in Form des Renten-
guts verpachten konnte. Die Nachfrage nach so teurem Land war
also demgemäß gering.

Vorläufig ist noch immer das Pachtwesen die bei weitem vor-
herrschende landwirtschaftliche Unternehmungsform in England.
Soll das anders werden, soll eine großzügige innere Kolonisation,
eine Wiederbesiedlung des flachen Landes mit wirklich Landwirt-
schaft treibender Bevölkerung möglich werden, so müssen erst alle
Hindernisse aus dem Wege geräumt werden, die diesem Ziel ent-
gegenstehen. Diese Hindernisse sind gesellschaftlicher und ökonomi-
scher Natur, sie sind zum Teil auf das engste mit der inneren engli-
schen Politik verknüpft. Es gilt zunächst, den Großgrundbesitz
planmäßig zu zerkleinern, namentlich den in den sogenannten Entails,
den englischen Majoraten, fideikommissarisch gebundenen, der einen
großen Teil des englischen Bodens dem freien Verkehr entzieht und
den Rest um so teurer werden läßt.

Die modernisierte liberale Partei in England hat den Kampf gegen
diesen Großgrundbesitz als einen Hauptpunkt in ihr Programm auf-
genommen und ihn mit der Besteuerung eng verknüpft. Die neue
englische Erbschaftssteuer sieht so hohe Abgaben vor, daß der Groß-
grundbesitz, um sie bezahlen zu können, in der Regel Land ver-
kaufen muß; er kann aber auch an Stelle des geschuldeten Steuer-
betrages dem Staate direkt ein gleichwertiges Stück Land abtreten,
das dann der Staat zu innerer Kolonisation verwenden will, so daß
bei öfterem Besitzwechsel der Großgrundbesitz in dieser Mühle
der Erbschaftssteuer nachhaltig zerrieben werden wird. Psycho-
logisch vorbereitet wurde der Boden für diese Gesetzgebung durch
die Präzedenzfälle in Irland, wo man zugunsten der irischen Pächter
die englischen Lords zu enteignen anfängt, und in Neuseeland, wo
man durch scharfe progressive Besteuerung den Großgrundbesitzer
zum Verkauf zwingt.

Die Existenz des Großgrundbesitzes, namentlich des gebundenen,
ist also das eine Hindernis der Ausdehnung der Kleinbetriebe, die
man jetzt in England aus ökonomischen und sozialpolitischen
Gründen anstrebt. Ein anderes Hindernis ist die Schwierigkeit des
Absatzes landwirtschaftlicher Produkte. Dies ist ein spezifisch engli-
sches Verkehrsproblem.

Wie bereits gesagt, liegt England als Insel, durch keine Zölle ge-
        <pb n="18" />
        ﻿12

Dr. Rudolf Leonhard.

schützt, mit seinen ausgedehnten Küsten und Häfen der Invasion des
Auslandsimports offen da, so daß namentlich die Hafenplätze ver-
kehrstechnisch leichter und billiger von Argentinien und der Union
aus als vom Inland her zu erreichen sind. Ebenso begünstigen die
englischen Eisenbahnen mit ihren Tarifen mehr den Import von
der Küste ins Innere als vom Innern zur Küste. Das mag vielen un-
patriotisch erscheinen, liegt aber in der ganzen Art des englischen
Eisenbahnwesens. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Bahnen fast
sämtlich verstaatlicht und zu öffentlich-rechtlichen Unternehmungen
geworden sind, die trotz alles Fiskalismus doch im allgemeinen für
den öffentlichen Nutzen arbeiten, sind die englischen Bahnen sämtlich
private Aktiengesellschaften, die den Aktionären einen möglichst
hohen Gewinn ausweisen müssen. Nun münden in die Häfen, die
Einfallspforten des überseeischen Imports, meist mehrere Linien
gleichzeitig, die miteinander scharf konkurrieren und durch
gegenseitigesUnterbieten möglichst viele Schiffsfrachten zu erhalten
suchen. Sie gewähren also dem Import ermäßigte Tarife und
halten sich hierfür schadlos an der einheimischen Landwirtschaft,
die ihre Produkte an den Zwischenstationen einladen muß, wo dann die
Fracht durch keine Konkurrenzlinien in der Nähe herabgesetzt wird.

Gesetzliches Eingreifen gegen diesen Übelstand ist ganz erfolglos
gewesen und zudem schwer durchzuführen, ohne die englischen
Bahnen zu schädigen, denn diese müssen sich ja ihrerseits gegen
die Konkurrenz der Schiffahrt wehren. Wenn z. B. die Linie Sout-
hampton-London zu viel Fracht verlangte, so würden die einlaufen-
den Schiffe ihre Waren nicht mehr in Southampton löschen, sondern
einfach nach London weiterfahren. Außerdem aber kann man den
Bahnen nicht gut zumuten, der Landwirtschaft für ihre kleinen zer-
splitterten Frachtmengen dieselbe Degression zu gewähren wie dem
Import in ganzen Schiffsladungen. Das einzige Mittel für die
englische Landwirtschaft gegenüber den Bahnen kann also nur
dahin lauten: Zusammenfassung des Angebots in großen Mengen
und Organisation der Landwirtschaft ganzer Gegenden in genossen-
schaftlichen Verbänden, die mit den Bahnen wie eine Macht mit
der anderen verhandeln und sich so bessere Bedingungen sichern
können.

Damit kommen wir zu einem wichtigen letzten Punkt, in welchem
die englische Landwirtschaft vorläufig noch gegenüber der kontinen-
talen zurücksteht. Wir wissen, welche Rolle das Genossenschafts-
        <pb n="19" />
        ﻿Das englische Agrarwesen.

13

wesen auf dem Festland, besonders in Deutschland, spielt. Ebenso
bekannt ist es aber auch, daß es seine stärksten Wurzeln im Süden
und Südwesten hat, also in überwiegend kleinbäuerlichen Gegenden,
nicht in Ostelbien mit seinen Großbetrieben und seinem Großgrund-
besitz. Der Kleinbetrieb hat eben vom genossenschaftlichen Zu-
sammenschluß größere Vorteile wie der Großbetrieb, der durch
die Ausdehnung des Unternehmens selbst schon eine Art von Asso-
ziation darstellt. Dem Kleinbetrieb ist es bei seinem Zusammen-
schluß vor allem zu tun um gemeinsamen Ein- und Verkauf landwirt-
schaftlicher Bedarfsartikel und Produkte, weil der einzelne den Markt
nicht überblicken kann, um billige Beschaffung von Betriebskredit,
um gemeinsame Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Rohpro-
dukte usw. Das alles kann der Großbetrieb in der Regel auch isoliert
erreichen. In England aber (wiegt der Großbetrieb heute noch vor;
es kommt dazu, daß er von Pächtern geleitet wird, die nicht so seß-
haft sind wie Bauern, sich also wenig zu dauernden Mitgliedern einer
Genossenschaft eignen. Dazu sind diese Pächter kaufmännisch
derart geschult, daß sie in dieser Beziehung eines Anschlusses an
eine Genossenschaft kaum bedürfen, und in ihren wirtschaftlichen
Bestrebungen derartig selbständig und individualistisch, daß sie sich
schwer mit ihren Berufsgenossen unter einen Hut bringen lassen.
Ferner ist das Problem der Beschaffung von Betriebskredit, in
Deutschland ein Hauptgrund für den Zusammenschluß des Bauern-
standes, für den englischen Pächter weniger brennend, weil er im
kapitalreichen England leichter Geld bekommt und außerdem eben
als Pächter sein Betriebskapital nicht im Ankauf des Guts festzulegen
braucht, sondern es zu wirtschaftlichen Meliorationen in der Hand
behalten kann.

Diese Gründe zur Beteiligung am Genossenschaftswesen fallen
also für den englischen Pächter sämtlich weg. Den Verkauf seiner
Produkte aber hat der englische Großbetrieb sehr praktisch geregelt
und dadurch einigermaßen den genossenschaftlichen Absatz ersetzt.
Dieser letztere bezweckt es doch, den Zwischenhandel auszuschalten
und selbst an den Markt heranzukommen; die englischen Markt-
organisationen nun machen den Zwischenhandel, über den in
Deutschland so viel geklagt wird, bis zu einem gewissen Grade
dem landwirtschaftlichen Produzenten dienstbar. Der englische
Großproduzent beschickt selbst den Markt. Auf den lokalen Ge-
treidemärkten wird das Korn der Produzenten nach Typen, nach
        <pb n="20" />
        ﻿14

Dr. Rudolf Leonhard.

Proben, gehandelt, ein Modus, der auf dem Kontinent nur beim über-
seeischen Getreideimport üblich ist. Das englische Getreide ist aber
so ausgeglichen, die Zuverlässigkeit und kaufmännische Schulung der
englischen Landwirte so groß, daß der Käufer nach Probe sicher
sein kann, genau die gleiche Qualität geliefert zu erhalten.

Das Vieh wird auf Auktionen abgesetzt, die bei größeren Be-
trieben auf dem Gut selbst, bei kleineren auf dem nächsten Markt
stattfinden. Der Auktionator ist der Beauftragte der Produzenten
und liefert nach Abzug seiner Vermittlungsgebühr den Erlös an den
Verkäufer ab, der also imstande ist, selbst auf dem Markt zu er-
scheinen.

So praktisch indessen diese Marktorganisationen sind, so sind sie
doch immerhin auf die Bedürfnisse des Großbetriebes zugeschnitten.
Der Kleinbetrieb kann von diesen Einrichtungen schwer Gebrauch
machen und bedarf auch in England eines genossenschaftlichen Zu-
sammenschlusses, wenn er seine Produkte mit Vorteil absetzen will.
Er bedarf desselben auch zum vorteilhaften gemeinsamen Einkauf,
zur Weiterverarbeitung der Rohprodukte usw.

Gerade in den letzten Jahren haben sich deshalb neben den Be-
strebungen der inneren Kolonisation alle Bemühungen englischer
Volkswirte und Agrarpolitiker auf diesen Punkt konzentriert. Man
hat bei dem Wunsch, auch in England ein ausgebreitetes landwirt-
schaftliches Genossenschaftswesen zu organisieren, nicht nur das
kleine Dänemark im Auge, dessen Genossenschaften die dänische
Landwirtschaft zu einer Exportindustrie umgeschaffen haben und
mit ihrer Butter England überschwemmen, sondern auch das benach-
barte Irland. Dessen bäuerliche Bevölkerung, die noch bis vor
kurzem als faul und indolent galt, ist, sobald man ihr eigenes Land
gab, zu größter Regsamkeit erwacht, und so ist dort sozusagen über
Nacht ein blühendes Genossenschaftswesen auf kleinbäuerlicher Basis
emporgewachsen. Seit 1899 sind dort 331 Molkereigenossenschaften,
232 Kredit-, 151 Ein- und Verkaufs- und 25 Geflügelzucht-
genossenschaften entstanden, die sämtlich große wirtschaftliche Er-
folge errungen haben. Damit kann sich die englische Entwicklung
allerdings noch nicht vergleichen, doch ist immerhin in dem noch
kurzen neuen Jahrhundert schon viel geschehen. Nachdem 1896 ein
groß angelegter Versuch, das ganze Land mit einem Netz zentrali-
sierter Genossenschaften zu überziehen, gescheitert war, ist man
        <pb n="21" />
        ﻿Das englische Agrarwesen.

15

seit 1901 mit mehr Erfolg zur Gründung dezentralisierter Ge-
nossenschaften übergegangen, die namentlich die Handelsgeschäfte
der angeschlossenen Mitglieder besorgen und sie auf dem Markte
vertreten. So gering diese Anfänge auch im Vergleich zu anderen
Ländern noch sind, so sehen wir doch einen regen Fortschritt, wenn
wir bedenken, daß es 1901 erst 12, 1906 aber schon 134 landwirt-
schaftliche Genossenschaften gab.

Damit sind wir mit unseren Ausführungen zu Ende. Resümieren
wir kurz die Hauptpunkte, so sehen wir, daß die englische Land-
wirtschaft, die sich der Aufhebung der Getreidezölle 1846 bereits
erfolgreich angepaßt hatte, durch die überseeische Konkurrenz der
siebziger Jahre, die sie besonders schwer traf, unter anfänglichen
großen Verlusten namentlich der Großgrundbesitzer zu einer starken
Einschränkung des Getreidebaues gezwungen wurde. Heute ist aber
durch die Ausdehnung der Viehzucht eine Anpassung an die ver-
änderten Verhältnisse erfolgt, so daß die agrarische Depression in
kurzem gänzlich überwunden sein dürfte, namentlich wenn es erst
gelungen sein wird, den englischen Kleinbetrieb und Bauernstand
neu zu beleben.

Es liegt nun überaus nahe der Vergleich mit den deutschen Ver-
hältnissen, und es wäre sehr verlockend auf die Analogien einzu-
gehen, die in vielen Fällen einen vollkommenen Parallelismus bieten.
Denn bis zu einem gewissen Grade bewegt sich die wirtschaftliche
Entwicklung Deutschlands hinter der früheren englischen immer in
einem gewissen Abstand her. England erlebte sein merkantilistisches
Zeitalter, als Deutschland kaum erst aus der Naturalwirtschaft er-
wachte, trat mehrere Menschenalter früher in die modern-kapita-
listisch-technische Wirtschaft ein und stand bereits in seiner welt-
wirtschaftlichen Periode, als in Deutschland im ersten Drittel des
19. Jahrhunderts die Territorialwirtschaften erst im Zollverein zu
einer einheitlichen Volkswirtschaft zusammengefaßt wurden.

Die letzte deutsche Berufszählung mit ihrer Konstatierung, daß
der Schwerpunkt der erwerbenden Bevölkerung bereits zu etwa drei
Vierteln in Handel und Industrie liegt, entspricht ungefähr dem, was
in England bereits vor 50 Jahren der Fall war. Diese 75 o/o deutscher
Gewerbetreibender produzieren aber überwiegend für den Export.
Indem wir so unsere Wirtschaft immer stärker in den Welthandel
verflechten, wird es immer fraglicher, ob es auf die Dauer möglich
        <pb n="22" />
        ﻿16

Dr. Rudolf Leonhard.

sein wird, allein im Getreidebau eine wirtschaftliche Abgeschlossen-
heit und Selbstgenügsamkeit zu behaupten. Es kommt dazu, daß
bei dem Wachstum der städtischen Bevölkerung die Nachfrage nach
Fleisch wächst. Dieses aber, wenigstens die besseren Qualitäten,
muß durchaus im Inland erzeugt werden, während die Prämiierung
des Getreidebaues durch Zölle und Ausfuhrprämien (Rück-
vergütung) die Weidefläche und damit die Viehhaltung ungebührlich
einschränkt, also indirekt die Fleischteuerung verschärft.

Nun ist zwar aus rein agrartechnischen Gründen nicht daran zu
denken, daß wir jemals in so hohem Grade vom Ackerbau ab-
strahieren können wie England, denn dessen insulare Verhältnisse,
sein regenfeuchtes, maritimes Klima stellen einen wirtschaft-
lichen Ausnahmefall dar und prädestinieren das Land gerade-
zu zur Viehzucht. Wir können aber durch allmähliche Herab-
setzung der Getreidezölle mehr wie bisher den Getreidebau ein-
schränken und durch zollfreien Import der Futtermittel die Vieh-
zucht begünstigen, also den Schwerpunkt der deutschen Landwirt-
schaft in die Erzeugung von Qualitätsprodukten verlegen. Das ist
es, was wir aus den letzten 40 Jahren der englischen Landwirtschafts-
geschichte lernen können.

Quellen

(nur die wichtigsten).

Brinkmann: Die Grundlagen der englischen Landwirtschaft. Hannover 1909.
König: Die Lage der englischen Landwirtschaft. Jena 1896.

Augstin: Die Veränderungen im landwirtschaftlichen Betriebe Großbritanniens.
Graudenz 1906.

Kleßl: Die Entwicklung der englischen Landwirtschaft nach Aufhebung der
Kornzölle. Bautzen 1888.

Pratt: The Organization of agriculture. London 1905.

Fr. Gay: Zur Geschichte der Einhegungen in England. Berlin 1902.

Slater: The English peasantry and the enclosure. London 1907.

Hasbach: Die englischen Landarbeiter in den letzten 100 Jahren. Leipzig 1894.
J. Macdonnel: The land question. London 1873.

Levy: Entstehung und Rückgang des landwirtschaftlichen Großbetriebs in Eng-
land. Berlin 1904.

Levy: Die Not der englischen Landwirte zur Zeit der hohen Getreidezölle. Stutt-
gart 1902.

Ch. Taylor: The decline of landowning farmers in England. Madison 1904.

Th. Körner: Die Landwirtschaft in Großbritannien. Berlin 1877.

Birnbaum: Großbritannien in landwirtschaftlicher Beziehung. Leipzig 1879.
Graham: The rural exodus. London 1892.

Johnson: The disappareance of the small landowner. Oxford 1909.
        <pb n="23" />
        ﻿i

H.

Die englische Industrie

Von Dr. Theodor Vogelstein

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.

2
        <pb n="24" />
        ﻿.............|LS d-e Erfindungen des 18. Jahrhunderts auf dem

\	\ Gebiete der Textilindustrie, die Schnellschütze, die

: mechanischen Spinnmaschinen, der mechanische Web-
.....stuhl, sowie die verbesserten Karden, Druckmaschi-
nen usw. die große Umwälzung in der englischen Textil-
industrie einleiteten und damit die erste Großindustrie der Welt
schufen, war das englische Gewerbe über die Zeit einfacher und
gleichmäßiger Organisation lange hinaus. Zwar wurden die recht-
lichen Beschränkungen mittelalterlicher und merkantilistischer Her-
kunft erst durch die neuen Betriebsformen der Fabrik obsolet. Der
Kapitalismus hatte aber schon lange die englische Industrie mit sich
zu verknüpfen, für sich zu erobern gewußt. Die moderne Industrie
begann, indem diese Kapitalisten sich die technischen Erfindungen
zunutze machten, und zwar zuerst in der Baumwollindustrie, die als
ein durch keinerlei Tradition beschwertes Gewerbe revolutionären
Tendenzen leichter zugänglich war als alle anderen Gewerbe.

Die Organisation dieser Baumwollindustrie war anfangs natur-
gemäß sehr wechselnd und in den einzelnen Unternehmungen recht
verschiedenartig. Aber nach wenigen Jahrzehnten bildete sich eine
Form der Arbeitsteilung und Marktverbindung zwischen den arbeits-
teiligen Produktionsstadien heraus, die für die gesamte englische
Industrie als typisch gelten kann und Generationen von britischen
und kontinentalen Unternehmern und Gelehrten als das Ideal des
modernen Kapitalismus erschien: die komplizierteste Verwobenheit
einfachster Spezialunternehmungen.

Die große englische Baumwollindustrie hat sich auf einen engen
Raum in Lancashire konzentriert. Das war nicht von Anfang an der
Fall. Aber die klimatischen Vorzüge und die durch den großen Bedarf
der Gegend geschaffene Marktorganisation von Liverpool und Man-
chester ließen mit der Zeit die Vorteile dieser Gegend für die Her-
stellung von Baumwollgarnen und Stoffen überragend erscheinen.
Doch damit ist die Lokalisierung der Baumwollindustrie noch nicht
genügend gekennzeichnet. Die Spinnerei bedarf der klimatischen
Eigentümlichkeiten des Bezirks von Manchester, nämlich jenes stets
feuchten Klimas mehr als die Weberei, die Feingarnspinnerei mehr

als die niedrigeren Nummern. Zwar könnte man in Bolton ebenso

2*
        <pb n="25" />
        ﻿20

Dr. Theodor Vogelstein.

billig grobe Stoffe weben wie in einem Vorort von Manchester, aber
Bodenpreis und Lohnhöhe machen eine Verteilung der Industrie rat-
sam, die in ihrer Art vor allen andern durch die technische Zweck-
mäßigkeit bestimmt wird.

Verfolgen wir einmal den Gang, den die Baumwolle von ihrer
Ankunft in England bis zum verarbeiteten Produkt zu nehmen pflegt.
Die Baumwolle wird durch große Importeure nach Liverpool ge-
bracht und in enormen Speichern für den Konsum bereit gehalten.
Der Garnspinner hat nicht nötig, irgendwelches Lager zu halten;
täglich hat er die Möglichkeit, sich jegliche Menge jeglicher Sorte
kommen zu lassen. Er braucht nicht etwa in Rohmaterial zu speku-
lieren, im Gegenteil durch einen ausgedehnten Börsenmarkt ist er
in der Lage, sich beim Abschluß eines Garngeschäftes im Termin-
markt die entsprechende Menge Rohbaumwolle zu sichern, sogar
ohne sie im Augenblicke zu bezahlen. Das fertige Garn geht direkt
oder durch Vermittlung des Garnhandels, nachdem es eventl. durch
Lohnfärber behandelt worden ist, an die Weber oder ins Ausland.
Die fertigen Stoffe werden alsbald vom Handel der Baumwollwaren
übernommen, häufig auf dessen Rechnung von Färbern und Ap-
preteuren veredelt und dann ebenfalls in England und im Auslande
abgesetzt.

Zweierlei Eigentümlichkeiten zeigt diese Organisation: einmal die
Tatsache, daß von dem Leiter jedes einzelnen Unternehmens nur ein
Spezialistentum verlangt wird, ein Spezialistentum zumeist sogar
rein technischer Art, das ein mehr oder minder schlecht bezahlter
sogenannter „Manager“ in der Spinnerei darzubieten geeignet ist,
während in der Weberei, wenigstens in der Buntweberei, schon ein
höherer Typus des Geschmack und Geschäftslage beurteilenden
Leiters verlangt wird. Die wirklich großzügige kaufmännische
Tätigkeit liegt einmal bei den Handelsfirmen, die zwischen den
einzelnen Produktionsstadien vermitteln, die Konjunkturen auszu-
nützen, und, wie wir sehen werden, eventuell notwendige Finanzie-
rungen zu übernehmen haben. Sie liegt ferner bei den Kapitalisten,
die als Mitglieder des «board of directors» die allgemeine Politik der
Werke in weit höherem Maße bestimmen als der durchschnittliche
Aufsichtsrat bei uns.

England ist ein viel reicheres Land als Deutschland. Die gesell-
schaftlichen Vorzüge eines Lebens als Gentleman sind groß genug,
        <pb n="26" />
        ﻿Die englische Industrie.

21

um selbst denjenigen, der nicht spezielle künstlerische oder wissen-
schaftliche Interessen hat, zu reizen und ihn zu veranlassen, sobald
er kann, für Landleben und Londoner season, für Golf, Jagd, Politik
und Parlament freie Zeit zu schaffen. Wenn so der englische Kapi-
talist häufig eine Form finanzieller Beteiligung sucht, bei der er zwar
ein gewisses Maß persönlicher Oberleitung beibehält, die regulären
Geschäfte jedoch anderen überlassen will, so ist naturgemäß ein
solches System leichter bei kleineren und einfacheren Organisationen
durchzuführen, als etwa bei einem Unternehmen, wie es einzelne
deutsche Werke darstellen, bei denen von der Baumwollspinnerei
bis zur Druckerei und Färberei sämtliche Produktionsstadien in der
gleichen Firma vereinigt sind.

Die zweite Eigentümlichkeit dieser Organisation ist die kurze Zeit,
in der die Werke das Material zu finanzieren haben, und die Aus-
schaltung des ganzen kommerziellen Betriebes aus der Verwaltung
der technischen Produktion. Die späte Übernahme und schnelle Ab-
wälzung der Finanzierung durch die Industrie hängt eng zusammen
mit der Abneigung der englischen Banken, an industrielle Unter-
nehmer große Kredite zu geben. Herr Professor Jaffe wird Ihnen
in einer der nächsten Stunden ja die Eigenart des englischen Kredit-
wesens auseinandersetzen. Heute nur soviel, daß die Banken von
der Voraussetzung ausgehen, daß ein Kaufmann seine Verpflich-
tungen um jeden Preis pünktlich erfüllen wird und ganz andere
Möglichkeiten der Erfüllung besitzt als ein Industrieller, der, ge-
stützt auf die äußerlich wahrnehmbaren Aktiva, nicht immer der
beste Zahler ist. Ganz gleich, ob diese Auffassung der Banken als
richtig gelten kann, sie ist vorhanden und hat naturgemäß die Posi-
tion des Kaufmanns, der als Vermittler zwischen Produktion und
den weitverstreuten Konsumtionsgebieten an sich schon unentbehr-
lich war, noch weiter gestärkt. Andrerseits pflegen diese mittel-
großen Werke mit einigen Kapitalisten so eng liiert zu sein, daß
diese zumeist bereit sind, ihnen etwa nötige Kredite persönlich zu
gewähren oder durch ihre Garantie zu erleichtern. Dies steht im
Zusammenhang mit einer andern Frage, auf die wir später noch
zurückkommen wollen.

Eine besondere Art der Finanzierung hat die Baumwollspinnerei
in Lancashire zur Vollendung ausgebildet; das sind die Werkdepo-
siten. Alle diese Fabriken, die als Aktiengesellschaften betrieben
        <pb n="27" />
        ﻿wmmmm

22	Dr. Theodor Vogelstein.

werden, pflegen womöglich ihr Kapital nur zu V3, Vg oder 2/3 ein-
zurufen, dagegen nicht nur von Arbeitern, sondern von jedermann
in der Umgegend, vornehmlich dem kleineren Mittelstände, Depo-
sitengelder anzunehmen, deren Höhe oft das eingezahlte Aktien-
kapital mehrfach übersteigt. Auf diese Weise werden die Werke
von den Händlern ein wenig unabhängiger, als es bei der englischen
Organisation sonst der Fall wäre. Eine andere Frage ist natürlich,
ob man diese Depositen als die geeignete Anlage für kleine Sparer
ansehn soll. Im übrigen ist daran festzuhalten, daß dieses System
der Finanzierung nur in der Baumwollspinnerei eine größere Rolle
spielt. Sonst aber galt und gilt noch vielfach in England die eben
geschilderte Organisation der Baumwollindustrie als das absolute
Ideal. Allerdings konnten nicht alle Industrien zu einer gleich weit-
gehenden Differenzierung der Produktionsstadien, zu einer ähnlichen
Art der reinen Oberleitung durch die großen Unternehmer und die
Anstellung von kleinen Managers für die täglichen Geschäfte über-
gehen. Naturgemäß waren in der Eisenindustrie viel größere Kapi-
talien sowohl für die Fabrikanlagen wie für das in Umarbeitung
befindliche Material zu verwenden. Aber mit einigen Ausnahmen,
die auf der mangelnden Ausbildung eines großen Marktes oder auf
rein technischen Notwendigkeiten der Zusammengehörigkeit be-
ruhten, war diese Organisation bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts
zum mindesten als Tendenz in der englischen Industrie absolut vor-
herrschend.

Das steht noch im Zusammenhänge mit einer Gewohnheit der
englischen Kapitalisten, auf die hier etwas eingegangen werden muß.
Der typische Vertreter des industriellen und kommerziellen Kapi-
talismus in England ist der mittlere Kapitalist, der übrigens schon
einige 100 000 £ besitzen mag. Er ist wohl geneigt, einen großen
Teil seines Vermögens in einem Unternehmen anzulegen, in dem er
selbst mitarbeitet, das er trotz der Form der Aktiengesellschaft als
das seinige ansieht; aber er liebt es nicht, sich an anderen industriellen
Werken finanziell zu beteiligen. Will er kurzfristig spekulieren, so
greift er, wenn er solide sein will, zu Konsols, fremden Renten und
Eisenbahnwerten und kauft vielleicht zum Ausgleich ein paar süd-
afrikanische Minenaktien, Amerikaner oder ähnliche bevorzugte
Objekte der Londoner Börse.

Das sind auch die Spielpapiere für den kleinen Kapitalisten. Kauft
        <pb n="28" />
        ﻿Die englische Industrie.

23

er einmal wirklich industrielle Aktien, so sollen sie für ihn
genau so wie bei den wohlhabenden Klassen so bekannt sein, daß
er sich wenigstens einbildet, ihre Verhältnisse genau beurteilen zu
können. Das englische Publikum kauft Industriepapiere als Lokal-
werte. Die Aktien der daneben liegenden Spinnerei, deren vorzüg-
liche Einrichtung ein Freund geschildert hat, des benachbarten
Hüttenwerkes, das gerade jetzt so viele Arbeiter braucht, der
Brauerei, deren Wirtshäuser jeden Abend überfüllt sind und
die trotzdem binnen kurzem Bankerott macht, das sind Anlagen in
englischen Industriepapieren, die Mr. Brown und Mr. Smith bevor-
zugen. Einer großen trustähnlichen Fusion, deren interne Verhält-
nisse den Mitgliedern seines Klubs nicht so vertraut sind, einer
expansionslustigen Gesellschaft, die die hergebrachte Form sprengt,
die gewohnten Dimensionen rasch hinter sich läßt, entzieht er häufig
schnell sein Kapital und folgt damit denselben Ideen wie die engli-
schen Kapitalisten. Was die Tagesspekulation an Industriewerten
nimmt, kann dafür keinen Ersatz bieten; so groß der Londoner Markt
für Renten und Obligationen, für ausländische Aktien und Minen
ist, die Zahl der gehandelten Industriepapiere erscheint verschwin-
dend klein, ihr Umsatz und ihr Einfluß auf den gesamten Börsen-
verkehr im Vergleich zu Deutschland minimal. Ein Blick in den Kurs-
zettel und den Citybericht bestätigen diese Beobachtung.

Es ist bekannt, daß die englischen Aktienbanken keine Wertpapiere
emittieren, keine spekulativen Engagements halten. Aber auch die
Privatbankiers, die großen Finanziers und Maklerfirmen nehmen
nur geringes Interesse an den heimischen Werten. Die Namen
Rothschild, Baring, Lubbock, Frühling &amp; Goschen, Sir Ernest Cassel
wird man vergeblich bei der Finanzierung der englischen Industrie
suchen.

Aktienkapital und Obligationen werden von den Insiders und ihren
Freunden und Nachbarn aufgebracht. Daher kommt es vor, daß eine
große, monopolistisch gedachte Fusion, wie die Zementassoziation,
von vornherein ihr Ziel verfehlt, weil die Emission erfolglos verläuft
und den Vorbesitzern mehr Aktien auf dem Hals bleibien, als ihren
Wünschen und dem Grade ihres Vertrauens entspricht.

Erst in den letzten Jahren hat sich ein gewisser Umschwung in
diesen Dingen angebahnt. Ausgehend von der Nachahmung
deutscher und amerikanischer Gründungen, hat man das Publikum
        <pb n="29" />
        ﻿Dv. Theodor Vogelstein.

in stärkerem Maße in die großen industriellen Unternehmungen
hineingezogen und damit angefangen, für diejenigen Industrien,
für die die Differenzierung nicht geeignet ist, integrierte, d. h. zu-
sammengefaßte Betriebe und Unternehmungen in großem Maßstabe
zu schaffen. Noch heute kann man aber diese Bewegung nicht als
vollendet ansehen. So ist die Integration bei vielen Unternehmungen
der Eisenindustrie noch keineswegs so weit fortgeschritten, wie es
die technischen Vorzüge der direkten Konvertierung des Roheisens
in Stahl, des Auswalzens der Blöcke in einer Hitze, der Ausnützung
der Abgase usw. erfordern. Die Nachahmung der deutschen und
amerikanischen integrierten Werke wird durch deren Schleuder-
export vielfach aufgehalten, da es ja zuzeiten selbst billiger ist,
fremdes Halbfabrikat zu kaufen, als es im eigenen Ofen zu erblasen.

Mit dieser Frage der Nachahmung deutscher und amerikanischer
Institutionen, kommen wir aber schon zu dem zweiten Hauptgebiete
unseres heutigen Vortrages, nämlich nicht mehr der Organisation
der einzelnen industriellen Unternehmungen, sondern der Beziehung
der verschiedenen Unternehmungen gleicher Art zueinander.

Schon Adam Smith, der zusammenfassende Nationalökonom einer
Periode, die die Fabrikindustrie noch nicht kannte, sagt einmal, daß
Unternehmer kaum je freundschaftlich oder gesellschaftlich Zu-
sammenkommen könnten, ohne den Versuch zu machen, sich über
die Behandlung der Arbeiter oder des Publikums zu einigen. Und
so hat es zu allen Zeiten Besprechungen mehr oder minder infor-
meller Art gegeben, in denen man die Konjunktur oder die Preis-
bildung besprach. Auf den wöchentlichen, monatlichen und drei-
monatlichen Märkten, die in englischem Konservativismus seit Jahr-
hunderten in Birmingham un|d Sheffield abgehalten werden, pflegten
die Produzenten runder Eisenstäbe oder kurzer Drahtstifte, die Huf-
eisenfabrikanten und wie sie alle heißen, vor der eigentlichen Markt-
versammlung sich über das Geschäft auszusprechen und zu einigen.

Viele Dutzende, viele Hunderte von leichten Kartellen, von Preis-
vereinbarungen und Konditionsvereinbarungen sind so im Laufe der
'Jahre entstanden und verschwunden. Für sie gilt der Satz: «Sie
blühen, wie die Blume auf dem Felde; wenn der Wind darüber geht,
so ist sie nimmer da und ihre Stätte kennet sie nicht mehr.» Zu
festen monopolistischen Kartellen fehlte es in England bis vor kurzem
und fehlt es noch heute zumeist an den subjektiven und objektiven
        <pb n="30" />
        ﻿Die englische Industrie.

25

Voraussetzungen. Im Gegensätze zu anderen Ländern hat ja Eng-
land seine wirtschaftliche und politische Freiheit in schweren harten
Kämpfen erobert. Ausgehend von gewissen religiös-ethischen Vor-
aussetzungen und genährt durch den Haß gegen die Übergriffe eines
die Traditionen nicht respektierenden Königtums, ist in England der
Gedanke der individuellen Freiheit zu ungewöhnlicher Entfaltung
gelangt. Mit besonderer Abneigung bedachte das aufkommende
Bürgertum die monopolistischen Privilegien, die im 16. und 17. Jahr-
hundert an einzelne Kapitalisten verkauft oder an die Günstlinge
der Könige und der jungfräulichen Königin verschenkt wurden.

Die klassische Nationalökonomie, die die wirtschaftliche Schädlich-
keit solcher Monopolien zu erweisen suchte, kam damit nur der ge-
fühlsmäßigen Antipathie des Volkes entgegen. Mit der Zeit waren
die englischen Unternehmer in gleicher Weise überzeugt, daß mono-
polistische Verabredungen auf die Dauer für sie selbst schädlich
seien, wie die Konsumenten sie für nachteilig für sich erachteten.
Dazu kommt, daß der mittlere Kapitalist, der, wie wir sahen, in
der englischen Industrie vorherrscht, überhaupt das Individuali-
stischste auf wirtschaftlichem Gebiete darstellt, was es neben dem
mittleren Bauern in der Welt gibt. Er ist zu groß, um typisch-
genossenschaftlichen Sinn zu haben, und zu klein, um wie ein Thyssen
und Stinnes, ein Rockefeller und Carnegie die große zusammen-
fassende Organisation als Betätigungsfeld seines Machtstrebens an-
zusehen.

Aber auch die objektiven Vorbedingungen sind für eine semi-
monopolistische Organisation der Industrie im ganzen wenig ge-
eignet. England ist bekanntlich seit der Mitte des Jahrhunderts ab-
solutes Freihandelsland. Die Produkte aller konkurrierenden
Industriestaaten kommen ohne Zoll auf den britischen Markt. Als
eine schmale Insel, deren zentralste Punkte nur zwei bis dreihundert
Kilometer von der Küste entfernt sind, gibt es für die meisten Pro-
dukte, trotz der hohen Frachtsätze der englischen Bahnen, keinen
wesentlichen Frachtschutz. Und zwar gilt dies für die Konkurrenz
der verschiedenen englischen Industriebezirke in gleichem Maße wie
für die mit dem Auslande. Das rheinisch-westfälische Kohlensyndikat
kann ohne Zollschutz seine Preise in weitgehendem Maße autonom
festsetzen, da die Frachtdifferenz zwischen ihm und den übrigen
Revieren Deutschlands und des Auslandes an den meisten Punkten
        <pb n="31" />
        ﻿26

Dr. Theodor Vogelstein.

seines Absatzgebietes außerordentlich groß ist. Die englischen Be-
zirke konkurrieren fast alle miteinander. Endlich ist die englische
Industrie seit vielen Jahrzehnten ausgesprochenste Exportindustrie.
Ein Versuch, hohe Preise im Inlande zu halten und sich mit ihnen
für den ausländischen Absatz zu entschädigen, würde schon deshalb
vielfach fehlschlagen, weil eben dieser ausländische Absatz einen zu
großen Teil des Gesamtabsatzes ausmacht.

Aus allen diesen Gründen hat sich in England bis in die neueste
Zeit nur eine geringe Anzahl monopolistischer Kartelle und mono-
polistischer Trustfusionen bilden resp. auf die Dauer halten können.
Ganz hat es natürlich daran nicht gefehlt. Wo ein solches Monopol
geschaffen werden konnte, beruhte es meist auf der wirklichen oder
wenigstens vom Publikum angenommenen Qualitätsüberlegenheit
des Produktes und der Vorzüglichkeit der Organisation wie bei dem
großen Nähfadentrust von Coats und gewissen Spezialsorten der
Eisenindustrie oder in einzelnen Fällen auf dem Frachtschutz.

Erst um die Wende des Jahrhunderts hat man eine Reihe von
Trustfusionen amerikanischen Stils in der Textilindustrie, in der Salz-
produktion und in einzelnen Spezialindustrien versucht. Ihr Schicksal
war sehr verschiedenartig. Die einen, die da glaubten, durch scharfes
Vorgehen gegen ihre Abnehmer, durch unsolide Gründungs- und
Finanzmethoden ähnlich günstige Resultate für die Gründer zu ge-
winnen wie ihre Vettern in Amerika, haben kläglich Schiffbruch ge-
litten. Die Salz-Union ist mehrfach zusammengebrochen, reorgani-
siert worden und von jedem Monopol heute weit entfernt. Der Trust
der Wollkämmereien hat, wie das in der deutschen Tapetenindustrie
ähnlich gegangen ist, sogar die Werke an die Vorbesitzer zurück-
verkauft. Ähnlich ging es noch einer Reihe anderer Unternehmungen.

Wo dagegen der neue Trust technisch und wirtschaftlich auf höch-
ster Höhe stand, wo man im Grunde mehr die Vorteile der Groß-
unternehmung als des Monopols auszunützen suchte, wie bei den
Fine Cotton Spinners, hat man zwar auch das Aufkommen neuer
Konkurrenten nicht verhindern, aber doch einen vorzüglichen finan-
ziellen Erfolg erzielen können. Und wo endlich Wasserrechte, einzig-
artige Kenntnisse und langjährige Beziehungen mit vorzüglicher
Leitung Hand in Hand gehen, wie bei dem Trust der Stückfärber,
der Bradford Dyers Association, hat man sogar eine fast völlige
Monopolstellung erworben und konserviert.
        <pb n="32" />
        ﻿Die englische Industrie.

27

Zu gleicher Zeit haben auch die Kartelle der verschiedenen Indu-
strien, vor allem der Eisen- und Metallindustrie, festere Form und
längere Dauer gewonnen. Aber noch immer ist naturgemäß dank
der internationalen Konkurrenz ihre Herrschaftsgewalt beschränkt.
In der englischen Industrie kämpfen heute wie auf handelspoliti-
schem, so auf organisatorischem Gebiete die Vertreter zweier Rich-
tungen. Die einen glauben, daß in der alten individualistischen, auf
Freiheit des Marktes beruhenden Organisation auch auf die Dauer
das Heil beruhe; die andern schielen sehnsüchtig nach Deutschland
und Amerika und möchten mit deren Zollpolitik auch deren starke
monopolistische Organisationen in das Inselreich hinüberführen.

Was hat England mit seiner alten individuellen Organisation er-
reicht, und was bietet sie ihm heute? Der Hauptvorzug der engli-
schen Organisation war eine Versatilität, eine leichte Einstellungs-
möglichkeit in veränderte Verhältnisse, wie sie durch keine andere
bisher bekannte Form der industriell-kommerziellen Beziehungen je
erreicht worden ist. In den großen Kommissionshäusern der Roh-
materialien, der Halbfabrikate und der Fertigfabrikate besitzt Eng-
land eine an spezialisierten Kenntnissen, Initiative und Kapitalkraft
kaum irgendwo wieder erreichte Handelsklasse. Die Trennung der
verschiedenen Produktionsstadien in verschiedene Unternehmungen
gestattet eine Anpassung an die Konjunkturen, wie sie die integrierte
Unternehmung niemals darzubieten vermag.

Nehmen wir an, ein integriertes Unternehmen der Wollindustrie
hat bisher eine bestimmte Art Wollgarne für bestimmte Gewebe
verarbeitet, die, sagen wir einmal, auf dem südamerikanischen Markte
besonders verkauft wurden. Jetzt ändern sich die Absatzverhältnisse.
Der Unternehmer muß einen anderen Markt suchen, der andere
Markt verlangt andere Gewebe, die anderen Gewebe andere Garne.
Entweder er muß also, um sich den veränderten Verhältnissen an-
zupassen, seine gesamte Produktion und seine gesamte Vertriebs-
organisation fundamental umgestalten, oder er zerreißt sein äußer-
lich einheitliches Unternehmen in eine Reihe absolut getrennt arbei-
tender Werke, verkauft also seine Halbfabrikate und kauft dafür
andere ein und hat somit nur die Nachteile, nicht aber die Vorteile
eines integrierten Werkes.

Ganz anders bei der differenzierten Organisation, die in England
vorherrscht. Ein Kommissionshaus, das für einen bestimmten Markt
        <pb n="33" />
        ﻿28

Dr. Theodor Vogelstein.

zu arbeiten gewöhnt ist, findet leicht andere Waren, wenn die bisher
dorthin abgesetzten nicht mehr begehrt werden. Der Weber, der
für diese Gegend gearbeitet hat, vermag sich durch den Bezug anders
gearteter Garne schnell der neuen Situation anzupassen, indem er
für den gleichen odereinen anderen Markt jetzt andersartige Gewebe
fertigt. Der Spinner aber, dessen Maschinen bloß für eine bestimmte
Art von Garnen geeignet sind, findet schlimmstenfalls mit einer
leichten Veränderung, einem kleinen Heraufgehen oder Herunter-
gehen in der Garnnummer, wenn nicht bei demselben, so eben bei
einem anderen Weber regulär genügenden Absatz für seine typi-
schen und der Konjunktur weniger unterliegenden Fabrikate.

Krisen sind natürlich auch in dieser englischen Industrie nicht zu
vermeiden, wenn allgemeine Absatzstockungen eintreten. Aber
nirgends vermag sich ihnen die kapitalkräftige, anpassungsfähige In-
dustrie leichter anzubequemen als dort. Auch die englische schwere
Industrie der Eisenbranche, d. h. die Industrie, die niedrigwertige
Halbfabrikate und einfache Walzfabrikate herstellt, hat von diesen
Möglichkeiten der Anpassung weitgehenden Gebrauch gemacht. Man
hat mir in Middelsborough erzählt, daß man seine Hochöfen und
Stahlwerke zeitweise stillegt, um Nutzen von den billigen Schleuder-
exporten der deutschen Industrie zu ziehen, die zu einem Preise, der
weit unter den Produktionskosten irgendeines Landes war, dorthin
zu liefern geneigt war.

Immerhin haben gerade diese Schleuderexporte Deutschlands und
der Vereinigten Staaten, die in ihrer Losgelöstheit von regulären
Marktverhältnissen, in ihrer Unsicherheit und in ihrem kometen-
artigen Auftreten und Verschwinden kaum zu berechnen sind, dieses
Verlangen nach einem Schutzzoll und einer auf ihm basierten, mono-
polistischen Regelung enorm verstärkt. Sollte die große Umwälzung,
in der englischen Wirtschaftspolitik zur Wirklichkeit werden, so wird
es für den unbeteiligten Forscher von höchstem Interesse sein, zu
beobachten, wie sich die mit so vielen Traditionen erfüllten engli-
schen Unternehmer diesen neuen Bedingungen anpassen.

Die englische Industrie, die vor 50 Jahren auf fast allen Gebieten
der deutschen überlegen war, vermag heute in großen Teilen den
Vergleich mit uns nicht auszuhalten. Die chemische Industrie, die
Elektrizitätsindustrie stehen weit hinter der unseren zurück und sind
noch dazu vielfach von Deutschen oder Amerikanern geschaffen
        <pb n="34" />
        ﻿Die englische Industrie.

29

worden. Dagegen ist die englische Textilindustrie noch immer an
der Spitze aller Länder.

Das ist kein Zufall. Unsere Stärke liegt in der wissenschaftlichen
Durchbildung unserer Beamten, in dem großen Angebot an Techni-
kern und Chemikern. Auch auf rein wirtschaftlichem Gebiete ver-
mögen wir besser als der Engländer die feste Organisation eines
Kartells oder Trusts zu verwalten, in der nach bestimmten Regeln,
mit einem großen Maße systematischen Wissens gearbeitet werden
muß. So hoch die englische Wissenschaft in ihren Spitzen steht, so
großes sie beispielsweise auf physikalischem und chemischem Ge-
biete geleistet hat, sie ist so exklusiv, wie alle Bildung in England.
Die Stärke der englischen Industrie liegt in dem reichen Maße an
Erfahrung und Anpassungsfähigkeit, das Leiter, Werkmeister und
Arbeiter auszeichnet. Der Engländer ist Empiriker, der Deutsche
Systematiker. Noch heute kann sich die englische Eisenindustrie
nicht daran gewöhnen, von jeder Charge eine Probe zu nehmen,
Erze und Roheisen genau nach Analyse zu mischen und alles, was
sie bisher erfahrungsgemäß nach Farbe, Aussehen und ähnlichen
Kennzeichen beurteilt hat, festen und meßbaren Analysen zu unter-
werfen.

Für einen großen Teil der Industrie ist diese englische Art heute
antiquiert, sie bildet einen großen Mangel, der auch von verständigen
Leuten erkannt und durch Verbesserung des Schul- und Universitäts-
wesens zu beheben gesucht wird. Aber wo die Einengung in feste
Regeln versagt, wo die wissenschaftliche Untersuchung zum min-
desten heute noch nicht anwendbar ist, feiert das englische System,
vor allem auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Organisation, große
Triumphe.

Wie der Deutsche sich nicht genug darüber wundern kann, daß
die auf reiner Tradition beruhende, ungeschriebene Verfassung
Großbritanniens so viel besser arbeitet als alle wohlausgedachten
und festgelegten politischen Systeme, so vermag er sich auch nicht
leicht in die Vorzüge zu finden, die die Empirie und leichte Be-
weglichkeit auf vielen wirtschaftlichen Gebieten mit sich bringen.

Für den vergleichenden Nationalökonomen aber bleibt die Frage,
ob denn nicht wenigstens für einen Teil der deutschen Industrie
eine konsequente Fortbildung im Sinne der englischen bisherigen
Organisation viel vorteilhafter und den neuen wirtschaftlichen Ver-
        <pb n="35" />
        ﻿30

Dr. Theodor Vogelstein.

flechtungen entsprechender wäre, als die einseitige Richtung mono-
polistischer Art, die, von den Erfolgen einzelner Industrien aus-
gehend, heute das gesamte deutsche Wirtschaftsleben zu beherrschen
beginnt. Die Nationalökonomie der zweiten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts hat ein großes Verdienst, nämlich erkannt zu haben, daß
Organisationsformen abhängig sind und zweckmäßigerweise ab-
hängig sein müssen vonjden gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen,
zumal den Marktverhältnissen.

Es scheint fast, als wenn die Praxis heute doktrinärer wäre als
die Theorie, wenigstens bei uns in Deutschland, und eine gleich-
mäßige, man möchte fast sagen, naturgemäße Vorzüglichkeit einer
einzigen Organisationsform für die gesamte Industrie propagierte.
Wenn die Praxis sonst nichts von der Theorie zu lernen vermag, so
doch vielleicht eines: den Wert des Zweifels.

Literatur:

G. von Schulze-Gävernitz, Der Großbetrieb, ein wirtschaftlicher und sozialer
Fortschritt. Leipzig 1892.

Chapman, The Lancashire Cotton Industry. Manchester 1904.

Clapham, The Wollen and Worsted Industries. London s. a. (1907).

Macrosty, Das Trustwesen in der britischen Industrie. Berlin 1910. (Original
London 1906.)

Hermann Levy, Monopole, Kartelle und Trusts. Jena 1909.

Vogelstein: Kapitalistische Organisationsformen in der modernen Großindustrie.
Bd. I. Organisationsformen der Eisenindustrie und Textilindustrie in Eng-
land und Amerika. Leipzig 1910.

Bd. II. Zur Theorie der industriellen Integration und des industriellen Mono-
pols (erscheint Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres).

Vgl. auch meine Aufsätze in dem «Lehrbuch der Sozialökonomik», das
unter der Leitung Max Webers in wenigen Monaten zu erscheinen beginnt.
        <pb n="36" />
        ﻿
        <pb n="37" />
        ﻿D:.......[IE Aufgaben der modernen Kreditorganisation bestehen

I einmal in der Regelung des inneren Zahlungsverkehrs
■ und in der Überwachung der internationalen Zahlungs-
bilanz, und zweitens in der Konzentration der verfügbaren
Kapitalien und deren zweckmäßiger Verteilung an die wirtschaften-
den Unternehmer.

Mit Bezug auf diese Aufgaben hat sich auf Grund langjähriger
Erfahrungen in den meisten Kulturländern eine Arbeitsteilung in
dem Sinne herausgebildet, daß die erstere Aufgabe staatlichen oder
doch staatlich überwachten und beeinflußten großen Zentral-
instituten zufällt, während die zweite der privaten Initiative der
Kreditbanken und Bankiers überlassen bleibt.

In Großbritannien ist die Bank von England die Trägerin der
ersteren Funktion, sie beschränkt sich aber hierbei auf bestimmte
Teile dieser Aufgabe, so daß der Rest hier in den Tätigkeitsbereich
der Privatinstitute fällt.

Die Zentralstellung der Bank von England auf dem britischen
und damit auch auf dem internationalen Geldmärkte beruht erstens
auf ihrer Stellung als einer mit einem tatsächlichen Monopol ver-
sehenen Notenbank und zweitens auf der hieraus hervorgewachsenen
Tatsache, daß sie die Hüterin des gesamten Barschatzes Englands
und der Reserven aller anderen Banken ist.

Ihre Tätigkeit auf dem Gebiete des inneren Zahlungsverkehrs be-
schränkt sich auf die Notenausgabe, die aber heute nur noch eine
relativ geringe Bedeutung für den Zahlungsverkehr hat, weil durch
das Bankgesetz von 1844 (Peels Akte) die Möglichkeit der
Notenausgabe eine stark beschränkte ist: Die Bank darf ihre Noten
lediglich bis zum Betrag von 18, 45 Mill. £ gegen Regierungsschuld-
verschreibungen ausgeben, für jeden weiteren Betrag nur gegen die
Hinterlegung von Gold (sogenanntes System der absoluten Konti-
gentierung). Eine Ausgabe von Noten gegen Wechsel oder andere
Unterlagen ist ihr nicht gestattet, woraus sich für sie die Schwierig-
keit ergibt, daß ihr keine genügenden Mittel zur Verfügung stehen
zur Durchführung einer wirksamen Diskontopolitik gegenüber den
anderen Banken. Sonstige Tätigkeit auf dem Gebiete der Förderung
des Zahlungsverkehrs übt die Bank von England nur in sehr be-

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.
        <pb n="38" />
        ﻿34

Dr. Edgar Jaffe.

schränktem Maße aus. Die wenig zahlreichen Filialen der Bank (11)
dienen lediglich der Erleichterung der Notenausgabe. Ein Girover-
kehr besteht überhaupt nicht. Das ganze sonstige Zahlungswesen
des Landes liegt in den Händen der privaten Aktienbanken, die be-
sonders den Scheckverkehr glänzend ausgebildet haben. Als private
Abrechnungstelle dieser den gesamten Zahlungsverkehr des Landes
beherrschenden Institute dient das Londoner Clearing-House, eine
monopolistische Vereinigung einer Anzahl großer Banken, in
welchem sämtliche gegenseitige Forderungen des ganzen Landes ab-
gerechnet und ohne Bargeldzahlung durch Kompensation erledigt
werden. Die Bank von England besorgt lediglich den Ausgleich der
sich ergebenden, nicht durch Aufrechnung zu beseitigenden Saldi
durch Umschreibung auf den von ihr geführten Konten der teil-
nehmenden Banken. Außenstehende Banken und Bankiers können
an den Vorteilen des Clearing-House nur teilnehmen, wenn sie
Kunden einer der diesem angehörenden Banken sind.

Da nach dem Bankgesetz die in den Kassen der Bank von England
vorhandenen Barbestände lediglich zur Deckung der ausgegebenen
Noten dienen, so kann die Bank selbst über diese Barbestände nur
insoweit verfügen, als sie im Besitze ihrer eigenen Noten ist. Die
Summe der ausgegebenen, aber nicht in den Verkehr gelangten
Noten bildet also die einzige wirklich verfügbare Reserve der
Zentralbank.

Die überragende Stellung der Bank von England ergibt sich aber
weniger aus ihrer mehr automatischen Funktion als Notenausgabe-
institut, als aus der nur historisch zu erklärenden Tatsache, daß sie
zugleich die Reservehalterin aller anderen englischen Banken ist
(sogenanntes Einreservesystem). Besonders die großen Depositen-
banken haben sich gewöhnt, in ihren eigenen Kassen nur eine relativ
geringe Reserve zu halten, die sonstigen Überschüsse aber bei der
Bank von England zu deponieren, die diese Bankreserven als einfache
Depositen behandelt. Da auch die englische Finanzverwaltung keine
besonderen Kassen besitzt, sondern ihre Bestände bei der Bank von
England deponiert, so ist diese praktisch die einzige Reservehalterin
der ganzen Nation. Da England sich daran gewöhnt hat, mit einer
ungemein knappen Barreserve zu wirtschaften, so ergibt sich für die
Bank von England die schwierige Aufgabe, dem ungeheuren Aufbau
der Kreditwirtschaft mit dieser gering bemessenen Reserve eine aus-
        <pb n="39" />
        ﻿Das englische Kreditwesen.

35

reichende Basis zu schaffen. Diese Aufgabe wird aber noch dadurch
erschwert, daß sie nicht in der Lage ist, das Wechseldiskontgeschäft
zu beherrschen. Dieses liegt vielmehr in den Händen der Wechsel-
makler, die sich täglich bei den mit ihnen in Verbindung stehenden
Großbanken deren überschüssige Gelder in der Form von täglich
fälligen Darlehen gegen sehr geringen Zinsfuß ausleihen, um mit
diesen Summen das bessere Wechselmaterial zum billigsten Zinsfuß
heranzuziehen. Die so erworbenen Wechsel werden als Faustpfand
für die täglichen Gelder hinterlegt. Sobald die betreffenden Banken
aber diese Gelder zurückfordern, sind die Wechselmakler genötigt,
die Wechsel bei einem anderen Geldgeber zu verpfänden. Als solcher
kommt dann aber nur die Bank von England in Betracht, die in
solchen Zeiten der Knappheit die Möglichkeit gewinnt, ihren Zins-
satz dem Markte aufzuzwingen. In Zeiten der Geldfülle dagegen
ist sie nicht in der Lage, den Geldmarkt entsprechend zu beeinflussen.
Tritt eine Notwendigkeit hierfür ein, so bleibt ihr nur ein Ausweg:
sie muß dem Markte künstlich seine überschüssigen Gelder ent-
ziehen, indem sie selbst als Geldnehmerin auftritt; dann erst kann
sie ihren Einfluß geltend machen.

Der schwache Punkt des englischen Kreditsystems liegt also ein-
mal in der gegenüber den ungeheuer großen Verbindlichkeiten
relativ sehr geringen zentralen Barreserve und ferner in der
Schwierigkeit für die Bank von England, ihre Politik auf dem Geld-
märkte durchzusetzen. Da die großen Depositenbanken eine weit
größere Geldmacht darstellen als die Bank von England selbst und
die Barbestände der letzteren zum allergrößten Teil nichts anderes
sind als die Reserven jener anderen Banken, so ergibt sich eine weit-
gehende Abhängigkeit des Zentralinstitutes von den anderen
Faktoren des Geldmarktes. Dieser Umstand zwingt die Bank von
England, auch in schwierigen Zeiten dem offenen Geldmarkt, der
hauptsächlich aus den schon genannten Wechselmaklern besteht,
ihre Hilfe in freigebigster Weise angedeihen zu lassen, da sonst diese
ihren Verpflichtungen gegenüber den Depositenbanken nicht nach-
kommen können. Hierdurch würden diese wiederum gezwungen
sein, ihre bei der Bank von England deponierten Gelder zurückzu-
ziehen, was zu einem vollkommenen Stillstand der ganzen Organi-
sation führen müßte und in den Krisen von 1847, 1857, 1866 auch
dazu geführt hat. Wenn ähnliche Schwierigkeiten seither nicht

3*
        <pb n="40" />
        ﻿36

Dr. Edgar Jaffe.

wieder eingetreten sind, so ist dies allein dem verständnisvollen Zu-
sammenarbeiten der Bank von England und der anderen Banken
zu verdanken. So in der Baring Krisis von 1891 und wiederum in
der Krisis von 1907. In beiden Fällen hat die Bank von England
außerdem noch auf die Hilfe der Bank von Frankreich reflektieren
müssen.

Die zweite der oben genannten großen Aufgaben einer modernen
Kreditorganisation, die Konzentration der verfügbaren Kapitalien
und deren Verteilung an die wirtschaftenden Unternehmer, liegt
auch in England vollkommen in den Händen privater Bankinstitute.
Doch hat sich im Laufe der Zeit eine weitgehende Arbeitsteilung
herausgebildet, so daß die Kreditgewährung an die verschiedenen
Zweige der Volkswirtschaft jeweils bestimmten Bankgruppen zufällt.
Erwähnenswert ist jedoch in diesem Zusammenhang, daß gewisse
wichtige Organe der Kreditgewährung überhaupt fehlen. Es gibt
in England so gut wie gar keine genossenschaftlichen Kreditinstitute
für den kleineren Handwerker, Kaufmann oder Landwirt, es gibt
ferner keine Institute, die sich mit der Pflege des ländlichen oder
städtischen Realkredites befassen, keine Hypothekenbanken, Land-
schaften usw. Es fehlt überhaupt jegliche bankmäßige Organisation
des Realkredites, und auch die Vermittlung des langfristigen Anlage-
kredites ist sehr mangelhaft, da das gesamte Gründungs- und
Emissionswesen nicht in den Händen der Banken liegt, sondern in
denjenigen privater Unternehmungen, die keinerlei bankmäßigen
Charakter tragen. Es wird weiter unten noch hierauf zurückzu-
kommen sein.

Das englische Bankwesen im engeren Sinne beschränkt sich daher
lediglich auf das sogenannte reguläre Kreditbankgeschäft.

Die Aufgabe der Kapitalkonzentration wird in ganz glänzender
Weise gelöst durch die großen Depositenbanken (sogenannte Joint
Stock Banks). Während sich früher die Londoner Bank und die
Provinzbank als scharf voneinander geschiedene Typen gegenüber-
standen, so hat sich in den letzten Jahrzehnten auf Grund einer tief-
greifenden Konzentrationsbewegung eine fast vollkommene Ver-
einheitlichung des englischen Depositenbankwesens vollzogen. Den
charakteristischen Typus bildet nun die große London- und
Provincial-Bank mit dem Hauptbureau in der City von London, mit
        <pb n="41" />
        ﻿Das englische Kreditwesen.

37

zahlreichen Unterbureaus in allen Teilen der Hauptstadt und mit
Filialen in allen größeren Städten, von denen jeweils ein Netz von
kleineren Filialen, Depositenkassen, Agenturen abhängig ist. Die
Depositenbanken umfassen heute 10 ganz große Institute, jedes mit
mehr als 200 Filialen oder mehr als 20 Mill. £ Depositen, 10 mittlere
mit je über 100 Filialen oder über 10 Mill. £ Depositen. Die größte
dieser Banken verfügt über ein Netz von mehr als 600 Filialen und
über fremde Gelder in der Höhe von mehr als 80 Mill. £. Neben
den genannten 20 Instituten existieren noch 19 kleinere, deren
Schicksal es aber wohl sein wird, von den ersteren aufgesogen zu
werden. Die Passivgeschäfte der Depositenbanken, die sämtlich mit
einem relativ geringen eingezahlten Eigenkapital arbeiten, bestehen
ausschließlich in der Hereinnahme kurzfristiger fremder Gelder, in
der Form von Kassenführungsguthaben oder Spareinlagen, für die
sie im letzteren Falle eine geringe, im ersteren Falle zum Teil gar
keine Zinsvergütung zahlen. Die Kreditgewährung der Depo-
sitenbanken kommt lediglich dem inländischen Handel und zum
kleineren Teil der Industrie zugute. Sie sind genötigt, die kurz-
fristig hereingenommenen Gelder auch kurzfristig anzulegen; sie
müssen sich daher auf die folgenden Geschäftszweige beschränken:
a) Wechseldiskont, wobei ihnen jedoch infolge der Konkurrenz der
billiger arbeitenden Wechselmakler nur das zweitklassige Material
zuströmt. Außerdem bilden die Wechsel in England keine absolut
liquide Anlage, da es den Kredit der Depositenbank schädigen
würde, wenn sie als Verkäuferin auf dem Wechselmarkte aufträte.
Als Käufer solcher Wechsel kommen ja auch lediglich die mit den
Geldern der anderen Banken arbeitenden Wechselmakler in Frage.
Ein Verkauf der Wechsel seitens der Depositenbanken an die Bank
von England ist nicht üblich, b) Lombarddarlehen, wobei als Sicher-
heit vor allem Wertpapiere in Frage kommen. Offene Kontokorrent-
kredite gegen Bürgschaft oder ähnliche Unterlagen, resp. reiner
Personalkredit wird nur in der Provinz und besonders auch in Schott-
land gewährt. In London ist er nicht üblich.

Das Vorhandensein eines ausgedehnten Filialnetzes und die überall
im Lande herrschende Gewohnheit, die Barbestände bei einer Bank
zu deponieren und auch kleinere Zahlungen per Scheck zu machen,
haben zu einer fast vollständigen Konzentration aller verfügbaren,
kurzfristigen Gelder in den Händen der großen Depositenbanken
        <pb n="42" />
        ﻿38

Dr. Edgar Jaffe.

geführt. Da bei dem alten Kapitalreichtum Englands Handel und In-
dustrie vielfach mit eigenem Qelde arbeiten, so können die Banken,
die ja außerdem auf sehr liquide Anlage angewiesen sind, die
verfügbaren Gelder meist nur zum Teil im regulären Darlehens-
geschäfte an Handel und Industrie unterbringen. Der Rest sammelt
sich in der Form des täglichen Geldes bei den Londoner Zentralen,
wo er, wie bereits geschildert, den Betriebsfond der Wechselmakler
bildet. Bei dem allgemeinen Rückgang des Wechselgeschäftes in-
folge zunehmender Barzahlungssitten, sind aber die fortwährend zu-
nehmenden Gelder auch hier nur zum Teil unterzubringen. Die
Banken haben sich also genötigt gesehen, weitere große Absatz-
gebiete zu erschließen. Sie haben ein solches auf der Londoner
Fondsbörse gefunden. Über die Verwendung, die ihre Gelder dort
finden, wird weiter unten zu reden sein.

Da die Depositenbanken ihre Hauptaufgabe in der Gewährung
kurzfristigen Kredits innerhalb von Großbritannien sehen, sind für
den auswärtigen Handel andere Institute erforderlich. Die Kredit-
gewährung für den Export von Waren und den Import von Pro-
dukten lag bis zum zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts hauptsäch-
lich in den Händen der Merchant Bankers. Es waren dies meist aus
dem Ausland stammende Kaufmannsfirmen, die neben ihrem Waren-
geschäft ein weitverzweigtes Kreditgeschäft betrieben, indem sie
sowohl dem Exporteur Vorschüsse auf hinausgesandte Waren
machten, wie auch besonders dem überseeischen Importeur ge-
statteten, als Gegenleistung für seine Produktensendungen Wechsel
auf London zu trassieren. In neuerer Zeit ist dieses reguläre über-
seeische Bankgeschäft in die Hände von großen Aktiengesellschaften,
den sogenannten Colonial and Foreign Banks (Kolonial- und Über-
seebanken) übergegangen, während die privaten Merchant Bankers
ihre Tätigkeit mehr dem Anleihe- und Emissionsgeschäft zu-
wandten, auf das sich einige der bedeutendsten (Rothschild u. a.)
übrigens schon von jeher beschränkt hatten. Es wird bei der Schilde-
rung des Emissions- und Gründungswesens noch von ihnen zu
sprechen sein.

Die Colonial and Foreign Banks haben ihren Hauptsitz und ein
mehr oder minder ausgedehntes Filialsystem in den verschiedenen
englischen Kolonien, respektive in sonstigen überseeischen Ländern
und jeweils eine Niederlassung in London. Ihre Tätigkeit besteht
        <pb n="43" />
        ﻿Das englische Kreditwesen.

39

vor allem in der Finanzierung des Export- und Importhandels auf
dem Wege des «documentary» Kredits. Der englische Exporteur
übergibt der Londoner Niederlassung die Verladungsdokumente
und erhält hierauf entweder eine Beleihung, oder die Bank dis-
kontiert ihm den auf den überseeischen Kunden gezogenen Wechsel.
Die Auslieferung der Waren an den Besteller erfolgt durch die über-
seeische Filiale der Bank, entweder gegen Erlegung des vereinbarten
Kaufpreises oder gegen Ausstellung eines Wechsels, den die Bank
ihrerseits weitergibt. In gleicher Weise bevorschussen die über-
seeischen Filialen die Produktenverladungen nach Europa, respektive
sie weisen im Auftrag der europäischen Besteller den überseeischen
Lieferanten die entsprechenden Summen an. Die Überseebanken be-
sorgen neben diesem kurzfristigen Kreditverkehr auch die gesamte
Zahlungsvermittlung zwischen England und den überseeischen
Ländern. Eine wichtige Aufgabe dieser Banken besteht auch darin,
daß sie Staats- und Kommunalanleihen an überseeische Länder und
Kolonien vermitteln, die sie durch ihre Londoner Verbindungen dann
auf dem englischen Markte plazieren.

Auf diese Weise ist sowohl der inländische wie der überseeische
Zahlungs- und kurzfristige Kreditverkehr Englands auf das glän-
zendste geregelt. Sehr viel größeren Schwierigkeiten begegnet die
Befriedigung des langfristigen Industrie- und Qründungskredits.

Das ganze englische Bankwesen ist so sehr auf die Gewährung
des Handelskredits angelegt, daß sich für den Industriekredit ge-
wisse Schwierigkeiten ergeben, wobei allerdings gegenüber deut-
schen Verhältnissen zu betonen ist, daß der Kapitalbedarf der engli-
schen Industrie infolge der Erreichung eines gewissen Sättigungs-
zustandes ein weit geringerer ist als derjenige der deutschen. Aber
der Charakter der englischen Bank als rein kurzfristiges Kredit-
institut erschwert es dieser doch in weitgehendem Maße der heimi-
schen Industrie die erforderlichen Kapitalien zur Verfügung zu
stellen. Letztere ist daher vielfach, ähnlich wie das Baugewerbe und
die Landwirtschaft, auf die Darlehensgewährung durch lokale Privat-
kapitalisten angewiesen, was z. B. in der Lancashire Baumwoll-
industrie zu einer weitgehenden Abhängigkeit der Fabrikanten von
Zwischenhändlern aller Art führt. In manchen Distrikten suchen
die Fabriken dem Mangel an Betriebskapital dadurch abzuhelfen,
daß sie kurzfristige Depositen direkt vom Publikum hereinnehmen.
        <pb n="44" />
        ﻿40

Dr. Edgar Jaffe.

So arbeitet der größte Teil der Oldhamer Spinnereien mit derartigen
Einlagen ihrer eigenen Arbeiterschaft.

Wenn schon beim Industriekredit die Bankorganisation zum Teil
versagt, so scheidet sie bei der eigentlich langfristigen Kredit-
gewährung, im Gründungs- und Emissionswesen sogar vollkommen
aus. Dieses liegt in den Händen von Einzelpersonen (promoters),
die sich eventuell vorübergehend zum Zweck einer speziellen
Gründung mit anderen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen
(promoting syndicate), oder aber von reinen Emissions- und
Gründungsgesellschaften (financial Companies).

Der Gründungsvorgang ist durchgehends der folgende: Der
Promoter läßt sich von einem bestehenden Unternehmen, respektive
von einem Konzessions- oder Patentinhaber das Kaufrecht auf die
betreffenden Objekte auf eine bestimmte Zeit vertraglich sicher-
stellen (sogenannte Option). Er sucht sodann eine Reihe von ihm
näherstehenden Kapitalisten oder Privatbankiers für das Unter-
nehmen zu interessieren. Gelingt ihm dies, so bildet er aus letzteren
ein «Underwriting syndicate», das sich verpflichtet, die Aktien des
zu schaffenden Unternehmens, soweit sie vom Publikum nicht sub-
skribiert worden sind, für eigene Rechnung zu übernehmen. Für
das Underwriting werden je nach der Lage oder den voraussichtlichen
Erfolgen des Unternehmens Provisionen von 1—5 und mehr Prozent
gewährt. Die Chancen des neuen Unternehmens werden dann in
Finanzzeitschriften der verschiedensten Art dem Publikum plausibel
gemacht und zugleich ein oder mehrere Stock Brokers (Mitglieder
der Fondsbörse) an der Gründung interessiert. Diese empfehlen
ihrerseits die Subskription ihren Kunden und sorgen außerdem dafür,
daß durch zum Teil fiktive Abschlüsse «per Erscheinen» scheinbar ein
Markt für die betreffenden Papiere an der Börse geschaffen und diese
möglichst schon mit Agio gehandelt werden. Es folgt sodann die
Versendung von Prospekten und Subskriptionsaufforderungen an
breite Schichten des Publikums.

Gründer wie «Underwriter» sind aber für den Erfolg der Emission
beim Publikum abhängig von der Aufnahmefähigkeit der Londoner
Stock Exchange für die dort neu zur Emission kommenden Werte.
Diese Aufnahmefähigkeit beruht einerseits auf der besonderen Or-
ganisation der Börse, anderseits auf der Bereitstellung großer, zur
        <pb n="45" />
        ﻿Das englische Kreditwesen.

41

Verfügung der Spekulation stehender Summen. Die Stock Exchange
ist eine geschlossene Korporation, deren Mitglieder unter der
strengen Aufsicht eines selbst gewählten Komitees stehen. Die
Mitglieder der Stock Exchange zerfallen in Brokers — reine ver-
mittelnde Kommissionäre — und in Jobbers oder Dealers
Effektenhändler, die auf eigene Rechnung Effekten kaufen und ver-
kaufen.

Auf dieser Kombination beruht die Aufnahmefähigkeit der Lon-
doner Fondsbörse; denn während ohne dieselbe ein Broker, der
z. B. mit dem Verkauf einer gewissen Summe, sagen wir: Konsols
betraut ist, diesen Auftrag erst erledigen kann, wenn er einen oder
eine Kombination von mehreren Brokers gefunden hat, die Aufträge
haben, die entsprechenden Beträge zu kaufen, so kann er statt
dessen jederzeit seine Verkaufs- und Kaufaufträge bei dem Jobber
erledigen, wenn nur sein Einkaufs- oder Verkaufspreis den von
diesem aufgestellten Sätzen entspricht. Die Jobber verfahren dabei
so, daß sie für die von ihnen bevorzugten Gattungen von Wert-
papieren zwei Preise aufstellen: denjenigen, zu dem sie kaufen, und
den, zu dem sie verkaufen; der Unterschied zwischen beiden heißt
«the turn of the market» und stellt den Verdienst des Jobbers dar.

Naturgemäß reicht das eigene Kapital der Jobber nicht aus, um
große Mengen von Wertpapieren aufzunehmen und zu halten, bis
sie dieselben mit Gewinn Weiterverkäufen können. Darum depo-
nieren sie die von ihnen erworbenen Papiere bei ihrer Bank, welche
ihnen dagegen Vorschüsse gibt, genau wie dies bei den Wechsel-
maklern geschieht. Hierdurch wird die Stock-Exchange zur Trägerin
der lokalen und auch der internationalen Kapitalvermittlung; denn
ohne diese kombinierte Aktion der Fondsmakler und der Banken
wäre die Plazierung einheimischer wie fremder Anleihen, Aktien usw.
erschwert. Sie ermöglicht es, daß in London eigentlich für jedes
Wertpapier ein Markt zu finden ist durch die Kombination der
Bereitstellung des Kapitals seitens der Bank und der richtigen Be-
urteilung des inneren Wertes seitens der arbeitsteilig spezialisierten
Jobber.

Dieses ist aber nur einer der Kanäle, welche die Banken und
die Fondsbörse verbinden, ganz abgesehen davon, daß die Banken
Wertpapiere für Rechnung ihrer Kunden auf der Börse kaufen und
verkaufen lassen und zur dauernden Anlage eines Teiles ihrer Re-
        <pb n="46" />
        ﻿42

Dr. Edgar Jaffe.

serven selbst Wertpapiere kaufen. Die zweite Art der Verbindung
besteht darin, daß die Banken es den Brokers ermöglichen, Spe-
kulationsaufträge von deren Kunden zu prolongieren, indem die
Brokers gegen eine Vergütung die Wertpapiere aus eigenen Mitteln
bezahlen und, um dies tun zu können, Darlehen von den Banken
gegen Verpfändung eben dieser Papiere aufnehmen (Report-
geschäfte).

Die Ausführung dieser Operation zwischen dem Broker und seinen
Kunden erfolgt meist in der Form des «Contango», d. h. der Kunde
verkauft die Papiere dem Broker mit dem Recht, dieselben zu einem
etwas höheren Preis (für Zins und Auslagen) wieder zurückzukaufen.
Zwischen Bank und Broker dagegen vollzieht sich das Geschäft in
der Weise, daß die Bank gegen Verpfändung der Papiere dem Broker
das Darlehen gibt (Borrowing with cover). Selbstverständlich ist
die Contango-Rate höher als die vom Broker der Bank gezahlte
Zinsrate.

Beide Arten von Transaktionen sind nur dadurch möglich, daß
in noch viel höherem Grade als dies bei den Wechselmaklern der
Fall, die Mitglieder der Stock-Exchange sich auf gewisse Kategorien
von Wertpapieren beschränken. Diese streng durchgeführte Arbeits-
teilung drückt sich auch in den Namen aus, welche den verschiedenen
Teilen der Börse nach dem Standorte, den die betreffenden Kate-
gorien ihrer Mitglieder einnehmen, tragen; so sprechen die Berichte
über den Verlauf der Fondsbörse vom «Kaffernzirkus» (südafrikani-
sche Minenwerte), von den «Westraliern», auch «Kangaroos» (west-
australische Minen), von dem «Jungle market» (westafrikanische
Goldminen) und anderen mehr.

Infolge dieser Geschäfte kann man, ähnlich wie die Bill-Brokers,
auch die Stock-Brokers als Bankers definieren; dies gilt in erster
Linie von den sogenannten «Money-Brokers», die eine Mittelstellung
zwischen den Banken und den eigentlichen Stock-Brokers einnehmen.
Es sind wohlhabende Firmen, die einen besonders guten Kredit ge-
nießen und daher bei den Banken jederzeit bedeutende Summen er-
halten können, die sie dann an die kleinen Jobbers weiter verleihen.

Durch die ihr zur Verfügung stehenden Gelder der Banken ist
die Börse in die Lage versetzt, das flottierende Material so lange
aufzunehmen, bis das Publikum sich zu definitivem Ankauf ent-
schließt. Seitdem besonders für afrikanische Minenwerte an die
        <pb n="47" />
        ﻿Das englische Kreditwesen.

43

Stelle der Einzelunternehmer große dauernde Qründungs- und
Finanzierungsgesellschaften getreten sind, hat sich das Geschäft der
Jobber vereinfacht, indem solche Gesellschaften den Markt der sie
interessierenden Papiere durch Vermittlung des betreffenden Jobber
dauernd beeinflussen, entweder indem sie ihn beauftragen, das an-
gebotene Material zu bestimmten Preisen hereinzunehmen, oder
indem sie ihm für die von ihm vollzogenen Verkäufe die Stücke
selbst liefern.

Da die Vorschriften der Stock-Exchange den Brokers das An-
noncieren verbieten, so kann jeder derselben nur mit seiner festen
Kundschaft arbeiten. Es bedarf also noch einer Organisation, die
für die möglichst lückenlose Hereinziehung weiterer Käuferschichten
sorgt. Es sind die sogenannten Outside-Brokers, die nicht Mitglieder
einer Fondsbörse sind, sondern lediglich durch ein Mitglied ihre
Kauf- und Verkauf auf träge vollziehen lassen. Sie sind es, die überall
Kunden zu werben suchen, nicht nur in London und in der englischen
Provinz, sondern bis nach Frankreich, Deutschland usw. übergreifen,
das Kapitalistenpublikum durch Zirkulare, Reisende und Agenten
anlocken und so den breiten Absatzmarkt schaffen, auf dem die
Aufnahmefähigkeit der Londoner Stock-Exchange beruht.

Das englische Emissionswesen hat es mit Hilfe dieser beweglichen
Organisation verstanden, sich den Erfordernissen, besonders der
überseeischen Kapitalbeschaffung, auf das glänzendste anzupassen.
Es wird hierbei unterstützt durch das englische Aktienrecht, welches
der freien Betätigung keine engen Grenzen zieht und den Schutz
des Publikums lediglich in der Form weitgehender Publizität zu
gewährleisten sucht, aber nicht, wie das deutsche Aktienrecht, das
Emissionsgeschäft im Interesse des Kapitalisten durch gesetzliche
Vorschriften in weitgehender Weise einschränkt.

Wenn wir zusammenfassend die englische Kreditorganisation mit
derjenigen Deutschlands vergleichen, so ergeben sich eine Reihe
auffallender Unterschiede. Das Zentralinstitut, die Bank von Eng-
land, ist infolge der veralteten Bestimmungen über die Notenausgabe
und der gegenüber den ungeheuren Verpflichtungen zu geringen
Barreserve nicht immer in der Lage, die als richtig erkannte Politik
gegenüber dem Widerstreben der großen, an Kapitalkraft ihr fast
ebenbürtigen Join Stock Banks durchzuführen. Die Depositenbanken
        <pb n="48" />
        ﻿44	Dr. Edgar Jajfe.

haben ihrerseits die Aufgabe der Konzentration aller verfügbaren
Kapitalien in glänzender Weise durchgeführt. Sie sind infolge ihrer
besonderen Konstitution aber hauptsächlich auf die Gewährung von
Handelskredit zugeschnitten, während sich bei der Befriedigung des
Kreditbedürfnisses der Industrie häufig Schwierigkeiten ergeben,
die sich noch dadurch erhöhen, daß letztere, und vor allem auch
das Baugewerbe, infolge des bereits geschilderten Mangels an
Spezialinstituten für den Realkredit genötigt sind, von den Banken
einen Teil der erforderlichen Summen in Form des an Direktoren
gewährten Personalkredits zu entnehmen. Eine besondere
Schwierigkeit haben sich für die in der Form von Aktiengesell-
schaften konstituierten Industrieunternehmungen daraus ergeben,
daß nach dem englischen Recht im Falle einer Obligationenanleihe
diese ein Vorrecht vor allen anderen Forderungen genießt, und es
daher den Banken fast unmöglich gemacht ist, derartigen Gesell-
schaften große, offene Kredite zu gewähren.

Der auswärtige Handel wiederum ist in glänzender Weise mit
Kreditmöglichkeiten jeder Art ausgestattet. Den schwächsten Punkt
bildet wohl das Emissionswesen, weil bei dem Mangel direkter Be-
ziehungen der Banken zu den Gründungsgeschäften dieses zum
großen Teil in den Händen von Einzelpersonen liegt, die lediglich
ein Interesse an der einmaligen Unterbringung der emittierten
Aktien haben, aber für die weiteren Schicksale der ins Leben ge-
setzten Unternehmungen sich in keiner Weise verantwortlich fühlen.

Die englische Kreditorganisation bietet uns also das Bild einer
natürlich gewachsenen Institution, die sich den weitgehenden An-
sprüchen, die England als Zentrum des internationalen Zahlungs-
verkehrs und des Kapitalmarktes der Welt stellt, glänzend angepaßt
hat. Der große Kapitalreichtum und die Unternehmungskraft Eng-
lands spiegelt sich auch in seinem Kreditsystem wieder. Ebenso
aber zeigt sich hier die für den Engländer charakteristische Gering-
schätzung einer systematischen Befriedigung aller, besonders auch
der kleineren Bedürfnisse und der konservative Geist, der zum Teil
an schon veralteten Institutionen festhält und sich weigert, sie durch
neue und besser angepaßte zu ersetzen.
        <pb n="49" />
        ﻿IV.

Die Arbeiterfrage in England

__Von Professor Dr. Edgar J affe—
        <pb n="50" />
        ﻿..."rNFOLQE seiner Vormachtstellung als erster Handels- und In-

| dustriestaat der Welt war es England beschieden,

: auch das klassische Land der modernen Arbeiterbewegung
zu Werden. Es sah sich als erstes vor das große, vielleicht
das größte moderne soziale Problem gestellt, das zu lösen
geradezu eine Existenzfrage des modernen Staates geworden ist:
das Problem der Einordnung der zahlenmäßig innerhalb eines Jahr-
hunderts fast mehr als auf das doppelte gewachsenen Arbeiter-
bevölkerung in die moderne kapitalistische Wirtschaftsordnung. Alle
anderen modernen Kulturstaaten haben dieses Problem sozusagen
erst aus zweiter Hand von England übernommen und sind dadurch
in die Möglichkeit versetzt worden, den sich darbietenden Schwierig-
keiten mit den bereits in England erprobten Lösungen zu begegnen.
Hierauf beruht die Bedeutung der englischen Entwicklung auch für
unsere eigenen sozialen Verhältnisse.

Die geschichtliche Entwicklung dessen, was wir die Arbeiter-
frage nennen, gliedert sich in England ziemlich scharf in vier große
Perioden: Die erste reicht von der Entstehung des modernen Fabrik-
systems im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts bis zur großen
Parlamentsreform des Jahres 1832; die zweite von 1832—1848, es
ist die Zeit der ersten großen Krisis auf dem Gebiete der Arbeiter-
frage, die Zeit des Chartismus. Die dritte Periode, die man auch
als diejenige der Entwicklung zum sozialen Frieden bezeichnen kann,
erstreckt sich von Ende der vierziger Jahre bis in die achtziger
und neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts. Mit diesem Zeit-
punkt beginnt die neueste und vielleicht wichtigste Epoche der
Arbeiterbewegung in England, die Rückkehr zum politischen und
wirtschaftlichen Kampf gegen das Unternehmertum und damit zu
allen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die heute für diese
neue Phase der Entwicklung entscheidend sind. Die eben ver-
flossenen Jahre 1911—1912 bedeuten in gewisser Hinsicht den Höhe-
punkt der Bewegung.

England ist dasjenige Land, in dem das auf dem Gedanken der
Aufklärung und des Naturrechts sich aufbauende System der freien
Konkurrenz lauf allen Gebieten zuerst zur völligen Durchführung
        <pb n="51" />
        ﻿M

48	Dr. Edgar Jaffi.

gelangte. In seinen praktischen Konsequenzen führt dieses System
zur Auffassung der menschlichen Arbeit als einer Ware und zu dem
Grundsatz, daß zwecks Herabdrückung der Produktionskosten diese
Ware auf dem billigsten Markt gekauft werden muß. Da nun aber
die Ware Arbeit unzertrennlich mit ihrem Träger, dem Menschen,
verknüpft ist, so mußte dieses System vom Anbeginn seiner An-
wendung an zu einer Herabdrückung des Arbeitslohnes auf und sogar
unter die Produktionskosten der Arbeit, d. h. unter ein menschen-
würdiges Existenzminimum führen.

Diese Folgen machten sich denn auch schon im ersten Jahrzehnt
der industriellen Entwicklung Englands in schreckenerregender
Weise geltend. Elend, Ausbeutung und menschenunwürdige Unter-
drückung der Arbeiterschaft, durch ungenügende Ernährung und
Wohnungsverhältnisse hervorgerufene, früher ganz unbekannte
Krankheiten, Heranziehung der Frauen und Kinder zu schwerer,
durch kein gesetzliches Minimum beschränkten Arbeit, Aus-
lieferung der Waisenkinder als sogenannte Fabriklehrlinge an die
Unternehmer, die zu von der Sklaverei kaum unterscheidbaren Zu-
ständen führte: alles wirkte zusammen, um bereits im ersten
Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts zu tiefgreifenden Entartungs-
erscheinungen im englischen Volke zu führen. Dies nötigte die Re-
gierung schon im Jahre 1802 ein erstes Kinderschutzgesetz zu er-
lassen. Eine Reihe von parlamentarischen Enqueten haben uns die
furchtbaren Tatsachen jener Periode in unanfechtbarer Weise zur
Kenntnis gebracht, nichts in den Schriften von Karl Marx hat viel-
leicht so aufreizend gewirkt als die wahrheitsgetreue Darstellung
dessen, was jene offiziellen Berichte enthalten. Unter dem Druck
dieser Verhältnisse entstand die erste Arbeiterbewegung, die aber
zunächst völlig planlos und resultatlos verlief und sich nur hie und
da in gelegentlichen Ausbrüchen, die meist mit Zerstörung von
Maschinen verbunden waren, Luft machte, da die Arbeiter diesen
die Schuld an ihrer traurigen Lage beimaßen. In den zwanziger
Jahren schlossen sich die Arbeiter der liberalen Bewegung an, da
sie von einer Erweiterung des parlamentarischen Wahlrechts eine
Verbesserung auch der sozialen Schwierigkeiten erhofften. Als je-
doch in der ersten großen Parlamentsreform vom Jahre 1832 die
Ziele der Liberalen erreicht wurden, gingen die Arbeiter leer aus,
die hieraus sich ergebende Enttäuschung war die Ursache zu
        <pb n="52" />
        ﻿Die Arbeiterfrage in England.

49

einer vollkommen neuen Stellungnahme der unteren Volksschichten
gegenüber dem Bürgertum.

Die Arbeiter mußten daran verzweifeln, ihre berechtigten Forde-
rungen auf dem friedlichen Wege der Parlamentsreform zu er-
reichen, sie warfen sich einer radikalen und sozial-revolutionären
Bewegung in die Arme. Es ist die Zeit des sogenannten Chartismus.
Auflehnung gegen die öffentliche Ordnung, Zusammenrottung und
Zerstörung von Fabriken, Brandstiftung und Verwüstung durch
organisierte Banden waren an der Tagesordnung. Die Fabrikanten
waren genötigt, ihre Fabriken durch militärische Besatzungen oder
aufgefahrene Geschütze zu sichern. Die große Fabrikstadt Birming-
ham befand sich mehr als eine Woche lang in den Händen der Auf-
ständischen, und der Herzog von Wellington, der sie zurückerobern
mußte, soll gesagt haben, daß er in seiner ganzen langen, kriege-
rischen Erfahrung noch keine Stadt in einem solchen Zustande ge-
sehen habe, wie Birmingham nach Beendigung des Schreckensregi-
mentes. Zuletzt planten die Chartisten sogar einen allgemeinen
Rachezug aller Arbeiter nach London, um das Parlament zur An-
nahme ihrer Forderungen zu zwingen. Der Zug wurde nur mit Auf-
bietung von Waffengewalt und Einstellung von Bürgern als Frei-
willigen auf halbem Wege zum Stehen gebracht. Der Chartismus,
der als eine politische Bewegung begonnen hatte, mit dem Programm,
den Arbeitern die gleichen politischen Rechte zu sichern, wie sie der
Mittelstand sich durch die Reform von 1832 erobert hatte, endete
infolge des Widerstandes des Bürgertums in voller Revolution. Die
Literatur der beginnenden vierziger Jahre zeigt uns ganz deutlich,
wie in allen Kreisen die Überzeugung herrschte, daß man mit Be-
stimmtheit auf den Ausbruch einer großen, allgemeinen sozialen Um-
wälzung in nächster Zeit zu rechnen haben werde. Thomas Carlyle
vergleicht das Land mit einem Boote, das führerlos den Katarakten
des Niagara entgegentreibt, und für das es nur eine Frage der Zeit
ist, wann es in diesen untergehen muß. Der Höhepunkt der Krisis
wird wohl durch das Jahr 1846 bezeichnet, das infolge des Versagens
dei Kartoffelernte zu allem noch eine Hungersnot in Irland brachte.

Während nun in den nächsten Jahren die Stürme einer wirklich
großen, politischen Revolution über den Kontinent von Europa
dahinbrausen, bleibt England von diesen unberührt, die geschilder-
ten Schwierigkeiten lösen sich scheinbar wie von selbst, und eine

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.	4
        <pb n="53" />
        ﻿50

Dr. Edgar Jaffe.

vollkommen neue Ära wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes
setzt ein. Es würde über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen,
im einzelnen die Gründe für diesen Umschwung aufzuzählen. Sie
sind vor allem wirtschaftlicher Natur. Die vollkommene Aufhebung
der Getreidezölle und die sich hieraus ergebende Senkung des
Preises der unentbehrlichen Nahrungsmittel verbesserte die Lage
der Arbeiterschaft. Die nun einsetzende Freihandelsära leitet den
ungeheuren industriellen und kommerziellen Aufschwung ein, der
England als das technisch fortgeschrittenste Land im wahren Sinne
des Wortes zur Werkstätte der Welt machte und es den Fabrikanten
ermöglichte, im Interesse eines ruhigen Beschäftigungsganges die
Löhne der Arbeiter zu erhöhen. Verbesserte Technik und erhöhter
Arbeitslohn ergaben gesteigerte Produktivität, und zum erstenmal
dämmert die Erkenntnis auf, daß nicht der schlecht gelohnte, un-
willige und arbeitsschwache, sondern der hochbezahlte, gelernte und
zufriedene Arbeiter die größtmögliche Produktivität und damit den
größtmöglichen Gewinn für den Fabrikanten bedeutet. Das führte
in der Zeit von 1850—1880 zu einer wirtschaftlich günstigen Lage
der Arbeiterschaft, die natürlich auch zu entsprechenden Verbesse-
rungen auf anderen Gebieten Veranlassung gab. Vor allem auf dem
sozialen Gebiet, wo, besonders infolge der Einwirkung der soge-
nannten christlichen Sozialisten sowie von Männern wie Carlyle,
Ruskin und Toynbee, eine vollkommen veränderte Auffassung der
oberen und mittleren Klassen mit Bezug auf ihre Pflichten gegen-
über den weniger bemittelten Schichten des Volkes sich ausbildete..

Während man früher speziell den Fabrikarbeiter als eine Art
menschlicher Maschine angesehen hat, wird er erst jetzt als voll-
berechtigtes Mitglied der Nation betrachtet und entsprechend be-
handelt. Auf seiten der Arbeiterschaft macht sich dagegen der
Grundzug des englischen Nationalcharakters, das zähe Streben nach
praktischem Erfolg auf Grundlage der gegebenen Verhältnisse und
die tiefwurzelnde Abneigung gegen theoretische Verallgemeinerung
geltend, die den aus Frankreich und Deutschland stammenden
sozialistischen Theorien den Eingang verwehrt, gleichzeitig aber die
Arbeiterschaft geneigt macht, die praktischen Mittel zu entwickeln,
die ihnen erlauben, im wirtschaftlichen Kampf mit dem Unter-
nehmertum ihre Lage zu verbessern.

So sind es vor allem diese auf der Selbsthilfe der Arbeiterschaft
        <pb n="54" />
        ﻿Die Arbeiterfrage in England.

51

•

sich aufbauenden, neuen organisatorischen Formen, die die Grund-
lage zu der günstigen Lage der unteren Klassen von den sechziger
bis in die achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts schaffen: die Gewerk-
schaften (Trade Unions) auf der einen Seite, die Genossenschaften,
vor allem die Konsumvereine, auf der anderen Seite. Die Gewerk-
schaften nehmen ihren Ausgang von der hochentwickelten Textil-
industrie und breiten sich schnell fast auf alle anderen Gewerbe aus.
Überall gründen die gelernten Arbeiter festgefügte Vereine, die die Arbeits-
vermittlung, das Reisewesen, die Krankenversicherung und die Unter-
stützung während Arbeitslosigkeit und Streik sich zur Aufgabe machen.
Mit der Zeit schließen sich die Vereine zu großen Industrieverbänden zu-
sammen, die sich ihrerseits gemeinsame Organe schaffen, die im Namen
der gesamten gelernten Arbeiterschaft sprechend, immer größeren sozialen
und politischen Einfluß erlangen. Die Konkurrenz der beiden führenden
Parteien, der Liberalen und der Konservativen, um die Stimmen der
Arbeiter ermöglicht es diesen, trotz des Mangels einer eigenen
Vertretung im Parlament, ihre berechtigten Forderungen, sei es
durch die eine, sei es durch die andere Partei, zur Anerkennung und
zur Realisierung in neuen Gesetzen zu bringen. Eine Reihe von
Parlamentsreformen vergrößert ständig die Masse der stimmbe-
rechtigten Arbeiterschaft. Die demokratische Finanzpolitik William
Gladstones entlastet die unteren Klassen in weitgehendstem Maße
von drückenden Steuern und Abgaben, und nachdem in den sechziger
Jahren eine große Parlamentsenquete die Öffentlichkeit über den
wirklichen Charakter der Trade Unions aufgeklärt hat, erlangen
diese in den siebenziger Jahren ihre völlige Anerkennung durch die
Gesetzgebung. Sie werden von nun an als grundlegende Faktoren
des industriellen Aufbaues angesehen, die Unternehmer in allen
Berufen gewöhnen sich daran, in Gemeinschaft mit den Beamten
der Trade Unions die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der verschiede-
nen Gewerbe festzusetzen, und solche Vereinbarungen werden dann
ohne weiteres auch als maßgebend für die Masse der nichtorgani-
sierten Arbeiterschaft betrachtet.

Daneben ermöglicht die in den vierziger Jahren aus den kleinsten
Anfängen (die Pioniere von Rochdale) entstandene Genossenschafts-
bewegung, welche allmählich zu einem ganz Großbritannien be-
deckenden Netz von einander in Verbindung stehenden Vereinen an-
gewachsen ist, die billige Deckung der notwendigsten Lebens-

4*
        <pb n="55" />
        ﻿52

Dr. Edgar Jaffe.

bedürfnisse der Arbeiterschaft. Selbst bis auf das Gebiet der ge-
meinsamen Produktion greifen diese Vereine hinüber.

Das Resultat dieser Entwicklung ist eine gegenüber kontinentalen
Verhältnissen ungemein günstige und gehobene Stellung auf sozi-
alem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet für die oberen
Schichten der englischen Arbeiterschaft, eine Stellung, die deutsche
Beobachter, wie z. B. Schulze-Gävernitz, in den achtziger Jahren
zum Glauben veranlaßt hat, daß hier die endgültige Lösung der
großen sozialen Frage erreicht, der soziale Friede dauernd ge-
sichert sei.

Aber unter der Oberfläche bereitete sich bereits eine neue Ent-
wicklung vor, die mit dem Beginn der neunziger Jahre zuerst in die
Erscheinung tritt, um sich dann im zwanzigsten Jahrhundert zu voller
Kraft zu entfalten und vollkommen neue Verhältnisse zu schaffen.
Ähnlich wie bei der vorhergehenden Periode sind auch hier die
letzten Gründe des Umschwunges vor allem materiell-wirtschaft-
licher Natur. Die wirtschaftliche Spannkraft Englands beginnt
scheinbar zu erlahmen. Die neue Generation wendet sich in ihren
oberen Schichten vom rauhen, materiellen Konkurrenzkampf ab und
möchte die Früchte der Arbeit ihrer Väter in kulturellem Sichaus-
leben genießen. Gleichzeitig aber treten auf dem Weltmarkt neue
Konkurrenten auf: die technisch und organisatorisch besser aus-
gestatteten neuen Industrien Deutschlands und der Vereinigten
Staaten beginnen den Engländern ihren Rang abzulaufen. Die
Schutzzollbewegung verschließt dem freihändlerischen England
einen Markt nach dem anderen. Die heimischen Industrien der neuen
Konkurrenten erobern sich zunächst die Märkte ihres eigenen
Landes, sie greifen dann über diese hinaus auf die neutralen Märkte
der Welt und beginnen endlich sogar auf englischem Boden der alt-
eingesessenen Industrie Konkurrenz zu machen. Es kommt die Zeit,
wo die Bezeichnung «Made in Germany» den Durchschnittsengländer
über die Bedeutung dieser neuen Konkurrenten aufzuklären beginnt.
Die schärfere Preiskalkulation der neuen Konkurrenten und deren
bessere technische Ausstattung nötigt den englischen Unternehmer,
seine Preise herabzusetzen. Die hohen Löhne und die sonstigen Be-
schränkungen, welche die Tätigkeit der Trade Unions den Unter-
nehmern auferlegt, werden zum erstenmal seit langer Zeit als
drückende Fesseln empfunden. Damit ändert sich aber auch schnell
        <pb n="56" />
        ﻿Die Arbeiterfrage ln England.

53

die Stellung der öffentlichen Meinung gegenüber der Gewerk-
schaftsbewegung, man beginnt diese als eine Tyranisiernng zu
empfinden.

Gleichzeitig aber regte es sich in der Arbeiterschaft selbst. Die
Gewerkschaftsvereine nach altem Muster waren ja lediglich eine
Organisation der Hochgelernten, der Elite der Arbeiterschaft, die
halb- und die ungelernten Arbeiter hatten nur indirekt an ihren Vor-
teilen teilgenommen. Der große Dockstreik von 1889, dessen Erfolg
hauptsächlich auf der werktätigen Sympathie der öffentlichen Mei-
nung beruhte, zeigte zum erstenmal die Möglichkeit der Organisation
auch der ungelernten Arbeiter. Auch sie, die zahlenmäßig die
Masse der Arbeiterschaft darstellen, schlossen sich zu großen
Vereinen zusammen. Deren Stellung ist aber von Anfang an eine
völlig andere als die der auf Selbsthilfe beruhenden alten Vereine.
Die Löhne der ungelernten Arbeiter waren viel zu niedrig, als daß
es ihnen möglich gewesen wäre, durch hohe Beiträge die nötigen
Unterstützungsfonds zu schaffen. Sie waren also von Anfang an
darauf angewiesen, sich nach Hilfe von außen umzusehen, und es
ist daher wenig erstaunlich, wenn diese neuen Vereine staatssozia-
listische Neigung zeigen. Damals tauchen zuerst die heute im Mittel-
punkt der ganzen Bewegung stehenden Forderungen auf, wie staat-
liche Alters-, Kranken-, Invaliden- und Unfallversicherung, zu denen
die deutschen Einrichtungen das Vorbild abgegeben haben, die
Forderung nach dem Achtstundentag in allen Gewerben, vor allem
die Forderung des sogenannten Living Wage, d. h. die Forderung
nach einem gesetzlichen Minimallohn in allen Gewerben, der allen
Beteiligten eine menschenwürdige Existenz unter allen Umständen
garantieren soll. Zu all diesem kam dann noch eine etwa 1896 ein-
setzende und bis zum heutigen Tage andauernde, fast allgemeine
Preissteigerung, die bei gleichbleibenden Geldlöhnen innerhalb eines
Jahrzehntes eine Herabsetzung der Reallöhne der Arbeiter bis auf
20 Proz. für einzelne Kategorien bedeutet.

Parallel mit diesen rein wirtschaftlichen Entwicklungstendenzen
ging ein vollkommener Umschwung der politischen Ansichten. Der
alte Liberalismus mit seinem Prinzip des «Laissez faire», seinem Indi-
vidualismus und seinem Glauben an Selbsthilfe, mit seinen welt-
bürgerlichen Ideen von Demokratisierung und Einigung aller Völker
unter das Banner des Friedens wurde ersetzt durch den modernen

*
        <pb n="57" />
        ﻿54

Dr. Edgar Jaffe.

Imperialismus. Unter dem Drucke dieser Bewegung vergrößert Eng-
land sein Kolonialreich um ungeheuere Gebiete in Afrika und Asien.
Die Periode des allgemeinen Friedens wird abgelöst durch eine
solche neuer kriegerischer Ereignisse, von denen vor allem der
Burenkrieg und dann die Flottenkonkurrenz mit Deutschland den
Engländern stetig steigende finanzielle Lasten auferlegt, die zum
größten Teil auf die mittleren und oberen Klassen entfallen.

Dies führt zu einer veränderten Stellungnahme der öffentlichen Mei-
nung gegenüber den Ansprüchen der Arbeiter, eine Veränderung,
die sich am klarsten bei der Rechtsprechung mit Bezug auf die Ge-
werkvereine darstellt. Entscheidend in letzterer Beziehung ist der
berühmte Rechtsspruch des Oberhauses in dem sogenannten «Taff
Vale Case». Die Taff Vale Eisenbahn- und Grubengesellschaft hatte
die Führer der Arbeiterorganisation auf Schadenersatz für die bei
Gelegenheit eines Streikes erlittenen Verluste verklagt, und das
Oberhaus entschied, daß die Fonds der Gewerkschaft hierfür zivil-
rechtlich haftbar gemacht werden sollten. Damit war der Gewerk-
schaftsbewegung die Axt an die Wurzeln gelegt, und diese Tatsache
hat mehr als alles andere dazu geführt, daß die Arbeiterschaft sich
von neuem mit unerhörter Energie der politischen Betätigung zu-
wandte, da sie einsah, daß nur durch eine entsprechende Macht-
stellung im Parlament den auf dem Wege der Rechtsprechung
drohenden Gefahren zu begegnen sei. Hiermit beginnt eigentlich
die heutige Periode der englischen Arbeiterfrage.

Bereits in den neunziger Jahren waren einzelne Versuche, eine
sozialistische Partei in England ins Leben zu rufen, zu verzeichnen,
so die Gründung der Independent Labour Party im Jahre 1893. Aber
erst im Jahre 1900 schlossen sich unter dem Drucke der Verhältnisse
(es war eben ein Parlament mit einer konservativen Majorität von 134
Sitzen gewählt worden) die drei bestehenden sozialistischen Orga-
nisationen (Independent Labour Party, Socialdemocratic Federation
und Fabian Society) mit Vertretern der Gewerkschaften zu einer
vorläufigen Vereinigung, dem Labour Representation Comittee, zu-
sammen, aus der dann einige Jahre später die neue parlamentarische
Vertretung der Arbeiterschaft, die Labour Party, entstand.

Als im Jahre 1906 die konservative Partei, die Trägerin des
neuen Imperialismus, der liberalen das Feld räumen mußte, wurde
zu gleicher Zeit das alte Zwei-Parteien-System im englischen Paria-
        <pb n="58" />
        ﻿Die Arbeiterfrage in England.

55

ment zu Qrabe getragen. Die Liberalen waren nicht mehr stark
genug, allein die Konservativen zu überwinden, sie konnte dies nur
mit Hilfe der irischen und der neuen Arbeiterpartei, die über 40 Ab-
geordnete ins Parlament sandte.

Die Konsequenzen der neuen Konstellation zeigten sich sofort. Die
liberale Partei war von Anfang an geneigt, sich den Wünschen der
Arbeiterpartei gegenüber gefügig zu zeigen und auf sozialem Ge-
biete eine radikale Politik zugunsten der unteren Klassen zu be-
folgen: Die Taff-Vale-Entscheidung vom Jahre 1901 wurde durch
das Trades Dispute-Gesetz vom Jahre 1906 ihrer Wirksamkeit be-
raubt, und als im Jahre 1910 im sogenannten Osborne Case von
Gerichts wegen eine ähnlich ungünstige Entscheidung für die Ar-
beiter getroffen worden war — das Gericht verbot die Verwendung
von Gewerkschaftsgeldern zu politischen Zwecken, vor allem zur
Bezahlung der Arbeitermitglieder im Parlament —, wurden dessen
Konsequenzen aufgehoben durch die gesetzliche Einführung von
Diäten für die Abgeordneten. Außerdem brachte die Regierung im
Jahre 1911 und 1912 Gesetzentwürfe ein, die die Entscheidung im
Osborne Case wieder aufheben sollten. Ihre definitive Annahme
ist bisher nur dadurch verhindert worden, daß die Arbeiterpartei
sie als nicht weitgehend genug bezeichnete.

Gleichzeitig inaugurierte die liberale Regierung unter der Führung
des Schatzkanzlers Lloyd George ein großartiges sozialpolitisches
Gesetzgebungswerk, das eine vollkommene Abkehr vom alten Indi-
vidualismus und ein Bekennen zum reinen Staatssozialismus be-
deutete, besonders insofern, als Lloyd George die Kosten dieser Ge-
setzgebung, hauptsächlich durch sein sogenanntes «radikales Bud-
get», dem Grundbesitz und den oberen Klassen auferlegte.

Das Gesetzgebungswerk besteht erstens aus dem im Jahre 1909 in
Kraft getretenen Alterspensionsgesetz, das allen über 70 Jahre alten
Arbeitern ohne Leistung irgendwelcher Beiträge eine Beihilfe von
fünf Schilling pro Woche gewährte. Die ursprünglich auf 6 Mill.
geschätzten Kosten erreichten im Jahre 1911 bereits 13 Mill. £.
Hierzu kommt zweitens die am 15. Juli 1912 in Kraft tretende staat-
liche Zwangsversicherung gegen Krankheit und Invalidität, zu deren
Kosten nach deutschem Vorbild Arbeiter, Unternehmer und Staat
gemeinsam beitragen. Es wird berechnet, daß von den 63 Millionen
der englischen Bevölkerung nicht weniger als 14 Millionen Zwangs-
        <pb n="59" />
        ﻿5ö

Dr. Edgar JaJfe.

weise und eine weitere Million freiwillig die Vorteile dieser Gesetz-
gebung genießen wird, deren Kreis weiter gezogen ist als bei ihrem
deutschen Vorbilde. Die Beiträge pro Woche setzen sich zusammen
aus Zahlung der Arbeiter: 3 d pro Woche für weibliche, 4 d für
männliche; der Unternehmer: 3 d für jeden Arbeiter; und des
Staates: 2 d pro Kopf. Wenn der Arbeiter weniger als 2 s 6 d
pro Woche verdient, so vermindert sich sein Beitrag, während der
des Unternehmers steigt. Drittens: ein Gesetz gegen Arbeitslosig-
keit, das zunächst allerdings nur den Maschinenbau, den Schiffsbau,
das Baugewerbe, im ganzen etwa 4 Millionen Arbeiter einbezieht.
Auch hier werden die Kosten gemeinsam vom Arbeiter (2V2 d),
Unternehmer (21/2 d) und Staat (l3/4 d) pro Woche aufgebracht.
Die Unterstützung beträgt 7 s pro Kopf und Woche, wird jedoch
im Falle einer Aussperrung oder eines Streiks nicht bezahlt. Die
Kosten der Versicherung gegen Krankheit, Invalidität und Arbeits-
losigkeit werden für den Staat auf 572 Mill. £ im Jahr berechnet.
Es ist jedoch vorauszusehen, daß diese bald bis auf 10 Mill. £
steigen werden.

Neben dieser Versicherungsgesetzgebung hat die liberale Re-
gierung ferner die Frage der schiedsgerichtlichen Einigung im Streik-
falle ins Auge gefaßt. Nachdem früher bereits fakultative Einigungs-
ämter geschaffen worden waren, sind diese neuerdings für das
Transportgewerbe (Eisenbahn) zu obligatorischen gemacht worden.
Außerdem wurde im Jahre 1909 die sogenannte Labour Exchanges
(Staatliche Arbeitsvermittlungs-Bureaus) geschaffen, und die Ent-
wicklung wird zweifellos dazu führen, mit Zwangsgewalt aus-
gestattete Einigungsämter, nach dem Vorbild der in Australien
und Neuseeland bestehenden, allmählich für alle Gewerbe einzu-
führen.

Die vollkommenste Abkehr von den alten, grundlegenden Prin-
zipien der Selbsthilfe und des «Laissez Faire» bedeutet jedoch die
dritte Serie von gesetzgeberischen Maßregeln, zu denen sich die
liberale Regierung, zum Teil unter dem Drucke der öffentlichen
Meinung, dann aber unter dem direkten Zwange seitens der Arbeiter-
schaft des ganzen Landes gedrängt sah: die staatliche Lohnregelung.
Zunächst wurde im Jahre 1909 der Trade Boards Act erlassen,
der für die schwache und organisationsunfähige Arbeiterschaft einer
Reihe von Hausindustrien obligatorische Lohnämter mit Minimal-
        <pb n="60" />
        ﻿Die Arbeiterfrage in England.

57

lohnfestsetzungen brachte. Dieses Gesetz erstreckt sich zunächst
auf die Konfektionsindustrie, die Herstellung von Schachteln, von
Maschinenspitzen und Gardinen und von handgehämmerten Ketten,
sie soll aber demnächst auf andere Gewerbe mit ähnlichen Ver-
hältnissen ausgedehnt werden.

Handelt es sich in diesem Gesetz vor allem um den Schutz der
Schwachen, die sich selbst nicht helfen können, so ist von ganz
anderer prinzipieller Bedeutung die letzte gesetzgeberische Maß-
nahmee auf diesem Gebiete, der Coal Mines (Minimum Wage) Act
von 1912. Das Gesetz ist lediglich zustande gekommen durch den
Druck der Arbeiterschaft des gesamten Kohlenbergbaus, die durch
einen gemeinsamen Streik die Regierung in die Notwendigkeit ver-
setzten, die Forderung eines Minimallohns, die von dem Unter-
nehmertum abgelehnt wurde, auf gesetzlichem Wege zur Einführung
zu bringen, um so das Land vor einer Katastrophe größten Stiles
zu bewahren. Es ist das erstemal, daß eine so tief einschneidende
Gesetzgebung von der Arbeiterschaft, eigentlich mit dem Schwert
in der Hand, dem Parlament abgetrotzt worden ist. Das Gesetz
legt keine bestimmte Lohnsumme für alle Arbeiter ganz Englands
fest, sondern es bestimmt lediglich, daß in jedem der in Betracht
kommenden Kohlenförderungsdistrikte Großbritanniens ein Lohn-
minimum auf Grund von Verhandlungen der Arbeiter und Unter-
nehmer unter Beihilfe von Regierungsinstanzen gesetzt werden
soll.

Es bleibt allerdings fraglich, ob die geschilderten, ungemein weit-
gehenden gesetzgeberischen Aktionen der liberalen Partei ausreichen
werden, um die Arbeiterschaft Englands zu bestimmen, sehr viel
einschneidendere, zum Teil rein sozialistisch-kommunalistische Forde-
rungen fallen zu lassen. Es scheint beinahe, als ob die liberale Aktion
den richtigen Zeitpunkt versäumt habe, da augenscheinlich etwa
seit 1910/1911 eine vollkommene Veränderung in der innerlichen
Stellung der Arbeiterschaft zu dem gesamten Problem des Arbeits-
rechts und des Arbeitslohnes eingetreten ist. Die Gründe hierfür
liegen vor allem in der relativ und absolut verschlechterten Lage
der Arbeiterschaft (stagnierender Geldlohn und steigende Lebens-
haltungskosten gegenüber neuerdings wieder glänzender geschäft-
licher Konjunktur und steigendem Reichtum der oberen Klassen,
mit entsprechender Entfaltung luxuriösen Lebens nach außen hin).
        <pb n="61" />
        ﻿58

Dr. Edgar Jaffe.

Die Statistik der Einkommensverhältnisse ergibt, daß ein Neuntel
der Bevölkerung fünfzehn Sechzehntel des gesamten englischen
Vermögens besitzt, während das durchschnittliche Lohnniveau
Englands weit unter dem nordamerikanischen steht und in
einzelnen Berufszweigen sogar von den Verhältnissen in Deutsch-
land überholt worden ist. Dies hat zu einer tiefgehenden Er-
bitterung der gesamten englischen Arbeiterschaft geführt, die
sich in den Jahren 1911/1912 in einer wahren Streikepidemie (Eisen-
bahner, Transportarbeiter, Matrosen, Kohlenarbeiter usf.) Luft ge-
macht hat. In diesen Streiks haben sich nun ganz neue Symptome
geltend gemacht, vor allem die merkwürdige Erscheinung, daß die
Streiks durchweg von dem unorganisierten Teile der Arbeiterschaft
ausgegangen sind, ein neues Klassenbewußtsein sich aber darin ge-
zeigt hat, daß die Organisierten sich fast überall nachträglich mit
den Unorganisierten solidarisch erklärt haben. Eine ganz neue
Erscheinung ist ferner die steigende Erbitterung gegen die
eigenen Beamten der Gewerkschaften. Während man früher ihrer
Führung absolut folgte, zeigte sich in den letzten Jahren ein weit-
gehender Verlust der Autorität dieser Beamten, verbunden mit einer
entsprechenden Disziplinlosigkeit der Arbeiter ihnen gegenüber.
Hand in Hand hiermit geht eine tiefgreifende Abneigung gegen
Einigungsversuche, besonders auch gegenüber den von der Re-
gierung in Szene gesetzten. Endlich haben die großen Streiks der
Jahre 1911 und 1912 vielfach den Charakter des Generalstreiks mit
allgemeiner Ruhestörung und Lahmlegung des gesamten Wirt-
schaftslebens angenommen. In Liverpool mußte das Militär ein-
schreiten; an einem Tage gab es 130 Verwundete, an einem anderen
sogar vier Tote.

Die vollkommen veränderte Stellung der Arbeiterschaft doku-
mentierte sich einerseits in weitgehenden Forderungen, die ohne
Rücksicht auf die Möglichkeit der Bewilligung dieser Forderungen
aufgestellt werden. Dahin gehört das Verlangen nach einem all-
gemeinen Achtstundentag, nach einem Minimallohn von mindestens
30 s in allen Gewerben und anderes mehr. Vor allem aber macht
sich eine Stimmung geltend, die im vollkommensten Gegensatz steht
zu allem, was früher die englische Arbeiterbewegung charakteri-
sierte: Man will nicht mehr eine möglichst günstige Stellung auf
Grund der heutigen Verhältnisse und innerhalb der bestehenden
        <pb n="62" />
        ﻿Die Arbeiterfrage in England.

59

Wirtschaftsordnung erkämpfen, sondern man sieht alle die er-
wähnten Forderungen lediglich als ein Mittel an, um das Unter-
nehmertum so schnell als möglich zu einem Aufgeben seiner be-
herrschenden Position im Wirtschaftsleben zu zwingen und, sozialisti-
schen Gedankengängen folgend, der Arbeiterschaft die Übernahme
der Produktionsmittel in eigener Regie zu ermöglichen. Die radi-
kalsten Kreise haben sogar begonnen, die Lehren des französischen
Syndikalismus, von denen man bis zum Jahre 1910/1911 in England
kaum den Namen kannte, in sich aufzunehmen. Seit zwei Jahren
erscheint der Name Syndikalismus wie ein unheimliches Zauber-
wort in allen Diskussionen über die Arbeiterfrage. Man geht sogar
so weit, in England, dem klassischen Lande des Parlamentarismus,
auf die parlamentarische Wirksamkeit verzichten zu wollen zugunsten
der «action directe», d. h. des stärksten Druckes der Arbeiterschaft
mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln auf den einzelnen Unter-
nehmer oder auf das Unternehmertum in seiner Gesamtheit. Es
sind dies allerdings nur die Meinungen der Extremen, denen es aber
anscheinend gelingt, auch einen großen Teil der gemäßigten
Arbeiterschaft auf ihre Seite zu ziehen, welche letztere jedenfalls
auch entschlossen ist, mit allen Mitteln, politischen und wirtschaft-
lichen, eine weitgehende Minderung des Unternehmergewinnes und
des kapitalistischen Rentenbezuges zugunsten der Arbeiterschaft
anzubahnen. Die alten und die neuen Gewerkvereine haben sich frei-
gemacht von jeglichem Individualismus; sie fordern: Wachsenden
Anteil der Arbeiter am Produktionsertrage mit dem Ziel der
Übernahme der Produktion zugunsten der Allgemeinheit.
Den Weg dazu sehen sie in der Verstaatlichung zunächst der Trans-
portmittel (Eisenbahnen), der Kohlengruben, des Grund und Bodens
und in der schon erwähnten Einführung des «Living Wage». Es
handelt sich also in der heutigen Krisis, wie schon gesagt, nicht mehr
um bessere Stellung auf dem Boden der bestehenden, sondern um
Herbeiführung einer neuen Wirtschaftsordnung.

Diesen Forderungen gegenüber ist die öffentliche Meinung ge-
spalten. Der rechte Flügel des Bürgertums wird immer stärker in
eine arbeiterfeindliche Position hineingedrängt und sieht die Maß-
nahmen der liberalen Regierung als sozialistisch und gefährlich an.
Der andere Teil, vor allem der linke Flügel der liberalen Partei,
hat seine Stellungnahme vor einiger Zeit vielleicht am deutlichsten
        <pb n="63" />
        ﻿60

Dr. Edgar Jaffe.

durch die Worte des Unterstaatssekretärs im Ministerium des Innern,
Masterman, ausgedrückt, als er sagte: «Die Gefahr, die sich die
Nation selber geschaffen hat, liegt in der Duldung unmöglicher
Lebensbedingungen für die breite Masse des Volkes.»

Die zukünftige Entwicklung wird davon abhängen, ob das eng-
lische Bürgertum noch die moralischen Kräfte besitzt, die ihm in
den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts gestattet haben, eine
mindestens ebenso gefährliche Krisis wie die heutige zu überwinden.
Dies werden die nächsten Jahre zu entscheiden haben.

Die englische Entwicklung birgt aber auch eine wichtige Mahnung
für uns, nämlich die, daß wir über der Förderung des technisch-
industriellen Fortschrittes und der kommerziellen Eroberung des
Weltmarktes die Aufgabe nicht vergessen dürfen, auch für unsere
Arbeiterbevölkerung die Grundlagen zu schaffen, auf denen die
Entfaltung gesunder Volkskraft allein möglich ist.
        <pb n="64" />
        ﻿
        <pb n="65" />
        ﻿D:’"""..■ AS britische Weltreich ist heute der Ausdehnung wie der

■ Bevölkerungsstärke nach die größte unter den Welt-
: mächten der Gegenwart. Auf einem Raum von über

:....26 Mill. qkm beherbergt es eine Bevölkerung von 421 MilL

Einwohnern. Die gesamten Staatseinnahmen der diesem Gebilde ein-
geordneten Staaten erreichen die Höhe von fast 400 Mill. £; ihre ge-
samten Schulden betragen 1630 Mill. £; ihre Warenausfuhr (ein-
schließlich der edeln Metalle) beläuft sich auf 1160 Mill. £; ihre
Einfuhr auf 1305 Mill. £.

Die einzelnen Teile dieses Reiches liegen über alle Länder und
Meere zerstreut; es erstreckt sich durch alle Breiten. Seine nörd-
lichen Besitzungen ragen tief ins nördliche Eismeer hinein, seine süd-
lichen berühren fast die Antarktis. Es bedeckt große Teile der ge-
mäßigten Zone und dehnt sich in breiten Streifen über die Tropen
aus. Es umfaßt Inseln und Kontinente. Es beherbergt in den ver-
schiedensten klimatischen Lagen Angehörige fast aller Völker-
schaften, die die Erdef kennt. Es stellt das bunteste, vielgestaltigste
Staaten- und Völkergemisch dar, das die Welt je gesehen hat. Man
hat es seiner Vielgestaltigkeit halber oft mit dem alten römischen
Reiche verglichen. So nützlich dieser Vergleich in mancher Hinsicht
sein mag, so sehr muß seine Betonung die Probleme verdunkeln,
die die Organisation dieses modernen Weltreichs wirklich aufwirft.
Denn wenn auch Rom fast den gesamten, einst bekannten Weltraum,
mit seiner Macht überspannte, so ist ihm doch nie die Aufgabe ge-
worden, Gebiete zu regieren, deren Klima seinen Bürgern den
dauernden Aufenthalt unmöglich machte; es hat nie Rassen zivili-
sieren und Völkerschaften assimilieren müssen, die auf der Stufe der
Entwicklung so tief unter seinen Bewohnern standen wie der
Australneger oder der Neger unter dem Briten. Es hat sich nicht
mit Religionen auseinandersetzen müssen, wie dem Islam, deren
Glaubenssätze es weder in großzügiger Toleranz mit den seinen zu
vereinen vermochte noch durch seine Religion zu ersetzen imstande
war; es ist nie auf Zivilisationen gestoßen, die ihm so wesensfremd
waren, daß ein Ausgleich und eine Anpassung unmöglich sein
mußten, und die dabei, wie das in Indien der Fall ist, nach Alter
        <pb n="66" />
        ﻿64

Dr. M J. Bonn.

und innerer Festigkeit der Zivilisation der Herrscher zum mindesten
ebenbürtig sind.

I.

Das eigentliche Mutterland des britischen Weltreichs, das Ver-
einigte Königreich von Großbritannien und Irland, umfaßt zwei ver-
hältnismäßig kleine Inseln zwischen Nordsee und Atlantischem
Ozean, deren Größe (313 000 qkm) nur etwa den hundertsten Teil
derjenigen des Gesamtreichs ausmacht; ihre Bevölkerung, 45 Milk,
beträgt etwa ein Neuntel seiner Gesamtbevölkerung.

Dies kleine Gebiet ist der Ausgangspunkt der größten, die Welt
umspannenden politisch-wirtschaftlichen Ausbreitungsbewegung ge-
worden; es ist dabei selbst zum Teil Gegenstand einer nicht weit
zurückliegenden Kolonisation gewesen. Die Geschichte Irlands ist
vom Jahre 1169 an bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts nur eine
Kette von Versuchen gewesen, durch Ansetzung von englischen Kolo-
nisten die irischen Eingeborenen zu beherrschen und in Engländer
zu verwandeln. Irland war jahrhundertelang eine von England be-
herrschte Kolonie. Es besaß zwar ein eigenes Parlament,
doch mußten alle Gesetzentwürfe vor der Einbringung die Zu-
stimmung der Krone und des englischen Geheimen Rates empfangen
haben. Erst im Jahre 1783 erhielt es ein formell weitgehendes Selbst-
bestimmungsrecht, indem den beiden Häusern des irischen Parla-
ments völlige Unabhängigkeit vom englischen Parlament zuteil
wurde. Auch in dieser Periode war Irland aber in allen wesentlichen
Fragen von England abhängig. Es war den englischen Machthabern
immer möglich, im irischen Unterhaus und im irischen Oberhaus die
für ihre Zwecke notwendigen Mehrheiten durch Versprechungen
oder Drohungen zu erhalten. Mit diesen Mitteln setzten sie auch im
fahre 1800 die Aufhebung dieser scheinbaren Selbständigkeit durch.
Irland wurde durch eine Union mit Großbritannien zu einem Gesamt-
staat vereinigt; es trat mit 100 Abgeordneten und einer Anzahl Peers
in die beiden Häuser des «Vereinigten Königreichs von Groß-
britannien und Irland» ein (1800). — Diese Union ist nicht glücklich
gewesen. Irland ist mit Ausnahme seines nördlichsten Teiles, der
Provinz Ulster, trotz aller Kolonisationsversuche nicht englisch genug
geworden, weder in seiner sozialen Organisation noch in seinem Emp-
findungsleben, als das es als Provinz des Gesamtstaatskörpers zu-
        <pb n="67" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

65

frieden gewesen wäre. Es hat sich über ein Jahrhundert lang in reli-
giösen, politischen und agrarischen Kämpfen und Rebellionen aufge-
bäumt und eine autonome Verfassung verlangt (HomeRule). Darunter
haben seine Vertreter bald fast völlige Unabhängigkeit von England
verstanden — als Vorläufer einer irischen Republik —, bald haben
sie sich mit weitgehender lokaler Selbstverwaltung für befriedigt
erklärt. Es scheint jetzt endlich dem Ziele seiner Sehnsucht nahe
zu sein: Es soll aus dem Gefüge des englischen Einheitsstaates aus-
scheiden und eine eigene, für irische Angelegenheiten zuständige
Legislative und Exekutive erhalten. Ein irisches Unterhaus, be-
stehend aus 164 auf Grund des heutigen Wahlrechts gewählten Ab-
geordneten, und ein irischer Senat, der 40 Senatoren zählen wird
— hierbei soll die Verhältniswahl zur Anwendung kommen —, sollen
das irische Parlament bilden. Die irischen Verwaltungsgeschäfte
sollen von einem diesem Parlament verantwortlichen irischen
Ministerium geführt werden, dessen Ernennung durch den Statt-
halter («Lord Lieutenant») erfolgt. Diesem irischen Parlament soll
die Befugnis zustehen, Gesetze für alle rein irischen Angelegenheiten
zu machen; doch sollen die auswärtige Politik im weitesten Sinne des
Wortes mit Einschluß der Handelspolitik und alle das Heer und die
Flotte betreffenden Fragen hiervon ausgenommen bleiben. Eine An-
zahl eigentlich irischer Angelegenheiten, wie die Polizeiverwaltung
und die große, auf englischem Kredit beruhende Rentablösung der
irischen Pächter, werden während einer Übergangsfrist dem Reichs-
parlament Vorbehalten (Reserved Services); auch soll demselben zeit-
weilig die Einhebung der Steuern zustehen. Die Gesamtsumme der
irischen Eingänge wird auf 10 850 000 £, die der Ausgänge auf
12 381 000 £ veranschlagt. Es besteht also ein Defizit von 1,5 Mill. £;
es soll mit einem 500 000 £ beginnenden, sich von Jahr zu Jahr bis auf
200 000 £ vermindernden jährlichen Zuschuß gedeckt werden, der
vom Reich getragen wird. Dem irischen Parlament soll das Recht
zustehen, neben den Reichssteuern in sehr beschränktem Umfang
Steuern einzuführen, aufzuheben und abzuändern. Es wird später
eigene Zollstationen besitzen, aber keine eigene Zollpolitik verfolgen
können; es wird wirtschaftlich ein Teil des Vereinigten Königreichs
bleiben, — unbeschadet gewisser Zwischenzölle, deren Erhebung ge-
stattet wird. Solange das Defizit besteht, wird Irland Kostgänger
des Reiches sein und nichts für allgemeine Reichszwecke leisten; man

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.	5
        <pb n="68" />
        ﻿66

Dr. M. J. Bonn.

hofft aber, daß dies Defizit allmählich verschwinden wird und Ir-
land dann seinen Kräften entsprechend Beiträge für Reichszwecke
aufbringen kann. Trotzdem es zurzeit keine Mittel für die allge-
meinen Reichsaufgaben beisteuert, soll Irland im Unterhaus durch
42 Mitglieder vertreten werden. Ob eine Veränderung seiner Ver-
tretung im Oberhaus stattfinden soll, kann erst bestimmt werden,
wenn das Oberhaus, dessen Stellung nach der sogenannten «Parla-
mentsakte» von 1911 unhaltbar geworden ist, die notwendige Neu-
gestaltung erfahren wird. Wenn der Home-Rule-Entwurf Gesetz
werden wird, wird Irland der erste der Gliedstaaten sein, die sich
aus dem britisch-irischen Einheitsstaat herauszuschälen beginnen.

Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die lokale Autonomie, die Ir-
land jetzt erhalten soll, auf Schottland, Wales und England selbst
ausgedehnt werden wird. Das heutige Reichsparlament und die
heutige Reichsregierung werden sich dann ausschließlich mit den
den britisch-irischen Inseln gemeinsamen Reichsangelegenheiten zu
beschäftigen haben. Sie werden die Behandlung aller lokalen Ange-
legenheiten untergeordneten Vertretungen anvertrauen und sich,,
wie man hofft, so der wachsenden Geschäftslast entledigen, die heute
die Tätigkeit des Parlaments zu Westminster zu gefährden droht.
Der Einheitsstaat wird einen föderativen Charakter annehmen..
Schottland und Wales, die trotz mancher erfolgreicher Anglisie-
rungsversuche die eigene Nationalität bewahrt haben, würden deren
äußerliche Anerkennung erreichen und innerhalb ihrer lokalen
Sphären vollberechtigt neben die «englische Nationalität» treten.
England selbst würde eine auf das eigentliche England beschränkte
Vertretung erhalten, falls hier nicht noch weitergehende, regionale
Teilungen erfolgen sollten. Die vier Nationalitäten würden gemein-
sam das Reichsparlament beschicken, das, von der Sorge um Orts-
interessen befreit, sich den gemeinsamen Reichsinteressen der ver-
einigten britisch-irischen Inselbevölkerungen widmen könnte. —

So bahnt sich im Mutterlande des britischen Weltreichs eine weit-
gehende Änderung der bestehenden politischen Organisation an.
Sie steht in mancher Beziehung in engem Zusammenhänge mit den
Organisationsbestrebungen des Weltreiches als solchen.

II.

Das britische Reich außerhalb des Mutterlandes besteht heute aus
etwa 50 Gemeinwesen mit mehr oder minder selbständigen Regie-
        <pb n="69" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

67

rungen. Diese Gemeinwesen schwanken an Größe und Bedeutung. An
der untersten Stelle wohl steht die Insel Ascension mit einer Fläche
von 88 qkm und 400 Einwohnern; sie hat im ganzen 15 acres (etwa
7 ha) bebautes Land; auf der anderen Seite stehen das Kaiserreich
Indien zuzüglich seiner Dependenzen mit 4,6 Milk qkm und 315 Milk
Einwohnern und die «Herrschaft» (Dominion) Kanada mit
9,7 Milk qkm und 7 Millionen Einwohnern.

So verschiedenartig aber auch die natürliche Lage und die soziale
Gestaltung der das britische Reich bildenden Gemeinwesen ist, sie
stimmen alle in einem Punkte überein. Sie sind staatsrechtlich alle
als «Kolonien» zu bezeichnen, d. h. als Gebiete, bez. Bevölkerungen,
die zwar unter Umständen alle Befugnisse und alle Einrichtungen
eines unabhängigen Staates besitzen können, die diese Befugnisse
aber der Übertragung seitens einer übergeordneten Regierung ver-
danken, die dieselben einschränken, ausdehnen oder zurücknehmen
und die Regierung des untergeordneten Staates zur Verantwortung
ziehen kann. Wie weit oft im einzelnen die Befugnisse einzelner
Glieder des britischen Weltreiches gehen, sie haben nirgends völker-
rechtliche Persönlichkeiten erworben. Sie können nicht Krieg er-
klären und Frieden schließen, noch besitzen sie eine selbständige
Vertretung im internationalen Verkehr.

Diese formale Eigenschaft als «abhängige Gebiete» ist indes der
einzige gemeinsame Zug aller britischen Besitzungen. Sieht man von
ihr als von etwas Selbstverständlichem ab, so stellt sich das britische
Weltreich nicht länger als eine Einheit dar. Es ist nicht aus einem
Gusse hervorgegangen; es besteht vielmehr nach Ursprung, Eigen-
art und Regierungsform aus zwei Reichen, die einander in jeder Be-
ziehung unähnlich sind und nur durch die Souveränität des Mutter-
landes zu einer äußeren Einheit zusammengefaßt erscheinen.

Ein Teil dieses Reiches, Indien und die übrigen asiatischen Be-
sitzungen, der größte Teil von Afrika, mit Ausnahme der südafrika-
nischen Union, umfaßt Gebiete, die fast ausschließlich von Ein-
geborenenbevölkerungen bewohnt werden. Es sind «Herrschafts-
kolonien», die durch Niederwerfung der eingeborenen Bevölke-
rungen britischer Besitz geworden sind; ihre Bevölkerungen sind
denen der britischen Inselrassen fremd und werden ihr allem mensch-
lichen Ermessen nach rassenfremd bleiben. Die britische Herrschaft
in diesen Gebieten ist daher eine Fremdherrschaft; sie beruht ur-

5*
        <pb n="70" />
        ﻿68

Dr. M J. Bonn.

sprünglich nicht auf irgendeiner Gemeinschaft in Herkunft und
Lebenszwecken zwischen Herrschern und Beherrschten, sondern auf
der überlegenen Macht des Eroberers, der zwar diese Gebiete im
Interesse ihrer Bewohner mit einer Handvoll europäischer Beamten
zu regieren trachtet, aber letzten Endes doch seine Herrschaft auf
seine Truppen stützt.

Im schroffen Gegensatz hierzu stehen die Gebiete, die die Europäer
als leere Räume betrachteten oder durch Vernichtung und Rück-
drängung der Eingeborenen in solche verwandelten, um sie mit aus-
wandernden Massen zu besiedeln. In diesen leeren Räumen sind Ge-
meinwesen entstanden, die man trotz fremdländischer Beimischung,
trotz der Franzosen in Kanada und der Buren in Südafrika, als
«Tochtervölker» bezeichnen kann. Ihnen gegenüber beruht die Herr-
schaft, die das Mutterland ausübt, nicht auf Gewalt, sondern in
letzter Linie auf dem Gefühl einer durch Wesensart und Interessen-
gemeinschaft bedingten Zusammengehörigkeit. Dieses «zweite
Reich» umfaßt die Herrschaft Kanada (Dominion of Canada), Neu-
fundland und Labrador; das australische Gemeinwesen (Common-
wealth of Australia), bestehend aus den sechs australischen Fest-
landsstaaten, die «Herrschaft» Neuseeland (Dominion of New Zea-
land) und den Bund von Südafrika, die Kapkolonie, Natal, die Oranje-
kolonie und Transvaal umfassend.

Diese Gebiete haben zusammen eine Ausdehnung von 19 Mill. qkm
und eine Bevölkerung von 18,7 Mill. Köpfen. Sie verdanken ihren
Ursprung nicht ausschließlich der friedlichen Besiedlung. Kanada
sowohl wie Südafrika sind durch Eroberung dem britischen Mutter-
land einverleibt worden, dessen Herrschaft hier an Stelle des fran-
zösischen, dort an die des holländischen Vorgängers getreten ist.
Überdies stellen nicht alle diese Gemeinwesen reine Tochtervölker
dar, die sich ohne Kämpfe mit Eingeborenen in leeren Räumen hätten
entwickeln können. In Kanada, in Neufundland und im australischen
Bund spielt zwar die eingeborene Bevölkerung keine Rolle. Die
110 597 Indianer und die 19 939 australischen Eingeborenen, aus-
schließlich Papua’s (Neuguinea), fallen nicht ins Gewicht. Dagegen
weist bereits Neuseeland eine farbige Bevölkerung von über
60 000 Köpfen gegenüber einer weißen Bevölkerung von 1 Million auf;
seine 50 000 Maoris spielen selbst in seinem Verfassungsleben eine
Rolle, da ihnen von 80 Abgeordnetensitzen 4 Vorbehalten sind.
        <pb n="71" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

69

Weit bedeutender noch ist der Einfluß, den die farbige Bevölkerung
innerhalb der südafrikanischen Union ausübt, wenngleich sie politisch
weniger günstig gestellt ist als die Maoris. Selbst wenn man die
einzelnen Gebiete, die der Union nicht unmittelbar unterstehen, aus-
schließt, wie Basutoland, Swaziland und Betschuanenland, so zählt
der Bund von Südafrika doch 4061082 Eingeborene und 619392 Misch-
linge (Farbige) gegenüber von nur 1 278 035 Weißen. Der afrika-
nische Bund ist nur in beschränktem Sinne als Tochtervolk anzu-
sprechen, dessen Bewohner denen des Mutterlandes wesensgleich
sind. Das ist, ganz abgesehen von dem Gegensatz zwischen Buren
und Engländern nur für einzelne, von den Weißen bevorzugte Teile
des Uniongebiets richtig; als Ganzes betrachtet trägt das Land den
Charakter der Siedlungskolonie nur, soweit die oberen Klassen in
Frage kommen; die Massen der Bevölkerung sind von den Be-
wohnern des Mutterlandes und den diesen ähnlichen Kolonisten
ebenso, ja noch stärker verschieden wie die Bevölkerungen der
meisten Herrschaftskolonien. Die Herrschaft, die das Mutterland
über sie hat, ist eine Fremdherrschaft. Sie beruht auf Eroberung
und Gewalt, nicht auf Übereinstimmung. Sie wird nicht weniger
hart empfunden und nicht leichter ertragen, weil sie nicht durch
Beamte des Mutterlandes, sondern durch ansässige Kolonisten aus-
geübt wird, die sich auf die Machtmittel des Mutterlandes nur als
Ultima ratio stützen. —

Diese Tatsachen zeigen schon, daß eine klare Abgrenzung der
Reichshälfte, deren Bewohner dem Mutterlande durch Abstammung
verbunden sind, von der anderen Hälfte, wo es unterworfene Völker
beherrscht, nicht durchführbar ist. Der Bevölkerungsmischung nach
gibt es außer Südafrika noch zahlreiche Gebiete, wie die west-
indischen Inseln und Guyana, Mauritius und Fidji, in denen eine
dünne Europäerschicht verhältnismäßig starken farbigen einge-
borenen oder Eingewanderten Bevölkerungen gegenübersteht.
Diese Länder bilden vom Standpunkte des gesellschaftlichen Auf-
baues aus betrachtet eine besondere Gruppe—man hat sie als «Misch-
kolonien» bezeichnet. In der Organisation des britischen Reiches wird
ihnen jedoch keine gesonderte Stellung zuteil; wenn Südafrika in
die Reichshälfte fällt, der die Tochtervölker angehören, so werden
dafür diese kleineren Gebiete der Reichshälfte zugeteilt, in der die
        <pb n="72" />
        ﻿70

Dr. M. J. Bonn.

Herrschaft auf Gewalt, nicht auf Zusammengehörigkeit beruht, weil
ihre weiße Bevölkerung zur Selbstverwaltung nicht stark genug ist.

III.

Diese zweite Reichshälfte, deren weitaus am meisten in die Augen
fallendes Glied das Kaiserreich Indien ist, scheidet sich von der aus
den Tochtervölkern gebildeten Hälfte dadurch, daß ihre Bevölke-
rungen sich nicht selbst regieren, sondern sich in einer tat-
sächlichen, nicht bloß formellen Abhängigkeit vom Mutter-
lande befinden.

Es besteht auch in ihnen ein weitgehendes Maß örtlicher
Selbstverwaltung; aber diese Selbstverwaltung wird ausgeübt von
Beamten, die dem Mutterlande, nicht den beherrschten Völkern ver-
antwortlich sind. Das zeigt sich gerade am deutlichsten in der Ver-
waltung des Kaiserreichs Indien. An der Spitze der indischen Ver-
waltung steht der Generalgouvprneur; er ist trotz weittragender
Befugnisse der Untergebene des dem britischen Parlament verant-
wortlichen Staatssekretärs für Indien. Er soll in den Worten der
Proklamation der Königin Victoria von 1858 «die Regierung in
Unserem Namen ausüben und in Unserem Namen und für Uns han-
deln nach Maßgabe der Anordnungen und Bestimmungen, die er von
Zeit zu Zeit von einem Unserer hauptsächlichsten Staatssekretäre er-
halten wird». Sollte zwischen dem Staatssekretär und dem General-
gouverneur eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so entscheidet
der Wille des Staatssekretärs. Überdies ist der Generalgouverneur
ihm gegenüber von vornherein durch eine Anzahl weitgehender Ein-
schränkungen gebunden. So hat Indien zwar eine eigene Kriegs-
macht, doch kann der Gouverneur ohne Ermächtigung des Staats-
sekretärs nicht Krieg erklären oder Frieden schließen; er kann ferner
nicht Gesetze erlassen, die den Gesetzen des Mutterlandes zuwider-
laufen. Er kann die indische Verfassung ohne Zustimmung des
Mutterlandes nicht abändern und darf ohne dieselbe keine Anleihen
im Mutterlande aufnehmen; er muß vor allem das indische Budget
dem Staatssekretär vor der Einbringung vorlegen. Im Rahmen
dieser Einschränkung kann er mit Zustimmung seines Staatsrats
Gesetze für Indien erlassen. Die Mitglieder dieses Staatsrats, —
an deren Zustimmung der Generalgouverneur übrigens nicht ge-
bunden ist — werden aber vom Staatssekretär ernannt. Das Mutter-
        <pb n="73" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

71

land, vertreten durch den Staatssekretär, steht so seinen eigenen
höchsten Beamten in Indien rechtlich als Despot gegenüber; es ist
nicht gehalten, ihre Meinungen zu berücksichtigen oder ihren Wün-
schen nachzugehen. Bei einer Meinungsverschiedenheit mit dem
Mutterlande bleibt dem Oeneralgouverneur als letzte und einzige
Waffe nur die Einreichung seiner Entlassung übrig. Der General-
gouverneur ist dem Staatssekretär und damit dem regierenden
Volke, nicht aber dem beherrschten Volke verantwortlich.

Das sprach sich ursprünglich darin aus, daß der General-
gouverneur nicht nur die Verwaltung ohne jede Mitwirkung der
regierten Bevölkerung führen konnte, er war auch hinsichtlich der
Gesetzgebung in keiner Weise an ihre Zustimmung gebunden. Soweit
er nicht vom Mutterlande abhängig war, war er Despot. Das hat sich
allmählich geändert. Seit 1833 ist ein besonderer gesetzgebender Rat
geschaffen worden, dessen Mitwirkung bei der Gesetzgebung vorge-
sehen ist. Er hat ursprünglich nur aus Beamten bestanden; allmählich
sind nicht amtliche, ernannte Mitglieder in ihn eingeführt wor-
den, darunter auch einige Eingeborene. Er ist schließlich im Jahre 1909
in eine Art «Volksvertretung» verwandelt worden, die zurzeit aus
68 Mitgliedern besteht; von diesen gehen heute 25 aus Wahlen her-
vor. 36 Mitglieder, also in allen Fällen die Majorität, sind Beamte.
Selbst wenn das Wahlrecht, dem die gewählten Mitglieder ihr
Mandat verdanken, im Laufe der Zeit ein allgemeineres werden sollte
und nicht, wie heute, nur beschränkten Schichten zustünde, so wird
doch die Majorität des gesetzgebenden Rates von Beamten und da-
mit von Vertretern des herrschenden Volkes gebildet. Der «indische
Reichsrat» und in höherem Maße noch die für die einzelnen Pro-
vinzen eingerichteten Provinzialräte sind überdies in ihren Befug-
nissen beschränkt. Die Gebiete, auf die sich das Gesetzgebungsrecht
des gesetzgebenden Rats erstreckt, sind ausdrücklich festgelegt; die
beschlossenenGesetze unterliegen dem Veto des Generalgouverneurs;
der Generalgouverneur kann Verhandlungen über bestimmte Fragen
überhaupt verhindern; überdies bedürfen alle vom Rat beschlossenen
Gesetze noch der Zustimmung des Staatssekretärs. Vor allem hat
aber der gesetzgebende Rat nicht das Recht der Bewilligung des
Budgets; er kann dasselbe zur Kenntnis nehmen und bemängeln,
er kann es aber nicht etwa als Vertreter des Steuerzahlers verwerfen.
Er kann der Regierung nicht die zur Fortführung der Verwaltung
        <pb n="74" />
        ﻿72

Dr. M. J. Bonn.

nötigen Mittel entziehen und weder die Forterhebung alter Steuern
noch die Einführung neuer Steuern verhindern, noch die Vornahme
von Ausgaben unmöglich machen. Selbst wenn er ausschließlich aus
gewählten Vertretern des beherrschten Volkes bestünde, läge doch
die Macht bei den landesfremden Herrschern. So ist die Verwaltung
Indiens trotz aller neuzeitlichen Veränderungen im wesentlichen auf
dem Prinzip der «Beherrschung», nicht auf dem der Selbstverwaltung
aufgebaut. Dieses System findet sich in den mannigfachsten Ab-
stufungen in allen Gebieten, die als «Kronkolonien» bezeichnet wer-
den; mit dem Unterschied jedoch, daß die Verantwortung für diese
Kolonien dem Staatssekretär für die Kolonien, nicht dem für Indien
obliegt.

In allen «Kronkolonien» steht an der Spitze der kolonialen Ver-
waltung ein Gouverneur; ihm zur Seite ein die Exekutive bildender
Staatsrat. Die Gouverneure und die Mitglieder des Staatsrates —
sie stellen das Ministerium des Gouverneurs dar —, sind dem Staats-
sekretär für die Kolonien, nicht den Bewohnern der Kolonien bzw.
ihren Vertretern verantwortlich; ihre Ernennung erfolgt vorbehalt-
lich der Zustimmung des Staatssekretärs. Es regiert nicht die Kolo-
nie, sondern die durch den Staatssekretär vertretene Krone, daher
diese Kolonien den Namen .«Kronkolonien» tragen. Mit Ausnahme
der obenerwähnten Tochtervölker sind alle britischen Kolonien als
Kronkolonien zu betrachten. Dabei ist allerdings zu beachten, daß
viele Eingeborenenstaaten, wie z. B. Südnigerien, oder auch zahlreiche
indische Vasallenstaaten, den Charakter eines eingeborenen Staats-
wesens nicht völlig abgestreift haben. Sie gelten daher zurzeit nur
als «Protektorate», d. h. als Gebiete, die zwar unter britischem
Schutze stehen, in deren innere Verwaltung aber die britische Regie-
rung möglichst wenig eingreift. Es werden im wesentlichen nur ihre
auswärtigen Beziehungen kontrolliert, während sie im Innern ein weit-
gehendes Maß von Selbständigkeit besitzen können. Sie ähneln daher
in formaler Beziehung den Kolonien mit Selbstregierung, die heute
nur noch in ihren auswärtigen Beziehungen abhängig sind. Es be-
steht aber der große Unterschied, daß diese Kolonien als Kron-
kolonien begonnen haben und sich allmählich zu «Nationen» ent-
wickeln, während die Protektorate den umgekehrten Weg ein-
schlagen und allmählich zu Kronkolonien werden dürften.

Die einzelnen Kronkolonien weisen untereinander die mannigfach-
        <pb n="75" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

73

sten Unterschiede auf. In den Gebieten, in denen die Formen des
eingeborenen Staats- oder Stammeslebens noch unerschüttert sind,
wie in Basutoland und Nordnigerien, liegt alle Macht in der Hand
des Gouverneurs bzw. seines Staatsrates. In etwas mehr europäi-
sierten Gebieten oder in Gebieten, wo Weiße vorhanden sind, wie
z. B. in Gambia oder Trinidad, besteht ein aus ernannten Mitgliedern
gebildeter Vertretungskörper, der gesetzgebende Rat, der bei der
Gesetzgebung mitzuwirken hat. In den meisten Gebieten, wo das
weiße Element wirklich ins Gewicht fällt, ist derselbe aus a) amt-
lichen Mitgliedern (den höchsten Beamten), b) ernannten Mitgliedern
und c) gewählten Mitgliedern zusammengesetzt. Eine aus Beamten
und ernannten Mitgliedern bestehende Mehrheit ist in der Regel vor'
handen, so daß der Gouverneur jederzeit die nötige Unterstützung
findet; nur in Cypern und Britisch-Guyana ist das gewählte Element
in der Mehrheit. Eine ausgebildetere Form der Volksvertretung be-
steht in den alten Inselkolonien, den Bahamainseln, in Barbados und
Bermuda; hier zerfällt die koloniale Vertretung in ein gewähltes
Unterhaus (House of Assembly) und einen ernannten «gesetz-
gebenden Rat&gt;\ Im «House of Assembly» in Barbados oder im
«Combined Court» von Britisch-Guyana haben die gewählten Ver-
treter die Mehrheit. Sie haben ein weitgehendes Steuerbewilligungs-
recht und können in einzelnen Fällen sogar die Gehälter der
Exekutivbeamten — des Ministeriums — verweigern; sie können
aber diese Beamten nicht zum Rücktritt zwingen, solange sie sich
des Vertrauens der Krone erfreuen. Es können so Konflikte ent-
stehen, die recht schwer lösbar sind.

Die Gebiete, in denen derartige Verfassungen bestehen, stellen
den Übergang zu den Kolonien mit Selbstverwaltung dar; sie haben
eine solche entweder wegen ihres geringen Umfanges nicht erhalten
oder sie, wie Jamaika, wieder aufgegeben, weil sie nur eine
schwache weiße Bevölkerung besitzen, die sich aus eigener Kraft
den Eingeborenen gegenüber nicht behaupten kann. Sie stehen daher
an der Grenze der «beherrschten Gebiete», gehören aber rechtlich
noch zu ihnen.

Die Abhängigkeit der Kronkolonien geht klar aus der Tatsache
hervor, daß die Krone durch königliche Verordnung ohne Rücksicht
auf die koloniale Vertretung Gesetze erlassen kann. Dies Recht, das
nur in fünf westindischen Kolonien (Bahamas, Barbados, Bermuda,
        <pb n="76" />
        ﻿74

Dr. M. J Bonn.

Leeward-Inseln und Honduras) nicht besteht, wird selten ange-
wandt; es kennzeichnet aber das Verhältnis völliger rechtlicher Ab-
hängigkeit.

Diese Abhängigkeit soll dem Mutterlande keine unmittelbaren
Vorteile auf Kosten der Kolonien sichern. Die Kolonien werden viel-
mehr als politische Lebenseinheiten aufgefaßt, die eine eigene Ent-
wicklung nehmen, nicht aber bloß den Zwecken des Mutterlandes
dienen sollen. Alle ihre Hilfskräfte sollen erschlossen werden; es wird
nirgends versucht, sie durch zollpolitische Maßnahmen irgendwelcher
Art im Interesse des Mutterlandes zu beschränken; weit eher kann
man eine Begünstigung der Kolonien feststellen. Die Aufhebung der
Zuckerprämien ist z. B. mit Rücksicht auf die Interessen der Zucker-
rohrkolonien durchgesetzt worden, obwohl die englischen Konsu-
menten die Kosten zu tragen hatten. Daher dienen die Zollsysteme
der Kolonien im wesentlichen nur der Gewinnung von Staats-
einnahmen. Sie gewähren dem Mutterlande keine Bevorzugung. Wo
Finanzzölle nötig sind, die als Schutzzölle wirken könnten, werden
sie, wie in Indien, durch eine innere Verbrauchsabgabe ergänzt; was
natürlich von den interessierten Kreisen als Benachteiligung emp-
funden wird. Die Masse der indischen Bevölkerung hat jedoch kaum
ein Interesse daran, die innere Verbrauchsabgabe auf Baumwoll-
waren in der Höhe von 3i/2 °/o zugunsten der indischen Fabrikanten
aufheben und durch andere Steuern ersetzt zu sehen. Ihr Interesse
fällt hier mit dem der englischen Produzenten zusammen, wobei
allerdings die industrielle Entwicklung Indiens verlangsamt
werden mag. Wenn so der Wille des Mutterlandes in letzter
Linie die Handelspolitik der Kolonien bestimmt, so geschieht das
gleiche auch mit Rücksicht auf die Finanzen. Indes werden die
Mittel der Kolonien ausschließlich zur Deckung kolonialer Bedürf-
nisse, nie zu einem «Tribut» an das Mutterland verwandt. Vielmehr
sind die Fälle nicht selten, in denen Kronkolonien regelmäßige jähr-
liche Zuschüsse vom Mutterlande erhalten. Nordnigerien z. B. emp-
fängt einen solchen von 275 000 £. — Überdies genießen die Kolo-
nien die Vorteile des verhältnismäßig billigen britischen Kredits.
Oft übernimmt das Mutterland eine Garantie kolonialer Anleihen;
immer erleichtert die Tatsache, daß es in letzter Linie für
die Finanzpolitik der Kronkolonien verantwortlich ist, deren
Emission auf dem Londoner Markte. Natürlich verursachen
        <pb n="77" />
        ﻿diese Kapitalaufnahmen in England später einen Rückfluß, der
sich meist in einem Überschuß der kolonialen Ausfuhr über
die koloniale Einfuhr ausdrückt. Das ist z. B. bei Indien der
Fall, dessen Ausfuhrüberschuß man häufig als Tribut bezeichnet
hat. Soweit es sich hierbei um Schuldzinsen und ähnliche Dinge han-
delt, ist diese Bezeichnung zweifellos unrichtig. Sie hat nur eine
gewisse Bedeutung im Hinblick auf eine Summe von etwa 7 000 000 £,
die für Gehälter und Pensionen englischer Beamter, für Kosten der
Armee usw. in London zu zahlen sind. Sie stellen indes keinen Zu-
schuß dar, den Indien dem Mutterlande für mutterländische oder für
Reichszwecke leistet; es sind die Kosten einer nach europäischen
Gesichtspunkten geführten indischen Verwaltung und einer entspre-
chend geleiteten indischen Politik. Sie mögen als Belastung Indiens
erscheinen; sie können aber nicht als Entlastung des Mutterlandes
betrachtet werden. Indien leistet gewiß mehr als die Mehrzahl der
Kronkolonien; es kommt für seine eigene Landesverteidigung auf
und trägt die Kosten des indischen Amtes in London (etwa
200000 £); es liefert aber ebensowenig wie die Kronkolonien dem
Mutterlande Zuschüsse ab. Die eigentliche Reichsverteidigung, vor
allem der Unterhalt der Flotte, ist Sache des Mutterlandes, das die
Kronkolonien beherrscht und verteidigt; die Kolonien kommen höch-
stens für die Kosten der rein örtlichen kolonialen Landesverteidi-
gung auf.

IV.

Gänzlich verschieden von der Stellung der Kronkolonien ist die
der großen Tochtervölker, die als Kolonien mit Selbstverwaltung
(Selbstregierung wäre richtiger) bezeichnet werden. Auch sie haben
nicht mit «Selbstverwaltung» begonnen, sondern sind ursprünglich
von Gouverneuren regiert worden, die dem Mutterlande verant-
wortlich waren.

Die Entwicklung der—verloren gegangenen —nordamerikanfechen
Kolonien brachte es jedoch mit sich, daß schon früh eine Form der
Selbstverwaltung gefunden wurde. An der Spitze dieser Kolonien
stand ein Gouverneur, dem alle Verwaltungsbefugnisse zukamen.
Er vertrat die Krone gegenüber einem aus zwei Häusern, einem
gewählten Unterhaus und einem ernannten Oberhaus, zusammen-
gesetzten Parlamente. Das Parlament hatte bei der Gesetzgebung
        <pb n="78" />
        ﻿76

Dr. M. J. Bonn.

mitzuwirken, doch besaß der Gouverneur ein weitgehendes Veto-
recht. Das Parlament bewilligte die Mehrzahl der Staatseinnahmen,
abgesehen von den verhältnismäßig nicht ins Gewicht fallenden
Kronrenten. Das Mutterland leistete keine Zuschüsse zur Zivil-
verwaltung. Die Verfügung über die Staatseinnahmen kam dem
Gouverneur zu. Gegenüber diesem formellen Rechte stand das Recht
der gesetzgebenden Versammlung, die Steuern zu bewilligen, die zur
Fortführung der Verwaltung und besonders zur Auszahlung der Ge-
hälter für Gouverneure und Richter nötig waren. Das ganze 17. und
18. Jahrhundert hindurch finden wir Bestrebungen seitens der Krone,
die Kolonien zu einer dauernden, unwiderruflichen Bewilligung ihrer
Verwaltungsausgaben zu veranlassen, besonders der Gehälter der
Gouverneure und Richter, um sich so von den jährlich wieder-
kehrenden Bewilligungen unabhängig zu machen. Die Kolonien
haben sich hierauf nicht eingelassen. Sie haben sich die Kontrolle
über ihre eigenen Finanzen bewahrt. Sie haben, soweit die eigent-
liche koloniale Finanzverwaltung in Frage kam, die dazu nötigen
Mittel immer auf kurze Frist bewilligt. Sie haben sich aber stets
geweigert, Zuschüsse für Reichszwecke zu gewähren, selbst wo die
Reichsausgaben in ihrem Interesse gemacht worden waren. Der Ver-
such des Reichsparlaments, sie durch Reichsgesetz zu Finanzleistun-
gen zu zwingen, die sie nicht auf dem Wege des Kolonialgesetzes,
übernehmen wollten, hat schließlich zum Abfall der nordamerikani-
schen Kolonien geführt.

Diese Erfahrung hat die Politik des Mutterlandes gegenüber den
verbliebenen Kolonien aufs einschneidendste beeinflußt. Der wich-
tigsten von ihnen, Kanada, wurde im Jahre 1791 eine liberale Ver-
fassung erteilt. Nach derselben zerfiel Kanada — abgesehen von den
heute als Seeprovinzen bezeichneten Gebieten — in das von Fran-
zosen bewohnte Unterkanada (Quebec) und die englische Provinz
Oberkanada (Ontario). Beide Provinzen erhielten einen aus er-
nannten Beamten bestehenden gesetzgebenden Rat und eine ge-
wählte gesetzgebende Versammlung. Beider Häuser Zustimmung
war zur Gesetzgebung nötig; das Veto des Gouverneurs konnte
gegenüber allen Gesetzen eingelegt werden. Es entstanden bald aller-
lei Konflikte, teils religiöser, teils nationaler, teils verfassungsrecht-
licher Natur. Das ernannte Oberhaus stand auf Seite der Gouverneure,
das gewählte Unterhaus lehnte sich dagegen auf. Solange die Gou-
        <pb n="79" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

77

verneure die Kosten der Verwaltung aus den Zuschüssen des Mutter-
landes, dem Ertrag der Eingangszölle, den Kronrenten und dem Ver-
kauf kolonialer Ländereien bestreiten konnten, bedurften sie der Zu-
stimmung der gesetzgebenden Versammlung nicht. Da aber das
Mutterland nicht Lust hatte, dauernd für die Kolonien aufzukommen,
und die regelmäßigen Einkünfte nicht reichten, mußten die Gouver-
neure zur Steuerbewilligung an die Versammlung herantreten. Die
Krone verlangte die Bewilligung der zu den allgemeinen Verwal-
tungsausgaben zu leistenden Zuschüsse auf Lebenszeit des Königs;
die Versammlung wollte nur jährliche Bewilligungen gewähren und
überdies die ihrer Bewilligung entzogenen Einnahmen, wie Zölle und
Renten, unter ihre Kontrolle bringen. Dieser Konflikt spielte sich
in den schärfsten Formen in Quebec ab; er wuchs sich dort zu einem
Streit zwischen Oberhaus und Unterhaus aus, der aber eine national-
religiöse Färbung annahm, da das Unterhaus französisch, das Ober-
haus englisch war.

Das Mutterland suchte ihn durch weitgehende Zugeständnisse bei-
zulegen. Es übertrug (1831) die Kontrolle der Zolleinkünfte der
gesetzgebenden Versammlung, ohne daß es die dauernde Bewilli-
gung der Gehälter des Gouverneurs und der Richter hätte erreichen
können. Die Versammlung verweigerte sogar die Gehälter, so daß
im Jahre 1834 das Mutterland der Kolonialverwaltung 31 000 £ vor-
schießen mußte. Die Kolonie verlangte nicht nur volle Freiheit in
der Bewilligung der Steuern, sondern auch die Einführung eines ge-
wählten Oberhauses an Stelle des ernannten Oberhauses und die
Einführung der Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parla-
ment. Es kam schließlich zu einem Aufstand, nach dessen Nieder-
schlagung eine Vereinigung der beiden Provinzen Unterkanada
und Oberkanada stattfand, zu dem ausgesprochenen Zwecke, um
durch eine loyale englische Majorität in Ontario die unruhige fran-
zösische Bevölkerung Quebecs zu «anglisieren». Ziemlich gleich-
zeitig aber wurde der 1829 zum ersten Male geäußerte Wunsch nach
einer «verantwortlichen Regierung» erfüllt. Das englische parlamen-
tarische System wurde in der Kolonie eingeführt. An Stelle des alten,
vom Gouverneur aus Beamten ernannten Staatsrates, dessen Mit-
glieder die Geschäfte führen, tritt ein aus Vertretern der Majorität
der beiden Häuser gebildetes Ministerium. Während das Beamten-
ministerium seine Stellung so lange behalten durfte, als es das Ver-
        <pb n="80" />
        ﻿78

Dy. M. J. Bonn.

trauen der Krone genoß, kann das parlamentarische Ministerium nur
im Amte bleiben, wenn es das Vertrauen der Mehrheit der Volks-
vertretung besitzt. Der Zwiespalt, der in einem demokratischen
Lande entstehen mußte, wo parlamentarische Vertretungen vor-
handen sind, die nicht die Macht haben, die Minister zum Rücktritt
zu zwingen, und Minister regieren, die nicht imstande sind, die not-
wendigen Geldbewilligungen von den Parlamenten zu erhalten, war
so beseitigt. Diese Änderung ist im Jahre 1839 in dem berühmten
Bericht Lord Durhams vorgeschlagen worden; sie ist dann stufen-
weise durchgeführt worden; 1840 erfolgte die Vereinigung beider
kanadischen Provinzen; 1846 wurde das erste Ministerium aus kana-
dischen Parlamentariern gebildet.

Dieser letzte Schritt ist nicht auf dem Wege einer Verfassungs-
änderung zustande gekommen; es wurden nur die Beamten, die die
Ministerstellen bis dahin eingenommen hatten, durch Parlamentarier
ersetzt, die so lange regieren, als sie eine parlamentarische Mehr-
heit besitzen. Die Instruktionen, die in den Jahren 1846 und 1847
den Gouverneuren der nordamerikanischen Provinzen erteilt wur-
den, betonten ausdrücklich, «daß jede Übertragung der politischen
Macht von einer Partei zur anderen, die in der Provinz stattfindet,
als das Ergebnis der Wünsche der Bevölkerung, nicht aber Ihres (des
Gouverneurs) Eingreifens erscheinen muß; die Schwierigkeit, mit der
die abtretende Partei bei der verfassungsmäßigen Ausübung der
Regierung der Provinz zu kämpfen hat, muß daher zutage treten.»
Dies System ist nach dem Vorgang von Kanada den anderen
Tochtervölkern vermittelt worden, ursprünglich ohne verfassungs-
mäßige Festlegung. Erst die Verfassung von Westaustralien von 1890
enthielt die Bestimmung, «daß fünf oberste Verwaltungsstellen dfe
Regierung (das Ministerium) bilden; ihr Wechsel kann aus politischen
Gründen erfolgen»; sie können mit Mitgliedern der beidenHäuser
besetzt werden; einer der fünf Minister muß dem Oberhaus an-
gehören. Die Verfassung der südafrikanischen Union (1910) sieht
ein Kabinett von höchstens zehn Ministern vor; kein Minister kann
länger als drei Monate im Amte sein, wenn er nicht Mitglied eines
der beiden Häuser ist oder wird.

V.

Die Einführung der «Selbstverwaltung» — Selbstregierung wäre
ein richtigeres Wort — war natürlich nur denkbar, wenn eine Sonde-
        <pb n="81" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

79

rung der Befugnisse zwischen Mutterland und Kolonie erfolgen
konnte und eine scharfe Abgrenzung der kolonialen Rechte möglich
war. Das ist in der Tat bis zu einem gewissen Grade geglückt. In
kolonialen Angelegenheiten haben die kolonialen Parlamente die
gleichen Rechte, die dem britischen Parlamente in Großbritannien
und Irland zustehen. Dazu gehört vor allem das Recht der Gesetz-
gebung. Die koloniale Gesetzgebung erfolgt durch das Zusammen-
wirken der beiden Häuser des kolonialen Parlaments. Die ange-
nommenen Entwürfe werden durch die Zustimmung des Gouver-
neurs, in bestimmten Fällen des Königs, Gesetz. Dieses koloniale
Gesetzgebungsrecht gilt natürlich nur innerhalb der Grenzen der
Kolonie. Bestimmungen, die über die Grenzen der Kolonie wirken
würden, sind ungültig. Ebenso sind koloniale Gesetze ungültig,
wenn sie im Widerspruch mit Reichsgesetzen stehen, die auf die be-
treffenden Kolonien Anwendung finden. Die Kolonien können
in bestimmten, ausdrücklich vorgeschriebenen Formen in weit-
gehendem Maße ihre eigene Verfassung ändern.

Zu jedem Akt der Gesetzgebung ist die Zustimmung des Gouver-
neurs erforderlich. Dieselbe erfolgt gewissermaßen automatisch,
soweit es sich um Gesetze handelt, die zweifelsohne zu den Befug-
nissen der kolonialen Parlamente gehören. Der Krone steht das
Recht zu, dem betreffenden Gesetze nachträglich die Rechtsgültig-
keit zu entziehen. Der Gouverneur kann im Namen des Königs ein
Veto gegen einen Gesetzentwurf einlegen. Das geschieht heute in
der Regel nur auf Grund besonderer Instruktionen. Bestimmte Ge-
setzentwürfe, wie z. B. Gesetze, die die Rechtsgleichheit von Per-
sonen verschiedener Farbe antasten, oder Gesetzesentwürfe, die die
Verfassung von Grund aus umändern, bedürfen der königlichen Zu-
stimmung; sie werden ausdrücklich vom Gouverneur der königlichen
Bestätigung Vorbehalten; erfolgt eine solche nicht innerhalb von
zwei Jahren, so wird der in Frage kommende Entwurf nicht
Gesetz.

Es kann also der Gouverneur das Zustandekommen eines Gesetzes
durch sein Veto verhindern; das gleiche kann die Krone selbst inner-
halb einer bestimmten Frist durch Nichterteilung der Bestätigung
erzielen. Die Krone kann überdies meist wieder innerhalb be-
stimmter Frist ein bereits genehmigtes Gesetz wieder aufheben.
Soweit das Vetorecht des Gouverneurs in Frage kommt, ist dasselbe
        <pb n="82" />
        ﻿80

Dy. M. J. Bonn.

heute dem der Krone in England ähnlich geworden: es erfolgt nur,
wenn der Gouverneur auf Rat seiner verantwortlichen Minister
einem Entwurf die Zustimmung verweigert.

Hierdurch ist zwar eine formale Abgrenzung der kolonialen Be-
fugnisse gegeben; sie entspricht aber nicht immer den praktischen
Anforderungen. Ursprünglich sollte die Sphäre der kolonialen
Selbständigkeit ausschließlich auf koloniale Angelegenheiten be-
schränkt werden. Die Väter der kolonialen Autonomie suchten nicht
nur die gesamten auswärtigen Angelegenheiten dem Mutterlande
als dem Vertreter der Reichseinheit vorzubehalten, sie wollten
darunter die gesamte Handelspolitik einbegriffen sehen; ja sie
wollten selbst die Landveräußerung als Reichsangelegenheit be-
handeln. Die Technik der Landverkäufe mußte ihrer Ansicht nach
mitbestimmend auf die Auswanderung aus dem Mutterlande und die
Überführung in die Kolonie einwirken; es handelte sich also daher ‘
um eine zwischenstaatliche, nicht um eine staatlich-örtliche An-
gelegenheit. Diese Auffassung konnte natürlich nicht aufrecht-
erhalten werden.

Die Art und Weise, wie ein Neuland besiedelt wird, ist von so
großer Bedeutung für seine Bewohner, daß die Landpolitik ihrer
Gesetzgebungssphäre nicht entzogen werden kann; das ist schon
im Hinblick auf die kolonialen Finanzen unmöglich. Aus einer Ge-
samteinnahme von fast 3 000 000 £ im Jahre 1856 stammten z. B.
in Victoria 900 000 £ aus Landverkäufen. Wenn man den Kolonien
finanzielle Selbstverwaltung geben will — und ohne finanzielle
Selbstverwaltung ist Autonomie nicht denkbar —, so müssen ihnen
alle finanziellen Hilfsquellen überlassen werden, daher denn schon
im Jahre 1846 bzw. 1847 die Eingänge aus den Landverkäufen dem
kanadischen Parlamente übertragen wurden.

Das gleiche Argument, verstärkt durch andere Überlegungen,
machte sich bei der Handelspolitik geltend. Ein Neuland bezieht seine
Einkünfte aus Landverkäufen und Zöllen — in dem erwähnten Falle
von Victoria kamen 1 660 000 £ aus Zöllen; noch heute erzielt der
Australische Bund bei einem Gesamteinkommen von 18 800 000 £
13 000 000 £ aus Zöllen und Verbrauchsabgaben. Von der Gestaltung
der Zolleingänge hängt daher die finanzielle, von dem Aufbau des
Zollsystems die industrielle Entwicklung eines Neulandes ab.

Das alte Zollsystem des britischen Reiches hatte britischen Waren
        <pb n="83" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

81

auf den kolonialen Märkten eine Vorzugsstellung bzw. ein Monopol
gewährt; umgekehrt war den kolonialen Produkten eine gleiche Be-
günstigung im Mutterlande eingeräumt worden. Der Schiffahrts-
verkehr zwischen Mutterland und Kolonien war auf mutterländische
Schiffe beschränkt; die Kolonien durften bestimmte Waren nicht nach
fremden Ländern ausführen; die Entwicklung bestimmter Industrien
war ihnen im Interesse des Mutterlandes untersagt. So wurden die
Finanzkräfte der Kolonien beschränkt und die Entwicklung ihrer
Hilfsquellen aufgehalten. Eine derartige Politik wäre Kolonien mit
Selbstregierung gegenüber auf die Dauer nicht durchführbar ge-
wesen.

Ehe sich das System der Selbstregierung voll eingelebt hatte, war
indes die Schutzzollpolitik des Mutterlandes, auf der die Vorzugs-
zölle beruhten, abgeschafft worden. Bis 1860 bestanden zwar noch
Vorzugszölle für kolonialen Zucker und koloniales Holz, der prin-
zipielle Übergang zum Freihandel war aber bereits von 1846 an er-
folgt. Die Kolonien erhielten — gegen ihren Willen — das Recht,
ihre eigenen Zolltarife selbständig zu gestalten. Sie durften (1854)
nicht nur gegen fremde Staaten, sondern auch gegen das Mutter-
land nach Belieben Zölle erheben, unter Ausschluß jeder Vorzugs-
behandlung. Nur im Falle der Nachbarschaft wurde eine gegen-
seitige Zollbegünstigung gestattet. Es ist oft betont worden, daß
die Einführung des Freihandels in England die Entwicklung der
kolonialen Selbständigkeit beschleunigt und damit den Zusammen-
hang mit dem Mutterlande vermindert habe, weil die Aufhebung
der Vorzugsbehandlung im Mutterlande die Kolonien auf den Weg
zollpolitischer Selbständigkeit gedrängt habe. Diese Auffassung ist
bei oberflächlicher Betrachtung scheinbar richtig. Sie vergißt aber,
daß die Grundlagen der kolonialen Selbständigkeit längst gelegt
waren, und daß die weitere Entwicklung nicht an einer bestimmten
Stelle haltmachen konnte. Da die Kolonien nicht Gliedstaaten eines
Bundesstaates waren, mußten sie ein selbständiges Finanzsystem ver-
langen. Es ist nicht denkbar, daß sie sich dauernd mit einer halb
abhängigen Stellung zufrieden gegeben hätten, die ihnen zwar
theoretische Selbständigkeit gewährt, die Mittel zur Behauptung
derselben aber verweigert und die Entwicklung ihres wirtschaft-
lichen Aufbaus verlangsamt hätte. Das wäre nur möglich gewesen,
wenn sie dauernd mit der Aufgabe zufrieden gewesen wären, das

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.	6
        <pb n="84" />
        ﻿Mutterland mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln zu versehen. Die
koloniale Entwicklung hat das nicht gestattet. Die australischen.
Kolonien, z. B. vor allem Victoria, gingen zum Schutzzoll über, weil
der Rückgang der Goldproduktion eine Klasse von Arbeitslosen ge-
schaffen hatte, die nicht in der Landwirtschaft untergebracht wer-
den konnten. Man mußte sie abwandern lassen oder ihnen Erwerbs-
gelegenheit geben. Die Väter des australischen Schutzzolles, an ihrer
Spitze David Syme, erstrebten zudem die Bildung einer australischen
«Nation». Sie waren, wie einst Alexander Hamilton, davon über-
zeugt, daß ein Volk, das ausschließlich Landwirtschaft treibe, auf
die Dauer nicht lebensfähig sei. Sie wollten eine Industrie groß-
ziehen und mußten sich dabei ganz besonders gegen das Mutter-
land wenden, dessen Konkurrenz bei Zollfreiheit das Entstehen
australischer Industrie verhindern mußte. «Jeder Versuch hierzu,»
sagte Syme, «wird von Anfang an von einem Bannspruch getroffen.
Wenn dies von vornherein festgelegte System nationaler industrieller
Abtreibung unter uns fortgesetzt wird, wird die Bevölkerung Austra-
liens in wenigen Jahren in theoretischem Können und praktischer
Geschicklichkeit in allen Künsten und Gewerben hochstehender
Völker so unwissend sein wie die Beduinen der Berberei oder die
Tartaren in Innerasien.» Ähnliche Gedanken beeinflußten schon früh
die kanadische Politik. Sie sind nur zum Teil aus Entrüstung darüber
hervorgegangen, daß England den Kolonien die Vorzugsbehandlung
entzog — das ist z. B. für Australien ohne große Bedeutung ge-
wesen —, sie beruhen auf der Vorstellung, daß Kolonien mit Selbst-
verwaltung selbständige Nationen werden müßten, die zwar in poli-
tischem Zusammenhänge mit dem Mutterlande stehen mögen, aber
der wirtschaftlichen «Selbständigkeit», d. i. der Industrialisierung, be-
dürfen. «Die Gewinne der Herstellung der von uns verzehrten Fabri-
kate fließen nach Birmingham, Sheffield, Manchester, Glasgow,
Boston und Pittsburg,» sagt ein Vorkämpfer der kanadischen natio-
nalen Schutzzollpolitik schon 1847; «unsere Beziehungen zu all
diesen Plätzen sind dieselben wie die der Neger in der Bucht von
Borneo. Wir sind aber nicht abhängige Kolonisten; wir sind nicht
in England, noch in einer englischen Herrschaftskolonie, sondern in
einer der Siedlungskolonien Ihrer Majestät in Amerika.» Die
Tochtervölker mußten industrielle Schutzzölle verlangen, die sich in
erster Linie gegen das Mutterland richteten; sind doch z. B. in den
        <pb n="85" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

83

Jahren 1887—1896 noch 701/2.°/o der australischen Einfuhr aus dem
Mutterlande gekommen. Die Forderung solcher Schutzzölle hätte
durch den Fortbestand des alten Zollvereins nicht gehindert werden
können; sie hätte voraussichtlich zu seiner Sprengung geführt. Er
sah wohl eine Arbeitsteilung zwischen Mutterland und Kolonien vor,
er wurde aber den Bedürfnissen der Kolonien nach wirtschaftlicher
Umgestaltung nicht gerecht. Überdies wurde seine Politik aus-
schließlich vom Mutterlande geleitet.

Diese Entwicklung der Kolonien mit Selbstregierung hat weit-
gehende Verschiebungen in den Beziehungen zwischen Mutterland
und Tochterstaat zur Folge gehabt.

Die kolonialen Reformer der dreißiger und vierziger Jahre, die die
Grundlagen des Systems der «Selbstregierung» schufen, sahen in den
Kolonien junge Nationen, die innerhalb ihrer territorialen Grenzen
das Recht der Selbstbestimmung haben sollten. Dieses Selbst-
bestimmungsrecht läßt sich indes nicht durch solche Grenzen ein-
schränken; es greift darüber hinaus und beeinflußt wesentlich die
Selbstbestimmung des Mutterlandes in seinen interkolonialen so-
wohl wie in seinen internationalen Beziehungen. Eine selbständige
koloniale Handelspolitik bedeutet z. B. zweifelsohne eine Beein-
trächtigung der mutterländischen Handelspolitik sowohl gegenüber
den Kolonien als auch gegenüber anderen Ländern. Als Kanada
1897/8 dem Mutterland Vorzugsbehandlung gewähren wollte, hat
man z. B. von deutscher Seite mit Vergeltungsmaßregeln nicht nur
gegen Kanada, sondern auch gegen England selbst gedroht. Das
Mutterland mußte überdies, um den kanadischen Bestrebungen die
Bahn freizumachen, den deutsch-englischen Handelsvertrag von 1865
kündigen. In anderer, aber nicht weniger empfindlicher Weise ist
es durch die antiasiatische Einwanderungspolitik Australiens, Ka-
nadas und Südafrikas in seinen Beziehungen zu Indien sowohl als
auch zu Japan und China getroffen worden.

Diese Verschiebung ist um so fühlbarer geworden, als die Kolo-
nien heute nicht mehr kleine isolierte Gemeinwesen darstellen, die
aufeinander eifersüchtig sind, sondern ganze und halbe Kontinente
umfassen, deren riesenhafte Räume und reiche Hilfskräfte eine glän-
zende Zukunft versprechen, und deren heute noch schwache Be-
völkerung ein ausgeprägtes Nationalgefühl zur Schau trägt. Schon
1867 wurde die Herrschaft Kanada durch eine Verbindung der fünf

6*
        <pb n="86" />
        ﻿84

Dr. M. J. Bonn.

alten nordamerikanischen Provinzen begründet; die weiten Gebiete
der Hudson-Kompagnie wurden angeschlossen; 1871 trat Britisch-
Kolumbien in den Kanadischen Bundesstaat ein, so daß damit das
ganze Britisch-Nordamerika mit Ausnahme von Neufundland ein
Staatsgebilde umfaßt. Nach langen vergeblichen Einigungsversuchen
kam 1900 der australische Bund zustande, allerdings ohne Neusee-
land. Unter weit schwierigeren Verhältnissen — man denke nur an
die verschiedenen Burenkriege — erwuchs 1910 der südafrikanische
Bund, dem allerdings Rhodesien und verschiedene Eingeborenen-
gebiete noch nicht angehören.

Die großen Tochterstaaten, die so entstanden sind, haben natür-
lich eben durch ihre Größe dem Mutterlande gegenüber ein ganz
anderes Gewicht, als die kleinen, partikularistisch angehauchten
Kolonien gehabt hatten. Sie entwickeln ein Nationalgefühl und einen
Nationalcharakter, wo früher örtliche Sonderheiten miteinander
wetteiferten. Die Beseitigung der Vielheit von Interessen hat
andererseits eine Verständigung mit dem Mutterlande erleichtert.
Man kann mit dem australischen Bunde weit eher eine Einigung
herbeiführen als mit sechs kleinen Gemeinwesen, deren jedes auf
Kosten des anderen zu wachsen sucht. Das Mutterland hat daher
im 19. Jahrhundert sich bewußt von einer Politik des «divide et
impera» ferngehalten, es ist vielfach, besonders in Australien
(1849) und in Südafrika (1854), der Schrittmacher der Einheitsbewe-
gungen gewesen. So hat die britische Politik folgerichtig an der
Erziehung von Tochtervölkern mitgearbeitet, die nicht Gruppen ab-
hängiger Kolonien, sondern junge Nationen darstellen sollten. Inner-
halb des Reichsverbandes sollte diesen Nationen ein weitgehendes
Selbstbestimmungsrecht gegeben werden.

Es zeigte sich nun allmählich, daß die weitgehendsten Grenzen
dieses Selbstbestimmungsrechtes nicht völlig ausreichten. Den
«Tochtervölkern» war das Recht der verfassungsmäßigen Selbst-
bestimmung gegeben worden; die Möglichkeit, ohne Rücksicht auf
die Interessen des Mutterlandes, ja, wenn nötig, gegen dieselben
handelspolitische Maßnahmen zu treffen, gab ihnen das Recht wirt-
schaftspolitischer Selbstbestimmung. Dabei war ursprünglich an-
genommen worden, daß Handelsverträge, die das Vereinigte König-
reich abschloß, ohne weiteres die Kolonien mit einbegriffen.
■Wenn in diesen Handelsverträgen die Meistbegünstigung enthalten
        <pb n="87" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

85

war, so gewährte die in Frage stehende Kolonie dem betreffenden
fremden Lande gegen die eingeräumten Vorteile den gleichen Zoll-
tarif wie dem Mutterlande; eine Bevorzugung irgendeines Ge-
bietes, mit Ausnahme eines Nachbarstaates, aber auch eine Be-
günstigung des Mutterlandes war ausgeschlossen. Die Kolonie hatte
das Recht, hohe oder niedere Tarife einzuführen; sie war darin ganz
«autonom». Sie mußte aber den gewählten Tarif gegenüber jeder-
mann anwenden. Es sind heute noch 12 derartige Verträge in Kraft,
zum Teil solche, die aus alten Zeiten stammen. Diese Bestimmung
wurde indes von den Kolonien als Beeinträchtigung ihrer handels-
politischen Bewegungsfreiheit empfunden. Seit etwa 15 Jahren
werden daher alle neuen britischen Handelsverträge mit dem Zusatz
abgeschlossen, daß den kolonialen Regierungen der Beitritt zu den
Verträgen freistehe. Daher ist z. B. dem Handelsvertrag mit Japan
(1895) wohl Kanada, aber nicht Australien beigetreten. Mit dieser
Fassung ist nur die Möglichkeit geschaffen, die Kolonien von den
Folgen der mutterländischen Handelsvertragspolitik zu befreien; es
ist ihnen aber noch nicht die Möglichkeit gegeben, eine eigene
Handelsvertragspolitik zu betreiben, auch wo sie eine solche er-
streben. Kanada hat seit 1897 dem Mutterlande eine Vorzugs-
behandlung eingeräumt, nachdem der belgische und der deutsche
Handelsvertrag gekündigt waren. Es hat Deutschland gegenüber
das Prinzip erfolgreich verfochten, daß die Meistbegünstigung sich
nur auf die gleichmäßige Behandlung fremder Staaten, nicht auf
die des Mutterlandes erstrecke. Es ist bereit, dem Mutterlande eine
Vorzugsbehandlung zu sichern. Es ist aber gleichzeitig bestrebt, mit
anderen Ländern selbständig zu handelspolitischen Abkommen zu
gelangen. Es hat sich zu diesem Zwecke 1906 einen Zwischentarif
geschaffen, dessen Sätze solchen Ländern zugebilligt werden, die
Kanada besondere Vorteile einräumen. Auf Grund dieses, etwas er-
mäßigten Tarifs hat es im Jahre 1909 ein Handelsabkommen mit
Frankreich getroffen. Es war überdies bereit, ein Gegenseitigkeits-
abkommen mit den Vereinigten Staaten zu schließen, das den Wert
der englischen Vorzugsbehandlung in Kanada vermindert hätte, auf
Grund dessen aber die kanadische Einfuhr in den Vereinigten Staaten
besser behandelt worden wäre als die englische Einfuhr dorthin. Es
ist gewillt, den Handel mit dem Mutterlande mit allen Kräften zu
fördern; es will aber nicht auf eine Entwicklung seines Handels mit
        <pb n="88" />
        ﻿

86

Dr. M. J. Bonn.

andern Ländern verzichten, obwohl es alle diesen eingeräumten Ver-
tragsvorteile ohne weiteres dem Mutterlande zu bewilligen bereit ist.

Dieses Bestreben der «Kolonien», ihre eigenen Handelsverträge
abzuschließen, ist ein deutliches Kennzeichen dafür, daß sie nicht
nur das Bewußtsein einer eigenen nationalen Persönlichkeit in sich
tragen, sondern auch den Wunsch hegen, diese Persönlichkeit völker-
rechtlich so weit zum Ausdruck zu bringen, als es ihre Interessen
verlangen. De: Abschluß solcher Handelsabkommen und Verträge
erfolgt zwar durch die britische Gesandtschaft bezw. Botschaft, da
die Kolonien keine diplomatischen Vertretungen besitzen; es wer-
den dieser aber bereits koloniale Vertreter zur Erledigung der
materiellen Fragen beigesellt.

Noch stärker tritt das Bestreben der Tochtervölker nach völliger
Autonomie in ihrem Trachten zutage, eine eigene Flotte zu schaffen.
Man wird diesem Bestreben nicht gerecht, wenn man es bloß als
einen Versuch betrachtet, das koloniale Weltenschicksal zu erfüllen
und nach eingetretener Reife vom Mutterlande abzufallen. Den
Tochtervölkern liegt heute nichts ferner als dieses Ziel. Sie sind
gewiß nicht gewillt, in der Form der Abhängigkeit vom Mutter-
lande zu verharren; sie betrachten das Wort «Kolonie» mit Ab-
neigung, obwohl es gerade die Tatsache ausdrückt, daß ein Reis
des alten Baumes in günstiges Erdreich verpflanzt, gediehen ist.
Sie wollten ursprünglich nur ihre eigenen Angelegenheiten ohne Ein-
griffe des Mutterlandes erledigen; sie wollen heute über ihre Staats-
grenzen hinaus wirken und an Reichsfragen mitberaten und mit-
arbeiten. Ein Teil der Tochtervölker stellte ursprünglich eine rein
britische Bevölkerung dar. Sie haben sich britische Ideale bewahrt
und britische Einrichtungen gegeben; sie sind aber den Briten des
Mutterlandes nur noch bedingt wesensgleich. Der Australier und
der Kanadier, selbst der Kanadier englischer Abstammung, sind
keine Engländer. Sie haben als Kolonisten das Land umgewandelt,
das sie besiedeln; es hat auf sie zurückgewirkt, indem es sich ihnen
unterwarf. Die großen Räume, die die neuen Welten bieten, ver-
ändern den Charakter des Kolonisten, der aus übervölkerter Heimat
kommt, während er selbst allmählich die Wildnis umgestaltet. Die
Furche, die sein Pflug in der jungfräulichen Erde zieht, nimmt nicht
nur die Saat auf, die er sät, sie öffnet sich, damit er selbst Wurzel
fasse. Seine Jugend, seine Erinnerung an dieselbe mögen dem alten
        <pb n="89" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

87

Lande gehören, sein Leben, sein Schaffen, sein Hoffen und seine
Zukunft gehören dem neuen. Bei aller Treue zum Lande seiner
Väter verwächst er unmerklich und darum um so fester mit der
selbst gewählten Heimat. Er wird zum Träger einer neuen Natio-
nalität. Er betrachtet sich selbst und die Mitbewohner des neuen
Landes als ein Volk, das wohl an der alten Heimat hängt, das aber
seine ganze Sorge dem neuen Lande zuwendet. So wird es ihm
möglich, mit Nachkommen fremder Völker einen gewissermaßen
kolonialen Patriotismus zu empfinden — wie Franzosen und Eng-
länder es in Kanada tun; so nur ist er imstande, fremdrassigen Ein-
wanderern Gastfreundschaft zu gewähren und sie zur neuen «kolo-
nialen Nationalität» zu erziehen. Diese koloniale Nationalität will
er hegen und pflegen; sie schließt ein inniges Verhältnis mit dem
Mutterlande nicht aus, einen Reichsverband verschiedener, aber
doch geeinter Nationen.

VI.

Was die Tochtervölker heute mit dem Mutterlande vereint, ist
einmal die gemeinsame Abstammung und die daraus entspringende
Gleichartigkeit im Denken und Fühlen. Sie ist nicht bei allen Tochter-
völkern im gleichen Maße vorhanden. Die Bevölkerung Austra-
liens und Neuseelands ist im wesentlichen britischen Ursprungs;
77,23 o/o der Bevölkerung Australiens sind in Australien meist als Ab-
kömmlinge britischer Eltern geboren; 18,03 o/0 stammen aus dem
Vereinigten Königreich; nicht 5 o/0 sind «Reichsfremde». Dagegen
weisen Kanada und Südafrika eine starke französische bzw. hollän-
dische Bevölkerung auf. Kanada zählt nicht nur eine geschlossene
französisch-katholische Bevölkerung von 1,6 Millionen, die in keiner
Weise anglisiert ist, es zieht auch durch seine Einwanderung zahl-
reiche fremde, zum Teil amerikanische, zum Teil europäische
Elemente an.

Es besteht so eine «völkische» Einheit nur in beschränktem Maße;
es besteht keine völlige sprachliche Einheit; es besteht überdies
keine religiöse Einheit. Dagegen herrscht überall ein Verständnis
für Selbstverwaltung und Demokratie und eine Gleichartigkeit der
politischen Einrichtungen, durch die eine weitgehende soziale Ver-
schiedenheit erträglich wird.

Den Tochtervölkern wie dem Mutterlande gemeinsam ist die
Person des Souveräns. Das ist gerade dem stark demokratisch emp-
        <pb n="90" />
        ﻿88

Dv- M. J. Bonn.

findenden Bürger neuer Gemeinwesen gegenüber von allerhöchster
Bedeutung. Dem Gefühle der persönlichen und politischen Unab-
hängigkeit, das in Kolonien herrscht, schmeichelt die Vorstellung,,
daß seine Träger sich vor einem Throne ohne Erniedrigung be-
tätigen können. Gerade weil eine koloniale Demokratie sich eineu
Präsidenten geben könnte, nicht aber einen König, hängt sie am
Königtum, das ihr den natürlichen Zusammenhang mit einer alten
Volks- und Staatsgemeinschaft verkörpert. Der Besitz dieser Ein-
richtung hebt die kolonialen Demokratien über die rein künstlichen
Schöpfungen moderner Republiken hinaus. Er gibt den oberen
Schichten der Kolonien ein Ziel gesellschaftlichen Ehrgeizes und er-
setzt dem einfachen Bürger der Kolonie gewissermaßen den privaten
Stammbaum, auf den Kolonisten so viel Wert legen.

Zwischen Tochtervölkern und Mutterland besteht keine Rechts-
einheit. Es herrschen, selbst wo das englische Recht die Grund-
lage bildet, weitgehende Verschiedenheiten; dieselben haben oft
zu großen Unzuträglichkeiten geführt, z. B. im Eherecht. Eine Ein-
heit der Rechtsverwaltung wird indes dadurch hergestellt, daß ein
höchster Gerichtshof, der Reehtsausschuß des Geheimen Rats (Judi-
cial Committee of the Privy Council), als oberstes Reichsgericht
dient. Diesem obersten Reichsgericht gehören fünf koloniale
Richter in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Geheimen Rats an. An
diesen Gerichtshof, als Oberinstanz, können koloniale Berufungen
geleitet werden. Eine Verstärkung dieses Gerichtshofes durch kolo-
niale Mitglieder ist 1911 beschlossen worden. Das materielle Recht,
das zur Anwendung kommt, ist natürlich das Recht der in Frage
stehenden Kolonie.

Dem Mutterlande und den Tochtervölkern gemeinsam ist
ferner die auswärtige Politik und die Verteidigung der Reichs-
interessen nach außen. Hier ist das Mutterland gewissermaßen
als der geschäftsführende Teilhaber zu betrachten, der ohne
Befragung der Reichsgenossen handelt. Die auswärtige Politik
wird vom (britischen) Staatssekretär für auswärtige Angelegen-
heiten geleitet, der den Kolonien in keiner Weise verantwort-
lich ist. Die Verträge, die in Verfolgung seiner Politik abge-
schlossen werden, müssen vom britischen Parlament genehmigt
werden; sie gehen den Kolonien nach Abschluß gewissermaßen nur
zur Kenntnisnahme zu. Daraus ergeben sich große Schwierig-
        <pb n="91" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

89

keiten. Die Kolonien können einmal durch Verträge gebunden wer-
den, denen sie die Zustimmung verweigert hätten, soweit ihre
eigenen Interessen in Frage kommen. Das ist z. B. bis zu einem ge-
wissen Grade beim Abschluß der englisch-japanischen Allianz der
Fall gewesen, die die von den Kolonien verfolgte antiasiatische Ein-
wanderungspolitik zu beeinträchtigen schien. Daher ist auf der
letzten Reichskonferenz beschlossen worden, die Kolonien möchten
tunlichst vor dem Abschluß internationaler Verträge gehört werden.
Soweit es sich um Abmachungen wesentlich wirtschaftlicher Natur
handelt, wird die Erfüllung dieses Wunsches nicht auf unüberwind-
liche Schwierigkeiten stoßen. Bei rein politischen Verträgen ist
zwar eine rechtzeitige Fühlungnahme mit den Tochter Völkern wohl
möglich; es ist aber, solange sie Reichsteile sind, ausgeschlossen,
daß sie sich der allgemeinen Reichspolitik nur von Fall zu Fall
fügen. Die Kolonien haben örtlich bestimmte auswärtige Interessen.
Australien und Neuseeland schenken der japanischen Frage große
Aufmerksamkeit; Kanadas auswärtige Politik wird im wesentlichen
durch die Rücksicht auf den nordamerikanischen Nachbar beeinflußt;
diejenige Südafrikas, abgesehen von seinen Grenzbeziehungen zu
deutschen, portugiesischen und belgischen Kolonien, durch seine
Lage an einer der großen Weltverkehrsstraßen. Alle drei kolonialen
Gruppen sind nur in geringem Maße an der eigentlichen, euro-
päischen Politik interessiert. Sie würden aber, da sie zweifelsohne
britisches Reichsgebiet darstellen, fast automatisch in den Strudel
eines europäischen Krieges gezogen werden, dessen Ursachen und
Zweck sie vielleicht nicht begreifen. Sie können eine Politik, die zu
einem solchen Kriege führt, nicht verhindern; die Kriegserklärung
ist vielleicht die erste Kunde, die sie von der Entstehung eines Kon-
fliktes erhalten . Diese Sachlage legt den Tochtervölkern eine Ver-
antwortlichkeit auf, die durch keine entsprechende Mitwirkung ge-
mildert wird. Um diesen Folgen zu entgehen, haben kanadische
Staatsmänner eine Theorie entwickelt, die die Teilnahme an der aus-
wärtigen Politik des Mutterlandes im Kriegsfälle ins Belieben der
Kolonien stellt: «Wir halten uns nicht für verpflichtet, an jedem
Kriege teilzunehmen, und unsere Flotte kann nicht in allen
Fällen herangezogen werden.» Die auswärtige Politik des Reichs
soll dem Mutterlande, dem «hauptsächlichsten Teilhaber der
Familie, überlassen werden, der gelegentlich nur einen Teil der
        <pb n="92" />
        ﻿90

Dr. M. J. Bonn.

Bürde, manchmal aber auch die ganze Bürde wird tragen müssen».
Sir Wilfrid Laurier hat zur Erklärung ausdrücklich darauf hin-
gewiesen, daß an einem Kriege von der Art des Krimkrieges eine
Teilnahme Kanadas nicht geboten sei. Diese Auffassung kann recht-
lich kaum begründet werden; es sei denn, daß man in dem Verhält-
nis von Kolonie zum Mutterland weder ein Abhängigkeitsverhältnis
noch eine Teilhaberschaft, sondern nur eine Art Defensivallianz er-
blicken will. Der Versuch eines Tochtervolkes, sich bei einem Kriege
des Mutterlandes für neutral zu erklären, würde in der Praxis wohl
nur dann Anerkennung finden, wenn er als Austritt aus der Reichs-
gemeinschaft betrachtet werden würde.

Die Ungerechtigkeit, die in der Tatsache liegt, daß die Kolonien
die Folgen der mutterländischen Politik tragen müssen, ohne sie
beeinflussen zu können, wird dadurch zum Teil wettgemacht, daß die
Kosten der Reichsverteidigung im wesentlichen dem Mutterlande
obliegen. Schon das alte Kolonialreich hatte unter dieser Last ge-
seufzt. Es hat zwar die Mitwirkung der Kolonisten in seinen kolo-
nialen Grenzkriegen gewonnen, es hat aber den größten Teil der
Kosten dem Mutterlande aufbürden müssen. Die jährlichen Auf-
wendungen für das stehende Heer in den nordamerikanischen Ko-
lonien beliefen sich bis 1763 auf 100000 £ im Jahre; sie stiegen von
da ab auf 320 000 £. Um die Bürde des englischen Steuerzahlers zu
vermindern — durch die großen Kolonialkriege war die Staatsschuld
auf 130 000 000 £ angeschwollen —, wurden die Zoll- und Steuer-
gesetze von 1764 und 1765 erlassen, die schließlich zum Abfall der
amerikanischen Kolonien führten. Die Kolonien weigerten sich, in
ihren gesetzgebenden Körperschaften Steuern für Reichszwecke zu
bewilligen; sie empörten sich gegen die Bezahlung von Steuern, die
ihnen vom Reichsparlament auferlegt wurden, weil sie nicht um ihre
Bewilligung angegangen worden seien.

Erst Mitte des 19. Jahrhunderts erneute man den Versuch, einen
Teil der Verteidigungskosten den Kolonien aufzubürden, vor allem
seit die Kolonien «Selbstregierung» besaßen. Man ging davon
aus, daß die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung in den Ko-
lonien und die Bestreitung der hierzu nötigen Kosten Sache der Ko-
lonien sei. Man betrachtete dagegen die Verteidigung der Kolonien
gegen auswärtige zivilisierte Feinde als «Reichsangelegenheit».

Die Durchführung dieser Gedanken war verhältnismäßig leicht.
        <pb n="93" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

91

Gebiete ohne Landgrenze, wie Australien, bedurften keiner
Rüstungen gegen einen europäischen Feind; sie konnten leicht die
Mittel aufbringen, um die innere Ordnung aufrechtzuhalten. Auf
der anderen Seite besaß Kanada zwar eine Landgrenze, ein Kon-
flikt zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten war aber nur als
Folge eines englisch-amerikanischen Konfliktes wahrscheinlich, da-
her die Kosten der Verteidigung als «Reichssache» zu betrachten
waren. Erst seitdem Kanada ein eigenes kanadisches Nationalgefühl
entwickelt hat und eine kanadische Nation entstanden ist, die viel-
leicht einmal selbständig werden möchte, aber keinesfalls daran
denkt, einem Konflikt mit den Vereinigten Staaten durch Ver-
schmelzung mit diesen aus dem Wege zu gehen, ist Kanada selbst
an der Unverletzlichkeit des kanadischen Gebietes in erster Linie
interessiert.

Die eigentliche Schwierigkeit in der Frage der kolonialen Ver-
teidigung lag in Ländern wie Westindien oder Südafrika, wo eine
weiße Oberschicht nicht stark genug war, die innere Ordnung auf-
rechtzuhalten, oder eine Kolonistenmiliz nicht imstande ist, die ein-
geborenen Grenzvölker abzuwehren oder zu beherrschen. Hier hat
das Mutterland oft die Besoldung der Garnisonen übernehmen oder
die Kosten der Grenzkriege tragen müssen. Das Mutterland hat
daher das ganze neunzehnte Jahrhundert hindurch die Ausdehnung
der kolonialen Grenzen in solchen Ländern möglichst einzuschränken
gesucht. Es wollte seine Bürde nicht vermehren, da es klar er-
kannte, daß die Kolonien trotz allen Drangs zur Ausbreitung nur
eine beschränkte Leistungskraft besaßen. Südwestafrika z. B. konnte
nur deutsches Gebiet werden, weil das Mutterland einer Angliede-
rung an die Kapkolonie nur dann zustimmen wollte, wenn es selbst
von allen daraus entstehenden Unkosten verschont bleiben würde.
Aus ähnlichen Erwägungen heraus hat es die Einführung der Selbst-
verwaltung in verhältnismäßig kleinen Kolonien begünstigt, weil es
so die finanzielle Verantwortlichkeit für koloniale Ausbreitungs-
bestrebungen bis zu einem gewissen Grade abzuwälzen hoffte.
Mit dieser Politik ist es bis heute nicht völlig erfolgreich gewesen.
Australien, Neuseeland, Kanada und Neufundland bedürfen heute
keiner Reichstruppen mehr; Gebiete wie Südafrika werden bei
großen Eingeborenenbewegungen auf die Hilfe des Mutterlandes
kaum verzichten können.
        <pb n="94" />
        ﻿92

Dr. M. J. Bonn.

So sehr man sich auf seiten des Mutterlandes bemüht hat, die
Kosten der Landesverteidigung der Kolonien auf die Kolonien ab'
zuwälzen, so sehr hat man lange Zeit betont, daß die Flotte aus-
schließlich Reichssache und damit Sache des Mutterlandes sei. Die
Kolonien sind ursprünglich für Zwecke des Mutterlandes begründet
worden. Der hauptsächlichste dieser Zwecke, der Handelsverkehr
zwischen Kolonie und Mutterland, ist im Wandel der Zeiten nicht
aufgegeben worden; seine Bedeutung ist mit der zunehmenden Be-
deutung des Welthandels überhaupt im Wachsen. Die Versorgung
des Mutterlandes mit Waren, die Ausfuhr mutterländischer Waren
in alle Welt müßten durch eine Flotte geschützt werden, auch wenn
kein Kolonialreich zu verteidigen wäre. Wenn dadurch auch ein
Schutz der Kolonien erfolgt — insofern ja ein Teil des geschützten
Warenverkehrs aus ihnen stammt oder für sie bestimmt ist —, so
fällt ihnen damit ein Gewinn zu, der dem Mutterlande eigentlich
keine Kosten verursacht. Diese Auffassung ist zeitweilig berechtigt
gewesen. Man nahm an, daß eine weitschauende Politik, die die
Tochtervölker gegen äußere Feinde schütze und ihnen eine ruhige
innere Entwicklung verbürge, den politischen Zusammenhang eine
Zeitlang aufrechterhalten werde, daß aber schließlich aus den lose
verbundenen Tochtervölkern selbständige, dem Mutterlande wohl-
gesinnte, aber unabhängige Staaten hervorgehen würden. — Diese
Auffassung ist irrig gewesen. Die zunehmende Demokratisierung
des Mutterlandes hat die gesellschaftliche Kluft zwischen Kolonien
und Mutterland verengert. Die modernen Verkehrsverhältnisse
und das moderne Nachrichtenwesen haben zu einer besseren Kennt-
nis und zu größerem Verständnis auf beiden Seiten geführt. Die
innere Selbständigkeit der Kolonjien ist fast vollkommen. Es gibt
zwar an einzelnen Punkten Interessengegensätze, wie z. B. die Frage
der indischen Einwanderung in die Kolonien. Die sich wider-
sprechenden Auffassungen von Mutterland und Kolonien haben indes
zu keinem Konflikt, sondern zu freundschaftlichen Aussprachen ge-
führt. Vor allem aber hat sich die Stellung der Tochtervölker im
internationalen Leben geändert. Die kolonialen Demokratien haben
einst das gleiche Ziel verfolgt wie die Vereinigten Staaten von
Amerika zu Beginn ihres staatlichen Daseins. Sie hofften, alle
Kräfte der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung widmen zu
können, ohne daß die Rücksicht auf äußere Feinde sie zu kost-
        <pb n="95" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

93

spieligen Rüstungen zwingen werde. Eine Zeitlang ist die Erfüllung
dieser Ziele scheinbar möglich gewesen. Mit Ausnahme von Kanada
hatten die Kolonien keine Nachbarn. Der Anfang der 80er Jahre
sah jedoch ein Wiederaufleben der kolonialen Ausbreitungs-
bestrebungen bei allen Völkern. Deutschland wurde in Neu-Guinea
und in Südwestafrika der Nachbar britischer Tochtervölker. Ruß-
land drang in Nordchina, Frankreich in Indochina ein; es erreichte
zwar nicht die Angliederung der neuen Hebriden, es hat aber Eng-
land zu einem Kondominium über dieselben genötigt (1887) und
deutlich gezeigt, daß es weder im Stillen Ozean noch an der Küste
Neufundlands gewillt ist, seine alten kolonialen Rechte aufzugeben.
Die Vereinigten Staaten sind unter die Kolonialmächte gegangen
und haben die Idee des Fernhaltens von internationalen Reibungen
aufgegeben. Vor allem aber ist in Japan eine neue Macht entstanden,
deren überzählige Bevölkerung nach Ansicht der Australier und
Neuseeländer gerne in die weiten leeren Räume einströmen möchte,
die eine spärliche weiße Bevölkerung heute weder zu nützen noch
zu besiedeln vermag, die sie aber vor asiatischer Einwanderung zu
schützen gewillt ist. Die eingebildete Isolierung der Kolonien ist zu
Ende. Sie werden nur wählen können, ob sie sich, wie bisher, dem
Schutze des Mutterlandes anvertrauejn wollen, oder ob sie sich als
selbständige Staaten aus eigener Kraft zu verteidigen gedenken.

Die Bürde, die dem Mutterlande für die Reichsverteidigung obliegt,
ist zudem in den letzten 30 Jahren riesenhaft angewachsen. Die Aus-
gaben für das Landheer, die 1881/2 17 000 000 £ betrugen, sind in dem
Voranschlag für das laufende Jahr mit 28 000 000 £ angesetzt. Die
Ausgaben für die Reichsflotte sind von nicht ganz 11 000 000 £ für
1881/82 auf 31 000 000 £ für 1901 und auf 46000000 £ für 1913/14 ge-
stiegen. Die Tochtervölker haben aus freien Stücken dem Reiche
Hilfe geleistet. Sie stellten über 30 000 Freiwillige für den südafrika-
nischen Krieg und haben seit 1887 dem Mutterlande Zuschüsse zur
Flotte geleistet. Diese Leistungen sind indes nicht beträchtlich ge-
wesen. Während das Mutterland 1902/03 für Flottenzwecke 15 sh
1 d pro Kopf der Bevölkerung aufwandte, erreichte die Belastung
der Tochtervölker gerade 4 d; 1905/06 war der Anteil des Mutter-
landes auf 15 sh 51/2 d, der der Tochtervölker auf etwas über 6 d
gestiegen; die gesamte Leistung des britischen Steuerzahlers für
        <pb n="96" />
        ﻿94

Dr. M. J. Bonn.

Zwecke der Reichsverteidigung — Land und See — betrug damals
29 sh pro Kopf; die der Kolonisten 4 sh 53/4 d.

Eine Verminderung dieser Lasten ist wenig wahrscheinlich. Das
britische Reich als Reich betrachtet ist ein Inselreich; seine einzelnen
Bestandteile sind entweder Inseln oder vom Meer umspülte Halb-
kontinente und Halbinseln mit einer Landgrenze (Kanada und
Indien); was das Reich trennt, ist das Meer; aber ebendieses
Meer eint auch das Reich. Die politischen wie die wirtschaft-
lichen Beziehungen des britischen Reiches gehen über die See und
müssen über die See gehen. Es regiert nicht nur, wie andere
kolonienbeherrschende Länder, überseeische Besitzungen; seine
eigentlichen Bestandteile, die Tochterstaaten, sind von ihm durch
das Meer getrennt. Die Tatsache, daß ein anderes Land die Herr-
schaft zur See ausübt, würde für das britische Weltreich nicht eine
Bedrohung und eine Schädigung bedeuten; sie würde seine Zer-
störung herbeiführen. Wenn Deutschland einem übermächtigen
Gegner zur See gegenüberstünde, so würde der deutsche Handel
aufs schwerste geschädigt, die überseeischen Besitzungen würden
verloren gehen; das deutsche Wirtschaftsleben würde tiefe Wunden
erleiden, das deutsche Ansehen in der ganzen Welt sinken — aber
das Deutsche Reich als solches würde weiterbestehen; das briti-
sche Reich würde in einem ähnlichen Falle der Auflösung zusteuern.
An seiner Stelle würden eine Anzahl selbständiger Nationen, teils
große, teils kleine, aus den Tochterstaaten hervorgehen.

Das Reich als Ganzes ist nur gesichert, wenn seine Glieder den
steigenden Anforderungen gewachsen sind. Kann das Mutterland
sie allein nicht tragen, so ist es auf die Unterstützung der Kolonien
angewiesen. Dabei sind zwei Wege möglich. Die Kolonien können
entweder Zuschüsse zur bestehenden Reichsflotte leisten oder
eigene koloniale Flotten bauen, die mit der Reichsflotte gemeinsam
arbeiten werden. Beide Wege sind beschritten worden. Die klei-
neren Kolonien, wie Neufundland oder Neuseeland und, der weißen
Bevölkerung nach, Südafrika, sind natürlich nicht imstande, eine
eigene Flotte zu bauen; sie haben dem Mutterlande Zuschüsse für
Flottenzwecke geleistet oder, wie Neuseeland, ein auf ihre Kosten
erbautes Schiff zur Verfügung gestellt. Bei dieser Form der Bei-
steuer zu Reichszwecken begibt sich die Kolonie naturgemäß der
unmittelbaren Verfügung über ihren Zuschuß oder über das ihr ge-
        <pb n="97" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

95

hörige Schiff. Solange sie bei der Leitung der Reichspolitik nicht
beteiligt ist, übernimmt sie damit eine Verpflichtung, der keine ent-
sprechende Berechtigung gegenübersteht. Dabei ist aber zu berück-
sichtigen, daß die Kolonien auch ohne solche Beisteuer die Folgen
der englischen Politik tragen müßten. Auf der anderen Seite haben
Australien und Kanada die Schaffung einer eigenen Flotte be-
schlossen, die ausdrücklich unter der Kontrolle ihrer Regierungen
steht. Die Ausbildung der Offiziere und der Mannschaft erfolgt in
der gleichen Weise wie bei der Reichsflotte, so daß ein Übergang
zwischen den verschiedenen Flotten möglich ist. Beiden Flotten ist
eine bestimmte Aktionssphäre in ihren heimischen Gewässern an-
gewiesen. Bestimmten, auf der Reichskonferenz von 1911 getrof-
fenen Abmachungen entsprechend, hat Australien die ihm über-
tragenen Schiffseinheiten größtenteils in England gebaut. Eine Bau-
summe von 3 750 000 £ und eine jährliche Ausgabe für Instand-
haltung von 750000 £ sind bewilligt worden. Die Bemannung der
Flotte ist zu zwei Dritteln mit Australiern erfolgt. — Den gleichen
Weg wollte Kanada 1909 betreten, nachdem es die noch 1907 aus-
gesprochene Absicht, seine Kräfte auf die innere Entwicklung zu be-
schränken, infolge des europäischen Rüstens aufgegeben hatte. Die
Ergebnisse der Reichskonferenz von 1911, die Teilnahme kolonialer
Minister an den Sitzungen des Ausschusses für Reichsverteidigung,
vor allem aber der Verlauf der großen internationalen Krise aus
Anlaß der Marokkofrage haben indes eine Änderung in der Stellung-
nahme Kanadas veranlaßt. Wollte man dem Mutterlande in kurzer
Frist beistehen, so war die Schaffung einer in Kanada erbauten
kanadischen Flotte nach Ansicht der neuen, 1911 ans Ruder ge-
langten konservativen Regierung nicht das geeignete Mittel. Der
Bau der Schiffe ließe sich zwar schnell bewerkstelligen, die Aus-
bildung einer brauchbaren Mannschaft erfordere aber 4—12 Jahre,
bei den höheren Offizieren noch längere Zeit. In einem Lande wie
Kanada, das an chronischem Arbeitermangel leide, sei die An-
werbung von Mannschaft schwierig; überdies seien die Kosten des
Schiffsbaus in Kanada infolge der gewaltigen, notwendigen Werft-
anlagen äußerst kostspielig. An Stelle der Schaffung einer eigenen
Flotte ist daher zurzeit der Plan getreten, 35 Millionen $ zum Bau
von drei kanadischen Dreadnoughts zu verwenden, die dem Mutter-
lande zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Schiffe sollen in
        <pb n="98" />
        ﻿96

Dr. M. J. Bonn.

England gebaut werden, aber Eigentum der kanadischen Regierung
bleiben, die jederzeit ihre Rückziehung beantragen kann.

Darüber ist zurzeit ein heftiger Kampf in Kanada entbrannt, dessen
Ausgang zweifelhaft ist. Die Gegner dieses Plans sehen in ihm den
Versuch, die Tochtervölker zu Leistungen für Reichszwecke heranzu-
ziehen, ohne daß ihrem Mitbestimmungsrecht genügend Rechnung
getragen werde. Sie protestieren gegen eine «Zentralisation» der
Reichskräfte in England, deren Zweck es sei, die völlige Entwicklung
Kanadas zu einer «Nation» im völkerrechtlichen Sinne des Wortes
zu verhindern. Die Anhänger betonen, daß es sich um bloße Zweck-
mäßigkeitsfragen handele; die Schaffung einer kanadischen Flotte
werde hierdurch vorbereitet; nur sei es selbstverständlich, daß diese
Flotte einen Teil der Reichsflotte bilden müsse. — Auf jeden Fall hat
auch das letzte der Tochtervölker den Willen bekundet, Opfer für
die Zwecke der Reichsverteidigung zu bringen. Die Reichsvertei-
digung der Zukunft wird daher nicht länger Aufgabe des Mutter-
landes sein; sie wird zur gemeinsamen Reichssache werden.

VII.

Damit entsteht aber auch die Notwendigkeit, gemeinsame Reichs-
organe zu schaffen. So wenig die Reichseinheit aufrechterhalten wer-
den kann, wenn die Kolonien sich in jedem Falle das Recht der Ent-
scheidung Vorbehalten, ob ihre Flotte an einem Reichskrieg teil-
nehmen soll oder nicht, wie das Kanada ursprünglich beabsichtigte,
so wenig ist sie auf die Dauer zu sichern, wenn den Tochtervölkern
kein Einblick in und kein Einfluß auf die Reichspolitik gewährt wird.
Daß die Frage der Reichsverteidigung in engem Zusammenhang mit
dem Ausbau der Reichsorganisation steht, ist schon von Adam Smith
in seinem berühmten Werke über den Reichtum der Völker betont
worden. «Das britische Reich,» meinte er, «sei kein Reich, sondern
nur der Entwurf eines solchen», da an seiner Verteidigung die
amerikanischen Kolonien nicht teilnähmen. Sie steuerten weder
Geld noch Truppen zur Unterstützung des Reiches bei. Das briti-
sche Mutterland könne dem bloßen Entwurf eines Weltreiches auf
die Dauer nicht Opfer bringen, es müsse versuchen, ihn zu ver-
wirklichen und eine Verbindung von Rechten und Pflichten der
Kolonien herbeizuführen; gelänge das nicht, so müsse der Entwurf
aufgegeben werden und das sogenannte Reich in seine Bestandteile
        <pb n="99" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

97

zerfallen. Die Form, die Adam Smith zur Verwirklichung des Reichs-
gedankens vorschlug, war Teilnahme der Tochtervölker an den
Pflichten des Reiches und Vertretung derselben im Reichsparlament.
Er sah die großen Schwierigkeiten, die sich diesem Plane entgegen-
stellten, er meinte aber, sie seien nicht unüberwindlich. «Die haupt-
sächlichsten Hindernisse liegen wohl nicht in der Natur der Dinge,
sondern in den Vorurteilen und den Anschauungen der Bevölke-
rungen auf beiden Seiten des Ozeans.» Er wünschte die Über-
windung dieser Vorurteile; eine amerikanische Vertretung von 50
bis 60 Abgeordneten im britischen Parlament schien ihm nicht die
Zerstörung, sondern die Vollendung der britischen Verfassung zu
bringen.

Solche kolonialen Vertretungen im mutterländischen Parlament sind
in der Tat möglich. Die Antillen, Reunion und Indochina sind im
französischen Senat und in der französischen Kammer vertreten;
Guyana, Senegambien und Cochinchina im Senat. Wenngleich diese
Tatsache beweist, daß unter modernen Verkehrsverhältnissen eine
Teilnahme der Kolonien am politischen Leben des Mutterlandes mög-
lich ist, so ist doch damit nicht viel erreicht. Die Vertretung der fran-
zösischen Kolonien in der Kammer ist die Vertretung abhängiger
Gemeinwesen in der sie regierenden Körperschaft. Eine Vertretung
britischer Tochtervölker tnüßte auf einer Anteilnahme an Parlament
und Regierung auf Grundlage völliger Gleichberechtigung nicht der
Abgeordneten, sondern der sie entsendenden Bevölkerungs-
gruppen beruhen. Selbst wenn die Frage der Entfernung — Austra-
lien und Neuseeland sind nur in 4 Wochen von London zu er-
reichen — keine Rolle spielte und über die Stärke der einzelnen
Kolonialvertretungen eine Einigung erzielt werden könnte, so stün-
den einem derartigen Reichsverein die größten Schwierigkeiten im
Wege. — Das heutige Reichsparlament — das Parlament zu West-
minster — ist die Vertretung des Vereinigten Königreichs von
Großbritannien und Irland. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die
folgenden Gruppen von Angelegenheiten:

1.	Angelegenheiten der einzelnen Teile des Vereinigten König-
reichs (englische, schottische, irische und wallisische An-
gelegenheiten) ;

2.	gemeinschaftliche Angelegenheiten des Vereinigten König-
reichs (britisch-irische Besteuerungsfragen, Zollfragen);

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.	7
        <pb n="100" />
        ﻿■Hl

98	Dr. M. J. Bonn.

3.	Angelegenheiten rein örtlicher Natur der vom Vereinigten
Königreich abhängigen Gebiete, vor allem also die Angelegen-
heiten der einzelnen Kronkolonien, indische Fragen, koloniale
Anleihen usw., ferner Fragen, die einzelne Gruppen dieser
Kolonien gemeinsam berühren, wie die indische Auswande-
rung ; — die Angelegenheiten der Kolonien mit Selbstregierung
gehören formell zu dieser Gruppe von Befugnissen des Lon-
doner Parlaments;

4.	gemeinsame Reichsangelegenheiten (Verteidigung, auswär-
tige Politik usw.).

Für die sachgemäße Behandlung aller dieser Fragen ist das Mini-
sterium des Vereinigten Königreichs dem Parlament des Vereinig-
ten Königreichs, vor allem dem Unterhaus verantwortlich.

Ein Eintritt kolonialer Vertretungen in das Parlament, in erster
Linie in das Unterhaus, müßte zur Folge haben, daß die kolonialen Ab-
geordneten bei der Majoritätsbildung mitwirken. Sie könnten dann
über irische und schottische Angelegenheiten ebenso mitberaten wie
über Reichsangelegenheiten, und so in Fragen die Entscheidung
geben, für die ihnen Verständnis und Interesse fehlen. Sie würden
unter Umständen die Rolle spielen, die der irischen Vertretung im
Unterhause seit einem Vierteljahrhundert zufällt: Sie stellt sich für
jede Majoritätsbildung zur Verfügung, wenn ihr die Unterstützung
ganz bestimmter irischer Wünsche gewährt wird. Die Kolonien wür-
den an der Regierung Schottlands oder Irlands bzw. des Vereinigten
Königreichs durch ihre Vertretungen teilnehmen, während natür-
lich die kolonialen Parlamente ihre staatliche Unabhängigkeit nicht
aufgeben würden und sich Eingriffe des Reichsparlaments in ihre
Angelegenheiten trotz ihrer Vertretung in demselben verbitten wür-
den. Dabei würde die Stärke der kolonialen Vertretungen nicht leicht
festzustellen sein. Selbst wenn man einen gerechten Schlüssel — sei es
Bevölkerungsstärke oder Steuerleistung — finden könnte und für
automatische Neuverteilungen sorgen würde, ließe sich Unzufrieden-
heit nicht beseitigen. Eine koloniale Vertretung, die geschlossen zu-
sammenhielte, könnte, auch bei geringer Stärke, leicht das Zünglein
an der Wage bilden; sie wäre ohne Rücksicht auf die Zahl gegenüber
den vereinten Parteien des Vereinigten Königreichs machtlos. Zerfiele
sie, gleich der britischen Vertretung, in Parteien, so würden die ein-
zelnen Flügel sic h leicht neutralisieren. Geschähe das nicht — und
        <pb n="101" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

99

es ist nicht eben wahrscheinlich, daß die Vertreter der jungen
Demokratien sich etwa wegen Lösung britisch-irischer Fragen be-
fehden würden —, so würden europäische Angelgenheiten unter
Umständen nach australischen Gesichtspunkten entschieden werden.
Man könnte zwar Bestimmungen treffen, daß die kolonialen Ver-
tretungen nur bei Reichsangelegenheiten mitzuraten hätten; bei
örtlichen Angelegenheiten und bei Angelegenheiten des Vereinigten
Königreichs dagegen auszuscheiden hätten. Dann ergäbe sich der un-
mögliche Zustand, daß das Ministerium bei Verhandlung der lokalen
bzw. der insularen Angelegenheiten eine Mehrheit besitzen könnte,
bei der von Reichsangelegenheiten aber nicht, — ein Zustand, der
undenkbar wäre.

Einen gangbareren Weg scheint die Entwicklung zu zeigen, die
als «allgemeine Autonomie» («Home Rule all round») bezeichnet
wird und in dem irischen Home Rule-Entwurf ihren ersten Erfolg
feiert. Danach sollen irische — später auch schottische, englische
und walisische — Angelegenheiten lokalen Regierungen übergeben
werden, die lokalen Parlamenten verantwortlich sein werden. Es
ist genau festzustellen, um welche Angelegenheiten es sich dabei
handelt. Dem heutigen Reichsparlament verbleiben die gemeinsamen
britisch-irischen Angelegenheiten, die kolonialen Angelegenheiten
und die Reichsangelegenheiten.

Die einzelnen Lokalgebiete (Irland, England usw.) sind heute im
Reichsparlamente vertreten. Es ist nun durchaus möglich, von den
Aufgaben dieses Reichsparlaments die gemeinsamen britisch-irischen
Angelegenheiten abzutrennen und sie einem Sonderparlamente zu
übertragen. Es wäre dann eine Stufenfolge von Vertretungskörpern
und diesen verantwortlichen Regierungen vorhanden, beginnend mit
lokalen Parlamenten, ihnen folgend das britisch-irische Parlament,
dem etwa die gleichen Befugnisse zustehen würden wie heute dem
kanadischen und dem australischen Parlament; das dritte Glied
würde ein Reichsparlament bilden, dem die Erledigung der Reichs-
angelegenheiten einschließlich der Verwaltung der Kronkolonien usw.
übertragen sein würde.

So leicht der logische Aufbau dieser verschiedenen Vertretungen
erscheint, so schwierig würde ihr Zusammenarbeiten sich gestalten.
Wenn man das Reichsparlament als selbständige Instanz betrachtet,
die die Reichspolitik und die ReRhsverwaltung zu führen hat, der

7*
        <pb n="102" />
        ﻿also vor allen Dingen die Behandlung der auswärtigen Angelegen-
heiten und die Organisation der Reichsverteidigung zustehen, so
sind eigene Reichsfinanzen notwendig; das Reichsparlament müßte
das Recht erhalten, die für seine Zwecke nötigen Steuern zu erheben.
Welche Formen diese Steuererhebung auch immer annehmen
würde, sie würde die Finanzverwaltung der einzelnen Staaten in
hohem Maße beeinflussen. Selbst wenn es möglich wäre, der Reichs-
regierung nur die Zölle zu überantworten, so wäre damit ein tiefer
Eingriff in die Finanzhoheit der Einzelstaaten verbunden. Tochter-
völker und Mutterland müßten einen großen Teil ihrer finanziellen
Selbständigkeit aufgeben — etwa zwei Fünftel der heutigen Aus-
gaben des Mutterlandes entfallen auf Angelegenheiten, die zweifels-
ohne Reichssache sind. Es ist kaum denkbar, daß ein altes Reich
wie England seine Selbstbestimmung aufgeben wird und das Recht
der Besteuerung seiner Bevölkerung in die Hände ganz anders auf-
gebauter Gesellschaften legen wird.

Trotzdem hat es nicht an Vorschlägen zur Schaffung eines der-
artigen Reichsverbandes gefehlt. Kein geringerer als Joseph Cham-
berlain hat auf der Kolonialkonferenz von 1902 auf ihn hingewiesen:
«Es sind Andeutungen gefallen, daß den Kolonien in einem oder in
beiden Häusern des Parlamentes eine Vertretung eingeräumt würde.
Im Prinzip haben wir keinerlei Einwendungen gegen einen solchen
Vorschlag zu erheben.»

Ein ausgearbeiteter Vorschlag zu einem Reichsparlament — es
wurde als Reichsrat (Imperial Council) bezeichnet — wurde der
Reichskonferenz von 1911 von Neuseeland vorgelegt. Nach dem-
selben sollte ein aus zwei Häusern zusammengesetztes Reichs-
parlament gewählt werden, bestehend aus einem Unterhaus
von etwa 300 Mitgliedern und einem Senat von 12 Mitgliedern. Zum
Unterhaus sollten je 200 000 weiße Einwohner einen Abgeordneten
wählen; das ergäbe eine Vertretung von 77 Abgeordneten für die
Tochtervölker und von 220 Abgeordneten für das Mutterland. Im
Senat sollten das Mutterland und jedes Tochtervolk durch je zwei
Senatoren vertreten sein. Die Befugnisse dieses Senates, in dem das
Mutterland mit zwei Vertretern in der Minderheit ist, sollten jedoch
beschränkt sein. Ein Kabinett, bestehend aus 15 Abgeordneten, von
denen nur einer dem Senat angehören darf, soll das Ministerium
bilden. Die Befugnisse dieses Reichsrats erstrecken sich auf:
        <pb n="103" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

101

1.	die äußeren Angelegenheiten,

2.	die Reichsverteidigung,

3.	die zur Erfüllung dieser Aufgaben nötigen Finanzgewalt.

Zur Beschaffung der Finanzmittel sollte der «Reichsrat» die Höhe
der notwendigen Ausgaben festsetzen, aber kein Recht der Be-
steuerung haben; er sollte nur eine Art Matrikularbeiträge aus-
schreiben, die von Mutterland und Tochtervölkern nach einem be-
stimmten Schlüssel zu leisten wären; und zwar sollten für Verteidi-
gungszwecke die Tochtervölker pro Kopf der Bevölkerung die Hälfte
der vom Mutterlande hierfür zu zahlenden Quoten aufbringen.
Dieser Reichsrat und die ihm verantwortliche Reichsregierung
sollten, wenigstens zeitweilig, neben das heute bestehende Parla-
ment in Westminster treten. Nach Einführung einer «allgemeinen
Autonomie» in den britisch-irischen Inseln sollte das heutige Parla-
ment in Westminster — das dann aller örtlichen Verantwortung
entkleidet sein würde — mit dem Reichsparlament zusammen-
wachsen. Während also die gemeinsamen Angelegenheiten der
australischen Staaten vom Australischen Bundesparlament behandelt
werden, würden die britischen Inseln nur lokale Parlamente, aber
kein gemeinsames Inselparlament besitzen. Es würde andererseits,
bis dieser Zustand erreicht ist, eine dem Reichsparlament verant-
wortliche Regierung neben der dem heutigen Parlament von West-
minster verantwortlichen Regierung stehen — beide in Fragen der
Reichspolitik und der Reichsverteidigung zuständig. Überdies würde
die Durchführung dieses Planes, der dem neuen Reichsparlament
weitgehende Finanzrechte überträgt, die Autonomie der Tochter-
völker und diejenige des Mutterlandes vernichten. Der Plan Neu-
seelands ist daher von allen Seiten abgelehnt worden.

VIII.

Die Schwierigkeiten, die sich der Schaffung eines engeren, politi-
schen Reichsverbandes entgegenstellen, haben zu einer zeitlich
ziemlich weit zurückreichenden Bewegung geführt, deren Ziel die
Einigung des Reiches durch wirtschaftlichen Zusammenschluß ist.
Es soll ein einheitliches Reichswirtschaftsgebiet geschaffen werden.
Seine Bildung kann zwar die natürlichen Grenzen der einzelnen
Reichsteile nicht beseitigen, sie wird aber ihre künstliche Einigung
        <pb n="104" />
        ﻿102

Dr. M. J. Bonn.

zu einem Reichszollverein herbeiführen. In gewissem Sinne hat ein
solcher «Zollverein» vor 1846 bestanden. Er unterschied sich von
seinen modernen Nachfolgern dadurch, daß seine Zollpolitik
ausschließlich vom Mutterlande gemacht wurde. Die Idee eines
modernen Zollvereins kann dagegen nur von der Voraus-
setzung ausgehen, daß die Tochtervölker bei der Gestaltung
der Zollpolitik bestimmend mitwirken. Rein theoretisch wäre
es nun denkbar, daß alle Tochtervölker das Schutzzollsystem
aufgeben und das freihändlerische Finanzzollsystem des Mutter-
landes annehmen würden. Es würde das zwar keine zollpolitische
Absonderung von der übrigen Welt bringen, es ließe sich aber so die
Grundlage einer «Reichsabgabengemeinschaft» legen. Ein der-
artiger Zollverein ist indes gänzlich ausgeschlossen. Es ist nicht ein-
mal möglich, einen solchen auf Grund eines einheitlichen Reichs-
schutzzolltarifs herbeizuführen. Sollte er verwirklicht werden, so
müßten das Mutterland, Indien und die Kronkolonien die Politik des
Freihandels verlassen und zum mindesten gegenüber Waren aus
fremden Ländern Schutzzölle erheben, die Produkte des Reiches aber
zollfrei einlassen. Auf der anderen Seite müßten die Kolonien ihre
bestehenden Zölle gegenüber dem Mutterlande, beziehentlich anderen
Kolonien, aufheben, gegenüber anderen Ländern aber beibehalten.
Es würde so ein einheitliches Zollgebiet, das das ganze britische
Reich umfaßte, geschaffen werden, innerhalb dessen aber abgesehen
von Zwischenzöllen freier Verkehr herrschte, während es nach außen
durch Schutzzölle abgeschlossen wäre.

Ein derartiger Zollverein müßte eine weitgehende Verschiebung
im Handel des Mutterlandes mit anderen Ländern zur Folge haben.
Die großen Absatzmöglichkeiten in den durch Aufhebung der Zölle
neu eröffneten Kolonien könnten dabei als Ersatz für etwaige Ver-
luste auf dem Weltmarkt gelten. Indessen werden die Tochtervölker
einem deratigen Plan nie zustimmen. Sie haben ihr Finanzsystem im
wesentlichen auf Zöllen aufgebaut. Die Freilassung der mutter-
ländischen und der interkolonialen Einfuhr würde eine Lücke schaffen,
die kaum ausgefüllt werden könnte. Überdies sind die kolonialen
Schutzzölle im wesentlichen gegen die mutterländische Industrie
gerichtet; 50o/o der gesamten australischen Einfuhr kommen z. B.
aus dem Mutterlande; dieselbe besteht fast ausschließlich aus Fabri-
katen. Gingen diese zollfrei ein, so würden sie nicht nur die gesamte
        <pb n="105" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

103

fremde Einfuhr verdrängen, sie würden den bestehenden kolonialen
Industrien das Leben recht sauer machen und die Entstehung neuer
Industrien erschweren. Die Erfüllung des Programms des kolo-
nialen Nationalismus — möglichst schnelle Erschließung der in-
dustriellen Hilfsquellen — würde aussichtslos werden. Die Kolonien
wären gezwungen, an Stelle einer künstlichen Entwicklung der
Industrie mit einer natürlichen vorliebzunehmen. Die kulturellen
Bestrebungen, die sie zurzeit durch Industrialisierung verfolgen,
würden aufgehalten; es könnte sogar ihre finanzielle Unabhängigkeit
gefährdet werden. Man kann daher sagen, daß ein Zollverein mit
innerem Freihandel zurzeit ausgeschlossen ist. Es ist nur denkbar,
daß eine Anzahl Produkte, die gegenwärtig in den verschiedenen Ge-
bieten zollpflichtig sind, zollfrei gemacht werden, wenn es sich um
Reichserzeugnisse handelt.

Die Überzeugung, daß ein Reichszollverein, der auf Beseitigung
der kolonialen Zölle beruht, unmöglich ist, hat schon im Jahre 1887
zu einem greifbaren Vorschlag der engeren Reichsverbindung ge-
führt; es ist das der oft erwähnte Griffith-Hofmeyr’sche Plan. Nach
demselben sollte an der Tarifhoheit der Einzelstaaten, die dem bri-
tischen Reiche angehören, in keiner Weise gerüttelt werden. Es
sollte keine Aufhebung irgendwelcher Zölle stattfinden. Nur sollte
auf alle reichsfremden Waren ein Zuschlagszoll von 2 o/„ beim Ein-
gang in das britische Reich gelegt werden; der Ertrag dieses Zolles,
der auf 7 Mill. £ geschätzt wurde, sollte der Reichsregierung für
Reichsverteidigungszwecke zur Verfügung stehen. Die Tochter-
staaten sollten also eine Besteuerung von 2 o/o der reichsfremden
Einfuhr zugunsten des Mutterlandes bewilligen, das über deren Ver-
ausgabung verfügen sollte.

So leicht dieser Plan in den meisten Kolonien verwirklicht werden
könnte, so schwierig wäre seine Einführung im Mutterlande und in
den Kronkolonien gewesen. Eine Politik der Zuschlagszölle ist nur
möglich, wo Zölle bestehen. Da das Mutterland und die Kronkolo-
nien Freihandel hatten, so wäre eine Änderung ihrer Handelspolitik
nötig gewesen. Es hätte das eine Umwälzung bedeutet, die im Ver-
hältnis zu den handelspolitischen wie den finanziellen Vorteilen, die
der Plan versprach, kaum zu rechtfertigen war.

Der Gedanke einer unterschiedlichen Behandlung reichsfremder
und reichserzeugter Waren ist indes nicht mehr von der Bildfläche
        <pb n="106" />
        ﻿104	Dr. M. J. Bonn.

verschwunden. Auf der kolonialen Konferenz von 1897 versprachen
die kolonialen Premierminister eine Zollbegünstigung mutter-
ländischer Waren in den Kolonien anregen zu wollen; der Gedanke
hat kurz darauf seine Verwirklichung in Kanada gefunden.

Die ursprünglich freihändlerische liberale Partei war dort 1896
zur Regierung gelangt. Sie war nach ihrem Regierungsantritt nicht
imstande, die industriellen Schutzzölle, die sie so lange bekämpft
hatte, zu beseitigen. Sie suchte sie (1897) jedoch zu ermäßigen,
indem sie sich bereit erklärte, den Waren eines jeden Landes, das
die kanadische Ausfuhr gut behandle, einen Zollabschlag von
einem Achtel der bestehenden Zölle zu gewähren. Diese Absicht
konnte in dieser Form nicht durchgeführt werden. Es wurde daher
beschlossen, (1898) den zollpflichtigen Waren des britischen Mutter-
landes und einer Anzahl britischer Kolonien eine Zollbegünstigung
von 25 o/o der bestehenden Zölle zu gewähren. Damit war das
Prinzip der Vorzugsbehandlung gegenüber dem Mutterlande einge-
führt worden. Die Begünstigung wurde im Jahre 1900 auf 33 o/0'
erhöht und nach einigen Veränderungen im Jahre 1904/06 in einer
Weise gegliedert, die bei den einzelnen Tarifpositionen einen Ab-
schlag von 2x/2—15 o/o vorsieht.

Diese Gewährung von Vorzugszöllen hat anfänglich zu großen
Schwierigkeiten geführt. Nach dem Handelsvertrag von 1865, den
das Vereinigte Königreich und seine Kolonien mit Preußen bzw. dem
Deutschen Reiche abgeschlossen hatten, war Kanada gehalten,
Deutschland die Meistbegünstigung zuzugestehen; Deutschland
mußte von Kanada ebensogut behandelt werden wie das britische
Mutterland. Darauf wurde der deutsch-englische Handelsvertrag
von England gekündigt. Das Verhältnis zwischen Großbritannien
und Deutschland wurde in der Form eines Provisoriums geregelt;
zwischen Kanada und Deutschland brach ein Zollkrieg aus, der
schließlich mit der Anerkennung des Prinzipes endigte, daß das
Tochtervolk das Mutterland besser stellen dürfe als fremde Länder.
Das kanadische Beispiel fand bald Nachahmung. 1903 bzw. 1906 ge-
währte der Südafrikanische Zollverein — dem die heute im Afrika-
nischen Bund vereinigten Staaten nebst einigen anderen Gebieten
angehörten — den mutterländischen Waren eine Vorzugsbehandlung
von etwa 2l/2 o/0 bei Wertzöllen und etwa 3 o/0 bei Stückzöllen. 1904,
        <pb n="107" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

105

1906 und 1907 wurde diese Vergünstigung anderen Tochtervölkern
zugestanden. Neuseeland räumt 1903 bzw. 1904 britischen Waren,
bzw. Waren aus dem britischen Reiche eine Vorzugsbehandlung ein,
die etwa 33 o/o beträgt, in zahlreichen Fällen aber auch volle Zoll-
freiheit erreicht. Schließlich hat der Australische Bund in verschie-
denen Tarifen seit 1906 einer Anzahl Kolonien und dem britischen
Mutterlande eine Vorzugsbehandlung gewährt, bei der schließlich
an Stelle der Wertzollsätze des allgemeinen Tarifs in durchschnitt-
licher Höhe von 18,15 o/0 solche von 13,05 o/0 traten. Es bestehen
so in allen Tochterländern, mit Ausnahme von Neufundland, Vor-
zugstarife, die

dem Mutterlande,

bestimmten Tochtervölkern und Kolonien oder
allen Gebieten des britischen Reichs
Vergünstigung gewähren.

In diesen Vorzugstarifen sind Ermäßigungen auf Finanzzölle so-
wohl wie auf Schutzzölle erfolgt. Es sind in vielen Fällen Waren, die
dem Reiche entstammen, völlig zollfrei zugelassen.

Soweit die Tochtervölker untereinander in Betracht kommen, sind
diese Begünstigungen das Ergebnis gegenseitiger Zugeständnisse;
das Mutterland selbst, Indien und die meisten Kronkolonien konnten
keine Zugeständnisse machen. Sie lassen alle Waren zollfrei ein,
soweit sie nicht Gegenstand von Finanzzöllen sind. Auf diese Finanz-
zölle läßt sich, abgesehen von internationalen Verwicklungen, eine
Vorzugsbehandlung schon aus finanziellen Gründen schwer geben;
immerhin haben die westindischen Inseln Kanada eine Ermäßigung
ihrer Finanzzölle um durchschnittlich 20 &lt;y0 eingeräumt.

Es kann nicht bezweifelt werden, daß die Gewährung dieser Vor-
zugsbehandlung für die Ausfuhr des Mutterlandes und der anderen
beteiligten Gebiete von Nutzen gewesen ist. In den meisten Fällen
ist zwar die Einfuhr aus fremden Ländern in die Kolonien trotz der
Vorzugsbehandlung stärker gewachsen als die des begünstigten
Mutterlandes. Die Einfuhr des Vereinigten Königreichs in Austra-
lien, der Begünstigung zuteil wurde, ist z. B. langsamer gewachsen
als die Einfuhr der gleichen Gruppe von Waren aus fremden Län-
dern — die also gewissermaßen benachteiligt waren. Es betrug bei
Waren, die Vorzugsbehandlung genießen:
        <pb n="108" />
        ﻿106

Dy. M. J. Bonn.

	die Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich		aus fremden Ländern	
	Wert	Proz. d. Gesamt- einfuhr	Wert	Proz. d. Gesamt- einfuhr
1905	13,3 Mill. £	69,56 °/o	5,6 Mill. &lt;£	29,66 ®/o
1907	17	„	„	66,08 „		33,10 „
1910	19	„	„	65,88	9,6	„	„	33,39 „

Nicht wesentlich anders ist die Bewegung bei den Waren ver-
laufen, bei denen eine Vorzugsbehandlung nicht gewährt wird:

	Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich		aus fremden Ländern	
	Wert	Proz. d. Gesamt- einfuhr	Wert	Proz. d. Gesamt- einfuhr
1905  1907  1910	6,8 Mill. (g 9,2 „	„  10,8 „ „	51,98 %  51,12 „  48,37 „	4,7 Mill. £ 6,5	„	„  8 » „	35,71 °/o 36,24 „  35,87 „

Der prozentuale Verlust des Mutterlandes ist in diesem Falle den
Kolonien zugute gekommen, deren Einfuhr von 13,31 o/o auf 15,76 o/o
gestiegen ist.

Das Ergebnis der Vorzugsbehandlung dürfte sich vielleicht dahin
zusammenfassen lassen, daß die allgemeine Entwicklung der Kolonien
ein Anwachsen der gesamten Einfuhr zur Folge hatte, von dem alle
Länder Nutzen hatten; ohne die Vorzugsbehandlung, die dem
Mutterlande eingeräumt wurde, wäre voraussichtlich der Anteil der
fremden Staaten sehr viel stärker gewachsen als der des Mutter-
landes. Diese Erscheinung tritt in Kanada infolge der Nähe der
Vereinigten Staaten noch klarer zutage. Kanadas Interesse an der
Einfuhr aus den Vereinigten Staaten ist so stark, daß die Gesamt-
zollbelastung aller von dort eingeführten Waren nur 13o/o betrug;
während die Gesamtbelastung aller eingeführten englischen Waren,
einschließlich der bevorzugten, den Satz von 19 o/0 erreichte. Sofern
das Mutterland einen Vorteil dabei gehabt hat, ist er auf Kosten
fremder Länder, nicht der Kolonien erfolgt. Die Kolonien haben nicht
etwa ihre «nationale Schutzzollpolitik» zugunsten des Mutterlandes
aufgegeben. Sie haben ihm wohl Tarifabschläge gewährt, aber ent-
weder auf Waren, die sie überhaupt nicht schützen wollen, oder in
einer Form, die alle kolonialen Interessen berücksichtigt. Der Vor-
        <pb n="109" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

107

zugstarif stellt häufig den Abschlag auf einen vorher erhöhten all-
gemeinen Tarif dar. Dem Vereinigten Königreich sind trotzdem
allerlei Vorteile zugewandt worden, deren Höhe allerdings schwer
zu schätzen ist. Der Nachlaß an Zöllen auf die im Jahre 1910 aus
dem Mutterlande nach Australien eingeführten Waren betrug
970164 £. Es läßt sich nicht bestimmen, ob dieser Betrag ganz oder
zum Teil eine vermehrte Absatzgelegenheit oder nur einen höheren
Gewinn der mutterländischen Produzenten oder auch eine ent-
sprechende Verbilligung für die kolonialen Konsumenten darstellt.
Wahrscheinlich ist nur, daß die kolonialen Zolleingänge um an-
nähernd diese Summe vermindert worden sind.

Von seiten der Kolonien ist seit langem betont worden, daß diese
Vorzugsbehandlung für den Verkehr der Kolonien untereinander
und mit dem Reiche von größter Bedeutung sei. Die koloniale
Konferenz von 1902 beschloß daher:

«3. Um den Warenverkehr innerhalb des Reiches zu steigern, ist
es wünschenswert, daß die Kolonien, die noch keine solche Politik
verfolgt haben, soweit ihre Verhältnisse es gestatten, den Erzeug-
nissen und Fabrikaten des Vereinigten Königreichs eine gewichtige
Vorzugsbehandlung angedeihen lassen.»

«4. Die Premierminister der Kolonien gestatten sich, Seiner Maje-
stät Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß es zweckmäßig
wäre, im Vereinigten Königreich den Erzeugnissen der Kolonien
Vorzugsbehandlung angedeihen zu lassen, sei es durch Wegfall
oder Ermäßigung bestehender bzw. zu erhebender Zölle.»

Eine solche Politik ließ sich im Rahmen der bestehenden briti-
schen Zollverfassung nur in beschränktem Maße durchführen. Es
wäre möglich, die Tabakzölle, die Teezölle, die Kaffee-, Zucker-,
Kakaozölle, die Weinzölle und Branntweinzölle kolonialen Produkten
gegenüber aufzuheben bzw. zu ermäßigen. Man würde dadurch eine
weitgehende Umwälzung der englischen Finanzen herbeiführen, da
diese Zölle den größten Teil der über 33 000 000 £ betragenden
britischen Zolleinnahmen einbringen. Man könnte also allenfalls die
Eingänge des Vereinigten Königreichs wesentlich verschlechtern,
ohne jedoch den Tochter Völkern viel zu nützen. Die in Frage
kommenden Produkte sind vornehmlich Erzeugnisse tropischer oder
halbtropischer Länder. Man würde bestenfalls einer Anzahl Krön-
        <pb n="110" />
        ﻿108

Dr. M. ./. Bonn.

kolonien auf Kosten anderer tropischer Gebiete Zugeständnisse
machen und damit gerade diejenigen fremden Staaten vor den Kopf
stoßen, die die britische Einfuhr gut behandeln. Die Hauptprodukte
der großen Tochtervölker, Getreide, Fleisch, Wolle usw., gehen im
Vereinigten Königreich zollfrei ein. Eine Vorzugsbehandlung der-
selben wäre nur möglich, wenn man sie bei Herkunft aus fremden
Ländern mit Zöllen belegte. Die erschwerte Zulassung fremder
Waren würde dann den Preis der aus den Kolonien stammenden Er-
zeugnisse erhöhen, die Gewinne der kolonialen Produzenten ver-
mehren und vielleicht die Versorgung des Mutterlandes vornehmlich
in die Hände der Kolonien legen.

Eine Gegenleistung des Mutterlandes für koloniale Begünstigung
liegt indes schon in der Tatsache, daß das Mutterland die Einfuhr aus
den Kolonien besser behandelt als die mit dem Mutterlande kon-
kurrierenden Länder, die vielfach die Einfuhr aus den Kolonien durch
Getreide- und Fleischzölle zu hindern suchen. Es behandelt ihre Ein-
fuhr nicht besser als diejenige aus fremden Ländern; es gibt ihnen
aber für ihre Zugeständnisse weit mehr als seine Mitbewerber um
den kolonialen Markt: es läßt ihre Produkte ohne jede Einschränkung
zu; es ist der größte Konsument ihrer Waren. Das war das Argu-
ment, das der Staatssekretär für die Kolonien, Joseph Chamber-
lain, 1902 dem Wunsche der Tochtervölker nach Vorzugsbehandlung
durchs Mutterland entgegenhielt.

Im folgenden Jahre (1903) gab Chamberlain allerdings diese
Stellungnahme auf. Er betonte jetzt die Notwendigkeit, den Tochter-
völkern entgegenzukommen und ihnen für erteilte und noch zu er-
teilende Vorzugsbehandlung Vergünstigungen einzuräumen; die
hauptsächlichsten Produkte der Kolonien, vor allem Getreide,
Fleisch usw., müßten Vorzugsbehandlung im Mutterlande erhalten.
Zu diesem Zwecke müßten Zölle auf diese Produkte gegenüber allen
Ländern eingeführt werden. Die betreffenden Erzeugnisse der Kolo-
nien sollten entweder zollfrei eingehen oder mit niederen Zöllen be-
legt werden.

Soweit der Plan, den Chamberlain entwickelte, eine greifbare
Form annahm, sollte der Zoll auf reichsfremden Weizen
2 sh den Quarter (480 Lbs.) und auf reichsfremdes Fleisch etwa 5 o/o
des Wertes betragen; koloniales Getreide und Fleisch sollten zoll-
frei eingehen. Der Spielraum von 2 sh, den kolonialer Weizen
        <pb n="111" />
        ﻿Die Organisation des britiscnen Weltreichs.

109

anderem Weizen gegenüber genießen würde, etwa eine Preis-
erhöhung von 7—8 o/o, sollte zur Steigerung des kolonialen Weizen-
anbaus führen und zur Ausdehnung des englischen Ackerbaus bei-
tragen. Die Reichsproduktion — Mutterland und Kolonien — an
Weizen, die auf 43o/0 des Bedarfs geschätzt wurde, sollte so an-
wachsen, daß man in absehbarer Zeit der fremden Zufuhr nicht mehr
bedürfen werde. Wenn das erreicht sei, werde die vorübergehend
eingetretene kleine Erhöhung der Weizenpreise verschwinden. Sie
sollte für den Konsumenten durch entsprechende Veränderungen in
der Besteuerung von Massengenußmitteln, wie Tee, Tabak usw.,
wieder gut gemacht werden.

Das Programm enthielt ursprünglich nur die Forderung
nach Vorzugszöllen für die Kolonien. Es wurde der Aus-
gangspunkt einer allgemeinen Schutzzollbewegung (Tarif-Reform),
die England 10 Jahre lang erschüttert hat. Sie spaltete zu-
nächst die konservative Partei und führte dann zu deren Nieder-
lagen bei den Wahlen von 1906 und später von 1910 und 1911. Es
zeigte sich sofort, daß der Gedanke, Schutzzölle auf Nahrungsmittel
einzuführen, um den Kolonien Vorzugsbehandlung gewähren zu
können, nicht stark genug war, die Massen in Fluß zu bringen. Man
mußte, wenn man Erfolge erzielen wollte, das Programm erweitern.
Man erzählte dem Steuerzahler, ein Aufgeben des Freihandels, bzw.
die Einführung neuer Zölle sei nötig, um neue Finanzquellen zu er-
schließen und eine Erleichterung der direkten Besteuerung zu er-
möglichen. Die englische Landwirtschaft sollte der Schutzzollpolitik
dadurch gewonnen werden, daß man ihr eine Preissteigerung ihrer
Produkte verhieß. Vor allem aber suchte man die Unterstützung
der Industrie zu gewinnen. Man hob hervor, daß der britische Handel
nur langsame Fortschritte mache; die Ausfuhr von Fabrikaten über-
haupt nehme nur nach den Kolonien, nicht nach fremden Ländern
zu; auch die Einfuhr in die Kolonien gehe prozentual zurück. Man
könne zwar nicht hoffen, daß die Tochtervölker den Zollschutz
gegen britische Industrien aufgeben würden, eine Politik der Be-
günstigung werde sie aber zu weiteren Zugeständnissen auf Kosten
fremder Konkurrenten veranlassen und damit den Stillstand der
englischen Fabrikation aufhalten. Da man der britischen Industrie
keine allzugroßen Vorteile auf dem kolonialen Markt ver-
sprechen konnte, so suchte man sie dafür in der Heimat zu ent-
        <pb n="112" />
        ﻿110

Dr. M. J. Bonn.

schädigen. Es sollte gegenüber fremden Industrieprodukten ein Zoll-
schutz von etwa 10 o/o eingeführt werden. Dieser Zoll werde der
britischen Industrie den britischen Markt sichern; er werde ihr außer-
dem jetzt verschlossene fremde Märkte von neuem öffnen. Wenn
man einen Zolltarif habe, könne man in Verhandlungen mit frem-
den Staaten eintreten und Zugeständnisse erzielen; man könne über-
dies die fremde Schleuderkonkurrenz bestrafen. Ein Freihandels-
land sei allen feindlichen Tarifen gegenüber wehrlos. Man brauche
als Verteidigungsmittel einen «Revolver» — den Zolltarif. Er sei
vor allem zum Schutze gegen Vergeltungsmaßnahmen nötig, die das
Ausland (man dachte an den deutsch-kanadischen Zollkonflikt)
wegen kolonialer Begünstigungszölle gegen Kolonien sowohl wie
gegen Mutterland anzuwenden geneigt sei. Ein solcher Tarif werde
die Arbeitslosigkeit in England vermindern. Das Leben werde viel-
leicht etwas teurer werden, dagegen würden die Arbeiter dauernd
Beschäftigung, die Unternehmer regelmäßigen erhöhten Gewinn
finden.

Es war so der Plan zu einer engeren wirtschaftlichen Verbindung
des britischen Reiches auf dem Wege der Vorzugszölle mit einer
industriellen Schutzzollpolitik verbunden worden. Ein innerer logi-
scher Zusammenhang war dabei nur in beschränktem Maße vor-
handen. Die Kolonien erzeugen wenig Fabrikate; Vorzugsbehand-
lung derselben ist ohne Interesse für sie. Auf der anderen Seite
verfolgen einzelne Kolonien, z. B. Kanada, eine Schleuderpolitik durch
Gewährung von Ausfuhrprämien, deren Bekämpfung eben eines
der Hauptziele des Schutzzolltarifs sein soll. In den Jahren 1901 bis
1910 hat Kanada über 7 Millionen $ Ausfuhrprämien auf Eisen und
Stahlwaren bezahlt. Überdies soll der mutterländische Zolltarif
nicht dazu dienen, die industriellen Schutzzölle der Kolonien
niederzubrechen, während eine Verteuerung von Lebensmitteln
die Konkurrenzfähigkeit des Mutterlandes nicht nur auf dem
Weltmarkt, sondern auch in den Kolonien beeinflussen würde.
Ein industrieller Schutzzolltarif ist bei einer Politik der Vorzugs-
zölle nur insofern nötig, als er bei der Abwehr von Vergeltungs-
maßregeln zur Anwendung kommen kann.

Gegenüber diesen Plänen, die in machtvoller Agitation von der
        <pb n="113" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

111

Vertreter des industriellen Schutzzolls zusammenfanden, wurde vor
allem hervorgehoben, daß die Kolonien noch auf lange Jahre hin-
aus den Bedarf des Reiches nicht zu decken vermöchten. Die Aus-
fuhr der Kolonien nach allen Ländern habe (1908/09) 408 000 000 £
betragen; die Einfuhr des Mutterlandes dagegen 691 000 000 £;
hiervon kamen nur 194 000 000 £ aus den Kolonien. Andererseits
betrage die Ausfuhr des Mutterlandes 530 000 000 £; davon beziehen
die Kolonien nur 161 000 000 £; ihre Aufnahmefähigkeit, d. i. ihre
ganze Einfuhr, betrage nur 360 000 000 £. Die Weltproduktion sei
daher zur Versorgung des Mutterlandes ebenso nötig wie der Welt-
markt zum Absatz seiner Waren. Der Anteil fremder Waren an
seiner Versorgung habe in den letzten 60 Jahren stets mehr als
70o/o, nie mehr als 80o/0 seiner Bezüge ausgemacht; der der Kolo-
nien habe immer zwischen 20—-30 o/o geschwankt. Umgekehrt hätten
die Kolonien stets nur zwischen 25—35o/0 der britischen Erzeug-
nisse aufgenommen. Eine weitgehende Verschiebung in diesem Ver-
hältnisse lasse sich in den letzten 30 Jahren nicht nachweisen. Das
treffe auch zu, wenn man sich auf die eigentlichen Fabrikate be-
schränke. Der Anteil der Kolonien an der englischen Fabrikatausfuhr
habe 1900 36o/0, 1905 37o/0, 1909 38o/0 betragen. Die Gewährung
einer kolonialen Bevorzugung müsse eine Verteuerung der
Produktionskosten herbeiführen ; das bedeute eine Gefährdung
der britischen Industrie auf dem Weltmarkt, zumal fremde
Länder sich natürlich mit Zollmaßnahmen gegen die Vorzugs-
politik wenden würden; solche Maßnahmen müßten das Mutter-
land, das auf Fabrikatausfuhr angewiesen sei, härter treffen als
die Kolonien, die Rohstoffe usw. lieferten. Die Kolonien seien
nun nicht gewillt, dem Mutterlande einen Ersatz für diesen
Verlust zu bieten, da sie ihre jungen Industrien weiter schützen
würden. Man könne allerdings in den Kronkolonien und be-
sonders in Indien sich die fremde Konkurrenz durch Einführung
von Vorzugszöllen für britische Waren vom Leibe halten; man ge-
fährde aber dadurch die politische Stellung Englands. Bis jetzt habe
man im Interesse des indischen Konsumenten Schutzzölle verweigert;
wolle man jetzt Vorzugszölle einführen, die die englischen Waren
nicht treffen, so liefere man den indischen Konsumenten den briti-
schen Unternehmern aus, ohne daß man die indischen Schutzzöllner
befriedigen könne, deren Hauptgegner in vielen Fällen eben die engli-
        <pb n="114" />
        ﻿112

Dr. M. J. Bonn.

sehe Industrie ist; man setze aber an Stelle einer Politik der handels-
politischen Uneigennützigkeit eine solche der wirtschaftspolitischen
Ausbeutung und gefährde so das moralische Prestige. Vorzugszölle
auf dem mutterländischen Markte könnten dagegen Indien nur be-
dingt nützen. Überdies würde man sich auf Vergeltungszölle aller
anderen Mächte gefaßt machen müssen. Das ganze System der
Meistbegünstigung, das den Angelpunkt der englischen Handels-
politik bilde, müsse ins Wanken geraten. Die Kolonien hätten kein
Recht, von England eine Zollpolitik zu verlangen, die ihm große
Opfer ohne entsprechende Entschädigung auferlege. Es gewähre
ihnen bereits heute größere Zugeständnisse, als sie ihm trotz aller
Vorzugsbehandlung geboten hätten, nämlich einen völlig offenen
Markt — der 50 o/o und mehr ihrer Ausfuhr aufnimmt —; es liefere
ihnen überdies billiges Kapital und arbeitstüchtige Menschen zu ihrer
Entwicklung.

Eine Zeitlang hat es den Anschein gehabt, als ob die Tarifreform-
bewegung England in kurzer Zeit erobern würde, da sich ihre Führer
im Jahre 1903 ohne großen Widerstand der Organisation der unio-
nistisch-konservativen Partei bemächtigten und damit die Mehrheit
der konservativen Abgeordneten äußerlich gewonnen hatten. Die
lange Reihe von Mißerfolgen, die diese Partei bei den Wahlen erlebte,
zeigte jedoch deutlich genug, daß die industriellen Bezirke Englands
einer Schutzzollpolitik nicht geneigt waren. Sie waren nicht gewillt,
einer Besteuerung der Lebensmittel und besonders des Weizens
zuzustimmen. Ohne eine solche war die Frage der Vorzugszölle in
England ohne besonderes Interesse für die Tochtervölker. Der neue
Führer der konservativen Partei, Mr. A. Bonar Law, suchte das da-
durch zum Ausdruck zu bringen, daß er versprach, vor Einführung
von Getreidezöllen die Meinung der Tochtervölker einzuholen.
Wenn die konservative Partei ans Ruder komme, so werde eine
Reichskonferenz einberufen werden, auf der die Tochtervölker über
die Einführung eines Weizenzolles entscheiden sollten. Gegenüber
einem derartigen Vorschlag, der die Kolonien gewissermaßen auf-
forderte, sich in britische Angelegenheiten einzumischen und
das britische Volk in ihrem Interesse zu besteuern, entstand
eine lebhafte Bewegung in der konservativen Partei. Es stellte sich
bald heraus, daß die Zahl der Schutzzöllner, die einen Getreidezoll
wollten, recht gering war. Um eine Spaltung der Partei zu verhüten,
        <pb n="115" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

113

wurde ein Vergleich geschlossen, der zwar das Programm der Vor-
zugszölle enthält, zurzeit aber von Vorzugszöllen auf Lebensmittel
absieht. Damit ist für den Augenblick die Einführung von Vorzugs-
zöllen auf koloniale Produkte aussichtslos geworden, selbst wenn
die konservative Partei ans Ruder kommen sollte. Die Forderung
nach Tarifreform und Reichsvorzugszöllen ist beibehalten worden;
sie könnte aber zurzeit nur in der Form einer industriellen Schutz-
zollpolitik verwirklicht werden. An einer solchen hat natürlich die
englische Landwirtschaft kein Interesse; sie könnte auch den Tochter-
völkern nicht viel bieten. Von 24 Mill. £, die Kanada 1911 ins Mutter-
land einführte, waren nur 4,8 o/0 Fabrikate; von den 26 Mill. £
Australiens 6,9 o/0 und von den 15 Mill. £ Neuseelands gar nur 0,3 o/o'.
Eine Bevorzugung dieser Waren würde den Kolonien wenig Nutzen
bringen.

So scheint zurzeit der Versuch, durch eine Politik der Vorzugs-
zölle das Reich enger zu verbinden, gescheitert. Es sind vor allem die
folgenden Tatsachenreihen gewesen, die seinen Mißerfolg herbei-
geführt haben.

Die Behauptung, eine Umgestaltung des britischen Zollsystems
sei nötig, da nur durch eine solche die notwendige Steigerung der
Staatseinnahmen erfolgen könne, hat sich als unrichtig erwiesen.
Die Einnahmen, die vor dem Burenkriege 106 Mill. £ betragen haben,
sind 1912/1913 auf 189 Mill. £ gestiegen.

Überdies ist die Entwicklung des englischen Außenhandels über
alle Maßen günstig gewesen. Der allmähliche Rückgang, der 1903
vorausgesagt worden war, ist nicht eingetreten. Die Ausfuhr
britischer Waren ist vielmehr von

280 Mill.	£	1901	auf

330	„	„	1905,

454	„	„	1911	und

487	„	„1912

gestiegen. Die Ausfuhr von Fabrikaten ist von 228 Mill. £ auf
275 Mill. £, 362 Mill. £ und 385 Mill. £ gewachsen.

Zugleich sind die Fortschritte der Kolonien, vor allem Kanadas,
über alles Erwarten glänzend gewesen. Es hat keines künstlichen An-
sporns bedurft, um z. B. die kanadische Landwirtschaft zu entwickeln.
Die kanadische Weizenproduktion ist von 48 Mill. Bushel (1900) auf
150 Mill. Bushel 1910 gestiegen; von 20 Mill. Bushel, die ausgeführt

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.	8
        <pb n="116" />
        ﻿114

Dr. M. J Bonn.

wurden, gingen 1900 18 Millionen nach dem Mutter lande; von
57 Millionen 1909 fast 51 Millionen. Überdies erklären gerade die
kanadischen Weizenproduzenten, sie hätten kein Interesse an engli-
schen Vorzugszöllen. Sie sind Freihändler und verlangen auf der
einen Seite die Öffnung des amerikanischen Marktes, auf der anderen
Seite eine Beseitigung der kanadischen Industriezölle, die ihre Pro-
duktion verteuern.

Die Tochtervölker, vor allem Kanada, aber auch Australien, stellen
bereits ohne künstliche Maßnahmen zur Beschleunigung ihrer Er-
schließung, Anforderungen an das Mutterland, denen dasselbe kaum
zu genügen vermag. In fünf Jahren — bis zum 31. Januar 1913 —
hat Kanada über 1 300 000 Einwanderer aufgenommen; wenngleich
nicht die Hälfte derselben aus dem Mutterlande stammt, so hat das-
selbe doch stets wachsende Mengen beigesteuert. Die britisch-irische
Einwanderung in Kanada — abzüglich Rückwanderung — betrug
im Jahre 1902 14 730 Köpfe, sie war 1911/12 auf 138 000 gestiegen.
Die britische Einwanderung in Australien und Neuseeland hat im
gleichen Zeitraum von 4366 auf 65 769 zugenommen. Der Qesamt-
verlust des Mutterlandes durch Auswanderung hat vor dem süd-
afrikanischen Kriege 49 000 Köpfe betragen, davon gingen nicht
20000 in britische Gebiete; 1905 war er auf 147 000 angewachsen;
54o/o hiervon wanderten in die Kolonien; 1912 waren es 268 000 Per-
sonen, 82°/o derselben suchten britische Gebiete auf. Die Aus-
wanderung aus dem Mutterlande überhaupt und in die Kolonien
im besonderen ist nach Umfang und Zusammensetzung bereits so
groß, daß sie nicht weiter wachsen darf, ohne die gesunde heimische
Entwicklung zu gefährden. In den ersten sechs Monaten des Jahres
1912 hat Schottland einen Wanderungsverlust von 14 000 Köpfen
über seine natürliche Bevölkerungszunahme gehabt. Zu einer künst-
lichen Beschleunigung einer solchen Entwicklung liegt seitens des
Mutterlandes gar kein Anlaß vor.

So glänzend die Lage der britischen Industrie ist, so läßt sich doch
nicht leugnen, daß eine weitgehende Unruhe in der Arbeiterschaft
herrscht. Dieselbe ist nicht durch Arbeitslosigkeit hervorgerufen
worden; sie beruht in letzter Linie, soweit es sich um rein ökono-
mische Faktoren handelt, auf der Preissteigerung. Gegenüber einem
Preisniveau von 100 im Durchschnitt der Jahre 1901/1905 hat das
erste Viertel des laufenden Jahres ein solches von 124 aufzuweisen.
        <pb n="117" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

115

Diesem Vorgang steht keine völlig entsprechende Erhöhung der
Reallöhne gegenüber. In einer Periode der Preissteigerung kann
man eine Politik der künstlichen Preisverteuerung nicht gut befür-
worten. Überdies steht die Forderung, England solle Lebensmittel-
zölle einführen, in einem logischen Widerspruch zu den Grundsätzen
der Handelspolitik der Tochtervölker. Diese befolgen eine Handels-
politik, die in erster Linie ihren Interessen nützt; man kann vom
Mutterlande nicht verlangen, daß es im Gegensatz hierzu Opfer
bringe. — Die kanadisch-amerikanischen Verhandlungen, betreffend
den Abschluß eines Gegenseitigkeitsabkommens, haben gewisse Ge-
fahren gezeigt, die dieser Vorzugsbehandlung innewohnen. In
diesem (nicht zustandegekommenen) Abkommen hatte Kanada den
Vereinigten Staaten für zahlreiche Waren eine Behandlung zugesagt,
die den Wert der britischen Vorzugsstellung sehr beeinträchtigt
hätte. Das Mutterland wäre der kolonialen Begünstigung verlustig
gegangen, auch wenn es dieselbe mit schweren Opfern erkauft
hätte. Einseitige Zugeständnisse der Vereinigten Staaten, wie sie
die Wilsonsche Tarifreform zu bringen sucht, werden zudem Kanada
infolge der geographischen Nachbarschaft Vorteile bieten, denen
gegenüber eine künstliche Begünstigung in England kaum ins Ge-
wicht fallen kann.

Die Auffassung, ein System der Vorzugszölle müsse den Vorläufer
eines politischen Reichsverbandes bilden, beruht überdies auf un-
richtigen Voraussetzungen. Solange die Tochtervölker und das
Mutterland sich Begünstigungen einräumen, die sie eigenmächtig
umändern können, so lange sind diese Begünstigungen nicht als
Grundlage einer Reichsverfassung brauchbar. Sie stellen dann
bestenfalls vertragsartige Meistbegünstigungsabmachungen dar, die
in bestimmten Fristen erneuert, abgeändert oder aufgehoben
werden. Es wäre wohl denkbar, daß die Beteiligten sich des Rechtes,
solche Abmachungen zu kündigen, begeben, bzw. auf Abmachungen
mit anderen Völkern verzichten. Das wäre aber nur möglich, wenn
die Kolonien gewillt wären, einen Teil ihrer ängstlich behüteten
Autonomie preiszugeben. Ein solcher Verzicht hätte nur Sinn, wenn
den Beteiligten etwas geboten werden könnte, was sie dringend be-
nötigen und heute nicht besitzen. Wenn das Mutterland durch Ge-
währung von Vorzugszöllen etwa beträchtliche Zuschüsse der Kolo-
nien zu Zwecken der Reichsverteidigung erhalten könnte, oder wenn

*8
        <pb n="118" />
        ﻿—





Dr. M. J. Bonn.

die Kolonien vom Mutterlande Menschen, Kapitalien und Absatz-
märkte zu erlangen vermöchten, ohne die sie nicht existieren können,
dann wären derartige Opfer nötig.

Solche Beziehungen müssen indes nicht erst geschaffen werden.
Der wirtschaftliche Zusammenhang der Reichsglieder ist heute be-
reits ein enger; das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit
ist im Wachsen. Die Schwierigkeit einer festeren Verbindung liegt
in der Schaffung gemeinsamer Organe begründet. Weder ein Zoll-
verein noch eine auf Begünstigungen beruhende Zollpolitik bringt
solche selbsttätig hervor. Das alte britische Reich ist ein ge-
schlossenes Zollgebiet gewesen; es hat aber keine Organisation be-
sessen, die die Verteilung von Reichslasten und Reichsrechten er-
möglichte. Daran ist es in dem Momente zugrunde gegangen, als
die Kolonien eine größere wirtschaftlich-politische Reife erlangt
hatten und für Reichszwecke nur aufkommen wollten, wenn sie an
Reichsangelegenheiten teilnehmen könnten. Die «einheitliche Han-
delspolitik» hat damals keine gemeinsame Verfassung ermöglicht.
Die Schwierigkeit, einen Reichsverband zu schaffen, liegt in
der Tatsache begründet, daß weder die Kolonien noch das Mutter-
land ihre Selbständigkeit aufgeben wollen. Die Angst, majorisiert
zu werden, veranlaßt bis heute alle Beteiligten, die Frage gemein-
samer Organe sehr behutsam anzufassen. Es ist schlechterdings
nicht einzusehen, warum die Kolonien ihre «Selbständigkeit» weniger
argwöhnisch bewachen sollten, wenn sie 2 sh mehr für ihren Weizen
bekommen, oder warum das Mutterland seine auswärtige Politik
kolonialen Einwirkungen überlassen sollte, weil die Kolonien einige
Zölle herabsetzen, auf die sie keinen Wert legen. Die Frage der
Vorzugszölle hätte nur Sinn, wenn man hoffen könnte, daß die
Kolonien sich mit dem Status von «Halbnationen» begnügen würden
und gewisse Funktionen, z. B. die Verteidigung, dem Mutterlande
überlassen wollten; wenn man unter solchen Verhältnissen Zu-
schüsse zur Bestreitung der Kosten erhalten könnte, die ihr Schutz
verursacht, so wäre eine Möglichkeit wirtschaftlicher Ab-
machungen gegeben. Die Kolonien könnten entweder das Mutter-
land handelspolitisch begünstigen, weil es ihnen diesen Schutz ge-
währt, oder sie könnten ihm für Gegenbegünstigungen seinerseits
Barzuschüsse für Flottenzwecke leisten. In dem Augenblick, da die
Kolonien eigene zur Teilnahme an der Reichsverteidigung bestimmte
        <pb n="119" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

117

Flotten bauen, ist kein Raum mehr für ein solches Verhältnis vor-
handen. Eine Kriegsgemeinschaft gleichberechtigter Nationen ist ein
engeres Band äls eine Reihe Meistbegünstigungsverträge. Sie bedingt
eine gemeinsame Organisation, deren Schaffung eine Zollgemein-
schaft erleichtern mag, die aber auch ohne eine solche möglich ist.
Der deutsche Zollverein, der so häufig angeführt wird, ist gewiß der
Vorläufer des Deutschen Reiches gewesen; lange bevor er begründet
war, bildeten jedoch die deutschen Staaten einen politischen Bund.
Wenn dessen politische Organisation schwerfällig war, so lag das
nicht in erster Linie an Zolltarifen, sondern an der dynastischen Zer-
splitterung Deutschlands, die in dem einem einzigen Souverän unter-
stehenden britischen Reich kein Gegenstück findet.

IX.

Diese politische Organisation des britischen Reiches beginnt be-
reits in ihren Grundzügen deutlich zu werden. Die treibende Kraft
ist das Bewußtsein gemeinsamer Gefahren, das in den aufstrebenden
Tochtervölkern das ßefühl der politischen Zusammengehörigkeit
erstarken läßt. Mitte der achtziger Jahre hatte eine Anzahl inter-
nationaler Schwierigkeiten der einen Zusammenschluß von Mutter-
land und Kolonien betreibenden «Imperial Federation League» Ge-
legenheit zu besonders tatkräftiger Agitation geboten. Die Reichs-
regierung benutzte die so geschaffene Stimmung und berief 1887
eine koloniale Konferenz nach London ein. Die Konferenz sollte
bloß beratend sein; sie sollte in erster Linie die Frage der Reichs-
verteidigung und die Frage der wirtschaftlichen und sozialen Be-
ziehungen zwischen den einzelnen Reichsteilen erörtern. Dagegen
war die Besprechung einer Reichsverfassung auf Wunsch australi-
scher Kolonien ausdrücklich von der Tagesordnung ferngehalten
worden. An der Konferenz nahmen Vertreter des Mutterlandes, die
Vertreter von 11 Kolonien mit Selbstverwaltung und von 23 Kron-
kolonien teil. Da Indien nicht vertreten war, wurde die Konferenz
als «koloniale Konferenz», nicht als «Reichskonferenz» bezeichnet.
Eine Anzahl wichtiger Fragen wurde besprochen, darunter auch
die oben bereits erwähnte Frage eines Reichszollvereins; ein Ab-
kommen wurde genehmigt, das gegen Gewährung eines Flotten-
beitrags von Australien eine Verstärkung des australischen Ge-
schwaders vorsah.
        <pb n="120" />
        ﻿118

Dr. M. J. Bonn

Eine zweite Konferenz wurde 1894 nach Ottawa berufen. Sie hatte
in erster Linie die Frage der Legung eines pazifischen Kabels zu
behandeln. Es war eigentlich nur eine Konferenz einzelner Kolo-
nien, da nur Kanada, die verschiedenen australischen Staaten und
die Kapkolonie, nicht aber das Mutterland vertreten waren. Im Ge-
gensatz zu der ersten Konferenz, an der auch nicht beamtete Inter-
essenten teilgenommen hatten, war diese Konferenz im wesentlichen
eine Konferenz kolonialer Regierungen. Drei Jahre später erfolgte
eine neue Konferenz in London. Sie war eine Versammlung der
Premierminister aller Kolonien mit Selbstregierung, die gelegentlich
des Diamantjubiläums der Königin Viktoria nach London gekommen
waren und dort unter dem Vorsitze Chamberlains tagten. Die ver-
sammelten Premiers beschlossen, «daß es wünschenswert sei, von
vertreten war, aus den Premiers der Kolonien, bzw. gewissen zu
britaniens abzuhalten, um Angelegenheiten von gemeinsamer Be-
deutung zu erörtern».

Als die nächste Konferenz (1902) in London zusammentrat, war
der Burenkrieg zu Ende. Die sechs australischen Kolonien waren
zu einem Bunde vereinigt worden, die neue Konferenz war daher nur
von sieben Regierungen beschickt; sie setzte sich, mit Ausnahme
des Mutterlandes, das durch den Staatssekretär für die Kolonien
vertreten war, aus den Premiers der Kolonien bzw. gewissen zu
deren Unterstützung gewählten Fachministern zusammen. Die
Konferenz erörterte Verteidigungsfragen, Zoll- und Handelsfragen,
Post- und Telegraphenfragen. Sie faßte vor allem den Beschluß,
«daß es zum Besten des Reiches dienen würde, wenn, soweit als
tunlich, in Zwischenräumen von nicht über vier Jahren Konferenzen
abgehalten würden, auf denen Angelegenheiten von gemeinsamem
Interesse, die die Beziehungen des Mutterlandes mit Seiner Majestät
überseeischen Herrschaften berühren, zwischen dem Staatssekretär
für die Kolonien und den Premierministern der Kolonien mit Selbst-
verwaltung erörtert und erwogen werden könnten.»

Die Vorbereitungen dieser Konferenzen nach Fühlungnahme mit
den betreffenden Kolonialregierungen wurden dem Staats-
sekretär für die Kolonien übertragen; im Notfall konnte schon
nach drei Jahren eine neue Konferenz stattfinden. Wenn in der
Zeit zwischen den einzelnen Konferenzen Verträge mit fremden
Staaten zum Abschluß kommen sollten, sollte rechtzeitig Fühlung-
        <pb n="121" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

119

nähme mit den Kolonialregierungen erfolgen, damit sie eher im-
stande wären, solchen Verträgen beizutreten. Diese Bes chlüsse
machten die koloniale Konferenz zu einer regelmäßig wiederkehren-
den Einrichtung. Sie wurde aus einer Jubiläumsfunktion zu einer
Art Bundesrat, der allerdings nur alle vier Jahre zusammentreten
sollte.

Kurz ehe die Vorarbeiten zu einer neuen Konferenz in An-
griff genommen wurden, tauchte der von einem der bedeutendsten
Staatsrechtler Englands (Sir Frederik Pollock) gemachte Vorschlag
auf, einen «Reichsrat mit ausschließlich beratschlagender Stimme»
zu bilden, dem nicht nur die Regierungen, sondern auch andere Ver-
treter angehören sollten; dieser Reichsrat sollte einen Ausschuß des
Staatsrats bilden. Diese Anregungen verdichteten sich bald zu Vor-
schlägen, die der Staatssekretär für die Kolonien vor Einberufung der
nächsten Konferenz den Kolonien machte. Nach denselben sollten die
«Kolonialkonferenzen» aufhören. An ihre Stelle sollte ein «Imperial
Council», ein «Reichsrat», treten, über dessen künftige Zusammen-
setzung die eben einzuberufende Konferenz beschließen würde. Neben
diesem nur periodisch tagenden Reichsrat sollte eine ständige Kom-
mission stehen. Diese Kommission sollte in bestimmtem Verhältnis
aus Vertretern der Kolonien und des Mutterlandes zuammengesetzt
sein, ihren Sitz in London haben und die laufenden Arbeiten durch
ein Sekretariat erledigen. Diese Anregung scheiterte an dem Wider-
stand Kanadas, dessen Regierung befürchtete, der «Reichsrat»
möchte eine dauernde Einrichtung werden, die Mehrheitsbeschlüsse
fassen könne und schließlich die autonome Verfassung und Verwal-
tung der Kolonien mit Selbstregierung gefährden würde; auch die
Kommission könnte die Selbstregierung gefährden.

Indessen hatte der Wunsch nach Schaffung von Reichsorganen in
den australischen Kolonien Wurzel gefaßt. Als die Konferenz ein
Jahr später als ursprünglich geplant war (1907), zusammentrat,
schlugen Australien und Neuseeland die Bildung eines Reichsrates
vor, der aus den Vertretern der Regierungen bestehen sollte; ihm
sollte ein dem Reichsrat dienendes Sekretariat beigegeben werden.
Diese Vorschläge wurden nur in abgeänderter Form angenommen.
Das Wort «Reichsrat» wurde fallen gelassen; die Konferenz wurde
aber von jetzt ab nicht mehr als «koloniale Konferenz», sondern als
«Reichskonferenz», Imperial Conference, bezeichnet. Das gewünschte
        <pb n="122" />
        ﻿120

Dr. M. J. Bonn.

Sekretariat, das die Fortdauer der Beziehungen sichern sollte, wurde
geschaffen. Da man einsehen mußte, daß ein solches Sekretariat
nur einer verantwortlichen Stelle angegliedert werden konnte, die
Reichskonferenz aber als solche nach ihrem Auseinandergehen zu
bestehen aufhört, so war von kolonialer Seite der Wunsch geäußert
worden, dies Sekretariat dem englischen Premier zu unterstellen.
Man wollte so dem Gedanken äußerlich Ausdruck verleihen, daß die
Tochtervölker nicht länger dem Kolonialamt unterstünden, sondern
vollberechtigte Glieder des Reiches seien. Da sich das aus Ver-
waltungsgründen als untunlich erwies, erfolgte eine Neuordnung
des Kolonialamts in London. Die Angelegenheiten der Kolonien mit
Selbstverwaltung — der «Dominions» — wurden einem besonderen
Unterstaatssekretär im Kolonialamt unterstellt, der gleichzeitig als
Sekretär der Reichskonferenz tätig ist. Der Staatssekretär für die
Kolonien übernahm die Verpflichtung, in dieser Abteilung die für
die Konferenzen nötigen Arbeiten vornehmen zu lassen. Ein Teil
der Kolonien war mit dieser Neuordnung zufrieden. Australien da-
gegen war von der Angliederung dieses Sekretariats an das Kolonial-
amt wenig erfreut.

Auf der Konferenz von 1911 wurde daher die völlige Trennung der
Angelegenheiten der Tochterstaaten von den übrigen Kolonialan-
gelegenheiten von Neuseeland beantragt; der Staatssekretär für die
Kolonien sollte zu einem solchen für Reichsangelegenheiten gemacht
werden (Secretary of State for Imperial Affairs). Der ständige
Charakter der Reichskonferenz wurde von neuem betont; sie sollte
aller vier Jahre zusammentreten; sie sollte aber nicht länger ge-
wissermaßen unter dem Vorsitz eines Vorgesetzten tagen. Als
Präsident wurde der Premier des Vereinigten Königreichs bestimmt;
der Kolonialsekretär sollte nur den geschäftsführenden Vorsitz
haben. Sonderkonferenzen über einzelne Fragen sollten während
der vierjährigen Konferenzpause berufen werden, so oft ein sach-
licher Anlaß vorliegt. In der Tat haben solche in den Jahren 1909
(Reichsverteidigung) und 1910 (Verlagsrecht) stattgefunden.

Die Konferenz von 1911 war die erste, die regelmäßig nach dem
vorgeschriebenen Ablauf von vier Jahren einberufen wurde. Sie
war nur von sechs Regierungen beschickt, da die Vereinigung Süd-
afrikas zu einem Südafrikanischen Bund im vorhergehenden Jahre
zustande gekommen war. Sie tagte unter dem Vorsitz des englischen
        <pb n="123" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

121

Ministerpräsidenten; es war so nach außen hin klar zum Ausdruck
gebracht, daß es sich um eine Tagung gleichberechtigter verbün-
deter Regierungen, nicht um eine solche abhängiger Kolonien
handelte. Die Frage einer festeren Organisation der Reichskonferenz
wurde von neuem ausführlich erörtert. Der Plan eines als Parla-
ment gedachten Reichsrats wurde von Neuseeland vertreten, aber
einstimmig verworfen, weil er die Autonomie des Mutterlandes
sowohl wie der Kolonien gefährden mußte. Man wollte kein
Reichsparlament über die heute bestehenden Parlamente setzen,
sondern nur den Zusammenschluß der diese vertretenden Regie-
rungen festigen. Die Ausführung der Beschlüsse der früheren
Reichskonferenzen und die Vorbereitung der neuen Tagung sollte
daher dem Kolonialamt abgenommen und einem besonderen Organ,
dem «ständigen Ausschuß der Reichskonferenz» übertragen werden.
Dieser Ausschuß sollte in der Zwischenpause zwischen den einzelnen
Konferenzen eine nur beratende Tätigkeit ausüben. Er sollte aus
dem Staatssekretär für die Kolonien nebst seinen in Frage kommen-
den Unterstaatssekretären und je einem Vertreter von Kanada,
Australien, Neuseeland, Südafrika und Neufundland bestehen. Als
solche Vertreter kommen in erster Linie, aber nicht ausschließlich,
dieOberkommissare (HighCommissioners) in Frage, die alle Tochter-
völker, mit Ausnahme von Neufundland, in London unterhalten. Sie
sind ursprünglich die Agenten der betreffenden Kolonien gewesen;
sie haben sich aber unter Beibehaltung ihrer alten Befugnisse zu
einer Art Gesandten der Tochtervölker — um ein Wort Sir Wilfried
Lauriers zu gebrauchen — nicht nur bei der Regierung Groß-
britanniens, sondern beim ganzen britischen Volke entwickelt. Ein
großer Teil der Mitteilungen vom Mutterland zu Kolonien geht
durch ihre Hände, während allerdings der gesamte amtliche Verkehr
sich gleichzeitig durch Vermittlung des Gouverneurs abspielt, der
nicht Vertreter des Mutterlandes bei den kolonialen Regierungen
ist, sondern als Vertreter des Königs den kolonialen Regierungen
vorsteht und Organ des Kolonialamts ist. Einem derartigen Verkehr
haftet in den Augen mancher Kolonien noch der Charakter der
Unterordnung der Kolonien an. Ein aus Oberkommissaren und ähn-
lichen Beauftragten zusammengesetzter ständiger Ausschuß würde
dagegen eine Art Gesandtenkonferenz beim Staatssekretär der
Kolonien darstellen. Der Ausschuß sollte sich nur mit Angelegen-
        <pb n="124" />
        ﻿122

Dy. M. J. Bonn.

heiten der letzten Konferenz, bzw. mit Vorbereitungsarbeiten für
eine neue Konferenz befassen. Er sollte nur dann an die Behandlung
von Fragen herantreten, wenn die Kolonialregierungen durch den
Gouverneur dem Staatssekretär ihr Einverständnis hiermit ausge-
sprochen hätten. Dieser Vorschlag war in noch weitgehenderer Form
von Neuseeland gemacht worden. Nach demselben sollte der Ober-
kommissar das einzige Bindeglied zwischen Reichsregierung und
Kolonialregierung werden; er hätte völlig den Charakter eines Ge-
sandten bei einer Bundesregierung angenommen. Wegen der Be-
denken, die Kanada und Südafrika den betreffenden Vorschlägen
entgegenbrachten, wurden dieselben zwar weitläufig erörtert, aber
nicht zur Abstimmung gebracht, obwohl das Mutterland gegen ihre
Annahme in etwas verändeter Form nichts einzuwenden hatte. Es
wurde ausdrücklich betont, daß ein Verkehr zwischen Kolonialamt
und den einzelnen Oberkommissaren bereits heute in der gewünsch-
ten Weise sich abspiele, daß daher die Schaffung eines Ausschusses
überflüssig sei; sie wäre zudem bedenklich, weil Gefahr bestünde,
daß dieser Ausschuß gewisse Machtbefugnisse an sich reißen werde
und unter Umständen der Versuch gemacht werden könnte, durch
Majoritätsbeschluß die einzelnen Kolonien zu überstimmen.

Obwohl also weitgehende organisatorische Änderungen der Ver-
fassung der Reichskonferenz nicht stattgefunden haben, zeigen gerade
die Verhandlungen von 1911, wie sich der Charakter eines künftigen
Reichsverbandes allmählich entwickelt. Es wird nicht eine Organi-
sation geschaffen werden, die sich als neue Einheit über Kolonial-
regierungen und mutterländische Regierungen erhebt; der Reichs-
verband wird vielmehr als Vereinigung der verbündeten Regierung
erscheinen. Eine Anzahl Gemeinwesen, die dem gleichen Souverän
unterstehn, deren Bevölkerungen im wesentlichen die gleiche Ab-
stammung aufweisen, die die gleichen demokratisch-politischen
Einrichtungen besitzen und gemeinsame politische Ziele ver-
folgen, stellen ein Reich dar, dessen gemeinsame Angelegen-
heiten durch Konferenzen der verbündeten Regierung erledigt
werden. Diese Konferenzen fassen Beschlüsse, die einstimmig,
nicht durch Stimmenmehrheit zustande kommen; sie sind überdies
den einzelnen Regierungen gegenüber nicht erzwingbar. Sie können
nur durchgeführt werden, wenn die einzelnen Regierungen sie in
ihren Parlamenten vertreten und dort die nötige Mehrheit besitzen.
        <pb n="125" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

123

Da die Reichskonferenzen nur aller vier Jahre zusammentreten, so
ist zurzeit die Erledigung zahlreicher Einzelfragen ausgeschlossen.
Bei der Selbständigkeit der Einzelstaaten in staatsrechtlicher Hinsicht
und bei ihrer geographischen Lage ist solches auch nicht vonnöten.
Plötzlich auftauchende Fragen können durch Sonder- und Zwischen-
konferenzen erledigt werden, wenn das nicht durch Verhandlungen
von Regierung zu Regierung möglich ist. Dazu kommen häufig Be-
suche kolonialer Minister im Mutterlande, denen bei dieser Gelegen-
heit Einblick in die Führung der Reichsgeschäfte zuteil wird; sie
werden z. B. zu den Sitzungen des Reichsverteidigungsrates zuge-
zogen. Es ist sogar die Frage der ständigen Anwesenheit eines
kanadischen Ministers in London erörtert worden.

Der Verkehr zwischen den einzelnen Regierungen und beson-
ders mit der Regierung des Mutterlandes wird nicht länger aus-
schließlich durch die Gouverneure aufrechterhalten; er wird im
Laufe der Entwicklung voraussichtlich mehr und mehr in die Hände
von kolonialen «Gesandten» übergehen. Es entwickelt sich so ein
Staatenbund, der manche Ähnlichkeit mit dem alten deutschen Bunde
hat. Die Reichskonferenz und deren geplante Fortsetzung, der Aus-
schuß der Oberkommissare, erfüllt eine Anzahl der Aufgaben, die
der Bundestag zu erledigen hatte. Die Vormacht, das Mutterland,
leitet die äußere Politik und organisiert die Reichsverteidigung in
steter Fühlung mit den Bundesgenossen. Es ist eine Entwicklung,
die noch in vollem Gange ist; ist doch keine der Kolonien als völker-
rechtliches Subjekt zu bezeichnen. Mit ihrer inneren Erstarkung
wird der Wunsch, nach außen und innen eine Nation zu werden,
wachsen. Die Furcht vor der Übernahme neuer Aufgaben wird
schwinden und damit auch das Mißtrauen gegen den Eintritt in eine
völlige Teilhaberschaft mit dem Mutterlande. Während heute noch
ein formales Abhängigkeitsverhältnis besteht, das sich in der Unter-
ordnung unter den Staatssekretär für die Kolonien äußert, wird es
in absehbarer Zeit zu einem Nebeneinanderstehen kommen.

Ein solches Miteinanderarbeiten verbündeter Regierungen hat
zweifelsohne seine Schattenseiten. Die verbündeten Regierungen
haben zurzeit außer einem dem Kolonialamt angegliederten Sekreta-
riat kein Organ. Sie besitzen als Verbündete keinerlei Geldmittel; sie
können einander nicht majorisieren und ihre Beschlüsse voneinander
nicht erzwingen. Wenn es sich um eine große Masse widerstrebender
        <pb n="126" />
        ﻿124

Dr. M. J. Bonn.

Elemente handelte, so wären diese Umstände entscheidend. In
Wirklichkeit besteht die Konferenz heute aus sechs Regierungen;
wenn Neufundland sich Kanada anschließt und Neuseeland für
Reichszwecke mit Australien geht, wird ihre Zahl sogar auf vier
fallen. Es besteht keinerlei technische Unmöglichkeit, warum sich
nicht vier Staaten, deren Bewohner ein Oberhaupt anerkennen, die
sich selbst für ein Volk halten und gemeinsame Interessen verfolgen,
durch ihre Regierungen auf eine einheitliche Politik in Fragen
der Weltpolitik ebensogut einigen können, als das recht bunt
zusammengesetzte europäische Allianzen und Botschafterkonferenzen
zu tun vermögen. Es liegt auch keine Schwierigkeit vor, für gemein-
same Zwecke gemeinsame Reichsfonds aufzubringen; schon auf der
Konferenz von 1907 ist die Schaffung eines solchen Reichsfonds für
Förderung von Verkehrszwecken angeregt worden. Eine Verteilung
der nötigen Summen unter vier Finanzminister ist leicht möglich, und
ebenso leicht möglich ist die Aufbringung der jedem Staate obliegen-
den Leistungen nach seinem eigenen Gutdünken. Die Mittelbewilli-
gung wird sich in mehreren Parlamenten abspielen und vielleicht
etwas schwieriger sein als bei einem gemeinsamen Parlament. Bei
einem geographisch zerrissenen Reiche müssen und können die Me-
thoden der Gemeinsamkeit verschieden sein von denen, die anein-
andergrenzende Bundesstaaten angewandt haben. Die Schwierig-
keit ist eben die geographische Zerrissenheit und die daraus folgende
verschiedene nationale Charakterentwicklung. Aber diese Schwierig-
keiten sind überwindbar, wenn gemeinsame Zwecke bestehen. Die
Entwicklung des letzten Jahrzehnts hat die Gemeinsamkeit dieser
Zwecke, vor allem der Sicherheit, allen Beteiligten deutlich vor Augen
geführt. Die internationale Lage, besonders die jetzt wohl zurück-
tretende «deutsche Gefahr», hat den Tochtervölkern die Nachteile
einer Isolierung deutlich gezeigt. Die nicht eben seltenen deutschen
Schriftsteller, die England durch Leitartikel bereits überwunden
glaubten, haben nicht nur die berechtigte deutsche Politik erschwert,
sie sind die eifrigsten Förderer der britischen Reichseinheit: ge-
worden.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland nebst
seinen Tochtervölkern ist in der Tat heute auf dem Wege zur Reichs-
einheit. Die Form derselben kann erst die Zukunft erweisen. Es
muß zweifelhaft erscheinen, ob die beherrschten Länder — Indien und
        <pb n="127" />
        ﻿Die Organisation des britischen Weltreichs.

125

die Kronkolonien — als Teilhaber in den Kreis der verbündeten Re-
gierungen treten werden. Vielleicht werden sie von den einzelnen
Staaten weiter verwaltet werden, wie das Mutterland heute Indien
verwaltet und Australien Papua; vielleicht werden sie aber auch
als gemeinsame Reichsdomänen von den verbündeten Staaten ge-
meinschaftlich regiert werden — als greifbares Zeichen der Zu-
sammengehörigkeit. Auf jeden Fall wird die Einheit kommen. Sie
wird naturgemäß die Macht des britischen Reiches vermehren, auch
wenn die Tochtervölker nicht, wie heute manchmal betont wird,
schon in wenigen Jahrzehnten viele Millionen Menschen beherbergen
werden. Allein diese Machtvermehrung wird die Politik Englands
in zunehmendem Maße friedlich beeinflussen, da die großen Demo-
kratien des neuen Reichs keine Lust haben werden, ihre soziale Ent-
wicklung einer angriffslustigen Reichspolitik zu opfern.

Literatur.

llbert, Sir C. P.: The Government of India, Oxford 1898.

Füller, Sir Bampfylde: The Empire of India, London 1913.

Lucas, Sir C. P.: Historical Geography of the British Colonies, Oxford 1894.

Keith, A. B.: Responsible Government in the Dominions, Oxford 1912.

Lucas, Sir C. P.: Lord Durhams Report on Canada, Oxford 1912.

Jebb, Richard: The Imperial Conference, London 1911.

Colonial Conference: 1907, Report and Papers, London.

Imperial Conference: 1911, Report and Papers, London.

Ashley, I. W.: The Tariff Problem.

Drage, Geoffry: The Imperial Organisation of Trade. London 1911.

Vince, C. A.: Mr. Chamberlains Proposals, London 1903.

G. v. Schu 1 ze-Gaevernitz: Britischer Imperialismus und englischer Frei-
handel 1906.

Jebb, Richard: The Britannic Question, London 1913.

Vor allem auch die Vierteljahrschrift: The Round Table.
        <pb n="128" />
        ﻿V.

Der moderne Imperialismus

___Von Professor Dr. M. J. Bonn_
        <pb n="129" />
        ﻿D:........":ER vieldeutige Sinn, der dem Worte Imperialismus inne-

[ wohnt, könnte einmal durch eine ins einzelne gehende
: Vergleichung der Zusammenhänge aufgedeckt werden, in
denen dieses nach allen Seiten schillernde Wort gebraucht
wird. So interessant ein solches Vorgehen sein mag, um zu einer
klaren Begriffsbestimmung zu gelangen, so soll doch hierauf zurzeit
verzichtet werden. Es sollen vielmehr die verschiedenen Bewegungen
vorgeführt werden, die von ihren Trägern als «Imperialismus» be-
zeichnet werden. Ein Vergleich derselben miteinander wird das
Wesen des Imperialismus deutlicher zu machen vermögen, als die
vorsichtigste Begriffsbestimmung.

I.

Als Italien vor etwa anderthalb Jahren die Eroberung von Tripolis
begann, begegnete man in fast allen Äußerungen der Überzeugung,
eine neue politische Phase — die des Imperialismus — habe be-
gonnen. Die italienische Einheit in Italien sei fest begründet, ob-
wohl sich noch ein Bruchteil der italienischen Bevölkerung außer-
halb der Staatsgrenzen befinde. Italien blühe wirtschaftlich empor;
es werde aber bei seiner beschränkten räumlichen Ausdehnung und
den wenig günstigen Vorbedingungen für eine Industrialisierung
noch für längere Zeit nicht imstande sein, seine wachsende Bevölke-
rung auf der heimatlichen Scholle zu ernähren. Diese nehme durch
Geburtenüberschüsse um etwa eine halbe Million im Jahre zu; es
könne sie bei einer Bevölkerungsdichtigkeit von fast 120 Menschen
auf den Quadratkilometer nicht im Lande festhalten. Es müsse die
Auswanderungsbewegung, die kaum zurückgehe, fortbestehen
lassen, sie aber in ihren Richtungen beeinflussen. Bis jetzt habe sich
diese italienische Einwanderung in fremde Länder ergossen; die
Auswanderer seien dabei vielfach in Berufe eingeströmt, in denen
für ihr Aufsteigen nicht Raum gewesen sei. Italien habe wertvolles
Menschenmaterial verloren, ohne daß dasselbe dabei sozial gehoben
worden sei. Es müsse jetzt endlich ein Gebiet gewonnen werden,
in das sich der Strom der italienischen Auswanderung ergießen
könne, wo der Auswanderer wirtschaftlich zu gedeihen vermöge und
politisch mit dem Mutterlande verbunden bleibe. — Man mag zwar

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft.	9
        <pb n="130" />
        ﻿130

Dr. M. J. Bonn.

bezweifeln, ob gerade Tripolis der geeignete Platz für eine derartige
Siedlungskolonie ist. Man wird aber- dieser Bewegung, in die sich
Italien mit größtem Enthusiasmus stürzte, nur gerecht werden
können, wenn man sich vergegenwärtigt, «daß es in erster Linie ein
Imperialismus zur würdigen Unterbringung des aus den untersten
Klassen bestehenden Bevölkerungsplus ist».

Die Stimmungen und Strömungen, die Italien beeinflußt haben, sind
in Deutschland nicht unbekannt. Sie haben in der Zeit, als Deutsch-
land noch ein Auswanderungsland war, zu den stärksten Kräften ge-
hört, die die deutsche Kolonialpolitik in den Fluß brachten. Sie sind
auch heute, obgleich Deutschland längst ein Einwanderungsland ge-
worden ist, nicht verschwunden. Gelegentlich der Marokkokrise hat
in manchen Kreisen eine Stimmung geherrscht, die der italienischen
durchaus vergleichbar war. Sie forderte eine Aufteilung Marokkos,
bei der Deutschland in den Besitz des Susgebiets kommen sollte.
Sie hoffte dadurch Ländereien zu gewinnen, die für eine deutsche
Massensiedlung geeignet wären. Gibt man solchen Anschauungen
die Bezeichnung «Imperialismus», so müßte man den Imperialismus
als eine Bewegung bestimmen, die neue, wenn möglich menschen-
leere Länder in überseeischen Gebieten zu gewinnen trachtet, um
sie mit Angehörigen des erobernden Volkes zu besiedeln. Je geringer
die Zahl der vorhandenen Eingeborenenbevölkerung ist, je schneller
diese vor den Einwanderern zurückweicht oder durch Berührung
mit ihnen abstirbt, desto besser wäre es. Man sucht weder ihre
Dienste, noch die Erzeugnisse ihres Fleißes, sondern man sucht Heim-
stätten für Auswanderer, Gebiete, in denen außerhalb der Grenzen
des sie entsendenden Mutterlandes Tochtervölker heranwachsen
können. Diese Tochtervölker sollen das verjüngte Ebenbild des hei-
mischen Volkstums darstellen und seine nationalen Eigenschaften in
ungetrübter Reinheit forterhalten und fortpflanzen. Wie es die Be-
gründer Neuseelands aussprachen, war ihr «Zweck, die Verpflan-
zung der englischen Gesellschaft, unter Beibehaltung des richtigen
Verhältnisses ihrer verschiedenen Schichten; unser Recht, unsere
gewohnte Umgebung, unsere Gepflogenheiten, unsere Sitten und
Empfindungen — kurz alles Englische bis auf den Boden wollen wir
mitbringen. Wir wollen die Grundlagen der Kolonie jetzt so legen,
daß in wenigen Generationen Neuseeland der Welt ein Gegenstück
unseres Vaterlandes zeigen wird, an Reichtum und Macht sowohl,
        <pb n="131" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

131

als auch dadurch, daß es die wertvollsten Eigentümlichkeiten unserer
Gesellschaftsordnung und unseres Nationalcharakters wiedergibt.»
Das Ziel eines derartigen Imperialismus wäre daher die Begründung
und die Forterhaltung eines dem Muttervolke wesensgleichen Volks-
tums in überseeischen Ländern. Die Frage, in welcher Weise der
politische Zusammenhang zwischen diesem Mutterlande und den
Tochtervölkern aufrecht erhalten werden soll, beschäftigt ihn einst-
weilen nicht.

Die Verwirklichung eines derartigen Gedankens — die Schöpfung
von Tochtervölkern — ist an vielen Orten der Welt, in Amerika,
in Australien, zum Teil auch in Südafrika geglückt. Sieht man vom
spanischen und vom portugiesischen Mittel- und Südamerika ab, wo
der Einfluß einer starken Eingeborenenbevölkerung die Entstehung
einer Mischrasse bedingt hat, so handelt es sich vornehmlich um
Gebiete mit angelsächsischen Bevölkerungen. Zwar sind diese Ge-
meinwesen ursprünglich nicht ausschließlich von Angelsachsen be-
siedelt worden — Kanada zählt noch heute unter 7192 338 Ein-
wohnern 1 649 371 Franzosen; sie tragen aber im großen ganzen
einen angelsächsichen Charakter. Sie sind allerdings, mit wenigen
Ausnahmen, nicht in der systematisch vorausschauenden Weise ge-
schaffen worden, die der eben gezeichnete, imperialistische Gedanke
zu verlangen scheint. Man hat ursprünglich vielmehr an die Nutzbar-
machung unbewohnter Ländereien gedacht, als an die Schaffung
neuer, dem Mutterlande wesensgleicher Gemeinwesen. Man hätte
sonst kaum die Erschließung Australiens durch ein großzügiges
System der Strafkolonisation in die Wege geleitet und sogar den
Plan gefaßt, seine Entwicklung durch staatlich unterstützte Ein-
wanderung von chinesischen Arbeitern und seine Bevölkerungs-
zunahme durch Einführung malaiischer Frauen zu beschleunigen.
Trotz alledem sind solche Gemeinwesen entstanden. Sie sind, ent-
gegen den Erwartungen, die der Abfall der heutigen Vereinigten
Staaten und des spanischen Südamerika überall hervorgerufen hat,
dem Mutterlande nicht untreu geworden. Sie stehen in enger Ver-
bindung mit ihm und haben allem Anschein nach nicht die Absicht,
diese Verbindung zu lösen.

Die Ausgestaltung dieser Beziehungen, des Verhältnisses von
Tochterkolonie zu Mutterland, ist die wichtigste Frage der engli-
schen Reichspolitik geworden. — Die alten nordamerikanischen

9*
        <pb n="132" />
        ﻿132

Dr. M. J. Bonn.

Kolonien besaßen in ihren Versammlungen Körperschaften, die eine
weitgehende Selbstverwaltung genossen. Sie waren zwar mit dem
Mutterlande durch ein System der Vorzugszölle verbunden, sie
kamen aber im wesentlichen für die Kosten ihrer Regierung auf,
ohne ihm finanziell zur Last zu fallen. Sie überließen ihm die Ver-
antwortung für die allgemeinen Reichsaufgaben. Sie leisteten keine
finanziellen Zuschüsse zu ihrer Erfüllung, auch nicht zu den gewal-
tigen Kriegskosten, die häufig in ihrem Interesse aufgebracht wer-
den mußten; nur wurde die lokale Verteidigung einschließlich der
Kosten zum Teil von ihnen getragen. Sie waren in den Worten von
A. Smith «Lander, die weder Geld, noch Truppen zur Unterstützung
des Reiches auf brachten». Das britische Reich im Westen des Atlan-
tischen Ozeans war daher seiner Ansicht nach «kein Reich, sondern
nur der Plan eines solchen. Wenn der Plan nicht verwirklicht werden
kann,» meinte er, «dann muß er aufgegeben werden.»

Wie bekannt, ist der Versuch, das Mutterland mit seinen Kolonien
zu einem Reiche zusammenzuschweißen, damals infolge von Miß-
griffen und von natürlichen Hindernissen gescheitert. Die Ver-
einigten Staaten sind selbständig geworden. Man hat aber einige
Kolonien (Kanada, Neufundland) gerettet und eine Anzahl (Austra-
lien, Neuseeland, Südafrika) neu erworben. Dort hat das alte Problem
in etwas veränderter Gestalt von neuem eine Lösung verlangt. Man
hat zuerst versucht, diesen Kolonien eine weitgehende, autonome
Verwaltung zu geben, die sich indes nur auf rein örtliche (kanadische,
beziehentlich australische) Angelegenheiten beschränken sollte. Die
Angelegenheiten der Kolonien sollten zwar von einem, dem Parla-
ment der Kolonien verantwortlichen Ministerium erledigt werden;
die Souveränität des Mutterlandes sollte daneben aber unverändert
bestehen. Es sollte so ein Verhältnis geschaffen werden, das den
Kolonien für koloniale Angelegenheiten Selbstverwaltung geben
sollte, während die Reichsangelegenheiten — auch wo sie die Kolo-
nien berührten — wie z. B. in der Handelspolitik — von dem Träger
des Reichsgedankens, dem herrschenden Mutterlande ohne Mit-
verantwortung der Kolonien behandelt werden sollten. Es sollten
also innerhalb des Reiches Nationen geschaffen werden, die inner-
halb ihres lokal-nationalen Wirkungskreises frei sein sollten, die aber
in Reichsfragen abhängig wären.

Dieser Versuch ist heute aufgegeben. Die Kolonien mit Selbst-
        <pb n="133" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

133

Verwaltung haben eine über den Machtkreis örtlicher Angelegen-
heiten hinausgehende Entwicklung genommen. Sie genießen seit
Jahren das Recht, eine selbständige Handelspolitik zu verfolgen.
Sie schließen, wenn auch in verhüllter Form, internationale Verträge
ab. Sie nehmen an den Kriegen des Mutterlandes teil und bean-
spruchen das Recht, deren Berechtigung zu prüfen. Seit mehr als
dreißig Jahren ist nun eine Bewegung im Gange, die nach Formen
sucht, um einen Zusammenschluß zwischen Mutterland und Kolonien
herbeizuführen. Diese Bewegung wird allseitig mit dem Namen «Im-
perialismus» bezeichnet. Es handelt sich bei diesem Imperialismus
nicht darum, dem britischen Reiche neue Gebiete zu gewinnen. Seine
Träger haben zwar in einzelnen Kolonien, wie z. B. in Südafrika,
eine Ausdehnung des Kolonialgebietes erfolgreich erstrebt, damit
nicht feindliche Elemente die Reichsgrenzen beengen oder gefährden
möchten. Ihr eigentliches Ziel ist aber neben der Erschließung der
bereits gewonnenen Länder durch britisches Kapital und deren Be-
siedlung durch britische Auswanderung der Zusammenschluß des
Mutterlandes mit den Tochtervölkern zu einem Reichsverein, nicht
die Erwerbung und Absteckung neuer Gebiete, die das Mutterland
besiedeln möchte.

Dabei sind die Bevölkerungen der in Frage stehenden Kolonien
weder der Abstammung, noch der Geistesart nach, denen des Mutter-
landes vollkommen gleich. Der Australier, der Kanadier, der Süd-
afrikaner weisen, selbst da, wo sie rein englischer Abstammung sind,
Charaktereigenschaften auf, durch die sie sich sowohl voneinander als
auch von den Engländern des Mutterlandes unterscheiden. Es leben
überdies in diesen Kolonien geschlossene Gruppen fremdnationaler
Bevölkerungen. Man hat früher darauf gerechnet, daß sie — vor
allem die Franzosen in Kanada — durch stete Berührung mit der
Masse der englischen Einwanderer ihre Nationalität verlieren und
allmählich zu englisch sprechenden Kanadiern werden würden. Zu
diesem Zwecke ist ursprünglich die französische Provinz Quebec mit
der englischen Provinz Ontario vereinigt worden, damit sie «eine
englische Provinz werden möchte». Diese Politik hat sich nicht be-
währt. Die französischen Kanadier sind Franzosen geblieben und
reichstreu geworden. Niemand denkt heute daran, sie ihrer Natio-
nalität zu berauben. Sie werden, ohne Rücksicht auf dieselbe, als
vollwertige Mitglieder des zu schaffenden britischen Reichsver,-
        <pb n="134" />
        ﻿134

Dr. M. J. Bonn.

bandes betrachtet, der kein Abhängigkeitsverhältnis, sondern ein
Teilhaberschaftsverhältnis zwischen Muttervolk und Tochtervolk
darstellen soll. Es bedeutet also der Zusammenschluß des Mutter-
landes mit seinen Kolonien, den dieser Imperialismus erstrebt, nicht
eine Zusammenfassung des in alle Welt verstreuten, britischen
Volkstums auf Grundlage der britischen Nationalität. Er bezweckt
vielmehr die Schaffung einer Reichsgemeinschaft, in der Raum für
andere, vollberechtigte Nationalitäten ist. An Stelle der einseitigen
Betonung der eigenen Nationalität, wie sie der ausbreitungslustige
Imperialismus vornimmt, der leere Räume zur Ausfüllung mit den
eigenen Volksgenossen besetzen will, und damit eine geographische
Ausdehnung des eigenen Volkstums erstrebt, tritt hier eine über die
Nationalität hinausgehende, die Völker zusammenschließende Be-
wegung. Dieser Imperialismus ist nicht länger gleichbedeutend mit
«Nationalismus».

II.

Als die Vereinigten Staaten im Jahre 18Q8 Spanien den Krieg er-
klärten, waren sie nicht von dem Bestreben geleitet, neue Gebiete
für sich zu erwerben. Die Mehrheit der amerikanischen Bevölke-
rung war vielmehr von der Überzeugung durchdrungen, daß die Er-
werbung überseeischer Besitzungen ein Übel sei, das ein gütiges
Geschick der Union erspart habe. Der Zweck des Krieges war die
Beseitigung der spanischen Herrschaft in Kuba, die dort zu fort-
währenden Aufständen und Revolutionen geführt hatte. Kuba sollte
die Freiheit gegeben und so Raum für die wirtschaftliche Entwick-
lung der zahlreichen kubanischen und amerikanischen Interessen ge-
schaffen werden, die die spanische Herrschaft bis dahin verhindert
hatte. Es sollte ein Befreiungskrieg, kein Eroberungskrieg sein. Das
Ergebnis des Krieges war aber, daß die Vereinigten Staaten Spanien
nicht nur aus Kuba, sondern auch aus den Philippinen vertrieben. Sie
gaben zwar Kuba eine republikanische Verfassung; sie vermochten
aber nicht, sich aus den Philippinen zurückzuziehen, denn eine
mächtige Bewegung, die sich selbst als die «Imperialistische» be-
zeichnete, zwang sie, die neu erworbenen Gebiete zu behalten. So
wurden Portorico und nach langen Kämpfen mit den Eingeborenen
die Philippinen amerikanische Kolonien.

Die Gedankengänge dieses amerikanischen Imperialismus waren
        <pb n="135" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

135

nicht einheitlich. Er ging einmal von der Anziehungskraft aus, die
schon die bloße Vorstellung von Ländererwerb auf die große Masse
ausüben müsse. «Der Gedanke, daß neue Gebiete unserem Macht-
bereich unterworfen werden, hat eine gewisse berauschende Kraft.»
Er erkannte überdies, daß ohne neue Landerwerbungen eine Art
Stillstand in der wirtschaftlichen Entwicklung der Vereinigten
Staaten eintreten müsse. Die großen Chancen der Erschließung,
die das Schicksal ihren Bewohnern in den Schoß geworfen hätte,
seien der Erschöpfung nahe. Das Gebiet der Union sei beinahe besie-
delt. Ihre Bewohner müßten daran denken, die Blicke nach außen zu
richten, um in dem Wettrennen um neue Absatzmöglichkeiten mit
den europäischen Völkern zu konkurrieren. Man müsse sich Ein-
fluß über neue Gebiete sichern, damit man deren Märkte zu be-
herrschen vermöge. Es ist das die Politik, die in den letzten Jahren
zwar auf direkte Gebietserweiterung verzichtet hat, aber unter der
Bezeichnung «Dollardiplomatie» darauf ausging, mittel- oder süd-
amerikanische Republiken in finanzielle Abhängigkeit von amerika-
nischen Geldgebern zu bringen, um so eine tatsächliche, wenn auch
nicht rechtliche Bevorzugung der amerikanischen Einfuhr zu be-
wirken. Diese Absicht ist in den Philippinen zum Teil verwirklicht
worden. Die wirtschaftliche Erschließung, die dort ursprünglich
zum besten der Philippinos und der ganzen Welt vorgenommen
werden sollte, ist allmählich mehr und mehr zugunsten der Ameri-
kaner geleitet worden. So hat z. B. das Tarifgesetz vom Jahre 1909
einer Anzahl Produkte der Philippinen, vor allem dem Zucker, im
Interesse des amerikanischen Konsumenten und im Interesse des in
den Philippinen angelegten, amerikanischen Kapitals Vorzugsbe-
handlung, beziehentlich Zollfreiheit in den Vereinigten Staaten ge-
sichert, während es gleichzeitig der amerikanischen Ausfuhr nach
den Philippinen ähnliche Vergünstigungen zuteil werden ließ.

Ein derartiges Bestreben nach Schaffung eines wirtschaftlichen
Monopols kann nun allerdings kaum Anspruch auf den hochtönen-
den Namen «Imperialismus» erheben. Wäre das der Fall, so gäbe es
kaum eine wirtschaftliche Ausbreitungsbewegung, die nicht als
«imperialistische» zu bezeichnen wären. Die Forderung nach Fort-
dauer der amerikanischen Herrschaft in den Philippinen hatte ihre
innere Kraft in ganz anderen Erwägungen, obwohl sie dabei mit
Interessentengruppen eng verbunden blieb. Die Amerikaner wollten
        <pb n="136" />
        ﻿136

Dr. M. J. Bonn.

die Philippinen behalten, nicht nur, um sie auszubeuten, sondern auch
um eine Mission der sozialen Erziehung und der wirtschaftlichen
Hebung in ihnen zu vollbringen. «Sobald wir sie verlassen,» sagt
die Botschaft des Präsidenten Mac Kinley, «übergeben wir sie der
Anarchie und schließlich der Barbarei. Wir schleudern sie wie
einen goldenen Apfel der Zwietracht unter die aufeinander eifer-
süchtigen Mächte, deren keine der anderen die Besitzergreifung be-
dingungslos gestatten würde». «Wir werden mit allen Mitteln, die
uns zu Gebote stehen, dieses Volk, das die Vorsehung unter unsere
Gerichtsbarkeit gestellt hat, davon zu überzeugen suchen, daß wir
seine Freiheit und nicht unsere Macht, seine Wohlfahrt und nicht
unseren Gewinn mehren wollen. Jeder Gemeinschaft, über der
unsere Flagge wehte, hat sie Segen gebracht. Ich glaube, die Philip-
piner werden es bald erkennen, daß sie auf der weltweiten Fahrt
bis zu ihrer Küste ihre segenbringende Kraft nicht verloren hat.»
Der amerikanische Imperialismus will also ein Herrschaftsverhältnis
gegenüber einer unterworfenen Bevölkerung begründen, nicht um
die Bewohner des Mutterlandes zu bereichern, sondern zum Segen
dieser Bevölkerung selbst. Er sucht nicht Gebiete, die er mit mutter-
ländischen Auswanderern besiedeln möchte, oder zum wenigsten, da
Amerika heute noch keine überschüssige Bevölkerung hat, für deren
zukünftige Ausbreitung abstecken möchte. Er will eine Kultur-
mission vollbringen. Es läßt sich nicht vermeiden, daß kühlrech-
nende Interessenten diese Stimmung zur Verfolgung eigensüchtiger
Zwecke benützen und unter dem Deckmantel großzügiger Welt-
beglückung recht nüchterne Geschäftspolitik treiben. Man darf des-
wegen dem amerikanischen Volke nicht Heuchelei vorwerfen. Es
sucht eine Politik zu betreiben, wie sie Eroberer, die hochstehenden
Völkern angehören, seit Jahrhunderten verfolgt haben. Sie1 verlangen
die Unterwerfung nicht nur, um zu herrschen, sondern um zu er-
ziehen. Begeistert von einem Ideal ernsthafter, wenn auch etwas
schulmeisterlicher Pflichterfüllung, nehmen sie den Völkern den
Traum der Freiheit, um ihnen die Wohltat der Ordnung zu geben.

III.

Die Herrschaft, die ein Volk über ein anderes ausübt, kann in zwei-
facher Weise organisiert sein. Schon der größte der modernen politi-
schen Denker, Machiavelii, hat klar ausgesprochen, daß man fremde
        <pb n="137" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

137

Völker entweder durch ein dem Mutterlande angehöriges Beamten-
tum oder durch ausgewanderte Kolonisten regieren könne. Das ist die
Politik, die Rom so erfolgreich an vielen Orten der Welt versucht hat.
Sie ist von den herrschenden Staaten Europas bis auf den heutigen
Tag vielfach angewandt worden, um unterworfene, stammfremde
Völkerschaften zu entnationalisieren. Der Kolonist als Träger
mutterländischer Gewohnheiten, mutterländischer Gedanken und
mutterländischer Empfindungen wird hinausgesandt, um auf er-
obertem Lande ein neues Heim zu begründen. Er soll dort im neuen
Boden Wurzel schlagen, aber indem er das tut, seine Eigenart dem
Lande übertragen, nicht die des Landes annehmen. Er soll zwischen
den Eingeborenen als Nachbar oder als Herr sitzen und sie durch
sein Beispiel mit den Gepflogenheiten des zivilisierenden Volkes ver-
traut machen. Er soll sich mit ihnen verschmelzen und mit ihnen zu
einem Volke werden, das nicht die Züge der Heimat trägt, die es
geboren hat, sondern der Heimat, der die Zugewanderten ent-
stammen. Er soll ihnen die Nationalität, die Sitte und die wohl-
löbliche Ordnung vermitteln, die das Mutterland groß gemacht
haben und die es den Besiegten als Entgelt für die Unterwerfung
schenken will. Das waren z. B. die Vorstellungen, die die englische
Politik in Irland im 16. Jahrhundert geleitet haben. Die Iren, die
noch vielfach Nomaden waren und in loser Clanverfassung lebten,
sollten durch englische Siedler zu Ackerbauern gemacht werden. Sie
sollten feste Wohnsitze einnehmen und, von den Bedrückungen
ihrer Clanhäuptlinge befreit, den wohltätigen Formen des englischen
Rechtes unterstellt werden. Sie sollten sich der englischen Sprache
bedienen, irische Namen ablegen, die Zeichen kriegerischen Kelten-
tums — flatternde Locken und wilde Schnurrbärte — abrasieren und
zu braven englischen Ackerbauern werden. Sie sollten nicht von den
Kolonisten geschieden bleiben, sondern mit ihnen unter dem gleichen
Rechte leben, Ehen mit ihnen schließen und Verkehr pflegen und
so durch Vermischung und Nachahmung zu Engländern werden.
«Konformität, Konkordanz und Vertrautheit in Sprache und Rede,
in Sitte, Ordnung und Tracht mit denen, die einem zivilisierten Volke
angehörten» erstrebte die englische Politik, «denn nichts erhält viele
seiner (des Königs) Untertanen in dem genannten Lande so sehr
in einer beinahe wilden und barbarischen Lebensweise, als die Tren-
nung, die zwischen ihnen in Rede, Sprache, Ordnung und Tracht
        <pb n="138" />
        ﻿138

Dr. M. J. Bonn.,

besteht. Das täuscht das Auge der Menge und macht sie glauben,
sie zerfielen in verschiedene Rassen, oder vielmehr Länder, während
sie doch alle zusammen einen Körper bilden, dessen Haupt unter
Gott Seine Hoheit ist.»

Diese Politik ist selbst in den Tagen gescheitert, wo das moderne
Nationalgefühl noch nicht ausgebildet war, und der religiöse Gegen-
satz, der seine Stelle einniahm, dem angegriffenen Volke bei aller
Stärke kaum das lebendige Gefühl der Zusammengehörigkeit zu
geben vermochte. Denn der Kolonist, der ausgesandt war, den Ein-
geborenen zu zivilisieren, paßte sich in verhältnismäßig kurzer Zeit
der Umwelt an, die die Eingeborenen geschaffen hatte. Er verlor,
wenn nicht fortwährend Nachschub eintrat, den eigenen National-
charakter, ohne dem Eingeborenen den seinen nehmen zu können.
Selbst der großartige Siedlungsversuch, den Oliver Cromwell nach
dem Jahre 1650 in Irland unternahm, ist in dieser Hinsicht geschei-
tert. Schon 1697 hieß es, «daß viele Kinder von Olivers Soldaten
nicht imstande sind, ein Wort Englisch zu reden». «Dies Unglück»,
meint der zeitgenössische Berichterstatter, «kommt durch irische
Frauen, da Mangel an Engländerinnen herrscht, die nicht in solcher
Anzahl herüberkamen, als nötig gewesen wäre.» Auch wo der Kolo-
nist sich nicht mit den Eingeborenen vermischte, hatte er gar kein
Interesse daran, dauernd als Vollstrecker einer großen Idee der
Nationalisierung zu wirken. Er sah in dem Eingeborenen nicht so-
wohl den zurückgebliebenen Bruder, dessen Erziehung ihm Ge-
wissenspflicht -war, als den allezeit willigen Hörigen, den man wirt-
schaftlich bequem ausnutzen konnte, so lange man seine nationalen
Vorurteile schonte. Die von Cromwell in Irland angesetzten Grund-
besitzer boten ihren ganzen Einfluß auf, um irische Pächter und iri-
sche Arbeiter auf ihren Gütern behalten zu dürfen, ohne daß sie daran
dachten, sie zu entnationalisieren.

So wird das Herrschaftsverhältnis, dessen Zweck ursprünglich
Verbreitung der mutterländischen Kultur und Anpassung der Ein-
geborenen gewesen war, zur Klassenherrschaft, die sich nicht die
Entwicklung, sondern die Ausnutzung der Eingeborenen zum Ziele
setzt.

Auch in denjenigen Gebieten Europas, wo man die Entnationali-
sierung der beherrschten Völker nicht durch Kolonisten, sondern
mittels eines Beamtentums versucht hat, ist der Erfolg im großen
        <pb n="139" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

139

ganzen innerhalb mäßiger Grenzen geblieben. Absolutistische Regie-
rungen, die völlig rücksichtslos vorgingen, haben gewiß manches er-
reicht. In den national vielgestaltigsten Gebieten Europas aber, wie
z. B. in Österreich-Ungarn, ist das Ergebnis recht gering gewesen.
Wo man auf brutale Durchführung der Entnationalisierung unter
Anspannung aller Machtmittel verzichtet hat, hat selbst ein so assimi-
lationsfähiges Volk wie die Franzosen keine wirklichen Erfolge auf-
zuweisen. Korsika ist z. B. heute zwar politisch französisch, es ist
aber, seinem Wesen nach, mindestens ebenso korsisch, wie Irland
irisch geblieben ist.

IV.

In Ländern, wo eine farbige Eingeborenenbevölkerung europäi-
schen Eroberern gegenübersteht, müssen sich natürlich noch viel
tiefergehende Gegensätze entwickeln. Wohl mag es auch hier dem
Eroberer zur Pflicht gemacht werden, den Eingeborenen zu heben
und zu erziehen; er wird schon durch seine eigenen Interessen bis
zu einem gewissen Grade in diese Richtung gedrängt. Er braucht
dort einen Arbeiter, der höher steht und intelligenter ist, als der
sich selbst überlassene Eingeborene zu sein pflegt. Er bedarf zur
persönlichen Bequemlichkeit eines willigen Dienstboten, der die
Elemente der Reinlichkeit und der Ordnung kennt und mit seinem
Herrh in dessen Sprache zu verkehren vermag. Daher denn überall,
wo solche Herßschaftsverhältnisse entstehn, eine gewisse Erziehung
der Eingebortenen nachweisbar ist. Die spanischen Konquistadoren
haben die spanische Sprache über einen halben Weltteil verbreitet.
Die Buren haben den Hottentotten und Kaffern ihre Mundart, den
Taal, gelehrt. Sie haben sie, soweit ihre Bedürfnisse gingen, zur
Arbeit und Sittsamkeit erzogen. So bestimmt z. B. ein Gesetz des
Oranje-Freistaates, daß kein Eingeborener ohne anständige Kleidung
auf der Straße eines Ortes oder in der Nachbarschaft einer von einem
Weißen bewohnten Farm betroffen werden dürfe; darunter versteht
der Gesetzgeber bei Männern, «zum mindesten mit einem Hemd und
einer Hose angetan», bei Frauen «ein Gewand, das den ganzen Körper
bedeckt». Über solche Äußerlichkeiten hinaus hat sich der Eroberer
selten um eine Hebung der Eingeborenen bemüht. Er hat sie, selbst
wenn er persönlich von tiefer Religiosität erfüllt war, häufig nicht
        <pb n="140" />
        ﻿140

Dr. M. J. Bonn.

zu seiner Religion bekehrt, da er sie für Geschöpfe hielt, für die die
christliche Religion nicht geeignet schien. Er hat sogar in Südafrika,
wie seinerzeit in den sklavenbesitzenden Staaten der Union, die
Tätigkeit der Mission zu erschweren gesucht. Auch wo er nicht so
weit gegangen ist, hat er doch die Eingeborenen nicht als vollwertige
Mitmenschen betrachtet, denn er war und ist davon überzeugt, daß
keine Gesetzgebung und keine Erziehung der Welt imstande sein
wird, sie in Europäer zu verwandeln. Wie hoch man immer ihr
Können und ihr Wissen steigern möge, sie können ihre Farbe nicht
ändern; der Unterschied zwischen schwarz und weiß wird bestehen
bleiben und damit jede äußere Anpassung unmöglich machen. Es
ist so ein elementarer Rassenunterschied gegeben, der im Laufe der
Zeit die ganze Erbitterung eines Klassenunterschiedes anzunehmen
beginnt.

Zu Anfang der kolonialen Entwicklung pflegt das Zusammenleben
zwischen Eingeborenen und Europäern, schon infolge des Mangels
an europäischen Frauen, verhältnismäßig eng zu sein. Nicht nur
außereheliche Vermischungen, auch eheliche Verbindungen kommen
häufig vor. Ein ganzer Stamm Südafrikas, die sogenannten Bastards,
die heute zum Teil auf deutschem Gebiete sitzen, und über einundeine-
viertel Million Mischlinge in den Vereinigten Staaten verdanken
diesen Beziehungen ihren Ursprung. Idealistische Träumer, z. B.
manche Missionare, gaben sich früher der Hoffnung hin, diese zu-
nehmende Rassenvermischung werde schließlich eine nationale Ein-
heit auf der Grundlage der herrschenden Rasse herbeiführen; der
Eingeborene werde durch Vermischung mit dem Weißen auf dessen
Höhe gehoben werden. Diese Hoffnung ist nicht etwa an der physi-
schen Abneigung der verschiedenen Rassen gescheitert. Die hohe
Zahl der Mischlinge in der ganzen Welt beweist, daß man sich auf
diese nicht verlassen kann; sie ist durch das immer stärker werdende
Gefühl der sozialen Überlegenheit vernichtet worden, das dem
Weißen eben seine Herrschaft über den Eingeborenen gibt. Das
Gefühl wird um so stärker, je mehr das Gesetz die Gleichheit beider
Rassen anstrebt. Die Entwicklung des Südens der Vereinigten
Staaten seit Aufhebung der Sklaverei mag zum Beweis dienen. —
Der Europäer fühlt sich als Herr, einerlei, wie niedrig sein Ursprung
in der Heimat gewesen ist, der kraft seiner Hautfarbe und dank der
durch sie verbürgten Eigenschaften herrschen muß; ihm gegenüber
        <pb n="141" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

141

erscheint der Eingeborene, und sei es auch der Höchststehende, als
ein entwicklungsunfähiger «Nigger».

Ein spanischer Jurist des 16. Jahrhunderts hat die Rechtmäßigkeit
dieses Verhältnisses bereits in merkwürdiger Vermischung von
Naivität und Subtilität gezeichnet. Die gewaltsame Unterwerfung
der Eingeborenen durch die Konquistadoren, so meint er, sei sittlich
berechtigt: 1. wegen der Sünden, die die Indianer begangen hätten,
2. wegen der Rauheit ihrer Sitten, die sie zu Sklaven bestimme, 3. da-
mit es möglich sei, die wahre Religion unter ihnen zu verbreiten,
4. damit die Übergriffe der Mächtigen unter ihnen gegen die Schwa-
chen des gleichen Stammes verhindert werden können. Er verlangt
die Herrschaft der Weißen über die Eingeborenen, weil diese zur
Ausnutzung bestimmt seien und nur durch diese Ausnutzung ge-
bessert werden könnten. Seine Auffassung fällt mit der heute in
weiten Kreisen herrschenden Anschauung zusammen. «Kann man be-
zweifeln,» sagt einer der Pioniere der britischen Ausdehnung in Süd-
afrika, «daß der Weiße seine höhere Zivilisation den farbigen Rassen
aufzwingen soll und muß?»

Das Ziel dieser Aufzwingung von Zivilisation ist indes nicht die
langsame Umwandlung der Eingeborenen in europäische Vollbürger.
Was diese Auffassung überhaupt berechtigt, ist eben die Vorstellung
der dauernden Minderwertigkeit des Eingeborenen, der von der
europäischen Zivilisation umklammert werden muß, nicht, damit er
von ihr völlig umgestaltet werde, sondern damit er ihr diene. —
Schon die spanische Eingeborenenpolitik des siebzehnten Jahrhun-
derts hat diese Minderwertigkeit der Eingeborenen als unumstöß-
liche Tatsache hingenommen. Sie hat die Indianer daher als rechtlich
Unmündige betrachtet und zum Schutz vor Ausbeutung vom Verkehr
mit den Kolonisten abschließen wollen. Dem modernen europäischen
Siedler hingegen soll diese Minderwertigkeit nicht nur die äußere
Gelegenheit, sondern auch die innere Rechtfertigung zur Ausnützung
eines Herrschaftsverhältnisses geben, dessen Aufrichtung und Aus-
übung eben das Wort «Imperialismus» bezeichnen will.

In seinen besten Typen ist sich der Weiße der Pflicht wohl be-
wußt, dieses Herrschaftsverhältnis nicht nur zum eigenen Nutzen,
sondern auch zum Segen der Eingeborenen zu gestalten. Es gilt
ihm in feierlichen Augenblicken als «Bürde des weißen Mannes»;
er ist ehrlich bemüht, den Eingeborenen die Segnungen einer Ge-
        <pb n="142" />
        ﻿142

Dr. M. J. Bonn.

sellschaftsordnung zu übermitteln, unter der der Weiße selbst ge-
deiht, und die er einzig und allein für gedeihlich hält. Die weniger
ethisch gestimmten Mitglieder der herrschenden Rasse nehmen aber
weder in der Praxis noch in der Theorie einen solchen Standpunkt
ein. «Das Volk wird nicht dulden, daß Gleichheit zwischen Schwar-
zen und Weißen besteht,» sagt das Grundgesetz der südafrikanischen
Republik ohne weitere Umschweife. Man begnügt sich überdies nicht
mit dieser, ein für allemal festgelegten natürlichen Überlegenheit.
Es werden Bestimmungen erlassen, die nicht nur eine Vermischung
mit den Eingeborenen verhindern sollen, sondern auch deren Er-
ziehung erschweren, ihnen den Zugang zu den gelernten Berufen
verschließen oder ihnen den Erwerb von Grundbesitz verbieten, da-
mit man sie dauernd als unterworfene Bevölkerung behandeln kann.
So ist ihnen z. B. in Deutsch-Siidwestafrika das Halten von Groß-
vieh verboten worden, nicht etwa, weil man Nomaden zur Aufgabe
der Weidewirtschaft zwingen wollte, sondern weil man die billige
Konkurrenz der Eingeborenen fürchtete und sie ausschließlich auf
die Lohnarbeit im Dienste weißer Farmer zu verweisen bestrebt war.
Der Gedanke, daß die Herrschaft des Weißen dazu dienen soll, den
Eingeborenen möglichst zu heben, tritt in dieser Form des Imperia-
lismus stark zurück. Soweit neben der bloßen Ausnützung über-
haupt noch sittliche Gesichtspunkte maßgebend sind, beschränken
sie sich auf die Pflicht des Kolonisten, den Eingeborenen, der zum
Dienen geboren ist, als Knecht gut zu behandeln, aber nicht an seiner
Hebung zu arbeiten. Die nationale Mission des Imperialismus, die
den Eingeborenen mit Gewalt zu einem «farbigen Europäer» machen
wollte, ist zu Ende; seine Aufgabe ist jetzt, dessen Europäisierung
möglichst zu verhindern. Dieser Imperialismus wird von der Mehr-
zahl der ortsansässigen Kolonisten vertreten, die ihn nicht nur in
ihrem Gebiete aufrechterhalten möchten, sondern über dessen Gren-
zen tragen wollen, getrieben durch Bedarf an Land und an ein-
geborenen Arbeitskräften. Sie betrachten sich dabei als Vertreter
des mutterländischen Volkstums, abgesehen von den nicht eben
seltenen Augenblicken, wo das Mutterland zugunsten der Einge-
borenen einzuschreiten versucht und das Ideal der «Nationalisie-
rung» durch allmähliche Gleichstellung der Eingeborenen, also wie
z. B. in der Kapkolonie durch Gewährung des Wahlrechts, durch-
setzen will.
        <pb n="143" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

143

V.

Ganz anders liegen die Verhältnisse, wenn eine dichte Bevölkerung
oder ein ungünstiges Klima die Niederlassung von Kolonisten und
damit die Bildung einer weißen, grundbesitzenden Aristokratie un-
möglich macht. Hier können die Eingeborenen nicht von europäi-
schen Siedlern beherrscht werden; sie müssen von europäischen Be-
amten regiert werden, die sich als ultima ratio auf ein europäisches
Besatzungsheer stützen. Es hat auch hier nicht an Möglichkeiten ge-
fehlt, die Herrschaft der Europäer den Eingeborenen gegenüber
brutal zu gestalten; an Beispielen von Ausbeutung und Erpressüng
ist die koloniale Geschichte gewiß nicht arm. Es besteht aber hier
keine Klasse, deren wirtschaftlicher Aufstieg von der Ausbeutung
der Eingeborenen abhängt; während andererseits die sorgfältige
Auswahl eines der Kritik der europäischen öffentlichen Meinung
ausgesetzten Beamtentums die Durchführung einer unparteiischen
Verwaltung gewährleistet. So läßt sich der Gedanke, es sei die Auf-
gabe der europäischen Staaten, die Eingeborenen zu beherrschen,
um sie zu zivilisieren, verhältnismäßig leicht zur Anerkennung
bringen.

Auch in diesen Gebieten ringen zwei Vorstellungen miteinander.
Die europäischen Regierungen, die von wirklichen, zivilisatorischen
Absichten erfüllt sind, gehen oft unbewußt von der Voraussetzung
aus, daß nur die Zivilisation, die ihr Volk verkörpert, Zivilisation
sei. Sie sehen im Eingeborenenleben nur eine Barbarei, deren Be-
seitigung möglichst bald erfolgen muß. Selbst wo es sich um hoch-
stehende Völker handelt, die alte Kultur in Kunst und Literatur auf-
weisen, erscheint ihr politisches Leben von so vielen Schatten ver-
düstert und durch solche Unvollkommenheiten entstellt, daß der
europäische Reformator bewußt seine Beseitigung anstrebt. Man
will, wo es sich um eine vernünftige Politik handelt, die Eingeborenen
nicht von heute auf morgen ihren Gewohnheiten entfremden. Man
hat ihnen die Pflege ihrer Religion und ihrer Sitten gestattet. Man
sucht aber bei ihnen selbst das Bedürfnis nach Befreiung von den-
selben zu erwecken und sie zu europäischen Lebensformen zu ver-
anlassen. Das ist z. B. zeitweilig das Ziel der englischen Politik in
Indien gewesen. Die englischen Staatsmänner waren Ende des
18. Jahrhunderts zur Überzeugung gelangt, daß eine Hebung der
        <pb n="144" />
        ﻿144

Dr. M. J. Bonn.

wirtschaftlichen Verhältnisse der Bauern in Bengalen nur durch
Schaffung eines den englischen Landlords vergleichbaren kapital-
kräftigen Oroßgrundbesitzerstandes möglich sei. Sie führten daher
eine durchgreifende Reform der Agrarverhältnisse herbei. Die Land-
steuern der dortigen Bauern, der Ryots, waren ursprünglich von
einer Klasse von Steuerpächtern, den sogenannten Zamindaren, ein-
gehoben und der Regierung übergeben worden. Die Regierung legte
nun den Zamindaren eine unveränderliche, den damaligen Steuer-
eingängen entsprechende Landsteuer auf, die nie erhöht werden
sollte; sie machte sie für deren Eingang verantwortlich. Sie
verwandelte sie dabei in Eigentümer des steuerpflichtigen
Landes und faßte die Bauern als ihre Pächter auf. Die Pflichten
dieser «Pächter» gegenüber ihren Grundherren sollten ebenso be-
schränkt werden wie die der Grundherren gegen den Staat. Auch
wenn es dazu gekommen wäre, so hätte die Verwandlung der Steuer-
pächter in Grundbesitzer und die Herabdrückung steuerpflichtiger
Bauern in Pächter zwar eine äußerliche Nachbildung englischer Zu-
stände, aber keine erfolgreiche Verpflanzung englischer Einrich-
tungen herbeigeführt.

Am deutlichsten ist der Grundgedanke dieser Politik in den
Worten ausgesprochen, mit denen im Jahre 1835 die Ziele
des modernen Erziehungswesens in Indien bezeichnet wurden:
«Das erste Ziel der britischen Regierung muß die Förderung engli-
scher Sitten und englischer Wissenschaft sein. Alle Geldmittel, die
überhaupt für Erziehungszwecke flüssig gemacht werden können,
werden am besten für englische Erziehung allein verwendet.» Es
sollte auf dem Wege der Erziehung der Inder zu einem, allerdings
farbigen, Engländer gemacht werden.

Ähnliche Ziele hoffte die zeitgenössische Missionsbewegung auch
in Afrika erreichen zu können. Eine rechtliche Gleichstellung der
eingeborenen Afrikaner mit den europäischen Kolonisten würde,
ihrer Meinung nach, eine völlige Umgestaltung Afrikas zur Folge
haben. «Es wird dann,» in den Worten von Wilberforce, «Afrika der
Sitz der Zivilisation werden, weil es der Sitz der Freiheit ist, —
der Sitz des Handels als Sitz der Freiheit, der Sitz der Wissenschaft
als Sitz der Freiheit.»

Auch die französische Regierung in Algier hat gelegentlich die
gleichen Bahnen beschritten. Sie hat zwar den Eingeborenen die Bei-
        <pb n="145" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

145

behaltung ihrer Sitten und Gewohnheiten versprochen; ein Ver-
sprechen, das sie streng eingehalten hat. Sie hat aber zeitweilig den
Eingeborenen, die sich des Eingeborenenrechts freiwillig begeben
f,	wollten, den rechtlichen Übertritt zum Status des Europäers sehr

erleichtert. Der eingeborene Mohammedaner kann durch eine Er-
klärung aus der mohammedanischen Rechtsgemeinschaft austreten
und ohne große Schwierigkeiten Franzose in rechtlicher Beziehung
werden; er wird dadurch aus einem Untertan ein Bürger. Da aber die
Inanspruchnahme dieser Berechtigung gleichbedeutend mit dem Aus-
tritt aus der mohammedanischen Glaubensgemeinschaft wäre, so ist
von ihr selten Gebrauch gemacht worden. Seit 1865 sind nur etwa
1300 Mohammedaner übergetreten. Die französische Regierung ist
zeitweilig in den Mitteln, mit denen sie eine Verschmelzung der
Rassen anstrebte, noch weiter gegangen. Sie hat z. B. eine Erleich-
terung der Eheschließung zwischen Europäern und Eingeborenen
herbeizuführen gesucht. In den Jahren 1850—77 haben in der Tat
56 Europäer mohammedanische Frauen und 64 Araber europäische
Frauen geheiratet; in den Jahren 1878—1903 haben 126 Europäer
mohammedanische Frauen und 139 Araber und Berber europäische
Frauen geheiratet. Die geringe Zahl dieser Mischehen, die die Stati-
stik aufweist — Algier hat eine Gesamtbevölkerung von über
5 Millionen —, zeigt zur Genüge, daß diese Politik der Rassen-
angleichung durch Verschmelzung (Assimilation) nicht erfolgreich
gewesen ist. Es ist wohl möglich, eine kleine Oberschicht der Ein-
geborenen derartig zu entnationalisieren, daß sie ihrem Volke ent-
fremdet wird. Man kann aber Millionen von Eingeborenen nicht
zu Europäern machen, noch auch diese Millionen von einigen europäi-
sierten, ihnen fremd gewordenen Volksgenossen regieren lassen. Es
ist in Indien in der Tat gelungen, das oben erwähnte Erziehungs-
*	Programm Macaulays durchzuführen und europäische Bildung in ge-

wissen Kreisen zu verbreiten. Die Führer der indischen Völker, die
diesen Schichten entstammen, sind jedoch durch diese Erziehung
häufig nicht zu Stützen der englischen Herrschaft geworden; sie
suchen vielmehr ihre Anhänger gegen die europäische Macht aufzu-
reizen, der sie selbst ihre Bildung verdanken; sie verfolgen ihr Ziel
nicht durch eine Politik der Aufklärung, sondern durch sorgfältiges
Anfachen der alten nationalen Vorurteile.

Im Gegensatz zu dieser Methode der Eingeborenenverwaltung

Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft	10

.
        <pb n="146" />
        ﻿146

Dr. M. J. Bonn.

steht die Politik der bewußten Anknüpfung an die vorhandenen
Einrichtungen der Eingeborenen. Sie hat erkannt, daß die europäi-
sche Herrschaft am leichtesten ausgeübt werden kann, wenn man
die Religion und die sozialen Gewohnheiten der Eingeborenen-
bevölkerungen nicht angreift. Sie hat daher bewußt die sozialen Zu-
stände zu erhalten gesucht, in denen sie sich bei der Eroberung be-
fanden und alle etwa störenden Einflüsse, wie z. B. die Einwande-
rung von Europäern, fernzuhalten gesucht. Man hat das Recht der
Eingeborenen kodifiziert und ihre Sitten anerkannt. Man hat durch
ihre Großen regiert und ihre Religion unterstützt. — Als die Ost-
indische Kompagnie die Verwaltung Bengalens übernahm, bestimmte
sie (1773), daß alle Eingeborenen, Mohammedaner sowohl wie
Hindus, soweit die bürgerliche Gerichtsbarkeit in Frage kam, sich
ihres eigenen Eingeborenenrechts bedienen sollten. Sie hat die Ein-
wanderung von Europäern lange Zeit fernzuhalten gesucht, nicht
nur, um ihr Handelsmonopol zu schützen, sondern wegen «der Ver-
achtung, mit der diese infolge von angeborener Anmaßung und Un-
wissenheit die Sitten und Einrichtungen der Eingeborenen betrach-
teten...». Am deutlichsten tritt diese Politik vielleicht in den Worten
zutage, die Napoleon III. in dem berühmten Briefe vom 6. Februar
1863 gebrauchte: «Ich habe Euren Häuptern (der Araber) Ehre er-
zeigt, ich habe Eurer Religion Achtung erwiesen, ich will Euch mehr
und mehr an der Verwaltung Eures Landes teilnehmen lassen.»
«Der Eingeborene hat das gleiche Recht auf meinen Schutz wie der
Kolonist. Ich bin ebensogut der Kaiser der Araber, wie ich der
Kaiser der Franzosen bin.»

Es sollen also die Eingeborenengesellschaften in ihren Grundzügen
unverändert erhalten werden. Die Mängel der Eingeborenen-
verwaltung werden natürlich aufgedeckt und allmählich beseitigt;
an Stelle des bestechlichen Kadis tritt der europäische Richter, der
aber nach dem eingeborenen Rechte, das den Eingeborenen erhalten
werden soll, urteilt. Es kann zwar dabei nicht jede Eingeborenen-
sitte erhalten werden, aber selbst eine starke, unter dem Druck der
öffentlichen Meinung stehende Verwaltung, wie die indische, kann
den furchtbaren Gewohnheiten der Witwenverbrennung, des
Mädchenmordes und anderer, mit religiösen Vorstellungen eng ver-
bundener Unsitten nur langsam Einhalt tun. Man muß ein Auge
zudrücken, nicht nur, weil man den Eingeborenen eine Zivilisation
        <pb n="147" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

147

erhalten will, die ihnen, wenn auch nicht ihren Herren, naturgemäß
erscheint, sondern auch, weil man so die Widerstände gegen die
europäische Herrschaft vermindert und mit Aufbietung geringer
Machtmittel regieren kann. Daher hat man eine ähnliche Politik auch
dann angewandt, wo es sich, wie z. B. in Südafrika, um weit tiefer
stehende Völkerschichten handelte. In Basutoland besteht z. B.
heute ein Gemeinwesen unter dem Schutze der britischen Regierung,
in dem die Basuto unter ihren Häuptlingen nach Basutogewohnheiten
leben können; in dem benachbarten Natal haben europäische Beamte
das alte Eingeborenenrecht kodifiziert und die Bruchstücke längst
zersplitterter Eingeborenenstämme künstlich zu neuen, nach diesem
Recht lebenden Stämmen verschmolzen.

Die Beibehaltung ihrer Lebensformen entspricht unzweifelhaft den
augenblicklichen Neigungen und Interessen der Eingeborenen. Sie
vermindert zeitweilig die Reibungsfläche, die eine Politik der «An-
gleichung» schaffen würde. Sie kann aber kaum als Erfüllung einer
imperialistischen Mission betrachtet werden. Ein derartiger «Impe-
rialismus» gibt dem unterworfenen Volke Sicherheit und Ordnung.
Er ermöglicht ihm aber nicht die Schaffung einer der europäischen
Zivilisation gleichwertigen Organisation. Er bringt den Beherrschten
nicht die Kultur der Herrscher; er sichert ihnen nur die eigenen
Lebensformen, die er durch Einführung europäischer Regeln er-
starren macht. So hat z. B. die Kodifikation des eingeborenen Ehe-
rechts in Natal, das den Brautkauf durch Hingabe einer bestimmten
Anzahl Rinder vorsieht, die eingeborene Sitte zur unumstößlichen Vor-
bedingung einer rechtmäßigen Ehe gemacht; das hat dann zu großen
Schwierigkeiten geführt, als die Rinderpest den Viehstand vermin-
derte und dadurch den Wert des einzelnen Rindes erhöht hat. Daher
ist auch diese Methode der Beherrschung der Eingeborenen nicht
von Dauer gewesen. So wenig man das imperialistische Ideal ver-
wirklichen kann, dem Eingeborenen alle Segnungen der europäischen
Zivilisation so zu vermitteln, daß er in allem wesentlichen zum
Europäer wird, so unmöglich ist es, sie ihm so fernzuhalten, daß
er dauernd Eingeborener bleiben müßte. Die Berührung mit den
Europäern — sei es auch nur mit Beamten, Missionaren oder Kauf-
leuten — erweckt neue Bedürfnisse, und mit den neuen Bedürf-
nissen entsteht ein neuer, wirtschaftlicher Drang. Die europäische
Ordnung und der dauernde Friede führen zur Bevölkerungszunahme.

10*
        <pb n="148" />
        ﻿148

Dr. M. J. Bonn.

In einzelnen Teilen der Kapkolonie ist die Eingeborenenbevölkerung
in 13 Jahren um 38 o/o gewachsen. Neue Lebensmöglichkeiten müssen
geschaffen werden. Es beginnt die Zusammenballung eingeborener
Arbeitermassen unter Zuhilfenahme europäischen Kapitals, und be-
wußt oder unbewußt greift die europäische Arbeitsordnung ln das
Leben der stationärsten Völker ein und rüttelt sie aus dem Her-
kommen auf. Der Bahnbau und die Fabrik zerstören die alten
Formen, und keine Kunst, kein Herrscherwille vermag sie wieder
aufzubauen. Im konservativsten Lande der Welt, in Indien, bestehen
heute 237 Baumwollspinnereien und Webereien und 60 Jutefabriken.
Sie beschäftigen täglich im Durchschnitt 231 850 bzw. 204104 Per-
sonen. Die Juteindustrie und ein großer Teil der Baumwollindustrie
ist mit englischem Kapital begründet; ein eingeborenes Unter-
nehmertum ist aber im Entstehen. Vor einigen Jahren ist ein
großes Eisen- und Stahlwerk mit einem ausschließlich indischen
Kapital von 1 545 000 £ begründet worden. Neben dieser wirtschaft-
lichen Umgestaltung, ja, in vielen Fällen ihr vorauseilend, wird eine
Umwandlung des eingeborenen Geisteslebens fühlbar. Auch wo man
versucht hat, die Eingeborenen «national» zu unterrichten und ihre
Geistesbildung auf der Grundlage ihrer nationalen Vergangenheit
zu entwickeln, läßt sich der Einfluß europäischer Gedanken nicht
abweisen. Es erwacht gerade bei den tüchtigsten und intelligen-
testen Eingeborenen der Drang, es dem Europäer gleichzutun, der
Wunsch, ihm zu beweisen, daß man ihm auf dem eigenen Felde ge-
wachsen sei. Dazu kommt die Notwendigkeit, die Verwaltung, sei
es auch in bescheidenem Maße, mit den Hilfsmitteln europäischer
Technik zu führen. Will man die Beamtenschaft nicht ausschließlich
auf Europäer beschränken, so muß man die Eingeborenenelemente
auf den Staatsdienst vorbereiten und bis zu einem gewissen Grade
europäisieren. Man richtet Examina für sie ein, deren Ablegung die
Beamtenlaufbahn eröffnet; man muß in diesen Prüfungen eine ge-
wisse Kenntnis des europäischen Wissens voraussetzen, und man muß
Einrichtungen zu dessen Erlernung treffen. Der Europäer zwingt
dem Eingeborenen nicht länger sein Wissen auf; der Eingeborene
fordert heute seine Vermittlung. Es findet bald ein mächtiger Zu-
strom zu allen Ämtern statt, der als Ansporn zu weiterer Europäisie-
rung dient. So kommen heute auf 1 250000 Beamte in Indien nur
noch etwa 5000 Europäer. Dabei bleibt der ganz- oder halbgebildete
        <pb n="149" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

149

Eingeborene allerdings nicht stehen; er will nicht länger in der
blinden Abhängigkeit eines ehemalig orientalischen, jetzt europäi-
sierten Despotismus verharren. Er borgt die politischen Ideale des
»	herrschenden Volkes, er ruft nach Freiheit und verlangt die Verfas-

sungsformen, die dieses sich geschaffen hat. «Englische Beobachter,»
schreibt ein indischer Mohammedaner, «dürfen nie vergessen, daß
unter den Hindu in ganz Indien eine starke Neigung besteht, die
nationalen Bewegungen nachzuahmen, die in der europäischen Ge-
schichte erfolgreich gewesen sind.» So kommt aus der Eingeborenen-
bevölkerung heraus, erst kaum vernehmlich, dann stärker und stärker
werdend, der Ruf nach teilweiser Europäisierung. Man will nicht
die eigene Nationalität verlieren, man will sie nicht vom Herrscher
zertrümmert sehen, man will aber auch nicht, daß der Herrscher
es einem versage, an den Kultureinrichtungen Anteil zu nehmen, die
ihn selbst groß und mächtig gemacht haben. Man will so auf
der einen Seite die eigene Nationalität bewahren, man will aber vom
,	Europäer hinzulernen, was man zur Selbstbestimmung braucht.

So ist eine Auffassung entstanden, die die Eingeborenen zwar nicht
in Europäer umwandeln will, aber ihnen europäische Einrichtungen,
ihren Bedürfnissen entsprechend umgestaltet, vermitteln soll. Sie
sollen dabei zur Mitarbeit an diesem Werke herangezogen werden.
Daher hat man, allerdings mit vielen Einschränkungen, bereits parla-
mentarische Vertretungen der Eingeborenen eingeführt, nachdem
ihre Mitwirkung in Justiz und Verwaltung schon seit Jahren statt-
gefunden hat. In Algier z. B. sind die Delegationen der Eingeborenen
zur Teilnahme an der Finanzverwaltung herangezogen worden. In
Indien haben die Reformen der letzten Jahre eine weitgehende Um-
gestaltung der politischen Stellung der Eingeborenen zur Folge
gehabt. Der gesetzgebende Rat des Vizekönigs (Imperial Legisla-
*	tive Council) besteht seit denselben aus 60 Mitgliedern; fast die

Hälfte derselben sind gewählte Vertreter der Eingeborenen. In den
gesetzgebenden Räten der Provinzen von Madras, Bombay und
Bengalen haben die gewählten eingeborenen Abgeordneten heute
die Majorität. Der Exekutive ist allerdings das Recht Vorbehalten,
gegen jede Maßnahme ihr Veto einzulegen; aber selbst diese Exe-
kutive enthält heute eingeborene Mitglieder. Im Staatsrat (Executive
Council) des Vizekönigs und der Provinzialgouverneure sitzt heute
je ein indisches Mitglied; und in der Londoner Zentralbehörde, dem
        <pb n="150" />
        ﻿150

Dr. M. J. Bonn.

Londoner India Council, sind zwei ernannte indische Mitglieder vor-
handen. In den Worten Lord Morleys, der als Staatssekretär für
Indien diese Gesetzgebung einführte, ist an Stelle des Glaubens, man
könne Indien ausschließlich durch eine tatkräftige Verwaltung	v

regieren (efficiency), der Gedanke getreten, die höherstehenden
Schichten der Bevölkerung durch politische Zugeständnisse zur Teil-
nahme an der politischen Arbeit zu erziehen.

Auch diese Entwicklung ist nicht auf hochstehende Völkerschaften
beschränkt geblieben. Der konstruktive Genius von Cecil Rhodes
hat schon vor Jahren (1894) Maßnahmen getroffen, durch welche
die Eingeborenenbevölkerungen des Transkei eine ziemlich weit-
gehende Selbstverwaltung erhalten haben. Die Generalräte des
Transkei können zwar keine Gesetze geben, sie sind aber mit der
Verwaltung wichtiger lokaler Aufgaben und mit der Verwendung
reichlicher Fonds betraut worden.

So sucht der Imperialismus, wie er in der oben zitierten Bot-
schaft des Präsidenten Mac Kinley zum Ausdruck gekommen ist,	&gt;

in der Tat auf verschiedenen Wegen sein Ziel zu erreichen. Man will
eine Herrschaft über die Eingeborenen ausüben, bei der sie nicht
bloß ausgebeutet, sondern zu ihrem eigenen besten erzogen werden
sollen, — eine Politik, die zweifellos einen inneren Widerspruch in sich
trägt. Man sucht ein Herrschaftsverhältnis über die Eingeborenen-
bevölkerung zu schaffen, das diese zwar zeitweilig unter die Bot-
mäßigkeit der weißen Gebieter zwingt, sie aber allmählich zu ihren
Teilhabern erzieht. Man erstrebt also eine Herrschaft, die erst dann
wirklich erfolgreich gewesen ist, wenn sie die Notwendigkeit ihres
Fortbestandes beseitigt hat. Das Endergebnis einer solchen Ent-
wicklung wäre also eine völlige politische Erziehung der Ein-
geborenenbevölkerung, nach deren Vollendung das herrschende Volk
seine Mission erfüllt hätte und die Stätte seiner Wirksamkeit ver-	»

lassen könnte. Manche englischen Reformatoren in Indien haben von
diesem Ziele geträumt, da sie Englands Herrschaft in Indien als ein
Unglück betrachteten, das beide Teile, Herrscher wie Beherrschte,
wegen der ungenügenden sozialen Entwicklung Indiens zeitweilig
ertragen müßten. Ähnliche Vorstellungen herrschten und herrschen
noch heute in manchen Kreisen Amerikas im Hinblick auf die Phi-
lippinen. Eine solche Auffassung war zweifellos in einer Zeit be-
rechtigt, wo man auch den Abfall von Tochter Völkern für unver-
        <pb n="151" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

151

meidlich hielt, wenn sie erst zur vollen Reife gelangt seien. Da-
gegen scheint es heute nicht notwendig zu sein, den politischen
Zusammenhang des beherrschten Volkes mit dem herrschenden
Volke zu beenden, wenn das Ziel einer nationalen Selbstver-
waltung erst erreicht ist. Das herrschende Volk hat seit langem
die Absicht aufgegeben, dem beherrschten seine Eigenart aufzu-
drücken; es ist, soweit Tochtervölker und andere Völker europä-
ischer Abstammung in Frage kommen, längst zur Einsicht gelangt,
daß ein Zusammenarbeiten verschiedener Völkerarten die Erfüllung
gemeinsamer Reichszwecke nicht gefährdet, sondern erleichtert. Es
ist denkbar, daß in fernen Zeiten der Imperialismus, der als Be-
herrschung eingeborener Völker erscheint, sich mit jenem Impe-
rialismus verbinden mag, der die Mitarbeiterschaft der eigenen zu
Tochtervölkern herangereiften Stammesgenossen erstrebt. Dann
werden beherrschte Gebiete wie Indien, und Tochterstaaten wie
Kanada, zu einem Reichsverbande mit dem Mutterlande zusammen-
geschlossen werden.

Soweit eine Beteiligung an den Pflichten des Reiches in Frage
kommt, hat Indien heute schon Anteil an denselben genommen. An
vielen Orten der Welt haben indische Truppen neben britischen ge-
kämpft. Überdies bildet Indien und mit ihm die übrigen Einge-
borenengebiete des britischen Reiches wirtschaftlich weit mehr eine
«Provinz», einen Teil dieses Reiches, als etwa Tochterstaaten, wie
Kanada, die mit den Mitteln der Zollpolitik eine möglichst weit-
gehende wirtschaftliche Selbständigkeit zu erreichen suchen.

Die Hauptschwierigkeit, die Gebiete, in denen der Imperialismus
als Herrschaftsverhältnis einer hochstehenden Rasse über tiefer-
stehende Völkerschaften begonnen hat, zu vollwertigen Reichsteilen
zu machen, liegt nicht auf der Seite formaler Verfassungsfragen.
Es ist durchaus möglich, daß dieser weitausblickende Gedanke sich
nie wird verwirklichen lassen, weil die Spannung, die zwischen den
Herrschern und den Beherrschten besteht, — zum mindesten in der
Masse der Bevölkerung —, allezeit zu groß sein wird, als daß eine
Mitarbeit möglich wäre, wie sie heute zwischen England und
seinen Kolonien mit Selbstverwaltung angebahnt wird. Soweit
es sich um die Auslese des Beamtentums handelt, ist ein Verständnis
zwischen Herrscher und Beherrschten erreichbar. Die Masse der
Europäer verachtet jedoch die Eingeborenen, soweit sie sie nicht
        <pb n="152" />
        ﻿152

Dr. M. J. Bonn.

in gleich unberechtigtem Unverstand als eine Art farbiger Europäer
betrachtet, die heute schon Vollbürger sein könnten. Wo daher
ein gewissermaßen abstraktes Herrschaftsverhältnis besteht, wie
z. B. in Indien, das nicht durch Kolonisten ausgeübt wird, ist
das Problem lösbar; es wird aber auch hier durch Vorstellungen
vergiftet, die den Mischkolonien entstammen, wo der einzelne Euro-
päer der «Herr» ist und der Eingeborene sein Knecht. In diesen Ge-
bieten ist die Zusammenarbeit von Weißen und Schwarzen nur auf der
Grundlage der Unterordnung möglich. Wo diese Vorstellungen ein-
dringen, erschweren sie auch in den großen Eingeborenenkolonien ein
Zusammenarbeiten nach anderen Grundsätzen, das dort zwischen
Herrschern und Beherrschten möglich wäre. Die Auffassung, daß
der Inder, wie hoch auch seine Kaste sei, ein «Nigger» ist, die der
Weltenbummler dorthin mitbringt, oder der Ausschluß indischer Ein-
wanderer aus Ländern wie Südafrika oder Kanada, erbittern die Ein-
geborenen. Sie werfen sie auf ein Nationalgefühl zurück, dem nur
eine Gegnerschaft, kein Zusammenarbeiten mit dem herrschenden
Volke erstrebenswert erscheint. Befreiung, nicht Beteiligung wird
ihr Ziel.

Es muß daher als zweifelhaft erscheinen, ob der moderne Impe-
rialismus seine höchste Aufgabe lösen wird. Dort, wo beide Völker
miteinander vermischt im gleichen Gebiete leben, besteht zurzeit
wenig Hoffnung auf eine Überbrückung der Gegensätze. An
einzelnen Orten der Welt, z. B. in Neuseeland, vielleicht auch in
Algier, sind gewisse Formen der Zusammenarbeit geschaffen wor-
den. Anderswo scheint die nationale Abneigung im Steigen zu sein.
Aber ähnliche Vorstellungen haben einst auch die europäischen
Völker erfüllt. Der Haß, mit dem die englischen Kolonisten in
Irland von den Iren sprachen und im Norden Irlands heute noch
sprechen, die Verachtung, mit der sie auf sie herabblickten, ist kaum
schwächer gewesen als die Geringschätzung, die der Weiße dem
Neger angedeihen läßt. Jahrhundertelang hat der britische Staat
versucht, Irland dadurch zu «zivilisieren», daß alle Erscheinungs-
formen der irischen Nationalität als barbarisch vernichtet werden
sollten. In haßdurchglühten Agrarrevolten hat sich das irische Volk
dagegen gewehrt. Englands Feinde waren stets seine Freunde. Und
heute scheint doch die Möglichkeit gegeben, daß Irlands Nationalität
als vollberechtigt anerkannt werden und im Rahmen lokaler Selbst-
        <pb n="153" />
        ﻿Dev moderne Imperialismus.

153

Verwaltung Gelegenheit zu weitgehender Selbstbetätigung finden
wird.

Es sind so eine ganze Reihe der verschiedenstenVorstellungskreise,
die sich des Wortes «Imperialismus» bedienen. Bestrebungen zur Be-
gründung von Siedlungskolonien und zur Ausbreitung des eigenen
Volkstums, unter Umständen von der ausgesprochenen Absicht ge-
leitet, die Eingeborenenbevölkerung zu vertreiben und zu vernichten,
nennen sich in der gleichen Weise «imperialistische» wie die Versuche,
Eingeborenenreiche zu unterwerfen und unter Ausschluß jeder Sied-
lungstätigkeit zu beherrschen. Bewegungen zum bundesstaatlichen
Zusammenschluß eines Mutterlandes mit seinen Kolonien auf der
Grundlage der völligen Gleichberechtigung aller Teilnehmer heißen
ebenso «imperialistische» wie Unternehmungen, deren einziger Zweck
der ist, mit Waffengewalt ein abhängiges Kolonialreich zu begründen.
Jedes Volk, das durch wirtschaftliche Erschließung, politische Be-
herrschung oder kriegerische Eroberungen über seine Landesgrenze
hinausstrebt, gibt an, imperialistische Ideale zu verfolgen. Je nach
den Möglichkeiten, die sich dieser nationalen Ausbreitung bieten
— sei es Auswanderung in leerstehende Gebiete oder Beherrschung
eingeborener Völkerschaften —, muß natürlich die Erscheinungsform
dieses Imperialismus wechseln.

Soweit man nun in der Tat unter Imperialismus nichts anderes
versteht als den Versuch, eine Herrschaft (imperium) über fremde
Völker zu begründen oder eine solche auf ein Gebiet auszudehnen,
das man mit den eigenen Volksgenossen auffüllen möchte, ist diese
Auffassung richtig. Dann ist der moderne Imperialismus nichts
anderes als eine auf der Anwendung moderner Hilfs- und Macht-
mittel beruhende Ausbreitungsbewegung. Sie unterscheidet sich von
früheren, auf die Begründung solcher Herrschaftsverhältnisse ab-
zielenden Bewegungen nur dadurch, daß sie sich einer modernen
Technik bedient und sich meist gegen verhältnismäßig tiefstehende
Bevölkerungen richtet. Man mag ihr außerdem zubilligen, daß sie,
soweit die Unterwerfung solcher Bevölkerungen in Frage steht, sich
nicht bloß deren Ausbeutung, sondern auch in gewissem Sinne deren
soziale Erziehung zum Ziele setzt. Es ist so zweifellos in den mo-
dernen Ausbreitungsbewegungen, neben aller eigensüchtigen Aus-
beutungslust, doch der Gedanke der sozialen Hebung, die Vorstellung
einer Kulturmission enthalten.
        <pb n="154" />
        ﻿154

Dr. M. J. Bonn.

Aber alles das ist nur bedingt eigenartig; es sind Ziele, die sich
vergangene Zeiten in ähnlicher Weise gesetzt haben. Man hat daher
den modernen Imperialismus in diesem Sinne des Wortes häufig mit
dem Imperialismus vergangener Zeiten verglichen, — vor allem mit
dem römischen. Man hat ausgeführt, daß dieser römische Imperialis-
mus, obwohl er nicht mit modernen Hilfsmitteln gearbeitet habe,
viel erfolgreicher gewesen sei als der Imperialismus der Gegenwart.
Rom habe die unterworfenen Provinzen ausgebeutet und im Gegen-
satz zu modernen Eroberern zu Tributen angehalten; es habe ihre
Bewohner dafür zu römischen Bürgern gemacht und ihnen die
mutterländische Kultur so erfolgreich vermittelt, daß die besiegten
Barbaren in späteren Jahrhunderten zu vollwertigen Trägern römi-
scher Kultur geworden seien. Ähnliche Erfolge habe der moderne
Imperialismus nicht aufzuweisen, es sei wenig wahrscheinlich, daß
z. B. die eingeborene Bevölkerung Ägyptens und Indiens eine ähn-
liche Stellung in der angelsächsischen Welt einnehmen werde, wie
es Spanien und Nordafrika in der römischen getan haben.

Eine solche Auffassung sieht bewußt oder unbewußt im Imperialis-
mus nur das nationalistische Moment, dem er zweifelsohne ein gutes
Teil seiner ursprünglichen Spannkraft verdankt. Sie mißt seine Er-
folge an dem Grade, in dem es ihm geglückt ist, fremde Zivilisa-
tionen seinen Ideen anzupassen und die Eigenart fremder beherrsch-
ter Nationen auszulöschen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet
ist der moderne Imperialismus nirgends wirklich erfolgreich gewesen.
Er hat wohl in weite Teile der Welt die Einrichtungen der Mutter-
völker hinausgetragen; aber er hat nirgends die Gleichförmigkeit
erreicht, die er ursprünglich wohl erstrebte. Er hat weder volks-
fremde europäische Völker zu entnationalisieren vermocht, noch
ist er imstande gewesen, die Eingeborenen zu europäisieren; er hat
nicht einmal verhindern können, daß Tochtervölker, die verhältnis-
mäßig unvermischt geblieben sind, einen eigenartigen, vom Mutter-
volke verschiedenen Nationalcharakter entwickelten.

Gerade in dieser scheinbaren Schwäche liegt indes die eigenartige
Bedeutung des modernen Imperialismus. Seine Vertreter haben die
Unmöglichkeit erkannt, stammverwandte Völker in der Entwicklung
eines eigenen Nationalcharakters aufzuhalten und stammfremde
Völker zum Aufgeben ihrer volkstümlichen Eigenarten zu zwingen.
Sie haben daher mit vollem Bewußtsein eine Politik aufgegeben, die
        <pb n="155" />
        ﻿Der moderne Imperialismus.

155

•eine Gleichmachung aller zum Reiche gehörigen Völkerschaften an-
strebte; sie suchen den staatlichen Zusammenhang nicht auf den
gemeinsamen Ursprung zu begründen und ihn, wo solcher fehlt,
durch äußerliche Angleichung zu ersetzen; sie wollen ihn vielmehr
auf gemeinsame Zwecke aufbauen. Sie nehmen die Vielgestaltig-
keit der Völker eines Reiches als unabweisbare Tatsache hin, die
schon deswegen nicht beklagenswert ist, weil sie eine Vielheit der
nationalen Begabungen in den Dienst der Reichszwecke stellt. Das
britische Weltreich hat es nicht zu beklagen gehabt, daß neben den
Engländern auch Schotten, Iren und Walliser ihre Eigenart bei
seinem Aufbau betätigen konnten; es hat keinen Grund, auf die Mit-
arbeit des französischen Kanadiers und des holländischen Afrikanders
zu verzichten, weil ihr Wesen nicht englisch ist und nicht englisch
werden wird. Es ist kein Nationalstaat, sondern ein Völkerstaat,
— wie es mehr oder weniger jedes Reich werden muß, das sich über-
seeische Besitzungen angliedert. In dieser Erkenntnis, — nicht in
der bloßen überseeischen Gebietserweiterung —, beruht die wahre
Bedeutung des modernen Imperialismus. Obwohl derselbe in vielen
Köpfen mit einer Auffassung zusammenfließt, die nur den einen
möglichst großen Teil des Weltraums erfüllenden Nationalstaat er-
strebt, so beruht seine Eigenart eben darin, daß er sich über diese
rein nationalistischen Vorstellungskreise erhebt; er verfolgt eine
Politik, die die vielgestaltigen Kräfte verschiedener, in einem Reiche
vereinter Völker den gemeinsamen Reichszwecken dienstbar zu
machen sucht.
        <pb n="156" />
        ﻿Literatur.

Sir Charles Lucas: Greater Rome and Greater Britain, Oxford 1912.

A. C. Coolidge: The United States as a World Power, New York 1908.

P. S. Re in sch: World Politics, New York 1904.

I. A. Hobson: Imperialism, London 1902.

Lord Cromer: Ancient and Modern Imperialism, London 1910.

James Bryce: Studies in Law and Jurisprudence, Oxford 1901.

W. Borgius: Der Imperialismus (eine Zusammenstellung imperialistischer Auf-
fassungen), Berlin 1905.

Ernest Seilliere: La Philosophie de l’Imperialisme, Paris 1903—1908, Bd. III
und Introduction ä la Philosophie de l’Imperialisme, Paris 1911.

Erich Mareks: Die imperialistische Idee in der Gegenwart (Vortrag Dresden 1903)
in: Männer und Zeiten 1911, Bd. II, S. 261—292.

Pierersche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel &amp; Co. in Altenburg.
        <pb n="157" />
        ﻿the scale towards document

Der moderne Imperialismus.

153

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CD

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“*rwaltung Gelegenheit zu weitgehender Selbstbetätigung finden
| rd.

Es sind so eine ganze Reihe der verschiedenstenVorstellungskreise,
sich des Wortes «Imperialismus» bedienen. Bestrebungen zur Be-
windung von Siedlungskolonien und zur Ausbreitung des eigenen
dkstums, unter Umständen von der ausgesprochenen Absicht ge-
: tet, die Eingeborenenbevölkerung zu vertreiben und zu vernichten,
j: nnen sich in der gleichen Weise «imperialistische» wie die Versuche,

: igeborenenreiche zu unterwerfen und unter Ausschluß jeder Sied-
j^’igstätigkeit zu beherrschen. Bewegungen zum bundesstaatlichen
; sammenschluß eines Mutterlandes mit seinen Kolonien auf der
undlage der völligen Gleichberechtigung aller Teilnehmer heißen

*	;enso «imperialistische» wie Unternehmungen, deren einziger Zweck
j:r ist, mit Waffengewalt ein abhängiges Kolonialreich zu begründen.

*	les Volk, das durch wirtschaftliche Erschließung, politische Be-
'rschung oder kriegerische Eroberungen über seine Landesgrenze

3; lausstrebt, gibt an, imperialistische Ideale zu verfolgen. Je nach
1 Möglichkeiten, die sich dieser nationalen Ausbreitung bieten
*; se* es Auswanderung in leerstehende Gebiete oder Beherrschung
geborener Völkerschaften —, muß natürlich die Erscheinungsform
1 ^“-ses Imperialismus wechseln.

Soweit man nun in der Tat unter Imperialismus nichts anderes
i 'steht als den Versuch, eine Herrschaft (imperium) über fremde
lker zu begründen oder eine solche auf ein Gebiet auszudehnen,
§ i man mit den eigenen Volksgenossen auffüllen möchte, ist diese
Tfassung richtig. Dann ist der moderne Imperialismus nichts
g leres als eine auf der Anwendung moderner Hilfs- und Macht-
tel beruhende Ausbreitungsbewegung. Sie unterscheidet sich von
8- heren, auf die Begründung solcher Herrschaftsverhältnisse ab-
enden Bewegungen nur dadurch, daß sie sich einer modernen
i j'hnik bedient und sich meist gegen verhältnismäßig tiefstehende
^ölkerungen richtet. Man mag ihr außerdem zubilligen, daß sie,
= /eit die Unterwerfung solcher Bevölkerungen in Frage steht, sich
it bloß deren Ausbeutung, sondern auch in gewissem Sinne deren
I- iale Erziehung zum Ziele setzt. Es ist so zweifellos in den mo-
nen Ausbreitungsbewegungen, neben aller eigensüchtigen Aus-
tungslust, doch der Gedanke der sozialen Hebung, die Vorstellung

3:

:r Kulturmission enthalten.

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