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        <title>Grundfragen der englischen Volkswirtschaft</title>
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        iiiiiiiNmiinilutimnmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimmimiiiiimimiiiiiliiliiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii
VERÖFFENTLICHUNGEN  DER
HANDELSHOCHSCHULE  MÜNCHEN

I.  HEFT
GRUNDFRAGEN
DER
ENGLISCHEN  VOLKSWIRTSCHAFT ­


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VERLAG  VON  DUNCKER  &amp;amp;  HUMBLOT
MÜNCHEN  UND  LEIPZIG
19  13
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        VERÖFFENTLICHUNGEN
DER  HANDELSHOCHSCHULE
MÜNCHEN

L  HEFT
GRUNDFRAGEN  DER  ENGLISCHEN
VOLKSWIRTSCHAFT

VERLAG  VON  DUNCKER  &amp;amp;  HUMBLOT
MÜNCHEN  UND  LEIPZIG
19  13

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        GRUNDFRAGEN
DER  ENGLISCHEN
VOLKSWIRTSCHAFT

VERLAG  VON  D.UNCKER  &amp;amp;  HUMBLOT
MÜNCHEN  UND  LEIPZIG
19  13
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        Vorwort.  &amp;gt;
•|.  'i.
\
-nter  dem  Titel  »Deutschland  und  seine  Konkurrenten«
U :  wurde  im  Wintersemester  1912/13  an  der  Handelshoch-■
  schule  München  ein  Vortragszyklus  abgehalten,  dessen
erster  Teil  die  angelsächsische  Welt  behandelte.
Dem  Wunsche  zahlreicher  Hörer  nachkommend  haben  die  beteiligten
Vortragenden  die  Veröffentlichung  ihrer  Arbeiten  gestattet.  Das  vorliegende ­
  Bändchen  bringt  unter  der  Bezeichnung  »Grundfragen  der
englischen  Volkswirtschaft«  die  erste  Hälfte  derselben.  Ein  zweites
Bändchen,  Probleme  der  Vereinigten  Staaten  behandelnd,  soll  in  Bälde
folgen.  Die  jetzt  erscheinende  Sammlung  enthält  im  wesentlichen  die
unveränderte  Wiedergabe  dieser  Vorträge.  Eine  Ausnahme,  für  die
ich  den  Leser  und  meine  Mitarbeiter  um  Entschuldigung  bitte,  bildet
eigentlich  nur  der  erste  der  von  mir  gehaltenen  Vorträge:  »Die  Organisation ­
  des  britischen  Weltreichs«,  der  in  der  ursprünglichen,  skizzenhaften ­
  Form  nicht  veröffentlicht  werden  konnte.  Ausführliche  Belegstellen ­
  und  Anmerkungen  sind  in  allen  Fällen  absichtlich  unterblieben,
da  die  Veröffentlichung  dem  gleichen  Zwecke  dienen  soll  wie  die
Vorträge  selbst  —  dem  Leser  eine  Einführung  in  die  Fragen  des  britischen ­
  Weltreichs  zu  geben  und  ihn  zu  deren  Studium  anzuregen.

München,  den  12.  Juli  1913.

Dr.  M.  J.  Bonn.
        <pb n="6" />
        Inhaltsangabe.
Seite
I.  Das  englische  Agrarwesen.  Von  Privatdozent  Dr.  Rudolf  Leonhard  1
II.  Die  englische  Industrie.  Von  Privatdozent  Dr.  Theodor  Vogelstein  17
III.  Das  englische  Kreditwesen.  Von  Professor  Dr.  Edgar  Jaffe /  .  .  31
IV.  Die  Arbeiterfrage  in  England.  Von  Professor  Dr.  Edgar  Jaffe ;  .  45
V.  Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.  Von  Professor
Dr.  Moritz  Julius  Bonn  61
VI.  Der  moderne  Imperialismus.  Von  Professor  Dr.  Moritz  Julius  Bonn  127
        <pb n="7" />
        'Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.

Das  englische  Agrarwesen
Von  Dr.  Rudolf  Leonhard
        <pb n="8" />
        D :  AS  vorliegende  Thema  paßt  scheinbar  nicht  ganz
■  in  einen  «Deutschland  und  seine  wirtschaftlichen
[  Konkurrenten»  betitelten  Zyklus.  Wirtschaftliche  Kon-!
  kurrenz  macht  die  englische  Landwirtschaft  der  des
Kontinents,  speziell  der  deutschen,  nicht;  im  Gegenteil,  sie  ist
durch  die  überseeische  Konkurrenz  weit  schärfer  betroffen  worden
als  die  unsrige.  Wenn  trotzdem  ein  Vortrag  über  die  englische  Landwirtschaft ­
  in  diesen  Zyklus  aufgenommen  wurde,  so  geschah  das,
um  zu  zeigen,  wie  die  englische  Außenhandelspolitik  auf  die  eigene
Landwirtschaft  eingewirkt  und  wie  diese  sich  den  veränderten  Verhältnissen ­
  mehr  oder  weniger  angepaßt  hat.
Während  über  englische  Industrie-  und  Handelspolitik,  die  unsere
Interessen  unmittelbar  berührt,  in  Deutschland  ziemlich  konkrete,
wenn  auch  nicht  immer  ganz  richtige  Vorstellungen  verbreitet  sind,
sind  die  landläufigen  Anschauungen  über  englische  Landwirtschaft
meist  etwas  nebelhaft.  Das  Schema  pflegt  sich  in  der  vagen  Vorstellung ­
  von  einer  hohen  Blüte  der  englischen  Landwirtschaft  im
18.  Jahrhundert  zu  erschöpfen,  die  dann  durch  die  Aufhebung  der
Kornzölle  1846  geknickt  wurde;  dann  habe  die  überseeische  Konkurrenz ­
  zu  Anfang  der  siebziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  den
Resten  der  englischen  Landwirtschaft  endgültig  den  Garaus  gemacht,
so  daß  heute  auf  dem  gänzlich  entvölkerten  flachen  Lande  die  Ruhe
des  Kirchhofs  herrsche.  Wir  werden  im  folgenden  sehen,  wie  unzutreffend ­
  diese  traditionellen  Vorstellungen  sind.
Unsere  Betrachtungen  werden  sich  im  wesentlichen  auf  die  letzten
40  Jahre  konzentrieren,  denn  ein  so  umfangreiches  Thema  wie  das
über  englisches  Agrarwesen  in  einem  knappen  Aufsatz  darzustellen,
erfordert  äußerste  Verkürzungen,  die  nur  ein  Eingehen  auf  das  Notwendigste ­
  gestatten.  Da  uns  hier  in  erster  Linie  die  Gegenwart
interessiert,  die  gewisse  Parallelen  mit  der  Entwicklung  in  Deutschland ­
  nahelegt,  will  ich  auf  die  historische  Entstehung  der  heutigen
englischen  Agrarverfassung  so  gut  wie  gar  nicht  eingehen  und  nur
kurz  darauf  hinweisen,  daß  aus  der  Grundherrschaft  und  der  Un-1*
        <pb n="9" />
        4

Dr.  Rudolf  Leonhard.

freiheit,  der  Grundlage  aller  mittelalterlichen  Agrarverhältnisse,
sich  die  bäuerliche  Bevölkerung  Englands  allmählich  zu  einer  nahezu
freien  Stellung  emporarbeitete.  Aber  schon  im  15.  und  16.  Jahrhundert ­
  führen  große  Umwälzungen  auf  dem  Lande,  namentlich ­
  das  Aufkommen  der  wirtschaftlich  lohnenderen  Schafzucht,
zu  einer  Ausdehnung  des  feudalen  Großbetriebs,  die  mit  weitgehender ­
  Vertreibung  der  Bauern  und  Einziehung  ihrer  Höfe  verknüpft ­
  ist.  Nach  einer  Periode  des  Stillstandes  folgt  im  18.  Jahrhundert ­
  durch  das  Steigen  der  städtischen  Bevölkerung  und  der  Getreidepreise ­
  eine  zweite,  noch  mächtigere  Ausdehnung  des  Großbetriebs ­
  auf  Kosten  des  Gemeinlands  und  der  Bauernstellen,  jetzt
aber  nicht  mehr  zwecks  Ausdehnung  der  Schafzucht,  sondern  des
Getreidebaues.  Rein  technisch  war  diese  Ausdehnung  des  Großbetriebs ­
  gerechtfertigt,  weil  er  im  Getreidebau  große  Vorteile  vor
dem  Kleinbetrieb  hat.  Großbetrieblicher  Getreidebau  ist  also  im
18.  Jahrhundert  die  Signatur  der  englischen  Landwirtschaft.
Diese  Verhältnisse  spitzen  sich  noch  schärfer  zu,  als  England
Ende  des  18.  Jahrhunderts  in  einen  25jährigen  Krieg  mit  Frankreich
gerät,  der  in  den  napoleonischen  Kriegen  und  der  Kontinentalsperre
gipfelt.  Jetzt  steigen  durch  die  Absperrung  vom  Festland  die  Getreidepreise ­
  in  England  so  hoch,  daß  auch  der  schlechteste  und  ungeeignetste ­
  Boden  angebaut  werden  muß,  um  den  Bedarf  zu  decken.
Auf  diese  Art  verschwinden  die  letzten  Reste  des  bäuerlichen  Kleinbetriebs, ­
  gleichzeitig  wird  die  Viehzucht,  die  eigentliche  Domäne  des
Kleinbetriebs,  zurückgedrängt,  weil  bei  der  Höhe  der  Getreidepreise
der  Fleischgenuß  in  den  breiteren  Schichten  des  Volkes  stark  abgenommen ­
  hat.
Mit  dem  Falle  der  napoleonischen  Herrschaft  1813  fällt  auch  die
Kontinentalsperre,  und  die  englischen  Getreidepreise  drohen  durch
Wiederherstellung  der  Einfuhr  herabzugehen.  Dies  bringt  namentlich ­
  die  Bebauer  der  schlechtesten  Böden  in  wirtschaftliche  Bedrängnis, ­
  denn  der  jetzige  Getreidepreis  lohnt  den  Anbau  nicht
mehr.  Um  nun  den  Anbau  im  alten  Umfang  aufrecht  zu  erhalten,
führt  man  im  vermeintlichen  Interesse  der  Landwirtschaft  einen
Schutzzoll  mit  gleitender  Skala  ein,  der  automatisch  sich  ermäßigt,
wenn  die  Getreidepreise  einen  gewissen  Punkt  übersteigen.  Diese
Einrichtung  bewährt  sich  aber  absolut  nicht,  denn  wenn  die  Inlandsernte ­
  gut  ist,  fallen  die  Preise  trotz  der  Zölle,  und  die  Inhaber  der
        <pb n="10" />
        Das  englische  Agrarwesen.

5

schlechtesten  Böden  kommen  nicht  auf  ihre  Kosten,  steigen  aber
die  Preise  durch  magere  Ernten,  so  zwingt  die  soziale  Not  in  den
großen  Städten  zur  provisorischen  Herabsetzung  der  Zölle.  Eine
Kommission  nach  der  anderen  tagt,  ohne  die  wahre  Ursache  der  Notlage ­
  der  englischen  Landwirtschaft  entdecken  zu  können.
Diese  Situation  zieht  sich  bis  1846  hin,  denn  solange  befinden  sich
im  Parlament,  gestützt  auf  eine  gänzlich  veraltete  Wahlrechtsordnung, ­
  die  Vertreter  des  angeblichen  Landinteresses  in  der  Majorität
und  verhindern  jeden  Abbau  der  Zollschranken.  Dann  aber  wird
unter  dem  übermächtigen  Druck  der  vereinigten  Konsumenten,  also
der  Industriellen,  Kaufleute  und  Arbeiter,  die  zugleich  eine  Parlamentsreform ­
  durchsetzen,  der  Zollschutz  erst  gemildert,  dann  allmählich ­
  ganz  beseitigt.
England  ist  heute  noch  dasjenige  Land,  dessen  Zollpolitik  durchaus
von  Freihandelsprinzipien  geleitet  wird.  Wohl  hat  auch  England
Zölle,  aber  es  sind  nur  reine  Finanzzölle,  deren  Ertrag  ungeschmälert
in  die  Staatskassen  übergeht,  ohne  daß  Dritte  irgendwelchen  Sondervorteil ­
  davon  haben.  Produkte,  die  auch  im  Inland  erzeugt  werden,
wie  Getreide  usw.,  werden  mit  Ausnahme  der  Spirituosen  prinzipiell
nicht  besteuert,  weil  ja  die  durch  den  Zoll  bewirkte  Preiserhöhung
einem  kleinen  Bruchteil  des  Volkes,  eben  den  Produzenten,  in  Gestalt
höherer  Einnahmen  zugute  käme.  Es  würde  also  neben  dem  Staat,
der  seinen  Zoll  vom  Import  erhält,  eine  bestimmte  Erwerbsklasse
einseitig  auf  Kosten  der  Allgemeinheit  bereichert,  und  dies  vermeidet
die  englische  Finanzgesetzgebung  im  Interesse  der  sozialen  Gerechtigkeit. ­

Die  Aufhebung  der  Kornzölle  1846  vernichtete  nun  aber  nicht  etwa
die  englische  Landwirtschaft,  im  Gegenteil,  sie  wurde  zu  höherer
Produktion,  zur  Steigerung  der  Roherträge  auf  der  Fläche,  angespornt. ­
  Man  konzentrierte  sich  auf  die  besseren  Böden  und  erzielte
hier  bei  nur  mäßig  sinkenden  Preisen  höhere  Erträge  als  bisher.
Gerade  die  Zeit  von  1846  bis  1875  zählt  zu  den  blühendsten  der  englischen ­
  Landwirtschaft.  Da  aber,  etwa  um  1875,  setzt  mit  Vehemenz
die  überseeische  Konkurrenz  aus  Amerika,  Argentinien  und  Indien  und
auch  aus  Rußland  ein.  Über  ihre  Ursachen  ist  viel  geschrieben  worden, ­
  sie  liegen  in  erster  Linie  in  der  größeren  Billigkeit  des  Bodens
der  überseeischen  Länder,  in  der  verbesserten  Verkehrstechnik,
namentlich  der  Verbilligung  der  Schiffsfrachten,  und  endlich  in  der
        <pb n="11" />
        6

Dr.  Rudolf  Leonhard.

Anleihepolitik  des  internationalen  Finanzkapitals,  dessen  Zinsen  die
überseeischen  Länder  mit  ihrem  Getreide  bezahlen  müssen.
Gerade  England  wurde  durch  diese  überseeische  Konkurrenz  infolge ­
  seiner  insularen,  dem  Import  ganz  offenstehenden  Lage  und
des  Mangels  eines  Schutzzolles  besonders  schwer  getroffen.  Indessen ­
  es  zeigte  sich,  daß  die  Struktur  der  englischen  Agrarverhältnisse ­
  diesem  schweren  Anprall  einigermaßen  gewachsen  war.  Wäre
England  damals  von  Bauern  auf  eigenem  Land  bewohnt  und  bebaut
gewesen,  so  wäre  die  englische  Landwirtschaft  vielleicht  wirklich
mit  einem  Schlag  ruiniert  worden.  Nun  gab  es  aber  um  1875
—  zum  Glück,  könnte  man  in  diesem  Falle  beinahe  sagen  —  in  England ­
  keinen  Bauernstand  in  diesem  Sinne  mehr,  sondern  nur  Pächter,
landwirtschaftliche  Unternehmer.  Der  englische  und  schottische
Boden  gehört  ja  nur  einigen  wenigen  immens  reichen  Lords,  die  aus
ihren  Pachtrenten  Millionen  beziehen.  Es  ist  also  in  der  englischen
Landwirtschaft  durchweg  eine  Zweiteilung  in  Besitz  und  Betrieb
eingetreten,  wobei  der  Grundbesitzer  das  Risiko  eines  etwaigen
Preisfalls  auf  sich  nehmen  muß.  Der  Pächter  berechnet  rein  kaufmännisch-kapitalistisch, ­
  wieviel  Pacht  er  zahlen  kann,  wenn  er  auf
seine  Kosten  kommen  soll.  Er  ist  auch  jeden  Moment  imstande,
die  Pachtrente  von  sich  aus  zu  modifizieren,  denn  die  Pachtperioden
sind  im  beiderseitigen  Interesse  meist  nur  kurzfristig.  Als  jetzt  der
scharfe  Preisfall  des  Getreides  einsetzte,  drückte  sich  das  also  sofort
in  der  entsprechenden  Herabsetzung  der  Pachten  aus,  die  um  25  bis
75  o/o  fielen.  Der  Verlust  wurde  also  in  erster  Linie  von  den  Großgrundbesitzern ­
  getragen,  deren  Einkommen  und  Vermögen  stark
reduziert  wurde,  die  aber  noch  am  ehesten  imstande  waren,  diesen
Verlust  zu  verschmerzen.
Innerlich  also  zeigte  sich  die  Anpassung  der  englischen  Landwirtschaft ­
  an  die  Veränderungen  des  Weltmarktes  in  der  Herabsetzung
der  Pachtpreise,  äußerlich  in  weitgehenden  Verschiebungen  innerhalb ­
  des  landwirtschaftlichen  Betriebes.  Der  bisherige,  immer  noch
stark  ausgedehnte  Getreidebau  wurde  im  großen  Maße  eingeschränkt ­
  und  verdrängt  durch  die  Ausdehnung  der  Viehzucht  und
der  Weidefläche;  denn  jetzt  wurde,  im  Gegensatz  zu  der  Zeit  etwa
der  Kontinentalsperre,  die  Viehzucht  ökonomisch  wieder  lohnend.
Mit  dem  Fall  der  Getreidepreise  bekam  ja  die  städtische  Bevölkerung
einen  entsprechenden  Teil  ihres  Einkommens  frei  und  konnte  ihn
        <pb n="12" />
        Das  englische  Agrarwesen.

7

zum  Ankauf  teurerer  Konsumartikel,  wie  Fleisch,  Butter,  Milch,  Eier,
verwenden,  die  früher  als  Luxus  gegolten  hatten.  Allerdings  wird
neuerdings  ein  großer  Teil  des  englischen  Fleischkonsums  ebenso  wie
des  Getreidebedarfs  durch  überseeischen  Import,  durch  die  Einführung ­
  von  Gefrierfleisch,  gedeckt.  Dieses  Gefrierfleisch  stellt  aber
immerhin  eine  mindere  Qualität  und  eine  Bedarfsdeckung  nur  für  die
ärmeren  Volksklassen  dar.  Das  einheimische  frische  Fleisch  erleidet
hierdurch  keine  Konkurrenz,  denn  es  erzielt  auf  dem  Markt  viel
höhere  Preise  und  hat  ein  breites,  kauffähiges  Publikum.
Jedenfalls  also,  was  der  Getreidebau  verlor,  gewann  die  Viehzucht,
die  Weide.  Mit  dieser  Änderung  der  Wirtschaftsrichtung  war  notwendig ­
  eine  gewisse  Verödung  des  Landschaftsbildes  verknüpft,
denn  die  intensive  Viehzucht  braucht  weniger  Leute  als  der  intensive ­
  Ackerbau.  Ein  großer  Teil  der  Landarbeiter  wurde  überflüssig
und  verschwand.  Aus  diesem  starken  Rückgang  der  landwirtschaftlichen ­
  Bevölkerung  haben  nun  viele  Schriftsteller  etwas  voreilig  geschlossen, ­
  die  englische  Landwirtschaft  sei  ruiniert  und  habe  den
Boden  als  unlohnend  liegen  gelassen.  Nichts  ist  falscher  als  das.
Es  liegt  dieser  Annahme  die  irrige  Auffassung  zugrunde,  intensiv
sei  nur  ein  Landwirtschaftsbetrieb,  wo  auf  die  Fläche  möglichst  viel
Handarbeit  verwendet  würde,  etwa  nach  Art  der  chinesischen
Spatenkultur,  wo  also  das  Landschaftsbild  von  Menschen  wimmelt.
Dies  ist  aber  nur  e  i  n  e~Art  der  Intensität,  die  sogenannte  Arbeitsintensität. ­
  Neben  dem  Produktionsfaktor  Arbeit  gibt  es  aber  in  der
Landwirtschaft  bekanntlich  noch  einen  anderen  Produktionsfaktor,
der  gerade  in  den  westeuropäischen  Industriestaaten  wachsende  Bedeutung ­
  gewonnen  hat,  das  ist  der  Faktor  Kapital.  Unter  besonders ­
  günstigen  Umständen  können  Arbeit  und  Kapital  gleich  intensiv
auf  den  Boden  verwandt  werden,  dann  ist  die  Wirtschaft  arbeitsu
  n  d  kapitalintensiv,  häufiger  aber  wird  es  nur  möglich  sein,  einen
von  beiden  Faktoren,  den  am  reichlichsten  und  billigsten  vorhandenen, ­
  anzuwenden,  dann  tritt  eine  Dissoziation  ein,  und  die  Wirtschaft
ist  entweder  nur  arbeits-  oder  nur  kapitalintensiv.
Für  diesen  letzteren  Fall  bietet  gerade  die  englische  Landwirtschaft
ein  klassisches  Beispiel.  Seine  besonders  im  regenreichen  Westen  gelegenen, ­
  rein  auf  Erzeugung  von  Vieh  gerichteten  Weidewirtschaften, ­
  die  hohe  Werte  repräsentieren  und  hervorbringen,  sind  typisch
kapitalintensiv;  sie  sind  ganz  auf  die  Produktion  von  Qualitätsware
        <pb n="13" />
        8

Dr.  Rudolf  Leonhard.

zugeschnitten.  Darin  liegt  ja  überhaupt  die  Zukunft  auch  der  kontinentalen ­
  europäischen  Landwirtschaft,  genau  so  wie  die  unserer
Industrie,  die  schon  längst  zur  Erzeugung  von  Qualitätswaren  übergegangen ­
  ist.  Gegenüber  dem  überseeischen  Massenimport  von
Getreide,  Schafwolle  usw.  kann  die  Zukunft  der  europäischen  Landwirtschaft ­
  nur  in  der  Weiterverarbeitung  und  der  Herstellung  von
Qualitätsprodukten  liegen,  denn  hier  kann  sie  ihre  natürliche  Überlegenheit ­
  in  der  Kapitals-  und  Arbeitsverwendung  zur  Geltung
bringen.
England  hat  bereits  mit  Erfolg  diesen  Weg  eingeschlagen  und
namentlich  auf  dem  Gebiete  der  Viehzucht  sich  einen  lohnenden  und
dauernden  Erwerbszweig  in  dem  Export  von  Zuchtvieh  zur  Veredlung ­
  der  Pferde-,  Rinder-  und  Schafherden  in  den  Vereinigten ­
  Staaten,  Argentinien,  Australien  und  dem  Kaplande  geschaffen. ­

Daneben  gewinnen  bei  der  Kaufkraft  des  englischen  Konsumenten
wachsende  Bedeutung  die  Nebenproduktionen,  die  der  Großbetrieb
früher  verächtlich  als  trifles,  Kleinigkeiten,  abtat,  die  aber  doch  hohe
Erträge  abwerfen  können  und  die  eigentliche  Domäne  des  Kleinbetriebes ­
  sind,  wie  z.  B.  die  Erzeugung  von  Geflügel,  Eier,  Gemüse,
Obst,  Beeren  usw.
Nun  wird  häufig  von  fachmännisch-agrarischer  Seite  eingewendet,
diese  Nebengewerbe  könnten  doch  alle  zusammen  nicht  ernstlich  ins
Gewicht  fallen  gegenüber  den  ungeheueren  Verlusten,  die  die  englische ­
  Landwirtschaft  durch  den  Fall  der  Getreidepreise  erlitten  habe.
Man  macht  sich  eben  gar  keine  Vorstellung  davon,  welche  Kaufkraft
Ökonomisch  vorgeschrittener  Konsumenten  wie  die  englischen,  landwirtschaftlichen ­
  Qualitätsprodukten  gegenüber  entfalten  können,  und
welche  ungeheuren  Summen  jährlich  für  Dinge  ins  Ausland  gehen,
die  ebensogut  in  England  selbst  könnten  hergestellt  werden.  Ich
will  ausnahmsweise  einige  Daten  einander  gegenüberstellen,  um  zu
zeigen,  welchen  Inlandsmarkt  die  englische  Landwirtschaft  sich  noch
erobern  kann.
England  importiert  bekanntlich  den  größten  Teil  seines  Weizens
und  Weizenmehles,  etwa  den  Bedarf  von  zehn  Monaten  im  Jahre;
für  diesen  Import  hat  es  jährlich  zu  bezahlen  50  Mill.  £  oder  eine
Milliarde  Mark,  gewiß  eine  ungeheure  Summe.
        <pb n="14" />
        Das  englische  Agrarwesen.

9

Aber  für  importierte  Butter  allein  gab  England  1911  aus
23  Millionen  £
rechnen  wir  dazu  noch  von  den  13  Millionen,
die  jährlich  für  Geflügel  und  Früchte  ausgegeben ­
  wurden,  nur
die  auf  solche  Produkte  entfielen,  die  ebensogut ­
  auch  in  England  hätten  hergestellt
werden  können,  so  erhalten  wir  die  Gesamtsumme ­
  von
40  Millionen  £  =  800  Millionen  Mark,  die  jährlich  außer
Landes  gehen,  aber  durch  Ausdehnung  der  Kleinbetriebe  und  Inangriffnahme ­
  der  entsprechenden  Produktionen  im  Lande  zu  halten
wären.  Jedenfalls  sieht  man,  es  handelt  sich  um  riesige  Summen,
welche  imstande  sind,  die  Verluste,  welche  die  englische  Landwirtschaft ­
  durch  den  Getreidepreisfall  erlitten  hat,  durchaus  wett  zu
machen.
Die  Ausdehnung  der  Viehzucht  auf  Kosten  des  Ackerbaues  war
in  England  übrigens  auch  rein  agrartechnisch  insofern  gerechtfertigt,
als  man  bei  dem  früheren  hohen  Stand  der  Getreidepreise  namentlich ­
  in  dem  feuchten,  graswüchsigen  Westen,  dem  geborenen  Weidelande, ­
  große  Flächen  zu  Ackerland  umgewandelt  hatte,  die  jetzt  durch
die  Rückverwandlung  in  Weide  ihrer  natürlichen  Nutzung  zurückgegeben ­
  wurden.  Aber  auch  in  dem  relativ  trockenen  Osten,  den
typischen  sogenannten  Korngrafschaften,  haben  namentlich  eingewanderte ­
  schottische  Landwirte  gezeigt,  daß  es  sehr  wohl  möglich
ist,  durch  Schaffung  künstlicher  Weiden  und  Anbau  der  Futtermittel
im  Felde,  verbunden  mit  Stallfütterung,  die  Viehzucht  auszudehnen.
Allerdings  ist  die  Vermehrung  der  englischen  Viehzahl  rein  statistisch ­
  hinter  der  Deutschlands  im  gleichen  Zeitraum  zurückgeblieben;
das  Bild  verschiebt  sich  aber  etwas,  wenn  wir  berücksichtigen,  daß
namentlich  das  englische  Rind  durchschnittlich  schwerer  ist  und  ein
bedeutend  höheres  Schlachtgewicht  repräsentiert  als  das  deutsche;
ferner  daß  die  englischen  Viehrassen  im  Interesse  größerer  Ergiebigkeit ­
  auf  Schnellwüchsigkeit  und  Frühreife  hin  gezüchtet  werden, ­
  so  daß  also  die  englische  Viehzucht  gewissermaßen  mit  einer
größeren  L  mlaufgeschwindigkeit  rechnen  kann.

tur  Käse  /
„  Eier  7
        <pb n="15" />
        10

Dr.  Rudolf  Leonhard.

Soviel  also  in  kurzem  von  der  agrartechnischen  Seite  der  Entwicklung ­
  des  englischen  Landwirtschaftswesens  in  den  letzten  vier
Jahrzehnten.
Diese  einschneidenden  Änderungen  im  Betriebe  der  englischen
Landwirtschaft  sind  auch  auf  das  soziale  Leben  auf  dem  Lande  nicht
ohne  Folgen  geblieben.  Der  Großpächter  alten  Stils,  der  Gentleman-Farmer,
  etwa  dem  ostelbischen  Rittergutsbesitzer  vergleichbar,
wurde  verdrängt  durch  den  mit  seinen  Leuten  selbst  mitarbeitenden
Working-Farmer.  Was  sich  aber  trotz  der  durchgreifenden  Umwälzungen ­
  auf  dem  Markt  bis  jetzt  nicht  änderte,  das  sind  die  Besitzverhältnisse. ­
  Wir  sprachen  schon  von  der  scharfen  Trennung  von
Besitz  und  Betrieb.  Trotz  der  gefallenen  Pachten  sind  die  Bodenpreise ­
  nicht  entsprechend  herabgegangen,  während  doch  z.  B.  bei
städtischen  Mietshäusern  der  Kaufpreis  sich  ziemlich  genau  nach  dem
Mietsertrag  richtet.  Fiier  leiten  eben  den  Käufer  beim  Erwerb  rein
wirtschaftliche  Motive.  Beim  agrarischen  Grundbesitz  aber  wirken
Gründe  nicht  wirtschaftlicher  Natur  stark  mit.  Nach  wie  vor  sind
soziales  Ansehen  und  politische  Macht  in  England  wie  auch  anderswo
an  den  großen  Grundbesitz  geknüpft  und  werden  mit  ihm  gleichzeitig ­
  gekauft.  Für  diese  sozialen  Vorteile  nimmt  man  gern  eine
niedrigere  Verzinsung  in  Kauf.  Der  Bodenpreis  blieb  also  höher,
als  das  rein  ökonomisch  gerechtfertigt  wäre.
Eben  dieser  hohe  Bodenpreis  aber  verhindert  eine  erfolgreiche
innere  Kolonisation,  wie  sie  im  Interesse  einer  Wiederbevölkerung
des  flachen  Landes  seit  langem  angestrebt  wird.  Diese  Bestrebungen
gewannen  gesetzliche  Unterstützung  1887  im  sogenannten  Allotmentsgesetz, ­
  das  die  Landarbeiter  durch  die  Hergabe  kleiner  Ackerparzellen ­
  seßhaft  machen  sollte.  Der  Grafschaftsrat,  das  Organ  der
lokalen  Selbstverwaltung,  sollte  durch  Kauf  oder  schlimmstenfalls
Expropriation  Land  für  diese  innere  Kolonisation  bereitstellen.  Da
man  aber  nur  zu  den  üblichen  hohen  Preisen  Land  erwerben  konnte
und  außerdem  die  Arbeiter  nicht  durch  Erwerbung  von  Parzellen
ihre  Freizügigkeit  einbüßen  wollten,  hatte  das  Gesetz  wenig  Erfolg.
Aus  ähnlichen  Gründen  blieb  auch  das  1892  angenommene  Gesetz
über  small-holdings  zur  Schaffung  eines  selbständigen  Bauernstandes ­
  auf  eigenen  oder  Rentengütera  auf  dem  Papier.  Der  Grafschaftsrat, ­
  der  wiederum  mit  der  Schaffung  solcher  Heimstätten  beauftragt ­
  war,  mußte  den  Boden  so  teuer  kaufen,  daß  er  ihn  auch  nur
        <pb n="16" />
        zu  entsprechend  hohen  Preisen  verkaufen  oder  in  Form  des  Rentenguts ­
  verpachten  konnte.  Die  Nachfrage  nach  so  teurem  Land  war
also  demgemäß  gering.
Vorläufig  ist  noch  immer  das  Pachtwesen  die  bei  weitem  vorherrschende ­
  landwirtschaftliche  Unternehmungsform  in  England.
Soll  das  anders  werden,  soll  eine  großzügige  innere  Kolonisation,
eine  Wiederbesiedlung  des  flachen  Landes  mit  wirklich  Landwirtschaft ­
  treibender  Bevölkerung  möglich  werden,  so  müssen  erst  alle
Hindernisse  aus  dem  Wege  geräumt  werden,  die  diesem  Ziel  entgegenstehen. ­
  Diese  Hindernisse  sind  gesellschaftlicher  und  ökonomischer ­
  Natur,  sie  sind  zum  Teil  auf  das  engste  mit  der  inneren  englischen ­
  Politik  verknüpft.  Es  gilt  zunächst,  den  Großgrundbesitz
planmäßig  zu  zerkleinern,  namentlich  den  in  den  sogenannten  Entails,
den  englischen  Majoraten,  fideikommissarisch  gebundenen,  der  einen
großen  Teil  des  englischen  Bodens  dem  freien  Verkehr  entzieht  und
den  Rest  um  so  teurer  werden  läßt.
Die  modernisierte  liberale  Partei  in  England  hat  den  Kampf  gegen
diesen  Großgrundbesitz  als  einen  Hauptpunkt  in  ihr  Programm  aufgenommen ­
  und  ihn  mit  der  Besteuerung  eng  verknüpft.  Die  neue
englische  Erbschaftssteuer  sieht  so  hohe  Abgaben  vor,  daß  der  Großgrundbesitz, ­
  um  sie  bezahlen  zu  können,  in  der  Regel  Land  verkaufen ­
  muß;  er  kann  aber  auch  an  Stelle  des  geschuldeten  Steuerbetrages ­
  dem  Staate  direkt  ein  gleichwertiges  Stück  Land  abtreten,
das  dann  der  Staat  zu  innerer  Kolonisation  verwenden  will,  so  daß
bei  öfterem  Besitzwechsel  der  Großgrundbesitz  in  dieser  Mühle
der  Erbschaftssteuer  nachhaltig  zerrieben  werden  wird.  Psychologisch ­
  vorbereitet  wurde  der  Boden  für  diese  Gesetzgebung  durch
die  Präzedenzfälle  in  Irland,  wo  man  zugunsten  der  irischen  Pächter
die  englischen  Lords  zu  enteignen  anfängt,  und  in  Neuseeland,  wo
man  durch  scharfe  progressive  Besteuerung  den  Großgrundbesitzer
zum  Verkauf  zwingt.
Die  Existenz  des  Großgrundbesitzes,  namentlich  des  gebundenen,
ist  also  das  eine  Hindernis  der  Ausdehnung  der  Kleinbetriebe,  die
man  jetzt  in  England  aus  ökonomischen  und  sozialpolitischen
Gründen  anstrebt.  Ein  anderes  Hindernis  ist  die  Schwierigkeit  des
Absatzes  landwirtschaftlicher  Produkte.  Dies  ist  ein  spezifisch  englisches ­
  Verkehrsproblem.
Wie  bereits  gesagt,  liegt  England  als  Insel,  durch  keine  Zölle  ge ­
        <pb n="17" />
        12

Dr.  Rudolf  Leonhard.

schützt,  mit  seinen  ausgedehnten  Küsten  und  Häfen  der  Invasion  des
Auslandsimports  offen  da,  so  daß  namentlich  die  Hafenplätze  verkehrstechnisch ­
  leichter  und  billiger  von  Argentinien  und  der  Union
aus  als  vom  Inland  her  zu  erreichen  sind.  Ebenso  begünstigen  die
englischen  Eisenbahnen  mit  ihren  Tarifen  mehr  den  Import  von
der  Küste  ins  Innere  als  vom  Innern  zur  Küste.  Das  mag  vielen  unpatriotisch ­
  erscheinen,  liegt  aber  in  der  ganzen  Art  des  englischen
Eisenbahnwesens.  Im  Gegensatz  zu  Deutschland,  wo  die  Bahnen  fast
sämtlich  verstaatlicht  und  zu  öffentlich-rechtlichen  Unternehmungen
geworden  sind,  die  trotz  alles  Fiskalismus  doch  im  allgemeinen  für
den  öffentlichen  Nutzen  arbeiten,  sind  die  englischen  Bahnen  sämtlich
private  Aktiengesellschaften,  die  den  Aktionären  einen  möglichst
hohen  Gewinn  ausweisen  müssen.  Nun  münden  in  die  Häfen,  die
Einfallspforten  des  überseeischen  Imports,  meist  mehrere  Linien
gleichzeitig,  die  miteinander  scharf  konkurrieren  und  durch
gegenseitigesUnterbieten  möglichst  viele  Schiffsfrachten  zu  erhalten
suchen.  Sie  gewähren  also  dem  Import  ermäßigte  Tarife  und
halten  sich  hierfür  schadlos  an  der  einheimischen  Landwirtschaft,
die  ihre  Produkte  an  den  Zwischenstationen  einladen  muß,  wo  dann  die
Fracht  durch  keine  Konkurrenzlinien  in  der  Nähe  herabgesetzt  wird.
Gesetzliches  Eingreifen  gegen  diesen  Übelstand  ist  ganz  erfolglos
gewesen  und  zudem  schwer  durchzuführen,  ohne  die  englischen
Bahnen  zu  schädigen,  denn  diese  müssen  sich  ja  ihrerseits  gegen
die  Konkurrenz  der  Schiffahrt  wehren.  Wenn  z.  B.  die  Linie  Southampton-London ­
  zu  viel  Fracht  verlangte,  so  würden  die  einlaufenden ­
  Schiffe  ihre  Waren  nicht  mehr  in  Southampton  löschen,  sondern
einfach  nach  London  weiterfahren.  Außerdem  aber  kann  man  den
Bahnen  nicht  gut  zumuten,  der  Landwirtschaft  für  ihre  kleinen  zersplitterten ­
  Frachtmengen  dieselbe  Degression  zu  gewähren  wie  dem
Import  in  ganzen  Schiffsladungen.  Das  einzige  Mittel  für  die
englische  Landwirtschaft  gegenüber  den  Bahnen  kann  also  nur
dahin  lauten:  Zusammenfassung  des  Angebots  in  großen  Mengen
und  Organisation  der  Landwirtschaft  ganzer  Gegenden  in  genossenschaftlichen ­
  Verbänden,  die  mit  den  Bahnen  wie  eine  Macht  mit
der  anderen  verhandeln  und  sich  so  bessere  Bedingungen  sichern
können.
Damit  kommen  wir  zu  einem  wichtigen  letzten  Punkt,  in  welchem
die  englische  Landwirtschaft  vorläufig  noch  gegenüber  der  kontinentalen ­
  zurücksteht.  Wir  wissen,  welche  Rolle  das  Genossenschafts ­
        <pb n="18" />
        Das  englische  Agrarwesen.

13

wesen  auf  dem  Festland,  besonders  in  Deutschland,  spielt.  Ebenso
bekannt  ist  es  aber  auch,  daß  es  seine  stärksten  Wurzeln  im  Süden
und  Südwesten  hat,  also  in  überwiegend  kleinbäuerlichen  Gegenden,
nicht  in  Ostelbien  mit  seinen  Großbetrieben  und  seinem  Großgrundbesitz. ­
  Der  Kleinbetrieb  hat  eben  vom  genossenschaftlichen  Zusammenschluß ­
  größere  Vorteile  wie  der  Großbetrieb,  der  durch
die  Ausdehnung  des  Unternehmens  selbst  schon  eine  Art  von  Assoziation ­
  darstellt.  Dem  Kleinbetrieb  ist  es  bei  seinem  Zusammenschluß ­
  vor  allem  zu  tun  um  gemeinsamen  Ein-  und  Verkauf  landwirtschaftlicher ­
  Bedarfsartikel  und  Produkte,  weil  der  einzelne  den  Markt
nicht  überblicken  kann,  um  billige  Beschaffung  von  Betriebskredit,
um  gemeinsame  Weiterverarbeitung  landwirtschaftlicher  Rohprodukte ­
  usw.  Das  alles  kann  der  Großbetrieb  in  der  Regel  auch  isoliert
erreichen.  In  England  aber  (wiegt  der  Großbetrieb  heute  noch  vor;
es  kommt  dazu,  daß  er  von  Pächtern  geleitet  wird,  die  nicht  so  seßhaft ­
  sind  wie  Bauern,  sich  also  wenig  zu  dauernden  Mitgliedern  einer
Genossenschaft  eignen.  Dazu  sind  diese  Pächter  kaufmännisch
derart  geschult,  daß  sie  in  dieser  Beziehung  eines  Anschlusses  an
eine  Genossenschaft  kaum  bedürfen,  und  in  ihren  wirtschaftlichen
Bestrebungen  derartig  selbständig  und  individualistisch,  daß  sie  sich
schwer  mit  ihren  Berufsgenossen  unter  einen  Hut  bringen  lassen.
Ferner  ist  das  Problem  der  Beschaffung  von  Betriebskredit,  in
Deutschland  ein  Hauptgrund  für  den  Zusammenschluß  des  Bauernstandes, ­
  für  den  englischen  Pächter  weniger  brennend,  weil  er  im
kapitalreichen  England  leichter  Geld  bekommt  und  außerdem  eben
als  Pächter  sein  Betriebskapital  nicht  im  Ankauf  des  Guts  festzulegen
braucht,  sondern  es  zu  wirtschaftlichen  Meliorationen  in  der  Hand
behalten  kann.
Diese  Gründe  zur  Beteiligung  am  Genossenschaftswesen  fallen
also  für  den  englischen  Pächter  sämtlich  weg.  Den  Verkauf  seiner
Produkte  aber  hat  der  englische  Großbetrieb  sehr  praktisch  geregelt
und  dadurch  einigermaßen  den  genossenschaftlichen  Absatz  ersetzt.
Dieser  letztere  bezweckt  es  doch,  den  Zwischenhandel  auszuschalten
und  selbst  an  den  Markt  heranzukommen;  die  englischen  Marktorganisationen ­
  nun  machen  den  Zwischenhandel,  über  den  in
Deutschland  so  viel  geklagt  wird,  bis  zu  einem  gewissen  Grade
dem  landwirtschaftlichen  Produzenten  dienstbar.  Der  englische
Großproduzent  beschickt  selbst  den  Markt.  Auf  den  lokalen  Getreidemärkten ­
  wird  das  Korn  der  Produzenten  nach  Typen,  nach
        <pb n="19" />
        14

Dr.  Rudolf  Leonhard.

Proben,  gehandelt,  ein  Modus,  der  auf  dem  Kontinent  nur  beim  überseeischen ­
  Getreideimport  üblich  ist.  Das  englische  Getreide  ist  aber
so  ausgeglichen,  die  Zuverlässigkeit  und  kaufmännische  Schulung  der
englischen  Landwirte  so  groß,  daß  der  Käufer  nach  Probe  sicher
sein  kann,  genau  die  gleiche  Qualität  geliefert  zu  erhalten.
Das  Vieh  wird  auf  Auktionen  abgesetzt,  die  bei  größeren  Betrieben ­
  auf  dem  Gut  selbst,  bei  kleineren  auf  dem  nächsten  Markt
stattfinden.  Der  Auktionator  ist  der  Beauftragte  der  Produzenten
und  liefert  nach  Abzug  seiner  Vermittlungsgebühr  den  Erlös  an  den
Verkäufer  ab,  der  also  imstande  ist,  selbst  auf  dem  Markt  zu  erscheinen. ­

So  praktisch  indessen  diese  Marktorganisationen  sind,  so  sind  sie
doch  immerhin  auf  die  Bedürfnisse  des  Großbetriebes  zugeschnitten.
Der  Kleinbetrieb  kann  von  diesen  Einrichtungen  schwer  Gebrauch
machen  und  bedarf  auch  in  England  eines  genossenschaftlichen  Zusammenschlusses, ­
  wenn  er  seine  Produkte  mit  Vorteil  absetzen  will.
Er  bedarf  desselben  auch  zum  vorteilhaften  gemeinsamen  Einkauf,
zur  Weiterverarbeitung  der  Rohprodukte  usw.
Gerade  in  den  letzten  Jahren  haben  sich  deshalb  neben  den  Bestrebungen ­
  der  inneren  Kolonisation  alle  Bemühungen  englischer
Volkswirte  und  Agrarpolitiker  auf  diesen  Punkt  konzentriert.  Man
hat  bei  dem  Wunsch,  auch  in  England  ein  ausgebreitetes  landwirtschaftliches ­
  Genossenschaftswesen  zu  organisieren,  nicht  nur  das
kleine  Dänemark  im  Auge,  dessen  Genossenschaften  die  dänische
Landwirtschaft  zu  einer  Exportindustrie  umgeschaffen  haben  und
mit  ihrer  Butter  England  überschwemmen,  sondern  auch  das  benachbarte ­
  Irland.  Dessen  bäuerliche  Bevölkerung,  die  noch  bis  vor
kurzem  als  faul  und  indolent  galt,  ist,  sobald  man  ihr  eigenes  Land
gab,  zu  größter  Regsamkeit  erwacht,  und  so  ist  dort  sozusagen  über
Nacht  ein  blühendes  Genossenschaftswesen  auf  kleinbäuerlicher  Basis
emporgewachsen.  Seit  1899  sind  dort  331  Molkereigenossenschaften,
232  Kredit-,  151  Ein-  und  Verkaufs-  und  25  Geflügelzuchtgenossenschaften ­
  entstanden,  die  sämtlich  große  wirtschaftliche  Erfolge ­
  errungen  haben.  Damit  kann  sich  die  englische  Entwicklung
allerdings  noch  nicht  vergleichen,  doch  ist  immerhin  in  dem  noch
kurzen  neuen  Jahrhundert  schon  viel  geschehen.  Nachdem  1896  ein
groß  angelegter  Versuch,  das  ganze  Land  mit  einem  Netz  zentralisierter ­
  Genossenschaften  zu  überziehen,  gescheitert  war,  ist  man
        <pb n="20" />
        Das  englische  Agrarwesen.

15

seit  1901  mit  mehr  Erfolg  zur  Gründung  dezentralisierter  Genossenschaften ­
  übergegangen,  die  namentlich  die  Handelsgeschäfte
der  angeschlossenen  Mitglieder  besorgen  und  sie  auf  dem  Markte
vertreten.  So  gering  diese  Anfänge  auch  im  Vergleich  zu  anderen
Ländern  noch  sind,  so  sehen  wir  doch  einen  regen  Fortschritt,  wenn
wir  bedenken,  daß  es  1901  erst  12,  1906  aber  schon  134  landwirtschaftliche ­
  Genossenschaften  gab.
Damit  sind  wir  mit  unseren  Ausführungen  zu  Ende.  Resümieren
wir  kurz  die  Hauptpunkte,  so  sehen  wir,  daß  die  englische  Landwirtschaft, ­
  die  sich  der  Aufhebung  der  Getreidezölle  1846  bereits
erfolgreich  angepaßt  hatte,  durch  die  überseeische  Konkurrenz  der
siebziger  Jahre,  die  sie  besonders  schwer  traf,  unter  anfänglichen
großen  Verlusten  namentlich  der  Großgrundbesitzer  zu  einer  starken
Einschränkung  des  Getreidebaues  gezwungen  wurde.  Heute  ist  aber
durch  die  Ausdehnung  der  Viehzucht  eine  Anpassung  an  die  veränderten ­
  Verhältnisse  erfolgt,  so  daß  die  agrarische  Depression  in
kurzem  gänzlich  überwunden  sein  dürfte,  namentlich  wenn  es  erst
gelungen  sein  wird,  den  englischen  Kleinbetrieb  und  Bauernstand
neu  zu  beleben.
Es  liegt  nun  überaus  nahe  der  Vergleich  mit  den  deutschen  Verhältnissen, ­
  und  es  wäre  sehr  verlockend  auf  die  Analogien  einzugehen, ­
  die  in  vielen  Fällen  einen  vollkommenen  Parallelismus  bieten.
Denn  bis  zu  einem  gewissen  Grade  bewegt  sich  die  wirtschaftliche
Entwicklung  Deutschlands  hinter  der  früheren  englischen  immer  in
einem  gewissen  Abstand  her.  England  erlebte  sein  merkantilistisches
Zeitalter,  als  Deutschland  kaum  erst  aus  der  Naturalwirtschaft  erwachte, ­
  trat  mehrere  Menschenalter  früher  in  die  modern-kapitalistisch-technische ­
  Wirtschaft  ein  und  stand  bereits  in  seiner  weltwirtschaftlichen ­
  Periode,  als  in  Deutschland  im  ersten  Drittel  des
19.  Jahrhunderts  die  Territorialwirtschaften  erst  im  Zollverein  zu
einer  einheitlichen  Volkswirtschaft  zusammengefaßt  wurden.
Die  letzte  deutsche  Berufszählung  mit  ihrer  Konstatierung,  daß
der  Schwerpunkt  der  erwerbenden  Bevölkerung  bereits  zu  etwa  drei
Vierteln  in  Handel  und  Industrie  liegt,  entspricht  ungefähr  dem,  was
in  England  bereits  vor  50  Jahren  der  Fall  war.  Diese  75  o/o  deutscher
Gewerbetreibender  produzieren  aber  überwiegend  für  den  Export.
Indem  wir  so  unsere  Wirtschaft  immer  stärker  in  den  Welthandel
verflechten,  wird  es  immer  fraglicher,  ob  es  auf  die  Dauer  möglich
        <pb n="21" />
        16

Dr.  Rudolf  Leonhard.

sein  wird,  allein  im  Getreidebau  eine  wirtschaftliche  Abgeschlossenheit ­
  und  Selbstgenügsamkeit  zu  behaupten.  Es  kommt  dazu,  daß
bei  dem  Wachstum  der  städtischen  Bevölkerung  die  Nachfrage  nach
Fleisch  wächst.  Dieses  aber,  wenigstens  die  besseren  Qualitäten,
muß  durchaus  im  Inland  erzeugt  werden,  während  die  Prämiierung
des  Getreidebaues  durch  Zölle  und  Ausfuhrprämien  (Rückvergütung) ­
  die  Weidefläche  und  damit  die  Viehhaltung  ungebührlich
einschränkt,  also  indirekt  die  Fleischteuerung  verschärft.
Nun  ist  zwar  aus  rein  agrartechnischen  Gründen  nicht  daran  zu
denken,  daß  wir  jemals  in  so  hohem  Grade  vom  Ackerbau  abstrahieren ­
  können  wie  England,  denn  dessen  insulare  Verhältnisse,
sein  regenfeuchtes,  maritimes  Klima  stellen  einen  wirtschaftlichen ­
  Ausnahmefall  dar  und  prädestinieren  das  Land  geradezu ­
  zur  Viehzucht.  Wir  können  aber  durch  allmähliche  Herabsetzung ­
  der  Getreidezölle  mehr  wie  bisher  den  Getreidebau  einschränken ­
  und  durch  zollfreien  Import  der  Futtermittel  die  Viehzucht ­
  begünstigen,  also  den  Schwerpunkt  der  deutschen  Landwirtschaft ­
  in  die  Erzeugung  von  Qualitätsprodukten  verlegen.  Das  ist
es,  was  wir  aus  den  letzten  40  Jahren  der  englischen  Landwirtschaftsgeschichte ­
  lernen  können.
Quellen
(nur  die  wichtigsten).
Brinkmann:  Die  Grundlagen  der  englischen  Landwirtschaft.  Hannover  1909.
König:  Die  Lage  der  englischen  Landwirtschaft.  Jena  1896.
Augstin:  Die  Veränderungen  im  landwirtschaftlichen  Betriebe  Großbritanniens.
Graudenz  1906.
Kleßl:  Die  Entwicklung  der  englischen  Landwirtschaft  nach  Aufhebung  der
Kornzölle.  Bautzen  1888.
Pratt:  The  Organization  of  agriculture.  London  1905.
Fr.  Gay:  Zur  Geschichte  der  Einhegungen  in  England.  Berlin  1902.
Slater:  The  English  peasantry  and  the  enclosure.  London  1907.
Hasbach:  Die  englischen  Landarbeiter  in  den  letzten  100  Jahren.  Leipzig  1894.
J.  Macdonnel:  The  land  question.  London  1873.
Levy:  Entstehung  und  Rückgang  des  landwirtschaftlichen  Großbetriebs  in  England. ­
  Berlin  1904.
Levy:  Die  Not  der  englischen  Landwirte  zur  Zeit  der  hohen  Getreidezölle.  Stuttgart ­
  1902.
Ch.  Taylor:  The  decline  of  landowning  farmers  in  England.  Madison  1904.
Th.  Körner:  Die  Landwirtschaft  in  Großbritannien.  Berlin  1877.
Birnbaum:  Großbritannien  in  landwirtschaftlicher  Beziehung.  Leipzig  1879.
Graham:  The  rural  exodus.  London  1892.
Johnson:  The  disappareance  of  the  small  landowner.  Oxford  1909.
        <pb n="22" />
        i

Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.

2

H.
Die  englische  Industrie
Von  Dr.  Theodor  Vogelstein
        <pb n="23" />
        .............| LS  d - e  Erfindungen  des  18.  Jahrhunderts  auf  dem
\  \  Gebiete  der  Textilindustrie,  die  Schnellschütze,  die
:  mechanischen  Spinnmaschinen,  der  mechanische  Webstuhl,
  sowie  die  verbesserten  Karden,  Druckmaschinen ­
  usw.  die  große  Umwälzung  in  der  englischen  Textilindustrie ­
  einleiteten  und  damit  die  erste  Großindustrie  der  Welt
schufen,  war  das  englische  Gewerbe  über  die  Zeit  einfacher  und
gleichmäßiger  Organisation  lange  hinaus.  Zwar  wurden  die  rechtlichen ­
  Beschränkungen  mittelalterlicher  und  merkantilistischer  Herkunft ­
  erst  durch  die  neuen  Betriebsformen  der  Fabrik  obsolet.  Der
Kapitalismus  hatte  aber  schon  lange  die  englische  Industrie  mit  sich
zu  verknüpfen,  für  sich  zu  erobern  gewußt.  Die  moderne  Industrie
begann,  indem  diese  Kapitalisten  sich  die  technischen  Erfindungen
zunutze  machten,  und  zwar  zuerst  in  der  Baumwollindustrie,  die  als
ein  durch  keinerlei  Tradition  beschwertes  Gewerbe  revolutionären
Tendenzen  leichter  zugänglich  war  als  alle  anderen  Gewerbe.
Die  Organisation  dieser  Baumwollindustrie  war  anfangs  naturgemäß ­
  sehr  wechselnd  und  in  den  einzelnen  Unternehmungen  recht
verschiedenartig.  Aber  nach  wenigen  Jahrzehnten  bildete  sich  eine
Form  der  Arbeitsteilung  und  Marktverbindung  zwischen  den  arbeitsteiligen ­
  Produktionsstadien  heraus,  die  für  die  gesamte  englische
Industrie  als  typisch  gelten  kann  und  Generationen  von  britischen
und  kontinentalen  Unternehmern  und  Gelehrten  als  das  Ideal  des
modernen  Kapitalismus  erschien:  die  komplizierteste  Verwobenheit
einfachster  Spezialunternehmungen.
Die  große  englische  Baumwollindustrie  hat  sich  auf  einen  engen
Raum  in  Lancashire  konzentriert.  Das  war  nicht  von  Anfang  an  der
Fall.  Aber  die  klimatischen  Vorzüge  und  die  durch  den  großen  Bedarf
der  Gegend  geschaffene  Marktorganisation  von  Liverpool  und  Manchester ­
  ließen  mit  der  Zeit  die  Vorteile  dieser  Gegend  für  die  Herstellung ­
  von  Baumwollgarnen  und  Stoffen  überragend  erscheinen.
Doch  damit  ist  die  Lokalisierung  der  Baumwollindustrie  noch  nicht
genügend  gekennzeichnet.  Die  Spinnerei  bedarf  der  klimatischen
Eigentümlichkeiten  des  Bezirks  von  Manchester,  nämlich  jenes  stets
feuchten  Klimas  mehr  als  die  Weberei,  die  Feingarnspinnerei  mehr
als  die  niedrigeren  Nummern.  Zwar  könnte  man  in  Bolton  ebenso
2*
        <pb n="24" />
        20

Dr.  Theodor  Vogelstein.

billig  grobe  Stoffe  weben  wie  in  einem  Vorort  von  Manchester,  aber
Bodenpreis  und  Lohnhöhe  machen  eine  Verteilung  der  Industrie  ratsam, ­
  die  in  ihrer  Art  vor  allen  andern  durch  die  technische  Zweckmäßigkeit ­
  bestimmt  wird.
Verfolgen  wir  einmal  den  Gang,  den  die  Baumwolle  von  ihrer
Ankunft  in  England  bis  zum  verarbeiteten  Produkt  zu  nehmen  pflegt.
Die  Baumwolle  wird  durch  große  Importeure  nach  Liverpool  gebracht ­
  und  in  enormen  Speichern  für  den  Konsum  bereit  gehalten.
Der  Garnspinner  hat  nicht  nötig,  irgendwelches  Lager  zu  halten;
täglich  hat  er  die  Möglichkeit,  sich  jegliche  Menge  jeglicher  Sorte
kommen  zu  lassen.  Er  braucht  nicht  etwa  in  Rohmaterial  zu  spekulieren, ­
  im  Gegenteil  durch  einen  ausgedehnten  Börsenmarkt  ist  er
in  der  Lage,  sich  beim  Abschluß  eines  Garngeschäftes  im  Terminmarkt ­
  die  entsprechende  Menge  Rohbaumwolle  zu  sichern,  sogar
ohne  sie  im  Augenblicke  zu  bezahlen.  Das  fertige  Garn  geht  direkt
oder  durch  Vermittlung  des  Garnhandels,  nachdem  es  eventl.  durch
Lohnfärber  behandelt  worden  ist,  an  die  Weber  oder  ins  Ausland.
Die  fertigen  Stoffe  werden  alsbald  vom  Handel  der  Baumwollwaren
übernommen,  häufig  auf  dessen  Rechnung  von  Färbern  und  Appreteuren ­
  veredelt  und  dann  ebenfalls  in  England  und  im  Auslande
abgesetzt.
Zweierlei  Eigentümlichkeiten  zeigt  diese  Organisation:  einmal  die
Tatsache,  daß  von  dem  Leiter  jedes  einzelnen  Unternehmens  nur  ein
Spezialistentum  verlangt  wird,  ein  Spezialistentum  zumeist  sogar
rein  technischer  Art,  das  ein  mehr  oder  minder  schlecht  bezahlter
sogenannter  „Manager“  in  der  Spinnerei  darzubieten  geeignet  ist,
während  in  der  Weberei,  wenigstens  in  der  Buntweberei,  schon  ein
höherer  Typus  des  Geschmack  und  Geschäftslage  beurteilenden
Leiters  verlangt  wird.  Die  wirklich  großzügige  kaufmännische
Tätigkeit  liegt  einmal  bei  den  Handelsfirmen,  die  zwischen  den
einzelnen  Produktionsstadien  vermitteln,  die  Konjunkturen  auszunützen, ­
  und,  wie  wir  sehen  werden,  eventuell  notwendige  Finanzierungen ­
  zu  übernehmen  haben.  Sie  liegt  ferner  bei  den  Kapitalisten,
die  als  Mitglieder  des  «board  of  directors»  die  allgemeine  Politik  der
Werke  in  weit  höherem  Maße  bestimmen  als  der  durchschnittliche
Aufsichtsrat  bei  uns.
England  ist  ein  viel  reicheres  Land  als  Deutschland.  Die  gesellschaftlichen ­
  Vorzüge  eines  Lebens  als  Gentleman  sind  groß  genug,
        <pb n="25" />
        Die  englische  Industrie.

21

um  selbst  denjenigen,  der  nicht  spezielle  künstlerische  oder  wissenschaftliche ­
  Interessen  hat,  zu  reizen  und  ihn  zu  veranlassen,  sobald
er  kann,  für  Landleben  und  Londoner  season,  für  Golf,  Jagd,  Politik
und  Parlament  freie  Zeit  zu  schaffen.  Wenn  so  der  englische  Kapitalist ­
  häufig  eine  Form  finanzieller  Beteiligung  sucht,  bei  der  er  zwar
ein  gewisses  Maß  persönlicher  Oberleitung  beibehält,  die  regulären
Geschäfte  jedoch  anderen  überlassen  will,  so  ist  naturgemäß  ein
solches  System  leichter  bei  kleineren  und  einfacheren  Organisationen
durchzuführen,  als  etwa  bei  einem  Unternehmen,  wie  es  einzelne
deutsche  Werke  darstellen,  bei  denen  von  der  Baumwollspinnerei
bis  zur  Druckerei  und  Färberei  sämtliche  Produktionsstadien  in  der
gleichen  Firma  vereinigt  sind.
Die  zweite  Eigentümlichkeit  dieser  Organisation  ist  die  kurze  Zeit,
in  der  die  Werke  das  Material  zu  finanzieren  haben,  und  die  Ausschaltung ­
  des  ganzen  kommerziellen  Betriebes  aus  der  Verwaltung
der  technischen  Produktion.  Die  späte  Übernahme  und  schnelle  Abwälzung ­
  der  Finanzierung  durch  die  Industrie  hängt  eng  zusammen
mit  der  Abneigung  der  englischen  Banken,  an  industrielle  Unternehmer ­
  große  Kredite  zu  geben.  Herr  Professor  Jaffe  wird  Ihnen
in  einer  der  nächsten  Stunden  ja  die  Eigenart  des  englischen  Kreditwesens ­
  auseinandersetzen.  Heute  nur  soviel,  daß  die  Banken  von
der  Voraussetzung  ausgehen,  daß  ein  Kaufmann  seine  Verpflichtungen ­
  um  jeden  Preis  pünktlich  erfüllen  wird  und  ganz  andere
Möglichkeiten  der  Erfüllung  besitzt  als  ein  Industrieller,  der,  gestützt ­
  auf  die  äußerlich  wahrnehmbaren  Aktiva,  nicht  immer  der
beste  Zahler  ist.  Ganz  gleich,  ob  diese  Auffassung  der  Banken  als
richtig  gelten  kann,  sie  ist  vorhanden  und  hat  naturgemäß  die  Position ­
  des  Kaufmanns,  der  als  Vermittler  zwischen  Produktion  und
den  weitverstreuten  Konsumtionsgebieten  an  sich  schon  unentbehrlich ­
  war,  noch  weiter  gestärkt.  Andrerseits  pflegen  diese  mittelgroßen ­
  Werke  mit  einigen  Kapitalisten  so  eng  liiert  zu  sein,  daß
diese  zumeist  bereit  sind,  ihnen  etwa  nötige  Kredite  persönlich  zu
gewähren  oder  durch  ihre  Garantie  zu  erleichtern.  Dies  steht  im
Zusammenhang  mit  einer  andern  Frage,  auf  die  wir  später  noch
zurückkommen  wollen.
Eine  besondere  Art  der  Finanzierung  hat  die  Baumwollspinnerei
in  Lancashire  zur  Vollendung  ausgebildet;  das  sind  die  Werkdepositen. ­
  Alle  diese  Fabriken,  die  als  Aktiengesellschaften  betrieben
        <pb n="26" />
        wmmmm

22  Dr.  Theodor  Vogelstein.
werden,  pflegen  womöglich  ihr  Kapital  nur  zu  V3,  Vg  oder  2 / 3  einzurufen, ­
  dagegen  nicht  nur  von  Arbeitern,  sondern  von  jedermann
in  der  Umgegend,  vornehmlich  dem  kleineren  Mittelstände,  Depositengelder ­
  anzunehmen,  deren  Höhe  oft  das  eingezahlte  Aktienkapital ­
  mehrfach  übersteigt.  Auf  diese  Weise  werden  die  Werke
von  den  Händlern  ein  wenig  unabhängiger,  als  es  bei  der  englischen
Organisation  sonst  der  Fall  wäre.  Eine  andere  Frage  ist  natürlich,
ob  man  diese  Depositen  als  die  geeignete  Anlage  für  kleine  Sparer
ansehn  soll.  Im  übrigen  ist  daran  festzuhalten,  daß  dieses  System
der  Finanzierung  nur  in  der  Baumwollspinnerei  eine  größere  Rolle
spielt.  Sonst  aber  galt  und  gilt  noch  vielfach  in  England  die  eben
geschilderte  Organisation  der  Baumwollindustrie  als  das  absolute
Ideal.  Allerdings  konnten  nicht  alle  Industrien  zu  einer  gleich  weitgehenden ­
  Differenzierung  der  Produktionsstadien,  zu  einer  ähnlichen
Art  der  reinen  Oberleitung  durch  die  großen  Unternehmer  und  die
Anstellung  von  kleinen  Managers  für  die  täglichen  Geschäfte  übergehen. ­
  Naturgemäß  waren  in  der  Eisenindustrie  viel  größere  Kapitalien ­
  sowohl  für  die  Fabrikanlagen  wie  für  das  in  Umarbeitung
befindliche  Material  zu  verwenden.  Aber  mit  einigen  Ausnahmen,
die  auf  der  mangelnden  Ausbildung  eines  großen  Marktes  oder  auf
rein  technischen  Notwendigkeiten  der  Zusammengehörigkeit  beruhten, ­
  war  diese  Organisation  bis  gegen  Ende  des  19.  Jahrhunderts
zum  mindesten  als  Tendenz  in  der  englischen  Industrie  absolut  vorherrschend. ­

Das  steht  noch  im  Zusammenhänge  mit  einer  Gewohnheit  der
englischen  Kapitalisten,  auf  die  hier  etwas  eingegangen  werden  muß.
Der  typische  Vertreter  des  industriellen  und  kommerziellen  Kapitalismus ­
  in  England  ist  der  mittlere  Kapitalist,  der  übrigens  schon
einige  100  000  £  besitzen  mag.  Er  ist  wohl  geneigt,  einen  großen
Teil  seines  Vermögens  in  einem  Unternehmen  anzulegen,  in  dem  er
selbst  mitarbeitet,  das  er  trotz  der  Form  der  Aktiengesellschaft  als
das  seinige  ansieht;  aber  er  liebt  es  nicht,  sich  an  anderen  industriellen
Werken  finanziell  zu  beteiligen.  Will  er  kurzfristig  spekulieren,  so
greift  er,  wenn  er  solide  sein  will,  zu  Konsols,  fremden  Renten  und
Eisenbahnwerten  und  kauft  vielleicht  zum  Ausgleich  ein  paar  südafrikanische ­
  Minenaktien,  Amerikaner  oder  ähnliche  bevorzugte
Objekte  der  Londoner  Börse.
Das  sind  auch  die  Spielpapiere  für  den  kleinen  Kapitalisten.  Kauft
        <pb n="27" />
        Die  englische  Industrie.

23

er  einmal  wirklich  industrielle  Aktien,  so  sollen  sie  für  ihn
genau  so  wie  bei  den  wohlhabenden  Klassen  so  bekannt  sein,  daß
er  sich  wenigstens  einbildet,  ihre  Verhältnisse  genau  beurteilen  zu
können.  Das  englische  Publikum  kauft  Industriepapiere  als  Lokalwerte. ­
  Die  Aktien  der  daneben  liegenden  Spinnerei,  deren  vorzügliche ­
  Einrichtung  ein  Freund  geschildert  hat,  des  benachbarten
Hüttenwerkes,  das  gerade  jetzt  so  viele  Arbeiter  braucht,  der
Brauerei,  deren  Wirtshäuser  jeden  Abend  überfüllt  sind  und
die  trotzdem  binnen  kurzem  Bankerott  macht,  das  sind  Anlagen  in
englischen  Industriepapieren,  die  Mr.  Brown  und  Mr.  Smith  bevorzugen. ­
  Einer  großen  trustähnlichen  Fusion,  deren  interne  Verhältnisse ­
  den  Mitgliedern  seines  Klubs  nicht  so  vertraut  sind,  einer
expansionslustigen  Gesellschaft,  die  die  hergebrachte  Form  sprengt,
die  gewohnten  Dimensionen  rasch  hinter  sich  läßt,  entzieht  er  häufig
schnell  sein  Kapital  und  folgt  damit  denselben  Ideen  wie  die  englischen ­
  Kapitalisten.  Was  die  Tagesspekulation  an  Industriewerten
nimmt,  kann  dafür  keinen  Ersatz  bieten;  so  groß  der  Londoner  Markt
für  Renten  und  Obligationen,  für  ausländische  Aktien  und  Minen
ist,  die  Zahl  der  gehandelten  Industriepapiere  erscheint  verschwindend ­
  klein,  ihr  Umsatz  und  ihr  Einfluß  auf  den  gesamten  Börsenverkehr ­
  im  Vergleich  zu  Deutschland  minimal.  Ein  Blick  in  den  Kurszettel ­
  und  den  Citybericht  bestätigen  diese  Beobachtung.
Es  ist  bekannt,  daß  die  englischen  Aktienbanken  keine  Wertpapiere
emittieren,  keine  spekulativen  Engagements  halten.  Aber  auch  die
Privatbankiers,  die  großen  Finanziers  und  Maklerfirmen  nehmen
nur  geringes  Interesse  an  den  heimischen  Werten.  Die  Namen
Rothschild,  Baring,  Lubbock,  Frühling  &amp;amp;  Goschen,  Sir  Ernest  Cassel
wird  man  vergeblich  bei  der  Finanzierung  der  englischen  Industrie
suchen.
Aktienkapital  und  Obligationen  werden  von  den  Insiders  und  ihren
Freunden  und  Nachbarn  aufgebracht.  Daher  kommt  es  vor,  daß  eine
große,  monopolistisch  gedachte  Fusion,  wie  die  Zementassoziation,
von  vornherein  ihr  Ziel  verfehlt,  weil  die  Emission  erfolglos  verläuft
und  den  Vorbesitzern  mehr  Aktien  auf  dem  Hals  bleibien,  als  ihren
Wünschen  und  dem  Grade  ihres  Vertrauens  entspricht.
Erst  in  den  letzten  Jahren  hat  sich  ein  gewisser  Umschwung  in
diesen  Dingen  angebahnt.  Ausgehend  von  der  Nachahmung
deutscher  und  amerikanischer  Gründungen,  hat  man  das  Publikum
        <pb n="28" />
        Dv.  Theodor  Vogelstein.

in  stärkerem  Maße  in  die  großen  industriellen  Unternehmungen
hineingezogen  und  damit  angefangen,  für  diejenigen  Industrien,
für  die  die  Differenzierung  nicht  geeignet  ist,  integrierte,  d.  h.  zusammengefaßte ­
  Betriebe  und  Unternehmungen  in  großem  Maßstabe
zu  schaffen.  Noch  heute  kann  man  aber  diese  Bewegung  nicht  als
vollendet  ansehen.  So  ist  die  Integration  bei  vielen  Unternehmungen
der  Eisenindustrie  noch  keineswegs  so  weit  fortgeschritten,  wie  es
die  technischen  Vorzüge  der  direkten  Konvertierung  des  Roheisens
in  Stahl,  des  Auswalzens  der  Blöcke  in  einer  Hitze,  der  Ausnützung
der  Abgase  usw.  erfordern.  Die  Nachahmung  der  deutschen  und
amerikanischen  integrierten  Werke  wird  durch  deren  Schleuderexport ­
  vielfach  aufgehalten,  da  es  ja  zuzeiten  selbst  billiger  ist,
fremdes  Halbfabrikat  zu  kaufen,  als  es  im  eigenen  Ofen  zu  erblasen.
Mit  dieser  Frage  der  Nachahmung  deutscher  und  amerikanischer
Institutionen,  kommen  wir  aber  schon  zu  dem  zweiten  Hauptgebiete
unseres  heutigen  Vortrages,  nämlich  nicht  mehr  der  Organisation
der  einzelnen  industriellen  Unternehmungen,  sondern  der  Beziehung
der  verschiedenen  Unternehmungen  gleicher  Art  zueinander.
Schon  Adam  Smith,  der  zusammenfassende  Nationalökonom  einer
Periode,  die  die  Fabrikindustrie  noch  nicht  kannte,  sagt  einmal,  daß
Unternehmer  kaum  je  freundschaftlich  oder  gesellschaftlich  Zusammenkommen ­
  könnten,  ohne  den  Versuch  zu  machen,  sich  über
die  Behandlung  der  Arbeiter  oder  des  Publikums  zu  einigen.  Und
so  hat  es  zu  allen  Zeiten  Besprechungen  mehr  oder  minder  informeller ­
  Art  gegeben,  in  denen  man  die  Konjunktur  oder  die  Preisbildung ­
  besprach.  Auf  den  wöchentlichen,  monatlichen  und  dreimonatlichen ­
  Märkten,  die  in  englischem  Konservativismus  seit  Jahrhunderten ­
  in  Birmingham  un|d  Sheffield  abgehalten  werden,  pflegten
die  Produzenten  runder  Eisenstäbe  oder  kurzer  Drahtstifte,  die  Hufeisenfabrikanten ­
  und  wie  sie  alle  heißen,  vor  der  eigentlichen  Marktversammlung ­
  sich  über  das  Geschäft  auszusprechen  und  zu  einigen.
Viele  Dutzende,  viele  Hunderte  von  leichten  Kartellen,  von  Preisvereinbarungen ­
  und  Konditionsvereinbarungen  sind  so  im  Laufe  der
'Jahre  entstanden  und  verschwunden.  Für  sie  gilt  der  Satz:  «Sie
blühen,  wie  die  Blume  auf  dem  Felde;  wenn  der  Wind  darüber  geht,
so  ist  sie  nimmer  da  und  ihre  Stätte  kennet  sie  nicht  mehr.»  Zu
festen  monopolistischen  Kartellen  fehlte  es  in  England  bis  vor  kurzem
und  fehlt  es  noch  heute  zumeist  an  den  subjektiven  und  objektiven
        <pb n="29" />
        Die  englische  Industrie.

25

Voraussetzungen.  Im  Gegensätze  zu  anderen  Ländern  hat  ja  England ­
  seine  wirtschaftliche  und  politische  Freiheit  in  schweren  harten
Kämpfen  erobert.  Ausgehend  von  gewissen  religiös-ethischen  Voraussetzungen ­
  und  genährt  durch  den  Haß  gegen  die  Übergriffe  eines
die  Traditionen  nicht  respektierenden  Königtums,  ist  in  England  der
Gedanke  der  individuellen  Freiheit  zu  ungewöhnlicher  Entfaltung
gelangt.  Mit  besonderer  Abneigung  bedachte  das  aufkommende
Bürgertum  die  monopolistischen  Privilegien,  die  im  16.  und  17.  Jahrhundert ­
  an  einzelne  Kapitalisten  verkauft  oder  an  die  Günstlinge
der  Könige  und  der  jungfräulichen  Königin  verschenkt  wurden.
Die  klassische  Nationalökonomie,  die  die  wirtschaftliche  Schädlichkeit ­
  solcher  Monopolien  zu  erweisen  suchte,  kam  damit  nur  der  gefühlsmäßigen ­
  Antipathie  des  Volkes  entgegen.  Mit  der  Zeit  waren
die  englischen  Unternehmer  in  gleicher  Weise  überzeugt,  daß  monopolistische ­
  Verabredungen  auf  die  Dauer  für  sie  selbst  schädlich
seien,  wie  die  Konsumenten  sie  für  nachteilig  für  sich  erachteten.
Dazu  kommt,  daß  der  mittlere  Kapitalist,  der,  wie  wir  sahen,  in
der  englischen  Industrie  vorherrscht,  überhaupt  das  Individualistischste ­
  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  darstellt,  was  es  neben  dem
mittleren  Bauern  in  der  Welt  gibt.  Er  ist  zu  groß,  um  typischgenossenschaftlichen ­
  Sinn  zu  haben,  und  zu  klein,  um  wie  ein  Thyssen
und  Stinnes,  ein  Rockefeller  und  Carnegie  die  große  zusammenfassende ­
  Organisation  als  Betätigungsfeld  seines  Machtstrebens  anzusehen. ­

Aber  auch  die  objektiven  Vorbedingungen  sind  für  eine  semimonopolistische ­
  Organisation  der  Industrie  im  ganzen  wenig  geeignet. ­
  England  ist  bekanntlich  seit  der  Mitte  des  Jahrhunderts  absolutes ­
  Freihandelsland.  Die  Produkte  aller  konkurrierenden
Industriestaaten  kommen  ohne  Zoll  auf  den  britischen  Markt.  Als
eine  schmale  Insel,  deren  zentralste  Punkte  nur  zwei  bis  dreihundert
Kilometer  von  der  Küste  entfernt  sind,  gibt  es  für  die  meisten  Produkte, ­
  trotz  der  hohen  Frachtsätze  der  englischen  Bahnen,  keinen
wesentlichen  Frachtschutz.  Und  zwar  gilt  dies  für  die  Konkurrenz
der  verschiedenen  englischen  Industriebezirke  in  gleichem  Maße  wie
für  die  mit  dem  Auslande.  Das  rheinisch-westfälische  Kohlensyndikat
kann  ohne  Zollschutz  seine  Preise  in  weitgehendem  Maße  autonom
festsetzen,  da  die  Frachtdifferenz  zwischen  ihm  und  den  übrigen
Revieren  Deutschlands  und  des  Auslandes  an  den  meisten  Punkten
        <pb n="30" />
        26

Dr.  Theodor  Vogelstein.

seines  Absatzgebietes  außerordentlich  groß  ist.  Die  englischen  Bezirke ­
  konkurrieren  fast  alle  miteinander.  Endlich  ist  die  englische
Industrie  seit  vielen  Jahrzehnten  ausgesprochenste  Exportindustrie.
Ein  Versuch,  hohe  Preise  im  Inlande  zu  halten  und  sich  mit  ihnen
für  den  ausländischen  Absatz  zu  entschädigen,  würde  schon  deshalb
vielfach  fehlschlagen,  weil  eben  dieser  ausländische  Absatz  einen  zu
großen  Teil  des  Gesamtabsatzes  ausmacht.
Aus  allen  diesen  Gründen  hat  sich  in  England  bis  in  die  neueste
Zeit  nur  eine  geringe  Anzahl  monopolistischer  Kartelle  und  monopolistischer ­
  Trustfusionen  bilden  resp.  auf  die  Dauer  halten  können.
Ganz  hat  es  natürlich  daran  nicht  gefehlt.  Wo  ein  solches  Monopol
geschaffen  werden  konnte,  beruhte  es  meist  auf  der  wirklichen  oder
wenigstens  vom  Publikum  angenommenen  Qualitätsüberlegenheit
des  Produktes  und  der  Vorzüglichkeit  der  Organisation  wie  bei  dem
großen  Nähfadentrust  von  Coats  und  gewissen  Spezialsorten  der
Eisenindustrie  oder  in  einzelnen  Fällen  auf  dem  Frachtschutz.
Erst  um  die  Wende  des  Jahrhunderts  hat  man  eine  Reihe  von
Trustfusionen  amerikanischen  Stils  in  der  Textilindustrie,  in  der  Salzproduktion ­
  und  in  einzelnen  Spezialindustrien  versucht.  Ihr  Schicksal
war  sehr  verschiedenartig.  Die  einen,  die  da  glaubten,  durch  scharfes
Vorgehen  gegen  ihre  Abnehmer,  durch  unsolide  Gründungs-  und
Finanzmethoden  ähnlich  günstige  Resultate  für  die  Gründer  zu  gewinnen ­
  wie  ihre  Vettern  in  Amerika,  haben  kläglich  Schiffbruch  gelitten. ­
  Die  Salz-Union  ist  mehrfach  zusammengebrochen,  reorganisiert ­
  worden  und  von  jedem  Monopol  heute  weit  entfernt.  Der  Trust
der  Wollkämmereien  hat,  wie  das  in  der  deutschen  Tapetenindustrie
ähnlich  gegangen  ist,  sogar  die  Werke  an  die  Vorbesitzer  zurückverkauft. ­
  Ähnlich  ging  es  noch  einer  Reihe  anderer  Unternehmungen.
Wo  dagegen  der  neue  Trust  technisch  und  wirtschaftlich  auf  höchster ­
  Höhe  stand,  wo  man  im  Grunde  mehr  die  Vorteile  der  Großunternehmung ­
  als  des  Monopols  auszunützen  suchte,  wie  bei  den
Fine  Cotton  Spinners,  hat  man  zwar  auch  das  Aufkommen  neuer
Konkurrenten  nicht  verhindern,  aber  doch  einen  vorzüglichen  finanziellen ­
  Erfolg  erzielen  können.  Und  wo  endlich  Wasserrechte,  einzigartige ­
  Kenntnisse  und  langjährige  Beziehungen  mit  vorzüglicher
Leitung  Hand  in  Hand  gehen,  wie  bei  dem  Trust  der  Stückfärber,
der  Bradford  Dyers  Association,  hat  man  sogar  eine  fast  völlige
Monopolstellung  erworben  und  konserviert.
        <pb n="31" />
        Die  englische  Industrie.

27

Zu  gleicher  Zeit  haben  auch  die  Kartelle  der  verschiedenen  Industrien, ­
  vor  allem  der  Eisen-  und  Metallindustrie,  festere  Form  und
längere  Dauer  gewonnen.  Aber  noch  immer  ist  naturgemäß  dank
der  internationalen  Konkurrenz  ihre  Herrschaftsgewalt  beschränkt.
In  der  englischen  Industrie  kämpfen  heute  wie  auf  handelspolitischem, ­
  so  auf  organisatorischem  Gebiete  die  Vertreter  zweier  Richtungen. ­
  Die  einen  glauben,  daß  in  der  alten  individualistischen,  auf
Freiheit  des  Marktes  beruhenden  Organisation  auch  auf  die  Dauer
das  Heil  beruhe;  die  andern  schielen  sehnsüchtig  nach  Deutschland
und  Amerika  und  möchten  mit  deren  Zollpolitik  auch  deren  starke
monopolistische  Organisationen  in  das  Inselreich  hinüberführen.
Was  hat  England  mit  seiner  alten  individuellen  Organisation  erreicht, ­
  und  was  bietet  sie  ihm  heute?  Der  Hauptvorzug  der  englischen ­
  Organisation  war  eine  Versatilität,  eine  leichte  Einstellungsmöglichkeit ­
  in  veränderte  Verhältnisse,  wie  sie  durch  keine  andere
bisher  bekannte  Form  der  industriell-kommerziellen  Beziehungen  je
erreicht  worden  ist.  In  den  großen  Kommissionshäusern  der  Rohmaterialien, ­
  der  Halbfabrikate  und  der  Fertigfabrikate  besitzt  England ­
  eine  an  spezialisierten  Kenntnissen,  Initiative  und  Kapitalkraft
kaum  irgendwo  wieder  erreichte  Handelsklasse.  Die  Trennung  der
verschiedenen  Produktionsstadien  in  verschiedene  Unternehmungen
gestattet  eine  Anpassung  an  die  Konjunkturen,  wie  sie  die  integrierte
Unternehmung  niemals  darzubieten  vermag.
Nehmen  wir  an,  ein  integriertes  Unternehmen  der  Wollindustrie
hat  bisher  eine  bestimmte  Art  Wollgarne  für  bestimmte  Gewebe
verarbeitet,  die,  sagen  wir  einmal,  auf  dem  südamerikanischen  Markte
besonders  verkauft  wurden.  Jetzt  ändern  sich  die  Absatzverhältnisse.
Der  Unternehmer  muß  einen  anderen  Markt  suchen,  der  andere
Markt  verlangt  andere  Gewebe,  die  anderen  Gewebe  andere  Garne.
Entweder  er  muß  also,  um  sich  den  veränderten  Verhältnissen  anzupassen, ­
  seine  gesamte  Produktion  und  seine  gesamte  Vertriebsorganisation ­
  fundamental  umgestalten,  oder  er  zerreißt  sein  äußerlich ­
  einheitliches  Unternehmen  in  eine  Reihe  absolut  getrennt  arbeitender ­
  Werke,  verkauft  also  seine  Halbfabrikate  und  kauft  dafür
andere  ein  und  hat  somit  nur  die  Nachteile,  nicht  aber  die  Vorteile
eines  integrierten  Werkes.
Ganz  anders  bei  der  differenzierten  Organisation,  die  in  England
vorherrscht.  Ein  Kommissionshaus,  das  für  einen  bestimmten  Markt
        <pb n="32" />
        28

Dr.  Theodor  Vogelstein.

zu  arbeiten  gewöhnt  ist,  findet  leicht  andere  Waren,  wenn  die  bisher
dorthin  abgesetzten  nicht  mehr  begehrt  werden.  Der  Weber,  der
für  diese  Gegend  gearbeitet  hat,  vermag  sich  durch  den  Bezug  anders
gearteter  Garne  schnell  der  neuen  Situation  anzupassen,  indem  er
für  den  gleichen  odereinen  anderen  Markt  jetzt  andersartige  Gewebe
fertigt.  Der  Spinner  aber,  dessen  Maschinen  bloß  für  eine  bestimmte
Art  von  Garnen  geeignet  sind,  findet  schlimmstenfalls  mit  einer
leichten  Veränderung,  einem  kleinen  Heraufgehen  oder  Heruntergehen ­
  in  der  Garnnummer,  wenn  nicht  bei  demselben,  so  eben  bei
einem  anderen  Weber  regulär  genügenden  Absatz  für  seine  typischen ­
  und  der  Konjunktur  weniger  unterliegenden  Fabrikate.
Krisen  sind  natürlich  auch  in  dieser  englischen  Industrie  nicht  zu
vermeiden,  wenn  allgemeine  Absatzstockungen  eintreten.  Aber
nirgends  vermag  sich  ihnen  die  kapitalkräftige,  anpassungsfähige  Industrie ­
  leichter  anzubequemen  als  dort.  Auch  die  englische  schwere
Industrie  der  Eisenbranche,  d.  h.  die  Industrie,  die  niedrigwertige
Halbfabrikate  und  einfache  Walzfabrikate  herstellt,  hat  von  diesen
Möglichkeiten  der  Anpassung  weitgehenden  Gebrauch  gemacht.  Man
hat  mir  in  Middelsborough  erzählt,  daß  man  seine  Hochöfen  und
Stahlwerke  zeitweise  stillegt,  um  Nutzen  von  den  billigen  Schleuderexporten ­
  der  deutschen  Industrie  zu  ziehen,  die  zu  einem  Preise,  der
weit  unter  den  Produktionskosten  irgendeines  Landes  war,  dorthin
zu  liefern  geneigt  war.
Immerhin  haben  gerade  diese  Schleuderexporte  Deutschlands  und
der  Vereinigten  Staaten,  die  in  ihrer  Losgelöstheit  von  regulären
Marktverhältnissen,  in  ihrer  Unsicherheit  und  in  ihrem  kometenartigen ­
  Auftreten  und  Verschwinden  kaum  zu  berechnen  sind,  dieses
Verlangen  nach  einem  Schutzzoll  und  einer  auf  ihm  basierten,  monopolistischen ­
  Regelung  enorm  verstärkt.  Sollte  die  große  Umwälzung,
in  der  englischen  Wirtschaftspolitik  zur  Wirklichkeit  werden,  so  wird
es  für  den  unbeteiligten  Forscher  von  höchstem  Interesse  sein,  zu
beobachten,  wie  sich  die  mit  so  vielen  Traditionen  erfüllten  englischen ­
  Unternehmer  diesen  neuen  Bedingungen  anpassen.
Die  englische  Industrie,  die  vor  50  Jahren  auf  fast  allen  Gebieten
der  deutschen  überlegen  war,  vermag  heute  in  großen  Teilen  den
Vergleich  mit  uns  nicht  auszuhalten.  Die  chemische  Industrie,  die
Elektrizitätsindustrie  stehen  weit  hinter  der  unseren  zurück  und  sind
noch  dazu  vielfach  von  Deutschen  oder  Amerikanern  geschaffen
        <pb n="33" />
        Die  englische  Industrie.

29

worden.  Dagegen  ist  die  englische  Textilindustrie  noch  immer  an
der  Spitze  aller  Länder.
Das  ist  kein  Zufall.  Unsere  Stärke  liegt  in  der  wissenschaftlichen
Durchbildung  unserer  Beamten,  in  dem  großen  Angebot  an  Technikern ­
  und  Chemikern.  Auch  auf  rein  wirtschaftlichem  Gebiete  vermögen ­
  wir  besser  als  der  Engländer  die  feste  Organisation  eines
Kartells  oder  Trusts  zu  verwalten,  in  der  nach  bestimmten  Regeln,
mit  einem  großen  Maße  systematischen  Wissens  gearbeitet  werden
muß.  So  hoch  die  englische  Wissenschaft  in  ihren  Spitzen  steht,  so
großes  sie  beispielsweise  auf  physikalischem  und  chemischem  Gebiete ­
  geleistet  hat,  sie  ist  so  exklusiv,  wie  alle  Bildung  in  England.
Die  Stärke  der  englischen  Industrie  liegt  in  dem  reichen  Maße  an
Erfahrung  und  Anpassungsfähigkeit,  das  Leiter,  Werkmeister  und
Arbeiter  auszeichnet.  Der  Engländer  ist  Empiriker,  der  Deutsche
Systematiker.  Noch  heute  kann  sich  die  englische  Eisenindustrie
nicht  daran  gewöhnen,  von  jeder  Charge  eine  Probe  zu  nehmen,
Erze  und  Roheisen  genau  nach  Analyse  zu  mischen  und  alles,  was
sie  bisher  erfahrungsgemäß  nach  Farbe,  Aussehen  und  ähnlichen
Kennzeichen  beurteilt  hat,  festen  und  meßbaren  Analysen  zu  unterwerfen. ­

Für  einen  großen  Teil  der  Industrie  ist  diese  englische  Art  heute
antiquiert,  sie  bildet  einen  großen  Mangel,  der  auch  von  verständigen
Leuten  erkannt  und  durch  Verbesserung  des  Schul-  und  Universitätswesens ­
  zu  beheben  gesucht  wird.  Aber  wo  die  Einengung  in  feste
Regeln  versagt,  wo  die  wissenschaftliche  Untersuchung  zum  mindesten ­
  heute  noch  nicht  anwendbar  ist,  feiert  das  englische  System,
vor  allem  auf  dem  Gebiete  der  wirtschaftlichen  Organisation,  große
Triumphe.
Wie  der  Deutsche  sich  nicht  genug  darüber  wundern  kann,  daß
die  auf  reiner  Tradition  beruhende,  ungeschriebene  Verfassung
Großbritanniens  so  viel  besser  arbeitet  als  alle  wohlausgedachten
und  festgelegten  politischen  Systeme,  so  vermag  er  sich  auch  nicht
leicht  in  die  Vorzüge  zu  finden,  die  die  Empirie  und  leichte  Beweglichkeit ­
  auf  vielen  wirtschaftlichen  Gebieten  mit  sich  bringen.
Für  den  vergleichenden  Nationalökonomen  aber  bleibt  die  Frage,
ob  denn  nicht  wenigstens  für  einen  Teil  der  deutschen  Industrie
eine  konsequente  Fortbildung  im  Sinne  der  englischen  bisherigen
Organisation  viel  vorteilhafter  und  den  neuen  wirtschaftlichen  Ver ­
        <pb n="34" />
        30

Dr.  Theodor  Vogelstein.

flechtungen  entsprechender  wäre,  als  die  einseitige  Richtung  monopolistischer ­
  Art,  die,  von  den  Erfolgen  einzelner  Industrien  ausgehend, ­
  heute  das  gesamte  deutsche  Wirtschaftsleben  zu  beherrschen
beginnt.  Die  Nationalökonomie  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts ­
  hat  ein  großes  Verdienst,  nämlich  erkannt  zu  haben,  daß
Organisationsformen  abhängig  sind  und  zweckmäßigerweise  abhängig ­
  sein  müssen  vonjden  gesamten  wirtschaftlichen  Verhältnissen,
zumal  den  Marktverhältnissen.
Es  scheint  fast,  als  wenn  die  Praxis  heute  doktrinärer  wäre  als
die  Theorie,  wenigstens  bei  uns  in  Deutschland,  und  eine  gleichmäßige, ­
  man  möchte  fast  sagen,  naturgemäße  Vorzüglichkeit  einer
einzigen  Organisationsform  für  die  gesamte  Industrie  propagierte.
Wenn  die  Praxis  sonst  nichts  von  der  Theorie  zu  lernen  vermag,  so
doch  vielleicht  eines:  den  Wert  des  Zweifels.
Literatur:
G.  von  Schulze-Gävernitz,  Der  Großbetrieb,  ein  wirtschaftlicher  und  sozialer
Fortschritt.  Leipzig  1892.
Chapman,  The  Lancashire  Cotton  Industry.  Manchester  1904.
Clapham,  The  Wollen  and  Worsted  Industries.  London  s.  a.  (1907).
Macrosty,  Das  Trustwesen  in  der  britischen  Industrie.  Berlin  1910.  (Original
London  1906.)
Hermann  Levy,  Monopole,  Kartelle  und  Trusts.  Jena  1909.
Vogelstein:  Kapitalistische  Organisationsformen  in  der  modernen  Großindustrie.
Bd.  I.  Organisationsformen  der  Eisenindustrie  und  Textilindustrie  in  England ­
  und  Amerika.  Leipzig  1910.
Bd.  II.  Zur  Theorie  der  industriellen  Integration  und  des  industriellen  Monopols ­
  (erscheint  Ende  dieses  oder  Anfang  nächsten  Jahres).
Vgl.  auch  meine  Aufsätze  in  dem  «Lehrbuch  der  Sozialökonomik»,  das
unter  der  Leitung  Max  Webers  in  wenigen  Monaten  zu  erscheinen  beginnt.
        <pb n="35" />
        D :  [IE  Aufgaben  der  modernen  Kreditorganisation  bestehen
I  einmal  in  der  Regelung  des  inneren  Zahlungsverkehrs
■  und  in  der  Überwachung  der  internationalen  Zahlungsbilanz,
  und  zweitens  in  der  Konzentration  der  verfügbaren
Kapitalien  und  deren  zweckmäßiger  Verteilung  an  die  wirtschaftenden ­
  Unternehmer.
Mit  Bezug  auf  diese  Aufgaben  hat  sich  auf  Grund  langjähriger
Erfahrungen  in  den  meisten  Kulturländern  eine  Arbeitsteilung  in
dem  Sinne  herausgebildet,  daß  die  erstere  Aufgabe  staatlichen  oder
doch  staatlich  überwachten  und  beeinflußten  großen  Zentralinstituten ­
  zufällt,  während  die  zweite  der  privaten  Initiative  der
Kreditbanken  und  Bankiers  überlassen  bleibt.
In  Großbritannien  ist  die  Bank  von  England  die  Trägerin  der
ersteren  Funktion,  sie  beschränkt  sich  aber  hierbei  auf  bestimmte
Teile  dieser  Aufgabe,  so  daß  der  Rest  hier  in  den  Tätigkeitsbereich
der  Privatinstitute  fällt.
Die  Zentralstellung  der  Bank  von  England  auf  dem  britischen
und  damit  auch  auf  dem  internationalen  Geldmärkte  beruht  erstens
auf  ihrer  Stellung  als  einer  mit  einem  tatsächlichen  Monopol  versehenen ­
  Notenbank  und  zweitens  auf  der  hieraus  hervorgewachsenen
Tatsache,  daß  sie  die  Hüterin  des  gesamten  Barschatzes  Englands
und  der  Reserven  aller  anderen  Banken  ist.
Ihre  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  des  inneren  Zahlungsverkehrs  beschränkt ­
  sich  auf  die  Notenausgabe,  die  aber  heute  nur  noch  eine
relativ  geringe  Bedeutung  für  den  Zahlungsverkehr  hat,  weil  durch
das  Bankgesetz  von  1844  (Peels  Akte)  die  Möglichkeit  der
Notenausgabe  eine  stark  beschränkte  ist:  Die  Bank  darf  ihre  Noten
lediglich  bis  zum  Betrag  von  18,  45  Mill.  £  gegen  Regierungsschuldverschreibungen ­
  ausgeben,  für  jeden  weiteren  Betrag  nur  gegen  die
Hinterlegung  von  Gold  (sogenanntes  System  der  absoluten  Kontigentierung).
  Eine  Ausgabe  von  Noten  gegen  Wechsel  oder  andere
Unterlagen  ist  ihr  nicht  gestattet,  woraus  sich  für  sie  die  Schwierigkeit ­
  ergibt,  daß  ihr  keine  genügenden  Mittel  zur  Verfügung  stehen
zur  Durchführung  einer  wirksamen  Diskontopolitik  gegenüber  den
anderen  Banken.  Sonstige  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der  Förderung
des  Zahlungsverkehrs  übt  die  Bank  von  England  nur  in  sehr  be-Veröffentlichungen
  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.
        <pb n="36" />
        34

Dr.  Edgar  Jaffe.

schränktem  Maße  aus.  Die  wenig  zahlreichen  Filialen  der  Bank  (11)
dienen  lediglich  der  Erleichterung  der  Notenausgabe.  Ein  Giroverkehr ­
  besteht  überhaupt  nicht.  Das  ganze  sonstige  Zahlungswesen
des  Landes  liegt  in  den  Händen  der  privaten  Aktienbanken,  die  besonders ­
  den  Scheckverkehr  glänzend  ausgebildet  haben.  Als  private
Abrechnungstelle  dieser  den  gesamten  Zahlungsverkehr  des  Landes
beherrschenden  Institute  dient  das  Londoner  Clearing-House,  eine
monopolistische  Vereinigung  einer  Anzahl  großer  Banken,  in
welchem  sämtliche  gegenseitige  Forderungen  des  ganzen  Landes  abgerechnet ­
  und  ohne  Bargeldzahlung  durch  Kompensation  erledigt
werden.  Die  Bank  von  England  besorgt  lediglich  den  Ausgleich  der
sich  ergebenden,  nicht  durch  Aufrechnung  zu  beseitigenden  Saldi
durch  Umschreibung  auf  den  von  ihr  geführten  Konten  der  teilnehmenden ­
  Banken.  Außenstehende  Banken  und  Bankiers  können
an  den  Vorteilen  des  Clearing-House  nur  teilnehmen,  wenn  sie
Kunden  einer  der  diesem  angehörenden  Banken  sind.
Da  nach  dem  Bankgesetz  die  in  den  Kassen  der  Bank  von  England
vorhandenen  Barbestände  lediglich  zur  Deckung  der  ausgegebenen
Noten  dienen,  so  kann  die  Bank  selbst  über  diese  Barbestände  nur
insoweit  verfügen,  als  sie  im  Besitze  ihrer  eigenen  Noten  ist.  Die
Summe  der  ausgegebenen,  aber  nicht  in  den  Verkehr  gelangten
Noten  bildet  also  die  einzige  wirklich  verfügbare  Reserve  der
Zentralbank.
Die  überragende  Stellung  der  Bank  von  England  ergibt  sich  aber
weniger  aus  ihrer  mehr  automatischen  Funktion  als  Notenausgabeinstitut, ­
  als  aus  der  nur  historisch  zu  erklärenden  Tatsache,  daß  sie
zugleich  die  Reservehalterin  aller  anderen  englischen  Banken  ist
(sogenanntes  Einreservesystem).  Besonders  die  großen  Depositenbanken ­
  haben  sich  gewöhnt,  in  ihren  eigenen  Kassen  nur  eine  relativ
geringe  Reserve  zu  halten,  die  sonstigen  Überschüsse  aber  bei  der
Bank  von  England  zu  deponieren,  die  diese  Bankreserven  als  einfache
Depositen  behandelt.  Da  auch  die  englische  Finanzverwaltung  keine
besonderen  Kassen  besitzt,  sondern  ihre  Bestände  bei  der  Bank  von
England  deponiert,  so  ist  diese  praktisch  die  einzige  Reservehalterin
der  ganzen  Nation.  Da  England  sich  daran  gewöhnt  hat,  mit  einer
ungemein  knappen  Barreserve  zu  wirtschaften,  so  ergibt  sich  für  die
Bank  von  England  die  schwierige  Aufgabe,  dem  ungeheuren  Aufbau
der  Kreditwirtschaft  mit  dieser  gering  bemessenen  Reserve  eine  aus ­
        <pb n="37" />
        Das  englische  Kreditwesen.

35

reichende  Basis  zu  schaffen.  Diese  Aufgabe  wird  aber  noch  dadurch
erschwert,  daß  sie  nicht  in  der  Lage  ist,  das  Wechseldiskontgeschäft
zu  beherrschen.  Dieses  liegt  vielmehr  in  den  Händen  der  Wechselmakler, ­
  die  sich  täglich  bei  den  mit  ihnen  in  Verbindung  stehenden
Großbanken  deren  überschüssige  Gelder  in  der  Form  von  täglich
fälligen  Darlehen  gegen  sehr  geringen  Zinsfuß  ausleihen,  um  mit
diesen  Summen  das  bessere  Wechselmaterial  zum  billigsten  Zinsfuß
heranzuziehen.  Die  so  erworbenen  Wechsel  werden  als  Faustpfand
für  die  täglichen  Gelder  hinterlegt.  Sobald  die  betreffenden  Banken
aber  diese  Gelder  zurückfordern,  sind  die  Wechselmakler  genötigt,
die  Wechsel  bei  einem  anderen  Geldgeber  zu  verpfänden.  Als  solcher
kommt  dann  aber  nur  die  Bank  von  England  in  Betracht,  die  in
solchen  Zeiten  der  Knappheit  die  Möglichkeit  gewinnt,  ihren  Zinssatz ­
  dem  Markte  aufzuzwingen.  In  Zeiten  der  Geldfülle  dagegen
ist  sie  nicht  in  der  Lage,  den  Geldmarkt  entsprechend  zu  beeinflussen.
Tritt  eine  Notwendigkeit  hierfür  ein,  so  bleibt  ihr  nur  ein  Ausweg:
sie  muß  dem  Markte  künstlich  seine  überschüssigen  Gelder  entziehen, ­
  indem  sie  selbst  als  Geldnehmerin  auftritt;  dann  erst  kann
sie  ihren  Einfluß  geltend  machen.
Der  schwache  Punkt  des  englischen  Kreditsystems  liegt  also  einmal ­
  in  der  gegenüber  den  ungeheuer  großen  Verbindlichkeiten
relativ  sehr  geringen  zentralen  Barreserve  und  ferner  in  der
Schwierigkeit  für  die  Bank  von  England,  ihre  Politik  auf  dem  Geldmärkte ­
  durchzusetzen.  Da  die  großen  Depositenbanken  eine  weit
größere  Geldmacht  darstellen  als  die  Bank  von  England  selbst  und
die  Barbestände  der  letzteren  zum  allergrößten  Teil  nichts  anderes
sind  als  die  Reserven  jener  anderen  Banken,  so  ergibt  sich  eine  weitgehende ­
  Abhängigkeit  des  Zentralinstitutes  von  den  anderen
Faktoren  des  Geldmarktes.  Dieser  Umstand  zwingt  die  Bank  von
England,  auch  in  schwierigen  Zeiten  dem  offenen  Geldmarkt,  der
hauptsächlich  aus  den  schon  genannten  Wechselmaklern  besteht,
ihre  Hilfe  in  freigebigster  Weise  angedeihen  zu  lassen,  da  sonst  diese
ihren  Verpflichtungen  gegenüber  den  Depositenbanken  nicht  nachkommen
  können.  Hierdurch  würden  diese  wiederum  gezwungen
sein,  ihre  bei  der  Bank  von  England  deponierten  Gelder  zurückzuziehen, ­
  was  zu  einem  vollkommenen  Stillstand  der  ganzen  Organisation ­
  führen  müßte  und  in  den  Krisen  von  1847,  1857,  1866  auch
dazu  geführt  hat.  Wenn  ähnliche  Schwierigkeiten  seither  nicht
3*
        <pb n="38" />
        36

Dr.  Edgar  Jaffe.

wieder  eingetreten  sind,  so  ist  dies  allein  dem  verständnisvollen  Zusammenarbeiten ­
  der  Bank  von  England  und  der  anderen  Banken
zu  verdanken.  So  in  der  Baring  Krisis  von  1891  und  wiederum  in
der  Krisis  von  1907.  In  beiden  Fällen  hat  die  Bank  von  England
außerdem  noch  auf  die  Hilfe  der  Bank  von  Frankreich  reflektieren
müssen.
Die  zweite  der  oben  genannten  großen  Aufgaben  einer  modernen
Kreditorganisation,  die  Konzentration  der  verfügbaren  Kapitalien
und  deren  Verteilung  an  die  wirtschaftenden  Unternehmer,  liegt
auch  in  England  vollkommen  in  den  Händen  privater  Bankinstitute.
Doch  hat  sich  im  Laufe  der  Zeit  eine  weitgehende  Arbeitsteilung
herausgebildet,  so  daß  die  Kreditgewährung  an  die  verschiedenen
Zweige  der  Volkswirtschaft  jeweils  bestimmten  Bankgruppen  zufällt.
Erwähnenswert  ist  jedoch  in  diesem  Zusammenhang,  daß  gewisse
wichtige  Organe  der  Kreditgewährung  überhaupt  fehlen.  Es  gibt
in  England  so  gut  wie  gar  keine  genossenschaftlichen  Kreditinstitute
für  den  kleineren  Handwerker,  Kaufmann  oder  Landwirt,  es  gibt
ferner  keine  Institute,  die  sich  mit  der  Pflege  des  ländlichen  oder
städtischen  Realkredites  befassen,  keine  Hypothekenbanken,  Landschaften ­
  usw.  Es  fehlt  überhaupt  jegliche  bankmäßige  Organisation
des  Realkredites,  und  auch  die  Vermittlung  des  langfristigen  Anlagekredites ­
  ist  sehr  mangelhaft,  da  das  gesamte  Gründungs-  und
Emissionswesen  nicht  in  den  Händen  der  Banken  liegt,  sondern  in
denjenigen  privater  Unternehmungen,  die  keinerlei  bankmäßigen
Charakter  tragen.  Es  wird  weiter  unten  noch  hierauf  zurückzukommen ­
  sein.
Das  englische  Bankwesen  im  engeren  Sinne  beschränkt  sich  daher
lediglich  auf  das  sogenannte  reguläre  Kreditbankgeschäft.
Die  Aufgabe  der  Kapitalkonzentration  wird  in  ganz  glänzender
Weise  gelöst  durch  die  großen  Depositenbanken  (sogenannte  Joint
Stock  Banks).  Während  sich  früher  die  Londoner  Bank  und  die
Provinzbank  als  scharf  voneinander  geschiedene  Typen  gegenüberstanden, ­
  so  hat  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten  auf  Grund  einer  tiefgreifenden ­
  Konzentrationsbewegung  eine  fast  vollkommene  Vereinheitlichung ­
  des  englischen  Depositenbankwesens  vollzogen.  Den
charakteristischen  Typus  bildet  nun  die  große  London-  und
Provincial-Bank  mit  dem  Hauptbureau  in  der  City  von  London,  mit
        <pb n="39" />
        Das  englische  Kreditwesen.

37

zahlreichen  Unterbureaus  in  allen  Teilen  der  Hauptstadt  und  mit
Filialen  in  allen  größeren  Städten,  von  denen  jeweils  ein  Netz  von
kleineren  Filialen,  Depositenkassen,  Agenturen  abhängig  ist.  Die
Depositenbanken  umfassen  heute  10  ganz  große  Institute,  jedes  mit
mehr  als  200  Filialen  oder  mehr  als  20  Mill.  £  Depositen,  10  mittlere
mit  je  über  100  Filialen  oder  über  10  Mill.  £  Depositen.  Die  größte
dieser  Banken  verfügt  über  ein  Netz  von  mehr  als  600  Filialen  und
über  fremde  Gelder  in  der  Höhe  von  mehr  als  80  Mill.  £.  Neben
den  genannten  20  Instituten  existieren  noch  19  kleinere,  deren
Schicksal  es  aber  wohl  sein  wird,  von  den  ersteren  aufgesogen  zu
werden.  Die  Passivgeschäfte  der  Depositenbanken,  die  sämtlich  mit
einem  relativ  geringen  eingezahlten  Eigenkapital  arbeiten,  bestehen
ausschließlich  in  der  Hereinnahme  kurzfristiger  fremder  Gelder,  in
der  Form  von  Kassenführungsguthaben  oder  Spareinlagen,  für  die
sie  im  letzteren  Falle  eine  geringe,  im  ersteren  Falle  zum  Teil  gar
keine  Zinsvergütung  zahlen.  Die  Kreditgewährung  der  Depositenbanken ­
  kommt  lediglich  dem  inländischen  Handel  und  zum
kleineren  Teil  der  Industrie  zugute.  Sie  sind  genötigt,  die  kurzfristig ­
  hereingenommenen  Gelder  auch  kurzfristig  anzulegen;  sie
müssen  sich  daher  auf  die  folgenden  Geschäftszweige  beschränken:
a)  Wechseldiskont,  wobei  ihnen  jedoch  infolge  der  Konkurrenz  der
billiger  arbeitenden  Wechselmakler  nur  das  zweitklassige  Material
zuströmt.  Außerdem  bilden  die  Wechsel  in  England  keine  absolut
liquide  Anlage,  da  es  den  Kredit  der  Depositenbank  schädigen
würde,  wenn  sie  als  Verkäuferin  auf  dem  Wechselmarkte  aufträte.
Als  Käufer  solcher  Wechsel  kommen  ja  auch  lediglich  die  mit  den
Geldern  der  anderen  Banken  arbeitenden  Wechselmakler  in  Frage.
Ein  Verkauf  der  Wechsel  seitens  der  Depositenbanken  an  die  Bank
von  England  ist  nicht  üblich,  b)  Lombarddarlehen,  wobei  als  Sicherheit ­
  vor  allem  Wertpapiere  in  Frage  kommen.  Offene  Kontokorrentkredite ­
  gegen  Bürgschaft  oder  ähnliche  Unterlagen,  resp.  reiner
Personalkredit  wird  nur  in  der  Provinz  und  besonders  auch  in  Schottland ­
  gewährt.  In  London  ist  er  nicht  üblich.
Das  Vorhandensein  eines  ausgedehnten  Filialnetzes  und  die  überall
im  Lande  herrschende  Gewohnheit,  die  Barbestände  bei  einer  Bank
zu  deponieren  und  auch  kleinere  Zahlungen  per  Scheck  zu  machen,
haben  zu  einer  fast  vollständigen  Konzentration  aller  verfügbaren,
kurzfristigen  Gelder  in  den  Händen  der  großen  Depositenbanken
        <pb n="40" />
        38

Dr.  Edgar  Jaffe.

geführt.  Da  bei  dem  alten  Kapitalreichtum  Englands  Handel  und  Industrie ­
  vielfach  mit  eigenem  Qelde  arbeiten,  so  können  die  Banken,
die  ja  außerdem  auf  sehr  liquide  Anlage  angewiesen  sind,  die
verfügbaren  Gelder  meist  nur  zum  Teil  im  regulären  Darlehensgeschäfte ­
  an  Handel  und  Industrie  unterbringen.  Der  Rest  sammelt
sich  in  der  Form  des  täglichen  Geldes  bei  den  Londoner  Zentralen,
wo  er,  wie  bereits  geschildert,  den  Betriebsfond  der  Wechselmakler
bildet.  Bei  dem  allgemeinen  Rückgang  des  Wechselgeschäftes  infolge ­
  zunehmender  Barzahlungssitten,  sind  aber  die  fortwährend  zunehmenden ­
  Gelder  auch  hier  nur  zum  Teil  unterzubringen.  Die
Banken  haben  sich  also  genötigt  gesehen,  weitere  große  Absatzgebiete ­
  zu  erschließen.  Sie  haben  ein  solches  auf  der  Londoner
Fondsbörse  gefunden.  Über  die  Verwendung,  die  ihre  Gelder  dort
finden,  wird  weiter  unten  zu  reden  sein.
Da  die  Depositenbanken  ihre  Hauptaufgabe  in  der  Gewährung
kurzfristigen  Kredits  innerhalb  von  Großbritannien  sehen,  sind  für
den  auswärtigen  Handel  andere  Institute  erforderlich.  Die  Kreditgewährung ­
  für  den  Export  von  Waren  und  den  Import  von  Produkten ­
  lag  bis  zum  zweiten  Drittel  des  19.  Jahrhunderts  hauptsächlich ­
  in  den  Händen  der  Merchant  Bankers.  Es  waren  dies  meist  aus
dem  Ausland  stammende  Kaufmannsfirmen,  die  neben  ihrem  Warengeschäft ­
  ein  weitverzweigtes  Kreditgeschäft  betrieben,  indem  sie
sowohl  dem  Exporteur  Vorschüsse  auf  hinausgesandte  Waren
machten,  wie  auch  besonders  dem  überseeischen  Importeur  gestatteten, ­
  als  Gegenleistung  für  seine  Produktensendungen  Wechsel
auf  London  zu  trassieren.  In  neuerer  Zeit  ist  dieses  reguläre  überseeische ­
  Bankgeschäft  in  die  Hände  von  großen  Aktiengesellschaften,
den  sogenannten  Colonial  and  Foreign  Banks  (Kolonial-  und  Überseebanken) ­
  übergegangen,  während  die  privaten  Merchant  Bankers
ihre  Tätigkeit  mehr  dem  Anleihe-  und  Emissionsgeschäft  zuwandten, ­
  auf  das  sich  einige  der  bedeutendsten  (Rothschild  u.  a.)
übrigens  schon  von  jeher  beschränkt  hatten.  Es  wird  bei  der  Schilderung ­
  des  Emissions-  und  Gründungswesens  noch  von  ihnen  zu
sprechen  sein.
Die  Colonial  and  Foreign  Banks  haben  ihren  Hauptsitz  und  ein
mehr  oder  minder  ausgedehntes  Filialsystem  in  den  verschiedenen
englischen  Kolonien,  respektive  in  sonstigen  überseeischen  Ländern
und  jeweils  eine  Niederlassung  in  London.  Ihre  Tätigkeit  besteht
        <pb n="41" />
        Das  englische  Kreditwesen.

39

vor  allem  in  der  Finanzierung  des  Export-  und  Importhandels  auf
dem  Wege  des  «documentary»  Kredits.  Der  englische  Exporteur
übergibt  der  Londoner  Niederlassung  die  Verladungsdokumente
und  erhält  hierauf  entweder  eine  Beleihung,  oder  die  Bank  diskontiert ­
  ihm  den  auf  den  überseeischen  Kunden  gezogenen  Wechsel.
Die  Auslieferung  der  Waren  an  den  Besteller  erfolgt  durch  die  überseeische ­
  Filiale  der  Bank,  entweder  gegen  Erlegung  des  vereinbarten
Kaufpreises  oder  gegen  Ausstellung  eines  Wechsels,  den  die  Bank
ihrerseits  weitergibt.  In  gleicher  Weise  bevorschussen  die  überseeischen ­
  Filialen  die  Produktenverladungen  nach  Europa,  respektive
sie  weisen  im  Auftrag  der  europäischen  Besteller  den  überseeischen
Lieferanten  die  entsprechenden  Summen  an.  Die  Überseebanken  besorgen ­
  neben  diesem  kurzfristigen  Kreditverkehr  auch  die  gesamte
Zahlungsvermittlung  zwischen  England  und  den  überseeischen
Ländern.  Eine  wichtige  Aufgabe  dieser  Banken  besteht  auch  darin,
daß  sie  Staats-  und  Kommunalanleihen  an  überseeische  Länder  und
Kolonien  vermitteln,  die  sie  durch  ihre  Londoner  Verbindungen  dann
auf  dem  englischen  Markte  plazieren.
Auf  diese  Weise  ist  sowohl  der  inländische  wie  der  überseeische
Zahlungs-  und  kurzfristige  Kreditverkehr  Englands  auf  das  glänzendste ­
  geregelt.  Sehr  viel  größeren  Schwierigkeiten  begegnet  die
Befriedigung  des  langfristigen  Industrie-  und  Qründungskredits.
Das  ganze  englische  Bankwesen  ist  so  sehr  auf  die  Gewährung
des  Handelskredits  angelegt,  daß  sich  für  den  Industriekredit  gewisse ­
  Schwierigkeiten  ergeben,  wobei  allerdings  gegenüber  deutschen ­
  Verhältnissen  zu  betonen  ist,  daß  der  Kapitalbedarf  der  englischen ­
  Industrie  infolge  der  Erreichung  eines  gewissen  Sättigungszustandes ­
  ein  weit  geringerer  ist  als  derjenige  der  deutschen.  Aber
der  Charakter  der  englischen  Bank  als  rein  kurzfristiges  Kreditinstitut ­
  erschwert  es  dieser  doch  in  weitgehendem  Maße  der  heimischen ­
  Industrie  die  erforderlichen  Kapitalien  zur  Verfügung  zu
stellen.  Letztere  ist  daher  vielfach,  ähnlich  wie  das  Baugewerbe  und
die  Landwirtschaft,  auf  die  Darlehensgewährung  durch  lokale  Privatkapitalisten ­
  angewiesen,  was  z.  B.  in  der  Lancashire  Baumwollindustrie ­
  zu  einer  weitgehenden  Abhängigkeit  der  Fabrikanten  von
Zwischenhändlern  aller  Art  führt.  In  manchen  Distrikten  suchen
die  Fabriken  dem  Mangel  an  Betriebskapital  dadurch  abzuhelfen,
daß  sie  kurzfristige  Depositen  direkt  vom  Publikum  hereinnehmen.
        <pb n="42" />
        40

Dr.  Edgar  Jaffe.

So  arbeitet  der  größte  Teil  der  Oldhamer  Spinnereien  mit  derartigen
Einlagen  ihrer  eigenen  Arbeiterschaft.
Wenn  schon  beim  Industriekredit  die  Bankorganisation  zum  Teil
versagt,  so  scheidet  sie  bei  der  eigentlich  langfristigen  Kreditgewährung, ­
  im  Gründungs-  und  Emissionswesen  sogar  vollkommen
aus.  Dieses  liegt  in  den  Händen  von  Einzelpersonen  (promoters),
die  sich  eventuell  vorübergehend  zum  Zweck  einer  speziellen
Gründung  mit  anderen  zu  einer  Gemeinschaft  zusammenschließen
(promoting  syndicate),  oder  aber  von  reinen  Emissions-  und
Gründungsgesellschaften  (financial  Companies).
Der  Gründungsvorgang  ist  durchgehends  der  folgende:  Der
Promoter  läßt  sich  von  einem  bestehenden  Unternehmen,  respektive
von  einem  Konzessions-  oder  Patentinhaber  das  Kaufrecht  auf  die
betreffenden  Objekte  auf  eine  bestimmte  Zeit  vertraglich  sicherstellen ­
  (sogenannte  Option).  Er  sucht  sodann  eine  Reihe  von  ihm
näherstehenden  Kapitalisten  oder  Privatbankiers  für  das  Unternehmen ­
  zu  interessieren.  Gelingt  ihm  dies,  so  bildet  er  aus  letzteren
ein  «Underwriting  syndicate»,  das  sich  verpflichtet,  die  Aktien  des
zu  schaffenden  Unternehmens,  soweit  sie  vom  Publikum  nicht  subskribiert ­
  worden  sind,  für  eigene  Rechnung  zu  übernehmen.  Für
das  Underwriting  werden  je  nach  der  Lage  oder  den  voraussichtlichen
Erfolgen  des  Unternehmens  Provisionen  von  1—5  und  mehr  Prozent
gewährt.  Die  Chancen  des  neuen  Unternehmens  werden  dann  in
Finanzzeitschriften  der  verschiedensten  Art  dem  Publikum  plausibel
gemacht  und  zugleich  ein  oder  mehrere  Stock  Brokers  (Mitglieder
der  Fondsbörse)  an  der  Gründung  interessiert.  Diese  empfehlen
ihrerseits  die  Subskription  ihren  Kunden  und  sorgen  außerdem  dafür,
daß  durch  zum  Teil  fiktive  Abschlüsse  «per  Erscheinen»  scheinbar  ein
Markt  für  die  betreffenden  Papiere  an  der  Börse  geschaffen  und  diese
möglichst  schon  mit  Agio  gehandelt  werden.  Es  folgt  sodann  die
Versendung  von  Prospekten  und  Subskriptionsaufforderungen  an
breite  Schichten  des  Publikums.
Gründer  wie  «Underwriter»  sind  aber  für  den  Erfolg  der  Emission
beim  Publikum  abhängig  von  der  Aufnahmefähigkeit  der  Londoner
Stock  Exchange  für  die  dort  neu  zur  Emission  kommenden  Werte.
Diese  Aufnahmefähigkeit  beruht  einerseits  auf  der  besonderen  Organisation ­
  der  Börse,  anderseits  auf  der  Bereitstellung  großer,  zur
        <pb n="43" />
        Das  englische  Kreditwesen.

41

Verfügung  der  Spekulation  stehender  Summen.  Die  Stock  Exchange
ist  eine  geschlossene  Korporation,  deren  Mitglieder  unter  der
strengen  Aufsicht  eines  selbst  gewählten  Komitees  stehen.  Die
Mitglieder  der  Stock  Exchange  zerfallen  in  Brokers  —  reine  vermittelnde ­
  Kommissionäre  —  und  in  Jobbers  oder  Dealers
Effektenhändler,  die  auf  eigene  Rechnung  Effekten  kaufen  und  verkaufen. ­

Auf  dieser  Kombination  beruht  die  Aufnahmefähigkeit  der  Londoner ­
  Fondsbörse;  denn  während  ohne  dieselbe  ein  Broker,  der
z.  B.  mit  dem  Verkauf  einer  gewissen  Summe,  sagen  wir:  Konsols
betraut  ist,  diesen  Auftrag  erst  erledigen  kann,  wenn  er  einen  oder
eine  Kombination  von  mehreren  Brokers  gefunden  hat,  die  Aufträge
haben,  die  entsprechenden  Beträge  zu  kaufen,  so  kann  er  statt
dessen  jederzeit  seine  Verkaufs-  und  Kaufaufträge  bei  dem  Jobber
erledigen,  wenn  nur  sein  Einkaufs-  oder  Verkaufspreis  den  von
diesem  aufgestellten  Sätzen  entspricht.  Die  Jobber  verfahren  dabei
so,  daß  sie  für  die  von  ihnen  bevorzugten  Gattungen  von  Wertpapieren ­
  zwei  Preise  aufstellen:  denjenigen,  zu  dem  sie  kaufen,  und
den,  zu  dem  sie  verkaufen;  der  Unterschied  zwischen  beiden  heißt
«the  turn  of  the  market»  und  stellt  den  Verdienst  des  Jobbers  dar.
Naturgemäß  reicht  das  eigene  Kapital  der  Jobber  nicht  aus,  um
große  Mengen  von  Wertpapieren  aufzunehmen  und  zu  halten,  bis
sie  dieselben  mit  Gewinn  Weiterverkäufen  können.  Darum  deponieren ­
  sie  die  von  ihnen  erworbenen  Papiere  bei  ihrer  Bank,  welche
ihnen  dagegen  Vorschüsse  gibt,  genau  wie  dies  bei  den  Wechselmaklern ­
  geschieht.  Hierdurch  wird  die  Stock-Exchange  zur  Trägerin
der  lokalen  und  auch  der  internationalen  Kapitalvermittlung;  denn
ohne  diese  kombinierte  Aktion  der  Fondsmakler  und  der  Banken
wäre  die  Plazierung  einheimischer  wie  fremder  Anleihen,  Aktien  usw.
erschwert.  Sie  ermöglicht  es,  daß  in  London  eigentlich  für  jedes
Wertpapier  ein  Markt  zu  finden  ist  durch  die  Kombination  der
Bereitstellung  des  Kapitals  seitens  der  Bank  und  der  richtigen  Beurteilung ­
  des  inneren  Wertes  seitens  der  arbeitsteilig  spezialisierten
Jobber.
Dieses  ist  aber  nur  einer  der  Kanäle,  welche  die  Banken  und
die  Fondsbörse  verbinden,  ganz  abgesehen  davon,  daß  die  Banken
Wertpapiere  für  Rechnung  ihrer  Kunden  auf  der  Börse  kaufen  und
verkaufen  lassen  und  zur  dauernden  Anlage  eines  Teiles  ihrer  Re ­
        <pb n="44" />
        42

Dr.  Edgar  Jaffe.

serven  selbst  Wertpapiere  kaufen.  Die  zweite  Art  der  Verbindung
besteht  darin,  daß  die  Banken  es  den  Brokers  ermöglichen,  Spekulationsaufträge ­
  von  deren  Kunden  zu  prolongieren,  indem  die
Brokers  gegen  eine  Vergütung  die  Wertpapiere  aus  eigenen  Mitteln
bezahlen  und,  um  dies  tun  zu  können,  Darlehen  von  den  Banken
gegen  Verpfändung  eben  dieser  Papiere  aufnehmen  (Reportgeschäfte). ­

Die  Ausführung  dieser  Operation  zwischen  dem  Broker  und  seinen
Kunden  erfolgt  meist  in  der  Form  des  «Contango»,  d.  h.  der  Kunde
verkauft  die  Papiere  dem  Broker  mit  dem  Recht,  dieselben  zu  einem
etwas  höheren  Preis  (für  Zins  und  Auslagen)  wieder  zurückzukaufen.
Zwischen  Bank  und  Broker  dagegen  vollzieht  sich  das  Geschäft  in
der  Weise,  daß  die  Bank  gegen  Verpfändung  der  Papiere  dem  Broker
das  Darlehen  gibt  (Borrowing  with  cover).  Selbstverständlich  ist
die  Contango-Rate  höher  als  die  vom  Broker  der  Bank  gezahlte
Zinsrate.
Beide  Arten  von  Transaktionen  sind  nur  dadurch  möglich,  daß
in  noch  viel  höherem  Grade  als  dies  bei  den  Wechselmaklern  der
Fall,  die  Mitglieder  der  Stock-Exchange  sich  auf  gewisse  Kategorien
von  Wertpapieren  beschränken.  Diese  streng  durchgeführte  Arbeitsteilung ­
  drückt  sich  auch  in  den  Namen  aus,  welche  den  verschiedenen
Teilen  der  Börse  nach  dem  Standorte,  den  die  betreffenden  Kategorien ­
  ihrer  Mitglieder  einnehmen,  tragen;  so  sprechen  die  Berichte
über  den  Verlauf  der  Fondsbörse  vom  «Kaffernzirkus»  (südafrikanische ­
  Minenwerte),  von  den  «Westraliern»,  auch  «Kangaroos»  (westaustralische ­
  Minen),  von  dem  «Jungle  market»  (westafrikanische
Goldminen)  und  anderen  mehr.
Infolge  dieser  Geschäfte  kann  man,  ähnlich  wie  die  Bill-Brokers,
auch  die  Stock-Brokers  als  Bankers  definieren;  dies  gilt  in  erster
Linie  von  den  sogenannten  «Money-Brokers»,  die  eine  Mittelstellung
zwischen  den  Banken  und  den  eigentlichen  Stock-Brokers  einnehmen.
Es  sind  wohlhabende  Firmen,  die  einen  besonders  guten  Kredit  genießen ­
  und  daher  bei  den  Banken  jederzeit  bedeutende  Summen  erhalten ­
  können,  die  sie  dann  an  die  kleinen  Jobbers  weiter  verleihen.
Durch  die  ihr  zur  Verfügung  stehenden  Gelder  der  Banken  ist
die  Börse  in  die  Lage  versetzt,  das  flottierende  Material  so  lange
aufzunehmen,  bis  das  Publikum  sich  zu  definitivem  Ankauf  entschließt. ­
  Seitdem  besonders  für  afrikanische  Minenwerte  an  die
        <pb n="45" />
        Das  englische  Kreditwesen.

43

Stelle  der  Einzelunternehmer  große  dauernde  Qründungs-  und
Finanzierungsgesellschaften  getreten  sind,  hat  sich  das  Geschäft  der
Jobber  vereinfacht,  indem  solche  Gesellschaften  den  Markt  der  sie
interessierenden  Papiere  durch  Vermittlung  des  betreffenden  Jobber
dauernd  beeinflussen,  entweder  indem  sie  ihn  beauftragen,  das  angebotene ­
  Material  zu  bestimmten  Preisen  hereinzunehmen,  oder
indem  sie  ihm  für  die  von  ihm  vollzogenen  Verkäufe  die  Stücke
selbst  liefern.
Da  die  Vorschriften  der  Stock-Exchange  den  Brokers  das  Annoncieren ­
  verbieten,  so  kann  jeder  derselben  nur  mit  seiner  festen
Kundschaft  arbeiten.  Es  bedarf  also  noch  einer  Organisation,  die
für  die  möglichst  lückenlose  Hereinziehung  weiterer  Käuferschichten
sorgt.  Es  sind  die  sogenannten  Outside-Brokers,  die  nicht  Mitglieder
einer  Fondsbörse  sind,  sondern  lediglich  durch  ein  Mitglied  ihre
Kauf-  und  Verkauf  auf  träge  vollziehen  lassen.  Sie  sind  es,  die  überall
Kunden  zu  werben  suchen,  nicht  nur  in  London  und  in  der  englischen
Provinz,  sondern  bis  nach  Frankreich,  Deutschland  usw.  übergreifen,
das  Kapitalistenpublikum  durch  Zirkulare,  Reisende  und  Agenten
anlocken  und  so  den  breiten  Absatzmarkt  schaffen,  auf  dem  die
Aufnahmefähigkeit  der  Londoner  Stock-Exchange  beruht.
Das  englische  Emissionswesen  hat  es  mit  Hilfe  dieser  beweglichen
Organisation  verstanden,  sich  den  Erfordernissen,  besonders  der
überseeischen  Kapitalbeschaffung,  auf  das  glänzendste  anzupassen.
Es  wird  hierbei  unterstützt  durch  das  englische  Aktienrecht,  welches
der  freien  Betätigung  keine  engen  Grenzen  zieht  und  den  Schutz
des  Publikums  lediglich  in  der  Form  weitgehender  Publizität  zu
gewährleisten  sucht,  aber  nicht,  wie  das  deutsche  Aktienrecht,  das
Emissionsgeschäft  im  Interesse  des  Kapitalisten  durch  gesetzliche
Vorschriften  in  weitgehender  Weise  einschränkt.
Wenn  wir  zusammenfassend  die  englische  Kreditorganisation  mit
derjenigen  Deutschlands  vergleichen,  so  ergeben  sich  eine  Reihe
auffallender  Unterschiede.  Das  Zentralinstitut,  die  Bank  von  England, ­
  ist  infolge  der  veralteten  Bestimmungen  über  die  Notenausgabe
und  der  gegenüber  den  ungeheuren  Verpflichtungen  zu  geringen
Barreserve  nicht  immer  in  der  Lage,  die  als  richtig  erkannte  Politik
gegenüber  dem  Widerstreben  der  großen,  an  Kapitalkraft  ihr  fast
ebenbürtigen  Join  Stock  Banks  durchzuführen.  Die  Depositenbanken
        <pb n="46" />
        44  Dr.  Edgar  Jajfe.
haben  ihrerseits  die  Aufgabe  der  Konzentration  aller  verfügbaren
Kapitalien  in  glänzender  Weise  durchgeführt.  Sie  sind  infolge  ihrer
besonderen  Konstitution  aber  hauptsächlich  auf  die  Gewährung  von
Handelskredit  zugeschnitten,  während  sich  bei  der  Befriedigung  des
Kreditbedürfnisses  der  Industrie  häufig  Schwierigkeiten  ergeben,
die  sich  noch  dadurch  erhöhen,  daß  letztere,  und  vor  allem  auch
das  Baugewerbe,  infolge  des  bereits  geschilderten  Mangels  an
Spezialinstituten  für  den  Realkredit  genötigt  sind,  von  den  Banken
einen  Teil  der  erforderlichen  Summen  in  Form  des  an  Direktoren
gewährten  Personalkredits  zu  entnehmen.  Eine  besondere
Schwierigkeit  haben  sich  für  die  in  der  Form  von  Aktiengesellschaften ­
  konstituierten  Industrieunternehmungen  daraus  ergeben,
daß  nach  dem  englischen  Recht  im  Falle  einer  Obligationenanleihe
diese  ein  Vorrecht  vor  allen  anderen  Forderungen  genießt,  und  es
daher  den  Banken  fast  unmöglich  gemacht  ist,  derartigen  Gesellschaften ­
  große,  offene  Kredite  zu  gewähren.
Der  auswärtige  Handel  wiederum  ist  in  glänzender  Weise  mit
Kreditmöglichkeiten  jeder  Art  ausgestattet.  Den  schwächsten  Punkt
bildet  wohl  das  Emissionswesen,  weil  bei  dem  Mangel  direkter  Beziehungen ­
  der  Banken  zu  den  Gründungsgeschäften  dieses  zum
großen  Teil  in  den  Händen  von  Einzelpersonen  liegt,  die  lediglich
ein  Interesse  an  der  einmaligen  Unterbringung  der  emittierten
Aktien  haben,  aber  für  die  weiteren  Schicksale  der  ins  Leben  gesetzten ­
  Unternehmungen  sich  in  keiner  Weise  verantwortlich  fühlen.
Die  englische  Kreditorganisation  bietet  uns  also  das  Bild  einer
natürlich  gewachsenen  Institution,  die  sich  den  weitgehenden  Ansprüchen, ­
  die  England  als  Zentrum  des  internationalen  Zahlungsverkehrs ­
  und  des  Kapitalmarktes  der  Welt  stellt,  glänzend  angepaßt
hat.  Der  große  Kapitalreichtum  und  die  Unternehmungskraft  Englands ­
  spiegelt  sich  auch  in  seinem  Kreditsystem  wieder.  Ebenso
aber  zeigt  sich  hier  die  für  den  Engländer  charakteristische  Geringschätzung ­
  einer  systematischen  Befriedigung  aller,  besonders  auch
der  kleineren  Bedürfnisse  und  der  konservative  Geist,  der  zum  Teil
an  schon  veralteten  Institutionen  festhält  und  sich  weigert,  sie  durch
neue  und  besser  angepaßte  zu  ersetzen.
        <pb n="47" />
        IV.
Die  Arbeiterfrage  in  England
Von  Professor  Dr.  Edgar  J  affe—
        <pb n="48" />
        "rNFOLQE  seiner  Vormachtstellung  als  erster  Handels-  und  In-|
  dustriestaat  der  Welt  war  es  England  beschieden,
:  auch  das  klassische  Land  der  modernen  Arbeiterbewegung
zu  W erden.  Es  sah  sich  als  erstes  vor  das  große,  vielleicht
das  größte  moderne  soziale  Problem  gestellt,  das  zu  lösen
geradezu  eine  Existenzfrage  des  modernen  Staates  geworden  ist:
das  Problem  der  Einordnung  der  zahlenmäßig  innerhalb  eines  Jahrhunderts ­
  fast  mehr  als  auf  das  doppelte  gewachsenen  Arbeiterbevölkerung ­
  in  die  moderne  kapitalistische  Wirtschaftsordnung.  Alle
anderen  modernen  Kulturstaaten  haben  dieses  Problem  sozusagen
erst  aus  zweiter  Hand  von  England  übernommen  und  sind  dadurch
in  die  Möglichkeit  versetzt  worden,  den  sich  darbietenden  Schwierigkeiten ­
  mit  den  bereits  in  England  erprobten  Lösungen  zu  begegnen.
Hierauf  beruht  die  Bedeutung  der  englischen  Entwicklung  auch  für
unsere  eigenen  sozialen  Verhältnisse.
Die  geschichtliche  Entwicklung  dessen,  was  wir  die  Arbeiterfrage ­
  nennen,  gliedert  sich  in  England  ziemlich  scharf  in  vier  große
Perioden:  Die  erste  reicht  von  der  Entstehung  des  modernen  Fabriksystems ­
  im  letzten  Drittel  des  18.  Jahrhunderts  bis  zur  großen
Parlamentsreform  des  Jahres  1832;  die  zweite  von  1832—1848,  es
ist  die  Zeit  der  ersten  großen  Krisis  auf  dem  Gebiete  der  Arbeiterfrage, ­
  die  Zeit  des  Chartismus.  Die  dritte  Periode,  die  man  auch
als  diejenige  der  Entwicklung  zum  sozialen  Frieden  bezeichnen  kann,
erstreckt  sich  von  Ende  der  vierziger  Jahre  bis  in  die  achtziger
und  neunziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts.  Mit  diesem  Zeitpunkt ­
  beginnt  die  neueste  und  vielleicht  wichtigste  Epoche  der
Arbeiterbewegung  in  England,  die  Rückkehr  zum  politischen  und
wirtschaftlichen  Kampf  gegen  das  Unternehmertum  und  damit  zu
allen  sozialen  und  wirtschaftlichen  Konsequenzen,  die  heute  für  diese
neue  Phase  der  Entwicklung  entscheidend  sind.  Die  eben  verflossenen ­
  Jahre  1911—1912  bedeuten  in  gewisser  Hinsicht  den  Höhepunkt ­
  der  Bewegung.
England  ist  dasjenige  Land,  in  dem  das  auf  dem  Gedanken  der
Aufklärung  und  des  Naturrechts  sich  aufbauende  System  der  freien
Konkurrenz  lauf  allen  Gebieten  zuerst  zur  völligen  Durchführung
        <pb n="49" />
        M

48  Dr.  Edgar  Jaffi.
gelangte.  In  seinen  praktischen  Konsequenzen  führt  dieses  System
zur  Auffassung  der  menschlichen  Arbeit  als  einer  Ware  und  zu  dem
Grundsatz,  daß  zwecks  Herabdrückung  der  Produktionskosten  diese
Ware  auf  dem  billigsten  Markt  gekauft  werden  muß.  Da  nun  aber
die  Ware  Arbeit  unzertrennlich  mit  ihrem  Träger,  dem  Menschen,
verknüpft  ist,  so  mußte  dieses  System  vom  Anbeginn  seiner  Anwendung ­
  an  zu  einer  Herabdrückung  des  Arbeitslohnes  auf  und  sogar
unter  die  Produktionskosten  der  Arbeit,  d.  h.  unter  ein  menschenwürdiges ­
  Existenzminimum  führen.
Diese  Folgen  machten  sich  denn  auch  schon  im  ersten  Jahrzehnt
der  industriellen  Entwicklung  Englands  in  schreckenerregender
Weise  geltend.  Elend,  Ausbeutung  und  menschenunwürdige  Unterdrückung ­
  der  Arbeiterschaft,  durch  ungenügende  Ernährung  und
Wohnungsverhältnisse  hervorgerufene,  früher  ganz  unbekannte
Krankheiten,  Heranziehung  der  Frauen  und  Kinder  zu  schwerer,
durch  kein  gesetzliches  Minimum  beschränkten  Arbeit,  Auslieferung ­
  der  Waisenkinder  als  sogenannte  Fabriklehrlinge  an  die
Unternehmer,  die  zu  von  der  Sklaverei  kaum  unterscheidbaren  Zuständen ­
  führte:  alles  wirkte  zusammen,  um  bereits  im  ersten
Jahrzehnt  des  19.  Jahrhunderts  zu  tiefgreifenden  Entartungserscheinungen ­
  im  englischen  Volke  zu  führen.  Dies  nötigte  die  Regierung ­
  schon  im  Jahre  1802  ein  erstes  Kinderschutzgesetz  zu  erlassen. ­
  Eine  Reihe  von  parlamentarischen  Enqueten  haben  uns  die
furchtbaren  Tatsachen  jener  Periode  in  unanfechtbarer  Weise  zur
Kenntnis  gebracht,  nichts  in  den  Schriften  von  Karl  Marx  hat  vielleicht ­
  so  aufreizend  gewirkt  als  die  wahrheitsgetreue  Darstellung
dessen,  was  jene  offiziellen  Berichte  enthalten.  Unter  dem  Druck
dieser  Verhältnisse  entstand  die  erste  Arbeiterbewegung,  die  aber
zunächst  völlig  planlos  und  resultatlos  verlief  und  sich  nur  hie  und
da  in  gelegentlichen  Ausbrüchen,  die  meist  mit  Zerstörung  von
Maschinen  verbunden  waren,  Luft  machte,  da  die  Arbeiter  diesen
die  Schuld  an  ihrer  traurigen  Lage  beimaßen.  In  den  zwanziger
Jahren  schlossen  sich  die  Arbeiter  der  liberalen  Bewegung  an,  da
sie  von  einer  Erweiterung  des  parlamentarischen  Wahlrechts  eine
Verbesserung  auch  der  sozialen  Schwierigkeiten  erhofften.  Als  jedoch ­
  in  der  ersten  großen  Parlamentsreform  vom  Jahre  1832  die
Ziele  der  Liberalen  erreicht  wurden,  gingen  die  Arbeiter  leer  aus,
die  hieraus  sich  ergebende  Enttäuschung  war  die  Ursache  zu
        <pb n="50" />
        Die  Arbeiterfrage  in  England.

49

einer  vollkommen  neuen  Stellungnahme  der  unteren  Volksschichten
gegenüber  dem  Bürgertum.
Die  Arbeiter  mußten  daran  verzweifeln,  ihre  berechtigten  Forderungen ­
  auf  dem  friedlichen  Wege  der  Parlamentsreform  zu  erreichen, ­
  sie  warfen  sich  einer  radikalen  und  sozial-revolutionären
Bewegung  in  die  Arme.  Es  ist  die  Zeit  des  sogenannten  Chartismus.
Auflehnung  gegen  die  öffentliche  Ordnung,  Zusammenrottung  und
Zerstörung  von  Fabriken,  Brandstiftung  und  Verwüstung  durch
organisierte  Banden  waren  an  der  Tagesordnung.  Die  Fabrikanten
waren  genötigt,  ihre  Fabriken  durch  militärische  Besatzungen  oder
aufgefahrene  Geschütze  zu  sichern.  Die  große  Fabrikstadt  Birmingham ­
  befand  sich  mehr  als  eine  Woche  lang  in  den  Händen  der  Aufständischen, ­
  und  der  Herzog  von  Wellington,  der  sie  zurückerobern
mußte,  soll  gesagt  haben,  daß  er  in  seiner  ganzen  langen,  kriegerischen ­
  Erfahrung  noch  keine  Stadt  in  einem  solchen  Zustande  gesehen ­
  habe,  wie  Birmingham  nach  Beendigung  des  Schreckensregimentes. ­
  Zuletzt  planten  die  Chartisten  sogar  einen  allgemeinen
Rachezug  aller  Arbeiter  nach  London,  um  das  Parlament  zur  Annahme ­
  ihrer  Forderungen  zu  zwingen.  Der  Zug  wurde  nur  mit  Aufbietung ­
  von  Waffengewalt  und  Einstellung  von  Bürgern  als  Freiwilligen ­
  auf  halbem  Wege  zum  Stehen  gebracht.  Der  Chartismus,
der  als  eine  politische  Bewegung  begonnen  hatte,  mit  dem  Programm,
den  Arbeitern  die  gleichen  politischen  Rechte  zu  sichern,  wie  sie  der
Mittelstand  sich  durch  die  Reform  von  1832  erobert  hatte,  endete
infolge  des  Widerstandes  des  Bürgertums  in  voller  Revolution.  Die
Literatur  der  beginnenden  vierziger  Jahre  zeigt  uns  ganz  deutlich,
wie  in  allen  Kreisen  die  Überzeugung  herrschte,  daß  man  mit  Bestimmtheit ­
  auf  den  Ausbruch  einer  großen,  allgemeinen  sozialen  Umwälzung ­
  in  nächster  Zeit  zu  rechnen  haben  werde.  Thomas  Carlyle
vergleicht  das  Land  mit  einem  Boote,  das  führerlos  den  Katarakten
des  Niagara  entgegentreibt,  und  für  das  es  nur  eine  Frage  der  Zeit
ist,  wann  es  in  diesen  untergehen  muß.  Der  Höhepunkt  der  Krisis
wird  wohl  durch  das  Jahr  1846  bezeichnet,  das  infolge  des  Versagens
dei  Kartoffelernte  zu  allem  noch  eine  Hungersnot  in  Irland  brachte.
Während  nun  in  den  nächsten  Jahren  die  Stürme  einer  wirklich
großen,  politischen  Revolution  über  den  Kontinent  von  Europa
dahinbrausen,  bleibt  England  von  diesen  unberührt,  die  geschilderten ­
  Schwierigkeiten  lösen  sich  scheinbar  wie  von  selbst,  und  eine
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.  4
        <pb n="51" />
        50

Dr.  Edgar  Jaffe.

vollkommen  neue  Ära  wirtschaftlichen  und  sozialen  Fortschrittes
setzt  ein.  Es  würde  über  den  Rahmen  dieser  Arbeit  hinausgehen,
im  einzelnen  die  Gründe  für  diesen  Umschwung  aufzuzählen.  Sie
sind  vor  allem  wirtschaftlicher  Natur.  Die  vollkommene  Aufhebung
der  Getreidezölle  und  die  sich  hieraus  ergebende  Senkung  des
Preises  der  unentbehrlichen  Nahrungsmittel  verbesserte  die  Lage
der  Arbeiterschaft.  Die  nun  einsetzende  Freihandelsära  leitet  den
ungeheuren  industriellen  und  kommerziellen  Aufschwung  ein,  der
England  als  das  technisch  fortgeschrittenste  Land  im  wahren  Sinne
des  Wortes  zur  Werkstätte  der  Welt  machte  und  es  den  Fabrikanten
ermöglichte,  im  Interesse  eines  ruhigen  Beschäftigungsganges  die
Löhne  der  Arbeiter  zu  erhöhen.  Verbesserte  Technik  und  erhöhter
Arbeitslohn  ergaben  gesteigerte  Produktivität,  und  zum  erstenmal
dämmert  die  Erkenntnis  auf,  daß  nicht  der  schlecht  gelohnte,  unwillige ­
  und  arbeitsschwache,  sondern  der  hochbezahlte,  gelernte  und
zufriedene  Arbeiter  die  größtmögliche  Produktivität  und  damit  den
größtmöglichen  Gewinn  für  den  Fabrikanten  bedeutet.  Das  führte
in  der  Zeit  von  1850—1880  zu  einer  wirtschaftlich  günstigen  Lage
der  Arbeiterschaft,  die  natürlich  auch  zu  entsprechenden  Verbesserungen ­
  auf  anderen  Gebieten  Veranlassung  gab.  Vor  allem  auf  dem
sozialen  Gebiet,  wo,  besonders  infolge  der  Einwirkung  der  sogenannten ­
  christlichen  Sozialisten  sowie  von  Männern  wie  Carlyle,
Ruskin  und  Toynbee,  eine  vollkommen  veränderte  Auffassung  der
oberen  und  mittleren  Klassen  mit  Bezug  auf  ihre  Pflichten  gegenüber ­
  den  weniger  bemittelten  Schichten  des  Volkes  sich  ausbildete..
Während  man  früher  speziell  den  Fabrikarbeiter  als  eine  Art
menschlicher  Maschine  angesehen  hat,  wird  er  erst  jetzt  als  vollberechtigtes ­
  Mitglied  der  Nation  betrachtet  und  entsprechend  behandelt. ­
  Auf  seiten  der  Arbeiterschaft  macht  sich  dagegen  der
Grundzug  des  englischen  Nationalcharakters,  das  zähe  Streben  nach
praktischem  Erfolg  auf  Grundlage  der  gegebenen  Verhältnisse  und
die  tiefwurzelnde  Abneigung  gegen  theoretische  Verallgemeinerung
geltend,  die  den  aus  Frankreich  und  Deutschland  stammenden
sozialistischen  Theorien  den  Eingang  verwehrt,  gleichzeitig  aber  die
Arbeiterschaft  geneigt  macht,  die  praktischen  Mittel  zu  entwickeln,
die  ihnen  erlauben,  im  wirtschaftlichen  Kampf  mit  dem  Unternehmertum ­
  ihre  Lage  zu  verbessern.
So  sind  es  vor  allem  diese  auf  der  Selbsthilfe  der  Arbeiterschaft
        <pb n="52" />
        Die  Arbeiterfrage  in  England.

51

•
sich  aufbauenden,  neuen  organisatorischen  Formen,  die  die  Grundlage ­
  zu  der  günstigen  Lage  der  unteren  Klassen  von  den  sechziger
bis  in  die  achtziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  schaffen:  die  Gewerkschaften ­
  (Trade  Unions)  auf  der  einen  Seite,  die  Genossenschaften,
vor  allem  die  Konsumvereine,  auf  der  anderen  Seite.  Die  Gewerkschaften ­
  nehmen  ihren  Ausgang  von  der  hochentwickelten  Textilindustrie ­
  und  breiten  sich  schnell  fast  auf  alle  anderen  Gewerbe  aus.
Überall  gründen  die  gelernten  Arbeiter  festgefügte  Vereine,  die  die  Arbeitsvermittlung, ­
  das  Reisewesen,  die  Krankenversicherung  und  die  Unterstützung ­
  während  Arbeitslosigkeit  und  Streik  sich  zur  Aufgabe  machen.
Mit  der  Zeit  schließen  sich  die  Vereine  zu  großen  Industrieverbänden  zusammen, ­
  die  sich  ihrerseits  gemeinsame  Organe  schaffen,  die  im  Namen
der  gesamten  gelernten  Arbeiterschaft  sprechend,  immer  größeren  sozialen
und  politischen  Einfluß  erlangen.  Die  Konkurrenz  der  beiden  führenden
Parteien,  der  Liberalen  und  der  Konservativen,  um  die  Stimmen  der
Arbeiter  ermöglicht  es  diesen,  trotz  des  Mangels  einer  eigenen
Vertretung  im  Parlament,  ihre  berechtigten  Forderungen,  sei  es
durch  die  eine,  sei  es  durch  die  andere  Partei,  zur  Anerkennung  und
zur  Realisierung  in  neuen  Gesetzen  zu  bringen.  Eine  Reihe  von
Parlamentsreformen  vergrößert  ständig  die  Masse  der  stimmberechtigten ­
  Arbeiterschaft.  Die  demokratische  Finanzpolitik  William
Gladstones  entlastet  die  unteren  Klassen  in  weitgehendstem  Maße
von  drückenden  Steuern  und  Abgaben,  und  nachdem  in  den  sechziger
Jahren  eine  große  Parlamentsenquete  die  Öffentlichkeit  über  den
wirklichen  Charakter  der  Trade  Unions  aufgeklärt  hat,  erlangen
diese  in  den  siebenziger  Jahren  ihre  völlige  Anerkennung  durch  die
Gesetzgebung.  Sie  werden  von  nun  an  als  grundlegende  Faktoren
des  industriellen  Aufbaues  angesehen,  die  Unternehmer  in  allen
Berufen  gewöhnen  sich  daran,  in  Gemeinschaft  mit  den  Beamten
der  Trade  Unions  die  Lohn-  und  Arbeitsverhältnisse  der  verschiedenen ­
  Gewerbe  festzusetzen,  und  solche  Vereinbarungen  werden  dann
ohne  weiteres  auch  als  maßgebend  für  die  Masse  der  nichtorganisierten
  Arbeiterschaft  betrachtet.
Daneben  ermöglicht  die  in  den  vierziger  Jahren  aus  den  kleinsten
Anfängen  (die  Pioniere  von  Rochdale)  entstandene  Genossenschaftsbewegung, ­
  welche  allmählich  zu  einem  ganz  Großbritannien  bedeckenden ­
  Netz  von  einander  in  Verbindung  stehenden  Vereinen  angewachsen ­
  ist,  die  billige  Deckung  der  notwendigsten  Lebens4* ­
        <pb n="53" />
        52

Dr.  Edgar  Jaffe.

bedürfnisse  der  Arbeiterschaft.  Selbst  bis  auf  das  Gebiet  der  gemeinsamen ­
  Produktion  greifen  diese  Vereine  hinüber.
Das  Resultat  dieser  Entwicklung  ist  eine  gegenüber  kontinentalen
Verhältnissen  ungemein  günstige  und  gehobene  Stellung  auf  sozialem, ­
  wirtschaftlichem  und  politischem  Gebiet  für  die  oberen
Schichten  der  englischen  Arbeiterschaft,  eine  Stellung,  die  deutsche
Beobachter,  wie  z.  B.  Schulze-Gävernitz,  in  den  achtziger  Jahren
zum  Glauben  veranlaßt  hat,  daß  hier  die  endgültige  Lösung  der
großen  sozialen  Frage  erreicht,  der  soziale  Friede  dauernd  gesichert ­
  sei.
Aber  unter  der  Oberfläche  bereitete  sich  bereits  eine  neue  Entwicklung ­
  vor,  die  mit  dem  Beginn  der  neunziger  Jahre  zuerst  in  die
Erscheinung  tritt,  um  sich  dann  im  zwanzigsten  Jahrhundert  zu  voller
Kraft  zu  entfalten  und  vollkommen  neue  Verhältnisse  zu  schaffen.
Ähnlich  wie  bei  der  vorhergehenden  Periode  sind  auch  hier  die
letzten  Gründe  des  Umschwunges  vor  allem  materiell-wirtschaftlicher ­
  Natur.  Die  wirtschaftliche  Spannkraft  Englands  beginnt
scheinbar  zu  erlahmen.  Die  neue  Generation  wendet  sich  in  ihren
oberen  Schichten  vom  rauhen,  materiellen  Konkurrenzkampf  ab  und
möchte  die  Früchte  der  Arbeit  ihrer  Väter  in  kulturellem  Sichausleben
  genießen.  Gleichzeitig  aber  treten  auf  dem  Weltmarkt  neue
Konkurrenten  auf:  die  technisch  und  organisatorisch  besser  ausgestatteten ­
  neuen  Industrien  Deutschlands  und  der  Vereinigten
Staaten  beginnen  den  Engländern  ihren  Rang  abzulaufen.  Die
Schutzzollbewegung  verschließt  dem  freihändlerischen  England
einen  Markt  nach  dem  anderen.  Die  heimischen  Industrien  der  neuen
Konkurrenten  erobern  sich  zunächst  die  Märkte  ihres  eigenen
Landes,  sie  greifen  dann  über  diese  hinaus  auf  die  neutralen  Märkte
der  Welt  und  beginnen  endlich  sogar  auf  englischem  Boden  der  alteingesessenen ­
  Industrie  Konkurrenz  zu  machen.  Es  kommt  die  Zeit,
wo  die  Bezeichnung  «Made  in  Germany»  den  Durchschnittsengländer
über  die  Bedeutung  dieser  neuen  Konkurrenten  aufzuklären  beginnt.
Die  schärfere  Preiskalkulation  der  neuen  Konkurrenten  und  deren
bessere  technische  Ausstattung  nötigt  den  englischen  Unternehmer,
seine  Preise  herabzusetzen.  Die  hohen  Löhne  und  die  sonstigen  Beschränkungen, ­
  welche  die  Tätigkeit  der  Trade  Unions  den  Unternehmern ­
  auferlegt,  werden  zum  erstenmal  seit  langer  Zeit  als
drückende  Fesseln  empfunden.  Damit  ändert  sich  aber  auch  schnell
        <pb n="54" />
        Die  Arbeiterfrage  ln  England.

53

*

die  Stellung  der  öffentlichen  Meinung  gegenüber  der  Gewerkschaftsbewegung, ­
  man  beginnt  diese  als  eine  Tyranisiernng  zu
empfinden.
Gleichzeitig  aber  regte  es  sich  in  der  Arbeiterschaft  selbst.  Die
Gewerkschaftsvereine  nach  altem  Muster  waren  ja  lediglich  eine
Organisation  der  Hochgelernten,  der  Elite  der  Arbeiterschaft,  die
halb-  und  die  ungelernten  Arbeiter  hatten  nur  indirekt  an  ihren  Vorteilen ­
  teilgenommen.  Der  große  Dockstreik  von  1889,  dessen  Erfolg
hauptsächlich  auf  der  werktätigen  Sympathie  der  öffentlichen  Meinung ­
  beruhte,  zeigte  zum  erstenmal  die  Möglichkeit  der  Organisation
auch  der  ungelernten  Arbeiter.  Auch  sie,  die  zahlenmäßig  die
Masse  der  Arbeiterschaft  darstellen,  schlossen  sich  zu  großen
Vereinen  zusammen.  Deren  Stellung  ist  aber  von  Anfang  an  eine
völlig  andere  als  die  der  auf  Selbsthilfe  beruhenden  alten  Vereine.
Die  Löhne  der  ungelernten  Arbeiter  waren  viel  zu  niedrig,  als  daß
es  ihnen  möglich  gewesen  wäre,  durch  hohe  Beiträge  die  nötigen
Unterstützungsfonds  zu  schaffen.  Sie  waren  also  von  Anfang  an
darauf  angewiesen,  sich  nach  Hilfe  von  außen  umzusehen,  und  es
ist  daher  wenig  erstaunlich,  wenn  diese  neuen  Vereine  staatssozialistische ­
  Neigung  zeigen.  Damals  tauchen  zuerst  die  heute  im  Mittelpunkt ­
  der  ganzen  Bewegung  stehenden  Forderungen  auf,  wie  staatliche ­
  Alters-,  Kranken-,  Invaliden-  und  Unfallversicherung,  zu  denen
die  deutschen  Einrichtungen  das  Vorbild  abgegeben  haben,  die
Forderung  nach  dem  Achtstundentag  in  allen  Gewerben,  vor  allem
die  Forderung  des  sogenannten  Living  Wage,  d.  h.  die  Forderung
nach  einem  gesetzlichen  Minimallohn  in  allen  Gewerben,  der  allen
Beteiligten  eine  menschenwürdige  Existenz  unter  allen  Umständen
garantieren  soll.  Zu  all  diesem  kam  dann  noch  eine  etwa  1896  einsetzende ­
  und  bis  zum  heutigen  Tage  andauernde,  fast  allgemeine
Preissteigerung,  die  bei  gleichbleibenden  Geldlöhnen  innerhalb  eines
Jahrzehntes  eine  Herabsetzung  der  Reallöhne  der  Arbeiter  bis  auf
20  Proz.  für  einzelne  Kategorien  bedeutet.
Parallel  mit  diesen  rein  wirtschaftlichen  Entwicklungstendenzen
ging  ein  vollkommener  Umschwung  der  politischen  Ansichten.  Der
alte  Liberalismus  mit  seinem  Prinzip  des  «Laissez  faire»,  seinem  Individualismus ­
  und  seinem  Glauben  an  Selbsthilfe,  mit  seinen  weltbürgerlichen ­
  Ideen  von  Demokratisierung  und  Einigung  aller  Völker
unter  das  Banner  des  Friedens  wurde  ersetzt  durch  den  modernen
        <pb n="55" />
        54

Dr.  Edgar  Jaffe.

Imperialismus.  Unter  dem  Drucke  dieser  Bewegung  vergrößert  England ­
  sein  Kolonialreich  um  ungeheuere  Gebiete  in  Afrika  und  Asien.
Die  Periode  des  allgemeinen  Friedens  wird  abgelöst  durch  eine
solche  neuer  kriegerischer  Ereignisse,  von  denen  vor  allem  der
Burenkrieg  und  dann  die  Flottenkonkurrenz  mit  Deutschland  den
Engländern  stetig  steigende  finanzielle  Lasten  auferlegt,  die  zum
größten  Teil  auf  die  mittleren  und  oberen  Klassen  entfallen.
Dies  führt  zu  einer  veränderten  Stellungnahme  der  öffentlichen  Meinung ­
  gegenüber  den  Ansprüchen  der  Arbeiter,  eine  Veränderung,
die  sich  am  klarsten  bei  der  Rechtsprechung  mit  Bezug  auf  die  Gewerkvereine ­
  darstellt.  Entscheidend  in  letzterer  Beziehung  ist  der
berühmte  Rechtsspruch  des  Oberhauses  in  dem  sogenannten  «Taff
Vale  Case».  Die  Taff  Vale  Eisenbahn-  und  Grubengesellschaft  hatte
die  Führer  der  Arbeiterorganisation  auf  Schadenersatz  für  die  bei
Gelegenheit  eines  Streikes  erlittenen  Verluste  verklagt,  und  das
Oberhaus  entschied,  daß  die  Fonds  der  Gewerkschaft  hierfür  zivilrechtlich
  haftbar  gemacht  werden  sollten.  Damit  war  der  Gewerkschaftsbewegung ­
  die  Axt  an  die  Wurzeln  gelegt,  und  diese  Tatsache
hat  mehr  als  alles  andere  dazu  geführt,  daß  die  Arbeiterschaft  sich
von  neuem  mit  unerhörter  Energie  der  politischen  Betätigung  zuwandte, ­
  da  sie  einsah,  daß  nur  durch  eine  entsprechende  Machtstellung ­
  im  Parlament  den  auf  dem  Wege  der  Rechtsprechung
drohenden  Gefahren  zu  begegnen  sei.  Hiermit  beginnt  eigentlich
die  heutige  Periode  der  englischen  Arbeiterfrage.
Bereits  in  den  neunziger  Jahren  waren  einzelne  Versuche,  eine
sozialistische  Partei  in  England  ins  Leben  zu  rufen,  zu  verzeichnen,
so  die  Gründung  der  Independent  Labour  Party  im  Jahre  1893.  Aber
erst  im  Jahre  1900  schlossen  sich  unter  dem  Drucke  der  Verhältnisse
(es  war  eben  ein  Parlament  mit  einer  konservativen  Majorität  von  134
Sitzen  gewählt  worden)  die  drei  bestehenden  sozialistischen  Organisationen ­
  (Independent  Labour  Party,  Socialdemocratic  Federation
und  Fabian  Society)  mit  Vertretern  der  Gewerkschaften  zu  einer
vorläufigen  Vereinigung,  dem  Labour  Representation  Comittee,  zusammen, ­
  aus  der  dann  einige  Jahre  später  die  neue  parlamentarische
Vertretung  der  Arbeiterschaft,  die  Labour  Party,  entstand.
Als  im  Jahre  1906  die  konservative  Partei,  die  Trägerin  des
neuen  Imperialismus,  der  liberalen  das  Feld  räumen  mußte,  wurde
zu  gleicher  Zeit  das  alte  Zwei-Parteien-System  im  englischen  Paria ­
        <pb n="56" />
        Die  Arbeiterfrage  in  England.

55

ment  zu  Qrabe  getragen.  Die  Liberalen  waren  nicht  mehr  stark
genug,  allein  die  Konservativen  zu  überwinden,  sie  konnte  dies  nur
mit  Hilfe  der  irischen  und  der  neuen  Arbeiterpartei,  die  über  40  Abgeordnete ­
  ins  Parlament  sandte.
Die  Konsequenzen  der  neuen  Konstellation  zeigten  sich  sofort.  Die
liberale  Partei  war  von  Anfang  an  geneigt,  sich  den  Wünschen  der
Arbeiterpartei  gegenüber  gefügig  zu  zeigen  und  auf  sozialem  Gebiete ­
  eine  radikale  Politik  zugunsten  der  unteren  Klassen  zu  befolgen: ­
  Die  Taff-Vale-Entscheidung  vom  Jahre  1901  wurde  durch
das  Trades  Dispute-Gesetz  vom  Jahre  1906  ihrer  Wirksamkeit  beraubt, ­
  und  als  im  Jahre  1910  im  sogenannten  Osborne  Case  von
Gerichts  wegen  eine  ähnlich  ungünstige  Entscheidung  für  die  Arbeiter ­
  getroffen  worden  war  —  das  Gericht  verbot  die  Verwendung
von  Gewerkschaftsgeldern  zu  politischen  Zwecken,  vor  allem  zur
Bezahlung  der  Arbeitermitglieder  im  Parlament  —,  wurden  dessen
Konsequenzen  aufgehoben  durch  die  gesetzliche  Einführung  von
Diäten  für  die  Abgeordneten.  Außerdem  brachte  die  Regierung  im
Jahre  1911  und  1912  Gesetzentwürfe  ein,  die  die  Entscheidung  im
Osborne  Case  wieder  aufheben  sollten.  Ihre  definitive  Annahme
ist  bisher  nur  dadurch  verhindert  worden,  daß  die  Arbeiterpartei
sie  als  nicht  weitgehend  genug  bezeichnete.
Gleichzeitig  inaugurierte  die  liberale  Regierung  unter  der  Führung
des  Schatzkanzlers  Lloyd  George  ein  großartiges  sozialpolitisches
Gesetzgebungswerk,  das  eine  vollkommene  Abkehr  vom  alten  Individualismus ­
  und  ein  Bekennen  zum  reinen  Staatssozialismus  bedeutete, ­
  besonders  insofern,  als  Lloyd  George  die  Kosten  dieser  Gesetzgebung, ­
  hauptsächlich  durch  sein  sogenanntes  «radikales  Budget», ­
  dem  Grundbesitz  und  den  oberen  Klassen  auferlegte.
Das  Gesetzgebungswerk  besteht  erstens  aus  dem  im  Jahre  1909  in
Kraft  getretenen  Alterspensionsgesetz,  das  allen  über  70  Jahre  alten
Arbeitern  ohne  Leistung  irgendwelcher  Beiträge  eine  Beihilfe  von
fünf  Schilling  pro  Woche  gewährte.  Die  ursprünglich  auf  6  Mill.
geschätzten  Kosten  erreichten  im  Jahre  1911  bereits  13  Mill.  £.
Hierzu  kommt  zweitens  die  am  15.  Juli  1912  in  Kraft  tretende  staatliche ­
  Zwangsversicherung  gegen  Krankheit  und  Invalidität,  zu  deren
Kosten  nach  deutschem  Vorbild  Arbeiter,  Unternehmer  und  Staat
gemeinsam  beitragen.  Es  wird  berechnet,  daß  von  den  63  Millionen
der  englischen  Bevölkerung  nicht  weniger  als  14  Millionen  Zwangs-
        <pb n="57" />
        5ö

Dr.  Edgar  JaJfe.

weise  und  eine  weitere  Million  freiwillig  die  Vorteile  dieser  Gesetzgebung ­
  genießen  wird,  deren  Kreis  weiter  gezogen  ist  als  bei  ihrem
deutschen  Vorbilde.  Die  Beiträge  pro  Woche  setzen  sich  zusammen
aus  Zahlung  der  Arbeiter:  3  d  pro  Woche  für  weibliche,  4  d  für
männliche;  der  Unternehmer:  3  d  für  jeden  Arbeiter;  und  des
Staates:  2  d  pro  Kopf.  Wenn  der  Arbeiter  weniger  als  2  s  6  d
pro  Woche  verdient,  so  vermindert  sich  sein  Beitrag,  während  der
des  Unternehmers  steigt.  Drittens:  ein  Gesetz  gegen  Arbeitslosigkeit, ­
  das  zunächst  allerdings  nur  den  Maschinenbau,  den  Schiffsbau,
das  Baugewerbe,  im  ganzen  etwa  4  Millionen  Arbeiter  einbezieht.
Auch  hier  werden  die  Kosten  gemeinsam  vom  Arbeiter  (2V 2  d),
Unternehmer  (2 1 / 2  d)  und  Staat  (l 3 / 4  d)  pro  Woche  aufgebracht.
Die  Unterstützung  beträgt  7  s  pro  Kopf  und  Woche,  wird  jedoch
im  Falle  einer  Aussperrung  oder  eines  Streiks  nicht  bezahlt.  Die
Kosten  der  Versicherung  gegen  Krankheit,  Invalidität  und  Arbeitslosigkeit ­
  werden  für  den  Staat  auf  57 2  Mill.  £  im  Jahr  berechnet.
Es  ist  jedoch  vorauszusehen,  daß  diese  bald  bis  auf  10  Mill.  £
steigen  werden.
Neben  dieser  Versicherungsgesetzgebung  hat  die  liberale  Regierung ­
  ferner  die  Frage  der  schiedsgerichtlichen  Einigung  im  Streikfalle ­
  ins  Auge  gefaßt.  Nachdem  früher  bereits  fakultative  Einigungsämter ­
  geschaffen  worden  waren,  sind  diese  neuerdings  für  das
Transportgewerbe  (Eisenbahn)  zu  obligatorischen  gemacht  worden.
Außerdem  wurde  im  Jahre  1909  die  sogenannte  Labour  Exchanges
(Staatliche  Arbeitsvermittlungs-Bureaus)  geschaffen,  und  die  Entwicklung ­
  wird  zweifellos  dazu  führen,  mit  Zwangsgewalt  ausgestattete ­
  Einigungsämter,  nach  dem  Vorbild  der  in  Australien
und  Neuseeland  bestehenden,  allmählich  für  alle  Gewerbe  einzuführen. ­

Die  vollkommenste  Abkehr  von  den  alten,  grundlegenden  Prinzipien ­
  der  Selbsthilfe  und  des  «Laissez  Faire»  bedeutet  jedoch  die
dritte  Serie  von  gesetzgeberischen  Maßregeln,  zu  denen  sich  die
liberale  Regierung,  zum  Teil  unter  dem  Drucke  der  öffentlichen
Meinung,  dann  aber  unter  dem  direkten  Zwange  seitens  der  Arbeiterschaft ­
  des  ganzen  Landes  gedrängt  sah:  die  staatliche  Lohnregelung.
Zunächst  wurde  im  Jahre  1909  der  Trade  Boards  Act  erlassen,
der  für  die  schwache  und  organisationsunfähige  Arbeiterschaft  einer
Reihe  von  Hausindustrien  obligatorische  Lohnämter  mit  Minimal ­
        <pb n="58" />
        Die  Arbeiterfrage  in  England.

57

lohnfestsetzungen  brachte.  Dieses  Gesetz  erstreckt  sich  zunächst
auf  die  Konfektionsindustrie,  die  Herstellung  von  Schachteln,  von
Maschinenspitzen  und  Gardinen  und  von  handgehämmerten  Ketten,
sie  soll  aber  demnächst  auf  andere  Gewerbe  mit  ähnlichen  Verhältnissen ­
  ausgedehnt  werden.
Handelt  es  sich  in  diesem  Gesetz  vor  allem  um  den  Schutz  der
Schwachen,  die  sich  selbst  nicht  helfen  können,  so  ist  von  ganz
anderer  prinzipieller  Bedeutung  die  letzte  gesetzgeberische  Maßnahmee
  auf  diesem  Gebiete,  der  Coal  Mines  (Minimum  Wage)  Act
von  1912.  Das  Gesetz  ist  lediglich  zustande  gekommen  durch  den
Druck  der  Arbeiterschaft  des  gesamten  Kohlenbergbaus,  die  durch
einen  gemeinsamen  Streik  die  Regierung  in  die  Notwendigkeit  versetzten, ­
  die  Forderung  eines  Minimallohns,  die  von  dem  Unternehmertum ­
  abgelehnt  wurde,  auf  gesetzlichem  Wege  zur  Einführung
zu  bringen,  um  so  das  Land  vor  einer  Katastrophe  größten  Stiles
zu  bewahren.  Es  ist  das  erstemal,  daß  eine  so  tief  einschneidende
Gesetzgebung  von  der  Arbeiterschaft,  eigentlich  mit  dem  Schwert
in  der  Hand,  dem  Parlament  abgetrotzt  worden  ist.  Das  Gesetz
legt  keine  bestimmte  Lohnsumme  für  alle  Arbeiter  ganz  Englands
fest,  sondern  es  bestimmt  lediglich,  daß  in  jedem  der  in  Betracht
kommenden  Kohlenförderungsdistrikte  Großbritanniens  ein  Lohnminimum ­
  auf  Grund  von  Verhandlungen  der  Arbeiter  und  Unternehmer ­
  unter  Beihilfe  von  Regierungsinstanzen  gesetzt  werden
soll.
Es  bleibt  allerdings  fraglich,  ob  die  geschilderten,  ungemein  weitgehenden ­
  gesetzgeberischen  Aktionen  der  liberalen  Partei  ausreichen
werden,  um  die  Arbeiterschaft  Englands  zu  bestimmen,  sehr  viel
einschneidendere,  zum  Teil  rein  sozialistisch-kommunalistische  Forderungen ­
  fallen  zu  lassen.  Es  scheint  beinahe,  als  ob  die  liberale  Aktion
den  richtigen  Zeitpunkt  versäumt  habe,  da  augenscheinlich  etwa
seit  1910/1911  eine  vollkommene  Veränderung  in  der  innerlichen
Stellung  der  Arbeiterschaft  zu  dem  gesamten  Problem  des  Arbeitsrechts ­
  und  des  Arbeitslohnes  eingetreten  ist.  Die  Gründe  hierfür
liegen  vor  allem  in  der  relativ  und  absolut  verschlechterten  Lage
der  Arbeiterschaft  (stagnierender  Geldlohn  und  steigende  Lebenshaltungskosten ­
  gegenüber  neuerdings  wieder  glänzender  geschäftlicher ­
  Konjunktur  und  steigendem  Reichtum  der  oberen  Klassen,
mit  entsprechender  Entfaltung  luxuriösen  Lebens  nach  außen  hin).
        <pb n="59" />
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Dr.  Edgar  Jaffe.

Die  Statistik  der  Einkommensverhältnisse  ergibt,  daß  ein  Neuntel
der  Bevölkerung  fünfzehn  Sechzehntel  des  gesamten  englischen
Vermögens  besitzt,  während  das  durchschnittliche  Lohnniveau
Englands  weit  unter  dem  nordamerikanischen  steht  und  in
einzelnen  Berufszweigen  sogar  von  den  Verhältnissen  in  Deutschland ­
  überholt  worden  ist.  Dies  hat  zu  einer  tiefgehenden  Erbitterung ­
  der  gesamten  englischen  Arbeiterschaft  geführt,  die
sich  in  den  Jahren  1911/1912  in  einer  wahren  Streikepidemie  (Eisenbahner, ­
  Transportarbeiter,  Matrosen,  Kohlenarbeiter  usf.)  Luft  gemacht ­
  hat.  In  diesen  Streiks  haben  sich  nun  ganz  neue  Symptome
geltend  gemacht,  vor  allem  die  merkwürdige  Erscheinung,  daß  die
Streiks  durchweg  von  dem  unorganisierten  Teile  der  Arbeiterschaft
ausgegangen  sind,  ein  neues  Klassenbewußtsein  sich  aber  darin  gezeigt ­
  hat,  daß  die  Organisierten  sich  fast  überall  nachträglich  mit
den  Unorganisierten  solidarisch  erklärt  haben.  Eine  ganz  neue
Erscheinung  ist  ferner  die  steigende  Erbitterung  gegen  die
eigenen  Beamten  der  Gewerkschaften.  Während  man  früher  ihrer
Führung  absolut  folgte,  zeigte  sich  in  den  letzten  Jahren  ein  weitgehender ­
  Verlust  der  Autorität  dieser  Beamten,  verbunden  mit  einer
entsprechenden  Disziplinlosigkeit  der  Arbeiter  ihnen  gegenüber.
Hand  in  Hand  hiermit  geht  eine  tiefgreifende  Abneigung  gegen
Einigungsversuche,  besonders  auch  gegenüber  den  von  der  Regierung ­
  in  Szene  gesetzten.  Endlich  haben  die  großen  Streiks  der
Jahre  1911  und  1912  vielfach  den  Charakter  des  Generalstreiks  mit
allgemeiner  Ruhestörung  und  Lahmlegung  des  gesamten  Wirtschaftslebens ­
  angenommen.  In  Liverpool  mußte  das  Militär  einschreiten;
  an  einem  Tage  gab  es  130  Verwundete,  an  einem  anderen
sogar  vier  Tote.
Die  vollkommen  veränderte  Stellung  der  Arbeiterschaft  dokumentierte ­
  sich  einerseits  in  weitgehenden  Forderungen,  die  ohne
Rücksicht  auf  die  Möglichkeit  der  Bewilligung  dieser  Forderungen
aufgestellt  werden.  Dahin  gehört  das  Verlangen  nach  einem  allgemeinen ­
  Achtstundentag,  nach  einem  Minimallohn  von  mindestens
30  s  in  allen  Gewerben  und  anderes  mehr.  Vor  allem  aber  macht
sich  eine  Stimmung  geltend,  die  im  vollkommensten  Gegensatz  steht
zu  allem,  was  früher  die  englische  Arbeiterbewegung  charakterisierte: ­
  Man  will  nicht  mehr  eine  möglichst  günstige  Stellung  auf
Grund  der  heutigen  Verhältnisse  und  innerhalb  der  bestehenden
        <pb n="60" />
        Die  Arbeiterfrage  in  England.

59

Wirtschaftsordnung  erkämpfen,  sondern  man  sieht  alle  die  erwähnten ­
  Forderungen  lediglich  als  ein  Mittel  an,  um  das  Unternehmertum ­
  so  schnell  als  möglich  zu  einem  Aufgeben  seiner  beherrschenden ­
  Position  im  Wirtschaftsleben  zu  zwingen  und,  sozialistischen ­
  Gedankengängen  folgend,  der  Arbeiterschaft  die  Übernahme
der  Produktionsmittel  in  eigener  Regie  zu  ermöglichen.  Die  radikalsten ­
  Kreise  haben  sogar  begonnen,  die  Lehren  des  französischen
Syndikalismus,  von  denen  man  bis  zum  Jahre  1910/1911  in  England
kaum  den  Namen  kannte,  in  sich  aufzunehmen.  Seit  zwei  Jahren
erscheint  der  Name  Syndikalismus  wie  ein  unheimliches  Zauberwort ­
  in  allen  Diskussionen  über  die  Arbeiterfrage.  Man  geht  sogar
so  weit,  in  England,  dem  klassischen  Lande  des  Parlamentarismus,
auf  die  parlamentarische  Wirksamkeit  verzichten  zu  wollen  zugunsten
der  «action  directe»,  d.  h.  des  stärksten  Druckes  der  Arbeiterschaft
mit  allen  erlaubten  und  unerlaubten  Mitteln  auf  den  einzelnen  Unternehmer ­
  oder  auf  das  Unternehmertum  in  seiner  Gesamtheit.  Es
sind  dies  allerdings  nur  die  Meinungen  der  Extremen,  denen  es  aber
anscheinend  gelingt,  auch  einen  großen  Teil  der  gemäßigten
Arbeiterschaft  auf  ihre  Seite  zu  ziehen,  welche  letztere  jedenfalls
auch  entschlossen  ist,  mit  allen  Mitteln,  politischen  und  wirtschaftlichen, ­
  eine  weitgehende  Minderung  des  Unternehmergewinnes  und
des  kapitalistischen  Rentenbezuges  zugunsten  der  Arbeiterschaft
anzubahnen.  Die  alten  und  die  neuen  Gewerkvereine  haben  sich  freigemacht ­
  von  jeglichem  Individualismus;  sie  fordern:  Wachsenden
Anteil  der  Arbeiter  am  Produktionsertrage  mit  dem  Ziel  der
Übernahme  der  Produktion  zugunsten  der  Allgemeinheit.
Den  Weg  dazu  sehen  sie  in  der  Verstaatlichung  zunächst  der  Transportmittel ­
  (Eisenbahnen),  der  Kohlengruben,  des  Grund  und  Bodens
und  in  der  schon  erwähnten  Einführung  des  «Living  Wage».  Es
handelt  sich  also  in  der  heutigen  Krisis,  wie  schon  gesagt,  nicht  mehr
um  bessere  Stellung  auf  dem  Boden  der  bestehenden,  sondern  um
Herbeiführung  einer  neuen  Wirtschaftsordnung.
Diesen  Forderungen  gegenüber  ist  die  öffentliche  Meinung  gespalten. ­
  Der  rechte  Flügel  des  Bürgertums  wird  immer  stärker  in
eine  arbeiterfeindliche  Position  hineingedrängt  und  sieht  die  Maßnahmen ­
  der  liberalen  Regierung  als  sozialistisch  und  gefährlich  an.
Der  andere  Teil,  vor  allem  der  linke  Flügel  der  liberalen  Partei,
hat  seine  Stellungnahme  vor  einiger  Zeit  vielleicht  am  deutlichsten
        <pb n="61" />
        60

Dr.  Edgar  Jaffe.

durch  die  Worte  des  Unterstaatssekretärs  im  Ministerium  des  Innern,
Masterman,  ausgedrückt,  als  er  sagte:  «Die  Gefahr,  die  sich  die
Nation  selber  geschaffen  hat,  liegt  in  der  Duldung  unmöglicher
Lebensbedingungen  für  die  breite  Masse  des  Volkes.»
Die  zukünftige  Entwicklung  wird  davon  abhängen,  ob  das  englische ­
  Bürgertum  noch  die  moralischen  Kräfte  besitzt,  die  ihm  in
den  vierziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  gestattet  haben,  eine
mindestens  ebenso  gefährliche  Krisis  wie  die  heutige  zu  überwinden.
Dies  werden  die  nächsten  Jahre  zu  entscheiden  haben.
Die  englische  Entwicklung  birgt  aber  auch  eine  wichtige  Mahnung
für  uns,  nämlich  die,  daß  wir  über  der  Förderung  des  technischindustriellen ­
  Fortschrittes  und  der  kommerziellen  Eroberung  des
Weltmarktes  die  Aufgabe  nicht  vergessen  dürfen,  auch  für  unsere
Arbeiterbevölkerung  die  Grundlagen  zu  schaffen,  auf  denen  die
Entfaltung  gesunder  Volkskraft  allein  möglich  ist.
        <pb n="62" />
        D :’"""  ■  AS  britische  Weltreich  ist  heute  der  Ausdehnung  wie  der
■  Bevölkerungsstärke  nach  die  größte  unter  den  Welt-:
  mächten  der  Gegenwart.  Auf  einem  Raum  von  über
:  26  Mill.  qkm  beherbergt  es  eine  Bevölkerung  von  421  MilL
Einwohnern.  Die  gesamten  Staatseinnahmen  der  diesem  Gebilde  eingeordneten ­
  Staaten  erreichen  die  Höhe  von  fast  400  Mill.  £;  ihre  gesamten ­
  Schulden  betragen  1630  Mill.  £;  ihre  Warenausfuhr  (einschließlich ­
  der  edeln  Metalle)  beläuft  sich  auf  1160  Mill.  £;  ihre
Einfuhr  auf  1305  Mill.  £.
Die  einzelnen  Teile  dieses  Reiches  liegen  über  alle  Länder  und
Meere  zerstreut;  es  erstreckt  sich  durch  alle  Breiten.  Seine  nördlichen ­
  Besitzungen  ragen  tief  ins  nördliche  Eismeer  hinein,  seine  südlichen ­
  berühren  fast  die  Antarktis.  Es  bedeckt  große  Teile  der  gemäßigten ­
  Zone  und  dehnt  sich  in  breiten  Streifen  über  die  Tropen
aus.  Es  umfaßt  Inseln  und  Kontinente.  Es  beherbergt  in  den  verschiedensten ­
  klimatischen  Lagen  Angehörige  fast  aller  Völkerschaften, ­
  die  die  Erde f  kennt.  Es  stellt  das  bunteste,  vielgestaltigste
Staaten-  und  Völkergemisch  dar,  das  die  Welt  je  gesehen  hat.  Man
hat  es  seiner  Vielgestaltigkeit  halber  oft  mit  dem  alten  römischen
Reiche  verglichen.  So  nützlich  dieser  Vergleich  in  mancher  Hinsicht
sein  mag,  so  sehr  muß  seine  Betonung  die  Probleme  verdunkeln,
die  die  Organisation  dieses  modernen  Weltreichs  wirklich  aufwirft.
Denn  wenn  auch  Rom  fast  den  gesamten,  einst  bekannten  Weltraum,
mit  seiner  Macht  überspannte,  so  ist  ihm  doch  nie  die  Aufgabe  geworden, ­
  Gebiete  zu  regieren,  deren  Klima  seinen  Bürgern  den
dauernden  Aufenthalt  unmöglich  machte;  es  hat  nie  Rassen  zivilisieren ­
  und  Völkerschaften  assimilieren  müssen,  die  auf  der  Stufe  der
Entwicklung  so  tief  unter  seinen  Bewohnern  standen  wie  der
Australneger  oder  der  Neger  unter  dem  Briten.  Es  hat  sich  nicht
mit  Religionen  auseinandersetzen  müssen,  wie  dem  Islam,  deren
Glaubenssätze  es  weder  in  großzügiger  Toleranz  mit  den  seinen  zu
vereinen  vermochte  noch  durch  seine  Religion  zu  ersetzen  imstande
war;  es  ist  nie  auf  Zivilisationen  gestoßen,  die  ihm  so  wesensfremd
waren,  daß  ein  Ausgleich  und  eine  Anpassung  unmöglich  sein
mußten,  und  die  dabei,  wie  das  in  Indien  der  Fall  ist,  nach  Alter
        <pb n="63" />
        64

Dr.  M  J.  Bonn.

und  innerer  Festigkeit  der  Zivilisation  der  Herrscher  zum  mindesten
ebenbürtig  sind.

I.
Das  eigentliche  Mutterland  des  britischen  Weltreichs,  das  Vereinigte ­
  Königreich  von  Großbritannien  und  Irland,  umfaßt  zwei  verhältnismäßig ­
  kleine  Inseln  zwischen  Nordsee  und  Atlantischem
Ozean,  deren  Größe  (313  000  qkm)  nur  etwa  den  hundertsten  Teil
derjenigen  des  Gesamtreichs  ausmacht;  ihre  Bevölkerung,  45  Milk,
beträgt  etwa  ein  Neuntel  seiner  Gesamtbevölkerung.
Dies  kleine  Gebiet  ist  der  Ausgangspunkt  der  größten,  die  Welt
umspannenden  politisch-wirtschaftlichen  Ausbreitungsbewegung  geworden; ­
  es  ist  dabei  selbst  zum  Teil  Gegenstand  einer  nicht  weit
zurückliegenden  Kolonisation  gewesen.  Die  Geschichte  Irlands  ist
vom  Jahre  1169  an  bis  in  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  nur  eine
Kette  von  Versuchen  gewesen,  durch  Ansetzung  von  englischen  Kolonisten ­
  die  irischen  Eingeborenen  zu  beherrschen  und  in  Engländer
zu  verwandeln.  Irland  war  jahrhundertelang  eine  von  England  beherrschte ­
  Kolonie.  Es  besaß  zwar  ein  eigenes  Parlament,
doch  mußten  alle  Gesetzentwürfe  vor  der  Einbringung  die  Zustimmung ­
  der  Krone  und  des  englischen  Geheimen  Rates  empfangen
haben.  Erst  im  Jahre  1783  erhielt  es  ein  formell  weitgehendes  Selbstbestimmungsrecht, ­
  indem  den  beiden  Häusern  des  irischen  Parlaments ­
  völlige  Unabhängigkeit  vom  englischen  Parlament  zuteil
wurde.  Auch  in  dieser  Periode  war  Irland  aber  in  allen  wesentlichen
Fragen  von  England  abhängig.  Es  war  den  englischen  Machthabern
immer  möglich,  im  irischen  Unterhaus  und  im  irischen  Oberhaus  die
für  ihre  Zwecke  notwendigen  Mehrheiten  durch  Versprechungen
oder  Drohungen  zu  erhalten.  Mit  diesen  Mitteln  setzten  sie  auch  im
fahre  1800  die  Aufhebung  dieser  scheinbaren  Selbständigkeit  durch.
Irland  wurde  durch  eine  Union  mit  Großbritannien  zu  einem  Gesamtstaat ­
  vereinigt;  es  trat  mit  100  Abgeordneten  und  einer  Anzahl  Peers
in  die  beiden  Häuser  des  «Vereinigten  Königreichs  von  Großbritannien ­
  und  Irland»  ein  (1800).  —  Diese  Union  ist  nicht  glücklich
gewesen.  Irland  ist  mit  Ausnahme  seines  nördlichsten  Teiles,  der
Provinz  Ulster,  trotz  aller  Kolonisationsversuche  nicht  englisch  genug
geworden,  weder  in  seiner  sozialen  Organisation  noch  in  seinem  Empfindungsleben, ­
  als  das  es  als  Provinz  des  Gesamtstaatskörpers  zu ­
        <pb n="64" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

65

frieden  gewesen  wäre.  Es  hat  sich  über  ein  Jahrhundert  lang  in  religiösen, ­
  politischen  und  agrarischen  Kämpfen  und  Rebellionen  aufgebäumt ­
  und  eine  autonome  Verfassung  verlangt  (HomeRule).  Darunter
haben  seine  Vertreter  bald  fast  völlige  Unabhängigkeit  von  England
verstanden  —  als  Vorläufer  einer  irischen  Republik  —,  bald  haben
sie  sich  mit  weitgehender  lokaler  Selbstverwaltung  für  befriedigt
erklärt.  Es  scheint  jetzt  endlich  dem  Ziele  seiner  Sehnsucht  nahe
zu  sein:  Es  soll  aus  dem  Gefüge  des  englischen  Einheitsstaates  ausscheiden
  und  eine  eigene,  für  irische  Angelegenheiten  zuständige
Legislative  und  Exekutive  erhalten.  Ein  irisches  Unterhaus,  bestehend ­
  aus  164  auf  Grund  des  heutigen  Wahlrechts  gewählten  Abgeordneten, ­
  und  ein  irischer  Senat,  der  40  Senatoren  zählen  wird
—  hierbei  soll  die  Verhältniswahl  zur  Anwendung  kommen  —,  sollen
das  irische  Parlament  bilden.  Die  irischen  Verwaltungsgeschäfte
sollen  von  einem  diesem  Parlament  verantwortlichen  irischen
Ministerium  geführt  werden,  dessen  Ernennung  durch  den  Statthalter ­
  («Lord  Lieutenant»)  erfolgt.  Diesem  irischen  Parlament  soll
die  Befugnis  zustehen,  Gesetze  für  alle  rein  irischen  Angelegenheiten
zu  machen;  doch  sollen  die  auswärtige  Politik  im  weitesten  Sinne  des
Wortes  mit  Einschluß  der  Handelspolitik  und  alle  das  Heer  und  die
Flotte  betreffenden  Fragen  hiervon  ausgenommen  bleiben.  Eine  Anzahl ­
  eigentlich  irischer  Angelegenheiten,  wie  die  Polizeiverwaltung
und  die  große,  auf  englischem  Kredit  beruhende  Rentablösung  der
irischen  Pächter,  werden  während  einer  Übergangsfrist  dem  Reichsparlament ­
  Vorbehalten  (Reserved  Services);  auch  soll  demselben  zeitweilig ­
  die  Einhebung  der  Steuern  zustehen.  Die  Gesamtsumme  der
irischen  Eingänge  wird  auf  10  850  000  £,  die  der  Ausgänge  auf
12  381  000  £  veranschlagt.  Es  besteht  also  ein  Defizit  von  1,5  Mill.  £;
es  soll  mit  einem  500  000  £  beginnenden,  sich  von  Jahr  zu  Jahr  bis  auf
200  000  £  vermindernden  jährlichen  Zuschuß  gedeckt  werden,  der
vom  Reich  getragen  wird.  Dem  irischen  Parlament  soll  das  Recht
zustehen,  neben  den  Reichssteuern  in  sehr  beschränktem  Umfang
Steuern  einzuführen,  aufzuheben  und  abzuändern.  Es  wird  später
eigene  Zollstationen  besitzen,  aber  keine  eigene  Zollpolitik  verfolgen
können;  es  wird  wirtschaftlich  ein  Teil  des  Vereinigten  Königreichs
bleiben,  —  unbeschadet  gewisser  Zwischenzölle,  deren  Erhebung  gestattet ­
  wird.  Solange  das  Defizit  besteht,  wird  Irland  Kostgänger
des  Reiches  sein  und  nichts  für  allgemeine  Reichszwecke  leisten;  man
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.  5
        <pb n="65" />
        66

Dr.  M.  J.  Bonn.

hofft  aber,  daß  dies  Defizit  allmählich  verschwinden  wird  und  Irland ­
  dann  seinen  Kräften  entsprechend  Beiträge  für  Reichszwecke
aufbringen  kann.  Trotzdem  es  zurzeit  keine  Mittel  für  die  allgemeinen ­
  Reichsaufgaben  beisteuert,  soll  Irland  im  Unterhaus  durch
42  Mitglieder  vertreten  werden.  Ob  eine  Veränderung  seiner  Vertretung ­
  im  Oberhaus  stattfinden  soll,  kann  erst  bestimmt  werden,
wenn  das  Oberhaus,  dessen  Stellung  nach  der  sogenannten  «Parlamentsakte» ­
  von  1911  unhaltbar  geworden  ist,  die  notwendige  Neugestaltung ­
  erfahren  wird.  Wenn  der  Home-Rule-Entwurf  Gesetz
werden  wird,  wird  Irland  der  erste  der  Gliedstaaten  sein,  die  sich
aus  dem  britisch-irischen  Einheitsstaat  herauszuschälen  beginnen.
Es  ist  mehr  als  wahrscheinlich,  daß  die  lokale  Autonomie,  die  Irland ­
  jetzt  erhalten  soll,  auf  Schottland,  Wales  und  England  selbst
ausgedehnt  werden  wird.  Das  heutige  Reichsparlament  und  die
heutige  Reichsregierung  werden  sich  dann  ausschließlich  mit  den
den  britisch-irischen  Inseln  gemeinsamen  Reichsangelegenheiten  zu
beschäftigen  haben.  Sie  werden  die  Behandlung  aller  lokalen  Angelegenheiten ­
  untergeordneten  Vertretungen  anvertrauen  und  sich,,
wie  man  hofft,  so  der  wachsenden  Geschäftslast  entledigen,  die  heute
die  Tätigkeit  des  Parlaments  zu  Westminster  zu  gefährden  droht.
Der  Einheitsstaat  wird  einen  föderativen  Charakter  annehmen..
Schottland  und  Wales,  die  trotz  mancher  erfolgreicher  Anglisierungsversuche
  die  eigene  Nationalität  bewahrt  haben,  würden  deren
äußerliche  Anerkennung  erreichen  und  innerhalb  ihrer  lokalen
Sphären  vollberechtigt  neben  die  «englische  Nationalität»  treten.
England  selbst  würde  eine  auf  das  eigentliche  England  beschränkte
Vertretung  erhalten,  falls  hier  nicht  noch  weitergehende,  regionale
Teilungen  erfolgen  sollten.  Die  vier  Nationalitäten  würden  gemeinsam ­
  das  Reichsparlament  beschicken,  das,  von  der  Sorge  um  Ortsinteressen ­
  befreit,  sich  den  gemeinsamen  Reichsinteressen  der  vereinigten ­
  britisch-irischen  Inselbevölkerungen  widmen  könnte.  —
So  bahnt  sich  im  Mutterlande  des  britischen  Weltreichs  eine  weitgehende ­
  Änderung  der  bestehenden  politischen  Organisation  an.
Sie  steht  in  mancher  Beziehung  in  engem  Zusammenhänge  mit  den
Organisationsbestrebungen  des  Weltreiches  als  solchen.
II.
Das  britische  Reich  außerhalb  des  Mutterlandes  besteht  heute  aus
etwa  50  Gemeinwesen  mit  mehr  oder  minder  selbständigen  Regie ­
        <pb n="66" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

67

rungen.  Diese  Gemeinwesen  schwanken  an  Größe  und  Bedeutung.  An
der  untersten  Stelle  wohl  steht  die  Insel  Ascension  mit  einer  Fläche
von  88  qkm  und  400  Einwohnern;  sie  hat  im  ganzen  15  acres  (etwa
7  ha)  bebautes  Land;  auf  der  anderen  Seite  stehen  das  Kaiserreich
Indien  zuzüglich  seiner  Dependenzen  mit  4,6  Milk  qkm  und  315  Milk
Einwohnern  und  die  «Herrschaft»  (Dominion)  Kanada  mit
9,7  Milk  qkm  und  7  Millionen  Einwohnern.
So  verschiedenartig  aber  auch  die  natürliche  Lage  und  die  soziale
Gestaltung  der  das  britische  Reich  bildenden  Gemeinwesen  ist,  sie
stimmen  alle  in  einem  Punkte  überein.  Sie  sind  staatsrechtlich  alle
als  «Kolonien»  zu  bezeichnen,  d.  h.  als  Gebiete,  bez.  Bevölkerungen,
die  zwar  unter  Umständen  alle  Befugnisse  und  alle  Einrichtungen
eines  unabhängigen  Staates  besitzen  können,  die  diese  Befugnisse
aber  der  Übertragung  seitens  einer  übergeordneten  Regierung  verdanken, ­
  die  dieselben  einschränken,  ausdehnen  oder  zurücknehmen
und  die  Regierung  des  untergeordneten  Staates  zur  Verantwortung
ziehen  kann.  Wie  weit  oft  im  einzelnen  die  Befugnisse  einzelner
Glieder  des  britischen  Weltreiches  gehen,  sie  haben  nirgends  völkerrechtliche ­
  Persönlichkeiten  erworben.  Sie  können  nicht  Krieg  erklären ­
  und  Frieden  schließen,  noch  besitzen  sie  eine  selbständige
Vertretung  im  internationalen  Verkehr.
Diese  formale  Eigenschaft  als  «abhängige  Gebiete»  ist  indes  der
einzige  gemeinsame  Zug  aller  britischen  Besitzungen.  Sieht  man  von
ihr  als  von  etwas  Selbstverständlichem  ab,  so  stellt  sich  das  britische
Weltreich  nicht  länger  als  eine  Einheit  dar.  Es  ist  nicht  aus  einem
Gusse  hervorgegangen;  es  besteht  vielmehr  nach  Ursprung,  Eigenart ­
  und  Regierungsform  aus  zwei  Reichen,  die  einander  in  jeder  Beziehung ­
  unähnlich  sind  und  nur  durch  die  Souveränität  des  Mutterlandes ­
  zu  einer  äußeren  Einheit  zusammengefaßt  erscheinen.
Ein  Teil  dieses  Reiches,  Indien  und  die  übrigen  asiatischen  Besitzungen, ­
  der  größte  Teil  von  Afrika,  mit  Ausnahme  der  südafrikanischen ­
  Union,  umfaßt  Gebiete,  die  fast  ausschließlich  von  Eingeborenenbevölkerungen ­
  bewohnt  werden.  Es  sind  «Herrschaftskolonien», ­
  die  durch  Niederwerfung  der  eingeborenen  Bevölkerungen ­
  britischer  Besitz  geworden  sind;  ihre  Bevölkerungen  sind
denen  der  britischen  Inselrassen  fremd  und  werden  ihr  allem  menschlichen ­
  Ermessen  nach  rassenfremd  bleiben.  Die  britische  Herrschaft
in  diesen  Gebieten  ist  daher  eine  Fremdherrschaft;  sie  beruht  ur-5*
        <pb n="67" />
        68

Dr.  M  J.  Bonn.

sprünglich  nicht  auf  irgendeiner  Gemeinschaft  in  Herkunft  und
Lebenszwecken  zwischen  Herrschern  und  Beherrschten,  sondern  auf
der  überlegenen  Macht  des  Eroberers,  der  zwar  diese  Gebiete  im
Interesse  ihrer  Bewohner  mit  einer  Handvoll  europäischer  Beamten
zu  regieren  trachtet,  aber  letzten  Endes  doch  seine  Herrschaft  auf
seine  Truppen  stützt.
Im  schroffen  Gegensatz  hierzu  stehen  die  Gebiete,  die  die  Europäer
als  leere  Räume  betrachteten  oder  durch  Vernichtung  und  Rückdrängung
  der  Eingeborenen  in  solche  verwandelten,  um  sie  mit  auswandernden ­
  Massen  zu  besiedeln.  In  diesen  leeren  Räumen  sind  Gemeinwesen ­
  entstanden,  die  man  trotz  fremdländischer  Beimischung,
trotz  der  Franzosen  in  Kanada  und  der  Buren  in  Südafrika,  als
«Tochtervölker»  bezeichnen  kann.  Ihnen  gegenüber  beruht  die  Herrschaft, ­
  die  das  Mutterland  ausübt,  nicht  auf  Gewalt,  sondern  in
letzter  Linie  auf  dem  Gefühl  einer  durch  Wesensart  und  Interessengemeinschaft ­
  bedingten  Zusammengehörigkeit.  Dieses  «zweite
Reich»  umfaßt  die  Herrschaft  Kanada  (Dominion  of  Canada),  Neufundland ­
  und  Labrador;  das  australische  Gemeinwesen  (Commonwealth ­
  of  Australia),  bestehend  aus  den  sechs  australischen  Festlandsstaaten, ­
  die  «Herrschaft»  Neuseeland  (Dominion  of  New  Zealand)
  und  den  Bund  von  Südafrika,  die  Kapkolonie,  Natal,  die  Oranjekolonie ­
  und  Transvaal  umfassend.
Diese  Gebiete  haben  zusammen  eine  Ausdehnung  von  19  Mill.  qkm
und  eine  Bevölkerung  von  18,7  Mill.  Köpfen.  Sie  verdanken  ihren
Ursprung  nicht  ausschließlich  der  friedlichen  Besiedlung.  Kanada
sowohl  wie  Südafrika  sind  durch  Eroberung  dem  britischen  Mutterland ­
  einverleibt  worden,  dessen  Herrschaft  hier  an  Stelle  des  französischen, ­
  dort  an  die  des  holländischen  Vorgängers  getreten  ist.
Überdies  stellen  nicht  alle  diese  Gemeinwesen  reine  Tochtervölker
dar,  die  sich  ohne  Kämpfe  mit  Eingeborenen  in  leeren  Räumen  hätten
entwickeln  können.  In  Kanada,  in  Neufundland  und  im  australischen
Bund  spielt  zwar  die  eingeborene  Bevölkerung  keine  Rolle.  Die
110  597  Indianer  und  die  19  939  australischen  Eingeborenen,  ausschließlich ­
  Papua’s  (Neuguinea),  fallen  nicht  ins  Gewicht.  Dagegen
weist  bereits  Neuseeland  eine  farbige  Bevölkerung  von  über
60  000  Köpfen  gegenüber  einer  weißen  Bevölkerung  von  1  Million  auf;
seine  50  000  Maoris  spielen  selbst  in  seinem  Verfassungsleben  eine
Rolle,  da  ihnen  von  80  Abgeordnetensitzen  4  Vorbehalten  sind.
        <pb n="68" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

69

Weit  bedeutender  noch  ist  der  Einfluß,  den  die  farbige  Bevölkerung
innerhalb  der  südafrikanischen  Union  ausübt,  wenngleich  sie  politisch
weniger  günstig  gestellt  ist  als  die  Maoris.  Selbst  wenn  man  die
einzelnen  Gebiete,  die  der  Union  nicht  unmittelbar  unterstehen,  ausschließt, ­
  wie  Basutoland,  Swaziland  und  Betschuanenland,  so  zählt
der  Bund  von  Südafrika  doch  4061082  Eingeborene  und  619392  Mischlinge ­
  (Farbige)  gegenüber  von  nur  1  278  035  Weißen.  Der  afrikanische ­
  Bund  ist  nur  in  beschränktem  Sinne  als  Tochtervolk  anzusprechen, ­
  dessen  Bewohner  denen  des  Mutterlandes  wesensgleich
sind.  Das  ist,  ganz  abgesehen  von  dem  Gegensatz  zwischen  Buren
und  Engländern  nur  für  einzelne,  von  den  Weißen  bevorzugte  Teile
des  Uniongebiets  richtig;  als  Ganzes  betrachtet  trägt  das  Land  den
Charakter  der  Siedlungskolonie  nur,  soweit  die  oberen  Klassen  in
Frage  kommen;  die  Massen  der  Bevölkerung  sind  von  den  Bewohnern ­
  des  Mutterlandes  und  den  diesen  ähnlichen  Kolonisten
ebenso,  ja  noch  stärker  verschieden  wie  die  Bevölkerungen  der
meisten  Herrschaftskolonien.  Die  Herrschaft,  die  das  Mutterland
über  sie  hat,  ist  eine  Fremdherrschaft.  Sie  beruht  auf  Eroberung
und  Gewalt,  nicht  auf  Übereinstimmung.  Sie  wird  nicht  weniger
hart  empfunden  und  nicht  leichter  ertragen,  weil  sie  nicht  durch
Beamte  des  Mutterlandes,  sondern  durch  ansässige  Kolonisten  ausgeübt ­
  wird,  die  sich  auf  die  Machtmittel  des  Mutterlandes  nur  als
Ultima  ratio  stützen.  —
Diese  Tatsachen  zeigen  schon,  daß  eine  klare  Abgrenzung  der
Reichshälfte,  deren  Bewohner  dem  Mutterlande  durch  Abstammung
verbunden  sind,  von  der  anderen  Hälfte,  wo  es  unterworfene  Völker
beherrscht,  nicht  durchführbar  ist.  Der  Bevölkerungsmischung  nach
gibt  es  außer  Südafrika  noch  zahlreiche  Gebiete,  wie  die  westindischen ­
  Inseln  und  Guyana,  Mauritius  und  Fidji,  in  denen  eine
dünne  Europäerschicht  verhältnismäßig  starken  farbigen  eingeborenen ­
  oder  Eingewanderten  Bevölkerungen  gegenübersteht.
Diese  Länder  bilden  vom  Standpunkte  des  gesellschaftlichen  Aufbaues ­
  aus  betrachtet  eine  besondere  Gruppe—man  hat  sie  als  «Mischkolonien» ­
  bezeichnet.  In  der  Organisation  des  britischen  Reiches  wird
ihnen  jedoch  keine  gesonderte  Stellung  zuteil;  wenn  Südafrika  in
die  Reichshälfte  fällt,  der  die  Tochtervölker  angehören,  so  werden
dafür  diese  kleineren  Gebiete  der  Reichshälfte  zugeteilt,  in  der  die
        <pb n="69" />
        70

Dr.  M.  J.  Bonn.

Herrschaft  auf  Gewalt,  nicht  auf  Zusammengehörigkeit  beruht,  weil
ihre  weiße  Bevölkerung  zur  Selbstverwaltung  nicht  stark  genug  ist.
III.
Diese  zweite  Reichshälfte,  deren  weitaus  am  meisten  in  die  Augen
fallendes  Glied  das  Kaiserreich  Indien  ist,  scheidet  sich  von  der  aus
den  Tochtervölkern  gebildeten  Hälfte  dadurch,  daß  ihre  Bevölkerungen ­
  sich  nicht  selbst  regieren,  sondern  sich  in  einer  tatsächlichen, ­
  nicht  bloß  formellen  Abhängigkeit  vom  Mutterlande ­
  befinden.
Es  besteht  auch  in  ihnen  ein  weitgehendes  Maß  örtlicher
Selbstverwaltung;  aber  diese  Selbstverwaltung  wird  ausgeübt  von
Beamten,  die  dem  Mutterlande,  nicht  den  beherrschten  Völkern  verantwortlich ­
  sind.  Das  zeigt  sich  gerade  am  deutlichsten  in  der  Verwaltung ­
  des  Kaiserreichs  Indien.  An  der  Spitze  der  indischen  Verwaltung ­
  steht  der  Generalgouvprneur;  er  ist  trotz  weittragender
Befugnisse  der  Untergebene  des  dem  britischen  Parlament  verantwortlichen ­
  Staatssekretärs  für  Indien.  Er  soll  in  den  Worten  der
Proklamation  der  Königin  Victoria  von  1858  «die  Regierung  in
Unserem  Namen  ausüben  und  in  Unserem  Namen  und  für  Uns  handeln ­
  nach  Maßgabe  der  Anordnungen  und  Bestimmungen,  die  er  von
Zeit  zu  Zeit  von  einem  Unserer  hauptsächlichsten  Staatssekretäre  erhalten ­
  wird».  Sollte  zwischen  dem  Staatssekretär  und  dem  Generalgouverneur ­
  eine  Meinungsverschiedenheit  entstehen,  so  entscheidet
der  Wille  des  Staatssekretärs.  Überdies  ist  der  Generalgouverneur
ihm  gegenüber  von  vornherein  durch  eine  Anzahl  weitgehender  Einschränkungen ­
  gebunden.  So  hat  Indien  zwar  eine  eigene  Kriegsmacht, ­
  doch  kann  der  Gouverneur  ohne  Ermächtigung  des  Staatssekretärs ­
  nicht  Krieg  erklären  oder  Frieden  schließen;  er  kann  ferner
nicht  Gesetze  erlassen,  die  den  Gesetzen  des  Mutterlandes  zuwiderlaufen. ­
  Er  kann  die  indische  Verfassung  ohne  Zustimmung  des
Mutterlandes  nicht  abändern  und  darf  ohne  dieselbe  keine  Anleihen
im  Mutterlande  aufnehmen;  er  muß  vor  allem  das  indische  Budget
dem  Staatssekretär  vor  der  Einbringung  vorlegen.  Im  Rahmen
dieser  Einschränkung  kann  er  mit  Zustimmung  seines  Staatsrats
Gesetze  für  Indien  erlassen.  Die  Mitglieder  dieses  Staatsrats,  —
an  deren  Zustimmung  der  Generalgouverneur  übrigens  nicht  gebunden ­
  ist  —  werden  aber  vom  Staatssekretär  ernannt.  Das  Mutter ­
        <pb n="70" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

71

land,  vertreten  durch  den  Staatssekretär,  steht  so  seinen  eigenen
höchsten  Beamten  in  Indien  rechtlich  als  Despot  gegenüber;  es  ist
nicht  gehalten,  ihre  Meinungen  zu  berücksichtigen  oder  ihren  Wünschen ­
  nachzugehen.  Bei  einer  Meinungsverschiedenheit  mit  dem
Mutterlande  bleibt  dem  Oeneralgouverneur  als  letzte  und  einzige
Waffe  nur  die  Einreichung  seiner  Entlassung  übrig.  Der  Generalgouverneur ­
  ist  dem  Staatssekretär  und  damit  dem  regierenden
Volke,  nicht  aber  dem  beherrschten  Volke  verantwortlich.
Das  sprach  sich  ursprünglich  darin  aus,  daß  der  Generalgouverneur ­
  nicht  nur  die  Verwaltung  ohne  jede  Mitwirkung  der
regierten  Bevölkerung  führen  konnte,  er  war  auch  hinsichtlich  der
Gesetzgebung  in  keiner  Weise  an  ihre  Zustimmung  gebunden.  Soweit
er  nicht  vom  Mutterlande  abhängig  war,  war  er  Despot.  Das  hat  sich
allmählich  geändert.  Seit  1833  ist  ein  besonderer  gesetzgebender  Rat
geschaffen  worden,  dessen  Mitwirkung  bei  der  Gesetzgebung  vorgesehen ­
  ist.  Er  hat  ursprünglich  nur  aus  Beamten  bestanden;  allmählich
sind  nicht  amtliche,  ernannte  Mitglieder  in  ihn  eingeführt  worden, ­
  darunter  auch  einige  Eingeborene.  Er  ist  schließlich  im  Jahre  1909
in  eine  Art  «Volksvertretung»  verwandelt  worden,  die  zurzeit  aus
68  Mitgliedern  besteht;  von  diesen  gehen  heute  25  aus  Wahlen  hervor. ­
  36  Mitglieder,  also  in  allen  Fällen  die  Majorität,  sind  Beamte.
Selbst  wenn  das  Wahlrecht,  dem  die  gewählten  Mitglieder  ihr
Mandat  verdanken,  im  Laufe  der  Zeit  ein  allgemeineres  werden  sollte
und  nicht,  wie  heute,  nur  beschränkten  Schichten  zustünde,  so  wird
doch  die  Majorität  des  gesetzgebenden  Rates  von  Beamten  und  damit ­
  von  Vertretern  des  herrschenden  Volkes  gebildet.  Der  «indische
Reichsrat»  und  in  höherem  Maße  noch  die  für  die  einzelnen  Provinzen ­
  eingerichteten  Provinzialräte  sind  überdies  in  ihren  Befugnissen ­
  beschränkt.  Die  Gebiete,  auf  die  sich  das  Gesetzgebungsrecht
des  gesetzgebenden  Rats  erstreckt,  sind  ausdrücklich  festgelegt;  die
beschlossenenGesetze  unterliegen  dem  Veto  des  Generalgouverneurs;
der  Generalgouverneur  kann  Verhandlungen  über  bestimmte  Fragen
überhaupt  verhindern;  überdies  bedürfen  alle  vom  Rat  beschlossenen
Gesetze  noch  der  Zustimmung  des  Staatssekretärs.  Vor  allem  hat
aber  der  gesetzgebende  Rat  nicht  das  Recht  der  Bewilligung  des
Budgets;  er  kann  dasselbe  zur  Kenntnis  nehmen  und  bemängeln,
er  kann  es  aber  nicht  etwa  als  Vertreter  des  Steuerzahlers  verwerfen.
Er  kann  der  Regierung  nicht  die  zur  Fortführung  der  Verwaltung
        <pb n="71" />
        72

Dr.  M.  J.  Bonn.

nötigen  Mittel  entziehen  und  weder  die  Forterhebung  alter  Steuern
noch  die  Einführung  neuer  Steuern  verhindern,  noch  die  Vornahme
von  Ausgaben  unmöglich  machen.  Selbst  wenn  er  ausschließlich  aus
gewählten  Vertretern  des  beherrschten  Volkes  bestünde,  läge  doch
die  Macht  bei  den  landesfremden  Herrschern.  So  ist  die  Verwaltung
Indiens  trotz  aller  neuzeitlichen  Veränderungen  im  wesentlichen  auf
dem  Prinzip  der  «Beherrschung»,  nicht  auf  dem  der  Selbstverwaltung
aufgebaut.  Dieses  System  findet  sich  in  den  mannigfachsten  Abstufungen ­
  in  allen  Gebieten,  die  als  «Kronkolonien»  bezeichnet  werden; ­
  mit  dem  Unterschied  jedoch,  daß  die  Verantwortung  für  diese
Kolonien  dem  Staatssekretär  für  die  Kolonien,  nicht  dem  für  Indien
obliegt.
In  allen  «Kronkolonien»  steht  an  der  Spitze  der  kolonialen  Verwaltung ­
  ein  Gouverneur;  ihm  zur  Seite  ein  die  Exekutive  bildender
Staatsrat.  Die  Gouverneure  und  die  Mitglieder  des  Staatsrates  —
sie  stellen  das  Ministerium  des  Gouverneurs  dar  —,  sind  dem  Staatssekretär ­
  für  die  Kolonien,  nicht  den  Bewohnern  der  Kolonien  bzw.
ihren  Vertretern  verantwortlich;  ihre  Ernennung  erfolgt  vorbehaltlich ­
  der  Zustimmung  des  Staatssekretärs.  Es  regiert  nicht  die  Kolonie, ­
  sondern  die  durch  den  Staatssekretär  vertretene  Krone,  daher
diese  Kolonien  den  Namen  .«Kronkolonien»  tragen.  Mit  Ausnahme
der  obenerwähnten  Tochtervölker  sind  alle  britischen  Kolonien  als
Kronkolonien  zu  betrachten.  Dabei  ist  allerdings  zu  beachten,  daß
viele  Eingeborenenstaaten,  wie  z.  B.  Südnigerien,  oder  auch  zahlreiche
indische  Vasallenstaaten,  den  Charakter  eines  eingeborenen  Staatswesens ­
  nicht  völlig  abgestreift  haben.  Sie  gelten  daher  zurzeit  nur
als  «Protektorate»,  d.  h.  als  Gebiete,  die  zwar  unter  britischem
Schutze  stehen,  in  deren  innere  Verwaltung  aber  die  britische  Regierung ­
  möglichst  wenig  eingreift.  Es  werden  im  wesentlichen  nur  ihre
auswärtigen  Beziehungen  kontrolliert,  während  sie  im  Innern  ein  weitgehendes ­
  Maß  von  Selbständigkeit  besitzen  können.  Sie  ähneln  daher
in  formaler  Beziehung  den  Kolonien  mit  Selbstregierung,  die  heute
nur  noch  in  ihren  auswärtigen  Beziehungen  abhängig  sind.  Es  besteht ­
  aber  der  große  Unterschied,  daß  diese  Kolonien  als  Kronkolonien ­
  begonnen  haben  und  sich  allmählich  zu  «Nationen»  entwickeln, ­
  während  die  Protektorate  den  umgekehrten  Weg  einschlagen
  und  allmählich  zu  Kronkolonien  werden  dürften.
Die  einzelnen  Kronkolonien  weisen  untereinander  die  mannigfach ­
        <pb n="72" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

73

sten  Unterschiede  auf.  In  den  Gebieten,  in  denen  die  Formen  des
eingeborenen  Staats-  oder  Stammeslebens  noch  unerschüttert  sind,
wie  in  Basutoland  und  Nordnigerien,  liegt  alle  Macht  in  der  Hand
des  Gouverneurs  bzw.  seines  Staatsrates.  In  etwas  mehr  europäisierten ­
  Gebieten  oder  in  Gebieten,  wo  Weiße  vorhanden  sind,  wie
z.  B.  in  Gambia  oder  Trinidad,  besteht  ein  aus  ernannten  Mitgliedern
gebildeter  Vertretungskörper,  der  gesetzgebende  Rat,  der  bei  der
Gesetzgebung  mitzuwirken  hat.  In  den  meisten  Gebieten,  wo  das
weiße  Element  wirklich  ins  Gewicht  fällt,  ist  derselbe  aus  a)  amtlichen ­
  Mitgliedern  (den  höchsten  Beamten),  b)  ernannten  Mitgliedern
und  c)  gewählten  Mitgliedern  zusammengesetzt.  Eine  aus  Beamten
und  ernannten  Mitgliedern  bestehende  Mehrheit  ist  in  der  Regel  vor'
handen,  so  daß  der  Gouverneur  jederzeit  die  nötige  Unterstützung
findet;  nur  in  Cypern  und  Britisch-Guyana  ist  das  gewählte  Element
in  der  Mehrheit.  Eine  ausgebildetere  Form  der  Volksvertretung  besteht ­
  in  den  alten  Inselkolonien,  den  Bahamainseln,  in  Barbados  und
Bermuda;  hier  zerfällt  die  koloniale  Vertretung  in  ein  gewähltes
Unterhaus  (House  of  Assembly)  und  einen  ernannten  «gesetzgebenden ­
  Rat&amp;gt;\  Im  «House  of  Assembly»  in  Barbados  oder  im
«Combined  Court»  von  Britisch-Guyana  haben  die  gewählten  Vertreter ­
  die  Mehrheit.  Sie  haben  ein  weitgehendes  Steuerbewilligungsrecht ­
  und  können  in  einzelnen  Fällen  sogar  die  Gehälter  der
Exekutivbeamten  —  des  Ministeriums  —  verweigern;  sie  können
aber  diese  Beamten  nicht  zum  Rücktritt  zwingen,  solange  sie  sich
des  Vertrauens  der  Krone  erfreuen.  Es  können  so  Konflikte  entstehen, ­
  die  recht  schwer  lösbar  sind.
Die  Gebiete,  in  denen  derartige  Verfassungen  bestehen,  stellen
den  Übergang  zu  den  Kolonien  mit  Selbstverwaltung  dar;  sie  haben
eine  solche  entweder  wegen  ihres  geringen  Umfanges  nicht  erhalten
oder  sie,  wie  Jamaika,  wieder  aufgegeben,  weil  sie  nur  eine
schwache  weiße  Bevölkerung  besitzen,  die  sich  aus  eigener  Kraft
den  Eingeborenen  gegenüber  nicht  behaupten  kann.  Sie  stehen  daher
an  der  Grenze  der  «beherrschten  Gebiete»,  gehören  aber  rechtlich
noch  zu  ihnen.
Die  Abhängigkeit  der  Kronkolonien  geht  klar  aus  der  Tatsache
hervor,  daß  die  Krone  durch  königliche  Verordnung  ohne  Rücksicht
auf  die  koloniale  Vertretung  Gesetze  erlassen  kann.  Dies  Recht,  das
nur  in  fünf  westindischen  Kolonien  (Bahamas,  Barbados,  Bermuda,
        <pb n="73" />
        74

Dr.  M.  J  Bonn.

Leeward-Inseln  und  Honduras)  nicht  besteht,  wird  selten  angewandt; ­
  es  kennzeichnet  aber  das  Verhältnis  völliger  rechtlicher  Abhängigkeit. ­

Diese  Abhängigkeit  soll  dem  Mutterlande  keine  unmittelbaren
Vorteile  auf  Kosten  der  Kolonien  sichern.  Die  Kolonien  werden  vielmehr ­
  als  politische  Lebenseinheiten  aufgefaßt,  die  eine  eigene  Entwicklung ­
  nehmen,  nicht  aber  bloß  den  Zwecken  des  Mutterlandes
dienen  sollen.  Alle  ihre  Hilfskräfte  sollen  erschlossen  werden;  es  wird
nirgends  versucht,  sie  durch  zollpolitische  Maßnahmen  irgendwelcher
Art  im  Interesse  des  Mutterlandes  zu  beschränken;  weit  eher  kann
man  eine  Begünstigung  der  Kolonien  feststellen.  Die  Aufhebung  der
Zuckerprämien  ist  z.  B.  mit  Rücksicht  auf  die  Interessen  der  Zuckerrohrkolonien ­
  durchgesetzt  worden,  obwohl  die  englischen  Konsumenten ­
  die  Kosten  zu  tragen  hatten.  Daher  dienen  die  Zollsysteme
der  Kolonien  im  wesentlichen  nur  der  Gewinnung  von  Staatseinnahmen. ­
  Sie  gewähren  dem  Mutterlande  keine  Bevorzugung.  Wo
Finanzzölle  nötig  sind,  die  als  Schutzzölle  wirken  könnten,  werden
sie,  wie  in  Indien,  durch  eine  innere  Verbrauchsabgabe  ergänzt;  was
natürlich  von  den  interessierten  Kreisen  als  Benachteiligung  empfunden ­
  wird.  Die  Masse  der  indischen  Bevölkerung  hat  jedoch  kaum
ein  Interesse  daran,  die  innere  Verbrauchsabgabe  auf  Baumwollwaren
  in  der  Höhe  von  3i/ 2  °/o  zugunsten  der  indischen  Fabrikanten
aufheben  und  durch  andere  Steuern  ersetzt  zu  sehen.  Ihr  Interesse
fällt  hier  mit  dem  der  englischen  Produzenten  zusammen,  wobei
allerdings  die  industrielle  Entwicklung  Indiens  verlangsamt
werden  mag.  Wenn  so  der  Wille  des  Mutterlandes  in  letzter
Linie  die  Handelspolitik  der  Kolonien  bestimmt,  so  geschieht  das
gleiche  auch  mit  Rücksicht  auf  die  Finanzen.  Indes  werden  die
Mittel  der  Kolonien  ausschließlich  zur  Deckung  kolonialer  Bedürfnisse, ­
  nie  zu  einem  «Tribut»  an  das  Mutterland  verwandt.  Vielmehr
sind  die  Fälle  nicht  selten,  in  denen  Kronkolonien  regelmäßige  jährliche ­
  Zuschüsse  vom  Mutterlande  erhalten.  Nordnigerien  z.  B.  empfängt ­
  einen  solchen  von  275  000  £.  —  Überdies  genießen  die  Kolonien ­
  die  Vorteile  des  verhältnismäßig  billigen  britischen  Kredits.
Oft  übernimmt  das  Mutterland  eine  Garantie  kolonialer  Anleihen;
immer  erleichtert  die  Tatsache,  daß  es  in  letzter  Linie  für
die  Finanzpolitik  der  Kronkolonien  verantwortlich  ist,  deren
Emission  auf  dem  Londoner  Markte.  Natürlich  verursachen
        <pb n="74" />
        diese  Kapitalaufnahmen  in  England  später  einen  Rückfluß,  der
sich  meist  in  einem  Überschuß  der  kolonialen  Ausfuhr  über
die  koloniale  Einfuhr  ausdrückt.  Das  ist  z.  B.  bei  Indien  der
Fall,  dessen  Ausfuhrüberschuß  man  häufig  als  Tribut  bezeichnet
hat.  Soweit  es  sich  hierbei  um  Schuldzinsen  und  ähnliche  Dinge  handelt, ­
  ist  diese  Bezeichnung  zweifellos  unrichtig.  Sie  hat  nur  eine
gewisse  Bedeutung  im  Hinblick  auf  eine  Summe  von  etwa  7  000  000  £,
die  für  Gehälter  und  Pensionen  englischer  Beamter,  für  Kosten  der
Armee  usw.  in  London  zu  zahlen  sind.  Sie  stellen  indes  keinen  Zuschuß ­
  dar,  den  Indien  dem  Mutterlande  für  mutterländische  oder  für
Reichszwecke  leistet;  es  sind  die  Kosten  einer  nach  europäischen
Gesichtspunkten  geführten  indischen  Verwaltung  und  einer  entsprechend ­
  geleiteten  indischen  Politik.  Sie  mögen  als  Belastung  Indiens
erscheinen;  sie  können  aber  nicht  als  Entlastung  des  Mutterlandes
betrachtet  werden.  Indien  leistet  gewiß  mehr  als  die  Mehrzahl  der
Kronkolonien;  es  kommt  für  seine  eigene  Landesverteidigung  auf
und  trägt  die  Kosten  des  indischen  Amtes  in  London  (etwa
200000  £);  es  liefert  aber  ebensowenig  wie  die  Kronkolonien  dem
Mutterlande  Zuschüsse  ab.  Die  eigentliche  Reichsverteidigung,  vor
allem  der  Unterhalt  der  Flotte,  ist  Sache  des  Mutterlandes,  das  die
Kronkolonien  beherrscht  und  verteidigt;  die  Kolonien  kommen  höchstens ­
  für  die  Kosten  der  rein  örtlichen  kolonialen  Landesverteidigung ­
  auf.
IV.
Gänzlich  verschieden  von  der  Stellung  der  Kronkolonien  ist  die
der  großen  Tochtervölker,  die  als  Kolonien  mit  Selbstverwaltung
(Selbstregierung  wäre  richtiger)  bezeichnet  werden.  Auch  sie  haben
nicht  mit  «Selbstverwaltung»  begonnen,  sondern  sind  ursprünglich
von  Gouverneuren  regiert  worden,  die  dem  Mutterlande  verantwortlich ­
  waren.
Die  Entwicklung  der—verloren  gegangenen  —nordamerikanfechen
Kolonien  brachte  es  jedoch  mit  sich,  daß  schon  früh  eine  Form  der
Selbstverwaltung  gefunden  wurde.  An  der  Spitze  dieser  Kolonien
stand  ein  Gouverneur,  dem  alle  Verwaltungsbefugnisse  zukamen.
Er  vertrat  die  Krone  gegenüber  einem  aus  zwei  Häusern,  einem
gewählten  Unterhaus  und  einem  ernannten  Oberhaus,  zusammengesetzten ­
  Parlamente.  Das  Parlament  hatte  bei  der  Gesetzgebung
        <pb n="75" />
        76

Dr.  M.  J.  Bonn.

mitzuwirken,  doch  besaß  der  Gouverneur  ein  weitgehendes  Vetorecht. ­
  Das  Parlament  bewilligte  die  Mehrzahl  der  Staatseinnahmen,
abgesehen  von  den  verhältnismäßig  nicht  ins  Gewicht  fallenden
Kronrenten.  Das  Mutterland  leistete  keine  Zuschüsse  zur  Zivilverwaltung. ­
  Die  Verfügung  über  die  Staatseinnahmen  kam  dem
Gouverneur  zu.  Gegenüber  diesem  formellen  Rechte  stand  das  Recht
der  gesetzgebenden  Versammlung,  die  Steuern  zu  bewilligen,  die  zur
Fortführung  der  Verwaltung  und  besonders  zur  Auszahlung  der  Gehälter ­
  für  Gouverneure  und  Richter  nötig  waren.  Das  ganze  17.  und
18.  Jahrhundert  hindurch  finden  wir  Bestrebungen  seitens  der  Krone,
die  Kolonien  zu  einer  dauernden,  unwiderruflichen  Bewilligung  ihrer
Verwaltungsausgaben  zu  veranlassen,  besonders  der  Gehälter  der
Gouverneure  und  Richter,  um  sich  so  von  den  jährlich  wiederkehrenden ­
  Bewilligungen  unabhängig  zu  machen.  Die  Kolonien
haben  sich  hierauf  nicht  eingelassen.  Sie  haben  sich  die  Kontrolle
über  ihre  eigenen  Finanzen  bewahrt.  Sie  haben,  soweit  die  eigentliche ­
  koloniale  Finanzverwaltung  in  Frage  kam,  die  dazu  nötigen
Mittel  immer  auf  kurze  Frist  bewilligt.  Sie  haben  sich  aber  stets
geweigert,  Zuschüsse  für  Reichszwecke  zu  gewähren,  selbst  wo  die
Reichsausgaben  in  ihrem  Interesse  gemacht  worden  waren.  Der  Versuch ­
  des  Reichsparlaments,  sie  durch  Reichsgesetz  zu  Finanzleistungen ­
  zu  zwingen,  die  sie  nicht  auf  dem  Wege  des  Kolonialgesetzes,
übernehmen  wollten,  hat  schließlich  zum  Abfall  der  nordamerikanischen ­
  Kolonien  geführt.
Diese  Erfahrung  hat  die  Politik  des  Mutterlandes  gegenüber  den
verbliebenen  Kolonien  aufs  einschneidendste  beeinflußt.  Der  wichtigsten ­
  von  ihnen,  Kanada,  wurde  im  Jahre  1791  eine  liberale  Verfassung ­
  erteilt.  Nach  derselben  zerfiel  Kanada  —  abgesehen  von  den
heute  als  Seeprovinzen  bezeichneten  Gebieten  —  in  das  von  Franzosen ­
  bewohnte  Unterkanada  (Quebec)  und  die  englische  Provinz
Oberkanada  (Ontario).  Beide  Provinzen  erhielten  einen  aus  ernannten ­
  Beamten  bestehenden  gesetzgebenden  Rat  und  eine  gewählte ­
  gesetzgebende  Versammlung.  Beider  Häuser  Zustimmung
war  zur  Gesetzgebung  nötig;  das  Veto  des  Gouverneurs  konnte
gegenüber  allen  Gesetzen  eingelegt  werden.  Es  entstanden  bald  allerlei ­
  Konflikte,  teils  religiöser,  teils  nationaler,  teils  verfassungsrechtlicher ­
  Natur.  Das  ernannte  Oberhaus  stand  auf  Seite  der  Gouverneure,
das  gewählte  Unterhaus  lehnte  sich  dagegen  auf.  Solange  die  Gou ­
        <pb n="76" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

77

verneure  die  Kosten  der  Verwaltung  aus  den  Zuschüssen  des  Mutterlandes, ­
  dem  Ertrag  der  Eingangszölle,  den  Kronrenten  und  dem  Verkauf ­
  kolonialer  Ländereien  bestreiten  konnten,  bedurften  sie  der  Zustimmung ­
  der  gesetzgebenden  Versammlung  nicht.  Da  aber  das
Mutterland  nicht  Lust  hatte,  dauernd  für  die  Kolonien  aufzukommen,
und  die  regelmäßigen  Einkünfte  nicht  reichten,  mußten  die  Gouverneure ­
  zur  Steuerbewilligung  an  die  Versammlung  herantreten.  Die
Krone  verlangte  die  Bewilligung  der  zu  den  allgemeinen  Verwaltungsausgaben ­
  zu  leistenden  Zuschüsse  auf  Lebenszeit  des  Königs;
die  Versammlung  wollte  nur  jährliche  Bewilligungen  gewähren  und
überdies  die  ihrer  Bewilligung  entzogenen  Einnahmen,  wie  Zölle  und
Renten,  unter  ihre  Kontrolle  bringen.  Dieser  Konflikt  spielte  sich
in  den  schärfsten  Formen  in  Quebec  ab;  er  wuchs  sich  dort  zu  einem
Streit  zwischen  Oberhaus  und  Unterhaus  aus,  der  aber  eine  nationalreligiöse ­
  Färbung  annahm,  da  das  Unterhaus  französisch,  das  Oberhaus ­
  englisch  war.
Das  Mutterland  suchte  ihn  durch  weitgehende  Zugeständnisse  beizulegen. ­
  Es  übertrug  (1831)  die  Kontrolle  der  Zolleinkünfte  der
gesetzgebenden  Versammlung,  ohne  daß  es  die  dauernde  Bewilligung ­
  der  Gehälter  des  Gouverneurs  und  der  Richter  hätte  erreichen
können.  Die  Versammlung  verweigerte  sogar  die  Gehälter,  so  daß
im  Jahre  1834  das  Mutterland  der  Kolonialverwaltung  31  000  £  vorschießen ­
  mußte.  Die  Kolonie  verlangte  nicht  nur  volle  Freiheit  in
der  Bewilligung  der  Steuern,  sondern  auch  die  Einführung  eines  gewählten ­
  Oberhauses  an  Stelle  des  ernannten  Oberhauses  und  die
Einführung  der  Ministerverantwortlichkeit  gegenüber  dem  Parlament. ­
  Es  kam  schließlich  zu  einem  Aufstand,  nach  dessen  Niederschlagung ­
  eine  Vereinigung  der  beiden  Provinzen  Unterkanada
und  Oberkanada  stattfand,  zu  dem  ausgesprochenen  Zwecke,  um
durch  eine  loyale  englische  Majorität  in  Ontario  die  unruhige  französische ­
  Bevölkerung  Quebecs  zu  «anglisieren».  Ziemlich  gleichzeitig ­
  aber  wurde  der  1829  zum  ersten  Male  geäußerte  Wunsch  nach
einer  «verantwortlichen  Regierung»  erfüllt.  Das  englische  parlamentarische ­
  System  wurde  in  der  Kolonie  eingeführt.  An  Stelle  des  alten,
vom  Gouverneur  aus  Beamten  ernannten  Staatsrates,  dessen  Mitglieder ­
  die  Geschäfte  führen,  tritt  ein  aus  Vertretern  der  Majorität
der  beiden  Häuser  gebildetes  Ministerium.  Während  das  Beamtenministerium ­
  seine  Stellung  so  lange  behalten  durfte,  als  es  das  Ver ­
        <pb n="77" />
        78

Dy.  M.  J.  Bonn.

trauen  der  Krone  genoß,  kann  das  parlamentarische  Ministerium  nur
im  Amte  bleiben,  wenn  es  das  Vertrauen  der  Mehrheit  der  Volksvertretung ­
  besitzt.  Der  Zwiespalt,  der  in  einem  demokratischen
Lande  entstehen  mußte,  wo  parlamentarische  Vertretungen  vorhanden ­
  sind,  die  nicht  die  Macht  haben,  die  Minister  zum  Rücktritt
zu  zwingen,  und  Minister  regieren,  die  nicht  imstande  sind,  die  notwendigen ­
  Geldbewilligungen  von  den  Parlamenten  zu  erhalten,  war
so  beseitigt.  Diese  Änderung  ist  im  Jahre  1839  in  dem  berühmten
Bericht  Lord  Durhams  vorgeschlagen  worden;  sie  ist  dann  stufenweise ­
  durchgeführt  worden;  1840  erfolgte  die  Vereinigung  beider
kanadischen  Provinzen;  1846  wurde  das  erste  Ministerium  aus  kanadischen ­
  Parlamentariern  gebildet.
Dieser  letzte  Schritt  ist  nicht  auf  dem  Wege  einer  Verfassungsänderung ­
  zustande  gekommen;  es  wurden  nur  die  Beamten,  die  die
Ministerstellen  bis  dahin  eingenommen  hatten,  durch  Parlamentarier
ersetzt,  die  so  lange  regieren,  als  sie  eine  parlamentarische  Mehrheit ­
  besitzen.  Die  Instruktionen,  die  in  den  Jahren  1846  und  1847
den  Gouverneuren  der  nordamerikanischen  Provinzen  erteilt  wurden, ­
  betonten  ausdrücklich,  «daß  jede  Übertragung  der  politischen
Macht  von  einer  Partei  zur  anderen,  die  in  der  Provinz  stattfindet,
als  das  Ergebnis  der  Wünsche  der  Bevölkerung,  nicht  aber  Ihres  (des
Gouverneurs)  Eingreifens  erscheinen  muß;  die  Schwierigkeit,  mit  der
die  abtretende  Partei  bei  der  verfassungsmäßigen  Ausübung  der
Regierung  der  Provinz  zu  kämpfen  hat,  muß  daher  zutage  treten.»
Dies  System  ist  nach  dem  Vorgang  von  Kanada  den  anderen
Tochtervölkern  vermittelt  worden,  ursprünglich  ohne  verfassungsmäßige ­
  Festlegung.  Erst  die  Verfassung  von  Westaustralien  von  1890
enthielt  die  Bestimmung,  «daß  fünf  oberste  Verwaltungsstellen  dfe
Regierung  (das  Ministerium)  bilden;  ihr  Wechsel  kann  aus  politischen
Gründen  erfolgen»;  sie  können  mit  Mitgliedern  der  beidenHäuser
besetzt  werden;  einer  der  fünf  Minister  muß  dem  Oberhaus  angehören. ­
  Die  Verfassung  der  südafrikanischen  Union  (1910)  sieht
ein  Kabinett  von  höchstens  zehn  Ministern  vor;  kein  Minister  kann
länger  als  drei  Monate  im  Amte  sein,  wenn  er  nicht  Mitglied  eines
der  beiden  Häuser  ist  oder  wird.
V.
Die  Einführung  der  «Selbstverwaltung»  —  Selbstregierung  wäre
ein  richtigeres  Wort  —  war  natürlich  nur  denkbar,  wenn  eine  Sonde ­
        <pb n="78" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

79

rung  der  Befugnisse  zwischen  Mutterland  und  Kolonie  erfolgen
konnte  und  eine  scharfe  Abgrenzung  der  kolonialen  Rechte  möglich
war.  Das  ist  in  der  Tat  bis  zu  einem  gewissen  Grade  geglückt.  In
kolonialen  Angelegenheiten  haben  die  kolonialen  Parlamente  die
gleichen  Rechte,  die  dem  britischen  Parlamente  in  Großbritannien
und  Irland  zustehen.  Dazu  gehört  vor  allem  das  Recht  der  Gesetzgebung. ­
  Die  koloniale  Gesetzgebung  erfolgt  durch  das  Zusammenwirken ­
  der  beiden  Häuser  des  kolonialen  Parlaments.  Die  angenommenen ­
  Entwürfe  werden  durch  die  Zustimmung  des  Gouverneurs, ­
  in  bestimmten  Fällen  des  Königs,  Gesetz.  Dieses  koloniale
Gesetzgebungsrecht  gilt  natürlich  nur  innerhalb  der  Grenzen  der
Kolonie.  Bestimmungen,  die  über  die  Grenzen  der  Kolonie  wirken
würden,  sind  ungültig.  Ebenso  sind  koloniale  Gesetze  ungültig,
wenn  sie  im  Widerspruch  mit  Reichsgesetzen  stehen,  die  auf  die  betreffenden ­
  Kolonien  Anwendung  finden.  Die  Kolonien  können
in  bestimmten,  ausdrücklich  vorgeschriebenen  Formen  in  weitgehendem ­
  Maße  ihre  eigene  Verfassung  ändern.
Zu  jedem  Akt  der  Gesetzgebung  ist  die  Zustimmung  des  Gouverneurs ­
  erforderlich.  Dieselbe  erfolgt  gewissermaßen  automatisch,
soweit  es  sich  um  Gesetze  handelt,  die  zweifelsohne  zu  den  Befugnissen ­
  der  kolonialen  Parlamente  gehören.  Der  Krone  steht  das
Recht  zu,  dem  betreffenden  Gesetze  nachträglich  die  Rechtsgültigkeit ­
  zu  entziehen.  Der  Gouverneur  kann  im  Namen  des  Königs  ein
Veto  gegen  einen  Gesetzentwurf  einlegen.  Das  geschieht  heute  in
der  Regel  nur  auf  Grund  besonderer  Instruktionen.  Bestimmte  Gesetzentwürfe, ­
  wie  z.  B.  Gesetze,  die  die  Rechtsgleichheit  von  Personen ­
  verschiedener  Farbe  antasten,  oder  Gesetzesentwürfe,  die  die
Verfassung  von  Grund  aus  umändern,  bedürfen  der  königlichen  Zustimmung; ­
  sie  werden  ausdrücklich  vom  Gouverneur  der  königlichen
Bestätigung  Vorbehalten;  erfolgt  eine  solche  nicht  innerhalb  von
zwei  Jahren,  so  wird  der  in  Frage  kommende  Entwurf  nicht
Gesetz.
Es  kann  also  der  Gouverneur  das  Zustandekommen  eines  Gesetzes
durch  sein  Veto  verhindern;  das  gleiche  kann  die  Krone  selbst  innerhalb ­
  einer  bestimmten  Frist  durch  Nichterteilung  der  Bestätigung
erzielen.  Die  Krone  kann  überdies  meist  wieder  innerhalb  bestimmter ­
  Frist  ein  bereits  genehmigtes  Gesetz  wieder  aufheben.
Soweit  das  Vetorecht  des  Gouverneurs  in  Frage  kommt,  ist  dasselbe
        <pb n="79" />
        80

Dy.  M.  J.  Bonn.

heute  dem  der  Krone  in  England  ähnlich  geworden:  es  erfolgt  nur,
wenn  der  Gouverneur  auf  Rat  seiner  verantwortlichen  Minister
einem  Entwurf  die  Zustimmung  verweigert.
Hierdurch  ist  zwar  eine  formale  Abgrenzung  der  kolonialen  Befugnisse ­
  gegeben;  sie  entspricht  aber  nicht  immer  den  praktischen
Anforderungen.  Ursprünglich  sollte  die  Sphäre  der  kolonialen
Selbständigkeit  ausschließlich  auf  koloniale  Angelegenheiten  beschränkt ­
  werden.  Die  Väter  der  kolonialen  Autonomie  suchten  nicht
nur  die  gesamten  auswärtigen  Angelegenheiten  dem  Mutterlande
als  dem  Vertreter  der  Reichseinheit  vorzubehalten,  sie  wollten
darunter  die  gesamte  Handelspolitik  einbegriffen  sehen;  ja  sie
wollten  selbst  die  Landveräußerung  als  Reichsangelegenheit  behandeln. ­
  Die  Technik  der  Landverkäufe  mußte  ihrer  Ansicht  nach
mitbestimmend  auf  die  Auswanderung  aus  dem  Mutterlande  und  die
Überführung  in  die  Kolonie  einwirken;  es  handelte  sich  also  daher  ‘
um  eine  zwischenstaatliche,  nicht  um  eine  staatlich-örtliche  Angelegenheit. ­
  Diese  Auffassung  konnte  natürlich  nicht  aufrechterhalten ­
  werden.
Die  Art  und  Weise,  wie  ein  Neuland  besiedelt  wird,  ist  von  so
großer  Bedeutung  für  seine  Bewohner,  daß  die  Landpolitik  ihrer
Gesetzgebungssphäre  nicht  entzogen  werden  kann;  das  ist  schon
im  Hinblick  auf  die  kolonialen  Finanzen  unmöglich.  Aus  einer  Gesamteinnahme ­
  von  fast  3  000  000  £  im  Jahre  1856  stammten  z.  B.
in  Victoria  900  000  £  aus  Landverkäufen.  Wenn  man  den  Kolonien
finanzielle  Selbstverwaltung  geben  will  —  und  ohne  finanzielle
Selbstverwaltung  ist  Autonomie  nicht  denkbar  —,  so  müssen  ihnen
alle  finanziellen  Hilfsquellen  überlassen  werden,  daher  denn  schon
im  Jahre  1846  bzw.  1847  die  Eingänge  aus  den  Landverkäufen  dem
kanadischen  Parlamente  übertragen  wurden.
Das  gleiche  Argument,  verstärkt  durch  andere  Überlegungen,
machte  sich  bei  der  Handelspolitik  geltend.  Ein  Neuland  bezieht  seine
Einkünfte  aus  Landverkäufen  und  Zöllen  —  in  dem  erwähnten  Falle
von  Victoria  kamen  1  660  000  £  aus  Zöllen;  noch  heute  erzielt  der
Australische  Bund  bei  einem  Gesamteinkommen  von  18  800  000  £
13  000  000  £  aus  Zöllen  und  Verbrauchsabgaben.  Von  der  Gestaltung
der  Zolleingänge  hängt  daher  die  finanzielle,  von  dem  Aufbau  des
Zollsystems  die  industrielle  Entwicklung  eines  Neulandes  ab.
Das  alte  Zollsystem  des  britischen  Reiches  hatte  britischen  Waren
        <pb n="80" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

81

auf  den  kolonialen  Märkten  eine  Vorzugsstellung  bzw.  ein  Monopol
gewährt;  umgekehrt  war  den  kolonialen  Produkten  eine  gleiche  Begünstigung ­
  im  Mutterlande  eingeräumt  worden.  Der  Schiffahrtsverkehr ­
  zwischen  Mutterland  und  Kolonien  war  auf  mutterländische
Schiffe  beschränkt;  die  Kolonien  durften  bestimmte  Waren  nicht  nach
fremden  Ländern  ausführen;  die  Entwicklung  bestimmter  Industrien
war  ihnen  im  Interesse  des  Mutterlandes  untersagt.  So  wurden  die
Finanzkräfte  der  Kolonien  beschränkt  und  die  Entwicklung  ihrer
Hilfsquellen  aufgehalten.  Eine  derartige  Politik  wäre  Kolonien  mit
Selbstregierung  gegenüber  auf  die  Dauer  nicht  durchführbar  gewesen. ­

Ehe  sich  das  System  der  Selbstregierung  voll  eingelebt  hatte,  war
indes  die  Schutzzollpolitik  des  Mutterlandes,  auf  der  die  Vorzugszölle ­
  beruhten,  abgeschafft  worden.  Bis  1860  bestanden  zwar  noch
Vorzugszölle  für  kolonialen  Zucker  und  koloniales  Holz,  der  prinzipielle ­
  Übergang  zum  Freihandel  war  aber  bereits  von  1846  an  erfolgt. ­
  Die  Kolonien  erhielten  —  gegen  ihren  Willen  —  das  Recht,
ihre  eigenen  Zolltarife  selbständig  zu  gestalten.  Sie  durften  (1854)
nicht  nur  gegen  fremde  Staaten,  sondern  auch  gegen  das  Mutterland ­
  nach  Belieben  Zölle  erheben,  unter  Ausschluß  jeder  Vorzugsbehandlung. ­
  Nur  im  Falle  der  Nachbarschaft  wurde  eine  gegenseitige ­
  Zollbegünstigung  gestattet.  Es  ist  oft  betont  worden,  daß
die  Einführung  des  Freihandels  in  England  die  Entwicklung  der
kolonialen  Selbständigkeit  beschleunigt  und  damit  den  Zusammenhang ­
  mit  dem  Mutterlande  vermindert  habe,  weil  die  Aufhebung
der  Vorzugsbehandlung  im  Mutterlande  die  Kolonien  auf  den  Weg
zollpolitischer  Selbständigkeit  gedrängt  habe.  Diese  Auffassung  ist
bei  oberflächlicher  Betrachtung  scheinbar  richtig.  Sie  vergißt  aber,
daß  die  Grundlagen  der  kolonialen  Selbständigkeit  längst  gelegt
waren,  und  daß  die  weitere  Entwicklung  nicht  an  einer  bestimmten
Stelle  haltmachen  konnte.  Da  die  Kolonien  nicht  Gliedstaaten  eines
Bundesstaates  waren,  mußten  sie  ein  selbständiges  Finanzsystem  verlangen. ­
  Es  ist  nicht  denkbar,  daß  sie  sich  dauernd  mit  einer  halb
abhängigen  Stellung  zufrieden  gegeben  hätten,  die  ihnen  zwar
theoretische  Selbständigkeit  gewährt,  die  Mittel  zur  Behauptung
derselben  aber  verweigert  und  die  Entwicklung  ihres  wirtschaftlichen ­
  Aufbaus  verlangsamt  hätte.  Das  wäre  nur  möglich  gewesen,
wenn  sie  dauernd  mit  der  Aufgabe  zufrieden  gewesen  wären,  das
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.  6
        <pb n="81" />
        Mutterland  mit  Rohstoffen  und  Nahrungsmitteln  zu  versehen.  Die
koloniale  Entwicklung  hat  das  nicht  gestattet.  Die  australischen.
Kolonien,  z.  B.  vor  allem  Victoria,  gingen  zum  Schutzzoll  über,  weil
der  Rückgang  der  Goldproduktion  eine  Klasse  von  Arbeitslosen  geschaffen ­
  hatte,  die  nicht  in  der  Landwirtschaft  untergebracht  werden ­
  konnten.  Man  mußte  sie  abwandern  lassen  oder  ihnen  Erwerbsgelegenheit ­
  geben.  Die  Väter  des  australischen  Schutzzolles,  an  ihrer
Spitze  David  Syme,  erstrebten  zudem  die  Bildung  einer  australischen
«Nation».  Sie  waren,  wie  einst  Alexander  Hamilton,  davon  überzeugt, ­
  daß  ein  Volk,  das  ausschließlich  Landwirtschaft  treibe,  auf
die  Dauer  nicht  lebensfähig  sei.  Sie  wollten  eine  Industrie  großziehen ­
  und  mußten  sich  dabei  ganz  besonders  gegen  das  Mutterland ­
  wenden,  dessen  Konkurrenz  bei  Zollfreiheit  das  Entstehen
australischer  Industrie  verhindern  mußte.  «Jeder  Versuch  hierzu,»
sagte  Syme,  «wird  von  Anfang  an  von  einem  Bannspruch  getroffen.
Wenn  dies  von  vornherein  festgelegte  System  nationaler  industrieller
Abtreibung  unter  uns  fortgesetzt  wird,  wird  die  Bevölkerung  Australiens ­
  in  wenigen  Jahren  in  theoretischem  Können  und  praktischer
Geschicklichkeit  in  allen  Künsten  und  Gewerben  hochstehender
Völker  so  unwissend  sein  wie  die  Beduinen  der  Berberei  oder  die
Tartaren  in  Innerasien.»  Ähnliche  Gedanken  beeinflußten  schon  früh
die  kanadische  Politik.  Sie  sind  nur  zum  Teil  aus  Entrüstung  darüber
hervorgegangen,  daß  England  den  Kolonien  die  Vorzugsbehandlung
entzog  —  das  ist  z.  B.  für  Australien  ohne  große  Bedeutung  gewesen ­
  —,  sie  beruhen  auf  der  Vorstellung,  daß  Kolonien  mit  Selbstverwaltung ­
  selbständige  Nationen  werden  müßten,  die  zwar  in  politischem ­
  Zusammenhänge  mit  dem  Mutterlande  stehen  mögen,  aber
der  wirtschaftlichen  «Selbständigkeit»,  d.  i.  der  Industrialisierung,  bedürfen. ­
  «Die  Gewinne  der  Herstellung  der  von  uns  verzehrten  Fabrikate ­
  fließen  nach  Birmingham,  Sheffield,  Manchester,  Glasgow,
Boston  und  Pittsburg,»  sagt  ein  Vorkämpfer  der  kanadischen  nationalen ­
  Schutzzollpolitik  schon  1847;  «unsere  Beziehungen  zu  all
diesen  Plätzen  sind  dieselben  wie  die  der  Neger  in  der  Bucht  von
Borneo.  Wir  sind  aber  nicht  abhängige  Kolonisten;  wir  sind  nicht
in  England,  noch  in  einer  englischen  Herrschaftskolonie,  sondern  in
einer  der  Siedlungskolonien  Ihrer  Majestät  in  Amerika.»  Die
Tochtervölker  mußten  industrielle  Schutzzölle  verlangen,  die  sich  in
erster  Linie  gegen  das  Mutterland  richteten;  sind  doch  z.  B.  in  den
        <pb n="82" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

83

Jahren  1887—1896  noch  70 1 / 2 .°/o  der  australischen  Einfuhr  aus  dem
Mutterlande  gekommen.  Die  Forderung  solcher  Schutzzölle  hätte
durch  den  Fortbestand  des  alten  Zollvereins  nicht  gehindert  werden
können;  sie  hätte  voraussichtlich  zu  seiner  Sprengung  geführt.  Er
sah  wohl  eine  Arbeitsteilung  zwischen  Mutterland  und  Kolonien  vor,
er  wurde  aber  den  Bedürfnissen  der  Kolonien  nach  wirtschaftlicher
Umgestaltung  nicht  gerecht.  Überdies  wurde  seine  Politik  ausschließlich ­
  vom  Mutterlande  geleitet.
Diese  Entwicklung  der  Kolonien  mit  Selbstregierung  hat  weitgehende ­
  Verschiebungen  in  den  Beziehungen  zwischen  Mutterland
und  Tochterstaat  zur  Folge  gehabt.
Die  kolonialen  Reformer  der  dreißiger  und  vierziger  Jahre,  die  die
Grundlagen  des  Systems  der  «Selbstregierung»  schufen,  sahen  in  den
Kolonien  junge  Nationen,  die  innerhalb  ihrer  territorialen  Grenzen
das  Recht  der  Selbstbestimmung  haben  sollten.  Dieses  Selbstbestimmungsrecht ­
  läßt  sich  indes  nicht  durch  solche  Grenzen  einschränken; ­
  es  greift  darüber  hinaus  und  beeinflußt  wesentlich  die
Selbstbestimmung  des  Mutterlandes  in  seinen  interkolonialen  sowohl ­
  wie  in  seinen  internationalen  Beziehungen.  Eine  selbständige
koloniale  Handelspolitik  bedeutet  z.  B.  zweifelsohne  eine  Beeinträchtigung ­
  der  mutterländischen  Handelspolitik  sowohl  gegenüber
den  Kolonien  als  auch  gegenüber  anderen  Ländern.  Als  Kanada
1897/8  dem  Mutterland  Vorzugsbehandlung  gewähren  wollte,  hat
man  z.  B.  von  deutscher  Seite  mit  Vergeltungsmaßregeln  nicht  nur
gegen  Kanada,  sondern  auch  gegen  England  selbst  gedroht.  Das
Mutterland  mußte  überdies,  um  den  kanadischen  Bestrebungen  die
Bahn  freizumachen,  den  deutsch-englischen  Handelsvertrag  von  1865
kündigen.  In  anderer,  aber  nicht  weniger  empfindlicher  Weise  ist
es  durch  die  antiasiatische  Einwanderungspolitik  Australiens,  Kanadas ­
  und  Südafrikas  in  seinen  Beziehungen  zu  Indien  sowohl  als
auch  zu  Japan  und  China  getroffen  worden.
Diese  Verschiebung  ist  um  so  fühlbarer  geworden,  als  die  Kolonien ­
  heute  nicht  mehr  kleine  isolierte  Gemeinwesen  darstellen,  die
aufeinander  eifersüchtig  sind,  sondern  ganze  und  halbe  Kontinente
umfassen,  deren  riesenhafte  Räume  und  reiche  Hilfskräfte  eine  glänzende ­
  Zukunft  versprechen,  und  deren  heute  noch  schwache  Bevölkerung ­
  ein  ausgeprägtes  Nationalgefühl  zur  Schau  trägt.  Schon
1867  wurde  die  Herrschaft  Kanada  durch  eine  Verbindung  der  fünf
6*
        <pb n="83" />
        84

Dr.  M.  J.  Bonn.

alten  nordamerikanischen  Provinzen  begründet;  die  weiten  Gebiete
der  Hudson-Kompagnie  wurden  angeschlossen;  1871  trat  Britisch-Kolumbien
  in  den  Kanadischen  Bundesstaat  ein,  so  daß  damit  das
ganze  Britisch-Nordamerika  mit  Ausnahme  von  Neufundland  ein
Staatsgebilde  umfaßt.  Nach  langen  vergeblichen  Einigungsversuchen
kam  1900  der  australische  Bund  zustande,  allerdings  ohne  Neuseeland. ­
  Unter  weit  schwierigeren  Verhältnissen  —  man  denke  nur  an
die  verschiedenen  Burenkriege  —  erwuchs  1910  der  südafrikanische
Bund,  dem  allerdings  Rhodesien  und  verschiedene  Eingeborenengebiete ­
  noch  nicht  angehören.
Die  großen  Tochterstaaten,  die  so  entstanden  sind,  haben  natürlich ­
  eben  durch  ihre  Größe  dem  Mutterlande  gegenüber  ein  ganz
anderes  Gewicht,  als  die  kleinen,  partikularistisch  angehauchten
Kolonien  gehabt  hatten.  Sie  entwickeln  ein  Nationalgefühl  und  einen
Nationalcharakter,  wo  früher  örtliche  Sonderheiten  miteinander
wetteiferten.  Die  Beseitigung  der  Vielheit  von  Interessen  hat
andererseits  eine  Verständigung  mit  dem  Mutterlande  erleichtert.
Man  kann  mit  dem  australischen  Bunde  weit  eher  eine  Einigung
herbeiführen  als  mit  sechs  kleinen  Gemeinwesen,  deren  jedes  auf
Kosten  des  anderen  zu  wachsen  sucht.  Das  Mutterland  hat  daher
im  19.  Jahrhundert  sich  bewußt  von  einer  Politik  des  «divide  et
impera»  ferngehalten,  es  ist  vielfach,  besonders  in  Australien
(1849)  und  in  Südafrika  (1854),  der  Schrittmacher  der  Einheitsbewegungen ­
  gewesen.  So  hat  die  britische  Politik  folgerichtig  an  der
Erziehung  von  Tochtervölkern  mitgearbeitet,  die  nicht  Gruppen  abhängiger ­
  Kolonien,  sondern  junge  Nationen  darstellen  sollten.  Innerhalb ­
  des  Reichsverbandes  sollte  diesen  Nationen  ein  weitgehendes
Selbstbestimmungsrecht  gegeben  werden.
Es  zeigte  sich  nun  allmählich,  daß  die  weitgehendsten  Grenzen
dieses  Selbstbestimmungsrechtes  nicht  völlig  ausreichten.  Den
«Tochtervölkern»  war  das  Recht  der  verfassungsmäßigen  Selbstbestimmung ­
  gegeben  worden;  die  Möglichkeit,  ohne  Rücksicht  auf
die  Interessen  des  Mutterlandes,  ja,  wenn  nötig,  gegen  dieselben
handelspolitische  Maßnahmen  zu  treffen,  gab  ihnen  das  Recht  wirtschaftspolitischer ­
  Selbstbestimmung.  Dabei  war  ursprünglich  angenommen ­
  worden,  daß  Handelsverträge,  die  das  Vereinigte  Königreich ­
  abschloß,  ohne  weiteres  die  Kolonien  mit  einbegriffen.
■Wenn  in  diesen  Handelsverträgen  die  Meistbegünstigung  enthalten
        <pb n="84" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

85

war,  so  gewährte  die  in  Frage  stehende  Kolonie  dem  betreffenden
fremden  Lande  gegen  die  eingeräumten  Vorteile  den  gleichen  Zolltarif ­
  wie  dem  Mutterlande;  eine  Bevorzugung  irgendeines  Gebietes, ­
  mit  Ausnahme  eines  Nachbarstaates,  aber  auch  eine  Begünstigung ­
  des  Mutterlandes  war  ausgeschlossen.  Die  Kolonie  hatte
das  Recht,  hohe  oder  niedere  Tarife  einzuführen;  sie  war  darin  ganz
«autonom».  Sie  mußte  aber  den  gewählten  Tarif  gegenüber  jedermann ­
  anwenden.  Es  sind  heute  noch  12  derartige  Verträge  in  Kraft,
zum  Teil  solche,  die  aus  alten  Zeiten  stammen.  Diese  Bestimmung
wurde  indes  von  den  Kolonien  als  Beeinträchtigung  ihrer  handelspolitischen ­
  Bewegungsfreiheit  empfunden.  Seit  etwa  15  Jahren
werden  daher  alle  neuen  britischen  Handelsverträge  mit  dem  Zusatz
abgeschlossen,  daß  den  kolonialen  Regierungen  der  Beitritt  zu  den
Verträgen  freistehe.  Daher  ist  z.  B.  dem  Handelsvertrag  mit  Japan
(1895)  wohl  Kanada,  aber  nicht  Australien  beigetreten.  Mit  dieser
Fassung  ist  nur  die  Möglichkeit  geschaffen,  die  Kolonien  von  den
Folgen  der  mutterländischen  Handelsvertragspolitik  zu  befreien;  es
ist  ihnen  aber  noch  nicht  die  Möglichkeit  gegeben,  eine  eigene
Handelsvertragspolitik  zu  betreiben,  auch  wo  sie  eine  solche  erstreben. ­
  Kanada  hat  seit  1897  dem  Mutterlande  eine  Vorzugsbehandlung ­
  eingeräumt,  nachdem  der  belgische  und  der  deutsche
Handelsvertrag  gekündigt  waren.  Es  hat  Deutschland  gegenüber
das  Prinzip  erfolgreich  verfochten,  daß  die  Meistbegünstigung  sich
nur  auf  die  gleichmäßige  Behandlung  fremder  Staaten,  nicht  auf
die  des  Mutterlandes  erstrecke.  Es  ist  bereit,  dem  Mutterlande  eine
Vorzugsbehandlung  zu  sichern.  Es  ist  aber  gleichzeitig  bestrebt,  mit
anderen  Ländern  selbständig  zu  handelspolitischen  Abkommen  zu
gelangen.  Es  hat  sich  zu  diesem  Zwecke  1906  einen  Zwischentarif
geschaffen,  dessen  Sätze  solchen  Ländern  zugebilligt  werden,  die
Kanada  besondere  Vorteile  einräumen.  Auf  Grund  dieses,  etwas  ermäßigten ­
  Tarifs  hat  es  im  Jahre  1909  ein  Handelsabkommen  mit
Frankreich  getroffen.  Es  war  überdies  bereit,  ein  Gegenseitigkeitsabkommen ­
  mit  den  Vereinigten  Staaten  zu  schließen,  das  den  Wert
der  englischen  Vorzugsbehandlung  in  Kanada  vermindert  hätte,  auf
Grund  dessen  aber  die  kanadische  Einfuhr  in  den  Vereinigten  Staaten
besser  behandelt  worden  wäre  als  die  englische  Einfuhr  dorthin.  Es
ist  gewillt,  den  Handel  mit  dem  Mutterlande  mit  allen  Kräften  zu
fördern;  es  will  aber  nicht  auf  eine  Entwicklung  seines  Handels  mit
        <pb n="85" />
        86

Dr.  M.  J.  Bonn.

andern  Ländern  verzichten,  obwohl  es  alle  diesen  eingeräumten  Vertragsvorteile ­
  ohne  weiteres  dem  Mutterlande  zu  bewilligen  bereit  ist.
Dieses  Bestreben  der  «Kolonien»,  ihre  eigenen  Handelsverträge
abzuschließen,  ist  ein  deutliches  Kennzeichen  dafür,  daß  sie  nicht
nur  das  Bewußtsein  einer  eigenen  nationalen  Persönlichkeit  in  sich
tragen,  sondern  auch  den  Wunsch  hegen,  diese  Persönlichkeit  völkerrechtlich ­
  so  weit  zum  Ausdruck  zu  bringen,  als  es  ihre  Interessen
verlangen.  De:  Abschluß  solcher  Handelsabkommen  und  Verträge
erfolgt  zwar  durch  die  britische  Gesandtschaft  bezw.  Botschaft,  da
die  Kolonien  keine  diplomatischen  Vertretungen  besitzen;  es  werden ­
  dieser  aber  bereits  koloniale  Vertreter  zur  Erledigung  der
materiellen  Fragen  beigesellt.
Noch  stärker  tritt  das  Bestreben  der  Tochtervölker  nach  völliger
Autonomie  in  ihrem  Trachten  zutage,  eine  eigene  Flotte  zu  schaffen.
Man  wird  diesem  Bestreben  nicht  gerecht,  wenn  man  es  bloß  als
einen  Versuch  betrachtet,  das  koloniale  Weltenschicksal  zu  erfüllen
und  nach  eingetretener  Reife  vom  Mutterlande  abzufallen.  Den
Tochtervölkern  liegt  heute  nichts  ferner  als  dieses  Ziel.  Sie  sind
gewiß  nicht  gewillt,  in  der  Form  der  Abhängigkeit  vom  Mutterlande ­
  zu  verharren;  sie  betrachten  das  Wort  «Kolonie»  mit  Abneigung, ­
  obwohl  es  gerade  die  Tatsache  ausdrückt,  daß  ein  Reis
des  alten  Baumes  in  günstiges  Erdreich  verpflanzt,  gediehen  ist.
Sie  wollten  ursprünglich  nur  ihre  eigenen  Angelegenheiten  ohne  Eingriffe ­
  des  Mutterlandes  erledigen;  sie  wollen  heute  über  ihre  Staatsgrenzen ­
  hinaus  wirken  und  an  Reichsfragen  mitberaten  und  mitarbeiten.
  Ein  Teil  der  Tochtervölker  stellte  ursprünglich  eine  rein
britische  Bevölkerung  dar.  Sie  haben  sich  britische  Ideale  bewahrt
und  britische  Einrichtungen  gegeben;  sie  sind  aber  den  Briten  des
Mutterlandes  nur  noch  bedingt  wesensgleich.  Der  Australier  und
der  Kanadier,  selbst  der  Kanadier  englischer  Abstammung,  sind
keine  Engländer.  Sie  haben  als  Kolonisten  das  Land  umgewandelt,
das  sie  besiedeln;  es  hat  auf  sie  zurückgewirkt,  indem  es  sich  ihnen
unterwarf.  Die  großen  Räume,  die  die  neuen  Welten  bieten,  verändern ­
  den  Charakter  des  Kolonisten,  der  aus  übervölkerter  Heimat
kommt,  während  er  selbst  allmählich  die  Wildnis  umgestaltet.  Die
Furche,  die  sein  Pflug  in  der  jungfräulichen  Erde  zieht,  nimmt  nicht
nur  die  Saat  auf,  die  er  sät,  sie  öffnet  sich,  damit  er  selbst  Wurzel
fasse.  Seine  Jugend,  seine  Erinnerung  an  dieselbe  mögen  dem  alten
        <pb n="86" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

87

Lande  gehören,  sein  Leben,  sein  Schaffen,  sein  Hoffen  und  seine
Zukunft  gehören  dem  neuen.  Bei  aller  Treue  zum  Lande  seiner
Väter  verwächst  er  unmerklich  und  darum  um  so  fester  mit  der
selbst  gewählten  Heimat.  Er  wird  zum  Träger  einer  neuen  Nationalität. ­
  Er  betrachtet  sich  selbst  und  die  Mitbewohner  des  neuen
Landes  als  ein  Volk,  das  wohl  an  der  alten  Heimat  hängt,  das  aber
seine  ganze  Sorge  dem  neuen  Lande  zuwendet.  So  wird  es  ihm
möglich,  mit  Nachkommen  fremder  Völker  einen  gewissermaßen
kolonialen  Patriotismus  zu  empfinden  —  wie  Franzosen  und  Engländer ­
  es  in  Kanada  tun;  so  nur  ist  er  imstande,  fremdrassigen  Einwanderern ­
  Gastfreundschaft  zu  gewähren  und  sie  zur  neuen  «kolonialen ­
  Nationalität»  zu  erziehen.  Diese  koloniale  Nationalität  will
er  hegen  und  pflegen;  sie  schließt  ein  inniges  Verhältnis  mit  dem
Mutterlande  nicht  aus,  einen  Reichsverband  verschiedener,  aber
doch  geeinter  Nationen.
VI.
Was  die  Tochtervölker  heute  mit  dem  Mutterlande  vereint,  ist
einmal  die  gemeinsame  Abstammung  und  die  daraus  entspringende
Gleichartigkeit  im  Denken  und  Fühlen.  Sie  ist  nicht  bei  allen  Tochtervölkern ­
  im  gleichen  Maße  vorhanden.  Die  Bevölkerung  Australiens ­
  und  Neuseelands  ist  im  wesentlichen  britischen  Ursprungs;
77,23  o/o  der  Bevölkerung  Australiens  sind  in  Australien  meist  als  Abkömmlinge ­
  britischer  Eltern  geboren;  18,03  o/ 0  stammen  aus  dem
Vereinigten  Königreich;  nicht  5  o/ 0  sind  «Reichsfremde».  Dagegen
weisen  Kanada  und  Südafrika  eine  starke  französische  bzw.  holländische ­
  Bevölkerung  auf.  Kanada  zählt  nicht  nur  eine  geschlossene
französisch-katholische  Bevölkerung  von  1,6  Millionen,  die  in  keiner
Weise  anglisiert  ist,  es  zieht  auch  durch  seine  Einwanderung  zahlreiche ­
  fremde,  zum  Teil  amerikanische,  zum  Teil  europäische
Elemente  an.
Es  besteht  so  eine  «völkische»  Einheit  nur  in  beschränktem  Maße;
es  besteht  keine  völlige  sprachliche  Einheit;  es  besteht  überdies
keine  religiöse  Einheit.  Dagegen  herrscht  überall  ein  Verständnis
für  Selbstverwaltung  und  Demokratie  und  eine  Gleichartigkeit  der
politischen  Einrichtungen,  durch  die  eine  weitgehende  soziale  Verschiedenheit ­
  erträglich  wird.
Den  Tochtervölkern  wie  dem  Mutterlande  gemeinsam  ist  die
Person  des  Souveräns.  Das  ist  gerade  dem  stark  demokratisch  emp ­
        <pb n="87" />
        88

Dv-  M.  J.  Bonn.

findenden  Bürger  neuer  Gemeinwesen  gegenüber  von  allerhöchster
Bedeutung.  Dem  Gefühle  der  persönlichen  und  politischen  Unabhängigkeit, ­
  das  in  Kolonien  herrscht,  schmeichelt  die  Vorstellung,,
daß  seine  Träger  sich  vor  einem  Throne  ohne  Erniedrigung  betätigen ­
  können.  Gerade  weil  eine  koloniale  Demokratie  sich  eineu
Präsidenten  geben  könnte,  nicht  aber  einen  König,  hängt  sie  am
Königtum,  das  ihr  den  natürlichen  Zusammenhang  mit  einer  alten
Volks-  und  Staatsgemeinschaft  verkörpert.  Der  Besitz  dieser  Einrichtung ­
  hebt  die  kolonialen  Demokratien  über  die  rein  künstlichen
Schöpfungen  moderner  Republiken  hinaus.  Er  gibt  den  oberen
Schichten  der  Kolonien  ein  Ziel  gesellschaftlichen  Ehrgeizes  und  ersetzt ­
  dem  einfachen  Bürger  der  Kolonie  gewissermaßen  den  privaten
Stammbaum,  auf  den  Kolonisten  so  viel  Wert  legen.
Zwischen  Tochtervölkern  und  Mutterland  besteht  keine  Rechtseinheit. ­
  Es  herrschen,  selbst  wo  das  englische  Recht  die  Grundlage ­
  bildet,  weitgehende  Verschiedenheiten;  dieselben  haben  oft
zu  großen  Unzuträglichkeiten  geführt,  z.  B.  im  Eherecht.  Eine  Einheit ­
  der  Rechtsverwaltung  wird  indes  dadurch  hergestellt,  daß  ein
höchster  Gerichtshof,  der  Reehtsausschuß  des  Geheimen  Rats  (Judicial
  Committee  of  the  Privy  Council),  als  oberstes  Reichsgericht
dient.  Diesem  obersten  Reichsgericht  gehören  fünf  koloniale
Richter  in  ihrer  Eigenschaft  als  Mitglieder  des  Geheimen  Rats  an.  An
diesen  Gerichtshof,  als  Oberinstanz,  können  koloniale  Berufungen
geleitet  werden.  Eine  Verstärkung  dieses  Gerichtshofes  durch  koloniale ­
  Mitglieder  ist  1911  beschlossen  worden.  Das  materielle  Recht,
das  zur  Anwendung  kommt,  ist  natürlich  das  Recht  der  in  Frage
stehenden  Kolonie.
Dem  Mutterlande  und  den  Tochtervölkern  gemeinsam  ist
ferner  die  auswärtige  Politik  und  die  Verteidigung  der  Reichsinteressen ­
  nach  außen.  Hier  ist  das  Mutterland  gewissermaßen
als  der  geschäftsführende  Teilhaber  zu  betrachten,  der  ohne
Befragung  der  Reichsgenossen  handelt.  Die  auswärtige  Politik
wird  vom  (britischen)  Staatssekretär  für  auswärtige  Angelegenheiten ­
  geleitet,  der  den  Kolonien  in  keiner  Weise  verantwortlich ­
  ist.  Die  Verträge,  die  in  Verfolgung  seiner  Politik  abgeschlossen ­
  werden,  müssen  vom  britischen  Parlament  genehmigt
werden;  sie  gehen  den  Kolonien  nach  Abschluß  gewissermaßen  nur
zur  Kenntnisnahme  zu.  Daraus  ergeben  sich  große  Schwierig ­
        <pb n="88" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

89

keiten.  Die  Kolonien  können  einmal  durch  Verträge  gebunden  werden, ­
  denen  sie  die  Zustimmung  verweigert  hätten,  soweit  ihre
eigenen  Interessen  in  Frage  kommen.  Das  ist  z.  B.  bis  zu  einem  gewissen ­
  Grade  beim  Abschluß  der  englisch-japanischen  Allianz  der
Fall  gewesen,  die  die  von  den  Kolonien  verfolgte  antiasiatische  Einwanderungspolitik ­
  zu  beeinträchtigen  schien.  Daher  ist  auf  der
letzten  Reichskonferenz  beschlossen  worden,  die  Kolonien  möchten
tunlichst  vor  dem  Abschluß  internationaler  Verträge  gehört  werden.
Soweit  es  sich  um  Abmachungen  wesentlich  wirtschaftlicher  Natur
handelt,  wird  die  Erfüllung  dieses  Wunsches  nicht  auf  unüberwindliche ­
  Schwierigkeiten  stoßen.  Bei  rein  politischen  Verträgen  ist
zwar  eine  rechtzeitige  Fühlungnahme  mit  den  Tochter  Völkern  wohl
möglich;  es  ist  aber,  solange  sie  Reichsteile  sind,  ausgeschlossen,
daß  sie  sich  der  allgemeinen  Reichspolitik  nur  von  Fall  zu  Fall
fügen.  Die  Kolonien  haben  örtlich  bestimmte  auswärtige  Interessen.
Australien  und  Neuseeland  schenken  der  japanischen  Frage  große
Aufmerksamkeit;  Kanadas  auswärtige  Politik  wird  im  wesentlichen
durch  die  Rücksicht  auf  den  nordamerikanischen  Nachbar  beeinflußt;
diejenige  Südafrikas,  abgesehen  von  seinen  Grenzbeziehungen  zu
deutschen,  portugiesischen  und  belgischen  Kolonien,  durch  seine
Lage  an  einer  der  großen  Weltverkehrsstraßen.  Alle  drei  kolonialen
Gruppen  sind  nur  in  geringem  Maße  an  der  eigentlichen,  europäischen ­
  Politik  interessiert.  Sie  würden  aber,  da  sie  zweifelsohne
britisches  Reichsgebiet  darstellen,  fast  automatisch  in  den  Strudel
eines  europäischen  Krieges  gezogen  werden,  dessen  Ursachen  und
Zweck  sie  vielleicht  nicht  begreifen.  Sie  können  eine  Politik,  die  zu
einem  solchen  Kriege  führt,  nicht  verhindern;  die  Kriegserklärung
ist  vielleicht  die  erste  Kunde,  die  sie  von  der  Entstehung  eines  Konfliktes ­
  erhalten  .  Diese  Sachlage  legt  den  Tochtervölkern  eine  Verantwortlichkeit ­
  auf,  die  durch  keine  entsprechende  Mitwirkung  gemildert ­
  wird.  Um  diesen  Folgen  zu  entgehen,  haben  kanadische
Staatsmänner  eine  Theorie  entwickelt,  die  die  Teilnahme  an  der  auswärtigen ­
  Politik  des  Mutterlandes  im  Kriegsfälle  ins  Belieben  der
Kolonien  stellt:  «Wir  halten  uns  nicht  für  verpflichtet,  an  jedem
Kriege  teilzunehmen,  und  unsere  Flotte  kann  nicht  in  allen
Fällen  herangezogen  werden.»  Die  auswärtige  Politik  des  Reichs
soll  dem  Mutterlande,  dem  «hauptsächlichsten  Teilhaber  der
Familie,  überlassen  werden,  der  gelegentlich  nur  einen  Teil  der
        <pb n="89" />
        90

Dr.  M.  J.  Bonn.

Bürde,  manchmal  aber  auch  die  ganze  Bürde  wird  tragen  müssen».
Sir  Wilfrid  Laurier  hat  zur  Erklärung  ausdrücklich  darauf  hingewiesen, ­
  daß  an  einem  Kriege  von  der  Art  des  Krimkrieges  eine
Teilnahme  Kanadas  nicht  geboten  sei.  Diese  Auffassung  kann  rechtlich ­
  kaum  begründet  werden;  es  sei  denn,  daß  man  in  dem  Verhältnis ­
  von  Kolonie  zum  Mutterland  weder  ein  Abhängigkeitsverhältnis
noch  eine  Teilhaberschaft,  sondern  nur  eine  Art  Defensivallianz  erblicken ­
  will.  Der  Versuch  eines  Tochtervolkes,  sich  bei  einem  Kriege
des  Mutterlandes  für  neutral  zu  erklären,  würde  in  der  Praxis  wohl
nur  dann  Anerkennung  finden,  wenn  er  als  Austritt  aus  der  Reichsgemeinschaft ­
  betrachtet  werden  würde.
Die  Ungerechtigkeit,  die  in  der  Tatsache  liegt,  daß  die  Kolonien
die  Folgen  der  mutterländischen  Politik  tragen  müssen,  ohne  sie
beeinflussen  zu  können,  wird  dadurch  zum  Teil  wettgemacht,  daß  die
Kosten  der  Reichsverteidigung  im  wesentlichen  dem  Mutterlande
obliegen.  Schon  das  alte  Kolonialreich  hatte  unter  dieser  Last  geseufzt. ­
  Es  hat  zwar  die  Mitwirkung  der  Kolonisten  in  seinen  kolonialen ­
  Grenzkriegen  gewonnen,  es  hat  aber  den  größten  Teil  der
Kosten  dem  Mutterlande  aufbürden  müssen.  Die  jährlichen  Aufwendungen ­
  für  das  stehende  Heer  in  den  nordamerikanischen  Kolonien ­
  beliefen  sich  bis  1763  auf  100000  £  im  Jahre;  sie  stiegen  von
da  ab  auf  320  000  £.  Um  die  Bürde  des  englischen  Steuerzahlers  zu
vermindern  —  durch  die  großen  Kolonialkriege  war  die  Staatsschuld
auf  130  000  000  £  angeschwollen  —,  wurden  die  Zoll-  und  Steuergesetze ­
  von  1764  und  1765  erlassen,  die  schließlich  zum  Abfall  der
amerikanischen  Kolonien  führten.  Die  Kolonien  weigerten  sich,  in
ihren  gesetzgebenden  Körperschaften  Steuern  für  Reichszwecke  zu
bewilligen;  sie  empörten  sich  gegen  die  Bezahlung  von  Steuern,  die
ihnen  vom  Reichsparlament  auferlegt  wurden,  weil  sie  nicht  um  ihre
Bewilligung  angegangen  worden  seien.
Erst  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  erneute  man  den  Versuch,  einen
Teil  der  Verteidigungskosten  den  Kolonien  aufzubürden,  vor  allem
seit  die  Kolonien  «Selbstregierung»  besaßen.  Man  ging  davon
aus,  daß  die  Aufrechterhaltung  der  inneren  Ordnung  in  den  Kolonien ­
  und  die  Bestreitung  der  hierzu  nötigen  Kosten  Sache  der  Kolonien ­
  sei.  Man  betrachtete  dagegen  die  Verteidigung  der  Kolonien
gegen  auswärtige  zivilisierte  Feinde  als  «Reichsangelegenheit».
Die  Durchführung  dieser  Gedanken  war  verhältnismäßig  leicht.
        <pb n="90" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

91

Gebiete  ohne  Landgrenze,  wie  Australien,  bedurften  keiner
Rüstungen  gegen  einen  europäischen  Feind;  sie  konnten  leicht  die
Mittel  aufbringen,  um  die  innere  Ordnung  aufrechtzuhalten.  Auf
der  anderen  Seite  besaß  Kanada  zwar  eine  Landgrenze,  ein  Konflikt ­
  zwischen  Kanada  und  den  Vereinigten  Staaten  war  aber  nur  als
Folge  eines  englisch-amerikanischen  Konfliktes  wahrscheinlich,  daher ­
  die  Kosten  der  Verteidigung  als  «Reichssache»  zu  betrachten
waren.  Erst  seitdem  Kanada  ein  eigenes  kanadisches  Nationalgefühl
entwickelt  hat  und  eine  kanadische  Nation  entstanden  ist,  die  vielleicht ­
  einmal  selbständig  werden  möchte,  aber  keinesfalls  daran
denkt,  einem  Konflikt  mit  den  Vereinigten  Staaten  durch  Verschmelzung ­
  mit  diesen  aus  dem  Wege  zu  gehen,  ist  Kanada  selbst
an  der  Unverletzlichkeit  des  kanadischen  Gebietes  in  erster  Linie
interessiert.
Die  eigentliche  Schwierigkeit  in  der  Frage  der  kolonialen  Verteidigung ­
  lag  in  Ländern  wie  Westindien  oder  Südafrika,  wo  eine
weiße  Oberschicht  nicht  stark  genug  war,  die  innere  Ordnung  aufrechtzuhalten, ­
  oder  eine  Kolonistenmiliz  nicht  imstande  ist,  die  eingeborenen ­
  Grenzvölker  abzuwehren  oder  zu  beherrschen.  Hier  hat
das  Mutterland  oft  die  Besoldung  der  Garnisonen  übernehmen  oder
die  Kosten  der  Grenzkriege  tragen  müssen.  Das  Mutterland  hat
daher  das  ganze  neunzehnte  Jahrhundert  hindurch  die  Ausdehnung
der  kolonialen  Grenzen  in  solchen  Ländern  möglichst  einzuschränken
gesucht.  Es  wollte  seine  Bürde  nicht  vermehren,  da  es  klar  erkannte, ­
  daß  die  Kolonien  trotz  allen  Drangs  zur  Ausbreitung  nur
eine  beschränkte  Leistungskraft  besaßen.  Südwestafrika  z.  B.  konnte
nur  deutsches  Gebiet  werden,  weil  das  Mutterland  einer  Angliederung ­
  an  die  Kapkolonie  nur  dann  zustimmen  wollte,  wenn  es  selbst
von  allen  daraus  entstehenden  Unkosten  verschont  bleiben  würde.
Aus  ähnlichen  Erwägungen  heraus  hat  es  die  Einführung  der  Selbstverwaltung ­
  in  verhältnismäßig  kleinen  Kolonien  begünstigt,  weil  es
so  die  finanzielle  Verantwortlichkeit  für  koloniale  Ausbreitungsbestrebungen ­
  bis  zu  einem  gewissen  Grade  abzuwälzen  hoffte.
Mit  dieser  Politik  ist  es  bis  heute  nicht  völlig  erfolgreich  gewesen.
Australien,  Neuseeland,  Kanada  und  Neufundland  bedürfen  heute
keiner  Reichstruppen  mehr;  Gebiete  wie  Südafrika  werden  bei
großen  Eingeborenenbewegungen  auf  die  Hilfe  des  Mutterlandes
kaum  verzichten  können.
        <pb n="91" />
        92

Dr.  M.  J.  Bonn.

So  sehr  man  sich  auf  seiten  des  Mutterlandes  bemüht  hat,  die
Kosten  der  Landesverteidigung  der  Kolonien  auf  die  Kolonien  ab'
zuwälzen,  so  sehr  hat  man  lange  Zeit  betont,  daß  die  Flotte  ausschließlich ­
  Reichssache  und  damit  Sache  des  Mutterlandes  sei.  Die
Kolonien  sind  ursprünglich  für  Zwecke  des  Mutterlandes  begründet
worden.  Der  hauptsächlichste  dieser  Zwecke,  der  Handelsverkehr
zwischen  Kolonie  und  Mutterland,  ist  im  Wandel  der  Zeiten  nicht
aufgegeben  worden;  seine  Bedeutung  ist  mit  der  zunehmenden  Bedeutung ­
  des  Welthandels  überhaupt  im  Wachsen.  Die  Versorgung
des  Mutterlandes  mit  Waren,  die  Ausfuhr  mutterländischer  Waren
in  alle  Welt  müßten  durch  eine  Flotte  geschützt  werden,  auch  wenn
kein  Kolonialreich  zu  verteidigen  wäre.  Wenn  dadurch  auch  ein
Schutz  der  Kolonien  erfolgt  —  insofern  ja  ein  Teil  des  geschützten
Warenverkehrs  aus  ihnen  stammt  oder  für  sie  bestimmt  ist  —,  so
fällt  ihnen  damit  ein  Gewinn  zu,  der  dem  Mutterlande  eigentlich
keine  Kosten  verursacht.  Diese  Auffassung  ist  zeitweilig  berechtigt
gewesen.  Man  nahm  an,  daß  eine  weitschauende  Politik,  die  die
Tochtervölker  gegen  äußere  Feinde  schütze  und  ihnen  eine  ruhige
innere  Entwicklung  verbürge,  den  politischen  Zusammenhang  eine
Zeitlang  aufrechterhalten  werde,  daß  aber  schließlich  aus  den  lose
verbundenen  Tochtervölkern  selbständige,  dem  Mutterlande  wohlgesinnte, ­
  aber  unabhängige  Staaten  hervorgehen  würden.  —  Diese
Auffassung  ist  irrig  gewesen.  Die  zunehmende  Demokratisierung
des  Mutterlandes  hat  die  gesellschaftliche  Kluft  zwischen  Kolonien
und  Mutterland  verengert.  Die  modernen  Verkehrsverhältnisse
und  das  moderne  Nachrichtenwesen  haben  zu  einer  besseren  Kenntnis ­
  und  zu  größerem  Verständnis  auf  beiden  Seiten  geführt.  Die
innere  Selbständigkeit  der  Kolonjien  ist  fast  vollkommen.  Es  gibt
zwar  an  einzelnen  Punkten  Interessengegensätze,  wie  z.  B.  die  Frage
der  indischen  Einwanderung  in  die  Kolonien.  Die  sich  widersprechenden ­
  Auffassungen  von  Mutterland  und  Kolonien  haben  indes
zu  keinem  Konflikt,  sondern  zu  freundschaftlichen  Aussprachen  geführt. ­
  Vor  allem  aber  hat  sich  die  Stellung  der  Tochtervölker  im
internationalen  Leben  geändert.  Die  kolonialen  Demokratien  haben
einst  das  gleiche  Ziel  verfolgt  wie  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  zu  Beginn  ihres  staatlichen  Daseins.  Sie  hofften,  alle
Kräfte  der  sozialen  und  wirtschaftlichen  Entwicklung  widmen  zu
können,  ohne  daß  die  Rücksicht  auf  äußere  Feinde  sie  zu  kost ­
        <pb n="92" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

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spieligen  Rüstungen  zwingen  werde.  Eine  Zeitlang  ist  die  Erfüllung
dieser  Ziele  scheinbar  möglich  gewesen.  Mit  Ausnahme  von  Kanada
hatten  die  Kolonien  keine  Nachbarn.  Der  Anfang  der  80er  Jahre
sah  jedoch  ein  Wiederaufleben  der  kolonialen  Ausbreitungsbestrebungen ­
  bei  allen  Völkern.  Deutschland  wurde  in  Neu-Guinea
und  in  Südwestafrika  der  Nachbar  britischer  Tochtervölker.  Rußland ­
  drang  in  Nordchina,  Frankreich  in  Indochina  ein;  es  erreichte
zwar  nicht  die  Angliederung  der  neuen  Hebriden,  es  hat  aber  England ­
  zu  einem  Kondominium  über  dieselben  genötigt  (1887)  und
deutlich  gezeigt,  daß  es  weder  im  Stillen  Ozean  noch  an  der  Küste
Neufundlands  gewillt  ist,  seine  alten  kolonialen  Rechte  aufzugeben.
Die  Vereinigten  Staaten  sind  unter  die  Kolonialmächte  gegangen
und  haben  die  Idee  des  Fernhaltens  von  internationalen  Reibungen
aufgegeben.  Vor  allem  aber  ist  in  Japan  eine  neue  Macht  entstanden,
deren  überzählige  Bevölkerung  nach  Ansicht  der  Australier  und
Neuseeländer  gerne  in  die  weiten  leeren  Räume  einströmen  möchte,
die  eine  spärliche  weiße  Bevölkerung  heute  weder  zu  nützen  noch
zu  besiedeln  vermag,  die  sie  aber  vor  asiatischer  Einwanderung  zu
schützen  gewillt  ist.  Die  eingebildete  Isolierung  der  Kolonien  ist  zu
Ende.  Sie  werden  nur  wählen  können,  ob  sie  sich,  wie  bisher,  dem
Schutze  des  Mutterlandes  anvertrauejn  wollen,  oder  ob  sie  sich  als
selbständige  Staaten  aus  eigener  Kraft  zu  verteidigen  gedenken.
Die  Bürde,  die  dem  Mutterlande  für  die  Reichsverteidigung  obliegt,
ist  zudem  in  den  letzten  30  Jahren  riesenhaft  angewachsen.  Die  Ausgaben ­
  für  das  Landheer,  die  1881/2  17  000  000  £  betrugen,  sind  in  dem
Voranschlag  für  das  laufende  Jahr  mit  28  000  000  £  angesetzt.  Die
Ausgaben  für  die  Reichsflotte  sind  von  nicht  ganz  11  000  000  £  für
1881/82  auf  31  000  000  £  für  1901  und  auf  46000000  £  für  1913/14  gestiegen. ­
  Die  Tochtervölker  haben  aus  freien  Stücken  dem  Reiche
Hilfe  geleistet.  Sie  stellten  über  30  000  Freiwillige  für  den  südafrikanischen ­
  Krieg  und  haben  seit  1887  dem  Mutterlande  Zuschüsse  zur
Flotte  geleistet.  Diese  Leistungen  sind  indes  nicht  beträchtlich  gewesen. ­
  Während  das  Mutterland  1902/03  für  Flottenzwecke  15  sh
1  d  pro  Kopf  der  Bevölkerung  aufwandte,  erreichte  die  Belastung
der  Tochtervölker  gerade  4  d;  1905/06  war  der  Anteil  des  Mutterlandes ­
  auf  15  sh  51/2  d,  der  der  Tochtervölker  auf  etwas  über  6  d
gestiegen;  die  gesamte  Leistung  des  britischen  Steuerzahlers  für
        <pb n="93" />
        94

Dr.  M.  J.  Bonn.

Zwecke  der  Reichsverteidigung  —  Land  und  See  —  betrug  damals
29  sh  pro  Kopf;  die  der  Kolonisten  4  sh  5 3 / 4  d.
Eine  Verminderung  dieser  Lasten  ist  wenig  wahrscheinlich.  Das
britische  Reich  als  Reich  betrachtet  ist  ein  Inselreich;  seine  einzelnen
Bestandteile  sind  entweder  Inseln  oder  vom  Meer  umspülte  Halbkontinente ­
  und  Halbinseln  mit  einer  Landgrenze  (Kanada  und
Indien);  was  das  Reich  trennt,  ist  das  Meer;  aber  ebendieses
Meer  eint  auch  das  Reich.  Die  politischen  wie  die  wirtschaftlichen ­
  Beziehungen  des  britischen  Reiches  gehen  über  die  See  und
müssen  über  die  See  gehen.  Es  regiert  nicht  nur,  wie  andere
kolonienbeherrschende  Länder,  überseeische  Besitzungen;  seine
eigentlichen  Bestandteile,  die  Tochterstaaten,  sind  von  ihm  durch
das  Meer  getrennt.  Die  Tatsache,  daß  ein  anderes  Land  die  Herrschaft ­
  zur  See  ausübt,  würde  für  das  britische  Weltreich  nicht  eine
Bedrohung  und  eine  Schädigung  bedeuten;  sie  würde  seine  Zerstörung ­
  herbeiführen.  Wenn  Deutschland  einem  übermächtigen
Gegner  zur  See  gegenüberstünde,  so  würde  der  deutsche  Handel
aufs  schwerste  geschädigt,  die  überseeischen  Besitzungen  würden
verloren  gehen;  das  deutsche  Wirtschaftsleben  würde  tiefe  Wunden
erleiden,  das  deutsche  Ansehen  in  der  ganzen  Welt  sinken  —  aber
das  Deutsche  Reich  als  solches  würde  weiterbestehen;  das  britische ­
  Reich  würde  in  einem  ähnlichen  Falle  der  Auflösung  zusteuern.
An  seiner  Stelle  würden  eine  Anzahl  selbständiger  Nationen,  teils
große,  teils  kleine,  aus  den  Tochterstaaten  hervorgehen.
Das  Reich  als  Ganzes  ist  nur  gesichert,  wenn  seine  Glieder  den
steigenden  Anforderungen  gewachsen  sind.  Kann  das  Mutterland
sie  allein  nicht  tragen,  so  ist  es  auf  die  Unterstützung  der  Kolonien
angewiesen.  Dabei  sind  zwei  Wege  möglich.  Die  Kolonien  können
entweder  Zuschüsse  zur  bestehenden  Reichsflotte  leisten  oder
eigene  koloniale  Flotten  bauen,  die  mit  der  Reichsflotte  gemeinsam
arbeiten  werden.  Beide  Wege  sind  beschritten  worden.  Die  kleineren ­
  Kolonien,  wie  Neufundland  oder  Neuseeland  und,  der  weißen
Bevölkerung  nach,  Südafrika,  sind  natürlich  nicht  imstande,  eine
eigene  Flotte  zu  bauen;  sie  haben  dem  Mutterlande  Zuschüsse  für
Flottenzwecke  geleistet  oder,  wie  Neuseeland,  ein  auf  ihre  Kosten
erbautes  Schiff  zur  Verfügung  gestellt.  Bei  dieser  Form  der  Beisteuer ­
  zu  Reichszwecken  begibt  sich  die  Kolonie  naturgemäß  der
unmittelbaren  Verfügung  über  ihren  Zuschuß  oder  über  das  ihr  ge ­
        <pb n="94" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

95

hörige  Schiff.  Solange  sie  bei  der  Leitung  der  Reichspolitik  nicht
beteiligt  ist,  übernimmt  sie  damit  eine  Verpflichtung,  der  keine  entsprechende ­
  Berechtigung  gegenübersteht.  Dabei  ist  aber  zu  berücksichtigen, ­
  daß  die  Kolonien  auch  ohne  solche  Beisteuer  die  Folgen
der  englischen  Politik  tragen  müßten.  Auf  der  anderen  Seite  haben
Australien  und  Kanada  die  Schaffung  einer  eigenen  Flotte  beschlossen, ­
  die  ausdrücklich  unter  der  Kontrolle  ihrer  Regierungen
steht.  Die  Ausbildung  der  Offiziere  und  der  Mannschaft  erfolgt  in
der  gleichen  Weise  wie  bei  der  Reichsflotte,  so  daß  ein  Übergang
zwischen  den  verschiedenen  Flotten  möglich  ist.  Beiden  Flotten  ist
eine  bestimmte  Aktionssphäre  in  ihren  heimischen  Gewässern  angewiesen. ­
  Bestimmten,  auf  der  Reichskonferenz  von  1911  getroffenen ­
  Abmachungen  entsprechend,  hat  Australien  die  ihm  übertragenen ­
  Schiffseinheiten  größtenteils  in  England  gebaut.  Eine  Bausumme ­
  von  3  750  000  £  und  eine  jährliche  Ausgabe  für  Instandhaltung ­
  von  750000  £  sind  bewilligt  worden.  Die  Bemannung  der
Flotte  ist  zu  zwei  Dritteln  mit  Australiern  erfolgt.  —  Den  gleichen
Weg  wollte  Kanada  1909  betreten,  nachdem  es  die  noch  1907  ausgesprochene ­
  Absicht,  seine  Kräfte  auf  die  innere  Entwicklung  zu  beschränken, ­
  infolge  des  europäischen  Rüstens  aufgegeben  hatte.  Die
Ergebnisse  der  Reichskonferenz  von  1911,  die  Teilnahme  kolonialer
Minister  an  den  Sitzungen  des  Ausschusses  für  Reichsverteidigung,
vor  allem  aber  der  Verlauf  der  großen  internationalen  Krise  aus
Anlaß  der  Marokkofrage  haben  indes  eine  Änderung  in  der  Stellungnahme ­
  Kanadas  veranlaßt.  Wollte  man  dem  Mutterlande  in  kurzer
Frist  beistehen,  so  war  die  Schaffung  einer  in  Kanada  erbauten
kanadischen  Flotte  nach  Ansicht  der  neuen,  1911  ans  Ruder  gelangten ­
  konservativen  Regierung  nicht  das  geeignete  Mittel.  Der
Bau  der  Schiffe  ließe  sich  zwar  schnell  bewerkstelligen,  die  Ausbildung ­
  einer  brauchbaren  Mannschaft  erfordere  aber  4—12  Jahre,
bei  den  höheren  Offizieren  noch  längere  Zeit.  In  einem  Lande  wie
Kanada,  das  an  chronischem  Arbeitermangel  leide,  sei  die  Anwerbung ­
  von  Mannschaft  schwierig;  überdies  seien  die  Kosten  des
Schiffsbaus  in  Kanada  infolge  der  gewaltigen,  notwendigen  Werftanlagen ­
  äußerst  kostspielig.  An  Stelle  der  Schaffung  einer  eigenen
Flotte  ist  daher  zurzeit  der  Plan  getreten,  35  Millionen  $  zum  Bau
von  drei  kanadischen  Dreadnoughts  zu  verwenden,  die  dem  Mutterlande ­
  zur  Verfügung  gestellt  werden  sollen.  Die  Schiffe  sollen  in
        <pb n="95" />
        96

Dr.  M.  J.  Bonn.

England  gebaut  werden,  aber  Eigentum  der  kanadischen  Regierung
bleiben,  die  jederzeit  ihre  Rückziehung  beantragen  kann.
Darüber  ist  zurzeit  ein  heftiger  Kampf  in  Kanada  entbrannt,  dessen
Ausgang  zweifelhaft  ist.  Die  Gegner  dieses  Plans  sehen  in  ihm  den
Versuch,  die  Tochtervölker  zu  Leistungen  für  Reichszwecke  heranzuziehen, ­
  ohne  daß  ihrem  Mitbestimmungsrecht  genügend  Rechnung
getragen  werde.  Sie  protestieren  gegen  eine  «Zentralisation»  der
Reichskräfte  in  England,  deren  Zweck  es  sei,  die  völlige  Entwicklung
Kanadas  zu  einer  «Nation»  im  völkerrechtlichen  Sinne  des  Wortes
zu  verhindern.  Die  Anhänger  betonen,  daß  es  sich  um  bloße  Zweckmäßigkeitsfragen ­
  handele;  die  Schaffung  einer  kanadischen  Flotte
werde  hierdurch  vorbereitet;  nur  sei  es  selbstverständlich,  daß  diese
Flotte  einen  Teil  der  Reichsflotte  bilden  müsse.  —  Auf  jeden  Fall  hat
auch  das  letzte  der  Tochtervölker  den  Willen  bekundet,  Opfer  für
die  Zwecke  der  Reichsverteidigung  zu  bringen.  Die  Reichsverteidigung ­
  der  Zukunft  wird  daher  nicht  länger  Aufgabe  des  Mutterlandes ­
  sein;  sie  wird  zur  gemeinsamen  Reichssache  werden.
VII.
Damit  entsteht  aber  auch  die  Notwendigkeit,  gemeinsame  Reichsorgane ­
  zu  schaffen.  So  wenig  die  Reichseinheit  aufrechterhalten  werden ­
  kann,  wenn  die  Kolonien  sich  in  jedem  Falle  das  Recht  der  Entscheidung ­
  Vorbehalten,  ob  ihre  Flotte  an  einem  Reichskrieg  teilnehmen ­
  soll  oder  nicht,  wie  das  Kanada  ursprünglich  beabsichtigte,
so  wenig  ist  sie  auf  die  Dauer  zu  sichern,  wenn  den  Tochtervölkern
kein  Einblick  in  und  kein  Einfluß  auf  die  Reichspolitik  gewährt  wird.
Daß  die  Frage  der  Reichsverteidigung  in  engem  Zusammenhang  mit
dem  Ausbau  der  Reichsorganisation  steht,  ist  schon  von  Adam  Smith
in  seinem  berühmten  Werke  über  den  Reichtum  der  Völker  betont
worden.  «Das  britische  Reich,»  meinte  er,  «sei  kein  Reich,  sondern
nur  der  Entwurf  eines  solchen»,  da  an  seiner  Verteidigung  die
amerikanischen  Kolonien  nicht  teilnähmen.  Sie  steuerten  weder
Geld  noch  Truppen  zur  Unterstützung  des  Reiches  bei.  Das  britische ­
  Mutterland  könne  dem  bloßen  Entwurf  eines  Weltreiches  auf
die  Dauer  nicht  Opfer  bringen,  es  müsse  versuchen,  ihn  zu  verwirklichen ­
  und  eine  Verbindung  von  Rechten  und  Pflichten  der
Kolonien  herbeizuführen;  gelänge  das  nicht,  so  müsse  der  Entwurf
aufgegeben  werden  und  das  sogenannte  Reich  in  seine  Bestandteile
        <pb n="96" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

97

zerfallen.  Die  Form,  die  Adam  Smith  zur  Verwirklichung  des  Reichsgedankens ­
  vorschlug,  war  Teilnahme  der  Tochtervölker  an  den
Pflichten  des  Reiches  und  Vertretung  derselben  im  Reichsparlament.
Er  sah  die  großen  Schwierigkeiten,  die  sich  diesem  Plane  entgegenstellten, ­
  er  meinte  aber,  sie  seien  nicht  unüberwindlich.  «Die  hauptsächlichsten ­
  Hindernisse  liegen  wohl  nicht  in  der  Natur  der  Dinge,
sondern  in  den  Vorurteilen  und  den  Anschauungen  der  Bevölkerungen ­
  auf  beiden  Seiten  des  Ozeans.»  Er  wünschte  die  Überwindung ­
  dieser  Vorurteile;  eine  amerikanische  Vertretung  von  50
bis  60  Abgeordneten  im  britischen  Parlament  schien  ihm  nicht  die
Zerstörung,  sondern  die  Vollendung  der  britischen  Verfassung  zu
bringen.
Solche  kolonialen  Vertretungen  im  mutterländischen  Parlament  sind
in  der  Tat  möglich.  Die  Antillen,  Reunion  und  Indochina  sind  im
französischen  Senat  und  in  der  französischen  Kammer  vertreten;
Guyana,  Senegambien  und  Cochinchina  im  Senat.  Wenngleich  diese
Tatsache  beweist,  daß  unter  modernen  Verkehrsverhältnissen  eine
Teilnahme  der  Kolonien  am  politischen  Leben  des  Mutterlandes  möglich ­
  ist,  so  ist  doch  damit  nicht  viel  erreicht.  Die  Vertretung  der  französischen ­
  Kolonien  in  der  Kammer  ist  die  Vertretung  abhängiger
Gemeinwesen  in  der  sie  regierenden  Körperschaft.  Eine  Vertretung
britischer  Tochtervölker  tnüßte  auf  einer  Anteilnahme  an  Parlament
und  Regierung  auf  Grundlage  völliger  Gleichberechtigung  nicht  der
Abgeordneten,  sondern  der  sie  entsendenden  Bevölkerungsgruppen ­
  beruhen.  Selbst  wenn  die  Frage  der  Entfernung  —  Australien ­
  und  Neuseeland  sind  nur  in  4  Wochen  von  London  zu  erreichen ­
  —  keine  Rolle  spielte  und  über  die  Stärke  der  einzelnen
Kolonialvertretungen  eine  Einigung  erzielt  werden  könnte,  so  stünden ­
  einem  derartigen  Reichsverein  die  größten  Schwierigkeiten  im
Wege.  —  Das  heutige  Reichsparlament  —  das  Parlament  zu  Westminster
  —  ist  die  Vertretung  des  Vereinigten  Königreichs  von
Großbritannien  und  Irland.  Seine  Tätigkeit  erstreckt  sich  auf  die
folgenden  Gruppen  von  Angelegenheiten:
1.  Angelegenheiten  der  einzelnen  Teile  des  Vereinigten  Königreichs ­
  (englische,  schottische,  irische  und  wallisische  Angelegenheiten) ­
  ;
2.  gemeinschaftliche  Angelegenheiten  des  Vereinigten  Königreichs ­
  (britisch-irische  Besteuerungsfragen,  Zollfragen);
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.  7
        <pb n="97" />
        ■Hl

98  Dr.  M.  J.  Bonn.
3.  Angelegenheiten  rein  örtlicher  Natur  der  vom  Vereinigten
Königreich  abhängigen  Gebiete,  vor  allem  also  die  Angelegenheiten ­
  der  einzelnen  Kronkolonien,  indische  Fragen,  koloniale
Anleihen  usw.,  ferner  Fragen,  die  einzelne  Gruppen  dieser
Kolonien  gemeinsam  berühren,  wie  die  indische  Auswanderung ­
  ;  —  die  Angelegenheiten  der  Kolonien  mit  Selbstregierung
gehören  formell  zu  dieser  Gruppe  von  Befugnissen  des  Londoner ­
  Parlaments;
4.  gemeinsame  Reichsangelegenheiten  (Verteidigung,  auswärtige ­
  Politik  usw.).
Für  die  sachgemäße  Behandlung  aller  dieser  Fragen  ist  das  Ministerium ­
  des  Vereinigten  Königreichs  dem  Parlament  des  Vereinigten ­
  Königreichs,  vor  allem  dem  Unterhaus  verantwortlich.
Ein  Eintritt  kolonialer  Vertretungen  in  das  Parlament,  in  erster
Linie  in  das  Unterhaus,  müßte  zur  Folge  haben,  daß  die  kolonialen  Abgeordneten ­
  bei  der  Majoritätsbildung  mitwirken.  Sie  könnten  dann
über  irische  und  schottische  Angelegenheiten  ebenso  mitberaten  wie
über  Reichsangelegenheiten,  und  so  in  Fragen  die  Entscheidung
geben,  für  die  ihnen  Verständnis  und  Interesse  fehlen.  Sie  würden
unter  Umständen  die  Rolle  spielen,  die  der  irischen  Vertretung  im
Unterhause  seit  einem  Vierteljahrhundert  zufällt:  Sie  stellt  sich  für
jede  Majoritätsbildung  zur  Verfügung,  wenn  ihr  die  Unterstützung
ganz  bestimmter  irischer  Wünsche  gewährt  wird.  Die  Kolonien  würden ­
  an  der  Regierung  Schottlands  oder  Irlands  bzw.  des  Vereinigten
Königreichs  durch  ihre  Vertretungen  teilnehmen,  während  natürlich ­
  die  kolonialen  Parlamente  ihre  staatliche  Unabhängigkeit  nicht
aufgeben  würden  und  sich  Eingriffe  des  Reichsparlaments  in  ihre
Angelegenheiten  trotz  ihrer  Vertretung  in  demselben  verbitten  würden. ­
  Dabei  würde  die  Stärke  der  kolonialen  Vertretungen  nicht  leicht
festzustellen  sein.  Selbst  wenn  man  einen  gerechten  Schlüssel  —  sei  es
Bevölkerungsstärke  oder  Steuerleistung  —  finden  könnte  und  für
automatische  Neuverteilungen  sorgen  würde,  ließe  sich  Unzufriedenheit ­
  nicht  beseitigen.  Eine  koloniale  Vertretung,  die  geschlossen  zusammenhielte, ­
  könnte,  auch  bei  geringer  Stärke,  leicht  das  Zünglein
an  der  Wage  bilden;  sie  wäre  ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  gegenüber
den  vereinten  Parteien  des  Vereinigten  Königreichs  machtlos.  Zerfiele
sie,  gleich  der  britischen  Vertretung,  in  Parteien,  so  würden  die  einzelnen ­
  Flügel  sic  h  leicht  neutralisieren.  Geschähe  das  nicht  —  und
        <pb n="98" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

99

es  ist  nicht  eben  wahrscheinlich,  daß  die  Vertreter  der  jungen
Demokratien  sich  etwa  wegen  Lösung  britisch-irischer  Fragen  befehden ­
  würden  —,  so  würden  europäische  Angelgenheiten  unter
Umständen  nach  australischen  Gesichtspunkten  entschieden  werden.
Man  könnte  zwar  Bestimmungen  treffen,  daß  die  kolonialen  Vertretungen ­
  nur  bei  Reichsangelegenheiten  mitzuraten  hätten;  bei
örtlichen  Angelegenheiten  und  bei  Angelegenheiten  des  Vereinigten
Königreichs  dagegen  auszuscheiden  hätten.  Dann  ergäbe  sich  der  unmögliche ­
  Zustand,  daß  das  Ministerium  bei  Verhandlung  der  lokalen
bzw.  der  insularen  Angelegenheiten  eine  Mehrheit  besitzen  könnte,
bei  der  von  Reichsangelegenheiten  aber  nicht,  —  ein  Zustand,  der
undenkbar  wäre.
Einen  gangbareren  Weg  scheint  die  Entwicklung  zu  zeigen,  die
als  «allgemeine  Autonomie»  («Home  Rule  all  round»)  bezeichnet
wird  und  in  dem  irischen  Home  Rule-Entwurf  ihren  ersten  Erfolg
feiert.  Danach  sollen  irische  —  später  auch  schottische,  englische
und  walisische  —  Angelegenheiten  lokalen  Regierungen  übergeben
werden,  die  lokalen  Parlamenten  verantwortlich  sein  werden.  Es
ist  genau  festzustellen,  um  welche  Angelegenheiten  es  sich  dabei
handelt.  Dem  heutigen  Reichsparlament  verbleiben  die  gemeinsamen
britisch-irischen  Angelegenheiten,  die  kolonialen  Angelegenheiten
und  die  Reichsangelegenheiten.
Die  einzelnen  Lokalgebiete  (Irland,  England  usw.)  sind  heute  im
Reichsparlamente  vertreten.  Es  ist  nun  durchaus  möglich,  von  den
Aufgaben  dieses  Reichsparlaments  die  gemeinsamen  britisch-irischen
Angelegenheiten  abzutrennen  und  sie  einem  Sonderparlamente  zu
übertragen.  Es  wäre  dann  eine  Stufenfolge  von  Vertretungskörpern
und  diesen  verantwortlichen  Regierungen  vorhanden,  beginnend  mit
lokalen  Parlamenten,  ihnen  folgend  das  britisch-irische  Parlament,
dem  etwa  die  gleichen  Befugnisse  zustehen  würden  wie  heute  dem
kanadischen  und  dem  australischen  Parlament;  das  dritte  Glied
würde  ein  Reichsparlament  bilden,  dem  die  Erledigung  der  Reichsangelegenheiten ­
  einschließlich  der  Verwaltung  der  Kronkolonien  usw.
übertragen  sein  würde.
So  leicht  der  logische  Aufbau  dieser  verschiedenen  Vertretungen
erscheint,  so  schwierig  würde  ihr  Zusammenarbeiten  sich  gestalten.
Wenn  man  das  Reichsparlament  als  selbständige  Instanz  betrachtet,
die  die  Reichspolitik  und  die  ReRhsverwaltung  zu  führen  hat,  der
7*
        <pb n="99" />
        also  vor  allen  Dingen  die  Behandlung  der  auswärtigen  Angelegenheiten ­
  und  die  Organisation  der  Reichsverteidigung  zustehen,  so
sind  eigene  Reichsfinanzen  notwendig;  das  Reichsparlament  müßte
das  Recht  erhalten,  die  für  seine  Zwecke  nötigen  Steuern  zu  erheben.
Welche  Formen  diese  Steuererhebung  auch  immer  annehmen
würde,  sie  würde  die  Finanzverwaltung  der  einzelnen  Staaten  in
hohem  Maße  beeinflussen.  Selbst  wenn  es  möglich  wäre,  der  Reichsregierung ­
  nur  die  Zölle  zu  überantworten,  so  wäre  damit  ein  tiefer
Eingriff  in  die  Finanzhoheit  der  Einzelstaaten  verbunden.  Tochtervölker ­
  und  Mutterland  müßten  einen  großen  Teil  ihrer  finanziellen
Selbständigkeit  aufgeben  —  etwa  zwei  Fünftel  der  heutigen  Ausgaben ­
  des  Mutterlandes  entfallen  auf  Angelegenheiten,  die  zweifelsohne ­
  Reichssache  sind.  Es  ist  kaum  denkbar,  daß  ein  altes  Reich
wie  England  seine  Selbstbestimmung  aufgeben  wird  und  das  Recht
der  Besteuerung  seiner  Bevölkerung  in  die  Hände  ganz  anders  aufgebauter ­
  Gesellschaften  legen  wird.
Trotzdem  hat  es  nicht  an  Vorschlägen  zur  Schaffung  eines  derartigen ­
  Reichsverbandes  gefehlt.  Kein  geringerer  als  Joseph  Chamberlain
  hat  auf  der  Kolonialkonferenz  von  1902  auf  ihn  hingewiesen:
«Es  sind  Andeutungen  gefallen,  daß  den  Kolonien  in  einem  oder  in
beiden  Häusern  des  Parlamentes  eine  Vertretung  eingeräumt  würde.
Im  Prinzip  haben  wir  keinerlei  Einwendungen  gegen  einen  solchen
Vorschlag  zu  erheben.»
Ein  ausgearbeiteter  Vorschlag  zu  einem  Reichsparlament  —  es
wurde  als  Reichsrat  (Imperial  Council)  bezeichnet  —  wurde  der
Reichskonferenz  von  1911  von  Neuseeland  vorgelegt.  Nach  demselben ­
  sollte  ein  aus  zwei  Häusern  zusammengesetztes  Reichsparlament ­
  gewählt  werden,  bestehend  aus  einem  Unterhaus
von  etwa  300  Mitgliedern  und  einem  Senat  von  12  Mitgliedern.  Zum
Unterhaus  sollten  je  200  000  weiße  Einwohner  einen  Abgeordneten
wählen;  das  ergäbe  eine  Vertretung  von  77  Abgeordneten  für  die
Tochtervölker  und  von  220  Abgeordneten  für  das  Mutterland.  Im
Senat  sollten  das  Mutterland  und  jedes  Tochtervolk  durch  je  zwei
Senatoren  vertreten  sein.  Die  Befugnisse  dieses  Senates,  in  dem  das
Mutterland  mit  zwei  Vertretern  in  der  Minderheit  ist,  sollten  jedoch
beschränkt  sein.  Ein  Kabinett,  bestehend  aus  15  Abgeordneten,  von
denen  nur  einer  dem  Senat  angehören  darf,  soll  das  Ministerium
bilden.  Die  Befugnisse  dieses  Reichsrats  erstrecken  sich  auf:
        <pb n="100" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

101

1.  die  äußeren  Angelegenheiten,
2.  die  Reichsverteidigung,
3.  die  zur  Erfüllung  dieser  Aufgaben  nötigen  Finanzgewalt.
Zur  Beschaffung  der  Finanzmittel  sollte  der  «Reichsrat»  die  Höhe
der  notwendigen  Ausgaben  festsetzen,  aber  kein  Recht  der  Besteuerung ­
  haben;  er  sollte  nur  eine  Art  Matrikularbeiträge  ausschreiben, ­
  die  von  Mutterland  und  Tochtervölkern  nach  einem  bestimmten ­
  Schlüssel  zu  leisten  wären;  und  zwar  sollten  für  Verteidigungszwecke ­
  die  Tochtervölker  pro  Kopf  der  Bevölkerung  die  Hälfte
der  vom  Mutterlande  hierfür  zu  zahlenden  Quoten  aufbringen.
Dieser  Reichsrat  und  die  ihm  verantwortliche  Reichsregierung
sollten,  wenigstens  zeitweilig,  neben  das  heute  bestehende  Parlament ­
  in  Westminster  treten.  Nach  Einführung  einer  «allgemeinen
Autonomie»  in  den  britisch-irischen  Inseln  sollte  das  heutige  Parlament ­
  in  Westminster  —  das  dann  aller  örtlichen  Verantwortung
entkleidet  sein  würde  —  mit  dem  Reichsparlament  zusammenwachsen. ­
  Während  also  die  gemeinsamen  Angelegenheiten  der
australischen  Staaten  vom  Australischen  Bundesparlament  behandelt
werden,  würden  die  britischen  Inseln  nur  lokale  Parlamente,  aber
kein  gemeinsames  Inselparlament  besitzen.  Es  würde  andererseits,
bis  dieser  Zustand  erreicht  ist,  eine  dem  Reichsparlament  verantwortliche ­
  Regierung  neben  der  dem  heutigen  Parlament  von  Westminster ­
  verantwortlichen  Regierung  stehen  —  beide  in  Fragen  der
Reichspolitik  und  der  Reichsverteidigung  zuständig.  Überdies  würde
die  Durchführung  dieses  Planes,  der  dem  neuen  Reichsparlament
weitgehende  Finanzrechte  überträgt,  die  Autonomie  der  Tochtervölker ­
  und  diejenige  des  Mutterlandes  vernichten.  Der  Plan  Neuseelands ­
  ist  daher  von  allen  Seiten  abgelehnt  worden.
VIII.
Die  Schwierigkeiten,  die  sich  der  Schaffung  eines  engeren,  politischen ­
  Reichsverbandes  entgegenstellen,  haben  zu  einer  zeitlich
ziemlich  weit  zurückreichenden  Bewegung  geführt,  deren  Ziel  die
Einigung  des  Reiches  durch  wirtschaftlichen  Zusammenschluß  ist.
Es  soll  ein  einheitliches  Reichswirtschaftsgebiet  geschaffen  werden.
Seine  Bildung  kann  zwar  die  natürlichen  Grenzen  der  einzelnen
Reichsteile  nicht  beseitigen,  sie  wird  aber  ihre  künstliche  Einigung
        <pb n="101" />
        102

Dr.  M.  J.  Bonn.

zu  einem  Reichszollverein  herbeiführen.  In  gewissem  Sinne  hat  ein
solcher  «Zollverein»  vor  1846  bestanden.  Er  unterschied  sich  von
seinen  modernen  Nachfolgern  dadurch,  daß  seine  Zollpolitik
ausschließlich  vom  Mutterlande  gemacht  wurde.  Die  Idee  eines
modernen  Zollvereins  kann  dagegen  nur  von  der  Voraussetzung ­
  ausgehen,  daß  die  Tochtervölker  bei  der  Gestaltung
der  Zollpolitik  bestimmend  mitwirken.  Rein  theoretisch  wäre
es  nun  denkbar,  daß  alle  Tochtervölker  das  Schutzzollsystem
aufgeben  und  das  freihändlerische  Finanzzollsystem  des  Mutterlandes ­
  annehmen  würden.  Es  würde  das  zwar  keine  zollpolitische
Absonderung  von  der  übrigen  Welt  bringen,  es  ließe  sich  aber  so  die
Grundlage  einer  «Reichsabgabengemeinschaft»  legen.  Ein  derartiger ­
  Zollverein  ist  indes  gänzlich  ausgeschlossen.  Es  ist  nicht  einmal ­
  möglich,  einen  solchen  auf  Grund  eines  einheitlichen  Reichsschutzzolltarifs ­
  herbeizuführen.  Sollte  er  verwirklicht  werden,  so
müßten  das  Mutterland,  Indien  und  die  Kronkolonien  die  Politik  des
Freihandels  verlassen  und  zum  mindesten  gegenüber  Waren  aus
fremden  Ländern  Schutzzölle  erheben,  die  Produkte  des  Reiches  aber
zollfrei  einlassen.  Auf  der  anderen  Seite  müßten  die  Kolonien  ihre
bestehenden  Zölle  gegenüber  dem  Mutterlande,  beziehentlich  anderen
Kolonien,  aufheben,  gegenüber  anderen  Ländern  aber  beibehalten.
Es  würde  so  ein  einheitliches  Zollgebiet,  das  das  ganze  britische
Reich  umfaßte,  geschaffen  werden,  innerhalb  dessen  aber  abgesehen
von  Zwischenzöllen  freier  Verkehr  herrschte,  während  es  nach  außen
durch  Schutzzölle  abgeschlossen  wäre.
Ein  derartiger  Zollverein  müßte  eine  weitgehende  Verschiebung
im  Handel  des  Mutterlandes  mit  anderen  Ländern  zur  Folge  haben.
Die  großen  Absatzmöglichkeiten  in  den  durch  Aufhebung  der  Zölle
neu  eröffneten  Kolonien  könnten  dabei  als  Ersatz  für  etwaige  Verluste ­
  auf  dem  Weltmarkt  gelten.  Indessen  werden  die  Tochtervölker
einem  deratigen  Plan  nie  zustimmen.  Sie  haben  ihr  Finanzsystem  im
wesentlichen  auf  Zöllen  aufgebaut.  Die  Freilassung  der  mutterländischen ­
  und  der  interkolonialen  Einfuhr  würde  eine  Lücke  schaffen,
die  kaum  ausgefüllt  werden  könnte.  Überdies  sind  die  kolonialen
Schutzzölle  im  wesentlichen  gegen  die  mutterländische  Industrie
gerichtet;  50o/o  der  gesamten  australischen  Einfuhr  kommen  z.  B.
aus  dem  Mutterlande;  dieselbe  besteht  fast  ausschließlich  aus  Fabrikaten. ­
  Gingen  diese  zollfrei  ein,  so  würden  sie  nicht  nur  die  gesamte
        <pb n="102" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

103

fremde  Einfuhr  verdrängen,  sie  würden  den  bestehenden  kolonialen
Industrien  das  Leben  recht  sauer  machen  und  die  Entstehung  neuer
Industrien  erschweren.  Die  Erfüllung  des  Programms  des  kolonialen ­
  Nationalismus  —  möglichst  schnelle  Erschließung  der  industriellen ­
  Hilfsquellen  —  würde  aussichtslos  werden.  Die  Kolonien
wären  gezwungen,  an  Stelle  einer  künstlichen  Entwicklung  der
Industrie  mit  einer  natürlichen  vorliebzunehmen.  Die  kulturellen
Bestrebungen,  die  sie  zurzeit  durch  Industrialisierung  verfolgen,
würden  aufgehalten;  es  könnte  sogar  ihre  finanzielle  Unabhängigkeit
gefährdet  werden.  Man  kann  daher  sagen,  daß  ein  Zollverein  mit
innerem  Freihandel  zurzeit  ausgeschlossen  ist.  Es  ist  nur  denkbar,
daß  eine  Anzahl  Produkte,  die  gegenwärtig  in  den  verschiedenen  Gebieten ­
  zollpflichtig  sind,  zollfrei  gemacht  werden,  wenn  es  sich  um
Reichserzeugnisse  handelt.
Die  Überzeugung,  daß  ein  Reichszollverein,  der  auf  Beseitigung
der  kolonialen  Zölle  beruht,  unmöglich  ist,  hat  schon  im  Jahre  1887
zu  einem  greifbaren  Vorschlag  der  engeren  Reichsverbindung  geführt; ­
  es  ist  das  der  oft  erwähnte  Griffith-Hofmeyr’sche  Plan.  Nach
demselben  sollte  an  der  Tarifhoheit  der  Einzelstaaten,  die  dem  britischen ­
  Reiche  angehören,  in  keiner  Weise  gerüttelt  werden.  Es
sollte  keine  Aufhebung  irgendwelcher  Zölle  stattfinden.  Nur  sollte
auf  alle  reichsfremden  Waren  ein  Zuschlagszoll  von  2  o/„  beim  Eingang ­
  in  das  britische  Reich  gelegt  werden;  der  Ertrag  dieses  Zolles,
der  auf  7  Mill.  £  geschätzt  wurde,  sollte  der  Reichsregierung  für
Reichsverteidigungszwecke  zur  Verfügung  stehen.  Die  Tochterstaaten ­
  sollten  also  eine  Besteuerung  von  2  o/o  der  reichsfremden
Einfuhr  zugunsten  des  Mutterlandes  bewilligen,  das  über  deren  Verausgabung ­
  verfügen  sollte.
So  leicht  dieser  Plan  in  den  meisten  Kolonien  verwirklicht  werden
könnte,  so  schwierig  wäre  seine  Einführung  im  Mutterlande  und  in
den  Kronkolonien  gewesen.  Eine  Politik  der  Zuschlagszölle  ist  nur
möglich,  wo  Zölle  bestehen.  Da  das  Mutterland  und  die  Kronkolonien ­
  Freihandel  hatten,  so  wäre  eine  Änderung  ihrer  Handelspolitik
nötig  gewesen.  Es  hätte  das  eine  Umwälzung  bedeutet,  die  im  Verhältnis ­
  zu  den  handelspolitischen  wie  den  finanziellen  Vorteilen,  die
der  Plan  versprach,  kaum  zu  rechtfertigen  war.
Der  Gedanke  einer  unterschiedlichen  Behandlung  reichsfremder
und  reichserzeugter  Waren  ist  indes  nicht  mehr  von  der  Bildfläche
        <pb n="103" />
        104  Dr.  M.  J.  Bonn.
verschwunden.  Auf  der  kolonialen  Konferenz  von  1897  versprachen
die  kolonialen  Premierminister  eine  Zollbegünstigung  mutterländischer ­
  Waren  in  den  Kolonien  anregen  zu  wollen;  der  Gedanke
hat  kurz  darauf  seine  Verwirklichung  in  Kanada  gefunden.
Die  ursprünglich  freihändlerische  liberale  Partei  war  dort  1896
zur  Regierung  gelangt.  Sie  war  nach  ihrem  Regierungsantritt  nicht
imstande,  die  industriellen  Schutzzölle,  die  sie  so  lange  bekämpft
hatte,  zu  beseitigen.  Sie  suchte  sie  (1897)  jedoch  zu  ermäßigen,
indem  sie  sich  bereit  erklärte,  den  Waren  eines  jeden  Landes,  das
die  kanadische  Ausfuhr  gut  behandle,  einen  Zollabschlag  von
einem  Achtel  der  bestehenden  Zölle  zu  gewähren.  Diese  Absicht
konnte  in  dieser  Form  nicht  durchgeführt  werden.  Es  wurde  daher
beschlossen,  (1898)  den  zollpflichtigen  Waren  des  britischen  Mutterlandes ­
  und  einer  Anzahl  britischer  Kolonien  eine  Zollbegünstigung
von  25  o/o  der  bestehenden  Zölle  zu  gewähren.  Damit  war  das
Prinzip  der  Vorzugsbehandlung  gegenüber  dem  Mutterlande  eingeführt ­
  worden.  Die  Begünstigung  wurde  im  Jahre  1900  auf  33  o/ 0 '
erhöht  und  nach  einigen  Veränderungen  im  Jahre  1904/06  in  einer
Weise  gegliedert,  die  bei  den  einzelnen  Tarifpositionen  einen  Abschlag ­
  von  2 x / 2 —15  o/o  vorsieht.
Diese  Gewährung  von  Vorzugszöllen  hat  anfänglich  zu  großen
Schwierigkeiten  geführt.  Nach  dem  Handelsvertrag  von  1865,  den
das  Vereinigte  Königreich  und  seine  Kolonien  mit  Preußen  bzw.  dem
Deutschen  Reiche  abgeschlossen  hatten,  war  Kanada  gehalten,
Deutschland  die  Meistbegünstigung  zuzugestehen;  Deutschland
mußte  von  Kanada  ebensogut  behandelt  werden  wie  das  britische
Mutterland.  Darauf  wurde  der  deutsch-englische  Handelsvertrag
von  England  gekündigt.  Das  Verhältnis  zwischen  Großbritannien
und  Deutschland  wurde  in  der  Form  eines  Provisoriums  geregelt;
zwischen  Kanada  und  Deutschland  brach  ein  Zollkrieg  aus,  der
schließlich  mit  der  Anerkennung  des  Prinzipes  endigte,  daß  das
Tochtervolk  das  Mutterland  besser  stellen  dürfe  als  fremde  Länder.
Das  kanadische  Beispiel  fand  bald  Nachahmung.  1903  bzw.  1906  gewährte ­
  der  Südafrikanische  Zollverein  —  dem  die  heute  im  Afrikanischen ­
  Bund  vereinigten  Staaten  nebst  einigen  anderen  Gebieten
angehörten  —  den  mutterländischen  Waren  eine  Vorzugsbehandlung
von  etwa  2l/ 2  o/ 0  bei  Wertzöllen  und  etwa  3  o/ 0  bei  Stückzöllen.  1904,
        <pb n="104" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

105

1906  und  1907  wurde  diese  Vergünstigung  anderen  Tochtervölkern
zugestanden.  Neuseeland  räumt  1903  bzw.  1904  britischen  Waren,
bzw.  Waren  aus  dem  britischen  Reiche  eine  Vorzugsbehandlung  ein,
die  etwa  33  o/o  beträgt,  in  zahlreichen  Fällen  aber  auch  volle  Zollfreiheit ­
  erreicht.  Schließlich  hat  der  Australische  Bund  in  verschiedenen ­
  Tarifen  seit  1906  einer  Anzahl  Kolonien  und  dem  britischen
Mutterlande  eine  Vorzugsbehandlung  gewährt,  bei  der  schließlich
an  Stelle  der  Wertzollsätze  des  allgemeinen  Tarifs  in  durchschnittlicher ­
  Höhe  von  18,15  o/ 0  solche  von  13,05  o/ 0  traten.  Es  bestehen
so  in  allen  Tochterländern,  mit  Ausnahme  von  Neufundland,  Vorzugstarife, ­
  die
dem  Mutterlande,
bestimmten  Tochtervölkern  und  Kolonien  oder
allen  Gebieten  des  britischen  Reichs
Vergünstigung  gewähren.
In  diesen  Vorzugstarifen  sind  Ermäßigungen  auf  Finanzzölle  sowohl ­
  wie  auf  Schutzzölle  erfolgt.  Es  sind  in  vielen  Fällen  Waren,  die
dem  Reiche  entstammen,  völlig  zollfrei  zugelassen.
Soweit  die  Tochtervölker  untereinander  in  Betracht  kommen,  sind
diese  Begünstigungen  das  Ergebnis  gegenseitiger  Zugeständnisse;
das  Mutterland  selbst,  Indien  und  die  meisten  Kronkolonien  konnten
keine  Zugeständnisse  machen.  Sie  lassen  alle  Waren  zollfrei  ein,
soweit  sie  nicht  Gegenstand  von  Finanzzöllen  sind.  Auf  diese  Finanzzölle ­
  läßt  sich,  abgesehen  von  internationalen  Verwicklungen,  eine
Vorzugsbehandlung  schon  aus  finanziellen  Gründen  schwer  geben;
immerhin  haben  die  westindischen  Inseln  Kanada  eine  Ermäßigung
ihrer  Finanzzölle  um  durchschnittlich  20  &amp;lt;y 0  eingeräumt.
Es  kann  nicht  bezweifelt  werden,  daß  die  Gewährung  dieser  Vorzugsbehandlung ­
  für  die  Ausfuhr  des  Mutterlandes  und  der  anderen
beteiligten  Gebiete  von  Nutzen  gewesen  ist.  In  den  meisten  Fällen
ist  zwar  die  Einfuhr  aus  fremden  Ländern  in  die  Kolonien  trotz  der
Vorzugsbehandlung  stärker  gewachsen  als  die  des  begünstigten
Mutterlandes.  Die  Einfuhr  des  Vereinigten  Königreichs  in  Australien, ­
  der  Begünstigung  zuteil  wurde,  ist  z.  B.  langsamer  gewachsen
als  die  Einfuhr  der  gleichen  Gruppe  von  Waren  aus  fremden  Ländern ­
  —  die  also  gewissermaßen  benachteiligt  waren.  Es  betrug  bei
Waren,  die  Vorzugsbehandlung  genießen:
        <pb n="105" />
        106

Dy.  M.  J.  Bonn.

die  Einfuhr  aus  dem  Vereinigten
Königreich

aus  fremden  Ländern

Wert

Proz.  d.  Gesamteinfuhr ­


Wert

Proz.  d.  Gesamteinfuhr ­


1905

13,3  Mill.  £

69,56  °/o

5,6  Mill.  &amp;lt;£

29,66  ®/o

1907

17  „  „

66,08  „

33,10  „

1910

19  „  „

65,88

9,6  „  „

33,39  „

Nicht  wesentlich  anders  ist  die  Bewegung  bei  den  Waren  verlaufen, ­
  bei  denen  eine  Vorzugsbehandlung  nicht  gewährt  wird:

Einfuhr  aus  dem  Vereinigten
Königreich

aus  fremden  Ländern

Wert

Proz.  d.  Gesamteinfuhr ­


Wert

Proz.  d.  Gesamteinfuhr ­


1905
1907
1910

6,8  Mill.  (g
9,2  „  „
10,8  „  „

51,98  %
51,12  „
48,37  „

4,7  Mill.  £
6,5  „  „
8  »  „

35,71  °/o
36,24  „
35,87  „

Der  prozentuale  Verlust  des  Mutterlandes  ist  in  diesem  Falle  den
Kolonien  zugute  gekommen,  deren  Einfuhr  von  13,31  o/o  auf  15,76  o/o
gestiegen  ist.
Das  Ergebnis  der  Vorzugsbehandlung  dürfte  sich  vielleicht  dahin
zusammenfassen  lassen,  daß  die  allgemeine  Entwicklung  der  Kolonien
ein  Anwachsen  der  gesamten  Einfuhr  zur  Folge  hatte,  von  dem  alle
Länder  Nutzen  hatten;  ohne  die  Vorzugsbehandlung,  die  dem
Mutterlande  eingeräumt  wurde,  wäre  voraussichtlich  der  Anteil  der
fremden  Staaten  sehr  viel  stärker  gewachsen  als  der  des  Mutterlandes. ­
  Diese  Erscheinung  tritt  in  Kanada  infolge  der  Nähe  der
Vereinigten  Staaten  noch  klarer  zutage.  Kanadas  Interesse  an  der
Einfuhr  aus  den  Vereinigten  Staaten  ist  so  stark,  daß  die  Gesamtzollbelastung ­
  aller  von  dort  eingeführten  Waren  nur  13o/o  betrug;
während  die  Gesamtbelastung  aller  eingeführten  englischen  Waren,
einschließlich  der  bevorzugten,  den  Satz  von  19  o/ 0  erreichte.  Sofern
das  Mutterland  einen  Vorteil  dabei  gehabt  hat,  ist  er  auf  Kosten
fremder  Länder,  nicht  der  Kolonien  erfolgt.  Die  Kolonien  haben  nicht
etwa  ihre  «nationale  Schutzzollpolitik»  zugunsten  des  Mutterlandes
aufgegeben.  Sie  haben  ihm  wohl  Tarifabschläge  gewährt,  aber  entweder ­
  auf  Waren,  die  sie  überhaupt  nicht  schützen  wollen,  oder  in
einer  Form,  die  alle  kolonialen  Interessen  berücksichtigt.  Der  Vor ­
        <pb n="106" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

107

zugstarif  stellt  häufig  den  Abschlag  auf  einen  vorher  erhöhten  allgemeinen ­
  Tarif  dar.  Dem  Vereinigten  Königreich  sind  trotzdem
allerlei  Vorteile  zugewandt  worden,  deren  Höhe  allerdings  schwer
zu  schätzen  ist.  Der  Nachlaß  an  Zöllen  auf  die  im  Jahre  1910  aus
dem  Mutterlande  nach  Australien  eingeführten  Waren  betrug
970164  £.  Es  läßt  sich  nicht  bestimmen,  ob  dieser  Betrag  ganz  oder
zum  Teil  eine  vermehrte  Absatzgelegenheit  oder  nur  einen  höheren
Gewinn  der  mutterländischen  Produzenten  oder  auch  eine  entsprechende ­
  Verbilligung  für  die  kolonialen  Konsumenten  darstellt.
Wahrscheinlich  ist  nur,  daß  die  kolonialen  Zolleingänge  um  annähernd ­
  diese  Summe  vermindert  worden  sind.
Von  seiten  der  Kolonien  ist  seit  langem  betont  worden,  daß  diese
Vorzugsbehandlung  für  den  Verkehr  der  Kolonien  untereinander
und  mit  dem  Reiche  von  größter  Bedeutung  sei.  Die  koloniale
Konferenz  von  1902  beschloß  daher:
«3.  Um  den  Warenverkehr  innerhalb  des  Reiches  zu  steigern,  ist
es  wünschenswert,  daß  die  Kolonien,  die  noch  keine  solche  Politik
verfolgt  haben,  soweit  ihre  Verhältnisse  es  gestatten,  den  Erzeugnissen ­
  und  Fabrikaten  des  Vereinigten  Königreichs  eine  gewichtige
Vorzugsbehandlung  angedeihen  lassen.»
«4.  Die  Premierminister  der  Kolonien  gestatten  sich,  Seiner  Majestät ­
  Regierung  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  es  zweckmäßig
wäre,  im  Vereinigten  Königreich  den  Erzeugnissen  der  Kolonien
Vorzugsbehandlung  angedeihen  zu  lassen,  sei  es  durch  Wegfall
oder  Ermäßigung  bestehender  bzw.  zu  erhebender  Zölle.»
Eine  solche  Politik  ließ  sich  im  Rahmen  der  bestehenden  britischen ­
  Zollverfassung  nur  in  beschränktem  Maße  durchführen.  Es
wäre  möglich,  die  Tabakzölle,  die  Teezölle,  die  Kaffee-,  Zucker-,
Kakaozölle,  die  Weinzölle  und  Branntweinzölle  kolonialen  Produkten
gegenüber  aufzuheben  bzw.  zu  ermäßigen.  Man  würde  dadurch  eine
weitgehende  Umwälzung  der  englischen  Finanzen  herbeiführen,  da
diese  Zölle  den  größten  Teil  der  über  33  000  000  £  betragenden
britischen  Zolleinnahmen  einbringen.  Man  könnte  also  allenfalls  die
Eingänge  des  Vereinigten  Königreichs  wesentlich  verschlechtern,
ohne  jedoch  den  Tochter  Völkern  viel  zu  nützen.  Die  in  Frage
kommenden  Produkte  sind  vornehmlich  Erzeugnisse  tropischer  oder
halbtropischer  Länder.  Man  würde  bestenfalls  einer  Anzahl  Krön ­
        <pb n="107" />
        108

Dr.  M.  ./.  Bonn.

kolonien  auf  Kosten  anderer  tropischer  Gebiete  Zugeständnisse
machen  und  damit  gerade  diejenigen  fremden  Staaten  vor  den  Kopf
stoßen,  die  die  britische  Einfuhr  gut  behandeln.  Die  Hauptprodukte
der  großen  Tochtervölker,  Getreide,  Fleisch,  Wolle  usw.,  gehen  im
Vereinigten  Königreich  zollfrei  ein.  Eine  Vorzugsbehandlung  derselben ­
  wäre  nur  möglich,  wenn  man  sie  bei  Herkunft  aus  fremden
Ländern  mit  Zöllen  belegte.  Die  erschwerte  Zulassung  fremder
Waren  würde  dann  den  Preis  der  aus  den  Kolonien  stammenden  Erzeugnisse ­
  erhöhen,  die  Gewinne  der  kolonialen  Produzenten  vermehren ­
  und  vielleicht  die  Versorgung  des  Mutterlandes  vornehmlich
in  die  Hände  der  Kolonien  legen.
Eine  Gegenleistung  des  Mutterlandes  für  koloniale  Begünstigung
liegt  indes  schon  in  der  Tatsache,  daß  das  Mutterland  die  Einfuhr  aus
den  Kolonien  besser  behandelt  als  die  mit  dem  Mutterlande  konkurrierenden ­
  Länder,  die  vielfach  die  Einfuhr  aus  den  Kolonien  durch
Getreide-  und  Fleischzölle  zu  hindern  suchen.  Es  behandelt  ihre  Einfuhr ­
  nicht  besser  als  diejenige  aus  fremden  Ländern;  es  gibt  ihnen
aber  für  ihre  Zugeständnisse  weit  mehr  als  seine  Mitbewerber  um
den  kolonialen  Markt:  es  läßt  ihre  Produkte  ohne  jede  Einschränkung
zu;  es  ist  der  größte  Konsument  ihrer  Waren.  Das  war  das  Argument, ­
  das  der  Staatssekretär  für  die  Kolonien,  Joseph  Chamberlain,
  1902  dem  Wunsche  der  Tochtervölker  nach  Vorzugsbehandlung
durchs  Mutterland  entgegenhielt.
Im  folgenden  Jahre  (1903)  gab  Chamberlain  allerdings  diese
Stellungnahme  auf.  Er  betonte  jetzt  die  Notwendigkeit,  den  Tochtervölkern ­
  entgegenzukommen  und  ihnen  für  erteilte  und  noch  zu  erteilende ­
  Vorzugsbehandlung  Vergünstigungen  einzuräumen;  die
hauptsächlichsten  Produkte  der  Kolonien,  vor  allem  Getreide,
Fleisch  usw.,  müßten  Vorzugsbehandlung  im  Mutterlande  erhalten.
Zu  diesem  Zwecke  müßten  Zölle  auf  diese  Produkte  gegenüber  allen
Ländern  eingeführt  werden.  Die  betreffenden  Erzeugnisse  der  Kolonien ­
  sollten  entweder  zollfrei  eingehen  oder  mit  niederen  Zöllen  belegt ­
  werden.
Soweit  der  Plan,  den  Chamberlain  entwickelte,  eine  greifbare
Form  annahm,  sollte  der  Zoll  auf  reichsfremden  Weizen
2  sh  den  Quarter  (480  Lbs.)  und  auf  reichsfremdes  Fleisch  etwa  5  o/o
des  Wertes  betragen;  koloniales  Getreide  und  Fleisch  sollten  zollfrei ­
  eingehen.  Der  Spielraum  von  2  sh,  den  kolonialer  Weizen
        <pb n="108" />
        Die  Organisation  des  britiscnen  Weltreichs.

109

anderem  Weizen  gegenüber  genießen  würde,  etwa  eine  Preiserhöhung ­
  von  7—8  o/o,  sollte  zur  Steigerung  des  kolonialen  Weizenanbaus
  führen  und  zur  Ausdehnung  des  englischen  Ackerbaus  beitragen. ­
  Die  Reichsproduktion  —  Mutterland  und  Kolonien  —  an
Weizen,  die  auf  43o/ 0  des  Bedarfs  geschätzt  wurde,  sollte  so  anwachsen,
  daß  man  in  absehbarer  Zeit  der  fremden  Zufuhr  nicht  mehr
bedürfen  werde.  Wenn  das  erreicht  sei,  werde  die  vorübergehend
eingetretene  kleine  Erhöhung  der  Weizenpreise  verschwinden.  Sie
sollte  für  den  Konsumenten  durch  entsprechende  Veränderungen  in
der  Besteuerung  von  Massengenußmitteln,  wie  Tee,  Tabak  usw.,
wieder  gut  gemacht  werden.
Das  Programm  enthielt  ursprünglich  nur  die  Forderung
nach  Vorzugszöllen  für  die  Kolonien.  Es  wurde  der  Ausgangspunkt ­
  einer  allgemeinen  Schutzzollbewegung  (Tarif-Reform),
die  England  10  Jahre  lang  erschüttert  hat.  Sie  spaltete  zunächst ­
  die  konservative  Partei  und  führte  dann  zu  deren  Niederlagen ­
  bei  den  Wahlen  von  1906  und  später  von  1910  und  1911.  Es
zeigte  sich  sofort,  daß  der  Gedanke,  Schutzzölle  auf  Nahrungsmittel
einzuführen,  um  den  Kolonien  Vorzugsbehandlung  gewähren  zu
können,  nicht  stark  genug  war,  die  Massen  in  Fluß  zu  bringen.  Man
mußte,  wenn  man  Erfolge  erzielen  wollte,  das  Programm  erweitern.
Man  erzählte  dem  Steuerzahler,  ein  Aufgeben  des  Freihandels,  bzw.
die  Einführung  neuer  Zölle  sei  nötig,  um  neue  Finanzquellen  zu  erschließen ­
  und  eine  Erleichterung  der  direkten  Besteuerung  zu  ermöglichen. ­
  Die  englische  Landwirtschaft  sollte  der  Schutzzollpolitik
dadurch  gewonnen  werden,  daß  man  ihr  eine  Preissteigerung  ihrer
Produkte  verhieß.  Vor  allem  aber  suchte  man  die  Unterstützung
der  Industrie  zu  gewinnen.  Man  hob  hervor,  daß  der  britische  Handel
nur  langsame  Fortschritte  mache;  die  Ausfuhr  von  Fabrikaten  überhaupt ­
  nehme  nur  nach  den  Kolonien,  nicht  nach  fremden  Ländern
zu;  auch  die  Einfuhr  in  die  Kolonien  gehe  prozentual  zurück.  Man
könne  zwar  nicht  hoffen,  daß  die  Tochtervölker  den  Zollschutz
gegen  britische  Industrien  aufgeben  würden,  eine  Politik  der  Begünstigung ­
  werde  sie  aber  zu  weiteren  Zugeständnissen  auf  Kosten
fremder  Konkurrenten  veranlassen  und  damit  den  Stillstand  der
englischen  Fabrikation  aufhalten.  Da  man  der  britischen  Industrie
keine  allzugroßen  Vorteile  auf  dem  kolonialen  Markt  versprechen ­
  konnte,  so  suchte  man  sie  dafür  in  der  Heimat  zu  ent-
        <pb n="109" />
        110

Dr.  M.  J.  Bonn.

schädigen.  Es  sollte  gegenüber  fremden  Industrieprodukten  ein  Zollschutz ­
  von  etwa  10  o/o  eingeführt  werden.  Dieser  Zoll  werde  der
britischen  Industrie  den  britischen  Markt  sichern;  er  werde  ihr  außerdem ­
  jetzt  verschlossene  fremde  Märkte  von  neuem  öffnen.  Wenn
man  einen  Zolltarif  habe,  könne  man  in  Verhandlungen  mit  fremden ­
  Staaten  eintreten  und  Zugeständnisse  erzielen;  man  könne  überdies ­
  die  fremde  Schleuderkonkurrenz  bestrafen.  Ein  Freihandelsland ­
  sei  allen  feindlichen  Tarifen  gegenüber  wehrlos.  Man  brauche
als  Verteidigungsmittel  einen  «Revolver»  —  den  Zolltarif.  Er  sei
vor  allem  zum  Schutze  gegen  Vergeltungsmaßnahmen  nötig,  die  das
Ausland  (man  dachte  an  den  deutsch-kanadischen  Zollkonflikt)
wegen  kolonialer  Begünstigungszölle  gegen  Kolonien  sowohl  wie
gegen  Mutterland  anzuwenden  geneigt  sei.  Ein  solcher  Tarif  werde
die  Arbeitslosigkeit  in  England  vermindern.  Das  Leben  werde  vielleicht ­
  etwas  teurer  werden,  dagegen  würden  die  Arbeiter  dauernd
Beschäftigung,  die  Unternehmer  regelmäßigen  erhöhten  Gewinn
finden.
Es  war  so  der  Plan  zu  einer  engeren  wirtschaftlichen  Verbindung
des  britischen  Reiches  auf  dem  Wege  der  Vorzugszölle  mit  einer
industriellen  Schutzzollpolitik  verbunden  worden.  Ein  innerer  logischer ­
  Zusammenhang  war  dabei  nur  in  beschränktem  Maße  vorhanden. ­
  Die  Kolonien  erzeugen  wenig  Fabrikate;  Vorzugsbehandlung ­
  derselben  ist  ohne  Interesse  für  sie.  Auf  der  anderen  Seite
verfolgen  einzelne  Kolonien,  z.  B.  Kanada,  eine  Schleuderpolitik  durch
Gewährung  von  Ausfuhrprämien,  deren  Bekämpfung  eben  eines
der  Hauptziele  des  Schutzzolltarifs  sein  soll.  In  den  Jahren  1901  bis
1910  hat  Kanada  über  7  Millionen  $  Ausfuhrprämien  auf  Eisen  und
Stahlwaren  bezahlt.  Überdies  soll  der  mutterländische  Zolltarif
nicht  dazu  dienen,  die  industriellen  Schutzzölle  der  Kolonien
niederzubrechen,  während  eine  Verteuerung  von  Lebensmitteln
die  Konkurrenzfähigkeit  des  Mutterlandes  nicht  nur  auf  dem
Weltmarkt,  sondern  auch  in  den  Kolonien  beeinflussen  würde.
Ein  industrieller  Schutzzolltarif  ist  bei  einer  Politik  der  Vorzugszölle ­
  nur  insofern  nötig,  als  er  bei  der  Abwehr  von  Vergeltungsmaßregeln ­
  zur  Anwendung  kommen  kann.
Gegenüber  diesen  Plänen,  die  in  machtvoller  Agitation  von  der
        <pb n="110" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

111

Vertreter  des  industriellen  Schutzzolls  zusammenfanden,  wurde  vor
allem  hervorgehoben,  daß  die  Kolonien  noch  auf  lange  Jahre  hinaus ­
  den  Bedarf  des  Reiches  nicht  zu  decken  vermöchten.  Die  Ausfuhr ­
  der  Kolonien  nach  allen  Ländern  habe  (1908/09)  408  000  000  £
betragen;  die  Einfuhr  des  Mutterlandes  dagegen  691  000  000  £;
hiervon  kamen  nur  194  000  000  £  aus  den  Kolonien.  Andererseits
betrage  die  Ausfuhr  des  Mutterlandes  530  000  000  £;  davon  beziehen
die  Kolonien  nur  161  000  000  £;  ihre  Aufnahmefähigkeit,  d.  i.  ihre
ganze  Einfuhr,  betrage  nur  360  000  000  £.  Die  Weltproduktion  sei
daher  zur  Versorgung  des  Mutterlandes  ebenso  nötig  wie  der  Weltmarkt ­
  zum  Absatz  seiner  Waren.  Der  Anteil  fremder  Waren  an
seiner  Versorgung  habe  in  den  letzten  60  Jahren  stets  mehr  als
70o/o,  nie  mehr  als  80o/ 0  seiner  Bezüge  ausgemacht;  der  der  Kolonien ­
  habe  immer  zwischen  20—-30  o/o  geschwankt.  Umgekehrt  hätten
die  Kolonien  stets  nur  zwischen  25—35o/ 0  der  britischen  Erzeugnisse ­
  aufgenommen.  Eine  weitgehende  Verschiebung  in  diesem  Verhältnisse ­
  lasse  sich  in  den  letzten  30  Jahren  nicht  nachweisen.  Das
treffe  auch  zu,  wenn  man  sich  auf  die  eigentlichen  Fabrikate  beschränke. ­
  Der  Anteil  der  Kolonien  an  der  englischen  Fabrikatausfuhr
habe  1900  36o/ 0 ,  1905  37o/ 0 ,  1909  38o/ 0  betragen.  Die  Gewährung
einer  kolonialen  Bevorzugung  müsse  eine  Verteuerung  der
Produktionskosten  herbeiführen  ;  das  bedeute  eine  Gefährdung
der  britischen  Industrie  auf  dem  Weltmarkt,  zumal  fremde
Länder  sich  natürlich  mit  Zollmaßnahmen  gegen  die  Vorzugspolitik ­
  wenden  würden;  solche  Maßnahmen  müßten  das  Mutterland, ­
  das  auf  Fabrikatausfuhr  angewiesen  sei,  härter  treffen  als
die  Kolonien,  die  Rohstoffe  usw.  lieferten.  Die  Kolonien  seien
nun  nicht  gewillt,  dem  Mutterlande  einen  Ersatz  für  diesen
Verlust  zu  bieten,  da  sie  ihre  jungen  Industrien  weiter  schützen
würden.  Man  könne  allerdings  in  den  Kronkolonien  und  besonders ­
  in  Indien  sich  die  fremde  Konkurrenz  durch  Einführung
von  Vorzugszöllen  für  britische  Waren  vom  Leibe  halten;  man  gefährde ­
  aber  dadurch  die  politische  Stellung  Englands.  Bis  jetzt  habe
man  im  Interesse  des  indischen  Konsumenten  Schutzzölle  verweigert;
wolle  man  jetzt  Vorzugszölle  einführen,  die  die  englischen  Waren
nicht  treffen,  so  liefere  man  den  indischen  Konsumenten  den  britischen ­
  Unternehmern  aus,  ohne  daß  man  die  indischen  Schutzzöllner
befriedigen  könne,  deren  Hauptgegner  in  vielen  Fällen  eben  die  engli-
        <pb n="111" />
        112

Dr.  M.  J.  Bonn.

sehe  Industrie  ist;  man  setze  aber  an  Stelle  einer  Politik  der  handelspolitischen ­
  Uneigennützigkeit  eine  solche  der  wirtschaftspolitischen
Ausbeutung  und  gefährde  so  das  moralische  Prestige.  Vorzugszölle
auf  dem  mutterländischen  Markte  könnten  dagegen  Indien  nur  bedingt ­
  nützen.  Überdies  würde  man  sich  auf  Vergeltungszölle  aller
anderen  Mächte  gefaßt  machen  müssen.  Das  ganze  System  der
Meistbegünstigung,  das  den  Angelpunkt  der  englischen  Handelspolitik ­
  bilde,  müsse  ins  Wanken  geraten.  Die  Kolonien  hätten  kein
Recht,  von  England  eine  Zollpolitik  zu  verlangen,  die  ihm  große
Opfer  ohne  entsprechende  Entschädigung  auferlege.  Es  gewähre
ihnen  bereits  heute  größere  Zugeständnisse,  als  sie  ihm  trotz  aller
Vorzugsbehandlung  geboten  hätten,  nämlich  einen  völlig  offenen
Markt  —  der  50  o/o  und  mehr  ihrer  Ausfuhr  aufnimmt  —;  es  liefere
ihnen  überdies  billiges  Kapital  und  arbeitstüchtige  Menschen  zu  ihrer
Entwicklung.
Eine  Zeitlang  hat  es  den  Anschein  gehabt,  als  ob  die  Tarifreformbewegung ­
  England  in  kurzer  Zeit  erobern  würde,  da  sich  ihre  Führer
im  Jahre  1903  ohne  großen  Widerstand  der  Organisation  der  unionistisch-konservativen
  Partei  bemächtigten  und  damit  die  Mehrheit
der  konservativen  Abgeordneten  äußerlich  gewonnen  hatten.  Die
lange  Reihe  von  Mißerfolgen,  die  diese  Partei  bei  den  Wahlen  erlebte,
zeigte  jedoch  deutlich  genug,  daß  die  industriellen  Bezirke  Englands
einer  Schutzzollpolitik  nicht  geneigt  waren.  Sie  waren  nicht  gewillt,
einer  Besteuerung  der  Lebensmittel  und  besonders  des  Weizens
zuzustimmen.  Ohne  eine  solche  war  die  Frage  der  Vorzugszölle  in
England  ohne  besonderes  Interesse  für  die  Tochtervölker.  Der  neue
Führer  der  konservativen  Partei,  Mr.  A.  Bonar  Law,  suchte  das  dadurch ­
  zum  Ausdruck  zu  bringen,  daß  er  versprach,  vor  Einführung
von  Getreidezöllen  die  Meinung  der  Tochtervölker  einzuholen.
Wenn  die  konservative  Partei  ans  Ruder  komme,  so  werde  eine
Reichskonferenz  einberufen  werden,  auf  der  die  Tochtervölker  über
die  Einführung  eines  Weizenzolles  entscheiden  sollten.  Gegenüber
einem  derartigen  Vorschlag,  der  die  Kolonien  gewissermaßen  aufforderte, ­
  sich  in  britische  Angelegenheiten  einzumischen  und
das  britische  Volk  in  ihrem  Interesse  zu  besteuern,  entstand
eine  lebhafte  Bewegung  in  der  konservativen  Partei.  Es  stellte  sich
bald  heraus,  daß  die  Zahl  der  Schutzzöllner,  die  einen  Getreidezoll
wollten,  recht  gering  war.  Um  eine  Spaltung  der  Partei  zu  verhüten,
        <pb n="112" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

113

wurde  ein  Vergleich  geschlossen,  der  zwar  das  Programm  der  Vorzugszölle ­
  enthält,  zurzeit  aber  von  Vorzugszöllen  auf  Lebensmittel
absieht.  Damit  ist  für  den  Augenblick  die  Einführung  von  Vorzugszöllen ­
  auf  koloniale  Produkte  aussichtslos  geworden,  selbst  wenn
die  konservative  Partei  ans  Ruder  kommen  sollte.  Die  Forderung
nach  Tarifreform  und  Reichsvorzugszöllen  ist  beibehalten  worden;
sie  könnte  aber  zurzeit  nur  in  der  Form  einer  industriellen  Schutzzollpolitik ­
  verwirklicht  werden.  An  einer  solchen  hat  natürlich  die
englische  Landwirtschaft  kein  Interesse;  sie  könnte  auch  den  Tochtervölkern ­
  nicht  viel  bieten.  Von  24  Mill.  £,  die  Kanada  1911  ins  Mutterland ­
  einführte,  waren  nur  4,8  o/ 0  Fabrikate;  von  den  26  Mill.  £
Australiens  6,9  o/ 0  und  von  den  15  Mill.  £  Neuseelands  gar  nur  0,3  o/o'.
Eine  Bevorzugung  dieser  Waren  würde  den  Kolonien  wenig  Nutzen
bringen.
So  scheint  zurzeit  der  Versuch,  durch  eine  Politik  der  Vorzugszölle ­
  das  Reich  enger  zu  verbinden,  gescheitert.  Es  sind  vor  allem  die
folgenden  Tatsachenreihen  gewesen,  die  seinen  Mißerfolg  herbeigeführt ­
  haben.
Die  Behauptung,  eine  Umgestaltung  des  britischen  Zollsystems
sei  nötig,  da  nur  durch  eine  solche  die  notwendige  Steigerung  der
Staatseinnahmen  erfolgen  könne,  hat  sich  als  unrichtig  erwiesen.
Die  Einnahmen,  die  vor  dem  Burenkriege  106  Mill.  £  betragen  haben,
sind  1912/1913  auf  189  Mill.  £  gestiegen.
Überdies  ist  die  Entwicklung  des  englischen  Außenhandels  über
alle  Maßen  günstig  gewesen.  Der  allmähliche  Rückgang,  der  1903
vorausgesagt  worden  war,  ist  nicht  eingetreten.  Die  Ausfuhr
britischer  Waren  ist  vielmehr  von
280  Mill.  £  1901  auf
330  „  „  1905,
454  „  „  1911  und
487  „  „1912
gestiegen.  Die  Ausfuhr  von  Fabrikaten  ist  von  228  Mill.  £  auf
275  Mill.  £,  362  Mill.  £  und  385  Mill.  £  gewachsen.
Zugleich  sind  die  Fortschritte  der  Kolonien,  vor  allem  Kanadas,
über  alles  Erwarten  glänzend  gewesen.  Es  hat  keines  künstlichen  Ansporns ­
  bedurft,  um  z.  B.  die  kanadische  Landwirtschaft  zu  entwickeln.
Die  kanadische  Weizenproduktion  ist  von  48  Mill.  Bushel  (1900)  auf
150  Mill.  Bushel  1910  gestiegen;  von  20  Mill.  Bushel,  die  ausgeführt
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.  8
        <pb n="113" />
        114

Dr.  M.  J  Bonn.

wurden,  gingen  1900  18  Millionen  nach  dem  Mutter  lande;  von
57  Millionen  1909  fast  51  Millionen.  Überdies  erklären  gerade  die
kanadischen  Weizenproduzenten,  sie  hätten  kein  Interesse  an  englischen ­
  Vorzugszöllen.  Sie  sind  Freihändler  und  verlangen  auf  der
einen  Seite  die  Öffnung  des  amerikanischen  Marktes,  auf  der  anderen
Seite  eine  Beseitigung  der  kanadischen  Industriezölle,  die  ihre  Produktion ­
  verteuern.
Die  Tochtervölker,  vor  allem  Kanada,  aber  auch  Australien,  stellen
bereits  ohne  künstliche  Maßnahmen  zur  Beschleunigung  ihrer  Erschließung, ­
  Anforderungen  an  das  Mutterland,  denen  dasselbe  kaum
zu  genügen  vermag.  In  fünf  Jahren  —  bis  zum  31.  Januar  1913  —
hat  Kanada  über  1  300  000  Einwanderer  aufgenommen;  wenngleich
nicht  die  Hälfte  derselben  aus  dem  Mutterlande  stammt,  so  hat  dasselbe ­
  doch  stets  wachsende  Mengen  beigesteuert.  Die  britisch-irische
Einwanderung  in  Kanada  —  abzüglich  Rückwanderung  —  betrug
im  Jahre  1902  14  730  Köpfe,  sie  war  1911/12  auf  138  000  gestiegen.
Die  britische  Einwanderung  in  Australien  und  Neuseeland  hat  im
gleichen  Zeitraum  von  4366  auf  65  769  zugenommen.  Der  Qesamtverlust
  des  Mutterlandes  durch  Auswanderung  hat  vor  dem  südafrikanischen ­
  Kriege  49  000  Köpfe  betragen,  davon  gingen  nicht
20000  in  britische  Gebiete;  1905  war  er  auf  147  000  angewachsen;
54o/o  hiervon  wanderten  in  die  Kolonien;  1912  waren  es  268  000  Personen, ­
  82°/o  derselben  suchten  britische  Gebiete  auf.  Die  Auswanderung ­
  aus  dem  Mutterlande  überhaupt  und  in  die  Kolonien
im  besonderen  ist  nach  Umfang  und  Zusammensetzung  bereits  so
groß,  daß  sie  nicht  weiter  wachsen  darf,  ohne  die  gesunde  heimische
Entwicklung  zu  gefährden.  In  den  ersten  sechs  Monaten  des  Jahres
1912  hat  Schottland  einen  Wanderungsverlust  von  14  000  Köpfen
über  seine  natürliche  Bevölkerungszunahme  gehabt.  Zu  einer  künstlichen ­
  Beschleunigung  einer  solchen  Entwicklung  liegt  seitens  des
Mutterlandes  gar  kein  Anlaß  vor.
So  glänzend  die  Lage  der  britischen  Industrie  ist,  so  läßt  sich  doch
nicht  leugnen,  daß  eine  weitgehende  Unruhe  in  der  Arbeiterschaft
herrscht.  Dieselbe  ist  nicht  durch  Arbeitslosigkeit  hervorgerufen
worden;  sie  beruht  in  letzter  Linie,  soweit  es  sich  um  rein  ökonomische ­
  Faktoren  handelt,  auf  der  Preissteigerung.  Gegenüber  einem
Preisniveau  von  100  im  Durchschnitt  der  Jahre  1901/1905  hat  das
erste  Viertel  des  laufenden  Jahres  ein  solches  von  124  aufzuweisen.
        <pb n="114" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

115

Diesem  Vorgang  steht  keine  völlig  entsprechende  Erhöhung  der
Reallöhne  gegenüber.  In  einer  Periode  der  Preissteigerung  kann
man  eine  Politik  der  künstlichen  Preisverteuerung  nicht  gut  befürworten. ­
  Überdies  steht  die  Forderung,  England  solle  Lebensmittelzölle ­
  einführen,  in  einem  logischen  Widerspruch  zu  den  Grundsätzen
der  Handelspolitik  der  Tochtervölker.  Diese  befolgen  eine  Handelspolitik, ­
  die  in  erster  Linie  ihren  Interessen  nützt;  man  kann  vom
Mutterlande  nicht  verlangen,  daß  es  im  Gegensatz  hierzu  Opfer
bringe.  —  Die  kanadisch-amerikanischen  Verhandlungen,  betreffend
den  Abschluß  eines  Gegenseitigkeitsabkommens,  haben  gewisse  Gefahren ­
  gezeigt,  die  dieser  Vorzugsbehandlung  innewohnen.  In
diesem  (nicht  zustandegekommenen)  Abkommen  hatte  Kanada  den
Vereinigten  Staaten  für  zahlreiche  Waren  eine  Behandlung  zugesagt,
die  den  Wert  der  britischen  Vorzugsstellung  sehr  beeinträchtigt
hätte.  Das  Mutterland  wäre  der  kolonialen  Begünstigung  verlustig
gegangen,  auch  wenn  es  dieselbe  mit  schweren  Opfern  erkauft
hätte.  Einseitige  Zugeständnisse  der  Vereinigten  Staaten,  wie  sie
die  Wilsonsche  Tarifreform  zu  bringen  sucht,  werden  zudem  Kanada
infolge  der  geographischen  Nachbarschaft  Vorteile  bieten,  denen
gegenüber  eine  künstliche  Begünstigung  in  England  kaum  ins  Gewicht ­
  fallen  kann.
Die  Auffassung,  ein  System  der  Vorzugszölle  müsse  den  Vorläufer
eines  politischen  Reichsverbandes  bilden,  beruht  überdies  auf  unrichtigen ­
  Voraussetzungen.  Solange  die  Tochtervölker  und  das
Mutterland  sich  Begünstigungen  einräumen,  die  sie  eigenmächtig
umändern  können,  so  lange  sind  diese  Begünstigungen  nicht  als
Grundlage  einer  Reichsverfassung  brauchbar.  Sie  stellen  dann
bestenfalls  vertragsartige  Meistbegünstigungsabmachungen  dar,  die
in  bestimmten  Fristen  erneuert,  abgeändert  oder  aufgehoben
werden.  Es  wäre  wohl  denkbar,  daß  die  Beteiligten  sich  des  Rechtes,
solche  Abmachungen  zu  kündigen,  begeben,  bzw.  auf  Abmachungen
mit  anderen  Völkern  verzichten.  Das  wäre  aber  nur  möglich,  wenn
die  Kolonien  gewillt  wären,  einen  Teil  ihrer  ängstlich  behüteten
Autonomie  preiszugeben.  Ein  solcher  Verzicht  hätte  nur  Sinn,  wenn
den  Beteiligten  etwas  geboten  werden  könnte,  was  sie  dringend  benötigen ­
  und  heute  nicht  besitzen.  Wenn  das  Mutterland  durch  Gewährung ­
  von  Vorzugszöllen  etwa  beträchtliche  Zuschüsse  der  Kolonien ­
  zu  Zwecken  der  Reichsverteidigung  erhalten  könnte,  oder  wenn
*8
        <pb n="115" />
        —

Dr.  M.  J.  Bonn.
die  Kolonien  vom  Mutterlande  Menschen,  Kapitalien  und  Absatzmärkte ­
  zu  erlangen  vermöchten,  ohne  die  sie  nicht  existieren  können,
dann  wären  derartige  Opfer  nötig.
Solche  Beziehungen  müssen  indes  nicht  erst  geschaffen  werden.
Der  wirtschaftliche  Zusammenhang  der  Reichsglieder  ist  heute  bereits ­
  ein  enger;  das  Gefühl  der  nationalen  Zusammengehörigkeit
ist  im  Wachsen.  Die  Schwierigkeit  einer  festeren  Verbindung  liegt
in  der  Schaffung  gemeinsamer  Organe  begründet.  Weder  ein  Zollverein ­
  noch  eine  auf  Begünstigungen  beruhende  Zollpolitik  bringt
solche  selbsttätig  hervor.  Das  alte  britische  Reich  ist  ein  geschlossenes ­
  Zollgebiet  gewesen;  es  hat  aber  keine  Organisation  besessen, ­
  die  die  Verteilung  von  Reichslasten  und  Reichsrechten  ermöglichte. ­
  Daran  ist  es  in  dem  Momente  zugrunde  gegangen,  als
die  Kolonien  eine  größere  wirtschaftlich-politische  Reife  erlangt
hatten  und  für  Reichszwecke  nur  aufkommen  wollten,  wenn  sie  an
Reichsangelegenheiten  teilnehmen  könnten.  Die  «einheitliche  Handelspolitik» ­
  hat  damals  keine  gemeinsame  Verfassung  ermöglicht.
Die  Schwierigkeit,  einen  Reichsverband  zu  schaffen,  liegt  in
der  Tatsache  begründet,  daß  weder  die  Kolonien  noch  das  Mutterland ­
  ihre  Selbständigkeit  aufgeben  wollen.  Die  Angst,  majorisiert
zu  werden,  veranlaßt  bis  heute  alle  Beteiligten,  die  Frage  gemeinsamer ­
  Organe  sehr  behutsam  anzufassen.  Es  ist  schlechterdings
nicht  einzusehen,  warum  die  Kolonien  ihre  «Selbständigkeit»  weniger
argwöhnisch  bewachen  sollten,  wenn  sie  2  sh  mehr  für  ihren  Weizen
bekommen,  oder  warum  das  Mutterland  seine  auswärtige  Politik
kolonialen  Einwirkungen  überlassen  sollte,  weil  die  Kolonien  einige
Zölle  herabsetzen,  auf  die  sie  keinen  Wert  legen.  Die  Frage  der
Vorzugszölle  hätte  nur  Sinn,  wenn  man  hoffen  könnte,  daß  die
Kolonien  sich  mit  dem  Status  von  «Halbnationen»  begnügen  würden
und  gewisse  Funktionen,  z.  B.  die  Verteidigung,  dem  Mutterlande
überlassen  wollten;  wenn  man  unter  solchen  Verhältnissen  Zuschüsse ­
  zur  Bestreitung  der  Kosten  erhalten  könnte,  die  ihr  Schutz
verursacht,  so  wäre  eine  Möglichkeit  wirtschaftlicher  Abmachungen ­
  gegeben.  Die  Kolonien  könnten  entweder  das  Mutterland ­
  handelspolitisch  begünstigen,  weil  es  ihnen  diesen  Schutz  gewährt, ­
  oder  sie  könnten  ihm  für  Gegenbegünstigungen  seinerseits
Barzuschüsse  für  Flottenzwecke  leisten.  In  dem  Augenblick,  da  die
Kolonien  eigene  zur  Teilnahme  an  der  Reichsverteidigung  bestimmte
        <pb n="116" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

117

Flotten  bauen,  ist  kein  Raum  mehr  für  ein  solches  Verhältnis  vorhanden. ­
  Eine  Kriegsgemeinschaft  gleichberechtigter  Nationen  ist  ein
engeres  Band  äls  eine  Reihe  Meistbegünstigungsverträge.  Sie  bedingt
eine  gemeinsame  Organisation,  deren  Schaffung  eine  Zollgemeinschaft ­
  erleichtern  mag,  die  aber  auch  ohne  eine  solche  möglich  ist.
Der  deutsche  Zollverein,  der  so  häufig  angeführt  wird,  ist  gewiß  der
Vorläufer  des  Deutschen  Reiches  gewesen;  lange  bevor  er  begründet
war,  bildeten  jedoch  die  deutschen  Staaten  einen  politischen  Bund.
Wenn  dessen  politische  Organisation  schwerfällig  war,  so  lag  das
nicht  in  erster  Linie  an  Zolltarifen,  sondern  an  der  dynastischen  Zersplitterung ­
  Deutschlands,  die  in  dem  einem  einzigen  Souverän  unterstehenden ­
  britischen  Reich  kein  Gegenstück  findet.
IX.
Diese  politische  Organisation  des  britischen  Reiches  beginnt  bereits ­
  in  ihren  Grundzügen  deutlich  zu  werden.  Die  treibende  Kraft
ist  das  Bewußtsein  gemeinsamer  Gefahren,  das  in  den  aufstrebenden
Tochtervölkern  das  ßefühl  der  politischen  Zusammengehörigkeit
erstarken  läßt.  Mitte  der  achtziger  Jahre  hatte  eine  Anzahl  internationaler ­
  Schwierigkeiten  der  einen  Zusammenschluß  von  Mutterland ­
  und  Kolonien  betreibenden  «Imperial  Federation  League»  Gelegenheit ­
  zu  besonders  tatkräftiger  Agitation  geboten.  Die  Reichsregierung ­
  benutzte  die  so  geschaffene  Stimmung  und  berief  1887
eine  koloniale  Konferenz  nach  London  ein.  Die  Konferenz  sollte
bloß  beratend  sein;  sie  sollte  in  erster  Linie  die  Frage  der  Reichsverteidigung ­
  und  die  Frage  der  wirtschaftlichen  und  sozialen  Beziehungen ­
  zwischen  den  einzelnen  Reichsteilen  erörtern.  Dagegen
war  die  Besprechung  einer  Reichsverfassung  auf  Wunsch  australischer ­
  Kolonien  ausdrücklich  von  der  Tagesordnung  ferngehalten
worden.  An  der  Konferenz  nahmen  Vertreter  des  Mutterlandes,  die
Vertreter  von  11  Kolonien  mit  Selbstverwaltung  und  von  23  Kronkolonien ­
  teil.  Da  Indien  nicht  vertreten  war,  wurde  die  Konferenz
als  «koloniale  Konferenz»,  nicht  als  «Reichskonferenz»  bezeichnet.
Eine  Anzahl  wichtiger  Fragen  wurde  besprochen,  darunter  auch
die  oben  bereits  erwähnte  Frage  eines  Reichszollvereins;  ein  Abkommen ­
  wurde  genehmigt,  das  gegen  Gewährung  eines  Flottenbeitrags ­
  von  Australien  eine  Verstärkung  des  australischen  Geschwaders ­
  vorsah.
        <pb n="117" />
        118

Dr.  M.  J.  Bonn

Eine  zweite  Konferenz  wurde  1894  nach  Ottawa  berufen.  Sie  hatte
in  erster  Linie  die  Frage  der  Legung  eines  pazifischen  Kabels  zu
behandeln.  Es  war  eigentlich  nur  eine  Konferenz  einzelner  Kolonien, ­
  da  nur  Kanada,  die  verschiedenen  australischen  Staaten  und
die  Kapkolonie,  nicht  aber  das  Mutterland  vertreten  waren.  Im  Gegensatz ­
  zu  der  ersten  Konferenz,  an  der  auch  nicht  beamtete  Interessenten ­
  teilgenommen  hatten,  war  diese  Konferenz  im  wesentlichen
eine  Konferenz  kolonialer  Regierungen.  Drei  Jahre  später  erfolgte
eine  neue  Konferenz  in  London.  Sie  war  eine  Versammlung  der
Premierminister  aller  Kolonien  mit  Selbstregierung,  die  gelegentlich
des  Diamantjubiläums  der  Königin  Viktoria  nach  London  gekommen
waren  und  dort  unter  dem  Vorsitze  Chamberlains  tagten.  Die  versammelten ­
  Premiers  beschlossen,  «daß  es  wünschenswert  sei,  von
vertreten  war,  aus  den  Premiers  der  Kolonien,  bzw.  gewissen  zu
britaniens  abzuhalten,  um  Angelegenheiten  von  gemeinsamer  Bedeutung ­
  zu  erörtern».
Als  die  nächste  Konferenz  (1902)  in  London  zusammentrat,  war
der  Burenkrieg  zu  Ende.  Die  sechs  australischen  Kolonien  waren
zu  einem  Bunde  vereinigt  worden,  die  neue  Konferenz  war  daher  nur
von  sieben  Regierungen  beschickt;  sie  setzte  sich,  mit  Ausnahme
des  Mutterlandes,  das  durch  den  Staatssekretär  für  die  Kolonien
vertreten  war,  aus  den  Premiers  der  Kolonien  bzw.  gewissen  zu
deren  Unterstützung  gewählten  Fachministern  zusammen.  Die
Konferenz  erörterte  Verteidigungsfragen,  Zoll-  und  Handelsfragen,
Post-  und  Telegraphenfragen.  Sie  faßte  vor  allem  den  Beschluß,
«daß  es  zum  Besten  des  Reiches  dienen  würde,  wenn,  soweit  als
tunlich,  in  Zwischenräumen  von  nicht  über  vier  Jahren  Konferenzen
abgehalten  würden,  auf  denen  Angelegenheiten  von  gemeinsamem
Interesse,  die  die  Beziehungen  des  Mutterlandes  mit  Seiner  Majestät
überseeischen  Herrschaften  berühren,  zwischen  dem  Staatssekretär
für  die  Kolonien  und  den  Premierministern  der  Kolonien  mit  Selbstverwaltung ­
  erörtert  und  erwogen  werden  könnten.»
Die  Vorbereitungen  dieser  Konferenzen  nach  Fühlungnahme  mit
den  betreffenden  Kolonialregierungen  wurden  dem  Staatssekretär ­
  für  die  Kolonien  übertragen;  im  Notfall  konnte  schon
nach  drei  Jahren  eine  neue  Konferenz  stattfinden.  Wenn  in  der
Zeit  zwischen  den  einzelnen  Konferenzen  Verträge  mit  fremden
Staaten  zum  Abschluß  kommen  sollten,  sollte  rechtzeitig  Fühlung-
        <pb n="118" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

119

nähme  mit  den  Kolonialregierungen  erfolgen,  damit  sie  eher  imstande ­
  wären,  solchen  Verträgen  beizutreten.  Diese  Bes  chlüsse
machten  die  koloniale  Konferenz  zu  einer  regelmäßig  wiederkehrenden ­
  Einrichtung.  Sie  wurde  aus  einer  Jubiläumsfunktion  zu  einer
Art  Bundesrat,  der  allerdings  nur  alle  vier  Jahre  zusammentreten
sollte.
Kurz  ehe  die  Vorarbeiten  zu  einer  neuen  Konferenz  in  Angriff ­
  genommen  wurden,  tauchte  der  von  einem  der  bedeutendsten
Staatsrechtler  Englands  (Sir  Frederik  Pollock)  gemachte  Vorschlag
auf,  einen  «Reichsrat  mit  ausschließlich  beratschlagender  Stimme»
zu  bilden,  dem  nicht  nur  die  Regierungen,  sondern  auch  andere  Vertreter ­
  angehören  sollten;  dieser  Reichsrat  sollte  einen  Ausschuß  des
Staatsrats  bilden.  Diese  Anregungen  verdichteten  sich  bald  zu  Vorschlägen, ­
  die  der  Staatssekretär  für  die  Kolonien  vor  Einberufung  der
nächsten  Konferenz  den  Kolonien  machte.  Nach  denselben  sollten  die
«Kolonialkonferenzen»  aufhören.  An  ihre  Stelle  sollte  ein  «Imperial
Council»,  ein  «Reichsrat»,  treten,  über  dessen  künftige  Zusammensetzung ­
  die  eben  einzuberufende  Konferenz  beschließen  würde.  Neben
diesem  nur  periodisch  tagenden  Reichsrat  sollte  eine  ständige  Kommission ­
  stehen.  Diese  Kommission  sollte  in  bestimmtem  Verhältnis
aus  Vertretern  der  Kolonien  und  des  Mutterlandes  zuammengesetzt
sein,  ihren  Sitz  in  London  haben  und  die  laufenden  Arbeiten  durch
ein  Sekretariat  erledigen.  Diese  Anregung  scheiterte  an  dem  Widerstand ­
  Kanadas,  dessen  Regierung  befürchtete,  der  «Reichsrat»
möchte  eine  dauernde  Einrichtung  werden,  die  Mehrheitsbeschlüsse
fassen  könne  und  schließlich  die  autonome  Verfassung  und  Verwaltung ­
  der  Kolonien  mit  Selbstregierung  gefährden  würde;  auch  die
Kommission  könnte  die  Selbstregierung  gefährden.
Indessen  hatte  der  Wunsch  nach  Schaffung  von  Reichsorganen  in
den  australischen  Kolonien  Wurzel  gefaßt.  Als  die  Konferenz  ein
Jahr  später  als  ursprünglich  geplant  war  (1907),  zusammentrat,
schlugen  Australien  und  Neuseeland  die  Bildung  eines  Reichsrates
vor,  der  aus  den  Vertretern  der  Regierungen  bestehen  sollte;  ihm
sollte  ein  dem  Reichsrat  dienendes  Sekretariat  beigegeben  werden.
Diese  Vorschläge  wurden  nur  in  abgeänderter  Form  angenommen.
Das  Wort  «Reichsrat»  wurde  fallen  gelassen;  die  Konferenz  wurde
aber  von  jetzt  ab  nicht  mehr  als  «koloniale  Konferenz»,  sondern  als
«Reichskonferenz»,  Imperial  Conference,  bezeichnet.  Das  gewünschte
        <pb n="119" />
        120

Dr.  M.  J.  Bonn.

Sekretariat,  das  die  Fortdauer  der  Beziehungen  sichern  sollte,  wurde
geschaffen.  Da  man  einsehen  mußte,  daß  ein  solches  Sekretariat
nur  einer  verantwortlichen  Stelle  angegliedert  werden  konnte,  die
Reichskonferenz  aber  als  solche  nach  ihrem  Auseinandergehen  zu
bestehen  aufhört,  so  war  von  kolonialer  Seite  der  Wunsch  geäußert
worden,  dies  Sekretariat  dem  englischen  Premier  zu  unterstellen.
Man  wollte  so  dem  Gedanken  äußerlich  Ausdruck  verleihen,  daß  die
Tochtervölker  nicht  länger  dem  Kolonialamt  unterstünden,  sondern
vollberechtigte  Glieder  des  Reiches  seien.  Da  sich  das  aus  Verwaltungsgründen ­
  als  untunlich  erwies,  erfolgte  eine  Neuordnung
des  Kolonialamts  in  London.  Die  Angelegenheiten  der  Kolonien  mit
Selbstverwaltung  —  der  «Dominions»  —  wurden  einem  besonderen
Unterstaatssekretär  im  Kolonialamt  unterstellt,  der  gleichzeitig  als
Sekretär  der  Reichskonferenz  tätig  ist.  Der  Staatssekretär  für  die
Kolonien  übernahm  die  Verpflichtung,  in  dieser  Abteilung  die  für
die  Konferenzen  nötigen  Arbeiten  vornehmen  zu  lassen.  Ein  Teil
der  Kolonien  war  mit  dieser  Neuordnung  zufrieden.  Australien  dagegen ­
  war  von  der  Angliederung  dieses  Sekretariats  an  das  Kolonialamt ­
  wenig  erfreut.
Auf  der  Konferenz  von  1911  wurde  daher  die  völlige  Trennung  der
Angelegenheiten  der  Tochterstaaten  von  den  übrigen  Kolonialangelegenheiten ­
  von  Neuseeland  beantragt;  der  Staatssekretär  für  die
Kolonien  sollte  zu  einem  solchen  für  Reichsangelegenheiten  gemacht
werden  (Secretary  of  State  for  Imperial  Affairs).  Der  ständige
Charakter  der  Reichskonferenz  wurde  von  neuem  betont;  sie  sollte
aller  vier  Jahre  zusammentreten;  sie  sollte  aber  nicht  länger  gewissermaßen ­
  unter  dem  Vorsitz  eines  Vorgesetzten  tagen.  Als
Präsident  wurde  der  Premier  des  Vereinigten  Königreichs  bestimmt;
der  Kolonialsekretär  sollte  nur  den  geschäftsführenden  Vorsitz
haben.  Sonderkonferenzen  über  einzelne  Fragen  sollten  während
der  vierjährigen  Konferenzpause  berufen  werden,  so  oft  ein  sachlicher ­
  Anlaß  vorliegt.  In  der  Tat  haben  solche  in  den  Jahren  1909
(Reichsverteidigung)  und  1910  (Verlagsrecht)  stattgefunden.
Die  Konferenz  von  1911  war  die  erste,  die  regelmäßig  nach  dem
vorgeschriebenen  Ablauf  von  vier  Jahren  einberufen  wurde.  Sie
war  nur  von  sechs  Regierungen  beschickt,  da  die  Vereinigung  Südafrikas ­
  zu  einem  Südafrikanischen  Bund  im  vorhergehenden  Jahre
zustande  gekommen  war.  Sie  tagte  unter  dem  Vorsitz  des  englischen
        <pb n="120" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

121

Ministerpräsidenten;  es  war  so  nach  außen  hin  klar  zum  Ausdruck
gebracht,  daß  es  sich  um  eine  Tagung  gleichberechtigter  verbündeter ­
  Regierungen,  nicht  um  eine  solche  abhängiger  Kolonien
handelte.  Die  Frage  einer  festeren  Organisation  der  Reichskonferenz
wurde  von  neuem  ausführlich  erörtert.  Der  Plan  eines  als  Parlament ­
  gedachten  Reichsrats  wurde  von  Neuseeland  vertreten,  aber
einstimmig  verworfen,  weil  er  die  Autonomie  des  Mutterlandes
sowohl  wie  der  Kolonien  gefährden  mußte.  Man  wollte  kein
Reichsparlament  über  die  heute  bestehenden  Parlamente  setzen,
sondern  nur  den  Zusammenschluß  der  diese  vertretenden  Regierungen ­
  festigen.  Die  Ausführung  der  Beschlüsse  der  früheren
Reichskonferenzen  und  die  Vorbereitung  der  neuen  Tagung  sollte
daher  dem  Kolonialamt  abgenommen  und  einem  besonderen  Organ,
dem  «ständigen  Ausschuß  der  Reichskonferenz»  übertragen  werden.
Dieser  Ausschuß  sollte  in  der  Zwischenpause  zwischen  den  einzelnen
Konferenzen  eine  nur  beratende  Tätigkeit  ausüben.  Er  sollte  aus
dem  Staatssekretär  für  die  Kolonien  nebst  seinen  in  Frage  kommenden ­
  Unterstaatssekretären  und  je  einem  Vertreter  von  Kanada,
Australien,  Neuseeland,  Südafrika  und  Neufundland  bestehen.  Als
solche  Vertreter  kommen  in  erster  Linie,  aber  nicht  ausschließlich,
dieOberkommissare  (HighCommissioners)  in  Frage,  die  alle  Tochtervölker, ­
  mit  Ausnahme  von  Neufundland,  in  London  unterhalten.  Sie
sind  ursprünglich  die  Agenten  der  betreffenden  Kolonien  gewesen;
sie  haben  sich  aber  unter  Beibehaltung  ihrer  alten  Befugnisse  zu
einer  Art  Gesandten  der  Tochtervölker  —  um  ein  Wort  Sir  Wilfried
Lauriers  zu  gebrauchen  —  nicht  nur  bei  der  Regierung  Großbritanniens, ­
  sondern  beim  ganzen  britischen  Volke  entwickelt.  Ein
großer  Teil  der  Mitteilungen  vom  Mutterland  zu  Kolonien  geht
durch  ihre  Hände,  während  allerdings  der  gesamte  amtliche  Verkehr
sich  gleichzeitig  durch  Vermittlung  des  Gouverneurs  abspielt,  der
nicht  Vertreter  des  Mutterlandes  bei  den  kolonialen  Regierungen
ist,  sondern  als  Vertreter  des  Königs  den  kolonialen  Regierungen
vorsteht  und  Organ  des  Kolonialamts  ist.  Einem  derartigen  Verkehr
haftet  in  den  Augen  mancher  Kolonien  noch  der  Charakter  der
Unterordnung  der  Kolonien  an.  Ein  aus  Oberkommissaren  und  ähnlichen ­
  Beauftragten  zusammengesetzter  ständiger  Ausschuß  würde
dagegen  eine  Art  Gesandtenkonferenz  beim  Staatssekretär  der
Kolonien  darstellen.  Der  Ausschuß  sollte  sich  nur  mit  Angelegen-
        <pb n="121" />
        122

Dy.  M.  J.  Bonn.

heiten  der  letzten  Konferenz,  bzw.  mit  Vorbereitungsarbeiten  für
eine  neue  Konferenz  befassen.  Er  sollte  nur  dann  an  die  Behandlung
von  Fragen  herantreten,  wenn  die  Kolonialregierungen  durch  den
Gouverneur  dem  Staatssekretär  ihr  Einverständnis  hiermit  ausgesprochen ­
  hätten.  Dieser  Vorschlag  war  in  noch  weitgehenderer  Form
von  Neuseeland  gemacht  worden.  Nach  demselben  sollte  der  Oberkommissar ­
  das  einzige  Bindeglied  zwischen  Reichsregierung  und
Kolonialregierung  werden;  er  hätte  völlig  den  Charakter  eines  Gesandten ­
  bei  einer  Bundesregierung  angenommen.  Wegen  der  Bedenken, ­
  die  Kanada  und  Südafrika  den  betreffenden  Vorschlägen
entgegenbrachten,  wurden  dieselben  zwar  weitläufig  erörtert,  aber
nicht  zur  Abstimmung  gebracht,  obwohl  das  Mutterland  gegen  ihre
Annahme  in  etwas  verändeter  Form  nichts  einzuwenden  hatte.  Es
wurde  ausdrücklich  betont,  daß  ein  Verkehr  zwischen  Kolonialamt
und  den  einzelnen  Oberkommissaren  bereits  heute  in  der  gewünschten ­
  Weise  sich  abspiele,  daß  daher  die  Schaffung  eines  Ausschusses
überflüssig  sei;  sie  wäre  zudem  bedenklich,  weil  Gefahr  bestünde,
daß  dieser  Ausschuß  gewisse  Machtbefugnisse  an  sich  reißen  werde
und  unter  Umständen  der  Versuch  gemacht  werden  könnte,  durch
Majoritätsbeschluß  die  einzelnen  Kolonien  zu  überstimmen.
Obwohl  also  weitgehende  organisatorische  Änderungen  der  Verfassung ­
  der  Reichskonferenz  nicht  stattgefunden  haben,  zeigen  gerade
die  Verhandlungen  von  1911,  wie  sich  der  Charakter  eines  künftigen
Reichsverbandes  allmählich  entwickelt.  Es  wird  nicht  eine  Organisation ­
  geschaffen  werden,  die  sich  als  neue  Einheit  über  Kolonialregierungen
  und  mutterländische  Regierungen  erhebt;  der  Reichsverband ­
  wird  vielmehr  als  Vereinigung  der  verbündeten  Regierung
erscheinen.  Eine  Anzahl  Gemeinwesen,  die  dem  gleichen  Souverän
unterstehn,  deren  Bevölkerungen  im  wesentlichen  die  gleiche  Abstammung ­
  aufweisen,  die  die  gleichen  demokratisch-politischen
Einrichtungen  besitzen  und  gemeinsame  politische  Ziele  verfolgen, ­
  stellen  ein  Reich  dar,  dessen  gemeinsame  Angelegenheiten ­
  durch  Konferenzen  der  verbündeten  Regierung  erledigt
werden.  Diese  Konferenzen  fassen  Beschlüsse,  die  einstimmig,
nicht  durch  Stimmenmehrheit  zustande  kommen;  sie  sind  überdies
den  einzelnen  Regierungen  gegenüber  nicht  erzwingbar.  Sie  können
nur  durchgeführt  werden,  wenn  die  einzelnen  Regierungen  sie  in
ihren  Parlamenten  vertreten  und  dort  die  nötige  Mehrheit  besitzen.
        <pb n="122" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

123

Da  die  Reichskonferenzen  nur  aller  vier  Jahre  zusammentreten,  so
ist  zurzeit  die  Erledigung  zahlreicher  Einzelfragen  ausgeschlossen.
Bei  der  Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  in  staatsrechtlicher  Hinsicht
und  bei  ihrer  geographischen  Lage  ist  solches  auch  nicht  vonnöten.
Plötzlich  auftauchende  Fragen  können  durch  Sonder-  und  Zwischenkonferenzen ­
  erledigt  werden,  wenn  das  nicht  durch  Verhandlungen
von  Regierung  zu  Regierung  möglich  ist.  Dazu  kommen  häufig  Besuche ­
  kolonialer  Minister  im  Mutterlande,  denen  bei  dieser  Gelegenheit ­
  Einblick  in  die  Führung  der  Reichsgeschäfte  zuteil  wird;  sie
werden  z.  B.  zu  den  Sitzungen  des  Reichsverteidigungsrates  zugezogen. ­
  Es  ist  sogar  die  Frage  der  ständigen  Anwesenheit  eines
kanadischen  Ministers  in  London  erörtert  worden.
Der  Verkehr  zwischen  den  einzelnen  Regierungen  und  besonders ­
  mit  der  Regierung  des  Mutterlandes  wird  nicht  länger  ausschließlich ­
  durch  die  Gouverneure  aufrechterhalten;  er  wird  im
Laufe  der  Entwicklung  voraussichtlich  mehr  und  mehr  in  die  Hände
von  kolonialen  «Gesandten»  übergehen.  Es  entwickelt  sich  so  ein
Staatenbund,  der  manche  Ähnlichkeit  mit  dem  alten  deutschen  Bunde
hat.  Die  Reichskonferenz  und  deren  geplante  Fortsetzung,  der  Ausschuß ­
  der  Oberkommissare,  erfüllt  eine  Anzahl  der  Aufgaben,  die
der  Bundestag  zu  erledigen  hatte.  Die  Vormacht,  das  Mutterland,
leitet  die  äußere  Politik  und  organisiert  die  Reichsverteidigung  in
steter  Fühlung  mit  den  Bundesgenossen.  Es  ist  eine  Entwicklung,
die  noch  in  vollem  Gange  ist;  ist  doch  keine  der  Kolonien  als  völkerrechtliches ­
  Subjekt  zu  bezeichnen.  Mit  ihrer  inneren  Erstarkung
wird  der  Wunsch,  nach  außen  und  innen  eine  Nation  zu  werden,
wachsen.  Die  Furcht  vor  der  Übernahme  neuer  Aufgaben  wird
schwinden  und  damit  auch  das  Mißtrauen  gegen  den  Eintritt  in  eine
völlige  Teilhaberschaft  mit  dem  Mutterlande.  Während  heute  noch
ein  formales  Abhängigkeitsverhältnis  besteht,  das  sich  in  der  Unterordnung ­
  unter  den  Staatssekretär  für  die  Kolonien  äußert,  wird  es
in  absehbarer  Zeit  zu  einem  Nebeneinanderstehen  kommen.
Ein  solches  Miteinanderarbeiten  verbündeter  Regierungen  hat
zweifelsohne  seine  Schattenseiten.  Die  verbündeten  Regierungen
haben  zurzeit  außer  einem  dem  Kolonialamt  angegliederten  Sekretariat ­
  kein  Organ.  Sie  besitzen  als  Verbündete  keinerlei  Geldmittel;  sie
können  einander  nicht  majorisieren  und  ihre  Beschlüsse  voneinander
nicht  erzwingen.  Wenn  es  sich  um  eine  große  Masse  widerstrebender
        <pb n="123" />
        124

Dr.  M.  J.  Bonn.

Elemente  handelte,  so  wären  diese  Umstände  entscheidend.  In
Wirklichkeit  besteht  die  Konferenz  heute  aus  sechs  Regierungen;
wenn  Neufundland  sich  Kanada  anschließt  und  Neuseeland  für
Reichszwecke  mit  Australien  geht,  wird  ihre  Zahl  sogar  auf  vier
fallen.  Es  besteht  keinerlei  technische  Unmöglichkeit,  warum  sich
nicht  vier  Staaten,  deren  Bewohner  ein  Oberhaupt  anerkennen,  die
sich  selbst  für  ein  Volk  halten  und  gemeinsame  Interessen  verfolgen,
durch  ihre  Regierungen  auf  eine  einheitliche  Politik  in  Fragen
der  Weltpolitik  ebensogut  einigen  können,  als  das  recht  bunt
zusammengesetzte  europäische  Allianzen  und  Botschafterkonferenzen
zu  tun  vermögen.  Es  liegt  auch  keine  Schwierigkeit  vor,  für  gemeinsame ­
  Zwecke  gemeinsame  Reichsfonds  aufzubringen;  schon  auf  der
Konferenz  von  1907  ist  die  Schaffung  eines  solchen  Reichsfonds  für
Förderung  von  Verkehrszwecken  angeregt  worden.  Eine  Verteilung
der  nötigen  Summen  unter  vier  Finanzminister  ist  leicht  möglich,  und
ebenso  leicht  möglich  ist  die  Aufbringung  der  jedem  Staate  obliegenden ­
  Leistungen  nach  seinem  eigenen  Gutdünken.  Die  Mittelbewilligung ­
  wird  sich  in  mehreren  Parlamenten  abspielen  und  vielleicht
etwas  schwieriger  sein  als  bei  einem  gemeinsamen  Parlament.  Bei
einem  geographisch  zerrissenen  Reiche  müssen  und  können  die  Methoden ­
  der  Gemeinsamkeit  verschieden  sein  von  denen,  die  aneinandergrenzende ­
  Bundesstaaten  angewandt  haben.  Die  Schwierigkeit ­
  ist  eben  die  geographische  Zerrissenheit  und  die  daraus  folgende
verschiedene  nationale  Charakterentwicklung.  Aber  diese  Schwierigkeiten ­
  sind  überwindbar,  wenn  gemeinsame  Zwecke  bestehen.  Die
Entwicklung  des  letzten  Jahrzehnts  hat  die  Gemeinsamkeit  dieser
Zwecke,  vor  allem  der  Sicherheit,  allen  Beteiligten  deutlich  vor  Augen
geführt.  Die  internationale  Lage,  besonders  die  jetzt  wohl  zurücktretende ­
  «deutsche  Gefahr»,  hat  den  Tochtervölkern  die  Nachteile
einer  Isolierung  deutlich  gezeigt.  Die  nicht  eben  seltenen  deutschen
Schriftsteller,  die  England  durch  Leitartikel  bereits  überwunden
glaubten,  haben  nicht  nur  die  berechtigte  deutsche  Politik  erschwert,
sie  sind  die  eifrigsten  Förderer  der  britischen  Reichseinheit:  geworden. ­

Das  Vereinigte  Königreich  von  Großbritannien  und  Irland  nebst
seinen  Tochtervölkern  ist  in  der  Tat  heute  auf  dem  Wege  zur  Reichseinheit. ­
  Die  Form  derselben  kann  erst  die  Zukunft  erweisen.  Es
muß  zweifelhaft  erscheinen,  ob  die  beherrschten  Länder  —  Indien  und
        <pb n="124" />
        Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

125

die  Kronkolonien  —  als  Teilhaber  in  den  Kreis  der  verbündeten  Regierungen ­
  treten  werden.  Vielleicht  werden  sie  von  den  einzelnen
Staaten  weiter  verwaltet  werden,  wie  das  Mutterland  heute  Indien
verwaltet  und  Australien  Papua;  vielleicht  werden  sie  aber  auch
als  gemeinsame  Reichsdomänen  von  den  verbündeten  Staaten  gemeinschaftlich ­
  regiert  werden  —  als  greifbares  Zeichen  der  Zusammengehörigkeit. ­
  Auf  jeden  Fall  wird  die  Einheit  kommen.  Sie
wird  naturgemäß  die  Macht  des  britischen  Reiches  vermehren,  auch
wenn  die  Tochtervölker  nicht,  wie  heute  manchmal  betont  wird,
schon  in  wenigen  Jahrzehnten  viele  Millionen  Menschen  beherbergen
werden.  Allein  diese  Machtvermehrung  wird  die  Politik  Englands
in  zunehmendem  Maße  friedlich  beeinflussen,  da  die  großen  Demokratien ­
  des  neuen  Reichs  keine  Lust  haben  werden,  ihre  soziale  Entwicklung ­
  einer  angriffslustigen  Reichspolitik  zu  opfern.
Literatur.
llbert,  Sir  C.  P.:  The  Government  of  India,  Oxford  1898.
Füller,  Sir  Bampfylde:  The  Empire  of  India,  London  1913.
Lucas,  Sir  C.  P.:  Historical  Geography  of  the  British  Colonies,  Oxford  1894.
Keith,  A.  B.:  Responsible  Government  in  the  Dominions,  Oxford  1912.
Lucas,  Sir  C.  P.:  Lord  Durhams  Report  on  Canada,  Oxford  1912.
Jebb,  Richard:  The  Imperial  Conference,  London  1911.
Colonial  Conference:  1907,  Report  and  Papers,  London.
Imperial  Conference:  1911,  Report  and  Papers,  London.
Ashley,  I.  W.:  The  Tariff  Problem.
Drage,  Geoffry:  The  Imperial  Organisation  of  Trade.  London  1911.
Vince,  C.  A.:  Mr.  Chamberlains  Proposals,  London  1903.
G.  v.  Schu  1  ze-Gaevernitz:  Britischer  Imperialismus  und  englischer  Freihandel ­
  1906.
Jebb,  Richard:  The  Britannic  Question,  London  1913.
Vor  allem  auch  die  Vierteljahrschrift:  The  Round  Table.
        <pb n="125" />
        V.
Der  moderne  Imperialismus
Von  Professor  Dr.  M.  J.  Bonn
        <pb n="126" />
        D :  ":ER  vieldeutige  Sinn,  der  dem  Worte  Imperialismus  inne-[
  wohnt,  könnte  einmal  durch  eine  ins  einzelne  gehende
:  Vergleichung  der  Zusammenhänge  aufgedeckt  werden,  in
denen  dieses  nach  allen  Seiten  schillernde  Wort  gebraucht
wird.  So  interessant  ein  solches  Vorgehen  sein  mag,  um  zu  einer
klaren  Begriffsbestimmung  zu  gelangen,  so  soll  doch  hierauf  zurzeit
verzichtet  werden.  Es  sollen  vielmehr  die  verschiedenen  Bewegungen
vorgeführt  werden,  die  von  ihren  Trägern  als  «Imperialismus»  bezeichnet ­
  werden.  Ein  Vergleich  derselben  miteinander  wird  das
Wesen  des  Imperialismus  deutlicher  zu  machen  vermögen,  als  die
vorsichtigste  Begriffsbestimmung.
I.
Als  Italien  vor  etwa  anderthalb  Jahren  die  Eroberung  von  Tripolis
begann,  begegnete  man  in  fast  allen  Äußerungen  der  Überzeugung,
eine  neue  politische  Phase  —  die  des  Imperialismus  —  habe  begonnen. ­
  Die  italienische  Einheit  in  Italien  sei  fest  begründet,  obwohl ­
  sich  noch  ein  Bruchteil  der  italienischen  Bevölkerung  außerhalb ­
  der  Staatsgrenzen  befinde.  Italien  blühe  wirtschaftlich  empor;
es  werde  aber  bei  seiner  beschränkten  räumlichen  Ausdehnung  und
den  wenig  günstigen  Vorbedingungen  für  eine  Industrialisierung
noch  für  längere  Zeit  nicht  imstande  sein,  seine  wachsende  Bevölkerung ­
  auf  der  heimatlichen  Scholle  zu  ernähren.  Diese  nehme  durch
Geburtenüberschüsse  um  etwa  eine  halbe  Million  im  Jahre  zu;  es
könne  sie  bei  einer  Bevölkerungsdichtigkeit  von  fast  120  Menschen
auf  den  Quadratkilometer  nicht  im  Lande  festhalten.  Es  müsse  die
Auswanderungsbewegung,  die  kaum  zurückgehe,  fortbestehen
lassen,  sie  aber  in  ihren  Richtungen  beeinflussen.  Bis  jetzt  habe  sich
diese  italienische  Einwanderung  in  fremde  Länder  ergossen;  die
Auswanderer  seien  dabei  vielfach  in  Berufe  eingeströmt,  in  denen
für  ihr  Aufsteigen  nicht  Raum  gewesen  sei.  Italien  habe  wertvolles
Menschenmaterial  verloren,  ohne  daß  dasselbe  dabei  sozial  gehoben
worden  sei.  Es  müsse  jetzt  endlich  ein  Gebiet  gewonnen  werden,
in  das  sich  der  Strom  der  italienischen  Auswanderung  ergießen
könne,  wo  der  Auswanderer  wirtschaftlich  zu  gedeihen  vermöge  und
politisch  mit  dem  Mutterlande  verbunden  bleibe.  —  Man  mag  zwar
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft.  9
        <pb n="127" />
        130

Dr.  M.  J.  Bonn.

bezweifeln,  ob  gerade  Tripolis  der  geeignete  Platz  für  eine  derartige
Siedlungskolonie  ist.  Man  wird  aber-  dieser  Bewegung,  in  die  sich
Italien  mit  größtem  Enthusiasmus  stürzte,  nur  gerecht  werden
können,  wenn  man  sich  vergegenwärtigt,  «daß  es  in  erster  Linie  ein
Imperialismus  zur  würdigen  Unterbringung  des  aus  den  untersten
Klassen  bestehenden  Bevölkerungsplus  ist».
Die  Stimmungen  und  Strömungen,  die  Italien  beeinflußt  haben,  sind
in  Deutschland  nicht  unbekannt.  Sie  haben  in  der  Zeit,  als  Deutschland ­
  noch  ein  Auswanderungsland  war,  zu  den  stärksten  Kräften  gehört, ­
  die  die  deutsche  Kolonialpolitik  in  den  Fluß  brachten.  Sie  sind
auch  heute,  obgleich  Deutschland  längst  ein  Einwanderungsland  geworden ­
  ist,  nicht  verschwunden.  Gelegentlich  der  Marokkokrise  hat
in  manchen  Kreisen  eine  Stimmung  geherrscht,  die  der  italienischen
durchaus  vergleichbar  war.  Sie  forderte  eine  Aufteilung  Marokkos,
bei  der  Deutschland  in  den  Besitz  des  Susgebiets  kommen  sollte.
Sie  hoffte  dadurch  Ländereien  zu  gewinnen,  die  für  eine  deutsche
Massensiedlung  geeignet  wären.  Gibt  man  solchen  Anschauungen
die  Bezeichnung  «Imperialismus»,  so  müßte  man  den  Imperialismus
als  eine  Bewegung  bestimmen,  die  neue,  wenn  möglich  menschenleere ­
  Länder  in  überseeischen  Gebieten  zu  gewinnen  trachtet,  um
sie  mit  Angehörigen  des  erobernden  Volkes  zu  besiedeln.  Je  geringer
die  Zahl  der  vorhandenen  Eingeborenenbevölkerung  ist,  je  schneller
diese  vor  den  Einwanderern  zurückweicht  oder  durch  Berührung
mit  ihnen  abstirbt,  desto  besser  wäre  es.  Man  sucht  weder  ihre
Dienste,  noch  die  Erzeugnisse  ihres  Fleißes,  sondern  man  sucht  Heimstätten ­
  für  Auswanderer,  Gebiete,  in  denen  außerhalb  der  Grenzen
des  sie  entsendenden  Mutterlandes  Tochtervölker  heranwachsen
können.  Diese  Tochtervölker  sollen  das  verjüngte  Ebenbild  des  heimischen ­
  Volkstums  darstellen  und  seine  nationalen  Eigenschaften  in
ungetrübter  Reinheit  forterhalten  und  fortpflanzen.  Wie  es  die  Begründer ­
  Neuseelands  aussprachen,  war  ihr  «Zweck,  die  Verpflanzung ­
  der  englischen  Gesellschaft,  unter  Beibehaltung  des  richtigen
Verhältnisses  ihrer  verschiedenen  Schichten;  unser  Recht,  unsere
gewohnte  Umgebung,  unsere  Gepflogenheiten,  unsere  Sitten  und
Empfindungen  —  kurz  alles  Englische  bis  auf  den  Boden  wollen  wir
mitbringen.  Wir  wollen  die  Grundlagen  der  Kolonie  jetzt  so  legen,
daß  in  wenigen  Generationen  Neuseeland  der  Welt  ein  Gegenstück
unseres  Vaterlandes  zeigen  wird,  an  Reichtum  und  Macht  sowohl,
        <pb n="128" />
        Der  moderne  Imperialismus.

131

als  auch  dadurch,  daß  es  die  wertvollsten  Eigentümlichkeiten  unserer
Gesellschaftsordnung  und  unseres  Nationalcharakters  wiedergibt.»
Das  Ziel  eines  derartigen  Imperialismus  wäre  daher  die  Begründung
und  die  Forterhaltung  eines  dem  Muttervolke  wesensgleichen  Volkstums ­
  in  überseeischen  Ländern.  Die  Frage,  in  welcher  Weise  der
politische  Zusammenhang  zwischen  diesem  Mutterlande  und  den
Tochtervölkern  aufrecht  erhalten  werden  soll,  beschäftigt  ihn  einstweilen ­
  nicht.
Die  Verwirklichung  eines  derartigen  Gedankens  —  die  Schöpfung
von  Tochtervölkern  —  ist  an  vielen  Orten  der  Welt,  in  Amerika,
in  Australien,  zum  Teil  auch  in  Südafrika  geglückt.  Sieht  man  vom
spanischen  und  vom  portugiesischen  Mittel-  und  Südamerika  ab,  wo
der  Einfluß  einer  starken  Eingeborenenbevölkerung  die  Entstehung
einer  Mischrasse  bedingt  hat,  so  handelt  es  sich  vornehmlich  um
Gebiete  mit  angelsächsischen  Bevölkerungen.  Zwar  sind  diese  Gemeinwesen ­
  ursprünglich  nicht  ausschließlich  von  Angelsachsen  besiedelt ­
  worden  —  Kanada  zählt  noch  heute  unter  7192  338  Einwohnern ­
  1  649  371  Franzosen;  sie  tragen  aber  im  großen  ganzen
einen  angelsächsichen  Charakter.  Sie  sind  allerdings,  mit  wenigen
Ausnahmen,  nicht  in  der  systematisch  vorausschauenden  Weise  geschaffen ­
  worden,  die  der  eben  gezeichnete,  imperialistische  Gedanke
zu  verlangen  scheint.  Man  hat  ursprünglich  vielmehr  an  die  Nutzbarmachung ­
  unbewohnter  Ländereien  gedacht,  als  an  die  Schaffung
neuer,  dem  Mutterlande  wesensgleicher  Gemeinwesen.  Man  hätte
sonst  kaum  die  Erschließung  Australiens  durch  ein  großzügiges
System  der  Strafkolonisation  in  die  Wege  geleitet  und  sogar  den
Plan  gefaßt,  seine  Entwicklung  durch  staatlich  unterstützte  Einwanderung ­
  von  chinesischen  Arbeitern  und  seine  Bevölkerungszunahme ­
  durch  Einführung  malaiischer  Frauen  zu  beschleunigen.
Trotz  alledem  sind  solche  Gemeinwesen  entstanden.  Sie  sind,  entgegen ­
  den  Erwartungen,  die  der  Abfall  der  heutigen  Vereinigten
Staaten  und  des  spanischen  Südamerika  überall  hervorgerufen  hat,
dem  Mutterlande  nicht  untreu  geworden.  Sie  stehen  in  enger  Verbindung ­
  mit  ihm  und  haben  allem  Anschein  nach  nicht  die  Absicht,
diese  Verbindung  zu  lösen.
Die  Ausgestaltung  dieser  Beziehungen,  des  Verhältnisses  von
Tochterkolonie  zu  Mutterland,  ist  die  wichtigste  Frage  der  englischen ­
  Reichspolitik  geworden.  —  Die  alten  nordamerikanischen
9*
        <pb n="129" />
        132

Dr.  M.  J.  Bonn.

Kolonien  besaßen  in  ihren  Versammlungen  Körperschaften,  die  eine
weitgehende  Selbstverwaltung  genossen.  Sie  waren  zwar  mit  dem
Mutterlande  durch  ein  System  der  Vorzugszölle  verbunden,  sie
kamen  aber  im  wesentlichen  für  die  Kosten  ihrer  Regierung  auf,
ohne  ihm  finanziell  zur  Last  zu  fallen.  Sie  überließen  ihm  die  Verantwortung ­
  für  die  allgemeinen  Reichsaufgaben.  Sie  leisteten  keine
finanziellen  Zuschüsse  zu  ihrer  Erfüllung,  auch  nicht  zu  den  gewaltigen ­
  Kriegskosten,  die  häufig  in  ihrem  Interesse  aufgebracht  werden ­
  mußten;  nur  wurde  die  lokale  Verteidigung  einschließlich  der
Kosten  zum  Teil  von  ihnen  getragen.  Sie  waren  in  den  Worten  von
A.  Smith  «Lander,  die  weder  Geld,  noch  Truppen  zur  Unterstützung
des  Reiches  auf  brachten».  Das  britische  Reich  im  Westen  des  Atlantischen ­
  Ozeans  war  daher  seiner  Ansicht  nach  «kein  Reich,  sondern
nur  der  Plan  eines  solchen.  Wenn  der  Plan  nicht  verwirklicht  werden
kann,»  meinte  er,  «dann  muß  er  aufgegeben  werden.»
Wie  bekannt,  ist  der  Versuch,  das  Mutterland  mit  seinen  Kolonien
zu  einem  Reiche  zusammenzuschweißen,  damals  infolge  von  Mißgriffen ­
  und  von  natürlichen  Hindernissen  gescheitert.  Die  Vereinigten ­
  Staaten  sind  selbständig  geworden.  Man  hat  aber  einige
Kolonien  (Kanada,  Neufundland)  gerettet  und  eine  Anzahl  (Australien, ­
  Neuseeland,  Südafrika)  neu  erworben.  Dort  hat  das  alte  Problem
in  etwas  veränderter  Gestalt  von  neuem  eine  Lösung  verlangt.  Man
hat  zuerst  versucht,  diesen  Kolonien  eine  weitgehende,  autonome
Verwaltung  zu  geben,  die  sich  indes  nur  auf  rein  örtliche  (kanadische,
beziehentlich  australische)  Angelegenheiten  beschränken  sollte.  Die
Angelegenheiten  der  Kolonien  sollten  zwar  von  einem,  dem  Parlament ­
  der  Kolonien  verantwortlichen  Ministerium  erledigt  werden;
die  Souveränität  des  Mutterlandes  sollte  daneben  aber  unverändert
bestehen.  Es  sollte  so  ein  Verhältnis  geschaffen  werden,  das  den
Kolonien  für  koloniale  Angelegenheiten  Selbstverwaltung  geben
sollte,  während  die  Reichsangelegenheiten  —  auch  wo  sie  die  Kolonien ­
  berührten  —  wie  z.  B.  in  der  Handelspolitik  —  von  dem  Träger
des  Reichsgedankens,  dem  herrschenden  Mutterlande  ohne  Mitverantwortung ­
  der  Kolonien  behandelt  werden  sollten.  Es  sollten
also  innerhalb  des  Reiches  Nationen  geschaffen  werden,  die  innerhalb ­
  ihres  lokal-nationalen  Wirkungskreises  frei  sein  sollten,  die  aber
in  Reichsfragen  abhängig  wären.
Dieser  Versuch  ist  heute  aufgegeben.  Die  Kolonien  mit  Selbst-
        <pb n="130" />
        Der  moderne  Imperialismus.

133

Verwaltung  haben  eine  über  den  Machtkreis  örtlicher  Angelegenheiten ­
  hinausgehende  Entwicklung  genommen.  Sie  genießen  seit
Jahren  das  Recht,  eine  selbständige  Handelspolitik  zu  verfolgen.
Sie  schließen,  wenn  auch  in  verhüllter  Form,  internationale  Verträge
ab.  Sie  nehmen  an  den  Kriegen  des  Mutterlandes  teil  und  beanspruchen ­
  das  Recht,  deren  Berechtigung  zu  prüfen.  Seit  mehr  als
dreißig  Jahren  ist  nun  eine  Bewegung  im  Gange,  die  nach  Formen
sucht,  um  einen  Zusammenschluß  zwischen  Mutterland  und  Kolonien
herbeizuführen.  Diese  Bewegung  wird  allseitig  mit  dem  Namen  «Imperialismus» ­
  bezeichnet.  Es  handelt  sich  bei  diesem  Imperialismus
nicht  darum,  dem  britischen  Reiche  neue  Gebiete  zu  gewinnen.  Seine
Träger  haben  zwar  in  einzelnen  Kolonien,  wie  z.  B.  in  Südafrika,
eine  Ausdehnung  des  Kolonialgebietes  erfolgreich  erstrebt,  damit
nicht  feindliche  Elemente  die  Reichsgrenzen  beengen  oder  gefährden
möchten.  Ihr  eigentliches  Ziel  ist  aber  neben  der  Erschließung  der
bereits  gewonnenen  Länder  durch  britisches  Kapital  und  deren  Besiedlung ­
  durch  britische  Auswanderung  der  Zusammenschluß  des
Mutterlandes  mit  den  Tochtervölkern  zu  einem  Reichsverein,  nicht
die  Erwerbung  und  Absteckung  neuer  Gebiete,  die  das  Mutterland
besiedeln  möchte.
Dabei  sind  die  Bevölkerungen  der  in  Frage  stehenden  Kolonien
weder  der  Abstammung,  noch  der  Geistesart  nach,  denen  des  Mutterlandes ­
  vollkommen  gleich.  Der  Australier,  der  Kanadier,  der  Südafrikaner ­
  weisen,  selbst  da,  wo  sie  rein  englischer  Abstammung  sind,
Charaktereigenschaften  auf,  durch  die  sie  sich  sowohl  voneinander  als
auch  von  den  Engländern  des  Mutterlandes  unterscheiden.  Es  leben
überdies  in  diesen  Kolonien  geschlossene  Gruppen  fremdnationaler
Bevölkerungen.  Man  hat  früher  darauf  gerechnet,  daß  sie  —  vor
allem  die  Franzosen  in  Kanada  —  durch  stete  Berührung  mit  der
Masse  der  englischen  Einwanderer  ihre  Nationalität  verlieren  und
allmählich  zu  englisch  sprechenden  Kanadiern  werden  würden.  Zu
diesem  Zwecke  ist  ursprünglich  die  französische  Provinz  Quebec  mit
der  englischen  Provinz  Ontario  vereinigt  worden,  damit  sie  «eine
englische  Provinz  werden  möchte».  Diese  Politik  hat  sich  nicht  bewährt. ­
  Die  französischen  Kanadier  sind  Franzosen  geblieben  und
reichstreu  geworden.  Niemand  denkt  heute  daran,  sie  ihrer  Nationalität ­
  zu  berauben.  Sie  werden,  ohne  Rücksicht  auf  dieselbe,  als
vollwertige  Mitglieder  des  zu  schaffenden  britischen  Reichsver,-
        <pb n="131" />
        134

Dr.  M.  J.  Bonn.

bandes  betrachtet,  der  kein  Abhängigkeitsverhältnis,  sondern  ein
Teilhaberschaftsverhältnis  zwischen  Muttervolk  und  Tochtervolk
darstellen  soll.  Es  bedeutet  also  der  Zusammenschluß  des  Mutterlandes ­
  mit  seinen  Kolonien,  den  dieser  Imperialismus  erstrebt,  nicht
eine  Zusammenfassung  des  in  alle  Welt  verstreuten,  britischen
Volkstums  auf  Grundlage  der  britischen  Nationalität.  Er  bezweckt
vielmehr  die  Schaffung  einer  Reichsgemeinschaft,  in  der  Raum  für
andere,  vollberechtigte  Nationalitäten  ist.  An  Stelle  der  einseitigen
Betonung  der  eigenen  Nationalität,  wie  sie  der  ausbreitungslustige
Imperialismus  vornimmt,  der  leere  Räume  zur  Ausfüllung  mit  den
eigenen  Volksgenossen  besetzen  will,  und  damit  eine  geographische
Ausdehnung  des  eigenen  Volkstums  erstrebt,  tritt  hier  eine  über  die
Nationalität  hinausgehende,  die  Völker  zusammenschließende  Bewegung. ­
  Dieser  Imperialismus  ist  nicht  länger  gleichbedeutend  mit
«Nationalismus».

II.
Als  die  Vereinigten  Staaten  im  Jahre  18Q8  Spanien  den  Krieg  erklärten, ­
  waren  sie  nicht  von  dem  Bestreben  geleitet,  neue  Gebiete
für  sich  zu  erwerben.  Die  Mehrheit  der  amerikanischen  Bevölkerung ­
  war  vielmehr  von  der  Überzeugung  durchdrungen,  daß  die  Erwerbung ­
  überseeischer  Besitzungen  ein  Übel  sei,  das  ein  gütiges
Geschick  der  Union  erspart  habe.  Der  Zweck  des  Krieges  war  die
Beseitigung  der  spanischen  Herrschaft  in  Kuba,  die  dort  zu  fortwährenden ­
  Aufständen  und  Revolutionen  geführt  hatte.  Kuba  sollte
die  Freiheit  gegeben  und  so  Raum  für  die  wirtschaftliche  Entwicklung ­
  der  zahlreichen  kubanischen  und  amerikanischen  Interessen  geschaffen ­
  werden,  die  die  spanische  Herrschaft  bis  dahin  verhindert
hatte.  Es  sollte  ein  Befreiungskrieg,  kein  Eroberungskrieg  sein.  Das
Ergebnis  des  Krieges  war  aber,  daß  die  Vereinigten  Staaten  Spanien
nicht  nur  aus  Kuba,  sondern  auch  aus  den  Philippinen  vertrieben.  Sie
gaben  zwar  Kuba  eine  republikanische  Verfassung;  sie  vermochten
aber  nicht,  sich  aus  den  Philippinen  zurückzuziehen,  denn  eine
mächtige  Bewegung,  die  sich  selbst  als  die  «Imperialistische»  bezeichnete,
  zwang  sie,  die  neu  erworbenen  Gebiete  zu  behalten.  So
wurden  Portorico  und  nach  langen  Kämpfen  mit  den  Eingeborenen
die  Philippinen  amerikanische  Kolonien.
Die  Gedankengänge  dieses  amerikanischen  Imperialismus  waren
        <pb n="132" />
        Der  moderne  Imperialismus.

135

nicht  einheitlich.  Er  ging  einmal  von  der  Anziehungskraft  aus,  die
schon  die  bloße  Vorstellung  von  Ländererwerb  auf  die  große  Masse
ausüben  müsse.  «Der  Gedanke,  daß  neue  Gebiete  unserem  Machtbereich ­
  unterworfen  werden,  hat  eine  gewisse  berauschende  Kraft.»
Er  erkannte  überdies,  daß  ohne  neue  Landerwerbungen  eine  Art
Stillstand  in  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  der  Vereinigten
Staaten  eintreten  müsse.  Die  großen  Chancen  der  Erschließung,
die  das  Schicksal  ihren  Bewohnern  in  den  Schoß  geworfen  hätte,
seien  der  Erschöpfung  nahe.  Das  Gebiet  der  Union  sei  beinahe  besiedelt. ­
  Ihre  Bewohner  müßten  daran  denken,  die  Blicke  nach  außen  zu
richten,  um  in  dem  Wettrennen  um  neue  Absatzmöglichkeiten  mit
den  europäischen  Völkern  zu  konkurrieren.  Man  müsse  sich  Einfluß ­
  über  neue  Gebiete  sichern,  damit  man  deren  Märkte  zu  beherrschen ­
  vermöge.  Es  ist  das  die  Politik,  die  in  den  letzten  Jahren
zwar  auf  direkte  Gebietserweiterung  verzichtet  hat,  aber  unter  der
Bezeichnung  «Dollardiplomatie»  darauf  ausging,  mittel-  oder  südamerikanische ­
  Republiken  in  finanzielle  Abhängigkeit  von  amerikanischen ­
  Geldgebern  zu  bringen,  um  so  eine  tatsächliche,  wenn  auch
nicht  rechtliche  Bevorzugung  der  amerikanischen  Einfuhr  zu  bewirken. ­
  Diese  Absicht  ist  in  den  Philippinen  zum  Teil  verwirklicht
worden.  Die  wirtschaftliche  Erschließung,  die  dort  ursprünglich
zum  besten  der  Philippinos  und  der  ganzen  Welt  vorgenommen
werden  sollte,  ist  allmählich  mehr  und  mehr  zugunsten  der  Amerikaner ­
  geleitet  worden.  So  hat  z.  B.  das  Tarifgesetz  vom  Jahre  1909
einer  Anzahl  Produkte  der  Philippinen,  vor  allem  dem  Zucker,  im
Interesse  des  amerikanischen  Konsumenten  und  im  Interesse  des  in
den  Philippinen  angelegten,  amerikanischen  Kapitals  Vorzugsbehandlung, ­
  beziehentlich  Zollfreiheit  in  den  Vereinigten  Staaten  gesichert, ­
  während  es  gleichzeitig  der  amerikanischen  Ausfuhr  nach
den  Philippinen  ähnliche  Vergünstigungen  zuteil  werden  ließ.
Ein  derartiges  Bestreben  nach  Schaffung  eines  wirtschaftlichen
Monopols  kann  nun  allerdings  kaum  Anspruch  auf  den  hochtönenden ­
  Namen  «Imperialismus»  erheben.  Wäre  das  der  Fall,  so  gäbe  es
kaum  eine  wirtschaftliche  Ausbreitungsbewegung,  die  nicht  als
«imperialistische»  zu  bezeichnen  wären.  Die  Forderung  nach  Fortdauer ­
  der  amerikanischen  Herrschaft  in  den  Philippinen  hatte  ihre
innere  Kraft  in  ganz  anderen  Erwägungen,  obwohl  sie  dabei  mit
Interessentengruppen  eng  verbunden  blieb.  Die  Amerikaner  wollten
        <pb n="133" />
        136

Dr.  M.  J.  Bonn.

die  Philippinen  behalten,  nicht  nur,  um  sie  auszubeuten,  sondern  auch
um  eine  Mission  der  sozialen  Erziehung  und  der  wirtschaftlichen
Hebung  in  ihnen  zu  vollbringen.  «Sobald  wir  sie  verlassen,»  sagt
die  Botschaft  des  Präsidenten  Mac  Kinley,  «übergeben  wir  sie  der
Anarchie  und  schließlich  der  Barbarei.  Wir  schleudern  sie  wie
einen  goldenen  Apfel  der  Zwietracht  unter  die  aufeinander  eifersüchtigen ­
  Mächte,  deren  keine  der  anderen  die  Besitzergreifung  bedingungslos ­
  gestatten  würde».  «Wir  werden  mit  allen  Mitteln,  die
uns  zu  Gebote  stehen,  dieses  Volk,  das  die  Vorsehung  unter  unsere
Gerichtsbarkeit  gestellt  hat,  davon  zu  überzeugen  suchen,  daß  wir
seine  Freiheit  und  nicht  unsere  Macht,  seine  Wohlfahrt  und  nicht
unseren  Gewinn  mehren  wollen.  Jeder  Gemeinschaft,  über  der
unsere  Flagge  wehte,  hat  sie  Segen  gebracht.  Ich  glaube,  die  Philippiner ­
  werden  es  bald  erkennen,  daß  sie  auf  der  weltweiten  Fahrt
bis  zu  ihrer  Küste  ihre  segenbringende  Kraft  nicht  verloren  hat.»
Der  amerikanische  Imperialismus  will  also  ein  Herrschaftsverhältnis
gegenüber  einer  unterworfenen  Bevölkerung  begründen,  nicht  um
die  Bewohner  des  Mutterlandes  zu  bereichern,  sondern  zum  Segen
dieser  Bevölkerung  selbst.  Er  sucht  nicht  Gebiete,  die  er  mit  mutterländischen ­
  Auswanderern  besiedeln  möchte,  oder  zum  wenigsten,  da
Amerika  heute  noch  keine  überschüssige  Bevölkerung  hat,  für  deren
zukünftige  Ausbreitung  abstecken  möchte.  Er  will  eine  Kulturmission ­
  vollbringen.  Es  läßt  sich  nicht  vermeiden,  daß  kühlrechnende ­
  Interessenten  diese  Stimmung  zur  Verfolgung  eigensüchtiger
Zwecke  benützen  und  unter  dem  Deckmantel  großzügiger  Weltbeglückung ­
  recht  nüchterne  Geschäftspolitik  treiben.  Man  darf  deswegen ­
  dem  amerikanischen  Volke  nicht  Heuchelei  vorwerfen.  Es
sucht  eine  Politik  zu  betreiben,  wie  sie  Eroberer,  die  hochstehenden
Völkern  angehören,  seit  Jahrhunderten  verfolgt  haben.  Sie 1  verlangen
die  Unterwerfung  nicht  nur,  um  zu  herrschen,  sondern  um  zu  erziehen. ­
  Begeistert  von  einem  Ideal  ernsthafter,  wenn  auch  etwas
schulmeisterlicher  Pflichterfüllung,  nehmen  sie  den  Völkern  den
Traum  der  Freiheit,  um  ihnen  die  Wohltat  der  Ordnung  zu  geben.
III.
Die  Herrschaft,  die  ein  Volk  über  ein  anderes  ausübt,  kann  in  zweifacher ­
  Weise  organisiert  sein.  Schon  der  größte  der  modernen  politischen ­
  Denker,  Machiavelii,  hat  klar  ausgesprochen,  daß  man  fremde
        <pb n="134" />
        Der  moderne  Imperialismus.

137

Völker  entweder  durch  ein  dem  Mutterlande  angehöriges  Beamtentum ­
  oder  durch  ausgewanderte  Kolonisten  regieren  könne.  Das  ist  die
Politik,  die  Rom  so  erfolgreich  an  vielen  Orten  der  Welt  versucht  hat.
Sie  ist  von  den  herrschenden  Staaten  Europas  bis  auf  den  heutigen
Tag  vielfach  angewandt  worden,  um  unterworfene,  stammfremde
Völkerschaften  zu  entnationalisieren.  Der  Kolonist  als  Träger
mutterländischer  Gewohnheiten,  mutterländischer  Gedanken  und
mutterländischer  Empfindungen  wird  hinausgesandt,  um  auf  erobertem ­
  Lande  ein  neues  Heim  zu  begründen.  Er  soll  dort  im  neuen
Boden  Wurzel  schlagen,  aber  indem  er  das  tut,  seine  Eigenart  dem
Lande  übertragen,  nicht  die  des  Landes  annehmen.  Er  soll  zwischen
den  Eingeborenen  als  Nachbar  oder  als  Herr  sitzen  und  sie  durch
sein  Beispiel  mit  den  Gepflogenheiten  des  zivilisierenden  Volkes  vertraut ­
  machen.  Er  soll  sich  mit  ihnen  verschmelzen  und  mit  ihnen  zu
einem  Volke  werden,  das  nicht  die  Züge  der  Heimat  trägt,  die  es
geboren  hat,  sondern  der  Heimat,  der  die  Zugewanderten  entstammen. ­
  Er  soll  ihnen  die  Nationalität,  die  Sitte  und  die  wohllöbliche ­
  Ordnung  vermitteln,  die  das  Mutterland  groß  gemacht
haben  und  die  es  den  Besiegten  als  Entgelt  für  die  Unterwerfung
schenken  will.  Das  waren  z.  B.  die  Vorstellungen,  die  die  englische
Politik  in  Irland  im  16.  Jahrhundert  geleitet  haben.  Die  Iren,  die
noch  vielfach  Nomaden  waren  und  in  loser  Clanverfassung  lebten,
sollten  durch  englische  Siedler  zu  Ackerbauern  gemacht  werden.  Sie
sollten  feste  Wohnsitze  einnehmen  und,  von  den  Bedrückungen
ihrer  Clanhäuptlinge  befreit,  den  wohltätigen  Formen  des  englischen
Rechtes  unterstellt  werden.  Sie  sollten  sich  der  englischen  Sprache
bedienen,  irische  Namen  ablegen,  die  Zeichen  kriegerischen  Keltentums
  —  flatternde  Locken  und  wilde  Schnurrbärte  —  abrasieren  und
zu  braven  englischen  Ackerbauern  werden.  Sie  sollten  nicht  von  den
Kolonisten  geschieden  bleiben,  sondern  mit  ihnen  unter  dem  gleichen
Rechte  leben,  Ehen  mit  ihnen  schließen  und  Verkehr  pflegen  und
so  durch  Vermischung  und  Nachahmung  zu  Engländern  werden.
«Konformität,  Konkordanz  und  Vertrautheit  in  Sprache  und  Rede,
in  Sitte,  Ordnung  und  Tracht  mit  denen,  die  einem  zivilisierten  Volke
angehörten»  erstrebte  die  englische  Politik,  «denn  nichts  erhält  viele
seiner  (des  Königs)  Untertanen  in  dem  genannten  Lande  so  sehr
in  einer  beinahe  wilden  und  barbarischen  Lebensweise,  als  die  Trennung, ­
  die  zwischen  ihnen  in  Rede,  Sprache,  Ordnung  und  Tracht
        <pb n="135" />
        138

Dr.  M.  J.  Bonn.,

besteht.  Das  täuscht  das  Auge  der  Menge  und  macht  sie  glauben,
sie  zerfielen  in  verschiedene  Rassen,  oder  vielmehr  Länder,  während
sie  doch  alle  zusammen  einen  Körper  bilden,  dessen  Haupt  unter
Gott  Seine  Hoheit  ist.»
Diese  Politik  ist  selbst  in  den  Tagen  gescheitert,  wo  das  moderne
Nationalgefühl  noch  nicht  ausgebildet  war,  und  der  religiöse  Gegensatz, ­
  der  seine  Stelle  einniahm,  dem  angegriffenen  Volke  bei  aller
Stärke  kaum  das  lebendige  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  zu
geben  vermochte.  Denn  der  Kolonist,  der  ausgesandt  war,  den  Eingeborenen ­
  zu  zivilisieren,  paßte  sich  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit
der  Umwelt  an,  die  die  Eingeborenen  geschaffen  hatte.  Er  verlor,
wenn  nicht  fortwährend  Nachschub  eintrat,  den  eigenen  Nationalcharakter, ­
  ohne  dem  Eingeborenen  den  seinen  nehmen  zu  können.
Selbst  der  großartige  Siedlungsversuch,  den  Oliver  Cromwell  nach
dem  Jahre  1650  in  Irland  unternahm,  ist  in  dieser  Hinsicht  gescheitert. ­
  Schon  1697  hieß  es,  «daß  viele  Kinder  von  Olivers  Soldaten
nicht  imstande  sind,  ein  Wort  Englisch  zu  reden».  «Dies  Unglück»,
meint  der  zeitgenössische  Berichterstatter,  «kommt  durch  irische
Frauen,  da  Mangel  an  Engländerinnen  herrscht,  die  nicht  in  solcher
Anzahl  herüberkamen,  als  nötig  gewesen  wäre.»  Auch  wo  der  Kolonist ­
  sich  nicht  mit  den  Eingeborenen  vermischte,  hatte  er  gar  kein
Interesse  daran,  dauernd  als  Vollstrecker  einer  großen  Idee  der
Nationalisierung  zu  wirken.  Er  sah  in  dem  Eingeborenen  nicht  sowohl ­
  den  zurückgebliebenen  Bruder,  dessen  Erziehung  ihm  Gewissenspflicht ­
  -war,  als  den  allezeit  willigen  Hörigen,  den  man  wirtschaftlich ­
  bequem  ausnutzen  konnte,  so  lange  man  seine  nationalen
Vorurteile  schonte.  Die  von  Cromwell  in  Irland  angesetzten  Grundbesitzer ­
  boten  ihren  ganzen  Einfluß  auf,  um  irische  Pächter  und  irische ­
  Arbeiter  auf  ihren  Gütern  behalten  zu  dürfen,  ohne  daß  sie  daran
dachten,  sie  zu  entnationalisieren.
So  wird  das  Herrschaftsverhältnis,  dessen  Zweck  ursprünglich
Verbreitung  der  mutterländischen  Kultur  und  Anpassung  der  Eingeborenen ­
  gewesen  war,  zur  Klassenherrschaft,  die  sich  nicht  die
Entwicklung,  sondern  die  Ausnutzung  der  Eingeborenen  zum  Ziele
setzt.
Auch  in  denjenigen  Gebieten  Europas,  wo  man  die  Entnationalisierung ­
  der  beherrschten  Völker  nicht  durch  Kolonisten,  sondern
mittels  eines  Beamtentums  versucht  hat,  ist  der  Erfolg  im  großen
        <pb n="136" />
        Der  moderne  Imperialismus.

139

ganzen  innerhalb  mäßiger  Grenzen  geblieben.  Absolutistische  Regierungen, ­
  die  völlig  rücksichtslos  vorgingen,  haben  gewiß  manches  erreicht. ­
  In  den  national  vielgestaltigsten  Gebieten  Europas  aber,  wie
z.  B.  in  Österreich-Ungarn,  ist  das  Ergebnis  recht  gering  gewesen.
Wo  man  auf  brutale  Durchführung  der  Entnationalisierung  unter
Anspannung  aller  Machtmittel  verzichtet  hat,  hat  selbst  ein  so  assimilationsfähiges ­
  Volk  wie  die  Franzosen  keine  wirklichen  Erfolge  aufzuweisen. ­
  Korsika  ist  z.  B.  heute  zwar  politisch  französisch,  es  ist
aber,  seinem  Wesen  nach,  mindestens  ebenso  korsisch,  wie  Irland
irisch  geblieben  ist.

IV.
In  Ländern,  wo  eine  farbige  Eingeborenenbevölkerung  europäischen ­
  Eroberern  gegenübersteht,  müssen  sich  natürlich  noch  viel
tiefergehende  Gegensätze  entwickeln.  Wohl  mag  es  auch  hier  dem
Eroberer  zur  Pflicht  gemacht  werden,  den  Eingeborenen  zu  heben
und  zu  erziehen;  er  wird  schon  durch  seine  eigenen  Interessen  bis
zu  einem  gewissen  Grade  in  diese  Richtung  gedrängt.  Er  braucht
dort  einen  Arbeiter,  der  höher  steht  und  intelligenter  ist,  als  der
sich  selbst  überlassene  Eingeborene  zu  sein  pflegt.  Er  bedarf  zur
persönlichen  Bequemlichkeit  eines  willigen  Dienstboten,  der  die
Elemente  der  Reinlichkeit  und  der  Ordnung  kennt  und  mit  seinem
Herrh  in  dessen  Sprache  zu  verkehren  vermag.  Daher  denn  überall,
wo  solche  Herßschaftsverhältnisse  entstehn,  eine  gewisse  Erziehung
der  Eingebortenen  nachweisbar  ist.  Die  spanischen  Konquistadoren
haben  die  spanische  Sprache  über  einen  halben  Weltteil  verbreitet.
Die  Buren  haben  den  Hottentotten  und  Kaffern  ihre  Mundart,  den
Taal,  gelehrt.  Sie  haben  sie,  soweit  ihre  Bedürfnisse  gingen,  zur
Arbeit  und  Sittsamkeit  erzogen.  So  bestimmt  z.  B.  ein  Gesetz  des
Oranje-Freistaates,  daß  kein  Eingeborener  ohne  anständige  Kleidung
auf  der  Straße  eines  Ortes  oder  in  der  Nachbarschaft  einer  von  einem
Weißen  bewohnten  Farm  betroffen  werden  dürfe;  darunter  versteht
der  Gesetzgeber  bei  Männern,  «zum  mindesten  mit  einem  Hemd  und
einer  Hose  angetan»,  bei  Frauen  «ein  Gewand,  das  den  ganzen  Körper
bedeckt».  Über  solche  Äußerlichkeiten  hinaus  hat  sich  der  Eroberer
selten  um  eine  Hebung  der  Eingeborenen  bemüht.  Er  hat  sie,  selbst
wenn  er  persönlich  von  tiefer  Religiosität  erfüllt  war,  häufig  nicht
        <pb n="137" />
        140

Dr.  M.  J.  Bonn.

zu  seiner  Religion  bekehrt,  da  er  sie  für  Geschöpfe  hielt,  für  die  die
christliche  Religion  nicht  geeignet  schien.  Er  hat  sogar  in  Südafrika,
wie  seinerzeit  in  den  sklavenbesitzenden  Staaten  der  Union,  die
Tätigkeit  der  Mission  zu  erschweren  gesucht.  Auch  wo  er  nicht  so
weit  gegangen  ist,  hat  er  doch  die  Eingeborenen  nicht  als  vollwertige
Mitmenschen  betrachtet,  denn  er  war  und  ist  davon  überzeugt,  daß
keine  Gesetzgebung  und  keine  Erziehung  der  Welt  imstande  sein
wird,  sie  in  Europäer  zu  verwandeln.  Wie  hoch  man  immer  ihr
Können  und  ihr  Wissen  steigern  möge,  sie  können  ihre  Farbe  nicht
ändern;  der  Unterschied  zwischen  schwarz  und  weiß  wird  bestehen
bleiben  und  damit  jede  äußere  Anpassung  unmöglich  machen.  Es
ist  so  ein  elementarer  Rassenunterschied  gegeben,  der  im  Laufe  der
Zeit  die  ganze  Erbitterung  eines  Klassenunterschiedes  anzunehmen
beginnt.
Zu  Anfang  der  kolonialen  Entwicklung  pflegt  das  Zusammenleben
zwischen  Eingeborenen  und  Europäern,  schon  infolge  des  Mangels
an  europäischen  Frauen,  verhältnismäßig  eng  zu  sein.  Nicht  nur
außereheliche  Vermischungen,  auch  eheliche  Verbindungen  kommen
häufig  vor.  Ein  ganzer  Stamm  Südafrikas,  die  sogenannten  Bastards,
die  heute  zum  Teil  auf  deutschem  Gebiete  sitzen,  und  über  einundeineviertel
  Million  Mischlinge  in  den  Vereinigten  Staaten  verdanken
diesen  Beziehungen  ihren  Ursprung.  Idealistische  Träumer,  z.  B.
manche  Missionare,  gaben  sich  früher  der  Hoffnung  hin,  diese  zunehmende ­
  Rassenvermischung  werde  schließlich  eine  nationale  Einheit ­
  auf  der  Grundlage  der  herrschenden  Rasse  herbeiführen;  der
Eingeborene  werde  durch  Vermischung  mit  dem  Weißen  auf  dessen
Höhe  gehoben  werden.  Diese  Hoffnung  ist  nicht  etwa  an  der  physischen ­
  Abneigung  der  verschiedenen  Rassen  gescheitert.  Die  hohe
Zahl  der  Mischlinge  in  der  ganzen  Welt  beweist,  daß  man  sich  auf
diese  nicht  verlassen  kann;  sie  ist  durch  das  immer  stärker  werdende
Gefühl  der  sozialen  Überlegenheit  vernichtet  worden,  das  dem
Weißen  eben  seine  Herrschaft  über  den  Eingeborenen  gibt.  Das
Gefühl  wird  um  so  stärker,  je  mehr  das  Gesetz  die  Gleichheit  beider
Rassen  anstrebt.  Die  Entwicklung  des  Südens  der  Vereinigten
Staaten  seit  Aufhebung  der  Sklaverei  mag  zum  Beweis  dienen.  —
Der  Europäer  fühlt  sich  als  Herr,  einerlei,  wie  niedrig  sein  Ursprung
in  der  Heimat  gewesen  ist,  der  kraft  seiner  Hautfarbe  und  dank  der
durch  sie  verbürgten  Eigenschaften  herrschen  muß;  ihm  gegenüber
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        Der  moderne  Imperialismus.

141

erscheint  der  Eingeborene,  und  sei  es  auch  der  Höchststehende,  als
ein  entwicklungsunfähiger  «Nigger».
Ein  spanischer  Jurist  des  16.  Jahrhunderts  hat  die  Rechtmäßigkeit
dieses  Verhältnisses  bereits  in  merkwürdiger  Vermischung  von
Naivität  und  Subtilität  gezeichnet.  Die  gewaltsame  Unterwerfung
der  Eingeborenen  durch  die  Konquistadoren,  so  meint  er,  sei  sittlich
berechtigt:  1.  wegen  der  Sünden,  die  die  Indianer  begangen  hätten,
2.  wegen  der  Rauheit  ihrer  Sitten,  die  sie  zu  Sklaven  bestimme,  3.  damit ­
  es  möglich  sei,  die  wahre  Religion  unter  ihnen  zu  verbreiten,
4.  damit  die  Übergriffe  der  Mächtigen  unter  ihnen  gegen  die  Schwachen ­
  des  gleichen  Stammes  verhindert  werden  können.  Er  verlangt
die  Herrschaft  der  Weißen  über  die  Eingeborenen,  weil  diese  zur
Ausnutzung  bestimmt  seien  und  nur  durch  diese  Ausnutzung  gebessert ­
  werden  könnten.  Seine  Auffassung  fällt  mit  der  heute  in
weiten  Kreisen  herrschenden  Anschauung  zusammen.  «Kann  man  bezweifeln,» ­
  sagt  einer  der  Pioniere  der  britischen  Ausdehnung  in  Südafrika, ­
  «daß  der  Weiße  seine  höhere  Zivilisation  den  farbigen  Rassen
aufzwingen  soll  und  muß?»
Das  Ziel  dieser  Aufzwingung  von  Zivilisation  ist  indes  nicht  die
langsame  Umwandlung  der  Eingeborenen  in  europäische  Vollbürger.
Was  diese  Auffassung  überhaupt  berechtigt,  ist  eben  die  Vorstellung
der  dauernden  Minderwertigkeit  des  Eingeborenen,  der  von  der
europäischen  Zivilisation  umklammert  werden  muß,  nicht,  damit  er
von  ihr  völlig  umgestaltet  werde,  sondern  damit  er  ihr  diene.  —
Schon  die  spanische  Eingeborenenpolitik  des  siebzehnten  Jahrhunderts ­
  hat  diese  Minderwertigkeit  der  Eingeborenen  als  unumstößliche ­
  Tatsache  hingenommen.  Sie  hat  die  Indianer  daher  als  rechtlich
Unmündige  betrachtet  und  zum  Schutz  vor  Ausbeutung  vom  Verkehr
mit  den  Kolonisten  abschließen  wollen.  Dem  modernen  europäischen
Siedler  hingegen  soll  diese  Minderwertigkeit  nicht  nur  die  äußere
Gelegenheit,  sondern  auch  die  innere  Rechtfertigung  zur  Ausnützung
eines  Herrschaftsverhältnisses  geben,  dessen  Aufrichtung  und  Ausübung ­
  eben  das  Wort  «Imperialismus»  bezeichnen  will.
In  seinen  besten  Typen  ist  sich  der  Weiße  der  Pflicht  wohl  bewußt, ­
  dieses  Herrschaftsverhältnis  nicht  nur  zum  eigenen  Nutzen,
sondern  auch  zum  Segen  der  Eingeborenen  zu  gestalten.  Es  gilt
ihm  in  feierlichen  Augenblicken  als  «Bürde  des  weißen  Mannes»;
er  ist  ehrlich  bemüht,  den  Eingeborenen  die  Segnungen  einer  Ge ­
        <pb n="139" />
        142

Dr.  M.  J.  Bonn.

sellschaftsordnung  zu  übermitteln,  unter  der  der  Weiße  selbst  gedeiht, ­
  und  die  er  einzig  und  allein  für  gedeihlich  hält.  Die  weniger
ethisch  gestimmten  Mitglieder  der  herrschenden  Rasse  nehmen  aber
weder  in  der  Praxis  noch  in  der  Theorie  einen  solchen  Standpunkt
ein.  «Das  Volk  wird  nicht  dulden,  daß  Gleichheit  zwischen  Schwarzen ­
  und  Weißen  besteht,»  sagt  das  Grundgesetz  der  südafrikanischen
Republik  ohne  weitere  Umschweife.  Man  begnügt  sich  überdies  nicht
mit  dieser,  ein  für  allemal  festgelegten  natürlichen  Überlegenheit.
Es  werden  Bestimmungen  erlassen,  die  nicht  nur  eine  Vermischung
mit  den  Eingeborenen  verhindern  sollen,  sondern  auch  deren  Erziehung ­
  erschweren,  ihnen  den  Zugang  zu  den  gelernten  Berufen
verschließen  oder  ihnen  den  Erwerb  von  Grundbesitz  verbieten,  damit ­
  man  sie  dauernd  als  unterworfene  Bevölkerung  behandeln  kann.
So  ist  ihnen  z.  B.  in  Deutsch-Siidwestafrika  das  Halten  von  Großvieh ­
  verboten  worden,  nicht  etwa,  weil  man  Nomaden  zur  Aufgabe
der  Weidewirtschaft  zwingen  wollte,  sondern  weil  man  die  billige
Konkurrenz  der  Eingeborenen  fürchtete  und  sie  ausschließlich  auf
die  Lohnarbeit  im  Dienste  weißer  Farmer  zu  verweisen  bestrebt  war.
Der  Gedanke,  daß  die  Herrschaft  des  Weißen  dazu  dienen  soll,  den
Eingeborenen  möglichst  zu  heben,  tritt  in  dieser  Form  des  Imperialismus ­
  stark  zurück.  Soweit  neben  der  bloßen  Ausnützung  überhaupt ­
  noch  sittliche  Gesichtspunkte  maßgebend  sind,  beschränken
sie  sich  auf  die  Pflicht  des  Kolonisten,  den  Eingeborenen,  der  zum
Dienen  geboren  ist,  als  Knecht  gut  zu  behandeln,  aber  nicht  an  seiner
Hebung  zu  arbeiten.  Die  nationale  Mission  des  Imperialismus,  die
den  Eingeborenen  mit  Gewalt  zu  einem  «farbigen  Europäer»  machen
wollte,  ist  zu  Ende;  seine  Aufgabe  ist  jetzt,  dessen  Europäisierung
möglichst  zu  verhindern.  Dieser  Imperialismus  wird  von  der  Mehrzahl ­
  der  ortsansässigen  Kolonisten  vertreten,  die  ihn  nicht  nur  in
ihrem  Gebiete  aufrechterhalten  möchten,  sondern  über  dessen  Grenzen ­
  tragen  wollen,  getrieben  durch  Bedarf  an  Land  und  an  eingeborenen ­
  Arbeitskräften.  Sie  betrachten  sich  dabei  als  Vertreter
des  mutterländischen  Volkstums,  abgesehen  von  den  nicht  eben
seltenen  Augenblicken,  wo  das  Mutterland  zugunsten  der  Eingeborenen ­
  einzuschreiten  versucht  und  das  Ideal  der  «Nationalisierung» ­
  durch  allmähliche  Gleichstellung  der  Eingeborenen,  also  wie
z.  B.  in  der  Kapkolonie  durch  Gewährung  des  Wahlrechts,  durchsetzen ­
  will.
        <pb n="140" />
        Der  moderne  Imperialismus.

143

V.
Ganz  anders  liegen  die  Verhältnisse,  wenn  eine  dichte  Bevölkerung
oder  ein  ungünstiges  Klima  die  Niederlassung  von  Kolonisten  und
damit  die  Bildung  einer  weißen,  grundbesitzenden  Aristokratie  unmöglich ­
  macht.  Hier  können  die  Eingeborenen  nicht  von  europäischen ­
  Siedlern  beherrscht  werden;  sie  müssen  von  europäischen  Beamten ­
  regiert  werden,  die  sich  als  ultima  ratio  auf  ein  europäisches
Besatzungsheer  stützen.  Es  hat  auch  hier  nicht  an  Möglichkeiten  gefehlt, ­
  die  Herrschaft  der  Europäer  den  Eingeborenen  gegenüber
brutal  zu  gestalten;  an  Beispielen  von  Ausbeutung  und  Erpressüng
ist  die  koloniale  Geschichte  gewiß  nicht  arm.  Es  besteht  aber  hier
keine  Klasse,  deren  wirtschaftlicher  Aufstieg  von  der  Ausbeutung
der  Eingeborenen  abhängt;  während  andererseits  die  sorgfältige
Auswahl  eines  der  Kritik  der  europäischen  öffentlichen  Meinung
ausgesetzten  Beamtentums  die  Durchführung  einer  unparteiischen
Verwaltung  gewährleistet.  So  läßt  sich  der  Gedanke,  es  sei  die  Aufgabe ­
  der  europäischen  Staaten,  die  Eingeborenen  zu  beherrschen,
um  sie  zu  zivilisieren,  verhältnismäßig  leicht  zur  Anerkennung
bringen.
Auch  in  diesen  Gebieten  ringen  zwei  Vorstellungen  miteinander.
Die  europäischen  Regierungen,  die  von  wirklichen,  zivilisatorischen
Absichten  erfüllt  sind,  gehen  oft  unbewußt  von  der  Voraussetzung
aus,  daß  nur  die  Zivilisation,  die  ihr  Volk  verkörpert,  Zivilisation
sei.  Sie  sehen  im  Eingeborenenleben  nur  eine  Barbarei,  deren  Beseitigung ­
  möglichst  bald  erfolgen  muß.  Selbst  wo  es  sich  um  hochstehende ­
  Völker  handelt,  die  alte  Kultur  in  Kunst  und  Literatur  aufweisen, ­
  erscheint  ihr  politisches  Leben  von  so  vielen  Schatten  verdüstert ­
  und  durch  solche  Unvollkommenheiten  entstellt,  daß  der
europäische  Reformator  bewußt  seine  Beseitigung  anstrebt.  Man
will,  wo  es  sich  um  eine  vernünftige  Politik  handelt,  die  Eingeborenen
nicht  von  heute  auf  morgen  ihren  Gewohnheiten  entfremden.  Man
hat  ihnen  die  Pflege  ihrer  Religion  und  ihrer  Sitten  gestattet.  Man
sucht  aber  bei  ihnen  selbst  das  Bedürfnis  nach  Befreiung  von  denselben ­
  zu  erwecken  und  sie  zu  europäischen  Lebensformen  zu  veranlassen. ­
  Das  ist  z.  B.  zeitweilig  das  Ziel  der  englischen  Politik  in
Indien  gewesen.  Die  englischen  Staatsmänner  waren  Ende  des
18.  Jahrhunderts  zur  Überzeugung  gelangt,  daß  eine  Hebung  der
        <pb n="141" />
        144

Dr.  M.  J.  Bonn.

wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Bauern  in  Bengalen  nur  durch
Schaffung  eines  den  englischen  Landlords  vergleichbaren  kapitalkräftigen ­
  Oroßgrundbesitzerstandes  möglich  sei.  Sie  führten  daher
eine  durchgreifende  Reform  der  Agrarverhältnisse  herbei.  Die  Landsteuern ­
  der  dortigen  Bauern,  der  Ryots,  waren  ursprünglich  von
einer  Klasse  von  Steuerpächtern,  den  sogenannten  Zamindaren,  eingehoben ­
  und  der  Regierung  übergeben  worden.  Die  Regierung  legte
nun  den  Zamindaren  eine  unveränderliche,  den  damaligen  Steuereingängen ­
  entsprechende  Landsteuer  auf,  die  nie  erhöht  werden
sollte;  sie  machte  sie  für  deren  Eingang  verantwortlich.  Sie
verwandelte  sie  dabei  in  Eigentümer  des  steuerpflichtigen
Landes  und  faßte  die  Bauern  als  ihre  Pächter  auf.  Die  Pflichten
dieser  «Pächter»  gegenüber  ihren  Grundherren  sollten  ebenso  beschränkt ­
  werden  wie  die  der  Grundherren  gegen  den  Staat.  Auch
wenn  es  dazu  gekommen  wäre,  so  hätte  die  Verwandlung  der  Steuerpächter ­
  in  Grundbesitzer  und  die  Herabdrückung  steuerpflichtiger
Bauern  in  Pächter  zwar  eine  äußerliche  Nachbildung  englischer  Zustände, ­
  aber  keine  erfolgreiche  Verpflanzung  englischer  Einrichtungen ­
  herbeigeführt.
Am  deutlichsten  ist  der  Grundgedanke  dieser  Politik  in  den
Worten  ausgesprochen,  mit  denen  im  Jahre  1835  die  Ziele
des  modernen  Erziehungswesens  in  Indien  bezeichnet  wurden:
«Das  erste  Ziel  der  britischen  Regierung  muß  die  Förderung  englischer ­
  Sitten  und  englischer  Wissenschaft  sein.  Alle  Geldmittel,  die
überhaupt  für  Erziehungszwecke  flüssig  gemacht  werden  können,
werden  am  besten  für  englische  Erziehung  allein  verwendet.»  Es
sollte  auf  dem  Wege  der  Erziehung  der  Inder  zu  einem,  allerdings
farbigen,  Engländer  gemacht  werden.
Ähnliche  Ziele  hoffte  die  zeitgenössische  Missionsbewegung  auch
in  Afrika  erreichen  zu  können.  Eine  rechtliche  Gleichstellung  der
eingeborenen  Afrikaner  mit  den  europäischen  Kolonisten  würde,
ihrer  Meinung  nach,  eine  völlige  Umgestaltung  Afrikas  zur  Folge
haben.  «Es  wird  dann,»  in  den  Worten  von  Wilberforce,  «Afrika  der
Sitz  der  Zivilisation  werden,  weil  es  der  Sitz  der  Freiheit  ist,  —
der  Sitz  des  Handels  als  Sitz  der  Freiheit,  der  Sitz  der  Wissenschaft
als  Sitz  der  Freiheit.»
Auch  die  französische  Regierung  in  Algier  hat  gelegentlich  die
gleichen  Bahnen  beschritten.  Sie  hat  zwar  den  Eingeborenen  die  Bei-
        <pb n="142" />
        Der  moderne  Imperialismus.

145

.

behaltung  ihrer  Sitten  und  Gewohnheiten  versprochen;  ein  Versprechen, ­
  das  sie  streng  eingehalten  hat.  Sie  hat  aber  zeitweilig  den
Eingeborenen,  die  sich  des  Eingeborenenrechts  freiwillig  begeben
f,  wollten,  den  rechtlichen  Übertritt  zum  Status  des  Europäers  sehr
erleichtert.  Der  eingeborene  Mohammedaner  kann  durch  eine  Erklärung ­
  aus  der  mohammedanischen  Rechtsgemeinschaft  austreten
und  ohne  große  Schwierigkeiten  Franzose  in  rechtlicher  Beziehung
werden;  er  wird  dadurch  aus  einem  Untertan  ein  Bürger.  Da  aber  die
Inanspruchnahme  dieser  Berechtigung  gleichbedeutend  mit  dem  Austritt ­
  aus  der  mohammedanischen  Glaubensgemeinschaft  wäre,  so  ist
von  ihr  selten  Gebrauch  gemacht  worden.  Seit  1865  sind  nur  etwa
1300  Mohammedaner  übergetreten.  Die  französische  Regierung  ist
zeitweilig  in  den  Mitteln,  mit  denen  sie  eine  Verschmelzung  der
Rassen  anstrebte,  noch  weiter  gegangen.  Sie  hat  z.  B.  eine  Erleichterung ­
  der  Eheschließung  zwischen  Europäern  und  Eingeborenen
herbeizuführen  gesucht.  In  den  Jahren  1850—77  haben  in  der  Tat
56  Europäer  mohammedanische  Frauen  und  64  Araber  europäische
Frauen  geheiratet;  in  den  Jahren  1878—1903  haben  126  Europäer
mohammedanische  Frauen  und  139  Araber  und  Berber  europäische
Frauen  geheiratet.  Die  geringe  Zahl  dieser  Mischehen,  die  die  Statistik ­
  aufweist  —  Algier  hat  eine  Gesamtbevölkerung  von  über
5  Millionen  —,  zeigt  zur  Genüge,  daß  diese  Politik  der  Rassenangleichung ­
  durch  Verschmelzung  (Assimilation)  nicht  erfolgreich
gewesen  ist.  Es  ist  wohl  möglich,  eine  kleine  Oberschicht  der  Eingeborenen ­
  derartig  zu  entnationalisieren,  daß  sie  ihrem  Volke  entfremdet ­
  wird.  Man  kann  aber  Millionen  von  Eingeborenen  nicht
zu  Europäern  machen,  noch  auch  diese  Millionen  von  einigen  europäisierten, ­
  ihnen  fremd  gewordenen  Volksgenossen  regieren  lassen.  Es
ist  in  Indien  in  der  Tat  gelungen,  das  oben  erwähnte  Erziehungs-*
  Programm  Macaulays  durchzuführen  und  europäische  Bildung  in  gewissen ­
  Kreisen  zu  verbreiten.  Die  Führer  der  indischen  Völker,  die
diesen  Schichten  entstammen,  sind  jedoch  durch  diese  Erziehung
häufig  nicht  zu  Stützen  der  englischen  Herrschaft  geworden;  sie
suchen  vielmehr  ihre  Anhänger  gegen  die  europäische  Macht  aufzureizen, ­
  der  sie  selbst  ihre  Bildung  verdanken;  sie  verfolgen  ihr  Ziel
nicht  durch  eine  Politik  der  Aufklärung,  sondern  durch  sorgfältiges
Anfachen  der  alten  nationalen  Vorurteile.
Im  Gegensatz  zu  dieser  Methode  der  Eingeborenenverwaltung
Veröffentlichungen  der  Handelshochschule  München.  I.  Heft  10
        <pb n="143" />
        146

Dr.  M.  J.  Bonn.

steht  die  Politik  der  bewußten  Anknüpfung  an  die  vorhandenen
Einrichtungen  der  Eingeborenen.  Sie  hat  erkannt,  daß  die  europäische ­
  Herrschaft  am  leichtesten  ausgeübt  werden  kann,  wenn  man
die  Religion  und  die  sozialen  Gewohnheiten  der  Eingeborenenbevölkerungen ­
  nicht  angreift.  Sie  hat  daher  bewußt  die  sozialen  Zustände ­
  zu  erhalten  gesucht,  in  denen  sie  sich  bei  der  Eroberung  befanden ­
  und  alle  etwa  störenden  Einflüsse,  wie  z.  B.  die  Einwanderung ­
  von  Europäern,  fernzuhalten  gesucht.  Man  hat  das  Recht  der
Eingeborenen  kodifiziert  und  ihre  Sitten  anerkannt.  Man  hat  durch
ihre  Großen  regiert  und  ihre  Religion  unterstützt.  —  Als  die  Ostindische ­
  Kompagnie  die  Verwaltung  Bengalens  übernahm,  bestimmte
sie  (1773),  daß  alle  Eingeborenen,  Mohammedaner  sowohl  wie
Hindus,  soweit  die  bürgerliche  Gerichtsbarkeit  in  Frage  kam,  sich
ihres  eigenen  Eingeborenenrechts  bedienen  sollten.  Sie  hat  die  Einwanderung ­
  von  Europäern  lange  Zeit  fernzuhalten  gesucht,  nicht
nur,  um  ihr  Handelsmonopol  zu  schützen,  sondern  wegen  «der  Verachtung, ­
  mit  der  diese  infolge  von  angeborener  Anmaßung  und  Unwissenheit ­
  die  Sitten  und  Einrichtungen  der  Eingeborenen  betrachteten...». ­
  Am  deutlichsten  tritt  diese  Politik  vielleicht  in  den  Worten
zutage,  die  Napoleon  III.  in  dem  berühmten  Briefe  vom  6.  Februar
1863  gebrauchte:  «Ich  habe  Euren  Häuptern  (der  Araber)  Ehre  erzeigt, ­
  ich  habe  Eurer  Religion  Achtung  erwiesen,  ich  will  Euch  mehr
und  mehr  an  der  Verwaltung  Eures  Landes  teilnehmen  lassen.»
«Der  Eingeborene  hat  das  gleiche  Recht  auf  meinen  Schutz  wie  der
Kolonist.  Ich  bin  ebensogut  der  Kaiser  der  Araber,  wie  ich  der
Kaiser  der  Franzosen  bin.»
Es  sollen  also  die  Eingeborenengesellschaften  in  ihren  Grundzügen
unverändert  erhalten  werden.  Die  Mängel  der  Eingeborenenverwaltung ­
  werden  natürlich  aufgedeckt  und  allmählich  beseitigt;
an  Stelle  des  bestechlichen  Kadis  tritt  der  europäische  Richter,  der
aber  nach  dem  eingeborenen  Rechte,  das  den  Eingeborenen  erhalten
werden  soll,  urteilt.  Es  kann  zwar  dabei  nicht  jede  Eingeborenensitte ­
  erhalten  werden,  aber  selbst  eine  starke,  unter  dem  Druck  der
öffentlichen  Meinung  stehende  Verwaltung,  wie  die  indische,  kann
den  furchtbaren  Gewohnheiten  der  Witwenverbrennung,  des
Mädchenmordes  und  anderer,  mit  religiösen  Vorstellungen  eng  verbundener ­
  Unsitten  nur  langsam  Einhalt  tun.  Man  muß  ein  Auge
zudrücken,  nicht  nur,  weil  man  den  Eingeborenen  eine  Zivilisation
        <pb n="144" />
        Der  moderne  Imperialismus.

147

erhalten  will,  die  ihnen,  wenn  auch  nicht  ihren  Herren,  naturgemäß
erscheint,  sondern  auch,  weil  man  so  die  Widerstände  gegen  die
europäische  Herrschaft  vermindert  und  mit  Aufbietung  geringer
Machtmittel  regieren  kann.  Daher  hat  man  eine  ähnliche  Politik  auch
dann  angewandt,  wo  es  sich,  wie  z.  B.  in  Südafrika,  um  weit  tiefer
stehende  Völkerschichten  handelte.  In  Basutoland  besteht  z.  B.
heute  ein  Gemeinwesen  unter  dem  Schutze  der  britischen  Regierung,
in  dem  die  Basuto  unter  ihren  Häuptlingen  nach  Basutogewohnheiten
leben  können;  in  dem  benachbarten  Natal  haben  europäische  Beamte
das  alte  Eingeborenenrecht  kodifiziert  und  die  Bruchstücke  längst
zersplitterter  Eingeborenenstämme  künstlich  zu  neuen,  nach  diesem
Recht  lebenden  Stämmen  verschmolzen.
Die  Beibehaltung  ihrer  Lebensformen  entspricht  unzweifelhaft  den
augenblicklichen  Neigungen  und  Interessen  der  Eingeborenen.  Sie
vermindert  zeitweilig  die  Reibungsfläche,  die  eine  Politik  der  «Angleichung» ­
  schaffen  würde.  Sie  kann  aber  kaum  als  Erfüllung  einer
imperialistischen  Mission  betrachtet  werden.  Ein  derartiger  «Imperialismus» ­
  gibt  dem  unterworfenen  Volke  Sicherheit  und  Ordnung.
Er  ermöglicht  ihm  aber  nicht  die  Schaffung  einer  der  europäischen
Zivilisation  gleichwertigen  Organisation.  Er  bringt  den  Beherrschten
nicht  die  Kultur  der  Herrscher;  er  sichert  ihnen  nur  die  eigenen
Lebensformen,  die  er  durch  Einführung  europäischer  Regeln  erstarren ­
  macht.  So  hat  z.  B.  die  Kodifikation  des  eingeborenen  Eherechts ­
  in  Natal,  das  den  Brautkauf  durch  Hingabe  einer  bestimmten
Anzahl  Rinder  vorsieht,  die  eingeborene  Sitte  zur  unumstößlichen  Vorbedingung ­
  einer  rechtmäßigen  Ehe  gemacht;  das  hat  dann  zu  großen
Schwierigkeiten  geführt,  als  die  Rinderpest  den  Viehstand  verminderte ­
  und  dadurch  den  Wert  des  einzelnen  Rindes  erhöht  hat.  Daher
ist  auch  diese  Methode  der  Beherrschung  der  Eingeborenen  nicht
von  Dauer  gewesen.  So  wenig  man  das  imperialistische  Ideal  verwirklichen ­
  kann,  dem  Eingeborenen  alle  Segnungen  der  europäischen
Zivilisation  so  zu  vermitteln,  daß  er  in  allem  wesentlichen  zum
Europäer  wird,  so  unmöglich  ist  es,  sie  ihm  so  fernzuhalten,  daß
er  dauernd  Eingeborener  bleiben  müßte.  Die  Berührung  mit  den
Europäern  —  sei  es  auch  nur  mit  Beamten,  Missionaren  oder  Kaufleuten ­
  —  erweckt  neue  Bedürfnisse,  und  mit  den  neuen  Bedürfnissen ­
  entsteht  ein  neuer,  wirtschaftlicher  Drang.  Die  europäische
Ordnung  und  der  dauernde  Friede  führen  zur  Bevölkerungszunahme.
10*
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In  einzelnen  Teilen  der  Kapkolonie  ist  die  Eingeborenenbevölkerung
in  13  Jahren  um  38  o/o  gewachsen.  Neue  Lebensmöglichkeiten  müssen
geschaffen  werden.  Es  beginnt  die  Zusammenballung  eingeborener
Arbeitermassen  unter  Zuhilfenahme  europäischen  Kapitals,  und  bewußt ­
  oder  unbewußt  greift  die  europäische  Arbeitsordnung  ln  das
Leben  der  stationärsten  Völker  ein  und  rüttelt  sie  aus  dem  Herkommen ­
  auf.  Der  Bahnbau  und  die  Fabrik  zerstören  die  alten
Formen,  und  keine  Kunst,  kein  Herrscherwille  vermag  sie  wieder
aufzubauen.  Im  konservativsten  Lande  der  Welt,  in  Indien,  bestehen
heute  237  Baumwollspinnereien  und  Webereien  und  60  Jutefabriken.
Sie  beschäftigen  täglich  im  Durchschnitt  231  850  bzw.  204104  Personen. ­
  Die  Juteindustrie  und  ein  großer  Teil  der  Baumwollindustrie
ist  mit  englischem  Kapital  begründet;  ein  eingeborenes  Unternehmertum ­
  ist  aber  im  Entstehen.  Vor  einigen  Jahren  ist  ein
großes  Eisen-  und  Stahlwerk  mit  einem  ausschließlich  indischen
Kapital  von  1  545  000  £  begründet  worden.  Neben  dieser  wirtschaftlichen ­
  Umgestaltung,  ja,  in  vielen  Fällen  ihr  vorauseilend,  wird  eine
Umwandlung  des  eingeborenen  Geisteslebens  fühlbar.  Auch  wo  man
versucht  hat,  die  Eingeborenen  «national»  zu  unterrichten  und  ihre
Geistesbildung  auf  der  Grundlage  ihrer  nationalen  Vergangenheit
zu  entwickeln,  läßt  sich  der  Einfluß  europäischer  Gedanken  nicht
abweisen.  Es  erwacht  gerade  bei  den  tüchtigsten  und  intelligentesten ­
  Eingeborenen  der  Drang,  es  dem  Europäer  gleichzutun,  der
Wunsch,  ihm  zu  beweisen,  daß  man  ihm  auf  dem  eigenen  Felde  gewachsen ­
  sei.  Dazu  kommt  die  Notwendigkeit,  die  Verwaltung,  sei
es  auch  in  bescheidenem  Maße,  mit  den  Hilfsmitteln  europäischer
Technik  zu  führen.  Will  man  die  Beamtenschaft  nicht  ausschließlich
auf  Europäer  beschränken,  so  muß  man  die  Eingeborenenelemente
auf  den  Staatsdienst  vorbereiten  und  bis  zu  einem  gewissen  Grade
europäisieren.  Man  richtet  Examina  für  sie  ein,  deren  Ablegung  die
Beamtenlaufbahn  eröffnet;  man  muß  in  diesen  Prüfungen  eine  gewisse ­
  Kenntnis  des  europäischen  Wissens  voraussetzen,  und  man  muß
Einrichtungen  zu  dessen  Erlernung  treffen.  Der  Europäer  zwingt
dem  Eingeborenen  nicht  länger  sein  Wissen  auf;  der  Eingeborene
fordert  heute  seine  Vermittlung.  Es  findet  bald  ein  mächtiger  Zustrom ­
  zu  allen  Ämtern  statt,  der  als  Ansporn  zu  weiterer  Europäisierung
  dient.  So  kommen  heute  auf  1  250000  Beamte  in  Indien  nur
noch  etwa  5000  Europäer.  Dabei  bleibt  der  ganz-  oder  halbgebildete
        <pb n="146" />
        Der  moderne  Imperialismus.

149

Eingeborene  allerdings  nicht  stehen;  er  will  nicht  länger  in  der
blinden  Abhängigkeit  eines  ehemalig  orientalischen,  jetzt  europäisierten ­
  Despotismus  verharren.  Er  borgt  die  politischen  Ideale  des
»  herrschenden  Volkes,  er  ruft  nach  Freiheit  und  verlangt  die  Verfassungsformen, ­
  die  dieses  sich  geschaffen  hat.  «Englische  Beobachter,»
schreibt  ein  indischer  Mohammedaner,  «dürfen  nie  vergessen,  daß
unter  den  Hindu  in  ganz  Indien  eine  starke  Neigung  besteht,  die
nationalen  Bewegungen  nachzuahmen,  die  in  der  europäischen  Geschichte ­
  erfolgreich  gewesen  sind.»  So  kommt  aus  der  Eingeborenenbevölkerung ­
  heraus,  erst  kaum  vernehmlich,  dann  stärker  und  stärker
werdend,  der  Ruf  nach  teilweiser  Europäisierung.  Man  will  nicht
die  eigene  Nationalität  verlieren,  man  will  sie  nicht  vom  Herrscher
zertrümmert  sehen,  man  will  aber  auch  nicht,  daß  der  Herrscher
es  einem  versage,  an  den  Kultureinrichtungen  Anteil  zu  nehmen,  die
ihn  selbst  groß  und  mächtig  gemacht  haben.  Man  will  so  auf
der  einen  Seite  die  eigene  Nationalität  bewahren,  man  will  aber  vom
,  Europäer  hinzulernen,  was  man  zur  Selbstbestimmung  braucht.
So  ist  eine  Auffassung  entstanden,  die  die  Eingeborenen  zwar  nicht
in  Europäer  umwandeln  will,  aber  ihnen  europäische  Einrichtungen,
ihren  Bedürfnissen  entsprechend  umgestaltet,  vermitteln  soll.  Sie
sollen  dabei  zur  Mitarbeit  an  diesem  Werke  herangezogen  werden.
Daher  hat  man,  allerdings  mit  vielen  Einschränkungen,  bereits  parlamentarische ­
  Vertretungen  der  Eingeborenen  eingeführt,  nachdem
ihre  Mitwirkung  in  Justiz  und  Verwaltung  schon  seit  Jahren  stattgefunden ­
  hat.  In  Algier  z.  B.  sind  die  Delegationen  der  Eingeborenen
zur  Teilnahme  an  der  Finanzverwaltung  herangezogen  worden.  In
Indien  haben  die  Reformen  der  letzten  Jahre  eine  weitgehende  Umgestaltung ­
  der  politischen  Stellung  der  Eingeborenen  zur  Folge
gehabt.  Der  gesetzgebende  Rat  des  Vizekönigs  (Imperial  Legisla-*
  tive  Council)  besteht  seit  denselben  aus  60  Mitgliedern;  fast  die
Hälfte  derselben  sind  gewählte  Vertreter  der  Eingeborenen.  In  den
gesetzgebenden  Räten  der  Provinzen  von  Madras,  Bombay  und
Bengalen  haben  die  gewählten  eingeborenen  Abgeordneten  heute
die  Majorität.  Der  Exekutive  ist  allerdings  das  Recht  Vorbehalten,
gegen  jede  Maßnahme  ihr  Veto  einzulegen;  aber  selbst  diese  Exekutive ­
  enthält  heute  eingeborene  Mitglieder.  Im  Staatsrat  (Executive
Council)  des  Vizekönigs  und  der  Provinzialgouverneure  sitzt  heute
je  ein  indisches  Mitglied;  und  in  der  Londoner  Zentralbehörde,  dem
        <pb n="147" />
        150

Dr.  M.  J.  Bonn.

Londoner  India  Council,  sind  zwei  ernannte  indische  Mitglieder  vorhanden. ­
  In  den  Worten  Lord  Morleys,  der  als  Staatssekretär  für
Indien  diese  Gesetzgebung  einführte,  ist  an  Stelle  des  Glaubens,  man
könne  Indien  ausschließlich  durch  eine  tatkräftige  Verwaltung  v
regieren  (efficiency),  der  Gedanke  getreten,  die  höherstehenden
Schichten  der  Bevölkerung  durch  politische  Zugeständnisse  zur  Teilnahme ­
  an  der  politischen  Arbeit  zu  erziehen.
Auch  diese  Entwicklung  ist  nicht  auf  hochstehende  Völkerschaften
beschränkt  geblieben.  Der  konstruktive  Genius  von  Cecil  Rhodes
hat  schon  vor  Jahren  (1894)  Maßnahmen  getroffen,  durch  welche
die  Eingeborenenbevölkerungen  des  Transkei  eine  ziemlich  weitgehende ­
  Selbstverwaltung  erhalten  haben.  Die  Generalräte  des
Transkei  können  zwar  keine  Gesetze  geben,  sie  sind  aber  mit  der
Verwaltung  wichtiger  lokaler  Aufgaben  und  mit  der  Verwendung
reichlicher  Fonds  betraut  worden.
So  sucht  der  Imperialismus,  wie  er  in  der  oben  zitierten  Botschaft ­
  des  Präsidenten  Mac  Kinley  zum  Ausdruck  gekommen  ist,  &amp;gt;
in  der  Tat  auf  verschiedenen  Wegen  sein  Ziel  zu  erreichen.  Man  will
eine  Herrschaft  über  die  Eingeborenen  ausüben,  bei  der  sie  nicht
bloß  ausgebeutet,  sondern  zu  ihrem  eigenen  besten  erzogen  werden
sollen,  —  eine  Politik,  die  zweifellos  einen  inneren  Widerspruch  in  sich
trägt.  Man  sucht  ein  Herrschaftsverhältnis  über  die  Eingeborenenbevölkerung ­
  zu  schaffen,  das  diese  zwar  zeitweilig  unter  die  Botmäßigkeit ­
  der  weißen  Gebieter  zwingt,  sie  aber  allmählich  zu  ihren
Teilhabern  erzieht.  Man  erstrebt  also  eine  Herrschaft,  die  erst  dann
wirklich  erfolgreich  gewesen  ist,  wenn  sie  die  Notwendigkeit  ihres
Fortbestandes  beseitigt  hat.  Das  Endergebnis  einer  solchen  Entwicklung ­
  wäre  also  eine  völlige  politische  Erziehung  der  Eingeborenenbevölkerung, ­
  nach  deren  Vollendung  das  herrschende  Volk
seine  Mission  erfüllt  hätte  und  die  Stätte  seiner  Wirksamkeit  ver-  »
lassen  könnte.  Manche  englischen  Reformatoren  in  Indien  haben  von
diesem  Ziele  geträumt,  da  sie  Englands  Herrschaft  in  Indien  als  ein
Unglück  betrachteten,  das  beide  Teile,  Herrscher  wie  Beherrschte,
wegen  der  ungenügenden  sozialen  Entwicklung  Indiens  zeitweilig
ertragen  müßten.  Ähnliche  Vorstellungen  herrschten  und  herrschen
noch  heute  in  manchen  Kreisen  Amerikas  im  Hinblick  auf  die  Philippinen. ­
  Eine  solche  Auffassung  war  zweifellos  in  einer  Zeit  berechtigt, ­
  wo  man  auch  den  Abfall  von  Tochter  Völkern  für  unver ­
        <pb n="148" />
        Der  moderne  Imperialismus.

151

meidlich  hielt,  wenn  sie  erst  zur  vollen  Reife  gelangt  seien.  Dagegen ­
  scheint  es  heute  nicht  notwendig  zu  sein,  den  politischen
Zusammenhang  des  beherrschten  Volkes  mit  dem  herrschenden
Volke  zu  beenden,  wenn  das  Ziel  einer  nationalen  Selbstverwaltung ­
  erst  erreicht  ist.  Das  herrschende  Volk  hat  seit  langem
die  Absicht  aufgegeben,  dem  beherrschten  seine  Eigenart  aufzudrücken; ­
  es  ist,  soweit  Tochtervölker  und  andere  Völker  europäischer ­
  Abstammung  in  Frage  kommen,  längst  zur  Einsicht  gelangt,
daß  ein  Zusammenarbeiten  verschiedener  Völkerarten  die  Erfüllung
gemeinsamer  Reichszwecke  nicht  gefährdet,  sondern  erleichtert.  Es
ist  denkbar,  daß  in  fernen  Zeiten  der  Imperialismus,  der  als  Beherrschung ­
  eingeborener  Völker  erscheint,  sich  mit  jenem  Imperialismus ­
  verbinden  mag,  der  die  Mitarbeiterschaft  der  eigenen  zu
Tochtervölkern  herangereiften  Stammesgenossen  erstrebt.  Dann
werden  beherrschte  Gebiete  wie  Indien,  und  Tochterstaaten  wie
Kanada,  zu  einem  Reichsverbande  mit  dem  Mutterlande  zusammengeschlossen ­
  werden.
Soweit  eine  Beteiligung  an  den  Pflichten  des  Reiches  in  Frage
kommt,  hat  Indien  heute  schon  Anteil  an  denselben  genommen.  An
vielen  Orten  der  Welt  haben  indische  Truppen  neben  britischen  gekämpft. ­
  Überdies  bildet  Indien  und  mit  ihm  die  übrigen  Eingeborenengebiete ­
  des  britischen  Reiches  wirtschaftlich  weit  mehr  eine
«Provinz»,  einen  Teil  dieses  Reiches,  als  etwa  Tochterstaaten,  wie
Kanada,  die  mit  den  Mitteln  der  Zollpolitik  eine  möglichst  weitgehende ­
  wirtschaftliche  Selbständigkeit  zu  erreichen  suchen.
Die  Hauptschwierigkeit,  die  Gebiete,  in  denen  der  Imperialismus
als  Herrschaftsverhältnis  einer  hochstehenden  Rasse  über  tieferstehende ­
  Völkerschaften  begonnen  hat,  zu  vollwertigen  Reichsteilen
zu  machen,  liegt  nicht  auf  der  Seite  formaler  Verfassungsfragen.
Es  ist  durchaus  möglich,  daß  dieser  weitausblickende  Gedanke  sich
nie  wird  verwirklichen  lassen,  weil  die  Spannung,  die  zwischen  den
Herrschern  und  den  Beherrschten  besteht,  —  zum  mindesten  in  der
Masse  der  Bevölkerung  —,  allezeit  zu  groß  sein  wird,  als  daß  eine
Mitarbeit  möglich  wäre,  wie  sie  heute  zwischen  England  und
seinen  Kolonien  mit  Selbstverwaltung  angebahnt  wird.  Soweit
es  sich  um  die  Auslese  des  Beamtentums  handelt,  ist  ein  Verständnis
zwischen  Herrscher  und  Beherrschten  erreichbar.  Die  Masse  der
Europäer  verachtet  jedoch  die  Eingeborenen,  soweit  sie  sie  nicht
        <pb n="149" />
        152

Dr.  M.  J.  Bonn.

in  gleich  unberechtigtem  Unverstand  als  eine  Art  farbiger  Europäer
betrachtet,  die  heute  schon  Vollbürger  sein  könnten.  Wo  daher
ein  gewissermaßen  abstraktes  Herrschaftsverhältnis  besteht,  wie
z.  B.  in  Indien,  das  nicht  durch  Kolonisten  ausgeübt  wird,  ist
das  Problem  lösbar;  es  wird  aber  auch  hier  durch  Vorstellungen
vergiftet,  die  den  Mischkolonien  entstammen,  wo  der  einzelne  Europäer ­
  der  «Herr»  ist  und  der  Eingeborene  sein  Knecht.  In  diesen  Gebieten ­
  ist  die  Zusammenarbeit  von  Weißen  und  Schwarzen  nur  auf  der
Grundlage  der  Unterordnung  möglich.  Wo  diese  Vorstellungen  eindringen,
  erschweren  sie  auch  in  den  großen  Eingeborenenkolonien  ein
Zusammenarbeiten  nach  anderen  Grundsätzen,  das  dort  zwischen
Herrschern  und  Beherrschten  möglich  wäre.  Die  Auffassung,  daß
der  Inder,  wie  hoch  auch  seine  Kaste  sei,  ein  «Nigger»  ist,  die  der
Weltenbummler  dorthin  mitbringt,  oder  der  Ausschluß  indischer  Einwanderer ­
  aus  Ländern  wie  Südafrika  oder  Kanada,  erbittern  die  Eingeborenen. ­
  Sie  werfen  sie  auf  ein  Nationalgefühl  zurück,  dem  nur
eine  Gegnerschaft,  kein  Zusammenarbeiten  mit  dem  herrschenden
Volke  erstrebenswert  erscheint.  Befreiung,  nicht  Beteiligung  wird
ihr  Ziel.
Es  muß  daher  als  zweifelhaft  erscheinen,  ob  der  moderne  Imperialismus ­
  seine  höchste  Aufgabe  lösen  wird.  Dort,  wo  beide  Völker
miteinander  vermischt  im  gleichen  Gebiete  leben,  besteht  zurzeit
wenig  Hoffnung  auf  eine  Überbrückung  der  Gegensätze.  An
einzelnen  Orten  der  Welt,  z.  B.  in  Neuseeland,  vielleicht  auch  in
Algier,  sind  gewisse  Formen  der  Zusammenarbeit  geschaffen  worden. ­
  Anderswo  scheint  die  nationale  Abneigung  im  Steigen  zu  sein.
Aber  ähnliche  Vorstellungen  haben  einst  auch  die  europäischen
Völker  erfüllt.  Der  Haß,  mit  dem  die  englischen  Kolonisten  in
Irland  von  den  Iren  sprachen  und  im  Norden  Irlands  heute  noch
sprechen,  die  Verachtung,  mit  der  sie  auf  sie  herabblickten,  ist  kaum
schwächer  gewesen  als  die  Geringschätzung,  die  der  Weiße  dem
Neger  angedeihen  läßt.  Jahrhundertelang  hat  der  britische  Staat
versucht,  Irland  dadurch  zu  «zivilisieren»,  daß  alle  Erscheinungsformen ­
  der  irischen  Nationalität  als  barbarisch  vernichtet  werden
sollten.  In  haßdurchglühten  Agrarrevolten  hat  sich  das  irische  Volk
dagegen  gewehrt.  Englands  Feinde  waren  stets  seine  Freunde.  Und
heute  scheint  doch  die  Möglichkeit  gegeben,  daß  Irlands  Nationalität
als  vollberechtigt  anerkannt  werden  und  im  Rahmen  lokaler  Selbst-
        <pb n="150" />
        Dev  moderne  Imperialismus.

153

Verwaltung  Gelegenheit  zu  weitgehender  Selbstbetätigung  finden
wird.
Es  sind  so  eine  ganze  Reihe  der  verschiedenstenVorstellungskreise,
die  sich  des  Wortes  «Imperialismus»  bedienen.  Bestrebungen  zur  Begründung ­
  von  Siedlungskolonien  und  zur  Ausbreitung  des  eigenen
Volkstums,  unter  Umständen  von  der  ausgesprochenen  Absicht  geleitet, ­
  die  Eingeborenenbevölkerung  zu  vertreiben  und  zu  vernichten,
nennen  sich  in  der  gleichen  Weise  «imperialistische»  wie  die  Versuche,
Eingeborenenreiche  zu  unterwerfen  und  unter  Ausschluß  jeder  Siedlungstätigkeit ­
  zu  beherrschen.  Bewegungen  zum  bundesstaatlichen
Zusammenschluß  eines  Mutterlandes  mit  seinen  Kolonien  auf  der
Grundlage  der  völligen  Gleichberechtigung  aller  Teilnehmer  heißen
ebenso  «imperialistische»  wie  Unternehmungen,  deren  einziger  Zweck
der  ist,  mit  Waffengewalt  ein  abhängiges  Kolonialreich  zu  begründen.
Jedes  Volk,  das  durch  wirtschaftliche  Erschließung,  politische  Beherrschung ­
  oder  kriegerische  Eroberungen  über  seine  Landesgrenze
hinausstrebt,  gibt  an,  imperialistische  Ideale  zu  verfolgen.  Je  nach
den  Möglichkeiten,  die  sich  dieser  nationalen  Ausbreitung  bieten
—  sei  es  Auswanderung  in  leerstehende  Gebiete  oder  Beherrschung
eingeborener  Völkerschaften  —,  muß  natürlich  die  Erscheinungsform
dieses  Imperialismus  wechseln.
Soweit  man  nun  in  der  Tat  unter  Imperialismus  nichts  anderes
versteht  als  den  Versuch,  eine  Herrschaft  (imperium)  über  fremde
Völker  zu  begründen  oder  eine  solche  auf  ein  Gebiet  auszudehnen,
das  man  mit  den  eigenen  Volksgenossen  auffüllen  möchte,  ist  diese
Auffassung  richtig.  Dann  ist  der  moderne  Imperialismus  nichts
anderes  als  eine  auf  der  Anwendung  moderner  Hilfs-  und  Machtmittel ­
  beruhende  Ausbreitungsbewegung.  Sie  unterscheidet  sich  von
früheren,  auf  die  Begründung  solcher  Herrschaftsverhältnisse  abzielenden ­
  Bewegungen  nur  dadurch,  daß  sie  sich  einer  modernen
Technik  bedient  und  sich  meist  gegen  verhältnismäßig  tiefstehende
Bevölkerungen  richtet.  Man  mag  ihr  außerdem  zubilligen,  daß  sie,
soweit  die  Unterwerfung  solcher  Bevölkerungen  in  Frage  steht,  sich
nicht  bloß  deren  Ausbeutung,  sondern  auch  in  gewissem  Sinne  deren
soziale  Erziehung  zum  Ziele  setzt.  Es  ist  so  zweifellos  in  den  modernen ­
  Ausbreitungsbewegungen,  neben  aller  eigensüchtigen  Ausbeutungslust, ­
  doch  der  Gedanke  der  sozialen  Hebung,  die  Vorstellung
einer  Kulturmission  enthalten.
        <pb n="151" />
        154

Dr.  M.  J.  Bonn.

Aber  alles  das  ist  nur  bedingt  eigenartig;  es  sind  Ziele,  die  sich
vergangene  Zeiten  in  ähnlicher  Weise  gesetzt  haben.  Man  hat  daher
den  modernen  Imperialismus  in  diesem  Sinne  des  Wortes  häufig  mit
dem  Imperialismus  vergangener  Zeiten  verglichen,  —  vor  allem  mit
dem  römischen.  Man  hat  ausgeführt,  daß  dieser  römische  Imperialismus, ­
  obwohl  er  nicht  mit  modernen  Hilfsmitteln  gearbeitet  habe,
viel  erfolgreicher  gewesen  sei  als  der  Imperialismus  der  Gegenwart.
Rom  habe  die  unterworfenen  Provinzen  ausgebeutet  und  im  Gegensatz ­
  zu  modernen  Eroberern  zu  Tributen  angehalten;  es  habe  ihre
Bewohner  dafür  zu  römischen  Bürgern  gemacht  und  ihnen  die
mutterländische  Kultur  so  erfolgreich  vermittelt,  daß  die  besiegten
Barbaren  in  späteren  Jahrhunderten  zu  vollwertigen  Trägern  römischer ­
  Kultur  geworden  seien.  Ähnliche  Erfolge  habe  der  moderne
Imperialismus  nicht  aufzuweisen,  es  sei  wenig  wahrscheinlich,  daß
z.  B.  die  eingeborene  Bevölkerung  Ägyptens  und  Indiens  eine  ähnliche ­
  Stellung  in  der  angelsächsischen  Welt  einnehmen  werde,  wie
es  Spanien  und  Nordafrika  in  der  römischen  getan  haben.
Eine  solche  Auffassung  sieht  bewußt  oder  unbewußt  im  Imperialismus ­
  nur  das  nationalistische  Moment,  dem  er  zweifelsohne  ein  gutes
Teil  seiner  ursprünglichen  Spannkraft  verdankt.  Sie  mißt  seine  Erfolge ­
  an  dem  Grade,  in  dem  es  ihm  geglückt  ist,  fremde  Zivilisationen ­
  seinen  Ideen  anzupassen  und  die  Eigenart  fremder  beherrschter ­
  Nationen  auszulöschen.  Von  diesem  Standpunkt  aus  betrachtet
ist  der  moderne  Imperialismus  nirgends  wirklich  erfolgreich  gewesen.
Er  hat  wohl  in  weite  Teile  der  Welt  die  Einrichtungen  der  Muttervölker ­
  hinausgetragen;  aber  er  hat  nirgends  die  Gleichförmigkeit
erreicht,  die  er  ursprünglich  wohl  erstrebte.  Er  hat  weder  volksfremde ­
  europäische  Völker  zu  entnationalisieren  vermocht,  noch
ist  er  imstande  gewesen,  die  Eingeborenen  zu  europäisieren;  er  hat
nicht  einmal  verhindern  können,  daß  Tochtervölker,  die  verhältnismäßig ­
  unvermischt  geblieben  sind,  einen  eigenartigen,  vom  Muttervolke ­
  verschiedenen  Nationalcharakter  entwickelten.
Gerade  in  dieser  scheinbaren  Schwäche  liegt  indes  die  eigenartige
Bedeutung  des  modernen  Imperialismus.  Seine  Vertreter  haben  die
Unmöglichkeit  erkannt,  stammverwandte  Völker  in  der  Entwicklung
eines  eigenen  Nationalcharakters  aufzuhalten  und  stammfremde
Völker  zum  Aufgeben  ihrer  volkstümlichen  Eigenarten  zu  zwingen.
Sie  haben  daher  mit  vollem  Bewußtsein  eine  Politik  aufgegeben,  die
        <pb n="152" />
        Der  moderne  Imperialismus.

155

•eine  Gleichmachung  aller  zum  Reiche  gehörigen  Völkerschaften  anstrebte; ­
  sie  suchen  den  staatlichen  Zusammenhang  nicht  auf  den
gemeinsamen  Ursprung  zu  begründen  und  ihn,  wo  solcher  fehlt,
durch  äußerliche  Angleichung  zu  ersetzen;  sie  wollen  ihn  vielmehr
auf  gemeinsame  Zwecke  aufbauen.  Sie  nehmen  die  Vielgestaltigkeit ­
  der  Völker  eines  Reiches  als  unabweisbare  Tatsache  hin,  die
schon  deswegen  nicht  beklagenswert  ist,  weil  sie  eine  Vielheit  der
nationalen  Begabungen  in  den  Dienst  der  Reichszwecke  stellt.  Das
britische  Weltreich  hat  es  nicht  zu  beklagen  gehabt,  daß  neben  den
Engländern  auch  Schotten,  Iren  und  Walliser  ihre  Eigenart  bei
seinem  Aufbau  betätigen  konnten;  es  hat  keinen  Grund,  auf  die  Mitarbeit ­
  des  französischen  Kanadiers  und  des  holländischen  Afrikanders
zu  verzichten,  weil  ihr  Wesen  nicht  englisch  ist  und  nicht  englisch
werden  wird.  Es  ist  kein  Nationalstaat,  sondern  ein  Völkerstaat,
—  wie  es  mehr  oder  weniger  jedes  Reich  werden  muß,  das  sich  überseeische ­
  Besitzungen  angliedert.  In  dieser  Erkenntnis,  —  nicht  in
der  bloßen  überseeischen  Gebietserweiterung  —,  beruht  die  wahre
Bedeutung  des  modernen  Imperialismus.  Obwohl  derselbe  in  vielen
Köpfen  mit  einer  Auffassung  zusammenfließt,  die  nur  den  einen
möglichst  großen  Teil  des  Weltraums  erfüllenden  Nationalstaat  erstrebt, ­
  so  beruht  seine  Eigenart  eben  darin,  daß  er  sich  über  diese
rein  nationalistischen  Vorstellungskreise  erhebt;  er  verfolgt  eine
Politik,  die  die  vielgestaltigen  Kräfte  verschiedener,  in  einem  Reiche
vereinter  Völker  den  gemeinsamen  Reichszwecken  dienstbar  zu
machen  sucht.
        <pb n="153" />
        Pierersche  Hofbuchdruckerei  Stephan  Geibel  &amp;amp;  Co.  in  Altenburg.

Literatur.
Sir  Charles  Lucas:  Greater  Rome  and  Greater  Britain,  Oxford  1912.
A.  C.  Coolidge:  The  United  States  as  a  World  Power,  New  York  1908.
P.  S.  Re  in  sch:  World  Politics,  New  York  1904.
I.  A.  Hobson:  Imperialism,  London  1902.
Lord  Cromer:  Ancient  and  Modern  Imperialism,  London  1910.
James  Bryce:  Studies  in  Law  and  Jurisprudence,  Oxford  1901.
W.  Borgius:  Der  Imperialismus  (eine  Zusammenstellung  imperialistischer  Auffassungen), ­
  Berlin  1905.
Ernest  Seilliere:  La  Philosophie  de  l’Imperialisme,  Paris  1903—1908,  Bd.  III
und  Introduction  ä  la  Philosophie  de  l’Imperialisme,  Paris  1911.
Erich  Mareks:  Die  imperialistische  Idee  in  der  Gegenwart  (Vortrag  Dresden  1903)
in:  Männer  und  Zeiten  1911,  Bd.  II,  S.  261—292.
        <pb n="154" />
        the  scale  towards  document

Der  moderne  Imperialismus.

153

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CD
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“*rwaltung  Gelegenheit  zu  weitgehender  Selbstbetätigung  finden
|  rd.
Es  sind  so  eine  ganze  Reihe  der  verschiedenstenVorstellungskreise,
sich  des  Wortes  «Imperialismus»  bedienen.  Bestrebungen  zur  Bewindung ­
  von  Siedlungskolonien  und  zur  Ausbreitung  des  eigenen
dkstums,  unter  Umständen  von  der  ausgesprochenen  Absicht  ge-:
  tet,  die  Eingeborenenbevölkerung  zu  vertreiben  und  zu  vernichten,
j:  nnen  sich  in  der  gleichen  Weise  «imperialistische»  wie  die  Versuche,
:  igeborenenreiche  zu  unterwerfen  und  unter  Ausschluß  jeder  Siedj^’igstätigkeit
  zu  beherrschen.  Bewegungen  zum  bundesstaatlichen
;  sammenschluß  eines  Mutterlandes  mit  seinen  Kolonien  auf  der
undlage  der  völligen  Gleichberechtigung  aller  Teilnehmer  heißen
*  ;enso  «imperialistische»  wie  Unternehmungen,  deren  einziger  Zweck
j: r  ist,  mit  Waffengewalt  ein  abhängiges  Kolonialreich  zu  begründen.
*  les  Volk,  das  durch  wirtschaftliche  Erschließung,  politische  Be-'rschung
  oder  kriegerische  Eroberungen  über  seine  Landesgrenze
3 ;  lausstrebt,  gibt  an,  imperialistische  Ideale  zu  verfolgen.  Je  nach
1  Möglichkeiten,  die  sich  dieser  nationalen  Ausbreitung  bieten
*;  se *  es  Auswanderung  in  leerstehende  Gebiete  oder  Beherrschung
geborener  Völkerschaften  —,  muß  natürlich  die  Erscheinungsform
1  ^“-ses  Imperialismus  wechseln.
Soweit  man  nun  in  der  Tat  unter  Imperialismus  nichts  anderes
i  'steht  als  den  Versuch,  eine  Herrschaft  (imperium)  über  fremde
lker  zu  begründen  oder  eine  solche  auf  ein  Gebiet  auszudehnen,
§  i  man  mit  den  eigenen  Volksgenossen  auffüllen  möchte,  ist  diese
Tfassung  richtig.  Dann  ist  der  moderne  Imperialismus  nichts
g  leres  als  eine  auf  der  Anwendung  moderner  Hilfs-  und  Machttel
  beruhende  Ausbreitungsbewegung.  Sie  unterscheidet  sich  von
8 -  heren,  auf  die  Begründung  solcher  Herrschaftsverhältnisse  abenden
  Bewegungen  nur  dadurch,  daß  sie  sich  einer  modernen
i  j'hnik  bedient  und  sich  meist  gegen  verhältnismäßig  tiefstehende
^ölkerungen  richtet.  Man  mag  ihr  außerdem  zubilligen,  daß  sie,
=  /eit  die  Unterwerfung  solcher  Bevölkerungen  in  Frage  steht,  sich
it  bloß  deren  Ausbeutung,  sondern  auch  in  gewissem  Sinne  deren
I-  iale  Erziehung  zum  Ziele  setzt.  Es  ist  so  zweifellos  in  den  monen
  Ausbreitungsbewegungen,  neben  aller  eigensüchtigen  Austungslust,
  doch  der  Gedanke  der  sozialen  Hebung,  die  Vorstellung
3:
:r  Kulturmission  enthalten.
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