Schweizerische Nationalbank Direktorium. Zürich, 31. Januar 1911. WC Gegenstand: . _ en ; PD: / Gutachten zur Revision | a 7 des Bankgesetzes. ‘zs X „& AK An das eidg. Finanzdepartement Bern. Hochgeachteter Herr Bundesrat! Mit Schreiben vom 17. Dezember 1909 gaben Sie uns Kenntnis, dass die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte sich dahin geäussert habe, dass es nach ihrem Dafürhalten der Schwei- zerischen Nationalbank in ihrer gegenwärtigen Organisation nicht möglich sein werde, die vom Bunde zur vollen Ausrichtung der Entschädigungen an die Kantone gemäss Art. 29 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 gemachten Vorschüsse in absehbarer Zeit aus ihren Reinerträgnissen zurück- zuerstatten. Da aber eine solche Situation absolut unhaltbar sei, habe die Finanzdelegation Sie beauftragt, die Frage zu prüfen und ihr Vorschläge zu unterbreiten über die Mittel und Wege, die geeignet wären, der Nationalbank eine bessere Rentabilität zu sichern und sie in den Stand zu setzen, die ihr durch das Gesetz auferlegten Verpflichtungen aus eigener Kraft zu erfüllen. Sie äusserten dazu die Ansicht, dass eine Lösung dieser Frage nur durch eine Revision des Nationalbankgesetzes herbeigeführt werden könne und ersuchten uns, für den Fall, dass wir dieser Ansicht beipflichten, Ihnen mitzuteilen, in welchen Punkten wir eine solche Gesetzesrevision als zweckentsprechend erachten würden. Wenn wir erst heute Ihnen in dieser Frage Bericht erstatten, so hat das seinen Grund darin, dass wir nach reiflicher Prüfung fanden, es könnten auf genügenden-”Erfahrungen beruhende und zweckentsprechende Vorschläge für eine Revision des Bankgesetzes erst formuliert werden, wenn das Ergebnis des Jahres 1910 sich übersehen lasse. Wir erinnern daran, dass erst mit dem 20. Juni 1910 die Bank in den vollen Genuss des Notenmonopols kam und dass sie bis dahin mit der Konkurrenz der Noten der früheren Emissionsbanken zu rechnen hatte. Ausserdem waren die auf die Krise von 1907 folgenden zwei Jahre eine Periode ausserordentlicher Geschäftsstille, die einen Schluss auf das Erträgnis der Bank in normalen Zeiten nur schwer gestattete. Auch in dieser Beziehung schien das Jahr 1910 von vornherein eine bessere Grundlage zu geben.