“5 tn htliche Wirkung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ; auf das Erträgnis der Bank. i e bleibt uns noch zu untersuchen, ob und inwieweit die Nationalbatık nach vr © er Aenderungen am Gesetz imstande sein wird, dem Bunde die ihm durch Art. 2 & 5 Bankgesetzes auferlegten finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen in Zu x Öhere Reingewinne abzunehmen. F x daran, dass N 1907/08 : 19: die al Jeberschüsse über die 4 °% Dividende - Aktionäre und die Einlage in den ; °onds betrugen Fr. 15.408707 Fr; : 183,800. 45 woge die | °n an die Kantone den Betrag von „ 2,441,267.05 ‚, 1,967,579. 70 erreic rden wir, bei unveränderter Genehmigung der Jahresrechnung durch die zı- sn Fr. 1,271,451 an die Staatskasse abliefern können, während die Entschädigungen an di uf Grund der Volkszählung von 1900 berechnet) Fr. 2,187,292.60 ausmachen. der Fortschritt ist nicht zu verkennen. Er hängt damit zusammen, dass einersS Uebergangsjahre, wo wir noch mit der Konkurrenz der Noten der früheren Emis ’u rechnen hatten, die Entschädigungen, wie wir bereits geSagt haben, deshalb unver ? hoch waren, weil die 30 Rappen pro Kopf der Bevölkerung von Anfang an im volle | 'ntrichten waren. Anderseits rührt die Besserung aber davon her, dass die auf die Krise . 'genden Jahre 1908 und 1909 Perioden geschäftlichen Tiefstandes waren, die ihren Einfluss auf die Erträgnisse der Bank natürlich nicht verfehlt haben. Eine Noten ichränktem Geschäftskreis wird überhaupt den Schwankungen der Konjunktur in ihren 3 4 Erträgnissen naturgemäss sehr viel mehr ausgesetzt Sein, als eine freie Bank, welcht ükeit hat, jederzeit ihre Anlagepolitik zu wechseln und sich der Marktlage an- zusch 5 n sie weniger abträgliche Geschäfte verlässt, um sich andern Operationen zu- zuwe 5 erweisen darauf, dass der Durchschnitt des offiziellen Satzes in der Schweiz sich 1 a ' %o stellte, ‚eine Ziffer, die in den vorangehenden 25 Jahren nur 1887, 1892 und 15 En worden ist. Erst das Jahr 1910 zeigt sich auf einer Normaleren Höhe mit einem “ von 3,51 °%: | "oMmen werden, dass die Erträgnisse eines normalen Jahres in Zukunft nicht unter / F mn 1910 fallen werden. Den Mehrertrag aus der Erweiterung des Geschäfts- kreise rösseren Bewegungsfreiheit infolge der Erleichterung der Deckungsvorschriften schätz ‘elleicht Fr. 200,000. . Wir dürfen ferner nicht vergessen, dass von Mitte 1912 weg G onen für Organisationskosten in Wegfall kommen, die allerdings bis 1915 ersetzt werden durch die allmähliche Abschreibung der Kosten der neuen Noten. Immerhin wird von 1916 an die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank voraussichtlich Fink Yeprefchtenu von Fr. 100,000 per Jahr aus diesen Titeln aufweisen. Wir glauben demnach, dass es der Bank möglich sein wird, ab 1916 einen entsprechend höheren Betrag an die eidg. Staatskasse abzuliefern. Dieser Betrag wird indessen nach unserem Dafürhalten nicht ausreichen, den Bund von Seinen Vorschüssen an die Kantone ganz zu entlasten, geschweige denn die in früheren Jahren gemachten Vorschüsse zu amortisieren. KO 15