<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Fische in der Kriegswirtschaft</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Wilhelm von</forname>
            <surname>Flügge</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1043705686</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Beiträge  ;ur  Kriegswirtschaft
Herausgegeben  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts

Heft  Z4/ZL
Die  Fische
in  der  Kriegswirtschaft
Vom  Reichskommissar  für  Zischversorgung  Regierungsassessor
W.  v.  Flügge
in  Verbindung  mit
Referendar  Walther  Becker  (Friedberg  i.  H),
l)r.  L.  Lichelbaum  (Berlin),  Oberfischmeister
Heidrich  (Altona),  Regierungsrat  Dr.  H.  R.
Maier  (München),  5.  Marignski  (Berlin),
Mitglied  des  Borstandes  der  Hentral-Ginkaufs--gefel!schaflA.Michahelles(Berlin),Regisruugs-

  Richard  Mühler  (Berlin),  Direktor  Dr.  Otto
Genst  (Geestemünde),  Dr.  K.  Gmolian  (Berlin)
und  Generalsekretär  Max  Gtahmer  (Hamburg).

Berlin  1918

Verlag  der  Beiträge  ?ur  Kriegswirtschaft
Reimar  Hobbing  (Londer-Konto)
        <pb n="2" />
        2nha!t  von  Heft  Z4/ZL:

I.  Grundsätzliches  fum  Aufbau  der  Zischverforgung.  Vom  Reichs-Kommissar
  für  ZischversorgungRog.-Assessor  Wv.Z  lüg  ge  (Berlin).  5.  1.
1.  Die  allgemeine  Aufgabe  der  Kriegswirtschaft.  S.  I.  2.  Die  Politik  der
Preisbeeinflussung  am  freien  Markte.  L.  2.  5  Die  besonderen  Schwierigkeiten ­
  der  Zischwirtschaft.  S.  5.  4.  Der  Aufbau  des  Zischhandels.  5.  5.
5.  Die  Verderblichkeit  der  Ware.  S.  5.  6.  Der  kapitalistische  Unterbau.
L.  7.  7.  Der  kapitalistische  Ausbau.  S.  l  l.  8.  Begleiterscheinungen  der
Kapitalisierung.  L.  15.  9.  Die  staatliche  Einflußnahme.  S.  21.  IO.  Die
veränderte  Loge  der  Zischversorgung  in  der  Zukunftswirtschaft.  S.  25.
Die  Einfuhr  von  Zischen,  Schal-  und  Krustentieren  während
des  Krieges.  Bon  A.  Mich  ah  e  lies,  Vorstandsmitglied  der  ZES
(Berlin).  S.  28.
I.  Verhältnis  der  Einfuhr  zum  heimischen  §ang  im  Zrieden  und  während
des  Krieges.  S.  28.  2.  Freier  Handel.  S.  29.  Z.  Allgemeines  überEinfuhr-Zentralisierung.
  5.  Z0.  4.  Die  Einfuhr-Zentralisierung  von  Zischen  sowie
Schal-  und  Krustentiereu.  ö.  ZI.  5.  Salzheringe.  S.  52.  6.  Salz-  und
Klippfische.  S.  55.  7.  Andere  zubereitste  Zische.  S.  56.  8.  Absatz  der
zubereiteten  Zische.  S.  58.  9.  Die  frischen  Zische.  S.  59.  a)  Frische  Seefische. ­
  5.40.  b)  Frische  Heringe,  Makrelen  usw.  6.45.  c)  Zlußfische.  S.  47.
ch  Aale.  S.47.  e)  Schal-und  Krustentisre.  S.  48.  IO.  Schlußwort.  S.  51.

III.  Die  Beschaffung  des  Zischereibedarfs.  Von  Dr.  E.  Eichelbaum
(Berlin),  Reg^-Rat  Dr.  0.  A.  Maier  (München)  und  Dr.  K.  Smolian
(Berlin).  S.  52.
I.  Betze  und  Tarne.  S.  59.  2.  Tauwsrk.  S.  64.  5.  Segel.  S.  65.  4.  Konservierungsmittel. ­
  S.  67.  5.  Brennstoffe  für  Zischereimotoren.  S.  69.
6.  Zischerstiefel.  S.  72.  7.  Aetzblei.  S.  75.  8.  Rotzkorke  und  Zlottholz.
S.  75.  9.  Angelhaken.  S.  74.  IO.  Weiden,  ö.  74.  11.  Sonstige  Bedarfsstoffe.
  S.  75.  12.  Motoren  und  Zahrzsuge.  S.  76.

IV.  Die  Entwicklung  der  deutschen  Dampf-Hochseefischerei.  Von
Direktor  Dr.  Otto  Senst  (Geestemünde).  S.  79.
I.  Die  Entwicklung  bis  zum  Kriegsbeginn.  S.  79.  2.  Die  Entwicklung
während  des  Kueges.  S.  99.

V.  DieZischerei  auf  Muscheln,  Strandauftern  undKrabbenwährend
des  Krieges.  Von  Oborfisthmeister  Heidrich  (Altona).  S.  &amp;gt;12.
1.  Seemustheln.  ö.  I  I2.  2.  Strandaustern.  S.  119.  5.  Krabben.  S.  121.

VI.  Die  Binnenfischerei  imKriege.  Von  Negierungsrat  Dr.  §.  A.  Maier
(München).  S.  125.
I.  Hebung  des  Zischertrages.  S.  125.  A.  Vermehrung  des  Zifchbestandes.
S.  126.  I.  Besetzung.  S.  127.  2.  (Fütterung  S.  129.  5.  Düngung.  S.  155.
4.  Meliorierung.  S.  155.  8.  Förderung  des  Zischfangs.  S.  &amp;gt;55.
I.  Bereitstellung  von  Zischoreigeräten.  S.  155.  2.  Vermittlung  von  Arbeitskräften. ­
  S.  155.  5.  Zangerleichterungen.  5.157.  II.  Regelung  der  Zischprcise.
  S.  157.  III.  Regelung  des  Absatzes  von  Süßwasserfischen.  S.  147.

(Fortsetzung  auf  der  Z.  Umschlagseile)
        <pb n="3" />
        %(.  Preußischen  Regierungsassessor  W.  v.  Flügge  /
Reichökomlittffar  für  Fischversorgung.

sl.  Die  allgemeine  Aufgabe  der  Kriegswirtschaft.  Die'
Lage,  vor  die  der  5trieg  die  Fischwirtschaft  stellte,  war  dieselbe
wie  bei  allen  anderen  Nahrungsmitteln:  geringes  Angebot
und  starke  Nachfrage,  dabei  -Steigen  der  Preise  bis  zu  einen:
Gräde,  der  den  Ankauf  von  Fischen  für  die  minderbemittelte  Bevölkerung ­
  unmöglich  machte  und  zu  argen  wirtschaftlichen  und
sozialen  Mißständen  und  Unbequemlichkeiten  führte.  Während  bis
in  die  zweite  Hälfte  des  Jahres  1916  die  Preise  zwar  hoch  standen,
aber  das  Angebot  infolge  reicher  Ausl-andszufuhr  verhältnismäßig
recht  groß  war  und  die  trotz  der  hohen  Preise  ausgedehnte  Nachfrage ­
  einigermaßen  befriedigte,  änderte  sich  das  Bild,  als  im
Herbst  1916  fast  sämtliche  neutralen  Länder  auf  englischen  Druck
hin  Schwierigkeiten  bei  fo-er  Fischausfuhr  machten.  Der  bewußte
Wirtschaftskrieg  der  Entente  setzte  auch  hier  ein  und  nlußte  aufgenommen ­
  werden.
Auch  die  allgemeinen  Folgerungen,  die  aus  dieser  Tatsache
gezogen  werden  mußten,  sind  zunächst  die  gleichen  wie  bei  den
anderen  Lebensmitteln.  Der  Preissteigerung  ist  durch  gesetzliche
Vorschriften  für  den  Markt  nicht  beizukommen,  denn  die  Preisbildung ­
  ist  im  freien  Verkehr  zugleich  die  Verteilungsmaschinerie.
Scheidet  nian  die  natürliche  Preisbildung  aus,'  so  setzt  man  die
Normen  außer  Kraft,  nach  denen  sie  die  Verteilung  regelt.  Die
Verteilung  wird  regellos,  die  bisherigen  Bedarfsgegenden  werden
nicht  befriedigt;  die  Ware  geht  in  fremde  Kanäle,  in  denen  sie
wemger  zweckentsprechend  als  bisher  verwendet  wird,  sie  gerät,  da
die  Verteilung  schließlich  wieder  nach  einer  Norm  suchen  muß  und
Die  Fische  ii&amp;gt;  der  Kriegswirtschaft.  ,
        <pb n="4" />
        diese  nach  anderen  Versuchen  letzten  Endes  doch  wieder  die  Preisbildung ­
  sein  wird,  unter  die  Gesetze  unerlaubter  Preisbildung,  sie
wird  Gegenstand  des  Schleichhandels.*)
[2.  Die  Politik  der  Preisbeeinflussung  ani  freien  Markte.s
Die  Preisbildung  der  Fische  gibt  für  diese  allgemeine  volkswirtschaftliche ­
  Tatsache  ein  hervorragendes  Beispiel.  Das  Steigen
der  Preise  für  Süßwasserfische  wurde  durch  die  Reichspolitik
bereits  int  Herbst  1915  mit  der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  beantwortet. ­
  Die  ebenfalls  beabsichtigte  Festsetzung  von  Höchstpreisen
für  Seefische  unterblieb  glücklicherweise.  Die  Art  der  Höchstpreise ­
  wurde  wiederholt  geändert:  Großhandelshöchstpreise
wechselten  mit  Erzeugerpreisen,  künstliche  Staffelungen  zwischen
dem  Fangort  Und  dem  Ort  des  Verbrauchs  wurden  eingeführt,  Bestimmungen ­
  getroffen,  die  geeignet  sein  sollten,  den  Konsignationsverkehr ­
  zu  heben.  Die  Preise  wurden  zunächst  niedrig,  daun
immer  höher  festgesetzt;  alles  mit  dein  einen  und  gleichen  Erfolge,
daß  seit  Festsetzung  der  Preise  die  Ware  für  den  Verbrauch  der
großen  Masse  und  den  öffentlichen  Verkehr  verschwunden  lvar.  Die
Verteilungsmaschinerie  fehlte,  und  die  künstlichen  Staffelungen
der  Preise  zwischen  Verbrauchs-  und  Fangort  vermochten  das
verwickelte  Gebilde  der  Preisbildung  für  die  Verteilung  nicht  zu
ersetzen;  die  Ware  wurde  zum  Teil  in  den  Konsum,  des  platten
Landes  gedrängt,  zum  andern  Teil  in  den  Schleichhandel  getrieben. ­
  Nur  diejenigen  Süßwasserfische  gelangten  noch  in  den
Verkehr,  bei  denen  man  von  einer  Preisfestsetzung  abgesehen  hatte.
Die  Preise  für  diese  Fische  stiegen  dauernd,  sodaß  endlich  das
Kriegswucheramt  und  die  Volkswirtschaftliche  Abteilung  des
Kriegsernährungsamts  einschritten:  mit  dem  Verbot  der  Versteigerungen ­
  und  mit  der  Festsetzung  von  Richtpreisen.  Der  Erfolg
der  Richtpreise  war  ähnlich  gering  wie  der  der  Höchstpreise.  Das
Verbot  der  Versteigerungen  war  nichts  weiter  als  ein  Kurieren  au
Äußerlichkeiten.
Bei  den  Fischn  wie  bei  allen  anderen  Waren  war  es  daher
nötig,  wenn  nian  die  Preise  festlegen  wollte,  die  damit  zerschlagene
Maschinerie  der  Verteilung  durch  Verteil»  ugsmaßnahuren
  zu  ersetzen.  Die  Bewirtschaftung  der  Ware  durch  die
öffentliche  Hand  war  notwendig.

*)  Vergleiche:  von  Flügge,  „Der  Absatz  der  künstlichen  Düngemittel".
(„Beiträge  zur  Kriegswirtschaft"  Heft  12,  Düngemittel  im  Kriege,  S.  88.)
        <pb n="5" />
        3

Soweit  ist  das  Problem,  das  der  Fischwirtschaft  gestellt  war,
kein  anderes  als  bei  den  meisten  anderen  Nahrungsmitteln.
Mißverhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  erzwingen  die  Bewirtschaftung.

s3.  Die  besonderen  Schwierigkeiten  der  Fifchwirtschaft.j  Schon
hinsichtlich  des  Verhältnisses  von  Angebot  und  Nachfrage  stellt
sich  jedoch  das  Ernährungsproblem  bei  den  Fischen  anders  als  bei
den  -meisten  Nahrungsmitteln.  Es  ist  richtig,  daß  im  Kriege  fiir
den  Jahresdurchschnitt  und  für  den  Oualitätsdurchschnitt  die  Nachfrage ­
  das  Angebot  übersteigt.  Es  ist  aber  für  die  in  der  Fischwirtschaft ­
  zu  ergreifenden  Maßnahmen  bedeutungsvoll  zu  betonen,
daß  das  eben  nur  fiir  -den  Durchschnitt  gilt.  Monate  hindurch  —
insonderheit  während  des  Sommers  1917  —  hat  bei  den  durch
die  .  Bewirtschaftung  festgesetzten,  den  Produktionskosten  angenäherten ­
  Preisen  das  Angebot  die  Nachfrage  erreicht;  wochenlang ­
  hat  es  sie  überholt.  Und  ferner:  während  die  gangbaren
Fischsorten,  an  die  der  deutsche  Verbraucher  gewöhnt  war,  insbesondere ­
  der  Schellfisch,  fast  immer  Aufnahme  fanden,  haben  die
im  Binnenlande  weniger  bekannten  Sorten,  wie  die  Erträge  des
starken  Plattsischfanges,  den  die  Kriegsverhältnisse  mit  sich
brachten,  oft  nur  stockend  Absatz  gefunden  und  zu  gewissen  Zeiten
außerordentliche  Absatzschwierigkeiten  hervorgerufen.  Noch  stärker
gilt  das  von  den  durch  die  Fischerei  gewonnenen  Nahrungsmitteln,
an  welche  die  Bevölkerung  im  Frieden  gar  nicht  gewöhnt  war;
hier  -hat  zum  Beispiel  bei  den  Muscheln  während  mehrerer  Monate ­
  des  Winters  1917/18  das  Angebot  die  Nachfrage  ganz  außerordentlich ­
  überstiegen.
Di-efe  Tatsache,  daß  die  Nachfrage  das  Angebot  nicht  durchgehends
  überschreitet  und  nicht  jedes  Angebot  willige  und  unbedingte ­
  Abnahme  findet,  ist  von  einschneidender  Bedeutung  für
die  Art,  in  der  die  Organisation  des  Fischmarktes  vorzunehmen  ist.
[4.  Der  Aufbau  des  Fischhandels.s  Der  zweite  Punkt,  der
die  Maßnahmen  der  Fischbewirtschaftung  von  vornherein  einschneidend ­
  beeinflussen  mußte  und  bei  dein  sich  gegenüber  der
Bewirtschaftung  der  wichtigsten  Nahrungsmittel  ein  erheblicher
Unterschied  geltend  machte,  war  der  wirtschaftliche  Aufbau  derjenigen ­
  Stellen,  die  in  der  privaten  Wirtschaft  -die  Fischversorgung
in  Händen  hatten.
Als  man  daran  ging,  den  Getreidehandel  für  die  Kriegszwecke ­
  zu  sozialisieren,  fand  man  eine  sichere  kapitalistische  Grundig ­
        <pb n="6" />
        4

läge,  die  lediglich  in  gemeinwirtschaftliche  Form  zn  überführen
war.  Der  Getreidehandel  spielte  sich  in  der  Hauptsache  in  Unternehmungen ­
  von  rein  kapitalistischer  Gesinnung  ab,  mit  Hilfe  von
Kaufleuten,  die  fern  von  der  Ware  und  ohne  eigentliche  persönliche ­
  Beziehungen  zu  ihr  über  die  Ware  verfügten.  Die
kapitalistische  Wirtschaftsgesinnung  war  vollkommen  und  restlos ­
  vorhanden;  aus  ihr  konnte  mit  verhältnismäßig  geringer  Mühe
der  gemeinwirtschaftliche  Getreidehandel  entwickelt  werden.  In
der  Praxis  zeigt  sich  das  am  deutlichsten  bei  allen  Personalfragen.
Ob  ein  Angestellter  einer  großen  Getreidefirma  bei  dieser  Firma
oder  bei  der  Reichsgetreidestelle  arbeitet,  das  konnte  bei  zweckmäßiger ­
  Art  der  Anstellung  für  die  Art  seiner  Tätigkeit  nicht  von
irgendwelchem  einschneidenden  Einfluß  sein.
Durchaus  anders  lagen  die  Dinge  beim  Fischhandel.  Kapitalistisch-kaufmännischen ­
  Geist  hatte  lediglich  der  Salzherings-Handel.
  Es  ist  kennzeichnend,  daß  von  allen  Zweigen  der  Fischeinfuhr ­
  lediglich  dieser  bereits  int  Winter  1915/16  zentralisiert
wurde,  während  man  sich  an  die  übrigen  Zweige  der  Fischeinfuhr,
bei  denen  die  Gründe,  die  zur  Zentralisation  des  Salzherings-Handels
  geführt  hatten,  genau  so  gut  Vorlagen,  nicht  herangetraute,
  mit  einem  durchaus  berechtigten  Empfinden;  denn  die
Form  der  Zentralisation,  wie  man  sie  bei  kapitalistisch  organisierten ­
  Handelszweigen  —  beim  Getreide  durchaus  ähnlich  wie
bei  den  Salzheringen  —  gefunden  hatte,  konnte  nicht  auf  Handelszweige ­
  passen,  die  von  durchaus  anderer  wirtschaftlicher  Grundlage ­
  und  durchaus  anderer  Wirtschaftsgesinnung  waren.
Woher  dieser  Unterschied  stammt,  ob  aus  der  historischen  Entwicklung ­
  oder  aus  der  Beschaffenheit  der  Ware,  das  mag  hier  unerörtert
  bleiben.  Es  soll  nur  darauf  hingewiesen  werden,  daß
die  Verderblichkeit  der  Ware  wohl  nicht  der  ausschlaggebende
Grund  gewesen  ist;  ist  doch  zum  Beispiel  im  Handel  mit  dem  verderblichsten ­
  Fischprodukt,  -der  Auster,  mehr  kapitalistischer  Geist
vorhanden  als  im  Handel  mit  vielen  haltbareren  Fischerzeugn-issen.
Tatsache  ist,  daß  im  Fischhandel  zwar  eine  erhebliche  Reihe  von
recht  großen  Betrieben,  die  der  B  e  t  r  i  e  b  s  f  o  r  m  nach  durchaus
als  Großbetriebe  anzusprechen  sind,  vorhanden  ist,  daß  aber  der
Wirtschaftsgesinnung  nach  der  Fischhandel  durchaus  unkaufmännisch-unkapitalistisch
  und  seinem  Wesen  nach  großhandwerksmäßig ­
  ist.  Selbst  bei  den  ganz  großen  Unternehmungen  des
Fischhandels  bestand  ein  enger  Zusammenhang  zwischen  dem  Geschäftsleiter
  und  der  Ware.  Es  fehlte  fast  jede  Typenbildung,  der
Handel  beruhte  daher  im  wesentlichen  auf  persönlicher  Jnaugen-
        <pb n="7" />
        I

k&amp;gt;

scheinnahme  der  Ware.  Das  ganze  Geschäft  war  -durchaus  aufs
Persönliche  gestellt.  Diese  Verhältnisse  waren  -bei  dem  Heer
mittlerer,  kleinerer  und  kleinster  Händler  an  der  Küste  und  im
Binnenland-e  noch  viel  schärfer  ausgeprägt.
Man  kann  nur  -das  bequem  sozialisieren,  was  vorher
kapitalisiert  ist.  Die  Vorfrucht  -des  Kapitalismus  fehlte  für  den
kriegswirtschaftlich  notwendig  gewordenen  gemein-wirtschaftlichen
Ausbau  der  Fischversorgnng.  Daraus  ergaben  sich  die  allergrößten
Schwierigkeiten  für  die  Organisation,  und  diesem  Umstande  mußte
beim  Aufbau  der  Organisation  mit  besonderem  Nachdruck  Rechnung ­
  getragen  werden.  Der  fehlende  Kapitalismus  im  Fischhandel ­
  mußte  auf  dem  Boden  des  handwerksmäßigen  Betriebes
erst  geschaffen  werden,  um  ihn  zu  den  gemeinwirtschaftlichen  Notwendigkeiten ­
  der  Kriegswirtschaft  zu  verwenden.
sä.  Die  Verderblichkeit  der  Ware.s  Von  geringerem  Einfluß
war  die  Verderblichkeit  der  Ware.  Für  die  Organisation  hat  sie
keinen  stark  bestimmenden  Einfluß  gehabt.  Die  unbedingte  Notwendigkeit, ­
  kein  Nahrungsmittel  in  der  Kriegszcit  umkommen  zu
lassen,  und  die  Notwendigkeit,  auf  die  Volksstimmung  Rücksicht  zu
nehmen,  die  jedes  Verderben,  wie  es  natürlich  int  freien  Handel
mit  Fischen  dauernd  vorkommt,  der  Organisation  in  die  Schuhe
schob,  zwang  freilich  doppelt  dazu,  die  organisatorischen  Maßnahmen ­
  von  vornherein  richtig  zu  treffen,  damit  unnötiges
Hin-  und  Herschieben,  das  die  Ware  allerdings  nicht  verträgt,
vermieden  wurde.  Eine  falsche  Verfügung  über  Getreide  beansprucht ­
  unnötig  Frachtraum,  Betriebsmittel  und  Geld  und  ist
daher  volkswirtschaftlich  und  kriegswirtschaftlich  eigentlich  ebenso
schädlich  wie  ein  falsches  Verfügen  über  Fische,  das  deren  Verderben ­
  hervorruft.  Aber  die  Wirkungen  komnren  bei  Getreide
nicht  mit  derselben  Deutlichkeit  wie  bei  den  Fischen  zum  Vorschein.
Die  Tatsache  der  Verderblichkeit  der  Fische  ist  daher  für  die
Organisation  nicht  irgendwie  ausschlaggebend  gewesen,  wohl  aber
ist  die  Frage,  ob  viele  Fische  durch  falsche  Verwaltung  verdorben
sind,  eine  Probe  darauf,  ob  die  Organisation  volkswirtschaftlich
richtig  aufgezogen  war.  Die  Probe  kann  als  sehr  gut  bestanden
bezeichnet  werden.
Im  freien  Verkehr  sind  Fische  in  außerordentlich  starkem
Maße  verdorben.  Es  war  zu  gewissen  Zeiten  eine  allbekannte  Erscheinung, ­
  -daß  ganze  Schiffsladungen  als  Dünger  verwendet  oder
in  die  Abfallfabriken  gefahren  wurden;  der  Geruch  verdorbener
Fische  war  eine  in  den  Zeiten  des  Friedens  durchaus  bekannte
        <pb n="8" />
        6

Straßenerscheinung.  Es  war  daher,  wenn  die  Organisation  auch
nur  denselben  Verderblichkeitssatz  aufwies  wie  der  freie  Handel,
von  vornherein  anzunehmen,  daß  sich  in  der  öffentlichen  Meinung
ein  Wutschrei  nach  dem  andern  wegen  des  durch  die  Organisation
verursachten  Verderbens  von  Fischen  erheben  würde.  Die  außerordentlichen ­
  Schwierigkeiten  der  Beförderung  in  der  Kriegszeit,
die  für  den  verderblichen  Fisch  von  höchst  unangenehmen  Folgen
sein  mußten  —  die  Notwendigkeit,  wegen  des  allgemeinen
Nahrungsmittelmangels  auch  solche  Landesteile  mit  Fischen  zu
versorgen,  die  im  Frieden  Fisch  wenig  oder  gar  nicht  nahmen,  zu
denen  daher  eingefahrene  Handelskanäle,  welche  die  Organisation
lütte  benutzen  können,  nicht  bestanden  —,  die  politischen,  oft  sehr
störenden  Anforderungen,  die  mit  Rücksicht  auf  die  Vorstellung
von  der  „gerechten  Verteilung"  nach  Vorbildern  von  Nahrungsmitteln, ­
  bei  denen  eine  derartige  gerechte  Verteilung  nach  einem
Kopfsatz  möglich  ist,  unter  starker  Stützung  durch  den  bundesstaatlichen ­
  Charakter  des  Reiches  erhoben  wurden:  das  alles  mußte
an  sich  notwendigerweise  die  Aussichten  des  Verderbens  von  Ware
gegen  die  Zeiten  des  Friedens  verstärken.  Die  Tatsache  der  verstärkten ­
  Nachfrage  und  des  verminderten  Angebots  konnte  demgegenüber ­
  nicht  ausschlaggebend  in  Frage  kommen,  denn,  wie
bereits  üben  ausgeführt,  ist  das  nur  eine  vorübergehende  und  für
einzelne  Sorten  bestehende  Tatsache,  die  für  die  übrigen  Zeiten
und  die  nicht  berührten  Sorten  nicht  gilt.
Es  war  klar,  daß  alle  vorkommenden  Fälle  von  Verderben
durch  ausgeschaltete  Interessenten  aufgebauscht  und  soweit  als
möglich  an  die  Öffentlichkeit  gezerrt  werden  würden,  während  im
Frieden  natürlich  kein  Händler  irgendein  Aufsehen  davon  machte,
wenn  ihm  oder  seinem  Konkurrenten  Fische  verdarben.  Die  Tatsache, ­
  daß  sich  trotzdem  die  Klagen  über  Verderben  von  Fischen
in  einem  durchaus  'bescheidenen  Umfänge  gehalten  haben,  ist  der
beste  Beweis  dafür,  daß  die  Vevderbensfälle  nicht  sehr  häufig
gewesen  sein  können.  Das  umfangreiche  Material,  das  beim
Reichskommissariat  für  Fischversorgung  dauernd  von  sämtlichen
Abnahmestellen  über  ibie  Frage  zusammenläuft,  bestätigt  diese  Annahme ­
  vollkommen.  Ohne  jeden  Zweifel  steht  fest,  daß  bei  den
herrschenden  Befördernngsverhältnissen  der  freie  Handel  mit  einem
sehr  viel  stärkeren  Prozentsatz  von  verdorbenen  Fischen  zu  rechnen
gehabt  hätte.  Die  Vorteile  der  Organisation  beruhten  hier  zunächst ­
  darauf,  daß  gefährlichere  Versendungen,  die  der  Händler
lauf  Grund  einer  in  einem  höheren  Preise  bestehenden  Risikoprämie
vorgenommen  hätte,  aus  volkswirtschaftlichen  Ersparnisrücksichten
        <pb n="9" />
        %

twU*.

heraus  unterlassen  wurden;  sie  beruht  zweitens  darauf,  -aß  es  nur
der  Organisation  möglich  war,  durch  geordnete  und  einheitliche
Verfügungen,  insbesondere  durch  die  Möglichkeit  des  verstärkten
Versandes  mit  ganzen  Eisenbahnwagen,  mit  den  Beförderungsschwierigkeiten ­
  fertig  zu  werden.  Hätte  nicht  die  Wirtschaftslage
die  Organisation  ini  Kriege  erfordert,  sie  wäre  durch  die  Versandschwierigkeiten ­
  dennoch  notwendig  geworden.  Wo  Verderben
von  Ware  vorkam,  zeigte  es  sich  meistens,  daß,  von  unabwendbaren
Zufällen  oder  törichten  Dispositionen  einzelner  abgesehen,  innere
Organisationsfehler  vorlagen.  Es  gilt  dies  insbesondere  von
solchen  Fällen,  wo  die  Einheitlichkeit  der  Verfügung,  zum
Beispiel  infolge  der  getrennten  Verwaltung  von  Einfuhr  und  Verteilung ­
  fehlte.  Kommissarische  Beratungen  verträgt  der  Fisch
seiner  wirtschaftlichen  Natur  nach  allerdings  nicht.
[G.  Der  kapitalistische  Unterbau.)  Aus  der  Tatsache,  daß  die
Angebotskurve  die  Nachfragekurve  häufig  erreichte  uird  kreuzte
und  es  nicht  genügte,  eine  Verteilungsorganisation  zu  schaffen,
sondern  daß  es  notwendig  war,  eine  richtige  Handelsorganisation
mit  der  Möglichkeit  der  Konjnnkturberücksichtigung  auf  die  Beine
zu  stellen,  sowie  aus  der  Notwendigkeit,  für  den  genieinwirtschaftlichen
  Bau  erst  das  kapitalistische  Gerüst  jit  schaffen,  ergeben  sich
die  wesentlichen  Grundlagen  für  die  aufgebaute  Organisation.
Nach  dem  Gesagten  ergibt  sich,  daß  eine  Gesamtorganisation,
für  die  etwa  der  gesamte  Fischfang  zri  beschlagnahmen  wäre,
undurchführbar  ist;  ebenso  erhellt,  daß  staatliche  Einflußnahme
zum  Zwecke  der  Herstellung  einer  Verteilung  den  vielen  bestehenden, ­
  handwerksmäßig  organisierten  Einzelbetrieben  gegenüber ­
  unmöglich  wäre.  Notwendig  war  die  Schaffung  kapitalistischer
Gebilde.
Das  ist  bewirkt  worden  durch  die  Gründung  der  Fischh
  a  nd  e  l  s  °  G  e  s  e11  s  cha  f  t  e  n.  Überall  an  der  Küste  und  für
die  Einfuhrstellen  wurden  Gesellschaften  gegründet,  die  dein
Umfang  nach  so  bemessen  waren,  daß  sie  den  handwerksmäßigen
Gepflogenheiten  und  Anschauungen  nicht  ganz  fernstanden  und
in  einer  gewissen  Fühlung  mit  der  Ware  blieben,  die  aber
anderseits  doch  für  einen  erheblichen  Warenumfang  .  bestimmt
waren,  damit  die  Zahl  der  GesellsckMften  nicht  ins  Unübersehbare
anschwoll:  immerhin  also  Gebilde,  die  gegenüber  den  üblichen
Begriffen,  die  bisher  im  Fischhandel  geherrscht  hatten,  vielerorts
etivas  Neues  und  Unerhörtes  bedeuteten.  Worauf  es  im  wesentlichen ­
  ankam,  war,  diese  Gesellschaften  mit  demjenigen  kauf-
        <pb n="10" />
        s

männijch-kapitalistischen  Geist  zu  erfüllen,  der  erst  die  Möglichkeit
einer  rechnungsmäßigen  Bestimmung  und  damit  einer  zentralen
Disposition  und  einer  gemeinwirtschaftlichen  Beeinflussung  schuf.
Dazu  gehörte  zweierlei:  einmal  mußte  man  zur  Bildung  dieser
Gesellschaften  und  zur  Durchführung  ihrer  Ausgabe  diejenigen
Kreise  heranziehen,  in  denen  die  stärksten  kapitalistischen  Elemente
vorhanden  waren;  auf  der  andern  Seite  war  es  nötig,  diesen  so
gebildeten  Gesellschaften  soweit  als  möglich  nur  kapitalistisch  zu
erfüllende  Aufgaben  anzuvertrauen,  von  ihnen  alles  Handwerksmäßige, ­
  das  sich  der  geincinwirtschaftlichen  Beeinflussung  auf
jeden  Fall  als  unzugänglich  erweisen  mußte,  fernzuhalten.
Die  Heranziehung  der  kapitalistischen  Elemente  zur  Bildung
der  Gesellschaften  hat  nicht  überall  rein  durchgeführt  werden
können.  Die  Verhandlungen  mit  Interessenten  und  Behörden
verlangten  vielfach  Kompromisse.  Es  kam  ja  auch  nicht  auf  die
Tatsache  der  Beteiligung  an,  sondern  darauf,  daß  die  treibenden
und  bestimmenden  Elemente  der  Gesellschaften  kapitalistisch  gesonnen ­
  waren.  Wer  es  war,  das  war  in  den  verschiedenen
Gegenden  naturgemäß  überaus  verschieden.
Ein  dem  handwerksmäßigen  durchaus  fernstehendes,  schon
über  das  kapitalistische  eigentlich  hinausgewachsenes  Gebilde  ist  an
sich  die  moderne  Absatzgenossenschaft;  kein  Wunder,  daß
sie  in  der  Fischerei  überaus  selten  und  sehr  schwach  war.  Um
Fischerei-Genossenschaften  herum  ist  im  Wesenskern  eigentlich  nur
eine  der  Gesellschaften  gebildet  worden:  die  Mecklenburg-Schwerinsche
  Fischhandels-Gesellschaft  m.  b.  H.  in  Wismar  in
Mecklenburg:  aber  auch  ihr  mußten  Elemente  der  Fischindustrie
und  des  Fischhandels  beigefügt  werden,  weil  der  genossenschaftliche
Gedanke  für  die  Fischerei  noch  nicht  stark  genug  war,  um  größere
Aufgaben  allein  zu  tragen.  Die  Entwicklung  der  Gesellschaft,  insbesondere ­
  in  persönlicher  Hinsicht,  hat  eine  starke  Verschiebung  des
Einflusses  vom  Genossenschaftlichen  zum  Händlerisch-Industriellen
gezeigt.
Eine  ähnliche  Entwicklung  haben  die  Kriegs-Fischgesellschaft
Neuvorpommern  und  Rügen  G.  m.  b.  H.  in  Stralsund,  die  für
das  Gebiet  des  Regierungsbezirks  Stralsund  gebildet  war,  und
die  Stettiner  Fischhandels-Gesellschaft  im  Bezirk  Stettin  genommen; ­
  hier  waren  von  vornherein  industrielle  und  auch
händlerische  Elemente  sehr  maßgeblich.
Wie  der  Fischhandel  hat  auch  die  Fischindustrie  ursprünglich ­
  etwas  Handwerksmäßiges  an  sich;  aber  die  Art  des
Warenbezuges,  bei  dem  die  Industrie  in  den  letzten  Jahren  sich
        <pb n="11" />
        9

mehr  und  mehr  daran  gewöhnt  hatte,  nicht  nur  bei  ihr  ankommende
Ware  zu  verarbeiten,  sondern  sich  je  nach  den  Jahreszeiten  die
Fische  aus  den  verschiedenen  Ländern  des  Nordens  zu  verschaffen,
hatte  doch  nicht  unerhebliche  kapitalistische  Einflüsse  bei  ihr  großgezogen. ­
  Die  Fischindustrie  ist  daher  bei  der  Bildung  einer  großen
Anzahl  von  Gesellschaften  maßgebend  geworden.
Allein  maßgeblich  ist  sie  Bei  denjenigen  Gesellschaften  gewesen,
die  lediglich  industrielle  Aufgaben  haben  und  im  wesentlichen  die
Verarbeitung  des  zu  Jndustriezwecken  bestimmten,  ans  dem  Auslande
  herankommenden  und  von  der  Fischdampferflotte  gefangenen
Rohmaterials  zur  Aufgabe  haben./  Das  ist  die  Kriegs-Fisch-Jndustrie
  „Elbe"  G.  m.  b.  H„  Altona,  für  das  Elbegebiet,  die
Krisgs-Fisch-Jndnstrie  „Weser"  G.  m.  b.  H.,  Geestemünde,  für  das
Wesergebiet,  die  Binnenländische  Fisch-Industrie  G.  m.  b.  H.,
Berlin,  für  Mittel-und  Ostdeutschland,  und  die  Westdeutsche  Fisch-Industrie
  G.  m.  b.  H.,  Köln,  für  Westdeutschland.
Außer  den  schon  genannten  hat  die  Fischindustrie  wesentlichen
Anteil  an  der  Bildung  Ber  meisten  an  d  e  r  O  sts  e  e  gegr  ü  n  -
deten  Gesellschaften.  Hier  war  sie  gegen  die  kleinen  und
in  ihren  Interessen  zersplitterten  Fischer,  denen  meistens  so  gut
wie  jede  Organisation  fehlte,  und  gegen  den  den  Versandhandel
kaum  gewohnten  und  mehr  lokalen  Zwecken  dienenden  Handel  die
stärkste  kapitalistische  Kraft.  Hier  war  sie  um  so  mehr  nötig,  als
es  bei  dem  Ausfall  der  Dampferware  und  der  Einfuhr  nötig
wurde,  die  im  Frieden  wegen  der  mangelnden  Gewöhnung  an  das
Versandgeschäft  für  das  Binnenland  nicht  recht  in  Frage  kommende
Ostseefischerei  in  stärkerem  Maße  für  die  Versorgung  des  Binnenlandes ­
  heranzuziehen.
An  der  Schleswig-Holsteinischen  Fischhandeis-Gesellschaft
m.  b.  H.  in  Kiel  waren  zwar  neben  der  Industrie  noch  Händler
beteiligt,  die  Industrie  bestimmte  jedoch  durchaus  die  Eigenart
der  Gesellschaft;  ebenso  £&amp;gt;et  der  Lübeck-Schlutuper  Fischhandeis-Gesellschaft
  m.  b.  H.  zu  Schlutup.  Dasselbe  gilt  von  der  Fischhandels-Gesellschaft
  „Westpreußen",  Danzig,  und  der  Fischhandels-Gesellschaft
  m.  b.  H.  „Hinterpommern",  Köslin,  nur  daß  hier
kommunale  Beteiligung  eine  Ausnutzung  dieses  Einflusses  im
Privaten  Interesse  der  Industrie  zu  verhindern  bestimmt  war.
Die  Industrie  war  fernerhin  maßgebend  bei  denjenigen  Gesellschaften, ­
  die  im  wesentlichen  bestimmt  waren,  den  Muschel-  und
Krabbenfang  aufzunehmen.  Was  an  M  u  s  ch  e  1°  u  n  &amp;gt;d  K  r  a  b  b  e  n-Genossenschaften
  vorhanden  war,  wurde  bei  Gründung  der
Gesellschaften  mitverwendet,  aber  der  Hauptteil  kaufmännischer
        <pb n="12" />
        Rührigkeit  lag  in  der  Industrie;  sie  allein  war  zur  Bildung  kaufmännisch-kapitalistischer ­
  Unternehmungen  an  diesen  Stellen  besähigt.
  Sie  wiegt  darum  sowohl  bei  der  Schleswig-Holsteinischen
Kriegs-Schaltiergesellschast  m.  b.  H.,  Heide  i.  Holst.,  die  für  den
Fisch-,  Muschel-  und  Krabbenfang  an  der  Westküste  von  Schleswig-Holstein
  bestimmt  ist,  wie  bei  der  Muschel-Einkaufs-Genossenschaft,
e.  G.  m.  b.  H.,  Cuxhaven,  und  der  Muschel-Vertrwbs-Gesellschaft
„Unterweser",  G.  m.  b.  H.,  Geestemünde,  durchaus  vor.
Daß  der  Fi  sch  Handel  auch  in  seinen  großen  Betrieben
mehr  Großhandwerksmäßiges  als  Kapitalistisches  an  sich  hat,  ist
schon  erwähnt  worden.  Immerhin  hat  der  Großhandel  der
Zentralfischmärkte,  die  von  der  Dampfcrware  und  der  Einfuhr
versorgt  werden,  mehr  kaufmännisch-kapitalistischen  Geist  als  der
Kleinhandel  der  Ostsee.  Dieser  Handel  war  daher  für  die  Gründüng
  derjenigen  Gesellschaften  maßgeblich,  die  an  den  großen  zen&amp;gt;
tralen  Fischmärkten  für  die  Aufnahme  der  Einfuhr  bestimmt
waren:  für  Altona,  Hamburg  und  Cuxhaven  „Kriegs-Fischhandel
Elbe"  in  Hamburg,  für  Geestemünde  und  Bremerhaven  „Kriegs-Fischhandel
  Weser"-G.  m.  b.  H.  in  Geestemünde,  für  den  Versand
vom  Zentralfischmarkt  Berlin  Kriegs-Fischversanld-Gesellschaft
m.  b.  H.  in  Berlin.
Auch  der  Betrieb  der  großer:  Reedereien  der  deutschen ­
  Hochseefischerei  ist  nicht  von  rein  kapitalistischer
Gesirritungsart  durchtränkt.  Während  die  reine  Reedereitütigkeit
in  stärkerem  Maßest  kapitalistisches  Wesen  zuläßt,  zeigt  der  Absatz
dieselbe  Erscheinungsform  wie  der  Großhandel:  zum  Teil  außerordentlich ­
  große  Betriebe,  der  '  große  Betrieb  ist  die
Regel,  aber  in  der  Geschäftstätigkeit  bestimmt  und  jeweils
erklärlich  aus  den:  Verhältnis,  das  die  Persönlichkeit  des
Leiters  in  handwerksmäßiger  Form  zur  Ware  hat.  Trotzdem
ist  in  dem  ganzen  Aufbau  viel  Kapitalistisches  enthalten:  neben
der  großen  Anzahl  von  Reedereien,  die  rein  auf  dem  Persönlichen
aufgebaut  sind  und  bei  denen  sich  das  Anteilsverhältnis  im  wesentlichen
  in  der  Form  der  Partenreederei  abspielt,  Groß-Aktiengesellschaften,
  deren  Kapital  vielfach  durchaus  Materien  fr  enrd  ist,  da  bei
ihm  Anteile  großer  Schiffahrtsgrnppen  oder  Banken  eine  nicht
nnevhehliche  Rolle  spielen.  Deshalb  war  es  möglich,  aris  den
Reedereien  die  Gesellschaft  zu  gründen,  die  den  Fang  unserer
Nordsee-Dampferflotte  umfaßt:  die  Kriegs-Seefischerei  der  Nordsc-.'
  G.  ui.  b.  H.  Das  Vorwiegen.des  Reedereibetriebes  bei  dieser
Gesellschaft  ergab  sich  notwendigerweise  schon  daraus,  daß  dieser
Gesellschaft  außer  der  Absatzbeherrschung  ganz  wesentliche  Auf-
        <pb n="13" />
        gaben  -der  Produktionsfördernng  —  von  der  werter  unten  noch  zu
reden  sein  wird  —  auferlegt  werden  mußten.
Vielfach  aber  waren  in  den  Kreisen,  die  den  Fischabsatz  vermittelt
  hatten,  irgendwelche  Kräfte,  die  zu  kapitalistischer  Geschäftsforiu
  geeignet  schienen,  überhaupt  nicht  zu  finden.  Wenn  bei  den
Fischerei  -  Interessenten  Anknüpfungspunkte  nicht  vorhanden
waren,  auf  denen  kaufmännische  Unternehmungen  aufgebaut
werden  konnten,  mußte  man  sich  anderswo  nach  Gebilden
umschauen,  irr  denen  uran  kapitalistische  Wesensart  finden
konnte.  AIs  solches  Gebilde  ergab  sich  zunächst  eines,  das  mit  der
Fischerei  gar  nichts,  mit  kapitalistischer  Denkweise  aber  recht  viel
zu  tun  hat,  insonderheit  in  dem  nämlich,  was  Sombert  „Rechenhaftigkeit"
  nennt:  das  Militär.  In  Ostpreußen  waren  irgendwelche ­
  Kreise  nicht  vorhanden,  auf  denen  -man  kaufmännische  Gebilde, ­
  &amp;gt;dte  für  die  Kriegswirtschaft  brauchbar  waren,  hätte  aufbauen ­
  können.  Was  vielleicht  noch  vorhanden  war,  ist  durch  die
Ereignisse  des  Krieges  vernichtet  worden.  Da  griff  das  Militär
ein  und  zog  selbst  mit  Hilfe  von  Fachleuten,  die  es  sich  militärisch
kommandieren  ließ,  eine  Organisation  auf,  die  für  die  technische»
Notwendigkeiten  des  Fischabsatzes  ebenso  geeignet  war  wie  für  die
Anforderungen  der  Kriegswirtschaft  und  die  sich  in  hervorragender
Weise  bewährt  hat.  Es  ist  das  die  F  i  s  ch  a  b  t  e  i  l  u  n  g  des
Stellvertretenden  Generalkommandos  -des
I.  Armeekorps,  die  dem  ostpreußischen  Fischabsatz  und  Fischfang
  ganz  neue  Bahnen  gewiesen  hat.  Für  die  masurischen
Binnenseen  hat  das  Generalkommando  des  XX.  Armeekorps ­
  eine  entsprechende  Stelle  -in  die  Wege  geleitet.
In  anderen  Gegenden  wurden  die  Kommunen  herangezogen. ­
  Wohl  wurden  an  der  Unterelbe  an  der  dortigen
Organisation  der  „Kriegs-Küstenfischerei  Unterelbe"  G.  m.  b.  H.
in  Hamburg  auch  die  Fischereivereine  beteiligt,  aber  bei  der
Leistuugsunfähigkeit  und  der  mangelnden  wirtschaftlichen  Entwicklung
  der  dortigen  Fischer  wurden  die  Kommunen,  Städte  wie
Kreise,  die  Hauptträger  -der  Organisation.  Das  gleiche  gilt  von
der  „Küstenfischerei  Unterweser-Jade"  G.  nt.  b.  H.  in  Nordenham
"nd  von  der  „Fisch-  und  Muschel-Vertriebsgesellschaft  m.  b.  H.
Ostfriesland"  in  Norden.
1.7.  Der  kapitalistische  Ausbau.f  Das  ist  der  kapitalistische
Bau,  der  für  die  Zwecke  der  Kriegswirtschaft  dienen  sollte.  Durch
ihn  wurde  zum  erstenmal  in  die  Kreise  des  Fifchabsatzes  der  Gedanke ­
  der  reinen  Disposition  getragen.  Sie  sollte  die  Taste  sein.
        <pb n="14" />
        auf  der  die  Kriegswirtschaft  gespielt  werden  konnte.  Um  das
aber  durchführen  zu  können,  war  es  nun  vor  allem  nötig,  daß
-diese  Gebilde  auch  wirklich  im  wesentlichen  kapitalistisch-dispositiv
arbeiteten  und  nicht  in  bas  gewohnte  Handwerksmäßige  zurückfielen. ­
  Es  war  daher  vor  allem  nötig,  den  Gebilden  möglichst
alles,  was  handwerksmäßig  war,  fernzuhalten.  Daher  wurde  plaumätzig
  dafür  gesorgt,  daß  aus  den  Eigenbetrieben  der  Gesellschaften ­
  alles  das  ausgeschaltet  wurde,  was  ans  rein  persönlichen
Ursachen  zur  Hemmung  der  Disposition  führen  konnte.
Der  frühere  Händler  hatte  seine  Ware  selbst  gepackt;  das
war  handwerksmäßige  Qualitätsarbeit,  die  auf  Preis  und  Absatzrichtung ­
  von  außerordentlicher  Bedeutung  war.  Fiir  die
kapitalistische  Gesellschaft  bedeutete  diese  Tätigkeit  nichts  als
Hinderung.  Der  Kaufmann,  der  von  seinem  Schreibtisch  aus  die
schwierigen  Dispositionen,  welche  die  Kriegswirtschaft  verlangte,
vornehmen  sollte,  durfte  nicht  aus  dem  Kontor  wieder  in  die  Pack--halle
  gedrängt  werden;  deshalb  fand  hier  eine  Trennung  zwischen
Gesellschaftsbetrieben  und  Einzelbetrieben  statt.  Der  Gesellschaft
gehörte  die  Ware;  sie  kaufte  und  verkaufte;  das  Packen  besorgte
der  frühere  Einzelbetrieb,  der  von  der  Gesellschaft  gegen  festen
Lohnsatz  beschäftigt  wurde.
Der  F-i  s  ch  i  n  d  u  st  r  i  e  l  le  war  früher  Händler  und  Hand--
  Werker  zugleich;  er  kaufte  uiid  verkaufte  seine  Ware,  zugleich  aber
verarbeitete  er  sie.  Die  Notwendigkeit  gleichniäßiger  Disposition
und  gleichmäßiger  Preisüberwachung  konnte  auf  die  durch  handwerksmäßige ­
  Herstellung  naturgemäß  entstehenden  feinen  Giiteund
  Preisunterschiede  keine  Rücksicht  nehmen.  Das  Kapitalistische
wie  das  Gemeinwirtschastliche  verlangte  Zurückführung  der  Ware
aus  wenige  handelsgebräuchliche  Einheiten  .  (Typenbildung).
Auch  hier  findet  daher  Trennung  zwischen  Kaufmännischem  und
Handwerksmäßigem  statt.  Die  Gesellschaft  bezieht  das  Rohmaterial
und  verkauft  das  Fertigmaterial.  Die  Gesellschaft  bestimmt, ­
  was  hergestellt  wird,  in  welcher  Qualität,  in  welcher
Packung.  Die  H  e  r  st  e  l  l  u  n  g  geschieht  in  Lohn  durch  den  E  i  nzel
  betrieb.
Wieweit  diese  Bestrebungen  zur  Ausschaltung  alles  Handwerksmäßigen ­
  aus  dem  Geschäftskreise  der  Gesellschaften  geht,  zeigt
das  Beispiel  der  Fischhandels-Gefellschaft  Westpre-uhen  G.  m.  b.  H.
in  Danzig,  wo  auch  das  reine  Versandgeschäft,  die  Expedition  und
die  Abrechnung  aus  dem  Geschäftskreise  der  Gesellschaft  ausgeschaltet ­
  und  einem  Verbände  von  Einzelunternehinern  zur  Erledigung ­
  übertragen  wurde.  Hier  war  nur  das  rein  Dispositive
        <pb n="15" />
        ISS  I
übrig  geblieben;  hier  wurde  lediglich  noch  bestimmt,  welche  Bruchteile ­
  der  Ware  an  die  einzelnen  handwerksmäßigen  Unternehmer
zur  Verarbeitung  gingen  und  welche  Bruchteile  der  Ware  an  die
einzelnen  Versandadressen  zu  leiten  waren.  Hier  war  alles  andere
aus  dem  Geschäftskreise  der  Gesellschaft  ausgeschaltet  und  an
Unternehmungen  mehr  persönlicher  Natur  übertragen.  Wenn  sich
auch  diese  Einrichtung  bei  der  Fischhandels-Gesellschaft  West-Preußen
  nicht  gehalten  hat,  so  ist  sie  doch  für  die  grundsätzliche
Auffassung  kennzeichnend.
In  welchem  Maße  die  so  geschaffenen  Gesellschaften  für  die
Einwirkung  der  Gemeinwirtschaft  geeignet  waren  und  in  welcher
Form  diese  Einwirkung  ausgeübt  wurde,  das  wird  weiter  unten
auszuführen  sein.
[8.  Begleiterscheinungen  der  Kapitalisierung.s  Es  ist  beachtenswert, ­
  wie  eine  Reihe  der  Erscheinungen,  welche  die
kapitalistische  Entwicklung  nach  geschichtlichen  Erfahrungen  auch
sonst  im  Laufe  der  Zeit  mit  sich  zu  bringen  pflegt,  hier  bei  der
plötzlichen  künstlichen  Kapitalisierung  sich  alsbald  in  erheblichem
Maße'  einstellen.
Hervorzuheben  ist  zunächst  die  Erscheinung,  daß  die  Kapitalisierung ­
  eine  erhebliche  E  r  s  p  a  r  n  i  s  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  bedeutet.  Als
int  Laufe  des  Sommers  1917,  in  dem  einmal  mehrere  Wochen
eines  Angebot-Überschusses  an  Fischen  eintraten,  weite  Kreise  mit
Nachdruck  die  Wiederaufhebung  der  gesamten  Bewirtschaftung
forderten,  konnte  darauf  hingewiesen  werden,  daß  die  Eisenbahnvevwaltung
  eine  solche  Aushebung  von  sich  aus  für  durchaus  unmöglich ­
  erklärte;  klar  erhellte,  daß,  wenn  die  Bewirtschaftung  und
die  ihr  zugrunde  liegende  Kapitalisierung  nicht  aus  anderen
Gründen  bereits  ins  Leben  gerufen  gewesen  wäre,  die  Transportlage ­
  sie  verlangt  hätte.  Diese  zwang  zur  Vermeidung  aller  unnötigen ­
  Versendungsleistungen.  Es  zeigte  sich  aber  deutlich,  daß
die  Kapitalisierung  außerordentliche  Transport-Ersparnisse ­
  mit  sich  gebracht  hätte.  Das  Geschäft  des  einzelnen  Händlers ­
  war  in  seiner  Richtung  mehr  oder  minder  zufällig  bedingt.
Es  beruhte  auf  persönlichen  Beziehungen,  auf  mühsam  aufgebauten
  Absatzerfahrungen  der  einzelnen.  Das  bedeutete  volkswirtschaftlich ­
  tu  der  augenblicklichen  Lage  unerträgliche  Kreuz-  und
Quertransporte,  bedeutete,  daß  jeder  Händler  ohne  Rücksicht  auf
die  Transportlage  nach  seinen  alten  Beziehungen  quer  durch  das
Land  versandte;  es  bedeutete  vor  allem  auch  im  wesentlichen  Stückgutversand. ­
        <pb n="16" />
        14

Die  Kapitalisierung  -hat  damit  gründlich  .aufgeräumt.  Es
bedurfte  des  staatlichen  Einflusses  nicht,  um  die  Gesellschaften  zu
bewegen,  den  Stückguttransport  in  den  W  ag  g  o  n  v  er  s  ästd
umzuwandeln;  weiter  ergab  sich  ganz  von  selbst,  daß  der  Waggonversand ­
  zum  festliegenden  Routenverkehr  wurde.  Ein  ganz
leichter  Druck  der  zentralen  Stelle  und  der  Eisenbahnverwaltniig
genügte,  um  unter  Hinweis  auf  die  Verbilligung  wie  aus  die
Sicherung  schnellerer  Ankunftszeiten  eine  starke  Schematisierung
des  gesamten  Verkehrs  Herbeizuführen.  Wo  sich  Widerstände
zeigten,  stammten  sie  regelmäßig  aus  der  Einflußnahme  einzelner, ­
  noch  handwerksmäßig  Interessierter,  ein  Einfluß,  welchen
die  in  der  kapitalistischen  Wirtschaft  sich  klar  ergebenden  Notwendigkeiten ­
  alsbald  ausschalteten.
Ähnliche  Ersparnisse  zeitigte  die  Kapitalisierung  von
selbst  bei  den  meisten  übrigen  Materialien.  Die
unübersehbare  Masse  der  Einzelunternehmungen  hatte  an  Behelfsmaterialien
  (Blechen,  Tonnen,  Körben,  Essig  usw.)  sehr  erhebliche ­
  Mengen  beansprucht  und  .  große  Vorräte  festgelegt;  die
Schwierigkeit  für  die  Einzel-unternehmungen,  den  Rohstoffmarkt
zu  überblicken,  hatte  bei  Herannahen  der  Rohstoffknappheit  diese
Anforderungen  noch  verstärkt.  Nun  wurde  ans  einmal  der  Markt,
soweit  das  bei  iber  Unregelmäßigkeit  der  Fischankünfte  überhaupt
möglich  ist,  übersehbar.  Auch  Hier  bedurft«  es  des  Einflusses  der
öffentlichen  Hand,  die  vor  allem  auf  die  Ersparnisse  bedacht  war,
nur  in  geringem  Maße.  Während  es  z.  B.  nicht  möglich  schien,
die  Nachfrage  nach  Tonnen  und  Blech  seitens  der  Einzelnnternehnmngen
  überhaupt  zu  befriedigen,  konnte  die  durch  Gesellsck)aftsbildung
  geordnete  Wirtschaft  bald  von  den  in  ihrer  .  Hand
befindlichen  oder  ihr  durch  die  Kriegswirtschaft  anteilsmüßig  zugewiesenen ­
  Materialien  freiwillig  und  leichten  Herzens  ans  Teile
verzichten,  nicht  nur  um  den  Anforderungen  der  öffentlichen  Hand
entgegenzukommen,  sondern  weil  sie,  nachdem  der  Markt  einmal
übersichtlich  geworden  war,  ihrer  gar  nicht  mehr  bedürfte.  Wo
dauernder  Verzicht  nicht  möglich  lv-ar,  konnten  zeitliche  Verschiebungen ­
  eintreten.  Seitdem  man  den  Gesamtbedarf  überblickte
und  regelte,  überblickte  -man  plötzlich  auch  den  Saisonbedarf  und
konnte  ans  Ersparnisgründen  zu  Zeiten  Materialien  an  andere
Gewerbe  abgeben,  um  sie  zu  anderen  Zeiten  wiederzuerhalten.
Endlich  aber  konnte  der  Bedarf  verschoben  werden.  Während  das
einzelne  handwerksmäßige  Unternehmen  niemals  davon  abgelassen
hätte,  die  mrch  seinen  Einzelerfahrungen  notwendigen  Hilfsstoffe
zu  beanspruchen,  gleichgültig,  wie  teuer  und  selten  sie  waren,
        <pb n="17" />
        15

richtete  die  kapitalisierte  Fischwirtschaft  sich  in  ihren  Ansprüchen
auf  Sorten  und  Qualitäten  nach  Vorhandensein  und  Preis,  derwendete
  seltene  und  teuere  Qualitäten  nur  dort,  wo  sie  wirklich
nötig  waren.  Die  Einzelwirtschaft  hätte  das  Weißblech  verwendet,
auch  wo  es  nicht  unbedingt  notwendig  war,  und  hätte  in  den  notwendigen ­
  Fällen  ohne  Material  dagesessen!  die  kapitalisierte  Wirtschaft ­
  schob  das  Weißblech  an  die  Stelle  des  wichtigsten  Bedarfs
und  ersetzte  sie  an  Stellen  minder  dringenden  Bedarfs  durch
Schwarzblech  oder  Tonnen.
Bezeichnend  ist  das  Eintreten  einer  anderen  Erscheinung,
welche  die  kapitalistische  Entwicklung  mit  sich  zu  bringen  pflegt:
die  „T  y  p  i  s  i  e  nt  n  g"  der  Waren.  Der  handwerksmäßige
Handel  der  Vorkriegszeit  rechnete  mit  ungezählten  Sorten,
die  lokal  überall  verschieden  waren;  verschieden  warerr  die
Größenmaße;  in  manchen  Gegenden  rechnete  man  nach  Länge,  in
manchen  nach  Gewicht.  Die  Versuche,  die  seinerzeit  gemacht  wurden,
bei  Fortdauern  der  alten  Verhältnisse  mit  Preisregelungen
einzugreifen,  zeigten  ein  unübersehbares  Durcheinander  von  Bezeichnungen ­
  unid  Sorten,  deren  Beibehaltung  jedem  Beteiligten
unbedingt  notwendig,  deren  Vereinfachung  mit  der  Verkehrssifte
unvereinbar  schien.  Nicht  ganz  so  stark,  aber  ebenso  unüberwindlich
erschien  ldas  Durcheinander  bei  der  Fischindustrie;  die  eindringlichen ­
  und  durch  Jahre  fortgesetzten  Bemühungen  des  Vereins ­
  der  Fischindustriellen,  hier  Wandel  zu  schassen,  hatten  manche
Annäherung  herbeigeführt,  sich  aber  nicht  allgemein  durchgesetzt.
Das  gleiche  gilt  von  allen  Verpackungs-  und  Qualitätsfragen.  Auch
hier  hatten  die  Bemühungen  des  Vereins  der  Fischindustriellen
Gutes  geschaffen,  aber  sich  gegen  die  rein  auf  das  Herkommen
gestützten,  handwerksmäßigen  Bestrebungen  des  Einzelbetriebes
nicht  voll  durchzusetzen  vermocht.
Die  Kapitalisierung  löst  diese  Aufgabe  spielend.  Der  aus
seinem  Betriebe  in  das  kaufmännische  Bureau  versetzte,  mit
kapitalistischem  Geist  erfüllte  Geschäftsführer  kann  über  die
Hindernisse,  über  welche  die  llnzahl  der  Einzelbetriebe  nicht  hinweg
konnte,  ruhig  hinweggehen,  ohne  irgendwo  den  Schaden  zu  stiften,
der  früheren  Versuchen  prophezeit  worden  war.  Fast  ohne  Zwang
und  ohne  irgendwie  bemerkenswerte  Einschnitte  in  das  Wirtschaftsleben ­
  vollzieht  sich  ein  Ausgleich,  der  die  kapitalistischdispositive
  und  damit  auch  die  staatlich  beeinflußbare  Wirtschaft
möglich  macht;  große  Vorteile  entspringen  daraus  ohne  Zweifel
auf  der  anderen  Seite  gleichzeitig  auch  für  Handel  und  Industrie:
klarere  Berechenbarkeit  und  Übersichtlichkeit,  ungleich  größere  Zu-
        <pb n="18" />
        16

verlässt  gkeit  im  Maß,  Inhalt  und  in  der  Verpackung  und  vor
allem  gleichmäßigere  und  damit  für  den  Gesamtverbrauch
bessere  Qualität.
Die  letztere  Behauptung  bedarf  der  Begründung.  Es  Mar
vor  der  Bewirtschaftung  feststehender  Satz,  blieb  es  bis  lange  in
die  Bewirtschaftung  hinein  und  ist  es  in  manchen  Kreisen  noch
heute,  daß  die  Bewirtschaftung  in  der  Fischindustrie  unbedingt
Qualitätsverschlechterung  bedeute.  Weder  könne  die  einheitliche
Wirtschaft  auf  die  Geschmacksverschiedsnheiten  der  Verbraucher  in
dem  Maße  eingehen,  wie  es  der  einzelne  Privatbetrieb  gekonnt
habe,  noch  könne  das  Vertrauensverhältnis  zwischen  Einzelbetrieb
und  Verbraucher  ersetzt  wenden,  noch  könne  endlich  der  starke
Antrieb  zur  Lieferung  guter  Ware,  den  der  Hersteller  beim  Privatabsatz ­
  habe,  mit  der  kontrollierten,  aber  im  einzelnen  uninteressierten ­
  Lohnherstellung  verglichen  wenden.
Wenn  trotzdem  im  Durchschnitt  Qualitätsverbesserung  bchanptet
  wenden  soll,  so  muß  zunächst  vorausgeschickt  werden,  daß
ein  genauer  Nachweis,  daß  die  Qualität  sich  veübessert  hatte,  an
der  Ware  selbst  nicht  zu  führen  ist,  denn  es  handelt  sich  selbstverständlich ­
  für  die  Kriegszeit  nur  um  relative,  nicht  um  absolute
Qualitätsverbesserungen.  Das  herankommende  Rohmaterial  ist
seltener  geworden;  es  muß  alles  genommen  werden,  was  man  bekommen ­
  kann;  auch  früher  nicht  verwendete  Sorten  und  Qualitäten ­
  inländischer  und  ausländischer  Herkunft  miissen  zum  Nutzen
der  Volksernährung  verarbeitet  werden.  Das  bedeutet  natürlich
Oualitätsverschlechterung.  Auch  alle  sonst  verwendeten  Hilfsstoffe
sind  knappt  viele  Arten  Fischkonserven  können  überhaupt  nicht,
viele  nur  mit  Ersatzzutaten  hergestellt  werden.  Auch  das  trägt
zur  Verschlechterung  der  Qualität  bei.  Ebenso  soll  nicht  in  Abrede ­
  gestellt  werden,  daß  die  schematische  Verteilung  der  Fischkonserven ­
  auf  die  Landesteile  den  Geschmacksrichtungen  der  einzelnen ­
  Gegenden  nicht  in  dem  Maße  entgegenkommt,  wie  das  der
freie  Absatz  konnte,  übrigens  eine  Schuld  der  rein  kriegswirtschaftlichen ­
  Einflußnahme  und  nicht  eine  Schuld  der  kapitalistischen
Ausgestaltung  und  des  Lohnbetriebes.  Es  ist  daher  unleugbar,
daß  durch  die  kriegerischen  Ereignisse  an  sich  die  Qualität  der
Waren  sich  zweifellos  verschlechtert  hat.  Die  Frage  ist  lediglich  die,
ob  unter  den  vorhandenen  Verhältnissen  die  Qualität  der  Lohnkonserve
  besser  oder  schlechter  ist,  als  unter  denselben  Verhältnissen
die  Qualität  einer  im  handwerksmäßigen  Einzelbetriebe  hergestellten ­
  und  abgesetzten  Ware  sein  würde.  Auch  bei  dieser  Fragestellung ­
  muß  zugegeben  werden,  daß  naturgemäß  einzelne  ganz
        <pb n="19" />
        17

besonders  gut  arbeitende  Fabriken,  mit  Rücksicht  auf  besondere
Qualitätsbedürfnisse  ihrer  Kundschaft  und  ein  besonderes  Firmenansehen, ­
  mittels  hoher  Preise  erheblich  bessere  Ware  herstellen
können  als  die  jetzige  Durchschnittsqualität.
Aber  es  ist  ganz  unleugbar,  daß  demgegenüber  eine  große
Anzahl  Betriebe,  die  früher  in  Ausnutzung  der  Marktlage
schlechtes  Rohmaterial  in  unsovgfältiger  Weise  verarbeiteten,
durch  die  Kapitalisierung  und  die  damit  verbundene  Typisierung
und  infolge  des  kontrollierten  Lohnbetriebes  in  eine  erhebliche
Verbesserung  der  Verarbeitung  eingetreten  sind.  Eine  ganze  Reihe
von  alten  Fischindustriellen,  die  von  jeher  auf  Qualität  gehalten
haben,  und  die  in  der  Qualitätsfrage  einen  Ehrenpunkt  sehen,
geben  das  unumwunden  zu.  Voraussetzung  ist,  daß  die  Kontrolleinrichtungen ­
  der  Gesellschaften  gut  arbeiten.  Für  Fabrikanten,
insbesondere  für  Firmen,  die  einen  Marktruf  noch  nicht  haben,
sind  Beanstandungen  des  Konsums,  die  sich  auf  spekulativem  Wege
bei  einem  verhältnismäßig  wenig  eingeführten  Artikel,  wie  es  die
Fischkonserve  ist,  manchmal  leicht  wettmachen  lassen,  oft  nicht  so  unangenehm, ­
  wie  das  in  der  Gesellschaft  einwandfrei  feststellbare  Urteilder
  angesehensten  ihrer  Berufsgenossen.  Die  Befreiung  des  Handwerksmäßigen ­
  vom  Spekulativen  kann  vielleicht  manche  Nachteile
haben,  es  hat  aber  gewiß  auch  Vorteile;  vor  allem  den,  daß  es  den
Begriff  der  Handwerksehre  wieder  stärker  in  den  Vordergrund  schiebt.
AIs  Zeichen  und  Erfolg  der  Kapitalisierung  ist  auch  eine
andere  Tatsache  in  die  Erscheinung  getreten,  die  mit  Kapitalisierung ­
  untrennbar  verbunden  zu  fein  scheint:  die  Ausweitung
der  Produktion.  Auch  das  klingt  bei  dem  zeitweise  fast
völligem  Verschwinden  der  Fische  vom  Markt  zunächst  widersinnig.
Die  von  Regierungsrat  Mähler  in  diesem  Hefte  gegebenen  statistischen ­
  Hinweise  (vergl.  am  Schlüsse  des  ganzen  Heftes)  zeigen
allerdings,  daß  der  Rückgang  der  Fischproduktion  zwar  ein  erheblicher ­
  ist,  aber  nicht  im  Verhältnis  steht  zu  dem  Seltenwcrden
der  Fische  auf  dem  Markte;  der  Grund  hierfür  liegt  vor  allem
in  der  ungeheuren  Hebung  des  Verbrauchs.  Aber  es  ist  trotzdem  ersichtlich, ­
  daß  die  Fischzufuhr  zurückgegangen  ist.  Die  Gründe  zeigen  '
die  Ausführungen  von  Regierungsrat  Mühler  und  ebenso  die  Ausführungen ­
  von  Or.  Sonst  (vgl.  Seite  99  bis  111)  ganz  einwandfrei: ­
  es  ist  der  Wegfall  fast  der  gesamten  deutschen  Hochseefischerei,
die  in  Gebieten  vor  sich  geht,  die  nicht  mehr  in  unserm  Machtbereich ­
  liegen,  und  mit  Produktionsmitteln,  die  zu  anderen,  insbesondere ­
  militärischen  Zwecken,  verwendet  werden  müssen;  es  ist
die  Beschränkung  des  Rohstoffmarktes  und  die-Beschränkung  des
Wjx  Fische  ist  der  Keiegssvirjschftst.  8
        <pb n="20" />
        18

Arbeits-Marktes;  es  ist  endlich  der  fast  völlige  Wegfall  der  starken
Einfuhr,  die  np  den  ersten  Jahren  des  Krieges  unsere  Fischversorgung
  speiste.
Aber  trotzdem  ist  demjenigen,  der  die  Entwickelung  unserer
Fischerei  während  der  Zeit  der  Bewirtschaftung  beobachtete,  bekannt, ­
  daß  innerhalb  der  Grenzen,  in  denen  die  Fischerei  überhaupt
betrieben  wurde,  an  vielen  Orten  eine  starke  Ausweitung  der
Produktion  eingesetzt  hat;  und  kennzeichnend  ist,  daß  diese  Ausweitung ­
  für  alle  Fachleute  in  unerwartetstem  Maße  in  denjenigen ­
  Gebieten  eingetreten  ist,  in  denen  das  Militär  maßgebend
war,  in  Ostpreußen  und  in  -Ostfriesland.  Hier  konnte  der
kapitalistische  Geist  am  stärksten,  ungehindert  von'allem  handwerksmäßig ­
  Fischereilichen,  seine  Tätigkeit  entfalten,  hier  konnte
die  kapitalistische  Organisation  am  unbefangensten  ihr  Wesen
durchsetzen,  und  hier  ergab  sich  eine  für  alle  Fachleute  überaus
überraschende  -Stärkung  der  Produktion.  Die  Mittel  waren  im
wesentlichen  für  die  betreffenden  Landesteile  ganz  neue  F  a  n  g  -
met-hoden,  die  einerseits  durch  die  stärkeren  geldlichen  Kräfte
der  Organisation  ermöglicht  wurden  und  anderseits  dadurch,  daß
hier  durch  die  Organisation  in  den  betreffenden  Gebieten  Persönlichkeiten ­
  an  die  maßgeblichen  Stellen  kamen,  die  mit  dem
Fischereilichen  der  betreffenden  Gebiete  sehr  -wenig  zu  tun  haben
und  daher,  ohne  am  Empirisch-Sachlichen,  Überkommenen  der  betreffenden ­
  Gebiete  zu  kleben,  rationelle  Methoden  der  Wirtschaft
finden  und  durchsetzen  konnten.
Aber  auch  in  anderen  Gebieten  ging  man  mit  ganz  neuen
Fan-garten  vor.  Die  starke  kapitalistische  Zusammenfassung,  die
sich  durch  die  Gesamtwirtschaft  ergab,  machte  Ankauf,  Erprobung ­
  und  Verwendung  von  bisher  unerprobten  Fangmitteln
fremder  Herkunft  möglich,  die  zum  Teil  sehr  gute  Erfolge  erzielten ­
  und  sicherlich  als  Befruchtung  mit  neuen  Gesichtspunkten
für  Kriegs-  und  Friedenszeit  von  nachhaltigem  Einfluß  sein
werden.  Durch  das  Kapital  der  neu  gegründeten  Gesellschaften
konnten  auch  ganz  neue  Fischerei-unternehmen  auf  bisher  unerprobter ­
  Grundlage  in  das  Leben  gerufen  werden,  wie  das  z.  B.
die  Po-mmersche  Schonenfahrerkompanie  ist,  -die,  in:  wesentlichen
außer  etwas  Privatkapital  ans  Kapital  der  Kriegsgescllschaften
gegründet,  eine  neue  Form  der  Heringsfischerei  in  der  Ostsee  ins
Lebest  rufen  -soll.
Außerordentlich  stark  in  der  Richtung  der  Ausdehnung  des
Fangs  hat  z.  B.  die  kapitalistische  Organisation  der  Nordseefischerei,
  die  Kriegss-eefischerei  G,  m.  b.  H.  der  Nordsee,  gewirkt;
        <pb n="21" />
        2*

'

19

nur  Lurch  das  in  ihr  gewährleistete  Zusammenarbeiten  der  gesamten ­
  Reedereien  war  es  möglich,  die  große  Zahl  der  Kriegshindernisse ­
  zu  überwinden,  denen  gegenüber  die  einzelnen  Reedereien
  sich  kaum  hätten  durchsetzen  tonnen.  Die  Umstellung  der
gesamten  Heringsfischerei  auf  Len  Frischfischfang,  welche  die  Kriegsverhältnisse ­
  nötig  machten,  wäre  ohne  die  Hilfe  der  Kriegsseefischerei ­
  der  Nordsee  kann:  in  dem  Maße,  wie  es  geschehen,
durchführbar  gewesen,  ebensowenig,  wie  das  Jnfahrtsetzen  einer
großen  Anzahl  für  die  Zwecke  der  Fischerei  neu  umgebauter
Dampfer.  Auch  vermochte  erst  das  von  der  Kriegsseefischerei  der
Nordsee  eingeführte  System  der  Benachrichtigung  der  Reedereien
über  die  einzelnen  Fänge  wirksam  das  System  der  Geheimhaltung
guter  Fangplätze,  wie  es  —  kennzeichnend  für  alles  Handwerksmäßige ­
  —  in  der  Fischerei  üblich  war,  inr  Interesse  der  Hebung
der  Gesamtprodriktion  zu  durchbrechen.
Auch  bei  der  Jnd  ustrie  konnte  die  Kapitalisierung  naturgemäß ­
  nicht  in  dem  Maße  wirken,  daß  absolut  die  Produktion
vermehrt  werden  konnte.  Allein  schon  die  zielsicheren  Bestrebungen
der  Kriegswirtschaft,  die  industrielle  Berarbeitung  von
Fischen  soweit  als  möglich  zugunsten  des  Frischabsatzes  zu  verhindern, ­
  stand  dem  entgegen;  aber  innerhalb  dieses  Rahmens  hat
die  Kapitalisierung  sicherlich  in  der  Richtung  der  Ausw
  e  i  t  u  n  g  d  e  r  Produktion  gewirkt.  Eine  ganze  Reihe  voir
neuen,  den  Verhältnissen  der  Kriegswirtschaft,  aber  auch  den  Erfordernissen ­
  der  Friedenswirtschaft  entgegenkommenden  Arbeitsweisen ­
  haben  die  kapitalistischen  Gesellschaften  erprobt  und  durchoesetzt,
  auch  hier  wieder  bezeichnenderweise  am  stärksten  die
militärischen  Stellen.  Verarbeitung  ganz  neuer,  bisher  unverwendeter
  Fischsorten  zum  Zwecke  der  Herstellung  guter  Volksnahrnngsmittel,
  wie  die  Verarbeitung  der  holländischen  Stinte,
hat  nur  —  zum  Teil  gegen  den  Widerstand  der  handwerksmäßigen
Einzelunternehmen  —  die  kapitalistische  Gesellschaft  durchzusetzen
vermocht.  Ebenso  hat  die  organisierte  Abfallwirtschaft*)  sicherlich
einen  planmäßigen  Ausbau  der  Produktion,  der  wohl  auch  für  die
Friedenswirtschaft  anhalten  wird  und  zugleich  Ersparniswirtschaft
bedeutet,  erzielt.
Auch  beim  Handel  hat  die  Organisation  vielfach  eineplanmätz-igere
  Gestaltung  der  Arbeitsweise  herbeigeführt.  Neben  einer
Verallgemeinerung  von  Verfahren  hat  hier  die  Kapitalisierung
in  sehr  starkem  Maße  eine  Ausdehnung  des  Verbrauchs

*).  Vgl.  Art.  Becker,  Seite  181—190.
        <pb n="22" />
        20

herbeigeführt  —  ebenfalls  eine  Erscheinung  der  Kapitalisierung ­
  —,  die  der  Fischerei  sicherlich  späterhin  zugute  kommen  wird.
Nutzbarmachung  von  bisher  'wenig  oder  gar  nicht  bearbeiteten  Gebieten ­
  vermochte  die  kapitalkräftige  Gesellschaft,  die  sich  in  größerem
Maße  dem  Verbrauch  anpassen  konnte,  durchzusetzen.  Das  Gesamtkapital
  der  Gesellschaften  befindet  sich  augenblicklich  im  Zusammenschluß, ­
  um  durch  eine  mit  starkem  Kapital  ausgerüstete  Gesellschaft
Bestrebungen  wieder  aufzunehmen,  die  schon  vor  dem  Kriege  von
einzelnen  Unternehmungen  verfolgt  wurden,  nämlich  die  Anlage
von  Läden  in  Gebieten,  in  denen  der  Fischverbrauch  und  der
Fischhandel  bisher  nicht  in  ausreichendem  Maße  vorhanden  waren.
Die  Grundlage  der  kapitalistischen  Wirtschaft  ist  Rechen-Hastigkeit.
  Sie  setzt  möglichst  gleichlaufende  Preiskurven ­
  der  benötigten  Materialien  voraus.  Diese  sind  im
Kriege  in  sehr  weitgehendem  Maße  herbeigeführt  worden,  nicht
nur  für  den  Fang,  sondern  auch  für  alle  benötigten  Rohstoffe:
das  ist  zum  Teil  unter  dem  Einfluß  der  reinen  Kriegswirtschaft
und  der  mit  ihr  verbundenen  Preisfestsetzung  geschehen.  Es  ist
aber  unleugbar,  daß  die  gemeinschaftliche,  großzügige  und  weitblickende ­
  Einkaufspolitik  der  Gesellschaften  ihren  Teil  an  dieser
Erscheinung  hat,  und  es  ist  anzunehmen,  wenn  auch  die  Eigenart
des  Fisches  völlig  gleichlaufende  Preise  nicht  möglich  macht,  daß
die  Preiskurven  nicht  wieder  einen  so  stiirmischen  Verlauf  annehmen ­
  werden,  wie  das  im  Frieden  der  Fall  war.
Die  Kapitalisierung  des  Fischhan-dels  hat  der  Kriegswirtschaft
die  Grundlage  für  eine  planmäßige  Förderung  der
Produktion  gegeben.  Die  Beengung  der  Wirtschaft  durch  die
kriegerischen  Ereignisse,  die  sich  im  Mangel  an  allen  benötigten
illohstoffen,  an  Arbeitskräften  und  in  der  Erschwerung  aller
sonstigen  Erfordernisse  zeigte,  hat  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  für
das  Einzelunternehmen  zu  einer  Art  Hindernisrennen  gemacht,
das  für  den  Lauf  der  Wirtschaft  außerordentliche  Schwierigkeiten
bot.  Es  konnte  einer  planmäßigen  Produktionssörderung  nicht
genügen,  der  Wirtschaft  im  Einzelfalle  über  diese  Hindernisse
hinwegzuhelfen:  es  war  nötig,  diese  Hindernisse  fortzuräumen;
das  bedeutete,  daß  es  nicht  ausreichte,  im  Einzelfalle  durch  Vorstellungen ­
  bei  den  betreffenden  staatlichen  Wirtschaftsstellen  oder
durch  Druck  auf  Teile  der  Privatwirtschaft  zu  helfen.  Dies  Verfahren,
  das  bei  der  Landwirtschaft  angewendet  wurde  und  bei  der
Eigenart  der  landwirtschaftlichen  Produktionsmittel  wohl  auch
nicht  viel  anders  gehandhabt  werden  konnte,  hat  bei  dieser  gelegentlich ­
  zu  schweren  Produktionsrückgängen  Anlaß  gegeben.
        <pb n="23" />
        21.

Wollte  man  planmäßige  Produktionsförderung  treiben,  so  war  es
nötig,  alle  diejenigen  Bedarfsrnittsl,  deren  die  Fischversorgung
bedurfte,  langsichtig  von  leitender  Stelle  zur  Verfügung  zu  stellen
und  dahin  zu  bringen,  wo  sie  nötig  waren.  Daß  die  kapitalistische
Wirtschaft  hier  außerordentliche  Ersparnis  bedeutet,  habe  ich  oben.
ausgeführt.  Diese  Ersparnismöglichkeiten  auszunutzen  und  durch
einheitliche  Beeinflussung  der  verschiedenen  kapitalistischen  Gesellschaften ­
  zu  regeln  und  weiter  -auszubauen,  war  Sache  der  folgerichtigen ­
  Produktionsförderung.  Von  vornherein  ist  -daher  bei
der  Fischwirtschaft  mit  -der  Bewirtschaftung  -der  Produktionsmittel
begonnen  und  alsdann  erst  die  Bewirtschaftung  des  Produktes
eingeleitet  worden.  Die  Grundlage  hierfür  bildete  die  Übersichtlichkeit ­
  der  Wirtschaft  und  die  Möglichkeit  staatlicher  Einflußnahme ­
  auf  die  Wirtschaft.  Beide  waren  erst  durch  die
Kapitalisierung  des  Fischha-ndels  gegeben.
f9.  Die  staatliche  Einflußnahme,  j  Wie  ging  nun  die  staatliche ­
  Einflußnahme  auf  die  so  kapitalisierte  Wirtschaft,  welche  die
kapitalistischen  Gebilde  für  die  Zwecke  der  Staatswirtschaft  verwendete, ­
  vor  sich?
Der  Verlauf  der  Kriegswirtschaft  hatte  gezeigt,  daß  die  örtliche ­
  Organisation  als  solche  ziemlich  leicht  zu  veranlassen  war
und  unter  dem  Druck  der  an  Ort  und  Stelle  klar  zutage  tretenden
Mißstände  und  unter  dein  der  öffentlichen  Meinung  meistens  von
selbst  entsprang.  Hinderlich  war  nur,  daß  diese  Organisation
dann  meistens  vorwiegend  auf  die  örtlichen  Interessen  zugeschnitten
war  und  die  Gesamtinteressen  vernachlässigte.  Der  -bundesstaatliche
Charakter  des  Reiches  und  das  Bestreben  der  einzelnen  Verwaltungsbehörden, ­
  bei  der  allgemeinen  N-ahrungsmittelnot  für
ihre  Gebiete  zu  sorgen,  verstärkte  diese  Erscheinung.  Das  gesetzliche
Rückgrat,  auf  das  sich  alle  diese  Bestrebungen  der  lokalen  Behörden ­
  stützten,  war  die  B  u  n  d  e  s  r  a  t  s  v  e  r  o  r  d  n  u  n  g  vom
25.  Sep  t./4.  N  o  v.  1915  über  die  V  e  r  s  o  r  g  u  n  g  s  r  e  g  e  -
l  n  n  g,  deren  Bestimmungen  den  örtlichen  Behörden  die  Möglichkeit
zu  Maßnahmen  gaben,  die  im  Endergebnis  Ausfuhrverboten  gleichkamen. ­
  Alle  reichsrechtlichen  Bestimmungen,  die  hier  einschränken
sollten,  waren  im  wesentlichen  solche,  die  den  örtlichen  Behörden
solche  Verbote  untersagten,  die  dem  allgemeinen  Wohl  zuwiderliefen. ­
  Aber  die  Beurteilung,  was  nun  aus  örtlichen  Gründen
nötig,  was  im  allgemeinen  Interesse  zu  verhindern  war,  führte  zu
ständigen  Auseinandersetzungen,  deren  Erfolg  dann  meistens  ein
Kompromiß  war,  ein  Kompromiß,  das  den  örtlichen  Interessen
        <pb n="24" />
        naturgemäß  weiter  entgegenkam,  als  sich  das  mit  dem  allgemeinen
Wohl  vertrug.  Bei  der  örtlichen  Begrenzung  der  Seefischgewinnung
  als  der  Hauptgrnndlage  der  Fischversorgung  mutzte
diese  Erscheinung  'besonders  bedenklich  sein  und  dazu  führen,  daß
im  wesentlichen  die  Küstengebiete  mit  Fischen  versorgt  wurden.
Vor  Beginn  der  Seefischbewirtschaftung  hatte  sich  diese  Erscheinung
auch  schon  eingestellt:  zahlreiche  Behörden  an  der  Küste  hatten
Maßnahmen  getroffen,  die  auf  Ausfuhrbehinderungen  oder  Ausfuhrverbote ­
  hinausliefen.
Durch  die  gesetzliche  Regelung,  die  der  Fischorganisation  zugrunde ­
  liegt,  die  Bekanntmachung  über  die  Beaufsichtigung ­
  der  F  i  s  ch  v  e  r  s  o  r  g  im  g  vom  28.  November
1916  (Reichs-Gesetzblatt  S.  1303),  ist  dieser  Interessengegensatz
grundsätzlich  zugunsten  der  Zentralisation  entschieden.  Nicht  mehr
sind  Bestimmungen  getroffen,  die  den  Erlaß  von  örtlichen  Vorschriften ­
  von  besonderen  Voraussetzungen  abhängig  machen,  sondern
der  Erlaß  aller  Verordnungen  auf  Grund  der  Verordnung  voni
26.  September  1915  und  auf  Grund  der  Höchstpreisgesetze  ist,  soweit ­
  sich  die  Verordnung  auf  Fische  bezieht,  bei  der  Zentralstelle
genehmigungspflichtig.  Zugleich  kann  die  Zentralstelle,  der  Reichskommissar
  für  Fischversorgung,  selbst  Bestimmungen  über  den
Absatz  und  die  Preise  von  Fischen  treffen.
Damit  ist  jede  Anordnung  der  örtlichen  Behörden  auf  G-rund
der  Verordnung  vom  25.  September  1915,  die  durch  den  Reichskommissar
  für  Fischversorgung  nicht  genehmigt  ist,  ungültig.  Die
Tätigkeit  in  der  örtlichen  Behörde  auf  Grund  dieser  Verordnung
kann  weiterhin  ausgenutzt  werden,  um  Einzelbestimmungen,  die
zweckmäßiger  örtlich  getroffen  werden,  festzulegen;  sie  kann  aber
lücht  mehr  zur  Durchfechtung  örtlicher  Interessen  gegenüber  den
allgemeinen  dienen.  An  den  meisten  Teilen  der  Küste  sind  daher
die  Monopole,  die  für  i&amp;amp;ie  Fischhanldelsgesellschaften  ausgesprochen
sind,  auf  Grund  der  örtlichen  Befugnisse  unter  Wahrung  der
zentralen  Interessen  erlassen  worden.  Nur  an  einzelnen  Stellen,
insbesondere  wo  mehrere  Bundesstaaten  in  Frage  kamen,  hat
der  Reichskommissar  diese  Verordnungen  erlassen.  Durch  die
Verordnungen  sind  die  Fischhandelsgesellschaften  für  die  Anfuhren
ihres  Gebietes  privilegiert.
Die  Verordnung  vom  28.  November  1916  gab  dem  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  die  Möglichkeit,  die  Gewerbetreibenden ­
  der  Fischerei,  des  Fischhandels  und  der  Fischindustrie  z  u
z  w  a  n  g  s  m  äßigen  Syndikaten  zusammenzuschließen  und
deren  Satzungen  zu  bestimmen.  Von  der  Bestimmung  ist  in  keineni
        <pb n="25" />
        Falle  Gebrauch  gemacht  worden;  überall  fanden  sich  die
Organisationen  f  r  ei  w  i  l  l  i  g  z  u  s  a  m  m  en.  Auf  dem
Gebiete  des  privaten  Rechtes  wurden  die  Mittel  gefunden, ­
  die  der  Zentralstelle  den  nötigen  Einfluß  gewährleisteten.
In  den  Satzungen  der  Gesellschaften  wurde  festgelegt,  daß  die
Verwaltungsstellen  der  Gesellschaften  an  die  Weisungen  des  Reichskommissars ­
  für  Fischversorgung  gebunden  seien.  Privatrechtlich
haften  daher  diese  Stellen  dem  Reichskommissar  für  Fischversorgung
  für  die  Einhaltung  seiner  Bestimmungen.
Die  A  u  s  d  r  u  ck  s  f  o  r  m,  in  welcher  der  staatliche
Wille  im  Interesse  der  Kriegswirtschaft  den
F  i  s  ch  g  e  s  e  11  s  ch  a  f  t  e  n  gegenüber  zum  Ausdruck
k  o  in  m  t,  ist  daher  im  wesentlichen  die  privatrechtliche  A  n  -
w  e  i  s  u  n  g  auf  Grund  der  Gesellschaftsstatuten.,  Durch  Anweisungen ­
  wird  das  gesamte  Gebiet  der  Kriegswirtschaft  geregelt:
durch  Anweisung  an  die  Gesellschaften  wenden  diejenigen  Preise
festgesetzt,  die  im  Verhältnis  zu  den  Produktionskosten  angemessen
sind;  durch  Anweisung  wird  diejenige  Form  der  Fischvertoilung
hergestellt,  die  einerseits  eine  gerechte  Verteilung,  soweit  das  bei
Fischen  durchführbar  ist,  gewährleistet  und  anderseits  auf  die
besonderen  Bedürfnisse  von  Gegenden  mit  mangelhafter  Lebensmittelversorgung ­
  oder  mit  starkem  Bedürfnis  nach  Fischen  Rücksicht
nimmt;  durch  Anweisung  werden  Bestimmungen  getroffen,  die  für
die  Zwecke  der  Qualitätsgewährleistung,  für  die  Zwecke  der  Ersparniswirtschaft'und ­
  für  sonstige  Volks-  und  kriegswirtschaftliche
Zwecke  notwendig  sind.  In  den  in  diesem  Hefte  enthaltenen  Arbeiten ­
  der  Mitarbeiter  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung
werden  im  wesentlichen  die  Gesichtspunkte  geschildert,  nach  denen
diese  Einflußnahme  auf  die  Gesellschaften  vor  sich  geht.
Auf  die  Notwendigkeit,  die  Produktionsförderung  in  die
Hand  zu  nehmen,  ist  schon  hingewiesen  worden.  Diese  Produktions.
förderung  konnte  nicht  lediglich  in  der  Beschaffung  der
P  r  o  d  u  k  t  i  o  n  s  m  i  t  t  e  I  bestehen;  sie  mußte,  auch  wenn  die
Organisation  sich  für  die  Produktenpreise  verantwortlich  fühlte,
auf  die  Preise  der  Produktionsmittel  einwirken.  Die
allgemeine  Preissteigerung  in  Deutschland  während  des  Krieges
beruht  nicht  zum  geringsten  auf  der  Preissteigerung  der  Rohstoffe.
Die  guten  Verdienste,  welche  die  Fischerei  auch  zur  Zeit  der  Bewirtschaftung
  naturgemäß  und  notwendigerweise  mit  sich  brachte,
und  die  guten  Aussichten  für  die  Zukunft,  die  Tätigkeit  der  Produktionsförderung ­
  sowie  die  Beengung  des  Rohstoffmarktes
niußten  bewirken,  daß  trotz  der  gesteigerten  Rohstoffpreise  die
        <pb n="26" />
        24

Nachfrage  nach  Produktionsmitteln  'das  Angebot  überstieg.  Das
beideutete  eine  gewaltige  Steigerung  der  Kosten  für  Produktionsmittel. ­
  Es  war  nötig,  auch  hier  einzugreifen.  Insbesondere  die
Preissteigerungen  bei  Fischereifahrzeugen,  bei  Netzen  und  ähnlichen ­
  Bedarfsartikeln  verlangten  nach  Abhilfe.  AIs  Mittel  dienten
hier  einerseits  Vereinbarungen  mit  denjenigen  Stellen,  welche  die
Rohstoffe  bewirtschafteten,  Vereinbarungen,  die  im  wesentlichen  auf
die  Gestellung  eines  Kontingents  an  Rohstoffen,  und  zwar  in  so
primitiver  Form  wie  möglich,  hinausliefen.  Des  weiteren  aber
-gab  die  Verordnung  zur  Abänderung  der  Verordnung  über  die
Beaufsichtigung  der  Fischversorgung  vom  28.  November  1916  vom
22.  September  1917  (Reichs-Gesetzblatt  S.  8591  dem  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  die  Möglichkeit,  auch  über  die  Verwendung ­
  und  Veräußerung  von  Fanggeräten  und  Fischereifahrzeugen ­
  zu  bestimmen.  Die  Verordnung  ermöglicht  es,  die  Fischerei
auch  'im  Ankauf  und  in  der  Bestellung  ihrer  Produktionsmittel
zusammenzuschließen  und  Preissteigerungen  zu  verhindern,  die
auf  die  Dauer  lediglich  auf  eine  Verteuerung  des  Produktes  hinauslaufen
  mußten.  '  1 ’" J  **
Gegenüber  dem  Formellen,  wie  es  bisher  geschildert  ist,  muß
mit  ganz  besonderem  Nachdruck  auf  die  persönliche  Seite
hingewiesen  werden.  Ich  habe  schon  oben  gezeigt,  in  wie
starkem  Maße  die  Mitarbeit  der  beteiligten  Kreise  gerade  bei  der
Regelung  der  Fischversorgung  vonnöten  ist:  wie  trotz  des  Hilfsmittels ­
  der  Kapitalisierung  dem  ganzen  wirtschaftlichen  Aufbau
der  Fischversorgung  das  ursprünglich  Persönliche  des  ganzen  Gewerbes ­
  noch  weiterhin  anhängt:  uno  wenn  natürlich  schon  wegen
des  Mangels  an  geeignetem  Personal  überall  in  der  Kriegswirtschaft ­
  das  Persönliche  stark  in  den  Vordergrund  tritt,  so  ist  das
in  der  Fischversorgung  bei  der  wirtschaftlichen  Eigenart  des  Fischhandels
  in  besonderem  Maße  der  Fall.  Verstärkend  in  dieser
Richtung  tritt  noch  die  starke  Dezentralisation  der  staatlichen
Tätigkeit  hinzu.  Die  Anweisung  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung
  kann  im  wesentlichen  nur  die  Richtlinien  geben;  die
Überwachung  der  Anweisung  und  ihre  Auslegung  und  Handhabung ­
  im  Einzelfalle  muß  in  der  örtlichen  Stelle  geübt  werden.
Die  Aufgabe,  die  Gesellschaften  dahin  zu  überwachen,  daß
ihre  Tätigkeit  den  Weisungen  des  Reichskommissars  für
Fischversorgung  entspricht,  ist  im  wesentlichen  Aufgabe
der  Aufsichtsräte  der  Gesellschaften.  Diese  bestehen
regelmäßig  ihrer  Mehrheit  nach  aus  Herren,  die  am  Geschäfte  nicht
beteiligt  sind.  Immer  mußten  aber,  da  die  Aufsicht  fachmännisch
        <pb n="27" />
        ausgeübt  werden  mußte,  doch  Personen  herangezogen  werden,  die
mit  den  mannigfachen  Interessen  der  Fischerei  vertrant  waren  und
naturgemäß  zu  der  einen  oder  anderen  Frage  bereits  einen  festen
Standpunkt  besaßen.  Die  Aussichtsräte  mußten  die  unbedingten
Vertrauensstellen  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung  sein,
wenn  nicht  die  Gefahr  vorliegen  sollte,  daß  die  Zentralstelle
allzu  eingehend  kontrollieren  mußte  und  damit  allzu  schematisch
einwirkte.  Es  erschien  fraglich,  ob  es  möglich  sein  würde,  bei  der
Vielheit  der  Interessen  und  Anschauungen,  die  sich  bei  den
einzelnen  Aufsichtsratsmitgliedern  vorfand,  ein  einheitliches  Zusammenwirken ­
  nach  den  Absichten  der  Zentralstelle  wirklich  herzustellen. ­
  Dieses  Zusammenwirken  ist  im  wesentlichen  geglückt.
Der  Grund  hierfür  ist  darin  zu  erblicken,  daß  den:  Reichskommissar
für  Fischversorgung  von  vornherein  weitgehende  Befugnisse  zuerkannt ­
  wurden  und  die  Tätigkeit  aller  anderen  Amtsstellen  ausgeschaltet ­
  wurde.  Alles,  was  für  die  Fischerei  Bedeutung  hatte,
war  so  darauf  angewiesen,  lediglich  mit  dem  Reichskommissar
für  Fischversorgung  zusammenzuarbeiten,  und  das  in  der  Kriegswirtschaft ­
  so  oft  beobachtete  Bild,  daß  der  Interessent  iin  Kanipfe
gegen  eine  staatliche  Maßnahme  hinter  einer  anderen  staatlichen
Stelle  Deckung  nimmt  oder  eine  solche  Deckung  doch  wenigstens
erhofft,  blieb  aus.  Wo  sich  aber  in  der  Richtung  des  einheitlichen
Zusammenavbeitens  der  Zentralstelle  mit  den  lokalen  Aufsichtsraten
  und  mit  den  sonstigen  leitenden  Persönlichkeiten  von
Fischerei,  Handel  und  Industrie  Schwierigkeiten  ergaben,  war
das  regelmäßig  dort  der  Fall,  wo  die  Vereinigung  der  staatlichen
Befugnisse  in  der  Hand  der  eiüen  Stelle  nicht  entschieden
und  klar  genug  durchgeführt  war.
[10.  Die  veränderte  Lage  der  Fischversorgung  in  der  Zukunftswirtschaft.j
  Was  bedeutet  die  kriegswirtschaftliche  Organisation ­
  nun  für  die  Zukunft?  Wenn  auch  die  Kapitalisierung  des
Gewerbes  natürlich  zu  überstürzt  gewesen  ist,  um  überall  zu
dauern,  und  wenn  auch  bei  manchen  Gebilden,  bei  denen  die
Kapitalisierung  allzusehr  als  Fremdgebilde  wirkte,  Rückentwicklungen
  möglich  sein  werden,  eines  ist  sicher:  ebensowenig  wie  die
Staatswirtschaft,  die  im  Kriege  mit  Milliarden  zu  rechnen  gelernt
hat,  tu  die  Millionenfuchferei  der  Vorkriegsjahre  zurückfallen  kann,
ebensowenig  wird  die  Fischversorgung  die  kapitalmäßigen  Größenverhältnisse, ­
  an  die  sie  sich  im  Kriege  gewöhnt  hat,  mit  der  handwerksmäßigen ­
  Klein-  und  Mittelwirtschaft  der  früheren  Zeiten
wieder  vertauscheit.  Das  gilt  für  den  Staat  ebensosehr  wie  füx
        <pb n="28" />
        bie  Privatwirtschaft.  Nicht  mit  kleinen  Zuschüssen,  Seren  Höhe
in  keinem  Verhältnis  zu  der  Gefamtbedsutung  des  Gewerbes
steht,  wind  der  Staat  mehr  arbeiten  können,  sondern  mit  staatlichen ­
  Eingriffen  großzügigerer  Natur.  Die  Privatwirtschaft
wird  sich  zwar  Wohl  nicht,  oder  nur  an  einzelnen  Punkten,  gerade
der  im  Kriege  aufgebauten  Organisationen  bedienen;  dazu  sind
sie  einerseits  vielfach  zu  schnell  ausgebaut  und  anderseits  zu  sehr
auf  die  Bedürfnisse  der  Kriegswirtschaft  zugeschnitten,  auch  durch
die  Zwangsmaßnahmen  der  Kriegswirtschaft  unbeliebt  geworden;
aber  die  Gedanken  der  Kapitalisierung,  das  Wehen  des
kapitalistischen  Geistes,  das  in  Fischerei,  Fischhandel  und  Fischindustrie ­
  einmal  gespürt  wurde,  wird  nicht  wieder  vergessen
werden.  Die  Entwicklung  vorn  Handwerksmäßigen  ins  Kaufmännische ­
  ist  iin  Gange  und  wird  ihren  Weg  weitergehen.
Die  Frage,  die  jeder  an  der  Wirtschaft  der  Übergangs-  und
Nachkriegszeit  Beteiligte  immer  wieder  stellt,  ist  die:  „Zwangswirtschaft ­
  oder  freie  Wirtschaft?"  Die  Fragestellung
ist  falsch.  Wo  wir  es  vor  dem  Kriege  noch  nicht  gewußt  haben,
da  wissen  wir  es  jetzt:  „daß  Wirtschaft  nicht  mehr  Sache  des  Einzelnen ­
  ist,  sondern  Sache  der  Gemeinschaft".  Vor  der  Frage
„freie  Wirtschaft  oder  Zwangswirtschaft"  kommt  die  Entscheidung
der  Frage  „bewußte  Wirtschaft  des  Staates  oder  unbewußtes
Gehenlassen  der  Dinge  durch  den  Staat"  und  die  Antwort  für
die  bewußte  Wirtschaft;  Sache  der  bewußten  Wirtschaft
wird  es  dann  sein,  zu  prüfte»,  ob  im  Einzelsalle  das  Instrument
der  bewußten  Wirtschaft,  das  Instrument  der  Geineinwirtschaft,
staatliche  Zwangsform  oder  Freilassen  des  Gewerbes  sein  wird;  wo
das  eine,  wo  das  andere  gewählt  wird,  das  ist  eine  reine  Frage  der
Ausführung.  Gerade  in  'ber  Fischerei  wird  beides  nebeneinander
liegen.  Der  binnenländische  Fischhandel  ist  für  staatliche  Einflußnahme ­
  und  für  Beengung  durch  staatliche  Emzelmaßnahmen
sicherlich  nicht  reif.  Die  Kinderschuhe  des  Handwerksmäßigen  sind
noch  nicht  einmal  abgestreift;  da  kann  von  Sozialisierung  keine
Rede  sein.  Aber  auf  anderen  Gebieten  der  Fischwirtschaft  sind
staatliche  Eingriffe  nötig:  w  i  r  b  r  a  u  ch  e  n  nachdem  Kriege
den  Fisch  in  weitgehendem  Maße  -als  Volks-Nahrungsmittel.
  Deshalb  brauchen  wir  viel  Fische
und  Fische  zu  angemessenen  Preisen.  Wir  brauchen
viel  Fische,  ohne  uns  jedoch  in  unserer  Handels-  und  Zahlungsbilanz ­
  zu  Ungunsten  des  Auslandes  zu  beengen.  Deshalb  brauchen
wir  eigene,  deutsche  Fische.  Das  bedeutet  gegen  den
Zustand  der  Vorkriegsjahre  das  Programm  einer  außerordentlichen
        <pb n="29" />
        27

Ausweitung  des  Fanges.  Um  dieses  Programm  durchzuführen,
bedürfen  wir  des  Schutzes  vor  der  ausländischen  Einfuhr.  Hier
wird  der  Staat  mit  staatlichen  Maßnahmen  weiterhin  eingreifen
und  mancherlei  aus  der  Zwangsorganisation  des  Krieges  übernehmen ­
  müssen.  Das  Programm  der  starken  Ausweitung  unserer
Fischerei  bedeutet  aber  zugleich  Ansturm  auf  den  Markt  der
Äerften,  der  Rohmaterialien,  auf  den  Mannschastsmarkt.  Dieser
Ansturm  bedeutet  Preissteigerung,  die  Preissteigerung  Verteuerung ­
  der  Fische.  Was  wir  aber  brauchen,  sind  billige
Fische;  darum  wird  der  Staat  für  den  Markt  der  Produktionsmittel ­
  auf  dem  Gebiete  der  Fische  Sorge  tragen  müssen  und,  wenn
es  not.  tut,,  mit  staatlichen  Zwangsmitteln  dafür  zu  sorgen  haben,
oaß  hier  die  Möglichkeit,  ein  billiges  Volksnahvungsmittel  ohne
volkswirtschaftlich  unerwünschte  Ausgaben  an  das  Ausland  zu
trtwfU’n,  nicht,  durch  die  aufsteigende  Konjunktur  der  Produktionsmittel ­
  gefährdet  wird.
        <pb n="30" />
        II.

Die  Einfuhr  von  Fi  sch  e  n,  Sch  a  l-  un  d
Krustentieren  während  des  Krieges
Von  A.  Michahelles,
Mitglied  des  Vorstandes  der  Zentral-Cinkaufsgesellschaft  m.  b.  H.,  Berlin.

I.  Verhältnis  der  Einfuhr  zum  heimischen  Fang  im
Frieden  und  während  des  Krieges.
Während  der  letzten  Friedensjahre  wurde  der  Beidarf
der  deutschen  Bevölkerung  an  f  r  i  s  ch  e  n  S  e  e  f  i  s  ch  en  zum  weitaus ­
  überwiegenden  Teile  aus  den  Fängen  der  heimischen
Fischereien  gedeckt;  nur  etwa  ein  Viertel  des  Bedarfes  wurde  vom
Auslande  und  zwar  hauptsächlich  von  Dänemark  und  den  Niederlanden ­
  geliefert.  Die  folgenden  Zahlen  geben  eine  Übersicht  über
den  deutschen  Fang  im  Verhältnis  zur  Einfuhr  im  Jahre  1913:

Seefische:
Deutscher  Fang  einschl.  der  Ostseohaffs  etwa  112  000.  Tonnen
ausländische  Einfuhr  „  38  000  „
davon  aus  Dänemark  etwa  16  000  Tonnen
„  „  den  Niederlanden  „  11000
„  „  Großbritannien  „  3  600  „
„  „  Norwegen  „  3  600  „

Umgekehrt  war  das  Verhältnis  bei  den  Heringen;  an
frischen  Heringen  deckten  die  deutschen  Fänge  nur  etwa  8  v.  H.  des
Bedarfes,  an  Salzheringen  etwa  25  v.  H.  Die  entsprechenden
Zahlen  stehen  hier  1913  wie  folgt:

Frische  Heringe,  Breitlinge  und  Sprotten:
Deutscher  Fang  etwa  10  000  sonnen
ausländische  Einfuhr

davon  aus  Dänemark  etwa  12  000
„  „  Großbritannien  50  000
„  „  Norwegen  „  37  000
„  „  Schweden  „  28  000

„  130  000
Tonnen
        <pb n="31" />
        29

Salzheringe:
Deutscher  Fang
am  ländische  Einfuhr
i  :  on  ans  Großbritannien
„  „  den  Niederlanden
„  „  Norwegen

etwa  365  000  Faß
„  1  300  000  „
662  000  Faß
468  000  „
156  000  „

Im  Verlauf  der  drei  K  r  i  eg  s  ja  h  r  e  ist  in  dieser
Hinsicht  eine  starke  Verschiebung  eingetreten.  Der  deutsche  Fang
hat  nach  Kriegsausbruch  zunächst  aufgehört  und  sich  erst  langsam ­
  wieder  entwickelt.  Auf  die  alte  Höhe  konnte  er  jedoch  nicht
gebracht  werden,  da  die  große  Mehrzahl  der  Fischerfahrzeuge  ton
der  Marine  in  Anspruch  genommen  wurde.  Der  Ausfall  der
großbritannischen  Zufuhren  rief  eine  empfindliche  Störung  in  der
Versorgung  Deutschlands  mit  frischen  und.  gesalzenen  Heringen
hervor.  Dagegen  ist  die  Einfuhr  frischer  Seefische  aus  den  benachbarten ­
  neutralen  Ländern  erheblich  gewachsen;  die  Gesamteinfuhr ­
  war  1916  dreimal  so  groß  wie  1913.  Auch  der  Heringsfang ­
  an  der  norwegischen  Küste  hat  einen  außerordentlichen  Aufschwung ­
  genommen,  so  daß  der  Ausfall  an  deutschen  und  großbritannischen ­
  Heringen  vorübergehend  durch  norwegische  Zufuhren
voll  gedeckt  werden  konnte.
Das  Einfuhrgeschäft  wurde  während  der  ersten  anderthalb
Kriegsjahre  ausschließlich  durch  den  Fachhandel  betrieben,  der
durch  keine  gesetzliche  Maßnahmen  irgendwelcher  Art  in  der  Ausübung ­
  seiner  Tätigkeit  behindert  war.

2,  Freier  H  a  ndel.
Ganz  allgemein  gesprochen  muß  es  als  im  Wesen  des  „freien
Handels"  liegend  betrachtet  werden,  daß  jeder  einzelne  Händler
lein  Arbeitsfeld  auszudehnen  und  unter  Ausnutzung  seiner  Verbindungen, ­
  seiner  Mittel  und  seines  Kredits  einen  möglichst
großen,  gewinnbringenden  Umsatz  zu  erzielen  sucht.  Der  deutsche
Kaufmann  handelte  demnach  im  Nahmen  seiner  beruflichen  Bestimmung, ­
  wenn  er  in  die  benachbarten  neutralen  Länder  reiste
toid  möglichst  große  Mengen  Nahrungsmittel  jeder  Art  zur
Deckung  des  heimatlichen  Bedarfes  erwarb;  von  seinem  privatwirtschaftlichen
  Standpunkte  konnte  er  nicht  anders  handeln.  Da
überdies  die  Allgemein-Jnteressen  von  keiner  Stelle  klar  umgrenzt
waren,  war  es  für  den  einzelnen  Händler  unmöglich,  auf  diese
Rücksicht  zu  nehmen.  Ein  Vorwurf  gegen  den  Kaufmannsstand
        <pb n="32" />
        '  ‘W  7--  —  --—f»*

30
im  allgemeinen  kann  deshalb  aus  seiner  Betätigung  während  der
Kriegszeit  nicht  hergeleitet  werden.
Tatsächlich  hat  es  jedoch  die  Entwicklung  unserer  abgeschlossenen
Kriegswirtschaft  mit  sich  gebracht,  daß  die  private  Einkaufstätigkeit
der  zahlreichen  deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Händler  sich
zu  einer  ernsten  Gefahr  für  das  Allgemeinwohl  auswuchs.
Da  das  Angebot  auf  den  sich  immer  mehr  verengenden  neutralen
Märkten  begrenzt,  die  Nachfrage  seitens  der  Zentralmächte  jedoch
unbegrenzt  war,  wurden  durch  das  gegenseitige,  von  keinem  Preiswagnis ­
  gehemmte  Überbieten  der  zahlreichen  Aufkäufer  die  Preise
für  alle  Nahrungsmittel  maßlos  in  die  Höhe  getrieben.  Die
Kaufkraft  der  deutschen  und  österreichisch-ungarischen  Volkswirtschaft ­
  wurde  dadurch  schwer  geschädigt;  die  drohende  Untergrabung ­
  der  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  den  Zentralmächten ­
  und  den  neutralen  Ländern  hätte  auch  in  politischer
Hinsicht  nachteilige  Folgen  gehabt.
3.  Allgemeines  über  Einfuhr-Zentralisierung.
Eine  Besserung  dieser  Zustände  schien  nur  durch  staatliches
Eingreifen  möglich.  Durch  die  „Zentralisierung"  von  Einfuhr
und  Einkauf  der  wichtigen  Einfuhrwaren  wurde  als  Hauptziel
erstrebt  und  erreicht,  den  Umfang  der  Nachfrage  auf  das  Maß
des  Angebots  zurückzuführen  und  dadurch  auf  die  für  die  Kaufkraft ­
  der  Zentralmächte  wichtige  P  r  e  i  s  h  ö  h  e  der  einzuführenden
Waren  einen  bestimmenden  Einfluß  zu  gewinnen.  In  zweiter
Linie  wurde  die  Vereinigung  der  gesamten  Einfuhrmengen  in
der  öffentlichen  Hand  von  erheblicher  Bedeutung,  als  infolge  des
wachsenden  Mißverhältnisses  zwischen  Bedarf  und  Beschaffungsmöglichkeit ­
  eine  planmäßige  und  gerechte  Verteilung  der
Waren  an  die  Verbraucher  durchgeführt  werden  mußte.
Die  Vereinheitlichung  der  Einfuhr  ist  für  die  meisten  Lebensmittelgruppen ­
  in  der  Weise  durchgeführt  worden,  daß  die  ZEG*)
*)  Den  immer  noch  in  der  Öffentlichkeit  auftretenden  Irrtümern.
gegenüber  sei  folgendes  festgestellt:  Die  Zentral-Einkaufsg
  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  m.  b.  H.  (ZEG)  ist  ein  kaufmännisches  Organ  der
Reichsleitung,  dem  aus  Zweckmäßigkeitsgründen  die  äußere  privatwirtschaftliche ­
  Form  einer  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  gegeben
wurde.  Das  Gesellschaftskapital  befindet  sich  im  Besitz  des  Reichs,
.einiger  Bundlesstaaten  und  mehrerer  großinduftrieller  Unternehmungen, ­
  die  nicht  am  Lebensmittelhandel  beteiligt  sind.  Die
ZEG  ist  ein  rein  gemeinnütziges  Unternehmen,  das  weder  Gewinne
        <pb n="33" />
        31
durch  BundesvatsvLrübdnung  Das  Rechi  erhielt,  alle  nach  Deutschland ­
  eingeführten  Waren  einer  bestimmten  Art  zu  von  ihr  festzusetzenden ­
  Preisen  zu  beschlagnahmen.  Auf  diese  Weise  wurde
tatsächlich  ein  Einfuhrmonopol  der  ZEG  begründet,
durch  dessen  Ausübung  «der  Handel  auf  einem  seiner  wichtigsten
bisherigen  Tätigkeitsgebiete,  der  freien  Einfuhr  aus  dem  Auslande, ­
  im  Interesse  der  Allgemeinheit,  ausgeschaltet  wurde.

4.  Die  Einfuhr-Zentralisierung  von  Fischen  sowie
Schal-  und  Krustentieren.
Nachdem  bereits  eine  Reihe  von  anderen  Warengruppcn
(Getreide,  Butter,  Käse,  Milch)  zentralisiert  worden  war,  ist  in  der
Zeit  von  Anfang  1916  bis  Anfang  1917  in  gleicher  Weise  die  Einfuhr ­
  von  frischen  und  zubereiteten  Fischen  sowie  von  Schal-  und
Krustentieren  vereinheitlicht  worden,  nachdem  jeweils  die  österreichisch-ungarische ­
  Regierung  gegen  Zusicherung  der  Lieferung
eines  festgelegten  Anteils  an  den  nach  Deutschland  eingeführten
Mengen  ihre  Zustimmung  zum  Erlaß  eines  Durchfuhrverbots
erteilt  hatte.
Abgesehen  von  anfänglichen  Schwierigkeiten  bei  der  Zentralisierung ­
  der  zubereiteten  Fische  hat  sich  der  Übergang  vom
freien  Handel  zur  zwangsläufigen  Einfuhr  bei  Fischen  und  Schaltieren
  ohne  erhebliche  Erschütterungen  vollzogen.  Auf  allen  in
Betracht  kommenden  ausländischen  Plätzen,  die  vorher  den  Schauplatz ­
  wildester  Preiskämpfe  bildeten,  hat  sich  nach  einiger  Zeit  der
verteilen,  noch  überhaupt  sein  Kapital  verzinsen  darf;  ein  etwa  bei  der
Liquidation  sich  ergebender  Überschuß  ist  satzungsgemäß  an  die  Reichskasse ­
  abzuführen.  Dem  Aufsichtsrat  gehören  unter  dem  Vorsitz  des
zuständigen  Unterstaatssekretärs  im  Reichswirtschaftsamt  in  erster
Linie  Reichsbeamte,  ferner  Vertreter  der  Bundesstaaten  und  einiger
großer  Städte  sowie  mehrere  hervorragende  Industrielle  und  Kaufleute ­
  an.  Der  Verwaltungsrat  wird  durch  Bundesratsbevollmächtigte
mehrerer  Bundesstaaten  und  durch  führende  Parlamentarier  aller
Parteien  gebildet.  Die  Mitglieder  des  Verwaltungsrats  werden  vom
Reichskanzler  ernannt.  Die  Bezüge  der  zahlreichen  Mitarbeiter  sind
von  der  zuständigen  Reichsbchörde  nach  allgemeinen,  für  sämtliche
Kriegsgesellschaften  gültigen  Grundsätzen  festgelegt  worden.  Alle
Vorstandsmitglieder  und  die  meisten  leitenden  Mitarbeiter  der  ZEG
üben  ihre  Tätigkeit  ehrenamtlich  aus;  ihre  Bezüge  stellen  lediglich
mnen  mäßigen  Ersatz  ihrer  Berliner  Aufenthaltskosten  dar  und  hallen
&amp;gt;lch  wesentlich  unter  der  zulässigen  Höchstgrenze.
        <pb n="34" />
        Rarkt  beruhigt.  Weitere  unberechtigte  Preissteigerungen  konnten
verhindert,  in  zahlreichen  Fällen  wesentliche  Preisermäßigungen
durchgesetzt  werden.  Der  im  Jahre  1917  eingetretene  Rückgang
der  Einsuhrmenge  ist  lediglich  auf  die  Maßnahmen  der  Entente
zurückzuführen,  da  die  Preise,  welche  trotz  der  Wirkung  der  Zentralisierung ­
  immer  noch  das  Mehrfache  der  Friödenspreise  betragen, ­
  an  sich  der  Fischerei  einen  starken  Anreiz  bieten.
5.  Salzheringe.
Die  besorgniserregenden  Preissteigerungen  auf  dein  Salzheringsmarkte
  während  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  1916  boten
der  Reichsoerwaltung  nach  eingehenden  Beratungen  mit  Sachverständigen ­
  den  ersten  Anlaß,  in  die  bisher  völlig  freie  Einfuhr
von  Fischen  durch  einschränkende  Bestimmungen  einzugreifen.
Durch  die  Bundesratsverordnung  vom  17.  Januar  1916  wurde  das
B  e  s  ch  la  gn  a  h  m  e  r  e  ch  t  für  alle  in  Zukunft  eingeführten  Salzheringe ­
  zugunsten  der  ZEG  ausgesprochen.  Es  war  jedoch  zunächst ­
  nicht  beabsichtigt,  sämtliche  erfaßbaren  Salzheringe  durch  die
ZEG  zentralisiert  einkaufen  und  einführen  zu  lassen.  Vielmehr
wurde  die  Verordnung  als  Handhabe  benutzt,  um  alle  nicht  dem
eigentlichen  deutschen  Salzherings-Handel  angehörenden  Eleinente
auszuschalten.  Da  der  holländische  Heringsfang  beendet  war  und
die  Bestände  aus  diesem  Fang  nur  verhältnismäßig  klein  waren,
wurden  die  Maßnahmen  zunächst  nur  auf  das  Geschäft  mit  Norwegen ­
  angewandt,  wo  in  den  ersten  Monaten  des  Jahres  1916
bedeutende  Mengen  gefangen  wurden.
Den  etwa  30  alteingesessenen  E  i  n  f  u  h  r  f  i  r  m  e  n
gegenüber  wurde  von  der  ZEG  auf  das  Beschlagnahmerecht  verzichtet. ­
  Als  Gegenleistung  für  diese  den  Händlern  eingeräumte
Monopolstellung  wurde  vereinbart,  daß  die  eingeführten  norwegischen ­
  Salzheringe  nur  zu  den  von  der  ZEG  gemeinsam ­
  mit  den  Händlern  festgesetzten  Verkaufspreisen  verkauft
werden  durften.
Das  Endziel  dieser  Regelung  war,  einer  weiteren  Steigerung
der  Preise  entgegenzuarbeiten  und,  wenn  möglich,  eine  Senkung
der  Preise  in  beschränktem  Umfange  herbeizuführen.  Leider  hat
es  sich  herausgestellt,  daß  diese  lose  Form  der  Zentralisierung
den  sehr  schwierigen  ausländischen  Marktverhältnissen  gegenüber
wirkungslos  war.  In  9k  o  r  w  e  g  e  n  hatten  die  Preise  trotz  Ausschaltung ­
  sämtlicher  nicht  zum  Fache  zählenden  deutschen  Händler
ihre  steigende  Richtung  in  verstärktem  Maße  fortgesetzt,  Haupt-
        <pb n="35" />
        33

sächlich  infolge  'der  umfangreichen  Käufe  eines  bekannten  norwegischen ­
  Großspekulanten.  Sobald  es  zur  Gewißheit  geworden
war,  daß  es  sich  dabei  nicht  um  eine  über  kurz  oder  lang  zuin  Zusammenbruch ­
  verurteilte  Spekulation,  sondern  um  eine  unter  der
Maske  der  Spekulation  verschleierte  feindliche  Maßnahme  der
Engländer  handelte,  mußte  das  zersplitterte,  schon  durch  das  unvermeidliche ­
  gegenseitige  Überbieten  preistreibende  Auftreten  der
deutschen  Fachhändler  und  der  österreichisch-ungarischen  Käufer
eingestellt  und  statt  dessen  der  zielbewußte  und  rücksichtslose  A  u  f-Ea
  u  f  durch  eine  einzige  beut  s  ch  e  Stelle  mit  größter
Schnelligkeit  durchgeführt  werden.  In  erbittertem  Konkurrenzkämpfe, ­
  an  dem  seit  April  1916  nur  noch  die  beiden  großen  Einkaufsvertretungen ­
  Deutschlands  und  Englands  teilnahmen,  konnte
das  für  Deutschland  wichtigste  Ziel,  die  Erfassung  großer  Mengen,
erreicht  werden,  allerdings  in  diesem  Falle  angesichts  des  Wettlaufens ­
  mit  den  Engländern  begreiflicherweise  nur  durch  Bewilligung ­
  sehr  hoher  Einkaufspreise.  Es  wurden  aus  Norwegen
  in,  Jahre  1916  n  ach  Deut  s  ch  land  ein-0
  e  f  ii  h  r  t:
born  Handel  (hauptsächlich  während  der
ersten  fünf  Monate)  .  475  250  Faß
von  der  ZEG  586  360  „
zusammen  1061610  Faß
Salzheringe,  während  die  von  englischer  Seite  gekauften  Mengen
ebenfalls  auf  etwa  eine  Million  Faß  geschützt  wurden.  Dabei
ovfolgten  die  Engländer  nur  das  eine  Ziel,  den  Teutschen  dieses
vichnge  Nahrungsmittel  zu  entziehen;  sie  haben  nur  einen
^unrn  weil  ihrer  Bestände  durch  Ausfuhr  nach  Rußland  und
Frankreich  verwerten  tonnen,  während  der  Rest  auf  den  nordischen ­
  Lägern  dein  sicheren  Verderben  preisgegeben  ist.
d,  -r^s*  Korbst  1916  wurde  der  Salzherings-Einkauf  in  Norwegen
-i!' 11 -?v  U  vhne  vorherige  Benachrichtigung  der  deutschen  Stellen
'.  August  1916  abgeschlossenen  n  o  r  w  e  g  i  s  ch-e  n  g  l  i  s  ch  e  n
w  n  "Vortrag  auf  eine  völlig  veränderte  Grundlage  gestellt.
aeGu&amp;gt;^on  Bestiurmringen  dieses  Vertrages  darf  Norwegen,  abiein
  a-"  einigen  weniger  wichtigen  Ausnahmen,  nur  15  v.  H.
und^i  0Wauiten  Fischfangs  nach  den  Zentraluiächten  ausführen
D(&amp;gt;f  „  7  diese  Mengen  nur  dann,  wenn  die  Fische  mit  Material
LwV lMÖ  hw'gerichtet  wurden,  das  von  den  Zentralmächten
si  war.  Tie  A  n  p  a  s  s  u  n  g  an  die  Lage,  welche  durch  den
Die  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.  »
        <pb n="36" />
        34

schon  in  der  Anlage,  besonders  aber  auch  in  der  Ausführung  ganz
einseitig  gegen  die  Zentralmächte  gerichteten  Vertrag  geschaffen
war,  bereitete  den  deutschen  EinMufsvertvetungen  sehr  erhebliche
Schwierigkeiten.  Es  mutzte  über  ganz  Norwegen  ein  Netz  von
Untervertretungen  eingerichtet  werden,  welche  die  Fischer  mit  den
von  den  Zentralmächten  gelieferten  Materialien  (Netzen,  Kohlen,
Petroleum,  Schmieröl,  Salz  usw.)  auszurüsten,  sowie  die  mit
diesen  Materialien  gefangenen  Fische  zu  kaufen,  zu  salzen  und
nach  Deutschland  zu  verschiffen  hatten.  Unter  unsäglichen  Mühen
wurde  trotz  der  Widerstände,  die  nicht  nur  wegen  der  ungünstigen
Bestimmungen  des  norwegisch-englischen  Vertrages,  sondern  and)
infolge  des  wenig  entgegenkommenden  Verhaltens  der  Bevölkerung ­
  zu  überwinden  waren,  erreicht,  daß  die  ZEG  während
der  Dauer  des  ersten  Vertragsjahres  (18.  August  1916  bis
17.  August  1917)  von  den  im  ganzen  in  Norwegen  gewonnenen
2  932  51b  Faß  Salzheringen  442  152  Faß,  also  fast  genau  15  v.  H.,
erfaßte.
Nach  den  im  norwegischen  Geschäfte  gemachten  Erfahrungen
wurde  in  Holland,  als  der  neue  Fang  im  Mai  1916  begann,
sofort  der  straff  vereinheitlichte  Einkauf  durch  die  Vertretung  der
ZEG  durchgeführt.  In  diesem  Lande  war  die  Lage  insofern
günstiger,  als  das  Geschäft  sich  zunächst  ungestört  von  englischen
Eingriffen  abspielte.  Die  erste  Hälfte  des  Fanges  (etwa  230  000
Faß)  konnte  zu  einem  im  Vergleich  zu  Fricdenszeiten  immerhin
hohen,  aber  gegen  die  norwegischen  Fangpreife  sehr  günstigen  und
vor  allem  durch  Monate  unverändert  gehaltenen  Preise  für
Deutschland  erworben  werden.  Eine  Änderung  trat  erst  ein,  als
die  Engländer  im  August  1916  durch  völkerrechtswidrige  Aufbringung ­
  einer  großen  Anzahl  von  holländischen  Fischerfahrzeugen
einen  Vertrag  von  den  holländischen  Reedern  erpreßten,  nach  dem
diese  sich  verpflichteten,  in  Zukunft  nur  noch  20  v.  H.  des  Fanges
an  die  Zentralmächte  zu  liefern.  Es  gelang  der  Findigkeit  der
deutschen  Händler  und  holländischen  Ausfuhrfirmen,  bevor  von
deutscher  Seite  durch  Erweiterung  der  Zentralisierung  eingegriffen
werden  konnte,  den  deutschen  Anteil  an  dem  Rest  des  1916er
Salzheringsfanges  (etwa  100  000  Faß)  dem  Zugriff  der  ZEG
zu  entziehen  und  in  anderen  Zubereitungsformen  (als  Kräuterheringe, ­
  Räucherbücklinge,  Delikateßheringe  nsw.)  noch  Deutschland ­
  oder  Österreich-Ungarn  einzuführen.  Dabei  wurden  die  Einkaufspreise ­
  zum  Schaden  der  deutschen  Volkswirtschaft  auf  die
doppelte  nird  dreifache  Höhe  der  bisher  von  der  ZEG  für  Salzheringe ­
  angelegten  Preise  getrieben.
        <pb n="37" />
        85
Im  Jahre  1917  kannte  die  holländische  Heringsfischerei  nur
in  ganz  beschränktem  Umfange  ausgeübt  werden,  da  die  ergiebigsten ­
  Gründe  innerhalb  der  deutschen  Seesperre  liegen  und
das  Fischen  auf  den  außerhalb  der  Sperre  liegenden  Gebieten
wegen  der  Möglichkeit  eines  neuen  englischen  Eingriffs  für  die
Holländer  gefährlich  ist.  Die  gefangenen  Mengen  waren  deshalb
so  gering,  daß  sie  kaum  zur  Deckung  des  holländischen  Heimverbrauchs
  ausreichten.

6.  Salz.  und  Klippfische.
Auf  die  Zentralisierung  der  Salzheringe  folgte  im  Jahre
1916  die  Zentralisierung  der  Salzfische,  Klippfische  und  des.  hinsichtlich ­
  der  Menge  weniger  wichtigen  Fischrogens.  „S  al  z  f  i  s  ch"
ist  gesalzener  norwegischer  Kabeljau.  (auch  Seelachs,  Lengfisch,
Brosme,  Schellfisch  u.  a.),  der  in  Friodenszeiten  in  dieser  Form
nicht  ausgeführt  wurde.  „Klippfisch"  ist  getrockneter  Salzfisch,
ein  Wichtiger  Artikel  für  die  Ausfuhr  von  Norwegen  nach  südlichen,
besonders  allen  spanisch  und  portugiesisch  sprechenden  Ländern;
die  Zentralmächte  hatten  bisher  diese  Ware  für  den  eigenen  Verbrauch ­
  nicht  bezogen.  Schon  vor  der  Zentralisierung  begann  die
ZEG  im  Jahre  1915,  in  großem  Umfange  Salz-  und  Klippfische
nach  Deutschland  einzuführen  und  zunächst  für  Gefangenenernährung ­
  zu  verwerten.  Durch  großzügige  Werbearbeit  wurde
erreicht,  daß  auch  die  Kommunalbehörden  sich  in  wachsendem  Umfange ­
  für  dieses  bei  richtiger  Zubereitung  wohlschmeckende
Nahrungsmittel  zur  Verpflegung  der  Zivilbevölkerung  einsetzten.
Angeregt  durch  die  Tätigkeit  der  ZEG  begann  Ende  1915
der  Kriegs  Handel  sich  dieser  Ware  zu  bemächtigen.  Um
den  hierdurch  verursachten  Preisausschreitungen,  die  durch  das
Eingreifen  des  bereits  erwähnten,  in  englischem  Auftrage  Handelnden
  norwegischen  Großspekulanten  noch  verschärft  wurden,
wirksam  entgegentreten  zu  können,  wurde  der  ZEG  durch
Bundesratsverordnung  vom  5.  April  1916  das  Beschlagnah ­
  m  erecht  für  Salz-  und  Klippfische  übertragen;
von  diesem  Zeitpunkte  an  trat  die  ZEG  als  alleiniger  Aufkäufer
von  Salz-  und  Klippfischen  für  Deutschland  und  Österreich-Ungarn
in  Norwegen  auf.
Der  norwegisch-englische  Fischvertrag  vom  18.  August  1916
bedeutete  für  das  Salz-  und  Klippfisch-Geschäft  eine  gleiche  Erschwerung ­
  wie  für  den  Salzherings-Einkauf.  Norwegen  darf
nur  15  v.  H.  seines  Fanges  nach  den  Zentralmächten  ausführen
3*
        <pb n="38" />
        iittb  auch  diesen  Anteil  nur,  soweit  letztere  das  Material  für  Fang
und  Zubereitung  geliefert  haben.  Die  mit  'diesen  Bedingungen
verknüpften  Schwierigkeiten  wurden  überwunden,  die  höchstmögliche ­
  Menge  wurde  erfaßt  -und  ausgeführt.

Ju&amp;gt;  ganzen  bat  die  ZEG
im  Jahre  1916  etwa  15  000  000  kg
1916  43  850  000  „
in  den  ersten  10  Monaten  1917  .  .  „  21218  000  „

Salz-  und  Klippfische  nach  Deutschland  eingeführt.
7.  Andere  zubereitete  Fische.
Wie  schon  bei  der  Beschreibung  des  holländischen  Salzherings-Geschäftes ­
  dargelegt,  wurden  Heringe  vielfach  nicht  in  der
beiliebten  Salzheringsform  hergerichtet,  sondern  in  anderer
Weise  zubereitet,  um  sie  dem  Zugriff  des  zentralisierten
Einkaufs  zu  entziehen  und  um  im  freien  Verkauf  nach  Deutschland
höhere  Preise  zu  erzielen.  Eine  ähnliche  Erscheinung  zeigte  sich  bei
den  Salz-  und  Klippfischen.  Außerdem  wurden  große  Mengen
frischer  Seefische  (z.  33.  Schellfische,  Scholle  n),  deren  Einfuhr ­
  noch  frei  war,  in  Dänemark  und  Holland  in  Fässern  gesalzen;
auf  solche  Weise  wurde  der  sofortige  Verkauf  dieser  leicht  verderblichen ­
  Ware  vermieden  und  die  Möglichkeit  einer  langfristigen
Spekulation  geschaffen.  In  jedem  Falle  wurden  durch  diese
Machenschaften  die  an  das  Ausland  zu  zahlenden  Preise  auf
eine  unerhörte  Höhe  getrieben;  die  Allgemeinheit
wurde  dadurch  m  erheblichem  Maße  geschädigt,  wenn  auch  eine
Anzahl  von  deutschen  und  ausländischen  Händlern  große  Verdienste ­
  erzielt  haben  mögen.
Um  die  Einfuhr  von  Fischen  wieder  in  die  für  die  deutsche
Volkswirtschaft  erwünschten  Formen  zurückzuzwingen,  wurde  am
30.  September  1916  das  bisher  nur  für  Salzheringe,  Salz-  und
Klippfische,  sowie  Fischrogen  ausgesprochene  Beschlagnahmerecht
  der  ZEG  a  u  f  s  ä  m  t  l  i  ch  e  Z  u  b  e  r  e  i  t  u  n  g  e  n  von
Fischen  erweitert.  Die  ungeheure  Zahl  der  für  die  Übergangszeit
  der  ZEG  äugen,eldeten  laufenden  Verträge  zeigte,
welch  erschreckenden  Umfang  diese  vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt ­
  unerwünschte  Einfuhrtätigkeit  des  freien  Handels  angenommen ­
  hatte.
Nach  Überwindung  der  Übergangsschwierigkeiten,  welche  durch
die  sehr  bedeutenden  früheren  österreichisch-ungarischen  Käufe
besonders  gesteigert  waren,  wurden  grundsätzlich  alle  unerwünschten
        <pb n="39" />
        37

ober  auch  in  Deutschland  herstellbaren  Z  u  b  e  r  e  i  t  u  n  g  s  -
f  o  r  in  c  n  beschlagnah  m  t.  Wenn  auch  die  bereits  erwähnten
etwa  100  000  Fas;  holländischer  Salzheringe,  die  nach  dem  englischholländischen
  Vertrage  vom  31.  August  1916  noch  nach  den  Zentralnrächten
  ausgeführt  werden  durften,  in  die  Wirkung  dieser  Maßnahmen ­
  nicht  mehr  einbezogen  werden  konnten,  vielmehr  aus
Grund  alter  Verträge  zu  sehr  hohen  Preisen  als  Näucherbücklinge,
Kräuterheringe  usw.  nach  Deutschland  eingeführt  wurden,  vollzog
sich  der  zentralisierte  Einkauf  von  Salzheringen,  Salzfischen  und
Klippfischen  in  Norwegen  von  setzt  ab  ungestört.  Ferner
wurde  vor  allem  erreicht,  daß  die  großen  Mengen  von  Seefischen,
die  in  Holland  und  Dänemark  gefangen  werden,  ausschließlich ­
  in  frischem  Zustande  und  nicht  mehr  in  der  die  Güte
verschlechternden,  den  Einkaufspreis  erhöhenden  gesalzenen  Form
nach  Deutschland  eingeführt  wurden.
Nur  die  Eins  u  h  r  n  o  rwegischer  Fis  ch  k  o  n  s  e  r  v  c  »
wird  auch  weiterhin  in  großem  Umfange  betrieben.  Die  Herstellung ­
  derartiger  Konserven  (Sardinen  i»  £1,  in  Tomaten,  in
Brühe;  Großfischkonserven)  ist  ein  altes  norwegisches  Gewerbe:
Überdies  sind  Fischkonserven  in  den  Bestimmungen  des  englischnorwegischen
  Fischvertrages  ausdrücklich  ausgenommen:  /  und
können  unbeschränkt  ausgeführt  werden;  es  lag  demnach  ein  erhebliches ­
  Interesse  vor,  diese  Ware  für  die  deutsche  Volksernährung
zu  erwerben.  Während  der  Einkauf  zur  Verhinderung  von  Preisüberbictungcn
  schon  vor  der  Zentralisierung  durch  die  ZEG,  die
den  norwegischen  Fabriken  das  erforderliche  Dosenblech  liefert,
vermittelt  wurde,  ist  zunächst  versucht  worden,  den  V  er  t  r  i  eb  an
die  Verbraucher  durch  eine  größere  Anzahl  deutscher  Händler,  die
zur  Einhaltung  mäßiger  Verdienstaufschläge  vertraglich  verpflichtet
wurden,  im  freien  Verkehr  vornehmen  zu  lassen.  Da  sich  aber
der  Kettenhandel  dieser  Waren  bemächtigte,  mußte  der  freie
Handel  schließlich  ganz  ausgeschaltet  werden;  die  Konserven  wurden
alsdann  nach  den  Vorschriften  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung ­
  planmäßig  an  die  Bevölkerung  verteilt.  Nur  langsam ­
  konnten  die  durch  den  Kettenhandel  getriebenen  Verbraucherpreise, ­
  über  deren  Höhe  allgemein  geklagt  wurde,  aus  eine  den
Einkaufspreisen  entsprechende  Grundlage  abgebaut  werden.
Anfang  1918  darf  eine  Normaldose  Qisardinen  im  Kleinhandel
nicht  mehr  als  1,60  M.  kosten,  während  wenige  Monate  vorher
noch  bis  3,50  M.  gefordert  und  bezahlt  wurden.
Die  M  enge  der  eingeführten  norwegischen  Fischkonserven
hat  im  Jahre  1917  einen  bedeutenden  Umfang  angenommen:
        <pb n="40" />
        38

während  der  ersten  10  Monate  wurden  etwa  46  Millionen  Dosen
im  Fischgewicht  von  annähernd  16  Millionen  kg  nach  Deutschland
verladen.
Von  anderen  Fischprodukten,  die  ans  Norwegen  unbeschränkt
ausgeführt  werden  können,  ist  noch  das  gesalzene  Haifischfleisch
  zu  erwähnen,  das  wegen  seines  scharfen  Ammoniak-  :
geruches  früher  überhaupt  nicht  verwertet  wunde,  obwohl  es  großen  :
Nährwert  besitzt  und  verhältnismäßig  billig  angeboten  wird.  \
Nachdem  festgestellt  war,  daß  durch  sachgemäße  Behandlung
(Waschen)  der  Geruch  fast  völlig  beseitigt  werden  kann,  hat  die  \
ZEG  diese  Ware  letzthin  in  großem  Umfange  eingeführt.  :
Während  der  ersten  10  Monate  des  Jahres  1017  sind  etwa  :
50  000  Faß  von  je  80  bis  100  kg  für  die  deutsche  Volksernährung
gesichert  worden.  Ursprünglich  wurde  diese  Fischart  nur  zur  Ernährung ­
  von  Kriegsgefangenen  verwandt;  in  letzter  Zeit  ist  sie  ’
jedoch  in  steigendem  Umfange  auch  für  die  Zivilbevölkerung  angefordert ­
  worden.
An  weiteren  Zubereitungen  von  Fischen,  mit  deren  Einfuhr
sich  die  ZEG  auf  Grund  ihrer  Einsuhrrechte  befaßt,  kann  auf  die
holländischen  Sardellen  und  gesalzenen  Stinte  ;
hingewiesen  werden,  ferner  auf  norwegischen  Stockfisch
u  n  d  F  i  s  ch  r  o  g  e  n.  Bemerkenswert  ist  die  Wirkung  des  zentr-ali-  |
sierten  Einkaufs  auf  das  Geschäft  mit  holländischen  Stinten;  ohne  ^
Beeinträchtigung  der  Mengen  konnten  die  Einkaufspreise  von  100
auf  30  holländische  Gulden  für  ein  Faß  gesenkt  werden.
8.  Absatz  der  zubereiteten  Fische.
Der  Absatz  der  durch  die  ZEG  eingeführten  Mengen  zu-  -
bereiteter  Fische  war  dein  Handel  überlassen  wdrden,  solange  '
der  Bedarf  durch  'Me  Zufuhren  annähernd  gedeckt  werden  konnte.
Als  jedoch  die  Einfuhr  zurückging,  während  gleichzeitig  die  allgemeine ­
  Nahrungsmittelknappheit  in  Deutschland  stieg,  wurden
die  zur  Verfügung  stehenden  Mengen,  nach  Abzweigung  des  von
der  H  e  e  r  c  s  v  e  r  w  a  l  t  u  n  g  angemeldeten  Bedarfs,  entsprechend
den  Anweisungen  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung
schlüsselmäßig  a  n  d  i  e  d  c  n  t  s  ch  e  n  Gemeinden  und
Gemeindeverbände  verteilt.  Für  Salzheringe  übernahm
der  Großhandel  gegen  eine  angemessene  Vergütung  die  sachverständige ­
  Begutachtung  der  im  Auslande  gekauften  sowie  die
Lagerung  der  in  Deutschland  eintreffenden  Mengen;  auf  diese
Weise  konnte  er  durch  Ausnutzung  seiner  Kenntnisse  und  Er-
        <pb n="41" />
        Dosen
Wand

39
fahrringen  dauernd,  wenn  auch  in  beschränktem  Umfange,  beschäftigt
werden.

hränkt
f  t  s  ch-&amp;gt;oniak-


wird.  ,
rdlung  i
at  die
efiihrt.
etwa
&amp;gt;hrung
ir  Erist
  sie  -
ig  aninfuhr

iuf  die
inte
fisch
ntrali-;
  ohne
in  100

m  zuolange

onnte.
ie  allluvden

•3  von
echend
rgnng
u  n  L
cuahm
ichverie
  die  i
diese
d  Er-9.

  Die  frischen  Fische.
Bis  zum  Herbst  des  Jahres  1916  hat  sich  die  ZEG  mit
frischen  Fischen  nicht  befaßt;  man  hielt  es  zunächst  für  unausführbar, ­
  die  Einfuhr  dieser  verderblichsten  aller  Nahrungsmittel  von
einer  Zentrale  zii  bewirtschaften.  Auf  das  Drängen  der  Reichsleitung, ­
  die  sich  ihrerseits,  von  der  öffentlichen  Meinung  unterstützt, ­
  zu  durchgreifenden  Maßnahmen  gegen  die  ungeheuren
P  r  e  i  s  a  u  s  s  ch  r  e  i  tu  n  g  e  n  auf  dem  Frischfisch-Markte  entschlossen ­
  hatte,  mußte  sich  jedoch  die  ZEG  zur  Übernahme  der
schweren  Aufgabe  bereit  erklären.  Betrugen  doch  die  Preissteigerungen ­
  seit  Ausbruch  des  Krieges  viele  hundert  Prozent;  so
war  der  Durchschnittspreis  von  Seefischen  in  den
Geestömünder  Auktionen
im  Jahre  1913  11,4  Pf.
1916  26,1
„  „  1916  69,1  „
für  das  Pfund.  Besonders  verderblich  wirkte  angesichts  des  Mißverhältnisses ­
  zwischen  Angebot  und  Nachfrage  das  Verfahren  der
öffentlichen  Versteigerung,  dessen  Wirkung  im  Frieden  von
höchstem  Nutzen  für  die  Entwicklung  des  deutschen  Fischereigewerbes ­
  gewesen  war.  Häufig  mußten  die  Fische  sogar  zwei  Versteigerungen ­
  durchlaufen;  die  in  Holland  zu  bereits  sehr  hohen
Preisen  ersteigerten  Fische  wunden  in  Geestemünde  oder  einem
anderen  deutschen  Fischereihafen  nochmals  zum  öffentlichen  Verkauf ­
  gestellt  und  auf  diesem  Wege  zu  ungeheuren  Preisen  xtnb
mit  -großen  Verdiensten  für  den  Zwischenhändler  abgesetzt.
Die  A  u  f  g  a  b  e  einer  befriedigenden  Reglung  dieser  Zustände
erschien  zunächst  unlösbar.  In  Holland  lagen  die  Verhältnisse
völlig  anders  als  in  Dänemark;  die  Einfuhr  der  frischen  Seefische
  und  die  der  frischen  Heringe  wird  von  ganz  verschiedenen
Kreisen  getragen  und  geht  verschiedene  Bahnen.  Das  Einfuhrgeschäft
  mit  frischen  Flußfischen  und  frischen  Aalen  vollzieht  sich
wiederum  auf  ganz  anderen  und  auch  unter  sich  abweichenden
Grundlagen.
Stach  eingehenden,  vielfachen  Beratungen  entschloß  man  sich,
nachdem  für  die  Vereinheitlichung  der  besonders  verwickelten
dänischen  Seefisch-Einfuhr  ein  glücklicher  Ausweg  gefunden  war,
zuerst  nur  die  Einfuhr  der  frischen  Seefische  und
        <pb n="42" />
        ?

'40

von  FluWschen  liitö  Aalen  einem  späteren  Zeitpunkte  vor-  '
zubehalten.  Durch  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  ,
13.  November  1913,  nach  welcher  alle  eingeführten  frischen  Fische  '  «j
der  ZEG  Mieferungspflichtig  und  ihrem  Beschlagnahmerecht-W
unterworfen  wurden,  ist  die  Rechtsgrundlage  für  diese  Zentrcsii-M
sierungen  geschaffen  worden.

a)  Frische  Seefisch  e.
In  Holland,  wo  die  Ausfuhr  der  frischen  Seefische  fast

ausschließlich  von  chmuiden  betrieben  wurde,  war  der  Zentrali-W  ^
sierung  bereits  vorgearbeitet  worden;  die  größeren  AinurdenerL  ^
Fischexporteure  waren  unter  deutscher  Führung  zwecks  einheitlichen  J|  .
Einkaufs  zusammengeschlossen  worden.  Dieser  Vereinigung  der-A
Exporteure  wurde  seit  November  1913  das  alleinige  Recht  übergl
tragen,  Seefische  aus  Holland  nach  Deutschland  einzuführen.  Im  «  .
Juli  1917  übernahm  die  holländische  Vertretung  der  ZEG  aus^  ^
organisatorischen  Gründen  den  gesamten.  Frischfisch-Einkauf  in  -  ^
eigenen  Betrieb.  Die  gekauften  Mengen  wurden  an  die  vom  ~'
Reichskommissar  für  Fischversorgnng  bezeichneten  Abnahmestellen  ,
versandt.  Soweit  sich  dies  mit  den  örtlichen  Verhältnissen  ver-  p  g  '
einigen  liefe,  wurde  die  Verpackung  weiterhin  durch  die  bisherigen  l  ^  1
Exporteure  gegen  eine  angemessene  Vergütung  besorgt.  d  r--.
Leider  war  der  Seefischf  a  n  g  in  Hollan  d  während  H
des  Jahres  1917  vielfachen  Störungen  ausgesetzt.  Ein  hart-  |  sln '
nackiger  Streik  der  Fischdampferkapitäne,  anhaltender  Kohlen-Mangel
  und  vor  allein  mehrfache  Versenkungen  von  holländisches  .7;  lue j
Fischcrei-Fahrzeuigen,  die  sich  in  das  deutsche  Sperrgebiet  hinaus-  F  j Q
ivagten,  hatten  Stillegungen  der  Fischerflotten  und  damit  längere  *
Unterbrechungen  der  Ausfuhr  nach  Deutschland  zur  Folge.  Nach  7  ^
mehrwöchigen  Verhandlungen  kam  am  6.  Juni  1917  ein  deut  s  ch-  1
holländischer  Fi  s  ch  ve  r  t  r  a  g  zustande,  durch  welchen  die  .a  ^
bestehenden  Schwierigkeiten  behoben  wurden.  Während  bisher  ^
die  englischen  Aufkäufer  von  den  Holländern  stark  begünstigt  l1Qn
worden  waren,  wurde  durch  diesen  Vertrag  festgelegt,  daß  Deutsch-1  I&amp;gt;e,
land  in  Zukunft  die  Hälfte  des  Ausfuhrüberschusses  zu  gleichen  »  ^
Bedingungen  erhalten  solle,  zu  denen  die  andere  Hälfte  an  Eng-  : |  jfst
land  geliefert  würde,  und  daß  jede  nachträglich  den  Engländern  ;-etwa
  gewährte  Verbesserung  der  Vertragsbedingungen  auch  für  lH , r .
Deutschland  zu  gelten  habe.  Gleichzeitig  war  zwisckfen  den  hollän-  „ip
dischen  Reedern  -und  den  deutschen  Rkarinebehörden  eine  Verlegung  ,§ a ,
des  deutschen  Sperrgebiets  vereinbart  worden,  wodurch  den
        <pb n="43" />
        41

Holländern  die  Fischerei  auf  einigen  besonders  ergiebigen  Gründen
wieder  ermöglicht  Wunde
Der  Abschluß  dieser  Verträge  ist  als  ein  deutscher  Erfolg
anzusehen,  der  auf  den  Truck  der  Seesperre  zurückzuführen  uw
und  nur  durch  ein  gleichzeitiges  Nachgeben  der  bisher  bevorzugten ­
  englischen  Aufkäufer  erzielt  werden  konnte.  Leider  war
seine  belebende  Wirkung  auf  die  Zufuhren  nach  Deutschland  nur
vorübergehend,  da  die  holländische  Regierung  während  der  bald
darauf  einsetzenden  deutsch-holländischen  Verhandlungen  über  ein
allgemeines  Handelsabkommen  den  Fischern  keine  Kohlen  znteilte.
Noch  bevor  diese  Verhandlungen  zum  Abschluß  kamen,  wurde  von
den  Engländern  der  bisher  geltende  englisch-holländische  F'sihvertrag
  gekündigt.  Tie  Folge  dieses  Vorgehens  war,  daß  die
holländischem  Reeder,  auch  als  nach  Zustandekommen  des  allgemeinen
  deutsch-holländischen  Handelsabkommens  eine  Belieferniig
  mit  Kohlen  an  sich  hätte  erfolgen  können,  nicht  niehr  auszufahren
  wagten;  sie  fürchteten  mit  Recht,  daß  die  Dampfer  von
den  a»,  Fischbezug  aus  Holland  iiicht  mehr  interessierten
Engländern  aufgebracht  werden  könnten.  Dagegen  werden  seit
Herbst  191?  voii  den  Vmiiideuer  Reedern  und  auch  von  den
Schiffseignern  einiger  anderen  Plätze  in  zunehmendem  Umfange
Segelfahrzeuge,  die  vorzugsweise  Küstenfischerei  betreiben  und
der  Aufbringungsgesahr  weniger  ausgesetzt  sind,  für  den  Frischfischfang
  ausgerüstet  und  in  Fahrt  gesetzt.  Ta  außerdem  seit
Kündigung  des  englisch-holländischen  Vertrages  -keine  Fische  mehr
all  England  geliefert  werden,  der  ganze  Ausfuhrüberschuß  tue!-»lehr
  für  die  Zentralmächte  aufgekauft  werden  kann,  hat  die  zeitweilig ­
  stark  ins  Stocken  geratene  Fischzufuhr  nach  Deutschland ­
  in  den  Herbstinonaten  des'Jahres  1917  wieder  zugenommen.
Während  die  holländische  Seefisch-Missnhr  fast  ausschließlich
von  den  Händlern  eines  einzigen  Platzes  betrieben  worden  war,
lagen  die  Verhältnisse  in  D  ä  n  e  m  a  r  k  wesentlich
schwieriger.  Uber  tausend  größere  -und  kleinere  Exporteure,
darunter  auch  zahlreiche  Fischer  und  Genossenschaften,  snn-dteil
voll  etwa  200  verschiedenen  Fischereiplätzen  frische  Seefische  nach
Teutschland,  wo  die  Ware  zum  überwiegenden  Teil  auf  den
großen  Fischmärkten  Geestemünde,  Bremerhaven,  Hamburg,
Altona,  Cuxhaven  und  Berlin  für  Rechnung  der  Versender  versteigert ­
  wurde.  Ein  zentral  geleiteter  Einkauf  ans  diesem  weitverzweigten ­
  Produktionsgebiete  wäre  ans  unüberwindliche  Hindernisse ­
  gestoßen.  Es  mußte  versucht  werden,  die  eingefahrenen
Handelswege  der  dänischen  Seefisch-Einfuhr  unter  Ausnutzung  -der
        <pb n="44" />
        42

alten  Erfahrungen  und  Verbindungen  nach  Möglichkeit  ein-  '
zuhalten.  Das  wurde  erreicht,  indem  den  dänischen  Exporteuren
freigestellt  wurde,  ihre  Ware  wie  bisher  nach  Belieben  an  einen
der  vorstehend  genannten  deutschen  „Z  e  n  t  ra  l  f  i  s  chm  ä  r  k  t  e",  j
deren  Anzahl  später  um  die  drei  kleineren  Märkte  Eckernförde,  1
Kiel  und  Rostock  erweitert  wurde,  zu  senden.  Auf  diesen  „Zentralfischmärkten" ­
  -waren  durch  Vereinbarung  mit  der  ZEG  die  preis-  ,
treibenden  Versteigerungen  abgeschafft  worden;  statt  ihrer  wurde
fortan  die  eingesandte  Ware  dein  dänischen  Eigentümer  zu  den
von  der  ZEG  festgesetzten,  in  Dänemark  öffentlich  bekannt-  j
gegebenen  Preisen  abgenommen  und  gleichzeitig  planmäßig  an
den  Handel  und  später  an  die  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgung
  gegründeten  Abnahmegesellschaften  verteilt.  .  Dieses  /
Verfahren  hat  sich  als  eine  sehr  glückliche  Lösung  der  Schwierigkeiten ­
  erwiesen  und  ist  inzwischen  nur  in  einigen  unwesentlichen  &amp;gt;
Punkten  ergänzt  worden.
Während  die  Zufuhren  aus  Dänemark  infolge  des  ,
ungewöhnlich  harten  und  anhaltenden  Frostes  im  Winter  1916/17
sehr  klein  waren,  nahmen  sie  im  Frühjahr  1917  einen  starken  ’
Aufschwung  und  erreichten  in  den  Monaten  Mai  und  Juni  eine
erfreuliche  Höhe;  sie  übertrafen  die  in  Friedenszeiten  eingeführten  '
Mengen  um  ein  Mehrfaches.  Wenn  die  sehr  bedeutenden  Zufuhr-  4
ziffern  des  Jahres  1916  nicht  ganz  erreicht  wurden,  so  war  dies  ß
ausschließlich  eine  Folge  des  in  Dänemark  herrschenden  Petroleum-  ^
mangels.  Seit  Anfang  1917  war  von  der  Entente  jegliche  ß
Lieferung  von  P  e  t  r  o  I  e  u  m  an  die  durchweg  mit  Motor-  |
antrieb  arbeitende  dänische  Fischerei  eingestellt  worden.  Die  s
ZEG  sah  sich  daher  der  Ausgabe  gegenüber,  die  im  Verhältnis  ,
zum  bisherigen  Verbrauche  kleineren  Mengen,  die  von  den  Zentral-  -
mächten  abgegeben  werden  konnten,  planmäßig  an  die  dänische
Fischerei  zu  verteilen.  Die  ganze  Küste  wurde,  ähnlich  wie  in
Norwegen,  mü  einem  Netz  von  Verteilungsstellen  überzogen;  nach
anfänglichem  Widerstreben  haben  die  Fischer  das  deutsche
Petroleum  gern  genommen.  Eine  Beeinträchtigung  der  ge-  i
fangeneu  Mengen  von  Fischen  war  jedoch  infolge  der  beschränkten  -
Zuteilungen  nicht  zu  vermeiden.
Die  abgesehen  von  dieser  Einschränkung  immer  noch  nn-  f
gchiiiderte  Fischausfuhr  von  Dänemark  nach  den  ZentralmächteN  1
war  schon  seit  langem  ein  Stein  des  Anstoßes  für  die  Entente.  ,
Im  Sommer  1917  setzte  von  dieser  Seite  neuerdings  ein  der-  &amp;lt;
schärfter,  auf  starke  Verminderung  der  Ausfuhr  zielender  Druck
p,in.  Nach  langem  Widerstreben  hat  die  dänische  Regierung  aus  J
        <pb n="45" />
        43

Furcht  vor  den  angedrohten  Zwangsmitteln  diesem  Drucke  nachgegeben ­
  und  sich  Anfang  August  1917  eine  Vereinbarung  abringen ­
  lassen,  nach  welcher  von:  22.  August  1917  die  Fischausfuhr
nach  den  Zentralmächten  ans  die  im  Durchschnitt  der
letzten  Friedensjahre  ausgeführten  Mengen  (25  200
Donnen  jährlich)  beschränkt  wurde.  Dagegen  versprach  die  Entente,
in  Zukunft  sämtliche  H-ilfsstoffe  für  die  dänische  Fischerei,  also  auch
Petroleum,  ungehindert  nach  Dänemark  gelangen  zu  lassen.
Während  der  letztere  Teil  der  Vereinbarung  von  der  Entente  bisher ­
  nicht  gehalten  wurde,  sieht  sich  die  dänische  Regierung  ano
allgemein-politischen  Rücksichten  genötigt,  die  Beschränkung  der
Ausfuhr  peinlichst  genau  durchzuführen.  Die  im  Zusammenhange
hiermit  getroffenen  Maßnahmen  haben  die  ganze  dänische  Fischereiwelt
  in  große  Verwirrung  gebracht  und  allgemein  scharfe  Mißstimmung ­
  hervorgerufen.  Die  Zufuhren  nach  Deutschland  waren
infolgedessen  unregelmäßig;  nur  mühsam  konnten  während  der
ersten  drei  Monate  die  zur  Ausfuhr  freigegebenen,  alle  Fischsorten
  umfassenden  je  2000  Tonnen  ausgeführt  werden.  Die
zukünftige  Entwicklung  ist  ganz  unübersehbar;  schon  jetzt  herrscht
infolge  des  Ausbleibens  der  von  der  Entente  zugesicherten  Zufuhren ­
  starker  Petroleummangel,  der  möglicherweise  Stockungen
der  Ausfuhr  zur  Folge  haben  wird.
Neben  Holland  und  Dänemark  spielte  die  Seefisch-Einfuhr
  ans  Schweden  und  Norwegen  keine  erhebliche ­
  Nolle.  Die  Schweden  hatten  große  Not  im  eigenen  Lande,
so  daß  der  Fang  gu  hohen  Preisen  für  den  Heimverbrauch  aufgenommen
  wurde.  In  Norwegen  stand  der  englisch-norwegische
Fischvertrag  einer  Ausfuhr  von  frischen  Seefischen  hindernd  im
Wege.
Aus  den  verschiedenen  genannten  Ländern  sind  während  der
seit  Beginn  der  Zentralisierung  verflossenen  ersten  12  Monate
(Dezember  1916  bis  November  1917)  etwa  32  000  Tonnen  frische
Seefische  im  Werte  von  annähernd  48  Millionen  Mark  nach
Deutschland  eingeführt  worden.
b)  Frische  Heringe,  Makrelen  usw.
Auf  ganz  anderen  Grundlagen  als  die  Einfuhr  von  frischen
Seefischen  wunde  die  zentralisierte  Einfuhr  von  frischen  Heringen
aufgebaut.  Es  bestand  in  Deutschland  ein  beschränkter  Kreis  von
Einfuhrfirmen,  in  deren  Händen  das  ausländische  Geschäft
mit  frischen  Heringen  in  Friedenszeiten  ausschließlich  gelegen
hatte.  Da  es  zur  Bewältigung  der  schwierigen  Aufgabe  zweck-
        <pb n="46" />
        44

mäßig  erschien,  die  Erfahvnngen  »nd  die  Mitarbeit  des  gesamte»  E
Fachhandels  zu  verwerten,  wurden  die  etwa  30  in  Frage  koinuienden
  Firmen  zu  einer  losen  Vereinigung,  einer  Art  Syndikat,
  zusammengeschlossen,  welches  auf  Grund  eines  mit  derL
ZEG  geschlossenen  Vertrages  die  Einfuhr  voll  frischen  Heringe»,  |
Makrelen,  Sprotten  -und  einigen  anderen  Sorten  übernahm.  Die-Geschäftc
  des  Syndikats  werden  von  einer  neugegründeten  Ge-  s
sellschaft  mit  kleinem  Kapital,  der  „Frischherings-Einfuhr-  |
('5.  in.  b.  H.",  geführt.  Tie  Leitung  des  Berliner  Hauptkontors
sowie  der  Einkaufsvertretungen  im  Auslande  und  der  inländisclien  ]
Übernahmestellen  ist  von  fachkundigen  Vertretern  des  Frisch-;
Heringshandels  übernommen  worden;  seitens  der  ZEG  wird  einM
dauernde  Aufsicht  über  die  ganze  Geschäftsführung  ausgeübt.  ,
Tie  Mitglieder  des  Syndikats  sind  verpflichtet,  im  Ver-  .
hältnis  der  von  ihnen  int  Frieden  eingeführten  Mengen  die
Einfuhrgeschäfte  der  Frischhcrings  -  Einfuhr  -  G.  m.  b.  H.  z»
finanzieren,  und  sie  nehmen  im  gleichen  Verhältnis  am  Verdienste
teil.  Letzterer  ist  durch  Vereinbarung  mit  der  ZEG  unter  Berück-  -
sichtigung  der  Kapitalbeteiligung  und  des  gelaufenen  Wagnisses
begrenzt  worden;  etwaige  darüber  hinaus  erzielte  Überschüsse
werden  der  Reichskasse  zugeführt.
Als  Bezugsländer  für  frische  Heringe  kamen  i  i»
Frieden  hauptsächlich  Großbritannien,  Norwegen,  Schtoede»
und  Dänemark  in  Betracht.  Auf  das  Ausbleiben  der  von  Eng'
land  und  Schottland  eingeführten  Heringe,  die  eine  wichtige  Rolle
für  die  Versorgung  Deutschlands  gespielt  hatten,  ist  der  im  Kriege
herrschende  Mangel  an  Räncherbücklingeu  in  erster  Linie  zurückzuführen. ­
  Auch  die.  früher  bedeutende  norwegische  Zufuhr  ka&amp;gt;»
nicht  in  Betracht,  da  der  16  v.  H.  betragende  Anteil,  den  Deutsch'  -j
land  im  günstigsten  Falle  von  dem  norwegischen  Heringsfange
beziehen  kann,  aus  Zweckmäßigkeitsgründen  nicht  im  leicht  verderblicheu
  frischen  Zustande,  sondern  in  der  dauerhaften  ge-  :
salzenon  Form  bezogen  wird.
Dagegen  stand  Schweden,  als  die  Frischherings-Einfuhr-G.
  in.  b.  H.  im  November  1916  ihre  Tätigkeit  begann,  inmitte»
der  Hauptfangzeit.  Durch  die  große  Anzahl  von  sich  überbietende»
Aufkäufern  waren  die  Preise  auf  214  Kronen  für  eine  KW
getrieben  worden,  gegen  einen  im  Frieden  üblichen  Preis  vo»
etwa  8  bis  20  Kronen.  Die  Folge  der  Zentralisierung  war  bei
diesem  verderblichen  Artikel,  der  nicht  wie  andere,  haltbare  Ware»
während  des  Übergangs  vom  freien  Handel  zum  zentralisierte»
Einkauf  zurückgehalten  werden  kann,  überraschend.  Der
        <pb n="47" />
        45

19.  November  1916  war  ;bcr  letzte  Tag,  an  dem  frische  Heringe
von  den  Händlern  frei  aus  Schweden  ausgeführt  und  in  Deutschland ­
  unbeschränkt  verkauft  werden  konnten.  Am  folgenden  Tage
setzte  der  zentralisierte  Einkauf  ein,  den  die  Frischherings-Einfuhr-G.
  'in.  b.  H.  durch  Einrichtung  einer  Einkaufsvertretung  in  Gotenburg, ­
  dem  wichtigsten  schwedischen  Fangplatze,  sorgfältig  vorbereitet
hatte.  Während  von  den  Händlern  am  18.  November  noch  bis  zu
214  Kronen  für  eine  Kiste  bezahlt  worden  waren,  wurde  am
20.  November,  als  die  Vertretung  der  Frischherings-Einfuhr-G.
  in.  b.  H.  zum  ersten  Male  als  einziger  Käufer  auftrat,  der
Preis  ohne  Widerstand  auf  60  Kronen  festgesetzt;  das  bedeutete
einen  P  r  e  i  s  st  u  r  z  von  154  Kronen  für  eine  Kiste  innerhalb ­
  48  Stunden.  Im  späteren  Verlaufe  der  Fangzeit
wurden  die  Preise  weiter  auf  etiva  40  Kronen  gesenkt.  Da  jedoch
die  Werte  immer  noch  das  Mehrfache  der  Friedenspreise  betrugen
und  den  Fischern  guten  Verdienst  ließen,  haben  diese  gern  fitr
Deutschland  gearbeitet.  Leider  wurde  das  Ergebnis  der  schwedischen ­
  Winterfischerei  1916/17  durch  den  ha  r  te  n  W  inte  r  beeinträchtigt; ­
  monatelang  war  es  den  Fahrzeugen  wegen  der  Eisverhältniße ­
  nicht  möglich,  aus  den  Fang  auszuführen.  Immerhin
hat  die  Frischherings-Einfuhr-G.  m.  b.  H.
im  Dezember  1916  etwa  7000  Tonnen

Januar

1917

„  1000

Februar

1917

„  4000

März

1917

5000

,,

schwedischer  Heringe  nach  Deutschland  eingeführt.
Die  schwedische  M  a  k  r  e  l  e  n  f  i  s  ch  e  r  e  i,  die  im
Sommer  ausgeübt  wird,  konnte  nicht  in  dom  wünschenswerten
Umfange  für  Deutschland  ausgenutzt  werden,  weil  die  schwedischen
Behörden  infolge  der  zunehmenden  Nahrungsmittelknappheit  im
eigenen  Lande  mir  zögernd  Ausfuhrerlaubnisse  erteilten.  Auch
auf  die  Versorgung  Deutschlands  aus  dem  im  November  1917
neu  einsetzenden  Winterheringsfang  kann  nicht  gerechnet  werden.
Obwohl.  von  deutscher  Seite  der  schwedischen  Regierung  verhältnismützig
  umfangreiche  Petroleumlieserungen  angeboten
waren,  durch  welche  der  ganzen  Flotte  die  Fischerei  ermöglicht
worden  wäre,  hat  eine  Verständigung  über  die  Ausfuhr  von
frischen  Heringen  nicht  erzielt  werden  können.  Tie  schwedische
RegieruM  ist  darauf  angewiesen,  in  größtem  Umfange  norwegische ­
  Salzheringe  zur  Ernährung  der  eigenen  Bevölkerung  zu
beziehen;  an  die  Lieferung  dieser  Salzheringe  wird  jedoch  von  den
Norwegern  auf  Anweisung  der  Engländer  die  Bedingung  geknüpft,
        <pb n="48" />
        46
daß  Schweden  keine  Fische  nach  Deutschland  ausführen  dürfe.  Die
schwedische  Regierung  hat  demnach  die  lang  hingezogenen  Verhandlungen ­
  mit  Deutschlaich  an  allgemeinen  Rücksichten  ans  die
Ernährung  des  eigenen  Volkes  scheitern  lassen;  die  sich  mit  den
deutschen  Interessen  deckenden  Wünsche  der  Fischer  mußten  hinter
dieser  Erwägung  zurückstehen.
Für  das  dänische  Geschäft,  das  sich  auf  eine  große
Anzahl  von  weitverzweigten  kleineren  Fischereiplätzen  verteilte,
war  von  der  Frischherings-Einsühr-G.  m.  b.  H.  eine  Hauptvertretung ­
  in  Kopenhagen  eingerichtet  worden.  Der  Frühjahrssang
  des  Jahres  1917  setzte  im  April  ein  und  brachte  besonders  im
Mat  günstige  Ergebnisse.  Die  Zufuhren  nach  Deutschland  waren
in  diesem  Monat  trotz  der  knappen  Petroleumversargung  sogar
größer  als  in  früheren  Jahren.  Der  Herbstsang  ist  durch  die  am
22.  August  1917  von  der  dänischen  Regierung  verfügte  Kontingentierung ­
  der  Ausfuhr  sowie  durch  andauernden  Petroleummangel
  wesentlich  beeinträchtigt  worden.  Während  der  sieben
Monate  von  April  bis  Oktober  1917  wurden  durch  die  Frischhevings-Einfuhr-G.
  m.  b.  H.  aus  Dänemark  etwa  9000  Tonnen
Heringe,  Makrelen,  Hornfische,  Seehasen  und  Sprotten  nach
Deutschland  eingeführt.
Der  im  Frühjahr  beginnende  holländischeZuidersee-Heringsfang
  wunde  nur  zum  Teil  durch  die  Frischherings-Einfuhr-G.
  m.  b.  H.  in  frischem  Zustande  nach  Döutschland'  eingeführt, ­
  da  mit  Rücksicht  auf  die  starken  Salzherings-Anforderungen
  der  Heeresverwaltung  späterhin  die  gesamten  für
die  Zentralmächte  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  in  Holland
gesalzen  und  als  Salzheringe  nach  Deutschland  eingeführt  wurden.
Von  den  durch  die  Frischherings-Einsuhr-G.  in.  b.  H.  eingeführten ­
  frischen  Heringen  und  anderen  Fischen  sind  etwa  acht
Hundertteile  für  den  Frischverbrauch,  die  restlichen  Mengen  an  die
deutsche  Fischindustrie  zur  Herstellung  von  Räucherwaren,  Rollmöpsen, ­
  Bismarckheringen  usw.  geliefert  worden.  Zur  Durchführung ­
  einer  planmäßigen  Verteilung  wurden  von  der  Frischherings-Einfuhr
  in  der  Nähe  der  Grenzübergänge  eine  Reihe  von
V  e  r  t  e  i  I  u  n  g  s  st  e  l  l  e  n  eingerichtet,  von  welchen  die  eintreffenden ­
  Mengen  zunächst  schlüsselmäßig  auf  die  gesamte
deutsche  Industrie  verteilt  wurden.  Später  übernahmen  die  vom
Reichskommissar  für  Fischversorgung  gegründeten  Fischindustrie-Gesellschaften
  die  Heringe  an  den  Verteilungsstellen  und  ließen  sie
nach  den  Anweisungen  des  Reichskommissars  durch  die  angeschlossenen ­
  industriellen  Betriebe  im  Lohn  verarbeiten.
        <pb n="49" />
        47

c)  Flußfische.
Ein  besonderes  Handelsgebiet  bilden  neben  den  Seefischen
und  frischen  Heringen  die  Flußfische,  deren  Einfuhr  durch  ein
Absatzmouopol  zum  Teil  bereits  im  Sommer  1916  bei  der  FlußfischhandeIs
  -  G.  m.  b.  H.,  damals  der  Interessengemeinschaft
einiger  führender  Flußfifchimporteure,  zentralisiert  tvar.  Nachdem ­
  im  November  1916  die  ZEG  die  Verantwortung  für  die
Einfuhr  aller  frischen  Fische  übernommen  hatte  und  die  erste
große,  mit  der  Regelung  der  Seefisch-  und  Heringseinfuhr  verbundene ­
  Arbeitshäufung  überwunden  war,  wurde  im  März  1917
die  Flußfifchhandels-G.  m.  b.  H.  auf  Veranlassung  der  ZEG  wn&amp;lt;
gestaltet.  Wie  bei  der  Frischherings-Einfuhr  wurden  sämtliche
früheren  Flußfischimporteure  von  Bedeutung  zu  einem  Syndikate ­
  zusammengeschlossen.  Die  Flußfischhandels-G.  in.  b.  H.
übernahm  das  Einfuhrgeschäft  für  Rechnung  dieser  Vereinigung
unter  der  dauernden  Aufsicht  und  nach  den  preis'beschränkenden
Vorschriften  der  ZEG.
Das  Hauptbezugsland  für  Flußfische  ist  Holland,  außerdem ­
  in  geringerem  Umfange  Dänemark  lind  Schweden.
Die  eingeführten  Mengen  schwanken  nach  der  Jahreszeit;  in  den
günstigen  Monaten  betragen  sie  200  bis  350  Tonnen,  spielen  also
neben  den  Einfuhren  von  Seefischen  und  frischen  Heringen  keine
erhebliche  Rolle.  Die  Verteilung  erfolgte  nach  den  Anweisungen
des  Roichskommissars  für  Fischversorgung  in:  allgemeinen  u  n  -
mittelbar  an  die  größeren  Städte,  zum  Teil  auch
an  die  Badeorte.
d)  Aale.
In  gleicher  Weise  wie  bei  der  Regelung  der  Einfuhr  von
frischen  Heringen  und  Flußfischen  wurden  bei  Beginn  des
Frühlingsfanges  im  April  1917  die  früheren  Einfuhrhändler  von
frischen  Aalen  zu  einem  Syndikate  zusammengeschlossen,
dessen  Geschäft  unter  der  Aufsicht  und  nach  den  preisbeschränken,
den  Vorschriften  der  ZEG  von  der  zu  diesem  Zweck  gegründeten
A  a  I  e  i  n  f  u  h  r  -  G.  m.  b.  H.  geführt  werden.  Das  Hanptbezugsland
  ist  Dänemark,  daneben  Schweden  und  Holland.
Die  monatlich  eingeführten.  Mengen  dieses  wegen  seines  Fettgehaltes ­
  wertvollen  Fisches  schwanken  entsprechend  den  wechselnden
Fangzeiten  zwischen  100  und  400  Tonnen:  während  der  sechs
Monate  Mai  bis  Oktober  1917  sind  dem  deutschen  Verbrauche
insgesamt  etwa  1500  Tonnen  im  Werte  von  etwa  6  Millionen
Mark  zugeführt  worden.  Die  vor  der  Zentralisierring  außer-
        <pb n="50" />
        ordentlich  in  die  Höhe  getriebenen  Einkaufspreise  konnten
durch  die  Aaleinfuhr-G.  m.  b.  H.  erheblich  gesenkt  werden.  Zinn
Beispiel  wurden  zur  Zeit  der  ungehinderten  Einfuhr  für  eine  bestimmte ­
  Qualität  bis  zu  3,50  Kronen  für  ein  Pfund  bezahlt,
während  die  Aaleinfuhr-G.  m.  b.  H.  für  die  gleiche  Sorte  durchschnittlich ­
  nur  eine  Krone  anzulegen  brauchte.  Selbst  wenn  man
die  Wahrscheinlichkeit  unberücksichtigt  läßt,  daß  die  Aalpreise  rin
Auslande  bei  Fortbestehen  des  freien  Wettbewerbs  weitere  starke
Steigerungen  erfahren  haben  würden,  beträgt  die  Ersparnis  an
deutschem  Nationalvermögen  auf  die  während  der  sechs  Monate,
Mai  bis  Oktober  1917,  eingeführten  Mengen  mindestens
9  Millionen  Mark.
Die  aus  dein  'Auslande  eingeführten  Aale  wurden  an  mehrere
von  der  Aaleinfuhr-G.  m.  b.  H.  eingerichtete  Verteilungsstellen ­
  geleitet,  von  wo  sie  nach  den  Anweisungen  des
Reichskommissars  für  Fischversorgung  zum  größten  Teil  an
die  diesem  unterstellten  Kriegs-Fischindustrie-Gesellfchaften  zur
Räucherung  geliefert  wurden;  nur  kleinere  Mengen  wurden  dem
Frischverbrauche  zugeführt.
e)  Schal-  und  K  r  u  st  e  n  t  i  e  r  e.
Aus  gleicher  Veranlassung  wie  bei  den  übrigen  Nahrungs,
mittelgruppen,  also  wegen  der  die  Kaufkraft  unserer  Volkswirtfchaft
  schädigenden  Preisüberbietungen  der  im  Auslande  aufkaufenden ­
  Händler,  wurde  die  ZEG  durch  Bundesratsverordnung
vom  14.  Februar  1917  beauftragt,  auch  die  Vereinheitlichung  der
Einfuhr  von  Schal-  und  Krustentiereu  durchzuführen.
Es  handelte  sich  dabei  in  erster  Linie  um  die  Eins  u  h  r
holländischer  S  e  e  m  u  s  ch  e  l  n,  die  in  frischem  Zustande
im  westlichen  Deutschland  bereits  im  Frieden  ein  beliebtes
Nahrungsmittel  gewesen  waren.  Seit  dem  Herbst  des  Jahres  1916
waren  findige  .Kaufleute  dazu  übergegangen,  die  frischen  Muscheln
in  Holland  schälen  zu  lassen  «und  sie  in  gesalzenem  Zustande ­
  in  Fässern  nach  Deutschland  einzuführen.  Infolge  der
starken  Nachfrage  hatte  sich  an  der  holländischen  Küste,  aus  dem
Boden  wachsend,  eine  ziemlich  bedeutende  Salzmuschelindustrie
gebildet.  Da  diese  jedoch  mit  den  einfachsten  Mitteln  arbeitete,
entsprach  die  Herstellungsweise  nicht  immer  den  hygienischen  Anforderungen. ­
  Überdies  sagte  die  Salzmuschel  weder  in  roher  noch
in  konservierter  Form  dem  deutschen  Geschmacke  zu.
lim  die  Einfuhr  dieses  Artikels,  eines  der  letzten,  in  welchen
der  Handel  noch  die  Möglichkeit  einer  freien  Betätigung  hatte,
        <pb n="51" />
        49
und  bei  dem  deshalb  die  Preisausschreitungen  besonders  schars  in
Erscheinung  getreten  waren,  in  geordnete  Bahnen  zu  lenken,
wurde  zunächst  versucht,  den  Fachhandel  zusammenzuschließen  und
ihm  die  Durchführung  der  Geschäfte  in  ähnlicher  Weise  wie  bei
den  vorstehend  beschriebenen  Fischhandeis-Syndikaten  zu  übertragen. ­
  Da  jedoch  auch  der  Handel  seine  Erfahrungen  hu  Muschelgeschäft
  zum  Teil  erst  während  des  Krieges  gesammelt  hatte,  sick
zu»,  Teil  ans  Kleinbetriebe»  zusammensetzte  und  für  die  Leitung
eines  großen  Unternehmens  nicht  geeignet  war,  mußte  die  ZEG
bereits  im  Frühjahr  1917  das  ganze  Geschäft  in  eigenen
Betrieb  übernehme  n.
Die  Einfuhr  frischer  S  e  e  m  u  s  ch  e  l  n  wurde  zunächst
durch  den  harten  Frost  während  der  Monate  Februar  und  März
1917  behindert;  dagegen  konnte  in  dieser  Zeit  ein  großer  Teil  der
alten  Bestände  an  Salzmuschelfleisch,  über  dessen  Verwendbarkeit
noch  keine  abschließenden  Erfahrungen  vorlagen,  ausgekauft  und
nach  Deutschland  verladen  werden..  Der  Absatz  gestaltete  sich,  da
sich  diese  Ware  trotz  der  Nahrimgsmittelkuappheit  für  die  Verpflegung ­
  der  Zivilbevölkerung  nur  zum  Teil  verwenden  ließ,
außerordentlich  schwierig;  der  Rest  der  Bestände  mußte  schließlich
an  Extraktfabriken  verkauft  werden.
Much  der  Ansang  April  1917  nach  Aufhören  des  Frostes  einsetzenden ­
  Einfuhr  frischer  See  m  u  s  ch  c  l  n  war  zunächst
kein  großer  Erfolg  beschiedcn,  da  infolge  der  schwierigen  Beförderungsverhältnisse ­
  die  Muschelsendungeu  allzulange  unterwegs ­
  waren  und  in  -manchen  Fällen  in  nicht  mehr  einwandfreiem
Zustande  am  Bestimmungsorte  eintrafen.  Tie  Schwierigkeiten
wurden  dadurch  vermehrt,  daß  die  Holländer  für  den  Frischversand
nur  kleine  und  schlammige  Muscheln  lieferten,  während  die  beste
Ware  zu  sehr  hohen  Preisen  von  der  Salzn,nschel-Jndnstrie  ausgenomnien
  wurde.
Mit  Beginn  der  wärmeren  Jahreszeit  inußten  die  Muschelverladungen ­
  wegen  der  Gefahr  des  Verderbs  eingestellt  werden.
Der  Sommer  1917  wuvde  dazu  benutzt,  um  die  in,  Herbst  neu
beginnende  Hauptgeschäftszeit  auf  verbesserter  Grundlage  vorzubereiten. ­
  Da  sich  die  Salzmuschel  nicht  bewährt  hat,  wird  im
Winter  1917/18  von  ihrer  Einfuhr  gänzlich  abgesehen;  dagegen
sollen  frische  Muscheln  in  großem  Umfange  eingeführt
werden.  Wegen  der  schwebenden  deutsch-holländischen  Verhandlungen ­
  über  ein  allgemeines  Handelsabkommen  verzögerte  sich
der  Beginn  des  Versandes;  feit  Anfang  November  1917  sind  jedoch
die  Verladungen  in  Fluß  gekommen,  Tie  Transportschwierig-Tie
  Fische  in  der  KriegWtrtschast.  4
        <pb n="52" />
        feiten,  über  welche  bereits  im  Frühling  1917  zu  klagen  war,  haben
sich  inzwischen  nicht  vermindert.  Auch  im  Herbst  1917  sind  wegen
der  langen  Transportdauer  einzelne  Sendungen  in  nicht  mehr'
genußfähigem  Zustande  in  Deutschland  angekommen.  Es  wird
alles  daran  gesetzt,  die  bestehenden  Mißstände  durch  Verhandlungen ­
  mit  den  holländischen  und  deutschen  Eisenbahnbehörden
sowie  durch  Einlegung  von  Extrazügen  zu  beheben  und  dem

deutschen  Volke  möglichst  große  Mengen  dieses  billigen.Nahrungs

mittels  in  einwandfreier  Beschaffenheit  zuzuführen.
Gleichzeitig  mit  der  Muscheleinfuhr  hat  die  ZEG  auch  die  ;
Einfuhr  von  Austern  aufgenommen.  Da  die  Austern  den  ;
Fischperbrauch  in  gewissem  Umfange  entlasten  und  in  Holland  zu
niedrigen  Preisen  gekauft  werden  können,  hat  die  Reichsverwaltnng
das  bestehende  Einfuhrverbot  im  Frühling  1917  aufgehoben.  Die
ZEG  hat  daraufhin  mit  den  vereinigten  holländischen  Austernzüchtern ­
  einen  Vertrag  geschlossen,  nach  welchem  den  Holländern
die  Hälfte  des  Kaufpreises  sofort  in  ihrer  Landeswährung  vergütet ­
  wurde,  während  die  andere  Hälfte  auf  einem  bis  sechs
Monate  nach  Friedensschluß  gesperrten  Konto  einer  deutschen
Großbank  einbezahlt  wird.  Die  eingeführten  Austern  wurden  dem
deutschen  Handel  zugeführt,  durch  dessen  Vermittlung  sie  zu  fest
vorgeschriebenen  Preisen  an  den  Verbraucher  gelangen.  Die  Einfuhr ­
  auf  Grund  dieses  Vertrages  konnte  wegen  des  Einsetzens  der
warmen  Witterung  nur  kurze  Zeit  betrieben  werden.
Für  den  Winter  1917/18  ist  mit  den  Holländern  ein  ne  u  er
Vertrag  geschlossen  worden,  der  unmittelbar  nach  Beendigung
der  Verhandlungen  über  das  allgemeine  Handelsabkommen  in
Kraft  trat.  Nach  diesem  wird  nunmehr  der  ganze  Kaufpreis  bis
zwei  Jahre  nach  Friedensschluß  gestundet.  Seit  Ende  Oktober
1917  werden  täglich  160  000  bis  180  000  Stück  eingeführt.
Die  in  Gasthäusern  zu  2,75  Mark  für  zehn  Stück  gelieferten
Austern  bilden  heute  einen  wichtigen  Bestandteil  der  Speisekarten-Außer
  den  Seemuscheln  und  Austern  sind  größere  Mengen
gesalzener  holländischer  Garnelen  (Krabben)  im  Sommer  19»
zu  verhältnismäßig  billigem  Preise  eingeführt  worden.  Der  Verbrauch ­
  dieses  zunächst  wenig  bekannten  Nahrungsmittels  wurde
durch  die  Verbreitung  von  Zubereitungs-Vorschriften  angeregt;  die
daraufhin  stärker  einsetzende  Nachfrage  konnte  während  der  letzten
Monate  nicht  mehr  in  vollem  Umfange  befriedigt  werden.
Sämtliche  von  der  ZEG  eingeführten  Schal-  und  Krustentiere ­
  wurden  nach  den  Vorschriften  des  auch  für  diese  Warengruppe
zuständigen  Reichskommissars  für  Fischversorgung  verteilt.

rich
auf
wu

erg
lieb
Wa
Grr
der
Sa&amp;gt;
and
Pre
fris
Zen
wor
knv)
jede
den

lam
schie
Die
stau
I.i  inc

Krie
dam
        <pb n="53" />
        61

4*

■oben
K'n« 1 ,
mehr  |
wird
io  mb*
7  den
dein  |
»gs-,
ibic;
■bc*n  1
d  zu  I
[U110
Die
erndern
  ^
veriecks
  ,
che»
dein
fest
Linder ­
  :
i  er
unö  '
in
bis
her;
rt.
ten
ben-  '
gen
917
!er*
rde
die
ten

IO.  S^ch  tußwort.
Aus  den  vorstehenden  Darstellungen  ergibt  sich  die  Folgerichtigkeit. ­
  mit  der  die  einzelnen  Stufen  der  Fischzentralisierung
aufeinander  folgten:  Von  der  allgemeinen  Preissteigerung
wurden  zunächst  in  stärkerem  Umfange  die  Salzheringe
-ergriffen,  die  wegen  -ihrer  Haltbarkeit  auch  int  Frieden  ein  beliebter ­
  Spekulationsartikel  waren;  zuerst  -wurde  daher  -diese
Ware  -einer  Regelung  unterzogen.  Es  folgte  die  andere  -große
Gruppe  der  zubereiteten  Fische:  Salzfische  und  Klippfische.  Ats
der  Krwgshandel  weiterhin  dazu  überging,  die  Salzheringe  und
Salzfische,  um  sie  deut  zentralisierten  Einkauf  zu  entziehen,  in
anderer  Form  zuzubereiten,  und  ferner  die  bis  dahin  von  der
Preissteigerung  noch  nicht  in  gleichem  Umfange  getroffenen
frischen  Fische  zu  Spekulationszwecken  zu  verarbeiten,  ist  die
Zentralisierung  auf  alle  Zubereitungen  von  Fischen  ausgedehnt
worden.  Infolge  der  sich  ständig  verschärfenden  Nahrungsmittelknappheit ­
  tonnte  sich  auch  der  Markt  für  frische  Fische  trotz  der
jede  Zurückhaltung  ausschließenden  Verderblichkeit  dieser  Ware
den  Preisausschreitungen  nicht  -entziehen;  die  Regelung  der  gesamten ­
  Frischfisch-Einfuhr  mußte  daher  den  Schlußstein  der  verschiedenen ­
  Maßnahmen  der  Fischhandels-Z-entra-lisierung  bilden.
Die  Vereinheitlichung  der  Einfuhr  von  Schal-  und  Krustentieren
stand  nicht  in  unmittelbarem  Zusammenhange  mit  dieser  Entwicklung, ­
  ist  jedoch  auf  die  gleichen  Ursachen  zurückzuführen.
Die  Politik  der  Einfnhrzentralisiernng  ist,  wie  die  ganze
Kriegswirtschaft,  eine  unvermeidliche  Folge  der  langen  Kriegsdauer. ­


enipc
        <pb n="54" />
        Die  Beschaffung  des  Fischereibedarfs
Von
Or.  E.  E  &amp;gt;'  ch  e  l  b  a  u  m  Or.  H.  N.  M  a  &amp;gt;  e  r  Or.  K.  S  in  o  l  i  a  n
Wissenschaftl.  Mitarbeiter  Kgl.  Bayr-Rcaierungsrat,  Wissenschaftl.  Assistent
beiin  Deutschen  LaudeSinspektor  bettn  Deutschen
Seefischcrciverein,  für  Fischzucht,  Fischcreivcrein,
Berlin  München  Berlin
j.  Zt.  beim  Neichskommissar  für  Fischversorgung  in  Berlin.
Tie  Versorgung  der  Fischereibetriebe  mit  den  zur  Ausübung
der  Fischerei  erforderlichen  Geräten  und  Betriebsmitteln  bildet
eine  der  wichtigsten  Aufgaben  des  Reichskommissars  für  Fisch-Versorgung,
  in  Verbindung  mit  den  für  die  Bereitstellung  der  er-  .
forderlichen  Rohstoffe  zuständigen  Behörden,  insbesondere  der.
Kriegs-Nohstoff-Abteitung  des  Preußischen  Kriegsministeriums'
nnd  den  für  die  Kriegswirtschaft  gegründeten  Neichsftellen  und
Kriegsgesellschafteit.  Mit  der  Beschaffung  nnd  Verteilung  der
Geräte  und  Betriebsmittel  ist  der  dem  Reichskommissar  a"'
gegliederte  A  u  s  s  ch  n  ß  für  Fischereibedarf  betraut.
In  deir  ersten  Monaten  nach  Beginn  des  Krieges  war  infolge
der  geringen  Nachfrage  nach  Fischen  die  Befischung  der  Gewässer
zurückgegangen  und  im  Zusammenhang  damit  auch  der  Bedarf
an  Fischereigeräten.  Dazll  kam  noch,  daß  die  Fischer.mit  de"
Fischereigeräten  sehr  sparsam  umgingen,  um  den  Ankauf  zu  de"
infolge  der  Rohstoffknappheit  gestiegenen  Preisen  zli  vermeiden
Allein  das  Steigen  der  Nachfrage  nach  Fischeil  tm  Sommer  1915
und  die  damit  verbundene  Besserung  der  Fischpreise  bewirkten  eins
gesteigerte  Befischung  und  damit  eine  erhöhte  Abnutzung  der
vorhandenen  Geräte.  Die  Anforderungen  der  Fischer  an  ost
Fabriken  stiegen  allmählich  in  einein  solchen  Maße,  daß  diese  bald
nicht  mehr  imstande  waren,  alle  Aufträge  ztl  erledigen.
Gegen  Ende  des  Jahres  1915  wurde  der  Mangel  an  de"
wichtigsten  Betriebsmitteln,  wie  Netzen,  Garnen,  Tauwerk,  Fische^
stiefeln,  Brennstoffen  usw.  ernster  und  erstreckte  sich  auf  iim"^
weitere  Gebiete.  Die  kleineren  Bernfsfischer  der  Küste  und  des
Binnengewässer  wandten  sich  daher  in  immer  zahlreicheren  6""*
gaben  und  Ersuchen  um  Unterstützung  bei  der  Gerätebeschaffu^
        <pb n="55" />
        53

i  &amp;gt;1  n
stellt  [

'bung  |
bittet
Fisch'
■r  er-  .
bCt  m
iums  f
und
der
■  anfelge

e-botf
beit'
;  bei
tbeiTj
1910
eins
bet
I  die
bo$
best
scher'
ii  ii  et
,  der
Eist'
fu»S

an  die  mit  der  Wahrung  der  Interessen  der  Fischer  betrauten  Vereine, ­
  den  T  e  u  t  s  ch  e  n  F  i  s  che  r  eivcre  i  n  als  Jnteressenvertreter
  der  gesamten  Binnenfischerei  und  den  Deutschen  Seef
  i  s  ch  e  r  e  i  v  e  r  e  i  n  als  den  der  See-  und  Küstenfischerei.  Diese
beiden  Vereine  versuchten  nach  Möglichkeit  mit  Hilfe  der  behördlichen ­
  Stellen  ihren  Einfluß  dahin  geltend  zu  machen,  baß  die
Belieferung  der  Fischer  mit  Fischereigeräten  nicht  ins  Stocken
geriet.
Ende  des  Jahres  1915  hatte  sich  bas  Preußische  Kriegsministerium ­
  durch  seine  Unterabteilung,  die  Kriegs-Rohstofs-Abteilung,
  dazu  entschlossen,  sämtliche  unverarbeiteten  Rohstoffe
an  Baumwolle  und  Bastfaser  zu  beschlagnahmen.  Damit  hörte
der  freie  Handel  mit  Fischerei-Fanggeräten  auf,  soweit  nicht  bei
Händlern  noch  beschlagnahmefreie  Vorräte  fertiger  Geräte  vorlagen. ­
  Ähnlich  entwickelten  sich  auch  die  Verhältnisse  allmählich
bei  anderen  Fischerei-Bedarfsartikeln:  Segeln,  Konservierungsmitteln, ­
  Brennstoffen  und  Schmiermitteln  für  Fischermotoren,
Fischerstiefelu,  Blei,  Korken,  Angelhaken,  Drahtseilen,  Fischfutter
Fischkörben,  Matten  und  Kohlen.  Die  Vereine  sahen  sich  gezwungen,
  mit  immer  neuen  Stellen  in  Verbindung  zu  treten,  um
die  Bedürfnisse  der  Fischerei-betriebe  einigermaßen  befriedigen  zu
können.
Äiu  frühesten  machte  sich  der  M  a  n  g  e  l  a  n  G  a  r  n  e  n  ,
N  etz  en  und  Leinen  bemerkbar;  hier  mußte  Abhilfe  geschaffen
werden.
Die  K  r  i  e  g  s  -  R  o  h  st  o  f  f  -  A  b  t  e  i  l  n  n  g  kam  den
Wünschen  der  Fischereivereine  in  vollstem  Maße  entgegen.  Ihr  ist
es  hauptsächlich  zu  verdanken,  daß  die  Fischereibetriobe  größtenteils ­
  ^aufrechterhalten  bleiben  konnten.  Sie  bestimmte  eine  Reihe
bon  Fabriken,  die  vorzugsweise  für  die  Bedürfnisse  der  Fischerei
zii  sorgen  hatten,  und  stellte  ihnen  von  Vierteljahr  zu  Vierteljahr
eine  bestimmte  Menge  Rohstoff  für  die  Herstellung  von  Fischereigeräten ­
  zur  Verfügung.  Hierbei  wurden  die  Fabriken  von  der
K.riegs-Rohstoff-Abteilung  verpflichtet,  so  sparsam  bei  der  Verarbeitung ­
  des  ihnen  freigegebenen  Materials  umzugehen,  daß  sie
damit  ein  Vierteljahr  ausreichten.  Es  kam  nun  nur  darauf  an,
daß  die  Fabriken  die  Belieferung  nach  den  wirklichen  Bedürfnissen
der  Fischereibetriebe  durchführten.  Mangels  der  Möglichkeit,  den
Gesamtbedarf  zu  übersehen  und  richtig  zu  beurteilen,  waren  die
Fabriken  mehr  oder  weniger  darauf  angewiesen,  nach  eigenem
Gutdünken  die  Belieferung  durchzuführen,  ohne  Kenntnis  der
durch  die  übrigen  am  Kontingent  beteiligten  Fabriken  aus-
        <pb n="56" />
        54

geführten  Lieferungen.  Die  Folge  davon  War,  Laß  eine  einheit-  i
liche  Berücksichtigung  der  tatsächlichen  Bedürfnisse  nicht  mög-D
lich  war.
Deshalb  besserten  sich  die  Verhältnisse  nicht,  und  die  Be-1
liefereng  der  Fischer  blieb  wie  bisher  meistens  willkürlich.  Als  I
sich  im  Herbst  1916  die  Zahl  der  ernsten  Klagen  und  Beschwerden
häufte,  beschlossen  die  beiden  Fischereivereine,  die  Beschaffung  des;
Fischereibedarfs  gemeinsam  mit  besonderem  Eifer  zu  betreiben.
Zunächst  wurde  eine  g  e  m  e  i  n  s  ch  a  f  t  I  i  ch  e  Kommission ­
  ins  Leben  gerufen,  die  nach  sorgfältiger  Überprüfung
Mittel  und  Wege  zu  finden  hatte,  um  der  R'ot  abzuhelfen.  Diese
Kommission  begann  im  November  1916  ihre  Tätigkeit  mit  einer
Bereisung  der  größten  in  Betracht  kommenden  Netzfabriken
und  Zwirnereien.  Sie  konnte  dabei  feststellen,  daß  die  Fabriken
bei  der  Rohstoffknappheit  nicht  in  der  Lage  waren,  allen  Anforderungen ­
  aus  Fischereikreisen  zu  genügen,  und  sich  daher  mit
einer  schematischen  Kürzung  aller  Aufträge  zu  helfen  suchten,  s
Das  führte  zu  fischereiwirtschaftlich  unleidlichen  Zuständen.  So
erhielt  z.  B.  ein  kleiner  Betrieb  voll  seinen  hochgeschraubten
Forderungen  immerhin  noch  viel  zu  viel,  während  ein  bescheidener ­
  Großbetrieb  infolge  Kürzung  seiner  notwendigsten
Forderungen  vielleicht  gar  nicht  mehr  wirtschaften  konnte.  Es
war  von  den  Fabriken  natürlich  nicht  zu  erwarten,  daß  sie  allen
lokalen  Verhältnissen  vom  fischereiwirtschaftlichen  Standpunkte
aus  gerecht  würden;  zur  Erledigung  dieser  umfangreichen  Arbeiten
fehlten  die  nötigen  Hilfskräfte,  die  über  die  erforderliche  Fischereikenntnis
  verfügten.  Für  die  Fabriken  konnte  daher  überhaupt
nur  eine  schematische.  Kürzung  in  Frage  kommen,  denn  jede  andere ­
  mehr  oder  weniger  willkürliche  Kürzung  hätte  die  Fabriken
erst  recht  allen  Klagen  und  Beschwerden  dauernd  ausgesetzt,  was
sie  aus  jeden  Fall  zu  verhindern  trachteten.  Für  die  Netzkomlnission
  galt  es  nun  in  erster  Linie,,  einerseits  einen  gangbaren
Weg  zu  finden,  auf  welchem  mit  dem  vorhandenen  Rohstoff  auszukommen
  war,  und  anderseits  für  die  Verteilung  eine  sachverständige ­
  Grundlage  auszuarbeiten.
Ein  zweiter  Umstand,  der  ebenfalls  vielfach  zu  Klagen  Anlaß
gab,  loar  die  vom  kaufmännischen  Standpunkte  völlig  verstand  liO
Neigung  der  Fabriken,  Rohstoffe  in  derjenigen  Form  zum  Absaß
zu  bringen,  in  der  a  m  m  e  i  st  e  n  verdient  werden  konnte.  D"
nun  aus  einer  bestimmten  Menge  Rohstoff  zwar  verhältnisniäßü
viel  feingaririge  Retze,  dagegen  nur  wenig  grobgarnige  Netze  hergestellt ­
  werden  können,  rentiert  sich  die  Verarbeitung  dos  Roh-
        <pb n="57" />
        55

ihe-il-  |
mög-  r
»4  i
Als  I
;rben
1  iU&amp;gt;3j
Won.  ■
Olli'
fitnö
Diese ;
einer,.j
£  e  n
£  cii
Anrilit

hten.
So
Wien
hechten ­

Es;
Älen;
mkte  £
uten
erei*
anpt
anuken

was

stoffes  zu  ersteren  -bedeutend  mehr  als  zu  letzteren.  ^  Die
Mischer  erhielten  daher  von  den  Fabriken  weitaus  leichter
feingarnige  Netze  geliefert  als  solche  aus  grobem  Garn.  Ebenso
lieferten  die  Firmen  lieber  fertige  Netze  als  loses  Garn,  da
sie  bei  letzterem  nicht  soviel  verdienen  konnten,  wie  bei
der  Verarbeitung  zu  Netzen.  Vom  Standpunkte  der  Fischereiwirtschaft ­
  und  der  Sparsamkeit  war  jedoch  gerade,  die  Belieferung  der
Fischer  mit  losem  Garn  besonders  wichtig.  Konnten  doch  mit
losem  Garn  alte  vorhandene  Fischereigeräte  wieder  erneuert,  Neuherstellungen ­
  und  damit  der  Verbrauch  von  Rohstoffen  möglichst
vermieden  werden.
Die  Netzsabriken  trachteten  ferner,  wie  von  jedem  kaufmännisch
geleiteten  Betriebe  zu  erwarten  ist,  in  erster  Linie  danach,  ihre
alte  Kundschaft  möglichst  zu  erhalten,  und  ausreichend  zu
versorgen.  Das  führte  manchmal  zur  Vernachlässigung  ganz  wichtiger ­
  Fischereibetriebe.  In  einzelnen  Bezirken  des  Reiches  hatten
die  Fischer  in  den  letzten  Fahren  vor  dem  Kriege  ihre  Geräte  von
keiner  der  inländischen  Firmen  bezogen,  sondern  sie  aus  dem  Auslande,
  vorwiegend  ans  Holland  und  England,  eingeführt.  Diese
Fischer  gehörten  somit  nicht  zur  alten  Kundschaft  einer  inländischen
Firma,  und  die  Aufrechterhaltung  ihrer  Betriebe  war  infolge  der
nun  eingetretenen  mangelhaften  Belieferung  mit  Fischereigeräten
schwer  bedroht.  Zwar  waren  unter  den  von  der  Kriegs-Rohstoss-Abteitung
  für  die  Herstellung  von  Fischereigerüten  im  Fnlande  zugelassenen ­
  Fabriken  einige,  die  in  Friedenszeiten  fast  keine  inländische ­
  Kundschaft  hatten,  sondern  ihre  Ware  fast  ausschließlich
an  das  Ausland,  vorwiegend  nach  Rußland  und  Frankreich,  abgesetzt ­
  hatten.  Diese  Firmen  suchten  nun  natürlich  möglichst  viel
neue  Verbindungen  anzuknüpfen,  um  ihre  Fabriken  in  Tätigkeit
halten  zu  könne»,  aber  sie  waren  bald  mit  Aufträgen  so  reichlich
versorgt,  daß  sie  den  allmählich  an  sie  gelangenden  Forderungen
der  von  den  anderen  Fabriken  abgewiesenen  Fischer  nicht  mehr
gerecht  werden  konnten.
Von  den  Fabriken  wurden  vorwiegend  große  Aufträge
schneller  erledigt.  Dies  hatte  seine  Begründung  in  der  Technik  der
Netzherstellung.  Da  für  die  Herstellung  verschiedenfadiger  Netze
auch  entsprechend  verschiedene  Maschinen  erforderlich  sind,  liegt  es
im  Interesse  der  Fabrik,  möglichst  große,  gleichartige  Aufträge
hintereinander  wegzuarbeiten,  und  zwar  womöglich  solche  Auftrüge,
  die  eine  völlige  Ausnützung  der  Maschine  ermöglichen.
Dieser  llmstand  führte  zu  einer  besonderen  Vernachlässigung  der
j  Forderungen  aus  der  Binnenfischerei,  da  in  ihr  bei  weitem  nicht
        <pb n="58" />
        so  große  Forderungen  gleichartiger  Netze  vorlagen  wie  in  der  Seennd
  Küstenfischerei;  es  sei  hier  nur  auf  den  Herings-  und
Flundernfang  einerseits  und  auf  die  Reusen-,  Stell-  und  Staknetz-  :
fischcrei  anderseits  zum  Vergleiche  hingewiesen.
Aus  allen  diesen  Schwierigkeiten  ergab  sich,  daß  die  Fischerei
mehr  oder  minder  vom  guten  Willen  der  Fabriken  abhängig  wurde,  ■
und  das;  selbst,  wenn  dieser  vorhanden  war,  schon  aus  Btaugel  an
rein  fischercitechnischem  Sachverständnis  die  Belieferung  der
Fischer  nach  sischereiwirtschaftlichen  Bedürfnissen  nicht  genügend
sichergestellt  war.
Bei  der  Bereisung  der  Fabriken  wurde  durch  die  Netz-  :
kommission  aber  auch  ein  höchst  erfreulicher  Umstand  festgestellt.
Es  wurden  bei  den  meisten  Fabriken  umfangreiche  Läger  fertiger ­
  Fischnetze  vorgefunden,  welche  ursprünglich  für  das  t
Ausland  gearbeitet  waren,  aber  wegen  Ausbruch  des  Krieges  nicht
mehr  abgesetzt  werden  konnten.  Die  Sachverständigen  der  Netzkoinmission
  kamen  bei  Besichtigung  dieser  Läger  zu  der  Überzeugung, ­
  das;  inindestcns  75  bis  85  v.  H.  dieser  Bestände  zur
Deckung  des  Bedarfes  inländischer  Fischer  verwendbar  seien.  Wenn-  |
gleich  manche  dieser  Netze  nicht  völlig  mit  denen  übereinstimuiteu,
die  in  der  deutschen  Fischerei  gebräuchlich  waren,  so  schien  doch  ihre
Verwendbarkeit  als  Ersatz  naheliegend.  Gelang  es,  die  Fischer  zu
überzeugen,  der  Zeit  entsprechend  von  althergebrachten  Gewohnheiten ­
  abzusehen  und  sich  mit  Praktisch  gleichartigem  Material  zu
begnügen,  so  war  durch  Absatz  dieser  Lagerbcstände  eine  große
Ersparung  an  Rohstoffen  zur  Herstellung  neuer  Geräte  zu  erzielen. ­

Die  Netzkommission  kam  nach  Beendigung  der  Reise  zur
Überzeugung,  daß  nur  eine  Z  e  n  t  r  a  l  st  e  l  l  e  unter  Leitung  von
Fischerei-Sachverständigen  in  Verbindung  mit  Netz-Sachverständigen
  die  zweckmäßige  Belieferung  der  Fischer  mit  Geräten
sicherstellen  könnte.
An  die  Komniissionsreise  anschließende  Sitzungen  faßten  deshalb ­
  die  Gründung  einer  solchen  Zentralstelle  ins  Auge  und
fanden  hierbei  die  weitestgehende  Unterstützung  der  Kriegs-Rohstoss-Abteilung.
  Denn  diese  Stelle,  die  das  gesamte  beschlagnahmte
Material  an  Rohstoffen  bewirtschaftet  und  der  Fischerei  einen  bestimuitenTeil
  davon  als  Kontingent  zurVerfügung  stellte,  wünschte
gleichfalls  eine  Zentralstelle,  der  sie  die  Überwachung  der  Verarbeitung ­
  des  Kontingents  anvertrauen  konnte,  und  die  dabei  der  ,
Kriegs-Rohstoff-Abteiluug  gegenüber  für  die  fachgemäße  Verteilung ­
  des  Rohstoffes  verantwortlich  war.  Der  Gedanke,  etwa  die
        <pb n="59" />
        m

beiden  Fischereivereine  nebeneinander  mit  den  Aufgaben  einer
solchen  Zentralstelle  ju  betr-anen,  wurde  bald  fallen  gelassen,  da
eine  solche  Verteilung  der  Arbeit  auf  zwei  Stellen  jede  Einheitlichkeit ­
  der  Verwaltung  behindern  würde.  Anderseits  wurde  als
wesentlich  betont,  daß  die  Fischereivereine  dank  ihrer  Erfahrung  ,
und  Sachkunde  irr  irgendeiner  Form  einen  maßgebenden  Einfluß
in  einer  solchen  Zentralstelle  erhalten  müßten.  Besondere
Schwierigkeiten  ergaben  sich  jedoch  bei  der  Kostenaufbringung  für
eine  solche  Zentralstelle;  denn  einerseits  'konnten  die  Vereine  allein
die  Finanzierung  dieser  Zentralstelle  nicht  übernehmen,  anderseits
war  eine  völlige  Verschmelzung  mit  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  nicht  möglich.  Alle  diese  Bedenken  konnten  durch  den
damals  neuernannten  Reichskommissar  für  Fischversorgung  glücklich
beseitigt  werden,  der  sich  sofort  bereit-erklärte,  alle  Unkosten  einer
solchen  Zentralstelle  zu  tragen.
Ta  es  zur  Ausübung  der  Tätigkeit  der  Zentralstelle  in  hohein
Grade  erforderlich  erschien,  daß  -ihr  eine  amtliche  Form  verliehen
werde,  war  die  Angliederung  -der  Zentralstelle  an  den  Reichskommissar
  für  Fischversorgung  auch  ans  diesem  Grunde  zu
begrüßen.
So  wurde  dann  Ende  November  1916  auf  einer  Versammlung ­
  der  beiden  Vereine  mit  Zustimmung  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilu-ng
  der  „A  u  s  s  ch  u  ß  f  ü  r  F  i  s  ch-er  eib  eda  r  f"  gegründet ­
  und  als  selbständige  Stelle  dem  Reichskommissar  für
Fischversorgung  angegliedert.
Der  Ausschuß  für  Fischermbedarf  hatte  dafür  Sorge  zu  tragen,
daß  das  zur  Verfügung  stehende  Rohmaterial  sachverständig  und
auf  volkswirtschaftlich  zweckentsprechende  Weise  an  die  Fisckfer  znr
Verteilung  kam.  Soweit  es  sich  dabei  um  Webstoffe  handelte,
behielt  sich  die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  sowohl  die  Bemessung
des  der  Fischerei  zuzubilligenden  Gesamtkontingents  an  Rohstoffen
vor,  wie  auch  die  Zuteilung  eines  bestimmten  Kontingentsteiles
für  jedes  Vierteljahr  an  die  einzelnen  Fabriken.
Es  galt  irrin  einerseits,  -mit  den  vorhandenen,  von  der  Kricgs-Nohstosf-Abteilung
  der  Menge  nach  eng  begrenzten  Rohstoffen
durch  tunliche  Beschränkung  auf  den  dringendsten  Bedarf  auszukommen, ­
  und  anderseits  bei  der  Verteilung  derselben  diejenigen
Fischerei'betriebe  vorwiegend  zu  beliefern,  bei  denen  mit  möglichst
geringem  Aufwand  von  Material  der  größte  Erfolg  zu  erzielen
war,  d.  h.  die  größten  Fischmengen  gefördert  werden  konnten.
Der  Ausschuß  konnte  sich  auf  keinerlei  Erfahrungen  stützen.
Es  handelte  sich  für  ihn  zunächst  darum,  unter  Verwendung  des
        <pb n="60" />
        58

Vorhandenen  eine  möglichst  zweckentsprechende  Organisation  ins
Leben  zn  rufen,  die  für  den  Ausschuß  überall  iiu  Reiche  sachverständige ­
  Vorarbeit  zu  leisten  hatte,  indem  sie  alle  Bedarfs-  l
Meldungen  zunächst  örtlich  auf  Richtigkeit  und  Vordringlichkeit
untersuchte.  Zu  diesem  Zwecke  wurde  über  das  ganze  Reich  hin  für
die  einzelnen  Bezirke  je  ein  sachverständiger  Vertrauensmann ­
  aufgestellt.  Auf  diese  Weise  schuf  der  Ausschuß ­
  für  seine  Tätigkeit  einen  Unterbau  von  zurzeit  38  Vertrauensmännern,
  welche  die  Vorarbeit  für  den  Ausschuß  leisten.
Um  bestehende  Organisationen  zu  der  Arbeit  heranzuziehen
und  dadurch  eine  engere  persönliche  Beziehung  zwischen  den  Fischern
und  den  Vertrauensmännern  des  Ausschusses  aufrechtzuerhalten  ,
und  zu  fördern,  sowie  um  die  Fischer  sachverständig  zu  beraten,  f;
wurden  vorwiegend  geeignete  Mitglieder  der  Fischereivereine  so-  I
wie  die  sachverständigen  Fischereibeamten,  Oberfischmeister  und  i&amp;gt;
Fischmeister  gewonnen.  Den  Vertrauensmännern  wurde  des
weiteren  überlassen,  nach  Maßgabe  der  Notwendigkeit  noch  örtliche
Vertreter  zu  ernennen,  so  daß  letzten  Endes  eine  weitverzweigte
Organisation  Sachverständiger  dem  Ausschuß  sorgfältig  vorgeprüftes ­
  Material  über  den  tatsächlichen  dringenden  Bedarf  der
Fischer  zuleitet  und  dafür  Sorge  trägt,  daß  für  die  einzelnen
Bezirke  die  Geräte  und  Betriebsstoffe  nach  den  oben  angeführten
leitenden  Gesichtspunkten  auf  das  Sparsamste,  aber  auch  auf  das
Zweckentsprechendste  zur  Verteilung  kommen.
Die  Tätigkeit  der  Vertrauensmänner  ist  ehrenamtlich;  sie  ist  js
äußerst  umfangreich  und  wenig  erquicklich.  Zunächst  mußten  die
Vertrauensmänner  dafür  Sorge  tragen,  daß  die  Fischer  von  Art
und  Uuifang  der  Tätigkeit  des  Ausschusses  für  Fischereibedarf
Kenntnis  erhielten,  da  in  manchen  Gegenden,  besonders  dort,  wo
Vereine  fehlen,  leider  nur  ein  kleiner  Teil  der  Berufsfischer  die
Fachzeitschriften  liest,  in  denen  alles  Nötige  veröffentlicht*)  worden
ist.  Die  Vertrauensmänner  mußten  die  Fischer  über  den  Weg  der
Anforderung  von  Fischereigeräten  und  Betriebsstoffen  aufklären
und,  da  dieser  Weg  ungewohnt  und  nicht  ganz  einfach  war,  andauernd ­
  Rückfragen  stellen,  fovmfalsche  Anmeldungen  richtigstellen,
die  Notwendigkeit  und  Dringlichkeit  der  Bestellungen  überprüfen
*)  Als  amtliches  Organ  für  die  Veröffentlichungen  des  Neichskmninissars
  für  Fischversorgung  dienen  für  die  Binnenfischerei  die
„Allgemeine  F  i  s  ch  e  r  e  i  z  e  i  t  u  n  g"  (München—Berlin)  und  für  ¥
die  Seefischerei  die  „M  itteil  ungen  des  Deutschen  Sec«
f  i  s  ch  e  r  e  i  v  e  r  e  i  n  s"  (Berlin).
        <pb n="61" />
        59

und  cm  den  Ausschuß  nebst  ihrer  Begutachtung  Weiterleiten.  Es
liegt  demnach  bei  den  Vertrauensmännern  erne  /  öet
und  verantwortungsvollsten  Teile  der  Geratobesc&amp;gt;  f  .  '
Ausschuß  ist  sich  Wohl  bewußt,  -daß  erhebftcher  ^  ^  ^
Erreichten  neben  der  Hilfe  der  Kriegs-Rohstoff-Ab  &amp;gt;  8
Linie  der  ersprießlichen,  unermüdlichen  und  unergennm  g  ^
feit  der  Vertrauensmänner  zu  verdanken  ist.  .  v
Die  Arbeit  des  Ausschusses  "wd  ^eAnsorde
riiugder  Geräte  und  Betriebsstoffe,  so  *  .  *
lieferung  derFischer  damit  spielt  sich  kurz  wie  folgt  .
1.  Netze  und  Garne.
Mit  der  Herstellung  von  Fischereigeräten  aus  Baumwo  e,
Hanf  und  Flachs  sind  11  Netzfäbriken,  4  Zwirnereien  und  d  ^en
reien  beauftragt;  ihre  Tätigkeit  wird  vom  Ausschuß  hinstch
Erledigung  der  an  sie  ergangenen  Aufträge  überwacht.
Die  Fabriken  erhielten  im  ersten  Vierteljahr  191  &amp;lt;  1°  nam
Maßgabe  ihrer  Leistungsfähigkeit,  die  nach  e ',.
Schlüssel  berechnet  wurde,  einen  bestimmten  Teil  ee  l  '
deutsche  Fischerei  ausgeworfenen  Kontingents  an  &amp;gt;
st  off  zugewiesen.  Dieser  Rohstoff  durfte  von  den  Fabrr^en  ,
Fischer  bis  auf  einen  kleinen  Reservefonds  an  losem  Gar  ^
Einwilligung  des  Ausschusses  für  Fischereibödarf  abgesetz  ^
Heilte  ist  ailch  dieser  Reservefonds  eingezogen  worden,  u,'
.  ganze  Umsatz  der  Fabriken  darf  niir  auf  Grund  de^  ,
bewilligung  erfolgen.  Dabei  sind  die  Fabriken  ailch  e,Pf
|  ihnen  vom  Ausschuß  zugeleitete  und  bewilligte  ^luftr  g
zuführen.  Hierdurch  ist  den  Fabriken  jede  Handlungsfr  Y  -
nommen  und  dein  Ausschuß  für  Fischereibedarf  dle  „
antwortung  für  die  richtige  Zuteilung  an  die  Frfcher.u  -
Die  Fabriken  haben  dem  Ausschuß  in  bestimmten  Zei  ^
sorgfältige  Lieferungsnachweise  und  Übersichten  u  er  •  .
schästigungsgrad  und  über  den  Verbrauch  von  Ro  )s  ft^
reichen.  Außerdem  hatte  jede  Fabrik  zil  Begrün  r  er  ,  -  -
;  des  Ausschusses  je  eine  Gesamtliste  aller  bm  der  Fabriklager
fertigen  Fischereigeräte  vorzulegen.  Diese  S  L nnetn  v ,
I  in  großer  Anzahl  vervielfältigt  rnrd  den  Vertraue  ,ba,mit
J  etwaigen  Verteilung  an  die  Fischer  zur  Verfügung  g&amp;gt;  s  ,  .
]  der  Fischer  möglichst  an  der  Hand  der  Lagerl-rste  s  )  6  '
Geräte  aus  den  vorrätigen  Lagerbeständen  auswählen  u  ^
im  Interesse  der  Rohstosfersparnis  auf  die  Herstellung  ii  .
i  rate  Verzicht  leisten  könnte.
        <pb n="62" />
        60

Grundsätzlich  sind  die  Fischer  verpflichtet,  ihren  Bedarf  an  j
Netzen  und  Garnen  ans  de»!  Wege  über  den  Vertrauensmann  an-  ]
zufordern.  Zu  diesem  Zwecke  verteilt  der  Ausschuß  mit  Hilfe  der  j
Vertrauensmänner  und  örtlichen  Vertreter  vorgeschriebene  Bestell-  j
Formblätter  an  die  Fischer,  die,  sorgfältig  ausgefüllt,  denselben  I
Weg  zurückzugehen  haben.  Es  dauerte  eine  ganze  Weile,  bis  die  i
Fischer  sich  an  diesen  Gang  dev  Geschäfte  gewöhnt  hatten.  Heute  j
kann  wohl  behauptet  werden,  daß  dank  der  aufopfernden  Auf-»
klärnngsarbeit  seitens  der  Vertrauensmänner  alle  Fischer  des»
Reiches  Bescheid  wissen.

Weis
anfr«
stach
war.
zngri
von
daß  :
sten
setzt
geach

Der  @&amp;lt;ing  einer  Netz-  ode  r  Gar  n  bestelIu  n  g  ist
nun  folgender:  Der  Fischer  reicht  dem  Vertrauensmann  seines
Bezirkes  oder  dessen  örtlichem  Vertreter  seine  Bestellung  zur
Vorprüfung  ein.  Durch  seine  eigenhändige  Unterschrift  auf  de.tz.si
Bestell-Formblatt  verpflichtet  sich  hierbei  der  Fischer  die  bestelle
Ware  l.  prompt  abzunehmen:  2.  Voraus-  oder  Nachnahmezahlung^
z&amp;gt;i  leisten,  je  nach  Verlangen  des  Vertrauensmannes  oder  der
Fabrik;  einen  Beitrag  zu  den  Verwaltungskosten  des  Ausschnsses
  für  Fischereibedarf  in  der  Höhe  von  3  v.  H.  der  Rechnung
zu  leisten,  mit  dessen  Einziehung  die  Lieferfabrik  beauftragt  ist,  und
4.  endlich  das  Bestellte  nur  im  eigenen  Betriebe  zu  verwenden  oder  *
nur  an  Bernfsfischer  des  Deutschen  Reiches  abzugeben.  Hierbei
gelten  die  besetzten  Gebiete  als  Ausland.  Schließlich  muß  der  Be-j
stellcr  im  Bestell-Formblatt  zum  Ausdruck  bringen,  ob  er  Berufsfischer ­
  oder  Händler  ist.
Dieses  Bestell-Formblatt  kommt  in  die  Hände  des  Vertrauensmannes, ­
  der  zu  überprüfen  hat,  1.  ob  der  Besteller  tatsächlich'

Berufsfischer  ist  und  die  bestellten  Netze  für  seinen  eigenen  Betrieb»  ^
icsTch  ....

verwendet;  2  ob  die  bestellten  Netze  für  die  Fortführung  seines

Fischereibetriebes  unentbehrlich  sind,  und  3.  ob  mit  der  Benutzung

Rohst

»los  (

der  bestellten  Netze  ein  dem  Aufwand  an  Material  entsprechendesten

und  so  ansehnliches  Fangergebnis  an  Fischen  zu  erwarten  ist,  daß
sich  der  Verbrauch  an  Material  zur  Neuanfertigung  der  bestellten
Geräte  rechtfertigt.
Die  Prüfung  der  Frage,  ob  der  Besteller  Bernfsfischer  ist
und  einen  erheblichen  Ertrag  an  Fischen  erwarten  läßt,  ist

die  wichtigste  und  einschneidendste,  die  am  meisten  Sachkenntnis
erfordert  und  am  meisten  Schwierigkeiten  bereitet.  Dem  Aus
schlisse  wurde  schon  im  zweiten  Vierteljahr  des  Bestehens  vollst
klar,  daß  nickst  sämtliche  Fischer,  die  berufsmäßig  die  Fischerei  be
trieben,  beliefert  werden  konnten.  Es  mußte  in  irgendeine

i  fäbvil
§
wach,
ge  b  i
dem  I
Mate
haupj
in,  B
tüchei
        <pb n="63" />
        61

Weise  erreicht  werden,  daß  nur  wirklich  wichtige  Fischereibetriebe
aufrechterhalten  blieben,  während  alles,  was  in  die  Gruppe  der
Kücheufischcr,  Nebenfischer,  Sportsischer  usw.  zählt,  auszuschalten
war.  Den  Begriff  „Berufsfischer"  jedoch  wirklich  praktisch  abzugrenzen, ­
  war  äußerst  schwer  und  muhte  de»  Vertrauensiuäunern
von  Fall  zu  Fall  überlassen  werden.  Dieser  innh  darauf  achte»,
daß  das  Rohmaterial  tunlichst  so  ausgenutzt  wird,  daß  dem^kleinsten ­
  Aufwand  ein  möglichst  großer  Fang  eiitspricht.  Hierbei^iimß
jetzt  vor  allem  auf  die  Menge,  nicht  aber  auf  die  Güte  der  Fische
geachtet  werden.
Hat  der  Vertrauensmann  das  eingereichte  Bestell-Formblatt
dem  Ausschuß  eingereicht,  so  überprüft  der  Ausschuß  seinerseits
nunmehr  die  Forderungen  an  der  Hand  des  ziir  Verfügung
stehenden  Materials,  und  falls  dein  Auftrag  stattgegeben  werden
an»,  erfolgt  die  B  c  w  i  l  l  i  g  u  »  g.  Hierbei  wird  nach  Möglichkeit
&amp;gt;er  Auftrag  derjenigen  B  e  z  u  g  s  q  u  e  11  c  überwiesen,  die  der  Besteller ­
  ini  Bestell-Formblatt  naiiihaft  machte.  Aiif  Grund  dieser
Anweisung  darf  und  mutz  die  Netzfabrik  das  verlangte  Gerät
liefern.  Da  aber  vielfach  nni  Ende  eines  Vierteljahres  vor  Erteilung ­
  des  neuen  Vierteljahrskontingents  einzelne  Garnarten  bei
der  einen  oder  der  anderen  Fabrik  ausginge»,  während  sie  bei  einer
dritten  noch  vorrätig  waren,  so  konnte  sich  der  Ausschuß  im
Interesse  der  schnellen  Belieferung  der  Fischer  nicht  dahin  festlegen, ­
  daß  alle  Aufträge  tatsächlich  der  Firma  zugeleitet  wurden,
welche  vom  Fischer  als  Bezugsquelle  gewünscht  war.  Diese  Überweisung ­
  einer  alten  Kundschaft  von  einer  Fabrik  au  eine  andere
stieß  naturgemäß  zunächst  auf  starken  Widerstand  der  rZabrikleitnngcn.

Ein  größerer  Teil  des  den  Fabriken  vierteljährlich  zustehenden
Kontingents  ist,  aus  den  schon  oben  angeführten  Gründen  der
Rohstoffcrsparnis  durch  Ausbesserung  alter  Netze,  in  Form  von
losem  Garn  festgelegt,  damit  die  bedeutenden  Ansprüche  der
^»Fischer  ans  solche  Zuweisungen  durch  die  Zwirnereien  und  Netz-NU'N
  brisen  befriedigt  werden  können.
utc  I  Außer  der  Verteilung  des  Kontingents  und  der  Nntzbar-»machung
  der  Lagernetze  suchte  der  Ausschuß  durch  B  es  ch  a  s  f  u  n  g
g  c  b  r  a  u  ch  t  e  r  Netze  u  n  d  G  a  r  n  e,  welche  augenblicklich  in
deni  betr.  Fischereibetriebe  keine  Verwendung  finden,  die  abgcbbare
Materialmenge  zu  erhöhen.  So  wurden  im  letzten  Vierteljahr  1917,
hauptsächlich  durch  die  Vertrauensmänner  im  Bezirke  Stettin  und
&amp;gt;&amp;gt;n  Bezirke  Unterelbe,  weit  über  1000  Fanggeräte,  besonders  Garntücher, ­
  Zugnetze,  Treibnetze  und  Reusen,  welche  nicht  mehr  im  Gean


ander ­

telllbe»

die
eute
•tufdes

I  'st
ines
zur
den
elln'
jung
der
&amp;gt;l»s-»ung

und
oder
wbei
Bemfs-



trieb
eines
tzung
»des

er  ist
-  ist
ntnis
Aus
wllicj
n  beeineK
        <pb n="64" />
        brauch  waren,  ermittelt  und  von  der  „F  i  s  ch  e  r  e  i  f  ö  r  d  e  r  u  n  g
G.  m.  b.  H.",  die  für  solche  An-  und  Verkäufe  geschaffene  Geschästs-  i
stelle  des  Neichskommissars  für  Fischversorgnng,  angekauft,  um
durch  Vermittlung  des  Ausschusses  wieder  anderen  Fischern  zugeführt
  zu  werden.  Ähnliches  geschah  in  bezug  auf  lose  Garne.  Es  j
wurden  mehrere  tausend  Kilogramm  Baumwollgarn  und  HanfW
gärn,  zumeist  aus  aufgeknoteten  Netzen,  besonders  aus  StörnetzeiW
und  Lachsnetzen,  für  die  Fischeroibetricbe  wieder  nutzbar  gemacht.!  ,
Auch  wurden  große  Posten  von  Jagd  netzen  durch  die!  ,
„Fischereiförderung"  angekauft,  deren  Garne  für  Netzschnur  bc-^
sonders  gute  Verwertung  finden  können.  Die  Überführung  derZ  s
betreffenden  Fischereigeräte  aus  stilliegenden  Betrieben  in  ar-z
beitende  Betriebe  gelang  zumeist  auf  dem  Wege  freiwilliger  Vereinbarungen. ­
  Nur  in  wenigen  Fällen  mußte  von  der  Befugnis
des  Reichskommissars  für  Fischversorgnng  Gebrauch  gemacht  l
werden,  wie  sie  in  der  Verordnung  voni  22.  September  19\l7  |
durch  den  Zusatz  erteilt  war:  „Er  kann  ferner  Bestimmungim«
über  die  Verwendung  von  Wasserfahrzeugen  und  Geräten,  d  icj
dem  Fischfang  dienen,  und  über  den  Handel  mit  solchen  Fah'cM
zeugen  und  Geräten  erlassen."  Besonders  ergebnisreich  Ware
diese  Ankäufe  aus  den  Betrieben  der  Hochseefischerei,  sowohl  d
Dampf-Hochseefischerei,  deren  Fahrzeuge  größtenteils  von  der
Marine  übernommen  waren,  als  auch  der  zurzeit  gänzlich  still«:  i
liegenden  großen  Heringsfischerei.  So  soll  z.  B.  Material  fiijt
neue  Grundschleppnetze  tunlichst  nicht  mehr  bewilligt  werdet
sondern  nur  zur  Ausbesserung  dieser  Fanggeräte.  Neue  Grundschleppnetze ­
  werden  aus  den  stilliegenden  Betrieben  herausgezogen.»
Bei  dem  Ankauf  solcher  Fischereigeräte  muß  berücksichtigt  werden,»
daß  die  Möglichkeit  der  sofortigen  Aufnahme  der  Fischerei  nach
Kriegsende  gewahrt  bleibt.
Durch  die  Beschaffung  des  Altmaterials  ist  eine  besonders
beträchtliche  Ersparung  von  Rohstoff  möglich  gewesen,  und  vielen
Fischereigebieten  saunte  der  dringendste  Bedarf,  welcher  durch  dat  [
vorhandene  Kontingent  nicht  mehr  gedeckt  werden  konnte,  zu«
gewiesen  werden.  Die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  ist  selbst  bereit:
und  hat  auch  die  Kriegsamtsstellen  ersucht,  dein  Ausschuß  ode»
seinen  Vertrauensmännern  bei  der  Nutzbarmachung  augenblicklich
nicht  gebrauchten  Fischereimaterials  jede  gewünschte  Unterstützung
z&amp;gt;c  gewähren.  Eine  Nutzbarmachung  von  brachliegenden  Fischereigeräten ­
  der  Binnenfischerei  beginnt  erst  im  Winter  1917/18,  ber-j
spricht  auch  lange  nicht  so  viel  Erfolg  zu  haben,  wie  es  bei  bctf
Küsten-  und  Seefischerei  der  Fall  ist,  da  die  Materialien  der!

ei
fr
B
F
S
ve
tri
m
S3i
üb
Fi
be:
de:
Qtoi

Sii
R!
Fis
zu
gek
fab
Bes
kon
Eri
unk
zu:
selb
blät
zub
lieft
bist
der
tu  r
der
und
wer,
Krie
        <pb n="65" />
        63
Binnenfischerei  zumeist  bis  zur  Grenze  ihrer  Gebrauchsfähigkeit
n  g  I  ausgenutzt  werden  können.
Eine  -beschränkte  Anzahl  von  Händlern  ist  zum  Halten
eines  Verkvufslagers,  besonders  für  die  Tee-  und  Küsten-Nscherei^zugelassen
  worden.  Diese  Händler  besitzen  einen  „eisernen
Bestand"  an  Netzen  und  Garnen  und  können  Anforderungen  der
olscher  in  dringenden  Notfällen  sofort  erledigen.  Wenn  durch
«türm  oder  sonstige  nicht  vorherzusehende  Ereignisse  ein  Netz-’muft
  entstanden  ist,  wendet  sich  der  Fischer  zunächst  an  den  Verrauensmann
  oder  an  den  örtlichen  Vertreter  des  Vertrauensmannes, ­
  der  am  Wohnort  des  Netzhändlers  ansässig  ist.  Von  diesem
ertrauensinann  oder  dem  örtlichen  Vertreter,  dein  die  Aufsicht
Lager  des  betreffenden  Händlers  untersteht,  wird  dein
Micher  ein  Bestell-Formular  ausgefüllt  mit  dein  Vermerk,  das;  das
e  reffende  Fanggerät  oder  die  betreffende  Garnmenge  sofort  ans
ein  Lager  abgegeben  werden  soll.  Der  Fischer  erhält  hierauf  gegen
ttittung,  die  gleichzeitig  als  Lieferungsnachweis  gilt,  das  ge»
un;chte  Netz.  Der  Händler  fordert  sodann  auf  Grund  dieses
leferungsnachweises  das  abgegebene  Material  yoin  Ausschuß  für
Eslchereibedarf  wieder  für  sein  Lager  zurück.  Es  ist  soniit  den
Michern  die  Möglichkeit  gegeben,  sich  bei  Netzvevlnsten  sofort  Ersatz
l  u  ^Waffen,  ohne  daß  die  Bestellung  erst  durch  den  Ausschuß
g  )  und  ohne  daß  die  Anfertigung  des  Geräts  von  einer  Netzllwrik
  erfolgen  muß.
Hutung  eines  Verkaufslagers  mit  „eisernem
Itande'  nur  auf  die  obengenannten  Händler  beschränkt  werden
E  t  d  i  e  übrigen  Händler  des  Reichs  in  ihrer
rwerihstätigkeit  nicht  etwa  brachgelegt.  Es  bleibt  jedem  Händler
mdenommen,  in  der  bisher  üblichen  Weise  Bestellungen  für  Fischer
sti  Vermitteln,  Zu  diesem  Zwecke  sammelt  er  die  von  den  Fischern
ll'lbst  auszustellenden  und  zu  unterschreibenden  Bestell-Formlatter,
  auf  denen  an  der  vorgesehenen  Stelle  der  Vermerk  anzubringen ­
  ist,  daß  das  Gerät  an  den  betreffenden  Händler  zu
liefern  ist.  Auf  diese  Weise  bleibt  dem  Händler  sein  Verdienst  wie
bisher  belassen.
Einen  erheblichen  Teil  seiner  Arbeit  hat  der  Ausschuß  bei
oer  Vermittlung  des  Gerätsbedarfs  für  die  H  c  c  r  e  s  v  e  r  w  a  l  -
n  g  zu  leisten.  Alle  für  die  unter  der  Leitung  des  Heeres  und
er  Marine  betriebene  Fischerei  erforderlichen  Geräte  für  Inland
und  besetzte  Gebiete  sowie  die  für  das  Ausland  bestimmten  Geräte
erden  zwar  von  den  betreffenden  Stellen  lediglich  durch  die
uiegs-Rohstoff-Abteilung  genehmigt.  Mit  den  Vorschlägen  über

skilb
sic
        <pb n="66" />
        die  Zuteilung  der  Aufträge  au  bestimmte  Fabriken  und  mit  der
Bereitstellung  der  etwa  verwendbaren  Lagernetze  ist  aber  der  Ausschuß ­
  für  Fischereibedarf  betraut.
Auch  bei  allem  anderen  Fischereibedarf  Wunde  erstrebt,  auf  der
einen  Seite  alle  Anforderungen  der  Fischer  zur  Aufrechterhaltung
ihrer  Betriebe  zu  decken,  auf  der  anderen  Seite  iiberall  Material  zu
sparen  und  die  Kontrolle  über  den  Verbrauch  stets  in  -der  Haub
zu  behalten.
2.  Tanwerk.
Für  die  Beschaffung  von  Tauwerk  steht  ein  bestiiniutes
Vierteljahrs-Kontingent  B  a  st  f  a  s  e  r  -  R  o  h  ui  a  t  e  r  i  a  l  zur
Verfügung.  Aus  diesem  müssen  zugleich  die  Anforderungen  der
Da-mpsfischerei  und  Hochseefischerei  auf  Netzschnur  gedeckt  werden.
Es  mußte  daher  auf  alle  mögliche  Weise  versucht  werden,  das  Tauwerk-Kontingent ­
  zu  erhöhen.  Es  wurde  versucht,  von  stilliegenden
Hanöelsfahrzeugen  und  von  Segelyachten  das  R  e  s  e  rvet  a  u  -
werk  zu  erhalten.  Mit  Hilfe  der  Kriegs-Rohstoff-Abteiluug  ist
es  ferner  ermöglicht  worden,  daß  von  einigen  internierten  feindlichen ­
  Schiffen  Tauwerk  für  Fischereizwecke  abgegeben  wurde.  Mit
Hilfe  der  „Fischereiförderung"  konnte  besonders  im  Regierungsbezirk ­
  Stettin  unter  Beistand  des  Stellvertretenden  Generalkommandos ­
  des  2.  Armeekorps  gebrauchtes  Tauwerk  erworben
und  an  Fifchereibetriebe  weitergegeben  werden.  Weiterhin  sind
bedeutende  Mengen  von  Alttauwerk  durch  die  Fischereiförderung
  unter  Zustimmung  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilnng  angekauft ­
  und  den  Tauwerkfabriken  zur  Herstellung  von  Fischereitauwerk ­
  überwiesen  worden.  Auch  fernerhin  wird  die  Beschaffung
von  Alttanwerk  zwecks  Umarbeitung  zu  Fischercitauwerk  eine  der
Hauptaufgaben  des  Ausschusses  für  Fischereibedarf  sein.  Es  wird
sich  hierbei  in  erster  Linie  um  die  Heranschaffung  von  starken
Manilatrossen  sowie  auch  von  starken  Hanf-  oder  Baumwoll-Transinissionen
  handeln,  welche  zur  Herstellung  der  Fifchereileinen
besonders  geeignet  sind.  Durch  diese  Arbeiten  ist  es  geglückt,  das
Vierteljahrs-Kontingent  an  Tauwerk  teils  zu  verdoppeln,  zum!
Teil  zu  verdreifachen  und  dadurch  die  dringendsten  Anforderungen!
der  Fischer  zu  erledigen.
In  allen  niöglichen  Fällen  wird  für  Hanftauwerk  StahlD
tanwerk  herangezogen.  Die  Metallfrcigabestelle  konnte  das
nötige  Material  bisher  freigeben.  Die  Abgabe  der  hergestellten
Drahtseile  liegt  in  den  Händen  des  Ausschusses  für  Fischereibedarf.
Auch  K  o  k  o  s  l  e  i  n  e  n  konnten  in  großer  Menge  beschafft  werden.
        <pb n="67" />
        65

Den  Vertrauensmännern  wurde  stets  Mitteilung  über  abgebbares
Material  durch  Rundschreiben  gemacht.
.  ti  Um  den  Großbetrieben  unter  -den  Tanwerkfabriken  die  Ausführung ­
  der  Bestellungen  zu  erleichtern,  wind  ein  ortsansässiger
Händler  die  einzelnen  Bestellungen  der  Fische'  nach  den  verschiedenen ­
  Stärken  zusammenstellen  und  die  Liste  mit  den  vereinigten ­
  Bestellungen  durch  den  Vertrauensmann  beim  Ausschuß
s"r  Fischereibedarf  vorlegen  können.  Neues  Material  wird  nur  aus
holländischem  Flachs  geliefert.  'Die  Preise  für  solches  Tauwerk
sind  augenblicklich  sehr  hoch.  Die  Bestellung  von  gebrauchtem  oder
umgeschlagenem  Material  wird  den  Fischern  daher  überall
empfohlen.  Gebrauchtes  Material  und  Drahtseile,  besonders  solche
in  den  Stärken  von  4  bis  8  mm  aus  seinen  Drähten,  werden  zum
-veil  von  der  Fischereiförderung  nach  Genehmigung  des  Ausschusses ­
  für  Fischereibedarf  geliefert.
3.  Segel.
Die  Beschaffung  von  Segeltuch  bereitete  anfangs
Schwierigkeiten.  Baumwollsegeltuch  wird  für  Fischereizwecke  nicht
^sohr  freigegeben.  Die  dringendsten  Anforderungen  werden  durch
che  Kriegs-Nohstoff-Abteilung  durch  Freigabe  von  Leinen-  oder
Hanfsegeltuch  gedeckt.  Es  ist  durch  den  Ausschuß  für  Fischereibedarf
angestrebt  worden,  auch  die  Segelbcschaffung  nach  Möglichkeit  zu
bewerkstelligen.  Es  wurde  versucht,  die  Reservesegel  von
seindlichen  Handelsfahrzeugen  und  von  Segelyachten  den  Fischereibetrieben ­
  nutzbar  zu  machen.  Betreffs  der  Segelyachten  muß  herborgehoben ­
  werden,  daß  Se.MajestätderKaiserals  unser
^ster  deutscher  Nachtsegler  sich  auf  Grund  eines  Aufrufs  in  den
«Portzeitungen  sofort  bereiterklärt  hat,  die  Neservescgel  der  Kaiserüchen
  Segelyachten  für  Fischereizwecke  zur  Verfügung  zu  stellen.
Diese  Segel  sind  bereits  in  Umarbeitung  für  Fischereifahrzeuge  bexfsen.
  Da  es  sich  bei  diesen  Segeln  um  ein  ganz  vorzügliches
Material  handelt  und  die  Größe  der  zur  Verfügung  gestellten
^sogei  4oo  bjs  500  qm  beträgt,  so  sollen  hieraus  in  erster  Linie
'o  dringend  notwendigen  Ansprüche  der  Hochsee-Segelkutter
siedelt  werden,  da  diese  Fahrzeuge,  besonders  in  der  stürmischen
Jahreszeit,  unbedingt  mit  brauchbaren  Segeln  versehen  werden
,s Ut 'i en '.  nichtiger  Teil  des  dringendsten  Bedarfes  kann  also
,V  r  ?^se  Kaiserliche  Zuwendung  gedeckt  werden.  Durch  das  Beirji
 cl  Kaisers  haben  sich  auch  einige  Nachtbesitzer,  deren  Zahl
)  allerdings  noch  in  geringen  Grenzen  hält,  veranlaßt  gesehen,
Di-  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.  8
        <pb n="68" />
        ihrerseitsdie  vorhandenen  Reservesegel  zur  Abgabe  an  Fischereibetriebe
  anzubieten.
Ferner  wurden  durch  die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  Segel  von
mehreren  internierten  feindlichen  Schiffen  der  Fischereiförderung
zugewiesen,  welche  daraus  Fischersegel  Herstellen  läßt.  Znm  Schluß
sei  noch  erwähnt,  daß  der  Versuch  gemacht  worden  ist,  die  bestehende
Notlage  durch  Beschaffung  von  Segelersatzstoffen  zu
lindern.  Zwei  Mecklenburger  Fischer  und  vier  Finkenwärder
Fischer  sind  auf  Kosten  der  Fischereiförderung  mit  diesen  Ersatz-"
segeln  aus  imprägnierten  Papi  er  st  offen  ausgerüstet  worden.
Über  die/Haltbarkeit  dieser.  Ersatzsegel  muß  erst  die  praktische  Erprobung ­
  ein  Urteil  ergeben.  Große  Hoffnungen  dürfen  wahrscheinlich ­
  auf  dieses  Material  nicht  gesetzt  werden.
Durch  die  Bekanntmachung  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
(Nr.  W.  IV.  300/12.  17.  KRA.)  betreffend  Besch  I  a  g  n  a  h  m  e
und  Meldepflicht  aller  Art  von  neuen  und  gebrauchten
Segeltuchen,  abgepaßten  Segeln  usw.  vom  22.  Dezember  1917
sind  sämtliche  Segel,  die  sich  im  Eigentum  von  Fischerei  und
Schiffahrt  (einschließlich  Luftschiffahrt)  treibenden  Personen  oder
Unternehmungen  befinden,  beschlagnahmt  worden.  Dieses  Material
darf  nur  an  die  Fischereiförderung  G.  m.  b.  H.  oder  an  die  vom
Ausschuß  für  Fischereibedarf  bestimmten  Stellen  oder  Personen,
die  sich  durch  einen  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgung
genehmigten  Berechtigungsschein  ausweisen,  veräußert  werden.
Durch  diese  Verfügung  wird  der  Ausschuß  für  Fischereibedarf  voraussichtlich ­
  in  die  Lage  versetzt  werden,  in  Zukunft  alle  Anforderungen ­
  der  Fischereibetriebe  auf  Zuweisung  von  vollständigen
Segeln  oder  Reparatur-Segeltuch  decken  zu  können.  Da  ferner  ein
kleines  Segeltuch-Kontingent  von  neuem  Material  durch
die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  freigegeben  wird,  so  können  auch
Bestellungen  auf  neue  Segel  in  begrenztem  Maßstabe  bewilligt
werden.
Durch  die  AussührungsHestimmungen  des  Reichskommissars
für  Fischversorgung  zu  der  oben  genannten  Bekanntmachung  sind
alle  Fischerei  oder  Schiffahrt  treibenden  Personen  oder  Unternehmungen ­
  aufgefordert  worden,  ihre  beschlagnahmten  Bestände
an  neuen  und  gebrauchten  Segeltuchen,  Segeln,  Persenningen  und
anderen  auf  Schiffen  befindlichen  Planen  aller  Art  auf  dem  hierfür
bestimmten  Meldeschein  anzumelden.  Dabei  ist  genau  anzugeben, ­
  ob  dieses  Material  augenblicklich  in  dem  betreffenden  Betriebe ­
  gebraucht  wird,  ob  es  sich  um  Reservematerial  handelt,  oder
ob  es  unbenutzt  in  stilliegenden  Betrieben  lagert.  Durch  diese  An-
        <pb n="69" />
        6*

67

gaben  soll  'betn  Ausschuß  für  Frschereibsdarf  ermöglicht  werden,
Üch  seinen  Bedarf  an  Sögeln  unter  möglichster  Schonung  der  Betriebe ­
  in  der  Weise  zu  sichern,  daß  er  zunächst  das  Reserve-  und  unbenutzte
  Material  heranzieht.  Den  Segelmachern  in  den  Fischereiorten ­
  ist  ein  kleiner  Posten  Segeltuch  zwecks  Erledigung  eiliger
Reparatur-Arbeiten  auf  Antrag  des  Ausschusses  von  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilnng
  freigegeben  worden.
AIs  S  a  ch  v  e  r  st  ä  n  d  i  g  e  für  den  Ankauf  von  Segeln  werden
die  Vertrauensmänner  des  Ausschusses  für  Fischereibedarf  und
deren  örtliche  Vertreter  tätig  sein.
Alle  Anforderungen  auf  Zuweisung  von  Segeln  oder
Segeltuchen  müssen  durch  die  Vertrauensmänner  dem  Ausschuß
für  Fischereibedarf  eingesandt  werden,  unter  Beifügung  einer
Stoffprobe  und  einer  Skizze  des  gewünschten  Segels  mit  genauer
Angabe  der  Größenverhältnisse.  Es  sei  bemerkt,  daß  für  die  Herstellung ­
  von  neuem  Segeltuch  nur  noch  holländische  Flachsgarne,
.freigegeben  werden,  wodurch  sich  das  Segeltuch  im  Preise  sehr  hoch
stellt.  Die  Beschaffung  gebrauchter  Segel  ist  daher  zu  empfehlen.
4.  Konservierungsmittel.
Bei  der  bestehenden  Rohstaffknappheit  war  die  reichliche  Zufkilung
  von  Konservierungsmitteln  für  Fischerei-8
  eräte  dringendstes  Erfordernis.  In  Betracht  hierfür  kommt
Eichenrinde  und  Eichenrinden-Extrakt,  ferner  Steinkohlenteer,
Holzteer,  Karbolineum,  Blaustein  u.  a.
Mit  Hilfe  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  konnten  im  Verlauf
1.  Halbjahrs  den  Fischereibetrieben  etwa  20—30  000  kg
Eichenrinde  oder  Eichenrinden-Extrakt  zur  Gerbung  der
Fischereigeräte  zugeführt  werden.  .  Durch  praktische  Versuche  wurde
ein  brauchbares  Konservierungsderfahrcn  ermittelt,  so  daß  der
Mangel  an  Katechn  sich  kaum  mehr  fühlbar  macht.  Die  Rinde
^oird  zunächst  auf  Kosten  der  Fischereiförderung  in  einer  Dampfluiihle
  vermahlen  und  von  dort  aus  den  einzelnen  Bestellern  zusesandt.
  Bei  der  Abgabe  der  Bestellungen  sind  die  Fischer  darauf
aufmerksam  zu  machen,  daß  sie  die  für  den  Transport  der  gcmahlenen
  Rinde  notwendigen  Säcke  auf  Ansordern  einzusenden
‘laben.  Die  Bestellungen  auf  Eichenrinde  müssen  stets  rechtzeitig
vorgelegt  werden,  damit  über  das  vorhandene  Material  planmäßig
Gefügt  werden  kann.
Ferner  kann  auch  fertiger  Eichenrinden-Extrakt  mit
lohem  Gerbstvffgehalt  geliefert  werden.
        <pb n="70" />
        Die  beste  Gebrauchsanweisung  für  solchen  Eichenrinden-Extrakt
  scheint  die  nachfolgende  zu  sein,  die  durch  den
Fischeralten  Schnoor  in  Labö  ausprobiert  ist:
„In  einem  Kessel,  der  Wohl  je  nach  Bedarf  größer  oder  kleiner
ist,  wird  Wasser  zum  Kochen  gebracht.  In  das  kochende  Wasser
wird  alsdann  der  Extrakt  gegossen  und  dieser  tüchtig  durchgerührt.
Diese  Mischung  wird  alsdann  in  einen  danebenstehenden  Bottich
(wir  benutzen  einen  alten,  kleinen  Kahn  dafür)  gegossen,  und  die
Netze  werden  dann  tüchtig  durch  die  Lohe  gezogen  und  eingeweicht.
Man  nimmt  die  Netze  jetzt  heraus  und  tut  gut,  die  Netze  noch  etwa
eine  halbe  Stunde  dampfen  zu  lassen,  alsdann  werden  sie  zum
Trocknen  aufgehängt.
Bei  täglich  gebrauchten  Netzen,  z.  B.  Waden,  muß  das  Gerben
mindestens  alle  vier  Wochen  wiederholt  werden,  wenigstens  in  der
wärmeren  Jahreszeit,  während  in  der  kälteren  Jahreszeit  ein
Zwischenraum  von  sechs  Wochen  dazwischenliegen  darf.  Stellnetze
brauchen  nicht  so  häufig  geloht  zu  werden.
Die  Menge  des  gebrauchten  Extrakts  stellt  sich  bei  uns  auf
etwa  14  Pfund  Extrakt  für  100  Liter  Wasser.  Nach  Bedarf  und
Sonderwunsch  wird  die  Menge  etwas  schwanken.
Bei  neuen,  ungegerbten  Netzen  will  es  beim  ersten  Lohen  nicht
gleich  Farbe  setzen,  in  der  Folgezeit  bei  Wiederholung  gibt  sich
dies  aber."
Auch  sei  erwähnt,  daß  es  der  Chemischen  Fabrik  von  Karl
Jager  in  Düsseldorf  gelungen  ist,  einen  brauchbaren  Ersatzstoff ­
  für  K  a  t  e  ch  u  herzustellen,  mit  welchem  bereits  gute  Erfolge ­
  erzielt  worden  sind.  Ein  Versuch  mit  diesem  Ersatzmaterial
kann  den  Fischern  bestens  empfohlen  werden.
Durch  das  Betriebsstoff-Büro  des  Reichsmarineamts  und  die
Kriegsausgleichsstelle  für  Dachpappenteer  —  in  letzter  Zeit  durch
die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  Sektion  Pa  —  ist  bisher  in  dankenswerter ­
  Weise  der  für  Fischereibetriobe  benötigte  Steinkohlenteer ­
  freigegeben  worden.  Es  konnten  bisher  fast  100  000  leg
Steinkohlenteer  den  Fischereibetrieben  zur  Verfügung  gestellt
wenden.  Die  Erzeugnisse  der  Gasanstalten  in  Steinkohlenteer  sind
durch  das  Betriebsstoff-Büro  des  Reichsmarineamts  oder  durch
die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  beschlagnahmt.  Anträge  auf  Freigabe ­
  von  Steinkohlenteer  sind  unter  Nennung  der  gewünschten
Menge  und  unter  Nennung  -des  gewünschten  Gaswerks  dem  Ausschuß ­
  für  Fischereibedarf  vorzulegen.  Bei  dringender  Notwendigkeit ­
  wird  die  Freigabe  in  den  meisten  Füllen  erfolgen.  Das  Gaswerk ­
  wird  dann  nach  erfolgter  Freigabe  angewiesen,  Kohlenteer
        <pb n="71" />
        69

' n  her  freigegebenen  Menge  an  die  Fischer  nur  gegen  Bezugsschein
"s  zuständigen  Vertrauensmannes  abzugeben.  Bei  der  Abnahme
Steiinkohlenteers  sind  die  Fässer  von  den  Fischern  zu  liefern,
stehen  -den  Fischern  keine  Fässer  zur  Verfügung,  so  muß  eine
mrnra  zunächst  die  freigegebene.  Menge  in  eigenen  Fässern  von
öem  Gaswerk  -abnehmen  -und  dann  an  die  Fischer  weiter  verteilen.
enteer  wird  nach  Möglichkeit  HoIzder
  Fischereigeräte  verwandt.  Die
in  Kriegsausschuß  für  Öle  und  Fette
_  „  ,  .  .^.eer  -aufgekauft,  welcher  an  die  einselnen
  Fischereibetriebe  auf  Antrag  der  Vertrauensleute  weitergegeben ­
  wird.
n  k  o  h  l  c  n  t  e  e  r  ö  l  (K  a  r  b  o  I  i  n  e  u  m)  ist  dem  Aus-Fischereibedarf
  gleichfalls  vom  RcichAmarineamt  zur
gestellt  und  kann  auf  Anfordern  so,gleich  an  die  Fischer
werden.
Blau-stein  (K  u  p  f  e  r  v  i  t  r  i  o  l).  Anträge  auf  Lieferung
B-laustein  sind  dem  Ausschuß  für  Fisch-erei'bedarf  vorzulegen.
Freigabe  erfolgt  durch  die  Metall-Freigabestclle  in  Berlin.  Die
uforder,ingen  sind  unter  allen  Umständen  auf  das  geringste  Maß
^  beschränken.  Die  Frei  gab  escheine  werden  den  Vertrauensleuten
^Wdt.  Diese  müssen  sie  einer  Firma,  welche  die  Lieferung
^fuhren  soll,  übergeben.

Stei
Auß  fist
^rfiigung
abgegeben

t&amp;gt;tn  Stelle  von  Steinkohl
/eer  zur  Konservierung
Fischereiförderung  hat  von  de
einen  größeren  Volten

5.  Brennstoff  für  Fischereimotoren.
Stelle  des  früher  zumeist  gebrauchten  Rohöls  wird  den
Usichereibetrieben  jetzt  Petroleumdestillat  als  Brennstoff
Mu  ^  Rohölmotoren  und  Petroleummotorcn  in  genügender
^ge  zugewiesen.  Tie  anfänglichen  Schwierigkeiten  bei  der  Hedj
  dieses  Brennstoffes  sind  jetzt  überall  behoben,  so  daß  bei
n  c ,' ec  Art  von  Fischerei-motoren  die  Versorgnngsfrage  mit  Brenn-U
  vorläufig  als  gelöst  betrachtet  werden  kann.  Lediglich  für
r. p j  ouchtungszwecke  zur  Sicherung  der  Schiffahrt  oder  für  die  An-Kämpen
  kann  P  e  t  r  o  l  e  n  m  zugeteilt  werden.
Für  die  Lieferung  von  Petroleum-destillat  kommt  die
Putsch-Amerikanische  Petrolenm-A.-G.  in  Stettin  für  die  Bezirke
I  Preußen,  Westpreußen,  Pommern,  die  Deutsche  Öl-Jmport-Ge-??
  ,1^  Mecklenburg  und  die  Bezirke  der  deutschen  Ost-  und
de/  westlich  von  Mecklenburg  in  Frage.  Um  den  Bedarf
kö»!  ,  ^rei  an  Petroleumdestillat  rechtzeitig  sicherstellen  zu
brom/'  -  um  jeden  nicht  unbedingt  notwendigen  Ver-^
  bieses  Brennstoffes  zu  verhindern,  hat  der  Ausschuß

D
        <pb n="72" />
        70

für  Fischerei-bedarf  löte-  Beschaffung  und  Abgabe  des  Petroleumdestillats
  itn  die  Hand  genommen.  Die  genannten  Gesellschaften
dürfen  lediglich  die  vom  Ausschuß  für  Fischereibedarf  genehmigten
Mengen  Petroleumdestillat  an  die  einzelnen  Bezirke  liefern.  Die
Abgabe  der  freigegebenen  Mengen  an  die  Fischer  erfolgt  von  den
Verteilungsftellen  aus  nur  gegen  einen  Bezugsschein,  welchen  der
zuständige  Vertrauensmann  auszustellen  hat.
Von  den  Vertrauensmännern  wird  monatlich  der  Bedarf  an
Petroleum-destillat  für  ihren  Bezirk  angefordert.  Die  Fischer
müssen  sich  also  mit  ihren  Anforderungen  zunächst  au  ihren  Vertrauensmann ­
  wenden.  Auf  Grund  dieser  Bedarfsanmeldungen
wird  der  betreffenden  Lieferfirma  die  angeforderte  Menge  freigegeben. ­
  Innerhalb  der  Grenze  der  freigegebenen  Menge
muß  dann  aus  dem  betreffenden  Bezirk  die  Abforderung  des
Petroleumdestillats  von  der  Lieferfirma  erfolgen.  Innerhalb  der
Freigabe  erfolgt  also  die  Lieferung  lediglich  auf  Grund  der  unmittelbaren ­
  Abforderung.  Diese  Einrichtung  wurde  deshalb  getroffen, ­
  um  zu  ermöglichen,  daß  -bei  Einschränkung  -der  Fischerei  in
dem  betreffenden  Monat  geringere  Mengen  an  den  Bezirk  gesandt
werden,  als  irrt  voraus  angefordert  werden  mußten.  Die  Abgabe
des  Petroleumdestillats  darf  durch  die  Verteilungsstelle  nur  gegen
Bezugsschein  des  Vertrauensmannes  erfolgen.  Der  Monatsbedarf
beträgt  etwa  300  000  bis  400  000  kg.
Ein  größerer  Teil  der  deutschen  Fischerei-Motorfahrzeuge
verwendet  Benzol.  Nach  größeren  Schwierigkeiten  ist  es  jetzt
gelungen,  die  Zuteilung  dieses  Betriebsstoffes  zu  regeln.
Die  Inspektion  des  Kraftfahrwesens  hat  sich  damit  einverstanden
erklärt,  daß  durch  den  Reichskommissar  für  Fischversorgung  die
inonatlichen  Anmeldungen  des  Benzolbedarfs  vorgelegt  werden.
Bei  der  augenblicklichen  Lage  des  Benzolmarktes  hat  es  die-  Inspektion ­
  des  Kraftsahrwesens  ermöglichen  können,  die  gesamten
vorgelegten  Anforderungen  zu  erfüllen.  Es  handelt  sich  hierbei  um
einen  monatlichen  Bedarf  von  40—50  000  kg  Benzol  in  der  besten
Fangzeit.  Die  Anforderungen  auf  Motorbetriebsstoff  sind  nach
Möglichkeit  zu  beschränken.  Alle  Fahrzeuge  sind  zu  veranlassen,
soweit  irgend  möglich  ihre  Segelkraft  auszunutzen.  Zeitweise  wird
nur  Benzolspiritus  zur  Verfügung  gestellt.
Das  gegenwärtig  für  die  Fischereibetriebe  gelieferte  Benzol
hat  einen  sehr  niedrigen  Erstarrungspunkt,  sofern  es  nicht  mit
Solventnaphtha  verschnitten  ist.  Um  diesen  Übelstand  bei  den
weiteren  Belieferungen  in  der  kalten  Jahreszeit  auszuschalten,  soll
durch  die  Inspektion  des  Kraftsahrwesens  von  jetzt  an  ein  Gemisch
        <pb n="73" />
        71

geliefert  werden,  welches  eine  Kältebeständigkeit  bis  9°  C
gewährleistet.  Sollte  in  einzelnen  Fällen  die  Verwendung  dieses
gemischten  Stosses  auf  nennenswerte  Schwierigkeiten  stoßen,  so
soll  von  Fall  zn  Fall  in  dieser  Angelegenheit  nähere  Mitteilung
gemacht  werden,  damit  dann  ein  Austausch  in  Schwerbenzin,  das
eine  bedeutend  größere  Kältebeständigkeit  besitzt,  durch  die  Inspektion ­
  des  Krastsahrwesens  erfolgen  kann.
Infolge  zeitweiliger  Benzolknappheit  mußte  auch  Benzolspiritus ­
  für  die  Fischereimotoren  gebraucht  werden.  Für  die
Verwendung  dieses  Brennstoffes  sind  durch  die  Inspektion  der
Kraftsahrtruppen  Anweisungen  über  die  notwendige  Vergaserabänderung
  herausgegeben  worden,  ,von  denen  die  wichtigsten
nachstehend  genannt  sein  mögen:
„Die  Vergaserabänderung  soll  möglichst  nur  von  Fachleuten  vorgenommen ­
  werden,  schon  aus  dem  Grunde,  daß  nicht  durch  verkehrte
Abänderungen  unnötigerweise  Betriebsstoff  vergeudet  wird.  Die  Hauptbrennstoffdüse ­
  des  Vergasers  ist  um  soviel  größer  als  bei  Benzol  zu
halten,  als  dem  geringeren  Wärmeinhalt  des  Spiritusgemisches  entspricht. ­
  Etwa  vorhandene  Neben-  und  Leerlaufdüsen  sind,  soweit  sie
Brennstoff  zuführen,  ebenfalls  gegen  entsprechend  größere  auszuwechseln. ­
  Die  Verdampfungsfähigkeit  von  Spiritus  ist  geringer  als
die  von  Benzol.  Die  dem  Vergaser  zugeführte  Verbrennungsluft  muß
aus  diesem  Grunde  stark  vorgewärmt  werden.  Bei  Vergasern  mit  auswechselbarem ­
  Lufttrichter  ist  zweckmäßigerweife  ein  solcher  mit  geringem ­
  Durchlaß  zu  wählen.  Ob  die  Brennstoffdüse  hinreichend  groß
gewählt  ist,  erkennt  man  daran,  daß  der  Motor  beim  plötzlichen  Öffnen
der  Drosselklappe,  ohne  Knallen  im  Vergaser  zu  veranlassen,  seine
Geschwindigkeit  steigert.  Beim  Anlassen  des  Motors  in  kaltem  Zustande ­
  darf  ein  Knallen  vorkommen;  knallt  jedoch  der  Motor  noch  im
normalen,  warmen  Zustande,  so  muß  eine  größere  Düse  eingesetzt
werden.  Die  richtige  Größe  der  Leerlaufdüfe  erkennt  man  daran,  daß
der  Motor  bei  annähernd  geschlossener  Drosselklappe  gleichmäßig  langsam
geht.  Ist  die  Leerlaufdüse  zu  klein,  so  läuft  der  Motor  nicht  langsam.
Ist  die  Leerlaufdüse  zu  groß,  so  hinkt  oder  galoppiert  der  Motor.  Eine
zweckentsprechende  Vorwärmeleitung  wird  dadurch  hergestellt,  daß  man
die  angesaugte  Vergaserluft  in  der  Nähe  des  Auspuffrohres  absaugen
läßt  und  dem  Vergaser  durch  eine  Leitung  zuführt.  Um  das  Auspuffrohr ­
  wird  in  einem  Abstand  von  1  bis  2  cm  eine  Hülle  gelegt,  welche
das  Rohr  auf  eine  Länge  von  etwa  30  cm  umschließt.  Diese  Hülle  wird
durch  ein  Rohr  mit  der  Lufteintrittsöffnung  am  Vergaser  verbunden.
Einfacher  ist  die  Verwendung  von  biegsamem  Metallschlauch,  bei  dem
scharfe  Knicke  vermieden  werden."
Auf  Grund  dieser  Gebrauchsanweisung  wird  dem  Fachmann  die
^Einstellung  des  Vergasers  für  Benzolspiritus  leicht  möglich  sein.  Selbst
der  Fischer,  dem  ein  Fachmann  nicht  zur  Verfügung  steht,  wird  diese
        <pb n="74" />
        72

Einstellung  richtig  beurteilen  können,  wenn  er  sich  mit  der  Handhabung
seines  Motors  vertraut  gemacht  hat.
Die  S  ch  m  i  er  m  i  t  t  e  l  f  r  a  g  e  wurde  mit  Hilfe  -der  Kriegsschmieröl-Gesellschaft ­
  ebenfalls  gelöst.  Die  Freigabe  erfolgt  durch
die  Kriegsfchmieröl  -  Gesellschaft,  die  das  gesamte  angeforderte
Material  zunächst  an  zwei  Verteilungsstellen  des  Ausschusses  für
Fischereibedarf  in  Altona  und  Stettin  liefert.  Von  hier  aus  erfolgt ­
  die  Zusendung  des  Materials  an  die  verschiedenen  Bezirke.
Zur  weiteren  Verteilung  an  die  einzelnen  Fischer  ist  in  jedem
Bezirk  eine  Firma  zu  nennen,  die  den  Verkauf  der  Schmiermittel
an  die  einzelnen  Fischer  gegen  Bezugsschein  des  Vertrauensmannes  j
übernimmt  und  an  Me  das  Material  zunächst  wieder  geliefert
werden  kann.
Dem  Mangel  an  T  w  i  st  und  sonstigem  Putzzeug  wird
durch  die  Bereitstellung  von  Papierputztüchern  abgeholfen,  welche
nach  Gebrauch  zurückgeliefert  und  wieder  entölt  werden.  Hierdurch ­
  werden  sowohl  neue  Tücher  als  auch  neues  Schmiermaterial
gewonnen.
6.  Fischerstiesel.
Eine  -große  Notlage  unserer  Fischer  entstand  durch  den  Mangel
an  geeigneten  Stiefeln.  Ohne  gutes  Fußzeug  ist  der  schwere  Berns  ]
eines  Fischers  besonders  im  Herbst  und  Winter,  zumal  bei  der
Fischerei  in  kleinen,  offenen  Booten,  bei  der  Eisfischerei  und  bei
der  Strand-Garnfisch^rei  kaum  durchführbar.  Durch  die  dankenswerte ­
  Hilfe  des  Reichsamts  des  Innern  ist  es  möglich  geworden,
bisher  eine  Gesamtmenge  von  rund  36  000  kg  Sohlleder  und
Schaftleder  den  einzelnen  Bezirken  zu  überweisen.  Die  Abgabe  der
Stiefel  aus  dieser  Ledermenge  erfolgt  nur  auf  Grund  eingehendster ­
  Prüfung  der  Vertrauensleute.  Bestellungen  aus  Zuweisung ­
  von  Leder  sind  auf  dem  Bestellformular  beim  Aus-  ■■■
schuß  für  Fischereibedarf  vorzulegen.  Das  für  einen  Bezirk  bestimmte ­
  Leder  wird  zunächst  an  eine  Verteilungsstelle  innerhalb  -
dieses  Bezirks  gegeben,  die  sich  verpflichtet,  das  Material  nur  j
auf  Anweisung  des  Ausschusses  für  Fischereibedarf  an  die  einzelnen ­
  Fischer  oder  Schuhmacher  abzugeben.  Der  vom  Vertrauensmann ­
  befürwortete  Bestellschein  wird  der  Lederverteilungsstelle ­
  vom  Ausschuß  aus  zugeführt,  worauf  die  Abgabe  des  benötigten ­
  Leders  an  den  Besteller  erfolgt.  Bei  der  bestehenden
Knappheit  des  Leders  sind  alle  Anforderungen  auf  ihre  Dringlichkeit ­
  eingehend  zu  prüfen.  Besonders  ist  überall  zu  versuchen,  vorhandene ­
  Stiefel  durch  Zuweisung  von  Neparaturleder  wieder
brauchbar  zu  machen.  Die  Neuanfertigung  von  Stiefeln  ist  mög-
        <pb n="75" />
        73

lichst  zu  beschränken.  Wenn  angängig,  ist  zur  Lederersparung  von
der  Anfertigung  hoher  Schaftstiefel  abzusehen  und  dafür  ein  Ersatz
durch  Kniestiefel  zu  schaffen.  Der  Vertrauensmann  mutz  sich  bei
der  Lederverteilungsstelle  darüber  unterrichten,  über  welche  Lebermenge
  er  verfügen  kann,  und  mutz  versuchen,  mit  der  freigegebenen
Menge  den  Bedarf  seines  Bezirks  zu  decken.  Der  Ersatz  von  Lederschäften
  durch  Segeltuch  schäfte  soll  versucht  werden,  ebenso
die  Verwendung  von  B  l  e  ch  sti  e  f  e  ln,  besonders  für  Teichwirtschaften. ­

Die  Beschaffung  von  Stiefel  schmiere  war  ebenfalls
Aufgabe  des  Ausschusses  für  Fischereibedarf.
7.  Netzblci.
Die  Freigabe  von  Blei  erfolgt  auf  Antrag  des  Ausschusses
für  Fischereibedarf  durch  die  Metall-Freigabestelle.  Anträge  auf
Freigabe  von  Blei  sind  rechtzeitig  vorzulegen,  unter  Angabe  der
benötigten  Menge  und  der  Sorte  (Walzblei,  Bleikugeln,  Bleitönnchen, ­
  Bleiröhren).  Weichblei  kann  für  Fischereizwecke  nicht
mehr  freigegeben  werden.  Es  kann  nur  die  Freigabe  von  Hartblei ­
  erfolgen,  und  zwar  von  Hartblei  mit  einem  Antimongehalt
von  12  bis  16  v.  H.  zur  Herstellung  von  Bleikugeln  und  Bleitönnchen, ­
  von  Hartblei  mit  einem  Antimongehalt  von  etwa  6  v.  H.
für  -Bleiröhren  und  von  Hartblei  mit  einen:  Antimongehalt  von
1  bis  2  v.  H.  zur  Herstellung  von  Walzblei.  Die  bisherigen  Versuche ­
  haben  ergeben/  daß  dieses  Material  zu  den  genannten
Zwecken  verwendbar  ist.  In  allen  möglichen  Fällen  ist  darauf
zu  bringen,  datz  Blei  durch  Kettenstücke,  G  a  s  r  o  h  r  st  ü  ck  e
oder  sonstiges  Material  ersetzt  wird.
8.  Netzkorkc  und  Flottholz.
Durch  Verfügung  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  ist  Kork
beschlagnahmt.  Der»  Ausschuß  für  Fischereibedarf  ist  bei  der
Pommerschen  Korkindnstrie  von  Hermann  Köhler  in  Stettin  und
bei  der  Baltischen  Korkenfabrik  von  Eugen  Pfotenhauer  n.  Co.  in
Kiel  ein  Posten  Kork  zur  Abgabe  an  Fischereibetriebe  freigegeben
worden.  Freigabeanträge  auf  Netzkorke  sind  dein  Ausschuß  für
Fischereibedarf  einzureichen  unter  Angabe,  ob  Korkholz  oder
fertige  Netzkorke  verlangt  werden.  Falls  ein  Händler  das  Material
zunächst  übernimmt,  mutz  er  verpflichtet  werden,  nur  gegen  Bezugsschein ­
  des  zuständigen  Vertrauensmannes  das  Material  an  die
Fischer  abzugeben  und  seinerzeit  den  Lieferungsnachweis  vorzulegen. ­
  In  gleicher  Weise  sind  Anträge  auf  Flottholz  z&amp;gt;:  behandeln.
        <pb n="76" />
        74

9,  Angelhaken.
Während  Angelhaken  vor  dem  Kriege  fast  nur  aus  England
und  Norwegen  bezogen  wurden,  ist  es  jetzt  gelungen,  eine
leistungsfähige  Firma  zu  veranlassen,  Angelhaken-Maschinen  herzustellen ­
  und  in  Betrieb  zu  nehmen.  Es  ist  vorläufig  eine  Maschine
zur  Anfertigung  von  Aalhaken  und  eine  Maschine  zur  Anfertigung
von  Dorschhaken  in  Betrieb.  Die  gesamte  Produktion  dieser
Maschinen  unterliegt  den  Abgabebestimmungen  des  Ausschusses
für  Fischereibedarf.  Es  wird  vorläufig  eine  Sorte  Aalhaken
in  blauer  und  in  verzinnter  Ausführung  geliefert.  Die  Preise
betragen  für  je  1000  Stück  blaue  Haken  7,55  M.  und  für  verzinnte
8,10  M.  Dorsch  haken  werden  in  zwei  Größen  geliefert,
Nr.  2/0  zu  9  M.  und  Nr.  3/0  zu  10,10  für  je  1000  Stück.  Probehaken ­
  sind  beim  Ausschuß  für  Fischereibedarf  einzufordern.  Falls
die  Bestellung  für  einen  Händler  erfolgt,  so  besteht  die  Verpflichtung ­
  des  Händlers,  daß  er  nur  gegen  Bezugsschein  des  Vertrauensmannes ­
  Angelhaken  an  die  Fischer  abgeben  darf.  Es  sei
erwähnt,  daß  der  Gesamtbedarf  in  Deutschland  jährlich  40  bis
50  Millionen  Stück  betragen  soll.  Zu  hoffen  ist,  daß.  sich  die
deutsche  Fischerei,  die  jetzt  notgedrungen  mit  deutschen  Angelhaken
Versuche  machen  muß,  auch  nach  dem  Kriege  in  diesem  Material
vom  Auslande  freimacht  und  weiterhin  deutsche  Haken  verwendet. ­

10.  Weiden.
Weiden  sind  beschlagnahmt.  Die  Verfügung  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  verlangt,  daß  die  Hersteller  von  Korbwaren
(also.  auch  die  Fischversand-Korbflechter  und  die  Hersteller  von  Aalreusen ­
  und  Krebsreusen)  sich  zunächst  an  die  amtlichen  Aufkäufer
zu  wenden  haben.  Das  Verzeichnis  der  amtlichen  Aufkäufer  für
die  einzelnen  Bezirke  kann  beim  Ausschuß  für  Fischereibedarf  eingefordert ­
  werden.  Der  anitliche  Aufkäufer  stellt  bei  der  Kriegs-Nohstoff-Abtei-Iung
  den  Freigabeantrag.  Nach  erfolgter  Freigabe
hat  der  Verarbeiter  die  Verarbeitungserlaubnis  für  die  gelieferte
Menge  auf  dem  vorgeschriebenen  Formular  von  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,
  Sektion  0,  einzuholen.  Erst  dann  darf  die  Verarbeitung ­
  der  Weiden  erfolgen.  Die  Hersteller  von  Fischversandkörben ­
  und  Fanggeräten  aus  Weiden  sind  von  diesen  Vorschriften
in  Kenntnis  gesetzt.  Freigabeanträge  können  jederzeit  durch  den
Ausschuß  für  Fischereibedarf  auf  Verlangen  des  Vertrauensmannes ­
  befürwortet  und  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  vorgelegt
werden,  sobald  für  die  Freigabe  Schwierigkeiten  entstehen.
        <pb n="77" />
        75

11.  Sonstige  Bedarfsstoffe.
In  gleicher  Weise  werden  Anforderungen  für  jedes  sonstige
Fischereimatcrial,  das  im  freien  Handel  nicht  mehr  zu  beschaffen
ist,  wie  z.  B.  D  r  a  h!t  s  e  i  l  e,  Drahtgeflechte  (Bisamrattenreusen), ­
  Segelgarn,  Ölzeug,  F  i  s  che  r  s  ch  ü  r  z  e  n,
Fischfutter*)  &amp;gt;i.  dgl.  unter  möglichst  genauer  Bezeichnung
des  gewünschten  Materials  deni  Ausschuß  zur  Beschaffung  vorgelegt. ­

F  i  s  ch  v  e  r  s  a  nd  k  ö  rb  e  sowie  Matten  zum  Auslegen  der
Körbe,  Verpackungs  m  aterial,  Kordel  usw.  können
jederzeit  durch  die  Fischereisörderung  auf  Anweisung  des  Ausschusses ­
  geliefert  werden.
Wir  wollen  nicht  unterlassen,  noch  hervorzuheben,  daß  mancher
Fischereibedarf  mit  Hilfe  der  Kriegsgefangenenlager
gedeckt  wird.  Es  ist  hier  in  erster  Linie  die  Anfertigung  von  Fischvcrsandkörben
  zu  erwähnen,  von  denen  in  letzter  Zeit  wöchentlich
ein-  bis  zweitausend  Stück  geliefert  werden  konnten.  Ein  größerer
Posten  ist  von  der  Fischereiförderung  auf  Lager  gelegt  worden.
Auch  ist  die  Herstellung  von  Fischkisten,  von  Aalfangkörben,  von
Krabbenkörben,  von  Matten,  das  Aufknoten  gebrauchter  Netze  u.  ä.
durch  die  Gefangenenlager  zu  erwähnen.  —  Die  Fischerei  ist  der
Kriegsunterkunftsabteilung  des  Preußischen-  Kriegsministeriums
für  diese  Hilfe  zu  besonderem  Dank  verpflichtet.
t  Sehr  große  Schwierigkeiten  bereitet  die  Belieferung  der
Fischereibetriebe  mit  den  notwendigen  Kohlen,  und  zwar  nicht
nur  für  die  Fischdampfer,  sondern  auch,  für  die  Kleinfischereibetriebe ­
  (Krabbenfischer)  und  für  die  Netzfabriken.  An  manchen
Stellen  konnte  der  Ausschuß  für  Fischereibedarf  mit  Hilfe  der
Kohlenausgleiche  sein  Ziel  um  Zuweisung  der  benötigten  Kohlenmengen ­
  bereits  erreichen.  An  -anderen  Stellen  konnten  die  Arbeiten ­
  noch  nicht  zum  Abschluß  gebracht  werden,  doch  ist  zu  hoffen,
daß  mit  Hilfe  der  zuständigen  Stelle  auch  hier  bald  Wandel  geschaffen ­
  wird.  Eingehend  begründete  Anträge  für  die  Belieferung
von  Kohlen  sind  dem  Reichskommissar  für  Fischversorgung  vorzulegen, ­
  unter  Angabe  des  bisherigen  Lieferanten.

Im  Jahre  1917  waren  insgesamt  61200  Eingänge  zu
verarbeiten.  Man  kann  annehmen,  daß  mindestens  80  v.  H.  aller
*)  Vgl.  den  Beitrag  von  vr.  Maier:  „Die  Binnenfischerei  im  Kriege"
in  diesem  Hefte  auf  Seite  131—132.
        <pb n="78" />
        76

Eingänge  BesteIlun  &amp;gt;ge  n  sind,  daß  also  45000  bis  60000  Bestellungen ­
  im  Jahre  1917  vorgelegen  haben.  Es  wurden  hierbei
insgesamt  16  760  Fischer  mit  Netzen  beliefert  und  13  300  davon
auch  mit  losem  Garne.
Über  den  steigenden  Beschäftigungsgrad  des  Ausschusses  mag  ?
auch  die  Angabe  Auskunft  geben,  daß  der  Ausschuß  mit  einem
P  e  r  s  o  n  a  I  von  zwei  weiblichen  Schreibkräften  begann  und  heute
außer  dem  Vorsitzenden  null  den  beiden  Referenten  noch  aus  drei
Sachverständigen,  einem  Registrator  und  34  weiblichen  Schreib-  :
freisten  besteht.
Auf  die  zahlreichen  sonstigen  Arbeiten  des  Ausschusses  für
Fischereibedarf  noch  einzugehen,  würde  zu  weit  führen.  Die  Besprechung ­
  dieser  wichtigsten  Arbeiten  wird  zeigen,  daß  die
Wirksamkeit  des  Ausschusses  für  'Fischereibedarf  nur  dann  von
Erfolg  gekrönt  sein  kann,  wenn  alle  Beteiligten  im  Interesse  der  j
Allgemeinheit  mitwirken.  Die  Fischer  müssen  nach  Anweisung  der
Vertrauensmänner  größte  Sparsamkeit  beim  Verbrauch
des  Rohmaterials  walten  lassen.  Sie  müssen  sich  in  allen  möglichen ­
  Fällen  mit  den  zugewiesenen  Ersatzstoffen  behelfen  und
dürfen  jetzt  im  Kriege  nicht  die  Versorgung  ihrer  Betriebe  wie  in
Friedenszeiten  verlangen.  Auch  ist  es  erforderlich,  alle  augenblicklich ­
  unbenutzten  Fanggeräte  für  andere  Fischereibetriebe  abzugeben. ­
  Die  Vertrauensmänner  müssen  dafür  sorgen,  daß  alle
Betriebe  das,  unbedingt  notwendige  Material  erhalten,  daß  aber
anderseits  an  allen  Stellen,  wo  es  möglich  ist,  die  größte  Sparsamkeit ­
  eintritt.  Durch  die  bisherige  Hilfe  der  zuständigen  Stellen,
insbesondere  der  Kriegs-Nohstoff-Abteilung,  werden  wir  in  der
Hoffnung  bestärkt,  daß  es  unter  Beachtung  der  genannten  Richtlinien ­
  auch  fernerhin  möglich  fein  wird,  die  Tätigkeit  unserer
Fischereibetriebe  durch  Zuweisung  des  unbedingt  notwendigen
Materials  aufrechtzuerhalten.
12.  Motoren  und  Fahrzeuge.
Da  in  letzter  Zeit  die  Beschaffung  von  Motoren  und  Fahrzeugen ­
  für  den  einzelnen  Fischer  infolge  der  Materialknapphest
und  der  Überlastung  der  Motorenlieferanten  außerordentlich  !
schwierig  geworden  ist,  wurde  es  für  notwendig  erachtet,  auch  j
in  dieser  Angelegenheit  den  Fischereibetrieben  behilflich  zu  sein-Mit
  Unterstützung  der  Kriegs-Fischgesellschaften  wird  beabsichtigt,
den  Bau  geeigneter  Fischereimotoren  und  dev
Bau  b  r  a  u  chb  a  r  e  r  Fischereifahrzeuge  von  einer
Zentralstelle  aus  in  die  Wege  zu  leiten.
        <pb n="79" />
        77

3  Be-  j
ierbei  &amp;lt;
&amp;gt;avon
:  mag  I
einem  ]
heilte  j
Z  drei  j
treib-  ;j
s  für  j
:e  Be-  j
3  die  I
n  von  |
se  her
ng  der  '
brauch
mög-  ^
i  und
wie  in
rügende ­
  ablsz
  alle
ß  -  aber
Sportteilen, ­

in  der
Richtrnserer

ndigen

Fahrrpphert

X'ntlich
:t,  auch
u  feinsichtigt,

&amp;gt;  dev
einer

Nachdem  sich  die  Kriegs-Fischgesellschaften  damit  einverstanden
erklärt  haben,  größere  Summen  zum  Bau  von  Motoren  beizusteuern, ­
  und  nachdem  eine  M  o  t  o  r  e  n  k  o  m  m  i  s  s  i  o  n  ^  beim
Reichskammissar  für  Fischversorgung  die  Leitung  dieser  Geschäfte
in  die  Hand  genommen  hatte,  wurden  zunächst  die  Vertrauensmänner ­
  des  Reichskomuiissars  aufgefordert,  für  ihren  Bezirk  festzustellen, ­
  wieviel  Fischer  einen  Motor  —  und  in  welcher  Stärke
zu  erhalten  wünschen.  Die  Vertrauensmänner  werden  zu  prüfen
haben,  ob  die  Zuweisung  eines  Motors  an  den  betreffenden  Fischer
in  Hinsicht  auf  die  Tüchtigkeit  des  Bewerbers  und  auf  die  Brauch-,
barfeit  seines  Fahrzeugs  anzuraten  ist.  Ferner  wird  beabsichtigt,
einen  Teil  der  zu  erbauenden  Motoren  den  Kriegs-Fischgesellschaften
  zur  Verfügung  zu  stellen,  damit  sie  in  die  Lage  versetzt
werden,  eine  brauchbare  Maschine  an  tüchtige  Fischer  abzugeben,
sowie  auch  heimkehrenden  Kriegsteilnehmern  einen  Motor  zur
Verfügung  zu  stellen.  Im  allgemeinen  wird  der  Fischer  den  Motor
nur  gegen  Bezahlung  erhalten.  In  Ausnahmefällen  werden  die
Gesellschaften  den  Fischern  einen  Teil  des  Geldes  stunden  können
oder  den  Motor  darlehnsweise,  in  seltenen  Fällen  auch  gegen  geringes ­
  Entgelt,  abgeben.
Sobald  die  Anzahl  und  Sorte  der  verlangten  Motoren  ermittelt ­
  ist,  werden  die  in  Betracht  konnnenden  Motorcnfabriken  *
zur  Abgabe  von  Kostenanschlägen  für  den  Serienbau  gewisser
Maschinen  aufgefordert.  Alle  diese  Arbeiten  werden  in  engster
Fühlung  mit  dem  Deutschen  Seefischerei-Verein,  der  auf  dem  Gebiete ­
  des  Motorenbaues  große  Erfahrungen  besitzt,  durchgeführt
werden.  Es  ist  zunächst  beabsichtigt,  Serien  folgender  Typen  he»
’  stellen  zu  lassen:
1.  Einen  ganz  leichten  Benzol-  oder  Petroleummotor ­
  für  solche  Fahrzeuge,  die  am  offenen  Strande  aufgeschleppt
werden.  Für  diesen  Zweck  wird  eine  Maschine  neu  konstruiert
werden  müssen,  welche  bei  genügender  Stabilität  außerordentlich
leicht  gehalten  und  je  nach  dem  Ausfall  der  Ermittlungen  eine
Stärke  von  3  bis  6  Pferdestärken  erhalten  muß.  Die  Beschaffung
dieser  Motoren  scheint  für  die  Förderung  der  Strandfischerei
außerordentlich  wichtig  zu  sein,  da  mit  dem  Bau  von  Fischerei-Schntzhäfen
  in  den  nächsten  Jahren  kaum  zu  rechnen  sein  dürfte.
^  2.  L  e  i  cht  ö  Im  o  t  o  r  e  n  für  die  Küstenfischerei-Fahrzeuge  in
Stärken  von  8,  10  und  15  Pferdestärken.  Diese  Leichtölmotoren
werden  für  solche  Fahrzeuge  bestimmt  sein,  die  ihre  Tätigkeit  in
den  Flußmündungen  oder  in  der  Nähe  der  Küste  ausüben  und
nicht  in  größerer  Anzahl  in  einem  Hafen  zusainmengedrängt
        <pb n="80" />
        78

liegen.  Die  Stärke  des  Motors  darf  für  das  Fahrzeug  nicht  zu'
gering  bemessen  werden,  da  die  Entwicklung  der  Fischerei  immer
mehr  auf  Motorfahrzeuge  mit  Hilfstakelung  hindrängt,  im  Gegensatz ­
  zu  dem  früheren  Segelfahrzeug  mit  Hilfsmotor.
3.  S  chw  e  r  ö  Im  o  t  o  r  e  n  für  solche  Fahrzeuge,  die  in
größerer  Entfernung  vom  Lande  auf  offener  See  fischen,  in
Stärken  von  10,  16  und  20  Pferdestärken.  Stärkere  Maschinen
von  über  20  Pferdestärken  werden  für  den  Serienbau  kaum  in
Frage  kommen.
Das  zu  m  Bau  der  Motoren  notwendige
Material  wird  dem  Roichskommissariat  von  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  nach  Möglichkeit  freigegeben  werden.
Ferner  sollen  die  Fischer  mit  Hilfe  der  Kriegs-Fischgefellschaften
  bei  der  Erlangung  brauchbarer  Fischereifahrzeuge ­
  unterstützt  werden.  Besonders  wird  diese  Unterstützung ­
  sich  auch  auf  heimkehrende  Krieger  beziehen  müssen.  Es
handelt  sich  lediglich  darum,  auf  Grund  der  bisherigen  Erfahrungen ­
  über  -die  Fischereifahrzeuge  Boote  von  demjenigen  Typ
herzustellen,  der  sich  bisher  in  der  Praxis  am  besten  bewährt  hat.
Es  ist  nicht  beabsichtigt,  Neukonstruktionen  von  Fahrzeugen  zu
versuchen,  für  die  eine  Gewährleistung  ihrer  tatsächlichen  Brauchbarkeit ­
  nicht  übernommen  werden  kann.
Die  Vertrauensmänner  des  Reichskommissars  für  Fischvcrsorgung
  sind'  aufgefordert  worden,  die  brau  ch  b  a  r  st  e  n  F  a  h  rzeuge
  für  die  einzelnen  Fischereibetriebe  in  ihrem  Bezirk  anzugeben, ­
  damit  von  diesen  Fahrzeugen  zunächst  die  Risse  aufgenommen ­
  werden  können  und  damit  aus  Grund  solcher  Aufnahmen ­
  !der  Bau  weiterer  Fahrzeuge  dieses  Typs  geeigneten
Werften  übertragen  werden  kann.  Es  ist  bei  dem  Reichskommissar
ein  Fahrzeug-Ausschuß  eingerichtet  worden,  der  diese
Fragen  bearbeiten  soll.  Die  Kosten  für  diesen  Ausschuß  werden
die  Kriegs-Fischgesellfchaften  aufzubringen  haben,  da  die  Beschaffung ­
  brauchbarer  Fahrzeuge  für  die  Fischerei  in  ihrem
Interesse  liegt.
Bei  der  Schwierigkeit,  das  notwendige  Baumaterial  für
Fischereifahrzeuge  zu  beschaffen,  und  der  Schwierigkeit,  eine  geeignete ­
  Werft  für  die  Herstellung  des  Fahrzeugs  zu  finden,  scheint
die  Unterstützung  der  Fischer  auch  in  dieser  Hinsicht  dringend  geboten ­
  zu  sein.
        <pb n="81" />
        IV.

Die  Entwicklung  der  deutschen
Dampf-Hochseefischerei.
Bon
Direktor  Dr.  OttoSenst  (Geestemünde),
}.  Z.  beim  Neichskommifsar  für  Fischvcrsorgung  in  Berlin.
I.  Die  Entwicklung  bis  zum  Kriegsbeginn.
Für  die  Versorgung  Deutschlands  mit  frischen  Seefischen,  die
&amp;gt;n  den  letzten  zwanzig  Jahren  eine  erhebliche  Wichtigkeit  für
unsere  Volksernährung  erlangt  hat,  ist  unter  allen  Fischereibetriebsweisen, ­
  die  von  Deutschlands  Küste  aus  betrieben  werden,
die  Dampf-Hochseefischerei  mit  dem  Grundschleppnetz
die  ausschlaggebende.  Die  Bedeutung  der  Fischerei  an  den  langgestreckten ­
  Küsten  der  Ostsee,  in  den  Haffen,  Buchten,  Bodden  und
Förden  soll  nicht  verkannt  werden.  Auch  die  besonders  an  der
Unterelbs  stark  betriebene  Küstenfischerei  der  Nordsee  und  die  in
dem  Namen  „Finkenwärder"  zusammengefaßte  Sogelfischerei  in
der  Nordsee  darf  nicht  unterschätzt  werden,  aber  alle  werden  bei
weitem  durch  die  mit  dem  Grundschleppnetz  arbeitende  Dampf-Hochseefischerei
  in  den  Schatten  gestellt.  War  der  Ertrag  der  gesamten ­
  deutschen  Seefischerei  an  Fischen,  mit  Ausnahme  von  auf
See  gesalzenen  Heringen,  im  Jahre  1913:  1  063  816  Doppelzentner,
so  entfielen  davon  auf  die  Fänge  der  Dampf-Hochseefischerei
831247  Doppelzentner,  und  während  die  Erträge  der  Küsten-  .
sischerei  zu  einem  erheblichen  Teile,  der  allerdings  nicht  ziffernmäßig ­
  angegeben  werden  kann,  von  der  Bevölkerung  der  Küstengebiete ­
  verbraucht  werden,  spielt  der  Bedarf  der  letzteren  für  die
Dampf-Hochseefischerei  keine  erhebliche  Nolle,  vielmehr  ist  diese  auf
den  Absatz  nach  dem  Binnenlande  angewiesen,  ebenso  wie  dieses
in  seiner  Fischversorgung  vornchmlich  von  ihr  abhängt.
Das  erste  Land,  das  den  Versuch  machte,  die  Damp  f  kr  a  f  t
w  die  bisher  ausschließlich  mit  Segelschiffen  betriebene  Hochseefischerei ­
  einzuführen,  war  E  n  g  la  n  d,  und  zwar  war  es  im  Jahre
1878  William  Purd  en  in  Nordfhields,  der  auf  den  Gedanken  kam,
        <pb n="82" />
        80
einen  kleinen  Schleppdampfer  für  die  Fischerei  einzurichten.  Unterstützt ­
  wurden  diese  Bestrebungen  durch  das  in  England  vielfach
übliche  Verfahren,  die  Fischerei  auf  hoher  See  mit  ganzen  Flotten
zu  betreiben,  deren  Schiffe  nicht  jedes  Mal,  wenn  sie  sich  vollgefischt ­
  haben,  nach  dem  Heimathafen  gehen,  sondern  ihre  Fänge
an  ein  Transportschiff,  den  Jager  (engl,  carrier)  abgeben,  der
sie  zum  Markt  bringt.  Da  es  vorkommt,  daß  der  Jager,  wenn
er  bei  der  Flotte  eintrifft,  nicht  genügend  Ladung  vorfindet,  so  ist
er  auch  selber  zur  Fischerei  eingerichtet  und  fischt  mit  der  Flotte,  bis
die  Heimreise  lohnt.  Als  Jager  wurden  zunächst  schnelle  Segelschiffe, ­
  später  Dampfer  verwendet,  und  in  diesen  nebenher  zum
Fischen  eingerichteten  Jagerdampfern  darf  man  die  Vorläufer ­
  der  englischen  Fischdampferflotte  erblicken.
Ungefähr  zur  selben  Zeit  wie  in  England  machte  man  in
Frankreich,  und  zwar  von  Dieppe  aus,  Versuche  mit  der  Dampffischerei;
  1884  begann  man  in  Belgien  mit  zwei  Dampfern  zu
fischen,  und  1885  wurde  gleichzeitig  in  Deutschland  und  in
Holland  der  erste  Fifchdampfer  in  Dienst  gestellt.  Bemerkenswerterweife ­
  waren  es  nicht  unsere  Fischer,  die  sich  zu  diesem  Fortschritt
entschlossen.  Den  Fischern  fehlte  es  dazu  vielleicht  nicht  an  Unternehmungsgeist, ­
  jedenfalls  aber  an  Kapital,  denn  die  Hochfee-Segelfischerei
  wurde,  nachdem  mehrere  zu  Ende  der  sechziger  Jahre
an  der  Weser  und  Elbe  gegründete  Fischerei-Aktiengesellschaften
infolge  des  deutsch-französischen  Krieges  wieder  eingegangen  waren,
ausschließlich  von  einzelnen  Fischern  betrieben,  'bie  teils  mit  eigenen ­
  Mitteln,  teils  mit  Unterstützung  von  Verwandten  und  Lieferanten ­
  jeder  ein  Schiff  erwarben.
Es  war  vielmehr  der  mit  der  Entwicklung  des  Eisenbahnnetzes ­
  in  den  sechziger  Jahren  entstehende  Fisch  großhandel,
der  auf  Ausdehnung  des  Geschäftes  bedacht'  und  in  dem  Bestreben, ­
  größere  Zufuhren  heranzuziehen,  das  Wagnis  unternahm,
Dampfer  für  die  Fischerei  auszurüsten,  und  am  7.  Februar  1885
schickte  der  Geestemünder  Fischgroßhändler  F.  Busse  den  ersten
deutschen  Fifchdampfer  Namens  „Sagitta"  nach  See.  Das  erste
Betriebsjahr,  in  dem  in  elf  Monaten  66  Fangreisen  gemacht  wurden, ­
  brachte  einen  Verlust  ohne  Abschreibung  von  rund  15  000  M.,
während  Einnahme  nnß  Ausgabe  im  zweiten  Betriebsjahre,  in  dem
das  Schiff  63  Reisen  machte,  balancierten.  Nicht  geringe  Schwierigkeiten ­
  waren  zu  überwinden,  da  die  zur  Verfügung  stehenden
Fischer  im  Dampferbetriebe  vollständig  unerfahren  waren,  aber  es
gelang,  sie  zu  überwinden,  und  im  Jahre  1887  entschloß  sich  nicht
nur  Busse  zum  Bau  eines  zweiten  Dampfers,  sondern  es  wurde
        <pb n="83" />
        ln«
ach
ten
ollnge

der
enn
ist
bis
egelzum

Vorin ­


rpfzu

.a  in
rterchritt

nterchfee-


asten
aren,
eige-Liefe-



Beiahm, ­

1885
ersten
erste
wuri0
  M-,
n  dem
chwie-&amp;gt;enden

ber  es
1  nicht
wurde

in  Geestemünde  von  WiIheImBade  und  I.  Nubardt  und
in  Hamburg  von  dem  Auktionator  Köser  je  ein  Fischdampfer
in  Auftrag  gegeben.  „Es  ist  bas  große  Verdienst  des  Reeders  und
Fischhändlers  Busse  zu  Geestemünde,"  schrieb  in  diesem  Jahre
Herwig,  der  spätere  Präsident  des  Deutschen  Seefischereivereins,
„den  ersten  Versuch  trotz  abfälliger  Kritik  un!d  ohne  jede  andere
Unterstützung  als  die  der  eigenen  Einsicht  und  Energie  gewagt  und
in  nunmehr  zwei  Jahren  Erprobung  glänzend  durchgeführt  zu
haben.  Der  Erfolg  hat  ihn  bewogen,  zu  dem  einen  noch  einen
Zweiten  Dampfer  anzuschaffen.  Seinem  Beispiel  sind  in  den
letzten  fünf  Monaten  vier  andere  Unternehmungen,  drei  in  Geestemünde ­
  und  eine  in  Hamburg,  mit  je  einem  Dampfer  gefolgt.  Der
Unfang  für  eine  Dampffischereiflotte  ist  hier  also  in  hoffnungsboller ­
  Weise  gemacht,  das  Ausdehnungsgebiet  selbst  ist  bis  auf
weiteres  unbegrenzt."
Daß  'btefe  Prophezeiung  in  schöner  Weife  in  Erfüllung  gegangen ­
  ist,  beweisen  die  folgenden  Zahlen:  Es  betrug  die  Zahl
^er  mit  dem  Grundschleppnetz  fischenden  deut-I
  ch  e  n  Dampfer:

U  Januar  1886
„  1889
1892
„  1896
1898

1.  Januar  1901  122
„  1904  136
„  1907  172
1910  223
1913  241

Mit  der  Zahl  der  Schiffe  hat  ihre  Größe  zugenommen.
Die  Du  rchschnittsgröße  eines  deutschen  Fischd
  a  in  p  f  e  r  s  war
am  1.  Januar  1887  376  cbm
„  1897  398  cbm
„  1904  469  cbm
Seit  diesem  Jahre  ist  kein  Dampfer  mehr  unter  600  cbm  erbaut
worden,  und  die  neuesten  Schiffe  messen  bis  zu  700  cbm  und  mehr.
Die  Neigung,  die  Schiffe  immer  größer  zu  bauen,  ergab  sich
aus  der  Notwendigkeit.  Während  in  der  ersten  Zeit  der  Dampf-Hochseefischerei
  die  Gründe  der  südlichen  Nordsee  ausreichende
Fänge  ergaben,  wurde  es  mit  der  Zunahme  der  Flotte  und  der
Abfischung  der  südlichen  Nordsee  erforderlich,  entferntere  Fisch-Plätze
  aufzusuchen.  Die  nachstehende  Tabelle  enthält  einige
der  wichtigsten  Fang  gründe  und  ihre  Entfernung  von
Geestenkiinde  in  Seemeilen:
Die  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.

6
        <pb n="84" />
        82

Helgoland-Grund

.  62,0

Long  Forties  ....

356,0

Sylt-Gründe  .  .

.  96,0

Dogger-Bank  .  .  .

226,0

Horns-Riff  .  .  .

.  136,0

Fischgründe  nördlich  von

Jütland-Bank

.  216,0

Borkum-Riff  .  .  .

96,0

Skagerrak  .  .  .

.  276,0

Island

1000,0

Kleine  Fischerbank

.  216,0

Weiße  See  ....

1650,0

Große  Fischerbank  .

.  266,0

Die  durchschnittliche  Dauer  einer  Fangreise  beträgt
nach  der  Weißen  See  24  Tage,  nach  Island  19  Tage,  in  der  Nordsee ­
  9  bis  10  Tage.  Je  weiter  der  Fanggrund  vom  Heimathafen
liegt,  desto  länger  dauert  die  Reise,  und  desto  größer  muß  natürlich ­
  der  Vorrat  des  Schiffes  an  Kohlen  und  sein  Vorrat  an  Eis
für  die  Aufbewahrung  der  Fänge  sein.  Das  bedingt  eine  gewisse
Größe  des  Schiffes,  die  wiederum  auf  andere  Verhältnisse  von  .
Einfluß  ist,  so  hauptsächlich  auf  die  Maschinenstärke  und  die  Abmessungen ­
  des  „Fischraumes",  das  ist  der  Teil  des  Fifchdampferraumes,
  der  zur  Aufbewahrung  der  Fänge  dient;  während  der
erste  deutsche  Fischdampfer,  die  Sagitta,  33,14  Meter  lang  war
und  in  den  ersten  Jahren  sogar  noch  etwas  kürzere  Schiffe  erbaut
wurden,  haben  die  neuesten  Fischdampfer,  die  für  die  Fahrt  nach
Island  und  der  Weißen  See  eingerichtet  sind,  eine  Länge  von
mehr  als  40  Metern  erreicht,  der  die  anderen  Abmessungen  entsprechen: ­
  so  fassen  die  Kohlenbunker  120  bis  140  Tonnen,  der
Fischraum  ist  110  bis  130  cbm  groß.
Natürlich  beschränkt  sich  der  Fortschritt  im  Fischdampferbau
nicht  auf  die  Größe,  sondern  auch  in  jeder  anderen  Beziehung
sind  Verbesserungen  und  Änderungen  ausgebildet
worden.  Die  neueren  Dampfer,  die  zum  Teil  Quarterdeckschiffe
sind,  haben  Doppelboden  und  Back.  Die  Besatzung  hat  mehr  Bequemlichkeiten. ­
  Zum  Beispiel  sind  die  Niedergänge  zur  Kajüte
und  zum  Maschinenraum  auf  den  neuen  Schiffen  so  angeordnet,
daß  man  aus  der  Kajüte  in  den  Maschinenraum  gelangen  kann,
ohne  über  Deck  zu  gehen.  Das  Ruderhaus  hat  ein  Zimmer,  in
dem  die  Navigationsarbeiten  erledigt  werden  können.  Kombüse
und  Wohnräume  sind  größer  und  behaglicher.  Alle  Wohnräume
erhalten  Dampfheizung.
Dom  allgemeinen  Fortschritt  im  Schiffsmaschinenbau  entsprechend ­
  sind  die  M  a  s  ch  i  n  e  n  a  n  I  a  g  e  n  der  Fischdampfer  be-  -
deutend  vervollkommnet  worden.  Seit  Ende  der  90er  Jahre
werden  alle  Fischdampfer  mit  Dreifach-Expansionsmaschincn  gebaut, ­
  deren  Leistungen  heute  bis  zu  450  und  500  Pferdestärken  hin-
        <pb n="85" />
        83

aufgehen,  und  die  den  Schiffen  bis  zu  Wy 2  Knoten  Geschwindigkeit
geben,  während  die  älteren  Schiffe  250  bis  300  Pferdestärken
hatten.  Damit  sind  die  Abmessungen  der  Kessel  gestiegen,  die  ans
den  neuen  Schiffen  140  bis  150  qm  Heizfläche  gegen  90  bis  100
auf  den  älteren  und  11  bis  13  Atmosphären  gegen  6  bis  8  auf  den
früheren  Fischdampfern  haben.  Seit  einigen  Jahren  vor  dem
Kriege  werden  alle  neuen  Maschinenanlagen  mit  Heißdampf  eingerichtet, ­
  und  der  Kohlenersparnis  halber  sind  sogar  ein  Anzahl
älterer  Schiffe  nachträglich  damit  versehen  worden.  Die  von  der
Elbe  fahrenden  Fischdampfer  verfügen  zum  Teil  über  elektrische
Anlagen,  während  man  von  der  Weser  fast  ausschließlich  Karbidbeleuchtung ­
  fährt.
Jin  Zusammenhang  mit  diesen  kurzen  schiffbau-  und
maschinentechnischen  Angaben  ist  eine  Bemerkung  über  die  Seetüchtigkeit ­
  der  Fischdampfer  angebracht.  Fischdampfer
üben  die  Seefahrt  unter  ganz  anderen  Bedingungen  als  Frachtschiffe ­
  aus.  Die  Belastung  der  letzteren  nimmt  während  der  Reise
ab,  da  der  Kohlenverbrauch  das  Schiff  erleichtert.  Auf  einem
Fischdampfer  -dagegen  steht  der  Erleichterung  durch  den  Kohlenverbrauch
  die  während  der  Reise  eintretende  Belastung  durch  die
gefangenen  Fischmcngen  gegenüber,  die  zugleich  die  Trimmlage
des  Schiffes  ändern.  Die  Luken  eines  Frachtschiffes  bleiben
während  der  Reise  dicht  geschlossen,  während  die  Luken  eines
Fischdampfers  in  der  Fangzeit  täglich  mehrere  Male  geöffnet
werden  müssen,  so  daß  überkommende  Seen  hineinschlagen  können.
Die  Manövrierfähigkeit  der  Fischdampfer  vor  dem  Netze  ist  beeinträchtigt. ­
  Außerdem  wird  ihre  Sicherheit  durch  die  Notwendigkeit, ­
  häufig  nahe  an  die  Küste  heranzugehen,  durch  die  Eigenart  der
aufgesuchten  Gewässer  und  andere  mit  dem  Fischereibetriebe  verbundene ­
  Umstände  beeinflußt.  Mehrere  Male  haben  sich  die  Verluste ­
  gehäuft;  so  gingen  in  schweren  Dezemberstllrmen  des  Jahres
1894  fünf  Geestemünder  Fischdampfer  verloren,  uNd  zehn  Jahre
später,  im  Winter  1903/04,  blieben  nicht  weniger  als  sechs  Fischbampfer ­
  von  der  Weser  verschollen.
Da  die  Ursache  des  Verlustes  in  den  meisten  Fällen  unaufgeklärt ­
  war,  veranlaßte  die  Seeberufsgcnossenschaft  im  Juni  1903
eine  Versammlung  von  Behörden,  Reedern,  Kapitänen  und  Seeleuten, ­
  um  die  Sicherheitsverhältnisse  der  Fisch-  .
dumpfer  zu  besprechen.  Die  Verhandlung,  die  in  dem  Verwaltungsberichte ­
  der  Seeberufsgenossenschaft  für  das  Geschäftsjahr ­
  1903  niedergelegt  ist,  gab  Veranlassung,  den  Germanischen
Lloyd  mit  Krängungsversuchen  zu  beauftragen,  und  in  ihrem
6*
        <pb n="86" />
        Verfolge  erließ  &amp;gt;die  Seeberufsgenossenschast  einen  zweiten  Nachtrag ­
  zu  den  Unfallverhütungsvorfthriften,  der  unter  dein  2.  März
1905  vom  Reichsversicherungsamte  genehmigt  wurde.  Diese  Bestimmungen ­
  bezogen  sich  ans  die  Höhe  der  Reeling  und  Lukensülle,
die  Größe  der  Luken  und  Wasserpforten,  die  Anlage  der  Niedergänge ­
  n.  o.  nt.  Die  Versammlung  der  Seeberufsgenossenschaft
von  1907  sah  davon  ab,  für  Fifchdampfer  eine  Lademarke  zu  berechnen, ­
  legte  indessen  den  Reedereien  die  Verpflichtung  auf,  vierteljährlich ­
  die  von  ihren  Schiffen  gefahrenen  Tiefgänge  ausgehend
und  einkommend  für  jede  einzelne  Reise  nachzuweisen.  Falls  eine
Nachprüfung  dieser  Tiefgänge  durch  den  Germanischen  Lloyd  Bedenken ­
  über  die  regelmäßige  Belastung  einzelner  Dampfer  ergibt,
wird  den  Reedern  der  Tiefgang,  der  nach  Ansicht  der  Seeberufsgenossenschaft ­
  nicht  überschritten  werden  darf,  mitgeteilt  und  das
Schiff  einer  ständigen  scharfen  Aufsicht  unterzogen.  Zur  Ausführung ­
  dieser  Maßregeln  bestellte  die  Seeberufsgenossenschaft
1910  in  Geestemünde,  Cuxhaven  und  Altona  besondere  technische
Aufsichtsbeamte  für  Fischereizwccke.
Ob  von  einer  größeren  Gefahr  der  Dampfseefischerei ­
  gegenüber  der  sonstigen  Dampfschiffahrt  gesprochen ­
  werden  kann,  das  ergibt  sich  aus  der  folgenden  Zusammenstellung. ­

Es  verunglückten  Es  gingen  verloren
vom  Bestand  der

Jahr

Dampfer
überhaupt:

darunter
Fischereidampfer:

Dampfer
überhaupt:
v.H.

Fischereidampfer:

v.  H.

1912

16

3

0,80

1,28

1911

22

4

1,12

1,74

1910

29

6

1,49

2,63

1909

■  26

8

1,33

3,31

1908

23

7

1,20

2,92

1907

29

3

1,68

1,50

1906

23

6

1,31

3,33

1905

19

1

1,15

0,60

1904

21

1

1,29

0,69

Neben  Schiff  und  Maschine  sind  auch  die  Einrichtungen  für
den  Fischereibetrieb  verbessert  worden.  Was  zunächst  das  Fanggerät
  betrifft,  so  wurde  schon  oben  erwähnt,  daß  es  in  einem
Grundschleppnetz  besteht.  Dieses  stellt,  kurz  gesagt,  einen  trichterförmigen ­
  Sack  dar,  der  von  dem  Schiff  über  den  Boden  des  Meeres
gezogen  wird.  Die  vordere  Öffnung  des  Netzes  wurde  in  den
        <pb n="87" />
        85

ersten  Jahren  der  Dampffischerei  Lurch  ein  langes  Rundholz,  Len
Baum,  offengehalten.  Daß  dieser,  fast  ebenso  lang  wie  das  Schiff,
sehr  unhandig  war,  ist  ohne  weiteres  klar.  Bei  einigermaßen
schlechtem  Wetter  mußte  man  deshalb  mit  Fischen  aufhören,  da
bei  hohem  Seegang  ein  Brechen  des  Baumes  beim  Übersetzen  oder
Einholen  zu  befürchten  war.  Hakte  das  geschleppte  Netz  auf  dem
Grunde  hinter  Steinen  oder  Wrackteilen,  so  zerriß  nicht  nur  das
Netz,  sondern  brach  auch  meistens  der  Baum.  Eine  Vergrößerung.
des  Netzes  verbot  sich,  da  der  Baum,  um  überhaupt  hantiert  zu
werden,  gewisse  Abmessungen  nicht  überschreiten  durfte.  Von
England  kam  nun  in  den  90er  Jahren  eine  erhebliche  Verbesserung ­
  des  Netzes  herüber,  und  zwar  als  Ersatz  des  Baumes
das  Sehe  erb  rett.  Dieses  ist  zum  ersten  Male  1884  in  einem
englischen  Werke  als  in  der  Küstenfischerei  und  an  Bord  von  Lustyachten
  üblich  beschrieben  worden.  Die  ersten  Versuche  mit  ihm
ans  einem  Fischdampfer  wurden  1885  durch  Kapitän  Dyer  vom
englischen  Fischdampfer  „Jrawady"  gemacht,  verliefen  aber  ungünstig. ­
  1892  setzte  Kapitän  Scott  aus  Aberdeen  die  Versuche
fort.  Der  dänische  Kapitän  Nielsen  verbesserte  das  Brett,  und
es  bewährte  sich  1895  auf  dem  Hüller  Fischdampfer  „Emerald"
derart,  daß  es  rasch  in  die  britische  Tampfseefischerei  eindrang.  In
Deutschland  stand  seiner  Einführung  ein  unter  dem  17.  Juni  1893
an  den  Bremer  Schellhaas  erteiltes  Patent  im  Wege,  aber  als
dieses  infolge  einer  Nichtigkeitsklage  der  Fischdampfer-Reedereieu
aufgehoben  worden  war,  bürgerte  sich  das  Scheerbrett  schnell  auch
in  der  deutschen  Hochseefischerei  ein.  Die  Altonaer  Mewes  und
b  o  n  Eitzen  haben  sich  sehr  darum  verdient  gemacht.  Das
®  r  undschleppnetz  eines  großen  Fischdampfers  ist  etwa
40  Meter  lang,  hat  eine  vordere  Öffnung  von  etwa  30  Metern
uird  wiegt  mit  Zubehör  an  Tauen  gegen  400  Kilogramm.  Die
Schalbretter,  von  denen  je  zwei  zu  einem  Netze  gehören,  sind
jedes  etwa  3  Meter  lang,  1%  Meter  hoch  und  10  Zentimeter  dick
und  haben  je  ein  Gewicht  von  etwa  230  Kilogramm.  Zur  Handhabung ­
  des  Netzes  gehört  die  Dampswinde,  die  auf  dem  Vorderdeck ­
  steht  und  auf  der  die  Kurrleinen,  das  sind  Drahttrossen,  an
denen  das  Netz  geschleppt  wird,  aufgerollt  sind,  ferner  verschiedene
Rollen  an  Deck  und  zwei  vorn  und  hinten  an  der  Reeling  stehende
torähnliche  Gerüste,  die  Galgen.
Neben  Schiff,  Maschine  und  Fanggerät  ist  die  Mannschaft
die  wichtigste  Grundbedingung  der  Fischerei.  Gesetzliche  Vorschriften ­
  oder  Vorschriften  der  Seeberufsgenossenschaft  über  die
Anzahl  der  von  einem  Fischdampfer  mitzuführenden  Besatzung
        <pb n="88" />
        Für  das  Personal  mit  B  e  f  ä  y  r  g  u  n  g  s  n  a  ch  w  e  i»
bestehen  gesetzliche  Vorschriften,  die  einige  Male  gewechselt  haben.
Nach  der  Bekanntmachung  vom  6.  August  1887  genügte  die  Zu«

86
bestehen  nicht.  An  Personal  ohne  Befähigungsnachweis  pflegen  die  ;
Fischdampfer  vier  Matrosen,  zwei  Heizer  und  den  Koch  zu  fahren.  .
Die  Deckmannschaft  rekrutierte  sich  bis  zum  Kriege  hauptsächlich
aus-den  Orten  an  Weser  und  Elbe,  aus  den  Haff-  und  Nehrungs-  ?
dörfern  in  Ost-  und  Wcstpreußen,  aus  Len  ostfriesischen  Fehndörfern
  sowie  aus  dem  Lippischen  und  einigen  in  der  Nähe  Lippes
gelegenen  Orten.in  Westfalen  und  Hannover.  Die  letzteren  Leute  ;
stammen  aus  der  Heringsfischerei,  in  der  es  seit  Jahren  üblich  ist.
daß  Lipper  und  Westfülinger  auf  ihren  Schiffen  Dienst  tun.
Die  Ansprüche,  die  an  einen  F  i  s  ch  d  a  m  p  s  e  r  m  a  t  r  o  f  e  n  .
gestellt  werden,  sind  dieselben  wie  an  einen  Frachtdampfermatrosen,  i
daneben  muß  er  Fische  ausnehmen  und  etwas  Netzflicken  können.  :
Die  Arbeit  ist  schwerer  als  an  Bovd  eines  Frachtdampfers,  und  .
dementsprechend  ist  sowohl  die  Beköstigung  wie  die  Heuer  auf  den
Fischdampfern  wesentlich  besser  als  auf  Frachtschiffen.  Vor  dem
Kriege  betrug  nach  einer  Vereinbarung,  die  zwischen  dem  Arbeit-  :
geberverbande  der  Hochseefischereien  und  dem  Transportarbeiterverbande
  geschlossen  war,  die  Heuer  für  Matrosen  in  der  Nordsee-  ;
fahrt  95  M.,  in  der  Jslandfahrt  85  M.,  wozu  noch  ein  Anteil  aus
dem  Erlöse  der  Fischlebern  kam.  Während  des  Krieges  ist  eine
verschiedentlich  erhöhte  Kriogsznlage  eingeführt  worden,  so  daß  :
die  Heuern  Ende  1917  die  nachstehend  bezeichneten  waren.
Heuern  für  die  Mannschaften  der  Fischdampfer,  Dampft  und  Motorlogger ­
  der  Kriegö-Seefischerei-Gesellschaft  für  die  Nordsee  m.  b.  H-,
Geestemünde,  9.  Juli  1917.

I.  Maschinist
II.
Steuermann
Koch  .  .
Netzmacher
Matrose

Heizer

M.

190,—
160,—
100  -  u.  1%
105,—
105,—
95,—
95,—
95,—
95,-95,—


Die  Fischdampfer  fahren  durchschnittlich ­
  einen  Leichtmatrosen  oder
Matrosen  mehr.
Unverheiratete  Mannschaften  erhalten ­
  monatlich  eine  Kriegszulage
von  M.  50,—,  verheiratete  eine
solche  von  M.  60,—.
Die  Maschinisten  erhalten  neben
ihrer  Gage  V2  oder  1%,  sobald  die
Erlöse  der  Dampfer  M.  12  000,—
monatlich  übersteigen.  Hierüber  bestehen ­
  keine  bestimmten  Abmachungen.
        <pb n="89" />
        87

lassung  als  Schiffer  auf  Hochseefischerei-Fahrzeugen  der  Nachweis
einer  nach  Ablauf  des  fünfzehnten  Lebensjahres  zurückgelegten
Seefahrtszeit  von  mindestens  60  Monaten.  Später  wurde  von  dem
Führer  eines  Fischdampfers  die  Befähigung  als  Schiffer  auf  kleiner
Fahrt,  für  die  Reisen  nach  Island  außer  dem  genannten  Befähigungsnachweis ­
  noch  eine  getoiffe  Fahrzeit  als  Schiffer  oder
Bestmann  verlangt.  Neu  geregelt  wurde  diese  Vorschrift  durch
die  Bekanntmachungen  vom  5.  Mai  1904  und  vom  20.  Juni  1913.
Erstere  unterscheidet  außer  Küstenfischerei  kleine  Hochseefischerei,
die  in  der  Ostsee  und  in  der  Nordsee  bis  zu  61  Grad  nördlich  und
im  Englischen  Kanal  betrieben  wird,  mittlere  Hochseefischerei
nördlich  von  61  Grad  nördlich  zwischen  30  Grad  westlich  und
60  Grad  östlich  (darunter  fällt  die  Jslandfischerei  und  die  Fischerei
in  der  Weißen  See)  und  große  Hochseefischerei,  das  ist  alle  übrige
Fischerei.  Aus  nachstehender  Übersicht  geht  hervor,  welche  E  r  -
fordern  isse  durch  diese  Bekanntmachungen,  deren  letzte
übrigens  bezüglich  des  Bestmanns  für  die  kleine  Hochseefischerei
während  ! &amp;amp;e§  Krieges  durch  Erlaß  des  Reichskanzlers  vom  6.  Juni
1916  außer  Kraft  gesetzt  worden  ist,  an  die  Kapitäne  und  Schiffsoffizrere
  der  Fischdampfer  gestellt  werden.  (Vgl.  Tabelle  auf
Seite  88.)
Ein  Fischdampferkapitän  soll  außer  den  seemännischen ­
  Fähigkeiten  die  Eigenschaften  und  Erfahrungen  eines
Fischermannes  besitzen,  d.  h.  mit  dem  Netz  umgehen  können,  sowie
die  Fangplätze  und  die  Gewohnheiten  der  Fische  kennen.  Von
ihm  in  erster  Linie  hängt  das  Ergebnis  der  Fangreisen  ab,  und
diesem  Umstande  wird  dadurch  Rechnung  getragen,  daß  der
Kapitän  kein  festes  Gehalt  bezieht,  sondern  einen  Anteil  von
6  bis  7  Hundertteilen  am  Fangerlös.  Rechnet  man  die  jährliche
Bruttoeinnahme  eines  nach  Island  fahrenden  Fischdampfers  auf
160  000  M.  und  die  eines  in  der  Nordsee  fischenden  Schiffes  auf
80  000  M.,  so  würde  bei  6  bis  7  v.  H.  Anteil  am  Fangerlös  der
Jslandkapitän  8000  bis  11  000  M.,  der  Nordseekapitän  4000  bis
6600  M.  Jahreseinnahm-e  haben,  wozu  noch  ein  Anteil  aus  dem
Erlös  ber  Leber  und  die  freie  Verpflegung  tritt.  Ein  erfolgloser
Kapitän  ist  bald  bei  allen  Reedereien  bekannt,  hat  Schwierigkeiten,
ein  Schiff  gu  bekommen  und  muß  schließlich  wieder  als  Steuermann ­
  fahren.  Erfolgreiche  Kapitäne  dagegen  find  gesucht,  aber
auch  ihrer  Leistung  bewußt  und  bestehen  auf  ihren  Forderungen.
Um  den  Wettbewerb  der  Reedereien  um  tüchtige  Kapitäne  vor
Auswüchsen  zu  bewahren,  sind  verschiedentlich  Versuche  gemacht
worden,  zwischen  den  Reedern  eine  Vereinbarung  über  die  Höchst-
        <pb n="90" />
        Besetzung  der  Seefischerei-Fahrzeuge  mit  Schiffsoffizieren  und  Maschinisten.

1  Kapitän,  Schiffer  auf  kleiner
Fahrt

1  Kapitän,  Schiffer  auf  kleiner
Fahrt,  12  monatliche  Fahrzeit ­
  als  Bestmann  in  der
Hochseefischerei,  Zusatzprüfung ­


Bekanntmachung  vom  5.  Mai  1904;  Reichsgesetzblatt  S.  163.
A.  Kleine  Hochseefischerei:
I  Besimann  ohne  l
Patent  30  Monate
Seefahrtszeit
8.  Mittlere  Hochseefischerei:
1  Steuermann,  1
Schiffer  auf  kleiner
Fahrt,  12  monatliche ­
  Fahrzeit  in  der
Hochseefischerei

Maschinist
IV.  Klasse

Maschinist
III.  Klasse

II.  Bekanntmachung  vom  20.  Juni  1913;  Reichsgesetzblatt  S.  370.

1  Kapitän,  Schiffer  auf  kleiner
Fahrt,  12  Monate  Fahrzeit ­
  als  Bestmannin
der  Hochseefischerei

A.  Kleine
1  Bestmann,S  chiffer
auf  klein.  Fahrt,
12  MonateFahrzeit
  in  Hochseefischerei ­

8.  Mittlere
1  Bestmann,  Schiffer
auf  kleiner  Fahrt,
12  Monate  Fahrzeit
i.  der  Hochseefischerei

1  Kapitän,  Schiffer  auf  kleiner
Fahrt,Zusatzprüfung  lZulassung
  bedingt  durch
12monatlicheFahrzeit
als  Bestmann  oder
FührerinderHochseefischerei,
  Vorlegung
von  Berechnungen)
Die  Änderungen,  welche  die  Bekanntmachung  vom

Hochseefischerei:

Hochseefischerei:
2.  Bestmann,  LOmonatliche
  Seefahrtszeit,
davon  12  Monate  in
der  Hochseefischerei,
mündliche  Prüfung  in
Seestraßenrecht  pp.,  Farbenunterscheidung ­


Maschinist
IV.  Klaffe

Maschinist
III.  Klasse

I  Maschinist
IV.  Klasse

1  Maschinist
IV.  Klasse

1  Maschinist
IV.  Klasse

1  Maschinist
IV.  Klasse

20.  Juni  1913  gebracht  hat,  sind  durch  Sperrdruck  gekennzeichnet.
        <pb n="91" />
        89

grenze  der  Kapitän-Gewinnanteile  herbeizuführen,  Versuche,  die
bei  dem  stark  ausgeprägten  Selbständigkeitsdrang  der  Reeder  in
der  Ausführung  auf  Schwierigkeiten  stoßen.
Bis  zum  Jahre  1912  war  in  den  Weserhäfen  der  Kapitän  der
einzige,  der  in  der  oben  geschilderten  Weise  am  Ertrag  der
Fischerei  -beteiligt  war,  während  an  der  Elbe  auch  Steuermann ­
  und  Maschinist  einen  kleinen  Anteil  am  Fangerlös
erhielten.  Seit  1912  ist  auch  an  der  Weser  -der  Steuermann  neben
seiner  festen  Heuer  auf  einen  Anteil,  und  zwar  auf  1  v.  H.,  gestellt,
und  auch  der  erste  Maschinist  pflegt,  wenn  das  Schiff  eine  bestimmte ­
  Bruttoeinnahme  überstiegen  hat,  %  bis  %  v.  H.  von
diesem  Überschuß  zu  bekommen.
Der  mehrfach  gemachte  Vorschlag,  die  -gesamte  Mannschaft,
wie  in  der  -großen  Heringsfischerei,  auf  Anteil  fahren  zu  lassen,
ist  sowohl  aus  dem  Kreise  der  Mannschaft  -als  auch  der  Reedereien
auf  Gegnerschaft  gestoßen.  Die  Mannschaft  leitet  dabei  -das  Gefühl, ­
  daß  sie  auf  die  Ergebnisse  des  Dampfers  einen  zu  geringen
Einfluß  hat,  und  ein  Teil  -der  Reeder  befürchtet,  daß  die  kleineren
Schiffe,  die  geringere  Einnahmen  haben,  Schwierigkeiten  in  der
Beschaffung  von  Leuten  haben  könnten,  wenn  anstatt  einer  festen
Heuer  eine  Fangbeteilignng  eingeführt  würde.
Der  Nachwuchs  an  Deckpersonal  kommt  hauptsächlich ­
  aus  der  Kleinfischerei  und  der  Küstenschiffahrt.  Außerdem
gehen,  wie  schon  erwähnt,  manche  der  seemännischen  Wanderarbeiter ­
  aus  Lippe  und  Westfalen  von  den  Heringsloggern,  die
im  November  den  Betrieb  einstellen,  auf  die  Fischdampfer  über.
Einen  systematischen  Versuch  zur  Heranziehung  eines  Nachwuchses
hat  vor  einigen  Jahren  der  Dampfsee-Fischereiverein  „Unterweser"
in  die  Wege  geleitet.  Auf  den  Dampfern  seiner  Mitglieder  sollten
Jungen  mit  dreijährigem  Lehrvertrag  eingestellt  werden.  Der
Versuch  hat  sich  nur  in  Füllen,  wo  der  Kapitän  für  die  Ausbildung
der  Jungen  Teilnahme  zeigte,  bewährt.  Leider  waren  diese  Fälle
nicht  sehr  häufig,  und  im  eigenen  Interesse  der  Fischdampferreedcreien
  läge  es,  wenn  sie  diesen  Versuch  nach  dem  Kriege  mit
größerer  Tatkraft  wieder  aufnehmen  würden.
Die  Einrichtung  eines  F  i  s  ch  e  r  e  i  --S  ch  u  I  s  ch  i  f  f-e  s,  wie
Belgien  und  Japan  sie  haben,  ist  verschiedentlich  erörtert,  aber
nicht  in  die  Tat  -umgesetzt  -worden.  Die  Heranziehung  von
Kapitänen  wird  übrigens  dadurch  erschwert,  daß  sür  die  Zulassung ­
  zur  Prüfung  als  Schiffer  auf  kleiner  Fahrt  eine  zwölfmonatliche ­
  Segelschiffahrtszeit  -gefordert  wird.  Der  Wunsch  der
Fischereikreise  ist,  daß  diese  Bedingung  fallen  möge,  und  mit  -dem
        <pb n="92" />
        90

Rückgang  der  Segelschiffahrt  wind  diese  Forderung  immer  dringlicher ­
  erhoben  werben  müssen,  zumal  auch  die  Zahl  der  Segellogger,
  die  den  Leuten  Gelegenheit  boten,  die  Segelschifsahrtszeit
zu  erbienen,  ohne  in  dieser  Zeit  dem  Fischerberuf  entfremdet  zu
werben,  verhältnismäßig  zurückgeht.
In  diesem  Zusammenhange  sei  erwähnt,  daß  seit  1896  die
Unfallversicherung  aus  die  See-  und  Küstenfischerei  ausgedehnt ­
  worden  ist.  Während  des  Krieges  ist  ferner  durch  Vermittlung
  der  Seeberufsgenossenschaft  bei  der  „Allianz-Versicherungs-Aktiengesellschaft"
  zu  Berlin  eine  Einrichtung  geschaffen
worden,  um  Seeleute  gegen  Kriegs  Unfälle  zu  versichern, ­
  eine  Einrichtung,  von  der  sämtliche  Fischdampfer-Reedereien
  Gebrauch  gemacht  haben.
Einige  der  F  i  s  chg  r  ü  nd  e,  die  von  deutschen  Fischdampfern
ausgesucht  werden,  finlb  bereits  eingangs  erwähnt  worden.  Nachstehend
  eine  Zusammenstellung  der  Reisen,
die  im  Jahre  1913  von  G  e  e  st  e  m  ü  n  d  e  r  Fischdampfern
  gemacht  worden  sind,  aus  der  sich  ergibt,
zu  welchen  Jahreszeiten  die  einzelnen  Fangorte  bevorzugt  werden-Die
  Zahl  für  den  Januar  ist  zugleich  eine  Kennzeichnung  des
Einflusses,  den  ein  Streik  auf  einen  Gewerbezweig  ausüben  kann-(Vgl.
  die  Tabelle  über  die  Geestemünder  Fangreisen
im  Jahre  1913  auf  Seite  91.)
Das  in  dieser  Zusammenstellung  am  stärksten  beteiligte
Island  spielte  in  den  ersten  Jahren  der  deutschen  Dampfseefischerei ­
  keine  Rolle.  Zum  ersten  Male  ging  1891  ein  deutscher
Fischdampfer,  und  zwar  ein  Schiff  des  Reeders  F.  Busse,  nach
Island,  jedoch  dauerte  es  einige  Jahre,  bis  diese  Fischerei  in  Fluß
kam.  Sie  stieß  zunächst  auf  Schwierigkeiten,  weil  die  Versicherer
verlangten,  daß  der  Führer  eines  Jslanddampfers  Schiffer  auf
großer  Fahrt  sein  und  der  leitende  Maschinist  das  Patent  2.  Klasse
haben  müsse.  Die  Gesetzgebung  forderte  nur  einen  Schiffer  aus
kleiner  Fahrt,  der  seit  1903  eine  Zufatzprüfung  ablegen  muß.  Vo-m
1.  Februar  1896  bis  31.  März  1897  z.  B.  wurden  von  den  Weserhäfen ­
  nur  26  Jslandreisen  unternommen.  Seitdem  aber  wurde
Island  von  unseren  Fischdampsern  in  steigendem  Maße  ausgesucht-Allerdings
  nehmen  die  Hamburger  und  Altonaer  Schiffe  an  dieser
Fischerei  keinen  Teil.  Wenn  die  Wirtschaftslage  des  deutschen
Marktes  oder  Witterungsverhältnisse  es  vorteilhaft  erscheinen
lassen,  werden  die  Jslandfänge  in  Aberdeen  gelöscht.  So
sind  im  Jahre  1913  Geestemünder  Fischdampfer  251mal  mit
ihren  Fängen  in  diesem  schottischen  Hasen  gewesen,  wo  die  deut-
        <pb n="93" />
        ,|ii3q

ro  Jp  c/
H  ^  H'

1  ®  S  50  S  STT  S--W  2-Pk
  ^  To  o  P  _S_  P  c-i  p*  q  &amp;gt;LP  ^  CQ
\\  -r-»  —co  —rx  *—*.  US*  --_&amp;gt;■  rt  w  co

^•k'S  S  8
—*•  g  ,_  ö- t 2.~ H  ro  o  -
ro  3  ra  2  ö'S  3  öa?
  ®?«-  ;  ,  -i?

i( =3bS2
«  7?  3  r?  s.  7* 1
»  r-  "

&amp;lt;£/■  &amp;lt;-t

&amp;gt;SQ

Geestemünder  Fangreisen  1913:

Fangort:

Jan.

Febr.

März

April

Mai

Juni

Juli

Aug.

Sept.

Oft.

Nov.

Dez.

zus.

Island

22

65

60

62

56

54

65

33

45

30

52

32

576

Weiße  See

—

—

—

—

—

—

1

14

23

34

25

15

112

Große  Fischer-Bank  .  .

30

54

71

49

24

19

21

28

21

12

20

32

381

Kleine  Fischer-Bank  .  .

1

2

—

—

4

9

34

30

31

46

26

12

195

Jütland-Bank  ....

—

1

—

1

—

3

—

—

3

12

21

8

49

West-Bank

—

—

1

1

—

—

1

1

1

2

9

—

16

Monkcy-Bank  ....

—

—

—

1

5

11

4

6

4

2

9

1

43

Moray-Firth  ....

1

2

5

9

1

—

—

—

3

7

7

3

38

Udsire

—

—

—

1

6

1

—

—

—

-  —

2

—

10

Fladengrund  ....

3

6

7

6

2

—

6

3

5

2

18

37

95

Kattegat
Skagerrack  )

14

33

35

1

2

~~

3

14

32

134

Hirtshals  !  .  .  .  .
Hanstholm  J  •

2

9

23

40

47

40

37

34

45

9

13

299

Südliche  Nordsee  .  .  .

—

—

3

3

11

6

6

8

14

5

7

—

63

Helgoland

2

2

1

13

24

26

3

7

7

3

—

—

88

Doggerbank

—

4

3

—

1

1

1

3

17

18

3

—

51

Hornsriff

—

—

1

—

—

—

—

3

2

8

21

27

62

Sylt

—

—

—

—

—

12

—

1

—

—

—

—

13

Zchlickbank

15

23

27

29

8

14

30

49

43

38

2

2

280

zusammen

90

192

223

199

184

203

212

223

253

267

245

214

2505
        <pb n="94" />
        'djcn  Fänge  gern  von  Salzern  gekauft  wenden.  Man  darf  fogar
sagen,  daß  die  Aberdeener  Salz-  und  Klippfisch-Industrie  zum
großen  Teil  auf  den  Zufuhren  deutscher  Fischdampfer  'beruhte.  Seit
fast  zehn  Jahren  ist  auch  in  Deutschland  eine  solche  Industrie  entstanden, ­
  die  noch  zu  erwähnen  fein  wird.
Die  in  den  ersten  Jahren  dieses  Jahrhunderts,  -öfters  aufgesuchten ­
  Marokkanischen  Gewässer,  deren  Fänge  in
Lissabon  oder  Oporto  gelandet  Wunden,  sind  seit  zehn  Jahren
wieder  aufgegeben  worden,  da  die  portugiesische  Gesetzgebung  die
fremden  Fischdampfer  zugunsten  der  heimischen  ungünstiger  behandelte ­
  und  es  wegen  der  Länge  der  Reisen  nicht  möglich  war,
den  Fisch  anstatt  in  Portugal  in  einem  deutschen  Hafen  zu  landen.
Dafür  wird  seit  zehn  Jahren  in  den  Spätsommer-  und  Herbstmonaten ­
  bis  in  den  Dezember  hinein  die  Fischerei  im
Weißen  Meere  bei  der  Murmanküste  ausgeübt.  Ein  im
Jahre  1891  gemachter  Versuch,  im  Adriatischen  Meere  zu
fischen,  mußte  aufgegeben  werden,  da  einerseits  der  Grund  für
die  Schleppnetzfischerei  ungünstig  war  und  anderseits  die  Adria
sich  nicht  als  fischreich  genug  erwies.
Der  Absah  der  F  i  s  ch  d  am  p  f  e  r  f  ii  n  g  e  vollzieht  sich
durch  die  Auktionen  in  Altona,  Bremerhaven,  Cuxhaven,  Geestemünde ­
  und  Hamburg.  Da  die  Fänge  nach  Menge  und  Arten  der
Fische  verschieden  sind,  und  auch  der  Absatz,  da  er  von  Witterungsverhältnissen ­
  und  anderen  Umständen  abhängt,  schwankt,  bietet
die  Auktion,  in  der  das  Gesamtangebot  und,  die  gesamte  Nachfrage ­
  sich  sammelt,  im  Frieden  das  beste  Mittel  zur  Bildung  eines
der  Marktlage  entsprechenden  Preises,  und  auch  für  die  freihändigen ­
  Verkäufe,  besonders  für  die  Einfuhr  aus  dem  Auslande
ist  der  Auktionspreis  der  Maßstab.  „Schwänzen"  und  „Chabrusch",
d.  h.  Vereinigungen  der  Verkäufer  zum  Treiben  und  Abreden  der
Käufer  zwecks  Niederhaltung  der  Preise,  können  bei  der  großen
Zahl  und  der  Verschiedenartigkeit  der  Verkäufer  und  Käufer  kaum
zustande  kommen.
Daß  die  Versteigerung  der  beste  Preismaßstab  ist,  beweist  auch
die  Tatsache,  daß  Reedereien,  seien  es  Partenveeder  oder  Aktiengesellschaften, ­
  die  neben  Fischerei  auch  Fischgroßhandel  und  Fischindustrie ­
  betreiben,  die  Fänge  ihrer  eigenen  D  a  m  p  f  e  r
durchdie  Versteigerung  gehen  lassen  und  in  der
Versteigerung  die  Ware,  die  sie  für  il)r  Geschäft  benötigen,  von
ihren  eigenen  Dampfern  ersteigern.  Sie  haben  dadurch  die  Möglichkeit, ­
  nur  diejenigen  Sorten  und  Mengen  anzuschaffen,  die  sie
für  ihr  Geschäft  verwerten  können,  während  sie,  wenn  sie  den
        <pb n="95" />
        93

ganzen  Fang  ihres  Schiffes  übernehmen,  sich  auch  Sorten  und
Mengen  aufladen  müßten,  für  die  sie  nach  Lage  ihres  Geschäfts
keinen  Absatz  haben.  Nicht  zu  verkennen  ist,  daß  der  Korrespondenzreeder ­
  eines  Fischdampfcrs,  wenn  er  zugleich  Fischgroßhändler  ist,
ein  Interesse  hat,  in  der  Versteigerung  die  Fänge  seines  eigenen
Dampfers  zu  bevorzugen.  Indessen  ist  er  einerseits  bei  normalen
Zufuhren  mit  seinem  Geschäft  für  die  Marktlage  nicht  ausschlaggebend ­
  'Urtb  würde  anderseits,  wenn  er  von  dem  eigenen  Dampfer
Fische  zu  einem  höheren  Preise,  als  der  Marktlage  entspricht,  ersteigert, ­
  sein  Fischgeschäft  zugunsten  des  Dampfers,  an  dem  er
nicht  allein,  sondern  auch  seine  Mitreeder  beteiligt  sind,  belasten.
Über  den  wirtschaftlichen  A  n  fbau  der  Fischerei-Unternehmungen
  ist  zu  sagen,  daß  sie  im  Anfang  ausschließlich
als  „Partenreedereien"  betrieben  und  das  Kapital  hauptsächlich
aus  dem  Kreise  des  Fischhandels  und  anderer  mit  Schiffahrt  und
Fischerei  zusammenhängender  Gewerbetreibenden  aufgebracht
Wunde.  Die  erste  Aktiengesellschaft  zum  Betriebe  der  Fischerei  ist
die  im  Jahre  1896  gegründete  Deutsche  Dampffischereigesellschaft
„Nordsee"  in  Nordenham.  Seitdem  sind  sieben  neue  Aktiengesellschaften ­
  gegründet  und  in  den  Jahren  1906  und  1907  vier  Partenreedereien ­
  in  Aktiengesellschaften  umgewandelt  worden,  dagegen
zwei  Aktiengesellschaften  wieder  eingegangen.  Aus  folgender  Zusammenstellung ­
  ergibt  sich  die  K  ap  i  t  aIs  en  t  w  i  ck  I  u  n  g  der
An  fang  1918  beste  h  ende  n  Aktiengesellschaften:

Im  Jahre  1896

1  mit

3  000  000  M.

„  1898

2

4  500  000

„

„  1903

2

6  000  000

„

1906

6

6  060  000

1906

6

9  900  000

„  1907

8

12  960  000

„  1908

9

16  150  000

,,

„  1910

9

14  060  000

„

1911

9

13  804  000

1912

10

14  444  000

„  1913

11

"

16  294  000

"

Jedoch  ist  bei  dieser  Zusammenstellung  zu  berücksichtigen,  daß
zwei  dieser  Aktiengesellschaften  keine  reinen  Fischereiunternehmungen ­
  sind,  sondern  außer  der  Fischdampfer-Reederei  Fischgroßhandel,
  Fischindustrie  und  eine  sogar  Fischdetailhandel  in
großem  Umfange  betreiben,  daß  ferner  zwei  Gesellschaften,  die
eine  mehr,  die  andere  weniger,  auch  Heringsfischerei  ausüben.
        <pb n="96" />
        94

Da  «das  in  den  Partcnreedcreien  tätige  Kapital  sich  nicht  ermitteln
läßt,  kann  die  Bedeutung  der  Partenreederei  gegenüber  derjenigen
der  Aktienunternehmungen  nicht  durch  eine  Gegenüberstellung
der  in  beiden  angelegten  Kapitalien  erläutert  werden.  Ein  roher
Vergleich  wird  durch  Gegenüberstellung  der  Schiffe  erreicht,  die
auf  jede  der  Unternehmungsformen  entfallen:

1898
1912

Partenreedereien
mit
Anzahl  Schiffen
30  89
26  82

Aktiengesellschaft
mit
.  Anzahl  Schiffen
4  36
12  128

Gesellschaften
m.  b.  H.
mit
Anzahl  Schiffen
1  6
3  7

Wie  eingangs  erwähnt,  ist  dem  Fisch  Handel  der  Weser
die  Einführung  des  Dampfes  in  die  deutsche  Hochseefischerei  zu
danken.  Diese  Tatsache  und  die  ihr  zugrunde  liegenden  Umstände ­
  haben  die  ganze  weitere  Entwicklung  beeinflußt,  so  daß.
von  den  26  im  Jahre  1912  bestehenden  Partenreedereien  die
Korrespondenzreeder  von  11  zugleich  Fischgroßhändler  waren,
und  zwar  besteht  diese  Vereinigung  von  Fischgroßhandel ­
  und  Reederei  hauptsächlich  an  der  Weser,  wo  1912
9  Korrespondenzreeder  Fischhändler  und  nur  6  nicht  Fischhändler
waren,  während  an  der  Elbe  das  Verhältnis  2  zu  10  war.  Auch
aus  dieser  Zahl  ergibt  sich  übrigens,  daß  die  Fischhändler,  die
zugleich  Korrespondenzreeder  sind,  die  Versteigerung  des  Fanges
ihrer  eigenen  Dampfer  nicht  nennenswert  beeinflussen  können,
denn  an  den  Weserfischmärkten  treten  insgesamt  etwa  80,  an  den
Elbemärkten  30  bis  40  Fischgroßhändler  als  regelmäßige  Bieter  auf.
Die  Ertragsfähigkeit  eines  Gewerbebetriebes  ergibt  sich  ans
dein  Verhältnis  zwischen  Unkosten  und  Erlös.  Was  die  U  n  -
k  o  st  e  n  betrifft,  so  kommen  für  einen  Fischdampfer  hauptsächlich
folgende  in  Beitracht:  Heuern  für  die  Besatzung,  Proviant,  Kohlen,
Eis,  Netze  und  Versicherung.  Der  erste  Posten  ist  bereits  an
früherer  Stelle  behandelt  worden.  Die  Verproviantierung
Wunde  im  Frieden  vielfach  einem  Schiffshändler  übergeben,  der
gegen  einen  bestimmten  Betrag  für  den  Kopf  der  Mannschaft
sämtlichen  Proviant  lieferte.  Die  Kohlen  werden  teils  von
Bunkerungsfirmen  frei  an  Bord  geliefert,  teils  haben  die
Reedereien  selber  Kohlenläger.  An  der  Elbe  sind  hauptsächlich
englische,  an  der  Weser  ausschließlich  westfälische  Kohlen  verwendet
worden.  Das  Halten  eigener  Eis  läg  er  durch  die  Reedereien
ist,  seitdem  die  Kunsteisfabriken  jederzeit  liefern  können,  eingeschränkt ­
  worden.  Zur  Instandhaltung  der  N  e  tz  e  unterhält  fast
        <pb n="97" />
        95

jede  Reederei  eine  eigene  Werkstatt.  An  der  Elbe  besteht  eine
Einkaufsvereinigung,  der  allerdings  nur  ein  Teil  'der  Reedereien
angehört,  und  die  hauptsächlich  Netze,  aber  auch  einige  andere  Betriebsmittel ­
  gemeinsam  für  die  angeschlossenen  Reedereien  beschafft.
Ein  wesentlicher  Ausgabeposten  ist  die  Versicherung.
Zur  Schaffung  einer  Gegenseitigkeitsversicherung  sind  verschiedentlich, ­
  wenn  die  Reedereien  glaubten,  von  den  Assekuradeuren  unbillig ­
  behandelt  worden  zu  sein,  Versuche  gemacht  worden,  diese
haben  indessen  nur  an  der  Elbe  zu  einem  Erfolg  geführt,  indem
dort  kn  Jahre  1913  der  Fischdampfer-Assekuranz-Verein  „Elbe",
Versicherungsverein  auf  Gegenseitigkeit,  gegründet  wurde,  zu  dem
im  ersten  Jahre  feines  Bestehens  33  Fischdampfer  mit  einer  Gesamtversicherungssmnme
  von  3y 2  Millionen  Mark  gehörten.  Der
Verein  deckte  nur  Partikularschäden.
Für  die  E  r  t  r  a  g  s  h  ö  h  e  des  Fischdampferbetriebes  geben,  da
über  die  Partenreedereien  keine  genauen  Zahlen  vorliegen,  nur  die
Ergebnisse  der  Aktiengesellschaften  einen  Anhalt,
die  im  folgenden  zusammengestellt  sind.  (Vgl.dieTabelle  aufS.96.)
Zur  weiteren  Erläuterung  sei  erwähnt,  daß  der  Durchschnittsertrag ­
  eines  Fischdampfers  in  den  Jahren
1908  bis  1913  am  Cuxhavener  Fischmarkt  aus  Reisen  in  der
Nordsee,  dem  Skagerrak  und  Kattegat  im  Jahresdurchschnitt

für

den  Reiset

a  g  betrug:

Meng  e:

Wert:

1908

2161  Pfund

219,32  M.

1909

2100  „

236,10  „

1910

2155  „

274,20  ,.

1911

2241  „

287,18  „

1912

2703  ,.

367,18  „

1913

2407  „

344,89  „

n  n  a  ch

Island  für

den  Reisetag:

M  en  ge:

Wert:

1908

3667  Pfund

211,34  M.

1909

3880  „

257,-  „

1910

4096  „

380,25  „

1911

3736  „

376,37  „

1912

4130  „

405,96  „

1913

4472  „

■  417,93  „

Demgegenüber  mögen  in  den  letzten  »ert  botcbm•  «riefle
die  Unkosten  für  den  Reisetag  in  der  Nordsee  200  bis  2a0,  nach
Island  250  bis  300  Mark  betragen  haben.
        <pb n="98" />
        E6  zahlten  Dividende  von  .  .  .  Hundertteilen:

1905

1906

1907

1908

1909

1910

1911

1912

1913

1914

1915

1916

DeutscheDampfsischsreigesellschaft
„Nordsee",  Nordenham*)  .  .
Geestemünder  Herings-  und  Hoch-12



8

—

—

—

—

6

8

5

7

12

—

seefischerei  A.-G.,  Geestemünde
Hochseefischerei  Bremerhaven

_

8

12

4

6

12

77 2

10

A.-G.,  Bremerhaven  .  .  .
Norddeutsche  Hochseefischerei

10

9

5

6

10

10

12

77»

20

A.-G.,  Geestemünde.  .  .  .

—

—

—

—

—

—

8

Hochseefischerei  „Nordstern"
A.-G„  Geestemünde....

10

10

—

—

■  ----



5

12

10

12

12

—

Kohlenberg  &amp;amp;  Putz,  Seefischerei

10

A.-G,,  Geestemünde*)  .  .  .

—

5

~

~

5

4

Hochseefischerei  I.  Wieting  A.-G.,

10

Bremerhaven

—

,  Cuxhavener  Hochseefischerei  A.-G.,
Cuxhaven

—

—

—

—

—

—

10

l^Va

7

10

15

—

„Hansa"  Hochseefischerei  A.-G.,
Hamburg

—

—

—

—

—

5

12

12

8

10

10

—

Altonaer  Hochseefischerei  A.-G.,
Altona
*  betreibt  außer  der  Fischerei  auch

—

—

—

—

—

—

—

—

6

6

9

—

Fischhande!  und  Fischindustrie.
        <pb n="99" />
        Aus  bett  oben  angeführten  Ergebnissen  der  Aktiengesellschaften
und  den  entsprechenden  Ergebnissen  -der  Partenreedereien,  soweit
sie  bekannt  sind,  geht  -hervor,  daß  die  Jahre  1907  bis  1909
sehr  -ungünstig  waren,  was  durch  die  damals  in  einzelnen
Jndustriebezirken  herrschende  ungünstige  Wirtschaftslage  zu  erklären ­
  ist.  Es  ist  unserer  Dampfseefischerei  aus  eigener  Kraft
gelungen,-  diese  Krise  zu  überwinden,  und  zwar  hauptsächlich,  indem
sie  die  Verarbeitung  der  Massenfänge  zu  Klippfischen ­
  in  die  Wege  leitete.  Eine  Anzahl  Reedereien  an  der
Weser  gründeten  unter  Übernahme  einer  in  Entwicklung-  begriffenen ­
  Anlage  des  Geestemünder  Fischhändlers  Z  i  tz  I  a  f  s,
der  ein  Verfahren  der  künstlichen  Trocknung  herausgebilder
hatte,  die  Ersten  Deutschen  Stock-  und  Klippfischwerke  in
Geestemünde  mit  dem  Zweck,  den  Massenfisch,  besonders  den  Isländer, ­
  bet  manaehndem  Absatz  aus  dem  Markt  zu  nehmen  und  zu
Klippfisch  zu  verarbeiten.  Das  Unternehmen  mußte  sich  seinen
Absatz  im  Wettbewerb  mit  der  alten  Trockenfisch-Jndustrie  des  Auslandes ­
  erobern,  schlug  aber  ein  und  hat  sich  zu  einer  wesentlichen
Stütze  unserer  Ddmpfseefischerei  entwickelt.  In  den  letzten
Jahren  vor  dem  Kriege  hatten  die  Werke  ein  so  großes
Absatzgebiet  gewonnen,  daß  sie  im  Frühjahr,  '  zur  Zeit  der
großen  Kabeljaufänge,  mehrere  Fischdampser  mieten  mußten,  die
ausschließlich  für  sie  bei  Island  fischten  und  die  Fänge  zur
Salzung  an  eine  Niederlassung  der  Werke  auf  Island  abgaben,
von  wo  sie  zur  Trocknung  nach  Geestemünde  verfrachtet  wurden.  —
Im  Jahre  1910  wurde  auch  in  Cuxhaven  ein  Klippfischwerk  gegründet, ­
  das  die  Stützung  des,  dortigen  Marktes  zum  Zweck  hat
und  nach  -einem  von  Siemens  '&amp;amp;  Halste  -ausgebildeten  Verfahren
arbeitet.
Durch  die  Klippfischindustrie  geschützt,  konnten  die  Fischdampfer-Reedereien ­
  für  die  Isländer  Massenfische
(Kabeljau,  Kohlfisch,  Lengfisch  und  Schellfisch)  einen  Mindestpreis ­
  von  3,  später  4  und  6  Pfennig  festsetzen,  der  zur
Gesundung  des  Fischgeschäfts  beigetragen  hat,  indem  er  das
mancherlei  Auswüchse  mit  sich  bringende  Reisegeschäft  mit  Bahnwagenladungen
  von  Stadt  zu  Stadt  und  den  Schleuderwettbewerb
unterband.  Auch  die  Fischindustrie,  die  zunächst  in  der  Maßregel
eine  Gefahr  sah,  hat  sich  mit  ihr  abgefunden.  In  der  Richtung  der
Absatzförderung  bewegte  sich  ferner  eine  zu-m  Teil  -mit  R-eichsunterstützung
  arbeitende  Werbearbeit  zur  Verbreitung
des  S  e  e  f  i  s  ch  g  e  n  u  s  s  e  s,  die  durch  Vorträge,  Kochkurse  und
dergleichen  -auf  die  Bevölkerung  einzuwirken  suchte.
Die  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.  7
        <pb n="100" />
        Nutzer  ifcert  Schwankungen  &amp;lt;b$x  Wirtschaftslage  von  Jahr  zu
Jahr  gibt  es  i  nn  e  rha  lb  j  ed  e  s  I  a  '  x  e  s  Z  e  i  t  a  b  s  ch  n  i  t  t  e
stärkeren  li  mb  schwächeren  Ansatzes,  die  sich  in  den
Preisen  ausdrücken.  Das  geht  aus  der  folgenden  Zusammenstellung ­
  hervor,  die  für  die  einzelnen  Monate  des  Jahres  1913
den  D  u  r  ch  s  ch  n  i  t  t  s  f  a  n  g  einer  F  i  s  chda  m  p  f  e  r  r  e  i  s  e
und  s  einen  D  u  r  ch  s  ch  n  i  t  t  s  w  e  r  t  angibt.  Diese  Zahlen,
die  dem  Jahresberichte  der  Hamburgischen  Fischereidirektion  für
1913  entnommen  sind,  beziehen  sich  auf  den  Cuxhavener  Markt:

I.  Aus  derNordsee,

dem  Skagerrakund  dem

Kattegat:
Fische  Wert

Wert  je  Pfund

1913

Pfund

M.

also  Pfennige

Januar  .  .  .

25  676

4897,54

19,1

Februar  .  .  .

28  786

4685,17

16,3

März  ....

23  914

3652,78

15,3

April  ....

21  030

2586,49

12,3

Mai  ....

23  857

2466,66

10,3

Juni  ....

25  042

2621,24

10,5

Juli  ....

29  211

3033,11

10,4

August  .  .  .

25  184

3018,94

12,0

September  .  .

24  483

3006,64

12,3

Oktober  .  .  .

23167

3721,59

16,1

November  .  .

20  208

3682,65

18,2

Dezember  .  .

21398

3669,07

16,7

II.  Aus  d

en  isländischen  Gewässern:

Fische

Wert

Wert  je  Pfund

1913

Pfund

M.

also  Pfennige

Januar  ...

97  309

11  488,27

11,8

Februar  .  ...

81214

9136,87

11,2

März  ....

84  762

10192,74

12,0

April  ....

114  300

7  611,99

6,7

Mai

97  626

5  964,94

6,1

Juni  ....

98  031

6  740,95

5,8

Juli  ....

84  372

6  483,79

6,6

August  .  .  .

82  598

6  632,65

6,8

September  .  .

77  382

6  872,17

7,6

Oktober  .  .  .

70  491

7  619,43

10,8

November  .  .

69  486

9  753,63

14,0

Dezember  .  .

68  759

10  141,03

14,8
        <pb n="101" />
        Man  vergleiche  in  «dieser  Zusammenstellung  den  Ertrag  einer
JÄand-fangreife  im  Januar  nnd  Mai.  Bei  fast  gleicher  Menge
ergab  der  Mai  nicht  viel  über  den  halben  Erlös  gegen  den  Januar.
Die  Schwankung  innerhalb  des  Jahres  hängt  hauptsächlich  mit  der
Fastenzeit  und  dem  Eintritt  der  kälteren  Witterung  Zusammen.
Für  manche  Fischsorten  s  ..  auch  die  Eröffnung  der  Badezeit  mit
dem  vermehrten  Verbrauche  der  Hotels  und  Pensionen  eine  Nolle.
Neben  den  Schwankungen  nach  -der  Jahreszeit  gibt  es  auch
innerhalb  jeder  Woche  dieses  Ans  und  Ab,  da  der
größte  Verbrauch  sich  auf  den  Freitag  zusammendrängt.  Infolgedessen ­
  ist  die  Nachfrage  des  Fischversandhandels  an  den  ersten
Tagen  der  Woche  größer  als  an  den  letzten.  Die  Fischdampferkapitäne ­
  pflegen  sich  mit  der  Heimkehr  danach  zu  richten,  so  daß
auch  die  Zufuhren  am  Anfang  der  Woche  stärker  sind  als  am  Ende
der  Woche.
Unter  st  ützungen  aus  Reichsmittcln  hat  die
Dampfseefischerei,  außer  einem  geringen  Beitrage  zu  der
erwähnten  Seefischpropaganda  und  zur  Gründung  des
Fischdampfer-Assekiuranz-Dereins  „Elbe",  nicht  erhalten,  sondern
die  Fürsorge  des  Reiches  für  die  Hochseefischerei  hat  sich  ausschließlich ­
  auf  die  große  Heringsfischerei  und  die  Segelfischerei
beschränkt.  Die  Leistung  der  einzelnen  Staaten  oder  Gemeinden
besteht  in  der  Schaffung  geeigneter  Hafenanlagen,  deren  Benutzung ­
  man  von  einzelnen  Stellen  durch  besonders  niedrige  Bemessung ­
  der  Abgaben  zu  fördern  gesucht  hat.  Nicht  unerwähnt
soll  aber  bleiben,  daß  die  deutschen  Eisenbahnen
den  Fischversand  und  damit  die  Hochseefischerei  durch  Schaffung
günstiger  Tarife,  insbesondere  durch  die  Schaffung  des  3  t8ä-Tarifs,
  der  gegen  den  Wettbewerb  der  holländischen  Fischerei
gerichtet  ist,  wirksam  gefördert  haben.
2.  Die  Entwicklung  während  des  Krieges.
Mit  dem  Ausbruch  des  Krieges  trat  eine  völlige
Stockung  der  Hochseefischerei  ein.  Erfreulicherweise  gelang  es  den
in  der  Nordsee  fischenden  Schiffen  sämtlich,  den  Heimatshafen ­
  zu  erreichen,  während  von  den  Dampfern,  die  bei
Island  fischten,  ein  Teil  in  Norwegen  Zuflucht  fand,  von  wo  sie
nach  einigen  Monaten  unversehrt,  zmn  Teil  mit  Fracht,  heimkehren
konnten.  Jedenfalls  ist  kein  Schiff  den  Engländern  zum  Opfer  gefallen, ­
  jedoch  war  der  Betrieb  sofort  unterbrochen.  Die  Fänge,
die  in  den  ersten  Tagen  der  Mobilmachung  noch  ankamen,
        <pb n="102" />
        100
in  ii  B  t  e  ii  v  c  r  s  cs)  l  e  u  d  e  r  t  w  e  rd  e  ri,  da  infolge  der  Einstellung ­
  des  privaten  Güterverkehrs  keine  Versandmöglichkeit  bestand.
Nachdem  &amp;gt;die  erste  Ungewißheit  vorüber  und  auch  der  Eisenbahnverkehr ­
  wieder  aufgenommen  worden  war,  sandten  die
Reedereien  im  Winter  1914/16  die  Schiffe,  die  nicht  für  militärische
Zwecke  angefordert  waren,  zur  F  i  s  ch  e  reit  n  s  K  a  ttegat.  Im
Sommer  1916  wurde  auch  die  Fischerei  in  dem  von  der  Kaiserlichen
Marine  freigegebenen  Gebiete  der  Nordsee  wieder
aufgenommen.  Die  Fänge  waren,  obgleich  das  erlaubte  Fischgebiet
nicht  groß  war,  gut,  besonders  einige  große,  sonst  in  der  Islandfischerei
  beschäftigte  Dampfer  erzielten  erhebliche  Erträge.
Um  den  Besorgnissen  der  Mannschaft  bezüglich  der  Minenund
  der  Kaperungsgefahr  zu  begegnen,  schlossen  die  Reedereien
unter  sich  einen  B  e  r  t  r  a  g,  durch  den  sie  sich  verpflichteten,
monatlich  einen  bestimmten  Beitrag  zu  zahlen,  um  für  den  Fall,
daß  ein  Schiff  infolge  Kriegsunfalles  verunglückte,  den  Hinterbliebenen, ­
  und  im  Falle  der  Kaperung  den  Angehörigen  der  gefangen ­
  genommenen  Mannschaften  eine  Unterstützung  zu  gewähren. ­
  Leider  sollte  diese  Einrichtung  wenige  Monate  nach  ihrer
Gründung  stark  in  Anspruch  genommen  werden,  denn  Ende  September/Anfang ­
  Oktober  1915  traf'vornehmlich  die  Weserreedereien
der  Schlag,  daß  durch  englische  Seestreitkräfte  mehr  als
30  Fifchidampfer  teils  versenkt,  teils  n  a  ch  England ­
  aufgebracht  wurden.  Die  gesamte  Mannschaft  geriet
in  Gefangenschaft.  Der  Betrieb  wurde  einige  Zeit  später,  als
die  Beunruhigung  sich  wieder  gelegt  hatte,  mit  einer  bedeutend
geringeren  Flotte  —  es  waren  etwa  noch  16  Schiffe  übrig  —  i  n
d  e  r  N  o  r  d  s  e  e  u  n  d  i  m  Winter  int  Kattegat  fortgesetzt. ­
  Die  Unkosten  stiegen  allerdings  sehr  erheblich;
namentlich  die  Kriegsversicherungsprämie,  die  Kriegszulage  an  die
Mannschaften  und  die  mittlerweile  bei  der  „Allianz"  Deckung
findende  Kriegsversicherung  der  Besatzung  belastete  die  Schiffe
sehr.  Trotzdem  war  der  Betrieb  lohnend,  da  die  Preise  in  den
Versteigerungen  ständig  aufwärts  gingen.  Am  Geestemünder  Fischmarkte
  war  -der  Jahresdurchschnittspreis  der  Fischtz
  a  m  p  f  e  r  f  ä  n  g  e  im  letzten  Friedensjahre  und  in  den  Kriegsjahren ­
  1915/16  der  folgende:

1913
1915
1916

Menge  in  Pfund
90  358  966
22  567  899%
2  943  905

Wert  in  Mark
10  374  061,67
5  677  865,42
2  071  908,40

Durchschnittspreis
in  Pfg.  je  Pfund
11,4
26,1
70,3
        <pb n="103" />
        101

Hieraus  ergibt  sich  eine  bedeutende  Steigerung  gegen  das  letzte
Friodensjahr,  auch  wenn  man  berücksichtigt,  daß  int  Jahre  1913
nach  viele  Jslandfänge  an  den  Markt  kamen,  die  den  Preisdnrchschnitt
  drückten.  In  den  einzelnen  Monaten  des
Jahres  1916  war  die  Preisentwicklung  der  Fischdampf
  e  r  f  ä  n  ge  in  den  Geestemünder  Auktionen  die  folgende:

Reisen

Fang
in  Pfund.

Erlös
in  Mark:

Durcbschniitsprcis
  in  Pfg.

Januar  .  .

.  12

224  566

137  821,96

61

Februar  .  .

.  11

287  985

129  986,86

45

März  .  .  .

.  13

289  880

139  492,03

48

April  .  .  .

.  13

322  966

196  330,64

60

Mai  .  .  .

.  17

369  429

179  002,30

48

Juni  .  .  .

.  10

309  004

233  991,—

75

Juli  .  ,  .

.  9

194  734

100  070,73

51

August  .  ,

.  6

121499

66  239,74

64

September  .

.  14

237  661

183  729,82

77

Oktober

.  11

172  602

215  654,49

126

November

.  14

266  802

370  986,60

139

Dezember

.  7

161  907

119  602,34

78

Diese  Preissteigerung  war  natürlich  keine  der  Fischerei
eigentümliche  Erscheinung,  sondern  eine  Äußerung  der  Entwicklung, ­
  die  auf  dem  ganzen  Lebensmittelmarkte  zu  beobachten
war.  Einer  Nachfrage,  die  durch  die  Knappheit  an  anderen  Lebensmitteln ­
  gesteigert  wurde,  stand  ein  Angebot  gegenüber,  das  um
vieles  geringer  war  als  im  Frieden.  Die  Preissteigerung  auf  dein
Seefischmarkte  gab  im  Laufe  des  Jahres  1916  Anlaß  zu  Erwägungen, ­
  wie  diesem  Mißstande  abzuhelfen  sei.  Ziemlich  g  l  e  i  ch-Zeitig
  mit  der  durch  die  Preissteigerung  im  Auslande  veranlaßten ­
  Regelung  der  Einfuhr  von  Seefischen
wurde  die  öffentliche  Bewirtschaftung  der  Fang  e
der  D  a  m  p  f  -  H  o  ch  s  e  e  f  i  s  ch  e  r  e  i  eingeführt.  Um  die  gesetzliche ­
  Grundlage  dafür  zu  schaffen,  erließ  der  Reichskommissar  für
Fischversorgung  folgende  Bekanntmachung  über  den
Absatz  von  Seefischen  an  der  Nordseeküste  vorn
12.  Dezember  1916  (Reichsanzeiger  Nr.  293).
8  1.  Der  Absatz  von  Seefischen,  die  von  Dampfern  und
Heringsloggern,  welche  an  der  Nordseekllste  beheimatet  sind,  gelangen ­
  werden,  darf  nur  mit  Genehmigung  der  „Kriegs-Seefischerei ­
  der  Nordsee  G.  m.  b.  H."  in  Geestemünde  erfolgen.
        <pb n="104" />
        102

SDtt'fe  Vorschrift  findet  keine  Anwendung  auf  den  Weiterabfatz
  von  Seefischen,  die  mit  Genehmigung  der  Kriegs-Seefischerei ­
  der  Nordsee  G.  m.  b.  H.  in  Geestemünde  abgesetzt  sind.
Als  Fische  im  Sinne  dieser  Bestimmung  gelten  nicht  Krebse,
Hummern,  Krabben,  Austern.
§  2.  Der  Rcichskommissar  für  Fischversorgung  kann  Ausnahmen ­
  von  der  Vorschrift  in  §  1  Abs.  1  zulassen.
Die  in  dieser  Bekanntmachung  erwähnte  Kriegs-Seefisch ­
  e  re  i  -  Ge  s  e  I  l  s  ch  a  s  t  für  die  Nordsee,  die  der  Träger
der  Bewirtschaftung  werden  sollte,  war  nach  mannigfachen  Verhandlungen ­
  am  6.  Dezember  1916  gegründet  worden.  Ihr  Sitz  ist
Geestemünde,  ivo  die  meisten  Schiffe  beheimatet  sind.  Eine  Zweigniederlassung ­
  besteht  in  Altona.  Seitdem  die  Gesellschaft  ihre
Tätigkeit  aufgenommen  hat,  werden  die  Fische  also  nicht  mehr
durch  die  Auktionen,  sondern  unter  Ausschaltung  des  Handels  von
der  Kriogs-Seefischerei-Gesellschaft  für  die  Nordsee  unmittelbar  an
die  Genieinden  usw.,  die  ihr  zur  Belieferung  zugewiesen  sind,  abgesetzt. ­

Neben  dem  Absatz  erfüllt  die  Gesellschaft  noch  andere  Obliegenheiten. ­
  Während  &amp;gt;tn  der  ersten  Zeit  des  Krieges  jede  Reederei
für  eingezogene  Leute  unmittelbar  oder  später  durch  die  Zentrale
für  Schiffsmannschaften  in  Hamburg  Arbeitsurlaub  erwirkte,
richtete  die  Kriegs-Seefischerei-Gesellschaft  für  die  Nordsee  eine
Mannschaftszentrale  ein,  die  diese  Reklamierungen  und
die  Aufsicht  über  die  beurlaubten  Mannschaften  übernahm.  Es
darf  bei  dieser  Gelegenheit  hervorgehoben  werden,  daß  die  Kaiserliche ­
  Marine  stets  nach  Möglichkeit  bedacht  gewesen  ist,  dem  Mannschaftsbedürfnis ­
  der  Dampfseefischerei  durch  Beurlaubung  und
Entlassung  entgegenzukommen.
Aus  der  folgenden  Zusammenstellung  geht  hervor,  wie  sich  die

Fänge  d  er
haben:

Gesellschaft

im  Jahre  1917

entwick

1917

F  a  n  g

Absatz

in  Pfund:

frisch:

zubereitet:

Januar

.  .  539  260

531  260

8  000

Februar

.  .  327  744

321  698

6  046

März  .  .

,  .  1471376

1  406  444

64  932

April  .  .

.  .  1615  814

1  319  252

296  562

Mai  ,  .

.  .  2  250  144

1  634  668

615  476

Juni  .  ,

.  .  2  841942

1  975  446

866  496

Juli  .  .

.  .  2192  356

1  394  408

797  948
        <pb n="105" />
        103

1917

Fang

Abs

«atz

in  Pfund:

frisch:

zubereitet:

August  ,.  .

.  1  213  786

910  116

303  670

September

.  .  817  020

591  838

225  182

Oktober  .  .

966  602

809  694

157  908

November

936  664

847  440

88  224

Dezember  .  .

.  868  054

801  926

66  128

Die  in  den

Monaten  Januar

und  Februar  in  z

bereitetem  Zustande  abgesetzten  Mengen  bestanden
größtenteils  aus  Heringen,  die  in  der  Elb-  und  Wesermündung
gefangen  wurden.  Jni  April  und  den  folgenden  Monaten  wurden
namentlich  Schollen,  für  die  im  Frischhandel  Absatzschwierigkeiten ­
  bestanden,  geräuchert  und  mariniert,  dazu  Rochen  u.  dgl.
Die  Zunahme,  die  aus  obigen  Zahlen  hervorgeht,  erklärt  sich
aus  einer  Zunahme  der  Schiffe.  Zwar  hat  die  Kaiserliche  Marine
nur  gelegentlich  das  eine  oder  andere  Schiff  für  die  Fischerei  freigeben ­
  können,  und  auch  alle  Neubauten  wurden  von  ihr  auf  den
Helgen  beschlagnahmt,  aber  im  Laufe  des  Jahres  1917  kain  eine
Anzahl  Schiffe,  die  bisher  überhaupt  nicht  in  der  Schleppnetzfischerei ­
  tätig  gewesen  waren,  hinzu.  Einerseits  wurden  Personen-, ­
  Fracht-  und  Schleppdampfer  zur  Fischerei
umgebaut,  die,  weil  sie  wegen  ihrer  Größe  meistens  nur  für  die
gute  Jahreszeit  geeignet  find,  „Sonnnerdampfer"  genannt  werden,
anderseits  r  ü  st  e  t  e  die  H  e  r  i  n  g  s  f  i  s  ch  e  r  e  i  ihre  Dampf-"
  n  d  M  o  t  o  r  l  o  g  g  e  r  zur  Schleppnetzfischerei  ans.
Bereits  einige  Jahre  vor  dem  Kriege  hat  die  Geestemünder
Herings-  und  Hochseefischerei  versucht,  zwei  Dampflogger  int
Winter  zum  Kurren  nach  See  zu  schicken.  Jetzt  im  Kriege
ist  das  in  größerem  Maßstabe  wiederholt  worden,  so  daß
un  Oktober  1917  rund  14  Dampf-  und  Motorlogger  in
Betrieb  waren,  zu  denen  gegen  Ende  des  Jahres  noch  einige  von
der  Kaiserlichen  Marine  wieder  entlassene  hinzukamen.
Die  Einrichtung  eines  Heringsloggers  z  n  m
F  r  i  s  ch  fisch  s  o  n  0  erfordert  den  Einbau  eines  isolierten  Fischraumes ­
  sowie  die  Ausrüstung  mit  einer  Winde  und  den  notwendigen ­
  Rollen.  Den  Kosten  für  diese  Vorkehrungen  stand  zunächst ­
  nur  eine  ungewisse  Aussicht  auf  Gewinn  gegenüber,  denn
es  mußten  erst  allerlei  Betriebserfahrungen,  z.  B.  über  die  Größe
des  Netzes,  das  für  die  Maschinenstärke  der  Logger  paßt,  usw.
gesammelt  werden,  ehe  ein  Ertrag  zu  erwarten  war.  Es  hat  sich
gezeigt,  daß  die  Dampflogger  im  allgemeinen  befriedigend  ge-
        <pb n="106" />
        arbeitet  haben,  während  die  Motorlogger  infolge  der  Schwierigkeit, ­
  geübte  Leute  zur  Bedienung  des  Motors  zu  bekommen,  im
großen  und  ganzen  wenig  Erfolge  gehabt  haben.  AIs  gänzlich  gescheitert ­
  ist  lein  Versuch  mit  einem  Segellogger  zu  bezeichnen.  Ob
die  Loggerreodereien  den  Frischfischsang  im  Frieden  fortsetzen
werden,  das  wird  in  der  Hauptsache  davon  abhängen,  ob  die  Preisbildung ­
  einen  lohnenden  Betrieb  gestattet,  und  daneben  auch  davon, ­
  ob  nach  Besetzung  der  Fischdampfer,  die  von  den  Leuten
bevorzugt  werden,  genügend  Mannschaft  für  die  Logger  übrigbleiben ­
  wird.  Zum  Besten  unserer  Fischversorgung  wie  der
Herings-Fischereigesellschaften,  die  bisher  ihren  ganzen  Schiffspark
fünf  Monate  des  Jahres  brachliegen  hatten,  ist  zu  hoffen,  daß  der
im  Kriege  gemachte  Anfang  unter  den  veränderten  Verhältnissen
der  Friedenswirtschaft  fortgesetzt  werden  kann.  —  Von  den  sogenannten ­
  Sommerdampfern  kann  mit  einigen  Ausnahmen  Wohl
nicht  gesagt  werden,  daß  sie  im  Frieden  leistungsfähig  sein  werden.
Die  Zunahme  der  Schiffe,  !die  ihre  Fänge  an  die  Kriegs-Seefischerei-Gefellschaft
  für  die  Nordsee  abliefern,  ergibt  sich  aus  der
folgenden  Zusammenstellung  über  die  in  den  einzelnen ­
  Monaten  des  Jahres  1917  gemachten
F  a  n  g  r  e  i  s  e  n:

1917

Mchdampfer:


Sommerdampfer: ­


Dampfwgger:


Motor-  Mammen
logger:  Fangreisen

Januar  .

.  18

—

11

1

30

Februar

.  20

—

7

—

27

März  .  .

.  41

—

.  10

—

51

April  .  .

.  48

1

18

9

76

Mai  .  .

.  61

4

21

22

98

Juni  .  .

.  66

10

20

28

113

Juli  .  .

.  51

14

27

28

120

August

.  26

19

22

26

92

September

.  18

8

22

14

62

Oktober  .

.  30

6

16

16

68

November

.  19

12

17

17

66

Dezember

.  19

13

16

5

63

Die  Abnahme  der  Motorlogger  im  Dezember  erklärt  sich
daraus,  daß  diese  Schiffe  wegen  geringer  Maschinenstärke  int
Winter  keine  guten  Ergebnisse  mehr  erzielten.
Weitaus  die  Mehrzahl  öer  Schiffe  hat  in  Geestemünde  gelöscht.
Für  die  Zeit  der  Kattegatfischerei  wurde  im  Winter  1916/17  Rostock
als  Verladeplatz  mitbenutzt  und  für  den  Winter  1917/18  Rostock
        <pb n="107" />
        1

105

und  Lübeck  für  »diesen  Zweck  in  Aussicht  genommen.  Nach  dem
Verlust  von  acht  Schiffen  im  Kattegat  int  Oktober  1917  wurde
die  Zahl  der  dort  fischenden  Schiffe  so  gering,  daß  Rostock  aufgegeben ­
  un!d  nur  noch  Lübeck  benutzt  wurde.
Die  Preise,  welche  die  Kriegs-Secfischerei-Gesellschaft  für
die  Nordsee  ihren  Abnehmern  berechnete/  waren  folgende:

Pfennige  je  Pfund

bis  1

.6.17

vom  2.6.17  ab

vom  16.  8.

Schellfisch  1

132

110

120

II

107

90

100

III

82

80

90

IV

72

70

80

Wittling

72

60

60

Kabeljau

I

112

100

105

„

II

102

90

95

„

III

82

75

85

Seehecht

I

92

90

130

II

82

80

110

III

62

60

70

Schollen

I

132

125

135

II

132

110

105

III

77

50

60

Scharben

I

72

65

67

II

57

45

46

Knurrhahn  rot

57

55

65

„

grau

57

55

60

Petermann  (Ostsee)

77

75

80

Seelachs

I

92

85

95

II

72

70

75

Lengfisch

I

92

85

100

II

72

70

80

Katfisch

62

60

100

Haifisch

I

50

50

II

40

40

—

Not-  u.  Scharrnzniigen  1

122

120

125

II

102

100

110

III

62

60

65

Stör

212

250

210

Heilbntt

I

162

160

140

II'

132

130

115

„

III

82

80

75
        <pb n="108" />
        Pfennige  je  Pfund
bis  1.  6.17  vom  2.  6.17  ab  vom  16.  8.17  ab

Seezungen  I

262

260

310

II

162

160

235

„  III

112

110

160

Steinbutt  I

212

210

260

II

162

160

210

III

132

130

140

IV

92

90

85

Tarbutt  I

162

160

200

II

132

130

150

III

92

90

110

•  „  iv

72

70

80

Rotbarsch

52

60

55

Seeteufel  ohne  Kopf

87

85

100

Seeaal

92

100

110

Lumbsisch

62

70

80

Makrelen

92

90

100

Diese  Preise  kommen  den  Fischdampfer-Reedern  nicht  voll  zugute, ­
  sondern  die  Kriegs-Seefischerei-Gesellschaft  für  die  Nordsee

macht  ihnen  Abzüge.

f  ü  r  L

öschen,  Sortieren,  Vcr  -

packen  u  n  d  N  e  g  i  e  k  o  st  e  n  ,

die  sich  i.  I.  1917  folgendermaßen

gestellt  haben:

die  ersten

von

vom  30.  4.  von:  1.6

.  vom  6.6.

Wochen

Mitte  Jan.  .

Packlohn  2,—

2,—

2,-  2,-1,50



Negisausschlag  &amp;gt;  .  90
Löschkosten  /  '

1,50

1,50  1,50

1,50

4,—

4,—  5  —

6,—

Zusammen  6,20

7,60

7,50  8,50

9,—

Der  von  der  Gesellschaft  erhobene  Regieaufschlag  von  1,60  M.
darf  als  sehr  niedrig  bezeichnet  werden,  La  aus  ihm  1  M.  Hafenabgaben ­
  an  Lie  staatlichen  und  städtischen  Fischmarkt-Verwaltungen
gezahlt  werden.  Der  Erlös  der  Reedereien  für  die
Fische  i  st  b  ed  e  u  t  e  n  &amp;gt;d  höher  a  l  s  i  m  Frieden,  wie.  aus
nachstehender  Zusammenstellung  für  einige  Sorten  hervorgeht:
1917-  1913
1,26  M.  0,44  M.
0.96  „  0.39  ..

Schollen

I
II
        <pb n="109" />
        107

1917

1913

Kabeljau  I

0,96  M.

0,14  M.

n

0,86  „

0,12  „

III

0,76  „

0,11  „

Schellfisch  I

1,11  „

0,35  „

II

0,91

0,28  „

III

0,81  ,.

0,21  .,

IV

0,71  „

0,17  „

(Als  Friedenspreise  sind  die  Durchschnittspreise  der  Hamburger ­
  Fischauktionen  von  1913  eingesetzt  worden.)
Die  Steigerung  rechtfertigt  sich  durch  die  sehr  erhöhten  Unkosten ­
  der  Schiffe.  Nach  der  Untersuchung,  welche  die  Treuhand-A.-G.
  in  Köln  über  drei  Dampfer  angestellt  hat,  beliefen  sich  die
Betriebskosten:
1913/1914  1916/1917
für  Dampfer/i  Dez.—  Mai  auf  38  321,18  M.  105  863,71  M.
B  „  —  „  .,  28  651,90  „  70  457,09  „

C

41  775,40  „  123  955,33

Es  ergibt  das  eure  Steigerung  der  Betriebskosten
für  Dampfer  A  von  176  v.  H.,  B  von  146  v.  H.,  C  von  196  v.  H.,
das  sind  durchschnittlich  175  v.  H.
Aus  der  nachstehenlden  Vergleichung  ist  ersichtlich,  wie  die
Ha  upta  us  gab  epo  sie  n  der  Dampfer  sich  gegen  das
Friedenshalbjahr  Dezember  bis  Mai  1913/14  verändert  haben.
(Vgl.  die  Tabelle  ans  Seite  108.)
Zur  Erläuterung  der  einzelnen  Posten  mögen  folgende  Angaben ­
  dienen:
Für  Netz  gärn  wurden  gezahlt  am  31.  Dezember  1912
1,08  M.  für  1  kg,  am  14.  Dezember  1916  5,35  M.  für  1  kg,  dabei
-ist  der  Netzverbrauch  größer  als  im  Frieden,  da  die  Netze  wegen
der  Minengefahr  häufiger  gekappt  werden  müssen  und  auch  durch
die  zahlreichen  in  der  Nordsee  liegenden  Wracks  mehr  Netze  als
im  Frieden  verloren  gehen.  Für  Manila-  T  a  u  w  e  r  k  wurden
gezahlt  am  13.  August  1913  0,68  M.  für  1  kg,  am  13.  März  1917
3,50  M.  für  1  kg  (aus  altem  Material).'  Für  K  o  h  l  e  n  wurden
im  letzten  Friedensjahre  durchschnittlich  15  M.,  Ende  1917
46  M.  gezahlt.  M  a  s  ch  i  n  e  n  ö  l  kostete  im  letzten  Friedensjahre
etwa  37  M.,  im  Juni  1917  350  M.  je  100  kg.  Proviant
kostete  1913  1,40  M.  für  den  Mann  und  Tag,  1917  4,50  M.  für
den  Mann  und  Tag.  Die  V  e  r  s  i  ch  e  r  u  n  g  s  p  r  ä  m  i  e  betrug
        <pb n="110" />
        Dampfer  A

Dampfer  B

Dampfer  C

Ausgabeposten  für

lDezember—Mai)

(Dezember

-Mai)

(Dezember

-Mai)

1913/14

1916/17

1913/14

1916*17

1913/14

1916/17

Material

Netze  und  Taue

2  252,25

10  450,87

1  970,14

2  100,98

1  542,89

14  950,67

Kohlen

13  241,40

17  475,50

7  274,—

10  070.95

14  012,80

26  545,82

Eis

1  344,—

1  150  —

588,—

848,—

1153,20

860  —

Wasser.  .  .

125.—

183,54

109.—

46.50

145,75

—

Ausrüstung

1  723,13

5  785,86

1  175,79  1

2  876.29

1  921,81

6  752.68

Reparatur

2  421,25

5  556,44

963.85

5  775,81

2  158,96

3  781,97

Zusammen  Material  .  .  .

(21  107.03)

(41  602,21)

(12  080.78)

(21  718.53)

(20  935.41)

(52  891,14)

Personal

Gagen  und  Provision....

8  563,75

26  149,67

7  848,52

16  247,55

10  359,32

32  846,60

Proviant

2  956,80

8  860.71

2  336,—

3  828,58

2  857,40

6  586,19

Zusammen  Personal  .  .  .

(11  520,55)

(35  010,38)

(10  184,52)

(20  076,13)

(13  216,72)

(39  432,79)

Gebühren  und  Dividende.  .  .

350,—

2108,52

116,20

1  705,29

771,90

4  528,67

Versicherung

1  843,60

21  142.60

2  170,40

21  957,14

3  651,37

23  902,73

Abschreibung

3  500,—

6  000,—

4  000.  -

5  000,—

3  200.—

3  200.—

Gesamt-Aufwand  .  .

38  321,18

105  863,71

28  551.90

70  457,09

41  775,40

123  955,33
        <pb n="111" />
        Dezember
1916
Nordsee  bis  Helgoland  und  ■

April
1917

Mol
1917

Juni
1917

Eidcrfeuecschisf  .  .  .

3

3%

314

sy 4

Nordsee  bis  Amrum  .  .

5

5

5

614

Ostsee  Kattegat  bis  Anholt

214'

2%

2y a

2%

Ostsee  Kattegat  bis  Lasö  .

4

4

4

414

Weser  oder  Elbe  ....

%

%

U

1

109
im  letzten  Friedensjahre  für  Reisen  in  der  Nordsee  etwa  6  bis  6  v.H.
jährlich  gegen  Totalverlust;  wahrend  der  Kriegszeit  ist  diese
Prämie  ungefähr  auf  das  Doppelte  erhöht  worden,  was  von  den
Versicherern  damit  begründet  /wird,  daß  infolge  der  Einschränkung
der  Leuchtfeuer  die  Seegefahr  gestiegen  ist.  Hinzu  kommt  aber
die  K  r  i  e  g  s  v  e  r  f  i  ch  e  r  u  n  g,  die  verschiedentlich  geschwankt  hat
und  in  Hundertteilen  der  Versicherungssumme  monatlich  betragen ­
  hat:
6.  9?ob.
1917

Bis  Juni  1917  übernahm  die,  Versicherung  nur  die  Deckung
von  75  v.  H.  des  Versicherungswertes,  während  der  Rest  von  der
Reederei  getragen  werden  mußte;  seitdem  kann  das  ganze  Wagnis
gedeckt  wecken,  wofür  ein  Zuschlag  von  14  v.  H.  von  der  ganzen
Versicherungssumme  erhoben  wird.
Allerdings  ist  nach  der  folgenden  Zusammenstellung  für  die
drei  erwähnten  Schiffe  die  Erhöhung  des  Bruttoe
  r  l  ö  s  e  s  größer  als  die  Erhöhung  der  U  n  k  o  st  e  n.
Der  Brutto-Erlös  stellte  sich  wie  folgt:
1913/14  1916/17  S'ckierum
Dampfer  A  Dez.  Mai  43  506,92  M.  177651,87  M.  309  v.  H.
13  „  —  „  30  321,27  „  144  620,83  „  375  v.  H.
C  „  —  „  44  572,96  „  148  304,67  „  233  v.  H.
An  diesen  drei  Dampfern  gemessen  könnten  die  Preise  also  unberechtigt ­
  hoch  erscheinen.  Es  wäre  aber  falsch,  aus  diesem  Beispiel ­
  zu  schließen,  daß  den  Fischreedern  ungebührlich  große  Gewinne ­
  bewilligt  worden  seien.  Die  Ergebnisse  der  Fischerei  sind
von  Wind  und  Wetter,  also  von  Zufälligkeiten,  abhängig,  der  Verdienst ­
  jener  drei  Schiffe  ist  deshalb  nicht  maßgebend  für  den
Ertrag  der  gesamten  Fischerei.
In  der  Tat  geht  auch  aus  den  Untersuchungen  der  Treuhand-A.-G.
  hervor,  daß  in  dem  Vierteljahr  vom  16.  Dezember  1916
bis  15.  März  1917  14  Schiffe  einen  G  e  to  i  n  n  von  146  086,29  M.,
dagegen  9  Schiffe  einen  B  e  t  r  i  e  b  s  Verl  u  st  von  110  347,68  M.
gehabt  haben.  Der  Verlust,  mit  dem  namentlich  die  Logger ­
        <pb n="112" />
        ree&amp;amp;ereicn  gearbeitet  haben,  hat  Deshalb,  mir  diese  zur  Fortsetzung ­
  der  Fischerei  zu  ermutigen,  Veranlassung  gegeben,  daß  seit
Juni  1917  die  Dampfer  von  ihrem  Erlös  eine  Abgabe  von  3  v.  H.
an  eine  Ausgleichskasse  zahlen,  die  dazu  bestimmt  ist,  die  Loggerreedereien
  für  Verluste  zu  entschädigen.  Im  übrigen  bedarf  es
einer  Preisbildung,  die  eine  gute  Gswinnaussicht  eröffnet,  auch
deshalb,  weil  die  Reedereien,  obschon  sie  seit  Mitte  des  Jahres
den  ganzen  Schiffswert  durch  Versicherung  decken  können,  ein
starkes  Kriegswagnis  insofern  übernehmen,  als  verlorene  Schiffe
vorläufig  überhaupt  nicht  zu  ersetzen  sind  und  der  Reederei  deshalb
durch  den  Verlust  eines  Dampfers  die  Verdienstmöglichkeit  entgeht.
Auch  wird  es  in  den  ersten  Jahren  nach  dem  Kriege  ausgeschlossen
sein,  aus  der  Versicherungssumme  Ersatz  für  einen  verloren  gegangenen ­
  Dampfer  zu  beschaffen,  weil  jedenfalls  mehr  für  einen
neuen  Dampfer  angelegt  werden  mutz,  als  die  Versicherungssumme
für  das  verlorene  Schiff  beträgt.
Der  Kriegs-Seefischerei-Gesellschaft  für  die  Nordsee  sind  als
Belieferungsgebiete  Bremens.  Regierungsbezirk  Stade,  Großherzogtum ­
  Oldenburg,  Provinz  Sachsen  und  Königreich  Sachsen  zugewiesen, ­
  also  einesteils  Gebiete,  die  dem  Landungsort  der  Fische
am  nächsten  liegen,  und  anderseits  Gebiete,  deren  regelmäßige  Versorgung ­
  aus  Rücksichten  der  Kriegswirtschaft  besonders  wichtig  ist.
Der  Absatz  vollzog  sich  glatt,  abgesehen  von  einigen  Schwierigkeiten, ­
  die  sich  im  Mai  1917,  als  vorwiegend  Schollenfänge  gemacht ­
  wurden,  ergaben,  weil  diese  Fischsorte  wegen  des  Fettmangels
  weniger  gefragt  war.  Ein  Ausweg  wurde  dadurch  gefunden, ­
  daß  ein  Teil  der  Schollen  entweder  im  Aufträge  der  zu
beliefernden  Gemeinde  gesalzen  oder  an  die  Kriegs-Fischindustrie-Gesellschaften
  „Weser"  und  „Elbe"  abgegeben  wurde.  Ferner
wurde  eine  Verbindung  zwischen  der  Kriegs-Seefischerei-Gesellschaft
  für  die  Nordsee  -und  den  die  dänische  Einfuhr  verarbeitenden
Kriegs-Fischhandels-Gesellschaften  „Weser"  und  „Elbe"  hergestellt.
In  Fällen,  in  denen  eine  der  Gesellschaften  wegen  Mangels  an
Ware  nicht  alle  Bestellungen  ausführen  kann,  während  die  andere ­
  Gesellschaft  Überfluß  hat,  tauschen  sie  die  Bestellungen  aus,
wobei  die  Ausführung  des  Auftrages  für  Rechnung  der  nach  dein
Schlüssel  zuständigen  Gesellschaft  geschieht.
Den  Fängen  gegenüber,  die  int  Frieden  von  unserer  Dampferflotte ­
  angebracht  wurden,  sind  die  Mengen,  welche  die  so  stark
verminderte  Anzahl  von  Schiffen  während  des  Krieges  landet,
sehr  gering.  Gleichwohl  sind  sie  für  die  Fischversorgung  von
erheblichem  Wert,  zumal  da  sie  sicherer  sind  als  die  Erträge  der
        <pb n="113" />
        111

/

übrigen  deutschen  Frischfischerei  und  die  ausländische.  Einfuhr.
Dem  Unternehmungsgeist  der  Reeder  und  vor  allem  dem  Wagemut ­
  der  Besatzungen,  die  trotz  Minen-  und  Kapergefahr  nach  See
gehen,  gebührt  deshalb  der  Dank  des  Vaterlandes.
Wenn  in  diesem  Zusammenhange  ein  Wort  über  die
künftige  Friedensentwicklung  der  Dampf-Hochseefischerei ­
  gestattet  ist,  so  darf  zunächst  auf  die  Notwendigkeit
hingewiesen  werden,  diesen  Betriebszweig  mit  allen
Mitteln  zu  fördern.  Da  die  Fleischversorgung  in  den
ersten  Jahren  des  Friedens  enge  Grenzen  haben  und  die  Rücksicht
auf  unsere  Valuta  eine  uneingeschränkte  Einfuhr  voraussichtlich
nicht  gestatten  wird,  kommt  der  inländischen  Fischgewinnung  erhöhte ­
  Bedeutung  zu,  und  alle  in  Betracht  kommenden  Stellen
werden  dem  vaterländischen  Besten  dienen,  wenn  sie  der  Ausbreitung ­
  der  Fischerei  die  ernsteste  Aufmerksamkeit  widmen.  Nicht
zu  verkennen  ist,  daß  diesem  Bestreben  gewisse  Hindernisse  im
Wege  stehen  werden.  Wir  denken  u.  a.  an  die  Beschaffung  des
notwendigen  Materials,  deren  Schwierigkeit  vielleicht  einen  Zusammenschluß ­
  der  Reedereien  erfordern  wird,  um  gemeinsam  den
Bedarf  sicherzustellen  und  zu  verteilen;  an  die  Überlastung  der
Werften,  die  eine  Wiederherrichtung  der  im  Marinedienst  gewesenen ­
  Schiffe  zur  Fischerei  und  den  Neubau  von  Schiffen  erschweren ­
  wird;  an  die  Mannschaftsfrage  usw.  Der  im  Kriege  bewährte ­
  Unternehmungsgeist  der  Reedereien,  dem  die  Unterstützung
der  behördlichen  Stellen  nicht  fehlen  darf,  wird  aber  sicherlich
Wege  finden,  solche  Hindernisse  zu  überwinden,  und  seinen  Teil
dazu  beitragen,  daß  unser  Land  die  Folgen  dieses  Krieges  so  bald
als  möglich  überwindet.
        <pb n="114" />
        V.

Die  Fischerei  auf  Muscheln,  Strandaustern
und  Krabben  während  des  Krieges.
Von
Oberfischmeifter  Heidrich  in  Altona,
z.  Zl.  beim  Reichskommiffar  für  Fischversorgung.

I.  S  e  e  m  u  sch  e  l  n.
Seemuscheln,  Mi  e  s  m  u  f  d)  e  I  n!  Wer  in  Deutschland  kannte
dieses  Lebensmittel  vor  dem  Kriege?  In  allen  Landesteilen  des
Ostens  hatte  man  von  den  Miesmuscheln  bisher  kaum  etwas  gehört;
weder  in  der  Familie  noch  im  Gasthaus  sah  man  etwas  von  ihnen.
Selbst  an  der  Nordküste,  etwa  von  Stralsund  westlich,  konnte  man
nur  vereinzelt  einmal  einen  Korb  der  schwarzen  Muscheln  im
Schaufenster  oder  vor  der  Ladentür  eines  Lebensmittelgeschäftes
sehen,  und  einzelne  Leute  blieben  dann  davor  stehen  mit  der  Frage:
Ist  das  auch  etwas  zu  essen?  Nur  wenige  Kenner  und  Liebhaber
wußten  den  recht  schmackhaften  Bissen  zu  schätzen.
Nur  in  Westdeutsch!  a  n  d  war  die  Miesmuschel  von
altersher  ein  gesuchter  Bedarfsartikel.  Die  Nachbarschaft  der
muschelessendenLänder,  Frankreichs,  Belgiens  und  der  Niederlande,
mag  wohl  von  Einfluß  auf  den  Muschelgenuß  Rheinlands  und
Westfalens  gewesen  sein.  In  allen  größeren  Städten  dieser  Landesteile ­
  wurde  die  Miesmuschel  in  vielen  Haushaltungen,  besonders
der  minderbemittelten  Bevölkerung,  aber  auch  der  bessergestellten
Leute,  verwertet.  Ebenso  fand  man  sie  auf  der  Speisekarte  der
besseren  und  geringeren  Gasthäuser  in  allen  möglichen  Formen:
als  Ragout,  als  Muschelsuppe,  gekocht  oder  angebraten,  als  Zutat
in  Gemüsesuppen,  mit  pikanten  Tunken  verbessert  usw.  vor.  Aber
das  waren  zum  weitaus  überwiegenden  Teile  'holländische
-Muscheln.
Von  den  deutsche  n  M  u  sche  11a  g  e  r  n  wurden  nur  in
verhältnismäßig  verschwindendem  Maße  seitens  des  Austernpächters ­
  zu  Norddeich  Stückgutsendungcn  nach  Westdeutschland  verschickt. ­
  Ferner  befand  sich  an  der  ostfriesischen  Küste  in  dem  kleinen
        <pb n="115" />
        113

Fischerorte  Carolinensiel  eine  seit  längeren  Jahren  betriebene
kleine  Muschelkonservenfabrik,  deren  Besitzer  unter  Zuhilfenahme
bcr  Arbeitskräfte  seiner  Familie  jahraus  jahrein  eine  recht  wohlschmeckende ­
  Gallertmuschel  herstellte.
Endlich  befand  sich  an  der  Ostküste  von  Schleswig-Holstein
ln  Apenrade  eine  Mies  m  uschelz  ucht  an  Pfählen,  die
uach  Aussage  von  Kennern  ein  besonders  schmackhaftes  und  gutes
Produkt  erzeugte  und  ihre  kleinen  Sendungen  zwar  weit  in  das
Binnenland  verschickte,  aber  doch  für  die  Volksernährung  ohne
jeden  Einfluß  war  und  nur  für  Liebhaber  Geltung  hatte.  Weiter
lvurde  an  der  Ostküste  von  Holstein  im  Herbst  und  Winter,  wenn
die  sonstige  Fischerei  zum  Stilliegen  gezwungen  war,  seitens  der
Fischer  der  Flensburger  Föhrde  ein  Muschelfang  in  diesem  Gewässer ­
  in  kleinerem  Umfang  betrieben.  Damit  war  aber  so  ziemlich ­
  die  ganze  Muschelfischerei  der  deutschen  Küste  erschöpft.
Die  a  u  s  g  e  d  e  h  n  t  e  n  M  u  schellager,  die  von  Borkum
stn,  auf  dem  Randzel  beginnend,  über  die  ostfriesischen  Watten
Üch  bis  zur  Jade  hinziehen,  dann  in  der  Weserbucht  (besonders,
auf  der  Mellum-Plate)  ihre  Fortsetzung  finden,  vor  den  Watten
des  Hamburger  Landes  zwischen  Cuxhaven  und  Neuwerk  weitere
Bestände  answeisen  und  endlich  an  der  ganzen  holsteinischen  Küste
von  Marne  bis  zur  dänischen  Grenze  hinauf  sich  in  großen  Mengen
vorfinden,  lagen  so  gut  wie  ungenützt.  An  der  ganzen  langen
Westküste  von  Schweswig-Holstein  war  kein  einziger  Muschelfischcr
vorhanden.  Die  großen,  bei  jeder  Ebbe  trocken  fallenden  schwarzen
Lager  blieben  seitens  der  Fischer  unbeachtet.  Die  Muscheln
führten  dort  fern  von  jeder  Beunruhigung  ein  beschauliches  Da-Wsn.
  In  manchen  Lagern  fand  man  nur  ein  oder  zwei  Jahrgänge ­
  vereint,  aridere  Lager  wiesen  wieder  große  Tiere  von  5  bis
"  cm  Länge,  vermischt  mit  jüngeren  Jahrgängen  herab  bis  zum
kleinsten  Nachwuchs  auf:  niemand  störte  sie,  wenn  nicht  die  Krähen
oder  die  zwischen  den  Muschellagern  nach  Krabben  und  Taschenkrebsen
  suchenden  Seevögel  dem  Dasein  einzelner  Jungtiere  ein
vorschnelles  Ende  bereiteten.
Nur  das  Eis  und  die  zeitweiligen  schweren  Nordwestkkürnre
  des  Herbstes  und  Winters  brachten  den  Tieren  von  Zeit
äst  Zeit  schlimme  Tage.  Im  Eise  gefroren  die  Muscheln  teilweise
kost,  wurden  mit  der  steigenden  Flut  von  ihrer  Unterlage  abgehoben ­
  und  von  den  weitertreibenden  Eisschollen  fortgerissen
und  verschleppt,  so  daß  ganze  Lager  gelichtet  werden  konnten.  Und
^derseits  kam  mit  dem  hohen.  Wasser  der  Herbststürme  starker
Seegang  über  die  Watten,  setzte  die  Triebsandmassen  auf  den
Die  Fische  j„  der  Kriegswirtschaft.  8
        <pb n="116" />
        letzteren  in  Bewegung  und  -hüllte  die  Muschellager  in  eine  Sandschicht
  ein.  Die  Tiere  bekamen  Sand  in  ihr  Atemwasser,  Sand  in
den  Magen,  der  schwer  wieder  loszuwerden  war,  und  hier  und  da
überdeckte  eine  Sandschicht  das  ganze  Lager  zentimeterhoch.  Vorbeifahrende ­
  Fischer  meinten  dann,  der  Sturm  hätte  das  ganze
Muschellager  vernichtet.  Aber  so  schlimm  war  die  Sache  nicht:
mochte  auch  manches  Tier  von  der  Sturmflut  losgerissen.und  in
die  Tiefe  des  Wassers  gerollt  sein,  die  große  Mehrzahl  der  Bewohner ­
  des  Lagers  hielt  mit  ihren  Byssusfädcn  am  Grunde  fest,
und  wenn  dann  nach  einigen  Tagen  plötzlich  wieder  ein  Muschellager
  an  der  alten  Stelle  auftauchte,  so  hörte  man  seitens  der
Fischer  Verwunderung  darüber  aussprechen,  wie  so  schnell  ,  schon
wieder  ein  solches  Lager  heranwachsen  könnte.  Daß  die  Tiere,
deren  Unbeweglichkeit  täglich  vor  Angen  lag,  sich  aus  die  Wanderschaft ­
  begeben  und  nach  kurzer  Zeit  auf  der  Oberfläche  der  neuen
Sandschicht  wieder  erscheinen  könnten,  daran  dachte  niemand.  Tatsächlich ­
  war  aber  die  Lage  so.  Die  Muscheln  waren  imstande,  ihre
Byssusfctden  loszulassen  und  mit  Hilfe  des  fleischigen  Fußes  sich
durch  die  Sandschicht  hindurch  wieder  zur  Oberfläche  emporzuarbeiten, ­
  sie  lagen  nun  wieder  schwarzglänzend  im  Sonnenschein
und  unbehelligt  auf  dem  Wattboden.
Diesem  idyllischen  Dasein  machte  aber  her  Krieg  und  bie
mit  ihm  eintretende  immer  mehr  zunehmende  Fleischknappheit
ein  Ende.  Zwar  im  Winter  1914/15,  als  man  in  deutschen  Landen
von  Fett-  und  Fleischmangel  noch  nichts  zu  spüren  bekam,  war  die
Muschelsischerei  so  gering  wie  früher  in  Friedenszeiten.  Im
Laufe  des  Jahres  1915  aber  nahmen  die  Fleischvorräte
ab,  und  nun  besann  man  sich  vielerorts  darauf,  daß  auf  den  ausgedehnten ­
  Nordseewatten  noch  recht  erhebliche  Vorräte  an  Fleisch
in  Form  dieser  Miesmuscheln  vorhanden  waren,  und  ging  zur  Abfischungi
  dieser.  Lager  über.
Die  Abfischung  der  Musch  e  I  geschah  auf  die  einfachste
Weise,  indem  der  Fischer,  nachdem  er  bei  einer  vorhergehenden
Ebbe  ein  gutes  Muschellager  ausgekundschaftet  hatte,  -diese  Stelle
durch  ein  paar  Baken  bezeichnete,  beim  nächsten  Hochwasser  dann
sein  Fahrzeug  an  dieser  Stelle  in  passender  Lage  zu  Anker  brachte,
das  Fahrzeug  trocken  fallen  ließ  und  nun  die  rundum  liegenden
Muscheln,  die  bald  einzeln,  bald  in  einer  Dicke  von  6  bis  12  cw
übereinander  und  miteinander  zusammenhängend  lagen,  mit  einer
großen  Forke  aufgabelte  und  mit  allem  anhaftenden  Schlamm  sowie ­
  pflanzlichen  und  tierischen  Anhängseln  in  das  Fahrzeug  warf.
Wenn  die  Flut  die  Watten  wieder  .überspülte  und  das  Fahrzeug

floi
flei
Be
Wc

B
Hr
fr
ne&amp;gt;
wa
Rh
ent
d  U
Zu
abc
die

aei;
brc
Ar
wu
nsi
Ze
bol
wa
daj
Kö
au
ein
De
De
Fi

10
bei
Ei
        <pb n="117" />
        115

flott  wecken  liefe,  wurde  der  Fang  an  Land  gebracht,  dort  durch
fleißiges  Überspülen  und  soweit  nötig  unter  Zuhilfenahme'  von
^Lesen  oder  auch  durch  einfaches  Herumrühren  während  des
-Wassergusses  gereinigt  und  zum  Verkauf  -gebracht.
Als  Ha  u  p  t  la  nd  un  gs  p  lätze  entwickelten  sich  bald
^üfum  an  der  holsteinischen  Küste  sowie  in  geringem  Mafee
Husum,  ferner  Cuxhaven,  Geestemünde  und  in  O  st  -
fr  i  es  land  die  Plätze  Carolinensiel,  Neuharlingersiel,  Norderney, ­
  Norddeich  und  Greetsiel.  Die  hauptsächlichsten  Abneh  m  e  r
waren  Kiel,  Altona,  Hainburg,  Bremen  sowie  vor  allem  wieder
Rheinland  und  Westfalen.  Neben  dem  Genuß  der  Frischmuschel
entwickelte  sich  bald  eine  Extrakt-  und  K  o  n  s  e  r  v  e  n  -  I  n  -
bustrie  seitens  einer  Firma  in  Altona.  Der  schlechte,  unsaubere
Zustand  des  Rohmaterials  und  die  fehlerhafte  Behandlung  zwang
über  bald  wieder  zur  Einstellung  dieses  letzteren  Betriebes,  weil
bie  Abnehmer  ausblieben.
Leider  wucke  insbesondere  von  Büsum  aus  während  der  Fangzeit ­
  1915/16  auch  viel  Ware  vollständig  ungereinigt  an  Land  gemacht ­
  rind  zu  Düngerzwe  ck  c  n  auf  das  Land  gefahren.  Diese
Art  des  Absatzes  entsprach  der  Bequemlichkeit  der  Fischer  und
ivurde  von  ihnen  gern  benutzt  Sie  verkauften  dafür,  daß  sie  sich
wit  der  langweiligen  Reinigung  nicht  abzugeben  brauchten,  den
Zentner  fiir  60  bis  70  Pfg.,  und  dann  wurde  die  Ware  vom  Hafenbollwerk, ­
  mit  vielem  Schlamm  vermischt,  einfach  auf  Düngerb'agen
  geladen  und  ans  den  Acker  verteilt.  Penn  man  bedenkt,
baß  b-ei  der  Verwendung  als  Dünger  nur  d-as  kleine  verwesende
Körperchen  des  Tieres  ausgenutzt  wird,  während  die  hauptsächlich
aus  kohlensaurem  Kalk  bestehenden  Schalen  an  und  für  sich  schon
einen  sehr  geringen  Düngerwert  besitzen  und  durch  ihr  langsames
zergehen  noch  an  Wirkung  verlieren,  so  stellt  sich  diese  ganze
^erwe'ndung  nur  als  unnütze  Vergeudung  zum  Schaden  der
Fischerei  und  zu  sehr  -geringem  Nutzen  der  Landwirtschaft  dar.
Im  ganzen  genommen  sind  in  der  Fangzeit  1915/16  etwa

^  Millionen  Muscheln  an  Larid  gebracht  worden.  Außerdem
betätigte  sich  Dänemark  noch  in  nicht  unerheblichem  Maße  in  der
Einfuhr.

*  brachte  die  Fischer  dazu,  schon  im  September  des  Jahres
916  -mit  fber  Ausnahme  des  Fanges  der  Miesmuscheln  zu  beginnen.
,  §  stellte  sich  auch  bald  heraus,  daß  die  Fischer  sich  in  ihren  Erwartungen ­
  nicht  getäuscht  hatten.  Es  entwickelte  sich  nämlich,

ähnlich  wie  es  bei  den  meisten  Lebensmitteln  im  freien  Handel
        <pb n="118" />
        geschehen  war,  eine  wilde  Preistreiberei,  an  der  sich
Viole  Leute  aus  dem  Binnenlande  beteiligten  und  die  besonders  an
den  Plätzen  Büsum,  Husum  und  Cuxhaven  -die  überhohen  Preise
von  7  bis  8  M.  für  den  Zentner  Muscheln  hervorbrachte.  Dieser
Übelstand  war  der  Hauptgrund,  der  zu  einer  Zentralisierung ­
  des  ganzen  Fanges  nn&amp;gt;d  Absatzes  «der  Muscheln  führte.
Im  November  1916  wurde  eine  Üb  e  rwachu  n  g  s  st  e  lbe
für  Seemuscheln  gegründet,  die  dem  Reichskommissar  für
Fischversorgung  unterstellt  war  und  anfänglich  ihren  Sitz  in  Altona
hatte,  aber  bald  nach  Berlin  verlegt  wurde.  Die  Überwachungsstelle
  hatte  zwei  Aufgaben:
1.  den  durch  die  Aufkäufer  übermäßig,gestiegenen  Ursprungs-Preis
  der  Muschel  hcrabzndrückeu,
2.  unter  Festsetzung  eines  solchen  Satzes,  der  den  Fischer  noch
genügend  zur  Heranschaffung  der  Ware  anregte,  die  zu  starke  Verteuerung ­
  durch  den  Zwischenhandel  zu  verhindern.
Hierzu  wurden  für  die  deutsche  Nordseeküste  vier  Vert
  r  i  e  b  s  g  e  s  e  l  I  s  ch  a  f  t  e  n:
in  Büsum-Hetde  für  die  Westküste  Holsteins,
in  Cuxhaven  für  den  Südteil  der  Elbnründnng  und  die
Watten  an  der  Ostseite  der  Wesermündung,
in  Geestemünde  für  die  Weser-Jade-Mündnng,
in  Norden  für  die  ostfriesische  Küste
gegründet.

Den  Absatz  der  Ostsee-muscheln  übernahm  die
Schleswig-Holsteinische  Fischhondels-Gesellschaft  in  Kiel.  Für  die
AuslaNdsmuscheln  (hierfür  kam  nur  holländische  Ware  in  Betracht, ­
  da  Dänemark  die  Muschelausfuhr  verbot)  wurde  unter
Führung  der  Zentral-Einkanfs-Gesellschaft  eine  Muschel-Ei  nf
  u  h  r-Ge  s  e  I  ls  cha  ft  m.  b.  H.  in  Berlin  gegründet,  die  dein
Neichskommissar  für  Fischversorgung  nicht  unterstand.
Für  die  deutschen  N  o  rd  s  e  e  in  u  s  ch  e  l  n  setzten  die  Vertriebs-Gesellschaften ­
  einen  einheitlichen  Preis  von  3,60  M-(von
  Februar  1917  ab  4  M.)  für  den  Zentner  reingewaschener  und
grob  verlesener  Muscheln  fest.  Der  genauen  Jnnehaltung  dieses
Preises  stellten  sich  aber  insofern  erhebliche  Schwierigkeiten  entgegen, ­
  als  die  Inkraftsetzung  der  Gesellschaften  nicht  gleichzeitig
erfolgen  konnte  und  infolgedessen  im  November  und  Dezember
1916  der  niedrige  Preis  nur  für  Schleswig-Holstein  und  Cuxhaven
galt,  während  die  Unterweser-Gefellschaft  erst  Ende  Dezember,
die  Ostfriesland-Gesellschaft  sogar  erst  im  Januar  1917  zustande'
        <pb n="119" />
        117

bracht  werden  konnte.  Von  da  an  galten  die  einheitlichen  Preise
r  den  ganzen.-deutschen  Fang.
Damit  war  aber  der  Ring  noch  nicht  geschlossen,  denn  &amp;gt;die  Ber-»or
  Muschel-Einfiihr-Gesellschaft  kan:  infolge  Verzögerung  notmdiger
  Berhanidlungen  mit  Österreich-Ungarn  erst  im  Februar
’l 7  zustande,  nivd  bis  zu  dieser  Zeit  blieb  der  freie  Handel
u  t  A  u  s  I  a  n  d  s  m  u  s  ch  e  l  n  bestehen.  Es  wnrde  von  dort  zu
u»ier  steigenden  Preisen  (zuletzt  80  Pf.  für  das  Pfund)  ein  viclut)
  recht  minderwertiges  Halbfabrikat,  Muschelsalzfleisch,  aus  den
rutschen.  Markt  geworfen.  Diese  Ware  wurde  durch  Übertretung
er  bestehenden  Zulassungen  von  unberechtigten  Verarbeitern  in
erschienener  Form  als  Muschel,gallert,  Muschelsülze,  Muschelkraftlausch,
  Feinkostwürze,  Volkskraft  und  unter  sonstigen  mehr  oder
»Inder  schlecht  gewählten  Namen  angeboten.  Das  brachte  bald  die
lanzen  Mnschelkonserven  in  gründlichen  Mißkredit,  dem  auch  die
lute  Ware  der  von  der  Überwachungsstelle  zugelassenen  Gesell-.chaften
  keinen  Einhalt  tun  konnte.  Eine  recht  gute  Beleuchtung
hierfür  lieferte  der  Umstand,  daß  die  Schleswig-Holsteinische
Kriegs-Schaltier-Gesellschaft,  die  im  November  und  Dezember
.6  kaum  zum  zehnten  Teil  der  Nachfrage  an  deutschen  Konl"ben
  hatte  genügen  können,  im  März  1917  mit  neun  Waggons
'»»  Holland-Ware  sitzen  blieb.  ,
Erheblich  verschlimmert  wurde  die  Sachlage  Mitte  ^»num
"} 1  —  also  gerade,  als  erstmalig  alle  deutschen  Gesellschaften
»  »beiteten  uird  die  Berliner  Hollaiidgesellschaft  mit  der  Emfuhr
begann  —  dadurch,  daß  schwerer  Frost  eintrat,  der  die  deutschen
Gatten  völlig  mit  Eis  bedeckte  und.  jede  Fischerei  abschnitt.  _  1
Bunac  deutsche  Muschelfang  lag  zwei  Atonate  lang  vollständig  sti  ,
u»id  nur  von  Holland  kam  das  Muschelsalzflersch.  Diese  Ware
war  jedoch  vielfach  so  minderwertig  und  versalzen,  daß  auch  die
'sorgfältigste  Verarbeitung  keine  wohlschmeckende  Konserve  mehr
tzraus  schaffen  konnte.  ^  In  den  Zeitungen  ertönten  von  allen
^»ten  Klagerufe  über  das  Verschwinden  der  Frischmuschel  un^
das  Ubevhandnchmm  der  Konserven;  für  den  Laien  hatte
^sachlich  , ben  Aiischein,  als  ob  die  ganze  Frischware  m  d
Konservenfabriken  „hineinorganisiert"  Ware;  aber  in  mvth^ett
**«  dbeii  keine  Frischware,  -ind  das  holländische  Salzfleisch,
Elches  schon  acht  bis  vierzehn  Tage  alt  wurde,  ehe  ei  on  k
5 arft  kam,  war  zum  Frischgebrauch  (zu  Suppen,  Ragout,  zi
luten  usw.)  nicht  verwendbar.  .  ^
Der  wilden  K  o  n  s  e  r  v  e  n  h  e  r  st  e  l  l  n  n  g  wurr  c  ■
^ostrafungen  soviel  als  möglich  entgegengewirkt,  und  nur  du  von
        <pb n="120" />
        der  Überwachungsstelle  zugelassenen  bewährten  Fisch-  und  Muschel-Konservenfabriken
  wurden  -mit  -der  Einlegung  des  Salzfleisches
beauftragt.  Die  Herstellung  aller  Kunstfabrikate  wie  Wurst,
Brotaufstrich  und  Paste  wurde  überhaupt  keinem  Privatmann
gestattet.  Trotzdem  aber  war  es  mit  polizeilichen  Maßnahmen
nicht  möglich,  die  wilde,  schlechte  Konservierung  der  von  früher
her  noch  im  freien  Handel  befindlichen  großen  Muschelmengen
ganz  zu  verhindern,  so  daß  der  Absatz  dieser  Ware  beim  Publikum
allmählich  -ganz  -aufhörte  und  auch  die  deutschen  Vertriebs-Gesellschaften ­
  ihre  Gallert-  und  Essigmuschein  nicht  mehr  zum  Verkauf ­
  bringen  konnten.
Bemerkt  sei,  daß  im  April  1917  seitens  der  Berliner  Muschel-Einfuhr-Gesellschaft
  auch  etwa  90  Waggons  Frisch  ni  u  s  ch  e  -l  n
aus  Holland  eingeführt  wurden,  die  im  Anfang  in  ähnlich
gereinigtem  Zustande  nach  Deutschland  gelangten,  wie  es  die
deutschen  Fänge  selbst  gewesen  waren.  Leider  wurde  ab-er  von
-dieser  Vorschrift  bald  -abgewichen  und  den  Holländern  erlaubt,  ihre
Muscheln  in  ungereinigtem  Zustande  über  ibic  Grenze  kommen  zu
lassen.  Das  hatte  zur  Folge,  daß  die  Muscheln,  abgesehen  von
ihrem  unappetitlichen  Aussehen,  welches  die  Käufer  abschreckte,
auch  in  großen  Mengen  verdorben  ankamen,  so  daß  diese  Ware
zu  -einem  -größeren  Teile  überhaupt  nur  noch  von  den  Fischmehlfabriken ­
  verwendet  werden  konnte.
Nach  dem  Aufgang  des  Eises  wurde  seitens  der  deutschen  Vertriebsgesellschaften ­
  m  i  t  d  c  m  Fang  nochmals  b  e  g  o  n  n  e  n,
der  Betrieb  aber  bald  eingestellt-  weil  erstens  seitens  der  Holland-Gesellschaft
  -  eine  -außerordentliche  Überbelieferung  stattgefunden
hatte  und  zweitens  ibie  von  letzterer  Gesellschaft  gelieferte  Ware
und  die  daraus  hergestellten  Konserven  bei  der  Bevölkerung  keinen
Absatz  mehr  fanden,  drittens,  weil  cs  sich  herausstellte,  -daß
unsere  -eigenen  Watten  durch  die  lange  Eiszeit  nicht  -unerheblichen
Schaden  gelitten  hatten,  der  es  erforderlich  machte,  die  vorhandenen
Restbestände  für  die  Beschaffung  des  nötigen  Nachwuchses  einstweilen ­
  zu  schonen.
Die  schlechten  Erfahrungen  mit  dem  holländischen  Salzfleisch
und  den  schlammigen  Muscheln  haben  bewirkt,  daß  in  der  um  die
Jahreswende  1917/18  wiederbeginnenden  M  u  s  ch  e  l  f  a  n  g  z  e  i  l
auch  seitens  der  Zentral-Einka-ufs-Gefellschaft  (die  Muschel-Einfuhr-Gesellschaft ­
  ist  aufgehoben  worden)  ausschließlich  gut  gereinigte ­
  große  Muscheln  von  Holland  abgenommen  werden.
Ebenso  wird  von  den  deutschest  Gesellschaften  alles,  was  vom
Fischer  -unmittelbar  am  Festlande  angelandet  wird,  zum  F  r  i  s  ch-
        <pb n="121" />
        119
verzehr  an  den  Markt  gebracht  werden,  während  nur  die  verhältnismäßig ­
  geringen  Mengen,  welche  in  der  Nähe  einiger  nordnnd
  ostfriesischen  Inseln  gefangen  werden,  der  Beförderungsschwierigkeiten ­
  halber  zu  den  Inseln  selbst  geschafft  und  konserviert ­
  werden  sollen.  Die  vorhandenen  deutschen  B  e  -
st  ä  n  d  e  dürften  sich  schätzungsweise  aus  etwa  ein  Viertel  bis  ein
Fünftel  der  vorjährigen  Menge  beziffern,  während  von  Holland
eine  Zufuhr  von  etwa  3000  Bahnwagen  frischer  Muscheln  in
Aussicht  steht.
Angelandet  sind  in  der  ganzen  Fangzeit  1916/17  etioa
12  Millionen  kg  frische  Muscheln,  seitens  der  Holland-Muschel-Einfuhr-Gesellschaft
  wurden  3,4  Millionen  kg  frische  Muscheln
und  3,3  Millionen  kg  Muschels-alzfleifch  eingeführt.

2.  Strandaustern.
Wurde  eingangs  dieser  Abhandlung  bemerkt,  daß  die
Miesmuschel  sich  bei  Beginn  des  Krieges  nur  einer  beschränkten ­
  Bekanntheit  erfreute,  so  gilt  das  in  noch  viel  höherem
Maße  von  einem  zweiten  Bewohner  unserer  Watten,  der  Strandmister ­
  (Piepanster,  Sandmuschel,  Mya  arenaria).
Schon  vor  etwa  zehn  Jahren  wurde  seitens  der  Fischereibehörden ­
  an  der  Elbe  durch  Vorträge  und  Vorführung  der  Zubereitungen ­
  aus  dieser  Muschel  eine  Werbetätigkeit  für  den  Genuß
des  Tieres  eröffnet;  sie  blieb  erfolglos.  Aber  wenn  man  damals
sagte  „leider",  so  kann  nian  heute  dafür  sagen:  „glücklicherweise".
Denn  wenn  sich  der  Verbrauch  der  Strandauster  damals  eingebürgert ­
  hätte,  so  würden  wir  heute  wahrscheinlich  in  den  Watten
nicht  die  Vorräte  haben,  die  wir  tatsächlich  noch  besitzen.
Den  Namen  S  t  ra  nd  au  st  e  r  hat  das  Tier  daher,  daß  sein
Fleisch  einen  schwach  austernähnlichen,  allerdings  nicht  so  feinen
Geschmack  besitzt  wie  die  eigentliche  Auster  selbst.  Die  Lebensweise
ist  auch  nicht  die  gleiche  wie  bei  der  Auster  und  der  Miesmuschel:
Während  diese  beiden  Muschelarten  a  u  f  dem  Meeresgrunde
siegen,  sitzt  die  Strandauster  etwa  25  cm  unterhalb  des
Bodens,  und  zwar,  soweit  bisher  bekannt,  hauptsächlich  in  den
Watten.  Zu  ihrer  Ernährung  streckt  sie  bis  zur  Oberfläche  des
Meeresgrundes  einen  rüsselartigen  Schlauch  durch  den  Sand-  und
Muddboden,  in  dem  sie  lebt,  und  saugt  damit  das  oberhalb  dieser
Öffnung  hinwcgfließeNde  Wasser  mit  seinem  Detritus,  pflanzlichen ­
  und  tierischen  Plankton  usw.  auf.  Beim  Trockenfallen  des
        <pb n="122" />
        120

-Watts  sieht  man  dann  die  offengebliebenen  Löcher  im  Meeresboden, ­
  die  an  Pfeifenrohren  erinnern,  weshalb  das  Tier  bei  den
Fischern  im  allgemeinen  den  Namen  Piepauster  führt.
Bei  dieser  Lebensweise  muß  also  die  .  Muschel  einzeln  g  e  -
graben  werden  und  kann  nicht,  wie  die  Miesmuschel,  vom  Watt
mit  Gabeln  abgenommen  oder  mit  dem  Austerneisen  gefischt
werden.  Daher,  ist  ihre  Gewinnung  langwieriger  und
teurer,  aber  bei  ihrer  Größe  (sie  wird  unter  günstigen  Umständen
einschließlich  der  Schale  bis  zu  einem  halben  Pfund  schwer)  ist
die  Ausbeute  immerhin  recht  lohnend.
Das  Fleisch  der  Strandauster  besteht  aus  zwei
wesentlich  verschiedenen  Teilen;  dem  weichen  und  zarten  inneren
Mantel-  und  Magenteil,  in  der  Regel  „Herzteil"  genannt,  obgleich
er  mit  dem  Herzen  nichts  zu  tun  hat,  und  dem  festen  und
muskulösen  Nüsse!  nebst  dem  gleichkräftigen  Saumteil  der
Muschel,  der  um  das  „Herz"  herumliegt.  Der  Herzteil  der  Muschel
läßt  sich  braten,  zu  Suppen  und  Gemüsen  als  Beigabe  verwenden ­
  usw.  Der  muskulöse  Rüssel  und  Saum  dagegen  ist  nur
in  der  Verarbeitung  zu  einer  sehr  schmackhaften  Wurst  oder  Sülze
verwendbar.  Wollte  man  -die  Muschel  gleich  der  Miesmuschel  unmittelbar ­
  an  den  Verbraucher  bringen,  der  sie  in  kleinen  Mengen
kauft,  so  würden  hiernach  in  den  meisten  Füllen  die  muskulösen
Teile  der  Muschel  im  Haushalte  keine  Verwertung  finden;  deshalb
wurde  beschlossen,  die  Strandauster  überhaupt  nicht  im  Rohzustände ­
  in  den  Verbrauch  kommen  zu  lassen,  sondern  sie  zwecks
vollständiger  Auswertung  .zu  Wurst  zu  verarbeiten.
Diese  Wurst  wird  nur  in  drei  Fabriken  in  Hamburg,  Büsum  und
Heide  hergestellt  werden,  damit  die  Aufsicht  über  die  einheitliche
Herstellung  der  Wurst  gewahrt  wird.  Der  Geschmack  des  Erzeugnisses
  wird  von  Kennern  dem  einer  guten  Leberwurst  gleichgeschätzt. ­
  .  Durch  die  Überwachungsstelle  für  Seemuscheln  ist  Vorsorge ­
  getroffen  worden,  daß  neben  der  Miesmuschel  möglichst
große  Mengen  der  Strandaustern  herangeführt  werden,  damit  bei
dem  Mangel  an  Eiweiß-  und  Fettstoffen  möglichst  viel  Verbraucher
in  die  Lage  kommen,  sich  dieses  wohlschmeckenden  und  sehr  preiswerten ­
  Ersatzmittels  zu  erfreuen.
Im  Winter  1916/17  wurde  mit  dem  Graben  der  Strandauster
der  Anfang  gemacht,  und  in  zwei  Monaten  wurden  eine  Million
Pfund  angelandet,  die  in  dem  damals  einzigen  Absatzort  Hamburg ­
  reihenden  Absatz  gefunden  haben.  Wir  glauben'  die  Erwartung ­
  aussprechen  zu  dürfen,  daß  sich  die  Strandauster  in  der
beabsichtigten  Zubereitung  viel  Freunde  erwerben  wird.
        <pb n="123" />
        3.  Krabben.
„Donnerwetter!  Was  war  bas  Heute  nacht  für  ein  Heidenspektakel ­
  im  Hafen?  Kommt  man  gestern  abend  hier  ans  denkt,
jetzt  mal  ordentlich  sich  an  Krabben  sattessen  und  in  frischer  Seeluft ­
  schlafen  zu  können,  und  was  geschieht?  Gestern  abend  keine
Krabbe  im  ganzen  Ort,  und  um  zwei  Uhr  nachts  ein  Geknalle  dicht
unter  meinen  Fenstern,  bald  hier,  bald  da,  daß  ich  glaubte,  die
Engländer  seien  da.  Wie  ich  ans  Fenster  trete,  sehe  ich,  daß  die
Fischerboote  nacheinander  sämtlich  aus  dem  Hasen  laufen.  Haben
die  Krabben  auch  den.  Krieg  erklärt?  Oder  was  war  denn  los?"
Mit  diesen  Worten  trat  kürzlich  mein  Berliner  Zimmernachbar ­
  in  Büsum  in  den  Frühstücksvaum  des  Gasthauses.  Ich
konnte  ihn  darüber  beruhigen:  „Der  Lärm  heute  nacht  war  nur
durch  das  Anlassen  der  Krabbenmotoren  erfolgt,  die  mit  Hochwasser ­
  aus  dem  Hafen  zum  Fang  ausgingen,  im  Sie  und  andere
mit  Krabben  zu  versorgen,  nachdem  die  Fischer  schlechten  Wetters
halber  ein  paar  Tage  hatten  stilliegen  müssen  Sie  werden  also
zu  Ihrer  Beruhigung  heute  zum  zweiten  Frühstück  schon  frische
Krabben  haben  und  dann  in  Krabbenmayonnaise,  Krabbensalat,
Krabbensuppe/Krabbenklops  und  so  weiter  schwelgen  können.  Den
Krabbenkrieg  haben  wir  Gott  sei  Dank  noch  nicht."
In  der  Tat  wurde  die  Sehnsucht  meines  Berliner  Nachbars
„glänzend",  wie  er  sagte,  gestillt.
Die  Krabbenfischerei  hat  durch  den  Krieg  nicht  nur  nicht  gelitten, ­
  sondern  wird  mit  allen  vorhandenen  -und  sogar  verstärkten
Mitteln  weiter  ausgeübt  und  verdient  unter  den  jetzigen  Umständen ­
  in  erhöhtem  Maße  die  Fürsorge  der  Behörden.
Früher  wurde  die  Krabbe  allenthalben  nur  als  G  e  -
u  ußmittel  angesehen.  Ihre  Zubereitung  als  Frischkrabbe  zmu
Selbstschälen  oder  als  Belag  zum  Butterbrot  und  als  Kräbbenmayonnaise
  ließ  bei  der  sonstigen  Überfülle  an  eiweißhaltigen
Nahrungsmitteln  allerdings  auch  kaum  eine  andere  Ansicht  darüber ­
  zu.  Das  hat  sich  geändert,  denn  ihr  außerordentlich  hoher
Gehalt  an  Eiweiß  macht  sie  heute  zu  einem  erwünschten  Nahrungs-.
  Mittel.
Die  Krabbenfischerei  und  die  industrielle  Verwertung  der
Nordseekrabbe  darf  schon  auf  eine  ganze  Reihe  von  Jahren  zurückblicken. ­
  Früher  gegen  die  rosiger  aussehende  und  vielleicht  auch
etwas  feiner  schmeckende  Ostseekrabbe  mehr  vernachlässigt,  nahm
bie  graurote  Nordseekrabbe  an  Wertschätzung  immer  mehr  zu,
je  geringer  die  Erträge  der  Ostseekrabben-Fischerei  wurden.  Heute
        <pb n="124" />
        ist  letztere  schon  "so  spärlich  geworden,  daß  längst  niemand  mehr  sich
mit  ihrem  berufsmäßigem  Fange  abgibt,  während  dieKrabbenfi
  scheuet  in  der  Nordsee  zu  einem  blühenden
Gewerbeg  e  w  o  r  d  e  n  ist,  durch  welches  ganze  Fischerorte  zum
Wohlstand  gelangt  sind,  das  auch  eine  bedeutende  Konservenindustrie ­
  hervorgerufen  hat.
Die  N  o  rd  s  e  e  k  r  abb  c  erscheint  in  der  Regel  im  April  aus
größerer  Tiefe  an  den  Watten  der  deutschen,Küste.  Kleine  Zeitunterschiede ­
  in  der  Zuwanderung  treten  alljährlich  ein.  Meistens
erscheinen  die  Schwärme  am  frühesten  in  der  Cuxhavener  Gegend,
wohin  dann  auch  eine  Anzahl  der  rührigen  Büsumer  Fischer  ihr
Gewerbe  für  kurze  Zeit  verlegen,  spätestens  im  Mai  aber  füllen
sie  auch  die  Gewässer  vor  der  westholsteinischen  Küste  und  so  ziemlich ­
  gleichzeitig  auch  die  Weserbucht  und  die  ostsriesischen  Watten.
Als  1914  der  Krieg  ausbrach,  war  die  Krabbenfischerei  aus  der
Höhe  ihres  Betriebes.  Ein  Streik  wegen  der  Entschölungskosten
war  zwischen  den  Konservensabrikanten  und  den  Schülerinnen  an
der  holsteinischen  Küste  kurz  vorher  beigelegt  worden.  Da  wurde
Plötzlich  ain  2.  August  1914  die  ganze  Fischerei  aus  militärischen
Gründen  untersagt.  Sie  mußte  wegen  der  Unsicherheit  der  Wasserverhältnisse ­
  bis  zum  18.  August  ruhen.  Mittlerweile  wurde  ein
großer  Teil  der  Fischer  (fast  zwei  Drittel)  zur  Fahne  einberufen,
das  übriggebliebene  Drittel  nahm  nach  Wiederfreigabe  den  Betrieb ­
  auf.  Die  Fänge  gestalteten  sich  so  günstig,  daß  an  der  holsteinischen ­
  Küste  diese  wenigen  Leute  fast  die  gleichen  Erträge  anzubringen, ­
  imstande  waren,  wie  es  vorher  die  Gesamtzahl  der
Fischer  getan  hatte.  Leider  verhinderten  aber  die  infolge  der
Militärtransporte  hervorgerufenen  Versandschwierigkeiten  eine
Verschickung  selbst  an  die  nähergelegenen  Plätze,  wie  z.  B.  nach
Hamburg,  so  daß  fast  alles  konserviert  werden  mußte.
Weniger  gut  waren  die  Erträge  an.  der  Ems-  und  Wesermündung, ­
  und  im  Dollart  fiel  die  Ware  so  klein  aus,  daß  sie
zu  menschlicher  Nahrung  überhaupt  nicht  geeignet  war.  An  der
Jade  mußte  die  ganze  Fischerei  aus  militärischen  Gründen  verboten ­
  bleiben.
Im  'ganzen  kann  man  den  Fang  des  e  r  st  e  n  K  r  i  e  g  s  -
jähr  es  immer  noch  als  befriedigend  ansehen,  denn  es  wurden
von  der  holsteinischen  Küste  sowohl  wie  von  Cuxhaven  über  je
drei  Millionen  Pfund,  von  der  ostfriesischen  Küste  gleichfalls
mehr  als  zwei  Drittel  Millionen  Pfund  angelandet.
Bis  zum  Wiederbeginn  der  Krabbenfischerei  des  Jahres  1915
gelang  es,  eine  größere  Anzahl  Krabbenfischer  von  der  Marine
        <pb n="125" />
        123

und  dom  Heere  zurückgestellt  zu  bekommen.  Wiederholte  Urlaubsgesuche ­
  in  der  Folgezeit  und  in  den  nächsten  Kriegsjahren  fanden
gleichfalls  ein  verständnisvolles  Entgegenkommen  seitens  der
Heeres-  und  Marinebehörden.  Die  Fischerei  konnte  f  a  st
ni  i  t  der  vollen  Zahl  der  Fischer  wieder  a  u  s  -
g  e  n  o  m  m  e  n  werd  en  und  lieferte  an  der  h  o  l  st  eint ­
  s  ch  e  n  W  e  st  k  ü  st  e  s  o  w  i  e  a  n  d  e  r  Elb  m  ü  n  d  u  n  g  gute
Ergebnisse.  Die  Transportschwierigkeiten  für  die  Frischkrabbe ­
  bestanden  allerdings  nach  wie  vor,  aber  bei  dem  Vorhandensein ­
  ausreichender  Konservierungsmittel  kamen  die  Industrie  und
der  Handel  über  diesen  Mißstand  hinweg.  Die  Zentral-Einkaufs-Gesellschast
  entwickelte  sich  als  starke  Aufkäuferin  der  Krabbenkonserven.
  Freilich  stellte  sich  allmählich  ein  Dosenmangel  ein.
An  der  ostfriesischen  Küste  war  der  Krabbenfang  des  Frühjahres ­
  1915  nur  mäßig,  besserte  sich  aber  im'Sommer.  Auf  den
Watten  des  Dollart  war  er  durchschnittlich  gut.  In  letzterer  Gegend
ging  man  bei  der  Kleinheit  der  Ware,  die  sich  nach  wie  vor  zum
Genuß  für  Menschen  wenig  eignete,  dazu  über,  die  ganzen  Fänge
zu  trocknen.  Die  Wgre  wurde  dann  lufttrocken  als  Hühnerfntter
sehr  begehrt  und  stand  hoch  im  Preise.  An  der  Jade  blieb  der
Fang  verboten.  Von  der  ostfriesischen  Küste  aus  wurde  ei»
ziemlich  starker  Frischversand  betrieben.  Der  Gesamtertrag  des
Jahres  1915  betrug  von  der  Schleswig-Holsteinischen  Westküste
aus  über  3%  Millionen  Pfund,  von  der  ostfriesischen  Küste  etwa
700  000  Pfund.  Der  Weserfang  war  etwa  in  gleicher  Höhe,  die
Fänge  der  Elbmündung  dürften  sich  auf  etwa  3  Millionen  Pfund
belaufen  haben.
In  den  Jahren  1916  und  1917  waren  die  Verhältnisse  bezüglich ­
  der  Mannschaften  und  Fahrzeuge  fast  genau  die  gleichen,  wie
sie  für  das  Jahr  1915  geschildert  sind.  Die  Transportschwierigkeiten
waren  wechselnd.  Eine  Sicherheit  über  das  günstige  Ankommen
der  Frischsendungen  war  nicht  zu  erreichen.  Anderseits  trat
ein  allmählich  zunehmender  Mangel  an  Blechen  für  die  Dosenfabrikation ­
  ein,  so  daß  die  Krabbenindustrie  mit  diesen  Verhältnissen ­
  manchmal  schwer  zu  kämpfen  hatte.  Die  Fänge  an
sich  w  a  r  e  n  an  der  holsteinischen  Küste  und  vor  der  Elbmündung
g  u  t.  Die  Motorfischcr  brachten  nicht  selten  1000  bis  1200  Pfund
in  einer  Tide  an  Land.  Dabei  wurde  während  der  Frühjahrs-  und
Herbstmonate  ein  Preis  bis  zu  30  Pfennig,  während  des  Sommers
bis  25  Pfennig  bezahlt,  so  daß  die  Krabbenfischerei  auf  ein  glänzendes ­
  Geschäft  zurückblicken  konnte.  An  der  ostfriesischen  Küste  und
im  Dollart  stellte  sich  besonders  der  Frühjahrs-  und  Frühsommers-
        <pb n="126" />
        121

fang  recht  gut,  während  später  die  Fischerei  nachließ.  .  Das
Gesamtergebnis  von  1916  war  allerorts  etwa  das  gleiche  wie  in;
Vorjahre.
Nachdem  Ende  1916  unld  Anfang  1917  die  M  u  s  ch  e  l  -  Vertriebs-Gesellschaften ­
  an  den  deutschen  Küsten  ins  Loben
getreten  waren,  wurde  diesen  mit  Beginn  der  Fangzeit  1917  auch
das  Monopol  für  sämtliche  K  r  a  b  b  e  n  a  n  k  ü  n  f  t  e  zuerteilt.
  Bei  der  Empfindlichkeit  der  Ware  und  den  nach  wie  vor
vorhandenen  Versandschwierigkeiten  wurden  indessen  betreffs  des
Bclieferungsschlüssels  für  die  Kommunen  weitreichende  Erleichterungen ­
  gewährt,  fo  daß  dem  Frischversand,  auf  den  jetzt  der
Hauptwert  gelegt  werden  mußte,  die  Wege  möglichst  geebnet
waren.  Bei  der  starken  Nachfrage  der  Militär-  und  Medizinalbehörden ­
  nach  unserem  Hauptkonservierungsmittel  für  Krabben,
dem  Bor,  konnte  den  Industrie-Gesellschaften  leider  bei  weitem
nicht  die  von  ihnen  beanspruchte  Menge  dieses  Materials  geliefert ­
  werden,  so  daß  der  Frischversand,  der  gleichfalls  nur  unter
einem  Zusatz  dieses  Salzes  ermöglicht  wird,  nur  auf  kurze  Strecken
vor  sich  gehen  konnte.  Es  wurden  deshalb  Versuche  mit  einem
neuen  Konservierungsmittel,  Hexametylentetramin  genannt,
gemacht,  die  aber  praktischen  Erfolg  nicht  zeitigten,  weil  sich  herausstellte, ­
  daß  dieses  Mittel  ebensowenig  am  Markte  zu  haben  war
wie  das  Bor  selbst,  weil  auch  die  Krabben  dadurch  einen  unangenehmen ­
  Beigeschmack  erhielten.  Infolgedessen  wurden  weitere
Versuche  mit  Salizyl  gemacht,  die  noch  nicht  zum  Abschluß  gelangt
sind,  aber  immerhin  einen  Erfolg  zu  versprechen  scheinen.
Die  Fänge  des  Frühjahrs  1917  waren  gut,  die
des  Sommers  im  allgemeinen  nur  mäßig.  Auffallend ­
  war  der  starke  Prozentsatz  kleiner  Krabben,  der  sich  vielerorts ­
  bemerkbar  machte.  Erst  in:  September  1917  trat  insofern  ein
Wechsel  ein,  als  eine'  starke  Steigerung  der  Fänge  einsetzte,  die
gegen  Ende&amp;lt;917  noch  anhielt.  Bei  dein  mittlerweile  eingetretenen
kühleren  Wetter  macht  der  T  r  a  n  sportderFris  ch  k  r  a  b  b  e  n
auch  unter  dein  Mangel  an  Konservierungsmitteln  keine  besonderen
Schwierigkeiten  mehr,  so  daß  die  Fangzeit  1917  den  für  die  Volks
ernährnng  erwünschten  günstigen  Abschluß  findet.
        <pb n="127" />
        VI.

Die  Binnenfischerei  im  Kriege.
Von
Kgl.  Bayer-  Rcgicmngsrat  Dr  H.  N.  Maier,
Landesinspektor  für  Fischzucht  im  Bayer.Staatsministerium  des  Innern  in  München,
j.  At.  beurlaubt  zum  Reichskommissar  für  Fischvcrsorgung  in  Berlin,
I.  Hebung  des  Fischertrages.
Der  Gesamtertrag  der  deutschen  Binnengewässer ­
  kann  nirr  einigermaßen  geschätzt  werden,  da  eine  das
ganze  Reichsgebiet  umfassende  Statistik  über  die  Binnenfischerei
!ahlt.  Lediglich  die  Erträge  der  Ostseehaffe  und  des  Bodensees
werden  durch  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  statistisch  bearbeitet.
Wohl  gibt  es  in  einzelnen  Teilen  des  Reiches  statistische  Arbeiten
'wer  die  Ertragsfähigkeit  einzelner  Gewässer,  wie  z.  B.  in
Bayern,  oder  über  die  Grütze  und  Fläche  der  Fischgewässer,  wie
i-  B.  in  Bayern  und  Sachsen.  Im  großen  und  ganzen  sind  wir
Eer  bei  der  Beantwortung  der  Frage  nach  der  Höhe  des  Ertrages
,0k  deutschen  Binnengewässer  auf  Schätzungen  angewiesen.  Die-Kttige
  Schätzung,  die  bisher  am  meisten  bekannt  geworden  ist,  ist
oie  von  dem  Vorstande  des  Kgl.  Preußischen  Instituts  für  Binncubscherei
  Goheimrat  Professor  Dr.  Schiemcnz  angegebene  Zahl
^&amp;gt;nes  jährlichen  Rohertrages  von  etwa  125  Mill.  M.  Nach  den
dor  dein  Kriege  geltenden  Preisen  kostete  das  Kilogramin  Süßwasserfische ­
  durchschnittlich  1  M.,  so  daß  der  Gesa  m  t  c  r  t  r  a  g
ber  deutschen  Binnenfischerei  nach  der  Schiemenzschen
Schätzung  etwa  125  Mill.  d.  h.  auf  den  Kopf  der  B  ed
  ö  I  x  e  x  u  n  g  jährlich  etwa  2  kg  betragen  würde.  Für  die
wnzqluon  Teile  des  Reiches  verschiebt  sich  diese  Durchschnittszahl,
D  nachdem  das  betreffende  Gebiet  ertragreiche  Gewässer  besitzt
oder  deren  entbehrt.  So  ist  der  Durchschnittsertrag  in  den  seen-^erchen
  und  verhältnismäßig  wenig  bevölkerten  Gebieten  des
Nordens  und  insbesondere  Nordostens  dementsprechend  höher,al§
j! 1  Süd-  und  insbesondere  Mitteldeutschland,  das  die  am  wenigem, ­
  ertragreichen  Gebiete  umfaßt.  Für  Bayern  kann  der  normale
Ertrag  auf  70  bis  80  000  Zentner  geschätzt  werden,  d.  h.  auf  den
        <pb n="128" />
        12(5
Kopf  der  Bevölkerung  etwa  1  Pfund  für  ein  Jahr.  Wenn  dieser
Ertrag  z.  B.  gegenüber  dem  Ertrage  Bayerns  an  Wild  (etwa
42  000  Zentner)  verhältnismäßig  hoch  erscheint,  so  ist  er  im  Vergleich ­
  zum  Reichsdurchschnitt,  falls  die  Schiemenzsche  Schätzung
richtig  ist,  verhältnismäßig  gering.  Er  beträgt  von  dem  auf
100  Pfund  je  Kopf  und  Jahr  angegebenen  Fleischverbrauch  in
Bayern  nur  etwa  1  v.  H.  Aus  diesen  Zahlen  geht  hervor,  daß
die  Erträge  der  Binnenfischerei  zwar  für  die  Befriedigung  des
Bedarfes  an  Fischfleisch  in  den  gcwässerreichcn  Gegenden  eine
verhältnismäßig  große  Rolle  spielen  können,  daß  aber  nicht  zu
erwarten  ist,  daß  diese  Erträge  für  das  ganze  Reichsgebiet  einen
erheblichen  Ersatz  für  den  Entgang  an  Warmblüter-Fleisch
bilden  können.  Wohl  aber  sind  mit  Rücksicht  darauf,  daß  frische
Fische  hauptsächlich  in  Städten  verzehrt  werden,  die  Erträge  an
Fischfleisch  fiir  die  städtische  Bevölkerung  von  nicht  zu  unterschätzender ­
  Bedeutung.
Zum  Vergleich  mit  unserer  einheimischen  Erzeugung  an
Seefischen  sei  darauf  hingewiesen,  daß  vor  dem  Kriege  der  gesamte ­
  deutsche  Fang  an  Seefischen  etwa  dieselben ­
  Gewichtszahle  n  erreichte,  wie  der  Ertrag  aus  den
Binnengewässern,  während  er  dem  Werte  nach  nur  den  dritten
Teil  des  Fanges  an  Süßwasserfischen  brachte.  Die  Frage,  wie
hoch  die  Erträge  der  Binnenfischerei  während  des  Krieges  sein
mögen,  ist  mangels  einer  geeigneten  Statistik  nicht  mit  Sicherheit ­
  zu  beantworten.  Es  ist  jedoch  anzunehmen,  daß  der  Ertrag
aus  den  Binnengewässern,  trotz  der  Einberufungen,  dank  der
gründlichen  Befischung  der,  Gewässer  etwa  dem  Friodensertragc
entspricht.  Starke  Rückgänge  sind  lediglich  dort  entstanden,  wo
von  der  intensiven  Wirtschaft  zur  extensiven  übergegangen  werden
mußte,  wie  in  der  Karpfenteich-Wirtschaft  und  Forellenzucht  mit
Rücksicht  auf  den  großen  Mangel  an  Futter-  und  Düngemitteln.
Das  erste  Erfordernis  für  eine  Regelung  der  Fischversorgung
ist  die  Aufgabe,  die  Erträge  unserer  Gewässer  möglichst  zu  heben
Diese  Förderung  kann  bei  Binnengewässern  einerseits  durch  die
Vermehrung  des  Fischbestandes,  anderseits  durch  die  Steigerung
bzw.  Erleichterung  der  Befischung  der  Gewässer  erfolgen.
A.  Vermehrung  des  Fischbestandes.
Zur  Vermehrung  des  Fischbestandes  dienen  ,  in  erster  Linie
folgende  Maßnahmen:  Besetzung  der  Gewässer  mit  Jungfischen,
Fütterung  der  Teichfische,  Düngung  der  Deiche,  Verbesserung  der
Gewässer  durch  Entkrauten  usw.
        <pb n="129" />
        127

n  dieser
&amp;gt;  (etwa
,m  Verchätzung

em  aus
auch  in
xn-,  daß
mg  des
:n  eine
nicht  zu
et  einen
r-Fleisch
S  frische
rage  an
unteren ­
  g  an
aer  g  e  -
i  d  i  e  -
aus  den
dritten
,ge,  wie
ges  sein
Sicher-Ertrag

ank  dcr
sertrage
den,  wo&amp;gt;
werden
acht  mit
Mittelnforgung

u  heben.
urch  die
ngerung

er  Linie
gfischcn,
ung  der

1.  Besetzung.
Um  alle  in  den  Gewässern  vorhandene  Naturnahvung  völlig
auszunutzen,  ist  dafür  zu  sorgen,  daß  in  jodein  Gewässer  die  im
Verhältnis  zur  vorhandenen  Nahrung  erforderliche  Menge  von
Fischen  vorhanden  ist.  Schon  in  normalen  Zeiten  ist  das  Gleichgewicht ­
  zwischen  Nahrungsmenge  und  Fischbestand  infolge  ungünstiger ­
  äußerer  Verhältnisse  vielfach  gefährdet,  sei  es,  daß  die
Fische  keine  geeigneten  Laich-  und  Brutplätze  finden,  sei  es,  daß
der  Laich.und  die  Brut  durch  Hochwasser,  Eintrocknen  oder  Ausfrieren ­
  leiden.  Es  ist  daher  eine  Hauptaufgabe  der  sachgemäßen
Fischereiwirtschaft,  alle  diese  Nachteile  durch  entsprechende  B  e  -
setz  un  g  der  Gewässer  mit  Jungfischen  auszugleichen.  Noch  viel
wehr  ist  diese  Sorge  jetzt  notwendig,  da  die  von  uns  zugunsten
der  Volksernährung  geforderte  starke  Befischung  der  Gewässer
einen  Ersatz  besonders  notwendig  erscheinen  läßt.
Außerdem  ist  die  Frage  zu  berücksichtigen,  ob  in  den  zu  bewirtschaftenden ­
  Gewässern  das  richtige  Verhältnis  unter  den
verschiedenen  Fischarten  hinsichtlich  der  Futterverwertung
vorhanden  ist,  d.  h.  es  ist  zu  prüfen,  ob  sowohl  die  pflanzliche  als
die  tierische  Nahrung,  und  zwar  gleichzeitig  die  Ufernahrung,  die
Vodennahrung,  die  Nahrung  des  freien  Wassers,  sowie  die  sogenannte ­
  Lpftnahrung,  d.  h.  alle  aus  der  Luft  auf  die  Wasserfläche
herabfallenden  Insekten  usw.,  vollständig  durch  Fische  ausgenutzt
werden.  Nötigenfalls  sind  die  in  einem  Gewässer  noch  fehlenden
Fischarten  durch  künstlichen  Einsatz  zu  ergänzen.
Wenn  auch  diese  Fragen  zunächst  Aufgabe  der  einzelnen
Fischer,  Fischerei-Genossenschaften  und  Fischerei-Vereine  sind,  so
betrachtet  trotzdem  der  Reichskommissar  für  Fischversorgung  es  als
eine  wichtige  Aufgabe,  die  Bereitstellung  der  erforderlichen  Satzstiche
  zu  erleichtern  und  zu  regeln.  In  dieser  Beziehung  wurden
in  Verbindung  mit  der  ihm  unterstellten  K  r  i  e  g  s  g  e  s  e  l  l  -
ich  "ft  für  T  e  i  ch  f  is  ch  -  V  e  rwe  r  t  u  n  g  verschiedene  Maßnah,
  nen  getroffen.  Vor  allen  Dingen  war  cs  bei  der  Knappheit
?n  zweisömmerigen  und  insbesondere  an  einsömmerigen  Karpfen
int  Frühjahr  1917  unumgänglich  notwendig,  dafür  zu  sorgen,  daß
hinreichendes  Besatzmaterial  sowohl  für  das  Frühjahr  1917  als
vslch  für  das  kommende  Jahr  1918  gesichert  wurde,  um  eine  ergiebige ­
  Ausnutzung  der  Karpfenteiche  und  der  freien  Gewässer
Sn  ermöglichen.
Um  dies  zu  erreichen,  wurde  zunächst  bestimmt,  daß  Karpfen
»Nter  einem  Pfund  Stückgewicht  und  Schleien  unter  *4  Pfund
        <pb n="130" />
        128

Stückgewicht  nicht  als  Speisefische  verkauft  werden  durften.  Dies
war  nach  den  schlechten  Erfahrungen  des  Jahres  1916  notwendig,
da  im  Frühjahr  1916  erhebliche  Mengen  von  kleineren  Karpfen
und  Schleien  auf  dem  Speisefischmarkte  feilgeboten  worden  waren.
Ferner  wurden  alle  Bemühungen  zur  Einfuhr  von
Karpfensetzlingen  ans  dem  befreundeten  und  neutralen  Auslande
erfolgreich  unterstützt.
Besondere  Aufmerksamkeit  wurde  der  Erzeugung  von  junger
Karpfenbrut  im  Frühjahr  1917.  zugewandt,  und  zwar  in  der
Weise,  daß  die  Karpftnbrut-Erzeugung  in  Verbindung  mit  der
Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung  einheitlich  organisiert,
wurde.  Durch  Vereinbarung  wurde  eine  Massenerzeugung  an
Karpfendotterbrut  in  die  Wege  geleitet  und  gleichzeitig  dahin
gewirkt,  daß  diese  Erzeugnisse  zur  Besetzung  aller  etwa  noch  nicht  I
oder  zu  schwach  besetzten  Teiche  verwandt  wurden.  Dabei  bc-1
schränkten  wir  uns  nicht  auf  unsere  einheimischen  Teiche,  sondern  I
gingen  hinsichtlich  der  Teichwirtschaften  in  derselben  Weise  auch  I
im  besetzten  Gebiete,  in  Kurland  und  Polen,  vor.  Wie  das  Er-1
gebnis  der  Abfischung  im  Herbst  1917  zeigte,  war  diesem  Unter-!
nehmen  voller  Erfolg  beschert,  so  daß  wir  zurzeit  über  so  erheb-1
liche  Vorräte  an  einsömmerigen  Karpfen  verfügen,  daß  nicht  nur
der  normale  Bedarf  an  einsömmerigen  Karpfen  in  Deutschland  s
gedeckt  werden  konnte,  sondern  noch  Überschüsse  zur  Ausfuhr  an
das  befreundete  Ausland  zur  Verfügung  standen.
In  Verbindung  mit  einigen  anerkannten  Fischzüchtern  und
durch  entsprechende  Belehrungen  in  Fachzeitschriften  wurde  angeregt, ­
  daß  ein  erheblicher  Teil  der  erzeugten  Karpfendotterbrut
durch  schwache  Besetzung  guter  Teiche  und  starke  Fütterung,
wozu  wir  die  Futtermittel  beschafften,  so  stark  im  Wachstum
begünstigt  wurde,  daß  diese  Fische  hinsichtlich  ihrer  Größe
gleichzeitig  als  Ersatz  für  zweisömmerige  Karpfen  dienen  können,
von  denen  wir  wegen  des  Mangels  an  einsömmerigen  Karpfen
des  Vorjahres  geringe  Vorräte  haben.
Da  zu  erwarten  stand,  daß  bei  den  sehr  knappen  Vorräten
an  zweisömmerigen  Karpfen  im  Herbste  1917  und  Frühjahr  1918
infolge  der  gesteigerten  Nachfrage  starke  Preisforderungen  ein-  ;
treten  würden,  wurde  für  z  w  e  i  s  ö  m  m  e  r  i  g  e  Karpfen  u  n  d
Schleien  eine  Preisbindung  vorgesehen,  denn  nur  da-  :
durch  war  es  zu  erreichen,  daß  die  Besatzfische  zu  solchem  Preise  in
die  Hände  der  Speisefisch-Produzenten  gelangen,  und  daß  diese  ihre
Teiche  noch  rentabel  ausnutzen  tonnen.  Dabei  wurde  allerdings  '
von  der  Festsetzung  starrer  Höchstpreise  abgesehen;  es  wurden  viel-Zi
        <pb n="131" />
        'IC3

ii  ni&amp;gt;  I
anmit

uin,
ii  m
whe
rten,
3  fett  I

129
inehr  Richtpreise  von  Per  Lkriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung
  festgesetzt,  die  mit  Rücksicht  aus  die  außerordentlich
verschiedenen  Qualitäten  der  Satzfische  nach  Größe,  Nasse  und
Wüchsigkeit  eine  gewisse  Beweglichkeit  der  Preise  innerhalb  der
durch  die  verschiedenen  Produktionskosten  erforderlichen  Schwankungen ­
  ermöglichen.  Diese  Preise  betragen  etwa  das  Doppelte
der  Friedenspreise.
Für  e  i  n  s  ö  m  m  erige  Karpfen  und  Schleien
konnte  mit  Rücksicht  aus  den  erheblichen  Überschuß  an  solchen
Fischen,  dank  der  günstigen  Laichverhältnisse  und  der  getroffenen
Maßnahmen,  von  einer  Preisbindung  abgesehen  wenden.  Die
Kriegsgesellschast  für  Teischsisch-Verwertung  hat  jedoch  zur  Verhinderung ­
  von  Preisübervorteilungen  und  zum  Schutze  der
Erzeuger  gegen  etwaige  Bestrafungen  wegen  Preiswuchers  bekanntgegeben, ­
  welche  Preise  von  ihr  im  Frühjahr  1918  für  einsömmerige ­
  Karpfen  als  angemessen  erachtet  wenden.  Einsömmerige
Karpfen  werden  teils  nach  Gewicht,  größtenteils  aber  nach  Stückzahl ­
  verkauft,  wobei  die  Preise  je  nach  Größe  der  Ware  schwanken.
Um  eine  einheitliche  Grundlage  für  diese  Preisberechnung  zu
schassen,  soll  von  einem  Zentnerpreise  von  300  bis  350  M.  als
durchaus,  ausreichend  für  einsömmerige  Karpfen  bester  Qualität
bei  Lieferung  in  kleinsten  Mengen  frei  Abgangsstation  des  Erzeugers ­
  einschließlich  Verpackung  ausgegangen  werden.  Für  die
Stückpreisberechnung  dienen  folgende  Ersahrungszahlen  über  die
Stückzahl  verschiedener  Größen  ans  einen  Zentner
von  6—•  '9  cm  etwa  5000  Stück
über  9—12  „  „  2500  „
„  12—15  „  „  1250  .,
„  15—18  „  „  625
Hinsichtlich  der  Besetzung  der  freien  Gewässer  wurde  die
Erzeugung  durch  Bereitstellung  der  nötigen  Futtermittel  (vgl.
unten)  zur  Heranzucht  von  Salmonidenbrut  und  -setzlingen  unterstützt.
  Außerdem  wurde  die  Vermehrung  unserer  einheimischen
Salmonidenvorräte..  durch  Ermöglichung  der  Einfuhr  von  Salmonideneiern ­
  sowie  von  Setzlingen  von  Salmoniden  und  Aalen
aus  dem  neutralen  Auslande  und  den  besetzten  Gebieten  in  Verbindung ­
  mit  der  Zentral-Einkauss-Gesellschast  und  teilweise  auch
mit  dem  Deutschen  Fischereiverein  gefördert.
2.  F  ü  t  t  e  r  u  n  g.
Im  Gegensatz  zur  Fischerei  in  freien  Gewässern  begnügt  sich
der  Teichwirt  nicht  mit  der  von  der  Natur  aus  erzeugten  Fisch-Die
  Fische  in  der  Kriegswirtschasl.  g
        <pb n="132" />
        130

menge,  sondern  versucht  die  Erträge  seiner  Teiche  möglichst  Lurch
Fütterung  zu  erhöhen.  Die  Nachfrage  nach  geeigneten  Futtermittsln
  war  um  so  stärker,  als  die  Vorräte  und  die  Möglichkeit
der  Beschaffung  von  Futtermitteln  im  freien  Handel  immer
knapper  wurden.  Soweit  die  Forderungen  nach  geeigneten
Futtermitteln  vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt  aus  zu  unterstützen ­
  waren,  zeigte  sich  der  Reichskominissar  für  Fischversorgung
bestrebt,  den  Teichwirten  die  nötigen  Futtermittel  zu  beschaffen.
Allerdings  konnte  das  nur  mit  einer  gewissen  Einschränkung  erfolgen. ­
  Zunächst  konnte  den  Wünschen  der  Karpfenteichwirte  um
Verteilung  von  Mais,  Lupinen  und  anderen  pflanzlichen
Futtermitteln  zur  S  p  e  i  s  e  k  a  r  p  f  e  n  z  u  ch  t  nicht  entsprochen
werden,  denn  diese  Futtermittel  haben  jetzt  in  erster  Linie  der
menschlichen  Ernährung  unmittelbar  zu  dienen,  da  es  zurzeit
wichtiger  ist,  4  bis  5  Zentner  Mais  dem  menschlichen  Genusse  zuzuführen, ­
  als  aus  dieser  Menge  durch  Verfütterung  an  Karpfen
1  Zentner  Karpfenfleisch  für  die  menschliche  Ernährung  zu  erzeugen. ­
  Dazu  kommt,  daß  man  mit  derselben  Futtermenge  eine
dein  Fischfleische  etwa  gleiche  Gewichtsmenge  an  Schweinefleisch
erzeugen  könnte,  das  dank  seines  Fettgehalts  zurzeit  dem  Fischfleisch
  vorzuziehen  ist.  Wenn  aber  zurzeit  schon  die  Verfütterung
von  den  dem  menschlichen  Genusse  dienenden  Futtermitteln  zur
Schweinemast  immer  mehr  eingeschränkt  werden  muß,  kann  von
der  Abgabe  solcher  Futtermittel  zur  Fischmast  keinesfalls  die
Rede  sein.
Ähnlich  verhält  es  sich  mit  der  Forellen  mast  durch  frische
Fische.  Denn  es  ist  wichtiger,  jetzt  5  bis  6  Zentner  frische  Seefische ­
  oder  8  bis  10  Zentner  frische  kleine  Süßwasserfische  unmittelbar ­
  der  Bevölkerung  zuzuführen,  als  aus  diesen  Gewichtsmengen ­
  1  Zentner  Forellenfleisch  herzustellen.
Die  Bestrebungen  zur  Beschaffung  von  Futtermitteln  zur
Erzeugung  von  Speisefischen  mußten  daher  vom  Reichskommissar
für  Fischversorgung  zurückgestellt  werden.  Dagegen  wurde  dafür
Sorge  getragen,  daß  für  die  Erzeugung  von  Satzfischen
möglichst  die  erforderlichen  Futtermittel  bereitgestellt  wurden.
Der  Heranzucht  von  Satzfischen  liegen  ganz  andere  Erwägungen
zugrunde.  Wir  benötigen  aus  den  unter  Ziffer  1  angegebenen
Gründen  unbedingt  eine  erhebliche.  Menge  von  Satzfischen  gm
Besetzung  der  freien  Gewässer  und  der  Teiche.  Nur  durch  die
richtige  Besetzung  vermögen  wir  die  in  den  Gewässern  vorhandene
Nahrung,  die  in  keiner  anderen  Weise  für  die  Volksernährung
ausgenutzt  werden  könnte,  in  menschliche  Nahrung  überzuführen.
        <pb n="133" />
        ,

131
Mit  Rücksicht,  darauf,  daß  'öer  Reichskommissar  für  Fischversorgung ­
  dank  seiner  Organisation  nicht  nur  über  den  Absatz
von  frischen  Fischen  zur  menschlichen  Ernährung  verfügt,  sondern
auch  über  die  Verwertung  der  Abfälle  der  Fischerei  und  Fischindustrie, ­
  ist  er  in  der  Lage,  in  mehrfacher  Weise  geeignete  Futtermittel ­
  für  die  Fischfütterung  zu  beschaffen.*)
Zunächst  war  angeordnet  worden,  daß  die  bei  der  Hochsee-  und
Küstenfischerei  Mitgefangenen  sogenannten  Beifangfische
nicht  wie  bisher  über  Bord  geworfen  wurden,  sondern  mit  an
Land  zu  bringen  waren.  Als  Beifangfische  kommen  neben  untermäßigen
  Nutzfischen  viele  Arten  von  Kleinfischen  in  Frage,  die
überhaupt  nicht  dein  menschlichen  Genusse  dienen.  Diese  Beifangfische
  wurden  zum  Teil  frisch  unmittelbar  an  die  Salmoniden-Zuchtanstalten
  für  die  Fischfütterung  31t  verhältnismäßig  billigem
Preise  (15  bis  20  M.  für  50  kg  einschl.  Verpackung,  frei  Abgangsstation
  an  der  Küste)  abgegeben.  Zum  großen  Teil  wurden  sie
allein  oder  gemischt  mit  Fischköpfen  von  frischen  Fischen  zu  Fischmehl
  verarbeitet.  Es  wurde  angestrebt,  hieraus  ein  für  die
Zwecke  der  Fischfütterung  geeignetes  Fischmehl  herzustellen,  das
den  Grundbedingungen  eines  hohen  Eiweiß  gehalts,  eines  geringen
Salzgehalts  und  der  Leichtverdanlichkeit  zu  entsprechen  hatte.
Es  war  nicht  leicht,  diese  Forderung  in  Verbindung  mit  dein
Kriegsausschuß  für  Öle  und  Fette  bei  den  Fischmehlfabriken  durchzusetzen.
  Denn  bei  unseren  jetzigen  veränderten  Verhältnissen  ist
der  Anfall  an  frischen,  nicht  unmittelbar  verwertbaren  Fischen  verhältnismäßig
  sehr  gering,  so  daß  die  Fischmehlfabriken  zur  Derarbeitung
  hauptsächlich  Abfälle  ans  der  Fischindustrie  erhalten.
Diese  letzteren  Abfälle  bestehen  vorwiegend  ans  Köpfen  von  Salzheringen ­
  usw.  Das  hieraus  hergestellte  Fischmehl  enthält  jedoch
einen  Salzgehalt  bis  zu  20  v.  H-,  so  daß  cs  für  die  Fischfütternng
gänzlich  unbrauchbar  ist.  Trotz  aller  Vorsichtsmaßregeln  kam  es
immer  wieder  vor,  daß  dem  von  uns  geforderten  Fischmehl
wenigstens  teilweise  solche  stark  salzhaltigen  Bestandteile  beigemischt
  wurden,  bis  es  endlich  gelang,  bei  einer  einzelnen  Fabrik
ein  einwandfreies  Fischmehl,  das  nicht  durch  Überhitzungen  Verdaulichkeit
  eingebüßt  hatte  und  die  nötige  Bindekraft  belaß,  herstellen ­
  zu  lassen.  Es  ist  zwar  bedeutend  teurer  als  vor  dem  Kriege,
vber  immerhin  durch  Vermittliing  des  Reichskommissars  für
*  Vgl.  hierzu  den  Aufsatz  Becker  über  die  Verwertung  der  Fischabfälle ­
  in  diesem  Pandc  auf  Seite  161,

6*
        <pb n="134" />
        132

Fischversorguug  noch  erheblich  billiger  als  das  im  freien  Handel
etwa  noch  erhältliche.
Über  ein  weiteres  wichtiges  Futtermittel  verfügt  der  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  in  Form  der  Abfälle  aus  der  Garnelenfischerei. ­
  Bei  der  Sortierung  ber.für  den  menschlichen  Genuß
bestimmten  Garnelen  (Krabben,  Granaten)  fallen  durch  die  Siebe
kleine  „Abfallgarnelen",  die  für  Futterzwecke  getrocknet
werden.  Sie  dienen  als  wichtiges  Beifutter  zum  Fischmehl  und
werden  vielfach  dem  Futter  auch  mit  der  Absicht  beigemischt,  bei
den  gefütterten  Salmoniden  eine  rötliche  „Lachsfarbe"  des
Fleisches  zu  erzeugen,  die  in  manchen  Gegenden  besonders  belicht
ist.  Außer  den  Abfallgarnelen  können  als  Futtermittel  nebenher
noch  „G  a  r  n  e  l  e  n  a  b  f  ä  l  l  e"  abgegeben  werden,  die  aus  den
nach  Entnahme  des  Fleisches  übrigbleibenden  Körperteilen  bestehen. ­

Mit  Rücksicht  auf  die  Knappheit  au  geeigneten  Futtermitteln
wurden  Versuche,  angeregt  bzw.  unterstützt,  die  dahin  gingen,
andere,  bisher  nicht  zur  Fütterung  verwandte  Futtermittel  den
Fischzüchtern  zur  Verfügung  zu  stellen.  Als  geeignetes  Fischfutterurittel
  kommt  hierbei  nach  seiner  Zusammensetzung  vielleicht  das
sogenannte  „Graxenmehl"  in  Betracht.  Dieses  wird  bei  der
Lebertranherstellung  aus  Dorschlebern  gewonnen.  Nach  den  auf
Anregung  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung  angestellten
Fütterungsversuchen  ergab  sich,  daß  das  Graxenmehl  von  den
Fischen  sowohl  allein  als  auch  in  Beimischung  mit  anderen  Futterinitteln
  gern  angenommen  wird.  Wie  weit  der  Zuwachs  der
Fische  durch  Graxenmehlfütterung  begünstigt  wird,  steht  zurzeit
nicht  zahlenmäßig  fest,  da.  die  diesbezüglichen  Versuche  noch  nicht
abgeschlossen  sind.
Weitere  Versuche  wurden  auf  Anregung  der  Landwirtschaftskammer ­
  für  Westfalen  hinsichtlich  der  Verwertung  des  Zent
  r  i  f  u  g  e  n  s  ch  l  a  m  m  e  s  der  Molkereien  eingeleitet.  Es
wäre  erwünscht,  daß  aus  diesen  bis  jetzt  nicht  verwendeten
Molkereirückständen  den  Fischzüchtern  ein  gewisser  Ersatz  für  die
sonst  zur  Fischfütterung  verwendeten  Molkereiprodukte,  den
Quark  (Topfen),  bereitgestellt  werden  kann.  Dank  ihres  hohen
Eiweißgehaltes  und  der  leichten  Verdaulichkeit  spielen  die  Molkereiprodukte
  eine  große  Rolle  in  der  Fischfütterung,  besonders  in
Mischung  niit  anderen  Futtermitteln,  da  sie  für  sich  allein  wegen
des  Mangels  an  blutbildenden  Stoffen  insonderheit  hei  jungen
Fischen  Blutarmut  und  Absterben  hervorrufen,
        <pb n="135" />
        ^  In  cinacfncn  Fällen  wurde  den  Bestrebungen  der  Fischzüchter,
"2  ch  l  a  ch  t  h  a  u  s  a  b  f  ä  l  l  e  sowie  Teile  von  T  i  e  r  k  a  d  a  v  e  r  n,
soweit  sie  der  menschlichen  Ernährung  weder  unmittelbar  noch
mittelbar  dienen  können,  zu  beschaffen,  entsprochen.  Im  allgemeinen ­
  ist  allerdings  das  Bestreben  vorhanden,  diese  Fleischabfälle ­
  unter  starker  Erhitzung  zu  trocknen  und  als  Kadstvermehl
Aur  Verfütterung  zu  bringen.  Dadurch  wird  dieses  Futtermittel
jedoch  für  die  Zwecke  der  Fischzucht  fast  unbrauchbar  gemacht,  da
infolge  der  starken  Erhitzung  das  Eiweiß  in  eine  für  Fische  fast
unverdauliche  Form  übergeführt  wird,  während  bei  frischer  Verfütterung ­
  die  Ausnutzung  als  Forellenfutter  sehr  günstig  ist.
8.  D  ü  n  g  II  n  g.
Je  mehr  die  Möglichkeit,  höhere  Ertrage  in  den  Teichwirtschaften ­
  durch  Fütterung  zu  erzielen,  zurückging,  desto  mehr  gewann
das  Ergebnis  der  Untersuchungen  über  die  Ertragssteigerung  durch
künstliche  Düngung  an  Interesse.  Die  Versuche  an  der  Kgl.  Bayer.
Teichwirtschaftlichen  Versuchsstation  in  Wielenbach  und  der  Teichwirtschaftlichen
  Versuchsstation  in  Sachsenhausen  (Brandenburgs
haben  zwar  noch  bei  weiten:  .nicht  zu  einem  abgeschlossenen  Ergebnis ­
  geführt.  Trotzdem  verstanden  es  einzelne  führende  Teichwirte, ­
  durch  sachgemäße  Anwendung  der  bisherigen  Ergebnisse,  den
Ertrag  ihrer  Teiche  bedeutend  zu  fördern,  insbesondere  durch
Düngung  mit  Phosphordüngemitteln  und  in  untergeordnetem
Maße  mit  Kalisalzen.  Eine  Unterstützung  dieser  Versuche  durch
Bereitstellung  der  nötigen  Düngemittel  war  für  den  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  mit  Rücksicht  auf  die  große  Nachfrage ­
  nach  denselben  Stoffen  seitens  der  Landwirtschaft  sehr
schwierig.
4.  M  e  I  i  o  r  i  e  r  u  n  g.
Der  Mangel  au  Arbeitskräften  hatte  es  während  des  Krieges
nnt  sich  gebracht,  daß  gerade  in  den  beiden  letzten  Fahren  die
Toichpflege  nachließ,  was  zu  einer  Verringerung  der  Erträge
führen  mußte.  Die  harte  Wasserflora,  hauptsächlich  Schilf,
Bohr  und  Binsen,  hatte  rn  den  Deichen  so  überhandgenommen,
f'aß  große  Flüchen  zu  verlanden  drohten  und  dem  Fischzuwachs
Mitzogen  wurden.  Es  wurde  daher  vom  Reichskommissar  für
pischversorgung,  teilweise  in  Verbindung  mit  der  Kriegsgesellfchaft
  für  Teichfisch-Verwertung,  dafür  Sorge  getragen,  daß  diese
Verwachsung  durch  entsprechende  E  N  tk  &amp;gt;'g  n  t  !I  N  g  lsintansiebglieu
  wnpde,
        <pb n="136" />
        ^I  ■  I

134
Zu  diesem  Zwecke  wurden  die  Versuche  über  den  Bau  von  sogenannten ­
  Teichmotoren  unterstützt,  mit  deren  Hilfe  große
Mächen  von  Überwasserpflanzen  unter  Verwendung  von  nur
wenigen  Arbeitskräften  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  zu  entkrauten
  sind.  Diese  Bestrebungen  versprachen  gerade  in  der  letzten
Zeit  noch  besonderen  Erfolg,  da  sich  auch  günstige  Verwendung
für  die  dabei  gewonnenen  Wasserpflanzen  in  Aussicht  stellte.  Vor
allen  Dingen  zeigten  die  genaueren  Untersuchungen  der  Wasserpflanzen, ­
  daß  wir  an  ihnen  in  mancherlei  Beziehungen  eine  sehr
willkommene  Ergänzung  unserer  Rohstoffe  im  eigenen  Lande
besitzen.
Das  gewöhnliche  Teich  schilf  (Rohrkolben,  Bumskeulen:
Typha  iatifolia  und  angustifolia)  enthält  in  seinem  überirdischen
Wüchse  sehr  wertvolle  Fasern  für  die  Webwaren-Herstellung.  Ihre
Verarbeitung  wurde  durch  eine  eigene.  Gesellschaft,  die
Typha-Verwertungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  in  Charlottcnburg,  in
die  Wege  geleitet.  Es  gelang  dieser  Gesellschaft  aus  den  Fasern
des  Schilfes  nicht  nur  Taue,  Artilleriebespannungsstricke,  Gurte,
Matten,  Filze  usw.,  sondern  auch  Stoffe  für  Militärmäntcl  usw.
herzustellen.  Die  Gesellschaft  geht  in  ihren  Hoffnungen  soweit,
damit  zu  rechnen,  daß  künftig  unsere  gesamten  Faserstoffe  aus
unseren  einheimischen  Schilfen  gedeckt  werden  können.  Die  Frage
der  etwaigen  Verwendbarkeit  der  Typhafasern  zur  Herstellung  von
Fischereigeräten  ist  dahin  zu  beantworten,  daß  Taue  und  Leinen
daraus  wohl  gewonnen  werden  können,  daß  die  Faser  dagegen
für  die  Herstellung  von  Fischnetzen,  insbesondere  von  feingarnigen,
sich  nicht  eignen  dürfte.  ,  Die  Untersuchung  der  Typhawurzeln
ergab.ferner  einen  sehr  erheblichen  Gehalt  an  Stärke,  so  daß  sich
diese  Wurzeln  nicht  nur  zur  Schwein  cfütterung  als  Kartoffelersatz,
sondern  auch  zur  Gewinnung  einer  Art  Mehl  eignen.  Nebenbei
sei  bemerkt,  daß  die  jungen  Sprossen  dieser  Pflanze  ein  sehr
schmackhaftes  spargelartiges  Gemüse  geben.
In  ähnlicher  Weise  konnte  auch  für  das  gewöhnliche  Teichrohr, ­
  das  bisher  nur  als  Stallstreu  und  zu  baulichen  Zwecken
verwendet,  wurde,  eine  sehr  vorteilhafte  Verwertung  zur  Gewinnung ­
  einer  Art  von  Rohrzucker  sowie  von  Ersatzprodukten  für
Kaffee  und  Kakao  gefunden  werden,  deren  Bearbeitung  von
einer  besonderen  Gesellschaft,  der  Verwertung  inländischer  Produkte ­
  G.  m.  b.  H.  in  Charlottenburg  in  Angriff  genommen  wurde.
Außerdem  bilden  diese  wie  auch  andere  Wasserpflanzen  ein
willkommenes.  Futter  für  unsere  jetzt  so  knapp  in  Futter  gehaltenen
Vieh-  und  Pferdebestände.
        <pb n="137" />
        L

W
Der  Reichskommissar  für  Fischversorgung  fördert  nach  Möglichkeit ­
  alle  diese  Bestrebungen  der  Verwertung  von  Wasserpflanzen, ­
  teils  um  dadurch  die  erforderliche  Entkrautung  und  Ertragsfähigkeit ­
  der  Teiche  zu  unterstützen,  teils  um  in  der  Vec-Wertung
  dieser  Nebenprodukte  der  Teichwirtschaft  dem  Besitzer
eine  willkommene  Ergänzung  seiner  Erträge  zu  sichern,  teils  um
dadurch  diese  Stoffe  der  Allgemeinheit  nutzbar  zu  machen.  Dasselbe ­
  gilt  in  der  gleichen  Weise  auch  für  freie  Gewässer,  an  deren
Rand  oft  erhebliche  Bestände  an  Wasserpflanzen,  besonders  an
^&amp;gt;een,  langsam  fließenden  Gewässern  und  Altwassern,  vorbanden
find  und  nutzbringend  verwertet  werden  können.
!
B.  Förderung  des  Fischfanges.
1.  Bereitstellung  von  F  i  s  ch  e  r  e  i  g  e  r  ä  t  e  n.
Bei  der  Knappheit  an  allen  zur  Herstellung  von  Netzen  und
sonstigen  Fischereigeräten  dienenden  Rohstoffen  sowie  mit  Rücksicht ­
  auf  die  außerordentlich  starke  Abnutzung  der  Fischereigeräte
(durch  die  starke  Befischung  und  infolge  des  Mangels  an  geeigneten
Konservierungsmitteln)  war  es  eine  wichtige  Aufgabe,  die  Versorgung ­
  der  Fischer  niit  Fischereigeräten  zu  organisieren.  Der
Reichskommissar  für  Fischversorgung  verfügt  zu  diesem  Zwecke
über  seinen  Ausschuß  für  Fischereibedarf.  Über  die  Tätigkeit
dieses  Ausschusses  wurde  an  anderer  Stelle  („Die  Beschaffung  des
Fischereibedarfs",  (Seite  62  bis  77)  berichtet.
2.  V  e  r  m  i  t  t  l  u  n  g  v  o  n  A  r  b  e  i  t  s  k  r  ä  f  t  e  n.
Die  Ausübung  der  Fischerei  kann  im  allgemeinen  nur  von
besonders  kräftigen  Leuten  betätigt  werden.  Es  ist  deshalb  erklärlich, ­
  daß  die  Einberufungen  zuin  Heeresdienste  gerade  bei  der
Fischerei  besonders  große  Lücken  gerissen  haben,  insofern,  als  die
weiften  Berufsfischer  jetzt  dem  Vaterlande  als  Pioniere  dienen.
Die  für  die  Fischerei  zurückgebliebenen  älteren  Fischer  und
"och  nicht  militärpflichtigen  Söhne  sowie  die  Frauen  der  Fischer
können  nur  in  sehr  unvollkomniener  Weise  dem  Fischfang  obliegen.
So  kam  es,  daß  in  den  ersten  beiden  Kriegsjahren  die  Befischung
oieler  Gewässer  sehr  zurückgegangen,  teilweise  sogar  ganz  unterblieben ­
  war.  Die  fortschreitende  Lebensmittelknappheit  verlangt
jedoch,  daß  alle  Erträge  unserer  Binnengeivässer  der  Bevölkerung
bereitgestellt  werden.  Der  Reichskonimissar  für  Fischversorgung
hat  daher  alle  Mittel  versucht,  um  durch  Reklamationen  möglichst
viel  Arbeitskräfte  der  Fischerei  wieder  zuzuführen..
        <pb n="138" />
        Die  besonderen  Anforderungen  des  Fischerberufs  liefen  es
zunächst  als  notwendig  erscheinen,  die  Berufsfischer  zur  Befischung ­
  ihrer  eigenen  Gewässer  aus  dem  Felde  während  der
Hauptfangzeit  zu  beurlauben,  denn  eine  erfolgreiche  Befischung ­
  kann  nur  derjenige  ausüben,  der  über  die  örtlichen  Verhältnisse ­
  des  Gewässers  genau  unterrichtet  ist.  Er  muß  die
Tiefenverhältnisse,.  das  Vorhandensein  von  Baumstämmen,
Felsen  usw.,  den  Ort  der  Winterlager,  die  Lage  der  Laichplätze  usw.,
die  bei  jedem  Gewässer  verschieden  sein  können,  im  einzelnen
kennen,  wenn  er  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  mit  einfachen
Geräten  größere  Erträge  erzielen  und  gleichzeitig  ein  Verlorengehen ­
  von  Geräten  vermeiden  soll.
Vielfach  verdankt  die  Fischerei  dem  einsichtsvollen  Entgegenkommen ­
  der  zuständigen  Militärbehörden,  daß  in  einzelnen  Gegenden ­
  des  Reiches,  so  z.  B.  in  Bayern,  Baden  und  Schleswig-Holstein,
  die  Fischer  während  der  Hauptfangzeit  zur  Ausübung
ihres  Berufes  beurlaubt,  bzw.  daß  nur  im  Garnison-  und
Arbeitsdienst  verwendbare  Fischer  für  die  Fischerei  zurückg
  e  st  e  l  I  t  wurden.  Gleichzeitig  wurde  darauf  hingewirkt,  daß  die
beurlaubten  und  zurückgestellten  Fischer  tunlichst  auch  benachbarte
Gewässer  mitbefischten,  wenn  der  dortige  Fischer  nicht  mehr  vorhanden ­
  oder  zur  Zeit  nicht  verfügbar  war.
Für  Gewässer,  in  welchen  der  Besitzer  bzw.  sachkundige  Betriebsleiter ­
  (Fischmeister,  Geräteführer  usw.)  in  Tätigkeit  war,
wurde  vielfach  das  nötige  Hilfspersonal  vermittelt.  Dazu
dienten  zunächst  Kriegsgefangene,  die  ans  Grund  einer
Verfügung  des  Preußischen  Kriegsministeriums  zu  den  für  landwirtschaftliche
  Zwecke  geltenden  Entschädigungen  abgestellt  wurden,
in  richtiger  Erkenntnis  der  Tatsache,  daß  die  Fischerei  genau  so
lute  die  Landwirtschaft  als  ein  Teil  der  Urproduktion  an  Nahrung
zu  gelten  hat.  Airch  wurden  durch  die  Nachweisstellen  der  stellvertretenden ­
  Generalkommandos  den  Fischern  verschiedentlich
geeignete  Kräfte  aus  garnisonverwendungsfähigen  Soldaten  bzw.
wiederhergestellten  Kriegern  zur  Verfügung  gestellt.  Mitunter
war  diese  Art  der  Vermittlung  von  Arbeitskräften  sehr  zweckmäßig
in  der  Weise  geregelt  worden,  daß  jedem  vom  Felde  in  Urlaub
zurückkehrenden  Fischer  sofort  eine  kleine  vom  Militär  gestellte
Fischertruppe  bereitgehalten  wurde.  Dagegen  sind  bisher  keine
günstigen  Erfahrungen  mit  den  vom  Militär  selbst  organisierten
Fischertruppen  unter  militärischer  Leitung  gemacht  worden.  Wie
zu  erwarten  war,  führte  die  Befischung  mit  solchen  nicht  orts-  und
gewüsserverträuten  Fischerkommandos  nur  allzuleicht  zu  einem
        <pb n="139" />
        137

Verlust  ober  zu  starken  Beschädigungen  der  Fischereigeräte,  ohne
daß  nennenswerte  Fischfänge  diesen.  Verlusten  gegenüberstanden.
Von  dieser  militärischen  Einrichtung  der  Befischung  von  Binnengewässern ­
  wurde  deshalb  bald  Abstand  genommen.  Um  auch  eine
Befischung  solcher  Gewässer  zu  ermöglichen,  die  seit  längerer  Zeit
brachliegen,  hat  der  Reichskommissar  die  Vermittlung  zwischen  den
Besitzern  und  fremden  Berufsfischern  in  die  Wege  geleitet.
3.  Fangerleichterung.
Hinsichtlich  der  Erleichterung  des  Fanges  mußte  der  Reichskommissar
  für  Fischversorgung  mit  Rücksicht  auf  die  bundesstaatliche ­
  Fischereigesetzgebüng  seine  Tätigkeit  auf  die  Anregung  beschränken, ­
  die  Schon  Vorschriften  und  Fangverbote
gänzlich  oder  teilweise  aufzuheben.  Außerdem  wurden  bezügliche
Anträge  und  Beschwerden  seitens  der  Fischeveiberechtigten  und
Fischereiveveine  den  zuständigen  Stellen  begutachtend  weitergegeben. ­
  In  einzelnen  Teilen  des  Reiches  sind  sowohl  hinsichtlich
ber  Schonzeiten  als  der  Mindestmaße,  sowie  hinsichtlich  der
Maschenweite  und  des  Verbots  von  Fanggeräten  und  Fangarten
erhebliche  Erleichterungen  gewährt  worden,  so  daß  hierdurch  die
Erschwerung  des  Fischfanges  infolge  des  Mangels  an  Arbeitskräften ­
  teilweise  wieder  ausgeglichen  werden  konnte.
II.  Regelung  der  Fisckpreise.
Zu  Beginn  des  Krieges  trat  im  Herbst  1914  ein  starkes
Fallender  Preise  für  Süßwasserfische  ein.  Dieser  Rückgang
war  idarauf  zurückzuführen,  daß  infolge  der  Einberufungen  der
Fischverbrauch  nicht  nur  in  den  Einzelhaushaltuugen,  wo  teilweise ­
  durch  den  Heeresdienst  des  Familien  Hauptes  der  hauptsächliche ­
  Fischesser  fehlte,  zurückging,  sondern  daß  insbesondere  die
Großverbraucher  (Gastwirtschaften,  Fremdenheime,  Badeorte,
Sommerfrischen  usw.)  mit  Aufhören  des  Fremdenverkehrs  und
wit  dein  Weggang  der  hauptsächlich  auf  solche  Einrichtungen  angewiesenen ­
  jüngeren  Männer  den  Verbrauch  an  Fischen  stark  einschränken ­
  mußten.  So  sanken  im  Herbst  1914  die  Preise  für
Karpfen  etwa  um  30  v.  H.  und  für  Forellen  bis  zu  60  v.  H.  so  daß
wi  Interesse  unserer  Fischzüchter  besondere  Maßnahmen  für  die
Regelung  des  Absatzes  ihrer  Erzeugnisse  notwendig  wurden.
Da  gleichzeitig  die  Preise  für  and  exe  Lebensmittel,  insbesondere ­
  für  Fleisch,  noch  in  der  ersten  Hälfte  des  Fahres  1916
        <pb n="140" />
        /

138
verhältnismäßig  niedrig  standen,  konnten  sich  anch  die  Fischpreise
  nur  ganz  allmählich  erholen,  so  daß  die  Zufuhr  mehr  und
mehr  zurückging.  Erst  seit  Einführung  von  zwei  fleischlosen
Tagen  in  der  Woche  am  1.  November  1915  wurde  der  Verbrauch ­
  von  frischen  Fischen  wieder  reger.  Die  Folge  davon  war
sofort  ein  Anziehen  der  Preise.  Wie  schon  früher  angeführt,  ist
jedoch  der  Ertrag  unserer  Fischgewässer  verhältnismäßig  so  niedrig,
daß  ein  Ersatz  des  Fleischbedarfes  nur  in  sehr  geringem  Maße
möglich  ist.  Denn  wenn  z.  B.  in  Bayern  der  Fleischkonsum
etwa  100  Pfund  je  Jahr  und  Kopf  der  Bevölkerung  gegenüber
einem  Verzehr  an  Süßwasserfischen  von  etwa  1  bis  1%  Pfund
je  Jahr  und  Kopf  betrug,  so  war  es  nicht  möglich,  den  Ausfall
von  rund  75  v.  H.  des  Fleisches  durch  das  zur  Verfügung  stehende
1  v.  H.  Süßwasserfisch-Fleisch  zu  ersetzen.  Die  Nachfrage  nach
Fischen  war  daher  außerordentlich  stark  geworden.
Um  nun  zu  verhindern,  daß  die  Fischpreise  so  hoch  geschraubt
würden,  daß  die  weniger  Bemittelten  des  Volkes  sich  keine  Fische
mehr  verschaffen  konnten,  erschien  es  erforderlich,  eine  B  e  -
grenzung  der  Fisch  preise  nach  oben  durchzuführen.
Im  Benehmen  mit  einenr  sachverständigen  Ausschüsse  des
Deutschen  Fischerei-Vereines  unternahm  es  die  Reichspreisprüf ­
  u  n  g  s  st  e  l  l  e  im  Herbst  1916,  H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  für  Süßwasserfische ­
  festzusetzen.  Dabei  war  man  sich  darüber  einig,  daß  die
Preisbegrenzung  sich  lediglich  auf  die  wichtigsten  Massenfische  beschränken
  müßte.  Die  Preisbegrenzung  sollte  so  gehandhabt
werden,  daß  diese  Massenfische  zu  möglichst  niedrigem  Preise  der
Bevölkerung  zugute  kommen  sollten,  während  einerseits  bei  den
seltenen  Fischarten  und  anderseits  bei  den  teuersten  Fischen  von
einer  Preisbindung  abgesehen  wurde,  um  dadurch  gleichzeitig  den
Fischern  und  Händlern  die  Möglichkeit  zu  geben,  etwaigen  Verdienstentgang
  beim  Verkauf  der  billigen  Fischarten  durch  den
Mehrerlös  bei  den  hochwertigen  Fischen  zu  decken.  Durch  Bundesratsverordnung ­
  vom  6.  November  1916  wurden  die  Grundlagen
für  die  Regelung  der  Preise  für  Süßwasserfische  festgelegt.  Im
Anschluß  an  diese  Bekanntmachung  wurden  durch  weitere  Verordnung ­
  des  Reichsamts  des  Innern  Großhandels-  und  Kleinverkaufspreise ­
  für  Karpfen,  Schleien,  Hechte,  Bleie  und  Plötzen
festgelegt.
Nach  diesen  beiden  Bekanntmachungen  wurde  eine  Preisbeschränkung
  sowohl  für  den  Verkauf  im  Großhandel  wie  für  den
Kleinverkauf  festgesetzt.  Während  der  Begriff  des  Kleinhandels
als  Verkauf  an  den  Verbraucher  klarlag,  war  dagegen  dex  B  e  -
        <pb n="141" />
        griff  des  Verkaufs  im  Großhandel  nicht  klargelegt.
Es  wurden  dabei  wohl  die  beim  Großhandelsverkauf  in  Berlin  bestehenden
  besonderen  Verhältnisse  ins  Auge  gefaßt,  wonach  als
Großhandelspreis  der  vom  Großhändler  beim  Verkauf  an  den
Kleinhändler  geforderte  Preis  zu  gelten  hat,  d.  h.  der  Großhandelspreis ­
  ist  hier  als  der  Großhandelsverkaufspreis  gleich
dem  Erzeugerpreis  nebst  einem  Aufschlag,  der  sämtliche  vom  Erzeuger ­
  bis  zum  Großhändler  entstandenen  Unkosten  (Fracht,
Platzspesen,  Schwund)  und  einen  dem  Großhandel  zuzubilligenden
Verdienst  und  Ersatz  der  allgemeinen  Geschäftsunkosten  umfaßt.
Da  jedoch  beim  Süßwasserfisch-Handel,  mit  Ausnahme  von  Berlin,
ein  vom  Kleinhändler  streng  geschiedener  Großhandel,  der  sich
lediglich  auf  den  Absatz  sin  Großhandel  beschränkt,  nicht  vorhanden ­
  ist,  wurde  im  übrigen  Reiche  dieser  Großhandelspreis  als
Großhandels  e  i  n  kanfspreis  oder  Erzeugerpreis  aufgefaßt,  d.  h.
als  derjenige  Preis,  der  vom  Erzeuger  beim  Verkauf  an  den
Händler  erzielt  werden  dürfe,  ohne  Unterschied,  ob  es  sich  um  den
Verkauf  an  einen  Großhändler  oder  an  einen  Kleinhändler
handelt.  Mangels  einer  maßgeblichen  Auslegung  des  Begriffes
»Verkauf  im  Großhandel"  war  von  Anbeginn  an  eine  Unklarheit
geschaffen,  die  bis  Anfang  1918  nicht  behoben  werden  konnte.  So
kam  es,  daß  z.  B.  der  Erzeuger  beim  Verkauf  an  den  Berliner
Großhändler  sich  durch  den  Abzug  des  Großhandölsaufschlages  voni
Großhandelsverkaufspreise  im  allgemeinen  schlechter  stand,  als
beim  Verkauf  an  irgendeinen  Händler  des  übrigen  Reiches  zum
Großhandelseinkanfspröise,  was  eine  Gefährdung  der  Zufuhr  von
Süßwasserfischen  nach  Berlin  mit  sich  bringen  mußte.
In  der  Bekanntmachung  vom  6.  November  1915  war  ferner
borgesehen  worden,  daß  alle  Gemeinden  über  10  000  Einwohner ­
  verpflichtet  und  alle  kleineren  Gemeinden  befugt  waren,
für  ihr  Gebiet  selbständig  Höchstpreise  für  Fische  festzusetze ­
  n  bis  zu  der  von  dem  Reichsamt  des  Innern  angegebenen
Grenze.  Die  Folge  davon  war,  daß  zunächst  die  Gemeinden
über  10  000  Einwohner  zwecks  Erreichung  einer  möglichst  großen
Fischznfnhr  tunlichst  die  höchsten  zulässigen  Höchstpreise  für  ihr
Gebiet  festsetzten.  Das  geschah  auch  in  den  im  Gewinnungsgebiet
selbst  liegenden  Gemeinden.  Da  nun  aber  der  Erzeuger,  in  diesem
Falle  der  Fischer,  meistens  gleichzeitig  neben  dem  Verkauf  an
Händler  auch  Fische  im  Kleinverkauf  unmittelbar  an  die  Verbraucher ­
  absetzt,  war  er  in  der  Lage,  im  Weinverkanf  diese  Höchstpreise
  zu  erzielen.  Er  hatte  daher  keine  Veranlassung,  zu  dem
bedeutend  niedrigeren  Großhandelspreise  die  Erträge  an  die
        <pb n="142" />
        Händler  abzugeben,  sondern  war  bestrebt,  zur  Erzielung  einer
möglichst  hohen  Einnahine  seine  Erträge,  soweit  nur  irgend
möglich,  örtlich  im  Kleinverkauf  abzugeben.
,  Da  nun  weiter  in  der  Bekanntmachung  bestimmt  war,
daß  bei  Verschiedenheit  des  Ortes  des  Käufers  und  des  Verkäufers
die  im  Orte  des  letzteren  festgesetzten  Preise  maßgebend  seien,
war  es  den  Händlern  in  der  entfernten  Stadt,  insbesondere  in  einer
Großstadt,  unmöglich,  i-m  Produktionsgebiete  zu  dein  verhältnismäßig ­
  niedrigen  Großhandelspreise  Ware  zu  erwerben.  Diese
Verhältnisse  gestalteten  sich  insofern  noch  schlechter,  als  die  Orte
unter  10  000  Einwohner  nur  befugt,  aber  nicht  verpflichtet  waren,
auch  Ihrerseits  Höchstpreise  festzusetzen,  so  daß  in  den  kleinen  Orten
der  Pröduktiönsgebiete  oft  überhaupt  keine  Preisbindung  bestand.
Eine  weitere  unzweckmäßige  Bestimmung  befand  sich  in  der
Bekanntmachung  insofern,  als  festgesetzt  worden  war',  daß  tote
Fische  um  20  v.  H.  billiger  zu  verkaufen  seien  als  lebende.
Wenn  auch  vor  dem  Kriege  im  allgemeinen  lebende  Fische  etwas
höher  bezahlt  wurden  als  tote,  so  war  doch  die  Preisspannung
außerhalb  Berlins  nicht  in  solcher  Höhe  üblich,  außerdem  ist  sie
auch  durch  die  Verschiedenheit  des  Gütegrades  durchaus  nicht  begründet. ­
  Ein  abgestorbener  oder  lange  vor  dem  Verkauf  abgeschlagener ­
  Fisch  ist  zwar  selbstverständlich,  weniger  wert  als  ein
frisch  aus  dem  Wasser  noch  lebend  verkäuflicher;  dagegen  kann  ein
frisch  abgeschlagener  und  bald  nach  dem  Fang  verkaufter  Fisch  weil
mehr  Wext  sein,  als  ein  vor  längerer  Zeit  aus  dem  Wasser  entnommener ­
  und  durch  längere  Lobenderhaltung  abgemagerter
Fisch.  Zudem  brachte  dieser  Preisunterschied  für  den  Händler  neue
Schwierigkeiten.  Der  Fischer  war  bestrebt,  zur  Erzielung  des
höheren  Preises  die  Fische  am  Fangorte  dem  Händler  nur  in
lebendem  Zustande  zu  übergeben.  Alle  Verluste  sowie  die  durch
den  Lebendversand  mit  Wasser  entstehenden  Kosten  mußte  allein
der  Käufer  (Händler)  tragen.  Sv  kam  es,  daß  z.  B.  Hechte  beim
Fischer  im  Großhandel  lebend  mit  1,15  M.  bezahlt  werden  mußten.
Wenn  sie  nun  am  Empfangsorte  des  Händlers  bei  längerem  Versand ­
  (insbesondere  im  Sommer)  tot  ankamen,  so  konnte,er  sie  nur
zu  dem  Kleinverkaufspreife  von  1,40  M.  weniger  20  v.  H.,  also  zu
1,12  M.  verkaufen,  so  daß  er  an  jedem  Pfund  eine  Einbuße  bort
3  Pf.  zu  erleiden  hatte,  ganz  abgesehen  von  seinen  Auslagen  für  die
entstandenen  Unkosten.
Aus  diesen  Erwägungen  geht  hervor,  wieviel  Nachteile  die
Bekanntmachungen  über  die  Höchstpreise  im  -allgemeinen  enthielten, ­
  so  daß  sie  schließlich  in  allen  Kreisen  als  unhaltbar  de-
        <pb n="143" />
        Zeichnet  wenden  mußten.  Nach  längerer  Zeit  gelang  es,  einige
Änderungen  zu  erzielen,  die  indes  nicht  viel  besserten.  Zwar  fielen
die  lästigen  Bestimmungen  über  die  Unterscheidung  von  Preisen
bei  toten  und  lebenden  Fischen  fort.  Außerdem  war  zugunsten  des
Konsignationshandels  bestimmt  worden,  daß,  wenn  dje  Ware  an
einen  anderen  Ort  verbracht  und  dort  auf  Rechnung  des  Der-'
käufers  verwertet  wird,  die  in  diesem  Empfangsorte  festgesetzten
Preise  maßgebend  sein  sollten.  Es  war  dadurch  wenigstens  für  diejenigen ­
  Orte,  in  welchen  ein  Konsignationshandel  üblich  ist,  d.  h.
zunächst  für  Berlin,  durch  höhere  Preisfestsetzung  die  Möglichkeit ­
  geschaffen  worden,  Süßwasserfische  aus  Fangorten  niit
billigen  Preisen  in  die  Verbrauchsorte  mit  höheren  Preisen  zu
bringen.  Allein  die  allseitig  bekämpfte  Bestimmung,  daß  alle  Ge»,
meinden  über  10  000  Einwohner  verpflichtet  und  alle  kleineren
Gemeinden  befugt  sein  sollten,  selbst  Höchstpreise  für  ihr  Gebiet
festzusetzen,  war  neuerdings  in  die  Bekanntmachung  aufgenommen
worden.  Zudem  waren  die  Preise  trotz  wiederholter  Vorstellungen
aus  allen  sachkundigen  Kreisen  so  niedrig  gefaßt  worden,  daß  weder
der  Fischer  bei  diesen  Preisen  auf  seine  Rechnung  kommen,  noch
auch  der  Händler  die  Vermittlung  an  den  Verbraucher'  übernehmen ­
  konnte.
Da  eine  zweckmäßige,  für  das  ganze  Reich  maßgebende  Preisregelung ­
  nicht  zu  erreichen  war,  versuchten  wenigstens  einige
Bundesstaaten  auf  Grund  der  Befugnis,  für  ihr  Gebiet
abweichende  Bestimmungen  zu  erlassen,  diese  grundlegenden  Fehler
auszuschalten.  Vorbildlich  für  diese  neuartige  Regelung  war  die
Bekanntmachung  des  Bayerischen  Staatsministeriums.  des
Innern  vom  13.  Juli  1916.  Durch  sie  wurde  zunächst  den  einzelnen ­
  Gemeinden  die  Befugnis  der  selbständigen  Festsetzung  von
Höchstpreisen  entzogen.  Es  wurde  bestimmt,  daß  alle  Kommunalverbände ­
  Bayerns  zum  Zwecke  der  Festsetzung  von  Fischpreisen  in
.einen  einzigen  Kämm  u  n  a  l  v  e  r  b  a  n  d  vereinigt  würden.
Alsdann  wurden  vom  Staatsministerium  des  Innern  für  das
ganze  Königreich  die  Großhandelspreise  (Erzeugerpreise)  und
Kleinhandelspreise  einheitlich  festgesetzt.  Um  nun  die
Zufuhr  von  Fischen  in  die  O  r  t  e  stärkeren  Bedarfes  zu
ermöglichen,  wurde  bestimmt,  daß  ans  Antrag  solcher  Orte  vom
Staatsministerium  des  Innern  erhöhte  Preise  bis  zu  einer
bestimmten  Grenze  festgesetzt  werden  könnten.  Diese  höchste  Grenze
wurde  zunächst  nur  für  die  Großstädte  München,  Nürnberg-Fürth
und  Augsburg  bewilligt.  Mittlere  und  kleinere  Städte,  die  sich
ebenfalls  infolge  ihrer  Entfernungen  von  den  Fangorten  nur
        <pb n="144" />
        schwer  nüt  Süßwasserfischen  eindecken  konnten,  strebten  nun
ebenfalls  eine  Preiserhöhung  an.  Um  sie  zwar  besser  als  die  Orte
im  Erzeugergebiete  zu  stellen,  aber  gleichzeitig  zu  vermeiden,  daß
sie  den  Großstädten  die  Zufuhr  unmöglich  machten,  wurde  diesen
kleineren  und  mittleren  Städten  eine  zwischen  der  allgemeinen
und  der  höchsten  Preisfestsetzung  in  der  Mitte  liegende  Preiserhöhung ­
  bewilligt.  Für  die  Erhöhung  der  Preise  in  den  Orten
stärkeren  und  stärksten  Bedarfs  war  der  Gesichtspunkt  maßgebend,
möglichst  die  Verhältnisse  im  Fischhandel  vor  dem  Kriege  nachzuahmen ­
  und  gleichzeitig  eine  geregelte  Versorgung  des  ganzen
Landes  anzustreben.  Weder  sollte  das  flache  Land  im  Vorteil  den
Städten  gegenüber,  noch  die  Städte  im  Vorteil  dem  Lande  gegenüber ­
  sein.  Es  wurde  daher  im  allgemeinen  festgesetzt,  daß  der
Großhandelspreis  in  der  Großstadt  gleich  dem  Kleinhandelspreis
auf  dem  Lande  nebst  den  entstehenden  Versandkosten  (durchschnittlich ­
  5  M.  für  den  Zentner)  betragen  sollte.  Dadurch  wurde
erreicht,  daß  der  Fischer  nun  beim  örtlichen  Verkauf  im  Kleinhandel
nur  den  gleichen  Preis  erzielte  wie  beim  Verkauf  an  den  städtischen
Händler.  Diese  Art  der  Preisregelung  hat  sich  in  Bayern  bewährt;
  sie  wurde  auch  in  Württemberg  eingeführt.
So  lagen  die  Verhältnisse  etwa  Ende  des  Jahres  1916,  und
cs  erschien  als  eine  der  wichtigsten  und  dankbarsten  Aufgaben  des
Reichskommissars  für  Fischversorgung,  nun  überall  im  Reichsgebiet
für  eine  geordnete  Regelung  der  Süßwasserfisch-Preise  Sorge  zu
tragen.  Dazu  kani  noch,  daß  infolge  der  immer  mehr  gesteigerten
Nachfrage  nach  Fischen  die  bisher  nicht  mit  Höchstpreisen  bedachten
Süßwasserfisch-Arten  so  sehr  im  Preise  stiegen,  daß  ein  behördliches
Einschreiten  unbedingt  erforderlich  war.  War  doch  der  Preis  für
Zander  im  Großhandel  in  Berlin  allmählich  bis  über  900  M.  für
den  Zentner  gestiegen.  Diese  unsinnig  hohen  Preise
waren  nur  dadurch  möglich  und  erklärlich,  daß  auf  den  V  e  r  -
st  ei  gerungen  hauptsächlich  die  Gastwirtschaften  sich  mit
Fischen  zu  jedem  Preise  eindecken  wollten.  Sie  konnten  das,  da
ihnen  bei  der  Verabreichung  der  zubereiteten  Fische  die  Möglichkeit
gegeben  war,  durch  entsprechende  Erhöhung  der  Preise  für  die
fertigen  Speisen  solche  Wucherpreise  wieder  hereinzubekommen.
Die  Hoffnung,  daß  durch  die  Tätigkeit  des  Neichskommissars
für  Fischversorgung  diese  Mißstände  baldigst  aus  der  Welt  geschafft
werden  könnten,  konnte  leider  erst  spät  erfüllt  werden.  Das  einzige,
was  vorderhand  mit  Mühe  und  Not  erreicht  werden  konnte,  war
die  F  e  st  s  e  tz  u  n  g  v  o  n  N  i  ch  t  p  r  e  i  s  e  n  in  Verbindung  mit
der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts
        <pb n="145" />
        143

lvgl.  Mitteilungen  für  Preisprüfungsstellen  vom  30.  März  1917).
Diese  Richtpreise  konnten  wenigstens  einigermaßen  einen  Anhaltspunkt ­
  dafür  geben,  welche  Preise  als  angemessen  zu  gelten
haben.  Sie  konnten  auch  den  Behörden,  insbesondere  den  Preisprüsungsstellen
  und  Kriegswucherämtern  einen  Maßstab  für  die
im  Interesse  der  Verbraucher  noch  zu  rechtfertigenden  Preise
geben.  Aber  sie  haben  wie  alle  Richtpreise  den  Nachteil,  daß  sie
nicht  als  bindend  bezeichnet  wenden  können,  so  daß  bei  der  Möglichkeit ­
  der  begründeten  Abweichung  eine  genaue  Überwachung  der
Preisbildung  überaus  erschwert  wird.
So  kam  es,  daß  die  Gestaltung  der  Preise  nicht  nur  für  die
Fische  ohne  Höchstpreis,  sondern  auch  für  die  mit  Höchstpreis  versehenen ­
  Fische  immer  mehr  in  Verwirrung  geriet,  so  daß  bald  von
einer  geordneten  Preisbildung  bei  den  Süßwasserfisch  -  Arten
überhaupt  nicht  mehr  die  Rede  sein  konnte.  Ganz  natürlich  öffnete
dieser  Mißstand  dem  Schleichhandel  Tür  und  Tor.  Der  Reichskommissar
  für  Fischversorgung  machte  wiederholt  auss  eindringlichste ­
  darauf  aufmerksam,  daß  er  eine  derartige  Verwahrlosung ­
  der  Preisfrage  für  Süßwasserfische  für  unverantwortlich
und  als  für  das  allgemeine  Wohl  überaus  gefährlich  betrachten
müsse,  aber  er  erhielt  nicht  die  zur  Regelung  erforderlichen  Vollmachten. ­

Die  Frage,  ob  zu  einer  Zeit,  La  sowohl  die  Fischer  als  der
Fischhandel  und  nicht  zuletzt  auch  die  Verbraucher  sich  an  die
chaotischen  Zustände  auf  dem  Fischmarkt  gewöhnt  haben,  ein  bebördliches
  Einschreiten  noch  von  Erfolg  sein  kann,  ist  schwer  zu
beantworten.  Es  wird  kaum  gelingen,  durch  Preisregelung  allein
diese  unter  dem  stillschweigenden  Zusehen  der  Behörden  eingetretenen ­
  Mißstände  zu  beseitigen.  Deshalb  muß  mit  der  Preisregelung ­
  eine  öffentliche  Bewirtschaftung  auch  der
Süßwasserfische,  wenigstens  aus  größeren  Gewässern,  Hand  in
Hand  gehen.
Hinsichtlich  der  Preisregelung  konnte  aus  eine  Ordnung  nur
dann  gerechnet  werden,  wenn  zunächst  den  Gemeinden  die  Selbständigkeit ­
  der  Preisfestsetzung  genommen  und  die  für  die
Zufuhr  an  die  Städte  erforderliche  Abstnsung  der  Preise  für
das  ganze  Reich  einheitlich  bearbeitet  wurde.  Selbstverständlich  ist
das  nicht  so  auszusassen,  daß  etwa  die  Tätigkeit  und  die  Zuständigkeit ­
  der  einzelnen  Landeszentralbehörden  und  die  Interessen  der
Kommunen  ohne  Berücksichtigung  bleiben  sollten.  Es  mußte  nur
dafür  gesorgt  werden,  daß  die  gesamten  Interessen  von  einer
Zentralstelle  ans  geleitet  wurden,  als  welche  bei  der  jetzigen
        <pb n="146" />
        144

Organisation  nur  der  Reichskommissar  für  Fischversorgung  als  geeignete
  Stelle  in  Frage  kommen  konnte.
Die  vom  Reichs  kommissar  für  Fischversorgung  über  die
R  e  g  e  I  u  n  g  d  e  r  Preise  für  Süßwasserfische  erlassene
Verordnung  vom  7.  Februar  1918  nebst  Nachtrag  vom  23.  Februar ­
  1918  berücksichtigt  im  großen  und  ganzen  die  obigen  Gesichtspunkte ­
  unter  Vermeidung  der  durch  die  frühere  Höchstpreisreglung ­
  eingetretenen  Nachteile.
Zunächst  ist  die  Zahl  der  mit  Höchstpreisen  bedachten ­
  Fische  erheblich  erweitert  worden,  indem  die
Verordnung  jetzt  alle  -dem  menschlichen  Genuß  dienenden  Süßivasserfischc
  mit  Ausnahme  von  Forellenarten,  Saiblingen,  Huchen,
Stören  und  Neunaugen  umfaßt.  Außerdem  wurde  die  Höhe  der
Preise  dem  jetzigen  Bedürfnisse  angepaßt.
Die  in  §  1  angegebenen  Preise  gelten  zunächst  im  ganzen
Reichsgebiete  für  alle  Süßwasserfische,  deren  Absatz  nicht  mit  Genehmigung ­
  einer  der  in  §  4  der  Verordnung  genannten  Stellen
erfolgt.  Sie  sind  für  solche  Gebiete  bzw.  Gemeinden  vorgesehen,
die  für  die  Erzeugung  von  Süßwasserfischen  und  nach  den  allgemeinen ­
  Ernährungsbedingungen  günstig  liegen.  Die  Preise
können  nach  §  2  durch  die  Landeszentr-albehörden  oder  d-ie  von
ihnen  bestimmten  Behörden  für  Bezirke  oder  Teile  ihres  Bezirkes
herabgesetzt  oder  erhöht  werden.  Die  gleiche  Befugnis  steht  den
Kommunalverbänden  zu,  soweit  die  Landeszentralbehörden  oder
die  von  ihnen  bestimmten  Behörden  nicht  selbst  die  Herabsetzung
oder  die  Erhöhung  der  Preise  durchführen.  Eine  Herabsetzung
der  in  §  1  festgesetzten  Preise  darf  ohne  weiteres  erfolgen,  dagegen
bedarf  die  Erhöhung  der  Preise  der  Zustimmung  des  Reichskommissars ­
  für  Fischversorgung.  Die  Landeszentralbehörden
können  bestimmen,  daß  abweichende  Preisfestsetzungen  der  Kommunalverbände ­
  auch  der  Zustimmung  der  Landeszentralbehörden
bedürfen.
Um  nun  eine  regellose  Erhöhung  der  Preise  durch  die  Kommunalverbände, ­
  die  letzten  Endes  zu  einem  Wettlaufe  im  gegenseitigen ­
  Überbieten  der  Preise  führen  würde,  zu  verhindern,  ist
es  notwendig,  daß  alle  Anträge  auf  Erhöhung  der  Preise  an  einer
zentralen  Stelle,  in  der  Hand  des  Rcichskommissars  für  Fischversorgung, ­
  zusammenlaufen.  Von  hier  aus  kann  die  Staffelung
der  Preise  nach  gewissen  Richtlinien  unter  Berücksichtigung  und
Abwägung  der  Bedürfnisse  der  einzelnen  Gebiete  und  Gemeinden
Erfolgen.
        <pb n="147" />
        145

Bei  der  Aufstellung  dieser  Richtlinien  wurde  in  folgender
Weise  vorgegangen.  Es  wurde  eine  Gruppierung  der  Bundesstaaten ­
  bzw.  preußischen  Provinzen  nach  den  für  die  Verteilung
der  Lebensmittel  allgemein  zu  beachtenden  Grundsätzen  der  Bevölkerungsdichte, ­
  Städtebildung,  Industrialisierung  usw.  sowie
unter  besonderer  Berücksichtigung  der  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung ­
  fallenden  Eigenerzeugung  an  Süßwasserfischen  des  betreffenden ­
  Gebietes  schätzungsweise  aufgestellt.  Auf  Grund  der
Berechnung  ergibt  sich  etwa  folgendes  Bild:
Die  günstigste  Gruppe,  für  welche  die  in  der  Verordnung  vom
7.  Februar  1.018  aufgestellten  Grundpreise  gelten  sollen,  umfaßt
tni  allgemeinen  die  nordöstlichen  Gebiete  des  Reiches.  Ein  Teil  des
nordwestlichen  Deutschland  sowie  das  östliche  Süddeutschland
bilden  die  nächste  Gruppe;  für  sie  ist  eine  kleine  Erhöhung
der  Grundpreise  vorgesehen.  Die  folgende  Gruppe,  zu  welcher  der
übrige  Teil  von  Norddeutschland  und  das  westliche  Süddentschland
gehören,  kann  eine  weitere  Erhöhung  erhalten.  Für
die  industriereichen  und  gleichzeitig  gewässerarmen  Gebiete  Mitteldeutschlands
  ist  wiederum  eine  Erhöhn  n  g  der  Grundpreise
vorgesehen.  Endlich  muß  für  die  besonders  ungünstigen  Verhältnisse, ­
  wie  sie  in  den  dicht  bevölkerten  Gebieten  von  Berlin,
Hamburg  und  Bremen  vorliegen,  einer  besonderen  Erst ­
  ö  h  u  n  g  der  Grundpreise  zugestimmt  werden.
Außer  der  Erhöhung  für  die  einzelnen  Gebiete  kommt  noch
eine  Erhöhung  für  die  größeren  Gemeinden  in
Betracht,  und  zwar  hauptsächlich  für  solche  Gemeinden,  deren  Einwohnerzahl ­
  mehr  als  60  000  beträgt.  Es  sind  dabei  Staffelungen
etwa  mit  den  Grenzen  10  000,  60  000,  150  000  und  600  000  Einwohner ­
  vorgesehen,  für  die  eine  steigende  Erhöhung  der  jeweils  für
das  betreffende  Gebiet  festzusetzenden  Preise  bewilligt  werden  soll.
Dabei  kann  es  sich  natürlich  nicht  um  starre  Festsetzungen
handeln,  sondern  es  müssen  in  einzelnen  Fällen  außer  den  angegebenen ­
  allgemeinen  Gesichtspunkten  noch  die  besonderen  Verhältnisse, ­
  z.  B.  die  unmittelbare  Nähe  größerer  Städte  sowie  die
Lage  an  der  Grenze  u.  a.  berücksichtigt  werden.
Auf  Grund  obiger  Richtlinien  ergibt  sich  .nun  durch  Kombination ­
  der  Gebietsgruppen  und  der  Einwohnergruppen  ein
Schlüssel  für  das  Reichsgebiet  für  die  Berechnung.  der  Zuschläge ­
  in  den  einzelnen  Gebieten  bzw.  Gemeinden.  Bei  der  Erhöhung ­
  der  Grundpreise  um  die  so  berechneten  Preiszuschläge
finbet  noch  eine  besondere  Abstufung  nach  dem  Werte  der  einzelnen
Fischarten,  entsprechend  den  drei  vielfach  handelsüblichen  Sor-Die
  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.
        <pb n="148" />
        146

Herwigen,  in  hochwertige,  mittclwertige  und  geringwertige  Fischsorten ­
  statt.  Die  nach  dem  erwähnten  Schlüssel  vorgeschriebenen
Preiszuschläge  werden  in  der  berechneten  Höhe  nur  bei  den  mittelwertigen
  Fischsorten  hinzugeschlagen,  die  im  Preise  von  über  1  M.
bis  zu  2  M.  je  Pfund  stehen.  Bei  den  geringwertigen  Fischarten
bis  zu  1  M.  wird  der  Zuschlag  etwas  höher,  bei  den  teureren  von
mehr  als  2  M.  etwas  niedriger  angenommen.  Der  Grund  hierfür
liegt  darin,  daß  zwar  ein  Teil  der  die  Preiserhöhung  bedingenden
Unkosten,  der  Gewichtsschwund  und  das  Risiko  für  Verderb  und
Verlust,  prozentual  zu  der  Höhe  des  Wertes,  ein  anderer  Teil
dagegen,  die  Auslagen  für  Verpackung,  Versand  und  Rollgebühren, ­
  fest  und  unabhängig  vom  Werte  der  Ware  zu  berechnen
sind.  Mit  Rücksicht  hierauf  und  auf  Grund  des  oben  erwähnten
Schlüssels  der  Preisberechnung  konnten  für  die  Preiserhöhungen
bestimmte  Preisstufen  aufgestellt  werden.
Um  nun  von  Anfang  an  eine  gewisse  Ordnung  in  die  Preisregelung
  zu  bekommen,  wurde  für  jede  einzelne  Stadt  des  Reiches
die  etwa  in  Betracht  kommende  P  r  e  i  s  st  u  f  e  beim  Reichskommissar ­
  berechnet,  und  als  Grundlage  wurden  den  Landeszentralbehörden ­
  bzw.  deren  beauftragten  Stellen  (in  Preußen  den
Regierungspräsidenten)  alle  für  ihr  Gebiet  in  Frage  kommenden
Vorschläge  mitgeteilt.  Damit  soll  erreicht  werden,  daß  die  Regelung
der  Preise  in  den  einzelnen  Bedarfsgebieten  und  Bedarfsorten
gleichzeitig  mit  Inkrafttreten  der  Verordnung  vom  7.  Februar
1918,  d.  h.  am  1.  April  1918,  Platz  greifen  kann,  da  mit  dem
1.  April  1918  auch  die  bisher  auf  Grund  der  Verordnung  des
Kriegsernährungsamtes  vom  24.  Juni  1916  festgesetzten  Preisbestimmungen ­
  aufgehoben  wurden.
Die  in  der  Verordnung  vom  7.  Februar  1918
aufgeführten  Preise  können  sowohl  Kleinverkaufs-  als
Großhandelspreise  vorstellen,  denn  der  Erzeuger,  der  ja  meisten?
gleichzeitig  Kleinhändler  ist,  kann  die  für  seinen  Ort  festgesetzten
Preise  sowohl  im  örtlichen  Kleinverkauf  an  d^n  Verbraucher  als
auch  im  Großverkauf  an  einen  Händler  fordern.  Bei  Verschiedenheit
der  Preise  am  Orte  der  gewerblichen  Niederlassung  des  Käufers
und  Verkäufers  sind  nach  8  3  der  Verordnung  die  für  den  letzteren
Ort  geltenden  Preise  maßgebend.  Der  Händler  eines  entfernten
Bedarfsortes  ist  demnach  beim  Einkauf  auch  im  Großhandel  an
den  für  den  Ort  des  Verkäufers  festgesetzten  Kleinverkaufspreis  gebunden. ­
  Hierin  liegt  eine  wesentliche  Verbesserung  zugunsten  der
Bedarfsorte  im  Vergleich  zu  der  früheren  Regelung,  wonach  im
Großhandel  nur  ein  bedeutend  unter  dem  Kleinverkaufspreise
        <pb n="149" />
        10*

E

festgesetzter  Großhandelspreis  'bezahlt  werden  durfte.  Durch  die
jetzige  Regelung  ist  ein  gewisser  Ausgleich  zwischen  den  Bedürfnissen ­
  der  Erzeugergebiete  und  den  Bedarfsorten  geschaffen
worden.  Allerdings  wird  der  Händler  den  am  Erzeugerorte  festgesetzten ­
  Preis  nur  dann  anlegen  können,  wenn  ihm  durch  Erhöhung ­
  des  Kleinverkaufspreises  am  Bedarfsorte  die  Möglichkeit
gegeben  ist,  die  Ware  unter  Ersatz  der  entstandenen  Unkosten  und
mit  angemessenem  Kleinhandelsverdienst  abzusetzen.
Von  diesen  Gesichtspunkten  ans  sind  die  erwähnten  Z  u  -
schlage  angesetzt  worden.  Die  höchsten  Preisstufen  kommen
dabei  für  diejenigen  Bedarfsorte  in  Betracht,  in  welchen  die  Heranschaffung
  der  Ware  nur  durch  Vermittlung  des  Großhandels
möglich  ist,  weshalb  die  Preisspannung  zwischen  dem  Preise  des
Erzeugerortes  und  des  Bedarfsortes  so  hoch  festgesetzt  wurde,  daß
Groß-  und  Kleinhandel  nebeneinander  ihre  Rechnung  finden
können.
Eine  besondere  Berücksichtigung  des  Konsignations-Handels
  ist  in  der  neuen  Verordnung  in  der  gleichen  Weise
wie  in  der  Bundesratsverordnung  vom  1.  Mai  1916  vorgesehen.
Wird  die  Ware  an  einen  anderen  Ort  als  an  den  der  gewerblichen ­
  Niederlassung  des  Verkäufers  verbracht  und  dort  für  dessen
Rechnung  verkauft,  so  sind  die  für  diesen  Ort  geltenden  Preise
maßgebend.  In  den  im  allgemeinen  seltenen  Fällen  des  Konsignationshandels ­
  kann  daher  der  großstädtische  Händler  unter
Umständen  zu  einem  höheren  Preise  als  den  am  Erzeugerorte  festgesetzten ­
  Preisen  abrechnen.
In  §  4  der  Verordnung  wird  bestimmt,  daß  die  in  §  1  festgesetzten ­
  Preise  keine  Anwendung  auf  den  Absatz  und
Weiterabsatz  von  Süßwasserfischen  finden,  der  mit  Genehmigung
einer  Reihe  von  Gesellschaften  bzw.  Stellen  erfolgt,
welche  im  Rahmen  der  Ncichsorganisation  amtlich  mit  der  Fischversorgung ­
  beauftragt  sind.  Die  Preisbildung  der  durch  diese
Stellen  abgesetzten  Fische  wird  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgung
  unmittelbar  auf  dem  Verwaltungswege  überwacht.
Die  wichtigsten  der  hier  in  Frage  kommenden  Organisationen  sind
nachstehend  besprochen.
III.  Regelung  des  Absatzes  von  Süßwasserfischen.
Die  besonderen  Kriegsverhältnisse  machten  schon  kurz  nach
Kriegsausbruch  eine  Regelung  des  Absatzes  von  Süßwasserfischen
erforderlich.  Bei  der  Besprechung  über  die  Regelung  der  Fisch-
        <pb n="150" />
        preise  wurde  erwähnt,  das;  die  Ihachfrage  nach  Fischen  in  -eit
Jahren  1914  und  1915  bedeutend  nachließ.  Die  Folge  davon  war,
daß  trotz  starken  Rückgangs  der  Fischpreise  ein  Absatz  von  Süßwasserfischen ­
  nur  in  geringem  Maße  möglich  War.  Die  Besitzer
von  freien  Gewässern  paßten  sich  diesen  Verhältnissen  dadurch  an,
daß  sie  die  Befischung  ihrer  Gewässer  möglichst
einschränkten.  Das  trat  insbesondere  in  denjenigen  Füllen
ein,  wo  die  Fischereiberechtigten  die  Fischerei  nur  als  Nebenberuf,
etwa  neben  der  Landwirtschaft  oder  neben  anderen  Gewerben,  ausübten. ­
  Für  die  ausschließlichen  Berufsfischer  war  dagegen  der
Entgaug  an  Einnahme  empfindlich.
Weit  gefährlicher  dagegen  waren  die  A  b  s  a  tzschwierigk
  eiten  für  die  Besitzer  von  Teichwirtschaften  und  Fischzuchtanstalten.
  Sie  waren  nicht  in  der  Lage,  durch  Zurückstellung  der
Befischung  bessere  Absatzzeiten  abzuwarten,  sondern  sie  mußten
aus  ihren  Teichen  die  als  Speisefische  abgewachsenen  Fische  entfernen, ­
  einerseits  wegen  des  Mangels  an  Futtermitteln,  anderseits ­
  nur  diese  Teiche  für  Jungfische  wieder  zur  Verfügung  zu
haben.  Da  in  den  meisten  Fällen  ein  längeres  Aufbewahren
größerer  Fischmengen  in  eigenen  Hältern  und  Winterungen  bei
den  Leichwirten  selbst  nicht,  vorgesehen  ist,  mußten  die  Speisefische
teilweise  zu  Schlenderpreisen  abgegeben  werden.
In  einzelnen  Teilen  des  Reiches  wurden  daher  zunächst  seitens
der  Fischereivereine  besondere  Maßnahmen  getroffen,  um  durch
Förderung  des  Absatzes  die  Deichwirte  und  Fischzüchter
vor  dem  Untergang  zu  retten.  So  hatte  der  Württembergische
Landes-Fischereiverein  im  Herbst  1914  und  Frühjahr  1915  eine  Vereinbarung ­
  zwischen  den  Württembergischen  Fischzüchtern  und  Fischhändlern ­
  und  Verbräuchervertretungen  dahin  getroffen,  daß  die
Forellen  gu  einem  wenn  auch  sehr  billigen  Preise  von  etwa  1,50  M.
das  Pfund  vom  Erzeuger  an  den  Händler  und  von  2  M.  an  den
Verbraucher  Absatz  fanden.
Im  Interesse  des  Absatzes  von  Karpfen  hatte  der
Bayerische  Landes-Fischereiverein  zwischen  den  Teichwirten  und  den
Lazarettverwaltungen  besondere  Abmachungen  in  die  Wege  geleitet,
wonach  die  Teichwirte  in  Verbindung  mit  dem  Karpfenhandel  die
in  Bayern  vorhandenen  Lazarette  zu  einem  verhältnismäßig
niedrigen  -Einheitspreise  mit  Karpfen  versorgten.  Zugunsten  der
billigen  Verpflegung  unserer  verwundeten  Krieger  mit,  Karpfen
übernahm  der  Bayerische  Landes-Fischereiverein  einen  Teil  dieser
Kosten.
        <pb n="151" />
        i49

Die  Schwierigkeiten  -des  Absatzes  hielten  bis  Ende  des  Jahres
1915  an;  während  dieser  ganzen  Zeit  war  das  Angebot  an  Süßwasserfischen ­
  immer  weit  höher  als  die  Nachfrage,  insbesondere
nach  wertvolleren  Fischen.  Es  hatte  deshalb  im  Sommer  1916  der
Deutsche  Fischereiverein  in  Verbindung  mit  den  ihm  angeschlossenen
Vereinen  eine  -großzügige  Werbearbeit  s  ü  r  den  A  b  s  a  tz
von  Fischen  aus  Salmoniden-Zuchtanstalten  in  die  Wege  geleitet. ­
  Damals  standen  unsere  Fotellenzüchter  vor  großen  wirtschaftlichen ­
  Gefahren.  Sie  -hatten  eine  große  Menge  fertiger
Speis-efifchb  vorrätig,  die  sie  -mangels  geeigneten  Fischfutters  nicht
weiter  halten  und  anderseits  wegen  der  geringen  Nachfrage  nicht
absetzen  konnten.  Durch  Mitteilungen  in  der  Fach-  und  Tagespreise, ­
  durch  Werbeplakate  und  Werbeposttarten  wurden  die
weitesten  Kreise  auf  die  günstige  Gelegenheit  zum  Erwerbe  von
Forellen  zu  billigen  Preisen  aufmerksam  gemacht.  Gleichzeitig
förderte  der  Deutsche  Fischere-iverein  den  -unmittelbaren  Postversand
  zwischen  Züchter  und  Verbraucher  durch  Bereitstellung  von
geeigneten  Verpacknngsrollen.
Die  Absatzschwierigkeiten  änderten  sich  plötzlich  Ende  1916  mit
der  Einführung  von  zwei  fleischlosen  Wochentagen.  Vor  allem
waren  die  Gastwirtschaften  und  ähnliche  Betriebe  nunmehr  bestrebt,
sich  als  Ersatz  für  Fleischspeisen  an  diesen  Tagen  Fische  zu  sicher».
Die  Erhöh  u  n  g  d  e  r  N  achf  r  a  g  e  zeigte  sich  nicht  nur  im
flotten  Absatz,  sondern  -auch  im  Steigen  -der  Preise,  dom  durch
Festsetzung,  von  Höchstpreisen  Einhalt  getan  wurde.
Die  Höchstpreisfestsetzüng  hatte,  wie  schon  oben  erwähnt,  neben
der  Begrenzung  der  Preise  gleichzeitig  die  Ausgabe,  die  Fischversorgung ­
  zu  regeln.  Das  gelang  insbesondere  /durch  den
erwähnten  Ausbau  der  Höchstpreisverordnung  in  Bayern  und
Württemberg.  Selbsttätig  wirkte  die  A  b  st  u  f  -n  n  g  d  e  r  Preise
zwischen  den  Erzeuger-gebieten  und  den  Orten  stärkeren  und
stärksten  Bedarfes  auf  einen  A  -u  s  g  l  e  -i  ch  d  e  r^  V  e  r  s  o  r  g  u  n  g
in  den  verschiedenen  Gebieten.  Im  übrigen  Reiche,  wo  eine  der
bayerischen  und  württonrbergischen  Preis-abstufung  ähnliche  Einrichtung ­
  erst  vom  1.  April  1918  a-b  getroffen  wuvde,  hatte  die.
frühere  Höchstpreisverordnung  nicht  nur  keine  günstige  Wirkung
ans  die  gleichmäßige  Versorgung  mit  Fischen,  sondern  übte  umgekehrt ­
  geradezu  einen  Hemmend  en  Einfluß  auf  die
V  e  r  s  o  r  g  -u  n  g  s  r  e  g  e  I  u  n  g  aus.  Es  mußten  deshalb  andere
Wege  der  Absatzregelung  gefunden  werden.
Eine  Reihe  von  Organisationen  wurde  geschaffen,  die  Süßwasserfische ­
  allein  oder  neben  Seefischen  durch  Erfassung  und  Ver-
        <pb n="152" />
        teisung  in  öffentliche  Bewirtschaftung  nehmen  mußten.  Bei  Liefen
Organisationen  handelt  es  sich  teils  um  Kriegsgesellschaften,  teils
um  amtliche  Fischversorgungsstellen  behördlichen  oder  militärischen
Charakters.
F  l  u  ß  f  i  s  ch  -  Ha  n  d  c  l  s  -  G  e  s  e  l  l  s  ch  af  t.
Zunächst  wirkte  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen  auf  die  E  i  nf
  u  h  r.  von  Süßwasserfischen  aus  dem  Auslande  ungünstig,  da
die  Gestchungskosten  der  Auslandsfische  so  hoch  waren,  daß  sie  zu
den  einheimischen  Höchstpreisen  nicht  verkauft  werden  konnten.  Eine
allgemeine  Befreiung  der  Auslandsfische  von  den  Höchstpreisen
würde  aber  nur  die  bekannten  Machenschaften  unterstützt  haben,
auch  die  einheimische  Ware  mißbräuchlich  zum  erhöhten  Preise  der
Auslandsware  zu  verkaufen.  Es  wurde  daher  mit  Unterstützung
des  Reichsamts  des  Innern  Ende  Mai  1916  eine  Vereinigung
namhafter  Süßwasserfisch-Importeure  zwecks  Bildung  einer  Einfuhrorganisation ­
  unter  dem  Namen  FIußfisch-HaNdels-Gesellschaft
m.  b.  H.  in  Berlin  geschaffen.  Dieser  Gesellschaft  wurde  die  Erlaubnis ­
  erteilt,  unter  Aufsicht  eines  vom  Reichsamt  des  Innern
ernannten  Kommissars,  des  späteren  Neichskommissars  für  Fischversorgung,
  die  aus  dem  Auslande  eingeführten  Süßwasserfische
über  dem  festgesetzten  Höchstpreise  zu  verkaufen.  Dabei  wurde
allerdings  die  Bedingung  gemacht,  daß  die  Auslandsfische
von  einheimischen  Fischen  getrennt  in  besonderen  Verkaufsstellen
unter  Überwachung  seitens  der  Gemeinden  abzusetzen  seien.
Die  Gesellschaft  hatte  hinsichtlich  des  Einkaufes  zunächst  mit  erheblichen ­
  Schwierigkeiten  zu  kämpfen,  da  eine  Befreiung  von  den
Höchstpreisen  für  Auslandsische  auch  von  einzelnen  bundesstaatlichen
  Regierungen  erteilt  worden  war.  Die  Folge  davon  war,
daß  die  verschiedenen  Aufkäufer  im  Auslande  Lurch  gegenseitige
Preisüberbietung  die  Ware  unnötig  verteuerten.  Durch  die
Zentralisierung-  sämtlicher  Fischeinfuhren  zugunsten  der
Z  e  n  t  r  a  I  -  Ein  ka  u  f  s  -  G  e  s  e  lls  ch  a  f  t  im  November  1916
wurde  diese  ungesunde  Preispolitik  beseitigt.  Me  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
  übernahm  die  Flußsisch-Handels-Gesellschaft
als  Stelle  für  die  Einfuhr  von  Süßwasserfischen  aus  dem  verbündeten
  und  neutralen  Auslande  sowie  aus  den  besetzten  Gebieten, ­
  unter  Umgestaltung  der  bisherigen  Art  der  Organisation
in  eine  gemeinnützige  Gesellschaft.  Der  Kreis  der  bisher  an  der
Flußsisch-Handels-Gesellschaft  beteiligten  Süßwasserfisch-Jmporteure
  wurde  durch  Beiziehung  aller  derjenigen  Firmen  in  Deutschland ­
  erweitert,  die  in  den  beiden  letzten  Friedens-  und  den  beiden
        <pb n="153" />
        151

ersten  Kriegsjahren  jährlich  -durchschnittlich  für  mindestens  50  000
Mark  Süßwasserfische  aus  dem  Ausland  eingeführt  hatten.  Die
Zentralisierung  der  Süßwasserfisch  -  Einfuhr  in  der  Flußfisch-Handels-Gcsellschaft
  hat  sich  sowohl  hinsichtlich  der  eingeführten
Mengen  als  der  erzielten  Preise  bewährt.  Der  Absatz  der  Fische
erfolgt  nach  den  Bestimmungen  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung
  lediglich  an  Kommunalverwaltungen.  Im  Rahmen
der  gesamten  Fischversorgung  hat  die  Flußfisch-Handels-Gefellschaft
die  Aufgabe,  überall  darf  einzuspringen,  wo  aus  irgendeinem
Grunde  die  Fischversorgung  mit  anderen  Fischen  stockt  oder  wo
plötzlich  großer  Bedarf  auftritt.  Außerdem  hat  sie  die  Kurorte,
Badeorte  usw.  während  der  Saison  mit  Süßwasserfischen  zu  beliefern. ­

Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung.
Wegen  der  außerordentlichen  Schwierigkeit  der  öffentlichen
Bewirtschaftung  von  Süßwasserfischen  aus  heimischen  Gewässern
wurde  diese  Frage  zunächst  zurückgestellt,  wenigstens  soweit  es  sich
um  Fische  aus  freien  Gewässern  (Flüssen,  Bächen  und  Seen)  handelte. ­
  Eine  Anzahl  größerer  Karpfenteichwirte  dagegen  schloß  sich  zu
einer  Kriegsgesellchaft  für  Teichfisch-Verwertung  m.b.H.  in  Berlin
zusammen.  Ihr  wurde  vom  Reichskanzler  durch  Bekanntmachung
vom  8.  August  1916  gewissermaßen  ein  Monopol  für  die  Genehmigung ­
  des  Absatzes  von  Karpfen  und  Schleien  aus  Teichen
von  mehr  als  drei  Hektar  Wasserfläche  erteilt.  Gleichzeitig  wurde
bestimmt,  daß  die  mit  Genehmigung  der  Kriegsgesellschaft  für
Teichfisch-Verwertung  abgesetzten  Karpfen  und  Schleien  nicht  an
die  allgemein  fe  st  ge  setzten  Höch  ft  preise  gebunden ­
  seien.  Die  Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung
stellte  zunächst  durch  Fragebogen  bei  den  Erzeugern  fest,  welche
Erträge  für  die  Ernte  1916  zu  erwarten  feien.  Gleichzeitig  wurde
bei  den  Teichwirten  erfragt,  wohin  sie  ihre  Erträge  bisher  schon
geliefert  hätten  bzw.  nunmehr  liefern  wollten,  und  anderseits
wurde  von  den  Fischhändlern  in  ähnlicher  Weise  ermittelt,  von
welchen  Teichwirtschaften  sie  beliefert  würden  bzw.  beliefert  werden
wollten.  Auf  Grund  des  dadurch  erhaltenen  umfangreichen
Materials  wurde  von  der  Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung ­
  ein  Belieferungsschlüssel  für  das  ganze  Reich  ausgearböitet,
  nach  welchem  die  einzelnen  Gemeinden  zu  beliefern
waren.
Um  die  so  in  öffentliche  Bewirtschaftung  gelangenden
Mengen  an  Karpfen  und  Schleien  zu  vermehren,  wurde  bestimmt,
        <pb n="154" />
        152

boft  bie  Besitzer  von  Teichwirtschaften  bis  zit  drei  Hektar  sowie  die
Tischereiberechtigten  in  freien  Gewässern  sich  hinsichtlich  Des  Absatzes ­
  ihrer  Erträge  freiwillig  der  Genehmigung  der  Kriegsgesellschaft ­
  für  Teichfisch-Verwertung  unterstellen  konnte.  Gewissermaßen ­
  als  Entschädigung  für  -die  durch  die  zwangsweise
öffentliche  Bewirtschaftung  den  einzelnen  Teichwirten  entstandenen
Unannehmlichkeiten  und  Unkosten,  sowie  zwecks  Erhöhung  der
Lieferfreudigkeit  wurde  von  der  Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung
  der  Erzeugerpreis  für  Karpfen  und  Schleien  erhöht.
Die  Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung  unterscheidet
sich  von  der  Flußfisch-Handels-Gesellschaft,  der  Aal-Einsuhrgesellschaft
  und  von  den  noch  zu  erwähnenden  Fischgesellschaften  an  der
Küste  dadurch  daß  sie  die  der  Absatzgenehmigung  unterstehenden
Fische  nicht  selbst  erwirbt,  sondern  lediglich  den  Absatz  zwischen
Erzeugern  und  Gemeinden  vermittelt,  ohne  selbst  die  Ware  in  die
Hand  zu  bekommen.  Die  Verteilung  der  Fische  erfolgt
nach  den  Weisungen  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung
unter  Berücksichtigung  der  Einwohnerzahl,  Industrialisierung  usw.
hauptsächlich  an  Gemeinden  von  mehr  als  50  000  Einwohnern,
und  zwar  vorwiegend  an  solche,  die  schon  bisher  an  den  Bezug  von
lebenden  Karpfen  und  Schleien  gewöhnt  waren.  Mit  Ausnahme
weniger  Fälle  konnte  die  öffentliche  Bewirtschaftung  der  Teichfische
ohne  erhebliche  Schwierigkeiten  durchgeführt  und  in  den  Rahmen
der  gesamten  Fischversorgung  eingefügt  werden.
Was  die  übrigen  Süßwasserfische  betrifft,  so  sind
zurzeit  nur  in  einzelnen  Teilen  des  Reiches  Maßnahmen  für  die
öffentliche  Bewirtschaftung  durchgeführt.  Zunächst  haben  die  an
der  Ost-  und  Nordseeküste  durch  den  Reichskommissar  für  Fischversorgung ­
  geschaffenen  Kriegsgefellschaften  auch  die  Süßwasserfische ­
  in  ihre  Tätigkeit  aufgenommen,  soweit  solche  an  der
Küste  und  in  den  unmittelbar  damit  in  Verbindung  stehenden
Gewässern  vorkommen.  In  größerem  llnifange  gilt  das  hauptsächlich ­
  für  die  folgenden  Organisationen:
Durch  das  stellvertr.  G  c  n  e  r  a  I  k  o  m  nt  ando  des
T.  A  r  meekorps  in  Königsberg  wird  in  Ostpreußen  neben  dem
Ertrage  der  Ostsee  auch  derjenige  des  Kurischen  und  Frischen
Haffes  sowie  der  küstennahen  Gewässer  öffentlich  bewirtschäftet.
Die  F  i  s  ch  h  a  n  d  e  l  s  -  G  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  We  st  Preußen
in  Danzig  erfaßt  ebenfalls  einett  Teil  der  Fische  des  Frischen
Haffes  sowie  der  Weichsel  und  hat  durch  eigene  Regelung  ihr
Tätigkeitsgebiet  auch  auf  einzelne  Binnenseen  der  Regierungs ­
        <pb n="155" />
        bezirke  Danzig  und  Marienwerder  in  der  Weise  ausgedehnt,  daß
die  beschlagnahmten  Erträge  bestimmter  Seen  an  die  Gesellschaft
bzw.  nach  deren  Weisungen  abzusetzen  sind,  sobald  der  Seenbesitzer
vom  Aufsichtsratsvorfitzenden  der  Gesellschaft  hierzu  aufgefordert
wurde.  Die  Überwachung  der  Ablieferung  der  beschlagnahmten
Fische  wird  in  erster  Linie  durch  eine  Versandregelung  erreicht,
und  zwar  dadurch,  daß  die  zur  Ablieferung  aufgeforderten  Seenbesitzer ­
  ihre  Fische  nur  auf  von  der  Gesellschaft  ausgestellte  Frachtbriefe ­
  an  die  von  der  Gesellschaft  bestimmten  Stellen  versenden
dürfen.
Die  F  i  s  ch  h  a  n  d  e  l  s  -  G  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  H  i  n  t  e  r  p  o  m  -
m  e  r  n  in  Köslin  hat  ihre  Tätigkeit  in  ähnlicher  Weife  auf  die  im
Regierungsbezirk  Köslin  befindlichen  Binnengewässer  ausgedehnt,
allevdings  mit  der  Einschränkung,  daß  sie  sich  lediglich  mit  der
öffentlichen  Bewirtschaftung  der  in  diesen  Gewässern  vorhandenen
A  a  I  e  befaßt.
Die  F  i  s  ch  h  a  n  d  e  l  s  -  G  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  Stettin  bewirtschaftet ­
  das  Stettiner  Haff  sowie  in  der  bei  Westpreußen
geschilderten  Weise  auch  die  Erträge  der  im  Regierungsbezirk  gelegenen ­
  Binnenseen,  i
Die  F  i  s  ch  h  a  n  d  e  l  s  -  Ge  s  el  l  s  ch  a  f  t  e  n  Neu  -  Vor  -
p  o  m  m  e  r  n  (Stralsund),  Mecklenb  u  r  g,  (Wismar),  Lüde  ck
und  Schleswig-Holstein  (Kiel)  erfassen  Süßwasserfische
nur  soweit,  als  solche  an  der  Meeresküste  und  an  den  Flußmündungen ­
  mitgefangen  werden.
Die  K  r  i  e  g  s  k  ü  st  e  n  f  i  s  ch  e  r  e  i  „Unterelb  e"  bringt
die  gesamten  Erträge  der  llnterelbe  von  Dömitz  abwärts  zur
öffentlichen  Bewirtschaftung.
Die  bisher  erwähnten  Organisationen  an  der  Küste  sind  in
erster  Linie  aus  Vertretern  des  Fischhandels  zusammengesetzt.  Sie
sind  ziemlich  einheitlich  als  gemeinnützige  Gesellschaften  m.b.H.  gegründet, ­
  zu  deren  Gunsten  die  Fische  ihres  Tätigkeitsgebiets  beschlagnahmt
  sind.  Sie  übernehmen  diese  Fische  gewissermaßen
als  Fischhändler  und  setzen  sie  an  den  vom  Reichskommissar  für
Fischversorgung  bestimmten  Plätzen  ab.  Diese  Art  der  Organisation ­
  bewährt  sich  in  erster  Linie  für  diejenigen  Gegenden,  in
welchen  die  Ware  schon  früher  an  den  Fischhandel,  und  zwar  vorwiegend ­
  an  den  Großhandel  abgeliefert  und  von  diesem  zum  Versand ­
  gebracht  worden  ist,  wie  das  bei  Seefischen  allgeniein
üblich  war.
        <pb n="156" />
        m

Weit  schwieriger  gestalten  sich  dagegen  'die  Verhältnisse  bet
einer  öffentlichen  Bewirtschaftung  der  Fische  aus  reinen
Binnengewässern.  Bei  ihnen  erfolgte  fast  stets  der  Absatz
an  den  Verbraucher  in  großem  Umfange  unmittelbar  vom  Fischer,
der  in  den  meisten  Fällen  gleichzeitig  Kleinhandel  betreibt  bzw.
als  Aufkäufer  für  den  städtischen  Großhandel  arbeitet.  Bei  den
Süßwasserfisch-Organisationen  ist  diesen  Verhältnissen  Rechnung
zu  tragen,  sie  lassen  sich  zweckmäßigerweise  nicht  allein  durch  Zusamtnenfchlutz
  des  Süßwasserfischhandels  durchführen.  Wegen
dieser  besonderen  Verhältnisse  und  der  Schwierigkeit  der  Durchführung ­
  einer  allgemeinen  Beschlagnahme  von  Süßwasserfischen
in  den  kleinen  und  kleinsten  Gewässern  wurde  die  öffentliche  Bewirtschaftung' ­
  von  Süßwasserfischen  in  einem  Teile  des  Reiches
nicht  durch  Kriegsgesellschaften,  sondern  durch  Gründung  von  amtlichen ­
  Absatzvermittlungsstellen  durchgeführt.
In  Bayern  wurde  eine  Bayerische  Landesverni
  i  t  t  l  u  n  g  s  st  e  11  e  für  Fischversorgung  in  Angliederung ­
  an  die  Bayerische  Lebensmittelstelle  geschaffen.  Sie
wurde  auf  Grund  einer  Bekanntmachung  des  Bayerischen  Staatsmlnisteriums
  des  Innern  ermächtigt,  den  Verkehr  von  Süßwasserfischen ­
  zwischen  Erzeuger  und  Gemeinden  zu  vermitteln  und
nötigenfalls  die  Bewirtschaftung  und  Befischung  der  Gewässer
durchzuführen.
Ähnliche  Organisationen  nach  dem  bayerischen  Vorbilde
wurden  für  Württemberg  und  Hohenzo  Ilern  sowie
für  Baden,  Hessen  und  Mecklenburg  geschaffen.  Baden
hat  für  den  Bodensee  noch  eine  besondere  Versorgungsstelle  in
Konstanz  eingerichtet.
Eine  ähnliche  Organisation,  die  sich  in  erster  Linie  auf
die  Vermittlung  zwischen  Fischer  und  Abnehmer  beschränkt,  sowie
die  Regelung  des  Versandes  nach  außerhalb  übernimmt,  wurde
für  den  Regierungsbezirk  Allenstein  und  einige  benachbarte  Gebiete ­
  von  dem  stellvertretenden  Generalkonimand  o
d  e  s  20.  A  r  m  e  e  k  o  r  p  s  durch  Gründung  einer  Fischverteilungsstelle ­
  durchgeführt.
Weitere  Organisationen  für  die  öffentliche  Bewirtschaftung
von  Süßwasserfischen  stellen  bevor.
        <pb n="157" />
        VII.

D  l  e  Kriegsorganisation  der
Fischindustrie.
Von
Max  Stahmer,
Generalsekretär  de§  Vereins  der  Fischindustriellen  Deutschlands  in  Hamburg.
I.  Aufgaben  und  Entstehung  der  deutschen  Fischindustrie.
Der  Absatz  der  Fische  wird  durch  die  Unregelmäßigkeit ­
  -der  Fangergebnisse  und  die  Verderblichkeit  der
Ware  wesentlich  erschwert.  Wohl  nirgends  kann  die  Fischerei
während  aller  Monate  des  Jahres  mit  gleichem  Nachdruck  und
Erfolge  ausgeübt  werden;  überall  ist  sie  an  bestimmte  Bedingungen ­
  gebunden,  die  ntir  zu  gewissen  Zeiten  des  Jahres  gegeben ­
  sind.  Die  Fischerei  landet  dann  aber  zweitwe-ilig  so  große
Mengen  von  Fischen,  daß  der  reiche  Segen  kaum  unterzubringen
ist,  während  sie  Wochen-  oder  monatelang  nahezu  gänzlich  ruht.
Auch  die  regelmäßig  wiederkehrenden  Fangzeiten,  die  durch  das
Laichgeschäft  der  Fische,  die  Temperaturverhältnisse,  Meeresströmungen ­
  und  anderes  begünstigt  werden,  bieten  manche  Überraschungen. ­
  Ost  setzen  sie  ausnahmsweise  früh,  oft  unerwarter
spät  ein;  oft  bringt  eine  Fangzeit  einen  vollständigen  Fehlschlag,
oft  liefert  sie  Erträge,  welche  die  kühnsten  Erwartungen  übertreffen. ­

Die  leichte  Verderblichkeit  der  Fische  macht  sich  besond-ers
  dann,  wenn  die  Witterung  sehr  warm  ist  und  wenn  die
zur  Verfügung  stehenden  Absatzgebiete  oder  die  Verkehrsverhältnisse ­
  die  Unterbringung  plötzlich  auftretender  Massenfäng-e  nicht
gestatten,  absatzerschwerend  geltend.
Von  diesen  Verhältnissen  wird  die  Binnenfischerei  nicht  so  sehr
berührt,  weil  die  meisten  Siißwasserfische  längere  Zeit  lebend
aufbewahrt  und  nach  und  nach  in  den  Verkehr  gebracht  werden
können,  während  die  im  Meere  und  in  den  Küstengewässern  gefangenen ­
  Fische  eine  längere  Aufbewahrung  in  lebendem  Zustande ­
  im  allgemeinen  nicht  gestatten.
        <pb n="158" />
        156

In  allen  Ländern,  in  welchen  die  Fischerei  größere  Bedeutung:
gewonnen  bat,  hat  sich  daher  eine  Industrie  entwickelt,  welche
die  Fischmengen  aufnimmt  und  zu  Erzeugnissen  von  größerer
oder  geringerer  Haltbarkeit  verarbeitet,  die  frisch  nicht  abzusetzen
sind.  Die  bekanntesten  K  o  n  s  e  r  v  i  e  r  u  n  g  s  v  e  r  s  a  h  r  e  n
sind  das  Trocknen,  Salzen,  Räuchern,  Marinieren  und  Sterilisieren. ­
  Die  Fischindustrie  beschränkt  sich  jedoch  nicht  darauf,  der
Fischerei  den  Überfluß  an  handelsfähiger  Ware  abzunehmen,  sie
verwandelt  auch  große  Mengen  solcher  Fischerei-Erzeugnisse  in
wertvolle  und  schmackhafte  Nahrungsmittel,  mit  welchen  der  Verbrauch ­
  in  frischem  Zustande  nichts,  anzufangen  weiß.  Neben
einem  gut  organisierten  Fischhandel  ist  daher  eine  erfahrene  und
leistungsfähige  Fischindustrie  die  wirtschaftliche  Vorbedingung
einer  blühenden  Fischerei.  Wie  wichtig  die  Fischindustrie  auch
für  unsere  deutsche  Fischerei  ist,  das  geht,  daraus  hervor,  daß  sie
von  den  Gesamtmengen,  welche  die  heimische  See-  und  Küstenfischerei ­
  in  normalen  Zeiten  anbringt,  etwa  10  v.  H.  a  u  f  -
n  i  m  m  t  und  verarbeitet.
Der  wachsende  Wohlstand  aller  Kulturvölker  und  das  durch
ihn  hervorgerufene  Bedürfnis  nach  einer  abwechselungsreichen
und  schmackhaften  Ernährung  stellte  die  Fischindustrie  vor  neue
Aufgaben.  Sie  sollte  die  Fische,  die  sie  der  Fischerei  abnahm,  nicht
nur  durch  geeignete  Erhältungsverfahren  vor  dem  Verderbe,»
schützen,  sondern  auch  aus  ihnen  Nahrungsmittel  Herstellen,  die
verwöhnteren  G  e  s  ch  m  a  ck  sricht  ungen  genügten.  So
entstanden  überall  neben  solchen  fischindustriellen  Unternehinungen,
  die  sich  mit  der  Herstellung  von  Massenartikeln  befaßten,  Betriebe, ­
  die  vorwiegend  Fisch-Feinkostware  lieferten.
Da  schließlich  die  Hausfrauen  unserer  Großstädte  urob  Industriezentren ­
  in  wachsendem  Maße  an  der  gewerblichen  Arbeit
teilnahmen  und  daher  der  Arbeit  in  der  Küche  nur  wenig  Zeit
widmen  konnten,  mehrte  sich  das  Bedürfnis  nach  solchen  Zubereitungen ­
  von  Fischen,  die  fertig  zum  Genuß  sind,  und  die  in
Verbindung  mit  anderen  leicht  zu  beschaffenden  Nahrungsmitteln
schnell  herzustellende  Gerichte  ergeben.  Auch  diesem  Bedürfnis
mußte  die  Fischindustrie,  wenn  sie  ihrer  Aufgabe  gerecht  wenden
wollte,  in  wachsendem  Umfange  Rechnung  tragen.
Die  Fischt  n  ib  u  st  r  i  e  h  a  t  also  d  r  e  i  A  u  f  g  a  b  e  n
zu  lösen:
1.  sie  hat  die  Fischerei-Erzeugnisse,  die  frisch  nicht  abzusetzen
sind,  durch  geeignete  Erhaltungsverfahren  in  haltbare  NahrungSmittd
  umzuwandeln,  um  sie  vor  dein  Verderben  zu  bewahren,
        <pb n="159" />
        157

2.  hat  fit'  dein  Bedürfnis  nach  schmackhafter  und  abwechselungsreicher
  Ernährung  zu  genügen,  und  sie  hat
3.  gennßfertige  Erzeugnisse,  zu  liefern,,  die  den  Hausfrauen
die  Arbeit  in  der  Küche  erleichtern.
In  Deutschland  wurden  in  Zeiten  großer  Fischfänge  seit
altersher  Fische  getrocknet,  gesalzen  und  geräuchert.  Der  Grund
zu  unserer  heutigen  blühenden^  Fischindustrie  wurde  jedoch  erst
in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  gelegt.
Damals  entwickelte  sich  an  der  poinmetschen  Küste  und  an  verschiedenen ­
  Plätzen  der  Ostküste  Schleswig-Holsteins,  besonders
in  Kiel  und  Eckernsörde,  aus  kleinen  Anfängen  heraus  eine  Industrie, ­
  die  sich  mit  der  Verarbeitung  von  Heringen,  Sprotten,
Flundern  und  anderen  Ostseefischen  beschäftigte.
Seit  dem  Jahre  1877  tauchten  nach  längerer  Unterbrechung
wieder  alljährlich  in:  Winter  gewaltige  H  e  r  i  n  g  s  s  ch  w  ä  r  in  e  au
der  Schonenküste  auf.  Zu  Anfang  der  achtziger  Jahre  wurden
schwedische  Heringe  in  großen  Mengen  nach  Deutschland  ausgeführt. ­
  Da  das  natürliche  Einfallstor  für  diese  begehrte  Handelsware ­
  die  alte  Hansestadt&amp;gt;Lüb  eck  war,  so  bildete  sich  -hier  und
in  dem  benachbarten,  zum  Lübecker  Staatsgebiet  gehörenden
Fischerdorfe  Schlutup  eine  sehr  bedeutende  Fischindustrie  heraus.
Lübecker  und  Schlntnper  Bratheringe  eroberten  sich  bald  den
deutschen  Markt  und  haben  bis  zum  Kriege  das  deutsche  Bratheringsgeschäft ­
  beherrscht.  Auch  die  Eckernförder  und  Kieler
Fischindustrie,  die  neben  einheimischer  Ware  erhebliche  Mengen
dänischer  Heringe  utt-d  Sprotten  verarbeitete,  wurde  -durch  größere
Zerfuhren  aus  Schweden  außerordentlich  belebt  und  nahm  einen
erfreuli  chen  Aufschw&amp;gt;,  ng.
In  Hamburg,  Altona  und  Harburg,  erlangte  die  Fischindustrie ­
  erst  später  Bedeutung.  Hier  wurde  sie  durch  den  in  den
neunziger  Jahren  erfolgenden  Aufschwung  der  Dampf-Hochseefischerei ­
  und  durch  das  gleichzeitig  sich  entwickelnde  Einfuhrgeschäft ­
  in  englischen  und  schwedischen  Heringen  mächtig  gefördert.
Fu  raschem  Aufstieg  wurde  Alto  n  a  d  e  r  b  c  d  e  u  t  e  n  d.  st  e
Eins  u  h  r  p  l  a  tz  für  frische  Hering  e.  Die  großen  Mengen, ­
  die  dort  aus  Großbritannien,  Norwegen,  Schweden,  Holland
und  Frankreich  zusammenströmten,  kamen  naturgemäß  in  erster
Linie  den  fischindustriellen  Betrieben  zugute,  -die  in  Hamburg,
Altona  und  Umgegend  lagen,  so  daß  die  Fische  verarbeitende
Industrie  an  der  Elbe  bald  die  Führung  im  Handelsverkehr  mit
zubereiteten  Fischen  erhielt.
        <pb n="160" />
        AIs  @  e  e  ft  e  nt  ü  nie  und  Bremerhaven  sich  infolge
des  Aufschwunges  ihrer  Dampf-Hochseefischerei  zum  großartigsten
deutschen  Fischereimittelpunkte  entwickelten,  entstanden  auch  dort
zahlreiche  fischindustrielle  Unternehmungen,  die  in  der  Hauptsache
den  Überfluß  der  Dampf-Hochseefischerei  an  Fischen  aufnahmen
und  zu  Räucherwaren  und  Marinaden  verarbeiteten.
Infolge  der  vorzüglichen  Verbindungen,  die  im  Laufe  der
Zeit  zwischen  den  skandinavischen  Ländern  und  verschiedenen
Ostseeplätzen  geschaffen  wurden,  erhielten  auch  die  iru
mecklenburgischen,  pommerschen  und  preußischen  Küstengebiete
liegenden  Plätze:  Warnemünde,  Rostock,  Wismar,  Greifswald,
Stralsund,  Stettin,  Danzig  usw.  große  unmittelbare  Zufuhren
aus  Norwegen,  Dänemark  und  Schweden.  Daraufhin  nahm  auch
die  dort  beheimatete  Fischindustrie  einen  Aufschwung.
Schließlich  begünstigten  die  immer  besser  sich  gestaltenden
Verkehrsverhältnisse  und  die  billigen  Eisenbahntarife  für  den
Transport  frischer  Fische  und  frischer  Heringe  auch  die  Gründung
von  f  i  s  ch  i  n  d  u  st  r  i  e  l  l  e  n  Unternehmungen  i  m
B  i  n  n  e  n  l  a  n  d  e.  Bedeutende  Betriebe  entstanden  u.  a.  in
Berlin,  Altenburg,  Hannover,  Crefeld  und  Duisburg.
Unter  den  vielen  S  p  e  z  i  a  l  i  n  d  u  st  r  i  e  n  ,  die  sich  in  den
letzten  Jahren  des  vorigen  oder  den  ersten  Fahren  dieses  Jahrhunderts ­
  entwickelten,  mögen  die  L  a  ch  s  r  ä  u  ch  e  r  e  i,  die
K  r  a  b  b  e  n  k  o  n  s  e  r  v  e  n  -  I  n  d  u  st  r  ie  und  die  Anchovisund
  Appetitsild-Jndustrie  erwähnt  werden.
Von  der  Bedeutung  unserer  deutschen  Fischindustrie  geben
folgende  Zahlen  eine  ungefähre  Vorstellung.  Im  Jahre  1912
wurden  eingeführt  und  bis  auf  einen  geringen  Bruchteil
von  der  Fischindustrie  verarbeitet:
t  331  543  Doppelzentner  frische  Heringe,
etwa  46  000  „  Aale,
46  081  „  Salzlachs;
außerdem  verarbeitete  die  Industrie  große  Mengen  eingeführter
Seefische  und  wie  bereits  erwähnt  wurde,  etwa  40  v.  H.  unseres
eigenen  Fangs  von  Seefischen.
Der  von  der  Fischindustrie  aufgenommene  Rohstoff  wurde
etwa  zur  Hälfte  geräuchert  und  zur  Hälfte  mariniert. ­
  Mit  der  Herstellung  von  Dauerkonserven  beschäftigten
sich  in  Deutschland  nur  wenige  sischindustrielle  Betriebe.  Unsere
Industrie  stellt  fast  nur  Ho  Ib  kon  s  e  r  v  e  n  her,  die  entweder
        <pb n="161" />
        in  Essig  uni)  Salz  ober  durch  Braten  und  Kochen  haltbar  gemacht
worden  sind.  Die  Haltbarkeit  dieser  Dosenkonserven  beträgt
in  der  kälteren  Jahreszeit  einige  Monate,  in  der  warmen  Jahreszeit ­
  etwa  8  bis  10  Tage.  In  der  Hauptsache  wird  billige  Massenware ­
  hergestellt,  die  ihren  Absatz  in  den  Großstädten  und  stark
bevölkerten  Industriezentren  sucht.
2.  Die  Kriegsstörungen  in  Einfuhr,  Industrie  und  Versorgung.
Aus  obigen  Darlegungen  geht  hervor,  daß  die  deutsche  Fischindustrie ­
  ihr  Rohmaterial  zum  größten  Teil  aus  dem  Auslande
erhält.  Die  wichtigsten  Bezug  stand  er  waren  in  Friedenszeiten ­
  Großbritannien,  die  skandinavischen  Länder,  Hollaird,
Belgien,  Frankreich  und  Amerika.
Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  der  Krieg  unsere  heimische  Fischindustrie ­
  vor  ganz  neue  Schwierigkeiten  gestellt  hat.  Schmerzlich
wurden  vor  allen  Dingen  die  sehr  großen  Einsendungen
an  frischen  Heringen  und  frischen  Fischen  aus  Großbritannien ­
  entbehrt.  Wie  wichtig  diese  für  unsere  Fischindustrie ­
  vor  dem  Kriege  waren,  das  geht  daraus  hervor,  daß  allein
während  der  grohen  Heringsfischerei  an  der  Küste  von  Lo-westost,
die  alljährlich  von  Anfang  Oktober  bis  Mitte  Dezember  dauert,
etwa  9  bis  10  Dampfer  ausschließlich  mit  der  Beförderung  frischer
Heringe  von  Lowestost  nach  Altona  beschäftigt  waren.  Die  Gesamteinfuhr ­
  an  frischen  Heringen  aus  Großbritannien,  die  fast
ganz  von  der  deutschen  Fischindustrie  in  Anspruch  genommen
wurde,  betrug  im  Jahre  1912  nicht  weniger  als  424  705  Doppelzentrier.

Für  unsere  Fischindustrie  und.damit  auch  für  unsere  Volks^
ernährung  war  es  ein  Glück,  daß  unsere  Kriegsflotte  während
des  Krieges  die  Verbindung  mit  den  großen  Fischereien  der
skandinavischen  Länder  in  vollem  Umfange  aufrechterhalten ­
  konnte.  Infolgedessen  blieben  diese  der  deutschen  Fischindustrie ­
  als  Bezugsgebiete  für  ihre  Rohware  erhalten.  Die
Fangverhältnisse  waren  in  den  skandinavischen  Ländern  während
der  Kriegszeit  im  allgemeinen  recht  günstig.  Angelockt  durch  die
guten  Preise,  die  den  nordischen  Fischern  für  ihre  Fänge  bezahlt
lvnrden,  machten  diese  außerordentliche  Anstrengungen,  um  den
Fang  sowohl  durch  den  Bau  von  Fischerfahrzeugen  wie  auch  durch
die  ausgiebigste  Befischung  so  erfolgreich  wie  möglich  zu  gestalten.
Dadurch  konnte  der  Ausfall  an  Rohmaterial  aus  den
Kindlichen  Ländern  und  aus  denjenigen  neutralen  Staaten,  von
        <pb n="162" />
        M

denen  wir  durch-die  englische  Seesperre  abgeschlossen  waren,  in  d-eii
Jahren  ’  1914/15  und  1915/16  zieinli  ch  ausgegli  ch  e  n
wenden.  Die  Fischindustrie  konnte  daher  in  den  beiden  ersten
Kriegsjahren  ungefähr  die  gleichen  Mengen  an  zubereiteten  Fischen
in  den  Verkehr  bringen  wie  in  den  letzten  Friedensjahren.  Da
wir  außerdem  sehr  große  Mengen  Fischkonserven  von  Norwegen
erhielten,  so  war  die  Fischindustrie  irr  der  Lage,  den  Bedarf  unserer
Bevölkerung  und  den  ständig  Wachsenden  Bedarf  des
H  e  e  r  e  s  u  n  d  d  e  r  M  a  r  i  n  e  in  den  ersten  Kriegsjahren  einigermaßen ­
  zu  befriedigen.  Die  Preise  stiegen  Zwar  bis  zum  Frühjahr ­
  1916  allmählich  immer-  höher,  aber  man  kann  nicht  sagen,
daß  die  Preisbewegung  ungesund  gewesen  wäre;  denn  den  für
Räucherfische  und  Dosenkonserven  aller  Art  geforderten  Preisen
entsprachen  die  höheren  Einstandspreise  für  Rohmaterial,  die  man
im  Auslande  anlegen  mußte,  wenn  die  dortige  Fischerei  bei  den
tvachsenden  Gestehungskosten  ihre  Rechnung  finden  sollte-  und
die  ständig  sich  erhöhenden  Kosten  für  Arbeitslöhne,  Zutaten,
Verpackungsmaterial  usw.
I  m  Frühjahr  1  9  1  6  t  r  a  t  indessen  ei  n  e  Wandlung ­
  ein,  die  unsere  Fischversorgung  sehr  ungünstig  beeinflußte.
Die  norwegische  Regierung  mußte,  einem  Drucke  der  englischen ­
  Regierung  nachgebend,  die  Ausfuhr  von,Fischen  und  Heringen ­
  nach  Deutschland  erheblich  einschränken.  Diese  durfte  nach
den  mit  England  getroffenen  Vereinbarungen  16  v.  H.  des  Gesamtfanges ­
  in  Fischen  und  Heringen  nicht  überschreiten.  llm  den
sehr  großen  Bedarf  unseres  Heeres  und  der  Geineinden  sicherzustellen, ­
  wurden  die  Fischerei-Erzeugnisse,  die  wir  in  Norwegen
erhalten  konnten,  gesalzen,  Norwegen  schied  also  als  Lieferant ­
  von  Seefischen  und  frischen  Heringen  für  Deutschland  vollständig ­
  aus.
Da  die  norwegische  Heringsfaug-Hauptzeit  im  Frühjahr  1916
ohnhin  beendigt  war,  wurde  unsere  Fischindustrie  zunächst  noch
wenig  von  der  Wandlung  berührt.  Sie  spürte  das  Fehlen  der
norwegischen  Zufuhren  in  ihrer  ganzen  Schwere  erst  im  Herbst
und  Winter  1916/17.  Die  Versorgung  Deutschlands  mit
frischen  Fischen  wurde  dagegen  durch  das  Fortbleiben  der
norwegischen  Fische  sofort  stark  beeinträchtigt.
In  Holland,  dessen  blühende  Hochseefischerei  den  Fang
in  Gewässern  ausüben  mußte,  die  von  der  britischen  Kriegsflotte
vollständig  beherrscht  wurden,  war  -ebenfalls  eine  Regelung  der
Ausfuhr  von  Fischen  getroffen,  nach  der  England  den  Löwenanteil
        <pb n="163" />
        JG1

von  den  für  die  Ansfuhr  zur  Verfügung  stehenden  Fängen  erhielt
und  Deutschland  mit  einem  verhältnismäßig  bescheidenen  Anteil
abgespeist  wurde.
Infolge  der  ständig  wachsenden  Nachfrage  nach  Fischen  und
des  immer  geringer  werdenden  Angebots  wurde  im  Sommer  und
Herbst  1916  jeder  Preis  für  Fische  bezahlt,  der  gefordert  wurde.
D  i  e  F-i  f  ch  e  i  r.  fuhr  gestaltete  sich  zueinem  wilden
Spekulationsgeschäfte,  das  dem  alten  bewährten  Fachhandel ­
  allmählich  zu  entgleiten  drohte  und  -das  mit  unheimlicher
Schnelligkeit  in  die  Hände  von  Spekulanten  überging,  die  dem
Fischeinfuhr-Geschäfte  bisher  ferngestanden  hatten.  Neben  den
ordentlichen  Fachhandel  und  den  neuen  Kriegseinfuhrhandel
traten  Vertreter  von  Gemeinden,  Militärbehörden  und  großen
Verbraucher-gruppen  im  Auslande  und  auf  den  heimischen  Fischversteigerungen ­
  als  Käufer  von  Fischen  auf.  Wie  sehr  dadurch  die
Preise  für  Fische  in  die  Höhe  -getrieben  wurden,  geht
daraus  -hervor,  daß  Ende  Oktober  und  Anfang  November  1916  für
eine  Kiste  Schwedenheringe,  die  in  normalen  Zeiten  etwa  15  bis
20  Mark  gekostet  hatte,  bis  300  Mark  und  darüber  bezahlt  wurden.
Natürlich  gingen  infolge  der  hohen  Einstandspreise  für  Fische
und  Heringe  auch  die  E  r  z  e  u  g  n  i  s  ste  d  e  r  F  i  s  ch  i  n  d  u  st  r  i  e
im  Preise  stark  in  die  Höh  e.  -  ,-Sie  wurden  schließlich  so
teuer,  daß  unsere  Räucherfische  und  Marinaden  kein  Volksnahrnngsmittel
  mehr  waren,  sondern  nur  noch  von  sehr  bemittelten
Leuten  bezahlt  werden  konnten.
Diese  Verhältnisse  führten  im  November  1916  zur  z  e'n  -
t  ra  li  s  i-e  r  te  n  Einfuhr  von  frischen  Fischen  und
frischen  Heringen.  Darüber,  wie  diese  organisiert  und
durchgeführt  wurde,  wird  an  -anderer  Stelle  dieses  Bandes  berichtet. ­

Je  mehr  -das  gesamte  wirtschaftliche  Leben  in  Deutschland
durch  Krie-gsmaßnahmen  und  Kriegsnotwendigkeiten  umgestaltet
wurde,  desto  mehr  Unternehmer  wandten  sich  der
Verarbeitung  von  Fischen  zu.  Besonders  im  Jahre
1916  wuchs  unter  dem  Einflüsse  -der  wachsenden  Nachfrage  nach
Zubereiteten  Fischen  aller  Art  eine  erschreckende  Zahl  fischindustrieller ­
  Kriegsgründungen  überall  im  Reiche  aus  dein  Erdboden ­
  hervor.  Diese  lawinenartig  sich  vermehrenden  Kriegsgründungen ­
  bedeuteten  für  die  Versorgung  unseres  Volkes  mit
Fischnahrung  -eine  ernste  Gefahr.  Da  sie  ebenso  wie  der  wilde
Fischeinfuhr-Handel  jeden  Preis  für  Fische  und  Heringe  bezahlten,
waren  sie  -an  der  unerfreulichen  Preisentwickelnng,  die  sich  im
Die  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.  \  s
        <pb n="164" />
        162

Fischeinfuhr-Handel  geltend  gemacht  hatte,  in  erheblichem  Umfange
beteiligt.  Die  Knappheit  an  Rohstoffen  und  die  beständig  anwachsende ­
  Zahl  der  fischindustriellen  Betriebe  verursachten,  daß  in
immer  größerem  Maße  auch  solche  Fische  verarbeitet  wurden,
die  besser  und  billiger  frisch  in  den  Verkehr  gelangt  wären.'  Die
Klagen  der  Käuferkreise  darüber,  daß  zuviel  Fische  in  die  Konservenfabriken ­
  wanderten,  wo  sie  durch  die  wachsenden  Unkosten
für  Dosen,  Essig,  Gelatine,  Gewürze  usw.  unnötig  verteuert  würden, ­
  mehrten,  sich  und  gewannen  an  Berechtigung.  Da  es  den
neugegründeten  Fischkonservenfabriken  zumeist  an  jeglicher  Erfahrung ­
  auf  dem'  Gebiete  der  Konservierung  von  Fischen  fehlte,
war  es  nicht  zu  verwundern,  daß  der  Markt  mit  Fischkonserven
überschwemmt  wurde,  die  sowohl  wegen  ihrer  mangelhaften  Beschaffenheit ­
  als  auch  wegen  ihrer  unberechtigt  hohen  Preise  allgemeinen ­
  Unwillen  erregten.
Wenn  die  Auswüchse  der  Fischkonserven-Jndustrie  auch  durch
die  zentralisierte  Einfuhr  frischer  Fische  und  frischer  Heringe  zum
Teil  beseitigt  wurden,  weil  die  eingeführte  Rohware  schlüsselmäßig
ausschließlich  unter  die  altbewährten  Betriebe  verteilt  würde,  so
blieben  doch  auch  nach  der  Zentralisation  der  Fischeinfuhr  noch
mehr  M  i  ß  st  ä  n  d  e  übim  als  im  Interesse  der  Verbraucherkreise
erträglich  war.  Die  niM  belieferten  Fabrikanten  wußten  sich
aus  Warenmengen,  die  noch  vor  der  Zentralisation  eingeführt
oder  auf  dem  Wege  des  Schleichhandels  erworben  waren,  mit
Rohware  einzudecken.  Für  diese  im  freien  Handel  sich  befindende
Rohware  wurden  zumeist  geradezu  schwindelerregende  Preise  bezahlt. ­
  Die  Preise  der  aus  ihnen  hergestellten  Konserven  entsprachen ­
  den  Einstandspreisen  des  Rohmaterials.
Da  die  Erzeugung  der  Fischindustrie  an  wirklich  brauchbaren
Erzeugnissen  infolge  der  Knappheit  der  Rohware  erheblich  nachließ ­
  und  noch  bedeutend  geringer  zu  werden  drohte,  mußte  auch  die
Verteilung  auf  die  Bedarfs  gebiete  sich  recht  bedenklich ­
  gestalten.  Die  Ware  ging  im  Herbst  1916  nicht  wie  in  den
Friedensjahren  und  wohl  auch  noch  in  den  ersten  Kriegsjahrcn
durch  viele  tausend  Kanäle  und  Äderchen  gleichmäßig  in  das  Land,
bis  in  die  entlegensten  Verbrauchsgegendcn,  sondern  ihre  Verteilung ­
  auf  die  deutschen  Märkte  fiel  mehr  und  mehr  in  die  Hand
des  Zufalles.  Die  bekannteren  und  beliebteren  Fischkonserven  gelangten ­
  zum  Teil  überhaupt  nicht  in  den  regelrechten  Kleinhandel, ­
  sondern  sie  wurden  vom  Zwischenhandel  als  Tauschmittel
benutzt,  um  andere  begehrte  Nahrungsmittel  zu  bekommen.  Die
ungleich  mä  ß  i  g  e  Versorg  u  n  g  der  verschiedenen  Bedarfs-
        <pb n="165" />
        163

\

gebiete  mit  Fischkonserven  aller  Art  wurde  umso  nachteiliger,  je
mehr  die  allgemeinen  Ernährungsverhältnisse  eine  planmäßige
und  gerechte  Verteilung  der  vorhandenen  Lebensmittel  erforderlich
machten.
3.  Die  Aufgaben  des  Reichskommissarö  für  Fischvcrsorgung
der  Fischindustrie  gegenüber.
AIs  daher  der  durch  Bundesratsverordnung  vom  28.  November ­
  1916  ernannte  R  e  i  ch  s  k  o  m  m  i  s  s  a  r  für  Fischversor  -
g  u  n  g  die  Organisation  der  Fischversorgung  in  die  Hand  nahm,
mußte  er  auch  die  Fischindustrie  so  o  r  g  a  n  i  s  i  e  r  e  n  ,  daß
bei  der  Verarbeitung  von  Fischen  nur  die  allein  berechtigten  Rücksichten
  auf  unsere  Volksernährung  entscheidend  waren.  Diese
Organisation  mußte  die  Gewähr  dafür  geben,  daß
1.  nur  diejenigen  Fischsorten  und  Fischmengen  der  ^Fischindustrie ­
  überlassen  wurden,  deren  Verarbeitung  auch  vom  Standpunkte ­
  des  Verbrauchers  aus  geboten  war,  daß
2.  die  Preise  geregelt  und  unnötige  Verteuerungen  der  Ware
verhindert  werden  konnten,  und  daß
3.  die  Verteilung  der  gesamten  Herstellung  an  Fischkonserven
so  gestaltet  wurde,  wie  es  die  allgemeinen  Ernährungsverhältnisse
erforderlich  erscheinen  ließen.
Diese  Ausgaben  konnten  nur  dann  befriedigend  gelöst  werden, ­
  wenn  an  die  Stelle  der  beliebigen  Verarbeitung  von  Fischen
und  des  freien  Verkehrs  mit  Fischkonserven  ein  Zustand  trat,  der
allein  nach  kriegswirtschaftlichen  Grundsätzen  aufgebaut  war.
Wenn  der  Fabrikant  die  Fische,  die  er  zur  Fortführung  seines  Geschäftes ­
  brauchte,  jederzeit  aus  dem  Markte  nehmen  konnte,  so  war
niemals  zu  verhindern,  daß  in  die  Räuchereien  und  Marinieranstalten ­
  auch  große  Mengen  solcher  Fische  wanderten,  die  dem
Verbrauche  besser  in  frischem  Zustande  zugeführt  worden  wären.
Es  mußten  Einrichtungen  geschaffen  werden,
denen  alle  aus  d  e  m  A  u  s  l  a  n  d  e  kommenden  u  n  d
v  o  n  unserer  eigenen  Fischerei  a  n  g  e  f&amp;gt;  r  o  dj  t  e  n
Fische  zugef  U  h  r  t  w  u  r  d  e  n,  und  die  darüber  zu  entscheiden
hatten,  welche  Fischsorten  und  Fischmengen  frisch  in  den  Verkehr
gebracht  und  welche  der  Industrie  zum  Zwecke  der  Verarbeitung
überwiesen  werden  sollten.
Ferner  war,  solange  die  Fabrikanten  selbst  die  Erzeugnisse
absetzten,  die  sie  aus  den  ihnen  zugeteilten  Rohstoffen  herstellten,
an  eine  gründliche  und  ihren  Zweck  erfüllende  li  b  e  r  w  a  ch  u  n  g

il*
        <pb n="166" />
        164

der  P  r  c  i  s  c  nicht  zu  denken.  Da  die  Preise  der'Fische  und  der
zu  ihrer  Verarbeitung  erforderlichen  Zutaten  und  Bedarfsgegenstände, ­
  erheblichen,  zum  Teil  sogar  täglichen  Schwankungen
unterworfen  waren,  konnte  bei  beanstandeten  Lieferungen  -gar  nicht
festgestellt  werden,  ob  die  Konserven  aus  den  vom  -Fabrikanten
teuer  oder  billig  eingekauften  Vorräten  hergestellt  waren.  Die
Tabellen  über  angemessene  Fabrikations-  und  Handelsunkosten,
die  auf  Grund  von  Verhandlungen  zwischen  der  Volkswirtschaftlichen ­
  Abteilung  des  Kriegsernährungsamtes  und  dem  Verein  der
Fischindustriellen  Deutschlands  im  Oktober  1916  herausgegeben
worden  waren,  erleichterten  allerdings  den  Preisprüfungsstellen
und  den  Gerichten  die  Kontrolle  über  die  Preise  der  Fischkonserven,
aber  sie  verhinderten  nicht,  daß  weitherzige  Fabrikanten  ungestraft ­
  Gewinnaufschläge  machen  konnten,  die  das  vom  kriegswirtschaftlichen ­
  Standpunkte  aus  zulässige  Maß  bei  weitem  überschritten. ­

Nur  dann  war  die  Gewähr  dafür  gegeben,  daß  ibiie  Erzeugnisse ­
  der  Fischindustrie  zu  denkbar  billigsten  Preisen  aus  den  Fabriken ­
  herausgingen,  w  e  n  n  ü  i  e  Fabrikanten  die  ihnen
zugewiesene  Rohware  z  u  genau  festgesetzten
Lohnsätzen  verarbeiteten,  und  wenn  der  Absatz ­
  der  Erzeugnisse  Stellen  ü  b  e  r  t  r  a  g  e  n  w  u  r  i&amp;gt;  c,
die  keinen  Vorteil  davon  hatten,  höhere  Preise  zu  fordern,  als  zur
Deckung  ihrer  Unkosten  unbedingt  erforderlich  war.  Auch  eine
zweckmäßige  Verteilung  der  Fischkonserven  auf  alle  Bedarfsgebiete
  konnte  leichter  durchgeführt  werden,  wenn  es  wenige
Stellen  gab,  die  in  den  Besitz  der  gesamten  deutschen  Produktion
an  zubereiteten  Fischen  gelangten.
4.  Die  Begründung  der  Kriegsgesellschaften.
Der  'Reichskominissar  für  Fischversorgung  gründete  daher  im
Dezember  1916  eine  Reihe  von  K  r  i  eg  s  ge  s  e  I  l  s  ch  a  f  t  e  n.
Diesen  wurden  alle  Fischerei-Erträge,  die  verarbeitet  werden  sollten, ­
  überwiesen.  Sie  sollten  die  für  die  Industrie  bestimmte  Rohware ­
  von  den  im  Geltungsbereiche  der  Gesellschaften  siegenden
fischind-ustriellen  Betrieben  in  Lohn  verarbeiten  lassen.
Die  Rohware  selbst,  die  aus  ihr  hergestellten  Erzeugnisse  und  die
sich  bei  der  Verarbeitung  der  Rohware  ergebenden  Nebenprodukte
(Rogen  und  Milch)  und  Fischabfälle  blieben  also  Eigentum  der
Gesellschaften.  Die  fischindustriellen  Betriebe  bekamen  für  die
Verarbeitung  einheitliche  Lohnsätze,  die  außer  der  Vergütung  für
        <pb n="167" />
        165

Arbeitslöhne,  Zutaten  und  Verpackungsmaterial  einen  angemessenen ­
  Verdienst  für  die  geleistete  Arbeit  enthielten.  Auf  Grund  einer
Fabrikations-llnkosten-Tabelle  (abgedruckt  in  den  „Mitteilungen
für  Preisprüfungsstellen"  Jahrgang  1916  S.  163,  None  Fassung
im  Jahrgang  1918  S.  25),  die  in  Konferenzen,  an  welchen  Vertreter ­
  der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kricgsernährnngsamtes,
  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung  und  der  Fischindustrie ­
  teilnahmen,  festgestellt  worden  ist,  wurden  Lohntabellen
zugrunde,  gelegt.  Tie  Art  ihrer  Verwendung  wird  in  dem  letzten
Aufsätze  dieses  Sammelbandes  über  die  „Preispolitik"  zahlenmäßig
näher  dargestellt.  Für  die  Aufbewahrung  und  pflegliche  Behandlung ­
  der  Nebenprodukte  (Nogen  und  Milch)  und  Fischabfälle  bekamen ­
  die  Fabrikanten  ebenfalls  einheitliche  Lohnsätze,'die  ihnen
einen  bescheidenen  Verdienst  gewährleisteten.
Im  K  ü  st  e  n  g  c  b  i  e  t  e  der  Nordsee  und  der  Ostsee  konnten
die  dort  gegründeten  K  r  ie  g  s-  F  i  s  ch  ha  nde  l  s  -  G  e  s  e  l  lschäften
  mit  der  Sorge  sowohl  für  die  Verarbeitung  der  Jndustrieware
  wie  mit  dem  Absatz  der  fischindustriellen  Erzeugnisse
betraut  werden.  Hier  reine  Jndustriegesellschaften  zu  schaffen,
erschien  unzweckmäßig.  Man  hätte  eine  doppelte  Verwaltung  gebraucht ­
  und  dadurch  nur  die  Erzeugnisse,  die  diese  Gesellschaften
in  den  Verkehr  brachten,  unnötig  verteuert.
Dagegen  war  es  nötig,  in  ibcrt  größten  Fischhandels-  und  Industrie ­
  -  Mittelpunkten  Hamburg  -  Altona  und  Geestemünde-Bremerhaven,
  sowie  im  Binnenlande  reine  Kriegs-Fisch-'
i  n  d  u  st  r  i  e  -  G  e  s  e  l  l  s  ch  n  f  t  e  n  zu  gründen,  weil  das  Fischgeschäft ­
  sich  hier  so  umfangreich  gestaltete  nnd  zudem  so  mannigfaltig ­
  war,  daß  eine  Scheidung  zwischen  Fischhandel  und  Fischindustrie ­
  dringend  geboten  schien.
AIs  solche  Kriegs-Fischindustrie-Gesellschaften  wurden  begründet: ­
  Kriegs-Fischindustrie  „Elbe"  G.  m.  b.  H.,  Altona,
Kriegs-Fischindustrie  „Weser"  G.  m.  b.  H.,  Geestemünde,  Binnenländische ­
  Kriegs-Fischindustrie  G.  m.  b.  H.,  Berlin.  Viel  später,
un  August  1917,  wurden  die  im  Westen.Deutschlands  liegenden
fischindustriellen  Betriebe  von  der  Binnenländischen  Kriegs-Fischindustrie ­
  G.  m.  b.  H.  abgezweigt  und  der  damals  gegründeten.
Westdeutschen  Fischhandeis-Gesellschaft  G.  in.  b.  H.  in  Köln  angeschlossen. ­

Über  den  A  n  f  b  a  u  n  n  d  d  a  s  W  e  s  e  n  dieser  Kriegsgcsellschaften
  möge  folgendes  bemerkt  werden:
Gesellschafter  der  reinen  Kriegs-Fischindustrie-Gesollschasten
sind  alle  einigermaßen  bedeutenden  Firmen  der  Fischindustrie
        <pb n="168" />
        166

im  Geltungsbereiche  der  Gesellschaft,  die  darauf  Anspruch
erheben,  von  der  Gesellschaft  an  Lohn  beschäftigt  zu  werden.  Das
erforderliche  Betriebskapital  wird  von  den  Gesellschaftern  im  Verhältnis ­
  zu  ihren  Jahresumsätzen  aus  den  letzten  Geschäftsjahren
aufgebracht  und  ihnen  mit  5  v.  H.  verzinst.  Die  Gesellschaft  soll
keinen  Gewinn  erzielen.  Sie  schlägt  auf  die  Waren,  die  sie  in
den  Verkehr  bringt,  einen  bestimmten  Aufschlag  aus,  der  die  Unkosten ­
  der  Gesellschaft  deckt  und  ihr  gestattet,  eine  Reserve  sür  unvorhergesehene ­
  Fälle  anzusammeln.  Bei  Auflösung  der  Gesellschaft ­
  wird  ein  etwa  vorhandenes  Gesellschaftsvermögen  wohltätigen ­
  Zwecken  zugeführt.  Die  Kriegsgesellschaften  sind  also
keine  Erwerbsgesellschaften,  sondern  gemeinnützige  Gesellschaften.
Die  Geschäftsführer  werden  in  der  Generalversammlung ­
  gewählt;  die  Wahl  muß  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgung ­
  bestätigt  werden.  Als  Geschäftsführer  von  Kriegs-Fischindustrie-Gesellschaften
  können  natürlich  nur  Herren  tätig  sein,
die  mit  der  Herstellung  von  Fischkonserven  und  mit  dem  Handel
in  diesen  Erzeugnissen  genau  vertraut  sind.
Mit  ganz  besonderen  Vollmachten  ist  der  A  &amp;gt;u  f  s  i  ch  t  s  r  a  t
der  Kriegs-Fischindustrie-Gesellschafton  ausgestattet.  Die  Mehrzahl ­
  der  Aufsichtsratsmitglieder  sind  vom  Reichskommissar  für
Fisch-versorgung  ernannt,  die  übrigen  Aufstchtsratsmitglieder  sind
von  den  Gesellschaftern  in  der  Gründungsversammlung  gewählt
worden.  Der  Aufsichtsrat  hat  außer  den  Rechten  und  Pflichten,  die
ihm  gesetzlich  obliegen,  die  Entscheidung  über  folgende  Fragen:
1.  er  bestimmt,  welche  Betriebe  in  Lohn  beschäftigt  wenden
sollen,
2.  er  bestimmt,  in  welchen:  Verhältnisse  die  einzelnen  Betriebe ­
  mit  Rohware  zu  beliefern  sind,
3.  er  erläßt  allgemeine  Anweisungen  über  die  Verarbeitung
der  Rohware,
4.  er  wacht  darüber,  daß  die  Verordnungen  und  Bestimmungen ­
  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung  und  anderer  Behörden ­
  gewissenhaft  befolgt  werden,
5.  er  entscheidet  über  den  Ausschluß  von  Betrieben  von  der
Belieferung,
6.  er  entscheidet  über  alle  Eingaben,  die  in  Verfolg  der  Bekanntmachung ­
  von:  15.  Februar  1917  über  den  Absatz  von  Zubereitungen ­
  von  Fischen  an  die  Gesellschaft  gelangen.
Dadurch,  daß  die  Mehrzahl  der  Aufsichtsratsmitglieder
keinen  unmittelbaren  geschäftlichen  Vorteil  von  der  Gesellschaft
        <pb n="169" />
        167

haben,  ist  die  Gewähr  dafür  gegeben,  daß  die  Gesellschaft  ausschließlich ­
  nach  kriegswirtschaftlichen  Erfordernissen  geleitet  wird.
Die  Fischhandels-Gesellschaft  „Westpreußen"  G.  m.  b.  H.  in
Danzig  und  die  Schleswig-Holsteinische  Fischhandels-Gesellschaft  m.
b.  H.  in  Kiel  sowie  deren  Zweigstelle  in  Eckernförde  ließen  bereits
im  Dezember  1916  Fische  in  Lohn  verarbeiten.  Die  übrigen  Gesellschaften ­
  nahmen  die  Herstellung  und  den  Absatz  von  Fischkonserven
  in  der  ersten  Hälfte  des  Januar  1917'  auf,  so  daß  die
Organisation  von  Mitte  Januar  1917  an  auf  der  ganzen  Linie  in
vollem  Betriebe  war.
5.  Die  Richtlinien  für  die  Verarbeitung  der  Seefische.
Damit  alle  Kriegsgesellschaften  nach  einheitlichen  und  kriegswirtschaftlichen ­
  ■  Grundsätzen  arbeiteten,  wurden  '  vom  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  Anfang  Januar  1917  „R  ichtl
  i  n  i  e  n  für  die  Verarbeitung  von  Fische  u"  herausgegeben, ­
  die  in  großen  Zügen  alle  Gesichtspunkte  festlegten,  nach
welchen  die  Verarbeitung  von  Fischen  und  der  Verkehr  mit  Fischkonserven
  geregelt  werden  sollte.
Es  wurde  bestiinmt,  daß  frische  Fische  grundsätzlich  nicht  zu
Näucherwaren  oder  Dosenkonserven  verarbeitet  werden  dürften;
diese  sollten  soweit  irgend  möglich  frisch  in  den  Verkehr  gelangen.
Ganz  ließ  sich  indessen  dieser  Grundsatz  nicht  durchführen,  denn  es
stellte  sich  bald  heraus,  daß  einzelne  Fischsorten,  u.  a.  Haifische,
Rochen  und  Hornsische  in  frischem  Zustande  wicht  gern  gekauft
wurden.  Sie  mußten  daher,  wenn  sie  für  die  Volksernährung
nicht  ganz  verloren  gehen  sollten,  zum  großen  Teil  den  Räuchereien
und  Fischkonserven-Fabriken  zugeführt  werden.  Ferner  mußten
in  Zeiten  großer  Massenzufuhren  und  bei  Absatzschwierigkeiten,
wie  sie  durch  Berkehrssperren,  übermäßig  warme  Witterung  usw.
hin  und  wieder  entstanden  sind,  die  Konservenfabriken  zuweilen
als  Helfer  in  der  Not  dienen.  Es  kam  auch  vor,  daß  Fische  bei
der  Ankunft  auf  den  Zentralfischmärkten  oder  auf  den  Sammclstellen
  der  heimischen  Fischerei  schon  durch  irgendwelche  Einflüsse
sehr  gelitten  hatten,  so  daß  sich  ein  Weiterversand  in  frischem  Zustande ­
  verbot.  Diese  Fische  konnten  für  die  menschliche  Ernährung
oft  gerettet  werden,  wenn  sie  den  am  Platze  ansässigen  Fabrikanten
zu  schleunigster  konservenmäßigen  Verarbeitung  überwiesen
wurden.  Natürlich  wurde  denn  auch  die  Fischindustrie  in  diesen
Fallen  in  Anspruch  genoinmeu.
        <pb n="170" />
        Die  Fische,  ibie  zur  Verarbeitung  bestimmt  waren,  sollten
nach  den  Anweisungen  der  Aufsichtsräte  der  Gesellschaften  den
im  Geltungsbereiche  Her  Gesellschaften  gelegenen  fischindustriellen
Betrieben  überwiesen  werben.  AIs  erster  Grundsatz  für  die  Verarbeitung ­
  sollte  gelten:  bei  der  Art  der  Verarbeitung  von  Heringen, ­
  Fischen  und  ander  en  Fischer  ei  er  gebnissen  darf  nicht  maßgebend ­
  sein,  was  für  den  Fabrikanten  am  vorteilhaftesten  und
bequemsten  ist,  sondern  ausschlaggebend'soll  allein  die  Frage  sein:
„womit  ist  dem  Verbraucher  am  meisten  gedient?"  Da  den  Abnahmestellen ­
  vor  allen  Dingen  barmn  zu  tun  war,  Räucherfische ­
  zu  bekommen,  weil  diese  dem  Volksgeschmack  am  meisten
zusagen  und  weil  sie  ihres  Fettgehaltes  wegen  vorzüglich  als
Brotaufstrichmittcl  zu  verwenden  sind,  so  wurde  bestimmt,  daß
alle  Fische,  die  zur  Herstellung  einer  brauchbaren  Räucherwarc
irgendwie  geeignet  wären,  geräuchert  werden  sollten.  Das  empfahl ­
  sich  auch  deshalb,  weil  das  Abräuchern  der  Fische  bas  billigste
Verfahren  der  Verarbeitung  ist.
Auch  bezüglich  ber  HerstelIung  von  D  o  s  e  n  k  o  n  s  e  r  -
v  e  n  würbe  ben  Gesellschaften  zur  Pflicht  gemacht,  jederzeit  gewissenhaft ­
  die  Frage  zu  prüfen:  welche  Arten  von  Marinaden
können  am  zweckmäßigsten  aus  der  überwiesenen  Rohware  hergestellt ­
  werden?  Die  Geschäftsführer  der  Gesellschaften  hatten  den
in  Lohn  beschäftigten  Betrieben  entsprechende  Anweisungen  zu
geben.  Da  die  Preise  der  zubereiteten  Fische  auch  bei  dem  einfachsten ­
  Herstellungsverfahren  infolge  der  hohen  Einstandspreise
der  Rohware,  der  Zutaten  und  der  Verpackungen  ungewöhnlich
hoch  waren,  mußte  das  Hauptgewicht  darauf  gelegt  werden,  bei
der  Verarbeitung  der  Fische  jede  weitere  unnötige  Verteuerung
zu  vermeiden.  Die  Herstellung  von  Luxuswaren  wurde  daher  in:
allgemeinen  untersagt.  Ebenso  sollten  Fischpasten,  Fischwürste  und
ähnliche  Erzeugnisse  nicht  hergestellt  werden,  weil  die  Erfahrung
gelehrt  hatte,  baß  diese  in  ihrer  überwiegenden  Mehrzahl  das
Prädikat  „teuer  und  schlecht"  verdienten.  Nur  einigen  Fabrikanten, ­
  die  nachweisbar  wirklich  gute  Pasten  oder  Fischwürstc  in
den  Verkehr  brachten  und  als  durchaus  zuverlässig  bekannt  waren,
wurde  gestattet,  solche  Waren  herzustellen.  Die  Genehmigung
wurde  jedoch  in  jedem  einzelnen  Falle  an  die  Bedingung  geknüpft,
daß  diese  Betriebe  entweder  von  der  zuständigen  Kriogs-Fischindustrie-Gesellschaft
  oder  von  ihrer  Kommunalbchörbe  genau
überwacht  und  daß  die  Erzeugnisse  von  einer  dieser  Stellen  abgenommen ­
  und  in  den  Verkehr  gebracht  wurden.
        <pb n="171" />
        169

Zwecks  Herstellung  billiger  Konserven  mußte  auch  die
Frage  geregelt  wenden,  in  welchen  P  a  ck  u  n  g  e  n  R  ä  u  ch  e  r  -
fische  und  M  a  r  i  n  a  d  e  n  in  den  Verkehr  gebracht
&amp;gt;  werden  sollte  n.  In  Friedenszeiten  wurden  besonders
Qualitätswaren  in  Kisten  und  Dosen  gehandelt,  die  sowohl  hinsichtlich ­
  der  Größe  wie  auch  hinsichtlich  der  Form  die  mannigfaltigsten ­
  Abweichungen  zeigten.  Während  der  Kriegszeit  hatte  sich
die  Zahl  der  Kisten-  und  Dosensorten  infolge  des  Bedürfnisses
nach  Packungen,  die  zu  Feldpostsendnngsn  geeignet  waren,  noch
erheblich  vermehrt.  Im  Herbst  1916  stellten  innere  Blechdosenfabriken ­
  nicht  weniger  als  etwa  250  Dosensorten  für  die  Fischindustrie ­
  her.  '2&amp;gt;te  kleinen  Packungen  mußten  samt  und  sonders
ausgeschaltet  werden,  weil  sie  die  Ware  -unnötig  verteuerten.  Aus
dem  großen  Wirrwarr  der  übrigen  Kisten-  und  Dosensorten  wurden ­
  die  unbedingt  notwendigen  ausgewählt.  Diese  allein  sollten
als  Verpackung  für  Räucherfische  oder  Marinaden  gelten.  Da
einzelne  Firmen  noch  erhebliche  Lagerbestände  an  abweichenden
Dosen-  und  Kistensorten  hatten,  wurde  ihnen  gestattet,  diese  während ­
  einer  kurz  bemessenen  Übergangsfrist  zu  verwenden.  Der
Blechersparnis  wegen  sollten  Marinaden  nach  Möglichkeit
in  Tonnenpacknng  verschickt  werden.  Schließlich  wurde
noch  genau  festgelegt,  wieviel  Netto-Fischgewicht
  -die  einzelnen  Pack  u  n  g  e  n  enthalten
mußt  ein  Den  Gesellschaften  ivurde  zur  Pflicht  gemacht,  ihr
ganz  besonderes  Augenmerk  darauf  zu  richten,  daß  die  gar  Ablieferung ­
  gelangenden  Räucherfische  und  Marinaden  bestimmungsgemäß ­
  gepackt  waren.
Eine  A  u  s  n  a  h  ni  e  st  eiln  n  g  wurde  der  p  o  m  m  e  r  s  ch  e  n
F  ei  n  m  a  r  i  n  a  d  e  n  -  I  n  d  u  st  r  i  e  eingeräumt.  Diese  stellt
seit  vielen  Jahrzehnten  eine  sehr  feine  Marinade  in  kleinen  Tafel-Packungen
  her,  die  sich  nicht  nur  in  Deutschland  bei  allen  Verehrern ­
  besonders  schmackhafter  Fischdelikkitessen  großer  Beliebtheit
erfreut,  sondern  auch  in  Friedenszeiten  in  großem  Umfange  nach
Frankreich,  Großbritannien,  Rußland,  Lsterreich-Ungarn  usw.  vorschickt
  wurde.  Es  bestand  die  Gefahr,  daß  diese  wertvolle  Industrie
für  alle  Zeiten  vernichtet  würde,  wenn  man  sie  gezwungen  hätte,
ebenfalls  ausschließlich  Massenware  herzustellen.  Auch  wäre  das
insofern  eine  Härte  gewesen,  als  die  kleinen  Hommerschen
Marinierbetriebe  ans  die  Herstellung  von  Massenware  in  großen
Packungen  .gar  nicht'  eingerichtet  waren  und  bei  dieser  Verarbeitungsweise
  nicht  ans  ihre  Kosten  gekommen  wären.
        <pb n="172" />
        170

Schließlich  wurde  noch  angeordnet,  daß  sämtliche  Packungen,
und  zwar  sowohl  die  für  Räucherwaren  wie  die  für  Marinaden,
eine  ordnungsmäßige  äußer  e,  Auszeichnung  erhielten.
Diese  Auszeichnung  sollte  enthalten:
1.  den  Namen  der  Gesellschaft,  in  deren  Auftrag  die  Waren
angefertigt  sind  und  verschickt  werden,
2.  den  Namen  und  die  Adresse  des  Herstellers  und
,  3.  das  Netto-Fischgewicht.
Die  Dosen  mußten  autzerdom  aus  Grund  der  V  e  r  o  r  d  -
n  u  n  g  v  o  m  25.  M  a  i  1916  'betreffend  die  äußere
Kennzeichnung  von  Waren  Angaben  über  das  Datum  der
Herstellung  und  'den  Kleinhandelspreis  tragen;  auf  die  anderen
Verpackungen,  die  nicht  zur  verpackten  Weitergabe  der  Ware  im
Kleinhandel  bestimmt  sind,  paßt  die  Verordnung  nicht.
6.  Das  Kontrollverfahren  und  der  Verkehr  zwischen  Fabriken
und  Kriegsgesellschaften.
Da  zubereitete  Fische  zum  Teil.leicht  verderbliche  und  zum
andern  Teil  nur  bedingt  haltbare  Nahrungsmittel  sind,  können
die  Jndustriegesellschaften  die  fertig  gestellten  Waren  nicht  an  eine
Zentralstelle  abliefern  lassen,  damit  sie  von  dort  aus  versandt
werden,  sondern  der  Versand  muß  sofort  nach
Fertigstellung  d  e  r  Konserven  nach  d  e  n  Anweisungen ­
  der  Gesellschaft  v  o  n  d  e  n  L  o  h  n  b  e  t  r  i  e  b  e  n
aus  erfolgen.  Die  Geschäftsführer  der  Gesellschaft  können
sich  daher  in  den  meisten  Fällen  gar  nicht  vor  Abgang  der  Waren
durch  den  Augenschein  davon  überzeugen,  ob  die  in  ihrem  Aufträge ­
  hergestellten  Konserven  ordnungsgemäß  hergestellt  und  gepackt ­
  sind.  Erschwert  wird  die  Kontrolle  weiter  dadurch, ­
  daß  auch  ibie  zur  Verteilung  gelangende  Rohware  nicht
immer  vor  der  Verteilung  an  die  Lohnbctriebe  von  den  Gesellschaften ­
  besichtigt  werden  kann,  vielmehr  meistens  von  den  Einfuhrgesellschaften ­
  nach  einem  von  den  Gesellschaften  aufgegebenen
Schlüssel  an  die  in  Lohn  beschäftigten  Betriebe  geschickt  werden
muß.  Die  Sendungen  weisen  vielfach  erhebliche  Untergewichte
auf,  teils  infolge  unreeller  Packungen  seitens  der  Exporteure  im
Auslande,  teils  infolge  des  natürlichen  Schwundes,  der  je  nach
der  Art  der  Ware,  der  Beförderungsdauer  und  der  Witterung
ganz  verschieden  ist.  Infolgedessen  ist  ein  scharfes  Konti ­
  o  I  l  v  e  r  f  a  h  r  e  n  unumgänglich  notwendig.  Von
        <pb n="173" />
        171

einer  gut  Lurchdachten  und  bis  in  -alle  Einzelheiten  wirksamen
Kontrolle  hängt  die  gedeihliche  Arbeit  der  Gesellschaften  im
wesentlichen  ab.  Versagt  die  Kontrolle,  so  gehen  sehr  leicht  große
Werte  verloren,  auch  leidet  allgemein  die  Güte  der  Konserven.
Besonders  schwierig  -ist  natürlich  die  Durchführung  einer  ausreichenden ­
  und  wirksamen  Kontrolle  bei  solchen  Gesellschaften,  deren
Lohnbetriebe  weit  zerstreut  liegen.
Das  Kontrollverfahren  der  Kriegsgesellschasten  ist  nicht
überall  gleich.  Die  einzelnen  Gesellschaften  haben  sich  meistens
auf  Grund  der  besonderen  örtlichen  Verhältnisse,  die  in  allen
Gebieten  verschieden  sind,  ihren  eigenen  Überwachungsdienst  eingerichtet. ­
  Im  wesentlichen  wird  die  Controlle  n  a  ch  folgenden ­
  Grundzügen  g  e  h  a  nd  h  a  b  t:  Die  in  Lohn  beschäftigten ­
  Fabrikanten  sind  verpflichtet,  alle  Rohwaren,  die  ihnen
zur  Verarbeitung  überwiesen  werden,  sofort  nach  d  e  m  Eintreffen ­
  auf  ihre  Qualität  und  auf  ihre  Packung  hin  zu
prüfen.  Etwaige  Mängel  sind  der  Geschäftsstelle  der  Gesellschaft ­
  sofort  telegraphisch  oder  telephonisch  mitzuteilen,  damit  die
Geschäftsführer  gegebenenfalls  die  Lieferung  besichtigen  lassen  und
den  Minderwert  rechtzeitig  reklamieren  können.  Für  etwaige
Schäden,  die  sich  daraus  ergeben,  daß  der  Fabrikant  Mängel  der
ihm  anvertrauten  Rohware  gar  nicht  oder  zu  spät  meldet,  kann  er
von  der  Gesellschaft  ersatzpflichtig  gemacht  werden.
Nach  der  Verarbeitung  der  Rohware  muß  der  Fabrikant
seiner  Gesellschaft  sofort  m  itteilen,  wie  viele  Kisten  Räucherfische ­
  oder  wie  viele  Können  bzw.  Dosen  Marinaden  er  aus  der
ihm  überlassenen  Partie  Rohware  hergestellt  hat.  Er  -bekommt
dann  sofort  Anweisung,  an  welche  A-b  n  a  h  in-e  ft  e  11  e  n
d  i  e  W  a  r  e  z  u  s  ch  i  ck  e  n  i  st.
In  eine  sogenannte  S  chw  i  ndu  n  g  s  ta  b  e  I  l  -e  wird  genau
eingetragen,  wie  viele  Kisten  bzw.  Dosen  fertiger  Ware  die  verschiedenen ­
  Fabrikanten  aus  den  ihnen  überlassenen  Mengen  Rohware ­
  Hergestellt  haben,  und  in  welchem  anteilsmäßigen  Verhältnis
die  abgelieferte  Fertigware  zu  der  gelieferten  Rohware  steht.
Außerdem  ist  für  jeden  Lohnbetrieb  -ein  besonderes  Kontrollbuch
angelegt,  in  welches  das  Ergebnis  der  jedesmaligen  Lohnarbeit
eingetragen  wird.  Die  Geschäftsführung  kann  daher  jederzeit  sofort ­
  -erkennen,  welche  Betriebe  die  erforderliche  Menge  Fertigware
abgeliefert  haben,  und  welche  unter  dem  normalen  Durchschnitt
zurückgeblieben  sind.
Bei  der  Ablieferung  der  Fertigware  muß  -allerdings  berücksichtigt ­
  werden,  daß  heute  in  allen  Nahrungsmittelbetrieben  sehr
        <pb n="174" />
        172

biet  gestohlen  wird.  Vertu  st  e  d  u  r  ch  D  i  e  b  st  a  h  I  sind  auch
bei  iber  schärfsten  Kontrolle  gar  nicht  zu  verhindern.  Es  würde
ungerecht  sein,  wenn  der  Fabrikant  für  jeden  Schaden,  der  durch
Diebstahl  bei  der  Verarbeitung  entsteht,  ersatzpflichtig  gemacht
würde.  Wohl  aber  kann  von  dem  Fabrikanten  verlangt  werden,
daß  er  durch  -geeignete  Maßnahmen  dafür  Sorge  trägt,  daß  das
Übel  keinen  allzu  großen  Umfang  annimmt.  Durch  die  Erfahrung ­
  lernen  die  Leiter  der  Gesellschaften  bald,  wie  'hoch  vom
Hundert  der  Satz  an  fertiger  Ware  sein  muß,  der  von  einem
einigermaßen  gut  eingerichteten  und  überwachten  Betriebe  unbedingt ­
  zurückerwartet  werden  darf.  Wird  dieses  Mindestmaß
nicht  abgeliefert,  fo  kann  die  Firma  verpflichtet  werden,  den  Wert
der  Warenmenge  zu  ersetzen,  die  zu  wenig  abgeliefert  wurde.
Die  Schwindungstabelle  gibt  dem  Aufsichtsrate  wertvolle
Fingerzeige  für  die  Verteilung  der  zur  Verarbeitung
bestimmten  Rohware  auf  die  von  der  Gesellschaft  beschäftigten
Lohnbetriebe.  Es  ist  nicht  nur  für  die  Gesellschaft,  sondern  auch
für  die  Versorgung  unseres  Vaterlandes  mit  Fischen  wichtig,  daß
die  Fische  in  solchen  Betrieben-  geräuchert  oder  mariniert  werden,
die  befriedigende  Mengen  von  Fertigware  zurückliefern.  Es  ist
daher  nur  natürlich,  daß  diese  Betriebe  bei  der  Belieferung  mit
Rohware  bevorzugt  werden.  Betriebe,  die  trotz  mehrfacher  Verwarnungen ­
  schlecht  abliefern,  können  durch  Beschluß  des  Auffichtsrates ­
  von  der  Belieferung  ausgeschlossen  werden.  Dadurch,  daß
-die  zurückgelieferten  Warenmengen  genau  kontrolliert  werden  und
jedesmal  sofort-gegen  solche  Betriebe  eingeschritten  wird,  die  zu
geringe  Mengen  fertiger  Ware  zurückliefern,  werden  die  nachlässigen ­
  Fabrikanten  gezwungen,  die  Arbeit  in  ihren  Betrieben
so  einzurichten,  daß  die  ihnen  anvertraute  Rohware  wirtschaftlich ­
  verarbeitet  wird,  daß  Abgänge  durch  Diebstahl  auf  ein
Mindestmaß  herabgedrllckt  werden.
Die  -Gesellschaften  muhten  sich  aber  auch  die  weitere  Aufgabe
stellen,  darüber  zu  wachen,  daß  alle  Fabrikanten,  die  von  ihnen  in
Lohn  beschäftigt  wurden,  reell  gepackte  u  n  d  wirklich
gute  Konserven  ablieferten.  Wenn  sich  auch  die
meisten  Fabrikanten  ernstlich  bemühten,  bei  der  Lohnarbeit  ebenso
gewissenhaft  zu  arbeiten,  wie  sie  es  getan  hatten,  als  sie  ihre
Fabrikate  für  eigene  Rechnung  in  den  Verkehr  brachten,  so  gab
es  doch  überall  auch  solche,  die  entweder  aus  Eigennutz  oder  aus
Gleichgültigkeit  Waren  ablieferten,  die  Anlaß  zu  lebhaften  und
berechtigten  -  Beschwerden  gaben.  Einzelne  Fabrikanten  suchten
sich  dadurch,  einen  Vorteil  zu  verschaffen,  daß  sie  zu  wenig  Ware
        <pb n="175" />
        in  die  Tonnen,  Dosen  und  Kisten  packten;  -andere  sparten  an  den
Zutaten,  die  erforderlich  sind,  um  die  Waren  schmackhaft  zu  machen;
noch  -andere  ließen  es  an  der  erforderlichen  peinlichen  Sorgfalt
-bei  der  Verarbeitung  fehlen.  Der  Kampf  gegen  diese  schlechten
Lieferer  war  -außerordentlich  schwer,  weil  die  Gesellschaften  unmöglich ­
  jede  -abgehende  Warensendung  auf  Packung  und  Güte  hin
prüfen  konnten  und  sich  im  wesentlichen  darauf  -beschränken
mußten,  Stichproben  vorzunehmen.
Die  Gesellschaften  stellten  K  o  n  t  r  o  l  I  e  u  r  -e  an,
welche  die  in  Lohn  beschäftigten  fisch-industriellen  Betriebe  häufig
besuchen,  um  sich  davon  zu  überzeugen,  wie  in  den  einzelnen  Betrieben ­
  gearbeitet  wind.  Diese  -haben  die  Arbeitsräume  und  die
technischen  Anlagen  einzusehen  und  festzustellen,  ob  die  Vorbedingungen ­
  für  schnelle,  saubere  -und  wirtschaftliche  Verarbeitung
der  Rohware  gegeben  sind.  Sie  haben  ferner  die  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  zu  -beobachten,  um  sich  davon  zu  überzeugen,  ob  -die
Verarbeitung  der  Rohware  sauber  und  fachmännisch  einwandfrei
betrieben  wird.  Etwa  vorhandene  Vorräte  an  fertig  gepackten
und  versandbereiten  Waren  werden  auf  Packung,  Güte,  Geschmack
usw.  geprüft.  Schließlich  haben  die  Kontrolleure  festzustellen,  ob
die  allgemeinen  und  besonderen  Anweisungen,  die  -bezüglich  der
Kennzeichnung  und  des  Versands  gegeben  worden  sind,  befolgt
werden.
Die  Geschäftsführer  der  Gesellschaften  lassen  sich  auch  hin  und
wieder  von  den  Lohnbetrieben  Proben  kommen,  um  sie
genau  zu  untersuchen.  Auch  die  Abnahmestellen  werden  vielfach
gebeten,  Probesendungen  an  die  Gesellschaft  einzusenden,  damit
diese  sich  -davon  überzeugen  kann,  ob  -alle  Lohnbetrieb-e  ordnungsgemäß ­
  und  den  Bestimmungen  entsprechend  arbeiten.
Die  beste  Kontrolle  besteht  jedoch  darin,  daß  die  A  b  n  a  h  m  est
  e  l  l  e  n  von  den  Herstellern  der  ihnen  gelieferten  zubereiteten
Fische  nicht  abhängig  sind.  Die  Gesellschaften  liefern  die  Waren;
sie  stellen  sie  in  Rechnung,  und  sie  sind  auch  die  Stelle,  die  allein
über  Beschwerden  und  Reklamationen  zu  entscheiden  hat.  Durch
ihren  Geschäftsverkehr  mit  den  Abnahinestellen  sind  die  Leiter  der
Gesellschaften  genau  darüber  unterrichtet,  ob  in  den  von  ihnen
beschäftigten  Lohnbetrieben  gewissenhaft  und  -mit  Geschick  gearbeitet ­
  wird,  oder  ob  Veranlassung  zu  einer  -besonders  scharstn
Überwachung  vorliegt.
Gegen  Fabrikanten,  die  trotz  mehrfacher  Verwarnungen  ihre
Pflicht  nicht  erfüllen,  muß  natürlich  rücksichtslos  vorgegangen
        <pb n="176" />
        werden;  sie  werden  erforderlichenfalls  entweder  vorübergehend
oder  dauernd  von  der  Belieferung  lausgeschlossen.
Erfreulicherweise  sind  die  Verfehlungen  der  Lohnbetriebe
immer  seltener  geworden.  Das  ist  zunächst  dem  außerordentlichen
Geschick  und  Pflichteifer  der  Leiter  der  Gesellschaften  und  der
Kräfte,  die  sie  zur  Mitarbeit  heranzogen,  zu  danken.  Solche
Fabrikanten,  die  geneigt  waren,  es  mit  ihren  Pflichten  nicht  ganz
ernst  zu  nehmen,  erfuhren  bald,  daß  sie  auf  die  Dauer  ihre  Sonderzwecke ­
  doch  nicht  erreichten,  und  daß  sie  besser  daran  taten,
wenn  sie  gewissenhaft  ihre  Pflicht  erfüllten.  Dann  aber  haben  sich
manche  Fabrikanten,  die  sich  anfänglich  nicht  in  die  neuen^Verhältnisse
  hineinfinden  konnten  und  sich  daher  nur  mit  Unlust  und
Widerstreben  an  der  gemeinsamen  Arbeit  beteiligten,  mit  der  Zeit
von  der  Berechtigung  und  Notwendigkeit  des  neuen  Systems  der
Verarbeitung  von  Fischen  und  des  Verkehrs  mit  Fischkonserven
überzeugt.
7.  Die  Regelung  für  die  noch  im  freien  Handel  befindlichen
Fischprodukte.
Wie  bereits  erwähnt  wurde,  befanden  sich  alle  Fische  verarbeitenden ­
  Kriegsgesellschaften  von  Mitte  Januar  1917  au  in
voller  Tätigkeit.  Von  diesem  Zeitpunkte  an  wurden  alle  Fische,
die  von  unseren  Kriegsgefellschafton  erfaßt  wenden  konnten,  soweit
sie  zur  konservenmäßigen  Verarbeitung  bestimmt  waren,  nur  noch
im  Aufträge  der  Gesellschaften  in  Lohn  verarbeitet.  I  m  f  r  e  i  e  u
Handel  befanden  sich  jedoch  noch  große  Mengen  von  Salzfischen,
  Salzmuscheln,  Salzkrabben,  Robbenfleisch  usw.  Manchen
Gemeinden,  die  sich  mit  großen  Mengen  derartiger  Waren  eingedeckt ­
  hatten,  fehlte  es  an  Absatz.  Sie  suchten  die  unverkäuflichen
Fischerei  -  Erzeugnisse  an  den  freien  Handel  abzustoßen.  Die
Fischindustrie  konnte  sich  daher  immer  noch  mit  großen  Mengen
von  Rohware  eindecken  und  die  aus  ihnen  hergestellten  Konserven ­
  für  eigene  Rechnung  in  den  Verkehr  bringen.  Manche
fischindustriellen  Betriebe  standen  nicht  nur  im  Dienste  der  Gesellschaften, ­
  sondern  sie  verarbeiteten  auch  Rohware  aus  eigenen  Beständen. ­
  Das  führte  zu  mancherlei  Unzuträglichkeiten.  Einerseits ­
  wurde  den  Geschäftsführern  der  Gesellschaften  die  Kontrolle
sehr  erschwert,  anderseits  aber  widmeten  sich  die  Fabrikanten  vielfach ­
  mit  besonderem  Eifer  der  Verarbeitung  ihrer  eigenen  Rohware ­
  und  betrachteten  die  pünktliche  Verarbeitung  der  Gesellschaftsware ­
  als  Nebensache.
        <pb n="177" />
        In  erheblichem  Umfange  wurde  die  im  freien  Verkehr  befindliche ­
  Rohware  von  den  neuen  f  i  s  ch  i  n  d  n  st  r  i  e  l  I  e  n  Kriegsgründungen ­
  aufgesogen,  die  von  den  Kriegs-Fischindustrie-Gesellschaften
  nicht  beliefert  wurden.  Wie  wir  bereits  an  anderer
Stelle  bemerkten,  war  unter  den  vielen  Konservenarten,  die  diese
auf  den  Markt  warfen,  wenig  Gutes.  Da  die  Preise  der  Rohware
zum  größten  Teil  durch  unvernünftigen  Einkauf  im  Auslande
oder  durch  Kettenhandel  unglaublich  in  die  Höhe  getrieben  waren,
und  da  die  Qualität  der  Rohware  häufig  stark  gelitten  hatte,  so
standen  dre  Preise  dieser  Erzeugnisse  vielfach  in  entgegengesetztein
Verhältnis  zum  Werte  der  Waren.
Diesen  Verhältnissen  wurde  durch  die  B  e  k  a  n  n  t  m  a  ch  u  n  g
des  Re  i  chs  ko  mm  i  ssar  s  für  Fischversorgung
über  den  Absatz  von  Zubereitungen  von  Fischen
vom  16.  Februar  1917  ein  Ende  bereitet.  8  1  Absatz  1  dieser
Bekanntmachung  lautet:
„Wer  Zubereitungen  von  Fischen  (Fischkonserven  aller
Art,  Räuchcrwaren,  Marinaden)  herstellt,  darf  die  Zubereitungen ­
  nur  mit  meiner  Genehmigung  oder  mit  Genehmigung
einer  von  mir  als  zuständig  bezeichneten  Stelle  absetzen."
Nach  8  2  der  Bekanntmachung  sollen  als  zuständige  Stellen
die  Kriegsgesellschaften  gelten,  in  deren  Verbreitungsgebiet  die
gewerbliche  Niederlassung  des  Herstellers  liegt.  —  Eine  ähnliche
Bekanntmachung  wurde  am  7.  März  1917  über  den  Absatz  von
Seemuscheln  veröffentlicht.
Vom  16.  Februar  1917  an  durfte  also  praktisch  genommen  kein
Gewerbetreibender  Zubereitungen  von  Fischen  zum  Zwecke  des
Weiterverkaufs  herstellen,  der  nicht  die  Erlaubnis  dazu  vom
Neichskommissar  für  Fischversorgung  oder  vom  Anfsichtsrate  der
zuständigen  Kriegsgesellschaft  erhalten  hatte.  Beide  Stellen  erteilten ­
  diese  Erlaubnis  mir  dann,  wenn  der  betreffende  Fabrikant
den  Nachweis  zu  führen  vermochte,  daß  er  imstande  sei,  eine
billige,  gute  und  schmackhafte  Konserve  herzustellen,  und  wenn
er  sich  mit  den  gleichen  Gewinnanfschlägen  begnügte,  wie  sie  den
in  Lohn  beschäftigten  Betrieben  zugebilligt  waren.  In  den
meisten  Fällen  wurde  die  Genehmigung  zum  Absatz  an  die  Bedingung ­
  geknüpft,  daß  der  Fabrikant  seine  gesamten  Erzeugnisse  an
die  zuständige  Gesellschaft  ablieferte  oder  daß  er  seine  Fischkonserven ­
  unter  der  Kontrolle  der  zuständigen  Kommnnalbehörden
in  den  Verkehr  brachte.
        <pb n="178" />
        ©egen  d  i  e  B  e  k  a  n  n  t  m  a  ch  &amp;gt;u  n  g  e  n  born  15.  Februar
1917  über  -beit  Absatz  bort  Zubereitungen  bon  Fischen  und  born
7.  März  1917  über  bett  Absatz  von  Zubereitungen  bon  Muschelit
ist  b  t  c  I  g  e  s  ü  ndigt  worden.  Infolgedessen  befanden  sich
noch  lange  große  Mengen  Fischkonserben  im  Verkehr,  deren  Herstellung ­
  und  Absatz  nicht  überwacht  wurde.  Diese  unerlaubte  Erzeugung ­
  hat  btel  Ärgernis  gegeben.  Sie  verschwand  erst  dann  mehr
und  mehr  aus  den  Schaufenstern  der  Fisch-  und  Delikatessengeschäfte, ­
  als  zahlreiche  G-ewerbtreibende  wegen  Vergehen  gegen  die
erwähnten  Bekanntmachungen  von  den  Gerichten  zur  Verantwortung ­
  gezogen  und  empfindlich  bestraft  worden  Waren.
8.  Zur  Wirtschaftslage  und  zu  den  Aussichten  der  Fischindustrie
für  das  Jahr  1918.
Zum  Schlüsse  noch  einige  allgemeine  Betrachtungen.
Seit  der  im  Dezember  1916  und  im  Januar  1917  durchgeführten ­
  Zentralisation  der  Verarbeitung  bon  Fischen  und  des
Absatzes  von  Fischkonserven  sind,  infolge  der  im  englischen  Aushungerungsplane ­
  liegenden  stets  schärferen  Abschneidung  unserer
Einfuhren,  Räucherfische  und  D  0  s  e  n  k  0  n  s  e  r  v  e  n
in  eiste  ns  sehr  knapp  gewesen.  Nur  borübergehend
konnten  alle  Bedarfsgebiete  ausreichend  mit  diesen  Nahrungsmitteln ­
  versorgt  werden.  Im  Mai  und  Juni  1917  war  freilich
der  Verbrauch  nicht  einmal  imstande,  die  Produktion  an  zubereiteten ­
  Fischen  aufzunehmen.
Infolge  der  Knappheit  an  Fischkonserben  hat  sich  in  Laienkreifen
  vielfach  die  Meinung  herausgebildet,  daß  die  begehrten
Räucherfische  und  Marinaden  durch  die  Kriegsgesellschaften
„we  g  0  r  g  a  n  i  s  i  e  r  t"  seien.  Ursache  und  Wirkung  wurden
berwechselt.  Nicht  weil  die  Organisation  kam,  wurden  die  Fische
knapp,  sondern  weil  die  Fische  knapp  wurden,  setzte  die  Organisation ­
  ein.  Nach  einer  Richtung  hin  hat  die  Organisation  der
Herstellung  bon  zubereiteten  Fischen  allerdings  einen  Hemmschuh
angelegt:  sie  hat  sich  bemüht,  alle  Fische,  die  der  Verbrauch  lieber
-in  frischem  Zustande  kauft,  der  konservenmätzigen  Verarbeitung
zu  -entziehen.  Was  dadurch  an  zubereiteter  Ware  weniger  verteilt ­
  werden  konnte,  konnte  an  Frischware  mehr  verteilt  werden.
Leider  war  es  infolge  der  Knappheit  an  Rohware  nicht  immer
möglich,  die  zahlreichen  fischindustriellen  Betriebe  ausreichend  und
regelmäßig  zu  beschäftigen.  Viele  Betriebe  lagen  oft
tage-  und  w  0  chenlang  voll  st  ä  n  d  i  g  st  i  l  l.  Die  Fabri-
        <pb n="179" />
        177

kanten  wußten  dann  oft  nicht-,  wie  sie  den  Staunn  eingearbeiteter ­
  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  den  sie  auch  in  .geschäftsflauen ­
  Zeiten  nicht  entlass-en  konnten  und  mochten,  nutzbringend
beschäftigen  sollten.  Unter  diesen  Verhältnissen  haben  die
Gesellschaften  im  Küstengebiete  der  Nordsee  und  der  Ostsee
weniger  gelitten,  denn  sie  erhalten  außer  der  Auslands-Ware
größere  oder  -geringere  Mengen  Rohware  von  der  heimischen
Fischerei.
Die  Knappheit  der  Rohware  legte  den  Gedanken  nahe,  die
f  i  s  ch  i  n  d  u  st  r  i  e  l  I  e  n  Betriebe  z  u  s  a  m  -in  e  n  z  u  I  e  g  e  n,
damit  einige  wenige  Betriebe  voll  ausgenutzt  werden  und  die  in
anderen  Betrieben  vorhandenen  Anlagen  und  Kräfte  eine  bessere
Verwendung  finden  konnten.  Jedoch  erwies  es  sich  nicht  -als
zweckmäßig,  diesen  Gedanken  auszuführen.
Wie  bereits  in  der  Einleitung  dieser  Arbeit  -erwähnt  wurde,  liefert
die  Fischerei  nicht  gleichmäßige  Erträge,  sondern  sie  überschüttet
Uns  zeitweise  ganz  unerwartet  mit  einem  ungeheuren  Fischsegen. ­
  Zeiten  überreicher  Zufuhren  haben  wir  auch  seit  der  ini
November  vorigen  Jahres  beginnenden  Zusammenfassung  sowohl
des  Handels  -mit  Fischen,  wie  der  Verarbeitung  von  Fischen  wiederholt ­
  gehabt.  So  -bekamen  wir  im  Dezember  1916  in  wenigen
Tagen  etwa  90  000  Kisten  Heringe  aus  Schweden.  Ende  Februar
und  Anfang  März  1917  erhielten  wir  wieder  in  wenigen  Tagen
gleich  große  Mengen  -Schwedenheringe.  Im  Mai  und  Juni  1917
-lieferten  -das  Ausland  und  unsere  eigenen  Fischereien  i-m  Küstengebiete
  der  Nordsee  -und  der  Ost-see.  so  r-i-eftge  Mengen  von  Schollen,
daß  nur  ein  kleiner  Teil  -als  Frischware  abgesetzt  werden  konnte.
Diese  gelegentlichen  großen  Zufuhren  konnten  nur  dann  dem
Verbrauche  zugeführt  werden,  wenn  auch  der  kleinste  -und  entlegenste ­
  Betrieb  zur  Mitarbeit  herangezogen  wurde.
Wenn  wir  in  den  Monaten  des  Frühjahrs  1918  auch  in  -der
Hauptsache  -auf  solche  Jndustrieware  angewiesen  sein  werden,  die  unsere ­
  heimische  Fischerei  liefert,  so  kann  doch  auch  diese  uns  N  b  e  rr
  aschung-en  bringen,  die  uns  zwingen,  alle  erreichbaren  fischindustriellen
  Betriebe  bis  zur  äußersten  Grenze  ihrer  Leistungsfähigkeit ­
  in  Anspruch  zu  nehmen.  Wir  erinnern  an  die  zeitweilig
reichen  Sprottenfänge  an  der  westpreutzischen  und  an
der  schleswig-holsteinischen  -Küste,  an  die  großen  S  i  -e  l  e  n  f  ä  n  g  -e
-in  der  Trav-emünder  Bucht  und  an  die  ungeheuren  Herings- ­
  und  Sprotten-Fänge  vor  der  Elbe-  und  Wesermündung.
  Fabriken,  die  erst  einmal  stillgelegt  worden  sind,  können
nicht  von  heute  rnt-f  morgen  wieder  betriebsfähig  gemacht  werden.-,
Tie  Fische  in  fcer  Krieaswirtschnst.  12
        <pb n="180" />
        sie  scheinen  für  die  Bewältigung  plötzlich  eintretender  Massenfänge ­
  aus.  Daher  mußte  man  auf  den  Gedanken  der  Zusammenlegung ­
  der  fischindustriellen  Betriebe  verzichten.
Fische  und  Zubereitungen  aus  Fischen  sind  Handelswaren,
die  seit  jeher  Anlaß  zu  zahlreichen  Meinungsverschiedenheiten ­
  zwischen  Versendern  und  Empfängern
gegeben  haben.  Das  liegt  zunächst  daran,  daß  Fischkonserven
leicht  verderbliche  Artikel  sind,  die  nicht  immer  die  Gefahren  des
Transportes  gut  überstehen.  Trifft  eine  Sendung  in  schlechtem
Zustande  ein,  so  glaubt  der  Empfänger  häufig,  daß  er  den  Minderwert ­
  nicht  zu  bezahlen  brauche,  oder  daß  er  die  Ware  wohl  gar
zur  Verfügung  stellen  könne,  obgleich  er  selbst  nach  dem  Handelsgesetzbuche ­
  die  Schäden,  die  sich  bei  der  Beförderung  einstellen,  zu
tragen  hat.  Außerdem  kann  der  Fabrikant  sich  nicht  immer  die
Rohware,  die  er  verarbeiten  will,  aussuchen,  sondern  er  muß  die
Fische  übernehmen,  die  von  der  Fischerei  angebracht  werden.
Diese  sind  je  nach  den  Fanggründen  und  der  Jahreszeit  bald  fett
und  bald  mager;  sie  fallen  zeitweilig  klein  und  zeitweilig  groß  aus.
Oft  kann  daher  dem  Besteller  nicht  die  Art  und  Güteklasse  geliefert
werden,  die  er  erwartet  hatte.
Es  ist  nur  natürlich,  daß  auch  zwischen  den  Kriegsg
  e  s  e  I  l  s  ch  a  f  t  e  n  und  ihren  A  b  n  a  h  m  e  st  e  11  e  n  recht
häufig  Meinungsverschiedenheiten  vorkamen,  um
so  mehr,  als  die  Gemeinden  oft  minder  Abnahme  und  Verteilung
der  ihnen  zustehenden  geräucherten  und  marinierten  Fische  Geschäftsleute ­
  beauftragten,  welche  mit  der  Eigenart  dieser
Ware  wenig  vertraut  waren  und  die  Handelsgepflogenheiten  im
Verkehr  mit  diesen  Erzeugnissen  nicht  kannten.  Der  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  hat  daher  für  den  Geschäftsverkehr
der  Gesellschaften  mit  ihren  Abnahmestellen  Verträge  ausarbeiten
lassen,  welche  für  beide  Teile  verbindlich  sind  und  die  Rechte  und
Pflichten  des  Verkäufers  und  des  Käufers  genau  festlegen.  Die
Bestimmungen  dieser  Verträge  entsprechen  den  Handelsgeflogenheiten, ­
  die  sich  seit  vielen  Jahren  im  Geschäftsverkehr  mit  geräucherten ­
  und  marinierten  Fischen  eingebürgert  haben.  Durch
diese  Verträge  ist  der  Verkehr  zwischen  den  Gesellschaften  und  den
Abnahmestellen  bedeutend  angenehmer  geworden.  Die  Zahl  der
Streitfälle  hat  sich  sehr  verringert.  Auch  sonst  haben  sich  die  Gesellschaften ­
  und  -die  zahlreichen  Abnahmestellen  gut  miteinander
eingearbeitet,  so  daß'der  Handelsverkehr  zwischen  beiden  im  Laufe
der  Zeit  durchaus  vornehm  und  freundschaftlich  geworden  ist.  Bei
etwa  entstandenen  Schäden  kommen  die  Gesellschaften  ihrer  Kund ­
        <pb n="181" />
        179

schaft  nach  Möglichkeit  entgegen.  Sie  sind  dazu  in  der  Lage,  weil  sie
in  -der  Regel  die  Leistungsfähigeren  sind.  Etwaige  Streitpunkte,
die  durch  Verhandlungen  zwischen  den  Gesellschaften  und  den
Abnahmestellen  nicht  ausgeglichen  werden  können,  müssen  nach
dem  Vertrage  einem  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgung
eingesetzten  Schiedsgerichte  überwiesen  werden.
Von  den  zahlreichen  Erzeugnissen,  welche  die  Kriegs-Fischindustrie-Gesellschaften
  in  den  Verkehr  bringen,  erfreuen  sich  die
Fabrikate,  welche  die  Fischindustrie  seit  jeher  hergestellt  hat,  wie
Bücklinge,  Sprotten,  geräucherte  Flundern,
geräucherte  Schellfische,  Rollmöpse,  Vis  m  a  r  ckh
  er  in  ge,  saure  Heringe,  K  r  ä  u  t  e  r  h  c  r  i  n  g  e  usw.
großer  Beliebtheit.  DerAbsatz  dieser  Waren  bereitet  keineSchwierigkeiten.
  Weniger  beliebt  sind  neuerdings  die  Fischerei-Erzeugnisse,
die  ig  Gallert  eingelegt  sind.  Die  jetzige  geringe  Beliebtheit  der
Gallertwaren  ist  darauf  zurückzuführen,  daß  die  Gelatine,
die  sich  heute  im  Handel  befindet,  durchweg  sehr  minderwertig  ist.
Die  Gelatinefabriken  können  die  Rohstoffe,  aus  welchen  früher
Gelatine  hergestellt  wurde,  zum  Teil  nicht  mehr  bekommen.  Sie
sind  daher  gezwungen,  minderwertige  Ersatzstoffe  zur  Verarbeitung
heranzuziehen.
Pei  der  Knappheit  an  Fischkonserven  hat  die  Fischindustrie
auch  manche  Fischereiprodukte  verarbeiten  und  die  aus  ihnen
gewonnenen  Erzeugnisse  in  den  Verkehr  bringen  müssen,  die  sie
in  früheren  Zeiten  nicht  verarbeitet  hat.  Zu  diesen  Fischerei-Produkten
  gehören  beispielsweise  Muscheln  und  Stinte.
Für  diese  besteht  eine  geringere  Aufnahmefähigkeit;  bei  Herstellung
in  größeren  Mengen  kann  daher  der  Markt  leicht  mit  ihnen
überfüyt  werden.  Eine  derartige  überfüllung  mit  Fischkonserven, ­
  die  in  größerem  Umfange  erst  während  der  Kriegszeit  gehandelt ­
  worden  sind,  machte  sich  im  Mai  und  Juni  1917  unangenehm ­
  geltend;  die  Gesellschaften  haben  daraus  ihre  Lehren
gezogen  und  stellen  diese  Waren  nur  noch  in  den  Mengen  her,  die
der  Verbrauch  jeweils  ohne  Schwierigkeiten  aufnehmen  kann.
Die  Leistungsfähigkeit  der  Fischindustrie  wurde  während  der
Kriegszeit  und  ganz  besonders  im  letzten  Jahre  dadurch  gefährdet,
daß  die  Industrie  solche  Rohstoffe  und  Bedarfsartikel,
die  sie  zur  Herstellung  von  Räucherwaren  und  Marinaden  braucht,
nicht  in  ausreichender  Menge  bekommen  konnte.  Den  Fischräuchereien ­
  fehlte  es  vielfach  an  Holz  und  Spänen  zum  Räuchern,
an  Kisten,  Stiften,  Papier,  Kordel  usw.  zum  Verpacken  der
Ware.  Die  Marinieranstalten  litten  unter  einem  Mangel  an
12*
        <pb n="182" />
        180

Dosen,  Gewürzen,  Gelatine,  Essig  usw.  Um  den-  Bedarf  der
Fischindustrie  in  diesen  Artikeln  sicherzustellen,  nahm  sich  die  im
Februar  1917  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgung  gegründete ­
  „F.i  s  ch  e  r  e  i  f  ö  r&amp;gt;d  e  r  u  n  g  G.  m.  b.  H."  der  Industrie  an.
Über  die  Aufgaben  und  düs  Wesen  dieser  Gesellschaft  wird  an
anderer  Stelle  berichtet  (vgl.  Seite  01/62).  Diese  Gesellschaft
hat  sich  bemüht,  die  Bedarfsartikel,  welche  die  Fischindustrie  notwendig ­
  braucht,  um  betriebsfähig  zu  sein,  zu  beschaffen.  Das  ist
ihr  im  großen  und  ganzen  gelungen,  sodatz  eine  Lahmlegung  der
Fischindustrie  durch  den  Mangel  an  Bedarfsartikeln  aller  Art  für
die  nächste  Zeit  nicht  befürchtet  zu  werden  braucht.
        <pb n="183" />
        VIII.

Die  Fischabfall-Verwertung  im  Kriege
Von
Großherzogl.  Hessischem  Referendar  Walther  Becker,  Friedberg  i.  H.,
}.  It.  beim  Ncichskommissar  für  Fischversorgung  in  Berlin.
Die  Verwertung  der  Fischabfälle  hat  bei  dem  Knapperwerden
aller  Rohstoffe  im  Kriege  erhöhte  Bedeutung  gewonnen.  Es  galt,
Nährstoffe,  die  bisher  nicht  oder  nicht  genügend  genutzt  worden
waren,  dem  Verbrauche  zuzuführen.
Vor  vollkommen  neue  Ausgaben  sah  man  sich  jedoch  hierbei
nicht  gestellt.  Bereits  in  F  r  ied  e  n  s  z  e  i  t  e  n  waren  Fische,  die
nicht  mehr  rechtzeitig  zur  Verwendung  kommen  konnten,  in  eigens
hierzu  bestimmten  Fabriken,  die  in  unmittelbarer  Nähe  der
Fischereiplätzs  liegen,  zu  Fischmehl  verarbeitet  worden.  —  Die
Großsische  kamen  vielfach  geköpft  zum  Versand,  einerseits  aus
Gründen  der  Gewichtsersparnis  beim  Versand,  dann  aber  auch,
weil  -man  den  Wünschen  der  Abnehmer,  die  naturgemäß  nur  vollwertige ­
  Ware  wünschten,  möglichst  entgegenkommen  wollte.  Die
Köpfe  dieser  Fische  wurden  bereits  früher  zu  Fischmehl  verarbeitet,
das  als  Schweine-,  Hühner-  oder  auch  als  Fischkutter  Absatz  fand.
Eine  Verwertung  des  Fischmehls  fand  ferner  auch  in  Friedenszeiten ­
  nicht  statt,  ohne  daß  man  ihm  zuvor  den  darin  enthaltenen
Tran  entzogen  hatte,  um  diesen  gesondert  nutzbar  zu  machen.
Zur  Verwertung  der  Fischlebern  bestanden  bereits  in  Friedenszeiten ­
  vervollkommnete  Einrichtungen.  Die  Fischlebern  würden
zum  großen  Teil  mit  besonders  günstigem  Ergebnis  aus  den  Fischdämpfern
  selbst  auf  Tran  verarbeitet  oder  andernfalls  nach  dem
Anbringen  der  Fische  an  Land  ausgekocht,  um  Tran  daraus  zu
gewinnen.
So  war  es  geboten,  auf  dem  historisch  gewiesenen  Wege
weiterzugehen,  das  Vorhandene  jedoch  unter  Ausnutzung  aller
Möglichkeiten  auszubauen.  Bei  dem  im  Laufe  des  Krieges  immer
größer  werdenden  Fettmangel  gewann  die  Möglichkeit,  das  Fischmehl ­
  vor  weiterer  Verwendung  zum  Zwecke  der  Trangewinnnng
zu  entfetten,  erhöhte  Bedeutung.  Da  der  Kriegsausschuß  für  Öle
und  Aette  für  die  Gew  i  n  n  n  n  g  u  nd  den  Absatz  v  o  n
        <pb n="184" />
        Fett  eine  besondere  Organisation  geschaffen  hatte,  war  es  das  Gegebene, ­
  mit  ihm  Hand  in  Hand  zu  arbeiten.  Der  Kriegsausschuß
übernahm  es,  die  Gewinnung  von  Fett  aus  Fischabfällen  in  seinem
Aufträge  ausführen  zu  lassen,  während  der  Reichskommissar  für
Fischversorgung  Weisung  erteilte,  daß  Fischabfälle  nur  an  den
Kriegsausschuß  abgesetzt  werden  dürften.  Der  Kriegsausschuß
bediente  sich  zur  Lösung  dieser  Aufgabe  einer  von  ihm  eigens  zu
diesem  Zweck  geschaffenen  Organisation,  der  „Kriegsverwertung ­
  für  F  i  s  chab  f  ä  l  l  e  °  G.  m.  b.  H."  in  Altona,  an
der  die  namhaftesten  Fischmehlfabriken  beteiligt  sind.  Durch  dieses
Zusammenarbeiten  wurde  jeder  unwirtschaftlichen  Zersplitterung
der  Herstellung  vorgebeugt,  die  bei  dem  Mangel,  der  -durch  die
Verschlechterung  der  zum  Fettauszug  zur  Verfügung  stehenden
Stoffe  und  die  damit  verbundene  geringere  anteilsmäßige  Ausbeute ­
  hervorgerufen  war,  um  so  mehr  vermieden  werden  mußte.
Es  wurde  aber  auch  verhindert,  daß  das  aus  den  Fischen  und
Fischabfällen  zu  gewinnende  Fett  zu  Wucherpreisen  in  den  Handel
kam  und  der  breiteren  Allgemeinheit  vorenthalten  wurde.
In  F  r  i  ed  e  n  s  z  e  i  t  e  n  wurden  die  Fischabfälle,  wie  bereits
erwähnt,  nachdem  Fischmehl  aus  ihnen  hergestellt  und  das  barin
enthaltene  Fett  herausgezogen  war,  als  Viehfutter,  Fischfutter
oder  auch  als  Düngemittel  verwandt.  Eine  derartige  Verwendung
mußte  im  Kriege  bei  dem  großen  Mangel  an  Eiweißstoffen
unwirtschaftlich  erscheinen.  Aus  diesem  Grunde  wurden  die  Bestrebungen ­
  unterstützt,  die  darauf  ausgingen,  die  in  dem  Fischmehl ­
  enthaltenen  Nährstoffe  in  erster  Linie  der  menschlichen
Ernährung  nutzbar  zu  machen.  Eine  solche  Verwertung
hatte  sich  insbesondere  für  Zwecke  der  S  u  p  p  e  n  w  ü  r  z  e  -  H  erst ­
  e  l  l  u  n  g  ergeben.  Zwar  wird  man  den  in  dem  Fischmehl  enthaltenen ­
  Eiweißstoffen,  wenn  sie  zu  Suppenwürze  verarbeitet
sind,  eine  besondere  Bedeutung  als  Nährstoff  nicht  beimessen
können,  da  die  Nährstoffmengen,  die  in  Form  von  Würze  einer
Speise  beigegeben  werden,  viel  zu  gering  sind,  um  eine  besondere
Bedeutung  als  Nähr-  oder  Sättigungsmittel  beanspruchen  M
können.  Aber  es  ist  anderseits  nicht  zu  verkennen,  daß  die  Herstellung ­
  von  Suppenwürze,  selbst  wenn  ihr  jeder  eigentliche  Nährwert ­
  abgesprochen  werden  müßte,  im  Kriege  außerordentliche
Bedeutung  gewonnen  hat.  Der  Mangel  an  Fleisch,  insbesondere
auch  an  Fett  und  kolonialen  Gewürzen,  macht  es  unmöglich,  Gemüse
  u.  dgl.  im  Haushalt  in  der  gewohnten  schmackhaften  Weise
zuzubereiten.  Allerdings  wird  man  heute  auf  appetitanregende
Genußmittel  verzichten  können,  aber  es  muß  vermieden  werden,
        <pb n="185" />
        183

daß  vorhandene  Nahrungsmittel  vom  Verbrauche  nicht  aufgenonnnen
  werden,  weil  die  Beschaffung  der  notwendigen
Zubereitungsmittel  nicht  möglich  ist.  Es  ist  auch  für  die  Physiologische ­
  Bewertung  der  Ernährung  nicht  nur  der  reine  Gehalt  an
Nährstoffen,  sondern  ebenso  die  Form  von  Bedeutung,  in  der  diese
Stoffe  dem  Körper  zugeführt  werden.  Diese  Tatsache  ist  bei  der
augenblicklich  vorwiegend  pflanzlichen  Ernährung  um  so  wichtiger,
als  die  Menge  der  Nahrung,  die  bei  vorwiegender  oder  ausschließlicher ­
  Pflanzennahrung  aufgenommen  werden  niuß,  naturgemäß
sehr  viel  größer  ist  als  im  Frieden.
Nun  mag  es  zunächst  nicht  sehr  appetitlich  anmuten,  wenn
Fischabfälle,  Heringsköpfe  u.  dgl.  mehr,  die  mitunter  sich  auch
in  einem  Wohl  nicht  mehr  ganz  einwandfreien  Zustande  befinden,
schließlich  in  der  Form  von  Suppenwürze  wieder  auftauchen.
Aus  diesem  Umstande  wird  man  gegen  die  Verwertung  von  Fischmehl ­
  jedoch  irgendwelche  Einwände  nicht  mehr  erheben  können,
wenn  man  sich  darüber  klar  wird,  einer  wie  eingehenden  physikalischen ­
  und  chemischen  Behandlung  es  unterzogen  wird,  durch
die  man  ein  von  dem  Ausgangsstoff  in  jeder  Hinsicht  verschiedenes
Enderzeugnis  erhält.  Durch  Kochen  mit  konzentrierter  Salzsäure.
Neutralisieren,  Filtrieren  usw.  geht  eine  vollkommene  chemische
Zersetzung,  Veränderung  und  ein  Wiederaufbau  der  nährstoffhaltigen ­
  Bestandteile  vor  sich,  so  daß  die  aus  dem  Fischmehl  hergestellte ­
  Suppenwürze  ein  nach  Geschmack  und  Zusammensetzung
durchaus  einwandfreies  Genußmittel  darstellt.
Nun  gehören  leider  die  Suppenwürze,  Extrakts,  Fleifchbrühund
  Suppenwürfel  zu  den  Nahrungsmitteln,  bei  denen  sich  im
Kriege  mehr  als  auf  anderen  Gebieten  ein  unlauterer  Handel
breitmachte.  AIs  Suppenwürfel  u.  dgl.  kamen  Erzeugnisse  auf
den  Markt,  die  teuer  waren  und  dabei  oft  aus  wenig  anderen
Dingen  als  aus  Salz  bestanden.  Die  der  Reichsverteilungsstellc
für  Nährmittel  und  Eier  angegliederte  K  r  i  e  g  s  n  ä  h  r  m  i  t  t  e  l-Gesellschaft
  m.  b.  H.  hat  u.  a.  die  Ausgabe,  auch  die  Verhältnisse ­
  des  Würzemarktes  zu  überwachen.  Soweit  öffentlich  bewirtschaftete ­
  Stoffe  für  die  Wllrzenherstellung  in  Betracht  kommen,
werden  diese  Stoffs  neuerdings  nach  einer  Weisung  des  Kriegsernährungsamts ­
  grundsätzlich  nur  noch  an  die  Kriegsnährmittel-Gesellschaft
  abgegeben,  die  sie  in  Lohn  von  leistungsfähigen
Firmen  verarbeiten  läßt.  Schon  vor'  dieser  allgemeinen  gleichmäßigen ­
  Behandlung  der  Rohstoffe  wurde  hinsichtlich  des  Fischmehls ­
  das  gleiche  Verfahren  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgnng
  beobachtet.  Der  privaten  Suppenwürze-Industrie  wurde
        <pb n="186" />
        Fischmehl  überhaupt  nicht  zugewiesen,  sondern  nur  noch  der  Kriegsnährmittel-Gefellschäft
  bzw.  den  für  sie  arbeitenden  Firmen.
Zur  V  i  e  h  f  ü  t  t  e  r  u  n  g  wurde  Fischmehl  durch  den  Reichskommissar ­
  für  Fisch-versorgung  nicht  zur  Verfügung  gestellt,  da
die  Herstellung  von  Suppenwürze,  die  der  unmittelbaren  menschlichen ­
  Ernährung  dient,  als  notwendiger  und  zweckmäßiger  erscheint. ­
  Eine  Ausnahme  von  diesem  Grundsatz  wurde  jedoch  insofern ­
  gemacht,  als  der  Bezug  von  Fischmehl  den  Fischzuchtanstalten
  ermöglicht  wurde.  Das  ist  nicht  so  zu  erklären,  als
ob  der  Reichskommissar  größeren  Anteil  an  der  Fütterung  von
Forellen,  Karpfen  und  sonstigen  Süßwasserfischen  genommen
hätte  als  an  der  Fütterung  von  Schweinen  und  Rindvieh.  Durch
die  Süßwasserfische  werden  vielmehr  der  Volkswirtschaft  Nährstoffe ­
  zugeführt,  die  auf  andere  Weise  gar  nicht  nutzbar  zu
machen  sind.  .  Alle  kleinen  Lebewesen  des  Wassers,  die  den  Süßwasserfischen ­
  als  Nahrung  dienen,  sind  für  die  Volkswirtschaft
verloren,  wenn  sie  nicht  durch  die  Umwandlung  in  Fischfleisch
mittelbar  der  menschlichen  Ernährung  zugute  kommen.  llm  diese
Möglichkeit  auszunutzen,  muß  die  Fischzucht  gefördert  werden.  Das
Fischmehl,  das  als  Fischfutter  zur  Verfügung  gestellt  worden  ist,
wird  nicht,  wie  bei  der  Fütterung  von  Stallvieh,  zur  Mästung  verwandt, ­
  sondern  um  die  Brut  der  Fischzuchtanstalten  aufzuziehen,
die  sich  später  nach  dem  Aussetzen  in  freie  Gewässer  von  der  ohnehin ­
  vorhandenen  Naturnahrung  nähren  muß.  Das  Fischmehl  ist
daher  hier,  im  Gegensatz  zu  einer  etwaigen  Verwendung  für
sonstige  Futterzwccke,  wo  nur  eine  Umwandlung  der  Eiweiß-  oder
sonstigen  Nährstoffe  in  tierisches  Fleisch  oder  Fett  stattfindet,  einer
werbenden  Kapitalanlage  zu  vergleichen.
Nachdem  sich  so  eine  erweiterte  Verwendungsmöglichkeit  der
Abfallstoffe  ergeben  hat,  müßte  es  das  Bestreben  sein,  der  Herstellung ­
  von  Fischmehl,  entsprechend  seiner  im  Kriege  erhöhten
Bedeutung,  größere  Mengen  R  o  h  st  o  f  f  z  u  z  u  f  ü  h  r  e  n.
Die  eingangs  geschilderte  Abfallverwertung  im  Frieden  hatte
naturgemäß  eine  verhältnismäßig  untergeordnete  Rolle  gespielt.
Es  sind  daher  viele  Abfallstoffe  ungenutzt  geblieben,  denen  jetzt
im  Kriege  größere  Aufmerksamkeit  zugewandt  werden  muß.  Deshalb ­
  mußte  versucht  werden,  alle  diejenigen  Stoffe,  die  tatsächlich ­
  nicht  dem  unmittelbaren  Genuß  dienen  können,  der  Tranund
  Fischmehlgewinnung  zuzuführen.  Nun  stellten  sich  einer  Erfassung ­
  dieser  Stoffe  Schwierigkeiten  entgegen,  die  zum  großen
Teil  als  tatsächlich  unüberbrückbar  bezeichnet  wenden  müssen.  Das
gilt  besonders  dort,  wo  Fischabfälle  in  kleinen  Mengen-hier  und  da
        <pb n="187" />
        185

entstehen,  wie  etwa  bei  der  Zubereitung  des  Fisches  in  Privathaushaltungen, ­
  Die  Verwertung  der  Knochen  und  Gräten  und
der  sonstigen  Fischabfälle  konnte  naturgemäß  von  der  Verwertung
-der  sonstigen  Küchenabfälle  nur  sehr  schwer  getrennt  werden.  Der
Reichskommissar  für  Fischversorgung  konnte  sich  um  so  weniger  um
die  Verwertung  dieser  Küchenabfälle  kümmern,  als  bereits  durch
die  Bekanntmachung  über  die  Verwertung  von  Speiseresten  und
Küchenabfällen  vom  26.  Juni  1916  (RGBl.  S.  593)  eine  Handhabe ­
  gegeben  ist,  wodurch  die  Gemeinden  verpflichtet  werden
können,  Küchenabfälle  zu  sammeln  und  an  die  R  e  i  ch  s  g  e  s  e  l  I  -
schüft  für  deutsches  M  i  I  ch  k  r  a  f  t  fu  t  t  e  r  m.  b.  H.  in
Berlin  abzuliefern.
Abgesehen  von  der  durch  die  ReichAgesellschaft  für  deutsches
Milchkraftfutter  geschaffenen  Organisation  hat  der  Kriegsaus
  schuß  für  Öle  und  Fette  sich  bemüht,  dort,  wo  es
sich  um  größere  Mengen  handelt,  wie  in  den  Fischhandlungen,  die
Fischabfälle  zu  erfassen  und  durch  Verarbeitung  zu  verwerten.  Er
hat  u.  a.  in  Hamburg  versucht,  die  F  i  s  ch  h  ä  n  d  l  e  r  zu  veranlassen, ­
  die  Abfälle,  insbesondere  auch  die  Eingeweide  von  Süßwasserfischen, ­
  zu  sammeln  und  zur  Abholung  bereitzuhalten,  ohne
aber  nennenswerte  Erfolge  damit  zu  erzielen,  obwohl  es  in  Hamburg ­
  üblich  ist,  Süßwasserfische  vor  dem  Verkaufe  zu  schlachten  und
zu  entweiden.  Den  Händlern  war  die  entstehende  Arbeit  meistens
zu  lästig,  der  Verdienst  zu  gering.  In  Berlin  versuchte  der  Kriegsausschuß ­
  die  Fischabfülle  der  Gastwirtschaften  und
Hotels  zu  verwerten  und  sammeln  zu  lassen.  Aber  auch  diese
Bestrebungen  scheiterten  im  großen  und  ganzen,  u.  a.  daran,  daß
die  Köche  cs  als  ein  überliefertes  Recht  ansehen,  ihre  Küchenabfälle
selbst  zu  verwerten,  um  sich  dadurch  einen  Nebenverdienst  zu
schaffen,  der  nicht  dem  Wirt,  sondern  ihnen  selbst  zukommt  und
vielleicht  auch  höher  ist  als  der  vom  Kriegsausschutz  zugesagte.  Es
ist  selbst  in  solchen  Fällen,  in  denen  mit  Gastwirtschaften  und  Hotels
ein  festes  Abkommen  bestand,  nicht  zu  nennenswerten  Ablieferungen ­
  gekommen.
Wesentlich  günstiger  liegen  die  Verhältnisse  hinsichtlich  der
Verwertung  der  Eingeweide  und  sonstigen  Abfälle  derjenigen ­
  Fische,  die  in  Konservenfabriken  verarbeitet ­
  werden.  Alle  Fabriken,  die  überhaupt  Fische  zu
Konserven  verarbeiten,  sind  angewiesen  worden,  die  Fischabfälle  zu
sammeln  und  an  solche  Stellen  abzuführen,  die  durch  den  Kriegsausschuß ­
  für  Öle  und  Fette  bezeichnet  sind.  Wenn  mich  die  Abfälle
bereits  früher  nicht  unverwertet  geblieben  sind,  da  sie  zum  Teil
        <pb n="188" />
        186

zu  Fischmehl  verarbeitet,  zum  Teil  unmittelbar  als  Schweinefutter ­
  verwandt  worden  sind,  so  hat  zweifellos  die  genannte  Anordnung ­
  in  Verbindung  mit  einem  verhältnismäßig  günstigen
Preise,  den  der  Kriegsausschuß  für  Öle  und  Fette  für  diese  Abfälle ­
  gewähren  konnte,  dazu  beigetragen,  daß  die  in  den  Abfällen
enthaltenen  Nährstoffe  der  Volksernährung  ausgiebiger  nutzbar
gemacht  wurden.
Abgesehen  von  der  Verwertung  dieses  Materials  wurden  durch
Ausnutzung  der  zu  kleinen  Fische  für  den  Kriegsausschuß ­
  Rohstoffe  verfügbar,  die  bisher  ungenutzt  geblieben  waren.
In  Friedenszeiten  waren  die  untermaßigen  Fische  überhaupt  nicht
mit  an  L-and  gebracht  worden;  jetzt  werden  sie  eingebracht  und
dem  Kriegsausschuß  für  Öle  und  Fette  überwiesen,  der  sie  nach
Gewinnung  des  darin  enthaltenen  Trans  der  Kriegsnährmittel-Gesellschaft
  zur  Verfügung  stellt.  Nur  ein  kleiner  Teil  wird  an
Forellenzüchter  zur  Fütterung  von  Jungfischen  abgegeben.*)  In
der  Frage  der  gesteigerten  Fischmehlgewinnung  aus  untermüßigen
Fischen  konnte  man  jedoch,  besonders  bei  Festsetzung  der  Preise,
den  Kriegsorganisationen  nur  soweit  entgegenkommen,  als  es  sich
mit  dem  Wohl  des  Fischnachwuchses  vertrug.  Es  mußte  vermieden
werden,  daß  der  Fang  etwa  ausschließlich  oder  in  hervorragendem
Maße  der  untermaßigen  Fische  wegen  betrieben  wurde.
Besondere  Beachtung  verdient  die  Anordnung  des  Reichskommissars ­
  für  Fischversorgung,  daß  sämtliche  in  Deutschland
eingeführten  Salzheringe  geköpft  werden,  ehe  sie
in  den  Verbrauch  gelangen.  Die  Abfälle  der  Heringe  sind  besonders ­
  fettreich,  es  mußte  daher  besonderes  Gewicht  darauf  gelegt
werden,  diese  Abfälle  nutzbar  zu  machen.  Der  glückliche  Gedanke,
alle  Heringe  zu  köpfen,  stieß  allerdings  zunächst  auf  ziemlich  hartnäckigen ­
  Widerstand.  Man  war  zum  Teil  der  Ansicht,  daß  der
Verbrauch  den  geköpften  Hering  nicht  so  gern  aufnehmen  würde
wie  den  noch  unversehrten  Fisch.  Es  bestanden  auch  insofern  Bedenken, ­
  als  damit  eine  neue  Verteuerung  der  Heringe  eintreten
mußte,  da  in  einem  Faß  zu  100  kg  Heringen  naturgemäß  eine
größere  Stückzahl  enthalten  sein  muß,  wenn  die  Heringe  geköpft
sind,  als  wenn  der  Fisch  in  seiner  vollen  Größe  verpackt  wird.
Trotzdem  kam  der  Gedanke  zur  Ausführung,  und  das  konnte  schon
Ende  1917,  nach  dreivierteljähriger  praktischer  Erfahrung,  als  besonderer ­
  Erfolg  festgestellt  werden.  Daß  das  Köpfen  der  Heringe
*)  Vgl.  hierzu  den  Aufsatz  von  Regierungsrat.Dr.  H.  N.  Maier
über  die  Binnenfischerei  S.  131.
        <pb n="189" />
        187

tatsächlich  als  ein  großer  Gewinn  zu  bezeichnen  ist,  geht  Wohl
daraus  hervor,  haß  man  damit  rechnen  kann,  aus  100  000  Fässern
zu  je  100  kg-  Heringen  annähernd  1  500  000  kg  Köpfe  zu  gewinnen, ­
  die  etwa  90  000  kg  Tran  und  über  400  000  kg  Fischmehl
ergeben.  Wäre  die  ganzd  Maßnahme  nicht  in  dem  vom  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  und  vom  Kriegsausschuß  für  Öle
und  Fette  gewünschten  Sinne  zur  Ausführung  gekommen,  so
wären,  ganz  abgesehen  von  den:  Fischmehl,  diese  bei  dem  heutigen
Fettmangel  beträchtlichen  Fettmengen  der  Volkswirtschaft  verloren ­
  gewesen.
Schließlich  sind  auch  an  dieser  Stelle  noch  einige  Worte  über
die  H  e  r  st  e  l  I  u  n  g  von  Extrakt  und  Würze  aus
Muscheln  zu  sagen.  Es  handelt  sich  hier  allerdings  nicht  eigentlich ­
  um  Abfallstoffe.  Es  wurden  jedoch  zeitweise  durch  die
Z-entral-Einkaufsgesellschaft  so  große  Mengen  gesalzenes  Muschelfleisch
  eingeführt,  daß  der  Verbrauch  nicht  imstande  war,  sie  alle
aufzunehmen.  Auch  die  aus  Holland  im  Frühjahr  1917  in  der
Schale  eingeführten  Muscheln,  die  in  unzweckmäßiger  Weise  verladen ­
  worden  waren,  kamen  zum  Teil  ungenießbar  an  oder  trugen
durch  die  schlechten  Erfahrungen,  die  der  Verbrauch  damit  machte,
dazu  bei,  den  weiteren  Absatz  einwandfreier  Frischmuscheln  oder
des  Muschelfleisches  zu  erschweren.  Da  diese  Mengen  von  dem
unmittelbaren  Verbrauche  nicht  aufgenommen  werden  konnten,
wurden  sie  zur  Würzenherstellung  verwandt.  Von  einzelnen  Privatfirmen ­
  wurden  verhältnismäßig  große  Mengen  Muschelfleisch
übernommen,  so  daß  die  auf  diese  Weise  hergestellte  Würze  für
den  Markt  von  besonderer  Bedeutung  werden  mußte.  Da  sich  bei
dem  gegenwärtigen  Ausbau  der  Kriegswirtschaft  die  Notwendigkeit ­
  ergibt,  dafür  zu  sorgen,  daß  aus  öffentlich  bewirtschafteten
Rohstoffen  nur  solche  Nahrungsmittel  hergestellt  werden,  deren
Vertrieb  sowohl  in  wirtschaftlicher  als  in  gesundheitlicher  Hinsicht
verantwortet  werden  kann,  wurde  die  sich  hieraus  als  notwendig
ergebende  Überwachung  zunächst  vom  Reichskommissar  für  Fischversorgung ­
  selbst  übernommen.  Er  war  jedoch  bemüht,  auch  die
Herstellung  von  Wiirze  aus  Muschelfleisch  und  Muscheln  in  derselben ­
  Weise,  wie  die  Herstellung  von  Würze  aus  Fischmehl,  in
Zusammenhang  mit  der  Reichsverteilungsstelle  für  Nährmittel
und  Eier  zu  bringen.
Die  Reichsverteilungsstelle  läßt  zwar  die  Muscheln  und  das
Muschelfleisch  nicht  wie  das  Fischmehl  durch  die  Kriegsnährmittelgesellschaft ­
  verarbeiten.  Die  Privatfirmen,  die  Suppenwürze ­
  und  Muschelfleisch  herstellen,  erhalten  jedoch  Rohware  nur
        <pb n="190" />
        noch  -dann,  wenn  sie  sich  hinsichtlich  Herstellung  und  Absatzregelung
  'ber  dauernden  Aufsicht  der  Reichsverteilungsstclle
unterwerfen.  In  gleicher  Weise  wird  der  Absatz  der  bei  Vera
  r  &amp;gt;b  e  i  t  u  n  g  d  e  r  S  t  r  a  n  d  a  n  st  e  r  gewonnenen  Würze  überwacht. ­

Dasselbe  Einvernehmen  mit  der  Reichsverteilungsstelle  für
Nährmittel  und  Eier  ist  hinsichtlich  des  aus  Krabben  her  -
ge  st  elltenExtrakteserzielt  worden.  Auch  hier  haben
sich  zunächst  Widerstände  ergeben,  die  darauf  zurückzuführen  sind,
daß  der  aus  Krabben  hergestellte  Extrakt  ein  von  den  sonst  üblichen
Würzen  wesentlich  verschiedenes  Erzeugnis  darstellt.  Die  sonstigen
Würzen  sind  nach  Mischung  und  Abkochen  mit  Wasser  sofort  gebrauchsfertig, ­
  während  der  Krabbenextrakt  eine  eingehendere  Behandlung ­
  nötig  hat  und  nur  mit  den:  Abkochwasfer  von  Gemüse
zusammen  zur  Bereitung  von  Suppen  dient,  die  schon  im  Frieden
und  in  erhöhtem  Maße  im  Kriege  sich  einer  großen  Beliebtheit
erfreuen.  Wegen  der  nicht  so  einfachen  Zubereitung  kommt  der
Krabbencxtrakt  nicht  in  gleichen!  Maße  wie  die  übrigen  Würzen
für  den  Massenverbrauch  in  Betracht.  Da  aber  ebenso  wie  bei
der  Herstellung  von  Muschelextrakt  eine  Überwachung,  notwendig
war,  hat  die  Reichsverteilungsstelle  auch  hier  wie  bei  den
Muscheln  die  Aufsicht  und  die  Verantwortung  für  die  hygienische
Einwandfreiheit  der  Ware,  für  die  Preisgebarung  und  für  den
Absatz  der  Fabriken,  übernommen,  ohne  das  Erzeugnis  selbst  zu
bewirtschaften.  Für  die  Fabrikation  ist  eine  Änderung  des
bestehenden  Zustandes  damit  nicht  eingetreten,  da  auch  seither  schon
ebenso  wie  bei  der  Muschelwürze-Herstellung  Analysenprüfungen
durch  Len'Reichskommissar  für  Fischversorgung  vorgenommen  und
Preise  für  die  Ware  festgelegt  worden  sind  und  der  Absatz  nur
an  Gemeinden,  Großabnehmer  und  militärische  Verbände  gestattet
worden  ist.
Damit  ist  insofern  eine  unbedingte  Einheitlichkeit  erzielt
worden,  als  die  gesamte  aus  Fischabfällen  hergestellte ­
  Würze  durch  die  Kriegsnährmittel-Gesellschaft  bewirtschaftet ­
  wird  und  über  die  aus  Muscheln  und  Krabben  hergestellten ­
  Würzen,  Extrakte  und  Nährmittel  durch  die  Kriegsnährmittel-Gesellschaft
  eine  Aufsicht  geführt  wird,  die  verhindert,  daß
nicht  vollkommen  einwandfreies  Erzeugnis  auf  den  Markt
Erzeugnisse  unangemessene  Preise
Fischmehls

-
4
        <pb n="191" />
        189

Knochen  stammen,  ebenso  ine  'bet  .der  Krabbcnextrakt-Hcrstellunq
gewonnenen  -  Rückstände,  finden  Verwendung  als  F  it  11  er«
mittel,  so  daß  kein  nur  irgendwie  zu  verwendender  Bestandteil
ungenutzt  bleibt.
In  den  Fällen,  lvo  Fischabfälle  infolge  gu  lange  dauernden
Transports  öder  Fischkonserven  infolge  unzweckmäßiger  Lagerung
verderben,  wird  das  verdorbene  Material  durch  den
Kriegsausschuß  für  Öle  und  Fette  in  derselben  Weise  wie  andere
Fischabfälle  verarbeitet,  falls  eine  nahegelegene  Fabrik  in  Betracht
kommt,  die  über  die  nötigen  Einrichtungen  zur  Verarbeitung  des
Materials  verfügt.  In  diesem  Zusammenhange  ist  auch  die  Verordnring ­
  vorn  16.  Februar  1917  über  den  Verkehr  mit  Knochen,
Knochenerzeugnissen,  insbesondere  Knochenfetten  und  anderen  fetthaltigen ­
  Stoffen  (RGBl.  S.  137)  zu  erwähnen,  nach  der  alle  verdorbenen ­
  oder  sonst  für  die  menschliche  Ernährung  nicht  geeigneten,
ganz  oder  zum  Teil  aus  tierischen  Stoffen  hergestellten  Konserven,
die  in  gewerblichen  oder  Handelsbetrieben  anfallen,  dem  Kriegsausschuß ­
  für  Öle  und  Fette  anzubieten  und  auf  Verlangen  abzuliefern ­
  sind.
Der  Fang  von  S  e  e  s  ä  u  g  e  t  ie  r  e  n  verdient  wegen  des
Fettgehalts  dieser  Tiere  bei  dem  gegenwärtigen  großen  Fettmangel ­
  ganz  besondere  Aufmerksamkeit.  Besonders  Seehunde  und
Tümmler  liefern  einen  ausgezeichneten  Tran.  Das  Ausbeuteverhältnis ­
  ist  sehr  günstig  und  beträgt  etwa  25  bis  30  v.  H.  Eine
gesetzliche  Handhabe,  den  Fang  dieser  Tiere  im  Interesse  des
Kriegsausschusses  für  Öle  und  Fette  zu  unterstützen,  ist  dem
Reichskommifsar  jedoch  nicht  gegeben,  da  seine  Befugnisse,  die  sich
aus  der  Verordnung  vom  28.  November  1916  (RGBl.  S.  1303)
ergeben,  sich  nur  auf  Fische  und  Schaltiere,  nicht  aber  auf  Seesäugetiere ­
  erstrecken.  Der  Reichskommissar  hat  jedoch  bei  den  in
Frage  kommenden  Regierungspräsidenten  angeregt,  auf  Grund
der  Verordnung  vom  25.  September  1915  über  Preisprüfungsstellen
  und  Versorgungsregelung  in  der  Fassung  vom  4.  November
1916  (RGBl.  S.  607  und  728),  eine  Beschlagnahme  zugunsten  der
jeweils  in  Betracht  kommenden  Fischhandels-Gesellschaften  auszusprechen. ­
  In  den  für  den  Tümmlerfang  besonders  in  Betracht
kommenden  Gegenden  ist  eine  derartige  Beschlagnahme  tatsächlich
erfolgt.  Die  Gesellschaften,  an  welche  die  Tiere  abzuliefern  waren,
haben  sie  nach  Weisung  des  Reichskommissars  an  den  Kriegsausschuß ­
  für  Öle  und  Fette  weiterzugeben  bzw.  im  Einvernehmen  mit
ihm  zu  verwerten.  An  den  Kriegausschuß  sind  übrigens  auch  Seesäugetiere,
  die  aus  dem  Auslande  eingeführt  werden,  sowie  Fett
        <pb n="192" />
        190
und  Speck  von  diesen  Tieren  abzuliefern.  (Verordnungen  vom
4.  März  1916,  7.  September  1916  und  17.  Februar  1917,  RGBl.
5.  148,  1006,  153.)
Abgesehen  von  diesen  behördlichen  Eingriffen  ist  durch  den
Kriegsausschuß  versucht  worden,  den  Fang  von  Seehunden
durch  Aussetzen  einer  Schußprä  m  i  e  von  10  M.  für
das  Stück  sowie  durch  Werbung  in  Fischerkreisen  mittels  Plakaten
und  Aufklärungsschriften  zu  heben.  Trotz  der  hierdurch  erzielten
Erfolge  ist  zu  betonen,  daß  die  Maßnahmen  vielleicht  noch  nicht
vollkommen  ausreichend  find,  um  unsere  Fettversorgung
in  dieser  Hinsicht  so  zu  unterstützen,  wie  es  möglich  wäre.  Die
Beschlagnahme-Verfügungen  allein  genügen  nicht,  um  dem  Kriegsausschuß ­
  für  Öle  und  Fette  tatsächlich  die  Verfügung  über  alle
gefangenen  Seehunde  und  Tümmler  zu  bringen.  Das  wird  nur
möglich  sein,  wenn  Preise  bezahlt  werden,  die  den  Fang  dieser
Tiere  gewinnbringend  erscheinen  lassen.  Da  im  Schleichhandel
sehr  gute  Verwertungsmöglichkeiten  für  den  Verkauf  dieser  Tiere
gegeben  sind,  ist  es  wahrscheinlich,  daß  dem  Ausschuß  noch  ein  Teil
des  in  Betracht  kommenden  Fanges  entgeht.
        <pb n="193" />
        IX.

Die  Fijchverteilung
Vom
Kgl.  Sächp  Reglerungcrat  Richard  Mähler,
Stellvertreter  des  R.ichskommifsars  für  Fischversorgung,  Berlin.
Die  öffentliche  Bewirtschaftung  und  Verteilung  der  Fische  hat
erst  sehr  spät  im  Kriege  eingesetzt.  Die  Gründe  hierfür  sind  an
anderer  Stelle  dieses  Heftes  gewürdigt  worden.  Ein  nicht  unwesentlicher ­
  Grund  hierbei  mag  darin  gelegen  haben,  daß  die  erheblichen ­
  Schwierigkeiten,  die  sich  einer  allgemeinen  Erfassung
und  Verteilung  der  Fische  in  die  Wege  stellten,  außergewöhnliche
und  zeitraubende  Maßnahmen  erforderten.
Wenn  wir  von  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  und  Verteilung ­
  eines  Nahrungsmittels  hören,  sind  wir  gewöhnt,  an  die
zuerst  ins  Werk  gesetzte  Verteilung  des  Brotgetreides  zu  denken:
Erfassirng  der  Bestände  unter  gleichzeitiger  oder  vorausgehender
Bestandsaufnahme,  Feststellung  des  Bedarfs  der  Bevölkerung
unter  Festsetzung  genauer  Rationssätze  nach  Maßgabe  der  Bestände, ­
  Verteilung  der  Bestände  während  des  Wirtschaftsjahres  an
die  bestehenden  oder  besonders  hierzu  geschaffenen  öffentlich-rechtlichen ­
  Körperschaften,  Weiterverteilung  nach  Rationen  auf  Lebensmittelkarten ­
  an  die  Verbraucher.
Gleiche  oder  ähnliche  Gesichtspunkte  bei  der  Fischverteilung
maßgebend  sein  zu  lassen,  ist  vollkommen  unmöglich.  Es  fehlen
dafür  so  ziemlich  alle  Voraussetzungen.  Tic  oberste  davon  muß
die  Erfassung  aller  Bestände  sein.  Nicht  einmal  diese
kann  bei  der  Eigenart  der  Fische  lückenlos  sein.  Ziemlich  einfach
ist  sie  nur  bei  den  Auslandsfischwaren,  die  nach  der  bestehenden
gesetzlichen  Regelung  allein  in  die  Hand  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
  oder  der  dieser  angeschlossenen  Kriegsgesellschaften
gebracht  sind  und  daher,  abgesehen  von  verhältnismäßig  geringen
Mengen  an  Schmuggelware,  für  die  allgemeine  Verteilung  ziemlich ­
  restlos  in  die  öffentliche  Hand  des  Reiches  kommen.  Auch  die
Erfassung  des  Seefischfanges  ist  durch  dessen  Beschlagnahme  für
die  an  der  Küste  gegründeten  Fischhandels-Gesellschaften  ziemlich
lückenlos  gelungen.
        <pb n="194" />
        192

Völlig  unzureichend  bleiben  hingegen  die  bisher  getroffenen
Maßnahmen  über  die  in  B  i  n  n  e  n  g  e  w  ä  s  s  e  r  n  lebenden  Fische.
Für  die  Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung  sind  nach  der
Verordnung  vom  8.  August  1916  nur  Karpfen  und  Schleien  aus
Teichwirtschaften  mit  über  drei  Hektar  Wasserfläche  beschlagnahmt
worden.  Wenn  auch  durch  s  eine  zweckentsprechende  Preisreglung
bewirkt  worden  ist,  daß  darüber  hinaus  auch  noch  Fische  aus
kleineren  Teichwirtschaften  in  die  Hand  der  Kriegsgesellschaft  für
Teichfisch-Verwertung  kommen,  so  bleibt  doch  ein  sehr  großer  Teil
rinerfaßt.  Die  aus  sonstigen  Binnengewässern,  insbesondere  den
Wildgewässern,  gefangenen  Fische  sind  in  der  Hauptsache  gänzlich
unbewirtschaftet.  Nur  in  einzelnen  Gebieten  sind  sie  durch  die
Landeszentralbehörden  einer  mehr  oder  weniger  lückenhaften
öffentlichen  Bewirtschaftung  unterworfen  worden.
Die  Gründe  für  all  dies  zu  würdigen  ist  hier  nicht  der  Ort.
Es  sollte  nur  gezeigt  werden,  daß  der  öffentlichen
Verteilung  der  Fische  recht  erhebliche  Mengen
entzogen  sind  und  daß  diese  Mengen  Gebieten  zugute  kommen,
die  sie  unter  Berücksichtigung  der  allgemeinen  Ernährungsverhältnisse ­
  zugunsten  anderer  Gebiete  recht  gut  entbehren
könnten.  Nebenher  wird  die  Überwachung  der  Preisgestaltung
durch  das  Bestehen  derartiger  unbeaufsichtigter  Quellen  fast  unmöglich ­
  gemacht.  Gemeinden,  kapitalkräftige  Jndustriewerke  und
ähnliche  Großverbraucher  bemühen  sich  eifrig  darum,  derartige
Quellen  für  sich  nutzbar  zu  machen,  und  schrecken  zuweilen  nicht
davor  zurück,  Wucherpreise  anzulegen.  Der  'Schleichhandel  hat  ein
günstiges  Feld,  wo  neben  öffentlich  bewirtschafteten  Mengen  von
Nahrungsmitteln  nichterfaßte  Bestände  vorhanden  sind.
Die  weitere  Voraussetzung,  wie  sie  bei  der  Verteilung  anderer
Nahrungsmittel  gegeben  ist,  nämlich  die  üb  erficht  üb  er  d  e  n
z  u  verteilenden  Bestand,  fehlt  bei  der  Fischverteilung
vollständig.  Die  Fänge  der  Seefischerei  wechseln  ständig,  da  die
Erträge  von  ungezählten  Umständen  verschiedenster  Ursachen  abhängig ­
  sind,  die  niemals  von  vornherein  ganz  übersehen  und
richtig  gewertet  werden  können.  Die  Beschaffung  von  Fahrzeugen,
die  Stellung  geeigneter  Mannschaften,  die  Bereitstellung  ausreichender ­
  Fangmaterialien  (Netze,  Segel,  Taue,  Kohle,  Leder,
Schmiermittel,  Öl  und  dergl.)  ist  mit  immer  wachsenden
Schwierigkeiten  verbunden,  je  länger  der  Krieg  dauert.  Die
Fangmöglichkeit  ist  vollständig  von  der  Witterung  und  den  damit
zusammenhängenden  Lebensbedingungen  der  Fische  abhängig.  Der
Fang  der  Fische  ist  nach  Menge,  Qualität  und  Sortierung  je  nach
        <pb n="195" />
        M
'Jet  Jahreszeit  dauerndem  Wechsel  unterworfen;  dazu  tritt  bei  der
Seefischerei  der  Einfluß  der  Seekriegführung  aus  die  Ausübungsmöglichkeit ­
  des  Fischfanges  in  bestimmten  Seegebietcn.  Man  kann
allgemein  sagen,  daß  gerade  die  besten  Fanggründe  für  die  Hochseefischerei, ­
  aus  denen  die  beliebten  Riundfische  (Schellfisch  und
Kabliau)  zu  holen  sind,  durch  die  Seekriegführung  mehr  oder
weniger  versperrt  sind.  Das  alles  bewirkt  eine  große  Unstetigkeit,
die  den  Überblick  über  die  jeweils  zur  Verfügung  stehenden
Mengen  fast  unmöglich  macht,  jedenfalls  unmöglich  im  Sinne
der  Verteilung  anderer  Lebensmittel.
Ähnliche  Verhältnisse  liegen  bei  der  Befischung  der  Binnenseen ­
  und  Teiche  vor.  Wenn  auch  hier  Schätzungen  wenigstens
einigermaßen  einen  Anhalt  über  die  zur  Verfügung  stehenden
Mengen  bieten  können,  so  ist  deren  Wert  doch  durch  allerlei  Einflüsse ­
  bedingt,  die  oft  genug  im  Endergebnis  ein  von  der  Schätzung
weit  abweichendes  Bild  ergeben.
Ebensowenig  sind  die  Z  u  f  u  h  r  e  n  aus  den  neutralen
Ländern  von  vornherein  zu  überblicken.  Alle  Umstände,  die
eine  Unsicherheit  bei  den  Fängen  der  heimischen  Fischgesellschaften
bewirken,  sind  auch  für  die  Fänge  der  Fischerei  der  neutralen
Länder  maßgebend.  Hinzu  tritt  für  die  Zufuhr  aus  neutralen
Ländern  noch  der  wechselvolle,  unübersehbare  Einfluß  politischer
Beziehungen.
Einigermaßen  sicher  vermag  die  Fischverteilung  nur  mit  den
durch  die  ZEG  aus  dem  Auslande  bereits  eingeführten  haltbaren
Waren  (Salzheringen,  Fischkonserven,  Salzfisch,  Klippfisch,
Robben-,  Wal-  und  Haifischfleisch,  Fischrogen)  zu  rechnen.  Diese
Bestände  haben  daher  die  wichtige  Aufgabe,  Mindcrversorgungen
einzelner  Bezirke  auszugleichen.
Ziel  der  Verteilung  öffentlich  bewirtschafteter  Lebensmittel ­
  müßte  unter  den  gegebenen  Verhältnissen  eine  gerechte
und  g  I  e  i  chm  ä  ß  i  g  e  V  e  r  t  e  i  I'Ung  der  Bestände  an  alle
Verbraucher  sein.  Das  ließe  sich  bei  der  Fischverteilung  allenfalls
noch  bezüglich  der  Salzheringe  durchführen,  die  überall  bekannt
und  begehrt  sind.  Bei  allen  anderen  Fischsorten  ist  das,  wie  das
erste  Bewirtschaftungsjahr  gezeigt  hat,  unmöglich.  E  r  n  ä  h  -
r  u  n  g  s  g  e  w  o  h  n  h  e  i  t  e  n  der  Bevölkerung  eirrz
  einer  Gebiete  haben  sich  trotz  der  Lebensmittelknappheit
als  zu  stark  erwiesen,  als  daß  die  dem  betreffenden  Gebiete  nach
dem  Bestände  zukommende  Menge  der  jeweilig  angebrachten
Fischsorte  hätte  darin  untergebracht  werden  können.  Die  Bevölkerung ­
  großer  Teile  Deutschlands  weiß  nichts  mit  der  frischen
Die  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.  ^3
        <pb n="196" />
        194

Scholle  anzufangen.  Sie  ist  höchstens  gewohnt,  sie  als  Bratscholle
zu  essen.  Da  hierzu  das  nötige  Fett  fehlt,  wird  Plattfisch  meistens
überhaupt  abgelehnt.  Besonders  geschieht  das  im  Frühjahr,
gerade  wenn  die  Scholle  die  einzige  Fischsorte  ist,  die  in  großen
Mengen  gefangen  wird,  da  diese  allerdings  zu  jener  Zeit  noch
wenig  fleischig  ist.  Einer  Aufklärung  über  andere  Verwendungsmöglichkeiten ­
  dieses  Fisches  bleibt  die  Bevölkerung  meistens  recht
unzugänglich.  Ähnlich  verhält  es  sich  mit  kleinen  Kaulbarsen  und
Stinten,  zwei  Fischen,  die  zu  gewissen  Jahreszeiten  in  großen
Mengen  bei  den  Fischhandeis-Gesellschaften  Ostdeutschlands  angebracht ­
  werden.  Aber  nicht  nur  der  Genuß  bestimmter  Sorten,
sondern  überhaupt  der  Verzehr  von  Seefischen  ist  in  vielen  Gebieten ­
  Deutschlands  wenig  eingebürgert.  Selbst  bei  der  allgemeinen ­
  Knappheit  sonstiger  Lebensmittel  sind  diese  Teile  der
Bevölkerung  nur  sehr  zögernd  an  den  vermehrten  Genuß  von
Seefischen  herangegangen.  Zu  alledem  treten  die  Preisunterschiede ­
  für  die  einzelnen  Fischsorten.  Daraus  -erklärt  es  sich,  daß
eine  gleichmäßige  Verteilung  selbst  der  jeweils  verfügbaren  Bestände ­
  bei  Fischen  nicht  in  gleicher  Weise  durchführbar  ist  wie  bei
Len  meisten  anderen  Lebensmitteln.
Erst  recht  ist  es  natürlich  unmöglich,  die  Bestände
g  l  e  i  ch  m  ä  ß  i  g  auf  das  Wirtschaftsjahr  z  u  verteilen. ­
  Die  Verderblichkeit  des  Fisches  erfordert,  daß  er  so
schnell  wie  möglich  dem  Verbrauche  zugeführt  wird.  Sobald  die
Fänge  angebracht  werden,  müssen  sie  verteilt  werden.  Vorratspolitik ­
  ist  nur  bei  gewissen  Sorten  von  Fischkonserven,  und  auch
da  nur  in  ganz  geringem  Umfange  möglich.  Die  Verschiedenheit
der  Zuführen  während  der  einzelnen  Jahreszeiten  bewirkt  nach
alledem  eine  höchst  ungleichmäßige  Verteilung  während  des
Wirtschaftsjahres.
1.  Die  für  die  Verteilung  verfügbaren  Mengen  und  ihre  Herkunft.
Es  wird  sich  zunächst  lohnen,  einen  Überblick  darüber  zu  gewinnen, ­
  welche  Mengen  i-in  einzelnen  für  die  planmäßige  Verteilung ­
  zur  Verfügung  stehen,  und  an  welchen  Stellen.
A.  Der  deutsche  Seefisch-Fang.  In  erster  Linie
ist  dies  der  Fang  an  der  deutschen  Küste.  Er  ist  für  eine  Reihe
von  Fischgesellschaften  beschlagnahmt.  Jeder  Fischer  muß  seine
Ausbeute  an  bestimmte  Abnahmestellen  der  Gesellschaften  abliefern. ­
  Die  Weiterbewegung  der  Ware  geschieht  nach  unmittelbarer ­
  Anweisung  der  Geschäftsführung  der  einzelnen  Gesellschaften.
Diese  wieder  erhalten  ihre  Anweisungen  über  die  Verteilung  durch
        <pb n="197" />
        195

den  Reichskommissar  für  Fschversorgung.  Des  Überblicks  halber
sollen  die  einzelnen  Gesellschaften  und  Stellen,  für  die  der  deutsche
Fang  beschlagnahmt  ist,  nachfolgend  im  Zusammenhange  ausgezählt ­
  werden:
1.  Das  Stellvertretende  Generalkommando  des  I.  Armeekorps,
Abteilung  Fische,  in  Königsberg  i.  Pr.;
2.  die  Fischhandels-Gesellschast  Westpreußen  G.  nt.  b.  H.  in
Danzig;
3.  die  Fischhandels  -  Gesellschaft  m.  b.  H.  Hinterpommern  in
Köslin;
4.  die  Stettiner  Fischhandels-Gefellschast  m.  b.  H.  in  Stettin;
6.  die  Kriegs-Fischgesellschast  Neuvorpommern  und  Rügen
m.  b.  H.,  Stralsund;
6.  die  Mecklenburg  -  Schwerinische  Fischhandels  -  Gesellschaft
m.  b.  H.,  früher  in  Wismar,  setzt  in  Rostock;
7.  die  Lübecker  Fischhandels-Gesellschast  m.  b.  H.  in  Schlutup;
8.  die  Schleswig-Holsteinische  Fischhandels-Gesellschast  m.  b.  H.
in  Kiel  mit  einer  Zweigstelle  in  Eckernsörde;
9.  die  Schleswig-Holsteinische  Kriegs-Schaltiergesellschaft  m.b.H.
in  Heide;
10.  die  Kriegs-Küstenfischerei  Unterelbe  G.  m.  b.  H.  in  Hamburg;
11.  die  Kriegs-Seesischeroi-Gesellschast  für  die  Nordsee  m.  b.  H.
in  Geestemünde  mit  Zweigstellen  in  Altona,  Lübeck  und
Rostock;
12.  die  Küstenfischerei  Unterweser-Jade  G.m.b.H.  in  Nordenham;
13.  die  Fisch?  und  Mnschelvertriebs-Gesellschast  m.  b.  H.  „Ostsriesland" ­
  in  Norden;
14.  das  Marine-Fischamt,  Wilhelmshaven;
Außer  den  genannten  14  Stellen  kommen  als  Vertcilungsstellen
  für  frische  Auslandsfische  in  Frage:
15.  die  Kriegs-Fischhandel-„EIbe"-G.  m.  b.  H.  in  Hamburg  mit
einer  Zweigstelle  in  Cuxhaven;
16.  die  Kriegs-Fischhandel-„Weser"-G.  tri.  b.  H.  in  Geestemünde,
mit  einer  Zweigstelle  in  Bremerhaven;
17.  die  Kriegs-Fischversand  Berlin  G.  ni.  b.  H.  in  Berlin,
Elisabethstr.  22.
Aus  der  am  Schlich  dieser  Abhandlung  auf  Seite  223  sf.  angeführten ­
  Tabelle  ist  ersichtlich,  welche  Fischmengen,  getrennt
nach  frischen  Fischen  einerseits  und  Heringen  und  Sprotten  anderseits, ­
  in  den  einzelnen  Monaten  des  Jahres  1917  a)  in  der  Ostsee,
.  .  ....  13*
        <pb n="198" />
        196

b)  in  der  Nordsee  und  c)  in  beiden  Meeren  zusammen  gefangen
worden  sind.  Die  Namen  der  Städte  bedeuten  den  Sitz  der  Geschäftsführung ­
  der  vom  Reichskommissar  in  den  betreffenden  Bezirken ­
  gegründeten  Kriegsgesellschaften.
Irgendwelche  vergleichenden  Einfuhrzahlen  können  aus
Politischen  Rücksichten  nicht  gebracht  werden;  dagegen  dürfte  es
von  Nutzen-sein,  an  Hand  der  vergleichenden  F  an  gfta  ti  st  i  k
für  frische  Fische  und  Heringe  und  Sprotten  von  1912  bis  1917
festzustellen,  daß  sich  die  Gesamt-Eigenproduktion  seit  Einsetzen
der  Organisation  des  Reichskommissars  gegen  andere  Kriegsjahre
bedeutend  gehoben  hat.

Jahr

Deutscher  S  e  e  f  i  s  ch  f  a  n  g:
Frische  Fische  Heringe  und  Sprotten

Deutscher  ''■
Gesamtfang

t  '
126  620

Nordsee

Ostsee

Nordsee

Ostsee

1012

85  590

33  020

1  560

6  450

1913

83  370

28  960

8  950

6150

122  430

1914

63  780

17510

1  760

6  490

79  540

1915

15  190

19  820

50

6  470

41  530-1916



4150

23  810

80

11  600

39  490

1917

14  266

19810

1  070

10140

45  286

Zu  den  17

oben  genannten

Stellen

tritt  für

die  Verteilung

der  aus  Holland  eingeführten  Fische  die  Vertretung  der  ZEG  in
Holland,  die  Allgemeene  Jniport  und  Export  in  Amuiden.  Nach
der  Verordnung  vom  13.  November  1916  (RGBl.  S.  1265)  ist  die
Einfuhr  frischer  Fische  aus  dem  Anslande  in  die  Hand  der  ZEG
gelegt  worden.  Sie  hat  bezüglich  der  aus  Holland  einzuführenden
Fische  die  Allgemeene  Import  und  Export  in  Ainuiden  mit  der
Ausübung  ihrer  Rechte  beauftragt.
Die  aus  den  skandinavischen  Ländern  einzuführenden  frischen
Fische  gelangen  in  Anlehnung  an  den  früheren  Konsignationshandel ­
  für  Rechnung  der  skandinavischen  Exporteure  auf  die
Zentralfisch  in  ä  r  k  t  e  in  Hamburg,  Altona,  Cuxhaven,
Bremerhaven,  Geestemünde,  Berlin,  Kiel,  Rostock.  Die  Zentralfischmärkte ­
  waren  früher  reine  Auktionsmärkte.  Die  Ware  wurde
von  dem  skandinavischen  Exporteur  auf  seine  Rechnung  an  den
Zentralfischmarkt  unmittelbar  zur  bestmöglichen  Verwertung  im
Wege  der  Versteigerung  gesandt.  Die  wichtigen  Beziehungen  der
Exporteure  zu  den  Zentralfischmürkten  sollten  erhalten  bleiben,
weshalb  die  unmittelbare  Übersendung  der  Fische  an  die  Zentralfischmärkte ­
  beibehalten  wurde.  Die  Weiterverteilung  vom  Zentralfischmarkt
  aus  mußte  aber  dem  übrigen  Verfahren  der  Fisch-
        <pb n="199" />
        197

Verteilung  angepaßt  werden,  zumal  da  sich  diese  Märkte  auch
früher  in  keiner  Weise  mit  dem  Versand  der  Ware  befaßt  hatten.
Der  Weitervertrieb  der  an  die  Zentralfischmärkte  gelangenden
Mengen  erfolgt  deshalb  durch  diejenigen  Gesellschaften,  die  aus
dem  Versandhandel  au  den  einzelnen  Plätzen  der  Zentralfischmärkte
  begründet  sind.  Für  Hamburg,  Altona  und  Cuxhaven ­
  ist  dies  die  Kriegs-Fischhandels-Gesellschaft  „Elbe"  in
Hamburg,  für  Bremerhaven  und  Geestemünde  die  Kriegs-Fischhandels-Gesellschaft
  „Weser"  in  Geestemünde,  für  Rostock  die
Mecklenburg-Schwerinische  Fischhandels-Gesellschaft  in  Rostock,
fiir  Kiel  die  Schleswig-Holsteinische  Fischhandels-Gesellschaft  in
Kiel,  für  Berlin  der  Kriegs-Fischversand  Berlin  G.  m.  b.  H.  Die
auf  den  Zentralsischmärkten  in  Hamburg  und  Berlin  ankommenden
Mengen  werden  zum  Teil  unmittelbar  voni  Zentralfischmarkt  aus
zur  Deckung  des  örtlichen  Bedarfs  dieser  Städte  verwendet.
B.  Inländische  F  if  chk  o  n  s  e  r  v  e  n.  Wie  die  Frischfische ­
  bei  den  vorgenannten  Fischhandels.-Gesellschaften,  so  sind  die
int  Inlands  hergestellten  Fischkonserven  (Räucherwaren  und
Marinaden)  bei  einer  Reihe  von  Fischindustrie-Gesellschaften
verfügbar.  Teilweise  sind  es,  wie  schon  anderwärts  ausgeführt,
diejenigen  Gesellschaften,  die  auch  für  den  Absatz  der  Frischfische
in  Frage  kommen.  Der  Übersicht  halber  seien  sie  folgendermaßen
ausgezählt:  Fischindustrie-Gesellschaften  sind  die  oben  ans  Seite  19ä
unter  1  bis  8  und  13  aufgeführten  n  e  u  n  Gesellschaften.  Hierzu
treten  als  reine  Fischin  du  st  rie-Gesellschaften:
10.  die  Kriegs-Fischindustrie  „Elbe"  G.  m.  b.  H.  in  Altona;
11.  die  Kriegs-Fischindustrie  „Weser"  G.  m.  b.  H.  in  Geestemünde; ­

12.  die  BinnenläNdische  Kriegs-Fischindustrie  G.  m.  b.  H.  in
Berlin;
13.  die  Westdeutsche  Fischindustrie  G.  m.  b.  H.  in  Köln.
Alle  zur  Verarbeitung  kommenden  Waren  stehen  bei  diesen
Industrie-Gesellschaften  für  die  Verteilung  zur  Verfügung,  da
die  Ware  nach  der  getroffenen  Regelung  Eigentum  der  Gesellschaft
bleibt  und  die  einzelnen  angeschlossenen  Betriebe  die  Ware  nur
im  Lohne  für  die  Gesellschaft  verarbeiten.
Von  der  insgesamt  für  Deutschland  im  Jahre  1917  verfügbaren ­
  Menge  von  104  000  Tonnen  Fischen  haben  die
für  die  Herstellung  von  Konserven  (Näucherwaren  und  Marinnden)
  zuständigen  Gesellschaften  zur  Pexgcheifnnq  rnnd  4ü  OQQ
        <pb n="200" />
        198

Tonnen  erhalten,  woraus  rund  24  000  Tonnen  Fertigfabrikate
hergestellt  wurden,  die  durch  den  Neichskoiumissar  monatlich  wie
folgt  verteilt  worden  sind:
Januar  Februar  März  April  Mai  Juni
639  1637  4659  2431  3706  3382
Juli  August  September  Oktober  November  Dezember
1360  1614  1297  1790  924  633
Von  der  verteilten  Menge  an  Konserven  entfallen  rund
17  000  Tonnen  auf  Näucherwaren  und'rund  7000  Tonnen  auf
Marinaden.
C.  Einführe  n  u  n  d  Süßwasserfisch  e.  Als  weitere
für  die  Verteilung  verfügbare  Menge,  und  zwar  als  sehr  wesentlicher ­
  Bestandteil,  kommen  die  von  der  ZEG  aus  dein  neutralen
Anslande  eingeführten  haltbaren  F  i  s  ch  w  a  r  e  n  aller  Art  in
Frage.  Sie  werden  bei  Abteilung  10  der  ZEG  bearbeitet.  Auch
der  von  der  öffentlichen  Hand  erfaßte.  Teil  des  Fanges  der  deutschen ­
  Binnenfischerei  ist  zn  erwähnen.  Es  handelt  sich  hierbei  um
1.  Sa  I  z  h  e  r  i  n  g  e,  die  aus  den  skandinavischen  Ländern  und
zum  geringen  Teil  aus  Holland  eingeführt  werden;
2.  K  l  i  p  p  -  n  n  d  S  t  o  ck  f  i  s  ch.,  der  aus  Norwegen  eingeführt
wird.  In  der  Hauptsache  sind  dies  Dorsch,  Seelachs,  Schellfisch,
Kabliau,  Lengfisch  und  Bvosmen.  Der  Stockfisch  ist  ein  getrockneter
ungesalzener,  der  Klippfisch  hingegen  ein  gesalzener  und  getrockneter ­
  Fisch.  Meistens  wird  der  Klippfisch  als  Halbprodukt,  nämlich
nur  gesalzen  eingeführt  und  dann  in  Deutschland  fertiggestellt.
Dies  geschieht  teils  in  den  Geestemünder,  teils  in  den  Cuxhapener
Stock-  und  Klippfischwerken;
3.  Ha  i  f  i  s  ch  f  l  e  i  sch  (Eishai)  und  Dorschrogen,  die  aus
Norwegen  eingeführt  werden,  das  Haifischfleisch  in  Pökellake,  der
Dorschrogen  gesalzen;  '
4.  sonstiges  Fischfleisch,  insbesondere  Robben-  und  Walfleisch, ­
  das  vom  Kriegsausschuß  für  Oie  und  Fette  eingeführt
und  von  diesem  nach  Weisung  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung ­
  verteilt  wird;
6.  trocken  gesalzene  Fischsorten,  die  durch  die
ZEG  neuerdings  aus  Rumänien  in  beschränkten  Mengen  eingeführt ­
  werden.  Dabei  handelt  es  sich  in  der  Hauptsache  um
Karpfen,  Meereschen/Zander,  Schleien  und  Brachsen;
6.  fertige  F  i  s  ch  k  o  n  s  e  r  v  e  n,  vornehmlich  Sardinen  in
Ol,  Tomaten  und  Brühe,  die  die  ZEG  Abteilung  10,  ebenfalls.vor-
        <pb n="201" />
        wiegend  aus  Norwegen  einführt.  Außerdem  sommert  geu  we
Mengen  Großfischkonserden,  wie  Heringe  in  Brühe,  Llippered-Heringe,
  FischpUöding  und  dergl.  in  gleicher  Weise  zur  Einfuhr.
D.  Fang  von  Karpfen  und  Schleien.  Bei  der
Kriegsgcfellschaft  für  Deichfisch-Verwertung  m.  b.  H.  in  Berlin  sind
die  auf  Grund  der  Bekanntmachung  über  den  Absatz  von  Karpfen
und  Schleien  vom  8.  August  1916  für  sie  beschlagnahmten  Mengen
dieser  Fischsorten  verfügbar.
E.  Einfuhr  vo  n  Süßwasserfischen.  Bei  der
Flußfischhandels-Gesellschaft  in.  b.  H.  in  Berlin  sind  die  aus  dem
Auslande  kommenden  Süßwasserfische  disponibel.  Das  nach  der
Bekanntmachung  vom  13.  November  1916  der  ZEG  zustehende
alleinige  Recht  zur  Einfuhr  ausländischer  Süßwasserfische  wird
durch  die  Flußsischhandels-Gesellschaft  ausgeübt.
E.  E  i  n  f  n  h  r  v  o  n  Aale  n.  In  gleicher  Weise,  wie  unter  E
angegeben,  sind  die  aus  dem  Auslande  eingeführten  Aale  in  die
Hand  der  Aal-Einfuhr  G.  in.  b.  H.,  Berlin,  gebracht  worden.
6.  E  i  n  f  u  h  r  v  o  n  H  e  r  i  n  g  e  n.  Das  entsprechende  gilt
bezüglich  der  aus  dem  Auslande,  insbesondere  Dänemark  und
Schweden,  einzuführenden  frischen  Heringe,  die  von  der  Frisch-Herings-Einfuhr
  G.  m.  b.  H.,  Berlin,  bearbeitet  werden.
El.  F  a  n  g  v  o  n  S  ü  tz  w  a  s  s  e  r  s  i  s  ch  e  n.  Die  voir  einzelnen
Bundesstaaten,  insbesondere  den  süddeutschen,  erfaßten  Mengen
der  Binnenfischerei  verbleiben  in  der  Regel  diesen  Gebieten  zur
Deckung  des  eigenen  Bedarfs.  Ein  beschränkter  Versand  nach
anderen  Provinzen  erfolgt  nur  durch  die  Fischverteilungsstelle  des
Stellv.  Generalkommandos  des  XX.  Armeekorps  in  Allenstein,
durch  welche  die  Binnenfischerei  des  Korpsbereichs  bewirtschaftet
wird.
2.  Tie  Obervcrteilung.
Gesetzliche  Grundlage  für  die  Verteilung  aller  zur  Verfügling
steheirden  Fische  während  des  Krieges  ist  die  Bekanntmachung
über  die  Beaufsichtigung  der  Fischversorgung  vom  28.  November
1916  (Reichsgesetzbl.  S.  1303),  nach  deren  8  2  der  Reichskommissar
für  Fischversorgllng  Bestimmungen  über  den  Absatz  von  Fischen
und  von  Zubereitungen  von  Fischen  erlassen  kann.  Das  ist  in  der
Weise  geschehen,  daß  zunächst  eine  strenge  S  ch  l  ü  s  s  e  I  verte ­
  i  l  u  n  g  in  die  Wege  geleitet  wurde.
Als  zeitlicher  Verteilungsabschnitt  wurde  der  Kalenderm
  o  n  a  t  gewählt.  Grundlage  für  die  im  folgenden  Dlonat  voraussichtlich
  zur  Verteilung  stehenden  Mengen  konnte  bei,  den  oben
        <pb n="202" />
        m

dargelegten  Verhältnissen  immer  mir  eine  Schätzung  sein.  Et,
wurde  deshalb  von  maßgebenden  Sachverständigen  der  voraussichtliche ­
  Fang  der  einzelnen  Fischhandels-Gesellschaften  und  die
voraussichtliche  Zufuhr  aus  den  neutralen  Ländern  abgeschätzt,
und  aus  dem  Gesamtergebnis  die  Anforderung  des  Heeres
vorweg  voll  sichergestellt.  Die  restlichen  Anteile  der  Gesellschaften
an  der  Gesamtproduktion  wurden  in  Tausendteile  umgerechnet.
Auf  diese  Weise  ergab  sich  ein  auf  Tausend  abgestimmter  P  rodn ­
  k  t  i  o  n  s  s  ch  l  ü  s  s  e  l  für  alle  in  Frage  kommenden  Fischhandels-Gesellschaften, ­
  wie  sie  auf  Seite  195  ausgeführt  sind.  In
gleicher  Weise  wurde  für  die  aufgeführten  Fischindustrie-Gesellschaften ­
  verfahren,  so  daß  sich  ein  auf  Tausend  abgestimmter  Produktionsschlüssel
  für  alle  zur  Verfügung  stehenden  einheimischen
Fischkonserven  ergab.
Diesem  Produktionsschlüssel  entsprach  ein  auf  1000  Einheiten
abgestimmter  Bedarfsschlüssel  für  die  einzelnen  Bedarfsgebiete
  des  Deutschen  Reiches.  Zum  Zwecke  genauer  Abgrenzung
der  Bedarfsgebicte  und  aus  Gründen  der  Unterverteilung,  über
die  später  zu  sprechen  sein  wird,  wurde  Deutschland  in  Anlehnung
an  die  Gebiete  der  Bezirkszentralen  (Bezirks-Einkaufss
  ®efelli'c£&amp;gt;aften)  aufgeteilt.  Es  ergaben  sich  hierbei  folgende  42  Beda ­
  r  f  sb  e  z  i  r  k  e:
1.  Provinz  Ostpreußen,
2.  „  Westpreutzen  ohne  Märkisch-Friedland,
3.  Reg.-Bez.  Köslin,
4.  „  Stettin  ohne  Demmin  und  mit  Märkisch-Friedland,
5.  Stralsund  mit  Demmin,
6.  Großherzogtum  Mecklenburg-Strelitz,
7.  „  Mecklenburg-Schwerin,
8.  Lübeck  mit  Fürstentum  Lübeck,
9.  Groß-Hamburg  (Hamburg,  Altona  und  Wandsbeck),
10.  Bremen,
11.  Provinz  Schleswig-Holstein  ohne  Altona  und  Wandsbek,
12.  —17.  Regierungsbezirke  Stade,  Aurich,  Osnabrück,  Hannover,
Hildesheim,.  Lüneburg,
18.  Herzogtum  Braunschweig,
19.  Großherzogtum  Oldenburg  ohne  die  Fürstentümer  Lübeck  und
Birkenfeld,
20.  Reg.-Bez.  Bromberg,
21.  Reg.-Bez.  Posen.
22.  Provinz  Schlesien,  .  .  •••  -
        <pb n="203" />
        23.  Reg.-Bez.  Frankfurt,
24.  Groß-Berlin,  bestoßend  aus  den  Städten  Berlin,  Charlottenburg, ­
  Wilmersdorf,  Schöneberg,  Lichtenberg,  Neukölln  sowie
Spandau  und  den  Kreisen  Teltow  und  Nioderbarnim,
25.  Reg.-Bez.  Potsdam,  mit  Ausnahme  der  zu  Groß-Berlin  gehörigen ­
  Gebiete,
26.  Provinz  Sachsen,
27.  die  Thüringischen  Staaten,
28.  das  Königreich  Sachsen,
29.  das  Königreich  Bayern  ohne  die  Pfalz,
30.  das  Herzogtum  Anhalt,
31.  Reg.-Bez.  Cassel  mit  dem  Fürstentum  Waldeck,
32.  Reg.-Bez.  Wiesbaden,
33.  die  Fürstentümer  Lippe-Detmold  und  Schaumburg-Lippe,
34.  Großherzogtum  Hessen,
36.  Provinz  Westfalen,
36.  Reg.-Bez.  Düsseldorf,
37.  die  Rheinprovinz,  ohne  den  Reg.-Bez.  Düsseldorf  und  mit  dem
Fürstentum  Birkenfeld,
38.  Lothringen,
39.  Elsaß,
40.  die  Rheinpfalz,
41.  Großherzogtum  Baden,
42.  das  Königreich  Württemberg  mit  Hohenzollern.
Der  Bedarf  dieser  einzelnen  Bezirke  wurde  nach  Maßgabe
der  auf  Grund  der  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1916  ermittelten ­
  Bevölkerung  unter  besonderer  Berücksichtigung
a)  der  gewerblichen  Intensität  (Anteile  der  in  Industrie,
Handel  und  Verkehr  Gewerbetätigen  an  der  Gesamlbevölkerung),

b)  des  Verhältnisses  der  Schwerstarbeiter  zur  Gesamtbevölkerung, ­

c)  der  Stadtbildung,
und  unter  geringer  Besserstellung  der  Küstengebiete  mit  Rücksicht
auf  ihre  starke  Gewöhnung  an  den  Fischgenuß  ermittelt.  Auch
dieser  Bedarfsschlüssel  war  auf  Tausend  abgestimmt  und  konnte
nunmehr  auf  den  auf  Tausend  abgestimmten  Produktionsschlüssel
angewendet  werden.
Die  einzelnen  Gesellschaften  erhielten  hierauf  unter  tunlichst
weitgehender  Berücksichtigung  der  Transportmöglichkeiten  Verso ­
  r  g  u  n  g  s  g  e  b  i  e  t  e  z  u  g  e  W  i  e  s  e  n,  die  nach  ihrem  Bedarf
        <pb n="204" />
        202

der  Höhe  der  Produktion  der  einzelnen  Gesellschaften  entsprachen.
Für  jede  Gesellschaft  ergab  sich  somit  ein  besonderer  Oberverteilungsschlüssel,
  aus  dem  sie  ersah,  in  Melcher  Weise
sie  ihre  Anteile  an  der  Gesamtproduktion  auf  die  ihr  zugewiesenen
Bedarfsgebiete  zu  verteilen  hatte.  Wenn  die  Schätzung  der  Produktion ­
  einigermaßen  richtig  war,  und  wenn  die  hiernach  gegebene
Verteilungsanweisung  von  den  Gesellschaften  streng  innegehalten
wurde,  nrußte  jedes  Bedarfsgebiet  den  ihm  nach  dem  Schlüssel
zukommenden  Anteil  an  der  Gesamtproduktion  erhalten.
3.  Die  Unterverteilung.
Für  die  Überführung  dieser  Anteile  in  den  Verzehr  standen
zwei  Wege  offen.  Entweder  konnte  die  Lieferung  von  den
Fischgesellschaften  aus  an  Zentralstellen  innerhalb  der  einzelnen
Bedarfsgebiete  geleitet  und  von  dort  aus  die  Weiterverteilung
vorgenommen  werden,  oder  es  konnte  die  Versendung  von  den
Fischgesellschaften  aus  an  die  Bedarfsstellen,  nämlich  die  Kommunalverbände ­
  oder  Gemeinden  oder  deren  Vertrauenshändler
unmittelbar  geschehen,  so  daß  eine  Zwischenverteilung  unnötig
war.  Welche  Erwägungen  hierbei  zUr  endgültigen  Regelung
geführt  haben,  das  wird  in  einer  Abhandlung  des  Reichskommissars
für  Fischversorgung  in  Nr.  17  der  „Beiträge  zur  kommunalen
Kriegswirtschaft",  Jahrgang  1917,  wie  folgt  dargestellt:
Zwei  Punkte  werden  bei  der  Beurteilung  der  Frage  nicht
außer  acht  zu  lassen  sein.  Erstens  wird  bei  der  Lieferung  von
Fischen  und  von  Fischkonserven  wegen  der  Verderblichkeit  der  Ware
eine  unmittelbare  Belieferung  der  Bezirkszentralen  im  allgemeinen
nicht  durchführbar  sein.  Bei  frischen  Fischen  leuchtet  das  ohne
weiteres  ein:  wenn  die  Ware  etwa  erst  an  die  Bczirkszentrale
transportiert  und  von  dieser  wieder  an  die  Gemeinde  verladen
werden  sollte,  würden  unnütze  Kosten  und  unnötiger  Zeitverlust
entstehen,  so  daß  die  Ware  voraussichtlich  verderben  würde.  Dasselbe ­
  ist  auch  bei  Räucherwaren  der  Fall.  Bei  kaltem  Wetter  kann
die  Räucherware  etwas  länger  verschickt  werden,  aber  schon  bei
einigermaßen  weichem  Wetter  ist  die  Haltbarkeit  der  Räucherware
äußerst  begrenzt.  Auch  Räucherwaren  müssen  mit  aller  Vorsicht
behandelt  werden:  doppelte  Transporte  sind  daher  nicht  möglich.
Marinaden  sind  etwas  haltbarer,  aber  auch  ihre  Haltbarkeit  darf
nicht  überschätzt  werden.  Bei  einem  Ausliefern  der  Marinaden
an  die  Bezirkszentralen  wäre  weitere  Verteilung  durch  diese  an
sich  möglich;  unmöglich  aber  ist  e§,  Verteilungsschlüssel  nnd
        <pb n="205" />
        -

!  !  [  I’

(

'Empfangsstelle  für  Räucherwaren  und  Fischmarinaden  zu  trennen:
denn  es  ist  im  voraus  nicht  zu  bestimmen,  wieviel  Räucherwaren
und  wieviel  Fischmarinaden  hergestellt  werden  sollen.  Das  -hängt
von  der  Beschaffenheit  des  Rohmaterials,  insbesondere  davon  ab,
wie  lange  -das  Rohmaterial  gefahren  worden  ist;  demgemäß  ist
nicht  sicher,  ob  inehr  Räucherwaren  oder  mehr  Fischmarinaden  hergestellt ­
  werden.  Es  ist  daher  nicht  zu  übersehen,  welcher  Prozentsatz ­
  von  Fischmarinaden  und  welcher  Prozentsatz  von  Räucherwaren ­
  an  die  einzelnen  Stellen  geliefert  werden  muß.  Verteilungsschlüssel ­
  und  Empfänger  müssen  daher  bei  beiden  der  gleiche  sein.
Nicht  möglich  ist  es  im  allgemeinen  auch,  etwa  den  Transport ­
  an  den  Verbrauchsort  zu  leiten,  aber  die  Verfügung  über
den  Transport  in  die  Hand  der  Bezirkszentralen  Zu  legen.  Es
würde  das  gegenüber  den  Friedenszeiten  eine  vollkommene  Verschiebung ­
  des  Verfügungsortes  sein.  Im  Frieden  lag  die  Verfügung ­
  über  die  Fischversorgung  fast  ausschließlich  an  der  Küste;
der  Küstenhändler  bestimmte,  an  wen  die  Ware  gehen  sollte,  der
Küstenhändler  verschickte  die  Ware  an  die  einzelnen  Verbraucher;
binnenländische  Fischgroßhändler,  die  in  größerem  Stile  einen
Versand  von  Seefischen  vornahmen  und  an  die  Küste  ihre  Anweisungen ­
  gaben,  gab  es  nur  sehr  wenige.  (Sine  derartige  Veränderung ­
  jetzt  im  Kriege  mit  einer  so  heiklen  Ware,  wie  dem  Fisch,
vorzunehmen,  erscheint  äußerst  bedenklich.  Nicht  ohne  Grund  hat
die  Verfügung  über  den  Fisch  -an  der  Küste  gelegen;  die  ganze
Natur  des  Fischhandels  erklärt  das.  Es  handelt  sich  -bei  den  Fischverkäufen ­
  nicht  so  sehr,  wie  vielleicht  noch  beim  Salzheringsverkauf,
um  kapitalistisch  gestaltete  Unternehmungen,  die  ein  Kaufmann
fern  von  der  Ware  vornehmen  könnte;  der  ganze  Fischhandel  hat
vielmehr  etwas  Großhandwerksinäßigcs  an  sich;  bei  ihm  muß  der
Fischhändler  am  Orte  des  Versandes  leben  und  in  der  Lage  sein,
über  jede  einzelne  Partie  nach  persönlicher  Inaugenscheinnahme
persönlich  zu  verfügen.  Einer  solchen  Aufgabe  würden  auch  gutgeleitete ­
  binncnländische  Fischgeschäfte  nicht  gewachsen  sein,  geschweige ­
  denn  Organisationen  wie  die  Bezirrszentralen,  von  denen
doch  mir  ein  Teil  rein  fachmännisch-kaufmännisch  aufgezogen  ist.
Weiterhin  muß  die  Regelung  soweit  einheitlich  sein,  daß  die
Fischgesellschaften  in  den  einzelnen  Provinzen  einigermaßen
gleichmäßige  Verhältnisse  finden.  Eine  Reihe  von  Bezirkszentralen
  sind  kaufmännisch  ausgezogen  und  trauen  es  sich  vielleicht ­
  zu,  das  Geschäft  zu  machen.  Eine  ganze  Reihe  von  anderen
Lebensmittelstellen  sind  aber  lediglich  Behörden  und  würden  kaum
geneigt  sein,  die  Angelegenheit  als  Selbstkäufer  in  die  Hand  zu
        <pb n="206" />
        W
hefym-en.  Für  einzelne  Provinzen  müßte  daher  die  Verfügung
durch  die  Bezirkszentralen  erfolgen,  in  anderen  in  der  Hand  der
Fifchgesellschaften  bleiben.  Das  würde  eine  Verwirrung  anrichten,
die  vermieden  werden  muß.
Zweitens  aber  muß  als  durchaus  notwendig  anerkannt
werden,  daß  die  Verwaltungsbehörden  und  die  von  den  Verwaltungsbehörden ­
  für  die  Zwecke  der  Lebensmittelversorgung  eingesetzten ­
  Organisationen  (Lebensmittelämter,  Bezirkszentralen
usw.)  einen  ausreichenden  Überblick  über  die  Art  der  Lebensmittelverteilnng
  in  -ihrem  Bezirke  erhalten,  und  daß  sie  genügenden
Einfluß  ans  den  Schlüssel  haben,  nach  dorn  in  ihrem  Bezirke  die
Fische  zur  Verteilung  kommen.  Die  Fischvertei-lung  ist  kein  Ding
an  sich,  sondern  ein  Teil  der  allgemeinen  Lebensmittelverteilung.
Der  Zusammenhang  zwischen  der  Fischverteilung  und  der  Verteilung ­
  der  sonst  zur  Verfügung  stehenden  Lebensmittel  muß
gewahrt  bleiben.  Die  -mit  der  Verteilung  der  Lebensmittel  in  den
einzelnen  Bezirken  -betrauten  Stellen  -müssen  also  auch  bei  der
Fischverteilung  -beteiligt  bleiben.
Es  ist  daher  im  allgemeinen  das  Verfahren  der  Verteilung
derart  ins  Auge  gefaßt,  daß  die  Landeszentralbehörden,  in
Preußen  die  Oberpräsidenten  und  Regierungspräsidenten,  oder
di-e  von  diesen  Stellen  beauftragten  Organisationen  (Lebensmittelämter, ­
  Bezirkszentralen  usw.)  diejenigen  Stellen  bezeichnen,
die  für  die  Empfangnahme  der  Fische  und  Fischkonserven  für  ihre
Gebiete  in  Frage  kommen.  Wer  das  ist,  das  wird  in  den  einzelnen
Provinzen  verschieden  sein.  In  den  großen  Gemeinden  kommen
zunächst  die  kommunalen  Frschverkäufe  in  Frage,  für  Fischkonserven
  gegebenenfalls  kommunale  Lebensmittelämter  usw.  Wo
die  Gemeinden  den  Verkauf  der  Fische  nicht  selbst  in  die  Hand
nehmen  wollen,  wird  das  System  der  Vertrauenshändler  gewählt
werden;  die  Gemeinden  werden  einen  oder  mehrere  Händler  oder
auch  Händlerverbände  mit  der  Angelegenheit  betrauen  nnd  die
betreffenden  Händler  unter  scharfer  Kontrolle  halten.  Es  wird
jedoch  notwendig  sein,  der  Vereinfachung  der  Beförderung  wegen
in  jedem  Orte  nur  eine  Stelle  zu  bezeichnen  nnd  durch  diese
auf  weitere  Stellen  zu  verteilen,  von  denen  die  Lieferung  an  den
Verbrauch  vorzunehmen  ist.  Wer  in  ländlichen  Bezirken  als
Empfaugsstelle  zu  bezeichnen  ist,  das  wird  nach  den  örtlichen  Verhältnissen ­
  ebenfalls  verschieden  geregelt  werden  müssen.  Vielfach
werden  Lebensmittelämter  in  Frage  kommen,  welche  die  Verteilung
besorgen  können.  Auch  hier  werden  unter  Umständen  von  den
kommunalen  Verbänden  Händler  beauftragt  werden  können.
        <pb n="207" />
        Endlich  werden  Großverbraucher'  als  Empfangsstellen  zn  bezeichnen ­
  sein.  Große  Jndustriewerke  werden  zweckmäßig  als  besondere ­
  Empfangsstellen  angegeben  werden.  Das  gleiche  gilt  von
größeren  Heilanstalten  usw.,  die  regelmäßig  Fische  beziehen.  Bei
der  schon  vom  Frieden  her  bestehenden  Gepflogenheit  der  Industrie, ­
  Fische  unmittelbar  für  ihre  Arbeiter  zu  beziehen,  wird  es
zweckmäßig  erscheinen,  hier  möglichst  wenig,  einzugreifen  und
solche  industriellen  Werke  sowohl  auf  dem  Lande  wie  in  den
großen  Städten  als  'besondere  Empfangsstellen  zn  bezeichnen.  Es
wind  daniit  auch  der  vom  Kriegsamt  warm  empfohlenen  gesonderten ­
  Belieferung  der  Industriearbeiter  'Rechnung  getragen
werden.
Für  die  Belieferung  der  so  ausgewählten  Empfangsstellen
werden  die  Provinziellen  Behörden  oder  die  von  ihnen  beauftragten
Stellen  (Lebensmittelämter,  Bezirkszentralen  usw.)  einen
Schlüssel  aufzustellen  haben.  Bei  Aufstellung  des  Schlüssels  wird
auf  die  besonderen  Bedürfnisse  der  Jndustriebezirke  und  der
großen  Gemeinden  Rücksicht  genommen-werden,  müssen.  Es  wird
fernerhin  in  Betracht  gezogen  werden  müssen,  daß  die  Süßwasserfische ­
  im  allgemeinen  nicht  bewirtschaftet  werden  und  bei  dem
System  der  Höchstpreise  zum  größten  Teil  auf  dem  Platten  Lande
bleiben.  Die  Versorgung  des  Platten  Landes  ist  daher  in  vielen
Gegenden  durch  Süßwasserfische  einigermaßen  gesichert,  so  daß
der  Seefisch  in  manchen  Gebieten  in  der  Hauptsache  für  die  Großstädte ­
  und  die  industrielle  Bevölkerung  zurückbehalten  werden
kann.
Nach  diesen  Gesichtspunkten  ist  bei  der  ursprünglichen
Regelung  verfahren  worden.  In  den  Bödarfsbezirken  sind  eine
Reihe  von  A  b  n  a  h  m  e  st  e  l  l  e  n  für  die  einzelnen  Kommunal-.verbände
  und  Gemeinden  bezeichnet  worden.  Teilweise  haben
größere  industrielle  Werke,  Sanatorien  und  ähnliche  Großverbraucher ­
  besondere  Abnahm  cstellen  erhalten.  Der  auf  den
ganzen  Bezirk  entfallende  Anteil  wurde  von  den  Landeszentralbehörden ­
  oder  von  den  durch  sie  jeweils  bestimmten  Stellen  auf
die  Abnahmestellen  ihrem  Bedarfc  entsprechend  anteilig  verteilt
und  der  Schlüssel  auf  Hundertteile  abgestimmt.  Dieser  Unterverteilungsschlüssel ­
  wurde  den  Liefergesellschaften  in  die  Hand
gegeben;  sie  hatten  hiernach  die  Versendung  der  ankommenden
Ware  in  den  dem  Unterverteilungsschlüssel  entsprechenden  Teilen
an  die  Abnahmestellen  unmittelbar  vorzunehmen.  Wo  die  einzelne
Zufuhr  bei  einer  Gesellschaft  nicht  ausreichte,  um  alle  zugewiesenen
Abnahmestellen  anteilig  z»  versorgen,  wurde  die  Verteilung  im
        <pb n="208" />
        206

„Karussel-System"  vorgenommen  in  der  Weise,  daß  die  Abnahmestellen
  der  Reihe  nach  die  ihnen  zukommenden  Anteile  erhielten,
nur  daß  sich  die  Verteilung  ans  alle  ans  einen  größeren  Zeitraum
erstreckte.
SpätereRegelung.  Obige  Maßnahmen  haben  sich  recht
gut  durchführen  lassen,  solange  hie  Nachfrage  das  Angebot  überstieg. ­
  Die  geringen  Mengen,  die  infolge  der  ungünstigeck  Verhältnisse ­
  (harter  Winter,  Eisgang,  Sturm,  Ausbleiben  der  Auslandszufuhr ­
  .und  dergl.)  in  der  Zeit  vom  16.  Januar  bis  etwa  April
1917  zur  Verfügung  standen,  konnten  gut  in  dieser  Weise  auf  die
Abnahmestellen  verteilt  werden,  da  alle  Bezirke  die  ihnen  zukommenden ­
  Mengen  ohne  Rücksicht  auf  Sorte  und  Preis  bereitwilligst ­
  abnahmen.  Insbesondere  über  den  Preis  wurde  von
keiner  Abnahmestelle  gesprochen;  desto  lebhafter  aber  waren  die
Klagen  über  die  unzureichenden  Mengen.  Ungezählte  Briefe  und
Telegramme  mit  Wünschen  nach  ausreichenderer  Fischversorgung
erweckten  den  Anschein,  als  ob  bei  den  gegebenen  Nahrungsmittel-Verhältnissen
  jede  Menge  und  jede  Sorte  Fisch  in  Deutschland
würde  untergebracht  werden  können.
Als  jedoch  im  Mai  1917  beim  Einsetzen  außerordentlich
großer  Fänge  an  Plattfischen  und  beim  Einsetzen  wärmerer
Witterung,  die  das  erste  Verderben  von.  Ware  während  des  langen
Transportes  zur  Folge  hatte,  ungezählte  Telegramme  mit  Abbestellungen ­
  auf  Fische  eingingen,  wurde  man  bald  eines  besseren
belehrt.
Die  Tabelle  auf  Seite  223  ff.  zeigt,  daß  der  deutsche  Fang  im
Monat  Mai  fast  um  das  doppelte  gegen  die  Vormonate  gestiegen
ivar,  und  daß  diese  Steigerung  sich  im  Juni  noch  vermehrte.  In
demselben  Maße  stiegen  im  Mai  und  Juni  die  Einfuhrmengen.
Infolge  dieser  großen  Zufuhr  waren  natürlich  auch  die  zur
Verarbeitung  für  die  Fischindustrie  vorhandenen  Mengen  bedeutend ­
  größer,  folglich  auch  die  zur  Verteilung  vorhandenen
Fertigfabrikate.
Aus  nachfolgenden  monatlich  verteilten  Mengen
in  Tonnen  ist  zu  ersehen,  wie  hoch  sin  Monat  Mai  und  Juni
1917  die  für  die  Verteilung  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  an
frischen  Fischen  gewesen  sind:
Januar  Februar  März  April  Mai  Juni
814  1811  4678  5810  8479  8264

Juli
0269

November  Dezember
4086  3310

August
6026

September  Oktober
2734  3690
        <pb n="209" />
        Es  kam  hinzu,  daß  bei  der  Erhöhung  und  insbesondere  Verbilligung ­
  der  Fleischration  das  Verlangen  nach  Fischnahrung  plötzlich ­
  außerordentlich  stark  zurückging.  In  weitem  Umfange  lehnten
auch  große  Verbraucherplätze  in  dieser  Zeit  jede
F  i  s  ch  z  u  f  u  h  r  ab.  Damit  war  das  Verfahren  der  Verteilung
von  Fischen  unter  Einhaltung  eines  Verteiluungsschliissels  hinfällig ­
  geworden;  denn  es  war  natürlich  nicht  möglich,  den  Abnahmestellen
  die  auf  sie  entfallende  Menge  Fische,  insbesondere  Schollen,
zuzuweisen,  wenn  die  Bevölkerung  ihre  Aufnahme  verweigerte
und  damit  das  Lebensmittel  unrettbar  dem  Verderben  preisgegeben ­
  worden  wäre.,  Anderseits  mußte,  da  hinreichend  Ware
vorhanden  war,  den  Gebieten,  die  über  ihren  schlüsselmätzigen
Anteil  hinaus  aufnahmefähig  waren,  jede  gewiinschte  Menge  zugeführt ­
  werden.  Dies  galt  besonders  für  die  Küstengebiete  und
vornehmlich  für  die  großen  Küstenstädte.  Den  Fischgesellschaften
wurde  deshalb  die  Anweisung  erteilt,  alle  ihnen  zugewiesenen ­
  Gebiete  nach  Verständigung  mit  diesen  ohne
Rücksicht  auf  den  Verteilungsschlüssel  bis  z  u  r
Grenze  der  Aufnahmefähigkeit  zu  beschicken.
Ferner  wurden  für  große  Bedarfsplätze  Rcservegesellschaften  zugewiesen, ­
  d.  h.  auch  andere  als  die  nach  der  landschaftlichen
Verteilung  der  Lieferungen  zuständigen  Gesellschaften  beauftragt,
einen  von  der  ursprünglich  beauftragten  Gesellschaft  nicht  zudeckenden ­
  Mehrbedarf  der  Großstädte  zu  befriedigen.  Das  Verteilungssystem ­
  wurde  im  ganzen  stark  gelockert,  allen  Großverbrauchern, ­
  insbesondere  größeren  Jndustriewerken,  wurde  die
Möglichkeit  geboten,  Fische  von  bestimmten  Gesellschaften,  die  besonders ­
  große  Zufuhren  hatten,  unmittelbar  zu  beziehen,  wenn  die
kommunale  Verwaltungsbehörde  schriftlich  ihr  Einverständnis
hierzu  gab.  Letzteres  war  erforderlich,  weil  bisher  die  gemeindliche
Abnahmestelle  für  ihren  Bezirk  ein  Bezugs-  und  Absatz-Monopol
hatte  und  im  Vertrauen  auf  dieses  ihre  Bestellungen  bei  der
Liefergesellschaft  aufgab.  Sie  hätte  aber  ihren  Bedarf  nicht  mehr
richtig  einschätzen  können,  wenn  neben  ihr  Bedarfsstellen  ihres
Bezirks  Fische  unmittelbar  beziehen  konnten,  ohne  daß  sie  davon
wenigstens  Kenntnis  erhielt.  Alle  diese  Maßregeln  haben  nicht
ausgereicht,  unter  den  gegebenen  Verhältnissen  die  angebrachten
Mengen  an  frischem  Fisch  abzusetzen.  Es  mußte  schließlich  damit
ausgeholfen  werden,  daß  erhebliche  Mengen  durch  Einsalzen
konserviert  und  dem  späteren  Verbrauche  vorbehalten  wurden.
Die  Gründe  für  die  Absatzschwierigkeiten  in
jener  Zeit  waren  mannigfacher  Natur.  Ein  sehr  wichtiger:  die
        <pb n="210" />
        208

Erhöhung  und  Verbilligung  der  F  k  e  i  s  ch  r  a  t  i  o  n
wurde  schon  oben  genannt.  Sodann  kann  nicht  geleugnet  werden,
daß  die  außerordentlich  großen  Mengen,  die  aus  dem  neutralen
Auslande,  insbesondere  Dänemark,  nach  Deutschland  kamen,  bezüglich ­
  des  Gütegrades  einige  Zeit  hindurch  zu  erheblichen  Anständen ­
  Anlaß  boten.  Die  dänischen  Exporteure  sandten  die  Fische
in  großem  Umfange  unausgeweidet,  was  naturgemäß  eine  wesentliche ­
  Erhöhung  der  V  e  r  d  e  r  b  s  g  e  f  a  h  r  bedeutete,  so  daß  nach
den  zuweilen  stark  verzögerten  Transporten  die  Fische  schon  bauchfaul
  und  auch  sonst  in  nicht  mehr  einwandfreiem  Zustande  nach
Deutschland  kamen.  Das  mußte  den  Absatz  sehr  erschweren.  Wer
einmal  solche  Ware  erhalten  und  Verluste  erlitten  hatte,  bestellte
ab  und  wollte  für  den  Fischbezug  kühle  Witterung  abwarren.
Absatzschwierigkeiten  ergaben  sich  ferner  daraus,  daß  der  Fang  in
der  Hauptsache  aus  Schollen  bestand,  die  anfänglich,  wenigstens
eine  Zeit  hindurch,  recht  klein  und  mager  ausfielen.  Schollen  sind
im  Frieden  nur  in  ganz  geringem  Umfange  ins  Binnenland  verschickt ­
  worden,  so  daß  sie  wenig  bekannt  waren  und  höchstens  ab
und  zu  als  Bratschollen  Verwendung  fanden.  Sie  wurden  früher
bei  weitem  nicht  in  so  großem  Umfange  gefangen  und,  soweit  sie
gefangen  wurden,  an  der  Küste  verzehrt  oder  sonst  verwendet.
Das  alles  war  jetzt  dem  Absatz  größerer  Schollen-^mengen
  im  B  i  n  n  e  n  I  a  n  H  e  nicht  g  ü  n  st  i  g.  Zum  Überfluß ­
  setzte  mit  den  großen  Fischzufuhren  große  Hitze  ein.  Die
dadurch  herbeigeführte  Steigerung  der  ohnehin  bei  den  bestehenden ­
  Transportschwierigkeiten  erhöhten  großen  Verderbsgefahr
wirkte  weiter  hemmend  auf  die  Lust  der  Abnahmestellen,  Bestellungen ­
  auf  Fische  aufzugeben.
Das  alles  mußte  in  dieser  Zeit  jode  Verteilungsart  mehr  oder
weniger  undurchführbar  machen,  da  das  Angebot  die  Nachfrage
bei  weitem  überstieg,  eine  Erscheinung,  die  man  zunächst  mit
Riicksicht  auf  die  allgemeinen  Lebensmittelverhältnisse  kaum  für
möglich  gehalten  hätte.  Dazu  waren  in  jener  Zeit  die  Klagen  über
zu  hohe  Preise  der  Fische  bei  allen  Abnahmestellen  laut.  Die
Preise  sind  allerdings  während  der  Kriegswirtschaft  auch  in  jener
Zeitspanne  nicht  wesentlich  herabgesetzt  worden.  Es  erhebt  sich  die
Frage,  ob  es  nicht  zwecknräßig  gewesen  wäre,
dem  Beispiel  normaler  Zeitverhältnisse  zu  folgen  und  im  Frühjahr ­
  den  Preis  wenig  st  ens  für  Massen  fische,  insbesondere ­
  für  die  in  dieser  Zeit  kleinen  und  wenig  fleischigen
Schollen,  herabzusetzen.  Hierbei  muß  zugegeben  werden,
daß  ein  starker  Preisdruck  unübersehbare  Schäden  für  den  Fang
        <pb n="211" />
        209

mit  sich  bringen  sann.  Ich  möchte  jedoch  glauben,  daß  eine  allmähliche, ­
  vorsichtig  gehandhabte  Senkung  der  Preise  wenig  beliebter ­
  Massenfische  in  der  Zeit  ihrer  Massenzufuhren  immerhin
ein  geeignetes  Mittel  sein  könnte,  ohne  Schaden  für  die  Gewinnung
andere  Schäden  für  die  Volkswirtschaft  zu  beheben  oder  wenigstens
zu  mildern.  Der  Verbrauch  wird  bei  niedrigeren  Preisen  zweifellos ­
  gehoben  werden,  das  Wagnis  des  Verderbens  somit  gemildert.
Schon  diese  Umstände  werden  den  Absatz  erleichtern  und  über  die
kurze  Zeitspanne  an  Massenzufuhren  von  Frischfischen  hinweghelfen. ­
  Wesentlich  würde  dabei  auch  mithelfen,  wenn  eine  vorsichtige ­
  Heraufsetzung  des  Mindestmaßes  dieser  Plattfische  bei  der
Erklärung  der  Marktfähigkcit  dieser  Ware  erfolgen  würde.
Im  übrigen  muß  bei  M  a  s  s  e  n  z  u  f  u  h  r  e  n  j  e  feem  G  e  -
biete  unbedingt,  unbekümmert  um  jeden  Verteilungsschlüssel,
soviel  an  frischen  Fischen  zugeführt  werden,
als  es  nur  irgend  aufnehmen  kann  und  will.  Die
Erfahrung  hat  gelehrt,  daß  die  Küstenbevölkerung,  insbesondere
die  Bewohner  Groß-Hamburgs,  ungeahnte  Mengen  Fisch  zu  verzehren ­
  imstande  sind.  Im  Binnenlande  muß  alles  getan  werden,
um  den  Fischabsatz  durch  Schaffung  und  weitestgehende  Unterstützung ­
  eines  guten.Fischkleinhandels  zu  fördern.  Wo  ein  leistungsfähiger ­
  Fischhandel  nicht  besteht,  ist  er  zu  schaffen,  wo  er  besteht,
ist  er  im  Bedarfsfälle  tatkräftig  zu  unterstützen,  am  zweckmäßigsten
durch  Hingabe  billiger  Darlehen.  In  weitem  Umfange  sollten
verarbeitungsfähige  Schollen  geräuchert,  vielleicht  auch  mariniert
werden,  da  in  dieser  Form  der  Absatz  im  Binnenlande  auch  bei  sehr
großen  Mengen  kaum  auf  Schwierigkeiten  stößt,  wenn  nur  die
Beförderung  schnell  bewirkt  werden  kann.  Soweit  darüber  hinaus ­
  Massenware  nicht  absetzbar  ist,  muß  an  dem  Verfahren
der  Salzung  festgehalten  werden.  Voraussetzung  jedoch  muß  dabei
sein,  daß  die  Mengen  sofort  in  ganz  frischem  Zustande  zur
Salzung  kommen,  da  sie  nur  so  haltbar  und  für  den  späteren
Genuß  geeignet  sind.  Zweckmäßigerweise  sollten  auch  die  Industrie-Gesellschaften ­
  in  dieser  Zeit  der  Massenzufuhren  größere
Mengen  Fische  auf  Vorrat  einsalzen,  soweit  sie  sich  zur  späteren
Verarbeitung  zu  Marinaden  eignen.
Wenn  auch  die  Massenzusuhren  im  Laufe  des  Juli  1917  abflauten, ­
  so  waren  doch  immerhin  die  zur  Verteilung  zur  Verfügung ­
  stehenden  Mengen  in  der  Folgezeit  bei  weitem  größer  als
in  den  ersten  Monaten  der  planmäßigen  Verteilung.  Dies  bewirkte, ­
  daß  die  Wünsche  der  einzelnen  Abnahmestellen  bezüglich
der  ihnen  zu  liefernden  Sorten  und  bezüglich  der  Preise  nie  mehr
Dis  Fische  in  der  Kriegswirjfchass,  P4
        <pb n="212" />
        210

\

ganz  verstummt  sind.  Viele  Bezirke  lehnten  während  des  ganzen
Sommers  wegen  des  Wagnisses  des  Verderbens  den  Bezug  von
Mischen  gänzlich  ab.  A  n  e  i  n  e  B  e  ib  e  h  a  l  t  u  n  g  der  st  r  e  n  g  e  n
Verteilung  war  daher  auch  bei  normalen  Zufuhren ­
  nicht  mehr  z  u  Lenk  e  n.  Es  ist  deshalb  für  die
Folgezeit  ein  Verfahren  gewählt  worden,  bei  dem  die  Schlüsselverteilung
  nur  noch  zum  Teil  durchgeführt'  wird,  zum  andern
Teile  aber  durch  das  B  e  st  e  l  l  s  y  st  e  m  ersetzt  worden  ist.
Geblieben  ist  die  Anweisung  einzelner  Gesellschaften  zur  Versorgung ­
  bestimmter  Gebiete,  die  für  sie  transportgünstig  liegen
und  mit  ihrem  Bedarf  der  ungefähren  Produktion  der  einzelnen
Gesellschaften  entsprechen.  Die  Abnahmestellen  erhalten  jedoch
nicht  ihren  schlüsselmäßigen  Anteil  ohne  weiteres  zugesandt,  sie
erhalten  vielmehr  Lieferung  nur  auf  vorherige  jeweilige  oder  feste
Bestellung.  Hat  die  Liefergesellschaft  ausreichende  Zufuhren,  um
alle  Bestellungen  zu  befriedigen,  so  ist  die  Anwendung  irgendwelcher ­
  weiterer  Verteilungsmaßnahmen  nicht  erforderlich.  Sind
ihre  Zufuhren  geringer,  so  muß  sie  an  eine  anteilsmäßige  Verteilung ­
  auf  die  Bestellungen  herangehen  und  dabei  den  vorgeschriebenen ­
  Verteilungsschlüssel  als  allgemeinen  Maßstab  beachten. ­
  Sind  ihre  Zufuhren  größer  als  die  aufgegebenen  Bestellungen, ­
  so  wind  von  Fall  zu  Fall  durch  besondere  Anweisung
von  der  Zentralstelle  aus  ein  Absah  ermöglicht.  Es  sei  gleich
hier  bemerkt,  daß  sich  etwa  vom  August  1917  ab  derartige  Maßnahmen ­
  überhaupt  nicht  mehr  erforderlich  gemacht  haben,  da  seitdem ­
  die  Zufuhren  bei  keiner  Gesellschaft  mehr  ausreichten,  um  die
aufgegebenen  Bestellungen  ihrer  Bedarfsgebiete  zu  decken.  Das
beweist,  daß  für  den  größten  Teil  des  Jahres  eine  schlUsselmäßige
Verteilung  unter  teilweiser  Einschaltung  des  Bestellsystems  recht
gut  möglich  ist  und  eine  ausgezeichnete  Grundlage  für  zweckentsprechende ­
  Verteilung  aller  zur  Verfügung  stehenden  Fischwaren
bietet.  Während  des  größten  Teiles  des  Wirtschaftsjahres  reichen
die  Zufuhren  nicht  aus,  um  den  Bedarf  zu  decken.
Besondere  Verteilungsmaßnahmen  machen
sich  erforderlich,  wenn  infolge  unvorhergesehener  Umstände  die
Zufuhren  bei  verschiedenen  Gesellschaften  dauernd  so  stark  hinter
dem  angenommenen  Soll  zurückbleiben,  daß  den  von  ihnen  versorgten ­
  Gebieten  nicht  zugemutet  werden  kann,  zuzusehen,  wie
andere  Bedarfsgebiete,  die  von  Gesellschaften  mit  besserer  Zufuhr
versorgt  werden,  Fische  erhalten,  während  sie  keine  haben.  In
diesem  Falle  hat  eine  planmäßige  Ausgleichsverteilung
  von  zentraler  Stelle  aus  einzugreifen:  sie  ist  unter
        <pb n="213" />
        14*

211
verständiger  Handhabung  &amp;lt;&amp;amp;et  eingerichteten  Statistik  über  die
erfolgte  Verteilung  recht  gut  durchführbar.  Allerdings  kann  die
Ausgleichsverteilung  immer  -erst  etwas  verspätet  erfolgen,  da  zunächst ­
  das  Ergebnis  der  Monatsstatistik  vorliegen  muß,  um  überblicken ­
  zu  können,  in  welchen  Gebieten  Minderversorgungen  stattgefunden ­
  haben.  Zu  derartigen  Ausgleichsverteilungen  werden
bei  der  Frischfisch-Verteilung  vornehmlich  Stock-  und  Klippfische
und  Fischfleisch  verwendet,  bei  der  Fischkonserven-Verteilung  die
haltbaren  Fischkonserven  der  Zentral-Einkanfß-Gesellschatt.
4.  Die  Salzherings-Verteilung.
Die  Verteilung  von  Salzheringen  erfolgt  in  allen  Fällen  nach
einem  Verteilungsschlüssel,  ausnahmslos  an  die  Bezirkszen
  traten.  Da  der  Salzhering  allerwärts,  mit  Ausnahme
gewisser.Gebiete  Süddeutschlands,  stark  begehrt  ist,  bietet  die  Verteilung ­
  dieser  Fischsorte  keinerlei  Schwierigkeit.  Bedauerlicherweise ­
  sind  die  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  außerordentlich
gering,  da  das  Heer,  insbesondere  das  Feldheer,  große  Anforderungen ­
  stellt.
Das  Notstandsreserat  des  Kriegsernährungsamts  hat  sich  vorbehalten, ­
  gewisse  geringe  Mengen  an  Salzheringen  zur  sofortigen
Linderung  besonders  dringlicher,  plötzlich  auftretender  Notstände ­
  in  einzelnen  Gebieten  zu  verteilen.
5.  Fischfleisch.
Das  Haifischfleisch  ist  nur  in  wenigen  Gebieten  eingeführt
und  wird  auch  an  diesen  Stellen  in  der  Hauptsache  nur  in  geräuchertem ­
  oder  sonst  verarbeitetem  Zustande  aufgenommen.  Zum
größten  Teil  werden  die  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  zur
Deckung  des  Bedarfs  der  Kriegsgefangenen  verwendet.
Dasselbe  gilt  von  der  Verteilung  sonstigen  Fischfleisches,  insbesondere ­
  des  Robben-  und  Walfischfleisches.
ti.  Zuweisungen  an  die  militärischen  Bcdarfsstellcn.
Bei  der  Fischverteilung  spielen  die  Anforderungen  des  Heeres
eine  große  Nolle.  Bei  voller  Deckung  des  angemeldeten  Heeres
bedarfes  würden  in  vielen  Monaten  des  Jahres  Fische  und  Fischkonserven ­
  für  die  Zivilbevölkerung  kaum  übrigbleiben.  Insbesondere ­
  wegen  der  Schwierigkeit  des  Nachschubs  der  Mengen  an
die  militärischen  Bedarfsstellen  müssen  die  Anforderungen  des
Heeres  an  länger  haltbaren  Fischwaren,  vornehmlich  an  Salzheringen ­
  und  Fischkonserven,  möglichst  weitgehend
        <pb n="214" />
        2iä

berücksichtigt  werden.  Bei  dem  Rückgang  der  Einfuhr  an  Salzheringen ­
  bleiben  deshalb  für  die  Zivilbevölkerung  meistens  nur
geringe  Mengen  übrig.
Die  Zuweisungen  an  die  militärischen  Bedarfsstellen  erfolgen
nach  monatlicher  Vereinbarung  jeweils  für  den
folgenden  Monat.  Besonderes  gilt  nur  hinsichtlich  der  frischen
Fische  -und  der  im  Jnlande  hergestellten  Fischkonserven.  Während
der  Zeit  der  schlüsselmäßigen  Verteilung  wurden  sie,  da  das  Heer
mit  festen  und  nicht  mit  anteilsmäßigen,  der  jeweiligen  Zufuhr
entsprechenden  Mengen  rechnen  wollte,  von  der  bei  der  Schätzung
festgesetzten  Gesamtproduktion  des  folgenden  Monats  vorweg  abgezogen ­
  und  sichergestellt.  Vom  Juni  1917  ab  sind  auch  den  einzelnen ­
  militärischen  Bsdarfsstellen  besondere  Fischhandels-  und
Fischindustrie-Gesellschaften  bezeichnet,  die  für  ihre  'Versorgung
mit  Fischen  nach  Maßgabe  ihrer  Bestellungen  bestimmt  sind.  Im
übrigen  ist  die  weitere  Regelung  dieser  Angelegenheit  durchaus
derjenigen  für  die  Fischverteilung  an  kommunale  Abnahmestellen
angepaßt.

7.  Regelung  von  Lieferungs-Streitigkeiten.
Das  rechtliche  Verhältnis  der  Abnahmestellen  zu  den  lieferirden
Fischgesellschaften  beruhte  auf  der  Annahme,  daß  bei  der  allgemeinen ­
  Lebensmittelknappheit  jeder  Bedarfsstelle  jede  Fischmcnge
  willkommen  sein  werde.  Solange  die  Fischzufuhren  bis
April  1917  knapp  waren,  traf  das  auch  zu,  so  daß  keinerlei
Lieferungs-Streitigkeiten  vorkamen.  Beim  Zunehmen  der  Zufuhren ­
  aber  traten  recht  bald  Unbequemlichkeiten  und  Unklarheiten
ein.  Die  Abnahmestellen  machten  Sonderwünsche,  insbesondere
Sortenwünsche  geltend,  bestellten  teilweise  oder  ganz  ab,  die  Abbestellungen ­
  gingen  nicht  rechtzeitig  ein,  vor  Eingang  der  Abbestellung ­
  abgerollte  Warenmengen  wurden  zur  Verfügung  gestellt
und  dergleichen  mehr.  Es  ergab  sich  hieraus  das  dringende  Bedürfnis, ­
  die  rechtlichen  Verhältnisse  der  Abnahmestellen  zu  den
Liefergesellschaften  auf  eine  klare,  beiden  Teilen  unter  Berücksichtigung ­
  der  gegebenen  Verhältnisse  gerechtwerdende  Grundlage
zu  stellen.  Drei  Dinge  mußten  dabei  ganz  besonders  beachtet
werden:
1.  mußte  durch  eine  entsprechende  Regelung  soweit  als  nur
irgend  möglich  verhütet  werden,  daß  bei  Anwendung  irgendwelcher
  Rechtssätze  die  Verfügung  ü  b  e  r  d  i  e  gelieferte
Ware  hiüausgeschob  e  n  und  so  das  Lebensmittel  bei  der
leichten  Verderblichkeit  des  Fisches  dem  Verderben  preisgegeben
        <pb n="215" />
        äiä
wurde.  Abgescheii  von  diesen  Besonderheiten  konirten  die  sonst  rm
Fischhandel  üblichen  Rechtsgmmdsätze  im  großen  und  ganzen  unverändert ­
  in  den  Vertrag  übernommen  werden;
2.  war  dem  Umstande  Rechnung  zu  tragen,  daß  sich  die  Fischgesellschaften ­
  bei  der  gegebenen  Sachlage  ihre  Abnehmer  nicht,
wie  im  üblichen  Geschäftsverkehr,  selbst  aussuchen  konnten,  ihnen
vielmehr  die  A  b  n  a  h  m  e  st  e  l  l  e  n  vorgeschri  e  b  e  n  waren;
3.  war  für  ein  in  ö  g  l  i  ch  st  r  a  s  ch  e  s  ,  Weitläufigkeiten  und
Unkosten  ersparendes,  den  Kriegs  Verhältnissen  angepaßtes ­
  Berfa  h,r  e  n  zu  sorgen.
Nach  eingehenden  Verhandlungen  mit  den  Fischgesellschaften,
unter  Mitwirkung  des  Delegierten  des  Deutschen  Städtetages  bei
der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft  und  Vorsitzenden  des  Ausschusses ­
  der  Bezirkszentralen,  ist  der  nachstehend  abgedruckte
S  ch  i  e  d  s  g  e  r  i  ch  t  s  v  e  r  t  r  a  g  aufgestellt  und  den  Beteiligten
als  Rechtsgrundlage  anhandgegeben  worden.  Der  Kürze  halber
und  um  jederzeit  einen  Überblick  zu  haben,  zwischen.welchen
Parteien  Ser  Vertrag  zustande  gekommen  war,  ist  der  Abschluß  in
der  Weise  vorgenommen  worden,  daß  jede  Partei  das  von  ihr
unterschriebene  Exemplar  an  den  Reichskommissar  für  Fischversorgung
  einsandte  und  der  Reichskommissar  für  Fischversorgung
der  anderen  Partei  die  hierdurch  bekundete  Willenserklärung  auf
Abschluß  des  Vertrages  übermittelte.  Da  bet  den  Verschiebungen
in  den  Zufuhrverhältnissen  die  Möglichkeit  bestand,  daß  gelegentlich ­
  jede  Gesellschaft  mit  jeder  Abnahmestelle  in  ein  Lieferverhältnis ­
  trat,  mußten  alle  Abnahmestellen  für  diesen  Fall  niit
allen  in  Frage  kommenden  Fischgesellschaften  den  Vertrag  abschließen. ­

Neu  ist  in  dein  Schiedsgerichtsvertrag  in  der  Hauptsache  nur
der  Ausschluß  des  Rechts  der  Ab  n  a  h  me  st  e  l  l  e  n
auf  Z  u  r  v  e  r  f  ü  g  it  n  g  ft  e  l  l  u  n  g  u  n  d  Z  u  r  ü  ck  w  e  i  s  u  n  g
d  e  r  W  a  r  e,  Rücktritt  v  o  m  Vertrage,  A  nna  h  m  e  -
Verweigerung,  Wandlung  und  Schadenersatz
wegen  N  i  ch  t  e  r  f  ü  l  In  n  g.  Das  war  deshalb  nötig,  weil  die
Ware  unter  den  gegebenen  Verhältnissen  infolge  einer  Annahmeverweigerung
  mit  Sicherheit  dem  Verderben  anheimgegeben
worden  wäre.  Bei  den  bestehenden  Transportverhältnissen  ist  ein
Weitertransport  derartiger  Waren  meistens  vollständig  ausgeschlossen, ­
  ohne  daß  dadurch  das  Nahrungsmittel  gänzlich  verdirbt.
Die  Recht  e  der  K  o  m  m  u  n  e  n  und  sonstigen  Abnahmestellen
  sind  in  dem  Vertrage  voll  gewahrt.  Es  ist  ihnen  nach  §  3
jederzeit  die  Möglichkeit  gegeben,  rechtzeitig  ganz  oder  teilweise
        <pb n="216" />
        214

abzubestellen  und  sich  dadurch  in  der  wärmeren  Jahreszeit  vor
größerem  Schaden  zu  sichern.
Der  Bertrag  hat  sich  bisher  im  allgemeinen  gut  bewährt.
Nicht  praktisch  geworden  ist  der  8  5,  weil  er  den  beteiligten  Stellen
nicht  durchführbar  erschien.  An  Stelle  des  in  §  5  -bezeichneten
Vertrauensmannes  ist  für  gewisse  Zeiten  von:  Ausschuß  der  Bezirkszentralen ­
  an  einzelnen  Plätzen  ein  sogenannter  „sachverständiger ­
  Gutachter"  ernannt  worden,  der  im  Interesse
beider  Teile  die  Ordnungsmäßigkeit  der  abgehenden  Sendungen
prüfte,  ohne  daß  er  für  die  Abnahmestellen  die  Ware  abnahm  und
ohne  daß  damit  etwa  die  Abnahmestellen  ihres  Beanstandungsrechtes
  verlustig  gingen.  Auch  diese  Einrichtung  ist  zur  Zeit  der
knappen  Zufuhren  fallen  gelassen  worden.
Der  Vertrag,  gilt  nicht,  soweit  die  Lieferung  von
Frischfischen  durch  die  Algemeene  Jniport  und  Export  in  Amuiden
erfolgt.  Er  gilt  ferner  nicht  für  die  Lieferungen  an  militärische
Bädarfsftellen,  da  die  hierfür  zuständigen  Stellen  bislang  die
Unterzeichnung  des  Vertrages  abgelehnt  haben.  Es  mußte  insoweit ­
  den  Liefergesellschaften  überlassen  bleiben,  ihre  Rechte
durch  entsprechende  Verkaufsbedingungen  zu  sichern.
Falls  sich  eine  Abnahmestelle  weigert,  den  Schiedsgerichtsvertrag ­
  zu  unterzeichnen,  muß  selbstverständlich  ein  Zwang  auf
die  Fischgesellschaften,  trotzdem  an  diese  Stelle  zu  liefern,  abgelehnt
werden.  Den  Gesellschaften  kann  nicht  zugemutet  werden,  an
eine  ihnen  von  dritter  Seite  vorgeschriebene  Stelle  ohne  klare
Rechtsgrundlage  für  das  Lieferverhältnis  zu  liefern,  und  für
einen  ordnungsmäßigen  Geschäftsverkehr  bei  den  Gesellschaften
wäre  es  unerträglich,  für  jeden  Abnehmer  das  Rechtsverhältnis
besonders  und  abweichend  zu  regeln.
Verirag  zwischen  A  b  n  a  h  m  e  st  e  l  l  e  n  u  n  d  Kisch-  sowie
M  u  s  ch  e  l  g  e  s  e  11  s  ch  a  f  t  e  n
über  dauernde  Belieferung  mit  Fischen  und  Fischwaren
im  Sinne  der  Bekanntmachung  über  die  Beaufsichtigung  der  Fischversorgung ­
  born  28.  November  191(3  (RÄBl.  S.  1803)
sowie  mit  Muscheln  und  Muschelkonserven
im  Sinne  der  Bekanntmachung  vom  2.  November  1916  (RGBl.  S.  1243)
und  der  sich  hieran  anschließenden  Regelung.
Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  über  die  Beaufsichtigung  der
Fischversörgnng  vom  28.  November  1916  (RGBl.  S.  1803)  ein  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  mit  den  dort  näher  bezeichneten  Befugnissen ­
  ernannt  worden  ist,  und  nachdem  durch  die  Bekanntmachung  über
        <pb n="217" />
        I

t

318

die  Überwachung  des  Verkehrs  mit  Seemuscheln  vom  2.  November  1916
(RGBl  S.  1243)  die  Überwachungsstelle  für  Seemuscheln  errichtet
worden  ist,  erfolgt  die  Verteilung  aller  in  den  Rahmen  dieser  Bekanntmachungen ­
  gehörenden  Fische,  Fischwaren,  Krebse,  Hummern,  Krabben,
Austern,  Muscheln  und  Muschelkonserven  nach  besonderen  Weisungen  der
genannten  Stellen.  Die  Verteilung  geschieht  entweder  nach  Maßgabe
besonders  aufgestellter  Verteilungsschlüssel  oder  aber  von  Fall  zu  Fall
nach  besonderer  Weisung  des  Reichskommissars  oder  der  überwachungsstelle. ­

Da  die  einzelnen  Produktionsschlüssel  je  nach  Höhe  des  Fanges  und
der  Erzeugung  der  einzelnen  Gesellschaften  in  den  einzelnen  Jahreszeiten ­
  verschieden  sind,  wechseln  auch  die  Gesellschaften  von  Zeit  zu  Zeit,
die  für  die  Belieferung  der  einzelnen  Abnahmestellen  in  Frage  kommen.
Für  alle  sich  hiernach  ergebenden  Lieferungen  der  in  der  Anlage  verzeichneten ­
  Gesellschaften  an  die  einzelnen  Abnahmestellen  wird  hiermit
zwischen  den  Abnahmestellcn  und  den  Gesellschaften  folgender  Vertrag
geschlossen:
8  1.  Erfüllungsort  für  die  Lieferung  ist  der  Versandplatz,  für  die
Zahlung  der  Ort,  an  dem  die  liefernde  Gesellschaft  ihren  Sitz  hat.
8  2.  Die  Gefahr  des  Transportes,  insbesondere  auch  einer  ohne
ein  Verschulden  des  Absenders  eintretenden  Verzögerung  auf  dein
Transport,  trägt  die  einpfangende  Stelle.  Beim  Versand  lebender  Tiere
wird  für  Ankunft  der  Ware  in  lebendem  Zustande  keine  Gewähr  geleistet.
8  3.  Die  Abnahmestellcn  sind  verpflichtet,  alle  schlüsselmüßig  auf
sie  entfallenden  oder  nach  besonderer  Anweisung  der  zuständigen  Stellen
auf  sie  kommenden  Mengen  anzunehmen.  Zurverfügungstellung,  Zurückweisung ­
  der  Ware,  Rücktritt  vom  Vertrage,  Annahmeverweigerung,
Wandlung,  Schadensersatz  wegen  Nichterfüllung  sind  ausgeschlossen.  Bei
mangelhafter  Lieferung  ist  lediglich  Minderung  zulässig.
Abbestellung  der  nach  Absah  1  an  die  einzelnen  Abnahmestellen  zu
liefernden  Waren  ist  nur  wirksam,  wenn  die  Abbestellungserklärung  der
liefernden  Stelle  (Gesellschaft)  so  rechtzeitig  zugeht,  daß  sie  in  der  Lage
ist,  die  Versandstelle  entsprechend  anzuweisen.  Sortenwünsche  werden
nach  Möglichkeit  berücksichtigt,  es  ist  aber  unzulässig,  bestimmte  Sortenabzubestellen.
  Bei  Abbestellung  einer  Sorte  von  Frischfischen  einerseits
und  Fischkonserven  anderseits  gilt  die  gesamte  nach  Absatz  1  auf  die
Abnahmestelle  entfallende  Menge  an  Frischfischen  einerseits  und  Fischkonserven
  anderseits  als  abbestellt  bis  zur  Erklärung,  jede  Warensorte
abnehmen  zu  wollen.  Abbestellungen  können  auf  einen  Teil  der  schlüsselmäßig
  oder  nach  besonderer  Anweisung  der  zuständigen  Stellen  den  Llbnahmestcllen
  zukommenden  Sendungen  nur  in  der  Weise  gerichtet
werden,  daß  auf  einen  bestimmten  Prozentsatz  der  Gesamtbelieferung
oder  auf  die  Belieferung  über  eine  bestimmte  Gesamtmenge  hinaus  verzichtet ­
  wird.  Abbestellung  einzelner  Warengattungcn  ist  jedoch  in  der
Weise  zulässig,  daß  entweder  auf.die  Belieferung  mit  Frischfischen  oder
auf  die  Belieferung  mit  Räuchcrwarcn  und  Marinaden.  verzichtet  wird.

11!
        <pb n="218" />
        216

Die  Bestimmungen  der  Absätze  1  und  2  finden  auf  andere  Waren,
auf  die  sich  dieser  Vertrag  erstreckt,  entsprechende  Anwendung,
§  4,  Beanstandungen  haben  bei  frischen  Waren  und  Räucherwaren
spätestens  innerhalb  6  Stunden  (Dienststunden  d-er  öffentlichen  Verkehrsanstaltcn),
  bei  sonstigen  bearbeiteten  Waren  spätestens  innerhalb  drei
Tagen  nach  Bereitstellung  der  Ware  zur  Auslieferung  am  Bestimmungsorte ­
  telegraphisch  oder  telephonisch  zu  erfolgen,  widrigenfalls  die  Ware
als  genehmigt  gilt.  Die  Frist  gilt  als  gewahrt,  wenn  innerhalb  dieser
Zeit  die  telegraphische  Benachrichtigung  abgesandt  ist.
Bei  Beanstandungen  der  Qualität  ist  der  Befund  unverzüglich  durch
einen  unparteiischen  Sachverständigen,  möglichst  einen  solchen,  der  bei
einem  Gericht  oder  Lei  einer  Handelskammer  in  allgemeiner  Eidespflicht
steht,  festzustellen  und  der  liefernden  Gesellschaft  die  Befundserklärung
umgehend  zu  übermitteln,
§  8,  Die  Abnahmestellen  können  an  den  Versandplätzen  einen  im
Einverständnis  mit  dem  Ausschuß  der  Bezirkszentralen  ausgewählten
Vertrauensmann  bestellen,  der  die  Ware  abnimmt.  Für  solcher  Art  genehmigte ­
  Waren  steht  der  durch  den  Vertrauensmann  vertretenen  Abnahmestelle
  kein  Beanstandungsrccht  mehr  zu,
§  6,  Die  Preise  verstehen  sich  netto  Kasse.  Fracht  und  Rollgeld
gehen  zu  Lasten  der  empfangenden  Stelle,  Die  Rechnung  ist  binnen
fünf  Tagen  nach  Eingang  der  Ware,  möglichst  auf  dem  Wege  des  bargeldlosen ­
  Verkehrs,  zu  begleichen.  Ist  der  Betrag  innerhalb  dieser  Frist
dem  Fordcrungsberechtigten  nicht  zugegangen,  so  werden  für  jeden  Verzugstag ­
  2v,  H.  Zinsen  über  Reichsbank-Diskont  berechnet.  Die  Kosten
der  Übermittelung  des  Rechnungsbetrages  trägt  der  Schuldner.
§  7,  Als  Verpackung  dienende  Kisten  und  Körbe  können  von  der
liefernden  Stelle  zurückverlangt  werden.
Wenn  exklusive  Verpackung  geliefert  wird,  so  darf  die  Verpackung
nur  zum  Selbstkostenpreise  berechnet  werden.  Kisten  und  Körbe  werden  in
diesem  Falle  dem  Empfänger  mit  50  v.  H.  des  Rechnungsbetrages  zurückvergütet, ­
  wenn  sie  umgehend  franko  in  tadellosem  Zustande  zurückgcliefert
iverden.  Fässer  für  lebende  Fische  werden  unentgeltlich  geliehen,  sind
aber  umgehend  nach  Empfang  der  Ware  mit  sicher  befestigtem  Deckel  in
gutem  Zustande  franko  zurückzusenden.  Für  fehlende  Deckel  und  Beschädigungen ­
  auf  dem  Rücktransport  haftet  die  Stelle,  die  die  Ware
empfangen  hat.  Werden  die  Fässer  nicht  innerhalb  8  Tagen  nach
Empfang  der  Ware  zurückgesandt,  so  werden  pro  Faß  und  Woche  M,  4,—
Leihgebühr  berechnet.
§  8.  Bei  telegraphischen  Mitteilungen  trägt  der  Wsender  des
Telegramms  die  Gefahr  unrichtiger  Übermittelung  oder  Verstümmelung,
soweit  diese  nicht  offensichtlich  sind.  Wird  vom  Käufer  telegraphische
Versandanzeige  gewünscht,  so  trägt  er  die  Kosten  des  Telegramms.  In
allen  telegraphischen  Mitteilungen  bezeichnet  die  bor  der  Fischsorte
stehende  Zahl  stets  die  Pfundzahl,  falls  nichts  anderes  ausdrücklich  bemerkt ­
  ist.
        <pb n="219" />
        21?

§  9.  Der  Versand  geschieht  als  Eilgut,  falls  die  empfangende  Stelle
nicht  ausdrücklich  etwas  anderes  vorschreibt.  Bei  wärmerer  Witterung
kann  die  Versandstelle  nach  billigem  Ermessen  die  Ware  als  Expreßgut
versenden.
§  10.  Die  Fischgesellschaft  hat  den  Frachtnrkundenstempel  sowie  den
Warenumsatzstempel  zu  zahlen.
§  11.  Über  alle  Streitigkeiten,  die  ans  diesem  Vertrage  zwischen
Abnahmestellen  und  liefernden  Stellen  entstehen,  entscheidet  endgültig
unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  ein  „S  ch  i  e  d  s  g  e  r  i  ch  t  für  Fischn
  n  d  M  n  s  ch  e  l  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g",  soweit  nicht  zwischen  einzelnen  Abnahmestellen ­
  und  Liefergesellschaften  ein  Verfahren  vor  einem  besonderen
lokalen  Schiedsgericht  vereinbart  worden  ist.
§  12.  Das  Schiedsgericht  für  Fisch-  und  Muschelvcrsorgnng  hat
seinen  Sitz  in  Berlin  und  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  zwei
Schiedsrichtern.  Auf  Antrag  einer  der  Parteien  sind  zwei  weitere
Schiedsrichter  zuzuziehen.  Zum  Vorsitzenden  des  Schiedsgerichts  wird
der  Reichskommissar  für  Fischversorgnng  ernannt;  er  kann  für  sich
ständige  Vertreter  bestimmen.  Als  solche  können  nur  Juristen  ernannt
werden,  die  die  Richterprüfung-  oder  die  zweite  Staatsprüfung  für  den
höheren  Verwaltungsdienst  bestanden  haben.  Der  Vorsitzende  des
Schiedsgerichts  bestimmt  ferner  die  zwei  oder  vier  anderen  Schiedsrichter
nach  freier  Wahl.  Zu  Schiedsrichtern  sollen  möglichst  ein  Vertreter  der
Bezirkszentralen  und  ein  Vertreter  der  Fisch-  und  Mnschelgesellschaften
ernannt  loerdcn.
§  13.  Eine  Aufhebung  des  Schiedsspruchs  aus  den  im  §  1041
Ziffer  4  und  5  der  Zivilprozeßordnung  erwähnten  Gründen  findet
nicht  statt.
§  14.  Dieser  Vertrag  tritt  mit  Wirkung  für  die  Zukunft  außer
Kraft,  wenn  der  Reichskommissar  für  Fischversorgung  beiden  Vertragsparteien ­
  mitteilt,  daß  der  Vertrag  sein  Ende  finden  soll.  Dies  kann
auch  mit  Wirkung  nur  für  einzelne  Parteien  geschehen.  Abgesehen  hiervon ­
  kann  der  Vertrag  von  jeder  Partei  für  das  Ende  jedes  Monats  mit
zweiwöchiger  Kündigungsfrist  gekündigt  werden.
In  der  Anlage  zum  Vertrage  werden  die  daran  beteiligten
Fischgesellschaften  mit  -genauen  Adressen  zusammengestellt.  (Vgl.
die  Listen  auf  Seite  193  und  197.)
8.  Rationierung  und  Absatzregelung.
Sobald  -ein  Lebensmittel  auf  dem  allgemeinen  Markte  so
knapp  wird,  -daß  das  Angebot  den  laufenden  Bedarf  nicht  mehr
voll  zu  -decken  vermag,  und  als  Folgeerscheinung  davon  das  leidige
Ä-ettenstehen  vor  den  Verkaufsläden  in  die  Erscheinung  tritt,
pflegt  bei  weiten  Bevölkerungskreisen  das  Verlangen  nach
Ra  t  i  o  n  i  e  r  u  n  g  dieses  Lebensmittels  mit  Regelung  des
        <pb n="220" />
        Absatzes  d  u  r  ch  Lebensmittelkarten  laut  zu  werdest.
Auch  bei  der  Fischverteilung  ist  bas  geschehen,  zumal  in  dem
größeren  Teile  des  Wirtschaftsjahres  während  des  Krieges  von
einer  ausreichenden  Deckung  des-gesteigerten  Bedarfs  an  Fischen
nicht  die  Rede  sein  kann.  Doch  liegen  hier  die  Verhältnisse  für
eine  derartige  Absatzregelung  ungleich  schwieriger  als  bei  anderen
Lebensmitteln,  so  daß  nur  die  Möglichkeit  besteht,  von  Fall  zu
Fall  unter  weitestgehender  Berücksichtigung  örtlicher  Verhältnisse
eine  Teilregelung  für  räumlich  eng  begrenzte  Gebiete  zu  treffen.
Selbst  allgemeine  Richtlinien  für  ein  Fischkartensystem  können  von
zentraler  Stelle  aus  nur  in  ganz  beschränktem  Matze  an  Hand
gegeben  werden.
Verhältnismäßig  einfach  ist  eine  Rationierung  von  Lebensmitteln, ­
  wenn  es  sich  dabei  um  einigermaßen  haltbare  Waren
handelt,  die  in  einer  bestimmten  oder  wenigstens  in  gleichartigen
und  vergleichbaren  Sorten  anfallen,  die  ferner  einen  allgemein
üblichen  Bestandteil  der  Lebensmittelversorgung  der  Bevölkerung
in  allen  Bedarfsbezirken  bilden  und  allgemein  begehrt  sind,  -deren
gleichmäßige  Verteilung  auf  das  Wirtschaftsjahr  möglich  ist,  und
die  schließlich  wenigstens  in  solchen  Mengen  verfügbar  sind,  daß
sich  eine  Rationierung  überhaupt  lohnt.  Bei  der  Fischverteilung
fehlen  alle  diese  Voraussetzungen  mehr  oder  weniger.  Um  mit  dem
letzten  Gesichtspunkte  zu  beginnen:  Während  einer  langen  Zeit
des  Jahres  stehen  unter  den  jetzt  gegebenen  Verhältnissen  Fische
nur  in  sehr  beschränktem  Umfange  zur  Verfügung.  Weite  Gebiete ­
  können  eine  längere  Zeitspanne  hindurch,  insbesondere  beim
Ausbleiben  der  Auslandszufuhren,  überhaupt  keine  oder  nur  ganz
verschwindend  geringe  Mengen  erhalten.  Für  solche  Zeiten  und
solche  Bezirke  lohnt  cs  wirklich  nicht,  ein  bis  ins  kleinste  ausgearbeitetes ­
  Fischkartensystem  mit  all  seinen  Beschränkungen  und
Beschwerungen  für  den  freien  Verkehr,  sowie  mit  seinem  Papierund
  Zeitverbrauch  für  alle  Beteiligten  einzurichten.  Im  Gegenteil ­
  ist  es  sogar  bedenklich,  mit  einer  solchen  Fischkarte  Hoffnungen
zu  erwecken,  die,  wie  man  vorher  weiß,  doch  nicht  erfüllt  werden
können.
Anderseits  ist  in  Zeiten  großer  Fischzufuhren  auf  alle  Fälle
der  Fischkarte  zu  entraten.  Jedes  Kartensystem  beschränkt  den
Verkehr  und  den  Absatz  der  Ware,  eine  Beschränkung  ist  aber  ein
Fehler,  sobald  das  Angebot  die  Nachfrage  übersteigt.  Sie  müßte
ohne  weiteres  zum,  Verderben  derjenigen  Mengen  an  Fisch  führen,
die  eben  wegen  der  Beschränkung  nicht  an  den  Mann  zu  bringen
sind,  ohne  Beschränkung  aber  ohne  weiteres  absetzbar  wären.  Selbst
        <pb n="221" />
        219

in  den  Gebieten,  wo  im  allgemeinen  die  Einrichtung  eines  Kartensystems ­
  zweckmäßig  erscheint,  hat  die  anordnende  Behörde  die  Fischkarte ­
  sofort  außer  Kraft  zu  sehen,  sobald  die  Zufuhren  dem  Bedarf
zu  entsprechen  beginnen.
Verhältnismäßig  am  leichtesten  und  am  meisten  erwünscht  ist
die  Rationierung  aus  Lebensmittelkarten  bei  der  Verteilung
der  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  an  Salzheringen.
Der  Salzhering  ist  in  allen  Bevölkerungsschichten  und  mit  ganz
geringen  Ausnahmen  auch  in  allen  Gebieten  des  Deutschen  Reiches
außerordentlich  beliebt  und  begehrt.  Jede  Hausfrau  weiß  trotz
des  jetzigen  Mangels  an  Zutaten  mit  dom  Salzhering  etwas  anzufangen. ­
  Es  würde  deshalb  nur  wenig  Lebensmittelkarten-Jnhaber
geben,  die  eine  auf  ihre  Karte  entfallende  Ration  nicht  abholen
würden.  Der  Salzhering  ist  auch  einigermaßen  haltbar,  so  daß
cs  nicht  bedenklich  ist,  wenn  sich  durch  die  Abgabe  auf  Lebensmittelkarten ­
  und  durch  einen  etwa  erforderlichen  öffentlichen  Aufruf ­
  der  fälligen  Markengruppe  der  Absatz  etwas  verzögert.  Eine
gewisse,  aber  sehr  Wohl  überwindliche  Schwierigkeit  mag  darin
liegen,  daß  der  Salzhering  in  verschiedenen  Sorten  und  Größen
zur  Verfügung  steht.  Heringe  verschiedener  Sorten  werden  nur
selten  bei  ein  und  derselben  Verteilung  in  Frage  kommen,  und
die  Größenunterschiede  der  einzelnen  Stücke  werden,  wenn  man
eine  bestimmte  Gewichtsgrenze  für  die  Einzelration  einer  Abgabe
auf  Lebensmittelkarten,  festsetzt,  nicht  wesentlich  hinderlich  sein
Ein  Zerschneiden  der  Heringe  kann  allerdings  nicht  in  Frage
kommen.  Mit  einem  halben  Hering  weiß  kaum  jemand  etwas  anzufangen; ­
  einzelne  Personen  aber  von  der  Zuweisung  auszuschließen ­
  und  immer  nur  an  je  zwei  oder  gar  je  drei  Personen
einen  Hering  zu  verteilen,  ist  —abgesehen  davon,  daß  auch  hier
die  Portion  zu  klein  ist.—  doch  eine  recht  roh«  und  unbefriedigende
Art  der  Rationierung.  Hieran  aber  scheitert  meistens  die
Rationierung  der  Salzheringe  überhaupt,  weil  bei  weitem
nicht  genügende  Mengen  zur  Verfügung  stehen,  um  eine  einigermaßen ­
  brauchbare  Ration  an  den  einzelnen  austeilen  zu  können.
Seit  längerer  Zeit  existiert  der  Salzhering  für  uns  nur  in  der
Erinnerung.  Immerhin  dürfte  es  zweckmäßig  sein,  sobald  gewisse
Mengen  an  die  Zivilbevölkerung  zur  Verteilung  kommen,  sie  zu
rationieren  und  nur  auf  Karten  abzugeben.  Dabei  ist  kaum
die  Einrichtung  einer  besonderen  Karte  erforderlich,  vielmehr  kann
ein  Kartenabschnitt  der  in  wichtigen  Verbrauchsgebieten  Wohl  überall ­
  eingeführten  Lebensmittelkarte,  welchen  Systems  sie  auch
sein  mag,  benutzt  werden.
        <pb n="222" />
        220

Zweifelhaft  kann  es  sein,  ob  es,  wenn  -inan  zn  einer
Rationierung  kommt,  zweckmäßig  ist,  auch  die  besseren,  hochwertigen ­
  Fischsorten  (Seezungen,  Lachs,  Aal  u.  dgl,)  einzubeziehen,
Im  allgemeinen  wird  man  -die  Frage  verneinen  können,  weil  -diese
Sorten  wegen  ihres  hohen  Preises  nicht  als  Volksnahrnngsmittel
für  weite  Kreise  in  Frage  kommen.
Allgemein  wird  man  nach  alledem  sagen  können,  daß  eine
Rationierung  nur  für  solche  Fischsort-en  und  Fischwaren  zweckmäßig ­
  ist,  die  sich  als  Massenk-o  ns  umwäre  darstellen,  und
daß  sie  auch  nur  dort  in  Frage  steht,  wo  einigermaßen  erhebliche
Mengen  zur  Verfügung  stehen  und  die  Bevölkerung  allgemein
an  den  Fischkonsuni,  oder  besser  noch  gesagt,  an  den  Konsum  der
zu  rationierenden  Sorten  gewöhnt  ist.  In  erster  Linie  wird  das
an  den  großen  Kllstenplätzen  der  Fall  sein,  wo  zudem  noch  der
Vorteil  besteht,  daß  4&amp;gt;te  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  schneller
übersehen  werden  können  als  an  den  Plätzen  des  Binnenlandes,
an  welche  -die  Ware  erst  -versandt  werden  muß.  Wenn  die  Fische  i-m
Binnenlande  an  den  Markt  kommen,  haben  sie  schon  eine  mehr
oder  weniger  lange  Reise  hinter  sich  und  müssen  um  so  schneller
dem  Verkehr  zugeführt  werden.  Sie  vertragen  daher  auch  um  so
weniger  einen  Aufenthalt  durch  Anwendung  einer  Verteil-ungsregelung,
  die  wohl  immer  einen  gewissen  Zeitverlust  für  den
Absatz  im  Gefolge  haben  wird.
Das  dürfte  der  wundeste  Punkt  bei  der  Rationierung  der
Fische  sein.  Der  Absatz  von  Fischen  (abgesehen  etwa  von
Salzheringen,  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch  Marinaden  und
etwa  Räucheraal)  verträgt  in  alle  Wege  keinen
A  u  f  s  ch  u  b.  Ist  der  Fisch  erst  älter  geworden,  dann  wird  er
trotz  der  Nahrungsmittelknappheit  keinen  Abnehmer  finden'  und
schließlich  doch  verderben.  Es  muß  -deshalb  bei  jedem  Kartensystem
peinlichst  vermieden  werden,  daß  nur  irgendwelcher  Zeitverlust
für  den  raschen  Absatz  damit  herbeigeführt  wird.  Das  ist  natürlich ­
  einigermaßen  schwierig,  weil  bei  knappen  Zufuhren  —  und
nur  für  solche  kommt  die  Karte  in  Frage  —  übersehen  werden
muß,  wieviel  Karteninhaber  zum  Bezüge  jeweils  zugelassen
werden  sollen,  da  für  alle  die  Mengen  doch  nicht  ausreichen.  Wird
die  Zahl  der  zum  Bezüge  Zugelass-enen  zu  niedrig  gehalten,  so
bleibt  Ware  übrig,  die  nicht  absetzbar  -ist  und  damit  unter  Nmständen
  dem  Verderben  ausgesetzt  wird.  Im  entgegengesetzten
Falle  wird  das  leidige  Kettenstehen  in  die  Erscheinung  treten.  Ein
Teil  -der  Aufgerufenen  wird  leer  und  mißgestimmt  nach  Hause
gehen.  Daruni  ist  es  erforderlich,  -daß  die  Berwaltimasb-ehörh-e
        <pb n="223" />
        bor  Eintreffen  Iber  Ware  einen  einigermaßen  sicheren  Überblick
i  16er  die  zur  Verteilung  kommenden  Mengen  hat.  Sie  muß  sich
daher  von  der  Liefergesellschaft  die  Menge  und
-dem  Zeitpunkte,  wo  die  Ware  zum  Versand  fertiggemacht  wird,
telegraphisch  melden  lassen.
Erhebliche  Schwierigkeiten  bietet  dann  weiter  die  Veröffentlichung ­
  über  den  bevorstehenden  Verkauf  der  Fische
und  über  den  Aufruf  der  zum  Bezüge  berechtigten  Karteninhaber,
die  hierfür  zweckmäßigerweise  vorher  in  gleichmäßige  Serien  mit
besonderen  .Kennbuchstaben  eingeteilt  sind.  Zu  einer  Veröffentlichung ­
  durch  die  Zeitung  wird  meistens  keine  Zeit  mehr  sein,  die
Ware  wird  in  vielen  Fällen  am  Verbrauchsplatze  eher  eintreffen,
als  die  Bekanntmachung  in  der  Zeitung  erscheinen  kann.  Dasselbe ­
  gilt  vom  Anschlag  an  Plakatsäulen,  wie  sie  in  großen  Verbrauchsplätzen ­
  vorhanden  sind.  Gangbar  hierfür  ist  an  sich  der
Anschlag  durch  den  Fischhändler  selbst  in  seiner  Verkaufsstelle ­
  im  Schaufenster  oder  in  ähnlicher  Weise,  wobei  er  bezüglich ­
  des  Inhalts  der  Bekanntmachung  nach  entsprechender
jeweiliger  Anweisung  der  Verwaltungsbehörde  zu  verfahren  hätte.
Diese  Art  der  Veröffentlichung  hat  jedoch  den  großen  Nachteil,
daß  der  Verbraucher  wiederholt  unterwegs  sein  muß,  um  sich  am
Laden  seines  Händlers  zu  überzeugen,  ob  seine  Serie  aufgerufen
ist.  Unter  den  bestehenden  Verhältnissen  ist  ein  solcher  Zeitverlust
für  eine  große  Anzahl  von  Verbrauchern  unerträglich.  Erhebliche
Mengen  von  Ware  werden  unverkäuflich  bleiben,  weil  die  zur  aufgerufenen ­
  Serie  gehörigen  Karteninhaber  nur  zum  Teil  vom
Aufruf  Kenntnis  erhalten  und  an  Karteninhaber  einer  nicht  aufgerufenen ­
  Serie  Ware  nicht  verabfolgt  werden  darf.  Es  wird
deshalb  zweckmäßigerweise  die  Zahl  der  Aufgerufenen  um  ein
gewisses  Maß  größer  sein  müssen,  als  Ware  zur  Verfügung  steht.
Werden  z.  B.  in  einer  Woche  10  Zentner  Fisch  als  zugeleitet  gemeldet, ­
  so  werden  bei  einer  Kopfration  von  1  Pfund  Fisch  etwa
3  Kartenserien  zu  je  1000  Bezugsberechtigten  aufzurufen  sein,  wobei ­
  die  Angehörigen  der  Serie  A  vor  denen  der  Serie  B  und  C
das  Vorrecht  beim  Einkauf  haben  müssen.  Bei  der  Zuteilung
weiterer  10  Zentner  wird  der  erste  Aufruf  weiter  unverändert  in
Geltung  zu  bleiben  haben,  bei  der  Zuleitung  der  nächsten
10  Zentner  aber  wird  die  Serie  A  außer  Geltung  zu  setzen  sein,
weil  anzunehmen  ist,  daß  die  Angehörigen  dieser  Serie  bei  ihrem
Vorzugsrecht  vor  B  und  C  nunmehr  befriedigt  sind,  nachdem
20  Zentner  zum  Verkaufe  gekommen  sind.  Hingegen  wird  zu
Serie  B  und  C  noch  die  Serie  P  aufzurufen,  der  Serie  8  aber
        <pb n="224" />
        222

das  Vorzugsrecht  vor  C  und  D  zu  verleihen  fein.  In  dieser  Weise
wird  das  -an  sich  starre  System  des  Seri-enaufrufs  bedeutend ­
  beweglicher  -gestaltet  werden  können.  Der  Aufruf ­
  kann  dann  in  der  Regel  und  insbesondere  bei  dauernd  knappen
Zufuhren  auch  unbedenklich  durch  die  Zeitung  erfolgen,  weil  ja
immer  einige  aufgerufene  Serien  vorhanden  sind,  deren  Angehörige ­
  noch  nicht  befriedigt  sein  können.
Ein  sehr  wesentliches  Erfordernis  für  ein  gutes  Kartensystem
ist  -es,,  daß  die  Verwaltungsbehörde  nachprüfen  kann,  ob  der
Händler  die  Ware  auch  tatsächlich  auf  Karten  abgegeben  hat.  Er
muß  sich  -durch  eine  entsprech-en.de  Anzahl  von  einkassierten  Bez-ugsabschnitten
  ausweisen  können',  ohne  diese  Nachprüfung  wird
es  ein  gewisser  Teil  von  Händlern  immer  vorziehen,  die  ihm  für
den  Kleinhandel  überlassene  Ware  an  Gastwirtschaften  oder  sonstige
Großverbraucher  zu  „verschieben",  weil  er  dabei  die  Arbeit  des
Verhökerns  spart,  keinerlei  Wagnis  durch  Verderben,  Abfall  oder
Einwiegen  hat  und  vielleicht  sogar  einen  Überpreis  erhält.  Es
wird  deshalb  bei  einer  guten  Absatzregelung  ein  der  Kundenliste
ähnliches  System  trotz  seiner  großen  Erschwerungen  für  den
Handel  und  die  Konsumenten  nicht  zu  umgehen  sein.  Jedenfalls
wird  nicht  das  bloße  Sperrkartensystem  genügen,  sondern  zum
mindesten  die  Abgabe  der  Ware  nur  gegen  entsprechende  Hingabe
eines  Kontrollkartenabschnittes  an  den  Händler  erfolgen  dürfen.
Wenig  empfehlenswert  dürfte  es  sein,  den  kartenmäßigen
Verkauf  nur  bis  zu  -einer  bestimmten  Tagesstunde,  etwa  -bis  zwölf
Uhr  mittags,  zu  beschränken!  die  bis  dahin  nicht  abgesetzten  Mengen
aber  ohne  Kartenzwang  abgeben  zu  lassen.  Diese  Bestimmung
kann  leicht  zu  .  Umgehungen  Anlaß  bieten  und  macht  -die  Kontrolle
des  Händlers  beinahe  unmöglich.  B-ei  knappen  Fischzufu-hren
wird  vielmehr  mit  dem  oben  besprochenen  System  auszukommen
sein.  Bleiben  dabei  erhebliche  Mengen  Fische  unverkäuflich,  so  wird
zunächst  die  Anzahl  der  aufzurufenden  Serien  zu  vergrößern  sein,
bleiben  dann  noch  Fische  unverkäuflich,  so  dürfte  die  Rationierung
zurzeit  oder  am  -betreffenden  Orte  überhaupt  unzweckmäßig  sein.
Die  R  a  t  i  o  n  i  e  r  ii  n  g  d  e  s  Verbrauches  der  Gastwirtschaften ­
  und  sonstigen  Großverbraucher  kann  kaum  erheblicheren ­
  Schwierigkeiten  begegnen.  In  vielen  Fällen  wirb  sich
diese  Regelung  sogar  bedeutend  einfacher  gestalten,  da  es  sich  hierbei ­
  um  einen  beschränkten  Kreis  von  Abnehmern  handelt,  für
d-en  größere  Warenposten  in  Frage  kommen.  In  den  meisten
Fällen  wird  den  Bezugsberechtigten  telephonisch  Mitteilung  gemacht ­
  werden  können,  daß  die  Ware  für  sie  bereitsteht.
        <pb n="225" />
        Deutscher  Seefl'schfang  1917  in  den  Bezirken  der  Kriegsgescllschaftcn:  a)  Dstseefang

Monat

S\  öitig

sberg

Danzig

Äv-Hin



Sie

ttin

Stra

lsund

lyrische

Heringe

Frische

Heringe

Frische

Heringe

Frische

Heringe

Frische

Heringe

1917

Fische

u.  Sprotten

Fische

ii.  Sprotten

Fische

u.  Sprotten

Fische

u.  Sprotten

Fische

ii.  Sprotten

kg

kg

kg

kg

kg

kg

kg

kg

kg

kg

Januar.  .  .  .

63  328

—

—

523  645

29  187

—

36  836

—

—

—

Februar  .  .  .

44  679

—

—

540  960

1  852

—  ,

207  261

57

55  000

—

März
April

198  605

—

6  150

568  550

1  560

—

111  782

—

8  050

—

278  651

—

44  710

698  630

93  453

—

273  074

21  287

203  914

331  186

Mai

800  516

—

104  768

300  900

303  000

—

425  619

119  797

357  419

643  126

Juni  ....

1  039  431

—

351  777

—

760  000

2  230

544  640

83  328

450  992

226  095

Juli

633  422

—

127  182

4  970

425  298

'  —

389  391

4  822

276  820

13  267

August  ....

970  023

—

191  920

38  053

592  050

—

414  319

—

233  721

7  796

Zeptember.  .

472  973

166  181

122  616

393  889

225  459

17  975

222  672

11  099

206  663

77  847

Oktober.  -.

638  774

61  656

78  014

131  196

232  276

29  808

245  516

26  134

166  685

68  017

November  .

605  472!

2  509

102  302

50

206  967

775

416  736

10  676

119  962

3  413

Dezember  .  .

246  108.

—

30  591

521

37  552

—

211  260

709

117  446

2  032

Jabreslumnn

5  991  982

230  346

1  160  030

3  221  364

2  908  654

50  788

3  499  556

277  909

2  196  672

1372  779

Wis

mar

Schlutup

K

e  I

Ostsee

gesamt

Summe

Januar....

21  008

—

4  429

—

233  508

879  564

386  296

1  403  209

viertel!

ährlich

Februar  .  .  .

41054  |

—

44  928

—

110  122

159185

504  896

700  202

März
Avril

49  613  !

—

43  427

627  721

237  201

201  105

656  686

1  417  376

1  549  580

3  520  787

126  233

46  499

24  616

78  623

376  113

1  181160

1  420  764

2  357  385

Mai

151781  [

35  018

60  380

109  174

270  691

621  628

2  464  374

1829  643

Juni  ....

138  682  i

544

110  773

.

201  007

235  919

3  597  502

548116

7  482  640

4  735  144

Juli

82  049

.

94  374

3  855

156  200

21  955

2  184  ?36

48  869

August  .  .  .

101821

—

81  785

12  098

174  260

95  509

2  769  689

153  456

September.  .

66  119

3  594

92  636

16  452

182  600

32  840

1  591  433

719  877

6  536  063

922  202

Oktober.  .  .  .

63  225  !

4  937

49  808

22  868

149  827

75  950

1  624  125

420  566

November  .  .

45  945  i

4  616

77  551

43  547

209  668

144  289

1  784  653

209  875

Dezember  -

10  663  i

2108

23  276.

9  449

165  260

314  170

832156

328  96?

4  240  934

959  430

Jahreswmmc

898193

97  316

697  833  i

923  787

2  456  147  :

3  963  274

—

19809217

10137  663
        <pb n="226" />
        Dcuticher  Seefischfang  1917  in  den  Bezirken  der  Kriegsgesellschaften:  st)  Nordsccfang.

Monat

Alt

ona

Geeste

münde

11  -Elbe-Hamburg

Nordenham

Ostfri

esland

Frische

Heringe

Frische

Heringe

Frische

Heringe

Frische

Heringe

Frische

Heringe

1917

Fische

u.  Sprotten

Fische

u.  Sprotten

Fische

u  Sprotten

Fische

ii  Sprotten

Fische

u.  Sprotten

kg

kg

kg

kg

&amp;gt;-8

kg

kg

kg

kg

kg

Januar....

32  088

—

237  952

Februar  .  .  .

6  779

—

157  070

23

—

—

—

—

—

—

März

79  264

62  580

514  821

79  023

101  529

452  774

56  693

46  770

28  434

58

April

70  840

27  450

709  617

—

415  922

242  588

25  015

50

186  215

7  151

Mai  ....

104  617

—

1  020  555

—

770  946

—

39  000

333

503131

5  314

Juni  .  .  .  ,  .

152  166

—

1  268  805

—

635  548

—

39  946

—

162  991

—

Juli  .  .  .  .

128  800

—

967  378

—

339  731

—

23146

—

71  434

—

Auguit  ....

81  182

—

625  711

—

264  945

—

16  640

—

46  198

—

September.  .

111  292

—

297  218

—

242  866

—

29  413

—

26  114

—

Oktober  .  .  .

73  890

—

409  411

—

226  202

—

58  578

—

16  430

—

November  .  .

57  122

—

410  710

—

347  837

—

52  960

3  697

44  802

—

Dezember  .  .

24  435

409  592

193  177

286

36  521

13  195

120  383

29  120

Jahreswmme

922  375

90  030

6  928  840

79  046

3  538  703

695  648

377  912

64  045

1  206  132

41  643

He

&amp;gt;  de

Wilhelmshaven

Nordsee

gesaml

S  u  in  m  e

Januar  .  .  .

—

—

—

—

270  040

—

v  i  e  r  i  e  I

ähr  l  i  ch

Februar  .  .

—

—

—

—

163  849

23

März.....

—

62  000

—

'

780  741

703  205

1  214  630

703  228

April

10  722

32  860

59  892

—

1  478  223

310  099

Mai

57  228

—

182  975

—

2  678  352

5  647

Juni

60  777

—

238  135

—

2  558  368

—

6  714  943

315  746

Juli

12  163

—

151  960

-

1  694  612

—

August  .  .  .

7  135

—

96  722

—

1  038  533

„

September.  .

6116

—

59  084

—

772  103

'

3  505  248

—

Oktober  .  .

2  411

—

90  838

—

877  760

—

November  .

1  760

—

145  601

—

1  060  792

3  697

Dezember

109

—

108  448

6  869

892  665

49  470

2  831217

53  167

Jahressummr

158  421

94  860

1  133  655

6  869

—

14  266  038  j

1  072  141
        <pb n="227" />
        0  3&amp;gt;rfscscr  s?st-  .UI  d  N&amp;gt;  rdsccfona  1917  insgesamt.

1917

3  u  i
Frische
SifüK
t

li  U  t
Dringe
!i  ©proucu
t  '

Fel)
Frische
Fische
t

tuav
Hering»
5i.  Lv  rollen
t

Ml
Frische
Fische
t

irz
Heringe
u.  Sprotten
t

Ostsee  .
Nvrdwe

388
270

1  403

695
161

700

656
781

1417
703

Sll't'IIK

663

1  403

669  |  700

1437

2  120

Ostsee  .
N  otbiee

A  »'
1-121
.1.  473

c  i  l
2  357
310

M
2  464
2  678

ai
1830
6

I)
3  598
2  558

l'ti  v
548

(Summe

2  693

2  66  7

5  142

1  836

6  156

548

Ostsee  .  .
Noid^ee  .

J&amp;gt;
2  185
1  694

i  t  i
49

Au
2  760
1  039

3«  ft
153

S  e  p  t
1  591
772

tmber
720

(SunniiK

3  879

49

3  799  |  153

2  363

720

Osts  e  .
JJrnbW  .

0  (i
1  624
87  !

ober.
421

N  0  ve
1  785
1  061

mber
210
4

Deze
832
893

m  6  er
329
49

2  562  |  421

2  846

214

.  1725

.378

Im

Jcih-.e  1917

Gesamt
Frische  Fische
t

-Summe
Heringe  und  Sprotten
t

0  fl  fee
9?  i)  r  fi  f  e  e  '.  .

19  609
14  266

10  137
1  072

f  her  Fang

34  075

11209

Die  Fische  in  der  Kriegswirtschaft.

15-
        <pb n="228" />
        .  .X.
D  i  e  Preispolitik  in  der
F  i  sch  b  e  w  i  rt  sch  a  ft  u  n  g.

Von
S.  Marzynöki  in  Berlin,
z.  3t  Referent,  beim  ReichSkommissar  für  Fischversorgung.

1.  Die  Grundsätze  und  Normen  der  Preiszuschläge.
Die  gesamte  Beaufsichtigung  und  Regelung  .der  Fisch-Versorgung
  erfolgt  auf  öer  Rechtsgrundlage  der  Bekanntmachung
vom  28.  November  1916  (RGBl.  S.  1303),  die  in  8  2  dem  Reichskommissar ­
  für  Fischversorgung  die  Befugnis  erteilt,  Bestimmungen
über  die  Preise  und  den  Absatz  von  Fischen  und  Zubereitungen
von  Fischen  zu  erlassen.
Für.  die  an  der  deutschen  Küste  an  Land  gebrachten  Fische
ist  den  Fischern  durch  besondere  Bekanntmachungen  der  jeweils
zuständigen  Regierungsstellen  die  Ablieferung  an  die  an  den
Küsten  verteilt  liegenden  Kriegsgesellschasten  zur  Pflicht  gemacht,
tritt  Ausnahme  der  Fänge  im  Küstengebiete  der  Weser,  Elbe  und
der  Ostfriesischen  und  Jeverschen  Küste,  für  die  jedoch  durch  Bekanntmachungen ­
  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung  _  ein
Absatzerlaubniszwang  ausgesprochen  wurde.  Soweit  die  Fische
dem  Frischverbrauch  zugeführt  werden  sollen,  liefern  die  Gesellschaften ­
  die  Waren  nach  einem  bestimmten  Verteilungsschlüssel
an  die  Bezirkszentralen,  Kommunalverbände  oder  -die  von  diesen
bestimmten  Stellen  ab.
Anders  bei  den  z  u  verarbeite  n  d  c  n  Menge  n.  Für
den  Hersteller  von  Zubereitungen  von  Fischen  ist  zum  Absatz  dieser
Zubereitungen  die  Genehmigung  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung
  oder  der  für  die  einzelnen  Bezirke  zuständigen  Kriegsfischgesellschaft ­
  erforderlich  gemacht  worden.  Diese  Genehmigung
wird  Privatfirmen  grundsätzlich  nicht  erteilt,  sondern  die  Fischgesellschaften ­
  übergeben  den  ihnen  angeschlossenen  Privatbetrieben
die  in  ihren  Händen  befindlichen  Waren  zur  Verarbeitung
in  Lohn  für  die  Gesellschaft  und  nach  deren  Anweisung.
        <pb n="229" />
        227

Die  Fischgesellschaft,  die  somit  während  des  gesamten  Verarbeitungsprozesses ­
  Eigentümerin  der  Ware  bleibt,  erhält  die
Fcrtigfabrikate  zurück  und  übergibt  diese  alsdann  ebenfalls  nach
einem  Zuteilungsplan  auf'dem  Wege  über  die  einzelnen  Bezirksvcrsorgungsstellen
  dem  Verbrauche.  In  gleicher  Weise  ist  der  Absatz
von  Zubereitungen  von  Krabben,  See-muscheln  und  Strandaustern
geregelt.
Für  Waren,  die  aus  d  e  m  Aus  la  n  d  e  eingeführt  werden,
geben  besondere  Verordnungen  der  ZEG  ein  Verfügungsrecht.
Auf  diese  Weise  werden  auch  ausländische  Waren  in  den  Warenlanf
  der  für  Fische  vorbeschriebcnen  Art  eingestellt.
Gemäß  der  Bekanntmachung  über  den  Absatz  von  Karpfen
und  Schleien  vom  8.  August  1916  dürfen  Karpfen  und  Schleien
ans  Teichwirtschaften  von  niehr  als  3  Hektaren  nur  mit  Genehmigung ­
  der  Kriegsgesellschaft  für  Teichfisch-Verwertung
m.  b.  H.,  Berlin,  abgesetzt  werden.*)
Preisbildung.
Diese  in  den  vorausgehenden  Aufsätzen  ausführlich  behandelte
Organisation,  die  sämtliche  in  den  deutschen  Küstengebieten  an
Land  gebrachten  und  aus  dem  Auslande  eingeführten  Frischwaren
einerseits  und  sämtliche  Zubereitungen  von  Fischen,  Krabben  uns
Muscheln  anderseits  in  die  Hände  öffentlicher  Bewirtschaftungsstellen ­
  gibt,  gewährt  auch  die  Möglichkeit  einer  Preisregel
  u  n  g.
Die  für  die  Abnahme  der  Fänge  jeweils  zuständige  Fischgesellschaft
  setzt  unter  Beteiligung  der  Regierungsstellen  und  nach
gemeinsamer  Beratung  mit  den  Interessentenkreisen  des  Bezirks
diejenigen  Preise  fest,  zu  denen  die  Waren  von  den
Fischern  übernommen  werden.  Diese  Übernahmepreise
werden  in  Zeiträumen,  die  von  den  Fangergebnissen  bestimmt
werden,  für  die  einzelnen  Warensorten  nach  oben  oder  unten
abgeändert.
Soweit  die  Ware  dem  Frischverbrauch  dienen  soll,  geben  die
Gesellschaften  sie  unter  Aufrechnung  eines  anteiligen  Betrages  der
insgesamt  entstehenden  Unkosten  (insbesondere  Verpackung,  Fuhrnnkosten
  bis  zur  Bahnstation  usw.)  auf  dem  eingangs  bezeichneten
Handelswege  weiter.  Die  Gesellschaften  sind  gemeinnützig  und
wollen  außer  einer  mäßigen  Kapitalverzinsung  keinen  Gewinn

*)  Vgl.  den  Aufsatz  von  Regierungsrat  vr.  Maier,  Die  Binnenfischerei ­
  im  Kriege,  insbes.  auf  Seite  151  bis  152.

15*
        <pb n="230" />
        machen.  Dies  bestimmt  die  Höhe  des  von  den  Gesellschaften
berechneten  Aufschlages;  seine  Angemessenheit  lediglich  gemäß
den  der  Gesellschaft  entstehenden  Unkosten  wird  dadurch  gewährleistet. ­

Für  den  übrigen  Teil  der  Ware,  welcher  der  Industrie  zur
Verarbeitung  übergeben  wird,  bildet  sich  der  Preis  folgendermaßen: ­

Die  Volkswirtschaftliche  Abteilung  des  KriegsernährnngZamts
  hatte  schon  int  Oktober  1916  nach  Vereinbarung  mit  den
Jnteressentenverbänden  eine  Fabrikations-Unkosten-Tabelle
  aufgestellt  (veröffentlicht  in  Nr.  15  vom  15.  Oktober
1916  der  „Mitteilungen  für  Preisprüfungsstellen"),  die  unter
Berücksichtigung  der  Gewichts-  oder  Mengeneinheiten,  in  denen  die
einzelnen  Warensorten  handelsüblich  seitens  der  Industriellen  in
den  Verkehr  gebracht  werden,  diejenigen  V  e  r  g  ü  t  u  n  g  s  s  ä  tz  e
vorsieht,  die  für  die  Verarbeitung  der  einzelnen  Warensorten  in
den  handelsüblichen  Warenmengen,  d.  h,  also  Pfund-,  listen-  oder
dosenweise,  als  angemessen  bezeichnet  werden  können.
In  dieser  Unkostentabelle  ist  jegliche  an  der  Ware  auszuübende
Tätigkeit  während  des  gesamten  Herstellungsprozesses  gesondert
bewertet  und  der  sich  ergebenden  Gesamtsumme/  die  mithin  die
eigentlichen  Fabrikationsunkosten  darstellt,  ein  unter  Berücksichtigung ­
  der  gesamten  kriegswirtschaftlichen  Verhältnisse  angemessener ­
  Aufschlag  für  Generalunkosten,  Handlungsunkosten  und
Gewinn  des  Fabrikanten  hinzugefügt.  Diese  ursprünglich  int
Oktober  1916  aufgestellte  Tabelle  hat,  da  sich  infolge  der  Steigerung ­
  der  Rohwarenpreise  die  einzelnen  Unkostenfätze  als  unzureichend ­
  erwiesen,  im  Januar  1917  nach  erneuter  Vereinbarung
mit  den  Industriellen  in  manchen  Punkten  Erhöhungen  erfahren.
Nachfolgend  einige  Beispiels  aus  der  Unkostentabelle  vom
Januar  1917:
GeräucherteAale.
67  Pfund  geräucherte  Aale  erfordern  infolge  durch  die  Verarbeitung ­
  eingetretenen  Warenschwundes  und  Abfalls  100  Pfund
frische  Aale.  Diese  kosten  bei  einem  Preise  von  beispielsweise ­
  2,50  M.  je  Pfund  v 250  M.
Der  Preis  für  1  Pfund  geräucherte  Aale  beträgt  somit  3,73  M.
dazu  direkte  Fabrikationsunkosten  0,24  „
Generalunkosten  und  Gewinn  des  Fabrikanten  .  .  .  0,81  „
1  Pfund  geräucherte  Aale  ab  Fabrik  ....  .  .  4,28  M.

1

&amp;gt;-•V
        <pb n="231" />
        a

SL

f

1

Die  Fabrikationsunkosten  von  24  Pfennig  je  Pfund  fetzen  sich
wie  folgt  zusammen:
Transport  der  Rohware,  Arbeitslohn,  Wasser  und  Salz  4  Pf.
Ausschlachten  bzw.  Aufstecken,  Transport  der  Rahmen  6  „
Holz  und  Späne  5  „
Lohn  für  die  Räucherei  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  -  4  „
Packlohn,  Kisten,  Stifte,  Tau,  Papier  und  Zustiften  .  .  9  ,,
24  Pf.
Bücklinge.
Berechnung  für  die  handelsübliche  Packung  einer  großen
Bahnkiste  (etwa  9  Pfund  brutto):
143  Pfund  frische  Heringe  ergeben  infolge  des  Warenschwundes
und  Abfalls  während  der  Verarbeitung  13  große  Bahnkisten.
Bei  einem  Preise  von  beispielsweise  80  M.  für
100  Pfund  frische  Heringe  kosten  die  Fische  je
große  Bahnkiste  8,80  M.
dazu  direkte  Fabrikationsunkosten  —,93  „
Generalunkosten  und  Gewinn  des  Fabrikanten  .  ..  —,70  „
10,43  M.
Die  Fabrikationsunkoftcn  von  93  Pfennig  je  große  Bahnkiste
fetzen  sich  wie  folgt  zusammen:
.Transport  der  Rohware,  Arbeitslohn,  Wasser  und  Salz  7  Pf.
Ausschlachten  bzw.  Aufstecken,  Transport  der  Nahmen  7  „
Holz  und  Späne  32  „
Lohn  für  die  Räucherei  7  „
Packlohn,  Kisten,  Stifte,  Tau,  Papier  und  Zustiften  .  40  „
93  Pf.
Bismarck-Heringe.
Berechnung  für  eine  normale  Vier-Liter-Dose:
Eine  ganze  Dose  Marinade  (etwa  4  Liter  Inhalt)  erfordert
infolge  Warenschwundes  und  Abfalls  bei  der  Verarbeitung
8  Pfund  frische  Heringe.
Diese  kosten  bei  einem  Preise  von  beispielsweise
60  Pf.  je  Pfund
dazu  direkte  Fabrikationsunkosten
Generalunkosten  und  Gewinn  des  Fabrikanten  .  .
Eine  ganze  Marinadendose  (etwa  4  Liter)  ab  Fabrik

I
•&amp;lt;-1



iS
        <pb n="232" />
        Die  Fabrikationsunkosten  von  2,55  M.  setzen  sich  wie  folgt
zusammen:
Arbeitslohn  für  Abladen  und  Waschen,  Wassergeld,
Schneiden,  Entgräten  .  —,23  M.
Garmachen  der  Fische,  Lake  ans  Salz  und  6%  Essig  1,—  „
Einlegen,  Packen,  Verschließen,  Abwischen  ....  —,10  ,,
Essigausguß,  Zucker,  Gewürze,  gem.  Pfeffer,  Zwiebelgarniernng
  —,55  „
Leere  Dose  —,55  „
Gestellpackung  —,12  „
2,55  M.
In  gleicher  Weise  sind  für  die  Verarbeitung  anderer  Warensorten ­
  Vergütungssätze  für  Herstellungsunkosten,  Generalunkosten
und  Gewinn  des  Fabrikanten  in  der  allgemeinen  Fabrikations-Unkosten-Tabelle
  errechnet  worden.
Diese  Art  der  Kostenberechnung  entstammt  einer  Tabelle,
die  in  der  Industrie  bereits  im  Frieden  als  Norm  empfohlen
worden  war.  Bei  den  Verhandlungen  wurde  die  Kalkulationstabelle ­
  zugrunde  gelegt,  welche  seitens  des  Vereins  der  Fischindustriellen
  Deutschlands  im  Jahre  1913  aufgestellt  worden  war
(zu  vergleichen  in  den  Mitteilungen  des  Vereins  der  Fischindustriellen
  Deutschlands).
Mit  Fortschritt  der  Kriegswirtschaft  haben  sich  die  Kosten-Verhältnisse
  verschoben,  so  daß  ans  Grund  buchmäßiger
Feststellungen  das  Auslangen  der  gesamten  Lätze  untersucht
werden  mutzte.  Hierbei  erwies  es  sich  als  zweckmäßig,  nicht  mehr
das  bisherige  stark  ins  einzelne  gehende  Schema  zu  verwenden,
sondern  das  in  der  kaufmännischen  Praxis  mehr  übliche  Schema
folgender  Art:
Kosten  des  Rohmaterials,
Vc  rarbeitun  gslöhn  e,
Betriebskosten,
Vertriebskosten,
Zinsen,
hierzu  Reingewinn,
hiervon  abzuziehen  Erlös  für  Abfälle.
Nach  diesen  Grundsätzen  wurde  unter  Beteiligung  der  Industriellen ­
  und  unter  Verwertung  des  Ergebnisses  von  Nachprüfungen ­
  einer  Anzahl  von  Fabriken  nachstehende  Tabelle  der
Unkosten  und  des  Erträgnisses  von  F  i  schind ­
  u  st  r  i  c  -  B  e  t  r  i  e  b  e  n  aufgestellt.  Die  Tabelle  ist  durch

%
        <pb n="233" />
        231

Verfügung  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung  für  die  der
Organisation  des  Reichskommissars  angehörigen  Betriebe  am
18.  Januar  1918  in  Krast  getreten.

Fabrika  tions-Un  kosten-Tab  elle  für  Räucherfische ­
  —  Anfang  I  a  n  u  a  r  1918  —.

Warengnttung

An  der  Packung

Gesamte  Fabrikatioiisunfo[teu
  ausschließlich
JHfttn,  jedoch  ein»
schließlich  Trunsbortunkoslen,
  Geiieralunlost.
ruuNluugsuukosteuund
GewiNll  d.  Fabrikanten

B  ü  ck  l  i  n  g  c:

a)  Normal  gr.  Bahnkiste ­
  n

Normal  gr.  Bahnkisten
brutto  ca.  9  Pfund
netto  ca.  7  Pfund

1,59  M

d)  normal  kl.  Bahnkisten

Postkisten

normal  kl.  Bahnkisten
brutto  ca.  7  Pfund
netto  ca.  534  Pfund

1,18  M

Sprottbücklinge:

normal  kl.  Bahnkisten
brutto  ca.  7  Pfund
netto  ca.  534  Pfund

1,28  M

Sprotten:

n)  Ganze  Kisten

ganze  Kisten
brutto  ca.  4  Pfund
netto  ca.  3  Pfund

1,08  M

b)  halbe  Kisten

halbe  Kisten
brutto  ca.  2  Pfund
netto  ca.  134  Pfund

—,58  M

Geräucherte
Schellfische  und
Dorsch:

a)  In  ganzen  Schellfischkisten ­


ganze  Schellfischkisten
netto  ca.  27  Pfund

3,85  M

d)  in  halben  Schellfischkisten ­


34  Schellfischkisten
netto  ca.  14  Pfund

2,00  M

Geräucherte  Aale:

per  1  Pfund

—.49  M

Flundern:

In  halben  Schellfischkisten

Makrelen:

A  Schellfischkisten
netto  ca.  14  Pfund

2,85  M

a)  In  halben  Schellfischkisten


34  Schellfischkisten
netto  ca.  14  Pfund

3,63  M

b)  in  gr.  Bahnkisten

gr.  Bahnkisten,  netto
!  ca.  7  Pfund

1,90  M
        <pb n="234" />
        B"  ähnlicher  Weise  erfolgen  auch  Berechnungen  für  andere
schdanerwaren.
Wie  schon  vorher  beschrieben,  übergeben  die  Gesellschaften  die
zur  Verarbeitung  bestimmten  Waten  den  Privatbetrieben  zur
Fertigstellung  in  Lohn  für  die  Gesellschaft,  Als  Lohn
erhalten  die  Privatbetriebe  nur  diesenigen  Beträge,  welche  die
Fabrikations-Unkosten-Tabelle  für  die  einzelnen  Waren  in  der
bestimmten  Herstellungs-Menge  vorsieht.
Es  ist  mithin  eine  Gewähr  vorhanden,  -daß  die  Preisbildung
für  Zubereitungen  von  Fischen,  Krabben  -und  Muscheln  in  angemessener ­
  Weise  erfolgt,  da  auch  die  Preisberechnung  der  Rohwaren-Einkaufspreise
  in  -den  Händen  der  Gesellschaft  liegt.
Soweit  die  Bekanntmachung  über  die  äußere  .Kennzeichnung ­
  von  Waren  vorn  26.  Mai  1916  (RGBl.  S.  422)  für
Waren,  die  in  Packungen  oder  Behältnissen  an  den  Verbraucher
abgegeben  werden  sollen,  dem  Hersteller  zur  Pflicht  -nacht,  diese
Packungen  neben  anderen  Angaben  insbesondere  mit  der»
Kleinverkaufs  preise  zu  versehen,  erfolgt  diese
äußere  Kennzeichnung  auf  Anweisung  der  Gesellschaft  durch  die
herstellenden  Privatbetriebe,  und  zwar  in  der  Weise,  daß  zwischen
dem  Erzeuger-  und  dem  Kleinverkaufspreise  eine  Spanne  verbleibt, ­
  die  in  ihrer  Höhe  nach  gemeinsamer  Beratung  der  Volkswirtschaftlichen ­
  Abteilung  des  Kriegsernährnn-gsamts  mit  dem
Reichskommissar  für  Fischversorgung  unter  Zuziehung  der  Interessentenverbände
  festgelegt  wurde  und  bei  einem  normalen  Wnrenverlauf
  bis  zum  Verbraucher  jedem  der  an  der,  Handelskette  beteiligten ­
  Kaufleute  neben  einem  Betrage  für  Deckung  der  Unkosten
einen  angemessenen  Gewinn  beläßt.
Für  andere  Zubereitungen,  insbesondere  für  Räncherw-ar-en,
  bei  denen  meistens  schon  innerhalb  der  Zeit,  die  der
Transport  vom  Erzeuger  bis  zum  Kleinhändler  beansprucht,  und
auch  später  während  des  Lagerns  beim  Kleinhändler  ein  unvermeidlicher ­
  Warenschwund  eintritt,  lassen  sich  die  KleinverkcmfSpreise
  bei,  Abgabe  der  Ware  durch  die  Gesellschaften  kaum  schon
genau  errechnen.  Für  derartige  Waren  muß  es  den  Verteilungsstellen ­
  der.  Gemeinden  und  den  örtlichen  Preisprüfiiügsstelleu
überlassen  bleiben,  Festsetzungen  zu  treffen  oder  wenigstens  darüber
zu  wachen,  daß  die  Kleinhändler  in  ihren  Bezirken  Preise  fordern
die  sich  innerhalb  der  Grenze  des  Angemessenen  halten.
Für  die  Beurteilung  der  Frage,  welche  Groß-  und  KI  e  -i  n-Handels-Aufschläge
  beim  Verkauf  derartiger  Waren  als
angemessen  bezeichnet  werden  können,  werden  am  zweckmäßigsten
        <pb n="235" />
        r

233
die  von  der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts
  aufgestellten  „Richtlinien  für  die  Preisbildung  von  Räucherfischen ­
  und  Fischmarinaden",  die  ebenfalls  in  Nr.  15  vorn
15.  Oktober  1916  der  „Mitteilungen  für  Preisprüfungsstellen"  veröffentlicht ­
  wurden,  zugrunde  zu  legen  sein,  da  diese  Richtlinien
nach  Vereinbarung  mit  den  Jnteressentenverbänden  und  unter
Berücksichtigung  der  gesäurten  kriegswirtschaftlichen  Verhältnisse
und  der  bei  Räucherfischen  und  Fischmarinaden  möglicherweise»eiutretenden
  Verluste  und  Gefahren  festgelegt  wurden.  ^Diese
Tabellen  enthalten  zu  den  Sätzen  der  obigen  Fabrikations-llnkosten-Tabelle
  Klein  Handelsaufschläge  für  linkosten,
Schwund  und  Verdienst  auf  das  Pfund.
Hinsichtlich  der  Süßwasserfische  hat  sich  das  Nichtvorhandensein ­
  der  Bewirtschaftung  in  den  großen  Produktionsgebieten ­
  und  einer  einheitlichen  Höchstpreispolitik  für  die  übrigen
Gebiete  als  eine  Unzulänglichkeit  erwiesen,  deren  Abstellung  ein
dringendes  Erfordernis  ist.  Der  Preispolitik  der  Binnenfischerei
und  insbesondere  ihrer  neuesten  Ausgestaltung  ist  im  Aufsatze  von
Dr.  Maier  über  die  Binnenfischerei  ein  besonderer  Abschnitt  gewidmet ­
  (vgl.  auf  Seite  137  bis  147).
2.  Überwachung  und  Preis  Prüfung
Beim  Röichskommifiar  fiir  Fischversorgung  besteht  schon  seit
längerer  Zeit  eine  Überwachungs  -  und  P  r  e  isst ­
  r  ü  f  u  n  g  s  °  A  b  t  e  i  I  u  n  g,  deren  Arbeit  im  Anschluß  an  die
Rechtsauslegung  des  Reichsgerichts  und  an  die  Grundsätze  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts  erfolgt.
Die  der  Fischversorgungs-Organisation  angehörigen  Gesellschaften ­
  werden  in  ihrer  gesamten  Geschäftsführung,  insbesondere
in  den  Einnahmen  ihrer  Geschäftsführung  dauernd  überwacht,  indem ­
  Revisionsbeamte  einer  T  r  e  u  h  a  n  d  g  e  s  e  l  l  s  ch  n  f  t  in
gewissen  Zeitabständen  den  gesamten  Geschäftsbetrieb  der  Gesellschaften ­
  buchmäßig  durchprüfen.  Das  sich  ergebende  Material
dient  nicht  nur  zur  Begutachtung  der  finanziellen  Gebarung  der
Gesellschaften,  sondern  wird  auch  vergleichend  gesichtet,  und  so
konnten  die  bei  einer  dieser  gemeinnützigen  Gesellschaften  gemachten
Fortschritte  und  Erfahrungen  alsbald  allen  anderen  zugängig
gemacht  werden.
Zu  den  Obliegenheiten  der  Abteilung  Preisprüfung  gehört
die  Mitarbeiten  Festsetzungen  jeglicher  Art,  die
a  n  f  d  i  e  P  r  e  i  s  b  i  l  d  n  n  g  v  on  Ei  n  w  i  r  k  uti  g  sind,  wie
        <pb n="236" />
        234

ii.  o;  iwc  Preisgestaltung  -der  Waren  bei  den  Gesellschaften,  ferner
aber  auch  häufig  diejenige  bei  den  behördlichen  Verteilungsstellen
sowie  den  Nachgeordneten  Groß-  und  Kleinhandelsunternehmungen. ­

Rüben  dieser  Betätigung  bei  preisbestimmenden  Festsetzungen
erfolgt  auch,  soweit  möglich,  eine  gewisse  Überwachung  deS
gesamten  Handelsverkehrs  mit  Fischwaren.  Auf  diesem  Gebiete  ist
ein  Eingreifen  seitens  des.  Reichskommissars  häufig  erforderlich
gewesen.  In  welcher  Weife  dieses  oft  notwendig  und  wirksam  ist.
möge  von  zahlreichen  Beispielen  ein  neueres  zeigen:
Es  war  vielerorts  beobachtet  worden,  daß  sich  a  u  s  l  ä  n  -
d  i  s  ch  e  S  a  r  d  i  n  e  u  k  o  n  s  e  r  v  e  n  zu  ganz  außerordentlich  hohen
Preisen  im  Verkehr  befinden,  vor  allem  zu  Preisen,  die  zu  denjenigen, ­
  zu  denen  die  ZEG  diese  Konserven  abgab,  in  gar  keinem
Verhältnis  stehen.  Wie  ausgeführt,  ist  die  Einfuhr  von  Zubereitungen ­
  von  Fischen  feit  dem  30.  September  1916  durch  die
Bekanntmachung  vom  gleichen  Tage  in  die  Hand  der  ZEG  gegeben
worden.  Gegen  Mitte  des  Jahres  1917,  als  die  übermäßigen
Preisfovderungen  für  ausländische  Sardinenkonserven  zuerst  überhand ­
  nahmen,  konnte  man  vielleicht  noch  annehmen  —  wenngleich
die  Wahrscheinlichkeit  dagegen  sprach  —,  daß  noch  ausländische
Konserven  aus  der  Zeit  vor  der  Zentralisation  im  Handel  seien
und  deren  außerordentliche  Preishöhe  sich  mit  ungünstigem
Einkauf  im  Auslande  hätte  erklären  lassen.  Daher  wurde  zu
dieser  Zeit  seitens  des  Reichskommissars  zunächst  Gelegenheit  genommen, ­
  durch  Rundschreiben  an  sämtliche  Bezirks-Negierungsstellen ­
  das  Augenmerk  dieser  Stellen  auf  die  Preisforderungen
für  ausländische  Sardinenkonserven  zu  lenken,  mit  dem  gleichzeitigen ­
  Hinweis,  daß  in  absehbarer  Zeit  seitens,  des  Reichskommissars
  ein  grundlegendes  Eingreifen  durch  den  Erlaß  von
Höchstpreisen  oder  ähnliche  Maßnahmen  bevorstehe.
Auch  nach  Verlauf  mehrerer  Monate  hatten  sich  trotzdem  die
Preisverhältnisse  für  ausländische  Sardinenkonserven  nicht  erheblich ­
  geändert.  Inzwischen  war  bekannt  geworden,  daß  es
Händler  gab,  die  sich  nicht  scheuten,  die  Preise  für  derartige  Konserven ­
  durch  unlautere  Machenschaften  in  die  Höhe  zu  treiben.  So
wurde  festgestellt,  daß  Konserven,  die  nach  einem  Vertrage  der
ZEG  mit  ihren  Abnahmestellcn  mit  den  Kleinverkaufspreisen
versehen  worden  waren,,  ihrer  Papierverpackung  entkleidet  und
unter  neuer  Verpackung  und  Angabe  eines  unerhört  hohen  Klein-Verkaufspreises
  wieder  in  den  Verkehr  gebracht  wurden.  Es  mußten
also  weitere  Maßnahmen  ergriffen  werden.
        <pb n="237" />
        235

Zuerst  bestand  die  Absicht,  eine  Höchstpreisverordnung  zu  erlassen. ­
  Hiervon  mutzte  jedoch  schließlich  abgesehen  werden,  da  die
günstige  Entwicklung  des  deutschen  Geldkurses  im  Ausland«  den
Einfuhrpreis  unter  ständiger  Rückwärtsbewegung  überaus
schwankend  machte.  Eine  Höchstpreisverordnung  hätte  mithin,  da
es  nicht  möglich  gewesen  wäre,  diesem  Preisrückgänge  in  fortgesetzter ­
  Abänderung  der  Höchstpreisverordnung  mit  derselben
Schnelligkeit,  mit  der  die  Preisermäßigung  eintrat,  nachzufolgen,
mit  größter  Wahrscheinlichkeit  die  Wirkung  hervorgerufen,  daß  die
Konserven  ständig  zu  dem  einmal  festgesetzten  Höchstpreise  an  den
Verbraucher  gelangt  und  die  möglich  gewordenen  Preisermäßigungen ­
  solcherweise  dem  Verbraucher  nicht  zugute  gekommen ­
  wären.  Es  mußte  also  auch  hier  zum  ,Richtaufschlag
  e‘  gegriffen  werden.
Es  wurden  unter  Beteiligung  der  Volkswirtschaftlichen  Abteilung ­
  des  Kriegsernährungsamts  in  Staffelung  nach  den  Warenwerten ­
  zahlenmäßige  Aufschlagssätze  festgesetzt,  durch  welche  die
Erhöhung  der  Preise  für  den  Handelsweg  von  der  ZEG  bis
zum  Verbraucher  wie  folgt  genau  festgelegt  wurden:
Für  Waren  zum  Abgabepreis  der  ZEG  bis  zu  76  Pf  je  Dose:
Fracht  .  1  Pf-Bezirkszentralen
  und  Großhandel  insgesamt  4  „
Kleinhandel  •  16  „
zusammen  20  Pf.
Für  Waren  zum  Abgabepreis  der  ZEG  von  76  Pf.  bis
1,—  M.  je  Dose:
Fracht  1  Pf-Bezirkszentralen
  und  Großhandel  insgesamt  5  ,,
Kleinhandel  -  ■  10  „
zusammen  25  Pf.
Für  Waren  zum  Abgabepreis  der  ZEG  von  1,—  bis  1,50  Mje
  Dose:
Fracht  1  Pf-Bezirkszentralen
  und  Großhandel  insgesamt  6  „
Kleinhandel  -  23  „
zusammen  30  Pf.
Die  Durchführung  dieser  Festsetzungen  wird  durch  Vertrag
der  ZEG  mit  ihren  Abnehmern  sichergestellt  und  auf  Über-
        <pb n="238" />
        fdjrcitnnflcn  werden  empfindliche  Vertragsstrafen  gefetzt.  Die  Abnehmer
  der  ZEG,  die  behördlichen  Verteilungsstellen,  sind  ihrerseits ­
  gehalten,  ihre  Abnehmer  wiederum  in  gleicher  Weife  zu
verpflichten  und,  soweit  die  Abnehmer  -der  behördlichen  Stellen
Großhändler  sind,  werden  diese  naturgemäß  nicht  verfehlen,  ihren
Kunden,  den  Kleinhändlern,  in  gleicher  Weise  die  Jnnehaltung  der
Aufschlagsfestsetzungen  vertraglich  aufzuerlegen*').
Durch  gleichzeitige  Veröffentlichung  dieser  Festsetzungen  in
den  von  dem  „Kriegsernährungsamt  herausgegebenen  Mitteilungen ­
  für  Preisprüfungsstellew  sind  sämtliche  Preisprüfungsstellen
  im  Reiche  auf  die  Regelung  der  Preisgestaltung  für  ausländische ­
  Sardinenkonserven  aufmerksam  gemacht  und  um  Beobachtung
  des  Verkehrs  mit  diesen  Waren  ersucht  worden.
Eine  Betätigung  in  dieser  Art  ist  auch  bei  der  Preis  ­
bildung  für  viele  andere  Wa  r  e  n  ga  t  t  u  ng  e  n  erforderlich ­
  geworden.
Die  Tätigkeit  der  Abteilung  Überwachung  und  Preisprüfung
besteht  ferner  in  einem  wesentlichen  Teile  auch  in  der  Be  gut  -
a  ch  t  u  n  g  von  E  r  nr  i  t  t  l  n  n  g  s  e  r  g  e  b  n  i  s  s  e  n  i  n  Verfahren, ­
  die  bei  den  Strafverfolgungsbehörden  schweben  und  von
diesen  dem  Peichskommissar  zur  Begutachtung  übersandt  werden.
Diese  B  e  g  u  t  a  ch  t  u  n  g  s  t  ä  t  i  g  k  e  i  t  stellt  in  einzelnen
Fällen,  wenn  den  betreffenden  Strafverfolgungsbehörden  die  besonderen ­
  einschlägigen  Bestimmungen  nicht  genügend  geläufig
sind,  eine  in  gewissem  Sinne-aufklärende  Arbeit  dar,  ferner  bedarf
es  aber  auch,  selbst  wenn  die  in  Frage  kommenden  Bekanntmachungen ­
  bekannt  sind,  häufig  doch  noch  der  Auslegung  und  Beurteilung ­
  der  Anwendbarkeit  der  Vorschriften  auf  den  besonderen  Fall.
Weiterhin  ist  aber  auch  in  vielen  Fällen  eine  Stellungnahme
zu  der  Sachlage  hinsichtlich  der  Anwendung  ganz  allgemeingültiger
  Verordnungen,  z.  B.  der  Bekanntmachung  gegen  über-......
  m  .  .  23.  Juli  1915  (RGBl.  S.  467)  ^
"m&amp;amp;'OC  m  w|inSoÄ  3:l831  und
der  Verordnung  über  den  Handel  mit  Lebens-  und  Futter-Mitteln
  und  zur  Bekämpfung  des  Kettenhandels  vom  24.  Juni
1916  (RGBl.  S.  681)  erforderlich,  da  sich  zumeist  auch  die  darauf
bezügliche  Beurteilung  des  Sachverhalts  nur  im  Zusammenhang
  mit  Fachkenntnis  ermöglichen  läßt.  Aus  diesem  Grunde

*)  ©§  handelt  sich  also  um  eine  Verbindung  von  Vertragspreis  und
Richtaufschlag  (nach  Hirsch:  Preisgebilde  des  Kriegswirtschaftsrechtes,
Heft  24  der  Beiträge  zur  Kriegswirtschaft,  S.  46  und  580.
        <pb n="239" />
        i

Jt

stehen  die  Sachverständigen  heim  Reichskommissar  für  Fischversorgnng
  den  Strafverfolgungsbehörden  für  die  Ausfertigung  von
Gutachten  zur  Verfügung.
Ein  weiteres  Arbeitsgebiet  der  Übcrwachnngsabteilung  beim
Reichsküiiimissar  ist  die  Üb  crwa  chn  n  g  des  Verkehrs  mit  Fischwaren ­
  an  derjenigen  Stelle,  an  der  die  Waren  an  den  Verbraucher
gelangen,  nämlich  im  Kleinhandel.
Der  Schleichhandel  hatte  verschiedentlich  auch  den  Verkehr ­
  mit  Fischwarcn,  insbesondere  denjenigen  von  Konserven,  ergriffen. ­
  Häufig  ging  er  von  Herstellnngsunternehnrringcn  aus,  die
ohne  die  vorgeschriebene  Erlaubnis  zum  Absatz  Waren  hergestellt
und  in  den  Verkehr  gebracht  hatten,  deren  Preise  die  Angemessenheitsgrenze ­
  ganz  erheblich  überschritten.  AIs  Ursache  ergab  sich
bald,  daß  diese  Fabriken  die  von  ihnen  verarbeiteten  Rohwaren  im
Schleichhandel  erwarben  und,  da  die  Preise  der  von  ihnen  hergestellten ­
  Waren  schon  um  deswillen  erheblich  über  der  normalen ­
  Höhe  liegen  inußten,  keinen  Anstand  nahmen,  auch  ihren
eigenen  Gewinn  in  übermäßiger  Weise  zu  steigern.  Dies  war
um  so  leichter  möglich,  als  ja  ihre  Preisgestaltung  irgendeiner
behördlichen  Überwachung  nicht  unterlag.
Auf  diese  und  ähnliche  Weise  gelangten  dem  Schleichhandel
entstauimende  Waren  in  den  Verkehrmnd  wuvden,  nachdem  aus
dem  Handelswege  der  Ware  nach  Möglichkeit  die  Herkunft  verwischt ­
  worden  war,  offen  zum  Verkauf  gestellt.
Daneben  setzte  der  nicht  den  Absichten  der  Bowirtschaftnngsstellen
  entsprechende  Handel  auch  noch  an  einer  anderen  Stelle  des
Handelsweges  von  Fischwaren  ein.
Nachdem  die  Waren  auf  dom  behördlichen  Zuteilungswege
bis  an  die  Kleinhändler  gelangt  waren,  führten  diese
die  Waren  nicht  dem  Kleinverbraucher  zu,  sondern  versuchten
sich  besonderen  Gewinn  dadurch  zu  verschaffen,  daß  sie  die  sich
ihnen  leicht  bietende  Möglichkeit  des  Absatzes  an  Gastwirtschaften
und  Großverbraucher  benutzten.  Diese  Stellen,  welche  die  Waren
zum  Weiterverkauf  in  zubereitetem  und  hinsichtlich  der  Preisbildung ­
  nicht  so  leicht  nachzuprüfendem  Zustande  gebrauchten,
boten  sich  den  Kleinhändlern  als  Abnehmer  an  und  erklärten  sich
znr  Übernahme  der  gesamten  Ware  zu  einem  Preise,  der  den
behördlich  vorgeschriebenen  erheblich  überstieg,  bereit.  Da
der  Kleinhändler  hierin  nicht  nur  einen  erheblichen  Sondergewinn,
sondern  auch  gegenüber  dem  normalen  Kleinverkauf  eine  große
Zeit-  und  Arbeitsersparnis  sah,  fand  sich  eine  Anzahl  von  ihnen
bereit,  die  ihnen  zugeteilten  Waren  in  dieser  Weise  weiterzugeben.
        <pb n="240" />
        238

Zur  Bekämpfung  dieses  Handels,  sowie  auch  des  hier  und  da
in  kleinem  Umfange  auftretenden  eigentlichen  Schleichhandels
und  sonstiger  Übelstände  im  Verkehr  mit  Fischwaren  aller  Art
wurde  seitens  des  Neichskommissars  für  Fischversorgung  im
Nahmen  der  Überwachun  gsabteilun  g,  und  zwar  zunächst  für  Groß-Berlin,
  eine  besondere  Ü  b  e  r  w  a  ch  u  n  g  s  o  r  g  a  n  i  s  a  t  i  o  n  geschaffen, ­
  deren  Wirksamkeit  dadurch  gewährleistet  wurde,  daß  das
Kriegswucheramt  für  das  Königreich  Preußen  in  Berlin  diese
Arbeit  energisch  unterstützte.
Durch  Vermittlung  der  Zentrale  der  Hausfraucnvereine  Groß-Berlins,
  die  sich  in  dankenswerter  Weise  zur  Mitarbeit  erbot,
hat  sich  eine  größere  Anzahl  Damen  ehrenamtlich  zur  Ausübung
einer  Preiskontrolle  zur  Verfügung  gestellt.  Diese  Damen  sind  mit
einem  amtlichen  Preisprüferausweis  ausgestattet  worden.
G  r  oß  -  Be  r  I  i  n  ist  in  etwa  25,  bezüglich  der  Anzahl  der
darin  befindlichen  Kleinhandelsgeschäfte  schätzungsweise  gleich
große  Bezirke  eingeteilt,  von  denen  jeder  einer  Dame  oder
auch  zugleich  zwei  oder  drei  Damen,  soweit  diese  sich  zu  gemeinschaftlicher ­
  Arbeit  gemeldet  haben,  zugeteilt  worden  ist.  Die  Zuteilung ­
  der  Bezirke  erfolgt  in  den  sich  in  Abständen  von  vierzehn
Tagen  bis  vier  Wochen,  je  nach  Notwendigkeit  wiederholenden,
durch  den  Neichskommissar  für  Fischversorgung  einberufenen
Sitzungen.
Nach  Verlauf  von  vier  bis  sechs  Wochen  wechseln  die  Damen
die  Bezirke  ihrer  Tätigkeit.  Es  wurde  dies  letztere  deshalb  als
zweckmäßig  erachtet,  weil  die  Kleinhändler  die  ihre  Preisforderungen ­
  nachprüfende  Dame  nicht  sofort  als  Preisprüferin  erkennen ­
  sollen,  und  um  zunächst  die  Unbefangenheit  des  Kleinhändlers ­
  bei  Erteilung  seiner  Aussagen  bezüglich  der  Preise  gewährleistet ­
  zu  sehen.
Für  jeden  Bezirk  ist  ein  Notizheft  eingerichtet  worden,  in
das  die  Damen  Angaben  darüber,  wo  sich  in  Frage  kommende
Geschäfte  befinden,  und  ob  bzw.  welche  Händler  51t  kontrollieren
besonders  wichtig  erscheint,  niederschreiben.
Die  einzelnen  Hefte  gehen  jeweils  in  die  Hände  derjenigen
Dame  über,  die  bei  Umgruppierung  den  betreffenden  Bezirk  übernimmt. ­
  In  den,  wie  schon  erwähnt,  in  Abständen  von  vierzehn
Tagen  bis  vier  Wochen  stattfindenden  Sitzungen  bringen  die
Damen  besonders  auffallende  Mißstände  oder  Unklarheiten  über
die  Handhabung  der  Preiskontrolle  zur  Sprache  und  werden
durch  die  Referenten  des  Reichskommissars  für  Fischversorgung
fachgemäß  aufgeklärt.
        <pb n="241" />
        239

Es  wenden  ferner  seitens  des  Reichskomniissars  für  Fischversorgung ­
  Listen  über  die  nach  Berlin  gelangenden  Konserven
und  Frischfische,  die  Angaben  über  Mengen  und  Kleinverkaufspreise ­
  der  nach  Berlin  gelangenden  Ware  enthalten,  ausgefertigt
und  den  Damen  nach  Möglichkeit  zu  jeder  Sitzung  für  den  Zeitraum ­
  seit  der  zuletzt  stattgehabten  Sitzung  übergeben.  Die  Preiskontrolle ­
  wird  an  Hand  dieser  Listen  vorgenomnren.
Handelsgeschäfte,  in  denen  Preisüberschreitungen  oder  sonstige
Verstöße  gegen  die  Kriegsverordnungen,  wie  z.  B.  gegen
die  Bekanntmachung  über  die  äußere  Kennzeichnung  von  Waren
vom  26.  Mai  1916  (RGBl.  S.  422)  oder  gegen  die  Bekanntmachung ­
  über  den  Aushang  von  Preisen  in  Verkaufsräumen  des
Kleinhandels  vom  24.  Juni  1916  (RGBl.  S.  363)  oder  auch
Zurückhaltung  von  Waren  festgestellt  werden,  werden  auf  besonderen, ­
  sachgemäß  ausgefertigten  Formularen  der  Überwachungsabteilung ­
  des  Reichskomniissars  für  Fischversorgung
gemeldet.  Die  Abteilung  prüft  alsdann,  ob  eine  strafbare  Handlung ­
  des  Kleinhändlers  in  Frage  kommt,  und  veranlaßt  gegebenenfalls ­
  die  Strafverfolgung.
Als  Ergänzung  zu  dieser  gesamten  Einrichtung  ist  ferner  «itf
Vorschlag  der  Überwachungsabteilung  des  Reichskommissars  für
Fischversorgung  durch  den  Herrn  Vorsitzenden  der  staatlichen  Verteilungsstelle ­
  für  Groß-Berlin  bei  der  Fischverteilung
Groß-Berlin  G.  m.  b.  H.,  Berlin,  noch  eine  weitere
Organisation  geschaffen  worden.  Der  Fischverteilung  Groß-Berlin
  G.  in  .b.  H.  liegt  die  Regelung  der  Zuteilung  von  Fischwaren ­
  an  die  Berliner  Gipß-  und  Kleinhändler  ob.  Wie  schon
bemerkt,  war  beobachtet  worden,  daß  gerade  in  Berlin  Warenmengen ­
  seitens  der  Kleinhändler  nicht  unmittelbar  an  den  Kleinverbraucher, ­
  sondern  in  Abweichung  von  dem  vorgeschriebenen
Handelswege  Gastwirtschaften  und  Großverbrauchern  zugeführt
wurden.  Die  Kleinhändler  wurden  daher  vertraglich  auf
die  Jnnehaltung  bestimmter  Verkaufsbedingungen  verpflichtet,  die
Vorschriften  über  den  Handelsweg,  die  Verkaufspreise  und  über
den  öf  ntlichen  Aushang  enthielten.  Die  Durchführung  dieser
Verkaufsbedingungen  wird  durch  ehrenamtlich  tätige  Herren  als
Kontrollbeamte  beaufsichtigt.  -
Diese  Übcrtvachungseinrichtungen  (die  erstbeschriebene  besteht
schon  seit  1916)  haben  sich  bisher  gut  bewährt.
        <pb n="242" />
        Druck  von  A.  Sshdel  L  Cis.  G.  m.  6.  SBorltn  SW  61
        <pb n="243" />
        14*

Image  Engineering  Scan  Reference  Chart  TE263  Serial  No..

211

I  &amp;gt;1

£

IS  Ppp

-•Tt'biger  Handhabung  ber  eingerichteten  Statistik  über  die
te  Verteilung  recht  gut  durchführbar.  Allerdings  kann  die
leichsverteilung  immer  erst  etwas  verspätet  erfolgen,  da  zudas
  Ergebnis  der  Monatsstatistik  vorliegen  mutz,  um  über-,i
  zu  können,  in  welchen  Gebieten  Minderversorgungen  stattden
  haben.  Zu  derartigen  Ausgleichsverteilungen  werden
-er  Frischfisch-Verteilung  vornehmlich  Stock-  und  Klippfische
Fischfleisch  verwendet,  bei  der  Fischkonserven-Verteilung  die
Iren  Fischkonserven  der  Zentral-EinkanfA-Gesellschart.
4.  Die  Salzherings-Verteilung.
die  Verteilung  von  Salzheringen  erfolgt  in  allen  Fällen  nach
■  Verteilungsschlüssel,  ausnahmslos  an  die  Bezirksst'alen.
  Da  der  Salzhering  allerwärts,  mit  Ausnahme
'  er.Gebiete  Süddeutschlands,  stark  begehrt  ist,  bietet  die  Verg
  dieser  Fischsorte  keinerlei  Schwierigkeit.  Bedauerlichersind ­
  die  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  außerordentlich
h  da  das  Heer,  insbesondere  das  Feldheer,  große  An-®J
  ungen  stellt.
v  las  istotstandsreferat  des  Kriegsernährungsamts  hat  sich  vordre ­
  gewisse  geringe  Mengen  an  Salzheringen  zur  sofortigen
rung  besonders  dringlicher,  plötzlich  auftretender  N  o  t  -
d  e  in  einzelnen  Gebieten  zu  verteilen.
5.  Fischfleisch.
las  Haifischfleisch  ist  nur  in  wenigen  Gebieten  eingeführt
vird  auch  an  diesen  Stellen  in  der  Hauptsache  nur  in  ge--ü.rtem
  oder  sonst  verarbeitetem  Zustands  aufgenommen.  Zum
'n  Teil  werden  die  zur  Verfügung  stehenden  Mengen  zur
ag  des  Bedarfs  der  Kriegsgefangenen  verwendet,
dasselbe  gilt  von  der  Verteilung  sonstigen  Fischfleisches,  insfere
  des  Robben-  und  Walfischfleisches.
:  6.  Zuweisungen  an  die  militärischen  Bcdarfsstellc».
"lei  der  Fischverteilung  spielen  die  Anforderungen  des  Heeres
irohe  Nolle.  Bei  voller  Deckung  des  angemeldeten  Heeres
ds  würden  in  vielen  Monaten  des  Jahres  Fische  und  Fisch-.
  den  für  die  Zivilbevölkerung  kaum  übrigbleiben.  Jns-&amp;gt;ere
  wegen  der  Schwierigkeit  des  Nachschubs  der  Mengen  an
militärischen  Bedarfsstellen  müssen  die  Anforderungen  des
_f  an  länger  haltbaren  Fischwaren,  vornehmlich  an  Salzungen ­
  und  F  i  s  ch  k  o  n  s  e  r  v  e  n,  möglichst  weitgehend
        <pb n="244" />
        ﻿
        <pb n="245" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
