ausscheiden. Ebenso soll -das Gebiet der Preisprüfung und Handelserlaubnis-Erteilung nicht in den Bereich der Betrachtung gezogen werden. Es mag endlich nicht überflüssig sein, zu betonen, daß die Behandlung einen rein 'darstellenden Charakter haben soll. Kritische Stellungnahme zu den Fragen der Kriegswirtschaft ist nicht beabsichtigt. I. Übersicht über die Aufgaben der Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft im allgemeinen. Man könnte versucht sein, die Betätigung der Kreisvcrwal- tungen auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft deswegen geringer einzuschätzen, weil die Hauptschwierigkciten der Versorgung sich gerade in den kreisfreien Großstädten herausgebildet hätten. Die Versorgungsnöte der großen städtischen Menschenanhäufungen und die schwierigen Aufgaben der dortigen Kommunalverwaltungen wird niemand verkennen. Es verdient aber gleich an dieser Stelle die nicht überall genügend bekannte Tatsache hervorgehoben zu werden, daß es eine beträchtliche Anzahl von Land- kreisen gibt, die dank ihrer industriellen Entwicklung ebenso ausgesprochene Bedarfsbezirke ohne irgendwie er hebliche Eigenerzeugung sind wie jede Großstadt. Die Schwierig keiten, denen sich derartige Kreisverwaltungen gegenübersehen, sind sogar in gewisser Weise größer als in den Großstadt-Verwal tungen, weil ihnen nicht der zahlreiche, wohlgeschulte und überaus mannigfaltige Beamtenstab zur Verfügung steht, über den eine Großstadt verfügt, und weil die Möglichkeiten, geschäftsgewandte Kräfte berufsmäßig oder ehrenamtlich in den Dienst der Kriegs wirtschaft zu ziehen, in der Stadt naturgemäß, größer sind als im Landkreise. Auch die größere Ausdehnung des Verwaltungs gebietes und die Verstreutheit der Bewohnerschaft fallen in den Landkreisen ins Gewicht. In Rheinland und Westfalen gewährt den Kreisen der Unterbau der Bürgermeistereien und Ämter eine starke Entlastung, in den übrigen Provinzen fehlt diese Er leichterung. Neben den reinen Bedarfskreisen steht .dann eine überaus große Anzahl von Kreisen, die g e m i s ch t e Verhältnisse aufweisen, die also neben erzeugender landwirtschaftlicher Be völkerung erhebliche Bestandteile städtischer oder industrieller Ein wohnerschaft ausweisen. Hier muß sich die Tätigkeit der Kreis- verwaltungen sowohl auf die Erfassung wie auf die Versorgung und Verteilung erstrecken.