s 1. Die Kreisverwaltung als WirtschaftssteÜk. Auf dem ersten Wege wird also die Kriegswirtschaft in den Verwaltungskörper der Kreiskommunalverwaltungen unter Her anziehung sachverständiger Persönlichkeiten unmittelbar ein gegliedert. Der Kreis bildet eine Wirtschafts st eile, die entweder in Gestalt verschiedener, nach den Erzeugnissen be nannter Abteilungen oder Kreiskommissionen, oder auch zu einem Kriegswirtschaftsamt oder dergl. zusammengesetzt, einen Teil der Kommunalverwaltung darstellt. So erwächst beispielsweise neben einer als erster errichteten Kreiskornstelle eine Futtermittelstelle, dann allmählich eine Kreiskartoffelstelle usw. Wenn dann eine Kreisviehstelle erforderlich wird, vereinigt man sie mit der Futter- n>ittelstelle zum „Viehwirtschaftsamte" des Kreises. Ähnlich wie bei den zentralen Organisationen des Reiches und der Bundes staaten ergibt sich auch in den Kreisen die Notwendigkeit, eine Trennung der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit vorzunehnien. Eine Frage wird hier brennend, die für die weitere Gestaltung große Bedeutung erlangt: Wie sollen straffe Ver waltung und geschäftliche Zweckmäßigkeit ver einigt werden? Wie soll ferner der Handel, obschon seiner Lebenslust, der Freiheit, beraubt, weiter nutzbar gemacht und zu gleich über Wasser gehalten werden? Wie kollen endlich die land wirtschaftlichen Genossenschaften verwertet werden? Die ver schiedensten Lösungen sind hier gefunden worden. Vielfach hat sich die Kreisverwaltung gezwungen gesehen, auch die G e s ch ä f t s a b t e i l u n g unter Einstellung geeigneter Kräfte lückenlos und fest in die eigene Hand zu nehmen. Das ist überall da geschehen, wo weder der Handel noch die Ge nossenschaften geeignete Kräfte darboten, um mit gewisser Selb ständigkeit Aufgaben der öffentlichen Bewirtschaftung zu über- nehmen. Nicht selten zeigen sich Formen, wie sie sich z. B. in Merseburg im Jahre 191^ allmählich entwickelt haben: „Es wurden für die Kriegswirtschaft Verwaltungs- und Geschäfts abteilungen eingerichtet. Die Bureanleitung der Verwaltungs- abteilungcn war dem Kreis-Ausschuß-Sekretär übertragen. Die er forderliche Revision der Geschäftsabteilungen wurden von einem Mitgliede des Krcisausschusses und dem Kreis-Ausschuß-Sekretär ausgeführt. Verwaltungsabteilungen wurden ein gerichtet für den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, Hafer, Gerste, Hülsenfrüchten, Saatgetreide, Kartoffeln, Kohlrüben, Ge- niüse, Obst, Speisefetten, Milch, Zucker, Seife, Futtermitteln, für Kriegsküchen, für die Mästung von Schweinen, für Beleuchtungs-