1U Zwecke hervorgerufen worden. Dort wo das landwirtschaftliche Ge nossenschaftswesen stark ausgebildet ist, sind insbesondere die Kreisgenossenschaften vielfach als Hauptkommissionäre, die ört lichen Genossenschaften (Spar- und Darlehnskassen usw.) als Unterkommissionäre herangezogen worden. Sowohl der Handel wie die landwirtschaftlichen Genossenschaften haben sich häufig über ihre Zurückdrängung beklagt. Was den Handel angeht, so ist der örtliche kreisansässige Kleinhandel wohl fast überall zur eignen Zufriedenheit wirtschaftlich eingeschaltet worden, soweit es der Aufbau der Kriegswirtschaft überhaupt gestattet. Schwieriger liegen die Verhältnisse in bezug auf den Großhandel. Aber wenn dieser Grund zur Klage hat, so wird man die Ursache nicht in dem Vorgehen der einzelnen Kommunalverbände, sondern in den wirt schaftlichen Kriegsfolgen im allgemeinen zu suchen haben. Der Standpunkt in manchen genossenschaft lichen Kreisen wird aus einer Entschließung ersichtlich, die im November 1917 auf den deutschen Genossenschaftstagen an genommen wurde. Es heißt darin: „Infolge der öffentlichen Be wirtschaftung sowohl der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie der meisten landwirtschaftlichen Bedarfsstoffe hat die freie Betätigung der Genossenschaften im Ein- und Verkauf fast ganz aufgehört. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere die Zentral- Ein- und -Verkaufsgenossenschaften, haben sich von Anfang an für die Kriegswirtschaft zur Verfügung gestellt, doch ist' ihre Heran ziehung zur öffentlichen Bewirtschaftung recht ungleichmäßig er folgt. Die Zentral-Ein- und -Verkaufsgenossenschaften sind zum Teil in zufriedenstellender Weise berücksichtigt, zum andern Teil aber sind sie, trotzdem sie gleichfalls ihre Mitarbeit wiederholt an geboten haben, wie z. B. in der Rheinprovinz, ganz ausgeschaltet worden. Die Einzelgenossenschaften, die für den fehlenden wirt schaftlichen Unterbau in den Kommunalverbänden eine besonders geeignete Unterlage bilden, haben nur in einigen wenigen Be zirken ausreichend Berücksichtigung gefunden." Es soll hier zu der Frage nicht eingehend* Stellung genommen werden. Nur soviel darf gesagt werden, daß doch häufiger als die erwähnte Ent schließung erkennen läßt, eine Heranziehung der Genossenschaften erfolgt ist und noch erfolgt, daß ferner, wo sie nicht erfolgt ist, im allgemeinen der Grund in der mangelnden Eignung der örtlichen genossenschaftlichen Einrichtungen liegt, und daß endlich in mancher Beziehung gerade der Krieg eine Förderung des genossenschaftlichen * Vgl. unten S. 18.