die Kreisverwaltung, eine gewaltige wirtschaftliche Tätigkeit zu entfalten. Name und Form ist dabei von verhältnismäßig geringer Bedeutung. Kreiswirtschaftsamt, Kreishandelsamt, Kaufmännische Wirtschaftsstelle oder auch bloß Geschäftsabteilung der Kreisver waltung — in jedem Falle wird das Schwergewicht beim Kreise liegen. Besondere Schwierigkeiten machte dabei der Geld- tz e r k e h r, der Umsätze hervorrief, wie sie naturgemäß dem son stigen Verwaltungsbetriebe gänzlich unbekannt waren. Man hat sich daher in wachsendem Umfange entschlossen, diesen Verkehr aus der Kommunalkasse ganz herauszulösen und — gegebenenfalls unter Überweisung eines Betriebsfonds — -besonders aufzubauen, dann meistens nicht karnevalistisch, sondern nach kaustnännischen Grundsätzen und unter starker Betonung der bargeldlosen Zahlung. Nicht unbeachtlich sind dabei die in den Kreisen Hameln und Burg- dorf beobachteten Verfahren. In Hameln einigte sich die Schlachtviehstelle des Kreises mit der Landesgcnossenschaftskasse (der Bankanstalt des Hannoverschen Vi-ehhandelsverbandes) dahin, sämtliche Geldanstalten des Kreises Hameln bei dieser Geld bewegung zu berücksichtigen und letztere auf bargeldlose Weise durchzuführen. Das Verfahren sieht vor: 1. die Umbuchung der anfallenden Erlöse von dem Konto des Viehhandelsverbandes auf das bei der Landesgenossenschaftskasse geführte Konto der Schlacht viehstelle Hameln sowie 2. die Abbuchung der Teilbeträge von dem Konto der Schlachtviehstelle und a) deren Übernahme auf die bei der Landcsgenossenschaftskasse geführten Konten der 19 Spar- und Darlehnskassen, b) deren Überweisung auf die Konten der drei öffentlichen Sparkassen bei der Sparkassen-Giro- zentrale, c) deren Überweisung auf das Reichsbank-Girokonto der zwei Privatbankanstalten. Diese Geldanstalten erkennen auf Grund von Verzeichnissen, die ihnen die Schlachtviehstclle monat lich zweimal zustellt, die bereits bei ihnen bestehenden Konten der Viehverkäufer und zahlen den Rest nur auf Wunsch der letzteren in Bargeld aus. Dem Verfahren haben sich einige hannoversche Kreisverwaltungen angeschlossen. In Burgdorf haben die einzelnen Kriegswirtschaftsstellen des Kreises: 1. die Kreiskommunalkasse, 2. die Kreisgetreidestelle, 3. die Kreisfleischstelle, 4. die Kreisfettstclle usw. ein Überweisungs konto bei der Amtssparkasse in Burgwedel. Diese Stellen leiten die einkommenden Gelder im Überweisungswege (durch Reichs- bank-Girokonto oder durch die Bankkonten) diesem Konto zu. Ein entsprechender Ausdruck auf den Rechnungen genügt, um die Zahl stelle über den gewünschten Überweisungsweg zu unterrichten. Die