29 Bedarf unseres demnächstigen Vertragsanbaues von Weißkohl und Pflanzen zu decken, haben wir gewissenhafte Pflanzenzüchter des hiesigen Kreises, mit der Heranzüchtung von Pflanzen be auftragt, da wir es für ein dringliches Erfordernis halten, die Weißkohlpflanzen in möglichster Nähe heranzuziehen, um weite Transporte mit der Bahn zu vermeiden." III. Versorgungsverbände. Das Bild, 'das sich aus dem Vorstehenden ergibt, ist in seiner Mannigfaltigkeit geeignet, eine Vorstellung zu geben von der Verschiedenheit der Verhältnisse und Aufgaben in den ein zelnen Kreisen und von der Notwendigkeit, den örtlichen Besonder heiten durch die in jedem Kreise zu treffenden Einrichtungen Rechnung zu tragen. Besondere Aufgaben erwachsen nun mancherorts durch die engen wirtschaftlichen Zusammenhänge städti- fcher bzw. industrieller Bezirke mit landwirt schaftlichen Gebieten. Schon innerhalb des selben Kreises kann sich das Bedürfnis zu besonderen Regelungen herausstellen. So ist im Jahre 1917 im Kreise Königsberg sNeumark) eine „Organisation zur Milderung der Ernährungsschwierigkeiten bei der städtischen Bevölkerung" ge schaffen worden. Für jede der acht Städte (darunter Küstrin) ist ein Vertrauensmann aus dem Kreise der ländlichen Produzenten bestellt, welcher in Gemeinschaft mit dem betreffenden Magistrat die Einzelheiten der Lebensmittelbeschaffung zu regeln hat. Die Tätigkeit der Organisation beruht also auf zwei Gesichtspunkten, einmal auf der Ausnutzung der natürlichen Nachbarschafts beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern, sodann auf dem Bestreben, Stadt und Land einander anzunähern und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Ilm ihren Zielen praktisch gerecht zu werden, hat die Kreisorgnnisation ihre Tätigkeit in der Hauptsache auf folgende Punkte erstreckt: 1- die tatsächlich im Kreise vorhandenen Nahrungsmittel sind in möglichst großen Mengen für die Be-darfszentren des Kreises bereitgestellt bzw. ist ihre Erzeugung gefördert worden; 2. durch die engere Verbindung zwischen Erzeuger' und Ver braucher und die damit gegebene Vermeidung unnötiger Transportkosten ist eine Verbilligung der beschlagnahmefreien Nahrungsmittel erreicht worden; 3. für die Zukunft soll durch rechtzeitige Anbahnung von