§ 12. Der G. A. hat alle drei Monate jedem Kreise Ab- rechn un g über seine Einnahmen und Ausgaben zu erteilen. Die Bilanz wird vom 15. August 1918 oder zum Tage der Auf lösung des V. V-, falls diese früher erfolgt, gezogen. — Etwaige Überschüsse werden nach dem in § 11 bezeichneten Verhältnisse geteilt. 8 13. Der V. V. ist unkündbar für die Zeit bis zum 15. September 1918 gebildet. Er wird schon vorher aufgelöst, falls dem Kommunalverband das Recht der Selbstwirtschaft entzogen wird (8 31 Absatz 5 RGO-). § 14 (betr. Schiedsgericht). IV. Wirtschaftöbettiebe der Kreise zu kriegswirtschaftlichen Zwecken. Schon im Frieden hatte sich auf verschiedenen Gebieten für die Kreise die Notwendigkeit ergeben, bestimmte wirtschaftliche Aufgaben zum Nutzen der Kreiseingesessenen in eigenen Betrieb zu übernehmen. Diese Betätigung kann hier nur insoweit ge streift werden, als der Krieg ihr frische Antriebe gegeben hat und Veranlassung gewesen ist, neue Gebiete in sie einzubeziehen. Unternehmungen vielfacher Art und verschiedener rechtlicher Ver fassung (rein kommunaler, gemischter Betrieb usw.) kommen hier in Frage. Als ein im Kriege besonders häufiges Beispiel sei zunächst die Kreisfleischerei erwähnt. Die Verteilung und Durchführung der Schlachtungen hat wohl überall große Schwierigkeiten gemacht. In manchen Kreisen Hot man sich durch Errichtung von Fleischer verbänden geholfen. So hat man z. B. im Kreise Stallupönen einen öffentlich-rechtlichen Zwangsverband gegründet, in dem auch die Interessen der Verbraucher durch zwei Vorstandsinitglieder wahrgenommen werden. Vorsitzender ist der Vertreter des Kreises. Anderwärts hat nian den Gedanken verfolgt, daß die groß städtischen Verbraucher sich vielleicht besser stehen würden, wenn die Verarbeitungsstellen für ihr Fleisch überall dort, wo es sich um bedeutende Viehkreise handelt, in die Erzeugungsgebicte ver legt würden. In diesem Sinne hat man in Schleswig-Holstein in Betracht gezogen, zusammen mit rheinisch-westfälischen Städten eine Schlachthausgesellschaft zu gründen. Zur Durchführung ist der Plan zurzeit noch nicht gelangt. Häufig aber ist man im' Laufe der Zeit unmittelbar dazu übergegangen, die Schlachtungen 8 Ist I