2. Überwachung derjengen Kuhhaltcr, welche zur Milch- oder Sahnelieferung an eine Molkerei verpflichtet sind, derart/ das; die gesamte Milch, nach Abzug des Bedarfs für den eigenen Haushalt auch zur Ablieferung gelangt. Dabei ist auf die Verwendung sauberer und einwandfreier Gefäße zu achten. 3. Überwachung, daß ein Verfüttern von Vollmilch an Kälber und Schweine, die über sechs Wochen alt sind, nicht stattfindet. Ferner ist es zur Hebung der Butterversorgung dringend erwünscht, daß eine Einschränkung der Vollmilchverfütterung an Zuchtkälber in der Weise stattfindet, daß sie etwa nach zwei bis drei Wochen einen Zusatz von Magermilch erhalten. 4. Überwachung der Butter-Verkaufs- und -Sammelstellen derart, daß die Ablieferungen von Butter in ordnungsmäßiger, sauberer und ungestörter Weise vor sich gehen, namentlich darin, daß die mit diesen Stellen beauftragten Personen ihre Pflicht auch gegenüber den Abnehmern erfüllen. 5. Überwachung, daß seitens der Selbstversorger und Ver sorgungsberechtigten nicht mehr Voll- und Magermilch in Ver brauch genommen wird, als zur menschlichen Nahrung unbedingt nötig ist, und daß sich der Verbrauch streng nach der Anordnung über den Verkehr und Verbrauch von Milch und deren Erzeugnissen richtet." Der Kreis Herford stellt die Aufgaben der landwirtschaft lichen Kommissionen und der Bezirksleiter folgendermaßen dar: „Die Bezirksleitcr sind für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der ihnen unterstellten Betriebe verantwortlich. Sie haben deshalb hohe wirtschaftliche und vaterländische Aufgaben zu erfüllen. Wie können sie diesen für die Frühjahrsbestellung gerecht werden? Verfahren. Die Bezirksleiter haben sämtliche ihnen über wiesenen Betriebe bis zum 16. Februar selbst durchzugehen, um sich zu überzeugen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen ihrer seits nötig ist. Um ein Handinhandar'beiten der Bezirksleiter zu ermöglichen, müssen sie nach Bedarf, mindestens im Anschluß an jede Gemeindeversammlung, unter dem Vorsitz des Gemeinde vorstehers zusammentreten und über die in der Gemeinde zu treffenden Maßnahmen beschließen. Ziel. Das Ziel der Bezirksleiter mich sein, daß in dem ihnen zugewiesenen Bezirke die Frühjahrsbestellung unter allen Um ständen sichergestellt wird. Aufgaben. Die erste Aufgabe ist, für jeden landwirtschaft lichen Betrieb zu ermitteln, ob und wie die Frühjahrsbestellung