jeder rechtzeitig, wieviel Hilfe er braucht, und auf welchem Wege er sich am besten die notwendigen Arbeitskräfte besorgt. Gegen eine Beschäftigung von Jungmannen haben sich die Landwirte im Kreise bisher ablehnend verhalten; immerhin ist zu prüfen, ob diese nicht gebraucht werden können. Die Schuljugend wird aber wieder in passender Weise herangezogen werden müssen. Für Beurlaubung der älteren Schüler von der Schule und für Ver längerung der Ferien wird Sorge getragen werden, wenn dies nötig wird. Die Tätigkeit der Schuljugend zur Unkrautvertilgung hat sich im vorigen Jahre sehr bewährt, wo sie in tatkräftigem, Zusammenwirken von Lehrern und Vorstehern richtig geleitet wurde. Auf die Mitarbeit der Lehrer darf bei diesem Werke, das angesichts der Lage unserer Volksernährung und ihrer Bedeutung für den Ausgang des,Krieges von höchster vaterländischer Wichtig keit ist, fest gerechnet werden. Des weiteren ist es notwendig, daß für jeden Gemeinde bezirk Stellmacher, Schmiede, Tischler und sonstige Handwerker, die zur Instandhaltung von Maschinen und Geräten not wendig sind, in genügender Zahl vorhanden sind; erforderlichen falls sind geeignete Personen durch die Kriegswirtschaftsstelle zu reklamiereu. Die Maschinen und Geräte müssen schon jetzt instand- gesetzt werden. Anträge der Landwirte auf militärische Gestellung von Leih- Pferden und Pferdeführern sind an die Kriegswirtschafts stelle zu richten, die nach Prüfung die erforderliche Zahl von Pferden und Mannschaften von dem stellvertretenden General kommando anfordert. Die Dringlichkeit der Gesuche muß von der Kriegswirtschaftsstelle anerkannt sein. Auf jeden Fall hat der Landwirt mit erhöhten Unkosten bei Stellung von Leihpferden zu rechnen. Es sind für den Tag — auch Sonntags — für das Pferd je eine Mark zu vergüten; an die Mannschaften ist ein täglicher Lohn von einer Mark auszuzahlen. Eine weitere Zulage darf von den Mannschaften nicht gefordert werden, doch ist sie dem freien Ermessen der Arbeitgeber anheimzustellen. Mannschaften und Pferde sind außerdem von dem Arbeitgeber kostenlos unter zubringen und voll zu verpflegen. Erholungsbedürftige Pferde gibt jedenfalls die Heeresverwaltung durch die Landwirtjchafts- kammer unter Vermittlung der Kriegswirtschaftsstelle ab, und zwar ohne Bezahlung gegen Futter und Pflege. Bei einer Ge wichtszunahme des Pferdes erhält der Landwirt bei der Abgabe 2 M. für das Kilogramm Mehrgewicht. Dem Landwirt werden diese Pferde bis nach Beendigung der Frühjahrsbestellung be-