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        <title>Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft</title>
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            <forname>Ulrich von</forname>
            <surname>Hassell</surname>
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        </author>
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            <idno>1043707638</idno>
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        ﻿deiträge ?ur Kriegswirtschaft

Herausgegeben von der

Volkswirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts

Heft 40

Die Einrichtungen
der preuhischenLandkreise
auf dem Gebiete
der Kriegswirtschaft

Von

Regierungsrat vonLasjell

Dertoud^direktor bes Berbander der Preuhi&gt;chen Landkreis»

Berlin 191S

Verlag der Beiträge ;ur Krieg5wirtschaft

Reimar Hobbing &lt;5oad«r-Konto)
        <pb n="2" />
        ﻿Inhalt von Heft 40:

Die Einrichtungen der preußischen Landkreise *3*4
dom Gebiete der Kriegswirtschaft.

Von Regierungsrat von Hassell (Berlins.	5, t.

Vorbemerkung. 5. !.

!. Uebersicht über die Aufgaben der Landkreise auf dem Gebiete der Kriegs-
wirtschaft im allgemeinen. 5. 2.

II.	Die Linrichtungön ;ur Durchführung der Aufgaben auf den Gebieten d;
Lrfasiung und Verteilung der Lebens- und Futtermittel, 4. 5. I. v-
Kreisverwaltung als Wirtschaftsstell«. 2. S. 2. Lccichtung besondere
Körperschaften. 2. IS.

III.	Versorgungsverbände. 5. 29.

IV.	Wirtschaftsbetriebe der Kreise ;u kriegswirtschaftlichen Zwecken. 4. 33

V.	Besondere Linrichttmgen ;ur Förderung der Lc?eugung und Abtiefersn^

S. 39.

(Abgeschlossen Mitte April 191$.)

Preis des Heftes M. 0,&amp;0.

2ede gute Buchhandlung und jedes Postamt nimmt Bestellung.::, qk * ***

Cg |ie Sammlung „Beiträge }ur Kriegswirtschaft" entstamm

*** der Anregung des ersten Präsidenten des Kriegs
ernährungsamts, Lx;e!lenf von Balocki; sie wird von der Volks
wirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts heraus
gegeben. Die Beamten dieses Amts sind neben Vertretern d«
Wirtschaftswissenschaften als Mitarbeiter für die „Beiträgs" g§
wonnen worden, das reiche Material der organisierten deutsche
Kriegswirtschaft soll dabei verwertet werden.

&lt;3ti den Liryslausführungsn gibt jede Abhandlung lediglich d
wissenschaftliche Auffassung des Verfaffers wieder. Das Kriege
ernährnngsamt macht den Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Da&gt;
legungen keine Vorschrift und überläßt ihnen für ihre Aussassur
die Verantwortung.
        <pb n="3" />
        ﻿Die Einrichtungen der preußischen Landkreise
auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft.

Von Regierungsrat von Hassell,

Vcrbandidireklor bei Verbandet der Preußischen Landkreise in Berlin.

Vorbemerkung.

Die Betätigung -der Landkreise auf dem Gebiete der Kriegs-
wirtschaft im Zusammenhange, in geschichtlicher und begrifflicher
Ordnung darzustellen, ist der Augenblick noch nicht gekommen.
Abgesehen davon, daß die Kriegstätigkeit der Landkreise noch nicht
abgeschlossen ist, fehlen heute noch die Unterlagen für eine solche
Darstellung. Die mit Geschäften überhäuften Kreiskommunal-
verwaltungen können ihre Arbeitskraft nicht auf Material-
sammlung und Aufstellung von Tätigkeitsberichten verwenden.
Das muß der Zeit nach dem Kriege vorbehalten bleiben.

Wohl aber erscheint ein Versuch möglich und von gewissem
Werte, aus der Fülle des ungeordneten Materials und der
praktischen Anschauung heraus ein ungefähres Bild. von den
Einrichtungen zu. gewinnen, welche die Kreisverwaltungen
zur Erfüllung ihrer kriegswirtschaftlichen Aufgaben getroffen
haben. Das Bild kann nur eine Art Querschnitt sein, Querschnitt
einer unregelmäßigen Figur, nicht frei von Zufälligkeiten und
Willkürlichkeiten und nichts weniger als vollständig, aber vielleicht
doch geeignet, eine Vorstellung von den Wegen zu geben, auf denen
die Kreisverwaltungen versucht haben, den ungewohnten Aufgaben
gerecht zu werden. Vielleicht kann auch die Praxis diese oder jene
Anregung daraus entnehmen.

Dem Nahmen der „Beiträge" entsprechend wird sich die Dar-
stellung im wesentlichen auf die Kriegsbcwirtschaftung der
Lebens- und Futterniittel beschränken. Auf die um-
fangreiche Tätigkeit der Kreisverwaltungen auf den Gebieten bei-
spielsweise der Kohlen- und Petroleumversorgung, der Beklei-
dungs- und Schuhwerkbeschaffung wird daher nicht näher ein-
gegangen werden; selbstverständlich wird auch das gesamte Feld
der Kriegswohlfahrtspflege und Fürsorge aus der Behan. 'w

Heft 40.

1
        <pb n="4" />
        ﻿ausscheiden. Ebenso soll -das Gebiet der Preisprüfung und
Handelserlaubnis-Erteilung nicht in den Bereich der Betrachtung
gezogen werden. Es mag endlich nicht überflüssig sein, zu betonen,
daß die Behandlung einen rein 'darstellenden Charakter haben soll.
Kritische Stellungnahme zu den Fragen der Kriegswirtschaft ist
nicht beabsichtigt.

I.	Übersicht über die Aufgaben der Landkreise auf dem Gebiete
der Kriegswirtschaft im allgemeinen.

Man könnte versucht sein, die Betätigung der Kreisvcrwal-
tungen auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft deswegen geringer
einzuschätzen, weil die Hauptschwierigkciten der Versorgung sich
gerade in den kreisfreien Großstädten herausgebildet hätten. Die
Versorgungsnöte der großen städtischen Menschenanhäufungen und
die schwierigen Aufgaben der dortigen Kommunalverwaltungen
wird niemand verkennen. Es verdient aber gleich an dieser Stelle
die nicht überall genügend bekannte Tatsache hervorgehoben zu
werden, daß es eine beträchtliche Anzahl von Land-
kreisen gibt, die dank ihrer industriellen Entwicklung ebenso
ausgesprochene Bedarfsbezirke ohne irgendwie er-
hebliche Eigenerzeugung sind wie jede Großstadt. Die Schwierig-
keiten, denen sich derartige Kreisverwaltungen gegenübersehen,
sind sogar in gewisser Weise größer als in den Großstadt-Verwal-
tungen, weil ihnen nicht der zahlreiche, wohlgeschulte und überaus
mannigfaltige Beamtenstab zur Verfügung steht, über den eine
Großstadt verfügt, und weil die Möglichkeiten, geschäftsgewandte
Kräfte berufsmäßig oder ehrenamtlich in den Dienst der Kriegs-
wirtschaft zu ziehen, in der Stadt naturgemäß, größer sind als
im Landkreise. Auch die größere Ausdehnung des Verwaltungs-
gebietes und die Verstreutheit der Bewohnerschaft fallen in den
Landkreisen ins Gewicht. In Rheinland und Westfalen gewährt
den Kreisen der Unterbau der Bürgermeistereien und Ämter eine
starke Entlastung, in den übrigen Provinzen fehlt diese Er-
leichterung.

Neben den reinen Bedarfskreisen steht .dann eine überaus
große Anzahl von Kreisen, die g e m i s ch t e Verhältnisse
aufweisen, die also neben erzeugender landwirtschaftlicher Be-
völkerung erhebliche Bestandteile städtischer oder industrieller Ein-
wohnerschaft ausweisen. Hier muß sich die Tätigkeit der Kreis-
verwaltungen sowohl auf die Erfassung wie auf die Versorgung
und Verteilung erstrecken.
        <pb n="5" />
        ﻿§8S@§§

tSKKKW





WML





Aber selbst in den Kreisen, die so gut wie ausschließlich
landwirtschaftliches Gepräge tragen, bleibt natürlich
die Tatsache bestehen, daß zahlreiche Lebensmittel und Futter-
mittel im Kreise nicht hervorgebracht werden und von auswärts
beschafft und verteilt werden müssen. Endlich die große Auf-
gabe der Erfassung der im Kreise selbst erzeugten Lebens-
mittel: sie hat sich im Kriege immer mehr als ein Arbeitsfeld er-
wiesen, das nicht weniger dornenvoll ist als das der Versorgung
und Verteilung. Das Herausholen der Erzeugnisse aus dem
Kreise, das ständige Drücken auf den Landwirt, das schrittweise
erfolgende Herabsetzen der ihm verbleibenden Mengen, die Über-
wachung der ganzen landwirtschaftlichen Betätigung, die Nach-
prüfung der gemachten Angaben und der vorhandenen Vorräte,
das alles sind Aufgaben, deren ünerfreulichkeit und Schwierigkeit
auch dem Unbeteiligten verständlich sein müssen.

Es ist vor kurzem von hervorragender landwirtschaftlicher
Seite gesagt worden, es liege ein ungeheurer Anreiz für den
Landrat darin, die Bewirtschaftung behördlich durchzuführen und
dann sagen zu können, daß er die Aufgabe tadellos bewältigen
könne und das ganze Wirtschaftsgebiet von der einen Stelle aus
beherrsche. Dieser Auffassung gegenüber wird betont werden
dürfen, daß die Landräte wohl durchweg an der Kriegswirtschaft,
an den behördlichen Eingriffen in das Wirtschaftsleben, wenig
Freude haben und sie je eher desto lieber fahren lassen würden.
Solange freilich das System besteht, solange hatderLandrat,
der die Verantwortung trägt, auch das drin-
gende Interesse daran, das Ganze dieser Ver-
antwortung entsprechend beeinflussen zu
können. Er ist es, der nachher sowohl von den Landwirten, von
denen er die Erzeugnisse herausholt, wie von den Verbrauchern,
welche der Ansicht sind, daß er zu wenig heraushole, mit Vor-
würfen bedacht wird.

Bevor wir uns der weiteren Darstellung zuwenden, sei. kurz
erwähnt, daß in den preußischen Landkreisen rund 27 Millionen
Menschen, d. h. mehr als zwei Drittel der Bevölkerung Preußens,
wohnen. Diese Einwohnerschaft verteilt sich freilich auf die ein-
zelnen Kreise außerordentlich ungleichmäßig. Der Kreis Teltow
hat eine Bevölkerung von 618 383 Seelen, das Hohenzollerische
Oberamt Haigerloch zählt 10 940 Einwohner. Der Flächeninhalt
des letzteren beträgt 13 673 Hektar.,während der Kreis Reckling-
hausen einen solchen von 76 428 Hektar besitzt. Die engbcvölkerten
Kreise Gelsenkirchen und Bochum mit 137 039 bzw. 120 650 Ein-
        <pb n="6" />
        ﻿4

wohnern sinh mir 4692 bzw. 8652 Hektar groß. Die hannover-
schen Kreise haben einen durchschnittlichen Flächeninhalt von
65 436 Hektar und eine durchschnittliche Bevölkerung von 30 050
Einwohnern. Es handelt sich in dieser Provinz also um sehr kleine
Verwaltungsbezirke, während z. B. Schlesien mit durchschnittlich
65 786 Hektar und 65 016 Einwohnern auf den Kreis ganz andere
Verhältnisse aufweist. Es gibt Landkreise, in denen sich kaum eine
Gemeinde befindet, die den Namen Stadt verdiente; in anderen
Landkreisen dagegen sind neben Städten von ungefähr 25 000, im
Westen auch von 30 000 oder 40 000 Einwohnern industrielle oder
Vorort-Landgemeinden mit großstädtischen Verhältnissen und ent-
sprechenden Einwohnerzahlen — bis an 100 000 Einwohner —
vorhanden. Dem entspricht es, daß in manchen Kreisen eine
irgendwie ins Gewicht fallende Zahl von Selbstversorgern nicht
vorhanden ist, während andere kaum Versargungsberechtigte
zählen. Die landwirtschaftlichen Kreise wiederum sind naturgemäß
zum Teil überwiegend aus Großgrundbesitz, . zum Teil aus
mittlerem Besitz oder gar aus Zwergbetrieben zusammengesetzt,
während in anderen gemischte Besitzverhältnisse herrschen.
Aber diese gewaltigen Unterschiede bestehen nicht nur zwischen den
einzelnen Kreisen, die größeren Kreise weisen auch in ihrem Innern
außerordentlich mannigfaltige Verhältnisse auf. Das gilt von
Gebilden nach Art der Kreise Teltow und Niederbarnim mit ihren
teils großstädtischen, teils rein ländlichen Gebietsteilen, wie auch
von anderen Kreisen, die mit einem Teile in Jndnstriegegenden
hineinragen. So ist im Landkreise Recklinghausen mit
seinen 700 qkm die nördliche Kreishälfte ländlich, die südliche
industriell. Es dient vielleicht der Anschaulichkeit, über seine Ver-
hältnisse nach einem Vortrage des Landrats folgendes wieder-
zugeben:

„Durchschnittlich kommen 500 Einwohner ans 1 qkm. Die
Bevölkerungsdichtigkeit in einzelnen Teilen des Kreises ist indes
sehr abgestuft, denn sie steigt in den Industriegemeinden bis auf
4500 Einwohner auf den Quadratkilometer und beträgt hier im
Durchschnitt 2000 Einwohner, während sie in den ländlichen bis
auf 31 Einwohner auf den Quadratkilometer sinkt und im Durch-
schnitt 40 bis 50 beträgt. Die Industrie besteht fast ganz aus
Kohlenbergbau, der dem Kreise das Gepräge gibt; andere Werke,
wie kleine Eisengießereien, Glashütten treten demgegenüber ganz
zurück. Der Kühlenbergbau umfaßt 31 Zechen mit 62 Schacht-
anlagen und hat eine jährliche Förderung von 16 Millionen
Tonnen, so daß auf den Kreis Recklinghausen rund ein Sechstel
        <pb n="7" />
        ﻿5

der gesamten Förderung des rheinisch-westfälischen Nuhrkohlen-
reviers entfällt. Neben der Industrie ist die Landwirtschaft immer-
hin noch beträchtlich. Sie umfaßt nach der Zahl der Wirtschafts-
karten 4327 Betriebe, wobei die Zwergbetriebe nicht mitgerechnet
sind, da sie in Sammellisten zusammengefaßt sind. Die orls-
anwescnde Bevölkerung ohne die im Felde stehenden Soldaten
beträgt 344 000 Einwohner, dabei sind Landgemeinden mit 77,
68, 56 und 30 000 Einwohnern vorhanden. Von den 344 000 Ein-
wohnern sind rund 24 000 Selbstversorger und 320 000 Ver-
sorg, mgsberechtigte, von letzteren wieder 65 000 Bergarbeiter und
82 000 Nüstungsarbeiter. Bei der letzten Friedenszählung hatte
der Kreis 67 000 inländische Polen und 22 O0O Neichsausländer.
An Ausländern sind jetzt l2 bis 14 000 Kriegsgefangene und
ebensoviele freie Zivilarbeiter ans den besetzten Gebieten Belgiens
und Polens vorhanden. Die zur Versorgung dieser Bevölkerung
notwendigen Mengen an Lebensmitteln sind naturgeniäß er-
heblich. So werden monatlich 27 000 bis 28 000 Doppelzentner
Mehl einschließlich aller Zulagen gebraucht und an Strcichfetten
wöchentlich 400 Zentner für die gewöhnliche Bevölkerung und
100 Zentner für die Schwerstarbeiterl Die Mengen an anderen
Lebensmitteln wie Fleisch, Kartoffeln usw. ergeben sich aus den
vorgenannten Ziffern von selbst." Selbstverständlich liegen in der
Mehrzahl der Kreise die Verhältnisse sehr viel einfacher, aber das
Beispiel gibt doch einen Begriff von der Mannigfaltigkeit der
Richtungen, in denen die Schwierigkeiten für Lie Kreisverwal-
kungen liegen.

T|

Die Einrichtungen zur Durchführung der Aufgaben auf
den Gebieten der Erfassung und Verteilung der Lebenö-
und Futtermittel.

Als die Abschließung Deutschlands und seiner Bundesgenossen
vom Weltverkehr dazu führte, eine Bewirtschaftung von Lebens-
vnd Futtermitteln von Reichs wegen eintreten zu lassen, ent-
wickelten sich sehr bald die K o m m u n a l v e r b ä n d e als
n t e r b a u der entstehenden Organisationen sowohl für die Er-
wssung der im Lande erzeugten Nahrungs- und Futtermittel als
vuch für iEjre Verteilung und für die der von auswärts
ozogcnen. Das Eingreifen des Reichs vollzog sich nicht auf einer
sorundlage, deren Umfang von vornherein festgestanden hätte,
sondern schrittweise und der Not gehorchend; ein Gebiet nach dem
andern wurde erfaßt und von loseren Maßnahmen zu schärferen
        <pb n="8" />
        ﻿6

übergegangen. Die Folge war flir die Kommunalverbände, Saß ihre
Tätigkeit i&gt;m allgemeinen nicht vorschauend planmäßig aufgebaut
werden konnte, sondern sich Stück für Stück ans kleinen, als vor-
übergehende Kriegsnotbehelfe gedachten einzelnen Maßnahmen
zu Einrichtungen von mehr und mehr durchgebildeter, auf die
Dauer berechneter Art entwickelte.

Irgendwelche Voraussetzungen und Vorbilder waren für
diese Einrichtungen n i ch t v o r ha nd en. Denn wenn die Kreis-
verwaltungen auch vor dem Kriege auf einzelnen besonderen
Gebieten eine teilweise sehr bedeutende und immer wachsende
wirtschaftliche Betätigung entfaltet hatten, so fehlte ihnen doch
jede Erfahrung und Unterlage für die Aufgaben, die ihnen jetzt
erwuchsen. Plötzlich und unvorbereitet mußten -die Kreisverwal- (
hingen, von der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915
über die Bewirtschaftung des Brotgetreides an, Einrichtungen aus
dem Boden stampfen, die wirtschaftliche und geschäftliche Aufgaben
von größter Bedeutung ausüben sollten.

Man half sich, so gut es ging, und in sehr verschiedener Weise.

Je nachdem, ob geeignete Persönlichkeiten zu unmittelbarer Ver-
wendung im Dienste einer zu errichtenden Kreisstelle vorhanden
waren, ob ferner der ansässige Handel bereit und geeignet erschien,
sich der neuen Entwicklung einzuordnen, ob endlich landwirtschaft-
liche Genossenschaften die Möglichkeit zur Heranziehung zu bieten
schienen, wurden die mannigfaltigsten Regelungen getroffen. Zeit-
lich und sachlich stand hierbei die Bewirtschaftung des Getreides an
erster Stelle. In der Beschlagnahme zugunsten des
Kommunalverbandes liegt die wichtigste
Wurzel der kriegswirtschaftlichen Tätigkeit
der Kreise.

Dabei trat bald eine Unterscheidung in den Vordergrund, die
ihre Bedeutung dauernd behalten hat: die Kommunalverbände
erhielten das Recht, unter Umständen die S e l b st w i r t s ch a f t
mit Getreide zu übernehmen. Nach der gegenwärtig geltenden
Reichsgetreideordnung ist es, etwas abweichend von der früheren
Regelung, so eingerichtet, daß jeder Kommnnalverband, dessen
Ernte an Brotgetreide voraussichtlich zur Versorgung seiner Be-
völkerung bis zum 15. Mai 1918 ausreichen würde, erklären
konnte, daß er mit dem für ihn beschlagnahmten Brotgetreide bis
zur Höhe seines Anteils selbst Wirtschaften wolle. Ist er dann von
der zuständigen Stelle als Selbstwirtschafter anerkannt worden,
so kann er selbst das ihm zukommende Brotgetreide aus-
mahlen lassen. Weiter können selbstwirtschaftende Kommunal- »
        <pb n="9" />
        ﻿?

verbände auch die Selbstlieferung übernehmen; dann
können sie die für sie beschlagnahmten Früchte (also nicht
Brotgetreide allein) für eigene Rechnung erwerben und
an die Reichsgetreidestelle liefern. Es ist ohne weiteres ein-
leuchtend, daß ein Kommunalverband zur Erfüllung dieser rein
wirtschaftlichen kaufmännischen Aufgaben einer kaufmännisch
a r b e i t e nd e u G e s ch ä f t s st e l l e bedarf. Diese ist denn auch
gesetzlich vorgeschrieben. Sie bildet, wie auch immer die Ein-
richtung sei, das Kernstück der kriegswirtschaftlichen Kreisorgani-
sation, soweit die Erfassung der Erzeugnisse in Frage kommt.
Unter ihr wird der Unterbau der Haupt- und Unter-
kommissionäre zum Ankauf des Getreides errichtet. In jedem
Falle aber, mag der Kommunalverband selbst Wirtschaften und
liefern oder nicht, gelten, wie erwähnt, Getreide und Hülsenfrüchte
mit der Trennung vom Boden als für den Kommunalverband
beschlagnahmt. Die wirtschaftlichen Aufgaben und die Haftung,
die hieraus dem Kommunalverbande erwachsen, sind von außer-
ordentlichem Umfange. Erwähnt sei nur die Führung der Wirt-
schaftskarten, die Feststellung der Vorräte, die Beaufsichtigung der
Ernte und der Behandlung und Verwertung der Vorräte, die Um-
legung der Lieferpflicht, die Überwachung und Unterstützung der
Kommissionäre und die Sicherung der Ablieferung.

Der Getreide-Bewirtschaftung folgte, wenn auch in ver-
schiedenen Formen, so doch übereinstimmend in bezug auf die starke
Belastung des Kommunalverbandes mit wirtschaftlichen Ausgaben,
^&gt;e öffentliche Regelung eines land- und Vieh-
wirtschaftlichen Erzeugnisses nachdem andern.
Die dazu erforderlichen Einrichtungen gliederten sich denjenigen
der Getreidewirtschaft nacheinander an.

Neben die Aufgaben auf dem Gebiete der Erfassung der
Lebensmittel traten gleichzeitig ebenbürtig diejenigen auf dem
Felde des Bezugs und der Verteilung. Futtermittel
und vom Ausland bezogene Waren verschiedenster Art kamen hier
besonders in Betracht.

Es würde zu weit führen, hier in allen Einzelheiten zu ver-
folgen, wie sich in den Landkreisen der Aufbau der kriegs-
wirtschaftlichen Einrichtungen allmählich entwickelt
hat. Zwei verschiedene S y st e m e lassen sich unterscheiden: Das
eine behält der Kreisverwaltung unmittelbar
^ie Führung der Wirtschaft vor, das andere
bevorzugt die Benutzung oder Einrichtung
einer besonderen Körperschaft.
        <pb n="10" />
        ﻿

s

1.	Die Kreisverwaltung als WirtschaftssteÜk.

Auf dem ersten Wege wird also die Kriegswirtschaft in den
Verwaltungskörper der Kreiskommunalverwaltungen unter Her-
anziehung sachverständiger Persönlichkeiten unmittelbar ein-
gegliedert. Der Kreis bildet eine Wirtschafts st eile,
die entweder in Gestalt verschiedener, nach den Erzeugnissen be-
nannter Abteilungen oder Kreiskommissionen, oder auch zu einem
Kriegswirtschaftsamt oder dergl. zusammengesetzt, einen Teil der
Kommunalverwaltung darstellt. So erwächst beispielsweise neben
einer als erster errichteten Kreiskornstelle eine Futtermittelstelle,
dann allmählich eine Kreiskartoffelstelle usw. Wenn dann eine
Kreisviehstelle erforderlich wird, vereinigt man sie mit der Futter-
n&gt;ittelstelle zum „Viehwirtschaftsamte" des Kreises. Ähnlich wie
bei den zentralen Organisationen des Reiches und der Bundes-
staaten ergibt sich auch in den Kreisen die Notwendigkeit, eine
Trennung der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit vorzunehnien.
Eine Frage wird hier brennend, die für die weitere Gestaltung
große Bedeutung erlangt: Wie sollen straffe Ver-
waltung und geschäftliche Zweckmäßigkeit ver-
einigt werden? Wie soll ferner der Handel, obschon seiner
Lebenslust, der Freiheit, beraubt, weiter nutzbar gemacht und zu-
gleich über Wasser gehalten werden? Wie kollen endlich die land-
wirtschaftlichen Genossenschaften verwertet werden? Die ver-
schiedensten Lösungen sind hier gefunden worden.

Vielfach hat sich die Kreisverwaltung gezwungen gesehen, auch
die G e s ch ä f t s a b t e i l u n g unter Einstellung geeigneter
Kräfte lückenlos und fest in die eigene Hand zu nehmen.
Das ist überall da geschehen, wo weder der Handel noch die Ge-
nossenschaften geeignete Kräfte darboten, um mit gewisser Selb-
ständigkeit Aufgaben der öffentlichen Bewirtschaftung zu über-
nehmen. Nicht selten zeigen sich Formen, wie sie sich z. B. in
Merseburg im Jahre 191^ allmählich entwickelt haben: „Es
wurden für die Kriegswirtschaft Verwaltungs- und Geschäfts-
abteilungen eingerichtet. Die Bureanleitung der Verwaltungs-
abteilungcn war dem Kreis-Ausschuß-Sekretär übertragen. Die er-
forderliche Revision der Geschäftsabteilungen wurden von einem
Mitgliede des Krcisausschusses und dem Kreis-Ausschuß-Sekretär
ausgeführt. Verwaltungsabteilungen wurden ein-
gerichtet für den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, Hafer,
Gerste, Hülsenfrüchten, Saatgetreide, Kartoffeln, Kohlrüben, Ge-
niüse, Obst, Speisefetten, Milch, Zucker, Seife, Futtermitteln, für
Kriegsküchen, für die Mästung von Schweinen, für Beleuchtungs-
        <pb n="11" />
        ﻿9

Buttel sowie für 'die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens^
Mitteln aller Art.

Geschä st sabteil ungen waren eingerichtet: a) für
Brotgetreide und Mehl zur Versorgung der Kreiscingesessenen,
(Mühlenvereinigung): b) für Hofer (eigene Bewirtschaftung des
Kommunalverbandes): c) für Kreisgctreide (Firma X); d) für
Hülscnsrüchte (Firma Y); e) für Kartoffeln und Kohlrüben
(Landwirtschaftlicher Konsumverein in Merseburg); k) für Ge-
müse (Firma Z); g) für Obst (eigene Bewirtschaftung des Kreises);
b) für Futtermittel (Kreis - Futtermittel - Verteilungsstelle
Firma X); i) für Mästung der Schweine (Firnia X); k) für
Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aller Art (Kreis-
Einkaufsgenossenschaft sKreis-Einkaufs in Merseburg). Sämtliche
Geschäftsabteilungen hatten nach Weisung der Verwaltungs-
abteilungen zu arbeiten. Für die Kriegswirtschaft wurde eine
eigene Kasse mit gesonderter Rechnungslegung eingerichtet."

Hier bedient sich also der Kreis zur geschäftlichen Durchführung
der Bewirtschaftung teils genossenschaftlicher oder gemischtwirt-
schaftlicher Organisationen, teils privater Firmen, nimmt sie aber
auch teilweise unmittelbar in die Hand.

Anderwärts hat man den Betrieb der Geschäftsabteilung
einer b e st i in m t e n e i n g e s e s s e n c n Firma übertragen,
ader man hat die Kriegswirtschaftsstelle unmittelbar auf einer
vorhandenen landwirtschaftlichen Genossen-
s ch a f t a u f g e b a u t.

Die letzte beachtenswerte Möglichkeit endlich ist die Schas-
s»ng einer besonderen Körperschaft, worauf weiter
unten besonders eingegangen werden soll. Soweit die Übertragung
an eine Genossenschaft oder die Heranziehung der Genossenschaften
Zur Bildnug solcher Körperschaften in Frage steht, entspricht das
Verfahren den Wünschen, die gerade neuerdings wieder von land-
vurtschaftlicher Seite geäußert und in Verfügungen der zu-
ständigen Stellen in gewissem Grade berücksichtigt worden find.

Vayern ist die selbständige Verwaltung der Geschäftsabtei-
mngen durch Genossenschaften weitgehend durchgeführt. Die Tat-
sache indessen, daß gerade in bezug auf die Entwicklung der Gc-
uossenschaften die Verhältnisse ganz außerordentlich ungleich-
kräßjg sind, wird nicht übersehen werden dürfen.

Für den ll n t e r b a u sind dann in mannigfaltiger Regelung
sowohl Genossenschaften, wie Handelsfirmen als Zwischenglieder,
Kommissionäre »sw. in die öffentliche Verwaltung eingeschaltet,
vielfach auch besondere Verbünde und Genossenschaften zu diesem
        <pb n="12" />
        ﻿1U

Zwecke hervorgerufen worden. Dort wo das landwirtschaftliche Ge-
nossenschaftswesen stark ausgebildet ist, sind insbesondere die
Kreisgenossenschaften vielfach als Hauptkommissionäre, die ört-
lichen Genossenschaften (Spar- und Darlehnskassen usw.) als
Unterkommissionäre herangezogen worden. Sowohl der Handel
wie die landwirtschaftlichen Genossenschaften haben sich häufig
über ihre Zurückdrängung beklagt. Was den Handel angeht, so ist
der örtliche kreisansässige Kleinhandel wohl fast überall zur
eignen Zufriedenheit wirtschaftlich eingeschaltet worden, soweit es
der Aufbau der Kriegswirtschaft überhaupt gestattet. Schwieriger
liegen die Verhältnisse in bezug auf den Großhandel. Aber wenn
dieser Grund zur Klage hat, so wird man die Ursache nicht in dem
Vorgehen der einzelnen Kommunalverbände, sondern in den wirt-
schaftlichen Kriegsfolgen im allgemeinen zu suchen haben.

Der Standpunkt in manchen genossenschaft-
lichen Kreisen wird aus einer Entschließung ersichtlich, die
im November 1917 auf den deutschen Genossenschaftstagen an-
genommen wurde. Es heißt darin: „Infolge der öffentlichen Be-
wirtschaftung sowohl der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie der
meisten landwirtschaftlichen Bedarfsstoffe hat die freie Betätigung
der Genossenschaften im Ein- und Verkauf fast ganz aufgehört.
Die landwirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere die Zentral-
Ein- und -Verkaufsgenossenschaften, haben sich von Anfang an für
die Kriegswirtschaft zur Verfügung gestellt, doch ist' ihre Heran-
ziehung zur öffentlichen Bewirtschaftung recht ungleichmäßig er-
folgt. Die Zentral-Ein- und -Verkaufsgenossenschaften sind zum
Teil in zufriedenstellender Weise berücksichtigt, zum andern Teil
aber sind sie, trotzdem sie gleichfalls ihre Mitarbeit wiederholt an-
geboten haben, wie z. B. in der Rheinprovinz, ganz ausgeschaltet
worden. Die Einzelgenossenschaften, die für den fehlenden wirt-
schaftlichen Unterbau in den Kommunalverbänden eine besonders
geeignete Unterlage bilden, haben nur in einigen wenigen Be-
zirken ausreichend Berücksichtigung gefunden." Es soll hier zu der
Frage nicht eingehend* Stellung genommen werden. Nur soviel
darf gesagt werden, daß doch häufiger als die erwähnte Ent-
schließung erkennen läßt, eine Heranziehung der Genossenschaften
erfolgt ist und noch erfolgt, daß ferner, wo sie nicht erfolgt ist, im
allgemeinen der Grund in der mangelnden Eignung der örtlichen
genossenschaftlichen Einrichtungen liegt, und daß endlich in mancher
Beziehung gerade der Krieg eine Förderung des genossenschaftlichen

* Vgl. unten S. 18.
        <pb n="13" />
        ﻿11

Gedankens gebracht hat, bei der auch die Landräte nicht unbeteiligt
sind. Erwähnt seien in diesem Zusammenhange z. B. auch die
vielfach mit gutem Erfolge unter Mitwirkung der Kreise er-
richteten Viehverwertungs-Genossenschaften, denen dann mancher-
orts die Aufgaben der betreffenden Kreisstelle übertragen worden
sind. Besondere Beachtung verdient die Regelung im Kreise
H e i li g e n st ad t. Hier ist während des Krieges durch den
Landrat eine Kornhaus-Genossenschaft ins Leben gerufen und ein
10 000 Ztr. Getreide in Trichtersilos fassendes Kornhaus mit
Trocknungs- und Reinigungsanlagen, großen Lagerräumen für
Dünger- und Futterartikel, mit Anschlußgleis usw. erbaut worden.
Dieses Kornhaus ist an die Zentral-Genossenschaft in Halle a. S.
verpachtet, welche Kommissionär des selbstwirtschaftenden Kreises
bezüglich des Verkehrs mit Brotgetreide und Futtermitteln ist.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhange auf der anderen
Seite ein Vertrag, der vom Landkreise Zeitz mit einer Müllerei-
vereinigung abgeschlossen worden war. Er ist allerdings nach In-
krafttreten der Reichsgetreideordnung von 1917, da die Reichs-
getreidestelle nicht mehr gestattet hat, daß die Mühlen für eigene
Rechnung und Gefahr aufkaufen, aufgehoben und durch Verträge
mit einzelnen Mühlen nach dem Muster des Vertrages der Reichs-
getreidestelle ersetzt worden. Er lautete:

8 1. Der Kreis, der durch die Bundesratsverordnung vom
28. Juni 1915 befugt ist, über die gesamte in seinem Bezirke vor-
handene Brotgetreideernte zu verfügen, ermächtigt und beauftragt
die Vereinigung zu folgenden Maßnahmen.

8 2. Die Vereinigung hat das Getreide bis zur Höhe des
Bedarfsanteiles des Kreises für sich selbst zu Eigentum zu er-
werben. Sie hat alles zu tun und nichts zu unterlassen, was
zur Erhaltung des Getreides erforderlich ist. Maßgebend hierfür
sind die Geschäftsbedingungen für den Verkehr der Reichsgetreide-
stelle mit den Mühlen.

8 3. Die Vereinigung hat das von ihr erworbene Getreide bei
den ihr angehörigen Mühlen des Landkreises Zeitz in Gemäßheit
ihrerSatzung nach denVorschriften des Kreises ausmahlenzu lassen.

8 4. Das ermahlene Mehl hat sie nach Anweisung des Kreises
in Leihsäcken den Bäckern und Händlern im Kreise frei Haus,
anderen vom Kreise zugelassenen Mehlversorgern der Kreisinsassen
an die vom Kreise bezeichnete Stelle zu liefern. Die Berechnung
dieses Preises ergibt sich aus der in der Anlage enthaltenen Auf-
stellung, die auch maßgebend ist für eine Preisberechnung bei
anderen Ausmatzlungsverhältnissen, Getreide- und KleiePreisLN.
        <pb n="14" />
        ﻿12

Für jeden abgelieferten Zentner zahlt die Vereinigung dem Ver-
bände am 16. des auf die Ablieferung folgenden Monats eine
Abgabe von 20 Pfg. Außerdem hat sie den Unterschied zwischen
dem Preise, den der Kreis sich von den Bäckern und Händlern
zahlen läßt, und dem obengenannten Preise zu derselben Zeit zu
zahlen. Alle Zahlungen ergehen an die Kreiskommunalkasse.

8 5. An andere Kreise als die vom Kreise als Abnehmer ihr
zugewiesenen Personen darf die Vereinigung ohne Genehmigung
des Kreises kein Erzeugnis, das aus dem Bedarfsanteilgetreide
gewonnen ist, abgeben.

§ 6. Die Vereinigung hat sich beim Aufkauf des Getreides,
soweit angängig, der Hilfe der im Kreise ansässigen, vom Kreise
zugelassenen Mäkler zu bedienen und diesen eine Vermittlungs-
gebühr von 1 M. für die Tonne Getreide zu zahlen.

Die Tätigkeit der Mäkler hat sich auf mindestens 2000 Tonnen
Getreide z» erstrecken. Ergibt sich am Ende des Erntejahres, daß
an sie weniger als 2000 M. gezahlt sind, so hat die Vereinigung
dem Kreise den Betrag zu erstatten, um den der gezahlte Betrag
hinter 2000 M. zurückbleibt.

8 7. Die Ablieferung der Kleie an die Kreisinsassen erfolgt
nach Anweisung des Kreises.

8 8. Zur Abwicklung der laufenden Geschäfte zwischen Kreis
und Vereinigung und zwischen Vereinigung und Mehlabnehmern
bestellt die Vereinigung eine dem Kreise genehme Persönlichkeit,
welche in den von ihm zu bestimmenden Geschäftsräumen an be-
stimmten Tagen sich zu seiner und der Mehlabnehmer Verfügung
zu halten hat.

8 9. Für die ordnungsmäßige Bezahlung der Getreidelicfcrer,
für gute Beschaffenheit des Mehles und richtige Ablieferung des-
selben an die Abnehmer sowie für die Erfüllung aller ihr aus
diesem Abkommen zustehenden Pflichten stellt die Vereinigung
dem Kreise eine Sicherheit in Höhe von 24 300 M., die bei der
Kreiskommunalkasse des Kreises Zeitz niederzulegen und von
dieser mit 4% zu verzinsen sind.

8 10. Der Verband ist berechtigt, zwei Bevollmächtigte in die
Sitzungen der Vereinigung zu entsenden. Diese müssen mit ihren
Ausführungen jederzeit gehört werden.

8 11. Vorstehendes Abkommen gilt vorbehaltlich einer an den
Vierteljahrsbeginn geknüpften, frühestens 1. Januar 1916 zu-
lässigen Kündigung mit 3 Monaten Frist für die Zeit der Ver-
sorgung der Bevölkerung mit Brot und Mehl auf Grund der ein-
gangs genannten Verordnung, längstens aber bis zum 15. August
        <pb n="15" />
        ﻿1916. Mi Eintritt des freien Handels in Brotgetreide und Mehl
erfolgt besondere Vereinbarung, gegebenenfalls schiedsrichterliche
Entscheidung.

8 12. (Für Streitigkeiten ein Schiedsgericht).

Zusatzvertrag: Der Vertrag vom 17. September 1916
wird bis zum 15. September 1917 verlängert. Folgende Ände-
rungen und Zusätze werden an ihm vorgenommen:

1.	Die Müllereivereinigung kann sich beim Ankäufe des
Kreishändlers oder Unterhändlers bedienen. Diesen ist eine Ge-
bühr nicht zu zahlen. Die Bestimmung des § 6 wird hierdurch nicht
berührt.

2.	Die Stadt Zeitz hat nach dem neuen Vertrage mit dem
Landkreise das Recht, die von ihr der 'Müllereivereinigung zu-
geteilten Getreidemengen bei Mühlen ihrer Wahl -ausmahlen zu
lassen. Es besteht Grund zur Annahme, daß sie nur die Mühlen
berücksichtigt, die das beste Mehl herstellen. Hierdurch würde der
Kreis jetzt gegen das Vorjahr mehr Mehl erhalten, welches nicht
so gut wäre wie das Mehl der Stadt Zeitz. Die Müllerei-
vereinigung hat dem Kreise Gewähr dafür zu leisten, daß er auch
im neuen Wirtschaftjahre den gleichen Teil der Gesamtmenge in
bester Art erhält wie im Vorjahre.

3.	In der Anlage zum Vertrage ist der Betrag für Ent-
schädigung und Mahllohn auf 28 M. zu bemessen. Ferner wird
bemerkt, obwohl an sich selbstverständlich und auch jetzt zu Recht
bestehend:

Sollte die Annahme von 6 v. H. Schwund nicht zutreffend sein
und mehr ermahlen werden, so ist das Mehr an Mehl nicht Eigen-
tum der Mühle, sondern ebenfalls für den Kreis beschlagnahmt
und nach dessen Anweisung abzugeben.

4.	§ 11 wird aufgehoben. An seiner Stelle gilt: -das Ab-

kommen gilt ohne Kündigung bis 15. September 1917. ,Bei Ein-
tritt des freien Handels in Brotgetreide und Mehl erfolgt be-
sondere Vereinbarung, gegebenenfalls schiedsrichterliche Ent-
scheidung.	%

Die Lebensmittel- und Futtermittel-V erteilung ist viel-
fach in besonderen Abteilungen oder auch in ein besonders organi-
siertes Lebensmittel- oder Lebens- und Futtermittel-
a m t (K r i e g s v e r t e i l u n g s st e l l e usw.) zusammengefaßt
worden. Hierbei hat natürlich die Beschaffung und Verteilung der
so überaus knappen Kraftfuttermittel die größten- Schwierigkeiten
        <pb n="16" />
        ﻿14

gemacht. Auch «die Verteilung 'des Mehls an die Bäcker unmittel-
bar oder an die Gemeinden ist hier zu erwähnen.

Um den Bezug der Lebensmittel von der Zentral-Einkanfs-Ge°
sellschaft und aus dem freien Handel zu erleichtern, sind die
Kreise häufig den zu diesem Zwecke für größere Be-
zirke gegründeten Gesellschaften (Bezirkszentralen)
beigetret e n. AIs Beispiel sei das im Kreise Biedenkopf
beobachtete Verfahren wiedergegeben. Es heißt in seinem Be-
richte: „Im Frühjahr 1916 wurde in Frankfurt a. M. von den
Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Wiesbaden die

Rhein-Mainische Lebensmittelstelle (R.M.L.) als G. m. b. H. er-

___ ..: m „rr   cy\ .. ..r..... &lt; cn _	. • i r».r. ...n... ;u r

richtet, um eine bessere Versorgung des Bezirks mit Lebensrnitteln

durch gemeinsamen Bezug sowohl von der Zentral-Einkaufs-Ge-
sellschaft in Berlin als auch im freien Handel zu erzielen. Auch
der Kreis Biedenkopf ist der Gesellschaft mit einer Kapital-
beteiligung von 4000 M., wovon ein Viertel eingezahlt ist, bei-
getreten, und während die Kreisstadt ihre Lebensrnittel durch Ver-
mittlung der Städte-Einkaufs-GesellschaftLimburg von der R.M.L.
bezieht, wird die Versorgung der Landgemeinden des Kreises durch
die Kreis-Getreidekommission vermittelt. Letzteres geschieht in
der Weise, daß die Getreidekommission die von der R.M.L. dem
Kreise zugeteilten oder angebotenen bzw. die von den Land-
gemeinden bestellten Waren an zwei Großhändler, nämlich eine
Firma in Biedenkopf für die nördliche Hälfte und eine Firma in
Gladenbach für die südliche Hälfte des Kreises liefern läßt, die

ihrerseits die Waren nach bestimmten Verteilungsplänen an die
Gemeinden bzw. an Kleinhandlungen weitergeben. Kleinhändler

und Gemeinden haben ihre Bestellungen an den zuständigen Groß-
händler zu richten, weshalb die Preislisten der R.M.L. regelmäßig
allen Gemeinden zugesandt werden. Ob die Gemeinden die
Waren selbst beziehen oder ob sie dies Konsumvereinen und Klein-
händlern überlassen, ist der Regelung durch den Gemeindevorstand
überlassen, ebenso wie die Art der Verteilung der Waren inner-
halb des Ortes. In letzter Hinsicht ist aber, wenigstens was die
meistbegehrten Waren wie Grieß, Graupen, Haferflocken und
Nudeln anbelangt, eine allgemeine Verbranchsregelung nötig ge-
worden dahin, daß nur Unversorgte mit diesen Lebensmitteln
bedacht werden, und daß die Verteilung der für den Kreis genau
berechneten Kopfqnoten seitens des Gemeindevorstandes auf Grund
von Listen erfolgt."

Ist das Bild auch überaus mannigfaltig, so besteht in
einem Punkt Übereinstimmung, nämlich in der Notwendigkeit für
        <pb n="17" />
        ﻿die Kreisverwaltung, eine gewaltige wirtschaftliche Tätigkeit zu
entfalten. Name und Form ist dabei von verhältnismäßig geringer
Bedeutung. Kreiswirtschaftsamt, Kreishandelsamt, Kaufmännische
Wirtschaftsstelle oder auch bloß Geschäftsabteilung der Kreisver-
waltung — in jedem Falle wird das Schwergewicht beim Kreise
liegen. Besondere Schwierigkeiten machte dabei der Geld-
tz e r k e h r, der Umsätze hervorrief, wie sie naturgemäß dem son-
stigen Verwaltungsbetriebe gänzlich unbekannt waren. Man hat
sich daher in wachsendem Umfange entschlossen, diesen Verkehr aus
der Kommunalkasse ganz herauszulösen und — gegebenenfalls
unter Überweisung eines Betriebsfonds — -besonders aufzubauen,
dann meistens nicht karnevalistisch, sondern nach kaustnännischen
Grundsätzen und unter starker Betonung der bargeldlosen Zahlung.
Nicht unbeachtlich sind dabei die in den Kreisen Hameln und Burg-
dorf beobachteten Verfahren. In Hameln einigte sich die
Schlachtviehstelle des Kreises mit der Landesgcnossenschaftskasse
(der Bankanstalt des Hannoverschen Vi-ehhandelsverbandes)
dahin, sämtliche Geldanstalten des Kreises Hameln bei dieser Geld-
bewegung zu berücksichtigen und letztere auf bargeldlose Weise
durchzuführen. Das Verfahren sieht vor: 1. die Umbuchung der
anfallenden Erlöse von dem Konto des Viehhandelsverbandes auf
das bei der Landesgenossenschaftskasse geführte Konto der Schlacht-
viehstelle Hameln sowie 2. die Abbuchung der Teilbeträge
von dem Konto der Schlachtviehstelle und a) deren Übernahme
auf die bei der Landcsgenossenschaftskasse geführten Konten der
19 Spar- und Darlehnskassen, b) deren Überweisung auf die
Konten der drei öffentlichen Sparkassen bei der Sparkassen-Giro-
zentrale, c) deren Überweisung auf das Reichsbank-Girokonto
der zwei Privatbankanstalten. Diese Geldanstalten erkennen auf
Grund von Verzeichnissen, die ihnen die Schlachtviehstclle monat-
lich zweimal zustellt, die bereits bei ihnen bestehenden Konten der
Viehverkäufer und zahlen den Rest nur auf Wunsch der letzteren
in Bargeld aus. Dem Verfahren haben sich einige hannoversche
Kreisverwaltungen angeschlossen.

In Burgdorf haben die einzelnen Kriegswirtschaftsstellen
des Kreises: 1. die Kreiskommunalkasse, 2. die Kreisgetreidestelle,
3. die Kreisfleischstelle, 4. die Kreisfettstclle usw. ein Überweisungs-
konto bei der Amtssparkasse in Burgwedel. Diese Stellen leiten
die einkommenden Gelder im Überweisungswege (durch Reichs-
bank-Girokonto oder durch die Bankkonten) diesem Konto zu. Ein
entsprechender Ausdruck auf den Rechnungen genügt, um die Zahl-
stelle über den gewünschten Überweisungsweg zu unterrichten. Die
        <pb n="18" />
        ﻿16

Kreiswirtschaftsstellen bedienen sich in der Regel der Ge-
meindevorsteher als Unterkommissionäre und
Zahlen an diese im Überweisungswege die fälligen Rechnungs-
beträge. Die Untcrkommissionäre gleichen die Rechnungen der Er-
zeuger durch Sammelüberweisungsaufträge aus. Soweit die Geld-
empfänger (Kommissionäre oder Erzeuger) ein Konto bei der
Amtssparkasse Vurgwedel haben, erfolgt nur Übertragung. Hat
der Geldempfänger (Kommissionär oder Erzeuger) ein Konto bei
einem anderen Geldinstitut, so wird diesem Institut das Geld im
Übcrweisungswege für Rechnung des Geldempfängers gezahlt.
Die anderen öffentlichen Sparkassen des Kreises haben gleichfalls
ein Konto bei der Anitssparkasse Burgwedel.

2.	Errichtung besonderer Körperschaften.

Die Lösung der Ausgabe, wie am besten der notwendige Grad
straffer Verwaltung und die erforderliche Einwirkung der behörd-
lichen Autorität auf der einen Seite und die nötige geschäftliche
Beweglichkeit auf der anderen erreicht werden kann, ist in vielen
Kreisen, wie bereits angedeutet, auf einem besonderen Wege ver-
sucht worden. Man glaubte, die Kriegswirtschaft oder gewisse ihrer
Zweige nicht unmittelbar in die Verwaltung einordnen zu sollen,
fand auch keine bestehende Genossenschaft oder Handelsfirma vor,
der man die Geschäftsabteilung einfach hätte übertragen können.
So entschloß man sich zur Gründung einer besonderen
Körperschaft, bei welcher der Kreis in führender Weise be-
teiligt ist. Den beiden Hauptzweigen der kriegswirtschaftlichen
Tätigkeit der Kreise entsprechend, ist die Anregung hierzu entweder
aus den Schwierigkeiten der Versorgung der Kreisbevölkerung mit
von auswärts bezogenen Lebens- und Futtermitteln entstanden,
oder aber eine geschäftlich zweckmäßige Behandlung der im Kreise
erfaßten Erzeugnisse, vor allem des Getreides, ist das Ziel gewesen,
das in erster Linie erstrebt wurde. In dieser Beziehung hat der
Erlaß des Ministers des Innern vom 15. Februar 1917 einen
besonderen Anstoß gegeben. Zwar wird in diesem Erlasse betont,
daß es altbewährter preußischer Überlieferung entspreche, wenn
alle Fäden der Organisation in der Person des Landrats zu-
sammenlaufen. Aber es wird auch darauf hingewiesen, daß eine
gewisse Entlastung im laufenden Geschäft erforderlich sei, um dem
Landrat Überblick und persönliche Fiihlung mit den Kreis-
eingesessenen zu erhalten. Um das zu erreichen, wird in dem
Erlasse auch die F o r m einer G. m. b. H. als geeignet be-
zeichnet, mit dem Landrate als Vorsitzendem des Aufsichtsrats und
        <pb n="19" />
        ﻿17

einem oder mehreren Geschäftsführern. Es solle.also ein privat-
rechtlicher Rechtsträger geschaffen werden, dem die Durchführung
der Kreisaufgaben auf kriegswirtschaftlichem Gebiete übertragen
wird. In der Richtung solcher Einrichtungen gehen auch die
Wünsche des Kriegsausschusses der deutschen Landwirtschaft, wie
auch — in anderer Weise — die des, Handels. Die Verfügungen
von Anfang 1918, welche diesen, Wünschen in gewissem Grade
Rechnung tragen, werden daher vielleicht eine neue Förderung des
Gedankens mit sich bringen. Es wird aber weder möglich noch
richtig sein, ohne weiteres überall den gewünschten Weg zu be-
schreiten. In allen Füllen ist festzuhalten, daß, wie es amtlicherseits
vor einiger Zeit zutreffend ausgedrückt worden ist, die Kom-
munalverbände in ihrer behördlichen Organi-
sation zuständig und verantwortlich bleiben,
und daß private Geschäfts st eilen nur unter
ihrer Aufsicht rein geschäftliche Arbeiten ei-
le d i g e n k ö n n e n. Es sei hier der Standpunkt wiedergegeben,
den der V o r st a n &gt;d des Verbandes der Preußischen
Landkreise in der ganzen Sache eingenommen hat. Sein Be-
schluß aus dem Jahre 1918 lautet:

1.	Der Aufbau der kriegswirtschaftlichen Organisationen in
den einzelnen Landkreisen ist das Ergebnis einer langwierigen,
wechselreichen Entwicklung, die je nach den örtlichen Verhältnissen
einen verschiedenartigen Verlauf genommen hat und nehmen muß.

2.	Die Kreisverwaltungen betrachten durchweg die öffentliche
Bewirtschaftung als ein Übel, das, sobald es die Verhältnisse er-
lauben, beseitigt werden sollte. Die Erfahrung hat aber gelehrt,
daß, solange überhaupt eine öffentliche Bewirtschaftung stattfindet,
ein Erfolg nur zu erzielen ist, wenn die Autorität der Kreis-
Verwaltung in den Dienst der Sache gestellt wird. Solange von
dieser behördlichen Autorität Gebrauch gemacht werden muß, und
solange der Kreisverwaltung eine schwere Verantwortung und
Haftung aufgebürdet bleibt, so lange muß die Kreisverwaltung
auch die Gestaltung der kriegswirtschaftlichen Einrichtungen im
Kreise nach Maßgabe der besonderen örtlichen Verhältnisse in der
eigenen Hand behalten und im Rahmen der gesetzlichen Vor-
schriften über den entscheidenden Einfluß verfügen.

3.	Bei dieser Sachlage muß im gegenwärtigen vorgeschrittenen
Stadium eine grundlegende Änderung des Systems der kriegs-
wirtschaftlichen Einrichtungen , durch allgemeingültige, gleich-
machende Vorschriften als völlig ausgeschlossen erscheinen. Soweit
die Vorschlüge des Kriegsausschusses der deutschen Landwirtschaft

Heft 40,	9
        <pb n="20" />
        ﻿18

in diesem Sinne verstanden werden konnten, oder soweit in Kreisen
des Handels etwa allgemeingültige Regelungen ohne Berück-
sichtigung der vorhandenen Einrichtungen und der örtlichen Ver-
schiödenheiten erstrebt werden, müßte der Vorstand des Verbandes
der Preußischen Landkreise sich gegen solche Bestrebungen wenden.
Aus den späteren Erläuterungen des Kriegsausschusses der
Deutschen Landwirtschaft sowohl wie aus Erklärungen führender
Persönlichkeiten des Handels wie endlich aus den inzwischen er-
gangenen Verfügungen der zuständigen Regierungsstellen, glaubt
der Vorstand aber entnehmen zu sollen, daß über diesen Punkt
keine wesentliche Meinungsverschiedenheit besteht.

4.	Für die gegenwärtige Kriegswirtschaft, wie vor allem auch
für die Übergangswirtschaft und die künftige Entwicklung über-
haupt, erkennt der Vorstand in den landwirtschaftlichen G e -
n o s s e n s ch a f t e n ein Element von großer Wichtigkeit, das nach
Möglichkeit weiter entwickelt und in den Dienst der Erfassung der
Erzeugnisse gestellt werden sollte. Der Vorstand begrüßt die
dahinzielenden Bestrebungen der landwirtschaftlichen Organi-
sationen und hofft, daß in steigendem Maße, soweit es die ört-
lichen Verhältnisse irgend erlauben, in den Landkreisen von
ihren Diensten Gebrauch gemacht werden wird, ganz besonders für
den Unterbau. Finden sich die verschiedenen zentralen Organi-
sationen der Genossenschaften zu dem Zwecke zusammen, die weitere
Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in diesem Sinne zu
fördern, so wird der Verband der Preußischen Landkreise seinerseits
gern in geeigneter Weise mitarbeiten, wobei ein Druck auf die
Krcisverwaltungen von irgendeiner Seite nicht im Interesse der
Sache liegen würde und von vornherein ausgeschlossen sein muß.

6. Der Vorstand begrüßt in gleicher Weise den organisato-
rischen Zusammenschluß des Getreide- und Futter-
m i t t e I h a n d e I s, insbesondere weil er den Kreisverwaltungen
die erwünschte Möglichkeit gibt, sich seiner gutachtlichen Hilfe zu
bedienen. Er ist überzeugt, daß keine Kreisverwaltung die Not-
wendigkeit eines lebenskräftigen Handels verkennt, und gibt der
Auffassung Ausdruck, daß nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse
Handel und Genossenschaften nebeneinander zur Erfüllung wich-
tiger Aufgaben herangezogen werden müssen.

Als erwünscht würde es jedenfalls zu bezeichnen sein, wenn es
gelänge, auf dem Boden der zum Teil neugeschaffenen zentralen
und provinziellen Organisationen in höherem Grade als bisher
eine Verständigung zwischen den Genossenschaften und dem Handel
im Sinne sowohl von Z u s a m m e n a r H e i f wie von Arbeit?-
        <pb n="21" />
        ﻿19

teilnng herbeizuführen. Fe klarer und reibungsfreier diese,
wie ohne weiteres zugegeben, schwierigen Verhältnisse sind, desto
leichter wird es für die Kreisverwaltungen sein, die verschiedenen
Träger der Wirtschaft an der richtigen Stelle einzuschalten.

6. Der Vorstand gibt dem Wunsche Ausdruck, auf dieser all-
gemeinen Grundlage in dauernder Fühlung mit den zentralen
Organisationen der Genossenschaften und des Handels zur
weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Einrichtungen der
Kriegs- und Übergangswirtschaft beitragen zu können.

Betrachten wir nun die gegründeten beson-
deren Körperschaften näher, so ist zu bemerken, daß
in dem erwähnten Erlasse empfohlen wird, für den satzungsmäßigen
Gesellschaftszweck einen möglichst weiten Nahmen zu spannen,
damit neu auftretende Aufgaben ohne Schwierigkeiten angegliedert
werden können. Tatsächlich ist denn auch vielfach die Erfüllung
sämtlicher 'kriegswirtschaftlichen Aufgaben als Gesellschafts-
zweck bezeichnet worden. Andere Gesellschaften, insbesondere die
schon früh entstandenen, haben nur beschränkte Tätigkeitsfelder,
insbesondere mancherorts — im Gegensatze zur Erfassung der Er-
zeugnisse — nur den Einkauf und die Verteilung der von außer-
halb bezogenen Lebens- und Futtermittel.

So bezeichnet die „Kreisversorgung G. m. b. H." in
Eckernförde als ihren „Gegenstand" den Bezug von Lebens-
mitteln und ähnlichen Waren im Großen und Verkauf derselben
an Kleinvcrküufer und Verbraucher im Kreise, als ihren „Zweck",
die Bevölkerung des Kreises zu angemessenen Preisen zu versorgen.
Ebenso spricht die Satzung der „Kriegswirtschaft G. in. b. H." in
Pleß und die Beuthener „Kriegsbewirtschaftnng G. m. b. H." von
der Versorgung des Kreises mit Lebens- und Futtermitteln; in der
gleichen Absicht nennt sich die Einrichtung des Kreises Hirsch-
b e r g i. Schl. „Kreis-Einkaufsgesellschaft".

Der Verwaltungsbericht des Kreises Rasten bürg in Ost-
preußen schildert Entstehung und Aufgabe seiner entsprechenden
Einrichtung folgendermaßen: „Infolge der längeren Kriegsdauer
ist bei der zunehmenden Lebensmittelknappheit eine Zentrali-
sierung von Einkauf und Einfuhr der wichtigsten Massennahrungs-
mittel eingeführt. Die Zentralvertcilungsstelle für die Provinz
Ostpreußen ist die Ostpreußische Lebensmittel-Versorgungs-Gesell-
schast m. b. H. in Königsberg. Der Kreis ist mit einer Be-
teiligungssumme von 4000 M. der Gesellschaft beigetreten. Für
den Kreis Rastenburg ist auf Anregung der Kreisverwaltung im
        <pb n="22" />
        ﻿20

August 1916 die „Nastenbrrrger Lebensmittel-Versorgungs-Gesell-
schaft m. b. H. in Rastenburg" gegründet worden. Aufgabe dieser
Gesellschaft ist die gemeinsame Beschaffung von Nahrungsmitteln
und sonstigen Bedarfsgegenständen des täglichen Lebens während
des gegenwärtigen Krieges und solange die durch den Krieg ge-
schaffenen Verhältnisse noch andauern; sie soll ferner Nahrungs-
mittel und Bedarfsgegenstände von der Ostpreußischen Lebens-
mittel-Gesellschaft in Königsberg erwerben und der Bevölkerung
des hiesigen Kreises zu angemessenen Preisen zuführen. Mit-
glieder der Gesellschaft sind zahlreiche Kaufleute aus Stadt und
Land. Die verfügbaren Waren werden sowohl an die Gesellschafter
als auch an andere Geschäftsinhaber der Lebensmittelbranche,
welche vor dem Kriege mit Lebensmitteln handelten, abgegeben.
Die weitestgehende Heranziehung des Handels bietet Gewähr für
die angemessene Verteilung der Lebensmittel auf Stadt und Land."

Bisweilen wird statt bqr G. m. b. H. die Rcchtsform der
Genossenschaft gewählt, so vielfach in Poinmern, z. B.
beim Usedom-Wolliner Kreis „Ein- und Verkaufsverein". Die
genossenschaftliche Grundlage ist vor allem wegen der größeren
Beweglichkeit der Zusammensetzung und mit Rücksicht auf die
unter kleineren Verhältnissen wünschenswerte größere Leichtigkeit
in Aufbringung der Mittel gewählt worden.

Auch im Landkreise Merseburg hatte man eine solche- Ge-
nossenschaft gebildet. Hier hat sich, wie auch sonst zuweilen, der
Fall ereignet, daß man die Genossenschaft später als
unzweckmäßig erkannte und zum Eigenbetrieb
des Kreises überging. Der Bericht des Kreises
sagt darüber: „Zweck der Gründung der Genossenschaft war,
Lebensmittel aus dem freien Handel zu beschaffen, um selbige,.
sowie die durch den Kommunalverband zugewiesenen Lebensmittel
prozentual nach der Kopfzahl im Kreise zu verteilen. Die Ge-
nossenschaft erzielte während der Dauer ihres Bestehens, also
innerhalb acht Monaten, einen Gesamtumsatz von etwa ls/2 Mil-
lionen Mark. Ende Oktober 1916 beschloß der Kreis die Ver-
teilung der Lebensmittel selbst zu übernehmen. Infolgedessen
liquidierte die Genossenschaft am 15. November 1916. Das noch
vorhandene Warenlager, übernahm am gleichen Tage der Kom-
munalverband. Als Geschäftsführer des neugebildeten Kreis-
Einkaufs wurde ein Kaufmann in Magdeburg bestellt. Als Be-
triebskapital für den Kreis-Einkauf wurden 100 000 M. aus laufen-
den Mitteln zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme war nötig,
weil von allen Seiten Beschwerden darüber einliefen, daß die
        <pb n="23" />
        ﻿21

Verteilung der Waren zu ungleichmäßig und unbefriedigend sei.
Der Kreis-Einkauf trat am 26. Oktober 1916 ins Leben. Der
Verkehr entwickelte sich lebhaft und zur Zufriedenheit der Be-
völkerung. kleine Störungen konnten leicht behoben werden."

Im Gegensatz zu den genannten Gesellschaften und Genossen-
schaften bezeichnet z. B. die „Kreiswirtschaftsstelle G. m. b. H." des
Kreises Neutomischel ihren Zweck allgemeiner: „An- und
Verkauf und die Vermittlung von landwirtschaftlichen Erzeug-
nissen und Waren des landwirtschaftlichen Bedarfs sowie von
Lebensmitteln, insbesondere auch die Durchführung der geschäft-
lichen Aufgaben, die der Gesellschaft vom Kreise zugewiesen
werden." Die „Teltower Kriegswirtschaftsgesellschaft m. b. H."
betrachtet als ihren Gegenstand alle Maßnahmen zur Sicherung
der Ernährung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung des
Wirtschaftslebens im Kreise Teltow während des Krieges und für
die erste Zeit nach demselben. Von Interesse ist die auch ander-
wärts in ähnlicher Form wiederkehrende Zeitbegrenzung.
In Grünberg i. Schl, heißt es bei der „Kreiswirtschaft Grün-
berg G. m. b. H." einfach: „Geschäftliche Durchführung der dem
Kreiskommunalverbande obliegenden kriegswirtschaftlichen Auf-
gaben". Bei der „Nahrungsmittel-Gesellschaft Tilsit m. b. H."
endlich wird das Schwergewicht auf die Erzeugung und Erfassung
gelegt; Gegenstand ist: „die Förderung der Nahrungsmittel-
erzeugung, die Erfassung ■ nd der Vertrieb aller auf dem Lande
entbehrlichen Nahrungsnn. el."

Wie die Zweckbestimmung, so ist auch die Zusammen-
setzung der zur Erörterung stehenden Gesellschaften und
Genossenschaften ganz verschieden. Der unmittelbare Zusammen-
hang mit dem Kreise wird am schärfsten bei dem z. B. in
Grünberg angewandten Verfahren betont. Hier ist an dem
Stammkapital von 100 090 Mark der Kreis mit 95 000 1. .ark
beteiligt, neben ihm nur noch ein Kaufmann mit 5000 Mark,
der zugleich einer der Geschäftsführer ist. Die sieben Mitglieder
des Aufsichtsrats müssen sämtlich dem Kreisausschusse oder Kreis-
tage angehören, lind der Vorsitzende des Kreisausschusses ist stets
zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats. „Die Geschäftsführer haben
den Anordnungen des Aufsichtsrats Folge zu leisten." Aber auch,
dort, wo die Beteiligung des Kreises mehr zurücktritt als in Grün-
berg, ist dem Vorsitzenden des Kreisausschusses wohl überall ein be-
stimmender Einfluß, wenn auch in verschiedenen Abstufungen, ein-
geräumt worden. Unter den Gesellschaftern treten außer
dem Kreise bald nur Gemeinden, bald auch Werke, Pri-
        <pb n="24" />
        ﻿22

vatpersonen und Genossenschaften auf. In Hirsch-
berg finden wir zwei Städte und sieben Landgemeinden. Hier sitzt
im Aufsichtsrat neben dem Landrat ein Oberbürgermeister und ein
Kaufmann und Gemeindevorsteher. Geschäftsführer sind ein
Fabrikbesitzer, ein Kaufmann und ein Kreis-Ausschuß-Sekretär.
In Teltow sind außer dem Kreise (50000 M.) neun Vorort-
gemeinden mit 4 bis 9000 M. beteiligt. Der eine der beiden Ge-
schäftsführer ist ein dem Landrat zugeteilter Regierungsassessor.
In Eckernförde hat der Kreis 7700 M., eine Stadt 8000 und
einige Landgemeinden je 1000 bis 4000 M. übernommen. Neben
dem Kreise mit 584 000 M. und einigen Stadt- und Landgemeinden
mit je 4000 M. findet sich im Kreise P l e ß der größte Besitzer des
Kreises mit gleichfalls 4000 M. Während in der Regel der
Vorsitzende des Kreisausschusses als Vorsitzender des Aufsichts-
rats auftritt, ist hier der Land rat persönlich zum
Geschäftsführer bestellt und ihm als solchem der Vorsitz
in der Gesellschafterversammlung übertragen. Auch
in der B e u t h e n e r G. m. b. H. ist der Landrat Geschäftsführer.
Hier wird das Kapital (1 Million Mark) zu 40 v. H. vom Kreise,
im übrigen von zwei Großgrundbesitzern und vier Industrie-
unternehmungen aufgebracht. Gemeinden sind nicht beteiligt. Wie
im Kreise Teltow die Vorortgemeinden, so haben in Beuthen die
Bergwerke das stärkste Interesse an ausreichender Versorgung mit
Lebensmitteln. Andere wirtschaftliche Verhältnisse finden ihren
Ausdruck in der Zusammensetzung der G. m. b. H. in N e uto-
ur i s ch e l. Von 70 000 M. Stammkapital hat die deutsche Lager-
haus-„Posen"-G. m. b. H. in Posen mehr als die Hälfte, der
Kreis 20 000 M., eine Spar- und Darlehnskasse, eine Reihe von
Landwirten, ein Kaufmann und ein Lehrer, letztere beide als Ge-
schäftsführer, je 1000 bis 3000 M. übernommen. Ebenso zeigt sich
der landwirtschaftliche Grundzug des Kreises und die entsprechende
Zweckbestimmung der G. m. b. H. in T i l s i t: außer dem Kreise
sind Gesellschafter die Kornhausgenossenschaft m. b. H. in Tilsit und
eine ganze Reihe von Darlehnskassenvereinen. Demgegenüber
entspricht es der Aufgabe einer Einkaufsvereinigung, wenn zu
ihren Mitgliedern wie in Rastenburg zahlreiche Kaufleute in
Stadt und Land gehören.

Was die Eigenart des Geschäftsbetriebes der
Gesellschaften angeht, so wird sie durch folgende Sätze des mehr-
fach erwähnten Ministerialerlasses gekennzeichnet: „Leitender Ge-
sichtspunkt des ganzen Geschäftsbetriebes der Kriegsorganisation
soll nicht das privatwirtschaftliche Interesse der Gesellschaft oder
        <pb n="25" />
        ﻿der Kreiskommunalkasse, sondern das Volks- uüd kriegswirtschaft-
liche Interesse des Landes sein. Das schließt nicht aus, daß bei den
geschäftlichen Unternehmungen Überschüsse verbleiben. Diese müssen
möglichst wieder zur unmittelbaren und mittelbaren Verbesserung
und Ausbreitung der Sammel- und Erfassungstätigkeit verwendet
werden. Eine mittelbare Förderung auf diesem Gebiete wird auch
in der Verbesserung der Verkehrsgelegenheiten zu erblicken sein."

Diese Grundsätze sind auch in den Gesellschaftsverträgcn fest-
gelegt. So heißt es bei der E ck e r n f ö r d e r Kreis-Versorgungs-
gesellschaft m. b. H.: „Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke, jedoch nach Wirtschöst-
lich enGrund sähen. Von dem nach Vornahme angemessener
Abschreibungen verbleibenden jährlichen Reingewinn werden
20 v. H. einem Reservefonds zugeführt. Von dem alsdann ver-
bleibenden Überschuß erhalten die Gesellschafter eine Vergütung
bis zu 5 v. H. ihrer Stammeinlage. Ein etwa dann noch ver-
bleibender Überschuß ist jährlich nach Abschluß des Geschäftsjahres
an den Kreis Eckernförde zur Verwendung für kriegswirtschaft-
liche Ausgaben und für gemeinnützige Zwecke zu überweisen. Bei
der Auflösung der Gesellschaft und beim Ausscheiden von Gesell-
schaftern können die Gesellschafter, abgesehen von der ihnen nach
Satz 2 dieses Absatzes zustehenden Vergütung, nicht mehr als den
Nennwert ihrer Anteile beanspruchen. Ein etwa verbleibender
Überschuß wird entsprechend Satz 3 dieses Absatzes verwendet."

In diesem Zusammenhange ist noch hervorzuheben, daß im
Falle des Bestehens derartiger privater Rechtsträger für die
Kriegswirtschaft diesen Gesellschaften in der Regel die Führung
derjenigen Wirtschaftsbetriebe (z. B. Fleischereien, Dörr-
anlagen usw.) übertragen wovden ist, die der Kreis etwa errichtet
hat, und die im Abschnitt IV kurz behandelt werden.

Um nun eine Vorstellung von der Geschäftsführung
und den Ergebnissen eines Jahres zu geben, sei in
folgendem der erste Geschäftsbericht einer Kreisgenosscnschaft ge-
ringeren Umfanges im Osten des Königreichs wiedergegeben:
„Unsere Genossenschaft, unter dem schweren Druck des Krieges
geboren, zu dem Zwecke, nicht nur die Interessen der Mitglieder,
sondern auch vor allem die Interessen der Einwohner des Kreises
nach Möglichkeit zu wahren und die schweren Lasten, welche die
kriegerischen Ereignisse dem Einzelnen aufbürden, erträglicher zu
machen, hat die auf sie gesetzten Hoffnungen voll und ganz erfüllt.
Trotz der infolge der langen Kriegsdauer immer drückender wer-
denden Lebensbedingungen ist es uns gelungen, die Bevölkerung
        <pb n="26" />
        ﻿24

unseres Kreises genügend, wenn auch häufig unter recht schwierigen
Verhältnissen, mit Lebensmitteln und auch mit Futtermitteln für
das Vieh nach Möglichkeit zu versorgen, und wir wollen hoffen,
daß uns dies auch ferner gelingen wird. Ganz naturgemäß ist
der Nutz e n, welchen wir auf die Waren legen, nur ein minimaler,
in keinem Verhältnis stehend zu der Mühe und Arbeit, mit welcher
die Geschäfte verknüpft sind, und wenn wir trotz alledem ein so
günstiges Ergebnis aufweisen können, wie es die Gewinn- und
Verlustrechnung ergibt (68 530,48 M.), so ist dies um so erfreu-
licher, und soll uns dies ein weiterer Ansporn sein, unseren Ge-
schäftsbetrieb nach Möglichkeit noch weiter auszudehnen, um so
von Jahr zu Jahr ein stetig besseres Ergebnis zu erzielen. Das
günstige Resultat versetzt uns in die Lage, auch in Zukunft für
die Genossenschaft noch vorteilhafter zu disponieren als bisher.

Um die Tätigkeit der Genossenschaft näher zu kennzeichnen,
möchten wir einige Angaben üb er Umsätze und Gewinn
machen. So z. B. betrug der G e s a m t u m s a tz vom 30. Juni 1916
bis 30. Juni 1917 7 748 218,88 M. Der Reingewinn betrug
68 530.48 M. Die.M itgliederzahl betrug am Schlüsse des
Vorsabres 33, mit dem Zugang im Laufe des Jahres (77) am
Schlüsse des Geschästsiahres 110. Dementsprechend sind die Ge-
schäftsanteile auf 528 gestiegen, und die Haftsumme hat sich um
64 200 M. auf 105 000 M. erböbt, was iedensalls als ein erfreu-
liches Zeichen des Gedeihens der Genossenschaft aufzufassen ist. An
Revisionen haben durch den AnfsichtSrat eine. durch den Vor-
stand acht stattaefunden, außerdem auf Veranlassung des König,
lichen Amtsgerichts eine Vrüfung durch den bestellten Revisor,
und es gebt aus dem Revisionsbericht hervor, daß zu Ausstellunaen
sowohl in der Buchführung als auch in der allgemeinen Geschästs-
leitung Veranlassung nicht vorliegt. Das Personal, welches
bei Übernahme der Geschäftsführung aus einem Buchhalter und
einer Vuchhalterin bestand, erfuhr insolae des stetig steigenden
Geschäftsbetriebes eine Erhöhung und beziffert sich zurzeit auf
sechs Versauen, und zwar den Geschäftsleiter, einen Buchhalter,
drei Buchhalterinnen, einen Lagerhalter,

Nachdem bereits im letzten Geschäftsjahr Verhandlungen über
Ankauf eines Grundstückes geführt worden sind, entschloß sich der
Aussichtsrat und Vorstand, ein G r u n d st ü ck, nachdem dasselbe
vorher von einem Sachverständigen abgeschäht worden war, mit
105 000 M. käuflich zu erwerben. Das Grundstück bat für unsere
Genossenschaft die denkbar günstigste Lage am Wasser und an der
Eisenbahn,
        <pb n="27" />
        ﻿Durch den erfreulichen Abschluß sind wir in der Lage, das
Geschäftsguthaben unserer Genossen zu 4 v. H. zu verzinsen."

Eine schlesische Kreisgesellschaft berichtet im
zweiten Geschäftsjahr 1917 über einen Umsatz von 19 Millionen M.
Die Gesellschaft, ursprünglich Einkaufsgesellschaft, ist jetzt auf dem
Gebiete der Nahrungsmittelversorgung mit Ausnahme der Mehl-
verteilung die Geschäftsstelle des Kreisausschusses, d. h. diejenige
Stelle, die den kaufmännischen Teil des Warenverkehrs (Einkauf,
Lagerung, Verwertung, Verkauf) erledigt. Im Laufe des letzten
Geschäftsjahres wurde ihr die Kreisfleischstelle (Geschäftsabteilung)
und die Krcisstclle für Obst und Gemüse (Geschäftsabteilung) an-
gegliedert, während ihr schon vorher die Geschäftsabteilungen der
Kreiskartoffelstelle und der Kreisfettstelle übertragen worden
waren. Sie betreibt zwei Kreisschlächtereien und eine „Gemüse-
verwertung".

Die Schlußzahlen der Einzelrechnungen am 31. Dezember 1917
sind folgende:

Nr.	Bezeichnung	Soll  Mark	Pf.	Haben  Mark	PI
1	Bare Kasse		2 758 755	18	2 737 252	65
' 2	Bankverkehr		4 731 974	08	4 869171	08
3	Gläubiger und Schuldner lDarlehn)		9 416	10	301 079	50
4	Postscheckamt		3 369 377	04	3 357 177	06
5	Waren		2 524 721	38	2 323 480	47
6	Kartoffeln		981 254	94	1 020 449	71
7	Fleisch		4 294 861	99	4 257 185	21
8	Obst und Gemüse . . .	390 683	83	287 186	38
9	Verschiedenes . '. . ...	8 791	68	— —	—
10	GkschäfiSemrichtung . . .	6 303	19	18	54
11	Geschäftsunkosten ....	79 053	67	1 192	48
		19 154 193	08	19 154 193	08

Ganz andere Verhältnisse liegen den Berichten derLebens-
mittelgesellschaft in einem rheinischen Kreise
mit starker Industrie zugrunde. Im ersten Berichte heißt es hier:
„Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit in ihrer Eigenschaft als Neben-
abteilung der Kreisverwaltung am 25. Juli d. I. begonnen. Diese
Tätigkeit sollte sich hauptsächlich darauf erstrecken, Lebensmittel, in
erster Linie solche, welche in den landwirtschaftlichen Bezirken
        <pb n="28" />
        ﻿unseres Kreises produziert werden, aufzukaufen und an die Be-
darfsstellen abzuführen. Es bestanden im Kreise zwei größere
Einkaufsvereinigungen für landwirtschaftliche Produkte, nämlich
die An- und Verkaufsgesellschaft in T und die Landwirtschaftliche
Absatzgenossenschaft in A. Mangels jeglicher Organisation lehnte
die Gesellschaft sich zunächst an diese beiden Vereine an, erstens, um
sofort Waren für ihre Verbraucher zu beziehen, dann auch, wenn
möglich, Erfahrung in bezug auf den Ankauf und die Preise land-
wirtschaftlicher Produkte zu sammeln. Die Nachfrage nach land-
wirtschaftlichen Produkten, vor allem Gemüse, war bei den
Abnehmern in der ersten Zeit der Tätigkeit unserer Gesellschaft
unerwartet klein. Zum großen Teil waren die Gemeinden und
Werke mit Gemüse von der An- und Verkaufsgesellschaft T reich-
lich versehen oder vielmehr überladen, so daß wir, von dem Wunsche
geleitet, der Gesellschaft alles abzunehmen, was sie anbot, dis
Ware anderen Stadtverwaltungen anbieten mußten, da wir sie
in unserem eigenen Kreise nicht unterbringen konnten. Auch dort
begegnete der Absatz Schwierigkeiten. Ein Versuch, diese Gemüse
auf dem hiesigen Markte unterzubringen, kostete uns einige Opfer,
ohne bei den hohen Einstandspreisen, die wir zahlen mußten, den
gewünschten Erfolg einer Preisregulierung zu haben. Erst als
es uns gelungen war, eigene Ankäufer im Kreise anzustellen, die,
statt bei den Sammelstellen auf das Anbringen der Gemüse zu
warten, planmäßig den Produzenten aufsuchten und an Hand der
von uns gegebenen Richtpreise größere Käufe tätigten, bekam das
ganze Geschäft ein anderes Bild. Inzwischen waren ja auch die
geradezu kolossalen Preise für Frühgemüse etwas gesunken, und
die dankenswerten Bemühungen der Herren Bürgermeister, den
Absatz der Verkaufsstellen lebhafter zu gestalten, wurden erfolg-
reicher. Wenigstens zeigte sich für unsere Angebote, die wir selbst-
verständlich zuerst an die Abnehmer des Kreises richteten, größeres
Interesse. Einem Einkauf größeren Umfanges mit billigeren
Preisen der ersten Hand, wobei wir zum Teil auf eigenes Risiko
v e r kauften, entsprach nun auch eine ständig größere Abnahme der
Gemeinden, so daß wir zurzeit schon von einer mehr befriedigenden
Tätigkeit der Gesellschaft sprechen können. Es ist nunmehr auch
schon möglich geworden, größere Mengen Gemüse regelmäßig dem
Markte zuzuführen und auf die Preisgestaltung desselben
mäßigend einzuwirken.

Nicht nur auf Gemüse, sondern auch auf O b st hat sich unser
Geschäft &gt;in letzter Zeit ausgedehnt, und auch hier ist es unser
Bestreben, alles irgend Erreichbare, das preiswert ist, im Kreise
        <pb n="29" />
        ﻿27

und außerhalb -desselben zu erfassen und unseren Abnehmern zu-
zuführen.

Neben den freihändigen Geschäften wurde unsere Gesellschaft
vom Landrat damit beauftragt, V u t t e r sam &gt;m e I st e l I e n im
Kreise zur Erlangung einer Butterreserve zu errichten.

Das Hauptgeschäft unserer Gesellschaft wird für die Folge das
K a r t o f f e l g e s ch ä f t sein. Nicht nur liegt es der Gesellschaft
ob, die gesamten Vorräte des eigenen Kreises, soweit sie für die
menschliche Ernährung in Frage kommen, zu ersassen, zu bezahlen
und an die Verbraucher zu überführen, sondern auch die Heran-
bringung von 2000 Wagen auswärtiger Kartoffeln hat sie zu
besorgen."

Beachtlich ist dann die Darstellung des letzten Geschäftsberichts
der gleichen Gesellschaft über ihre Tätigkeit auf dem Gebiete der
Gemüseversorgung: „An erster Stelle sind zu nennen die
Einrichtungen von 18 Sammelstellen, die sich auf 11 Bürger-
meistereien verteilen. Durch die Errichtung dieser Sammelstellen
sollte ein geschlossenes Netz durch den ganzen Erzeugerbezirk des
Kreises gezogen werden. Wenn auch die Arbeit dieser Sammel-
stellen nicht allerorts den Erwartungen entspricht, so haben sie uns
doch eine wertvolle Beihilfe geleistet. Eine besonders schwierige
Frage zum Versand des Frischgemllses war die Verpackungs-, ins-
besondere die Korbfrage. Durch eigene Ankäufe im vergangenen
Winter waren wir in der Lage, über 6000 eigene Körbe zur Ver-
fügung zu haben; was besonders angenehm war, als uns die
Reichsstelle für Gemüse und Obst mitteilte, daß sie nicht in der
Lage sei, uns irgendwelches Korbmaterial zur Verfügung zu stellen,
obgleich bei Errichtung der Sammelstellen in Aussicht genommen
war, das gesamte Korbmaterial durch die Reichsstelle zu beschaffen.
Die Errichtung einer Abnahmestelle für den gesamten Bedarf der
Bürgermeistereien des Kreises hat sich dagegen länger hinaus-
gezogen, und die offizielle Abnahmestclle des Kreises konnte erst
im August die Bestätigung der Reichsstelle zu ihrer Tätigkeit er-
halten. Durch Einfügung eines besonderen Kurswagens für Ge-
müse auf der Strecke A—B wurde eine frische Heranführung des
Gemüses aus den Erzeugerbezirken des Nordens ermöglicht. Wenn
die Neichsstelle durch Errichtung von Sammelstellen beabsichtigte,
jede, auch die kleinste Menge Gemüse ans den Hausgärten an die
Sammelstellen und von diesen an die Großmärkte heranzubringen,
so konnte diese Absicht im Kreise doch nicht ganz zur Durchführung
gelängen, deshalb in erster Linie, weil diese kleinen Mengen ihren
Absatz an die zahlreichen Verbraucher des Kreises unmittelbar
        <pb n="30" />
        ﻿finden. Immerhin war von unserer Seite alles geschehen, um
auf eine restlose Erfassung des Gemüses eingerichtet zu sein. Was
dagegen fehlte, wenigstens in den ersten Wochen, war das F r ü h-
g c m ü s e und F r ü h o b st. In nie dagewesenen Strömen walzte
sich die Flut der Hamsterer über das Land, um panikartig sämtliche
nur einigermaßen marktfähige Ware zu den unglaublichsten
Preisen aufzukaufen. Selbstverständlich war hiergegen auch die
beste Organisation machtlos. Preiserhöhungen, die wir bei der
Bezirksstelle in Anbetracht des ungünstigen Ernteausfalles so
mancher Frühgemüse dringlich befürwortet und beantragt hatten,
kamen leider erst heraus, als die Ware vom Markt verschwunden
war. Anfang Juli kam dann das erste Vcrtragsgemüsc (Bohnen),
von denen wir 40 Morgen abgeschlossen hatten, auf den Markt.
Von dieser Zeit an konnten wir eine ständige, zum Teil sehr große
Steigerung feststellen, die im Monat September 8 Wagen täglich
erreichte. Der größte Teil der angefahrenen Mengen wurde zum
Frischverbrauch an die Jndustriegemeinden und Werke abgegeben.
Dagegen waren wir in der Lage, größere Mengen Obst (rund
70 Wagen) zur Verarbeitung zu Marmelade an den Bezirks-
einkauf abzugeben. Einige Waggons Obst wurden in der Dörr-
anlage getrocknet zur demnächstigen Verteilung an die Lazarette.
Der weitaus größte Teil des Anbaus besteht aus Weißkohl.
Hiervon wurden bis jetzt 60 Wagen in der Sauerkrautfabrik des
Kreises verarbeitet. Wenn auch diese Bestände der Kriegs-Sauer-
kraut-Gesellschaft vorschriftsmäßig angemeldet werden müssen, so
wird doch nach der Bestimmung derselben den Kommunalver-
bänden, welche Sauerkraut selbst herstellen, ein größerer Prozent-
satz der Ware belassen. Außerdem hoffen wir, daß die Qualität
dieses selbst hergestellten Sauerkrauts eine bessere sein wird, als
wir sie im vergangenen Jahre von den Lieferungsstellen der
Kriegsgesellschaft erhalten haben.

Neben der Tätigkeit der Sammelstellen haben wir die günstige
Heranführung von Gemüse und Obst hauptsächlich den im ver-
gangenen Frühjahr abgeschlossenen Anbauverträgen in
den verschiedenen Gemüse- und Obstsorten z» verdanken. Die für
den Anbau notwendigen Sämereien sind bereits seit längerer Zeit
gekauft und sind auf unserem Lager, was uns bei der Lage des
Sanienmarktes eine außerordentliche Beruhigung ist. Die Be-
mühungen, den Anbauern Dünger zu verschaffen, setzen wir fort.
Durch weiteren Zukauf von Sämereien hoffen wir auch in der
Lage zu sein, den dringendsten Anforderungen der Bürger-
meistereien für die kleinen Gartenbesitzer zu entsprechen. Um den
        <pb n="31" />
        ﻿29

Bedarf unseres demnächstigen Vertragsanbaues von Weißkohl
und Pflanzen zu decken, haben wir gewissenhafte Pflanzenzüchter
des hiesigen Kreises, mit der Heranzüchtung von Pflanzen be-
auftragt, da wir es für ein dringliches Erfordernis halten, die
Weißkohlpflanzen in möglichster Nähe heranzuziehen, um weite
Transporte mit der Bahn zu vermeiden."

III.	Versorgungsverbände.

Das Bild, 'das sich aus dem Vorstehenden ergibt, ist in
seiner Mannigfaltigkeit geeignet, eine Vorstellung zu geben von
der Verschiedenheit der Verhältnisse und Aufgaben in den ein-
zelnen Kreisen und von der Notwendigkeit, den örtlichen Besonder-
heiten durch die in jedem Kreise zu treffenden Einrichtungen
Rechnung zu tragen.

Besondere Aufgaben erwachsen nun mancherorts durch die
engen wirtschaftlichen Zusammenhänge städti-
fcher bzw. industrieller Bezirke mit landwirt-
schaftlichen Gebieten. Schon innerhalb des-
selben Kreises kann sich das Bedürfnis zu besonderen
Regelungen herausstellen. So ist im Jahre 1917 im Kreise
Königsberg sNeumark) eine „Organisation zur Milderung
der Ernährungsschwierigkeiten bei der städtischen Bevölkerung" ge-
schaffen worden. Für jede der acht Städte (darunter Küstrin) ist
ein Vertrauensmann aus dem Kreise der ländlichen Produzenten
bestellt, welcher in Gemeinschaft mit dem betreffenden Magistrat
die Einzelheiten der Lebensmittelbeschaffung zu regeln hat. Die
Tätigkeit der Organisation beruht also auf zwei Gesichtspunkten,
einmal auf der Ausnutzung der natürlichen Nachbarschafts-
beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern, sodann auf
dem Bestreben, Stadt und Land einander anzunähern und das
gegenseitige Verständnis zu fördern. Ilm ihren Zielen praktisch
gerecht zu werden, hat die Kreisorgnnisation ihre Tätigkeit in der
Hauptsache auf folgende Punkte erstreckt:

1- die tatsächlich im Kreise vorhandenen Nahrungsmittel sind
in möglichst großen Mengen für die Be-darfszentren des
Kreises bereitgestellt bzw. ist ihre Erzeugung gefördert worden;

2.	durch die engere Verbindung zwischen Erzeuger' und Ver-
braucher und die damit gegebene Vermeidung unnötiger
Transportkosten ist eine Verbilligung der beschlagnahmefreien
Nahrungsmittel erreicht worden;

3.	für die Zukunft soll durch rechtzeitige Anbahnung von
        <pb n="32" />
        ﻿

Lieferungs-Verträgen Zwischen den Bedarfsgemeinden und den
umliegenden ländlichen Überschußgebieten eine bessere und
billigere Ernährung der Städte mit Eiern, Obst, Gemüse,
Wild, Fischen und sonstigen Nahrungsmitteln angestrebt
werden.

Auf diese Weise ist es gelungen, die Versorgung mit den ver-
schiedensten Nahrungsmitteln, zentralbewirtschafteten und freien,
auf das bemerkenswerteste zu steigern.

Zuweilen erscheint es aber auch erforderlich, ü b e r d e n ein-
zelnen Landkreis hinauszugrcifen und Stadt und Land
zu gemeinschaftlicher Versorgung auf Einzel-
gebieten oder Gebietsgruppen zusammenzuschließen.
So vereinigten sich für die Versorgung mit Brotgetreide der
Stadt - und Landkreis Göttingen zu einem Ver-
band e?) Magistrat und Kreisausschuß stellen die Geldmittel
zum Ankauf anteilig zur Verfügung. Der Geldverkehr geht über
die Kreissparkasse.

Besondere Erwähnung beansprucht vielleicht, daß sich im
Jahre 1916, um die Verpflegung der Berg- und Hüttenarbeiter
sicherzustellen, die Kreise Saarbrücken Stadt und Land, S-aarlouis
-und Ottweiler zu einem Verbände unter der Bezeichnung „V e r-
band zur Verpflegung der Berg- und Hütten-
arbeiter des Saarreviers G. m. b. H." zusammen-
geschlossen haben. Der Sitz der Gesellschaft ist Saarbrücken.
Gegenstand des Unternehmens ist Herstellung, An- und Verkauf
von Lebensmitteln ausschließlich zum Zwecke der Verpflegung der
Berg- und Hüttenarbeiter des Saarreviers. Das Stammkapital
der Gesellschaft beträgt 100 000 M. Beteiligt sind die vier Kreise
mit je einem Viertel. Das finanzielle Wagnis der Gesellschaft
tragen indes nicht die genannten Kreise, sondern die Arbeitgeber,
welchen die Gesellschaft Lebensmittel stellt. Dazu und um der
Gesellschaft Betriebskapital zu schaffen, haben die Arbeitgeber der
Gesellschaft ein Kapital von zusammen 100 000 M. abgestuft nack
dem Verhältnis der Zahl ihrer Arbeiter zur Verfügung gestellt.

Auch der Stadt- und Landkreis Zeitz haben sich im
Jahre 1917 zu einem V e r s o r g u n g s v e r b a n d e vereinigt.
Die Satzung möge hier wiedergegeben werden:

8 1. Der Landkreis Zeitz und der Stadtkreis Zeih schließen
, sich vorbehaltlich der Bestimmung nach 8 72 der Neichsgetreide-

i) Vgl. über gleiche Vorgänge in Großstädten Heft 7/8 der „Beiträge
zur Kriegswirtschaft".
        <pb n="33" />
        ﻿Ordnung für Las Erntejahr 1917 vom 21. Juni 1917 (RGO.) zll
einem Konrmunalverbande im Sinne der RGO. zusammen. Die
Staatsaufsicht führt der Regierungspräsident in Merseburg.

§ 2. Der Kommunalverband führt den Namen „Versor-
gung s V erb an d (V. V.) Zeitz". Sein Sitz ist Zeitz.

8 3. Zweck des Zusammenschlusses ist die Durchführung der
gemeinsamen Selbstwirtschaft geniäß 8 31 der RGO sowie die
einheitliche Erfüllung aller Aufgaben, die nach der RGO. einem
Kommunalverband obliegen. Der Kommunalverband übernimmt
auch die Selbstlieferung im Sinne,des 8 32 RGO. für alle nach
der RGO. beschlagnahmten Früchte.

Z 4. Die Geschäfte des V. V. führt ein gemeinsamer G e -
t r e i d e ° A u s s ch u ß (G. A.). Dieser setzt sich zusammen ans dem
Landrat des Kreises Zeitz als Vorsitzendem, dem zuständigen Er-
nährungsdezernenten der Stadt, dem Leiter der Verteilungsstelle
des Landkreises und zehn gewählten Mitgliedern und Stellver-
tretern der gewählten Mitglieder, von denen der Stadtkreis und
der Landkreis je die Hälfte wählen. Unter den vom Stadtkreis
gewählten Mitgliedern sollen sich zwei Vertreter der städtischen
Körperschaften (Magistrat, Stadtverordnetenversammlung), ein
Vertreter des Handels und zwei Vertreter der Verbraucher be-
finden. Unter den von dem Landkreis gewählten Mitgliedern
sollen sich zwei Vertreter des Großgrundbesitzes, zwei Vertreter des
kleineren Grundbesitzes und ein Vertreter des Handels befinden.
Der Vorsitzende wird an erster Stelle durch den zuständigen Er-
nährungsdezernenten des Stadtkreises, an Zweiter Stelle durch
den Leiter der Unterverteilungsstelle des Landkreises vertreten.

§ 6. Der G. A. ist beschlußfähig bei Anwesenheit von min-
destens 7 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. — Die
lauf e n den Geschäfte führt der Vorsitzende oder im Falle
seiner Behinderung das vom Getreideausschuß beauftragte Mit-
glied. — Nach außen wird der Kommunalverband und der Ge-
treide-Ausschuß vertreten durch den Vorsitzenden oder dessen in
8 4 bestimmten Stellvertreter.

8 6. Der G. A. hat die Führung von Wirtschafts-
kar t e n nach 8 25 RGO. und nach der gedruckten „Anleitung zur
Führung der Wirtschaftskarte und Kontrolle des Verbrauchs"
Sorge zu tragen.

8 7. Der G. A. hat den A u f k a u f der für den Kommunal-
verband beschlagnahmten Früchte zu regeln sowie die rechtzeitige
und die vollständige Abführung aller gemäß 8 23 RGO. abzu-
liefernden, insbesondere der gemäß 8 17 Absatz 1 e a. a. O. fest-
        <pb n="34" />
        ﻿gesetzten Mengen -an b:c Reichsgetreidestelle innerhalb der bort
dieser bestimmten Fristen zn sorgen.

Bei dem Aufkauf der Früchte hat er die Händler (Ge-
nossenschaften), die im V. V. schon im Frieden tätig waren, mög-
lichst als Konimissionäre zu beteiligen (§ 28 Absatz 2 NGO.). Die
Rechte und Pflichten der Kommissionäre sind durch schriftlichen
Vertrag festzustellen, der nach den von der Neichs-Getreidestelle
aufgestellten Grundsätzen abzuschließen ist (8 32 Absatz 1 NGO.).

Der G. A. hat die zweckmäßige Lagerung und vorschrifts-
mäßige V e r m a h l u n g des für den Selbstwirtschaftsbedarf des
Kommunalverbandes bestimmten Brotgetreides (§ 32 Absatz 1,
§ 33 Absatz 2 RGO.) durch Abschluß schriftlicher Verträge mit den
Mühlen oder Lagerhaltern sicherzustellen. Bei der Abfassung der
Mühlenverträge sind die von der Reichsgetreidestelle dafür auf-
gestellten Grundsätze (8 31 Absatz 4 RGO.) zu beachten. Im
übrigen ist der G. A. in bezug auf die Verarbeitung von Brot-
getreide an die Vorschriften des 8 31 Absatz 3, 8 61 RGO. ge-
bunden und für deren genaue Befolgung verantwortlich.

§ 8. Der G. A. weist von dem für die Selbstwirtschaft des
Kommunalverbandes hergestellten Mehl jedem der beteiligten
Kreise die ihm nach dem von der Reichsgetreidestelle festgesetzten
Bedarfsanteil zustehende Menge rechtzeitig an. Die Unterver-
teilung liegt jedem Kreise für sich ob.

8 9. Von der auf den Kommunalverband entfallenden Kleie,
sowohl der Kommunalkleie des 8 66 Absatz 1 RGO. als auch der
in den Absätzen 2 und 3 daselbst genannten Kleie, erhält der Land-
kreis 94 v. H., der Stadtkreis 6 v. H. — Der G. A. überweist jedem
Kreise die ihm zustehende Kleiemenge. Die Unterverteilung liegt
jedem Kreise für sich ob.

§ 10. Der G. A. hat für eine möglichst einheitliche Ver-
bi a u ch s r e g e l u n g (§§ 58 ff. RGO.) einschließlich der Fest-
setzung der Mehl- und Brotprcise sowie für eine gleichmäßige
Überwachung der Selbstversorger (Z 63 RGO.) innerhalb des
V. V. unter Beachtung der in Abschnitt 2 und 3 der „Anleitung
zur Führung der Wirtschaftskarte" gegebenen Vorschriften Sorge
zu tragen.

§ 11. Die Kosten der Verwaltung des V. V. tragen Land-
kreis und Stadtkreis nach dem Verhältnis 4:1. — Der V. V.
entnimmt die Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben dem
Bankhaufe &lt;£, das ihm dafür einen offenen Kredit bis zu
1000 M. einräumt. Die Zinsen und Provisionen gehen zu Lasten
        <pb n="35" />
        ﻿§ 12. Der G. A. hat alle drei Monate jedem Kreise Ab-
rechn un g über seine Einnahmen und Ausgaben zu erteilen.
Die Bilanz wird vom 15. August 1918 oder zum Tage der Auf-
lösung des V. V-, falls diese früher erfolgt, gezogen. — Etwaige
Überschüsse werden nach dem in § 11 bezeichneten Verhältnisse
geteilt.

8 13. Der V. V. ist unkündbar für die Zeit bis zum
15. September 1918 gebildet. Er wird schon vorher aufgelöst, falls
dem Kommunalverband das Recht der Selbstwirtschaft entzogen
wird (8 31 Absatz 5 RGO-).

§ 14 (betr. Schiedsgericht).

IV.	Wirtschaftöbettiebe der Kreise zu kriegswirtschaftlichen

Zwecken.

Schon im Frieden hatte sich auf verschiedenen Gebieten für
die Kreise die Notwendigkeit ergeben, bestimmte wirtschaftliche
Aufgaben zum Nutzen der Kreiseingesessenen in eigenen Betrieb
zu übernehmen. Diese Betätigung kann hier nur insoweit ge-
streift werden, als der Krieg ihr frische Antriebe gegeben hat und
Veranlassung gewesen ist, neue Gebiete in sie einzubeziehen.
Unternehmungen vielfacher Art und verschiedener rechtlicher Ver-
fassung (rein kommunaler, gemischter Betrieb usw.) kommen hier
in Frage.

Als ein im Kriege besonders häufiges Beispiel sei zunächst die
Kreisfleischerei erwähnt. Die Verteilung und Durchführung
der Schlachtungen hat wohl überall große Schwierigkeiten gemacht.
In manchen Kreisen Hot man sich durch Errichtung von Fleischer-
verbänden geholfen. So hat man z. B. im Kreise Stallupönen
einen öffentlich-rechtlichen Zwangsverband gegründet, in dem auch
die Interessen der Verbraucher durch zwei Vorstandsinitglieder
wahrgenommen werden. Vorsitzender ist der Vertreter des Kreises.
Anderwärts hat nian den Gedanken verfolgt, daß die groß-
städtischen Verbraucher sich vielleicht besser stehen würden, wenn
die Verarbeitungsstellen für ihr Fleisch überall dort, wo es sich
um bedeutende Viehkreise handelt, in die Erzeugungsgebicte ver-
legt würden. In diesem Sinne hat man in Schleswig-Holstein in
Betracht gezogen, zusammen mit rheinisch-westfälischen Städten
eine Schlachthausgesellschaft zu gründen. Zur Durchführung ist
der Plan zurzeit noch nicht gelangt. Häufig aber ist man im'
Laufe der Zeit unmittelbar dazu übergegangen, die Schlachtungen

8

Ist

I
        <pb n="36" />
        ﻿zu zentralisieren, vielfach in der Form von Kreisfleischereien, so
in manchen Kreisen -der Provinz Sachsen, in den Kreisen Saar-
brücken, Düsseldorf, Kreuznach, Tondern, Fallingbostel, Crossen,
Prenzlau, Sprottau, Grünberg, Saatzig u. a. m. Manchmal sind
auch Wurstereien und Mastanstalten nnt den Fleischereien ver-
bunden. Die von -Len Kreisen getroffenen Maßnahmen haben zum
großen Teil in den „Beiträgen zur kommunalen Kriegswirtschaft"
eine Darstellung gefunden*).

Auf dom Gebiete der Milchversorgung hat man sich in ein-
zelnen Kreisen zur Errichtung von K r e i s m o I ke r e i e n ge-
nötigt gesehen. So ergab sich in einem märkischen Kreise die Un-
möglichkeit, die Ablieferung in -einem Teile des Kreises zu
organisieren, da die Errichtung von Molkereien durch- Dritte
scheiterte. Deshalb mußte der Kreis zum eigenen Betriebe
schreiten.

Von besonderer Bedeutung sind ferner Trockn ungs-
a»lagen geworden. Sie finden sich besonders im industriellen
Westen, aber auch in anderen Gegenden; der Kreis Osterode
am Harz hat z. B. mit einer Brauerei einen Vertrag abgeschlossen,
nach dem letztere die Trocknungsanstalt auf eigene Kosten
errichtet, der Kreis dagegen der Brauerei gegenüber die Bürg-
schaft für eine jährliche Verzinsung mit 5 v. H. und eine jährlick^
Abschreibung der Anlage mit 10 v. H., und zwar bis drei
Jahre nach Friedensschluß, übernimmt. Die Stadt Osterode
am Harz hat sich bereiterklärt, von der geforderten Garantiesumme
einen Teil zu übernehmen. Der Landkreis Saarbrücken hat
sich mit zwei Gemeinden und zwei großen Jndustriowerken zu zwei
Gesellschaften in. b. H. zusammengetan, um je eine Trocknungs-
anstalt zu errichten und die Ergebnisse im Kreise zu verwerten.
Zu erwähnen ist auch die Darre des Landkreises Gelsen-
kirchen, mit eigenem Anschlußgleise an den Bahnhof Wanne in
Eickel erbaut. Sie arbeitet nnt 4- Or.-Zimmermann'schen Expreß-
darren und benutzt zum Trocknen Koksgeneratoren, deren Gebläse
elektrischen Antrieb haben. Es wurden mit gutem Erfolge Weiß-
kohl, Mohrrüben, Steckrüben und Runkelrüben gedörrt, vor allem
auch große Mengen Obst vor dem Verfaulen gerettet und der
Nährwert von beträchtlichen Kartoffelmassen, die unter der
Witterung beim Transport gelitten hatten, erhalten.

Überhaupt hat sich gerade i n d e n w e st l i ch e n In
dustriekreisen das B e d ü r f n i s nach kommunalen

i) Vgl. Nr. 23, 34, 48 un-b 52 des Jahrgangs 1917.
        <pb n="37" />
        ﻿Anlagen i &gt;m Kriege gesteigert. Der Landkreis Saar-
brücken hat in Verbindung mit dem oben erwähnten Der-
sorgungsverbande eine Reihe von Anlagen geschaffen, deren Ent-
stehungsgeschichte von Interesse ist. Es heißt in einem Berichte:
„Die Geschäftsführer des Versorgungsverbandes, ein Schlachthof-
direktor und ein Kaufmann, reisten zunächst nach der Gründung
nach Dänemark und Schweden, um daselbst Rohmaterialien zu
beschaffen und sich nach anderen Nahrungsmitteln umzusehen, da-
mit man sich ein Bild machen konnte, auf welche Weise die Er-
nährung der Arbeiterschaft des Saarreviers sicherzustellen sei.
Zuerst dachte man daran, dem Verbände nur die Beschaffung von
Rohmaterialien zur Aufgabe zu stellen, auch fertige sonstige
Nahrungsmittel zu beschaffen, hingegen war beabsichtigt, die zur
Ernährung in Aussicht genommenen Wurstmengen durch das be-
rufene Metzgerhandwerk Herstellen zu lassen. Man ließ sich Vor-
schläge von den einzelnen Werken und Grubeninspektionen machen,
um so den Gewohnheiten der Arbeiter am besten gerecht zu werden.
Allein schon nach ganz kurzer Zeit stellte es sich heraus, daß aus
diese Weise ein ersprießliches Arbeiten nicht möglich war, da die
Verteilung der Rohmaterialien Schwierigkeiten bereitete, auf der
anderen Seite aber auch Klagen über die verschiedene Güte der
angelieferten Ware kamen.

Im Oktober 1916 entschloß man sich, die W u r si-
tz e r st e l l u n g in eigene Verwaltung zu nehmen und mietete zu
diesem Zwecke eine eingerichtete Wurstfabrik in Saarbrücken. Mit
diesem Augenblick mußte der Verband auf eine andere Grundlage
gestellt werden. Man setzte sich mit den einzelnen industriellen
Unternehmungen in Verbindung und rief die maßgebenden Per-
sönlichkeiten zu einer Besprechung zusammen. Die einzelnen
Werke, sowie auch die Kgl. Eisenbahn- und Bergwerksdirektionen
verpflichteten sich, je nach der Zahl der Arbeiter eine Garantie-
summe einzuzahlen, welche insgesamt bis heute eine Höhe von
112 850 M. erreicht hat. Außer dem Gesellschaftskapital und dieser
Garantiesumme wurde dem Verbände bei der Kreissparkasse Saar-
brücken ein größerer Kredit eingeräumt, so daß nunmehr die Mög-
lichkeit bestand, den Verband großzügig auszugestalten und auf
eine breitere Grundlage zu stellen. Die dem Verbände an-
geschlossenen Werke mußten sich verpflichten, die vom Verbände
festgesetzten Preise für die einzelnen Wurstsorten zu bezahlen, hin-
gegen dafür Sorge zu tragen, daß geeignete Verkaufsräume auf
den Werken bereitgestellt wurden und die abgelieferten Waren zu
einem erheblich billigeren Preise, unter llbernahme sämtlicher

3*
        <pb n="38" />
        ﻿durch den Verkauf entstehenden Unkosten, an die Arbeiter weiter-
gegeben würden. Im ersten Monat des Bestehens wurden für
rund 38 000 M. Wurstwaren hergestellt und der Umsatz steigerte
sich. nach und nach, seitdem vom Kriegsamte Saarbrücken auch
weitere mittlere und kleinere Betriebe dem Verbände zur Er-
nährung zugewiesen wurden, von Monat zu Monat, bis er endlich
im Dezember 1917 zum ersten Male eine Million erreichte. Ins-
gesamt wurden im Jahre 1917 für rund 5 Millionen Mark Wurst-
und Fleischwaren an die Werke abgegeben. Von vornherein bestand
die Absicht, den Verband nicht zu einem Erwerbsunternehmen
auszubauen, sondern lediglich den Zweck zu erfüllen, die Er-
nährung der Arbeiter zu gewährleisten.

Im Oktober 1916 regte dann der Vorsitzende der Reichs-
fleischstelle nach einer Besichtigung der Anlagen an, man möge
dem Verbände eine K n o ch e n f e t t g e w i n nu n g s - A n -
läge angliedern, um so auch die Fettlieferungen für die Arbeiter
zu verbessern. Dafür war man gezwungen, sich nach geeigneteu
Räumlichkeiten umzusehen, die sich in einer stillstehenden Brauerei
fanden, und da daselbst sich auch zwei vollständige Kühl- und Dampf-
maschinen mit den notwendigen Dampfkesseln vorfanden, faßte
man den Entschluß, in Verbindung mit der Knochenentfettung auch
eine Gefrieranlage zu errichten, um so die Möglichkeit zu
haben, größere Vorräte an Fleisch und Rohmaterialien für den
Sommer zurückzustellen. Die Knochenentfettung allein durch den
Verband zu betreiben, erwies sich als nicht empfehlenswert, da die
auf diese Weise zu erreichenden Knochenmengen nicht ausgereicht
hätten, um die kostspielige Anlage ertragreich zu machen. Ans
diesem Grunde setzte man sich mit der stellvertretenden Inten-
dantur des XXI. Armeekorps in Verbindung und gründete mit
dem Korpsschlachtamt Saarbrücken, welches der stellvertretenden
Intendantur untersteht, eine Knochensettgewinnungs-GLsellschaft
m. b. H. mit einem Kapital von 100 000 M., das zur Hälfte der
Verband, zur anderen Hälfte die stellvertretende Intendantur
übernahmen. Infolge dieses Zusammengehens wurden derartige
Mengen Knochen angeliefert, daß die Knochenentfettung nicht nur
ertragbringend wurde, sondern auch aus den Ergebnissen die sehr
hohen Betriebskosten für das Gefrierhaus zum größten Teile,
gedeckt werden konnten. Den größten Teil der Kosten für die Er-
richtung des Gefrierhauses mutzten die dem Verbände an-
geschlossenen Werke unter Verzicht auf Verzinsung leisten, so daß
auch diese sonst uneinträgliche, kostspielige Anlage nickt ungünstig
auf die weitere Gestaltung des Verbandes einwirkt."
        <pb n="39" />
        ﻿

Bedeutende Anstalten fimb ferner z. B. im rheinischen Land-
kreise Moers entstanden, so Schlachthosbetricb und Gefrier-
anlage, Dörranstalt und Kraftstrohanlage. Sowohl zur Finan-
zierung wie zur Leitung ist die „Kreis Mocrser-Lebensmittel-
Gesellschaft" herangezogen worden.

Aus dem östlichen Industriegebiete mag das Kreislager °
Haus in Waldenburg (O./Schl.) erwähnt werden, einem
Kreise, der stark industrielle Bevölkerung, dabei durch die
gebirgige Beschaffenheit des Bodens 'besondere Schwierigkeiten
in der Versorgung hat. „Die Gemeinden", so heißt cs in
einem Berichte, „mußten häufig mehrmals in der Woche
wegen verhältnismäßig kleiner Mengen Lebensmittel Gespanne
nach Waldenburg schicken. Konnten sie das nicht, dann mußte
die Ware bei den Spediteuren eingelagert werden, wodurch
wieder erhebliche Kosten erwuchsen. Weitere Verluste ent-
standen dadurch, daß Beanstandungen seitens der Gemeinden
wegen Untergewichts usw. oft so spät erfolgten, daß die Waren
nicht mehr an die Verlader weitergegeben werden konnten.
Hinzu kommt noch Mangel an Gespannen. Schließlich entstanden
durch die jetzt allgemein schlechte Beschaffenheit der Verpackung
zum Teil erhebliche Verluste an Waren. Um diesen Übelständen
abzuhelfen, hat der Kreis ein Lagerhaus errichtet. Dieses steht
durch Anschlußgleis mit dem Bahnhof in Verbindung, so daß die
Eisenbahnwagen bis an die Rampe des Lagerraumes rollen. Das
Kreislagerhaus steht unter der Leitung eines kaufmännisch vor-
gebildeten Beamten. Sämtliche ankommenden Waren werden ans
Gewicht und Beschaffenheit fachmännisch geprüft, gegebenenfalls
unter Hinzuziehung von kaufmännischen Sachverständigen. Fehler-
hafte Verpackungen, z. B. zerrissene Säcke, zerbrochene Kisten,
werden ausgebessert, so daß der Versandverlust nach Möglichkeit
eingeschränkt wind. Die ankommenden Waren werden solange an-
gesanimelt, bis die Verteilung eines ganzen Monatsbedarfs an die
Verbrauchsgemeinden des Kreises auf einmal erfolgen kann.
Ferner ermöglicht das Kreislagerhaus für besonders schwierige
Zeiten Reserven anzusammeln, was bisher auf fremden Lägern
mit großen Schwierigkeiten, Kosten und Verlusten verknüpft war."

Schließlich dürfen aus der Fülle wirtschaftlicher Betätigung
die neuerdings vielfach errichteten Kraft st roh anlagen der
Landkreise nicht unerwähnt bleiben. So haben die Kreise Biele-
feld, Herford, Insterburg, Schaumburg, Pr. Holland und Minden
eigene Anlagen errichtet, in Neurode besteht die Anlage einer Ge-
nossenschaft ui. b, H„ an der neben Landwirten der Kreis be-
        <pb n="40" />
        ﻿teiligt ist. Die Kreise Fritzlar uird Melsungen sind Genossen an
dem in Fritzlar errichteten Kraftfutterwerk e. G. m. b. H. Ander-
wärts haben die Kreise private Anlagen unterstützt. Leider hat
allerdings die karge Strohernte im Jahre 1917/18 die Aus-
schließung von Stroh nur in sehr beschränktem Umfange gestattet.

Die vorstehende Zusammenstellung ist nichts weniger als er-
schöpfend. Insbesondere haben auch -auf rein land - und
Vieh wirtschaftlichen: Gebiete viele Landkreise aus Anlaß
des Krieges wirtschaftliche Betätigungen entfaltet. Hierher gehört
auch die Übernahme der Bewirtschaftung von ver-
nachlässigten Grundstücken durch den Kreis. Erwähnt werden soll
noch eine Betätigung mancher Kreise, die zwar nicht als eigentlicher
Kriegsbetrieb angesehen werden kann, aber doch besondere Be-
deutung für die Kriegswirtschaft besitzt und durch den Krieg einen
starken Ansporn erhalten hat. Es handelt sich um die Förderung des
Gemüsebaues. Hier kommen vor allem einige westliche, ins-
besondere rheinische Kreise in Betracht, deren Verwaltungen dir
Organisation des Gemüsebaues selbst in die Hand genommen
haben. Genannt seien die Kreise Bonn-Land und Gelder n.
Im letzteren Kreise sind 3100 Gemüsebauern durch den Kreis zu
einem Verbände zusammengeschlossen worden, dem „Verbände
Niederrheinischer Obst- und Gartenbauvereine im Kreise Geldern".
Der Verband umfaßt 23 örtliche Gemüse- und Obstbauvereine. Er
stellt eine Organisation zur Förderung des Gemüsebaues und Ab-
satzes unter Benutzung der Vorbilder des holländischen Nachbar-
landes dar und unterhält auch eine Lehranstalt für Gemüsebau.
Auch die Kreise Moers und Kempen sind an letzterer Anstalt be-
teiligt. Die Tätigkeit des Kreisverbandes wird durch folgende
Stichworte veranschaulicht: „Ansiedelung holländischer Fachleute
zur Unterhaltung gemüsegärtnerischer Musterbetriebe in den an-
geschlossenen Ortsvereinen, Errichtung von Verkaufshallen zur Ver-
steigerung der Erzeugnisse aller Vereins- bzw. Verbandsmitglieder
in Straelen, Schaffung einer Werkstätte zur Herstellung von Ver-
packungsmaterial für den Gemüseversand der Mitglieder, Ein-
richtung einer Kohlscheune zur Überwinterung von Frischgemüse,
Erbauung von Warm- und Kalthäusern für Treibgemüsebau, An-
schaffung einer großen Zahl von Frühbeetfenstern für Pflanzen-
und Frühgemüsezucht, Bewirtschaftung eines zurzeit rund 150
Morgen umfassenden Verbands-Musterbetriebes für Feldgemüse-
bau mit eigener Personal- und Gespannhaltung, Anschluß aller
Kreisgemeinden an den Verband durch Gründung von Gemüsebau-
vereinen daselbst."
        <pb n="41" />
        ﻿V.	Besondere Einrichtungen zur Förderung der Erzeugung
und Ablieferung.

Mit der Schaffung von Einrichtungen allein ist natürlich noch
nicht viel gewonnen. Das schwerere Stiick Arbeit folgt nach: die
D u r ch f ii h r u n g der wirtschaftlichen Aufgaben auf ihrer Grund-
lage. Es nruß insbesondere auf die aufreibende, vielfach unerfreu-
liche Arbeit wenigstens hingewiesen werden, die der Landrat und
seine Gehilfen zur Feststellung und Abschätzung der Vorräte, zur
Überwachung der Selbstversorger und Mühlen zu leisten haben,
desgleichen aus die eigentliche Durchführung der Erfassung der
Erzeugnisse. Endlich das vielbesprochene Gebiet der „Förde-
rung der Erzeugung!" In letzterer Beziehung sind be-
sondere Aufgaben den „K r i e g s w i r t s ch a f t s st e l I e n" auf-
erlegt worden, den in den Kreisen vom Kriegsamte neu er-
richteten, militärischer Organisation eingegliederten Be-
hörden, deren Vorsitzender der Landrat ist. Sie sind zwar keine
„Einrichtungen des Kreises", aber es versteht sich von selbst, daß,
wie schon der Landrat ihr Leiter ist, so auch ihre Mitglieder vor
allem diejenigen Persönlichkeiten find, deren sachverständiger Mit-
arbeit sich die Kreisverwaltung auch sonst in den verschiedenen
Kommissionen, Abteilungen usw. bedient. Die Kriegswirtschafts-
stellen lassen sich weder nach ihrer Zusammensetzung noch nach ihrer
Tätigkeit aus dem Rahmen der übrigen Kreisbetätigung aus-
sondern, sie müssen daher hier wenigstens erwähnt werden. Wie eng
sie vielfach mit dem übrigen Kriegsverwaltungskörper verwachsen
sind, wird aus der folgenden Darstellung des letzten Verwaltungs-
berichts des Kreises sondern ersichtlich: „Die Kriegswirtschafts-
stelle ist, am 2. Januar 1917 eingerichtet, das jüngste Glied in der
Kette der Wirtschaftsabteilungen, deren Schaffung der Kriegs-
zustand gebot. Anfänglich nur als Stelle zur Überwachung der
Durchführung aller Kriegsmaßnahmen gedacht, ist ihre Tätigkeit
jetzt zu einer außerordentlich vielseitigen angewachsen. Der Ab-
schätzung und Nachprüfung der Ernte-Ergebnisse wurde oe-
sondere Aufmerksamkeit gewidmet. Fiir die im Kreise vorhandenen
Dreschmaschinen und Motorpslüge wurde eine Zentrale ge-
schaffen. Eine wesentliche Arbeitslast wuchs durch die Führung der
von der Neichsgetreidestelle angeordneten W i r t s ch a f i s -
karten. Die diesbezügliche Kontrolle erstreckt sich auf etwa 6900
Wirtschafts- und monatlich 10 000 Mahlkarten. Die Regelung der
Benzolverteilung wurde der Kriegswirtschaftsstelle gemäß
Anordnung der Inspektion für das Kraftfahrwesen übertragen.
        <pb n="42" />
        ﻿40

An 'biß verschiedenen landwirtschaftlichen Verbraucher konnten
in den Monaten August bis Dezember 1917 81 852 kg Benzol
zur Verteilung gelangen. Zur Linderung des großen Bedarfs an
Arbeitspferden wurden den Landwirten des Kreises Ton-
dern 215 Militärpferde leihweise zur Verfügung gestellt. Be-
sonders war die Kriegswirtschaftsstclle auch für Hcranschaffung
landwirtschaftlicher Maschinen tätig. Aus den besetzten Ge-
bieten und durch den freien Handel konnten der Landwirtschaft
177 Maschinen zugeführt werden. An Hanfbindegarn wurden
1180 kg abgegeben. Die Petroleumverteilung gestaltete
sich angesichts der geringen Überweisung der zuständigen Stellen
äußerst schwierig. Im ganzen wurden dem Kreis von Mitte Sep-
tember bis Ende Dezember ungefähr 100 000 Liter zugeteilt. Durch
teilweise Entziehung des Petroleums in Gemeinden mit Gas oder
elektrischem Licht und durch Überweisung der entsprechenden
Mengen an bedürftige Teile des Kreises wurde die Beleuchtungs-
not wenigstens einigermaßen behoben. Der dringende Bedarf der
Landwirtschaft awTeer und Zement wurde durch beantragte
und genehmigte Überweisungen seitens der betreffenden Reichs-
stellen gemildert. Die Kohlenversorgung ist durch Ein-
führung von Kohlcnkarten einer durchgreifenden Regelung unter-
zogen. Durch Bestellung auswärtiger Vertreter des Kreises, deren
Tätigkeit in Heranschaffung von Brennmaterialien besteht, sowie
durch eigene Bemühungen der Kriegswirtschaftsstelle konnte eine
wesentliche Besserung der Kohlenversorgung gegenüber dem Vor-
jahre erreicht werden. Obwohl die Beschaffung der Kohlen an sich
nach den maßgeblichen Bestimmungen nicht Sache der Kriegs-
wirtschaftsstelle ist, hat sie sich zur Beseitigung der bestehenden
Schwierigkeiten dieser mühevollen Aufgabe unterzogen. Durch
den der Kriegswirtschaftsstelle angegliederten Kreis-Arbeits-
nachweis wurden im Sommerhalbjahr monatlich durchschnitt-
lich 50 Personen beiderlei Geschlechts vermittelt. Die Hilfsdienst-
Meldestelle konnte in den meisten Fällen die angeforderten Militär-
personen durch Hilfsdienstpflichtige ersetzen."

Um die Bemühungen der Kriegswirtschaftsstellen, an Lebens-
mitteln und Futtermitteln das aus dem Kreise herauszuholen, was
irgend möglich ist, zu unterstützen, und um die Bevölkerung auf-
zuklären und anzuspornen, hoben die Kreisverwaltungen durchweg
ein Netz von Hilfseinrichtungen geschaffen, die unter
den verschiedensten Bezeichnungen als Unterbau auf diesem Ge-
biete ■ dienen. Hierher gehören die „vereideten Kriegs-
h i l f s k o m m i s s i o n e n", die Kommissionen zur Unterstützung
        <pb n="43" />
        ﻿41

bet kriegswirtschaftlichen Maßnahmen, die landwirtschaftlichen
Kommissionen, Ortsausschüsse, die Bezirksleiter usw.

Alle sind insbesondere dazu bestimmt, die G e m e i n d e v o r -
steh er bei der Durchführung der Kreismaßnah-men zu unter-
stütze n. So heißt es in einem Merkblatt des Kreises Burg-
darf, das eingehende Anweisungen für die Kommissionen ent-
hält: „In unseren Landgemeinden wird die Verwaltung bekannt-
lich von dem Gemeindevorsteher allein geführt. Er ist nicht
Berufsbeamter, der nur im Dienste der Gemeinde tätig sein kann
und dafür auskömmlich bezahlt wird, sondern er ist Ehrenbeamter
und erhält in vielen Gemeinden kaum soviel Entgelt, daß er davon
seine baren Auslagen und eine Hülfe für seinen Landwirtschafts-
betrieb bestreiten kann. Er muß seinen eigenen Betrieb nicht nur
im Interesse seiner Familie, sondern auch im Interesse der All-
gemeinheit, zur Sicherung der Volksernährung fortführen. Er
kann sich also nicht ausschließlich der Gemeindeverwaltung widmen.
Aber selbst wenn er das könnte, reichte seine Arbeitskraft allein
doch nicht aus, um alle ihm obliegenden Pflichten rechtzeitig und
so gründlich und sorgfältig zu erfüllen, wie es zur ordnungs-
mäßigen Durchführung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen er-
forderlich ist. Deshalb müssen ihm aus der Mitte der Gemeinde-
mitglieder Hilfskräfte beigegcben werden, die in richtiger Er-
kenntnis des Ernstes unserer wirtschaftlichen Lage gern und freudig
ihre Arbeitskraft in den Dienst der Gemeinde, der Allgemeinheit
stellen, um mitzuarbeiten zu dem einen Ziele: Durchhalten bis
zum glücklichen siegreichen Ende! In erster Linie kommt die frei-
willige Bereiterklärung zur Mitarbeit in Betracht, und hierbei wird
es sich zeigen, ob die Gemeinde genug gemeinnützige Mitglieder
hat, die es dazu drängt, zu helfen und zu nützen, soviel in ihren
Kräften steht. Wo es bedauerlicherweise an Bereitwilligen in der
Gemeinde fehlen sollte, wird die Gemeindevertretung (Gemeinde-
versammlung, Gemeindeausschuß) zur Wahl schreiten müssen.
Jedes Gemeindemitglied hat die Pflicht, die Wahl anzunehmen
und in der Kommission tätig zu sein, denn es handelt sich um ein
Amt in der Gemeindeverwaltung. Wer sich weigert, dem Vater-
lande diesen Dienst zu leisten, kann für die Dauer seiner Weigerung
vom Stimmrecht in der Gemeinde ausgeschlossen, auch bis zu einem
Viertel stärker zu den Gemeindelasten herangezogen werden als die
übrigen Gemeindeangehörigen. Die Zahl der Kommissions-
mitglieder ist von der Größe der Gemeinde abhängig. ES ist
wünschenswert, die Zahl nicht zu klein zu wählen, damit Unteraus-
schüsse für besondere Aufgaben auS ihnen gebildet werden können."
        <pb n="44" />
        ﻿Auf einem Einzelgebiet gibt die Anweisung des Kreisans-
schusses Kumm i n vom August 1917 ein anschauliches Bild von
der Tätigkeit solcher Kommissionen; sie sei deshalb im Folgenden
wiedergegeben: „Um in der Milch- und Fettversorgung eine den
Bedürfnissen entsprechende Kontrolle zu haben, namentlich aber
um den Anordnungen der dieserhalb von den vorgeordneten Be-
hörden gegebenen Anordnungen entsprechen, gleichzeitig aber auch
Härten gegenüber den Liefernngsverpflichteten nach Möglichkeit
ausschließen zu können, haben wir uns veranlaßt gesehen, mit
unserem Schreiben vom 21. Mai Kommissionen ins Leben zu
rufen. Wenn nun in unserem vorgenannten Schreiben einstweilen
die Obliegenheiten der Kommissionen noch im weiten Rahmen ge-
kennzeichnet sind, so kommen wir heute.dazu, auf Grund der in der
Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen genauere Angaben für die
Tätigkeit derselben zu machen. Im allgemeinen muß vorweg er-
wähnt werden, daß die Kommissionen ein Bindeglied zwischen den
Lieferungsverpflichteten und den von uns zur Durchführung der
höheren Orts angegebenen Weisungen und Anordnungen ge-
schaffenen Einrichtungen und schließlich für uns eine beratende und
unsere Tätigkeit unterstützende Stelle sein sollen. Die Inanspruch-
nahme der Kommissionen unsererseits wird auf allen Gebieten
der kriegswirtschaftlichen Lebensmittel- usw. Versorgung da statt-
finden, wo uns deren Vermittlung und Unterstützung geboten er-
scheint. In erster Linie und als Hauptaufgabe kommt aber die
Milch-, Fett- und Eierversorgung in Betracht. Wir vertrauen
daher auf eine rege und die Bestrebungen fördernde Mitarbeit,
die sich namentlich auf persönliche Einwirkling und Belehrungen
zu erstrecken hat. Im besonderen liegt den Kommissionen fol-
gendes ob:

Milch - und F e t t v e r s o r g u n g: 1. Überwachung der
Kuhhaltungen, welche ihre Milch oder Sahne nicht an eine Molkerei
liefern und diesseits auf deren Antrag mit der Verpflichtung hier-
von befreit sind, für jede Kuh und jede Woche möglichst mindestens
zwei Pfund Butter an die Sammelstelle abzuliefern. Dabei muß
die abzuliefernde Butter sich in sauberem und einwandfreiem Zu-
stande befinden, auch mit vollem Gewicht zur Ablieferung kommen.
Wenn dieser Pflicht nicht genügt wind und nicht ganz besondere
Gründe die Butterablieferung in der vorgeschriebenen Menge un-
möglich machen, ist die sofortige Entziehung dieser Begünstigung
und die Milchabliefernng an eine Molkerei geboten. Ferner sind
Zwangsmaßnahmen, wie Verschließung der Zentrifugen und
Buttermaschinen, in Erwägling zu nehmen.
        <pb n="45" />
        ﻿2.	Überwachung derjengen Kuhhaltcr, welche zur Milch- oder
Sahnelieferung an eine Molkerei verpflichtet sind, derart/ das; die
gesamte Milch, nach Abzug des Bedarfs für den eigenen Haushalt
auch zur Ablieferung gelangt. Dabei ist auf die Verwendung
sauberer und einwandfreier Gefäße zu achten.

3.	Überwachung, daß ein Verfüttern von Vollmilch an Kälber
und Schweine, die über sechs Wochen alt sind, nicht stattfindet.
Ferner ist es zur Hebung der Butterversorgung dringend erwünscht,
daß eine Einschränkung der Vollmilchverfütterung an Zuchtkälber
in der Weise stattfindet, daß sie etwa nach zwei bis drei Wochen
einen Zusatz von Magermilch erhalten.

4.	Überwachung der Butter-Verkaufs- und -Sammelstellen
derart, daß die Ablieferungen von Butter in ordnungsmäßiger,
sauberer und ungestörter Weise vor sich gehen, namentlich darin,
daß die mit diesen Stellen beauftragten Personen ihre Pflicht auch
gegenüber den Abnehmern erfüllen.

5.	Überwachung, daß seitens der Selbstversorger und Ver-
sorgungsberechtigten nicht mehr Voll- und Magermilch in Ver-
brauch genommen wird, als zur menschlichen Nahrung unbedingt
nötig ist, und daß sich der Verbrauch streng nach der Anordnung
über den Verkehr und Verbrauch von Milch und deren Erzeugnissen
richtet."

Der Kreis Herford stellt die Aufgaben der landwirtschaft-
lichen Kommissionen und der Bezirksleiter folgendermaßen dar:
„Die Bezirksleitcr sind für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung
der ihnen unterstellten Betriebe verantwortlich. Sie haben deshalb
hohe wirtschaftliche und vaterländische Aufgaben zu erfüllen. Wie
können sie diesen für die Frühjahrsbestellung gerecht
werden?

Verfahren. Die Bezirksleiter haben sämtliche ihnen über-
wiesenen Betriebe bis zum 16. Februar selbst durchzugehen, um
sich zu überzeugen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen ihrer-
seits nötig ist. Um ein Handinhandar'beiten der Bezirksleiter zu
ermöglichen, müssen sie nach Bedarf, mindestens im Anschluß an
jede Gemeindeversammlung, unter dem Vorsitz des Gemeinde-
vorstehers zusammentreten und über die in der Gemeinde zu
treffenden Maßnahmen beschließen.

Ziel. Das Ziel der Bezirksleiter mich sein, daß in dem ihnen
zugewiesenen Bezirke die Frühjahrsbestellung unter allen Um-
ständen sichergestellt wird.

Aufgaben. Die erste Aufgabe ist, für jeden landwirtschaft-
lichen Betrieb zu ermitteln, ob und wie die Frühjahrsbestellung
        <pb n="46" />
        ﻿II

gesichert ist. Sämtliche Betriebe der Gemeinde oder Bauernschaft
sind der Reihe nach in der Sitzung durchzusprechen. Vor allem
wind Hilfe dort nötig sein, wo alleinstehende Frauen Wirtschaften
oder wo es an sachgemäßer Beratung fehlt. Fruchtfolge, Düngung
und Beschaffung von Saatgut sind besonders zu berücksichtigen.
Die Bezirksleiter, wenn sie selbst Hilfe nicht bringen können, haben
zu überlegen und zu bestimmen, wer von Len Nachbarn die Ar-
beiten auf dem Acker ausführen kann. Wenn die Kräfte auf einer
Besitzung nicht ausreichen, muß für wechselseitige Hilfe der Nach-
barn gesorgt werden. Sich etwa zeigende Mißstände sind sobald
wie möglich der Kriegswirtschastsstelle mitzuteilen; diese wird nach
Kräften für Abhilfe sorgen.

Druckmittel. In denjenigen Fällen, in denen von seiten
der Betriebsinhaber Schwierigkeiten entstehen, ist als äußerstes
Mittel anzudrohen, die Nutzung der Grundstücke dem Kreise zu
übertragen. Auch, können diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe,
die mangelhaft geleitet sind, so daß ihre Erträgnisse wesentlich
hinter demjenigen zurückbleiben, was sie aufbringen könnten,
unter besondere Beaufsichtigung genommen werden. Diese ist von
den Herren Amtmännern auszuüben, welche sich dabei der örtlichen
Mitglieder der Kriegswirtschaftsstelle als ihrer Organe zu be-
dienen haben. Von jedem Falle ist der Kriegswirtschaftsstelle Mit-
teilung zu machen.

Zwangsmittel für r e st l o s e B e st e 11 u n g. In den-
jenigen Fällen, in denen ein Landwirt die Bestellung seiner
Ländereien nicht restlos bewirken kann oder will, ist wie folgt zu
verfahren: Der Vorsteher fordert ihn mündlich oder schriftlich auf,
den Nachweis zu erbringen, daß er die Bestellung ordnungsmäßig
durchführen werde. Für diejenigen Grundstiicke, für die er diesen
Nachweis nicht erbringt, wird von seiten des Kreises dem be-
treffenden La-ndwirte die Nutzung bis zur Ernte 1918 entzogen
werden. Der Vorsteher hat unter Zuziehung des Bezirksleiters
die Grundstiicke, wenn angängig, zu verpachten, nachdem hierzu die
Erlaubnis vom Kreise gegeben ist. Nur wenn keine Verpachtung
möglich ist, hat der Vorsteher anzuordnen, daß der Bezirksleiter
die Grundstücke bestellen und abernten läßt und die Ernte ver-
wertet. Über Einnahme und Ausgabe hat der Bezirksleitcr Rech-
nung zu fiihren und zu legen; ihm stehen 5 v. H. der Roheinnahinen
aus der Ernte als Vergütung für die Mühewaltung zir; den Rest
erhält der Besitzer.

Überwachung der Nachbarhilfe. Wichtig ist, daß
die Bezirksleiter auch überwachen, daß diejenigen, welche nicht nur
        <pb n="47" />
        ﻿45

mit Rücksicht auf ihre eigenen Angelegenheiten, sondern auch
anderer Hilfe wegen reklamiert oder beurlaubt sind, der ihnen auf-
erlegten Nachbarhilfe auch tatsächlich in vollem Maße nach-
kommen; die Säumigen sind ohne Rücksicht der Kriegswirtschafts-
stelle mitzuteilen.

Beschaffung von Betriebsmitteln. Vermehrter
Anbau von Kartoffeln ist dringend anzuraten. An Saat-
kartoffeln wird aller Voraussicht nach ein Mangel nicht eintreten,
selbst wenn der Kartoffelbau 1918 vermehrt wird. Die Kartoffel
hat sich als Retter im Kriege erwiesen, indem sie die wesentlichste
Grundlage für die menschliche Ernährung bildete. Auf den Morgen
gerechnet bringt die Ernte an Kartoffeln mehr Nahrungsstoffe als
die anderer Früchte, die an ihrer Stelle gebaut werden, wie z. B,
Hafer. Über die Düngungsschwierigkeiten für die Kartoffeln wird
man hinwegkommen. Man muß den für die Kartoffeln nötigen
Stalldünger je nach den Umständen strecken, um mehr Land düngen
zu können. Es ist Aussicht vorhanden, im Frühjahr 300 bis
400 Zentner Madrows Industrie, erste Aussaat, aus dem Osten
für den Kreis zu erhalten. Meldungen für deren Bezug sind an
den Kreisausschuß, Abteilung Kriegswirtschaft, zu richten.

Der Kreis hat kleine Mengen von Hafer und Sommer-
gerste für Saatzwecke beschafft. Die Beschaffung von Acker-
bohnen ist in die Wege geleitet. Da es sich hier aber mir um kleine
Mengen handelt, muß jeder bedacht sein, sich das nötige Saatgut
selber zu beschaffen. Mischfaaten von Bohnen und Hafer bringen
mehr und sicherer im Ertrag als Bohnen oder Hafer allein.

Um Wicken wird der Kreis sich wie im Vorjahre bemühen.
Serradellasaat wird, wegen der Mißernte im vorigen Jahre,
schwer zu haben sein; wer sie braucht, muß sie sich bald beschaffen.
Für den Zwifchenfruchtbau wird auch auf Inkarnatklee und
G e l b k l e e hingewiesen. Der Spörgel, der für diesen Zweck auch
vielfach empfohlen wird, ist nnr ein minderwertiger Notbehelf.
Für die Beschaffung von Rotklee und Wcißklee muß jeder
rechtzeitig selbst sorgen.

Auf den Anbau von Flachs soll hier besonders empfehlend
hingewiesen werden. Wer Flachs anbaut, sichert sich zunächst rund
33 Pfund Stickstoffdünger für den Morgen. Der Preis für den
Leinsamen ist auf 37 M. für den Zentner festgesetzt. Der rohe
Stengelflachs wird im Durchschnitt mit 15 M. für den Zentner
abgenommen. (Mindestpreis 11 M., Höchstpreis 16 M.) Röst-
flachs wird im Durchschnitt mit 22,50 M. für den Zentner
bezahlt (Mindestpreis 18 M., Höchstpreis 26 M.) Der Flachs-

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anbauer kann von seiner Ernte an Samen 10,60 Zentner für
sich behalten und in seiner Wirtschaft verwenden. Durch Aus-
stellung einer Bescheinigung seitens der Ortsbehörde wird ihm die
Erlaubnis zum Schlagen auf einer mit Wasserkraft arbeitenden
Ölmühle erteilt. Die abfallenden Ölkuchen verbleiben gleichfalls
der eigenen Wirtschaft. Der Flachs selbst muß zwar restlos ab-
geliefert werden, doch werden auf Antrag dem Flachsanbauer
Brechflachs, Garn, Seilerwaren oder Leinwand — je nach Wahl —
für noch festzusetzende Preise zurückgeliefert. Bei Abgabe von
24 Zentner Strohflachs — der Ernte von etwa einem Morgen —
werden z. B. zurückgeliefert: 32 Pfund Knickwerg oder 14 Pfund
Werggarn oder 14 Pfund Leinenstricke (das sind rund 80 Meter)
oder 12 Pfund gebleichte Leinwand oder 14 Pfund Drillich (das
sind rund 20 Meter in normaler Breite). Der Anbauer von Flachs
sichert sich weiter ein Bezugsrecht auf Bindegarn. Man kann damit
rechnen, daß für 1 Morgen Flachs rund 12 Pfund Bindegarn
zurückgeliefert werden. Diese Menge reicht hin, um 7 bis 8 Morgen
Getreide aufzubinden. So bringt der Anbau von Lein, mit dem
der Landwirt im Kreise wohlvertraut ist, mancherlei wirtschaftliche
Vorteile; er ist deshalb, wo es die Verhältnisse gestatten, sehr zu
empfehlen. Den Gemeindevorstehern sind Listen zur Anmeldung
für den Flachsbau zugestellt. Die Verteilung des Saatleins, der
von der Kriegs-Flachsbau-Gesellschaft geliefert wird, wird, wie im
Vorjahre, durch das Kornhaus Herford geschehen. Der Preis für
1 Zentner Saatlcin mit einer Gewähr von 97 v. H. Reinheit und
75 v. H. Keimfähigkeit beträgt 37 M. für den Zentner.

Weiter wird auf den Anbau von Sommerraps und
Sommerrübsen zur Linderung der Fettnot -dringend hin-
gewiesen. Auch Mohn über Möhren ist anzuraten.

Sofortige Eindeckung -mit G e m ü s e s ä m e r e i e n ist
dringend zu empfehlen. Bei der Knappheit und den hohen Kosten
für die Sämereien Weißkohl, Rotkohl, Wirsing und Kohlrabi ist es
unwirtschaftlich und kostspielig, wenn der einzelne Kleingarten-
besitzer Samen kauft und aussät. Es gehen dabei immer kleine
Mengen ungenutzt verloren, die teuer bezahlt worden sind und
anderswo fruchtbar hätten verwendet werden können. Deshalb ist
es notwendig, daß die Kleingartenbesitzer ihren Bedarf an Gemüse-
pflanzen nicht selbst heranziehen, sondern ihn von geeigneten
Gärtnereien oder sonstigen Pflanzenzüchtern kaufen. Ratsam wird
es -aber sein, den Bedarf recht frühzeitig bei den betreffenden
Gärtnern und Landwirten anzumelden, damit diese einen Überblick
haben, wieviel Pflanzen sie heranziehen müssen.
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Ganz unmöglich ist es, sich für die Bestellung int Frühjahr
mit den gleichen Mengen an K u n st dünger wie sonst ein-
zudecken. Es wird Kunstdünger an die Bezieher nur anteilsmäßig
nach denjenigen Mengen abgegeben, die im. Jahre 1914 für die
Wirtschaft gekauft wurden. Man bestelle schleunigst Kunstdünger
bei den bisherigen Lieferern. Stickstoffdünger ist nicht
genug da. Ammoniak und Kalkstickstoff fehlen. Wo Kalkstickstoff
vorhanden sein sollte, ist zu empfehlen, ihn zur Hederichvertilgung
im Hafer niit zu verwenden (rund einen halben Zentner auf den
Morgen nach Aufgang des Hederich als Kopfdüngung). Von feiten
des Kreises kann Stickstoffdünger nicht besorgt werden; ebenso ist
auch nicht damit zu rechnen, daß der Kreis wie im Vorjahre Misch-
dünger für Kartoffeln zur Verteilung bringen kann. Mit
Thomasmehl wird man sich zur Not eindecken können. Zu
warnen ist vor einem minderwertigen Thomasmehl mit nur etwa
2 v. H. Phosphorsäure, das jetzt vielfach in den Handel kommt.
Reine S u p e r p h o s p h a t e sind nicht zu haben; Ammoniak-
superphosphat ist ebenfalls nur in unwesentlichen Mengen vor-
handen. Von Knochenmehlfabriken ist Knochenmehl mit etwa
1 v. H. Stickstoff und 30 bis 40 v. H. Phosphorsäure zu beziehen
und kann zur Düngung sehr empfohlen werden. Mit dem not-
wendigen Kainit decke man sich umgehend ein. Gereinigte .Kali-
salze mit 20 bis 40 v. H. Gehalt können gegenwärtig nicht ge-
liefert werden. Dagegen ist noch Chlorkalk mit etwa 62 v. H..
Kali zur Verfügung. Dieser Kalidünger ist besorrders zu
empfehlen. Anwendung 2 bis 4 Wochen vor der Bestellung. Ein
Zentner Chlorkali ersetzt vier Zentner Kainit. Das Kornhaus
Herford ist mit den verschiedenen Kalidüngern gut versehen. Auch
an die Anwendung von Kalk sei hier noch besonders erinnert:
10 Zentner Ätzkalk oder 20 bis 30 Zentner Kalkinergel auf den
Morgen.

Bei deni großen Mangel an Kunstdünger ist auf die sorg-
fältigste Aufbewahrung und Pflege des Stalldüngers ganz
besonders zu achten.

An menschlichen Arbeitskräften wird es im Früh-
jahr schr mangeln. Für die B e u r l a u b u n g von Soldaten für
die Bestellung sind die besonderen Bestimmungen noch nicht ge-
troffen; wahrscheinlich kommen aber nur Beurlaubungen aus
Garnisonen, Genesungskompanien, Lazaretten und aus der
Etappe, nicht aus der Front in Betracht. Ob auf erhöhte Zu-
weisung von Kriegsgefangenen für die landwirtschaftlichen
Arbeiten zu rechnen sein wird, ist noch ungewiß. Deshalb überlege
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        ﻿jeder rechtzeitig, wieviel Hilfe er braucht, und auf welchem Wege
er sich am besten die notwendigen Arbeitskräfte besorgt. Gegen
eine Beschäftigung von Jungmannen haben sich die Landwirte
im Kreise bisher ablehnend verhalten; immerhin ist zu prüfen, ob
diese nicht gebraucht werden können. Die Schuljugend wird
aber wieder in passender Weise herangezogen werden müssen. Für
Beurlaubung der älteren Schüler von der Schule und für Ver-
längerung der Ferien wird Sorge getragen werden, wenn dies
nötig wird. Die Tätigkeit der Schuljugend zur Unkrautvertilgung
hat sich im vorigen Jahre sehr bewährt, wo sie in tatkräftigem,
Zusammenwirken von Lehrern und Vorstehern richtig geleitet
wurde. Auf die Mitarbeit der Lehrer darf bei diesem Werke, das
angesichts der Lage unserer Volksernährung und ihrer Bedeutung
für den Ausgang des,Krieges von höchster vaterländischer Wichtig-
keit ist, fest gerechnet werden.

Des weiteren ist es notwendig, daß für jeden Gemeinde-
bezirk Stellmacher, Schmiede, Tischler und sonstige Handwerker, die
zur Instandhaltung von Maschinen und Geräten not-
wendig sind, in genügender Zahl vorhanden sind; erforderlichen-
falls sind geeignete Personen durch die Kriegswirtschaftsstelle zu
reklamiereu. Die Maschinen und Geräte müssen schon jetzt instand-
gesetzt werden.

Anträge der Landwirte auf militärische Gestellung von Leih-
Pferden und Pferdeführern sind an die Kriegswirtschafts-
stelle zu richten, die nach Prüfung die erforderliche Zahl von
Pferden und Mannschaften von dem stellvertretenden General-
kommando anfordert. Die Dringlichkeit der Gesuche muß von der
Kriegswirtschaftsstelle anerkannt sein. Auf jeden Fall hat der
Landwirt mit erhöhten Unkosten bei Stellung von Leihpferden zu
rechnen. Es sind für den Tag — auch Sonntags — für das Pferd
je eine Mark zu vergüten; an die Mannschaften ist ein täglicher
Lohn von einer Mark auszuzahlen. Eine weitere Zulage darf von
den Mannschaften nicht gefordert werden, doch ist sie dem freien
Ermessen der Arbeitgeber anheimzustellen. Mannschaften und
Pferde sind außerdem von dem Arbeitgeber kostenlos unter-
zubringen und voll zu verpflegen. Erholungsbedürftige Pferde
gibt jedenfalls die Heeresverwaltung durch die Landwirtjchafts-
kammer unter Vermittlung der Kriegswirtschaftsstelle ab, und
zwar ohne Bezahlung gegen Futter und Pflege. Bei einer Ge-
wichtszunahme des Pferdes erhält der Landwirt bei der Abgabe
2 M. für das Kilogramm Mehrgewicht. Dem Landwirt werden
diese Pferde bis nach Beendigung der Frühjahrsbestellung be-
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lassen. Bisher sind durch die Kriegswirtschaftsstelle für den Kreis
39 solcher Pferde beantragt.

Der wechselseitigen Gespann Hilfe muß für die
Frühjahrsbestellung besondere Aufmerksamkeit von seiten der Be-
zirksleiter geschenkt werden.

Die Sicherstellung der Volksernährung ist jetzt die erste Pflicht
der Landwirtschaft. Trotz aller Schwierigkeiten muß es gelingen,
im Kreise auch die vierte F r ü h j a h r sb e st e l I u n g in der
Kriegszeit so zu gestalten, daß sie dem Vaterlande zum Segen
gereicht."

Diese Anweisung ist geeignet, die Vielseitigkeit des
Gebiets zu veranschaulichen, dem die Kreisverwaltung jetzt im
Kriege ihre Aufmerksamkeit zuwenden muß.

AIs letzte der „Einrichtungen" möge erwähnt werden, daß
eine Reihe von Kreisverwaltungen dazu übergegangen ist, die
Kreiseingcsessenen durch besondere Veröffentlichun-
gen. regelmäßig erscheinende „Kriegswirtschaftliche Nachrichten"
oder dergleichen, aus dem Laufenden zu halten. Die Fülle der Ver-
ordnungen ist so groß. daß der einzelne Landwirt sie nicht mehr
selbst zu entwirren vermag. Ein derartiges Nachrichtenblatt, das
das Wichtigste herausschält, an die Pflichten des Tages erinnert,
hier und da auch schwer verständlich erscheinende Maßnahmen er-
klärt und überhaupt eine aufklärende und mahnende Tätigkeit
ausübt, hat sich als ein zweckmäßiges Mittel bewährt.

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Druck von A. Sehdel 6c Cle. G. m.b. H., Berlin SW oi.

S&gt;e:;t 40.

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        ﻿the scale towards document

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in

s| Überwachung üerjengen Kuhhaltcr, welche zur Milch- oder
-lieferung an eine Molkerei verpflichtet sind, derart, daß die
te Milch, nach Abzug des Bedarfs für den eigenen Haushalt
Zur Ablieferung gelangt. Dabei ist auf die Verwendung
ijer und einwandfreier Gefäße zu achten.

Überwachung, daß ein Verfüttern von Vollmilch an Kälber
Schweine, die über sechs Wochen alt sind, nicht stattfindet,
r ist es zur Hebung der Butterversorgung dringend erwünscht,
ine Einschränkung der Vollmilchverfütterung an Zuchtkälber
- Weise stattfindet, daß sie etwa nach zwei bis drei Wochen
Zusatz von Magermilch erhalten.

• Überwachung der Butter-Verkaufs- und -Sammelstellen
-- daß pie Ablieferungen von Butter iu ordnungsmäßiger,
cer und ungestörter Weise vor sich gehen, namentlich darin,
ie mit diesen Stellen beauftragten Personen ihre Pflicht auch
über den Abnehmern erfüllen.

!• Überwachung, daß seitens der Selbstversorger und Ver-
ngsberechtigten nicht mehr Voll- und Magermilch in Ver-
y, genommen wird, als zur menschlichen Nahrung unbedingt
ist, und daß sich der Verbrauch streng nach der Anordnung
den Verkehr und Verbrauch von Milch und deren Erzeugnissen

!f!&gt;er Kreis Herford stellt die Aufgaben der lairdwirtschaft-
Kommissionen und der Bezirksleiter folgendermaßen dar:
Bezirksleitcr sind für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung
-Men unterstellten Betriebe verantwortlich. Sie haben deshalb
wirtschaftliche und vaterländische Aufgaben zu erfüllen. Wie
w sie diesen für die Frühjahrsbestellung gerecht
:n?

Verfahren. Die Bezirkslciter haben sämtliche ihnen über-
ben Betriebe bis zum 16. Februar selbst durchzugehen, um
\l überzeugen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen ihrcr-
--nötig ist. Um ein Handinhandarbeiten der Bezirksleiter zu
glichen, müssen sie nach Bedarf, mindestens im Anschluß an
Gemeindeversammlung, unter dem Vorsitz des Gemeinde-
chers zusammentreten und über die in der Gemeinde zu
nden Maßnahmen beschließen.

3 i e l. Das Ziel der Bezirksleiter muß sein, daß in dem ihnen
viesenen Bezirke die Frühjahrsbestellung unter allen Um-
°en sichergestellt wird.

ll u f g a b e n. Die erste Aufgabe ist, für jeden landwirtschaft-
■ Betrieb zu ermitteln, ob und wie die Frühjahrsbestellung

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