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        <title>Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft</title>
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            <forname>Ulrich von</forname>
            <surname>Hassell</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>1043707638</idno>
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        deiträge  ?ur  Kriegswirtschaft
Herausgegeben  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts

Heft  40

Die  Einrichtungen
der  preuhischenLandkreise
auf  dem  Gebiete
der  Kriegswirtschaft

Von
Regierungsrat  vonLasjell
Dertoud^direktor  bes  Berbander  der  Preuhi&amp;gt;chen  Landkreis»

Berlin  191S

Verlag  der  Beiträge  ;ur  Krieg5wirtschaft
Reimar  Hobbing  &amp;lt;5oad«r-Konto)
        <pb n="2" />
        Inhalt  von  Heft  40:
Die  Einrichtungen  der  preußischen  Landkreise  *3*4
dom  Gebiete  der  Kriegswirtschaft.
Von  Regierungsrat  von  Hassell  (Berlins.  5,  t.
Vorbemerkung.  5.  !.
!.  Uebersicht  über  die  Aufgaben  der  Landkreise  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswirtschaft
  im  allgemeinen.  5.  2.
II.  Die  Linrichtungön  ;ur  Durchführung  der  Aufgaben  auf  den  Gebieten  d;
Lrfasiung  und  Verteilung  der  Lebens-  und  Futtermittel,  4.  5.  I.  v-Kreisverwaltung
  als  Wirtschaftsstell«.  2.  S.  2.  Lccichtung  besondere
Körperschaften.  2.  IS.
III.  Versorgungsverbände.  5.  29.
IV.  Wirtschaftsbetriebe  der  Kreise  ;u  kriegswirtschaftlichen  Zwecken.  4.  33
V.  Besondere  Linrichttmgen  ;ur  Förderung  der  Lc?eugung  und  Abtiefersn^
S.  39.
(Abgeschlossen  Mitte  April  191$.)

Preis  des  Heftes  M.  0,&amp;amp;0.
2ede  gute  Buchhandlung  und  jedes  Postamt  nimmt  Bestellung.::,  qk  *  ***

Cg  |ie  Sammlung  „Beiträge  }ur  Kriegswirtschaft"  entstamm
***  der  Anregung  des  ersten  Präsidenten  des  Kriegs
ernährungsamts,  Lx;e!lenf  von  Balocki;  sie  wird  von  der  Volks
wirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts  heraus
gegeben.  Die  Beamten  dieses  Amts  sind  neben  Vertretern  d«
Wirtschaftswissenschaften  als  Mitarbeiter  für  die  „Beiträgs"  g§
wonnen  worden,  das  reiche  Material  der  organisierten  deutsche
Kriegswirtschaft  soll  dabei  verwertet  werden.
&amp;lt;3ti  den  Liryslausführungsn  gibt  jede  Abhandlung  lediglich  d
wissenschaftliche  Auffassung  des  Verfaffers  wieder.  Das  Kriege
ernährnngsamt  macht  den  Mitarbeitern  hinsichtlich  ihrer  Da&amp;gt;
legungen  keine  Vorschrift  und  überläßt  ihnen  für  ihre  Aussassur
die  Verantwortung.
        <pb n="3" />
        Die  Einrichtungen  der  preußischen  Landkreise
auf  dem  Gebiete  der  Kriegswirtschaft.
Von  Regierungsrat  von  Hassell,
Vcrbandidireklor  bei  Verbandet  der  Preußischen  Landkreise  in  Berlin.
Vorbemerkung.
Die  Betätigung  -der  Landkreise  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswirtschaft ­
  im  Zusammenhange,  in  geschichtlicher  und  begrifflicher
Ordnung  darzustellen,  ist  der  Augenblick  noch  nicht  gekommen.
Abgesehen  davon,  daß  die  Kriegstätigkeit  der  Landkreise  noch  nicht
abgeschlossen  ist,  fehlen  heute  noch  die  Unterlagen  für  eine  solche
Darstellung.  Die  mit  Geschäften  überhäuften  Kreiskommunalverwaltungen ­
  können  ihre  Arbeitskraft  nicht  auf  Materialsammlung
  und  Aufstellung  von  Tätigkeitsberichten  verwenden.
Das  muß  der  Zeit  nach  dem  Kriege  vorbehalten  bleiben.
Wohl  aber  erscheint  ein  Versuch  möglich  und  von  gewissem
Werte,  aus  der  Fülle  des  ungeordneten  Materials  und  der
praktischen  Anschauung  heraus  ein  ungefähres  Bild.  von  den
Einrichtungen  zu.  gewinnen,  welche  die  Kreisverwaltungen
zur  Erfüllung  ihrer  kriegswirtschaftlichen  Aufgaben  getroffen
haben.  Das  Bild  kann  nur  eine  Art  Querschnitt  sein,  Querschnitt
einer  unregelmäßigen  Figur,  nicht  frei  von  Zufälligkeiten  und
Willkürlichkeiten  und  nichts  weniger  als  vollständig,  aber  vielleicht
doch  geeignet,  eine  Vorstellung  von  den  Wegen  zu  geben,  auf  denen
die  Kreisverwaltungen  versucht  haben,  den  ungewohnten  Aufgaben
gerecht  zu  werden.  Vielleicht  kann  auch  die  Praxis  diese  oder  jene
Anregung  daraus  entnehmen.
Dem  Nahmen  der  „Beiträge"  entsprechend  wird  sich  die  Darstellung ­
  im  wesentlichen  auf  die  Kriegsbcwirtschaftung  der
Lebens-  und  Futterniittel  beschränken.  Auf  die  umfangreiche ­
  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen  auf  den  Gebieten  beispielsweise ­
  der  Kohlen-  und  Petroleumversorgung,  der  Bekleidungs-
  und  Schuhwerkbeschaffung  wird  daher  nicht  näher  eingegangen ­
  werden;  selbstverständlich  wird  auch  das  gesamte  Feld
der  Kriegswohlfahrtspflege  und  Fürsorge  aus  der  Behan.  'w
Heft  40.

1
        <pb n="4" />
        ausscheiden.  Ebenso  soll  -das  Gebiet  der  Preisprüfung  und
Handelserlaubnis-Erteilung  nicht  in  den  Bereich  der  Betrachtung
gezogen  werden.  Es  mag  endlich  nicht  überflüssig  sein,  zu  betonen,
daß  die  Behandlung  einen  rein  'darstellenden  Charakter  haben  soll.
Kritische  Stellungnahme  zu  den  Fragen  der  Kriegswirtschaft  ist
nicht  beabsichtigt.
I.  Übersicht  über  die  Aufgaben  der  Landkreise  auf  dem  Gebiete
der  Kriegswirtschaft  im  allgemeinen.
Man  könnte  versucht  sein,  die  Betätigung  der  Kreisvcrwaltungen
  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswirtschaft  deswegen  geringer
einzuschätzen,  weil  die  Hauptschwierigkciten  der  Versorgung  sich
gerade  in  den  kreisfreien  Großstädten  herausgebildet  hätten.  Die
Versorgungsnöte  der  großen  städtischen  Menschenanhäufungen  und
die  schwierigen  Aufgaben  der  dortigen  Kommunalverwaltungen
wird  niemand  verkennen.  Es  verdient  aber  gleich  an  dieser  Stelle
die  nicht  überall  genügend  bekannte  Tatsache  hervorgehoben  zu
werden,  daß  es  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Landkreisen
  gibt,  die  dank  ihrer  industriellen  Entwicklung  ebenso
ausgesprochene  Bedarfsbezirke  ohne  irgendwie  erhebliche ­
  Eigenerzeugung  sind  wie  jede  Großstadt.  Die  Schwierigkeiten, ­
  denen  sich  derartige  Kreisverwaltungen  gegenübersehen,
sind  sogar  in  gewisser  Weise  größer  als  in  den  Großstadt-Verwaltungen, ­
  weil  ihnen  nicht  der  zahlreiche,  wohlgeschulte  und  überaus
mannigfaltige  Beamtenstab  zur  Verfügung  steht,  über  den  eine
Großstadt  verfügt,  und  weil  die  Möglichkeiten,  geschäftsgewandte
Kräfte  berufsmäßig  oder  ehrenamtlich  in  den  Dienst  der  Kriegswirtschaft ­
  zu  ziehen,  in  der  Stadt  naturgemäß,  größer  sind  als
im  Landkreise.  Auch  die  größere  Ausdehnung  des  Verwaltungsgebietes ­
  und  die  Verstreutheit  der  Bewohnerschaft  fallen  in  den
Landkreisen  ins  Gewicht.  In  Rheinland  und  Westfalen  gewährt
den  Kreisen  der  Unterbau  der  Bürgermeistereien  und  Ämter  eine
starke  Entlastung,  in  den  übrigen  Provinzen  fehlt  diese  Erleichterung. ­

Neben  den  reinen  Bedarfskreisen  steht  .dann  eine  überaus
große  Anzahl  von  Kreisen,  die  g  e  m  i  s  ch  t  e  Verhältnisse
aufweisen,  die  also  neben  erzeugender  landwirtschaftlicher  Bevölkerung ­
  erhebliche  Bestandteile  städtischer  oder  industrieller  Einwohnerschaft ­
  ausweisen.  Hier  muß  sich  die  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen
  sowohl  auf  die  Erfassung  wie  auf  die  Versorgung
und  Verteilung  erstrecken.
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        §8S@§§

tSKKKW

WML

Aber  selbst  in  den  Kreisen,  die  so  gut  wie  ausschließlich
landwirtschaftliches  Gepräge  tragen,  bleibt  natürlich
die  Tatsache  bestehen,  daß  zahlreiche  Lebensmittel  und  Futtermittel ­
  im  Kreise  nicht  hervorgebracht  werden  und  von  auswärts
beschafft  und  verteilt  werden  müssen.  Endlich  die  große  Aufgabe ­
  der  Erfassung  der  im  Kreise  selbst  erzeugten  Lebensmittel: ­
  sie  hat  sich  im  Kriege  immer  mehr  als  ein  Arbeitsfeld  erwiesen, ­
  das  nicht  weniger  dornenvoll  ist  als  das  der  Versorgung
und  Verteilung.  Das  Herausholen  der  Erzeugnisse  aus  dem
Kreise,  das  ständige  Drücken  auf  den  Landwirt,  das  schrittweise
erfolgende  Herabsetzen  der  ihm  verbleibenden  Mengen,  die  Überwachung ­
  der  ganzen  landwirtschaftlichen  Betätigung,  die  Nachprüfung ­
  der  gemachten  Angaben  und  der  vorhandenen  Vorräte,
das  alles  sind  Aufgaben,  deren  ünerfreulichkeit  und  Schwierigkeit
auch  dem  Unbeteiligten  verständlich  sein  müssen.
Es  ist  vor  kurzem  von  hervorragender  landwirtschaftlicher
Seite  gesagt  worden,  es  liege  ein  ungeheurer  Anreiz  für  den
Landrat  darin,  die  Bewirtschaftung  behördlich  durchzuführen  und
dann  sagen  zu  können,  daß  er  die  Aufgabe  tadellos  bewältigen
könne  und  das  ganze  Wirtschaftsgebiet  von  der  einen  Stelle  aus
beherrsche.  Dieser  Auffassung  gegenüber  wird  betont  werden
dürfen,  daß  die  Landräte  wohl  durchweg  an  der  Kriegswirtschaft,
an  den  behördlichen  Eingriffen  in  das  Wirtschaftsleben,  wenig
Freude  haben  und  sie  je  eher  desto  lieber  fahren  lassen  würden.
Solange  freilich  das  System  besteht,  solange  hatderLandrat,
der  die  Verantwortung  trägt,  auch  das  dringende ­
  Interesse  daran,  das  Ganze  dieser  Verantwortung ­
  entsprechend  beeinflussen  zu
können.  Er  ist  es,  der  nachher  sowohl  von  den  Landwirten,  von
denen  er  die  Erzeugnisse  herausholt,  wie  von  den  Verbrauchern,
welche  der  Ansicht  sind,  daß  er  zu  wenig  heraushole,  mit  Vorwürfen ­
  bedacht  wird.
Bevor  wir  uns  der  weiteren  Darstellung  zuwenden,  sei.  kurz
erwähnt,  daß  in  den  preußischen  Landkreisen  rund  27  Millionen
Menschen,  d.  h.  mehr  als  zwei  Drittel  der  Bevölkerung  Preußens,
wohnen.  Diese  Einwohnerschaft  verteilt  sich  freilich  auf  die  einzelnen
  Kreise  außerordentlich  ungleichmäßig.  Der  Kreis  Teltow
hat  eine  Bevölkerung  von  618  383  Seelen,  das  Hohenzollerische
Oberamt  Haigerloch  zählt  10  940  Einwohner.  Der  Flächeninhalt
des  letzteren  beträgt  13  673  Hektar.,während  der  Kreis  Recklinghausen ­
  einen  solchen  von  76  428  Hektar  besitzt.  Die  engbcvölkerten
Kreise  Gelsenkirchen  und  Bochum  mit  137  039  bzw.  120  650  Ein ­
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        4

wohnern  sinh  mir  4692  bzw.  8652  Hektar  groß.  Die  hannoverschen ­
  Kreise  haben  einen  durchschnittlichen  Flächeninhalt  von
65  436  Hektar  und  eine  durchschnittliche  Bevölkerung  von  30  050
Einwohnern.  Es  handelt  sich  in  dieser  Provinz  also  um  sehr  kleine
Verwaltungsbezirke,  während  z.  B.  Schlesien  mit  durchschnittlich
65  786  Hektar  und  65  016  Einwohnern  auf  den  Kreis  ganz  andere
Verhältnisse  aufweist.  Es  gibt  Landkreise,  in  denen  sich  kaum  eine
Gemeinde  befindet,  die  den  Namen  Stadt  verdiente;  in  anderen
Landkreisen  dagegen  sind  neben  Städten  von  ungefähr  25  000,  im
Westen  auch  von  30  000  oder  40  000  Einwohnern  industrielle  oder
Vorort-Landgemeinden  mit  großstädtischen  Verhältnissen  und  entsprechenden ­
  Einwohnerzahlen  —  bis  an  100  000  Einwohner  —
vorhanden.  Dem  entspricht  es,  daß  in  manchen  Kreisen  eine
irgendwie  ins  Gewicht  fallende  Zahl  von  Selbstversorgern  nicht
vorhanden  ist,  während  andere  kaum  Versargungsberechtigte
zählen.  Die  landwirtschaftlichen  Kreise  wiederum  sind  naturgemäß
zum  Teil  überwiegend  aus  Großgrundbesitz,  .  zum  Teil  aus
mittlerem  Besitz  oder  gar  aus  Zwergbetrieben  zusammengesetzt,
während  in  anderen  gemischte  Besitzverhältnisse  herrschen.
Aber  diese  gewaltigen  Unterschiede  bestehen  nicht  nur  zwischen  den
einzelnen  Kreisen,  die  größeren  Kreise  weisen  auch  in  ihrem  Innern
außerordentlich  mannigfaltige  Verhältnisse  auf.  Das  gilt  von
Gebilden  nach  Art  der  Kreise  Teltow  und  Niederbarnim  mit  ihren
teils  großstädtischen,  teils  rein  ländlichen  Gebietsteilen,  wie  auch
von  anderen  Kreisen,  die  mit  einem  Teile  in  Jndnstriegegenden
hineinragen.  So  ist  im  Landkreise  Recklinghausen  mit
seinen  700  qkm  die  nördliche  Kreishälfte  ländlich,  die  südliche
industriell.  Es  dient  vielleicht  der  Anschaulichkeit,  über  seine  Verhältnisse ­
  nach  einem  Vortrage  des  Landrats  folgendes  wiederzugeben: ­

„Durchschnittlich  kommen  500  Einwohner  ans  1  qkm.  Die
Bevölkerungsdichtigkeit  in  einzelnen  Teilen  des  Kreises  ist  indes
sehr  abgestuft,  denn  sie  steigt  in  den  Industriegemeinden  bis  auf
4500  Einwohner  auf  den  Quadratkilometer  und  beträgt  hier  im
Durchschnitt  2000  Einwohner,  während  sie  in  den  ländlichen  bis
auf  31  Einwohner  auf  den  Quadratkilometer  sinkt  und  im  Durchschnitt
  40  bis  50  beträgt.  Die  Industrie  besteht  fast  ganz  aus
Kohlenbergbau,  der  dem  Kreise  das  Gepräge  gibt;  andere  Werke,
wie  kleine  Eisengießereien,  Glashütten  treten  demgegenüber  ganz
zurück.  Der  Kühlenbergbau  umfaßt  31  Zechen  mit  62  Schachtanlagen
  und  hat  eine  jährliche  Förderung  von  16  Millionen
Tonnen,  so  daß  auf  den  Kreis  Recklinghausen  rund  ein  Sechstel
        <pb n="7" />
        5

der  gesamten  Förderung  des  rheinisch-westfälischen  Nuhrkohlenreviers
  entfällt.  Neben  der  Industrie  ist  die  Landwirtschaft  immerhin
  noch  beträchtlich.  Sie  umfaßt  nach  der  Zahl  der  Wirtschaftskarten ­
  4327  Betriebe,  wobei  die  Zwergbetriebe  nicht  mitgerechnet
sind,  da  sie  in  Sammellisten  zusammengefaßt  sind.  Die  orlsanwescnde
  Bevölkerung  ohne  die  im  Felde  stehenden  Soldaten
beträgt  344  000  Einwohner,  dabei  sind  Landgemeinden  mit  77,
68,  56  und  30  000  Einwohnern  vorhanden.  Von  den  344  000  Einwohnern ­
  sind  rund  24  000  Selbstversorger  und  320  000  Versorg, ­
  mgsberechtigte,  von  letzteren  wieder  65  000  Bergarbeiter  und
82  000  Nüstungsarbeiter.  Bei  der  letzten  Friedenszählung  hatte
der  Kreis  67  000  inländische  Polen  und  22  O0O  Neichsausländer.
An  Ausländern  sind  jetzt  l2  bis  14  000  Kriegsgefangene  und
ebensoviele  freie  Zivilarbeiter  ans  den  besetzten  Gebieten  Belgiens
und  Polens  vorhanden.  Die  zur  Versorgung  dieser  Bevölkerung
notwendigen  Mengen  an  Lebensmitteln  sind  naturgeniäß  erheblich. ­
  So  werden  monatlich  27  000  bis  28  000  Doppelzentner
Mehl  einschließlich  aller  Zulagen  gebraucht  und  an  Strcichfetten
wöchentlich  400  Zentner  für  die  gewöhnliche  Bevölkerung  und
100  Zentner  für  die  Schwerstarbeiterl  Die  Mengen  an  anderen
Lebensmitteln  wie  Fleisch,  Kartoffeln  usw.  ergeben  sich  aus  den
vorgenannten  Ziffern  von  selbst."  Selbstverständlich  liegen  in  der
Mehrzahl  der  Kreise  die  Verhältnisse  sehr  viel  einfacher,  aber  das
Beispiel  gibt  doch  einen  Begriff  von  der  Mannigfaltigkeit  der
Richtungen,  in  denen  die  Schwierigkeiten  für  Lie  Kreisverwalkungen
  liegen.

T|
Die  Einrichtungen  zur  Durchführung  der  Aufgaben  auf
den  Gebieten  der  Erfassung  und  Verteilung  der  Lebenöund
  Futtermittel.
Als  die  Abschließung  Deutschlands  und  seiner  Bundesgenossen
vom  Weltverkehr  dazu  führte,  eine  Bewirtschaftung  von  Lebensvnd
  Futtermitteln  von  Reichs  wegen  eintreten  zu  lassen,  entwickelten ­
  sich  sehr  bald  die  K  o  m  m  u  n  a  l  v  e  r  b  ä  n  d  e  als
n  t  e  r  b  a  u  der  entstehenden  Organisationen  sowohl  für  die  Erwssung
  der  im  Lande  erzeugten  Nahrungs-  und  Futtermittel  als
vuch  für  iEjre  Verteilung  und  für  die  der  von  auswärts
ozogcnen.  Das  Eingreifen  des  Reichs  vollzog  sich  nicht  auf  einer
sorundlage,  deren  Umfang  von  vornherein  festgestanden  hätte,
sondern  schrittweise  und  der  Not  gehorchend;  ein  Gebiet  nach  dem
andern  wurde  erfaßt  und  von  loseren  Maßnahmen  zu  schärferen
        <pb n="8" />
        6

übergegangen.  Die  Folge  war  flir  die  Kommunalverbände,  Saß  ihre
Tätigkeit  i&amp;gt;m  allgemeinen  nicht  vorschauend  planmäßig  aufgebaut
werden  konnte,  sondern  sich  Stück  für  Stück  ans  kleinen,  als  vorübergehende ­
  Kriegsnotbehelfe  gedachten  einzelnen  Maßnahmen
zu  Einrichtungen  von  mehr  und  mehr  durchgebildeter,  auf  die
Dauer  berechneter  Art  entwickelte.
Irgendwelche  Voraussetzungen  und  Vorbilder  waren  für
diese  Einrichtungen  n  i  ch  t  v  o  r  ha  nd  en.  Denn  wenn  die  Kreisverwaltungen ­
  auch  vor  dem  Kriege  auf  einzelnen  besonderen
Gebieten  eine  teilweise  sehr  bedeutende  und  immer  wachsende
wirtschaftliche  Betätigung  entfaltet  hatten,  so  fehlte  ihnen  doch
jede  Erfahrung  und  Unterlage  für  die  Aufgaben,  die  ihnen  jetzt
erwuchsen.  Plötzlich  und  unvorbereitet  mußten  -die  Kreisverwal-  (
hingen,  von  der  Bundesratsverordnung  vom  25.  Januar  1915
über  die  Bewirtschaftung  des  Brotgetreides  an,  Einrichtungen  aus
dem  Boden  stampfen,  die  wirtschaftliche  und  geschäftliche  Aufgaben
von  größter  Bedeutung  ausüben  sollten.
Man  half  sich,  so  gut  es  ging,  und  in  sehr  verschiedener  Weise.
Je  nachdem,  ob  geeignete  Persönlichkeiten  zu  unmittelbarer  Verwendung ­
  im  Dienste  einer  zu  errichtenden  Kreisstelle  vorhanden
waren,  ob  ferner  der  ansässige  Handel  bereit  und  geeignet  erschien,
sich  der  neuen  Entwicklung  einzuordnen,  ob  endlich  landwirtschaftliche ­
  Genossenschaften  die  Möglichkeit  zur  Heranziehung  zu  bieten
schienen,  wurden  die  mannigfaltigsten  Regelungen  getroffen.  Zeitlich ­
  und  sachlich  stand  hierbei  die  Bewirtschaftung  des  Getreides  an
erster  Stelle.  In  der  Beschlagnahme  zugunsten  des
Kommunalverbandes  liegt  die  wichtigste
Wurzel  der  kriegswirtschaftlichen  Tätigkeit
der  Kreise.
Dabei  trat  bald  eine  Unterscheidung  in  den  Vordergrund,  die
ihre  Bedeutung  dauernd  behalten  hat:  die  Kommunalverbände
erhielten  das  Recht,  unter  Umständen  die  S  e  l  b  st  w  i  r  t  s  ch  a  f  t
mit  Getreide  zu  übernehmen.  Nach  der  gegenwärtig  geltenden
Reichsgetreideordnung  ist  es,  etwas  abweichend  von  der  früheren
Regelung,  so  eingerichtet,  daß  jeder  Kommnnalverband,  dessen
Ernte  an  Brotgetreide  voraussichtlich  zur  Versorgung  seiner  Bevölkerung ­
  bis  zum  15.  Mai  1918  ausreichen  würde,  erklären
konnte,  daß  er  mit  dem  für  ihn  beschlagnahmten  Brotgetreide  bis
zur  Höhe  seines  Anteils  selbst  Wirtschaften  wolle.  Ist  er  dann  von
der  zuständigen  Stelle  als  Selbstwirtschafter  anerkannt  worden,
so  kann  er  selbst  das  ihm  zukommende  Brotgetreide  ausmahlen ­
  lassen.  Weiter  können  selbstwirtschaftende  Kommunal-  »
        <pb n="9" />
        ?
verbände  auch  die  Selbstlieferung  übernehmen;  dann
können  sie  die  für  sie  beschlagnahmten  Früchte  (also  nicht
Brotgetreide  allein)  für  eigene  Rechnung  erwerben  und
an  die  Reichsgetreidestelle  liefern.  Es  ist  ohne  weiteres  einleuchtend, ­
  daß  ein  Kommunalverband  zur  Erfüllung  dieser  rein
wirtschaftlichen  kaufmännischen  Aufgaben  einer  kaufmännisch
a  r  b  e  i  t  e  nd  e  u  G  e  s  ch  ä  f  t  s  st  e  l  l  e  bedarf.  Diese  ist  denn  auch
gesetzlich  vorgeschrieben.  Sie  bildet,  wie  auch  immer  die  Einrichtung ­
  sei,  das  Kernstück  der  kriegswirtschaftlichen  Kreisorganisation, ­
  soweit  die  Erfassung  der  Erzeugnisse  in  Frage  kommt.
Unter  ihr  wird  der  Unterbau  der  Haupt-  und  Unterkommissionäre
  zum  Ankauf  des  Getreides  errichtet.  In  jedem
Falle  aber,  mag  der  Kommunalverband  selbst  Wirtschaften  und
liefern  oder  nicht,  gelten,  wie  erwähnt,  Getreide  und  Hülsenfrüchte
mit  der  Trennung  vom  Boden  als  für  den  Kommunalverband
beschlagnahmt.  Die  wirtschaftlichen  Aufgaben  und  die  Haftung,
die  hieraus  dem  Kommunalverbande  erwachsen,  sind  von  außerordentlichem
  Umfange.  Erwähnt  sei  nur  die  Führung  der  Wirtschaftskarten, ­
  die  Feststellung  der  Vorräte,  die  Beaufsichtigung  der
Ernte  und  der  Behandlung  und  Verwertung  der  Vorräte,  die  Umlegung ­
  der  Lieferpflicht,  die  Überwachung  und  Unterstützung  der
Kommissionäre  und  die  Sicherung  der  Ablieferung.
Der  Getreide-Bewirtschaftung  folgte,  wenn  auch  in  verschiedenen ­
  Formen,  so  doch  übereinstimmend  in  bezug  auf  die  starke
Belastung  des  Kommunalverbandes  mit  wirtschaftlichen  Ausgaben,
^&amp;gt;e  öffentliche  Regelung  eines  land-  und  Viehwirtschaftlichen
  Erzeugnisses  nachdem  andern.
Die  dazu  erforderlichen  Einrichtungen  gliederten  sich  denjenigen
der  Getreidewirtschaft  nacheinander  an.
Neben  die  Aufgaben  auf  dem  Gebiete  der  Erfassung  der
Lebensmittel  traten  gleichzeitig  ebenbürtig  diejenigen  auf  dem
Felde  des  Bezugs  und  der  Verteilung.  Futtermittel
und  vom  Ausland  bezogene  Waren  verschiedenster  Art  kamen  hier
besonders  in  Betracht.
Es  würde  zu  weit  führen,  hier  in  allen  Einzelheiten  zu  verfolgen, ­
  wie  sich  in  den  Landkreisen  der  Aufbau  der  kriegswirtschaftlichen ­
  Einrichtungen  allmählich  entwickelt
hat.  Zwei  verschiedene  S  y  st  e  m  e  lassen  sich  unterscheiden:  Das
eine  behält  der  Kreisverwaltung  unmittelbar
^ie  Führung  der  Wirtschaft  vor,  das  andere
bevorzugt  die  Benutzung  oder  Einrichtung
einer  besonderen  Körperschaft.
        <pb n="10" />
        s
1.  Die  Kreisverwaltung  als  WirtschaftssteÜk.
Auf  dem  ersten  Wege  wird  also  die  Kriegswirtschaft  in  den
Verwaltungskörper  der  Kreiskommunalverwaltungen  unter  Heranziehung ­
  sachverständiger  Persönlichkeiten  unmittelbar  eingegliedert. ­
  Der  Kreis  bildet  eine  Wirtschafts  st  eile,
die  entweder  in  Gestalt  verschiedener,  nach  den  Erzeugnissen  benannter ­
  Abteilungen  oder  Kreiskommissionen,  oder  auch  zu  einem
Kriegswirtschaftsamt  oder  dergl.  zusammengesetzt,  einen  Teil  der
Kommunalverwaltung  darstellt.  So  erwächst  beispielsweise  neben
einer  als  erster  errichteten  Kreiskornstelle  eine  Futtermittelstelle,
dann  allmählich  eine  Kreiskartoffelstelle  usw.  Wenn  dann  eine
Kreisviehstelle  erforderlich  wird,  vereinigt  man  sie  mit  der  Futtern&amp;gt;ittelstelle
  zum  „Viehwirtschaftsamte"  des  Kreises.  Ähnlich  wie
bei  den  zentralen  Organisationen  des  Reiches  und  der  Bundesstaaten ­
  ergibt  sich  auch  in  den  Kreisen  die  Notwendigkeit,  eine
Trennung  der  Verwaltungs-  und  Geschäftstätigkeit  vorzunehnien.
Eine  Frage  wird  hier  brennend,  die  für  die  weitere  Gestaltung
große  Bedeutung  erlangt:  Wie  sollen  straffe  Verwaltung ­
  und  geschäftliche  Zweckmäßigkeit  vereinigt ­
  werden?  Wie  soll  ferner  der  Handel,  obschon  seiner
Lebenslust,  der  Freiheit,  beraubt,  weiter  nutzbar  gemacht  und  zugleich ­
  über  Wasser  gehalten  werden?  Wie  kollen  endlich  die  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  verwertet  werden?  Die  verschiedensten ­
  Lösungen  sind  hier  gefunden  worden.
Vielfach  hat  sich  die  Kreisverwaltung  gezwungen  gesehen,  auch
die  G  e  s  ch  ä  f  t  s  a  b  t  e  i  l  u  n  g  unter  Einstellung  geeigneter
Kräfte  lückenlos  und  fest  in  die  eigene  Hand  zu  nehmen.
Das  ist  überall  da  geschehen,  wo  weder  der  Handel  noch  die  Genossenschaften ­
  geeignete  Kräfte  darboten,  um  mit  gewisser  Selbständigkeit ­
  Aufgaben  der  öffentlichen  Bewirtschaftung  zu  übernehmen.
  Nicht  selten  zeigen  sich  Formen,  wie  sie  sich  z.  B.  in
Merseburg  im  Jahre  191^  allmählich  entwickelt  haben:  „Es
wurden  für  die  Kriegswirtschaft  Verwaltungs-  und  Geschäftsabteilungen ­
  eingerichtet.  Die  Bureanleitung  der  Verwaltungsabteilungcn
  war  dem  Kreis-Ausschuß-Sekretär  übertragen.  Die  erforderliche ­
  Revision  der  Geschäftsabteilungen  wurden  von  einem
Mitgliede  des  Krcisausschusses  und  dem  Kreis-Ausschuß-Sekretär
ausgeführt.  Verwaltungsabteilungen  wurden  eingerichtet ­
  für  den  Verkehr  mit  Brotgetreide  und  Mehl,  Hafer,
Gerste,  Hülsenfrüchten,  Saatgetreide,  Kartoffeln,  Kohlrüben,  Geniüse,
  Obst,  Speisefetten,  Milch,  Zucker,  Seife,  Futtermitteln,  für
Kriegsküchen,  für  die  Mästung  von  Schweinen,  für  Beleuchtungs-
        <pb n="11" />
        9

Buttel  sowie  für  'die  Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Lebens^
Mitteln  aller  Art.
Geschä  st  sabteil  ungen  waren  eingerichtet:  a)  für
Brotgetreide  und  Mehl  zur  Versorgung  der  Kreiscingesessenen,
(Mühlenvereinigung):  b)  für  Hofer  (eigene  Bewirtschaftung  des
Kommunalverbandes):  c)  für  Kreisgctreide  (Firma  X);  d)  für
Hülscnsrüchte  (Firma  Y);  e)  für  Kartoffeln  und  Kohlrüben
(Landwirtschaftlicher  Konsumverein  in  Merseburg);  k)  für  Gemüse ­
  (Firma  Z);  g)  für  Obst  (eigene  Bewirtschaftung  des  Kreises);
b)  für  Futtermittel  (Kreis  -  Futtermittel  -  Verteilungsstelle
Firma  X);  i)  für  Mästung  der  Schweine  (Firnia  X);  k)  für
Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Lebensmitteln  aller  Art  (Kreis-Einkaufsgenossenschaft
  sKreis-Einkaufs  in  Merseburg).  Sämtliche
Geschäftsabteilungen  hatten  nach  Weisung  der  Verwaltungsabteilungen ­
  zu  arbeiten.  Für  die  Kriegswirtschaft  wurde  eine
eigene  Kasse  mit  gesonderter  Rechnungslegung  eingerichtet."
Hier  bedient  sich  also  der  Kreis  zur  geschäftlichen  Durchführung
der  Bewirtschaftung  teils  genossenschaftlicher  oder  gemischtwirtschaftlicher ­
  Organisationen,  teils  privater  Firmen,  nimmt  sie  aber
auch  teilweise  unmittelbar  in  die  Hand.
Anderwärts  hat  man  den  Betrieb  der  Geschäftsabteilung
einer  b  e  st  i  in  m  t  e  n  e  i  n  g  e  s  e  s  s  e  n  c  n  Firma  übertragen,
ader  man  hat  die  Kriegswirtschaftsstelle  unmittelbar  auf  einer
vorhandenen  landwirtschaftlichen  Genossens
  ch  a  f  t  a  u  f  g  e  b  a  u  t.
Die  letzte  beachtenswerte  Möglichkeit  endlich  ist  die  Schass»ng
  einer  besonderen  Körperschaft,  worauf  weiter
unten  besonders  eingegangen  werden  soll.  Soweit  die  Übertragung
an  eine  Genossenschaft  oder  die  Heranziehung  der  Genossenschaften
Zur  Bildnug  solcher  Körperschaften  in  Frage  steht,  entspricht  das
Verfahren  den  Wünschen,  die  gerade  neuerdings  wieder  von  landvurtschaftlicher
  Seite  geäußert  und  in  Verfügungen  der  zuständigen ­
  Stellen  in  gewissem  Grade  berücksichtigt  worden  find.
Vayern  ist  die  selbständige  Verwaltung  der  Geschäftsabteimngen
  durch  Genossenschaften  weitgehend  durchgeführt.  Die  Tatsache ­
  indessen,  daß  gerade  in  bezug  auf  die  Entwicklung  der  Gcuossenschaften
  die  Verhältnisse  ganz  außerordentlich  ungleichkräßjg
  sind,  wird  nicht  übersehen  werden  dürfen.
Für  den  ll  n  t  e  r  b  a  u  sind  dann  in  mannigfaltiger  Regelung
sowohl  Genossenschaften,  wie  Handelsfirmen  als  Zwischenglieder,
Kommissionäre  »sw.  in  die  öffentliche  Verwaltung  eingeschaltet,
vielfach  auch  besondere  Verbünde  und  Genossenschaften  zu  diesem
        <pb n="12" />
        1U
Zwecke  hervorgerufen  worden.  Dort  wo  das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen ­
  stark  ausgebildet  ist,  sind  insbesondere  die
Kreisgenossenschaften  vielfach  als  Hauptkommissionäre,  die  örtlichen ­
  Genossenschaften  (Spar-  und  Darlehnskassen  usw.)  als
Unterkommissionäre  herangezogen  worden.  Sowohl  der  Handel
wie  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  haben  sich  häufig
über  ihre  Zurückdrängung  beklagt.  Was  den  Handel  angeht,  so  ist
der  örtliche  kreisansässige  Kleinhandel  wohl  fast  überall  zur
eignen  Zufriedenheit  wirtschaftlich  eingeschaltet  worden,  soweit  es
der  Aufbau  der  Kriegswirtschaft  überhaupt  gestattet.  Schwieriger
liegen  die  Verhältnisse  in  bezug  auf  den  Großhandel.  Aber  wenn
dieser  Grund  zur  Klage  hat,  so  wird  man  die  Ursache  nicht  in  dem
Vorgehen  der  einzelnen  Kommunalverbände,  sondern  in  den  wirtschaftlichen ­
  Kriegsfolgen  im  allgemeinen  zu  suchen  haben.
Der  Standpunkt  in  manchen  genossenschaftlichen ­
  Kreisen  wird  aus  einer  Entschließung  ersichtlich,  die
im  November  1917  auf  den  deutschen  Genossenschaftstagen  angenommen ­
  wurde.  Es  heißt  darin:  „Infolge  der  öffentlichen  Bewirtschaftung ­
  sowohl  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  wie  der
meisten  landwirtschaftlichen  Bedarfsstoffe  hat  die  freie  Betätigung
der  Genossenschaften  im  Ein-  und  Verkauf  fast  ganz  aufgehört.
Die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften,  insbesondere  die  Zentral-Ein-
  und  -Verkaufsgenossenschaften,  haben  sich  von  Anfang  an  für
die  Kriegswirtschaft  zur  Verfügung  gestellt,  doch  ist'  ihre  Heranziehung ­
  zur  öffentlichen  Bewirtschaftung  recht  ungleichmäßig  erfolgt. ­
  Die  Zentral-Ein-  und  -Verkaufsgenossenschaften  sind  zum
Teil  in  zufriedenstellender  Weise  berücksichtigt,  zum  andern  Teil
aber  sind  sie,  trotzdem  sie  gleichfalls  ihre  Mitarbeit  wiederholt  angeboten ­
  haben,  wie  z.  B.  in  der  Rheinprovinz,  ganz  ausgeschaltet
worden.  Die  Einzelgenossenschaften,  die  für  den  fehlenden  wirtschaftlichen ­
  Unterbau  in  den  Kommunalverbänden  eine  besonders
geeignete  Unterlage  bilden,  haben  nur  in  einigen  wenigen  Bezirken ­
  ausreichend  Berücksichtigung  gefunden."  Es  soll  hier  zu  der
Frage  nicht  eingehend*  Stellung  genommen  werden.  Nur  soviel
darf  gesagt  werden,  daß  doch  häufiger  als  die  erwähnte  Entschließung ­
  erkennen  läßt,  eine  Heranziehung  der  Genossenschaften
erfolgt  ist  und  noch  erfolgt,  daß  ferner,  wo  sie  nicht  erfolgt  ist,  im
allgemeinen  der  Grund  in  der  mangelnden  Eignung  der  örtlichen
genossenschaftlichen  Einrichtungen  liegt,  und  daß  endlich  in  mancher
Beziehung  gerade  der  Krieg  eine  Förderung  des  genossenschaftlichen

*  Vgl.  unten  S.  18.
        <pb n="13" />
        11

Gedankens  gebracht  hat,  bei  der  auch  die  Landräte  nicht  unbeteiligt
sind.  Erwähnt  seien  in  diesem  Zusammenhange  z.  B.  auch  die
vielfach  mit  gutem  Erfolge  unter  Mitwirkung  der  Kreise  errichteten ­
  Viehverwertungs-Genossenschaften,  denen  dann  mancherorts ­
  die  Aufgaben  der  betreffenden  Kreisstelle  übertragen  worden
sind.  Besondere  Beachtung  verdient  die  Regelung  im  Kreise
H  e  i  li  g  e  n  st  ad  t.  Hier  ist  während  des  Krieges  durch  den
Landrat  eine  Kornhaus-Genossenschaft  ins  Leben  gerufen  und  ein
10  000  Ztr.  Getreide  in  Trichtersilos  fassendes  Kornhaus  mit
Trocknungs-  und  Reinigungsanlagen,  großen  Lagerräumen  für
Dünger-  und  Futterartikel,  mit  Anschlußgleis  usw.  erbaut  worden.
Dieses  Kornhaus  ist  an  die  Zentral-Genossenschaft  in  Halle  a.  S.
verpachtet,  welche  Kommissionär  des  selbstwirtschaftenden  Kreises
bezüglich  des  Verkehrs  mit  Brotgetreide  und  Futtermitteln  ist.
Bemerkenswert  ist  in  diesem  Zusammenhange  auf  der  anderen
Seite  ein  Vertrag,  der  vom  Landkreise  Zeitz  mit  einer  Müllereivereinigung
  abgeschlossen  worden  war.  Er  ist  allerdings  nach  Inkrafttreten ­
  der  Reichsgetreideordnung  von  1917,  da  die  Reichsgetreidestelle ­
  nicht  mehr  gestattet  hat,  daß  die  Mühlen  für  eigene
Rechnung  und  Gefahr  aufkaufen,  aufgehoben  und  durch  Verträge
mit  einzelnen  Mühlen  nach  dem  Muster  des  Vertrages  der  Reichsgetreidestelle
  ersetzt  worden.  Er  lautete:
8  1.  Der  Kreis,  der  durch  die  Bundesratsverordnung  vom
28.  Juni  1915  befugt  ist,  über  die  gesamte  in  seinem  Bezirke  vorhandene ­
  Brotgetreideernte  zu  verfügen,  ermächtigt  und  beauftragt
die  Vereinigung  zu  folgenden  Maßnahmen.
8  2.  Die  Vereinigung  hat  das  Getreide  bis  zur  Höhe  des
Bedarfsanteiles  des  Kreises  für  sich  selbst  zu  Eigentum  zu  erwerben. ­
  Sie  hat  alles  zu  tun  und  nichts  zu  unterlassen,  was
zur  Erhaltung  des  Getreides  erforderlich  ist.  Maßgebend  hierfür
sind  die  Geschäftsbedingungen  für  den  Verkehr  der  Reichsgetreidestelle ­
  mit  den  Mühlen.
8  3.  Die  Vereinigung  hat  das  von  ihr  erworbene  Getreide  bei
den  ihr  angehörigen  Mühlen  des  Landkreises  Zeitz  in  Gemäßheit
ihrerSatzung  nach  denVorschriften  des  Kreises  ausmahlenzu  lassen.
8  4.  Das  ermahlene  Mehl  hat  sie  nach  Anweisung  des  Kreises
in  Leihsäcken  den  Bäckern  und  Händlern  im  Kreise  frei  Haus,
anderen  vom  Kreise  zugelassenen  Mehlversorgern  der  Kreisinsassen
an  die  vom  Kreise  bezeichnete  Stelle  zu  liefern.  Die  Berechnung
dieses  Preises  ergibt  sich  aus  der  in  der  Anlage  enthaltenen  Aufstellung, ­
  die  auch  maßgebend  ist  für  eine  Preisberechnung  bei
anderen  Ausmatzlungsverhältnissen,  Getreide-  und  KleiePreisLN.
        <pb n="14" />
        12

Für  jeden  abgelieferten  Zentner  zahlt  die  Vereinigung  dem  Verbände ­
  am  16.  des  auf  die  Ablieferung  folgenden  Monats  eine
Abgabe  von  20  Pfg.  Außerdem  hat  sie  den  Unterschied  zwischen
dem  Preise,  den  der  Kreis  sich  von  den  Bäckern  und  Händlern
zahlen  läßt,  und  dem  obengenannten  Preise  zu  derselben  Zeit  zu
zahlen.  Alle  Zahlungen  ergehen  an  die  Kreiskommunalkasse.
8  5.  An  andere  Kreise  als  die  vom  Kreise  als  Abnehmer  ihr
zugewiesenen  Personen  darf  die  Vereinigung  ohne  Genehmigung
des  Kreises  kein  Erzeugnis,  das  aus  dem  Bedarfsanteilgetreide
gewonnen  ist,  abgeben.
§  6.  Die  Vereinigung  hat  sich  beim  Aufkauf  des  Getreides,
soweit  angängig,  der  Hilfe  der  im  Kreise  ansässigen,  vom  Kreise
zugelassenen  Mäkler  zu  bedienen  und  diesen  eine  Vermittlungsgebühr ­
  von  1  M.  für  die  Tonne  Getreide  zu  zahlen.
Die  Tätigkeit  der  Mäkler  hat  sich  auf  mindestens  2000  Tonnen
Getreide  z»  erstrecken.  Ergibt  sich  am  Ende  des  Erntejahres,  daß
an  sie  weniger  als  2000  M.  gezahlt  sind,  so  hat  die  Vereinigung
dem  Kreise  den  Betrag  zu  erstatten,  um  den  der  gezahlte  Betrag
hinter  2000  M.  zurückbleibt.
8  7.  Die  Ablieferung  der  Kleie  an  die  Kreisinsassen  erfolgt
nach  Anweisung  des  Kreises.
8  8.  Zur  Abwicklung  der  laufenden  Geschäfte  zwischen  Kreis
und  Vereinigung  und  zwischen  Vereinigung  und  Mehlabnehmern
bestellt  die  Vereinigung  eine  dem  Kreise  genehme  Persönlichkeit,
welche  in  den  von  ihm  zu  bestimmenden  Geschäftsräumen  an  bestimmten
  Tagen  sich  zu  seiner  und  der  Mehlabnehmer  Verfügung
zu  halten  hat.
8  9.  Für  die  ordnungsmäßige  Bezahlung  der  Getreidelicfcrer,
für  gute  Beschaffenheit  des  Mehles  und  richtige  Ablieferung  desselben ­
  an  die  Abnehmer  sowie  für  die  Erfüllung  aller  ihr  aus
diesem  Abkommen  zustehenden  Pflichten  stellt  die  Vereinigung
dem  Kreise  eine  Sicherheit  in  Höhe  von  24  300  M.,  die  bei  der
Kreiskommunalkasse  des  Kreises  Zeitz  niederzulegen  und  von
dieser  mit  4%  zu  verzinsen  sind.
8  10.  Der  Verband  ist  berechtigt,  zwei  Bevollmächtigte  in  die
Sitzungen  der  Vereinigung  zu  entsenden.  Diese  müssen  mit  ihren
Ausführungen  jederzeit  gehört  werden.
8  11.  Vorstehendes  Abkommen  gilt  vorbehaltlich  einer  an  den
Vierteljahrsbeginn  geknüpften,  frühestens  1.  Januar  1916  zulässigen ­
  Kündigung  mit  3  Monaten  Frist  für  die  Zeit  der  Versorgung ­
  der  Bevölkerung  mit  Brot  und  Mehl  auf  Grund  der  eingangs ­
  genannten  Verordnung,  längstens  aber  bis  zum  15.  August
        <pb n="15" />
        1916.  Mi  Eintritt  des  freien  Handels  in  Brotgetreide  und  Mehl
erfolgt  besondere  Vereinbarung,  gegebenenfalls  schiedsrichterliche
Entscheidung.
8  12.  (Für  Streitigkeiten  ein  Schiedsgericht).
Zusatzvertrag:  Der  Vertrag  vom  17.  September  1916
wird  bis  zum  15.  September  1917  verlängert.  Folgende  Änderungen ­
  und  Zusätze  werden  an  ihm  vorgenommen:
1.  Die  Müllereivereinigung  kann  sich  beim  Ankäufe  des
Kreishändlers  oder  Unterhändlers  bedienen.  Diesen  ist  eine  Gebühr ­
  nicht  zu  zahlen.  Die  Bestimmung  des  §  6  wird  hierdurch  nicht
berührt.
2.  Die  Stadt  Zeitz  hat  nach  dem  neuen  Vertrage  mit  dem
Landkreise  das  Recht,  die  von  ihr  der  'Müllereivereinigung  zugeteilten ­
  Getreidemengen  bei  Mühlen  ihrer  Wahl  -ausmahlen  zu
lassen.  Es  besteht  Grund  zur  Annahme,  daß  sie  nur  die  Mühlen
berücksichtigt,  die  das  beste  Mehl  herstellen.  Hierdurch  würde  der
Kreis  jetzt  gegen  das  Vorjahr  mehr  Mehl  erhalten,  welches  nicht
so  gut  wäre  wie  das  Mehl  der  Stadt  Zeitz.  Die  Müllereivereinigung
  hat  dem  Kreise  Gewähr  dafür  zu  leisten,  daß  er  auch
im  neuen  Wirtschaftjahre  den  gleichen  Teil  der  Gesamtmenge  in
bester  Art  erhält  wie  im  Vorjahre.
3.  In  der  Anlage  zum  Vertrage  ist  der  Betrag  für  Entschädigung ­
  und  Mahllohn  auf  28  M.  zu  bemessen.  Ferner  wird
bemerkt,  obwohl  an  sich  selbstverständlich  und  auch  jetzt  zu  Recht
bestehend:
Sollte  die  Annahme  von  6  v.  H.  Schwund  nicht  zutreffend  sein
und  mehr  ermahlen  werden,  so  ist  das  Mehr  an  Mehl  nicht  Eigentum ­
  der  Mühle,  sondern  ebenfalls  für  den  Kreis  beschlagnahmt
und  nach  dessen  Anweisung  abzugeben.
4.  §  11  wird  aufgehoben.  An  seiner  Stelle  gilt:  -das  Abkommen ­
  gilt  ohne  Kündigung  bis  15.  September  1917.  ,Bei  Eintritt ­
  des  freien  Handels  in  Brotgetreide  und  Mehl  erfolgt  besondere ­
  Vereinbarung,  gegebenenfalls  schiedsrichterliche  Entscheidung. ­
  %
Die  Lebensmittel-  und  Futtermittel-V  erteilung  ist  vielfach ­
  in  besonderen  Abteilungen  oder  auch  in  ein  besonders  organisiertes ­
  Lebensmittel-  oder  Lebens-  und  Futtermittela
  m  t  (K  r  i  e  g  s  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  s  st  e  l  l  e  usw.)  zusammengefaßt
worden.  Hierbei  hat  natürlich  die  Beschaffung  und  Verteilung  der
so  überaus  knappen  Kraftfuttermittel  die  größten-  Schwierigkeiten
        <pb n="16" />
        14

gemacht.  Auch  «die  Verteilung  'des  Mehls  an  die  Bäcker  unmittelbar ­
  oder  an  die  Gemeinden  ist  hier  zu  erwähnen.
Um  den  Bezug  der  Lebensmittel  von  der  Zentral-Einkanfs-Ge°
sellschaft  und  aus  dem  freien  Handel  zu  erleichtern,  sind  die
Kreise  häufig  den  zu  diesem  Zwecke  für  größere  Bezirke ­
  gegründeten  Gesellschaften  (Bezirkszentralen)
beigetret  e  n.  AIs  Beispiel  sei  das  im  Kreise  Biedenkopf
beobachtete  Verfahren  wiedergegeben.  Es  heißt  in  seinem  Berichte: ­
  „Im  Frühjahr  1916  wurde  in  Frankfurt  a.  M.  von  den
Stadt-  und  Landkreisen  des  Regierungsbezirks  Wiesbaden  die

Rhein-Mainische  Lebensmittelstelle  (R.M.L.)  als  G.  m.  b.  H.  er-..:
  m  „rr  cy\  ..  ..r  &amp;lt;  cn  _  .  •  i  r».r.  ...n...  ;u  r

richtet,  um  eine  bessere  Versorgung  des  Bezirks  mit  Lebensrnitteln

durch  gemeinsamen  Bezug  sowohl  von  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
  in  Berlin  als  auch  im  freien  Handel  zu  erzielen.  Auch
der  Kreis  Biedenkopf  ist  der  Gesellschaft  mit  einer  Kapitalbeteiligung ­
  von  4000  M.,  wovon  ein  Viertel  eingezahlt  ist,  beigetreten, ­
  und  während  die  Kreisstadt  ihre  Lebensrnittel  durch  Vermittlung ­
  der  Städte-Einkaufs-GesellschaftLimburg  von  der  R.M.L.
bezieht,  wird  die  Versorgung  der  Landgemeinden  des  Kreises  durch
die  Kreis-Getreidekommission  vermittelt.  Letzteres  geschieht  in
der  Weise,  daß  die  Getreidekommission  die  von  der  R.M.L.  dem
Kreise  zugeteilten  oder  angebotenen  bzw.  die  von  den  Landgemeinden ­
  bestellten  Waren  an  zwei  Großhändler,  nämlich  eine
Firma  in  Biedenkopf  für  die  nördliche  Hälfte  und  eine  Firma  in
Gladenbach  für  die  südliche  Hälfte  des  Kreises  liefern  läßt,  die

ihrerseits  die  Waren  nach  bestimmten  Verteilungsplänen  an  die
Gemeinden  bzw.  an  Kleinhandlungen  weitergeben.  Kleinhändler

und  Gemeinden  haben  ihre  Bestellungen  an  den  zuständigen  Großhändler ­
  zu  richten,  weshalb  die  Preislisten  der  R.M.L.  regelmäßig
allen  Gemeinden  zugesandt  werden.  Ob  die  Gemeinden  die
Waren  selbst  beziehen  oder  ob  sie  dies  Konsumvereinen  und  Kleinhändlern ­
  überlassen,  ist  der  Regelung  durch  den  Gemeindevorstand
überlassen,  ebenso  wie  die  Art  der  Verteilung  der  Waren  innerhalb ­
  des  Ortes.  In  letzter  Hinsicht  ist  aber,  wenigstens  was  die
meistbegehrten  Waren  wie  Grieß,  Graupen,  Haferflocken  und
Nudeln  anbelangt,  eine  allgemeine  Verbranchsregelung  nötig  geworden ­
  dahin,  daß  nur  Unversorgte  mit  diesen  Lebensmitteln
bedacht  werden,  und  daß  die  Verteilung  der  für  den  Kreis  genau
berechneten  Kopfqnoten  seitens  des  Gemeindevorstandes  auf  Grund
von  Listen  erfolgt."
Ist  das  Bild  auch  überaus  mannigfaltig,  so  besteht  in
einem  Punkt  Übereinstimmung,  nämlich  in  der  Notwendigkeit  für
        <pb n="17" />
        die  Kreisverwaltung,  eine  gewaltige  wirtschaftliche  Tätigkeit  zu
entfalten.  Name  und  Form  ist  dabei  von  verhältnismäßig  geringer
Bedeutung.  Kreiswirtschaftsamt,  Kreishandelsamt,  Kaufmännische
Wirtschaftsstelle  oder  auch  bloß  Geschäftsabteilung  der  Kreisverwaltung ­
  —  in  jedem  Falle  wird  das  Schwergewicht  beim  Kreise
liegen.  Besondere  Schwierigkeiten  machte  dabei  der  Geldtz
  e  r  k  e  h  r,  der  Umsätze  hervorrief,  wie  sie  naturgemäß  dem  sonstigen ­
  Verwaltungsbetriebe  gänzlich  unbekannt  waren.  Man  hat
sich  daher  in  wachsendem  Umfange  entschlossen,  diesen  Verkehr  aus
der  Kommunalkasse  ganz  herauszulösen  und  —  gegebenenfalls
unter  Überweisung  eines  Betriebsfonds  —  -besonders  aufzubauen,
dann  meistens  nicht  karnevalistisch,  sondern  nach  kaustnännischen
Grundsätzen  und  unter  starker  Betonung  der  bargeldlosen  Zahlung.
Nicht  unbeachtlich  sind  dabei  die  in  den  Kreisen  Hameln  und  Burgdorf
  beobachteten  Verfahren.  In  Hameln  einigte  sich  die
Schlachtviehstelle  des  Kreises  mit  der  Landesgcnossenschaftskasse
(der  Bankanstalt  des  Hannoverschen  Vi-ehhandelsverbandes)
dahin,  sämtliche  Geldanstalten  des  Kreises  Hameln  bei  dieser  Geldbewegung ­
  zu  berücksichtigen  und  letztere  auf  bargeldlose  Weise
durchzuführen.  Das  Verfahren  sieht  vor:  1.  die  Umbuchung  der
anfallenden  Erlöse  von  dem  Konto  des  Viehhandelsverbandes  auf
das  bei  der  Landesgenossenschaftskasse  geführte  Konto  der  Schlachtviehstelle ­
  Hameln  sowie  2.  die  Abbuchung  der  Teilbeträge
von  dem  Konto  der  Schlachtviehstelle  und  a)  deren  Übernahme
auf  die  bei  der  Landcsgenossenschaftskasse  geführten  Konten  der
19  Spar-  und  Darlehnskassen,  b)  deren  Überweisung  auf  die
Konten  der  drei  öffentlichen  Sparkassen  bei  der  Sparkassen-Girozentrale,
  c)  deren  Überweisung  auf  das  Reichsbank-Girokonto
der  zwei  Privatbankanstalten.  Diese  Geldanstalten  erkennen  auf
Grund  von  Verzeichnissen,  die  ihnen  die  Schlachtviehstclle  monatlich ­
  zweimal  zustellt,  die  bereits  bei  ihnen  bestehenden  Konten  der
Viehverkäufer  und  zahlen  den  Rest  nur  auf  Wunsch  der  letzteren
in  Bargeld  aus.  Dem  Verfahren  haben  sich  einige  hannoversche
Kreisverwaltungen  angeschlossen.
In  Burgdorf  haben  die  einzelnen  Kriegswirtschaftsstellen
des  Kreises:  1.  die  Kreiskommunalkasse,  2.  die  Kreisgetreidestelle,
3.  die  Kreisfleischstelle,  4.  die  Kreisfettstclle  usw.  ein  Überweisungskonto ­
  bei  der  Amtssparkasse  in  Burgwedel.  Diese  Stellen  leiten
die  einkommenden  Gelder  im  Überweisungswege  (durch  Reichsbank-Girokonto
  oder  durch  die  Bankkonten)  diesem  Konto  zu.  Ein
entsprechender  Ausdruck  auf  den  Rechnungen  genügt,  um  die  Zahlstelle ­
  über  den  gewünschten  Überweisungsweg  zu  unterrichten.  Die
        <pb n="18" />
        16

Kreiswirtschaftsstellen  bedienen  sich  in  der  Regel  der  Gemeindevorsteher ­
  als  Unterkommissionäre  und
Zahlen  an  diese  im  Überweisungswege  die  fälligen  Rechnungsbeträge. ­
  Die  Untcrkommissionäre  gleichen  die  Rechnungen  der  Erzeuger ­
  durch  Sammelüberweisungsaufträge  aus.  Soweit  die  Geldempfänger ­
  (Kommissionäre  oder  Erzeuger)  ein  Konto  bei  der
Amtssparkasse  Vurgwedel  haben,  erfolgt  nur  Übertragung.  Hat
der  Geldempfänger  (Kommissionär  oder  Erzeuger)  ein  Konto  bei
einem  anderen  Geldinstitut,  so  wird  diesem  Institut  das  Geld  im
Übcrweisungswege  für  Rechnung  des  Geldempfängers  gezahlt.
Die  anderen  öffentlichen  Sparkassen  des  Kreises  haben  gleichfalls
ein  Konto  bei  der  Anitssparkasse  Burgwedel.
2.  Errichtung  besonderer  Körperschaften.
Die  Lösung  der  Ausgabe,  wie  am  besten  der  notwendige  Grad
straffer  Verwaltung  und  die  erforderliche  Einwirkung  der  behördlichen
  Autorität  auf  der  einen  Seite  und  die  nötige  geschäftliche
Beweglichkeit  auf  der  anderen  erreicht  werden  kann,  ist  in  vielen
Kreisen,  wie  bereits  angedeutet,  auf  einem  besonderen  Wege  versucht ­
  worden.  Man  glaubte,  die  Kriegswirtschaft  oder  gewisse  ihrer
Zweige  nicht  unmittelbar  in  die  Verwaltung  einordnen  zu  sollen,
fand  auch  keine  bestehende  Genossenschaft  oder  Handelsfirma  vor,
der  man  die  Geschäftsabteilung  einfach  hätte  übertragen  können.
So  entschloß  man  sich  zur  Gründung  einer  besonderen
Körperschaft,  bei  welcher  der  Kreis  in  führender  Weise  beteiligt ­
  ist.  Den  beiden  Hauptzweigen  der  kriegswirtschaftlichen
Tätigkeit  der  Kreise  entsprechend,  ist  die  Anregung  hierzu  entweder
aus  den  Schwierigkeiten  der  Versorgung  der  Kreisbevölkerung  mit
von  auswärts  bezogenen  Lebens-  und  Futtermitteln  entstanden,
oder  aber  eine  geschäftlich  zweckmäßige  Behandlung  der  im  Kreise
erfaßten  Erzeugnisse,  vor  allem  des  Getreides,  ist  das  Ziel  gewesen,
das  in  erster  Linie  erstrebt  wurde.  In  dieser  Beziehung  hat  der
Erlaß  des  Ministers  des  Innern  vom  15.  Februar  1917  einen
besonderen  Anstoß  gegeben.  Zwar  wird  in  diesem  Erlasse  betont,
daß  es  altbewährter  preußischer  Überlieferung  entspreche,  wenn
alle  Fäden  der  Organisation  in  der  Person  des  Landrats  zusammenlaufen. ­
  Aber  es  wird  auch  darauf  hingewiesen,  daß  eine
gewisse  Entlastung  im  laufenden  Geschäft  erforderlich  sei,  um  dem
Landrat  Überblick  und  persönliche  Fiihlung  mit  den  Kreiseingesessenen
  zu  erhalten.  Um  das  zu  erreichen,  wird  in  dem
Erlasse  auch  die  F  o  r  m  einer  G.  m.  b.  H.  als  geeignet  bezeichnet, ­
  mit  dem  Landrate  als  Vorsitzendem  des  Aufsichtsrats  und
        <pb n="19" />
        17

einem  oder  mehreren  Geschäftsführern.  Es  solle.also  ein  privatrechtlicher ­
  Rechtsträger  geschaffen  werden,  dem  die  Durchführung
der  Kreisaufgaben  auf  kriegswirtschaftlichem  Gebiete  übertragen
wird.  In  der  Richtung  solcher  Einrichtungen  gehen  auch  die
Wünsche  des  Kriegsausschusses  der  deutschen  Landwirtschaft,  wie
auch  —  in  anderer  Weise  —  die  des,  Handels.  Die  Verfügungen
von  Anfang  1918,  welche  diesen,  Wünschen  in  gewissem  Grade
Rechnung  tragen,  werden  daher  vielleicht  eine  neue  Förderung  des
Gedankens  mit  sich  bringen.  Es  wird  aber  weder  möglich  noch
richtig  sein,  ohne  weiteres  überall  den  gewünschten  Weg  zu  beschreiten. ­
  In  allen  Füllen  ist  festzuhalten,  daß,  wie  es  amtlicherseits
vor  einiger  Zeit  zutreffend  ausgedrückt  worden  ist,  die  Kommunalverbände
  in  ihrer  behördlichen  Organisation ­
  zuständig  und  verantwortlich  bleiben,
und  daß  private  Geschäfts  st  eilen  nur  unter
ihrer  Aufsicht  rein  geschäftliche  Arbeiten  eile ­
  d  i  g  e  n  k  ö  n  n  e  n.  Es  sei  hier  der  Standpunkt  wiedergegeben,
den  der  V  o  r  st  a  n  &amp;gt;d  des  Verbandes  der  Preußischen
Landkreise  in  der  ganzen  Sache  eingenommen  hat.  Sein  Beschluß ­
  aus  dem  Jahre  1918  lautet:
1.  Der  Aufbau  der  kriegswirtschaftlichen  Organisationen  in
den  einzelnen  Landkreisen  ist  das  Ergebnis  einer  langwierigen,
wechselreichen  Entwicklung,  die  je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen
einen  verschiedenartigen  Verlauf  genommen  hat  und  nehmen  muß.
2.  Die  Kreisverwaltungen  betrachten  durchweg  die  öffentliche
Bewirtschaftung  als  ein  Übel,  das,  sobald  es  die  Verhältnisse  erlauben, ­
  beseitigt  werden  sollte.  Die  Erfahrung  hat  aber  gelehrt,
daß,  solange  überhaupt  eine  öffentliche  Bewirtschaftung  stattfindet,
ein  Erfolg  nur  zu  erzielen  ist,  wenn  die  Autorität  der  Kreis-Verwaltung
  in  den  Dienst  der  Sache  gestellt  wird.  Solange  von
dieser  behördlichen  Autorität  Gebrauch  gemacht  werden  muß,  und
solange  der  Kreisverwaltung  eine  schwere  Verantwortung  und
Haftung  aufgebürdet  bleibt,  so  lange  muß  die  Kreisverwaltung
auch  die  Gestaltung  der  kriegswirtschaftlichen  Einrichtungen  im
Kreise  nach  Maßgabe  der  besonderen  örtlichen  Verhältnisse  in  der
eigenen  Hand  behalten  und  im  Rahmen  der  gesetzlichen  Vorschriften ­
  über  den  entscheidenden  Einfluß  verfügen.
3.  Bei  dieser  Sachlage  muß  im  gegenwärtigen  vorgeschrittenen
Stadium  eine  grundlegende  Änderung  des  Systems  der  kriegswirtschaftlichen ­
  Einrichtungen  ,  durch  allgemeingültige,  gleichmachende ­
  Vorschriften  als  völlig  ausgeschlossen  erscheinen.  Soweit
die  Vorschlüge  des  Kriegsausschusses  der  deutschen  Landwirtschaft
Heft  40,  9
        <pb n="20" />
        18

in  diesem  Sinne  verstanden  werden  konnten,  oder  soweit  in  Kreisen
des  Handels  etwa  allgemeingültige  Regelungen  ohne  Berücksichtigung ­
  der  vorhandenen  Einrichtungen  und  der  örtlichen  Verschiödenheiten
  erstrebt  werden,  müßte  der  Vorstand  des  Verbandes
der  Preußischen  Landkreise  sich  gegen  solche  Bestrebungen  wenden.
Aus  den  späteren  Erläuterungen  des  Kriegsausschusses  der
Deutschen  Landwirtschaft  sowohl  wie  aus  Erklärungen  führender
Persönlichkeiten  des  Handels  wie  endlich  aus  den  inzwischen  ergangenen ­
  Verfügungen  der  zuständigen  Regierungsstellen,  glaubt
der  Vorstand  aber  entnehmen  zu  sollen,  daß  über  diesen  Punkt
keine  wesentliche  Meinungsverschiedenheit  besteht.
4.  Für  die  gegenwärtige  Kriegswirtschaft,  wie  vor  allem  auch
für  die  Übergangswirtschaft  und  die  künftige  Entwicklung  überhaupt, ­
  erkennt  der  Vorstand  in  den  landwirtschaftlichen  G  e  -
n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  e  n  ein  Element  von  großer  Wichtigkeit,  das  nach
Möglichkeit  weiter  entwickelt  und  in  den  Dienst  der  Erfassung  der
Erzeugnisse  gestellt  werden  sollte.  Der  Vorstand  begrüßt  die
dahinzielenden  Bestrebungen  der  landwirtschaftlichen  Organisationen ­
  und  hofft,  daß  in  steigendem  Maße,  soweit  es  die  örtlichen ­
  Verhältnisse  irgend  erlauben,  in  den  Landkreisen  von
ihren  Diensten  Gebrauch  gemacht  werden  wird,  ganz  besonders  für
den  Unterbau.  Finden  sich  die  verschiedenen  zentralen  Organisationen ­
  der  Genossenschaften  zu  dem  Zwecke  zusammen,  die  weitere
Ausgestaltung  des  Genossenschaftswesens  in  diesem  Sinne  zu
fördern,  so  wird  der  Verband  der  Preußischen  Landkreise  seinerseits
gern  in  geeigneter  Weise  mitarbeiten,  wobei  ein  Druck  auf  die
Krcisverwaltungen  von  irgendeiner  Seite  nicht  im  Interesse  der
Sache  liegen  würde  und  von  vornherein  ausgeschlossen  sein  muß.
6.  Der  Vorstand  begrüßt  in  gleicher  Weise  den  organisatorischen ­
  Zusammenschluß  des  Getreide-  und  Futterm
  i  t  t  e  I  h  a  n  d  e  I  s,  insbesondere  weil  er  den  Kreisverwaltungen
die  erwünschte  Möglichkeit  gibt,  sich  seiner  gutachtlichen  Hilfe  zu
bedienen.  Er  ist  überzeugt,  daß  keine  Kreisverwaltung  die  Notwendigkeit ­
  eines  lebenskräftigen  Handels  verkennt,  und  gibt  der
Auffassung  Ausdruck,  daß  nach  Maßgabe  der  örtlichen  Verhältnisse
Handel  und  Genossenschaften  nebeneinander  zur  Erfüllung  wichtiger ­
  Aufgaben  herangezogen  werden  müssen.
Als  erwünscht  würde  es  jedenfalls  zu  bezeichnen  sein,  wenn  es
gelänge,  auf  dem  Boden  der  zum  Teil  neugeschaffenen  zentralen
und  provinziellen  Organisationen  in  höherem  Grade  als  bisher
eine  Verständigung  zwischen  den  Genossenschaften  und  dem  Handel
im  Sinne  sowohl  von  Z  u  s  a  m  m  e  n  a  r  H  e  i  f  wie  von  Arbeit?-
        <pb n="21" />
        19

teilnng  herbeizuführen.  Fe  klarer  und  reibungsfreier  diese,
wie  ohne  weiteres  zugegeben,  schwierigen  Verhältnisse  sind,  desto
leichter  wird  es  für  die  Kreisverwaltungen  sein,  die  verschiedenen
Träger  der  Wirtschaft  an  der  richtigen  Stelle  einzuschalten.
6.  Der  Vorstand  gibt  dem  Wunsche  Ausdruck,  auf  dieser  allgemeinen ­
  Grundlage  in  dauernder  Fühlung  mit  den  zentralen
Organisationen  der  Genossenschaften  und  des  Handels  zur
weiteren  zweckmäßigen  Ausgestaltung  der  Einrichtungen  der
Kriegs-  und  Übergangswirtschaft  beitragen  zu  können.

Betrachten  wir  nun  die  gegründeten  besonderen ­
  Körperschaften  näher,  so  ist  zu  bemerken,  daß
in  dem  erwähnten  Erlasse  empfohlen  wird,  für  den  satzungsmäßigen
Gesellschaftszweck  einen  möglichst  weiten  Nahmen  zu  spannen,
damit  neu  auftretende  Aufgaben  ohne  Schwierigkeiten  angegliedert
werden  können.  Tatsächlich  ist  denn  auch  vielfach  die  Erfüllung
sämtlicher  'kriegswirtschaftlichen  Aufgaben  als  Gesellschaftszweck ­
  bezeichnet  worden.  Andere  Gesellschaften,  insbesondere  die
schon  früh  entstandenen,  haben  nur  beschränkte  Tätigkeitsfelder,
insbesondere  mancherorts  —  im  Gegensatze  zur  Erfassung  der  Erzeugnisse ­
  —  nur  den  Einkauf  und  die  Verteilung  der  von  außerhalb ­
  bezogenen  Lebens-  und  Futtermittel.
So  bezeichnet  die  „Kreisversorgung  G.  m.  b.  H."  in
Eckernförde  als  ihren  „Gegenstand"  den  Bezug  von  Lebensmitteln ­
  und  ähnlichen  Waren  im  Großen  und  Verkauf  derselben
an  Kleinvcrküufer  und  Verbraucher  im  Kreise,  als  ihren  „Zweck",
die  Bevölkerung  des  Kreises  zu  angemessenen  Preisen  zu  versorgen.
Ebenso  spricht  die  Satzung  der  „Kriegswirtschaft  G.  in.  b.  H."  in
Pleß  und  die  Beuthener  „Kriegsbewirtschaftnng  G.  m.  b.  H."  von
der  Versorgung  des  Kreises  mit  Lebens-  und  Futtermitteln;  in  der
gleichen  Absicht  nennt  sich  die  Einrichtung  des  Kreises  Hirschb
  e  r  g  i.  Schl.  „Kreis-Einkaufsgesellschaft".
Der  Verwaltungsbericht  des  Kreises  Rasten  bürg  in  Ostpreußen ­
  schildert  Entstehung  und  Aufgabe  seiner  entsprechenden
Einrichtung  folgendermaßen:  „Infolge  der  längeren  Kriegsdauer
ist  bei  der  zunehmenden  Lebensmittelknappheit  eine  Zentralisierung ­
  von  Einkauf  und  Einfuhr  der  wichtigsten  Massennahrungsmittel ­
  eingeführt.  Die  Zentralvertcilungsstelle  für  die  Provinz
Ostpreußen  ist  die  Ostpreußische  Lebensmittel-Versorgungs-Gesellschast
  m.  b.  H.  in  Königsberg.  Der  Kreis  ist  mit  einer  Beteiligungssumme ­
  von  4000  M.  der  Gesellschaft  beigetreten.  Für
den  Kreis  Rastenburg  ist  auf  Anregung  der  Kreisverwaltung  im
        <pb n="22" />
        20

August  1916  die  „Nastenbrrrger  Lebensmittel-Versorgungs-Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  Rastenburg"  gegründet  worden.  Aufgabe  dieser
Gesellschaft  ist  die  gemeinsame  Beschaffung  von  Nahrungsmitteln
und  sonstigen  Bedarfsgegenständen  des  täglichen  Lebens  während
des  gegenwärtigen  Krieges  und  solange  die  durch  den  Krieg  geschaffenen ­
  Verhältnisse  noch  andauern;  sie  soll  ferner  Nahrungsmittel ­
  und  Bedarfsgegenstände  von  der  Ostpreußischen  Lebensmittel-Gesellschaft ­
  in  Königsberg  erwerben  und  der  Bevölkerung
des  hiesigen  Kreises  zu  angemessenen  Preisen  zuführen.  Mitglieder ­
  der  Gesellschaft  sind  zahlreiche  Kaufleute  aus  Stadt  und
Land.  Die  verfügbaren  Waren  werden  sowohl  an  die  Gesellschafter
als  auch  an  andere  Geschäftsinhaber  der  Lebensmittelbranche,
welche  vor  dem  Kriege  mit  Lebensmitteln  handelten,  abgegeben.
Die  weitestgehende  Heranziehung  des  Handels  bietet  Gewähr  für
die  angemessene  Verteilung  der  Lebensmittel  auf  Stadt  und  Land."
Bisweilen  wird  statt  bqr  G.  m.  b.  H.  die  Rcchtsform  der
Genossenschaft  gewählt,  so  vielfach  in  Poinmern,  z.  B.
beim  Usedom-Wolliner  Kreis  „Ein-  und  Verkaufsverein".  Die
genossenschaftliche  Grundlage  ist  vor  allem  wegen  der  größeren
Beweglichkeit  der  Zusammensetzung  und  mit  Rücksicht  auf  die
unter  kleineren  Verhältnissen  wünschenswerte  größere  Leichtigkeit
in  Aufbringung  der  Mittel  gewählt  worden.
Auch  im  Landkreise  Merseburg  hatte  man  eine  solche-  Genossenschaft ­
  gebildet.  Hier  hat  sich,  wie  auch  sonst  zuweilen,  der
Fall  ereignet,  daß  man  die  Genossenschaft  später  als
unzweckmäßig  erkannte  und  zum  Eigenbetrieb
des  Kreises  überging.  Der  Bericht  des  Kreises
sagt  darüber:  „Zweck  der  Gründung  der  Genossenschaft  war,
Lebensmittel  aus  dem  freien  Handel  zu  beschaffen,  um  selbige,.
sowie  die  durch  den  Kommunalverband  zugewiesenen  Lebensmittel
prozentual  nach  der  Kopfzahl  im  Kreise  zu  verteilen.  Die  Genossenschaft ­
  erzielte  während  der  Dauer  ihres  Bestehens,  also
innerhalb  acht  Monaten,  einen  Gesamtumsatz  von  etwa  ls/2  Millionen ­
  Mark.  Ende  Oktober  1916  beschloß  der  Kreis  die  Verteilung ­
  der  Lebensmittel  selbst  zu  übernehmen.  Infolgedessen
liquidierte  die  Genossenschaft  am  15.  November  1916.  Das  noch
vorhandene  Warenlager,  übernahm  am  gleichen  Tage  der  Kommunalverband. ­
  Als  Geschäftsführer  des  neugebildeten  Kreis-Einkaufs
  wurde  ein  Kaufmann  in  Magdeburg  bestellt.  Als  Betriebskapital ­
  für  den  Kreis-Einkauf  wurden  100  000  M.  aus  laufenden ­
  Mitteln  zur  Verfügung  gestellt.  Diese  Maßnahme  war  nötig,
weil  von  allen  Seiten  Beschwerden  darüber  einliefen,  daß  die
        <pb n="23" />
        21

Verteilung  der  Waren  zu  ungleichmäßig  und  unbefriedigend  sei.
Der  Kreis-Einkauf  trat  am  26.  Oktober  1916  ins  Leben.  Der
Verkehr  entwickelte  sich  lebhaft  und  zur  Zufriedenheit  der  Bevölkerung. ­
  kleine  Störungen  konnten  leicht  behoben  werden."
Im  Gegensatz  zu  den  genannten  Gesellschaften  und  Genossenschaften ­
  bezeichnet  z.  B.  die  „Kreiswirtschaftsstelle  G.  m.  b.  H."  des
Kreises  Neutomischel  ihren  Zweck  allgemeiner:  „An-  und
Verkauf  und  die  Vermittlung  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen ­
  und  Waren  des  landwirtschaftlichen  Bedarfs  sowie  von
Lebensmitteln,  insbesondere  auch  die  Durchführung  der  geschäftlichen ­
  Aufgaben,  die  der  Gesellschaft  vom  Kreise  zugewiesen
werden."  Die  „Teltower  Kriegswirtschaftsgesellschaft  m.  b.  H."
betrachtet  als  ihren  Gegenstand  alle  Maßnahmen  zur  Sicherung
der  Ernährung  der  Bevölkerung  und  zur  Aufrechterhaltung  des
Wirtschaftslebens  im  Kreise  Teltow  während  des  Krieges  und  für
die  erste  Zeit  nach  demselben.  Von  Interesse  ist  die  auch  anderwärts ­
  in  ähnlicher  Form  wiederkehrende  Zeitbegrenzung.
In  Grünberg  i.  Schl,  heißt  es  bei  der  „Kreiswirtschaft  Grünberg ­
  G.  m.  b.  H."  einfach:  „Geschäftliche  Durchführung  der  dem
Kreiskommunalverbande  obliegenden  kriegswirtschaftlichen  Aufgaben". ­
  Bei  der  „Nahrungsmittel-Gesellschaft  Tilsit  m.  b.  H."
endlich  wird  das  Schwergewicht  auf  die  Erzeugung  und  Erfassung
gelegt;  Gegenstand  ist:  „die  Förderung  der  Nahrungsmittelerzeugung,
  die  Erfassung  ■  nd  der  Vertrieb  aller  auf  dem  Lande
entbehrlichen  Nahrungsnn.  el."
Wie  die  Zweckbestimmung,  so  ist  auch  die  Zusammensetzung ­
  der  zur  Erörterung  stehenden  Gesellschaften  und
Genossenschaften  ganz  verschieden.  Der  unmittelbare  Zusammenhang ­
  mit  dem  Kreise  wird  am  schärfsten  bei  dem  z.  B.  in
Grünberg  angewandten  Verfahren  betont.  Hier  ist  an  dem
Stammkapital  von  100  090  Mark  der  Kreis  mit  95  000  1.  .ark
beteiligt,  neben  ihm  nur  noch  ein  Kaufmann  mit  5000  Mark,
der  zugleich  einer  der  Geschäftsführer  ist.  Die  sieben  Mitglieder
des  Aufsichtsrats  müssen  sämtlich  dem  Kreisausschusse  oder  Kreistage ­
  angehören,  lind  der  Vorsitzende  des  Kreisausschusses  ist  stets
zugleich  Vorsitzender  des  Aufsichtsrats.  „Die  Geschäftsführer  haben
den  Anordnungen  des  Aufsichtsrats  Folge  zu  leisten."  Aber  auch,
dort,  wo  die  Beteiligung  des  Kreises  mehr  zurücktritt  als  in  Grünberg, ­
  ist  dem  Vorsitzenden  des  Kreisausschusses  wohl  überall  ein  bestimmender
  Einfluß,  wenn  auch  in  verschiedenen  Abstufungen,  eingeräumt ­
  worden.  Unter  den  Gesellschaftern  treten  außer
dem  Kreise  bald  nur  Gemeinden,  bald  auch  Werke,  Pri ­
        <pb n="24" />
        22

vatpersonen  und  Genossenschaften  auf.  In  Hirschberg
  finden  wir  zwei  Städte  und  sieben  Landgemeinden.  Hier  sitzt
im  Aufsichtsrat  neben  dem  Landrat  ein  Oberbürgermeister  und  ein
Kaufmann  und  Gemeindevorsteher.  Geschäftsführer  sind  ein
Fabrikbesitzer,  ein  Kaufmann  und  ein  Kreis-Ausschuß-Sekretär.
In  Teltow  sind  außer  dem  Kreise  (50000  M.)  neun  Vorortgemeinden ­
  mit  4  bis  9000  M.  beteiligt.  Der  eine  der  beiden  Geschäftsführer ­
  ist  ein  dem  Landrat  zugeteilter  Regierungsassessor.
In  Eckernförde  hat  der  Kreis  7700  M.,  eine  Stadt  8000  und
einige  Landgemeinden  je  1000  bis  4000  M.  übernommen.  Neben
dem  Kreise  mit  584  000  M.  und  einigen  Stadt-  und  Landgemeinden
mit  je  4000  M.  findet  sich  im  Kreise  P  l  e  ß  der  größte  Besitzer  des
Kreises  mit  gleichfalls  4000  M.  Während  in  der  Regel  der
Vorsitzende  des  Kreisausschusses  als  Vorsitzender  des  Aufsichtsrats ­
  auftritt,  ist  hier  der  Land  rat  persönlich  zum
Geschäftsführer  bestellt  und  ihm  als  solchem  der  Vorsitz
in  der  Gesellschafterversammlung  übertragen.  Auch
in  der  B  e  u  t  h  e  n  e  r  G.  m.  b.  H.  ist  der  Landrat  Geschäftsführer.
Hier  wird  das  Kapital  (1  Million  Mark)  zu  40  v.  H.  vom  Kreise,
im  übrigen  von  zwei  Großgrundbesitzern  und  vier  Industrieunternehmungen
  aufgebracht.  Gemeinden  sind  nicht  beteiligt.  Wie
im  Kreise  Teltow  die  Vorortgemeinden,  so  haben  in  Beuthen  die
Bergwerke  das  stärkste  Interesse  an  ausreichender  Versorgung  mit
Lebensmitteln.  Andere  wirtschaftliche  Verhältnisse  finden  ihren
Ausdruck  in  der  Zusammensetzung  der  G.  m.  b.  H.  in  N  e  utour ­
  i  s  ch  e  l.  Von  70  000  M.  Stammkapital  hat  die  deutsche  Lagerhaus-„Posen"-G.
  m.  b.  H.  in  Posen  mehr  als  die  Hälfte,  der
Kreis  20  000  M.,  eine  Spar-  und  Darlehnskasse,  eine  Reihe  von
Landwirten,  ein  Kaufmann  und  ein  Lehrer,  letztere  beide  als  Geschäftsführer, ­
  je  1000  bis  3000  M.  übernommen.  Ebenso  zeigt  sich
der  landwirtschaftliche  Grundzug  des  Kreises  und  die  entsprechende
Zweckbestimmung  der  G.  m.  b.  H.  in  T  i  l  s  i  t:  außer  dem  Kreise
sind  Gesellschafter  die  Kornhausgenossenschaft  m.  b.  H.  in  Tilsit  und
eine  ganze  Reihe  von  Darlehnskassenvereinen.  Demgegenüber
entspricht  es  der  Aufgabe  einer  Einkaufsvereinigung,  wenn  zu
ihren  Mitgliedern  wie  in  Rastenburg  zahlreiche  Kaufleute  in
Stadt  und  Land  gehören.
Was  die  Eigenart  des  Geschäftsbetriebes  der
Gesellschaften  angeht,  so  wird  sie  durch  folgende  Sätze  des  mehrfach ­
  erwähnten  Ministerialerlasses  gekennzeichnet:  „Leitender  Gesichtspunkt ­
  des  ganzen  Geschäftsbetriebes  der  Kriegsorganisation
soll  nicht  das  privatwirtschaftliche  Interesse  der  Gesellschaft  oder
        <pb n="25" />
        der  Kreiskommunalkasse,  sondern  das  Volks-  uüd  kriegswirtschaftliche ­
  Interesse  des  Landes  sein.  Das  schließt  nicht  aus,  daß  bei  den
geschäftlichen  Unternehmungen  Überschüsse  verbleiben.  Diese  müssen
möglichst  wieder  zur  unmittelbaren  und  mittelbaren  Verbesserung
und  Ausbreitung  der  Sammel-  und  Erfassungstätigkeit  verwendet
werden.  Eine  mittelbare  Förderung  auf  diesem  Gebiete  wird  auch
in  der  Verbesserung  der  Verkehrsgelegenheiten  zu  erblicken  sein."
Diese  Grundsätze  sind  auch  in  den  Gesellschaftsverträgcn  festgelegt. ­
  So  heißt  es  bei  der  E  ck  e  r  n  f  ö  r  d  e  r  Kreis-Versorgungsgesellschaft ­
  m.  b.  H.:  „Die  Gesellschaft  verfolgt  ausschließlich
gemeinnützige  Zwecke,  jedoch  nach  Wirtschöstlich ­
  enGrund  sähen.  Von  dem  nach  Vornahme  angemessener
Abschreibungen  verbleibenden  jährlichen  Reingewinn  werden
20  v.  H.  einem  Reservefonds  zugeführt.  Von  dem  alsdann  verbleibenden ­
  Überschuß  erhalten  die  Gesellschafter  eine  Vergütung
bis  zu  5  v.  H.  ihrer  Stammeinlage.  Ein  etwa  dann  noch  verbleibender ­
  Überschuß  ist  jährlich  nach  Abschluß  des  Geschäftsjahres
an  den  Kreis  Eckernförde  zur  Verwendung  für  kriegswirtschaftliche ­
  Ausgaben  und  für  gemeinnützige  Zwecke  zu  überweisen.  Bei
der  Auflösung  der  Gesellschaft  und  beim  Ausscheiden  von  Gesellschaftern ­
  können  die  Gesellschafter,  abgesehen  von  der  ihnen  nach
Satz  2  dieses  Absatzes  zustehenden  Vergütung,  nicht  mehr  als  den
Nennwert  ihrer  Anteile  beanspruchen.  Ein  etwa  verbleibender
Überschuß  wird  entsprechend  Satz  3  dieses  Absatzes  verwendet."
In  diesem  Zusammenhange  ist  noch  hervorzuheben,  daß  im
Falle  des  Bestehens  derartiger  privater  Rechtsträger  für  die
Kriegswirtschaft  diesen  Gesellschaften  in  der  Regel  die  Führung
derjenigen  Wirtschaftsbetriebe  (z.  B.  Fleischereien,  Dörranlagen ­
  usw.)  übertragen  wovden  ist,  die  der  Kreis  etwa  errichtet
hat,  und  die  im  Abschnitt  IV  kurz  behandelt  werden.
Um  nun  eine  Vorstellung  von  der  Geschäftsführung
und  den  Ergebnissen  eines  Jahres  zu  geben,  sei  in
folgendem  der  erste  Geschäftsbericht  einer  Kreisgenosscnschaft  geringeren ­
  Umfanges  im  Osten  des  Königreichs  wiedergegeben:
„Unsere  Genossenschaft,  unter  dem  schweren  Druck  des  Krieges
geboren,  zu  dem  Zwecke,  nicht  nur  die  Interessen  der  Mitglieder,
sondern  auch  vor  allem  die  Interessen  der  Einwohner  des  Kreises
nach  Möglichkeit  zu  wahren  und  die  schweren  Lasten,  welche  die
kriegerischen  Ereignisse  dem  Einzelnen  aufbürden,  erträglicher  zu
machen,  hat  die  auf  sie  gesetzten  Hoffnungen  voll  und  ganz  erfüllt.
Trotz  der  infolge  der  langen  Kriegsdauer  immer  drückender  werdenden ­
  Lebensbedingungen  ist  es  uns  gelungen,  die  Bevölkerung
        <pb n="26" />
        24

unseres  Kreises  genügend,  wenn  auch  häufig  unter  recht  schwierigen
Verhältnissen,  mit  Lebensmitteln  und  auch  mit  Futtermitteln  für
das  Vieh  nach  Möglichkeit  zu  versorgen,  und  wir  wollen  hoffen,
daß  uns  dies  auch  ferner  gelingen  wird.  Ganz  naturgemäß  ist
der  Nutz  e  n,  welchen  wir  auf  die  Waren  legen,  nur  ein  minimaler,
in  keinem  Verhältnis  stehend  zu  der  Mühe  und  Arbeit,  mit  welcher
die  Geschäfte  verknüpft  sind,  und  wenn  wir  trotz  alledem  ein  so
günstiges  Ergebnis  aufweisen  können,  wie  es  die  Gewinn-  und
Verlustrechnung  ergibt  (68  530,48  M.),  so  ist  dies  um  so  erfreulicher, ­
  und  soll  uns  dies  ein  weiterer  Ansporn  sein,  unseren  Geschäftsbetrieb ­
  nach  Möglichkeit  noch  weiter  auszudehnen,  um  so
von  Jahr  zu  Jahr  ein  stetig  besseres  Ergebnis  zu  erzielen.  Das
günstige  Resultat  versetzt  uns  in  die  Lage,  auch  in  Zukunft  für
die  Genossenschaft  noch  vorteilhafter  zu  disponieren  als  bisher.
Um  die  Tätigkeit  der  Genossenschaft  näher  zu  kennzeichnen,
möchten  wir  einige  Angaben  üb  er  Umsätze  und  Gewinn
machen.  So  z.  B.  betrug  der  G  e  s  a  m  t  u  m  s  a  tz  vom  30.  Juni  1916
bis  30.  Juni  1917  7  748  218,88  M.  Der  Reingewinn  betrug
68  530.48  M.  Die.M  itgliederzahl  betrug  am  Schlüsse  des
Vorsabres  33,  mit  dem  Zugang  im  Laufe  des  Jahres  (77)  am
Schlüsse  des  Geschästsiahres  110.  Dementsprechend  sind  die  Geschäftsanteile ­
  auf  528  gestiegen,  und  die  Haftsumme  hat  sich  um
64  200  M.  auf  105  000  M.  erböbt,  was  iedensalls  als  ein  erfreuliches ­
  Zeichen  des  Gedeihens  der  Genossenschaft  aufzufassen  ist.  An
Revisionen  haben  durch  den  AnfsichtSrat  eine.  durch  den  Vorstand ­
  acht  stattaefunden,  außerdem  auf  Veranlassung  des  König,
lichen  Amtsgerichts  eine  Vrüfung  durch  den  bestellten  Revisor,
und  es  gebt  aus  dem  Revisionsbericht  hervor,  daß  zu  Ausstellunaen
sowohl  in  der  Buchführung  als  auch  in  der  allgemeinen  Geschästsleitung
  Veranlassung  nicht  vorliegt.  Das  Personal,  welches
bei  Übernahme  der  Geschäftsführung  aus  einem  Buchhalter  und
einer  Vuchhalterin  bestand,  erfuhr  insolae  des  stetig  steigenden
Geschäftsbetriebes  eine  Erhöhung  und  beziffert  sich  zurzeit  auf
sechs  Versauen,  und  zwar  den  Geschäftsleiter,  einen  Buchhalter,
drei  Buchhalterinnen,  einen  Lagerhalter,
Nachdem  bereits  im  letzten  Geschäftsjahr  Verhandlungen  über
Ankauf  eines  Grundstückes  geführt  worden  sind,  entschloß  sich  der
Aussichtsrat  und  Vorstand,  ein  G  r  u  n  d  st  ü  ck,  nachdem  dasselbe
vorher  von  einem  Sachverständigen  abgeschäht  worden  war,  mit
105  000  M.  käuflich  zu  erwerben.  Das  Grundstück  bat  für  unsere
Genossenschaft  die  denkbar  günstigste  Lage  am  Wasser  und  an  der
Eisenbahn,
        <pb n="27" />
        Durch  den  erfreulichen  Abschluß  sind  wir  in  der  Lage,  das
Geschäftsguthaben  unserer  Genossen  zu  4  v.  H.  zu  verzinsen."
Eine  schlesische  Kreisgesellschaft  berichtet  im
zweiten  Geschäftsjahr  1917  über  einen  Umsatz  von  19  Millionen  M.
Die  Gesellschaft,  ursprünglich  Einkaufsgesellschaft,  ist  jetzt  auf  dem
Gebiete  der  Nahrungsmittelversorgung  mit  Ausnahme  der  Mehlverteilung ­
  die  Geschäftsstelle  des  Kreisausschusses,  d.  h.  diejenige
Stelle,  die  den  kaufmännischen  Teil  des  Warenverkehrs  (Einkauf,
Lagerung,  Verwertung,  Verkauf)  erledigt.  Im  Laufe  des  letzten
Geschäftsjahres  wurde  ihr  die  Kreisfleischstelle  (Geschäftsabteilung)
und  die  Krcisstclle  für  Obst  und  Gemüse  (Geschäftsabteilung)  angegliedert, ­
  während  ihr  schon  vorher  die  Geschäftsabteilungen  der
Kreiskartoffelstelle  und  der  Kreisfettstelle  übertragen  worden
waren.  Sie  betreibt  zwei  Kreisschlächtereien  und  eine  „Gemüseverwertung". ­

Die  Schlußzahlen  der  Einzelrechnungen  am  31.  Dezember  1917
sind  folgende:

Nr.

Bezeichnung

Soll
Mark

Pf.

Haben
Mark

PI

1

Bare  Kasse

2  758  755

18

2  737  252

65

'  2

Bankverkehr

4  731  974

08

4  869171

08

3

Gläubiger  und  Schuldner
lDarlehn)

9  416

10

301  079

50

4

Postscheckamt

3  369  377

04

3  357  177

06

5

Waren

2  524  721

38

2  323  480

47

6

Kartoffeln

981  254

94

1  020  449

71

7

Fleisch

4  294  861

99

4  257  185

21

8

Obst  und  Gemüse  .  .  .

390  683

83

287  186

38

9

Verschiedenes  .  '.  .  ...

8  791

68

—  —

—

10

GkschäfiSemrichtung  .  .  .

6  303

19

18

54

11

Geschäftsunkosten  ....

79  053

67

1  192

48

19  154  193

08

19  154  193

08

Ganz  andere  Verhältnisse  liegen  den  Berichten  derLebensmittelgesellschaft
  in  einem  rheinischen  Kreise
mit  starker  Industrie  zugrunde.  Im  ersten  Berichte  heißt  es  hier:
„Die  Gesellschaft  hat  ihre  Tätigkeit  in  ihrer  Eigenschaft  als  Nebenabteilung ­
  der  Kreisverwaltung  am  25.  Juli  d.  I.  begonnen.  Diese
Tätigkeit  sollte  sich  hauptsächlich  darauf  erstrecken,  Lebensmittel,  in
erster  Linie  solche,  welche  in  den  landwirtschaftlichen  Bezirken
        <pb n="28" />
        unseres  Kreises  produziert  werden,  aufzukaufen  und  an  die  Bedarfsstellen ­
  abzuführen.  Es  bestanden  im  Kreise  zwei  größere
Einkaufsvereinigungen  für  landwirtschaftliche  Produkte,  nämlich
die  An-  und  Verkaufsgesellschaft  in  T  und  die  Landwirtschaftliche
Absatzgenossenschaft  in  A.  Mangels  jeglicher  Organisation  lehnte
die  Gesellschaft  sich  zunächst  an  diese  beiden  Vereine  an,  erstens,  um
sofort  Waren  für  ihre  Verbraucher  zu  beziehen,  dann  auch,  wenn
möglich,  Erfahrung  in  bezug  auf  den  Ankauf  und  die  Preise  landwirtschaftlicher
  Produkte  zu  sammeln.  Die  Nachfrage  nach  landwirtschaftlichen ­
  Produkten,  vor  allem  Gemüse,  war  bei  den
Abnehmern  in  der  ersten  Zeit  der  Tätigkeit  unserer  Gesellschaft
unerwartet  klein.  Zum  großen  Teil  waren  die  Gemeinden  und
Werke  mit  Gemüse  von  der  An-  und  Verkaufsgesellschaft  T  reichlich ­
  versehen  oder  vielmehr  überladen,  so  daß  wir,  von  dem  Wunsche
geleitet,  der  Gesellschaft  alles  abzunehmen,  was  sie  anbot,  dis
Ware  anderen  Stadtverwaltungen  anbieten  mußten,  da  wir  sie
in  unserem  eigenen  Kreise  nicht  unterbringen  konnten.  Auch  dort
begegnete  der  Absatz  Schwierigkeiten.  Ein  Versuch,  diese  Gemüse
auf  dem  hiesigen  Markte  unterzubringen,  kostete  uns  einige  Opfer,
ohne  bei  den  hohen  Einstandspreisen,  die  wir  zahlen  mußten,  den
gewünschten  Erfolg  einer  Preisregulierung  zu  haben.  Erst  als
es  uns  gelungen  war,  eigene  Ankäufer  im  Kreise  anzustellen,  die,
statt  bei  den  Sammelstellen  auf  das  Anbringen  der  Gemüse  zu
warten,  planmäßig  den  Produzenten  aufsuchten  und  an  Hand  der
von  uns  gegebenen  Richtpreise  größere  Käufe  tätigten,  bekam  das
ganze  Geschäft  ein  anderes  Bild.  Inzwischen  waren  ja  auch  die
geradezu  kolossalen  Preise  für  Frühgemüse  etwas  gesunken,  und
die  dankenswerten  Bemühungen  der  Herren  Bürgermeister,  den
Absatz  der  Verkaufsstellen  lebhafter  zu  gestalten,  wurden  erfolgreicher.
  Wenigstens  zeigte  sich  für  unsere  Angebote,  die  wir  selbstverständlich ­
  zuerst  an  die  Abnehmer  des  Kreises  richteten,  größeres
Interesse.  Einem  Einkauf  größeren  Umfanges  mit  billigeren
Preisen  der  ersten  Hand,  wobei  wir  zum  Teil  auf  eigenes  Risiko
v  e  r  kauften,  entsprach  nun  auch  eine  ständig  größere  Abnahme  der
Gemeinden,  so  daß  wir  zurzeit  schon  von  einer  mehr  befriedigenden
Tätigkeit  der  Gesellschaft  sprechen  können.  Es  ist  nunmehr  auch
schon  möglich  geworden,  größere  Mengen  Gemüse  regelmäßig  dem
Markte  zuzuführen  und  auf  die  Preisgestaltung  desselben
mäßigend  einzuwirken.
Nicht  nur  auf  Gemüse,  sondern  auch  auf  O  b  st  hat  sich  unser
Geschäft  &amp;gt;in  letzter  Zeit  ausgedehnt,  und  auch  hier  ist  es  unser
Bestreben,  alles  irgend  Erreichbare,  das  preiswert  ist,  im  Kreise
        <pb n="29" />
        27

und  außerhalb  -desselben  zu  erfassen  und  unseren  Abnehmern  zuzuführen. ­

Neben  den  freihändigen  Geschäften  wurde  unsere  Gesellschaft
vom  Landrat  damit  beauftragt,  V  u  t  t  e  r  sam  &amp;gt;m  e  I  st  e  l  I  e  n  im
Kreise  zur  Erlangung  einer  Butterreserve  zu  errichten.
Das  Hauptgeschäft  unserer  Gesellschaft  wird  für  die  Folge  das
K  a  r  t  o  f  f  e  l  g  e  s  ch  ä  f  t  sein.  Nicht  nur  liegt  es  der  Gesellschaft
ob,  die  gesamten  Vorräte  des  eigenen  Kreises,  soweit  sie  für  die
menschliche  Ernährung  in  Frage  kommen,  zu  ersassen,  zu  bezahlen
und  an  die  Verbraucher  zu  überführen,  sondern  auch  die  Heranbringung ­
  von  2000  Wagen  auswärtiger  Kartoffeln  hat  sie  zu
besorgen."
Beachtlich  ist  dann  die  Darstellung  des  letzten  Geschäftsberichts
der  gleichen  Gesellschaft  über  ihre  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der
Gemüseversorgung:  „An  erster  Stelle  sind  zu  nennen  die
Einrichtungen  von  18  Sammelstellen,  die  sich  auf  11  Bürgermeistereien ­
  verteilen.  Durch  die  Errichtung  dieser  Sammelstellen
sollte  ein  geschlossenes  Netz  durch  den  ganzen  Erzeugerbezirk  des
Kreises  gezogen  werden.  Wenn  auch  die  Arbeit  dieser  Sammelstellen ­
  nicht  allerorts  den  Erwartungen  entspricht,  so  haben  sie  uns
doch  eine  wertvolle  Beihilfe  geleistet.  Eine  besonders  schwierige
Frage  zum  Versand  des  Frischgemllses  war  die  Verpackungs-,  insbesondere ­
  die  Korbfrage.  Durch  eigene  Ankäufe  im  vergangenen
Winter  waren  wir  in  der  Lage,  über  6000  eigene  Körbe  zur  Verfügung ­
  zu  haben;  was  besonders  angenehm  war,  als  uns  die
Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst  mitteilte,  daß  sie  nicht  in  der
Lage  sei,  uns  irgendwelches  Korbmaterial  zur  Verfügung  zu  stellen,
obgleich  bei  Errichtung  der  Sammelstellen  in  Aussicht  genommen
war,  das  gesamte  Korbmaterial  durch  die  Reichsstelle  zu  beschaffen.
Die  Errichtung  einer  Abnahmestelle  für  den  gesamten  Bedarf  der
Bürgermeistereien  des  Kreises  hat  sich  dagegen  länger  hinausgezogen, ­
  und  die  offizielle  Abnahmestclle  des  Kreises  konnte  erst
im  August  die  Bestätigung  der  Reichsstelle  zu  ihrer  Tätigkeit  erhalten. ­
  Durch  Einfügung  eines  besonderen  Kurswagens  für  Gemüse ­
  auf  der  Strecke  A—B  wurde  eine  frische  Heranführung  des
Gemüses  aus  den  Erzeugerbezirken  des  Nordens  ermöglicht.  Wenn
die  Neichsstelle  durch  Errichtung  von  Sammelstellen  beabsichtigte,
jede,  auch  die  kleinste  Menge  Gemüse  ans  den  Hausgärten  an  die
Sammelstellen  und  von  diesen  an  die  Großmärkte  heranzubringen,
so  konnte  diese  Absicht  im  Kreise  doch  nicht  ganz  zur  Durchführung
gelängen,  deshalb  in  erster  Linie,  weil  diese  kleinen  Mengen  ihren
Absatz  an  die  zahlreichen  Verbraucher  des  Kreises  unmittelbar
        <pb n="30" />
        finden.  Immerhin  war  von  unserer  Seite  alles  geschehen,  um
auf  eine  restlose  Erfassung  des  Gemüses  eingerichtet  zu  sein.  Was
dagegen  fehlte,  wenigstens  in  den  ersten  Wochen,  war  das  F  r  ü  hg
  c  m  ü  s  e  und  F  r  ü  h  o  b  st.  In  nie  dagewesenen  Strömen  walzte
sich  die  Flut  der  Hamsterer  über  das  Land,  um  panikartig  sämtliche
nur  einigermaßen  marktfähige  Ware  zu  den  unglaublichsten
Preisen  aufzukaufen.  Selbstverständlich  war  hiergegen  auch  die
beste  Organisation  machtlos.  Preiserhöhungen,  die  wir  bei  der
Bezirksstelle  in  Anbetracht  des  ungünstigen  Ernteausfalles  so
mancher  Frühgemüse  dringlich  befürwortet  und  beantragt  hatten,
kamen  leider  erst  heraus,  als  die  Ware  vom  Markt  verschwunden
war.  Anfang  Juli  kam  dann  das  erste  Vcrtragsgemüsc  (Bohnen),
von  denen  wir  40  Morgen  abgeschlossen  hatten,  auf  den  Markt.
Von  dieser  Zeit  an  konnten  wir  eine  ständige,  zum  Teil  sehr  große
Steigerung  feststellen,  die  im  Monat  September  8  Wagen  täglich
erreichte.  Der  größte  Teil  der  angefahrenen  Mengen  wurde  zum
Frischverbrauch  an  die  Jndustriegemeinden  und  Werke  abgegeben.
Dagegen  waren  wir  in  der  Lage,  größere  Mengen  Obst  (rund
70  Wagen)  zur  Verarbeitung  zu  Marmelade  an  den  Bezirkseinkauf ­
  abzugeben.  Einige  Waggons  Obst  wurden  in  der  Dörranlage ­
  getrocknet  zur  demnächstigen  Verteilung  an  die  Lazarette.
Der  weitaus  größte  Teil  des  Anbaus  besteht  aus  Weißkohl.
Hiervon  wurden  bis  jetzt  60  Wagen  in  der  Sauerkrautfabrik  des
Kreises  verarbeitet.  Wenn  auch  diese  Bestände  der  Kriegs-Sauerkraut-Gesellschaft
  vorschriftsmäßig  angemeldet  werden  müssen,  so
wird  doch  nach  der  Bestimmung  derselben  den  Kommunalverbänden, ­
  welche  Sauerkraut  selbst  herstellen,  ein  größerer  Prozentsatz ­
  der  Ware  belassen.  Außerdem  hoffen  wir,  daß  die  Qualität
dieses  selbst  hergestellten  Sauerkrauts  eine  bessere  sein  wird,  als
wir  sie  im  vergangenen  Jahre  von  den  Lieferungsstellen  der
Kriegsgesellschaft  erhalten  haben.
Neben  der  Tätigkeit  der  Sammelstellen  haben  wir  die  günstige
Heranführung  von  Gemüse  und  Obst  hauptsächlich  den  im  vergangenen ­
  Frühjahr  abgeschlossenen  Anbauverträgen  in
den  verschiedenen  Gemüse-  und  Obstsorten  z»  verdanken.  Die  für
den  Anbau  notwendigen  Sämereien  sind  bereits  seit  längerer  Zeit
gekauft  und  sind  auf  unserem  Lager,  was  uns  bei  der  Lage  des
Sanienmarktes  eine  außerordentliche  Beruhigung  ist.  Die  Bemühungen, ­
  den  Anbauern  Dünger  zu  verschaffen,  setzen  wir  fort.
Durch  weiteren  Zukauf  von  Sämereien  hoffen  wir  auch  in  der
Lage  zu  sein,  den  dringendsten  Anforderungen  der  Bürgermeistereien ­
  für  die  kleinen  Gartenbesitzer  zu  entsprechen.  Um  den
        <pb n="31" />
        29

Bedarf  unseres  demnächstigen  Vertragsanbaues  von  Weißkohl
und  Pflanzen  zu  decken,  haben  wir  gewissenhafte  Pflanzenzüchter
des  hiesigen  Kreises,  mit  der  Heranzüchtung  von  Pflanzen  beauftragt, ­
  da  wir  es  für  ein  dringliches  Erfordernis  halten,  die
Weißkohlpflanzen  in  möglichster  Nähe  heranzuziehen,  um  weite
Transporte  mit  der  Bahn  zu  vermeiden."
III.  Versorgungsverbände.
Das  Bild,  'das  sich  aus  dem  Vorstehenden  ergibt,  ist  in
seiner  Mannigfaltigkeit  geeignet,  eine  Vorstellung  zu  geben  von
der  Verschiedenheit  der  Verhältnisse  und  Aufgaben  in  den  einzelnen ­
  Kreisen  und  von  der  Notwendigkeit,  den  örtlichen  Besonderheiten ­
  durch  die  in  jedem  Kreise  zu  treffenden  Einrichtungen
Rechnung  zu  tragen.
Besondere  Aufgaben  erwachsen  nun  mancherorts  durch  die
engen  wirtschaftlichen  Zusammenhänge  städtifcher
  bzw.  industrieller  Bezirke  mit  landwirtschaftlichen ­
  Gebieten.  Schon  innerhalb  desselben ­
  Kreises  kann  sich  das  Bedürfnis  zu  besonderen
Regelungen  herausstellen.  So  ist  im  Jahre  1917  im  Kreise
Königsberg  sNeumark)  eine  „Organisation  zur  Milderung
der  Ernährungsschwierigkeiten  bei  der  städtischen  Bevölkerung"  geschaffen ­
  worden.  Für  jede  der  acht  Städte  (darunter  Küstrin)  ist
ein  Vertrauensmann  aus  dem  Kreise  der  ländlichen  Produzenten
bestellt,  welcher  in  Gemeinschaft  mit  dem  betreffenden  Magistrat
die  Einzelheiten  der  Lebensmittelbeschaffung  zu  regeln  hat.  Die
Tätigkeit  der  Organisation  beruht  also  auf  zwei  Gesichtspunkten,
einmal  auf  der  Ausnutzung  der  natürlichen  Nachbarschaftsbeziehungen ­
  zwischen  Erzeugern  und  Verbrauchern,  sodann  auf
dem  Bestreben,  Stadt  und  Land  einander  anzunähern  und  das
gegenseitige  Verständnis  zu  fördern.  Ilm  ihren  Zielen  praktisch
gerecht  zu  werden,  hat  die  Kreisorgnnisation  ihre  Tätigkeit  in  der
Hauptsache  auf  folgende  Punkte  erstreckt:
1-  die  tatsächlich  im  Kreise  vorhandenen  Nahrungsmittel  sind
in  möglichst  großen  Mengen  für  die  Be-darfszentren  des
Kreises  bereitgestellt  bzw.  ist  ihre  Erzeugung  gefördert  worden;
2.  durch  die  engere  Verbindung  zwischen  Erzeuger'  und  Verbraucher ­
  und  die  damit  gegebene  Vermeidung  unnötiger
Transportkosten  ist  eine  Verbilligung  der  beschlagnahmefreien
Nahrungsmittel  erreicht  worden;
3.  für  die  Zukunft  soll  durch  rechtzeitige  Anbahnung  von
        <pb n="32" />
        Lieferungs-Verträgen  Zwischen  den  Bedarfsgemeinden  und  den
umliegenden  ländlichen  Überschußgebieten  eine  bessere  und
billigere  Ernährung  der  Städte  mit  Eiern,  Obst,  Gemüse,
Wild,  Fischen  und  sonstigen  Nahrungsmitteln  angestrebt
werden.
Auf  diese  Weise  ist  es  gelungen,  die  Versorgung  mit  den  verschiedensten ­
  Nahrungsmitteln,  zentralbewirtschafteten  und  freien,
auf  das  bemerkenswerteste  zu  steigern.
Zuweilen  erscheint  es  aber  auch  erforderlich,  ü  b  e  r  d  e  n  einzelnen ­
  Landkreis  hinauszugrcifen  und  Stadt  und  Land
zu  gemeinschaftlicher  Versorgung  auf  Einzelgebieten
  oder  Gebietsgruppen  zusammenzuschließen.
So  vereinigten  sich  für  die  Versorgung  mit  Brotgetreide  der
Stadt  -  und  Landkreis  Göttingen  zu  einem  Verband ­
  e?)  Magistrat  und  Kreisausschuß  stellen  die  Geldmittel
zum  Ankauf  anteilig  zur  Verfügung.  Der  Geldverkehr  geht  über
die  Kreissparkasse.
Besondere  Erwähnung  beansprucht  vielleicht,  daß  sich  im
Jahre  1916,  um  die  Verpflegung  der  Berg-  und  Hüttenarbeiter
sicherzustellen,  die  Kreise  Saarbrücken  Stadt  und  Land,  S-aarlouis
-und  Ottweiler  zu  einem  Verbände  unter  der  Bezeichnung  „V  e  rband
  zur  Verpflegung  der  Berg-  und  Hüttenarbeiter ­
  des  Saarreviers  G.  m.  b.  H."  zusammengeschlossen ­
  haben.  Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Saarbrücken.
Gegenstand  des  Unternehmens  ist  Herstellung,  An-  und  Verkauf
von  Lebensmitteln  ausschließlich  zum  Zwecke  der  Verpflegung  der
Berg-  und  Hüttenarbeiter  des  Saarreviers.  Das  Stammkapital
der  Gesellschaft  beträgt  100  000  M.  Beteiligt  sind  die  vier  Kreise
mit  je  einem  Viertel.  Das  finanzielle  Wagnis  der  Gesellschaft
tragen  indes  nicht  die  genannten  Kreise,  sondern  die  Arbeitgeber,
welchen  die  Gesellschaft  Lebensmittel  stellt.  Dazu  und  um  der
Gesellschaft  Betriebskapital  zu  schaffen,  haben  die  Arbeitgeber  der
Gesellschaft  ein  Kapital  von  zusammen  100  000  M.  abgestuft  nack
dem  Verhältnis  der  Zahl  ihrer  Arbeiter  zur  Verfügung  gestellt.
Auch  der  Stadt-  und  Landkreis  Zeitz  haben  sich  im
Jahre  1917  zu  einem  V  e  r  s  o  r  g  u  n  g  s  v  e  r  b  a  n  d  e  vereinigt.
Die  Satzung  möge  hier  wiedergegeben  werden:
8  1.  Der  Landkreis  Zeitz  und  der  Stadtkreis  Zeih  schließen
,  sich  vorbehaltlich  der  Bestimmung  nach  8  72  der  Neichsgetreidei)
  Vgl.  über  gleiche  Vorgänge  in  Großstädten  Heft  7/8  der  „Beiträge
zur  Kriegswirtschaft".
        <pb n="33" />
        Ordnung  für  Las  Erntejahr  1917  vom  21.  Juni  1917  (RGO.)  zll
einem  Konrmunalverbande  im  Sinne  der  RGO.  zusammen.  Die
Staatsaufsicht  führt  der  Regierungspräsident  in  Merseburg.
§  2.  Der  Kommunalverband  führt  den  Namen  „Versorgung
  s  V  erb  an  d  (V.  V.)  Zeitz".  Sein  Sitz  ist  Zeitz.
8  3.  Zweck  des  Zusammenschlusses  ist  die  Durchführung  der
gemeinsamen  Selbstwirtschaft  geniäß  8  31  der  RGO  sowie  die
einheitliche  Erfüllung  aller  Aufgaben,  die  nach  der  RGO.  einem
Kommunalverband  obliegen.  Der  Kommunalverband  übernimmt
auch  die  Selbstlieferung  im  Sinne,des  8  32  RGO.  für  alle  nach
der  RGO.  beschlagnahmten  Früchte.
Z  4.  Die  Geschäfte  des  V.  V.  führt  ein  gemeinsamer  G  e  -
t  r  e  i  d  e  °  A  u  s  s  ch  u  ß  (G.  A.).  Dieser  setzt  sich  zusammen  ans  dem
Landrat  des  Kreises  Zeitz  als  Vorsitzendem,  dem  zuständigen  Ernährungsdezernenten ­
  der  Stadt,  dem  Leiter  der  Verteilungsstelle
des  Landkreises  und  zehn  gewählten  Mitgliedern  und  Stellvertretern ­
  der  gewählten  Mitglieder,  von  denen  der  Stadtkreis  und
der  Landkreis  je  die  Hälfte  wählen.  Unter  den  vom  Stadtkreis
gewählten  Mitgliedern  sollen  sich  zwei  Vertreter  der  städtischen
Körperschaften  (Magistrat,  Stadtverordnetenversammlung),  ein
Vertreter  des  Handels  und  zwei  Vertreter  der  Verbraucher  befinden. ­
  Unter  den  von  dem  Landkreis  gewählten  Mitgliedern
sollen  sich  zwei  Vertreter  des  Großgrundbesitzes,  zwei  Vertreter  des
kleineren  Grundbesitzes  und  ein  Vertreter  des  Handels  befinden.
Der  Vorsitzende  wird  an  erster  Stelle  durch  den  zuständigen  Ernährungsdezernenten ­
  des  Stadtkreises,  an  Zweiter  Stelle  durch
den  Leiter  der  Unterverteilungsstelle  des  Landkreises  vertreten.
§  6.  Der  G.  A.  ist  beschlußfähig  bei  Anwesenheit  von  mindestens ­
  7  Mitgliedern  einschließlich  des  Vorsitzenden.  —  Die
lauf  e  n  den  Geschäfte  führt  der  Vorsitzende  oder  im  Falle
seiner  Behinderung  das  vom  Getreideausschuß  beauftragte  Mitglied. ­
  —  Nach  außen  wird  der  Kommunalverband  und  der  Getreide-Ausschuß ­
  vertreten  durch  den  Vorsitzenden  oder  dessen  in
8  4  bestimmten  Stellvertreter.
8  6.  Der  G.  A.  hat  die  Führung  von  Wirtschaftskar ­
  t  e  n  nach  8  25  RGO.  und  nach  der  gedruckten  „Anleitung  zur
Führung  der  Wirtschaftskarte  und  Kontrolle  des  Verbrauchs"
Sorge  zu  tragen.
8  7.  Der  G.  A.  hat  den  A  u  f  k  a  u  f  der  für  den  Kommunalverband ­
  beschlagnahmten  Früchte  zu  regeln  sowie  die  rechtzeitige
und  die  vollständige  Abführung  aller  gemäß  8  23  RGO.  abzuliefernden, ­
  insbesondere  der  gemäß  8  17  Absatz  1  e  a.  a.  O.  fest ­
        <pb n="34" />
        gesetzten  Mengen  -an  b:c  Reichsgetreidestelle  innerhalb  der  bort
dieser  bestimmten  Fristen  zn  sorgen.
Bei  dem  Aufkauf  der  Früchte  hat  er  die  Händler  (Genossenschaften), ­
  die  im  V.  V.  schon  im  Frieden  tätig  waren,  möglichst ­
  als  Konimissionäre  zu  beteiligen  (§  28  Absatz  2  NGO.).  Die
Rechte  und  Pflichten  der  Kommissionäre  sind  durch  schriftlichen
Vertrag  festzustellen,  der  nach  den  von  der  Neichs-Getreidestelle
aufgestellten  Grundsätzen  abzuschließen  ist  (8  32  Absatz  1  NGO.).
Der  G.  A.  hat  die  zweckmäßige  Lagerung  und  vorschriftsmäßige ­
  V  e  r  m  a  h  l  u  n  g  des  für  den  Selbstwirtschaftsbedarf  des
Kommunalverbandes  bestimmten  Brotgetreides  (§  32  Absatz  1,
§  33  Absatz  2  RGO.)  durch  Abschluß  schriftlicher  Verträge  mit  den
Mühlen  oder  Lagerhaltern  sicherzustellen.  Bei  der  Abfassung  der
Mühlenverträge  sind  die  von  der  Reichsgetreidestelle  dafür  aufgestellten ­
  Grundsätze  (8  31  Absatz  4  RGO.)  zu  beachten.  Im
übrigen  ist  der  G.  A.  in  bezug  auf  die  Verarbeitung  von  Brotgetreide ­
  an  die  Vorschriften  des  8  31  Absatz  3,  8  61  RGO.  gebunden ­
  und  für  deren  genaue  Befolgung  verantwortlich.
§  8.  Der  G.  A.  weist  von  dem  für  die  Selbstwirtschaft  des
Kommunalverbandes  hergestellten  Mehl  jedem  der  beteiligten
Kreise  die  ihm  nach  dem  von  der  Reichsgetreidestelle  festgesetzten
Bedarfsanteil  zustehende  Menge  rechtzeitig  an.  Die  Unterverteilung
  liegt  jedem  Kreise  für  sich  ob.
8  9.  Von  der  auf  den  Kommunalverband  entfallenden  Kleie,
sowohl  der  Kommunalkleie  des  8  66  Absatz  1  RGO.  als  auch  der
in  den  Absätzen  2  und  3  daselbst  genannten  Kleie,  erhält  der  Landkreis
  94  v.  H.,  der  Stadtkreis  6  v.  H.  —  Der  G.  A.  überweist  jedem
Kreise  die  ihm  zustehende  Kleiemenge.  Die  Unterverteilung  liegt
jedem  Kreise  für  sich  ob.
§  10.  Der  G.  A.  hat  für  eine  möglichst  einheitliche  Verbi ­
  a  u  ch  s  r  e  g  e  l  u  n  g  (§§  58  ff.  RGO.)  einschließlich  der  Festsetzung ­
  der  Mehl-  und  Brotprcise  sowie  für  eine  gleichmäßige
Überwachung  der  Selbstversorger  (Z  63  RGO.)  innerhalb  des
V.  V.  unter  Beachtung  der  in  Abschnitt  2  und  3  der  „Anleitung
zur  Führung  der  Wirtschaftskarte"  gegebenen  Vorschriften  Sorge
zu  tragen.
§  11.  Die  Kosten  der  Verwaltung  des  V.  V.  tragen  Landkreis ­
  und  Stadtkreis  nach  dem  Verhältnis  4:1.  —  Der  V.  V.
entnimmt  die  Mittel  zur  Durchführung  seiner  Aufgaben  dem
Bankhaufe  &amp;lt;£,  das  ihm  dafür  einen  offenen  Kredit  bis  zu
1000  M.  einräumt.  Die  Zinsen  und  Provisionen  gehen  zu  Lasten
        <pb n="35" />
        §  12.  Der  G.  A.  hat  alle  drei  Monate  jedem  Kreise  Abrechn
  un  g  über  seine  Einnahmen  und  Ausgaben  zu  erteilen.
Die  Bilanz  wird  vom  15.  August  1918  oder  zum  Tage  der  Auflösung ­
  des  V.  V-,  falls  diese  früher  erfolgt,  gezogen.  —  Etwaige
Überschüsse  werden  nach  dem  in  §  11  bezeichneten  Verhältnisse
geteilt.
8  13.  Der  V.  V.  ist  unkündbar  für  die  Zeit  bis  zum
15.  September  1918  gebildet.  Er  wird  schon  vorher  aufgelöst,  falls
dem  Kommunalverband  das  Recht  der  Selbstwirtschaft  entzogen
wird  (8  31  Absatz  5  RGO-).
§  14  (betr.  Schiedsgericht).
IV.  Wirtschaftöbettiebe  der  Kreise  zu  kriegswirtschaftlichen
Zwecken.
Schon  im  Frieden  hatte  sich  auf  verschiedenen  Gebieten  für
die  Kreise  die  Notwendigkeit  ergeben,  bestimmte  wirtschaftliche
Aufgaben  zum  Nutzen  der  Kreiseingesessenen  in  eigenen  Betrieb
zu  übernehmen.  Diese  Betätigung  kann  hier  nur  insoweit  gestreift ­
  werden,  als  der  Krieg  ihr  frische  Antriebe  gegeben  hat  und
Veranlassung  gewesen  ist,  neue  Gebiete  in  sie  einzubeziehen.
Unternehmungen  vielfacher  Art  und  verschiedener  rechtlicher  Verfassung ­
  (rein  kommunaler,  gemischter  Betrieb  usw.)  kommen  hier
in  Frage.
Als  ein  im  Kriege  besonders  häufiges  Beispiel  sei  zunächst  die
Kreisfleischerei  erwähnt.  Die  Verteilung  und  Durchführung
der  Schlachtungen  hat  wohl  überall  große  Schwierigkeiten  gemacht.
In  manchen  Kreisen  Hot  man  sich  durch  Errichtung  von  Fleischerverbänden ­
  geholfen.  So  hat  man  z.  B.  im  Kreise  Stallupönen
einen  öffentlich-rechtlichen  Zwangsverband  gegründet,  in  dem  auch
die  Interessen  der  Verbraucher  durch  zwei  Vorstandsinitglieder
wahrgenommen  werden.  Vorsitzender  ist  der  Vertreter  des  Kreises.
Anderwärts  hat  nian  den  Gedanken  verfolgt,  daß  die  großstädtischen ­
  Verbraucher  sich  vielleicht  besser  stehen  würden,  wenn
die  Verarbeitungsstellen  für  ihr  Fleisch  überall  dort,  wo  es  sich
um  bedeutende  Viehkreise  handelt,  in  die  Erzeugungsgebicte  verlegt ­
  würden.  In  diesem  Sinne  hat  man  in  Schleswig-Holstein  in
Betracht  gezogen,  zusammen  mit  rheinisch-westfälischen  Städten
eine  Schlachthausgesellschaft  zu  gründen.  Zur  Durchführung  ist
der  Plan  zurzeit  noch  nicht  gelangt.  Häufig  aber  ist  man  im'
Laufe  der  Zeit  unmittelbar  dazu  übergegangen,  die  Schlachtungen

8

Ist

I
        <pb n="36" />
        zu  zentralisieren,  vielfach  in  der  Form  von  Kreisfleischereien,  so
in  manchen  Kreisen  -der  Provinz  Sachsen,  in  den  Kreisen  Saarbrücken, ­
  Düsseldorf,  Kreuznach,  Tondern,  Fallingbostel,  Crossen,
Prenzlau,  Sprottau,  Grünberg,  Saatzig  u.  a.  m.  Manchmal  sind
auch  Wurstereien  und  Mastanstalten  nnt  den  Fleischereien  verbunden. ­
  Die  von  -Len  Kreisen  getroffenen  Maßnahmen  haben  zum
großen  Teil  in  den  „Beiträgen  zur  kommunalen  Kriegswirtschaft"
eine  Darstellung  gefunden*).
Auf  dom  Gebiete  der  Milchversorgung  hat  man  sich  in  einzelnen ­
  Kreisen  zur  Errichtung  von  K  r  e  i  s  m  o  I  ke  r  e  i  e  n  genötigt ­
  gesehen.  So  ergab  sich  in  einem  märkischen  Kreise  die  Unmöglichkeit, ­
  die  Ablieferung  in  -einem  Teile  des  Kreises  zu
organisieren,  da  die  Errichtung  von  Molkereien  durch-  Dritte
scheiterte.  Deshalb  mußte  der  Kreis  zum  eigenen  Betriebe
schreiten.
Von  besonderer  Bedeutung  sind  ferner  Trockn  ungsa»lagen
  geworden.  Sie  finden  sich  besonders  im  industriellen
Westen,  aber  auch  in  anderen  Gegenden;  der  Kreis  Osterode
am  Harz  hat  z.  B.  mit  einer  Brauerei  einen  Vertrag  abgeschlossen,
nach  dem  letztere  die  Trocknungsanstalt  auf  eigene  Kosten
errichtet,  der  Kreis  dagegen  der  Brauerei  gegenüber  die  Bürgschaft ­
  für  eine  jährliche  Verzinsung  mit  5  v.  H.  und  eine  jährlick^
Abschreibung  der  Anlage  mit  10  v.  H.,  und  zwar  bis  drei
Jahre  nach  Friedensschluß,  übernimmt.  Die  Stadt  Osterode
am  Harz  hat  sich  bereiterklärt,  von  der  geforderten  Garantiesumme
einen  Teil  zu  übernehmen.  Der  Landkreis  Saarbrücken  hat
sich  mit  zwei  Gemeinden  und  zwei  großen  Jndustriowerken  zu  zwei
Gesellschaften  in.  b.  H.  zusammengetan,  um  je  eine  Trocknungsanstalt ­
  zu  errichten  und  die  Ergebnisse  im  Kreise  zu  verwerten.
Zu  erwähnen  ist  auch  die  Darre  des  Landkreises  Gelsenkirchen, ­
  mit  eigenem  Anschlußgleise  an  den  Bahnhof  Wanne  in
Eickel  erbaut.  Sie  arbeitet  nnt  4-  Or.-Zimmermann'schen  Expreßdarren
  und  benutzt  zum  Trocknen  Koksgeneratoren,  deren  Gebläse
elektrischen  Antrieb  haben.  Es  wurden  mit  gutem  Erfolge  Weißkohl, ­
  Mohrrüben,  Steckrüben  und  Runkelrüben  gedörrt,  vor  allem
auch  große  Mengen  Obst  vor  dem  Verfaulen  gerettet  und  der
Nährwert  von  beträchtlichen  Kartoffelmassen,  die  unter  der
Witterung  beim  Transport  gelitten  hatten,  erhalten.
Überhaupt  hat  sich  gerade  i  n  d  e  n  w  e  st  l  i  ch  e  n  In
dustriekreisen  das  B  e  d  ü  r  f  n  i  s  nach  kommunalen

i)  Vgl.  Nr.  23,  34,  48  un-b  52  des  Jahrgangs  1917.
        <pb n="37" />
        3*

Anlagen  i  &amp;gt;m  Kriege  gesteigert.  Der  Landkreis  Saarbrücken ­
  hat  in  Verbindung  mit  dem  oben  erwähnten  Dersorgungsverbande
  eine  Reihe  von  Anlagen  geschaffen,  deren  Entstehungsgeschichte ­
  von  Interesse  ist.  Es  heißt  in  einem  Berichte:
„Die  Geschäftsführer  des  Versorgungsverbandes,  ein  Schlachthofdirektor
  und  ein  Kaufmann,  reisten  zunächst  nach  der  Gründung
nach  Dänemark  und  Schweden,  um  daselbst  Rohmaterialien  zu
beschaffen  und  sich  nach  anderen  Nahrungsmitteln  umzusehen,  damit ­
  man  sich  ein  Bild  machen  konnte,  auf  welche  Weise  die  Ernährung ­
  der  Arbeiterschaft  des  Saarreviers  sicherzustellen  sei.
Zuerst  dachte  man  daran,  dem  Verbände  nur  die  Beschaffung  von
Rohmaterialien  zur  Aufgabe  zu  stellen,  auch  fertige  sonstige
Nahrungsmittel  zu  beschaffen,  hingegen  war  beabsichtigt,  die  zur
Ernährung  in  Aussicht  genommenen  Wurstmengen  durch  das  berufene ­
  Metzgerhandwerk  Herstellen  zu  lassen.  Man  ließ  sich  Vorschläge ­
  von  den  einzelnen  Werken  und  Grubeninspektionen  machen,
um  so  den  Gewohnheiten  der  Arbeiter  am  besten  gerecht  zu  werden.
Allein  schon  nach  ganz  kurzer  Zeit  stellte  es  sich  heraus,  daß  aus
diese  Weise  ein  ersprießliches  Arbeiten  nicht  möglich  war,  da  die
Verteilung  der  Rohmaterialien  Schwierigkeiten  bereitete,  auf  der
anderen  Seite  aber  auch  Klagen  über  die  verschiedene  Güte  der
angelieferten  Ware  kamen.
Im  Oktober  1916  entschloß  man  sich,  die  W  u  r  sitz ­
  e  r  st  e  l  l  u  n  g  in  eigene  Verwaltung  zu  nehmen  und  mietete  zu
diesem  Zwecke  eine  eingerichtete  Wurstfabrik  in  Saarbrücken.  Mit
diesem  Augenblick  mußte  der  Verband  auf  eine  andere  Grundlage
gestellt  werden.  Man  setzte  sich  mit  den  einzelnen  industriellen
Unternehmungen  in  Verbindung  und  rief  die  maßgebenden  Persönlichkeiten ­
  zu  einer  Besprechung  zusammen.  Die  einzelnen
Werke,  sowie  auch  die  Kgl.  Eisenbahn-  und  Bergwerksdirektionen
verpflichteten  sich,  je  nach  der  Zahl  der  Arbeiter  eine  Garantiesumme ­
  einzuzahlen,  welche  insgesamt  bis  heute  eine  Höhe  von
112  850  M.  erreicht  hat.  Außer  dem  Gesellschaftskapital  und  dieser
Garantiesumme  wurde  dem  Verbände  bei  der  Kreissparkasse  Saarbrücken ­
  ein  größerer  Kredit  eingeräumt,  so  daß  nunmehr  die  Möglichkeit ­
  bestand,  den  Verband  großzügig  auszugestalten  und  auf
eine  breitere  Grundlage  zu  stellen.  Die  dem  Verbände  angeschlossenen ­
  Werke  mußten  sich  verpflichten,  die  vom  Verbände
festgesetzten  Preise  für  die  einzelnen  Wurstsorten  zu  bezahlen,  hingegen ­
  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  geeignete  Verkaufsräume  auf
den  Werken  bereitgestellt  wurden  und  die  abgelieferten  Waren  zu
einem  erheblich  billigeren  Preise,  unter  llbernahme  sämtlicher
        <pb n="38" />
        durch  den  Verkauf  entstehenden  Unkosten,  an  die  Arbeiter  weitergegeben ­
  würden.  Im  ersten  Monat  des  Bestehens  wurden  für
rund  38  000  M.  Wurstwaren  hergestellt  und  der  Umsatz  steigerte
sich.  nach  und  nach,  seitdem  vom  Kriegsamte  Saarbrücken  auch
weitere  mittlere  und  kleinere  Betriebe  dem  Verbände  zur  Ernährung ­
  zugewiesen  wurden,  von  Monat  zu  Monat,  bis  er  endlich
im  Dezember  1917  zum  ersten  Male  eine  Million  erreichte.  Insgesamt ­
  wurden  im  Jahre  1917  für  rund  5  Millionen  Mark  Wurstund
  Fleischwaren  an  die  Werke  abgegeben.  Von  vornherein  bestand
die  Absicht,  den  Verband  nicht  zu  einem  Erwerbsunternehmen
auszubauen,  sondern  lediglich  den  Zweck  zu  erfüllen,  die  Ernährung ­
  der  Arbeiter  zu  gewährleisten.
Im  Oktober  1916  regte  dann  der  Vorsitzende  der  Reichsfleischstelle ­
  nach  einer  Besichtigung  der  Anlagen  an,  man  möge
dem  Verbände  eine  K  n  o  ch  e  n  f  e  t  t  g  e  w  i  n  nu  n  g  s  -  A  n  -
läge  angliedern,  um  so  auch  die  Fettlieferungen  für  die  Arbeiter
zu  verbessern.  Dafür  war  man  gezwungen,  sich  nach  geeigneteu
Räumlichkeiten  umzusehen,  die  sich  in  einer  stillstehenden  Brauerei
fanden,  und  da  daselbst  sich  auch  zwei  vollständige  Kühl-  und  Dampfmaschinen ­
  mit  den  notwendigen  Dampfkesseln  vorfanden,  faßte
man  den  Entschluß,  in  Verbindung  mit  der  Knochenentfettung  auch
eine  Gefrieranlage  zu  errichten,  um  so  die  Möglichkeit  zu
haben,  größere  Vorräte  an  Fleisch  und  Rohmaterialien  für  den
Sommer  zurückzustellen.  Die  Knochenentfettung  allein  durch  den
Verband  zu  betreiben,  erwies  sich  als  nicht  empfehlenswert,  da  die
auf  diese  Weise  zu  erreichenden  Knochenmengen  nicht  ausgereicht
hätten,  um  die  kostspielige  Anlage  ertragreich  zu  machen.  Ans
diesem  Grunde  setzte  man  sich  mit  der  stellvertretenden  Intendantur ­
  des  XXI.  Armeekorps  in  Verbindung  und  gründete  mit
dem  Korpsschlachtamt  Saarbrücken,  welches  der  stellvertretenden
Intendantur  untersteht,  eine  Knochensettgewinnungs-GLsellschaft
m.  b.  H.  mit  einem  Kapital  von  100  000  M.,  das  zur  Hälfte  der
Verband,  zur  anderen  Hälfte  die  stellvertretende  Intendantur
übernahmen.  Infolge  dieses  Zusammengehens  wurden  derartige
Mengen  Knochen  angeliefert,  daß  die  Knochenentfettung  nicht  nur
ertragbringend  wurde,  sondern  auch  aus  den  Ergebnissen  die  sehr
hohen  Betriebskosten  für  das  Gefrierhaus  zum  größten  Teile,
gedeckt  werden  konnten.  Den  größten  Teil  der  Kosten  für  die  Errichtung ­
  des  Gefrierhauses  mutzten  die  dem  Verbände  angeschlossenen ­
  Werke  unter  Verzicht  auf  Verzinsung  leisten,  so  daß
auch  diese  sonst  uneinträgliche,  kostspielige  Anlage  nickt  ungünstig
auf  die  weitere  Gestaltung  des  Verbandes  einwirkt."
        <pb n="39" />
        Bedeutende  Anstalten  fimb  ferner  z.  B.  im  rheinischen  Landkreise ­
  Moers  entstanden,  so  Schlachthosbetricb  und  Gefrieranlage, ­
  Dörranstalt  und  Kraftstrohanlage.  Sowohl  zur  Finanzierung ­
  wie  zur  Leitung  ist  die  „Kreis  Mocrser-Lebensmittel-Gesellschaft"
  herangezogen  worden.
Aus  dem  östlichen  Industriegebiete  mag  das  Kreislager  °
Haus  in  Waldenburg  (O./Schl.)  erwähnt  werden,  einem
Kreise,  der  stark  industrielle  Bevölkerung,  dabei  durch  die
gebirgige  Beschaffenheit  des  Bodens  'besondere  Schwierigkeiten
in  der  Versorgung  hat.  „Die  Gemeinden",  so  heißt  cs  in
einem  Berichte,  „mußten  häufig  mehrmals  in  der  Woche
wegen  verhältnismäßig  kleiner  Mengen  Lebensmittel  Gespanne
nach  Waldenburg  schicken.  Konnten  sie  das  nicht,  dann  mußte
die  Ware  bei  den  Spediteuren  eingelagert  werden,  wodurch
wieder  erhebliche  Kosten  erwuchsen.  Weitere  Verluste  entstanden ­
  dadurch,  daß  Beanstandungen  seitens  der  Gemeinden
wegen  Untergewichts  usw.  oft  so  spät  erfolgten,  daß  die  Waren
nicht  mehr  an  die  Verlader  weitergegeben  werden  konnten.
Hinzu  kommt  noch  Mangel  an  Gespannen.  Schließlich  entstanden
durch  die  jetzt  allgemein  schlechte  Beschaffenheit  der  Verpackung
zum  Teil  erhebliche  Verluste  an  Waren.  Um  diesen  Übelständen
abzuhelfen,  hat  der  Kreis  ein  Lagerhaus  errichtet.  Dieses  steht
durch  Anschlußgleis  mit  dem  Bahnhof  in  Verbindung,  so  daß  die
Eisenbahnwagen  bis  an  die  Rampe  des  Lagerraumes  rollen.  Das
Kreislagerhaus  steht  unter  der  Leitung  eines  kaufmännisch  vorgebildeten ­
  Beamten.  Sämtliche  ankommenden  Waren  werden  ans
Gewicht  und  Beschaffenheit  fachmännisch  geprüft,  gegebenenfalls
unter  Hinzuziehung  von  kaufmännischen  Sachverständigen.  Fehlerhafte ­
  Verpackungen,  z.  B.  zerrissene  Säcke,  zerbrochene  Kisten,
werden  ausgebessert,  so  daß  der  Versandverlust  nach  Möglichkeit
eingeschränkt  wind.  Die  ankommenden  Waren  werden  solange  angesanimelt,
  bis  die  Verteilung  eines  ganzen  Monatsbedarfs  an  die
Verbrauchsgemeinden  des  Kreises  auf  einmal  erfolgen  kann.
Ferner  ermöglicht  das  Kreislagerhaus  für  besonders  schwierige
Zeiten  Reserven  anzusammeln,  was  bisher  auf  fremden  Lägern
mit  großen  Schwierigkeiten,  Kosten  und  Verlusten  verknüpft  war."
Schließlich  dürfen  aus  der  Fülle  wirtschaftlicher  Betätigung
die  neuerdings  vielfach  errichteten  Kraft  st  roh  anlagen  der
Landkreise  nicht  unerwähnt  bleiben.  So  haben  die  Kreise  Bielefeld, ­
  Herford,  Insterburg,  Schaumburg,  Pr.  Holland  und  Minden
eigene  Anlagen  errichtet,  in  Neurode  besteht  die  Anlage  einer  Genossenschaft ­
  ui.  b,  H„  an  der  neben  Landwirten  der  Kreis  be ­
        <pb n="40" />
        teiligt  ist.  Die  Kreise  Fritzlar  uird  Melsungen  sind  Genossen  an
dem  in  Fritzlar  errichteten  Kraftfutterwerk  e.  G.  m.  b.  H.  Anderwärts ­
  haben  die  Kreise  private  Anlagen  unterstützt.  Leider  hat
allerdings  die  karge  Strohernte  im  Jahre  1917/18  die  Ausschließung ­
  von  Stroh  nur  in  sehr  beschränktem  Umfange  gestattet.
Die  vorstehende  Zusammenstellung  ist  nichts  weniger  als  erschöpfend. ­
  Insbesondere  haben  auch  -auf  rein  land  -  und
Vieh  wirtschaftlichen:  Gebiete  viele  Landkreise  aus  Anlaß
des  Krieges  wirtschaftliche  Betätigungen  entfaltet.  Hierher  gehört
auch  die  Übernahme  der  Bewirtschaftung  von  vernachlässigten ­
  Grundstücken  durch  den  Kreis.  Erwähnt  werden  soll
noch  eine  Betätigung  mancher  Kreise,  die  zwar  nicht  als  eigentlicher
Kriegsbetrieb  angesehen  werden  kann,  aber  doch  besondere  Bedeutung ­
  für  die  Kriegswirtschaft  besitzt  und  durch  den  Krieg  einen
starken  Ansporn  erhalten  hat.  Es  handelt  sich  um  die  Förderung  des
Gemüsebaues.  Hier  kommen  vor  allem  einige  westliche,  insbesondere ­
  rheinische  Kreise  in  Betracht,  deren  Verwaltungen  dir
Organisation  des  Gemüsebaues  selbst  in  die  Hand  genommen
haben.  Genannt  seien  die  Kreise  Bonn-Land  und  Gelder  n.
Im  letzteren  Kreise  sind  3100  Gemüsebauern  durch  den  Kreis  zu
einem  Verbände  zusammengeschlossen  worden,  dem  „Verbände
Niederrheinischer  Obst-  und  Gartenbauvereine  im  Kreise  Geldern".
Der  Verband  umfaßt  23  örtliche  Gemüse-  und  Obstbauvereine.  Er
stellt  eine  Organisation  zur  Förderung  des  Gemüsebaues  und  Absatzes ­
  unter  Benutzung  der  Vorbilder  des  holländischen  Nachbarlandes ­
  dar  und  unterhält  auch  eine  Lehranstalt  für  Gemüsebau.
Auch  die  Kreise  Moers  und  Kempen  sind  an  letzterer  Anstalt  beteiligt. ­
  Die  Tätigkeit  des  Kreisverbandes  wird  durch  folgende
Stichworte  veranschaulicht:  „Ansiedelung  holländischer  Fachleute
zur  Unterhaltung  gemüsegärtnerischer  Musterbetriebe  in  den  angeschlossenen ­
  Ortsvereinen,  Errichtung  von  Verkaufshallen  zur  Versteigerung ­
  der  Erzeugnisse  aller  Vereins-  bzw.  Verbandsmitglieder
in  Straelen,  Schaffung  einer  Werkstätte  zur  Herstellung  von  Verpackungsmaterial ­
  für  den  Gemüseversand  der  Mitglieder,  Einrichtung ­
  einer  Kohlscheune  zur  Überwinterung  von  Frischgemüse,
Erbauung  von  Warm-  und  Kalthäusern  für  Treibgemüsebau,  Anschaffung ­
  einer  großen  Zahl  von  Frühbeetfenstern  für  Pflanzenund
  Frühgemüsezucht,  Bewirtschaftung  eines  zurzeit  rund  150
Morgen  umfassenden  Verbands-Musterbetriebes  für  Feldgemüsebau ­
  mit  eigener  Personal-  und  Gespannhaltung,  Anschluß  aller
Kreisgemeinden  an  den  Verband  durch  Gründung  von  Gemüsebauvereinen ­
  daselbst."
        <pb n="41" />
        V.  Besondere  Einrichtungen  zur  Förderung  der  Erzeugung
und  Ablieferung.
Mit  der  Schaffung  von  Einrichtungen  allein  ist  natürlich  noch
nicht  viel  gewonnen.  Das  schwerere  Stiick  Arbeit  folgt  nach:  die
D  u  r  ch  f  ii  h  r  u  n  g  der  wirtschaftlichen  Aufgaben  auf  ihrer  Grundlage. ­
  Es  nruß  insbesondere  auf  die  aufreibende,  vielfach  unerfreuliche ­
  Arbeit  wenigstens  hingewiesen  werden,  die  der  Landrat  und
seine  Gehilfen  zur  Feststellung  und  Abschätzung  der  Vorräte,  zur
Überwachung  der  Selbstversorger  und  Mühlen  zu  leisten  haben,
desgleichen  aus  die  eigentliche  Durchführung  der  Erfassung  der
Erzeugnisse.  Endlich  das  vielbesprochene  Gebiet  der  „Förderung ­
  der  Erzeugung!"  In  letzterer  Beziehung  sind  besondere ­
  Aufgaben  den  „K  r  i  e  g  s  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  s  st  e  l  I  e  n"  auferlegt ­
  worden,  den  in  den  Kreisen  vom  Kriegsamte  neu  errichteten, ­
  militärischer  Organisation  eingegliederten  Behörden, ­
  deren  Vorsitzender  der  Landrat  ist.  Sie  sind  zwar  keine
„Einrichtungen  des  Kreises",  aber  es  versteht  sich  von  selbst,  daß,
wie  schon  der  Landrat  ihr  Leiter  ist,  so  auch  ihre  Mitglieder  vor
allem  diejenigen  Persönlichkeiten  find,  deren  sachverständiger  Mitarbeit ­
  sich  die  Kreisverwaltung  auch  sonst  in  den  verschiedenen
Kommissionen,  Abteilungen  usw.  bedient.  Die  Kriegswirtschaftsstellen ­
  lassen  sich  weder  nach  ihrer  Zusammensetzung  noch  nach  ihrer
Tätigkeit  aus  dem  Rahmen  der  übrigen  Kreisbetätigung  aussondern, ­
  sie  müssen  daher  hier  wenigstens  erwähnt  werden.  Wie  eng
sie  vielfach  mit  dem  übrigen  Kriegsverwaltungskörper  verwachsen
sind,  wird  aus  der  folgenden  Darstellung  des  letzten  Verwaltungsberichts ­
  des  Kreises  sondern  ersichtlich:  „Die  Kriegswirtschaftsstelle ­
  ist,  am  2.  Januar  1917  eingerichtet,  das  jüngste  Glied  in  der
Kette  der  Wirtschaftsabteilungen,  deren  Schaffung  der  Kriegszustand ­
  gebot.  Anfänglich  nur  als  Stelle  zur  Überwachung  der
Durchführung  aller  Kriegsmaßnahmen  gedacht,  ist  ihre  Tätigkeit
jetzt  zu  einer  außerordentlich  vielseitigen  angewachsen.  Der  Abschätzung ­
  und  Nachprüfung  der  Ernte-Ergebnisse  wurde  oesondere
  Aufmerksamkeit  gewidmet.  Fiir  die  im  Kreise  vorhandenen
Dreschmaschinen  und  Motorpslüge  wurde  eine  Zentrale  geschaffen. ­
  Eine  wesentliche  Arbeitslast  wuchs  durch  die  Führung  der
von  der  Neichsgetreidestelle  angeordneten  W  i  r  t  s  ch  a  f  i  s  -
karten.  Die  diesbezügliche  Kontrolle  erstreckt  sich  auf  etwa  6900
Wirtschafts-  und  monatlich  10  000  Mahlkarten.  Die  Regelung  der
Benzolverteilung  wurde  der  Kriegswirtschaftsstelle  gemäß
Anordnung  der  Inspektion  für  das  Kraftfahrwesen  übertragen.
        <pb n="42" />
        40

An  'biß  verschiedenen  landwirtschaftlichen  Verbraucher  konnten
in  den  Monaten  August  bis  Dezember  1917  81  852  kg  Benzol
zur  Verteilung  gelangen.  Zur  Linderung  des  großen  Bedarfs  an
Arbeitspferden  wurden  den  Landwirten  des  Kreises  Tondern
  215  Militärpferde  leihweise  zur  Verfügung  gestellt.  Besonders ­
  war  die  Kriegswirtschaftsstclle  auch  für  Hcranschaffung
landwirtschaftlicher  Maschinen  tätig.  Aus  den  besetzten  Gebieten ­
  und  durch  den  freien  Handel  konnten  der  Landwirtschaft
177  Maschinen  zugeführt  werden.  An  Hanfbindegarn  wurden
1180  kg  abgegeben.  Die  Petroleumverteilung  gestaltete
sich  angesichts  der  geringen  Überweisung  der  zuständigen  Stellen
äußerst  schwierig.  Im  ganzen  wurden  dem  Kreis  von  Mitte  September ­
  bis  Ende  Dezember  ungefähr  100  000  Liter  zugeteilt.  Durch
teilweise  Entziehung  des  Petroleums  in  Gemeinden  mit  Gas  oder
elektrischem  Licht  und  durch  Überweisung  der  entsprechenden
Mengen  an  bedürftige  Teile  des  Kreises  wurde  die  Beleuchtungsnot ­
  wenigstens  einigermaßen  behoben.  Der  dringende  Bedarf  der
Landwirtschaft  awTeer  und  Zement  wurde  durch  beantragte
und  genehmigte  Überweisungen  seitens  der  betreffenden  Reichsstellen ­
  gemildert.  Die  Kohlenversorgung  ist  durch  Einführung ­
  von  Kohlcnkarten  einer  durchgreifenden  Regelung  unterzogen. ­
  Durch  Bestellung  auswärtiger  Vertreter  des  Kreises,  deren
Tätigkeit  in  Heranschaffung  von  Brennmaterialien  besteht,  sowie
durch  eigene  Bemühungen  der  Kriegswirtschaftsstelle  konnte  eine
wesentliche  Besserung  der  Kohlenversorgung  gegenüber  dem  Vorjahre ­
  erreicht  werden.  Obwohl  die  Beschaffung  der  Kohlen  an  sich
nach  den  maßgeblichen  Bestimmungen  nicht  Sache  der  Kriegswirtschaftsstelle ­
  ist,  hat  sie  sich  zur  Beseitigung  der  bestehenden
Schwierigkeiten  dieser  mühevollen  Aufgabe  unterzogen.  Durch
den  der  Kriegswirtschaftsstelle  angegliederten  Kreis-Arbeitsnachweis ­
  wurden  im  Sommerhalbjahr  monatlich  durchschnittlich ­
  50  Personen  beiderlei  Geschlechts  vermittelt.  Die  Hilfsdienst-Meldestelle
  konnte  in  den  meisten  Fällen  die  angeforderten  Militärpersonen
  durch  Hilfsdienstpflichtige  ersetzen."
Um  die  Bemühungen  der  Kriegswirtschaftsstellen,  an  Lebensmitteln ­
  und  Futtermitteln  das  aus  dem  Kreise  herauszuholen,  was
irgend  möglich  ist,  zu  unterstützen,  und  um  die  Bevölkerung  aufzuklären
  und  anzuspornen,  hoben  die  Kreisverwaltungen  durchweg
ein  Netz  von  Hilfseinrichtungen  geschaffen,  die  unter
den  verschiedensten  Bezeichnungen  als  Unterbau  auf  diesem  Gebiete ­
  ■  dienen.  Hierher  gehören  die  „vereideten  Kriegsh
  i  l  f  s  k  o  m  m  i  s  s  i  o  n  e  n",  die  Kommissionen  zur  Unterstützung
        <pb n="43" />
        41

bet  kriegswirtschaftlichen  Maßnahmen,  die  landwirtschaftlichen
Kommissionen,  Ortsausschüsse,  die  Bezirksleiter  usw.
Alle  sind  insbesondere  dazu  bestimmt,  die  G  e  m  e  i  n  d  e  v  o  r  -
steh  er  bei  der  Durchführung  der  Kreismaßnah-men  zu  unterstütze ­
  n.  So  heißt  es  in  einem  Merkblatt  des  Kreises  Burgdarf,
  das  eingehende  Anweisungen  für  die  Kommissionen  enthält: ­
  „In  unseren  Landgemeinden  wird  die  Verwaltung  bekanntlich ­
  von  dem  Gemeindevorsteher  allein  geführt.  Er  ist  nicht
Berufsbeamter,  der  nur  im  Dienste  der  Gemeinde  tätig  sein  kann
und  dafür  auskömmlich  bezahlt  wird,  sondern  er  ist  Ehrenbeamter
und  erhält  in  vielen  Gemeinden  kaum  soviel  Entgelt,  daß  er  davon
seine  baren  Auslagen  und  eine  Hülfe  für  seinen  Landwirtschaftsbetrieb ­
  bestreiten  kann.  Er  muß  seinen  eigenen  Betrieb  nicht  nur
im  Interesse  seiner  Familie,  sondern  auch  im  Interesse  der  Allgemeinheit, ­
  zur  Sicherung  der  Volksernährung  fortführen.  Er
kann  sich  also  nicht  ausschließlich  der  Gemeindeverwaltung  widmen.
Aber  selbst  wenn  er  das  könnte,  reichte  seine  Arbeitskraft  allein
doch  nicht  aus,  um  alle  ihm  obliegenden  Pflichten  rechtzeitig  und
so  gründlich  und  sorgfältig  zu  erfüllen,  wie  es  zur  ordnungsmäßigen ­
  Durchführung  der  kriegswirtschaftlichen  Maßnahmen  erforderlich ­
  ist.  Deshalb  müssen  ihm  aus  der  Mitte  der  Gemeindemitglieder ­
  Hilfskräfte  beigegcben  werden,  die  in  richtiger  Erkenntnis ­
  des  Ernstes  unserer  wirtschaftlichen  Lage  gern  und  freudig
ihre  Arbeitskraft  in  den  Dienst  der  Gemeinde,  der  Allgemeinheit
stellen,  um  mitzuarbeiten  zu  dem  einen  Ziele:  Durchhalten  bis
zum  glücklichen  siegreichen  Ende!  In  erster  Linie  kommt  die  freiwillige ­
  Bereiterklärung  zur  Mitarbeit  in  Betracht,  und  hierbei  wird
es  sich  zeigen,  ob  die  Gemeinde  genug  gemeinnützige  Mitglieder
hat,  die  es  dazu  drängt,  zu  helfen  und  zu  nützen,  soviel  in  ihren
Kräften  steht.  Wo  es  bedauerlicherweise  an  Bereitwilligen  in  der
Gemeinde  fehlen  sollte,  wird  die  Gemeindevertretung  (Gemeindeversammlung, ­
  Gemeindeausschuß)  zur  Wahl  schreiten  müssen.
Jedes  Gemeindemitglied  hat  die  Pflicht,  die  Wahl  anzunehmen
und  in  der  Kommission  tätig  zu  sein,  denn  es  handelt  sich  um  ein
Amt  in  der  Gemeindeverwaltung.  Wer  sich  weigert,  dem  Vaterlande
  diesen  Dienst  zu  leisten,  kann  für  die  Dauer  seiner  Weigerung
vom  Stimmrecht  in  der  Gemeinde  ausgeschlossen,  auch  bis  zu  einem
Viertel  stärker  zu  den  Gemeindelasten  herangezogen  werden  als  die
übrigen  Gemeindeangehörigen.  Die  Zahl  der  Kommissionsmitglieder ­
  ist  von  der  Größe  der  Gemeinde  abhängig.  ES  ist
wünschenswert,  die  Zahl  nicht  zu  klein  zu  wählen,  damit  Unterausschüsse ­
  für  besondere  Aufgaben  auS  ihnen  gebildet  werden  können."
        <pb n="44" />
        Auf  einem  Einzelgebiet  gibt  die  Anweisung  des  Kreisansschusses
  Kumm  i  n  vom  August  1917  ein  anschauliches  Bild  von
der  Tätigkeit  solcher  Kommissionen;  sie  sei  deshalb  im  Folgenden
wiedergegeben:  „Um  in  der  Milch-  und  Fettversorgung  eine  den
Bedürfnissen  entsprechende  Kontrolle  zu  haben,  namentlich  aber
um  den  Anordnungen  der  dieserhalb  von  den  vorgeordneten  Behörden ­
  gegebenen  Anordnungen  entsprechen,  gleichzeitig  aber  auch
Härten  gegenüber  den  Liefernngsverpflichteten  nach  Möglichkeit
ausschließen  zu  können,  haben  wir  uns  veranlaßt  gesehen,  mit
unserem  Schreiben  vom  21.  Mai  Kommissionen  ins  Leben  zu
rufen.  Wenn  nun  in  unserem  vorgenannten  Schreiben  einstweilen
die  Obliegenheiten  der  Kommissionen  noch  im  weiten  Rahmen  gekennzeichnet ­
  sind,  so  kommen  wir  heute.dazu,  auf  Grund  der  in  der
Zwischenzeit  gewonnenen  Erfahrungen  genauere  Angaben  für  die
Tätigkeit  derselben  zu  machen.  Im  allgemeinen  muß  vorweg  erwähnt ­
  werden,  daß  die  Kommissionen  ein  Bindeglied  zwischen  den
Lieferungsverpflichteten  und  den  von  uns  zur  Durchführung  der
höheren  Orts  angegebenen  Weisungen  und  Anordnungen  geschaffenen ­
  Einrichtungen  und  schließlich  für  uns  eine  beratende  und
unsere  Tätigkeit  unterstützende  Stelle  sein  sollen.  Die  Inanspruchnahme ­
  der  Kommissionen  unsererseits  wird  auf  allen  Gebieten
der  kriegswirtschaftlichen  Lebensmittel-  usw.  Versorgung  da  stattfinden, ­
  wo  uns  deren  Vermittlung  und  Unterstützung  geboten  erscheint. ­
  In  erster  Linie  und  als  Hauptaufgabe  kommt  aber  die
Milch-,  Fett-  und  Eierversorgung  in  Betracht.  Wir  vertrauen
daher  auf  eine  rege  und  die  Bestrebungen  fördernde  Mitarbeit,
die  sich  namentlich  auf  persönliche  Einwirkling  und  Belehrungen
zu  erstrecken  hat.  Im  besonderen  liegt  den  Kommissionen  folgendes ­
  ob:
Milch  -  und  F  e  t  t  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g:  1.  Überwachung  der
Kuhhaltungen,  welche  ihre  Milch  oder  Sahne  nicht  an  eine  Molkerei
liefern  und  diesseits  auf  deren  Antrag  mit  der  Verpflichtung  hiervon ­
  befreit  sind,  für  jede  Kuh  und  jede  Woche  möglichst  mindestens
zwei  Pfund  Butter  an  die  Sammelstelle  abzuliefern.  Dabei  muß
die  abzuliefernde  Butter  sich  in  sauberem  und  einwandfreiem  Zustande ­
  befinden,  auch  mit  vollem  Gewicht  zur  Ablieferung  kommen.
Wenn  dieser  Pflicht  nicht  genügt  wind  und  nicht  ganz  besondere
Gründe  die  Butterablieferung  in  der  vorgeschriebenen  Menge  unmöglich ­
  machen,  ist  die  sofortige  Entziehung  dieser  Begünstigung
und  die  Milchabliefernng  an  eine  Molkerei  geboten.  Ferner  sind
Zwangsmaßnahmen,  wie  Verschließung  der  Zentrifugen  und
Buttermaschinen,  in  Erwägling  zu  nehmen.
        <pb n="45" />
        2.  Überwachung  derjengen  Kuhhaltcr,  welche  zur  Milch-  oder
Sahnelieferung  an  eine  Molkerei  verpflichtet  sind,  derart/  das;  die
gesamte  Milch,  nach  Abzug  des  Bedarfs  für  den  eigenen  Haushalt
auch  zur  Ablieferung  gelangt.  Dabei  ist  auf  die  Verwendung
sauberer  und  einwandfreier  Gefäße  zu  achten.
3.  Überwachung,  daß  ein  Verfüttern  von  Vollmilch  an  Kälber
und  Schweine,  die  über  sechs  Wochen  alt  sind,  nicht  stattfindet.
Ferner  ist  es  zur  Hebung  der  Butterversorgung  dringend  erwünscht,
daß  eine  Einschränkung  der  Vollmilchverfütterung  an  Zuchtkälber
in  der  Weise  stattfindet,  daß  sie  etwa  nach  zwei  bis  drei  Wochen
einen  Zusatz  von  Magermilch  erhalten.
4.  Überwachung  der  Butter-Verkaufs-  und  -Sammelstellen
derart,  daß  die  Ablieferungen  von  Butter  in  ordnungsmäßiger,
sauberer  und  ungestörter  Weise  vor  sich  gehen,  namentlich  darin,
daß  die  mit  diesen  Stellen  beauftragten  Personen  ihre  Pflicht  auch
gegenüber  den  Abnehmern  erfüllen.
5.  Überwachung,  daß  seitens  der  Selbstversorger  und  Versorgungsberechtigten ­
  nicht  mehr  Voll-  und  Magermilch  in  Verbrauch ­
  genommen  wird,  als  zur  menschlichen  Nahrung  unbedingt
nötig  ist,  und  daß  sich  der  Verbrauch  streng  nach  der  Anordnung
über  den  Verkehr  und  Verbrauch  von  Milch  und  deren  Erzeugnissen
richtet."
Der  Kreis  Herford  stellt  die  Aufgaben  der  landwirtschaftlichen ­
  Kommissionen  und  der  Bezirksleiter  folgendermaßen  dar:
„Die  Bezirksleitcr  sind  für  die  ordnungsmäßige  Bewirtschaftung
der  ihnen  unterstellten  Betriebe  verantwortlich.  Sie  haben  deshalb
hohe  wirtschaftliche  und  vaterländische  Aufgaben  zu  erfüllen.  Wie
können  sie  diesen  für  die  Frühjahrsbestellung  gerecht
werden?
Verfahren.  Die  Bezirksleiter  haben  sämtliche  ihnen  überwiesenen ­
  Betriebe  bis  zum  16.  Februar  selbst  durchzugehen,  um
sich  zu  überzeugen,  ob  und  in  welcher  Weise  ein  Eingreifen  ihrerseits ­
  nötig  ist.  Um  ein  Handinhandar'beiten  der  Bezirksleiter  zu
ermöglichen,  müssen  sie  nach  Bedarf,  mindestens  im  Anschluß  an
jede  Gemeindeversammlung,  unter  dem  Vorsitz  des  Gemeindevorstehers ­
  zusammentreten  und  über  die  in  der  Gemeinde  zu
treffenden  Maßnahmen  beschließen.
Ziel.  Das  Ziel  der  Bezirksleiter  mich  sein,  daß  in  dem  ihnen
zugewiesenen  Bezirke  die  Frühjahrsbestellung  unter  allen  Umständen ­
  sichergestellt  wird.
Aufgaben.  Die  erste  Aufgabe  ist,  für  jeden  landwirtschaftlichen ­
  Betrieb  zu  ermitteln,  ob  und  wie  die  Frühjahrsbestellung
        <pb n="46" />
        II

gesichert  ist.  Sämtliche  Betriebe  der  Gemeinde  oder  Bauernschaft
sind  der  Reihe  nach  in  der  Sitzung  durchzusprechen.  Vor  allem
wind  Hilfe  dort  nötig  sein,  wo  alleinstehende  Frauen  Wirtschaften
oder  wo  es  an  sachgemäßer  Beratung  fehlt.  Fruchtfolge,  Düngung
und  Beschaffung  von  Saatgut  sind  besonders  zu  berücksichtigen.
Die  Bezirksleiter,  wenn  sie  selbst  Hilfe  nicht  bringen  können,  haben
zu  überlegen  und  zu  bestimmen,  wer  von  Len  Nachbarn  die  Arbeiten ­
  auf  dem  Acker  ausführen  kann.  Wenn  die  Kräfte  auf  einer
Besitzung  nicht  ausreichen,  muß  für  wechselseitige  Hilfe  der  Nachbarn ­
  gesorgt  werden.  Sich  etwa  zeigende  Mißstände  sind  sobald
wie  möglich  der  Kriegswirtschastsstelle  mitzuteilen;  diese  wird  nach
Kräften  für  Abhilfe  sorgen.
Druckmittel.  In  denjenigen  Fällen,  in  denen  von  seiten
der  Betriebsinhaber  Schwierigkeiten  entstehen,  ist  als  äußerstes
Mittel  anzudrohen,  die  Nutzung  der  Grundstücke  dem  Kreise  zu
übertragen.  Auch,  können  diejenigen  landwirtschaftlichen  Betriebe,
die  mangelhaft  geleitet  sind,  so  daß  ihre  Erträgnisse  wesentlich
hinter  demjenigen  zurückbleiben,  was  sie  aufbringen  könnten,
unter  besondere  Beaufsichtigung  genommen  werden.  Diese  ist  von
den  Herren  Amtmännern  auszuüben,  welche  sich  dabei  der  örtlichen
Mitglieder  der  Kriegswirtschaftsstelle  als  ihrer  Organe  zu  bedienen ­
  haben.  Von  jedem  Falle  ist  der  Kriegswirtschaftsstelle  Mitteilung ­
  zu  machen.
Zwangsmittel  für  r  e  st  l  o  s  e  B  e  st  e  11  u  n  g.  In  denjenigen ­
  Fällen,  in  denen  ein  Landwirt  die  Bestellung  seiner
Ländereien  nicht  restlos  bewirken  kann  oder  will,  ist  wie  folgt  zu
verfahren:  Der  Vorsteher  fordert  ihn  mündlich  oder  schriftlich  auf,
den  Nachweis  zu  erbringen,  daß  er  die  Bestellung  ordnungsmäßig
durchführen  werde.  Für  diejenigen  Grundstiicke,  für  die  er  diesen
Nachweis  nicht  erbringt,  wird  von  seiten  des  Kreises  dem  betreffenden
  La-ndwirte  die  Nutzung  bis  zur  Ernte  1918  entzogen
werden.  Der  Vorsteher  hat  unter  Zuziehung  des  Bezirksleiters
die  Grundstiicke,  wenn  angängig,  zu  verpachten,  nachdem  hierzu  die
Erlaubnis  vom  Kreise  gegeben  ist.  Nur  wenn  keine  Verpachtung
möglich  ist,  hat  der  Vorsteher  anzuordnen,  daß  der  Bezirksleiter
die  Grundstücke  bestellen  und  abernten  läßt  und  die  Ernte  verwertet. ­
  Über  Einnahme  und  Ausgabe  hat  der  Bezirksleitcr  Rechnung ­
  zu  fiihren  und  zu  legen;  ihm  stehen  5  v.  H.  der  Roheinnahinen
aus  der  Ernte  als  Vergütung  für  die  Mühewaltung  zir;  den  Rest
erhält  der  Besitzer.
Überwachung  der  Nachbarhilfe.  Wichtig  ist,  daß
die  Bezirksleiter  auch  überwachen,  daß  diejenigen,  welche  nicht  nur
        <pb n="47" />
        45

i

mit  Rücksicht  auf  ihre  eigenen  Angelegenheiten,  sondern  auch
anderer  Hilfe  wegen  reklamiert  oder  beurlaubt  sind,  der  ihnen  auferlegten ­
  Nachbarhilfe  auch  tatsächlich  in  vollem  Maße  nachkommen; ­
  die  Säumigen  sind  ohne  Rücksicht  der  Kriegswirtschaftsstelle ­
  mitzuteilen.
Beschaffung  von  Betriebsmitteln.  Vermehrter
Anbau  von  Kartoffeln  ist  dringend  anzuraten.  An  Saatkartoffeln
  wird  aller  Voraussicht  nach  ein  Mangel  nicht  eintreten,
selbst  wenn  der  Kartoffelbau  1918  vermehrt  wird.  Die  Kartoffel
hat  sich  als  Retter  im  Kriege  erwiesen,  indem  sie  die  wesentlichste
Grundlage  für  die  menschliche  Ernährung  bildete.  Auf  den  Morgen
gerechnet  bringt  die  Ernte  an  Kartoffeln  mehr  Nahrungsstoffe  als
die  anderer  Früchte,  die  an  ihrer  Stelle  gebaut  werden,  wie  z.  B,
Hafer.  Über  die  Düngungsschwierigkeiten  für  die  Kartoffeln  wird
man  hinwegkommen.  Man  muß  den  für  die  Kartoffeln  nötigen
Stalldünger  je  nach  den  Umständen  strecken,  um  mehr  Land  düngen
zu  können.  Es  ist  Aussicht  vorhanden,  im  Frühjahr  300  bis
400  Zentner  Madrows  Industrie,  erste  Aussaat,  aus  dem  Osten
für  den  Kreis  zu  erhalten.  Meldungen  für  deren  Bezug  sind  an
den  Kreisausschuß,  Abteilung  Kriegswirtschaft,  zu  richten.
Der  Kreis  hat  kleine  Mengen  von  Hafer  und  Sommergerste ­
  für  Saatzwecke  beschafft.  Die  Beschaffung  von  Ackerbohnen ­
  ist  in  die  Wege  geleitet.  Da  es  sich  hier  aber  mir  um  kleine
Mengen  handelt,  muß  jeder  bedacht  sein,  sich  das  nötige  Saatgut
selber  zu  beschaffen.  Mischfaaten  von  Bohnen  und  Hafer  bringen
mehr  und  sicherer  im  Ertrag  als  Bohnen  oder  Hafer  allein.
Um  Wicken  wird  der  Kreis  sich  wie  im  Vorjahre  bemühen.
Serradellasaat  wird,  wegen  der  Mißernte  im  vorigen  Jahre,
schwer  zu  haben  sein;  wer  sie  braucht,  muß  sie  sich  bald  beschaffen.
Für  den  Zwifchenfruchtbau  wird  auch  auf  Inkarnatklee  und
G  e  l  b  k  l  e  e  hingewiesen.  Der  Spörgel,  der  für  diesen  Zweck  auch
vielfach  empfohlen  wird,  ist  nnr  ein  minderwertiger  Notbehelf.
Für  die  Beschaffung  von  Rotklee  und  Wcißklee  muß  jeder
rechtzeitig  selbst  sorgen.
Auf  den  Anbau  von  Flachs  soll  hier  besonders  empfehlend
hingewiesen  werden.  Wer  Flachs  anbaut,  sichert  sich  zunächst  rund
33  Pfund  Stickstoffdünger  für  den  Morgen.  Der  Preis  für  den
Leinsamen  ist  auf  37  M.  für  den  Zentner  festgesetzt.  Der  rohe
Stengelflachs  wird  im  Durchschnitt  mit  15  M.  für  den  Zentner
abgenommen.  (Mindestpreis  11  M.,  Höchstpreis  16  M.)  Röstflachs
  wird  im  Durchschnitt  mit  22,50  M.  für  den  Zentner
bezahlt  (Mindestpreis  18  M.,  Höchstpreis  26  M.)  Der  Flachs-
        <pb n="48" />
        anbauer  kann  von  seiner  Ernte  an  Samen  10,60  Zentner  für
sich  behalten  und  in  seiner  Wirtschaft  verwenden.  Durch  Ausstellung ­
  einer  Bescheinigung  seitens  der  Ortsbehörde  wird  ihm  die
Erlaubnis  zum  Schlagen  auf  einer  mit  Wasserkraft  arbeitenden
Ölmühle  erteilt.  Die  abfallenden  Ölkuchen  verbleiben  gleichfalls
der  eigenen  Wirtschaft.  Der  Flachs  selbst  muß  zwar  restlos  abgeliefert ­
  werden,  doch  werden  auf  Antrag  dem  Flachsanbauer
Brechflachs,  Garn,  Seilerwaren  oder  Leinwand  —  je  nach  Wahl  —
für  noch  festzusetzende  Preise  zurückgeliefert.  Bei  Abgabe  von
24  Zentner  Strohflachs  —  der  Ernte  von  etwa  einem  Morgen  —
werden  z.  B.  zurückgeliefert:  32  Pfund  Knickwerg  oder  14  Pfund
Werggarn  oder  14  Pfund  Leinenstricke  (das  sind  rund  80  Meter)
oder  12  Pfund  gebleichte  Leinwand  oder  14  Pfund  Drillich  (das
sind  rund  20  Meter  in  normaler  Breite).  Der  Anbauer  von  Flachs
sichert  sich  weiter  ein  Bezugsrecht  auf  Bindegarn.  Man  kann  damit
rechnen,  daß  für  1  Morgen  Flachs  rund  12  Pfund  Bindegarn
zurückgeliefert  werden.  Diese  Menge  reicht  hin,  um  7  bis  8  Morgen
Getreide  aufzubinden.  So  bringt  der  Anbau  von  Lein,  mit  dem
der  Landwirt  im  Kreise  wohlvertraut  ist,  mancherlei  wirtschaftliche
Vorteile;  er  ist  deshalb,  wo  es  die  Verhältnisse  gestatten,  sehr  zu
empfehlen.  Den  Gemeindevorstehern  sind  Listen  zur  Anmeldung
für  den  Flachsbau  zugestellt.  Die  Verteilung  des  Saatleins,  der
von  der  Kriegs-Flachsbau-Gesellschaft  geliefert  wird,  wird,  wie  im
Vorjahre,  durch  das  Kornhaus  Herford  geschehen.  Der  Preis  für
1  Zentner  Saatlcin  mit  einer  Gewähr  von  97  v.  H.  Reinheit  und
75  v.  H.  Keimfähigkeit  beträgt  37  M.  für  den  Zentner.
Weiter  wird  auf  den  Anbau  von  Sommerraps  und
Sommerrübsen  zur  Linderung  der  Fettnot  -dringend  hingewiesen. ­
  Auch  Mohn  über  Möhren  ist  anzuraten.
Sofortige  Eindeckung  -mit  G  e  m  ü  s  e  s  ä  m  e  r  e  i  e  n  ist
dringend  zu  empfehlen.  Bei  der  Knappheit  und  den  hohen  Kosten
für  die  Sämereien  Weißkohl,  Rotkohl,  Wirsing  und  Kohlrabi  ist  es
unwirtschaftlich  und  kostspielig,  wenn  der  einzelne  Kleingartenbesitzer ­
  Samen  kauft  und  aussät.  Es  gehen  dabei  immer  kleine
Mengen  ungenutzt  verloren,  die  teuer  bezahlt  worden  sind  und
anderswo  fruchtbar  hätten  verwendet  werden  können.  Deshalb  ist
es  notwendig,  daß  die  Kleingartenbesitzer  ihren  Bedarf  an  Gemüsepflanzen ­
  nicht  selbst  heranziehen,  sondern  ihn  von  geeigneten
Gärtnereien  oder  sonstigen  Pflanzenzüchtern  kaufen.  Ratsam  wird
es  -aber  sein,  den  Bedarf  recht  frühzeitig  bei  den  betreffenden
Gärtnern  und  Landwirten  anzumelden,  damit  diese  einen  Überblick
haben,  wieviel  Pflanzen  sie  heranziehen  müssen.
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        47
Ganz  unmöglich  ist  es,  sich  für  die  Bestellung  int  Frühjahr
mit  den  gleichen  Mengen  an  K  u  n  st  dünger  wie  sonst  einzudecken. ­
  Es  wird  Kunstdünger  an  die  Bezieher  nur  anteilsmäßig
nach  denjenigen  Mengen  abgegeben,  die  im.  Jahre  1914  für  die
Wirtschaft  gekauft  wurden.  Man  bestelle  schleunigst  Kunstdünger
bei  den  bisherigen  Lieferern.  Stickstoffdünger  ist  nicht
genug  da.  Ammoniak  und  Kalkstickstoff  fehlen.  Wo  Kalkstickstoff
vorhanden  sein  sollte,  ist  zu  empfehlen,  ihn  zur  Hederichvertilgung
im  Hafer  niit  zu  verwenden  (rund  einen  halben  Zentner  auf  den
Morgen  nach  Aufgang  des  Hederich  als  Kopfdüngung).  Von  feiten
des  Kreises  kann  Stickstoffdünger  nicht  besorgt  werden;  ebenso  ist
auch  nicht  damit  zu  rechnen,  daß  der  Kreis  wie  im  Vorjahre  Mischdünger ­
  für  Kartoffeln  zur  Verteilung  bringen  kann.  Mit
Thomasmehl  wird  man  sich  zur  Not  eindecken  können.  Zu
warnen  ist  vor  einem  minderwertigen  Thomasmehl  mit  nur  etwa
2  v.  H.  Phosphorsäure,  das  jetzt  vielfach  in  den  Handel  kommt.
Reine  S  u  p  e  r  p  h  o  s  p  h  a  t  e  sind  nicht  zu  haben;  Ammoniaksuperphosphat ­
  ist  ebenfalls  nur  in  unwesentlichen  Mengen  vorhanden. ­
  Von  Knochenmehlfabriken  ist  Knochenmehl  mit  etwa
1  v.  H.  Stickstoff  und  30  bis  40  v.  H.  Phosphorsäure  zu  beziehen
und  kann  zur  Düngung  sehr  empfohlen  werden.  Mit  dem  notwendigen ­
  Kainit  decke  man  sich  umgehend  ein.  Gereinigte  .Kalisalze ­
  mit  20  bis  40  v.  H.  Gehalt  können  gegenwärtig  nicht  geliefert ­
  werden.  Dagegen  ist  noch  Chlorkalk  mit  etwa  62  v.  H..
Kali  zur  Verfügung.  Dieser  Kalidünger  ist  besorrders  zu
empfehlen.  Anwendung  2  bis  4  Wochen  vor  der  Bestellung.  Ein
Zentner  Chlorkali  ersetzt  vier  Zentner  Kainit.  Das  Kornhaus
Herford  ist  mit  den  verschiedenen  Kalidüngern  gut  versehen.  Auch
an  die  Anwendung  von  Kalk  sei  hier  noch  besonders  erinnert:
10  Zentner  Ätzkalk  oder  20  bis  30  Zentner  Kalkinergel  auf  den
Morgen.
Bei  deni  großen  Mangel  an  Kunstdünger  ist  auf  die  sorgfältigste ­
  Aufbewahrung  und  Pflege  des  Stalldüngers  ganz
besonders  zu  achten.
An  menschlichen  Arbeitskräften  wird  es  im  Frühjahr ­
  schr  mangeln.  Für  die  B  e  u  r  l  a  u  b  u  n  g  von  Soldaten  für
die  Bestellung  sind  die  besonderen  Bestimmungen  noch  nicht  getroffen; ­
  wahrscheinlich  kommen  aber  nur  Beurlaubungen  aus
Garnisonen,  Genesungskompanien,  Lazaretten  und  aus  der
Etappe,  nicht  aus  der  Front  in  Betracht.  Ob  auf  erhöhte  Zuweisung ­
  von  Kriegsgefangenen  für  die  landwirtschaftlichen
Arbeiten  zu  rechnen  sein  wird,  ist  noch  ungewiß.  Deshalb  überlege
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        jeder  rechtzeitig,  wieviel  Hilfe  er  braucht,  und  auf  welchem  Wege
er  sich  am  besten  die  notwendigen  Arbeitskräfte  besorgt.  Gegen
eine  Beschäftigung  von  Jungmannen  haben  sich  die  Landwirte
im  Kreise  bisher  ablehnend  verhalten;  immerhin  ist  zu  prüfen,  ob
diese  nicht  gebraucht  werden  können.  Die  Schuljugend  wird
aber  wieder  in  passender  Weise  herangezogen  werden  müssen.  Für
Beurlaubung  der  älteren  Schüler  von  der  Schule  und  für  Verlängerung ­
  der  Ferien  wird  Sorge  getragen  werden,  wenn  dies
nötig  wird.  Die  Tätigkeit  der  Schuljugend  zur  Unkrautvertilgung
hat  sich  im  vorigen  Jahre  sehr  bewährt,  wo  sie  in  tatkräftigem,
Zusammenwirken  von  Lehrern  und  Vorstehern  richtig  geleitet
wurde.  Auf  die  Mitarbeit  der  Lehrer  darf  bei  diesem  Werke,  das
angesichts  der  Lage  unserer  Volksernährung  und  ihrer  Bedeutung
für  den  Ausgang  des,Krieges  von  höchster  vaterländischer  Wichtigkeit ­
  ist,  fest  gerechnet  werden.
Des  weiteren  ist  es  notwendig,  daß  für  jeden  Gemeindebezirk ­
  Stellmacher,  Schmiede,  Tischler  und  sonstige  Handwerker,  die
zur  Instandhaltung  von  Maschinen  und  Geräten  notwendig ­
  sind,  in  genügender  Zahl  vorhanden  sind;  erforderlichenfalls ­
  sind  geeignete  Personen  durch  die  Kriegswirtschaftsstelle  zu
reklamiereu.  Die  Maschinen  und  Geräte  müssen  schon  jetzt  instandgesetzt
  werden.
Anträge  der  Landwirte  auf  militärische  Gestellung  von  Leih-Pferden
  und  Pferdeführern  sind  an  die  Kriegswirtschaftsstelle ­
  zu  richten,  die  nach  Prüfung  die  erforderliche  Zahl  von
Pferden  und  Mannschaften  von  dem  stellvertretenden  Generalkommando ­
  anfordert.  Die  Dringlichkeit  der  Gesuche  muß  von  der
Kriegswirtschaftsstelle  anerkannt  sein.  Auf  jeden  Fall  hat  der
Landwirt  mit  erhöhten  Unkosten  bei  Stellung  von  Leihpferden  zu
rechnen.  Es  sind  für  den  Tag  —  auch  Sonntags  —  für  das  Pferd
je  eine  Mark  zu  vergüten;  an  die  Mannschaften  ist  ein  täglicher
Lohn  von  einer  Mark  auszuzahlen.  Eine  weitere  Zulage  darf  von
den  Mannschaften  nicht  gefordert  werden,  doch  ist  sie  dem  freien
Ermessen  der  Arbeitgeber  anheimzustellen.  Mannschaften  und
Pferde  sind  außerdem  von  dem  Arbeitgeber  kostenlos  unterzubringen ­
  und  voll  zu  verpflegen.  Erholungsbedürftige  Pferde
gibt  jedenfalls  die  Heeresverwaltung  durch  die  Landwirtjchaftskammer
  unter  Vermittlung  der  Kriegswirtschaftsstelle  ab,  und
zwar  ohne  Bezahlung  gegen  Futter  und  Pflege.  Bei  einer  Gewichtszunahme ­
  des  Pferdes  erhält  der  Landwirt  bei  der  Abgabe
2  M.  für  das  Kilogramm  Mehrgewicht.  Dem  Landwirt  werden
diese  Pferde  bis  nach  Beendigung  der  Frühjahrsbestellung  be-
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lassen.  Bisher  sind  durch  die  Kriegswirtschaftsstelle  für  den  Kreis
39  solcher  Pferde  beantragt.
Der  wechselseitigen  Gespann  Hilfe  muß  für  die
Frühjahrsbestellung  besondere  Aufmerksamkeit  von  seiten  der  Bezirksleiter
  geschenkt  werden.
Die  Sicherstellung  der  Volksernährung  ist  jetzt  die  erste  Pflicht
der  Landwirtschaft.  Trotz  aller  Schwierigkeiten  muß  es  gelingen,
im  Kreise  auch  die  vierte  F  r  ü  h  j  a  h  r  sb  e  st  e  l  I  u  n  g  in  der
Kriegszeit  so  zu  gestalten,  daß  sie  dem  Vaterlande  zum  Segen
gereicht."
Diese  Anweisung  ist  geeignet,  die  Vielseitigkeit  des
Gebiets  zu  veranschaulichen,  dem  die  Kreisverwaltung  jetzt  im
Kriege  ihre  Aufmerksamkeit  zuwenden  muß.
AIs  letzte  der  „Einrichtungen"  möge  erwähnt  werden,  daß
eine  Reihe  von  Kreisverwaltungen  dazu  übergegangen  ist,  die
Kreiseingcsessenen  durch  besondere  Veröffentlichungen. ­
  regelmäßig  erscheinende  „Kriegswirtschaftliche  Nachrichten"
oder  dergleichen,  aus  dem  Laufenden  zu  halten.  Die  Fülle  der  Verordnungen ­
  ist  so  groß.  daß  der  einzelne  Landwirt  sie  nicht  mehr
selbst  zu  entwirren  vermag.  Ein  derartiges  Nachrichtenblatt,  das
das  Wichtigste  herausschält,  an  die  Pflichten  des  Tages  erinnert,
hier  und  da  auch  schwer  verständlich  erscheinende  Maßnahmen  erklärt ­
  und  überhaupt  eine  aufklärende  und  mahnende  Tätigkeit
ausübt,  hat  sich  als  ein  zweckmäßiges  Mittel  bewährt.

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Druck  von  A.  Sehdel  6c  Cle.  G.  m.b.  H.,  Berlin  SW  oi.

S&amp;gt;e:;t  40.

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the  scale  towards  document

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s|  Überwachung  üerjengen  Kuhhaltcr,  welche  zur  Milch-  oder
-lieferung  an  eine  Molkerei  verpflichtet  sind,  derart,  daß  die
te  Milch,  nach  Abzug  des  Bedarfs  für  den  eigenen  Haushalt
Zur  Ablieferung  gelangt.  Dabei  ist  auf  die  Verwendung
ijer  und  einwandfreier  Gefäße  zu  achten.
Überwachung,  daß  ein  Verfüttern  von  Vollmilch  an  Kälber
Schweine,  die  über  sechs  Wochen  alt  sind,  nicht  stattfindet,
r  ist  es  zur  Hebung  der  Butterversorgung  dringend  erwünscht,
ine  Einschränkung  der  Vollmilchverfütterung  an  Zuchtkälber
-  Weise  stattfindet,  daß  sie  etwa  nach  zwei  bis  drei  Wochen
Zusatz  von  Magermilch  erhalten.
•  Überwachung  der  Butter-Verkaufs-  und  -Sammelstellen
--  daß  pie  Ablieferungen  von  Butter  iu  ordnungsmäßiger,
cer  und  ungestörter  Weise  vor  sich  gehen,  namentlich  darin,
ie  mit  diesen  Stellen  beauftragten  Personen  ihre  Pflicht  auch
über  den  Abnehmern  erfüllen.
!•  Überwachung,  daß  seitens  der  Selbstversorger  und  Verngsberechtigten
  nicht  mehr  Voll-  und  Magermilch  in  Very,
  genommen  wird,  als  zur  menschlichen  Nahrung  unbedingt
ist,  und  daß  sich  der  Verbrauch  streng  nach  der  Anordnung
den  Verkehr  und  Verbrauch  von  Milch  und  deren  Erzeugnissen
!f!&amp;gt;er  Kreis  Herford  stellt  die  Aufgaben  der  lairdwirtschaft-Kommissionen
  und  der  Bezirksleiter  folgendermaßen  dar:
Bezirksleitcr  sind  für  die  ordnungsmäßige  Bewirtschaftung
-Men  unterstellten  Betriebe  verantwortlich.  Sie  haben  deshalb
wirtschaftliche  und  vaterländische  Aufgaben  zu  erfüllen.  Wie
w  sie  diesen  für  die  Frühjahrsbestellung  gerecht
:n?
Verfahren.  Die  Bezirkslciter  haben  sämtliche  ihnen  überben ­
  Betriebe  bis  zum  16.  Februar  selbst  durchzugehen,  um
\ l  überzeugen,  ob  und  in  welcher  Weise  ein  Eingreifen  ihrcr---nötig
  ist.  Um  ein  Handinhandarbeiten  der  Bezirksleiter  zu
glichen,  müssen  sie  nach  Bedarf,  mindestens  im  Anschluß  an
Gemeindeversammlung,  unter  dem  Vorsitz  des  Gemeindechers
  zusammentreten  und  über  die  in  der  Gemeinde  zu
nden  Maßnahmen  beschließen.
3  i  e  l.  Das  Ziel  der  Bezirksleiter  muß  sein,  daß  in  dem  ihnen
viesenen  Bezirke  die  Frühjahrsbestellung  unter  allen  Um-°en
  sichergestellt  wird.
ll  u  f  g  a  b  e  n.  Die  erste  Aufgabe  ist,  für  jeden  landwirtschaft-■
  Betrieb  zu  ermitteln,  ob  und  wie  die  Frühjahrsbestellung
      </div>
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  </text>
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