34 Inkrafttreten der Einfnhrzusammenfassnng (vgl. Seite 77) nicht in Frage — dem Höchstpreis nicht unterfielen. Sonst wäre jede Einfuhr unterbunden worden, -da die Preise aus den ausländischen Märkten wesentlich höher waren und dazu noch erhebliche Be förderungskosten kamen. Die Bundesregierungen wurden dem entsprechend ersucht, diesen Grundsatz in den von ihnen zu er lassenden Ausführungsbestimmungen zum Ausdruck zu bringen, was dann auch geschehen ist. B. Die neue Form der Bewirtschaftung. 1. Vorbedingungen für Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplanes, insbesondere die Sch a f f u n g eines Unterbaues für die Reichs st eile. AIs die Reichsstelle für Gemüse und Obst Mitte Mai 1916 geschaffen wurde, stand sie zunächst auf sich allein angewiesen da; es fehlte in den Bundesstaaten an gleichgearteten Stellen zu ihrer Unterstützung. Zwar stand es ihr frei, sich der Behörden der allgemeinen Staatsverwaltung zu bedienen, und für Preußen hatte sich insbesondere der Minister -des Innern als bald mit dem unmittelbaren amtlichen Verkehr zwischen diesen und der Reichsstelle einverstanden erklärt, allein diese Stellen waren bei dem verminderten Beamtenstande und'-der Überlastung, die ihnen die Kriegswirtschaft mit ihren ganz neuen Ausgaben ge bracht hatte, nur in sehr unzureichendem Maße in der Lage und auch häufig nicht einmal sonderlich bereitwillig, sich eindringlich mit den Aufgaben zu beschäftigen, welche ihnen die Reichsstelle znr Erledigung übertrug. Dazu fehlte ihnen, auch der Überblick und der enge Zusammenhang mit der Reichsstelle, der allein sie be fähigt hätte, in der Bearbeitung des außergewöhnlich schwierigen Gegenstandes Ersprießliches zu leisten. Dieser Mangel an ausführenden Stellen hatte sich erstmals bei der im September 1916 durchgeführten Obstbeschlagnahm-e fühlbar gemacht*; der mangelnde Erfolg ist damals zweifellos zum großen Teil auf die unzureichenden Kräfte zurückzuführen, denen die Erfassung des Obstes in aller Eile übertragen werden mußte. Besser vorbereitet hatte sich die Reichsstelle auf die vor stehend geschilderte Bewirtschaftung des Weißkohls (vgl. oben S. 29 f.). Hier waren in allen den Kreisen, die für die schaft" Vgl. hierüber <©. 22 ff. von Heft 28 der „Beiträge zur Kriegswirt-