des Bedarfs für die bewaffnete Macht getrieben, teilweise nicht genügend auf die Jnnehaltung der bestehenden Vorschriften, namentlich der Höchstpreise, bedacht gewesen waren. Deshalb wurde Ende Dezember 1916 mit dem Kriegsministerium eine Ver einbarung dahin getroffen, daß diese Stellen auf den selbständigen Ankauf von Gemüse zur Herstellung von Dauerwaren verzichteten und dafür die Reichsstelle es übernahm, ihnen die erforderlichen Mengen an Gemüse-Dauerwaren zuzuweisen. Diese Regelung, auf deren genaue Durchführung die Reichsstelle stets entscheidendes Gewicht gelegt hat, wurde mit Recht ebenso wie der Verwaltungs Unterbau der Reichsstelle als unerläßliche Vorbedingung für die Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplanes betrachtet. Eine dritte Vorbedingung zur erfolgreichen Durchführung eines neuen Bewirtschaftungsplanes war die Regelung des Verkehrs mit Waren ausländischen Ursprungs, deren Menge nach Möglichkeit gesteigert werden mußte, die aber ihres naturgemäß höheren Preises wegen nur von einer Stelle aus und unter Vorkehrungen gegen eine Vermischung und Ver- tauschung mit Inlandsware in den Verkehr gebracht werden durften. Die Einzelheiten, die auch aus politischen Gründen eine Zusammenfassung der Einfuhr in einer Hand notwendig er scheinen ließen, und die verschiedenen Maßregeln, die ergriffen wurden, können heute noch nicht in der Öffentlichkeit erörtert werden. Soweit dies möglich ist, wird in Abschnitt VI darüber berichtet. Nachdem die geschilderten drei Vorbedingungen erfüllt waren, konnte mit Aussicht auf Erfolg der nunmehr zu besprechende Plan aufgestellt und durchgeführt werden. 2. Die allgemeinen Grundlagen des Bewirt schaftungsplanes und die Vero r'd niitig vom 3. April 1917. In der Begründung, die das Neichsamt des Innern dem Ent wurf einer Verordnung über die Gründung einer Reichsstelle für Geinüse und Obst beigab, stand der Satz: „Selbstverständlich kann es nicht Ausgabe dieser Reichsstelle sein, etwa die gesamten Vor räte an Gemüse und Obst zu bewirtschaften und zu verteilen." Hierin drückt sich der Standpunkt aus, den die Regierung zu An fang des Krieges nicht nur bei Gemüse und Obst, sondern auch bei den meisten anderen Nahrungsmitteln einnahm. Man glaubte, es werde genügen, durch Höchstpreisfestsetzung und andere mehr oder weniger äußerliche Mittel die krassesten Auswüchse zu be-,