iöüon betroffenen G e m üsesorten hergestellt; deiiii da die Preise nicht niedriger, sondern fast durchweg etwas höher als die Vertragspreise ausgefallen waren, galten sie auch für die durch Lieferungsverträge für Herbstgemüse gebundene Ware. Die Verträge über Frühgemüse aber waren inzwischen sämtlich zur Abwicklung gelangt. Durch Bekanntmachung vom 27. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr, 257 von, 29. Oktober 1917) wurden nach träglich auch noch Höchstpreise für Herbstrüben fest- gesetzt. Der Abschluß von Lieferungsverträgen war schon im Frieden und in der ersten Kriegszeit vereinzelt in Übung gewesen. Im Frieden hatten die Konservenfabriken, namentlich in der Braun- schweiger Gegend, ihre Eindeckung mit Rohwaren auf diese Weise vorgenommen, im Kriege hatte die Kriegs-Gemüse-Bau- und Ver wertungs-Gesellschaft solche Verträge vermittelt. Auch mit den sogenannten Schweinemastverträgen waren gute Erfahrungen gemacht worden. Die Absicht des Präsidenten des Kriegs- ernührungsamts, den Lieferungsverträgen eine g r ö ßere Bedeutung in der gesanrten Kriegs wirt s ch a f t e i n z u r ä u m e n, wie sie in seinem Schreiben vom 12. Dezember 1916 zum Ausdruck kam, wurde von der Neichsstelle mit besonderem Nachdruck aufgenommen und in die Tat umgesetzt. Da das Lieferungsvertragswesen für weite Kreise der Bevölkerung etwas völlig Neues war, mutzte von der Neichsstelle zugleich mit der Aufstellung der leitenden Gesichtspunkte eine umfangreiche Werbetätigkeit eröffnet werden, um so mehr, als man an den maß geblichen Stellen mit sehr verschiedenen Hoffnungen und An sichten an die Sache herantrat. Seitdem die Erfahrungen des ersten Jahres vorliegen, kann man unbedingt feststellen, daß über Erwarten große Erfolge erzielt worden sind. Daß sich die Kommunalverbände und Groß verbraucher rasch mit dem System der Lieferungsverträge vertraut gemacht haben, geht daraus hervor, daß insgesamt rund 60 000 Verträge bei der Reichsstelle zur Genehmigung vorgelegen haben oder auf ihren Namen abgeschlossen worden sind. Die weitere statistische Bearbeitung der Verträge über H e r b st g e m ü s e hat ergeben, daß durch sie rund 77 000 Hektar oder rund 30,5 Millionen Zentner Herbstgemüse erfaßt worden sind. Kommunalverbände haben rund 37 000 Hektar oder 14,7 Millionen Zentner, Groß verbraucher rund 27 000 Verträge über 40 000 Hektar oder 16,8 Millionen Zentner abgeschlossen. Bei der Genehmigung und Abtretung von Verträgen hat die Neichsstelle im allgemeinen den