der bewirtschaftenden Stelle käuflich liefern und auf Abruf ver laden mußten. Gegen widerstrebende Besitzer war auch eine Ent eignungsmöglichkeit gegeben. Die bewirtschaftenden Stellen hatten alle Ware, die sie auf diese Weise in die Hand be kamen, an die Neichsstelle zu melden, der das Bestimmungsrecht darüber zustand, ob und inwieweit sie zum Frischverbrauche inner halb des Bezirks der bewirtschaftenden Stelle verwendet werden durfte, an verarbeitende Betriebe zu liefern oder Bedarfsstellen in anderen Neichsteilen zuzuführen war. Das Ergebnis dieser Maßnahmen hat befriedigt. Von der Ermächtigung, diese Absatzregelung und Zwangserfassung durch zuführen, wurde in großem Umfange in fast allen Teilen des Reiches Gebrauch gemacht. Für Kohl rüben und Runkelrüben wurde sie schließlich auf An ordnung der Reichsstelle überall eingeführt, da hier große An forderungen zur Deckung des Bedarfs für das Heer, für die Marmeladenfabrikation (Runkelrüben als Streckungsmittel), für die Kaffee-Ersatz-Jndustrie, die Sauerkrautfabriken uird schließlich, soweit Kohlrüben in Frage kommen, auch der großen Städte, die diese in frischem Zustande als Gemüse-Ersatz brauchten, vorlagen. Es sind auf diese Weise große Mengen von Gemüse erfaßt und in zweckentsprechender Weise verteilt worden. Die mit dieser Regelung gegebene Übersicht hat auch wesentlich dazu beigetragen, die glatte Abwickelung der Lieferungsverträge zu gewährleisten und die Preisbildung durch Zurückdrängung des Schleichhandels rn beeinflussen. 5. Das Wirtschaftsjahr 1918. Die Erfahrungen des Jahres 1917 haben gezeigt, daß die Grundlagen der Bewirtschaftung durch die Neichsstelle sich bewährt haben. Das soll nicht bedeuten, daß sich der Verkehr mit Gemüse und die Versorgung der Bevölkerung damit allenthalben klaglos gestaltet hätte. Bei den Schwierigkeiten, die dieses Gebiet der Nahrungsmittelwirtschaft bietet, und die sich mit der Dauer des Krieges naturgemäß steigern mußten, kann das erstrebenswerte Ziel der Arbeit der Reichsstelle für Gemüse und Obst nur das sein, erträgliche Zustände zu schaffen. Es ist unmöglich, daß jeder die Menge an Gemüse, die er wünscht, dasjenige Gemüse oder Gemüse- Erzeugnis, dem er den Vorzug vor anderen gibt, zu einen, an sich erwünschten niedrigen Preise erhält; dazu ist der Bedarf zu sehr ins Ungemessene gestiegen, die Steigerung der Erzeugung hat ihm, durch die Kriegsverhältnisse bedingt, nicht folgen können.